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Intern 3 | 2015 Vertreterversammlung der KBV: Koordinierungsausschuss nicht gewählt E‐Health‐Gesetz und Datenautobahn: Dr. Helming diskutierte mit Prof. Elmer Informationen für den Praxisalltag: ISDN‐DatenNerv wird abgestellt Masernimpfung Verordnung von Hilfmitteln

KV-Intern 03/2015

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KV-Intern ist die monatliche Publikation der KV Brandenburg.

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Intern 3 | 2015

Vertreterversammlung der KBV: Koordinierungsausschuss nicht gewählt

E‐Health‐Gesetz und Datenautobahn:Dr. Helming diskutierte mit Prof. Elmer

Informationen für den Praxisalltag:ISDN‐DatenNerv wird abgestellt

MasernimpfungVerordnung von Hilfmitteln

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InternEditorial

Liebe Leserinnen und Leser,

haben Sie kürzlich im Fernsehen Günther Jauchs Politiktalk zum Thema „Vonwegen, der Nächste bitte…! Das lange Warten auf den Arzttermin“ gesehen? Falls nicht, haben Sie nicht viel verpasst.

Neben Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe saß unter anderem auch derKBV‐Vorsitzende Dr. Andreas Gassen auf dem Podium. Diskutiert wurde natürlichdas Versorgungsstärkungsgesetz. Die ausgetauschten Argumente, etwa zu dengeplanten Terminservicestellen und dem Praxisaufkauf durch die KVen, warenjedoch hinlänglich bekannt, wirklich Neues gab es nicht.

Für uns als KV Brandenburg gab es dann aber doch ein echtes Highlight in der Sen‐dung. Ein Filmteam hatte im Auftrag der Jauch‐Redaktion am Freitag vor der Sen‐dung eine Fallmanagerin agneszwei aus dem KV RegioMed Zentrum Templin beieinem Hausbesuch in der Uckermark begleitet. In einem kurzen, prägnanten Film‐einspieler wurde diese innovative und bundesweit einzigartige Form der bedarfs‐gerechten Versorgung einem Millionenpublikum vor den Bildschirmen präsen‐tiert. Aber Minister Gröhe schien es nicht verstanden zu haben, obwohl er von unsauch schon an anderer Stelle ausreichend über das Konzept und den Nutzen derFallmanagerin agneszwei informiert wurde. Anders lassen sich seine Äußerungen,dass es vergleichbare Modelle schon lange in den USA gäbe, nicht deuten.

Schade, dass Günther Jauch hier nicht nachhakte. Denn es wäre doch spannend zuwissen, welchen innovativen Versorgungsstrukturen Minister Gröhe kennt und fürbeispielhaft hält. Denn schließlich will er mit einem Innovationsfonds eben solcheModelle zukünftig fördern.

In Brandenburg haben wir bewiesen, dass wir mit ganz unterschiedlichen Model‐len trotz häufig angespannter infrastruktureller Rahmenbedingungen die wohn‐ortnahe Versorgung bedarfsgerecht sichern. Diesen erfolgreichen Weg werdenwir im Sinne der Patienten und der märkischen Ärzteschaft weiter beschreiten –und hoffentlich erhalten unsere Konzepte dann auch die politische Anerkennung,die sie verdienen.

Es grüßt Sie herzlich

Christian WehryPressesprecher der KV Brandenburg

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InhaltsverzeichnisIntern

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KBV‐VV: Der Politik die Chance zum Nachdenken geben

Achtung MogelpackungKBV brachte Protest gegen VSG auf die Straße

Ärztliche Behandlung von AsylbewerbernKVBB drängt Politik auf Lösungsvorschläge

Ab auf die DatenautobahnKamingespräch zur Telematikinfrastruktur mit Dr. Helming und Prof. Dr. Elmer

Zynismus purBürger Initiative Gesundheit kritisiertÄußerungen des GKV‐SV

Abgabefrist für die Quartalsabrechnung I/2015endet am 9.4.2015

ISDN ‐ DatenNerv Zugang wird abgestellt

Nicht‐ärztliche Praxisassistentin auch fürNeupraxen möglich

Weitere EBM‐Änderungen

Änderung der Soziotherapie‐Richtlinie

Tonsillotomie‐Vertrag mit der BARMER GEKaktualisiert

Scabies‐Prophylaxe: Nicht zu Lasten der GKV

Neue KBV‐Broschüre: Verordnung von Hilfsmitteln

Masernimpfung: Wann zu Lasten der GKV?

Braucht Deutschland die Impfpflicht?Märkische Ärzte befürworten sie

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Praxis aktuell 13

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InternInhaltsverzeichnis

Vorbeugen. Schützen. Impfen.

Vernetzung immer wichtiger fürGesundheitsversorgung

Forschungsarbeit geht Anstellung auf den GrundAngestellte Ärzte und Psychotherapeuten umUnterstützung bei Befragung gebeten

Portokosten: Berücksichtigung bisher allein imOrientierungswert

Unterlagen für Rechtsanwälte: Wer trägt die Kosten?

Niederlassungen im Februar 2015

Neuzulassungen und Ermächtigungen

Entscheidungen des Landesausschusses fürÄrzte und KrankenkassenZulassungsmöglichkeiten / Zulassungsförderungen

Öffentliche Ausschreibungen vonVertragsarztsitzen gemäß § 103 Abs. 4 SGB V

Praxisbörse

Fortbildungen

Alles Rheuma oder was?Gemeinsame Fortbildung von märkischenHausärzten und Rheumatologen am 18.4.2015

LAGO vermittelt SupervisorenAngebot an Teams in Onkologie sowie Palliativ‐und Hospizversorgung

Impressum

Praxis aktuell 23

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Service 42

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Die Wahl des Ausschusses für dieKoordinierung der hausärztlichen undfachärztlichen Angelegenheitenwurde nicht durchgeführt – so lautetdie zentrale Nachricht der Vertreter‐versammlung (VV) der KBV am 27. Februar in Berlin.

Auf der Vertreterversammlung imSeptember 2014 hatten die Delegier‐ten der Gründung eines Ausschussesfür die Koordinierung der fachärzt‐lichen und hausärztlichen Angelegen‐heiten zugestimmt. Aufgabe des Aus‐schusses soll es sein, darüber zu ent‐scheiden, ob bestimmte Themen aus‐schließlich den fach‐ oder hausärzt‐lichen Bereich betreffen und ob Fach‐bzw. Hausärzte somit allein über denjeweiligen Sachverhalt entscheidendürfen. Mit dieser Satzungsänderungkam die VV einer gesetzlichen Rege‐lung zuvor, da im Koalitionsvertragdie Regierungspartner eine Sektio‐nierung des KV‐Systems in einen haus‐und einen fachärztlichen Teil verein‐bart hatten. Auch das Bundesgesund‐heitsministerium hatte zwischen‐zeitlich keine Einwände gegen denneuen Ausschuss.

Entsprechend stand nun die Mit‐gliederwahl auf der Agenda der VV.Doch zur Wahl sollte es nicht kom‐

men: In ihrer Vorbesprechung ver‐ständigten sich die hausärztlichenDelegierten darauf, keine Kandidatenzur Wahl zu stellen. Die Wahl wardamit obsolet.

Gegenüber der Presse erklärte Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvor‐sitzender der KBV, dazu: „Wir wollendie Funktionsfähigkeit der Selbstver‐waltung erhalten. Durch unsere Kritikam Versorgungsstärkungsgesetz(VSG), insbesondere am dort vorge‐sehenen Aspekt der Sektionierungder Vertreterversammlungen, sindbereits viele Landespolitiker nach‐denklich geworden. Wir erwarten nunauch von der Bundespolitik, noch ein‐mal innezuhalten. Deshalb haben wirheute die Wahl des Ausschusses fürdie Koordinierung der fachärztlichenund hausärztlichen Angelegenheitennicht durchgeführt. Vielmehr wollenwir alles versuchen, die Politik davonzu überzeugen, ihren Gesetzentwurfnoch zu verändern. Noch ist dasGesetz nicht im Bundestag verab‐schiedet.“

Praxisaufkauf vs. kürzereWartezeiten

Auch KBV‐Vorstand Dipl.‐Med. Regina Feldmann ging in ihrer Redeauf das VSG ein. Die Themen Sicher‐

Berufspolitik

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KBV‐VV: Der Politik die Chance zumNachdenken geben

Intern

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stellung und Bedarfsplanung seien inden öffentlichen Fokus gerückt.Manche Politiker würden sogar be‐haupten, die geplanten Gesetzesän‐derungen seien nur deshalb notwen‐dig, weil die KVen ihrem Sicherstel‐lungsauftrag nicht nachkämen.

Wie durch die Schließung von Pra‐xen und den Rückbau von bestehen‐den, funktionalen Strukturen die am‐bulante Versorgung verbessert wer‐den solle, hätte ihr noch niemand hin‐reichend erklären können. Gleichesgelte für die Frage, wie sich das mitdem Versprechen an die Versichertenvereinbaren ließe, künftig ambulanteVersorgung noch schneller zu erhal‐ten. Die Politik gäbe hier ein Verspre‐chen ab, das Andere, nämlich die nie‐dergelassenen Ärzte, für sie haltensollen. Allerdings ohne, dass die Poli‐tik ihnen die dafür nötigen Finanz‐mittel garantierenwürde.

Nicht zuletzt würden daher immermehr Stimmen laut, die sagten: Daseigentliche Problem sei nicht, ob Pra‐xen bei einer Überversorgung von110, 180 oder 200 Prozent geschlossenwerden, sondern ob die Verhältnis‐zahlen von Ärzten zu Einwohnern,welche der Bedarfsplanung zugrundelägen, überhaupt noch den Behand‐lungsbedarf dieser Einwohner abbil‐den würden, so Frau Feldmann.

eHealth‐GesetzDarüber hinaus verwies die KBV‐

Chefin auch auf das geplante eHealth‐

Gesetz. Unter anderem sollen dem‐nach ab dem 1. Oktober 2016 alle Ver‐sicherten, die mindestens fünf verord‐nete Arzneimittel einnehmen, einenRechtsanspruch auf einen Medika‐tionsplan haben. Frau Feldmann er‐läuterte, dass der Plan vom Hausarzt,zunächst auf Papier, ausgestellt wer‐den solle. Darin aufzuführen seiensowohl alle verordneten Arzneimittel

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VV‐Beschluss: Neuverhandlung Gesetzesplänezu "Versorgung" und "eHealth"

Die Vertreterversammlung derKassenärztlichen Bundesvereinigungrügt das dirigistische Vorgehen dergegenwärtigen Gesundheitsadministra‐tion, bei dem Wissen und Willen derrechtmäßigen Organe der ärztlichenSelbstverwaltung keine angemesseneBerücksichtigung mehr erfahren. Hiermitdroht der Kern von Selbstverwaltungund Subsidiarität in der staatlichenGestaltung der ambulanten Medizin inDeutschland substantiellen Schaden zunehmen. Die Vertreterversammlungfordert eine Neuverhandlung dergeplanten Gesetzesprojekte zu "Ver‐sorgung" (Umgestaltung des ambu‐lanten Sektors freiberuflicher ärztlicherArbeit) und "eHealth" (vorgeschriebeneInformatik in den selbständig betriebe‐nen Arztpraxen) unter tatsächlicherBerücksichtigung der konsentiertenBeschlusslage der ihrerseits durch Bun‐desgesetze legitimierten Gremien derärztlichen Selbstverwaltung.

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als auch diejenigen, die ohne Verord‐nung (OTC) eingenommen würden.Der Medikationsplan sei ein sinnvollesInstrument, welches die KBV schonlange fordere und unterstütze.

Damit der Medikationsplan seinenZweck erfüllen könne, nämlich denPatienten zu beraten und bei seinenEntscheidungen zu helfen, sei einevertrauensvolle Zusammenarbeit

zwischen Arzt und Patienten das Aund O. Zwang würde dieses Verhältnisgefährden, so Frau Feldmann. EineVerpflichtung zur Dokumentationsämtlicher Arzneimittel des Patien‐ten, auch solcher, die nicht von einemArzt verordnet würde, womöglichsogar eine Übermittlung dieser Doku‐mentation, lehne die KBV deshalb ab.

Christian Wehry

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Achtung, MogelpackungKBV brachte Protest gegen VSG auf die Straße

Der Protest der Vertragsärzte und ‐psychotherapeuten gegen das ge‐plante Versorgungsstärkungsgesetz(VSG) rollte an vier Tagen im Märzdurchs Berliner Regierungsviertel.Zwei so genannte Poster‐Cars, Liefer‐wagen, auf deren Ladefläche einePosterwand steht, waren auf denStraßen rund um Reichstag,Paul‐Löbe‐Haus und Kanzler‐amt unterwegs. Daraufstand, was die Vertragsärz‐teschaft vom VSG‐Entwurfhält: „Wir arbeiten für IhrLeben gern. Solange diePolitik uns noch lässt.“ und„Stellen Sie sich vor, Siegehen zum Arzt und er istnicht mehr da.“ prangte ingroßen weißen Lettern aufgrauem Hintergrund.

Nicht überall, wo Versorgungsstär‐kung drauf stehe, sei auch Versor‐gungsstärkung drin, sagte der Vor‐standsvorsitzende der Kassenärzt‐lichen Bundesvereinigung (KBV), Dr. Andreas Gassen, auf einer Presse‐konferenz am 4. März in Berlin. Zwarstelle Bundesgesundheitsminister

Foto: Ute Menzel

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Hermann Gröhe das VSG als eine ArtGeschenk dar, das die Patientenver‐sorgung weiter verbessere. Dies seinicht der Fall, im Gegenteil: Das VSG inseiner jetzigen Form berge die Gefahr,die vorhandenen Strukturen der am‐bulanten wohnortnahen Versorgungzu schädigen, wenn nicht gar zu zer‐stören. Dies wollten die KBV und Kas‐senärztlichen Vereinigungen (KVen)als Vertreter der niedergelassenenÄrzte und Psychotherapeuten nichtwiderspruchslos hinnehmen, sondernPoli‐tiker und die Öffentlichkeitdarauf aufmerksam machen. Mit denPoster‐Cars, aber auch mit Anzeigenin überregionalen Tageszeitungen.

Die Aktion ist Teil der mehrjährigenKampagne „Wir arbeiten für IhrLeben gern“. Die ursprünglich eigent‐

lich gar nicht politisch im engerenSinne sein sollte, erläuterte der KBV‐Chef. Doch das eigentliche Ziel dieserKampagne, den Arztberuf zu stärkenund Nachwuchsmediziner für die Nie‐derlassung zu begeistern, werde durchden Gesetzesentwurf untergraben.

„Für uns entsteht dadurch der Ein‐druck, dass der Gesetzgeber dieschleichende Abschaffung der wohn‐ortnahen ambulanten Versorgungdurch niedergelassene Ärzte und Psy‐chotherapeuten nicht nur in Kaufnimmt, sondern sogar beschleunigt“,ergänzte KBV‐Vorstand Regina Feldmann. „Deshalb sehen wir es alsunsere Aufgabe – nicht trotz, sondernweil wir den Sicherstellungsauftraghaben – auf die Konsequenzen auf‐merksam zu machen.“ ute

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Ärztliche Behandlung vonAsylbewerbernKVBB drängt Politik auf Lösungsvorschläge

Die steigende Zahl von Asylbewer‐bern in Brandenburg ist auch für dieumfassende Sicherstellung der ärzt‐lichen Versorgung eine große Heraus‐forderung. Auf Seiten der Kassenärzt‐lichen Vereinigung Brandenburg(KVBB) besteht die Bereitschaft, diezuständigen Behörden bei der Wahr‐nehmung ihres Sicherstellungsauftagszu unterstützen. Notwendige Bedin‐gungen dafür sind jedoch entspre‐chende vertragliche Vereinbarungen.

Nach dem Asylbewerberleistungs‐gesetz obliegt den Landkreisen undkreisfreien Städten die Verantwor‐tung für die Sicherstellung der ärzt‐lichen Behandlung von Asylbewer‐bern, auch zu sprechstundenfreienZeiten. Leider nehmen die Verantwor‐tungsträger ihren Auftrag jedochnicht immer im erforderlichen Maßewahr, wie uns die Nachrichten einigerVertragsärzte zeigen. Es muss zumBeispiel gewährleistet sein, dass

durch einen Dolmetscher oder eineandere Person die Verständigung zwischen dem Arzt und dem Patien‐ten ermöglicht wird, damit die Be‐handlung im erforderlichen Maßegarantiert werden kann.

Die KVBB hat daher die zuständigenMinisterien, Landkreise und kreis‐freien Städte auf diese unzureichen‐den Umstände hingewiesen und diesezu einer Lösung der Problematik auf‐gefordert. Das Innenministerium hatzwischenzeitlich die Verantwortungabgelehnt und an den öffentlichenGesundheitsdienst verwiesen. Wirsind gespannt, ob dieser nun seinePflichten erfüllen wird. Über denStand der Verhandlungen werden wirSie auf dem Laufenden halten.

Christian Wehry

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Wann kommt die Telematikinfra‐struktur (TI) zu den BrandenburgerÄrzten? Auf Einladung der TelemedInitiative Brandenburg e.V. gingen Dr. Hans‐Joachim Helming, Vorstands‐vorsitzender der KV Brandenburg,und Prof. Dr. Arno Elmer, Hauptge‐schäftsführer in der gematik Gesell‐schaft für Telematikanwendungen derGesundheitskarte mbH, am Vorabendder 10. Landeskonferenz „Telematikim Gesundheitswesen“ dieser Fragenach. Im Beisein von rund 20 nieder‐gelassenen märkischen Ärzten undVertretern von Ärztenetzen entwi‐ckelte sich eine angeregte Diskussion,die vor allem eines zeigte: Mit KV‐Con‐nect können schon heute elektroni‐sche Arztbriefe (eArztbriefe) daten‐sicher und anwenderfreundlich überdas Sichere Netz der KVen versandtwerden. Wie und wann dies mit derTelematikinfrastruktur der gematikmöglich sein wird, scheint dagegenauch nach vielen Jahren der Entwick‐lung mehr als fraglich.

In einer kurzen Einführung veror‐tete Jürgen Heese von der TelemedInitiative Brandenburg die Bedeutung

der Digitalisierung im Gesundheits‐wesen. Gerade in einem Flächenlandwie Brandenburg mit vielen multimor‐biden Patienten seien innovativeAnsätze für eine bedarfsgerechtePatientenversorgung notwendig. DieFallmanagerin agneszwei sei dafür einParadebeispiel, das auch bundesweithohe Beachtung fände. Ein weitererzentraler Baustein sei die Telemedizin.Die fortschreitende Digitalisierungdes gesamten Gesundheitswesensbiete große Chancen – aber nur wenndie bestehenden Insellösungen undParallelwelten zusammengeführtwürden. Das geplante eHealth‐Gesetzsetze dazu grundsätzlich positiveAnreize.

KVBB‐Chef Dr. Helming verwies aufdie vielen erfolgreichen Innovationen,die auch im IT‐Bereich in der KVBBentstanden seien. Beispielhaft nannteer den DatenNerv, das Zugangspro‐gramm zum internen EDV‐Netz derKVen. Damit erhielten die märkischenÄrzte bereits 1996 erstmals die Mög‐lichkeit, datensicher elektronisch mitder KV zu kommunizieren.

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Ab auf die Datenautobahn Kamingespräch zur Telematikinfrastruktur mit Dr. Helming und Prof. Dr. Elmer

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Mit Blick auf die Weiterentwicklun‐gen sagte Dr. Helming, dass der Erfolgeiner technischen Infrastruktur vorallem vom direkten Nutzen und Mehr‐wert abhänge, der sich aus Anwen‐dungen ergebe. Der KVBB‐Chef be‐tonte, dass diese Mehrwerte imsicheren Netz der KVen längst gege‐ben und etabliert seien, da hier be‐reits über 100 Anwendungen bun‐desweit verfügbar seien.

Wenig überraschend war Prof. Dr.Elmer anderer Meinung und warb fürdie eigene Infrastruktur der gematik:Die TI ist die einzige hochsichere bun‐desweite Plattform, die alle Player imGesundheitswesen freiwillig undkostenneutral nutzen könnten. Auf‐grund des Umgangs mit hochsensib‐len Patientendaten sei ein Daten‐schutzniveau, das es bisher so inDeutschland nicht gäbe, unerlässlich.Prof. Dr. Elmer zeigte sich zudemüberzeugt, dass die aktuelle Erpro‐bungsphase der TI im November 2015erfolgreich abgeschlossenwerde und Mitte 2016 dieTI alle Akteuren im Gesund‐heitswesen „theoretisch“zur Verfügung stehe.

Dr. Helming konterte,dieser hohe Sicherheits‐standard gehe vollkom‐men an der Lebensweltder Patienten vorbei. Fastjeder Patient hätte heuteein Smartphone in derTasche und sei durchge‐

hend mit dem Internet verbunden.Zum genannten Starttermin erinnerteDr. Helming daran, dass Prof. Dr.Elmer in der Vergangenheit immerwieder felsenfest von früheren Termi‐nen überzeugt gewesen sei und dieseauch entsprechend kommunizierthätte. Gehalten sei davon aber keiner.

Auch dieser Abend zeigte, dass dieDiskussion um den Aufbau undNutzen einer Datenautobahn imGesundheitswesen noch lange nichtabgeschlossen ist. Durch das geplanteeHealth‐Gesetz wird die Diskussionsicherlich weiter an Fahrt aufnehmen.Da waren sich die Referenten und dieGäste des Kaminabends einig.

Live‐Präsentation: eArztbriefauf der Telematik‐Konferenz

Dass es technisch schon längstmöglich ist, eArztbriefe datensicherund anwenderfreundlich via KV‐Con‐nect über das Sichere Netz der KVenzu übermitteln, zeigte am Folgetag

BerufspolitikIntern

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die Live‐Präsentation der Compu‐Group Medical Deutschland AG (CGM)in Zusammenarbeit mit der Kassen‐ärztlichen Vereinigung Brandenburgsowie dem Klinikum Ernst von Berg‐mann auf der Landeskonferenz„Telematik im Gesundheitswesen“ am 25. Februar in Potsdam.

Ebenso wie die Konferenzbesucherbegrüßten auch die Vertreter der dreibeteiligten Organisationen die neuenMöglichkeiten. So kommentierte Dr. Hans‐Joachim Helming: „Dank derdigitalen Lösungen ist es möglich,sektorübergreifend mit allenBeteiligten im Sinne des Patienten zukooperieren. Daher ist es richtig, dassder Gesetzgeber den elektronischenArztbrief und Entlassungsbrieffinanziell fördern will und sichmögliche Investitionen der niederge‐lassenen Kollegen in die IT‐Technikschnell amortisieren können.“

Steffen Grebner, Vorsitzender derGeschäftsführung des Klinikums Ernstvon Bergmann, ergänzte: „Die Mög‐lichkeit der digitalen Vernetzung zwi‐schen ambulanten Ärzten und statio‐nären Einrichtungen ist der notwen‐dige Schritt, um weitere Prozess‐effekte im Gesundheitswesen zuerzielen. Je mehr Player an der Ver‐netzung beteiligt sind, desto besser.Ziel muss es sein, dass Faxe und Tele‐fonate aufgrund des schnellen digita‐len Informationsaustauschs obsoletwerden und alle Beteiligten amBehandlungs‐prozess den gleichenSachstand haben."

Michael Franz, General Manager inder CompuGroup Medical Deutsch‐land AG, verwies auf die schon heutevorhandenen digitalen Kommunika‐tionsmöglichkeiten im sicheren Netzder KVen: „In der Kombination ausunserer Telematikplattform CGMJESAJANET und dem Sicheren Netzder KVen kommunizieren schon heuteKrankenhäuser ihren elektronischenEntlassungsbrief schnell und sicher.Wir freuen uns, dass durch das ge‐plante E‐Health‐Gesetz die Refinan‐zierung dieser Engagements in kür‐zerer Zeit gelingen kann.“

Sicheres Netz der KVen vs.Telematikinfrastruktur

Die Diskussion über den Aufbauund die Beschaffenheit der Daten‐autobahn im Gesundheitswesen wirdaktuell lebhaft auf der politischenEbene geführt. Praxisrelevant sind fürSie vor allem folgende Punkte: • Nach der erfolgreichen Erprobungder Telematikinfrastruktur (TI) in denTestregionen, werden von dergematik TI‐Provider für den Rolloutab Mitte 2016 zugelassen werden,welche Ärzte, Zahnärzte, Psycho‐therapeuten und Krankenhäuser andie TI anbinden. • Viele der heutigen KV‐SafeNet‐Provider werden die Zulassung als TI‐Provider bei der gematik beantra‐gen. Die jetzt in der Erprobung be‐findlichen TI‐Provider – T‐Systemsund Telemed (CGM) – sind genausolche heutigen KV‐SafeNet‐Provider.• In den meisten Fällen werden diePraxen also ihren Provider beibehal‐

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ten können und einfach einen neuenRouter bekommen. Der heutige KV‐SafeNet‐Router wird durch densog. Konnektor ersetzt, und dieserbaut die sichere Verbindung zu denAnwendungen auf. Laut Aussage dergematik übernehmen die Kranken‐kassen die Kosten für den Konnektor.• Alle KV‐Anwendungen bleibendabei über die TI‐Provider und derenKonnektoren auch zukünftig erreich‐bar. Eine parallele Installation ver‐

schiedener Router (KV, HzV, ASV, ...)ist so vermeidbar.• Vor dem Hintergrund der imeHealth‐Gesetz vorgesehenenFörderung von Arztbriefen (ab 2016)und Telemedizin ist es also mehr alssinnvoll, bereits vor dem Rollout derTI (voraussichtlicher Abschluss 2018)in die sichere Vernetzung zu inves‐tieren.

Text und Fotos: Christian Wehry

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Zynismus purBürger Initiative Gesundheit kritisiert Äußerungen des GKV‐SV

Die bundesweiten Hilferufe der Not‐aufnahmen in den Kliniken, die sichder Patientenströme kaum noch er‐wehren können, quittierte der Presse‐sprecher des GKV‐Spitzenverbandesin einer Pressemittelung vom 17.2.2015mit den zynischen Worten: „Wir erwar‐ten, dass die Krankenhäuser beieinem sich ändernden Behandlungs‐bedarf ihr Leistungsangebot den Be‐dürfnissen der Patienten anpassenund nicht einfach nur nach mehr Geldrufen“.

Auch die niedergelassenen Ärztewurden gleich mit abgewatscht:„Wenn die Kassenärztlichen Vereini‐gungen ihrem Versorgungsauftragnicht nachkommen und deshalb diePatienten am Wochenende mit einfa‐chen Erkrankungen in die Notaufnah‐me kommen, darf das Problem nichtbei den Beitragszahlern abgeladenwerden.“

Die Bürger Initiative Gesundheit e.V.stellt dazu in einer aktuellen Presse‐mitteilung richtigerweise klar, dassdie KVen selbstverständlich ihrem Ver‐sorgungsauftrag nachkommen, ganzim Gegenteil zu manchen Kassen, dieihren Beitragszahlern auf breiterFront immer wieder Leistungen ver‐weigern. Dass im Bereich der Notfall‐Versorgung viele Patienten förmlichmit „den Füßen abstimmen“, kannweder den Kassenärzten noch den Kliniken zum Vorwurf gemacht wer‐den. Insofern ist auch das Argumentdes GKV‐Spitzenverbandes, dass „dasProblem nicht bei den Beitragszahlernabgeladen werden darf“, eher alskurios anzusehen, denn hier entschei‐det ja gerade der Beitragszahler in seinem eigenen Interesse, wenn erKlinik‐Ambulanzen aufsucht.

Christian Wehry

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Praxis aktuell

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Intern

Abgabefrist für dieQuartalsabrechnung I/2015 endet am 9.4.2015Ungeachtet der verpflichtenden Online‐Abrechnung sind weiterhin einige Unter‐lagen auch in Papierform mit der Abrechnung einzureichen. Die ergänzendenUnterlagen wie:

• Erklärung zur Vierteljahresabrechnung,• Mitteilung der Vertragskasse über ihre Leistungspflicht für

Psycho‐/Verhaltenstherapie (Anerkennungsbescheid),• Abrechnungsscheine für Polizei und Feuerwehr

(sofern keine Versichertenkarte vorlag),• Abrechnungsscheine für Asyl‐ und Sozialämter

(sofern Abrechnung über die KVBB),• Abrechnungsscheine für Bundesversorgungsgesetz (BVG) und verwandte

Rechtskreise (sofern keine Versichertenkarte vorlag)

können zu den folgend benannten Zeiten entweder persönlich, mittels Kurieroder auf dem Postweg abgegeben werden.

Termine Potsdam Frankfurt/O.Cottbusim Ärztehaus Thiem‐Str. 112Eingang über Leipziger Str.

Mittwoch, 1.4.2015 9 bis 18 Uhr 9 bis 18 Uhr 9 bis 16 Uhr

Donnerstag, 2.4.2015 9 bis 17 Uhr

Dienstag, 7.4.2015 9 bis 17 Uhr

Mittwoch, 8.4.2015 9 bis 18 Uhr 9 bis 18 Uhr 9 bis 16 Uhr

Donnerstag, 9.4.2015 9 bis 17 Uhr

Abgabetermine für ergänzende Unterlagen zurQuartalsabrechnung I/2015

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Praxis aktuellIntern

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Zentrale Formularbestellung in PotsdamFax: 0331/98 22 98 04 Tel.: 0331/98 22 98 05• auch außerhalb der Annahmewoche• Angabe der Absenderadresse mit Betriebsstättennummer

Postweg: KV Brandenburg, Friedrich‐Engels‐Straße 103, 14473 PotsdamBitte senden Sie Ihre ergänzenden Abrechnungsunterlagen an die Fax‐Nr. 0331/23 09 545.Bitte beachten Sie die Abgabefrist. Sie endet am Donnerstag, dem 9.4.2015.Gemäß der Abrechnungsordnung ist die Abrechnung vollständig und quartalsgerecht zu den festgesetzten Terminen einzureichen. Anträge auf Verlängerung der Abgabefrist sind vor Fristablauf schriftlich undbegründet an die KV Brandenburg zu richten.Anträge können im Onlineportal gestellt oder an den FB Abrechnungsprüfung, FAX: 0331/23 09 382, gesandt werden.

Die Restzahlung für das Quartal IV/2014 erfolgt am 23.4.2015.

ISDN – DatenNerv Zugang wird abgestellt

In „KV‐Intern“ 12/2014 hatten wirbereits informiert: Nach der Abgabeder Abrechnungsdaten für das 2. Quartal 2015 wird eine elektroni‐sche Übertragung von Abrechnungs‐bzw. DMP‐Daten über den ISDN‐Zugang nicht mehr möglich sein.

Die Telekom stellt alle vorhandenenISDN‐Anschlüsse in ganz Brandenburgauf neue Technologien um. Somitwird es voraussichtlich bald keineISDN‐Nutzer mehr in Brandenburggeben. Daher haben wir uns ent‐

schlossen, in unserem Neubau dieseTechnologie nicht mehr einzubauenund den hohen finanziellen Aufwandzu vermeiden.

Sie können uns weiterhin über dasSichere Netz der KVen elektronischüber die bekannten ZugangswegeDatenNerv (in der Variante via Inter‐net) und KV SafeNet erreichen.

Auf den Seiten der KVBBwww.kvbb.de finden Sie über denWebcode „web021“ weitere Hinweise

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zu den verfügbaren Übertragungs‐wegen. Die Eingabe des Webcodeserfolgt über das Suchfeld.

Bitte informieren Sie sich rechtzei‐tig, sofern Sie jetzt in Ihrer Praxisnoch über einen ISDN‐Zugang ver‐fügen.

Die Kollegen des Online‐Teams sindIhnen gern behilflich.

InternPraxis aktuell

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Unser Service für Sie:Benutzerservice/Online‐Team0331/98 22 98 06 [email protected]

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Praxis aktuellIntern

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Nicht‐ärztliche Praxisassistentin auchfür Neupraxen möglich

Auch Neu‐ und Jungpraxen könnenkünftig Delegationsleistungen durchnicht‐ärztliche Praxisassistentinnenabrechnen. Der Bewertungsausschusshat Ende Januar eine entsprechendeSonderregelung bezüglich des Nach‐weises der Mindestzahlen vonBehandlungsfällen beschlossen. Siewird zum 1. April 2015 in die Präambel3.2.1.2 des EBM aufgenommen.

Kern der Neuregelung: Bei Haus‐ärzten, die neu oder weniger als 18 Monate zugelassen oder angestelltsind, werden die Vorgaben zu denMindestfallzahlen in den ersten sechsQuartalen nach Tätigkeitsaufnahmenicht angewendet.

Unser Service für Sie:FB Qualitätssicherung, Gabriele BossTel.: 0331/23 09 316

Weitere EBM‐ÄnderungenMit Wirkung zum 1.4.2015 treten

weitere Änderungen des EBM inKraft.

Radionuklidtherapie: Anpassung derGOP 17372 und neue KostenpauschaleGOP 40582 EBM

Die Aufnahme des AlphastrahlersRadium‐223‐dichlorid in die Arznei‐mittel‐Richtlinie und die damit ver‐

bundene Zulassung des PräparatsXofigo® führte zu EBM‐Änderungen.Alle Details finden Sie auf den Inter‐seiten der KBV unterwww.kbv.de/html/beschluesse_des_ba.php

Unser Service für Sie:Abrechnungsberatung 0331/98 22 98 03

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Die Soziotherapie‐Richtlinie wurdefür die Erweiterung und Optimierungder soziotherapeutischen Betreuungpsychisch schwerkranker Menschenangepasst.

Die Verordnung von Soziotherapiebei Diagnosen schizophrener Formenund affektiver Störungen mit psycho‐tischen Symptomen ist nun bis zueinem Wert von <= 50 der GAF‐Skala*möglich. Der zuvor geltende Grenz‐wert von 40 dient nun als Orientie‐rungswert.

Unter bestimmten Bedingungen istdie Verordnung bei einem GAF‐Wert>= 40 und bei Diagnosen mit den ICD‐10‐Codes F00 – F99 (Psychischeund Verhaltensstörungen) auch imEinzelfall möglich. Zu diesen Bedin‐gungen gehören unter anderem psy‐chiatrische und/oder somatische Co‐Morbiditäten sowie Fähigkeits‐einschränkungen im Alltag.

Soziotherapie verordnen dürfen nunauch:• Fachärzte für Psychosomatische

Medizin und Psychotherapie und• Fachärzte für Kinder‐ und

Jugendpsychiatrie.

Zudem hat der Gemeinsame Bundes‐ausschuss mehrheitlich entschieden,dass künftig auch Psychiatrische Institutsambulanzen (PIA) Sozio‐therapie verordnen dürfen.

Das Inkrafttreten der geändertenRichtlinie stand bei Redaktionsschlussnoch nicht fest. Wir werden Siehierüber informieren. Über die Detailsder Änderungen können Sie sichvorab informieren auf www.g‐ba.de/informationen/richtlinien/24/#tab/beschluesse

*GAF‐Skala (Global Assessment of Functioning)

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Änderung der Soziotherapie‐Richtlinie

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Praxis aktuellIntern

Seite 18 | AUSGABE 3 / 2015

Tonsillotomie‐Vertrag mit der BARMER GEK aktualisiert

Die aktuellen Änderungen zum Tonsillotomie‐Vertrag mit derBARMER GEK möchten wir noch ein‐mal zum Anlass nehmen, Ihre Auf‐merksamkeit auf diese besonderenVersorgungsverträge zu lenken. Mitzahlreichen Krankenkassen – derAOK, der KKH, der HEK, der IKK Bran‐denburg und Berlin, der NOVITAS BKK,der BAHN BKK, der Knappschaft ‐ hatdie KVBB inhaltsgleiche Verträge ver‐einbart, nach denen kleine Patientenmit vergrößerter Gaumenmandelschmerz‐ und risikoarm und vor allemunter Aufrechterhaltung der immuno‐logischen Funktion ambulant operiertwerden können.

Das Verfahren erfolgt zusätzlichzum GKV‐Leistungskatalog underöffnet den Versicherten im Rahmender Verträge die Möglichkeit, die Leis‐tung einfach über die Gesundheits‐karte und ohne zusätzliche Kosten inAnspruch zu nehmen.

Was ändert sich im BARMER GEK‐Vertrag?

Mit Wirkung zum 1. April 2015 wirdder Vertrag mit der BARMER GEKaktualisiert:

Dabei wird insbesondere dasPatientenrechtegesetz umgesetzt,welches dem Versicherten ein Wider‐

rufsrecht hinsichtlich seiner Teilnahme‐erklärung zubilligt. Der Versichertebzw. in diesem Fall sein Sorgeberech‐tigter kann somit ohne Angabe vonGründen innerhalb von 2 Wochen dieTeilnahmeerklärung gegenüber derKrankenkasse schriftlich oder zurNiederschrift widerrufen. Daherwurde die Teilnahmeerklärung desVersicherten angepasst.

Selbstverständlich werden im Falleeines Widerrufs die ärztlichen Leis‐tungen zwischen Teilnahmeerklärungund Widerruf von der BARMER GEKvergütet.

Neben einigen Aktualisierungen imVertragstext wurde das Formular zurTeilnahmeerklärung der Vertragsärztevereinfacht. Dies ist für Vertragsärzterelevant, die sich neu für die Teil‐nahme am Vertrag entscheiden.

Auch die Arztbriefe an den Kinder‐arzt und den nachbehandelndenHNO‐Arzt haben in Anpassung an dieFormulare in den anderen Tonsillo‐tomie‐Verträgen ein neues Layouterhalten – der Inhalt hat sich jedochnicht geändert.

Bitte verwenden Sie künftig nurnoch die neuen Formulare.

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Den Vertrag finden Sie auf derHomepage der KVBB unter der RubrikVerträge. Über den Button „Teil‐nahme“ gelangen Sie zu denaktuellen Teilnahmeerklärungen.

InternPraxis aktuell

AUSGABE 3 / 2015 | Seite 19

Unser Service für Sie:FB Qualitätssicherung 0331/23 09 441FB Verträge 0331/23 09 498

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In den letzten Wochen wurde ver‐stärkt über das Auftreten von Scabies‐Fällen berichtet, vorrangig in Kinder‐tagesstätten und Altenheimen.

Die Mitarbeiter der Gesundheits‐ämter empfehlen häufig eine vorsorg‐liche Behandlung mit lokal anzuwen‐denden Antiscabiesmitteln für alleKontaktpersonen, um eine möglicheInfektion zu verhindern.

Vor diesem Hintergrund haben wirdie Krankenkassen um Auskunft ge‐beten, ob auch diese prophylaktischanzuwendenden Arzneimittel zu Las‐ten der GKV verordnet werden können.

Die Arbeitsgemeinschaft der Ver‐bände der Krankenkassen im LandBrandenburg informierte, dass aus‐

schließlich die kurative Behandlungder nachgewiesenen Infektion mitKrätzmilben zu Lasten der GKV mög‐lich ist. Für eine präventive Behand‐lung von Kontaktpersonen könnendie Mittel also nicht über ein Kassen‐rezept verordnet werden. Folglich isthierfür ein Privatrezept notwendig.

Die Kassenärztliche VereinigungBrandenburg informierte das Landes‐gesundheitsamt über diese Entschei‐dung der Kostenträger, um weitereIrritationen zwischen niedergelasse‐nen Ärzten, Mitarbeitern der Gesund‐heitsämter und betroffenen Versi‐cherten und deren Betreuern zu ver‐meiden.

Praxis aktuellIntern

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Scabies‐Prophylaxe: Nicht zu Lasten der GKV

Unser Service für Sie:Beratende Apotheker 0331/98 22 98 11

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Eine neueBroschüre zurVerordnung vonHilfsmitteln hatjetzt die Kassen‐ärztliche Bun‐desvereinigung(KBV) heraus‐gegeben. Siestellt wichtigeRegelungen undBesonderheitenvor, die beimVerschreibenvon Bandagen,Rollstühlen,Hörhilfen,Prothesen undCo. zu beachten sind. Dazu gehörenbeispielsweise die Hilfsmittel‐Richt‐linie und das Hilfsmittelverzeichnis,wie auch Regelungen zur Zuzahlungdurch Patienten. Auch das Wirtschaft‐lichkeitsgebot und die Zusammenar‐beit mit Hilfsmittelanbietern werdenthematisiert.

Die Besonderheitenbei Hör‐ und Sehhil‐fen stehen extra imFokus. Dabei geht esum die Festbeträge,die gesetzliche Kran‐kenkassen zahlen, umFormulare und denverkürzten Versor‐gungsweg.

Die Broschüre „Hilfsmittel – Hin‐weise zur Verord‐nung“ finden Sie aufunserer Internetseiteunter dem Linkwww.kvbb.de/

praxis/verordnungen/hilfsmittel

Alternativ können Sie auch ein ge‐drucktes Exemplar bei der KBV kosten‐frei per E‐Mail ([email protected])bestellen.

InternPraxis aktuell

AUSGABE 3 / 2015 | Seite 21

Neue KBV‐Broschüre: Verordnung von Hilfsmitteln

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Die Masernerkrankungsfälle inBerlin und Brandenburg lassen dieTelefone nicht mehr ruhen. ZahlreicheAnrufe zum gleichen Thema – werdarf zu Lasten der GKV geimpft wer‐den? Hier nochmals die Antwort:

Eine einmalige Impfung vorzugs‐weise mit einem MMR‐Impfstoff fürnach 1970 geborene Personen (≥ 18 Jahre), die ungeimpft sind oderin der Kindheit nur einmal geimpftwurden oder einen unklaren Impfsta‐tus haben, wird von den Kranken‐kassen übernommen. Der Impfstoffwird über SSB (zu Lasten der

AOK Nordost!) verordnet und dieAbrechnung erfolgt über 89301B.

Ältere Patienten werden nicht zuLasten der GKV gegen MMR geimpft.Eine Privatliquidation ist möglich mitHinweis auf mögliche Kostenerstat‐tung durch die Krankenkasse.

Einige große Krankenkassen habenuns mitgeteilt, dass sie die Kosten vonPrivatrezepten und Privatrechnungenerstatten. Da die Verfügbarkeit desMonoimpfstoffs gegen Masern nichtgegeben ist, kann nach Schutzimp‐fungs‐RL vorzugsweise MMR geimpftwerden.

Masernimpfung: Wann zu Lasten der GKV?

Braucht Deutschland die Impfpflicht?Märkische Ärzte befürworten sie

Angesichts der steigenden Zahl vonMaserninfektionen und dem erstenMasern‐bedingten Todesfall eineskleinen Jungen in Berlin ist auch in derBrandenburger Ärzteschaft die Dis‐kussion über eine gesetzliche Impf‐pflicht entbrannt.

Die Landesärztekammer Branden‐burg (LÄKB) fordert die Regierungauf, sich der Thematik anzunehmenund eine schnelle und wirksameLösung herbeizuführen. „Impfpflicht

ist eine politische Entscheidung“, be‐tont LÄKB‐Vizepräsident Prof. UlrichSchwantes.

Für die Einführung einer Impfpflichtspricht sich Dr. Hanjo Pohle aus. „DieGefährdung von Menschen mit chro‐nischen Erkrankungen, insbesonderemit Immundefekten bzw. ‐mangel, istdurch den geringen Flächenschutzeiner niedrigen Durchimpfungsrate inder Bevölkerung eklatant und kann zuschwersten Komplikationen bei die‐

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sem gefährdeten Patientenklientelführen. Durch eine Impfpflicht kön‐nen diese Risiken erheblich reduziertwerden“, mahnt der Präventionsbe‐auftragte der LÄKB.

Das sieht auch der Impfexperte dermärkischen Ärztekammer, Dr. Rein‐hold Schrambke so und erinnert: „Impfen gehört zu der wichtigsten pri‐mären Prävention in der Medizin. Eshat im 20. Jahrhundert wesentlich zurErhöhung der Lebenserwartung durchZurückdrängung gefährlicher Infek‐tionskrankheiten beigetragen. Krank‐

heiten, für die es keine oder nur einemangelhafte spezifische Therapie gibt.“

Eine Pflicht zu Schutzimpfungenwerde es in Deutschland wohl nichtgeben, gibt Marianna Kaiser, Bera‐tungsapothekerin der KV Branden‐burg, zu bedenken. Deshalb sei esumso wichtiger, ehrlich zu diskutie‐ren, ob vor Besuch einer Kita dieMasernimpfung nicht verpflichtendsein sollte. „Davon ungeachtet bleibtunser täglicher Auftrag, uns intensivmit Impfgegnern auseinanderzu‐setzen und weiter an der Ausrottungder Masern zu arbeiten.“ ute

Vorbeugen. Schützen. Impfen.Vom 20. bis zum 25. April 2015 fin‐

det die zehnte Europäische Impfwo‐che statt. Das diesjährige Motto lau‐tet „Vorbeugen. Schützen. Impfen.“Damit verknüpft ist die zentrale Bot‐schaft, dass die Impfung eines jedenKindes entscheidend für die Verhütungvon Krankheiten und den Schutz vonMenschenleben ist.

In Brandenburg sind die Durchimp‐fungsraten bei Standardimpfungenerfreulicherweise im Vergleich zu denmeisten anderen Bundesländernüberdurchschnittlich hoch. Sie sindjedoch nach wie vor nicht hochgenug, um einen „Herdenschutz“ fürdie Gesamtbevölkerung bzw. die Aus‐rottung bestimmter impfsensitiverErkrankungen, z. B. der Masern, zuerreichen. Der tragische Maserntodeines Kindes in Berlin zeigt die hoheund lebenserhaltende Bedeutung, dieImpfungen auch bei uns haben.

Die KVBB begrüßt daher alle Aktivi‐täten, die berufsübergreifend dasgemeinsame landesweite Ziel verfol‐gen, die Durchimpfungsraten weiterzu erhöhen. So planen verschiedeneGesundheitsämter, im Rahmen derEuropäischen Impfwoche erweiterteImpfsprechstunden anzubieten. DieBrandenburger Apothekerkammerbietet darüber hinaus eine Fortbildungzum Thema „Impfen fürs Leben an“.Unter anderem wird hier Dr. ReinholdSchrambke, Vorstandsmitglied derAkademie für ärztliche Fortbildungder Landesärztekammer Branden‐burg, zur Umsetzung der Impfverein‐barung im Land Brandenburg referie‐ren. Daneben werden die Apothekenden Impfstatus von Versichertenanhand vorhandener Impfausweiseund Impfbescheinigungen überprüfen.

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Bei der KV Consult‐ und Management‐gesellschaft (KV COMM) gab es imvergangenen Jahr einen Wechsel inder Geschäftsführung. Andrea Trunevleitet nun gemeinsam mit ChristianWoinar die Geschicke der KVBB‐Dienst‐leistungs‐Tochter. Über aktuelle undkünftige Projekt sprach Frau Trunevmit uns im Interview.

Seit neun Jahren ist die KV COMM mitt‐lerweile im Geschäft. Wie ist sie derzeitaufgestellt?

Wir sind ein klassischer Dienstleisterund stehen den KVBB‐Mitgliedernsowie anderen Partnern im Gesund‐heitswesen von Anfang an zur Seite.Begonnen haben wir mit der Beratungbei der Entwicklung von Selektivver‐trägen und deren Abrechnung sowieder Betreuung und Unterstützungvon Ärztenetzen. Inzwischen habenwir uns ganz auf das Thema „Netze“im Gesundheitswesen fokussiert undwerden hier unser Leistungsangebotausbauen. Neben dem operativenNetzmanagement bieten wir verschie‐dene Module im Vertrags‐ und Projekt‐management für Praxis‐ bzw. Gesund‐heitsnetze an.

Warum „Netze“?Wir verstehen Netzwerkarbeit als

zukunftsweisendes Konzept für dieGesundheitsversorgung, und hierbeimöchten wir die Brandenburger Ärzteund Psychotherapeuten unterstützen.

Mit welchem Ziel?Ziel ist es, mit Netzwerkstrukturen,

die Kommunikation und Kooperationzwischen den unterschiedlichenAkteuren in einer zunehmend sek‐torenübergreifenden Versorgung zuverbessern. Neben dem Fokus aufQualitätsverbesserungen und Erhaltregionaler Versorgungsstrukturen solldadurch auch die regionale Standort‐entwicklung für die langfristige ambu‐lante Gesundheitsversorgung ermög‐licht werden.

Vernetzung immer wichtiger für Gesundheitsversorgung

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Das klingt sehr theoretisch. Haben SiePraxisbeispiele?

Bereits seit 2008 gibt es „prosperLausitz“ in Brandenburg. Das ist einGesundheitsnetz der Knappschaft mit322 Netzärzten und drei Netzkranken‐häusern, das wir seit der Gründungbetreuen und im Rahmen der Netz‐werkkoordination weiterentwickeln.Hier geht es insbesondere um denfachlichen Austausch in gemeinsamenArbeitsgruppen und Netzwerkkon‐ferenzen, aber natürlich auch umEffizienzmessung der Netzarbeitdurch die Krankenkasse.Weiterhin entwickeln wirderzeit ein therapiebegleiten‐des Online‐Angebot für Diabe‐tespatienten in Kooperationmit dem Ärztenetz Teltow‐Kleinmachnow‐Stahnsdorf.Dieses soll ab Mai in der Praxiserprobt werden.Vor kurzem startete zudemeine Forschungsarbeit in Kooperation mit der Ärzte‐Union Brandenburg. Sie befasstsich mit dem Thema„Angestellte Ärzte und Psycho‐therapeuten – Herausforderun‐gen und Chancen für die ambu‐lante Versorgung im Land Bran‐denburg“.

Was ist für die Zukunft geplant?Wir wollen verstärkt am Aufbau

regionaler Netze aus Vertragsärztenund ‐psychotherapeuten sowie weite‐ren Gesundheitsversorgern arbeitenund die verschiedenen Akteure des

Gesundheitswesens sektorübergrei‐fend, IT‐gestützt und strukturiert zu‐sammenbringen.Auch das Thema Altersmedizin be‐schäftigt uns. Hier wollen wir Kooper‐ationsstrukturen zwischen Ärztenund Psychotherapeuten sowie sta‐tionären und ambulanten Pflegeein‐richtungen schaffen und ausbauen.Ein wichtiger Aspekt ist dabei dasArzneimittelmanagement. Im Fokussteht weiterhin auch die Entwicklungvon neuen Vertrags‐ und Finanzie‐rungskonzepten mit verschiedenenKostenträgern.

Das E‐Health‐Gesetz ist derzeit in allerMunde. Ist die KV COMM auch indiesem Bereich aktiv?

Ja. Wir sind dabei, Ärztenetze beider Implementierung von geeigneten

Die KV COMM …

… wurde im Dezember 2006 gegründet. … ist ein 100prozentiges Tochterunternehmen der

KV Brandenburg. … bietet Beratungs‐ und Managementleistungen

außerhalb des Kollektivvertrags rund um die neuen Versorgungs‐ und Kooperationsformen an.

… finanziert sich aus den Leistungen, die sie anbietet und den Projekten, die sie betreut.

… ist eine von insgesamt sieben KV‐Dienstleistungs‐gesellschaften bundesweit.

Weitere Informationen gibt es auf der Internetseiteder KV COMM unter www.kv‐comm.de

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IT‐Strukturen koordinierend zu unter‐stützen, beispielsweise bei der Teil‐nahme am Feldtest zur Erprobungdes eArztbriefes der KV TelematikGmbH.

Das klingt nach einer Menge Arbeit.Wie sind Sie denn personell aufge‐stellt?

Neben Herrn Woinar und mir alsGeschäftsführerin arbeiten momen‐tan 5 Mitarbeiter für die KV COMM.Das Projektteam ist multiprofessionellbesetzt. Diese Kombination in Ver‐

bindung mit umfangreichen Wissenund Erfahrungen in der Netzwerk‐arbeit und Versorgungsforschungbilden das Fundament für Projekt‐innovationen und zuverlässige Dienst‐leistungen. Zudem schätzen wir unsglücklich, im Rahmen von Versor‐gungsprojekten eng mit der KVBBzusammen zu arbeiten und auf Serviceleistungen der KVBB zurück‐greifen zu können.

Frau Trunev, vielen Dank für dasGespräch.

Forschungsarbeit geht Anstellung auf den Grund Angestellte Ärzte und Psychotherapeuten um Unterstützung bei Befragung gebeten

Die Zahl der angestellten Ärzte undPsychotherapeuten im ambulantenBereich ist in den vergangenen Jahrenstetig angestiegen. Arbeiteten 1993bundesweit nur 5.397 Ärzte in einerAnstellung, waren es 2013 bereits22.304 Ärzte und Psychotherapeuten(Quelle: BÄK). D. h. rund 15 Prozentder bundesweit an der vertragsärzt‐lichen Versorgung teilnehmendenÄrzte und Psychotherapeuten sindinzwischen angestellt.

Auch in Brandenburg nimmt dieZahl der angestellten Ärzte und Psy‐chotherapeuten zu. Allerdings fehlen

bisher empirische Befunde zu Präva‐lenzen, Charakteristika sowie Bedarfs‐und Bedürfnislagen der angestelltenÄrzte und Psychotherapeuten (Arbeit‐nehmer) aber auch der anstellendenKollegen (Arbeitgeber). Dies soll nunim Mittelpunkt der Forschungsarbeit„Angestellte Ärzte und Psychothera‐peuten in Brandenburg – Chancenund Herausforderungen“ stehen, dieim April startet.

Zunächst soll dabei herausgearbei‐tet werden, aus welchen Gründen dieAnstellung im ambulanten Bereichimmer attraktiver erscheint. Dabei

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werden qualitative und quantitativeForschungsmethoden genutzt. Umeinen allgemeinen Überblick zu dieserThematik zu erlangen, erfolgt als ers‐tes eine Befragung aller angestelltenÄrzte und Psychotherapeuten imLand Brandenburg. Dafür bekommensie Mitte April einen Fragebogenzugesandt. Im zweiten Teil der Erhe‐bung werden Experteninterviews mitangestellten und anstellenden Ärztenund Psychotherapeuten durchge‐

führt, die einen detaillierteren Einblickgeben sollen.

Das Projekt wird von der Ärzte‐Union Brandenburg in Kooperationmit der KVBB und der KV COMM initiiert und gefördert.

Für weitere Informationen:Frau Trunev, 0331/73 05 795

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Seite 28 | AUSGABE 3 / 2015

Die Kostenpauschalen für den Ver‐sand und Transport von Briefen sindtrotz mehrfach gestiegener Porto‐kosten seit Jahren unverändert. Da‐her hat die KBV bereits im Jahr 2013eine Anpassung der Bewertung derKostenpauschalen 40120 (u. a. Stand‐ardbrief bis 20 Gramm) und 40126 (u. a. Maxibrief bis 1000 Gramm) imEBM gegenüber der Kassenseitegefordert.

Damals hatte die Deutsche Post AGden Preis für einen Standardbrief von0,55 Euro auf 0,58 Euro angehoben.Der Maxibrief bis 1000 Gramm kostetseitdem 2,40 Euro statt 2,20 Euro.Nach nochmaligen Anhebungen derPortokosten zum 1. Januar 2014 undzum 1. Januar 2015 liegt der Preis füreinen Standardbrief jetzt bei 0,62 Euro. Etwas günstiger als zuvorist lediglich der Kompaktbrief bis 50 Gramm mit jetzt 0,85 Euro statt0,90 Euro.

Die Krankenkassen wiesen damalsdie Forderungen der KBV zurück, daauch die Übermittlung eines Telefaxesebenfalls mit der GOP abgerechnetwerde. Sie schlugen stattdessen vor,die Kostenpauschale 40120 aufzuspal‐ten – in eine Pauschale für die Versen‐dung bzw. den Transport eines Brie‐fes bis 20 Gramm und in eine Pauschalefür die Übermittlung eines Telefaxes.

Dabei sollte die Telefax‐Pauschaledeutlich niedriger bewertet werdenals die „alte“ 40120. Dies hat die KBVnach Abstimmung mit den KVen ab‐gelehnt.

Trotz dieser unbefriedigenden Situation bleibt die Entwicklung derPortokosten nicht vollkommen un‐berücksichtigt. Die Kosten für denVersand von Briefen fließen auch inden Orientierungswert ein. Das Ver‐fahren zur Weiterentwicklung des Orientierungswertes berücksichtigtdie Entwicklung von Kosten, die fürdie Arztpraxen relevant sind. Damitschlägt sich die Portoerhöhung in derjährlichen Anpassung des Orientie‐rungswertes nieder.

Die KBV hält die Erhöhung derKostenpauschalen nach wie vor fürdringend notwendig. Dies wird auchThema bei der EBM‐Weiterentwick‐lung sein. Spätestens mit der Auf‐nahme des elektronischen Arztbriefesin den EBM müssen die Kostenpau‐schalen weiterentwickelt werden. DieVerhandlungen zum eArztbrief ver‐laufend schleppend, zuletzt wurdendie Verhandlungen aufgrund vonSicherheitsbedenken seitens des GKV‐Spitzenverbandes ausgesetzt. Mitdem geplanten E‐Health‐Gesetz sollendie Krankenkassen zur Vergütung voneArztbriefen verpflichtet werden.

Portokosten: Berücksichtigungbisher allein im Orientierungswert

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InternPraxis aktuell

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Häufig werden Auskünfte, Befund‐übermittlungen oder Gutachten durchRechtsanwälte bei den Vertrags‐ärzten angefordert, um Ansprüchedes Patienten geltend machen zukönnen. Dann stellt sich immer wie‐der die Frage, ob der Rechtsanwaltoder der Patient selber die Kosten fürentsprechende Informationen zu tra‐gen hat. Dabei tauchen Probleme auf,dass weder der Patient noch derRechtsanwalt bei Übersendung einerentsprechenden Rechnung die Kostentragen will, die für die Tätigkeit ange‐fallen sind.

Zunächst ist darauf hinzuweisen,dass für das Anfordern von Auskünf‐

ten, Befundübermittlungen und Gut‐achten nicht der Rechtsanwalt, son‐dern der Patient, weil er gleichzeitigMandant des Anwalts ist, Kosten‐schuldner ist. Er hat die Kosten für dieTätigkeit des Arztes zu zahlen. DerRechtsanwalt wird nur im Auftragedes Patienten tätig, sodass er selbstnicht die Kosten zu tragen hat. Daherist die Liquidation für die Tätigkeitauch auf den Patienten auszustellen.

Selbst in den Fällen, in denen nurAbschriften aus der Patientenakteverlangt werden, hat der Arzt einenAnspruch auf Erstattung der Kosten.Hierzu kann er die Kopierkosten mitden 17 Cent je Seite, die sich aus der

Unterlagen für Rechtsanwälte: Wer trägt die Kosten?

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Praxis aktuellIntern

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Nr. 96 GOÄ (Schreibgebühr) ergebenansetzen oder er kann aber 50 Centpro Seite ansetzen, da Kopien aus Be‐handlungsunterlagen aufwendigersind als die Kopien, die bei Gutachten‐erstellung gemacht werden. Dieswurde schon mehrfach gerichtlich be‐stätigt, zum Beispiel im Urteil des Land‐gerichts München vom 19. November2008 (Az: 9 O 5324/08). Bei höherenKosten ‐ zum Beispiel bei Farbkopienoder Kopien von Röntgenfilmen ‐können diese in tatsächlicher Höhe inRechnung gestellt werden. Auch kön‐nen die Porto‐ und Verpackungskos‐ten mit geltend gemacht werden.Gutachten und weitere Auskünftesind nach der GOÄ abzurechnen.

Das Problem, das sich in der Praxisimmer wieder stellt, ist, wie der Arztrelativ sicher an sein Geld kommenkann? Wenn er die Liquidation fürseine Tätigkeit unmittelbar demRechtsanwalt mit zur Verfügungstellt, besteht durchaus die Gefahr,dass der Patient nicht zahlt. Dannmüsste der Arzt seine Vergütung vordem Amtsgericht einklagen. Insoweitist die Situation vergleichbar mit dernicht bezahlten Rechnung eines Privat‐patienten. Alternativ besteht die Mög‐lichkeit, auch die Unterlagen perNachnahme zu versenden. Die Nach‐nahmemarke verursacht Kosten inHöhe von 2,40 Euro. Das Übermitt‐lungsentgelt, also der Betrag, deranfällt, wenn das Geld an den Arztüberwiesen wird, beträgt 2 Euro. Diesdürften gleichfalls noch Kosten für dieÜbersendung der Unterlagen sein.

Wenn die Nachnahmesendungangenommen wird, dann erhält derArzt das Geld über die Post erstattet.

Sofern im Zusammenhang mit derÜbersendung von Krankenunterlageneine Versicherung eine Kostenüber‐nahmeerklärung abgegeben hat, gibtes selten Probleme mit der Kostener‐stattung. Daher erscheint auch eineÜbersendung der Unterlagen perNachnahme entbehrlich zu sein, dadie Versicherer in aller Regel die Rech‐nungen für die Übersendung vonKrankenunterlagen zahlt. Eine Kos‐tenübernahmeerklärung des Patien‐ten selbst stellt jedoch keine Absi‐cherung der Forderung dar, es hilftlediglich im Falle eines Prozesses derBeweisführung.

Eine weitere Möglichkeit ist, dassder Arzt den Patienten bittet, dieKrankenunterlagen in der Praxis abzu‐holen und sie dann Zug um Zug gegendie Bezahlung unter gleichzeitigerAushändigung einer Rechnung über‐gibt. Es besteht für den Patientengrundsätzlich kein Anspruch darauf,dass die Kopien versandt werden.Dies ergibt sich aus § 630g BGB, wo‐nach in aller Regel das Einsichtsrechtin die Patientenakte in der Praxis desArztes durchgeführt wird.

Rechtsanwalt Jörn Schroeder‐Printzen, Potsdam

Fachanwalt für Medizinrecht, Fachanwalt für Sozialrecht

(im Auftrag der Rechtsanwalts‐kammer des Landes Brandenburg)

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Dr. med. Olga SeibtFÄ für AllgemeinmedizinSeestr. 1215537 Erkner

Dr. med. Nora JodlFÄ für Haut‐ und Geschlechtskrank‐heitenFörster‐Funke‐Allee 10414532 Kleinmachnow(Übernahme der Praxis von Dipl.‐Med. Christina Radeck)

Dipl.‐Psych. Karen LudwigPsychologische Psychotherapeutin/VerhaltenstherapieOtto‐Grotewohl‐Str. 4 c03222 Lübbenau/Spreewald

Dipl.‐Psych. Jacqueline EnkePsychologische Psychotherapeutin/Tiefenpsychologisch fundierte PsychotherapieSchulze‐Kersten‐Str. 3816866 Kyritz

Dr. med. Simona‐Bianca HübersFÄ für Psychiatrie und PsychotherapieSeebadallee 1915834 Rangsdorf

Sicherstellung

AUSGABE 3 / 2015 | Seite 31

Niederlassungen im Februar 2015

Intern

Planungsbereich Mittelbereich Erkner

Planungsbereich Landkreis Brandenburg an derHavel, St./Potsdam‐Mittelmark

Planungsbereich Landkreis Oberspree‐Lausitz

Planungsbereich Landkreis Ostpri‐gnitz Ruppin

Planungsbereich Landkreis Teltow‐Fläming

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Nachstehende Entscheidungen habennoch keine Bestandskraft erlangt,sodass dagegen noch Widersprucheingelegt bzw. Klage erhoben werdenkann.

Katja ApelFachärztin für Allgemeinmedizin, in Brandenburg an der Havelab 01.04.2015

Dr. med. Peter BrinkbäumerFacharzt für Anästhesiologie, in Potsdamab 01.04.2015

André GrosseFacharzt für Innere Medizin, in Potsdamab 01.04.2015

Dr. med. Peggy KemmesiesFachärztin für Allgemeinmedizin, in Storkowab 01.07.2015

Stephanie Koßmehl‐ZornFachärztin für Allgemeinmedizin, in Brandenburg an der Havelab 01.04.2015

Dr. med. Stephan KreherFacharzt für Innere Medizin undHämatologie und Onkologie, in Bad Liebenwerdaab 01.09.2015

Dr. med. Christine SeeligFachärztin für Innere Medizin undKardiologie, in Schwedt/Oderab 01.04.2015

Nachstehende Entscheidungen habennoch keine Bestandskraft erlangt,sodass dagegen noch Widersprucheingelegt bzw. Klage erhoben werdenkann.

MVZ Medizinisches Versorgungszen‐trum Märkisch‐Oderland GmbH, in Bad FreienwaldeBetriebsstätte Bad FreienwaldeGenehmigung zur Anstellung von:

Ghazuan GaugyFacharzt für HNO‐Heilkundeab 01.04.2015

MVZ Poliklinik Spremberg GmbH, in SprembergGenehmigung zur Anstellung von:

Anke SommerFachärztin für Psychiatriefür die ausschließliche Tätigkeit in der Zweigpraxis in Gubenab 15.04.2015

Nachstehende Entscheidungen habennoch keine Bestandskraft erlangt,

SicherstellungIntern

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Neuzulassungen und Ermächtigungen

Neuzulassungen

Medizinische Versorgungszentrengem. § 95 Abs. 1 SGB V

Ermächtigungen

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sodass dagegen noch Widersprucheingelegt bzw. Klage erhoben werdenkann.

Ivo Rainer BuschmannFacharzt für Innere Medizin und Angiologie, Städtisches KlinikumBrandenburg GmbH,in Brandenburg an der Havelermächtigt nach § 31 a Abs. 1 Nr. 1Zulassungsverordnung für Vertrags‐ärzte auf Überweisung von zugelasse‐

nen fachärztlich tätigen Internistenmit der SchwerpunktbezeichnungAngiologie oder Kardiologie undFachärzten für Chirurgie/SchwerpunktGefäßchirurgie sowie entsprechendenÄrzten in zugelassenen Einrichtungennach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB Vzur Durchführung der angiologischenDiagnostik, Beratung und Therapie.Eine Möglichkeit zur Überweisung anfachärztlich tätige Internisten, Fach‐ärzte für Chirurgie/Schwerpunkt

InternSicherstelung

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Gefäßchirurgie und an Hausärztebesteht nicht.für die Zeit vom 01.03.2015 bis30.06.2016

Dr. med. Jan CharisiusFacharzt für Frauenheilkunde undGeburtshilfe, Klinikum Ernst vonBergmann, in Potsdamermächtigt auf Überweisung vonzugelassenen Fachärzten für Frauen‐heilkunde und Geburtshilfe sowieentsprechenden Ärzten in zugelasse‐nen Einrichtungen nach § 95 Abs. 1bzw. § 311 Abs. 2 SGB V zur Planungder Geburtsleitung im Rahmen derMutterschaftsvorsorge gemäß § 5Abs. 2 BMV‐Ä und § 9 Abs. 2 BMV‐Ä/EKin Verbindung mit den Mutterschafts‐richtlinien gem. Teil B Nr. 6;ermächtigt nach § 31 a Abs. 1 Nr. 1Ärzte‐ZV auf Überweisung von zuge‐lassenen Fachärzten für Frauenheil‐kunde und Geburtshilfe sowie ent‐sprechenden Ärzten in zugelassenenEinrichtungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V für die Betreuungvon Patientinnen mit pathologischerGravidität.Einer Möglichkeit zur Überweisungausschließlich an Fachärzte fürHumangenetik wird zugestimmt.für die Zeit vom 01.04.2015 bis31.03.2017

Dipl.‐Med. Sylvine FreeseFachärztin für Frauenheilkunde undGeburtshilfe, DRK Krankenhaus Luckenwalde GmbH, in Luckenwaldeermächtigt auf Überweisung vonzugelassenen Fachärzten für Frauen‐

heilkunde und Geburtshilfe sowieFachärzten für Frauenheilkunde undGeburtshilfe in zugelassenen Einrich‐tungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311Abs. 2 SGB V 1. nach § 31 Abs. 2 Ärzte‐ZV i.V.m. § 5Abs. 2 BMV‐Ä und § 9 Abs. 2 BMV‐Ä/EKund in Verbindung mit den Mutter‐schaftsrichtlinien gem. Teil B Nr. 6 zurPlanung der Geburtsleitung im Rah‐men der Mutterschaftsvorsorge;2. ermächtigt gem. § 31a Abs. 1 Nr. 1Ärzte‐ZV für die Durchführung ambu‐lanter Chemotherapien, Immunthera‐pien und Begleittherapien auf demGebiet der gynäkologischen Onkologie.Einer Möglichkeit zur Überweisungausschließlich an Fachärzte für Radio‐logie, Ärzte für Schmerztherapie,Fachärzte für Dermatologie,Fachärzte für Labormedizin,Fachärzte für Strahlentherapie,Fachärzte für Augenheilkunde,Fachärzte für Innere Medizin/Schwer‐punkt Kardiologie, Fachärzte fürMikrobiologie und Fachärzte für Nuklearmedizin wird zugestimmt.2.1 Stanzbiopsie(n) der Mamma unterUltraschallsichtEiner Möglichkeit zur Überweisungausschließlich an Fachärzte für Patho‐logie wird zugestimmt.für die Zeit vom 01.04.2015 bis31.03.2017

Dr. med. Ronny HendrischkeFacharzt für Chirurgie/SP Viszeral‐chirurgie, Klinikum Dahme‐SpreewaldGmbH/Spreewaldklinik Lübben, in Lübbenermächtigt nach § 31 a Abs. 1 Nr. 1

SicherstellungIntern

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Zulassungsverordnung für Vertrags‐ärzte auf Überweisung von zugelasse‐nen Fachärzten für Chirurgie sowieFachärzten für Chirurgie in zugelasse‐nen Einrichtungen nach § 95 Abs. 1bzw. § 311 Abs. 2 SGB V für Problem‐fälle auf dem Gebiet der Viszeral‐chirurgie. Eine Möglichkeit zur Über‐weisung an andere Vertragsärztebesteht nicht.für die Zeit vom 01.04.2015 bis31.03.2017

Dr. med. Hagen HommelFacharzt für Orthopädie, Kranken‐haus Märkisch‐OderlandGmbH/Betriebsteil Wriezen, in Wriezenermächtigt nach § 31 a Abs. 1 Nr. 1Zulassungsverordnung für Vertrags‐ärzte auf Überweisung von zugelas‐senen Fachärzten für Physikalischeund Rehabilitative Medizin und Fach‐ärzten für Orthopädie und Unfall‐chirurgie sowie Ärzten dieser Fach‐richtungen in zugelassenen Einrich‐tungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311Abs. 2 SGB V für eine Konsiliartätigkeitzur Betreuung von Problemfällen mitdegenerativen Erkrankungen derWirbelsäule, mit degenerativenErkrankungen des Stütz‐ und Bewe‐gungsapparates, mit degenerativenErkrankungen der Hüft‐ u. Kniege‐lenke für eine Konsiliartätigkeit zurBetreuung von kinderorthopädischenProblemfällenEine Möglichkeit zur Überweisung anFachärzte für Orthopädie und Fach‐ärzte für Physikalische und Rehabili‐

tative Medizin besteht nicht.für die Zeit vom 01.07.2015 bis30.06.2017

Dr. med. Dieter HüsemannFacharzt für Kinder‐ und Jugendme‐dizin, Klinikum Barnim GmbH, WernerForßmann Krankenhaus, in Eberswaldeermächtigt nach § 31 a Abs. 1 Nr. 1Zulassungsverordnung für Vertrags‐ärzte auf Überweisung von zugelas‐senen Ärzten sowie Ärzten in zuge‐lassenen Einrichtungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V zursonographischen Diagnostik. EinerMöglichkeit zur Überweisung aus‐schließlich an Fachärzte für Human‐genetik, Kinderchirurgie und anKinderkardiologen wird zugestimmt.für die Zeit vom 01.04.2015 bis31.03.2017

Dipl.‐Med. Karsten JunckenFacharzt für Chirurgie/SP Unfall‐chirurgie, Klinikum Barnim GmbH,Werner Forßmann Krankenhaus, in EberswaldeErweiterung der bestehendenErmächtigung um die Berechtigungzur Überweisung ausschließlich anFachärzte für Labormedizin, Mikro‐biologie, Pathologie und Radiologenfür die Zeit vom 19.02.2015 bis31.12.2016

Dr. med. Peter KönneckeFacharzt für Frauenheilkunde undGeburtshilfe, HavellandklinikenGmbH, Klinik Nauen

InternSicherstellung

AUSGABE 3 / 2015 | Seite 35

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ermächtigt nach § 31 a Abs. 1 Nr. 1Zulassungsverordnung für Vertrags‐ärzte auf Überweisung von zugelasse‐nen Fachärzten für Frauenheilkundeund Geburtshilfe sowie entsprechen‐den Ärzten in zugelassenen Einrich‐tungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311Abs. 2 SGB V1. gemäß § 5 Abs. 2 BMV‐Ä und § 9Abs. 2 BMV‐Ä/EK in Verbindung mitden Mutterschaftsrichtlinien gem. Teil B Nr. 6 zur Planung der Geburts‐leitung2. zur ambulanten intravasalen anti‐neoplastischen Therapie gynäkologi‐scher MalignomeEiner Möglichkeit zur Überweisungausschließlich an Fachärzte für Labo‐ratoriumsmedizin und Mikrobiologiewird zugestimmt.für die Zeit vom 01.04.2015 bis31.03.2017

Dr. med. Peter KönneckeFacharzt für Frauenheilkunde undGeburtshilfe, HavellandklinikenGmbH, Klinik Rathenowermächtigt nach § 31 a Abs. 1 Nr. 1Zulassungsverordnung für Vertrags‐ärzte auf Überweisung von zugelasse‐nen Fachärzten für Frauenheilkundeund Geburtshilfe sowie entsprechen‐den Ärzten in zugelassenen Einrich‐tungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311Abs. 2 SGB V1. gemäß § 5 Abs. 2 BMV‐Ä und § 9Abs. 2 BMV‐Ä/EK in Verbindung mitden Mutterschaftsrichtlinien gem. Teil B Nr. 6 zur Planung der Geburts‐leitung

2. zur ambulanten intravasalen anti‐neoplastischen Therapie gynäkolo‐gischer MalignomeEiner Möglichkeit zur Überweisungausschließlich an Fachärzte für Labo‐ratoriumsmedizin und Mikrobiologiewird zugestimmt.für die Zeit vom 01.04.2015 bis31.03.2017

Mathias NiepelFacharzt für Diagnostische Radiolo‐gie, St. Josefs‐Krankenhaus PotsdamGmbH, in Potsdamermächtigt nach § 31 a Abs. 1 Nr. 1 Zu‐lassungsverordnung für Vertragsärzteauf Überweisung von zugelassenenÄrzten sowie Ärzten in zugelassenenEinrichtungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V für Ultraschallge‐stützte Punktionen ggf. unter Ein‐bringung von Kontrastmitteln, Serien‐angiographie, CT‐gestützte Punktio‐nen ggf. unter Einbringung von Kon‐trastmitteln (Schluckakt) nur alsserielle Darstellung, Phlebographiedes Brust‐ und Bauchraumes.Einer Möglichkeit zur Überweisungausschließlich an Fachärzte fürPathologie wird zugestimmt.für die Zeit vom 01.04.2015 bis31.03.2017

Dr. med. Ninette PustkowskiFachärztin für Frauenheilkunde undGeburtshilfe, Immanuel Klinik Bernau,Herzzentrum Brandenburg, in Bernauermächtigt nach § 31 a Abs. 1 Nr. 1 Zu‐lassungsverordnung für Vertragsärzteauf Überweisung von zugelassenen

SicherstellungIntern

Seite 36 | AUSGABE 3 / 2015

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InternSicherstellung

AUSGABE 3 / 2015 | Seite 37

Fachärzten für Frauenheilkunde undGeburtshilfe und Fachärzten fürUrologie sowie entsprechendenÄrzten in zugelassenen Einrichtungennach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB Vauf dem Gebiet der Urogynäkologie.Eine Möglichkeit zur Überweisung anandere Vertragsärzte besteht nicht.für die Zeit vom 01.03.2015 bis31.12.2015

Dr. med. Cornelia SchmidtFachärztin für Orthopädie undUnfallchirurgie/SP Rheumatologie,Carl‐Thiem‐Klinikum gGmbH, in Cottbusermächtigt nach § 31 a Abs. 1 Nr. 1Zulassungsverordnung für Vertrags‐ärzte auf Überweisung von zugelasse‐nen Fachärzten für Orthopädie undFachärzten für Orthopädie und Unfall‐chirurgie sowie entsprechendenÄrzten in zugelassenen Einrichtungen

nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V,auf Überweisung von Dr. Herrmannund Dr. Kowalewski (Fachärzte fürChirurgie/Unfallchirurgie) sowie aufÜberweisung von ermächtigtenFachärzten für Orthopädie undFachärzten für Orthopädie undUnfallchirurgie für Problemfälle aufdem Gebiet der Orthopädie. EinerMöglichkeit zur Überweisung aus‐schließlich an Fachärzte für Radio‐logie, internistische Rheumatologieund Neurologie wird zugestimmt.für die Zeit vom 01.04.2015 bis31.03.2017

Dr. med. Mechthild SchmidtFachärztin für Innere Medizin/Häma‐tologie und Internistische Onkologie,Havelland Kliniken GmbH/KlinikNauen, in Nauenermächtigt nach § 31 a Abs. 1 Nr. 1Zulassungsverordnung für Vertrags‐

Anzeige

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ärzte auf Überweisung von zugelasse‐nen Ärzten sowie Ärzten in zugelasse‐nen Einrichtungen nach § 95 Abs. 1bzw. § 311 Abs. 2 SGB V zur ambulan‐ten Chemotherapie von zuvor in derHavelland Kliniken GmbH/ KlinikNauen behandelten Patienten. EinerMöglichkeit zur Überweisung aus‐schließlich an Fachärzte für Strahlen‐therapie, Nuklearmedizin, Pathologieund Labormedizin wird zugestimmt.für die Zeit vom 01.04.2015 bis31.03.2017

Dr. med. Karsten SuhrFacharzt für Anästhesiologie, Elbe‐Elster Klinikum GmbH, in Finsterwaldeermächtigt nach § 31 a Abs. 1 Nr. 1Zulassungsverordnung für Vertrags‐ärzte auf Überweisung von zugelasse‐nen Ärzten sowie Ärzten in zugelasse‐nen Einrichtungen nach § 95 Abs. 1bzw. § 311 Abs. 2 SGB V auf dem Ge‐biet der Schmerztherapie. Einer Mög‐lichkeit zur Überweisung ausschließ‐lich an Fachärzte für Radiologie,Fachärzte für Neurologie, Fachärztefür Orthopädie, Fachärzte für Ortho‐pädie und Unfallchirurgie, Fachärztefür Neurochirurgie und Fachärzte fürChirurgie wird zugestimmt.für die Zeit vom 01.04.2015 bis31.03.2017

Dr. med. Andrea WernerFachärztin für Kinder‐ und Jugend‐medizin, Klinikum Barnim GmbH,Werner Forßmann Krankenhaus, in Eberswaldeermächtigt nach § 31 a Abs. 1 Nr. 1Zulassungsverordnung für Vertrags‐ärzte auf Überweisung von zugelasse‐nen Ärzten sowie Ärzten in zugelasse‐nen Einrichtungen nach § 95 Abs. 1bzw. § 311 Abs. 2 SGB V auf dem Ge‐biet der Kinder‐Endokrinologie und ‐Diabetologie.Einer Möglichkeit zur Überweisungausschließlich an Fachärzte fürHumangenetik, Labormedizin, Pädia‐trie und Radiologie wird zugestimmt.für die Zeit vom 01.04.2015 bis31.03.2017

Dr. med. Christian KieslichFacharzt für Allgemeinmedizinneue Adresse: Ostrower Damm 10 A,03046 Cottbusab 01.05.2015

Dr. med. Volker KleineFacharzt für Innere Medizin/Hausarztneue Adresse: Luisenplatz 1, 14471 Potsdamab 23.02.2015

SicherstellungIntern

Seite 38 | AUSGABE 3 / 2015

Praxisverlegungen

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InternSicherstellung

AUSGABE 3 / 2015 | Seite 39

Übersicht ZulassungsmöglichkeitenEine Übersicht der für Zulassungen oder Anstellungen geöffneten bzw. gesperrten Planungsgebiete im Bereich der KVBB findet sich auf der Internetseite der KVBB unterwww.kvbb.de. Geben Sie den Webcode „web003“ in das Suchfeld ein, und Sie gelangen direktzu den Zulassungsmöglichkeiten.

Bekanntmachung:Entscheidungen des Landesausschusses für Ärzte und KrankenkassenDie aktuellen Beschlüsse des Landesausschusses über Zulassungssperren bzw. Zulassungs‐möglichkeiten sowie zu Zulassungsförderungen sind auf der Website der KV Brandenburgunter www.kvbb.de veröffentlicht. Geben Sie den Webcode „web007“ in das Suchfeld ein, und Sie gelangen direkt zu den Beschlüssen.

ZulassungsförderungenIn folgenden Regionen werden aufgrund durch den Landesausschuss festgestellter drohender oder bestehender Unterversorgung Zulassungengefördert:

Hausärzte:Mittelbereiche Beeskow, Eisenhüttenstadt, Forst (Lausitz), Guben, Herzberg (Elster), Kyritz, Lauchhammer‐Schwarzheide, Lübbenau, Pritzwalk‐Wittstock/Dosse, Schwedt/Oder, Seelow, Senftenberg‐Großräschen, Spremberg, Zehdenick‐Gransee.

Augenheilkunde: Mittelbereiche Bad Freienwalde, Eisenhüttenstadt, Elsterwerda‐Bad Liebenwerda, Finsterwalde, Kyritz, Lauchhammer‐Schwarzheide, Lübben, Rathenow, TemplinLandkreis Spree‐Neiße

Frauenheilkunde: Mittelbereiche Guben, Lauchhammer‐Schwarzheide, Lübben, Zehdenick‐Gransee

Kinderheilkunde:Mittelbereiche Eberswalde, Finsterwalde, Pritzwalk‐Wittstock/Dosse, Templin

Dermatologie:Landkreis Prignitz, Stadt Templin

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SicherstellungIntern

Seite 40 | AUSGABE 3 / 2015

Öffentliche Ausschreibungen vonVertragsarztsitzen gemäß § 103 Abs. 4 SGB VIn Gebieten, für die der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen eine Zulassungssperreangeordnet hat, schreibt die KV Brandenburg gem. § 103 Abs. 4 SGB V nach Antragstellung folgende Vertragsarztsitze zur Nachbesetzung aus:

Bewerbungsfrist bis 8.5.2015

laufendeBewerbungs‐Kennziffer

Fachrichtung PlanungsbereichgewünschterÜbergabetermin

19/2015 Innere Medizin/HA Mittelbereich Cottbus 01.10.2015

20/2015Augenheilkunde(1/2 Versorgungsauftrag)

Frankfurt (Oder)/Oder‐Spree

01.07.2015

21/2015 Chirurgie Dahme‐Spreewald sofort

22/2015Chirurgie(1/2 Versorgungsauftrag)

Brandenburg a. d. Havel/Potsdam‐Mittelmark

01.10.2015

23/2015Frauenheilkunde(1/2 Versorgungsauftrag)

Potsdam 01.10.2015

24/2015Frauenheilkunde(1/2 Versorgungsauftrag)

Brandenburg a. d. Havel/Potsdam‐Mittelmark

sofort

25/2015 Hals‐Nasen‐Ohrenheilkunde Prignitz 01.11.2015

26/2015 Orthopädie(1/2 Versorgungsauftrag)

Brandenburg a. d. Havel/Potsdam‐Mittelmark

01.07.2015

27/2015 Nervenheilkunde/speziellPsychiatrie(1/2 Versorgungsauftrag)

Oberhavel sofort

28/2015 Kinder‐ u. Jugendpsychiatrie(1/2 Versorgungsauftrag)

RaumordnungsregionHavelland‐Fläming

01.10.2015

29/2015 Radiologie(1/2 Versorgungsauftrag)

RaumordnungsregionHavelland‐Fläming

sofort

Ansprechpartnerinnen:Karin Rettkowski Tel.: 0331/23 09 320Ingeborg Prößdorf Tel.: 0331/23 09 323

Weitere Informationen unterwww.kvbb.de

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InternSicherstellung

Bewerbungsfrist bis 9.4.2015

laufendeBewerbungs‐Kennziffer

Fachrichtung PlanungsbereichgewünschterÜbergabetermin

07/2015 Allgemeinmedizin Mittelbereich Potsdam 04.01.2016

08/2015 Innere Medizin/HA Mittelbereich Erkner 01.07.2015

09/2015 Allgemeinmedizin Mittelbereich Erkner sofort

10/2015 Innere Medizin/HAMittelbereichFinsterwalde

01.07.2015

11/2015 Innere Medizin/HAMittelbereichHerzberg

01.01.2016

12/2015Chirurgie/Unfallchirurgie(1/2 Versorgungsauftrag)

Märkisch‐Oderland sofort

13/2015 Haut‐ und Geschlechtskrankheiten

Potsdam, Stadt 01.01.2016

14/2015 Hals‐Nasen‐Ohrenheilkunde(1/2 Versorgungsauftrag)

Brandenburg a. d. Havel/Potsdam‐Mittelmark

01.04.2015

15/2015 Hals‐Nasen‐Ohrenheilkunde(1/2 Versorgungsauftrag)

Cottbus, Stadt 01.04.2015

16/2015 Innere Medizin/SP Hämatologie und Internistische Onkologie(1/2 Versorgungsauftrag)

RaumordnungsregionHavelland‐Fläming

01.07.2015

17/2015 Innere Medizin/SP Gastroenterologie

RaumordnungsregionLausitz‐Spreewald

01.01.2016

18/2015 Innere Medizin/SP Kardiologie(1/2 Versorgungsauftrag)

RaumordnungsregionUckermark‐Barnim

01.07.2015

• Die schriftliche Bewerbung für dieausgeschriebenen Vertragsarztsitzeist zwingend erforderlich. Sie mussdie Bewerbungskennziffer, dieAnschrift, die Telefonnummer, dieFacharztanerkennung sowie Angabenzum möglichen Praxisübernahme‐zeitpunkt enthalten.

• Wir machen ausdrücklich daraufaufmerksam, dass in der Wartelisteeingetragene Ärzte nicht automa‐tisch als Bewerber für die ausge‐schriebenen Vertragsarztpraxen gelten.

Unter dem Stichwort „Ausschreibung“ sind die Unterlagen bei der KV Brandenburg, Friedrich‐Engels‐Str. 103/104, 14473 Potsdam, einzureichen.

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Praxisbörse

Seite 42 | AUSGABE 3 / 2015

Praxisbörse

Intern

Praxisabgabe

•Hausärztliche Praxis im Westhavel‐land (Rathenow) sucht ab 1. Quartal2017 eine/n Nachfolger/in. VorherigeMitarbeit zum Praxiseinstieg möglich.3 Untersuchungsräume, 1 Wartezim‐mer, Labor, Belegschaftsraum; u.a.mit Ergometrie, Spirometrie, Sonogra‐phie ausgestattet; gesamt ca. 120 qm.

Chiffre: PA/23/2014

•Hausärztliche Praxis im Havelland(20 km bis Spandau) sucht dringendeine/n Nachfolger/in. Die Praxis ver‐sorgt auch eine Vielzahl diabetologi‐scher Patienten.Praxis/Ausstattung: 2 Behandlungs‐räume, 1 Labor, 1 Technikraum, 1 Schu‐lungsraum inkl. Wartebereich, 1 Warte‐zimmer, 1 separate Anmeldung, u.a.mit Sonografie, LZ‐EKG, LZ‐Blutdruckund Spiro ausgestattet, gesamt ca. 206 qm.

Chiffre: PA/21/2014

•Fachärztin für Haut‐ und Geschlechts‐krankheiten in Oberhavel an der nörd‐lichen Stadtgrenze zu Berlin sucht ab4. Quartal 2017 Nachfolger/In.Praxis/Ausstattung: 3 Behandlungs‐räume, 2 Behandlungskabinen, Warte‐und Anmeldebereich. Die Praxisbefindet sich im 1. Stock eines Ärzte‐und Geschäftshauses und ist behin‐dertengerecht ausgestattet. Es be‐

steht gute ÖPNV‐Anbindung, Park‐plätze vor dem Haus.

Chiffre: PA/03/2015

•Fachärztin für Psychiatrie und Psy‐chotherapie in Cottbus sucht ab 3. Quartal 2015 Nachfolger/In. Praxisschwerpunkt: PsychotherapiePraxis/Ausstattung: 3 Räume (Warte‐zimmer, Anmeldung, Behandlungs‐zimmer) Die Praxis liegt zentrumsnah.In unmittelbarer Nähe befinden sichweitere Arztpraxen sowie eineApotheke.

Kontakt: 0173/9547719 [email protected]

•Große hausärztliche Praxis in Ebers‐walde sucht dringend eine/n Nachfol‐ger/in. Praxis/Ausstattung: 170 qm zur Miete,stilvoll und äußerst funktionell gestal‐tete Räumlichkeiten, ausreichendParkmöglichkeiten.

Chiffre: PA/16/2013

•Große hausärztliche Praxis im Mittel‐bereich Guben sucht dringend eine/nNachfolger/in.Praxis/Ausstattung: 4 Sprechzimmer,2 Wartezimmer, 1 Funktionsraum, 1 Labor, 1 Aufenthaltsraum, 1 Lager, 2 Toiletten, gesamt ca. 190 qm, u.a.mit EKG, LZ‐Blutdruck und Spiro aus‐gestattet.

Chiffre: PA/04/2015

Page 45: KV-Intern 03/2015

InternPraxisbörse

AUSGABE 3 / 2015 | Seite 43

•Hautarztpraxis in mittelgroßer Klein‐stadt im Süden Brandenburgs, auchPerle der Lausitz genannt, sucht ab2015 Nachfolger/In.In der Stadt gibt es sind Gymnasium,Kitas, Freizeitmöglichkeiten. Berlin istca. 150 km und Dresden ca. 90 km ent‐fernt.Praxis/Ausstattung: Wartezimmer, 2 Sprechzimmer, OP, Labor, Verbands‐raum, gesamt ca. 129 qm, u.a. mit SP 311 nm‐Bestrahlungskabine, Hand‐und‐Fuß‐Bestrahlungsgerät, Kauter.

Chiffre: PA/05/2015

•Facharzt für Psychiatrie und Psycho‐therapie sucht im Bereich der KVBrandenburg ab 4. Quartal 2015 einePraxis mit VersorgungsschwerpunktPsychiatrie zur Übernahme.

Chiffre: PG/12/2015

•Psychologische Psychotherapeutin(Tiefenpsychologisch fundierte Psy‐chotherapie, Psychoanalyse) sucht absofort eine Praxis zur Übernahme.Bevorzugte Region:Brandenburg(Stadt)/Potsdam‐Mittel‐mark, Potsdam.

Kontakt: [email protected]

•Facharzt für Allgemeinmedizin suchtab 2017 Praxis zur Übernahme. Spezielle Kenntnisse: AkupunkturBevorzugte Region: Brandenburg ander Havel, Falkensee, Nauen, Potsdam.

Chiffre: PG/13/2015

• Jugendlichenpsychotherapeutinsucht ab sofort eine Praxis zur Über‐nahme.Bevorzugte Region: Dahme‐Spree‐wald, Frankfurt(Oder)/Oder‐Spree.

Kontakt: [email protected]

Praxissuche

FALKENSEE ! Praxisräume in privater Immobilie, 7 Räume auf 100 qm

in stadtbekannter, seit 1991 als Praxis genutzter,

zentraler Lage !

Sehr gute Verkehrsanbindungen und Parkmöglichkeiten.

Kontakt: [email protected]

Anzeige

Page 46: KV-Intern 03/2015

PraxisbörseIntern

Seite 44 | AUSGABE 3 / 2015

Anstellungs‐ und Kooperationsan‐gebote und ‐gesuche

•Facharzt für HNO‐Heilkunde suchtab sofort eine Praxis zur Übernahme.Bevorzugte Region:Brandenburg(Stadt)/Potsdam‐Mittel‐mark, Potsdam, Teltow‐Fläming.

Chiffre: PG/14/2015

•Angehender Facharzt für Allgemein‐medizin sucht ab Juni 2016 Praxis zurÜbernahme. Bevorzugte Region: MittelbereichPrenzlau oder Schwedt/Oder.

Chiffre: PG/15/2015

•Facharzt für Allgemeinmedizin mitspeziellen Kenntnissen auf dem Gebietder Rheumatologie sucht ab Septem‐ber 2015 nördlich von Berlin eine Pra‐xis zur Übernahme.

Kontakt: [email protected] oder 0041793426295

•Leistungsstarke Hausarztpraxis inTeltow mit Schwerpunkt hausärzt‐liche Betreuung und allgemeine

Schmerztherapie bietet eine Anstel‐lungsmöglichkeit (Teilzeit) für FA/FÄfür Allgemeinmedizin oder hausärzt‐lich tätigen Internisten/In.Sehr gute Bus‐ und S‐Bahn‐Anbindung.Das Praxisteam und die Patientenfreuen sich auf Verstärkung.

Chiffre: AnKo/05/2015

•Starke Hausarztpraxis in Niemegkbietet eine Anstellungsmöglichkeit fürFA/FÄ für Allgemeinmedizin oderhausärztlich tätigen Internisten/In.Anstellungsumfang verhandelbar(max. 30 Stunden/Woche), auchAnstellung zur Weiterbildungmöglich.Zum Praxisspektrum gehören Aku‐punktur, Chirotherapie, NHV, Heil‐hypnose, UVB, Bioresonanz, Vital‐feltherapie, Leberfasten nach Dr. Worm.

Kontakt:[email protected]

oder 01723931269

Ansprechpartner für Chiffre‐Anzeigen:Fachbereich Sicherstellung, Frau Kalsow, 0331/23 09 322, [email protected]‐Engels‐Str. 103, 14473 Potsdam

Page 47: KV-Intern 03/2015

Fortbildung

AUSGABE 3 / 2015 | Seite 45

Intern

Aktuelles Seminarangebotfür Ärzte und Praxispersonal

Termin | Ort Thema | Referent | Punkte Kosten

06.05.201514.00 ‐ 19.00Potsdam

Sag nicht „Ja“, wenn Du „Nein“ denkstTorsten Klatt‐Braxein,Praxis‐ u. Unternehmensentwicklung, Coach u. Dozent

Fortbildungspunkte

75 Euro

06.05.201514.00 ‐ 20.0009.05.201509.00 ‐ 17.00Cottbus

Strukturiertes Schulungsprogramm für insulinpflichtige Typ‐2‐Diabetiker (ZI)Michela‐Doreen Gereke, FÄ f. Innere Medizin

Fortbildungspunkte

100 Euro pro Arzt, 150 Euro

pro Praxis‐mitarbeiter

(Teampreiseauf Anfrage)

09.05.201509.00 ‐ 17.00Potsdam

DiSko‐Schulungsprogramm ‐ Wie Diabetikerzum Sport kommenDr. med. Karsten Milek, FA f. AllgemeinmedizinDr. Susanne Milek, Supervisorin/Coach

Fortbildungspunkte

100 Euro pro Arzt, 150 Euro

pro Praxis‐mitarbeiter

(Teampreiseauf Anfrage)

20.05.201515.00 ‐ 17.30Potsdam

Die GOÄ‐Abrechnung leicht gemachtDaniela Bartz, PVS berlin‐brandenburg GmbH & Co. KG

35 Euro

27.05.201514.00 ‐ 20.0030.05.201509.00 ‐ 17.00Potsdam

Strukturiertes Schulungsprogramm für nichtinsulinpflichtige Typ‐2‐Diabetiker (ZI)Dr. med. Uta Rieger, FÄ f. Innere Medizin

Fortbildungspunkte

100 Euro pro Arzt, 150 Euro

pro Praxis‐mitarbeiter

(Teampreiseauf Anfrage)

8

6

8AUSGEBUCHT

AUSGEBUCHT

8

AUSGEBUCHT

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FortbildungIntern

Seite 46 | AUSGABE 3 / 2015

Achtung Zusatzseminar für Ärzte und Praxispersonal

Auf Grund der hohen Nachfrage zum Thema „Der fordernde Patient ‐ das tägli‐che Dilemma in der Arztpraxis“ bieten wir Ihnen am 13.6.2015 in Potsdam einzusätzliches Seminar an.

Aktuelles Seminarangebotfür Ärzte

Termin | Ort Thema | Referent | Punkte Kosten

15.04.201515.00 ‐ 18.00Potsdam

Vererben und SchenkenElke Best, Rechtsanwältin/Fachanwältin für MedizinrechtDipl.‐Oec. Frank Pfeilsticker, Steuerberater

40 Euro

24.04.201515.00 ‐ 18.3025.04.201509.00 ‐ 17.30Potsdam

Moderatorentraining für QualitätszirkelDr. Sven Sebastian, Coach und Trainer für integratives Stress‐ u.Gesundheitsmanagement IAH

Fortbildungspunkte

für Mitgliederder KVBB

kostenfreiNicht‐

mitglieder100 Euro

29.04.201515.00 ‐ 17.00Potsdam

Häufigkeits‐ und Verordnungsstatistikenrichtig lesenBeratende Apothekerinnen der KVBBDr. med. Matthias Wienold, Beratender Arzt der KVBB

Fortbildungspunkte

40 Euro

15

3

Termin | Ort Thema | Referent | Punkte Kosten

13.06.201509.00 ‐ 14.00Potsdam

Der fordernde Patient ‐ das tägliche Dilemmain der Arztpraxis“Dipl.‐Phil. Joachim Hartmann, Personal‐ und Persönlichkeitsentwicklung

75 Euro

Page 49: KV-Intern 03/2015

InternFortbildung

AUSGABE 3 / 2015 | Seite 47

Aktuelles Seminarangebotfür Ärzte

Termin | Ort Thema | Referent | Punkte Kosten

03.06.201515.00 ‐ 18.00Frankfurt (O.)

Erfolgreiche Praxisabgabe ‐ besser früherschon an später denkenMichael Stillfried, Betriebswirtschaftlicher Berater der KVBBKarin Rettkowski,Niederlassungsberaterin der KVBB

Fortbildungspunkte

für Mitgliederder KVBB

kostenfreiNicht‐

mitglieder40 Euro 4

Aktuelles Seminarangebotfür das Praxispersonal

Termin | Ort Thema | Referent Kosten

22.04.201515.00 ‐ 17.00Frankfurt (O.)

Verordnungsmanagement in der ärztlichenPraxis ‐ speziell für das PraxispersonalBeratende Apothekerinnen der KVBB

40 Euro

30.05.201509.00 ‐ 16.00Potsdam

Neue Methoden gegen Stress im PraxisalltagDr. Sven Sebastian, Coach und Trainer für integratives Stress‐ u.Gesundheitsmanagement IAH

120 Euro

03.06.201515.00 ‐ 17.00Potsdam

Sprechstundenbedarfsvereinbarungen im Land BrandenburgBeratende Apothekerinnen der KVBB

40 Euro

03.06.201515.00 ‐ 18.00Brandenburg

Notfälle in der Praxis mit ReanimationLehrrettungsassistent der Johanniter‐Unfall‐Hilfe e. V.

45 Euro

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„Kompetenzsicherung Rheuma – aktuelle Aspekte in Diagnostik und Therapie“– unter diesem Motto laden der Hausärzteverband Brandenburg und derBerufsverband der Rheumatologen in Brandenburg zu einer gemeinsamenFortbildungsveranstaltung am 18. April nach Potsdam ein.

„Noch immer werden lediglich ein Drittel der Patienten überhaupt vomRheumatologen gesehen. Die Wartezeiten beim Rheumatologen betragenmitunter mehrere Monate, gelegentlich sogar über ein halbes Jahr hinaus. Oft‐mals ist die Frage zu klären, ob eine rheumatologische Erkrankung überhauptvorliegt. Andererseits ist eine frühzeitige Behandlung von entscheidenderprognostischer Bedeutung“, so Hausärztechef Dr. Johannes Becker und Dr. Martin Bohl‐Bühler, Berufsverbandsvorsitzender der Rheumatologen.

Die Veranstaltung richtet sich sowohl an Hausärzte als auch interessierte Ärzteanderer Fachgebiete.

Aus dem Inhalt:• Stellenwert rheumatologischer Erkrankungen aus hausärztlicher

Sicht, aus Sicht des Rheumatologen, aus Sicht des Kostenträgers• Die wichtigsten rheumatologischen Erkrankungen – ein kurzer

Überblick • Gelenkschmerzen / Rückenschmerzen / Muskel‐ und

Weichteilschmerz – Sinn und Unsinn in der rheumatologischen Untersuchung

FortbildungIntern

Seite 48 | AUSGABE 3 / 2015

Alles Rheuma oder was?Gemeinsame Fortbildung von märkischen Hausärzten undRheumatologen am 18. April 2015

Termin: 18. April 2015, 10 bis 14.45 Uhr

Ort: Mercure Hotel Potsdam, Lange Brücke, 14467 Potsdam

Information und Anmeldung: Hausärzteverband Brandenburg, Tel.: 0331 / 887 152 812, E‐Mail: [email protected]

Die Veranstaltung wurde von der Landesärztekammer mit 5 Fortbildungspunkten zertifiziert.

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Die LandesarbeitsgemeinschaftOnkologische Versorgung Branden‐burg (LAGO) unterstützt Teams, dieim onkologischen oder palliativenBereich arbeiten, bei der Suche nacheinem geeigneten Supervisor.

Gerade in der Onkologie sowie inder Palliativ‐ und Hospizversorgung,wo täglich mit Krankheit, Sterben undTod umgegangen werden müsse,könne der Druck für Ärzte, Pflegendeund psychosoziale Berufsgruppensehr hoch sein, so die LAGO. Deshalbsei es wichtig, für sie Erleichterung zuschaffen. Dafür biete sich Supervision

als „erfolgversprechende Möglichkeit“an. Sie helfe, Belastungen und Störun‐gen unter fachlicher Anleitung aufzu‐spüren, anzusprechen und zeitnah zubeheben.

Ihr Team hat Interesse an einerSupervision? Dann wenden Sie sich andie LAGO – Sie vermittelt Ihnen einenqualifizierten Supervisor.

Information und Kontakt:LAGO e. V., Tel.: 0331 / 270 71 72, E‐Mail: pots@lago‐brandenburg.de,Web: www.lago‐brandenburg.de

InternPraxis aktuell

AUSGABE 3 / 2015 | Seite 49

LAGO vermittelt SupervisorenAngebot an Teams in Onkologie sowie Palliativ‐ und Hospizversorgung

Interdisziplinäres MVZ mit Schwerpunkt „Ambulantes Operieren“

sucht zum IV. Quartal einen

Facharzt für Chirurgie/Unfallchirurgie mit Übernahme einer Leitungsfunktion.

Technische und räumliche Bedingungen für qualitätsgerechte

Durchführungen der Operationen sind vorhanden und zertifiziert.

Interessenten melden sich bitte unter: [email protected]

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FortbildungIntern

Seite 50 | AUSGABE 3 / 2015

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Rufnummern für KVBB‐Service

Funktion KVBB‐Service‐Rufnummer neu

Zentrale Einwahl 0331 98 22 98 00

Informationsdienst/KOSA 0331 98 22 98 01

Fortbildung 0331 98 22 98 02

EBM/Abrechnungsberatung 0331 98 22 98 03

Formularbestellung FAX 0331 98 22 98 04

Formularbestellung 0331 98 22 98 05

Benutzerservice DatenNerv/KV‐Safenet 0331 98 22 98 06

Beratung Beiräte und neue Mitglieder 0331 98 22 98 07

Bereitschaftsdienst‐Management FAX 0331 98 22 98 08

Bereitschaftsdienst‐Management 0331 98 22 98 09

Beratung zu Verordnungen und Wirtschaftlichkeitsprüfung

0331 98 22 98 11

Betriebswirtschaftliche Beratung 0331 23 09 280

Niederlassungsberatung 0331 23 09 320

Patiententelefon 0331 98 22 98 51

Mahnwesen/Praxisgebühr 0331 98 22 98 52

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ImpressumIntern

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Monatsschrift der KassenärztlichenVereinigung Brandenburg

Herausgeber:Landesgeschäftsstelle derKassenärztlichen VereinigungBrandenburgGregor‐Mendel‐Str. 10‐1114469 PotsdamTelefon: 0331/28 68 100Telefax: 0331/28 68 175Internet: http://www.kvbb.deEmail: [email protected]

Redaktion:Dr. med. H. J. Helming (ViSP)MUDr./CS Peter NoackDipl.‐Med. Andreas SchwarkKornelia Hintz, Christian Wehry, Ute Menzel

Redaktionsschluss:17. März 2015

Satz und Layout:KV BrandenburgBereich KommunikationTelefon: 0331/28 68 196Telefax: 0331/28 68 197

Druck:ODR GmbHOstsee Druck RostockKoppelweg 2, 18107 RostockTelefon: 0381/77 65 7 0Telefax: 0381/77 65 7 19E‐Mail: info@odr‐rostock.de

Anzeigenverwaltung:ODR GmbHOstsee Druck RostockKoppelweg 2, 18107 RostockTelefon: 0381/77 65 7 0Telefax: 0381/77 65 7 19E‐Mail: info@odr‐rostock.de

Anzeigenannahmeschluss:Jeder 5. des MonatsZur Zeit gilt die Preisliste vom 1. März 2014Erscheinungsweise: MonatlichAuflage: 4.900 Exemplare

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