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Intern 8 | 2014 KBV-Versichertenbefragung: Großes Vertrauen in märkische Ärzte Gespräch mit Dr. Reinhold Schrambke: Neue Wege in der Medizin des alten Menschen gehen Informationen für den Praxisalltag: Honorarverteilung I/2014 Chronikerpauschale neu geregelt Inkontinenzprodukte für Heimbewohner

KV-Intern 08/2014

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KV-Intern ist die monatliche Publikation der KV Brandenburg.

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Intern 8 | 2014

KBV-Versichertenbefragung: Großes Vertrauen in märkische Ärzte

Gespräch mit Dr. Reinhold Schrambke:Neue Wege in der Medizin des

alten Menschen gehen

Informationen für den Praxisalltag:Honorarverteilung I/2014

Chronikerpauschale neu geregeltInkontinenzprodukte für Heimbewohner

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AUSGABE 08 / 2014 | Seite 1

InternEditorial

Liebe Leserinnen und Leser,

erinnern Sie sich noch an Problembär Bruno, Schwanendame Petra, KaimanSammy oder an Krake Paul? Diese tierischen Zeitgenossen waren allesamt untrüg-liche Zeichen dafür, dass sich in der Politik nicht viel bewegte. Sommerloch eben.

In Brandenburg ist in diesem Sommer bisher weder ein Krokodil am Baggersee,noch ein Känguru in der Uckermark oder ein Schimpanse im Park Sanssoucigesichtet worden. Das ist aber auch kein Wunder, schließlich befinden wir uns mitten im Wahlkampf. Am 14. September wird der neue Landtag gewählt. DiePrognosen gehen von einem spannenden und knappen Wahlabend aus. Entspre-chend legen sich die Kandidaten mächtig ins Zeug und bereisen im Wahlkampf dasgesamte Land. Für ein Sommerloch ist da wahrlich keine Zeit.

Das politische Berlin scheint sich weitestgehend in die Sommerferien verzogen zuhaben. Für die Akteure aus der Selbstverwaltung des Gesundheitswesens gilt diesjedoch nicht. KBV-Chef Dr. Andreas Gassen etwa nutzt die Zeit, um sich für diebevorstehenden Honorarverhandlungen 2015 mit den Krankenkassen zu positio-nieren. Die Anhebung des kalkulatorischen Arztlohnes von 105.000 Euro auf133.000 Euro lautet eine seiner Hauptforderungen.

Bei den Krankenkassen hingegen scheint man überarbeitet und urlaubsreif zusein. Anders lässt sich der Vorschlag, Zulassungen nur noch auf Zeit vergeben zuwollen, wirklich nicht erklären. Oder aber es ist der Versuch, etwas Abwechslungin das mediale Sommerloch zu bringen. Immer nur Tiere sind auf Dauer ja auchlangweilig.

Einen angenehmen Spätsommer wünscht

Christian WehryPressesprecher der KVBB

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InhaltsverzeichnisIntern

Seite 2 | AUSGABE 08 / 2014

Versichertenbefragung 2014: Großes Vertrauenin märkische Ärzteschaft

Ring frei: KBV startet in Honorarverhandlungen 2015

Honorarverteilung im I. Quartal 2014

KVBB-Gesamtvergütung nicht beanstandet

Ab 1.7.2014: Abrechnung der Chronikerpauschaleneu geregelt

Hausärztliche geriatrische Versorgung richtig abrechnen

Ab 1. Juli: „Paed.Checks“ künftig mit EBM-Position 04354

Hernienoperationen bei IKK-Versicherten

Abgabefrist für die Quartalsabrechnung III/2014

Intravitreale Medikamenteneingabe

Versorgung von Heimbewohnern mitInkontinenzprodukten - eine unendlicheGeschichte

ICD-10-Liste der Kassen sorgt für Verwirrung in der Pdologie

Berufspolitik 4

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Praxis aktuell 6

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AUSGABE 08 / 2014 | Seite 3

InternInhaltsverzeichnis

Statistiken zur Wirtschaftlichkeit (WP-Unterlagen)

QS-Vereinbarung Zervix-Zytologie: AktualisierteFassung ab 1.1.2015

Neue Wege in der Medizin des alten MenschengehenAktuell im Gespräch mit Dr. Reinhold Schrambke,Arzt im KV RegioMed Zentrum Templin

Mentorenprogramm gestartetKV RegioMed Lehrpraxis

Niederlassungen im Juli 2014

Neuzulassungen und Ermächtigungen

Entscheidungen des Landesausschusses fürÄrzte und KrankenkassenZulassungsmöglichkeitenZulassungsförderungen

Öffentliche Ausschreibungen vonVertragsarztsitzen gemäß § 103 Abs. 4 SGB V

Praxisbörse

Fortbildungen

Impressum

Praxis aktuell 24

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Service 38

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Bereits zum siebten Mal hat dieForschungsgruppe Wahlen im Auftragder KBV vom 22. April bis 20. Mai ins-gesamt 6.087 zufällig ausgewählteBundesbürger befragt. 257 Branden-burger standen dem Institut Redeund Antwort. Ein klares Ergebnis lau-tete: Die märkischen Patienten sind –wie auch in den Jahren zuvor – sehrzufrieden mit den niedergelassenenÄrzten und Psychotherapeuten. Sobeschreiben 90Prozent der Branden-burger ihr Vertrauensverhältnis zumletztbesuchten Arzt als „gut“ oder„sehr gut“. 87 Prozent schätzen zu-dem die Fachkompetenz ihres zuletztbesuchten Arztes als „gut“ oder„sehr gut“ ein. Die Werte zeigen, dassdie ambulant tätigen Ärzte eine her-vorragende Arbeit leisten und dieseauch von den Patienten entsprechendgeschätzt wird.

Auch das Thema Wartezeitenwurde abgefragt. 67 Prozent der be-fragten Märker erhielten innerhalbvon drei Tagen einen Arzttermin, imBundesdurchschnitt waren es 62 Pro-zent. 70 Prozent der Befragten such-ten einen Facharzt ohne Überweisungauf. Wartezeiten von mehr als dreiTagen gab es daher in der Regel eherbei Fach- als bei Hausärzten. Zudemgaben fast 30 Prozent der Befragten

an, im letzten Jahr einen Arztterminschon einmal kurzfristig nicht wahr-genommen zu haben.

Terminservicestellen

Von der Idee der Bundesregierung,Terminservicestellen zu errichten,haben 45 Prozent der märkischen Ver-sicherten gehört. Drei Viertel der Be-fragten empfanden eine zentrale Ver-gabestelle als gut, jedoch glaubtennur etwa 25 Prozent, dass sich damitWartzeiten verkürzen lassen. Zu denPlänen, dass Versicherten von denServicestellen ein Termin zur ambu-lanten Behandlung in einem Kranken-haus angeboten wird, falls sich inner-halb von vier Wochen kein ambulan-ter Facharzttermin findet, äußertesich vor den Kameras des rbb-Fern-sehens Dr. Peter Noack, stellvertre-tender Vorstandsvorsitzender derKVBB: „Aus Sicht der Patienten istdiese Idee sicherlich zu akzeptieren.Ich bin jedoch davon überzeugt, dassdie Krankenhäuser in Brandenburg zuweiten Teilen schon heute überlastetsind. Das Problem möglicher Warte-zeiten bei der fachärztlichen Termin-vergabe wird daher auch eine zen-trale Terminvergabe nicht lösen können.“

Christian Wehry

Berufspolitik

Seite 4 | AUSGABE 08 / 2014

Versichertenbefragung 2014: GroßesVertrauen in märkische Ärzteschaft

Intern

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AUSGABE 08 / 2014 | Seite 5

Von 105.000 Euro auf 133.000 Euro -die Anhebung des kalkulatorischenArztlohnes und die damit einherge-hende Anpassung des Orientierungs-wertes ist eine der Hauptforderun-gen, mit denen die KassenärztlicheBundesvereinigung (KBV) in die Hono-rarverhandlungen für das Jahr 2015geht. Dr. Ulrich Casser, Leiter des Dezernats Vergütung, Gebührenord-nung und Morbiditätsorientierung derKBV, erläuterte auf einem Pressesemi-nar in Berlin die Details und Hinter-gründe dieser Forderung. 2008 habeder Bewertungsausschuss den kalku-latorischen Arztlohn auf 105.572 Eurofestgelegt. Die KBV fordert nun, dassdas Honorar für Niedergelassene ent-sprechend der tariflichen Gehaltsstei-gerung im Klinikbereich angepasstwerde. Dabei müssten dann auch diehöhere wöchentliche Arbeitsbelas-tung sowie die geringeren Urlaubs-tage der Niedergelassenen Berück-sichtigung finden. Entsprechendmüsse der kalkulatorische Arztlohndaher auf rund 133.000 Euro steigen.

Neue Basispauschale gefordert

Darüber hinaus will die KBV mit denKassen über eine extrabudgetär zuvergütende Basispauschale verhan-deln. Zukünftig sollen bestimmteBasisleistungen aus den Versicherten-,Grund- und Konsiliarpauschalen aus-gegliedert und von der Morbiditäts-bedingten Gesamtvergütung (MGV)ausgenommen werden.

Die Basispauschale soll den persön-lichen Arzt-Patienten-Kontakt, dieKurzanamnese sowie auch eine ärzt-liche Zweitmeinung beinhalten. DieBasispauschale sei somit die erstePosition, die der Arzt abrechnenkönne, erläuterte Dr. Casser. Mitdiesem Vorschlag reagiert die KBVunter anderem auf die Tatsache, dasses bislang keine EBM-Position gibt,mit der sich eine Zweitmeinungabrechnen lässt.

InternBerufspolitik

Ring frei: KBV startet inHonorarverhandlungen 2015

Nächste Beratung der VertreterversammlungDie nächste Beratung der Vertreterversammlung der KV Brandenburg findetam 5. September 2014 in der Landesgeschäftsstelle der KVBB, Gregor-Mendel-Str. 10 in Potsdam statt. Beginn ist 15 Uhr.Die Veranstaltung ist für Mitglieder der KVBB öffentlich.

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Honorarverteilung

Seite 6 | AUSGABE 08 / 2014

Honorarverteilung im I. Quartal 2014

Intern

Die Honorarverteilung des Quartals I/2014 basiert auf dem ab IV/2013 gültigenHonorarverteilungsmaßstab (HVM). Als Ergebnisse der Verhandlungen zurGesamtvergütung 2014 wurden bisher Eckpunkte fixiert. Diese flossen bereitsin die aktuelle Honorarverteilung ein. So konnte die Finanzierung der förde-rungswürdigen Leistungen gem. Anlage 3 HVM fortgeführt werden. Dies bein-haltet unter anderem die Anhebung der RLV-Fallwerte um einen Euro im Fach-arztbereich. Des Weiteren konnten die Wegepauschalen um 2,81 Prozent ange-hoben werden.

Aufgrund der nachträglichen Anhebung der Fallwerte, wurden diese aktuali-siert und sind auf der Internetseite der KVBB unter www.kvbb.de/Praxis/Honorar/2014 abrufbar.

Alle Regelungen stehen jedoch bis zur offiziellen Unterzeichnung derMGV–Vereinbarung 2014 unter Vorbehalt.

Wesentliche Aspekte der Honorarverteilung

Die Trennung der Gesamtvergütung für die Haus- bzw. Fachärzte zur Ermitt-lung der Vergütungsvolumina/Grundbeträge (Honorarfonds) erfolgte nach denaktuellen KBV-Vorgaben.

Für das Jahr 2014 beträgt der Orientierungspunktwert 10,1300 ct, jedoch giltfür Leistungen aus Vorquartalen der Orientierungspunktwert sowie die Punkt-zahlhöhe des Quartals, in dem die Leistungen durchgeführt wurden.

Bei der Anzahl der im Bereich der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburggesetzlich Krankenkassen-Versicherten ist erstmalig seit langer Zeit ein ganzleichter Zuwachs zu verzeichnen. Im Vergleich zum Vorjahr stieg die Anzahl derVersicherten um 0,12 Prozent. Der bei der AOK, BKK, LKK und Knappschaft zuerkennende Versichertenrückgang wird durch die Versichertenzuwächsespeziell der Ersatzkassen und der IKKn ausgeglichen.

Page 9: KV-Intern 08/2014

Die Morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV) beträgt in diesem Quartal,inkl. der Anhebung der MGV zur Förderung des haus- bzw. fachärztlichen Bereichs, ca. 188,7 Mio. Euro.

Außerhalb der MGV konnten für Brandenburger Ärzte Honorarvergütungenin Höhe von ca. 68,2 Mio. Euro ausgeschüttet werden.

In beiden Versorgungsbereichen blieb die Finanzierung der RLV-Überschrei-tungsleistungen gegenüber dem Vorquartal stabil. Die das RLV überschreiten-den Leistungsanteile können für Fachärzte durchschnittlich mit 24,671 Prozentund bei den Hausärzten mit 100 Prozent des jeweiligen Orientierungswertesvergütet werden.

Humangenetische Leistungen des Honorarfonds genetisches Labor könnenauch in diesem Quartal in voller Anforderungshöhe vergütet werden.

Anders als im Vorquartal stehen für die im Hausarztbereich zum IV. Quartal2013 neu eingeführten Leistungen (Geriatrie, Palliativmedizin und weiteresozialpädiatrische Leistungen) nur die von den Krankenkassen im I. Quartal2014 hierfür bereitgestellten Mittel zur Verfügung. Bereits im Rahmen derGesamtvergütungsverhandlungen 2014 wurde seitens der KVBB eine Ausfinan-zierung dieser neuen Leistungen gefordert und der Krankenkassenseite Prog-nosen zur regional höheren Leistungsanforderung und resultierenden zukünfti-gen Auszahlungsquoten übergeben. Kassenseitig wurde die Bereitstellungzusätzlicher Mittel zu den vom Bewertungsausschuss hierfür vorgesehenen

InternHonorarverteilung

AUSGABE 08 / 2014 | Seite 7

0,5 Mio. 1,0 Mio. 1,5 Mio. 2,0 Mio. 2,5 Mio.

GKV

AOK

BKK

IKK

LKK

KN

EK

0,12 %

- 2,01 %

- 0,20 %

0,16 %

- 2,22 %

- 0,01 %

1,51 %

I/2014

I/2013

Versicherte

Versichertenentwicklung I/2014 zu I/2013

Kass

enar

ten

Eckdaten der Honorarverteilung

Page 10: KV-Intern 08/2014

Beträgen abgelehnt. Somit kommt es in I/2014 zu einer deutlichen Quotierung.Die Auszahlungsquote beträgt 43,094 Prozent.

Von der MGV wurden vor Trennung in die versorgungsbereichsspezifischenVerteilungsvolumina Mittel für die Bildung der zwei zentralen Honorarfonds,Bereitschaftsdienst und Labor abgezogen. Die beiden Honorarfonds wurdengemäß dem HVM i.V.m. den diesbezüglichen KBV-Vorgaben gebildet. DieAnforderungen der Laborleistungen waren allerdings so hoch, dass der Hono-rarfonds Labor trotz der bundesweit vorgegebenen Quotierungen um ca. 1,5 Mio. Euro überschritten wurde. Die Finanzierung der Überschreitung erfolgtzulasten der versorgungsspezifischen Rückstellungen, was eine Schmälerungder hausärztlichen und fachärztlichen Honorare bedeutet.

Nachfolgend wird aus der Übersicht erkennbar wie die versorgungs-spezifischen Vergütungsvolumina verteilt wurden:

HonorarverteilungIntern

Seite 8 | AUSGABE 08 / 2014

Hausärztliches VergütungsvolumenQuartal I/2014 84,6 Mio. Euro

darunter:

Rückstellungen/Entnahme -0,2 Mio. Euro

Bereinigungen der MGV und Überschüsse/Defizite der ZHF 0,7 Mio. Euro

Entnahme für den Strukturfonds 0,1 Mio. Euro

Entnahme für FKZ 3,7 Mio. Euro

Einzelleistungen / Förderungen 0,7 Mio. Euro

Leistungsbezogene Honorarfonds 4,2 Mio. Euro

Honorarfonds zur Vergütung der Kostenpauschalendes Kapitels 40 EBM 0,2 Mio. Euro

Honorarfonds zur Vergütung der Leistungen der Empfängnisregelung, Sterilisation und Schwangerschaftsabbrüche (Sonstige Hilfen) Abschnitt 1.7.5 bis 1.7.7

0,003 Mio. Euro

Honorarfonds zur Vergütung der als Auftragsleistungdurchgeführten Langzeit-EKG-AuswertungenGOP 03241, 04241, 13253, 27323

0,002 Mio. Euro

Honorarfonds Haus- und Heimbesuche(GOP 01410, 01413 und 01415) 3,0 Mio. Euro

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InternHonorarverteilung

AUSGABE 08 / 2014 | Seite 9

Hausärztliches VergütungsvolumenQuartal I/2014 84,6 Mio. Euro

darunter:

Honorarfonds für die Leistungen der geriatrischen undpalliativmedizinischen Versorgung, der Versorgung vonKindern mit chronischen Krankheiten

1,1 Mio. Euro

RLV-/QZV-Leistungen zzgl. Vergütung für Überschreitungsleistungen 75,4 Mio. Euro

Fachärztliches VergütungsvolumenQuartal I/2014 87,4 Mio. Euro

darunter:

Honorarfonds genetisches Labor 1,5 Mio. Euro

Honorarfonds PFG 3,7 Mio. Euro

Rückstellungen/Einstellungen - 1,0 Mio. Euro

Bereinigungen der MGV und Überschüsse/Defizite der ZHF 0,7 Mio. Euro

Entnahme für den Strukturfonds 0,1 Mio. Euro

Entnahme für FKZ 12,7 Mio. Euro

Einzelleistungen / Förderungen 0,4 Mio. Euro

Leistungsbezogene Honorarfonds 7,0 Mio. Euro

Honorarfonds zur Vergütung der Kostenpauschalen des Kapitels 40 EBM 1,8 Mio. Euro

Honorarfonds zur Vergütung der Leistungen des Kapitels 19 sowie der übrigen Leistungen der Fachärzte für Pathologie und Neuropathologie (im fachärztlichen Versorgungsbereich)

1,2 Mio. Euro

Honorarfonds zur Vergütung der Leistungen der Empfängnisregelung, Sterilisation und Schwangerschaftsabbrüche (Sonstige Hilfen)Abschnitt 1.7.5 bis 1.7.7

1,9 Mio. Euro

Page 12: KV-Intern 08/2014

HonorarverteilungIntern

Fachärztliches VergütungsvolumenQuartal I/2014 87,4 Mio. Euro

darunter:

Honorarfonds zur Vergütung der als Auftragsleistungdurchgeführten Langzeit-EKG-AuswertungenGOP 03241, 04241, 13253, 27323

0,02 Mio. Euro

Honorarfonds zur Vergütung der Notfallbehand-lungen durch nicht an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmende Ärzte, Institute und Krankenhäuser außerhalb der Zeiten des ärztlichenBereitschaftsdienstes

0,5 Mio. Euro

Honorarfonds Haus- und Heimbesuche(GOP 01410, 01413 und 01415) 0,4 Mio. Euro

Honorarfonds „Strukturpauschale konservativeAugenheilkunde“

1,2 Mio. Euro

Arztgruppenbezogene Honorarfonds 1,4 Mio. Euro

Honorarfonds Strahlentherapie (für übrige Leistungen von Fachärzten für Strahlentherapie) 0,03 Mio. Euro

Honorarfonds Laboratoriumsmedizin (für übrigeLeistungen von Fachärzten für Laboratoriumsmedizinund von Fachwissenschaftlern der Medizin)

0,04 Mio. Euro

Honorarfonds Sonstige Vertragsärzte(für Leistungen von Fachärzten für Humangenetik,Biochemie oder Klinische Pharmakologie und Toxikologie und der Vertragsärzte, für die kein RLVgem. § 11 HVM gebildet wird)

0,3 Mio. Euro

Honorarfonds Psychotherapie(für übrige MGV-Leistungen von ausschließlich psychotherapeutisch tätigen Vertragsärzten und Vertragspsychotherapeuten)

0,9 Mio. Euro

Honorarfonds Nephrologie (für Leistungen von Fachärzten für innere Medizin mit SchwerpunktNephrologie sowie entsprechender Institute bzw.Ärzte mit nephrologischem Schwerpunkt)

0,2 Mio. Euro

RLV-/QZV-Leistungen zzgl. Vergütung für Überschreitungsleistungen 61,0 Mio. Euro

Page 13: KV-Intern 08/2014

Darüber hinaus erfolgten Quotierungen für folgende Leistungen:

Leistungsgruppenbezogene Honorarfonds im Hausarztbereich: AuszahlungsquoteHonorarfonds zur Vergütung der Leistungen der Empfängnisregelung, Sterilisation und Schwangerschafts-abbrüche (Sonstige Hilfen) Abschnitte 1.7.5 bis 1.7.7 97,989 %

Honorarfonds zur Vergütung der als Auftragsleistung durchgeführten Langzeit-EKG-Auswertungen 81,422 %

Honorarfonds zur Vergütung der Leistungen zur Geriatrie, Palliativmedizin und weitere sozialpädiatrische Leistungen 43,094 %

Leistungsgruppenbezogene Honorarfonds im Facharztbereich: AuszahlungsquoteHonorarfonds zur Vergütung der Leistungen des Kapitels 19 sowie der übrigen Leistungen der Fachärzte für Pathologie und Neuropathologie 85,237 %

Honorarfonds zur Vergütung der Leistungen der Empfängnisregelung, Sterilisation und Schwangerschaftsabbrüche (Sonstige Hilfen)Abschnitte 1.7.5 bis 1.7.7 (Fachärzte) 98,474 %

Honorarfonds „Strukturpauschale konservative Augenheilkunde“ 56,316 %

Honorarfonds zur Vergütung der Notfallbehandlungen durch nicht an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmende Ärzte, Institute und Krankenhäuser

außerhalb der Zeiten des organisierten Notfalldienstes 86,180 %während der Zeiten des organisierten Notfalldienstes 94,287 %

Vier von insgesamt fünf arztgruppenbezogenen Honorarfonds, welche zur Vergütungder übrigen Leistungen von Vertragsärzten, für die kein RLV gebildet wird, zur Verfügungstehen, mussten quotiert werden. Allerdings ist die Quotierung der Fonds nicht so starkausgefallen. Es musste kein arztgruppenbezogener Honorarfonds durch fachärztlicheRückstellungen gestützt werden.

InternHonorarverteilung

AUSGABE 08 / 2014 | Seite 11

Page 14: KV-Intern 08/2014

HonorarverteilungIntern

Seite 12 | AUSGABE 08 / 2014

Arztgruppenbezogene Honorarfonds: AuszahlungsquoteHonorarfonds Strahlentherapie(für übrige Leistungen von Fachärzten für Strahlentherapie) 75,761 %

Honorarfonds Laboratoriumsmedizin(für übrige Leistungen von Fachärzten für Laboratoriumsmedizin und von Fachwissenschaftlern der Medizin) 87,683 %

Honorarfonds Psychotherapie(für übrige MGV-Leistungen von ausschließlich psychothera-peutisch tätigen Vertragsärzten und Vertragstherapeuten) 74,791 %

Honorarfonds sonstige Vertragsärzte(für Leistungen von Vertragsärzten für Humangenetik, Biochemie oder Klinische Pharmakologie und Toxikologie sowie für Vertragsärzte für die kein RLV gebildet wird) 93,403 %

Die bundeseinheitliche Laborquote „Q“ wurde für das Quartal I/2014 auf 91,58 % fest-gelegt und kam bei der Vergütung der Laborleistungen des Abschnitts 32.2 und 32.3 EBMzum Ansatz.

Der Gesetzgeber sieht im SGB V dieAufteilung der Vergütungsanteile fürdie Haus- bzw. Fachärztliche Versor-gung vor. Hierzu trifft die Kassenärzt-liche Bundesvereinigung die für alleKassenärztlichen Vereinigungen ver-bindlichen Vorgaben (§ 87b Abs. 4SGB V). Ab dem IV. Quartal 2013 grei-fen auf Bundesebene wesentlicheVeränderungen, die eine neue Darstel-lung der o.g. Anteile als “Grundbeträ-ge“ erfordern. Um eine Einheitlichkeitbei der regionalen Anwendung undNeuberechnung zu gewährleisten,wird die Umsetzung durch ein Zerti-fizierungsverfahren begleitet.

Die Kassenärztliche VereinigungBrandenburg beteiligt sich am Zerti-fizierungsverfahren der KBV. Dieseswurde für das IV. Quartal 2013 nun-mehr abgeschlossen. Die KV Branden-burg erhielt das Zertifikat ohne Bean-standung.

Weitere Informationen zu den KBV-Vorgaben finden sie in jeweils aktua-lisierter Form auf der Internetseiteder KVBB unter www.kvbb.de/praxis/honorar/.

KVBB-Gesamtvergütung nichtbeanstandet

Unser Service für SieFachbereich Statistik / Honorar,0331/ 23 09 350

Page 15: KV-Intern 08/2014

Gebührenordnungsposition (GOP) 03221/04221 Einheitlicher Bewertungsmaßstab (EBM)

Mit den Beschlüssen des Bewer-tungsausschusses, wir berichteten inunserer Ausgabe „KV Intern“ 7/2014,haben sich auch die Bedingungen zurAbrechnung der Chronikerpauschalennach den GOP 03221/04221 verändert.Im Behandlungsfall (BHF) ist zusätz-lich die Abrechnung der GOP 03220/04220 zwingend erforderlich. Dieweiteren Voraussetzungen zur Ab-rechnung haben sich nicht verändert.

Die GOP 03220/04220 rechnen Sieweiter als Zuschlag zu den Versicher-tenpauschalen für die Behandlungeines Versicherten mit mindestenseiner lebensverändernden chroni-schen Erkrankung beim ersten per-sönlichen Arzt-Patienten-Kontakt ab.

Neu ist: Die GOP 03221/04221 wirdjetzt als Zuschlagsposition zur GOP03220/04220 im EBM geführt !

Mit dem zweiten persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt ist in diesem Zu-sammenhang zusätzlich zur bereitsabgerechneten Pauschale nach GOP03220/04220 für den ersten Arzt-Pa-tienten-Kontakt jetzt auch die GOP03221/04221 im selben BHF abzurechnen. Bitte prüfen Sie Ihre Abrechnung fürdas Quartal 3/2014 im Besonderen aufdiesen Sachverhalt. Bei Abrechnungder GOP 03221/04221 ist zwingendeVoraussetzung die Abrechnung derGOP 03220/04220 für denselbenPatienten.

InternPraxis aktuell

AUSGABE 08 / 2014 | Seite 13

Ab 1. 7.2014: Abrechnung derChronikerpauschale neu geregelt

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Page 16: KV-Intern 08/2014

Auch nach fast einem Jahr der Neu-fassung der hausärztlichen geriatri-schen Versorgung im EinheitlichenBewertungsmaßstab (EBM) ist derUmgang mit der Abrechnung der Zif-fern nicht einfach. Auf Grund zahlrei-cher Nachfragen möchten wir nocheinmal die Gelegenheit nutzen undIhnen die Schwerpunkte aufzeigen,die es bei der Abrechnung zu beach-ten gilt, um die notwendigen Angabenals Voraussetzung zur Abrechnungder Gebührenordnungspositionen(GOP) 03360 bis 03362 vollständig zudokumentieren.

Neben den benannten obligatenund fakultativen Inhalten der Legen-den der GOP selbst, sind die Abrech-nungsvoraussetzungen in der Präam-bel 3.2.4 direkt davor enthalten. Diesbetrifft auch die obligate Verschlüsse-lung der Diagnosen. In jedem Fallmuss der geriatrische Versorgungs-bedarf anhand eines geeigneten ICD-Kodes dokumentiert werden.Zwei Fälle werden unterschieden.

1. Fall - Der Patient hat das 70. Lebensjahr nicht vollendet

Hier sieht der EBM besonders strengeRegelungen vor. Die Abrechnung darfausschließlich dann erfolgen, wennmindestens eine der folgendenErkrankungen vorliegt.

F00-F02 dementielle Erkrankungen, G30 Alzheimer-Erkrankung, G20.1 Primäres Parkinson-Syndrom

mit mäßiger bis schwerer Beeinträchtigung,

G20.2 Primäres Parkinson-Syndrommit schwerster Beeinträch-tigung

2. Fall - Der Patient hat das 70. Lebensjahr vollendet

Für diesen Fall benennt der EBMkeine Diagnosekodes, sondern be-schreibt nur in verbaler Form geriatrie-typische Morbiditäten. Welche ICD-Kodes können Sie verwenden?Zunächst einmal sind das alle Kodes,die auch für den ersten Fall gelten.Darüber hinaus kommen beispiels-weise folgende ICD-Kodes in Betracht:Z74.0 bis Z74.3beim Vorliegen einer Pflegestufe,R42 bei multifaktoriell bedingterMobilitätsstörung einschließlich Fall-neigung und Altersschwindel F03, F04, F05.0..9, R41.8, R46.4bei komplexer Beeinträchtigung kognitiver, emotionaler oder verhaltensbezogener Art, R54 bei Frailty-Syndrom (Kombinationen von unbeabsichtig-tem Gewichtsverlust, körperlicherund/oder geistiger Erschöpfung,muskulärer Schwäche, verringerter

Praxis aktuellIntern

Seite 14 | AUSGABE 08 / 2014

Hausärztliche geriatrischeVersorgung richtig abrechnen

Page 17: KV-Intern 08/2014

Ganggeschwindigkeit und vermin-derter körperlicher Aktivität),R13 bei Dysphagie,R32 bei Inkontinenz(en),R52.1 bei therapierefraktärem

chronischem Schmerz-syndrom

Für alle genannten Fälle muss essich aus unserer Sicht um gesicherteDiagnosen (G) handeln. Selbstver-ständlich kommen weitere Diagnose-schlüssel für die verbal beschriebenenErkrankungen in Betracht. Besondersleicht können Sie den Anforderungengerecht werden, wenn Sie es sich zurGewohnheit machen, das Ergebnisder obligat auszuführenden Testver-fahren zu verschlüsseln. Sie finden diepassenden Diagnoseschlüssel imBereich U50.10-U50.51, U51.10-U51.22.

Bitte beachten Sie, dass allein dieTatsache, dass ein Versicherter das70. Lebensjahr vollendet hat, nichtausreicht, den geriatrischen Ver-

sorgungsbedarf zu dokumentieren.Aufgrund der kurzfristigen Beschluss-

lage und Bekanntgabe der neuenerweiterten Voraussetzungen zurAbrechnung, haben wir Sie in derAnfangsphase in den vergangenenQuartalen mit dem Service unter-stützt, ihre Abrechnung sachgerechtvervollständigen zu können. Deshalbhinterfragten wir umfangreich feh-lende aber notwendige Angaben. Umunser umfangreiches Serviceangebotim Rahmen der Abrechnung immernach den aktuellen Erfordernissen zugestalten, wurde dies auf ein Jahrnach Einführung der Ziffern begrenzt,eine konkrete Fax-Anfrage zu fehlen-den Informationen bei Abrechnungder GOP 03360 bis 03362 wird daherab dem Abrechnungsquartal 3/2014nicht mehr erfolgen.

InternPraxis aktuell

AUSGABE 08 / 2014 | Seite 15

Unser Service für SieAbrechnungshotline 0331/98229803

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Page 18: KV-Intern 08/2014

Mit dem Selektivvertrag zwischender Barmer GEK und dem Berufsver-band der Kinder- und Jugendärzte(BVKJ) werden für Teilnehmer Kinder-früherkennungsuntersuchungen(KFU) im Rahmen der Hausarztzen-trierten pädiatrischen Versorgung alsso genannte „Paed.Checks“ direktmit dem BVKJ abgerechnet.

Sofern im Ergebnis der KFU gemäßden Richtlinien des GemeinsamenBundesausschusses ein pathologi-scher Befund festgestellt wurde, siehtder EBM zur Abrechnung die GOP04354 für Zusatzuntersuchungen vor.Konkret als Zuschlag zu den GOP01712 bis 01720 und 01723. Teilnehmeram Selektivvertrag rechnen die„Paed.Checks“ jedoch nicht über dieKVBB ab, sodass die zur Abrechnungder GOP 04354 notwendige Grundzif-fer GOP 01712ff. fehlt.

Wir haben für Sie mit der BARMERGEK vereinbart, Ihnen das Abrech-nungsprocedere als Teilnehmer am v. g. Selektivvertrag für die ggf. not-wendige Folgediagnostik entsprechendder GOP 04354 EBM zu den so ge-nannten „Paed.Checks“, KFU, ein-heitlich zu gestalten und zu verein-fachen. Es konnte folgender Konsensfür eine neue Verfahrensweise erzieltwerden:

Beginnend mit dem Abrechnungs-quartal 3/2014 rechnen auch Sie fürdie Erhebung zusätzlicher Befundebei pathologischem Befund der KFUdie GOP 04354 auf dem Behandlungs-ausweis des Kindes mit der KVBB ab.Die „Paed.Checks“stellen Sie weiter-hin direkt dem BVKJ in Rechnung.

Praxis aktuellIntern

Seite 16 | AUSGABE 08 / 2014

Ab 1. Juli: „Paed.Checks“ künftig mit EBM-Position 04354

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Page 19: KV-Intern 08/2014

Seit Januar des vergangenen Jahresbesteht mit den Innungskranken-kassen ein Vertrag, dessen Ziel unteranderem darin besteht, Hernienopera-tionen nach den Diagnosen K40.- bisK46.- vermehrt ambulant durchzu-führen und auf die stationäre Einwei-sung stets dann zu verzichten, wenndies medizinisch möglich ist.

Die Innungskrankenkassen förderndiese ambulanten Hernienoperatio-nen mit einem extrabudgetären Zu-satzpunktwert in Höhe von 1,4139 ctfür die zugehörigen Leistungen ausdem Kapitel 31 EBM. Die Indikations-stellung, Beratung und Aufklärungvor einer solchen Operation wird mit30 Euro außerhalb der morbiditätsbe-dingten Gesamtvergütung honoriert(SNR 93440). Daneben zahlen dieIKKn folgende erfolgsabhängigeVergütung, wenn der Anteil derambulanten Hernienoperationengegenüber dem vor Vertragsab-schluss ermittelten Anteil von ca. 19 Prozent steigt: Erhöhung um min-destens• 30 Operationen –

Zusatzpunktwert 1,4139 ct,• 60 Operationen –

Zusatzpunktwert 2,8278 ct,• 90 Operationen –

Zusatzpunktwert 4,2417 ct.

Die Pauschale nach der SNR 93440wird entsprechend um 3 Euro, 6 Eurobzw. 9 Euro angehoben.

Für das erste Vertragsjahr wurdedie für die erfolgsabhänge Vergütungerforderliche Steigerung der ambu-lanten Operationszahlen verfehlt.

Wir bitten daher alle teilnehmen-den Vertragsärzte (eine Teilnahme-erklärung ist nur für die Operateureerforderlich), bei IKK-Versicherten mitden o.g. Diagnosen vermehrt zuprüfen, ob eine ambulante Operationin Frage kommt und den Patientendahingehend zu motivieren. Zudem ist es unbedingt erforderlich,die vertraglich vereinbarte Kennzeich-nung – ein „T“ hinter der entspre-chenden GOP aus Kapitel 31 EBM bzw.die SNR 93440 – bei der Abrechnunganzugeben.

Den Vertrag mit den besonderenAufgabenbereichen der einzelnenEbenen, die genaue OPS-Übersicht,die Teilnahmeerklärung für die Opera-teure sowie den der Überweisungbeizufügenden Dokumentations-bogen finden Sie zum Download imInternet unter www.kvbb.de unterder Rubrik Verträge der KVBB.

Wir hoffen auf rege Beteiligung.

InternPraxis aktuell

AUSGABE 08 / 2014 | Seite 17

Hernienoperationen bei IKK-Versicherten

Unser Service für SieAbrechnungshotline 0331/98229803FB Verträge 0331/23 09 498

Page 20: KV-Intern 08/2014

Praxis aktuell

Seite 18 | AUSGABE 08 / 2014

Intern

Abgabefrist für dieQuartalsabrechnung III/2014 endet am 8.10.2014Ungeachtet der verpflichtenden Online-Abrechnung sind weiterhin einige Unter-lagen auch in Papierform mit der Abrechnung einzureichen. Die ergänzendenUnterlagen wie:

• Erklärung zur Vierteljahresabrechnung,• Mitteilung der Vertragskasse über ihre Leistungspflicht für

Psycho-/Verhaltenstherapie (Anerkennungsbescheid),• Abrechnungsscheine für Polizei undFeuerwehr

(sofern keine Versichertenkarte vorlag),• Abrechnungsscheine für Asyl- und Sozialämter

(sofern Abrechnung über die KVBB),• Abrechnungsscheine für Bundesversorgungsgesetz (BVG) und verwandte

Rechtskreise (sofern keine Versichertenkarte vorlag)

können zu den folgend benannten Zeiten entweder persönlich, mittels Kurieroder auf dem Postweg abgegeben werden.

Für die persönliche Beratung mit unseren Abrechnungsmanagerinnen bietenwir Ihnen einen Tag in Cottbus und Frankfurt/Oder an. Wir bitten um vorherige Terminvereinbarung.

Vorherige Terminvereinbarungfür Mittwoch, den 8.10.2014unter der KVBB-Servicenummer der Abrechnungshotline: 0331/98 22 98 03

Page 21: KV-Intern 08/2014

InternPraxis aktuell

AUSGABE 08 / 2014 | Seite 19

Termine Potsdam Frankfurt/O.Cottbusim Ärztehaus Thiem-Str. 112Eingang über Leipziger Str.

Mittwoch, 1.10.2014 9 bis 18 Uhr

Donnerstag, 2.10.2014 9 bis 17 Uhr

Montag, 6.10.2014 9 bis 17 Uhr 9 bis 16 Uhr 9 bis 16 Uhr

Dienstag, 7.10.2014 9 bis 17 Uhr

Mittwoch, 8.10.2014 9 bis 18 Uhr 9 bis 16 Uhr 9 bis 16 Uhr

Abgabetermine für ergänzende Unterlagenzur Quartalsabrechnung III/2014

Postweg: KV Brandenburg, Friedrich-Engels-Straße 103, 14473 PotsdamBitte senden Sie Ihre Erklärung zur Vierteljahresabrechnungan die Fax-Nr. 0331/23 09 545.Bitte beachten Sie die Abgabefrist. Sie endet am Mittwoch, dem 8.10.2014.Gemäß der Abrechnungsordnung ist die Abrechnung vollständig und quartalsgerecht zu den festgesetzten Terminen einzureichen. Anträge auf Verlängerung der Abgabefrist sind vor Fristablauf schriftlich undbegründet an die KV Brandenburg zu richten.Anträge können im Onlineportal gestellt werden oder sie werden an den FB Abrechnungsprüfung, FAX: 0331/23 09 382, gesandt.

Zentrale Formularbestellung in PotsdamFax: 0331/98 22 98 04 Tel.: 0331/98 22 98 05

• auch außerhalb der Annahmewoche• Angabe der Absenderadresse mit Betriebsstättennummer

Bitte beachten Sie, dass die Restzahlung für das Quartal II/2014 am 23.10.2014 erfolgt.

Page 22: KV-Intern 08/2014

Mit Wirkung zum 1. Oktober 2014 werden für die Injektion von Medikamentenin den hinteren Augenabschnitt neue GOP sowie der Operationenschlüssel 5-156.9 in den Einheitlichen Bewertungsmaßstab aufgenommen.

Die ambulante oder belegärztliche Durchführung einer intravitrealen Medika-menteneingabe kann dann wie folgt abgerechnet werden:

Praxis aktuellIntern

Seite 20 | AUSGABE 08 / 2014

Intravitreale Medikamenteneingabe

Kate

gori

e

OP-

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P

Übe

rwac

hung

Nac

hbeh

. Übe

rw.

Nac

hbeh

. Ope

rat.

Nar

kose

Z931373/36373

31502/36502

31716 3171731821/36821

Z131372/36372

31502/36502

31716 3171731821/36821

Z131371/36371

31502/36502

31716 3171731821/36821

Bezeichnung OPS 2014

Injektion von Medikamenten inden hinterenAugenabschnitt

Seite

B

L

R

OPS 2014

5-156.9

Die Berechnung der neuen GOP 31371-31373 bzw. 36371-36373 setzt die Genehmi-gung der Kassenärztlichen Vereinigung gemäß der Qualitätssicherungsverein-barung nach § 135 Abs. 2 SGB V zur intravitrealen Medikamenteneingabevoraus. Diese QS-Vereinbarung ist derzeit in Vorbereitung. Wir werden Sieinformieren, sobald diese vorliegt.

Die Beratung und Betreuung des Patienten kann nach Ablauf von sechsWochen nach der intravitrealen Medikamenteneingabe mit den neuen GOP06334 und 06335 abgerechnet werden. Daher ist es erforderlich, das Datum derletzten Medikamenteneingabe bei der Abrechnung anzugeben.

Die Vergütung der neuen GOP soll nach Empfehlung des Bewertungsaus-schusses außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung erfolgen.

Page 23: KV-Intern 08/2014

InternPraxis aktuell

AUSGABE 08 / 2014 | Seite 21

Nach einer intravitrealen Medikamenteneingabe ist die postoperative Behand-lung (GOP 31716/31717) durch den Operateur berechnungsfähig. Nur in medizi-nisch begründeten Einzelfällen dürfen präoperative GOP des Abschnitts 31.1.2,postoperative Überwachungskomplexe (GOP 31502 / 36502) sowie Narkose(GOP 31821 / 36821) durch den Operateur abgerechnet werden.

Das zu applizierende Arzneimittel (Lösung oder Implantat) ist nicht Bestandteildieser GOP und kann im Rahmen der Zulassung auf Namen des Patienten überein Kassenrezept (Muster 16) verordnet werden.

Ihre Fragen zu diesen und weiteren Themen beantworten Ihnen gern dieAbrechnungsberater unter der Rufnummer 0331 982298 03.

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Page 24: KV-Intern 08/2014

Praxis aktuellIntern

Seite 22 | AUSGABE 08 / 2014

Versorgung von Heimbewohnernmit Inkontinenzprodukten – eineunendliche Geschichte…

Wie wir schon mehrfach berichtethaben, ist die Versorgung der Heimbe-wohner mit Inkontinenzproduktenüber Pauschalen nach einem Versor-gungsvertrag aus dem Jahr 1992 gere-gelt. Anteilmäßig zahlen Krankenkas-sen und Kommune eine Pauschalevon 46,02 Euro pro Monat undPatient, egal ob Harn- und/oder Stuhl-inkontinenz vorliegt. Der Vertragsarztmuss nur einmal im Jahr die Inkonti-nenz bescheinigen, was er natürlichdem Heim in Rechnung stellen kann.Und jetzt beginnt die unendlicheGeschichte. Heime geben die Kostender Ausstellung derartiger Bescheini-gungen an den Heimbewohner wei-ter, der beschwert sich bei seinerKrankenkasse, die sucht eine Problem-lösung bei Anderen…

Die AOK Nordost bittet nun die Ver-tragsärzte, die Versorgung mit Inkon-tinenzprodukten für Heimbewohnerauf einem Muster 16 vorzunehmenund damit auf das Ausstellen einerBescheinigung zu verzichten, was

wiederum eine mögliche Rechnungs-legung durch den Vertragsarzt aus-schließt. Die AOK Nordost erkennteine Verordnung von Inkontinenzpro-dukten als Bescheinigung an. Die KVschließt eine Verordnung von Inkonti-nenzprodukten für Heimbewohnermit Bezug auf oben genannte Versor-gungsvereinbarung aus. Ferner ist mitdem Ausstellen einer Verordnungauch immer die Möglichkeit einer Ver-sorgung über das Rezept gegeben.Die Möglichkeit einer Doppelabrech-nung wäre gegeben, was wiederumunwirtschaftlich wäre.

Dieser Streit währt nun schon vieleJahre, und eigentlich fragt man sich,warum schreiben wir nicht einfachMuster 16 – Rezepte und lassen dieKrankenkassen allein in ihrer Verant-wortung für die Hilfsmittelkosten?

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Page 25: KV-Intern 08/2014

InternPraxis aktuell

AUSGABE 08 / 2014 | Seite 23

Trinken, trinken, trinken – bei derHitze darf es ruhig etwas mehr sein.Alkoholfreies, versteht sich. Und des-halb trinke ich wie ein Weltmeister,was Schnabel und Bäuchlein fassen.Nun ist es ja so, was rein geht, mussirgendwann mal wieder raus. Bei denmeisten von uns klappt das auch rei-bungslos und kontrolliert. Doch lebt inunserem Wald auch der Eine oder An-dere, bei dem es leider nicht mehr sounproblematisch läuft. Doch das mussich Ihnen nicht erklären.

Anscheinend aber unserer größtenregionalen Krankenkasse. Denn geht esnach deren Willen, ist Inkontinenz beiHeimpatienten per Vordruck verord-nungsfähig. Glauben Sie nicht? Ist aberso. Immerhin hält die selbsternannteGesundheitskasse die märkischen Dok-tores schon seit Jahren dazu an, die In-kontinenz eines Pflegeheimbewohnersauf dem Muster 16 zu bescheinigen.

Wohlgemerkt, Muster 16 ist das Ver-ordnungsblatt für Arznei-, Verband-und Hilfsmittel. Es dient – wie derName vermuten lässt – ausschließlichder Verordnung von Arznei-, Verband-und Hilfsmitteln. Wie Sie darauf einKrankheitsbild wie Inkontinenz be-scheinigen sollen, entzieht sich leidermeiner Kenntnis. Vielleicht geht es jaauch gar nicht …

Allerdings lasse ich mich – anders alsdie Krankenkasse mit dem grünen Logo– gerne eines Besseren belehren. Undvielleicht verhält es sich ja mit der In-kontinenz doch ganz anders, als sichdas mein kleines Specht-Hirn bisherdachte. Ist sie am Ende nicht nur einLeiden sondern verschafft auch Lin-derung? Helfen Sie mir auf die Sprünge, …

… bittet Ihre verwirrte, stets wissens-begierige frau specht

Verordnete Inkontinenz

Page 26: KV-Intern 08/2014

Praxis aktuellIntern

Seite 24 | AUSGABE 08 / 2014

ICD-10-Liste der Kassen sorgt für Verwirrung in der Podologie

Anfang Juli „flatterte“ einigen Ver-bänden und auch der KBV ein Schrei-ben auf den Tisch, aus dem hervor-ging, dass der GKV-Spitzenverbandder Meinung sei: „(…) dass folgendeICD-10-Schlüssel für die Verordnungvon Podologie einschlägig sind (…)“

Es folgte eine Liste mit exakt fünf (!)ICD-10-Diagnosen, die wir Ihnen andieser Stelle nicht abdrucken, da wirnicht zusätzlich zur Verwirrung bei-tragen möchten.

Reaktion der KBV? Allerdings! MitteJuli stellte die KBV klar, dass dieseListe weder mit ihr abgestimmt nochvollständig ist und forderte den GKV-

Spitzenverband auf: „(…) die Kranken-kassenverbände zu informieren, dassdie von Ihnen vorgeschlagene Listenicht abschließend ist und seitens derKBV nicht mitgetragen wird (…)“.

Fazit: Sie als verordnender Arztstellen die Diagnose und entscheidenüber den therapierelevanten ICD-10-Code, den Sie eintragen – mit medi-zinischem Sachverstand und nichtnach nicht-abgestimmten Listen desGKV-Spitzenverbandes.

Unser Service für SieBeratender ArztBeratende Apotheker 0331/98 22 98 11

Statistiken zur Wirtschaftlichkeit(WP-Unterlagen)

Bitte beachten Sie, dass wir Ihnendie Frühinformation/ WP-Unterlagenwieder online zur Verfügung gestellthaben! Dies erfolgt grundsätzlichquartalsweise (Februar/ Mai/ August/November). Sie werden über die Ein-stellung unter www.kvbb.de/praxisinformiert. Bitte berücksichtigen Sie,dass Sie erst nach erfolgter Anmel-dung über Datennerv (Benutzername

und dazugehöriges Passwort) Zugriffauf die WP-Unterlagen unterhttps://datennerv.kvbb.kv-safenet.de/praxis/meine-praxis/wp-unterlagen/erhalten!

Unser Service für SieFachbereich Verordnungs- und Wirtschaftlichkeitsberatung/Beschwerde 0331/28 68 612

Page 27: KV-Intern 08/2014

Die Partner des Bundesmantelver-trags haben sich auf eine Aktualisie-rung der Vereinbarung von Qualitäts-sicherungsmaßnahmen nach § 135Abs. 2 SGB V zur zytologischen Unter-suchung von Abstrichen der Cervixuteri geeinigt.

Ab dem 1. Januar 2015 sind Sie alsVertragsarzt verpflichtet, Ihre Befund-dokumentation und Jahresstatistiknach der neuen Münchner Nomen-klatur III zu erstellen. Eine Umstellunginnerhalb des laufenden Jahres mussnicht erfolgen.

Eine zeitgleiche Anpassung des so-genannten Muster 39 zur Dokumen-tation der zytologischen Untersu-chungen ist geplant.

Neu in die QS-Vereinbarung Zervix-Zytologie aufgenommen wurde dieÜbermittlung der Jahresstatistiken

durch die Kassenärztlichen Vereini-gungen an die KBV zum Zwecke derEvaluation und ggf. Weiterentwick-lung der QS-Regelung.

Die überarbeitete Fassung der QS-Vereinbarung Zervix-Zytologiewird in Kürze im Deutschen Ärzteblattveröffentlicht.

Die Münchner Nomenklatur III fin-den Sie auf der Internetseite derDeutschen Gesellschaft für Zytologie(www.zytologie.org/muenchner-nomenklatur).

In den Praxisverwaltungssystemen(PVS) ist die Münchner Nomenklatur IIIderzeit noch nicht hinterlegt. Die Sys-teme sollen spätestens zum Start des1. Quartals 2015 aktualisiert sein.

InternPraxis aktuell

AUSGABE 08 / 2014 | Seite 25

QS-Vereinbarung Zervix-Zytologie:Aktualisierte Fassung ab 1.1.2015

Unser Service für SiePetra Bernhardt, Mitarbeiterin Qualitätssicherung0331/23 09 375

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Page 28: KV-Intern 08/2014

Sie werden die ärztliche Leitungdes KV RegioMed Zentrums Tem-plin übernehmen. Was sind IhreAufgaben?

Jetzt am Anfang ist es wichtig,den Katalog der Behandlungs-indikationen zu aktualisieren, dieVerbindung zur stationären Geria-trie im Templiner Krankenhausaufrecht zu erhalten und einabgestimmtes, einheitlichesVorgehen zu garantieren.Wesentlicher Bestandteil meinerArbeit wird die Vorbereitung undLeitung der Fallkonferenzen allerim KV RegioMed Zentrum tätigenÄrzte sowie der Physiotherapie,Ergotherapie und Sprachtherapiesein. Die Ergebnisse gilt es im Nach-gang natürlich auch umzusetzen. Mittelfristig wollen wir den Aufbaueines regionalen Netzwerkes unterEinbezug aller lokalen Akteurevorantreiben.

Was hat Sie an dieser neuen Stellunggereizt?

Die Möglichkeit, eine völlig neue

Aufgabe zu übernehmen, in die meineBerufs- und Lebenserfahrung ein-fließen kann. Ich bin fest davonüberzeugt, dass geriatrische ambu-lante Versorgung in Zukunft nur mitneuen Strukturen zu bewältigen ist.Neue Versorgungskonzepte zu ent-wickeln, Möglichkeiten zu erschließenund neue Wege in der Medizin desalten Menschen aufzuzeigen undrasch in der Praxis umzusetzen – dassind die spannenden Herausforde-rungen für mich.

Aktuell im Gespräch

Seite 26| AUSGABE 08 / 2014

Neue Wege in der Medizin desalten Menschen gehenAktuell im Gespräch mit Dr. Reinhold Schrambke,Arzt im KV RegioMed Zentrum Templin

Intern

Page 29: KV-Intern 08/2014

Sie wollen in Templin auch einealtersmedizinische Sprechstundeabhalten. Können Sie uns dazu schonDetails verraten?

Die Sprechstunde Altersmedizinstartet Mitte August. Sie ist offen fürdie Menschen der gesamten Region.Zum Angebot gehören unter ande-rem die Beratung von Patienten mitkomplexem Betreuungsbedarf, spe-zielle Assessmenterhebungen zur For-mulierung von multimodalen Thera-piezielen oder auch die Beurteilungvon Tauglichkeiten. Zudem möchtenwir nicht nur betroffene Patienten,sondern auch deren Angehörigeunterstützen, etwa mit speziellenBeratungen.

Das KV Regio Med Zentrum in Templinist seit einigen Monaten in Betrieb. Wie wird es von den Patienten ange-nommen?

Eins vielleicht vorab: Das KV RegioMed Zentrum befindet sich immernoch in der Pilotphase. Bisher wurdenuns über 80 Patienten von den nieder-gelassenen Kollegen zugewiesen, diejeweils für drei Wochen von einemtherapeutischen Team betreut wur-den. Sie erhielten – wohnortnah –Heilmittelanwendungen wie Physio-therapie, Ergotherapie, Sprachthera-pie und Hirnleistungstraining. Allekonnten damit eine stationäre Be-handlung umgehen.

Dahinter steckt bestimmt auch eineganze Menge an Koordination undOrganisation?

Auf jeden Fall. Die übernimmtunsere speziell ausgebildete agnes zwei-Fachkraft Anke Bruschke. Sie koordi-niert die Termine, kümmert sichdarum, dass der Patient zur Behand-lung gelangt und ist Ansprechpartner-in für Ärzte, Patienten, Therapeutenund Angehörige.

InternAktuell im Gespräch

AUSGABE 08 / 2014 | Seite 27

Das KV RegioMedZentrum TemplinDas KV Regio Med Zentrum arbeitet seitNovember 2013. Es befindet sich im SanaKlinikum Templin.

Das KV RegioMed Zentrum Templin wirdaufgebaut, um die ambulante geriatrischeVersorgung in einer Schwerpunktregion desdemokratischen Wandels zu verändern undzu verbessern. In dieser Region ist mit einerZunahme der über 65-jährigen in den näch-sten 15 Jahren um 43 Prozent zu rechnen.Das bedeutet eine große Herausforderungfür die ambulante Medizin und bedarf neuerStrukturen.

Das medizinische Konzept der Einrichtungsieht die Etablierung einer ambulanten geri-atrischen Sprechstunde vor. In dieser solleine ganzheitliche therapeutische Ver-sorgung in Kombination mit einem patien-tenorientierten Fallmanagement angebotenwerden. Schwerpunkte sind die Aktivierungund Mobilisierung älterer Menschen zur Sta-bilisierung ihrer Alltagskompetenz. Eine pro-fessionelle Koordination aller Partner unterärztlicher Leitung ist dafür erforderlich.

Page 30: KV-Intern 08/2014

Praxis aktuellIntern

Seite 28 | AUSGABE 08 / 2014

Und was sagen Ihre niedergelassenenKollegen in der Region zum KV RegioMed Zentrum?

Verständlicherweise gibt es nochunterschiedliche Einstellungen: EinigeKollegen arbeiten schon sehr koope-rativ und aktiv mit, andere bedürfenoffensichtlich noch weiterer Informa-tionen und die engeren Einbindung indas Projekt. Eine dritte Gruppe schließ-

lich möchte die Pilotphase beendetsehen und wünscht sich die baldigeÜberführung in die Regelversorgung.

Herr Dr. Schrambke, vielen Dank fürdas Gespräch.

Die Fragen stellte Ute Menzel

Mentorenprogramm gestartetKV RegioMed Lehrpraxis: Erstes Modul für studentische Aus- und Weiterbildung

Nachdem sich im Februar im Rah-men einer Auftaktveranstaltung zurVorstellung des Konzeptes bereits 23 Haus- und 5 Fachärzte als Mento-ren eingeschrieben haben, fand am 2. Juli in Potsdam die erste Mentoren-schulung statt. Am Programm teilneh-mende Ärzte sollen auf ihre künftigeRolle als Mentoren für Studenten undÄrzte in Weiterbildung vorbereitetwerden. Ziel ist es, dass sie dem Ärzte-nachwuchs ihr Erfahrungswissen wei-tergeben und diesem sowohl be-ratend und unterstützend zur Seitestehen – sowie auch als Vorbild zu dienen. Mit der Durchführung derMentorenschulung findet das ersteModul des Konzeptes KV RegioMedLehrpraxis Umsetzung, welches denSchwerpunkt für das gesamte Jahr2014 bildet.

Es kamen 14 Haus- und 4 Fachärztenach Potsdam, um sich als Mentorenfortbilden zu lassen. 11 Ärzte davonkamen neu dazu, nachdem sie sich imNachgang der Februar-Veranstaltungan die KVBB gewandt und Interessean der Teilnahme bekundet hatten.(Wir berichteten in der Märzausgabevon „KV-Intern“.)

Neben einer Einführung in dasThema Mentoring, dessen Ziele, Auf-gaben und Formen sowie deren Vor-teile für Mentoren und Mentees, liegtein weiterer Schwerpunkt vor allemauf dem Erwerb praktischer Fähig-keiten und Schlüsselkompetenzen.

Hierauf aufbauend findet am 29. Oktober die zweite Mentoren-schulung im Hause der KV Branden-burg in Potsdam statt.

Page 31: KV-Intern 08/2014

Mit der praxisnahen und mentor-begleiteten ärztlichen Weiterbildungzum Facharzt kommt im nächstenJahr ein weiterer Modul-Schwerpunktauf dem Weg der teilnehmenden Praxen zu zertifizierten „KV RegioMedLehrpraxen“ zur Umsetzung.

Zum Ende des Jahres 2015 / Anfang2016 soll der Fokus der Projektumset-zung auf der dritten Säule des Mo-dells – der praxisorientierten "studen-tischen Ausbildung" in Haus- undFacharzt-Lehrpraxen liegen. Lehrärztesollen bei Übernahme eines Lehrauf-trages eine angemessene Aufwand-entschädigung erhalten, um ihr Enga-gement zu würdigen. Studenten kön-nen zu diesem Zeitpunkt bereits ausBrandenburg selbst in unsere Praxenvermittelt werden.

Am Abend des 8. Juli verkündeteWissenschaftsministerin Sabine Kunst

auf einer Pressekonferenz die vonden Wegbereitern lang ersehntestaatliche Anerkennung der „Medizi-nischen Hochschule BrandenburgTheodor Fontane“ (MHB). Somit istder Weg, dass künftig auch im Flä-chenland Brandenburg eine eigeneMedizinerausbildung erfolgen kann,geebnet. Ab Oktober 2015 können inBrandenburg erstmalig 45 Studentenzu Ärzten ausgebildet werden. Diesesollen im Anschluss möglichst in Bran-denburg bleiben.

Ziel und Motivation unseres Kon-zeptes „KV RegioMed Lehrpraxis“ istes, hierzu einen Beitrag zu leisten,damit diese Studenten motiviert wer-den, in Brandenburg zu bleiben.

Wenn Sie Fragen zu KV RegioMedLehrpraxis haben oder mitmachenwollen, rufen Sie uns an!Manuela Riedel 0331/ 23 09 613

InternPraxis aktuell

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Page 32: KV-Intern 08/2014

Sicherstellung

Seite 30 | AUSGABE 08 / 2014

Niederlassungen im Juli 2014

Intern

PlanungsbereichMittelbereich Beeskow

Planungsbereich Mittelbereich Belzig

Planungsbereich Mittelbereich Brandenburg

Planungsbereich Mittelbereich Erkner

Ulrike NißleFÄ für Innere Medizin/HAPieskower Str. 33, 15526 Bad Saarow(Übernahme der Praxis von Prof. Dr. med. Helmut Reichelt)

Susanne WolfFÄ für AllgemeinmedizinParkstr. 4, 14929 Treuenbrietzen(Übernahme der Praxis von Dr. med. Dagmar Wolf)

Nicola LutzeFÄ für AllgemeinmedizinWilhelmsdorfer Str. 5714776 Brandenburg an der Havel

Dr. med. Ulf WeikertFA für Innere Medizin/HAHeuweg 72, 15566 Schöneiche bei Bln.

Dr. med. Sabina BanischFÄ für Innere Medizin/HACarthausplatz 515230 Frankfurt (Oder)(Übernahme der Praxis von Dr. med. Christina Klinkenstein)

Dr. med. Christian BerneckerFA für Innere Medizin/HAAm Stadtpark 515517 Fürstenwalde/Spree

Dipl.-Päd. Diana Lukowski-FehlbergKinder- und Jugendlichenpsycho-therapeutin/VerhaltenstherapieMahlower Str. 132, 14513 Teltow

Dr. med. Kristin ZiegerFÄ für AugenheilkundeLeipziger Str. 5915236 Frankfurt (Oder)

Planungsbereich Mittelbereich Frankfurt (Oder)

Planungsbereich Mittelbereich Fürstenwalde/Spree

Planungsbereich Landkreis/kreisfreie Stadt Brandenburg a. d. Havel St./Potsdam-Mittelmark

Planungsbereich Landkreis/kreisfreie Stadt Frankfurt (Oder) St./Oder-Spree

Page 33: KV-Intern 08/2014

Dr. med. Ulrich WeigertFA für Orthopädie undUnfallchirurgie/SP RheumatologieFriedrichstr. 1, 15537 Erkner

Dr. med. Falko GieseFA für ChirurgieSteinstr. 1, 14712 Rathenow

Dr. med. Detlef GieseFA für ChirurgieSteinstr. 1, 14712 Rathenow

Alexander RadilovskiyFA für NeurologieSteinstr. 1, 14712 Rathenow

InternSicherstellung

AUSGABE 08 / 2014 | Seite 31

Planungsbereich Landkreis Havelland

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Page 34: KV-Intern 08/2014

Andrea BethkeFÄ für Kinder- und JugendmedizinCalauer Str. 18, 01968 Senftenberg

Dipl.-Psych. Thorsten MundilPsychologischer Psychotherapeut/VerhaltenstherapieKraftwerkstr. 12 B03226 Vetschau/Spreewald

Karsten KasperFA für AugenheilkundeFontaneplatz 3b, 16816 Neuruppin(Übernahme der Praxis von Dr. med. Nikolaus Hohlfeld)

Andrea MerholzFÄ für Frauenheilkunde undGeburtshilfeObere Mühlenstr. 10 a, 17268 Templin(Übernahme der Praxis von Dr. med. Günter Bohusch)

Dipl.-Psych. Heike BöhmePsychologische Psychotherapeutin/VerhaltenstherapieAm Mühlentor 2, 17268 Templin

Dr. med. Uta FritzschFÄ für Innere Medizin/ Rheumatologie(Sonderbedarfszulassung – nurRheumatologie)Am Kleistpark 1, 15234 Frankfurt (Oder)

Dr. med. Klaus PelletierFA für Innere Medizin und NephrologieBerliner Allee 26, 16303 Schwedt/Oder(Übernahme der Praxis von Dr. med. Hannelore Fischer)

Dr. med. Juliane KnoblochFÄ f. NeurochirurgieThiemstr. 112, 03050 Cottbus

Dr. med. Reinhard WurmFA für StrahlentherapieMüllroser Chaussee 715236 Frankfurt (Oder)

Baigal KutzerFÄ für StrahlentherapieMüllroser Chaussee 715236 Frankfurt (Oder)

Dr. med. Andreas DuckertFA für StrahlentherapieMüllroser Chaussee 715236 Frankfurt (Oder)

SicherstellungIntern

Seite 32 | AUSGABE 08 / 2014

Planungsbereich Landkreis Oberspreewald-Lausitz

Planungsbereich Landkreis Ostprignitz-Ruppin

Planungsbereich Landkreis Uckermark

Planungsbereich Raumordnungs-region Oderland-Spree

Planungsbereich Raumordnungs-region Uckermark-Barnim

Planungsbereich KV-Gebiet Brandenburg

Page 35: KV-Intern 08/2014

Dr. med. Lorenz SchlengerFA für StrahlentherapieMüllroser Chaussee 715236 Frankfurt (Oder)

Dr. med. Basil JamilFA für StrahlentherapieMüllroser Chaussee 715236 Frankfurt (Oder)

InternSicherstellung

AUSGABE 08 / 2014 | Seite 33

Neuzulassungen und Ermächtigungen

Neuzulassungen

Nachstehende Entscheidungen habennoch keine Bestandskraft erlangt,sodass dagegen noch Widersprucheingelegt bzw. Klage erhoben werdenkann.

Dipl.-Psych. Yvonne AugustPsychologische Psychotherapeutin, in Königs Wusterhausenab 01.10.2014

Dipl.-Psych. Isolde BadelPsychologische Psychotherapeutin, in Seelowab 01.08.2014

Nachstehende Entscheidungen habennoch keine Bestandskraft erlangt,sodass dagegen noch Widersprucheingelegt bzw. Klage erhoben werdenkann.

MVZ für Psychiatrie, Psychotherapieund Psychosomatik Potsdam West,

in PotsdamGenehmigung zur Anstellung von:

Dipl.-Psych. Daniela GrafPsychologische Psychotherapeutinab 01.07.2014

Nachstehende Entscheidungen habennoch keine Bestandskraft erlangt,sodass dagegen noch Widersprucheingelegt bzw. Klage erhoben werdenkann.

IVT- Institut für VerhaltenstherapieGmbH, in LübbenDie dem Institut für Verhaltensthera-pie GmbH (Brandenburg) in 15907Lübben (Spreewald), Kastanienallee80, gemäß § 117 Abs. 2 i. V. m. § 117Abs. 1 SGB V erteilte Institutsermäch-tigung als Ausbildungsstätte nach § 6des Psychotherapeutengesetzes fürdie Ausbildung zum PsychologischenPsychotherapeuten sowie zum Kin-der- und Jugendlichenpsychothera-peuten im Richtlinienverfahren Ver-haltenstherapie wird um die Lehr-

Neuzulassungen

Medizinische Versorgungszentrengem. § 95 Abs. 1 SGB V

Institutsermächtigungen

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SicherstellungIntern

Seite 34 | AUSGABE 08 / 2014

praxis des Institutes für Verhaltens-therapie GmbH (Brandenburg) in15236 Frankfurt/ Oder, MüllroserChaussee 7, erweitert.ab 01.07.2014

Akademie für Psychotherapie undInterventionsforschung (API) Pots-damDie der Akademie für Psychotherapieund Interventionsforschung (AIP) ander Universität Potsdam gemäß § 117Abs. 2 i. V. m. § 117 Abs. 1 SGB V erteil-te Institutsermächtigung als Ausbil-dungsstätte nach § 6 des Psychothe-rapeutengesetzes für die Ausbildungzum Kinder- und Jugendlichenpsycho-therapeuten wird mit Wirkung vom01.07.2014 als Ausbildungsstätte fürPsychologische Psychotherapie imVertiefungsverfahren „Verhaltens-therapie“ erweitert.

Dipl.-Psych. Susanne ButerPsychologische Psychotherapeutinneue Adresse: Berliner Str. 96, 14467 Potsdamab 01.09.2014

Marco HolstFacharzt für Psychiatrie und Psychotherapie/ausschließlich psychotherapeutisch tätigneue Adresse: Sperlingsweg 5, 15741 Bestenseeab 01.10.2014

Dipl.-Psych. Christiane Karcher-RothPsychologische Psychotherapeutinneue Adresse: Berliner Str. 96, 14467 Potsdamab 01.09.2014

Dipl.-Psych. Karin LüdkePsychologische Psychotherapeutinneue Adresse: Platanenstr. 28, 15526 Bad Saarowab 01.08.2014

Dipl.-Psych. Dorothea RulaPsychologische Psychotherapeutinneue Adresse: Taubenstr. 35, 03046 Cottbusab 01.08.2014

Dipl.-Psych. Andreas SchulzPsychologischer Psychotherapeutneue Adresse: Schillerstr. 7, 19322 Wittenbergeab 16.06.2014

Praxisverlegungen

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InternSicherstellung

AUSGABE 08 / 2014 | Seite 35

Übersicht ZulassungsmöglichkeitenEine Übersicht der für Zulassungen oder Anstellungen geöffneten bzw. ge-sperrten Planungsgebiete im Bereich der KVBB findet sich auf der Internetseiteder KVBB unter www.kvbb.de. Geben Sie den Webcode „web003“ in das Such-feld ein, und Sie gelangen direkt zu den Zulassungsmöglichkeiten.

Bekanntmachung:Entscheidungen des Landesausschusses für Ärzte und KrankenkassenDie aktuellen Beschlüsse des Landesausschusses über Zulassungssperrenbzw. Zulassungsmöglichkeiten sowie zu Zulassungsförderungen sind aufder Website der KV Brandenburg unter www.kvbb.de veröffentlicht. GebenSie den Webcode „web007“ in das Suchfeld ein, und Sie gelangen direkt zuden Beschlüssen.

ZulassungsförderungenIn folgenden Regionen werden aufgrund durch den Landesausschuss festgestellter drohender oder bestehender Unterversorgung Zulassungengefördert:

Hausärzte:Mittelbereiche Bad Freienwalde, Eisenhüttenstadt, Forst (Lausitz), Guben,Herzberg (Elster), Kyritz, Lauchhammer-Schwarzheide, Lübbenau, Pritzwalk-Wittstock/Dosse, Schwedt/Oder, Seelow, Senftenberg-Großräschen, Spremberg, Zehdenick-Gransee

Augenheilkunde: Mittelbereiche Elsterwerda-Bad Liebenwerda, Finsterwalde, Kyritz, Lauchhammer-Schwarzheide, Lübben, Landkreis Spree-Neiße

Frauenheilkunde: Mittelbereiche Guben, Lauchhammer-Schwarzheide, Lübben

Kinderheilkunde:Mittelbereiche Finsterwalde, Pritzwalk-Wittstock/Dosse

Dermatologie:Landkreis Prignitz

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SicherstellungIntern

Öffentliche Ausschreibungen vonVertragsarztsitzen gemäß § 103 Abs. 4 SGB VIn Gebieten, für die der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen eine Zulassungssperreangeordnet hat, schreibt die KV Brandenburg gem. § 103 Abs. 4 SGB V nach Antragstellung folgende Vertragsarztsitze zur Nachbesetzung aus:

Bewerbungsfrist bis 10.9.2014

laufendeBewerbungs-kennziffer

Fachrichtung Planungsbereichgewünschter-Übergabetermin

48/2014Allgemeinmedizin(1/2 Versorgungsauftrag)

Mittelbereich Potsdam 01.10.2014

49/2014Allgemeinmedizin(1/2 Versorgungsauftrag)

Mittelbereich Beeskow 01.01.2015

50/2014Augenheilkunde(1/2 Versorgungsauftrag)

Frankfurt (Oder)-Oder-Spree

01.01.2015

51/2014Augenheilkunde(1/2 Versorgungsauftrag)

Barnim 01.01.2015

52/2014Frauenheilkunde undGeburtshilfe

Havelland 01.01.2015

53/2014Frauenheilkunde undGeburtshilfe(1/2 Versorgungsauftrag)

Cottbus 01.09.2015

54/2014 HNO-Heilkunde Märkisch-Oderland 01.04.2015

55/2014 Kinder- u. Jugendmedizin Cottbus sofort

56/2014 Diagnostische Radiologie RaumordnungsregionLausitz-Spreewald

01.01.2015

57/2014 Diagnostische Radiologie(1/2 Versorgungsauftrag)

RaumordnungsregionPrignitz-Oberhavel

01.10.2014

58/2014 Urologie Frankfurt (Oder)-Oder-Spree

01.05.2015

59/2014 Psycholog. Psychotherapeut(1/2 Versorgungsauftrag)

Brandenburg a. d. Havel/Potsdam-Mittelmark

01.01.2015

60/2014 Kinder- u. Jugendlichen-psychotherapeut(1/2 Versorgungsauftrag)

Brandenburg a. d. Havel/Potsdam-Mittelmark

01.11.2014

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InternSicherstellung

AUSGABE 08 / 2014 | Seite 37

• Die schriftliche Bewerbung für dieausgeschriebenen Vertragsarztsitzeist zwingend erforderlich. Sie mussdie Bewerbungskennziffer, dieAnschrift, die Telefonnummer, dieFacharztanerkennung sowie Angabenzum möglichen Praxisübernahme-zeitpunkt enthalten.

• Wir machen ausdrücklich daraufaufmerksam, dass in der Wartelisteeingetragene Ärzte nicht automa-tisch als Bewerber für die ausge-schriebenen Vertragsarztpraxen gelten.

Unter dem Stichwort „Ausschreibung“ sind die Unterlagen bei der KV Brandenburg, Friedrich-Engels-Str. 103/104, 14473 Potsdam, einzureichen.

Weitere Informationen über Angebote für Praxisübernahmen können Sieunserer Homepage unter www.kvbb.de (Stichwort: Praxisbörse) entnehmenoder persönlich unter den Rufnummern 0331/23 09 320 oder -323 erfragen.

Nähere Auskünfte erhalten Sie beim Unternehmensbereich Qualitätssicherung/Sicherstellung der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg, Ansprechpartnerinnen:Karin Rettkowski Tel.: 0331/23 09 320Ingeborg Prößdorf Tel.: 0331/23 09 323

Anzeige

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Praxisbörse

Seite 38 | AUSGABE 08 / 2014

Intern

Anstellungs- und Kooperations-angebote und -gesuche

•Facharzt für Innere Medizin mitSchwerpunkt Kardiologie sucht eineEinzelpraxis oder eine Praxis in BAGzur Übernahme nördlich, östlich undwestlich von Berlin.

Kontakt: [email protected]

•Fachärztin für Allgemeinmedizinsucht Praxis zur Übernahme im RaumPotsdam. Zusätzliche Qualifikationensind Spez. Schmerztherapie, Chiro-therapie und AkupunkturKontakt: [email protected] oder

030 8736758

•Fachärztin für Innere Medizin suchtEnde 2014 eine Anstellungsmöglich-keit in einer hausärztlichen oder inter-nistischen Praxis in Cottbus (Umfangverhandelbar).Spezielle Kenntnisse: Diabetologie,Badearzt

Chiffre: AnKo/11/2014

•Die Medizinische Einrichtung gGmbHTeltow bietet für die Bereiche Ludwigsfelde, Frankfurt (Oder),Lehnin und Luckau Anstellungsmög-lichkeiten für Fachärzte/Innen für Allgemeinmedizin bzw. hausärztlichtätige Internisten/Innen. Anstellungs-umfang verhandelbar.

Kontakt: 03328/427312 [email protected]

•Facharzt für Diagnostische Radio-logie sucht ab Oktober 2014 Anstel-lungsmöglichkeit (Vollzeit).Spezielle Kenntnisse/Erfahrungen: CT,MRT, Sonographie, Mammographie,DXA, DASBevorzugte Region: Potsdam, Brandenburg(Stadt)/Potsdam-Mittel-mark, Havelland, Teltow-Fläming

Kontakt: 0351/3745162 oder [email protected]

•Langjährig erfahrene Fachärztin fürAllgemeinmedizin ohne Niederlas-sungsambitionen mit Sonographie-Leidenschaft sucht ab Oktober 2014neuen Wirkungskreis in den Regio-nen Potsdam-Mittelmark, Teltow-Fläming und Dahme-Spreewald.

Kontakt: [email protected]

•Wegen Praxisneuausstattungpreiswert abzugeben:2 Schreibtische, holzfarben (Ecklösung)2 Bücherregale, holzfarben3 Bürodrehstühle, weinrot4 Polsterstühle, weinrotSchrankwand (4 Teilschränke mit 1 Glasteil) Gesamtlänge ca. 4 m1 Empfangstheke, steingrau2 KarteikartenschränkeSelbstabholung, Preis VB

Kontakt: 033631/949929 oder [email protected]

Sonstiges

Ansprechpartner für Chiffre-Anzeigen:FB Sicherstellung, Frau Kalsow, 0331/23 09 322, [email protected]. 103, 14473 Potsdam

Praxissuche

Page 41: KV-Intern 08/2014

Fortbildung

AUSGABE 08 / 2014 | Seite 39

Intern

Aktuelles Seminarangebotfür Ärzte und Praxispersonal

Termin | Ort Thema | Referent | Punkte Kosten

13.09.201409.30 - 15.00Blankenfelde-Mahlow

Kombinierte DMP-FortbildungsveranstaltungKVBB & Partner

Fortbildungspunkte

85 Euro

17.09.201415.00-17.30Potsdam

Die GOÄ - speziell für die gynäkologische PraxisDaniela Bartz, PVS berlin-brandenburg GmbH & Co. KG

30 Euro

19.09.201415.00-19.0020.09.201409.00-16.00Potsdam

Terminmanagement in der Arztpraxis

Birgit Kadasch-Drenhaus-Praxistrainerin

125 Euro

24.09.201415.00-18.00Potsdam

Impfen in der PraxisDr. med. Ines Liebold,Klinik Ernst von Bergmann, PotsdamMarianna Kaiser, Beratende Apothekerin der KVBB

Fortbildungspunkte

40 Euro

24.09.201415.00-18.00Cottbus

Selbsthilfe - Unterstützung für Patient und PraxisKontakt- u. Informationsstelle für Selbsthilfegruppen

kostenfrei

4

Ansprechpartner: Frau Thiele Tel.: 0331/23 09 459 Fax: 0331/23 09 288Frau Stezaly Tel.: 0331/23 09 426

6

AUSGEBUC

HT

Page 42: KV-Intern 08/2014

FortbildungIntern

Seite 40 | AUSGABE 08 / 2014

Termin | Ort Thema | Referent | Punkte Kosten

24.09.201414.00-20.0027.09.201409.00-17.00Cottbus

Strukturiertes Schulungsprogramm für nichtinsulinpflichtige Typ-2-Diabetker (ZI)Michela-Doreen Gereke, FÄ f. Innere Medizin

Fortbildungspunkte

100 Euro pro Arzt, 150 Euro

pro Praxis-mitarbeiter

(Teampreiseauf Anfrage)

26.09.201415.00-17.30Potsdam

Die GOÄ-Abrechnung leicht gemachtDaniela Bartz, PVS berlin-brandenburg GmbH & Co. KG

30 Euro

08.10.201415.00-17.00Potsdam

Heilmittelverordnungen in der ärztlichen Praxis (Allgemeinmedizin)Sandra Ullrich, med. Fortbildungszentrum der Weiterbildungsakademie Dresden, Beratende Apothekerinnen der KVBB

Fortbildungspunkte

40 Euro

08.10.201414.00-18.00Potsdam

Steril und validiert, aber wie? - PraktischesHygienemanagement für das PraxisteamMichael Biertümpel, DEKRA Akademie Berlin

Fortbildungspunkte

65 Euro

2

8 AUSGEBUC

HT

5

Ansprechpartner: Frau Thiele Tel.: 0331/23 09 459 Fax: 0331/23 09 288Frau Stezaly Tel.: 0331/23 09 426

Aktuelles Seminarangebotfür Ärzte und Praxispersonal

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InternFortbildung

AUSGABE 08 / 2014 | Seite 41

Aktuelles Seminarangebotfür Ärzte

Termin | Ort Thema | Referent | Punkte Kosten

26.09.201415.00 - 18.00Potsdam

Honorarunterlagen und Verordnungs-statistiken - KV-Statistiken richtig lesen (für Hausärzte)Abrechnungsmanagerinnen der KVBBBeratende Apothekerinnen der KVBB

Fortbildungspunkte

30 Euro

27.09.201409.00-16.00Potsdam

ModeratorenfortbildungDr. med. Martin Buhl, FA f. Innere MedizinQualitätszirkeltutor

Fortbildungspunkte

für Mitgliederder KVBB

kostenfreiNicht-

mitglieder85 Euro

01.10.201415.00-18.00Potsdam

Der Notfallkoffer - Vorsorgen für den eigenen Notfall - vorausschauende Vertrags-gestaltung und geordnete vollständigeUnterlagen für den ErnstfallElke Best, Rechtsanwältin Fachanwältin für Medizinrecht

40 Euro

08.10.201415.00-18.00Cottbus

Praxisabgabe/PraxisveräußerungMichael Stillfried, Betriebswirtschaftlicher Berater der KVBBKarin Rettkowski, Niederlassungsberaterin der KVBB

Fortbildungspunkte

für Mitgliederder KVBB

kostenfreiNicht-

mitglieder40 Euro

15.10.201415.00-18.00Potsdam

Die ärztliche LeichenschauDr. med. Wolfgang Mattig, FA f. Rechtsmedizin

Fortbildungspunkte

40 Euro

4

3

8

4

Page 44: KV-Intern 08/2014

FortbildungIntern

Seite 42 | AUSGABE 08 / 2014

Aktuelles Seminarangebotfür Praxispersonal

Termin | Ort Thema | Referent Kosten

19.09.201415.00-17.00Frankfurt (O.)

Die Schutzimpfungs-RichtlinieBeratende Apothekerinnen der KVBB

40 Euro

15.10.201415.00 - 17.00Potsdam

Sprechstundenbedarfsvereinbarungen imLand BrandenburgBeratende Apothekerinnen der KVBB

40 Euro

23. Brandenburgisches Balintleiter-Treffen „Balint und Wandern“Leiterseminare (und kleine Wanderung in der Mark) für Ärzte und Psychologenaller Fachrichtungen, die DBG-Balintgruppenleiter sind oder diese Ausbildunganstreben (begrenzte Teilnehmerzahl)

Termin: 31.10. bis 2.11.2014 Ort: Seehotel LuisenhofAm Gabelsee 1-2, 15306 Falkenhagen

Kosten: Teilnahmegebühr: 150,00 EuroTagungspauschale: 157,50 Euro

(Übernachtungen, Essen, Kaffeepausen)

Selbstanmeldung bis spätestens 25.09.2014 unter Tel.: 033603-400, Fax: 033603-40400Email: [email protected]

Leitung: PD Dr. habil. W. Zimmermann, BernauDipl.-Med. Carmen Dietrich, Strausberg

Anmeldung: Bis spätestens 20.09.2014!PD Dr. habil. W. Zimmermann, Breitscheid-Str. 41, 16321 BernauTel.: 03338/ 5874 Fax: 03338/ 5874Email: [email protected]

Externes Fortbildungsangebotfür Ärzte und Psychotherapeuten

Page 45: KV-Intern 08/2014

InternFortbildung

AUSGABE 08 / 2014 | Seite 43

Anzeige

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ImpressumIntern

Seite 44 | AUSGABE 08 / 2014

Monatsschrift der KassenärztlichenVereinigung Brandenburg

Herausgeber:Landesgeschäftsstelle derKassenärztlichen VereinigungBrandenburgGregor-Mendel-Str. 10-1114469 PotsdamTelefon: 0331/28 68 100Telefax: 0331/28 68 175Internet: http://www.kvbb.deEmail: [email protected]

Redaktion:Dr. med. H. J. Helming (ViSP)MUDr./CS Peter NoackDipl.-Med. Andreas SchwarkKornelia Hintz, Christian Wehry

Redaktionsschluss:18. August 2014

Satz und Layout:KV BrandenburgBereich KommunikationTelefon: 0331/28 68 196Telefax: 0331/28 68 197

Druck:ODR GmbHOstsee Druck RostockKoppelweg 2, 18107 RostockTelefon: 0381/77 65 7 0Telefax: 0381/77 65 7 19E-Mail: [email protected]

Anzeigenverwaltung:ODR GmbHOstsee Druck RostockKoppelweg 2, 18107 RostockTelefon: 0381/77 65 7 0Telefax: 0381/77 65 7 19E-Mail: [email protected]

Anzeigenannahmeschluss:Jeder 5. des MonatsZur Zeit gilt die Preisliste vom 1. März 2014Erscheinungsweise: MonatlichAuflage: 4.900 Exemplare

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Rufnummern für KVBB-Service

Funktion KVBB-Service-Rufnummer

Zentrale Einwahl 0331 98 22 98 00

Informationsdienst/KOSA 0331 98 22 98 01

Fortbildung 0331 98 22 98 02

EBM/Abrechnungsberatung 0331 98 22 98 03

Formularbestellung FAX 0331 98 22 98 04

Formularbestellung 0331 98 22 98 05

Benutzerservice DatenNerv/KV-Safenet 0331 98 22 98 06

Beratung Beiräte und neue Mitglieder 0331 98 22 98 07

Bereitschaftsdienst-Management FAX 0331 98 22 98 08

Bereitschaftsdienst-Management 0331 98 22 98 09

Beratung zu Verordnungen und Wirtschaftlichkeitsprüfung

0331 98 22 98 11

Betriebswirtschaftliche Beratung 0331 23 09 280

Niederlassungsberatung 0331 23 09 320

Patiententelefon 0331 98 22 98 51

Mahnwesen/Praxisgebühr 0331 98 22 98 52

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