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inkl. Ausflug nach Dubrovnik “Perle der AdriaMontenegro Wilde Schönheit ©Kristina Afanasyeva-fotolia.com © ollirg-fotolia.com ©ollirg-fotolia.com E O - TOURS X Ihr kompetenter Partner für exklusive Fernreisen In Zusammenarbeit mit Reisetermin: 05.10. - 12.10.2016 / Nonstop Flüge Förderkreis der KVHS Kaiserslautern e.V. Geschäftsstelle Ansprechpartner: Frau Annedore Weil Konrad-Adenauer-Straße 3 67663 Kaiserslautern Tel. 0631 21144 Fax 0631 21144 E-Mail: [email protected] - als Vermittler -

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inkl. Ausfl ug nach Dubrovnik “Perle der Adria“

MontenegroWilde Schönheit

©Kristina Afanasyeva-fotolia.com © ollirg-fotolia.com ©ollirg-fotolia.com

E O - TOURSXIhr kompetenter Partner für exklusive Fernreisen

In Zusammenarbeit mit

Reisetermin: 05.10. - 12.10.2016 / Nonstop Flüge

Förderkreis der KVHS Kaiserslautern e.V.GeschäftsstelleAnsprechpartner: Frau Annedore WeilKonrad-Adenauer-Straße 367663 KaiserslauternTel. 0631 21144Fax 0631 21144E-Mail: [email protected] als Vermittler -

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Willkommen in Montenegro - Kristallklares Wasser, weiß leuchtende Felsen, wunderschöne Strände, beeindruckende Bergmas-sive, Gipfel, die den Himmel berühren, faszinierende Seen und Flüsse, atemberaubende Canyons und unberührte Natur - das alles und noch viel mehr fi ndet man in Montenegro! Es ist ein kleines Land direkt an der Adria - aber wie ein farbenprächtiges Mosaik setzen sich die vielen faszinierenden Facetten zu einem strahlenden Gesamtbild zusammen. Auf rund 300 Küstenkilometern fi ndet man eine herrliche Kombina-tionen aus Sonne, Meer und Land mit kleinen und größeren Buchten. Jede Küstenstadt hat ihre eigene Geschichte: Kotor - gelegen an der gleichnamigen Bucht, dem einzigen Fijord des Mittelmeers - die Stadt der Baumeister, Wissenschaftler und der Museen. Die Bucht und die Stadt sind als UNESCO Weltkultur- und Naturerbe anerkannt. Budva, die Theater- und Festspielbühne mit wunderschönen Stränden und munterem Nachtleben; Ulcinj, die altertümliche Stadt der Seeleute und Piraten. Jedes Städtchen hat ihr eigenes Flair und ist das ganze Jahr über einen Besuch wert. Nicht zu vergessen ist der Nationalpark Skutari, welcher den größten See auf dem Balkan mit etwa 270 Vogelar-ten beherbergt. Ein Tagesausfl ug zur „Perle der Adria“ nach Dubrovnik rundet diese tolle Reise ab. Freuen Sie sich auf eine gut ausgestattete Reise mit vielen Höhepunkten und einer herzlichen Gastfreundschaft.

© gfeher-fotolia.com ©dabldy-fotolia.com

PROGRAMMABLAUF

01. Tag, Mi., 05.10.16: Frankfurt - Podgorica - Budva (A)Flug nach Podgorica. Hier erwartet Sie bereits ihr Bus und ihre deutschsprechende Reiseleitung. Fahrt nach Budva zu Ihrem schönen 4-Sterne Hotel, wo Sie zu einem Welcome-Drink im Hotel eingeladen sind. Gemeinsames Abendessen im Hotel.

02. Tag, Do., 06.10.16: Budva Stadtrundgang & Bootsfahrt Sveti Nikolaus und Sveti Stefan (A)Nach dem Frühstück starten Sie mit einem gemütlichen Stadt-spaziergang in Budva, welches auf einer kleinen Halbinsel liegt und von den Venezianern als auch von den Habsburgern regiert wurde. Heute präsentiert sich Budva in schönem, neuem Glanz. Danach erwartet Sie eine entspannte Bootsfahrt zu den Inseln Sveti Nikolaus und Sveti Stefan. Rückfahrt zu Ihrem schönen 4-Sterne Hotel. Nachmittags Freizeit. Abendessen im Hotel.

03. Tag, Fr., 07.10.16: Ganztagesausfl ug Cetinje – Njegusi Kotor – Perast mit Schiff und Mittagssnack (F/Snack/A)Sie verlassen Ihr Hotel an der Küste, um auf einer der spekta-kulärsten Straßen des Landes den Blick auf die Bergwelt Mon-tenegros schweifen zu lassen. Immer wieder entdecken Sie aus der Vogelperspektive kleine Buchten mit traumhaften Stränden. Schließlich erreichen Sie die alte Hauptstadt des Landes, Ce-tinje. Alte Botschaftsgebäude erzählen noch die Geschichte der Metropole eines Staates, der einst als ärmstes Königreich Euro-pas galt. Besuch des Königspalastes. Danach Fahrt in das Dorf Njegusi, einer spektakulären Bergstraße entlang des Lovcen Nationalpark folgend. Hier erwartet Sie ein typisches Mittag-essen mit dem berühmten Rohschinken, Käse, Oliven und To-maten. Hausgemachtes Brot darf ebenso wenig fehlen. Nach-mittags erwartet Sie der nächste Höhepunkt der Reise. Nach einer atemberaubenden Talfahrt erreichen Sie die bezaubernde Stadt Kotor, welche im hinteren Teil der Bucht gelegen ist. Bis 1918 war die Stadt unter dem österreichisch-italienischen Na-men Cattaro bekannt. Vollständig von einer imposanten Mauer

umgeben, konnte die Stadt ihr mittelalterliches Ambiente wahren. Auch ihre Lage ist spektakulär. Auf der einen Seite drängt sich mit der Bucht von Kotor, dem längsten Fjord Südeuropas, die Adria bis unmittelbar vor ihre Tore, auf der anderen Seite türmt sich abrupt das dunkle Bergmassiv des Lovcen auf. Das Zentrum wirkt dicht zusammengedrängt und jeder Quadratmeter wird dem Umland abgetrotzt. Sie besichtigen unter anderem die Kathed-rele Sv. Trifun. Nach einer kurzen Kaffeepause erwartet Sie eine traumhafte Schifffahrt in der Bucht von Kotor, die Sie zur Klos-terinsel Maria am Felsen und weiter nach Perast bringt. Danach Transfer mit dem Bus zurück zum Hotel. Abendessen im Hotel.

04. Tag, Sa., 08.10.16: Ganztagesausfl ug Moraca-Canyon und Podgorica (F/A)Nach dem Frühstück Fahrt in das Hinterland von Montenegro. Es erwartet Sie gleich nach der Hauptstadt Podgorica die im-posante Berg-und Felslandschaft Zentralmontenegros. Sie erreichen das Kloster Moraca aus dem 13. Jahrhundert, wel-ches einzigartige Fresken beherbergt. Anschließend haben Sie Gelegenheit zu einem fakultativen Mittagessen in einem landestypischen Restaurant, umgeben von dieser einzigartigen Bergidylle. Wer Lust hat, kann auch einen Spaziergang entlang der Schlucht unternehmen. Auf dem Rückweg statten wir der Hauptstadt Podgorica einen Besuch ab. Sie sehen das Regie-rungsviertel sowie zahlreiche interessante Gebäude. Rückfahrt nach Budva zum Hotel. Abendessen im Hotel.

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05. Tag, So., 09.10.16: Tagesausflug Dubrovnik, der „Perle der Adria“ (F/A)Frühstück im Hotel. Heute unternehmen Sie einen Tagesaus-flug nach Dubrovnik im benachbarten Kroatien. Die „Perle der Adria“ zählt zu den schönsten Orten der Welt. Eine fast 2 km lange und beeindruckende Stadtmauer aus dem 15. Jahrhun-dert umgibt den historischen Altstadtkern, der zum UNESCO Weltkulturerbe gehört. Bei einem Rundgang durch die male-rischen Altstadtgassen sehen Sie wunderschöne Paläste und imposanten Kirchen. Wie in einem Freilichtmuseum sehen Sie wunderschöne Gebäude, wie z.B. das Franziskanerklos-ter, den Rektorenpalast, die alte Apotheke und die Kathedrale. Ein individueller Bummel auf der „Stradun“,der Flaniermeile der Stadt runden Ihren Besuch ab. Rückfahrt zu Ihrem Hotel in Budva und Abendessen.

06. Tag, Mo., 10.10.16: Ganztagesausflug Bar – Ulcinj Ada Bojana (F/A)Nach dem Frühstück fahren Sie zunächst in den Süden, zur Stadt Bar. Die Altstadt duckt sich im Schutz einer auf einem Felsen des Rumija Gebirges thronenden Burg. Hierher ins Hinterland waren die ursprünglich an der Küste lebenden Be-wohner aus Angst vor Pirateneinfällen gezogen. Erst im 19. Jhdt. entwickelte sich dann aus dieser verlassenen Siedlung der neue Stadtteil Novi Grad.

Besichtigung der historischen Stadt Stari-Bar. Anschließend statten Sie der südlichsten Stadt Montenegros, Ulcinj, einen Besuch ab. Hier, einstmals unter osmanischer Herrschaft, gab es einen berüchtigten Sklavenmarkt - einer der bekanntesten Sklaven war der spanische Dichter Miguel Cervantes. Zum Abschluss des Tages Besuch der Flussmündungsinsel Ada Bojana, die auch die Grenze zu Albanien darstellt. Rückfahrt zum Hotel. Abendessen im Hotel.

07. Tag, Di., 11.10.16: Ganztagesausflug Ostrog – Skutari-see mit Schifffahrt und Snacks (F/Snacks/A)Nach dem Frühstück Fahrt zum Kloster Ostrog, die letzte Ru-hestätte des Hl. Vasilije, einem der wichtigsten Heiligen der serbisch-orthodoxen Kirche. Wie ein Vogelnest in die Felsen gebaut, erwartet Sie einer der imposantesten Sakralbauten des Landes. Mit dem Minibus geht es bergauf und bei einer Führung entdecken Sie unzählige Schätze des Mittelalters. Danach geht es zum größten See des Balkans, dem Skutari-See. Hier unternehmen Sie eine Schifffahrt und sehen unter an-derem das „Alkatraz“ von Montenegro, eine verlassene Ge-fängnisinsel. An Bord werden Sie mit lokalen Köstlichkeiten und Getränken verwöhnt. Abends Rückkehr zu Ihrem Hotel. Abendessen im Hotel.

08. Tag, Mi., 12.10.16: Rückflug nach Deutschland (F)Nach dem Frühstück Transfer zum Flughafen in Podgorica. Rückflug nach Frankfurt. Ankunft dort am Nachmittag und Ende dieser schönen Reise.

Änderungen vorbehalten

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Ihr 4-Sterne Hotel in BudvaThe Queen of Montenegro Hotelhttp://www.queenofmontenegro.com/deu/hotel.htm

EINGESCHLOSSENE LEISTUNGEN- Bustransfer zum Frankfurter Flughafen u. zurück ab Landstuhl, Kaiserslautern und Enkenbach-Alsenborn- Linienflug mit Montenegro Airlines in der Touristenklasse, 20kg Freigepäck- Flughafensteuern und Gebühren / Stand April 2015- 7 Übernachtungen im genannten 4-Sterne Hotel o.ä. - 7 x Frühstück im Hotel- 7 x Buffet-Abendessen im Hotel - alle Transfers und Exkursionen im privaten Reisebus- Eintrittsgelder für Cetinje, Citytax + Eintritt Königspalast- Njegusi, Schinkenverkostung (Snack)- Kotor, Citytax + Eintritt Sv. Trifun- Schifffahrt Kotor – Maria am Felsen – Perast- Tagesausflug nach Dubrovnik- Eintrittsgelder Maria am Felsen, Kloster Moraca und Stari Bar- Minibustransfer + Eintritt Kloster Ostrog- Nationalpark Skutarisee + Schifffahrt mit Snacks- qualifizierte, deutschsprechende Reiseleitung vor Ort- FK-KVHS-Reisebegleitung ab Kaiserslautern- EXO-TOURS Informationsmaterial und Reiseführer

NICHT EINGESCHLOSSENE LEISTUNGEN- Trinkgelder für Reiseleitung und Busfahrer- Gepäckträgergebühren- Ausgaben persönlicher Art

Ausstattung der Zimmer Die Zimmer verfügen über Klimaanlage, Telefon mit Direkt-wahl, Internetverbindung, Plasmafernseher, Minibar, Safe, Badezimmer mit Badewanne oder Dusche und Haarföhn.

Hotelausstattung und LageDie Hotelanlage verfügt über einen schönen Swimmingpool, Hallenbad, Restaurants, Bar und Strandbar. Das Hotel liegt auf einem Hügel inmitten einer malerischen Landschaft im mediterranen Grün, mit wunderschönem Ausblick auf das Adriatische Meer. Einen besonderen Wert verleiht diesem Objekt der Bečići-Strand, in dessen unmittelbarer Nähe das Hotel gelegen ist. Das Touristische Zentrum von Budva liegt nur ca. 10 Minuten vom Hotel entfernt. Als Teil der attraktiven Riviera von Budva wird Ihnen das Hotel ein ganztägiges Ge-nießen der Sonne und des Meeres ermöglichen.

KLIMA Jan. Feb. Mär. Apr. Mai Jun. Jul. Aug. Sep. Okt. Nov. Dez.max.Temp. 11 12 14 17 22 25 28 28 26 21 17 13

min.Temp. 5 6 8 11 15 18 21 21 18 14 10 7

Sonnen-stunden 4 5 6 7 9 10 11 10 9 7 4 3

Regen-tage 11 10 9 8 7 4 3 3 6 9 11 13

Termin: 05.10.2016 - 12.10.2016REISEPREIS€ 1.375,- pro Person im Doppelzimmer€ 145,- EinzelzimmerzuschlagMindestteilnehmerzahl 16 Personen

Optional: Aufpreis Meerblickzimmer für die Woche € 59,- p.P.

Eventuelle Änderungen der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie z.B. Flughafengebühren bleiben vorbehalten.

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INFORMATION UND ANMELDUNGFörderkreis der KVHS Kaiserslautern e.V.GeschäftsstelleAnsprechpartner: Frau Annedore WeilKonrad-Adenauer-Straße 367663 KaiserslauternTel. 0631 21144Fax 0631 21144E-Mail: [email protected]

-als Vermittler-

E O - TOURSXIhr kompetenter Partner für exklusive Fernreisen

Es gelten die Geschäftsbedingungen des Reisever-anstalters EXO-TOURS, Adamsweg 3, 53804 MuchTel. 02245-9156-0 / Fax 02245-9156-25www.exo-tours.de

Verantwortlicher Reiseveranstalter

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REISEANMELDUNG MONTENEGROFörderkreis der KVHS Kaiserslautern e.V.

05.10.2016 - 12.10.2016

REISEPREIS Person A Person B € 1.375,- p.P. im Doppelzimmer r r € 145,- Einzelzimmerzuschlag rMindestteilnehmzahl 16 Personen

Mögliche Fakultativen Person A Person BZimmer mit Meerblick für eine Woche p.P. € 59,- r r

Hiermit melde ich folgende Personen zur o.g. Reise verbindlich an Person A Person B

Name laut Pass:..................................................................... ................................................................................................

1. Vorname laut Pass:............................................................. ................................................................................................

Geb.-Datum:.......................................................................... ................................................................................................

Straße:................................................................................... ................................................................................................

PLZ und Ort:.......................................................................... ................................................................................................

Telefon:................................................................................. ................................................................................................Bei Buchung eines halben Doppelzimmers werden wir uns bemühen, einen geeigneten Zimmerpartner für Sie zu finden. Falls dies nicht möglich seinsollte, müssen wir Ihnen den Einzelzimmerzuschlag in Rechnung stellen. Dies gilt auch, falls Ihr Zimmerpartner kurzfristig ausfällt.Mit der Reisebestätigung und Aushändigung des Sicherungsscheins wird eine Anzahlung von € 130,- fällig. Die Restzahlung muss bis spätestens07.09.2016 beim Reiseveranstalter EXO-TOURS eingegangen sein (Sie erhalten vorab vom Veranstalter eine Endabrechnung). Bitte überweisen Sie ausschließlich an das folgende KSK Konto:

Kreissparkasse Köln IBAN: DE37 3705 0299 0012 0066 98 BIC: COKSDE33XXX Stichwort: Montenegro / KVHS KL e.V.

Die Reiseanmeldung wird durch meine Unterschrift verbindlich. Die allgemeinen Reise- und Zahlungsbedingungen des Veranstalters (siehe Rückseite) habe ich zur Kenntnis genommen und erkenne diese an.

Ort, Datum ..................................................................................... Unterschrift ......................................................................................

Hiermit erkläre ich, dass ich für die Verpflichtungen der von mir gemeldeten Reiseteilnehmer gegenüber dem Reiseveranstalter wie für meineeigenen einstehen werde.

Ort, Datum ..................................................................................... Unterschrift ......................................................................................

Der Reiseveranstalter behält sich vor die Reise abzusagen, sollte die erforderliche Mindestteilnehmerzahl bis 01.07.2016 nicht erreicht sein.

Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Über die Vergabe entscheidet die Reihenfolge der schriftlichen Anmeldung!

Reiseveranstalter: EXO-TOURS Adamsweg 3, 53804 Much Tel. 02245-9156-0

I N F O R M A T I O N E N :Förderkreis der KVHS Kaiserslautern e.V.GeschäftsstelleAnsprechpartner: Frau Annedore WeilKonrad-Adenauer-Straße 367663 KaiserslauternTel. 0631 21144Fax 0631 21144E-Mail: [email protected]

-als Vermittler-

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1. Abschluss des ReisevertragesMit der Anmeldung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Grundlage dieses Angebots sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen des Reiseveranstal-ters für die jeweilige Reise, soweit diese dem Kunden vorliegen. Reisevermittler und Leistungsträger sind vom Reiseveranstalter nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen des Reiseveranstalters hinausgehen oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen. Orts- und Hotelprospekte, die nicht vom Reiseveranstalter herausgegeben werden, sind für den Reiseveranstalter und dessen Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Reisenden zum Gegenstand der Reiseausschreibung oder zum Inhalt der Leistungspflicht des Reiseveranstalters gemacht wurden. Die Buchung kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder auf elektronischem Weg erfolgen. Bei elektronischen Bu-chungen bestätigt der Reiseveranstalter den Eingang der Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Bestätigung der Annahme des Buchungsauftrags dar. Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung des Reiseveranstalters zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Nach Vertragsschluss wird der Reiseveranstalter dem Kunden eine schriftlichen Reisebestätigung übermitteln. Hierzu ist er nicht verpflichtet, wenn die Buchung durch den Kunden weniger als 7 Werktage vor Reisebeginn erfolgt.

2. Pass-, Visa- und GesundheitsvorschriftenDer Reiseveranstalter wird Staatsangehörige eines Staates der Europäischen Gemeinschaft, in dem die Reise an-geboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie überderen eventuelle Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird unterstellt, dass keine Besonderheiten in der Person des Kunden und eventueller Mitreisender (z.B. Doppel-Staatsbürgerschaft, Staatenlosigkeit, frühere Eintragungen im Pass usw.) vorliegen. Der Reiseveranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde den Reiseveranstalter mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass der Reiseveranstalter eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat. Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn der Reiseveranstalter schuldhaft nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.

3. Bezahlunga) Reiseveranstalter und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise nur gegen Aushändigung eines Sicherungsscheines fordern oder annehmen.b) Spätestens 14 Tage nach Erhalt der Bestätigung und des Sicherungsscheins ist eine Anzahlung von 10% des Reisepreises max. EUR 260,00 pro Person zu leisten. Sie wird auf den Reisepreis angerechnet.c) Die Restzahlung wird bei Aushändigung oder Zugang der Reiseunterlagen fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus den in Ziffer 10 genannten Gründen abgesagt werden kann. Die Reiseunterlagen werden dem Kunden nach seiner Wahl unverzüglich nach Eingang der Restzahlung bei dem Ver-anstalter zugesandt oder gegen Barzahlung bei dem Veranstalter unmittelbar ausgehändigt. Der Reiseveranstalter ist bis zur vollständigen Zahlung des Reisepreises berechtigt, jegliche Leistung zurückzuhalten.

4. LeistungsänderungenÄnderungen wesentlicher Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschlussnotwendig werden und vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Ge-währleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Der Reise-veranstalter verpflichtet sich, den Kunden über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren. Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung des Reiseveranstalters über die Änderung der Reiseleistung oder die Absage der Reise diesem gegenüber geltend zu machen.

5. Preisänderungena) Der Reiseveranstalter kann vier Monate nach Vertragsschluss Preiserhöhungen bis zu 5 % des Gesamtpreises verlangen, wenn nachweisbar und erst nach Vertragsabschluss konkret eintretend einer Erhöhung der Beförde-rungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse Rechnung getragen wird. Auf den genannten Umständen beruhende Preiserhöhungen sind nur insoweit zulässig, wie sich die Erhöhung ausgehend vom Beförderungs-, Abgaben- und Wechselkursanteil konkret berechnet auf den Reisepreis auswirkt.b) Eine Preiserhöhung kann nur bis zum 21. Tag vor dem vereinbarten Abreisetermin verlangt werden. Eine nach Ziffer5. a) zulässige Preisänderung hat der Reiseveranstalter dem Reisenden unverzüglich nach Kenntnis vom Preiser-höhungsgrund zu erklären.c) Bei Preiserhöhungen nach Vertragsschluss um mehr als 5 % des Gesamtpreises kann der Reisende kostenlos zu-rücktreten oder stattdessen die Teilnahme an einer anderen mindestens gleichwertigen Reise verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten.d) Die Rechte nach Ziffer 5. c) hat der Reisende unverzüglich nach der Erklärung des Reiseveranstalters diesem gegenüber geltend zu machen.

6. Teil- oder Gesamtrücktritt des Kunden vom ReisevertragDer Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktritts-erklärung beim Reiseveranstalter. Dem Kunden wird aus Beweisgründen empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann der Reiseveranstalter, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen. Der Rei-severanstalter hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt und bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden wie folgt berechnet: Wenn im Angebot nicht anders ausgewiesen, entstehen folgende Rücktrittskosten:1. Absage bis 90 Tage vor Reisebeginn kostenlos. Es werden lediglich die für evtl. abgeschlossene Versicherungen fälligenVersicherungsprämien berechnet. Dies gilt für alle im Folgenden genannten Prozentsätze.2. Absage bis 65 Tage vor Reisebeginn 10% vom Reisepreis3. Absage bis 45 Tage vor Reisebeginn 15% vom Reisepreis4. Absage bis 30 Tage vor Reisebeginn 25% vom Reisepreis5. Absage bis 14 Tage vor Reisebeginn 50% vom Reisepreis6. Absage bis 7 Tage vor Reisebeginn 65% vom Reisepreis7. Späterer Rücktritt oder Nichtantritt der Reise 80% vom ReisepreisDem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, dem Reiseveranstalter nachzuweisen, dass diesem überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von ihm geforderte Pauschale. Der Reiseveran-stalter behält sich vor, in Abweichung von den vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern. In diesem Fall ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu be-ziffern und zu belegen.

7. UmbuchungenEin Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung) besteht nicht. Wird auf Wunsch des Kunden dennoch eine Umbuchung vorgenommen, kann der Reiseveranstalter ein Umbuchungsentgeld pro Kunde erheben.

8. Nicht in Anspruch genommene LeistungenNimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus

Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z.B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Der Reiseveranstalter wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

9. Kündigung aus verhaltensbedingten GründenDer Reiseveranstalter kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig ver-hält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Reiseveranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis, er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung er-langt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.

10. Rücktritt wegen Nichterreichens der MindestteilnehmerzahlDer Reiseveranstalter kann wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl nur dann vom Reisevertrag zurück-treten, wenn er in der jeweiligen Reiseausschreibung die Mindestteilnehmerzahl beziffert sowie den Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn dem Reisenden spätestens die Erklärung zugegangen sein muss, angegeben hat und in der Reisebestätigung deutlich lesbar auf diese Angaben hingewiesen hat. Ein Rücktritt ist spätestens 90 Tage vor dem vereinbarten Reiseantritt dem Kunden gegenüber zu erklären. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat der Reiseveranstalter unverzüglich von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.

11. Höhere Gewalt§ 651 j: (1) Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt (z.B. durch Krieg, innere Unruhen, Naturkatastrophen usw.) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag allein nach Maßgabe dieser Vorschrift kündigen.(2) Wird der Vertrag nach Absatz 1 gekündigt, so finden die Vorschriften des § 651 e Abs. 3 Sätze 1 und 2, Abs. 4 Satz 1 Anwendung. Die Mehrkosten für diese Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.

12. Beschränkung der Haftung.Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,a) soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oderb) soweit der Reiseveranstalter für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Die deliktische Haftung des Reiseveranstalters für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese Haftungs-höchstsumme gilt jeweils je Kunde und Reise. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche im Zusammen-hang mit Reisegepäck nach dem Montrealer Übereinkommen bleiben von der Beschränkung unberührt. Der Reise-veranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstel-lungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen inder Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertrags-partners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Be-standteil der Reiseleistungen des Reiseveranstalters sind. Der Reiseveranstalter haftet jedocha) für Leistungen, welche die Beförderung des Kunden vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum aus-geschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten.b) wenn und insoweit für einen Schaden des Kunden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisati-onspflichten des Reiseveranstalters ursächlich geworden ist.

13. Obliegenheiten des Kundena) MängelanzeigeWird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen. Der Kunde ist aber verpflichtet, dem Reiseveranstalter einen aufgetretenen Reisemangel unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt er dies schuldhaft, tritt eine Minderung des Reisepreises nicht ein. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Anzeige erkennbar aussichtslos ist oder aus anderen Gründen unzumutbar ist. Der Kunde ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich der Reiseleitung am Urlaubsort zur Kenntnis zu geben. Ist eine Reiseleitung am Urlaubs ort nicht vorhanden, sind etwaige Reisemängel dem Reiseveranstalter an dessen Sitz zur Kenntnis zu geben. Über die Erreichbarkeit der Reiseleitung bzw. des Reiseveranstalters wird der Kunde in der Leistungsbeschreibung, spätestens jedoch mit den Reiseunterlagen, unterrichtet. Die Reiseleitung ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Sie ist jedoch nicht befugt, Ansprüche des Kunden anzuerkennenb) Fristsetzung vor KündigungWill ein Kunde den Reisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 615 c BGB bezeichneten Art nach § 615 e BGBoder aus wichtigem, dem Reiseveranstalter erkennbaren Grund wegen Unzumutbarkeit kündigen, hat er dem Reiseveranstalter zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes, dem Reiseveranstalter erkennbares Interesse des Kunden gerechtfertigt wird.c) Gepäckverlust und GepäckverspätungSchäden oder Zustellungsverzögerungen bei Flugreisen empfiehlt der Veranstalter, dringend unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadenanzeige (P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadenanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadenanzeige ist bei Gepäckverlust binnen 7 Tagen, bei Verspätungen innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der Reiseleitung oder der örtlichen Vertre-tung des Veranstalters anzuzeigen.d) ReiseunterlagenDer Kunde hat den Reiseveranstalter zu informieren, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen (z.B. Flugschein, Hotelgutscheine) nicht innerhalb der vom Reiseveranstalter mitgeteilten Frist erhält.e) SchadensminderungspflichtDer Kunde hat den Eintritt eines Schadens möglichst zu verhindern und eingetretene Schäden gering zu halten. Insbesondere hat er den Reiseveranstalter auf die Gefahr eines Schadens aufmerksam zu machen.

14. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährunga) Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Kunde innerhalb eines Monats nach demvertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise geltend zu machen. Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegen über dem Reiseveranstalter unter der angegebenen Anschrift erfolgen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhin-dert worden ist. Dies gilt jedoch nicht für die Frist zur Anmeldung von Gepäckschäden, Zustellungsverzögerungen bei Gepäck oder Gepäckverlust im Zusammenhang mit Flügen gemäß Ziffer 13 c. Diese sind binnen 7 Tagen bei Gepäckverlust, binnen 21 Tagen bei Gepäckverspätung nach Aushändigung, zu melden.b) Ansprüche des Kunden nach den §§ 651 c bis 651 f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Schweben zwischen dem Kunden und dem Reiseveran-stalter Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder der Reiseveranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

17. Unwirksamkeit einzelner BestimmungenDie Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Ver-trages zur Folge.

Reiseveranstalter: EXO-TOURS· Adamsweg 3 · 53804 Much · Telefon 02245-9156-0 · Telefax 02245-9156-25E-Mail [email protected]

Die vollständigen Bedingungen für Gruppenreisen können beim Vermittler Ihrer Reise eingesehen bzw. ausgehändigt werden.

AUSZUG AUS DEN BEDINGUNGEN FÜR GRUPPENREISEN