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1 Labor für anorganische und analytische Chemie Laborordnung / Sicherheitsunterweisung Grundlagenpraktikum Chemie für Studierende der Dentaltechnik, Verfahrenstechnik, Kunststofftechnik und Werkstofftechnik 1 Allgemeiner Teil Diese Betriebsanweisung regelt den Umgang mit Gefahrstoffen für das Labor anorganische und analytische Chemie. Die auf dem Gebiet der Sicherheit erworbenen Fertigkeiten und Kenntnisse sind ebenso wichtig wie die komplexen wissenschaftlichen Zusammenhänge oder die neusten technischen Entwicklungen. Ein wichtiges Ziel ist es daher: den sicheren und gefahrlosen Umgang mit Chemikalien zu beherrschen sich selbst und Mitarbeiter vor Gefahren zu schützen und verantwortlich gegenüber der Allgemeinheit und der Umwelt zu handeln. Untersuchungen von Arbeitsunfällen in Laboratorien haben ergeben, dass deren Ursachen nur zu einem kleinen Teil in technischen Mängeln, überwiegend aber in menschlichem Fehlverhalten zu suchen sind. Dabei spielen oft Unkenntnis über die Gefahreneigenschaften eine Rolle. Jeder, der in diesem chemischen Labor beschäftigt ist, hat die Bestimmungen dieser „Allgemeinen Betriebsanweisung“ einzuhalten. Der Laborleiter hat dafür zusorgen, dass den Studierenden, Doktoranden sowie Personen, die Gastaufenthalte absolvieren, diese Allgemeine Betriebsanweisung zur Kenntnis gebracht wird und dass diese Personen auf die Einhaltung dieser Anweisung verpflichtet werden.

Laborordnung / Sicherheitsunterweisung · Verbindungen, z.B. Nitrate, rauchende Salpetersäure und Wasserstoffperoxid, mit brennbaren Stoffen explosionsgefährlich sein. Beispielsweise

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Labor für anorganische und analytische Chemie

Laborordnung / Sicherheitsunterweisung

Grundlagenpraktikum Chemie

für Studierende der Dentaltechnik, Verfahrenstechnik, Kunststofftechnik und

Werkstofftechnik

1 Allgemeiner Teil

Diese Betriebsanweisung regelt den Umgang mit Gefahrstoffen für das Labor

anorganische und analytische Chemie.

Die auf dem Gebiet der Sicherheit erworbenen Fertigkeiten und Kenntnisse sind ebenso

wichtig wie die komplexen wissenschaftlichen Zusammenhänge oder die neusten

technischen Entwicklungen. Ein wichtiges Ziel ist es daher:

den sicheren und gefahrlosen Umgang mit Chemikalien zu beherrschen

sich selbst und Mitarbeiter vor Gefahren zu schützen und

verantwortlich gegenüber der Allgemeinheit und der Umwelt zu handeln.

Untersuchungen von Arbeitsunfällen in Laboratorien haben ergeben, dass deren Ursachen

nur zu einem kleinen Teil in technischen Mängeln, überwiegend aber in menschlichem

Fehlverhalten zu suchen sind. Dabei spielen oft Unkenntnis über die

Gefahreneigenschaften eine Rolle.

Jeder, der in diesem chemischen Labor beschäftigt ist, hat die Bestimmungen dieser

„Allgemeinen Betriebsanweisung“ einzuhalten. Der Laborleiter hat dafür zusorgen, dass

den Studierenden, Doktoranden sowie Personen, die Gastaufenthalte absolvieren, diese

Allgemeine Betriebsanweisung zur Kenntnis gebracht wird und dass diese Personen auf

die Einhaltung dieser Anweisung verpflichtet werden.

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2 Definitionen

Gefahrstoffe sind Stoffe oder Zubereitungen, die mindestens eine der folgenden Eigenschaften

haben oder aus denen bei der Verwendung entsprechende Stoffe oder Zubereitungen entstehen

oder freigesetzt werden können .

Gefahrstoffe werden durch Gefahrensymbole (s.Tabelle1) gekennzeichnet. Der Umgang und

das Inverkehrbringen von Gefahrstoffen ist in der Gefahrstoffverordnung geregelt. Die so

genannten H(Gefahr) - und P(Sicherheit)- Sätze sind standardisierte Hinweise auf besondere

Gefahren (H-Sätze) und Sicherheitsmaßnahmen (P-Sätze), die bei der gebräuchlichen

Handhabung gefährlicher Stoffe zu beachten sind. Die H- und P-Sätze sind bei der

Kennzeichnung von Gefahrstoffen anzugeben (s.Anhang 1).

Weitere Informationen liefern die Angaben auf dem Flaschenetikett und das

Sicherheitsdatenblatt des Herstellers sowie die im Labor ausliegenden

Kurzbetriebsanweisungen.

Tab.1: Kennzeichnung von Gefahrstoffen

Piktogramm Symbol Wirkungsbeispiele Sicherheit

Explodierende

Bombe

GHS01

Explodieren durch Feuer,

Schlag, Reibung,

Erwärmung; Gefahr durch

Feuer, Luftdruck, Splitter.

Nicht reiben oder stoßen,

Feuer, Funken und jede

Wärmeentwicklung vermeiden.

3

Flamme

GHS02

Sind entzündbar;

Flüssigkeiten bilden mit

Luft explosionsfähige

Mischungen; erzeugen mit

Wasser entzündbare Gase

oder sind selbstentzündbar.

Von offenen Flammen und

Wärmequellen fernhalten;

Gefäße dicht schließen;

brandsicher aufbewahren.

Flamme

über Kreis

GHS03

Wirken oxidierend und

verstärken Brände. Bei

Mischung mit brennbaren

Stoffen entstehen

explosionsgefährliche

Gemische.

Von brennbaren Stoffen

fernhalten und nicht mit diesen

mischen; sauber aufbewahren.

Gasflasche

GHS04

Gasflaschen unter Druck

können beim Erhitzen

explodieren, tiefkalte Gase

erzeugen

Kälteverbrennungen.

Nicht erhitzen; bei tiefkalten

Gasen Schutzhandschuhe und

Schutzbrille tragen.

Ätzwirkung

GHS05

Zerstören Metalle und

verätzen Körpergewebe;

schwere Augenschäden

sind möglich.

Kontakt vermeiden;

Schutzbrille und Handschuhe

tragen. Bei Kontakt Augen und

Haut mit Wasser spülen.

Totenkopf

mit Knochen

GHS06

Führen in kleineren

Mengen sofort zu

schweren gesundheitlichen

Schäden oder zum Tode.

Nicht einatmen,

berühren, verschlucken.

Arbeitsschutz tragen. Sofort

Gift- informationszentrum oder

Arzt anrufen. Stabile

Seitenlage.

Ausrufezeichen

GHS07

Führen zu

gesundheitlichen Schäden,

reizen Augen, Haut oder

Atemwegsorgane. Führen

in größeren Mengen zum

Tode.

Wie oben; bei Hautreizungen

oder Augenkontakt mit Wasser

oder geeignetem Mittel spülen.

Gesundheits-

gefahr

GHS08

Wirken allergieauslösend,

krebserzeugend

(carcinogen),

erbgutverändernd

(mutagen),

fortpflanzungsgefährdend

und fruchtschädigend

(reprotoxisch)

oder organschädigend.

Vor der Arbeit mit solchen

Stoffen muss man sich gut

informieren; Schutzkleidung

und Handschuhe, Augen- und

Mundschutz oder Atemschutz

tragen.

4

Umwelt

GHS09

Sind für

Wasserorganismen

schädlich, giftig oder sehr

giftig, akut oder mit

Langzeitwirkung.

Nur im Sondermüll entsorgen,

keinesfalls in die Umwelt

gelangen lassen.

5

3 Allgemeine Maßnahmen für das Arbeiten im chemischen Labor

a) Das Betreten des Labors ist nur Studierenden der o. g. Praktika erlaubt, denen ein Laborplatz

zugeteilt ist.

b) Jeder Student ist für die Sauberkeit im Labor und insbesondere für seinen zugewiesenen

Laborplatz verantwortlich.

c) Im Labor muss ständig eine Schutzbrille getragen werden. Brillenträger müssen eine Überbrille

über der eigenen Brille tragen. Träger von Kontaktlinsen müssen ständig eine Schutzbrille

tragen.

d) Im Labor ist ständig ein Kittel aus Baumwolle oder aus einem schwerentflammbaren Material

zu tragen. Der Kittel soll Körper und Arme ausreichend bedecken. Die persönliche Kleidung

soll so gewählt werden, dass im Gefahrfall keine erhöhte Gefährdung von ihr ausgeht. Es darf

nur festes, geschlossenes und trittsicheres Schuhwerk getragen werden. Es ist insbesondere

untersagt, das Labor mit kurzen Hosen, Röcken und Sandalen zu betreten.

e) Das Essen, Trinken und Rauchen im Labor ist strikt verboten.

f) Gefahrstoffe dürfen nicht in Behältnissen aufbewahrt werden, die zu Verwechslungen mit

Lebensmitteln führen können (und umgekehrt).

g) Das Einatmen von Dämpfen und Stäuben sowie der Kontakt von Gefahrstoffen mit Haut und

Augen sind zu vermeiden. Beim offenen Umgang mit gasförmigen, staubförmigen oder solchen

Gefahrstoffen, die einen hohen Dampfdruck besitzen, ist grundsätzlich im Abzug zu arbeiten.

h) In Abzügen, in denen Experimente durchgeführt werden, dürfen sich nur die für den

unmittelbaren Fortgang der Arbeiten notwendigen Geräte und Chemikalien befinden.

i) Die Frontschieber der Abzüge sind geschlossen zu halten.

6

j) Die Funktionsfähigkeit der Abzüge ist zu kontrollieren (z.B. durch einen Papierstreifen). Defekte

Abzüge dürfen nicht benutzt werden und müssen umgehend der Laborleitung angezeigt werden.

Einen Ausfall der Be- und/oder Entlüftung (Alarmton) ist unverzüglich zu melden.

k) Laufende Experimente dürfen auf keinen Fall unbeaufsichtigt sein. Das Verlassen des

Arbeitsplatzes während eines Versuchs ist nur zulässig, wenn eine andere Person im Labor über

das Experiment unterrichtet ist und die Aufsicht übernimmt.

l) Gefäße, die für die Aufbewahrung von Chemikalien oder für die Durchführung von Versuchen

eingesetzt werden, sind zu beschriften. Sofern von der Laborleitung keine anderen

Anweisungen erteilt werden, dürfen Gefäße oder Apparaturen nach Laborschluss nicht am

Arbeitsplatz frei zugänglich zurückgelassen werden.

4 Laborordnung (Betriebsanweisung für den Laborbetrieb)

a) Jeder Student muss vor Praktikumsbeginn sicherheitsbelehrt werden (fester Termin zu

Beginn des Semesters, Teilnahme ist Pflicht und durch Unterschrift zu bestätigen) und sich

mit den im Labor befindlichen Sicherheitseinrichtungen vertraut machen.

b) Werdende oder stillende Mütter dürfen sich nicht in Laborräumen aufhalten. Eine

Schwangerschaft ist unverzüglich der Laborleitung zu melden.

c) Jeder Studierende übernimmt am ersten Praktikumstag gegen Unterschrift einen Laborplatz

samt Platzausrüstung. Fehlende oder defekte Ausrüstungsteile sind der Laborleitung sofort zu

melden.

d) Taschen, Jacken und Mäntel gehören nicht ins Labor und können in Schränken vor dem Labor

verwahrt werden.

e) Nach Beendigung eines jeden Praktikumtages ist der Laborplatz in einem einwandfreien Zustand

zu verlassen.

f) Waagen, Pipettierhilfen, Glasgeräte, bereitgestellte Apparaturen und Messgeräte sind pfleglich

zu behandeln. Defekte Ausrüstungsteile sind der Laborleitung anzuzeigen.

7

g) Glasbruch ist einem separaten Behälter zu entsorgen.

h) Vor Beginn der praktischen Arbeiten muss sich jeder Studierende persönlich über alle

Gefahrstoffe informieren, die an dem jeweiligen Praktikumstag zum Einsatz kommen. Dies

geschieht entweder anhand von Hersteller- oder Händlerkatalogen bzw. eines

Sicherheitsdatenblatts, über das Internet oder durch Nachschlagen in einem Ordner, in dem die

Gefahrstoff-Datenblätter abgelegt sind. Die ermittelten besonderen Gefahren

H-Sätze) und Sicherheitsratschläge (P-Sätze) sind als Bestandteil dieser Betriebsanweisung

verbindlich.

i) Jeder Praktikumstag ist vor Beginn der praktischen Arbeiten nach den Vorgaben des Skriptes

zum Praktikum „Grundlagen Chemie“ vorzubereiten. Die Ergebnisse der Vorbereitungen sind

in einem Laborjournal festzuhalten. Erwartet wird, dass die Teilnehmer des Praktikums über

die jeweiligen Versuche informiert sind. Zur Klärung von Fragen können vor Versuchsbeginn

mit der Laborleitung Termine vereinbart werden.

j) Der Verlauf des Praktikums ist in einem so genannten Laborjournal zu dokumentieren. Das

Laborjournal soll ein fest gebundenes DIN A4 Heft (o.ä.) sein, das zu jedem Praktikumstag

mitzubringen ist. Während des Praktikumbetriebes sind im Laborjournal

Versuchsdurchführungen, Beobachtungen und Messergebnisse zu protokollieren.

Umfangreichere Versuche können zu Hause ausgewertet werden. Die Ergebnisse der

Auswertung sind ebenfalls in das Journal einzutragen und müssen zu Beginn des nächsten

Praktikumstages vorliegen

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5 Entsorgung von Laborabfällen

Chemikalienreste, die als Sonderabfälle einzustufen sind, werden in den ausstehenden

Gefäßen unter dem Abzug nach Vorgabe der Praktikumsvorschrift gesammelt.

Die bei den Versuchen anfallenden Reststoffe sind sachgerecht nach Maßgabe der

Praktikumsvorschriften zu entsorgen.

6 Gefahrensituationen

6.1. Vorbeugende Maßnahmen

Alle im Labor Tätigen haben sich über den Standort und ggf. auch die

Funktionsweise folgender, dem Arbeitsplatz nächstgelegener Einrichtungen zu

informieren:

Telefon

Erste – Hilfe – Kasten

Feuerlöscher

Augendusche

Löschdecke

Notduschen

Not –Aus für Strom und Gas

Notausgänge

6.2. Brennbare Flüssigkeiten

Viele Flüssigkeiten, mit denen im Labor umgegangen wird, sind brennbar. Ihre Dämpfe bilden

mit Luft in bestimmten Konzentrationsbereichen explosionsfähige Gemische. Die

Brennbarkeit muss beachtet werden bei chemischen Umsetzungen, beim Destillieren,

Extrahieren und beim Lagern, vor allem aber beim offenem Umgang mit Chemikalien. Dabei

ist zu beachten, dass die Dichte der Gase und Dämpfe zum Teil größer ist als die der Luft. Die

Dämpfe „kriechen „ daher auf den Arbeitstischen oder am Boden und können sich an ganz

unvermuteter Stelle entzünden.

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6.3. Explosionsgefährliche Substanzen und Gemische

Als explosionsgefährlich werden Stoffe oder Stoffgemische bezeichnet, die bei Einwirkung von

Wärme oder Reibung (Schlag) spontan zu solch heftiger Reaktion kommen, dass eine hohe

Energiefreisetzung und ein hoher Druckaufbau zu sehr schneller Ausbreitung von Druckwellen

führen. Explosionsgefährlich sind z.B. die Salze der Knallsäure(Fulminate); weiterhin viele

peroxidische Verbindungen (Persäuren, Peroxide). Weiterhin können Mischungen oxidierender

Verbindungen, z.B. Nitrate, rauchende Salpetersäure und Wasserstoffperoxid, mit brennbaren

Stoffen explosionsgefährlich sein. Beispielsweise reagiert rauchende Salpetersäure

explosionsartig u.a. mit Alkohol.

7 Verhalten in Gefahrensituationen

Beim Auftreten gefährlicher Situationen, z.B. Feuer, Austreten gasförmiger Schadstoffe,

Auslaufen von gefährlichen Flüssigkeiten, sind folgende Anweisungen einzuhalten:

Ruhe bewahren und überstürztes, unüberlegtes Handeln vermeiden!

Gefährdete Personen warnen, gegebenenfalls zum Verlassen der Räume auffordern.

Gefährliche Versuche abstellen, Gas, Strom, und ggf. Wasser abstellen (Kühlwasser muss

weiterlaufen!).

Bei Unfällen mit Gefahrstoffen, die zu Unwohlsein oder Hautreaktionen geführt haben, ist

ein Arzt aufzusuchen.

Ein Unfall ist unverzüglich der Praktikumsleitung zu melden.

8 Grundsätze für die Erste – Hilfe – Leistung

Bei allen Hilfeleistungen auf die eigene Sicherheit achten! So schnell wie möglich die

Laborleitung verständigen und/oder einen notwendigen NOTRUF tätigen und den Fluchtweg

aufsuchen.

Personen aus dem Gefahrenbereich bergen und an die frische Luft bringen.

Kleiderbrände löschen.

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Notduschen nutzen; mit Chemikalien verschmutzte Kleidung vorher entfernen, notfalls bis

auf die Haut ausziehen; mit Wasser und Seife reinigen.

Bei Augenverätzungen mit der Augendusche beide Augen von außen her zur Nasenwurzel

bei gespreizten Augenlidern 10 Minuten oder länger spülen.

Atmung und Kreislauf prüfen und überwachen.

Bei auftretendem Schock Beine nur leicht (max. 10 cm) über Herzhöhe mit entlasteten

Gelenken lagern.

Bei Bewusstlosigkeit und vorhandener Atmung in die stabile Seitenlage bringen; sonst Kopf

überstrecken und bei einsetzender Atmung in die stabile Seitenlage bringen, sonst sofort

mit der Beatmung beginnen. Auf Vergiftungsmöglichkeit achten. (Bei Herzstillstand; Herz-

Lungen-Wiederbelebung nur durch ausgebildete Personen).

Blutungen stillen, Verbände anlegen, dabei Einmalhandschuhe benutzen.

Verletzte Person bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes nicht allein lassen.

Information des Arztes sicherstellen. Angabe der Chemikalien möglichst mit Hinweisen für

den Arzt aus Sicherheitsdatenblättern oder entsprechenden Büchern, Erbrochenes und

Chemikalien sicherstellen.

9 Sofortmaßnahmen bei Unfällen - NOTRUF

9.1. Retten:

- Verletzte unter Selbstschutz aus Gefahrenbereich bringen

- Alarmieren weiterer Personen im Gefahrenbereich

- Abschalten von Strom, Gas und ggf. Wasser (Not-Aus betätigen)

9.2. Hilfe anfordern

- Polizei Notruf: 110

- Feuerwehr, Rettungs- und Notarztwagen Notruf: 112

11

- Ersthelfer im Arbeitsbereich sind (angegeben sind die

Durchwahlnummern)

Frau K. May: 2943

Herr Kleinheider: 2147

Ein Notruf sollte nach dem folgenden Schema erfolgen ( 5“W`s“)

Wo geschah der Unfall: HS Osnabrueck, Labor für anorganische und analytische Chemie

Albrechtstraße 30, Raum Nr.AC007

Was geschah: Feuer Verätzung Sturz, usw.

Welche Art von Verletzungen: z. B. verletzte Körperteile

Wie viele Verletzte: Anzahl der Betroffenen

Warten auf Rückragen! Niemals auflegen, bevor die Rettungsstelle das Gespräch

beendet hat.

12

9.3. Informieren

Sicherheitsingenieur der Hochschule

Jens Köhne Tel. 2968

Verwaltung der HS:

Herr Voß Tel. 2108 privat.Tel. 05402/8701

Frau Hinz Tel. 2105

Frau Schickel Tel. 2107

Krankenhäuser

Städt. Kliniken, Tel.: 0- 405-7400 Notfallaufnahme

Am Finkenhügel 1, 49076 Osnabrück

Paracelsus Klinik Tel.: 0-62600

Am Natruper Holz 69, 49076 Osnabrück

Augenklinik Marienhospital , Tel.: 0-326-4340 Notfallaufnahme

Johannisfreiheit 2-4, 490974 Osnabrück

Giftinformationszentrum - Nord Tel.: 0- 0551-19240 oder 0-0551-38318-0

(GIZ-Nord)

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Anhang1:

H - und P - Sätze

H- und P-Sätze sind ein wichtiger Bestandteil der neuen GHS-Verordnung zur einheitlichen

Kennzeichnung von Gefahrstoffen. Ihre Funktion ist die genaue Beschreibung, der vom Stoff

ausgehenden Gefahr bzw. das Hinweisen auf Gegenmaßnahmen und Gefahrenvermeidung beim

Umgang mit gefährlichen Stoffen.

H-Sätze

Unter H-Sätzen zusammengetragene Gefahrenhinweise sind nach GHS standardisierte

Textbausteine. Sie sind kodiert und wie folgt aufgebaut: „H“+3-stellige Zahl

H -> steht für Hazard Statement

1.Ziffer -> für die Kategorie der Gefahr

die nachfolgenden zwei Ziffern -> laufende Nummern entsprechend der Gefahrenklasse

Weitere Diversifizierungen eines H-Satzes können mit anschließendem Buchstaben erfolgen.

Bsp.:

H360: Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen. (konkrete

Wirkung angeben, sofern bekannt sowie Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt, dass

die Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht)

H360F: Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen.

Die beschreibenden Texte für die Kodierungen sind in einer Vielzahl von Sprachen verfügbar.

Auf dem Gefahrstoff-Etikett selbst findet der Endverbraucher aber nicht die Kodierung, sondern

einen in sich abgeschlossenen, verständlichen Text über die entsprechenden Gefahren.

14

H200-Reihe: Physikalische Gefahren

Gefahrenpiktogramm

Signalwort

Satz Wortlaut

GHS01: explodierende

Bombe

Gefahr H200 Instabil, explosiv.

Gefahr

H201 Explosiv, Gefahr der

Massenexplosion.

Gefahr

H202 Explosiv; große Gefahr durch

Splitter, Spreng- und Wurfstücke.

Gefahr

H203

Explosiv; Gefahr durch Feuer,

Luftdruck oder Splitter, Spreng-

und Wurfstücke.

Achtung

H204 Gefahr durch Feuer oder Splitter,

Spreng- und Wurfstücke.

Gefahr

H205 Gefahr der Massenexplosion bei

Feuer.

GHS02: Flamme

Gefahr H220 Extrem entzündbares Gas.

Achtung H221 Entzündbares Gas.

Gefahr H222 Extrem entzündbares Aerosol.

Achtung H223 Entzündbares Aerosol.

Gefahr

H224 Flüssigkeit und Dampf extrem

entzündbar.

Gefahr

H225 Flüssigkeit und Dampf leicht

entzündbar.

Achtung H226 Flüssigkeit und Dampf entzündbar.

Achtung

(Gefahrenklasse 2),

Gefahr

(Gefahrenklasse 1)

H228 Entzündbarer Feststoff.

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GHS01: explodierende

Bombe

Gefahr

>H240 Erwärmung kann Explosion

verursachen.

GHS1: Bombe, GHS2:

Flamme

Gefahr

H241 Erwärmung kann Brand oder

Explosion verursachen.

GHS02: Flamme

Gefahr

(Gefahrenklasse C,D),

Achtung

(Gefahrenklasse E,F)

H242 Erwärmung kann Brand

verursachen.

Gefahr

H250 Entzündet sich in Berührung mit

Luft von selbst.

Gefahr

H251 Selbsterhitzungsfähig; kann in

Brand geraten.

Achtung

H252

In großen Mengen

selbsterhitzungsfähig; kann in

Brand geraten.

Gefahr

H260

In Berührung mit Wasser entstehen

entzündbare Gase, die sich spontan

entzünden können.

Gefahr

(Gefahrenklasse 2),

Achtung

(Gefahrenklasse 3)

H261 In Berührung mit Wasser entstehen

entzündbare Gase.

16

.

GHS03: Flamme über

einem Kreis

Gefahr

H270 Kann Brand verursachen oder

verstärken; Oxidationsmittel.

Gefahr

H271

Kann Brand oder Explosion

verursachen; Oxidationsmittel

Gefahr

(Gefahrenklasse 2),

Achtung

(Gefahrenklasse 3)

H272 Kann Brand verstärken;

Oxidationsmittel.

GHS04: Gasflasche

Achtung

H280 Enthält Gas unter Druck; kann bei

Erwärmung explodieren.

Achtung

H281

Enthält tiefgekühltes Gas; kann

Kälteverbrennungen oder –

Verletzungen verursachen.

GHS05: Ätzwirkung

Achtung

H290 Kann gegenüber Metallen korrosiv

sein.

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H300-Reihe: Gesundheitsgefahren

Gefahrenpiktogramm Signalwort Satz Wortlaut

GHS06: Totenkopf

Gefahr H300 Lebensgefahr bei Verschlucken.

Gefahr H301 Giftig bei Verschlucken.

GHS07:

Ausrufezeichen

Achtung H302 Gesundheitsschädlich bei

Verschlucken.

GHS08:

Gesundheitsgefahr

Gefahr H304

Kann bei Verschlucken und

Eindringen in die Atemwege tödlich

sein.

GHS06: Totenkopf

Gefahr H310 Lebensgefahr bei Hautkontakt.

Gefahr H311 Giftig bei Hautkontakt.

18

GHS07:

Ausrufezeichen

Achtung H312 Gesundheitsschädlich bei

Hautkontakt.

GHS05: Ätzwirkung

Gefahr H314 Verursacht schwere Verätzungen der

Haut und schwere Augenschäden.

GHS07:

Ausrufezeichen

Achtung H315 Verursacht Hautreizungen.

Achtung H317 kann allergische Hautreaktionen

verursachen.

GHS05: Ätzwirkung

Gefahr H318 Verursacht schwere Augenschäden.

GHS07:Ausrufezeichen

Achtung H319 Verursacht schwere Augenreizung.

19

GHS06: Totenkopf

Gefahr H330 Lebensgefahr bei Einatmen.

Gefahr H331 Giftig bei Einatmen.

GHS07:

Ausrufezeichen

Achtung H332 Gesundheitsschädlich bei Einatmen.

GHS08:

Gesundheitsgefahr

Gefahr H334

Kann bei Einatmen Allergie,

asthmaartige Symptome oder

Atembeschwerden verursachen.

GHS07:

Ausrufezeichen

Achtung H335 Kann die Atemwege reizen.

Achtung H336 Kann Schläfrigkeit und

Benommenheit verursachen.

Gefahr H340

Kann genetische Defekte

verursachen (Expositionsweg

angeben, sofern schlüssig belegt ist,

dass diese Gefahr bei keinem

anderen Expositionsweg besteht).

20

GHS08:

Gesundheitsgefahr

Achtung H341

Kann vermutlich genetische Defekte

verursachen (Expositionsweg

angeben, sofern schlüssig belegt ist,

dass diese Gefahr bei keinem

anderen Expositionsweg besteht).

Gefahr H350

Kann Krebs erzeugen

(Expositionsweg angeben, sofern

schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr

bei keinem anderen Expositionsweg

besteht).

Gefahr H350i Kann bei Einatmen Krebs erzeugen.

Achtung H351

Kann vermutlich Krebs erzeugen

(Expositionsweg angeben, sofern

schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr

bei keinem anderen Expositionsweg

besteht).

Gefahr H360

Kann die Fruchtbarkeit

beeinträchtigen oder das Kind im

Mutterleib schädigen (konkrete

Wirkung angeben, sofern bekannt)

(Expositionsweg angeben, sofern

schlüssig belegt ist, dass die Gefahr

bei keinem anderen Expositionsweg

besteht).

Gefahr H360F Kann die Fruchtbarkeit

beeinträchtigen.

Gefahr H360D Kann das Kind im Mutterleib

schädigen.

Gefahr H360FD

Kann die Fruchtbarkeit

beeinträchtigen. Kann das Kind im

Mutterleib schädigen.

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Achtung H360Fd

Kann die Fruchtbarkeit

beeinträchtigen. Kann vermutlich das

Kind im Mutterleib schädigen.

Gefahr H360Df

Kann das Kind im Mutterleib

schädigen. Kann vermutlich die

Fruchtbarkeit beeinträchtigen.

Achtung H361

Kann vermutlich die Fruchtbarkeit

beeinträchtigen oder das Kind im

Mutterleib schädigen (konkrete

Wirkung angeben, sofern bekannt)

(Expositionsweg angeben, sofern

schlüssig belegt ist, dass die Gefahr

bei keinem anderen Expositionsweg

besteht).

Achtung H361f Kann vermutlich die Fruchtbarkeit

beeinträchtigen.

Achtung H361d Kann vermutlich das Kind im

Mutterleib schädigen.

Achtung H361fd

Kann vermutlich die Fruchtbarkeit

beeinträchtigen. Kann vermutlich das

Kind im Mutterleib schädigen.

Gefahr H370

Schädigt die Organe (oder alle

betroffenen Organe nennen, sofern

bekannt) (Expositionsweg angeben,

sofern schlüssig belegt ist, dass diese

Gefahr bei keinem anderen

Expositionsweg besteht).

Achtung H371

Kann die Organe schädigen (oder

alle betroffenen Organe nennen,

sofern bekannt) (Expositionsweg

angeben, sofern schlüssig belegt ist,

dass diese Gefahr bei keinem

anderen Expositionsweg besteht).

22

Gefahr H372

Schädigt die Organe (alle betroffenen

Organe nennen) bei längerer oder

wiederholter Exposition

(Expositionsweg angeben, wenn

schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr

bei keinem anderen Expositionsweg

besteht).

Achtung H373

Kann die Organe schädigen (alle

betroffenen Organe nennen, sofern

bekannt) bei längerer oder

wiederholter Exposition

(Expositionsweg angeben, wenn

schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr

bei keinem anderen Expositionsweg

besteht).

Kein Piktogramm kein

Signalwort H362

Kann Säuglinge über die

Muttermilch schädigen.

H400-Reihe: Umweltgefahren

Gefahrenpiktogramm Signalwort H-

Satz Wortlaut

GHS09: Umwelt

Achtung H400 Sehr giftig für Wasserorganismen.

Achtung H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger

Wirkung.

Achtung H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger

Wirkung.

Achtung H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger

Wirkung.

Achtung H413 Kann für Wasserorganismen schädlich sein, mit

langfristiger Wirkung.

23

Achtung H420 Schädigt die öffentliche Gesundheit und die Umwelt

durch Ozonabbau in der äußeren Atmosphäre.

EUH-Sätze

H-Sätze sind in der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), die nun nach und nach von dem GHS

abgelöst wird, R-Sätze. Die nachfolgende Auflistung der Gefahrenhinweise hat in dem neuen

System keine Berücksichtigung gefunden. Daher verwendet die EU zusätzlich diese weiteren H-

Sätze – genannt EUH-Sätze, da sie nur in der EU verwendet werden. Kodierung: „EUH“+3-

stellige Ziffer. Die 3-stellige Nummer entspricht dem ehemaligen R-Satz.

EUH-

Satz

Wortlaut

EUH001 In trockenem Zustand explosiv.

EUH006 Mit und ohne Luft explosionsfähig.

EUH014 Reagiert heftig mit Wasser.

EUH018 Kann bei Verwendung explosionsfähige / entzündbare Dampf /Luft-Gemische bilden.

EUH019 Kann explosionsfähige Peroxide bilden.

EUH044 Explosionsgefahr bei Erhitzen unter Einschluss.

EUH029 Entwickelt bei Berührung mit Wasser giftige Gase.

EUH031 Entwickelt bei Berührung mit Säure giftige Gase.

EUH032 Entwickelt bei Berührung mit Säure sehr giftige Gase.

EUH059 Die Ozonschicht schädigend.

EUH066 Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen.

EUH070 Giftig bei Berührung mit den Augen.

EUH071 Wirkt ätzend auf die Atemwege.

EUH201 Enthält Blei. Nicht für den Anstrich von Gegenständen verwenden, die von Kindern

gekaut oder gelutscht werden könnten.

24

EUH201A Achtung! Enthält Blei.

EUH202 Cyanacrylat. Gefahr. Klebt innerhalb von Sekunden Haut und Augenlider zusammen.

Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.

EUH203 Enthält Chrom(VI). Kann allergische Reaktionen hervorrufen.

EUH204 Enthält Isocyanate. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.

EUH205 Enthält epoxidhaltige Verbindungen. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.

EUH206 Achtung! Nicht zusammen mit anderen Produkten verwenden, da gefährliche Gase

(Chlor) freigesetzt werden können.

EUH207 Achtung! Enthält Cadmium. Bei der Verwendung entstehen gefährliche Dämpfe.

Hinweise des Herstellers beachten. Sicherheitsanweisungen einhalten.

EUH208 Enthält (Name des sensibilisierenden Stoffes). Kann allergische Reaktionen

hervorrufen.

EUH209 Kann bei Verwendung leicht entzündbar werden.

EUH209A Kann bei Verwendung entzündbar werden.

EUH210 Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage erhältlich.

EUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung

einhalten.

P-Sätze

P-Sätze sind Sicherheitshinweise in standardisierter Form. Sie geben Aufschluss darüber, wie man

sich verhalten soll, wenn man mit einem bestimmten Stoff oder Gemisch in Berührung gekommen

ist. Die Kodierung der Sicherheitshinweise besteht immer aus einem „P“+3-stellige Ziffer.

P steht für Precautionary Statement deutsch: Sicherheitshinweis

1.Zahl steht für die Kategorie

die letzten beiden Ziffern sind laufende Nummern

Wie auch bei den H-Sätzen gibt es vorgefertigte Textbausteine. Sie untergliedern sich in diese

Kategorien:

Allgemeine Hinweise

Prävention

Gegenmaßnahmen

Aufbewahrung

25

Entsorgung

P100-Reihe: Allgemeine Hinweise

P-Satz Wortlaut

P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.

P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.

P103 Vor Gebrauch Kennzeichnungsetikett lesen.

P200-Reihe: Prävention

P-

Satz Wortlaut

P201 Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen.

P202 Vor Gebrauch alle Sicherheitshinweise lesen und verstehen.

P210 Von Hitze / Funken / offener Flamme / heißen Oberflächen fernhalten. Nicht rauchen.

P211 Nicht gegen offene Flamme oder andere Zündquelle sprühen.

P220 Von Kleidung /…/ brennbaren Materialien fernhalten/entfernt aufbewahren.

P221 Mischen mit brennbaren Stoffen /… unbedingt verhindern.

P222 Kontakt mit Luft nicht zulassen.

P223 Kontakt mit Wasser wegen heftiger Reaktion und möglichem Aufflammen unbedingt

verhindern.

P230 Feucht halten mit ….

P231 Unter inertem Gas handhaben.

P232 Vor Feuchtigkeit schützen.

P233 Behälter dicht verschlossen halten.

P234 Nur im Originalbehälter aufbewahren.

P235 Kühl halten.

P240 Behälter und zu befüllende Anlage erden.

P2417 Explosionsgeschützte elektrische Betriebsmittel / Lüftungsanlagen / Beleuchtung /…

verwenden.

26

P242 Nur funkenfreies Werkzeug verwenden.

P243 Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladungen treffen.

P244 Druckminderer frei von Fett und Öl halten.

P250 Nicht schleifen / stoßen /…/ reiben.

P251 Behälter steht unter Druck: Nicht durchstechen oder verbrennen, auch nicht nach der

Verwendung.

P260 Staub / Rauch / Gas / Nebel / Dampf / Aerosol nicht einatmen.

P261 Einatmen von Staub / Rauch / Gas / Nebel / Dampf / Aerosol vermeiden.

P262 Nicht in die Augen, auf die Haut oder auf die Kleidung gelangen lassen.

P263 Kontakt während der Schwangerschaft / und der Stillzeit vermeiden.

P264 Nach Gebrauch … gründlich waschen.

P270 Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen.

P271 Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden.

P272 Kontaminierte Arbeitskleidung nicht außerhalb des Arbeitsplatzes tragen.

P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden.

P280 Schutzhandschuhe / Schutzkleidung / Augenschutz / Gesichtsschutz tragen.

P281 Vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung verwenden.

P282 Schutzhandschuhe / Gesichtsschild / Augenschutz mit Kälteisolierung tragen.

P283 Schwer entflammbare / flammhemmende Kleidung tragen.

P284 Atemschutz tragen.

P285 Bei unzureichender Belüftung Atemschutz tragen.

P300-Reihe: Gegenmaßnahmen

P-Satz Wortlaut

P301 Bei Verschlucken:

P302 Bei Berührung mit der Haut:

P303 Bei Berührung mit der Haut (oder dem Haar):

P304 Bei Einatmen:

P305 Bei Kontakt mit den Augen:

P306 Bei kontaminierter Kleidung:

27

P307 Bei Exposition:

P308 Bei Exposition oder falls betroffen:

P309 Bei Exposition oder Unwohlsein:

P310 Sofort Giftinformationszentrum oder Arzt anrufen.

P311 Giftinformationszentrum oder Arzt anrufen.

P312 Bei Unwohlsein Giftinformationszentrum oder Arzt anrufen.

P313 Ärztlichen Rat einholen / ärztliche Hilfe hinzuziehen.

P314 Bei Unwohlsein ärztlichen Rat einholen / ärztliche Hilfe hinzuziehen.

P315 Sofort ärztlichen Rat einholen / ärztliche Hilfe hinzuziehen.

P320 Besondere Behandlung dringend erforderlich (siehe … auf diesem

Kennzeichnungsetikett).

P321 Besondere Behandlung (siehe … auf diesem Kennzeichnungsetikett).

P322 Gezielte Maßnahmen (siehe … auf diesem Kennzeichnungsetikett).

P330 Mund ausspülen.

P331 Kein Erbrechen herbeiführen.

P332 Bei Hautreizung:

P333 Bei Hautreizung oder -ausschlag:

P334 In kaltes Wasser tauchen / nassen Verband anlegen.

P335 Lose Partikel von der Haut abbürsten.

P336 Vereiste Bereiche mit lauwarmem Wasser auftauen. Betroffenen Bereich nicht

reiben.

P337 Bei anhaltender Augenreizung:

P338 Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen.

P340 Die betroffene Person an die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen,

die das Atmen erleichtert.

P341 Bei Atembeschwerden an die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen,

die das Atmen erleichtert.

P342 Bei Symptomen der Atemwege:

P350 Behutsam mit viel Wasser und Seife waschen.

P351 Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen.

28

P352 Mit viel Wasser und Seife waschen.

P353 Haut mit Wasser abwaschen / duschen.

P360 Kontaminierte Kleidung und Haut sofort mit viel Wasser abwaschen und danach

Kleidung ausziehen.

P361 Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen.

P362 Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.

P363 Kontaminierte Kleidung vor erneutem Tragen waschen.

P370 Bei Brand:

P371 Bei Großbrand und großen Mengen:

P372 Explosionsgefahr bei Brand.

P373 Keine Brandbekämpfung, wenn das Feuer explosive Stoffe / Gemische /

Erzeugnisse erreicht.

P374 Brandbekämpfung mit üblichen Vorsichtsmaßnahmen aus angemessener

Entfernung.

P375 Wegen Explosionsgefahr Brand aus der Entfernung bekämpfen.

P376 Undichtigkeit beseitigen, wenn gefahrlos möglich.

P377 Brand von ausströmendem Gas: Nicht löschen, bis Undichtigkeit gefahrlos beseitigt

werden kann.

P378 … zum Löschen verwenden.

P380 Umgebung räumen.

P381 Alle Zündquellen entfernen, wenn gefahrlos möglich.

P390 Verschüttete Mengen aufnehmen, um Materialschäden zu vermeiden.

P391 Verschüttete Mengen aufnehmen.

P301 +

P310 Bei Verschlucken: Sofort Giftinformationszentrum oder Arzt anrufen.

P301 +

P312 Bei Verschlucken: Bei Unwohlsein Giftinformationszentrum oder Arzt anrufen.

P301 +

P330 +

P331

Bei Verschlucken: Mund ausspülen. Kein Erbrechen herbeiführen.

29

P302 +

P334 Bei Kontakt mit der Haut: In kaltes Wasser tauchen / nassen Verband anlegen.

P302 +

P350 Bei Kontakt mit der Haut: Behutsam mit viel Wasser und Seife waschen.

P302 +

P352 Bei Kontakt mit der Haut: Mit viel Wasser und Seife waschen.

P303 +

P361 +

P353

Bei Kontakt mit der Haut (oder dem Haar): Alle beschmutzten, getränkten

Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen/duschen.

P304 +

P340

Bei Einatmen: An die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das

Atmen erleichtert.

P304 +

P341

Bei Einatmen: Bei Atembeschwerden an die frische Luft bringen und in einer

Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert.

P305 +

P351 +

P338

Bei Kontakt mit den Augen: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen.

Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.

P306 +

P360

Bei Kontakt mit der Kleidung: Kontaminierte Kleidung und Haut sofort mit viel

Wasser abwaschen und danach Kleidung ausziehen.

P307 +

P311 Bei Exposition: Giftinformationszentrum oder Arzt anrufen.

P308 +

P313

Bei Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat Einholen / ärztliche Hilfe

hinzuziehen.

P309 +

P311 Bei Exposition oder Unwohlsein: Giftinformationszentrum oder Arzt anrufen.

P332 +

P313 Bei Hautreizung: Ärztlichen Rat einholen / ärztliche Hilfe hinzuziehen.

P333 +

P313

Bei Hautreizung oder -ausschlag: Ärztlichen Rat einholen / ärztliche Hilfe

hinzuziehen.

P335 +

P334

Lose Partikel von der Haut abbürsten. In kaltes Wasser tauchen /nassen Verband

anlegen.

P337 +

P313

Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen / ärztliche Hilfe

hinzuziehen.

30

P342 +

P311 Bei Symptomen der Atemwege: Giftinformationszentrum oder Arzt anrufen.

P370 +

P376 Bei Brand: Undichtigkeit beseitigen, wenn gefahrlos möglich.

P370 +

P378 Bei Brand: … zum Löschen verwenden.

P370 +

P380 Bei Brand: Umgebung räumen.

P370 +

P380 +

P375

Bei Brand: Umgebung räumen. Wegen Explosionsgefahr Brand aus der Entfernung

bekämpfen.

P371 +

P380 +

P375

Bei Großbrand und großen Mengen: Umgebung räumen. Wegen Explosionsgefahr

Brand aus der Entfernung bekämpfen.

P400-Reihe: Aufbewahrung

P-Satz Wortlaut

P401 … aufbewahren.

P402 An einem trockenen Ort aufbewahren.

P403 An einem gut belüfteten Ort aufbewahren.

P404 In einem geschlossenen Behälter aufbewahren.

P405 Unter Verschluss aufbewahren.

P406 In korrosionsbeständigem /… Behälter mit korrosionsbeständiger Auskleidung

aufbewahren.

P407 Luftspalt zwischen Stapeln / Paletten lassen.

P410 Vor Sonnenbestrahlung schützen.

P411 Bei Temperaturen von nicht mehr als … °C / … aufbewahren.

P412 Nicht Temperaturen von mehr als 50 °C aussetzen.

31

P413 Schüttgut in Mengen von mehr als … kg bei Temperaturen von nicht mehr als … °C

aufbewahren.

P420 Von anderen Materialien entfernt aufbewahren.

P422 Inhalt in / unter … aufbewahren

P402 +

P404 In einem geschlossenen Behälter an einem trockenen Ort aufbewahren.

P403 +

P233 Behälter dicht verschlossen an einem gut belüfteten Ort aufbewahren.

P403 +

P235 Kühl an einem gut belüfteten Ort aufbewahren.

P410 +

P403 Vor Sonnenbestrahlung geschützt an einem gut belüfteten Ort aufbewahren.

P410 +

P412

Vor Sonnenbestrahlung schützen und nicht Temperaturen von mehr als 50 °C

aussetzen.

P411 +

P235 Kühl und bei Temperaturen von nicht mehr als … °C aufbewahren.

P500-Reihe: Entsorgung

P-

Satz Wortlaut

P501 Inhalt / Behälter … zuführen.

P502 Informationen zur Wiederverwendung/Wiederverwertung beim Hersteller/Lieferanten

erfragen.

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