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IHK Oldenburg, Postfach XXXX, 26XXX Oldenburg,PVSt, DP AG Entgelt bezahlt
City-LogistikFahrverbote
vermeiden S. 14
Sport-SponsoringWichtig für unsere Region
S. 20
EinzelhandelWie man Zentren
belebt S. 18
Foto
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Magazin für das Oldenburger Land Nr. 11 • November 2017
Ländliche Gastronomie
Service mit Schwung
lzo.com/hausbank · [email protected]
Wenn Sie als Unternehmer einem Finanz partner vertrauen können, der in jeder Situation die Zügel im Griff behält. Überzeugen Sie sich von unserer Kompetenz und machen Sie uns zu Ihrer Hausbank. Wir bringen Sie nach vorn!
Aufs richtige Pferd setzen ist einfach.
1
2 3
Oldenburgische Wirtschaft November 2017 3
Neujahrsempfang 4 Einladung
Kurz gesagt 5 Konjunktur
5 Nachfolge
5 Ausbildungsverträge
5 Kaufkraft
TitelthemaLändliche
Gastronomie
6 Mit klarem Konzept
punkten
9 Neue Serie „Leben-
diger Landgasthof“:
Landgasthaus
Brüers in Munderloh
10 Rechtsregeln für gastronomische
Veranstaltungen
Region 13 Senioren unterstützen Azubis
14 Studie zur City-Logistik veröffentlicht
14 Anträge für Großraum- und
Schwerlastverkehr
16 Importterminal für Flüssiggas
in Wilhelmshaven
17 Weiterbildungsstipendium
18 Gewinner des Wettbewerbs
„Handel(n) vor Ort“
20 Sport-Sponsoring in der Region
Unternehmen 21 Jubiläen
22 VR-Presseabend mit Vortrag des
Journalisten Dr. Claus Kleber
22 Semco Glasdesign, Bad Zwischenahn
22 Vogelsang, Essen (Oldb.)
23 Serie „Phänomenal digital“:
fm Büromöbel, Bösel
Praxis 24 Termine
26 Börsen
27 Steuerinfo: neue Sachbezugswerte
28 Ehrenamtliche Prüfer gesucht
29 Gewerbeabfallverordnung
33 Kündigung eines Ausbildungsvertrags
33 Info-Filme zur Ausbildung
33 Neuer Studiengang
Personen33 Namen aus der Wirtschaft
Seminare & Lehrgänge35 Vorschau
Schlusspunkt38 Huntebrücke bei Oldenburg
38 Vorschau: Familienunternehmen
www.ihk-oldenburg.de/owiAb Erscheinen der gedruckten
Ausgabe gibt es die
„Oldenburgische Wirtschaft“
auch als E-Paper im Internet.
Perspektive für Wilhelmshaven
Die Ergebnisse einer von der IHK mit Partnern aus der Region
in Auftrag gegebenen Studie zu Flüssiggas liegen vor. LNG
(liquefied natural gas, im Bild: LNG-Tanker) bietet viele Vor-
teile und hat ein großes Potential als alternativer Kraftstoff.
Wilhelmshaven ist laut Studie ein sehr guter Standort für das
in Deutschland bislang fehlende Import-Terminal für LNG. S. 16
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Gastfreundlich mit Konzept
Die ländliche Gastronomie steht vor einigen Herausfor-
derungen. Unternehmer müssen sich überlegen, wie
sie ihnen begegnen. In unserer neuen Serie „Lebendiger
Landgasthof“ stellen wir gelungene Beispiele vor. Den
Aufschlag machen Christian Brüers und Christina Macken-
zie (Bild) vom Landgasthaus Brüers in Munderloh. S. 9
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IHK Oldenburg, Postfach XXXX, 26XXX Oldenburg,PVSt, DP AG Entgelt bezahlt
City-LogistikFahrverbote
vermeiden S. 14
Sport-SponsoringWichtig für unsere Region
S. 20
EinzelhandelWie man Zentren
belebt S. 18
Foto: ©
Kadm
y - Fotolia.com
Magazin für das Oldenburger Land Nr. 11 • November 2017
Ländliche Gastronomie
Service mit Schwung
An die Geschäftsleitungen unserer Mitgliedsunternehmen
Zu unserem Neujahrsempfang laden wir Sie herzlich ein. Seien Sie unser Gast
am Dienstag, 9. Januar 2018, 17 Uhr (Einlass: 16 Uhr),in der Kongresshalle der Weser-Ems-Hallen Oldenburg.
Wirtschaft im Wandel –Wie bleiben wir innovativ und wettbewerbsfähig?Impuls | Prof. Dr. Christoph BöhringerCarl von Ossietzky Universität Oldenburg,Expertenkommission Forschung und Innovation der Bundesregierung
Gesprächsrunde Nds. Minister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Elke Haase, Geschäftsführerin piccoplant Mikrovermehrungen GmbH, Oldenburg Klaus Mecking, Vorstand Friedrich Graepel AG, Löningen
Moderation | Prof. Dr. Christoph Böhringer
Wir freuen uns auf einen interessanten, geselligen Abend mit Ihnen!
Bis zum 15. Dezember 2017 können Sie sich verbindlich online anmelden:
www.ihk-oldenburg.de/empfang
Sie haben Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter!Meike Drees, Tel.: 0441 2220-201 I Anja Carstens, Tel.: 0441 2220-204E-Mail: [email protected]
Bitte beachten Sie, dass uns nur eine begrenzte Anzahl von Plätzen zur Verfügung steht und
die Anmeldungen daher in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt werden.
Kurz gesagt
Oldenburgische Wirtschaft November 2013 5
K o n j u n k t u r
Der Aufschwung hält an
Die Konjunktur im Oldenburger Land bleibt auf Kurs – die Auftriebskräfte sind
intakt. Fast jedes zweite befragte Unternehmen bewertet die aktuelle Situation
als gut, nur acht Prozent bewerten sie als schlecht. Der Aufschwung dürfte auch
nächstes Jahr anhalten: Über 60 Prozent der Befragten gehen von einer gleich
guten Entwicklung aus, fast 22 Prozent erwarten sogar eine noch günstigere
Lage. Der IHK-Konjunkturklimaindex, das regionale Stimmungsbarometer aus
aktueller und erwarteter Lage, steigt um 1,3 Zähler auf 120,1 Punkte.
www.ihk-oldenburg.de/konjunkturumfrage
E i n z e l h a n d e l
Kaufkraft beziffert
6991 Euro stehen einem Einwohner der Gemeinde
Bad Zwischenahn in diesem Jahr für den Einzelhandel
durchschnittlich zur Verfügung. Das ergibt sich aus den
– statistischen – Berechnungen der Michael Bauer Re-
search GmbH (Nürnberg) zur so genannten einzelhan-
delsrelevanten Kaufkraft. Für die Stadt Cloppenburg ha-
ben die Statistiker 6079, für die Stadt Vechta 6621 Euro
errechnet. In Oldenburg beträgt der Wert 6799 Euro.
Zahlen für weitere Städte und Gemeinden im Oldenburger Land: www.ihk-oldenburg.de (Nr. 3293770)
Verbraucherpreisindex
Basis 2010 = 100 %1)
2015 Jahresdurchschnitt2016 Jahresdurchschnitt
106,9107,4
+ 0,2+ 0,5
2016 September 107,7 + 0,7
2017 August2017 September
109,5109,6
+ 1,8+ 1,8
1) Veränderungen gegenüber Vorjahresmonat, Quelle: Statistisches Bundesamt
4290
N a c h f o l g e
Das sind die größten Herausforderungen
Nur gut jeder fünfte Seniorunternehmer hat die Nachfolge für sich und sein
Unternehmen verbindlich geregelt. Das ist das zentrale Ergebnis des IHKN-
Nachfolge-Reports 2017, an dem sich gut 500 niedersächsische Unternehmer
von 55 bis 74 Jahren beteiligt haben. Demnach sehen über 50 Prozent der
Seniorunternehmer in der Nachfolgersuche eine zentrale Herausforderung.
39 Prozent rechnen mit einer Nachfolge innerhalb der Familie, 36 Prozent
suchen außerhalb des Unternehmens nach einem geeigneten Kandidaten und
nur 25 Prozent streben eine unternehmensinterne Nachfolge an.
www.ihk-oldenburg.de (Nr. 3873526)
Kennen Sie schon unseren S er vice?
Businessplan erstellen
Mit unserem IHK-Mentor können Gründer und
Betriebsnachfolger ihren Businessplan kostenfrei und
interaktiv erstellen. Angehende Unternehmer erhalten
neben Brancheninfos zusätzliche Denkanstöße und
spezifische Marktdaten.
www.ihk-oldenburg.de/ihk-mentor
neue Ausbildungsverhältnisse hat
die Wirtschaft der Region bis Ende
Oktober in den IHK-Berufen abge-
schlossen. Kaufmännische Berufe stehen in der Gunst
vorn. Sie bilden die Top fünf der beliebtesten Ausbil-
dungsberufe 2017 und decken die Bereiche Industrie,
Einzelhandel, Lagerlogistik, Büromanage ment sowie
Groß- und Einzelhandel ab. Rund 150 Berufe bilden die
Mitgliedsunter nehmen der IHK derzeit insgesamt aus.
www.ihk-oldenburg.de/ausbildung
Quelle: IHK Niedersachsen (IHKN)
Erzielung eines
angemessenen Verkaufspreises35,7 %
Ermittlung des Unternehmenswerts 31,6 %
Familäre Aspekte 30,0 %
Steuerliche Aspekte 16,8 %
Kaufpreisfinanzierung
durch den Käufer 14,2 %
Sonstiges 8,2 %
Nachfolgersuche 51,3 %
130,0
120,0
110,0
100,0
III/1
3I/1
4II/
14III
/14
IV/1
4I/1
5II/
15III
/15
IV/1
5I/1
6II/
16III
/16
IV/1
6I/1
7II/
17III
/17
IV/1
3
Quelle: IHK
Titelthema
6 Oldenburgische Wirtschaft November 2017
Mit klarem Konzept punkten Sind Sie schon einmal mit dem Fahrrad durchs Oldenburger Land gefahren
und wollten mittags einkehren? Dann wissen Sie, dass das nicht so einfach ist.
Denn in vielen Restaurants gibt es keinen Mittagstisch mehr, oder Sie stehen
wegen Ruhetags oder Betriebsaufgabe vor verschlossenen Türen.
I Es scheint paradox: Jetzt, wo das Kon-
sumklima gut ist, eine Rückbesinnung
auf traditionelle Werte stattfindet und
lokale Kultur und regionale Produkte
immer mehr gefragt sind, schließen
weiterhin Landgasthöfe und Dorfknei-
pen. Dabei könnten Gastronomen die
gute Konjunktur und die steigende Be-
reitschaft der Gäste nutzen, wieder
mehr Geld für qualitätsvolle Küche aus-
zugeben. Gute Gastronomie ist wichtig,
damit das Oldenburger Land für Einhei-
mische und Touristen attraktiv bleibt.
Die Branche ist ein bedeutender Arbeit-
geber und sichert Versorgungsstruk-
turen in der Region.
Aber was genau sind die Gründe dafür,
dass immer mehr Gaststätten auf dem
Land schließen? Wer sich mit dieser Fra-
ge beschäftigt, muss sich mit sehr kom-
plexen Zusammenhängen auseinander-
setzen.
Die Megatrends demografische Ent-
wicklung, Digitalisierung und Nachhal-
tigkeit führen zu einem gesellschaft-
lichen Wertewandel und verändertem
Nachfrageverhalten. Geburtstage wer-
den nicht mehr grundsätzlich im tradi-
tionellen Gasthof gefeiert, und in Zeiten
von Social Media ist der Dorfkrug nicht
mehr allein Mittelpunkt des sozialen
Lebens. Das À-la-carte-Geschäft lohnt
sich oft nicht mehr, und auch das Ver-
einsgeschäft wird schwieriger. Der öko-
nomische Druck wächst, und neue
Konzepte sind gefragt.
„Das Wirtshaus-Sterben ist nicht nur auf
geringere Gästezahlen und neue An-
sprüche zurückzuführen“, erklärt Ber-
nard Sieger, Vorsitzender des IHK-Tou-
rismusausschusses. „Was unsere Ent-
wicklung auch bremst, sind fehlende
Arbeitskräfte, Auszubildende und Nach-
folger.“ Die aktuelle IHK-Saisonumfrage
Tourismus verdeutlicht dies: 87 Prozent
der Gastronomiebetriebe im Oldenbur-
ger Land sehen den Fachkräftemangel
als Risikofaktor Nummer eins. Perso-
nalbedarf gibt es für die Bereiche Küche,
Restaurant, Service und Hotel. Die Grün-
de für den Mangel an Personal sind
vielfältig. So ziehen junge Leute bei der
Wahl ihrer Ausbildung oft andere Berufe
als die in der Gastronomie vor, da sie
dort zum Beispiel angenehmere Ar-
beitszeiten erwarten. Die Beschäftigung
ausländischer Arbeitskräfte ist ein wei-
Gerade Gastronomen im ländlichen Raum profitieren von einer klaren Ausrichtung auf ihre Zielgruppe. Fo
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Oldenburgische Wirtschaft November 2017 7
Jeder Mensch hat etwas, das ihn antreibt.
Wir machen den Weg frei.
Wir machen den Weg frei. Gemeinsam mit den Spezialisten der Genossenschaftlichen FinanzGruppe Volksbanken Raiffeisenbanken: Bausparkasse Schwäbisch Hall, Union Investment, R+V Versicherung, easyCredit, DZ BANK, DZ PRIVATBANK, VR Leasing Gruppe, WL BANK, MünchenerHyp, DG HYP.
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„ Ein guter Familienunternehmer schafft Vertrauen. Ein guter Berater auch.“
Robert Rettich,Geschäftsführer J. G. WEISSER SÖHNE GmbH & Co. KGund Genossenschaftsmitglied
Volksbanken RaiffeisenbankenSpar- und Darlehnskassen
teres, wichtiges Thema für die Gastro-
nomie. Wer ausländische Arbeitskräfte
einstellen will, muss hohe bürokratische
Hürden nehmen und lange Genehmi-
gungsverfahren abwarten. Und zu alle-
dem sind auch die Unternehmensnach-
folger knapp. Der demografische Wan-
del trifft auch die Landgasthöfe: Immer
mehr Gastronomen erreichen das Ru-
hestandsalter. In der gesamten Gastro-
nomie kommt deutschlandweit auf
zwei Alt-Inhaber ein Nachfolgeinteres-
sent, heißt es im aktuellen Nachfolgere-
port des Deutschen Industrie- und
Handelskammertages (DIHK).
„Mehr Wertschätzung für die Arbeit in
unserer Branche ist unser Ziel“, meint
Bernard Sieger. Auch die Gastronomen
müssen ihren Teil dazu beitragen. So
sollten die Betriebe für zeitgemäße, at-
traktive Arbeitsplätze sorgen. Um qua-
lifizierte Mitarbeiter zu finden, berät die
IHK Unternehmen im Oldenburger Land
zu den Themen Ausbildungsmarketing,
Rekrutierung, Inklusion und zur Be-
schäftigung von geflüchteten Men-
schen und sie unterstützt bei der Struk-
turierung und Konzeption der betrieb-
lichen Ausbildung.
Initiativen zur Verbesserung der Ausbil-
dungsqualität und Modelle zur Verein-
barkeit von Familie und Beruf gibt es
bisher für die Gastronomie zu wenig.
Diese Bemühungen müssen intensiviert
werden. Auch aus der Politik kommen
neue Impulse: Ein wichtiger Schritt ist
die von der Wirtschaftsministerkonfe-
renz eingerichtete Bund-Länder-Ar-
beitsgruppe zum „Fachkräftemangel im
Hotel- und Gaststättengewerbe“. Bis
zum Frühjahr will sie Handlungsemp-
fehlungen für Politik und die Branche
entwickeln und den Dialog mit den
Branchenvertretern vorbereiten.
„Um unsere Arbeit vernünftig zu ma-
chen, brauchen wir jedoch bessere Rah-
menbedingungen. Wir stehen vor groß-
en Herausforderungen, besonders
aufgrund zunehmender bürokratischer
Auflagen sowie ungleicher Wettbe-
werbsbedingungen, beispielsweise im
Hinblick auf das Thema Schwarzgastro-
nomie und die Besteuerung von >>
Unser Angebot:Gastro-Check
Unternehmen können unser neues,
kostenloses Beratungsangebot „Gas-
tro-Check“ nutzen. Sie profitieren
dabei von einem „Blick von außen“:
Wie wirkt mein Betrieb auf Gäste,
die zum ersten Mal zu Besuch sind?
Was fällt positiv auf? Gibt es Makel,
die nach Jahren im Betrieb vielleicht
längst nicht mehr bemerkt werden?
Der „Gastro-Check“ unterstützt bei
der zeitgemäßen Gestaltung der
Gasträume sowie der gekonnten
Umsetzung kundenorientierter Mar-
keting- und Vertriebsmaßnahmen.
www.ihk-oldenburg.de/gastro-check
V E R A N S TA LT U N G E N PA S S E N D Z U M T H E M A
Social-Media-Kanäle in der Gastronomie
In einer Infoveranstaltung am Mittwoch, 22. November, gibt Se-
bastian Otten von ComFair in Oldenburg Tipps zur Nutzung von
Social-Media-Kanälen in der Gastronomie. Dabei geht es unter
anderem um Spielregeln und den richtigen Umgang mit Face-
book, Yelp, TripAdvisor, Google & Co. sowie um Grundlagen für
die Entwicklung einer Social-Media-Strategie und Möglichkeiten
der Erfolgskontrolle.
www.ihk-oldenburg.de(Nr. 161103873)
Emotionen schaffen Gäste
Immer mehr rückt die Qualität von Erlebnissen in den Fokus von
Urlaubern. Erlebnisinszenierung, Storytelling und Service Design
sind nur einige Stichworte. Am Donnerstag, 23. November, findet
dazu die ganztägige Veranstaltung „Emotionen schaffen Gäste“
im Museum und Park Kalkriese in Bramsche statt. Sie will Denk-
anstöße geben und Lösungswege aufzeigen – nicht nur in der
Theorie, sondern auch anhand von Best Practice-Beispielen.
www.ihk-oldenburg.de (Nr. 161103874)
Titelthema
8 Oldenburgische Wirtschaft November 2017
Speisen. Derzeit werden 19 Prozent
Mehrwertsteuer für Speisen im Restau-
rant und 7 Prozent für Angebote zum
Mitnehmen erhoben“, mahnt Sieger.
Auch Bettensteuer, Tourismusabgabe,
Hygienebarometer, Zahlungspflicht bei
anlasslosen Hygienekontrollen, zuneh-
mende Informationspflichten, stei-
gende Arbeitskosten sowie schlechte
Breitbandanbindung wirken sich nach-
teilig auf Unternehmen aus.
Innovative und wirtschaftlich tragfähige
Konzepte sind notwendig, um Chancen
zu ergreifen. Erfolgreich sind vor allem
diejenigen, die sich spezialisieren und
ihre Zielgruppe kennen. Investitionen
in puncto digitale Medien, Ambiente
und Lebensmittelqualität zahlen sich
aus. Viele Gäste lassen sich bei der Ent-
scheidung zum Essengehen von Emp-
fehlungen im Netz beeinflussen. Ob auf
der Suche nach einem gemütlichen
Lokal oder einem Geheimtipp abseits
der klassischen Attraktionen – Bewer-
tungsportale sind für die Gastronomie
enorm wichtig. Es gilt also, online prä-
sent zu sein und soziale Medien für sich
zu nutzen.
Aber auch in anderen Punkten sollten
Betriebe den Weg in die digitale Welt
wagen. So können etwa neue Reservie-
rungs-, Bestell- oder Bezahlsysteme den
Betriebsalltag enorm erleichtern. Tipps
zur Nutzung von Social Media in der
Gastronomie gibt eine Infoveranstal-
tung unserer IHK (s. u.).
Um ein ansprechendes Ambiente zu
schaffen, muss nicht immer viel Geld in
die Hand genommen werden. Entschei-
dend beim Design zum Beispiel ist vor
allem ein klares Konzept. Zum Ambien-
te zählt auch der Service. Immer stärker
rücken besondere Erlebnisse in den
Fokus der Gäste. Sie erinnern sich gern
an große Highlights, aber auch an klei-
ne, persönliche Momente. Wie touri-
stische Betriebe emotionale Erlebnisse
für ihre Gäste schaffen, vermittelt die
IHK-Veranstaltung „Emotionen schaffen
Gäste“ (s. u).
„En vogue“ sind heute mehr denn je
Heimat und regionale Produkte: Im Ol-
denburger Land gibt es eine ganze
Reihe gelungener Beispiele dafür, wie
Gaststätten auf dem Land den Wandel
zur modernen Gastronomie erfolgreich
gemeistert haben. In unserer neuen
Serie „Lebendiger Landgasthof“ stellen
wir Ihnen einige davon vor. Los geht’s
in dieser Ausgabe mit dem Landgast-
haus Brüers in Hatten. Werfen Sie dazu
einen Blick auf die Seite nebenan.
Und noch ein Tipp zum Schluss: Die
IHK unterstützt Gastronomen mit dem
neuen „Gastro-Check“. In der Infobox
auf S. 7 lesen Sie, was Sie erwarten dür-
fen. I
Saisonumfrage Tourismus:
www.ihk-oldenburg.de/saisonumfrage
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erts
Autorin:Dorothee Schröder ist IHK-Referentin für Tourismus.
>>
Immer mehr Gäste nutzen Bewertungs- und Reservierungsportale für Gastronomie.
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Oldenburgische Wirtschaft November 2017 9
Lebendiger Landgasthof
Name:
Landgasthaus Brüers
Ort:
Munderloh, Gemeinde Hatten
Art der Gastronomie:
Modernes Landgasthaus mit klassischem
Restaurant und Bankettmöglichkeiten bis
zu ca. 200 Personen
Inhaber:
Familie Brüers seit 1. Mai 1911
Internetseite:
www.landgasthaus-brueers.de
Spezialität des Hauses:
„Mit Wild-Spezialitäten aus der
Region sorgen wir bei unseren
Gästen für ein Geschmackserlebnis.“
Christian Brüers und Christina
Mackenzie
Landgasthaus Brüers kocht à la carteNachdem wir vor 14 Jahren relativ naiv
und enthusiastisch den Gasthof über-
nommen hatten, mussten wir festzustel-
len, dass es ohne einen Umbau des
Restaurants nicht funktioniert. Verbun-
den mit unserem höheren Anspruch an
das Restaurant haben wir das Unterneh-
men zum Ausbildungsbetrieb weiterent-
wickelt. Heute setzen wir auf ein beson-
deres Ambiente, aufmerksamen Service
und bei unserem kulinarischen Angebot
auf einen hohen Grad an Frische, Qua-
lität und Eigenproduktion der Speisen.
Saisonale und regionale Produkte spie-
len bei uns eine große Rolle. Unser Per-
sonal schätzt Gäste, die sich begeistern
lassen, sowie die Herausforderung einer
À-la-carte-Küche mit regelmäßig wech-
selnder Speisenkarte. Über unsere Inter-
netseite können unsere Gäste fast alles
über uns erfahren. Es gibt dort einen
kulinarischen Kalender, Flyer, besonde-
re Aktionen und Stellenausschrei-
bungen. Über Facebook halten wir Kon-
takt zur Fangemeinde. Reservierungen
laufen auch über WhatsApp. Wir halten
es nach dem Credo von Wilhelm Busch:
„Lieber ein bißchen zu gut gegessen als
wie zu erbärmlich getrunken.“ (Christian
Brüers, Landgasthof Brüers)
S e r i e
Foto
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Bu
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10 Oldenburgische Wirtschaft November 2017
G a s t r o n o m i s c h e V e r a n s t a l t u n g e n
Fürs Feiern gelten besondere RegelnI Wer Hochzeiten, Gemeinschaftskohl-
fahrten und Co. veranstaltet, muss ge-
setzliche Vorgaben beachten und seine
Risiken abschätzen. Dazu gibt die Ber-
liner Rechtsanwältin Anja Smettan-
Öztürk Tipps.
Genehmigungen
Wird eine Veranstaltung im öffentlichen
Straßenraum oder auf öffentlichen Plät-
zen durchgeführt, benötigt der Veran-
stalter eine Sondernutzungserlaubnis
dafür. Diese ist beim zuständigen Ord-
nungsamt rechtzeitig einzuholen. Wei-
tere Genehmigungen können erforder-
lich werden, wenn zum Beispiel bei
Veranstaltungen Speisen und Getränke
zum Verzehr verabreicht werden oder
fliegende Bauten (wie Bühnentribünen
etc) errichtet werden. Auch diese sind
bei den zuständigen Ordnungsämtern
zu beantragen. Findet bei der Veranstal-
tung eine artfremde Nutzung von Im-
mobilien statt, muss auch hierfür eine
Genehmigung (Baugenehmigung) ein-
geholt werden. Schließlich darf die An-
meldung bei der GEMA nicht vergessen
werden, wenn auf der Veranstaltung
Musik gespielt wird. Ob eine Veranstal-
tung öffentlich ist, beurteilt sich nach
dem zugelassenen Personenkreis. Ins-
besondere kommt es darauf an, ob je-
dermann der Zutritt zur Veranstaltung
gestattet und der Zugang nicht auf ei-
nen bestimmten Personenkreis be-
schränkt ist, wie etwa einer Hochzeits-
feier. Wenn ein Veranstalter zum Beispiel
eine Disco/ein Event in einer stillge-
legten Stallanlage oder auf stillge-
legtem Bahngelände durchführen
möchte, handelt es sich um „artfremde“
Nutzung von Immobilien, die genehmi-
gungsbedürftig ist.
Verträge
Der Veranstalter geht eine Vielzahl von
Verträgen mit seinen Leistungsträgern,
wie beispielsweise Caterern, Bühnen-
bauern und Künstlern, ein. Hierbei han-
delt es sich in der Regel um die klas-
sischen schuldrechtlichen Verträge, die
das BGB kennt, also Mietverträge,
Dienstverträge, Kaufverträge und Werk-
verträge.
Zunächst sollten sich der Veranstalter
und sein Vertragspartner über die we-
sentlichen Leistungspflichten einigen
und diese fixieren, also Leistungszeit,
Leistungsort, Höhe der Vergütung und
Fälligkeit der Vergütung. Der weitere
Regelungsinhalt ist dann abhängig von
der Art des Vertrages. Bei einem Künst-
lervertrag zum Beispiel wären wichtige
Vertragsbestandteile die konkrete Be-
zeichnung der Vertragsparteien, der
genaue Auftrittsort und Auftrittstermin,
Steuerfragen (wie etwa die Abgabe zur
Künstlersozialkasse oder ob dem Künst-
ler Umsatzsteuer zu zahlen ist), die
Übernahme von Reise - und Übernach-
tungskosten, die technischen Anforde-
rungen, Folgen bei Veranstaltungsaus-
fall, Verschiebung oder der Verhinde-
rung des Künstlers sowie Urheber- und
Leistungsschutzrechte.
Als Veranstalter sollte man die Chancen
erkennen, die vertragliche Verein-
barungen bieten. Denn Verträge schaf-
fen Klarheit und dienen im Ernstfall
Beweiszwecken. Verträge sollte man
jedoch nur mit den nötigen Aspekten >>>
Titelthema
Damit die Gäste unbeschwert feiern können, müssen Gastronomen einige rechtliche Regelungen beachten.
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12 Oldenburgische Wirtschaft November 2017
versehen. Wichtig: Auch ohne
Regelung befindet man sich nicht im
rechtsleeren Raum, denn es gilt das
Bürgerliche Gesetzbuch (BGB).
Versicherungen
Bei den Versicherungen sind insbeson-
dere drei zu nennen. Der Veranstalter
sollte unbedingt eine Veranstaltungs-
haftpflichtversicherung haben. Diese
sichert die besonderen veranstaltungs-
immanenten Risiken ab. Weiterhin sollte
der Veranstalter über eine Veranstal-
tungsausfallversicherung verfügen.
Wenn zum Beispiel aufgrund schlechten
Wetters ein Open-Air-Festival abgesagt
werden muss, hat der Besucher das
Recht, sein Eintrittsgeld zurückzufor-
dern. Im Umkehrschluss bleibt der Ver-
anstalter auf einer Vielzahl von Kosten
„sitzen“, die nur über eine Veranstal-
tungsausfallversicherung aufgefangen
werden können. Schließlich ist an eine
Elektronikversicherung zu denken, da
häufig bei Veranstaltungen wertvolle
Technik angemietet oder eingesetzt
wird.
Haftung und Sicherheit
Jeden Veranstalter treffen bei der
Durchführung eines Events Verkehrs-
sicherungspflichten. Diese sind nicht
immer gleich, sondern bemessen sich
nach verschiedenen Kriterien (s. r.).
Dass die Vorgaben der Versammlungs-
stättenverordnung, soweit diese zu
berücksichtigen ist, eingehalten sind,
ist dabei Mindestmaß. Diese Verord-
Sind solche Klauseln wirksam?
„Wir behalten uns vor, die Veran-
staltung räumlich oder zeitlich zu
verschieben.“
Nein, der Änderungsvorbehalt ist so
zu weitreichend, er müsste z.B. einen
konkreten Ort beinhalten, wohin die
Veranstaltung räumlich verschoben
werden kann.
„Wir übernehmen keine Haftung für
mitgebrachte Sachen.“
Auch diese Klausel ist zu weitgehend
und daher unwirksam, da z. B. für an
einer Garderobe gegen Entgelt ab-
gegebene Sachen die Haftung nicht
generell ausgeschlossen werden darf.
Hier würde sich dann eher empfehlen,
einen Hinweis zu erteilen, dass Wert-
gegenstände (z. B. Handy, Geldbörse)
aus den Jacken / Taschen zu entfernen
sind.
„Wir übernehmen keine Haftung
für Körperschäden, insbesondere
Gehörschäden, die sich durch den
Besuch der Silvesterveranstaltung
einstellen.“
Ein genereller Haftungsausschluss für
Körper- und Gesundheitsschäden ist
immer unwirksam. Verletzt der Veran-
stalter Sicherungspflichten, muss er für
kausale Schäden einstehen. Realisiert
sich hingegen nur das allgemeine
Lebensrisiko des Gastes (z. B. aufgrund
einer Überempfindlichkeit oder
eigener Unachtsamkeit) haftet der
Veranstalter ohnehin nicht.
„Änderungen des Programms bleiben
ausdrücklich vorbehalten.“
Gibt der Veranstalter einen konkreten
Programmablauf und Inhalt vor,
gelten diese Punkte als „zugesicherte
Eigenschaften“ seiner Veranstaltung,
für die er einzustehen hat. Fallen z. B.
maßgebliche Punkte des beworbenen
Programms aus, könnte der Gast Min-
derung des Kartenpreises verlangen.
Dies gilt im Übrigen auch für das Vor-
programm. Allenfalls geringfügige Än-
derungen, die die Veranstaltung in ih-
rem wesentlichen Gehalt nicht ändern,
kann sich der Veranstalter vorbehalten
(z. B. geringfügige zeitliche Ablaufän-
derung). (Anja Smettan-Öztürk)
Foto
: Wo
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ich
Autorin:Anja Smettan-Öztürk ist Rechtsanwältin für Tourismus- und Reiseverkehrsrecht, Vertragsrecht und Ver-kehrsrecht in Berlin.
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fik:
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>>>
Titelthema
nung ist bun-
deslandspezifisch
und gilt bei Veran-
staltungen in Ver-
sammlungsräu-
men von mehr als
200 Besuchern bezie-
hungsweise bei Veran-
staltungen im Freien bei
mehr als 1000 Besuchern.
Sie regelt Fragen zum Bei-
spiel zur Bestuhlung, Sicher-
heitsbeleuchtung, Rauchab-
zug und Anzahl und Lage der
Notausgänge. Weitere Kriterien
im Hinblick auf die Sicherungspflich-
ten des Veranstalters sind der ange-
sprochene Teilnehmerkreis, die Anzahl
der Teilnehmer, die besondere Spezifik
der Veranstaltung. Für jede Veranstal-
tung oder Veranstaltungsart sollte der
Veranstalter ein Sicherungskonzept
haben und dieses im besten Fall mit
allen Beteiligten, die für die Absiche-
rung der Veranstaltung verantwortlich
sind, also unter anderem Security, Sa-
nitäter und Feuerwehr, abstimmen.
Damit kann bereits dem Entstehen von
Schäden erheblich entgegen gewirkt
werden. I
Oldenburgische Wirtschaft November 2017 13
Region
Büromöbel
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I n i t i a t i v e V e r A
Senioren unterstützen mit Erfolg Azubis I Oldenburg. Seit 2015 engagiert sich
die bundesweite Initiative VerA (Vermei-
dung von Ausbildungsabbrüchen) auch
im Oldenburger Land. Ihr Ziel ist es,
Auszubildende bei der Bewältigung von
Krisen und Problemen so zu unterstüt-
zen, dass sie ihre Ausbildung erfolgreich
abschließen können. Dafür werden sie
von den sogenannten Senior Experten
ehrenamtlich betreut. Die bundesweit
rund 1200 Senioren und Seniorinnen
verfügen über viel Berufserfahrung, von
der sie die jungen Leute profitieren las-
sen wollen.
Regionalkoordinatorin Siegrid Schweng-
ber berichtet zur bisherigen Arbeit der
Initiative in der Region: „Wir haben unser
Netzwerk auf inzwischen über 50 Exper-
ten aufgebaut und rund 100 Azubis
unter die Arme gegriffen.“ 50 neue An-
fragen gebe es bereits, darunter auch
von geflüchteten Menschen. Sie mach-
ten rund 30 Prozent der Anfragen aus,
Tendenz steigend.
Die Probleme der Hilfesuchenden seien
meist fachlicher und sprachlicher Natur,
so Schwengber. Daneben begleiteten
die Ehrenamtlichen die jungen Leute
aber beispielswiese auch mal zur Joba-
gentur oder bei Behördengängen. Dabei
gehe es häufig darum, das Selbstver-
trauen der Auszubildenden zu stärken.
Zweimal im Jahr treffen sich die Ehren-
amtlichen, um Erfahrungen auszutau-
schen. „Viele möchten mit ihrem Enga-
gement der Gesellschaft etwas zurück-
geben und ihre Zeit sinnvoll nutzen. Das
verschafft Befriedigung und Erfolg.
Außerdem lernen beide Seiten dazu“,
sagt Schwengber. Die Erfolgsquote des
Konzepts von 80 Prozent motiviere da-
zu dranzubleiben.
Weitere Mitwirkende sind beim SES,
dem Senior Experten Service, willkom-
men. Wer ehrenamtlicher Berater wer-
den möchte, wird in einem zweitägigen
Seminar in Oldenburg geschult. Die IHK
und die Handwerkskammer unterstüt-
zen die Initiative. (schw/kk) I
Kontakt: Siegrid Schwengber, VerA, Tel.: 0441 21988850;
www.ihk-oldenburg.de (Nr. 3396796)
V. l.: Siegrid Schwengber, Ludger Wester (IHK), Josef Stukenborg (VerA) und Heinz Auktun (Handwerks-kammer) zogen eine Zwischenbilanz der Initiative.
Foto
: IH
K
14 Oldenburgische Wirtschaft November 2017
S t u d i e v o n I H K u n d S t a d t v e r ö f f e n t l i c h t
Alternativen zu Fahrver boten in Oldenburgs Innenstadt
Region
G r o ß r a u m - u n d S c h w e r l a s t v e r k e h r
Anträge viel schneller bearbeitenI Berlin/Hannover. Mit einem erneuten
Schreiben haben sich 30 Wirtschaftsver-
bände, darunter der DIHK (Deutscher
Industrie- und Handelskammertag), an
die Verkehrsminister der Länder ge-
wandt. Die Verbände fordern, dass die
Bearbeitungszeit für Anträge für Groß-
raum- und Schwertransporte reduziert
wird. Diese liegt derzeit bei bis zu acht
Wochen. Die Wirtschaft fordert hinge-
gen maximal fünf Tage für die Bear-
beitung der Anträge.
Bereits im Juli hatte es ein erstes
Schreiben gegeben, in dem auf die exi-
stenzbedrohende Situation für zahl-
reiche Unternehmen hingewiesen wur-
de. Das neue Schreiben beinhaltet ei-
nen Maßnahmenkatalog, mit dem die
Bearbeitungszeiten gesenkt werden
können.
Die Oldenburgische IHK hatte sich
ebenfalls an die zuständigen Stellen
gewandt und gefordert, dass die Bear-
beitungszeiten reduziert werden. Wei-
tere Gespräche zu diesem Thema folgen
im November. (ogo) I
www.ihk-oldenburg.de (Nr. 3779976)
I Oldenburg. Die IHK und die Stadt set-
zen sich gemeinsam dafür ein, die Be-
lastungen durch Stickstoffdioxide zu
senken und dabei restriktive Maßnah-
men wie Fahrverbote zu vermeiden.
Deshalb haben sie ein Gutachten zur
Erreichbarkeit der Oldenburger Innen-
stadt in Auftrag gegeben, das am Diens-
tag, 24. Oktober, vorgestellt wurde. Es
zeigt „Maßnahmen für einen funktionie-
renden Wirtschaftsverkehr“ auf. Erarbei-
tet hat die Studie die IGES Institut GmbH
in Berlin.
Das Gutachten enthält sieben Vorschlä-
ge wie zum Beispiel ein Lieferzonen-
Management, ein betriebliches Mobili-
tätsmanagement und den verstärkten
Einsatz von Lastenrädern und E-Mobi-
lität. Sie zielen sowohl darauf ab, die
Emissionen von Stickoxiden zu senken
als auch negative Auswirkungen etwai-
ger restriktiver Maßnahmen (zum Bei-
spiel Umweltzone, Blaue Plakette) für
die Bewohner, Pendler, Gäste und Ge-
werbetreibenden in der Innenstadt zu
vermeiden. Die vorgeschlagenen Maß-
nahmen sollen nachhaltig wirken.
„Das betriebliche Mobilitätsmanage-
ment, das wir als eine Maßnahme vor-
schlagen, birgt riesige Potentiale“, sagt
Dr. Andreas Brenck, Projektleiter Mobi-
lität bei der IGES
Institut GmbH.
„Die Vorschläge
sollen dazu beitra-
gen, den Verkehr
in Oldenburg lang-
fristig zu optimie-
ren, anstatt ihn zu
verbieten“, sagt Felix
Jahn, Geschäftsführer der
IHK für Verkehr. „Zur Immissi-
onsminderung bergen sie große, noch
weitgehend ungenutzte Potentiale. Sie
können nicht nur dazu beitragen, Stick-
oxide, sondern auch Luft- und Lärme-
missionen des Verkehrs zu reduzieren,
die Erreichbarkeit Oldenburgs zu ver-
bessern und damit die Attraktivität des
Wirtschaftsstandortes insgesamt zu
steigern“, so Jahn. Fahrverbote hinge-
gen würden der Stellung Oldenburgs
als Oberzentrum großen Schaden zu-
fügen.
„Die Studie zeigt Maßnahmen, um die
Innenstadt von vermeidbaren Emissi-
onen zu entlasten“, so Prof. Müller, Lei-
ter des Amtes für Straßenbau und Ver-
kehr der Stadt Oldenburg. „Wir wollen
die Stadt gut erreichbar halten, auch
ohne Fahrverbote anordnen zu müs-
sen“, so Müller weiter.
„Die im Ergebnis der Studie formu-
lierten Maßnahmen sind eine Grundla-
ge für die weiteren Planungen und
Abstimmungen, um gemeinsam eine
zu Gunsten der Luftqualität veränderte
Mobilität im Bereich der Innenstadt zu
erreichen. IHK und Stadt wollen hier
auch mit den betroffenen Betrieben ins
Gespräch kommen“, erklärt Stadtbau-
rätin Gabriele Nießen. (mb) I
Studie als Download:
www.ihk-oldenburg.de (Nr. 3435242)
Restriktive Maßnahme wie die Einrichtung einer Umwelt-zone oder die Einführung der Blauen Plakette will die IHK für die Oldenburger Innenstadt vermeiden.
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16 Oldenburgische Wirtschaft November 2017
Region
Tanker für flüssiges Erdgas (LNG)
I m p o r t t e r m i n a l f ü r L N G
Wilhelmshaven hat beste VoraussetzungenI Oldenburg. In Deutschland fehlt ein
Import-Terminal für LNG (liquefied na-
tural gas). In einer neuen Studie wurde
nun untersucht, welche Marktpotentiale
LNG bietet und welche geeigneten
Standorte es für ein Import-Terminal an
der deutschen Nordseeküste gibt. Diese
Studie hat die IHK mit Partnern aus der
Region in Auftrag gegeben.
Welche Potentiale bietet LNG?
LNG ist verflüssigtes Erdgas (liquefied
natural gas). Zur Verflüssigung wird das
Erdgas auf minus 162 Grad Celsius ab-
gekühlt und erhält dabei die bis zu
600-fache Dichte gegenüber konventi-
onellem Erdgas. Hierdurch lässt sich LNG
wirtschaftlich sinnvoll über große Di-
stanzen mit dem Schiff transportieren.
Es besteht die Möglichkeit, LNG welt-
weit einzukaufen und somit die eigene
Gasversorgung nachhaltig zu sichern
und von den konventionellen Pipeline-
gas-Anbietern unabhängig zu machen.
Die Studie hat gezeigt, dass zahlreiche
Lieferanten, von denen wir seit Jahr-
zehnten Erdgas per Pipeline beziehen,
zukünftig nicht mehr in ausreichender
Menge Erdgas werden liefern können.
Ab 2028 wird eine Versorgungslücke
prognostiziert, die nur durch LNG sinn-
voll geschlossen werden könne.
Zudem wird LNG im Bereich der Schiff-
fahrt als ein wichtiger Treibstoff der
Zukunft angesehen, da in den SECA-
Gebieten, den Umweltzonen auf dem
Meer – dazu zählt auch die Nordsee –
strenge Emissionsgrenzwerte eingehal-
ten werden müssen. Diese Grenzwerte,
die in Zukunft verschärft werden, sind
entweder nur mit teurem Marinediesel-
öl oder bei der Verwendung von klas-
sischem Schiffsdiesel nur mit aufwen-
digen und kostspieligen Abgasreini-
gungsanlagen einzuhalten. Mit LNG
lassen sich diese Grenzwerte problem-
los erreichen, da kein Schwefel und kei-
ne Stickoxide im Fahrbetrieb emittiert
werden. Zudem ist die Energieeffizienz
von Gas gegenüber Schiffsdiesel größer.
Welches Ziel verfolgt die
Studie?
Die Vorteile von LNG liegen also auf der
Hand. Das Problem ist, dass Deutsch-
land als viertgrößte Volkswirtschaft der
Welt noch keine LNG-Versorgungsinfra-
struktur besitzt.
Vor allem fehlt ein nationaler Import-
Foto
: © fo
tma
rt -
Foto
lia.c
om
Oldenburgische Wirtschaft November 2017 17
I Oldenburg/Nordenham. Er ist Flugge-
rätmechaniker bei Aerotec in Norden-
ham und arbeitet in der Montage, unter
anderem am Langstreckenflugzeug
A 350. Im Schichtdienst montiert Martin
Lipski Strukturteile und Halter. Beruflich
will der 24-jährige weiter voran kom-
men, deshalb lässt er sich derzeit wei-
terbilden zum Technischen Betriebswirt
– eine Weiterbildung, für die er ein Sti-
pendium des Bundesbildungsministe-
riums nutzt.
Von diesem Stipendium kann er profi-
tieren, weil er seine auf drei Jahre ver-
kürzte Ausbildung bei Aerotec 2013 mit
gut und zudem guter Punktzahl absol-
viert hatte. 7200 Euro stehen ihm seit-
dem für Weiterbildung zu. Diese Summe
wird Lipski voll ausschöpfen.
Er hat das Geld zunächst eingesetzt, um
in einer Sprachschule auf Malta zwei
Wochen seine Englischkenntnisse zu
vertiefen. Eine Klasse mit fünf Teilneh-
mern, der Unterricht intensiv. Seit Juni
strebt er nun mit der
staatlichen Förderung
auf den Abschluss
Technischer Betriebs-
wirt zu. Der Unterricht:
berufsbegleitend, 15
Monate, jeden Sams-
tag acht Stunden, in
Bremen.
Lipski will bei Aerotec
bleiben. „Ein Top-Ar-
beitgeber“, sagt er. Ei-
nen Karriereplan hat er
im Kopf, bei dessen Umsetzung ihm
eben das Stipendium hilft. Meister oder
Planer könne er sich vorstellen, sagt
Lipski. Oder auch eine Tätigkeit im Be-
reich Industrial Engineering.
Karriere-Anreiz
Mit dem Weiterbildungsstipendium
wird Absolventen einer Berufsausbil-
dung wie Lipski ein Anreiz zur Karriere
geboten. Sie können drei Jahre mit bis
zu 2400 Euro pro Jahr gefördert werden,
wenn sie zu Beginn der Förderung jün-
ger als 25 Jahre sind und besonders
gute Leistungen erbracht haben. Einen
Eigenanteil von zehn Prozent pro Maß-
nahme trägt der Stipendiat. (mb) I
Ansprechpartnerin: Tina Güring, IHK, Tel.: 0441 2220-363, E-Mail: tina.guering@
oldenburg.ihk.de; www.ihk-oldenburg.de/weiterbildungsstipendium
terminal, um die nationale Versorgung
zu sichern. Als Küsten-IHK mit Wilhelms-
haven als der wichtigsten deutschen
Energiedrehscheibe in unserer Region
haben wir im Frühjahr 2017 gemeinsam
mit der Wilhelmshavener Hafenwirt-
schaftsvereinigung e. V., dem Maritimen
Strategierat Weser-Ems und dem Kom-
petenzzentrum GreenShipping Nie-
dersachsen eine Potentialstudie in Auf-
trag gegeben, um die Möglichkeiten
zur Errichtung einer LNG-Versorgungs-
infrastruktur in Deutschland zu ermit-
teln. Mit der Studie sollten die Potenti-
ale von LNG auf dem deutschen Markt
ermittelt und potentiell geeignete
Standorte an der deutschen Nordsee-
küste für die Errichtung eines deut-
schen LNG-Importterminals untersucht
werden.
Zu welchem Ergebnis kommt die Studie?
Die Studie, am 25. Oktober in Leer prä-
sentiert, kommt zu dem Ergebnis, dass
Wilhelmshaven als der wichtigste deut-
sche Energieimporthafen im Vergleich
mit anderen potentiellen Standorten
an der deutschen Nordseeküste die
besten Voraussetzungen für die Errich-
tung eines LNG-Importterminals bietet.
Insbesondere hinsichtlich der nau-
tischen Gegebenheiten und der Anbin-
dung an das deutsche Gaspipelinenetz
für die Energieversorgung weist die
Stadt im Vergleich Merkmale auf, die
an Vergleichsstandorten nicht vorzu-
finden sind. Darüber hinaus können
sämtliche Seehäfen in der Deutschen
Bucht auf kurzem Wege von Wilhelms-
haven aus mit LNG – dem Treibstoff der
Zukunft für die Schifffahrt – versorgt
werden.
Zur Umsetzung eines LNG-Importter-
minals in Wilhelmshaven soll eine Ko-
ordinationsstelle mit eigenem Busi-
ness-Plan eingerichtet werden. An-
schließend ist die Gründung einer
Projektgesellschaft für die Umsetzung
geplant. Deren erste Aufgaben: die Vor-
bereitung und Begleitung einer Reali-
sierungsstudie zur Gewinnung von
Investoren. Zudem soll die Politik auf
Landes-, Bundes- und EU-Ebene für die
Errichtung eines deutschen LNG-Im-
portterminals gewonnen werden. (Mar-
tin Heine) I
www.ihk-oldenburg.de/lng
W e i t e r b i l d u n g s s t i p e n d i u m
Bund fördert junge Talente
Stipendiat Martin Lipski aus Nordenham
Foto
: IH
K
Region
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E i n z e l h a n d e l
„Tolle Beispiele“I Verden/Oldenburger Land. Das fami-
liengeführte Unternehmen „Wohncen-
ter Nordenham“ und die Wildeshauser
Initiative „BEElocal“ gehören zu den
Gewinnern des niedersachsenweiten
Wettbewerbs „Gemeinsam aktiv –
Handel(n) vor Ort“.
Bei dem Wettbewerb ging es um neue
Strategien und Konzepte zur Belebung
und Stärkung des Einzelhandels in
Städten und Gemeinden mit bis zu
50.000 Tausend Einwohnern. Ausge-
richtet hatten ihn das Wirtschaftsmini-
sterium in Hannover, die IHK Nie-
dersachsen, der Genossenschaftsver-
band Weser-Ems sowie der Nordenham
Marketing und Touristik e. V. Die Haupt-
preise waren mit 10.000, 5000 und 3000
Euro dotiert.
Der sichtbare Wandel im Han-
del, vor allem in strukturschwa-
chen Gegenden, war für die
Initiatoren der Hauptgrund für
den Wettbewerb. Demogra-
fische Entwicklung, Digitalisie-
rung und verändertes Kunden-
verhalten seien die größten
Herausforderungen, mit denen der
stationäre Einzelhandel zu kämpfen hat.
„Der Wettbewerb hat tolle Beispiele
sichtbar gemacht. Es gibt herausra-
gende Aktivitäten im Handel, die Vorbild
sein können“, so Carola Havekost, IHK-
Geschäftsführerin für den Bereich Han-
del.
Bei der Preisverleihung vor 100 Gästen
in Verden sagte Wirtschaftsminister Olaf
Lies: „Wenn wir lebendige und attraktive
Innenstädte wollen, müssen wir gegen-
steuern und uns auf die Suche nach
neuen Ideen und Konzepten machen
und sogar die Vorteile des Onlinehan-
dels nutzen lernen. Inspirierende und
nachahmungswerte Projekte haben wir
ausgezeichnet“. Der Jury lagen 56 Be-
werbungen vor.
In der Kategorie Einzelhandel ging der
Platz eins an das „Wohncenter Norden-
ham“. Dabei handelt es sich um ein
Julia und Hendrik Lenz vom Wohncenter Nordenham mit Niedersachsens Wirtschaftsminister Olaf Lies (r.)
Foto
s: IH
K S
tad
e
Unternehmer im ecopark wissen:
Wo Mitarbeiter sich wohlfühlen, da
leisten sie gute Arbeit. Investieren
auch Sie in ein gutes Umfeld – für Ihre
Mitarbeiter und für Ihr Unternehmen.
Im ecopark an der Hansalinie A1.
ecopark – der Qualitätsstandort.
Das ideale Umfeld.
klassisches Vollsortiments-Möbelhaus
mit Küchen auf der „grünen Wiese“ (Ge-
werbegebiet) in Nordenham. Das Mö-
belhaus möchte mit Veranstaltungsrei-
hen zusammen mit Einzelhändlern aus
der Innenstadt dazu beitragen, die Leer-
stände in der Innenstadt zu bekämpfen,
Händler zu unterstützen, Arbeitsplätze
am Ort zu halten und zusätzliche Um-
sätze zu generieren. Es stellt seine
Räumlichkeiten zur Verfügung und bie-
tet damit örtlichen Händlern eine Platt-
form, sich und ihre Geschäftsmodelle zu
präsentieren. Die Veranstaltungen sind
für die sich präsentierenden Händler
und für die Besucher kostenfrei.
Platz zwei ging in dieser Kategorie an
das Modehaus Maas in Bassum, Platz
drei an die Buchhandlung Wortspiel in
Wunsdorf.
In der Kategorie Gemeinschaftsinitiati-
ven/Genossenschaftsmodelle belegte
die Wildeshauser Initiative „BEElocal“
den ersten Platz. Sie entstand 2015
durch engagierte Einzelhändler. Ein Gü-
tesiegel kennzeichnet Wildeshau-
ser Unternehmen, die bestimmte Qua-
litätskriterien erfüllen, wie etwa einen
Beitrag für das gemeinschaftliche Leben
und den Zusammenhalt in Wildeshau-
sen, sichere Arbeitsplätze, die Attrak-
tivität der Stadt, Steuern vor Ort und
die Übernahme kultureller und sozialer
Verantwortung, indem sie lokale Ver-
eine und Institutionen unterstützen.
Jetzt geht BEElocal auch online und
bietet zum Beispiel Gutscheinsysteme
an, die von Unternehmen der Stadt an-
geboten und nur bei anderen Unter-
nehmen in der Stadt eingelöst werden
können.
Den ersten Platz belegte in dieser Kate-
gorie der Zusammenschluss „Starke
Partner Papenburg“, den zweiten Platz
die „Bergstraßen-Initiative“ aus Worps-
wede. (eb/mb) I
Freuten sich über den ersten Platz von BEElocal (v. l.): Karsten Poppe, HGV-Chef Johannes Lenzschau, Bürgermeister von Wildeshausen Jens Kuraschinski, Olaf Lies, Daniela Baron vom Stadtmarketing Wildeshausen und Lars Eckhoff (Benity GmbH).
20 Oldenburgische Wirtschaft November 2017
Region
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U n t e r n e h m e r t a u s c h e n s i c h a u f I H K - V e r a n s t a l t u n g a u s
Sport-Sponsoring wichtig für RegionI Oldenburg. „Wir sind eine Region mit
einer starken Wirtschaft, daraus kann
sich ein starkes Sport-Sponsoring ent-
wickeln!“ Dies erklärte IHK-Präsident
Gert Stuke bei einem Austausch von
Unternehmensvertretern über Vorteile
und Möglichkeiten des Sport-Sponso-
rings.
„Wer hat was davon?“ Dieser Frage ist
Renate Imoberdorf (Königswinter) mit
einer Studie nachgegangen, die sie der
Diskussionsrunde vorstellte. Objekt der
Studie: Die Telekom Baskets Bonn. Als
Wissenschaftlerin hat sie die ökono-
mischen und gesellschaftlichen Effekte
des Basketball-Erstligisten für Bonn
untersucht. Eine Stadt, die zwar größer
als Oldenburg sei, aber in mancher Hin-
sicht vergleichbar, so Imoberdorf. Ein
Aspekt: Weder in Bonn noch in Olden-
burg gibt es einen Fußball-Bundesli-
gisten.
Das Fazit der Studie: Es lohnt sich sehr
für Bonn, einen Basketball-Bundesli-
gisten zu beheimaten. Der Verein ist ein
Wirtschaftsfaktor, er sorgt für Steuern
und Umsätze, was sich auch in Zahlen
ausdrücken lässt. Imoberdorf hat mit
ihrem Team im Fall der Telekom Baskets
allein einen jährlichen Steuereffekt für
die Stadt am Rhein von rund 400.000
Euro errechnet.
Der Verein ist zudem Sympathieträger,
denn mit den Telekom Baskets identi-
fizieren sich viele Bonner, so die Studie.
Er investiert außerdem erheblich in
soziale Projekte und die Förderung von
Kindern und Jugendlichen. Die Fans, so
ein weiteres Ergebnis, sind für die Wirt-
schaft eine attraktive Zielgruppe.
Sport-Sponsoring sei für viele Unter-
nehmen aber noch ein Fremdwort, so
die Erfahrung von Hermann Schüller,
Unternehmer und Sprecher der EWE
Baskets-Geschäftsführung. „Für uns gibt
es im Kontakt mit den Unternehmen
viel zu erklären.“ Neben dem klas-
sischen Sponsoring biete man als Spon-
sornehmer den Unternehmen auf sie
zugeschnittene, kreative Lösungen.
Beim Sponsoring gehe man in die Brei-
te, fördere aber auch bewusst den Spit-
zensport in der Region, so Gerhard Fi-
and, Vorstandsvorsitzender der Landes-
sparkasse zu Oldenburg und Gastgeber
der Diskussionsrunde. Markenbekannt-
heit, Aufmerksamkeit bei potenziellen
Kunden, Kontakte durch Netzwerken
unter Sponsoren und vieles mehr – das
kann Sponsoring für Unternehmen be-
wirken, waren sich die bereits spon-
sernden Diskussionsteilnehmer schnell
einig.
Viele betonten einen weiteren Aspekt,
der für sie gerade heute besonders
wichtig sei: Regional sponsern heiße,
etwas fürs Employer Branding zu tun:
Es helfe, Fachkräfte in die Region zu
holen und sie zu binden. Denn Sport-
Sponsoring sei ein Gewinn fürs Image,
sagte Stefan Niemeyer, Unternehmer
aus Essen/Oldenburg sowie Geschäfts-
führer und Hauptsponsor des Basket-
ball-Zweitligisten RASTA Vechta. „Für die
Gewinnung von Mitarbeitern ist Sport-
Sponsoring ein sehr wichtiger Hebel“,
meinte auch Klaus-Hinrich Vater, Unter-
nehmer, Präsident der IHK zu Kiel und
ehemaliger Aufsichtsrat des Handball-
Bundesligavereins THW Kiel.
Junge Fachkräfte ziehe es in die Metro-
polen, sagte Willi Lemke, ehemaliger
Werder Bremen-Manager. „Als Region
müssen Sie deshalb zusammenhalten!“,
so sein Appell. Und Sponsoring sei eben
eine Möglichkeit, junge Leute zu halten
und zu gewinnen. (mb) I
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Foto
: Bo
ge
Autozulieferer BOGE eröffnet neues Werk in Mexiko
Damme/San Luis Potosí (Mexiko). Die Boge Rubber & Plastics Group (Damme,
Kreis Vechta) baut ihre globale Präsenz aus. Der Automobilzulieferer hat im Okto-
ber sein neues Werk in Mexiko eröffnet. Es liegt rund 400 Kilometer nordwestlich
von Mexiko-Stadt in San Luis Potosí. Die Gesellschaft firmiert unter Boge Rubber &
Plastics Mexico S.A. de C.V. Am neuen Standort produziert Boge Produkte sowohl
in den Bereichen Schwingungstechnik für Fahrwerk und Antriebsstrang als auch
im Bereich Kunststoffkomponenten für die Automobilindustrie. Zu den ersten
Kunden gehören Daimler und der VW-Konzern. Es liegen laut Boge Aufträge für
Jahresumsätze in zweistelliger Millionenhöhe bis zum Jahr 2029 vor. Start der
Serienbelieferung soll im Sommer 2018 sein. „Das Werk in Mexiko wird eine bedeu-
tende strategische Rolle in unserem globalen Produktionsnetzwerk spielen“, sagte
CEO Dr. Torsten Bremer bei der Eröffnung. Die globale Präsenz des Unternehmens
umfasst mit dem Standort in Mexiko derzeit elf Produktionsstandorte in acht Län-
dern auf vier Kontinenten. (eb)
Dr. Torsten Bremer, CEO von Boge Rubber & Plastics, bei der Werkseröffnung.
Unternehmen
V o l k s b a n k e n u n d R a i f f e i s e n b a n k e n i n W e s e r - E m s
Herausforderung ChinaI Dinklage. China, USA, Europa – einen
großen Bogen schlug bei einem Vortrag
in Dinklage der Moderator des ZDF-
Heute-Journals, Dr. Claus Kleber. Er
sprach beim Presseabend der Arbeits-
gemeinschaft der Volksbanken und
Raiffeisenbanken in Weser-Ems.
Der Amerika-Kenner und weit gereiste
Korrespondent analysierte auch den
Erfolg von Donald Trump bei der Präsi-
dentschaftswahl. „Die Eliten unter Oba-
ma haben falsche Zahlen geliefert“,
nannte Kleber einen der Gründe. Die
Einkommenssituation der amerika-
nischen Gesellschaft sei geschönt dar-
gestellt worden. Sie habe sich unter
Obama verschlechtert, eine Katastrophe
sei dies aus Sicht vieler Amerikaner, die
es gewohnt seien, dass es immer nach
oben gehe. Außerdem: Trumps Wahl-
kampfteam habe Daten aus Social Me-
dia umfassend genutzt und das Team
Hillary Clintons mit einer „Mischung aus
High-Tech, Algorithmen und persön-
licher Wähleransprache“ übertroffen.
Unter der Präsidentschaft Trumps seien
die USA nun auf dem Weg, sich aus glo-
baler Verantwortung zurückzuziehen
und in wichtigen Gegenden den An-
schluss zu verpassen. So hätten sie nach
neun Monaten Trump im Südpazifik an
Einfluss verloren. China und die USA im
Südpazifik – das sei das Konfliktfeld des
21. Jahrhunderts.
China baue seinen Einfluss rasant aus,
wie Kleber anschaulich beschrieb. Dazu
zählen die Übernahme von Häfen und
Infrastruktur-Investitionen. „Es gibt wei-
tere chinesische Riesenprojekte, die aber
unter dem Radar bleiben.“
Auch technologisch fordere das Riesen-
reich den Westen heraus. So könnte
Shanghai dem amerikanischen Silicon
Valley den Rang ablaufen. „Was China
begonnen hat, fordert uns mit Haut und
Haaren“, sagte Kleber, der sich wünsch-
te, Europa solle China mehr Aufmerk-
samkeit widmen und sich gemeinsam
positionieren. „Es ist Zeit, die Krämersee-
len-Mentalität aufzubrechen.“(mb) I
Claus Kleber beim Vortrag im Burghotel Dinklage
Vogelsang übernimmt bebaEssen (Oldb.). Die Vogelsang GmbH & Co. KG, Spezialist
für individuell konfigurierbare Maschinen, hat zum 1.
September den ebenfalls in Essen (Oldenburg) ansäs-
sigen Hersteller beba Mischtechnik GmbH übernommen.
beba entwickelt und fertigt seit über 50 Jahren Zwangs-
mischer sowie Schaummischer, vom Bohrmaschinen-
aufsatz bis hin zu großen Verfahrensanlagen. Die beba
Mischtechnik firmiert ab sofort als beba Technology
GmbH & Co. KG und wird zu einer Tochtergesellschaft
der Vogelsang-Holding Hugo Vogelsang Maschinenbau
GmbH. Vogelsang übernimmt alle derzeitigen Mitarbei-
ter. Gemeinsam mit dem amtierenden Geschäftsführer
Ulrich Witte positioniert sich Vogelsang als Lösungsan-
bieter in der Mischtechnik, um den steigenden Anfor-
derungen vor allem im Bereich der Nahrungsmittel- und
Non-Food-Industrien gerecht zu werden. Zu den Kunden
zählen darüber hinaus die Bauindustrie sowie Chemie-
und Pharma-Unternehmen. (pm/kk)
Gutes HalbjahrDie 55 Volksbanken und Raiffeisenbank der
Region haben sich im ersten Halbjahr 2017
positiv entwickelt. Deren Ertragskraft sei gut
und im bundesweiten Vergleich der Genos-
senschaftsbanken überdurchschnittlich.
Das Kreditvolumen sei um 3,9 Prozent auf
19 Milliarden Euro gestiegen; das Einlagen-
geschäft um 6,4 Prozent auf 16, 8 Milliarden.
Dies berichtete in Dinklage Lambert Meyer,
der Vorstandsvorsitzende der Arbeitsge-
meinschaft der Volksbanken und Raiffeisen-
bank. Er kritisierte erneut die Regulatorik,
die den Banken auferlegt wird als „teils
überzogen und falsch“. Bei der Digitalisie-
rung werde die Bankengruppe weiter
voranschreiten.
Wie Meyer kritisierte Johannes Freundlieb,
Verbandsdirektor des Genossenschafts-
verbandes Weser-Ems, die Vorschläge zum
Aufbau einer europäischen Einlagensiche-
rung. Dies würde dem deutschen Sparer
schaden, deshalb müsse die Bundesregie-
rung dem Einhalt gebieten. Er forderte
außerdem eine Wende bei der Geldpolitik
der Europäischen Zentralbank. (mb)
Semco Glasdesign bautVor den Toren Bad Zwischenahns entsteht der neue Standort von
Semco Glasdesign, eine 4500 Quadratmeter große Produktions-
halle und ein zweigeschossiges Bürogebäude. Das Vorhaben kostet
4,7 Millionen Euro. Der neue Standort soll Mitte 2018 von den
45 Mitarbeitern bezogen werden. Das Bürogebäude wird mit einer
Ganzglasfassade gestaltet.
Die Semco-Gruppe (Westerstede) zählt mit Ihren 18 Standorten
zu den größten Flachglasveredlern Westeuropas und beschäftigt
1450 Mitarbeiter. Der Schwerpunkt von Semco Glasdesign liegt
auf individuellen Produkten für Interieur und konstruktivem Glas-
bau. (mb)
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22 Oldenburgische Wirtschaft November 2017
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: Sem
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Oldenburgische Wirtschaft November 2017 23
fm Büromöbel produziert automatisiert
Darum geht‘s Automatisierung, auch bei Stückzahl 1.
Ein individuelles Produkt herzustellen
zum Preis eines Massenproduktes.
Das hat´s gebracht
In einer digitalisierten Fließfertigung
wird nichts improvisiert, sondern alles
strukturiert abgearbeitet. Digitalisie-
rung macht den meisten Sinn, wenn
sich Lieferanten und Kunden digital an
uns als Hersteller anbinden. Dann be-
kommen Lieferanten z. B. Bedarfsmel-
dungen automatisch, und es werden
keine Auftragsbestätigungen mehr
benötigt. Beim Kunden ist es ähnlich.
Wenn sich ein Kunde mit uns vernetzt,
wird seine Bestellung automatisch zum
Auftrag in unserer EDV, ohne Sachbe-
arbeitung. Der Kunde bekommt seine
Auftragsbestätigung in dem Moment,
in dem er seine Bestellung bei uns auf-
gegeben hat.
Das war die größte
Herausforderung Alles zu bedenken, was in der Zukunft
kommen könnte. Mitarbeiter, Liefe-
ranten und Kunden von der Digitalisie-
rung zu begeistern und zu überzeugen.
Name und Sitz des Unternehmens
fm Büromöbel Franz Meyer GmbH und Co. KG,
Bösel
Produkt bzw. Dienstleistung
Büromöbel
Anzahl der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen
330
Internet
www.fm-bueromoebel.de
Die Geschäfts-führer Theo Budde (l.) und Ulrich Meyer
Foto
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Phänomenal digital
S e r i e
24 Oldenburgische Wirtschaft November 2017
Auszubildende finden
In dem Workshop Ausbildungsmarketing
– Nachwuchs für Unternehmen gewinnen
am Mittwoch, 22. November, um 16 Uhr im
Wilhelmshavener Jade InnovationsZentrum
sollen Strategien für Ausbildungsmarketing
im Unternehmen erarbeitet werden. Teil-
nehmer und Teilnehmerinnen lernen die
Vorteile des Ausbildungsmarketings kennen
und erhalten Praxistipps zur Umsetzung.
Kontakt: Heiner Paffenholz, IHK, Tel.: 0441 2220-473;
www.ihk-oldenburg.de (16194905)
Firma digitalisieren
Gemeinsam mit dem Mittelstand 4.0-Kom-
petenzzentrum Hannover „mitunsdigital!“
findet am Donnerstag, 23. November, ab
10 Uhr der Beratungstag Digitalisierung im
Wilhelmshavener Jade InnovationsZentrum
statt. In vertraulichen Einzelgespräche kann
der individuelle Beratungsbedarf ermittelt
und erste mögliche Umsetzungsschritte
abgestimmt werden.
Kontakt: Christiane Schaper, IHK, Tel.: 0441 2220-441;
www.ihk-oldenburg.de (Nr. 16197716)
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Cyberattacken abwehren
Mittlere und kleine Unternehmen sind die
bevorzugten Ziele von Cyberttacken, denn
sie sind auf Grund ihrer begrenzten Ressour-
cen besonders anfällig. Am Montag, 20. No-
vember, informieren ab 9 Uhr in der IHK
Experten beim Sprechtag Cybersicherheit
über die Gefahren. In Einzelgesprächen
empfehlen sie praxisnahe Lösungsansätze
und Umsetzungsstrategien.
Kontakt: Birgit Petruschka, IHK, Tel.: 0441 2220-301;
www.ihk-oldenburg.de (Nr. 16194455)
Praxis
Datum Thema Ort Zeiten/KontaktDonnerstag, 16. November
Sprechtag Unternehmensnachfolge Jever, Landkreis Friesland
9 bis 17 Uhr; Tina Güring, IHK, Tel.: 0441 2220-363
Donnerstag, 16. November
Erfi ndersprechtag Oldenburg, IHK
9 bis 17 Uhr; Christiane Schaper, IHK, Tel.: 0441 2220-441
Donnerstag, 16. November
IHK-Werkstatt: BWA verstehen und nutzen
Wildeshausen, Landkreis Oldenburg
17 Uhr; Birgit Petruschka, IHK, Tel.: 0441 2220-301
Donnerstag, 16. November
Klein aber oho – Sprechtag für Einzelunternehmen
Vechta, Kreishaus
9 bis 17 Uhr; Tina Güring, IHK, Tel.: 0441 2220-363
Dienstag, 21. November
Webseiten-Check Oldenburg, IHK
9 bis 17 Uhr; Tina Güring, IHK, Tel.: 0441 2220-363
Dienstag, 21. November
Sprechtag Gesundheit im Betrieb Oldenburg, IHK
ab 9 Uhr; Tobias Ubert, Gesundheitswirtschaft Nordwest e. V., Tel.: 0421 3362-7315
Dienstag, 21. November
Vortrag: So vermeiden Sie Fehler im Vergabeverfahren
Oldenburg, IHK
15 Uhr; Arndt Helfer, IHK, Tel.: 0441 2220-367
Mittwoch, 22. November
Vortrag: Social-Media-Kanäle in der Gastronomie richtig nutzen
Vechta, Kreishaus
14 Uhr; Birgit Petruschka, IHK, Tel.: 0441 2220-301
Mittwoch, 22. November
5. Maritimer Marktplatz Nordwest Wilhelmshaven, Nordfrost
17 Uhr; Henning Edlerherr, Maritimes Cluster Norddeutschland, Tel.: 04404 98786-14
Donnerstag, 23. November
Vortrag: Emotionen schaff en Gäste Bramsche, Museum und Park Kalkriese
ganztägig; Claudia Grützmacher, IHK Lüneburg, Tel.: 04131 742-174; Kosten: 40 Euro
Dienstag, 28. November
3. Lebensmittelforum Bremerhaven Bremerhaven, Fischbahnhof
9 bis 17:15 Uhr; BIS, Insa Rabbel, Tel.: 0471 94646-926
Mittwoch, 29. November
NBank-Finanzierungssprechtag Oldenburg, IHK
9 bis 17 Uhr; Tina Güring, IHK, Tel.: 0441 2220-363
Dienstag, 5. Dezember
IHK-Werkstatt: BWA verstehen und nutzen
Wilhelmshaven, Wirtschaftsförderung
17 Uhr; Birgit Petruschka, IHK, Tel.: 0441 2220-301
Dienstag, 12. Dezember
Webseiten-Check Brake, Wirtschaftsförderung
9 bis 17 Uhr; Tina Güring, IHK, Tel.: 0441 2220-363
Dienstag, 12. Dezember
Sprechtag Gesundheit im Betrieb Oldenburg, IHK
ab 9 Uhr; Tobias Ubert, Gesundheitswirtschaft Nordwest e. V., Tel.: 0421 3362-7315
Mittwoch, 13. Dezember
Unternehmens- und Gründersprechtag
Vechta, Wirtschaftsförderung
9 bis 17 Uhr; Tina Güring, IHK, Tel.: 0441 2220-363
Mittwoch, 20. Dezember
NBank-Finanzierungssprechtag Oldenburg, IHK
9 bis 17 Uhr; Tina Güring, IHK, Tel.: 0441 2220-363
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Termine
Oldenburgische Wirtschaft November 2017 25
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26 Oldenburgische Wirtschaft November 2017
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Oldenburgische Wirtschaft November 2017 27
I Die voraussichtlichen Sachbezugs-
werte für 2018 stehen fest. Demnach
wird der Monatswert für verbilligte
oder kostenlose Verpflegung ab dem
1. Januar voraussichtlich 246 Euro be-
tragen. Der Monatswert für Unterkunft
und Miete wird voraussichtlich auf
226 Euro festgelegt.
Die Anpassung der Werte erfolgt jähr-
lich anhand der Entwicklung der Ver-
braucherpreise.
Erstmalige AnwendungDie neuen Sachbezugswerte 2018 kön-
nen, sofern es keine Änderungen gibt,
bereits ab dem ersten Abrechnungsmo-
nat des Jahres 2018 angewendet wer-
den, da die geänderte SvEV am 1. Janu-
ar 2018 in Kraft treten wird. Sachbezüge
sind 2018 in Höhe der neu festgesetzten
Werte einheitlich sowohl steuerpflichtig
als auch beitragspflichtig in der Sozial-
versicherung. I
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Übersicht freie Unterkunft 2018 (bundesweit)Unterkunft belegt mit einem volljährigen Arbeitnehmer
Unterkunft allgemein Aufnahme im Arbeitgeberhaushalt/in Gemeinschafts unterkunft
monatlich 226,00 Euro 192,10 Euro
kalendertäglich 7,53 Euro 6,40 Euro
Übersicht freie Verpflegung 2018 (bundesweit)Arbeitnehmer (einschließlich Jugendliche und Auszubildende)
Frühstück Mittagessen Abendessen Verpfl egung insgesamt
monatlich 52,00 Euro 97,00 Euro 97,00 Euro 246,00 Euro
kalendertäglich 1,73 Euro 3,23 Euro 3,23 Euro 8,20 Euro
Steuer-info
28 Oldenburgische Wirtschaft November 2017
I Jedes Jahr schließen tausende junge
Menschen ihre Ausbildung oder Fort-
bildung ab. Bei den Prüfungen sind
mehr als 2100 Fachleute aus Unterneh-
men und Berufsschulen ehrenamtlich
allein in unserer Region im Einsatz – als
Prüferinnen und Prüfer. Sie profitieren
in vielerlei Hinsicht:
> kostenlose Schulungen über neue
Ausbildungsinhalte und rechtssiche-
res Prüfen,
> die Möglichkeit zur Mitgestaltung von
Prüfungsabläufen und -inhalten,
> einen regelmäßigen Austausch mit
anderen Experten der Region,
> Einblicke in die Ausbildung bei ande-
ren Betrieben,
> enge Kontakte zur IHK.
Ehrenamtliche Prüferinnen und Prüfer
tragen viel Verantwortung gegenüber
den Prüflingen, aber auch gegenüber
der gewerblichen Wirtschaft. Beide er-
warten faire und gerechte Prüfungen
sowie angemessene Leistungsbeurtei-
lungen. Der Zeitaufwand beträgt zwei
bis acht Tage im Jahr. Für die ehrenamt-
liche Tätigkeit gibt es eine Aufwandsent-
schädigung. (bue/kk) I
Ansprechpartner: Stefan Bünting, IHK, E-Mail: [email protected];
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5 Beilagenhinweis
Diese Ausgabe der
Oldenburgischen
Wirtschaft enthält
folgende Beilagen:
• EWE AG
• Tradition durch
Innovation: Das
Oldenburger Land
Wir bitten um
freundliche
Beachtung.
www.savethechildren.de/spenden
Helfen SIe den Kindern!
Millionen sind auf der Flucht –
und täglich werden es mehr.
Die Nothilfe-Teams von Save the
Children sind rund um die Uhr im
Einsatz. Doch wir brauchen Sie, um
handeln zu können. Bitte helfen Sie heute mit Ihrer Spende:
Das DZI bescheinigt Save the Children Deutschland e.V. einen verantwortungsvollen Umgang mit Spenden geldern.
Spendenkonto: 929 Stichwort: Syrien BLZ: 100 205 00 Bank für Sozialwirtschaft
A u s - u n d F o r t b i l d u n g
Ehrenamtliche Prüfer gesucht
Beruf benötigte Prüfer
Bauzeichner/-in Architektur AG, AN und L
Bauzeichner/-in Ingenieurbau AG, AN und L
Bauzeichner/-in Tiefbau AG, AN und L
Berufskraftfahrer/-in AG und AN
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Fachlagerist/-in und Fachkraft für Lagerlogistik (m/w) AG, AN und L
Industriekauff mann/-frau AG und AN
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IT-Systemkaufmann/-frau AG und AN
Kaufmann/-frau für Büromanagement AG und AN
Kaufmann/-frau für Spedition und Logistikleistung AG und AN
Kaufmann/-frau im Einzelhandel und Verkäufer/-in (Bürobedarf, Stempel, Kunstgewerbe, Bastelartikel, Bücher) AG und AN
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Mechatroniker/-in AN und L
AG: Arbeitgebervertreter, AN: Arbeitnehmervertreter, L: Lehrervertreter
Fortbildung
Gepr. Aus- und Weiterbildungspädagogen/-in
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Gepr. Meister/-in für Kraftverkehr
In diesen Berufen und Fortbildungen benötigen wir derzeit Ihre
Unterstützung:
Oldenburgische Wirtschaft November 2017 29
G e w e r b e a b f a l l v e r o r d n u n g
Dokumentation wird PflichtI Am 1. August 2017 ist eine novellierte
Fassung der Gewerbeabfallverordnung
in Kraft getreten. Die alte Verordnung
war – was den Vollzug angeht – ein
zahnloser Tiger. Die neue Verordnung
verlangt von den Abfallerzeugern die
Trennung in weitere Abfallfraktionen.
Zusätzlich müssen sich die Betriebe auf
Dokumentationspflichten einstellen,
die auf Verlangen den Überwachungs-
behörden vorzulegen sind. Dr. Hans-
Bernhard Rhein von der Umweltkanzlei
in Sarstedt erläutert, was Abfallerzeuger
zukünftig beachten müssen.
Dr. Rhein, welche Abfälle sind von der
neuen Gewerbeabfallverordnung be-
troffen und sind dies die typischen
Abfälle, die in einem Unternehmen
anfallen?
Grundsätzlich unterliegen alle gewerb-
lichen Abfälle, die denen aus privaten
Haushalten ähneln, den Vorgaben der
Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV).
Nicht dazu gehören Abfälle zur Beseiti-
gung. Also die Abfälle, die aus der Rest-
mülltonne stammen. Ebenfalls nicht
betroffen sind Abfälle, für die eine Rück-
nahmepflicht besteht. Dies sind zum
Beispiel Elektroaltgeräte, Batterien oder
Verpackungen. Ausgenommen sind
weiterhin auch produktionsspezifische
Abfälle wie Schlämme, Schlacken oder
Industriestäube.
Welche Abfallarten müssen zukünf-
tig zusätzlich getrennt werden? Wo
sehen Sie bei der Getrennthaltung
Probleme?
Neben Papier/Pappe/Kartonagen je-
doch ohne Hygienepapiere sowie Glas,
Kunststoffen, Metallen und Holz sind
nun auch Textilien und Bioabfälle be-
reits beim Erzeuger zu trennen. Ferner
sind die ungefährlichen Produktionsab-
fälle getrennt zu erfassen, soweit sie
denen aus privaten Haushalten ähneln.
Für gefährliche Abfälle besteht ohnehin
ein Vermischungsverbot.
Probleme bei der Getrennthaltung se-
he ich dort, wo die Verschmutzung und
Störstoffanteile einschließlich Materi-
alverbunde die Verwertbarkeit er-
schweren. Eine immer wieder kommu-
nizierte Toleranzschwelle von 5 Prozent
„Fremd-anteilen“, bis zu der noch nicht
von einem Abfallgemisch gesprochen
wird, kann aber im Einzelfall sehr be-
deutend für die Verwertung sein. Pro-
bleme werden auch dort auftreten, wo
eine Zuordnung der Sammelbehälter
zu einem Erzeuger nicht möglich ist
oder eine öffentliche Zugänglichkeit
besteht und z. B. Center-Betreiber für
die Umsetzung der GewAbfV Sorge
tragen muss.
Man kann sich von den Getrennthal-
tungspflichten befreien lassen. Was ist
dann zu beachten?
Die Getrenntsammlungs- und Vorbe-
handlungspflichten gelten nicht, wenn
Sie aufgrund geringfügiger Mengen für
ihre gewerblichen Siedlungsabfälle den
auf dem Grundstück befindlichen Haus-
müllbehälter mitbenutzen können (z. B.
Kanzleien, Ingenieurbüros, Freiberufler).
In der Regel ist in diesen Fällen aufgrund
der geringen Menge eine Trennung der
gewerblichen Siedlungsabfälle wirt-
schaftlich nicht darstellbar. In Anleh-
nung an Daten des Statistischen Bun-
desamtes über das Abfallaufkommen
in Privathaushalten wird häufig ein
monatliches Abfallaufkommen von 40
bis 50 kg/EW als „Kleinmengenschwel-
le“ angesehen.
Natürlich kann auch oberhalb der Klein-
mengenschwelle der Nachweis einer
wirtschaftlich bzw. technisch unzumut-
baren bzw. unverhältnismäßigen Tren-
nung erbracht werden. Dieser Nachweis
ist vom Abfallerzeuger zu erstellen und
auf Verlangen der zuständigen Behörde
vorzulegen.
Die Abfallerzeuger müssen sich auf
Dokumentationspflichten einstellen.
Welche sind dies und kann man sich
davon befreien lassen?
Eine Befreiung ist nicht vorgesehen.
Sehr wohl gibt es aber Ausnahmen
beim Dokumentationsumfang. Die Do-
kumentation umfasst bei Erzeugern
bzw. Besitzern von gewerblichen Sied-
lungsabfällen die Getrennthaltung (La-
gepläne, Fotos, Lieferscheine, Wiege-
scheine etc.) und muss in der Regel
einmalig und dann bei wesentlichen
Änderungen erstellt werden. Ist eine
Getrennthaltung aus wirtschaftlichen
oder technischen Gründen nicht mög-
lich ist auch dies zu dokumentieren.
Auch die Zuführung der getrennten
gewerblichen Siedlungsabfälle zur Wie-
derverwendung oder zum Recycling
müssen belegt werden. Gleiches gilt für
Abfallgemische, die einer Sortieranlage
zugeführt werden. Ab 1. Januar 2019 ist
eine Bestätigung der Vorbehandlungs-
anlage erforderlich, dass diese die ge-
setzlichen und technischen Anforderun-
gen erfüllt.
Zur Vorbereitung einer Dokumentation
ist ein Überblick über alle vorkom-
menden Abfallarten, Sammelbehälter,
Entsorgungszyklen, Entsorgungswege
und Entsorger erforderlich. Tipp: Spre-
chen Sie rechtzeitig einen zugelassenen
Sachverständigen an, wenn Sie unab-
hängige Hilfe bei der Umsetzung der
Gewerbeabfallverordnung benötigen.
(Fragen: Jörg Schindler) I
Dr. Hans-Bernhard Rhein
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30 Oldenburgische Wirtschaft November 2017
Mit Ablauf des 31. Dezembers verjähren die Zahlungsansprüche des
täglichen Geschäftsverkehrs, die der regelmäßigen Verjährungsfrist unterliegen. Jährlich gehen Gläubigern in Deutschland Millionenbeträge verloren, weil die eigentlich bekannten Verjährungsfristen nicht beachtet werden. Unternehmen sollten daher ihren Forderungsbestand rechtzeitig vor Jahresende überprüfen. Denn nur wer seinen Mahnbescheid innerhalb der Verjährungsfrist bei Gericht einreicht, sichert sich seinen Zahlungs-anspruch über den Stichtag hinaus.
Welche Zeitfenster stecken hinter diesen Fristen? Die regelmäßige Verjährungsfrist (§ 195 BGB) beträgt drei Jahre. Diese Frist gilt für alle Ansprüche des täglichen Lebens, die nicht anderweitig geregelt sind, zum Beispiel Ansprüche auf Kaufpreis- oder Mietzahlungen. Je nach Art der
Leistung sind weitere Fristen defi niert wie zum Beispiel ein Jahr bei Fracht- und Speditionskosten, zwei Jahre bei kauf- und werkvertraglichen Mängelansprüchen oder fünf Jahre bei Mängelansprüchen bei Bauwerken und eingebauten mangelhaften Sachen. Die regelmäßige Verjährungsfrist beginnt nach § 199 BGB am Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist.
Verjährungsfristen können gehemmt werden oder neu beginnen. Eine Hemmung erfolgt zum Beispiel durch rechtzeitiges Beantragen und Zustellen eines gericht-lichen Mahnbescheides vor Ablauf des 31. Dezembers. Auch durch die Aufnahme von Verhandlungen zwischen Gläubiger und Schuldner kann eine Hemmung eintreten.
Wichtig: Außergerichtliche Mahnungen, also private Zahlungsaufforderungen, hemmen die laufende Verjährung der Ansprüche nicht, selbst wenn sie schriftlich per Einschreiben erfolgen. Die Verjährungs-frist beginnt neu, wenn ein Anerkenntnis des Schuldners vorliegt oder eine gericht-liche oder behördliche Vollstreckungs-handlung vorgenommen oder beantragt wird (§ 212 BGB).
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Oldenburgische Wirtschaft November 2017 31
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Verfügung, die diese auch privat nutzen dürfen. Dabei werden zwischen dem Ar-beitgeber und einem Leasinggeber Leasing-verträge über die Fahrräder mit einer festen Laufzeit und gegebenenfalls anschließender automatischer Verlängerung abgeschlossen. Zeitgleich schließt der Arbeitgeber mit dem Arbeitnehmer für ebendiese Dauer einen Überlassungsvertrag hinsichtlich des Fahr-rads ab, welcher auch eine private Nutzung zulässt. Danach wird das Gehalt für die Dauer der Nutzungsüberlassung um einen festge-legten Betrag heruntergesetzt. Den so bei dem Arbeitnehmer ausgelösten geldwerten Vorteil muss der Arbeitgeber erfassen und bewer-ten. Hierzu hat sich die Oberfi nanzdirektion Nordrhein-Westfalen in ihrem Verwaltungs-schreiben vom 17.05.2017 wie folgt geäußert:
Der geldwerte Vorteil aus der arbeitgeber-seitigen Gestellung eines (Elektro-)Fahrrads wird nach Maßgabe des Einkommensteu-ergesetzes erfasst und bewertet. Die Rege-lungen des Rabattfreibetrags kommen nur zur Anwendung, wenn die Gestellung eines (Elektro-)Fahrrads nicht überwiegend für den Bedarf der eigenen Arbeitnehmer erbracht
wird. Sofern die Regelungen des Rabattfreibe-trags auf die (Elektro)Fahrradgestellung nicht zur Anwendung kommen oder abgewählt werden, kann der geldwerte Vorteil sodann mit einem Durchschnittswert oder mit den für Dienstwagen geltenden Regelungen erfasst und bewertet werden.
Die Dienstwagengrundsätze gelten für Elek-trofahrräder, die als Kfz einzuordnen sind. Ansonsten kommt der Durchschnittswert zur Anwendung. Der Unterschied liegt darin, dass bei Anwendung der Dienstwagenregelungen auch eventuell vorliegende Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte als geld-werter Vorteil zu erfassen sind. Ausnahms-weise erfolgt die Bewertung mit den ersparten Leasingraten, sofern eine Sonderrechtsbezie-hung vorliegt. Hiervon dürfte in der Praxis aber nur selten auszugehen sein, weil die Finanzverwaltung eine Entgeltumwandlung nicht als Sonderrechtsbeziehung ansieht.
Die Finanzverwaltung geht leider nicht näher auf das Nebeneinander einer klassischen Dienstwagengestellung und einer (Elektro-)Fahrradgestellung, der Kostendeckelungs-regelung, den Aufl adekosten sowie auf die Rechtsfolgen der Kostenübernahme einzelner
Fahrradkosten durch den Arbeitnehmer ein. Ferner ist unklar, ob die Aufl adung eines eigenen Elektrofahrrades auf Kosten des Ar-beitgebers im Rahmen der sog. 44 €-Grenze zu berücksichtigen ist.
Erwirbt der Arbeitnehmer nach Beendigung der Leasingzeit das (Elektro-)Fahrrad, ist eine Preisvergünstigung im Vergleich zum Marktpreis als Arbeitslohn zu versteuern. Als Marktpreis legt die Finanzverwaltung nach 36 Monaten Nutzungsdauer vereinfachend einen Betrag von 40 % der auf volle 100 € abgerundeten Herstellerpreisempfehlung im Zeitpunkt der Inbetriebnahme einschließlich Umsatzsteuer zugrunde.
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I Nicht jeder Auszubildende been-
det seine Ausbildung. Die Gründe
hierfür sind vielfältig. Ausbildungs-
betrieb oder Azubi können in der
Probezeit die Ausbildung ohne An-
gabe von Gründen und mit sofor-
tiger Wirkung kündigen. Nach der
Probezeit ist eine Trennung pro-
blematischer – hier können die Ver-
tragsparteien das Ausbildungsver-
hältnis nur einvernehmlich auflösen
oder wegen eines wichtigen Grun-
des ohne Einhaltung einer Frist kün-
digen.
Wichtiger Hinweis: Reichen Sie den
Auflösungsvertrag oder die Kündi-
gung bitte zeitnah bei der IHK ein.
Damit kann das Ausbildungsver-
hältnis aus dem Berufsausbildungs-
verzeichnis gelöscht und ordnungs-
gemäß abgerechnet werden.
(bue/kk) I
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Ansprechpartner: Frank Ederer, IHK, Tel.: 0441 2220-420, E-Mail: [email protected]
I Seit dem 1. Oktober 2017 müssen
Ausbildende und Auszubildende im
Ausbildungsvertrag vereinbaren, ob
die Ausbildungsnachweise schrift-
lich oder elektronisch geführt wer-
den sollen. Das sieht eine Ände-
rung im Berufsbildungsgesetz vor.
Bereits laufende und bis zum
30. September 2017 abgeschlos-
sene Ausbildungsverträge gelten
unverändert weiter. Im Oldenbur-
ger Land ändert sich für Ausbilder und
Auszubildende nicht viel, denn die
Nachweise konnten auch bisher schon
elektronisch oder schriftlich geführt
werden. (stb) I
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Ansprechpartner: Stefan Bünting, IHK, Tel.: 0441 2220-472,
E-Mail: [email protected]
H O R S T W E R N E R J A N S S E N
Der Kapitän und Reeder Horst Werner
Janssen (Elsfleth) ist im Alter von 84
Jahren gestorben. Er hatte sich in den
50er Jahren selbstständig gemacht
und 1969 eine Containerschiffs reederei
gegründet. Bei der IHK engagierte er
sich im Verkehrs- und Schifffahrtsaus-
schuss.
R E I N H O L D S T Ö V E R
Der Unternehmer Reinhold Stöver ist
am 19. Oktober im Alter von 79 Jahren
gestorben. Er hatte das Unternehmen
Agrarfrost (Aldrup) 1967 gegründet. Es
ist heute nach eigenen Angaben der
größte deutsche Hersteller von Le-
bensmitteln auf Kartoffelbasis. 2007
hatte der Unter nehmer die Geschäfts-
führung an seinen Sohn Eike Stöver
(45) übergeben.
Das Internetportal „stark-fuer-ausbil-
dung.de“ bietet ein breit gefächertes
Angebot an Praxistipps für die Ausbil-
dung. Experten geben gezielte und
handlungsorientierte Informationen
zu den unterschiedlichsten Themen,
Situationen und Problemen im Ausbil-
dungsalltag. Neben den Erfahrungs-
berichten von erprobten Ausbildern
und einem Ausbilderhandbuch be-
richten Kurzfilme über die gelungene
Ausbildung von Geflüchteten.
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Der betriebswirtschaftliche Master-
studiengang „Strategisches Ma-
nagement“ startet zum Winterse-
mes ter 2018/19 am Studienort Wil-
helmshaven der Jade Hochschule.
Bachelor- Absolventinnen und
-Absolventen von Wirtschafts-
Studiengängen können sich in
dem dreisemestrigen Studiengang
für Führungsaufgaben in Wirt-
schaftsunternehmen, öffentlichen
Verwaltungen und Verbänden
qualifizieren.
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Die Lohnabrechnung – Tipps und Hinweise zum Jahresende > 6. DEZ
Rechnungswesen, Controlling, Finanzen u. Steuern
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Gesetzesänderungen zum Jahreswechsel Ende Dezember ändert sich erneut ein Vielzahl von gesetzlichen
Vorgaben. Die folgenden Praxisseminare bereiten Sie kompakt
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Zoll- und Außenwirtschaftsrecht
Termin: > 12. DEZEMBER, 8:30 BIS 12:30 ODER 13:30 BIS 17:30 UHR
Ort: > IHK
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Anmeldung: > Ina Genske, IHK, Tel.: 0441 2220-422,
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schen Familienunternehmen, darunter auch einige große
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nen und Unternehmer aus dem Oldenburger Land.
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Anzeigenleitung: Ralf Niemeyer
Tel. 0441 9353-140, Fax 0441 9353-300
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ImpressumHerausgeber:
Oldenburgische Industrie- und Handelskammer, Moslestraße 6, 26122 Oldenburg,
Tel.: 0441 2220-0, Fax: 0441 2220-111, E-Mail: [email protected], Internet:
www.ihk-oldenburg.de
Verantwortlich für den redaktionellen Inhalt: Hauptgeschäftsführer Dr. Joachim Peters
Redaktion:
Michael Bruns (Leitung), Tel.: 0441 2220-210, E-Mail: [email protected]
Karen Köster-Knop, Tel.: 0441 2220-211, E-Mail: [email protected]
Mit Namen oder Initialen gekennzeichnete Beiträge geben nicht in jedem Fall die Ansicht
des Herausgebers und der Redaktion wieder. Keine Gewähr für unverlangt eingesandte
Manuskripte oder Besprechungsexemplare. Nachdruck und elektronische Vervielfältigung
des Inhalts nur nach ausdrücklicher Genehmigung, mit Quellenangabe und unter Einsen-
dung eines Belegexemplars.
Verlag: Kommunikation & Wirtschaft GmbH, Baumschulenweg 28, 26127 Oldenburg,
Tel.: 0441 9353-143, Fax: 0441 9353-300, E-Mail: [email protected]
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Umsetzung: Ramona Bolte
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Erscheinungsweise: monatlich
Erscheinungstermin dieser Ausgabe: 13.11.2017
Bezugspreis: Die Zeitschrift ist das offizielle Organ der Oldenburgischen Industrie- und
Handelskammer. Der Bezug ist für IHK-zugehörige Unternehmen kostenlos. Für andere
Bezieher kostet das Jahresabonnement 22,- Euro inklusive Versandkosten und MwSt.
Mindestbezug ein Jahr, danach gilt eine Kündigungsfrist von zehn Wochen zum Halb-
jahresende. Einzelpreis 2,- Euro zuzüglich Versandkosten.
Druck: Brune-Mettcker Druck- und Verlagsgesellschaft mbH, Wilhelmshaven
Verbreitete Auflage:
17.986 Exemplare, 3. Quartal 2017
Der Bezug der IHK-Zeitschrift erfolgt im Rahmen der grundsätzlichen Beitragspflicht als Mitglied der IHK.
Die Autobahnbrücke über die Hunte
bei Oldenburg, 1978 in Betrieb genom-
men, muss saniert werden. Über das
441 Meter lange und 30 Meter hohe Bau-
werk fahren täglich 32.000 Fahrzeuge.
Der Beginn der Sanierung ist laut Nieder-
sächsischem Landesamt für Straßenbau
und Verkehr in Oldenburg für 2020/2021
geplant. (mb)
Zentrale OldenburgEkernstraße 62 · 26125 Oldenburg
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Bauten in die Höhe, und die Kosten bleiben
im Griff.