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IHK Oldenburg, Postfach XXXX, 26XXX Oldenburg, PVSt, DP AG Entgelt bezahlt City-Logistik Fahrverbote vermeiden S. 14 Sport-Sponsoring Wichtig für unsere Region S. 20 Einzelhandel Wie man Zentren belebt S. 18 Foto: © Kadmy - Fotolia.com Magazin für das Oldenburger Land Nr. 11 November 2017 Ländliche Gastronomie Service mit Schwung

Ländliche Gastronomie Service mit Schwung · Nur gut jeder fünfte Seniorunternehmer hat die Nachfolge für sich und sein Unternehmen verbindlich geregelt. Das ist das zentrale Ergebnis

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IHK Oldenburg, Postfach XXXX, 26XXX Oldenburg,PVSt, DP AG Entgelt bezahlt

City-LogistikFahrverbote

vermeiden S. 14

Sport-SponsoringWichtig für unsere Region

S. 20

EinzelhandelWie man Zentren

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Magazin für das Oldenburger Land Nr. 11 • November 2017

Ländliche Gastronomie

Service mit Schwung

lzo.com/hausbank · [email protected]

Wenn Sie als Unternehmer einem Finanz partner vertrauen können, der in jeder Situation die Zügel im Griff behält. Überzeugen Sie sich von unserer Kompetenz und machen Sie uns zu Ihrer Hausbank. Wir bringen Sie nach vorn!

Aufs richtige Pferd setzen ist einfach.

1

2 3

Oldenburgische Wirtschaft November 2017 3

Neujahrsempfang 4 Einladung

Kurz gesagt 5 Konjunktur

5 Nachfolge

5 Ausbildungsverträge

5 Kaufkraft

TitelthemaLändliche

Gastronomie

6 Mit klarem Konzept

punkten

9 Neue Serie „Leben-

diger Landgasthof“:

Landgasthaus

Brüers in Munderloh

10 Rechtsregeln für gastronomische

Veranstaltungen

Region 13 Senioren unterstützen Azubis

14 Studie zur City-Logistik veröffentlicht

14 Anträge für Großraum- und

Schwerlastverkehr

16 Importterminal für Flüssiggas

in Wilhelmshaven

17 Weiterbildungsstipendium

18 Gewinner des Wettbewerbs

„Handel(n) vor Ort“

20 Sport-Sponsoring in der Region

Unternehmen 21 Jubiläen

22 VR-Presseabend mit Vortrag des

Journalisten Dr. Claus Kleber

22 Semco Glasdesign, Bad Zwischenahn

22 Vogelsang, Essen (Oldb.)

23 Serie „Phänomenal digital“:

fm Büromöbel, Bösel

Praxis 24 Termine

26 Börsen

27 Steuerinfo: neue Sachbezugswerte

28 Ehrenamtliche Prüfer gesucht

29 Gewerbeabfallverordnung

33 Kündigung eines Ausbildungsvertrags

33 Info-Filme zur Ausbildung

33 Neuer Studiengang

Personen33 Namen aus der Wirtschaft

Seminare & Lehrgänge35 Vorschau

Schlusspunkt38 Huntebrücke bei Oldenburg

38 Vorschau: Familienunternehmen

www.ihk-oldenburg.de/owiAb Erscheinen der gedruckten

Ausgabe gibt es die

„Oldenburgische Wirtschaft“

auch als E-Paper im Internet.

Perspektive für Wilhelmshaven

Die Ergebnisse einer von der IHK mit Partnern aus der Region

in Auftrag gegebenen Studie zu Flüssiggas liegen vor. LNG

(liquefied natural gas, im Bild: LNG-Tanker) bietet viele Vor-

teile und hat ein großes Potential als alternativer Kraftstoff.

Wilhelmshaven ist laut Studie ein sehr guter Standort für das

in Deutschland bislang fehlende Import-Terminal für LNG. S. 16

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Gastfreundlich mit Konzept

Die ländliche Gastronomie steht vor einigen Herausfor-

derungen. Unternehmer müssen sich überlegen, wie

sie ihnen begegnen. In unserer neuen Serie „Lebendiger

Landgasthof“ stellen wir gelungene Beispiele vor. Den

Aufschlag machen Christian Brüers und Christina Macken-

zie (Bild) vom Landgasthaus Brüers in Munderloh. S. 9

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IHK Oldenburg, Postfach XXXX, 26XXX Oldenburg,PVSt, DP AG Entgelt bezahlt

City-LogistikFahrverbote

vermeiden S. 14

Sport-SponsoringWichtig für unsere Region

S. 20

EinzelhandelWie man Zentren

belebt S. 18

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Magazin für das Oldenburger Land Nr. 11 • November 2017

Ländliche Gastronomie

Service mit Schwung

An die Geschäftsleitungen unserer Mitgliedsunternehmen

Zu unserem Neujahrsempfang laden wir Sie herzlich ein. Seien Sie unser Gast

am Dienstag, 9. Januar 2018, 17 Uhr (Einlass: 16 Uhr),in der Kongresshalle der Weser-Ems-Hallen Oldenburg.

Wirtschaft im Wandel –Wie bleiben wir innovativ und wettbewerbsfähig?Impuls | Prof. Dr. Christoph BöhringerCarl von Ossietzky Universität Oldenburg,Expertenkommission Forschung und Innovation der Bundesregierung

Gesprächsrunde Nds. Minister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Elke Haase, Geschäftsführerin piccoplant Mikrovermehrungen GmbH, Oldenburg Klaus Mecking, Vorstand Friedrich Graepel AG, Löningen

Moderation | Prof. Dr. Christoph Böhringer

Wir freuen uns auf einen interessanten, geselligen Abend mit Ihnen!

Bis zum 15. Dezember 2017 können Sie sich verbindlich online anmelden:

www.ihk-oldenburg.de/empfang

Sie haben Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter!Meike Drees, Tel.: 0441 2220-201 I Anja Carstens, Tel.: 0441 2220-204E-Mail: [email protected]

Bitte beachten Sie, dass uns nur eine begrenzte Anzahl von Plätzen zur Verfügung steht und

die Anmeldungen daher in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt werden.

Kurz gesagt

Oldenburgische Wirtschaft November 2013 5

K o n j u n k t u r

Der Aufschwung hält an

Die Konjunktur im Oldenburger Land bleibt auf Kurs – die Auftriebskräfte sind

intakt. Fast jedes zweite befragte Unternehmen bewertet die aktuelle Situation

als gut, nur acht Prozent bewerten sie als schlecht. Der Aufschwung dürfte auch

nächstes Jahr anhalten: Über 60 Prozent der Befragten gehen von einer gleich

guten Entwicklung aus, fast 22 Prozent erwarten sogar eine noch günstigere

Lage. Der IHK-Konjunkturklimaindex, das regionale Stimmungsbarometer aus

aktueller und erwarteter Lage, steigt um 1,3 Zähler auf 120,1 Punkte.

www.ihk-oldenburg.de/konjunkturumfrage

E i n z e l h a n d e l

Kaufkraft beziffert

6991 Euro stehen einem Einwohner der Gemeinde

Bad Zwischenahn in diesem Jahr für den Einzelhandel

durchschnittlich zur Verfügung. Das ergibt sich aus den

– statistischen – Berechnungen der Michael Bauer Re-

search GmbH (Nürnberg) zur so genannten einzelhan-

delsrelevanten Kaufkraft. Für die Stadt Cloppenburg ha-

ben die Statistiker 6079, für die Stadt Vechta 6621 Euro

errechnet. In Oldenburg beträgt der Wert 6799 Euro.

Zahlen für weitere Städte und Gemeinden im Oldenburger Land: www.ihk-oldenburg.de (Nr. 3293770)

Verbraucherpreisindex

Basis 2010 = 100 %1)

2015 Jahresdurchschnitt2016 Jahresdurchschnitt

106,9107,4

+ 0,2+ 0,5

2016 September 107,7 + 0,7

2017 August2017 September

109,5109,6

+ 1,8+ 1,8

1) Veränderungen gegenüber Vorjahresmonat, Quelle: Statistisches Bundesamt

4290

N a c h f o l g e

Das sind die größten Herausforderungen

Nur gut jeder fünfte Seniorunternehmer hat die Nachfolge für sich und sein

Unternehmen verbindlich geregelt. Das ist das zentrale Ergebnis des IHKN-

Nachfolge-Reports 2017, an dem sich gut 500 niedersächsische Unternehmer

von 55 bis 74 Jahren beteiligt haben. Demnach sehen über 50 Prozent der

Seniorunternehmer in der Nachfolgersuche eine zentrale Herausforderung.

39 Prozent rechnen mit einer Nachfolge innerhalb der Familie, 36 Prozent

suchen außerhalb des Unternehmens nach einem geeigneten Kandidaten und

nur 25 Prozent streben eine unternehmensinterne Nachfolge an.

www.ihk-oldenburg.de (Nr. 3873526)

Kennen Sie schon unseren S er vice?

Businessplan erstellen

Mit unserem IHK-Mentor können Gründer und

Betriebsnachfolger ihren Businessplan kostenfrei und

interaktiv erstellen. Angehende Unternehmer erhalten

neben Brancheninfos zusätzliche Denkanstöße und

spezifische Marktdaten.

www.ihk-oldenburg.de/ihk-mentor

neue Ausbildungsverhältnisse hat

die Wirtschaft der Region bis Ende

Oktober in den IHK-Berufen abge-

schlossen. Kaufmännische Berufe stehen in der Gunst

vorn. Sie bilden die Top fünf der beliebtesten Ausbil-

dungsberufe 2017 und decken die Bereiche Industrie,

Einzelhandel, Lagerlogistik, Büromanage ment sowie

Groß- und Einzelhandel ab. Rund 150 Berufe bilden die

Mitgliedsunter nehmen der IHK derzeit insgesamt aus.

www.ihk-oldenburg.de/ausbildung

Quelle: IHK Niedersachsen (IHKN)

Erzielung eines

angemessenen Verkaufspreises35,7 %

Ermittlung des Unternehmenswerts 31,6 %

Familäre Aspekte 30,0 %

Steuerliche Aspekte 16,8 %

Kaufpreisfinanzierung

durch den Käufer 14,2 %

Sonstiges 8,2 %

Nachfolgersuche 51,3 %

130,0

120,0

110,0

100,0

III/1

3I/1

4II/

14III

/14

IV/1

4I/1

5II/

15III

/15

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6II/

16III

/16

IV/1

6I/1

7II/

17III

/17

IV/1

3

Quelle: IHK

Titelthema

6 Oldenburgische Wirtschaft November 2017

Mit klarem Konzept punkten Sind Sie schon einmal mit dem Fahrrad durchs Oldenburger Land gefahren

und wollten mittags einkehren? Dann wissen Sie, dass das nicht so einfach ist.

Denn in vielen Restaurants gibt es keinen Mittagstisch mehr, oder Sie stehen

wegen Ruhetags oder Betriebsaufgabe vor verschlossenen Türen.

I Es scheint paradox: Jetzt, wo das Kon-

sumklima gut ist, eine Rückbesinnung

auf traditionelle Werte stattfindet und

lokale Kultur und regionale Produkte

immer mehr gefragt sind, schließen

weiterhin Landgasthöfe und Dorfknei-

pen. Dabei könnten Gastronomen die

gute Konjunktur und die steigende Be-

reitschaft der Gäste nutzen, wieder

mehr Geld für qualitätsvolle Küche aus-

zugeben. Gute Gastronomie ist wichtig,

damit das Oldenburger Land für Einhei-

mische und Touristen attraktiv bleibt.

Die Branche ist ein bedeutender Arbeit-

geber und sichert Versorgungsstruk-

turen in der Region.

Aber was genau sind die Gründe dafür,

dass immer mehr Gaststätten auf dem

Land schließen? Wer sich mit dieser Fra-

ge beschäftigt, muss sich mit sehr kom-

plexen Zusammenhängen auseinander-

setzen.

Die Megatrends demografische Ent-

wicklung, Digitalisierung und Nachhal-

tigkeit führen zu einem gesellschaft-

lichen Wertewandel und verändertem

Nachfrageverhalten. Geburtstage wer-

den nicht mehr grundsätzlich im tradi-

tionellen Gasthof gefeiert, und in Zeiten

von Social Media ist der Dorfkrug nicht

mehr allein Mittelpunkt des sozialen

Lebens. Das À-la-carte-Geschäft lohnt

sich oft nicht mehr, und auch das Ver-

einsgeschäft wird schwieriger. Der öko-

nomische Druck wächst, und neue

Konzepte sind gefragt.

„Das Wirtshaus-Sterben ist nicht nur auf

geringere Gästezahlen und neue An-

sprüche zurückzuführen“, erklärt Ber-

nard Sieger, Vorsitzender des IHK-Tou-

rismusausschusses. „Was unsere Ent-

wicklung auch bremst, sind fehlende

Arbeitskräfte, Auszubildende und Nach-

folger.“ Die aktuelle IHK-Saisonumfrage

Tourismus verdeutlicht dies: 87 Prozent

der Gastronomiebetriebe im Oldenbur-

ger Land sehen den Fachkräftemangel

als Risikofaktor Nummer eins. Perso-

nalbedarf gibt es für die Bereiche Küche,

Restaurant, Service und Hotel. Die Grün-

de für den Mangel an Personal sind

vielfältig. So ziehen junge Leute bei der

Wahl ihrer Ausbildung oft andere Berufe

als die in der Gastronomie vor, da sie

dort zum Beispiel angenehmere Ar-

beitszeiten erwarten. Die Beschäftigung

ausländischer Arbeitskräfte ist ein wei-

Gerade Gastronomen im ländlichen Raum profitieren von einer klaren Ausrichtung auf ihre Zielgruppe. Fo

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Oldenburgische Wirtschaft November 2017 7

Jeder Mensch hat etwas, das ihn antreibt.

Wir machen den Weg frei.

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Unsere Genossenschaftliche Beratung ist die Finanzberatung, die erst zuhörtund dann berät. Denn je mehr wir von Ihnen wissen, desto ehrlicher, kompetenter und glaubwürdiger können wir Sie beraten. Probieren Sie es aus und nutzen auch Sie unsere Genossenschaftliche Beratung für Ihre unternehmerischen Pläne und Vorhaben. Jetzt Termin vereinbaren! vr.de/weser-ems

„ Ein guter Familienunternehmer schafft Vertrauen. Ein guter Berater auch.“

Robert Rettich,Geschäftsführer J. G. WEISSER SÖHNE GmbH & Co. KGund Genossenschaftsmitglied

Volksbanken RaiffeisenbankenSpar- und Darlehnskassen

teres, wichtiges Thema für die Gastro-

nomie. Wer ausländische Arbeitskräfte

einstellen will, muss hohe bürokratische

Hürden nehmen und lange Genehmi-

gungsverfahren abwarten. Und zu alle-

dem sind auch die Unternehmensnach-

folger knapp. Der demografische Wan-

del trifft auch die Landgasthöfe: Immer

mehr Gastronomen erreichen das Ru-

hestandsalter. In der gesamten Gastro-

nomie kommt deutschlandweit auf

zwei Alt-Inhaber ein Nachfolgeinteres-

sent, heißt es im aktuellen Nachfolgere-

port des Deutschen Industrie- und

Handelskammertages (DIHK).

„Mehr Wertschätzung für die Arbeit in

unserer Branche ist unser Ziel“, meint

Bernard Sieger. Auch die Gastronomen

müssen ihren Teil dazu beitragen. So

sollten die Betriebe für zeitgemäße, at-

traktive Arbeitsplätze sorgen. Um qua-

lifizierte Mitarbeiter zu finden, berät die

IHK Unternehmen im Oldenburger Land

zu den Themen Ausbildungsmarketing,

Rekrutierung, Inklusion und zur Be-

schäftigung von geflüchteten Men-

schen und sie unterstützt bei der Struk-

turierung und Konzeption der betrieb-

lichen Ausbildung.

Initiativen zur Verbesserung der Ausbil-

dungsqualität und Modelle zur Verein-

barkeit von Familie und Beruf gibt es

bisher für die Gastronomie zu wenig.

Diese Bemühungen müssen intensiviert

werden. Auch aus der Politik kommen

neue Impulse: Ein wichtiger Schritt ist

die von der Wirtschaftsministerkonfe-

renz eingerichtete Bund-Länder-Ar-

beitsgruppe zum „Fachkräftemangel im

Hotel- und Gaststättengewerbe“. Bis

zum Frühjahr will sie Handlungsemp-

fehlungen für Politik und die Branche

entwickeln und den Dialog mit den

Branchenvertretern vorbereiten.

„Um unsere Arbeit vernünftig zu ma-

chen, brauchen wir jedoch bessere Rah-

menbedingungen. Wir stehen vor groß-

en Herausforderungen, besonders

aufgrund zunehmender bürokratischer

Auflagen sowie ungleicher Wettbe-

werbsbedingungen, beispielsweise im

Hinblick auf das Thema Schwarzgastro-

nomie und die Besteuerung von >>

Unser Angebot:Gastro-Check

Unternehmen können unser neues,

kostenloses Beratungsangebot „Gas-

tro-Check“ nutzen. Sie profitieren

dabei von einem „Blick von außen“:

Wie wirkt mein Betrieb auf Gäste,

die zum ersten Mal zu Besuch sind?

Was fällt positiv auf? Gibt es Makel,

die nach Jahren im Betrieb vielleicht

längst nicht mehr bemerkt werden?

Der „Gastro-Check“ unterstützt bei

der zeitgemäßen Gestaltung der

Gasträume sowie der gekonnten

Umsetzung kundenorientierter Mar-

keting- und Vertriebsmaßnahmen.

www.ihk-oldenburg.de/gastro-check

V E R A N S TA LT U N G E N PA S S E N D Z U M T H E M A

Social-Media-Kanäle in der Gastronomie

In einer Infoveranstaltung am Mittwoch, 22. November, gibt Se-

bastian Otten von ComFair in Oldenburg Tipps zur Nutzung von

Social-Media-Kanälen in der Gastronomie. Dabei geht es unter

anderem um Spielregeln und den richtigen Umgang mit Face-

book, Yelp, TripAdvisor, Google & Co. sowie um Grundlagen für

die Entwicklung einer Social-Media-Strategie und Möglichkeiten

der Erfolgskontrolle.

www.ihk-oldenburg.de(Nr. 161103873)

Emotionen schaffen Gäste

Immer mehr rückt die Qualität von Erlebnissen in den Fokus von

Urlaubern. Erlebnisinszenierung, Storytelling und Service Design

sind nur einige Stichworte. Am Donnerstag, 23. November, findet

dazu die ganztägige Veranstaltung „Emotionen schaffen Gäste“

im Museum und Park Kalkriese in Bramsche statt. Sie will Denk-

anstöße geben und Lösungswege aufzeigen – nicht nur in der

Theorie, sondern auch anhand von Best Practice-Beispielen.

www.ihk-oldenburg.de (Nr. 161103874)

Titelthema

8 Oldenburgische Wirtschaft November 2017

Speisen. Derzeit werden 19 Prozent

Mehrwertsteuer für Speisen im Restau-

rant und 7 Prozent für Angebote zum

Mitnehmen erhoben“, mahnt Sieger.

Auch Bettensteuer, Tourismusabgabe,

Hygienebarometer, Zahlungspflicht bei

anlasslosen Hygienekontrollen, zuneh-

mende Informationspflichten, stei-

gende Arbeitskosten sowie schlechte

Breitbandanbindung wirken sich nach-

teilig auf Unternehmen aus.

Innovative und wirtschaftlich tragfähige

Konzepte sind notwendig, um Chancen

zu ergreifen. Erfolgreich sind vor allem

diejenigen, die sich spezialisieren und

ihre Zielgruppe kennen. Investitionen

in puncto digitale Medien, Ambiente

und Lebensmittelqualität zahlen sich

aus. Viele Gäste lassen sich bei der Ent-

scheidung zum Essengehen von Emp-

fehlungen im Netz beeinflussen. Ob auf

der Suche nach einem gemütlichen

Lokal oder einem Geheimtipp abseits

der klassischen Attraktionen – Bewer-

tungsportale sind für die Gastronomie

enorm wichtig. Es gilt also, online prä-

sent zu sein und soziale Medien für sich

zu nutzen.

Aber auch in anderen Punkten sollten

Betriebe den Weg in die digitale Welt

wagen. So können etwa neue Reservie-

rungs-, Bestell- oder Bezahlsysteme den

Betriebsalltag enorm erleichtern. Tipps

zur Nutzung von Social Media in der

Gastronomie gibt eine Infoveranstal-

tung unserer IHK (s. u.).

Um ein ansprechendes Ambiente zu

schaffen, muss nicht immer viel Geld in

die Hand genommen werden. Entschei-

dend beim Design zum Beispiel ist vor

allem ein klares Konzept. Zum Ambien-

te zählt auch der Service. Immer stärker

rücken besondere Erlebnisse in den

Fokus der Gäste. Sie erinnern sich gern

an große Highlights, aber auch an klei-

ne, persönliche Momente. Wie touri-

stische Betriebe emotionale Erlebnisse

für ihre Gäste schaffen, vermittelt die

IHK-Veranstaltung „Emotionen schaffen

Gäste“ (s. u).

„En vogue“ sind heute mehr denn je

Heimat und regionale Produkte: Im Ol-

denburger Land gibt es eine ganze

Reihe gelungener Beispiele dafür, wie

Gaststätten auf dem Land den Wandel

zur modernen Gastronomie erfolgreich

gemeistert haben. In unserer neuen

Serie „Lebendiger Landgasthof“ stellen

wir Ihnen einige davon vor. Los geht’s

in dieser Ausgabe mit dem Landgast-

haus Brüers in Hatten. Werfen Sie dazu

einen Blick auf die Seite nebenan.

Und noch ein Tipp zum Schluss: Die

IHK unterstützt Gastronomen mit dem

neuen „Gastro-Check“. In der Infobox

auf S. 7 lesen Sie, was Sie erwarten dür-

fen. I

Saisonumfrage Tourismus:

www.ihk-oldenburg.de/saisonumfrage

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erts

Autorin:Dorothee Schröder ist IHK-Referentin für Tourismus.

>>

Immer mehr Gäste nutzen Bewertungs- und Reservierungsportale für Gastronomie.

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Oldenburgische Wirtschaft November 2017 9

Lebendiger Landgasthof

Name:

Landgasthaus Brüers

Ort:

Munderloh, Gemeinde Hatten

Art der Gastronomie:

Modernes Landgasthaus mit klassischem

Restaurant und Bankettmöglichkeiten bis

zu ca. 200 Personen

Inhaber:

Familie Brüers seit 1. Mai 1911

Internetseite:

www.landgasthaus-brueers.de

Spezialität des Hauses:

„Mit Wild-Spezialitäten aus der

Region sorgen wir bei unseren

Gästen für ein Geschmackserlebnis.“

Christian Brüers und Christina

Mackenzie

Landgasthaus Brüers kocht à la carteNachdem wir vor 14 Jahren relativ naiv

und enthusiastisch den Gasthof über-

nommen hatten, mussten wir festzustel-

len, dass es ohne einen Umbau des

Restaurants nicht funktioniert. Verbun-

den mit unserem höheren Anspruch an

das Restaurant haben wir das Unterneh-

men zum Ausbildungsbetrieb weiterent-

wickelt. Heute setzen wir auf ein beson-

deres Ambiente, aufmerksamen Service

und bei unserem kulinarischen Angebot

auf einen hohen Grad an Frische, Qua-

lität und Eigenproduktion der Speisen.

Saisonale und regionale Produkte spie-

len bei uns eine große Rolle. Unser Per-

sonal schätzt Gäste, die sich begeistern

lassen, sowie die Herausforderung einer

À-la-carte-Küche mit regelmäßig wech-

selnder Speisenkarte. Über unsere Inter-

netseite können unsere Gäste fast alles

über uns erfahren. Es gibt dort einen

kulinarischen Kalender, Flyer, besonde-

re Aktionen und Stellenausschrei-

bungen. Über Facebook halten wir Kon-

takt zur Fangemeinde. Reservierungen

laufen auch über WhatsApp. Wir halten

es nach dem Credo von Wilhelm Busch:

„Lieber ein bißchen zu gut gegessen als

wie zu erbärmlich getrunken.“ (Christian

Brüers, Landgasthof Brüers)

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10 Oldenburgische Wirtschaft November 2017

G a s t r o n o m i s c h e V e r a n s t a l t u n g e n

Fürs Feiern gelten besondere RegelnI Wer Hochzeiten, Gemeinschaftskohl-

fahrten und Co. veranstaltet, muss ge-

setzliche Vorgaben beachten und seine

Risiken abschätzen. Dazu gibt die Ber-

liner Rechtsanwältin Anja Smettan-

Öztürk Tipps.

Genehmigungen

Wird eine Veranstaltung im öffentlichen

Straßenraum oder auf öffentlichen Plät-

zen durchgeführt, benötigt der Veran-

stalter eine Sondernutzungserlaubnis

dafür. Diese ist beim zuständigen Ord-

nungsamt rechtzeitig einzuholen. Wei-

tere Genehmigungen können erforder-

lich werden, wenn zum Beispiel bei

Veranstaltungen Speisen und Getränke

zum Verzehr verabreicht werden oder

fliegende Bauten (wie Bühnentribünen

etc) errichtet werden. Auch diese sind

bei den zuständigen Ordnungsämtern

zu beantragen. Findet bei der Veranstal-

tung eine artfremde Nutzung von Im-

mobilien statt, muss auch hierfür eine

Genehmigung (Baugenehmigung) ein-

geholt werden. Schließlich darf die An-

meldung bei der GEMA nicht vergessen

werden, wenn auf der Veranstaltung

Musik gespielt wird. Ob eine Veranstal-

tung öffentlich ist, beurteilt sich nach

dem zugelassenen Personenkreis. Ins-

besondere kommt es darauf an, ob je-

dermann der Zutritt zur Veranstaltung

gestattet und der Zugang nicht auf ei-

nen bestimmten Personenkreis be-

schränkt ist, wie etwa einer Hochzeits-

feier. Wenn ein Veranstalter zum Beispiel

eine Disco/ein Event in einer stillge-

legten Stallanlage oder auf stillge-

legtem Bahngelände durchführen

möchte, handelt es sich um „artfremde“

Nutzung von Immobilien, die genehmi-

gungsbedürftig ist.

Verträge

Der Veranstalter geht eine Vielzahl von

Verträgen mit seinen Leistungsträgern,

wie beispielsweise Caterern, Bühnen-

bauern und Künstlern, ein. Hierbei han-

delt es sich in der Regel um die klas-

sischen schuldrechtlichen Verträge, die

das BGB kennt, also Mietverträge,

Dienstverträge, Kaufverträge und Werk-

verträge.

Zunächst sollten sich der Veranstalter

und sein Vertragspartner über die we-

sentlichen Leistungspflichten einigen

und diese fixieren, also Leistungszeit,

Leistungsort, Höhe der Vergütung und

Fälligkeit der Vergütung. Der weitere

Regelungsinhalt ist dann abhängig von

der Art des Vertrages. Bei einem Künst-

lervertrag zum Beispiel wären wichtige

Vertragsbestandteile die konkrete Be-

zeichnung der Vertragsparteien, der

genaue Auftrittsort und Auftrittstermin,

Steuerfragen (wie etwa die Abgabe zur

Künstlersozialkasse oder ob dem Künst-

ler Umsatzsteuer zu zahlen ist), die

Übernahme von Reise - und Übernach-

tungskosten, die technischen Anforde-

rungen, Folgen bei Veranstaltungsaus-

fall, Verschiebung oder der Verhinde-

rung des Künstlers sowie Urheber- und

Leistungsschutzrechte.

Als Veranstalter sollte man die Chancen

erkennen, die vertragliche Verein-

barungen bieten. Denn Verträge schaf-

fen Klarheit und dienen im Ernstfall

Beweiszwecken. Verträge sollte man

jedoch nur mit den nötigen Aspekten >>>

Titelthema

Damit die Gäste unbeschwert feiern können, müssen Gastronomen einige rechtliche Regelungen beachten.

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12 Oldenburgische Wirtschaft November 2017

versehen. Wichtig: Auch ohne

Regelung befindet man sich nicht im

rechtsleeren Raum, denn es gilt das

Bürgerliche Gesetzbuch (BGB).

Versicherungen

Bei den Versicherungen sind insbeson-

dere drei zu nennen. Der Veranstalter

sollte unbedingt eine Veranstaltungs-

haftpflichtversicherung haben. Diese

sichert die besonderen veranstaltungs-

immanenten Risiken ab. Weiterhin sollte

der Veranstalter über eine Veranstal-

tungsausfallversicherung verfügen.

Wenn zum Beispiel aufgrund schlechten

Wetters ein Open-Air-Festival abgesagt

werden muss, hat der Besucher das

Recht, sein Eintrittsgeld zurückzufor-

dern. Im Umkehrschluss bleibt der Ver-

anstalter auf einer Vielzahl von Kosten

„sitzen“, die nur über eine Veranstal-

tungsausfallversicherung aufgefangen

werden können. Schließlich ist an eine

Elektronikversicherung zu denken, da

häufig bei Veranstaltungen wertvolle

Technik angemietet oder eingesetzt

wird.

Haftung und Sicherheit

Jeden Veranstalter treffen bei der

Durchführung eines Events Verkehrs-

sicherungspflichten. Diese sind nicht

immer gleich, sondern bemessen sich

nach verschiedenen Kriterien (s. r.).

Dass die Vorgaben der Versammlungs-

stättenverordnung, soweit diese zu

berücksichtigen ist, eingehalten sind,

ist dabei Mindestmaß. Diese Verord-

Sind solche Klauseln wirksam?

„Wir behalten uns vor, die Veran-

staltung räumlich oder zeitlich zu

verschieben.“

Nein, der Änderungsvorbehalt ist so

zu weitreichend, er müsste z.B. einen

konkreten Ort beinhalten, wohin die

Veranstaltung räumlich verschoben

werden kann.

„Wir übernehmen keine Haftung für

mitgebrachte Sachen.“

Auch diese Klausel ist zu weitgehend

und daher unwirksam, da z. B. für an

einer Garderobe gegen Entgelt ab-

gegebene Sachen die Haftung nicht

generell ausgeschlossen werden darf.

Hier würde sich dann eher empfehlen,

einen Hinweis zu erteilen, dass Wert-

gegenstände (z. B. Handy, Geldbörse)

aus den Jacken / Taschen zu entfernen

sind.

„Wir übernehmen keine Haftung

für Körperschäden, insbesondere

Gehörschäden, die sich durch den

Besuch der Silvesterveranstaltung

einstellen.“

Ein genereller Haftungsausschluss für

Körper- und Gesundheitsschäden ist

immer unwirksam. Verletzt der Veran-

stalter Sicherungspflichten, muss er für

kausale Schäden einstehen. Realisiert

sich hingegen nur das allgemeine

Lebensrisiko des Gastes (z. B. aufgrund

einer Überempfindlichkeit oder

eigener Unachtsamkeit) haftet der

Veranstalter ohnehin nicht.

„Änderungen des Programms bleiben

ausdrücklich vorbehalten.“

Gibt der Veranstalter einen konkreten

Programmablauf und Inhalt vor,

gelten diese Punkte als „zugesicherte

Eigenschaften“ seiner Veranstaltung,

für die er einzustehen hat. Fallen z. B.

maßgebliche Punkte des beworbenen

Programms aus, könnte der Gast Min-

derung des Kartenpreises verlangen.

Dies gilt im Übrigen auch für das Vor-

programm. Allenfalls geringfügige Än-

derungen, die die Veranstaltung in ih-

rem wesentlichen Gehalt nicht ändern,

kann sich der Veranstalter vorbehalten

(z. B. geringfügige zeitliche Ablaufän-

derung). (Anja Smettan-Öztürk)

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Autorin:Anja Smettan-Öztürk ist Rechtsanwältin für Tourismus- und Reiseverkehrsrecht, Vertragsrecht und Ver-kehrsrecht in Berlin.

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Titelthema

nung ist bun-

deslandspezifisch

und gilt bei Veran-

staltungen in Ver-

sammlungsräu-

men von mehr als

200 Besuchern bezie-

hungsweise bei Veran-

staltungen im Freien bei

mehr als 1000 Besuchern.

Sie regelt Fragen zum Bei-

spiel zur Bestuhlung, Sicher-

heitsbeleuchtung, Rauchab-

zug und Anzahl und Lage der

Notausgänge. Weitere Kriterien

im Hinblick auf die Sicherungspflich-

ten des Veranstalters sind der ange-

sprochene Teilnehmerkreis, die Anzahl

der Teilnehmer, die besondere Spezifik

der Veranstaltung. Für jede Veranstal-

tung oder Veranstaltungsart sollte der

Veranstalter ein Sicherungskonzept

haben und dieses im besten Fall mit

allen Beteiligten, die für die Absiche-

rung der Veranstaltung verantwortlich

sind, also unter anderem Security, Sa-

nitäter und Feuerwehr, abstimmen.

Damit kann bereits dem Entstehen von

Schäden erheblich entgegen gewirkt

werden. I

Oldenburgische Wirtschaft November 2017 13

Region

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I n i t i a t i v e V e r A

Senioren unterstützen mit Erfolg Azubis I Oldenburg. Seit 2015 engagiert sich

die bundesweite Initiative VerA (Vermei-

dung von Ausbildungsabbrüchen) auch

im Oldenburger Land. Ihr Ziel ist es,

Auszubildende bei der Bewältigung von

Krisen und Problemen so zu unterstüt-

zen, dass sie ihre Ausbildung erfolgreich

abschließen können. Dafür werden sie

von den sogenannten Senior Experten

ehrenamtlich betreut. Die bundesweit

rund 1200 Senioren und Seniorinnen

verfügen über viel Berufserfahrung, von

der sie die jungen Leute profitieren las-

sen wollen.

Regionalkoordinatorin Siegrid Schweng-

ber berichtet zur bisherigen Arbeit der

Initiative in der Region: „Wir haben unser

Netzwerk auf inzwischen über 50 Exper-

ten aufgebaut und rund 100 Azubis

unter die Arme gegriffen.“ 50 neue An-

fragen gebe es bereits, darunter auch

von geflüchteten Menschen. Sie mach-

ten rund 30 Prozent der Anfragen aus,

Tendenz steigend.

Die Probleme der Hilfesuchenden seien

meist fachlicher und sprachlicher Natur,

so Schwengber. Daneben begleiteten

die Ehrenamtlichen die jungen Leute

aber beispielswiese auch mal zur Joba-

gentur oder bei Behördengängen. Dabei

gehe es häufig darum, das Selbstver-

trauen der Auszubildenden zu stärken.

Zweimal im Jahr treffen sich die Ehren-

amtlichen, um Erfahrungen auszutau-

schen. „Viele möchten mit ihrem Enga-

gement der Gesellschaft etwas zurück-

geben und ihre Zeit sinnvoll nutzen. Das

verschafft Befriedigung und Erfolg.

Außerdem lernen beide Seiten dazu“,

sagt Schwengber. Die Erfolgsquote des

Konzepts von 80 Prozent motiviere da-

zu dranzubleiben.

Weitere Mitwirkende sind beim SES,

dem Senior Experten Service, willkom-

men. Wer ehrenamtlicher Berater wer-

den möchte, wird in einem zweitägigen

Seminar in Oldenburg geschult. Die IHK

und die Handwerkskammer unterstüt-

zen die Initiative. (schw/kk) I

Kontakt: Siegrid Schwengber, VerA, Tel.: 0441 21988850;

www.ihk-oldenburg.de (Nr. 3396796)

V. l.: Siegrid Schwengber, Ludger Wester (IHK), Josef Stukenborg (VerA) und Heinz Auktun (Handwerks-kammer) zogen eine Zwischenbilanz der Initiative.

Foto

: IH

K

14 Oldenburgische Wirtschaft November 2017

S t u d i e v o n I H K u n d S t a d t v e r ö f f e n t l i c h t

Alternativen zu Fahrver boten in Oldenburgs Innenstadt

Region

G r o ß r a u m - u n d S c h w e r l a s t v e r k e h r

Anträge viel schneller bearbeitenI Berlin/Hannover. Mit einem erneuten

Schreiben haben sich 30 Wirtschaftsver-

bände, darunter der DIHK (Deutscher

Industrie- und Handelskammertag), an

die Verkehrsminister der Länder ge-

wandt. Die Verbände fordern, dass die

Bearbeitungszeit für Anträge für Groß-

raum- und Schwertransporte reduziert

wird. Diese liegt derzeit bei bis zu acht

Wochen. Die Wirtschaft fordert hinge-

gen maximal fünf Tage für die Bear-

beitung der Anträge.

Bereits im Juli hatte es ein erstes

Schreiben gegeben, in dem auf die exi-

stenzbedrohende Situation für zahl-

reiche Unternehmen hingewiesen wur-

de. Das neue Schreiben beinhaltet ei-

nen Maßnahmenkatalog, mit dem die

Bearbeitungszeiten gesenkt werden

können.

Die Oldenburgische IHK hatte sich

ebenfalls an die zuständigen Stellen

gewandt und gefordert, dass die Bear-

beitungszeiten reduziert werden. Wei-

tere Gespräche zu diesem Thema folgen

im November. (ogo) I

www.ihk-oldenburg.de (Nr. 3779976)

I Oldenburg. Die IHK und die Stadt set-

zen sich gemeinsam dafür ein, die Be-

lastungen durch Stickstoffdioxide zu

senken und dabei restriktive Maßnah-

men wie Fahrverbote zu vermeiden.

Deshalb haben sie ein Gutachten zur

Erreichbarkeit der Oldenburger Innen-

stadt in Auftrag gegeben, das am Diens-

tag, 24. Oktober, vorgestellt wurde. Es

zeigt „Maßnahmen für einen funktionie-

renden Wirtschaftsverkehr“ auf. Erarbei-

tet hat die Studie die IGES Institut GmbH

in Berlin.

Das Gutachten enthält sieben Vorschlä-

ge wie zum Beispiel ein Lieferzonen-

Management, ein betriebliches Mobili-

tätsmanagement und den verstärkten

Einsatz von Lastenrädern und E-Mobi-

lität. Sie zielen sowohl darauf ab, die

Emissionen von Stickoxiden zu senken

als auch negative Auswirkungen etwai-

ger restriktiver Maßnahmen (zum Bei-

spiel Umweltzone, Blaue Plakette) für

die Bewohner, Pendler, Gäste und Ge-

werbetreibenden in der Innenstadt zu

vermeiden. Die vorgeschlagenen Maß-

nahmen sollen nachhaltig wirken.

„Das betriebliche Mobilitätsmanage-

ment, das wir als eine Maßnahme vor-

schlagen, birgt riesige Potentiale“, sagt

Dr. Andreas Brenck, Projektleiter Mobi-

lität bei der IGES

Institut GmbH.

„Die Vorschläge

sollen dazu beitra-

gen, den Verkehr

in Oldenburg lang-

fristig zu optimie-

ren, anstatt ihn zu

verbieten“, sagt Felix

Jahn, Geschäftsführer der

IHK für Verkehr. „Zur Immissi-

onsminderung bergen sie große, noch

weitgehend ungenutzte Potentiale. Sie

können nicht nur dazu beitragen, Stick-

oxide, sondern auch Luft- und Lärme-

missionen des Verkehrs zu reduzieren,

die Erreichbarkeit Oldenburgs zu ver-

bessern und damit die Attraktivität des

Wirtschaftsstandortes insgesamt zu

steigern“, so Jahn. Fahrverbote hinge-

gen würden der Stellung Oldenburgs

als Oberzentrum großen Schaden zu-

fügen.

„Die Studie zeigt Maßnahmen, um die

Innenstadt von vermeidbaren Emissi-

onen zu entlasten“, so Prof. Müller, Lei-

ter des Amtes für Straßenbau und Ver-

kehr der Stadt Oldenburg. „Wir wollen

die Stadt gut erreichbar halten, auch

ohne Fahrverbote anordnen zu müs-

sen“, so Müller weiter.

„Die im Ergebnis der Studie formu-

lierten Maßnahmen sind eine Grundla-

ge für die weiteren Planungen und

Abstimmungen, um gemeinsam eine

zu Gunsten der Luftqualität veränderte

Mobilität im Bereich der Innenstadt zu

erreichen. IHK und Stadt wollen hier

auch mit den betroffenen Betrieben ins

Gespräch kommen“, erklärt Stadtbau-

rätin Gabriele Nießen. (mb) I

Studie als Download:

www.ihk-oldenburg.de (Nr. 3435242)

Restriktive Maßnahme wie die Einrichtung einer Umwelt-zone oder die Einführung der Blauen Plakette will die IHK für die Oldenburger Innenstadt vermeiden.

Grafik: F © M2 – Fotolia.com

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16 Oldenburgische Wirtschaft November 2017

Region

Tanker für flüssiges Erdgas (LNG)

I m p o r t t e r m i n a l f ü r L N G

Wilhelmshaven hat beste VoraussetzungenI Oldenburg. In Deutschland fehlt ein

Import-Terminal für LNG (liquefied na-

tural gas). In einer neuen Studie wurde

nun untersucht, welche Marktpotentiale

LNG bietet und welche geeigneten

Standorte es für ein Import-Terminal an

der deutschen Nordseeküste gibt. Diese

Studie hat die IHK mit Partnern aus der

Region in Auftrag gegeben.

Welche Potentiale bietet LNG?

LNG ist verflüssigtes Erdgas (liquefied

natural gas). Zur Verflüssigung wird das

Erdgas auf minus 162 Grad Celsius ab-

gekühlt und erhält dabei die bis zu

600-fache Dichte gegenüber konventi-

onellem Erdgas. Hierdurch lässt sich LNG

wirtschaftlich sinnvoll über große Di-

stanzen mit dem Schiff transportieren.

Es besteht die Möglichkeit, LNG welt-

weit einzukaufen und somit die eigene

Gasversorgung nachhaltig zu sichern

und von den konventionellen Pipeline-

gas-Anbietern unabhängig zu machen.

Die Studie hat gezeigt, dass zahlreiche

Lieferanten, von denen wir seit Jahr-

zehnten Erdgas per Pipeline beziehen,

zukünftig nicht mehr in ausreichender

Menge Erdgas werden liefern können.

Ab 2028 wird eine Versorgungslücke

prognostiziert, die nur durch LNG sinn-

voll geschlossen werden könne.

Zudem wird LNG im Bereich der Schiff-

fahrt als ein wichtiger Treibstoff der

Zukunft angesehen, da in den SECA-

Gebieten, den Umweltzonen auf dem

Meer – dazu zählt auch die Nordsee –

strenge Emissionsgrenzwerte eingehal-

ten werden müssen. Diese Grenzwerte,

die in Zukunft verschärft werden, sind

entweder nur mit teurem Marinediesel-

öl oder bei der Verwendung von klas-

sischem Schiffsdiesel nur mit aufwen-

digen und kostspieligen Abgasreini-

gungsanlagen einzuhalten. Mit LNG

lassen sich diese Grenzwerte problem-

los erreichen, da kein Schwefel und kei-

ne Stickoxide im Fahrbetrieb emittiert

werden. Zudem ist die Energieeffizienz

von Gas gegenüber Schiffsdiesel größer.

Welches Ziel verfolgt die

Studie?

Die Vorteile von LNG liegen also auf der

Hand. Das Problem ist, dass Deutsch-

land als viertgrößte Volkswirtschaft der

Welt noch keine LNG-Versorgungsinfra-

struktur besitzt.

Vor allem fehlt ein nationaler Import-

Foto

: © fo

tma

rt -

Foto

lia.c

om

Oldenburgische Wirtschaft November 2017 17

I Oldenburg/Nordenham. Er ist Flugge-

rätmechaniker bei Aerotec in Norden-

ham und arbeitet in der Montage, unter

anderem am Langstreckenflugzeug

A 350. Im Schichtdienst montiert Martin

Lipski Strukturteile und Halter. Beruflich

will der 24-jährige weiter voran kom-

men, deshalb lässt er sich derzeit wei-

terbilden zum Technischen Betriebswirt

– eine Weiterbildung, für die er ein Sti-

pendium des Bundesbildungsministe-

riums nutzt.

Von diesem Stipendium kann er profi-

tieren, weil er seine auf drei Jahre ver-

kürzte Ausbildung bei Aerotec 2013 mit

gut und zudem guter Punktzahl absol-

viert hatte. 7200 Euro stehen ihm seit-

dem für Weiterbildung zu. Diese Summe

wird Lipski voll ausschöpfen.

Er hat das Geld zunächst eingesetzt, um

in einer Sprachschule auf Malta zwei

Wochen seine Englischkenntnisse zu

vertiefen. Eine Klasse mit fünf Teilneh-

mern, der Unterricht intensiv. Seit Juni

strebt er nun mit der

staatlichen Förderung

auf den Abschluss

Technischer Betriebs-

wirt zu. Der Unterricht:

berufsbegleitend, 15

Monate, jeden Sams-

tag acht Stunden, in

Bremen.

Lipski will bei Aerotec

bleiben. „Ein Top-Ar-

beitgeber“, sagt er. Ei-

nen Karriereplan hat er

im Kopf, bei dessen Umsetzung ihm

eben das Stipendium hilft. Meister oder

Planer könne er sich vorstellen, sagt

Lipski. Oder auch eine Tätigkeit im Be-

reich Industrial Engineering.

Karriere-Anreiz

Mit dem Weiterbildungsstipendium

wird Absolventen einer Berufsausbil-

dung wie Lipski ein Anreiz zur Karriere

geboten. Sie können drei Jahre mit bis

zu 2400 Euro pro Jahr gefördert werden,

wenn sie zu Beginn der Förderung jün-

ger als 25 Jahre sind und besonders

gute Leistungen erbracht haben. Einen

Eigenanteil von zehn Prozent pro Maß-

nahme trägt der Stipendiat. (mb) I

Ansprechpartnerin: Tina Güring, IHK, Tel.: 0441 2220-363, E-Mail: tina.guering@

oldenburg.ihk.de; www.ihk-oldenburg.de/weiterbildungsstipendium

terminal, um die nationale Versorgung

zu sichern. Als Küsten-IHK mit Wilhelms-

haven als der wichtigsten deutschen

Energiedrehscheibe in unserer Region

haben wir im Frühjahr 2017 gemeinsam

mit der Wilhelmshavener Hafenwirt-

schaftsvereinigung e. V., dem Maritimen

Strategierat Weser-Ems und dem Kom-

petenzzentrum GreenShipping Nie-

dersachsen eine Potentialstudie in Auf-

trag gegeben, um die Möglichkeiten

zur Errichtung einer LNG-Versorgungs-

infrastruktur in Deutschland zu ermit-

teln. Mit der Studie sollten die Potenti-

ale von LNG auf dem deutschen Markt

ermittelt und potentiell geeignete

Standorte an der deutschen Nordsee-

küste für die Errichtung eines deut-

schen LNG-Importterminals untersucht

werden.

Zu welchem Ergebnis kommt die Studie?

Die Studie, am 25. Oktober in Leer prä-

sentiert, kommt zu dem Ergebnis, dass

Wilhelmshaven als der wichtigste deut-

sche Energieimporthafen im Vergleich

mit anderen potentiellen Standorten

an der deutschen Nordseeküste die

besten Voraussetzungen für die Errich-

tung eines LNG-Importterminals bietet.

Insbesondere hinsichtlich der nau-

tischen Gegebenheiten und der Anbin-

dung an das deutsche Gaspipelinenetz

für die Energieversorgung weist die

Stadt im Vergleich Merkmale auf, die

an Vergleichsstandorten nicht vorzu-

finden sind. Darüber hinaus können

sämtliche Seehäfen in der Deutschen

Bucht auf kurzem Wege von Wilhelms-

haven aus mit LNG – dem Treibstoff der

Zukunft für die Schifffahrt – versorgt

werden.

Zur Umsetzung eines LNG-Importter-

minals in Wilhelmshaven soll eine Ko-

ordinationsstelle mit eigenem Busi-

ness-Plan eingerichtet werden. An-

schließend ist die Gründung einer

Projektgesellschaft für die Umsetzung

geplant. Deren erste Aufgaben: die Vor-

bereitung und Begleitung einer Reali-

sierungsstudie zur Gewinnung von

Investoren. Zudem soll die Politik auf

Landes-, Bundes- und EU-Ebene für die

Errichtung eines deutschen LNG-Im-

portterminals gewonnen werden. (Mar-

tin Heine) I

www.ihk-oldenburg.de/lng

W e i t e r b i l d u n g s s t i p e n d i u m

Bund fördert junge Talente

Stipendiat Martin Lipski aus Nordenham

Foto

: IH

K

Region

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E i n z e l h a n d e l

„Tolle Beispiele“I Verden/Oldenburger Land. Das fami-

liengeführte Unternehmen „Wohncen-

ter Nordenham“ und die Wildeshauser

Initiative „BEElocal“ gehören zu den

Gewinnern des niedersachsenweiten

Wettbewerbs „Gemeinsam aktiv –

Handel(n) vor Ort“.

Bei dem Wettbewerb ging es um neue

Strategien und Konzepte zur Belebung

und Stärkung des Einzelhandels in

Städten und Gemeinden mit bis zu

50.000 Tausend Einwohnern. Ausge-

richtet hatten ihn das Wirtschaftsmini-

sterium in Hannover, die IHK Nie-

dersachsen, der Genossenschaftsver-

band Weser-Ems sowie der Nordenham

Marketing und Touristik e. V. Die Haupt-

preise waren mit 10.000, 5000 und 3000

Euro dotiert.

Der sichtbare Wandel im Han-

del, vor allem in strukturschwa-

chen Gegenden, war für die

Initiatoren der Hauptgrund für

den Wettbewerb. Demogra-

fische Entwicklung, Digitalisie-

rung und verändertes Kunden-

verhalten seien die größten

Herausforderungen, mit denen der

stationäre Einzelhandel zu kämpfen hat.

„Der Wettbewerb hat tolle Beispiele

sichtbar gemacht. Es gibt herausra-

gende Aktivitäten im Handel, die Vorbild

sein können“, so Carola Havekost, IHK-

Geschäftsführerin für den Bereich Han-

del.

Bei der Preisverleihung vor 100 Gästen

in Verden sagte Wirtschaftsminister Olaf

Lies: „Wenn wir lebendige und attraktive

Innenstädte wollen, müssen wir gegen-

steuern und uns auf die Suche nach

neuen Ideen und Konzepten machen

und sogar die Vorteile des Onlinehan-

dels nutzen lernen. Inspirierende und

nachahmungswerte Projekte haben wir

ausgezeichnet“. Der Jury lagen 56 Be-

werbungen vor.

In der Kategorie Einzelhandel ging der

Platz eins an das „Wohncenter Norden-

ham“. Dabei handelt es sich um ein

Julia und Hendrik Lenz vom Wohncenter Nordenham mit Niedersachsens Wirtschaftsminister Olaf Lies (r.)

Foto

s: IH

K S

tad

e

Unternehmer im ecopark wissen:

Wo Mitarbeiter sich wohlfühlen, da

leisten sie gute Arbeit. Investieren

auch Sie in ein gutes Umfeld – für Ihre

Mitarbeiter und für Ihr Unternehmen.

Im ecopark an der Hansalinie A1.

ecopark – der Qualitätsstandort.

Das ideale Umfeld.

klassisches Vollsortiments-Möbelhaus

mit Küchen auf der „grünen Wiese“ (Ge-

werbegebiet) in Nordenham. Das Mö-

belhaus möchte mit Veranstaltungsrei-

hen zusammen mit Einzelhändlern aus

der Innenstadt dazu beitragen, die Leer-

stände in der Innenstadt zu bekämpfen,

Händler zu unterstützen, Arbeitsplätze

am Ort zu halten und zusätzliche Um-

sätze zu generieren. Es stellt seine

Räumlichkeiten zur Verfügung und bie-

tet damit örtlichen Händlern eine Platt-

form, sich und ihre Geschäftsmodelle zu

präsentieren. Die Veranstaltungen sind

für die sich präsentierenden Händler

und für die Besucher kostenfrei.

Platz zwei ging in dieser Kategorie an

das Modehaus Maas in Bassum, Platz

drei an die Buchhandlung Wortspiel in

Wunsdorf.

In der Kategorie Gemeinschaftsinitiati-

ven/Genossenschaftsmodelle belegte

die Wildeshauser Initiative „BEElocal“

den ersten Platz. Sie entstand 2015

durch engagierte Einzelhändler. Ein Gü-

tesiegel kennzeichnet Wildeshau-

ser Unternehmen, die bestimmte Qua-

litätskriterien erfüllen, wie etwa einen

Beitrag für das gemeinschaftliche Leben

und den Zusammenhalt in Wildeshau-

sen, sichere Arbeitsplätze, die Attrak-

tivität der Stadt, Steuern vor Ort und

die Übernahme kultureller und sozialer

Verantwortung, indem sie lokale Ver-

eine und Institutionen unterstützen.

Jetzt geht BEElocal auch online und

bietet zum Beispiel Gutscheinsysteme

an, die von Unternehmen der Stadt an-

geboten und nur bei anderen Unter-

nehmen in der Stadt eingelöst werden

können.

Den ersten Platz belegte in dieser Kate-

gorie der Zusammenschluss „Starke

Partner Papenburg“, den zweiten Platz

die „Bergstraßen-Initiative“ aus Worps-

wede. (eb/mb) I

Freuten sich über den ersten Platz von BEElocal (v. l.): Karsten Poppe, HGV-Chef Johannes Lenzschau, Bürgermeister von Wildeshausen Jens Kuraschinski, Olaf Lies, Daniela Baron vom Stadtmarketing Wildeshausen und Lars Eckhoff (Benity GmbH).

20 Oldenburgische Wirtschaft November 2017

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U n t e r n e h m e r t a u s c h e n s i c h a u f I H K - V e r a n s t a l t u n g a u s

Sport-Sponsoring wichtig für RegionI Oldenburg. „Wir sind eine Region mit

einer starken Wirtschaft, daraus kann

sich ein starkes Sport-Sponsoring ent-

wickeln!“ Dies erklärte IHK-Präsident

Gert Stuke bei einem Austausch von

Unternehmensvertretern über Vorteile

und Möglichkeiten des Sport-Sponso-

rings.

„Wer hat was davon?“ Dieser Frage ist

Renate Imoberdorf (Königswinter) mit

einer Studie nachgegangen, die sie der

Diskussionsrunde vorstellte. Objekt der

Studie: Die Telekom Baskets Bonn. Als

Wissenschaftlerin hat sie die ökono-

mischen und gesellschaftlichen Effekte

des Basketball-Erstligisten für Bonn

untersucht. Eine Stadt, die zwar größer

als Oldenburg sei, aber in mancher Hin-

sicht vergleichbar, so Imoberdorf. Ein

Aspekt: Weder in Bonn noch in Olden-

burg gibt es einen Fußball-Bundesli-

gisten.

Das Fazit der Studie: Es lohnt sich sehr

für Bonn, einen Basketball-Bundesli-

gisten zu beheimaten. Der Verein ist ein

Wirtschaftsfaktor, er sorgt für Steuern

und Umsätze, was sich auch in Zahlen

ausdrücken lässt. Imoberdorf hat mit

ihrem Team im Fall der Telekom Baskets

allein einen jährlichen Steuereffekt für

die Stadt am Rhein von rund 400.000

Euro errechnet.

Der Verein ist zudem Sympathieträger,

denn mit den Telekom Baskets identi-

fizieren sich viele Bonner, so die Studie.

Er investiert außerdem erheblich in

soziale Projekte und die Förderung von

Kindern und Jugendlichen. Die Fans, so

ein weiteres Ergebnis, sind für die Wirt-

schaft eine attraktive Zielgruppe.

Sport-Sponsoring sei für viele Unter-

nehmen aber noch ein Fremdwort, so

die Erfahrung von Hermann Schüller,

Unternehmer und Sprecher der EWE

Baskets-Geschäftsführung. „Für uns gibt

es im Kontakt mit den Unternehmen

viel zu erklären.“ Neben dem klas-

sischen Sponsoring biete man als Spon-

sornehmer den Unternehmen auf sie

zugeschnittene, kreative Lösungen.

Beim Sponsoring gehe man in die Brei-

te, fördere aber auch bewusst den Spit-

zensport in der Region, so Gerhard Fi-

and, Vorstandsvorsitzender der Landes-

sparkasse zu Oldenburg und Gastgeber

der Diskussionsrunde. Markenbekannt-

heit, Aufmerksamkeit bei potenziellen

Kunden, Kontakte durch Netzwerken

unter Sponsoren und vieles mehr – das

kann Sponsoring für Unternehmen be-

wirken, waren sich die bereits spon-

sernden Diskussionsteilnehmer schnell

einig.

Viele betonten einen weiteren Aspekt,

der für sie gerade heute besonders

wichtig sei: Regional sponsern heiße,

etwas fürs Employer Branding zu tun:

Es helfe, Fachkräfte in die Region zu

holen und sie zu binden. Denn Sport-

Sponsoring sei ein Gewinn fürs Image,

sagte Stefan Niemeyer, Unternehmer

aus Essen/Oldenburg sowie Geschäfts-

führer und Hauptsponsor des Basket-

ball-Zweitligisten RASTA Vechta. „Für die

Gewinnung von Mitarbeitern ist Sport-

Sponsoring ein sehr wichtiger Hebel“,

meinte auch Klaus-Hinrich Vater, Unter-

nehmer, Präsident der IHK zu Kiel und

ehemaliger Aufsichtsrat des Handball-

Bundesligavereins THW Kiel.

Junge Fachkräfte ziehe es in die Metro-

polen, sagte Willi Lemke, ehemaliger

Werder Bremen-Manager. „Als Region

müssen Sie deshalb zusammenhalten!“,

so sein Appell. Und Sponsoring sei eben

eine Möglichkeit, junge Leute zu halten

und zu gewinnen. (mb) I

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Foto

: Bo

ge

Autozulieferer BOGE eröffnet neues Werk in Mexiko

Damme/San Luis Potosí (Mexiko). Die Boge Rubber & Plastics Group (Damme,

Kreis Vechta) baut ihre globale Präsenz aus. Der Automobilzulieferer hat im Okto-

ber sein neues Werk in Mexiko eröffnet. Es liegt rund 400 Kilometer nordwestlich

von Mexiko-Stadt in San Luis Potosí. Die Gesellschaft firmiert unter Boge Rubber &

Plastics Mexico S.A. de C.V. Am neuen Standort produziert Boge Produkte sowohl

in den Bereichen Schwingungstechnik für Fahrwerk und Antriebsstrang als auch

im Bereich Kunststoffkomponenten für die Automobilindustrie. Zu den ersten

Kunden gehören Daimler und der VW-Konzern. Es liegen laut Boge Aufträge für

Jahresumsätze in zweistelliger Millionenhöhe bis zum Jahr 2029 vor. Start der

Serienbelieferung soll im Sommer 2018 sein. „Das Werk in Mexiko wird eine bedeu-

tende strategische Rolle in unserem globalen Produktionsnetzwerk spielen“, sagte

CEO Dr. Torsten Bremer bei der Eröffnung. Die globale Präsenz des Unternehmens

umfasst mit dem Standort in Mexiko derzeit elf Produktionsstandorte in acht Län-

dern auf vier Kontinenten. (eb)

Dr. Torsten Bremer, CEO von Boge Rubber & Plastics, bei der Werkseröffnung.

Unternehmen

V o l k s b a n k e n u n d R a i f f e i s e n b a n k e n i n W e s e r - E m s

Herausforderung ChinaI Dinklage. China, USA, Europa – einen

großen Bogen schlug bei einem Vortrag

in Dinklage der Moderator des ZDF-

Heute-Journals, Dr. Claus Kleber. Er

sprach beim Presseabend der Arbeits-

gemeinschaft der Volksbanken und

Raiffeisenbanken in Weser-Ems.

Der Amerika-Kenner und weit gereiste

Korrespondent analysierte auch den

Erfolg von Donald Trump bei der Präsi-

dentschaftswahl. „Die Eliten unter Oba-

ma haben falsche Zahlen geliefert“,

nannte Kleber einen der Gründe. Die

Einkommenssituation der amerika-

nischen Gesellschaft sei geschönt dar-

gestellt worden. Sie habe sich unter

Obama verschlechtert, eine Katastrophe

sei dies aus Sicht vieler Amerikaner, die

es gewohnt seien, dass es immer nach

oben gehe. Außerdem: Trumps Wahl-

kampfteam habe Daten aus Social Me-

dia umfassend genutzt und das Team

Hillary Clintons mit einer „Mischung aus

High-Tech, Algorithmen und persön-

licher Wähleransprache“ übertroffen.

Unter der Präsidentschaft Trumps seien

die USA nun auf dem Weg, sich aus glo-

baler Verantwortung zurückzuziehen

und in wichtigen Gegenden den An-

schluss zu verpassen. So hätten sie nach

neun Monaten Trump im Südpazifik an

Einfluss verloren. China und die USA im

Südpazifik – das sei das Konfliktfeld des

21. Jahrhunderts.

China baue seinen Einfluss rasant aus,

wie Kleber anschaulich beschrieb. Dazu

zählen die Übernahme von Häfen und

Infrastruktur-Investitionen. „Es gibt wei-

tere chinesische Riesenprojekte, die aber

unter dem Radar bleiben.“

Auch technologisch fordere das Riesen-

reich den Westen heraus. So könnte

Shanghai dem amerikanischen Silicon

Valley den Rang ablaufen. „Was China

begonnen hat, fordert uns mit Haut und

Haaren“, sagte Kleber, der sich wünsch-

te, Europa solle China mehr Aufmerk-

samkeit widmen und sich gemeinsam

positionieren. „Es ist Zeit, die Krämersee-

len-Mentalität aufzubrechen.“(mb) I

Claus Kleber beim Vortrag im Burghotel Dinklage

Vogelsang übernimmt bebaEssen (Oldb.). Die Vogelsang GmbH & Co. KG, Spezialist

für individuell konfigurierbare Maschinen, hat zum 1.

September den ebenfalls in Essen (Oldenburg) ansäs-

sigen Hersteller beba Mischtechnik GmbH übernommen.

beba entwickelt und fertigt seit über 50 Jahren Zwangs-

mischer sowie Schaummischer, vom Bohrmaschinen-

aufsatz bis hin zu großen Verfahrensanlagen. Die beba

Mischtechnik firmiert ab sofort als beba Technology

GmbH & Co. KG und wird zu einer Tochtergesellschaft

der Vogelsang-Holding Hugo Vogelsang Maschinenbau

GmbH. Vogelsang übernimmt alle derzeitigen Mitarbei-

ter. Gemeinsam mit dem amtierenden Geschäftsführer

Ulrich Witte positioniert sich Vogelsang als Lösungsan-

bieter in der Mischtechnik, um den steigenden Anfor-

derungen vor allem im Bereich der Nahrungsmittel- und

Non-Food-Industrien gerecht zu werden. Zu den Kunden

zählen darüber hinaus die Bauindustrie sowie Chemie-

und Pharma-Unternehmen. (pm/kk)

Gutes HalbjahrDie 55 Volksbanken und Raiffeisenbank der

Region haben sich im ersten Halbjahr 2017

positiv entwickelt. Deren Ertragskraft sei gut

und im bundesweiten Vergleich der Genos-

senschaftsbanken überdurchschnittlich.

Das Kreditvolumen sei um 3,9 Prozent auf

19 Milliarden Euro gestiegen; das Einlagen-

geschäft um 6,4 Prozent auf 16, 8 Milliarden.

Dies berichtete in Dinklage Lambert Meyer,

der Vorstandsvorsitzende der Arbeitsge-

meinschaft der Volksbanken und Raiffeisen-

bank. Er kritisierte erneut die Regulatorik,

die den Banken auferlegt wird als „teils

überzogen und falsch“. Bei der Digitalisie-

rung werde die Bankengruppe weiter

voranschreiten.

Wie Meyer kritisierte Johannes Freundlieb,

Verbandsdirektor des Genossenschafts-

verbandes Weser-Ems, die Vorschläge zum

Aufbau einer europäischen Einlagensiche-

rung. Dies würde dem deutschen Sparer

schaden, deshalb müsse die Bundesregie-

rung dem Einhalt gebieten. Er forderte

außerdem eine Wende bei der Geldpolitik

der Europäischen Zentralbank. (mb)

Semco Glasdesign bautVor den Toren Bad Zwischenahns entsteht der neue Standort von

Semco Glasdesign, eine 4500 Quadratmeter große Produktions-

halle und ein zweigeschossiges Bürogebäude. Das Vorhaben kostet

4,7 Millionen Euro. Der neue Standort soll Mitte 2018 von den

45 Mitarbeitern bezogen werden. Das Bürogebäude wird mit einer

Ganzglasfassade gestaltet.

Die Semco-Gruppe (Westerstede) zählt mit Ihren 18 Standorten

zu den größten Flachglasveredlern Westeuropas und beschäftigt

1450 Mitarbeiter. Der Schwerpunkt von Semco Glasdesign liegt

auf individuellen Produkten für Interieur und konstruktivem Glas-

bau. (mb)

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22 Oldenburgische Wirtschaft November 2017

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Oldenburgische Wirtschaft November 2017 23

fm Büromöbel produziert automatisiert

Darum geht‘s Automatisierung, auch bei Stückzahl 1.

Ein individuelles Produkt herzustellen

zum Preis eines Massenproduktes.

Das hat´s gebracht

In einer digitalisierten Fließfertigung

wird nichts improvisiert, sondern alles

strukturiert abgearbeitet. Digitalisie-

rung macht den meisten Sinn, wenn

sich Lieferanten und Kunden digital an

uns als Hersteller anbinden. Dann be-

kommen Lieferanten z. B. Bedarfsmel-

dungen automatisch, und es werden

keine Auftragsbestätigungen mehr

benötigt. Beim Kunden ist es ähnlich.

Wenn sich ein Kunde mit uns vernetzt,

wird seine Bestellung automatisch zum

Auftrag in unserer EDV, ohne Sachbe-

arbeitung. Der Kunde bekommt seine

Auftragsbestätigung in dem Moment,

in dem er seine Bestellung bei uns auf-

gegeben hat.

Das war die größte

Herausforderung Alles zu bedenken, was in der Zukunft

kommen könnte. Mitarbeiter, Liefe-

ranten und Kunden von der Digitalisie-

rung zu begeistern und zu überzeugen.

Name und Sitz des Unternehmens

fm Büromöbel Franz Meyer GmbH und Co. KG,

Bösel

Produkt bzw. Dienstleistung

Büromöbel

Anzahl der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen

330

Internet

www.fm-bueromoebel.de

Die Geschäfts-führer Theo Budde (l.) und Ulrich Meyer

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Phänomenal digital

S e r i e

24 Oldenburgische Wirtschaft November 2017

Auszubildende finden

In dem Workshop Ausbildungsmarketing

– Nachwuchs für Unternehmen gewinnen

am Mittwoch, 22. November, um 16 Uhr im

Wilhelmshavener Jade InnovationsZentrum

sollen Strategien für Ausbildungsmarketing

im Unternehmen erarbeitet werden. Teil-

nehmer und Teilnehmerinnen lernen die

Vorteile des Ausbildungsmarketings kennen

und erhalten Praxistipps zur Umsetzung.

Kontakt: Heiner Paffenholz, IHK, Tel.: 0441 2220-473;

www.ihk-oldenburg.de (16194905)

Firma digitalisieren

Gemeinsam mit dem Mittelstand 4.0-Kom-

petenzzentrum Hannover „mitunsdigital!“

findet am Donnerstag, 23. November, ab

10 Uhr der Beratungstag Digitalisierung im

Wilhelmshavener Jade InnovationsZentrum

statt. In vertraulichen Einzelgespräche kann

der individuelle Beratungsbedarf ermittelt

und erste mögliche Umsetzungsschritte

abgestimmt werden.

Kontakt: Christiane Schaper, IHK, Tel.: 0441 2220-441;

www.ihk-oldenburg.de (Nr. 16197716)

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Cyberattacken abwehren

Mittlere und kleine Unternehmen sind die

bevorzugten Ziele von Cyberttacken, denn

sie sind auf Grund ihrer begrenzten Ressour-

cen besonders anfällig. Am Montag, 20. No-

vember, informieren ab 9 Uhr in der IHK

Experten beim Sprechtag Cybersicherheit

über die Gefahren. In Einzelgesprächen

empfehlen sie praxisnahe Lösungsansätze

und Umsetzungsstrategien.

Kontakt: Birgit Petruschka, IHK, Tel.: 0441 2220-301;

www.ihk-oldenburg.de (Nr. 16194455)

Praxis

Datum Thema Ort Zeiten/KontaktDonnerstag, 16. November

Sprechtag Unternehmensnachfolge Jever, Landkreis Friesland

9 bis 17 Uhr; Tina Güring, IHK, Tel.: 0441 2220-363

Donnerstag, 16. November

Erfi ndersprechtag Oldenburg, IHK

9 bis 17 Uhr; Christiane Schaper, IHK, Tel.: 0441 2220-441

Donnerstag, 16. November

IHK-Werkstatt: BWA verstehen und nutzen

Wildeshausen, Landkreis Oldenburg

17 Uhr; Birgit Petruschka, IHK, Tel.: 0441 2220-301

Donnerstag, 16. November

Klein aber oho – Sprechtag für Einzelunternehmen

Vechta, Kreishaus

9 bis 17 Uhr; Tina Güring, IHK, Tel.: 0441 2220-363

Dienstag, 21. November

Webseiten-Check Oldenburg, IHK

9 bis 17 Uhr; Tina Güring, IHK, Tel.: 0441 2220-363

Dienstag, 21. November

Sprechtag Gesundheit im Betrieb Oldenburg, IHK

ab 9 Uhr; Tobias Ubert, Gesundheitswirtschaft Nordwest e. V., Tel.: 0421 3362-7315

Dienstag, 21. November

Vortrag: So vermeiden Sie Fehler im Vergabeverfahren

Oldenburg, IHK

15 Uhr; Arndt Helfer, IHK, Tel.: 0441 2220-367

Mittwoch, 22. November

Vortrag: Social-Media-Kanäle in der Gastronomie richtig nutzen

Vechta, Kreishaus

14 Uhr; Birgit Petruschka, IHK, Tel.: 0441 2220-301

Mittwoch, 22. November

5. Maritimer Marktplatz Nordwest Wilhelmshaven, Nordfrost

17 Uhr; Henning Edlerherr, Maritimes Cluster Norddeutschland, Tel.: 04404 98786-14

Donnerstag, 23. November

Vortrag: Emotionen schaff en Gäste Bramsche, Museum und Park Kalkriese

ganztägig; Claudia Grützmacher, IHK Lüneburg, Tel.: 04131 742-174; Kosten: 40 Euro

Dienstag, 28. November

3. Lebensmittelforum Bremerhaven Bremerhaven, Fischbahnhof

9 bis 17:15 Uhr; BIS, Insa Rabbel, Tel.: 0471 94646-926

Mittwoch, 29. November

NBank-Finanzierungssprechtag Oldenburg, IHK

9 bis 17 Uhr; Tina Güring, IHK, Tel.: 0441 2220-363

Dienstag, 5. Dezember

IHK-Werkstatt: BWA verstehen und nutzen

Wilhelmshaven, Wirtschaftsförderung

17 Uhr; Birgit Petruschka, IHK, Tel.: 0441 2220-301

Dienstag, 12. Dezember

Webseiten-Check Brake, Wirtschaftsförderung

9 bis 17 Uhr; Tina Güring, IHK, Tel.: 0441 2220-363

Dienstag, 12. Dezember

Sprechtag Gesundheit im Betrieb Oldenburg, IHK

ab 9 Uhr; Tobias Ubert, Gesundheitswirtschaft Nordwest e. V., Tel.: 0421 3362-7315

Mittwoch, 13. Dezember

Unternehmens- und Gründersprechtag

Vechta, Wirtschaftsförderung

9 bis 17 Uhr; Tina Güring, IHK, Tel.: 0441 2220-363

Mittwoch, 20. Dezember

NBank-Finanzierungssprechtag Oldenburg, IHK

9 bis 17 Uhr; Tina Güring, IHK, Tel.: 0441 2220-363

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Oldenburgische Wirtschaft November 2017 25

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26 Oldenburgische Wirtschaft November 2017

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vorliegen, wird unter Bauleitplanung

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Oldenburgische Wirtschaft November 2017 27

I Die voraussichtlichen Sachbezugs-

werte für 2018 stehen fest. Demnach

wird der Monatswert für verbilligte

oder kostenlose Verpflegung ab dem

1. Januar voraussichtlich 246 Euro be-

tragen. Der Monatswert für Unterkunft

und Miete wird voraussichtlich auf

226 Euro festgelegt.

Die Anpassung der Werte erfolgt jähr-

lich anhand der Entwicklung der Ver-

braucherpreise.

Erstmalige AnwendungDie neuen Sachbezugswerte 2018 kön-

nen, sofern es keine Änderungen gibt,

bereits ab dem ersten Abrechnungsmo-

nat des Jahres 2018 angewendet wer-

den, da die geänderte SvEV am 1. Janu-

ar 2018 in Kraft treten wird. Sachbezüge

sind 2018 in Höhe der neu festgesetzten

Werte einheitlich sowohl steuerpflichtig

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Übersicht freie Unterkunft 2018 (bundesweit)Unterkunft belegt mit einem volljährigen Arbeitnehmer

Unterkunft allgemein Aufnahme im Arbeitgeberhaushalt/in Gemeinschafts unterkunft

monatlich 226,00 Euro 192,10 Euro

kalendertäglich 7,53 Euro 6,40 Euro

Übersicht freie Verpflegung 2018 (bundesweit)Arbeitnehmer (einschließlich Jugendliche und Auszubildende)

Frühstück Mittagessen Abendessen Verpfl egung insgesamt

monatlich 52,00 Euro 97,00 Euro 97,00 Euro 246,00 Euro

kalendertäglich 1,73 Euro 3,23 Euro 3,23 Euro 8,20 Euro

Steuer-info

28 Oldenburgische Wirtschaft November 2017

I Jedes Jahr schließen tausende junge

Menschen ihre Ausbildung oder Fort-

bildung ab. Bei den Prüfungen sind

mehr als 2100 Fachleute aus Unterneh-

men und Berufsschulen ehrenamtlich

allein in unserer Region im Einsatz – als

Prüferinnen und Prüfer. Sie profitieren

in vielerlei Hinsicht:

> kostenlose Schulungen über neue

Ausbildungsinhalte und rechtssiche-

res Prüfen,

> die Möglichkeit zur Mitgestaltung von

Prüfungsabläufen und -inhalten,

> einen regelmäßigen Austausch mit

anderen Experten der Region,

> Einblicke in die Ausbildung bei ande-

ren Betrieben,

> enge Kontakte zur IHK.

Ehrenamtliche Prüferinnen und Prüfer

tragen viel Verantwortung gegenüber

den Prüflingen, aber auch gegenüber

der gewerblichen Wirtschaft. Beide er-

warten faire und gerechte Prüfungen

sowie angemessene Leistungsbeurtei-

lungen. Der Zeitaufwand beträgt zwei

bis acht Tage im Jahr. Für die ehrenamt-

liche Tätigkeit gibt es eine Aufwandsent-

schädigung. (bue/kk) I

Ansprechpartner: Stefan Bünting, IHK, E-Mail: [email protected];

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Gewerbe-abfälle

5 Beilagenhinweis

Diese Ausgabe der

Oldenburgischen

Wirtschaft enthält

folgende Beilagen:

• EWE AG

• Tradition durch

Innovation: Das

Oldenburger Land

Wir bitten um

freundliche

Beachtung.

www.savethechildren.de/spenden

Helfen SIe den Kindern!

Millionen sind auf der Flucht –

und täglich werden es mehr.

Die Nothilfe-Teams von Save the

Children sind rund um die Uhr im

Einsatz. Doch wir brauchen Sie, um

handeln zu können. Bitte helfen Sie heute mit Ihrer Spende:

Das DZI bescheinigt Save the Children Deutschland e.V. einen verantwortungsvollen Umgang mit Spenden geldern.

Spendenkonto: 929 Stichwort: Syrien BLZ: 100 205 00 Bank für Sozialwirtschaft

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Ehrenamtliche Prüfer gesucht

Beruf benötigte Prüfer

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Bauzeichner/-in Ingenieurbau AG, AN und L

Bauzeichner/-in Tiefbau AG, AN und L

Berufskraftfahrer/-in AG und AN

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Kaufmann/-frau im Einzelhandel und Verkäufer/-in (Bürobedarf, Stempel, Kunstgewerbe, Bastelartikel, Bücher) AG und AN

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Fortbildung

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In diesen Berufen und Fortbildungen benötigen wir derzeit Ihre

Unterstützung:

Oldenburgische Wirtschaft November 2017 29

G e w e r b e a b f a l l v e r o r d n u n g

Dokumentation wird PflichtI Am 1. August 2017 ist eine novellierte

Fassung der Gewerbeabfallverordnung

in Kraft getreten. Die alte Verordnung

war – was den Vollzug angeht – ein

zahnloser Tiger. Die neue Verordnung

verlangt von den Abfallerzeugern die

Trennung in weitere Abfallfraktionen.

Zusätzlich müssen sich die Betriebe auf

Dokumentationspflichten einstellen,

die auf Verlangen den Überwachungs-

behörden vorzulegen sind. Dr. Hans-

Bernhard Rhein von der Umweltkanzlei

in Sarstedt erläutert, was Abfallerzeuger

zukünftig beachten müssen.

Dr. Rhein, welche Abfälle sind von der

neuen Gewerbeabfallverordnung be-

troffen und sind dies die typischen

Abfälle, die in einem Unternehmen

anfallen?

Grundsätzlich unterliegen alle gewerb-

lichen Abfälle, die denen aus privaten

Haushalten ähneln, den Vorgaben der

Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV).

Nicht dazu gehören Abfälle zur Beseiti-

gung. Also die Abfälle, die aus der Rest-

mülltonne stammen. Ebenfalls nicht

betroffen sind Abfälle, für die eine Rück-

nahmepflicht besteht. Dies sind zum

Beispiel Elektroaltgeräte, Batterien oder

Verpackungen. Ausgenommen sind

weiterhin auch produktionsspezifische

Abfälle wie Schlämme, Schlacken oder

Industriestäube.

Welche Abfallarten müssen zukünf-

tig zusätzlich getrennt werden? Wo

sehen Sie bei der Getrennthaltung

Probleme?

Neben Papier/Pappe/Kartonagen je-

doch ohne Hygienepapiere sowie Glas,

Kunststoffen, Metallen und Holz sind

nun auch Textilien und Bioabfälle be-

reits beim Erzeuger zu trennen. Ferner

sind die ungefährlichen Produktionsab-

fälle getrennt zu erfassen, soweit sie

denen aus privaten Haushalten ähneln.

Für gefährliche Abfälle besteht ohnehin

ein Vermischungsverbot.

Probleme bei der Getrennthaltung se-

he ich dort, wo die Verschmutzung und

Störstoffanteile einschließlich Materi-

alverbunde die Verwertbarkeit er-

schweren. Eine immer wieder kommu-

nizierte Toleranzschwelle von 5 Prozent

„Fremd-anteilen“, bis zu der noch nicht

von einem Abfallgemisch gesprochen

wird, kann aber im Einzelfall sehr be-

deutend für die Verwertung sein. Pro-

bleme werden auch dort auftreten, wo

eine Zuordnung der Sammelbehälter

zu einem Erzeuger nicht möglich ist

oder eine öffentliche Zugänglichkeit

besteht und z. B. Center-Betreiber für

die Umsetzung der GewAbfV Sorge

tragen muss.

Man kann sich von den Getrennthal-

tungspflichten befreien lassen. Was ist

dann zu beachten?

Die Getrenntsammlungs- und Vorbe-

handlungspflichten gelten nicht, wenn

Sie aufgrund geringfügiger Mengen für

ihre gewerblichen Siedlungsabfälle den

auf dem Grundstück befindlichen Haus-

müllbehälter mitbenutzen können (z. B.

Kanzleien, Ingenieurbüros, Freiberufler).

In der Regel ist in diesen Fällen aufgrund

der geringen Menge eine Trennung der

gewerblichen Siedlungsabfälle wirt-

schaftlich nicht darstellbar. In Anleh-

nung an Daten des Statistischen Bun-

desamtes über das Abfallaufkommen

in Privathaushalten wird häufig ein

monatliches Abfallaufkommen von 40

bis 50 kg/EW als „Kleinmengenschwel-

le“ angesehen.

Natürlich kann auch oberhalb der Klein-

mengenschwelle der Nachweis einer

wirtschaftlich bzw. technisch unzumut-

baren bzw. unverhältnismäßigen Tren-

nung erbracht werden. Dieser Nachweis

ist vom Abfallerzeuger zu erstellen und

auf Verlangen der zuständigen Behörde

vorzulegen.

Die Abfallerzeuger müssen sich auf

Dokumentationspflichten einstellen.

Welche sind dies und kann man sich

davon befreien lassen?

Eine Befreiung ist nicht vorgesehen.

Sehr wohl gibt es aber Ausnahmen

beim Dokumentationsumfang. Die Do-

kumentation umfasst bei Erzeugern

bzw. Besitzern von gewerblichen Sied-

lungsabfällen die Getrennthaltung (La-

gepläne, Fotos, Lieferscheine, Wiege-

scheine etc.) und muss in der Regel

einmalig und dann bei wesentlichen

Änderungen erstellt werden. Ist eine

Getrennthaltung aus wirtschaftlichen

oder technischen Gründen nicht mög-

lich ist auch dies zu dokumentieren.

Auch die Zuführung der getrennten

gewerblichen Siedlungsabfälle zur Wie-

derverwendung oder zum Recycling

müssen belegt werden. Gleiches gilt für

Abfallgemische, die einer Sortieranlage

zugeführt werden. Ab 1. Januar 2019 ist

eine Bestätigung der Vorbehandlungs-

anlage erforderlich, dass diese die ge-

setzlichen und technischen Anforderun-

gen erfüllt.

Zur Vorbereitung einer Dokumentation

ist ein Überblick über alle vorkom-

menden Abfallarten, Sammelbehälter,

Entsorgungszyklen, Entsorgungswege

und Entsorger erforderlich. Tipp: Spre-

chen Sie rechtzeitig einen zugelassenen

Sachverständigen an, wenn Sie unab-

hängige Hilfe bei der Umsetzung der

Gewerbeabfallverordnung benötigen.

(Fragen: Jörg Schindler) I

Dr. Hans-Bernhard Rhein

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30 Oldenburgische Wirtschaft November 2017

Mit Ablauf des 31. Dezembers verjähren die Zahlungsansprüche des

täglichen Geschäftsverkehrs, die der regelmäßigen Verjährungsfrist unterliegen. Jährlich gehen Gläubigern in Deutschland Millionenbeträge verloren, weil die eigentlich bekannten Verjährungsfristen nicht beachtet werden. Unternehmen sollten daher ihren Forderungsbestand rechtzeitig vor Jahresende überprüfen. Denn nur wer seinen Mahnbescheid innerhalb der Verjährungsfrist bei Gericht einreicht, sichert sich seinen Zahlungs-anspruch über den Stichtag hinaus.

Welche Zeitfenster stecken hinter diesen Fristen? Die regelmäßige Verjährungsfrist (§ 195 BGB) beträgt drei Jahre. Diese Frist gilt für alle Ansprüche des täglichen Lebens, die nicht anderweitig geregelt sind, zum Beispiel Ansprüche auf Kaufpreis- oder Mietzahlungen. Je nach Art der

Leistung sind weitere Fristen defi niert wie zum Beispiel ein Jahr bei Fracht- und Speditionskosten, zwei Jahre bei kauf- und werkvertraglichen Mängelansprüchen oder fünf Jahre bei Mängelansprüchen bei Bauwerken und eingebauten mangelhaften Sachen. Die regelmäßige Verjährungsfrist beginnt nach § 199 BGB am Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist.

Verjährungsfristen können gehemmt werden oder neu beginnen. Eine Hemmung erfolgt zum Beispiel durch rechtzeitiges Beantragen und Zustellen eines gericht-lichen Mahnbescheides vor Ablauf des 31. Dezembers. Auch durch die Aufnahme von Verhandlungen zwischen Gläubiger und Schuldner kann eine Hemmung eintreten.

Wichtig: Außergerichtliche Mahnungen, also private Zahlungsaufforderungen, hemmen die laufende Verjährung der Ansprüche nicht, selbst wenn sie schriftlich per Einschreiben erfolgen. Die Verjährungs-frist beginnt neu, wenn ein Anerkenntnis des Schuldners vorliegt oder eine gericht-liche oder behördliche Vollstreckungs-handlung vorgenommen oder beantragt wird (§ 212 BGB).

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Oldenburgische Wirtschaft November 2017 31

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Immer mehr Arbeitgeber stellen ihren Mitarbeitern (Elektro-)Fahrräder zur

Verfügung, die diese auch privat nutzen dürfen. Dabei werden zwischen dem Ar-beitgeber und einem Leasinggeber Leasing-verträge über die Fahrräder mit einer festen Laufzeit und gegebenenfalls anschließender automatischer Verlängerung abgeschlossen. Zeitgleich schließt der Arbeitgeber mit dem Arbeitnehmer für ebendiese Dauer einen Überlassungsvertrag hinsichtlich des Fahr-rads ab, welcher auch eine private Nutzung zulässt. Danach wird das Gehalt für die Dauer der Nutzungsüberlassung um einen festge-legten Betrag heruntergesetzt. Den so bei dem Arbeitnehmer ausgelösten geldwerten Vorteil muss der Arbeitgeber erfassen und bewer-ten. Hierzu hat sich die Oberfi nanzdirektion Nordrhein-Westfalen in ihrem Verwaltungs-schreiben vom 17.05.2017 wie folgt geäußert:

Der geldwerte Vorteil aus der arbeitgeber-seitigen Gestellung eines (Elektro-)Fahrrads wird nach Maßgabe des Einkommensteu-ergesetzes erfasst und bewertet. Die Rege-lungen des Rabattfreibetrags kommen nur zur Anwendung, wenn die Gestellung eines (Elektro-)Fahrrads nicht überwiegend für den Bedarf der eigenen Arbeitnehmer erbracht

wird. Sofern die Regelungen des Rabattfreibe-trags auf die (Elektro)Fahrradgestellung nicht zur Anwendung kommen oder abgewählt werden, kann der geldwerte Vorteil sodann mit einem Durchschnittswert oder mit den für Dienstwagen geltenden Regelungen erfasst und bewertet werden.

Die Dienstwagengrundsätze gelten für Elek-trofahrräder, die als Kfz einzuordnen sind. Ansonsten kommt der Durchschnittswert zur Anwendung. Der Unterschied liegt darin, dass bei Anwendung der Dienstwagenregelungen auch eventuell vorliegende Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte als geld-werter Vorteil zu erfassen sind. Ausnahms-weise erfolgt die Bewertung mit den ersparten Leasingraten, sofern eine Sonderrechtsbezie-hung vorliegt. Hiervon dürfte in der Praxis aber nur selten auszugehen sein, weil die Finanzverwaltung eine Entgeltumwandlung nicht als Sonderrechtsbeziehung ansieht.

Die Finanzverwaltung geht leider nicht näher auf das Nebeneinander einer klassischen Dienstwagengestellung und einer (Elektro-)Fahrradgestellung, der Kostendeckelungs-regelung, den Aufl adekosten sowie auf die Rechtsfolgen der Kostenübernahme einzelner

Fahrradkosten durch den Arbeitnehmer ein. Ferner ist unklar, ob die Aufl adung eines eigenen Elektrofahrrades auf Kosten des Ar-beitgebers im Rahmen der sog. 44 €-Grenze zu berücksichtigen ist.

Erwirbt der Arbeitnehmer nach Beendigung der Leasingzeit das (Elektro-)Fahrrad, ist eine Preisvergünstigung im Vergleich zum Marktpreis als Arbeitslohn zu versteuern. Als Marktpreis legt die Finanzverwaltung nach 36 Monaten Nutzungsdauer vereinfachend einen Betrag von 40 % der auf volle 100 € abgerundeten Herstellerpreisempfehlung im Zeitpunkt der Inbetriebnahme einschließlich Umsatzsteuer zugrunde.

Bei Fragen zu dieser Thematik sprechen Sie uns gerne an!

Auf zwei Rädern bleibt man jung!Fahrradgestellung an Arbeitnehmer

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Dipl.-Finanzwirt (FH) Björn BrüggemannSteuerberater, Partner der Sozietät VOSS SCHNITGER STEENKEN & PARTNER in OldenburgFachberater für Unterneh-mensnachfolge (DStV e.V.)[email protected]

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32 Oldenburgische Wirtschaft November 2017

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Oldenburgische Wirtschaft November 2017 33

Praxis

Personen

A u s b i l d u n g k ü n d i g e n

Verstöße sind maßgeblich

A u s b i l d u n g s v e r t r ä g e

Nachweise elektronisch?

I Nicht jeder Auszubildende been-

det seine Ausbildung. Die Gründe

hierfür sind vielfältig. Ausbildungs-

betrieb oder Azubi können in der

Probezeit die Ausbildung ohne An-

gabe von Gründen und mit sofor-

tiger Wirkung kündigen. Nach der

Probezeit ist eine Trennung pro-

blematischer – hier können die Ver-

tragsparteien das Ausbildungsver-

hältnis nur einvernehmlich auflösen

oder wegen eines wichtigen Grun-

des ohne Einhaltung einer Frist kün-

digen.

Wichtiger Hinweis: Reichen Sie den

Auflösungsvertrag oder die Kündi-

gung bitte zeitnah bei der IHK ein.

Damit kann das Ausbildungsver-

hältnis aus dem Berufsausbildungs-

verzeichnis gelöscht und ordnungs-

gemäß abgerechnet werden.

(bue/kk) I

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Ansprechpartner: Frank Ederer, IHK, Tel.: 0441 2220-420, E-Mail: [email protected]

I Seit dem 1. Oktober 2017 müssen

Ausbildende und Auszubildende im

Ausbildungsvertrag vereinbaren, ob

die Ausbildungsnachweise schrift-

lich oder elektronisch geführt wer-

den sollen. Das sieht eine Ände-

rung im Berufsbildungsgesetz vor.

Bereits laufende und bis zum

30. September 2017 abgeschlos-

sene Ausbildungsverträge gelten

unverändert weiter. Im Oldenbur-

ger Land ändert sich für Ausbilder und

Auszubildende nicht viel, denn die

Nachweise konnten auch bisher schon

elektronisch oder schriftlich geführt

werden. (stb) I

www.ihk-oldenburg.de (Nr. 3774136);

Ansprechpartner: Stefan Bünting, IHK, Tel.: 0441 2220-472,

E-Mail: [email protected]

H O R S T W E R N E R J A N S S E N

Der Kapitän und Reeder Horst Werner

Janssen (Elsfleth) ist im Alter von 84

Jahren gestorben. Er hatte sich in den

50er Jahren selbstständig gemacht

und 1969 eine Containerschiffs reederei

gegründet. Bei der IHK engagierte er

sich im Verkehrs- und Schifffahrtsaus-

schuss.

R E I N H O L D S T Ö V E R

Der Unternehmer Reinhold Stöver ist

am 19. Oktober im Alter von 79 Jahren

gestorben. Er hatte das Unternehmen

Agrarfrost (Aldrup) 1967 gegründet. Es

ist heute nach eigenen Angaben der

größte deutsche Hersteller von Le-

bensmitteln auf Kartoffelbasis. 2007

hatte der Unter nehmer die Geschäfts-

führung an seinen Sohn Eike Stöver

(45) übergeben.

Das Internetportal „stark-fuer-ausbil-

dung.de“ bietet ein breit gefächertes

Angebot an Praxistipps für die Ausbil-

dung. Experten geben gezielte und

handlungsorientierte Informationen

zu den unterschiedlichsten Themen,

Situationen und Problemen im Ausbil-

dungsalltag. Neben den Erfahrungs-

berichten von erprobten Ausbildern

und einem Ausbilderhandbuch be-

richten Kurzfilme über die gelungene

Ausbildung von Geflüchteten.

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Neuer Studiengang

Der betriebswirtschaftliche Master-

studiengang „Strategisches Ma-

nagement“ startet zum Winterse-

mes ter 2018/19 am Studienort Wil-

helmshaven der Jade Hochschule.

Bachelor- Absolventinnen und

-Absolventen von Wirtschafts-

Studiengängen können sich in

dem dreisemestrigen Studiengang

für Führungsaufgaben in Wirt-

schaftsunternehmen, öffentlichen

Verwaltungen und Verbänden

qualifizieren.

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Das ausführliche Angebot der IHK-Weiterbildung(inkl. Online-Anmeldung) finden Sie im Internetwww.ihk-oldenburg.de/bildung

Gesetzesänderungen zum Jahreswechsel Ende Dezember ändert sich erneut ein Vielzahl von gesetzlichen

Vorgaben. Die folgenden Praxisseminare bereiten Sie kompakt

und informativ darauf vor:

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IHK Die Weiterbildung schafft Perspektiven

36 Oldenburgische Wirtschaft November 2017

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Oldenburgische Wirtschaft November 2017 37

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38 Oldenburgische Wirtschaft November 2017

Schlusspunkt

Vorschau Dezember-Ausgabe:Familienunternehmen

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Sie prägen die Wirtschaft unserer Region: die mittelständi-

schen Familienunternehmen, darunter auch einige große

Firmen. Was kennzeichnet eigentlich diesen „Unternehmens-

typ“? Wir fragen einen Wissenschaftler sowie Unternehmerin-

nen und Unternehmer aus dem Oldenburger Land.

Bei Fragen zu Anzeigenbuchungen beraten wir Sie gerne.

Anzeigenleitung: Ralf Niemeyer

Tel. 0441 9353-140, Fax 0441 9353-300

E-Mail [email protected]

ImpressumHerausgeber:

Oldenburgische Industrie- und Handelskammer, Moslestraße 6, 26122 Oldenburg,

Tel.: 0441 2220-0, Fax: 0441 2220-111, E-Mail: [email protected], Internet:

www.ihk-oldenburg.de

Verantwortlich für den redaktionellen Inhalt: Hauptgeschäftsführer Dr. Joachim Peters

Redaktion:

Michael Bruns (Leitung), Tel.: 0441 2220-210, E-Mail: [email protected]

Karen Köster-Knop, Tel.: 0441 2220-211, E-Mail: [email protected]

Mit Namen oder Initialen gekennzeichnete Beiträge geben nicht in jedem Fall die Ansicht

des Herausgebers und der Redaktion wieder. Keine Gewähr für unverlangt eingesandte

Manuskripte oder Besprechungsexemplare. Nachdruck und elektronische Vervielfältigung

des Inhalts nur nach ausdrücklicher Genehmigung, mit Quellenangabe und unter Einsen-

dung eines Belegexemplars.

Verlag: Kommunikation & Wirtschaft GmbH, Baumschulenweg 28, 26127 Oldenburg,

Tel.: 0441 9353-143, Fax: 0441 9353-300, E-Mail: [email protected]

Anzeigenverkauf:

Ralf Niemeyer (Leitung), Tel.: 0441 9353-140, Fax: 0441 9353-300, E-Mail: [email protected]

Umsetzung: Ramona Bolte

Abonnement-Service:

Sylke Meyer, Tel.: 0441 9353-143, Fax: 0441 9353-300, E-Mail: [email protected]

Erscheinungsweise: monatlich

Erscheinungstermin dieser Ausgabe: 13.11.2017

Bezugspreis: Die Zeitschrift ist das offizielle Organ der Oldenburgischen Industrie- und

Handelskammer. Der Bezug ist für IHK-zugehörige Unternehmen kostenlos. Für andere

Bezieher kostet das Jahresabonnement 22,- Euro inklusive Versandkosten und MwSt.

Mindestbezug ein Jahr, danach gilt eine Kündigungsfrist von zehn Wochen zum Halb-

jahresende. Einzelpreis 2,- Euro zuzüglich Versandkosten.

Druck: Brune-Mettcker Druck- und Verlagsgesellschaft mbH, Wilhelmshaven

Verbreitete Auflage:

17.986 Exemplare, 3. Quartal 2017

Der Bezug der IHK-Zeitschrift erfolgt im Rahmen der grundsätzlichen Beitragspflicht als Mitglied der IHK.

Die Autobahnbrücke über die Hunte

bei Oldenburg, 1978 in Betrieb genom-

men, muss saniert werden. Über das

441 Meter lange und 30 Meter hohe Bau-

werk fahren täglich 32.000 Fahrzeuge.

Der Beginn der Sanierung ist laut Nieder-

sächsischem Landesamt für Straßenbau

und Verkehr in Oldenburg für 2020/2021

geplant. (mb)

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