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Lärmschutz an Musikschulen • Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdung durch Lärm und Vibrationen (LärmVibrationsArbSchV) • Rundschreiben VdM, 06/2010 vom 03.12.10

Lärmschutz an Musikschulen Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdung durch Lärm und Vibrationen (LärmVibrationsArbSchV) Rundschreiben VdM,

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Lärmschutz an Musikschulen

• Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdung durch Lärm und Vibrationen (LärmVibrationsArbSchV)

• Rundschreiben VdM, 06/2010 vom 03.12.10

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Lärmschutz

• Maßnahmen– >80 dB: • Gehörschutz als Angebot• Angebot der Vorsorgeuntersuchung

– > 85 dB:• Gehörschutz verpflichtend zur Verfügung stellen• Sorge tragen für Benutzung• Verpflichtende Untersuchung beim Arbeitsmediziner• Besuchsbestätigung für den Arbeitgeber

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1.Oberer Auslösewert

L(ex) 85 dB > betroffen: Trompete, Perc., Flöte

L(peak) 137 dB > betroffen: Perc.

2. Unterer Auslösewert

L(ex) 80 dB > betroffen: Flöte, Klarinette, Klavier

L(peak) 135 dB > betroffen: --

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• L(ex) Akkordeon: 85 dB Bläserklasse: 92 dB Blockflöte: 86 dB Cello: 76 dB E-Baß: 80 dB E-Gitarre: 80 dB Elementarbereich: 86 dB Fagott: 76 dB Gesang: 94 dB Gitarre: 75 dB

Hackbrett: 75 dB Keyboard: 80 dB Klarinette: 92 dB Klavier: 84 dB Kontrabass: 78 dB Percussion: 96 dB Querflöte: 94 dB Saxophon: 91 dB Trompete: 93 dB Violine: 85 dB Viola: 97 dB

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• Maßnahmen– Aufklären und Sensibilisieren in der Lehrerkonferenz– Umsetzung in einer zweiten !! Lehrerkonferenz

– Technische Maßnahmen• Vorhänge, Wandverkleidungen, Fußbodenbelag, Stellwände• Da diese Maßnahmen erst greifen, wenn der Abstand von

der Schallquelle (Instrument) zum Ohr mehr als ein Meter beträgt, wird empfohlen, dies mangels relevanter Verbesserung nicht durchzuführen.

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• Maßnahmen– Organisatorische Maßnahmen

• Größere Räume• Kleinere Gruppen• Leiser spielen, Elektronik leiser• Mehr und größere Pausen• Längere Sprechphasen• Wechsel von Anfängerstunden und

Fortgeschrittenenstunden• Position des Lehrers (neben dem Schüler)• Abstand von der Schallquelle (Auswirkung der

Abstandsverdoppelung: 6dB!)

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• Maßnahmen– Personenbezogene Maßnahmen• Gespräch mit betroffenen Mitarbeitern, Errechnung

der Belastung• Gehörschutz (auch einseitig)• Vorsorgeuntersuchungen bei Arbeitsmediziner oder

Betriebsmediziner; Kosten hat der Arbeitgeber zu tragen• Auf die Gehörbeeinträchtigung durch Tätigkeiten bei

anderen Arbeitgebern ist hinzuweisen, unterliegt aber nicht der Verantwortung der Musikschule

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• Maßnahmen– Weiteres Verfahren:

• Vorstellung der Ergebnisse in der zweiten Lehrerkonferenz• Lehrkräfte, die den Wert von 80 dB mit ihrem Instrument

überschreiten, werden durch die Lehrerkonferenz informiert.

• Lehrkräfte, die den Wert von 85 dB mit ihrem Instrument überschreiten, müssen sich verpflichtend bei der Schulleitung zu einem Gespräch anmelden. In diesem Gespräch wird die tatsächliche wöchentliche Belastung errechnet, davon ausgehend ist der Arbeitgeber wie oben beschrieben verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen.

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• Vier Mitarbeiter (Percussion, Workshop, Querflöte, Gesang), die aufgrund der wöchentlichen Überschreitung von 85 dB verpflichtend Gehörschutz (€ 175.--) tragen müssen.

• Fast alle Mitarbeiter, deren Werte zwischen 80 und 85 dB liegen, waren bei der Vorsorgeuntersuchung (€ 24.--)

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•Das Verständnis und die positive Einsicht ist bei den Mitarbeitern eingekehrt.

•Die Gespräche sind dokumentiert, die Musikschule kann nachweisen, dass sie sich um den Gehörschutz kümmert und ist damit aus einer möglichen Haftung genommen.

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Kontrolle und Dokumentation der Kontrollen

Jedes Jahr erneute Berechnung (ca. 5 Min.) zusammen mit dem Mitarbeiter (im Rahmen der Mitarbeitergespräche)

Jedes Jahr erneute Untersuchung

• Beispiel für Berechnung und Dokumentation:

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