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Land- und forstwirtschaftliche Sozialversicherungsträger Franken und Oberbayern Soziale Sicherheit aus einer Hand Aktueller Stand der Umsetzung des LSV-Bundesträgers

Land- und forstwirtschaftliche Sozialversicherungsträger Franken und Oberbayern

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Land- und forstwirtschaftliche Sozialversicherungsträger Franken und Oberbayern. Soziale Sicherheit aus einer Hand. Aktueller Stand der Umsetzung des LSV-Bundesträgers. LSV-Neuordnungsgesetz (LSV-NOG) LSV Bundesträger. - PowerPoint PPT Presentation

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Page 1: Land- und forstwirtschaftliche Sozialversicherungsträger Franken und Oberbayern

Land- und forstwirtschaftliche SozialversicherungsträgerFranken und Oberbayern

Soziale Sicherheit aus einer Hand

Aktueller Stand der Umsetzung des LSV-Bundesträgers

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LSVLSVIhre soziale

Sicherheit...aus einer Hand

- Geschäftsführung - - Blatt 2 -

LSV-Neuordnungsgesetz (LSV-NOG) LSV-Neuordnungsgesetz (LSV-NOG) LSV BundesträgerLSV Bundesträger

Gesetz zur Neuordnung der Organisation der landwirtschaftlichen Sozialversicherung (LSV-NOG)

Verkündung im Bundesgesetzblatt am 18.04.2012 Inkrafttreten:

In wesentlichen Teilen am 01.01.2013 Ausnahmen, z.B.: Bestimmungen über die Hofabgabe, am Tag nach der Verkündung, d.h. am 19.04.2012 Ende Übergangszeitraum: 2017

Wesentlicher Inhalt: Errichtung eines LSV-Bundesträgers Modifizierung der Hofabgabe in der AdL

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LSVLSVIhre soziale

Sicherheit...aus einer Hand

- Geschäftsführung - - Blatt 3 -

Errichtung eines LSV-Bundesträgers zum 1. Januar 2013

LSV-Neuordnungsgesetz (LSV-NOG) LSV-Neuordnungsgesetz (LSV-NOG) LSV BundesträgerLSV Bundesträger

9 bisherige Träger und LSV-SpV werden eingegliedert und sind ab 1. Januar 2013 aufgelöst

Rechte und Pflichten sowie Vermögen der bisherigen Träger und des LSV-SpV gehen auf die SVLFG über (Gesamtrechtsnachfolge)

Personal des LSV-SpV sowie der bisherigen Träger werden von der SVLFG übernommen

Zweistufiger Aufbau der SVLFG Bundesträger als bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen

Rechts (Hauptverwaltung)

Hauptstandorte der bisherigen Träger als regionale Geschäftsstellen + weitere Verwaltungsstellen (zur Sicherstellung einer ortsnahen Betreuung der Versicherten, insbes. Versicherung, Mitgliedschaft, Beitrag, Leistung und Prävention)

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Sicherheit...aus einer Hand

- Geschäftsführung - - Blatt 4 -

LSV-Neuordnungsgesetz (LSV-NOG) LSV-Neuordnungsgesetz (LSV-NOG) LSV BundesträgerLSV Bundesträger

Obergrenzen, die bei den Verwaltungskosten durch das LSVMG eingeführt wurden, werden betragsmäßig beibehalten. Zeitraum verlängert sich auf 2016: LUV 95 Mio. €, LAK 66 Mio. €, LKK 91 Mio. €

Die Möglichkeit bei der Wahrnehmung laufender Verwaltungs-aufgaben Dritte (z.B. BBV) heranzuziehen, bleibt bei unveränderten Bedingungen erhalten

Aufgabenwahrnehmung als Landesverbände der LKKen erfolgt

künftig durch die SVLFG Bundeseinheitliche Mindestgröße in der AdL

Bundeseinheitliche Beitragsmaßstäbe für LUV und LKV

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Sicherheit...aus einer Hand

- Geschäftsführung - - Blatt 5 -

Übergangsregelungen (2013-2017) für die Selbstverwaltung

Vertreterversammlung SVLFG

LSV-Neuordnungsgesetz (LSV-NOG) LSV-Neuordnungsgesetz (LSV-NOG) LSV BundesträgerLSV Bundesträger

81 Mitglieder = 9 Mitglieder je Träger (gewählt aus Vertreterver-sammlungen und Vorständen der bisherigen Träger; Drittelparität)

Qualifizierte Mehrheit von 60 v.H. für Beschlüsse zum Haushalt, Beitragsmaßstäbe, Standortkonzepte

Vorstand SVLFG

27 Mitglieder = Vorstand des LSV-SpV (9) sowie 18 weitere, von der Vertreterversammlung der SVLFG gewählte Mitglieder (2 Mitglieder je bisheriger Träger; Drittelparität)

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- Geschäftsführung - - Blatt 6 -

Regionalbeiräte bei den Geschäftsstellen

LSV-Neuordnungsgesetz (LSV-NOG) LSV-Neuordnungsgesetz (LSV-NOG) LSV BundesträgerLSV Bundesträger

Mitglieder der Vertreterversammlungen und Vorstände der regio- nalen Träger, die nicht als ordentliche Mitglieder in die Selbstverwaltung der SVLFG gewählt worden sind

Gesetzlich festgelegte Aufgaben (Pflege der Verbindung zu Sozialpartnern auf regionaler Ebene, Begleitung regionaler Maßnahmen zur Prävention, Abgabe von Stellungnahmen gegenüber Geschäftsführung und Vorstand, sonstige durch Gesetz oder Satzung bestimmte Aufgaben)

Vorschlagsrechte(zur Umlagefestsetzung in der LUV und zur Beitragsfestsetzung in der LKV sowie zur Entnahme von Sondervermögen für den ehemaligen Zuständigkeitsbereich)

Nach Ende der Übergangsregelungen 2017 Fachbezogene besondere Ausschüsse bei der SVLFG, insbes. für

Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau mit Vorschlagsrechten

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- Geschäftsführung - - Blatt 7 -

Errichtungsausschuss zum Aufbau der SVLFG (bis 31.12.2012)

Konstituierung wegen Verzögerung im Gesetzgebungsverfahren erst

zum 24.04.2012; tagt bis Ende 2012 monatlich in Kassel

27 Mitglieder = Vorstand LSV-SpV (9) sowie 18 weitere, von der Vertreterversammlung des LSV-SpV aus ihrer Mitte gewählte Mitglieder (2 Mitglieder je bisheriger Träger aus unterschiedlicher Gruppe; Drittelparität) (+ GF LSV-SpV, BMAS, BMELV)

Aufgaben: Vorbereitende Maßnahmen zur Errichtung SVLFG

(z.B. Entwurf Dienstordnung, Entwurf Personal-, Organisations- und Standortkonzept sowie Satzungsentwurf, der bis

spätestens 31.10.2012 dem BVA vorzulegen ist)

Verwaltungsseitige Unterstützung durch Vorprojekt und Gesamtprojekt sowie Lenkungsausschuss und Steuerungskreis

LSV-Neuordnungsgesetz (LSV-NOG) LSV-Neuordnungsgesetz (LSV-NOG) LSV BundesträgerLSV Bundesträger

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- Geschäftsführung - - Blatt 8 -

Vorprojekt, seit Oktober 2011(ein Mitarbeiter/in je Träger)

Aufgaben: Rahmenvorgaben und Struktur für das Gesamtprojektvorhaben „LSV-Bundesträger“ herausarbeiten (= Projektaufträge, Aufgabenkataloge, Zeitpläne für das Gesamtprojekt sowie die Einzelprojekte)

Gesamtprojekt, seit 12/2011 bzw. 02/2012 (ca. 200 Mitarbeiter/innen)

8 fachlich orientierte Projekte (VMB, Leistung, Prävention, Organisation, Kommunikation, Allgemeine Verwaltung, Finanzen und Personal) mit Teilprojekten oder Arbeitsgruppen zu speziellen Themen (z.B. EBM)

Aufgaben: Erarbeitung von Zielvorstellungen und Erstellung von Fachkonzepten

Lenkungsausschuss und Steuerungskreis unterstützen den Errichtungsausschuss auf der sog. steuernden Ebene

LSV-Neuordnungsgesetz (LSV-NOG) LSV-Neuordnungsgesetz (LSV-NOG) LSV BundesträgerLSV Bundesträger

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- Geschäftsführung - - Blatt 9 -

LSV-Neuordnungsgesetz (LSV-NOG) LSV-Neuordnungsgesetz (LSV-NOG) LSV BundesträgerLSV Bundesträger

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- Geschäftsführung - - Blatt 10 -

z.B. Beratung des Satzungsentwurfs der SVLFG (Vorlage an das BVA spätestens am 31. Oktober 2012)

z.B. Slogan und Logo für die SVLFG: „sicher & gesund aus einer Hand“

z.B. Organisationsmodell („Stab-Linienmodell“ mit 5 Führungsebenen)

z.B. stufenweise Ausschreibung und (kommissarische) Besetzung der Leitungspositionen

z.B. Entscheidungen über Fachkonzepte

Beratungsergebnisse aus dem Errichtungsausschuss

LSV-Neuordnungsgesetz (LSV-NOG) LSV-Neuordnungsgesetz (LSV-NOG) LSV BundesträgerLSV Bundesträger

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- Geschäftsführung - - Blatt 11 -

LSV-Neuordnungsgesetz (LSV-NOG) LSV-Neuordnungsgesetz (LSV-NOG) LSV BundesträgerLSV Bundesträger

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Soziale Sicherheit aus einer Hand

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