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Landkreis Grafschaft
Bentheim
Teilaktualisierung des LRP zur Fortschreibung
des RROP Grafschaft Bentheim
Schlussbericht zu den Gebietsabgrenzungen
Y:\projekte\4000_5000\4200_4300\4289\dokumente\office\Word\4289_Schlussbericht_Teilaktualisierung_LRP.docx
Grafschaft Bentheim
Teilaktualisierung des LRP zur Fortschreibung
des RROP Grafschaft Bentheim
Schlussbericht zu den Gebietsabgrenzungen
Auftraggeber:
Landkreis Grafschaft Bentheim
van-Delden-Str. 1 – 7
48522 Nordhorn
Verfasser:
Kortemeier Brokmann
Landschaftsarchitekten GmbH
Oststraße 92, 32051 Herford
Bearbeiter:
M. Sc. Maike Haase
Dipl.-Ing. Michael Kasper
Grafik:
Antje Böhm
Herford, den 02.12.2015
Landkreis Grafschaft Bentheim Teilaktualisierung des LRP zur Fortschreibung des RROP Grafschaft Bentheim Schlussbericht zu den Gebietsabgrenzungen - I -
INHALTSVERZEICHNIS
1. Einleitung .............................................................................................................. 1
1.1 Veranlassung .......................................................................................................... 1 1.2 Aufgabenstellung .................................................................................................... 2 1.3 Verwendete Datengrundlagen ............................................................................... 2
2. Überblick über das Plangebiet ............................................................................ 4
3. Biotopverbund ...................................................................................................... 5
3.1 Anforderungen und Zielsetzung ............................................................................. 5 3.2 Methodische Konzeption ........................................................................................ 6 3.3 Grundauswahl potenziell geeigneter Kern- und Verbindungsflächen für
den Biotopverbund ............................................................................................... 12 3.3.1 Waldbiotope .......................................................................................................... 13 3.3.2 Feuchte Offenlandbiotope .................................................................................... 15 3.3.3 Fließgewässer ...................................................................................................... 17
3.4 Erarbeitete Flächenkulisse ................................................................................... 21 3.4.1 Waldbiotope .......................................................................................................... 21 3.4.2 Feuchte Offenlandbiotope .................................................................................... 24 3.4.3 Fließgewässer ...................................................................................................... 28
4. Abgrenzung der Gebietskategorien ................................................................. 30
4.1 „Vorranggebiete Biotopverbund“ .......................................................................... 30 4.2 „Vorranggebiete Torferhaltung“ ............................................................................ 33 4.2.1 Anforderungen und Zielsetzung ........................................................................... 33 4.2.2 Methodische Konzeption ...................................................................................... 34 4.2.3 Flächenkulisse ...................................................................................................... 36
4.3 „Vorranggebiete Natur und Landschaft“ ............................................................... 38 4.3.1 Voraussetzungen ................................................................................................. 38 4.3.2 Flächenkulisse ...................................................................................................... 39
4.4 „Vorbehaltsgebiete Natur und Landschaft“ .......................................................... 43 4.4.1 Voraussetzungen ................................................................................................. 43 4.4.2 Flächenkulisse ...................................................................................................... 43
4.5 „Vorranggebiete Natura 2000“ ............................................................................. 47
5. Literaturverzeichnis ........................................................................................... 49
ABBILDUNGSVERZEICHNIS
Abb. 1 Beispiel eines Funktionsraums feuchter Offenlandbiotope, arrondiert auf Basis der Distanzklasse 1.000 m ........................................................................ 8
Abb. 2 Beispiel für die Bildung eines übergeordneten Biotopkomplexes ....................... 9 Abb. 3 Gebiete für die Umsetzung von Schutzmaßnahmen für den großen
Brachvogel , leicht verändert (NLWKN , 2011) ................................................. 16 Abb. 4 Basis-Schlüssel zur Ermittlung der Prioritäten in Fließgewässern
außerhalb der Marsch (NLWKN 2008) .............................................................. 18 Abb. 5 Abgrenzungsvorschläge für den Waldbiotopverbund Grafschaft
Bentheim ............................................................................................................ 22
Landkreis Grafschaft Bentheim Teilaktualisierung des LRP zur Fortschreibung des RROP Grafschaft Bentheim Schlussbericht zu den Gebietsabgrenzungen - II -
Abb. 6 Abgrenzungsvorschläge für den feuchten Offenlandbiotopverbund Grafschaft Bentheim .......................................................................................... 25
Abb. 7 Abgrenzungsvorschläge für den Fließgewässerbiotopverbund ........................ 29 Abb. 8 Ergebnis der Abgrenzung „Vorranggebiete Biotopverbund“ ............................. 31 Abb. 9 Ergebnis der Abgrenzung „Vorranggebiete Torferhaltung“ ............................... 37 Abb. 10 Ergebnis der Neuabgrenzung der „Vorranggebiete Natur und
Landschaft“ ........................................................................................................ 40 Abb. 11 Ergebnis der Neuabgrenzung der „Vorbehaltsgebiete Natur und
Landschaft“ ........................................................................................................ 44 Abb. 12 „Vorranggebiete Natura 2000“ (Quelle: NLWKN, nachrichtliche
Übernahme) ....................................................................................................... 47
TABELLENVERZEICHNIS
Tab. 1 Kriterien zur Bewertung der Zerschneidungswirkung ....................................... 10 Tab. 2 Abgrenzungskriterien der Flächen für den Biotopverbund von
Waldbiotopen ..................................................................................................... 13 Tab. 3 Abgrenzungskriterien der Flächen für den Biotopverbund feuchter
Offenlandbiotope ................................................................................................ 15 Tab. 4 Basis-Schlüssel zur Ermittlung der Prioritäten in Fließgewässern
Niedersachsens, grün umrandet = kommen im Planungsraum vor .................. 19 Tab. 5 Abgrenzungskriterien Vorrangflächen für den Biotopverbund der
Fließgewässer .................................................................................................... 20 Tab. 6 Kern- und Verbindungsflächen für den Waldbiotopverbund ............................. 23 Tab. 7 Kern- und Verbindungsflächen für den feuchten Offenlandbiotopverbund ....... 26 Tab. 8 Kern- und Verbindungsflächen für den Fließgewässerbiotopverbund .............. 30 Tab. 9 „Vorranggebiete Biotopverbund“ flächenhaft ..................................................... 32 Tab. 10 „Vorranggebiete Biotopverbund“ linienhaft ........................................................ 33 Tab. 11 „Vorranggebiete Torferhaltung“ ......................................................................... 38 Tab. 12 „Vorranggebiete Natur und Landschaft“ ............................................................ 41 Tab. 13 „Vorbehaltsgebiete Natur und Landschaft“ ........................................................ 45 Tab. 14 „Vorranggebiete Natura 2000“ ........................................................................... 48
ANLAGENVERZEICHNIS
Anlage 1 Angepasstes Zielartenkonzept Anlage 2 Übersichtsplan (Maßstab 1:75.000) Anlage 3 Biotopverbundflächen (Maßstab 1:75.000)
Landkreis Grafschaft Bentheim Teilaktualisierung des LRP zur Fortschreibung des RROP Grafschaft Bentheim Schlussbericht zu den Gebietsabgrenzungen - 1 -
1. Einleitung
1.1 Veranlassung
Der Landschaftsrahmenplan ist der zentrale Fachplan des Naturschutzes und der Land-
schaftspflege in Niedersachsen. Auf Ebene der Landkreise soll er den gegenwertigen Zu-
stand von Natur und Landschaft, die voraussichtlichen Änderungen, die anzustrebenden
Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege sowie die Erfordernisse und Maßnah-
men zur Verwirklichung dieser Ziele darstellen und begründen. Mit der letzten Änderung
des Bundesnaturschutzgesetzes, in der gültigen Fassung vom 01.03.2010, sind Land-
schaftsrahmenpläne (LRP) für alle Teile des Landes verbindlich aufzustellen.
Der derzeit gültige Landschaftsrahmenplan ist aus dem Jahr 1998, wobei mit der Ausarbei-
tung und Grundlagenermittlung bereits im Jahr 1989 begonnen wurde. Der Rahmenplan ist
mit seinen wesentlichen Inhalten und Zielaussagen insofern bereits mehr als 20 Jahre alt.
Der Plan liefert damit nicht mehr die nötige Grundlage, um auf die gestiegenen Nutzungs-
konkurrenzen in Natur und Landschaft in angemessener Weise reagieren zu können. Auf-
grund der anstehenden Änderungsverordnung des Landes-Raumordnungsprogramms
(LROP) in Niedersachsen und vor dem Hintergrund der anstehenden Fortschreibung des
Regionalen Raumordnungsprogrammes müssen Teile des Landschaftsrahmenplans aktua-
lisiert werden. Gemäß dem Entwurf zur Änderung des LROP in Niedersachsen beinhaltet
dieser zukünftig auch Regelungen zum Schutz kohlenstoffreicher Böden im Hinblick auf die
Klimabilanz und den Klimawandel sowie den Erhalt der biologischen Vielfalt durch die Fest-
legung von „Vorranggebieten Torferhaltung“ und Regelungen zur Biodiversität und zur Bio-
topvernetzung im Hinblick auf den vorgesehenen Aufbau eines landesweiten Biotopver-
bundes durch die Festlegung von „Vorranggebieten Biotopverbund“. Aus diesem Grund
steht aktuell auch eine Fortschreibung des Regionalen Raumordnungsprogrammes
(RROP) an, welches auf Basis des LROP entwickelt wird.
Insbesondere vor dem Hintergrund der anstehenden Fortschreibung des Regionalen
Raumordnungsprogrammes wird eine Teilaktualisierung des Landschaftsrahmenplanes
erforderlich, denn das Zielkonzept des Landschaftsrahmenplans ist Grundlage für eine
flächenscharfe Abgrenzung von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten im RROP. Eine Teilaktu-
alisierung des Landschaftsrahmenplans liefert damit jedoch nur in Teilen neue Flächenvor-
schläge zur Ausweisung von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten im Regionalen Raumord-
nungsprogramm.
Landkreis Grafschaft Bentheim Teilaktualisierung des LRP zur Fortschreibung des RROP Grafschaft Bentheim Schlussbericht zu den Gebietsabgrenzungen - 2 -
1.2 Aufgabenstellung
Für die Fortschreibung des Regionalen Raumordnungsprogramms wird seitens des Natur-
schutzes und der Landschaftspflege ein fachlich qualifizierter Vorschlag zur Abgrenzung
folgender Gebietskategorien gefordert:
„Vorranggebiet von Natur und Landschaft“ - für den Naturschutz wertvolle Gebiete von
internationaler, nationaler, landesweiter und regionaler Bedeutung,
„Vorbehaltsgebiete Natur und Landschaft“ - Gebiete und Landschaftsbestandteile, die
aufgrund ihrer Vielfalt, Eigenart und Schönheit oder als Pufferzone und Vernetzungsbe-
reiche eine besondere Bedeutung für den Naturhaushalt, das Landschaftsbild und die
Erholung haben,
„Vorranggebiete Natura 2000“ - Gebiete des europäischen ökologischen Netzes Natura
2000,
„Vorranggebiete Biotopverbund“ - Überregional bedeutsame Kerngebiete des Bio-
topverbundes gemäß Anlage 2 des LROP (Entwurf 2014) und ergänzende Kerngebiete
auf Basis naturschutzfachlicher Konzepte sowie Habitatkorridore zur Vernetzung von
Kerngebieten,
„Vorranggebiete für Torferhaltung“.
Für den überwiegenden Teil der genannten Gebietskategorien liegt im derzeit rechtskräfti-
gen RROP bereits eine Darstellung bzw. Flächenabgrenzung vor. Die Abgrenzungsvor-
schläge sind insofern nicht vollständig neu zu erarbeiten, sondern sollen im Wesentlichen
anhand der bisherigen Darstellung überprüft werden. Die Anforderungen des niedersächsi-
schen Landkreistages zur fachlichen Begründung der Gebietsdarstellungen sind dabei zu
berücksichtigen.
1.3 Verwendete Datengrundlagen
Für die Bearbeitung des LRP werden seitens des Auftraggebers folgende Datengrundlagen
digital zur Verfügung gestellt bzw. stehen zum Download über die entsprechenden Dienste
des NLWKN1 zur Verfügung:
Topographische Daten, Rasterdaten
Topographische Karte 1:50.000 (in schwarz-weiß)
Topographische Karte 1:25.000 (in schwarz-weiß)
ALKIS-Daten (als Geodatabase)
Auszug aus Raumordnungskataster im shp-Format
Infrastruktureinrichtungen wie Verkehrswege, Hochspannungsfreileitungen, Deponien
etc.
1 Die Daten sind als shape zum Download freigeschaltet.
Landkreis Grafschaft Bentheim Teilaktualisierung des LRP zur Fortschreibung des RROP Grafschaft Bentheim Schlussbericht zu den Gebietsabgrenzungen - 3 -
Aussagen aus der Bauleitplanung (Siedlungsflächen gemäß BauNVO)
Bisherige Darstellungen des RROP wie Vorrang- und Vorsorgegebiete etc.
Zeichnerische Darstellung LROP Änderungen 2014 (insbesondere Vorranggebiete
Torferhaltung, Biotopverbund)
Bisherige Darstellungen des LROP wie Vorranggebiete etc.
Natur und Landschaft
Gebietskulisse der landesweiten Biotopkartierung (shp-Format)
Karte der für die Fauna wertvollen Bereiche:
http://www.umwelt.niedersachsen.de/service/umweltkarten/natur_landschaft/weitere_de
n_naturschutz_wertvolle_bereiche/fauna_wertvolle_bereiche/wertvolle-bereiche-
9097.html
Für Brut- und Gastvögel wertvolle Bereiche:
http://www.umwelt.niedersachsen.de/service/umweltkarten/natur_landschaft/weitere_de
n_naturschutz_wertvolle_bereiche/brut_und_gastvoegel_wertvolle_bereiche/wertvolle-
bereiche-9098.html
Naturschutzrechtlich besonders geschützte Teile von Natur und Landschaft
(Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, Naturdenkmale, GLB):
http://www.umwelt.niedersachsen.de/service/umweltkarten/natur_landschaft/besonders_
geschuetzte_teile_von_natur_und_landschaft/naturschutzrechtlich-besonders-
geschuetzte-teile-von-natur-und-landschaft-9065.html
NATURA 2000:
http://www.umwelt.niedersachsen.de/service/umweltkarten/natur_landschaft/natura_200
0/natura-2000-europaeische-vogelschutzgebiete-und-gemeldete-ffh-gebiete-in-
niedersachsen-9124.html
Moorschutzprogramm:
http://www.umwelt.niedersachsen.de/service/umweltkarten/natur_landschaft/naturschutz
programme_und_repraesentative_gebiete/moorschutzprogramm/moorschutzprogramm-
--hochmoore-in-niedersachsen-8852.html
Naturräume:
http://www.umwelt.niedersachsen.de/service/umweltkarten/natur_landschaft/naturraeum
liche_regionen/naturraeumliche-regionen-in-niedersachsen-8639.html
Gesetzlich geschützte Biotope (shp-Format)
Folgende Daten sind freiverfügbar (Datenserver NLWKN)
Überschwemmungsgebiete
http://www.nlwkn.niedersachsen.de/hochwasser_kuestenschutz/hochwasserschutz/ueb
erschwemmungsgebiete/45065.html
http://www.nlwkn.niedersachsen.de/hochwasser_kuestenschutz/hochwasserschutz/ueb
erschwemmungsgebiete/den-fluessen-mehr-platz-in-ihrer-natuerlichen-flussaue-
einraeumen-44736.html
Fließgewässerschutzsystem
http://www.umwelt.niedersachsen.de/service/umweltkarten/natur_landschaft/naturschutz
programme_und_repraesentative_gebiete/fliessgewaesserschutzsystem/karte-des-
fliegewaesser-schutzsystems-in-niedersachsen-8851.html
Wasserschutzgebiete und Heilquellenschutzgebiete (nur als WMS-Dienst frei verfügbar)
Maßnahmen WRRL (nur als WMS-Dienst frei verfügbar)
− prioritäre Fließgewässer
Landkreis Grafschaft Bentheim Teilaktualisierung des LRP zur Fortschreibung des RROP Grafschaft Bentheim Schlussbericht zu den Gebietsabgrenzungen - 4 -
− überregionale Wanderrouten sowie Laich- und Aufwuchsgebiete für die Fischfauna in
Niedersachen
Boden im shp-Format
Bodenübersichtskarte 1:50.000 (BÜK50)
als Basis-Paket: BÜK50 nur Titeldaten: Boatyp, Geotyp, Botyp50, MHGW, MNGW
1:50.000, keine Access-Datenbank, keine bodenkundlichen Feuchtestufen
Suchräume schutzwürdige Böden
Gebietskulisse kohlenstoffreiche Böden des Landesamts für Bergbau, Energie und Geo-
logie (LBEG).
2. Überblick über das Plangebiet
Der Landkreis Grafschaft Bentheim liegt im Westen Niedersachsens und grenzt sowohl
dort als auch im Norden an die Niederlande. Diese Staatsgrenze ist ca. 106 km lang. Öst-
lich grenzt der Landkreis Emsland, südlich das Bundesland Nordrhein-Westfalen an das
Kreisgebiet an.
Die Fläche des Kreisgebiets beträgt 980,68 km2 und der Kreis besteht aus den Städten
Nordhorn und Bad Bentheim, den Samtgemeinden Emlichheim, Neuenhaus, Schüttorf und
Uelsen sowie der Gemeinde Wietmarschen. Die Bevölkerungszahl liegt bei 134.175 Ein-
wohnern (Landesamt für Statistik Niedersachsen, 2014).
Der Landkreis wird größtenteils landwirtschaftlich genutzt (ca. 2/3 der Gesamtfläche), be-
sitzt daneben ca. 1/6 Waldflächen sowie Siedlungs- und Verkehrsflächen.
Das Kreisgebiet gehört naturräumlich größtenteils zu der Region „Ems-Hunte-Geest und
Dümmer-Geest-Niederung“ und im Nordosten zu einem kleinen Teil zur naturräumlichen
Region „Ostfriesisch-Oldenburgische Geest“. Innerhalb des Kreisgebiets befinden sich die
naturräumlichen Haupteinheiten „Nordhorn-Bentheimer Sandgebiet“ mit dem größten Flä-
chenanteil, im Nordwesten das „Bourtanger Moor“, im Osten das „Lingener Land“ und im
äußersten Süden ein Teil des „Westmünsterlandes“. Das Kreisgebiet kann noch weiter
nach seinen Naturraumeinheiten differenziert werden:
− Nordhorner Talsand-Gebiet
− Vechte-Niederung
− Uelsener Berge
− Ameloer Moore
− Lingener Land
− Bentheim-Ochtruper Land
− Haren-Heseper Moore
Der Norden (Niedergrafschaft) des Kreisgebiets ist einerseits geprägt durch größere
Hochmoor- und Heidegebiete auf zumeist feuchten bis nassen Sand- oder Moorböden, die
landwirtschaftlich genutzt werden und daher entwässert sind, oder sie befinden sich in der
Landkreis Grafschaft Bentheim Teilaktualisierung des LRP zur Fortschreibung des RROP Grafschaft Bentheim Schlussbericht zu den Gebietsabgrenzungen - 5 -
Abtorfung. Südlich dieser Hochmoorgebiete schließen sich Niedermoorgebiete an, die
ebenfalls landwirtschaftlich genutzt werden. Im Süden des Kreisgebiets (Obergrafschaft)
befinden sich auf tonhaltigen Böden neben geschlossenen Waldbereichen hauptsächlich
landwirtschaftliche Flächen. Der Westen ist geprägt durch das Hügelland der Uelsener
Berge, einem kuppigen aus Sanden und Kiesen bestehenden Endmoränengebiet, das au-
ßerhalb des eigentlichen Höhenrückens intensiv zum Sand- und Kiesabbau genutzt wird.
Der Ostteil des Kreisgebiets wird durch ein Dünen-Talsandgebiet und die Hügellandschaft
der Lohner Berge charakterisiert. Diese sandigen bis kiesigen Böden sind zum Teil aufge-
forstet oder werden intensiv landwirtschaftlich genutzt. Das gesamte Gebiet wird von Süd-
osten nach Nordwesten von der Vechte-Niederung mit ihren Flussläufen durchzogen. An
ihren Auenrändern kommen Flachmoore, aber auch Binnendünen und Flugsande vor.
Auch der Niederungsbereich wird intensiv landwirtschaftlich genutzt und besteht zu einem
Großteil aus Grünland.
3. Biotopverbund
3.1 Anforderungen und Zielsetzung
Zunehmender Nutzungsdruck auf die Landschaft durch den Flächenverbrauch von Stra-
ßen- und Siedlungsbau und die anhaltende Intensivierung der Land- und Forstwirtschaft
führen zu einem fortschreitenden Verlust von wertvollen Biotopen sowie deren Zerschnei-
dung. Ehemals großflächige zusammenhängende Biotope verlieren somit einerseits an
Fläche und andererseits werden sie in viele vereinzelte inselartige Biotope zerlegt. Diese
Biotopinseln sind oftmals zu klein, um langfristig überlebensfähige Populationen zu erhal-
ten oder zu weit voneinander entfernt, um natürliche Wechselbeziehungen, wie den Aus-
tausch von Individuen, zu gewährsleisten. Eine räumliche und vor allem funktionale Ver-
zahnung soll die Landschaften der Region so verbinden, dass der genetische Austausch,
Wanderungen sowie natürliche Ausbreitungs- und Wiederbesiedlungsprozesse wieder
stärker ermöglicht werden.
Der Biotopverbund dient dementsprechend der dauerhaften Sicherung der Populationen
wild lebender Tiere und Pflanzen samt ihrer Biotope und Lebensgemeinschaften. Sie sollen
bewahrt, wiederhergestellt oder funktionsfähige ökologische Wechselbeziehungen entwi-
ckelt werden, um auch zur Verbesserung des Zusammenhangs des „Natura 2000“-Netzes
beizutragen. Gemäß § 20 BNatSchG soll ein Netz verbundener Biotope aufgebaut werden,
das mindestens 10 % der Landesfläche umfassen soll.
Gemäß dem 2014 als Entwurf vorgelegten Landes-Raumordnungsprogramm sind die lan-
desweiten Ziele zur Biodiversität und zur Biotopvernetzung über zeichnerische Festlegun-
gen auf regionaler Ebene räumlich zu konkretisieren. Hier hat der Landschaftsrahmenplan
die fachlichen Grundlagen zu liefern.
Landkreis Grafschaft Bentheim Teilaktualisierung des LRP zur Fortschreibung des RROP Grafschaft Bentheim Schlussbericht zu den Gebietsabgrenzungen - 6 -
Der aktuell gültige LRP (Stand 1998) des Kreises Grafschaft Bentheim enthält keine Aus-
sagen zum Biotopverbund.
Gemäß dem Entwurf des Landes-Raumordnungsprogramm 2014 sollen die landesweit
bedeutsamen Kerngebiete als „Vorranggebiete Biotopverbund“ ausgewiesen werden. We-
sentliche Bausteine des Biotopverbundes sind die Gebiete des „Natura 2000“-Netzes, Ge-
biete von gesamtstaatlich repräsentativer Bedeutung, die für die Biotopvernetzung geeig-
neten Schutzgebietstypen gemäß § 20 Abs. 2 BNatSchG, die prioritären Fließgewässerab-
schnitte für die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie, für den Naturschutz bedeutsame
Bereiche des Niedersächsischen Moorschutzprogramms, die prioritären Abschnitte nach
dem Bundesprogramm „Wiedervernetzung“ mit Ergänzungen aus landesweiter Sicht, die
Flächen des Nationalen Naturerbes sowie Flächen des Waldschutzgebietskonzepts der
Niedersächsischen Landesforsten.
Zur räumlichen Konkretisierung der „Vorranggebiete Biotopverbund“ sind auf der regional-
planerischen Ebene ergänzende Kerngebiete und Habitatkorridore auf Basis naturschutz-
fachlicher Konzepte festzulegen. Die Gebiete sind nach Abwägung ihrer Schutzerfordernis
und ihrer naturschutzfachlichen Bedeutung als „Vorranggebiete Biotopverbund“ zu sichern.
Von Bedeutung sind in diesem Zusammenhang insbesondere auch die für die prioritären
Fließgewässerabschnitte ausgewiesenen gesetzlichen Überschwemmungsgebiete. Zur
Unterstützung der Umsetzung des Biotopverbundes durch die Regionalplanung und zur
Schonung wertvoller landwirtschaftlicher Flächen sollen Regelungen zur räumlichen Steue-
rung von naturschutzrechtlichen Kompensationsmaßnahmen aufgenommen werden.
Die vorliegende Biotopverbundplanung soll eine Übersicht über aktuell vorhandene Be-
standteile des Biotopverbunds ermöglichen und geeignete Bereiche darstellen. Für eine
Detailplanung bedarf es einer deutlich höheren Genauigkeit, als im LRP möglich, die ins-
besondere auf Ebene des Landschaftsplans erfolgen kann (Jedicke, 1994).
3.2 Methodische Konzeption
In der niedersächsischen Landschaftsrahmenplanung liegen derzeit noch keine verbindli-
chen methodischen Ansätze für eine Biotopverbundplanung vor. So wurde sich im Folgen-
den an der Methodik und den Empfehlungen des länderübergreifenden Biotopverbunds
(Fuchs, 2010) und dem Vorgehen anderer Landkreise in Niedersachsen orientiert
(Landkreis Stade, 2014) (Region Hannover, 2013).
Landkreis Grafschaft Bentheim Teilaktualisierung des LRP zur Fortschreibung des RROP Grafschaft Bentheim Schlussbericht zu den Gebietsabgrenzungen - 7 -
Gemäß dem §§ 20 und 21 BNatSchG und der nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt
soll das Biotopverbundsystem aus Kernflächen, Verbindungsflächen und Verbindungsele-
menten bestehen. Als Kernflächen können Flächen eingestuft werden, die bestimmte Min-
destqualitäten hinsichtlich ihrer Größe, Unzerschnittenheit und Vorkommen von Zielarten
aufweisen. Aufgrund dieser Qualitäten sollen Kernflächen dazu geeignet sein, Populatio-
nen standorttypischer Arten und Lebensräume sowie die Lebensgemeinschaften dauerhaft
zu sichern. Kernflächen sollen den heimischen Arten stabile Dauerlebensräume sichern.
Verbindungsflächen hingegen sollen den natürlichen Wechselbeziehungen zwischen den
verschiedenen Tier- und Pflanzenarten sowie der natürlichen Ausbreitung dienen und die
Vernetzung der Kernflächen unterstützen. Auch die Verbindungsflächen müssen hinsicht-
lich ihres standörtlichen Entwicklungspotenzials, ihrer Lage im Raum und ihrer Flächen-
größe bestimmte Kriterien erfüllen.
Eine Vernetzung der Kernflächen ist nicht flächendeckend sinnvoll, sondern vor allem da,
wo sich Flächen eines Lebensraumtyps räumlich konzentrieren. Aus diesem Grund werden
sogenannte Vernetzungssuchräume gebildet. Diese Vernetzungssuchräume sind im ei-
gentlichen Sinne ein Netzwerk oder funktionaler Verbund. Die Ermittlung solcher Vernet-
zungsräume und fiktionalen Strukturen lehnt an die Betrachtung aus dem klassischen Me-
tapopulationskonzept an. Es werden auf der Basis von Distanzklassen, die sich von der
Mobilität der Zielarten ableiten, Biotop-Arrangements gebildet. Angewandt wurde hierzu
eine GIS-Methode (HABITAT-NET) (Hänel, 2006). Die zuvor ermittelten Kernflächen wer-
den auf Basis einer Distanzklasse mit den entsprechend benachbarten Kernflächen dieses
Lebensraumtyps zu „Funktionsräumen“ arrondiert, die als verbindende Flächen die Vernet-
zungssuchräume aufweisen (Abb. 1). Die Vernetzungsräume können anschließend anhand
verschiedener Informationen charakterisiert werden. Weisen die Vernetzungsräume weite-
re Flächen des entsprechenden Lebensraumtyps auf, können diese Flächen unter be-
stimmten Voraussetzungen als Verbindungsflächen für den Biotopverbund fungieren.
Landkreis Grafschaft Bentheim Teilaktualisierung des LRP zur Fortschreibung des RROP Grafschaft Bentheim Schlussbericht zu den Gebietsabgrenzungen - 8 -
Abb. 1 Beispiel eines Funktionsraums feuchter Offenlandbiotope, arrondiert auf Basis der Distanzklasse 1.000 m
Ein Vernetzungssuchraum bildet sich im vorliegenden Konzept aus einer Maximalentfer-
nung von 1.000 m zwischen den vorhandenen Kernflächen. Die Distanz von 1.000 m kann
von Arten mit einer geringen Vagilität (Stufe I) und somit von allen Zielarten des hier ange-
wendeten Konzepts (vgl. Anlage 2) überwunden werden, sodass eine Verbindung zwi-
schen den Kernflächen hier auch sinnvoll ist.
Die so ermittelten Kern- und Verbindungsflächen können anhand der Kriterien Größe, Un-
zerschnittenheit, Lage im Raum und Vorkommen von Zielarten von unterschiedlicher Priori-
tät sein und in den folgenden Kategorien bewertet werden:
Landkreis Grafschaft Bentheim Teilaktualisierung des LRP zur Fortschreibung des RROP Grafschaft Bentheim Schlussbericht zu den Gebietsabgrenzungen - 9 -
a) nationale / länderübergreifende Bedeutung
b) landesweite / überregionale Bedeutung
c) regionale Bedeutung
Bewertung der Flächengröße
Angelehnt an das Vorgehen von Fuchs et al. (2010) zum länderübergreifenden Biotopver-
bund und gemäß den Empfehlungen des Länderarbeitskreises (Burkhardt, 2004) wurden
die Ansätze bezüglich der Bewertung der Flächengröße berücksichtigt. So wurden hier
einerseits keine einzelnen Biotope betrachtet, sondern zuvor Biotopkomplexe gebildet, die
anschließend als neue Biotopeinheiten in die weiteren Analysen eingeflossen sind (vgl.
Abb. 2). Als zusammenhängender Biotopkomplex werden alle Einzelbiotope, die nicht mehr
als 200 m voneinander entfernt liegen, eingestuft. Dazu wurde ein Puffer von 100 m um die
Einzelflächen gelegt und alle Flächen innerhalb einer Pufferzone wurden zu einem Biotop-
komplex zusammengefasst. Der relativ niedrige Maximalabstand von 200 m ist für die
meisten Organismen noch überwindbar, sodass man einen funktionalen Verbund zwischen
den Einzelbiotopen annehmen kann.
Abb. 2 Beispiel für die Bildung eines übergeordneten Biotopkomplexes
Bewertung Zerschneidung
Die Zerschneidung beschreibt die Unterbrechung zusammenhängender oder funktional in
Verbindung stehender landschaftlicher Strukturen durch lineare Elemente technischer Inf-
rastruktur. Habitate und Lebensraumnetzte werden auf diese Weise fragmentiert und zer-
schnitten. Infolge dessen verkleinern und verändern sich die Habitate, sie werden vermehrt
gestört, negativ beeinflusst und letztendlich isoliert. Wanderbeziehungen sowie der geneti-
sche Austausch werden unterbunden, was die Überlebensfähigkeit betroffener Populatio-
Landkreis Grafschaft Bentheim Teilaktualisierung des LRP zur Fortschreibung des RROP Grafschaft Bentheim Schlussbericht zu den Gebietsabgrenzungen - 10 -
nen gefährdet. In diesem Zusammenhang als wahrscheinlich zerschneidende Elemente
werden im Wesentlichen eingestuft:
− alle durchgängigen Bahnstrecken
− Autobahnen
− Bundes- und Landstraßen
− mehrspurige Kreisstraßen
Alle Wald- bzw. Offenlandbiotope werden bezüglich ihrer Zerschneidung folgendermaßen
bewertet:
Tab. 1 Kriterien zur Bewertung der Zerschneidungswirkung
Qualität Kriterien
sehr gut nicht in Teilbereiche geteilt
gut größte Teilfläche nach Zerschneidung > 2/3 der ursprünglichen Fläche
mäßig Teilfläche nach Zerschneidung 1/2 bis 2/3 der ursprünglichen Fläche
Alle Flächen, die bezüglich ihrer Unzerschnittenheit nicht mindestens von mäßiger Qualität
sind, werden bei der Flächenauswahl nicht berücksichtigt. Im Landkreis Grafschaft
Bentheim sind aus diesem Grund jedoch nur wenige Flächen entfallen, die zwar einen
Komplex mit benachbarten größeren Flächen bilden, von diesen jedoch durch o. g. Ele-
mente abgeschnitten werden.
Zielartenkonzept
„Als Zielarten des Biotopverbunds werden Arten ausgewählt, die in besonderer Weise auf
die Wiederherstellung von räumlichen oder funktionalen Beziehungen in der Landschaft
angewiesen sind“ (Burkhardt, 2004). Ihre Hauptgefährdung geht von der Veränderung des
Habitats und nicht z. B. von einer direkten Verfolgung aus. Besonders von Bedeutung als
Indikatoren für ein funktionsfähiges großflächiges Ökosystem sind Arten, deren Überleben
von eben diesem abhängt. Auf Ebene der Landschaftsrahmenplanung ist auf der Grundla-
ge des bundesweiten Zielartenkonzepts (Burkhardt, 2004) ein regional erweitertes Zielar-
tenkonzept zu entwickeln. Die Eignung als Zielart für die Ausweisung von Flächen für den
Biotopverbund in der Landschaftsrahmenplanung des Landkreises Grafschaft Bentheim
ergibt sich aus dem nachgewiesenen Vorkommen der Art im Planungsraum, ihrem Gefähr-
dungsstatus und ihrer Priorität für Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen in der Nieder-
sächsischen Strategie zum Arten- und Biotopschutz (NLWKN , 2011). Folgende Arten kön-
nen demzufolge als Zielarten für Waldbiotope, feuchte Offenlandbiotope sowie für Fließge-
wässer eingestuft werden (ausführlich vgl. Anhang 1):
Landkreis Grafschaft Bentheim Teilaktualisierung des LRP zur Fortschreibung des RROP Grafschaft Bentheim Schlussbericht zu den Gebietsabgrenzungen - 11 -
Fließgewässer Feuchtes Offenland Wald
− Aal
− Steinbeißer
− Froschkraut
− Eisvogel
− Teichfledermaus
− Kleine Bartfledermaus
− Löffelente
− Bekassine
− Goldregenpfeiffer
− Großer Brachvogel
− Kiebitz
− Uferschnepfe
− Rotschenkel
− Laubfrosch
− Große Moosjungfer
− Wespenbussard
− Wendehals
− Kleinspecht
− Grünspecht
− Steinkauz
− Großer Abendsegler
− Bechsteinfledermaus
− Große Bartfledermaus
− Eremit
fett = Zielarten des bundesweiten Biotopverbundkonzepts
Aufgrund von artspezifisch unterschiedlichen Vagilitäten (Ausbreitungsvermögen) können
die Zielarten in drei Kategorien eingeteilt werden:
− I: wenig vagil = max. 1 km
− II: vagil = 1 – 10 km
− III: sehr vagil = mehr als 10 km
Bewertung Zielarten
Zielarten sollen „zur Spezifizierung bzw. Erweiterung der […]Kriterien zur Auswahl von Flä-
chen für den Biotopverbund“ herangezogen werden (Burkhardt, 2004). Es handelt sich bei
der Bewertung als Fläche für den Biotopverbund auf Basis des Vorkommens von Zielarten
somit um eine Zusatzbewertung. Gibt es speziell Zielartenvorkommen einer bundesweit
bedeutsamen Zielart (bundesweites Zielartenkonzept gem. Burkhardt 2004), so führt dies
zu einer Einstufung als Kernfläche von nationaler/länderübergreifender Bedeutung, wenn
− die Population überlebensfähig ist
− das Vorkommen in der naturräumlichen Großlandschaft einen großen prozentualen
Anteil an der Gesamtpopulation ausmacht
− die Population eine erfolgreiche Reproduktion aufweist.
Bei landesweiten Schwerpunktvorkommen von Zielarten des hier angewendeten Konzepts
können ergänzend Flächen als Verbindungsflächen ausgewiesen werden. Hier werden
jedoch nur entsprechende Flächen der betroffenen Messtischblattquadranten herangezo-
gen, in denen das Vorkommen der Art nachgewiesen ist und die definierte, zumeist artab-
hängige Anforderungen erfüllen.
Zielartenvorkommen, auf deren Basis ergänzende Flächen für den Biotopverbund ausge-
wiesen wurden, sind im vorliegenden Fall Schwerpunktvorkommen des Großen Brachvo-
gels und des Wespenbussards. Beide Arten sind in Niedersachsen gefährdet oder stark
gefährdet, haben daher höchste / bzw. Priorität bei der Umsetzung von Erhaltungs- und
Entwicklungsmaßnahmen. Beide Arten haben relativ große Arealansprüche und ihre Über-
lebensfähigkeit hängt von großflächigen Ökosystemen und Ökosystemkomplexen sowie
Landkreis Grafschaft Bentheim Teilaktualisierung des LRP zur Fortschreibung des RROP Grafschaft Bentheim Schlussbericht zu den Gebietsabgrenzungen - 12 -
von der Funktionsfähigkeit eines Biotopverbundes ab, was sie überdies als geeignete Ziel-
arten qualifiziert (Fuchs, 2010) (Kap. 2.6).
Die Vorkommensschwerpunkte der meisten anderen Arten des hier angewendeten und
angepassten Zielartenkonzepts überlagern sich mit bereits ausgewiesenen Schutzgebieten
oder erfüllen aus anderen Gründen bereits die Voraussetzungen für Flächen des Bio-
topverbunds. Aus diesem Grund sind ihre Vorkommen nicht weiter in die Betrachtung ein-
geflossen.
3.3 Grundauswahl potenziell geeigneter Kern- und Verbindungsflächen für
den Biotopverbund
Bestandteile des Biotopverbundes in Form von Kern- oder Verbindungsflächen können im
Einzelnen sein:
FFH- und Vogelschutzgebiete
Naturschutzgebiete (NSG) nach § 23 BNatSchG
Flächen, für die eine Ausweisung als NSG vorgeschlagen werden, bzw. NSG-würdig
sind
Nach § 30 BNatSchG und § 24 Abs. 2 NAGBNatSchG gesetzlich geschützte Biotope
Geschützte Landschaftsbestandteile (GLB) nach § 29 BNatSchG
Schutzwürdige Biotope
Landschaftsschutzgebiete (LSG - speziell mit arten- und biotopschutzbezogenen Ziel-
setzungen)
Flächen der Förderprogramme (hier: Waldschutzgebietskonzept nds. Landesforst)
Wertvolle Kulturlandschaften
Große zusammenhängende geschützte oder schutzwürdige Waldflächen
Durchgängige Gewässersysteme und Auen
Verbundkorridore für wandernde Tierarten
Flächen, die bezüglich der Flächengröße, Unzerschnittenheit und dem Vorkommen von
Zielarten, definierte Voraussetzungen erfüllen
Neben den o. g. möglichen Bestandteilen können fachlich begründet weitere Flächen für
den Biotopverbund ausgewiesen werden. Hierzu müssen Voraussetzungen in Bezug auf
die Flächengröße und das Vorkommen der Zielarten erfüllt sein. Im folgenden Abschnitt
werden die Kriterien bezüglich Flächengröße und Vorkommen von Zielarten definiert. Dies
erfolgt für die Biotoptypen Wald, Offenland und Fließgewässer getrennt. Bei der Auswahl
der Flächen für Offenland ist bisher nur feuchtes Offenland betrachtet worden, denn zu
trockenen Offenlandbiotopen ist die Datenlage nicht ausreichend und überdies das Vor-
kommen entsprechender Biotope im Kreisgebiet sehr gering und zu kleinflächig.
Landkreis Grafschaft Bentheim Teilaktualisierung des LRP zur Fortschreibung des RROP Grafschaft Bentheim Schlussbericht zu den Gebietsabgrenzungen - 13 -
3.3.1 Waldbiotope
Entsprechend der folgenden Kriterien ist die Bewertung und Auswahl der Flächen für
Waldbiotope (Tab. 2) vorgenommen worden:
Tab. 2 Abgrenzungskriterien der Flächen für den Biotopverbund von Waldbiotopen
Flächenkate-
gorie
Bedeutung Definition / Kriterien
Kernfläche national /
länderübergrei-
fend
Natura 2000-Gebiete (FFH- / VS-Gebiete) und Naturschutzge-
biete, in denen Waldlebensraum oder Waldbiotoptypen/Arten
des Waldes maßgebliche Bestandteile des Gebiets bzw. des
Schutzzwecks sind
Laubwaldkomplexe > 5.000 ha (kommen im LK nicht vor)
Kernfläche landesweit /
überregional
Laubwaldkomplexe > 1.000 < = 5.000 ha (kommen im LK nicht
vor)
Kernfläche regional Laubwaldkomplexe > 100 ha
Verbindungs-
fläche
national /
länderübergrei-
fend
innerhalb eines
Suchraums von
1.000 m zwi-
schen den
vorhandenen
Kernflächen
Nadelwaldkomplexe > 1.000 ha
Verbindungs-
fläche
landesweit /
überregional
innerhalb eines
Suchraums von
1.000 m zwi-
schen den
vorhandenen
Kernflächen
Nadelwaldkomplexe > 100 ha (keine Vorhan-
den)
Laubwaldkomplexe > 50 ha
Verbindungs-
fläche
regional LSG, geschützte Biotope, in denen Waldlebensraum oder Waldbi-
otoptypen/Arten des Waldes maßgebliche Bestandteile des Ge-
biets bzw. des Schutzzwecks sind
innerhalb des
Messtischblatt-
quadranten mit
Vorkommen
des Wespen-
bussards
Laubwaldkomplexe > 15 ha (Minimumareal
für ein Brutpaar)
Nadelwaldkomplexe > 50 ha
Landkreis Grafschaft Bentheim Teilaktualisierung des LRP zur Fortschreibung des RROP Grafschaft Bentheim Schlussbericht zu den Gebietsabgrenzungen - 14 -
Kernflächen von nationaler / länderübergreifender Bedeutung sind vor allem FFH- und Vo-
gelschutz- sowie Naturschutzgebiete, in denen Waldlebensräume oder Waldbiotoptypen /
Arten des Waldes maßgebliche Bestandteile des Gebiets bzw. des Schutzzwecks sind.
Darüber hinaus können Laubwaldkomplexe mit einer Mindestgröße von 5.000 ha dieser
Kategorie zugeordnet werden, denn damit gelten sie als Waldflächen von sehr guter Quali-
tät und geeignet als national / länderübergreifend bedeutsame Biotopverbundflächen
(Burkhardt, 2004)(Kap. 5.1).
Die Flächen für den Biotopverbund aus dem Entwurf des LROP 2014 für Niedersachsen
werden als Kernflächen mit landesweiter / überregionaler Bedeutung übernommen. Des
Weiteren werden aufgrund der Flächengröße, angelehnt an das Vorgehen im bundeswei-
ten Biotopverbund (Burkhardt, 2004), Laubwaldkomplexe mit einer Mindestgröße von
1.000 ha den Kernflächen mit landesweiter Bedeutung zugeordnet.
Laubwaldkomplexe zwischen 100 ha und 1.000 ha Flächengröße entsprechen mäßiger
Qualität und können demzufolge als Kernflächen auf regionaler Ebene eingestuft werden
(vgl. Burkhardt, 2004).
Nadelwaldflächen, die größer als 1.000 ha sind und innerhalb des Vernetzungssuchraums
(Kap. 3.2) liegen, können als Verbindungsflächen des Biotopverbundsystems mit nationaler
Bedeutung eingestuft werden.
Nadelwaldkomplexe können als Verbindungsflächen mit landesweiter Bedeutung für den
Biotopverbund bewertet werden, wenn sie eine Mindestfläche von 100 ha aufweisen und
innerhalb des Vernetzungssuchraums liegen. Laubwaldkomplexe im Vernetzungssuchraum
können diese Funktion bereits ab einer Flächengröße von 50 ha bis 100 ha erfüllen.
Landschaftsschutzgebiete oder geschützte Landschaftsbestandteile, in denen Waldlebens-
räume oder Waldbiotoptypen / Arten des Waldes maßgebliche Bestandteile des Gebiets
bzw. des Schutzzwecks sind, sind als Verbindungsflächen mit regionaler Bedeutung zu
bewerten. Hier werden jedoch nicht die Grenzen der LSG zur Abgrenzung übernommen,
sondern nur die tatsächlichen Waldflächen bilden die Abgrenzungen. Dadurch kann es zu
Abweichungen zwischen LSG und den ausgewiesenen Flächen für den Biotopverbund
kommen.
Verbindungsflächen, die regionale Bedeutung haben, sind zudem Waldkomplexe innerhalb
der Messtischquadranten mit Schwerpunktvorkommen des Wespenbussards, der Zielart
des hier angewendeten Konzepts ist. Hierzu müssen Nadelwaldkomplexe mindestens
50 ha, Lauwaldkomplexe mindestens 15 ha groß sein. Diese Zahlen orientieren sich an der
Mindestgröße als Bruthabitat für ein Brutpaar des Wespenbussards von mindestens 15 ha
(Mildenberger 1982). Das Jagdhabitat muss jedoch deutlich größer sein und auch genü-
gend offene Strukturen aufweisen. Nadelwaldkomplexe sind nicht die bevorzugten Habi-
tatstrukturen des Wespenbussards, werden aufgrund fehlender Laub- und Mischwälder im
Kreisgebiet aber ebenfalls besiedelt. Nadelwaldflächen haben aus diesem Grund für das
Landkreis Grafschaft Bentheim Teilaktualisierung des LRP zur Fortschreibung des RROP Grafschaft Bentheim Schlussbericht zu den Gebietsabgrenzungen - 15 -
Kreisgebiet der Grafschaft Bentheim zumindest als Verbindungsflächen eine wichtige Be-
deutung. Darüber hinaus können durch Waldumbaumaßnahmen die Nadelwälder zukünftig
zu optimaleren Bruthabitaten für den Wespenbussard entwickelt und in diesem Zusam-
menhang folglich als Verbindungsflächen bewertet werden.
3.3.2 Feuchte Offenlandbiotope
Entsprechend der folgenden Kriterien ist eine Bewertung der Flächen für feuchte Offen-
landbiotope (Tab. 3) vorgenommen worden:
Tab. 3 Abgrenzungskriterien der Flächen für den Biotopverbund feuchter Offenlandbiotope
Flächenkate-
gorie
Bedeutung Definition / Kriterien
Kernfläche national /
länderübergrei-
fend
Natura 2000-Gebiete (FFH- / VS-Gebiete) und Naturschutzgebie-
te in denen feuchte Offenlandbiotope /Arten des feuchten Offen-
landes maßgebliche Bestandteile des Gebiets bzw. des Schutz-
zwecks sind
Feuchte Offenlandbiotopkomplexe > 1.000 ha
Kernfläche landesweit /
überregional
Messtischblattquad-
ranten mit Vorkom-
men des Großen
Brachvogels
Feuchte Offenlandbiotopkomplexe >
200 ha
Kernfläche regional Feuchte Offenlandbiotopkomplexe > 200 ha
Verbindungs-
fläche
national /
länderübergrei-
fend
Feuchte Offenlandbiotopkomplexe > 20 ha (nicht vorhanden)
Verbindungs-
fläche
landesweit /
überregional
innerhalb eines
Suchraums von
1.000 m zwischen
den vorhandenen
Kernflächen
Feuchte Offenlandbiotopkomplexe > 5 ha
(nicht vorhanden)
Verbindungs-
fläche
regional LSG, geschützte Biotope feuchter Offenlandbiotope /Arten des
feuchten Offenlandes als maßgebliche Bestandteile des Gebiets
bzw. des Schutzzwecks (nicht vorhanden)
Die Kulisse der feuchten Offenlandbiotope wird im Landkreis Grafschaft Bentheim einer-
seits aus vorhandenen Moorflächen sowie aus feuchtem bis nassem Grünland gebildet.
Zur Bewertung, ob es sich um feuchtes Grünland handelt, wurden die ATKIS-Daten des
Nutzungstyps Grün- und Brachland mit den Grundwasserstufen des Bodens verschnitten.
Die anschließende Einstufung erfolgt über die Werte des mittleren Grundwasserhoch- so-
wie Grundwasserniedrigstandes, entnommen der Bodenübersichtskarte von Niedersach-
sen (LBEG, 2015), mit anschließender Einstufung der Grundwasserstände (Arbeitsgruppe
Boden, 1994). Nur Flächen mit einer Grundwasserstufe ≤ 3 sind in die Flächenauswahl
einbezogen worden. Bei Biotopverbundflächen des feuchten Offenlandes, die aufgrund
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eines Schutzstatus (NSG, Natura 2000, LSG etc.) ausgewählt wurden, kann die Grund-
wasserstufe unter Umständen auch > 3 sein.
Kernflächen mit nationaler / länderübergreifender Bedeutung sind demnach FFH- und Vo-
gelschutz- sowie Naturschutzgebiete, in denen feuchte Offenlandbiotope / -biotoptypen
oder Arten des feuchten Offenlandes maßgebliche Bestandteile des Gebiets bzw. des
Schutzzwecks sind. Gibt es Vorkommen bundesweit bedeutsamer Zielarten, können diese
Flächen unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls als Kernflächen mit einer länder-
übergreifenden Bedeutung bewertet werden. Im Landkreis Grafschaft Bentheim gibt es
großflächige Schwerpunktvorkommen des Großen Brachvogels, eine Zielart des bundes-
weiten Biotopverbunds (NLWKN , 2011)(vgl. Abb. 3).
Abb. 3 Gebiete für die Umsetzung von Schutzmaßnahmen für den großen Brachvogel , leicht verändert (NLWKN , 2011)
Um als Kernfläche ausgewiesen zu werden, muss der Feuchtbiotopkomplex innerhalb des
betroffenen Messtischblattquadranten jedoch mindestens 200 ha groß sein, damit ein
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räumlich funktionsfähiges Habitat für den Großen Brachvogel existiert (Minimumareal Po-
pulation ca. 250 ha) (Bayrisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und
Forsten, 1996). Darüber hinaus können feuchte Offenlandkomplexe mit einer Mindestgröße
von 1.000 ha Kernflächen von nationaler Bedeutung darstellen.
Aufgrund der Flächengröße, angelehnt an Burkhardt (2004), werden feuchte Offenlandbio-
topkomplexe mit einer Mindestgröße von 200 ha bis 1.000 ha den Kernflächen mit landes-
weiter Bedeutung zugeordnet.
Feuchte Offenlandbiotopkomplexe zwischen 20 ha und 200 ha fungieren hingegen als
Kernflächen auf regionaler Ebene.
Sind die Feuchtbiotopkomplexe kleiner als 20 ha, erfüllen sie allenfalls eine Funktion als
Verbindungsfläche. Hierfür müssen sie eine Mindestgröße von 5 ha aufweisen, um für we-
nigstens ein Brutpaar der Zielarten Bekassine und / oder Kiebitz als funktionsfähiges Habi-
tat zu fungieren. Diese Flächen können als Verbindungsflächen von landesweiter Bedeu-
tung für den Biotopverbund bewertet werden, wenn sie innerhalb des Vernetzungssuch-
raums zwischen den Kernflächen liegen. Auch außerhalb der Vernetzungssuchräume erfül-
len Landschaftsschutzgebiete, in denen feuchte Offenlandbiotope oder Offenlandbiotopty-
pen / Arten des feuchten Offenlandes maßgebliche Bestandteile des Gebiets bzw. des
Schutzzwecks sind, eine Funktion als Verbindungsflächen mit regionaler Bedeutung.
3.3.3 Fließgewässer
Als Gebiete mit zentraler Bedeutung für den Fließgewässerbiotopverbund im Landkreis
Grafschaft Bentheim, somit geeignet als Flächen für den Biotopverbund, wurden Gebiete
aus folgenden Kategorien eingestuft:
− Gebiete aus dem niedersächsischen Auenprogramm
− Gebiete aus dem niedersächsischen Fließgewässerschutzsystem (FGS)
− Gebiete aus dem niedersächsischen Moorschutzprogramm
− Prioritäre Fließgewässer Niedersachsens
− Hauptwanderrouten der Fischfauna (überregional)
− FFH-Gebiete und NSG, in denen fließgewässerabhängige Lebensraum- bzw. Bio-
toptypen und/oder Arten maßgebliche Bestandteile des Gebiets bzw. des Schutz-
zwecks sind
− Auen und Überschwemmungsgebiete der entsprechenden Gewässer
Der NLWKN hat in seinem Leitfaden zur Maßnahmenplanung Oberflächengewässer bei
der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie Empfehlungen zur Auswahl und zur Prioritä-
tensetzung niedersächsischer Fließgewässer formuliert (vgl. Tab. 4 und Abb. 4). Auf dieser
Grundlage sind auch die Fließgewässer im Landkreis Grafschaft Bentheim ausgewählt und
bewertet worden. Die im Landkreis vorkommenden Prioritäten mit entsprechender Bedeu-
tung sind in Tab. 4 grün umrandet. Prioritäre Fließgewässer Niedersachsens gibt es im
LK Grafschaft Bentheim von Priorität 3 (gelb), 4 (grün), 5 (blau) und 6 (schwarz):
Landkreis Grafschaft Bentheim Teilaktualisierung des LRP zur Fortschreibung des RROP Grafschaft Bentheim Schlussbericht zu den Gebietsabgrenzungen - 18 -
− Priorität 3: Strecke mit relativ hohem Besiedlungspotenzial, Teil des FGS ohne FFH-
Status
− Priorität 4: Strecke mit relativ hohem Besiedlungspotenzial, Gewässer des FGS
− Priorität 5: gut entwickelbare Nachbarstrecken zu Prioritäten 2, 3 und 4
− Priorität 6: kaum Prioritäten 1 – 5, aber mit hoher Kosteneffizienz zumindest wenn
dadurch eine erhebliche Verbesserung für die Fischfauna erreichbar ist
Abb. 4 Basis-Schlüssel zur Ermittlung der Prioritäten in Fließgewässern außerhalb der Marsch (NLWKN 2008)
Landkreis Grafschaft Bentheim Teilaktualisierung des LRP zur Fortschreibung des RROP Grafschaft Bentheim Schlussbericht zu den Gebietsabgrenzungen - 19 -
Tab. 4 Basis-Schlüssel zur Ermittlung der Prioritäten in Fließgewässern Niedersachsens, grün umrandet = kommen im Planungsraum vor
Priorität Farbe Bedeutung
P1 rot hohes / sehr hohes Besiedlungspotenzial
Zustandsgefährdung
Nachbarstrecke von Abschnitten mit hohem / sehr hohem Besiedlungspotenzial
gute Entwicklungsoption
FFH-Gebiet
P2 orange hohes / sehr hohes Besiedlungspotenzial
Wanderhindernissen
Nachbarstrecke von Abschnitten mit hohem / sehr hohem Entwicklungspotenzial
gute Entwicklungsoption
relativ hohes Besiedlungspotenzial
Gewässer des FGS
FFH-Gebiet
P3 gelb relativ hohes Besiedlungspotenzial
Gewässer des FGS
Nachbarstrecke von Abschnitten mit relativ hohem Entwicklungspotenzial
Gewässer des FGS
FFH-Gebiet
Verbindungsgewässer des FGS
FFH-Gebiet
P4 grün relativ hohes Besiedlungspotenzial
Gewässer des FGS
Verbindungsgewässer des FGS
Haupt- oder Nebengewässer des FGS
gute Entwicklungsoption
FFH-Gebiet
P5 blau Nachbarstrecke von Abschnitten mit relativ hohem Entwicklungspotenzial
Haupt- oder Nebengewässer des FGS
gute Entwicklungsoption
FFH-Gebiete, die nicht P1-P4 haben
P6 schwarz P1 – P5 kaum vorhanden
kosteneffiziente Maßnahmen zumindest für Fische möglich
Landkreis Grafschaft Bentheim Teilaktualisierung des LRP zur Fortschreibung des RROP Grafschaft Bentheim Schlussbericht zu den Gebietsabgrenzungen - 20 -
Tab. 5 Abgrenzungskriterien Vorrangflächen für den Biotopverbund der Fließgewässer
Flächenkategorie Bedeutung Definition / Kriterien
Kernfläche national /
länderübergrei-
fend
Prioritäre Fließgewässer Niedersachsens: Priorität 1
Überschwemmungsgebiete der entsprechenden prioritä-
ren Fließgewässer
Kernfläche landesweit /
überregional
Prioritäre Fließgewässer Niedersachsens: Priorität 2
Überschwemmungsgebiete der entsprechenden prioritä-
ren Fließgewässer
Hauptgewässer des nds. Fließgewässerschutzpro-
gramms (FGS)
Überregionale Wanderrouten der Fischfauna
Kernfläche regional Prioritäre Fließgewässer Niedersachsens: Priorität 3
Überschwemmungsgebiete der entsprechenden prioritä-
ren Fließgewässer
Nebengewässer des nds. FGS
Verbindungsfläche national /
länderübergrei-
fend
Prioritäre Fließgewässer Niedersachsens: Priorität 4
Verbindungsgewässer des nds. FGS
Verbindungsfläche landesweit /
überregional
Prioritäre Fließgewässer Niedersachsens: Priorität 5
Verbindungsfläche regional Prioritäre Fließgewässer Niedersachsens: Priorität 6
Die Abgrenzungskriterien für Flächen des Fließgewässerbiotopverbunds orientieren sich in
erster Linie an der Prioritätensetzung der Fließgewässer sowie an der Einstufung innerhalb
des Fließgewässerschutzprogramms, denn kein Fließgewässer im Landkreis samt Auenbe-
reich ist als FFH-Gebiet, Vogelschutzgebiet oder als Schutzgebiet mit nationalem Schutz-
status ausgewiesen. Überregionale Wanderrouten der Fischfauna hingegen existieren im
Planungsraum und können Bestandteil des Biotopverbundsystems sein.
Fließgewässer der Prioritäten 1 nebst ihrer Auen- und Überschwemmungsgebiete werden
als Kernflächen von nationaler Bedeutung eingestuft. Fließgewässer der Priorität 2 samt
ihrer Auen und überregionale Wanderrouten der Fischfauna sowie Hauptgewässer des
niedersächsischen Fließgewässerschutzprogramms werden als Kernflächen des Bio-
topverbunds von landesweiter Bedeutung eingestuft. Allen Fließgewässern der Priorität 3
samt der entsprechenden Überschwemmungsgebiete und allen Nebengewässern des nie-
dersächsischen Fließgewässerschutzprogramms wird eine regionale Bedeutung als Kern-
flächen für den Biotopverbund zugeschrieben.
Landkreis Grafschaft Bentheim Teilaktualisierung des LRP zur Fortschreibung des RROP Grafschaft Bentheim Schlussbericht zu den Gebietsabgrenzungen - 21 -
Verbindungsflächen sind Fließgewässer und Überschwemmungsgebiete der Prioritäten 4
(nationale Bedeutung), 5 (landesweite Bedeutung) und 6 (regionale Bedeutung). Ist ein
Fließgewässer Verbindungsgewässer des niedersächsischen Fließgewässerschutzpro-
gramms ist ebenfalls die Einstufung als Verbindungsfläche nationaler Bedeutung möglich
(vgl. Tab. 5).
3.4 Erarbeitete Flächenkulisse
3.4.1 Waldbiotope
Als Kernflächen mit nationaler Bedeutung wurden alle FFH-, Vogel- und Naturschutzgebie-
te eingestuft, in denen Waldlebensraum oder Waldbiotoptypen / Arten des Waldes maß-
gebliche Bestandteile des Gebiets bzw. des Schutzzwecks sind. Darüber hinaus können
alle Laubwaldkomplexe mit einer Mindestfläche von 5000 ha, die keinen Status als Natura
2000- Gebiet oder NSG haben, als national bedeutsame Kernflächen bewertet werden. im
Landkreis Grafschaft Bentheim gibt es jedoch keine reinen Laubwälder dieser Größe, so-
dass neben den Natura 2000-Gebieten und den NSG keine weiteren Laubwaldflächen mit
nationaler Bedeutung ermittelt wurden.
Im Planungsraum liegen drei FFH-Gebiete und drei Naturschutzgebiete, in denen Waldle-
bensraum oder Waldbiotoptypen/Arten des Waldes maßgebliche Bestandteile des Gebiets
bzw. des Schutzzwecks sind (vgl. Tab. 6). Hierzu zählen die FFH-Gebiete „Tillenberge“
südöstlich von Nordhorn, „Samerott“ südöstlich von Schüttorf und „Bentheimer Wald“ nord-
östlich von Bad Bentheim sowie die Naturschutzgebiete „Der Höst“, „Hügelgräberheide“
und „Heidfeld“. Diese sechs Gebietes werden als Kernflächen mit nstionaler Bedeutung
bewertet.
Kernflächen landesweiter Bedeutung sind im gesamten Kreisgebiet nicht vorhanden.
Kerngebiete für den Waldbiotopverbund mit regionaler Bedeutung bilden Laubwaldkomple-
xe mit einer Mindestfläche von 100 ha. Diese Waldflächen befinden sich größtenteils im
Süden des Landkreises, wo sie meist zusammen mit den größeren zusammenhängenden
Laubwaldflächen des Bentheimer Waldes Waldbiotopkomplexe bilden. Aufgrund dieser
Funktion und der räumlichen Nähe zu den beiden FFH-Gebieten sind auch diese kleineren
Waldflächen als Kernflächen einzustufen (vgl. Abb. 5).
Mögliche Verbindungsflächen nationaler und landesweiter Bedeutung sind im Landkreis
Grafschaft Bentheim nicht vorhanden, denn es gibt innerhalb des Vernetzungssuchraumes
zwischen den Kernflächen keine Waldflächen von entsprechender Größe.
Verbindungsflächen mit regionaler Bedeutung befinden sich im Kreisgebiet in Form von
vier Landschaftsschutzgebieten, hier „Uelsener Berge“, „Gut Lage“, „Emstal“ und „Lam-
berg“. Zudem wurden östlich und westlich von Nordhorn Nadelwaldflächen als Verbin-
Landkreis Grafschaft Bentheim Teilaktualisierung des LRP zur Fortschreibung des RROP Grafschaft Bentheim Schlussbericht zu den Gebietsabgrenzungen - 22 -
dungsflächen mit regionaler Bedeutung abgegrenzt. Es handelt sich um Flächen innerhalb
der Messtischblattquadranten mit landesweiten Schwerpunktvorkommen des Wespenbus-
sards, Zielart des hier angewendeten Konzepts zur Ermittlung von Vorranggebieten für den
Biotopverbund.
Abb. 5 Abgrenzungsvorschläge für den Waldbiotopverbund Grafschaft Bentheim
Landkreis Grafschaft Bentheim Teilaktualisierung des LRP zur Fortschreibung des RROP Grafschaft Bentheim Schlussbericht zu den Gebietsabgrenzungen - 23 -
Tab. 6 Kern- und Verbindungsflächen für den Waldbiotopverbund
Gebietsnr. Kennziffer Nr. (Nds.) Bezeichnung Fläche
(ha)
FFH-
Gebiet
VSG NSG LSG Kategorie
KF-W1 WE 038 Der Höst 5,6 X KF national
KF-W2 WE 052 Reiherkolonie Lage
KF-W3 WE 155 Hügelgräberheide Halle Hesingen 19,4 X KF national
KF-W4 3508-331 316 Bradlechter Vechtatal / Tillenberge 92,6 X X KF national
KF-W5 WE 241 Heidfeld 163,7 X KF national
KF-W6 3608-302 59 Bentheimer Wald 779,5 X KF national
KF-W7
Waldkomplex am westlichen Randbereich des
Bentheimer Waldes 118,2
KF regional
KF-W8 südlich L 39 148,4 KF regional
KF-W9 3609-303 63 Samerrott 312,6 X KF national
KF-W10 Sieringhoek 138,3 KF regional
VF-W1 NOH 3 Lamberg 25,3 X VF regional
VF-W2 NOH 8 Uelsener Berge 2.492,2 X VF regional
VF-W3 NOH 4 Emstal 3.796,0 X VF regional
VF-W4 NOH 1 Gut Lage 172,7 X VF regional
VF-W5 Klausheide 151,6 VF regional
VF-W6 Bookholt 417,3 VF regional
VF-W7 Heseper Feld 90,3 VF regional
VF-W8 Engdener Wüste 1.122,3 VF regional
(KF = Kernfläche, VF = Verbindungsfläche, W = Wald)
Landkreis Grafschaft Bentheim Teilaktualisierung des LRP zur Fortschreibung des RROP Grafschaft Bentheim Schlussbericht zu den Gebietsabgrenzungen - 24 -
3.4.2 Feuchte Offenlandbiotope
Kernflächen für den Biotopverbund feuchter Offenlandbiotope von nationaler Bedeutung
gibt es im Landkreis Grafschaft Bentheim in Form von zwei Vogelschutzgebieten, dem
Georgsdorfer Moor und Dalum-Wietmarscher Moor sowie der Engdener Wüste (vgl. Tab.
7). Fünf FFH-Gebiete und 12 Naturschutzgebiete (drei davon sind Teil der FFH-Gebiete)
werden als Kernflächen für den Feuchtbiotopverbund bewertet, da feuchte Offenlandbioto-
pe / Arten des feuchten Offenlandes maßgebliche Bestandteile des Gebiets bzw. des
Schutzzwecks sind. Die betroffenen FFH-Gebiete sind „Heseper Moor/Engdener Wüste“,
das „Syen-Venn“, der „Weiher am Syen-Venn“, das „Kleingewässer Achterberg“ sowie das
„Gildehauser Venn“. Im Norden gibt es einen großflächigen Feuchtgrünlandkomplex in der
Vechteniederung bei Laar mit landesweiten Schwerpunktvorkommen des großen Brach-
vogels. Der betroffene Biotopkomplex hat eine Gesamtgröße von 201,3 ha und konnte hier
folglich als Kernfläche nationaler Bedeutung bewertet werden.
16 weitere Flächen erhalten aufgrund ihrer Flächengröße, Unzerschnittenheit oder des
Vorkommens von Zielarten des Status Kernfläche für den Biotopverbund. In der Obergraf-
schaft befindet sich zwischen Nordhorn und Schüttorf entlang der Vechte ein großer zu-
sammenhängender Komplex offener Feuchtwiesen im Auenbereich, der aufgrund seiner
Größe von ca. 373,1 ha und Lage als Kernfläche von landesweiter Bedeutung bewertet
wird („Vechteaue zwischen Engden und Schüttorf“).
Weiter südlich befindet sich ein weiter Biotopkomplex aus feuchtem Offenland entlang der
Vechte zwischen Samern und Ohne. Diese Fläche wird als Fläche von regionaler Bedeu-
tung für den Biotopverbund eingestuft („Vechteauenwiesen zwischen Samern und Ohne“).
Genauso sind drei weitere Biotopkomplexe, östlich des Gildehauser Venns bei Siering-
hoek-Suddendorf und westlich von Suddendorf als Kernflächen des Biotopverbunds von
regionaler Bedeutung zu bewerten.
Kernflächen von regionaler Bedeutung befinden sich überdies als großflächige zusammen-
hängende Biotopkomplexe innerhalb eines Funktionsraumes im Dreieck zwischen Uelsen,
Neuenhaus und Esche sowie drei Komplexe entlang der Kreisgrenze Osnabrück.
Verbindungsflächen von nationaler, landesweiter oder auch regionaler Bedeutung kommen
im Kreisgebiet nicht vor, da Flächen von entsprechender Größe im Vernetzungssuchraum
nicht vorhanden sind.
Landkreis Grafschaft Bentheim Teilaktualisierung des LRP zur Fortschreibung des RROP Grafschaft Bentheim Schlussbericht zu den Gebietsabgrenzungen - 25 -
Abb. 6 Abgrenzungsvorschläge für den feuchten Offenlandbiotopverbund Grafschaft Bentheim
Landkreis Grafschaft Bentheim Teilaktualisierung des LRP zur Fortschreibung des RROP Grafschaft Bentheim Schlussbericht zu den Gebietsabgrenzungen - 26 -
Tab. 7 Kern- und Verbindungsflächen für den feuchten Offenlandbiotopverbund
Gebietsnr. Kennziffer Nr. (Nds.) Bezeichnung Fläche
(ha)
FFH-
Gebiet
VSG NSG LSG Kategorie
KF-OF1 Emlichheimer Wösten 103,2 KF regional
KF-OF2 Kleinringer Wösten 77,8 KF regional
KF-OF3 WE 135 Hochmoor Ringe 138,8 X KF national
KF-OF4 WE 225 Neuringer Wiesen 43,7 X KF national
KF-OF5 Vechteniederung bei Laar 201,3 KF national
KF-OF6 Volzel 34,4 KF regional
KF-OF7
DE 3408-
401/
WE 265 13 Dalum-Wietmarscher Moor und Georgsdorfer Moor 2936,9 X X (z.T.) KF national
KF-OF8 WE 053 Vechte-Altarm Kalle 5,0 X KF national
KF-OF9 Auenwiesen zwischen Ringe und Esche 128,7 KF regional
KF-OF10 WE 127 Hootmanns Meer 29,7 X KF national
KF-OF11 WE 040 Moorverlandungsgebiet Tinholt 5,3 X KF national
KF-OF12 Grünland westlich Esche 121,7 KF regional
KF-OF13 Bad Bentheim 77,1 KF regional
KF-OF14 Grünland östlich Neuenhaus 150,1 KF regional
KF-OF15 Grünlandflächen zwischen Neuenhaus und Uelsen 72,2 KF regional
KF-OF16 Uelsen 43,3 KF regional
KF-OF17 Flächen bei Hardingen 33,2 KF regional
KF-OF18 3508-301 57 Heseper Moor, Engeder Wüste 916,3 X X X KF national
KF-OF19 Vechteaue zw. Engden und Schüttorf 373,1 KF landesweit
KF-OF20 3608-301 58 Syen-Venn 501,4 X X KF national
KF-OF21 3608-331 332 Weiher am Syen-Wenn 9,5 X KF national
KF-OF22 Grünlandflächen westlich Suddendorf 66,0 KF regional
Landkreis Grafschaft Bentheim Teilaktualisierung des LRP zur Fortschreibung des RROP Grafschaft Bentheim Schlussbericht zu den Gebietsabgrenzungen - 27 -
Gebietsnr. Kennziffer Nr. (Nds.) Bezeichnung Fläche
(ha)
FFH-
Gebiet
VSG NSG LSG Kategorie
KF-OF23 3708-331 353 Kleingewässer Achterberg 2,8 X KF national
KF-OF24 Vechteauenwiesen zwischen Samern und Ohne 101,9 KF regional
KF-OF25 Grünlandflächen nordöstlich Gildehauser Venn 76,6 KF regional
KF-OF26 3708-308 60 Gildehauser Venn 638,1 X X KF national
(KF = Kernfläche, OF = Offenland)
Landkreis Grafschaft Bentheim Teilaktualisierung LRP zur Fortschreibung des RROP LK Grafschaft Bentheim Schlussbericht zu den Abgrenzungsvorschlägen
- 28 -
3.4.3 Fließgewässer
Fließgewässer des Biotopverbunds von nationaler Bedeutung kommen im Landkreis Graf-
schaft Bentheim nicht vor. Die Vechte wird im Länderübergreifenden Biotopverbund zwar
als Achse mit hohem und sehr hohem Entwicklungsbedarf eingestuft, ist aber keine Fläche
des bundesweiten Biotopverbunds. Überdies wurden im Landkreis Grafschaft Bentheim
keine Fließgewässer der Priorität 1 oder 2 der prioritären Fließgewässer in Niedersachsen
ermittelt. Die Vechte fungiert jedoch als überregionale Wanderroute der Fischfauna und
wird somit als Kernfläche des Biotopverbunds von landesweiter Bedeutung eingestuft. Als
weitere Fließgewässer des Biotopverbunds mit landesweiter Bedeutung gibt es die Eiler-
lingsbecke. Die Eierlingsbecke ist Hauptgewässer des niedersächsischen Fließgewässer-
schutzprogramms und gem. des Kriterienkatalogs (Tab. 5) von landesweiter Bedeutung für
den Biotopverbund. Kernflächen von regionaler Bedeutung sind Fließgewässer der Priorität
3, hier die Rammelbecke und der Wüstegraben.
Verbindungsflächen des Fließgewässerbiotopverbunds von nationaler Bedeutung sind
Fließgewässer der Priorität 4, von landesweiter Bedeutung die der Priorität 5. Von nationa-
ler Bedeutung ist hier der Hopfenbach, von landesweiter Bedeutung ist der Ahlder Bach.
Weitere Gewässerabschnitte im Kreis fungieren als Verbindungsflächen von regionaler
Bedeutung für den Fließgewässerbiotopverbund (vgl. Tab. 8). Darüber hinaus wurden in
Niedersachsen per Verordnung geschützte Überschwemmungsgebiete der entsprechen-
den Fließgewässer(-abschnitte) als Flächen für den Biotopverbund ausgewiesen (vgl. Tab.
8).
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- 29 -
Abb. 7 Abgrenzungsvorschläge für den Fließgewässerbiotopverbund
Landkreis Grafschaft Bentheim Teilaktualisierung LRP zur Fortschreibung des RROP LK Grafschaft Bentheim Schlussbericht zu den Abgrenzungsvorschlägen
- 30 -
Tab. 8 Kern- und Verbindungsflächen für den Fließgewässerbiotopverbund
Gebietsnr. Bezeichnung Fläche
(ha)
Länge
(km)
Kategorie Typ
KF-Fl1 Vechte - 70,0 KF landesweit linienhaft
KF-Fl2 Rammelbecke - 5,1 KF regional linienhaft
KF-Fl3 Eileringsbecke - 11,1 KF landesweit linienhaft
KF-Fl4 Wüstegraben - 3,7 KF regional linienhaft
KF-Fl5 Überschwemmungsgebiet der Vechte
nördlich von Nordhorn
2.522,2 - KF landesweit flächenhaft
KF-Fl6 Überschwemmungsgebiet der Vechte
südlich von Nordhorn
1.076,7 - KF landesweit flächenhaft
KF-Fl7 Überschwemmungsgebiet der Eier-
lingsbecke
272,5 - KF landesweit flächenhaft
VF-Fl1 Hopfenbach - 6,4 VF national linienhaft
VF-Fl2 Dinkel - 9,2 VF regional linienhaft
VF-Fl3 Alte Dinkel - 3,0 VF regional linienhaft
VF-Fl4 Nordbecks Graben - 7,5 VF regional linienhaft
VF-Fl5 Dinkel Kanal - 1,0 VF regional linienhaft
VF-Fl6 Rietbecke - 5,2 VF regional linienhaft
VF-Fl7 Rammelbecke - 11,1 VF regional linienhaft
VF-Fl8 Ahlder Bach - 13,8 VF landesweit linienhaft
VF-Fl9 Überschwemmungsgebiet der Dinkel 792,5 - VF regional flächenhaft
VF-Fl10
Überschwemmungsgebiet der Ram-
melbeeke
72,7 - VF regional flächenhaft
(KF = Kernfläche, VF = Verbindungsfläche, Fl = Fließgewässer)
4. Abgrenzung der Gebietskategorien
4.1 „Vorranggebiete Biotopverbund“
Gemäß dem Entwurf des Landes-Raumordnungsprogramms des Landes Niedersachsen
(2014) sind die Ziele zur Biodiversität und Biotopvernetzung über zeichnerische Festlegun-
gen räumlich zu konkretisieren. Hierzu werden die zuvor ermittelten Kernflächen des Bio-
topverbunds als „Vorranggebiete Biotopverbund“ festgelegt. Die ermittelten Verbindungs-
flächen des Biotopverbunds hingegen werden in der Flächenkategorie „Vorbehaltsgebiete
Natur und Landschaft“ festgelegt und gesichert.
Landkreis Grafschaft Bentheim Teilaktualisierung LRP zur Fortschreibung des RROP LK Grafschaft Bentheim Schlussbericht zu den Abgrenzungsvorschlägen
- 31 -
Abb. 8 Ergebnis der Abgrenzung „Vorranggebiete Biotopverbund“
Die Flächenkulisse der „Vorranggebiete Biotopverbund“ setzt sich folglich aus den ermittel-
ten Kernflächen der Waldbiotope, der feuchten Offenlandbiotope und der Fließgewässer
zusammen.
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- 32 -
Tab. 9 „Vorranggebiete Biotopverbund“ flächenhaft
Gebietsnr. Bezeichnung Fläche
(ha)
Kategorie Biotop
VRG-BV1 Emlichheimer Wösten 103,2 KF regional Feuchtes Offenland
VRG-BV2 Kleinringer Wösten 77,8 KF regional Feuchtes Offenland
VRG-BV3 Hochmoor Ringe 109,2 KF national Feuchtes Offenland
VRG-BV4 Dalum-Wietmarscher Moor und
Georgsdorfer Moor
2.981,2 KF national Feuchtes Offenland
VRG-BV5 Neuringer Wiesen 43,8 KF national Feuchtes Offenland
VRG-BV6 Vechteaue nördlich Nordhorn 2.889,9 KF landesweit Fließgewässer / Feuch-
tes Offenland
VRG-BV7 Hootmanns Meer 27,9 KF national Feuchtes Offenland
VRG-BV8 Moorverlandungsgebiet Tinholt 5,3 KF national Feuchtes Offenland
VRG-BV9 Grünlandflächen bei Uelsen 225,8 KF regional Feuchtes Offenland
VRG-BV10 Der Höst 5,6 KF national Wald
VRG-BV11 Reiherkolonie Lage 13,3 KF national Wald
VRG-BV12 Hügelgräberheide 19,4 KF national Wald
VRG-BV13 Heseper Moor, Engeder Wüste 916,3 KF national Feuchtes Offenland
VRG-BV14 Vechteaue südlich Nordhorn 1.162,5 KF landesweit Fließgewässer / Feuch-
tes Offenland
VRG-BV15 Syen-Venn 510,5 KF national Feuchtes Offenland
VRG-BV16 Heidfeld 163,9 KF national Wald
VRG-BV17 Weiher am Syen-Wenn 9,5 KF national Feuchtes Offenland
VRG-BV18 Bentheimer Wald 779,5 KF national Wald
VRG-BV19 Waldkomplex am westlichen
Rand des Bentheimer Waldes
141,4 KF regional Wald
VRG-BV20 Samerrott 312,6 KF national Wald
VRG-BV21 Wald südlich L 39 148,4 KF regional Wald
VRG-BV22 Eierlingsbecke 349,5 KF landesweit Fließgewässer
VRG-BV23 Sieringhoek 132,3 KF regional Wald
VRG-BV24 Grünlandflächen westlich Sud-
dendorf
66,0 KF regional Feuchtes Offenland
VRG-BV25 Wüstegraben 55,1 KF landesweit Fließgewässer
VRG-BV26 Kleingewässer Achterberg 2,8 KF national Feuchtes Offenland
VRG-BV27 Gildehauser Venn 638,3 KF national Feuchtes Offenland
(VRG = Vorranggebiet, BV = Biotopverbund)
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- 33 -
Tab. 10 „Vorranggebiete Biotopverbund“ linienhaft
Gebietsnr. Bezeichnung Länge
(km)
Kategorie Biotop
VRG-BV28 Vechte 69,9 KF landesweit Fließgewässer
VRG-BV29 Rammelbecke 5,1 KF regional Fließgewässer
VRG-BV30 Eileringsbecke 11,1 KF landesweit Fließgewässer
VRG-BV31 Wüstegraben 3,7 KF regional Fließgewässer
(VRG = Vorranggebiet, BV = Biotopverbund)
4.2 „Vorranggebiete Torferhaltung“
4.2.1 Anforderungen und Zielsetzung
Das Landes-Raumordnungsprogramm des Landes Niedersachsen wird im derzeitigen
Entwurf einer Änderungsverordnung entsprechend den Grundsätzen des Raumordungsge-
setzes zum Klimaschutz angepasst. Auf die räumlichen Erfordernisse bezüglich des Klima-
schutzes ist demnach mit Maßnahmen zu reagieren, die einerseits dem Klimawandel ent-
gegenwirken und andererseits der Anpassung an den Klimawandel dienen. Aus diesem
Grund sollen klimaökologisch bedeutsame Flächen gesichert oder entwickelt werden, in-
dem innerhalb dieser Flächen Planungen und Maßnahmen zur Verminderung des Ausma-
ßes der Folgen von Klimaveränderungen beitragen (MU-Niedersachsen, 2012). Klimaöko-
logisch bedeutsame Flächen werden als Flächen definiert, die aufgrund ihrer Vegetation
und Bodenbeschaffenheit eine Funktion als CO2-Senke erfüllen. Hierzu zählen vor allem
Böden mit hohen Kohlenstoffgehalten, denn sie sind einerseits Speicher, andererseits aber
auch potenzieller Emittent von Stoffen, die sich entwässerungsbedingt in Verbindung mit
Sauerstoff zu klimarelevanten Gasen (CO2, N2O) verbinden und entweichen. Diese Böden
geben dabei abhängig von Wasserstand, Nutzungsart und Boden- oder Moortyp unter-
schiedliche Mengen klimarelevanter Stoffe ab.
Böden mit hohem Kohlenstoffgehalt müssen per Definition bis in eine Tiefe von zwei Me-
tern einen mindestens zehn Zentimeter mächtigen Humushorizont (Humusgehalt mind.
8 %) aufweisen. Dies sind gemäß der Änderungsverordnung des Landes-Raumordnungs-
programmes im Wesentlichen:
− Hoch-und Niedermoore
− Moorgley
− Organomarschen
− kultivierte Moore
− überlagerte Torfe
Als Moore sind Böden definiert, die eine mindestens 30 Zentimeter mächtige Torfauflage
mit einem Humusgehalt von mind. 30 % aufweisen. Moore gelten als bedeutsame Kohlen-
stoffspeicher. Damit sie ihre natürliche Funktion als Kohlenstoffspeicher wahrnehmen kön-
Landkreis Grafschaft Bentheim Teilaktualisierung LRP zur Fortschreibung des RROP LK Grafschaft Bentheim Schlussbericht zu den Abgrenzungsvorschlägen
- 34 -
nen, wird langfristig das Ziel verfolgt, die zumeist anthropogen stark veränderten Moore hin
zu einem möglichst naturnahen Zustand zu entwickeln. Aus diesem Grund soll zur Erhal-
tung vorhandener Torfkörper die Festlegung von „Vorranggebieten für die Torferhaltung“
als neuer raumordnerischer Grundsatz gefasst werden.
In diesem Zusammenhang sollen alle bestehenden Vorranggebiete zur Rohstoffgewinnung
der Rohstoffart Torf gestrichen werden.
Kriterien zur Auswahl von Flächen als „Vorranggebiete Torferhaltung“ sind im Wesentli-
chen:
− eine vorhandene Torfmächtigkeit mind. 1,30 m,
oder
− eine bestehende oder entwicklungsfähige Funktion als natürliche Senke* klimarele-
vanter Stoffe.
[* Senke = mind. über ein oder mehrere Jahre: Menge gebundener klimarelevante Stoffe >
Menge freigesetzte klimarelevante Stoffe]
4.2.2 Methodische Konzeption
Bei der Auswahl potenziell geeigneter Flächen als „Vorranggebiete Torferhaltung“ wurden
zunächst Daten zum Bodentyp mit der aktuellen Bodennutzung verschnitten. Auf Basis der
Nutzungsdaten (ALKIS) wurden als Ergebnis die Nutzungen Grünland, Landwirtschaft,
Moor und Tagebau, Grube, Steinbruch ausschließlich bestehend auf Erd-, Hoch- oder Nie-
dermoor sowie Gley mit Erd-Niedermoorauflage gemäß der Bodenübersichtskarte von Nie-
dersachsen (Bük50) selektiert. Anschließend wurden Ausschlusskriterien angewendet, die
einen Konflikt zwischen unterschiedlichen raumordnerischen Zielen vermeiden sollten.
Die Überlagerung mit weiteren Zielen der Raumordnung war also zu prüfen, sodass fol-
gende Gebietskategorien als „Vorranggebiete Torferhaltung“ grundsätzlich auszuschlie-
ßen* waren:
− Trinkwasserschutzgebiete
− Heilquellenschutzgebiete
− Vorranggebiete Trinkwassergewinnung
− Natura 2000-Gebiete („Vorranggebiete Natura 2000“)
− Naturschutzgebiete (NSG), die nicht im Zuge des Moorschutzprogramms ausgewie-
sen sind
− Vorranggebiete Rohstoffgewinnung (außer Torf)
Landkreis Grafschaft Bentheim Teilaktualisierung LRP zur Fortschreibung des RROP LK Grafschaft Bentheim Schlussbericht zu den Abgrenzungsvorschlägen
- 35 -
* Begründungen für einen Ausschluss gemäß der Begründung zur Verordnung zur Änderung der
Verordnung über das Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen (LROP)
Für Trinkwasserschutzgebiete, Heilquellenschutzgebiete und Vorranggebiete Trinkwassergewinnung des
Landes- Raumordnungsprogramms ist ein Zielkonflikt mit Wiedervernässung auf Niedermooren nicht
auszuschließen. Eine Überlagerung der o. g. Wassergewinnungsgebiete mit den VR Torferhaltung wurde
für Niedermoore daher nicht zugelassen. Hochmoore mit Torfmächtigkeiten von mehr als 1,30 m sind
hingegen in ihrem Wasserhaushalt in der Regel soweit unabhängig, dass ein Zielkonflikt mit den Gebiets-
typen zur Wassergewinnung nicht angenommen werden kann. Diese Gebiete sind daher in der Flächen-
kulisse enthalten.
Eine Überlagerung mit Natura 2000- Gebieten wurde nicht zugelassen. Die Schutzzwecke und Erhal-
tungsziele der Natura 2000-Gebiete stehen als höherrangiges Recht über dem Landes- Raumordnungs-
programm. Zielkonflikte z. B. zwischen Wiesenbrüterschutz und Wiedervernässung sind nicht auszu-
schließen (z. B. bei einer angestrebten Entwicklung zu Röhrichten oder Bruchwäldern), doch kann auch
diese Artengruppe von einer Wiedervernässung hin zu echten Feucht- und Nasswiesen profitieren. Auf
der anderen Seite stehen Natura 2000-Gebiete, die dem Schutz lebender Hochmoore dienen und somit
eine Zielkonformität mit dem VR Torferhaltung aufweisen. Diese Flächen unterliegen jedoch bereits ei-
nem strengen Schutzregime und bedürfen keiner zusätzlichen Sicherung durch das VR Torferhaltung,
auch wenn eine Überlagerung zulässig wäre.
Ein Eingriff in die bestehenden Schutzgebietsverordnungen von Naturschutzgebieten soll vermieden und
eine Überlagerung daher grundsätzlich ausgeschlossen werden. Gleichwohl sind, gerade auch im Zuge
des Moorschutzprogramms I und II, großflächig NSG ausgewiesen worden, um eine Wiedervernässung
nach Torfabbau naturschutzrechtlich abzusichern. Es handelt sich um Gebiete, die für eine Aufnahme in
das VR Torferhaltung aufgrund ihrer hohen Entwicklungsfähigkeit und ihrer oftmals bereits existenten
Funktion als Senke für klimarelevante Stoffe hervorragend geeignet sind. In solchen Fällen wurden die in
einem NSG liegenden, wiedervernässten oder für eine Wiedervernässung vorgesehenen Flächen auf
Basis von Daten der Fachbehörde für Naturschutz in die Kulisse der VR Torferhaltung mit aufgenommen.
Ein Konflikt mit den Naturschutzgebiet-Verordnungen ist durch dieses Vorgehen ausgeschlossen.
Vorranggebiete Rohstoffgewinnung wurden letztmalig in der Änderung des Landes-
Raumordnungsprogramms 2012 überprüft. Sie sollen, sofern es sich nicht um die Rohstoffart Torf han-
delt, in der 2012 festgelegten Form bestehen bleiben. Eine Überlagerung mit VR Torferhaltung ist ausge-
schlossen.
Im nächsten Schritt wurden diejenigen Flächen ausgeschlossen, die im Zusammenhang
mit der Fortschreibung des Niedersächsischen Moorschutzprogrammes als Abtorfungsflä-
chen mit landwirtschaftlicher Folgenutzung oder als Flächen ohne Kompensation ausge-
wiesen sind.
In einem letzten Schritt wurden diese Daten mit der Gebietskulisse kohlenstoffreicher Bö-
den des LBEG (2014) verschnitten, sodass nur die Flächen als potenzielle Vorranggebiete
ausgewiesen wurden, die sich auf Hochmoor oder Niedermoorböden befinden. Zur Flä-
chenkulisse gehören ebenfalls die ausgewiesenen Vorranggebiete von landesweiter Be-
Landkreis Grafschaft Bentheim Teilaktualisierung LRP zur Fortschreibung des RROP LK Grafschaft Bentheim Schlussbericht zu den Abgrenzungsvorschlägen
- 36 -
deutung gem. Landes-Raumordnungsprogramm (Entwurf 2014), denn sie überschneiden
sich komplett mit den auf diese Weise ermittelten Flächen (vgl. Tab. 11, Bemerkungen).
Als Mindestflächengröße wurde der Wert von 5 ha herangezogen, alle Kleinstflächen fielen
damit aus der Betrachtung (vgl. Abb. 9).
4.2.3 Flächenkulisse
Im Entwurf des Landes-Raumordnungsprogrammes der Landes Niedersachsen sind 5 Flä-
chen als „Vorranggebiete Torferhaltung“ von landesweiter Bedeutung ausgewiesen wor-
den. Auf Grundlage der in Kap. 4.2.2 beschriebenen Anforderungen und Voraussetzungen
sind weitere 18 Flächen ausgewiesen worden (vgl. Abb. 9).
Als „Vorranggebiete Torferhaltung“ von landesweiter Bedeutung sind gem. dem Entwurf
des LROP (2014) das NSG „Hochmoor Ringe“, die Fläche „südlich Neuringer Wiesen“, die
„Abtorfungsfläche bei Adorf“ und die „Kompensationsfläche Georgsdorf-Ostende“. Vor-
ranggebiete für die Torferhaltung von regionaler Bedeutung befinden sich ausschließlich im
Norden des Kreisgebiets, zwei Flächen im Westen. Die im Süden des Kreisgebietes vor-
kommenden kohlenstoffreichen Böden sind aufgrund der o.g. Ausschlusskriterien nicht Teil
der betrachteten Flächenkulisse.
Das Naturschutzgebiet „Hochmoor Ringe“ (VGT-T 4) ist im Zuge des Moorschutzpro-
gramms I und II großflächig als NSG ausgewiesen worden, um eine Wiedervernässung
nach Torfabbau naturschutzrechtlich abzusichern. Das Gebiet ist aufgrund ihrer hohen
Entwicklungsfähigkeit und seiner bereits existenten Funktion als Senke für klimarelevante
Stoffe als „Vorranggebiet Torferhaltung“ hervorragend geeignet. In diesem Fall wurde das
NSG auf Basis von Daten der Fachbehörde für Naturschutz in die Kulisse der „Vorrangge-
biete Torferhaltung“ mit aufgenommen. Ein Konflikt mit der Naturschutzgebietsverordnung
ist durch dieses Vorgehen ausgeschlossen.
Landkreis Grafschaft Bentheim Teilaktualisierung LRP zur Fortschreibung des RROP LK Grafschaft Bentheim Schlussbericht zu den Abgrenzungsvorschlägen
- 37 -
Abb. 9 Ergebnis der Abgrenzung „Vorranggebiete Torferhaltung“
Landkreis Grafschaft Bentheim Teilaktualisierung LRP zur Fortschreibung des RROP LK Grafschaft Bentheim Schlussbericht zu den Abgrenzungsvorschlägen - 38 -
Tab. 11 „Vorranggebiete Torferhaltung“
Gebietsnr. Bezeichnung Fläche
(ha)
Kategorie Bemerkung
VRG-T1 Emlichheimer Wösten 34,5 VRG regional
VRG-T2 Erdölwerk, Emlichheimer Wösten 11,0 VRG regional
VRG-T3 Nördlich Hochmoor Ringe 6,2 VRG regional
VRG-T4 Hochmoor Ringe (NSG) 138,2 VRG landesweit Entwurf LROP
2014
VRG-T5 Lammberg 21,6 VRG regional
VRG-T6 südlich Neuringer Wiesen 63,5 VRG landesweit Entwurf LROP
2014
VRG-T7 Neu Gnadenfeld 28,2 VRG regional
VRG-T8 Volzel 39,3 VRG regional
VRG-T9 Südwestlich von Adorf 15,1 VRG regional
VRG-T10 Südlich von Emlichheim 12,3 VRG regional
VRG-T11 Wagenholt 8,8 VRG regional
VRG-T12 Nördlich Wietmarscher Twist 5,6 VRG regional
VRG-T13 Abtorfungsfläche bei Adorf 53,2 VRG landesweit Entwurf LROP
2014
VRG-T14 11,8 VRG landesweit Entwurf LROP
2014
VRG-T15 Wietmarscher Twist 52,7 VRG regional
VRG-T16 Östlich Georgsdorfer Moor 7,3 VRG regional
VRG-T17 Südspitze Georgsdorfer Moor 7,5 VRG regional
VRG-T18 Kompensationsfläche Georgsdorf-
Ostende
72,8 VRG landesweit Entwurf LROP
2014
VRG-T19 Scheerhorn, Hogstede 24,2 VRG regional
VRG-T20 Nördlich Alte Piccardie 41,9 VRG regional
VRG-T21 Zwischen Wielen und Wilsum 32,0 VRG regional
VRG-T22 Östlich Alte Piccardie 9,0 VRG regional
VRG-T23 Östlich Uelsen 6,6 VRG regional
(VRG = Vorranggebiet, T =Torferhaltung)
4.3 „Vorranggebiete Natur und Landschaft“
4.3.1 Voraussetzungen
Das Ziel einer Festlegung von „Vorranggebieten Natur und Landschaft“ ist der Erhalt und
die Sicherung wertvoller Gebiete für den Naturhaushalt, die Tier- und Pflanzenwelt sowie
das Landschaftsbild und der Aufbau eines landesweiten Biotopverbunds. In Vorranggebie-
ten müssen alle raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen mit der vorrangigen
Zweckbestimmung vereinbar sein.
Landkreis Grafschaft Bentheim Teilaktualisierung LRP zur Fortschreibung des RROP LK Grafschaft Bentheim Schlussbericht zu den Abgrenzungsvorschlägen - 39 -
In eine flächenscharfe Gebietsabgrenzung der „Vorranggebiete Natur und Landschaft“
werden gemäß § 21 BNatSchG, der Arbeitshilfe Planzeichen in der Regionalplanung Nie-
dersachsen (2010) und dem Landes-Raumordnungsprogramm im Wesentlichen einbezo-
gen:
Nationalparke und Nationale Naturmonumente
ausgewiesene Naturschutzgebiete
gesetzlich geschützte Biotope im Sinne des § 30 BNatSchG (flächenhaft) FFH- und
Vogelschutzgebiete (Natura 2000 – Gebiete)
Biosphärenreservate
als naturschutzwürdig ausgewiesene Bereiche, die die Voraussetzungen für eine Aus-
weisung als Naturschutzgebiet gem. § 24 BNatSchG erfüllen
Naturdenkmale in Häufung (flächenhaft)
für den Naturschutz wertvolle Bereiche der landesweiten Biotopkartierung
wertvolle Bereiche gemäß niedersächsischem Moorschutzprogramm
4.3.2 Flächenkulisse
Im Landkreis Grafschaft Bentheim sind im derzeit rechtskräftigen Raumordnungsprogramm
bereits Flächen als „Vorranggebiete für Natur und Landschaft“ ausgewiesen. Zahlreiche
Flächen erfüllen die o. g. Voraussetzungen und können in die Aktualisierung übernommen
werden. Andere Flächen mussten anhand von Ortsbegehungen und Recherche auf die
Erfüllung der o. g. Voraussetzungen überprüft werden. Nach Überprüfung vor Ort oder der
Abstimmung mit der Abteilung 2.1 Natur und Landschaft des Landkreises wurde ein Groß-
teil der Flächen übernommen und nur einige wenige aus der Flächenkulisse entfernt. Die
Karte in der folgenden Abbildung (vgl. Abb. 10) zeigt eine Übersicht der neu ermittelten
möglichen Flächen als „Vorranggebiete Natur und Landschaft“ für die Aktualisierung des
Landschaftsrahmenplans des Kreises Grafschaft Bentheim.
Landkreis Grafschaft Bentheim Teilaktualisierung LRP zur Fortschreibung des RROP LK Grafschaft Bentheim Schlussbericht zu den Abgrenzungsvorschlägen - 40 -
Abb. 10 Ergebnis der Neuabgrenzung der „Vorranggebiete Natur und Landschaft“
Landkreis Grafschaft Bentheim Teilaktualisierung LRP zur Fortschreibung des RROP LK Grafschaft Bentheim Schlussbericht zu den Abgrenzungsvorschlägen - 41 -
Tab. 12 „Vorranggebiete Natur und Landschaft“
Gebietsnr. Bezeichnung Fläche
(ha)
Begründung
VRG-Nat1 Wöstenteich 22,4 NSGwB 1*
VRG-Nat2 Laarsches Bruch 9,0 NSG 1*
VRG-Nat3 LSG "Paradies Kleinringe" 56,3 Moorschutzprogramm
VRG-Nat4 Hochmoor Ringe 141,9 NSG 2*, NSGwB 2*
VRG-Nat5 Reiherkolonie Velgenhorst 29,9 ND 2*
VRG-Nat6 Denne 88,2 NSGwB 6*
VRG-Nat7
Gebiet südöstl. Emlichheim an Vechte gren-
zend 38,0 NSGwB 9
VRG-Nat8
Georgsdorfer Moor (und Dalum-Wietmarscher
Moor) 1.003,5
VSG, NSGwB 12*, NSG
3*und 5*
VRG-Nat9
Georgsdorfer Moor und Dalum-Wietmarscher
Moor 47,5
Moorschutzprogramm (inoffi-
ziell 2014)
VRG-Nat10
(Georgsdorfer Moor und) Dalum-Wietmarscher
Moor 806,8 VSG, NSG (NSGwB 13*)
VRG-Nat11 Vechtealtarm Kalle 4,5 NSG 4*
VRG-Nat12 Brutvogelgebiet "Scheerhirn" 64,8 NSGwB 15*
VRG-Nat13 Fettpott 24,7 NSGwB 16*
VRG-Nat14 Moorverlandungsgebiet Tinholt 5,3 NSG 6*
VRG-Nat16 NW-Hang und Talsenke der Wilsumer Berge 57,7 NSGwB 22*
VRG-Nat17 Brünas Heide 9,7 NSG 7*
VRG-Nat18 Hopfenbachtal 24,5 NSGwB 23*
VRG-Nat19 Itterbecker Heide 133,5 FFH, NSG 8*
VRG-Nat20 Waldflächen westl. Ortsrand Wietmarschen 7,5 NSGwB 21*
VRG-Nat21 Waldflächen west.l Ortsrand Wietmarschen 12,5 NSGwB 21*
VRG-Nat22 Fläche nördlich Uelsen 29,8 VRG RROP 2001+
VRG-Nat23 Spöllberg 9,4 ND 5*
VRG-Nat24 Bereich Strootgarten, Neuenhaus 8,2 NSGwB 26*
VRG-Nat15 Alte Picardie 561,7 NSGwB 20*
VRG-Nat25 Der Höst 5,6 NSG 9*
VRG-Nat26 Reitgaar 75,4 NSGwB 30*
VRG-Nat27 Reiherkolonie Lage 11,1 NSG 10*
VRG-Nat28 Grünlandfl. im Bereich "Overschoek" 64,7 NSGwB 29*
VRG-Nat29 Hügelgräberheide Halle-Hesingen 19,8 FFH, NSG 11*
VRG-Nat30 Engedener Wüste, Heseper Moor 730,1 VSG, NSG 12*
VRG-Nat31 Vechtealtarme Hesepe 29,3
GB, ND 10*, Auenbereich
der Vechte (Entwicklungsge-
biet)
VRG-Nat32 Tillenberge 68,7 FFH, NSG 13*
VRG-Nat33 Rolink-Tannen Brandlecht 6,5 ND 12*
VRG-Nat34 Syen-Venn und Pufferbereich 491,2 FFH und NSG 14*
Landkreis Grafschaft Bentheim Teilaktualisierung LRP zur Fortschreibung des RROP LK Grafschaft Bentheim Schlussbericht zu den Abgrenzungsvorschlägen - 42 -
Gebietsnr. Bezeichnung Fläche
(ha)
Begründung
VRG-Nat35 Heidfeld 163,7 NSGwB 37*
VRG-Nat36 Isterberg 21,7 ND 14*
VRG-Nat37 Weiher am Syenvenn 9,5 FFH
VRG-Nat38 Bentheimer Wald 779,5 FFH
VRG-Nat39 Samerrott 312,6 FFH
VRG-Nat40 Bentheimer Wald, BEreich Erdölwerk 30,1 NSGwB 41*
VRG-Nat41 Bornhalmscher Steinbruch 9,2 ND 15*, flächenhaft
VRG-Nat42 Bentheimer Berg östl. der Franzosenschlucht 22,1 NSGwB 42*
VRG-Nat43 Bentheimer Berg, östl. Franzosenschlucht 44,5 NSGwB 42*
VRG-Nat44 Tüschenbrook 59,7 NSGwB 45*
VRG-Nat45 Aue der Eilerlingsbecke 303,6
Haupgewässer des nds.
FGS
VRG-Nat46 Kleingewässer Achterberg 2,8 FFH
VRG-Nat47 Ohner Wüste 19,4 ND 17*, flächenhaft
VRG-Nat48 Niedermoor/Sumpf östl. Gut Herrenfehn 14,7 NSGwB 46*
VRG-Nat49 Gildehauser Venn 642,0 FFH, NSG 15*
* Begründung und Nummerierung ist dem Landschaftsrahmenplan Landkreis Grafschaft Bentheim Stand März 1998
entnommen + Begründung ist dem Regionalen Raumordnungsprogramm Landkreis Grafschaft Bentheim Stand 2001 entnommen
(VRG = Vorranggebiet, Nat = Natur und Landschaft)
Abkürzung Bedeutung
FFH Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie
VSG Vogelschutzgebiet
NSG Naturschutzgebiet
NSGwB Naturschutzgebietswürdiger Bereich
ND Naturdenkmal
GA Gewässer mit Auenbereich
Landkreis Grafschaft Bentheim Teilaktualisierung LRP zur Fortschreibung des RROP LK Grafschaft Bentheim Schlussbericht zu den Abgrenzungsvorschlägen - 43 -
4.4 „Vorbehaltsgebiete Natur und Landschaft“
4.4.1 Voraussetzungen
Ziel der Festlegung von „Vorbehaltsgebieten Natur und Landschaft“ im Regionalen Raum-
ordnungsprogramm des Landkreises ist es, Gebiete oder Landschaftsbestandteile zu si-
chern, die aufgrund ihrer Vielfalt, Eigenart und Schönheit oder als Pufferzonen und Vernet-
zungsbereiche eine besondere Bedeutung für den Naturhaushalt, das Landschaftsbild und
die Erholung haben.
In die flächenscharfe Abgrenzung als Vorbehaltsgebiete Natur und Landschaft werden im
Wesentlichen einbezogen:
bestehende Landschaftsschutzgebiete
landschaftsschutzgebietswürdige Bereiche
begründete Pufferzonen zu Naturschutzgebieten und FFH- und Vogelschutzgebieten
geschützte Landschaftsbestandteile (flächenhaft)
GLB-würdige Bereiche (flächenhaft)
faunistisch wertvolle Bereiche (ohne Vögel)
avifaunistisch wertvolle Bereiche (regional)
Hauptgewässer des niedersächsischen Fließgewässerschutzsystems, einschließlich
Auenabgrenzung
Bereiche mit besonderer Biotopvernetzungsfunktion (Verbindungsflächen Biotopver-
bund)
4.4.2 Flächenkulisse
Im derzeit gültigen RROP des Landes Niedersachsen sind für den Landkreis Grafschaft
Bentheim bereits Flächen als Vorbehaltsgebiete für Natur und Landschaft ausgewiesen.
Auch hier erfüllen die Flächen oftmals die o. g. Voraussetzungen, jedoch gibt es ebenfalls
Flächen mit fehlender Begründung zur Ausweisung als Vorbehaltsgebiet Natur und Land-
schaft.
Neben den Flächen, die ohne erneute Kartierung in die Aktualisierung aufgenommen wer-
den können, wurden anhand der anfangs genannten Kriterien neue Flächen als Vorbe-
haltsgebiete für Natur und Landschaft abgegrenzt. Diese Flächen sind entweder faunistisch
wertvolle Bereiche, oder regional wertvolle Gebiete für Brut- und Rastvögel. Gebiete dieser
Kategorie wurden im aktuellen RROP (2001) noch nicht als Vorbehaltsgebiete gesichert.
Landkreis Grafschaft Bentheim Teilaktualisierung LRP zur Fortschreibung des RROP LK Grafschaft Bentheim Schlussbericht zu den Abgrenzungsvorschlägen - 44 -
Abb. 11 Ergebnis der Neuabgrenzung der „Vorbehaltsgebiete Natur und Landschaft“
Landkreis Grafschaft Bentheim Teilaktualisierung LRP zur Fortschreibung des RROP LK Grafschaft Bentheim Schlussbericht zu den Abgrenzungsvorschlägen - 45 -
Tab. 13 „Vorbehaltsgebiete Natur und Landschaft“
Gebietsnr. Bezeichnung Fläche
(ha)
Begründung
VBG1 Covorden-Piccardie-Kanal 968,4 GLBwB 1*
VBG2 Kleinringer Wösten 209,0 Avifauna regional
VBG3 Laarsches Bruch 372,1 Avifauna regional
VBG4
Vechte und Auenbereich Emlichheim bis
Nordhorn 2.236,1 Verbindungsgewässer FGS
VBG5 Lamberg 25,3 LSG 2*
VBG6 Bereich Georgsdorfer Moor 467,6 VBG RROP 2001+
VBG7 Bereich-Dalum-Wietmarscher Moor 416,7 VBG RROP 2001+
VBG8
Umgebungsbereich Moorverlandungsge-
biet Tinholt 149,4 LSGwB 1*
VBG9 Uelsener Berge 3.373,2 LSG 4*, Biotopverbund
VBG10 Wilsumer Moor 49,2 LSG 3*
VBG11 Hopfenbach 230,6 Biotopverbund
VBG12 Osterwiesen 132,4 LSGwB 2*
VBG13 Gebiet um den Windpark Gölenkamp 652,3 Folgenutzung , VBG RROP 2001+
VBG14 Bodenabbauflächen nördlich Uelsen 78,7 Folgenutzung , VBG RROP 2001+
VBG15 Bodenabbauflächen südlich 36,3 Folgenutzung , VBG RROP 2001+
VBG16 Bischofspool 155,5 LSGwB 3*
VBG17 Alte Piccardie 183,7 LSGwB 4*
VBG18 Süd-Nord-Kanal 447,5 GLBwB 1*
VBG19 Lohner Bruch Nord 958,3 Avifauna regional
VBG20 Emstal 1.642,1 LSG 5*, Biotopverbund
VBG21 Lohner Bruch Süd 1.140,8 Avifauna regional
VBG22 Standortübungsplatz Lohne 397,8 teils GLBwB 5*
VBG23 Uelsener Berge II 1.282,7 LSGwB 5*
VBG24 Dinkel 1.004,0 VBG RROP 2001+, Biotopverbund
VBG25 Gut Lage 172,7 LSG 6*, Biotopverbund
VBG26 Nordbecks Graben 163,0 Biotopverbund
VBG27 Rietbecke 89,8 Biotopverbund
VBG28 Bookholt 390,1 Biotopverbund
VBG29 Klausheide 151,6 Biotopverbund
VBG30 Emstal , Ems-Vechte-Kanal 1.270,0 Biotopverbund
VBG31 Ems-Vechte-Kanal 398,4 GLBwB 6*
VBG32 Vechteaue südl. Nordhorn 811,0 GA*
VBG33 Heseper Feld 90,3 Biotopverbund
VBG34 Engdener Wüste 1.119,8 Biotopverbund
VBG35 Rammelbecke 259,7 Biotopverbund
VBG36 Ahlder Bach 125,8 Biotopverbund
VBG37 Isterberg 60,6 ND 14*
Landkreis Grafschaft Bentheim Teilaktualisierung LRP zur Fortschreibung des RROP LK Grafschaft Bentheim Schlussbericht zu den Abgrenzungsvorschlägen - 46 -
Gebietsnr. Bezeichnung Fläche
(ha)
Begründung
VBG38 GLB-NOH 004 9,7 GLB 2*
VBG39
Vechte und Auenbereich von Schüttorf bis
Ohne 336,1 Verbindungsgewässer FGS
VBG40 NW-Rand Samerott 343,7 faunistisch wB
VBG41 Sieringhoek-Suddendorf 500,1 LSGwB 6*
* Begründung und Nummerierung ist dem Landschaftsrahmenplan Landkreis Grafschaft Bentheim Stand März 1998
entnommen + Begründung ist dem Regionalen Raumordnungsprogramm Landkreis Grafschaft Bentheim Stand 2001 entnommen
(VBG = Vorbehaltsgebiet)
Abkürzung Bedeutung
LSG Landschaftsschutzgebiet
LSGwB Landschaftsschutzgebietswürdiger Bereich
RROP Regionale Raumordnungsprogramm
GLB Geschützter Landschaftsbestandteil
GLBwB Geschützter Landschaftsbestandteil-würdiger Bereich
faunistisch wB faunistisch wertvoller Bereich
GA Gewässer mit Auenbereich
ND Naturdenkmal
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4.5 „Vorranggebiete Natura 2000“
Hier werden lediglich die beim NLWKN vorliegenden Daten nachrichtlich übernommen und
in der folgenden Abbildung dargestellt.
Abb. 12 „Vorranggebiete Natura 2000“ (Quelle: NLWKN, nachrichtliche Übernahme)
Landkreis Grafschaft Bentheim Teilaktualisierung LRP zur Fortschreibung des RROP LK Grafschaft Bentheim Schlussbericht zu den Abgrenzungsvorschlägen - 48 -
Tab. 14 „Vorranggebiete Natura 2000“
Kennziffer Nr. (Nds.) Bezeichnung Fläche
(ha)
FFH-
Gebiet
VSG
DE3609-303 63 Samerrott 312,6 X
DE3408-401 V13 Dalum-Wietmarscher Moor und
Georgsdorfer Moor
1758,6 X
DE3406-301 56 Itterbecker Heide 108,6 X
DE3507-301 172 Hügelgräberheide Halle-Hesingen 19,8 X
DE3509-401 V57 Heseper Moor, Engdener Wüste 905,8 X
DE3508-331 316 Tillenberge 94,0 X
DE3608-301 58 Syen-Venn 200,5 X
DE3608-331 332 Weiher am Syen-Venn 9,5 X
DE3608-302 59 Bentheimer Wald 779,5 X
DE3609-303 63 Samerott 312,6 X
DE3708-331 353 Kleingewässer Achterberg 2,8 X
DE3708-302 60 Gildehauser Venn 642,0 X
Dezember 2015
Der Verfasser
Landkreis Grafschaft Bentheim Teilaktualisierung LRP zur Fortschreibung des RROP LK Grafschaft Bentheim Schlussbericht zu den Abgrenzungsvorschlägen - 49 -
5. Literaturverzeichnis
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Landkreis Grafschaft Bentheim Teilaktualisierung LRP zur Fortschreibung des RROP LK Grafschaft Bentheim Schlussbericht zu den Abgrenzungsvorschlägen - 51 -
Anlage 1: Angepasstes Zielartenkonzept für die Auswahl von Flächen für den Biotopverbund
Lebens-
raum
Art wiss. Name Priorität
als Ziel-
art für
den BV
Gefährdungsrad
(NS)
Priorität (nds.
Strategie zum
Arten- und Bio-
topschutz)
landesweites
Schwerpunkt-
vorkommen im
LK
Gebiet mit Priorität
für Umsetzung von
Schutzmaßnahmen
VSG- oder
FFH-
wertbest.
Art
Biotop- und Rauman-
spruch
max. Verbunddistan-
zen /Pufferzonen
Quelle Vagilitäts-
kategorie
FL Teichfledermaus Myotis dasycneme hoch höchste Priorität X zweite Priorität Jagdgebiete im Radius
von 20 km um Quartier
NLWKN
2011
FL Aal Anguilla anguilla sehr
hoch
stark gefährdet Priorität höchste Priorität
FL Steinbeißer Cobitis taenia sehr
hoch
gefährdet Priorität höchste Priorität
FL, FOf Große Moosjungfer Leucorrhinia
pectoralis
stark gefährdet höchste Priorität ja
FL Froschkraut Luronium natans hoch stark gefährdet höchste Priorität X
FL Eisvogel Alcedo atthis hoch gefährdet Priorität zweite Priorität
FL, FOf Laubfrosch Hyla arborea niedrig stark gefährdet Priorität vor 1994 200 - 500 qm, auch
1.000 qm
5 - 12 km PAN 2011 II - III
FOf Uferschnepfe Limosa limosa sehr
hoch
stark gefährdet höchste Priorität X erste Priorität 10 ha (1 - 4 BP) LANUV 2015
FOf Rotschenkel Tringa totanus sehr
hoch
stark gefährdet höchste Priorität erste & zweite Priorität VSG
FOf Löffelente Anas clypeata sehr
hoch
stark gefährdet höchste Priorität X ja Mindestareal mittelgroße
Vogelarten 1.000 ha
Mittelgroße Vogelarten
5 - 10 km; Wasservögel
100 km
Jedicke 1994 II - III
FOf Bekassine Gallinago gallinago sehr
hoch
stark gefährdet höchste Priorität X zweite Priorität 1 BP auf 1,5 ha bei güns-
tigen Vorrs.; 1 BP auf 7 ha
bei ungünstigen Vorrs.;
Mindestareal Population
10 ha
10 km Jedicke 1994 III
FOf Kleine Bartfledermaus Myotis mystacinus sehr
hoch
stark gefährdet höchste Priorität sonstige Vor-
kommen
zweite Priorität aufgrund hoher Mobilität
(Quartierwechsel) auf
ausreichende Anzahl
Wochenstuben angewie-
sen; aus Biotopvernetzung
angewiesen
Jagdgebiete 3 km-
Radius, selten auch 10
km
NLWKN
2011
II
FOf Großer Brachvogel Numenius arquata sehr
hoch
stark gefährdet höchste Priorität X erste Priorität VSG 200 - 250 ha (Population) 10 km BayStMELF
1996
II
FOf Goldregenpfeiffer Pluvialis apricaria sehr
hoch
vom Aussterben
bedroht
höchste Priorität zweite Priorität VSG Mindestareal Kleinvogelar-
ten 20 -100 ha
Kleinvögel 10 - 25 km Jedicke 1994 III
FOf Kiebitz Vanellus vanellus sehr
hoch
gefährdet höchste Priorität erste Priorität VSG 0,3 - 3 ha Mittelgroße Vogelarten
5 - 10 km
PAN 2011 II
W Wespenbussard Pernis apivorus sehr
hoch
gefährdet Priorität X ja mehrere qkm (mind.
1.000 ha) Bruthabitat 15 -
150 ha, Jagdgebiet Weib-
chen 4-4,5 ha
Mildenberger
1982
III
W Wendehals Jynx torquilla hoch vom Erlöschen
bedroht
höchste Priorität zweite Priorität 10 - 30 ha pro BP Flade 1994 II
Landkreis Grafschaft Bentheim Teilaktualisierung LRP zur Fortschreibung des RROP LK Grafschaft Bentheim Schlussbericht zu den Abgrenzungsvorschlägen - 52 -
Lebens-
raum
Art wiss. Name Priorität
als Ziel-
art für
den BV
Gefährdungsrad
(NS)
Priorität (nds.
Strategie zum
Arten- und Bio-
topschutz)
landesweites
Schwerpunkt-
vorkommen im
LK
Gebiet mit Priorität
für Umsetzung von
Schutzmaßnahmen
VSG- oder
FFH-
wertbest.
Art
Biotop- und Rauman-
spruch
max. Verbunddistan-
zen /Pufferzonen
Quelle Vagilitäts-
kategorie
W Kleinspecht Dryobates mino niedrig gefährdet Priorität zweite Priorität
II - III
W Grünspecht Picus viridis niedrig gefährdet Priorität zweite Priorität 50 ha, Biotopkomplex 320
- 530 ha
Mittelgroße Vogelarten
5 - 10 km
BayStMELF
1996, Bezzel
1985
II
W Großer Abendsegler Nyctalus noctula sehr
hoch
stark gefährdet höchste Priorität erste Priorität FFH sehr ortstreu, nutzen oft
mehrere Quartiere im
Verbund;
100 km-Radius um
Winterquartier;
Jagdausflüge bis 26 km
entfernt
NLWKN
2011
III
W Eremit Osmoderma ere-
mita
sehr
hoch
höchste Priorität X inselartiges Vorkommen,
fragmentiert, an Totholz
gebunden (Laubwald)
sehr geringes Ausbrei-
tungsverhalten; ein
Eremitenbaum, dichtes
Brutbaumangebot; 200
m
Ranius &
Heding 2001
I
W Steinkauz Athene noctua hoch vom Erlöschen
bedroht
Priorität zweite Priorität mittl. Nahrungsareal 5 –
50 ha; Jagdrevier BP ca.
50 ha
LANUV 2015 II
W Bechsteinfledermaus Myotis bechsteinii sehr
hoch
stark gefährdet höchste Priorität X dritte Priorität FFH 3 - 100 ha (LANUV) Aktionsradius 1 - 2 km
um Quartier
NLWKN
2011
II
W, Fl Große Bartfleder-
maus
Myotis brandtii sehr
hoch
stark gefährdet höchste Priorität sonstige Vor-
kommen
zweite Priorität aufgrund hoher Mobilität
(Quartierwechsel) auf
ausreichende Anzahl
Wochenstuben angewie-
sen; aus Biotopvernetzung
angewiesen; Aktionsraum
einer Wochenstube bis
100 km2 ha möglich
Jagdgebiete 7 - 11 km
von Quartieren entfernt
LANUV 2015 II
Abkürzungen: Fl = Fließgewässer; FOf = Feuchtes Offenland; W = Wald
fett = Zielarten des bundesweiten Zielartenkonzeptes