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Landkreis Grafschaft Bentheim Teilaktualisierung des LRP zur Fortschreibung des RROP Grafschaft Bentheim Schlussbericht zu den Gebietsabgrenzungen

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Landkreis Grafschaft

Bentheim

Teilaktualisierung des LRP zur Fortschreibung

des RROP Grafschaft Bentheim

Schlussbericht zu den Gebietsabgrenzungen

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Grafschaft Bentheim

Teilaktualisierung des LRP zur Fortschreibung

des RROP Grafschaft Bentheim

Schlussbericht zu den Gebietsabgrenzungen

Auftraggeber:

Landkreis Grafschaft Bentheim

van-Delden-Str. 1 – 7

48522 Nordhorn

Verfasser:

Kortemeier Brokmann

Landschaftsarchitekten GmbH

Oststraße 92, 32051 Herford

Bearbeiter:

M. Sc. Maike Haase

Dipl.-Ing. Michael Kasper

Grafik:

Antje Böhm

Herford, den 02.12.2015

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Landkreis Grafschaft Bentheim Teilaktualisierung des LRP zur Fortschreibung des RROP Grafschaft Bentheim Schlussbericht zu den Gebietsabgrenzungen - I -

INHALTSVERZEICHNIS

1. Einleitung .............................................................................................................. 1

1.1 Veranlassung .......................................................................................................... 1 1.2 Aufgabenstellung .................................................................................................... 2 1.3 Verwendete Datengrundlagen ............................................................................... 2

2. Überblick über das Plangebiet ............................................................................ 4

3. Biotopverbund ...................................................................................................... 5

3.1 Anforderungen und Zielsetzung ............................................................................. 5 3.2 Methodische Konzeption ........................................................................................ 6 3.3 Grundauswahl potenziell geeigneter Kern- und Verbindungsflächen für

den Biotopverbund ............................................................................................... 12 3.3.1 Waldbiotope .......................................................................................................... 13 3.3.2 Feuchte Offenlandbiotope .................................................................................... 15 3.3.3 Fließgewässer ...................................................................................................... 17

3.4 Erarbeitete Flächenkulisse ................................................................................... 21 3.4.1 Waldbiotope .......................................................................................................... 21 3.4.2 Feuchte Offenlandbiotope .................................................................................... 24 3.4.3 Fließgewässer ...................................................................................................... 28

4. Abgrenzung der Gebietskategorien ................................................................. 30

4.1 „Vorranggebiete Biotopverbund“ .......................................................................... 30 4.2 „Vorranggebiete Torferhaltung“ ............................................................................ 33 4.2.1 Anforderungen und Zielsetzung ........................................................................... 33 4.2.2 Methodische Konzeption ...................................................................................... 34 4.2.3 Flächenkulisse ...................................................................................................... 36

4.3 „Vorranggebiete Natur und Landschaft“ ............................................................... 38 4.3.1 Voraussetzungen ................................................................................................. 38 4.3.2 Flächenkulisse ...................................................................................................... 39

4.4 „Vorbehaltsgebiete Natur und Landschaft“ .......................................................... 43 4.4.1 Voraussetzungen ................................................................................................. 43 4.4.2 Flächenkulisse ...................................................................................................... 43

4.5 „Vorranggebiete Natura 2000“ ............................................................................. 47

5. Literaturverzeichnis ........................................................................................... 49

ABBILDUNGSVERZEICHNIS

Abb. 1 Beispiel eines Funktionsraums feuchter Offenlandbiotope, arrondiert auf Basis der Distanzklasse 1.000 m ........................................................................ 8

Abb. 2 Beispiel für die Bildung eines übergeordneten Biotopkomplexes ....................... 9 Abb. 3 Gebiete für die Umsetzung von Schutzmaßnahmen für den großen

Brachvogel , leicht verändert (NLWKN , 2011) ................................................. 16 Abb. 4 Basis-Schlüssel zur Ermittlung der Prioritäten in Fließgewässern

außerhalb der Marsch (NLWKN 2008) .............................................................. 18 Abb. 5 Abgrenzungsvorschläge für den Waldbiotopverbund Grafschaft

Bentheim ............................................................................................................ 22

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Landkreis Grafschaft Bentheim Teilaktualisierung des LRP zur Fortschreibung des RROP Grafschaft Bentheim Schlussbericht zu den Gebietsabgrenzungen - II -

Abb. 6 Abgrenzungsvorschläge für den feuchten Offenlandbiotopverbund Grafschaft Bentheim .......................................................................................... 25

Abb. 7 Abgrenzungsvorschläge für den Fließgewässerbiotopverbund ........................ 29 Abb. 8 Ergebnis der Abgrenzung „Vorranggebiete Biotopverbund“ ............................. 31 Abb. 9 Ergebnis der Abgrenzung „Vorranggebiete Torferhaltung“ ............................... 37 Abb. 10 Ergebnis der Neuabgrenzung der „Vorranggebiete Natur und

Landschaft“ ........................................................................................................ 40 Abb. 11 Ergebnis der Neuabgrenzung der „Vorbehaltsgebiete Natur und

Landschaft“ ........................................................................................................ 44 Abb. 12 „Vorranggebiete Natura 2000“ (Quelle: NLWKN, nachrichtliche

Übernahme) ....................................................................................................... 47

TABELLENVERZEICHNIS

Tab. 1 Kriterien zur Bewertung der Zerschneidungswirkung ....................................... 10 Tab. 2 Abgrenzungskriterien der Flächen für den Biotopverbund von

Waldbiotopen ..................................................................................................... 13 Tab. 3 Abgrenzungskriterien der Flächen für den Biotopverbund feuchter

Offenlandbiotope ................................................................................................ 15 Tab. 4 Basis-Schlüssel zur Ermittlung der Prioritäten in Fließgewässern

Niedersachsens, grün umrandet = kommen im Planungsraum vor .................. 19 Tab. 5 Abgrenzungskriterien Vorrangflächen für den Biotopverbund der

Fließgewässer .................................................................................................... 20 Tab. 6 Kern- und Verbindungsflächen für den Waldbiotopverbund ............................. 23 Tab. 7 Kern- und Verbindungsflächen für den feuchten Offenlandbiotopverbund ....... 26 Tab. 8 Kern- und Verbindungsflächen für den Fließgewässerbiotopverbund .............. 30 Tab. 9 „Vorranggebiete Biotopverbund“ flächenhaft ..................................................... 32 Tab. 10 „Vorranggebiete Biotopverbund“ linienhaft ........................................................ 33 Tab. 11 „Vorranggebiete Torferhaltung“ ......................................................................... 38 Tab. 12 „Vorranggebiete Natur und Landschaft“ ............................................................ 41 Tab. 13 „Vorbehaltsgebiete Natur und Landschaft“ ........................................................ 45 Tab. 14 „Vorranggebiete Natura 2000“ ........................................................................... 48

ANLAGENVERZEICHNIS

Anlage 1 Angepasstes Zielartenkonzept Anlage 2 Übersichtsplan (Maßstab 1:75.000) Anlage 3 Biotopverbundflächen (Maßstab 1:75.000)

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Landkreis Grafschaft Bentheim Teilaktualisierung des LRP zur Fortschreibung des RROP Grafschaft Bentheim Schlussbericht zu den Gebietsabgrenzungen - 1 -

1. Einleitung

1.1 Veranlassung

Der Landschaftsrahmenplan ist der zentrale Fachplan des Naturschutzes und der Land-

schaftspflege in Niedersachsen. Auf Ebene der Landkreise soll er den gegenwertigen Zu-

stand von Natur und Landschaft, die voraussichtlichen Änderungen, die anzustrebenden

Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege sowie die Erfordernisse und Maßnah-

men zur Verwirklichung dieser Ziele darstellen und begründen. Mit der letzten Änderung

des Bundesnaturschutzgesetzes, in der gültigen Fassung vom 01.03.2010, sind Land-

schaftsrahmenpläne (LRP) für alle Teile des Landes verbindlich aufzustellen.

Der derzeit gültige Landschaftsrahmenplan ist aus dem Jahr 1998, wobei mit der Ausarbei-

tung und Grundlagenermittlung bereits im Jahr 1989 begonnen wurde. Der Rahmenplan ist

mit seinen wesentlichen Inhalten und Zielaussagen insofern bereits mehr als 20 Jahre alt.

Der Plan liefert damit nicht mehr die nötige Grundlage, um auf die gestiegenen Nutzungs-

konkurrenzen in Natur und Landschaft in angemessener Weise reagieren zu können. Auf-

grund der anstehenden Änderungsverordnung des Landes-Raumordnungsprogramms

(LROP) in Niedersachsen und vor dem Hintergrund der anstehenden Fortschreibung des

Regionalen Raumordnungsprogrammes müssen Teile des Landschaftsrahmenplans aktua-

lisiert werden. Gemäß dem Entwurf zur Änderung des LROP in Niedersachsen beinhaltet

dieser zukünftig auch Regelungen zum Schutz kohlenstoffreicher Böden im Hinblick auf die

Klimabilanz und den Klimawandel sowie den Erhalt der biologischen Vielfalt durch die Fest-

legung von „Vorranggebieten Torferhaltung“ und Regelungen zur Biodiversität und zur Bio-

topvernetzung im Hinblick auf den vorgesehenen Aufbau eines landesweiten Biotopver-

bundes durch die Festlegung von „Vorranggebieten Biotopverbund“. Aus diesem Grund

steht aktuell auch eine Fortschreibung des Regionalen Raumordnungsprogrammes

(RROP) an, welches auf Basis des LROP entwickelt wird.

Insbesondere vor dem Hintergrund der anstehenden Fortschreibung des Regionalen

Raumordnungsprogrammes wird eine Teilaktualisierung des Landschaftsrahmenplanes

erforderlich, denn das Zielkonzept des Landschaftsrahmenplans ist Grundlage für eine

flächenscharfe Abgrenzung von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten im RROP. Eine Teilaktu-

alisierung des Landschaftsrahmenplans liefert damit jedoch nur in Teilen neue Flächenvor-

schläge zur Ausweisung von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten im Regionalen Raumord-

nungsprogramm.

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1.2 Aufgabenstellung

Für die Fortschreibung des Regionalen Raumordnungsprogramms wird seitens des Natur-

schutzes und der Landschaftspflege ein fachlich qualifizierter Vorschlag zur Abgrenzung

folgender Gebietskategorien gefordert:

„Vorranggebiet von Natur und Landschaft“ - für den Naturschutz wertvolle Gebiete von

internationaler, nationaler, landesweiter und regionaler Bedeutung,

„Vorbehaltsgebiete Natur und Landschaft“ - Gebiete und Landschaftsbestandteile, die

aufgrund ihrer Vielfalt, Eigenart und Schönheit oder als Pufferzone und Vernetzungsbe-

reiche eine besondere Bedeutung für den Naturhaushalt, das Landschaftsbild und die

Erholung haben,

„Vorranggebiete Natura 2000“ - Gebiete des europäischen ökologischen Netzes Natura

2000,

„Vorranggebiete Biotopverbund“ - Überregional bedeutsame Kerngebiete des Bio-

topverbundes gemäß Anlage 2 des LROP (Entwurf 2014) und ergänzende Kerngebiete

auf Basis naturschutzfachlicher Konzepte sowie Habitatkorridore zur Vernetzung von

Kerngebieten,

„Vorranggebiete für Torferhaltung“.

Für den überwiegenden Teil der genannten Gebietskategorien liegt im derzeit rechtskräfti-

gen RROP bereits eine Darstellung bzw. Flächenabgrenzung vor. Die Abgrenzungsvor-

schläge sind insofern nicht vollständig neu zu erarbeiten, sondern sollen im Wesentlichen

anhand der bisherigen Darstellung überprüft werden. Die Anforderungen des niedersächsi-

schen Landkreistages zur fachlichen Begründung der Gebietsdarstellungen sind dabei zu

berücksichtigen.

1.3 Verwendete Datengrundlagen

Für die Bearbeitung des LRP werden seitens des Auftraggebers folgende Datengrundlagen

digital zur Verfügung gestellt bzw. stehen zum Download über die entsprechenden Dienste

des NLWKN1 zur Verfügung:

Topographische Daten, Rasterdaten

Topographische Karte 1:50.000 (in schwarz-weiß)

Topographische Karte 1:25.000 (in schwarz-weiß)

ALKIS-Daten (als Geodatabase)

Auszug aus Raumordnungskataster im shp-Format

Infrastruktureinrichtungen wie Verkehrswege, Hochspannungsfreileitungen, Deponien

etc.

1 Die Daten sind als shape zum Download freigeschaltet.

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Landkreis Grafschaft Bentheim Teilaktualisierung des LRP zur Fortschreibung des RROP Grafschaft Bentheim Schlussbericht zu den Gebietsabgrenzungen - 3 -

Aussagen aus der Bauleitplanung (Siedlungsflächen gemäß BauNVO)

Bisherige Darstellungen des RROP wie Vorrang- und Vorsorgegebiete etc.

Zeichnerische Darstellung LROP Änderungen 2014 (insbesondere Vorranggebiete

Torferhaltung, Biotopverbund)

Bisherige Darstellungen des LROP wie Vorranggebiete etc.

Natur und Landschaft

Gebietskulisse der landesweiten Biotopkartierung (shp-Format)

Karte der für die Fauna wertvollen Bereiche:

http://www.umwelt.niedersachsen.de/service/umweltkarten/natur_landschaft/weitere_de

n_naturschutz_wertvolle_bereiche/fauna_wertvolle_bereiche/wertvolle-bereiche-

9097.html

Für Brut- und Gastvögel wertvolle Bereiche:

http://www.umwelt.niedersachsen.de/service/umweltkarten/natur_landschaft/weitere_de

n_naturschutz_wertvolle_bereiche/brut_und_gastvoegel_wertvolle_bereiche/wertvolle-

bereiche-9098.html

Naturschutzrechtlich besonders geschützte Teile von Natur und Landschaft

(Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, Naturdenkmale, GLB):

http://www.umwelt.niedersachsen.de/service/umweltkarten/natur_landschaft/besonders_

geschuetzte_teile_von_natur_und_landschaft/naturschutzrechtlich-besonders-

geschuetzte-teile-von-natur-und-landschaft-9065.html

NATURA 2000:

http://www.umwelt.niedersachsen.de/service/umweltkarten/natur_landschaft/natura_200

0/natura-2000-europaeische-vogelschutzgebiete-und-gemeldete-ffh-gebiete-in-

niedersachsen-9124.html

Moorschutzprogramm:

http://www.umwelt.niedersachsen.de/service/umweltkarten/natur_landschaft/naturschutz

programme_und_repraesentative_gebiete/moorschutzprogramm/moorschutzprogramm-

--hochmoore-in-niedersachsen-8852.html

Naturräume:

http://www.umwelt.niedersachsen.de/service/umweltkarten/natur_landschaft/naturraeum

liche_regionen/naturraeumliche-regionen-in-niedersachsen-8639.html

Gesetzlich geschützte Biotope (shp-Format)

Folgende Daten sind freiverfügbar (Datenserver NLWKN)

Überschwemmungsgebiete

http://www.nlwkn.niedersachsen.de/hochwasser_kuestenschutz/hochwasserschutz/ueb

erschwemmungsgebiete/45065.html

http://www.nlwkn.niedersachsen.de/hochwasser_kuestenschutz/hochwasserschutz/ueb

erschwemmungsgebiete/den-fluessen-mehr-platz-in-ihrer-natuerlichen-flussaue-

einraeumen-44736.html

Fließgewässerschutzsystem

http://www.umwelt.niedersachsen.de/service/umweltkarten/natur_landschaft/naturschutz

programme_und_repraesentative_gebiete/fliessgewaesserschutzsystem/karte-des-

fliegewaesser-schutzsystems-in-niedersachsen-8851.html

Wasserschutzgebiete und Heilquellenschutzgebiete (nur als WMS-Dienst frei verfügbar)

Maßnahmen WRRL (nur als WMS-Dienst frei verfügbar)

− prioritäre Fließgewässer

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Landkreis Grafschaft Bentheim Teilaktualisierung des LRP zur Fortschreibung des RROP Grafschaft Bentheim Schlussbericht zu den Gebietsabgrenzungen - 4 -

− überregionale Wanderrouten sowie Laich- und Aufwuchsgebiete für die Fischfauna in

Niedersachen

Boden im shp-Format

Bodenübersichtskarte 1:50.000 (BÜK50)

als Basis-Paket: BÜK50 nur Titeldaten: Boatyp, Geotyp, Botyp50, MHGW, MNGW

1:50.000, keine Access-Datenbank, keine bodenkundlichen Feuchtestufen

Suchräume schutzwürdige Böden

Gebietskulisse kohlenstoffreiche Böden des Landesamts für Bergbau, Energie und Geo-

logie (LBEG).

2. Überblick über das Plangebiet

Der Landkreis Grafschaft Bentheim liegt im Westen Niedersachsens und grenzt sowohl

dort als auch im Norden an die Niederlande. Diese Staatsgrenze ist ca. 106 km lang. Öst-

lich grenzt der Landkreis Emsland, südlich das Bundesland Nordrhein-Westfalen an das

Kreisgebiet an.

Die Fläche des Kreisgebiets beträgt 980,68 km2 und der Kreis besteht aus den Städten

Nordhorn und Bad Bentheim, den Samtgemeinden Emlichheim, Neuenhaus, Schüttorf und

Uelsen sowie der Gemeinde Wietmarschen. Die Bevölkerungszahl liegt bei 134.175 Ein-

wohnern (Landesamt für Statistik Niedersachsen, 2014).

Der Landkreis wird größtenteils landwirtschaftlich genutzt (ca. 2/3 der Gesamtfläche), be-

sitzt daneben ca. 1/6 Waldflächen sowie Siedlungs- und Verkehrsflächen.

Das Kreisgebiet gehört naturräumlich größtenteils zu der Region „Ems-Hunte-Geest und

Dümmer-Geest-Niederung“ und im Nordosten zu einem kleinen Teil zur naturräumlichen

Region „Ostfriesisch-Oldenburgische Geest“. Innerhalb des Kreisgebiets befinden sich die

naturräumlichen Haupteinheiten „Nordhorn-Bentheimer Sandgebiet“ mit dem größten Flä-

chenanteil, im Nordwesten das „Bourtanger Moor“, im Osten das „Lingener Land“ und im

äußersten Süden ein Teil des „Westmünsterlandes“. Das Kreisgebiet kann noch weiter

nach seinen Naturraumeinheiten differenziert werden:

− Nordhorner Talsand-Gebiet

− Vechte-Niederung

− Uelsener Berge

− Ameloer Moore

− Lingener Land

− Bentheim-Ochtruper Land

− Haren-Heseper Moore

Der Norden (Niedergrafschaft) des Kreisgebiets ist einerseits geprägt durch größere

Hochmoor- und Heidegebiete auf zumeist feuchten bis nassen Sand- oder Moorböden, die

landwirtschaftlich genutzt werden und daher entwässert sind, oder sie befinden sich in der

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Landkreis Grafschaft Bentheim Teilaktualisierung des LRP zur Fortschreibung des RROP Grafschaft Bentheim Schlussbericht zu den Gebietsabgrenzungen - 5 -

Abtorfung. Südlich dieser Hochmoorgebiete schließen sich Niedermoorgebiete an, die

ebenfalls landwirtschaftlich genutzt werden. Im Süden des Kreisgebiets (Obergrafschaft)

befinden sich auf tonhaltigen Böden neben geschlossenen Waldbereichen hauptsächlich

landwirtschaftliche Flächen. Der Westen ist geprägt durch das Hügelland der Uelsener

Berge, einem kuppigen aus Sanden und Kiesen bestehenden Endmoränengebiet, das au-

ßerhalb des eigentlichen Höhenrückens intensiv zum Sand- und Kiesabbau genutzt wird.

Der Ostteil des Kreisgebiets wird durch ein Dünen-Talsandgebiet und die Hügellandschaft

der Lohner Berge charakterisiert. Diese sandigen bis kiesigen Böden sind zum Teil aufge-

forstet oder werden intensiv landwirtschaftlich genutzt. Das gesamte Gebiet wird von Süd-

osten nach Nordwesten von der Vechte-Niederung mit ihren Flussläufen durchzogen. An

ihren Auenrändern kommen Flachmoore, aber auch Binnendünen und Flugsande vor.

Auch der Niederungsbereich wird intensiv landwirtschaftlich genutzt und besteht zu einem

Großteil aus Grünland.

3. Biotopverbund

3.1 Anforderungen und Zielsetzung

Zunehmender Nutzungsdruck auf die Landschaft durch den Flächenverbrauch von Stra-

ßen- und Siedlungsbau und die anhaltende Intensivierung der Land- und Forstwirtschaft

führen zu einem fortschreitenden Verlust von wertvollen Biotopen sowie deren Zerschnei-

dung. Ehemals großflächige zusammenhängende Biotope verlieren somit einerseits an

Fläche und andererseits werden sie in viele vereinzelte inselartige Biotope zerlegt. Diese

Biotopinseln sind oftmals zu klein, um langfristig überlebensfähige Populationen zu erhal-

ten oder zu weit voneinander entfernt, um natürliche Wechselbeziehungen, wie den Aus-

tausch von Individuen, zu gewährsleisten. Eine räumliche und vor allem funktionale Ver-

zahnung soll die Landschaften der Region so verbinden, dass der genetische Austausch,

Wanderungen sowie natürliche Ausbreitungs- und Wiederbesiedlungsprozesse wieder

stärker ermöglicht werden.

Der Biotopverbund dient dementsprechend der dauerhaften Sicherung der Populationen

wild lebender Tiere und Pflanzen samt ihrer Biotope und Lebensgemeinschaften. Sie sollen

bewahrt, wiederhergestellt oder funktionsfähige ökologische Wechselbeziehungen entwi-

ckelt werden, um auch zur Verbesserung des Zusammenhangs des „Natura 2000“-Netzes

beizutragen. Gemäß § 20 BNatSchG soll ein Netz verbundener Biotope aufgebaut werden,

das mindestens 10 % der Landesfläche umfassen soll.

Gemäß dem 2014 als Entwurf vorgelegten Landes-Raumordnungsprogramm sind die lan-

desweiten Ziele zur Biodiversität und zur Biotopvernetzung über zeichnerische Festlegun-

gen auf regionaler Ebene räumlich zu konkretisieren. Hier hat der Landschaftsrahmenplan

die fachlichen Grundlagen zu liefern.

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Landkreis Grafschaft Bentheim Teilaktualisierung des LRP zur Fortschreibung des RROP Grafschaft Bentheim Schlussbericht zu den Gebietsabgrenzungen - 6 -

Der aktuell gültige LRP (Stand 1998) des Kreises Grafschaft Bentheim enthält keine Aus-

sagen zum Biotopverbund.

Gemäß dem Entwurf des Landes-Raumordnungsprogramm 2014 sollen die landesweit

bedeutsamen Kerngebiete als „Vorranggebiete Biotopverbund“ ausgewiesen werden. We-

sentliche Bausteine des Biotopverbundes sind die Gebiete des „Natura 2000“-Netzes, Ge-

biete von gesamtstaatlich repräsentativer Bedeutung, die für die Biotopvernetzung geeig-

neten Schutzgebietstypen gemäß § 20 Abs. 2 BNatSchG, die prioritären Fließgewässerab-

schnitte für die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie, für den Naturschutz bedeutsame

Bereiche des Niedersächsischen Moorschutzprogramms, die prioritären Abschnitte nach

dem Bundesprogramm „Wiedervernetzung“ mit Ergänzungen aus landesweiter Sicht, die

Flächen des Nationalen Naturerbes sowie Flächen des Waldschutzgebietskonzepts der

Niedersächsischen Landesforsten.

Zur räumlichen Konkretisierung der „Vorranggebiete Biotopverbund“ sind auf der regional-

planerischen Ebene ergänzende Kerngebiete und Habitatkorridore auf Basis naturschutz-

fachlicher Konzepte festzulegen. Die Gebiete sind nach Abwägung ihrer Schutzerfordernis

und ihrer naturschutzfachlichen Bedeutung als „Vorranggebiete Biotopverbund“ zu sichern.

Von Bedeutung sind in diesem Zusammenhang insbesondere auch die für die prioritären

Fließgewässerabschnitte ausgewiesenen gesetzlichen Überschwemmungsgebiete. Zur

Unterstützung der Umsetzung des Biotopverbundes durch die Regionalplanung und zur

Schonung wertvoller landwirtschaftlicher Flächen sollen Regelungen zur räumlichen Steue-

rung von naturschutzrechtlichen Kompensationsmaßnahmen aufgenommen werden.

Die vorliegende Biotopverbundplanung soll eine Übersicht über aktuell vorhandene Be-

standteile des Biotopverbunds ermöglichen und geeignete Bereiche darstellen. Für eine

Detailplanung bedarf es einer deutlich höheren Genauigkeit, als im LRP möglich, die ins-

besondere auf Ebene des Landschaftsplans erfolgen kann (Jedicke, 1994).

3.2 Methodische Konzeption

In der niedersächsischen Landschaftsrahmenplanung liegen derzeit noch keine verbindli-

chen methodischen Ansätze für eine Biotopverbundplanung vor. So wurde sich im Folgen-

den an der Methodik und den Empfehlungen des länderübergreifenden Biotopverbunds

(Fuchs, 2010) und dem Vorgehen anderer Landkreise in Niedersachsen orientiert

(Landkreis Stade, 2014) (Region Hannover, 2013).

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Landkreis Grafschaft Bentheim Teilaktualisierung des LRP zur Fortschreibung des RROP Grafschaft Bentheim Schlussbericht zu den Gebietsabgrenzungen - 7 -

Gemäß dem §§ 20 und 21 BNatSchG und der nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt

soll das Biotopverbundsystem aus Kernflächen, Verbindungsflächen und Verbindungsele-

menten bestehen. Als Kernflächen können Flächen eingestuft werden, die bestimmte Min-

destqualitäten hinsichtlich ihrer Größe, Unzerschnittenheit und Vorkommen von Zielarten

aufweisen. Aufgrund dieser Qualitäten sollen Kernflächen dazu geeignet sein, Populatio-

nen standorttypischer Arten und Lebensräume sowie die Lebensgemeinschaften dauerhaft

zu sichern. Kernflächen sollen den heimischen Arten stabile Dauerlebensräume sichern.

Verbindungsflächen hingegen sollen den natürlichen Wechselbeziehungen zwischen den

verschiedenen Tier- und Pflanzenarten sowie der natürlichen Ausbreitung dienen und die

Vernetzung der Kernflächen unterstützen. Auch die Verbindungsflächen müssen hinsicht-

lich ihres standörtlichen Entwicklungspotenzials, ihrer Lage im Raum und ihrer Flächen-

größe bestimmte Kriterien erfüllen.

Eine Vernetzung der Kernflächen ist nicht flächendeckend sinnvoll, sondern vor allem da,

wo sich Flächen eines Lebensraumtyps räumlich konzentrieren. Aus diesem Grund werden

sogenannte Vernetzungssuchräume gebildet. Diese Vernetzungssuchräume sind im ei-

gentlichen Sinne ein Netzwerk oder funktionaler Verbund. Die Ermittlung solcher Vernet-

zungsräume und fiktionalen Strukturen lehnt an die Betrachtung aus dem klassischen Me-

tapopulationskonzept an. Es werden auf der Basis von Distanzklassen, die sich von der

Mobilität der Zielarten ableiten, Biotop-Arrangements gebildet. Angewandt wurde hierzu

eine GIS-Methode (HABITAT-NET) (Hänel, 2006). Die zuvor ermittelten Kernflächen wer-

den auf Basis einer Distanzklasse mit den entsprechend benachbarten Kernflächen dieses

Lebensraumtyps zu „Funktionsräumen“ arrondiert, die als verbindende Flächen die Vernet-

zungssuchräume aufweisen (Abb. 1). Die Vernetzungsräume können anschließend anhand

verschiedener Informationen charakterisiert werden. Weisen die Vernetzungsräume weite-

re Flächen des entsprechenden Lebensraumtyps auf, können diese Flächen unter be-

stimmten Voraussetzungen als Verbindungsflächen für den Biotopverbund fungieren.

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Landkreis Grafschaft Bentheim Teilaktualisierung des LRP zur Fortschreibung des RROP Grafschaft Bentheim Schlussbericht zu den Gebietsabgrenzungen - 8 -

Abb. 1 Beispiel eines Funktionsraums feuchter Offenlandbiotope, arrondiert auf Basis der Distanzklasse 1.000 m

Ein Vernetzungssuchraum bildet sich im vorliegenden Konzept aus einer Maximalentfer-

nung von 1.000 m zwischen den vorhandenen Kernflächen. Die Distanz von 1.000 m kann

von Arten mit einer geringen Vagilität (Stufe I) und somit von allen Zielarten des hier ange-

wendeten Konzepts (vgl. Anlage 2) überwunden werden, sodass eine Verbindung zwi-

schen den Kernflächen hier auch sinnvoll ist.

Die so ermittelten Kern- und Verbindungsflächen können anhand der Kriterien Größe, Un-

zerschnittenheit, Lage im Raum und Vorkommen von Zielarten von unterschiedlicher Priori-

tät sein und in den folgenden Kategorien bewertet werden:

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Landkreis Grafschaft Bentheim Teilaktualisierung des LRP zur Fortschreibung des RROP Grafschaft Bentheim Schlussbericht zu den Gebietsabgrenzungen - 9 -

a) nationale / länderübergreifende Bedeutung

b) landesweite / überregionale Bedeutung

c) regionale Bedeutung

Bewertung der Flächengröße

Angelehnt an das Vorgehen von Fuchs et al. (2010) zum länderübergreifenden Biotopver-

bund und gemäß den Empfehlungen des Länderarbeitskreises (Burkhardt, 2004) wurden

die Ansätze bezüglich der Bewertung der Flächengröße berücksichtigt. So wurden hier

einerseits keine einzelnen Biotope betrachtet, sondern zuvor Biotopkomplexe gebildet, die

anschließend als neue Biotopeinheiten in die weiteren Analysen eingeflossen sind (vgl.

Abb. 2). Als zusammenhängender Biotopkomplex werden alle Einzelbiotope, die nicht mehr

als 200 m voneinander entfernt liegen, eingestuft. Dazu wurde ein Puffer von 100 m um die

Einzelflächen gelegt und alle Flächen innerhalb einer Pufferzone wurden zu einem Biotop-

komplex zusammengefasst. Der relativ niedrige Maximalabstand von 200 m ist für die

meisten Organismen noch überwindbar, sodass man einen funktionalen Verbund zwischen

den Einzelbiotopen annehmen kann.

Abb. 2 Beispiel für die Bildung eines übergeordneten Biotopkomplexes

Bewertung Zerschneidung

Die Zerschneidung beschreibt die Unterbrechung zusammenhängender oder funktional in

Verbindung stehender landschaftlicher Strukturen durch lineare Elemente technischer Inf-

rastruktur. Habitate und Lebensraumnetzte werden auf diese Weise fragmentiert und zer-

schnitten. Infolge dessen verkleinern und verändern sich die Habitate, sie werden vermehrt

gestört, negativ beeinflusst und letztendlich isoliert. Wanderbeziehungen sowie der geneti-

sche Austausch werden unterbunden, was die Überlebensfähigkeit betroffener Populatio-

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nen gefährdet. In diesem Zusammenhang als wahrscheinlich zerschneidende Elemente

werden im Wesentlichen eingestuft:

− alle durchgängigen Bahnstrecken

− Autobahnen

− Bundes- und Landstraßen

− mehrspurige Kreisstraßen

Alle Wald- bzw. Offenlandbiotope werden bezüglich ihrer Zerschneidung folgendermaßen

bewertet:

Tab. 1 Kriterien zur Bewertung der Zerschneidungswirkung

Qualität Kriterien

sehr gut nicht in Teilbereiche geteilt

gut größte Teilfläche nach Zerschneidung > 2/3 der ursprünglichen Fläche

mäßig Teilfläche nach Zerschneidung 1/2 bis 2/3 der ursprünglichen Fläche

Alle Flächen, die bezüglich ihrer Unzerschnittenheit nicht mindestens von mäßiger Qualität

sind, werden bei der Flächenauswahl nicht berücksichtigt. Im Landkreis Grafschaft

Bentheim sind aus diesem Grund jedoch nur wenige Flächen entfallen, die zwar einen

Komplex mit benachbarten größeren Flächen bilden, von diesen jedoch durch o. g. Ele-

mente abgeschnitten werden.

Zielartenkonzept

„Als Zielarten des Biotopverbunds werden Arten ausgewählt, die in besonderer Weise auf

die Wiederherstellung von räumlichen oder funktionalen Beziehungen in der Landschaft

angewiesen sind“ (Burkhardt, 2004). Ihre Hauptgefährdung geht von der Veränderung des

Habitats und nicht z. B. von einer direkten Verfolgung aus. Besonders von Bedeutung als

Indikatoren für ein funktionsfähiges großflächiges Ökosystem sind Arten, deren Überleben

von eben diesem abhängt. Auf Ebene der Landschaftsrahmenplanung ist auf der Grundla-

ge des bundesweiten Zielartenkonzepts (Burkhardt, 2004) ein regional erweitertes Zielar-

tenkonzept zu entwickeln. Die Eignung als Zielart für die Ausweisung von Flächen für den

Biotopverbund in der Landschaftsrahmenplanung des Landkreises Grafschaft Bentheim

ergibt sich aus dem nachgewiesenen Vorkommen der Art im Planungsraum, ihrem Gefähr-

dungsstatus und ihrer Priorität für Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen in der Nieder-

sächsischen Strategie zum Arten- und Biotopschutz (NLWKN , 2011). Folgende Arten kön-

nen demzufolge als Zielarten für Waldbiotope, feuchte Offenlandbiotope sowie für Fließge-

wässer eingestuft werden (ausführlich vgl. Anhang 1):

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Fließgewässer Feuchtes Offenland Wald

− Aal

− Steinbeißer

− Froschkraut

− Eisvogel

− Teichfledermaus

− Kleine Bartfledermaus

− Löffelente

− Bekassine

− Goldregenpfeiffer

− Großer Brachvogel

− Kiebitz

− Uferschnepfe

− Rotschenkel

− Laubfrosch

− Große Moosjungfer

− Wespenbussard

− Wendehals

− Kleinspecht

− Grünspecht

− Steinkauz

− Großer Abendsegler

− Bechsteinfledermaus

− Große Bartfledermaus

− Eremit

fett = Zielarten des bundesweiten Biotopverbundkonzepts

Aufgrund von artspezifisch unterschiedlichen Vagilitäten (Ausbreitungsvermögen) können

die Zielarten in drei Kategorien eingeteilt werden:

− I: wenig vagil = max. 1 km

− II: vagil = 1 – 10 km

− III: sehr vagil = mehr als 10 km

Bewertung Zielarten

Zielarten sollen „zur Spezifizierung bzw. Erweiterung der […]Kriterien zur Auswahl von Flä-

chen für den Biotopverbund“ herangezogen werden (Burkhardt, 2004). Es handelt sich bei

der Bewertung als Fläche für den Biotopverbund auf Basis des Vorkommens von Zielarten

somit um eine Zusatzbewertung. Gibt es speziell Zielartenvorkommen einer bundesweit

bedeutsamen Zielart (bundesweites Zielartenkonzept gem. Burkhardt 2004), so führt dies

zu einer Einstufung als Kernfläche von nationaler/länderübergreifender Bedeutung, wenn

− die Population überlebensfähig ist

− das Vorkommen in der naturräumlichen Großlandschaft einen großen prozentualen

Anteil an der Gesamtpopulation ausmacht

− die Population eine erfolgreiche Reproduktion aufweist.

Bei landesweiten Schwerpunktvorkommen von Zielarten des hier angewendeten Konzepts

können ergänzend Flächen als Verbindungsflächen ausgewiesen werden. Hier werden

jedoch nur entsprechende Flächen der betroffenen Messtischblattquadranten herangezo-

gen, in denen das Vorkommen der Art nachgewiesen ist und die definierte, zumeist artab-

hängige Anforderungen erfüllen.

Zielartenvorkommen, auf deren Basis ergänzende Flächen für den Biotopverbund ausge-

wiesen wurden, sind im vorliegenden Fall Schwerpunktvorkommen des Großen Brachvo-

gels und des Wespenbussards. Beide Arten sind in Niedersachsen gefährdet oder stark

gefährdet, haben daher höchste / bzw. Priorität bei der Umsetzung von Erhaltungs- und

Entwicklungsmaßnahmen. Beide Arten haben relativ große Arealansprüche und ihre Über-

lebensfähigkeit hängt von großflächigen Ökosystemen und Ökosystemkomplexen sowie

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von der Funktionsfähigkeit eines Biotopverbundes ab, was sie überdies als geeignete Ziel-

arten qualifiziert (Fuchs, 2010) (Kap. 2.6).

Die Vorkommensschwerpunkte der meisten anderen Arten des hier angewendeten und

angepassten Zielartenkonzepts überlagern sich mit bereits ausgewiesenen Schutzgebieten

oder erfüllen aus anderen Gründen bereits die Voraussetzungen für Flächen des Bio-

topverbunds. Aus diesem Grund sind ihre Vorkommen nicht weiter in die Betrachtung ein-

geflossen.

3.3 Grundauswahl potenziell geeigneter Kern- und Verbindungsflächen für

den Biotopverbund

Bestandteile des Biotopverbundes in Form von Kern- oder Verbindungsflächen können im

Einzelnen sein:

FFH- und Vogelschutzgebiete

Naturschutzgebiete (NSG) nach § 23 BNatSchG

Flächen, für die eine Ausweisung als NSG vorgeschlagen werden, bzw. NSG-würdig

sind

Nach § 30 BNatSchG und § 24 Abs. 2 NAGBNatSchG gesetzlich geschützte Biotope

Geschützte Landschaftsbestandteile (GLB) nach § 29 BNatSchG

Schutzwürdige Biotope

Landschaftsschutzgebiete (LSG - speziell mit arten- und biotopschutzbezogenen Ziel-

setzungen)

Flächen der Förderprogramme (hier: Waldschutzgebietskonzept nds. Landesforst)

Wertvolle Kulturlandschaften

Große zusammenhängende geschützte oder schutzwürdige Waldflächen

Durchgängige Gewässersysteme und Auen

Verbundkorridore für wandernde Tierarten

Flächen, die bezüglich der Flächengröße, Unzerschnittenheit und dem Vorkommen von

Zielarten, definierte Voraussetzungen erfüllen

Neben den o. g. möglichen Bestandteilen können fachlich begründet weitere Flächen für

den Biotopverbund ausgewiesen werden. Hierzu müssen Voraussetzungen in Bezug auf

die Flächengröße und das Vorkommen der Zielarten erfüllt sein. Im folgenden Abschnitt

werden die Kriterien bezüglich Flächengröße und Vorkommen von Zielarten definiert. Dies

erfolgt für die Biotoptypen Wald, Offenland und Fließgewässer getrennt. Bei der Auswahl

der Flächen für Offenland ist bisher nur feuchtes Offenland betrachtet worden, denn zu

trockenen Offenlandbiotopen ist die Datenlage nicht ausreichend und überdies das Vor-

kommen entsprechender Biotope im Kreisgebiet sehr gering und zu kleinflächig.

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3.3.1 Waldbiotope

Entsprechend der folgenden Kriterien ist die Bewertung und Auswahl der Flächen für

Waldbiotope (Tab. 2) vorgenommen worden:

Tab. 2 Abgrenzungskriterien der Flächen für den Biotopverbund von Waldbiotopen

Flächenkate-

gorie

Bedeutung Definition / Kriterien

Kernfläche national /

länderübergrei-

fend

Natura 2000-Gebiete (FFH- / VS-Gebiete) und Naturschutzge-

biete, in denen Waldlebensraum oder Waldbiotoptypen/Arten

des Waldes maßgebliche Bestandteile des Gebiets bzw. des

Schutzzwecks sind

Laubwaldkomplexe > 5.000 ha (kommen im LK nicht vor)

Kernfläche landesweit /

überregional

Laubwaldkomplexe > 1.000 < = 5.000 ha (kommen im LK nicht

vor)

Kernfläche regional Laubwaldkomplexe > 100 ha

Verbindungs-

fläche

national /

länderübergrei-

fend

innerhalb eines

Suchraums von

1.000 m zwi-

schen den

vorhandenen

Kernflächen

Nadelwaldkomplexe > 1.000 ha

Verbindungs-

fläche

landesweit /

überregional

innerhalb eines

Suchraums von

1.000 m zwi-

schen den

vorhandenen

Kernflächen

Nadelwaldkomplexe > 100 ha (keine Vorhan-

den)

Laubwaldkomplexe > 50 ha

Verbindungs-

fläche

regional LSG, geschützte Biotope, in denen Waldlebensraum oder Waldbi-

otoptypen/Arten des Waldes maßgebliche Bestandteile des Ge-

biets bzw. des Schutzzwecks sind

innerhalb des

Messtischblatt-

quadranten mit

Vorkommen

des Wespen-

bussards

Laubwaldkomplexe > 15 ha (Minimumareal

für ein Brutpaar)

Nadelwaldkomplexe > 50 ha

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Kernflächen von nationaler / länderübergreifender Bedeutung sind vor allem FFH- und Vo-

gelschutz- sowie Naturschutzgebiete, in denen Waldlebensräume oder Waldbiotoptypen /

Arten des Waldes maßgebliche Bestandteile des Gebiets bzw. des Schutzzwecks sind.

Darüber hinaus können Laubwaldkomplexe mit einer Mindestgröße von 5.000 ha dieser

Kategorie zugeordnet werden, denn damit gelten sie als Waldflächen von sehr guter Quali-

tät und geeignet als national / länderübergreifend bedeutsame Biotopverbundflächen

(Burkhardt, 2004)(Kap. 5.1).

Die Flächen für den Biotopverbund aus dem Entwurf des LROP 2014 für Niedersachsen

werden als Kernflächen mit landesweiter / überregionaler Bedeutung übernommen. Des

Weiteren werden aufgrund der Flächengröße, angelehnt an das Vorgehen im bundeswei-

ten Biotopverbund (Burkhardt, 2004), Laubwaldkomplexe mit einer Mindestgröße von

1.000 ha den Kernflächen mit landesweiter Bedeutung zugeordnet.

Laubwaldkomplexe zwischen 100 ha und 1.000 ha Flächengröße entsprechen mäßiger

Qualität und können demzufolge als Kernflächen auf regionaler Ebene eingestuft werden

(vgl. Burkhardt, 2004).

Nadelwaldflächen, die größer als 1.000 ha sind und innerhalb des Vernetzungssuchraums

(Kap. 3.2) liegen, können als Verbindungsflächen des Biotopverbundsystems mit nationaler

Bedeutung eingestuft werden.

Nadelwaldkomplexe können als Verbindungsflächen mit landesweiter Bedeutung für den

Biotopverbund bewertet werden, wenn sie eine Mindestfläche von 100 ha aufweisen und

innerhalb des Vernetzungssuchraums liegen. Laubwaldkomplexe im Vernetzungssuchraum

können diese Funktion bereits ab einer Flächengröße von 50 ha bis 100 ha erfüllen.

Landschaftsschutzgebiete oder geschützte Landschaftsbestandteile, in denen Waldlebens-

räume oder Waldbiotoptypen / Arten des Waldes maßgebliche Bestandteile des Gebiets

bzw. des Schutzzwecks sind, sind als Verbindungsflächen mit regionaler Bedeutung zu

bewerten. Hier werden jedoch nicht die Grenzen der LSG zur Abgrenzung übernommen,

sondern nur die tatsächlichen Waldflächen bilden die Abgrenzungen. Dadurch kann es zu

Abweichungen zwischen LSG und den ausgewiesenen Flächen für den Biotopverbund

kommen.

Verbindungsflächen, die regionale Bedeutung haben, sind zudem Waldkomplexe innerhalb

der Messtischquadranten mit Schwerpunktvorkommen des Wespenbussards, der Zielart

des hier angewendeten Konzepts ist. Hierzu müssen Nadelwaldkomplexe mindestens

50 ha, Lauwaldkomplexe mindestens 15 ha groß sein. Diese Zahlen orientieren sich an der

Mindestgröße als Bruthabitat für ein Brutpaar des Wespenbussards von mindestens 15 ha

(Mildenberger 1982). Das Jagdhabitat muss jedoch deutlich größer sein und auch genü-

gend offene Strukturen aufweisen. Nadelwaldkomplexe sind nicht die bevorzugten Habi-

tatstrukturen des Wespenbussards, werden aufgrund fehlender Laub- und Mischwälder im

Kreisgebiet aber ebenfalls besiedelt. Nadelwaldflächen haben aus diesem Grund für das

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Kreisgebiet der Grafschaft Bentheim zumindest als Verbindungsflächen eine wichtige Be-

deutung. Darüber hinaus können durch Waldumbaumaßnahmen die Nadelwälder zukünftig

zu optimaleren Bruthabitaten für den Wespenbussard entwickelt und in diesem Zusam-

menhang folglich als Verbindungsflächen bewertet werden.

3.3.2 Feuchte Offenlandbiotope

Entsprechend der folgenden Kriterien ist eine Bewertung der Flächen für feuchte Offen-

landbiotope (Tab. 3) vorgenommen worden:

Tab. 3 Abgrenzungskriterien der Flächen für den Biotopverbund feuchter Offenlandbiotope

Flächenkate-

gorie

Bedeutung Definition / Kriterien

Kernfläche national /

länderübergrei-

fend

Natura 2000-Gebiete (FFH- / VS-Gebiete) und Naturschutzgebie-

te in denen feuchte Offenlandbiotope /Arten des feuchten Offen-

landes maßgebliche Bestandteile des Gebiets bzw. des Schutz-

zwecks sind

Feuchte Offenlandbiotopkomplexe > 1.000 ha

Kernfläche landesweit /

überregional

Messtischblattquad-

ranten mit Vorkom-

men des Großen

Brachvogels

Feuchte Offenlandbiotopkomplexe >

200 ha

Kernfläche regional Feuchte Offenlandbiotopkomplexe > 200 ha

Verbindungs-

fläche

national /

länderübergrei-

fend

Feuchte Offenlandbiotopkomplexe > 20 ha (nicht vorhanden)

Verbindungs-

fläche

landesweit /

überregional

innerhalb eines

Suchraums von

1.000 m zwischen

den vorhandenen

Kernflächen

Feuchte Offenlandbiotopkomplexe > 5 ha

(nicht vorhanden)

Verbindungs-

fläche

regional LSG, geschützte Biotope feuchter Offenlandbiotope /Arten des

feuchten Offenlandes als maßgebliche Bestandteile des Gebiets

bzw. des Schutzzwecks (nicht vorhanden)

Die Kulisse der feuchten Offenlandbiotope wird im Landkreis Grafschaft Bentheim einer-

seits aus vorhandenen Moorflächen sowie aus feuchtem bis nassem Grünland gebildet.

Zur Bewertung, ob es sich um feuchtes Grünland handelt, wurden die ATKIS-Daten des

Nutzungstyps Grün- und Brachland mit den Grundwasserstufen des Bodens verschnitten.

Die anschließende Einstufung erfolgt über die Werte des mittleren Grundwasserhoch- so-

wie Grundwasserniedrigstandes, entnommen der Bodenübersichtskarte von Niedersach-

sen (LBEG, 2015), mit anschließender Einstufung der Grundwasserstände (Arbeitsgruppe

Boden, 1994). Nur Flächen mit einer Grundwasserstufe ≤ 3 sind in die Flächenauswahl

einbezogen worden. Bei Biotopverbundflächen des feuchten Offenlandes, die aufgrund

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eines Schutzstatus (NSG, Natura 2000, LSG etc.) ausgewählt wurden, kann die Grund-

wasserstufe unter Umständen auch > 3 sein.

Kernflächen mit nationaler / länderübergreifender Bedeutung sind demnach FFH- und Vo-

gelschutz- sowie Naturschutzgebiete, in denen feuchte Offenlandbiotope / -biotoptypen

oder Arten des feuchten Offenlandes maßgebliche Bestandteile des Gebiets bzw. des

Schutzzwecks sind. Gibt es Vorkommen bundesweit bedeutsamer Zielarten, können diese

Flächen unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls als Kernflächen mit einer länder-

übergreifenden Bedeutung bewertet werden. Im Landkreis Grafschaft Bentheim gibt es

großflächige Schwerpunktvorkommen des Großen Brachvogels, eine Zielart des bundes-

weiten Biotopverbunds (NLWKN , 2011)(vgl. Abb. 3).

Abb. 3 Gebiete für die Umsetzung von Schutzmaßnahmen für den großen Brachvogel , leicht verändert (NLWKN , 2011)

Um als Kernfläche ausgewiesen zu werden, muss der Feuchtbiotopkomplex innerhalb des

betroffenen Messtischblattquadranten jedoch mindestens 200 ha groß sein, damit ein

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räumlich funktionsfähiges Habitat für den Großen Brachvogel existiert (Minimumareal Po-

pulation ca. 250 ha) (Bayrisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und

Forsten, 1996). Darüber hinaus können feuchte Offenlandkomplexe mit einer Mindestgröße

von 1.000 ha Kernflächen von nationaler Bedeutung darstellen.

Aufgrund der Flächengröße, angelehnt an Burkhardt (2004), werden feuchte Offenlandbio-

topkomplexe mit einer Mindestgröße von 200 ha bis 1.000 ha den Kernflächen mit landes-

weiter Bedeutung zugeordnet.

Feuchte Offenlandbiotopkomplexe zwischen 20 ha und 200 ha fungieren hingegen als

Kernflächen auf regionaler Ebene.

Sind die Feuchtbiotopkomplexe kleiner als 20 ha, erfüllen sie allenfalls eine Funktion als

Verbindungsfläche. Hierfür müssen sie eine Mindestgröße von 5 ha aufweisen, um für we-

nigstens ein Brutpaar der Zielarten Bekassine und / oder Kiebitz als funktionsfähiges Habi-

tat zu fungieren. Diese Flächen können als Verbindungsflächen von landesweiter Bedeu-

tung für den Biotopverbund bewertet werden, wenn sie innerhalb des Vernetzungssuch-

raums zwischen den Kernflächen liegen. Auch außerhalb der Vernetzungssuchräume erfül-

len Landschaftsschutzgebiete, in denen feuchte Offenlandbiotope oder Offenlandbiotopty-

pen / Arten des feuchten Offenlandes maßgebliche Bestandteile des Gebiets bzw. des

Schutzzwecks sind, eine Funktion als Verbindungsflächen mit regionaler Bedeutung.

3.3.3 Fließgewässer

Als Gebiete mit zentraler Bedeutung für den Fließgewässerbiotopverbund im Landkreis

Grafschaft Bentheim, somit geeignet als Flächen für den Biotopverbund, wurden Gebiete

aus folgenden Kategorien eingestuft:

− Gebiete aus dem niedersächsischen Auenprogramm

− Gebiete aus dem niedersächsischen Fließgewässerschutzsystem (FGS)

− Gebiete aus dem niedersächsischen Moorschutzprogramm

− Prioritäre Fließgewässer Niedersachsens

− Hauptwanderrouten der Fischfauna (überregional)

− FFH-Gebiete und NSG, in denen fließgewässerabhängige Lebensraum- bzw. Bio-

toptypen und/oder Arten maßgebliche Bestandteile des Gebiets bzw. des Schutz-

zwecks sind

− Auen und Überschwemmungsgebiete der entsprechenden Gewässer

Der NLWKN hat in seinem Leitfaden zur Maßnahmenplanung Oberflächengewässer bei

der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie Empfehlungen zur Auswahl und zur Prioritä-

tensetzung niedersächsischer Fließgewässer formuliert (vgl. Tab. 4 und Abb. 4). Auf dieser

Grundlage sind auch die Fließgewässer im Landkreis Grafschaft Bentheim ausgewählt und

bewertet worden. Die im Landkreis vorkommenden Prioritäten mit entsprechender Bedeu-

tung sind in Tab. 4 grün umrandet. Prioritäre Fließgewässer Niedersachsens gibt es im

LK Grafschaft Bentheim von Priorität 3 (gelb), 4 (grün), 5 (blau) und 6 (schwarz):

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− Priorität 3: Strecke mit relativ hohem Besiedlungspotenzial, Teil des FGS ohne FFH-

Status

− Priorität 4: Strecke mit relativ hohem Besiedlungspotenzial, Gewässer des FGS

− Priorität 5: gut entwickelbare Nachbarstrecken zu Prioritäten 2, 3 und 4

− Priorität 6: kaum Prioritäten 1 – 5, aber mit hoher Kosteneffizienz zumindest wenn

dadurch eine erhebliche Verbesserung für die Fischfauna erreichbar ist

Abb. 4 Basis-Schlüssel zur Ermittlung der Prioritäten in Fließgewässern außerhalb der Marsch (NLWKN 2008)

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Tab. 4 Basis-Schlüssel zur Ermittlung der Prioritäten in Fließgewässern Niedersachsens, grün umrandet = kommen im Planungsraum vor

Priorität Farbe Bedeutung

P1 rot hohes / sehr hohes Besiedlungspotenzial

Zustandsgefährdung

Nachbarstrecke von Abschnitten mit hohem / sehr hohem Besiedlungspotenzial

gute Entwicklungsoption

FFH-Gebiet

P2 orange hohes / sehr hohes Besiedlungspotenzial

Wanderhindernissen

Nachbarstrecke von Abschnitten mit hohem / sehr hohem Entwicklungspotenzial

gute Entwicklungsoption

relativ hohes Besiedlungspotenzial

Gewässer des FGS

FFH-Gebiet

P3 gelb relativ hohes Besiedlungspotenzial

Gewässer des FGS

Nachbarstrecke von Abschnitten mit relativ hohem Entwicklungspotenzial

Gewässer des FGS

FFH-Gebiet

Verbindungsgewässer des FGS

FFH-Gebiet

P4 grün relativ hohes Besiedlungspotenzial

Gewässer des FGS

Verbindungsgewässer des FGS

Haupt- oder Nebengewässer des FGS

gute Entwicklungsoption

FFH-Gebiet

P5 blau Nachbarstrecke von Abschnitten mit relativ hohem Entwicklungspotenzial

Haupt- oder Nebengewässer des FGS

gute Entwicklungsoption

FFH-Gebiete, die nicht P1-P4 haben

P6 schwarz P1 – P5 kaum vorhanden

kosteneffiziente Maßnahmen zumindest für Fische möglich

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Tab. 5 Abgrenzungskriterien Vorrangflächen für den Biotopverbund der Fließgewässer

Flächenkategorie Bedeutung Definition / Kriterien

Kernfläche national /

länderübergrei-

fend

Prioritäre Fließgewässer Niedersachsens: Priorität 1

Überschwemmungsgebiete der entsprechenden prioritä-

ren Fließgewässer

Kernfläche landesweit /

überregional

Prioritäre Fließgewässer Niedersachsens: Priorität 2

Überschwemmungsgebiete der entsprechenden prioritä-

ren Fließgewässer

Hauptgewässer des nds. Fließgewässerschutzpro-

gramms (FGS)

Überregionale Wanderrouten der Fischfauna

Kernfläche regional Prioritäre Fließgewässer Niedersachsens: Priorität 3

Überschwemmungsgebiete der entsprechenden prioritä-

ren Fließgewässer

Nebengewässer des nds. FGS

Verbindungsfläche national /

länderübergrei-

fend

Prioritäre Fließgewässer Niedersachsens: Priorität 4

Verbindungsgewässer des nds. FGS

Verbindungsfläche landesweit /

überregional

Prioritäre Fließgewässer Niedersachsens: Priorität 5

Verbindungsfläche regional Prioritäre Fließgewässer Niedersachsens: Priorität 6

Die Abgrenzungskriterien für Flächen des Fließgewässerbiotopverbunds orientieren sich in

erster Linie an der Prioritätensetzung der Fließgewässer sowie an der Einstufung innerhalb

des Fließgewässerschutzprogramms, denn kein Fließgewässer im Landkreis samt Auenbe-

reich ist als FFH-Gebiet, Vogelschutzgebiet oder als Schutzgebiet mit nationalem Schutz-

status ausgewiesen. Überregionale Wanderrouten der Fischfauna hingegen existieren im

Planungsraum und können Bestandteil des Biotopverbundsystems sein.

Fließgewässer der Prioritäten 1 nebst ihrer Auen- und Überschwemmungsgebiete werden

als Kernflächen von nationaler Bedeutung eingestuft. Fließgewässer der Priorität 2 samt

ihrer Auen und überregionale Wanderrouten der Fischfauna sowie Hauptgewässer des

niedersächsischen Fließgewässerschutzprogramms werden als Kernflächen des Bio-

topverbunds von landesweiter Bedeutung eingestuft. Allen Fließgewässern der Priorität 3

samt der entsprechenden Überschwemmungsgebiete und allen Nebengewässern des nie-

dersächsischen Fließgewässerschutzprogramms wird eine regionale Bedeutung als Kern-

flächen für den Biotopverbund zugeschrieben.

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Verbindungsflächen sind Fließgewässer und Überschwemmungsgebiete der Prioritäten 4

(nationale Bedeutung), 5 (landesweite Bedeutung) und 6 (regionale Bedeutung). Ist ein

Fließgewässer Verbindungsgewässer des niedersächsischen Fließgewässerschutzpro-

gramms ist ebenfalls die Einstufung als Verbindungsfläche nationaler Bedeutung möglich

(vgl. Tab. 5).

3.4 Erarbeitete Flächenkulisse

3.4.1 Waldbiotope

Als Kernflächen mit nationaler Bedeutung wurden alle FFH-, Vogel- und Naturschutzgebie-

te eingestuft, in denen Waldlebensraum oder Waldbiotoptypen / Arten des Waldes maß-

gebliche Bestandteile des Gebiets bzw. des Schutzzwecks sind. Darüber hinaus können

alle Laubwaldkomplexe mit einer Mindestfläche von 5000 ha, die keinen Status als Natura

2000- Gebiet oder NSG haben, als national bedeutsame Kernflächen bewertet werden. im

Landkreis Grafschaft Bentheim gibt es jedoch keine reinen Laubwälder dieser Größe, so-

dass neben den Natura 2000-Gebieten und den NSG keine weiteren Laubwaldflächen mit

nationaler Bedeutung ermittelt wurden.

Im Planungsraum liegen drei FFH-Gebiete und drei Naturschutzgebiete, in denen Waldle-

bensraum oder Waldbiotoptypen/Arten des Waldes maßgebliche Bestandteile des Gebiets

bzw. des Schutzzwecks sind (vgl. Tab. 6). Hierzu zählen die FFH-Gebiete „Tillenberge“

südöstlich von Nordhorn, „Samerott“ südöstlich von Schüttorf und „Bentheimer Wald“ nord-

östlich von Bad Bentheim sowie die Naturschutzgebiete „Der Höst“, „Hügelgräberheide“

und „Heidfeld“. Diese sechs Gebietes werden als Kernflächen mit nstionaler Bedeutung

bewertet.

Kernflächen landesweiter Bedeutung sind im gesamten Kreisgebiet nicht vorhanden.

Kerngebiete für den Waldbiotopverbund mit regionaler Bedeutung bilden Laubwaldkomple-

xe mit einer Mindestfläche von 100 ha. Diese Waldflächen befinden sich größtenteils im

Süden des Landkreises, wo sie meist zusammen mit den größeren zusammenhängenden

Laubwaldflächen des Bentheimer Waldes Waldbiotopkomplexe bilden. Aufgrund dieser

Funktion und der räumlichen Nähe zu den beiden FFH-Gebieten sind auch diese kleineren

Waldflächen als Kernflächen einzustufen (vgl. Abb. 5).

Mögliche Verbindungsflächen nationaler und landesweiter Bedeutung sind im Landkreis

Grafschaft Bentheim nicht vorhanden, denn es gibt innerhalb des Vernetzungssuchraumes

zwischen den Kernflächen keine Waldflächen von entsprechender Größe.

Verbindungsflächen mit regionaler Bedeutung befinden sich im Kreisgebiet in Form von

vier Landschaftsschutzgebieten, hier „Uelsener Berge“, „Gut Lage“, „Emstal“ und „Lam-

berg“. Zudem wurden östlich und westlich von Nordhorn Nadelwaldflächen als Verbin-

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dungsflächen mit regionaler Bedeutung abgegrenzt. Es handelt sich um Flächen innerhalb

der Messtischblattquadranten mit landesweiten Schwerpunktvorkommen des Wespenbus-

sards, Zielart des hier angewendeten Konzepts zur Ermittlung von Vorranggebieten für den

Biotopverbund.

Abb. 5 Abgrenzungsvorschläge für den Waldbiotopverbund Grafschaft Bentheim

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Tab. 6 Kern- und Verbindungsflächen für den Waldbiotopverbund

Gebietsnr. Kennziffer Nr. (Nds.) Bezeichnung Fläche

(ha)

FFH-

Gebiet

VSG NSG LSG Kategorie

KF-W1 WE 038 Der Höst 5,6 X KF national

KF-W2 WE 052 Reiherkolonie Lage

KF-W3 WE 155 Hügelgräberheide Halle Hesingen 19,4 X KF national

KF-W4 3508-331 316 Bradlechter Vechtatal / Tillenberge 92,6 X X KF national

KF-W5 WE 241 Heidfeld 163,7 X KF national

KF-W6 3608-302 59 Bentheimer Wald 779,5 X KF national

KF-W7

Waldkomplex am westlichen Randbereich des

Bentheimer Waldes 118,2

KF regional

KF-W8 südlich L 39 148,4 KF regional

KF-W9 3609-303 63 Samerrott 312,6 X KF national

KF-W10 Sieringhoek 138,3 KF regional

VF-W1 NOH 3 Lamberg 25,3 X VF regional

VF-W2 NOH 8 Uelsener Berge 2.492,2 X VF regional

VF-W3 NOH 4 Emstal 3.796,0 X VF regional

VF-W4 NOH 1 Gut Lage 172,7 X VF regional

VF-W5 Klausheide 151,6 VF regional

VF-W6 Bookholt 417,3 VF regional

VF-W7 Heseper Feld 90,3 VF regional

VF-W8 Engdener Wüste 1.122,3 VF regional

(KF = Kernfläche, VF = Verbindungsfläche, W = Wald)

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3.4.2 Feuchte Offenlandbiotope

Kernflächen für den Biotopverbund feuchter Offenlandbiotope von nationaler Bedeutung

gibt es im Landkreis Grafschaft Bentheim in Form von zwei Vogelschutzgebieten, dem

Georgsdorfer Moor und Dalum-Wietmarscher Moor sowie der Engdener Wüste (vgl. Tab.

7). Fünf FFH-Gebiete und 12 Naturschutzgebiete (drei davon sind Teil der FFH-Gebiete)

werden als Kernflächen für den Feuchtbiotopverbund bewertet, da feuchte Offenlandbioto-

pe / Arten des feuchten Offenlandes maßgebliche Bestandteile des Gebiets bzw. des

Schutzzwecks sind. Die betroffenen FFH-Gebiete sind „Heseper Moor/Engdener Wüste“,

das „Syen-Venn“, der „Weiher am Syen-Venn“, das „Kleingewässer Achterberg“ sowie das

„Gildehauser Venn“. Im Norden gibt es einen großflächigen Feuchtgrünlandkomplex in der

Vechteniederung bei Laar mit landesweiten Schwerpunktvorkommen des großen Brach-

vogels. Der betroffene Biotopkomplex hat eine Gesamtgröße von 201,3 ha und konnte hier

folglich als Kernfläche nationaler Bedeutung bewertet werden.

16 weitere Flächen erhalten aufgrund ihrer Flächengröße, Unzerschnittenheit oder des

Vorkommens von Zielarten des Status Kernfläche für den Biotopverbund. In der Obergraf-

schaft befindet sich zwischen Nordhorn und Schüttorf entlang der Vechte ein großer zu-

sammenhängender Komplex offener Feuchtwiesen im Auenbereich, der aufgrund seiner

Größe von ca. 373,1 ha und Lage als Kernfläche von landesweiter Bedeutung bewertet

wird („Vechteaue zwischen Engden und Schüttorf“).

Weiter südlich befindet sich ein weiter Biotopkomplex aus feuchtem Offenland entlang der

Vechte zwischen Samern und Ohne. Diese Fläche wird als Fläche von regionaler Bedeu-

tung für den Biotopverbund eingestuft („Vechteauenwiesen zwischen Samern und Ohne“).

Genauso sind drei weitere Biotopkomplexe, östlich des Gildehauser Venns bei Siering-

hoek-Suddendorf und westlich von Suddendorf als Kernflächen des Biotopverbunds von

regionaler Bedeutung zu bewerten.

Kernflächen von regionaler Bedeutung befinden sich überdies als großflächige zusammen-

hängende Biotopkomplexe innerhalb eines Funktionsraumes im Dreieck zwischen Uelsen,

Neuenhaus und Esche sowie drei Komplexe entlang der Kreisgrenze Osnabrück.

Verbindungsflächen von nationaler, landesweiter oder auch regionaler Bedeutung kommen

im Kreisgebiet nicht vor, da Flächen von entsprechender Größe im Vernetzungssuchraum

nicht vorhanden sind.

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Abb. 6 Abgrenzungsvorschläge für den feuchten Offenlandbiotopverbund Grafschaft Bentheim

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Tab. 7 Kern- und Verbindungsflächen für den feuchten Offenlandbiotopverbund

Gebietsnr. Kennziffer Nr. (Nds.) Bezeichnung Fläche

(ha)

FFH-

Gebiet

VSG NSG LSG Kategorie

KF-OF1 Emlichheimer Wösten 103,2 KF regional

KF-OF2 Kleinringer Wösten 77,8 KF regional

KF-OF3 WE 135 Hochmoor Ringe 138,8 X KF national

KF-OF4 WE 225 Neuringer Wiesen 43,7 X KF national

KF-OF5 Vechteniederung bei Laar 201,3 KF national

KF-OF6 Volzel 34,4 KF regional

KF-OF7

DE 3408-

401/

WE 265 13 Dalum-Wietmarscher Moor und Georgsdorfer Moor 2936,9 X X (z.T.) KF national

KF-OF8 WE 053 Vechte-Altarm Kalle 5,0 X KF national

KF-OF9 Auenwiesen zwischen Ringe und Esche 128,7 KF regional

KF-OF10 WE 127 Hootmanns Meer 29,7 X KF national

KF-OF11 WE 040 Moorverlandungsgebiet Tinholt 5,3 X KF national

KF-OF12 Grünland westlich Esche 121,7 KF regional

KF-OF13 Bad Bentheim 77,1 KF regional

KF-OF14 Grünland östlich Neuenhaus 150,1 KF regional

KF-OF15 Grünlandflächen zwischen Neuenhaus und Uelsen 72,2 KF regional

KF-OF16 Uelsen 43,3 KF regional

KF-OF17 Flächen bei Hardingen 33,2 KF regional

KF-OF18 3508-301 57 Heseper Moor, Engeder Wüste 916,3 X X X KF national

KF-OF19 Vechteaue zw. Engden und Schüttorf 373,1 KF landesweit

KF-OF20 3608-301 58 Syen-Venn 501,4 X X KF national

KF-OF21 3608-331 332 Weiher am Syen-Wenn 9,5 X KF national

KF-OF22 Grünlandflächen westlich Suddendorf 66,0 KF regional

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Gebietsnr. Kennziffer Nr. (Nds.) Bezeichnung Fläche

(ha)

FFH-

Gebiet

VSG NSG LSG Kategorie

KF-OF23 3708-331 353 Kleingewässer Achterberg 2,8 X KF national

KF-OF24 Vechteauenwiesen zwischen Samern und Ohne 101,9 KF regional

KF-OF25 Grünlandflächen nordöstlich Gildehauser Venn 76,6 KF regional

KF-OF26 3708-308 60 Gildehauser Venn 638,1 X X KF national

(KF = Kernfläche, OF = Offenland)

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- 28 -

3.4.3 Fließgewässer

Fließgewässer des Biotopverbunds von nationaler Bedeutung kommen im Landkreis Graf-

schaft Bentheim nicht vor. Die Vechte wird im Länderübergreifenden Biotopverbund zwar

als Achse mit hohem und sehr hohem Entwicklungsbedarf eingestuft, ist aber keine Fläche

des bundesweiten Biotopverbunds. Überdies wurden im Landkreis Grafschaft Bentheim

keine Fließgewässer der Priorität 1 oder 2 der prioritären Fließgewässer in Niedersachsen

ermittelt. Die Vechte fungiert jedoch als überregionale Wanderroute der Fischfauna und

wird somit als Kernfläche des Biotopverbunds von landesweiter Bedeutung eingestuft. Als

weitere Fließgewässer des Biotopverbunds mit landesweiter Bedeutung gibt es die Eiler-

lingsbecke. Die Eierlingsbecke ist Hauptgewässer des niedersächsischen Fließgewässer-

schutzprogramms und gem. des Kriterienkatalogs (Tab. 5) von landesweiter Bedeutung für

den Biotopverbund. Kernflächen von regionaler Bedeutung sind Fließgewässer der Priorität

3, hier die Rammelbecke und der Wüstegraben.

Verbindungsflächen des Fließgewässerbiotopverbunds von nationaler Bedeutung sind

Fließgewässer der Priorität 4, von landesweiter Bedeutung die der Priorität 5. Von nationa-

ler Bedeutung ist hier der Hopfenbach, von landesweiter Bedeutung ist der Ahlder Bach.

Weitere Gewässerabschnitte im Kreis fungieren als Verbindungsflächen von regionaler

Bedeutung für den Fließgewässerbiotopverbund (vgl. Tab. 8). Darüber hinaus wurden in

Niedersachsen per Verordnung geschützte Überschwemmungsgebiete der entsprechen-

den Fließgewässer(-abschnitte) als Flächen für den Biotopverbund ausgewiesen (vgl. Tab.

8).

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- 29 -

Abb. 7 Abgrenzungsvorschläge für den Fließgewässerbiotopverbund

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- 30 -

Tab. 8 Kern- und Verbindungsflächen für den Fließgewässerbiotopverbund

Gebietsnr. Bezeichnung Fläche

(ha)

Länge

(km)

Kategorie Typ

KF-Fl1 Vechte - 70,0 KF landesweit linienhaft

KF-Fl2 Rammelbecke - 5,1 KF regional linienhaft

KF-Fl3 Eileringsbecke - 11,1 KF landesweit linienhaft

KF-Fl4 Wüstegraben - 3,7 KF regional linienhaft

KF-Fl5 Überschwemmungsgebiet der Vechte

nördlich von Nordhorn

2.522,2 - KF landesweit flächenhaft

KF-Fl6 Überschwemmungsgebiet der Vechte

südlich von Nordhorn

1.076,7 - KF landesweit flächenhaft

KF-Fl7 Überschwemmungsgebiet der Eier-

lingsbecke

272,5 - KF landesweit flächenhaft

VF-Fl1 Hopfenbach - 6,4 VF national linienhaft

VF-Fl2 Dinkel - 9,2 VF regional linienhaft

VF-Fl3 Alte Dinkel - 3,0 VF regional linienhaft

VF-Fl4 Nordbecks Graben - 7,5 VF regional linienhaft

VF-Fl5 Dinkel Kanal - 1,0 VF regional linienhaft

VF-Fl6 Rietbecke - 5,2 VF regional linienhaft

VF-Fl7 Rammelbecke - 11,1 VF regional linienhaft

VF-Fl8 Ahlder Bach - 13,8 VF landesweit linienhaft

VF-Fl9 Überschwemmungsgebiet der Dinkel 792,5 - VF regional flächenhaft

VF-Fl10

Überschwemmungsgebiet der Ram-

melbeeke

72,7 - VF regional flächenhaft

(KF = Kernfläche, VF = Verbindungsfläche, Fl = Fließgewässer)

4. Abgrenzung der Gebietskategorien

4.1 „Vorranggebiete Biotopverbund“

Gemäß dem Entwurf des Landes-Raumordnungsprogramms des Landes Niedersachsen

(2014) sind die Ziele zur Biodiversität und Biotopvernetzung über zeichnerische Festlegun-

gen räumlich zu konkretisieren. Hierzu werden die zuvor ermittelten Kernflächen des Bio-

topverbunds als „Vorranggebiete Biotopverbund“ festgelegt. Die ermittelten Verbindungs-

flächen des Biotopverbunds hingegen werden in der Flächenkategorie „Vorbehaltsgebiete

Natur und Landschaft“ festgelegt und gesichert.

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- 31 -

Abb. 8 Ergebnis der Abgrenzung „Vorranggebiete Biotopverbund“

Die Flächenkulisse der „Vorranggebiete Biotopverbund“ setzt sich folglich aus den ermittel-

ten Kernflächen der Waldbiotope, der feuchten Offenlandbiotope und der Fließgewässer

zusammen.

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- 32 -

Tab. 9 „Vorranggebiete Biotopverbund“ flächenhaft

Gebietsnr. Bezeichnung Fläche

(ha)

Kategorie Biotop

VRG-BV1 Emlichheimer Wösten 103,2 KF regional Feuchtes Offenland

VRG-BV2 Kleinringer Wösten 77,8 KF regional Feuchtes Offenland

VRG-BV3 Hochmoor Ringe 109,2 KF national Feuchtes Offenland

VRG-BV4 Dalum-Wietmarscher Moor und

Georgsdorfer Moor

2.981,2 KF national Feuchtes Offenland

VRG-BV5 Neuringer Wiesen 43,8 KF national Feuchtes Offenland

VRG-BV6 Vechteaue nördlich Nordhorn 2.889,9 KF landesweit Fließgewässer / Feuch-

tes Offenland

VRG-BV7 Hootmanns Meer 27,9 KF national Feuchtes Offenland

VRG-BV8 Moorverlandungsgebiet Tinholt 5,3 KF national Feuchtes Offenland

VRG-BV9 Grünlandflächen bei Uelsen 225,8 KF regional Feuchtes Offenland

VRG-BV10 Der Höst 5,6 KF national Wald

VRG-BV11 Reiherkolonie Lage 13,3 KF national Wald

VRG-BV12 Hügelgräberheide 19,4 KF national Wald

VRG-BV13 Heseper Moor, Engeder Wüste 916,3 KF national Feuchtes Offenland

VRG-BV14 Vechteaue südlich Nordhorn 1.162,5 KF landesweit Fließgewässer / Feuch-

tes Offenland

VRG-BV15 Syen-Venn 510,5 KF national Feuchtes Offenland

VRG-BV16 Heidfeld 163,9 KF national Wald

VRG-BV17 Weiher am Syen-Wenn 9,5 KF national Feuchtes Offenland

VRG-BV18 Bentheimer Wald 779,5 KF national Wald

VRG-BV19 Waldkomplex am westlichen

Rand des Bentheimer Waldes

141,4 KF regional Wald

VRG-BV20 Samerrott 312,6 KF national Wald

VRG-BV21 Wald südlich L 39 148,4 KF regional Wald

VRG-BV22 Eierlingsbecke 349,5 KF landesweit Fließgewässer

VRG-BV23 Sieringhoek 132,3 KF regional Wald

VRG-BV24 Grünlandflächen westlich Sud-

dendorf

66,0 KF regional Feuchtes Offenland

VRG-BV25 Wüstegraben 55,1 KF landesweit Fließgewässer

VRG-BV26 Kleingewässer Achterberg 2,8 KF national Feuchtes Offenland

VRG-BV27 Gildehauser Venn 638,3 KF national Feuchtes Offenland

(VRG = Vorranggebiet, BV = Biotopverbund)

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Tab. 10 „Vorranggebiete Biotopverbund“ linienhaft

Gebietsnr. Bezeichnung Länge

(km)

Kategorie Biotop

VRG-BV28 Vechte 69,9 KF landesweit Fließgewässer

VRG-BV29 Rammelbecke 5,1 KF regional Fließgewässer

VRG-BV30 Eileringsbecke 11,1 KF landesweit Fließgewässer

VRG-BV31 Wüstegraben 3,7 KF regional Fließgewässer

(VRG = Vorranggebiet, BV = Biotopverbund)

4.2 „Vorranggebiete Torferhaltung“

4.2.1 Anforderungen und Zielsetzung

Das Landes-Raumordnungsprogramm des Landes Niedersachsen wird im derzeitigen

Entwurf einer Änderungsverordnung entsprechend den Grundsätzen des Raumordungsge-

setzes zum Klimaschutz angepasst. Auf die räumlichen Erfordernisse bezüglich des Klima-

schutzes ist demnach mit Maßnahmen zu reagieren, die einerseits dem Klimawandel ent-

gegenwirken und andererseits der Anpassung an den Klimawandel dienen. Aus diesem

Grund sollen klimaökologisch bedeutsame Flächen gesichert oder entwickelt werden, in-

dem innerhalb dieser Flächen Planungen und Maßnahmen zur Verminderung des Ausma-

ßes der Folgen von Klimaveränderungen beitragen (MU-Niedersachsen, 2012). Klimaöko-

logisch bedeutsame Flächen werden als Flächen definiert, die aufgrund ihrer Vegetation

und Bodenbeschaffenheit eine Funktion als CO2-Senke erfüllen. Hierzu zählen vor allem

Böden mit hohen Kohlenstoffgehalten, denn sie sind einerseits Speicher, andererseits aber

auch potenzieller Emittent von Stoffen, die sich entwässerungsbedingt in Verbindung mit

Sauerstoff zu klimarelevanten Gasen (CO2, N2O) verbinden und entweichen. Diese Böden

geben dabei abhängig von Wasserstand, Nutzungsart und Boden- oder Moortyp unter-

schiedliche Mengen klimarelevanter Stoffe ab.

Böden mit hohem Kohlenstoffgehalt müssen per Definition bis in eine Tiefe von zwei Me-

tern einen mindestens zehn Zentimeter mächtigen Humushorizont (Humusgehalt mind.

8 %) aufweisen. Dies sind gemäß der Änderungsverordnung des Landes-Raumordnungs-

programmes im Wesentlichen:

− Hoch-und Niedermoore

− Moorgley

− Organomarschen

− kultivierte Moore

− überlagerte Torfe

Als Moore sind Böden definiert, die eine mindestens 30 Zentimeter mächtige Torfauflage

mit einem Humusgehalt von mind. 30 % aufweisen. Moore gelten als bedeutsame Kohlen-

stoffspeicher. Damit sie ihre natürliche Funktion als Kohlenstoffspeicher wahrnehmen kön-

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- 34 -

nen, wird langfristig das Ziel verfolgt, die zumeist anthropogen stark veränderten Moore hin

zu einem möglichst naturnahen Zustand zu entwickeln. Aus diesem Grund soll zur Erhal-

tung vorhandener Torfkörper die Festlegung von „Vorranggebieten für die Torferhaltung“

als neuer raumordnerischer Grundsatz gefasst werden.

In diesem Zusammenhang sollen alle bestehenden Vorranggebiete zur Rohstoffgewinnung

der Rohstoffart Torf gestrichen werden.

Kriterien zur Auswahl von Flächen als „Vorranggebiete Torferhaltung“ sind im Wesentli-

chen:

− eine vorhandene Torfmächtigkeit mind. 1,30 m,

oder

− eine bestehende oder entwicklungsfähige Funktion als natürliche Senke* klimarele-

vanter Stoffe.

[* Senke = mind. über ein oder mehrere Jahre: Menge gebundener klimarelevante Stoffe >

Menge freigesetzte klimarelevante Stoffe]

4.2.2 Methodische Konzeption

Bei der Auswahl potenziell geeigneter Flächen als „Vorranggebiete Torferhaltung“ wurden

zunächst Daten zum Bodentyp mit der aktuellen Bodennutzung verschnitten. Auf Basis der

Nutzungsdaten (ALKIS) wurden als Ergebnis die Nutzungen Grünland, Landwirtschaft,

Moor und Tagebau, Grube, Steinbruch ausschließlich bestehend auf Erd-, Hoch- oder Nie-

dermoor sowie Gley mit Erd-Niedermoorauflage gemäß der Bodenübersichtskarte von Nie-

dersachsen (Bük50) selektiert. Anschließend wurden Ausschlusskriterien angewendet, die

einen Konflikt zwischen unterschiedlichen raumordnerischen Zielen vermeiden sollten.

Die Überlagerung mit weiteren Zielen der Raumordnung war also zu prüfen, sodass fol-

gende Gebietskategorien als „Vorranggebiete Torferhaltung“ grundsätzlich auszuschlie-

ßen* waren:

− Trinkwasserschutzgebiete

− Heilquellenschutzgebiete

− Vorranggebiete Trinkwassergewinnung

− Natura 2000-Gebiete („Vorranggebiete Natura 2000“)

− Naturschutzgebiete (NSG), die nicht im Zuge des Moorschutzprogramms ausgewie-

sen sind

− Vorranggebiete Rohstoffgewinnung (außer Torf)

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- 35 -

* Begründungen für einen Ausschluss gemäß der Begründung zur Verordnung zur Änderung der

Verordnung über das Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen (LROP)

Für Trinkwasserschutzgebiete, Heilquellenschutzgebiete und Vorranggebiete Trinkwassergewinnung des

Landes- Raumordnungsprogramms ist ein Zielkonflikt mit Wiedervernässung auf Niedermooren nicht

auszuschließen. Eine Überlagerung der o. g. Wassergewinnungsgebiete mit den VR Torferhaltung wurde

für Niedermoore daher nicht zugelassen. Hochmoore mit Torfmächtigkeiten von mehr als 1,30 m sind

hingegen in ihrem Wasserhaushalt in der Regel soweit unabhängig, dass ein Zielkonflikt mit den Gebiets-

typen zur Wassergewinnung nicht angenommen werden kann. Diese Gebiete sind daher in der Flächen-

kulisse enthalten.

Eine Überlagerung mit Natura 2000- Gebieten wurde nicht zugelassen. Die Schutzzwecke und Erhal-

tungsziele der Natura 2000-Gebiete stehen als höherrangiges Recht über dem Landes- Raumordnungs-

programm. Zielkonflikte z. B. zwischen Wiesenbrüterschutz und Wiedervernässung sind nicht auszu-

schließen (z. B. bei einer angestrebten Entwicklung zu Röhrichten oder Bruchwäldern), doch kann auch

diese Artengruppe von einer Wiedervernässung hin zu echten Feucht- und Nasswiesen profitieren. Auf

der anderen Seite stehen Natura 2000-Gebiete, die dem Schutz lebender Hochmoore dienen und somit

eine Zielkonformität mit dem VR Torferhaltung aufweisen. Diese Flächen unterliegen jedoch bereits ei-

nem strengen Schutzregime und bedürfen keiner zusätzlichen Sicherung durch das VR Torferhaltung,

auch wenn eine Überlagerung zulässig wäre.

Ein Eingriff in die bestehenden Schutzgebietsverordnungen von Naturschutzgebieten soll vermieden und

eine Überlagerung daher grundsätzlich ausgeschlossen werden. Gleichwohl sind, gerade auch im Zuge

des Moorschutzprogramms I und II, großflächig NSG ausgewiesen worden, um eine Wiedervernässung

nach Torfabbau naturschutzrechtlich abzusichern. Es handelt sich um Gebiete, die für eine Aufnahme in

das VR Torferhaltung aufgrund ihrer hohen Entwicklungsfähigkeit und ihrer oftmals bereits existenten

Funktion als Senke für klimarelevante Stoffe hervorragend geeignet sind. In solchen Fällen wurden die in

einem NSG liegenden, wiedervernässten oder für eine Wiedervernässung vorgesehenen Flächen auf

Basis von Daten der Fachbehörde für Naturschutz in die Kulisse der VR Torferhaltung mit aufgenommen.

Ein Konflikt mit den Naturschutzgebiet-Verordnungen ist durch dieses Vorgehen ausgeschlossen.

Vorranggebiete Rohstoffgewinnung wurden letztmalig in der Änderung des Landes-

Raumordnungsprogramms 2012 überprüft. Sie sollen, sofern es sich nicht um die Rohstoffart Torf han-

delt, in der 2012 festgelegten Form bestehen bleiben. Eine Überlagerung mit VR Torferhaltung ist ausge-

schlossen.

Im nächsten Schritt wurden diejenigen Flächen ausgeschlossen, die im Zusammenhang

mit der Fortschreibung des Niedersächsischen Moorschutzprogrammes als Abtorfungsflä-

chen mit landwirtschaftlicher Folgenutzung oder als Flächen ohne Kompensation ausge-

wiesen sind.

In einem letzten Schritt wurden diese Daten mit der Gebietskulisse kohlenstoffreicher Bö-

den des LBEG (2014) verschnitten, sodass nur die Flächen als potenzielle Vorranggebiete

ausgewiesen wurden, die sich auf Hochmoor oder Niedermoorböden befinden. Zur Flä-

chenkulisse gehören ebenfalls die ausgewiesenen Vorranggebiete von landesweiter Be-

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- 36 -

deutung gem. Landes-Raumordnungsprogramm (Entwurf 2014), denn sie überschneiden

sich komplett mit den auf diese Weise ermittelten Flächen (vgl. Tab. 11, Bemerkungen).

Als Mindestflächengröße wurde der Wert von 5 ha herangezogen, alle Kleinstflächen fielen

damit aus der Betrachtung (vgl. Abb. 9).

4.2.3 Flächenkulisse

Im Entwurf des Landes-Raumordnungsprogrammes der Landes Niedersachsen sind 5 Flä-

chen als „Vorranggebiete Torferhaltung“ von landesweiter Bedeutung ausgewiesen wor-

den. Auf Grundlage der in Kap. 4.2.2 beschriebenen Anforderungen und Voraussetzungen

sind weitere 18 Flächen ausgewiesen worden (vgl. Abb. 9).

Als „Vorranggebiete Torferhaltung“ von landesweiter Bedeutung sind gem. dem Entwurf

des LROP (2014) das NSG „Hochmoor Ringe“, die Fläche „südlich Neuringer Wiesen“, die

„Abtorfungsfläche bei Adorf“ und die „Kompensationsfläche Georgsdorf-Ostende“. Vor-

ranggebiete für die Torferhaltung von regionaler Bedeutung befinden sich ausschließlich im

Norden des Kreisgebiets, zwei Flächen im Westen. Die im Süden des Kreisgebietes vor-

kommenden kohlenstoffreichen Böden sind aufgrund der o.g. Ausschlusskriterien nicht Teil

der betrachteten Flächenkulisse.

Das Naturschutzgebiet „Hochmoor Ringe“ (VGT-T 4) ist im Zuge des Moorschutzpro-

gramms I und II großflächig als NSG ausgewiesen worden, um eine Wiedervernässung

nach Torfabbau naturschutzrechtlich abzusichern. Das Gebiet ist aufgrund ihrer hohen

Entwicklungsfähigkeit und seiner bereits existenten Funktion als Senke für klimarelevante

Stoffe als „Vorranggebiet Torferhaltung“ hervorragend geeignet. In diesem Fall wurde das

NSG auf Basis von Daten der Fachbehörde für Naturschutz in die Kulisse der „Vorrangge-

biete Torferhaltung“ mit aufgenommen. Ein Konflikt mit der Naturschutzgebietsverordnung

ist durch dieses Vorgehen ausgeschlossen.

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Abb. 9 Ergebnis der Abgrenzung „Vorranggebiete Torferhaltung“

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Tab. 11 „Vorranggebiete Torferhaltung“

Gebietsnr. Bezeichnung Fläche

(ha)

Kategorie Bemerkung

VRG-T1 Emlichheimer Wösten 34,5 VRG regional

VRG-T2 Erdölwerk, Emlichheimer Wösten 11,0 VRG regional

VRG-T3 Nördlich Hochmoor Ringe 6,2 VRG regional

VRG-T4 Hochmoor Ringe (NSG) 138,2 VRG landesweit Entwurf LROP

2014

VRG-T5 Lammberg 21,6 VRG regional

VRG-T6 südlich Neuringer Wiesen 63,5 VRG landesweit Entwurf LROP

2014

VRG-T7 Neu Gnadenfeld 28,2 VRG regional

VRG-T8 Volzel 39,3 VRG regional

VRG-T9 Südwestlich von Adorf 15,1 VRG regional

VRG-T10 Südlich von Emlichheim 12,3 VRG regional

VRG-T11 Wagenholt 8,8 VRG regional

VRG-T12 Nördlich Wietmarscher Twist 5,6 VRG regional

VRG-T13 Abtorfungsfläche bei Adorf 53,2 VRG landesweit Entwurf LROP

2014

VRG-T14 11,8 VRG landesweit Entwurf LROP

2014

VRG-T15 Wietmarscher Twist 52,7 VRG regional

VRG-T16 Östlich Georgsdorfer Moor 7,3 VRG regional

VRG-T17 Südspitze Georgsdorfer Moor 7,5 VRG regional

VRG-T18 Kompensationsfläche Georgsdorf-

Ostende

72,8 VRG landesweit Entwurf LROP

2014

VRG-T19 Scheerhorn, Hogstede 24,2 VRG regional

VRG-T20 Nördlich Alte Piccardie 41,9 VRG regional

VRG-T21 Zwischen Wielen und Wilsum 32,0 VRG regional

VRG-T22 Östlich Alte Piccardie 9,0 VRG regional

VRG-T23 Östlich Uelsen 6,6 VRG regional

(VRG = Vorranggebiet, T =Torferhaltung)

4.3 „Vorranggebiete Natur und Landschaft“

4.3.1 Voraussetzungen

Das Ziel einer Festlegung von „Vorranggebieten Natur und Landschaft“ ist der Erhalt und

die Sicherung wertvoller Gebiete für den Naturhaushalt, die Tier- und Pflanzenwelt sowie

das Landschaftsbild und der Aufbau eines landesweiten Biotopverbunds. In Vorranggebie-

ten müssen alle raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen mit der vorrangigen

Zweckbestimmung vereinbar sein.

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Landkreis Grafschaft Bentheim Teilaktualisierung LRP zur Fortschreibung des RROP LK Grafschaft Bentheim Schlussbericht zu den Abgrenzungsvorschlägen - 39 -

In eine flächenscharfe Gebietsabgrenzung der „Vorranggebiete Natur und Landschaft“

werden gemäß § 21 BNatSchG, der Arbeitshilfe Planzeichen in der Regionalplanung Nie-

dersachsen (2010) und dem Landes-Raumordnungsprogramm im Wesentlichen einbezo-

gen:

Nationalparke und Nationale Naturmonumente

ausgewiesene Naturschutzgebiete

gesetzlich geschützte Biotope im Sinne des § 30 BNatSchG (flächenhaft) FFH- und

Vogelschutzgebiete (Natura 2000 – Gebiete)

Biosphärenreservate

als naturschutzwürdig ausgewiesene Bereiche, die die Voraussetzungen für eine Aus-

weisung als Naturschutzgebiet gem. § 24 BNatSchG erfüllen

Naturdenkmale in Häufung (flächenhaft)

für den Naturschutz wertvolle Bereiche der landesweiten Biotopkartierung

wertvolle Bereiche gemäß niedersächsischem Moorschutzprogramm

4.3.2 Flächenkulisse

Im Landkreis Grafschaft Bentheim sind im derzeit rechtskräftigen Raumordnungsprogramm

bereits Flächen als „Vorranggebiete für Natur und Landschaft“ ausgewiesen. Zahlreiche

Flächen erfüllen die o. g. Voraussetzungen und können in die Aktualisierung übernommen

werden. Andere Flächen mussten anhand von Ortsbegehungen und Recherche auf die

Erfüllung der o. g. Voraussetzungen überprüft werden. Nach Überprüfung vor Ort oder der

Abstimmung mit der Abteilung 2.1 Natur und Landschaft des Landkreises wurde ein Groß-

teil der Flächen übernommen und nur einige wenige aus der Flächenkulisse entfernt. Die

Karte in der folgenden Abbildung (vgl. Abb. 10) zeigt eine Übersicht der neu ermittelten

möglichen Flächen als „Vorranggebiete Natur und Landschaft“ für die Aktualisierung des

Landschaftsrahmenplans des Kreises Grafschaft Bentheim.

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Landkreis Grafschaft Bentheim Teilaktualisierung LRP zur Fortschreibung des RROP LK Grafschaft Bentheim Schlussbericht zu den Abgrenzungsvorschlägen - 40 -

Abb. 10 Ergebnis der Neuabgrenzung der „Vorranggebiete Natur und Landschaft“

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Landkreis Grafschaft Bentheim Teilaktualisierung LRP zur Fortschreibung des RROP LK Grafschaft Bentheim Schlussbericht zu den Abgrenzungsvorschlägen - 41 -

Tab. 12 „Vorranggebiete Natur und Landschaft“

Gebietsnr. Bezeichnung Fläche

(ha)

Begründung

VRG-Nat1 Wöstenteich 22,4 NSGwB 1*

VRG-Nat2 Laarsches Bruch 9,0 NSG 1*

VRG-Nat3 LSG "Paradies Kleinringe" 56,3 Moorschutzprogramm

VRG-Nat4 Hochmoor Ringe 141,9 NSG 2*, NSGwB 2*

VRG-Nat5 Reiherkolonie Velgenhorst 29,9 ND 2*

VRG-Nat6 Denne 88,2 NSGwB 6*

VRG-Nat7

Gebiet südöstl. Emlichheim an Vechte gren-

zend 38,0 NSGwB 9

VRG-Nat8

Georgsdorfer Moor (und Dalum-Wietmarscher

Moor) 1.003,5

VSG, NSGwB 12*, NSG

3*und 5*

VRG-Nat9

Georgsdorfer Moor und Dalum-Wietmarscher

Moor 47,5

Moorschutzprogramm (inoffi-

ziell 2014)

VRG-Nat10

(Georgsdorfer Moor und) Dalum-Wietmarscher

Moor 806,8 VSG, NSG (NSGwB 13*)

VRG-Nat11 Vechtealtarm Kalle 4,5 NSG 4*

VRG-Nat12 Brutvogelgebiet "Scheerhirn" 64,8 NSGwB 15*

VRG-Nat13 Fettpott 24,7 NSGwB 16*

VRG-Nat14 Moorverlandungsgebiet Tinholt 5,3 NSG 6*

VRG-Nat16 NW-Hang und Talsenke der Wilsumer Berge 57,7 NSGwB 22*

VRG-Nat17 Brünas Heide 9,7 NSG 7*

VRG-Nat18 Hopfenbachtal 24,5 NSGwB 23*

VRG-Nat19 Itterbecker Heide 133,5 FFH, NSG 8*

VRG-Nat20 Waldflächen westl. Ortsrand Wietmarschen 7,5 NSGwB 21*

VRG-Nat21 Waldflächen west.l Ortsrand Wietmarschen 12,5 NSGwB 21*

VRG-Nat22 Fläche nördlich Uelsen 29,8 VRG RROP 2001+

VRG-Nat23 Spöllberg 9,4 ND 5*

VRG-Nat24 Bereich Strootgarten, Neuenhaus 8,2 NSGwB 26*

VRG-Nat15 Alte Picardie 561,7 NSGwB 20*

VRG-Nat25 Der Höst 5,6 NSG 9*

VRG-Nat26 Reitgaar 75,4 NSGwB 30*

VRG-Nat27 Reiherkolonie Lage 11,1 NSG 10*

VRG-Nat28 Grünlandfl. im Bereich "Overschoek" 64,7 NSGwB 29*

VRG-Nat29 Hügelgräberheide Halle-Hesingen 19,8 FFH, NSG 11*

VRG-Nat30 Engedener Wüste, Heseper Moor 730,1 VSG, NSG 12*

VRG-Nat31 Vechtealtarme Hesepe 29,3

GB, ND 10*, Auenbereich

der Vechte (Entwicklungsge-

biet)

VRG-Nat32 Tillenberge 68,7 FFH, NSG 13*

VRG-Nat33 Rolink-Tannen Brandlecht 6,5 ND 12*

VRG-Nat34 Syen-Venn und Pufferbereich 491,2 FFH und NSG 14*

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Landkreis Grafschaft Bentheim Teilaktualisierung LRP zur Fortschreibung des RROP LK Grafschaft Bentheim Schlussbericht zu den Abgrenzungsvorschlägen - 42 -

Gebietsnr. Bezeichnung Fläche

(ha)

Begründung

VRG-Nat35 Heidfeld 163,7 NSGwB 37*

VRG-Nat36 Isterberg 21,7 ND 14*

VRG-Nat37 Weiher am Syenvenn 9,5 FFH

VRG-Nat38 Bentheimer Wald 779,5 FFH

VRG-Nat39 Samerrott 312,6 FFH

VRG-Nat40 Bentheimer Wald, BEreich Erdölwerk 30,1 NSGwB 41*

VRG-Nat41 Bornhalmscher Steinbruch 9,2 ND 15*, flächenhaft

VRG-Nat42 Bentheimer Berg östl. der Franzosenschlucht 22,1 NSGwB 42*

VRG-Nat43 Bentheimer Berg, östl. Franzosenschlucht 44,5 NSGwB 42*

VRG-Nat44 Tüschenbrook 59,7 NSGwB 45*

VRG-Nat45 Aue der Eilerlingsbecke 303,6

Haupgewässer des nds.

FGS

VRG-Nat46 Kleingewässer Achterberg 2,8 FFH

VRG-Nat47 Ohner Wüste 19,4 ND 17*, flächenhaft

VRG-Nat48 Niedermoor/Sumpf östl. Gut Herrenfehn 14,7 NSGwB 46*

VRG-Nat49 Gildehauser Venn 642,0 FFH, NSG 15*

* Begründung und Nummerierung ist dem Landschaftsrahmenplan Landkreis Grafschaft Bentheim Stand März 1998

entnommen + Begründung ist dem Regionalen Raumordnungsprogramm Landkreis Grafschaft Bentheim Stand 2001 entnommen

(VRG = Vorranggebiet, Nat = Natur und Landschaft)

Abkürzung Bedeutung

FFH Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie

VSG Vogelschutzgebiet

NSG Naturschutzgebiet

NSGwB Naturschutzgebietswürdiger Bereich

ND Naturdenkmal

GA Gewässer mit Auenbereich

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Landkreis Grafschaft Bentheim Teilaktualisierung LRP zur Fortschreibung des RROP LK Grafschaft Bentheim Schlussbericht zu den Abgrenzungsvorschlägen - 43 -

4.4 „Vorbehaltsgebiete Natur und Landschaft“

4.4.1 Voraussetzungen

Ziel der Festlegung von „Vorbehaltsgebieten Natur und Landschaft“ im Regionalen Raum-

ordnungsprogramm des Landkreises ist es, Gebiete oder Landschaftsbestandteile zu si-

chern, die aufgrund ihrer Vielfalt, Eigenart und Schönheit oder als Pufferzonen und Vernet-

zungsbereiche eine besondere Bedeutung für den Naturhaushalt, das Landschaftsbild und

die Erholung haben.

In die flächenscharfe Abgrenzung als Vorbehaltsgebiete Natur und Landschaft werden im

Wesentlichen einbezogen:

bestehende Landschaftsschutzgebiete

landschaftsschutzgebietswürdige Bereiche

begründete Pufferzonen zu Naturschutzgebieten und FFH- und Vogelschutzgebieten

geschützte Landschaftsbestandteile (flächenhaft)

GLB-würdige Bereiche (flächenhaft)

faunistisch wertvolle Bereiche (ohne Vögel)

avifaunistisch wertvolle Bereiche (regional)

Hauptgewässer des niedersächsischen Fließgewässerschutzsystems, einschließlich

Auenabgrenzung

Bereiche mit besonderer Biotopvernetzungsfunktion (Verbindungsflächen Biotopver-

bund)

4.4.2 Flächenkulisse

Im derzeit gültigen RROP des Landes Niedersachsen sind für den Landkreis Grafschaft

Bentheim bereits Flächen als Vorbehaltsgebiete für Natur und Landschaft ausgewiesen.

Auch hier erfüllen die Flächen oftmals die o. g. Voraussetzungen, jedoch gibt es ebenfalls

Flächen mit fehlender Begründung zur Ausweisung als Vorbehaltsgebiet Natur und Land-

schaft.

Neben den Flächen, die ohne erneute Kartierung in die Aktualisierung aufgenommen wer-

den können, wurden anhand der anfangs genannten Kriterien neue Flächen als Vorbe-

haltsgebiete für Natur und Landschaft abgegrenzt. Diese Flächen sind entweder faunistisch

wertvolle Bereiche, oder regional wertvolle Gebiete für Brut- und Rastvögel. Gebiete dieser

Kategorie wurden im aktuellen RROP (2001) noch nicht als Vorbehaltsgebiete gesichert.

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Landkreis Grafschaft Bentheim Teilaktualisierung LRP zur Fortschreibung des RROP LK Grafschaft Bentheim Schlussbericht zu den Abgrenzungsvorschlägen - 44 -

Abb. 11 Ergebnis der Neuabgrenzung der „Vorbehaltsgebiete Natur und Landschaft“

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Landkreis Grafschaft Bentheim Teilaktualisierung LRP zur Fortschreibung des RROP LK Grafschaft Bentheim Schlussbericht zu den Abgrenzungsvorschlägen - 45 -

Tab. 13 „Vorbehaltsgebiete Natur und Landschaft“

Gebietsnr. Bezeichnung Fläche

(ha)

Begründung

VBG1 Covorden-Piccardie-Kanal 968,4 GLBwB 1*

VBG2 Kleinringer Wösten 209,0 Avifauna regional

VBG3 Laarsches Bruch 372,1 Avifauna regional

VBG4

Vechte und Auenbereich Emlichheim bis

Nordhorn 2.236,1 Verbindungsgewässer FGS

VBG5 Lamberg 25,3 LSG 2*

VBG6 Bereich Georgsdorfer Moor 467,6 VBG RROP 2001+

VBG7 Bereich-Dalum-Wietmarscher Moor 416,7 VBG RROP 2001+

VBG8

Umgebungsbereich Moorverlandungsge-

biet Tinholt 149,4 LSGwB 1*

VBG9 Uelsener Berge 3.373,2 LSG 4*, Biotopverbund

VBG10 Wilsumer Moor 49,2 LSG 3*

VBG11 Hopfenbach 230,6 Biotopverbund

VBG12 Osterwiesen 132,4 LSGwB 2*

VBG13 Gebiet um den Windpark Gölenkamp 652,3 Folgenutzung , VBG RROP 2001+

VBG14 Bodenabbauflächen nördlich Uelsen 78,7 Folgenutzung , VBG RROP 2001+

VBG15 Bodenabbauflächen südlich 36,3 Folgenutzung , VBG RROP 2001+

VBG16 Bischofspool 155,5 LSGwB 3*

VBG17 Alte Piccardie 183,7 LSGwB 4*

VBG18 Süd-Nord-Kanal 447,5 GLBwB 1*

VBG19 Lohner Bruch Nord 958,3 Avifauna regional

VBG20 Emstal 1.642,1 LSG 5*, Biotopverbund

VBG21 Lohner Bruch Süd 1.140,8 Avifauna regional

VBG22 Standortübungsplatz Lohne 397,8 teils GLBwB 5*

VBG23 Uelsener Berge II 1.282,7 LSGwB 5*

VBG24 Dinkel 1.004,0 VBG RROP 2001+, Biotopverbund

VBG25 Gut Lage 172,7 LSG 6*, Biotopverbund

VBG26 Nordbecks Graben 163,0 Biotopverbund

VBG27 Rietbecke 89,8 Biotopverbund

VBG28 Bookholt 390,1 Biotopverbund

VBG29 Klausheide 151,6 Biotopverbund

VBG30 Emstal , Ems-Vechte-Kanal 1.270,0 Biotopverbund

VBG31 Ems-Vechte-Kanal 398,4 GLBwB 6*

VBG32 Vechteaue südl. Nordhorn 811,0 GA*

VBG33 Heseper Feld 90,3 Biotopverbund

VBG34 Engdener Wüste 1.119,8 Biotopverbund

VBG35 Rammelbecke 259,7 Biotopverbund

VBG36 Ahlder Bach 125,8 Biotopverbund

VBG37 Isterberg 60,6 ND 14*

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Landkreis Grafschaft Bentheim Teilaktualisierung LRP zur Fortschreibung des RROP LK Grafschaft Bentheim Schlussbericht zu den Abgrenzungsvorschlägen - 46 -

Gebietsnr. Bezeichnung Fläche

(ha)

Begründung

VBG38 GLB-NOH 004 9,7 GLB 2*

VBG39

Vechte und Auenbereich von Schüttorf bis

Ohne 336,1 Verbindungsgewässer FGS

VBG40 NW-Rand Samerott 343,7 faunistisch wB

VBG41 Sieringhoek-Suddendorf 500,1 LSGwB 6*

* Begründung und Nummerierung ist dem Landschaftsrahmenplan Landkreis Grafschaft Bentheim Stand März 1998

entnommen + Begründung ist dem Regionalen Raumordnungsprogramm Landkreis Grafschaft Bentheim Stand 2001 entnommen

(VBG = Vorbehaltsgebiet)

Abkürzung Bedeutung

LSG Landschaftsschutzgebiet

LSGwB Landschaftsschutzgebietswürdiger Bereich

RROP Regionale Raumordnungsprogramm

GLB Geschützter Landschaftsbestandteil

GLBwB Geschützter Landschaftsbestandteil-würdiger Bereich

faunistisch wB faunistisch wertvoller Bereich

GA Gewässer mit Auenbereich

ND Naturdenkmal

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Landkreis Grafschaft Bentheim Teilaktualisierung LRP zur Fortschreibung des RROP LK Grafschaft Bentheim Schlussbericht zu den Abgrenzungsvorschlägen - 47 -

4.5 „Vorranggebiete Natura 2000“

Hier werden lediglich die beim NLWKN vorliegenden Daten nachrichtlich übernommen und

in der folgenden Abbildung dargestellt.

Abb. 12 „Vorranggebiete Natura 2000“ (Quelle: NLWKN, nachrichtliche Übernahme)

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Landkreis Grafschaft Bentheim Teilaktualisierung LRP zur Fortschreibung des RROP LK Grafschaft Bentheim Schlussbericht zu den Abgrenzungsvorschlägen - 48 -

Tab. 14 „Vorranggebiete Natura 2000“

Kennziffer Nr. (Nds.) Bezeichnung Fläche

(ha)

FFH-

Gebiet

VSG

DE3609-303 63 Samerrott 312,6 X

DE3408-401 V13 Dalum-Wietmarscher Moor und

Georgsdorfer Moor

1758,6 X

DE3406-301 56 Itterbecker Heide 108,6 X

DE3507-301 172 Hügelgräberheide Halle-Hesingen 19,8 X

DE3509-401 V57 Heseper Moor, Engdener Wüste 905,8 X

DE3508-331 316 Tillenberge 94,0 X

DE3608-301 58 Syen-Venn 200,5 X

DE3608-331 332 Weiher am Syen-Venn 9,5 X

DE3608-302 59 Bentheimer Wald 779,5 X

DE3609-303 63 Samerott 312,6 X

DE3708-331 353 Kleingewässer Achterberg 2,8 X

DE3708-302 60 Gildehauser Venn 642,0 X

Dezember 2015

Der Verfasser

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Landkreis Grafschaft Bentheim Teilaktualisierung LRP zur Fortschreibung des RROP LK Grafschaft Bentheim Schlussbericht zu den Abgrenzungsvorschlägen - 49 -

5. Literaturverzeichnis

Arbeitsgruppe Boden (1994): Bodenkundliche Kartieranleitung. 4. Auflage, (Hrsg.) Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe. Hannover.

Bayrisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten ELF(Hrsg.)

(1996): Ländliche Entwicklung in Bayern. – Planung von lokalen Bio-topverbundsystemen. Band 2: Anwendung in der Praxis. Schriftenreihe Materialien zur Ländlichen Entwicklung 32.

Bezzel, E. (1985). Kompendium der Vogel Mitteleuropas. Aula-Verlag.

Burkhardt, R., Baier, H., Bendzko, U., Bierhals, E., Finck, P., Liegl, A., Mast, R., Mir-bach, E., Nagler, A., Pardey, A., Riecken, U., Sachteleben, J., Schneider, A., Szekely, S., Ullrich, K., Van hengel, u. Zeltner, U. & Zimmermann, F. (2004): Empfehlungen zur Umsetzung des § 3 BNatSchG "Biotopver-bund". Naturschutz und Biologische Vielfalt 2, 84 S.

Flade, M. (1994). Die Brutvogelgemeinschaften Mittel-und Norddeutschlands: Grund-lagen für den Gebrauch vogelkundlicher Daten in der Landschaftsplanung. Eching: IHW-Verlag.

Fuchs, D., Hänel, K., Lipski, A., Reich, M., Finck, P. & Riecken, U. (2010): Länder-übergreifender Biotopverbund in Deutschland. Grundlagen und Fachkon-zept. Naturschutz und Biologische Vielfalt 96, 191 S.

Glutz von Blotzheim, U. & K.M. Bauer (1980): Handbuch der Vögel Mitteleuropas. Columbioformes-Piciformes. Bd. 9. Wiesbaden.

Hänel, K. (2006): Habitatverbundsysteme auf überörtlicher Ebene. HABITAT-NET – ein vektorbasierter GIS-Algorithmus als Planungshilfe. – Naturschutz und Landschaftsplanung 8: 237-244.

Jedicke, E. (1994): Biotopverbund – Grundlagen und Maßnahmen einer neuen Na-turschutzstrategie. 2., neubearbeitete und erweiterte Auflage. Eugen Ul-mer, Stuttgart, 287 S.

Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz, Nordrhein-Westfalen LANUV (2015): Fachinformationssystem: „Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen“. Online im Internet: URL: http://www.naturschutzinformationen-nrw.de/artenschutz/de/arten/gruppe/voegel/liste [29.09.2015]

Landesamt für Statistik Niedersachsen (2014): Monatliche Bevölkerungsveränderun-

gen der kreisfreien Städte und Landkreise, Stand Oktober 2014. Online im Internet: URL:http://www.statistik.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=25688&article_id=87673&_psmand=40 [25.08.2015].

Landkreis Grafschaft Bentheim (2001): Regionales Raumordnungsprogramm für den

Landkreis Grafschaft Bentheim 2001. Zeichnerische Darstellung.

Page 54: Landkreis Grafschaft Bentheim...Landkreis Grafschaft Bentheim Teilaktualisierung des LRP zur Fortschreibung des RROP Grafschaft Bentheim Schlussbericht zu den Gebietsabgrenzungen -

Landkreis Grafschaft Bentheim Teilaktualisierung LRP zur Fortschreibung des RROP LK Grafschaft Bentheim Schlussbericht zu den Abgrenzungsvorschlägen - 50 -

Landkreis Grafschaft Bentheim (1998): Landschaftsrahmenplan Grafschaft

Bentheim. Fachbereich Bau und Umwelt, Nordhorn 1998, 256 S. Landkreis Stade (2014): Landschaftsrahmenplan für den Landkreis Stade Neuauf-

stellung 2014. Online im Internet: URL: http://www.landkreis-stade.de/portal/seiten/der-landschaftsrahmenplan-901000474-20350.html [25.08.2015].

Mildenberger, H. (1982): Die Vögel des Rheinlandes, Bd. 1: Seetaucher bis Alken (Gaviiformes - Alcidae). Beitr. zur Avifauna des Rheinlandes Heft 16-18. Düsseldorf.

Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz

(Hrsg.)(NLWKN) (2008): Leitfaden Maßnahmenplanung Oberflächenge-wässer. Teil A Fließgewässer – Hydromorphologie. Empfehlungen zur Auswahl, Prioritätensetzung und Umsetzung von Maßnahmen zur Ent-wicklung der niedersächsischen Fließgewässer.

Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (Hrsg.)(NLWKN) (2011): Niedersächsische Strategie zum Arten- und Bio-topschutz – Vollzugshinweise für Arten und Lebensraumtypen. Online im Internet: URL: http://www.nlwkn.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=8083&article_id=46103&_psmand=26#Vogelarten [Juli 2015].

Niedersächsischer Landkreistag e.V. (2010): Planzeichen in der Regionalplanung -

Arbeitshilfe. Grundlagen, Hinweise und Materialien für die zeichnerische Darstellung der Regionalen Raumordnungsprogramme in Niedersachsen. Hannover.

Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz (Hrsg.) (MU-

Niedersachsen) (2012): Empfehlung für eine niedersächsische Klimaan-passungsstrategie. 170 S. Online im Internet: URL: http://www.umwelt.niedersachsen.de/klimaschutz/aktuelles/107128.html [25.08.2015].

Ranius, T. & J. Heding (2001): The dispersal rate of a beetle, Osmoderma eremita,

living in tree hollows. Oecologia 126: 363-70. Region Hannover (2013): Landschaftsrahmenplan der Region Hannover. Online im

Internet: URL: http://www.hannover.de/Leben-in-der-Region-Hannover/Umwelt/Naturschutz/Landschaftsrahmenplan-der-Region-Hannover [25.08.2015].

RPM für Umwelt (1991): Planung vernetzter Biotopsysteme - Beispiel Landkreis

Altenkirchen.

Page 55: Landkreis Grafschaft Bentheim...Landkreis Grafschaft Bentheim Teilaktualisierung des LRP zur Fortschreibung des RROP Grafschaft Bentheim Schlussbericht zu den Gebietsabgrenzungen -

Landkreis Grafschaft Bentheim Teilaktualisierung LRP zur Fortschreibung des RROP LK Grafschaft Bentheim Schlussbericht zu den Abgrenzungsvorschlägen - 51 -

Anlage 1: Angepasstes Zielartenkonzept für die Auswahl von Flächen für den Biotopverbund

Lebens-

raum

Art wiss. Name Priorität

als Ziel-

art für

den BV

Gefährdungsrad

(NS)

Priorität (nds.

Strategie zum

Arten- und Bio-

topschutz)

landesweites

Schwerpunkt-

vorkommen im

LK

Gebiet mit Priorität

für Umsetzung von

Schutzmaßnahmen

VSG- oder

FFH-

wertbest.

Art

Biotop- und Rauman-

spruch

max. Verbunddistan-

zen /Pufferzonen

Quelle Vagilitäts-

kategorie

FL Teichfledermaus Myotis dasycneme hoch höchste Priorität X zweite Priorität Jagdgebiete im Radius

von 20 km um Quartier

NLWKN

2011

FL Aal Anguilla anguilla sehr

hoch

stark gefährdet Priorität höchste Priorität

FL Steinbeißer Cobitis taenia sehr

hoch

gefährdet Priorität höchste Priorität

FL, FOf Große Moosjungfer Leucorrhinia

pectoralis

stark gefährdet höchste Priorität ja

FL Froschkraut Luronium natans hoch stark gefährdet höchste Priorität X

FL Eisvogel Alcedo atthis hoch gefährdet Priorität zweite Priorität

FL, FOf Laubfrosch Hyla arborea niedrig stark gefährdet Priorität vor 1994 200 - 500 qm, auch

1.000 qm

5 - 12 km PAN 2011 II - III

FOf Uferschnepfe Limosa limosa sehr

hoch

stark gefährdet höchste Priorität X erste Priorität 10 ha (1 - 4 BP) LANUV 2015

FOf Rotschenkel Tringa totanus sehr

hoch

stark gefährdet höchste Priorität erste & zweite Priorität VSG

FOf Löffelente Anas clypeata sehr

hoch

stark gefährdet höchste Priorität X ja Mindestareal mittelgroße

Vogelarten 1.000 ha

Mittelgroße Vogelarten

5 - 10 km; Wasservögel

100 km

Jedicke 1994 II - III

FOf Bekassine Gallinago gallinago sehr

hoch

stark gefährdet höchste Priorität X zweite Priorität 1 BP auf 1,5 ha bei güns-

tigen Vorrs.; 1 BP auf 7 ha

bei ungünstigen Vorrs.;

Mindestareal Population

10 ha

10 km Jedicke 1994 III

FOf Kleine Bartfledermaus Myotis mystacinus sehr

hoch

stark gefährdet höchste Priorität sonstige Vor-

kommen

zweite Priorität aufgrund hoher Mobilität

(Quartierwechsel) auf

ausreichende Anzahl

Wochenstuben angewie-

sen; aus Biotopvernetzung

angewiesen

Jagdgebiete 3 km-

Radius, selten auch 10

km

NLWKN

2011

II

FOf Großer Brachvogel Numenius arquata sehr

hoch

stark gefährdet höchste Priorität X erste Priorität VSG 200 - 250 ha (Population) 10 km BayStMELF

1996

II

FOf Goldregenpfeiffer Pluvialis apricaria sehr

hoch

vom Aussterben

bedroht

höchste Priorität zweite Priorität VSG Mindestareal Kleinvogelar-

ten 20 -100 ha

Kleinvögel 10 - 25 km Jedicke 1994 III

FOf Kiebitz Vanellus vanellus sehr

hoch

gefährdet höchste Priorität erste Priorität VSG 0,3 - 3 ha Mittelgroße Vogelarten

5 - 10 km

PAN 2011 II

W Wespenbussard Pernis apivorus sehr

hoch

gefährdet Priorität X ja mehrere qkm (mind.

1.000 ha) Bruthabitat 15 -

150 ha, Jagdgebiet Weib-

chen 4-4,5 ha

Mildenberger

1982

III

W Wendehals Jynx torquilla hoch vom Erlöschen

bedroht

höchste Priorität zweite Priorität 10 - 30 ha pro BP Flade 1994 II

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Landkreis Grafschaft Bentheim Teilaktualisierung LRP zur Fortschreibung des RROP LK Grafschaft Bentheim Schlussbericht zu den Abgrenzungsvorschlägen - 52 -

Lebens-

raum

Art wiss. Name Priorität

als Ziel-

art für

den BV

Gefährdungsrad

(NS)

Priorität (nds.

Strategie zum

Arten- und Bio-

topschutz)

landesweites

Schwerpunkt-

vorkommen im

LK

Gebiet mit Priorität

für Umsetzung von

Schutzmaßnahmen

VSG- oder

FFH-

wertbest.

Art

Biotop- und Rauman-

spruch

max. Verbunddistan-

zen /Pufferzonen

Quelle Vagilitäts-

kategorie

W Kleinspecht Dryobates mino niedrig gefährdet Priorität zweite Priorität

II - III

W Grünspecht Picus viridis niedrig gefährdet Priorität zweite Priorität 50 ha, Biotopkomplex 320

- 530 ha

Mittelgroße Vogelarten

5 - 10 km

BayStMELF

1996, Bezzel

1985

II

W Großer Abendsegler Nyctalus noctula sehr

hoch

stark gefährdet höchste Priorität erste Priorität FFH sehr ortstreu, nutzen oft

mehrere Quartiere im

Verbund;

100 km-Radius um

Winterquartier;

Jagdausflüge bis 26 km

entfernt

NLWKN

2011

III

W Eremit Osmoderma ere-

mita

sehr

hoch

höchste Priorität X inselartiges Vorkommen,

fragmentiert, an Totholz

gebunden (Laubwald)

sehr geringes Ausbrei-

tungsverhalten; ein

Eremitenbaum, dichtes

Brutbaumangebot; 200

m

Ranius &

Heding 2001

I

W Steinkauz Athene noctua hoch vom Erlöschen

bedroht

Priorität zweite Priorität mittl. Nahrungsareal 5 –

50 ha; Jagdrevier BP ca.

50 ha

LANUV 2015 II

W Bechsteinfledermaus Myotis bechsteinii sehr

hoch

stark gefährdet höchste Priorität X dritte Priorität FFH 3 - 100 ha (LANUV) Aktionsradius 1 - 2 km

um Quartier

NLWKN

2011

II

W, Fl Große Bartfleder-

maus

Myotis brandtii sehr

hoch

stark gefährdet höchste Priorität sonstige Vor-

kommen

zweite Priorität aufgrund hoher Mobilität

(Quartierwechsel) auf

ausreichende Anzahl

Wochenstuben angewie-

sen; aus Biotopvernetzung

angewiesen; Aktionsraum

einer Wochenstube bis

100 km2 ha möglich

Jagdgebiete 7 - 11 km

von Quartieren entfernt

LANUV 2015 II

Abkürzungen: Fl = Fließgewässer; FOf = Feuchtes Offenland; W = Wald

fett = Zielarten des bundesweiten Zielartenkonzeptes