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Datum des Eingangs: 16.09.2016 / Ausgegeben: 16.09.2016 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/5088 Konzept der Landesregierung Gesundheitscampus Brandenburg (gemäß Beschluss des Landtages vom 12. Juni 2015 - Drucksache 6/1602-B)

Landtag Brandenburg Drucksache 6/5088 GeCa.pdf · Der Gesundheitscampus Brandenburg wird die im Konzept herausgearbeiteten Herausforderungen in Brandenburg nicht allein lösen können,

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Datum des Eingangs: 16.09.2016 / Ausgegeben: 16.09.2016

Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode

Drucksache 6/5088

Konzept der Landesregierung

Gesundheitscampus Brandenburg

(gemäß Beschluss des Landtages vom 12. Juni 2015 - Drucksache 6/1602-B)

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Gesundheitscampus

Brandenburg – Konzept

August 15

2016

Gesundheitsforschung stärken – hochwertige medizinische Forschung sichern

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Inhalt

I. Zusammenfassung 1

II. Einleitung 3

III. Die landespolitischen Zielsetzungen im Gesundheits- und Pflegebereich 4

1. Die landespolitischen Zielsetzungen in der Gesundheitsversorgung............................................................... 4

2. Die landespolitischen Zielsetzungen im Pflegebereich .................................................................................... 5

3. Gemeinsame Innovationsstrategie Berlin-Brandenburg und Regionale Innovationsstrategie des Landes

Brandenburg ........................................................................................................................................................ 5

4. Die landespolitischen Zielsetzungen und Erwartungen im Gesundheitsbereich an die Hochschulen ............. 6

4.1 Wissens- und Technologietransfer einschließlich innovativer Gründungen ............................................ 6

4.2 Fachkräftesicherung ................................................................................................................................ 7

4.3 Grundlagenforschung und Kritische Massen .......................................................................................... 8

IV. Aktuelle Herausforderungen in Brandenburg mit Auswirkungen auf den Gesundheits- und Pflegebereich

9

1. Die demografische Entwicklung in Brandenburg ............................................................................................. 9

2. Die gesundheitliche Entwicklung in Brandenburg .......................................................................................... 11

2.1 Mortalitäts- und Morbiditätsprävalenzen ............................................................................................... 11

2.2 Behinderungen und Pflegebedürftigkeit ................................................................................................ 14

3. Die Fachkräftesituation im Gesundheitsbereich ............................................................................................ 15

3.1 Ausgebildete Ärztinnen und Ärzte im Land Brandenburg ...................................................................... 15

3.2 Fachkräftesituation in den Therapieberufen .......................................................................................... 17

3.3 Akademisierung von Pflege- und Therapieberufen ............................................................................... 17

4. Zusammenfassung ........................................................................................................................................ 19

V. Gute Voraussetzungen zur Schaffung eines Gesundheitscampus in Brandenburg 21

1. Gute Voraussetzungen an den Hochschulen ................................................................................................ 21

1.1 Die Neuordnung der Hochschulregion Lausitz – die Brandenburgische Technische Universität Cottbus-

Senftenberg ................................................................................................................................................... 21

1.2 Der Aufbau der Gesundheitswissenschaften an der Universität Potsdam ............................................ 22

1.3 Die Gründung der staatlich anerkannten Medizinischen Hochschule Brandenburg .............................. 23

1.4 Technische Hochschule Wildau ............................................................................................................ 23

1.5 Die Fachhochschule Potsdam ............................................................................................................... 24

1.6 Die Technische Hochschule Brandenburg ............................................................................................ 24

1.7 Hochschule für Nachhaltige Entwicklung Eberswalde (HNEE) ............................................................. 25

2. Gute Voraussetzungen an außeruniversitären Forschungseinrichtungen in Brandenburg ........................... 25

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2.1 Das Deutsche Institut für Ernährungsforschung Potsdam-Rehbrücke (DIfE) ........................................ 25

2.2 Das Fraunhofer-Institut für Zelltherapie und Immunologie IZI – Institutsteil Bioanalytik und Bioprozesse (IZI-

BB) .............................................................................................................................................................. 25

2.3 Helmholtz-Zentrum Geestacht Zentrum für Material- und Küstenforschung – Institut für Biomaterialforschung

(HZG) ............................................................................................................................................................ 26

2.4 Innovations for High Performance Microelectronics GmbH- Leibniz- Institut für innovative Mikroelektronik

(IHP) .............................................................................................................................................................. 26

2.5 Max-Planck-Institut für Kolloid- und Grenzflächenforschung (MPI) ....................................................... 27

2.6 Fraunhofer–Institut für angewandte Polymerforschung (IAP) ............................................................... 27

2.7 Hasso-Plattner-Institut für Softwaresystemtechnik GmbH (HPI) ........................................................... 28

3. Die Zusammenarbeit mit Kammern, Verbänden und weiteren Einrichtungen im Land ................................. 28

VI. Chancen und Möglichkeiten eines Gesundheitscampus Brandenburg 31

1. Im Bereich der Fachkräftesicherung .............................................................................................................. 31

2. Im Bereich der medizinischen und pflegerischen Versorgung ....................................................................... 31

3. Bei der Erforschung der Medizin und Gesundheit des Alterns ...................................................................... 32

4. Bezogen auf die Stärkung der Wissenschafts- und Forschungslandschaft in Brandenburg ......................... 33

5. Im Bereich Transfer und Translation ............................................................................................................. 34

6. Bezogen auf die Einbindung der Medizinischen Hochschule Brandenburg in das Hochschul-system Brandenburg

....................................................................................................................................................................... 34

VII. Der Aufbau des Gesundheitscampus 35

1. Die Pilotphase ............................................................................................................................................... 35

1.1 Einrichtung einer Geschäftsstelle .......................................................................................................... 36

1.2 Errichtung einer Plattform ...................................................................................................................... 36

1.3 Gemeinsame Forschung ....................................................................................................................... 37

1.4 Abstimmung eines Kooperationsvertrages zwischen den Trägerhochschulen ..................................... 39

1.5 Die Erarbeitung und Abstimmung eines Entwicklungskonzepts ............................................................ 39

1.6 Die Erarbeitung und Abstimmung der erforderlichen Ordnungen für die gemeinsame Einrichtung ...... 40

1.7 Die Erarbeitung eines Personalkonzepts .............................................................................................. 40

1.8 Konzept zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses ............................................................. 40

1.9 Etablierung eines wissenschaftlichen Beirats........................................................................................ 42

1.10 Die Ausstattung des Gesundheitscampus Brandenburg in der Pilotphase ........................................... 42

1.11 Unterstützung des Aufbaus durch eine interministerielle Arbeitsgruppe ............................................... 42

1.12 Struktur des Gesundheitscampus in der Pilotphase .............................................................................. 42

2. Die Aufbauphase ........................................................................................................................................... 43

2.1 Organe der gemeinsamen Einrichtung .................................................................................................. 44

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2.2 Bereiche der Zusammenarbeit und erforderliche Regelungsgegenstände einer Kooperationsvereinbarung

.............................................................................................................................................................. 44

2.3 Mitgliedschaften in der gemeinsamen Einrichtung ................................................................................ 46

VIII. Anlagen 47

1. Kooperationsvertrag zwischen den Trägerhochschulen ................................................................................ 47

2. Übersicht über die Verbundforschungsvorhaben........................................................................................... 47

3. Chronologie zum Aufbau des Gesundheitscampus Brandenburg ................................................................. 47

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I. Zusammenfassung Mit dem Beschluss des Landtages zur Gründung des Gesundheitscampus Brandenburg vom 12. Juni 2015

wurden folgende Ziele verknüpft, einen Beitrag zu leisten für die:

1. Fachkräftesicherung,

2. gute medizinische und pflegerische Versorgung in Brandenburg,

3. Erforschung der Medizin und Gesundheit des Alterns,

4. Stärkung der Wissenschafts- und Forschungslandschaft in Brandenburg,

5. Einbindung der Medizinischen Hochschule Brandenburg in das Hochschulsystem des Landes und

Stärkung der Zusammenarbeit mit den außeruniversitären Forschungseinrichtungen im Land

Brandenburg.

Darüber hinaus existieren landespolitische Zielsetzungen im Gesundheits- und Pflegebereich, welche sich

beispielsweise in der Cluster- und Innovationsstrategie und dem Hochschulentwicklungsplan widerspiegeln.

Ein stärkerer Wissens- und Technologietransfer, Ausbildung und Sicherung qualifizierter Fachkräfte und der

verstärkte Ausbau von substanzieller Grundlagenforschung werden hier angestrebt.

Mit seinem Beschluss reagierte der Landtag unter anderem auch auf die besonderen Herausforderungen,

die sich für das Land Brandenburg aus nachteiligen demografischen und gesundheitlichen Entwicklungen

ergeben und weiterhin prognostiziert werden. Hierzu gehören der Rückgang der Bevölkerung sowie die

Zunahme älterer Menschen mit einem damit einhergehenden Wachstum altersassoziierter Erkrankungen und

einer in Brandenburg erhöhten Pflegebedürftigkeit. Auch im bundesweiten Vergleich der Morbiditäts- und

Mortalitätsstatistiken sind die Herausforderungen für Brandenburg besonders groß. Hinzu kommen große

Herausforderungen in der medizinischen und pflegerischen Versorgung, welche zusätzlich starken regionalen

Schwankungen unterliegen. Das langjährige Nichtvorhandensein einer koordinierten Gesundheitsforschung

kann hierbei als verstärkender Faktor nicht ausgeschlossen werden. Der kontinuierliche Bedarf an alternativen

Versorgungsmodellen, Grundlagen-, Ursachen- und Versorgungsforschung wird vor diesem Hintergrund

überaus deutlich.

Die positiven Entwicklungen der letzten Jahre im Bereich der medizinnahen Forschung und Lehre an den

Brandenburger Hochschulen sind ein wichtiger Schritt, um den genannten Problemen entgegenzutreten.

Hinzu kommen Forschungsaktivitäten namhafter außeruniversitärer Forschungseinrichtungen, die ebenfalls

auf medizin- und gesundheitswissenschaftlichen Gebieten angesiedelt sind. Weitere fachliche Expertise findet

sich bei Landesverbänden, -kammern und weiteren Einrichtungen.

All diese Faktoren stellen gute Voraussetzungen für die Schaffung eines Gesundheitscampus Brandenburg

dar. Da einige der Herausforderungen in den Aufgabenbereich mehrerer Landesressorts fallen, ist hier eine

enge Zusammenarbeit nötig. Der Gesundheitscampus Brandenburg wird die im Konzept herausgearbeiteten

Herausforderungen in Brandenburg nicht allein lösen können, sondern flankiert die schon im MASGF in den

Bereichen der Pflege (Pflegeinitiative) und Krankenversorgung (Bedarfsanpassung von Krankenhausprofilen

und -standorten) ergriffenen Maßnahmen. Er hat zudem das Potential, hier einen wichtigen Beitrag zu leisten

und Impulse für die Zukunft zu setzen. Hierfür sieht der Regierungsentwurf zum Haushalt der Landesregierung

2017 und 2018 und für die Finanzplanungsjahre 2017 bis 2020 zweckgebunden 15,5 Mio. Euro vor, ohne die

Hochschuletats zu belasten.

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Mit Unterzeichnung des Kooperationsvertrages am 23.06.2016 vereinbarten die Trägerhochschulen

Universität Potsdam, Brandenburgische Technische Universität Cottbus-Senftenberg und Medizinische

Hochschule Brandenburg den Aufbau des Gesundheitscampus in zwei Stufen. Die zweijährige Pilotphase,

welche durch eine Geschäftsstelle als Stabsstelle bei der für die Hochschulen zuständigen obersten

Landesbehörde koordiniert wird, umfasst den Aufbau eines hochschulübergreifenden Netzwerks der

Trägerhochschulen in Kooperation mit außeruniversitären Forschungseinrichtungen, darunter:

Deutsches Institut für Ernährungsforschung Potsdam-Rehbrücke (DIfE),

Fraunhofer-Institut für Zelltherapie und Immunologie (Fraunhofer IZI), Institutsteil Potsdam-Golm,

Helmholtz-Zentrum Geesthacht Zentrum für Material- und Küstenforschung (HZG), Institut für Biomaterialforschung, Teltow,

IHP GmbH – Leibniz-Institut für innovative Mikroelektronik, Frankfurt (Oder) und

das Max-Planck-Institut für Kolloid- und Grenzflächenforschung, Potsdam-Golm,

weiteren Hochschulen, darunter:

die Technische Hochschule Wildau,

die Technische Hochschule Brandenburg und

die Fachhochschule Potsdam sowie

weiteren Partnern aus Wirtschaft und dem Gesundheitssektor. Weitere Arbeitsbereiche sind der Aufbau des

Forschungsschwerpunkts „Medizin und Gesundheit des Alterns“, die Erarbeitung und Abstimmung von

Konzepten zum Aufbau einer gemeinsamen Einrichtung, zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses

und zur Personalplanung, die Erarbeitung und Abstimmung einer Promotions- und Habilitationsordnung sowie

von weiteren erforderlichen Ordnungen der gemeinsamen Einrichtung und die Etablierung eines

wissenschaftlichen Beirates.

Die anschließende Aufbauphase umfasst die Gründung einer gemeinsamen Einrichtung der Partner nach

dem Brandenburgischen Hochschulgesetz. Hierbei wird die Gründung eines gemeinsamen Fachbereichs

angestrebt, der dann einen fachbezogenen Namen tragen soll (z.B. Fachbereich für

Gesundheitswissenschaften oder auch Brandenburg Health Science and Research Center). Der Aufbau der

Gremien und einer Leitungsstruktur der gemeinsamen Einrichtung, die stufenweise Berufung von

Professorinnen und Professoren sowie die Einrichtung einer Ethikkommission sind hier Gegenstand der

konzeptionellen Planung.

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II. Einleitung Am 12. Juni 2015 hat der Landtag in seinem Beschluss „Gesundheitsforschung stärken – hochwertige

medizinische Versorgung sichern“ den stufenweisen Aufbau des Gesundheitscampus Brandenburg bis 2019

begrüßt und die Einrichtung von mindestens zwölf zusätzlichen Professuren hierfür beschlossen. Mit der

Initiative sollen die universitäre Forschung und Ausbildung im Bereich der Medizin- und Gesundheitsforschung

durch einen überregional sichtbaren Forschungsverbund gestärkt und ein Netzwerk aus Hochschulen,

außeruniversitären Forschungseinrichtungen, Kliniken und weiteren im Gesundheitsbereich tätigen Akteuren

entstehen. Dabei greift der Begriff des Gesundheitscampus zugleich die Empfehlungen des Wissenschaftsrats

zu hochschulischen Qualifikationen für das Gesundheitswesen auf1.

Mit der Einrichtung eines Gesundheitscampus verbindet das Land folgende Erwartungen:

1. Fachkräftesicherung: Der Gesundheitscampus fördert die praxisbezogene Aus- und Weiterbildung von

Ärztinnen und Ärzten und weiterem medizinischen Fachpersonal. Die Einbindung der Kliniken in den

Regionen schon in frühe Ausbildungsabschnitte soll in der Fläche u.a. dazu führen, dass Ärztinnen und Ärzte

aus allen Fachrichtungen im Land bleiben.

2. Gute medizinische und pflegerische Versorgung in Brandenburg: Im Gesundheitscampus werden

Zukunftssysteme in der Diagnostik entwickelt, die zu den Patientinnen und Patienten kommen, so dass weite

Anfahrtswege zur Ärztin oder zum Arzt, die ältere Menschen häufig belasten, in vielen Fällen vermeidbar

werden und ein gleicher Zugang zu ärztlicher Versorgung sichergestellt werden kann. Zudem wird es darum

gehen, neue Versorgungsformen in den Blick zu nehmen und die Einsatzmöglichkeiten akademisch

ausgebildeter Pflegekräfte in neuen Berufsbildern zu fördern.

3. Erforschung der Medizin und Gesundheit des Alterns: Die grundlegende Erforschung von

Zivilisationskrankheiten, die im Alter gehäuft auftreten mit ihren Ursachen, ihrer Prävention und Diagnostik

wird es ermöglichen, neue Behandlungswege zu finden und den Herausforderungen der demographischen

Entwicklung zu begegnen.

4. Stärkung der Wissenschafts- und Forschungslandschaft in Brandenburg: Durch den Aufbau eines

Forschungsverbunds können substanzielle Drittmittel eingeworben werden und könnte Brandenburg zukünftig

stärker an nationalen und internationalen Förderprogrammen partizipieren.

5. Einbindung der Medizinischen Hochschule Brandenburg in das Hochschulsystem des Landes:

Durch die Gründung eines Gesundheitscampus und die damit verbundene Möglichkeit gemeinsamer

Forschungs- und Lehrkooperationen wird die Medizinische Hochschule Brandenburg mit ihrem Netzwerk aus

Kliniken und Lehrpraxen in ein Netzwerk etablierter Hochschulen eingebunden.

1 Empfehlungen zu hochschulischen Qualifikationen für das Gesundheitswesen, Drs. 2411-12, Berlin, 13.07.2012.

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III. Die landespolitischen Zielsetzungen im Gesundheits- und Pflegebereich Das Konzept für den Gesundheitscampus fügt sich in die landespolitischen Zielsetzungen im Bereich von

Gesundheit und Pflege ein.

1. Die landespolitischen Zielsetzungen in der Gesundheitsversorgung

Den Auswirkungen einer alternden Gesellschaft auf die Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen muss

vor dem Hintergrund Rechnung getragen werden, dass etwa zwei Drittel aller Krankenhausleistungen von

Menschen im höheren Lebensalter benötigt werden. Das Angebot wurde vor allem in der Geriatrie, in der

Inneren Medizin und Neurologie deshalb im Planungszeitraum 2014 - 2020 deutlich erhöht. Auch ist die

Tatsache zu berücksichtigen, dass künftig in fast allen Regionen des Landes immer weniger Frauen

geburtshilflich zu versorgen sind und immer weniger Kinder in den pädiatrischen Stationen des Landes

behandelt werden müssen. Trotz dieser Entwicklungen ist die Versorgung im Land sicher zu stellen.

Ein wichtiges Ziel ist weiter die flächendeckende Versorgung mit Krankenhausleistungen. Zur

bedarfsgerechten Versorgung der Bevölkerung müssen auch die Profile und Standorte der Krankenhäuser

den sich veränderten Bedingungen angepasst werden.

Für Brandenburg geht es nicht um einen Abbau von Krankenhäusern, sondern um einen Umbau der

Standorte zu modernen sektorenübergreifenden Gesundheitsanbietern2.

Mit der Fortschreibung des Dritten Krankenhausplans 2014 wurde eine solide Grundlage geschaffen. Auf der

Basis dieser stabilen stationären Versorgung müssen neue Wege gesucht und beschritten werden. In den

ländlichen Regionen des Landes sind die erreichbaren Ressourcen an medizinischer Behandlung zu bündeln,

indem das Angebot der Krankenhäuser noch stärker für die ambulante Versorgung geöffnet wird und

sektorenübergreifende Versorgungsformen stärker befördert werden. Die künftige Sicherstellung der

medizinischen Versorgung im ganzen Land wird nur gelingen, wenn die vorhandenen Ressourcen klug und

gemeinsam eingesetzt werden, sodass die medizinischen Leistungen auch für strukturschwächere ländliche

Regionen in guter Qualität angeboten und angemessen finanziert werden.

Hierfür bedarf es innovativer Ideen und Lösungen und vor allem des Engagements aller im

Gesundheitsbereich Tätigen und Verantwortlichen. Erforderlich ist der Ausbau der bereits bestehenden

erfolgreichen Kooperationen zwischen den Krankenhäusern in Brandenburg. Ebenso steht die Entwicklung

neuer Konzepte und Ideen zur Vernetzung der gesamten Versorgungsangebote auf der Tagesordnung. Dies

umfasst die Vor- und Nachsorge, die stationäre und ambulante - einschließlich der pflegerischen -

Versorgung, die Rehabilitation und die häusliche Versorgung. Dazu können Projekte des Innovationsfonds

und des Gesundheitscampus einen wichtigen Beitrag sowohl als Versorgungs- als auch als

2 Zum einen wurden die notwendigen Bettenkapazitäten 2014 neu ermittelt. Dabei wurden in vielen Fachgebieten und Standorten Betten abgebaut, aber auch

teilweise aufgebaut (in den aufgrund der demographischen und medizinischen Entwicklungen verstärkt nachgefragten Leistungsbereichen – insbesondere Innere

Medizin, Geriatrie, Psychiatrie). So wurden die Angebotskapazitäten in jedem Versorgungsgebiet neu strukturiert. Insgesamt wurden rund 1.300 Betten abgebaut,

aber rund 1.300 Betten andernorts oder in anderen Fachdisziplinen aufgebaut. Damit wurde jedes fünfte Bett „bewegt“. Die so „bewegten“ 2.600 Betten lassen

schon für sich die tief greifenden Strukturverschiebungen in der Versorgung erkennen.

Zum anderen wurde zur Sicherung und Stärkung der flächendeckenden Versorgung die teilstationäre Versorgung deutlich gestärkt. Eine Ausweitung der

teilstationären Angebote wurde insbesondere in den Fachgebieten Innere Medizin, Geriatrie, Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie, Neurologie und

Psychiatrie und Psychotherapie vorgenommen. 2016 wurde zusätzlich ein landesweites Angebot an psychosomatischen Leistungen geschaffen. Auf diese Weise

wird auch dem Ziel der Vernetzung zwischen den Sektoren und damit insbesondere in den für Kinder und Jugendliche relevanten Fachgebieten einer stärkeren

Verzahnung der vorhandenen Behandlungs- und Hilfsangebote Rechnung getragen.

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Forschungsvorhaben leisten. Eine konsequente Digitalisierung und Vernetzung der Akteurinnen und Akteure

im Brandenburgischen Gesundheitswesen eröffnet hier die Chancen, Behandlungs- bzw.

Versorgungsprozesse signifikant (qualitativ) zu verbessern, Datenschutz und -sicherheit für sensible

Patientendaten zu stärken sowie Wirtschaftlichkeit und Transparenz zu erhöhen. Innovative Lösungen bieten

hierbei auch der Brandenburgischen Gesundheits(-IT-)wirtschaft die Chance auf eine nachhaltige positive

Weiterentwicklung.

2. Die landespolitischen Zielsetzungen im Pflegebereich

Die Sicherung der pflegerischen Versorgung ist eine der zentralen sozialpolitischen Herausforderungen, vor

der Brandenburg steht. Der Handlungsdruck ist im Land besonders hoch, weil der demografische Wandel

besonders stark ausgeprägt ist und dazu die Pflegeprävalenz (Anteil pflegebedürftiger Menschen in ihrer

Altersgruppe) überdurchschnittlich hoch ist (genauere Darstellung unter 2.2)

Bei gleichbleibenden Verhältnissen und unter Berücksichtigung der jüngsten Bevölkerungsprognose für das

Land Brandenburg würde die Anzahl pflegebedürftiger Menschen bis 2040 auf fast 174.000 und der Anteil

Pflegebedürftiger an der Bevölkerung auf 8% ansteigen. Das vorrangige Problem hierbei ist die personelle

Absicherung der Pflege.

Die 2014 veröffentlichte „Brandenburger Fachkräftestudie Pflege“ hat den dargestellten Handlungsdruck

deutlich gemacht, aber auch mit Handlungsmöglichkeiten des Landes und anderen Akteuren aufgezeigt.

Danach hat besondere Priorität die Verringerung der Pflegeprävalenz, also Strategien zur Verzögerung,

Verringerung oder Verhinderung des Eintritts von Pflegebedürftigkeit. Das Land setzt dabei auf

sozialräumliche Ansätze, da die Menschen ganz überwiegend –das belegen Umfragen- im Alter in ihrer

bisherigen Wohnung oder zumindest im angestammten Wohnumfeld verbleiben wollen. Neben den

Verbesserungen im Lebensumfeld die oder der Betroffenen kommt der gesundheitlichen Versorgung eine

Schlüsselstellung bei der Senkung der Pflegeprävalenz zu. In aller Regel sind pflegebedürftige Menschen

mehrfach chronisch erkrankt. Frühzeitige Diagnostik und Therapie sind ebenso relevant wie die Vermeidung

unnötiger und für die pflegebedürftigen Menschen häufig stark belastender Krankenhausaufenthalte. Neben

dem strategischen Ziel der Pflegeprävention sind prioritäre Handlungsempfehlungen der Brandenburger

Fachkräftestudie Pflege

eine Verbesserung der Beratung und Unterstützung pflegender Angehöriger,

der Ausbau intelligenter, vernetzter und sozialräumlicher Pflegestrukturen sowie

die Verbesserung der Ausbildungs- und Beschäftigungsbedingungen in der Pflege.

Das Land hat entsprechend eines Auftrags des Landtags 2015 eine Pflegeoffensive gestartet.

3. Gemeinsame Innovationsstrategie Berlin-Brandenburg und Regionale Innovationsstrategie des

Landes Brandenburg

Die Landesregierung hat ihre Wirtschafts- und Innovationspolitik an den Clustern und Masterplänen der

Gemeinsamen Innovationsstrategie Berlin-Brandenburg (innoBB) und der Regionalen Innovationsstrategie

des Landes Brandenburg (innoBB plus) ausgerichtet. Auf diese Weise verfolgt sie das Ziel, durch den Aufbau

eines innovationsfördernden Umfelds das wirtschaftliche Wachstum zu verbessern, attraktive Arbeitsplätze zu

schaffen sowie die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Landes zu befördern. Um dies zu erreichen, ist ein

integrativer, ganzheitlicher Innovationsansatz notwendig, der den gesamten Innovationsprozess von der

Wissensgenerierung über den Wissenstransfer bis hin zur Wissensverwertung umfasst. Die Zusammenarbeit

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der Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen des Landes Brandenburg mit der

regionalen Wirtschaft sollte weiter aufgebaut werden. Hierfür ist es notwendig, den Dialog zwischen Wirtschaft

und Wissenschaft noch stärker in den Mittelpunkt zu rücken, Kooperationen noch erfolgreicher als bisher

umzusetzen, Forschungs- und Entwicklungspotenziale (FuE-Potenziale) mit höherer Intensität zu nutzen und

Standortprofile durch Bündelung themenbezogener Kompetenz zu schärfen. Die sich mit der

Innovationsstrategie und Clusterpolitik bietenden breiten Möglichkeiten über die fünf gemeinsamen Cluster der

innoBB und die vier Brandenburg-spezifischen Clustern (innoBB Plus) sind nachdrücklich wahrzunehmen. Das

Cluster Gesundheitswirtschaft (Health Capital) ist eines der fünf Cluster im Rahmen von innoBB (s. V.3) und

zielt besonders auf die Nutzung der exzellenten Voraussetzungen der Region Berlin-Brandenburg in den

Bereichen Life Sciences und Gesundheitswirtschaft. Die Veränderungen der Digitalisierung wie Big und Smart

Data, Smart Services, mobile Internetnutzung, Cloud Computing und Social Media betreffen nicht nur die

Gesundheitsversorgung in hohem Maße. Der digitale Wandel durchdringt alle Lebenswelten. Um die durch die

Digitalisierung geschaffenen neuen Gestaltungs- und Teilhabemöglichkeiten sowohl hinsichtlich der

landespolitischen Zielsetzungen des Gesundheitscampus als auch für die Fachkräftesicherung optimal zu

erschließen, sollen Innovationspotenziale, Geschäftsmodelle und Verbreitungswege der Digitalisierung im

Land Brandenburg genutzt werden.

4. Die landespolitischen Zielsetzungen und Erwartungen im Gesundheitsbereich an die Hochschulen

Die Hochschulen spielen eine wichtige Rolle bei der Weiterentwicklung des Landes. Dies spiegelt sich in den

landespolitischen Zielsetzungen fächerübergreifend wider.

4.1 Wissens- und Technologietransfer einschließlich innovativer Gründungen

Im Koalitionsvertrag für die Legislaturperiode 2014-2019 nimmt die Stärkung des Transfers zwischen

Wissenschaft und Wirtschaft eine hervorgehobene Rolle ein. Zu den Kernthemen zählen dabei der Wissens-

und Technologietransfer und die Fachkräftesicherung. Der Wissens- und Technologietransfer zur Umsetzung

und Nutzung von Forschungs- und Entwicklungsergebnissen in der Praxis gehört zu den Kernaufgaben der

Brandenburgischen Hochschulen. Sie sind als „Innovationsmotor“ ein maßgeblicher Faktor für eine positive

wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung im Land. Ein Schwerpunkt von innoBB plus (s. III.3) ist daher

die konsequente Zusammenführung und Weiterentwicklung des Wissens- und Technologietransfer-Systems.

Im Sinne der Innovationsstrategie unterstützen die brandenburgischen Clustermanagements diese Prozesse,

um den Transfer zwischen Akteuren in den Clustern anzuregen, neue Kontakte zu initiieren oder neue

Themen für die Clusterentwicklung zu diskutieren. Eine engere Verbindung von Wirtschaft und Wissenschaft

soll so etabliert werden. Wissenschaftliches Know-how soll noch stärker in neue Produkte, Verfahren und

Services einfließen. Dabei kann Wissens- und Technologietransfer von den Hochschulen in die Einrichtungen

und Unternehmen im Rahmen von Kooperationsvorhaben, Netzwerken, aber auch im Rahmen von

Gründungsaktivitäten aus den Hochschulen heraus erfolgen. Gerade die brandenburgische Wirtschaft, die von

kleinen und mittelständischen Unternehmen dominiert wird, kann hier profitieren, da es dort häufig an

personellen und materiellen Ressourcen für eigenständige Forschung und Entwicklung fehlt.

Das MWFK unterstützt die Weiterentwicklung der Transfers an den Brandenburger Hochschulen. Es hat zu

diesem Zweck seine transferbezogenen Maßnahmen in 2015 unter dem Dach der „Transfer-Offensive

Brandenburg“ gebündelt. Zu den neuen Maßnahmen im Rahmen der Transfer-Offensive gehört das „Transfer-

Audit“. Im Rahmen dieses Gemeinschaftsprojekts mit dem Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft

erhalten alle Brandenburger Hochschulen eine ausführliche Auditierung ihrer Transferstrukturen und die

Landespolitik Empfehlungen zur Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen und der Förderung. Eine weitere

neue Maßnahme ist die Veranstaltungsreihe „Transfer-Offensive vor Ort“ des MWFK an allen Brandenburger

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Hochschulstandorten, bei der Entscheidungsträgern und der Presse jeweils für die Region bedeutsame

Transferaktivitäten vorgestellt und die Entwicklungsperspektiven des Transfers in der Region gemeinsam

diskutiert werden.

Die Ergebnisse aus der „Transfer-Offensive Brandenburg“ werden in die Erarbeitung einer übergreifenden

Transferstrategie einfließen.

4.2 Fachkräftesicherung

Ein weiterer Aspekt des Wissenstransfers ist der „Transfer über Köpfe“, der im Zuge einer zielgerichteten

Fachkräftesicherung erreicht werden muss. Hochschulen sind ein wichtiger Standortfaktor, denn sie bilden

Fachkräfte aus und sind notwendige Voraussetzung für Wachstumschancen. Damit kommt den Hochschulen

im Rahmen der akademischen Fachkräftesicherung eine Schlüsselstellung zu, denn sie bestimmen

wesentlich, in wie weit die Bedarfe an akademischen Fachkräften im Bundesland befriedigt werden können3.

Hochschulen leisten im Bereich der wissenschaftlichen Weiterbildung einen wesentlichen Beitrag zur

Qualifizierung des Fachkräftepotentials der Unternehmen. Insbesondere für hochqualifizierte Fachkräfte trifft

dies auch für außeruniversitäre Einrichtungen zu. Außeruniversitäre Einrichtungen können sich beispielsweise

im Erwerb und Ausbau einer Fachkompetenz in den Lebenswissenschaften einbringen, die für eine moderne

Medizin eine wesentliche Basis ist. Die Bedeutung der wissenschaftlichen Weiterbildung wird in den nächsten

Jahren deutlich steigen. Brandenburg sollte die Chance nutzen, frühzeitig Strukturen zu entwickeln,

Arbeitskräfte durch innovative Konzepte lebenslangen Lernens in Brandenburg zu halten und neu zu

gewinnen, da der demographische Wandel in Deutschland zu einer schrumpfenden Zahl von Absolventinnen

und Absolventen führen wird. Die Bedeutung von Fachkräften als zentraler Produktionsfaktor steigt in dem

Maße an, in dem die Entwicklung zur Wissensgesellschaft voranschreitet. Von den brandenburgischen

Hochschulen ausgebildete Fachkräfte ermöglichen die Ansiedlung neuer Unternehmen und tragen selbst

durch Unternehmensgründungen zur dynamischen Standortentwicklung bei. Aber nicht nur die Ausbildung von

Fachkräften, sondern die Verhinderung ihrer Abwanderung in andere Bundesländer muss landespolitisch in

den Blick genommen werden. Im Ergebnis der Studienreihe Fachkraft 2020 der STUDITEMPS GmbH in

Kooperation mit der Maastricht University aus dem Jahr 20134 haben zwölf Bundesländer mit einer mehr oder

weniger starken Abwanderung von Absolventinnen und Absolventen zu rechnen. Während die Verluste in

Nordrhein-Westfalen bei 8% und in Sachsen bei 23% liegen, ist Brandenburg hier Schlusslicht mit 66% (davon

71% männlich, 62% weiblich; im MINT5-Absolventenbereich sogar 71%). In der Gesamtschau und unter

Einbeziehung der demographischen Entwicklung ist erkennbar, dass sich der Mangel an Fachpersonal in

Zukunft gerade dort zu einem immensen Problemkomplex entwickeln wird, wo sich negative demografische

Rahmenbedingungen und die Abwanderung junger Absolventinnen und Absolventen gegenseitig verstärken.

Als häufigsten Grund für die individuelle Migrationsplanung gaben 70% der befragten Personen bestehende

Jobangebote und Verdienstmöglichkeiten an. Bleibewillige Studierende benennen mit 81% den Wunsch nach

Heimatnähe, Freunde und Familie. Die Autoren der Studie gelangen zu folgendem Ergebnis: „Wo es gelingt,

das ausgeprägte studentische Interesse nach Nähe zu Familie und Freunden an eine solide berufliche

Einstiegsperspektive zu koppeln, sollten potenzielle Arbeitgebende im Werben um zukünftige Fachkräfte auch

abseits der wirtschaftlich führenden Regionen gute Chancen haben, sich zu positionieren“. Bezogen auf die

ärztlichen und pflegerischen Versorgung bestätigen kanadische und australische Untersuchungen zur Frage,

in wie weit sich Studierende nach dem bestandenen Arztexamen auf dem Lande (remote areas) als kurativ

3 Hochschulentwicklungsplan des Landes Brandenburg bis 2025, S. 21. 4 Studienreihe „Fachkraft 2020“ aus dem WS 2012/2013, S. 4. 5 Initialwort bestehend aus den Fachbereichen Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik.

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tätige Ärztinnen und Ärzte niederlassen, diesen Befund. Die Wahrscheinlichkeit dafür wächst, je mehr der

folgenden Kriterien zutreffen:

Aufwachsen in ländlicher Region,

praxisorientiertes Studium, welches zu selbstständigem Handeln befähigt,

Integration der Situation in der Praxis einer niedergelassenen Ärztin bzw. eines niedergelassen Arztes in

die Ausbildung und im Idealfall

hat mindestens ein Elternteil als Arzt oder Ärztin gearbeitet6.

Die Medizinische Hochschule Brandenburg folgt diesem Ansatz ganz explizit bei der Gewinnung und Auswahl

ihrer Studierenden. Derzeit gibt es bereits einige Initiativen im Land, um Ärztinnen und Ärzte beispielsweise

über Stipendienmodelle an die Region zu binden (z.B. Stipendienprogramm der MHB, GLG-Stipendium).

4.3 Grundlagenforschung und Kritische Massen

Wie im Hochschulentwicklungsplan des Landes Brandenburg bis 2025 beschlossen, soll in den nächsten

Jahren eine hochschulübergreifende zukunftsweisende Grundlagenforschung aufgebaut werden. Die

Drittmitteleinnahmen an den brandenburgischen Hochschulen sind in den letzten Jahren erheblich

angewachsen, von 740.000 € im Jahr 1991 auf ca. 110. Mio. € 20117. Der Drittmittelanstieg ist ein Beleg für

die zunehmende Wettbewerbsfähigkeit und Leistungsfähigkeit der Hochschulen. Gleichwohl ist die noch

erfolgreichere Beteiligung an den kompetitiven, insbesondere koordinierten Förderprogrammen der

überregionalen Förderorganisationen, vor allem der DFG, eine wichtige landespolitische Zielsetzung8. So

sollen Kooperationen mit den außeruniversitären Forschungseinrichtungen zum gegenseitigen Nutzen in den

nächsten Jahren weiter systematisch ausgebaut werden. Wichtige Drittmittelprojekte werden i.d.R. in

intensiver Zusammenarbeit der Hochschulen mit außeruniversitären Forschungseinrichtungen und

Unternehmen durchgeführt9. Voraussetzungen hierfür sind:

die Schaffung kritischer Massen, die strukturbedingt keine Hochschule des Landes im Bereich der

Gesundheitsforschung erbringen kann,

eine aktive Netzwerkbildung auf der Grundlage der bestehenden und weiter auszubauenden Profile der

Hochschulen,

der Auf- und Ausbau langfristiger Forschungsstärken,

die Abstimmung gemeinsamer Forschungsprogramme,

die Erschließung zukünftiger Forschungsfelder,

die gemeinsame Karriereförderung,

Innovationskooperationen,

interdisziplinäre Verbundvorhaben,

die Schaffung von Karrierewegen auch im Postdoc-Bereich sowie

die engere Verknüpfung hochschulischer Forschung und Lehre auch über die Einbeziehung von

Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern außeruniversitärer Forschungseinrichtungen in die

hochschulische Lehre10.

6 Vgl. z.B. Eley D et al. Exploring temperament and character traits in medical students; a new approach to increase the rural workforce. Medical Teacher 2009, DOI:

10.1080/01421590802335892 (Australien), Henry JA et al. Why do medical graduates choose rural careers? Rural and Remote Health 9:1083, 2009. 7 Hochschulentwicklungsplan des Landes Brandenburg bis 2025, S. 17. 8 Ebenda. 9 Hochschulentwicklungsplan des Landes Brandenburg bis 2025, S. 18. 10 Ebenda.

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9

IV. Aktuelle Herausforderungen in Brandenburg mit Auswirkungen auf den

Gesundheits- und Pflegebereich

Die Initiative zum Aufbau eines Gesundheitscampus basiert auf einer Vielzahl aktueller Entwicklungen und

Herausforderungen im Bundesland Brandenburg, die sich in den nächsten Jahren noch verstärken werden

und daher frühzeitig von der Landesregierung in den Blick genommen werden müssen. Diese werden im

Folgenden beschrieben.

1. Die demografische Entwicklung in Brandenburg

Derzeit leben im Land Brandenburg etwa 2,45 Millionen Menschen (1,24 Millionen Frauen und 1,21 Millionen

Männer). In der Entwicklung seit 2003 und der Prognose für das Jahr 2040 zeigt sich ein

Bevölkerungsrückgang, welcher deutlich höher ist als im Bundesdurchschnitt (s. Tabelle 1 und Abbildung zur

Bevölkerungsentwicklung). Darüber hinaus sind erhebliche Unterschiede zwischen berlinnahen und

berlinfernen bzw. Non-Metropolregionen erkennbar11.

Tabelle 1: Demografische Daten des Landes Brandenburg im Vergleich zum Bundesdurchschnitt

Land Brandenburg Deutschland

Bevölkerungsentwicklung (2003 – 2014)12 -4,5% -1,6% Bevölkerungsprognose (2013 – 2040)13 Jugendquotient (2014)14

-11,5% -2,3% 26,5 29,9

Altenquotient (2014)15 37,9 34,6 Geburtenziffer (2014)16 7,9 8,8

Eng mit dieser Bevölkerungsentwicklung verbunden ist auch die Veränderung der Bevölkerungsstruktur.

Sowohl der Jugendquotient als auch die Geburtenziffer des Landes Brandenburg lagen im Jahr 2014 unter

dem Bundesdurchschnitt, wohingegen der Altersquotient einen höheren Wert verzeichnete (s. Tabelle 1).

Hinzu kommt, dass der Anteil hochaltriger Menschen (80 Jahre und älter) kontinuierlich wächst und sich im

Zeitraum von 2005 bis 2020 voraussichtlich verdoppeln wird17. Insgesamt ist zu beobachten, dass der Anteil

der älteren Bürgerinnen und Bürger im Land steigt, während der Anteil jüngerer Menschen sinkt. Auch hier

zeigt sich wiederum, dass vor allem in Non-Metropol-Regionen ein starkes Wachstum an älteren Menschen zu

verzeichnen ist18. Ein Grund hierfür sind regionen- und altersgruppenspezifische Wanderungsbewegungen (s.

11 Mit deutlichen Bevölkerungsverlusten zwischen 2013 und 2040 müssen folgende Landkreise rechnen: Spree-Neiße (-29,0%), Prignitz (-25,9%), Elbe Elster (-25,2%), Uckermark (-24,9%), Oberspreewald-Lausitz (-24,3%) und Ostprignitz-Ruppin (-21,8%). Im berlinnahen Raum wird ein Bevölkerungszuwachs von 5,9% erwartet und in Potsdam sogar ein Zuwachs von 18,1%. 12 Gesundheitsplattform Brandenburg, Tabelle zum Indikator Bevölkerungsentwicklung, http://www.gesundheitsplattform.brandenburg.de/sixcms/detail.php?gsid=bb2.c.479422.de (17.06.2016). 13 Gesundheitsplattform Brandenburg, Interpretation zum Indikator Bevölkerungsprognose, http://www.gesundheitsplattform.brandenburg.de/sixcms/detail.php?gsid=bb2.c.479437.de&template=gesi_interpretation_d (17.06.2016). 14 Verhältnis der Bevölkerung 0 bis unter 20 Jahre zur Bevölkerung zwischen 20 bis unter 65 Jahre, Gesundheitsplattform Brandenburg, Tabelle zum Indikator Jugendquotient, Datenstand 2014, http://www.gesundheitsplattform.brandenburg.de/sixcms/detail.php?gsid=bb2.c.479452.de (18.06.2016). 15 Verhältnis der Bevölkerung 65 Jahre und älter zur Bevölkerung zwischen 20 bis unter 65 Jahre, Gesundheitsplattform Brandenburg, Tabelle zum Indikator Altenquotient, Datenstand 2014, http://www.gesundheitsplattform.brandenburg.de/sixcms/detail.php?gsid=bb2.c.479451.de (17.06.2016). 16 Geburten je 1000 Einwohner, Gesundheitsplattform Brandenburg, Tabelle zum Indikator: Geburten (Lebendgeborene), Datenstand 2014, http://www.gesundheitsplattform.brandenburg.de/sixcms/detail.php?gsid=bb2.c.479450.de (02.06.2016). 17 Landesgesundheitsamt im Landesamt für Soziales und Versorgung im Auftrag des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie des Landes Brandenburg (Hrsg.), ¡npuntco, Informationen zum Thema Gesundheit und soziale Lage im Land Brandenburg, Ausgabe 1/06, 2. Aufl., Juni 2007, S. 3. 18 Während Potsdam mit 11,5 Geburten je 1000 Einwohner als einzige Region in Brandenburg über dem Bundesdurchschnitt liegt, weisen vor allem folgende Regionen vergleichsweise niedrige Zahlen auf: Elbe-Elster (6,3), Prignitz (6,5), Spree-Neiße (6,9). Der höchste Altenquotient liegt mit 45,4 in Oberspreewald-Lausitz, allerdings gefolgt von 45,2 in Brandenburg a.d.H., 44,2 in der Prignitz und 43,2 in Elbe-Elster. Lediglich Potsdam liegt mit 31,2 deutlich unter dem Bundesdurchschnitt. Gesundheitsplattform Brandenburg, Tabelle zum Indikator: Altenquotient, Datenstand 2014, http://www.gesundheitsplattform.brandenburg.de/sixcms/detail.php?gsid=bb2.c.479451.de (02.06.2016).

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10

Tabelle 2)19. Vor allem die regionalen Disparitäten spiegeln sich in der Altersstruktur der Brandenburger

Bevölkerung. Ebenso sind geschlechtsspezifische Unterschiede erkennbar.

Bevölkerungsentwicklung im Land Brandenburg

Veränderung 2003-2014 in %

Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg

Es ist anzunehmen, dass mit der Verringerung der Bevölkerung auch die Reduzierung sozialer Netzwerke,

von Dienstleistungsangeboten und Versorgungsmöglichkeiten verknüpft sein wird. Besonders betroffen wäre

hier die ältere Bevölkerung in ländlichen Regionen, denen durch den Fortzug jüngerer Familienangehöriger

auch das familiäre Netzwerk in ihrer unmittelbaren Umgebung fehlt.

Tabelle 2: Wanderungssaldo ausgewählter Regionen des Landes Brandenburg (2014)

Wanderungssaldo20

Land Brandenburg 18.014 Berliner Umland 13.605 Potsdam 2.215 Spree-Neiße -146 Elbe-Elster -387 Oberspreewald-Lausitz -156

19 Im Wanderungsverhalten der 18- bis 30jährigen war erkennbar, dass insbesondere die Landkreise z.B. der Landkreis Spree-Neiße und Frankfurt (Oder) Personen aus dieser Kohorte verloren, während Brandenburg a.d.H., Cottbus und Potsdam einen Wanderungszugewinn erzielen konnten. 20 Gesundheitsplattform Brandenburg, Tabelle zum Indikator: Wanderungen: Zu-und Fortzüge über die jeweilige Gebietsgrenze, Berichtszeitraum 2014, http://www.gesundheitsplattform.brandenburg.de/sixcms/detail.php?gsid=bb2.c.479415.de (02.06.2016).

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11

Insgesamt steht das Land damit vor großen Herausforderungen und muss in den nächsten Jahren geeignete

Schritte unternehmen, um angemessene Lebensbedingungen einer alternden Bevölkerung, vor allem in der

Peripherie des Landes, zu erhalten und deren gesundheitliche und pflegerische Versorgung sicherzustellen.

Daher muss es auch darum gehen, zu erforschen, wie die Versorgung in Non-Metropol-Regionen zukünftig

sichergestellt werden kann und ob neue Versorgungsformen, idealerweise in Verschränkung von

Gesundheitsversorgung, Pflege und Rehabilitation, in Brandenburg zur Anwendung gebracht werden können.

2. Die gesundheitliche Entwicklung in Brandenburg

Weitere Herausforderungen ergeben sich mit Blick auf den Gesundheitszustand der Bevölkerung, gehäuft

auftretende Krankheiten und deren Ursachen und Behandlung.

Die Lebenserwartung ist der wichtigste Indikator, wenn es um den Gesundheitszustand und die

gesundheitliche Entwicklung einer Gesellschaft geht, da sie u.a. durch individuelle und kollektive

Verhaltensweisen, genetische Disposition, soziale Lage und Leistungsfähigkeit der Versorgung beeinflusst

wird21. Wie auch in den anderen Bundeländern steigt die Lebenserwartung der Bevölkerung in Brandenburg

seit Beginn der 1990er Jahre stetig an. Die Werte liegen zwar unter dem Bundesdurchschnitt (s. Tabelle 3),

haben sich aber zunehmend an die Verhältnisse in den alten Bundesländern angenähert22.

Tabelle 3: Durchschnittliche Lebenserwartung im Land Brandenburg im Vergleich zum Bundesdurchschnitt (2014)

Land Brandenburg Deutschland

Durchschnittliche Lebenserwartung (Jahre)23 Frauen Männer

82,9 77,3

83,1 78,1

Auffallend sind jedoch die erheblichen regionalen Disparitäten bezüglich der Lebenserwartung innerhalb

Brandenburgs, besonders im Vergleich städtischer und ländlicher Regionen24. Sowohl hinsichtlich der

Lebenserwartung in Brandenburg insgesamt wie auch in den Landkreisen sind die sozialen Bedingungen

wesentlich: Bildung, Einkommen, Position im Arbeitsleben. Genau in diesen Werten gibt es große regionale

Unterschiede.

2.1 Mortalitäts- und Morbiditätsprävalenzen

Indikatoren wie Mortalität (Todesursachenstatistiken) und Morbidität (u.a. Krankenhausdiagnosen) geben

ebenfalls Aufschluss über den Gesundheitszustand der Bevölkerung.

21 Land Brandenburg (Hrsg.), Gesund alt werden – Soziale und gesundheitliche Lage älterer Menschen im Land Brandenburg, Beiträge zur Sozial- und Gesundheitsberichterstattung Nr. 4, 2005, S. 42. 22 Ausschlaggebende Gründe für die steigende Lebenserwartung sind nach aktuellem Kenntnisstand die Verminderung des Sterberisikos in den höheren

Altersgruppen durch Verbesserungen in der ärztlichen Versorgung und Hygiene sowie bessere Ernährung und Arbeitsbedingungen. Beispielsweise ist die

Restlebenserwartung 65-jähriger Männer und Frauen um jeweils 4 Jahre höher als noch zu Beginn der 1990er Jahre. 23 DESTATIS, Lebenserwartung, Durchschnittliche fernere Lebenserwartung in den Bundesländern nach der Sterbetafel 2012/2014, https://www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/GesellschaftStaat/Bevoelkerung/Sterbefaelle/Tabellen/LebenserwartungBundeslaenderWeiblich.html (02.06.2016). 24 Während Mädchen, die in den Jahren 2011-2013 in Potsdam geboren wurden, im Durchschnitt 83,6 Jahre und Jungen 79,3 Jahre alt werden, was über dem Bundesdurchschnitt liegt, beträgt die Lebenserwartung z.B. in der Region Oberspreewald-Lausitz für Mädchen 81,6 Jahre und für Jungen 74,6 Jahre. Dies entspricht im Vergleich mit Potsdam bei Jungen einer um fast fünf Jahre, bei Mädchen einer um zwei Jahre kürzeren Lebenserwartung. Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung, Tabelle: Lebenserwartung neugeborener Mädchen / neugeborener Jungen – Landkreise und kreisfreie Städte, http://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/Home/Topthemen/lebenserwartung.html;jsessionid=624B9552CAFC25B062AB0DE9F3DDE962.live1042 (20.06.2016)).

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12

2.1.1 Mortalitätsprävalenzen

Herz-Kreislauferkrankungen waren im Jahr 2014 sowohl im Land Brandenburg als auch bundesweit die

häufigste Todesursache (Tabelle 4). Bezogen auf die Herzinfarktsterblichkeit gibt es zwischen den einzelnen

Bundesländern bemerkenswerte Unterschiede. Die höchste Sterblichkeit durch einen akuten Myokardinfarkt

findet sich in Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Sachsen25.

Tabelle 4: Die häufigsten Todesursachen im Land Brandenburg im Vergleich zum gesamten Bundesgebiet

(2014)26,27

Land Brandenburg Deutschland

Herz-Kreislauferkrankungen Krebserkrankungen Erkrankungen des Atmungssystems

40,6% 27,5% 6,6%

39,8% 25,8% 6,7%

Bei der Anzahl der vorzeitig Gestorbenen (bis zu einem Alter von unter 65 Jahren) lag Brandenburg im Jahr

2014 mit 220,228 je 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner um 7,78% über dem Bundesdurchschnitt

(204,3)29. Häufigste Todesursachen waren hier, anders als im vierten Lebensalter (über 80-jährige),

Krebserkrankungen (83,4), gefolgt von Krankheiten des Kreislaufsystems (45,6)30. Ein ähnliches Bild zeichnet

sich auch bundesweit ab. Auffällig ist zudem, dass in Brandenburg mehr als doppelt so viele Männer wie

Frauen vorzeitig versterben. Diese Tendenz ist zwar ebenfalls in ganz Deutschland zu beobachten, jedoch

nicht in diesem Maße. Dabei sind auch starke regionale Unterschiede innerhalb Brandenburgs zu

verzeichnen.

Vergleicht man die indirekt altersstandardisierten vorzeitigen Sterberaten der Kreise und kreisfreien Städte

(Zahlen im Mittel der Jahre 2009-2013), so lag u.a. Potsdam (185 vorzeitig Gestorbene) signifikant unter dem

Brandenburger Landesdurchschnitt (261)31. Im Landkreis Oberspreewald-Lausitz war die Rate (349) dagegen

signifikant höher als im Landes- und Bundesdurchschnitt (um 60% höher als der Bundesdurchschnitt32). Eine

Erforschung der Ursachen dieser Befunde ist in Brandenburg bislang unzureichend erfolgt, erscheint aber vor

dem Hintergrund der nicht unerheblichen Überschreitung des bundesweiten Durchschnittswerts geboten.

2.1.2 Morbiditätsprävalenzen

Auch in den Statistiken zu Krankenhausdiagnosen33 stationär behandelter Patientinnen und Patienten spielen

vor allem Herz-Kreislauf-Erkrankungen eine wichtige Rolle34. In Brandenburg wird auch in Zukunft mit dem

Anstieg der stationären Behandlungen von akuten Herzinfarkten zu rechnen sein35. Vergleicht man die

25 Deutsche Herzstiftung (Hrsg.), 27. Deutscher Herzbericht 2015, Sektorenübergreifende Versorgungsanalyse zur Kardiologie und Herzchirurgie in Deutschland, Dezember 2015, S. 53. 26https://www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/GesellschaftStaat/Gesundheit/Todesursachen/Tabellen/EckdatenTU.html;jsessionid=215E41747625D5EF0D9F2FCBB67EF405.cae3 (15.06.2016). 27 Gesundheitsberichterstattung des Bundes, Sterbefälle, Sterbeziffern, http://www.gbe-bund.de (02.06.2016). 28 Die folgenden Zahlen der vorzeitig Gestorbenen in diesem Textabschnitt beziehen sich jeweils auf 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner. 29 Gesundheitsberichterstattung des Bundes, Vorzeitige Sterblichkeit, http://www.gbe-bund.de (02.06.2016). 30 Ebenda. 31 Auch die Landkreise Dahme-Spreewald (224) und Potsdam-Mittelmark (203) lagen signifikant unter dem Brandenburger Landesdurchschnitt (261). 32 Dieser lag im Mittel der Jahre 2009-2013 bei 218 vorzeitig Gestorbenen je 100.000 Einwohner. Gesundheitsplattform Brandenburg, Interpretation zum Indikator Vorzeitige Sterblichkeit, http://www.gesundheitsplattform.brandenburg.de/sixcms/detail.php?gsid=bb2.c.479449.de&template=gesi_interpretation_d (20.06.2016). 33 Morbiditätsprävalenzen ergeben sich dann aus Krankenhausdiagnosen, wenn Krankheiten ausschließlich stationär behandelt werden bzw. wenn das zahlenmäßige Verhältnis stationärer und ambulanter Behandlungen bekannt ist. 34 Im Land Brandenburg wurden 2013 5768 Patientinnen und Patienten über 65 Jahre wegen eines Herzinfarkts vollständig stationär behandelt, die meisten dieser Patientinnen und Patienten fiel in die Altersgruppe der 80 Jahre und älteren Patientinnen und Patienten (2678 Patientinnen und Patienten). Gesundheitsplattform Brandenburg, Tabelle zum Indikator: Herzinfarkt, http://www.gesundheitsplattform.brandenburg.de/sixcms/detail.php?gsid=bb2.c.607848.de (02.06.2016). 35 Es wird prognostiziert, dass sich die Zahl der Krankenhausfälle mit Herzinfarkt bei Männern im Alter von mehr als 65 Jahren zwischen 2013 und 2030 um 25% erhöhen wird. Der Anstieg bei den über 80-jährigen Männern wird diesbezüglich voraussichtlich besonders hoch sein (im Jahr 2030 wird eine Erhöhung der Fallzahl um +178,3 % prognostiziert). Auch die prognostizierten Krankenhausfälle bei Frauen im Alter von über 65 Jahren werden steigen, wenn auch nicht im gleichen

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13

Morbidität ausgewählter Herzkrankheiten in den Bundesländern, liegt Brandenburg in allen Bereichen über

dem Bundesdurchschnitt36. Diese regionalen Unterschiede sind zwar nicht sicher nur auf die Unterschiede in

der Gesundheit der Bevölkerung zurückzuführen, sondern können sich beispielsweise auch aus

unterschiedlichen Diagnosepräferenzen der Behandelnden ergeben. Um diesen Herausforderungen jedoch

effektiv begegnen zu können, muss nicht nur die optimale Versorgung der Patientinnen und Patienten

gewährleistet sein, vielmehr müssen schon frühzeitig Präventionsprogramme gegen Herz-Kreislauf-

Erkrankungen initiiert und evidenzbasierte Interventionsstrategien entwickelt werden.

Gleiches gilt auch für die Behandlung von Schlaganfällen. Die diesbezüglichen Prognosen ähneln denen der

Herzinfarkte. So wird prognostiziert, dass in der Altersgruppe der über 80-jährigen Männer die

Krankenhausfälle im Zeitraum von 2013-2030 um 178,3% steigen werden, bei den über 80-jährigen Frauen

wird ein Anstieg um 69,1% erwartet37.

Wie sich bereits aus den obigen Zahlen der vorzeitig Gestorbenen ableiten lässt, sind immer mehr Menschen

von Krebserkrankungen betroffen. Die Anzahl der Personen (Alter: 0-64 Jahre) die sich im Jahr 2011 wegen

bösartiger Neubildungen in vollstationärer Therapie befunden haben, lag 18% über dem Bundesdurchschnitt

und somit deutschlandweit am höchsten38,39. Ein Vergleich zwischen den Bundesländern in Bezug auf die

Fallzahlanstiege für verschiedene Krebslokalisationen ergibt, dass im Jahr 2030 in Brandenburg, Bayern und

Mecklenburg-Vorpommern ein relativ hoher Anstieg zu verzeichnen sein wird40. Es ist denkbar, dass die

verzeichnete Zunahme z.T. auch auf eine verbesserte Dokumentation durch das klinische Krebsregister für

Brandenburg und Berlin (s.a. V.3) zurückzuführen ist. Weshalb in Brandenburg mehr Menschen an Krebs

erkranken als im Bundesdurchschnitt, bleibt dennoch eine wichtige Fragestellung, die bislang wissenschaftlich

nicht untersucht wurde.

Des Weiteren wird die Versorgung von Demenzkranken eine besondere Herausforderung im Bereich der

Pflege darstellen. Deutschlandweit könnte sich die Zahl der demenziell Erkrankten aufgrund der

demografischen Entwicklungen bis zum Jahr 2050 verdoppeln. Gerade bei den über 90-jährigen ist die

Prävalenzrate mit über 41% schon jetzt besonders hoch41. Die Prognosen für Brandenburg sagen voraus,

dass die Demenzfälle bei Frauen zwischen 2009 und 2030 um knapp 83% zunehmen werden. Bei den

Männern wird eine Zunahme um über 135% prognostiziert. Insgesamt führt das zu einer Zuwachsrate von

99,5% im Land Brandenburg42. Durch den gleichzeitigen Bevölkerungsrückgang wird der Anteil an

Umfang wie bei den Männern (Anstieg der Krankenhausfälle bei über 80-jährigen Frauen zwischen 2013 und 2030 um 69,1 %). Gesundheitsplattform Brandenburg, Interpretation zum Indikator Herzinfarkt, http://www.gesundheitsplattform.brandenburg.de/sixcms/detail.php?gsid=bb2.c.607848.de&template=gesi_interpretation_d (02.06.2016). 36 Die Morbidität bezüglich eines akuten Myokardinfarkts liegt bei 293 pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner, bundesweit sind es 272. Im länder- und bundesweiten Vergleich besonders hoch ist auch die Zahl der Herzrhythmusstörungen, die bei 678 pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern liegt (bundesweit liegt die Zahl bei 542 pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner). Deutsche Herzstiftung (Hrsg.), Deutscher Herzbericht 2015, Sektorenübergreifende Versorgungsanalyse zur Kardiologie und Herzchirurgie in Deutschland, S. 37. 37 Gesundheitsplattform Brandenburg, Interpretation zum Indikator Schlaganfall, http://www.gesundheitsplattform.brandenburg.de/sixcms/detail.php?gsid=bb2.c.618678.de&template=gesi_interpretation_d (02.06.2016). 38 Dieser Trend zeigt sich auch in den absoluten Zahlen der aus Brandenburger Krankenhäusern entlassenen vollstationären Behandlungsfällen. Im Jahr 2014 wurden dort insgesamt 55.082 Patientinnen und Patienten wegen Neubildungen (davon 45.050 bösartige Neubildungen) behandelt, die Anzahl ist besonders bei den 45-65-jährigen hoch. Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, Entlassene vollstationäre Behandlungsfälle in Brandenburg, https://www.statistik-berlin-brandenburg.de/publikationen/stat_berichte/2015/SB_A04-03-00_2014j01_BB.pdf ( 02.06.2016). 39 Brandenburg: 931 Personen je 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner, Bundesdurchschnitt: 784 Personen je 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner, Gesundheitsberichterstattung Berlin – Basisbericht 2012/2013, Kapitel 3, S 64. 40 In Brandenburg wird zwischen 2008 und 2030 z.B. eine Zunahme der Fallzahlen in Bezug auf Lungenkrebs bei Männern um 50,6% und in Bezug auf Darmkrebs bei Männern um 64,5% erwartet. Universitätsmedizin Greifswald (Hrsg.), Endbericht zum Gutachten im Rahmen der Förderung der Versorgungsforschung der Bundesärztekammer, „Bedarfsplanung – Machbarkeitsstudie für eine nationale Erhebung“, Mai 2011, S. 12-13. 41 Land Brandenburg, Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie (Hrsg.), Demenzerkrankungen im Land Brandenburg: Entwicklung bis 2030, April 2013, S. 1. 42 Ebenda, S. 2.

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Demenzkranken an der Bevölkerung weiter ansteigen. Analog zum demografischen Wandel im Land fallen

diese Prognosen regional unterschiedlich aus43.

Zudem lässt sich festhalten, dass mit der Alterung der Gesellschaft eine verstärkte Multimorbidität einhergeht.

Chronische Erkrankungen, zu denen auch alterstypische Erkrankungen wie z.B. Demenz, Arthrose und

Diabetes gehören können, werden zunehmen. Es wird sich zeigen, inwieweit positive Trends wie der

medizinische Fortschritt und ein gesünderer Lebensstil in jüngeren Jahren und im Alter, sowie Maßnahmen

zur Gesundheitsförderung (Prävention und Früherkennung) dem prognostizierten Anstieg der Zahl erkrankter

Menschen entgegenwirken können.

2.2 Behinderungen und Pflegebedürftigkeit

Die starke Alterung der brandenburgischen Bevölkerung ist ein Grund für den stetigen Anstieg der

Pflegebedürftigen44. Hinzu kommt, dass das geschlechts- und altersspezifische Risiko, pflegebedürftig zu

werden, in Brandenburg höher als in den anderen Bundesländern ausfällt. Die Pflegebedürftigkeit fällt bei

Frauen höher aus45. Der Anteil von Pflegebedürftigen an der Bevölkerung sowie die Entwicklungsprognose für

Brandenburg sind insgesamt höher als im Bundesdurchschnitt (s. Tabelle 5). Das Land ist entsprechend

überdurchschnittlich stark von der Herausforderung betroffen, eine qualitativ hochwertige und zukunftssichere

Altenpflege sicherzustellen.

Tabelle 5: Daten zur Pflegebedürftigkeit im Land Brandenburg im Vergleich zum gesamten Bundesgebiet46

Land Brandenburg Deutschland

Anstieg der Pflegebedürftigen (2003-2013) Anteil der Pflegebedürftigen an Gesamtbevölkerung (2013)

50% 4,2%

26% 3,3%

Die Versorgung im Land Brandenburg ist von einer Pflege in der eigenen Häuslichkeit geprägt47. Die relative

Bedeutung der einzelnen Versorgungsformen ist im Zeitverlauf weitgehend stabil. Besonderheiten der

brandenburgischen Versorgungslandschaft sind der größere Anteil an ambulant Versorgten im Vergleich zu

stationär Versorgten48 sowie die relativ hohe Bedeutung der Tagespflege49. Der Anteil an

Pflegegeldempfängerinnen und Pflegegeldempfängern an allen Pflegebedürftigen entspricht in etwa dem

Bundesdurchschnitt.

Bemerkenswert ist, dass die Strukturen der Pflegebedürftigkeit in Brandenburg regional stark unterschiedlich

ausfallen50. Auch die Art der Versorgung variiert in den Brandenburger Regionen in relevantem Maße51. Diese

43 Die höchsten Zuwachsraten werden voraussichtlich im Landkreis Barnim mit einem Zuwachs von über 133% zwischen 2009 und 2030 zu verzeichnen sein (Anteil Demenzkranker an Bevölkerung im Jahr 2030: 4,1%). Demgegenüber wird die Zuwachsrate in Cottbus lediglich bei 44,5% liegen (Anteil Demenzkranker an der Bevölkerung i Jahr 2030: 3,8%). Ebenda. 44 Das Risiko der Pflegebedürftigkeit nimmt mit dem 70sten Lebensjahr zu und steigt in den höheren Altersgruppen dynamisch an. Festzuhalten ist aber auch, dass sogar in der Gruppe der 85- bis 90-Jährigen mehr als die Hälfte der Bevölkerung in Brandenburg ihr Leben ohne Leistungen der Pflegeversicherung gestalten kann. 45 Etwa 65% der Bedürftigen sind Frauen. 46 Statistisches Bundesamt (2015): Pflegestatistik - Ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen: Grunddaten, Personalbestand, Pflegebedürftige, Empfänger und Empfängerinnen von Pflegegeldleistungen. 47 Im Jahr 2013 nahmen 77,6% der Pflegebedürftigen Pflegegeldleistungen, ambulante Sachleistungen oder Leistungen der Kurzzeitpflege in Anspruch. Auch wenn die Leistungen der Kurzzeitpflege in der Statistik der stationären Versorgung zugerechnet werden, handelt es sich bei den hier erfassten Leistungsfällen um ambulante Versorgungsarrangements mit stationärer Unterstützung. 48 Die hohe Bedeutung der ambulanten Dienste geht mit einer unterdurchschnittlichen Bedeutung der stationären Pflege einher. Hier liegt das Land Brandenburg deutlich unter dem Bundeswert. 49 Die Zuwachsraten sind im Vergleich mit dem Bund leicht überdurchschnittlich. Immerhin 3,6% der Leistungsempfänger/innen nehmen im Land Brandenburg Leistungen der Tagespflege in Anspruch. 50 So ist bspw. die Anzahl an Pflegebedürftigen zwischen 2003 und 2013 im Landkreis Oder-Spree um über 80% und in der kreisfreien Stadt Potsdam um fast 79% gestiegen. In Oberspreewald.-Lausitz ist im gleichen Zeitraum nur ein Zuwachs von 18% zu beobachten. Der Anteil der pflegebedürftigen Bevölkerung an der Gesamtbevölkerung lag in der Uckermark und in der Prignitz im Jahr 2013 bei über sechs, in Cottbus hingegen nur bei 3,1%. Statistisches Bundesamt (2015):

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regionalen Unterschiede lassen auf umfangreiche Gestaltungsspielräume bei der Prävention und Organisation

von Pflege schließen. Wie derart regional unterschiedliche Strukturen zustande kommen und welches die

konkreten Stellschrauben zur Gestaltung einer qualitativ hochwertigen Versorgung sind, ist bisher weitgehend

unbekannt. Auf Seiten der Versorgungsstrukturforschung besteht ein hoher wie akuter Forschungsbedarf, um

die Herausforderungen der Altenpflege auch zukünftig meistern zu können52.

Die Notwendigkeit einer intensiveren und handlungsorientierten Pflege(struktur)forschung besteht auch, weil

mittelfristig mit einer weiteren Zuspitzung der Versorgungssituation (in Brandenburg) zu rechnen ist. Aktuelle

Prognosen weisen einen Aufwuchs der Anzahl von Pflegebedürftigen auf knapp 174.000 Bedürftige im Jahr

2040 in Brandenburg aus53. Das entspricht bezogen auf das Basisjahr 2013 einer relativen Zunahme von

annähernd 70%, welche im Vergleich zum Bundesdurchschnitt (52%) überdurchschnittlich hoch ausfällt.

Wenn die Versorgungsstrukturen in Brandenburg stabil blieben (Status-Quo-Annahme), käme es hier bis zum

Jahr 2040 zu einem Personalmehrbedarf von fast 26.600 Personen54, was einem Aufwuchs von annähernd

85% entspricht. Gleichzeitig wird das Erwerbspersonenpotenzial55 im gleichen Zeitraum um etwa 28%

zurückgehen56. Es ist nicht vorstellbar, wie die wachsende Nachfrage an Pflegeleistungen bei einem

insgesamt schrumpfenden Arbeitsmarkt ohne umfangreiche qualitative Veränderungen bewältigt werden soll.

In Bezug auf Wege zur Entwicklung und Umsetzung dieser qualitativen Veränderungen besteht akuter

Forschungsbedarf.

Auch die Zahl der Menschen mit Behinderungen in Brandenburg wächst. Derzeit gibt es landesweit rund

490.000 Menschen mit körperlichen oder geistigen Leiden. 333.460 fallen unter die Gruppe der

Schwerbehinderten57, 2014 waren es noch 325.0058. Bezogen auf die Ursachen für diese Entwicklungen

werden derzeit kaum valide Erklärungen geliefert, gesicherte Forschungsergebnisse, die die Brandenburg

spezifischen Besonderheiten in den Blick nehmen, liegen nicht vor.

3. Die Fachkräftesituation im Gesundheitsbereich

Eine weitere Herausforderung stellt die Fachkräftesicherung im Gesundheits- und Pflegebereich dar.

3.1 Ausgebildete Ärztinnen und Ärzte im Land Brandenburg

Anfang der 1990er-Jahre vereinbarten die Länder Berlin und Brandenburg auf Empfehlung des

Wissenschaftsrates, dass die staatliche Hochleistungsmedizin sowie die medizinische Ausbildung in Berlin,

die Rehabilitationseinrichtungen dagegen in Brandenburg konzentriert werden. Hintergrund dieser Empfehlung

war die Erkenntnis, dass Brandenburg über kein eigenes Universitätsklinikum verfügt und die diesbezüglichen

Aufgaben nach Auffassung des Wissenschaftsrates vorwiegend von der Charité wahrgenommen würden, die

ca. 1/3 ihrer Patienten aus Brandenburg erhalte. Der Wissenschaftsrat prognostizierte, dass sich aufgrund der

Pflegestatistik - Ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen: Grunddaten, Personalbestand, Pflegebedürftige, Empfänger und Empfängerinnen von Pflegegeldleistungen. 51 Der Anteil der vollstationär Versorgten liegt zwischen 14,5% in der Uckermark und 34,7% in Cottbus. Der Anteil der Pflegegeldempfängerinnen und Pflegegeldempfänger ist in den Landkreisen Oder-Spree (56,6%), Märkisch-Oderland (55,6%) und im Barnim (54,4%) überdurchschnittlich hoch. Demgegenüber liegt der Anteil der Pflegegeldempfängerinnen und Pflegegeldempfänger in Cottbus bei lediglich 29,5%. Ebenda. 52 Zu klären ist u. a., welche Rolle spezifischen Familienstrukturen und Nachbarschaftsverhältnissen sowie der lokalen Infrastruktur (zur sozialen Integration auch von älteren Menschen) zukommt. Offen ist auch der Effekt einer pfadabhängigen Versorgungslandschaft, mithin ob eine hohe Dichte an stationären Einrichtungen stationäre Versorgung erzeugt oder eher Reaktion auf eine überdurchschnittliche Nachfrage nach solchen Leistungen ist. 53 MASGF: Pflegedossier für das Land Brandenburg, unveröffentlicht. 54 Steigerung von 31.300 Beschäftigten in 2013 auf fast 57.900 Beschäftigte in 2040. 55 Das Erwerbspersonenpotenzial ist eine statistische Kennzahl und erfasst die Personen zwischen 15 und 65 Jahren, die prinzipiell dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. 56 MASGF: Pflegedossier für das Land Brandenburg, unveröffentlicht. 57 http://www.masgf.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.443603.de (02.06.2016). 58 http://www.masgf.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.186093.de (02.06.2016).

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zentralen Lage Berlins an seiner hochschulmedizinischen Bedeutung für Brandenburg kaum etwas ändern

werde. Hinzu käme die zusätzliche Nähe der Universitätsklinika in den benachbarten Bundesländern. Da auch

die Zahl der Studienplätze in der Medizin in Deutschland ausreichend, die laufenden sowie die Kosten für

Investitionen dagegen erheblich seien, empfahl der Wissenschaftsrat dem Bundesland in seiner

Stellungnahme von 1991, keine eigene Ausbildungsstätte der Medizin einzurichten. Vielmehr solle die

Krankenhausbedarfsplanung mit der des Landes Berlin abgestimmt werden59. Damit war Brandenburg für

lange Zeit das einzige Flächenland, das über keine staatliche bzw. staatlich anerkannte Hochschulmedizin

verfügte.

Brandenburg verfügte im Jahr 2011 bundesweit über die größten Herausforderungen bezogen auf des

Verhältnis zwischen Einwohnerinnen und Einwohnern und Haus- bzw. Fachärzten (s. Tabelle 6). Die Zahl lag

im Falle der Hausärzte und Hausärztinnen knapp 7% über dem Bundesdurchschnitt. Weit besser war die

Situation der medizinischen Versorgung durch Hausärzte in den anderen, vor allem auch in den übrigen

neuen Ländern. Das gleiche Bild ergab sich auch für die fachärztliche Versorgung. Hier lag die Zahl für

Brandenburg 23% über dem Bundesdurchschnitt.

Tabelle 6: Einwohner je Haus- bzw. Facharzt im Land Brandenburg im Vergleich mit den übrigen neuen Bundesländern und dem gesamten Bundesgebiet (2011)60

Einwohner je Hausarzt Einwohner je Facharzt

Land Brandenburg 1.722 1.416 Sachsen-Anhalt 1.685 1.302 Thüringen 1.604 1.224 Sachsen 1.602 1.221 Mecklenburg-Vorpommern 1.563 1.271 Deutschland 1.611 1.155

Anfang des Jahres 2015 hat der Landesausschuss der Ärztinnen und Ärzte sowie Krankenkassen die

ambulante medizinische Versorgung in Brandenburg untersucht. Diesbezüglich wurde festgestellt, dass für 24

Regionen, davon eine Stadt, 21 Mittelbereiche und zwei Landkreise des Landes in fünf verschiedenen

Arztgruppen eine Unterversorgung droht61, insbesondere in der Arztgruppe Hausärztinnen und Hausärzte u.a.

für die Mittelbereiche Beeskow, Eisenhüttenstadt, Guben, Lübbenau, Schwedt/Oder. Des Weiteren besteht

laut dieser Untersuchung hinsichtlich der Arztgruppen Kinderärztinnen und Kinderärzte, Augenärztinnen und

Augenärzte und Hautärztinnen und Hautärzte in einigen Regionen eine drohende Unterversorgung.

Auch der Krankenhausbereich ist vom Fachkräftemangel betroffen. Die Lage bei Fachkräften mit einer

spezialisierten Qualifikation, so z.B. Pflegekräfte mit einer Zusatzweiterbildung auf Intensivstationen oder im

OP-Bereich, ist besonders prekär. Wie aus den Berichten des Statistischen Bundesamtes zu Personalzahlen

im Krankenhausbereich hervorgeht, sind die Kennzahlen zur Personalbelastung seit Jahren in Brandenburg

die höchsten bundesweit.

Im Zuge der Diskussion um die Ursachen des in vielen Bundesländern vorherrschenden Ärztemangels wurde

die Frage erneut diskutiert, ob der Ausbau an Medizinstudienplätzen erforderlich sei, wie vor allem der

Gesundheitssektor fordert oder ob ungelöste Versorgungsprobleme in Deutschland eher auf die Verteilung der

59 Wissenschaftsrat, Empfehlungen zur Hochschulmedizin in den neuen Ländern und in Berlin, 1991, S. 88 f, Drs. 405/91. 60 KVBB, Bedarfsplan 2013, S. 8. 61 Landtag Brandenburg, Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage der CDU-Fraktion vom 13.01.2015, Drucksache 6/421, Gesundheitspolitik in Brandenburg, Drucksache 6/1149, S. 13.

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Ärztinnen und Ärzte, die Überversorgung einiger Gebiete bzw. auf Fehlanreize und auf die Honorarverteilung

zurück zu führen seien62. Auch in Brandenburg wird diese Frage seit Jahren streitig diskutiert.

3.2 Fachkräftesituation in den Therapieberufen

Über die Fachkräftesituation und den zu erwartenden Fachkräftebedarf in den Therapieberufen

(Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie und Podologie) ist bisher recht wenig bekannt. Die Brandenburger

Verhältnisse in diesem Bereich der Gesundheitswirtschaft wurden im Rahmen der „Einrichtungsbefragung zur

Situation in ausgewählten Gesundheitsfachberufen in Berlin-Brandenburg“63 einer ersten Bestandsaufnahme

unterzogen. Die Auswertung der Daten der Bundesagentur für Arbeit und der statistischen Ämter sowie

zahlreiche Interviews und Gespräche mit Expertinnen und Experten haben gezeigt, dass die Therapieberufe

aktuell an einem Scheideweg stehen. Auf der einen Seite ist es hoch wahrscheinlich, dass die Nachfrage nach

solchen Leistungen infolge des demografischen Wandels und einer sich weiter entwickelnden

gesundheitlichen Versorgungsstruktur inkl. Bedeutungsgewinn von Prävention und Rehabilitation stark

zunehmen wird. Bei weiterhin stabiler Wachstumsdynamik würde bspw. der Bedarf an

Physiotherapeuteninnen und Physiotherapeuten in Brandenburg bis zum Jahr 2030 um fast 90% steigen.

Sollten identifizierte Wachstumshemmnisse zeitnah überwunden werden, wäre nach Ergebnissen der Studie

ein Wachstum von 175% bis zum Jahr 2030 möglich64. In den anderen Therapieberufen scheint ein

vergleichbares Wachstum vorstellbar, wenn auch bei insgesamt geringeren Beschäftigtenzahlen.

Auf der anderen Seite sprechen aktuelle Trends in der Gesundheitswirtschaft eher für einen

Bedeutungsverlust derartiger Tätigkeiten. Ohne wissenschaftliche Wirkungsforschung (Evidenzbasierung)

besteht die Gefahr, dass die Therapieberufe im Zuge der weiteren Ökonomisierung der Gesundheitswirtschaft

in der Bedeutungslosigkeit versinken. Schon jetzt besteht das Problem, dass derartige Tätigkeiten – oftmals

infolge von Reorganisationsmaßnahmen von Krankenhäusern und Reha-Einrichtungen (Stichwort

Outsourcing) – nicht immer ein auskömmliches Einkommen ermöglichen. Das Hierarchiegefälle zwischen

Ärzteschaft und Therapeuteninnen und Therapeuten ist groß und wird u. a. dadurch zementiert, dass den

Therapeuteninnen und Therapeuten der Direktzugang zu kassenärztlichen Leistungen verwehrt ist.

Ein Ergebnis der Einrichtungsbefragung ist, dass die professionenübergreifende Zusammenarbeit in der

(Berlin-Brandenburger) Gesundheitswirtschaft nicht hinreichend entwickelt ist, was sowohl zu Lasten der

Versorgungsqualität geht, als auch die Kosten im Gesundheitswesen unnötig in die Höhe treibt. Zu klären ist,

wie eine moderne gesundheitliche Versorgung unter Nutzung der im Gesundheitssystem vorhandenen

Kompetenzen organisiert werden kann und wie die Schnittstellen zwischen Ärzteschaft, Therapeuteninnen

und Therapeuten und Altenpflege gestaltet werden können. Handlungsbedarf besteht primär im Bereich der

Entscheidungsbefugnisse und der damit einhergehenden Verfahren der Abrechenbarkeit. Bedarf besteht

darüber hinaus an einer stärkeren Evidenzbasierung therapeutischen Handelns.

3.3 Akademisierung von Pflege- und Therapieberufen

Die Landesregierung legte im August 2011 im Auftrag des Landtages eine „Situationsanalyse zu den Bedarfen

für die Einführung akademischer Studienangebote für Pflege und Gesundheit“65 vor. Sie gelangte zu der

Einschätzung, dass die Anforderungen an die Gesundheitsfachberufe u. a. infolge des demografischen

62 Gemeinsame Arbeitsgruppe GmH/KMK „Fachkräftesicherung im Gesundheitswesen, Sachstandsbericht, Vorbereitende Unterlagen zum 363. Hochschulausschuss am 20./21.03.2014 in Berlin, III B-4636/2.1. 63 ZAB ZukunftsAgentur Brandenburg GmbH: Einrichtungsbefragung zur Situation in ausgewählten Gesundheitsfachberufen in Berlin-Brandenburg, Juni 2015. 64 Ebenda, S. 192. 65 Situationsanalyse zu Bedarfen für die Einführung akademischer Studienangebote für Pflege und Gesundheit gemäß Beschluss des Landtages vom 23.02.2011, Drs. 5/2820-B, S. 5.

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Wandels (und damit der Zunahme chronischer und altersbedingter Erkrankungen) und aufgrund des

medizinischen Fortschritts, der mit der Verschiebung von eher handwerklich ausgerichteten Tätigkeiten zu

eher theoriegeleiteten Aufgaben einhergehe (komplexe Steuerungsaufgaben, Beratungstätigkeit und Case-

Management), erheblich gestiegen seien66. Die Einrichtung neuer Studienangebote im Bereich Pflege und

Gesundheit an den Landeshochschulen wurde in Folge dessen beschlossen.

Die Akademisierung von Gesundheitsfachberufen wird seit längerem kontrovers diskutiert. Der

Wissenschaftsrat hat im Juli 2012 empfohlen, Fachpersonal, das in komplexen Aufgabenbereichen der Pflege

und der Therapieberufe tätig ist, künftig an Hochschulen auszubilden67. Kritiker dieser Empfehlung geben zu

bedenken, dass viele Fragen noch ungeklärt sind. U.a. seien die tarifrechtlichen Auswirkungen zu klären, da

Hochschulabsolventeninnen und Hochschulabsolventen zu Recht ein höheres Vergütungsniveau erwarten

würden als fachschulisch ausgebildete Absolventeninnen und Absolventen. Außerdem seien die

Aufgabenzuschnitte zwischen den beiden Qualifizierungsniveaus und die in diesem Zusammenhang ebenfalls

diskutierte Arbeitsteilung mit ärztlichen Tätigkeiten genau zu bestimmen. Im Rahmen der

Einrichtungsbefragung wurden die Vertreterinnen und Vertreter der Altenpflege u.a. gefragt, ob sich die

Einsatzgebiete zwischen akademisch und nicht akademisch ausgebildeten Beschäftigten unterscheiden.

Während die eine Hälfte der Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer angibt, dass das akademisch

ausgebildete Personal mehr Leitungsfunktionen übernimmt, sagt die andere Hälfte aus, dass die

Einsatzgebiete beider Beschäftigtengruppen weitgehend identisch seien. Ein Grund hierfür dürfte sein, dass

die Studiengänge in der Pflege zum Teil auf die spätere Ausübung von Leitungsfunktionen ausgerichtet sind

(z. B. Pflegemanagement). Da es noch kaum Absolventinnen und Absolventen der primärqualifizierenden

Studiengänge gibt, bleibt abzuwarten, wie sich die Einsatzgebiete zwischen akademisch und nicht

akademisch ausgebildeten Beschäftigten zukünftig entwickeln werden68. Dass die steigenden Anforderungen

und die höhere Komplexität in der gesundheitlichen Versorgung eine Akademisierung in der Pflege nahe

legen, ist hoch plausibel. Klar ist auch, dass der Erfolg der Akademisierung wesentlich von den

Rahmenbedingungen dieses Prozesses abhängt. So lange das pflegewissenschaftliche Studium keinen

Kompetenzgewinn in der Pflege zur Folge hat, ist es wenig reizvoll, führt in der Tendenz zur Frustration bei

den akademisch ausgebildeten Pflegefachkräften und erhöht den Anteil ungenutzter Kompetenzen in der

Pflege. Die Frage wie qualifikationsgerechte Personaleinsatzkonzepte in der Altenpflege aussehen könnten,

wird (in Brandenburg) erst seit kurzem diskutiert. Hier ist mittelfristig mit einem steigenden Bedarf an

Organisationsforschung zu rechnen, die aufzeigt, wie betrieblicher Personaleinsatz optimiert und

betriebsübergreifende Kooperationen noch stärker als bisher für eine Verbesserung der Pflege genutzt werden

können.

Auch in den Therapieberufen dürfte der Ausbau der akademischen Ausbildung den wachsenden

Anforderungen in Prävention und Rehabilitation entsprechen. Darüber hinaus könnte eine solche

Akademisierung ein Weg der Attraktivitätssteigerung für die Therapieberufe sein. Für eine Akademisierung

spricht zum einen, dass aufgrund der zunehmenden Studierneigung der Schulabgängerinnen und

Schulabgänger die Zielgruppe der künftigen Therapeutinnen und Therapeuten vergrößert werden würde. Zum

anderen könnte durch die Akademisierung ein mehr auf Augenhöhe basierendes Verhältnis zwischen

66 Bei der Terminologie orientierte sich der Bericht am Begriffsverständnis des Gesundheitsforschungsrates des Bundes, der die folgenden Berufe unter dem Oberbegriff zusammenfasst: Altenpfleger, Diätassistent, Ergotherapeut, Gesundheits- und Krankenpfleger, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger, Hebamme/Entbindungspfleger, Logopäde, Masseur, Bademeister, Medizinisch-technische Assistent/-in-Funktionsdiagnostik und Labor sowie Röntgen, Orthopist, Pharmazeutisch-technische Assistentin, Physiotherapeut, Podologe, Rettungsassistent, Veterinär-med.-technischer Assistent. 67 Bereits 1992 wurden derartige Forderungen in der von der Robert-Bosch-Stiftung initiierten Denkschrift „Pflege braucht Eliten eine Denkschrift zur Hochschulausbildung für Lehr- und Leitungskräfte in der Pflege“ gestellt. 68 ZAB ZukunftsAgentur Brandenburg GmbH: Einrichtungsbefragung zur Situation in ausgewählten Gesundheitsfachberufen in Berlin-Brandenburg, Juni 2015.

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Ärztinnen und Ärzte und Therapeuteninnen und Therapeuten geschaffen werden, was Spielräume für

innovative wie sektorenübergreifende Formen gesundheitlicher Versorgung eröffnet. Zu diskutieren wäre

bspw. inwieweit mit voranschreitender Akademisierung der Direktzugang der Therapie zu (ausgewählten)

kassenärztlichen Leistungen realisiert werden kann. Unklar ist auch in diesen Tätigkeitsfeldern, ob

akademisch ausgebildete Therapeuteninnen und Therapeuten zukünftig andere Leistungen erbringen werden

als die bislang berufsfachschulisch ausgebildeten Personen. Eine solche Aufgabenänderung ist nach

Einschätzung der Verbandsvertreterinnen und Verbandsvertretern bislang nicht zu erkennen, dürfte für eine

Weiterentwicklung der gesundheitlichen Versorgung aber notwendig sein. Wie auch in der Altenpflege ist

daher die Akademisierung in den Therapieberufen zu befördern und parallel der Aufgabenzuschnitt der

akademisch ausgebildeten Therapeuteninnen und Therapeuten entsprechend der erworbenen Kompetenzen

weiterzuentwickeln.69

4. Zusammenfassung

Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass die Herausforderungen in Brandenburg durch den

prognostizierten demographischen Wandel größer werden. Für Brandenburg wird bis 2040 ein um 9,2%

stärkerer Rückgang der Bevölkerung prognostiziert als im Bundesdurchschnitt. Brandenburg wird hierbei

regionale Rückgänge von knapp 29% zu verkraften haben. Hinzu kommt die Prognose, dass die Zahl der

Demenzerkrankten im Land Brandburg zwischen 2009 bis 2030 um voraussichtlich 99,5% steigen wird. Daher

wird es darauf ankommen, dass ein besonderes Augenmerk auf die Sicherstellung der ärztlichen und

pflegerischen Versorgungsangebote und ihrer Erreichbarkeit vor allem in der Fläche gelegt wird. Hierbei weist

z.B. die Kassenärztliche Vereinigung darauf hin, dass die Erreichbarkeit von Versorgungsangeboten durch

eine ältere, ohnehin immobile Bevölkerung durch den teilweise nur unzureichend ausgebauten öffentlichen

Nahverkehr in der Fläche des Landes eine Hürde darstellt, die sich in den nächsten Jahren noch verschärfen

kann. Folglich wird zukünftig digitalen Gesundheitsangeboten und innovativen Produkten eine stärkere Rolle

zukommen. Innovative Anwendungen und Technologien bieten Chancen, das Gesundheitswesen im Land

Brandenburg nachhaltig zu modernisieren. Ihre Nutzung für die Entwicklung der Gesundheitsfachberufe, den

Gesundheitsschutz sowie die Unternehmens-, Arbeits- und Prozessorganisationen ist zu erhöhen.

Eine weitere Herausforderung besteht darin, die Ursachen für die gegenüber dem Bundesdurchschnitt

erhöhten Morbiditäts- und Mortalitäts- sowie Pflegebedürftigkeitsraten in Brandenburg zu erforschen und

Maßnahmen zur Verbesserung der Situation zu ergreifen, da insbesondere festzustellen ist, dass:

1. die Zahl der vorzeitig Verstorbenen im Land Brandenburg im Mittel der Jahre 2009-2013 und je 100.000

Einwohnerinnen und Einwohner um 7,78% und im Landkreis Oberspreewald-Lausitz sogar um 60% (!)

über dem Bundesdurchschnitt lag,

2. die Zahl der Brandenburger, die sich im Jahr 2011 wegen bösartiger Neubildungen in vollstationärer

Therapie befunden haben, mit 18% (!) über dem Bundesdurchschnitt lag und damit bundesweit am

höchsten war,

3. Brandenburg in Bezug auf die Morbidität ausgewählter Herzkrankheiten in allen Bereichen über dem

Bundesdurschnitt liegt.

4. die Wachstumsrate der Pflegebedürftigen im Land Brandenburg bezogen auf 2003-2013 um 24% über

dem Bundesdurchschnitt lag.

69 Ebenda.

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Hinzu kommt die zu erwartende Zunahme an chronischen Erkrankungen, wie Diabetes, Adipositas, Demenz

und Arthrose. Der Medizin- und Gesundheitsforschung unter besonderer Beachtung brandenburgischer

Bedarfe sowie der Entwicklung altersangepasster Diagnostik und Therapien sollte so künftig ebenfalls eine

wichtige Rolle zukommen.

Bezogen auf die medizinische und pflegerische Versorgung ergeben sich Herausforderungen insbesondere

daraus, dass:

1. die Hausarztdichte pro Einwohnerinnen und Einwohner nach dem Bedarfsplan der Kassenärztlichen

Vereinigung im Jahr 2011 mit 7% unter, wohingegen die medizinische Versorgung in den übrigen neuen

Bundesländern überwiegend über dem Bundesdurchschnitt lag.

2. die Facharztdichte pro Einwohnerinnen und Einwohner im Jahr 2011 nach dem Bedarfsplan der

Kassenärztlichen Vereinigung in Brandenburg ebenfalls mit 23% unter dem Bundesdurchschnitt lag und

die Herausforderungen bundesweit am höchsten waren.

3. der medizinische Versorgungsgrad innerhalb Brandenburgs erheblichen Schwankungen unterliegt.

4. bei einer weiterhin stabilen Wachstumsdynamik der Bedarf an Physiotherapeutinnen und

Physiotherapeuten bis 2030 um fast 90% ansteigen würde und

5. bei stabil bleibenden Versorgungsstrukturen ein Personalmehrbedarf in der Pflege von annähernd 85%

bestünde, was zudem voraussichtlich Auswirkungen auf die Qualität der Angebote haben würde.

Aus den genannten Befunden können folgende Thesen abgeleitet werden:

1. Durch den prognostizierten erhöhten Rückgang der Bevölkerung in Brandenburg entsteht im Land ein

wachsender Bedarf, alternative Versorgungsmodelle zu entwickeln und hierbei den Zugang zu

gesundheitlicher Versorgung, Pflege und Rehabilitationsmaßnahmen sowie von neuen Berufsbildern in

der Pflege in die Überlegungen einzuschließen.

2. Die Kenntnisse der Ursachen für die erhöhten Morbiditäts-, Mortalitäts- und Pflegebedürftigkeitsraten in

Brandenburg sind unzureichend. Das langjährige Fehlen einer landeseigenen Hochschulmedizin kann

hierbei als verstärkender Faktor nicht ausgeschlossen werden. Über einen langen Zeitraum wurden in

Brandenburg kaum Humanmedizinerinnen und Humanmediziner sowie Versorgungsforscherinnen und

Versorgungsforscher an brandenburgische Hochschulen berufen. Daher konnte an den Hochschulen des

Landes seit Beginn der 90er Jahre weder medizinische Grundlagenforschung, noch

Versorgungsforschung im klassischen Sinne betrieben werden.

3. Nur durch eine eigene Grundlagen- und anwendungsbezogene Forschung mit klarem Brandenburg-Bezug

(in Medizin-, Gesundheits- bzw. Versorgungsforschung) und unter Einbeziehung der Kliniken,

außeruniversitären Forschungseinrichtungen, Krankenkassen und Verbände und anschließenden

Maßnahmenpaketen der Landesregierung kann die Situation verbessert werden.

4. Die Entscheidung Brandenburgs in den 90er Jahren, keine eigene Hochschulmedizin aufzubauen, kann

mit der ungünstigen Entwicklung der Haus- und Facharztdichte korrelieren, da vergleichbare ostdeutsche

Bundesländer mit einer eigenen Hochschulmedizin über eine günstigere Dichte verfügen. Möglicherweise

besteht auch ein Zusammenhang zwischen dem langjährigen Fehlen einer Hochschulmedizin im Land

Brandenburg und den Auffälligkeiten in der Krankheits-, Mortalitäts- und Pflegeprävalenz der Bevölkerung.

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V. Gute Voraussetzungen zur Schaffung eines Gesundheitscampus in Brandenburg In Brandenburg hat sich in den vergangenen Jahren an mehreren staatlichen Hochschulen des Landes sowie

an außeruniversitären Forschungseinrichtungen ein medizinnahes Spektrum in Forschung und Lehre

entwickelt. Daneben können Verbände und Kammern wichtige Impulse zur Erreichung der Zielsetzungen des

Gesundheitscampus setzen.

1. Gute Voraussetzungen an den Hochschulen

Zu den Hochschulen, die über ein medizinnahes Angebot in Forschung und/oder Lehre verfügen, zählen die

Universität Potsdam, die Brandenburgische Technische Universität Cottbus-Senftenberg, die Technische

Hochschule Wildau, die Technische Hochschule Brandenburg und die Fachhochschule Potsdam sowie die

staatlich als Universität anerkannte Medizinische Hochschule Brandenburg.

1.1 Die Neuordnung der Hochschulregion Lausitz – die Brandenburgische Technische Universität

Cottbus-Senftenberg

Am 01.07.2012 wurde die Brandenburgische-Technische Universität Cottbus-Senftenberg mit einer

veränderten Schwerpunktsetzung neu errichtet. Sowohl die 2011 eingesetzte Lausitz-Kommission, als auch

die Hochschulstrukturkommission, die die Landeshochschulen 2011-2012 evaluierte, teilten die oben unter

IV.3.3 genannte Einschätzungen zur Akademisierung der Gesundheitsfachberufe aus der Situationsanalyse

und empfahlen, folgende drei Studienangebote in der Lausitz aufzubauen:

1. einen konsekutiven BA/MA-Studiengang „Medizin- und Pflegepädagogik“ für die akademische

Qualifizierung von Lehrpersonal für Schulen des Gesundheitswesens und von Altenpflegeschulen

2. einen BA-Studiengang „Gesundheits- und Pflegemanagement für die Leitung von Pflege- und

Gesundheitseinrichtungen sowie

3. einen BA-Studiengang „Gesundheits- und Pflegewissenschaften“, um den erhöhten qualitativen

Anforderungen an Beschäftigte zu entsprechen sowie aufgrund der wachsenden Relevanz

evidenzbasierter Pflege und Therapie70.

Die Hochschulstrukturkommission arbeitete zudem heraus, dass der Aufbau eines neuen fachlichen

Schwerpunktes im Gesundheitsbereich mit der oben beschriebenen Neuausrichtung künftiger

Forschungsaktivitäten sowie mit der Heranbildung qualifizierten wissenschaftlichen Nachwuchses

einhergehen müsse. Des Weiteren gelangten die Lausitz- und die Hochschulstrukturkommission zu dem

Ergebnis, dass es notwendig sein werde, universitäre und fachhochschulische Kompetenzen miteinander zu

verflechten. Sie empfahl der ehemaligen Hochschule Lausitz (FH), für die Forschung und wissenschaftliche

Nachwuchsbildung in allen Fachdisziplinen des neuen Gesundheitsbereiches sowie im Bereich der Medizin-

und Pflegepädagogik eine enge Zusammenarbeit mit der UNIP anzustreben. Als Anknüpfungspunkte

benannte die Kommission insbesondere die fachlichen Potenziale der UNIP innerhalb der

Humanwissenschaftlichen Fakultät, wie die Bereiche Sportmedizin und Rehabilitationswissenschaften.

Schließlich hielt es die Kommission für erforderlich, seitens der Hochschule Lausitz (FH) in geeigneter Weise

Forschungskooperationen mit Medizinischen Fakultäten herzustellen71. In ihrem Hochschulentwicklungsplan

hat die Brandenburgische Technische Universität Cottbus-Senftenberg das Ziel formuliert, grundlagen- und

anwendungsorientierte Forschung auf internationalem Spitzenniveau in vier Zukunftsfeldern zu betreiben,

darunter die Bereiche „Biotechnologie, Umwelt und Gesundheit“. Im Bereich der Biotechnologie beabsichtigt

70 Abschlussbericht der Hochschulstrukturkommission, S. 127 ff. 71 Ebenda, S. 129.

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die Hochschule, zellbasierte Ansätze auszubauen und an Verfahren und Geräten für die medizinische

Diagnostik zu arbeiten sowie den Aufbau einer theoretischen DNA-Analytik und einer klinischen Chemie zu

betreiben. Ein wichtiger Bereich wird die Multiparameterdiagnostik zum Erregernachweis sein sowie die

Entwicklung neuer Methoden bei der Behandlung von Knorpelschäden. In den Gesundheitswissenschaften

soll dagegen im Kontext einer zunehmend alternden Bevölkerung an neuartigen Therapie- und Pflegeformen

geforscht werden. Zudem baut die Universität eine Medizininformatik auf mit einer modellbasierten

Datenanalyse in der Medizin und diagnostischen technischen Systemen. Diese Schwerpunkte setzen auf den

immer häufigeren Sensoreinsatz in Diagnostik und Therapie, wie z.B. die exakte Messung von

Augenbewegungen oder die quantitative Bewegungs-Analyse mit anschließender Klassifikation als

Entscheidungsunterstützung bei Diagnose und Therapieverlauf. Durch den Einsatz von technisch leicht

anwendbaren Sensorsystemen soll auch in dünn besiedelten Gebieten mit wenigen urbanen Zentren eine

kontinuierliche Betreuung von Patientinnen und Patienten gewährleistet werden.

1.2 Der Aufbau der Gesundheitswissenschaften an der Universität Potsdam

Die UNIP als größte Hochschule des Landes Brandenburg hat sich in den vergangenen Jahren verstärkt

gesundheitswissenschaftlichen Themen in Forschung, Lehre und Patientenversorgung zugewandt. Im Bereich

der Forschung wurde fakultätsübergreifend eine Forschungsinitiative Gesundheitswissenschaften als

interdisziplinärer, profilbildender Verbund der Sportmedizin, der Ernährungswissenschaften und des

Deutschen Instituts für Ernährungsforschung Potsdam-Rehbrücke unter zentraler Beteiligung der

vorhandenen medizinisch ausgerichteten Professuren gebildet. Sie soll eine Plattform bilden, um die

Interaktion der Faktoren, die das Metabolische Syndrom und dessen Folgen verursacht, in seiner Gesamtheit

und Komplexität zu erforschen und damit grundlegend neue Präventions- und Therapieansätze aufzuzeigen72.

In der Lehre liegen Bachelor, Master, und Master/PhD Programme vor, die Themenschwerpunkte in

Sportmedizin, Gesundheitswissenschaften, Public Health und Ernährung beinhalten. In der

Patientenversorgung ist eine eigene Hochschulambulanz eingerichtet worden und es bestehen weitreichende

Kooperationen mit Rehabilitationskliniken, Kliniken (darunter das Ernst-von-Bergmann-Klinikum als eine der

größten Kliniken des Landes) und niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten sowie Therapeutinnen und

Therapeuten. Die Hochschulambulanz wurde im November 2007 als medizinische Einrichtung unter der

Verantwortung der Humanwissenschaftlichen Fakultät der Universität Potsdam eingerichtet. Sie fungiert als

eigenständige Betriebseinheit, getragen durch die Professur für Sportmedizin und Sportorthopädie. Die

Ambulanz ist Weiterbildungsstätte der Landesärztekammer Brandenburg und lizenziert als Medizinisches

Untersuchungszentrum des Deutschen Olympischen Sportbundes. Zudem wurde 2012 im Bereich der

Rehabilitationsforschung eine Stiftungsprofessur in den Exzellenzbereich Kognitionswissenschaften integriert.

2010 hatten sich die Klinik am See, die Brandenburgklinik in Bernau und die Brandenburger und Berliner

Median-Kliniken gemeinsam entschlossen, an der Universität Potsdam für fünf Jahre eine Stiftungsprofessur

für Rehabilitationswissenschaften zu fördern, um in den Kliniken mit den Rehabilitandinnen und

Rehabilitanden zu forschen. Das breit gefächerte Indikationsspektrum der fünf beteiligten Kliniken mit circa

1.800 Betten ermöglicht dabei Forschungsprojekte in den Indikationsbereichen

Neurologie Orthopädie Kardiologie Psychosomatik Onkologie und

72 Hochschulentwicklungsplan der Universität Potsdam 2014-2018, S. 7.

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Gastroenterologie.

Ziel ist es, die Ergebnisse der Forschungsarbeit in die Kliniken hineinzutragen und dort in den Rehabilitationsablauf zu integrieren. Darüber hinaus werden an der UNIP im Rahmen der Professur Materialien in den Lebenswissenschaften Materialien für den potenziellen Einsatz in der regenerativen Medizin und in verschiedenen Bereichen der Medizintechnik erforscht.

1.3 Die Gründung der staatlich anerkannten Medizinischen Hochschule Brandenburg

Mit Bescheid vom 08.07.2014 wurde die Medizinische Hochschule Brandenburg Theodor Fontane unter

Auflagen befristet bis zum 30.09.2021 als Universität im Sinne der Approbationsordnung für Ärztinnen und

Ärzte staatlich anerkannt. Trägerin der MHB ist die Medizinische Hochschule Brandenburg Campus gGmbH.

Die Beteiligung an der Trägergesellschaft verteilt sich seit Oktober 2014 wie folgt:

Ruppiner Kliniken GmbH 33,33%

Städtisches Klinikum Brandenburg GmbH 33,33%

Immanuel Diakonie GmbH 11,12%

Sparkasse Ostprignitz-Ruppin 11,1%

Stadtwerke Neuruppin GmbH 11,11%.

Als zentrales Element wurde an der MHB ein Modellstudiengang Medizin entwickelt, der den vom

Wissenschaftsrat ausgesprochenen Empfehlungen zur Weiterentwicklung des Medizinstudiums in

Deutschland (2014) sehr gut entspricht. Gleichzeitig wurde ein Modell entwickelt, das einerseits einen breiten

Zugang zum Studium eröffnet und gleichzeitig das Interesse der Hochschule und der sie tragenden Kliniken

berücksichtigt, die Absolventinnen und Absolventen möglichst langfristig zu binden und für die regionale

ärztliche Versorgung zu gewinnen. Dem damit korrespondierenden öffentlichen Interesse wird dabei in

besonderer Weise entsprochen, weil das Auswahlverfahren der Hochschule sich nicht schematisch an der

Abiturnote orientiert, sondern Studienbewerberinnen und Studienbewerber begünstigt, in deren Person sowohl

hohe Qualität als auch die berechtigte Aussicht, sie im Land halten zu können, gewährleistet ist. Des Weiteren

bietet die Hochschule den Studiengang Psychologie an und kommt damit den wachsenden Bedarfen im Land

Brandenburg entgegen. Die MHB ist die einzige Hochschule Brandenburgs, die den Studiengang

Humanmedizin anbietet. Die Landesregierung geht davon aus, dass die staatlich anerkannte Hochschule mit

ihrem Non-Metropol-Ansatz sowie ihrem Lehr- und Forschungskonzept (Medizin und Psychologie sowie

Forschungsschwerpunkt „Medizin des Alterns“) in besonderem Maße auf regionale Bedarfe (u.a.

Fachkräftesicherung, verbesserte Abdeckung der medizinischen Versorgung durch Konzept zur Steigerung

des Klebeeffekts) eingeht, so dass es trotz der oben dargestellten Herausforderungen keiner staatlichen

Medizinerausbildung im Land Brandenburg bedarf.

1.4 Technische Hochschule Wildau

Die TH Wildau zeichnet sich durch ihren engen Kontakt zu Praxispartner aus und ist durch ihren starken

Wissens- und Technologietransfer ein Verbindungsglied zwischen angewandter Forschung und der Wirtschaft.

Die wissenschaftliche Arbeit fokussiert sich auf die Forschungsfelder73

Angewandte Biowissenschaften

Informatik/Telematik

73 https://www.th-wildau.de/forschung/forschungsfelder.html (20.05.2016).

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Optische Technologien/Photonik

Produktion und Material

Verkehr und Logistik

Management und Recht

mit ihren jeweils zugehörigen Arbeitsgruppen und ist in hohem Maße auf wirtschaftliche Bedürfnisse

ausgerichtet. Für den Gesundheitscampus interessante Expertise und Forschungsaktivitäten bestehen u.a. in

den Bereichen Telematik (altersgerechtes Wohnen), Multi-Telemonitoring, Molekularbiologie, Bioanalytik und

Medizintechnik. Die Hochschule verfügt über ein Kooperationsnetzwerk aus regionalen kleinen und mittleren

Unternehmen bis hin zu international tätigen Großunternehmen und zählt bundesweit zu den führenden

Fachhochschulen für Innovationen in Wirtschaft und öffentlicher Verwaltung. Ihr Bestreben, zur

Clusterstrategie der Region Berlin-Brandenburg beizutragen, regionale Potentiale zu erschließen und

Innovationsprozesse aktiv mitzugestalten, hat die Hochschule in ihrer amtlichen Mitteilung zum Wissens- und

Technologietransfer (07/2015)74 noch einmal verdeutlicht.

1.5 Die Fachhochschule Potsdam

Ein besonderer Fokus der FH Potsdam liegt auf der Verbindung zwischen Forschung und Lehre. Ihre

Forschungsaktivitäten zeichnen sich zudem durch interdisziplinäre Zusammenarbeit der Fachbereiche aus.

Die drei Forschungsschwerpunkte75

Urbane Zukunft

Information und Visualisierung und

Soziale und Regionale Transformation

mit ihren zahlreichen Projekten werden gemeinsam von sozial-, kultur-, informations-, medien- und

ingenieurwissenschaftlichen sowie künstlerisch-gestalterischen Disziplinen bearbeitet. Daraus ergibt sich ein

großes Potential für innovative Entwicklungen, welches u.a. durch die Arbeit in Forschungslaboren und

Werkstätten befördert wird. Expertisen auf Gebieten wie Interfacedesgin, Kommunikationsdesign,

Sozialwesen und Datenmanagement können beispielsweise unter den Aspekten der Versorgungsforschung

und Telemedizin für eine Beteiligung am Gesundheitscampus Brandenburg von Interesse sein. Der

Fachbereich Sozial- und Bildungswissenschaften verfügt zudem über umfangreiche Erfahrungen in den

Bereichen Psychologie, Psychoanalyse sowie Case Management zur Begleitung von medizinischen

Behandlungsprozessen. Ein weiteres Tätigkeitsfeld ist die Entwicklung von ganzheitlichen

Versorgungsansätzen in Quartieren, die soziale Aspekte inklusive der Versorgungsstrukturen in Einklang mit

den Gesundheitsleistungen bringen. Der Forschungsschwerpunkt Urbane Zukunft leistet in diesem Kontext

einen Beitrag zur Optimierung von Versorgungsstrukturen im ländlichen Raum. Hierbei ist insbesondere das

Zusammenwirken von stationären, ambulanten und mobilen Strukturen von Bedeutung.

1.6 Die Technische Hochschule Brandenburg

Das Forschungsprofil der TH Brandenburg orientiert sich an den Bedarfen der Region und an relevanten

Zukunftsfeldern. In den Fachbereichen Informatik und Medien, Technik und Wirtschaft werden Themengebiete

wie Datenschutz und Datensicherheit, intelligente Systeme, Telemedizin, Patientensicherheit und

Innovationsmanagement beforscht76. Sie verfügt über einen Bachelorgang Medizininformatik. In diesem

Rahmen kooperiert sie mit mehreren Krankenhäusern und dem Verein „Gesund in Brandenburg“. Ärztinnen

74 https://www.th-wildau.de/fileadmin/dokumente/hochschule/dokumente/amtl_mitteilungen/2015_15_WTT.pdf (20.05.2016). 75 https://www.fh-potsdam.de/forschen/forschungsprofil/ (20.05.2016). 76 http://www.zgt.th-brandenburg.de/forschung/ (20.05.2016).

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und Ärzte der Kliniken übernehmen die Medizinvorlesungen und die Studierenden können sich direkt in den

Funktionsbereichen des Klinikums, beispielsweise Laboren und auf Stationen, praxisbezogene Kenntnisse

aneignen. Durch das Kompetenzzentrum Medizininformatik (ProMedius) soll die anwendungsorientierte

Forschung und Entwicklung sowie die Vernetzung in der Region gefördert und somit der Technologietransfer

erhöht werden. Das Zentrum dient hierbei als Kommunikations- und Kooperationsplattform für verschiedenste

Institutionen und Unternehmen der Gesundheits- und Informatikbranche. Durch das Zentrum für Gründung

und Transfer werden Projekte und Technologietransfer zwischen Forschung und Unternehmen aktiv

unterstützt.

1.7 Hochschule für Nachhaltige Entwicklung Eberswalde (HNEE)

Die HNEE engagiert sich mit ihrem Forschungsschwerpunkt „Nachhaltige Entwicklung des ländlichen Raums“

für ländliche Regionen Brandenburgs. Themenschwerpunkte mit gesundheitswissenschaftlichem Bezug sind

beispielsweise der Gesundheitstourismus und die Förderung gesunder Ernährungsweisen. Darüber hinaus ist

„Gesundheit in Regionen“ Curriculums-Bestandteil des Studiengangs Regionalmanagement.

2. Gute Voraussetzungen an außeruniversitären Forschungseinrichtungen in Brandenburg

Brandenburg verfügt zudem über hervorragende Voraussetzungen im Bereich der außeruniversitären

medizinnahen Forschung.

2.1 Das Deutsche Institut für Ernährungsforschung Potsdam-Rehbrücke (DIfE)

Das Deutsche Institut für Ernährungsforschung Potsdam-Rehbrücke (DIfE) ist ein Mitglied der Leibniz-

Gemeinschaft77 und betreibt experimentelle und angewandte Forschung zum Einfluss der Ernährung auf die

Gesundheit. Dabei werden molekulare Ursachen ernährungsbedingter Erkrankungen erforscht, um neue

Strategien für Prävention, Therapie und Ernährungsempfehlungen zu entwickeln. In einer für Deutschland

einzigartigen Weise werden am DIfE experimentelle Grundlagenforschung auf der Basis

naturwissenschaftlicher Methoden sowie klinische und epidemiologische Forschung integriert, um vorrangig

folgende Schwerpunkte zu erarbeiten78:

die Ursachen und Folgen des metabolischen Syndroms, einer Kombination aus Adipositas (Fettsucht),

Hypertonie (Bluthochdruck), Insulinresistenz und Fettstoffwechselstörung,

die Rolle der Ernährung für ein gesundes Altern,

die biologischen Grundlagen von Nahrungsauswahl und Ernährungsverhalten.

Alle drei Forschungsschwerpunkte sind für altersbedingte Veränderungen im Ernährungsverhalten sowie in

der Pathophysiologie altersabhängiger Erkrankungen relevant und sind somit auch von Interesse für

Kooperationsprojekte innerhalb des Gesundheitscampus.

2.2 Das Fraunhofer-Institut für Zelltherapie und Immunologie IZI – Institutsteil Bioanalytik und

Bioprozesse (IZI-BB)

Das IZI-BB (Standort Golm) stellt mit seiner inhaltlichen Ausrichtung einen wichtigen Partner an den

Schnittstellen von Medizin, Bio- und Ingenieurswissenschaften dar. In den drei Abteilungen

Automatisierung

Molekulare und Zelluläre Bioanalytik

77 http://www.leibniz-gemeinschaft.de/start/ (08.08.2016). 78 http://www.dife.de/forschung/forschungsauftrag/ (20.05.2016).

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Zellfreie und Zellbasierte Bioproduktion79

arbeitet ein interdisziplinäres Team mithilfe mordernster Ausstattung an technischen Lösungen für

diagnostische, biomedizinische und biotechnologische Fragestellungen. Besonders die Entwicklung von Point-

of-care-Anwendungen (patientennahe Diagnostik), Lab-on-chip-Systemen und spezifischen Biomarkern ist im

Hinblick auf eine Beteiligung am Gesundheitscampus interessant.

2.3 Helmholtz-Zentrum Geestacht Zentrum für Material- und Küstenforschung – Institut für

Biomaterialforschung (HZG)

Mit dem HZG (Standort Teltow)80 hat der Gesundheitscampus einen wichtigen Partner im Bereich der

Biomaterialforschung, welcher bereits in enger Kooperation u.a. mit der Universität Potsdam

zusammenarbeitet. In den Abteilungen

Aktive Polymere

Biomimetische Materialien

Mikro-/Nanotechnologie

Pharmazeutische Technologie

Biomedical Engineering

Biointerface Engineering

Polymere in Regenerationen

Stammzellmodifikation und Biomaterialien

betreibt ein interdisziplinäres Team aus Chemikerinnen und Chemikern, Physikerinnen und Physikern,

Biologinnen und Biologen, Pharmazeutinnen und Pharmazeuten und Ingenieurinnen und Ingenieure

Grundlagenforschung zur Entwicklung polymerbasierter, multifunktionaler Biomaterialien für den Einsatz in der

regenerativen Medizin. Die wissenschaftlichen Fragestellungen der translationalen Forschung ergeben sich

somit hauptsächlich aus den medizinischen Herausforderungen inklusive dem Bedarfen der älter werdenden

Gesellschaft und dem damit verbundenen Anstieg altersbedingter Erkrankungen. Ziel ist hier die Entwicklung

innovativer polymerbasierter Therapiemöglichkeiten zur Wiederherstellung gestörter Körperfunktionen

insbesondere durch biologischen Ersatz oder durch die Aktivierung körpereigener Regenerationsprozesse und

letztendlich die Translation der Forschungsergebnisse in klinische Anwendungen. Dies erfolgt im Rahmen des

Berlin Brandenburger Zentrums für Regenerative Therapien mit seinen Standorten in Teltow und Berlin sowie

u.a. im Rahmen des Gesundheitscampus Brandenburg in Kooperation mit Kliniken der MHB

2.4 Innovations for High Performance Microelectronics GmbH- Leibniz- Institut für innovative

Mikroelektronik (IHP)

Das IHP (Frankfurt/Oder) forscht an der Entwicklung innovativer drahtloser Kommunikationstechnologien und

greift dabei volkswirtschaftlich relevante Themen aus Bereichen wie Telemedizin und Automatisierungstechnik

auf81. Die dazu nötigen unterschiedlichen Kompetenzen werden durch die Abteilungen

System-Design

Schaltkreis-Design

79 http://www.izi.fraunhofer.de/de/abteilungen/standort-potsdam.html (23.08.2016). 80 http://www.hzg.de/institutes_platforms/biomaterial_science/index.php.de (20.05.2016). 81 https://www.ihp-microelectronics.com/de/ueber-uns/ueberblick.html (20.05.2016).

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Technologie und

Materialforschung82

repräsentiert. Im Rahmen einer einheitlichen Strategie arbeiten diese Abteilungen gemeinsam an eng

miteinander verbundenen Forschungsprogrammen. Dank modernster technischer Ausstattung und bereits

erreichter Forschungs- und Entwicklungsergebnisse ist das IHP in der Lage, Lösungen für verschiedenste

Anwendungsbereiche der Bio- und Medizintechnik anzubieten. Beispiele hierfür sind Internet-basierte

Telemedizin-Plattformen oder ein Biosensorchip zur kontinuierlichen Überwachung des Blutzuckergehaltes bei

Diabetes. Mit seinen Joint Labs, in denen spezifische, zukunftsweisende Forschungsthemen bearbeitet

werden, fördert das IHP die enge Zusammenarbeit mit regionalen Hochschulen und nimmt so auch eine

Brückenfunktion zur Industrie ein. Die TH Wildau, BTUCS und die Universität Potsdam sind hier bereits

beteiligt.

2.5 Max-Planck-Institut für Kolloid- und Grenzflächenforschung (MPI)

Das MPI (Standort Golm) gliedert sich in die Abteilungen:

Biomaterialien

Biomolekulare Systeme

Kolloidchemie

Theorie & Bio-Systeme

Mechano(bio)chemie (Max-Planck-Forschungsgruppe) und

Grenzflächen (Emeritusgruppe)

und befasst sich mit Grundlagenforschung zu Aufbau und Funktion nano- bis mikrometergroßen Strukturen83.

Hierbei stehen biomimetische Systeme im Mittelpunkt der wissenschaftlichen Arbeit. Natürlich vorkommende

Strukturen sollen imitiert und somit neue Biomaterialien und „intelligente“ Wirkstoffträger (Pharmakzeutika)

entwickelt werden. Ebenso wird an der Erforschung von Krankheitsursachen gearbeitet. Durch seine

interdisziplinäre Forschungstätigkeit schlägt das MPI eine Brücke zwischen den Bio- und

Materialwissenschaften. Zu den aktuellen Forschungsschwerpunkten gehören u.a. polymere Filme,

Membranen, Mikrokapseln, Nano- und Mikroreaktoren sowie Chemie und Biologie von Kohlenhydraten. Das

Institut ist (zusammen mit der Universität Potsdam, HU und FU Berlin und dem Fraunhofer-Institut für

Biomedizinische Technik München) an einer International Max Planck Research School beteiligt – einem

englischsprachigen Doktorandenprogramm, welches Teilnehmerinnen und Teilnehmer eine strukturierte

Promotion ermöglicht. Darüber hinaus unterhält das MPI enge Kontakte zu Forschungseinrichtungen in

Osteuropa, Russland und China.

2.6 Fraunhofer–Institut für angewandte Polymerforschung (IAP)

Die Forschungsaktivitäten des IAP (Standort Golm) sind im Bereich der Werkstoff- und Materialwissenschaften

angesiedelt und haben ihren Schwerpunkt in der Forschung und Entwicklung von Polymeranwendungen. In

den Bereichen

Biopolymere

Funktionale Polymersysteme

Synthese- und Polymertechnik

Life Science und Bioprozesse

82 https://www.ihp-microelectronics.com/de/abteilungen/uebersicht.html (20.05.2016). 83 http://www.mpikg.mpg.de/7405/short-profile (20.05.2016).

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Fraunhofer-Pilotanlagenzentrum PAZ (Schkopau, Sachsen-Anhalt) und

Polymermaterialien und Composite PYCO (Teltow und Wildau)

wird an innovativen Materialien geforscht, die u.a. in der Biotechnologie, Pharmazie, Medizin oder

Bauindustrie ihre Anwendung finden84. Insbesondere die Forschungstätigkeiten des Bereiches „Life Science

und Bioprozesse“ können für eine Kooperation mit dem Gesundheitscampus interessant sein. Der Bereich

unterteilt sich in die Abteilungen „Funktionale Proteinsysteme/Biotechnologie“ und „Funktionspolymere für die

Medizintechnik“, welche sich mit der Integration neuer biologischer Funktionen in Polymermaterialien

beschäftigen. Der kommissarische Bereichsleiter Prof. Dr. Alexander Böker ist gleichzeitig auch Institutsleiter

des IAP und hat zudem an der UNIP den Lehrstuhl für Polymermaterialien und Polymertechnologie inne.

Zudem wird am Anwendungszentrum für Innovative Polymertechnologien seit 2012 u.a. an biokompatiblen

Materialien für Implantate und weitere medizinische Anwendungen geforscht85.

2.7 Hasso-Plattner-Institut für Softwaresystemtechnik GmbH (HPI)

Das HPI betreibt als An-Institut der Universität Potsdam Forschung auf dem Gebiet der IT-Systeme. Die elf

Fachgebiete des Instituts86 sind gleichzeitig auch Lehrinhalte der Bachelor- und Masterstudiengänge „IT-

Systems Engineering“. Somit ist das HPI in der Lage, aktuellste Forschungsleistungen in die Lehre zu

integrieren. Sowohl in der Lehre als auch in der Forschung liegt ein besonderer Fokus auf Exzellenz und

Praxisnähe. Es bestehen enge Kooperationen mit Partnern aus Industrie und Wirtschaft sowie mit

internationalen Instituten (u.a. mit Sitz in China und den USA). Ebenso bestehen Schnittstellen zur Medizin-

und Gesundheitsforschung. So veranstaltete das HPI beispielsweise 2015 gemeinsam mit der Nationalen

Akademie der Wissenschaften Leopoldina das Symposium „Big Data in der Medizin“87. Institutsdirektor Prof.

Dr. Christof Meinel forscht an seinem Lehrstuhl „Learning und Knowledge Engineering“ an der Verwendung

und Auswertung digitaler Daten u.a. im Bereich e-Health88.

3. Die Zusammenarbeit mit Kammern, Verbänden und weiteren Einrichtungen im Land

Der Austausch und die Zusammenarbeit mit Partnern aus dem Gesundheitssektor spielen für die

Entwicklungen im Gesundheitscampus eine wichtige Rolle.

Die Landeskrankenhausgesellschaft Brandenburg e.V. (LKB) ist ein wichtiger Ansprechpartner bei einer

Vielzahl von Informationen zur Krankenhauslandschaft Brandenburgs. Darüber hinaus kann sie besonders im

Vernetzungsprozess ein Verbindungsglied zwischen dem Gesundheitscampus und den Krankenhäusern

darstellen. So ist es beispielsweise denkbar, über gemeinsame Informationsveranstaltungen

brandenburgische Kliniken für Projekte des Gesundheitscampus zu gewinnen.

Ebenso wird eine Kooperation mit Vertreterinnen und Vertretern der gesetzlichen Kranken- und

Pflegekassen in Brandenburg angestrebt. Sie sind in der Lage, anhand ihrer Abrechnungsdaten aus allen

Sektoren der Gesundheits- und Pflegeversorgung die aktuelle und historische Entwicklung der

Gesundheitsversorgung im Land Brandenburg und seinen Regionen zu analysieren und zu erforschen. Eine

Zusammenarbeit ist für Projekte im Bereich der Versorgungsforschung und insbesondere für eine mögliche

Antragsstellung beim Innovationsfonds überaus relevant. Die Beteiligung einer gesetzlichen Krankenkasse

wird dort in der Regel vorausgesetzt, da die Förderung u.a. auf die Verbesserung der Versorgung in den

84 http://www.iap.fraunhofer.de/de/Das_Fraunhofer_IAP.html (20.05.2016). 85 http://www.iap.fraunhofer.de/de/Leistungsspektrum/anwendungszentrum.html (25.05.2016). 86 http://hpi.de//forschung/fachgebiete.html (25.05.2016). 87 http://hpi.de/news/jahrgaenge/2015/big-data-symposium-zur-analyse-medizinischer-daten.html (25.05.2016). 88 http://hpi.de/meinel/knowledge-tech.html (25.05.2016).

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gesetzlichen Krankenkassen abzielt. Die Krankenkassen haben zudem ein hohes Interesse an einer

fundierten Versorgungsforschung und an der Möglichkeit, Forschungsergebnisse des Gesundheitscampus

Brandenburg im Rahmen von Innovationsvorhaben direkt in der flächendeckenden Regelversorgung in

Brandenburg nutzbar zu machen. Dabei geht es in erster Linie darum, Lösungen für spezifische

Brandenburger Probleme zu entwickeln, die langfristig einen Beitrag für eine hochwertige Gesamtversorgung

für das Land Brandenburg leisten können. Für die Versorgungsforschung im pflegerischen Bereich ist eine

Zusammenarbeit mit den Pflegekassenverbänden wünschenswert, welche im Land Brandenburg

Versorgungsverträge mit allen Pflegediensten und –einrichtungen besitzen. Durch ihre Expertise werden sich

wichtige Impulse für die Forschung auf diesem Gebiet erhofft. Denkbar wären auch der Aufbau einer

repräsentativen historisierten Brandenburger Forschungsdatenbasis und deren Nutzung im Rahmen

entsprechender Forschungsarbeiten und Projekte.

Das Gesundheitswissenschaftliche Institut Nordost (GeWINO) der AOK Nordost ist mit seiner praxisnahen

Versorgungsforschung ein wichtiger Partner an den Schnittstellen von medizinischer und pflegerischer

Forschung und Versorgungspraxis. In den vier Forschungsschwerpunkten Kranken- und Pflegeversorgung im

Alter, regionale Vernetzung, Digital Health und Migrantenversorgung arbeitet ein interdisziplinäres Team

gemeinsam mit Leistungserbringern aus Medizin, Rehabilitation und Pflege und den Forschungseinrichtungen

in Brandenburg an der datenbasierten Versorgungsforschung mit modernsten analytischen und technischen

Methoden. Das Institut kooperiert nach eigener Aussage bei eigenen Forschungsvorhaben und bei der

Einwerbung von Bundesmitteln bereits mit dem Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und

Familie sowie mit Hochschulen (UNIP, MHB), außeruniversitären Forschungseinrichtungen (HPI, IZI-BB) und

weiteren Partnern in Brandenburg (u.a. ZAB). Die direkte Nutzbarkeit der Forschungsergebnisse durch

innovative Startups, Leistungserbringer und Kommunen in Brandenburg in der Regelversorgung birgt im

Hinblick auf eine Beteiligung am Gesundheitscampus hohe Potentiale.

Zu den Aufgaben der Landesärztekammer89 zählt neben der berufsständischen Interessenvertretung und der

Überwachung der Berufspflichten der Kammermitglieder insbesondere die Fort- und Weiterbildung von

Ärztinnen und Ärzten sowie die Qualitätssicherung. Weiterhin nimmt sie die Aufgaben als zuständige Stelle

nach dem Berufsbildungsgesetz im Bereich der Berufsausbildung für medizinische Fachangestellte wahr. Die

Landesärztekammer Brandenburg kann den Gesundheitscampus Brandenburg fachlich und auch mit Daten

und Bewertungen unterstützen. Die Ärztekammer ist mit ihrer Expertise im Gesundheitswesen ein wichtiger

Partner für die Entwicklung des Gesundheitscampus.

Daneben ist das Klinische Krebsregister für Brandenburg und Berlin bei der Landesärztekammer

Brandenburg90 angesiedelt. Mithilfe des Registers sollen möglichst vollzählig Daten über das Auftreten, die

Behandlung und den Verlauf von onkologischen Erkrankungen erfasst und Rückschlüsse auf die Prozess–

und Ergebnisqualität medizinischer Leistungen gezogen werden können. Die Zielsetzungen des klinischen 89 Die Landesärztekammer ist als Körperschaft des öffentlichen Rechts nach dem Brandenburgischen Heilberufsgesetz berufliche Vertretung der Ärztinnen und Ärzte im Land Brandenburg. Die Selbstverwaltungsaufgaben sind in § 2 Abs.1 HeilBerG genannt. 90 Das Gesetz zur Weiterentwicklung der Krebsfrüherkennung und zur Qualitätssicherung durch klinische Krebsregistrierung (Krebsfrüherkennungs- und –registergesetz, kurz: KFRG) legt den Rahmen für eine bundesweite klinische Krebsregistrierung fest. Ziel des Gesetzes ist die Verbesserung der Qualität der onkologischen Versorgung bundesweit. Für den Aufbau der klinischen Krebsregister sind nach dem Krebsfrüherkennungs- und –registergesetz die Bundesländer zuständig. Brandenburg nimmt hier eine Vorreiterrolle ein. Denn hier besteht bereits seit 1995 ein von den Krankenkassen finanziertes Krebsregister. Anfang Juli 2016 soll die mit einem Staatsvertrag neu gegründete Krebsregister gGmbH die klinische Krebsregistrierung für die Länder Brandenburg und Berlin gemeinsam übernehmen. Ziele des gemeinsamen klinischen Krebsregisters für Brandenburg und Berlin sind:

• die Unterstützung einer Leitliniengerechten Versorgung, • Qualitätsbeurteilung individueller Krebstherapien, • Förderung der interdisziplinären und patientenbezogenen Zusammenarbeit in der Region und • Beseitigung von Qualitätsdefiziten in der Versorgung.

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Krebsregisters weisen große Schnittmengen zu den Zielen des Gesundheitscampus im Bereich der

medizinischen Versorgung in Brandenburg auf. Daneben können regionale Krankheitsprävalenzen durch eine

Auswertung der Daten Rückschlüsse auf mögliche Ursachen zulassen. Mit dem Aufbau des

Gesundheitscampus Brandenburg wird daher auch die Zusammenarbeit mit dem klinischen Krebsregister

beabsichtigt. Die Nutzung der Daten für Forschungszwecke wird im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten

angestrebt.

Die Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg91 ist in der Lage, anhand eigener Erhebungen die aktuelle

ärztliche Versorgungslage im Land Brandenburg darzustellen, hat aber ein hohes Interesse an einer

fundierten Versorgungsforschung und damit an der Zusammenarbeit mit dem Gesundheitscampus. Dabei

geht es ihr in erster Linie darum, brandenburgspezifische Lösungen zu entwickeln, die langfristig einen Beitrag

für eine hochwertige Gesamtversorgung für das Land Brandenburg leisten können sowie um den Aufbau

eines sektorenübergreifendes Datenfundus, der die Bearbeitung von wissenschaftlichen Themen wie

ambulant sensitive Potentiale ermöglicht. Seitens der KVBB wäre im Rahmen der Betreuung entsprechender

Forschungsarbeiten und Projekte (z.B. von Studierenden) die Nutzung von Routinedaten aus den

vertragsärztlichen Abrechnungen in dem Umfang denkbar, wie der Datenschutz dieses ermöglicht.

Die ZukunftsAgentur Brandenburg (ZAB) GmbH betreibt Wirtschaftsförderung im Land Brandenburg und

bietet als einzige bundesweit eine integrierte Beratung und Förderung zu Fachkräften, Arbeit und Wirtschaft

aus einer Hand. Sie konzentriert sich im Rahmen der Gemeinsamen Innovationsstrategie Berlin-Brandenburg

innoBB und der Regionalen Innovationsstrategie des Landes Brandenburg innoBB plus auf neun besonders

wachstumsstarke Cluster. Zu diesen Clustern gehört u.a. das Cluster Gesundheitswirtschaft Berlin-

Brandenburg (s.u.). Darüber hinaus spielt die Fachkräftesicherung in allen Clustern eine wichtige Rolle.

Diesbezüglich fanden mehrere Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern der ZAB statt. Hierbei wurde

darauf hingewiesen, dass es insbesondere im Zusammenhang mit der Akademisierung von Pflegeberufen

noch einer Verbesserung der Schnittstelle zwischen Studium und Praxis bedarf. Die Stärkung und die

Förderung der Pflegekräfte sind umso wichtiger, da in Zukunft massive Nachwuchsprobleme im Bereich der

Altenpflege in Brandenburg erwartet werden.

Das Cluster Gesundheitswirtschaft92 ist eines der fünf gemeinsamen der Länder Berlin und Brandenburg im

Rahmen der innoBB. Das Cluster wird von den beiden Wirtschaftsfördergesellschaften (Berlin Partner für

Wirtschaft und Technologie GmbH sowie ZukunftsAgentur Brandenburg GmbH) für Berlin und Brandenburg

gemeinsam koordiniert. Grundlage der Aktivitäten im Cluster Gesundheitswirtschaft ist der in 2014

verabschiedete Masterplan93 „Gemeinsam Innovationen gestalten - Masterplan Gesundheitsregion Berlin

Brandenburg“. Hierin sind sechs strategische Ziele definiert und Themenschwerpunkte für die nächsten Jahre

ausgewiesen. In vier Handlungsfeldern werden die großen Branchensegmente der Gesundheitswirtschaft „1.

Biotechnologie & Pharma“, „2. Medizintechnik“, „3. Neue Versorgungsformen & Rehabilitation“ sowie „4.

Gesundheitsförderung, Prävention & Gesundheitstourismus“ abgebildet und im Netzwerk mit den regionalen

Akteurinnen und Akteuren weiter vorangetrieben. Darüber hinaus spielen in allen Handlungsfeldern die

Integrativthemen Fachkräfte, Ansiedlung & Bestandsentwicklung, Internationalisierung, E-Health und Alternde

91 Die KVBB erfüllt als Körperschaft des öffentlichen Rechts die ihr per Sozialgesetzbuch übertragenen Aufgaben und u.a. die Sicherstellung der ambulanten medizinischen Versorgung sowie die Organisation des kassenärztlichen Bereitschaftsdienstes. Gleichzeitig vertritt sie die Interessen der im Land Brandenburg niedergelassenen Ärzte und Physiotherapeuten gegenüber den Krankenkassen und der Politik. 92 www.healthcapital.de (08.08.2016). 93 Gemeinsam Innovationen gestalten - Masterplan Gesundheitsregion Berlin Brandenburg, bestätigt am 22.04.2014 von der ressortübergreifenden Steuerungsgruppe der Staatssekretäre für Wirtschaft, für Gesundheit und für Wissenschaft sowie des Chefs der Senatskanzlei und des Chefs der Staatskanzlei der Länder Berlin und Brandenburg, www.healthcapital.de/fileadmin/cluster/Dokumente/Publikationen/Masterplan_Gesundheitsregion_B-BB_150dpi.pdf (08.08.2016).

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Gesellschaft eine zentrale Rolle. Die Region Berlin-Brandenburg ist international eine der führenden Standorte

in der Gesundheitswirtschaft. Ihre Stärke liegt vor allem in der einzigartigen Konzentration und Vernetzung der

exzellenten Versorgungs- und Forschungseinrichtungen, der existierenden Unternehmen im Bereich Life

Sciences, des Sozial- und Gesundheitswesens, der Kommunikation und IT. Die zahlreichen Technologieparks

und die Netzwerke aus verschiedenen Bereichen bilden somit eine hervorragende Infrastruktur für die

Überführung neuester wissenschaftlicher Erkenntnisse in innovative Produkte der Gesundheitswirtschaft und

eine qualitativ hochwertige Gesundheitsversorgung.

VI. Chancen und Möglichkeiten eines Gesundheitscampus Brandenburg Mit Blick auf die Zielsetzungen und Erwartungen der Landesregierung bei der Einrichtung des

Gesundheitscampus Brandenburg bestehen gute Chancen, ressortübergreifende Herausforderungen und

Fragestellungen lösungs- und handlungsorientiert in den Blick zu nehmen. Die Mittel, die die für die

Hochschulen zuständige oberste Landesbehörde für den Aufbau des Gesundheitscampus einsetzt und

einsetzen wird, dienen der Koordinierung und der Entwicklung wissenschaftlicher Forschungsvorhaben und

Lösungsansätze sowie der Rückkopplung der Ergebnisse in die Lehre. Hierbei können nicht alle

Fragestellungen und Herausforderungen mit einem Mal aufgenommen und fokussiert werden. Der

Gesundheitscampus hat jedoch das Potential, hier einen wichtigen Beitrag zu leisten und Impulse für die

Zukunft zu setzen.

1. Im Bereich der Fachkräftesicherung

Mit der Einrichtung von mindestens zwölf zusätzlichen Professuren im Gesundheitscampus werden sich

perspektivisch in Brandenburg ein neues Spektrum an Forschung und Lehre durch neue Studienangebote

sowie Doktorandenprogramme ergeben. Damit werden Professorinnen und Professoren sowie

wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gewonnen und zukünftig zusätzliche Studierende und

Promovierende in Brandenburg ihre wissenschaftliche Karriere begründen oder einen Teil ihrer Ausbildung

absolvieren. Durch das geplante Doktorandenprogramm mit dem Ziel des Dr.med. und Dr. rer. medic. werden

die Hochschulen in Brandenburg auch für Medizinerinnen und Mediziner und Naturwissenschaftlerinnen und

Naturwissenschaftler als Standort attraktiver als bisher und es besteht für die außeruniversitären

Forschungseinrichtungen künftig die Möglichkeit, ihre Nachwuchswissenschaftlerinnen und

Nachwuchswissenschaftler an der gemeinsamen Einrichtung der drei Trägerhochschulen zu promovieren.

Essenziell ist das Promotionsrecht auch für die Medizinische Hochschule Brandenburg, die über die geplante

gemeinsame Einrichtung ihre Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler promovieren

können wird. Schon jetzt ist erkennbar, dass sich durch die Gründung der Hochschule die Bewerberlage um

Chef- und Assistenzarztpositionen an ihren Trägerkliniken verbessert hat, da durch die Hochschule die

Kliniken an Attraktivität gewonnen haben. Die Kooperation innerhalb der beteiligten Institutionen bzw. der

Akteurinnen und Akteure des Gesundheitscampus untereinander und mit den außerhochschulischen

Forschungseinrichtungen, mit der Wirtschaft und der Zivilgesellschaft leisten darüber hinaus nicht nur einen

Beitrag zur Fachkräftesicherung und Kompetenzerweiterung im Berufsleben, sondern stärken die

Haltefaktoren für jüngere Generationen sowie die Attraktivität für die besten Köpfe aus dem In- und Ausland.

2. Im Bereich der medizinischen und pflegerischen Versorgung

Die Zuständigkeit für die Themen medizinische und pflegerische Versorgung liegt im Verantwortungsbereich

des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie. Die dargestellten Herausforderungen

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besonders in der pflegerischen Versorgung können nicht vornehmlich durch die Schaffung universitärer

Strukturen und die Akademisierung der Pflege gelöst werden. Gleichwohl kann hierzu durch geeignete

Versorgungsforschung ein Beitrag vom Gesundheitscampus geleistet werden. Da für Brandenburg im

Bundesvergleich im Hinblick auf die pflegerische Versorgung ein ungleich höherer Handlungsdruck besteht,

sollte dieser in der evidenzorientierten Versorgungsforschung eine angemessene Berücksichtigung finden.

Auch wird angestrebt, Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, ambulante

Gesundheitsdienstleister (z.B. Arztnetze, Pflegedienste), Kostenträger, Unternehmen und Kliniken stärker

miteinander zu vernetzen. Auf diese Weise können neue Diagnoseverfahren und Behandlungswege ggf.

gemeinsam entwickelt und Forschungsanträge gemeinsam, oder aufeinander aufbauend, gestellt werden.

Darüber hinaus können durch die Verzahnung mit den Forschungsarbeiten im Rahmen des aufzubauenden

Gesundheitscampus beispielsweise entwickelte altersangepasste Therapiekonzepte in klinischen Studien den

Patienten unmittelbar zugänglich gemacht werden.

3. Bei der Erforschung der Medizin und Gesundheit des Alterns

Mit dem Aufbau des Gesundheitscampus Brandenburg infolge der staatlichen Anerkennung der Medizinischen

Hochschule Brandenburg und durch die Einrichtung der Gesundheitsstudiengänge an der Brandenburgischen

Technischen Universität sowie den Aufbau des Schwerpunkts Gesundheitswissenschaften an der Universität

Potsdam besteht erstmals die Möglichkeit im Land Brandenburg, über das derzeit entstehende Netzwerk aus

Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, Forscherinnen und Forschern von Hochschulen und

außeruniversitären Forschungseinrichtungen, Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger aus Politik,

Wirtschaft, Kostenträgern und Verwaltung sowie Praktikern und Verbänden, im Verbund an

brandenburgspezifischen Problemlagen zu arbeiten, an den Hochschulen verstärkt medizinische

Grundlagenforschung zu betreiben und gemeinsam zukunftsfähige Lösungsansätze für die gesundheitliche

pflegerische Versorgung in Brandenburg zu entwickeln. Bezüglich der grundlegenden Erforschung von

Zivilisationskrankheiten, die im Alter gehäuft auftreten, kann nach den bisherigen Workshops zum Aufbau des

Gesundheitscampus94 erwartet werden, dass bezüglich des ersten Forschungsschwerpunkts „Medizin und

Gesundheit des Alterns“ neue Impulse zu erwarten sein dürften in den Bereichen:

Kardiovaskuläre Forschung,

Neurologie, Psychiatrie, Neurobiologie, neuromuskuläre Forschung,

Metabolisches Syndrom,

Mikrobiologie, Infektionen und Immunsystem,

Physiologie,

Krebsforschung und

Versorgungsforschung mit einem spezifischen Fokus auf die gesundheitlichen und pflegerischen Bedarfe

in Brandenburg.

Neben den Impulsen in der medizinischen Grundlagenforschung in den genenannten klinischen

Anwendungsfeldern sind weiterhin Impulse in Schlüsseltechnologien zu erwarten, die zur Entwicklung neuer

Diagnostika, Medizinprodukte wie z.B. Implantate, oder Therapeutika führen könnten.

94 Vgl. hierzu Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden., Anlage.3

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Bezogen auf die „Situationsanalyse zu den Bedarfen für die Einführung akademischer Studienangebote für

Pflege und Gesundheit“ gelangte die Hochschulstrukturkommission zur Evaluation der Hochschulen in der

Lausitz (vgl. hierzu unten unter IV.3.3) im Jahr 2012 darüber hinaus zu dem Ergebnis, dass angesichts der

wachsenden Anforderungen an die Gesundheitsfachberufe und aufgrund der erforderlichen

Anschlussnotwendigkeit an internationale Forschungsentwicklungen zudem ein erheblicher Forschungsbedarf

in folgenden Bereichen bestehe:

1. Überprüfung und Weiterentwicklung von Konzepten der Berufsfelder bzgl. neuer Problemstellungen,

Integration neuer Erkenntnisse aus den Basisdisziplinen in verbesserte Handlungskonzepte,

2. evidenzbasierte und patientenorientierte Therapiekonzepte und

3. Versorgungsforschung: Analyse des Zusammenspiels der Professionen, Qualitätssicherung, Erarbeitung

verbesserter Versorgungskonzepte95.

Die Kassenärztliche Vereinigung ist im Zuge ihrer Aufgaben mit dem Ziel der Steuerung der ambulanten

ärztlichen Versorgung in vielen Aufgabenfeldern und Projekten mit einer Vielzahl der o.g. Fragestellungen

konfrontiert. Hierbei fertigt sie unterschiedlichste Analysen, teilweise in Kooperation mit wissenschaftlichen

Instituten (vorrangig Zentralinstitut für die Kassenärztliche Versorgung (ZI), aber auch mit Landesämtern, RKI,

etc.) an und begleitet diese datentechnisch. In vielen Fällen weist die Vereinigung jedoch darauf hin, dass ein

tiefergehender Forschungsbedarf besteht. Als Zielsetzung benennt sie die Gewinnung von Erkenntnissen über

das Versorgungsgeschehen in Brandenburg unter Alltagsbedingungen, um eine effiziente und qualitativ

hochwertige Gesundheitsversorgung sicherzustellen und nennt als wichtige Forschungsbereiche beispielhaft

folgende teilweise wiederkehrende Aspekte:

1. Versorgungsbedarf/ Inanspruchnahmeverhalten/ Versorgungsunterschiede,

2. Krankheitsentwicklungen,

3. Erreichbarkeitsanalysen,

4. Morbiditätsanalysen,

5. Versorgungsstrukturen (u.a. Kooperationen/ Ärztenetze) und

6. Sektorenübergreifende Effekte (speziell ambulante/ stationäre Arbeitsteilung)96.

Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass durch die Zusammenarbeit mit weiteren Partnern neue

Impulse für die Forschung entstehen können.

4. Bezogen auf die Stärkung der Wissenschafts- und Forschungslandschaft in Brandenburg

Die Bündelung der im Land vorhandenen Expertise in den Bereichen der Medizin-, Gesundheits- und

Pflegewissenschaften unter Einbeziehung aller im Land relevanten Hochschulen und außeruniversitären

Forschungseinrichtungen kann zu einer verstärkten gemeinsamen Antragstellung, zur Einwerbung

gemeinsamer Drittmittel, zur Durchführung gemeinsamer Promotions- und Habilitationsverfahren führen. Für

zukünftige Erfolgsperspektiven in kompetitiven Drittmitteleinwerbungen mit Qualitätsbewertung nach DFG-

Maßstäben wird es essentiell sein, insbesondere die forschungsstarken Einrichtungen und Wissenschaftler im

Gesundheitscampus Brandenburg einzubinden. Diese können, integriert in das Forschungsnetzwerk, ein

95 Situationsanalyse zu Bedarfen für die Einführung akademischer Studienangebote für Pflege und Gesundheit gemäß Beschluss des Landtages vom 23.02.2011, Drs. 5/2820-B, S. 5. 96 Beitrag der KVBB zum Cluster 4 des Gesundheitscampus Brandenburg, Praxisorientierte Versorgungsforschung im Land Brandenburg, 20.04.2016.

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Nukleus für zukünftige gemeinsame Drittmitteleinwerbungen der Trägereinrichtungen werden. Die

Wissenschafts- und Forschungslandschaft wird dadurch im Land Brandenburg eine stärkere Verankerung in

der Fläche erfahren und durch Verbünde stärker überregional sichtbar werden. Denkbar sind auch

gemeinsame Berufungen mit außeruniversitären Forschungseinrichtungen. Ein weiterer wichtiger Teilbereich

des Wissens- und Technologietransfers sind die zukünftigen Verbundprojekte, Patentverwertungen und

Ausgründungen. Verbundvorhaben, spin-offs bzw. Ausgründungen werden von der Landesregierung auf

vielfältige Weise unterstützt. Schutzrechte und Lizenzen können als leistungsfähige Türöffner für die

Anbahnung und Intensivierung von Unternehmenskooperationen insbesondere mit regionalen

Wirtschaftspartnern genutzt werden. Ziel muss es sein, den maximalen Nutzen für alle Beteiligten zu

generieren, strategische Partnerschaften aufzubauen und die Innovationsfähigkeit der Region Berlin-

Brandenburg zu stärken.

5. Im Bereich Transfer und Translation

Die beteiligten Trägerhochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen des Campus besitzen

vielfältigste Kompetenzen für den Wissens- und Technologietransfer in zahlreichen Wirtschaftsbereichen. Im

Interesse aller Beteiligten muss es gelten, diese durch Kooperationen effektiv zu unterstützen und dauerhaft

nutzbar zu machen. Der Gesundheitscampus kann und muss zum Entstehen erfolgreicher Innovationen

beitragen. Das Cluster Gesundheitswirtschaft/ Health Capital ist hierbei ein wichtiger Partner. Der Transfer von

Wissen und Technologien und deren Anwendung in der Praxis ist sowohl für den Campus als auch für die

regionale Gesundheitsversorgung und -wirtschaft und das Land Brandenburg ein wichtiger Faktor, wenn es

um die Förderung regionaler Wachstumspotentiale und die langfristige Entwicklung geht.

Ein spezifisches Translations- und Transferkonzept als Bestandteil des Entwicklungskonzeptes des

Gesundheitscampus (s.a. VII.1.5) wird unter Einbeziehung der Akteurinnen und Akteure entwickelt. Denn die

systematische Kooperation von Wissenschaft, Versorgung und Wirtschaft bietet umfangreiche Vorteile und

beruht auf gegenseitigem Austausch. Die Kooperationen steigern die Wettbewerbsfähigkeit sowohl der

Unternehmen als auch der Wissenschaftseinrichtungen sowie der Gesundheitsversorger im ambulanten und

stationären Bereich - und erleichtern damit deren Personalrekrutierung. Das Land Brandenburg profitiert zum

einen direkt von der Vielzahl qualitativ hochwertiger Arbeitsplätze, die durch diese Kooperationen entstehen,

zum anderen indirekt durch ein stetiges Wirtschaftswachstum und die damit verbundenen Einnahmen sowie

direkt durch die Nutzung innovativer Entwicklungen vor Ort.

6. Bezogen auf die Einbindung der Medizinischen Hochschule Brandenburg in das Hochschul-

system Brandenburg

Das Land Brandenburg steht auch weiterhin zu seiner Zusage gegenüber Berlin, keine eigene staatliche

Hochschulmedizin aufzubauen. Gleichwohl begrüßt die Landesregierung die Gründung der Medizinischen

Hochschule Brandenburg mit ihrem Non-Metropol-Ansatz und ihren Konzepten zur Studierendengewinnung

und zu Haltestrategien für künftige Fachkräfte. Mit dem Gesundheitscampus Brandenburg soll es über den

Weg einer gemeinsamen Einrichtung möglich werden, gemeinsame Promotions- und Habilitationsverfahren in

einer gemeinsamen Einrichtung mit den staatlichen Hochschulen durchzuführen, gemeinsame

Forschungsanträge zu stellen und durch Kooperationsvereinbarungen unter Berücksichtigung

beihilferechtlicher Vorschriften gemeinsam Strukturen wie Labore zu nutzen. Die Einbindung von mindestens

zwölf zusätzlichen Professuren über die gemeinsame Einrichtung stärkt die Medizinische Hochschule

Brandenburg. Ein weiteres Ziel beim Aufbau des Gesundheitscampus ist es, die Hochschule bei der

Akkreditierung durch eine sachverständige Stelle zu unterstützen.

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VII. Der Aufbau des Gesundheitscampus Der Aufbau des Gesundheitscampus Brandenburg erfolgt auf der Grundlage eines Stufenplans. Die erste

Stufe (Pilotphase) umfasst den Aufbau eines hochschulübergreifenden Netzwerks mit dem Namen

„Gesundheitscampus Brandenburg“ ohne eigene Rechtspersönlichkeit als Pilotprojekt der Universität

Potsdam, der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus-Senftenberg und der Medizinischen

Hochschule Brandenburg in Kooperation mit den oben beschriebenen außeruniversitären

Forschungseinrichtungen, u.a.:

Deutsches Institut für Ernährungsforschung Potsdam-Rehbrücke (DIfE),

Fraunhofer-Institut für Zelltherapie und Immunologie (Fraunhofer IZI), Institutsteil Potsdam-Golm,

Helmholtz-Zentrum Geesthacht Zentrum für Material- und Küstenforschung (HZG), Institut für

Biomaterialforschung, Teltow,

IHP GmbH – Leibniz-Institut für innovative Mikroelektronik, Frankfurt (Oder),

das Max-Planck-Institut für Kolloid- und Grenzflächenforschung, Potsdam-Golm,

weiteren Hochschulen des Landes (s.o. THWi, THB, FHP) sowie u.a. mit der Landesärztekammer, dem

Klinischen Krebsregister Berlin-Brandenburg, der Kassenärztlichen Vereinigung, der

Krankenhausgesellschaft, dem Clustermanagement Gesundheitswirtschaft Health Capital und der

ZukunftsAgentur Brandenburg. Darüber hinaus werden Kooperationen mit wissenschaftlichen Einrichtungen in

anderen Bundesländern sowie eine internationale Zusammenarbeit angestrebt. Daneben sollen

Partnerschaften mit kleinen und mittelständigen Unternehmen entstehen.

Die zweite Stufe (Aufbauphase) umfasst die Gründung einer gemeinsamen Einrichtung der Partner nach dem

Brandenburgischen Hochschulgesetz. Hierbei wird die Gründung eines gemeinsamen Fachbereichs

angestrebt.

Der stufenweise Aufbau des Gesundheitscampus mit zwölf zusätzlichen Professorinnen- und

Professorenstellen soll bis 2019 erfolgen. Der Regierungsentwurf zum Haushalt der Landesregierung 2017

und 2018 und für die Finanzplanungsjahre 2017 bis 2020 sieht hierfür zweckgebunden insgesamt 15,5 Mio.

Euro vor.

1. Die Pilotphase

Am 23.06.2016 unterzeichneten die Präsidenten der Universität Potsdam, der Brandenburgischen

Technischen Universität Cottbus-Senftenberg und der Medizinischen Hochschule Brandenburg den

Kooperationsvertrag zur Gründung des Gesundheitscampus Brandenburg. Die Pilotphase soll in spätestens

zwei Jahren abgeschlossen sein. Die Zielsetzungen für die Pilotphase sind:

1. der Aufbau des Forschungsschwerpunkts „Medizin und Gesundheit des Alterns“ mit einem oder mehreren

Forschungsclustern unter Berücksichtigung brandenburgischer Bedarfe,

2. die Abstimmung eines Kooperationsvertrages zum Aufbau und zum Betrieb einer gemeinsamen

Einrichtung durch die Trägerhochschulen Universität Potsdam, Brandenburgische Technische Universität

Cottbus-Senftenberg und Medizinische Hochschule Brandenburg,

3. die Erarbeitung und Abstimmung eines Entwicklungskonzepts zum Aufbau einer gemeinsamen

Einrichtung,

4. die Erarbeitung und Abstimmung der erforderlichen Ordnungen für die gemeinsame Einrichtung,

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5. die Erarbeitung und Abstimmung einer Kooperationsstruktur zwischen den Trägerhochschulen und den

weiteren Forschungseinrichtungen des Landes,

6. die Erarbeitung und Abstimmung einer Promotions- und Habilitationsordnung zur Durchführung der

Promotions- und Habilitationsverfahren sowie eines Konzepts zur Förderung des wissenschaftlichen

Nachwuchses,

7. die Erarbeitung und Abstimmung eines Personalkonzepts auf der Grundlage des Landtagsbeschlusses

vom 12.06.2015 und des Haushaltsgesetzes 2015 und 2016 und

8. die Etablierung eines wissenschaftlichen Beirats.

1.1 Einrichtung einer Geschäftsstelle

Zur Koordination des Aufbaus des Gesundheitscampus einigten sich die Trägerhochschulen auf die Errichtung einer Geschäftsstelle in der für die Hochschulen zuständigen obersten Landesbehörde, die mit einer Leitung, zwei Referentinnen oder Referenten und einer Sachbearbeiterin oder einem Sachbearbeiter ausgestattet ist und seit 02.05.2016 voll besetzt ist. Zu den Aufgaben der Geschäftsstelle gehören u.a.:

Entwicklung und Abstimmung des Konzepts der Landesregierung,

Erarbeitung der Trägerstruktur/Governance mit den Trägerhochschulen und innerhalb der für die

Hochschulen zuständigen obersten Landesbehörde,

Erarbeitung und Prüfung von Kooperationsverträgen (zwischen den Hochschulen und mit strategischen

Partnern unter Einbeziehung von Fremdgutachten),

Erarbeitung einer Koordinations- und Arbeitsstruktur,

Koordinierung des Prozesses der Identifizierung von Forschungsschwerpunkten und Vernetzung der

wissenschaftlichen Partner,

Erarbeitung einer Drittmittelstrategie und entsprechender Drittmittelanträge,

Erarbeitung und Koordination der Grundlagen einer Graduiertenförderung,

der Aufbau eines bundesweiten Netzwerks relevanter Akteure und potenzieller Partner,

der Aufbau einer virtuellen Präsenz sowie einer Website. Die Geschäftsstelle koordiniert den Aufbau des Gesundheitscampus bis zur Schaffung geeigneter Strukturen zur akademischen Selbstverwaltung in einer gemeinsamen Einrichtung. Die Hochschulen und die für die Hochschulen zuständige oberste Landesbehörde verständigten sich zudem am 6.6.2016 darauf, dass zum Aufbau einer Koordinations- und Arbeitsstruktur jede Hochschule mindestens je eine Verantwortliche oder je einen Verantwortlichen für den Aufbau des Gesundheitscampus und für die Abstimmung zwischen den Partnern und der Geschäftsstelle benennt.

1.2 Errichtung einer Plattform

Zur Koordination der Tätigkeiten und zur Vernetzung der Akteure wurde am 26.11.2015 eine

Vernetzungsplattform (www.Dialog.Brandenburg.de) online gestellt, die von der Geschäftsstelle betreut wird.

Alle Forscherinnen und Forscher im Gesundheitscampus haben die Möglichkeit, die Mitgliedschaft zu

beantragen. Die Plattform ermöglicht die Bearbeitung und das Einstellen von Dokumenten sowie die virtuelle

Mitarbeit an Arbeitsgruppen zum Aufbau des Gesundheitscampus. Daneben wird ein bis zwei Mal monatlich

ein Newsletter verschickt. Derzeit sind 155 Mitglieder im Gesamtverteiler sowie 111 Benutzerinnen und

Benutzer auf der Plattform aktiv.

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1.3 Gemeinsame Forschung

Im Rahmen der Pilotphase werden unter dem übergeordneten Thema „Medizin und Gesundheit des Alterns“

und unter Berücksichtigung brandenburgischer Bedarfe ein oder mehrere Forschungsschwerpunkte mit dem

Ziel aufgebaut, die Voraussetzungen für die Einwerbung kompetitiver Drittmittel zu schaffen.

1.3.1 Entwicklung von Verbundforschungsvorhaben

Die Entwicklung von Verbundforschung ist hierbei ein zentraler Aspekt. Durch die Bündelung bereits im Land

vorhandener Forschungskompetenzen und somit entstehender Synergieeffekte soll die brandenburgische

Forschungslandschaft nachhaltig gestärkt werden. Auch für Nachwuchswissenschaftlerinnen und

Nachwuchswissenschaftlern ist die interdisziplinäre Zusammenarbeit in Forschungsverbünden attraktiv. Die

Geschäftsstelle unterstützt dabei den Prozess der Identifizierung zukünftiger Forschungsschwerpunkte und

die Vernetzung der wissenschaftlichen Partner. Am 22.12.2015 veröffentlichte die Geschäftsstelle einen „call

for proposals“97 für künftige Forschungsschwerpunkte mit Verbundcharakter. Einreichungsfrist für

entsprechende Vorschläge war der 29.04.2016. Durch die Veranstaltung mehrerer Fach- und

Forschungsworkshops98 konnte erreicht werden, dass sich Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der

verschiedenen brandenburgischen Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen sowie von

Kliniken gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertreter der Landesärztekammer und der Kassenärztlichen

Vereinigung sowie Vertreterinnen und Vertreter von Krankenkassen an der Erarbeitung und Fokussierung

solcher Forschungsschwerpunkte für den Gesundheitscampus beteiligten. Bis zur gesetzten Frist gingen bei

der Geschäftsstelle sieben Vorschläge für mögliche Schwerpunktthemen ein.

Auf einem weiteren Workshop am 09.05.2016 an der BTUCS in Senftenberg, welcher durch Ministerin Dr.

Münch eröffnet wurde, wurden diese Vorschläge durch die beteiligten Wissenschaftlerinnen und

Wissenschaftler präsentiert. Neben Angehörigen der Trägerhochschulen, Hochschulkliniken der MHB und

weiterer Krankenhäuser, der Hochschulen TH Wildau, FH Potsdam und TH Brandenburg waren mehrere

außeruniversitäre Forschungseinrichtungen vertreten. Hierzu gehörten das DIfE, das HZG, das IZI-BB und

das IHP. Auch Vertreterinnen und Vertreter des Ministeriums für Wirtschaft und Energie (MWE), der

Landesärztekammer, der Kassenärztlichen Vereinigung, der ZukunftsAgentur Brandenburg sowie der AOK

Nordost nahmen an der Veranstaltung teil.

1.3.2 Fördergrundsätze zum Aufbau des Gesundheitscampus

Es ist beabsichtigt, in der Pilotphase des Gesundheitscampus einen bis maximal drei

Forschungsschwerpunkte durch eine anteilige Förderung zu unterstützen. Hierzu veröffentlichte die für die

Hochschulen zuständige oberste Landesbehörde am 10.06.2016 die entsprechenden Fördergrundsätze.

Über einen Zeitraum von zwei Jahren sollen Verbundforschungsvorhaben mit Bezug zum übergeordneten

Schwerpunktthema „Medizin und Gesundheit des Alterns“ gefördert werden und hierbei insbesondere:

1. translationale Vorhaben zur Verbindung von Grundlagenforschung und klinischer Anwendung,

2. Vorhaben zur Entwicklung und Testung von Therapieformen oder diagnostischen Methoden,

3. Vorhaben mit klinischem Forschungsansatz und/oder klinischer Anwendungsperspektive sowie

4. Vorhaben zu innovativen Entwicklungen im Bereich der Patientenversorgung.

97 Dieser „call for proposals“ wurde vorab auf dem Workshop am 16.12.2015 mit den Trägerhochschulen (UNIP, MHB, BTUCS) abgestimmt. 98 1. Fachworkshop am 11. und 12.07.2014 in Steinhöfel, 2.bis 5. Fachworkshop am 12.08.2014, 23.07.2015, 16.10.2015 und 16.12.2015 in Potsdam; Forschungsworkshop am 24.11.2015 in Brandenburg, Forschungsworkshop am 29.03.2016 in Potsdam.

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In einem zweistufigen Bewertungsverfahren soll unter Beteiligung einer externen Expertenkommission und des wissenschaftlichen Beirates (vgl. hierzu VII.1.9) darüber entschieden werden, welcher Antrag einen Förderzuschlag erhält. Um die Expertenkommission anforderungsgerecht zu besetzen, wird von den Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern bei Antragstellung ein notwendiges Qualifikationsprofil formuliert. Der wissenschaftliche Beirat benennt auf Grundlage dieses Profils die Kommissionsmitglieder. Für diese gelten zusätzlich folgende Voraussetzungen:

eigene drittmittelgeförderte Forschung

deutschsprachig/er Raum

Unabhängigkeit (keine gemeinsamen Forschungsprojekte mit Partnern des Gesundheitscampus)

Keine regionale Eigeninteressen

Erfahrung in der Bewertung von Forschungsprojekten

Die erste Bewertung eines jeden Antrags erfolgt durch die Expertenkommission anhand eines

Kriterienkatalogs mit gewichtetem Punktevergabesystem. Dadurch ergibt sich eine erste Rangliste. Danach

werden die Anträge in einer gemeinsamen Sitzung des Beirates und je eines Experten-Vertreters vergleichend

begutachtet. Wird hier ein Antrag positiv bewertet, wird die Antragstellerin oder der Antragssteller aufgefordert,

für einen Vollantrag folgende Ergänzungen einzureichen:

Detaillierter Finanzplan zum Vorhaben

Zeitplan zur Realisierung des Vorhabens

Darstellung der Notwendigkeit der Zuwendung

Darstellung von mindestens fünf Erfolgsindikatoren

Darstellung der Nachhaltigkeit (Nutzen für Brandenburg oder Potential zur Einwerbung künftiger

kompetitiver Drittmittel).

Der wissenschaftliche Beirat begutachtet die Vollanträge in einer zweiten Bewertungsstufe und gibt ein Votum

ab. Die letztendliche Entscheidung über eine Förderung wird durch die Ministerin getroffen.

Bis zur Einreichungsfrist am 21.07.2016 gingen bei der Geschäftsstelle folgende sieben Verbundanträge mit

bis zu 30 beteiligten Partnern ein (vgl. hierzu Anlage):

1. „Konsequenzen der altersassoziierten Zell- und Organfunktionen“, Koordinator: Prof. Dr. Andreas

Lendlein,

2. „Health Care and Health Services Research Brandenburg“, Koordinator: Prof. Dr. Martin Heinze,

3. „Herz-Gefäßgesundheit in Non-Metropolregionen Brandenburgs“, Koordinator: Prof. Dr. Johannes

Maximilian Albes,

4. „Biologie, frühe Diagnostik und interventionelle Versorgung bei altersbedingten Erkrankungen“,

Koordinator: Prof. Dr. Frank Bittmann,

5. „Digitale und analoge Begleiter für eine alternde Bevölkerung“, Koordinator: Prof. Dr. Dr. Kurz J.G.

Schmailzl,

6. „Optimierte Präventionsstrategien des Metabolischen Syndroms und seiner Folgeerkrankungen im

Flächenland Brandenburg“, Sprecher: Prof. Dr. Frank Mayer und

7. „Kognitive und emotionale Gesundheit durch Ernährung, körperliche Bewegung und Training über die

Lebensspanne“, Koordinator: Prof. Dr. Joachim Behr.

1.3.3 AG Verbundforschung

Die Gründung einer AG Forschung wurde bei einem Workshop am 24.11.2015 in Brandenburg a.d.H. von

Seiten der Trägerhochschulen und der darüber hinaus beteiligten wissenschaftlichen Partner befürwortet. Ziel

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der AG ist es, die Vernetzung zwischen den Partnern voranzutreiben, gemeinsame Forschungsprojekte zu

initiieren und gemeinsame Fördermittelanträge zu koordinieren, um so die grundlegende Erforschung von

Zivilisationskrankheiten (Ziele 3 und 4 des Gesundheitscampus) zu ermöglichen. Die AG soll mit den

Sprechern der Verbundforschungsvorhaben sowie weiteren Vertreterinnen und Vertretern von Hochschulen,

außeruniversitären Forschungseinrichtungen und weiteren Kooperationspartnern des Gesundheitscampus

Brandenburg besetzt sein und wird sich darüber hinaus mit der Weiterentwicklung künftiger

Forschungsschwerpunkte beschäftigen. Durch regelmäßige Treffen sollen der Informationsfluss vereinfacht

werden und gemeinsame Absprachen schneller und unkomplizierter möglich sein. Die Koordination der AG

Verbundforschung wird in der Pilotphase durch die Geschäftsstelle Gesundheitscampus erfolgen. Ein erstes

Treffen ist für September 2016 geplant.

1.4 Abstimmung eines Kooperationsvertrages zwischen den Trägerhochschulen

Der Gesundheitscampus soll nach Abschluss einer zweijährigen Pilotphase von einer gemeinsamen

Einrichtung nach dem Brandenburgischen Hochschulgesetz von der Universität Potsdam, der

Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus-Senftenberg und der Medizinischen Hochschule

Brandenburg getragen werden. Hierauf haben sich die Hochschulen in fünf Fachworkshops99 mit der für die

Hochschulen zuständigen obersten Landesbehörde verständigt. Angestrebt wird die Gründung eines

gemeinsamen Fachbereichs. Nach dem Brandenburgischen Hochschulgesetz können die Hochschulen

gemäß § 71 Absatz 4 BbgHG zur gemeinsamen Aufgabenwahrnehmung mit Zustimmung der in der

Grundordnung bestimmten Organe aufgrund einer ministeriell genehmigten Vereinbarung gemeinsame

Organisationseinheiten, insbesondere Fachbereiche bilden. Voraussetzung für die Bildung eines

gemeinsamen Fachbereichs ist der Abschluss eines Kooperationsvertrages. In Planungsworkshops am

16.10.2015 und 16.12.2015 wurden mögliche Eckpunkte des Kooperationsvertrages nach folgenden

Maßgaben erörtert:

1. Gleichberechtigung der Partner,

2. Einstimmigkeit bei Beschlüssen zu grundlegenden Entscheidungen,

3. Ausschluss des Aufbaus konkurrierender Angebote,

4. Ausschluss der Gründung einer weiteren medizinischen Fakultät.

Ein erster Entwurf eines Kooperationsvertrages wurde Ende Januar 2016 vorgelegt. In bilateralen Gesprächen

mit den Hochschulleitungen der Trägereinrichtungen wurde in den Monaten Februar und März der Wunsch

der Hochschulen nach einem stufenweisen Aufbau der gemeinsamen Einrichtung offenbar, so dass zunächst

eine erste Kooperationsvereinbarung zum stufenweisen Aufbau des Gesundheitscampus abgestimmt wurde.

Mit den Verhandlungen zum zweiten Kooperationsvertrag soll im Rahmen der Pilotphase zügig begonnen

werden.

1.5 Die Erarbeitung und Abstimmung eines Entwicklungskonzepts

Ebenfalls im Rahmen der Pilotphase muss ein Entwicklungskonzept für die gemeinsame Einrichtung erarbeitet

werden, welches deren Zielsetzungen sowie das Zusammenwirken der Partner umschreibt,

Entwicklungsperspektiven aufzeigt sowie die Schwerpunkte und Strukturen abbildet, die zur akademischen

Profilierung der Einrichtung erforderlich sind und die erfolgreiche Entwicklung von Forschung und Lehre

99 1. Fachworkshop am 11. und 12.07.2014 in Steinhöfel, 2.bis 5. Fachworkshop am 12.08.2014, 23.07.2015, 16.10.2015 und 16.12.2015 in Potsdam.

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ermöglichen. Zudem muss beschrieben werden, wie die gemeinsame Einrichtung die Zielsetzungen zum

Aufbau des Gesundheitscampus verwirklichen kann.

1.6 Die Erarbeitung und Abstimmung der erforderlichen Ordnungen für die gemeinsame Einrichtung

Je nach Vereinbarung ist für die gemeinsame Einrichtung eine Ordnung für Gremienentscheidungen zu

erlassen. Ausgehend von dem Bestreben, einen gemeinsamen Fachbereich aufzubauen, müsste demgemäß

eine Fachbereichsordnung gemeinsam entworfen werden. Hinzu kommen für die gemeinsam zu berufenden

Professuren Regelungen, die Eingang in die Berufungsordnungen der Hochschulen finden müssten.

Schließlich sind ggf. die Grundordnungen einzelner Trägerhochschulen anzupassen. Um gemeinsam Räume

und Gebäude eines Partners zu nutzen, bedarf es darüber hinaus der Abstimmung von

Nutzungsvereinbarungen. Zur Durchführung gemeinsamer Promotions- und Habilitationsvereinbarungen ist

die Erarbeitung von Entwürfen einer Promotions- und einer Habilitationsordnung erforderlich. Auch die

Möglichkeit von kooperativen Promotionen zum Dr. rer. medic. mit Fachhochschulen und außeruniversitären

Forschungseinrichtungen ist hier denkbar.

1.7 Die Erarbeitung eines Personalkonzepts

Der Landtag hatte am 12.06.2015 beschlossen, für die Ausstattung des Gesundheitscampus Brandenburg bis

2019 mindestens zwölf zusätzliche Professuren zur Verfügung zu stellen. Die Denomination der Professuren

soll sich am Forschungsschwerpunkt „Medizin und Gesundheit des Alterns“ orientieren. Hierzu wurde auf

einem der ersten Workshops eine Liste mit inhaltlichen und Methodenprofessuren erstellt, die für den Aufbau

des Gesundheitscampus sinnvoll sein könnten. Da die Liste 19 Professuren umfasste, nach dem

Landtagsbeschluss dagegen „mindestens zwölf Professuren“ eingerichtet werden sollen, bedarf die

Denomination einer sorgfältigen Prüfung, die im Rahmen der Pilotphase erfolgen soll. Damit verbunden sind

Ausstattungs- und Infrastrukturfragen.

1.8 Konzept zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses

Die gemeinsame Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses soll ein elementarer Teil der Arbeit in der

gemeinsamen Einrichtung werden. Die Expertise der einzelnen Partner in zukunftsweisenden

Forschungsbereichen soll gebündelt, und für den wissenschaftlichen Nachwuchs nutzbar gemacht werden.

Deshalb haben sich die beteiligten Hochschulen und ihre Partner in den außeruniversitären

Forschungseinrichtungen darüber verständigt, gemeinsame Doktorandenprogramme auf einem hohen

wissenschaftlichen Niveau durchzuführen. Diesbezüglich wurden in drei Sitzungen einer zu diesem Zweck

eingerichteten AG-Graduiertenförderung100 erste Eckpunkte für ein Gesamtkonzept zur Graduiertenförderung

sowie ein Entwurf für eine gemeinsame Promotionsordnung ausgearbeitet. Die im Rahmen der Pilotphase

stattfindende frühzeitige Vernetzung der Träger und der außeruniversitären Forschungseinrichtungen und

Kliniken im Land Brandenburg ist hier von Vorteil, um auch im Sinne der Graduiertenförderung innovative

Konzepte anbieten zu können.

Die Eckpunkte zum Gesamtkonzept sehen den Aufbau strukturierter Doktorandenprogramme mit

interdisziplinärem Ansatz vor. Dabei sollen mehrere schwerpunktspezifische Doktorandenprogramme flankiert

durch eine schwerpunktübergreifende Ausbildung angeboten werden. Die Schwerpunktthemen werden nach

der Errichtung der gemeinsamen Einrichtung festgelegt. Innerhalb der einzelnen Programme soll ein

fachspezifisches Lehr- und Ausbildungsportfolio, verbunden mit der Möglichkeit, Credit Points zu erwerben,

100 Sitzungen der AG-Graduiertenförderung am 15.01.2016, 22.02.2016 und am 23.05.2016 im MWFK. Teilnehmerinnen und Teilnehmer der AG-Graduiertenförderung sind in wechselnder Besetzung Professorinnen und Professoren der Universität Potsdam, der Medizinischen Hochschule Brandenburg, der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus-Senftenberg, der Fachhochschule Brandenburg, Vertreter der Kliniken und Mitarbeiter des MWFK.

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angeboten werden. Dazu gehören neben dem Besuch von Lehrveranstaltungen und Seminaren, insbesondere

der fachliche Austausch mit anderen Promovenden und eine enge Zusammenarbeit mit der Hauptbetreuerin

oder dem Hauptbetreuer bzw. der Koordinatorin oder dem Koordinator des strukturierten

Doktorandenprogramms. Deren Aufgaben könnten insbesondere in der Sicherstellung organisatorischer

Aspekte liegen, während die wissenschaftliche Zusammenarbeit bzw. Anleitung üblicherweise der

Hauptbetreuerin oder dem Hauptbetreuer und ggf. weiteren eingebundenen Wissenschaftlerinnen und

Wissenschaftlern obliegt. Ziel ist die Qualitätssicherung der Dissertationen und die frühzeitige Vernetzung von

jungen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern mit Institutionen in der Region.

Zu dem schwerpunktspezifischen Graduiertenprogramm soll ein übergreifendes Programm für alle

Doktoranden hinzutreten. Diesbezüglich wurde in der AG-Graduiertenförderung die Teilhabe an den

bestehenden Qualifizierungsprogrammen für überfachliche Kompetenzen an den Graduiertenschulen der

Universitäten diskutiert. Die vorhandenen Strukturen an der Universität Potsdam und an der

Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus-Senftenberg sind dafür eine gute Voraussetzung. Die

Potsdam Graduate School (PoGS) bietet zahlreiche überfachliche Kurse wie z.B. „Time- and Selfmanagement

for Doctoral Candidates“, „Effektive Selbstpräsentation und Selbstmarketing in Wissenschaft und Forschung“

und „Karrierestrategien und Laufbahnplanung für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern“ an. Diese

Kurse könnten auch für die Promovierenden der gemeinsamen Fakultät interessant sein. Gleiches gilt für das

Kursangebot der Graduate Research School (GRS) der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus-

Senftenberg, die ebenfalls ein überfachliches Qualifizierungs- und Weiterbildungsprogramm mit

Veranstaltungen wie „Scientific Writing“ und „Reference Management with Citavi“ anbietet. Bestehende und

neue Programmteile werden sich gut ergänzen und sich zu einem stimmigen Gesamtkonzept

zusammenfügen.

Wichtiger Bestandteil der Zusammenarbeit im Bereich der Graduiertenförderung ist die Verabschiedung einer

gemeinsamen Promotionsordnung. Im Rahmen der AG-Graduiertenförderung wurde eine Arbeitsfassung

erarbeitet, die kontinuierlich mit allen Partnern weiterentwickelt wird. Bisher ist die Verleihung der Titel Dr.

med. und Dr. rer. medic. geplant. Ein besonderes Augenmerk legen die Partner auf die Qualität der

Promotionsleistung und auf die eng damit verbundenen Betreuungsstrukturen. So soll jeder bzw. jedem

Promovierenden eine Hauptbetreuerin oder ein Hauptbetreuer und eine Zweitbetreuerin oder ein

Zweitbetreuer und/oder eine Mentorin oder ein Mentor zugewiesen werden. Mit diesen Akteuren sollen

regelmäßige Arbeitstreffen stattfinden. Des Weiteren wird die Sichtbarkeit der Promotionsleistungen in der

Wissenschaftslandschaft angestrebt.

Die Begleitung der Promovierenden endet nicht mit der Disputation, sondern soll auch darüber hinausgehen.

So sollen dem wissenschaftlichen Nachwuchs Karrierewege nach der Promotion, z.B. im Rahmen eines

Mentoring- oder Coaching Programms aufgezeigt werden. Auch hier sollen Vernetzungen mit den an den

Universitäten bereits vorhandenen Strukturen zur Karriereentwicklung von Postdocs, insbesondere der im

Aufbau befindlichen Landes-Postdoc-Akademie101, angestrebt werden.

An der Schnittstelle von Berufspraxis und Forschung knüpfen auch die Rotationsmöglichkeiten an, die im

Rahmen der Graduiertenförderung etabliert werden sollen und eine enge Vernetzung der einzelnen beteiligten 101 Der Aufbau einer Landes-Postdoc-Akademie als hochschulübergreifendes Netzwerk für die Karriereentwicklung von Postdocs im Land Brandenburg basiert auf einer Empfehlung der Hochschulstrukturkommission und soll die Qualifizierungs- und Beratungsstrukturen aller Brandenburgischen Universitäten für Postdocs vernetzen und für die an allen Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen des Landes tätigen Postdoktorandinnen und Postdoktoranden öffnen. Ausgangspunkt und Basis hierfür ist die im November 2015 an der Potsdam Graduate School (PoGS) der Universität Potsdam gestartete „Academy for Postdoctoral Career Development“.

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Partner erfordern. So soll ein „Clinical Scientists Programm“ angeboten werden, das Forschung während der

Facharztausbildung ermöglicht. Im Zuge dieser Programme soll auch eine Station im Ausland absolviert

werden können.

Die Promovierenden sollen sowohl intern (ggf. Aufbau eines Nachwuchsfonds) als auch extern (Beantragung

von Drittmitteln) bei der Finanzierung ihrer Promotion unterstützt werden. Die Ausgestaltung dieser

Programme soll nach Gründung der gemeinsamen Fakultät vorangetrieben werden, da zum jetzigen Zeitpunkt

noch Unklarheit bezüglich der dafür zu Verfügung stehenden Mittel besteht. Gleiches gilt für die Beschäftigung

von Promovierenden als wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bzw. für die Beschäftigung von

studentischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.

1.9 Etablierung eines wissenschaftlichen Beirats

Als unabhängiges Beratungsgremium für den Gesundheitscampus Brandenburg soll ein wissenschaftlicher

Beirat gegründet werden. Darauf hatten sich die teilnehmenden Partnereinrichtungen während des 2.

Fachworkshops am 12.08.2014 verständigt. Seine Funktion soll es sein, den Aufbauprozess des

Gesundheitscampus wissenschaftlich zu begleiten, Empfehlungen für die Weiterentwicklung von

Forschungsschwerpunkten zu geben und nationale wie internationale Impulse einzubringen. Zudem ist

vorgesehen, die vorgeschlagenen Verbundforschungsprojekte der Partner auf ihre Qualität und

Drittmittelfähigkeit sowie ihre Erfolgschancen in Bezug auf die Zielsetzung des Gesundheitscampus zu

beurteilen. Der Beirat soll aus sachkundigen Persönlichkeiten bestehen, die mit ihrer Expertise den Aufbau

des Gesundheitscampus begleiten können. Neben der Landesregierung haben auch die Hochschulen und

außeruniversitäre Forschungseinrichtungen Mitglieder für den Beirat vorgeschlagen. Die Beiratsmitglieder

haben Ende Juni 2016 ihr Bestellungsschreiben von dem für die Hochschulen zuständigen Mitglied der

Landesregierung erhalten.

1.10 Die Ausstattung des Gesundheitscampus Brandenburg in der Pilotphase

Der Gesundheitscampus Brandenburg wird in der Pilotphase durch eine Geschäftsstelle in Abstimmung mit

Vertreterinnen und Vertretern der vertragsschließenden Hochschulen koordiniert, deren Sitz bei der für die

Hochschulen zuständigen obersten Landesbehörde ist.

1.11 Unterstützung des Aufbaus durch eine interministerielle Arbeitsgruppe

Die oben beschriebenen Zielsetzungen können nur durch ein Zusammenwirken mit den jeweils zuständigen

Ressorts der Landesregierung erfolgreich umgesetzt werden. Daher wurde eine interministerielle

Arbeitsgruppe eingerichtet, deren Mitglieder Vertreterinnen und Vertreter des Ministeriums für Arbeit, Soziales,

Gesundheit, Frauen und Familie, des Ministeriums für Wirtschaft und Energie Mitglieder sowie des

Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur (Geschäftsstelle des Gesundheitscampus) sind. Dadurch

können ggf. wichtige Impulse gesetzt werden, um bedarfsbezogene Fragestellungen zu adressieren, einen

Beitrag zu leisten, um die medizinische und pflegerische Versorgung im Land Brandenburg auf hohem Niveau

zu halten und wirtschaftliche Anreize für Unternehmen zu setzen, die in diesen Bereichen tätig sind.

1.12 Struktur des Gesundheitscampus in der Pilotphase

Insgesamt lässt sich die Struktur des Gesundheitscampus in der Pilotphase wie folgt darstellen:

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2. Die Aufbauphase

Die Aufbauphase beginnt nach dem Abschluss der Pilotphase. Die Zielsetzungen der Aufbauphase sind der

Aufbau und der Betrieb der gemeinsamen Einrichtung nach dem Brandenburgischen Hochschulgesetz, dabei

insbesondere:

1. der Aufbau der Gremien und der Leitungsstruktur in der gemeinsamen Einrichtung,

2. die stufenweise Berufung der zusätzlichen Professoren, soweit die Stellen verfügbar sind,

3. die Umsetzung der Empfehlungen des Beirats und des Entwicklungskonzepts,

4. der Aufbau von Forschung und Lehre,

5. die Durchführung von Promotions- und Habilitationsverfahren sowie

6. die Generierung von Drittmitteln.

Da die Frage, welche gemeinsame Einrichtung nach dem Hochschulgesetz gegründet werden wird, noch nicht

abschließend entschieden wurde, können die nachfolgenden Ausführungen nur als konzeptionelle

Vorüberlegungen gewertet werden, die in den nächsten Wochen und Monaten noch der gemeinsamen

Weiterentwicklung mit den Trägerhochschulen bedürfen. Sie stehen unter deren Zustimmungsvorbehalt102.

Die gemeinsame Einrichtung wird voraussichtlich einen fachbezogenen Namen tragen (z.B. Fachbereich für

Gesundheitswissenschaften oder auch Brandenburg Health Science and Research Center).

102 Alternative Modelle zur Struktur einer gemeinsamen Einrichtung nach dem Brandenburgischen Hochschulgesetz, vgl. Anlage.

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Angestrebt wird die Gründung eines gemeinsamen staatlichen Fachbereichs für Gesundheits- oder

Medizinwissenschaften als organisatorische Grundeinheit der beteiligten Trägerhochschulen. Explizit

ausgeschlossen wird die Gründung eines medizinischen Fachbereichs, da die Medizinische Hochschule

Brandenburg bereits über eine medizinische Fakultät verfügt und das Land Brandenburg die Gründung einer

staatlichen Hochschulmedizin in den 90er Jahren, wie oben dargestellt, ausgeschlossen hat. Grundlage für die

Errichtung eines gemeinsamen Fachbereichs ist, wie oben unter (VII.1.4) beschrieben, der Abschluss eines

weiteren Kooperationsvertrages zwischen den Trägerhochschulen, in dem sich die Hochschulen über die

wesentlichen Aspekte der Kooperation verständigen müssen. Im Folgenden werden die wichtigsten Punkte

umschrieben.

2.1 Organe der gemeinsamen Einrichtung

Die Organe der Einrichtung sind im Falle des gemeinsamen Fachbereichs die Dekanin oder der Dekan und

mindestens ein weiteres Organ des Fachbereichs, z.B. ein Fachbereichsrat. Denkbar wäre es, dass der

Fachbereich in der Gründungsphase durch eine hochschulexterne Dekanin oder einen hochschulexternen

Dekan geleitet wird. Um eine möglichst schnelle Etablierung der Einrichtung zu fördern, sollten an die Auswahl

der Dekanin oder des Dekans hohe Anforderungen gestellt werden.

Eine weitere wichtige Voraussetzung für die zügige Etablierung der Einrichtung ist die Identifikation der

Trägerhochschulen mit der gemeinsamen Einrichtung und ihre Akzeptanz. Denkbar wäre es daher, den

Fakultätsrat in der Gründungsphase mit den jeweiligen Vertreterinnen oder Vertretern der Trägerhochschulen

zu besetzen, die ggf. ihrerseits eine ständige Vertreterin oder einen ständigen Vertreter benennen könnten.

Weiterhin erscheint es für die Akzeptanz der Einrichtung erforderlich zu sein, dass die Partner Beschlüsse

über wesentliche Angelegenheiten, wie z.B. die Änderung der Fachbereichsordnung, Entscheidungen über

Berufungsverfahren und deren Einsatzplanung oder Änderungen in personellen Besetzungen wesentlicher

Führungspositionen des Fachbereichs im Fachbereichsrat nur einstimmig beschließen können. Schließlich ist

die Aufsicht über den Fachbereich eine wichtige Voraussetzung für dessen Etablierung. Sie könnte z.B. bei

den jeweiligen Vorsitzenden der über die Präsidentin oder den Präsidenten oder die Dekanin oder den Dekan

nach der Grundordnung aufsichtführenden Organe der Partner liegen.

2.2 Bereiche der Zusammenarbeit und erforderliche Regelungsgegenstände einer

Kooperationsvereinbarung

Als Bereiche der Zusammenarbeit in dem gemeinsamen Fachbereich kommen die gemeinsame Forschung,

Lehre in Studium und Weiterbildung, Heranbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses, die

Internationalisierung von Forschung und Lehre und der Wissens- und Technologietransfer in Betracht. Die

Partner könnten gemeinsame Transferprojekte zur praxisnahen Aus- und Weiterbildung in Kooperation mit

brandenburgischen Kliniken/Krankenhäusern entwickeln und umsetzen. Die Bereiche der Zusammenarbeit

sollten in einer Aufgabenplanung festgeschrieben werden, die auch die jeweiligen Bedarfe abbilden.

Die Zusammenarbeit im Bereich der Forschung soll sich zunächst auf das übergeordnete Forschungsthema

der „Medizin und Gesundheit des Alterns“ fokussieren. Weitere Forschungsschwerpunkte bzw.

Forschungsthemen sollten durch die Partner einvernehmlich festgelegt werden können. Die Berücksichtigung

u.a. der pflegerischen Versorgungsbedarfe in Brandenburg mit Blick auf die Etablierung der

Gesundheitsberufe als wissenschaftliche Fächer sowie Projekte im Bereich der stationären Versorgung sind

dabei wünschenswert. Die Trägerhochschulen sollten gemeinsam mit den strategischen Partnern ein

Forschungskonzept aufstellen, welches möglichst große Synergieeffekte ermöglicht. Die Zusammenarbeit

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mehrerer Einrichtungen in der Forschung erfordert ein hohes Maß an Koordination und bedarf klarer

Vereinbarungen z.B. zu Art und Umfang der Zusammenarbeit, zur Zurechnung von Forschungsergebnissen,

zur Behandlung von Altrechten, der Nutzung von Arbeitsergebnissen und der Übertragung von Know-How.

Hinzu kommen Vereinbarungen zur Nutzung von Rechten, Schutzrechtsanmeldungen, der technischen

Abwicklung von Schutzrechtsanmeldungen sowie der Verteidigung von Schutzrechten.

Ein weiteres Ziel der Partner im Bereich der Forschungskooperationen wird es sein, gemeinsam Drittmittel für

die Zusammenarbeit in der Forschung einzuwerben, z.B. durch gemeinsame Antragstellung oder durch

Teilnahme an Verbundforschungsprojekten. Hierbei wären Fragen der Letztverantwortung und der

Zurechnung der Drittmittel zu vereinbaren. Die Partner streben eine enge kooperative Zusammenarbeit in den

oben genannten Forschungsschwerpunkten/-aktivitäten mit außeruniversitären Einrichtungen und weiteren

Hochschulen an. Hierzu sollen weitere Kooperationsverträge abgeschlossen werden. Die Partner sollten sich

zudem darüber verständigen, in gemeinsamen Forschungsprojekten die Internationalisierung von Forschung

und Lehre aufzubauen und mit internationalen Forschungseinrichtungen zusammenzuarbeiten. Weitere

Vereinbarungen bedarf es auch hinsichtlich der Veröffentlichungen.

Schließlich streben die Partner im Rahmen der Kooperation die Durchführung von gemeinschaftlichen

Promotions- und Habilitationsverfahren an dem gemeinsamen Fachbereich an und planen die Verleihung

akademischer Grade, insbesondere medizinischer, ggf. aber auch weiterer relevanter Doktorgrade. Die hierfür

erforderliche Promotionsordnung wird derzeit bereits erarbeitet, wie oben beschrieben.

Im Bereich der Lehre ist geplant, dass sich die Partner insbesondere bei der Fachkräfteaus-

und -weiterbildung im Gesundheitswesen mit Lehrim- und -exporten wechselseitig unterstützen und die

Verschränkung von Berufen des Gesundheitswesens fördern möchten. Die Partner streben an, den

Kompetenzaustausch zwischen den Lehrkräften zu fördern. Weiterhin ist vorgesehen, dass die Partner bei

Einführungsveranstaltungen und bei interdisziplinären Veranstaltungen kooperieren und z.B. gemeinsame

Veranstaltungen als Blockveranstaltungen anbieten. Sofern nicht im bisherigen Angebot eines der Partner

enthalten, können auch weitere komplementäre Studienangebote gemeinsam entwickeln werden. Studien-

/Prüfungsordnungen sowie etwaige besondere, gesetzlich nicht vorgesehene Zulassungsvoraussetzungen

zum Studienangebot müssten von allen Partnern gemeinschaftlich erstellt und einstimmig festgelegt werden.

Des Weiteren müsste vereinbart werden, welchem Partner die Studierenden im Falle gemeinsamer

Studiengänge wie z.B. Promotionsstudiengänge mitgliedschaftlich zugerechnet werden. Erfolgt z.B. eine

mitgliedschaftliche Zurechnung von Studierenden zu mehreren Partnern, müsste einer der Partner als

Hochschule der Ersteinschreibung festgelegt werden. Zudem wird angestrebt,

Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern von kooperierenden außeruniversitären

Forschungseinrichtungen die Möglichkeit zu bieten, in geeigneter Weise an dem Lehrangebot der Fakultät

mitzuwirken.

Geplant werden könnte auch, dass sich die Partner beim Qualitätsmanagement im Rahmen ihre

Aufgabenbereiche unterstützen und ein gemeinsames Qualitätsmanagement anstreben. Art und Umfang des

Qualitätsmanagementsystems müssten in diesem Fall zwischen den Parteien gesondert vereinbart werden.

Zudem könnten sich die Partner darauf verständigen, an dem gemeinsamen Fachbereich ein gemeinsames

Dienstleistungsmanagement einzurichten, welches unter anderem den Datenschutz, die Datensicherheit und

das E-Learning umfasst.

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Schließlich müssten die Partner bei der Aufstellung ihrer Aufgabenplanung Systeme zum Ersatz oder zur

Vergütung der gegenseitig zu erbringenden Leistungen entwickeln.

Bezüglich des gemeinsamen Personals müssten die Partner das in der Pilotphase zu entwickelnde

gemeinsame Personalkonzept jährlich fortschreiben. Bei der Besetzung zusätzlicher Professuren, die im

Rahmen des Gesundheitscampus in der gemeinsamen Einrichtung tätig werden sollen, müssten alle Partner

an den Berufungsverfahren beteiligt sein. Hierbei müssten die Partner vereinbaren, dass die

Berufungsordnungen der jeweiligen Trägerhochschule z.B. um folgende Eckpunkte ergänzt werden:

Gemeinsam verfasster Ausschreibungstext/Gemeinsame Ausschreibung über Fakultät,

Festlegung Berufungskommission und deren Besetzung mit Vertretern aller Partner,

Ggfs. außerordentliche Berufungsverfahren,

Einstimmigkeit der Partner im Fakultätsrat bei der Beschlussfassung über zu berufende

Professorinnen/Professoren.

Zusätzlich müsste vereinbart werden, welche Einrichtung die Letztverantwortung für das Berufungsverfahren

trägt und ob die einstellende Einrichtung ein begründetes Vetorecht hinsichtlich der Berufung der

einzustellenden Professorin oder des einzustellenden Professors erhalt.

Für die Gründungsphase könnten die Partner eine kommissarische Berufungskommission für

Berufungsverfahren des zusätzlichen Personals an der Fakultät einrichten, in die jeder Partner eine gleiche

Anzahl geeigneter Mitglieder entsprechend § 40 BbgHG entsenden können sollte.

Der gemeinsame Fachbereich kann in der Gründungsphase zunächst virtuell oder an einem vereinbarten

Standort errichtet werden.

2.3 Mitgliedschaften in der gemeinsamen Einrichtung

Ein Ziel des Gesundheitscampus ist es, möglichst viele Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in den

Verbund einzubeziehen, um die vorhandene Expertise im Land Brandenburg möglichst zu bündeln und ein

hohes Maß an Innovationsfähigkeit zu erreichen. Neben den zwölf zu berufenden zusätzlichen Professorinnen

und Professoren könnte vereinbart werden, Professorinnen und Professoren der Trägerhochschulen z.B. im

Wege der Doppelmitgliedschaft in den gemeinsamen Fachbereich einzubinden.

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VIII. Anlagen

1. Kooperationsvertrag zwischen den Trägerhochschulen

2. Übersicht über die Verbundforschungsvorhaben

3. Chronologie zum Aufbau des Gesundheitscampus Brandenburg

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Kooperationsvertrag

Zwischen

der Universität Potsdam, vertreten durch den Präsidenten, Herrn Prof. Oliver Günther, PhD

- nachstehend "UNP" genannt -

und

der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus-Senftenberg, vertreten durch den Präsidenten, Herrn Prof. Dr.-Ing. Dr. h.c. (NUWM; UA) DSc. h.c, Jörg Steinbach (ECUST, CN)

- nachstehend "BTU" genannt -

und

der Medizinischen Hochschule Brandenburg ,,Theodor Fontane",

vertreten durch den Prodekan für Studium und Lehre, Herrn Prof. Dr. med. Wilfried Pommerien, zugleich Vertreter des Dekans sowie durch die Geschäftsführer der Medizinischen Hochschule

Brandenburg CAMPUS GmbH, Dr. Gunnar Pietzner und Martin Pangniz

-nachstehend „MHB" genannt -

- „UNIP", „BTU" und „MHB" gemeinsam nachstehend „Partner" genannt -

wird auf der Grundtage des Landtagsbeschlusses „Gesundheitsforschung stärken — hochwertige medizinische Versorgung sichern" vom 12.06.2015 der folgende öffentlich-rechtliche Vertrag zum Aufbau eines Gesundheitscampus Brandenburg geschlossen:

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Präambel

Die Universität Potsdam (,,UNIP 1 '), die Brandenburgische Technische Universität Cottbus-Senftenberg („BTUCS") und die Medizinische Hochschule Brandenburg („MHB") streben an, gemeinsam mit weiteren Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen des Landes Brandenburgi, im Rahmen eines Gesundheitscampus Brandenburg zusammen zu arbeiten. Durch die Zusammenarbeit soll eine überregional sichtbare und interdisziplinäre Grundlagen- und Versorgungsforschung in den Medizin- und Gesundheitswissenschaften aufgebaut werden. Es sollen Lösungsansätze für die im Land Brandenburg spezifischen Herausforderungen entwickelt und entsprechend dem dezentralen Ansatz der MHB als Non-Metropol-Hochschule auch in der Peripherie des Landes zum Einsatz gebracht werden. Gleichzeitig wird der Aufbau einer wettbewerbsfähigen Grundlagenforschung im Verbund der Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen angestrebt. Durch die Zusa mmenarbeit mit den Hochschulkliniken (Immanuel Klinikum Bernau Herzzentrum Brandenburg, Ruppiner Städtisches Klinikum Brandenburg) und den kooperierenden Kliniken der MHB soll eine patientennahe und weitere klinische Forschung ermöglicht werden. Zugleich wird der verbesserte Zugang von Studierenden zur praktischen Ausbildung in Kliniken angestrebt. Weiterhin ist der Aufbau von Industriekooperationen geplant, um transferfähige Produkte zu entwickeln und in die Praxis zu überführen. Eine gemeinsame Nachwuchsförderung und Durchführung gemeinsamer Promotions- und Habilitationsverfahren wird angestrebt. Schließlich soll ein Beitrag zur Deckung des Fachkräftebedarfs an medizinischem und pflegerischem Personal im Land Brandenburg geleistet werden.

§ 1 Grundlagen der Zusammenarbeit Stufenplan

(1) Der Aufbau des Gesundheitscampus Brandenburg erfolgt auf der Grundlage eines Stufenplans. (2) Die erste Stufe („Pilotphase") umfasst den Aufbau eines hochschulübergreifenden Netzwerks mit

dem Namen „Gesundheitscampus Brandenburg" ohne eigene Rechtspersönlichkeit als Pilotprojekt der Partner in Kooperation mit den o.g, weiteren Partnern.

(3) Die zweite Stufe („Aufbauphase") umfasst die Gründung einer gemeinsamen Einrichtung der Partner. Angestrebt wird die Gründung eines gemeinsamen hochschulübergreifenden Fachbereichs gemäß § 71 Absatz 4 BbgHG.

§ 2 Zielsetzungen und zeitliche Abfolge

(1) Die Pilotphase soll in spätestens zwei Jahren abgeschlossen sein. Die Zielsetzungen der Pilotphase sind: 1. der Aufbau eines Forschungsschwerpunkts mit einem oder mehreren Forschungsclustern

unter Berücksichtigung brandenburgischer Bedarfe, 2. die Abstimmung eines Kooperationsvertrages zum Aufbau und zum Betrieb einer

gemeinsamen Einrichtung, 3. die Erarbeitung und Abstimmung eines Entwicklungskonzepts zum Aufbau einer

gemeinsamen Einrichtung, 4. die Erarbeitung und Abstimmung der erforderlichen Ordnungen für die gemeinsame

Einrichtung, 5. die Erarbeitung und Abstimmung einer Promotions- und Habilitationsordnung zur

Durchführung der Promotions- und Habilitationsverfahren in der gemeinsamen Einrichtung, 6. die Erarbeitung und Abstimmung eines Personalkonzepts auf der Grundlage des

Landtagsbeschlusses vom 12.06.2015 und der Beschlussfassung zum Doppelhaushalt 2015/2016,

1 Siehe Liste der aktuellen Partner (Stand 07.08.2016) in der Anlage zum Kooperationsvertrag. 2

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7. die Erarbeitung und Abstimmung eines Konzepts zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses sowie

8. die Etablierung eines wissenschaftlichen Beirats. (2) Die Aufbauphase beginnt unmittelbar nach dem Abschluss der Pilotphase. Die Zielsetzungen der

Aufbauphase sind: 1, der Aufbau der Gremien und der Leitungsstruktur in der gemeinsamen Einrichtung, 2. die stufenweise zunächst befristete Berufung der zusätzlichen Professoren mit der Option der

Entfristung im Ausschreibungstext, soweit die Stellen verfügbar sind, 3, die Umsetzung der Empfehlungen des Beirats und des Entwicklungskonzepts sowie 4. der Aufbau von Forschung und Lehre in der gemeinsamen Einrichtung 5, die Durchführung von Premotionss und Habilitationsverfahren, 6. die Generierung von Drittmitteln.

§ 3 Ausstattung

(1) Die Grundausstattung im Rahmen der Pilotphase besteht aus einer Geschäftsstelle. Die personelle Infrastruktur für die Geschäftsstelle wird durch die vom Haushaltsgesetzgeber zusätzlich für diesen Zweck bewilligten Mittel zur Verfügung gestellt. Die räumliche und sächliche Infrastruktur zum Betrieb der Geschäftsstelle wird durch die für die Hochschulen zuständige oberste Landesbehörde zur Verfügung gesteilt.

(2) Drittmittel, die durch die Partner vom Land Brandenburg oder von weiteren Fördermitteigebern eingeworben werden, bilden die Grundlage für die Ergänzungsausstattung des Gesundheitscampus Brandenburg in der Pilotphase.

(3) Die Grundausstattung der zu errichtenden gemeinsamen Einrichtung nach dem Brandenburgischen Hochschulgesetz in der Aufbauphase richtet sich nach dem Landtagsbeschluss vom 12.06.2015. Über die Grundausstattung wird eine separate Vereinbarung der Partner mit der für die Hochschulen zuständigen obersten Landesbehörde (Vierparielenvertrag) geschlossen.

(4) Die Partner sind bereit, sich im Rahmen ihrer rechtlichen und tatsächlichen Möglichkeiten zur Verfolgung der vereinbarten Ziele ihre wissenschaftlichen Einrichtungen wechselseitig zu den gleichen Bedingungen zur Verfügung zu steilen, die auch für die eigenen Angehörigen/Mitglieder gelten. Die Beschäftigten und Angehörigen/Mitglieder der Partner und die Netzwerkpartner unterliegen während ihrer Tätigkeit in den Einrichtungen der jeweils anderen Partner den dortigen ordnungs-, umweltschutz- und sicherheitsrechtlichen Bestimmungen.

§ 4 Koordinierung des Aufbaus

(1) Die Geschäftsstelle koordiniert den Aufbau des Gesundheitscampus bis zur Schaffung geeigneter Strukturen zur akademischen Selbstverwaltung.

(2) Zum Aufbau und zur Abstimmung zwischen den Partnern und der Geschäftsstelle benennt jede Hochschule mindestens je eine Verantwortliche oder je einen Verantwortlichen für die in § 2 Absatz 1 Ziffer 2 bis 7 und Absatz 2 Ziffer 6 bezeichneten Aufgaben. Ein Sitzungsturnus wird zwischen den Partnern gemeinsam festgelegt.

§5 Gemeinsame Forschung

(1) Zur Erfüllung der Ziele des Gesundheitscampus streben die Partner an, bereits in der Pilotphase gemeinsame Verbundforschungsprogramme zu entwickeln, um kompetitive Drittmittel einzuwerben und um die Versorgung im Flächenland Brandenburg zu verbessern. Sie. stellen ein gemeinsames Forschungskonzept auf.

3

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(4) (5)

(6)

Ein übergeordnetes Forschungsthema im Rahmen dieser Kooperation ist die „Medizin und Gesundheit des Alterns". Weitere Forschungsschwerpunkte bzw. Forschungscluster legen die Partner einvernehmlich unter Einbeziehung der Empfehlungen eines wissenschaftlichen Beirats fest. Die Zurechnung der eingeworbenen Drittmittel für Forschung obliegt dem Partner, dessen Mitglied die Drittmittel eingeworben hat. Haben mehrere Partner die Drittmittel gemeinsam eingeworben, werden die Drittmittel diesen Partnern anteilig zugerechnet Drittmittel, die von Mitgliedern eingeworben werden, die aus Mitteln der den Hochschulen zur Erfüllung der Zielsetzungen dieser Kooperation auf der Grundlage des Landtagsbeschlusses vorn 12.06.2015 zur Verfügung gestellt wurden, werden den Partnern anteilig zugerechnete. Die Partner verwalten ihre Drittmittel jeweils selbstständig 3 . Der Umgang mit den Forschungsergebnissen einschließlich Erfindungen, die im Rahmen der Zusammenarbeit im Gesundheitscampus entstehen sowie ggf. daran gegenseitig einzuräumende Benutzungs- und Verwertungsrechte werden in einer zusätzlichen Vereinbarung geregelt, sobald sich ein Regelungsbedarf ergibt und dieses nicht durch anderweitige vertragliche Regelungen bzw. die Bewilligung selbst vorgegeben ist. Die Partner verpflichten sich, eingeworbene Forschungsprojekte, die im Kontext des Gesundheitscampus entstehen, mit dem Logo des Gesundheitscampus Brandenburg und dem eigenen Logo der Hochschule zu bewerben. Sie verpflichten sich auch, die Projekte auf der gemeinsamen Webslte zu nennen, die von der Geschäftsstelle des Gesundheitscampus eingerichtet und betrieben wird.

§ 6 Zusammenarbeit in der Lehre/Weiterbildung

(1) Im Bereich der Lehre unterstützen sich die Partner im Rahmen ihrer Möglichkeiten bei der Ausbildung der Studierenden und Fachkräfte im Rahmen ihrer relevanten Studienangebote wechselseitig.

(2) Die Partner unterstützen den Kompetenzaustausch zwischen den Lehrkräften. (3) Die Partner bieten Studierenden im Rahmen ihrer Möglichkeiten an, in den Laboren der

verschiedenen Standorte in konkreten Projektarbeiten (Wissenschaftspraktika) mitzuarbeiten, um die im Studium erlernten Methoden wissenschaftlichen Lernens über Praktika einzuüben.

§ 7 Zusammenarbeit mit weiteren Partnern

(1) Die Partner arbeiten mit den Hochschulkliniken und den kooperierenden Kliniken der MI-113 zusammen und etablieren eine patientennahe Forschung. Sie streben an, gemeinsam mit den Kliniken und außeruniversitären Forschungseinrichtungen klinische Studien durchzuführen. Sie unterstützen sich beim Zugang zu Patienten in dem für das jeweilige Forschungsvorhaben erforderlichen Umfang und unterstützen den Zugang von Studierenden zur praktischen Ausbildung in den Kliniken. Sie wahren die Rechte, die Sicherheit und das Wohl der Patienten.

(2) Die Partner streben Industriekooperationen an und entwickeln gemeinsame Transferprojekte sowie marktfähige Produkte und Dienstleistungen zur Anwendung in der Praxis,

(3) Die Partner beabsichtigen, eine enge kooperative Zusammenarbeit in den oben genannten Forschungsschwerpunkten/-aktivitäten mit außeruniversitären Forschungseinrichtungen und weiteren Hochschulen.

(4) Die Partner verfolgen in gemeinsamen Forschungsprojekten die Internationalisierung von Forschung und Lehre und arbeiten mit internationalen Forschungseinrichtungen zusammen.

2 Hier besteht gesonderter Regelungsbedarf bei der gemeinsamen Einrichtung. 3 Ebenso,

4

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§ 8 Wissenschaftlicher Beirat

(1) Die Partner sind sich mit dem Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg darüber einig, dass der Aufbau des Gesundheitscampus Brandenburg durch einen möglichst international besetzten wissenschaftlichen Beirat begleitet wird. Der wissenschaftliche Beirat setzt sich aus mindestens neun fachlich ausgewiesenen Persönlichkeiten zusammen, die außerhalb der Länder Berlin und Brandenburg ihr Wirkungsumfeld haben und nicht zu einzelnen Partnern assoziiert sind.

(2) Die Partner schlagen der für die Hochschulen zuständigen obersten Landesbehörde einvernehmlich je ein Mitglied für den Beirat vor.

(3) Der wissenschaftliche Beirat hat die Aufgabe, Empfehlungen abzugeben für: 1. die Weiterentwicklung von Forschungsschwerpunkten, 2. den Aufbau einer geeigneten gemeinsamen Einrichtung nach dem Brandenburgischen

Hochschulgesetz, wie im Beschluss des Landtags vom '12.06.2015 gefordert sowie deren Bezeichnung,

3. die Zusammenarbeit und Koordination von Hochschulen, Kliniken, außeruniversitären Forschungseinrichtungen und Unternehmen,

4. die Schwerpunkte eines Entwicklungskonzepts zum Aufbau einer gemeinsamen Einrichtung nach dem Brandenburgischen Hochschulgesetz sowie

5. die Denomination der zusätzlich zu berufenden Professuren.

§g Veröffentlichungen

Jeder Partner kann seine eigenen Ergebnisse unter Beachtung der Bewilligung nach Abstimmung mit den beteiligten Partnern frei veröffentlichen. Er hat sicherzustellen, dass durch diese Veröffentlichung die Etwirkung von Schutzrechten nicht gefährdet wird. Arbeitsergebnisse, die auf mehrere Partner zurückzuführen sind, können von diesen nur nach vorheriger Abstimmung und in gegenseitigem Einvernehmen bei Nennung der beteiligten Partner und weiterer Kooperationspartner veröffentlicht werden. Bei allen Veröffentlichungen von Forschungsergebnissen, die auf Basis der Zusammenarbeit im Gesundheitscampus oder einer Förderung im Rahmen des Gesundheitscampus entstanden sind, ist neben dem eigenen das Loge des Gesundheitscampus Brandenburg deutlich sichtbar mit zu veröffentlichen.

§ Haftung

Die Partner übernehmen bezüglich des von ihnen zur Verfügung gestellten geistigen Eigentums keine Haftung, insbesondere nicht dafür, dass das betreffende geistige Eigentum ohne Eingriff in die Rechte Dritter benutzt werden kann, Sobald einem Partner jedoch Rechte Dritter bekannt werden, wird er die anderen Partner unverzüglich darüber unterrichten. Die Partner verzichten im Rahmen der Kooperation hinsichtlich des zur Verfügung gestellten Know-hows und der erzielten Arbeitsergebnisse auf die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen. Soweit die Partner, einzeln oder in ihrer Gesamtheit, im Zusammenhang mit der Erfüllung dieser Kooperationsvereinbarung Dritten gegenüber haften, stellt, unbeschadet der bestehenden gesetzlichen und vertraglichen Haftungsregelung gegenüber dem Dritten, der Partner, der den Schaden gemäß seinem Leistungsanteil zu verantworten hat, die anderen Partner von allen Ansprüchen Dritter frei.

5

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(

nth r, Ph.D Prof. Dr. med. Wilfried Pommerien Prof. Oliver Prof. Dr.-Ing. Jörg Steinbach

(4) Soweit die Partner einander im Zusammenhang mit dieser Kooperationsvereinbarung haften, beschränkt sich die Haftung auf den Ersatz des unmittelbaren Schadens; ausgeschlossen ist insbesondere die Haftung für Folge- und Vermögensschäden außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

§ 11 Laufzeit, Kündigung

(1) Der Vertrag tritt mit Unterzeichnung aller Partner in Kraft. Er tritt mit der Unterzeichnung einer weiteren Kooperationsvereinbarung zur Gründung der gemeinsamen Einrichtung nach dem Brandenburgischen Hochschulgesetz gemäß Landtagsbeschluss vom 12.06.2015 außer Kraft.

(2)

Der Vertrag kann jederzeit aus wichtigem Grunde außerordentlich gekündigt werden, Ein wichtiger Grund liegt unter anderem vor, wenn: 1. die vom Land für den Aufbau des Gesundheitscampus bewilligten Mittel nicht, wie

vorgesehen, zusätzlich zur Verfügung gestellt werden. 2. über das Vermögen der MHB das Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Die MHB ist verpflichtet,

den Partnern eine drohende Insolvenz unverzüglich anzuzeigen. (3) Eine ordentliche Kündigung ist erstmals nach zwei Jahren möglich. Die ordentliche Kündigung ist

seitens des kündigenden Partners mit einer Frist von einem Jahr zum Ende des Kalenderjahres gegenüber allen Partnern zu erklären. Jede Form der Kündigung bedarf der Schriftform.

(4) Die verbleibenden Partner können den Kooperationsvertrag fortsetzen.

§ 12 Schlussvorschriften

(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die Partner werden sich in einem solchen Fall in gegenseitigem Einvernehmen um eine Vertragsergänzung im Sinne des ursprünglich Gewollten bemühen.

(2) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Schriftformklausel.

(3) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ist, soweit rechtlich zulässig, Potsdam.

Datum: 23.06.2016

(Präsident der Brandenburgischen

(Präsident der Universität

(Prodekan für Studium und Lehre Technischen Universität

Potsdam)

der Medizinischen Hochschule Cottbus-Senftenberg)

Brandenburg „Theodor Fontane)

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Dr. Gunnar Pietzner

(Geschäftsführer der Medizinischen Hochschule Brandenburg CAMPUS GmbH)

(Geschäftsführer der Medizinischen Hochschule Brandenburg CAMPUS GmbH)

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Übersicht der Anträge für Verbundforschungsvorhaben zu den Fördergrundsätzen des Gesundheitscampus Brandenburg Stand: 25.07.2016

Anmerkung: Die Reihenfolge der aufgeführten Anträge ist willkürlich gewählt und stellt keine Rangfolge dar. Alle Angaben wurden den eingereichten Anträgen entnommen. Wurden für Teilprojekte/Schwerpunkte verantwortliche Personen bzw. Koordinatoren benannt, sind diese in Klammern mit aufgeführt. Antrag 1: „Konsequenzen der altersassoziierten Zell- und Organfunktionen“ Projektkoordinator: Prof. Dr. Andreas Lendlein (HZG) Beteiligte Partner: HZG: Prof. Dr. A. Lendlein, Prof. Dr. F. Jung (Biomaterialforschung), Dr. C. Wischke, Dr. T. Roch, Dr. M. Behl (Biomaterialwissenschaften), UNIP: Prof. Dr. K. Hanack (Immuntechnologie), Prof. Dr. G. M. Püschel (Biochemie der Ernährung) BTUCS: Prof. Dr. J.-H.Küpper (molekulare Zellbiologie), Prof. Dr. U. Anderer (Zellbiologie), Prof. Dr. J. Spallek (Gesundheitswissenschaften), Prof. Dr. R. Stohwasser (Biochemie), Dr. M. Lehmann (Zellbiologie, Tissue Engineering), Dr. A. H. Lutter (Zellbiologie), Dr. S. Rödiger (Multiparameterdiagnostik und bildgebende Verfahren), Dipl.-PGW K. Thümmler (Instit. F. Gesundheit) MHB: Prof. Dr. P.M. Deckert (Hämatologie, Onkologie, Palliativmedizin), PD Dr. E. Glocker (Infektiologie), Prof. Dr. S. Lüth (Gastroenterologie), Prof. Dr. F. Hufert (Mirkobiologie, Virologie), Prof. Dr. J. Brosius (Molekulare Forschung in der Neuropathologie; Uni Münster), Dr. G. Dame (Mikrobiologie, Virologie), , Dr. W. Dammermann (Innere Medizin), Prof. Dr. R. Becker (Orthopädie und Unfallchirurgie), PD Dr. A. Harder (Pathologie), Prof. Dr. Dr. K. J. G. Schmailzl (kardiol. Versorgungsforschung), Dr. M. Zänker (Innere Medizin, Herzzentrum Bernau), EvB: Prof. Dr. K. Bonaventura (Kardiologie, Angiologie) IZI-BB: Dr. C. Duschl (Lab-on-chip-Technologie) THWi: Prof. Dr. M. Frohme (Molekularbiologie) Praxisklinik Herz und Gefäße, Senftenberg: Prof. Dr. S. G. Spitzer (kardiovaskuläre Medizintechnik) IHP: Dr. habil. Wenger (Medizintechnologie) ILBC GmbH (Internationales Laboratorium für Biotechnologie und Consulting, Potsdam): Prof. Dr. M. Tadros Elbe-Elster-Klinikum: Prof. Dr. Reinehr (ärztl. Direktor) Partner außerhalb Brandenburgs: IMTEK Uni Freiburg: Dr. G. Dame

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Themenfelder: Themenfeld 1: Alterungsabhängigkeit von Gewebe- und Organfunktion (Koordinatoren: Prof. Dr. Hufert, Prof. Dr. Küpper)

Teilprojekt 1.1: „Altersabhängige Leber- und Endothelfunktionen“

Teilprojekt 1.2: „Altersabhängige Veränderungen und Regulation des Darm-Mikrobioms“

Teilprojekt 1.3: „Gelenkknorpel älterer Menschen – Regenerationspotential von Knorpelschäden“

Teilprojekt 1.4: „Multiomics – multimodale prädiktive Analyse im Organ Blut“

Teilprojekt 1.5: „Dreidimensionale (3D)- Kokultivierungsmodelle zur Untersuchung molekularer Mechanismen gewebespezifischer Alterung: Proteinhomöostase in Glia und Neuronen“

Themenfeld 2: Altersabhängige Wechselwirkungen von Geweben mit Medikamenten und Implantaten (Koordinatoren: Prof. Dr. Jung, Prof. Dr. Glocker)

Teilprojekt 2.1: „Altersabhängige Thrombozytenantworten auf kardiovaskuläre Implantate“

Teilprojekt 2.2: „Antibiotika und Antibiotikaersatzstoffe“

Teilprojekt 2.3: „Vakzine, Biologika und Testsysteme vor dem Hintergrund der Immunseneszenz“

Teilprojekt 2.4: „Polymer-basierte Carriersysteme“ Themenfeld 3: Klinische Studien und altersangepasste Interventionsstrategien (Koordinatoren: Prof. Dr. Deckert, Prof. Dr. Lüth)

Teilprojekt 3.1: „Klinische Evaluierung neuer Immunoassays für eine verbesserte Diagnostik der Tuberkulose und Aspergillose im Alter“

Teilprojekt 3.2: „Altersabhängigen Blutbild-Veränderungen“

Teilprojekt 3.3: „Antibiotikaresistenz von H. pylori und Outcome von Antibiotikatherapien“

Teilprojekt 3.4: „Vaskulitisregister mit Biobank“

Teilprojekt 3.5: „Nicht alkoholische Fettleberhepatitis (NASH): Fekale Microbiota Transplantation in Verbindung mit einem strukturierten Bewegungs- u. Diätprogramm vs. strukturiertes Bewegungs- und Diätprogramm“

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Antrag 2: „Health Care and Health Services Research Brandenburg“ Projektkoordinator: Prof. Dr. Martin Heinze Beteiligte Partner: BTUCS: Prof. Dr. J. Spallek (Gesundheitswissenschaft) FH Potsdam: Prof. Dr. J. M. Bott (Soziale Arbeit) IZI-BB: Prof. Dr. F. Bier (Biosystemintegration und Automatisierung), Dr. E. Ehrentreich-Förster (Bioanalytik und Biosensorik), Dr. O. Gros (Metabiobanken)

MHB: Prof. Dr. J. Behr (Psychiatrie und Psychotherapie, Neuruppin), Dr. A. Buchali (Strahlentherapie und Radioonkologie, Neuruppin), Prof. Dr.

P.M. Deckert (Hämatologie, Onkologie, Palliativmedizin), Dr. F. Faltraco (Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik, Rüdersdorf), Prof. Dr. M. Heinze (Psychiatrie und Psychotherapie, Rüdersdorf), Dr. Y. Ignatyev, Prof. Dr. M. Kölch (Kinder- und Jugendpsychiatrie und –psychotherapie, Neuruppin), Prof. Dr. U. Schwantes (Allgemeinmedizin), Prof. Dr. L. van Gisteren (Medizinische Psychologie, Klinische Psychlogie und Psychotherapie, Neuruppin), Kliniken der Immanuel Diakonie: Dr. K. Stahlhut (Hämatologie und Onkologie, Palliativmedizin, Hämostaseologie, Rüdersdorf), Dr. M. Zänker (Innere Medizin, Herzzentrum Bernau) TH Brandenburg: Prof. Dr. E. Beck (Medizininformatik), Prof. Dr. T. Schrader (Medizininformatik) Theologische Hochschule Elstal: Prof. Dr. R. Dziewas (Prorektor) UNIP: Prof. Dr. Dr. M. A. Rapp (Sozial- und Präventivmedizin), Prof. Dr. C. Rasche (Management, Professional Services & Sportökonomie) Öffentliche Institutionen Brandenburg KVBB LÄK BB Tumorzentrum Brandenburg e.V. BKK Berlin-Brandenburg Weitere Partner: Alzheimer Gesellschaft Brandenburg (Kompetenzzentrum für Demenz) Träger der stationären Altenhilfe Becher Consult, Diagnostik Net GmbH Graupner Medical Solutions GmbH Diagnostik Net GmbH Hospital Laborverbund GmbH

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1. Versorgungsforschung für vulnerable Patientengruppen mit steigendem Versorgungsbedarf

DEM-BRB: Verbesserte Versorgung von Demenzkranken und ihren Angehörigen im Land Brandenburg

QOV-BRB: Qualitätsverbesserung der onkologischen Versorgung in Brandenburg

ICCARE: Improved Care for Children and Adolescents and Parents with Psychiatric Disorders in Rural Regions

GPE-BRB: Psychische Störungsverläufe, Hilfebedarfe und die Verbesserung psychosozialer Beratung für Geflüchtete in Brandenburg 2. Versorgungsforschung für drängende Versorgungsprobleme im Flächenland

POC-BBplus: Bestimmung des kleinen Blutbilds und spezifischer Parameter als POC-Diagnostik

ATS-BRB: Arzneimitteltherapiesicherheit bei Polypharmazie im Alter

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Antrag 3: „Herz-Gefäßgesundheit in Non-Metropolregionen Brandenburgs“ Projektkoordinator: Prof. Dr. Johannes Maximilian Albes (MHB) Beteiligte Partner: MHB: Prof. Dr. J. Albes (Kardiochirurgie, Herzzentrum Bernau), Prof. Dr. I. Buschmann (Angiologie, BB), Prof. Dr. C. Butter (Innere Medizin und Kardiologie, Herzzentrum Bernau), Prof. Dr. O. Ritter (Kardiologie, BB), Prof. Dr. Dr. K. J. G. Schmailzl (Kardiologische Versorgungsforschung), Dr. M. Hartrumpf (Herzchirurgie Bernau), Dr. R.-U. Kühnel (Herzchirurgie Bernau), Prof. Dr. Dr. G. Danzer (Innere Medizin und Psychosomatische Medizin, Neuruppin), Dr. P. Hillmeister (Angiologie) DIfE: Prof. Dr. T. Grune, Dr. D. Weber (Molekulare Toxikologie), C. Drescher, C. Ott, Dr. T. Jung HZG: Dr. K. Kratz (Polymer Engineering) UNIP: Prof. Dr. Völler (Rehabilitationsmedizin; Chefarzt Rüdersdorf) Immanuel Klinikum Bernau Herzzentrum: Dr. M. Laux, Dr. M. Seifert (Elektrophysiologie, Kardiologie), PD Dr. J. Fielitz, Dr. M. Neuß, Dr. F. Hölschermann, Dr. T. Schau, R. Ostovar THWi: Prof. Dr. A. Foitzik (Mikrosystemtechnik) SANA Herzzentrum Cottbus: Prof. Dr. D. Fritzsche (stellv. ärztl. Direktor) Klinikum Brandenburg: Dr. M. Rückert (Innere Medizin), Dr. F. Riediger Johanniter Krankenhaus Treuenbrietzen: Dr. G. Zeidler (Beinschmerzambulanz) Evangelisches Krankenhaus Ludwigsfelde-Teltow: Dr. J. Habicht (Beinschmerzambulanz) Helios Klinikum Bad Saarow: Prof. Dr. S. Koch (Pathologie) Oberhavelkliniken GmbH Hennigsdorf: Dr. H. Minden Kardiologische Gemeinschaftspraxis Potsdam: Dr. G. Janßen Weitere Partner: Medizinisches Kompetenzzentrum c/o HCx Consulting GmbH (Wendisch Rietz): Dr. H. Ziervogel MMM Medizinische Modellbau Manufaktur GmbH Wildau: Dr. M. Pfützner Partner außerhalb Brandenburgs: Max-Delbrück-Zentrum für Molekulare Medizin (Charité Buch): Prof. Dr. M. Bader (Molekularbiologie von Hormonen im Herz-Kreislaufsystem), Dr. M. Boschmann (Franz-Volhard-Centrum für Klinische Forschung am Experimental and Clinical Research Center (ECRC)), Dr. G. Dittmar Charité – Institut für Medizinische Physik und Biophysik: PD Dr. M. Pohl Johanniter-Krankenhaus Genthin-Stendal: PD Dr. C. M. Gross (Beinschmerzambulanz) Uni Würzburg: PD Dr. S. Schulz (Psychologie), Prof. Dr. S. Störk (DZHI), Prof. Dr. B. Gerull (DZHI)

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Schwerpunkt 1: Klinische Register (Versorgungswirklichkeit, -defizite) 1. LimbSafe20% (Ziel von LimbSave20% ist die Major und Minor Amputationsrate in 5 Jahren im Land Brandenburg um 20% zu senken) 2. Deutsches AORTEN Register-BRANDENBURG (DARB) und Intervention Trial: Erfassung, Dokumentation, Diagnostik, Therapie, Primär-

und Sekundärprävention von Aortenerkrankungen und Erkrankungen der großen Gefäße in der Non-Metropol Region Brandenburg 3. REDUMIM (REDUction of Myocardial Infarction Mortality) Reduktion der Herzinfarktsterblichkeit im Land Brandenburg

Schwerpunkt 2: Klinische Studien (Testung von Therapieansätzen)

4. BICC Foot (Bradykinin Receptor I Circulating Cells – Zelltherapeutisches Konzept für LimbSave20%) 5. Antepulsation (Antepulsation ist ein neues nicht-invasives, nicht-operatives, personalisiertes Therapieverfahren zur Behandlung der pAVK

für LimbSave20%) 6. PREDARF (Preoperative Detection of Age Related Factors): Einfluss von Sarkopenie und Katabolismus auf das Outcome gebrechlicher

Patienten nach Aortenklappenersatz 7. Brandenburg Enhance ACTIvity ONset after pulmonary vein isolation – BE-ACTION-Study 8. NUTREXIA - Insulinresistenz, Appetit- und Sättigungssignale bei herzinsuffizienten Patienten mit schwerer Aortenklappenstenose oder

Mitralklappeninsuffizienz: Effekte der Korrektur des Klappenvitiums mit interventionellen Methoden (TAVI, MitraClip). 9. OCTIDENT: (OCTogenarIan DEfibrillator reNewal Trial) Defibrillator-Austausch bei betagten Patienten (≥80 Jahre)

Schwerpunkt 3: Grundlagenwissenschaftliche Projekte/ In vitro Begleitstudien (seneszente Modelle, experimentelle Unterstützung der Therapieforschung)

10. MODION: Modulatoren von Ionenkanälen 11. INNOVALVE: Hämodynamische Eigenschaften kathetergestützter Herzklappen. Weiterentwicklung bestehender Designs, Entwicklung

neuer Klappentypen, Evaluation von Einflussgrößen verschiedener Implantationsszenarien. 12. Das VOLVO Projekt (Valves Of Light VOlume) – Klappen in Leichtbauweise 13. Untersuchung kardialer Fehlfunktionen in Metabolischen Modellen: Etablierung von Zellkultur- und Tiermodellen

BICC Foot (s.o.) grundlagenwissenschaftlicher Arm Schwerpunkt 4: Core Facility Basic Science (am DIfE)

14. Biomarker des Alterns bei kardialen Studien

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Vorschlag 4: „Biologie, frühe Diagnostik und interventionelle Versorgung bei altersbedingten Erkrankungen (BioDiV)“ Projektkoordinator: Prof. Dr. Frank Bittmann Beteiligte Partner: IZI-BB: Prof. Dr. H.-U. Demuth (Bioanalytik, Bioprozesse), Dr. E. Ehrentreich-Förster (Bioanalytik und Bioprozesse) UNIP: Prof. Dr. F. Bittmann (Regulative Physiologie und Prävention), Dr. L. Schaefer (Regulative Physiologie und Prävention), Prof. Dr. M. Holschneider (Angewandte Mathematik), H. Matuschek (Angewandte Mathematik) MHB: PD Dr. A. Harder (Pathologie, BB), Prof. Dr. R. Becker (Orthopädie und Unfallchirurgie, BB), Prof. Dr. M. Heinze (Psychiatrie und Psychotherapie, Rüdersdorf), Dr. F. Faltraco (Psychiatrie und Psychotherapie, Rüdersdorf) BTUCS: Prof. Dr. E. Schneider (Medizinische Informationssysteme) Kliniken Beelitz: Prof. Dr. G. Ebersbach (Chefarzt Neurologisches Fachkrankenhaus für Bewegungsstörungen/Parkinson) Assoziierte Partner: AOK Nordost: J. Heese (Unternehmenspolitik) Vivantes Humboldt-Klinikum (Neurologie): Prof. Dr. J. Wissel Initiative Gesundheitswirtschaft Brandenburg e.V. Telemed-Initiative Brandenburg e.V. BVfG e.V. (Brandenburgischer Verein für Gesundheitsförderung) Vitalis Brandenburg GmbH (ambulante Reha) Kooperative Teilprojekte (quer zu den drei Indikationen Alzheimer, Parkinson und Arthrose) TP 1: Molekulare Bioanalytik (MolA) TP 2: Genetische und histologische Analytik (GeHilA) TP 3: Klinische Biomechanik: Okulomotorische Diagnostik (OkuDi) TP 4: Klinische Biomechanik: Neuromuskuläre Oszillationen als Diagnostikum (MOsDi) TP 5: Adaptive Force (AF) als (Früh-)Diagnostikum bei Arthrose (AFDi) TP 6: Pharmakokinetik und Polypharmazie (Phaki) TP 7: Sporttherapeutisches Versorgungskonzept Parkinson (VerPa) TP 8: Sporttherapeutisches Versorgungskonzept Arthrose (VerA)

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Antrag 5: „Digitale und analoge Begleiter für eine alternde Bevölkerung (digilog)“ Projektkoordinator: Prof. Dr. Dr. Kurt J.G. Schmailzl (MHB) Beteiligte Partner: MHB: Prof. Dr. Dr. K. J. G. Schmailzl (kardiologische Versorgungsforschung), Prof. Dr. D. Nürnberg, Prof. Dr. Dr. G. Danzer (innere Medizin, Psychosomatische Medizin), Prof. Dr. W. Pommerien (Gastroenterologie), Dr. C. Kiessling (Prüfungsorganisation), Dr. C. Bachmann (Teamarbeit, Reflexion, Interaktion, Kommunikation), Prof. Dr. U. Schwantes (Allgemeinmedizin), Prof. Dr. R. Mantke (Chirurgie), Prof. Dr. F. Hufert (Mikrobiologie, Virologie), Dr. G. Dame (Mikrobiologie, Virologie) BTUCS: Prof. Dr. J. Spallek (Gesundheitswissenschaft), Prof. Dr. J. Eichhorn-Kissel (Pflegewissenschaft), Prof. Dr. A. Walter (Pflegewissenschaft), Prof. Dr. L. Bilz (Pfelgewissenschaft), Dr. S. Rödiger (Multiparameterdiagnostik), Prof. Dr. P. Schierack (Multiparameterdiagnostik) UNIP: Prof. Dr. C. Rasche (Management, Professional Services und Sportökonomie), T. Knape, Hr. Schmidt IZI-BB: Prof. Dr. F. Bier (Biosystemintegration und Automatisierung), Dr. H. Peter (iVD-Plattform) THWi: Prof. Dr. M. Frohme (Molekularbiologie) IHP: Prof. Dr. B. Tillack (wissensch.-techn. Geschäftsführer), Dr. C. Wenger (Medizin- und Biotechnologie) Weitere Partner AOK Nordost: S. Stoff.Ahnis, J. Heese Ärztenet Medifair e.V.(Neuruppin): D. R. Geese eHealth Center den den Rk iG.: Prof. Dr. Dr. K. J. G. Schmailzl Medizinische Klinik A Neuruppin Hauskrankenpflege Müller HOSPA, gemeinnützige Gesellschaft für Hospiz- und Palliativbetreuung mbH: A. Laumert, Prof. Dr. D. Nürnberg, Dr. H. Parthe Partner außerhalb Brandenburgs: CiS Forschungsinstitut für Mikrosensorik Erfurt: Dr. O. Brodersen Business School Berlin: Prof. Dr. T. Thiessen (Kommunikations- und Medienmanagement) IMTEK Uni Freiburg: Prof. Dr. G. Urban (Sensoren), Prof. Dr. Wöllenstein (Sensoren) Fraunhofer Institut für offene Kommunikationssysteme FOKUS Berlin: Dr. J. Caumanns (Competence center e-Health) Firmen und Industriepartner: AthenaDiaX GmbH (Neuruppin), BEROCEUTICA (Potsdam), Biotronik GmbH & Co. KG (Berlin), Boston Scientific Rhytmia Management (Ratingen), GE Healthcare (Solingen), GETEMED Medizin- und Informationstechnik AG (Teltow), ILBC GmbH (Potsdam), Microsoft Deutschland (Berlin)

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Netzwerke Berlin-Brandenburgische Ultraschallgesellschaft e.V. (Strausberg), Hausärzteverband Brandenburg e.V. (Oberkrämer), Initiative Gesundheitswirtschaft Brandenburg e.V. (Potsdam), Life Science Alliance Brandenburg-Berlin (Potsdam), AG in Brandenburg tätiger Notärzte e.V. (Wittstock), Telemed-Inititative Brandenburg e.V. (Teltow) Themenfeld I Gesundheitsversorgung im Land Brandenburg heute und morgen (Prof. Dr. J. Spallek)

A. Gesundheitsversorgung im ländlichen Raum vor dem Hintergrund des demografischen und Strukturwandels B. "Der geschützte Lebensweg" in einer Modellregion

Themenfeld II Vernetzte Versorgung (Prof. Dr. G. Urban)

C. IT-Architektur für mHealth D. Wearables und Implantate

Themenfeld III Mobile Diagnostik (Prof. Dr. F. Hufert)

E. Point-of-care als Lab-on-a-chip: patientennahe Labordiagnostik F. Point-of-care-ultrasound: patientennahe Bildgebung (mobile imaging) an Brennpunkten der ambulanten Versorgung

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Antrag 6: „Optimierte Präventionsstrategien des Metabolischen Syndroms und seiner Folgeerkrankungen im Flächenland Brandenburg“ Projektkoordinator: Prof. Dr. Frank Mayer (UNIP) Beteiligte Partner: UNIP: Prof. Dr. F. Mayer (Hochschulambulanz), Prof. Dr. B. Kleuser (Ernährungstoxikologie), Prof. Dr. G. Püschel (Biochemie der Ernährung), Prof. Dr. Dr. Rapp (Sozial- und Präventivmedizin), Prof. Dr. C. Rasche (Management, Professional Services und Sportökonomie), Prof. Dr. H. Völler (Rehabilitationswissenschaften), Prof. Dr. P.-M. Wippert (Sport- und Gesundheitssoziologie) EvB: Prof. Dr. K. Bonaventura (Kardiologie und Angiologie), Prof. Dr. F. Marusch (Allgemein- und Visceralchirurgie) MHB: Dr. W. Dammermann (Innere Medizin), Prof. Dr. S. Lüth (Gastroenterologie), Prof. Dr. W. Pommerien (Gastroenterologie) DIfE: Prof. Dr. T. Grune, Dr. K. Ohla (Psychophysiologieder Nahrungswahrnehmung), Prof. Dr. A. Schürmann (Experimentelle Diabetologie), Prof. Dr. M. Schulze (Molekulare Epidemiologie), Prof. Dr. T. Schulz (Fettzellentwicklung und Ernährung) Vivantes Klinikum Spandau: Prof. Dr. J. Wissel (Neurologie) Schwerpunkt 1: Aufbau einer Mobilen Brandenburger Kohorte (MBK) als geteilte Infrastruktur: Prävention und mobile Diagnostik bei Metabolischem Syndrom Schwerpunkt 2: Proof-of-concept-Studien (Fokus Ernährung und Bewegung) Schwerpunkt 3: Satellitenstudien (Fokus Ernährung und Bewegung) Innerhalb der Schwerpunkte 2 und 3 sollen jeweils die folgenden vier Bereiche bearbeitet werden: kardiovaskulär, muskuloskelettal, neurologisch-psychiatrisch, endokrinologisch-metabolisch

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Vorschlag 7: „Kognitive und emotionale Gesundheit durch Ernährung, körperliche Bewegung und Training über die Lebensspanne“ Projektkoordinator: Prof. Dr. Joachim Behr (MHB) Beteiligte Partner: MHB: Prof. Dr. J. Behr (Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik, Neuruppin), Prof. Dr. J. Brosius (Molekulare Forschung in der Neuropathologie; Uni Münster), Dr. F. Faltraco (Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik, Rüdersdorf), Prof. Dr. M. Kölch (Kinder- und Jugendpsychiatrie und –psychotherapie, Neuruppin), Dr. N. Wittenmayer (Anatomie) IZI-BB: Prof. Dr. H.-U. Demuth UNIP: Prof. Dr. M. H. Fischer (Psychologie), Prof. Dr. U. Granacher (Trainings- und Bewegungswissenschaft), Prof. Dr. Dr. M. Rapp (Sozial- und Präventivmedizin), Prof. Dr. P. Warschburger (Beratungspsychiologie), Prof. Dr. I. Wartenburger (Kognitionswissenschaften), Dr. N. Stadie (Kognitionswissenschaften), Prof. Dr. P.-M. Wippert (Sport- und Gesundheitssoziologie) DIfE: Prof. Dr. T. Grune, Dr. A. Kleinridders (Zentrale Regulation des Stoffwechsels) Salus Klinik Lindow: Prof. Dr. J. Lindenmeyer (Direktor) Teilprojekt 1: Prävention hippocampaler Dysfunktion bei Adipositas und Insulinresistenz (Prof. Dr. J. Behr) Teilprojekt 2: Einfluss von Bewegung auf Neurogenese und Verbesserung der Lernleistung (Prof. Dr. J. Brosius) Teilprojekt 3: Evaluierung peripherer und zentraler Biomarker in Plasma und CSF als frühe Indikatoren für Neurodegeneration (Prof. Dr. H.-U. Demuth) Teilprojekt 4: Nutrikinetik von Tryptophan im Rahmen der Prävention kognitiver Störungen im Alter (Dr. F. Faltraco) Teilprojekt 5: Messung der multimodalen Mengenwahrnehmung (Prof. Dr. M. H. Fischer) Teilprojekt 6: Veränderung nichtneuraler Zellen durch Ernährungsintervention über die Lebensspanne (Prof. Dr. T. Grune) Teilprojekt 7: Einfluss einer fettreichen Ernährung auf die zentrale Insulinresistenz und Depression (Dr. A. Kleinridders) Teilprojekt 8: Affektive Dysregulation bei Minderjährigen und lebenslange lief-style Risiken – Identifikation von Risikofaktoren und effektiven Therapiestrategien (Prof. Dr. M. Kölch) Teilprojekt 9: Der Einsatz von CBM in der Raucherprävention (Prof. Dr. J. Lindenmeyer) Teilprojekt 10: Funktionelle Bildgebung des Belohnungslernens und Lebensstilfaktoren über die Lebensspanne (Prof. Dr. Dr. M. Rapp) Teilprojekt 11: Neurokognition des Arbeitsgedächtnisses und des Gleichgewichtsverhaltens über die Lebensspanne (Prof. Dr. Dr. M. Rapp, Prof. Dr. U. Granacher) Teilprojekt 12: Psychosoziale Aspekte der Adipositas: Stigmatisierungserfahrungen und negatives Körperbild (Prof. Dr. P. Warschburger) Teilprojekt 13: Proaktives Handeln bei Demenz: Diagnostik und Training der Sprache (Prof. Dr. I. Wartenburger, Dr. N. Stadie) Teilprojekt 14: Psychoneuroendokrinologische Muster und deren Bedeutung für Interventionen über die Lebensspanne (Prof. Dr. P.-M. Wippert) Teilprojekt 15: Synaptische Dysfunktion bei kognitiven Defizten und Demenzen (Dr. N. Wittenmeyer)

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Anlage 3

Chronologie zum Aufbau des Gesundheitscampus Brandenburg

Datum Ereignis 11.07./12.07.2014 1. Workshop zum Aufbau eines Brandenburgischen

Gesundheitscampus

12.08.2014 2. Workshop zum Aufbau eines Brandenburgischen Gesundheitscampus

12.06.2015 Beschluss des Landtags: „Gesundheitsforschung stärken –hochwertige medizinische Forschung sichern“

23.07.2015 3. Workshop zum Aufbau eines Brandenburgischen Gesundheitscampus

09.10.2015 1. Forschungsworkshop / Posterworkshop an der Universität Potsdam

16.10.2015 1. Treffen mit den Hochschulleitungen der Trägerhochschulen zum Abschluss eines Kooperationsvertrages

30.10.2015 Beginn: Aufbau der Geschäftsstelle

24.11.2015 1. Treffen mit den Professorinnen und Professoren der Trägerhochschulen und Partnereinrichtungen in Brandenburg a.d.H.

26.11.2015 Inbetriebnahme der Online-Vernetzungsplattform für die Beteiligten des Gesundheitscampus

16.12.2015 2. Treffen mit den Hochschulleitungen der Trägerhochschulen zum Abschluss eines Kooperationsvertrages in Potsdam

22.12.2015 Veröffentlichung eines call for proposals, um die Forschungsschwerpunkte des Gesundheitscampus zu entwickeln

15.01.2016 Konstituierende Sitzung der AG „Graduiertenförderung“ in Potsdam

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29.01.2016 Versand des Entwurfs eines Kooperationsvertrages mit den

Trägerhochschulen

31.01.2016 Frist zur Einreichung von Projekttiteln und Partnern für Verbundforschungsprojekte: 19 Vorschläge gehen in der Geschäftsstelle ein.

16.02.2016 Präsentation des Gesundheitscampus Brandenburg auf der Website: http://www.mwfk.brandenburg.de/sixcms/detail.php/739689

17.02.3016 Bilaterale Gespräche zur Beteiligung an der gemeinsamen Fakultät mit der Hochschulleitung der MHB

22.02.2016 2. AG „Graduiertenförderung“ in Potsdam

01.03.2016 Bilaterale Gespräche zum Kooperationsvertrag mit der Hochschulleitung der BTUCS

08.03.2016 Bilaterale Gespräche zum Kooperationsvertrag mit der Hochschulleitung der UNIP

29.03.2016 2. Treffen mit den Professorinnen und Professoren der Trägerhochschulen und Partnereinrichtungen in Brandenburg a.d.H. / Workshop zur Clusterbildung und Clusterzuordnung

19.04.2016 Bilaterale Gespräche zum Kooperationsvertrag mit der Hochschulleitung der MHB

29.04.2016 Frist zur Einreichung von Projektskizzen für Forschungsschwerpunkte / -cluster

09.05.2016 Forschungsworkshop zur Präsentation der Forschungsschwerpunkte an der BTUCS

20.05.2016 Treffen der Clustersprecher in Potsdam

23.05.2016 3. Sitzung der AG „Graduiertenförderung“

06.06.2016 Bilaterale Gespräche zum Kooperationsvertrag mit den

Hochschulleitungen der BTUCS, UNIP und MHB

10.06.2016 Herausgabe der Fördergrundsätze im Rahmen der Aufbauphase des Gesundheitscampus Brandenburg

Juni/Juli 2016 Benennung der Mitglieder des wissenschaftlichen Beirates

23.06.2016 Unterzeichnung des Kooperationsvertrages zwischen den Trägerhochschulen in Potsdam

Ende Juli 2016 Benennung der Mitglieder der Expertenkommission

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21.07.2016 Einreichung der Anträge zu den Fördergrundsätzen

Planungen 13.09.2016

Gemeinsamer Fachworkshop mit dem MASGF zum Innovationsfonds

28.-30.09.2016 Präsentation des Konzepts zum Brandenburgischen Gesundheitscampus vor dem Landtag – Stand 31.05.2016

Juli - September 2016

Bewertungsverfahren Stufe I Begutachtung der Forschungsschwerpunkte durch externe Gutachterinnen und Gutachter

Ende September 2016 Gemeinsame Sitzung des wissenschaftlichen Beirates mit Vertreterinnen und Vertreter der Expertenkommission

Anfang Oktober 2016 Aufforderung zur Einreichung der Vollanträge bei positiver Bewertung des wissenschaftlichen Beirates und der Expertenkommission

Oktober – November 2016 Bewertungsverfahren Stufe II Begutachtung der Forschungsschwerpunkte durch den wissenschaftlichen Beirat

Dezember 2016 Bescheiderstellung zur Förderung der Forschungsschwerpunkte