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Datum der Ausgabe: 15.01.2016 Landtag Brandenburg P-AHK 6/6 6. Wahlperiode Ausschuss für Haushaltskontrolle Protokoll 6. Sitzung 10. November 2015 Potsdam - Haus des Landtages 15.00 Uhr bis 17.03 Uhr Vorsitz: Dr. Rainer van Raemdonck (AfD) Protokoll: Lars Riensche Anwesende Ausschussmitglieder: Helmut Barthel (SPD) stellvertretend Steeven Bretz (CDU) Klara Geywitz (SPD) Ralf Holzschuher (SPD) Andrea Johlige (DIE LINKE) Sven Petke (CDU) Uwe Schmidt (SPD) Anita Tack (DIE LINKE) Dr. Rainer van Raemdonck (AfD) Axel Vogel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Landtag Brandenburg P-AHK 6/6...Landtag Brandenburg P-AHK 6/6 S. 2 Ausschuss für Haushaltskontrolle 10.11.2015 6. Sitzung (öffentlich) ri-br Tagesordnung: 1. Beschlussfassung gemäß

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Datum der Ausgabe: 15.01.2016

Landtag Brandenburg P-AHK 6/6 6. Wahlperiode Ausschuss für Haushaltskontrolle

Protokoll 6. Sitzung 10. November 2015 Potsdam - Haus des Landtages 15.00 Uhr bis 17.03 Uhr Vorsitz: Dr. Rainer van Raemdonck (AfD) Protokoll: Lars Riensche Anwesende Ausschussmitglieder: Helmut Barthel (SPD) stellvertretend Steeven Bretz (CDU) Klara Geywitz (SPD) Ralf Holzschuher (SPD) Andrea Johlige (DIE LINKE) Sven Petke (CDU) Uwe Schmidt (SPD) Anita Tack (DIE LINKE) Dr. Rainer van Raemdonck (AfD) Axel Vogel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Ausschuss für Haushaltskontrolle 10.11.2015 6. Sitzung (öffentlich) ri-br

Tagesordnung: 1. Beschlussfassung gemäß § 83 Absatz 2 Satz 2 GOLT über die Richtigkeit der

Protokolle der 4. und 5. Sitzung des Ausschusses für Haushaltskontrolle 2. Beschlussfassung des Ausschusses für Haushaltskontrolle zur Abforderung

der Mitteilung des Landesrechnungshofes Brandenburg an das Ministerium der Finanzen über die Prüfung der Betätigung des Landes Brandenburg als Gesellschafter der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH im Zusammenhang mit den Kostensteigerungen und Verzögerungen beim Bau des Flughafens BER vom 10. Juli 2015

3. Berichte des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirt-

schaft, des Ministeriums der Finanzen und des Landesrechnungshofes Bran-denburg über die Prüfung des Landesrechnungshofes von Fördermaßnahmen an Verbände und Vereine für Aktivitäten zur Entwicklung des ländlichen Raums für die Haushaltsjahre 2010 bis 2012 vom 24. Oktober 2014 (auf An-trag der CDU-Fraktion)

4. Bericht über die Beamtenversorgung im Land Brandenburg (Versorgungsbe-

richt) - Bericht des Ministeriums der Finanzen vom 14. Oktober 2015 5. Verschiedenes 5.1 Verständigung über die Terminplanung für das Jahr 2016 5.2 Schreiben des Landesrechnungshofes Brandenburg vom 5. November 2015 Festlegungen: 1. Der Ausschuss für Haushaltskontrolle beschließt gemäß § 83 Absatz 2 Satz 2

der GOLT die Richtigkeit der Protokolle seiner 4. Sitzung vom 20. April 2015 und seiner 5. Sitzung vom 21. April 2015 einstimmig (9 : 0 : 1). (TOP 1)

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2. Der Ausschuss für Haushaltskontrolle stimmt dem Beschlussvorschlag der SPD-Fraktion und der Fraktion DIE LINKE vom 10. November 2015 einstim-mig (10 : 0 : 0) zu:

„1. Der Ausschuss für Haushaltskontrolle bittet den Landesrechnungshof

um die Übermittlung der Prüfungsmitteilung über die Betätigung des Landes als Gesellschafter der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH im Zusammenhang mit dem BER-Projekt.

2. Der Ausschuss für Haushaltskontrolle bittet das Ministerium der Fi-

nanzen um die Übermittlung seiner Stellungnahmen zur Prüfmittei-lung des Landesrechnungshofes Brandenburg über die Betätigung des Landes als Gesellschafter der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH im Zusammenhang mit dem BER-Projekt.“ (TOP 2)

3. Der Ausschuss für Haushaltskontrolle nimmt den Bericht des Ministeriums der

Finanzen über die Beamtenversorgung im Land Brandenburg (Versorgungs-bericht) vom 14. Oktober 2015 zur Kenntnis. (TOP 4)

4. Der Entwurf des Sitzungsplans des Ausschusses für Haushaltskontrolle für

2016 wird überarbeitet. (TOP 5) 5. Der Ausschuss für Haushaltskontrolle beschließt einstimmig (8 : 0 : 0), dass er

über die Teilnahme der Bediensteten des Landesrechnungshofes bei nichtöf-fentlichen Sitzungen, Verhandlungsgegenständen oder Beratungen - abwei-chend von der GOLT - im Einzelfall gemäß § 100 Satz 2 GOLT entscheidet. (TOP 5)

Aus der Beratung: Der Vorsitzende Dr. Rainer van Raemdonck (AfD) eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden zur 6. Sitzung des Ausschusses für Haushaltskontrolle. Er fragt, ob alle Mitglieder des Ausschusses die Einladung bekommen haben. Abgeordneter Petke (CDU) erklärt, dass er die Einladung bekommen habe. Er zeigt gemäß § 79 Absatz 1 Satz 2 GOLT an, dass Herr Abgeordneter Bretz (CDU) für Herrn Abgeordneten Liebehenschel (CDU) an der Sitzung teilnehme. Der Vorsitzende Dr. Rainer van Raemdonck (AfD) fragt, ob es Änderungswünsche zur Tagesordnung gebe und stellt fest, dass dies nicht der Fall ist. Er lässt über die Tagesordnung abstimmen:

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Abstimmung:

Abstimmungsergebnis

JA NEIN ENTH.

AHK 10 - -

Damit beschließt der Ausschuss für Haushaltskontrolle einstimmig die Tagesordnung für seine 6. Sitzung.

Zu TOP 1: Beschlussfassung gemäß § 83 Absatz 2 Satz 2 GOLT über die

Richtigkeit der Protokolle der 4. und 5. Sitzung des Ausschusses für Haushaltskontrolle

Der Vorsitzende Dr. Rainer van Raemdonck (AfD) eröffnet den Tagesordnungs-punkt 1. Änderungswünsche seien nicht gemeldet worden. Er fragt, ob es Wortmel-dungen zu den Protokollentwürfen der 4. und 5. Sitzung des Ausschusses gebe und stellt fest, dass dies nicht der Fall sei. Er schlägt vor, über die Richtigkeit der Entwür-fe im Block abzustimmen und stellt fest, dass niemand widerspricht. Er stellt die Ent-würfe zur Abstimmung. Abstimmung:

Abstimmungsergebnis

JA NEIN ENTH.

AHK 9 - 1

Damit beschließt der Ausschuss für Haushaltskontrolle gemäß § 83

Absatz 2 Satz 2 der GOLT die Richtigkeit der Protokolle seiner 4. Sitzung vom 20. April 2015 und seiner 5. Sitzung vom 21. April 2015.

Der Vorsitzende Dr. Rainer van Raemdonck (AfD) schließt den Tagesordnungspunkt.

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Zu TOP 2: Beschlussfassung des Ausschusses für Haushaltskontrolle zur Abforderung der Mitteilung des Landesrechnungshofes Bran-denburg an das Ministerium der Finanzen über die Prüfung der Betätigung des Landes Brandenburg als Gesellschafter der Flug-hafen Berlin Brandenburg GmbH im Zusammenhang mit den Kostensteigerungen und Verzögerungen beim Bau des Flugha-fens BER vom 10. Juli 2015

Der Vorsitzende Dr. Rainer van Raemdonck (AfD) eröffnet den Tagesordnungs-punkt 2. Frau Staatssekretärin Trochowski (Ministerium der Finanzen [MdF]) führt aus, dass das Ministerium ein Interesse, gerade nach den Presseberichten vom Wochenende, an einer sehr offenen Debatte habe und biete umfassende Transparenz an. Aller-dings sehe es sich bei dem Aspekt, wer die Prüfungsmitteilung an den Landtag Brandenburg gebe, nicht in der Pflicht. Der Landesrechnungshof Brandenburg sei ein unabhängiges Organ der Finanzkontrolle. Er prüfe das Ministerium. Dieses sei die geprüfte Stelle. Der Landesrechnungshof entscheide in eigener Hoheit, was er mit seinen Prüfungsmitteilungen mache. Das Ministerium stelle sich nicht gegen eine Herausgabe der Prüfungsmitteilung. Es habe ganz im Gegenteil ein Interesse daran. Es sehe sich aber an der Stelle nicht in der Pflicht, sondern würde den Landesrech-nungshof bitten, die Prüfungsmitteilung an den Landtag zu übersenden. Das Ministe-rium werde im Gegenzug - man könne vereinbaren, ob der Landesrechnungshof das mit erledige - seine Stellungnahme an den Landtag übermitteln, damit man eine um-fangreiche Information der Abgeordneten sicherstelle. Der Vorsitzende Dr. Rainer van Raemdonck (AfD) fragt, wenn der Ausschuss mit der Bitte an das Ministerium herantrete, diese Prüfungsmitteilung zu übermitteln, würde es das Ministerium nicht tun. Frau Staatssekretärin Trochowski (MdF) erwidert, sie habe ihre Meinung gerade zum Ausdruck gebracht habe: Sie würde es nicht tun, sondern den Landesrech-nungshof bitten - aber das könnten nur die Abgeordneten machen - die Prüfungsmit-teilung in der ihm obliegenden Hoheit an den Landtag zu übersenden. Der Landes-rechnungshof müsse entscheiden, ob er die Prüfungsmitteilung in den Jahresbericht aufnehme oder einen Sonderbericht daraus erstelle. Das könne das Ministerium nicht beschließen. Der Vorsitzende Dr. Rainer van Raemdonck (AfD) stellt fest, dass ihm die Be-schlussempfehlung der SPD-Fraktion und der Fraktion DIE LINKE vorliege (vgl. An-lage 1). Da komme er gleich dazu. Die gehe über das hinaus, was er geplant habe. Frau Abgeordnete Johlige (DIE LINKE) merkt an, dass ein Antrag vorliege, in dem ungefähr das enthalten sei, was Frau Staatssekretärin Trochowski (MdF) mitgeteilt

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habe, nämlich, dass der Ausschuss für Haushaltskontrolle möglichst als Erstes die Prüfungsmitteilung abfordern sollte und gleichzeitig die Stellungnahme des Ministeri-ums, damit alle Abgeordneten den gleichen Sachstand haben, der möglicherweise nicht nur aus der Presse stamme und sich der Ausschuss seriös mit der Angelegen-heit beschäftigen könne. Aus dem Grund bitte sie, bevor der Ausschuss in eine all-gemeine Erörterung des Punktes komme, gleich den Antrag mit einzubeziehen. Der Vorsitzende Dr. Rainer van Raemdonck (AfD) erklärt, dass dies von der Sache vernünftig sei. Der Antrag gehe weiter als sein eigener, den er vorbereitet habe. Deswegen werde er den Antrag der Koalitionsfraktionen auch zur Abstimmung stel-len. Abgeordneter Vogel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) dankt für diesen wohlformulierten und sehr guten Antrag der Koalitionsfraktionen. Er finde ihn deswegen wichtig, weil hier auch einmal klargestellt werde, dass ein Schwarzer-Peter-zuschieben nicht ge-wünscht sei. Der Ausschuss für Haushaltskontrolle sei dem Landesrechnungshof Brandenburg ein Stück weit zugeordnet. Also stelle der Ausschuss den Wunsch an den Landesrechnungshof, ihm die Prüfungsmitteilung zu senden. Selbstverständlich werde an das Ministerium der Wunsch gerichtet, den entsprechenden Schriftverkehr dazu zu übermitteln; den Schriftverkehr, der belege, dass aus Sicht des Ministeriums alles in Ordnung gelaufen sei. Das sei der richtige Weg. Der Ausschuss sollte dies so schnell wie möglich verabschieden. Der Präsident des Landesrechnungshofes Brandenburg, Herr Weiser, führt zum bis-herigen Verfahren aus, dass die Prüfungsmitteilung an das Ministerium gerichtet im Juli 2015 fertiggestellt worden sei. Das Ministerium habe drei Monate Zeit zur Stel-lungnahme gehabt. Die Stellungnahme sei Anfang Oktober 2015 beim Landesrech-nungshof eingegangen. Es bestehe zunächst ein bilaterales Verhältnis zu der geprüf-ten Stelle. Deswegen sehe es der Landesrechnungshof normalerweise als richtig an, dass die geprüfte Stelle auch die Hoheit über die Mitteilung habe und der Ausschuss diese auch von der geprüften Stelle abfordern könne. Frau Staatssekretärin Tro-chowski (MdF) habe dargelegt, dass sie damit einverstanden sei, wenn der Landes-rechnungshof dem Ausschuss die Prüfungsmitteilung zuleite. Dieser werde sich dem Wunsch nicht verschließen. Er wolle nur jetzt schon sagen: Der Landesrechnungshof werde sich im Hinblick auf mögliche Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse diese Prü-fungsmitteilung noch einmal genau ansehen müssen, ob und in welcher Form er die-se zusenden werde. Die Abgeordneten haben bestimmt mitbekommen: Im 1. Unter-suchungsausschuss „BER“ in Berlin habe es diverse Irritation hinsichtlich der Nicht-bereitschaft einer Mitarbeiterin einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gegeben, zu bestimmten Dingen Stellung zu nehmen. Sie sei mit einem Ordnungsgeld belangt worden. Diese Fragen der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse seien nicht ganz un-erheblich. Der Landesrechnungshof werde den Bericht dann zur Verfügung stellen, wie das beantragt sei, müsse sich aber allerdings noch vorbehalten, in welcher Art und Weise er dies tun werde.

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Zu der Presseberichterstattung sagt der Präsident des Landesrechnungshofes Bran-denburg, Herr Weiser, dass der Ausschuss nur über den Bericht debattieren könne, wenn er auch Kenntnis davon habe. Der Landesrechnungshof sei aber nach § 5 Pressegesetz des Landes Brandenburg verpflichtet, bei abgeschlossenen Prüfungs-mitteilungen - und hier handele es sich um eine solche - Auskunft auf Fragen der Presse zu geben. Genau das habe der Landesrechnungshof getan. Der Vorsitzende Dr. Rainer van Raemdonck (AfD) fragt, ob es noch weiteren Dis-kussionsbedarf gebe. Da dies nicht der Fall ist, stellt er den gemeinsamen Be-schlussvorschlag der SPD-Fraktion und der Fraktion DIE LINKE zur Abstimmung: Abstimmung:

Abstimmungsergebnis

JA NEIN ENTH.

AHK 10 - -

Damit beschließt der Ausschuss für Haushaltskontrolle einstimmig:

„1. Der Ausschuss für Haushaltskontrolle bittet den Landesrech-nungshof um die Übermittlung der Prüfungsmitteilung über die Betätigung des Landes als Gesellschafter der Flughafen Ber-lin Brandenburg GmbH im Zusammenhang mit dem BER-Projekt.

2. Der Ausschuss für Haushaltskontrolle bittet das Ministerium der

Finanzen um die Übermittlung seiner Stellungnahmen zur Prüf-mitteilung des Landesrechnungshofes Brandenburg über die Betätigung des Landes als Gesellschafter der Flughafen Ber-lin Brandenburg GmbH im Zusammenhang mit dem BER-Projekt.“

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Zu TOP 3: Berichte des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft, des Ministeriums der Finanzen und des Lan-desrechnungshofes Brandenburg über die Prüfung des Landes-rechnungshofes von Fördermaßnahmen an Verbände und Verei-ne für Aktivitäten zur Entwicklung des ländlichen Raums für die Haushaltsjahre 2010 bis 2012 vom 24. Oktober 2014 (auf Antrag der CDU-Fraktion)

Der Vorsitzende Dr. Rainer van Raemdonck (AfD) eröffnet den Tagesordnungs-punkt 3. Dieser Tagesordnungspunkt sei auf Antrag der CDU-Fraktion auf die Tages-ordnung genommen worden. Er sei gebeten worden, Herrn Minister Vogelsänger (Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft (MLUL]) persön-lich einzuladen. Das hätte er ohnehin vorgehabt. Und das sei auch erfolgt. Weiterhin sei er gebeten worden, dass er dafür sorgen sollte, dass jeder Abgeordnete Einsicht in diese Unterlagen nehmen könnte. Da müsse er von der Sache her darauf verwei-sen, dass jeder Abgeordnete ohne Zutun des Vorsitzenden des Ausschusses jeder-zeit beim Landesrechnungshof Einsicht in die abgeschlossenen Vorgänge nehmen könne. Das Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft sei so freundlich gewesen und habe die Prüfungsmitteilung gestern Abend allen Mitgliedern des Ausschusses direkt zugeleitet. Er fragt, ob es ein Ausschussmitglied gebe, der oder die diese Unterlage nicht bekommen habe. Er stellt fest, dass alle das bekom-men haben. Damit eröffnet er die Diskussion und gibt das Wort an Abgeordneten Bretz (CDU). Abgeordneter Bretz (CDU) dankt Minister Vogelsänger (MLUL), dass er der Bitte ge-folgt sei, heute hier im Ausschuss dabei zu sein. Zweitens danke er für die Übersen-dung des Prüfberichtes, der ja doch einiges an Umfang habe. Seine Fraktion freue sich auf die Berichterstattung zu dem Thema. Es gehe der Fraktion insbesondere um die Frage, wie sich das eigentlich in den vergangenen Jahren mit der Förderung von pro agro e. V. verhalte, wie die sich zusammensetze, wie es in den einzelnen Jah-resscheiben passiert sei. Vor allem sei von Interesse, inwieweit das beihilferechtlich relevant sei und wie das Ministerium das beurteile, wie da der Kenntnisstand der Dinge sei. Er wolle namens der CDU-Fraktion aber auch eingangs deutlich sagen: Es gehe ihr hierbei nicht darum, die Arbeit von pro agro e. V. vor Ort als solches infrage zu stel-len, sondern es gehe ihr hier in diesem Ausschuss primär um die Verwaltungsseite des Ministeriums, aufzuklären, wie dort die Abläufe funktionierten und wie das abge-laufen sei. Deshalb sei es heute nicht im Vordergrund, die Arbeit von pro agro e. V. in den Mittelpunkt der Bewertung zu stellen, sondern das, was da im Ministerium konk-ret mit welchem Steuergeld wie passiert sei.

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Der Vorsitzende Dr. Rainer van Raemdonck (AfD) gibt Minister Vogelsänger (MLUL) das Wort. Minister Vogelsänger (MLUL) möchte vorab einiges zu dem Prüfverfahren sagen. Das Prüfverfahren sei ein ganz normales Verfahren, was in Vorbereitung eines Jah-resberichtes durchgeführt werde. Es sei keine Sonderprüfung. Da sei er Abgeordne-ten Bretz (CDU) sehr dankbar. Es gehe hier nicht um die Arbeit von pro agro e. V. Da werde eine sehr gute Arbeit geleistet. Es gehe um Verfahrensfragen in der Hauptsa-che. Seine Einschätzung sei, dass es ein sehr konstruktives Verfahren gewesen sei. Der Landesrechnungshof könne sich dazu auch noch äußern. Die Zielsetzung eines solchen Verfahrens sei es zu prüfen, zu wirken und zu verän-dern. Das sei in diesem Verfahren erfolgt. Die Hinweise und Anregungen des Lan-desrechnungshofes seien zum überwiegenden Teil bereits ausgeräumt worden. Er habe ein großes Interesse daran - und deshalb selbstverständlich auch die Übersen-dung der entsprechenden Unterlagen -, dass dieses Verfahren auch dargestellt wer-de. Darum auch die Übersendung der Stellungnahmen des Ministeriums. Er habe das hier in Form einer Powerpoint Präsentation dargestellt (vgl. Anlage 2). Das Prüfungsverfahren habe in den Jahren 2013, 2014 begonnen. Das werde be-züglich eines Vorganges auch nochmal eine besondere Rolle spielen. Am 24. Okto-ber 2014 sei die Prüfmitteilung übermittelt worden, damals noch an das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft. Die erste Stellungnahme seines Ministeriums sei bis zum 18. Februar 2015 erarbeitet worden. Dann habe es, was völlig üblich bei ei-nem solchen Verfahren sei, auch eine Reaktion, eine zweite Reaktion des Landes-rechnungshofes mit Nachforderungen vom 10. Juni 2015, eine zweite Stellungnahme vom 25. August 2015 und eben den Prüfungsabschluss mit Schreiben vom 23. Okto-ber 2015 und den Eingang im Ministerium am 27. Oktober 2015 gegeben. Er komme zu dem ersten Punkt, der - auch in der Medienberichterstattung - eine große Rolle gespielt habe. In der Förderperiode 2000 bis 2006 seien die EU-Förderprogramme auf das sogenannte Erstattungsprinzip umzustellen gewesen. Das sei gravierend. Bewilligte Projekte hätten nicht mehr unmittelbar aus EU-Fördermitteln finanziert werden können. Das heiße: Man habe zunächst eine Vorfi-nanzierung benötigt. Nach Abschluss der Projekte dann die Erstattung der Förder-aufwendungen durch die Europäische Union. Das habe natürlich überall für massive Probleme am Förderverfahren und für alle Beteiligte gesorgt, weil das auch mit Grundsätzen des nationalen Förderrechts kollidiert sei. Denn man sei bei Fördermit-teln immer davon ausgegangen, derjenige benötige die Förderung, weil er eben die finanziellen Mittel nicht zur Verfügung habe. Insofern sei dieses Erstattungsprinzip natürlich eine große Herausforderung. Deshalb gebe es ein Schreiben des Ministeri-ums der Finanzen vom 5. Oktober 2000 mit dem Betreff „Problem der Vorfinanzie-rung von EU-Mitteln durch den Verband pro agro und eine grundsätzliche Zustim-mung zum Fortfinanzierungsbedarf“.

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Er komme nun zu einer Chronologie der Zahlung von 250 000 Euro an pro agro e. V. als zinsloses Darlehen auf ein Geschäftskonto der Deutschen Bank. Pro agro e. V. habe die Unterlagen per E-Mail am 13. Mai 2005 eingereicht. Am 19. Mai 2005 sei ein Antrag von pro agro e. V. bezüglich des Erstattungsprinzips erfolgt, also eine Fi-nanzierung, eine Anfinanzierung von 250 000 Euro zum Übergang in das Erstat-tungsprinzip. Es gebe dazu einen Zuwendungsbescheid. Dieser sei am 26. Mai 2005 schlussgezeichnet worden. Aus dem elektronischen Geschäftsgang sei das entspre-chend nachzuvollziehen. Damit sei nicht der 17. Mai 2005 die Erstellung. Das sei ein Fehler, der dort von der Behörde gemacht worden sei. Das entsprechende Datum sei der 26. Mai 2005. Das sei auch aktenkundig. Am 27. Mai 2005 gebe es eine Eingangsbestätigung bei pro agro e. V. Die erste Aus-zahlung sei am 28. Juli 2005 mit 200 000 Euro an pro agro e. V. und am 28. September 2005 eine Auszahlung von 50 000 Euro an pro agro e. V. erfolgt. Dann seien mehrere Anträge von pro agro e. V. bewilligt worden, was die Verlänge-rung des Bewilligungszeitraumes betreffe. Das sei eine Verlängerung und kein neuer Bewilligungsbescheid. Die letztmalige Verlängerung sei bis zum 31. März 2014 er-folgt. Er komme nun zu den Rückzahlungen. Dieses zinslose Darlehen sei mit fünf Raten bzw. vier Jahresraten vollständig zurückgezahlt: die erste Rate am 30. September 2011 mit 50 000 Euro, die zweite Rate am 9. November 2012 mit 50 000 Euro und eine weitere Rate in diesem Jahr mit 25 000 Euro - fälschlicherweise sei in einem Statement von ihm von vier Raten gesprochen worden; es seien fünf Raten und vier Jahresraten, um das korrekt darzustellen -, die nächste Rate am 26. November 2013 mit 75 000 Euro und letztlich die Rate am 13. März 2014 mit 50 000 Euro. Das sei dann auch entsprechend der Verlängerung des Bewilligungszeitraumes bis zum 31. März 2014. Er komme jetzt zu den Dingen, die mit dem Landesrechnungshof im Verfahren ent-sprechend erarbeitet worden seien. Die Textziffer zum Subsidiaritätsprinzip sei vom Landesrechnungshof als erledigt erklärt worden. Das Gleiche betreffe die Textziffer zur Zuwendungsart und zur Finanzierungsart. Er komme zu den staatlichen Beihilfen. Dort gebe es die Vereinbarung mit dem Lan-desrechnungshof, europaweit auszuschreiben. Das sei bereits erfolgt. Heute sei auch der Zeitpunkt bezüglich dieser entsprechenden Ausschreibung gewesen. Es habe sich in dem Ausschreibungsverfahren letztendlich ein Bewerber entsprechend beworben. Er werde selbstverständlich über den weiteren Fortgang informieren, schriftlich informieren würde er vorschlagen, an den Landesrechnungshof wie auch an den zuständigen Haushaltskontrollausschuss.

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Die Textziffer „Dienstleister pro agro“ sei erledigt. Dann gebe es den Titel 686 10. Dort würden in Abstimmung mit dem Ministerium der Finanzen die Fördergrundsätze nochmal abgestimmt. Das befinde sich jetzt im Geschäftsgang. Selbstverständlich werde er den Landesrechnungshof, aber eben auch den Ausschuss über das Ergeb-nis informieren. Der Bereich Vorschutzplanung, sonstige Zuschüsse wie auch sonstige Zuschüsse an Vereine und Verbände sei ebenfalls erledigt mit dem Schreiben vom Landesrech-nungshof vom 23. Oktober 2015. Die drei letzteren bereits mit dem Schreiben vom 10. Juni 2015. Auf die beihilferechtliche Frage des Abgeordneten Bretz (CDU) antwortet er, dass das Ministerium davon ausgehe, dass es für die Dienstleistung von pro agro e. V. keinen Markt gebe. Aber trotzdem habe es die Vereinbarung einer europaweiten Ausschreibung mit dem Landesrechnungshof gegeben, was auch erfolgt sei. Das Ausschreibungsverfahren habe im August dieses Jahres begonnen. Abgeordneter Bretz (CDU) hat mehrere Nachfragen zu dieser Thematik. Er bittet um eine Erklärung, wie das mit dem Behördenfehler zu verstehen sei. Sie hätten den Umstand, dass Geld ausgezahlt worden sei und der Antrag dazu später nachgereicht worden sei. Wie jetzt im Nachgang sozusagen die Kette der Ereignisse plötzlich wie-der im Lot sei: Er sei ein Mensch großen Zutrauens, aber an der Stelle habe er ein natürliches Misstrauen. Er bittet darum, ihm das nochmal zu erklären. Er fragt zweitens, ob Minister Vogelsänger (MLUL) sagen könne, wie viel Geld pro agro e. V. jährlich vom Land Brandenburg erhalte. Nach dem Kenntnisstand seiner Fraktion seien das ELER-Mittel und Landesmittel. Minister Vogelsänger (MLUL) habe gesagt, es gäbe keinen Markt für die Dienstleistungen von pro agro e. V. Das Minis-terium habe ein Ausschreibungsverfahren durchgeführt. Er fragt, ob Minister Vogel-sänger (MLUL) zum heutigen Stand etwas über die Anzahl der Bewerber sagen kön-ne. Dieser hätte von einem gesprochen. Die dritte Nachfrage sei, wie Minister Vogelsänger (MLUL) die Kritik auch des Lan-desrechnungshofes bewerte - darauf sei er gar nicht eingegangen -, dass der Lan-desrechnungshof in seinem Bericht der Meinung sei, es handelte sich hierbei nicht um eine Projektförderung, sondern um eine institutionelle Förderung. Eine institutio-nelle Förderung sei per se anders formal zu behandeln als eine Projektförderung. Minister Vogelsänger (MLUL) erläutert, dass die Frist des Ausschreibungsverfahrens zum 10. November 2015 um 12.00 Uhr geendet habe. Er habe um 12.01 Uhr nach-gefragt. Es gebe einen Bewerber. Das weitere Verfahren, das habe Abgeordneter Bretz (CDU) dargestellt, werde dann entsprechend auch durchgeführt.

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Jetzt komme er zu der Frage Auszahlung: Die Auszahlung sei am 28. Juli 2005 er-folgt. Der Antrag auf Übergang Erstattungsprinzip und Anfinanzierung stamme vom 19. Mai 2005. Er hätte sich dann nochmal den entsprechenden Bescheid kommen lassen. In dem Bescheid stehe vorne das Datum 17. Mai 2005. Dieses Datum hätte geändert werden müssen in den 26. Mai 2005, weil da letztendlich die Schlusszeich-nung im Haus erfolgt sei. Das Dokument liege auch vor. Er mache weiter mit der weiteren Frage. Pro agro e. V. - und das sei auch im Bericht des Landesrechnungshofes nachzulesen - habe in den Jahren 2010 bis 2012 jeweils Landesmittel von 450 000 Euro bekommen. Von der gleichen Größenordnung sei auszugehen in den kommenden Jahren. Das sei auch im Haushaltsplan so ersicht-lich. Da müsse das Ministerium jetzt nochmal die Endrechnung überprüfen. Das sei kein Problem, es sei aber mit Sicherheit die Größenordnung 450 000 Euro. In den Jahren davor sei das etwas schwieriger, weil sich vielfach deutschlandweit solche Organisationen über die CMA-Gelder mitfinanziert haben. Die CMA sei ja in Konkurs gegangen oder liquidiert worden, er kenne das jetzt im Einzelnen nicht, aber die Fi-nanzierungsquelle sei da nicht mehr entsprechend gegeben gewesen. Pro agro e. V. finanziere sich über Projekte: Projekte eben in diesem großen Bereich der Frage Agrarmarketing, aber eben auch Entwicklung ländlicher Raum, aber auch Geschäftsbesorger für Landesveranstaltungen, Brandenburger Landpartie, Dorf- und Erntefeste, das Hansefest in Frankfurt (Oder) und andere Dinge. Für dieses, aber auch für anderes gebe es dann entsprechende Projekte und entsprechende Be-scheide. Insofern habe es sich um eine Projektförderung gehandelt. Abgeordneter Bretz (CDU) führt aus, dass Minister Vogelsänger (MLUL) gesagt ha-be, am 26. Mai 2005 habe es eine Schlusszeichnung gegeben. Er fragt, ob dies kor-rekt sei. Das seien die Worte des Ministers Vogelsänger (MLUL) gewesen. Wenn es eine Schlusszeichnung gebe, gebe es auch eine Erstzeichnung. Wenn man etwas zum Schluss mache, müsse es ja auch einen Ersten gegeben haben. Er könnte jetzt auch die Liste, die Minister Vogelsänger (MLUL) gezeigt habe, anders deuten. Dann würde da nämlich stehen: 13. Mai 2005 - pro agro e. V. reiche eine E-Mail ein. Dann würde stehen: 17. Mai 2005 - Erstzeichnung eines Antrages mit Bewilligungsbe-scheid. Und dann würde stehen: 19. Mai 2005 - es komme dann der Antrag auf Er-stattung. Dann komme die Schlusszeichnung des Ministeriums. Er fragt, wie es sein könne, dass, egal ob das eine Erstzeichnung oder eine Schluss-zeichnung sei, in einem Ministerium ein Bewilligungsbescheid gezeichnet werde und Tage später erst ein Antrag zu dieser Zeichnung erfolge. Diesen Tatbestand habe Minister Vogelsänger (MLUL) noch nicht ausreichend aufgeklärt. Minister Vogelsänger (MLUL) antwortet, dass die Frage Schlusszeichnung schon eine Rolle spiele. Das würde Herr Krassa (MLUL) übernehmen. Er sei bis Oktober 2015 Beauftragter des Haushaltes gewesen und könne dazu etwas sagen, dass die

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Schlusszeichnung das Entscheidende sei. Und es habe vorher Abstimmungsgesprä-che gegeben, auch zwischen pro agro e. V. und dem Landesamt. Die erste Einrei-chung offiziell im Ministerium sei die E-Mail vom 13. Mai 2005 gewesen. Letztendlich relevant sei die Schlusszeichnung. Das könne Herr Krassa (MLUL) darstellen. Herr Krassa (MLUL) berichtet, dass das Ministerium über ein elektronisches Vor-gangsinformationssystem, das VIS, verfüge. In diesem Vorgangssystem werde prak-tisch immer sehr detailliert dokumentiert, wer zu welchem Zeitpunkt zeichne. Diese Darstellung könne man auch im Nachhinein nicht mehr verändern. Das sehe die Technik nicht vor. Es sei also nicht veränderbar. Dass dieser Bescheid mit einem falschen Datum versehen sei, sei sehr bedauerlich. Allerdings, ob 17. Mai 2005 oder 13. Mai 2005 oder 25. Mai 2005: erklären könne er das nicht. Es sei schlicht und ergreifend ein Fehler. Auf der Grundlage aber des nachvollziehbaren Vorgangsbearbeitungssystems sei nachvollziehbar, dass das Schreiben am 29. schlussgezeichnet worden und entsprechend auch rausgegangen sei. Abgeordneter Bretz (CDU) dankt für die Auskünfte. Er frage trotzdem Minister Vogel-sänger (MLUL). Herr Krassa (MLUL) müsse da jetzt offenkundig die Verantwortung in der Antwort übernehmen. Aber er frage trotzdem Minister Vogelsänger (MLUL). Sein Abteilungsleiter habe gerade gesagt, es sei ein System, was man nicht verändern könne. Das habe dieser gerade wörtlich gesagt. Das heiße, er stelle sich das so vor, das sei ein Dokumentationssystem, wo man, wenn man einen Vorgang eröffne, den nicht mehr nachträglich korrigieren könne. Er fragt, ob er das richtig verstanden ha-be. Jetzt sage Herr Krassa (MLUL) im zweiten Satz, in diesem System habe es einen Datumsfehler gegeben. Aus seiner Sicht sei das ein Widerspruch. Er stelle sich damit nicht zufrieden, wenn ihm gesagt werde, da sei ein bedauerlicher Fehler passiert. Das sei aus seiner Sicht schon relevant. Er fragt, wenn das System so sicher vor Veränderungen sei, wie es Minister Vogelsänger (MLUL) beschreibe, wie es sein könne, dass ein Bewilligungsbescheid in der Erstzeichnung rausgehe zur Final- und Schlusszeichnung und dann später erst ein Antrag vorliege. Das gehe aus seiner Sicht logisch jedenfalls nicht zusammen. Minister Vogelsänger (MLUL) antwortet, dass die Schlusszeichnung schon relevant sei. Mit der Schlusszeichnung 26. Mai 2005 sei dieser Bescheid erstellt. Man hätte dieses Datum 17. Mai 2005 ersetzen müssen durch den 26. Mai 2005. Er habe das schon angedeutet. Es gebe diese E-Mail bezüglich der entsprechenden Anfinanzie-rung bezüglich Erstattungsprinzip, und es habe auch vorher Gespräche mit dem Landesamt gegeben. So seien auch 250 000 Euro erklärbar. Der Vorsitzende Dr. Rainer van Raemdonck (AfD) fragt, ob Abgeordneter Bretz (CDU) mit der Antwort zufrieden sei.

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Abgeordneter Bretz (CDU) verneint. Er weist darauf hin, dass sich auch andere ge-meldet haben. Der Vorsitzende Dr. Rainer van Raemdonck (AfD) merkt an, dass es der Reihen-folge nach gehe. Erst habe Abgeordneter Vogel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) das Wort, dann der Landesrechnungshof und dann Abgeordneter Holzschuher (SPD). Abgeordneter Vogel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) dankt für die Übersendung des Berichts und der Stellungnahmen, ohne dass da großes Aufheben darum gemacht worden sei. Er denke, das sei auch eine vertrauensbildende Maßnahme bei einem Themenkomplex, der nun bereits auch in der Öffentlichkeit sei. Verschiedene Schwärzungen würden sich ihm nicht ganz erschließen. Für ihn sei nicht ersichtlich, warum die Anzahl der Mitgliedsunternehmen bei pro agro e. V. nicht aufgeführt sei. 2015 seien es 350 gewesen. Das könne man auf der offiziellen Webseite nachlesen. Man müsse nicht alles schwärzen, wo man meine, das seien Betriebsgeheimnisse. Betriebsgeheimnisse, die öffentlich seien, seien eigentlich keine. Ein bisschen weni-ger schwarze Tinte anzuwenden wäre noch besser. Der Bericht habe mehrere Themenfelder, wobei Dreh- und Angelpunkt zunächst mal tatsächlich die Frage der institutionellen Förderung versus Projektförderung sei. Der Landesrechnungshof weise nun mal - für ihn jedenfalls - schlüssig nach, dass das Ganze unter dem Begriff der institutionellen Förderung hätte gehandhabt werden müssen. Es sei als Projektförderung ausgereicht worden. Das sei zwar jetzt für die Laiinnen und Laien nicht immer sehr verständlich, was da der große Unterschied sei, aber es wäre völlig unproblematisch gewesen - unterstelle er mal -, wenn das Land-wirtschaftsministerium einen entsprechenden Antrag auf Einrichtung eines Titels für institutionelle Förderung gestellt hätte, und der Landtag hätte dem zugestimmt. Dann wäre es finanziert worden. Er frage sich einfach, warum das nicht gemacht worden sei, welches Hemmnis denn da bestanden haben und warum man versucht hätte, einen waghalsigen Weg über Projektförderung zu gehen, wenn ein rechtlich sauberer Weg bestanden hätte. Das habe sich ihm auch bei Lektüre von allem, was er da bisher gelesen habe, überhaupt nicht erschlossen. Das Zweite sei, worauf Minister Vogelsänger (MLUL) in seiner Stellungnahme nicht eingegangen sei: Rückforderung von Zinsen. Der Landesrechnungshof habe mo-niert, dass keine Zinsen zurückgefordert worden seien. Es ergebe sich dann auch aus der Stellungnahme des Ministers, dass dieser es bis heute als nicht notwendig ansehe, Zinsen zu fordern. Da werde dann von Vertrauensschutz und Ähnlichem ge-redet. Es sei davon die Rede, dass erstmal geguckt werden müsse, ob sie überhaupt Zinsen auf die 250 000 Euro erwirtschaftet haben. Wenn er in die ANBest-P - die wä-ren immer noch zum Bestandteil des Zuwendungsbescheides gemacht worden, also die allgemeinen Nebenbestimmungen für Projektförderung - hineingucke, Ziffer 8.3

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und Ziffer 8.4, dann haben sie - völlig unabhängig davon, was sie tatsächlich erlös-ten, wenn sie die Mittel nicht immer ordnungsgemäß einsetzten, und darauf deute diese ganze Vorschussfinanzierung hin, es müsse immer alles innerhalb von zwei Monaten ausgegeben werden, das sei nicht erfolgt - Zinsen zu zahlen, und zwar 5 % über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB. Das variiere im Zeitablauf. Über den Dau-men gepeilt, auch unter Berücksichtigung der Rückzahlungen, die schon erfolgt sei-en, wären da ungefähr so überschlägig 80 000 Euro Zinsforderungen an pro agro e. V. fällig. Da stelle sich natürlich die Frage, warum Minister Vogelsänger (MLUL) das nicht machen wolle. Da habe er bisher kein überzeugendes Argument gehört. Er würde aber auch den Landesrechnungshof fragen, wie er das sehe. Er fragt, ob er da jetzt völlig falsch liege oder vielleicht doch richtig. Das Ministerium sage, das sei keine Beihilfe, das sei alles unproblematisch. Der Landesrechnungshof schreibe aber in seinem Gutachten, dass es mit hoher Wahr-scheinlichkeit eine Beihilfe sei. Minister Vogelsänger (MLUL) selber schreibe auch in seinem Antwortschreiben an den Landesrechnungshof, dass der beihilferechtliche Charakter des zinslosen Darlehens kritisch gewürdigt werden sollte. Er denke mal, das sei schon eine deutliche Ansage, dass es doch eher in Richtung Beihilfe gehe. Die Frage sei, wer beurteile das letztendlich. Er habe mal die Vermutung, ob es eine Beihilfe sei oder nicht, werde letztendlich die EU beurteilen, möglicherweise auch der Europäische Rechnungshof. Von daher frage er den Landesrechnungshof, inwiefern dieser Bericht irgendwann bei der EU lande. Und er fragt den Minister, ob man nicht im Rahmen eines allgemeinen vertrauensvollen Zusammenarbeitens mit der EU von sich aus den ganzen Vorgang der EU zur Kenntnis gebe, der zuständigen Kommissi-on, und sage, dass es sich möglicherweise hier um eine Beihilfe handele. Der Rech-nungshof Brandenburg sei der Auffassung: Das sei eine Beihilfe. Die Europäische Kommission möge dies bitte prüfen, damit das Ministerium hier garantiert auf der si-cheren Seite sei. Wenn es eben eine Beihilfe gewesen sei, die nicht notifiziert worden sei, dann müsse man was zurückzahlen. Da gebe es eine sogenannte Anlastung. Vielleicht könne Mi-nister Vogelsänger (MLUL) dazu auch noch etwas sagen, und auch etwas zu der Frage, in welchem Umfang diese Anlastung überhaupt sein könnte. Vielleicht gehe es ja nur um kleine Beträge und nur um die Zinsen, die da möglicherweise entgan-gen seien. Aber möglicherweise gehe es eben auch um die kompletten Zahlungen der letzten acht Jahre, die an pro agro e. V. gegangen seien. Das könne er nicht be-urteilen. Minister Vogelsänger (MLUL) antwortet, dass er mit der Beihilfe-Frage beginne. Er habe das in seinem Eingangsvortrag dargelegt, dass das Ministerium weiterhin da-von ausgehe, dass es eben für diese komplexe Dienstleistung keinen Markt gebe. Die erfolgte EU-weite Ausschreibung mit nur einem Bewerber habe das Ministerium darin bestätigt. Er müsse akzeptieren, dass es andere Auffassungen gebe.

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Bezüglich der institutionellen Förderung sei das immer etwas schwieriger, weil die Finanzminister da immer sehr zurückhaltend seien. Deshalb sei eine institutionelle Förderung immer ein schwieriges Verhandeln. Es sei gar keine Kritik an das Finanz-ministerium. Man muss sicherlich jetzt darüber nachdenken. Es sei auch die Frage, wie andere Bereiche weiter finanziert würden. Das Ministerium habe einen solchen Überblick der Verbändeförderung im zuständigen Fachausschuss bezüglich der För-derung der Verbände im Umwelt- und Naturschutzbereich gegeben. Da sei eine sol-che Förderung nach neuen Fördergrundsätzen festgelegt worden. Es sei immer eine gewisse Hürde, es vereinfache natürlich die entsprechenden Umsetzungen. Projektförderung deshalb, weil für die einzelnen Dinge, die er genannt habe, bei pro agro e. V. dann entsprechende Förderbescheide ausgereicht würden. Damit auch die Dimension der Ausreichung der Förderbescheide und die Wichtigkeit des sorgfältigen Arbeitens des Ministeriums in der Förderperiode 2007 bis 2013 (2015 durch die Ver-längerung) dargestellt werde: Es seien immerhin 22 000 Förderbescheide ausge-reicht worden und selbstverständlich auch Förderbescheide für Projekte von pro agro e. V. Die Frage zu Zinsrückforderungen und was dort geschehen sei und was schon ge-schehen sei, würde Herr Krassa (MLUL) beantworten. Das sei ihm nachzusehen. Das würde er gern delegieren. Herr Krassa (MLUL) ergänzt die Ausführungen des Ministers. Die Frage habe dahin gezielt, inwieweit der Vorschuss im Grunde genommen beihilferelevant sei. Nach Auffassung des Ministeriums sei der Vorschuss nicht beihilferelevant, denn bei die-sem Vorschuss habe es sich um einen de facto revolvierenden Fonds gehandelt, und zwar einen revolvierenden Fonds zur Vorfinanzierung praktisch des EU-Mittel-Anteils. Seinerzeit habe es keine generelle Lösung im Landeshaushalt gegeben. Die sei erst später gekommen. Genauso verfahre der Landeshaushalt jetzt auch gegenwärtig. Das Ministerium habe im Grunde genommen die EU-Mittel veranschlagt, und es ha-be per Haushaltsvermerk zugelassen, dass die Ansätze dieser EU-Mittel ausgereicht werden dürften vor dem Eingang der Einnahmen. Es finanziere also de facto aus Landeshaushalt vor und stelle dann Erstattungsanträge an die EU und bekomme das Geld praktisch von der EU über die entsprechenden Einnahmetitel wieder zurück. Ähnlich habe es sich hier mit diesem Vorschuss verhalten. Dieser Vorschuss habe nur dann in Anspruch genommen werden dürfen - und das sei überprüfbar anhand der Kontobewegungen dieses Geschäftskontos -, dieser Vorschuss sei erst in dem Augenblick gezogen worden, in dem es zur Umsetzung des Projekts gekommen sei. Der Zweck des Vorschusses sei nicht die Förderung von pro agro e. V. bzw. die För-derung der pro-agro-Projekte gewesen, sondern der Zweck des Vorschusses sei ge-wesen, den EU-Mittel-Anteil vorzufinanzieren. Denn ansonsten wäre eine Inan-spruchnahme der EU-Mittel insgesamt im Land Brandenburg gar nicht möglich ge-wesen.

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Das Zuwendungsrecht verlange zwei generelle Voraussetzungen, um einen Förder-mittelempfänger überhaupt fördern zu dürfen: Das eine sei bekannterweise das Lan-desinteresse. Das andere sei die Tatsache, dass der potentielle Zuwendungsemp-fänger ein Projekt praktisch ohne eine staatliche Hilfe nicht umsetzen könne. Sei die-ser in der Lage, das vorzufinanzieren, auch zum Beispiel über die Solvenz, das hei-ße, auch wenn dieser in der Lage sei, einen Kredit dafür aufzunehmen, sei er nach strengen Maßstäben des Zuwendungsrechts nicht mehr förderfähig. Dann müsse er dieses Projekt praktisch in Eigeninitiative umsetzen. Das bedeute also, wenn jetzt ein potentieller Zuwendungsempfänger in der Lage gewesen wäre, den EU-Mittel-Anteil vorzufinanzieren, würde er im Grunde genommen de facto aus der Förderfähigkeit herausfallen. Er zeichne mal einen kurzen Kreislauf auf, wie das tatsächlich funktioniere. Dann werde es vielleicht verständlich. Zugegebenermaßen sei diese Materie nicht so ein-fach. Angenommen es gebe ein Projekt X mit einer bestimmten Zweckbestimmung. Das Ministerium finanziere das zu 75 % aus den EU-Mitteln und zu 25 % aus den Landesmitteln. Der potentielle Zuwendungsempfänger stelle einen Antrag bei der Bewilligungsbehörde auf Förderung dieses Zuwendungszwecks, den er verfolge. Im Idealfall prüfe die Behörde, sage ja, erlasse einen Bescheid und finanziere dieses Projekt. Vor dem Erstattungsprinzip sei das so gewesen, dass die Behörde dann das Geld an den Zuwendungsempfänger ausgereicht habe und dieser nach den ANBest-P dazu verpflichtet gewesen sei, dieses Geld innerhalb von zwei Monaten zu verbrau-chen. Jetzt, mit dem Erstattungsprinzip geschehe Folgendes: Die finanzenverwalten-de Behörde reiche 25 % Landesmittel aus und der Fonds reiche die 75 % EU-Mittel aus. Das Projekt werde umgesetzt. Man gehe davon aus, dass die Zwei-Monats-Regelung und alles funktioniere. Das Projekt werde umgesetzt, entsprechend werde der Zweck erreicht, die Abrechnung erfolge, also die Abrechnung natürlich durch den Zuwendungsempfänger. Anschließend werde ein Verwendungsnachweis vorgelegt. Der werde geprüft. Wenn alles in Ordnung sei, werde ein Erstattungsantrag an die Europäische Union gestellt. Die Europäische Union sage, dass alles in Ordnung sei. Das Ministerium zahle diese 75 % jetzt als Erstattung aus. Diese 75 % der Erstattung bekomme dann nicht der Projektträger oder der Projekt-umsetzer, sondern diese 75 % flössen praktisch direkt zurück in den Vorschussfonds. Das heiße, es sei eine Geldquelle, die nur dem einzigen Zweck diene, dieses Erstat-tungsprinzip aufzufangen; sonst nichts. Das heiße, dieses verbrauche sich dauerhaft nicht. Nach der Umsetzung des letzten Projekts bzw. irgendwann mal nach einer fi-nalen Regelung durch den Haushaltsgesetzgeber sei der Vorschuss wieder aufgefüllt mit dem kompletten Geld und werde im Grunde genommen an den Landeshaushalt zurücküberwiesen.

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Zu den Zinsen: Dieser Vorschuss sei auf einem Geschäftskonto der Deutschen Bank hinterlegt worden. Das Ministerium habe dort Auskünfte im Vorfeld auch eingeholt. Auf diesem Konto seien keine Zinsen erwirtschaftet worden. Das heiße, es würden keine Zinsen darauf gezahlt. Das sei die Information, die das Ministerium bekommen habe. Es sei aber so, dass aufgrund der zeitweiligen Überschreitung der Zwei-Monats-Regelung nach ANBest-P die Zinsen praktisch für diese Zeiträume errechnet worden seien. Die seien auch durch pro agro e. V. erstattet worden. Abgeordneter Vogel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) erklärt, dass die Darstellung von Herrn Krassa (MLUL) ein Manko habe. Er sei von der 100%-Förderung ausgegangen und habe von Eigenanteil nichts gesagt. Er sei von der Förderung 75 % EU oder Bund und 25 % Land ausgegangen und habe dann etwas über das Erstattungsprin-zip erzählt. Erstattungsprinzip bedeutete aber normalerweise, das Land gehe in Vor-leistung, das Land zahle die 75 % EU aus und bekomme es später von der EU dann wieder zurück. Das habe aber zunächst mal im Binnenverhältnis zwischen dem För-dermittelempfänger und dem Land eigentlich überhaupt nichts zu suchen. Wenn das Ministerium Fördermittel ausreiche, müsse es prüfen, inwieweit der Fördermittelemp-fänger überhaupt in der Lage sei, das Projekt auch umzusetzen. Das mache man üblicherweise dadurch, dass es einen Eigenanteil gebe. Er hätte das mit den 250 000 Euro ein Stück weit so verstanden, als ob es auch da-rum gehe, quasi diesen Eigenteil, der vorher von der CMA mit eingereicht worden sei, dass man da dem Fördermittelempfänger unter die Arme greife. Was er dann auch gar nicht ganz verstanden habe: Herr Krassa (MLUL) habe gesagt, der Vor-schuss sei erst bei Ziehung des Projektes gezogen worden. Das sei wörtlich gewe-sen. Das sei praktisch das gewesen, was dieser als revolvierenden Fonds dann auch versucht habe darzustellen. Das würde bedeuten, der Vorschuss sei immer nur für zwei Monate oder so etwas in Anspruch genommen worden, dann sei abgerechnet worden, dann sei er wieder auf ein Bankkonto gelegt worden. Er bittet um weitere Erklärungen hierzu, weil er dies noch nicht ganz verstanden habe. Vielleicht könne auch der Landesrechnungshof nochmal aus seiner Sicht darstellen, ob das, was jetzt gerade vorgetragen worden sei, so absolut plausibel und überzeu-gend sei oder ob da vielleicht ein Fehler im Detail gewesen sei. Die Vizepräsidentin des Landesrechnungshofes, Frau Dr. Reinhardt, stellt fest, dass eine Menge Fragen gestellt worden seien. Einiges gehe hier so ein bisschen quer durcheinander. Sie versuche, Licht ins Dunkel zu bringen. Man habe es hier mit verschiedenen Fördersachverhalten zu tun. Eine Förderung, die der Landesrechnungshof untersucht habe, sei die Förderung von satzungsgemä-ßen Aufgaben in Höhe von 373 000 Euro gewesen. Diese Förderung sei ab 2009 vollständig aus Landesmitteln geflossen. Der Anlass sei, wie Abgeordneter Vogel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) richtig festgestellt habe, der Wegfall der CMA-

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Förderung gewesen. Pro agro e. V. hätte geltend gemacht, dass sie als wichtiger Dachverband, als Bündeler aller möglichen Akteure im ländlichen Raum, eine Infra-strukturförderung bräuchten. Das sei die Förderung der satzungsgemäßen Aufgaben, die der Landesrechnungshof dann untersucht hätte und wo er Kritik geübt hätte, bei-spielsweise eben an der unzureichenden Beachtung des Subsidiaritätsprinzips, also der Frage, inwieweit hätte pro agro e. V. eigene Mittel gehabt, um seine satzungs-gemäßen Aufgaben zu erfüllen, sowie ob in dieser Höhe und ob sozusagen unkri-tisch bis zum heutigen Zeitpunkt diese Förderung so habe erfolgen müssen. Das sei ein Kritikpunkt gewesen. Der Landesrechnungshof habe auch bei der Förderung der satzungsgemäßen Aufgaben die Frage der Beihilfe aufgeworfen. Der andere Punkt sei die Frage des pauschalen Zuschusses in Höhe von 250 000 Euro. Diese Förderung sei 2005 bewilligt worden. Hier habe sich immer die Diskussion darum gerankt, ob es denn dafür überhaupt vor der Bewilligung einen Antrag von pro agro e. V. gegeben habe. Grundsätzlich müsse natürlich vor jeder Bewilligung einer Zuwendung ein schriftlicher Antrag vorliegen. Nur in Ausnahmefäl-len bedürfe es keines schriftlichen Antrages. Aber hier gebe es diese Ausnahmesi-tuation nicht. Nun gehe es hier in der Diskussion in den Medien und beim Ministerium offenbar um wenige Tage. Der Landesrechnungshof habe sich bei pro agro e. V. die Zuwen-dungsbescheide geben lassen und habe eine Kopie eines Zuwendungsbescheides, der vom 17. Mai 2005 datiert sei. Das haben Minister Vogelsänger (MLUL) und Herr Krassa (MLUL) auch gar nicht bestritten. Es gebe einen Zuwendungsbescheid, der sei datiert vom 17. Mai 2005, der sei mit diesem Datum auch an pro agro e. V. raus-gegangen. Er sei bei pro agro am 27. Mai 2005 eingegangen, also zehn Tage später. Was zu dieser Verzögerung geführt habe, das habe der Landesrechnungshof nicht weiter nachgeprüft. Ein Zuwendungsbescheid werde wirksam in der Regel mit Zu-gang beim Zuwendungsempfänger, entweder drei Tage nach Bewilligung - das sei so eine Fiktion - oder eben tatsächlich, wenn es notwendig sei, dem eine längere Frist zugrunde zu legen, müsse der Zuwendungsempfänger nachweisen, dass er den Be-scheid erst später bekommen habe. Bestandskräftig werde der Zuwendungsbescheid erst nach Ablauf der Rechtsbehelfsfrist, es sei denn, der Zuwendungsempfänger ver-zichte auf Rechtsbehelfe. Das erkläre er aber sozusagen schon letztendlich mit dem Empfang der Zuwendung. Es sei also jetzt unerheblich, und man sollte sich nicht darüber streiten, wann nun genau der Zuwendungsbescheid ergangen sei und wann der Antrag gestellt worden sei. Es sei, denke sie, völlig unstreitig - Herr Krassa (MLUL) habe von einer E-Mail vom 13. Mai 2005 gesprochen -, dass diese E-Mail nicht die Anforderung an einen Zuwendungsantrag erfülle, würde sie behaupten. Sie kenne die E-Mail nicht. Aber das würde sie einmal hier so behaupten. Das Wesentliche sei, dass der Landesrechnungshof kritisiert hätte, der Zuwendungs-zweck sei nicht hinreichend bestimmt gewesen. Und das hätte bei einer Projektförde-rung unbedingt sein müssen. Der Zuwendungszweck bei einer Projektförderung

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müsse so bestimmt sein, dass er für eine spätere Erfolgskontrolle geeignet sei. Das heiße, die Bewilligungsstelle müsse nachvollziehen können, wofür dieses Geld tat-sächlich ausgegeben worden sei, für welche Projekte und ob die Zwecke dieser Pro-jekte auch tatsächlich erreicht worden seien. Das sei mit diesem Förderkonstrukt in keinster Weise gegeben gewesen, weil der Zuwendungsbescheid als Förderzweck nur ganz abstrakt generell für die Zukunft bestimme, dass das Geld ausgegeben werden könne für zu erwartende Zuwen-dungsbescheide und für die Begleichung von Rechnungen, die noch zu erwarten seien. Der Landesrechnungshof habe gemeint, das sei in der Tat nicht hinreichend bestimmt. Und das sei der eigentliche Punkt gewesen. Darum habe sich dann die weitere Kritik des Landesrechnungshofes gedreht, weil dieser dann natürlich habe nachvollziehen wollen, wofür diese Gelder tatsächlich ausgegeben worden seien. Dieser habe es in der Tat nicht feststellen können, wann die Gelder für welchen Zweck abgerufen worden seien. Auf jeden Fall seien sie gezahlt worden in sehr kur-zen Abständen, kurz nach der Bewilligung, einmal in einer Tranche - das habe Minis-ter Vogelsänger (MLUL) in der Präsentation gezeigt - 200 000 Euro unmittelbar nach der Bewilligung der Zuwendung und 50 000 Euro zwei Monate nochmal später. Tat-sächlich haben nach den Bestimmungen des Zuwendungsbescheides und des Zu-wendungsrechtes die Mittel nur so weit abgerufen werden dürfen, als sie für die Be-gleichung von Rechnungen, von fälligen Rechnungen innerhalb von zwei Monaten erforderlich gewesen seien. Da man aber diese Gelder, wie man an den Kontobewe-gungen dann nachvollziehen könne, offenbar jedenfalls nicht in voller Höhe habe ausgeben können, hätte zumindest das, was nicht habe ausgegeben werden kön-nen, zurückgezahlt werden müssen, und zwar - so seien die Bestimmungen gewesen - auf ein Konto der Landeshauptkasse. Es hätte nicht verbleiben dürfen auf dem Konto von pro agro e. V. bei der Deutschen Bank. Das heiße also, die Regelung sei nicht eingehalten worden, dass die Mittel alsbald verwendet werden müssten. Alsbald bedeute: innerhalb von zwei Monaten. Und damit habe das Land einen Zinserstat-tungsanspruch gegenüber pro agro e. V. Das andere seien mögliche Rückerstattungen von Zinserlösen, die pro agro e. V. hät-te, weil es dieses Geld auf ein eigenes Konto angelegt hätte. Aber da habe gerade Herr Krassa (MLUL) erzählt - der Landesrechnungshof habe das ja nicht nachvollzie-hen können -, dass es offenbar zu dem Zeitpunkt 2005 auf dem Konto der Deutschen Bank dafür keine Zinsen gegeben hätte. Nicht geklärt sei damit aus Sicht des Lan-desrechnungshofes, warum man denn mit der Rückzahlung erst 2011 begonnen hät-te, obwohl es klare Bestimmungen im Zuwendungsbescheid gebe, dass die Rück-zahlung dieses Vorschusses entweder zum Jahresende oder jedenfalls immer sozu-sagen zum Ende des Bewilligungszeitraumes habe erfolgen sollen. Dass die erste Rate erst sechs Jahre nach Bewilligung zurückgezahlt worden sei - die erste Rate -, sei ungewöhnlich aus Sicht des Landesrechnungshofes. Die Abgeordneten würden sehen, wie lange es gedauert habe, bis dann letztendlich dieser Vorschuss, der in der Tat möglicherweise als zinsloses Darlehen gewertet werden könne, beglichen

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worden sei. „Zinsloses Darlehen“ sei jetzt die Sprachregelung des Ministeriums. Da-mit könne der Landesrechnungshof leben. Es habe einmal rückzahlbarer Zuschuss geheißen. Aber zinsloses Darlehen sage schon, dass pro agro e. V. hier offenbar günstigere Bedingungen bekommen habe vom Ministerium, als wenn es sich diesen Vorschuss als Kredit bei einer Bank geholt hätte zur Finanzierung seiner Projekte und um liquide zu sein. Damit habe das Land pro agro e. V. eine Begünstigung ge-währt, die andere nicht erhalten haben. Zumindest sei das ein Kriterium für eine Bei-hilfe. Insoweit habe der Landesrechnungshof gemeint, diese Zinsbegünstigung wäre sozusagen auch eine Beihilfe. Er habe das Ministerium gebeten zu prüfen, ob hier eine Beihilfe vorliege. Herr Krassa (MLUL) sage, das sei nicht der Fall. Der Landes-rechnungshof bleibe bei seiner Auffassung. Nochmal zur Frage der satzungsgemäßen Aufgaben: Hier gehe durcheinander die institutionelle Förderung und die Projektförderung. Auch hier meine der Landesrech-nungshof, dass der Zuwendungszweck jedenfalls nicht so weit klar bestimmt sei, dass man hier konkret sagen könne, welche Aktivitäten mit dieser Zuwendung für die Erfüllung der satzungsgemäßen Aufgaben finanziert worden seien. Der Landesrech-nungshof finde das insgesamt jedenfalls nicht bestimmt genug. Tatsächlich seien dann auch Personalkosten und Verwaltungskosten vom Land gefördert worden, die pro agro e. V. durch Teilwirtschaftspläne nachgewiesen habe. Wenn man sich diese Förderung insgesamt angucke, spreche alles für eine institutionelle Förderung. Die sei aber unter der Flagge und unter dem Label Projektförderung gelaufen. Minister Vogelsänger (MLUL) sage: Der Grund sei, weil das Finanzministerium da immer ein bisschen Probleme mache. In der Tat, weil nämlich eine institutionelle Förderung für den Zuwendungsgeber mit viel größeren Risiken verbunden sei. Denn er könne nicht in dem Umfang kontrollieren, ob tatsächlich seine Zwecke, an deren Erfüllung er ein Interesse habe, erfüllt worden seien. Er finanziere im Grunde genommen nur Perso-nalkosten und Verwaltungskosten des Zuwendungsempfängers. Aus Sicht des Landesrechnungshofes hätte man das als institutionelle Förderung auf die Beine stellen müssen und nicht als Projektförderung. Da sei es im Grunde ge-nommen eigentlich völlig danebengegangen. Wenn eine institutionelle Förderung durchgeführt werde, bleibe immer noch die Frage im Raum, ob diese Begünstigung, die pro agro e. V. ja erhalten habe - das habe mit der EU-Förderung überhaupt gar nichts zu tun, es seien reine Landesmittel -, eine Beihilfe wäre oder nicht. Laut Minis-ter Vogelsänger (MLUL) sei es keine Beihilfe. Zwischenzeitlich haben die Stellung-nahmen des Ministeriums zu der Prüfungsmitteilung schon etwas verbindlicher ge-klungen. Es habe sich dem Standpunkt des Landesrechnungshofes genähert. Minister Vogelsänger (MLUL) sage jetzt, es sei keine Beihilfe, weil es dafür ja keinen Markt gebe. Der Landesrechnungshof habe geschaut, ob es tatsächlich dafür einen Markt gebe, aber es habe sich offenbar nur ein Anbieter gemeldet. Wie viele Anbieter sich in einem Vergabeverfahren meldeten, sei völlig unerheblich für die Frage, ob es sich um eine Beihilfe handele oder nicht. Es genüge, dass diese Leistung, die pro

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agro e. V. im Rahmen seiner satzungsgemäßen Aufgaben erbringe, von anderen Bie-tern potentiell hätte erbracht werden können. Das sei der Fall. Pro agro e. V. habe außerdem eine Begünstigung erhalten. Diese sei geeignet, um diesen Markt zu be-einträchtigen, nämlich andere Anbieter schlechter zu stellen als pro agro e. V. Das seien also alles ganz plausible oder zu prüfende Kriterien für eine Beihilfe. Der Lan-desrechnungshof meine, es gebe nach wie vor eine reale Gefahr, dass es sich hier um eine unerlaubte Beihilfe handele, weil diese Beihilfe nicht notifiziert worden sei. Die Prüfung der satzungsgemäßen Aufgaben sei nach wie vor eine Beihilfe. Es be-stehe die reale Gefahr, dass, weil diese Beihilfe nicht notifiziert worden sei, die Euro-päische Kommission das als unerlaubte Beihilfe betrachte und damit ein Vertragsver-letzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland anstrebe. Der Worst Case wäre, wenn die Kommission zu dem Ergebnis komme, es handele sich um eine uner-laubte Beihilfe, dass sämtliche Begünstigungen, die pro agro e. V. erhalten habe, nämlich sämtliche Zuwendungen seit 2009 für satzungsgemäße Aufgaben, zurückge-fordert werden müssten. Es gebe hier keinen Vertrauenstatbestand. Die Zinsbegünstigungen könnten für dieses zinslose Darlehen eine Beihilfe darstel-len. Der Landesrechnungshof könne dem Ministerium nur empfehlen, nochmal zu prüfen, ob tatsächlich eine Beihilfe vorliege. Der Hinweis von Abgeordneten Vogel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), vielleicht sich doch mal mit der Kommission zusam-menzusetzen und zu prüfen und sich da vielleicht auch beraten zu lassen, welche Maßstäbe die Kommission bei ihrer Prüfung anlege, halte sie für sinnvoll. Abgeordneter Dr. van Raemdonck (AfD) fragt, welches Datum der schriftliche Zu-wendungsbescheid habe: 17. Mai 2005 oder 19. Mai 2005. Er habe 17. Mai 2005 verstanden, und der Antrag sei erst am 19. Mai 2005 gekommen. Da müsse jemand in die Zukunft geblickt haben. Abgeordneter Holzschuher (SPD) merkt an, dass es in anderen Ausschüssen üblich sei, dass man der Reihe nach irgendwann einmal das Wort erhalte. Dann wäre er jetzt allmählich dran. Der Vorsitzende Dr. Rainer van Raemdonck (AfD) erwidert, er habe jetzt ein biss-chen die Themen abarbeiten und die Fragen beantworten lassen, damit dies im Zu-sammenhang sei. Er gibt das Wort an Abgeordneten Holzschuher (SPD). Abgeordneter Holzschuher (SPD) stellt fest, dass es sehr gut sei, dass der Aus-schuss die Unterlagen umfassend auf dem Tisch habe, sodass die Abgeordneten wüssten, worüber sie redeten. Das Thema sei in der letzten Woche am Donnerstag im Ausschuss für Haushalt und Finanzen ad hoc beraten worden. Herr Abgeordneter Petke (CDU) und Herr Abgeordneter Bretz (CDU) würden sich - Herr Abgeordneter Vogel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) sei auch da gewesen, einige seiner Kollegen auch - daran erinnern, dass sie dort Informationen aus zweiter Hand gehabt haben

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und deswegen eben nicht gewusst hätten, worauf es angekommen sei. Schon da habe es Diskussionen über die Fragen gegeben, wann was auf welcher Grundlage ausgezahlt worden sei, wie das mit der Beihilfe sei, die möglichen Auswirkungen auf das EU-Recht und wie es mit institutioneller Förderung oder Projektförderung sei. Das sei aber ohne Unterlagen für den Ausschuss für Haushalt und Finanzen nicht hinreichend untersetzbar gewesen. Deswegen sei die Diskussion im Ausschuss für Haushalt und Finanzen auch teilweise an der Sache vorbei gewesen. Heute könnten die Abgeordneten über konkrete Dinge reden. Das tun diese jetzt auch. Seit etwa einer Stunde habe auch er versucht, sich hier einzubringen. Er wolle zwei Aspekte in den Vordergrund bringen. Das Erste sei die Frage, wann was auf welcher Grundlage ausgezahlt worden sei, als es um die 250 000 Euro ge-gangen sei. Im Finanzausschuss sei kurzfristig der Eindruck entstanden, da wäre Geld ohne einen konkreten Antrag, ohne Rechtsgrundlage ausgezahlt worden. Das wäre in der Tat ein sehr schwerwiegender Vorwurf gewesen. Er habe das Gesicht von Abgeordneten Bretz (CDU) im Ausschuss für Haushalt und Finanzen noch gut in Erinnerung. Da sei fast schon die Strafanzeige formuliert worden. Das sei heute widerlegt. Er wolle das nochmal betonen. Der Vorsitzende habe gera-de eben nochmal dieses Datum erwähnt. Minister Vogelsänger (MLUL) habe aus-drücklich gesagt, es gebe einen Bescheid vom 26. Mai 2005. Und das sei allein das relevante Datum. Es komme nicht darauf an, wann dieser Bescheid beim Zuwen-dungsempfänger eingehe, weil sie hier in der Sitzung nicht über Rechtsmittelfristen redeten. Das sei völlig irrelevant in dem Zusammenhang. Es komme auch nicht da-rauf an, welches Datum der Bescheid trage. Rechtlich relevant sei der Tag, an dem ein Bescheid rechtsverbindlich unterzeichnet werde von einem dafür berufenen Mit-arbeiter des Ministeriums mit dem Ziel, das Ganze an den Zuwendungsempfänger abzusenden. Dieser, so habe es unwidersprochen Minister Vogelsänger (MLUL) ausdrücklich erklärt, sei der 26. Mai 2005. Es gebe einen Antrag, der einige Tage in der Vergangenheit vorher im Ministerium eingegangen sei. Auf dieser Grundlage ha-be der Bescheid unterzeichnet und abgesandt werden dürfen - da habe er überhaupt keine Zweifel -, sodass diese extremen Vorwürfe, die mal kurz im Raum gewesen seien, haushaltsrechtlich jedenfalls vom Tisch seien. Das müsse man konstatieren. Dass bereits im Vorfeld ein Bescheid in der Behörde erstellt werde im Hinblick da-rauf, dass so ein Antrag eingehen werde, finde er in der konkreten Situation absolut plausibel. Das sei dargestellt worden, auch im Schreiben. Dass es natürlich Kontakte zwischen dem Ministerium und pro agro e. V. gegeben habe, würde die Abgeordne-ten auch überraschen, wenn das nicht der Fall gewesen sei, gerade im Hinblick auf diese Probleme mit der Umstellung des Systems auf das Erstattungsprinzip.

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Deswegen nochmal - und da würde er sich freuen, wenn auch der Landesrech-nungshof das sage -: Das entscheidende Datum sei der 26. Mai 2005, jedenfalls nach dem, was unwidersprochen Minister Vogelsänger (MLUL) dem Ausschuss ge-sagt habe. Dann sei der Vorwurf, es wäre hier sozusagen ohne Grundlage - das sei schon Haushaltsuntreue fast - ausgezahlt worden, jedenfalls vom Tisch. Ob das dann rechtliche Probleme gebe: Aus seiner Sicht sei plausibel erklärt, warum man in der konkreten Situation so habe handeln müssen, im Interesse des Landes und vom Haushaltsrecht gedeckt. Für ihn sei das überzeugend, sodass er jedenfalls keine grundlegenden Zweifel habe, dass das, so wie es gemacht worden sei, möglich ge-wesen sei. Ein weiterer Aspekt, der hier sehr im Vordergrund stehe, sei die Frage, ob das eine unzulässige Beihilfe sei. Da gebe er zu, dass man über alles diskutieren und nach-denken könne, ob es da einen Makel oder da keinen Makel gebe. Er frage sich nur, was jetzt geschehe, wenn der Ausschuss den vom Landesrechnungshof vorgelegten Weg empfehle. Dann würde das Ministerium die Meinung, die er auch teile, vertreten gegenüber Brüssel: Es sei der Auffassung, hier sei kein Verstoß gegen das Beihilfe-recht erfolgt. Aber es gebe eine wesentliche Meinung vom Landesrechnungshof. Die Opposition sei auch der Meinung, es könnte anders sein. Die Kommission solle das prüfen. Dann werde man in Brüssel erstmal stutzen und sagen, das kenne man nicht, dass, wenn ein Vorgang vollständig abgewickelt sei, sich ein Land melde und sage, möglicherweise habe es hier ganz erheblichen Schaden verursacht und sei auch gern bereit, vorsorglich den Schaden zu erstatten gegenüber Brüssel. Dann freue sich die Europäische Kommission. Das mache man anderswo nicht. Man wecke dadurch aber nicht nur schlafende Hunde. Da könnte man noch sagen: Deutschland sei ein Rechtsstaat und sei daran gebunden, und auch EU-Recht sei zwingendes Recht. Wenn Brandenburg dagegen verstoße, dann müsse es die Konsequenzen tragen. Man löse seines Erachtens etwas aus, was überhaupt nicht sinnvoll sei. Das könne nicht im Sinne des Landes sein. Wenn ein Markt an dieser Stelle tatsächlich existieren würde, dann hätten sie über die zehn Jahre, über die sie hier allein bei den Problemen redeten, doch längst Inte-ressenten gehabt, die sich gemeldet hätten, die gesagt hätten, sie würden in diesem Bereich sehr gerne aktiv werden, was pro agro e. V. auch für das Land mache. Sie seien doch dafür befähigt. Es gehe doch gar nicht um die eine Ausschreibung nur - da gebe er dem Landesrechnungshof auch noch recht, das alleine könne höchstens ein Indiz sein -, sondern um die faktische Tatsache, dass über zehn Jahre oder mehr - solange pro agro e. V. im Grunde existiere - niemand aus privater Sicht gesagt hät-te, sie wollten diese Leistungen erbringen. Jederzeit hätte man sich im Übrigen auch als angeblich benachteiligtes Unternehmen genau darauf berufen können, dass das beihilferechtlich ein Verstoß gegen EU-Recht sei, dass pro agro e. V. bevorzugt wer-de. Nichts sei passiert über die ganze Zeit hinweg. Das halte er schon nicht nur für ein sehr hinreichendes Indiz, sondern für ein überzeugendes Fakt, dass hier kein Markt - jedenfalls nicht bei dem Angebot, dass pro agro e. V. für das Land tue - exis-

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tiere. Deswegen halte er es auch für einigermaßen eigenartig, wenn man jetzt vom Ministerium, von der Landesregierung, erwarte, sich bei Brüssel zu melden und zu sagen, dass da nichts sei, aber sie sollten schauen, ob sie doch noch anderer Mei-nung seien. Er denke, da könne man sich guten Gewissens darauf verlassen, dass es in dem Fall kein Vertragsverletzungsverfahren gebe. Der Vorsitzende Dr. Rainer van Raemdonck (AfD) informiert, dass als nächstes Abgeordneter Petke (CDU), Abgeordneter Bretz (CDU) und dann der Präsident des Landesrechnungshofes Brandenburg, Herr Weiser, auf der Redeliste stünden. Er frage dennoch Minister Vogelsänger (MLUL), ob er sich nochmal zu Wort melden möchte auf den Beitrag von der Vizepräsidentin des Landesrechnungshofes, Frau Dr. Reinhardt. Er stellt fest, dass dies nicht der Fall sei. Abgeordneter Petke (CDU) wendet sich an Abgeordneten Holzschuher (SPD): Bran-denburg sei Mitglied der Europäischen Union. Das wolle er einfach mal feststellen, denn nach dessen letzten Ausführungen könnte man den Eindruck haben, das Land sei ein Beitrittskandidat oder so etwas. Chronologie bedeute, dass man den Ablauf von Ereignissen, die im unmittelbaren Zusammenhang miteinander stünden, aufreihe. Was Minister Vogelsänger (MLUL) hier mache, sei Nebel. Das beginne mit der ersten Zeile: 13. Mai 2005 - pro agro e. V. reiche E-Mail-Unterlagen zur Prüfung ein. Seinem Ministerium sei wichtig gewe-sen, dass das Wort Prüfung da oben stehe, damit die Abgeordneten denken würden, sie würden da irgendetwas prüfen, was pro agro e. V. betreffe, am 13. Mai 2005. Sie wüssten nicht, was das für eine E-Mail sei. Sie wüssten nicht, was da für Unterlagen eingereicht worden seien. Eins wüssten die Abgeordneten offenbar: Ein Antrag, so wie es das Gesetz vorsehe, auf 250 000 Euro, das sei es wohl nicht gewesen. Nun könnten die Abgeordneten das alles gar nicht nachvollziehen, weil sie das gar nicht vorliegen haben. Da gebe es jetzt diese Seite und die andere Seite. Die andere Seite, das Ministerium, habe ein großes Eigeninteresse, logischerweise das alles als clever darzustellen. Aber er könne sich nicht vorstellen, was das eigentlich sei, der 13. Mai 2005. Der Landesrechnungshof sage, er kenne diese E-Mail gar nicht. Also hier spreche einiges dafür, dass das nichts weiter sei als Nebel. Er möchte auch weitergehen. Der 26. Mai 2005 scheine der ominöse Tag zu sein. In dem Schreiben des Ministeriums vom 18. Februar 2015 an den Landesrechnungs-hof, da werde dann auf Seite 5 im vierten Absatz dieses ganze Prozedere erläutert. Er zitiere: „Zwischenzeitlich wurde im Ministerium das Verfahren zur Vorfinanzierung vorbereitet. Da der mit dem 17.05.2005 datierte Zuwendungsbescheid bei der pro agro erst am 27.05. eingegangen ist […].“ usw. Den 26. Mai 2005, der Herrn Krassa (MLUL) und Minister Vogelsänger (MLUL) aus nachvollziehbaren Gründen so extrem wichtig sei, gebe es am 28. Februar 2015 in der Stellungnahme des Ministeriums an den Landesrechnungshof nicht. Der sei erst eingeführt worden, als der neue Regie-

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rungssprecher des Ministerpräsidenten, der zu der Zeit - glaube er - an der Spitze dieses Hauses gewesen sei, in dieses Vorgangsbearbeitungssystem geschaut und ihn entdeckt habe. Dem Ministerium sei er vorher, als dieses die sechs oder sieben Seiten an den Landesrechnungshof geschrieben habe, nicht aufgefallen. Der Begriff „Behördenfehler“: Man könnte denken, in der obersten Landesbehörde, dem Ministerium, Vorbild für den nachgeordneten Bereich, da werde sauber gearbei-tet. Er wolle gar nicht die Namen Zimmermann und Hildebrandt und Haushalt - was es alles in der Vergangenheit im letzten Jahrtausend gegeben habe - zitieren. Das sei vorbei. An Frau Abgeordnete Geywitz (SPD) gewandt sagt er, dass sie aus den ganzen Entscheidungen gelernt haben. Behördenfehler sei ein unbestimmter Rechtsbegriff. Den Begriff gebe es gar nicht in der Verwaltung. Den Begriff gebe es in der Presse, um irgendetwas zu beschreiben, was nicht richtig rund gelaufen sei. Hier komme ein Ministerium und präsentiere den Abgeordneten im Haushaltskon-trollausschuss in einer Chronologie den Begriff Behördenfehler. Er fragt, wer den denn gemacht habe: die Behörde, der Bearbeiter, das System? Jetzt hätte er gern einmal gewusst, wenn es das Computersystem sei, dieses VIS, was diesen Fehler gemacht habe, was seit dem 26. Mai 2005 - oder wann auch immer der 26. Mai 2005 aufgefallen sei - für Maßnahmen ergriffen worden seien, um dieses System, was im Nachgang, wie sie gehört haben, nicht veränderbar sei, zu reparieren. Er fragt, ob da noch an anderer Stelle Fehler passiert seien, ob da ein Virus enthalten sei oder ob ein Hacker-Angriff von außen stattgefunden habe. Irgendetwas werde hier einfach so behauptet, werde so dargestellt im Haushaltskontrollausschuss. Man könnte auch sagen, die Abgeordneten würden hier nicht besonders ernst genommen. Dann generell zu der Frage, was Chronologie eigentlich sei: Ob es das sei, was pas-siert sei oder ob das das sei, was die Abgeordneten glauben sollten, das passiert sei. Es werde in den Schreiben von vielerlei Kontakten gesprochen: Telefonate, Mee-tings, Essen gehen, Parteiveranstaltungen. Das tauche alles nicht auf. Es tauche das auf, was die Abgeordneten glauben sollten, dass es so stattgefunden habe, und an-deres tauche nicht auf. Die Verwaltung in Brandenburg sei nun nicht dafür bekannt, dass sie an jeder Stelle mit Überschall arbeite. Aber hier würden binnen weniger Ta-ge, man könnte sogar sagen binnen weniger Stunden, 250 000 Euro zur Verfügung gestellt. Nur als es um die Rückzahlung gehe, dann hätte man es nicht mehr ganz so eilig. Das sei doch alles sehr auffällig. Zu dem zweiten Komplex, zu der Beihilfe: Er fragt Minister Vogelsänger (MLUL), wenn das alles so toll sei, wie das gemacht worden sei, warum dieser in den eigenen Schreiben an den Landesrechnungshof dann schon mehr einräume und warum die-ser eine Ausschreibung durchgeführt habe, wenn das alles so klar sei, dass es kein Markt sei. Wenn seine Rechtsposition in der Vergangenheit so über jeden Zweifel erhaben sei, dann müsse Minister Vogelsänger (MLUL) jetzt nicht ausschreiben. Da gebe Abgeordneter Petke (CDU) der Vizepräsidentin des Landesrechnungshofes, Frau Dr. Reinhardt, recht. Dass sich nur einer beworben habe, das heiße nun über-

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haupt nichts. Es gebe Dinge, da gebe es einen Markt, und da bewerbe sich gar nie-mand. Trotzdem gebe es einen Markt. Dieser Rückschluss sei vielleicht etwas für irgendeine Fernsehgeschichte, wo man das mal schnell dahin sagen könne. Aber das sei doch kein erlaubter Rückschluss mit dem Haushaltskontrollausschuss des Landtages Brandenburg. Ob sich zehn oder niemand bewerbe, zeige noch lange nicht - jedenfalls nicht in dem Sinne der rechtlichen Vorschriften -, ob es einen Markt gebe oder nicht. Man habe eine ernste Situation. Denn sollte sich herausstellen, dass das nach EU-Recht rechtswidrig gewesen sei, habe man überhaupt keine Heilungsmöglichkeiten. Und keine Heilung bedeute: Rückzahlung. Eine Rückzahlung ziehe möglicherweise für den Verein oder den Landeshaushalt Konsequenzen nach sich. Dann stehe na-türlich noch die Frage - es liefen im Land, glaube er, einige Vertragsverletzungsver-fahren -, wo denn das noch so laissez faire gemacht worden sei. Eins wolle er noch erwähnen, wenn man hier einführe, warum sich denn niemand Drittes, Unabhängiges an das liebe Ministerium gewandt und gesagt habe, dass die-ser auch einmal eine Messe durchführen möchte mit Landesmitteln, dieser möchte auch einmal eine Präsentation machen und sich die vom Land und von der EU be-zahlen lassen. Abgeordneter Petke (CDU) fragt, ob man das machen würde, wenn man wisse, dass da einer im Vorstand sei, bei dem Verein, der gleichzeitig an der Spitze des Ministeriums sei. Er fragt, wie denn dann die Erfolgsaussichten seien und ob denn das überhaupt Erfolg habe und ob man das dann so mache. Gerade in die-sem landwirtschaftlichen Bereich habe man doch seine Zweifel daran, ob sich das Porto für diese Bewerbung überhaupt lohne, wenn man von außen schon sehen könne, ganz offiziell sehen könne, welche engen Verbindungen es zwischen der Spitze des Ministeriums und der Spitze von pro agro e. V. gebe. Er habe eine Bitte. Die Koalitionsfraktionen haben schon im Haushalts- und Finanz-ausschuss versucht, das Thema vom Tisch zu nehmen. Oder er sage es mal freund-licher: sich sehr zurückhaltend an der Aufklärung des Sachverhalts beteiligt. Er sehe auch, was noch passieren könne. Aber dieses Risiko könne doch nicht dazu führen, dass man jetzt einfach die Bücher zumache. Man brauche doch einen weiteren Fort-gang. Das, was das Ministerium heute dargestellt habe, mit diesem dünnen Ding da an der Wand, das sei doch nicht ausreichend. Das sei doch nicht das Ende der Dis-kussion. Die Abgeordneten wüssten doch jetzt im Prinzip nicht mehr als vorher. Sie wüssten nur, dass man so mit diesen Beträgen nicht umgehen könne. Hier gehe es auch um die Frage, inwieweit sie dem Landesrechnungshof beistünden bei einer Prüfung, die nun auf dem Tisch liege. Deswegen werde das mit der heutigen Sitzung nicht zum letzten Mal gewesen sein, dass die Abgeordneten das Thema behandel-ten. Abgeordneter Bretz (CDU) führt aus, dass Abgeordneter Holzschuher (SPD) gesagt habe, dieser hätte im Ausschuss für Haushalt und Finanzen so kurzzeitig das Auf-flammen von Zweifeln gehabt, nachdem, was die CDU-Fraktion an Kritik dort geübt

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habe und was dort an Informationen auf dem Tisch gelegen haben. Abgeordneter Holzschuher (SPD) befinde sich jetzt nach eigener Aussage in dem Stadium, wo die-se Zweifel zurückgewichen seien. Er lese ihm folgende Sätze vor: „Diese Prüfung offenbarte auf allen Verwaltungsebenen schwerwiegende Schwächen bei der rechtli-chen und tatsächlichen Gestaltung der Verwaltungsprozesse. Der verwaltungs-, ins-besondere zuwendungsrechtlich fehlerhafte und sorglose Umgang mit den Förder-bestimmungen des ELER wecken beim Landesrechnungshof grundlegende Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Verwaltungshandelns. Sorge bereitet dem Landesrech-nungshof, dass die Verantwortlichen das Risiko von Finanzkorrekturen negierten und auch wirtschaftliche Risiken des Zuwendungsempfängers billigend in Kauf genom-men haben. Gravierender noch sieht der Landesrechnungshof die Fehler der Verwal-tung beim Umgang mit Landesmitteln. Die gewährten Projektförderungen zur […] verstießen derart umfangreich und systematisch gegen das Zuwendungsrecht […]“ usw. Das stehe in dem Bericht, der heute zur Beratung angestanden habe. Er fragt Abge-ordneten Holzschuher (SPD), wie viel Worte dieser denn noch benötige, dass sich dieser ein wenig mehr das kritische Element und das Aufklärungsbedürfnis zu eigen mache und daran einen Beitrag leiste, diesen Ausschuss und seine Vertreter auch mit der gebotenen Ernsthaftigkeit zu versehen. Der Vorsitzende Dr. Rainer van Raemdonck (AfD) fragt, ob Abgeordneter Holz-schuher (SPD) etwas entgegen möchte und stellt fest, dass dies nicht der Fall sei. Er gibt das Wort an den Präsidenten des Landesrechnungshofes Brandenburg, Herrn Weiser. Der Präsident des Landesrechnungshofes Brandenburg, Herr Weiser, geht noch einmal auf die Argumentation des Abgeordneten Holzschuher (SPD) ein. Der Lan-desrechnungshof habe in den Akten einen Beleg, dass der fragliche Zuwendungsbe-scheid vom 17. Mai 2005 datiere. Er glaube, das sei unstreitig. Der Landesrech-nungshof habe dargestellt, der Bescheid sei erst am 26. Mai 2005 unterzeichnet worden. Man habe auch einen Eingangsstempel bei pro agro e. V. vom 27. Mai 2005. Natürlich sei es möglich, dass es ein Szenario gebe, dass es im weiteren Verlauf noch Prüfungen im Ministerium gegeben habe und der Bescheid dann erst am 26. Mai 2005 losgeschickt worden sei. Was allerdings dann verwundert, sei, dass das Ministerium das in keiner Stellungnahme dem Landesrechnungshof gegenüber zwischenzeitlich so vorgetragen habe. Der Landesrechnungshof hätte das dann auch in den Prüfbericht aufgenommen. In dessen Prüfungsmitteilung stehe unbestritten drin, dass der Bescheid ergangen sei, bevor der Antrag gestellt worden sei. Er mei-ne, so einem gravierenden Vorwurf, dem widerspreche man dann schon im Rahmen des Prüfungsverfahrens. Deswegen sei das etwas verwunderlich.

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Die Argumentation des Ministeriums zur Beihilfe: Der Landesrechnungshof kritisiere nicht unbedingt, dass man unterschiedlicher Auffassung sein könne, ob eine Beihilfe vorliege. Was dieser kritisiere, sei, dass das Ministerium überhaupt nicht geprüft ha-be, ob es eine Beihilfe sei. Der Landesrechnungshof meine, das müsse der Fall sein. Abgeordneter Bretz (CDU) habe gerade von den doch etwas schärferen Formulie-rungen in den Schlussbemerkungen des Landesrechnungshofes vorgetragen. Der Landesrechnungshof vermisse da eben den rechtlichen Sachverstand im Ministerium zu der damaligen Zeit. Dieser meine, das Ministerium habe die Verpflichtung zu prü-fen, ob es eine rechtliche Beihilfe sei. Da könne man zu unterschiedlichen Auffas-sungen gelangen. Sei man felsenfest der Auffassung, es sei keine, dann sei richtig, dann müsse man vielleicht die Europäische Kommission nicht behelligen. Wenn man aber Zweifel habe, ob es eine sein könne - und das sei auch dargelegt worden, dass das Ministerium im weiteren Verlauf selbst davon ausgegangen sei, dass es mög-licherweise eine Beihilfe sei -, dann gebiete es eigentlich, dass das Land das auch bei der EU-Kommission notifiziere. Gerade sei es auch angesprochen worden. Das Ministerium setze damit natürlich den Zuwendungsempfänger einem bestimmten Ri-siko aus, nämlich dass dieser die Beihilfen zurückzahlen müsse. Von daher denke er schon: Der Vorwurf sei nicht, dass es rechtliche Zweifel geben könne, Das Ministeri-um habe es versäumt, überhaupt zu prüfen, ob es eine Beihilfe nach EU-Recht sei. Frau Abgeordnete Geywitz (SPD) erklärt, dass sich die Abgeordneten heute nicht zum letzten Mal mit dieser Förderung beschäftigen würden, weil das, was sie jetzt machten, eigentlich die Verletzung des normalen Verfahrens im Ausschuss für Haus-haltskontrolle sei. Es sei eine Prüfung, die im Rahmen des Jahresberichtes auftau-chen werde, und wenn nicht, dann würden die Abgeordneten sozusagen bei sich normalerweise immer den Berichterstatter festlegen. Dann werde einer von der Op-position und einer von der Regierung sich zusammen über diesen Bericht beugen und gucken, was diese an Empfehlungen geben könnten für die Zukunft im Umgang mit dem Verfahren, weil das, was sie jetzt nicht als das größte aller Probleme auf der Welt finde, sei die Frage, ob es jetzt am 1. April oder am 7. April gewesen sei. Die überdurchschnittliche Geschwindigkeit der Landesregierung könne man sicherlich auch damit erklären, dass pro agro e. V. für das Landwirtschaftsministerium kein exo-tischer Schmetterling gewesen sei, den man erstmal von allen Seiten betrachten müsse, um festzustellen, was es denn sei. Sondern das eigentliche Kernproblem - und sie glaube, das werde die Abgeordneten in ganz vielen Bereichen der Förderung durch das Land beschäftigen, und das müss-ten sie auch als Haushaltskontrollausschuss mit dem Landesrechnungshof diskutie-ren - sei doch die Grundfrage, wie sie diesen strengeren beihilferechtlichen Begriff der Europäischen Union kombinieren könne mit dem, was man so an Landesförde-rung aus guter Tradition und Praxis vornehme. Man sehe das jetzt bei der Frage Mu-sikschulgesetz. Da sei es für die Abgeordneten ein normaler Vorgang. Sie haben ei-ne Summe X Landesgeld und gäben das den Musikschulen. Dann gebe es kreisliche Musikschulen, es gebe private Musikschulen. Man könnte sagen: Ob pro agro e. V.

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noch eine Konkurrenz auf dem Markt habe, wisse man nicht, bei Musikschulen gehe man hundertprozentig davon aus. Die Frage sei, wie man das hinkriege, eine ganz normale Landesförderung, die im Interesse des Landes liege, für den Landesfeuer-wehrverband, die Landfrauen, die Naturfreunde - für wen auch immer - beihilferecht-lich abzugrenzen von dem, was im Landesinteresse an Verbändeförderung erlaubt sei und was nicht. Man komme in dem Moment zu dem Problem: Sie machten natür-lich alle Sachen, die im Landesinteresse seien, die seien projektgefördert. Aber es sei keine Projektförderung in dem Sinne, dass Frau Abgeordnete Geywitz (SPD) sa-gen könne, die Musikschule mache jetzt fünfmal Kurs B und siebenmal Kurs A und kriege dann dafür diese Summe Geld. Man habe eine abstrakte Form der Projektför-derung, die so abstrakt sei, dass sie schon von außen aussehe, als wäre es eine in-stitutionelle Förderung. Dieses grundlegende Förderproblem werde man jetzt nicht nur bei pro agro e. V. haben, sondern in vielen anderen Bereichen. Sie empfehle, dass der Landesrechnungshof und dieser Ausschuss sich einfach mal über dieses grundlegende Förderproblem verständigten, weil die Gefahr in der Tat so durchaus gegeben sei, und zwar nicht nur bei pro agro e. V., sondern in vielen anderen Berei-chen auch, dass sie das als Förderung verstünden und die EU das als Beihilfe be-greife. Die EU trete eigentlich als große Kartellbehörde auf, die überwache, dass ihre Mittel nicht eingesetzt würden im Bereich der Wettbewerbsverzerrung. Ansonsten finde sie die Kritik, dass es eine Ausschreibung gegeben habe vonseiten des Land-wirtschaftsministeriums, nicht ganz fair, weil der Minister schon versucht habe darzu-stellen, dass das Ministerium große Teile des Landesrechnungshofberichtes nach-vollziehen könne, die Förderpraxis geändert habe und auch aufgrund der Empfeh-lungen des Landesrechnungshofes eine Ausschreibung vorgenommen habe. Minister Vogelsänger (MLUL) sagt zu, dass das Ministerium den VIS-Geschäftsgang zur Verfügung stellen werde. Da stehe: Schlusszeichnung 26. Mai. Abgeordneter Bretz (CDU) fragt, ob Minister Vogelsänger (MLUL) dem Ausschuss für Haushaltskontrolle und vorsorglich gleich auch dem Ausschuss für Haushalt und Finanzen, weil sie sich verabredet haben, das Thema auch dort nochmal zu bespre-chen, diese E-Mail vom 13. Mai 2005 zur Verfügung stellen werde, damit sich die Ab-geordneten einen Eindruck davon machen könnten, was denn der Gegenstand und der Inhalt dieser E-Mail vom 13. Mai 2005 gewesen sei. Die weiteren Fragen seien, welchen weiteren Weg der Aufklärung es jetzt noch ge-ben werde, wie die weiteren Etappenschritte sein würden, welche Schlussfolgerun-gen das Ministerium weiterhin daraus ziehen werde und was jetzt die nächsten Schritte sein würden. Minister Vogelsänger (MLUL) erklärt, dass die Dinge zur Verfügung gestellt würden: der VIS-Geschäftsgang und selbstverständlich auch die E-Mail. Die weiteren Dinge habe er schon dargestellt. Bezüglich der Ergebnisse des EU-weiten Ausschreibungs-verfahrens werde selbstverständlich der Ausschuss und der Landesrechnungshof

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informiert, weiterhin auch die mit dem Ministerium der Finanzen abgestimmten För-dergrundsätze. Dann werde das einfließen in den entsprechenden Jahresbericht 2015. Die Dinge, die jetzt hier bezüglich des zeitlichen Ablaufes angesprochen wor-den seien, seien so, da eben auch die Rückzahlung vor Prüfung des Landesrech-nungshofes erfolgt sei. Das wolle er auch noch einmal festhalten, trotz der grundsätz-lichen Kritik an dieser Rückzahlung und an diesem Rückzahlzeitraum. Die Vizepräsidentin des Landesrechnungshofes, Frau Dr. Reinhardt, führt zum Ver-fahren aus, dass Frau Abgeordnete Geywitz (SPD) es angesprochen habe. Minister Vogelsänger (MLUL) hätte es in seinem Eingangsstatement auch gesagt. Bei dieser Prüfung handele es sich tatsächlich um eine ganz normale Prüfung, so wie der Lan-desrechnungshof diese in großer Zahl in einem Jahr durchführe. Dieser hätte diese Prüfung 2014 nicht für den Jahresbericht angemeldet, weil der Termin der Fertigstel-lung so spät gewesen sei, dass es da nicht mehr habe aufgenommen werden kön-nen. Der Landesrechnungshof habe das als eigenen Jahresberichtsbeitrag 2015 auch nicht vorgesehen, weil die Prüfung abgeschlossen und dieser sich gefragt ha-be, worüber der Ausschuss jetzt noch beschließen solle. Das sei der Grund. Aber da der Landesrechnungshof - und da gebe sie Minister Vogelsänger (MLUL) vollkommen recht - einen sehr konstruktiven Weg beschritten hätte und sie gemein-sam doch Verabredungen getroffen hätten, wie man in Zukunft dieses Förderverfah-ren in besserer Qualität realisieren könne, habe der Landesrechnungshof entschie-den, einen sogenannten Ergebnisbericht in den Jahresbericht 2015 aufzunehmen. Zu diesen habe man aber regelmäßig keine Berichterstatter in dem üblichen Verfah-ren zu den Jahresberichtsbeiträgen. Abgeordneter Vogel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) führt aus, dass aus dem Bericht bzw. aus der Entgegnung von Minister Vogelsänger (MLUL) auch hervorgehe, dass die bisherige Art der Finanzierung zukünftig für diese Maßnahme nicht mehr ange-wandt werde. Da gebe es nochmal eine Gegenäußerung des Landesrechnungshofs, wo es heiße, wenn das Ministerium aktuell institutionell fördere, löse es damit die Probleme usw. nicht. Er bittet Minister Vogelsänger (MLUL) daher darzulegen, ob und wie das Ministerium im laufenden Jahr Mittel an pro agro e. V. ausreiche. Es sei deutlich geworden: Dreh- und Angelpunkt sei in der Tat die Frage Projektförde-rung oder institutionelle Förderung. Das Ministerium habe die Schwierigkeiten darge-stellt, die es insbesondere mit dem Finanzministerium habe - er kenne das aus eige-ner Anschauung aus früheren Jahren -, eine institutionelle Förderung verankert zu bekommen. Ob das jetzt so ausgeräumt sei, dass es eine institutionelle Förderung gebe, dass auch im Einvernehmen mit dem Finanzministerium der entsprechende Titel geschaffen oder verstärkt worden sei. Es sei also zumindest davon auszugehen, dass diese Grundfinanzierung über die Projektförderung weg sei.

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Er erlaube sich jetzt auch eine politische Anmerkung bezogen auf pro agro e. V.: Für die Mitarbeiter selber sei es auch ein Graus, immer abhängig zu sein, mehr oder we-niger in prekären Beschäftigungsverhältnissen zu leben, von Jahr zu Jahr an die Pro-jektförderung und den Verwaltungskostenanteil angeknüpft zu sein. Allen Seiten wür-de es gut zu Gesicht stehen, wenn hier tatsächlich mal ordentliche Arbeitsverhältnis-se auf Basis eines langfristigen Zuwendungsverhältnisses geschaffen würden, das auch als institutionelle Förderung ausgestaltet sei, sodass man nicht immer hier in die Sinus-Kurven oder Cosinus-Kurven der EU-Förderung hineingerate. Er denke, da hätten sie alle ein großes Interesse daran, dass es hier auf eine rechtlich saubere Grundlage gestellt werde und spätestens im Nachtragshaushalt hier auch die ent-sprechenden Voraussetzungen geschaffen würden. Vielleicht sage Frau Staatssekretärin Trochowski (MdF) etwas dazu: Das Ministerium könne nicht einen Titel, der für Projektförderung im Haushalt ausgestaltet sei, dazu heranziehen, eine institutionelle Förderung zu zahlen, sondern das Ministerium benö-tige einen Titel, aus dem es das auch leisten dürfe. Er fragt, wie es jetzt momentan sei, wie es für die Zukunft geplant sei, ob auf eine institutionelle Förderung umgestellt werde - wie es aus dem Schriftverkehr anklinge - oder ob die Abgeordneten dazu nochmal eine etwas ausführlichere Debatte im Haushaltsausschuss benötigten. Frau Staatssekretärin Trochowski (MdF) stimmt Abgeordneten Vogel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zu. Grundsätzlich müsse man das so machen. Es gebe auch Ver-handlungen bzw. Gespräche auf Arbeitsebene. Aber sie habe deswegen mit dem Kopf geschüttelt, weil der richtige Platz nicht der Nachtragshaushalt sein werde, son-dern frühestens die Haushaltsverhandlungen zum Haushalt 2017/2018. Minister Vogelsänger (MLUL) weist darauf hin, dass eine Ausschreibung erfolgt sei. Trotzdem werde es mit dem Bericht des Landesrechnungshofes auch im parlamenta-rischen Bereich noch eine Diskussion geben, die jetzt schon hier in dem Ausschuss bezüglich der Förderung geführt worden sei. Denn es gebe auch noch andere Dinge zu klären, was eben die Frage der institutionellen Förderung entsprechend betreffe. Ausgeschrieben sei, und das sei dann die Grundlage der weiteren Umsetzung. Der Vorsitzende Dr. Rainer van Raemdonck (AfD) kündigt an, dass sie auf der nächsten Sitzung das Thema nochmal auf die Tagesordnung bringen würden. Es seien aus seiner Sicht noch eine ganze Reihe von Fragen völlig ungeklärt. Aus sei-ner Sicht sei ungeklärt, wann wirklich rechtmäßig dieser Bescheid erklärt worden sei und wofür die Gelder überhaupt bestimmt gewesen seien. Die Frage sei überhaupt noch nicht beantwortet worden. Ebenfalls ungeklärt sei, warum die Gelder nicht in-nerhalb von zwei Monaten, sondern erst nach sechs Jahren zurückgezahlt worden seien, und wie es mit der unerlaubten Beihilfe sei. Er werde das wieder auf die nächste Tagesordnung setzen.

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Frau Abgeordnete Geywitz (SPD) merkt an, dass sie immer für Unkonventionelles und Spontanes zu haben sei. Der Ausschuss sei keine Recherchebehörde, sondern das Land habe den Landesrechnungshof, der prüfe und alle diese Fragen stelle, die der Vorsitzende jetzt gerade in den Raum gestellt habe und schreibe dann einen Be-richt. Den Bericht schicke der Landesrechnungshof denjenigen, die geprüft worden seien mit der Bitte, sich dazu zu äußern. Dann machten sie ein bisschen Ping Pong. Anschließend gebe es einen Abschlussbericht. Den Abschlussbericht kriege der Aus-schuss. Dann zögen die Abgeordneten daraus die politischen Beschlüsse. Der Aus-schuss fange jetzt nicht selber an zu prüfen, weil dann der Landesrechnungshof auch ein bisschen beleidigt wäre. Sollte der Vorsitzende noch offene Fragen haben, könne er das vielleicht mit dem Landesrechnungshof klären. Dieser müsse die Fragen beantworten können. Der Ausschuss könne auch das Thema pro agro e. V. nochmal auf der nächsten Tages-ordnung diskutieren. Sie würde aber davor warnen, dass der Ausschuss jetzt selber anfange, als Prüfbehörde zu arbeiten. Der Vorsitzende Dr. Rainer van Raemdonck (AfD) erwidert, dass seine gestellten Fragen Wiederholungen seien. Das habe alles die Vizepräsidentin des Landesrech-nungshofes, Frau Dr. Reinhardt, gesagt. Demzufolge fehlten ihm hier die Antworten. Diese müssten im Ausschuss noch einmal kommen. Es sei nicht sauber rüberge-bracht worden, jedenfalls nicht für ihn. Die Vizepräsidentin des Landesrechnungshofes, Frau Dr. Reinhardt, bittet darum, dass der Vorsitzende die Frage stelle und sage, wo noch ein Klärungsbedarf beste-he. Sie hätte eher das Gefühl aus der Diskussion, dass sich zum Beispiel die Frage, wann der Bescheid unterschrieben worden sei, wann ein Bescheid rausgegangen sei - das haben sie ausführlich erörtert - klar sei. Vielleicht haben sie sich nicht klar aus-gedrückt. Sie hätte das Gefühl, dass sie die meisten Fragen hier sehr abschließend und klar beantwortet haben. Abgeordneter Bretz (CDU) merkt an, er beneide nicht jeden, der hier jede Aus-schusssitzung miterleben müsse. Es wäre gut, wenn der Vorsitzende dem Ausschuss für Haushalt und Finanzen zur nächsten Sitzung zuarbeiten könnte und diesem die wesentlichsten Dinge auch mit auf den Weg geben könne. Der Ausschuss für Haus-halt und Finanzen werden das in der nächsten Sitzung auch nochmal behandeln. Dann wäre eine Zuarbeit des Ausschussvorsitzenden da sicherlich hilfreich. Der Vorsitzende Dr. Rainer van Raemdonck (AfD) weist darauf hin, dass es zu-mindest ein Protokoll geben werde. Aus seiner Sicht seien die Fragen noch nicht be-antwortet worden. Deswegen werde er das auf die nächste Sitzung mit draufsetzen.

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Frau Abgeordnete Tack (DIE LINKE) führt aus, dass sie hier aufmerksam zugehört habe. Sie sei auch nicht Mitglied im Ausschuss für Haushalt und Finanzen. Deshalb fehlten ihr da einige Informationen, was zu der Sitzung stattgefunden habe. Für sie ergebe sich nicht die Notwendigkeit, das Thema pro agro e. V. auf die nächste Aus-schusssitzung zu setzen. Es seien aber - und Minister Vogelsänger (MLUL) sei ein-gangs darauf eingegangen - aus der Abschlussstellungnahme noch zwei Dinge offen, dass darüber informiert werde. Einmal über die mit dem Ministerium der Finanzen abgestimmten Fördergrundsätze. Das wollten die Abgeordneten schon schriftlich ha-ben, welche das seien. Zum anderen wollten sie zum 20. Januar die Ergebnisse der EU-weiten Ausschreibung. Da sei heute schon informiert worden. Aber das könne man nochmal untersetzen. Die beiden Dinge seien offen. Ansonsten sei nichts mehr offen. Es gebe die schriftliche Mitteilung vom Landes-rechnungshof, dass die Prüfung hiermit formell abgeschlossen sei. Das nähmen sie zur Kenntnis. Deshalb gebe es aus ihrer Sicht da keine Notwendigkeit, das nochmal auf die Tagesordnung zu setzen, aber schon sehr wohl im Ausschuss für Haushalt und Finanzen auf die Tagesordnung zu setzen. Da unterstütze sie sehr, was Abge-ordneter Vogel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und andere Rednerinnen und Redner nochmal gesagt haben. Sie benötigten eine Entscheidung, und das sei dann eine landespolitische Entscheidung: institutionelle Förderung und weg von der Projektför-derung. In Zeiten einer Landesregierung mit einer Koalition von SPD und CDU sei die institutionelle Förderung abgeschafft worden, mit allen Unsicherheiten, die das für die Vereine und Verbände mit sich gebracht habe. Jetzt müssten sie die Schäden reparieren. Sie machten das auch sehr gern. Sie würden sich haushaltspolitisch dazu positionieren. Der Vorsitzende Dr. Rainer van Raemdonck (AfD) fragt, ob es noch weitere Wort-meldungen gebe und stellt fest, dass dies nicht der Fall sei. Er schließt den Tages-ordnungspunkt. Zu TOP 4: Bericht über die Beamtenversorgung im Land Brandenburg (Ver-

sorgungsbericht) - Bericht des Ministeriums der Finanzen vom 14. Oktober 2015

Der Vorsitzende Dr. Rainer van Raemdonck (AfD) eröffnet den Tagesordnungs-punkt 4 und erkundigt sich, ob es Fragen zu dem Bericht (vgl. Anlage 3) gebe. Abgeordneter Vogel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) führt aus, dass auf S. 23 des Be-richtes die Entwicklung der Ausgaben für Versorgungsbezüge bis zum Jahr 2018 dargelegt sei. Diese sei bis zum Jahr 2017 identisch mit der mittelfristigen Finanzpla-nung, im Jahr 2018 um 10 Millionen Euro höher als die mittelfristige Finanzplanung. Er fragt, ob es da neue Daten gebe oder ob es sich um einen Tippfehler handele.

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Frau Staatssekretärin Trochowski (MdF) antwortet, es sei im Vergleich zum Haus-halt eine Dynamisierung in den Versorgungsbericht eingearbeitet worden, sprich plus 4 %. In der mittelfristigen Finanzplanung sei die nicht drin. Daraus erklärten sich die 10 Millionen Euro. Der Präsident des Landesrechnungshofes Brandenburg, Herr Weiser, merkt an, dass er den Bericht sehr informativ finde. Er biete Zahlen und Fakten. Ein Punkt sei ihm aufgefallen. Im Jahresbericht 2012 des Landesrechnungshofes Brandenburg sei kritisch darauf hingewiesen worden, dass die vorzeitigen Zurruhestandssetzungen zunähmen. Im Bericht sei deutlich erkennbar, dass sie prozentual sehr zurückgingen. Es sei eine Menge passiert. Das sei eine sehr positive Entwicklung. Abgeordneter Vogel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) sagt, dass sich die Zahl der Zurruhestandssetzungen wegen Dienstunfähigkeit kaum in der Höhe ändere. Sie ändere sich prozentual, weil jetzt mehr Leute in Ruhestand versetzt würden. Das ha-be auch damit etwas zu tun, dass man jetzt in der Alterspyramide so nach oben wachse, dass immer mehr Menschen das 65. Lebensjahr plus ein paar Monate er-reichten. Diese Relativität sei nicht wirklich wichtig. In einem pflichte er dem Präsidenten des Landesrechnungshofes Brandenburg, Herrn Weiser, uneingeschränkt bei: Der Bericht sei zurückzuführen auf einen Be-schluss des Ausschusses, dass dieser regelmäßig vorgelegt werde. Der vorliegende Bericht sei sehr gelungen und aussagefähig. Er danke allen, die daran gearbeitet haben. Der Vorsitzende Dr. Rainer van Raemdonck (AfD) fragt, ob es weitere Wortmel-dungen gebe und merkt an, dass dies nicht der Fall sei. Er stellt fest, dass der Aus-schuss für Haushaltskontrolle den Bericht zur Kenntnis genommen habe.

Der Ausschuss für Haushaltskontrolle nimmt den Bericht des Minis-teriums der Finanzen über die Beamtenversorgung im Land Bran-denburg (Versorgungsbericht) vom 14. Oktober 2015 zur Kenntnis.

Der Vorsitzende Dr. Rainer van Raemdonck (AfD) schließt den Tagesordnungspunkt. Zu TOP 5: Verschiedenes Zu TOP 5.1: Verständigung über die Terminplanung für das Jahr 2016 Der Vorsitzende Dr. Rainer van Raemdonck (AfD) eröffnet den Tagesordnungs-punkt 5.1. Es liege der Entwurf des Sitzungsplans für das Jahr 2016 vor (vgl. Anla-ge 4).

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Frau Abgeordnete Geywitz (SPD) erklärt, ihr sei aufgefallen, dass der Ausschuss nach dem Entwurf immer den Dienstag vor den Plenartagen sitzen würde. Das sei eine Zeit, wo die Fraktionen eine relativ starke Arbeitsbelastung - Vorbereitung auf Reden, Abstimmungsbedarf bei Entschließungsanträgen, etc. - haben. Das sei aus ihrer Sicht ein unschöner Zeitpunkt. Die Woche vor dem Plenum wäre aus ihrer Sicht günstiger gewesen. Der Vorsitzende Dr. Rainer van Raemdonck (AfD) dankt für den Hinweis. Er fragt, ob die Abgeordneten und der Präsident des Landesrechnungshofes damit einver-standen seien, die Termine eine Woche vorzuschieben, um einen gewissen Abstand zu den Plenartagen zu haben. Der Präsident des Landesrechnungshofes Brandenburg, Herr Weiser, führt aus, dass er im Vorfeld mit dem Vorsitzenden den Entwurf durchgegangen sei. Dem Ent-lastungsverfahren seien bestimmte Termine gesetzt. Das seien für ihn Pflichttermine. Er habe aber auch weitere Pflichttermine wie Präsidentenkonferenzen oder Regio-nalkonferenzen. Er würde im Nachgang die neuen Termine noch einmal mit dem Vorsitzenden abstimmen, ob diese auch bei ihm möglich seien, wenn der Ausschuss einverstanden sei. Der Vorsitzende Dr. Rainer van Raemdonck (AfD) stellt fest, dass Frau Abgeord-nete Geywitz (SPD) damit einverstanden sei. Abgeordneter Vogel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) äußert, dass der Ausschuss dann zu neuen Terminen kommen und der nächste Termin nicht feststehe würde. Er schlägt vor, die Bestimmung des nächsten Termins im Umlauf zu beschließen. Der Vorsitzende Dr. Rainer van Raemdonck (AfD) merkt an, dass die nächste Sit-zung am 8. Dezember 2015 sei. Dann könne über den Terminplan in dieser Sitzung entschieden werden. Der Vorschlag von Frau Abgeordnete Geywitz (SPD) werde so umgesetzt, dass die Termine um eine Woche vorverlegt würden. Er werde mit dem Präsidenten des Landesrechnungshofes Brandenburg, Herrn Weiser, die neuen Ter-mine prüfen, ob es gegebenenfalls Konflikte gebe und dann einen neuen Vorschlag herumgeben. Abgeordneter Vogel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) erinnert daran, dass der Aus-schuss beim Tagesordnungspunkt 2 beschlossen habe, dass ihm die Prüfungsmittei-lung zum Flughafen BER vorgelegt werde. Diese werde auch bei der nächsten Sit-zung des Sonderausschusses BER (SBER) debattiert. Das mache auch Sinn, weil dieser den Flughafen in seiner Gesamtheit betrachtet. Er fragt, ob es nicht sinnvoll wäre, eine gemeinsame Sitzung zu diesem Tagesordnungspunkt durchzuführen. Er sehe aber schon, dass er mit dem Vorschlag bei den Koalitionsfraktionen nicht auf Zustimmung stoße. Er hätte es für keine schlechte Idee gehalten, weil so sich die

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Abgeordneten zweimal damit beschäftigen müssten, im SBER mit großer Öffentlich-keit. Da seien immer alle Journalisten anwesend. Heute seien das erste Mal auch viele Journalisten in diesem Ausschuss gewesen. Das Thema sei dann mehr oder weniger durch, wenn sich dieser Ausschuss damit befasse. Er fände es sinnvoll, sich gemeinsam damit zu befassen. Er könne es aber anheimstellen und darauf hinwei-sen, es gebe einen Termin des SBER und dort würde es aufgerufen werden und alle Mitglieder dieses Ausschusses sollten nach Möglichkeit dahin gehen und sich das anhören. Der Vorsitzende sollte vielleicht gebeten werden, dass dieser für die Gele-genheit darum bittet, dass die Mitglieder dieses Ausschusses dann im SBER zu dem Tagesordnungspunkt Rederecht erhielten. Der Vorsitzende Dr. Rainer van Raemdonck (AfD) merkt an, er selbst habe schon darüber nachgedacht. Er habe heute versucht, die Vorsitzende des SBER, Frau Ab-geordnete Lieske (SPD), zu erreichen, um mit ihr Folgendes abzusprechen: Vielleicht sei eine Art Arbeitsteilung möglich. Dieser Ausschuss befasse sich mit den finanziel-len und haushaltsmäßigen Punkten, und der SBER kümmere sich um die techni-schen Dinge. Ob es eine gemeinsame Sitzung geben werde, wisse er nicht, ob da die Zustimmung sei. Der Präsident des Landesrechnungshofes Brandenburg, Herr Weiser, macht darauf aufmerksam, dass der Landesrechnungshof vom SBER noch keine Anforderung er-halten habe, diesem die Prüfungsmitteilung vorzuliegen. Das stehe noch aus. Von daher sei es vorschnell. Der Landesrechnungshof gehe nicht davon aus, dass es bei der nächsten Sitzung des SBER schon zu einer inhaltlichen Debatte kommen werde, sondern nur zu der Frage, ob der Landesrechnungshof um Vorlage gebeten werden solle oder nicht. Der Vorsitzende Dr. Rainer van Raemdonck (AfD) führt aus, dass mit dem Termin-plan so verfahren werde wie besprochen. Zu TOP 5.2: Schreiben des Landesrechnungshofes Brandenburg vom 5. No-

vember 2015 Der Vorsitzende Dr. Rainer van Raemdonck (AfD) erinnert an ein Schreiben des Präsidenten des Landesrechnungshofes Brandenburg, Herrn Weiser, (vgl. Anlage 5) mit der Bitte, dass die Bediensteten des Landesrechnungshofes bei Ausschusssit-zungen, wenn die Nichtöffentlichkeit hergestellt werde, grundsätzlich daran teilneh-men dürften und zugelassen würden. Dazu müsse man sagen, dass dies grundsätz-lich nicht möglich sei nach den Regelungen der GOLT. Es sei für ihn ein Beschluss-vorschlag erarbeitet worden, dass dies im Einzelfall entschieden werde. Der Be-schlussvorschlag lautet:

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„Der Ausschuss für Haushaltskontrolle entscheidet über die Teilnahme der Bediensteten des Landesrechnungshofes bei nichtöffentlichen Sitzungen, Verhandlungsgegenständen oder Beratungen - und damit abweichend von der GOLT - im Einzelfall gemäß § 100 Satz 2 GOLT.“

Er stellt diesen zur Abstimmung: Abstimmung:

Abstimmungsergebnis

JA NEIN ENTH.

AHK 8 - -

Der Ausschuss für Haushaltskontrolle beschließt einstimmig

(8 : 0 : 0), dass er über die Teilnahme der Bediensteten des Landes-rechnungshofes bei nichtöffentlichen Sitzungen, Verhandlungsge-genständen oder Beratungen - abweichend von der GOLT - im Einzel-fall gemäß § 100 Satz 2 GOLT entscheidet.

Der Vorsitzende Dr. Rainer van Raemdonck (AfD) dankt für die Teilnahme an der Sit-zung. Die nächste Sitzung finde am 8. Dezember 2015 statt. Der geplante Haupt-tagesordnungspunkt werde die Prüfungsmitteilung zum Flughafen BER sein. Der Vorsitzende schließt die 6. Sitzung.

(Dieses Protokoll wurde durch Beschluss des Ausschusses gemäß § 83 Absatz 2 Satz 2 GOLT in der 7. Sitzung am 12.01.2016 bestätigt.)

Anlagen Anlage 1: Beschlussvorschlag der SPD-Fraktion und der Fraktion DIE LINKE

vom 10. November 2015 (TOP 2) Anlage 2: Powerpoint Präsentation des MLUL (TOP 3) Anlage 3: Bericht des Ministeriums der Finanzen vom 14. Oktober 2015

(TOP 4) Anlage 4: Entwurf des Sitzungsplans des Ausschusses für Haushaltskontrolle

für 2016 (TOP 5) Anlage 5: Schreiben des Landesrechnungshofes Brandenburg vom 5. Novem-

ber 2015 (TOP 5)

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Anlage

Landtagsfraktion Brandenburg

DIE LINKE. Fraktion im Landtag Brandenburg SPD

An den Ausschuss für Haushaltskontrolle Herrn Vorsitzenden Dr. van Raemdonck - im Hause -

Potsdam, den 10. November 2015

Beschlussempfehlung zum TOP 2 Beschlussfassung des Ausschusses für Haushaltskontrolle zur Abforderung der Mitteilung des Landesrechnungshofes Brandenburg an das Ministerium der Finanzen über die Prüfung der Betätigung des Landes Brandenburg als Gesellschafter der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH im Zusammenhang mit den Kostensteigerungen und Verzögerungen beim Bau des Flughafens BER vom 10. Juli 2015

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

Die Koalitionsfraktionen beantragen, die Beschlussempfehlung wie folgt zu fassen:

1. Der Ausschuss für Haushaltskontrolle bittet den Landesrechnungshof um die Übermittelung der Prüfungsmitteilung über die Betätigung des Landes als Gesellschafter der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH im Zusammenhang mit dem BER-Projekt.

2. Der Ausschuss für Haushaltskontrolle bittet das Ministerium der Finanzen um die Übermittlung seiner Stellungnahmen zur Prüfmitteilung des Landesrechnungshofes Brandenburg über die Betätigung des Landes als Gesellschafter der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH im Zusammenhang mit dem BER-Projekt.

Begründung: Nur anhand der Prüfungsmitteilung und der Stellungnahme des Ministeriums der Finanzen kann sich der Ausschuss für Haushaltskontrolle ein umfassendes und qualifiziertes Bild über die Ergebnisse des Prüfvorgangs machen.

SPD-Landtagsfraktion Brandenburg

DIE LINKE Fraktion im Landtag Brandenburg fon 0331- 956 13 00

fon 0331- 966 15 00 fax 0331 - 966 13 07

fax 0331 - 966 15 05 www.spd-fraktion.brandenburg.de

www.Iinksfraktion-brandenburg.de

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Von diesen Berichten ausgehend ist dann im Ausschuss für Haushaltskontrolle zu beraten, welche weiteren Schlussfolgerungen gegebenenfalls von Seiten des Parlamentes u ziehen sind.

Uwe Schmi

Andrea Johlig Fraktion der SPD

Fraktion DIE LINKE

SPD-Landtagsfraktion Brandenburg

DIE LINKE Fraktion im Landtag Brandenburg fon 0331- 966 13 00

fon 0331 - 966 15 00 fax 0331 - 966 13 07

fax 0331- 966 15 05 www.spd-fraktion.brandenburg.de www.linksfraktion-brandenburg.de

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LAND BRANDENBURG

Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft

EINGEGANGEN

1 3. NOV. 2015/6--- 37 Erledigt /". fik

z7

LRH Prüfung Pro Agro

Jörg Vogelsänger Minister für Ländliche Entwicklung,

Umwelt und Landwirtschaft

10.11.2015 HKA 1

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Aktivität des LRH

Aktivität des Ministeriums

10.11,2015 HKA 2

Jahresbericht Ende 2015

Parlamentarische Befassung

Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft

Verfahrensablauf der Prüfung durch den LRH

LAND BRANDENBURG

Vorprüfung

Ausräumungsverfahren

2013/ 2014 Beginn des Prüfungsverfahrens: (Vorrecherche, Örtliche Erhebung Aktenstudium, Befragung)

19.08. 2014 Übermittlung des Entwurfes der Prüfungsmitteilung

24. 10. 2014 Übermittlung der Prüfungsmitteilung (Sachverhalt, Bewertung durch LRH, Empfehlungen)

18.02.2015 Stellungnahme des MLUL

10.06. 2015 Nachforderung LRH

25,08.2015 zweite Stellungnahme des MLU L

Prüfungsabschluss LRH mit Schreiben vom 23.10.205, Eingang MLUL 27.10. 2015

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Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft

Umstellung der EU • Förderung auf Erstattungsprinzip

LAND BRANDENBURG

• In der Förderperiode 2000 bis 2006 waren die EU- Förderprogramme auf das sogenannte Erstattungsprinzip umzustellen

• Bewilligte Projekte konnten nicht mehr unmittelbar aus EU - Fördermitteln finanziert werden

• d.h. zunächst Vorfinanzierung

• nach Abschluss der Projekte —Erstattung der Förderaufwendungen durch die EU

• Massive Probleme für alle am Förderverfahren Beteiligte • derartige Regelung kollidierte mit Grundsätzen des nationalen Förderrechts

• Schreiben des MdF vom 5.10.2000 mit dem Betreff: „Problem der Vorfinanzierung von EU-Fördermitteln durch den Verband pro agro"

• Zustimmung zum Vorfinanzierungsbedarf

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Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft

LAND BRANDENBURG

Chronologie zur Zahlung von 250.000 Euro an pro agro)

Datum 13. Mai 2005

19. Mai 2005

26. Mai 2005

Inhalt Pro agro reicht mit Email Unterlagen zur Prüfung ein

Antrag pro agro (Erstattungsprinzip) —Anfinanzierung von 250.000 Euro zum Übergang in Erstattungsprinzip beantragt

Schlusszeichnung Zuwendungsbescheid — ZWB- (mit Bewilligungszeitraum 1.06.2005 bis 31.12.2005) durch BdH des MLUL - Versand ZWB an pro agro (Datum 17. Mai 2005- Behördenfehler ; Nachweis: VIS Geschäftsgang)

27. Mai 2005 Eingangsbestätigung ZWB bei pro agro

28. Juli 2005 Auszahlung 200.000 Euro an pro agro

28. September 2005 Auszahlung 50.000 Euro an pro agro

Anträge von pro agro zur Änderung des ZWB (Verlängerung des Bewilligungszeitraumes

Änderungsbescheide zum Verlängerung Bewilligungszeitraum bis 31. März 2014 ZWB durch MLUVIMIL

10.11.2015 HKA 4

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LAND BRANDENBURG

Chronologie der Rückzahlung durch pro agro

Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft

Rückzahlungen durch pro agro

Rate 30.09.2011 50.000 €

Rate 9.11.2012 50.000 €

Rate 13.11.2012 25.000 €

Rate - 26.11.2013 75.000 €

Rate 13.03.2014 50.000 €

10.11.2015 NKA

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Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft

Inhalt der Prüfmitteilung und Ergebnisse des Ausräumungsverfahrens

LAND BRANDENBURG

Textziffer (Tz) Inhalt

LRH vom 10.06.2015 und 23.10.2015

2.1.2.3 Subsidiaritätsprinzip

Tz erledigt

2.1.2.2 Zuwendungsart Tz erledigt

2.1.2.4 Finanzierungsart Tz erledigt

2.1.2.5 Staatliche Beihilfen zu Textziffer 2.1.2.5 (bitten wir uns zum 20. Januar 2016 das Ergebnis der EU-weiten Ausschreibung über die Vergabe der Aufgaben des Agrarmarketings bekanntzugeben)

2.1.2.6 Dienstleister pro agro Tz erledigt

2.1.2.7 Gesamtwürdigung zu Textziffer 2.1.2.7 bitten wir Sie, uns die mit dem MdF abgestimmten Fördergrundsätze für den Titel 686 10 zu übermitteln. Ansonsten Tz erledigt

0.2 / 2.'1.3 Vorschussförderung Tz erledigt

2.1.4 Sonstige Zuschüsse Tz erledigt

0.3 / 2.2 Sonstige Zuwendungen an Vereine und Tz erledigt Verbände

3.1.1 ILE-Richtlinie und Dienstanweisung Tz erledigt

0.4 / 3.1.2 Kataloge für Urlaub und Freizeit auf dem erneute Stellungnahme ist wegen Wegfalls der Förderung entbehrlich Lande

3.1.3 Netzwerk „NaturSchauSpiel.com " Tz erledigt

10.11.2015

HKA 6

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Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft

LAND BRANDENBURG

Danke 'für Ihre Aufmerksamkeit

10.11.2015 HKA 7

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Anlage . 3

LAND BRANDENBURi EINGEGANGEN

1 5. „ 2015/‘

Erledigt 4417- At7 Ministerium der Finanzen des Landes Brandenburg 1 Heinrich-Mann-Allen 107 14473 Potsdam

An den Vorsitzenden des Ausschusses für Haushaltskontrolle des Landtages Brandenburg Herrn Abgeordneten Dr. Rainer van Raemdonck

Ministerium der Finanzen Die Staatssekretärin

Heinrich-Mann-Allee 107, Haus 10 14473 Potsdam

Hausruf: 0331 866-6051 Fax: 0331 866-6055 Internet: www.mdfbrandenburg.de

Potsdam, IN . Oktober 2015

Bericht über die Beamtenversorgung im Land Brandenburg (Versorgungs-bericht)

Anlage

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

der Ausschuss für Haushaltskontrolle des Landtages Brandenburg hatte die Vor-

lage eines Versorgungsberichts angeregt. Im Jahr 2013 ist im Ministerium der

Finanzen daher erstmalig ein Versorgungsbericht erarbeitet worden. Beigefügt

übersende ich den fortgeschriebenen und aktualisierten Versorgungsbericht für

das Jahr 2015.

Dem Versorgungsbericht liegen überwiegend vom Amt für Statistik Berlin-

Brandenburg aktuell erstellte amtliche Statistiken zugrunde, die einem bundesein-

heitlichen Standard folgen. Außerdem wurden Daten verwendet, die von der Zent-

ralen Bezügestelle des Landes Brandenburg und dem Ministerium der Finanzen

zusammengestellt und ausgewertet worden sind.

isr Zertifikat seit 2012

audit berufundfarnilie

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Seite 2 Ministerium der Finanzen De Staatssekretärin

Der Versorgungsbericht erfasst aktuelle statistische Daten zur Beamtenversor-

gung bis zum Ende des Jahres 2013. Soweit verfügbar, sind ergänzend Daten aus

dem Jahr 2014 herangezogen worden.

Mit freundlichen Grüßen

Daniela Trochowski

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Bericht über die Beamtenversorgung im Land

Brandenburg

LAND ) BRANDENBURG

Ministerium der Finanzen des Landes Brandenburg

2015

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Inhaltsverzeichnis:

Seite

Erläuterung der verwendeten Begriffe 4

I. Grundlagen 6

1. Auftrag 2. Datenbasis 3. Hinweis auf Geheimhaltung und Rundung

II. Rechtsentwicklung auf dem Gebiet der Beamtenversorgung 8

1. Föderalismusreform 2. Beamtenversorgungsrecht in Brandenburg 3. Anpassungen der Dienst- und Versorgungsbezüge 4. Sonderzahlungen 5. Änderungen im Beamtenstatusrecht

III. Personalbestand im aktiven Dienst 10

1. Anzahl der aktiven Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter 2. Aufteilung nach Laufbahngruppen, Einstufung und Geschlecht 3. Altersstruktur 4, Aufteilung nach Tätigkeitsbereich

IV. Personalbestand der Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger 13

1. Anzahl der Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger 2, Aufteilung nach Laufbahngruppen, Einstufung und Geschlecht 3. Altersstruktur 4. Versorgungszugänge nach Grund der Zurruhesetzung

V. Entwicklung der durchschnittlichen Höhe der Versorgungsbezüge 19

1. Höhe der Versorgungsbezüge 2. Höhe und Verteilung der Ruhegehaltssätze

VI. Entwicklung und Prognose zur Höhe der Versorgungsausgaben 22

1. Ausgaben für Versorgungsbezüge 2. Beihilfeausgaben für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger

VII. Einnahmen und Ausgaben durch Versorgungslastenteilung 24

1. Versorgungslastenteilung nach § 107b BeamtVG 2. Versorgungslastenteilung nach Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrag

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VIII. Maßnahmen zur Finanzierung der Beamtenversorgung 26

1. Versorgungsrücklage nach § 14a des Bundesbesoldungsgesetzes (ab 1. Januar 2014 § 15 BbgBesG)

2. Versorgungsfonds des Landes Brandenburg

IX. Maßnahmen zur Begrenzung der Ausgaben für die Beamtenversorgung 28

1. Vorbemerkung: Beachtung des Alimentationsprinzips 2. Wirkungsgleiche und systemkonforme Übertragung von Maßnahmen aus der Rentenversicherung 3. Dämpfung des Versorgungsniveaus in den Jahren 2003 bis 2012 4. Verlängerung der Lebensarbeitszeit 5. Kostendämpfende Maßnahmen im Brandenburgischen Beamtenversorgungsgesetz 6. Berücksichtigung der demografischen Entwicklung bei der Beamtenversorgung

X. Anlagen 32

1. A 1 Aktive Beamtinnen, Beamte, Richterinnen und Richter nach Laufbahngruppe, Einstufung und Geschlecht in den Jahren 2012 und 2013

2. A 2 Aktive Beamtinnen, Beamte, Richterinnen und Richter nach Alter und Geschlecht in den Jahren 2012 und 2013

3. A 3 Aktive Beamtinnen, Beamte, Richterinnen und Richter nach Alter und Bereich in den Jahren 2012 und 2013

4. V 2 Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger nach Laufbahngruppe, Einstufung, Art der Versorgung und Geschlecht in den Jahren 2012 und 2013

5. V 3 Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger nach Alter, Art der Versorgung und Geschlecht in den Jahren 2012 und 2013

6. V 4/5 Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger nach Art des früheren Dienstverhältnisses, Laufbahngruppe, Art der Versorgung und Geschlecht in den Jahre 2012 und 2013

7. V 6 Neuzugänge nach Grund für den Eintritt des Versorgungsfalles, Geschlecht und Art des früheren Dienstverhältnisses in den Jahren 2012 und 2013

8. V 7 Durchschnittsalter der Neuzugänge an Ruhegehaltsempfängerinnen und Ruhegehalts-empfängern nach Art des früheren Dienstverhältnisses, Geschlecht und Laufbahngruppe in den Jahren 2012 und 2013

9. V 9 Durchschnittlicher Ruhegehaltssatz nach Laufbahngruppe, Einstufung und Art der Versorgung für die Jahre 2012 und 2013

10. V 11 Durchschnittliche Versorgungsbezüge im Monat Januar nach Laufbahngruppe, Einstufung und Art der Versorgung für die Jahre 2012 und 2013

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Erläuterung der verwendeten Begriffe:

• Altersgrenze

Gesetzlich bestimmter Zeitpunkt des Eintritts in den Ruhestand.

• Regelaltersgrenze

Bis einschließlich Geburtsjahrgang 1948 das vollendete 65. Lebensjahr. Ab dem Geburtsjahrgang 1964 das vollendete 67. Lebensjahr (Ausnahme: Beamtinnen und Beamte mit besonderer Altersgrenze). Bei den Geburtsjahrgängen ab 1949 bis einschließlich 1963 wird die Regelaltersgrenze stufenweise vom vollendeten 65. Lebensjahr auf das vollendete 67. Lebensjahr angehoben.

• Besondere Altersgrenze

Regelaltersgrenze für Beamtinnen und Beamte der Laufbahnen des Polizeivollzugsdienstes, des Justizvollzugsdienstes und des feuerwehrtechnischen Dienstes.

• Antragsaltersgrenze

Altersgrenze, ab deren Erreichen die Versetzung in den Ruhestand auf Antrag möglich ist (Allgemeine Antragsaltersgrenze: vollendetes 63. Lebensjahr; Antragsaltersgrenze für Schwerbehinderte: vollendetes 60. Lebensjahr).

• Besondere Antragsaltersgrenze

Altersgrenze für Beamtinnen und Beamte der Laufbahnen des Polizeivollzugsdienstes, des Justizvollzugsdienstes und des feuerwehrtechnischen Dienstes, ab deren Erreichen die Versetzung in den Ruhestand auf Antrag möglich ist (vollendetes 60. Lebensjahr).

• Referenzaltersgrenze

Für die Berechnung des Versorgungsabschlags maßgebliche Altersgrenze; eine Verminderung des Ruhegehalts wird vorgenommen, wenn die Versetzung in den Ruhestand auf Antrag oder wegen dauernder Dienstunfähigkeit vor dem Erreichen der Referenzaltersgrenze erfolgt.

• Empfängerinnen und Empfänger von Waisengeld

Hinterbliebene Kinder von verstorbenen Ruhegehaltsempfängerinnen und Ruhegehaltsempfängern und von Bediensteten, die zum Zeitpunkt ihres Todes eine Anwartschaft auf Ruhegehalt oder Versorgung nach beamtenrechtlichen Vorschriften hatten, soweit sie Waisengeld in Höhe von 12 Prozent (Halbwaisen), 20 Prozent (Vollwaisen) oder 30 Prozent (Unfallwaisen) des Versorgungsbezugs der oder des Verstorbenen erhalten.

• Empfängerinnen und Empfänger von Witwen-/Witwergeld

Hinterbliebene Ehegatten von verstorbenen Ruhegehaltsempfängerinnen und Ruhegehalts-empfängern und von Bediensteten, die zum Zeitpunkt ihres Todes eine Anwartschaft auf Ruhegehalt oder Versorgung nach beamtenrechtlichen Vorschriften hatten.

• Hinterbliebene

Empfängerinnen und Empfänger von Witwen-/Witwergeld und Waisengeld.

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• Ruhegehaltsempfängerinnen und Ruhegehaltsempfänger

Beamtinnen, Beamte, Richterinnen und Richter sowie ehemalige Beschäftigte mit beamten-rechtlicher Hauptversorgung aus dem zuvor inne gehabten Rechtsverhältnis.

• Ruhegehaltfähige Dienstbezüge

Bemessungsgrundlage für die Versorgungsbezüge; dazu zählen das zuletzt mindestens für zwei volle Jahre gezahlte Grundgehalt, sonstige Dienstbezüge, die nach dem Besoldungsrecht ruhegehaltfähig sind und im Hochschulbereich gewährte Leistungsbezüge.

• Ruhegehaltfähige Dienstzeit

Dienstzeiten im Beamtenverhältnis sowie gegebenenfalls Vordienstzeiten (unter anderem Wehrdienstzeiten, Ausbildungszeiten, Zeiten im privatrechtlichen Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst), die der Berechnung der Versorgungsbezüge zugrunde zu legen sind.

• Ruhegehaltssatz

Der Ruhegehaltssatz wird aus der Summe der ruhegehaltfähigen Dienst- und Vordienstzeiten ermittelt. Für jedes volle Jahr der ruhegehaltfähigen Dienstzeit beträgt das Ruhegehalt 1,79375 Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge (Steigerungssatz). Der Höchstruhe-gehaltssatz wird nach 40 ruhegehaltfähigen Dienstjahren erreicht und beträgt 71,75 Prozent.

• Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit

Beamtinnen, Beamte, Richterinnen und Richter auf Lebenszeit sind in den Ruhestand zu versetzen, wenn sie wegen ihres körperlichen Zustands oder aus gesundheitlichen Gründen zur Erfüllung ihrer Dienstpflichten dauernd unfähig (dienstunfähig) sind.

• Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger

Personen mit Anspruch auf Versorgung nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder beamtenrechtlichen Grundsätzen. Hierzu zählen in den Ruhestand getretene Beamtinnen, Beamte, Richterinnen, Richter und deren Hinterbliebene (Witwen, Witwer und Waisen) sowie Bezieherinnen und Bezieher von dauerhaften Versorgungsleistungen nach dem Brandenburgischen Ministergesetz.

• Versorgungslastenteilung

Finanzielle Beteiligung früherer Dienstherren an der späteren Versorgung von Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richtern. Seit dem 1. Januar 2011 erfolgt die Versorgungslastenteilung bei bund-/länderübergreifenden Dienstherrenwechseln und landesinternen Dienstherrenwechseln auf der Grundlage des Staatsvertrages über die Verteilung von Versorgungslasten (Versorg ungslastenteilungs-Staatsvertrag).

• Versorgungsurheberin, Versorgungsurheber

Person, aus derem früheren Dienstverhältnis der Anspruch der Hinterbliebenen auf Versorgung abgeleitet wird.

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1. Grundlagen

1. Auftrag

Der Ausschuss für Haushaltskontrolle des Landtages Brandenburg hat sich in den vergangenen Jahren

wiederholt mit Maßnahmen und Instrumenten zur Reduzierung der Ausgaben für die

Beamtenversorgung befasst. In diesem Zusammenhang hat sich der Ausschuss mehrfach für einen

regelmäßig zu erstellenden Versorgungsbericht ausgesprochen. Mit der Vorlage des ersten Berichts

über die Beamtenversorgung im Land Brandenburg 2013 hat das Ministerium der Finanzen diesem

Wunsch Rechnung getragen. Mit dem Bericht über die Beamtenversorgung im Land Brandenburg 2015

wird das Zahlenmaterial fortgeschrieben und aktualisiert.

Der Bericht fasst statistische Daten zur Beamtenversorgung bis zum Ende des Jahres 2013 zusammen.

Soweit verfügbar, sind auch Daten aus dem Jahr 2014 herangezogen worden; dies betrifft

insbesondere die Daten der Zentralen Bezügestelle zu den Versorgungsausgaben und zu den

Einnahmen und Ausgaben durch Versorgungslastenteilung, Zur Entwicklung der Ausgaben für die

Beamtenversorgung wird lediglich eine kurzfristige Prognose bis zum Jahr 2018 dargestellt.

Weitergehende Einschätzungen und aktualisierte langfristige Prognosen werden sich aus der für Ende

des Jahres 2015 vorgesehenen Fortschreibung des versicherungsmathematischen Gutachtens zur

Finanzierung der Versorgungsverpflichtungen des Landes Brandenburg und zur Überprüfung der

Zuschlagssätze zum Versorgungsfonds des Landes Brandenburg ergeben.

2. Datenbasis

Dem Bericht liegen überwiegend vom Amt für Statistik Berlin-Brandenburg nach bundeseinheitlichen

Standards erstellte amtliche Statistiken zugrunde. Quelle für die statistischen Auswertungen des Amtes

für Statistik Berlin-Brandenburg für die aktiven Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter ist die

Personalstandsstatistik, die jährlich per 30. Juni erhoben wird. Grundlage für die Auswertungen über die

Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger ist die Versorgungsempfängerstatistik, die

jährlich per 1. Januar erhoben wird.

Ausgewertet wurden Angaben zu den Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richtern bzw.

Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfängern des Landes sowie dessen selbstständiger

Einrichtungen in öffentlich-rechtlicher Rechtsform. Diese Einrichtungen sind die Stiftung Preußische

Schlösser und Gärten, das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg und die Stiftung Europa-Universität

Viadrina.

In die statistischen Darstellungen sind auch Beamtinnen, Beamte, Richterinnen und Richter einbezogen

worden, die ohne Dienstbezüge beurlaubt sind. Hierbei handelt es sich beispielsweise um

Beurlaubungen für eine Tätigkeit außerhalb der Landesverwaltung oder zur Betreuung und Pflege von

Kindern oder pflegebedürftigen sonstigen Angehörigen. In den üblichen Auswertungen der amtlichen

Personalstandsstatistik werden „ohne Bezüge Beurlaubte" hingegen nur nachrichtlich ausgewiesen.

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Abgesehen von dem Datenmaterial des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg liegen dem Bericht auch

Daten zugrunde, die von der Zentralen Bezügestelle des Landes Brandenburg und vom Ministerium der

Finanzen zusammengestellt und ausgewertet worden sind.

3. Hinweis auf Geheimhaltung und Rundung

Statistische Ergebnisse sind stets Zusammenfassungen der Ausgangsdaten, die sich aus den Angaben

zu den einzelnen Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfängern zusammensetzen. Nur

diese zusammengefassten Ergebnisse, die keinen Rückschluss auf personenbeziehbare

Einzelangaben ermöglichen, gelangen an die Öffentlichkeit, da nach § 16 Bundesstatistikgesetz

Einzelangaben grundsätzlich geheim zu halten sind. Die Geheimhaltung der diesem Bericht zugrunde

liegenden Daten wird durch Rundung der Ergebnisse sichergestellt. Dieses Verfahren führt zu geringen

Informationsverlusten. Die Abweichung je ausgewiesenem Datenfeld vom Originalwert beträgt maximal

1 Person. Dies gilt auch für summierte Werte innerhalb der Tabellen, da diese zunächst unabhängig

ermittelt und anschließend gerundet wurden. Diese Vorgehensweise hat den Vorteil, dass logisch

identische Angaben in unterschiedlichen Tabellen immer mit exakt demselben Wert angegeben werden

(tabellenübergreifende Konsistenz). Gegenüber herkömmlichen Geheimhaltungsverfahren müssen bei

Rundungsverfahren keine Angaben mehr vollständig gesperrt werden. Durch das Runden der Daten

können sich Abweichungen zwischen Tabellenfeldern und deren Summen ergeben. Tabellenfelder, die

Durchschnittswerte enthalten und die auf einer tatsächlichen oder gerundeten Fallzahl von 0 beruhen,

werden gesperrt und mit „." dargestellt.

In den Tabellen werden folgende Zeichen verwendet (Zeichenerklärung):

0 = (nach Rundung) nichts vorhanden

= Zahlenwert unbekannt oder geheim zu halten

X = Tabellenfach gesperrt, weil Aussage nicht sinnvoll

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II. Rechtsentwicklung auf dem Gebiet der Beamtenversorgung bis 2014

1. Föderalismusreform

Im Rahmen der Föderalismusreform sind die Gesetzgebungskompetenzen des Bundes und der Länder

durch das Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes vom 28. August 2006 (BGBl. I S. 2034) neu

geordnet worden. Der Bund verfügt seither nur noch über die konkurrierende

Gesetzgebungskompetenz für die Statusrechte und Statuspflichten der Beamtinnen, Beamten,

Richterinnen und Richter der Länder sowie der Beamtinnen und Beamten kommunaler Dienstherren

und anderer der Aufsicht der Länder unterstehenden Einrichtungen des öffentlichen Rechts. Die Länder

sind seit dem 1. September 2006 ausschließlich selbst für die Gestaltung ihres Laufbahn-, Besoldungs-

und Versorgungsrechts zuständig und können Inhalt und Umfang ihrer Regelungen selbst bestimmen.

Dabei müssen die in Artikel 33 Absatz 5 des Grundgesetzes verankerten hergebrachten Grundsätze

des Berufsbeamtentums sowie die zum Statusrecht ergangenen bundesrechtlichen Regelungen

berücksichtigt werden.

Durch Artikel 125a Absatz 1 des Grundgesetzes wurde der reibungslose Übergang der

Gesetzgebungskompetenz auf die Länder gewährleistet. Danach gilt das bisher gesetzte Bundesrecht

für die Beamtenversorgung als Bundesrecht fort; es kann aber jederzeit durch Landesrecht ersetzt

werden, ohne dass es einer zusätzlichen Ermächtigung durch den Bundesgesetzgeber bedarf.

2. Beanntenversorgungs- und Besoldungsrecht in Brandenburg

Der Brandenburgische Gesetzgeber hat mit dem Gesetz zur Neuregelung des brandenburgischen

Besoldungsrechts und des brandenburgischen Beamtenversorgungsrechts vom 20. November 2013

(GVBI. I Nr. 32) von seiner Gesetzgebungskompetenz Gebrauch gemacht und die bundesgesetzlichen

Regelungen durch eigene, landesrechtliche Regelungen ersetzt. Seit dem 1. Januar 2014 ist die

Besoldung und Versorgung der Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter in Brandenburg im

Brandenburgischen Besoldungsgesetz (BbgBesG) bzw. im Brandenburgischen Beamtenversorgungs-

gesetz (BbgBeamtVG) geregelt.

3. Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge

Im Rahmen der Föderalismusreform hat das Land Brandenburg auch die Gesetzgebungskompetenz zur

Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge seiner Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter

sowie seiner Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger erhalten. In der Folge sind diese

Bezüge in Brandenburg durch die Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetze vom 21. Novem-

ber 2008 (GVBI. I S. 158), vom 7. Juli 2009 (GVBI. I S. 198), vom 18. Oktober 2011 (GVBI. I Nr. 23),

vom 15. Oktober 2013 (GVBI. I Nr. 28) und vom 25. September 2015 (GVBI. I Nr. 26) angepasst

worden, Die Bezüge sind zuletzt ab 1. Juni 2015 um 1,9 Prozent erhöht worden.

Wegen des Grundsatzes der Akzessorietät der Versorgung zur Besoldung haben die Anpassungen der

Dienstbezüge unmittelbare Auswirkungen auf die Beamtenversorgung, denn die jeweils geltenden

Besoldungstabellen werden auch der Berechnung der Versorgungsbezüge zugrunde gelegt.

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4, Sonderzahlungen

Bereits seit dem Jahr 2003 haben die Länder die Möglichkeit, die Gewährung von Sonderzahlungen

landesrechtlich eigenständig zu regeln. Auch in Brandenburg ist von dieser Möglichkeit Gebrauch

gemacht worden. Die Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter sowie die

Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger im Geltungsbereich des Brandenburgischen

Landesbeamtengesetzes erhielten zuletzt jährliche Sonderzahlungen nach dem Brandenburgischen

Sonderzahlungsgesetz für die Jahre 2007 bis 2009. Die Brandenburgische Sonderzahlungsregelung

sah neben einem Grundbetrag der Sonderzahlung in Höhe von 500 Euro einen von den

Steuermehreinnahmen des Landes abhängigen, jährlich festzulegenden Aufstockungsbetrag in Höhe

von bis zu 540 Euro vor. Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger erhielten 50 Prozent

der Sonderzahlung, die Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter im aktiven Dienst zustand. Das

Brandenburgische Sonderzahlungsgesetz für die Jahre 2007 bis 2009 trat zum 31. Dezember 2009

ohne Anschlussregelung außer Kraft. Das Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz vom

15. Oktober 2013 (GVBl, I Nr. 28) bestimmte jedoch die Erhöhung aller Grundgehälter um einen

Sonderzahlungsbetrag in Höhe von 21 Euro ab dem 1. Juli 2013,

5. Änderungen im Beamtenstatusrecht

Durch das Brandenburgische Beamtenrechtsneuordnungsgesetz vom 3. April 2009 ist das

Landesbeamtengesetz an die geänderte Rechtslage im Bundesrecht angepasst und grundlegend

überarbeitet worden; das Beamtenstatusgesetz trat am 1. April 2009 in Kraft. Diese erfolgten

Änderungen hatten lediglich mittelbare Auswirkungen auf die Beamtenversorgung,

Einfluss auf die Beamtenversorgung hat das Gesetz über ergänzende Regelungen zur Neuordnung des

Beamtenrechts im Land Brandenburg vom 5. Dezember 2013 (GVBI. I Nr. 36), welches die stufenweise

Erhöhung der Pensionsaltersgrenzen für die Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter in

Brandenburg ab dem 1. Januar 2014 bestimmt. Nach dem neu gefassten § 45 Absatz 1 Satz 1 LBG ist

das vollendete 67. Lebensjahr die Regelaltersgrenze. Die Neuregelung gilt auf Grund verschiedener

Übergangsregelungen jedoch nicht ab sofort. Zum einen bleibt für die vor dem 1. Januar '1949

geborenen Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter das vollendete 65. Lebensjahr weiterhin die

Regelaltersgrenze. Zum anderen wird die Anhebung der Regelaltersgrenze beginnend mit den

Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richtern des Geburtsjahrganges 1949 mit Wirkung vom

1. Januar 2014 in 16 Stufen vorgenommen. Die neue Regelaltersgrenze von 67 Jahren greift damit

erstmalig für die Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter des Geburtsjahrganges 1964.

Ebenfalls stufenweise angehoben werden die besonderen Altersgrenzen für die Beamtinnen und

Beamten der Vollzugslaufbahnen (§ 110 LBG). Sie werden im mittleren Dienst vom vollendeten 60. auf

das vollendete 62., im gehobenen Dienst vom vollendeten 60. auf das vollendete 64. und im höheren

Dienst vom vollendeten 60, auf das vollendete 65. Lebensjahr angehoben. Mit § 110 Absatz 5 LBG wird

die ausschließlich für den gehobenen Polizeivollzugsdienst vorgesehene individuelle Reduzierung der

auf das vollendete 64. Lebensjahr angehobenen besonderen Altersgrenze geregelt.

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Mit der Anhebung der besonderen Altersgrenze im Polizeivollzugsdienst ist mit § 110 Absatz 8 LBG

eine neue, besondere Antragsaltersgrenze eingeführt worden. Sie liegt beim vollendeten 60. Lebensjahr

und entspricht damit der bis zum 31. Dezember 2013 geltenden besonderen Altersgrenze.

III. Personalbestand im aktiven Dienst

1. Anzahl der aktiven Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter

Stand am 30.06. Landesverwaltung und rechtlich selbstständige

Einrichtungen in öffentlicher Rechtsform

2005 34.749

2006 34.602

2007 34.398

2008 34.230

2009 33.993

2010 34.053

2011 34.218

2012 34.044

2013 33.327

Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg

In den vergangenen Jahren vollzog sich ein leichter, aber stetiger Rückgang der Anzahl der

Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter im aktiven Dienst. Seit dem Jahr 2005 hat sich der

aktive Personalbestand um rund 4 Prozent verringert. Ursächlich für den im Vergleich mit der

Entwicklung der Anzahl der Tarifbeschäftigten relativ geringen Rückgang der Anzahl der beamteten

Beschäftigten ist vor allem die weitere Erhöhung der Verbeamtungsquote in den Schullaufbahnen;

damit konnten die zunehmend größer werdenden Altersabgänge fast vollständig kompensiert werden.

2. Aufteilung nach Laufbahngruppen, Einstufung und Geschlecht

Die als Anlage dem Bericht beigefügte Tabelle A 1 verdeutlicht die Aufteilung der Beamtinnen,

Beamten, Richterinnen und Richter nach Laufbahngruppen, Einstufung und Geschlecht in den

Jahren 2012 und 2013. Der überproportional hohe Anteil der Beamtinnen und Beamten in den

Besoldungsgruppen A 11 bis A 13 des gehobenen Dienstes (38,8 Prozent im Jahr 2013) resultiert

insbesondere aus dem hohen Verbeamtungsgrad im Bereich der Lehrerinnen und Lehrer.

3. Altersstruktur

Aus der als Anlage beigefügten Tabelle A 2 ist die Altersstruktur in der gesamten Landesverwaltung in

den Jahren 2012 und 2013 ersichtlich.

10

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Entwicklung der Anzahl der aktiven Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter (2004 und 2013)

14.000

12.000

10.000

Anzahl 6.000

6.000

B2004

■2013

4.000

2.000

0

bis 40 bis 50

Altersgruppe

bis 20

bis 30 bis 60

bis 67

Das Durchschnittsalter aller aktiven Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter entwickelte sich in

den Jahren 2004 bis 2013 wie folgt:

Jahr Durchschnittsalter

2004 42,4

2007 44,8

2010 46,5

2011 46,9

2012 47,3

2013 47,6

Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg

Zu erkennen ist ein stetiger, sich aber im Laufe der Jahre verlangsamender Anstieg des

Durchschnittsalters der beamteten Beschäftigten. Ursächlich für die Verlangsamung des Anstiegs ab

dem Jahr 2010 sind zum einen die jährlich steigenden Zahlen der in den Ruhestand wechselnden

Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter. Zum anderen wird der Anstieg des Durchschnittsalters

der beamteten Beschäftigten durch jährlich steigende Einstellungszahlen abgebremst.

Leicht über dem Durchschnitt der gesamten Landesverwaltung lag im Jahr 2013 das Durchschnittsalter

der beamteten Beschäftigten in Bereich der Schullaufbahnen (49,2 Jahre) und im Bereich der

Hochschulen (51,0 Jahre). Das Durchschnittsalter der beamteten Beschäftigten in den Laufbahnen des

Vollzugsdienstes lag hingegen im Jahr 2013 bei 44,3 Jahren. Das nachstehende Schaubild illustriert

den Vergleich der Altersstruktur im Jahr 2004 mit der Altersstruktur im Jahr 2013:

Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, Ministerium der Finanzen

11

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Dauerhafte Neueinstellungen und Übernahme von Nachwuchskräften

2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Jahr

1.600

1.400

1.200

1.000

Anzahl 800

600

400

200

0

l • TTIO

Z 7 950

780 800 875 ■ 7 ■ Z 360 475

7

1111 11111

1 AMI

Am 30. Juni 2013 waren 1.809 Beamtinnen, Beamte, Richterinnen und Richter im Landesdienst jünger

als 30 Jahre. Im Vergleich zum Jahr 2011 hat sich dieser Anteil um 1,2 Prozent erhöht. In der

Altersgruppe der 30- bis 39-Jährigen befanden sich 4.944 Personen (minus 8,3 Prozent im Vergleich

zum Jahr 2011). In der Altersgruppe der 40- bis 49-Jährigen befanden sich 10.692 Personen (minus

13,0 Prozent im Vergleich zum Jahr 2011). Die Altersgruppe der 50- bis 59-Jährigen bestand aus

13.683 Personen (plus 7,9 Prozent im Vergleich zum Jahr 2011). Die Zahlen verdeutlichen einen

starken Rückgang der mittleren Altersgruppen zugunsten der über 50-Jährigen. Trotz des erfreulichen

Zuwachses bei den unter 30-Jährigen bleibt die Altersstruktur in der Landesverwaltung unausgeglichen.

Das beruht im Wesentlichen darauf, dass in der Landesverwaltung Brandenburg - wie auch in den

anderen ostdeutschen Ländern - keine jahrzehntelang gewachsene Personalstruktur besteht.

Die unausgewogene Personalstruktur zeigt sich besonders bei den beamteten Bediensteten der

Jahrgänge 1954 bis 1968: Mit jeweils zwischen 1.203 und 1.065 Personen pro Jahrgang und insgesamt

20.265 Personen stellen die Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter der 15 Jahrgänge von

1954 bis 1968 die zahlenmäßig stärkste Personengruppe dar (60,8 Prozent des verbeamteten

Gesamtpersonalbestandes, plus 0,5 Prozentpunkte im Vergleich zum Jahr 2011). Wenn die beamteten

Bediensteten dieser Jahrgänge in den nächsten fünf bis zwanzig Jahren nach und nach in den

Ruhestand treten, wird sich ein deutliches Ansteigen der Aufwendungen für Versorgungsbezüge

ergeben.

Die seit dem Jahr 2010 deutlich erhöhte Zahl von Neueinstellungen (Beamten- und Tarifbereich

zusammen) insbesondere im Schuldienst und im Polizeivollzugsdienst wirkt dem weiteren Anstieg des

Altersdurchschnitts der Landesverwaltung entgegen. Dem nachfolgenden Schaubild sind die Zahlen der

dauerhaften Neueinstellungen einschließlich Entfristungen und der Übernahme von Nachwuchskräften

in die Landesverwaltung in den Jahren 2008 bis 2014 zu entnehmen:

Quelle; Ministerium der Finanzen

12

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Mit der von der Landesregierung am 25. Februar 2015 verabschiedeten Aktualisierung der

Personalbedarfsplanung bis 2018 wurde der personalpolitische Spielraum der Ressorts für

Nachbesetzungen und insbesondere zur Gewinnung von Nachwuchskräften gegenüber den bisherigen

Planungen noch einmal deutlich erweitert. Zum 31. Dezember 2018 sind nunmehr insgesamt

2.100 landesfinanzierte Stellen mehr vorgesehen als bisher geplant. Trotz der weiteren

Stellenanpassung werden angesichts der Altersabgänge in den kommenden Jahren in erheblichem

Umfang Neueinstellungen vorzunehmen sein. Dies dient auch dazu, den Generationswechsel in der

Landesverwaltung zu gestalten.

4. Aufteilung nach Tätigkeitsbereich

Nach wie vor wird der Personalbestand der Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter in der

Landesverwaltung von den im Schuldienst eingesetzten Personen dominiert: Zum 30. Juni 2013 waren

insgesamt 15.573 Beamtinnen und Beamte im Bereich des Schuldienstes tätig (46,7 Prozent);

gegenüber dem Jahr 2011 hat sich ihr Anteil um 0,3 Prozentpunkte erhöht. Weitere Schwerpunkte

staatlicher Aufgaben liegen in den Bereichen der inneren Sicherheit, der Justiz und im

Wissenschaftsbereich. In den Laufbahnen des Polizei- und Justizvollzugsdienstes arbeiteten zum

30. Juni 2013 insgesamt 8.763 Beamtinnen und Beamte (26,3 Prozent); gegenüber dem Jahr 2011 hat

sich die Zahl der beamteten Vollzugsbediensteten um 5,2 Prozentpunkte vermindert. Im Bereich der

Hochschulen des Landes waren zu diesem Zeitpunkt 720 (im Jahr 2011 724 Personen) Beamtinnen

und Beamte tätig (2,2 Prozent); die Anzahl blieb damit gegenüber dem Jahr 2011 nahezu konstant.

Die Zahl der im Bereich der übrigen Landesverwaltung eingesetzten Beamtinnen, Beamten,

Richterinnen und Richter hat sich von insgesamt 8.362 Personen im Jahr 2011 (24,4 Prozent) auf

8.271 Personen im Jahr 2013 (24,8 Prozent) verringert. Der als Anlage diesem Bericht beigefügten

Tabelle A 3 ist die detaillierte Aufteilung nach Alter und Tätigkeitsbereich zu entnehmen.

IV. Personalbestand der Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger

1. Anzahl der Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger

Die Anzahl der Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger ist zum 1. Januar 2014

gegenüber dem 1. Januar 2013 um 939 Fälle gestiegen (plus 18,3 Prozent). Die Zahl der

Ruhegehaltsempfängerinnen und Ruhegehaltsempfänger (Versorgungsempfängerinnen und

Versorgungsempfänger abzüglich Hinterbliebene) nahm im gleichen Zeitraum um 906 zu

(plus 20,6 Prozent). Die Anzahl der Hinterbliebenen erhöhte sich von 738 zum Ende des Jahres 2012

auf 771 zum Ende des Jahres 2013 (plus 4,5 Prozent). Bei dem für die kommendenen Jahre zu

prognostizierenden leichten Anstieg der Zuwachsraten ist damit zu rechnen, dass die Anzahl der

Versorgungsempfängerinnen und -versorgungsempfänger im Jahr 2017 auf über 10.000 steigen wird.

Die jeweils zum 1. Januar eines Jahres zu verzeichnende Anzahl der Versorgungsfälle ist den beiden

nachfolgenden Darstellungen zu entnehmen.

13

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7.000

6.000 •

5.000 •

6.066

4.362

4.000 •

Anzahl 3.000 •

.078

2.607

2 .1 f :r.

1.548

1 2.000 •

1.000 •

5.127

Stand 01.01. Landesverwaltung und rechtlich selbstständige Einrichtungen in öffentlicher

Rechtsform

Versorgungsfälle davon

Ruhegehalt davon

Witwengeld davon

Waisengeld

2006 1548 1095 261 192

2007 1812 1323 291 201

2008 2166 1659 318 189

2009 2607 2061 363 183

2010 3078 2478 420 180

2011 3702 3087 456 159

2012 4362 3690 507 165

2013 5127 4389 567 171

2014 6066 5295 615 156

Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg

Entwicklung derAnzahl der Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger

2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014

Jahr

Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg

Nach den Erfahrungen in den westdeutschen Ländern kann davon ausgegangen werden, dass die

Anzahl der Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger in jahrzehntelang gewachsenen

Personalkörpern des öffentlichen Dienstes etwa die Hälfte bis zwei Drittel der Anzahl der aktiven 14

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Insgesamt Waisengeld

zusantmn w männlich Insgesamt 11.153111Ten w eiblich männlich weiblich männlich w eiblich

Ruhegehalt Witw en- und Witwergeld

zuserrrnerl männlich

Laufbahngruppe/

Enstufung des

Versorgungsverursachers

Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter beträgt. In Brandenburg belief sich dieser Anteil zum

31. Dezember 2013 erst auf 18,2 Prozent. Der zu beobachtende und auch für die kommenden Jahre zu

erwartende starke und immer schnellere Anstieg der Anzahl der Versorgungsempfängerinnen und

Versorgungsempfänger ist damit Ausdruck der Entwicklung zur Normalität. Die Anzahl der

Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger wird in den kommenden Jahren solange

einen stetig steigenden Anteil ausmachen, bis der Normalzustand einer gewachsenen

Versorgungsempfängerzahl erreicht ist, Zudem werden in den nächsten Jahren die Jahrgänge das

Ruhestandseintrittsalter erreichen, die am stärksten in der Landesverwaltung vertreten sind.

2. Aufteilung nach Laufbahngruppen, Einstufung und Geschlecht

Die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger verteilten sich in den Jahren 2012 und

2013 wie folgt auf die einzelnen Laufbahngruppen:

V 2 Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger nach Laufbahngruppe, Einstufung, Art der Versorgung und Geschlecht Stand: 01.01.2013

Laufbahngruppe/

Enstufung des

Versorgungsverursachers

Insgesamt

Ruhegehalt

Witwen- und Wnw ergeld

Waisengeld

hegesstri männlich weiblich zussurner' männlich weiblich zusammen rnännlich w eibrich zusammen männlich W eiblich

Insgesamt

höherer Dienst zusammen gehobener Dienst zusammen mittlerer Dienst zusammen einfacher Dienst zusammen

5127 3228 1899 4389 3012 1377 567 132 432 171 84 87 993 735 258 861 705 156 99 12 87 30 18 15

2 391 1 263 1 128 2 073 1 143 930 246 84 162 72 36 36 1 731 1 224 507 1 443 1 158 288 219 36 183 69 - 33 36

12 6 6- 9 6 3 3 0 3 0 0 0

V 2 Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger nach Laufbahngruppe, Einstufung, Art der Versorgung und Geschlecht Stand: 01.01.2014

Insgesamt höherer Dienst zusammen gehobener Dienst zusammen mittlerer Dienst zusammen einfacher Dienst zusammen

6 066 1 764

2 376 1 911

15

3 687 1 065 1 263 1 350

6

2

1

379 699 -

113 561

9

5 295 1 566 2 100 1 614

12

3 1 1 1

465 008 167 284

6

1 830 561 933 330

3

615 156 222 231

3

141 33 75

36 0

474 126 150

195 3

156 39 51 66

0

78 24 21 33

0

78 15 30 33

0

Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg

Vor allem wegen des hohen Verbeamtungsgrades in den Schullaufbahnen beträgt der Anteil der

Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger aus dem gehobenen und höheren Dienst

etwa zwei Drittel (2012: 66,0 Prozent und 2013: 68,3 Prozent).

15

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3. Altersstruktur

In den vergangenen Jahren ist ein stetiges Ansteigen des durchschnittlichen Ruhestandseintrittsalters

zu beobachten; seit dem Jahr 2007 hat sich eine Anhebung um 3,5 Jahre ergeben. Diese Zahlen

spiegeln ebenfalls eine Anpassung an das Normalmaß wider.

Gleichzeitig ist der Anteil der Ruhestandseintritte mit dem Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze vom

Jahr 2007 mit 7,8 Prozent auf 25,1 Prozent im Jahr 2013 gestiegen; Näheres ist der als Anlage

beigefügten Tabelle V 6 zu entnehmen. Infolgedessen erhöhte sich das durchschnittliche

Ruhestandseintrittsalter bei den Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richtern in Brandenburg im

Jahr 2013 auf 61,4 Jahre, Es lag damit knapp über dem durchschnittlichen Rentenzugangsalter in der

gesetzlichen Rentenversicherung (im Jahr 2013: 61,3 Jahre), das sich aus dem Eintrittsalter bei

Erwerbsminderungsrenten und Altersrenten zusammensetzt, wobei hier die dämpfende Wirkung der

deutlich niedrigeren besonderen Altersgrenze im Bereich der Vollzugslaufbahnen zu berücksichtigen ist

(im Jahr 2013 lag diese noch beim vollendeten 60. Lebensjahr).

Im Verwaltungs- und Richterbereich lag das Ruhestandseintrittsalter im Jahr 2013 bereits knapp über

dem 63. Lebensjahr und damit deutlich über dem durchschnittlichen Wert in der gesetzlichen

Rentenversicherung.

In dem Maße, in dem sich ein gewachsener Bestand an Versorgungsempfängerinnen und

Versorgungsempfängern ergibt, werden sich Fälle der Frühpensionierungen statistisch weniger stark

auswirken. Das durchschnittliche Ruhestandseintrittsalter für alle Laufbahnen hat sich seit dem Jahr

2007 wie folgt entwickelt:

Jahr durchschnittliches Ruhestandseintrittsalter

2007 57,9

2008 58,8

2009 59,5

2010 59,6

2011 59,8

2012 61,0

2013 61,4

Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg

Nachfolgend ist das Durchschnittsalter beim Ruhestandseintritt nach Beschäftigungsbereichen im Jahr

2013 dargestellt:

16

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Altersstruktur der Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger im Jahr 2013

bis 40 über 80

4.500

4.000 •

3.500 •

3.000 •

2.500 •

2.000 •

1.500 •

1.000 •

500 •

Anzahl

V 7 Durchschnittsalter der Neuzugänge an Ruhegehaltsempfängerinnen und -empfängern nach Art desfrüheren Dienstverhältnisses Geschlecht und Laufbahngruppe Stand: 01.01.2014

Art des früheren Dienstverhältnisses

Ruhegehalts- empfängerinnen und -empfänger

Insgesamt männlich weiblich höherer

geho- bener

einfacher und

mittlerer

Alter zum Zeitpunkt des Ausscheidens

Durchschnittsalter in Jahren Dienst

Insgesamt

Beamtinnen und Beamte im Schuldienst Beamtinnen und Beamte im Vollzugsdienst Beamtinnen und Beamte in den übrigen Bereichen

Richterinnen und Richter

61,4

61,1 61,6

62,5

63,6 62,1

58,6 58,9 56,6

63,0

64,1 61,6

63,2

62,5 64,8

63,5 61,3 58,4

63,4 62,0

59,1 59,1 58,2

64,3

62,8 59,4

63,2

966

480

309

165

9

Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg

Die Altersstruktur der Ruhestandsbeamtinnen und Ruhestandsbeamten (ohne Empfängerinnen und

Empfänger von Waisengeld) ist in dem folgenden Schaubild dargestellt:

Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg

Im Jahr 2012 waren etwa 63 Prozent der Versorgungsempfängerinnen und -empfänger zwischen 60

und 69 Jahre alt; im Jahr 2013 beträgt dieser Anteil etwa 67 Prozent.

17

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Den weiteren als Anlagen beigefügten Tabellen V 4/5 ist die Aufteilung der Zahl der

Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger nach Art des früheren Dienstverhältnisses,

Laufbahngruppe, Art der Versorgung und Geschlecht für die Jahre 2012 und 2013 zu entnehmen. In

beiden Jahren überwogen aufgrund des früheren Ruhestandseintritts infolge der besonderen

Altersgrenze die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger aus den Vollzugslaufbahnen

in der Statistik (Anteil im Jahr 2012: etwa 50 Prozent, Anteil im Jahr 2013: etwa 47 Prozent). Darüber

hinaus ist zu erkennen, dass sich der hohe Verbeamtungsgrad in den Laufbahnen des Schuldienstes in

der Versorgungsempfängerstatistik niederschlug: Im Jahr 2012 gehörten etwa 24 Prozent der

Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger diesen Laufbahnen an; im Jahr 2013 betrug

der Anteil bereits etwa 28 Prozent. Auf lange Sicht werden die ehemaligen Lehrerinnen und Lehrer den

Bestand der Pensionärinnen und Pensionäre dominieren.

4. Versorciundszuoänoe nach Grund der Zurruhesetzung

Der Anteil der vorzeitigen Ruhestandsversetzungen wegen dauernder Dienstunfähigkeit hat in den

vergangenen Jahren kontinuierlich abgenommen. Im Vergleich der Werte für die Jahre 2007 und 2013

ergab sich etwa eine Halbierung des Anteils von 30,1 auf 15,5 Prozent. Im Gegenzug ist die Zahl der

Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter, die mit dem Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze

in den Ruhestand getreten sind, seit Jahren kontinuierlich gestiegen.

Die nachstehende Tabelle zeigt die Entwicklung der vorzeitigen Ruhestandsversetzungen wegen

dauernder Dienstunfähigkeit in den Jahren 2007 bis 2013:

2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013

Anzahl aller Zurruhesetzungen 360 426 444 624 660 735 966

Anzahl der Zurruhesetzungen wegen Dienstunfähigkeit

108 111 108 147 150 123 150

Anteil in Prozent 30,0 26,1 24,3 23,6 22,7 16,7 15,5

Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg

Die nachfolgende Tabelle enthält eine Aufschlüsselung der Personen, die im Jahr 2013 wegen

Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt worden sind, nach Art des früheren Dienstverhältnisses,

Laufbahngruppe und Geschlecht.

18

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Art des früheren Dienstverhältnisses/ Laufbahngruppe

Insgesamt männlich weiblich

Insgesamt 150 60 90 Beamtinnen und Beamte im Schuldienst 75 9 63

höherer Dienst 15 3 9 gehobener Dienst 60 6 54

Beamtinnen und Beamte im Vollzugsdienst 48 42 9 höherer Dienst 0 0 0 gehobener Dienst 12 12 3 mittlerer Dienst 36 30 6

Beamtinnen und Beamte in übrigen Bereichen 27 6 18 höherer Dienst 6 3 3 gehobener Dienst 12 3 9 mittlerer Dienst 9 0 9 einfacher Dienst 0 0 0

Richterinnen und Richter 0 0 0 höherer Dienst 0 0 0

Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg

5. Begrenzt dienstfähige Beamtinnen und Beamte N 27 des Beanntenstatusgesetzes)

Als Alternative zur Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit hat der Bundesgesetzgeber

das Rechtsinstitut der begrenzten Dienstfähigkeit mit Wirkung vom 1. April 2009 wieder eingeführt

(§ 27 Beamtenstatusgesetz - BeamtStG). Danach soll von der Versetzung in den Ruhestand wegen

Dienstunfähigkeit abgesehen werden, wenn die Beamtin oder der Beamte unter Beibehaltung des

übertragenen Amtes die Dienstpflichten noch während mindestens der Hälfte der regelmäßigen

Arbeitszeit erfüllen kann. In diesen Fällen ist die Arbeitszeit entsprechend der begrenzten

Dienstfähigkeit herabzusetzen.

Begrenzt dienstfähige Beamtinnen und Beamte erhalten nach § 7 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 6 Abs. 1 des

Brandenburgischen Besoldungsgesetzes entsprechend dem Grad ihrer Dienstfähigkeit verminderte

Dienstbezüge. Sie erhalten jedoch einen nichtruhegehaltfähigen Zuschlag in Höhe von 50 Prozent des

Unterschiedsbetrags zwischen der gekürzten Besoldung und der Besoldung, die nach der

regelmäßigen Arbeitszeit zu zahlen wäre (§ 7 Abs. 1 Satz 2 des Brandenburgischen

Besoldungsgesetzes). Am 31. Dezember 2014 waren in der Landesverwaltung 131 teildienstfähige

Beamtinnen und Beamte zu verzeichnen.

V. Entwicklung der durchschnittlichen Höhe der Versorgungsbezüge

1. Höhe der Versorgungsbezüge

Die Höhe der durchschnittlichen monatlichen Ruhegehälter und Witwen-/Witwergelder hat sich in den

Jahren 2007 bis 2013 wie folgt entwickelt:

19

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2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013

durchschnittliche Höhe des Ruhegehalts (brutto)

2119 2036 2080 2045 2044 1990 2001

durchschnittliche Höhe des Witwen- /Witwergeldes (brutto)

812 811 840 851 912 878 941

Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg

Bei den durchschnittlichen Ruhegehältern ist bis zum Jahre 2012 eine leicht abnehmende Tendenz

zu beobachten. Grund hierfür war, dass zunehmend Beamtinnen, Beamte, Richterinnen und Richter

in den Ruhestand traten, die nach 1990 bereits als Lebensältere erstmalig in ein Beamtenverhältnis

berufen worden waren und daher nur in begrenztem Maße ruhegehaltfähige Dienstzeiten erreichen

konnten. Bei diesem Personenkreis setzt sich die Altersversorgung in der Regel aus einem

Ruhegehalt und einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung zusammen (sogenannte

Mischversorgung). Ab dem Jahr 2013 stabilisiert sich der Betrag des durchschnittlichen

Monatsbruttoruhegehalts bei etwa 2.000 Euro. Dieser Betrag liegt deutlich über dem Wert der

sogenannten Standardeckrente in der gesetzlichen Rentenversicherung (im Jahr 2013 für die neuen

Länder: monatlich 1.158,30 Euro). Bei diesem Vergleich ist zu berücksichtigen, dass die

Versorgungsbezüge grundsätzlich voll steuerpflichtig sind und dass vom Nettoversorgungsbezug der

Beitrag für die private Krankenversicherung zu bestreiten ist. Zudem ist die Beamtenversorgung

bifunktional, denn sie deckt die Grund- und die Zusatzversorgung ab. Außerdem sind Beamtinnen,

Beamte, Richterinnen und Richter im Durchschnitt besser ausgebildet als vergleichbare Beschäftige

in der gewerblichen Wirtschaft; sie befinden sich daher regelmäßig in höheren Bezahlungsgruppen

als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, was sich entsprechend auf die Höhe der

Versorgungsbezüge auswirkt.

2. Höhe und Verteilung der Ruhegehaltssätze

Die Höhe der Ruhegehaltssätze, die den Versorgungsbezügen zugrunde liegen, nimmt im Zeitraum von

2001 bis 2013 bei den Ruhegehältern kontinuierlich ab. Auch hieran ist zu erkennen, dass zunehmend

Beamtinnen, Beamte, Richterinnen und Richter in den Ruhestand treten, die nach 1990 als

Lebensältere erstmalig in ein Beamtenverhältnis berufen wurden und daher nur geringere

Ruhegehaltssätze erreichen konnten. Bei den Ruhegehaltssätzen, die den Witwengeldern/

Witwergeldern bzw. den Waisengeldern zugrunde liegen, ist eine Stabilisierung der Sätze bei etwa

40 bzw. 47 Prozent festzustellen. Mittelfristig ist zu erwarten, dass sich auch der Ruhegehaltssatz, der

den Ruhegehältern zu Grunde gelegt wird, bei einem etwa gleichbleibenden Satz einpegeln wird, der

zwischen 50 und 60 Prozent liegen dürfte.

Für die Jahre 2001, 2006, 2011, 2012 und 2013 ist die durchschnittliche Höhe der Ruhegehaltssätze,

die den jeweiligen Versorgungsbezügen zugrunde liegen, in der folgenden Tabelle dargestellt.

20

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2001 2006 2011 2012 2013

durchschnittliche Höhe des Ruhegehaltssatzes bei den 66,4 55,6 49,3 48,6 47,8 Ruhegehältern

durchschnittliche Höhe des Ruhegehaltssatzes beim 60,7 39,7 39,8 40,1 40,7 Witwengeld/Witwergeld

durchschnittliche Höhe des Ruhegehaltssatzes beim 61,1 42,5 45,6 46,2 47,2 Waisengeld

Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg

Auch bei der Verteilung der Ruhegehaltssätze spiegelte sich in den vergangenen Jahren der steigende

Anteil von erstmalig nach der Wiedervereinigung verbeamteten Personen wider, die zunehmend in den

Ruhestand wechseln. Der Anteil der Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger, die den

Höchstruhegehaltssatz erreichen, hat von 22 Prozent im Jahr 2008 auf 11,2 Prozent im Jahr 2014 - also

etwa um die Hälfte - abgenommen. Im Gegenzug stieg der Anteil der Versorgungsempfängerinnen und

Versorgungsempfänger, die den Mindestruhegehaltssatz von 35 Prozent nicht erreichen, bis zum Jahr

2012 an, um sich seither bei etwa 25 Prozent zu stabilisieren.

Die zum 1. Januar 2012 vollendete achtstufige Absenkung des Versorgungsniveaus um etwa 5 Prozent

(Näheres auf Seite 29) wirkt sich dämpfend auf die Entwicklung der Ruhegehaltssätze aus, die in der

folgenden Tabelle dargestellt ist.

Ruhegehaltssatz Anteil 2008 in Prozent

Anteil 2009 in Prozent

Anteil 2010 in Prozent

Anteil 2011

in Prozent

Anteil 2012

in Prozent Anteil 2013 in Prozent

Anteil 2014 in Prozent

unter 35 % 15,4 19,7 22,6 23,1 26,6 26,4 25,3

35 bis 49,99 % 10,3 9,3 9,2 11,8 13,6 17,4 23,9

50 bis 59,99 % 45,8 44,5 43,1 38,2 41,4 39,1 33,0

60 bis 69,99 % 4,2 4,3 4,8 8,8 3,3 3,6 5,8

70 bis 74,99 % 2,4 2,2 2,2 2,1 1,2 1,0 0,9 Höchstruhegehaltssatz 22,0 20,0 18,1 15,9 13,9 12,6 11,2

Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg

21

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VI. Entwicklung und Prognose zur Höhe der Versorgungsausgaben

1, Ausgaben für Versorgungsbezüge

Die nachfolgende Tabelle stellt die Entwicklung der Ausgaben für Versorgungsbezüge in den Jahren

1993 bis 2014 dar.

Jahr Ausgaben in Euro

1993 159.012

1994 332.851

1995 951.536

1996 1.938.125

1997 3.276.600

1998 4.531.353

1999 5.985.288

2000 8.039.272

2001 10.796.668

2002 10.450.694

2003 15.086.096

2004 19.139.082

2005 29.576.255

2006 34.812.975

2007 41.864.745

2008 51.265.949

2009 62.399.942

2010 75.379.271

2011 89.562.967

2012 104.633.039 2013 125.410.892

2014 148.283.095

Quelle: Zentrale Bezügestelle des Landes Brandenburg

Die Ausgaben für die Beamtenversorgung werden im Landeshaushalt Brandenburg auch in den

kommenden Jahren so lange einen stetig steigenden Anteil ausmachen, bis der Zustand einer

gewachsenen Anzahl an Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfängern erreicht ist. Das

weitere Anwachsen der Versorgungsausgaben beruht in erster Linie auf dem hohen Verbeamtungsgrad

sowie auf der Tatsache, dass zunehmend diejenigen Jahrgänge das Ruhestandseintrittsalter erreichen,

die aktuell am stärksten in der Landesverwaltung vertreten sind.

Nach einer im Zusammenhang mit der mittelfristigen Finanzplanung erstellten Prognose werden die

Versorgungsausgaben unter Berücksichtigung der Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge in

den Jahren 2015 und 2016 bis zum Jahr 2018 wie folgt ansteigen:

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2015 2016 2017 2018

Jahr

Entwicklung der Ausgaben für Versorgungsbezüge bis zum Jahr 2018

350

290 300 •

254 224

250 • 188

200 •

in Mio. Eurd 50 '

100 •

50 •

0

Quelle: Ministerium der Finanzen

Unter Zugrundelegung der bisherigen Zuwachsraten werden die Ausgaben für die Beamtenversorgung

im Jahr 2020 voraussichtlich auf etwa 365 Mio. Euro steigen. Genauere Daten und Prognosen für den

Zeitraum über das Jahr 2020 hinaus bleiben dem bis Ende des Jahres 2015 fortzuschreibenden

versicherungsmathematischen Gutachten zur Finanzierung der Versorgungsverpflichtungen des

Landes Brandenburg vorbehalten.

2. Beihilfeausgaben für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger

Der Anspruch auf Beihilfe in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen für die Beamtinnen, Beamten,

Richterinnen, Richter, Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger einschließlich ihrer

Familien leitet sich aus der Fürsorgepflicht des Dienstherrn ab.

Aufgrund der ergänzenden Funktion der Beihilfe erstattet der Dienstherr den Beihilfeberechtigten einen

in Prozentsätzen festgelegten Anteil der notwendigen und angemessenen Krankheits-, Pflege- und

Geburtskosten. Für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger beträgt dieser

Bemessungssatz 70 Prozent. Die von den Beihilfezahlungen nicht gedeckten Aufwendungen müssen

von den Beihilfeberechtigten durch eine ergänzende private Krankenversicherung abgesichert werden.

Die Ausgaben für die Beihilfe in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen für die

Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger erhöhten sich im Zeitraum zwischen dem

Jahr 2005 und dem Jahr 2013 von 3,1 Mio. Euro auf 18,5 Mio. Euro. Die durchschnittlichen Pro-Kopf-

Ausgaben für die Beihilfe der Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger sind im

gleichen Zeitraum von 1.445 auf 3.052 Euro pro Jahr gestiegen. Ein besonders starker Zuwachs der

Beihilfeausgaben für die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger ergab sich vom Jahr

2011 zum Jahr 2012 (plus 34,2 Prozent) und vom Jahr 2012 zum Jahr 2013 (plus 30,4 Prozent).

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Der Anstieg der Beihilfeausgaben für die Versorgungsempfängerinnen und -empfänger wurde - außer

durch den erheblichen Anstieg der Zahl der Versorgungsempfängerinnen und -empfänger

(siehe Seite 14) - insbesondere durch die stetig steigenden Kosten im Gesundheitswesen und durch die

kontinuierlich steigende Lebenserwartung verursacht. Im Vergleich dazu beliefen sich die

durchschnittlichen Beihilfeausgaben bei den aktiven Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter im

Jahr 2013 auf moderate 1.524 Euro (im Jahr 2005 waren es noch 1.203 Euro).

Die Entwicklung der Beihilfeausgaben für die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger

im Landesdienst in den Jahren 2005 bis 2013 ist in der folgenden Tabelle dargestellt:

Jährliche Ausgaben in Euro

Pro-Kopf Ausgaben in Euro

2005 3.115.274 1.445 2006 3.958.808 1.727 2007 4.675.487 2.040 2008 6.484.926 2.568 2009 8.224.328 2.732 2010 9.764.573 2.737 2011 11.287.309 2.713 2012 15.151.700 2.975 2013 18.452.000 3.052

Quelle: Ministerium der Finanzen

VII. Einnahmen und Ausgaben durch Versorgungslastenteilung

1. Versorgungslastenteilung nach § 107b BeamtVG

Bei der Festsetzung der Versorgungsbezüge sind auch ruhegehaltfähige Dienstzeiten zu

berücksichtigen, die von den Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richtern im Dienst früherer

Dienstherren geleistet worden sind. Nach einem Dienstherrenwechsel hat der letzte Dienstherr für die

gesamten Versorgungsanwartschaften der Betroffenen aufzukommen und die volle Versorgung zu

tragen. Weil eine für alle Dienstherren geltende Erstattungsregelung lange Zeit fehlte, sind

Dienstherrenwechsel, insbesondere bei älteren Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richtern,

behindert worden.

Eine erste Regelung zur Versorgungslastenteilung wurde rückwirkend zum 3. Oktober 1990 in

§ 107b BeamtVG getroffen, nachdem eine Reihe von erfahrenen und auch teilweise lebensälteren

Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richtern in das Beitrittsgebiet gewechselt waren und ihre

Versorgungsanwartschaften von den Dienstherren der ostdeutschen Länder übernommen werden

mussten. Mit Wirkung vom 1. Oktober 1994 schuf der Bundesgesetzgeber eine allgemeine

Versorgungslastenteilungsregelung, die bundesweit alle Dienstherren - einschließlich der ostdeutschen

Länder - erfasste. Die seinerzeit getroffene Regelung sah eine Teilung der Versorgungslasten zwischen

dem aufnehmenden und dem abgebenden Dienstherrn vor, der grundsätzlich das Verhältnis der beim

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abgebenden Dienstherrn abgeleisteten zu den beim aufnehmenden Dienstherrn abgeleisteten

ruhegehaltfähigen Dienstzeiten zugrunde lag. Erstattungspflichtig war der frühere Dienstherr jedoch erst

nach dem Eintritt des Versorgungsfalls.

Die in den Jahren 2002 bis 2014 entstandenen Einnahmen und Ausgaben im Rahmen der

Versorgungslastenteilung nach § 107b BeamtVG sind nachstehend aufgeführt. Aus der Darstellung ist

ersichtlich, dass in den vergangenen Jahren ein bedeutender Teil der Versorgungsausgaben

refinanziert werden konnte.

Jahr Einnahmen in Euro Ausgaben in Euro

2002 4.945.052 19.116

2003 6.173.871 79.421

2004 5.443.484 30.597

2005 9.882.321 31.284

2006 9.088.110 46.772

2007 8.771.520 37.625

2008 8.545.733 64.896

2009 8.901.410 114.593

2010 9.710.246 400.574

2011 13.080.362 403.346

2012 8.694.695 403.652 2013 12.239.199 361.460 2014 13.957.224 586.019

Quelle: Zentrale Bezügesterle des Landes Brandenburg

2. Versorgungslastenteilung nach Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrag

Wegen der unterschiedlichen Entwicklung des Dienstrechts im Bund und in den Ländern als Folge der

Föderalismusreform I waren gemeinsame Regelungen für eine verursachungsgerechte Verteilung der

Versorgungslasten bei dienstherrenübergreifenden Versetzungen erforderlich, um die Mobilität der

Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter zu gewährleisten. Das frühere Recht der

Versorgungslastenteilung wurde grundlegend neu konzipiert: Der abgebende Dienstherr beteiligt sich

an den Versorgungslasten nicht erst beim Eintritt des Versorgungsfalls, sondern leistet dem

aufnehmenden Dienstherrn bereits zum Zeitpunkt des Dienstherrenwechsels eine pauschalierte

Kapitalabfindung für die erworbenen Versorgungsanwartschaften in Form einer Einmalzahlung.

§ 107b BeamtVG ist ab 1. Januar 2011 durch den zwischen Bund und Ländern geschlossenen

Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrag ersetzt worden. Auch für die bis zum 31. Dezember 2010

begründeten Erstattungsansprüche gelten ab 2011 ausschließlich die Regelungen des

Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrages. Die Modalitäten der Erstattungen für die Altfälle orientieren

sich aber an der früheren Regelung nach § 107b BeamtVG.

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Die Gesamthöhe der Einnahmen und Ausgaben aus der Neuregelung der Versorgungslastenteilung

hängt davon ab, wie viele Beamtinnen, Beamte, Richterinnen und Richter zum Dienstherrn Land

Brandenburg wechseln bzw. ihn verlassen. Eine negative Wechselbilanz führt per Saldo zu

Mehrausgaben. Zu berücksichtigen ist jedoch, dass mit jedem Weggang auch ein späterer Anspruch

auf Versorgungsbezüge gegen das Land entfällt. Abgesehen vom Jahr 2011 hat sich bisher in jedem

Jahr eine positive Wechselbilanz für den Dienstherrn Land Brandenburg ergeben. Die Einnahmen und

Ausgaben in den Jahren nach dem Inkrafttreten des Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrages sind

nachfolgend dargestellt:

Jahr Einnahmen in Euro Ausgaben in Euro

2011 1.682.262 3.243.881

2012 9.330.150 7.330.569

2013 9.770.025 6.718.993

2014 12.282.611 7.234.572

Quelle: Zentrale Bezügestelle des Landes Brandenburg

VIII. Maßnahmen zur Finanzierung der Beamtenversorgung

1. Versorgungsrücklage nach § 14a des Bundesbesoldungsgesetzes (ab 1. Januar 2014 - § 15 BbgBesG)

Die Ausgaben für die Versorgung der Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter werden

grundsätzlich steuerfinanziert. Abgeleitet aus dem verfassungsrechtlich abgesicherten

Alimentationsprinzip hat dieser Personenkreis selbst keine Beiträge zu seiner Alterssicherung zu

erbringen. Seit 1999 verpflichtet § 14 a des Bundesbesoldungsgesetzes Bund und Länder zur Bildung

einer Versorgungsrücklage aus der Verminderung der Besoldungs- und Versorgungsanpassungen um

jeweils 0,2 Prozentpunkte. Zur Durchführung dieser Vorschrift hat das Brandenburgische

Versorgungsrücklagengesetz die Schaffung von Versorgungsrücklagen als Sondervermögen

„Versorgungsrücklage des Landes Brandenburg" geregelt. Damit ergibt sich für die Beamtinnen,

Beamten, Richterinnen und Richter eine faktische Eigenbeteiligung an ihrer Versorgung. Im Zeitraum

von 2003 bis 2012 war die Regelung ausgesetzt, um eine Doppelbelastung durch die in diesem

Zeitraum durchgeführte achtstufige Absenkung des Versorgungsniveaus („Riester-Treppe") zu

vermeiden. Seit dem Jahr 2013 leisten die Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter wieder

Beiträge zur Versorgungsrücklage, mit deren Hilfe künftige Versorgungsausgaben gedämpft werden

können, Der Vermögensbestand in der Versorgungsrücklage belief sich zum 31. Dezember 2014 auf

158,1 Mio. Euro. Nach einer Prognose des Ministeriums der Finanzen wird die Versorgungsrücklage bis

zum Jahr 2018 einen Vermögensbestand von etwa 200 Mio. Euro erreichen. Die Zuführungen zur

Versorgungsrücklage sind der folgenden Tabelle zu entnehmen.

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Zuführungen zur Versorgungsrücklage des Landes Brandenburg

Abschlagszahlungen zum 15.01. und 15.06. eines jeden Jahres jähniche

Zuführungen

Jahr

Stiftung Preußische Schlösser

TEUR

Land BRB ZBB Cottbus

TEUR

Deutsche Rentemersicherung Berlin/Brandenburg

TEUR

Gesamt

TEUR

Vermögens bestand zum 31.12. des Jahres*

TEUR 1999

0 0 •

■"- C

O 0

M0-)v v

LO

cip r N

- CO

961 3 964 983 2000 1.845 5 1.851 2.867 2001 3.826 12 3.840 6.767 2002 7.627 18 7.648 14.833 2003 5.236 20 5.257 20.768 2004 6.916 25 6.944 28.750 2005 6.972 27 7.002 37.264 2006 7.186 24 7.214 46.124 2007 7.144 950 8.098 56.258 2008 7.523 186 7.714 66.414 2009 7.732 179 7.916 77. 169 2010 9.373 242 9.620 91.143 2011 9.554 249 9.808 104.737 2012 10.732 293 11.032 119.028 2013 11.100 284 11.391 134.863 2014 17.880 388 18.275 158.104

Gesamt: 61 121.609 2.905 124.574

*Daten der jährlichen Haushaltsrechnung. Bis zum Jahr 2006 sind nur Zuführungen der Mandanten als Einnahmen dargestellt. Ab dem Jahr 2007 sind zusätzlich die Bestandsveränderungen durch den WP-Handel (E/A) mit in der Haushaltsrechnung enthalten.

Quelle: Ministerium der Finanzen

2. Versorgungsfonds des Landes Brandenburg

Zur Finanzierung der Versorgungsaufwendungen des Landes Brandenburg wurde neben dem

Sondervermögen „Versorgungsrücklage des Landes Brandenburg" ein Sondervermögen

„Versorgungsfonds des Landes Brandenburg" errichtet. Damit sollen die Versorgungsanwartschaften

des Personenkreises finanziert werden, dessen Versorgungsanwartschaften auf einem erstmals nach

dem 31. Dezember 2008 begründeten Beamten-, Richter- oder Amtsverhältnis beruhen. Für

Anwartschaften, die bereits vor dem 1. Januar 2009 begründet worden sind, erfolgt eine

Teilfinanzierung (§ 2 Absatz 1 des Brandenburgischen Versorgungsfondsgesetzes). Die dem

Sondervermögen zugeführten Mittel einschließlich der Erträge sind unter Wahrung der

Anlagegrundsätze der Sicherheit, Liquidität und Rendite anzulegen. Näheres dazu ist in den

Anlagerichtlinien geregelt.

Die Zuführungen zum Versorgungsfonds erfolgen grundsätzlich als Prozentsätze der jeweiligen

ruhegehaltfähigen monatlichen Dienstbezüge für die nach dem 31. Dezember 2008 neu eingestellten

Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter des Landes. Mit dem dadurch gebildeten Kapitalstock

sollen die Versorgungsausgaben ab dem Jahr 2020 mitfinanziert werden.

An den Versorgungsfonds können nach Maßgabe des Landeshaushalts weitere Sonderzuführungen

geleistet werden. Zum 31. Dezember 2014 belief sich der im Versorgungsfonds angesammelte

Vermögensbestand auf 383,1 Mio. Euro.

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Entwicklung des Vermögensbestandes im Versorgungsfonds des Landes Brandenburg (in TEUR)

Verbeamtung vor dem 1.1.2009

Verbeamtung ab dem 1.1.2009 Gesamt

Vermögensbestand zum 31.12.2009 0 0 0 + Zuführung 2010 200.000 16.181 216.181 + Kapitalerträge 2010 1.246 0 1.246 .1. Kosten 2010 1.640 0 1.640

Vermögensbestand zum 31.12.2010 199.606 16.181 215.788 + Zuführung 2011 0 22.372 22.372 + Kapitalerträge 2011 5.031 591 5.622 .1. Kosten 2011 199 391 591

Vermögensbestand zum 31.12.2011 204.438 38.753 243.192 + Zuführung 2012 0 29.391 29.391 + Kapitalerträge 2012 5.704 1.548 7.253 .1. Kosten 2012 192 1.201 1.394

Vermögensbestand zum 31.12.2012 209.950 68.491 278.442 + Zuführung 2013 0 38.062 38.062 + Kapitalerträge 2013 5.556 2.743 8.299 .1. Kosten 2013 94 277 371

Vermögensbestand zum 31.12.2013 215.412 109.020 324.433 + Zuführung 2014 0 49.481 49.481 + Kapitalerträge 2014 6.119 3.590 9.708 .1. Kosten 2014 43 450 493

Vermögensbestand zum 31.12.2014 221.488 161.640 383.130

Quelle: Ministerium der Finanzen

IX. Maßnahmen zur Begrenzung der Ausgaben für die Beamtenversorgung

1. Vorbemerkung: Beachtung des Alimentationsprinzips

Die Beamtenversorgung ist eine verfassungsrechtlich durch Artikel 33 Absatz 5 des Grundgesetzes

geschützte eigenständige Altersversorgung für Beamtinnen, Beamte, Richterinnen und Richter sowie

deren Hinterbliebene. Die Beamtenversorgung basiert insbesondere auf dem ebenfalls von der

Verfassung geschützten beamtenrechtlichen Alimentationsprinzip. Das Alimentationsprinzip verpflichtet

den Dienstherrn, seine Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter amtsangemessen zu besolden

und zu versorgen. Es handelt sich um einen prägenden Grundsatz, der bei der gesetzlichen

Ausgestaltung von Besoldung und Versorgung zu beachten ist.

2. Wirkungsgleiche und systemkonforme Übertragung von Maßnahmen aus der Rentenversicherung

In den zurückliegenden Jahren sind in der Beamtenversorgung eine Vielzahl von Maßnahmen zur

Dämpfung der Kosten für die Beamtenversorgung eingeleitet und umgesetzt worden. Beginnend mit der

im Jahr 1992 wirksam gewordenen Reform der gesetzlichen Rentenversicherung sind bis heute nahezu

alle Kürzungsmaßnahmen aus dem Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung wirkungsgleich und

systemkonform auf das Alterssicherungssystem der Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter

übertragen worden.

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Zu nennen sind hier wichtige Maßnahmen, wie die

- Linearisierung und Streckung der Ruhegehaltsskala (von 35 auf 40 Jahre),

- Einführung von Versorgungsabschlägen bei vorzeitiger Zurruhesetzung,

- Anhebung der Antragsaltersgrenze,

- Durchsetzung des Grundsatzes „Rehabilitation vor Versorgung'',

- Einführung des Rechtsinstituts der begrenzen Dienstfähigkeit,

- Neuregelung der Vorschriften zur Reaktivierung dienstunfähiger Beamtinnen, Beamter,

Richterinnen und Richter,

- Verschärfung der Hinzuverdienstregelungen (Anrechnungsvorschriften),

- Einführung von Versorgungsrücklagen und

- Absenkung des Niveaus der Witwen-/Witwerrenten.

Aus Gründen des Vertrauensschutzes werden belastende Veränderungen der Rechtslage in der

Beamtenversorgung grundsätzlich von differenzierten Übergangsregelungen für die bestehenden

Beamtenverhältnisse begleitet. Das Beamtenversorgungsgesetz gilt seit dem 3. Oktober 1990 auch für

die Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter des Landes Brandenburg, jedoch von Beginn an in

der für die Betroffenen ungünstigeren Neufassung, die in den westdeutschen Ländern erst zum

1. Januar 1992 in Kraft gesetzt worden ist.

Verglichen mit den westdeutschen Ländern sind die Anzahl der Versorgungsempfängerinnen und

Versorgungsempfänger und die Höhe der Versorgungsausgaben im Land Brandenburg noch gering.

Daher entfalten die genannten Maßnahmen ihre vollständige Wirkung erst zukünftig.

3. Dämpfung des Versorgungsniveaus in den Jahren 2003 bis 2012

Ein zusätzlicher Dämpfungseffekt wird durch die Übertragung der Rentenreform 2001 auf die

Beamtenversorgung bewirkt. In den Jahren 2003 bis 2012 ist der Anstieg der Versorgungshöhe der

Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter im Land Brandenburg in acht gleichen Schritten um

jeweils 0,54 Prozent gemindert worden. Davon sind alle heutigen und zukünftigen

Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger betroffen. Für sie ergibt sich im Ergebnis eine

Senkung des Versorgungsniveaus um 4,33 Prozent. Seinen Abschluss hat dieser Prozess mit der

Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge zum 1. Januar 2012 gefunden. Seither wirkt sich diese

kostendämpfende Reformmaßnahme direkt auf die Höhe der Ruhegehaltssätze aus. Seit diesem

Zeitpunkt betragen der Steigerungssatz für jedes Jahr der ruhegehaltfähigen Dienstzeit

1,79375 Prozent (zuvor: 1,875 Prozent) und der Höchstruhegehaltssatz 71,75 Prozent (zuvor

75 Prozent). Die Absenkung des Versorgungsniveaus um 4,33 Prozent erfasst - abgesehen von den

Sätzen des Mindestruhegehalts - im Ergebnis jeden einzelnen Ruhegehaltssatz.

Im Übrigen sind die jeweils geltenden Besoldungstabellen Bemessungsgrundlage für die Ruhegehälter

und anderen Versorgungsbezüge. Daher wirkt das derzeitige Niveau der Besoldung in Brandenburg,

das deutlich hinter den Regelungen des Bundes und der anderen Länder (außer Berlin) zurückbleibt,

auch in Bezug auf die Beamtenversorgung stark entlastend.

29

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4. Verlängerung der Lebensarbeitszeit

Die Höhe der Versorgungsausgaben lässt sich wirkungsvoll über die Dauer der Zahlung der

Versorgungsleistungen beeinflussen. Wirksame Maßnahmen zur Dämpfung des Anstiegs der

Versorgungsausgaben sind daher insbesondere Regelungen, die vorzeitigen Pensionierungen

entgegenwirken und damit die Versorgungslaufzeit verkürzen,

Die seit dem Jahr 2014 wirkende stufenweise Erhöhung der Pensionsaltersgrenzen bis zum Jahr 2029

gleicht die infolge des Anstiegs der Lebenserwartung verlängerte Bezugsdauer der Versorgung

teilweise aus und führt zu einer Dämpfung des Anstiegs der Versorgungsausgaben. Die Anhebung der

Regelaltersgrenze um zwei Jahre bewirkt auf lange Sicht die Verringerung der durchschnittlichen

Zahldauer der Ruhegehälter (derzeit etwa 20 Jahre) um 2 Jahre und damit um etwa 10 Prozent. Auch

unter Berücksichtigung des Umstandes, dass die um bis zu zwei Jahre verlängerte Dienstzeit zu einer

Erhöhung der ruhegehaltfähigen Dienstzeit und damit in einigen Fällen zu höheren Ruhegehältern

führen wird, wird sich dennoch langfristig eine Verringerung der Versorgungsausgaben ergeben.

5. Kostendämpfende Maßnahmen im Brandenburgischen Beamtenversorgungsgesetz

Darüber hinaus werden einige der mit Wirkung vom 1. Januar 2014 in Kraft getretenen Neuregelungen

im Brandenburgischen Beamtenversorgungsgesetz kostendämpfend wirken:

Anhebung des Referenzalters zur Berechnung des Versorgungsabschlages bei vorzeitigen

Zurruhesetzungen parallel zur Anhebung der beamtenrechtlichen Regelaltersgrenze,

Wegfall der bisherigen Berücksichtigung von vor der Berufung in das Beamtenverhältnis

zurückgelegten Zeiten einer Tätigkeit als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt,

Begrenzung der Anrechnung von Hochschulausbildungszeiten,

Begrenzung der Zahldauer des Unterhaltsbeitrags für entlassene Beamtinnen und Beamte,

Verminderung des Satzes der Höhe des Witwen- und Witwergeldes und

Verminderung der Sätze des Unfall-Mindestruhegehaltes und des Unfall-Höchstruhegehaltes.

5. Berücksichtigung der demografischen Entwicklung bei der Beamtenversorgung

In der gesetzlichen Rentenversicherung ist im Jahr 2005 ein Nachhaltigkeitsfaktor in die Rentenformel

integriert worden. Der Nachhaltigkeitsfaktor setzt die Anzahl der Beitragspflichtigen in der gesetzlichen

Rentenversicherung mit der Zahl der Rentenempfängerinnen und -empfänger ins Verhältnis. Steigt die

Zahl der Rentnerinnen und Rentner an, während die Zahl der Beitragspflichtigen konstant bleibt oder

abnimmt, dämpft der Nachhaltigkeitsfaktor das Ansteigen der Rentenhöhe und führt zu einer Entlastung

der Beitragszahler. Im umgekehrten Fall kann der Nachhaltigkeitsfaktor auch rentensteigend wirken.

Bisher hat der Nachhaltigkeitsfaktor in der gesetzlichen Rentenversicherung zu keiner nennenswerten

Absenkung des Rentenniveaus geführt, sondern sogar partiell gegenläufig gewirkt,

Eine dem Nachhaltigkeitsfaktor entsprechende Regelung gibt es in der Beamtenversorgung nicht, denn

es fehlt an einer Relation, die dem Verhältnis der Anzahl der Beitragspflichtigen zur Anzahl der

Rentenempfängerinnen und -empfänger entspricht. Zudem sind Maßnahmen zur Dämpfung der

Versorgungsausgaben in der Vergangenheit teilweise schneller umgesetzt worden und sie wirkten

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stärker als vergleichbare rentenrechtliche Maßnahmen. Aktuell wird daher weder beim Bund noch bei

einem anderen Land diesbezüglicher Regelungsbedarf im Beamtenversorgungsrecht gesehen.

Anlagen - Tabellen

1. A 1 Aktive Beamtinnen, Beamte, Richterinnen und Richter nach Laufbahngruppe, Einstufung und Geschlecht in den Jahren 2012 und 2013

2. A 2 Aktive Beamtinnen, Beamte, Richterinnen und Richter nach Alter und Geschlecht in den Jahren 2012 und 2013

3. A 3 Aktive Beamtinnen, Beamte, Richterinnen und Richter nach Alter und Bereich in den Jahren 2010 und 2011

4. V 2 Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger nach Laufbahngruppe, Einstufung, Art der Versorgung und Geschlecht in den Jahren 2012 und 2013

5. V 3 Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger nach Alter, Art der Versorgung und Geschlecht in den Jahren 2012 und 2013

6. V 4/5 Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger nach Art des früheren Dienstverhältnisses, Laufbahngruppe, Art der Versorgung und Geschlecht in den Jahre 2012 und 2013

7. V 6 Neuzugänge nach Grund für den Eintritt des Versorgungsfalles, Geschlecht und Art des früheren Dienstverhältnisses in den Jahren 2012 und 2013

8. V 7 Durchschnittsalter der Neuzugänge an Ruhegehaltsempfängerinnen und Ruhegehalts-empfängern nach Art des früheren Dienstverhältnisses, Geschlecht und Laufbahngruppe in den Jahren 2012 und 2013

9, V 9 Durchschnittlicher Ruhegehaltssatz nach Laufbahngruppe, Einstufung und Art der Versorgung für die Jahre 2012 und 2013

10, V 11 Durchschnittliche Versorgungsbezüge im Monat Januar nach Laufbahngruppe, Einstufung und Art der Versorgung für die Jahre 2012 und 2013

Quelle für die als Anlagen 1 bis 10 beigefügten Tabellen: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg

Hinsichtlich der nachfolgend aufgeführten Tabellenwerte wird auf die Erläuterungen unter Tz. 1.3. hingewiesen.

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A 1 Aktive Beamtinnen, Beamte, Richterinnen und Richter nach Laufbahngruppe, Einstufung und Geschlecht

Quelle: Personalstandstatistik am 30.06.2012 einschließlich ohne Bezüge Beurlaubte

Laufbahngruppe/Einstufung I Insgesamt männlich I weiblich

Beamte und Richter 34 044 13 833 20 214 höherer Dienst 8 709 3 828 4 881

B11 9 6 3 B10 0 0 0 B9 6 6 0 B8 0 0 0 B 6 12 12 0 B 5 18 12 6 B4 9 6 3 B3 12 6 6 B 2 129 99 30 R8 3 0 0 R6 3 3 0 R5 3 3 0 R4 6 6 0 R 3 48 33 15 R 2 297 201 93 R 1 741 336 405 C 4 138 123 15 C 3 183 153 30 C 2 66 48 15 W 3 141 111 30 W 2 123 84 39 VV 1 27 12 15 A 16 hD 297 204 93 A 15 hD 756 435 321 A 14 hD 567 345 222 A 13 hD 4 698 1 455 3 243 Ausbildung HD 420 126 294

gehobener Dienst 18 474 5 922 12 555 A 15 gD L 57 24 30 A 14 gD L 354 111 243 A 13 gD L 1 608 219 1 389 A 13 gD S+ Zulage 0 0 0 A 13 gD S 696 381 315 A 12 6 966 1 350 5 616 A11 3 831 1 134 2 697 A 10 gD 2 361 1 344 1 014 A 9 gD 1 878 1 083 795 Ausbildung GD 726 270 453

mittlerer Dienst 6 693 3 948 2 745 A 9 mD S + Zulage 234 162 75 A 9 mD S 2 187 1 539 648 A 8 2 589 1 347 1 242 A 7 1 449 777 672 A 6 mD 60 9 48 A 5 mD 6 3 0 Ausbildung MD 165 111 57

einfacher Dienst 168 135 33 A 6 eD S 24 24 0 A 5 eD S 81 66 15 A 4, A 3 63 45 18

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A 1 Aktive Beamtinnen, Beamte, Richterinnen und Richter nach Laufbahngruppe,

Einstufung und Geschlecht Quelle: Personalstandstatistik am 30.06,2013 einschließlich ohne Bezüge Beurlaubte

Laufbahngruppe/Einstufung I Insgesamt männlich weiblich

Beamte und Richter 33 327 13 398 19 929 höherer Dienst 8 490 3 708 4 782

B 11 9 6 3 B 10 0 0 0 B9 9 6 3 B8 0 0 0 B6 12 9 0 B5 18 12 6 B4 9 9 3 B3 9 6 3 B2 129 99 30 R8 3 0 0 R6 3 3 0 R5 3 3 0 R4 3 3 0 R3 48 30 18 R2 288 195 93 R1 729 333 399 C4 120 111 9 C3 174 144 27 C2 60 48 15 W3 153 117 36 W2 132 87 42 W1 24 12 12 A 16 hD 282 189 93 A 15 hD 753 417 336 A 14 hD 549 330 219 A 13 hD 4 557 1 413 3 144 Ausbildung HD 414 123 291

gehobener Dienst 18 264 5 829 12 435 A 15 gD L 42 21 21 A 14 gD L 327 102 225 A 13 gD L 1 632 213 1 419 A 13 gD S + Zulage 15 0 12 A 13 gD S 684 381 303 A 12 6 879 1 332 5 547 A 11 3 738 1 056 2 679 A 10 gD 2 361 1 350 1 011 A 9 gD 1 854 1 071 783 Ausbildung GD 735 303 432

mittlerer Dienst 6 396 3 720 2 676 A 9 mD S + Zulage 219 141 78 A 9 mD S 2 130 1 488 642 A8 2 409 1 209 1 200 A7 1 383 747 636 A 6 mD 69 15 57 Ausbildung MD 186 123 63

einfacher Dienst 174 138 33 A 6 eD S 30 27 3 A 5 eD S 87 69 18 A 4, A 3 57 42 15

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A 2 Aktive Beamtinnen, Beamte, Richterinnen und Richter nach Alter und Geschlecht Quelle: Personalstandstatistik 30.06.2012 einschließlich ohne Bezüge Beurlaubte

Alter in Jahren Insgesamt I männlich I weiblich

Durchschnittsalter 47,3 47,5 47,2 Insgesamt 34 044 13 833 20 214

17 3 0 3 18 3 0 3 19 9 6 3 20 42 33 12 21 105 66 39 22 114 81 36 23 111 78 33 24 156 96 60 25 171 96 75 26 225 84 141 27 237 96 141 28 264 90 174 29 363 129 234 30 384 132 249 31 354 147 207 32 432 174 258 33 462 192 270 34 531 189 339 35 549 195 354 36 567 210 357 37 534 189 345 38 630 219 408 39 645 216 429 40 816 294 519 41 837 312 525 42 822 306 516 43 966 342 621 44 1 062 408 654 45 1 278 471 807 46 1 326 498 828 47 1 410 579 834 48 1 536 660 876 49 1 527 615 912 50 1 509 624 885 51 1 515 624 894 52 1 368 597 774 53 1 332 618 714 54 1 269 555 711 55 1 392 582 810 56 1 326 540 786 57 1 368 582 786 58 1 287 504 783 59 918 468 450 60 537 195 342 61 531 195 336 62 492 213 279 63 408 177 228 64 273 129 144 65 51 21 30

66 und älter 3 3 0

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A 2 Aktive Beamtinnen, Beamte, Richterinnen und Richter nach After und Geschlecht Quelle: Personalstandstatistik 30.06.2013 einschließlich ohne Bezüge Beurlaubte

Alter in Jahren 1 Insgesamt männlich 1 weiblich

Durchschnittsalter 47,5 47,5 47,4 Insgesamt 33 327 13 398 19 929

17 3 3 0 18 9 3 3 19 39 21 18 20 48 30 18 21 60 45 15 22 132 84 48 23 126 84 42 24 135 84 51 25 213 102 114 26 222 111 111 27 258 96 162 28 276 111 162 29 288 99 189 30 390 138 252 31 393 144 249 32 366 153 213 33 465 189 276 34 477 204 273 35 537 198 339 36 561 198 363 37 582 222 363 38 540 192 348 39 633 219 411 40 648 219 429 41 822 297 525 42 843 312 528 43 831 306 525 44 966 342 624 45 1 065 408 657 46 1 272 465 807 47 1 323 498 825 48 1 395 570 825 49 1 527 657 870 50 1 515 612 903 51 1 494 618 876 52 1 503 618 888 53 1 356 588 768 54 1 317 615 702 55 1 251 549 702 56 1 380 573 804 57 1 314 531 783 58 1 350 573 777 59 1 203 444 762 60 633 219 414 61 501 174 327 62 492 183 309 63 303 159 144 64 258 126 132 65 6 3 3

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A 3 Aktive Beamtinnen, Beamte, Richterinnen und Richter nach Alter und Bereichen Quelle: Personalstandstatistik am 30.06.2012 einschließlich ohne Bezüge Beurlaubte

Alter in Jahren Insgesamt Schuldienst I Vollzugsdienst 'übrige Bereiche Hochschulen

Durchschnittsalter 47,3 49 44,4 46,8 50,9 Insgesamt 34 044 15 927 9 054 8 328 738

17 3 0 3 0 0 18 3 0 3 0 0 19 9 0 9 0 0 20 42 0 33 9 0 21 105 0 90 15 0 22 114 0 102 12 0 23 111 0 102 9 0 24 156 9 132 18 0 25 171 51 105 15 0 26 225 87 108 30 0 27 237 108 105 24 0 28 264 126 99 39 0 29 363 162 153 48 0 30 384 189 144 51 0 31 354 162 138 54 0 32 432 165 183 84 0 33 462 132 201 126 3 34 531 132 255 138 3 35 549 111 213 216 12 36 567 87 213 255 9 37 534 81 162 273 18 38 630 129 153 336 9 39 645 156 135 336 15 40 816 315 162 318 21 41 837 327 207 276 24 42 822 357 204 234 24 43 966 519 225 195 27 44 1 062 549 246 240 27 45 1 278 705 300 255 18 46 1 326 705 288 306 24 47 1 410 711 318 360 21 48 1 536 792 354 360 30 49 1 527 810 339 351 27 50 1 509 780 378 327 24 51 1 515 774 399 312 30 52 1 368 693 372 282 21 53 1 332 660 372 270 27 54 1 269 669 345 231 21 55 1 392 762 363 231 39 56 1 326 741 333 228 24 57 1 368 741 333 261 30 58 1 287 723 282 246 36 59 918 372 297 219 30 60 537 306 36 165 30 61 531 324 18 159 27 62 492 285 18 159 30 63 408 231 12 144 21 64 273 153 9 87 21 65 51 36 0 12 3

66 und älter 3 0 0 3 0

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A 3 Aktive Beamtinnen, Beamte, Richterinnen und Richter nach Alter und Bereichen Quelle: Personalstandstatistik am 30.06.2013 einschließlich ohne Bezüge Beurlaubte

Alter in Jahren Insgesamt I Schuldienst Vollzugsdienst übrige Bereiche Hochschulen

Durchschnittsalter 47,5 49,2 44,3 47,2 51 Insgesamt 33 327 15 573 8 763 8 271 720

17 3 0 3 0 0 18 9 0 6 3 0 19 39 0 24 15 0 20 48 0 30 15 0 21 60 0 48 12 0 22 132 0 114 21 0 23 126 0 111 15 0 24 135 12 111 15 0 25 213 60 135 18 0 26 222 87 114 21 0 27 258 111 114 33 0 28 276 132 111 30 0 29 288 144 102 42 0 30 390 180 156 54 0 31 393 189 150 54 3 32 366 162 141 60 3 33 465 189 183 90 3 34 477 141 201 129 3 35 537 132 255 141 6 36 561 120 216 216 9 37 582 99 213 258 12 38 540 90 162 273 18 39 633 132 156 333 12 40 648 159 138 336 15 41 822 318 162 321 21 42 843 336 204 279 24 43 831 366 204 237 27 44 966 525 225 195 24 45 1 065 558 243 237 30 46 1 272 702 294 255 21 47 1 323 702 285 309 30 48 1 395 699 315 360 21 49 1 527 786 351 360 30 50 1 515 807 336 348 27 51 1 494 771 372 327 21 52 1 503 768 399 309 30 53 1 356 687 366 279 24 54 1 317 648 369 273 27 55 1 251 654 339 234 21 56 1 380 753 357 231 36 57 1 314 738 327 222 24 58 1 350 735 327 258 30 59 1 203 711 213 243 36 60 633 360 27 216 30 61 501 294 12 165 30 62 492 291 18 156 27 63 303 108 15 150 30 64 258 114 9 117 18 65 6 3 0 0 3

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V 2 Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger nach Laufbahngruppe, Einstufung, Art der Versorgung und Geschlecht

Stand: 01.01.2013

Laufbahngruppe! Einstufung der

Versorgungv erursacherinf des Versorgungsserursachers

Insgesamt Ruhegehalt Witwengeld Waisengeld

Insgesamt männlich weiblich zusammen männlich weiblich zusammen männlich weiblich zusammen männlich weiblich

Insgesamt 5 127 3 228 1 899 4 389 3 412 1 377 567 132 432 171 84 87 höherer Dienst 993 735 258 861 705 156 99 12 87 30 18 15

11 12 9 3 12 9 3 0 0 0 0 0 0 B 10 3 3 0 3 3 0 0 0 0 0 0 0

9 30 27 3 30 27 3 0 0 0 0 0 0 88 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 B7 0 0 0 0 0 0 0 ❑ ❑ 0 0 0 B6 33 30 3 30 30 0 3 0 3 0 0 0

5 3 3 0 3 3 0 0 0 0 0 0 0 B4 9 9 3 9 9 0 0 ❑ 0 0 0 0 B3 9 9 0 9 9 0 0 0 0 0 0 0 B2 87 69 18 81 69 12 6 0 6 3 0 0 R8 3 3 0 3 3 0 0 0 0 0 0 0 R6 3 3 0 3 3 0 0 0 0 0 0 0 R5 6 6 3 6 6 0 3 0 3 0 0 0 R4 6 3 3 3 3 0 3 0 3 0 0 0 R3 33 27 6 30 27 3 3 0 3 0 0 0 R2 72 51 21 66 51 15 6 0 6 0 0 0 R1 78 42 39 60 36 24 9 3 9 9 3 6 C4 99 78 18 96 78 18 3 0 3 0 0 0 C3 84 63 21 75 63 12 9 0 9 3 0 3 C2 33 18 15 27 18 9 6 0 6 3 0 0 W3 6 3 3 0 0 0 3 0 0 3 3 0 A 10 hD + Zulage 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 A 16 hD 99 84 12 93 84 9 3 0 3 0 0 0 A 15 hD 135 102 33 120 99 18 15 0 15 0 0 0 A 14 ND 96 57 39 72 51 21 15 3 12 6 3 3 A 13 hD 42 30 15 30 24 6 9 3 6 3 3 0

gehobener Dienst 2 391 1 263 1 128 2 073 1 143 930 246 84 162 72 36 36 A 16 gD L 24 15 6 21 15 3 3 0 3 0 0 0 A 15 gD L 54 27 27 45 24 21 3 3 3 3 3 3 A 14 gD L 57 27 33 54 24 30 3 0 0 3 0 0 A 13 gD L 468 159 306 414 132 282 45 21 21 9 6 3

A 13 gD + Zulage 3 3 0 3 3 0 0 0 0 0 0 0 A 13 gD 201 159 45 189 159 33 12 0 12 0 0 0 A 12 753 321 432 657 270 387 69 39 30 27 15 15 A 11 471 309 162 405 288 117 57 15 42 9 6 3 A 10 gD 252 171 78 207 165 42 36 3 33 9 3 6 A 9 gD 108 69 39 78 63 15 21 3 18 9 3 6

mittlerer Dienst 1 731 1 224 507 1 443 1 158 288 219 36 183 69 33 36 A 9 mD + Zulage 162 144 21 156 141 15 6 3 3 0 0 0 A 9 mD 1 017 753 264 873 735 138 126 12 114 18 6 12 A 8 363 237 126 285 216 69 51 6 45 27 15 12

A 7 162 84 78 117 63 51 27 12 15 18 9 9 A 6 rriD 24 6 18 15 0 12 6 3 3 3 3 3 A 5 rnD 3 0 3 0 0 0 0 0 0 0 0 0

einfacher Dienst 12 6 6 9 6 3 3 0 3 0 0 0 A 6 eD 3 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 A 5 eD + Zulage 3 3 0 3 3 0 0 0 0 0 0 0 A4 9 3 6 6 3 3 3 0 3 0 0 0 A3 0 0 0 0 0 0 0 0 0 ❑ 0 0

sonstige/Angst/Alt 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0

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V 2 Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger nach Laufbahngruppe, Einstufung, Art der Versorgung und Geschlecht Stand: 01.01.2014

Laufbahngruppe/ Einstufung der

Versorgungmemrsacherini des Versorgungsverursachers

Insgesamt Ruhegehalt Witwengeld Waisengeld

Insgesamt männlich weiblich zusammen männlich weiblich zusammen männlich weiblich zusammen männlich weiblich

Insgesamt 6 066 3 687 2 379 5 295 3 465 1 830 615 141 474 156 78 78 höherer Dienst 1 764 1 065 699 1 566 1 008 561 156 33 126 39 24 15

Ei 11 12 9 3 12 9 3 0 0 0 0 0 0 B10 3 3 0 3 3 0 0 0 0 0 0 0 69 30 24 6 27 24 3 3 0 3 0 0 0 B8 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 B7 0 0 0 ❑ 0 0 0 0 0 0 0 0 B6 36 33 6 33 33 0 6 0 6 0 0 0 B5 6 6 3 6 6 0 0 0 0 0 0 0 B4 9 9 3 9 9 0 0 0 0 0 0 0 B3 12 9 0 9 9 0 0 0 0 0 0 0 B2 96 75 21 90 75 15 6 0 6 3 0 0 R8 6 3 0 6 3 0 0 0 0 0 0 0

6 3 3 0 3 3 0 0 0 0 0 0 0 R5 6 6 3 6 6 0 3 0 3 0 0 0 R4 6 3 3 6 3 3 3 0 3 0 0 0 R3 36 30 6 33 30 3 3 0 3 0 0 0 R2 75 54 24 69 54 15 6 0 6 0 ❑ 0 R1 84 42 42 63 36 27 12 3 9 9 3 6 C4 111 87 24 108 87 21 3 0 3 0 0 0 C3 93 69 24 81 69 12 9 0 9 3 0 3 C2 36 21 15 30 21 9 6 0 6 3 ❑ 0 W3 9 6 3 3 0 0 3 0 0 3 3 0 H 4 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 A 16 hD+Zu€age 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 A 16 hD 141 114 27 132 114 18 9 0 9 0 0 0 A 15 hD 225 156 69 198 150 48 21 3 18 3 3 3 A 14 hD 153 90 63 126 78 48 18 3 15 6 6 0 A 13 hD 570 213 357 519 186 333 42 18 24 9 9 0

gehobener Dienst 2 376 1 263 1 113 2 100 1 167 933 222 75 150 51 21 30 A 15 gD L 6 3 3 6 3 3 0 0 0 0 0 0 A 14 gD L 42 15 24 42 15 24 0 0 0 0 0 0 A 13 gD L 150 39 111 132 27 105 12 6 6 3 3 0 A 14 gD ❑ 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 A 13 gD + Zulage 3 3 0 3 3 0 0 0 0 0 0 0 A 13 gD 234 174 57 219 174 42 15 0 15 0 0 0 A 12 975 384 591 873 330 540 78 42 33 27 12 15 A11 552 360 192 486 339 147 60 18 45 6 3 3 A 10 gD 291 204 90 249 198 51 36 3 33 6 3 3 A 9 gD 123 78 42 93 75 18 21 3 18 9 3 6

mittlerer Dienst 1 911 1 350 561 1 614 1 284 330 231 36 195 66 33 33 A 9 rniD + Zulage 183 159 24 177 159 18 6 3 6 0 0 0 A 9 mD 1 119 828 291 966 613 153 135 12 123 18 6 12 A 8 408 264 141 327 243 84 54 6 48 24 15 9 A 7 177 90 84 129 69 60 27 12 15 18 12 9 A 6 rnD 24 6 18 15 0 12 6 3 3 3 3 3 A 5 mD 3 0 3 0 0 0 0 0 0 0 0 0

einfacher Dienst 15 6 9 12 6 3 3 0 3 0 0 0 A 6 eD 3 3 0 3 3 0 0 0 0 0 0 0 A 5 eD 3 0 0 3 0 0 0 0 0 0 0 0 A4 9 3 6 6 3 3 3 0 3 0 0 0 A3 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0

sonstige/AngstiArb 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0

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V 3 Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger nach Alter, Art der Versorgung und Geschlecht Stand: 01.01.2013 - ohne Waisengeldempfänger -

Alter in Jahren Insgesamt Ruhegehalt Witwengeld

zusammen männlich weiblich zusammen] männlich weiblich

Durchschnittsalter x 63,0 64,0 60,8 58,0 57,7 58.0 Insgesamt 4 956 4 389 3 012 1 377 567 132 432

32 3 0 0 0 3 0 3 33 0 0 0 0 0 0 0 34 0 0 0 0 0 0 0 35 6 6 3 3 0 0 0 36 9 6 3 3 3 0 0 37 3 3 3 0 0 0 0 38 3 3 0 3 0 0 0 39 12 12 3 6 0 0 0 40 12 3 0 3 9 3 6 41 9 3 0 3 6 3 3 42 12 9 6 6 0 0 0 43 9 6 3 3 3 0 3 44 15 12 3 9 3 0 3 45 27 18 6 12 6 0 6 46 33 24 9 15 9 3 6 47 42 27 6 21 15 3 12 46 48 36 18 18 12 3 9 49 45 33 15 18 12 3 9 50 45 30 15 18 12 3 9 51 66 45 15 30 21 3 18 52 60 42 18 24 18 6 12 53 87 60 21 39 27 6 18 54 84 51 21 27 33 6 27 55 81 57 30 27 24 6 18 56 90 57 27 33 33 9 24 57 93 69 30 39 21 6 18 58 102 72 30 42 30 9 21 59 105 78 39 39 27 6 24 60 363 342 285 57 18 6 15 61 354 318 255 66 36 9 27 62 321 300 246 54 21 3 21 63 324 300 213 87 24 3 21 64 339 315 210 105 24 6 18 65 522 507 300 207 12 0 12 66 342 333 222 111 9 3 6 67 339 330 207 123 9 3 6 68 243 234 186 48 9 3 6 69 222 210 186 27 9 0 9 70 135 123 111 12 12 3 9 71 90 78 69 12 9 3 6 72 63 54 48 6 9 3 6 73 54 45 42 3 9 3 6 74 48 42 33 9 6 3 3 75 36 30 30 0 6 0 6 76 15 15 12 3 0 0 0 77 15 12 12 3 3 0 3 78 12 12 9 0 0 0 0 79 9 6 6 0 3 0 3 80 3 3 0 0 0 0 0 81 6 3 3 0 0 0 0 82 6 3 3 0 0 0 0 83 0 0 0 0 0 0 0 84 3 3 3 0 0 0 0

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V 3 Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger nach Alter, Art der Versorgung und Geschlecht Stand: 01.01.2014 - ohne Waisengeldempfänger -

After in Jahren Insgesamt Ruhegehalt Witwengeld

zusammen1 männlich 1 weiblich zusammen männlich weiblich

Durchschnittsalter x 63,6 64,5 61,8 59,3 59,0 59,3 Insgesamt 5 910 5 295 3 465 1 830 615 141 474

28 0 0 0 0 0 0 0 31 0 0 0 0 0 0 0 33 3 0 0 0 3 0 3 34 0 0 0 0 0 0 0 35 0 o 0 0 0 0 0 36 6 6 3 6 0 0 0 37 6 6 3 3 0 0 0 38 6 3 3 3 3 0 3 39 6 3 0 3 0 0 0 40 12 12 3 9 0 0 0 41 12 6 0 3 9 3 6 42 9 3 0 3 6 3 3 43 12 12 6 6 0 0 0 44 12 9 3 6 3 0 3 45 15 12 6 9 3 0 3 46 33 24 9 15 9 3 6 47 36 27 9 18 9 3 6 48 45 30 6 24 15 3 12 49 54 42 24 18 15 3 12 50 51 39 18 21 12 3 9 51 48 36 15 21 12 3 9 52 72 51 21 30 21 3 18 53 75 51 21 30 21 6 15 54 96 72 24 48 27 6 18 55 93 57 24 36 33 6 27 56 90 63 30 33 27 6 21 57 102 69 30 36 33 9 24 58 99 78 36 42 21 6 18 59 114 81 33 48 33 9 21 60 378 348 270 81 30 6 24 61 369 345 282 63 21 6 18 62 369 330 255 75 39 6 30 63 483 459 294 165 27 3 24 64 411 384 234 150 24 3 21 65 588 564 330 234 24 6 18 66 564 549 318 231 15 3 12 67 345 333 222 111 12 3 9 68 336 327 204 123 12 3 9 69 246 231 186 48 15 6 9 70 219 207 183 24 9 0 9 71 132 120 108 12 12 3 9 72 90 78 69 12 12 3 6 73 60 51 45 6 9 3 6 74 54 45 42 3 12 3 6 75 48 42 33 9 9 3 6 76 36 30 30 0 6 0 6 77 15 12 12 3 3 0 3 78 15 12 12 3 3 0 3 79 12 12 9 0 0 0 0 80 9 6 6 0 3 0 3 81 0 0 0 0 0 0 0 82 3 3 3 0 0 0 0 83 6 3 3 0 0 0 0 85 3 3 3 0 0 0 0 87 0 0 0 0 0 0 0

41

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V 4/5 Versorgungsempfängerinen und -empfänger nach Art des früheren Dienstverhältnisses, Laufbahngruppe, Art der Versorgung und Geschlecht Stand: 01.01.2013

Art des früheren Dienstverhältnisses/ Laufbahngruppe

Insgesamt Ruhegehalt Witwen-! Witwergeld Waisengel d

Insgesamt männlich weiblich zusammer männlich weiblich zusarnmeri männlich weiblich zusammer männlich weiblich

Insgesamt 5 127 3 228 1 899 4 389 3 012 1 377 567 132 432 171 84 87 Beamtinnen und Beamte im Schuldienst 1 230 396 834 1 071 303 768 120 69 413 42 24 18

höherer Dienst 21 12 9 18 12 6 3 0 0 0 0 0 gehobener Dienst 1 212 384 828 1 053 291 762 117 69 48 42 24 18

Beamtinnen und Beamte im Vollzugsdienst 2 565 1 977 588 2 175 1 911 264 303 24 279 87 39 48 höherer Dienst 90 78 12 78 75 0 9 0 9 3 0 0 gehobener Dienst 861 711 153 747 699 48 93 3 93 21 9 12 mittlerer Dienst 1 611 1 188 423 1 350 1 137 213 198 24 177 63 30 33 einfacher Dienst 3 0 3 3 0 3 0 0 0 0 0 0

Beamtinnen und Beamte in übrigen Bereichen 1 158 744 414 996 690 306 126 36 90 36 18 18 höherer Dienst 711 531 177 621 513 108 69 9 63 18 12 6 gehobener Dienst 318 168 150 273 150 123 36 15 21 9 3 6 mittlerer Dienst 120 36 84 96 21 75 18 12 6 6 3 3 einfacher Dienst 9 6 3 6 6 0 3 0 3 0 0 0 sonstige/Angst/Arb 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0

Richterinnen und Richter 171 114 60 144 105 39 18 3 15 9 3 6 höherer Dienst 171 114 60 144 105 39 18 3 15 9 3 6

Tarifbeschäftigte 0 0 0 0 ❑ 0 0 0 0 0 0 o höherer Dienst 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0

V 4/5 Versorgungsempfängerinen und -empfänger nach Art des früheren Dienstverhältnisses, Laufbahngruppe, Art der Versorgung und Geschlecht Stand: 01.01.2014

Art des früheren Dienstverhältnisses/ Insgesamt Ruhegehalt Witwen-/ Witwergeld Waisengel d

Laufbahngruppe Insgesamt] männlich weiblich zusammer männlich weiblich zusammer märnfohl weiblich zusammer männlich weiblich

Insgesamt 6 066 3 687 2 379 5 295 3 465 1 830 615 141 474 156 78 78 Beamtinnen und Beamte im Schuldienst 1 707 531 1 176 1 539 432 1 107 129 78 51 39 21 18

höherer Dienst 690 273 417 633 246 387 45 21 24 12 6 3 gehobener Dienst 1 020 258 762 906 186 720 84 57 27 27 12 15

Beamtinnen und Beamte im Vollzugsdienst 2 850 2 217 633 2 454 2 154 300 318 24 294 78 36 39 höherer Dienst 96 84 12 84 84 0 9 0 9 0 0 0

.gehobener Dienst 978 816 162 864 807 57 96 3 96 18 6 12 mittlerer Dienst 1 773 1 317 456 1 503 1 263 240 210 24 189 60 30 30 einfacher Dienst 3 0 3 3 0 3 0 0 0 0 0 0

Beamtinnen und Beamte in übrigen Bereichen 1 326 822 507 1 149 76B 381 147 33 114 30 18 12 höherer Dienst 798 588 210 696 567 129 84 9 75 18 12 6 gehobener Dienst 378 189 189 330 171 159 42 15 27 6 3 3 mittlerer Dienst 138 36 105 114 21 93 21 12 9 6 3 3 einfacher Dienst 12 6 6 9 6 3 3 0 3 0 0 0 sonstige/Angst/Arb 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0

Richterinnen und Richter 180 117 63 153 108 42 18 3 15 9 3 6 höherer Dienst 180 117 63 153 108 42 18 3 15 9 3 6

Tarilbeschäftigte 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 höherer Dienst 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0

42

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Insgesamt männlich weiblich

Beamtinnen und Beamte

im Schuldienst

Beamtinnen und Beamte

im Voli- zugsdienst

Beamtinnen und Beamte

in übrigen Bereichen

Richterinnen

und Richter

Grund für den Eintritt des Versorgungsfalles

Geschlecht Art des früheren DienstveMältnisses

V 6 Neuzugänge nach Grund für den Eintritt des Versorgungsfalles, Geschlecht und Art des früheren Dienstverhältnisses Stand: 01.01.2013

Neuzugänge insgesamt 810 459 351 282 360 153 15 Ruhegehalt 735 438 297 267 321 132 12

Dienstunfähigkeit 123 42 81 75 33 12 3 Besondere Altersgrenze 288 255 33 0 288 0 0 Besondere Altersgrenze - hinausgeschoben auf Antrag 0 0 0 0 0 0 0 Antragsaltersgrenze bei Schwerbehinderung 1

bei bes. Altersgrenze 21 9 15 15 0 6 0 Antragsaltersgrenze - allgemein 78 18 63 69 0 9 0 Regelaltersgrenze - gesetzlich 210 108 102 108 0 93 9 Regelaltersgrenze nach dem 67. Lebensjahr 6 6 0 0 0 6 0 Regelaltersgrenze - hinausgeschoben auf Antrag 6 3 3 0 0 6 0 Sonstige Gründe 0 0 0 0 0 0 0

Witwen-/Witwergeld 63 12 48 12 33 15 3 Waisengeld 15 6 6 3 6 6 0

V 6 Neuzugänge nach Grund für den Eintritt des Versorgungsfalles, Geschlecht und Art des früheren Dienstverhältnisses Stand: 01.01.2014

Grund für den Eintritt des Versorgungsfalles Insgesamt männlich weiblich

Beamtinnen und Beamte

im Schuldienst

Beamtinnen und Beamte

im Voll-

zugsdienst

Beamtinne und Beamte in übrigen

Bereichen

Richterinnen und Richter

Geschlecht Art des früheren Dienstverhältnisses

Neuzugänge insgesamt 1 038 528 510 498 339 192 9 Ruhegehalt 966 504 462 480 309 165 9

Dienstunfähigkeit 150 60 90 75 48 27 0 Besondere Altersgrenze 261 231 30 0 261 0 0 Besondere Altersgrenze - hinausgeschoben auf Antrag 0 0 0 0 0 0 0 Antragsaltersgrenze bei Schwerbehinderung / bei bes. Altersgrenze 39 12 27 30 0 6 0 Antragsaltersgrenze - allgemein 264 78 186 246 0 15 0 Regelaltersgrenze - gesetzlich 243 120 123 129 0 108 6 Regelaltersgrenze nach dem 67. Lj. 3 3 0 0 0 3 0 Regelaltersgrenze - hinausgeschoben auf Antrag 9 0 6 0 0 6 0 Sonstige Gründe 0 0 0 0 0 0 0

Witwen-/Witwergeld 57 12 45 12 21 21 0 Waisengeld 18 12 6 6 9 3 0

43

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Ruhegehalts- empfängerinnen und -empfänger

Insgesamt Art des früheren

Dienstverhältnisses

Alter zum Zeitpunkt des Ausscheidens

männlich

Dienst Durchschnittsalter in Jahren

weiblich höherer

geho- bener

einfacher und

mittlerer

Insgesamt männlich

Dienst Durchschnittsalter in Jahren

weiblich höherer

geho- bener

einfacher und

mittlerer

V 7 Durchschnittsalter der Neuzugänge an Ruhegehaltsempfängerinnen und -empfängern

nach Art des früheren Dienstverhältnisses, Geschlecht und Laufbahngruppe Stand: 01.01.2013

Insgesamt 735 61,0 61,0 60,8 64,2 61,2 59,2

Beamtinnen und Beamte im Schuldienst 267 61,8 63,2 61,3 65,0 61,8

Beamtinnen und Beamte im Vollzugsdienst 321 59,2 59,5 57,4 60,0 59,2 59,1 Beamtinnen und Beamte in übrigen Bereichen 132 63,3 64,7 61,5 65,0 62,4 60,5 Richterinnen und Richter 12 62,4 61,3 65,0 62,4

V 7 Durchschnittsalter der Neuzugänge an Ruhegehaltsempfängerinnen und -empfängern nach Art desfrüheren Dienstverhältnisses, Geschlecht und Laufbahngruppe Stand: 01,01,2014

Art des früheren Dienstverhältnisses

Ruhegehalts- empfängerinnen und -empfänger

Alter zum Zeitpunkt des Ausscheidens

Insgesamt 966 61,4 61,1 61,6 63,5 61,3 58,4

Beamtinnen und Beamte im Schuldienst 480 62,5 63,6 62,1 63,4 62,0 Beamtinnen und Beamte im Vollzugsdienst 309 58,6 58,9 56,6 59,1 59,1 58,2

Beamtinnen und Beamte in übrigen Bereichen 165 63,0 64,1 61,6 64,3 62,8 59,4

Richterinnen und Richter 9 63,2 62,5 64,8 63,2

44

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v y uuronsonninuoner Kunegenaitssatz nacn Laumanngruppe, tmstutung una Art aer versorgung Stand: 01.01.2013 - ohne Fälle mit 0,0 % Ruhegehaltssatz

Laufbahngruppe/ Einstufung

Empfängerinnen/Empfänger von Ruhegehaltssatz in Prozent

ins- gesamt

Ruhe- gehalt

Witwen/ Witwer

geld

Waisen- geld

ins- gesamt

Ruhe-gehalt

Witwen/ Witwer

geld

Waisen- geld

Insgesamt 5 127 4 389 567 171 47,6 48,6 40,1 46,2 höherer Dienst 993 861 99 30 57,0 57,9 52,3 45,6

B 11 12 12 0 0 44,9 44,4 B 10 3 3 0 0 59,8 59,8 B 9 30 30 0 0 66,3 66,2 B8 0 0 0 0 B 7 0 0 0 0 B 6 33 30 3 0 68,9 68,8 70,1 B5 3 3 0 0 71,8 71,8 B 4 9 9 0 0 41,9 44,5 B3 9 9 0 0 70,8 70,8 B 2 87 81 6 3 65,8 65,8 68,4 58,0 R8 3 3 0 0 71,8 71,8 R6 3 3 0 0 71,8 71,8 R5 6 6 3 0 72,2 72,4 71,8 R4 6 3 3 0 71,8 71,8 71,8 R 3 33 30 3 0 70,2 70,5 67,3 R 2 72 66 6 0 67,2 66,7 71,8 R 1 78 60 9 9 35,5 33,9 40,4 39,8 C 4 99 96 3 0 57,5 58,1 38,0 C 3 84 75 9 3 48,0 49,6 35,2 41,4 C 2 33 27 6 3 37,6 37,7 32,3 49,6 W3 6 0 3 3 53,9 49,8 51,5 A 16 hD + Zulage 0 0 0 0 A 16 hD 99 93 3 0 63,4 63,0 71,8 A 15 hD 135 120 15 0 57,5 57,1 59,8 A 14 hD 96 72 15 6 54,6 56,2 51,0 45,8 A 13 hD 42 30 9 3 52,9 57,6 39,5 44,7

gehobener Dienst 2 391 2 073 246 72 44,8 45,6 38,4 44,7 A 16 gD L 24 21 3 0 45,3 44,5 50,0 A 15 gD L 54 45 3 3 38,8 37,8 43,6 45,0 A 14 gD L 57 54 3 3 40,9 41,1 35,3 41,7 A 13 gD L 468 414 45 9 41,1 41,5 36,8 44,8 A 13 gD + Zulage 3 3 0 0 70,9 70,9 A 13 gD 201 189 12 0 53,6 53,7 49,7 A 12 753 657 69 27 43,6 44,1 38,0 44,2 A11 471 405 57 9 47,0 48,2 38,3 46,2 A 10 gD 252 207 36 9 45,3 47,1 35,0 46,2 A 9 gD 108 78 21 9 46,9 49,1 41,1 41,1

mittlerer Dienst 1 731 1 443 219 69 46,0 47,3 36,3 47,9 A 9 mD + Zulage 162 156 6 0 43,7 44,3 27,3 A 9 mD 1 017 873 126 18 44,6 46,1 34,1 46,5 A 8 363 285 51 27 49,7 51,6 39,9 48,7 A 7 162 117 27 18 48,8 50,5 41,7 48,1 A 6 mD 24 15 6 3 47,6 48,9 39,8 54,7 A 5 nnD 3 0 0 0 22,9

einfacher Dienst 12 9 3 0 47,2 48,4 41,1 A 6 eD 3 0 0 0 28,7 A5 eD + Zulage 3 3 0 0 48,4 48,4 A4 9 6 3 0 51,3 51,0 50,0

A 3

45

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V 9 Durchschnittlicher Ruhegehaltssatz nach Laufbahngruppe, Einstufung und Art der Versorgung Stand: 01.01.2014 - ohne Fälle mit 0,0 % Ruhegehaltssatz

Laufbahngruppe/ Einstufung

Empfängerinnen/Empfänger von Ruhegehaltssatz in Pro ent

Ins- gesamt

Ruhe- gehalt

Witvven/ Witwer

geld

Waisen- geld

ins- gesamt

Ruhe- gehalt

W itwen/ Witwer

geld

Waisen- geld

Insgesamt 6 063 5 295 615 156 47,1 47,8 40,7 47,2 höherer Dienst 1 764 1 566 156 39 51,0 51,2 50,1 47,5

B 11 12 12 0 0 46,6 46,3 B10 3 3 0 0 59,8 59,8 B 9 30 27 3 0 65,6 65,0 70,8 B8 0 0 0 0 B7 0 0 0 0 B 6 36 33 6 0 69,2 68,9 70,7 B5 6 6 0 0 63,0 66,7 B4 9 9 0 0 41,9 44,5 B 3 12 9 0 0 70,8 70,9 B 2 96 90 6 3 65,3 65,2 69,0 58,0 R8 6 6 0 0 71,8 71,8 R6 3 3 0 0 71,8 71,8 R5 6 6 3 0 72,2 72,4 71,8 R4 6 6 3 0 71,8 71,8 71,8 R 3 36 33 3 0 70,3 70,6 67,3 R 2 75 69 6 0 67,3 66,9 71,6 R 1 84 63 12 9 36,2 35,1 39,4 40,2 C 4 111 108 3 0 58,6 59,1 38,0 C 3 93 81 9 3 48,7 50,0 39,2 41,4 C 2 36 30 6 3 37,9 38,1 32,3 49,6 W 3 9 3 3 3 52,0 55,2 49,8 51,5 H4 0 0 0 0 A 16 hD+Zulage 0 0 0 0 A 16 hD 141 132 9 0 58,6 58,3 62,0 A 15 hD 225 198 21 3 51,5 51,0 57,3 48,2 A 14 hD 153 126 18 6 50,3 50,6 48,2 50,4 A 13 hD 570 519 42 9 42,2 42,2 39,9 49,2

gehobener Dienst 2 376 2 100 222 51 45,0 45,7 38,5 45,0 A 15 gD L 6 6 0 0 36,0 36,0 A 14 gD L 42 42 0 0 41,4 41,4 A 13 gD L 150 132 12 3 40,3 41,2 32,6 37,0 A 14 gD 0 0 0 0 A 13 gD + Zulage 3 3 0 0 71,1 71,1 A 13 gD 234 219 15 0 52,2 52,0 54,4 A 12 975 873 78 27 43,1 43,4 38,5 45,6 A 11 552 486 60 6 46,2 47,3 38,1 43,7 A 10 gD 291 249 36 6 45,3 46,9 34,4 45,4 A 9 gD 123 93 21 9 47,5 49,4 40,3 43,4

mittlerer Dienst 1 911 1 614 231 66 46,0 47,3 36,5 48,6 A 9 mD + Zulage 183 177 6 0 43,7 44,3 28,1 A 9 mD 1 119 966 135 18 44,5 45,9 34,2 48,2 A 8 408 327 54 24 49,8 51,5 40,4 48,4 A 7 177 129 27 18 49,0 50,5 41,7 49,4 A 6 mD 24 15 6 3 47,7 48,9 40,3 54,7 A 5 mD 3 0 0 0 22,9

einfacher Dienst 15 12 3 0 45,7 46,1 41,1 A 6 eD 3 3 0 0 32,3 36,8 A 5 eD 3 3 0 0 57,5 57,5 A4 9 6 3 0 47,2 44,8 50 A3 0 0 0 0

46

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V 11 Durchschnittliche Versorgungsbezüge im Monat Januar nach Laufbahngruppe, Einstufung und Art der Versorgung

Stand: 01.01.2013 - ohne Waisengeld -

Laufbahngruppe/ Einstufung

Versorgungsempfängerinnen und -empfänger

Durchschnittliche Bruttobezüge

im Januar in Euro

Ruhegehalt Witwen-/

Witwergeld Ruhegehalt

Witwen-/ Witwergeld

Insgesamt 4 389 567 1 990 878 höherer Dienst 861 99 3 496 1 722

B 11 12 0 4 746 B 10 3 0 6 620 B9 30 0 5 750 B8 0 0 B7 0 0 B 6 30 3 5 122 3 335 B5 3 0 4 068 B4 9 0 2 896 B 3 9 0 4 751 B 2 81 6 3 916 2 154 R8 3 0 6 244 R6 3 0 5 734 R5 6 3 5 256 3 279 R4 3 3 5 145 2 690 R3 30 3 4 710 1 977 R2 66 6 3 983 2 120 R1 60 9 1 837 1 353 C4 96 3 3 869 1 531 C3 75 9 2 776 1 261 C2 27 6 1 954 1 172 W3 0 3 1 491 A 16 hD + Zulage 0 0 A 16 hD 93 3 3 709 2 434 A 15 hD 120 15 3 025 1 750 A 14 hD 72 15 2 679 1 353 A 13 hD 30 9 2 473 1 067

gehobener Dienst 2 073 246 1 773 795 A 16 gD L 21 3 2 611 1 374 A 15 gD L 45 3 2 019 1 229 A 14 gD L 54 3 1 984 931 A 13 gDL 414 45 1 754 892 A 13 gD + Zulage 3 0 3 110 A 13 gD 189 12 2 341 1 197 A 12 657 69 1 684 748 A11 405 57 1 739 733 A 10 gD 207 36 1 561 676 A 9 gD 78 21 1 435 729

mittlerer Dienst 1 443 219 1 405 590 A 9 mD + Zulage 156 6 1 459 512 A 9 mD 873 126 1 398 576 A8 285 51 1 411 614 A7 117 27 1 359 573 A 6 mD 15 6 1 481 811 A 5 mD 0 0

einfacher Dienst 9 3 1 349 840 A 6 eD 0 0 A 5 eD + Zulage 3 0 1 468 A4 6 3 1 427 833 A3 0 0

sonstige/Angst/Arb 0 0

47

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V 11 Durchschnittliche Versorgungsbezüge im Monat Januar nach Laufbahngruppe, Einstufung und Art der Versorgung

Stand: 01.01.2014 - ohne Waisengeld -

Laufbahngruppe/ Einstufung

Versorgungsempfängerinnen und -empfänger

Durchschnittliche Bruttobezüge

im Januar in Euro

Ruhegehalt Witwen-/

Witwergeld Ruhegehalt

Witwen-/ Witwergeld

Insgesamt 5 295 615 2 001 941 höherer Dienst 1 566 156 2 892 1 630

B 11 12 0 5 019 B 10 3 0 6 795 B9 27 3 5 755 3 975 B8 0 0 B7 0 0 B6 33 6 5 027 3411 B5 6 0 4 269 B4 9 0 2 998 B3 9 0 4 544 B2 90 6 4 030 2 182 R8 6 0 6 438 R6 3 0 5 889 R5 6 3 5 400 3 368 R4 6 3 5 264 2 732 R3 33 3 4 852 2 052 R2 69 6 4 070 2 236 R1 63 12 1 954 1 348 C4 108 3 3 998 1 571 C3 81 9 2 880 1 383 C2 30 6 2 030 1 206 W3 3 3 3 984 1 486 H 4 0 0 A 16 hD+Zulage 0 0 A 16 hD 132 9 3 494 2 106 A 15 hD 198 21 2 756 1 705 A 14 hD 126 18 2 484 1 315 A 13 hD 519 42 1 842 996

gehobener Dienst 2 100 222 1 774 787 A 15 gD L 6 0 1 961 A 14 gD L 42 0 2 036 A 13 gD L 132 12 1 812 809 A 14 gD 0 0 A 13 gD + Zulage 3 0 3 256 A 13 gD 219 15 2 330 1 374 A 12 873 78 1 704 766 A 1 .1 486 60 1 751 755 A 10 gD 249 36 1 600 701 A 9 gD 93 21 1 456 707

mittlerer Dienst 1 614 231 1 435 621 A 9 mD + Zulage 177 6 1 491 566 A 9 mD 966 135 1 427 605 A8 327 54 1 439 640 A7 129 27 1 394 630 A 6 mD 15 6 1 522 838 A 5 mD 0 0

einfacher Dienst 12 3 1 293 837 A 6 eD 3 0 852 A 5 eD 3 0 1 499 A4 6 3 1 351 925 A3 0 0

sonstige/Angst/Arb 0 0

48

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Anlage

Landtag Brandenburg Stand: 15.10.2015 6. Wahlperiode

Ausschuss für Haushaltskontrolle

ENTWURF

Sitzungsplan des Ausschusses für Haushaltskontrolle für 2016

Sitzungsbeginn grundsätzlich jeweils um 15.00 Uhr

Reguläre Termine:

19. Januar 2016 (Beschlussfassungen zur Beratung

des Jahresberichtes 2015 LRH)

8. März 2016

Beratung des Jahresberichtes 2015 LRH:

18. April 2016 (Beginn: 10.00 Uhr) 19. April 2016

7. Juni 2016

27. September 2016

8. November 2016

Reservetermin:

12. Juli 2016

13. Dezember 2016

Page 99: Landtag Brandenburg P-AHK 6/6...Landtag Brandenburg P-AHK 6/6 S. 2 Ausschuss für Haushaltskontrolle 10.11.2015 6. Sitzung (öffentlich) ri-br Tagesordnung: 1. Beschlussfassung gemäß

Anlage

LRI-f Brandenburg, Alter Markt 1, 14467 Potsdam

LAND BRANDENBURG

EINGEGANGEN

OG. NOV. 2015/J-

Erledigt l("A?(*...

Landesrechnungshof Brandenburg Der Präsident

Vorsitzenden des Ausschusses für Haushaltskontrolle des Landtages Brandenburg Herrn Dr. Rainer van Raemdonck, MdL Landtag Brandenburg Alter Markt 1 14467 Potsdam

Datum:

Bearbeiter:

Nebenstelle:

Aktenzeichen:

5. November 2015 Herr Luckas 8505 BdP - 32 01 02

Teilnahme von Bediensteten des Landesrechnungshofes Brandenburg an den Sitzun-gen des Ausschusses für Haushaltskontrolle

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

nach der Geschäftsordnung des Landtages Brandenburg sind die Sitzungen der Ausschüsse öffentlich. Die Öffentlichkeit kann allerdings für einzelne Sitzungen, Verhandlungsgegen-stände oder Beratungen auf Beschluss des Ausschusses ausgeschlossen werden.

Der Ausschuss für Haushaltskontrolle wird gebeten, bei einer Herstellung der Nichtöffentlich-keit einer Ausschusssitzung oder Teilen davon die Teilnahme der Bediensteten des Landes-rechnungshofes grundsätzlich zuzulassen.

Mit freundlichen Grüßen

Christoph Weiser

Postanschrift:

Alter Markt 1, 14467 Potsdam

Telefon (0331) 866-0 Postfachadresse: Postfach 60 09 62, 14409 Potsdam

Telefax (0331) 866-8518 (Eingangsbüro)

E-Mail: [email protected] Internet-Adresse:

http://emv.lrh-brandenburg.de