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Sitzungsmappe erstellt am: 02.11.2020 13:54:37 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode E 17/638 31. Jan. 2019 Unterausschuss Personal des Haushalts- und Finanzausschusses Sonja Bongers MdL Einladung 16. Sitzung (öffentlich) des Unterausschusses Personal am Dienstag, 12. Februar 2019 13.30 Uhr, Raum E 1 A 17 Landtag Nordrhein-Westfalen Platz des Landtags 1 40221 Düsseldorf Gemäß § 53 Absatz 1 der Geschäftsordnung des Landtags berufe ich den Unterausschuss ein und setze folgende Tagesordnung fest: Tagesordnung 1. Gesetz über die Errichtung des Landesamtes für Finanzen und zur Änderung weiterer Gesetze (LaFinG) vom 16.07.2013 Erfahrungsbericht gemäß § 7 LaFinG Vorlage 17/1531 2. Minderausgaben beim Personal im Haushaltsvollzug 2018 Bericht der der Landesregierung Vorlage 17/1669 3. Gesundheitsmanagement in der Landesverwaltung Bericht der Landesregierung Vorlage 17/1675 4. Verschiedenes

LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode · Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat am 16.7.2013 das LaFinG beschlossen. Das Landesamt für Finanzen Nordrhein-Westfafen (Landesamt

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Sitzungsmappe erstellt am: 02.11.2020 13:54:37

LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode

E 17/638

31. Jan. 2019 Unterausschuss Personal des Haushalts- und Finanzausschusses Sonja Bongers MdL

Einladung 16. Sitzung (öffentlich) des Unterausschusses Personal am Dienstag, 12. Februar 2019 13.30 Uhr, Raum E 1 A 17 Landtag Nordrhein-Westfalen Platz des Landtags 1 40221 Düsseldorf Gemäß § 53 Absatz 1 der Geschäftsordnung des Landtags berufe ich den Unterausschuss ein und setze folgende Tagesordnung fest: Tagesordnung 1. Gesetz über die Errichtung des Landesamtes für Finanzen und zur Änderung

weiterer Gesetze (LaFinG) vom 16.07.2013 Erfahrungsbericht gemäß § 7 LaFinG Vorlage 17/1531

2. Minderausgaben beim Personal im Haushaltsvollzug 2018 Bericht der der Landesregierung Vorlage 17/1669

3. Gesundheitsmanagement in der Landesverwaltung Bericht der Landesregierung Vorlage 17/1675

4. Verschiedenes

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Sitzungsmappe erstellt am: 02.11.2020 13:54:37

- 2 -

gez. Sonja Bongers - Vorsitzende -

F. d. R. Eva M. Kiwitt Referat II.A.1

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Landtag Nordrhein-Westfalen, Elektronische Sitzungsmappe zur Einladung Nr. 17/638Unterausschuss Personal

des Haushalts- und Finanzausschusses

- TOP 1 -

Gesetz über die Errichtung des Landesamtes für Finanzen und zur Änderung weitererGesetze (LaFinG) vom 16.07.2013

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Vorlage

Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen Der Minister

L;:,~lDTAG

NORDRHEIN-WESTFALEN 17. WAHLPERIODE

VORLAGE 17/1531

6lM/1

an den Haushalts- und Finanzausschuss des Landtags Nordrhein-Westfalen

Gesetz über die Errichtung des Landesamtes für Finanzen und zur Änderung weiterer Gesetze (LaFinG) vom 16.7.2013

Zum 16.7.2013 hat der Landtag Nordrhein-Westfalen das Gesetz über die Errichtung des Landesamtes für Finanzen und zur Änderung weiterer Gesetze (LaFinG) beschlossen. Das Landesamt für Finanzen Nordrhein-Westfalen wurde gegründet, um das Rechnungswesen auf der Basis der SAP-Standard-Software von der Kameralistik auf die Staatliche Doppelte Buchführung umzustellen. Zudem stellen die Überführung der Landeshauptkasse in das Landesamt für Finanzen sowie das Programm "Vorfahrt für Weiterbeschäftigung" weitere Aufgaben dar.

In dem LaFinG wurde in § 7 eine Berichtspflicht bis zum 31.12.2018 vorgesehen. Der beigefügte Erfahrungsbericht bezieht sich auf den Zeitraum vom 2.9.2013 bis zum 30.11.2018.

{l~ ~~~~f~ Lutz Lienenkämper

jA.12.2018 Seite 1 von 1

Aktenzeichen

VI B 1-10-11 EPOS.NRW

Frau Lungauer-Kroll

Telefon 0211 4972-2181

Dienstgebäude und

Lieferanschrift:

Jägerhofstr.6

40479 DOsseldorf

Telefon (0211) 4972-0

Telefax (0211) 4972-1217

[email protected]

wwwJm.nrw.de

Öffentliche Verkehrsmittel:

U74bis U79

Haltestelle

Heinrich Heine Allee

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Bericht der Landesregierung Gesetz über die Errichtung des Landesamtes für Finanzen und zur Änderung weiterer Gesetze (LaFinG) vom 16.7.2013

Erfahrungsbericht gemäß § 7 LaFinG

I. Vorbemerkungen

Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat am 16.7.2013 das LaFinG beschlossen. Das Landesamt für Finanzen Nordrhein-Westfafen (Landesamt Jür Finanzen) wurde gegründet, um im Rahmendes Projektes EPOS. NRW das Rechnungswesen von der Kameralistik auf die Staatliche Doppelte Buchführung auf der Basis der angepassten SAP-Standard-Software umzustellen. -Bundesweit ist dieses eines der größten IT­Projekte in der öffentlichen Verwaltung. Darüber hinaus stellen die Überführung der Landeshauptkasse in das Landesamt für Finanzen sowie das Programm "Vorfahrt für Weiterbeschäftigung" weitere zentrale Aufgaben dar. Der Sitz des -Landesamtes für Finanzen- befindet sich in Düsseldorf und hat am 2. September 2013 seinen Dienstbetrieb aufgenommen. Aktuell hat das landesamt für Finanzen 223 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Stand: 1.10.2018). Davon sind knapp -53 % weibliche Mitarbeiter, 47 % sind männlich. Die 158 Regierungsbeschäftigten und 65 Beamtinnen und Beamte teilen sich nach Laufbahngruppen auf in 99 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in LG 1.2 (ehern. mD), 115 in LG 2.1 (ehern. gD) und 9 in LG 2.2 (ehern. hD). Im Rahmen des Projektes EPOS. NRW wurden bis zum 30.11.2018 von den ursprünglich 58' umzustellenden Budgeteinheiten _ bereits 53 auf SAP umgestellt. Aktuell arbeiten rund 550 Dienststellen (Landesbehörden . und -einrichtungen) mit insgesamt ca. 69.000 Nutzern mit dem EPOS.NRW-System. Nach Abschluss der Ejnführungsphase werden bis zu 75.000 Nutzer mit EPOS.NRW arbeiten. Von den verbleibenden Budgeteinheiten sind zwei durch Rechtsforrnwechsel und Umressortierung nicht mehr produktiv. Bis Ende 2019 werden das Projekt "Allgemeine Finanzverwaltung" und drei weitere Budgeteinheiten auf EPOS. NRW umgestellt. Parallel zu diesem Produktivsetzungsprozess laufen 14 Zentrafprojekte. In vieten

- Zentrafprojekten steht EPOS. NRW vor der Herausforderung, eine Drittsoftware an das EPOS.NRW-System anzubinden. Als wichtige Zentral projekte sind insbesondere die "Anbindung der -Kommunen" an das System EPOS.NRW zur Bewirtschaftung von Landesmitteln und weitere Schnittstellenprojekte wie die "Anbindung von BISAM" und die "Anbindungder NRW. Bank" zu nennen. -

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u. Erfahrungsbericht

1. Berichtszeitraum In dem Gesetz über die Errichtung des Landesamtes für Finanzen und zur Änderung weiterer Gesetze (laFinG NRVV) vom 26.7.2013 wurde eine Berichtspf!icht bis zum

.12.2018 vorgesehen. Der nachfolgende Bericht betrachtet die Erfahrungen dem Gesetz über die Errichtung des landesamtes für Finanzen im Zeitraum vom 2.9.2013 bis zum 30.11.2018.

2. Aufgaben und Zuständigkeiten Die Aufgabenbereiche des landesamtes für Finanzen sind in § 2 laFinG festgelegt und können im Wesentlichen wie folgt zusammengefasst werden: (1) Das landesamt für Finanzen nimmt landesweit Aufgaben auf dem Gebiet des

Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesens des landes wahr. Es hat die Aufgabe, das im Rahmen des Projekts EPOS.NRW beschaffte und auf die Bedürfnisse. der landesverwaltung angepasste Buchungs~ und Bewirtschaftungssystem zu pflegen und weiterzuentwickeln sowie Servicedienstleistungen für die Dienststellen des landes Nordrhein-Westfalen im Rahmen der Einführung und des Flächenbetriebs des neuen Rechnungswesens zu erbringen.

(2) Das Landesamt für Finanzen hat die Aufgabe, die obersten landesbehörden und die diesen nachgeordneten Behörden und Einrichtungen bei der landesweiten und länderübergreifenden Vermittlung von BeSChäftigten zu unterstützen.

(3) Das landesamt für Finanzen entwickelt und betreibt einen IT -gestützten zentralen Stellenmarkt für die gesamte Landesverwaltung, um das Land als einheitlichen Arbeitgeber darzustellen sowie Stellenangebote für interne und externe Bewerber zu veröffentlichen. Die zusätzlichen Veröffentlichungen von SteHenausschreibungen durch die Ressorts bieiben hiervon unberührt.

(4) Die bei der Bezirksregierung Düsseldorf angesiedelte landeskasse Düsseldorf wurde Teil des Landesamtes für Finanzen und nimmt die ihr nach § 79 Abs. 1 Nummer 1 Landeshaushaltsordnung vom Ministerium der Finanzen zugewiesenen Aufgaben wahr. § 79 der Landeshausha!tsordnung bleibt unberührt.

(5) Das Landesamt für Finanzen unterstützt die obersten landesbehörden und die diesen nachgeordneten Behörden und Einrichtungen bei Zurruhesetzungsverfahren wegen Dienstunfähigkeit, indem es diese berät und anderweitige Verwendungsmöglichkeiten für die betroffenen Beamtinnen und Beamten prüft. Die Aufnahme dieser von Dienstunfähigkeit bedrohten Beschäftigten durch die obersten landesbehörden und die ihnen nachgeordneten Behörden und Einrichtungen ist Landesinteresse.

ß·,ufsichtsbehörde über das Landesamt für Finanzen ist das Ministeriurn der Finanzen Nordrheln-VVestfalen.

Selte :2 '.Ion 8

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3. Erfahrungen mit dem Gesetz in einzelnen Aufgabenbereichen - Einführung (Rollout)- undZentralprojektbetreuung, Aufgaben im Betrieb und Schulung -

3.1 Roltout- und Zentralprojektbetreuung , EPOS. NRW - das an die Bedürfnisse der landesverwaltung angepasste Buchungs­und Bewirtschaftungssystem - wird durch das landesamt für Finanzen gepflegt und weiterentwickelt. Zudem werden Serviceleistungen für die Dienststellen des landes im Rahmen der Einführung des Flächenbetriebes des neuen Rechnungswesens erbracht. Die zu erbringenden Servicedienstleistungen umfassen bei insgesamt 58 EPOS.NRW­RolIQutprojekten 'grundsätzlich die Übemahme der Projektleitungen sowie der Teilprojektleitungen Finanzbuchhaltung I Zahlungsverkehr, Anlagenbuchhaltung, Kosten- und leistungsrechnung sowie Budgetierung/BI-Berichtswesen. Zu bearbeiten sind neben der Konzeption (Workshops" Verfassen von Deltakonzepten und Qualitätssicherung) auch die Realisierung im SAP-System, die Tests sowie die Produktivsetzung. Diese Funktionen konnten in den meisten Fällen durch Beschäftigte des landesamtesfürFinanzen übernommen werden. Darüber hinaus wurden auch exteme Berater eingesetzt. Ein Rolloutprojekt wurde im Durchschnitt in ca. 18 Monaten durchgeführt: Zu den umgestellten Budgeteinheiten gehören zum Beispiel das Ministerium der Finanzen, die Finanzverwaltung, das Ministerium der Justiz, die Staatsanwaltschaften, die ordentliche Gerichtsbarkeit, die Verwaltungs- und Finanzgerichtsbarkeit sowie die Arbeits- und' Sozialgerichtsbarkeit, die Justizvollzugsanstalten, die Polizei des landes Nordrhein-Westfalen, das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales, das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie sowie' der Verfassungsgerichtshof für das land Nordthein­Westfalen. Das System EPOS.NRW wurde - auch während der Rofloutphase - stets weite~entwickelt. Folgende Projekte sollen beispielhaft hervorgehoben werden:

a)Logistik Zur Abbildung logistischer Prozesse im System EPOS.NRW wurden aufgrund' der Anforderungen einzelner Budgeteinheiten, insbesondere der Polizei, die SAP-logistik­Anwendungen SRM/MM (Beschaffung), PM (Instandhaltung) und SO (Vertrieb) in den EPOS.NRW-landesmaster integriert. Das Projekt der Polizei wurde in zwei Schritten realisiert. Zunächst wurde EPOS.NRW in drei Behörden zum 1.3.2017 implementiert, um dann die restlichen 47 Polizei behörden zum 1.1.2018 an das EPOS.NRW-System anzubinden. I '

So war das Rolloutprojekt der Polizei mit insgesamt 50 produktiv gesetzten Polizei behörden und ca. 46;000 Nutzem aufgrund der zusätzlichen logistik­Einführung mit emeblichen Herausforderungen verbunden.

b) Fremd- und Drittbewirtschaftung Die Möglichkeit zur Bewirtschaftung' von Haushaltsmitteln einer landesdienststelle durch eine andete landesdienststelle (Fremdbewirtschaftung) und zur Bewirtschaftung von Haushaltsmitteln einer landesdienststelle durch eine Stelle außemalb der landesverwaltung (Drittbewirtschaftung) wurde durch das landesamt für Finanzen konzipiert und soll im EPOS.NRW-landesmaster implementiert werden. Beispielhaft sei das Projekt "Fremd- und Drittbewirtschaftung in den Kommunen" genannt.

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EPOS. wird während des Projektes bei folgenden Beteiligten zur Bewirtschaftung der Haushaitsmitte! des Landes eingeführt:

• 22 kreisfreie Städte lIf Städteregion Aschen • 30 Kreise 1$ Zweckverbände (Nahverkehr Westfalen-Lippe, Verkehrsverbund Rhein-Sieg,

Verkehrsverbund Rhein-Ruhr) • Landschaftsverband Rheinland und Westfalen-Lippe 'GI Forschungszentrum Jülich «; Landesförderstelle des Handwerks

Zudem wird auch das BAföG- und \lVohngeidvertahren umgestellt.

c) Umressortierung Im Rahmen der Neubildung der Landesregierung wurde ein Teil der Geschäftsbereiche der Landesregierung umstrukturiert. Gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern der Ressorts hat das Landesamt für Finanzen für das Zentralprojekt "Umressortierung" ein Rahmenkonzept vertasst.

e) Beihilfe In dem Projekt werden die. Programme BeihilfeNeu und BeihilfeNRWplus an das

. Projekt EPOS.NRW angebunden.

3.2 Aufgaben im Betrieb Nach Abschluss der Rollouts und Zentralprojekte ist das Landesamt für Finanzen für den Betrieb und die Weiterentwicklung von EPOS. NRW in der Landesverwa!tung als Daueraufgabe zuständig. Gleichzeitig wird das Landesamt für Finanzen die Nutzer von EPOS.NRVV im Rahmen der jeweiiigen Fachmodule mit Beratungsangeboten ( Second-Level-Support). Im Rahmen des Betriebs von EPOS.NRW wird auch die laufende Wartung und Aktualisierung der Systeme (neue Software-Versionen) und Fehlerbehebungen vorgenommen.

Beispielhaft werden die nachfolgenden Aufgaben im Betrieb aufgeführt:

a) Aufbau und Betreuung der technischen Infrastruktur für SAP bei IT.NRW.

b) Technische Skizzierung, Konzeptionierung (Softwarearchitektur) und Integrierung einer vierstufigen, techno!ogieverbindenden SAP-Systemlandschaft in eine Drei­Schichten-Architektur (Hochsicherheitskategorisierung).

c) Die SAP- und Oracle-Systemiandschaft wird betrieben und fortwährend optimiert und weiterentwickelt.

d) Vervvaltung der Berechtigungen von inzwischen ca. 69.000 Anwenderinnen und An\IJendern .

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e) Anpassung des vorhandenen SAP-Standards u.a. bei der Entwicklung verschiedener Funktionalitäten für das Logistik-Projekt der Polizei, dem Geschäftspartnerdialog

f) Im Aufgabengebiet E~Government werden durch Datenerhebungen und konzeptionelle Vorarbeiten Grundlagen für die Umsetzung des EGovG NRW geschaffen - Schwerpunkte sind hier die Bereiche Geschäftsprozessoptimierung, E-Payment, E-Rechnung und Elektronische Verwaltungsarbeit. '

3.3 Schulung Qualitativ hochwertige und· fortlaufend weiterentwickelte Schulungen sind eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg des Projektes EPOS.NRW insgesamt. Das Landesamt für Finanzen bereitet die Landesbeschäftigten mit modular aufgebauten Schulungen für ihre zukünftige Tätigkeit im SAP-System vor.

a) Von 2010 bis zum Jahresende 2018 sind etwa 27.000 Beschäftigte landesweit in über 40 verschiedenen Kommunen an insgesamt mehr als 4.000 Schulungstagen geschult worden.

b) Zur Vorbereitung der Anwendung am System werden die Schulungsteilnehmer fachlich geschult. Der Anteil an Fachschulungen beträgt derzeit ca. 28% der Gesamtschulungsteilnehmer. Den weitaus größten Teil der Schulungen sind die IT­Schulungen, die die Teilnehmer befähigen, ihre Arbeit an dem neuen System· erfolgreich durchzuführen. ,r

c) Der Aufbau und die Implementierung der Schulungen für die Logistik stellte eine besondere Herausforderung für die Schulungsabteilung dar. Es wurden mehr als zwanzig neue Schulungen konzipiert und umgesetzt. .

d) Im Jahr 2019 werden umfangreiche Schulungen für die Anbindung der kommunalen Drittmittelbewirtschaftung stattfinden.

e) Zudem werden regelmäßige Betriebsschulungen für die bereits produktivgesetzten Einheiten sowie Schulungen für die Anbindungsprojekte angeboten.

f) Auch· über die Umstellungsphase bis Ende 2019 hinaus wird das Landesamt für Finanzen weitere Beschäftigte für spezifische Aufgaben qualifizieren.

Mit Beendigung der Rotlouts wird das Landesamt für Finanzen die Schulungen von neuen Mitarbeitern aus den unterschiedlichen Budgeteinheiten übernehmen und gleichzeitig vertiefende Schulungen anbieten.

~.4 Landeskasse - § 2 Abs. 2 LaFinG Die Überführung der Landeskasse Düsseldorf in das Landesamt für Finanzen und die damit einhergehende Bündelung der Fach- und der Dienstaufsicht im Geschäftsbereich des Ministeriums der Finanzen hat sich bewährt. Wie erwartet, konnte durch die räumliche Zusammenfassung der für EPOS.NRW zuständigen Fachbereiche und der Landeskasse im Landesamt für Finanzen eine Bündelung der Ressourcen und damit eine konzentrierte und effiziente Zusammenarbeit dieser Bereiche erzielt werden.

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3.5 Landesweites Personalmarketing und Bericht Ober die Personaleinsatzprojekte-§ 2 Abs. 4 LaFinG

a) Vorfahrt für Weiterbeschäftigung (VfW) Nach den Vorgaben des § 26 Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) und der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung ist es Aufgabe des Dienstherrn, vor Einleitung des Zurruhesetzungsverfahrens wegen Dienstunfähigkeit, ressort- und auch laufbahnübergreifend zu prüfen, ob für Beamtinnen oder Beamte, die aus gesundheitlichen Gründen ihre bisherige Tätigkeit nicht mehr ausüben können, eine andere Einsatzmöglichkeit besteht, die den gesundheitlichen Einschränkungen entspricht (Grundsatz "Rehabilitation vor Versorgung").

Soweit eine ressortinterne Verwendung für die betroffene Person nicht zu realisieren ist, sucht das Landesamt für Finanzen landesweit nach· einem anderen geeigneten Arbeitsplatz. Diese ressortübergreifende Suche nach einer anderweitigen. Einsatzmöglichkeit übernimmt das Landesamt für Finanzen als Dienstleister für die Dienststellen des Landes Nordrhein-Westfalen. Jährlich werden 80 bis 110 betroffene Beamtinnen und Beamte aus verschiedenen Ressorts an das Projekt VfW gemeldet.

Zur Optimierung des Verfahrens wurde in Zusammenarbeit rnit allen Ressorts ein Leitfaden für das Prüfverfahren bei drohender Dienstunfähigkeit gemäß § 26 Abs. 2 und 3 BeamtStG erarbeitet. Geänderte Rechtsvorschriften oder neue Rechtsprechung führen zu einer ständigen Weiterentwicklung sowohl des Vermittlungsverfahrens als auch des Leitfadens unter Federführung des Landesamtes für Finanzen.

Mit dem Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des landes Nordrhein­Westfalen für das Haushaltsjahr 2017 wurde durch die Regelung des § 6 b (Haushaltsgesetz 2018: § 6 a) eine Verpflichtung der Ressorts zur Übernahme von betroffenen Beamtinnen und Beamten eingeführt, um dem Grundsatz der Rehabilitation vor Versorgung verstärkt Rechnung zu tragen. Über die in den Ressorts im Vorjahr erfolgte Umsetzung der Vorschrift unterrichtet das Ministerium der Finanzen den Haushalts- und Finanzausschuss des Landtags zum 31. März des Folgejahres. Die von der Rechtsprechung ge.setzten strengen Maßstäbe stellen dabei neben dem Laufbahnrecht unverändert hohe Hürden für eine erfolgreiche Vermittlung dar. Das im Rahmen des Projektes VfW zentral erfolgende Vermitttungsverfahren sowie die Klärung der in diesem Zusammenhang bestehenden rechtlichen und tatSächlichen Fragestellungen ·führt zu einer Optimierung des gesamten Verfahrens, von dem insbesondere die betroffenen Beamtinnen und Beamten profitieren .. Das Projekt VfW wurde mittlerweile in den Regelbetrieb im landesamt für Finanzen überführt. . b) Projekt Betreuung Aus dem Projekt "Vorfahrt für Weiterbeschäftigung" ist das Projekt "Betreuung" entstanden. Neben der Vermittlung der Beamtinnen und Beamten in einen anderen Arbeitsbereich ist es Ziel des Projekts, durch den Einsatz der Projektteilnehmerinnen und -teilnehmer als "Behörden"-Betreuerinnen und Betreuer, die steigenden Kosten des Landes für Betreuungen zu senken. Sie übernehmen die rechtliche Betreuung für Personen, die auf Grundlage einer geistigen, seelischen oder körperlichen behinderung nicht in der Lage s'ind, ihre Angelegenheiten selbst zu regeln. Das Projekt wird derzeit unter Beteiligung des Ministeriums der Justiz und der Oberlandesgerichte evaluiert. Da sich der Einsatz von Beamtinnen und Beamten in dem Aufgabenfeld

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"Betreuung" nach derzeitigem Stand bewährt hat, ist die Fortführung des Projekts über den 31.12.2018 hinaus geplant. Die Evaluation wird voraussichtlich in der ersten Jahreshälfte 2019 abgeschlossen sein.

e) Landesweites Personal marketing Das Landesamt für Finanzen betreibt im Rahmen des landesweiten Personalmarketings die beiden Internetportale Stellenmarkt. NRW und Karriere. NRW und präsentiert damit das Land Nordrhein-Westfalen als Arbeitgeber.

Der, Stellenmarkt.NRW (https:/Iwww.stellenmarkt.nrw.de) ermöglicht den Behörden und Einrichtungen des Landes sowie Kommunen, kommunalen Einrichtungen und Verbänden des Lande$ die kostenfreie Ausschreibung von Stellenangeboten im Internet. Seit dem Start im Jahr 2012 wurden auf dem Portal des Stellenmarkt. NRW 26.565 Stellenausschreibungen eingestellt (Stand Dezember 2018). Insgesamt sind 545 Landesdienststellen und mehr als 200 Kommunen registriert. Zu jedem Zeitpunkt sind -über den Stellenmarkt zwischen 600 und 800 Stelten ausgeschrieben. Der angebotene Newsletter wird von fast 10.000 Nutzern abonniert. Der Stellenmarkt. NRW ist in die Open-Govemment-Strategie des Landes mit Open.NRW eingebunden. Er stellt hierzu eine offene Datenschnittstelle bereit. Gleichzeitig besteht zur Vergrößer-ung der Reichweite eine' (kostenlose) Schnitt~telle zur Stellenbörse des Bundes.

Seit dem 15.3.2017 ist daneben das Karriereportal online. Karriere.NRW stellt den zentralen Einstiegspunkt für die Darstellung des Landes als größten Arbeitgeber in Nordrhein-Westfalen dar. Das Portal bietet eine Übersicht über alle Ausbildungs-, Studien- und Berufsangebote des Landes. Die Inhalte werden in Zusammenarbeit mit aUen Ressorts erarbeitet.

Die Weiterentwicklung der bislang in § 2 Absatz 4 LaFinG beschriebenen Aufgaben sind in dem Entwurf des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung des Landesamtes für Finanzen und zur Ablösung und Änderung weiterer Gesetze, der am 13.12.2018 vom Landtag beschlossen wurde, berücksichtigt.

111. Ausblick - Zukünftige Entwicklungen

In deo Jahren 2019 ff. wird das Landesamt für Finanzen die nachfolgenden Aufgaben zusätzlich übernehmen:

1. Aufgabenübergang nach dem Unterhaltsvorschussgesetz Am 13.12.2018 hat der Landtag den Gesetzentwurf u.a. zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung des Landesamtes für Finanzen beschlossen. Schwerpunkt des Gesetzes ist, die Übertragung der Zuständigkeit für die Geltendmachung und die Vollstreckung der nach § 7 Unterhaltsvorschussgesetz übergegangenen Forderungen auf das Landes~t für Finanzen. Das Gesetz tritt am 1.1.2019 in Kraft.

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2"Landeskasse Gerege!t wurde ebenfalls, dass die beim Ministerium der Finanzen angesiedelte Landeshauptkasse mit Wirkung zum 31.12.2018 Tei! des Landesamtes für Finanzen wird. Die Landeshauptkasse wird die Landeskasse übeliührt.

3. Personalmarketing Im Rahmen eines Relaunch entwickelt das Landesamt für Finanzen die nächste Generation des Stei!enmarkt.NRVv. Da der überwiegende Teil der Zielgruppe inzwischen mit mobilen Endgeräten auf die Informationen des Stellenmarkt. NRVV und Karriere.NRW zugreift, wird die "Mobile First"-Strategie (App) verfolgt. Dabei wird das Hauptnutzungsmedium in den Vordergrund unter Ausnutzung der gesamten Gerätepotentiale gestellt, was auch eine Ausnutzung der Sociai-Media-Kanäle erleichtern wird.

IV. Fazit

Das Landesamt für Finanzen hat seit seiner Gründung im Jahre 2013 die ihm durch das Gesetz über die Errichtung des Landesamtes für Finanzen und zur Änderung weiterer Gesetze übertragenen Aufgaben wahrgenommen. Die Einführung eines modernen Hausha!ts- und Rechnungswesens in der Landesverwaltung im Rahmen des Projektes EPOS, NRW wurde durch das Landesamt für Finanzen vorangetrieben. Das Landesamt für Finanzen hat im Rahmen der Implementierung der ca. 60 Rollouts vielfältige Aufgaben bei der Einführung der SAP-Software übernommen. Mit Abschluss der Einführung des SAP-IT-Systems EPOS.NRW in der Landesverwaltung wird das Landesamt für Finanzen den Betrieb von EPOS.NRW und seine V\feiterentwicklung . übernehmen. Durch die Zusammenfassung der für EPOS.NRW zuständigen Fachbereiche und der Landeskasse im Landesamt für Finanzen konnten Synergien und Effizienzvorteile erzielt werden, die sich bislang bewährt haben. Auch das Projekt "Vorfahrt für Weiterbeschäftigung" hat sich im Landesamt für Finanzen bewährt. So kann der Grundsatz "Rehabilitation vor Versorgung" (§ 26 Beamtenstatusgesetz) effektiv umgesetzt werden.

2019 wird sich der Zuständigkeitsbereich des Landesamtes für Finanzen deutlich ausweiten. Insbesondere aufgrund des geplanten Aufgabenübergangs nach dem Unterhaltsvorschussgesetz wird der Personalbestand des Landesamtes für Finanzen in den nächsten Jahren sukzessive anwachsen. Zudem wird es Außensteilen geben, um die neuen Aufgaben sachgerecht wahrnehmen zu können.

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Landtag Nordrhein-Westfalen, Elektronische Sitzungsmappe zur Einladung Nr. 17/638Unterausschuss Personal

des Haushalts- und Finanzausschusses

- TOP 2 -

Minderausgaben beim Personal im Haushaltsvollzug 2018

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Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfaien Der Minister

~. 02.2019

Seite 1 von 3

Vorlage an den Unterausschuss Personal

des Haushalts .. und Finanzausschusses des Landtags Nordrhein-Westfalen

TOP 11Minderausgaben beim Personal im HaushaltsvoUzug 2018"

Den Informationsbitten der Fraktion der SPD vom 25.01.2019 zu dem Thema nMinderausgaben beim Personal im Haushaltsvollzug 2018'* wird wie folgt nachgekommen:

a) Welche Gründe gibt es für die zum wiederholten Male deutliche Unterschreitung der Haushaltsansätze fUr aktive Beschäftigte?

Die Unterschreitung der veranschlagten Personalausgaben für aktive Be­schäftigte im Haushaltsvollzug 2018 liegt mit rd. 360 Mio. Euro deutlich unter den Minderausgaben des HaushaltsvoUzugs 2017. Ein Großteil der Minderausgabenfür aktive Beschäftigte entfällt auf die Geschäftsberei­che des Ministeriums des Innem} des Ministeriums für Schule und Bildung und des Ministeriums der Finanzen. Die Gründe hierfür haben sich im Vergleich zu den Vorjahren nur unwesentlich verändert. Sie liegen insbe­sondere in den jeweils angespannten Arbeitsmärkten im Bereich der ein­schlägig Qualifizierten.

Bei der zum Fachbereich des Ministeriums des Innern zählenden Fach­hochschule für öffentliche Verwaltung NRW wird das Einstellungsverfah­ren zusätzlich durch das komplexe Berufungsverfahren im Bereich der Lehre zeitlich beeinflusst.

Darüber hinaus sind die Bezirksregierungen durch die Abgange zu ande­ren Landesbehörden von Fluktuation betroffen.

Der Mangel an Lehrkräftenfinsbesondere für die Lehrämter Grundschule und Sonderpädagogik,liegt darin begründet, dass in der Vergangenheit in diesen Bereichen zu wenig Studienplätze geschaffen worden sind. Aus diesem Grund hat die neue Landesregierung zum Wintersemester 2018/19 für das Lehramt an Grundschulen 339 zusätzliche Studienplätze und für das Lehramt für sonderpädagogische Förderung 250 zusätzliche Studienplätze bereitgestellt. Darüber hinaus startete im April 2018 parallel

Aktenzeichen

IC2-P-2-2-2-2

bei Antwort bitte angeben

Andreas T erhorst

Telefon (0211) 4972 - 2712

DieflStgebäude und

L!eferanschrift:

Jägerhofstr.6

40479 Düsseldorf

Telefon (0211) 4972-0

Telefax (0211} 4972'-1217

[email protected]

wwwJm.Nrw.de

Öffentliche Verkehrsmittel:

U74bis U79

Haltestelle

HeiMen Heine Allee

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zur Veröffentlichung der neuen Lehrerbedarfsprognose eine breit ange­legte Werbe- und Imagekampagne für den Lehrerberuf. Ziel ist es, mehr junge Menschen für den lehrerberuf zu gewinnen.

Im Geschäftsbereich des Ministeriums der Finanzen entfallen die meisten unbesetzten SteUen auf den Bereich der Steuerverwaltung. Zum Abbau der freien Stellen wird angestrebt, die Ausbildungsinitiativen in den anwärtergespeisten laufbahngruppen 1.2 und 2.1 der Steuerver­waltung im Rahmen des Projekts "Finanzverwaltung der Zukunft« in der gesamten Legislaturperiode fortzusetzen. Zusätzlich werden im Rahmen des Projekts nFinanzverwartung der Zukunft" auch Einstellungen im Tarif­bereich in geeigneten Aufgabengebieten im steuerlichen Bereich vorge­nommen.

b) In welchen Einzelplänen sind welche Personalminderausgaben angefallen (Vergleich Ansatz und Ist)?

Siehe Anlage 1.

c} Für die Einzelpläne 03, 04, 05 und 12 bitten wir ergänzend dazu um eine kapitelweise Auflistung (vgl. 17/556)

Siehe Anlage 2.

d) Wie waren die offenen Stellen in der gesamten landesverwal", tung zum Stichtag 31 .. 12.2018?

Dem Ministerium der Finanzen liegen Angaben über die Steilenbeset­zung in der Landesverwattung zum Stichtag 01.01.2019 vor, die in den Anlagen 3 (Planstellen) und 4 (Stellen für Arbeitnehmerinnen und Arbeit­nehmer) kapitelscharf dargestellt sind. Im Vergleich zum Vorjahr sind ab­solut gesehen 3.335 Planstellen und Stellen mehr besetzt.

e) Wie hoch wurden die zentralen Verstärkungstitel im Kapitel 20 in Anspruch genommen?

Die zentral im Einzelplan 20 etatisierten Verstärkungsmittel bei Kapitel 20 020 Titel 461 10 (91 Mio. Euro) und Titel 461 11 (981 Mio. Euro) wurden in Höhe von 339 Mio. Euro für die Versorgungsausgaben, in Höhe von 159,1 Mio. Euro zur Verstärkung der Personalausgaben für aktiv Beschäf­tigte, in Höhe von 6,1 Mio. Euro zur Verstärkung der Beihilfeausgaben, in Höhe von 0,9 Mio. Euro fur Fürsorgeleistungen und in Höhe von 6,7 Mio. Euro zur Deckung sonstiger personal bezogener Ausgaben in Anspruch genommen.

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f) Warum sind die Versorgungsausgaben so deutlich überschrit .. tenworden?

Die Überschreitung der Versorgungsausgaben um 339 Mio. Euro istsys­tembedingt, da die Auswirkungen der Erhöhungen der Versorgungsbe­zügefür 2017 um 2% sowie für 2018 um weitere 2,35°A:, bei der Veran­schlagung zentral im Einzelplan 20 berücksichtigt sind.

g) Welche Maßnahmen leitet die Landesregierung aus diesen Er­kenntnissen ab?

Die Landesregierung hat seit Regierungsübernahme bereits eine Vielzahl von Einzeimaßnahmen zur Verbesserung der Stellenbesetzungsquote und damit einhergehend der Absenkung der Personalminderausgaben ergriffen. Beispiele hierfür sind die Erhöhung der Einstellungsermächti­gungen im Polizeibereich, die Erhöhung der Anzahl der Studienplätze für angehende Lehrerinnen und Lehrer, die im April 2018 gestartete Werbe­und Imagekampagne für den Lehrerberuf, die Fortsetzung der Ausbil­dungsinitiativen in der Finanzverwaltung über die gesamte Legislaturpe­riode oder auch die vermehrte Einstetlung von Tarifbeschäftigten und Quereinsteigern in der Landesverwaltung.

~fIr ~a;:tMru Lutz Uenenkämper

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Ressort

LT STK IM JM

ISB KW KFFI

MHKBG VM MULNV MAGS FM LRH MWIDE VGH AF Summe

Vorläufiger Jahresabschluss 2018 PersonalminderausgabentHauetgruppe 4) nach Einzelplänen

SoU 2018 IstJan ... Dez Differenz 99.655.500 85.286.578 ... 14.368.922 43.190.700 41.486.906 -1.703.794

4.413.600.800 4.382.779.229 -30.821.571 2.645.243.600 2.691.996.634 46.753.034

15,586,440.400 15.609.025.370 22.584.970 651.041.900 653.269.864 2.227.964

38.474.700 32.865.655 -5,609.045 30.284.000 25.992.085 -4.291.915 49.032.500 49.414.272 381.772

164.159.800 160.996.669 -3.163.131 120.429.400 115.673.830 -4.755.570

1.930.948.100 1.924.783.880 -6.164.220 40.657.300 38.412.361 -2.244.939 79.071.600 71.202.464 -7.869.136

77.000 55.542 -21.458 694.285.000 45.541.447 -648.743.553

Anlage 1

26.586.592.300 25.928.782.785 .. 657.809.515

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Anlage 2

Vorläufiger Jahresabschluss 2018 son list - Vergleich der Personalausgaben (Hauptgruppe 4)

Einzelplan 03 - Ministerium des tnnem

Kapitel Sollansm 2018 IstJan - Dez Differenz-

010 66.626.500 56.007.428 I -9.759.072 020 44.884.400 44.656. -228.157 110 2.520.893.300 2.507.487.948 -13.405.352 130 9.529.900 9.237.685 -292.215 310 453.468.500 423.104.888 -30.363.612 320 3.457.400 3.317.176 -140.224 350 34.941.600 31.069.741 -3~871.859

710 126.000 169.039 43.039 750 8.376,300 8.290.486 -85.814 900 198.933.800 208.521.286 9.587.486 910 1.072.363.100 1.090.057.311 17.694.211 Summe 4.413.600.800 4.382.179.229 -30.821.611

Einzelplan 04 - Ministerium der Justiz Kapitel Sollansatz 2018 IstJan - Dez Differenz

010 20.494.200 19;470.846 -1.023.354 020 72.737.800 74.626.663 1.888.863 210 997.690.600 1.019.425.768 21.735.168 215 212.991.400 206.724.894 -6.266.506 220 67.396.900 64.660.967 -2.735.933 230 18.138.100 18.759.976 621.876 240 40.549.100 39.027.938 -1.521.162 250 54.836.700 54,453.294 -383.406 410 392.186.300 401.174.750 8.988.450 510 9.131.400 9.229,605 92.205 900 759.085.100 784.441.932 25.356.832 Summe 2.645.243.600 2.691.996.634 46.753.034

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Anlage 2

Einzelplan 05 .. Ministerium für Schule und Bildung

Kapitel SoUansatz 2018 IstJan .. Dez Differenz

010 23.327.600 22.302.118 -1.025.482 020 440.359.200 454.909.982 14.550.782 074 7.021.000 5.042.118 -1.978.882 075 361.746.200 354.490.150 -7.256.050 077 10.076.300 8.853.666 -1.222.634 078 12.604.800 12.310.577 -294.223 080 380.800 349.006 -31.794-300 923.851.700 795.706.318 -128.145.382 310 1.603.010.700 1.633.808.272 30.797.572 320 410.875.700 321.457.532 -89.418.168 330 650.915.900 616.761.080 -34.154.820 340 1.735.351.600 1.734.808.408 -543.192 350 199.465.600 232.812.316 33.346.716 360 77.131.400 78.488.200 1.356.800 380 1.221 ,867.100 1.219.688.591 -2.178.509 390 1.054.103.700 1.080.938229 26.834.529 410 1.406.649.500 1 .332.472.550 ~74.176.950

450 2,419.900 1.906.357 ~513.543

490 4.732.700 4.823.666 90.966 900 53.635.500 60.961.432 7.325.932 910 5.386.913.500 5.636.134.802 249.221.302 Summe 15.586.440.400 15.609.025.370 22.584.910

Einzelplan 12 * Ministerium derFinanzen

Kapitel Sollansatz 2018 Ist Jan - Dez Differenz

010 29.772.000 28.838.471 -933.529 020 76.098,100 74.545.469 .. 1.552.631 050 1.152.315.000 1.138.833.387 -13.481.613 070 5.597.200 4.923.407 -673.793 090 19.887.800 18.164.506 -1.723.294 100 44.421.800 40.618.220 -3.803.580 200 50.956.200 49.321.383 -1.634.817

lme 13.042.500 11.417.206 -1.625294

538.857.500 558.121.830 19.264.330 1.930.948.100 1.924.783.880 --6.164.220

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Entwicklung der Stellenzahlen im Landeshaushalt bier: Planstellen

EpI.lKap.

02010

03010 03110 03130 03 310 03320 03350 03750

04010 04210 04215 04220 04230 04240 04250 04410 04510

05010 05010 TG81 05074 05075 05077 05078 05080 05300 05300 TG 60 05300TG63 05300TG72 05300 TG 74 05310 05320 05330 05340 05350 05360 05380 05390 05410

PlanstaUen

Soll 2018

231,00

~~'t!t)O

796,00 41.186,00

34,00 4.702,00

19,00 335,00 102,00

47.114cj~

219,00 12.935,00 3.193,00

690,00 225,00 363,00 506,00

8.219.00 68,00

26.4~~~OO

237,00 2,00

28,00 134,00 96,00

175,00 1,00

13.343,00 147,00 85,00

2.982,00 622,00

.29.209,00 4.397,00

10.323,00 29.025,00

4.974,00 1.324,00

20.640,00 19.620,00 20.942,00

·1$$.*M,

Istbesetzung

zum 01.01.2619

Summe

214.85

735,00 39.711,26

33,00 4.244,85

19,00 289,42 89,86

4S.12~~.

201,85 12.226,86 2.929,55

663,56 209,81 335,37 491.03

70825,61 66,60

24~.SO;24

225,00 2,00

23,59 129.00 86,00

152,00 1,00

13.095,40 145.51 66,14

2.749,90 358,50

28.012.02 4.357,53

10.072,33 27.959,72

4.554.51 1.113.02

19.320,43 19.584,43 20.387,05

Differenz Soll 20181 Ist 01.01.2019

absolut inv.H.

16,15 6,99%

61,00 7,66% 1.474,74 3.58%

1,00 2,94% 457,15 9,72%

0,00 o,ooeAl 45,58 13,61% 12.14 11.90%

2.051,61 4;34%

17,15 7,83% 708.14 5,47% 263,45 8,25%

26,44 3,83% 15,19 6,75% 27,63 7,61% 14,97 2,96%

393,39 4,79% 1,40 2,06%

1.461;;76 'i5}5~%

12,00 5.06% 0,00 0,00% 4,41 15,75% 5,00 3,73%

10,00 10,42% 23,00 13,14% 0,00 0,00%

247.00 1.86% 1.49 1.01%

18,86 22,19% 232,10 7.78% 263.50 42,36%

1.196,98 4,10% 39,47 0,00%

250,67 2,43% 1.065,28 3,67%

419.49 8,43% 150,98 11,400h

1.319,57 6,39% 35,57 0.18%

554,95 2,65%

Anlage 3

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Anlage 3

Planstellen !stbe$etzung Differenz EpUKap. zum Soll 20181 Ist 01 ;01.2019

Soll 01.01.2019 2018 Summe absolut inv.H.

06010 225,00 197,00 28.00 12,44% 06031 24.00 17,25 6,75 28,13% 06073 3,00 2.88 0,12 4,00% 00080 85,00 78,04 6,00 8,19% 06100 37,00 36,00 1,00 2,70% 06520 53,00 47.63 5,37 10,13% 00530 39,00 39.00 0.00 0,0001& 00540 87,00 87,00 0,00 0,00% 00550 100,00 96,00 4,00 4,00% 06560 14.00 14,00 0,00 0,00% 06570 41,00 41,00 0,00 0,00% 06580 27,00 27,00 0,00 0,00% 06860 32,00 32,00 0,00 0,00%

~~D1fneM 76l:~®: r14t~Ur 6,$1-"

07010 223,00 197,36 25,64 11,50% 07040 3,00 2,97 0,03 1,00%

$um~,ot 2~';90c ~j~~ '~$,61

00010 267,00 220,00 47,00 17,60% 00800 3,00 3,00 0,00 0,00%

$tlm~J$3} .2t~igb 223.~Otl 41~~ ~tt:;41%

09010 174,00 140,00 34,00 19,54% 09150 998,00 922,00 76.00 7,62%

$um~o$ ,1~11#Jtm 1§Q~lföO 110;(10 'tS~o/.

10010 301,00 288,00 13,00 4,32% 10020 1,00 1,00 0,00 0,00% 10260 531,00 523.00 8,00 1,51% 10261 5;00 4,00 1,00 20,00% 10400 404.00 393,00 11,00 2,72% 10460 39,00 39,00 0.00 0,00%

sum;m1()

11010 329,00 308,00 21,00 6,38% 11035 50,00 46,00 4,00 8,00% 11 130 8,00 6.00 2,00 25,00% 11 240 23,00 20,00 3,00 13,04% 11 260 60,00 51,00 9,00 15,00%

$Um~~1 ilQtö() 4~1t~;

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EpUKap.

12010 12020 12050 12070 12090 12100 12200 12400 12700

14010 14200 14300 14820 14830 14840 14850

Gesamtsumme

Anf'l1$fkung:

Planstellen Istbesetzung Differenz zum SolI2018! Ist 01.01.2019

Soll 01.01 • .2019 2018 Summe absolut inv.H.

371.00 356.00 15,00 4,04% 82.00 39,00 23,00 37,10%

20.309,00 19.105,00 1.204,00 5,93% 39,00 36,00 3,00 7,69%

231.00 224,00 7,00 3,03% 452.00 385.00 67,00 14,82% 698,00 628,00 70,00 10,03% 130.00 107,00 23.00 17.69% 359,00 324,00 35,00 9,75%

2i;~~~~ 1~~~~

316,00 300,00 16,00 5,00',n 53,00 16,00 37,00 69,81% 4.00 0,00 4,00 100,00%

389,00 370.00 19,00 4,88% 101,00 96,00 5,00 4,95% 177,00 165,00 12,00 6,78%

29.00 28,00 1,00 3,45%

1i'~9~~~ ~ _,tl%:

260.035*00 248.800,69 11.234,31 4,32%

Sollzahlen 2018: Vorjahresvergleichszahlen des Haushaltes 2019

1) Elnzetplan 04 umfasst beim Planstellenbestand und dessen Besetzung ebenfalls·dieSteUen . für Richterinnen und Richter auf Probe (2018: 210 Stellen)

2) DieStellen~lst~8esetzung einzelner Kapitel des Einzelplans 05 liegt teilWeise aber dem Soll. Es besteht jedoch im Schulbereich die Besonderheit des Flexibilisierungsvermerks, demzufolge eine Stellenverschiebung je nach Söhülerzahlen unter den versch. 8chulformen möglich ist. Insgesamt wird jedoch des Stetlensoll mit der Ist-Besetzung Im Einzelplan05 nicht überschritten.

Wegen eines Im Vergleich zum prognostizierten derzeit geringer ausfallenden Bedartsist eine entsprechend angepasste Stellenzuweisungertolgt (z.6. Pädagogische Übermittagbetreuung, Grundsiellenbedarf).

3) Das Soll beinhaltet 21 mit dem Haushalt 2018 neu ausgebrachte PlansteUen und Stellen, für die dre 6esetzungsvertahren noch nicht abgeschlossen sind (10 von 21 sind ertolgt).Weitere 15 Stellenbesetzungsverfahren als Folge von Altersabgangen und sonstiger Personalfluktuation sind noch nicht abgeschlossen. Im Soll sind 13 Planstellen ohne Besotdungsaufwand enthalten (ILS­GmbH), von denen lediglich 7 besetzt sind und aus Sudgetgründen auch nicht besetzt werden.

Anlage 3

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Anlage 4

Entwicklung der SteUenzahlen im landes haushalt hier: Stellen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

SteUen für Istbesetzung Differenz EptiKap. Arbeitnehmerinnen zum Sotl2018 i Ist 01.01.2019

und Arbeftnehmer 01.01.2019 Soll

2018 Summe absolut inv,H.

02010 251,00 229,66 21,34 8,50%

$umtn«!02 2$1~Qft~ 12$,68 21,34

03010 308.00 240,00 68,00 22,08% 03110 6.616,00 6.130,79 485,21 7,33% 03130 78,00 75,00 3.00 3,85%

03310 3.402,00 3.114,17 287,83 8,46%

03320 41,00 40,00 1,00 2;44% 03350 123,00 114.55 8,45 6,87% 03750 40,00 36,88 3,12 7,80%

$umMeC)) 11)~6081® $~'l''t,~ä $,~$~,

04010 54.00 49,10 4,90 9,07% 04210 4.566,00 4.484,89 81,11 1,78% 04215 1.128,00 1.028,53 101,47 9.00% 04220 431.00 419,32 11,68 2,71% 04230 80,00 70.95 9,05 11,31% 04240 343,00 318,31 24.69 7,20% 04250 452,00 438,96 13,04 2,88%

04410 662,00 638,64 23,36 3.53% 04510 51,00 48,69 2,31 4.53%

SUiltfP$Q4 1:;4'~~~ 211,,$1

05010 77,00 73,00 4,00 5,19% 05074 34,00 26,42 7,58 22.29% 05075 111,00 103.56 7,44 6,70% 05077 39,00 36,00 3,00 7,69% 05080 7,00 7.00 0,00 0,00%

05300 1,00 1.00 0,00 0,00% 05300TG60 34,00 26,67 7,33 21,56% 05300TG63 126;00 108,83 17.17 13,63% 05310 2.293.00 2.293,00 0,00 0,00%

05320 450.00 0.00 450.00 100,00% 05330 3,00 3,00 0,00 0,00%

05350 134.00 134,00 0,00 0,00% 05380 345,00 345.00 0,00 0,00% 05390 480;00 480,00 0,00 0,00%

05410 120,00 120,00 0,00 0,00% 05450 48,00 40,87 7,13 14,85%

$~m~O$ 4~$(Ja,Oo $(f$}64

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Entwicklung der SteUenzahlen im Landeshaushalt hier: Stellen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Differenz EpIJKap.

StellenfOr

Arbeitnehmerinnen

und Arbeitnehmer

Soll

Istbesetzung

zum Soll 2018 ! Ist 01.01.2019

00010

00073

00080

00520 06530

00540

00550

00560

06570

06580

06800

07010

07040

07040

00010

08012 08800

09010 09111

09150

10010 10011

10260 10261 10400

10410 10460

2018

136,00

9.00 105,00

46.00

70,00

100;00

125,00 29,00 32,00 67,00

31,00

97,00

2,00

2.00

113,00 1,00

42,00

100,00

20,00

4.903,00

119,00 34,00

520,00

11,00

892,00

188,00

20,00

01 Jl1.2619

Summe

126,00 9,00

95.50 46,00

71,00 103,00

128,00

30,00 33,00

65,00

30,00

79,91 2,00

1.54

97,00

1,00

39,00

90,00

17,00 4.567,00

114,00 33,00

515,00

8,50

830,50 155,00

19,00

absolut in v.H.

10,.00 0,00

9,50

0,00 1,00

3,00 3,00

1,00

1,00

2,00

1.00

17,09

0,00

0,46

16,00 0,00

3,00

10,00

3,00

336,00

5.00

1.00

5,00

2,50

61,50

33.00 1.00

7,35%

0,00%

9,05%

0,0001& .. 1,43%

-3,00%

-2,400k <3,45%

-3,13%

2,990Al

3,23%

17,62%

0,00%

23,00%

14.16%

0,00%

7,14%

10,00%

15,00%

6,85%

·4.20%

2,94%

0,96%

22,73%

6.89% 17,55% 5,00%

Anlage 4

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Anlage 4

Entwicklung der Stellenzahlen im Landeshaushalt hier: Stellen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

StellenfOr Istbesetzung Differenz Epl./Kap. Arbehhmerinnen zum 8ol120181 ist 01.01.2019

und Arbeitnehmer 01.01.2019 Soll

2018 Summe absolut inv.H.

11010 195,00 182,00 13.00 6,67%

T<380 586,00 534,00 52,00 8,87%

11035 70,00 61,00 9,00 12,86%

11130 11,00 10,00 1,00 9,09%

11 240 8,00 5,00 3,00 37,50%

11260 90,00 76,00 14,00 15,56%

$urJ1m.11 910}~1) 8&~,.OO .~,.()O .$1/;$%

12010 111,00 109.00 2.00 1,80%

12020 16,00 8,00 8.00 50,00%

12050 3.833,00 3,007,00 136,00 3,55%

12070 43,00 42.00 1,00 2,33%

12090 131,00 138,00 7,00 -5,34%

12100 342,00 357,00 15,00 --4,3SOk

12200 342,00 348,00 6.00 ~1,75%

12400 114,00 116,00 2.00 -1,75%

12700 1.725,00 1.710,00 15,00 0,87%

~umme12 $~&~7,OO ~.~2~100 1~~OO 1~'SW.

14010 140,00 137,00 3.00 2,14%

14300 1,00 0,00 1,00 100,00%

14820 1.586.00 1.678,00 92,00 -5,80%

14830 80,00 78.00 2,00 2.50%

14840 129,00 130,00 1.00 -0,78%

14850 206,00 207,00 1.00 -0,49%

$umrn~1~ .;00

Gesamtsumme 40.501,00 38.203,14 2 . .291,26 5,61%

Anmerkung: SoUzahlen 2018: Vorjahresvergleichszahlen des Haushaltes 2019

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Landtag Nordrhein-Westfalen, Elektronische Sitzungsmappe zur Einladung Nr. 17/638Unterausschuss Personal

des Haushalts- und Finanzausschusses

- TOP 3 -

Gesundheitsmanagement in der Landesverwaltung

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des Landes Nordrhein-Westfalen ~ Mlnlsterlum des Innern ~U

. 'e. Der Minister

MinisteriUm c;les Innem NRW, 40190 DOsse.ldorf

. Präsidenter; des Landtags

LANDTAG' NORDRHEIN-WESTFAlEN 17. WAHLPERioDE

. 0.& . Februar 2019

Nord rhein-Westfalen Herrn Andre Kuper MdL VQ.RLAGE

'. Platz des 'Landtags 1 40221 DOsseldo.rf (" 17/ 167·5

ßil1 für die Mitglieder . des Unterausschusses Personal des Haushalts- und FinanzausschlJs-ses

·.60-fach

Sitzung des Uriteraus.scl:1usses Personal,'(tes Haushalts- und Fi-nanzausschusses am 12.02.201'9' ' . Antrag der Fraktion der SPDvom 25.01.201'9 "Gesundheitsmanagement in der Landesverwaltung"

Sehr geehrter Herr Landtagspr~siderit,

zur lnfolTilatiön der Mit~lieder des Unterausschusses Personal des

Haushalts- und. Fi.nanzausschusses des Landtags übersende ich 60'

Exemplare des schriftlichen Berichtes zum top "Gesundheitsmanage­

'ment inder Landesverwaltung".

... MitJreundlichen' Grüßen

/ru1uvt Herbert Reul

_... .

Telefon 0211871-2026

Telefax 0211 871-

Dienstgebäude:

Friedrichstr. 62-80

40217 DOsseidorf

Lieferanschrift:

FOrstenwall 129

40217 DQsseldorf

Telefon 0211 811-01

Tel!3fax 0211 871~3355

[email protected]

www.im.nrw

.. Öffentliche Verkehrsmittel:

Rheinbahnlinien 732, 736, 835,

. 836,071, U72, U73, U83

. Haltestelle: Kirchplatz

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Minist~rium des I.,nern des Landes Nordrhein-Westfalen

Der Minister

Schriftlicher Bericht

des Ministel'$ des Innern

. für die, Sitzung des Unterausschu~ses Personal des Haushalts- und

Finanzau$~chusses 'am 12~02~2019

zu dem Tagesordnungsp~nkt

;,Gesundheitsmanagement i~ der Landesverwaltung"

Antrag der Fraktion der SPD vom 25.01.2019

Im Sinne der Stärkung und, Weiterentwicklung eines proaktiven behörd­

lichen Gesundheitsmanagements hat die, Stabsstelle Landeskoordinati­

on des betrieblichen 'Gesundheitsmanagements seit' Aufnahme ihrer

Tätigkeit unter anderem das Netzwerk der BGM-Ansprechpersonen in,

den obersten Lande~behörden gestärkt. Zugleic~ hat die, Stabsstelle ,

begonnen, sich ~eitere· Netzwerke mit, Partnern' ·aus der frei~n' Wirt­

schaft, aus anderemöffentUchE;m Bereichen, zum Beispiel, Kommunen,

und aus den Bundesländern zu erschließen oder aufzubauen.

Die Stabsstelle unterstützt die >,für das BGM zuständigen Beschäftigten , -

in den Landesbehörden Nordrhein-Wesffalens unt~r anderem durch .die .

Organisati~n von Veranstaltungen (zum Beispiel die gemeinsame Teil- '

nahme an Sport-Events), durch ~uf ,ihre 'Bedürfnisse abgestimmte Fort-'" I." \'.'. , '

bildungsangeböte, durch tUe Förderung von Pilotprojekten sqwie durch , . '

die Unterstützung bei der Entwicklung der gern. § 76 LBG NRWerfor-

derlichen ' BGM-Rahmenkonzepte.

,Darüber hinaus wird derzeit eine Zentralisierung bestimmter Angebote,

zu'm ',' B~ispiel' eines betriebsärztlichen Dien~tes, durc~ die Au~schrei­bung von landesweit gültigen Rahmenverträgen geprüft. :

, '

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Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen

Der Minister

. Der Gesundheitsbericht (ehemals Krankenstandspericht) wurdE! bereits

weiterentwickelt und wird künftig möglichst um weiter~ relevante Aspek~

, te (zum Beispiel Ursachen der krankheitsbedingten Fehlzeiten) ergänzt.

Zur Stärkung der Attraktivität des' Landes Norqrhein-:Westfal~n als Ar-. . .' . . "

, beitgeber beteitigt sich die Stabsstelle zudem an einer abteilungsüber­

, greifenden Projektgruppe ,des Ministeriums des Innern zum Thema Per­

, sonalgewinnung und bringt Aspekte des Gesundheitsmanagements in

die Diskussion ein (zum Beispiel gesunde Führung, Umgang mit demo- '

graphi~chem Wandel, psychische Belastungen)'.

, ,

Bereits Zl!' Beginn ',ihrer Tätigkeit hat die Stabsstelle den aktuellen Stand

des ,Gesundheitsmanagementsin den Landesbehörden erhoben und

, ,analysiert. Die erhobenen Daten dienen, unter anderem' als eine,der

Grundlagen für 'die zlJ entwickelnden Mindeststandards. Darüber hirlaus

,waren sie die Basis fOr die 'Beri?hterstattung an den Haushalts- u~d Fi­

nanzausschuss (Sitzung am' 07.06.201-8, TOP "Gesundheitsmanage- .

ment in der Laridesverwaltung - Welche Maßnahmen gibt es bereits?")

Die Mindeststandards für da~ BGM biiden die hauptsächliche Grundlage

der weiteren Arbeit der Stabsstelle. Um möglichst valide und fundierte . " . , . , ,

BGM~Standards aufzustelle'n, wurde eine Ausschreibung f(jr eine wis- , . ' .

senschaftliche' Beratung hierzu veröffe!1tlicht. Den Zuschlag erhielt die

, Firma. Salubris Badura & Münch GbR '(Bielefeld) des renommierten Ge,.

sundheitswissenschaftlers :Prof. D(Bernhard Badura (ern.). Im,Februar

und März 2019 werden von, Salubris qualitative Interviews mit den für

'd~~', BGM zuständigen. Beschäftigten arier ober~ten Landesbehörden '

g~führt, um ein praxisorientiertesund, auf l;3eteiliglmgbasiertes Ergebnis

zu erhalter). , pas Vorliegen dieses Ergebnisses in Form eines Katalogs

,von Standards i~t,;zum Ende des Monats,April2019 angestrebt. ,

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Ministerium deslnnern . des Landes Nordrhein-Westfalen

Der Minister

.Auf der' Basis diese$ 'gutachterliChen Ergebnisses werden sodann in-

. nerhalb der landesregierung Mi"ndeststandards' beschlossen, . für die

dann Maßnahmen zu deren Implementierung ~ufgesetzt werden müs­

Sen. Erforderlichenfalls werden auch strukturelle Anpassungen erfolgen

mÜs·sen. Der Erfolg dieser Bemühungen wird unter anderem durch der-)

zeit nichtflächendeckerid 'vorhandene adäquatEl finanziell~ und perso­

nelle M'ittel in den Landesbehörden bedingt. Die Ressorthoheit wird ·zu

beachten sein.'

. Bezüglich der Starkung und Festschreibung von Prävention und Bera­

tung im Gesuridheitsmanageme~t führt dieStabssteIle Abstinlmungsge~ sprächeniit dem fachlich zuständigen Ministerium der. Finanzen. Dort

wird die entsprechende ,Änderung beihilferechtlicher Voraussetzungen'

derzeit geprü,ft. '

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Landtag Nordrhein-Westfalen, Elektronische Sitzungsmappe zur Einladung Nr. 17/638Unterausschuss Personal

des Haushalts- und Finanzausschusses

- TOP 4 -

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