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GUV-I 820 Laserdrucker – sicher betreiben

Laserdrucker – sicher betreiben

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GUV-I 820

Laserdrucker – sicher betreiben

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Die in dieser GUV-Information enthaltenen technischen Lösungen schließen andere,mindestens ebenso sichere Lösungen nicht aus, die auch in technischen Regelnanderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder anderer Vertragsstaaten desAbkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ihren Niederschlag gefundenhaben können.

HerausgeberBundesverband der UnfallkassenFockensteinstraße 1, 81539 Münchenwww.unfallkassen.de

Ausgabe April 2007

Nachdruck mit freundlicher Genehmigung der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft,Deelbögenkamp 4, 22281 Hamburg

Diese Ausgabe April 2007 entspricht der Ausgabe März 2006 der BGI 820 des berufsgenossenschaftlichen Vorschriften und Regelwerks.

Bestell-Nr. GUV-I 820, zu beziehen vom zuständigen Unfallversicherungsträger, siehe vorletzte Umschlagseite.

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GUV-I 820

Laserdrucker – sicher betreiben

Ausgabe April 2007

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Inhaltsverzeichnis

4

Seite

Vorbemerkung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5

1 Funktionsprinzip des Laserdruckers . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6

2 Tonerpulver . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8

2.1 Anforderungen und Inhaltsstoffe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8

3 Emmissionen der Laserdrucker . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9

3.1 Messkammerverfahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9

3.2 Tonerpulver-Prüfung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11

3.3 Studien zum Umgang . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12

3.4 Vor-Ort-Messungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12

3.5 Feinstaub und Laserdrucker . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12

4 Aufstellung und Betrieb . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14

5 Recycling von Tonerkatuschen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16

6 Beschaffung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17

7 Literatur . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18

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Vorbemerkung

5

Laserdrucker sind in der unterschiedlich-sten Ausführung in fast jedem modernenBüro anzutreffen. Neben den zahlreichverbreiteten Schwarzweißgeräten werdenimmer häufiger auch Farblaserdruckereingesetzt.

Die Vielfalt der angebotenen Geräte führtdazu, dass regelmäßig in verschiedenenMedien Testberichte publiziert werden,die neben der reinen Funktionsgüte auchzunehmend mögliche Gesundheitsgefah-ren durch den Betrieb der Geräte behan-deln. Oft wird hierbei verschwiegen, dassnicht das bloße Vorhandensein einesStoffes gefährlich ist, sondern allein dieDosis darüber entscheidet, ob eine Sub-

stanz schädliche Wirkung entfaltet. DerAnwender oder Benutzer reagiert hieraufmit entsprechender Verunsicherung. Hiermöchte Ihr zuständiger Unfallversiche-rungsträger Hilfestellung leisten und mitdieser Schrift aufklärend wirken.

Nach einer kurzen Beschreibung des Fun-ktionsprinzips von Laserdruckern wirddas Thema Emissionen näher erläutert.

Wichtige Hinweise zur Aufstellung undzum Betrieb der Geräte schließen sich an,bevor auf recycelte Tonerkartuschen, Hin-weise zur Beschaffung und die Bedeu-tung des Prüfzeichens eingegangen wird.

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1 Funktionsprinzip des Laserdruckers

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Laserdrucker, wie auch Kopiergeräte, ar-beiten nach dem gleichen Funktionsprin-zip, dem sogenannten elektrofotografi-schen Verfahren.

Das Herzstück der Geräte ist die Bild-oder Fotoleitertrommel. Die Oberflächedieser in Betrieb rotierenden Walze istmit einer Beschichtung versehen, die un-ter Lichteinwirkung ihre elektrostatischenEigenschaften ändert (Abbildung 1).

Zu Beginn eines Druck- oder Kopierpro-zesses wird die Bildtrommel durch die sogenannte Ladekorona elektrostatisch auf-geladen. Verfahrensbedingt kann dadurchOzon entstehen. Alternativ wird in Laser-druckern auch die so genannte Transfer-rollen-Technologie eingesetzt, die prak-tisch kein Ozon mehr freisetzt und invielen Arbeitsplatzdruckern verwendetwird.

Das Druckbild der ganzen Seite wird voneinem Laserstrahl und einem Spiegelsys-tem auf die Trommel geschrieben. An denso belichteten Stellen verringert sich dieelektrostatische Ladung der Trommel undes entsteht ein latentes, nicht sichtbaresAbbild der Druckseite. Einige Drucker ver-wenden statt des Laserstrahles eine Rei-he von dicht nebeneinander angeordne-ten Leuchtdioden zum gesteuertenBelichten der Trommel (so genannte LED-Drucker). Die Auftragswalze (blau) beför-dert den Toner zur Bildtrommel. Wird nunentsprechend geladenes Tonerpulver in

die Nähe der Trommel gebracht,„saugen“ die belichteten Stellen den To-ner an und es haftet auf der Trommel einsichtbares (spiegelverkehrtes) Abbild derDruckvorlage aus Tonerpulver. Bei Farb-geräten wird diese Prozedur für jedeGrundfarbe wiederholt.

Im nächsten Prozessschritt wird elektro-statisch aufgeladenes Papier an derTrommel vorbeigeführt. Durch die ent-standene Polaritätsdifferenz wird das To-nerpulver vom Papier angezogen undbleibt dort haften. Anschließend durch-läuft das Papier eine Fixierstation, in derdas Tonerpulver durch Druck und Hitzeauf dem Papier festgeschmolzen wird. DieTemperatur auf dem Papier beträgt dabeikurzfristig 130 °C. Mit diesem Prozess-schritt sind Emissionen leicht flüchtigerTonerbestandteile denkbar.

Gleichzeitig wird die Bildtrommel vonnoch anhaftendem Resttoner gereinigtund mit einer speziellen Belichtungsein-richtung wieder auf ein einheitliches Po-tenzial gebracht.

Die Produktqualität (Güte der Ausdrucke)wird wesentlich von den Eigenschaftendes Toners beeinflusst.

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Abb. 1

Transferroller(Chargingroller)

Auffang-behälter

Fixierung

Wischer

Bildtrommel

Papier

Toner

Laserstrahl

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2 Tonerpulver

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2.1 Anforderungen und Inhaltsstoffe

An Toner für Laserdrucker und Kopier-geräte werden vielfältige, zum Teil auchsich widersprechende Anforderungen ge-stellt. So soll der Toner zum Beispiel ei-nerseits ein scharfes Druckbild erzeugen.Hierzu müssen die Tonerteilchen mög-lichst klein sein. Kleine Teilchen neigenauf der anderen Seite stärker zum –natürlich unerwünschten – Verstaubenoder auch zum Verkleben innerhalb derTonerkassette. Die Liste der Anforderun-gen an Toner kann noch beliebig verlän-gert werden. So sind Farbechtheit, Ab-riebfestigkeit, Homogenität, Rieselfähig-keit, Ungiftigkeit und leichte Schmelzbar-keit nur einige von vielen. Der industrielleHerstellungsprozess, mit dem diese Spe-zialprodukte in verlässlicher Qualität er-zeugt werden, ist daher auch sehr kom-plex.

Viele Toner enthalten auch ca. 35 % Eisen-oxid (Magnetit). Dieser Magnetit ist jenach Qualität, abhängig vom Wasserge-halt und der Kristallform, hellgelb bisschwarz. Daher muss bei schwarzen ma-gnetischen Tonern als Farbstoff oft auchkein Ruß verwendet werden, sondern derToner ist durch das schwarze Eisenoxidschon dunkel genug gefärbt.

Ein typischer Toner besteht beispielsweise aus:

� Harz Styrolacryl, ca. 90 %Polyester

� Pigment Ruß ca. 6 %

� Additive Wachs ca. 2 %

� Ladungs- Nigrosine ca. 1 %kontrolle

� Fließhilfe Aerosil ca. 1 %

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3 Emissionen der Laserdrucker

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Wie bereits angedeutet, sind verfahrens-bedingt durch den Prozess Laserdruckenverschiedene Emissionen, d.h. Austrittevon Gasen, Dämpfen oder Stäuben denk-bar. Zu diesem Themenkomplex wurdendiverse Untersuchungen und Forschungs-projekte durchgeführt.

Diese Studien lassen sich wie folgtzusammenfassen:

� Laserdrucker werden in einer Prüf-kammer isoliert betrieben und alleEmissionen messtechnisch erfasstund bewertet.

� Es wird nur Tonerpulver analytisch betrachtet und über geeignete Simu-lationen auf mögliche Ausgasungenvon Gefahrstoffen geschlossen.

� Studien, welche die realen Auswir-kungen vom Umgang mit Laser-druckern auf den Menschen betrach-ten.

� Emissionsmessungen vor Ort in Büro- oder Betriebsräumen mit Laserdruckern.

3.1 Messkammerverfahren

Messungen in Prüfkammern haben denVorteil, dass sie die tatsächliche Emissiondes Laserdruckers im Betrieb wiederge-ben. Es werden nämlich nicht nur Emis-sionen des Toners, sondern auch mögli-che Emissionen aus dem Papier und ausdem Gehäuse des Gerätes festgehalten.Die im Kammertest gemessenen Emissio-nen können mit Grenz- oder Richtwertenfür Raumluftkonzentrationen verglichenwerden. Die Kammertests sind aufwändi-ger aber auch aussagekräftiger als reineTonertests. Vor einigen Jahren wurdenausschließlich nahezu luftdichte Testkam-mern unterschiedlicher Größe verwendet.In jüngster Zeit hat sich aber ein Standardfür Prüfkammern etabliert. Die hiernacherzielten Ergebnisse sind unabhängig vonder verwendeten Prüfkammergeometrieund daher leicht untereinander zu verglei-chen.

Das Berufsgenossenschaftliche Institutfür Arbeitsschutz (BGIA) hat verschiedeneForschungsprojekte zum Emissionsverhal-ten von Laserdruckern in Prüfkammerndurchgeführt (Abbildung 2). Hierbei wur-den denkbar ungünstige Betriebsbedin-gungen geschaffen, wie sie selbst imkleinsten privaten Arbeitszimmer eigent-lich nie auftreten (kleine Kammer, keinLuftwechsel, Dauerbetrieb des Gerätes).Trotzdem waren die gemessenen Konzen-trationen von Stäuben und so genannten

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flüchtigen Kohlenwasserstoffen (Benzol,Styrol, Toluol oder Xylol) zum Teil so ge-ring, dass sie mit den empfindlichen Mes-sverfahren kaum ermittelt werden konn-ten. Sie lagen mindestens ein bis zweiGrößenordnungen unter den an Arbeits-plätzen gültigen Luftgrenzwerten.

Erstmals wurden im Rahmen dieser For-schungsprojekte auch biologische Test-verfahren eingesetzt. Dies hat den Vorteil,dass Abluftströme oder Stoffgemische inihrer Gesamtheit, d.h. unabhängig vonihrer Zusammensetzung, hinsichtlichschädlicher Wirkungen beurteilt werdenkönnen. So wurden zum Beispiel derGeräteabluft während des Dauerbetrie-

bes Leuchtbakterien (sie erzeugen dasbekannte Meeresleuchten) zugeführt.

Diese Bakterien werden wegen ihrergroßen Empfindlichkeit gegenüber schäd-lichen Substanzen – sie stellen dann ihrLeuchten ein – erfolgreich bei der Über-prüfung von Gewässerqualitäten einge-setzt.

Im Prüfkammerversuch zeigten dieLeuchtbakterien keine oder nur sehr geringe Reaktionen, d.h. die Luftprobenaus der Kammer hatten mit und ohneDruckerbetrieb nahezu identischeWirkungen auf die Bakterien.

Abb. 2

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3.2 Tonerpulver-Prüfungen

Um die Frage: Was passiert, wenn Toner-stäube eingeatmet werden?, beantwortenzu können, wurde als weiteres biologi-sches Verfahren der so genannte Makro-phagentest durchgeführt.

Alveolar-Makrophagen sind bestimmteZellen des menschlichen Immunsystems,die kleinste eingeatmete Staubteilchenund Krankheitserreger erkennen, in sichaufnehmen und enzymatisch abbauenkönnen. Sie werden deshalb auch Fres-szellen genannt und sind ein Teil desSelbstreinigungsmechanismus des Atem-systems. Führt man im Labor isolierteMakrophagen mit Staubproben zusam-men, kann aus der Reaktion der Zellenund ihrer Stoffwechselprodukte auf mög-licherweise schädliches Potenzial derStäube geschlossen werden.

Dieser Makrophagen-Test wurde mit ver-schiedenen Tonerpulvern und zur Kontrol-le mit Korund als einem inerten Stoffdurchgeführt. Die Tonerproben zeigtendabei keine besondere lungentoxischeWirkung. Es konnten keine oder nur ge-ringfügige Abweichungen gegenüber derlnertkontrolle festgestellt werden. Erstbei hohen Tonerstaubdosierungen, wiesie beim normalen Druckbetrieb nie vor-kommen, ließen sich Effekte beobachten,die als Hinweise auf eine entzündungs-auslösende Wirkung gewertet werdenkönnen. Vermutlich sind hierfür nicht die

Inhaltsstoffe des Toners, sondern eherForm und Größe der Partikel verantwort-lich, da auch andere hoch dosierte Stäu-be zu ähnlichen Reaktionen der Makro-phagen führen.

Um auch ohne aufwändige Prüfkammer-versuche Tonerpulver hinsichtlich mögli-cher Emissionen und Inhaltsstoffe bewer-ten und vergleichen zu können, wurden in einem weiteren Forschungsprojekt eindrucksimulierendes Testverfahren undentsprechende Qualitätsmerkmale für Toner entwickelt.

Während der Benutzer von Laserdruckernmit Tonerpulver normalerweise fast nie inBerührung kommt, haben Service- undWartungstechniker häufig direkten Toner-kontakt. Für die Ausgestaltung von mögli-chen Arbeitsschutzmaßnahmen für diesePersonengruppe ist es daher wichtig, Artund Menge der lnhaltsstoffe zu kennenund entsprechend zu bewerten.

Im Rahmen eines weitgehenden Gesund-heitsschutzes und allgemeiner Belastungs-minimierung im Sinne des Arbeitsschutz-gesetzes wurden deshalb Richtwerte u.a.für Metallgehalte in Tonern entwickelt,die sich an der natürlichen Belastung derUmwelt und am technisch Machbaren ori-entieren.

Auch lassen sich mit diesem Tonertest-Verfahren mögliche flüchtige Kohlenwas-serstoffe bestimmen. So kann zum Bei-

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spiel festgestellt werden, ob das Krebserregende Benzol während des Fixiervor-ganges beim Drucken aus dem Toner ent-weicht. Obwohl Benzol in der Luft in In-nenstädten im ein- bis zweistelligenMikrogrammbereich anzutreffen ist undauch der Rauch einer Zigarette ungleichhöhere Benzolkonzentrationen aufweist,sollte der Minimierungsgrundsatz „je we-niger, desto besser“ auf Tonerprodukteangewandt werden. In vielen, nach dieserMethode untersuchten Tonern konnte kei-ne Benzolemission mehr nachgewiesenwerden.

3.3 Studien zum Umgang

In einem Forschungsprojekt des Univer-sitätsklinikums Tübingen wurden die Aus-wirkungen der Arbeit mit Laserdruckernund Kopiergeräten auf den Menschendurch Blut- und Urinuntersuchungen ge-prüft.

Ziel der Studie war es festzustellen, ob esunter realen Arbeitsbedingungen zu einerMehrbelastung des Organismus mit Me-tallen oder dem Lösungsmittel Benzolkommt. Hierzu wurden an verschiedenenBüro- und Copy-Shop-Arbeitsplätzen so-wohl Tonerpulver- und Feinstaubanalysender Raumluft, als auch Biomonitoring derMitarbeiter durchgeführt. Ergebnis derStudie: Der Gebrauch von Laserdruckernund Kopiergeräten führt nicht zu einerMehrbelastung des Organismus.

3.4 Vor-Ort-Messungen

Verschiedene Betreiber, Technische Über-wachungsvereine und Behörden habenversucht, eine Tonerstaubbelastung in Ar-beitsräumen beim Betrieb der Geräte zuermitteln. Wie das Landesamt für Arbeits-schutz und Arbeitsmedizin in Thüringen ineiner Studie beschreibt, wurde beispiels-weise die Staubbelastung in Büroräumen,in denen jeweils Kopiergeräte und Laser-drucker zum Einsatz kamen, untersucht.Während der Messzeit wurden über 1000Kopien, beziehungsweise bedruckte Blät-ter erzeugt. Die Untersuchungen ergaben,dass der Staubgehalt in dem zum Ver-gleich untersuchten Büroraum ohneDrucker und Kopierer höher war, als inden Räumen mit Geräten. Auch warenSchwermetalle in den Staubproben nur in Konzentrationen nachzuweisen, dieweit unterhalb der normalen Außenluft-verunreinigung lagen.

3.5 Feinstaub und Laserdrucker

Die bisherigen Erfahrungen von Prüfinsti-tuten haben gezeigt, dass Laserdruckerund Kopiergeräte beim Betrieb nur einenäußerst geringen Staubanteil erzeugen.Diese Staubemission besteht aus Papier-und Tonerstaubpartikeln, wobei der Pa-pierstaubanteil bei Weitem überwiegt.

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Angesichts dieser Tatsachen erscheinendie äußerst geringen Staubemissionendurch Laserdrucker für übliche Büroräu-me vernachlässigbar.

Bisheriges Fazit: Alle Untersuchungser-gebnisse und deren arbeitsmedizinischeBewertung führen zu der Aussage, dasseine Gesundheitsgefährdung durch denBetrieb von Laserdruckern am Arbeits-platz sehr unwahrscheinlich ist, bestim-mungsgemäßer Betrieb und regelmäßigeWartung vorausgesetzt.

Es gibt bisher keinen wissenschaftlichenNachweis einer durch Tonerstäube her-vorgerufenen Erkrankung. Auch in Einzel-fallschilderungen konnte ein Zusammen-hang insbesondere mit einer beruflichenExposition nicht hinreichend belegt wer-den.

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Auch unterscheidet sich Tonerpulver sehrstark von atmosphärischem Feinstaub.Toner besteht im Wesentlichen aus bio-beständigen Kunststoffpartikeln, d.h. To-ner ist im Gegensatz zu atmosphärischemFeinstaub in Körperflüssigkeiten nichtlösbar. Dieser besteht aus wesentlichkleineren Partikeln unterschiedlichsterZusammensetzung mit entsprechendgroßem Wirkungsspektrum.

Die realen Messungen in Büroräumen zei-gen, dass zum Beispiel beim Betrieb ei-nes Kopiergerätes nach mehr als 1300 Ko-pien und einer 30-stündigen Probenahmeeine Staubkonzentration von 42 �g/m3ermittelt wurde. Hierbei wurden alleStaubpartikel ≤ 100 �m gemessen, d.h.der so genannten Feinstaubanteil (Parti-kel ≤ 10 �m) war entsprechend geringer.Wird weiterhin berücksichtigt, dass dervon den Geräten emittierte Staub auchzum großen Teil aus Papierpartikeln be-steht, kann von einer Feinstaubbelastungdurch Toner in Büroräumen keine Redesein. Durch Fensterlüftung an belebtenStraßen oder Tabakrauch können höhereFeinstaubkonzentrationen im Büroraumentstehen, entsprechend der ubiquitärenBelastung der Außenluft.

Weiterhin ist zu bedenken, dass im Büro(wie auch zu Hause) kein staubfreies Kli-ma vorherrscht, sondern durch Aktenbe-arbeitung und andere Tätigkeiten imwahrsten Sinne des Wortes Staub aufge-wirbelt wird.

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4 Aufstellung und Betrieb

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Laserdrucker und Kopiergeräte dürfenselbstverständlich in Arbeitsräumen amArbeitsplatz betrieben werden. Insbeson-dere kleine Laserdrucker sind für den di-rekten Betrieb am Platz konzipiert. Ausphysiologischen Gründen – das Lüfter-gebläse wird oft als störend empfunden –empfehlen wir den Drucker so aufzustel-len, dass der Abluftstrom nicht direkt zumArbeitsplatz weist.

Wird ein Drucker als Abteilungsdruckervon mehreren Personen benutzt, sollte erin einem separaten Raum betrieben wer-den. Dies ist weniger störend und aus er-gonomischen Gründen eine wünschens-werte Unterbrechung der sitzendenTätigkeit.

Besondere Belüftungsmaßnahmen sindnicht nötig; die übliche freie Lüftung fürBüroräume reicht aus. Nur sehr große La-serdrucker benötigen eine besondere Ab-luftführung nach den Vorgaben des Her-stellers.

Alle Mitarbeiter müssen in die Bedienungdes Druckers eingewiesen werden. Hierzugehört neben dem richtigen Papiernach-legen auch die einfache Störungsbeseiti-gung.

Moderne Laserdrucker erlauben einstaubfreies Nachfüllen des Toners bzw.Tausch der Tonerkartusche, wobei sichzwei verschiedene Systeme am Marktdurchgesetzt haben. So wird bei einigenGeräten der Tonerbehälter von der Druck-einheit getrennt und gegen einen neuenTonerbehälter ausgetauscht (Abbildung 3).

Toner

Bildtrommel

Verschluss fürTonerwechsel

Toner und Bild-trommel getrennt

Abb. 3

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Toner

Bildtrommel

Auffangbehälter fürTonerpartikel

Toner und Bildtrommel in weitgehend geschlossener

Druckkassette

Andere Laserdrucker arbeiten mit einer geschlossenen Druckkassette, d.h. eswird immer die komplette Einheit, beste-hend aus Druckwerk und Tonerbehälterausgetauscht (Abbildung 4). Die Öffnungder Kartusche wird meist durch eine Auf-reißlasche verschlossen. Das Material derAufreißlasche sollte auf jeden Fall leitfä-hig sein, weil dann kein Tonerpulver ander Lasche haften und in die Umgebunggelangen kann.

Besondere Arbeitsschutzmaßnahmensind bei diesen Handlungen nicht nötig.Die normalen arbeitshygienischen Maß-nahmen, wie anschließendes Händewa-schen, reichen aus.

Mit dem Nachfüllen von Toner oder demAuswechseln der Tonerkartuschen solltennach unserer Empfehlung nur Mitarbeiterbetraut werden, die hierzu eine gesonder-te Einweisung erhalten haben. Aus Un-kenntnis werden sonst leicht feine Ab-dichtungen beschädigt oder Tonerpulververschüttet.

Wenn durch Defekte oder unsachgemä-ßen Umgang Tonerpulver verschüttetwird, sollte es umgehend mit einemfeuchten Tuch aufgenommen und nichtaufgewirbelt werden. Verschmutzte Klei-dung oder Hände sollten mit kaltem Was-ser gereinigt werden, um den Toner nichtzu verschmieren.

Um einen störungsfreien und emissions-armen Betrieb der Geräte zu gewährlei-sten, ist die regelmäßige Wartung vongroßer Bedeutung. Die Wartungsinterval-le richten sich nach der Arbeitsweise undder Beanspruchung des Druckers undkönnen nur vom Hersteller vorgegebenwerden.

Abb. 4

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5 Recycling von Tonerkatuschen

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Entgegen manchmal geäußerten Vermu-tungen wird nicht das Tonerpulver recy-celt, sondern nur Teile der Kartusche. DerToner ist auch bei der recycelten Kartu-sche ein Neuprodukt, dessen Eigenschaf-ten auf die Anforderungen des Druckersabgestellt sein müssen.

Die komplette Wiederaufbereitung vonTonerkartuschen ist ein aufwändiges Verfahren mit vielen unterschiedlichenArbeitsschritten.

Die Kartusche wird zunächst gereinigt.Hierzu wird sie ausgeklopft und ausge-blasen, um den Resttoner zu entfernen.

Die einzelnen Komponenten der Kartu-sche werden überprüft und gegebenen-falls erneuert. Verschleißteile wie Lagerund Dichtungen werden bei jeder Aufar-beitung erneuert. Wenn die Bildtrommelund die Transferrollen keine Schäden auf-weisen, werden sie mit Wasser und Alko-hol gereinigt und wieder verwendet.

Der alte Tonerbehälter wird entsorgt. Derneu aufgesetzte Tonerbehälter ist meistgrößer als der alte. Daher können dieWiederaufbereiter auch Kartuschen an-bieten, die mit höheren Druckleistungenaufwarten als die Originalkartusche. Vordem Einsetzen in den Laserdrucker wirdder versiegelte Tonerbehälter mit der Auf-reißlasche geöffnet. Die Aufreißlaschesollte auf jeden Fall leitfähig sein. An ei-nem leitfähigen Streifen haftet der Toner

nicht und wird nicht mit ausgetragen.

Seit einigen Jahren gibt es für diese Pro-dukte die DIN-Norm 33870 „Anforderun-gen und Prüfungen für die Aufbereitungvon gebrauchten Tonermodulen schwarzfür elektrophotografische Drucker, Kopie-rer und Fernkopierer)”.

Sie gibt vor, wie gebrauchte Tonermoduleaufbereitet (Demontage, Reinigung, Aus-tausch von Verschleißteilen) und mit neu-em Toner wieder befüllt werden. Umfang-reiche Funktionstests und Prüfungenschließen sich an, damit eine gleich blei-bende Druckqualität und ein störungsfrei-er Betrieb gewährleistet werden können.

Um sicher zu stellen, dass von den ver-wendeten Tonern keine Gesundheitsge-fahren ausgehen, ist in dieser Normerstmals der so genannte AMES-Test vor-geschrieben. Mit diesem bakteriellenPrüfverfahren können Erbgut verändern-de Eigenschaften nachgewiesen werden.Weiterhin wird für jeden Toner ein Sicher-heitsdatenblatt, in dem die Hauptinhalts-stoffe angegeben sind, vorgehalten.

Aufgrund der hohen Anforderungen, diedas komplexe System Drucker und Tonerstellt, sollten Verbraucher nur Originalto-ner oder nach DIN 33870 wieder aufgear-beitete Kartuschen verwenden.

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6 Beschaffung

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Als Auswahlhilfe zur Beurteilung der mög-lichen Emissionen von Laserdruckern ha-ben sich verschiedene Prüfzeichen amMarkt etabliert (zum Beispiel BG-Prüfzert-Zeichen der Berufsgenossenschaften,Blauer Engel des Umweltbundesamtes,Qualitätssiegel der Landesgewerbean-stalt Bayern [LGA]). Die den Tests zugrun-de liegenden Prüfanforderungen setzenunterschiedliche Schwerpunkte, so dassAnwender nach ihren speziellen Anforde-rungen auswählen können.

Beim Druckbetrieb kann es zu verfahrens-technisch bedingten geringen Emissionenflüchtiger organischer Stoffe wie zum Bei-spiel Toluol und Styrol kommen. Die Quel-le für diese Ausdünstungen ist primär imTonermaterial zu suchen. Obwohl stoffli-che Grenzwerte (soweit vorhanden) in derRegel um mehrere Größenordnungen un-terschritten werden und ein spezifischerEinzelnachweis im regelmäßig gelüftetenBüro kaum gelingt, sollte auch hier dasgrundsätzliche Minimierungsgebot „jeweniger Emissionen, desto besser“ gel-ten.

Von der Anwenderseite wurde daher auchvermehrt der Wunsch nach einfachenaber dennoch aussagekräftigen Metho-den geäußert, die eine vergleichende Be-wertung von kostengünstigen Tonerpul-vern verschiedener Refill- oder Recycle-Anbieter möglich macht.

Die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft(VBG) hat deshalb zusammen mit demBGIA und anderen Experten einen spezi-ellen Tonertest entwickelt, der es ermög-licht, das Emissionsverhalten des Tonerszu bewerten. In diesem drucksimulieren-den Test werden der Toner auf ca. 130 °Cerhitzt und die flüchtigen Kohlenwasser-stoffe nach Art und Menge erfasst. Wei-terhin wird das Tonerpulver hinsichtlichverschiedener Schwermetalle untersucht.Auch die Teilchengröße der Toner darf ei-ne Mindestgrenze nicht unterschreiten,damit eine mögliche Lungengängigkeitverhindert wird.

Mit diesem Test sind auch Aussagen zurGefährdung durch den Toner selbst mög-lich, die bei der Ausgestaltung von Ar-beitsschutzmaßnahmen für Wartungs-und Servicepersonal sowie beim Wechselvon Tonerkartuschen bedeutsam sind.Einkäufern von Tonerkartuschen wirddurch dieses Qualitätskriterium die Be-schaffung erleichtert. Erfolgreich geteste-te Produkte sind mit dem Qualitätssiegel„BG-Prüfzert – schadstoffgeprüft“ (Abbil-dung 5) ausgezeichnet und im Einkaufs-führer der VBG veröffentlicht.

Abb. 5

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7 Literatur

18

� Hahn, J. U.; Blome, H.; Hennig, M.; Hohensee, H.; Jungnickel, F.; Kleine,H.; Möller, A.; Nies, E.: „Kriterienkata-log zur Prüfung von Tonerstäuben“ Gefahrstoffe – Reinhaltung der Luft 64(2004) Nr. 1/2, S. 21-27

� Möller, A.; Muhle, H.; Creutzenberg, V.;Bruch, J.; Rehn, B.; Blome, H.: „Biolo-gische Verfahren zur Abschätzung desGefährdungspotenzials von Tonerstäu-ben“Gefahrstoffe – Reinhaltung derLuft 64 (2004) Nr. 1/2, S. 13-20

� Smola, T.; Georg, H.; Hohensee, H.:„Gesundheitsgefahren durch Laser-drucker? Ergebnisse des VBG-BIA-Pro-jekts Schwarzweiß-Laserdrucker“ Ge-fahrstoffe – Reinhaltung der Luft 64(2002) Nr. 7/8, S. 295-301

� Nies, E.; Blome, H.; Brüggemann-Prieshoff, H.: „Charakterisierung vonFarbtonern und Emissionen aus Farb-kopierern/Farblaserdruckern“ Gefahr-stoffe – Reinhaltung der Luft 60 (2000)Nr. 11/12, S. 435-441

www.springer-vdi-verlag.de

� Müller, H.; Wappler, I.: „Asthma bron-chiale durch Tonerstaub? Merkblatt To-nerstaub“ (2001) Hrsg.: Landesamt fürSoziales und Familie (LASF) des Frei-staates Thüringen

� „Gesundheit im Büro – Fragen und Antworten“ Online-Version (2005)

www.vbg.de › Publikationen › Thema:Bildschirm- und Büroarbeitsplätze

� „Einkaufsführer“www.vbg.de › Arbeitssicherheit & Ge-sundheitsschutz › Sicherheit im Unter-nehmen › Einkaufsführer online

� DIN Norm 33870 „Anforderungen und Prüfungen für dieAufbereitung von gebrauchten Toner-modulen schwarz für elektrophotogra-fische Drucker, Kopierer und Fernko-pierer“

www.beuth.de

� Umweltmed Forsch Prax 8 (4) 218–221(2003) © ecomed verlagsgesellschaftAG & Co. KG, D-86899 Landsberg undFt. Worth/TX, USA • Tokyo, Japan •Mumbai, Indien • Seoul, Korea

� DIN EN 15462-1 (Norm-Entwurf ), Aus-gabe: 2006-04 Mindestanforderungenan wiederaufbereitete und kompatible,vom Anwender austauschbare Toner-module für die Sicherstellung ein-wandfreier Wechselwirkung mit elek-trofotografischen Druckersystemenoder Multifunktionsgeräten, die Dru-ckerkomponenten enthalten können –Teil 1: Monochrome Tonermodule;Deutsche Fassung prEN 15462-1:2006

www.beuth.de

� GUV-Information „Bildschirm- und Büroarbeitsplätze“ GUV-I 650

http://regelwerk.unfallkassen.de

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Überreicht und zu beziehendurch den zuständigenUnfallversicherungsträger:

Baden-WürttembergUnfallkasse Baden-Württemberg,Hauptsitz Stuttgart:Augsburger Straße 700, 70329 Stuttgart,Postanschrift: 70324 Stuttgart,Tel. (0711) 93 21-0, Fax (0711) 93 21-500,Sitz Karlsruhe:Waldhornplatz 1, 76131 Karlsruhe,Postanschrift: 76128 Karlsruhe,Tel. (07 21) 60 98-1, Fax (07 21) 60 98-52 00

BayernBayerischer Gemeindeunfallversicherungs-verband, Ungererstraße 71, 80805 München,Postanschrift: 80791 München,Tel. (0 89) 3 60 93-0, Fax (0 89) 3 60 93-135

Bayerische Landesunfallkasse,Ungererstraße 71, 80805 München,Postanschrift: 80791 München,Tel. (0 89) 3 60 93-0, Fax (0 89) 3 60 93-135

Unfallkasse München,Müllerstraße 3, 80469 München,Postanschrift: 80313 München,Tel. (0 89) 2 33-2 80 94, Fax (0 89) 2 33-2 64 84

BerlinUnfallkasse Berlin,Culemeyerstraße 2, 12277 Berlin-Marienfelde,Postfach 48 05 84, 12254 Berlin,Tel. (0 30) 76 24-0, Fax (0 30) 76 24-11 09

BrandenburgUnfallkasse Brandenburg,Müllroser Chaussee 75, 15236 Frankfurt,Postanschrift: Postfach 11 13, 15201 Frankfurt,Tel. (03 35) 52 16-0, Fax (03 35) 54 73 39

Feuerwehr-Unfallkasse Brandenburg,Müllroser Chaussee 75, 15236 Frankfurt,Postanschrift: Postfach 1113, 15201 Frankfurt,Tel. (03 35) 5216-0, Fax (03 35) 54 73 39

BremenUnfallkasse Freie Hansestadt Bremen,Walsroder Straße 12–14, 28215 Bremen,Tel. (04 21) 3 50 12-0, Fax (04 21) 3 50 12-14

HamburgLandesunfallkasse Freie und Hansestadt Hamburg, Spohrstraße 2, 22083 Hamburg,Postanschrift: Postf. 76 03 25, 22053 Hamburg,Tel. (0 40) 2 71 53-0, Fax (0 40) 2 70 69 87

Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse Nord,Landesgeschäftsstelle HamburgBerliner Tor 49, 20099 Hamburg,Tel. (0 40) 3 09 04 92 89, Fax (0 40) 3 09 049181

HessenUnfallkasse Hessen,Leonardo-da-Vinci-Allee 20, 60486 Frankfurt,Postanschrift: Postf. 10 10 42, 60010 Frankfurt,Tel. (0 69) 2 99 72-440, Fax (0 69) 2 99 72-588

Mecklenburg-VorpommernUnfallkasse Mecklenburg-Vorpommern,Wismarsche Straße 199, 19053 Schwerin,Tel. (03 85) 51 81-0, Fax (03 85) 51 81-111

Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse Nord, Lan-desgeschäftsstelle Mecklenburg-Vorpommern,Bertha-von-Suttner-Straße 5, 19061 Schwerin,Tel. (03 85) 30 31-700, Fax (03 85) 30 31-706

NiedersachsenBraunschweigischer Gemeinde-Unfallversicherungsverband,Berliner Platz 1C, 38102 Braunschweig,Postanschrift: Postfach 15 42,38005 Braunschweig,Tel. (05 31) 2 73 74-0, Fax (05 31) 2 73 74-40

Gemeinde-Unfallversicherungsverband Hannover, Am Mittelfelde 169, 30519 Hannover,Postanschrift: Postf. 8103 61, 30503 Hannover,Tel. (0511) 87 07-0, Fax (0511) 87 07-188

Landesunfallkasse Niedersachsen,Am Mittelfelde 169, 30519 Hannover,Postanschrift: Postf. 8103 61, 30503 Hannover,Tel. (05 11) 87 07-0, Fax (05 11) 87 07-202

Gemeinde-Unfallversicherungsverband Oldenburg, Gartenstraße 9, 26122 Oldenburg,Postanschrift: Postfach 27 61, 26017 Oldenburg,Tel. (04 41) 77 90 90, Fax (04 41) 7 79 09 50

Feuerwehr-Unfallkasse Niedersachsen,Aegidientorplatz 2a, 30159 Hannover,Postanschrift: Postfach 280, 30002 Hannover,Tel. (0511) 98 95-431, Fax (0511) 98 95-433

Nordrhein-WestfalenRheinischer Gemeindeunfallversicherungs-verband, Heyestraße 99, 40625 Düsseldorf,Postanschrift: Postf. 12 05 30, 40605 Düsseldorf,Tel. (02 11) 28 08-0, Fax (02 11) 28 08-219

Gemeindeunfallversicherungsverband Westfalen-Lippe,Salzmannstraße156, 48159 Münster,Postanschrift: Postfach 59 67, 48135 Münster,Tel. (02 51) 2102-0, Fax (02 51) 2185 69

Landesunfallkasse Nordrhein-Westfalen,Ulenbergstraße 1, 40223 Düsseldorf,Tel. (0211) 90 24-0, Fax (0211) 90 24-180

Feuerwehr-Unfallkasse Nordrhein-Westfalen,Provinzialplatz 1, 40591 Düsseldorf,Postanschrift: 40195 Düsseldorf,Tel. (0211) 97 79 89-0, Fax (0211) 97 79 89-29

Rheinland-PfalzUnfallkasse Rheinland-Pfalz,Orensteinstraße 10, 56626 Andernach,Postanschrift: 56624 Andernach,Tel. (0 26 32) 9 60-0, Fax (0 26 32) 9 60-311

SaarlandUnfallkasse Saarland,Beethovenstraße 41, 66125 Saarbrücken,Postanschrift: Postfach 20 02 80, 66043 Saar-brücken,Tel. (0 68 97) 97 33-0, Fax (0 68 97) 97 33-37

SachsenUnfallkasse Sachsen,Rosa-Luxemburg-Straße 17a, 01662 Meißen,Postanschrift: Postfach 42, 01651 Meißen,Tel. (0 35 21) 7 24-0, Fax (0 35 21) 7 24-111

Sachsen-AnhaltUnfallkasse Sachsen-Anhalt,Käsperstraße 31, 39261 Zerbst,Postanschrift: 39258 Zerbst,Tel. (0 39 23) 7 51-0, Fax (0 39 23) 7 51-333

Feuerwehr-Unfallkasse Sachsen-Anhalt,Carl-Miller-Straße 7, 39112 Magdeburg,Tel. (03 91) 5 44 59-0, 6 22 48 73 u. 6 22 4813,Fax (03 91) 5 44 59-22

Schleswig-HolsteinUnfallkasse Schleswig-Holstein,Seekoppelweg 5a, 24113 Kiel,Tel. (04 31) 64 07-0, Fax (04 31) 64 07-250

Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse Nord,Landesgeschäftsstelle Schleswig-Holstein,Sophienblatt 33, 24114 Kiel,Postanschrift: 24097 KielTel. (04 31) 6 03-2113, Fax (04 31) 6 03-13 95

ThüringenUnfallkasse Thüringen,Humboldtstraße 111, 99867 Gotha,Postanschrift: Postfach 10 03 02, 99853 Gotha,Tel. (0 36 21) 7 77-0, Fax (0 36 21) 7 77-111

Feuerwehr-Unfallkasse Thüringen,Magdeburger Allee 4, 99086 Erfurt (Tivoli),Tel. (03 61) 55 18-200, Fax (03 61) 55 18-221

Eisenbahn-UnfallkasseRödelheimer Straße 49, 60487 Frankfurt/Main,Tel. (0 69) 4 78 63-0, Fax (0 69) 4 78 63-151

Unfallkasse Post und TelekomEuropaplatz 2, 72072 Tübingen,Postanschrift: Postfach 27 80, 72017 Tübingen,Tel. 0180 5 00 16 32, Fax (0 70 71) 9 33-43 98

Unfallkasse des BundesWeserstraße 47, 26382 Wilhelmshaven,Postanschrift: Postf. 180, 26380 Wilhelmshaven,Tel. (0 44 21) 4 07-0, Fax (0 44 21) 4 07-406

Die jeweils aktuellen E-Mail- und Internet-Adressen der hier aufgelisteten Unfallversicherungsträger finden Sie auf derHomepage des Bundesverbandes der Unfallkassen: www.unfallkassen.de unter der Rubrik „Ihr Unfallversicherungsträger“.

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