30
Anlage2/2 Lehrplan der Fachschulen für Ländliche Hauswirtschaft (ein bis dreistufig) 1/30 II. Abschnitt Stundentafel für die Fachschulen der Fachrichtung Ländliche Hauswirtschaft (ein- bis dreistufig) STUNDENTAFEL Wochenstunden A. Pflichtgegenstände I. Jahrgang II. Jahrgang III. Jahrgang Kernbereich 1.0 Religion 2 2 2 2.0 Deutsch und Kommunikation 2 2 2 3.0 Englisch 2 2 2 4.0 Politische Bildung und Rechtskunde 1 0 2 5.0 Mathematik und Wirtschaftsrechnen 2 0 0 6.0 Wirtschaftslehre und Rechnungswesen 0 2 2 7.0 Musisch kreative Bildung 1 1 1 8.0 Informations- und Kommunikationstechnologie 2 2 0 9.0 Bewegung und Sport 2 2 2 10.0 Gesundheit und Soziales 2 2 0 11.0 Ernährung und Küchenführung 2 2 0 12.0 Haushaltsführung 2 1 0 13.0 Service und Gastronomie 0 2 0 14.0 Textil- und Bekleidungskunde 0 1 0 15.0 Garten und Landwirtschaft 1 1 0 16.0 Praktischer Unterricht 18 17 17 Schwerpunktbereich 1 17.0 Unterrichtsgegenstände des Schwerpunktbereiches 0 0 9 Summe 39 39 39 A) Schwerpunktbereich Hauswirtschaft 17.1 Hauswirtschaft 2 17.2 Ernährung 2 17.3 Betriebslehre und Buchführung 2 17.4 Wirtschaftskunde und Marketing 3 B) Schwerpunktbereich Landwirtschaft 18.1 Betriebslehre und Buchführung 3 18.2 Tierhaltung und Milchwirtschaft 2 18.3 Pflanzenbau und Bodenkunde 2 18.4 Landtechnik 1 18.5 Wirtschaftskunde und Marketing 1 B. Freigegenstände 19.0 Zweite lebende Fremdsprache 2 2 2 2 20.0 Informations- und Kommunikationstechnologie 1 1 1 21.0 Kommunikation und Persönlichkeitsbildung 1 1 1 22.0 Unterrichtsprojekte 1 1 1 C. Unverbindliche Übungen 23.0 Chorgesang 1 1 1 24.0 Instrumentalmusik 1 1 1 25.0 Darstellendes Spiel und Tanz 1 1 1 26.0 Kreatives Werken und Gestalten 1 1 1 27.0 Berufspraktisches Seminar 3 - - 40 - 80 4 D. Förderunterricht 28.0 Deutsch 1 1 1 29.0 Englisch 1 1 1 30.0 Mathematik und Wirtschaftsrechnen 1 0 0 31.0 Wirtschaftslehre und Rechnungswesen 0 1 1 E. Praktika 32.0 Plichtpraktikum - - 6 Wochen 33.0 Freiwilliges Ferialpraktikum 8 Wochen 8 Wochen 1 Der Schwerpunktbereich wird von der Schulleitung nach Anhörung des Schulgemeinschaftsausschusses und der Lehrerkonferenz festgelegt 2 In Amtschrift ist in Klammern die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen 3 In Amtschrift ist in Klammern die Bezeichnung des Fachbereiches anzuführen 4 Gesamtstunden

Lehrplan FS Hauswirtschaft

Embed Size (px)

Citation preview

Page 1: Lehrplan FS Hauswirtschaft

Anlage2/2 Lehrplan der Fachschulen für Ländliche Hauswirtschaft (ein bis dreistufig)

1/30

II. Abschnitt Stundentafel für die Fachschulen der Fachrichtung

Ländliche Hauswirtschaft (ein- bis dreistufig)

STUNDENTAFEL Wochenstunden

A. Pflichtgegenstände I. Jahrgang II. Jahrgang III. Jahrgang Kernbereich

1.0 Religion 2 2 2 2.0 Deutsch und Kommunikation 2 2 2 3.0 Englisch 2 2 2 4.0 Politische Bildung und Rechtskunde 1 0 2 5.0 Mathematik und Wirtschaftsrechnen 2 0 0 6.0 Wirtschaftslehre und Rechnungswesen 0 2 2 7.0 Musisch kreative Bildung 1 1 1 8.0 Informations- und Kommunikationstechnologie 2 2 0 9.0 Bewegung und Sport 2 2 2

10.0 Gesundheit und Soziales 2 2 0 11.0 Ernährung und Küchenführung 2 2 0 12.0 Haushaltsführung 2 1 0 13.0 Service und Gastronomie 0 2 0 14.0 Textil- und Bekleidungskunde 0 1 0 15.0 Garten und Landwirtschaft 1 1 0 16.0 Praktischer Unterricht 18 17 17

Schwerpunktbereich1

17.0 Unterrichtsgegenstände des Schwerpunktbereiches 0 0 9 Summe 39 39 39

A) Schwerpunktbereich Hauswirtschaft 17.1 Hauswirtschaft 2 17.2 Ernährung 2 17.3 Betriebslehre und Buchführung 2 17.4 Wirtschaftskunde und Marketing 3

B) Schwerpunktbereich Landwirtschaft 18.1 Betriebslehre und Buchführung 3 18.2 Tierhaltung und Milchwirtschaft 2 18.3 Pflanzenbau und Bodenkunde 2 18.4 Landtechnik 1 18.5 Wirtschaftskunde und Marketing 1

B. Freigegenstände

19.0 Zweite lebende Fremdsprache2 2 2 2 20.0 Informations- und Kommunikationstechnologie 1 1 1 21.0 Kommunikation und Persönlichkeitsbildung 1 1 1 22.0 Unterrichtsprojekte 1 1 1

C. Unverbindliche Übungen

23.0 Chorgesang 1 1 1 24.0 Instrumentalmusik 1 1 1 25.0 Darstellendes Spiel und Tanz 1 1 1 26.0 Kreatives Werken und Gestalten 1 1 1 27.0 Berufspraktisches Seminar3 - - 40 - 804

D. Förderunterricht

28.0 Deutsch 1 1 1 29.0 Englisch 1 1 1 30.0 Mathematik und Wirtschaftsrechnen 1 0 0 31.0 Wirtschaftslehre und Rechnungswesen 0 1 1

E. Praktika

32.0 Plichtpraktikum - - 6 Wochen 33.0 Freiwilliges Ferialpraktikum 8 Wochen 8 Wochen

1 Der Schwerpunktbereich wird von der Schulleitung nach Anhörung des Schulgemeinschaftsausschusses und der Lehrerkonferenz

festgelegt 2 In Amtschrift ist in Klammern die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen 3 In Amtschrift ist in Klammern die Bezeichnung des Fachbereiches anzuführen 4 Gesamtstunden

Page 2: Lehrplan FS Hauswirtschaft

Anlage2/2 Lehrplan der Fachschulen für Ländliche Hauswirtschaft

2/30

Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände Lehrstoff

didaktische Grundsätze

A) Pflichtgegenstände

1.0 Religion

Bildungs- und Lehraufgabe

1.1 Katholischer Religionsunterricht im Rahmen der schulischen Bildung Im Religionsunterricht verwirklicht die Schule in Form eines eigenen Unterrichtsgegenstandes in besonderer Weise ihre Aufgabe, an der Entwicklung der Anlagen der Jugend nach den sittlichen, religiösen und sozialen Werten mitzuwirken (§ 2 Schulorganisationsgesetz). Der Religionsunterricht versteht sich als Dienst an den Schülerinnen und Schülern und an der Schule. Der Religionsunterricht ist konfessionell geprägt und gewinnt aus seiner Orientierung an der biblischen Offenbarung und der kirchlichen Tradition seinen Standpunkt. Er nimmt das unterschiedliche Ausmaß kirchlicher Sozialisation bzw. religiöser Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler durch Differenzierung und Individualisierung ernst und will alle Schülerinnen und Schüler ansprechen, wie unterschiedlich ihre religiösen Einstellungen auch sein mögen. Im Sinne ganzheitlicher Bildung hat der Religionsunterricht kognitive, affektive und handlungsorientierte Ziele, die, entsprechend dem christlichen Menschenbild, davon ausgehen, dass der Mensch auf Transzendenz ausgerichtet ist. So erhalten die zu behandelnden Grundfragen nach Herkunft, Zukunft und Sinn eine religiöse Dimension.

1.2 Inhalt und Anliegen des Religionsunterrichts In der Mitte des Religionsunterrichts stehen die Schülerinnen und Schüler, ihr Leben und ihr Glaube. Daher sind Inhalt des Religionsunterrichts sowohl das menschliche Leben als auch der christliche Glaube, wie er sich im Laufe der Geschichte entfaltet hat und in den christlichen Gemeinden gelebt wird. Lebens-, Glaubens- und Welterfahrungen der Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer werden dabei aus der Perspektive des christlichen Glaubens reflektiert und gedeutet. Dieser Glaube hat in Jesus Christus seine Mitte. Zugleich werden junge Menschen ermutigt, ihre persönlichen Glaubensentscheidungen zu treffen und dementsprechend ihr Leben und ihren Glauben zu gestalten. Damit leistet der Religionsunterricht einen wesentlichen Beitrag zur Sinnfindung, zu religiöser Sachkompetenz und zur Werteerziehung. So trägt er auch zur Gestaltung des Schullebens bei.

1.3 Bedeutung des Religionsunterrichts für die Gesellschaft Der Religionsunterricht zielt darauf ab, dass die Schülerinnen und Schüler besser mit sich selbst und mit der eigenen Religion und Konfession vertraut werden. Die Auseinandersetzung mit der eigenen Herkunft und der Zugehörigkeit zur katholischen Glaubensgemeinschaft soll einen Beitrag zur Bildung von Identität leisten, die eine unvoreingenommene und angstfreie Öffnung gegenüber dem Anderen erleichtert. Das erfordert eine Beschäftigung mit anderen Kulturen, Religionen, Weltanschauungen und Trends, die heute vielfach konkurrierend unsere pluralistische Welt prägen. Es geht sowohl um eine Befähigung zu Respekt gegenüber Menschen mit unterschiedlichen Überzeugungen als auch gegebenenfalls um die Kompetenz zu sachlich begründetem Einspruch. Die Thematisierung der gesellschaftlichen Bedeutung von christlichem Glauben soll zum Einsatz für ein menschenwürdiges Leben aller, für Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung ermutigen und befähigen. Damit verbunden ist die Einladung an die Schülerinnen und Schüler, sich in Kirche und Gesellschaft, sowie in ihrer Berufs- und Arbeitswelt zu engagieren.

1.4 Stellung des Religionsunterrichts an berufsbildenden mittleren Schulen Der Religionsunterricht ist Teil des Bildungs- und Erziehungsauftrages der betreffenden Schularten. In den berufsbildenden mittleren Schulen besteht eine große Typenvielfalt mit sehr unterschiedlichen Zielen. Diese Besonderheit ist eine ihrer Stärken. Die Unterschiede im Hinblick auf Ausbildungsdauer, Stundenausmaß, Zielsetzung, Alter der Schülerinnen und Schüler etc. wirken sich auf den Religionsunterricht aus. Er berücksichtigt diese Situation und beachtet die allgemeinen Bestimmungen der Lehrpläne der jeweiligen Schulart. Religiöse Bildung ist unverzichtbarer Bestandteil der Allgemeinbildung sowie der beruflichen Bildung. Sie fördert insbesondere die Reflexion und Mitgestaltung der beruflichen Lebenswelt. Die Schülerinnen und Schüler werden in ihrem Fühlen, Denken und Handeln, in ihren Hoffnungen, Freuden und Ängsten ernst genommen und zur selbstständigen Lebensbewältigung ermutigt. Der Religionsunterricht will der Erweiterung des geistigen Horizonts dienen, zur Kritikfähigkeit und Relativierung unberechtigter Absolutheitsansprüche und zu einer empathischen Grundeinstellung hinführen. Dadurch sollen die Schülerinnen und Schüler zu

Page 3: Lehrplan FS Hauswirtschaft

Anlage2/2 Lehrplan der Fachschulen für Ländliche Hauswirtschaft

3/30

verantwortungsbewusstem Engagement befähigt werden. Der Religionsunterricht übernimmt damit Aufgaben der Persönlichkeitsbildung und fördert soziale Kompetenz. Durch seine Themenvielfalt ermöglicht der Religionsunterricht die Verbindung zwischen den Unterrichtsgegenständen und ist interessiert an der Zusammenarbeit mit ihnen. Er bietet Raum für das Gespräch zwischen den am Unterricht Beteiligten und für das Aufgreifen aktueller Situationen im Schulalltag. Religionslehrerinnen und Religionslehrer können schulpastorale Aufgaben im Rahmen der schulischen und persönlichen Möglichkeiten wahrnehmen. Religiöse Übungen ermöglichen religiöse Erfahrungen und fördern Gemeinschaft und Solidarität.

Lehrstoff

Grundlegende Themenfelder benennen die gemeinsamen Inhalte des Religionsunterrichts aller Schularten der berufsbildenden mittleren Schule. Ziele und Themen konkretisieren diese für die jeweilige Schulart. Grundlegende Themenfelder Frage nach Gott Mit ihrer Sehnsucht nach Angenommensein und Geborgenheit begegnen die Schülerinnen und Schüler im Religionsunterricht dem christlichen Angebot des Glaubens an einen liebenden Gott. Dieser ist in Jesus Christus Mensch geworden. Er sandte seinen Geist zur Stärkung und Ermutigung. Grundlagen der christlichen Rede von Gott sind die Bibel und die christliche Tradition. Mensch sein: personal Die Schülerinnen und Schüler hinterfragen ihr Leben und suchen nach Orientierung. Die in Jesus Christus grundgelegte Tradition gibt Antworten auf die Frage nach Sinn, auch angesichts von Schuld, Leid und Tod. Der Religionsunterricht bietet Raum, die je eigenen Stärken und Schwächen zu erkennen und damit umgehen zu lernen. Mensch sein: sozial Die Schülerinnen und Schüler leben in Beziehungsnetzen. Durch den Religionsunterricht werden sie ermutigt, aktiv an deren Gestaltung und am Gelingen von Beziehungen nach dem Vorbild Jesu Christi und christlichen Grundprinzipien mitzuwirken. Leben als Christ/Christin Persönliches und gesellschaftliches Leben werden geprägt vom kirchlichen Jahreskreis und vom Wochenrhythmus. Die Kirche will vor allem auch durch die Sakramente das Leben der Schülerinnen und Schüler begleiten. Der Religionsunterricht bietet Beiträge zu einer persönlichen Spiritualität und Glaubenspraxis. Ethische Themen Gelebtes Christsein der Schülerinnen und Schüler zeigt sich in ihrem verantwortungsvollen Handeln. Dies verlangt eine Auseinandersetzung mit unterschiedlichen Positionen zu (aktuellen) ethischen Fragen und eine Orientierung an der Hl. Schrift, der Botschaft Jesu Christi und der kirchlichen Lehre. Arbeit und Beruf Schülerinnen und Schüler stehen an der Schwelle zur eigenen Berufstätigkeit oder erlebten diese bereits. Die christliche Soziallehre ermutigt dazu, wirtschaftliche Strukturen zu hinterfragen und soziale und ökologische Zusammenhänge zu erkennen. Sie zeigt Wege zum Gestalten einer menschenwürdigen Arbeitswelt. Kirche als Werk des Geistes Gottes Schülerinnen und Schüler klären ihre konkreten Erfahrungen mit der Kirche und deren Lebensformen. Informationen über die Kirche und deren historische Entwicklung sind Voraussetzung für Verständnis und persönliches Engagement. Religionen, Konfessionen und Weltanschauungen Schülerinnen und Schüler begegnen unterschiedlichen Lebens- und Glaubensformen. Wissen und Verstehen von Gemeinsamkeiten und Unterschieden tragen zu Dialogfähigkeit bei. Gegenseitige Achtung sowie gelebte Ökumene sind Grundlagen für ein friedliches Miteinander.

I. Jahrgang Der Religionsunterricht soll dazu beitragen, dass die Schülerinnen und Schüler

sich als wertvoll erfahren und lernen, ihr Leben positiv zu gestalten. Veränderungen im Leben: Entwicklung, Krise/Chance Identität Würde des Menschen als Geschöpf und Ebenbild Gottes Verantwortung für das eigene Leben

ihre Sozialität entfalten, indem sie ihren Mitmenschen im Sinne Jesu Christi begegnen. Person und Rollen Vorurteile, Feindbilder, Rassismus Konfliktkultur

Page 4: Lehrplan FS Hauswirtschaft

Anlage2/2 Lehrplan der Fachschulen für Ländliche Hauswirtschaft

4/30

Begegnung in Familie, Schule, Clique, ... Nächstenliebe

sich mit der Frage nach Gott auseinander setzen. Vertrauen/glauben Gottesvorstellungen/Gottesbilder Gotteserfahrung und Glaubensgeschichten Das Befreiende der Gottesbeziehung

anhand von Festen über religiöse Ausdrucksweisen Bescheid wissen. Feste, Feiern, Bräuche Feste der Religionen Rituale und Symbole Lebensbegleitende Feste/Sakramente/Eucharistie Kirchenjahr

Erscheinungsformen von Religiosität wahrnehmen, reflektieren und sich kritisch mit ihnen auseinander setzen.

Erscheinungsformen von Religiosität in Werbung, Film, Musik, Sport, Computerspielen, Internet ... Religiöse Sondergemeinschaften Okkulte Phänomene und Praktiken Sehnsucht nach Heil

II. Jahrgang Der Religionsunterricht soll dazu beitragen, dass die Schülerinnen und Schüler

Verantwortung für ihre Mit- und Umwelt wahrnehmen und sich für die Bewahrung der Schöpfung einsetzen.

Schöpfungserzählungen Umweltschutz/Nachhaltigkeit Sanfter Tourismus Verantwortlicher Umgang mit dem, was allen oder anderen gehört Genussfähigkeit und Suchtverhalten Ehrfurcht vor dem Leben

in den vielfältigen Erfahrungen des Lebens Sinn und Heil suchen und finden können. Lieben und geliebt werden Verlusterfahrungen/Tod – biblische Verheißungen Christlicher Auferstehungsglaube, Jenseitsvorstellungen Visionen, Träume, christliche Hoffnung Hilfe durch Beratung und Krisenintervention

Chancen und Grenzen von Freiheit sehen und zu verantwortungsvollem Handeln motiviert werden. Sehnsucht nach Freiheit Freiheit zum Ja und Nein Verantwortung für sich und andere Gefahren von Abhängigkeiten – Wege zur Befreiung Schuld und Versöhnung, Sakrament der Buße Umgang mit Misserfolg und Scheitern

die Wurzeln des christlichen Glaubens kennen lernen und sich damit auseinander setzen. Bibel, das Buch der Bücher Heilsgeschichte Gottes mit den Menschen Jesus – der Christus Kulturprägende Kraft des Christentums Christliche Ethik

die Würde des Menschen erkennen und sich in der Gesellschaft dafür einsetzen. Menschenwürde, christliches Menschenbild, Menschenrechte Wert und Schutz des Lebens Zusammenleben mit Menschen mit besonderen Bedürfnissen Umgang mit Leiblichkeit und Sexualität Verantwortlicher Umgang mit Fruchtbarkeit und Unfruchtbarkeit Entwürdigung/Wertschätzung durch Sprache

III. Jahrgang Der Religionsunterricht soll dazu beitragen, dass die Schülerinnen und Schüler

erkennen, dass der Friede ein Geschenk Gottes ist und sich für Frieden und Gewaltlosigkeit einsetzen.

Krieg und Frieden

Page 5: Lehrplan FS Hauswirtschaft

Anlage2/2 Lehrplan der Fachschulen für Ländliche Hauswirtschaft

5/30

Friedensstifter/innen Wehrdienst/Zivildienst Aggression und Konfliktlösung Friedenserziehung, Gewaltlosigkeit Reich Gottes, Bergpredigt, Schalom

die eigenen Kirchenerfahrungen reflektieren und sich mit der Stellung der Kirche in der Gesellschaft auseinander setzen.

Sakramentalität der Kirche Entstehung und Struktur der Kirche Ämter und Aufgaben, Mitarbeit in der Kirche Sakrament der Weihe Finanzierung der Kirche Christliche Kirchen, Ökumene

sich als Mitgestalterinnen und Mitgestalter ihrer Berufswelt verstehen und sich für Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit in der Wirtschaft engagieren.

Berufliche Zukunft, Beruf/Berufung Wert des Sonntags und der Feiertage, Freizeitkultur Wirtschaftsethik Verantwortung und Solidarität Christliche Soziallehre Weltweite Gerechtigkeit, Globalisierung, Konsumverhalten

ihr Leben in den sozialen Beziehungen lebensfördernd gestalten. Partnerschaft, Ehe, Familie Sakrament der Ehe, Feier der kirchlichen Trauung Werden und Wandel der Persönlichkeit, Erziehung Zusammenleben der Generationen, Generationenvertrag Vereine, Pfarre, Gemeinde, Parteien etc.

Menschen anderer Religionen und Kulturen respektvoll und im Geist der Toleranz begegnen. Kulturen und Religionen im Vergleich Als Christin und Christ im Dialog mit anderen Religionen Zusammenleben im Alltag Gemeinsame Anliegen und Aufgaben

Didaktische Grundsätze

Der Lehrplan ist ein Rahmenlehrplan. Dieser ermöglicht den Religionslehrerinnen und Religionslehrern, die einzelnen Lehrplaninhalte den schulspezifischen Zielsetzungen gemäß zu gewichten. Der Lehrplan weist im Lehrstoff grundlegende Themenfelder, Ziele und dazugehörende Themen auf. Die Ziele sind für die Auswahl und Behandlung der Themen verbindlich. Themenauswahl, Themenanzahl bzw. Intensität der Behandlung hängen von der Anzahl der Wochenstunden, der Schulart und der konkreten Klasse ab. Auf Grund von aktuellen Ereignissen, schulspezifischen Gegebenheiten, Projekten und Ähnlichem kann von der Klassenzuordnung der Ziele und Themen abgewichen werden. Interessen von Lehrerinnen und Lehrern, Schülerinnen und Schülern sowie regionale Anliegen können durch Ergänzen von Themen berücksichtigt werden. Neben den gewohnten Formen des Unterrichts kann fächerverbindend, fächerübergreifend und projektorientiert gearbeitet werden. Schulorganisatorische Maßnahmen wie Blockunterricht oder Ähnliches können dies unterstützen. Methodenvielfalt ist anzustreben. 2.1 Allgemeindidaktische Prinzipien

Der Religionsunterricht hat als Unterrichtsgegenstand an einer berufsbildenden mittleren Schule seinen Beitrag zu den Erziehungs- und Bildungsaufgaben der österreichischen Schule zu leisten. Im Besonderen nimmt er diese Aufgabe wahr, indem er

die Selbsttätigkeit, die Kommunikations- und Teamfähigkeit, die Sensibilität für künstlerische und ästhetische Ausdrucksformen sowie die Wahrnehmungs-, Erlebnis- und Urteilsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler fördert. Außerdem verwirklicht er diese Aufgabe, indem im Religionsunterricht der Erfahrungsbezug der Schülerinnen und Schüler, die Erziehung zu einem geschlechtergerechten Denken und Handeln (Gender-Aspekt), die geschichtliche Dimension und der soziale Aspekt der Themen sowie die Berufsbezogenheit des Unterrichts besonders berücksichtigt werden.

Page 6: Lehrplan FS Hauswirtschaft

Anlage2/2 Lehrplan der Fachschulen für Ländliche Hauswirtschaft

6/30

2.2 Religionsdidaktische Prinzipien Darüber hinaus hat der Religionsunterricht spezifische religionsdidaktische Prinzipien unter besonderer Berücksichtigung der Korrelation und der Elementarisierung zu beachten. Er soll

die Lebens- und Glaubenserfahrung,das Leben der Kirche und die Feste des Kirchenjahres, die spirituelle Dimension sowie den ökumenischen, interreligiösen und interkulturellen Dialog mit einbeziehen.

Die Schülerinnen und Schüler sollen die Möglichkeit haben, ihre Berufserfahrungen zu reflektieren, im Umgang mit der Bibel zu lernen und Orientierung für ihr Leben zu finden, die besondere Sprache von Bildern und Symbolen kennen zu lernen und sich in musisch-kreativen Formen auszudrücken.

2.0 Deutsch und Kommunikation

Bildungs- und Lehraufgabe Die SchülerInnen sollen • ihre Sprach- und Kommunikationsfähigkeit ausbauen – zur Förderung der persönlichen und

beruflichen Entwicklung sowie der Teilnahme und Mitgestaltung am öffentlichen und kulturellen Leben;

• im Besonderen sich in Wort und Schrift klar und deutlich ausdrücken können – unter Berücksichti-gung der Sprech- und Schreibrichtigkeit;

• in der Lage sein, aus Gehörtem, Gesehenem und Gelesenem das Wesentliche zu verstehen und festzuhalten, wiederzugeben und dazu sachlich Stellung zu nehmen;

• mündliche und schriftliche Kommunikationssituationen im privaten und beruflichen Leben als Mög-lichkeit persönlicher und beruflicher Weiterbildung erkennen;

• Hilfsmittel für Aussprache, Rechtschreibung, Grammatik und Ausdruck im Deutschen handhaben können;

• Informationsquellen erschließen sowie bewusst und kritisch mit Medien umgehen können. Lehrstoff (Kernbereich) I. Jahrgang Sprachbetrachtung:

Rechtschreibung, Wort- und Satzlehre, richtiger Gebrauch von Fachausdrücken, Fremdwörtern und Abkürzungen Schriftliche Sprachverwendung: Aufsatzerziehung: Erzählung, Beschreibung, Bericht

Schriftverkehr: formale und inhaltliche Gestaltung von Schriftstücken, persönlicher Schriftverkehr zu verschiedenen Anlässen (Brief, Lebenslauf, Stellenbewerbung)

Mündliche Sprachverwendung: Sprecherziehung: Gespräch, Diskussion, freie Rede

Leseerziehung: Sinn erfassendes Lesen, Vorlesen von Texten, Lesebeispiele aus den verschiedenen Literaturbereichen

Arbeitstechniken:

Verwendung von Nachschlagwerken, Benützung von Bibliotheken, Lerntechnik Medienkunde:

Arten der Massenmedien, kritische Auseinandersetzung mit Texten aus Massenmedien II. Jahrgang Sprachbetrachtung:

Wie I. Jahrgang mit gesteigerten Anforderungen Schriftliche Sprachverwendung:

Aufsatzerziehung: Protokoll, Erörterung, Schriftverkehr: Geschäftlicher Schriftverkehr (Anfrage, Angebot, Bestellung, Abbestellung,

Auftragsbestätigung, Liefer- und Gegenschein, Rechnung, Mängelrüge, Mahnschreiben), Zahlungsschriftverkehr, Schriftverkehr mit Ämtern und Behörden

Page 7: Lehrplan FS Hauswirtschaft

Anlage2/2 Lehrplan der Fachschulen für Ländliche Hauswirtschaft

7/30

Mündliche Sprachverwendung: Rede- und Diskussionstraining, Leitung von Gesprächsrunden, Leseerziehung und Literaturpflege: Kritisches Lesen, Lesen ausgewählter Literaturbeispiele

aus verschiedenen Epochen Medienkunde:

Wie I. Jahrgang mit gesteigerten Anforderungen III. Jahrgang Sprachbetrachtung:

Wie I. und II. Jahrgang mit gesteigerten Anforderungen Schriftliche Sprachverwendung:

Aufsatzerziehung: Facharbeit Schriftverkehr: Warenschriftverkehr mit schwierigen Geschäftsfällen

Mündliche Sprachverwendung: Argumentationstechniken

Lesen und Literaturpflege: inhaltliche und geistige Aufschließung von Texten und Theaterstücken

Medienkunde: kritische Auseinandersetzung mit den Massenmedien, inhaltliche und geistige Aufschließung von Hörfunk-, Fernsehsendungen und Filmen

Didaktische Grundsätze • Bei der Bearbeitung des Schriftverkehrs ist eine Zusammenarbeit mit den Lehrkräften der Unter-

richtsgegenstände Elektronische Text- und Datenverarbeitung sowie Wirtschaftslehre und Rech-nungswesen erforderlich.

• Auf richtiges Sprechen, Schreiben und Lesen ist in allen Unterrichtsgegenständen zu achten. • Der Unterricht soll schülerzentriert gestaltet werden; auf Selbständigkeit, insbesondere in allen

schriftlichen Arbeiten, ist zu achten. • Der Lehrstoff ist möglichst fächerübergreifend zu vermitteln, sodass ein Zusammenhang einzelner

Inhalte für den späteren Berufseinstieg leichter erfassbar ist. • Wertvolles aus den Medien soll in den Unterricht einbezogen werden. • Lehrausgänge und Vorträge sollen genützt werden, um das Verständnis für verschiedene

Lehrinhalte zu verbessern bzw. zu unterstützen. • Unterricht soll sich nach Möglichkeit an den Besonderheiten des ländlichen Lebens und des

zukünftigen Berufes orientieren. • Bei der Übung des Schriftverkehrs sind aktuelle Beispiele und Vordrucke heranzuziehen. • Möglichkeiten der Informationstechnologie sollen genützt werden. Anzahl an Schularbeiten

Ein bis maximal zwei Schularbeiten je Semester

3.0 Englisch Bildungs- und Lehraufgabe Die SchülerInnen sollen • im Hinblick auf die Erfordernisse im ländlichen Raum über jene Kenntnisse verfügen, die sie

befähigen, Gehörtes und Geschriebenes zu verstehen und als Mittel der Verständigung einzusetzen.

• über einen ausreichenden Grundwortschatz verfügen und sich ein dem Lehrstoff entsprechendes

Fachvokabular aneignen;

• geläufige grammatikalische Strukturen der englischen Sprache beherrschen;

• ihren Erfahrungshorizont durch das Kennen lernen der englischsprachigen Länder und deren Kultur

erweitern;

Lehrstoff (Kernbereich) I. Jahrgang Anleitungen zur Aussprache und Hinführung zum Gebrauch des Wörterbuches;

Page 8: Lehrplan FS Hauswirtschaft

Anlage2/2 Lehrplan der Fachschulen für Ländliche Hauswirtschaft

8/30

Rechtschreibung und grammatikalische Grundlagen; Vokabeln und Redewendungen des Grundwortschatzes in Alltagssituationen (z.B. Vorstellen, Grüßen,

Erteilen von Auskünften, Telefonieren); Texte bzw. Textausschnitte hören, lesen, übersetzen und in eigenen Worten wiedergeben; Gespräche bzw. Diskussionen über aktuelle Themenbereiche führen II. Jahrgang Rechtschreibung und grammatikalische Grundlagen wie I. Jahrgang mit gesteigerten Anforderungen; Lesen und Übersetzen von aktuellen Texten; Erstellen von kurzen Texten und Dialogen Kommunikationsthemen:

Tourismus und Gastgewerbe Gesundheitswesen Haus- und Landwirtschaft

III. Jahrgang Rechtschreibung und grammatikalische Grundlagen wie II. Jahrgang mit gesteigerten Anforderungen; Korrespondenz mit ausländischen Gästen; Kommunikationsthemen:

Themen des Schwerpunktbereiches Themen mit Bezug auf die Länder des Sprachbereiches und die EU-Staaten Aktuelle Themen

Didaktische Grundsätze • Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der Beitrag zur Bewältigung häufiger kommunikativer

Situationen. • Lieder und Rätsel sowie Rollen- und Sprachspiele wirken motivationsfördernd. • Zu den Gegenständen des Fachunterrichts sind nach Möglichkeit Querverbindungen herzustellen. Anzahl an Schularbeiten

Ein bis maximal zwei Schularbeiten je Semester

4.0 Politische Bildung und Rechtskunde

Bildungs- und Lehraufgabe Die SchülerInnen sollen • die für das Verständnis des politischen und sozialen Lebens und zur Wahrnehmung der

staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten erforderlichen Grundkenntnisse besitzen; • die demokratischen Prinzipien bejahen; • in die Grundlagen jener Rechtsbereiche eingeführt werden, die für ihr zukünftiges Leben im

privaten Bereich, in Familie, Beruf und Gesellschaft von Bedeutung sind; • wichtige Einrichtungen des Rechtslebens kennen lernen; • Denken in Rechtsnormen entwickeln. Lehrstoff (Kernbereich) I. Jahrgang Politische Bildung: Menschenrechte; Ereignisse in der Geschichte Tirols und Österreichs mit nachhaltigen Auswirkungen auf die

Gegenwart; Bundesland Tirol - Landessymbole, Präambel zur Tiroler Landesordnung, Gesetzgebung und

Vollziehung des Landes, Tiroler Landtag, Landesregierung, Landtagswahlen Grundlagen des Staates und der Demokratie; Staatsformen; Regierungsformen; Österreich – politische Parteien, Gesetzgebung und Vollziehung des Bundes;

Page 9: Lehrplan FS Hauswirtschaft

Anlage2/2 Lehrplan der Fachschulen für Ländliche Hauswirtschaft

9/30

Europäische Union; Rechtskunde: Schutz der Jugend III. Jahrgang Politische Bildung: Gemeinde - Aufgaben der Gemeinde, Gemeinderat, Gemeindevorstand, Bürgermeister,

Gemeinderatswahlen; Standeskunde - Landwirtschaftliche Interessensvertretungen und bäuerliches Organisationswesen,

Förderungseinrichtungen, landwirtschaftliche Berufsausbildung; Rechtskunde: Grundbegriffe des Rechtes; Einrichtungen des Rechtslebens, Gerichts- und Verwaltungszuständigkeit; Privatrecht Personenrecht – natürliche und juristische Personen, Rechts- und Handlungsfähigkeit; Familienrecht – Eherecht, Kindschaftsrecht, Vormundschaft, Adoption; Erbrecht – gesetzliche Erbfolge, Testament, Verlassenschaftsverfahren, Anerbenrecht;

Sachenrecht – Besitz, Eigentum, Ersitzung, Verjährung, Dienstbarkeiten, Pfandrecht, Grundbuch;

Schuldrecht – Wesensmerkmale eines Vertrages, wichtige Vertragstypen, Gewähr-leistung, Schadenersatz und Produkthaftung (insbesondere aus der Sicht der Direkt-vermarktung)

Aktuelle, rechtliche Problematiken Didaktische Grundsätze Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind Aktualität sowie der Beitrag zum Verständnis für Probleme des öffentlichen Lebens und für komplexe Zusammenhänge in Wirtschaft und Recht.

5.0 Mathematik und Wirtschaftsrechnen Bildungs- und Lehraufgabe Die SchülerInnen sollen • grundlegende mathematische Denkweisen und Fähigkeiten sowie Grundkenntnisse des

wirtschaftlichen Rechnens vertiefen; • in der Lage sein, die im Privat- und Berufsleben anfallenden rechnerischen Probleme zu erfassen

sowie diese selbständig zu lösen; • logisch denken sowie gestellte Aufgaben folgerichtig und formgerecht lösen können; • zu wirtschaftlichem Denken und vorausschauendem Planen angeregt werden. Lehrstoff (Kernbereich) I. Jahrgang Arithmetik:

Festigung der Grundrechnungsarten; Runden von Zahlen, Überschlagsrechnung; Bruchrechnung; Durchschnittsrechnung, Mischungs- und Teilungsrechnung; einfache Schlussrechnung; Prozentrechnung; Maße; Maßstab; Äquivalenzumformungen von Formeln

Geometrie: Flächenberechnungen; Körperberechnungen

Wirtschaftsrechnen: Zinsrechung; Fachrechnungen aus den Bereichen Haus- und Landwirtschaft

Page 10: Lehrplan FS Hauswirtschaft

Anlage2/2 Lehrplan der Fachschulen für Ländliche Hauswirtschaft

10/30

Didaktische Grundsätze • Im Unterricht ist vor allem auf das selbständige Lösen von Aufgaben Wert zu legen. • Die Aufgaben sollen Praxisbezug haben. • Nach Möglichkeit sind geeignete Computerprogramme einzusetzen. Anzahl an Schularbeiten

Ein bis maximal zwei Schularbeiten je Semester

6.0 Wirtschaftslehre und Rechnungswesen Bildungs- und Lehraufgabe Die SchülerInnen sollen • jene Kenntnisse erhalten, die erforderlich sind, die wirtschaftlichen Vorgänge im ländlichen

Haushalt und im landwirtschaftlichen Betrieb zu verstehen und sie nach kaufmännischen Gesichtspunkten zu beurteilen, um einen landwirtschaftlichen Betrieb führen zu können;

• der vielfältigen Verantwortung als LeiterIn eines Betriebes bewusst werden; • grundlegende betriebliche Daten verarbeiten können und die Pflichten wie Rechte im Bereich der

Steuern und Abgaben praxisnah kennen lernen; • im Rahmen des Rechnungswesens fähig sein, Belege im Sinne von einfachen Aufzeichnungen

bzw. der doppelten Buchführung aufzuarbeiten; • betriebliche Daten erfassen, systematisieren und zielorientiert auswerten können; • Buchführungsergebnisse richtig beurteilen und bei der Führung des ländlichen Haushaltes und

sonstiger betrieblicher Einrichtungen umsetzen können. Lehrstoff (Kernbereich) II. Jahrgang Wirtschaftskundliche Grundlagen; Aufgaben der Buchführung, Buchführungspflicht, Buchführungssysteme, Formvorschriften, Belegwesen – Fakturierung, Inventar, Abschreibung, Grundsätze der Umsatzsteuer, Beispiel der Einnahmen-Ausgaben-Rechung – Kassabuch, Entlohnung; Kaufvertrag (Formen und Inhalt, Anbahnung, Abschluss und Erfüllung, Konsumentenschutz, gestörter Verlauf); Erfolgsermittlung, Einkommensteuerberechnung, Inventur; Doppelte Buchführung – Bilanz, Eröffnung, Konto, Saldo, Kontoarten, Eröffnungsbuchungen, Buchen von Geschäftsfällen, Vorbereitung zum Jahresabschluss, Jahresab-schluss, Kontenplan, Österr. Einheitskontenrahmen III. Jahrgang Der Hof und seine Betriebszweige, landwirtschaftliche Vermögenswerte; Maßstäbe des Betriebserfolges, Ermittlung des Betriebserfolges; Kosten bei Produktionsverfahren, Deckungsbeitrag; Betriebsführung, Partnerschaft am Bauernhof, Haushalt und Betrieb; überbetriebliche Zusammenarbeit; Spar-, Finanzierungs- und Kreditformen; Förderungswesen; Vermarktung Didaktische Grundsätze • Die Führung eines Kassabuches über eigenes Taschengeld stellt eine praktische Anwendung der

Ein- und Ausgabenrechnung dar. • Durch Erarbeitung von Fallbeispielen kann der Lehrstoff vertieft werden. • Nach Möglichkeit sind geeignete Computerprogramme einzusetzen. • Um möglichst praxisnah einen Bezug zu den theoretischen Inhalten herzustellen., können

einzelne Themenbereiche konkret an einem Betrieb aufgearbeitet werden. • Bei der Bearbeitung des Kaufvertrages ist eine Zusammenarbeit mit den Lehrkräften der

Unterrichtsgegenstände Elektronische Text- und Datenverarbeitung sowie Deutsch und Kommunikation erforderlich.

Page 11: Lehrplan FS Hauswirtschaft

Anlage2/2 Lehrplan der Fachschulen für Ländliche Hauswirtschaft

11/30

7.0 Musisch-kreative Bildung Bildungs- und Lehraufgabe Die SchülerInnen sollen • Freude und Interesse an musisch-kreativer Betätigung gewinnen und zur sinnvollen

Freizeitgestaltung angeregt werden; • die bäuerliche Lebenskultur kennen lernen und zur Mitwirkung in der Dorfgemeinschaft hingeführt

werden; • Interesse an kulturellen Werten und Tätigkeiten gewinnen; • Verständnis für die vielfältigen Ausdrucksformen der Kunst entwickeln und zu kritischem und

aktivem Sehen und Hören angeleitet werden. Lehrstoff (Kernbereich) I. Jahrgang Musik:

Singen ein- und mehrstimmiger Lieder; Stimmbildung und Atemtechnik; Instrumentenkunde; Arten von Musik und Werkhören; musikalisches Erleben und Gestalten

Bildnerisches Gestalten:

unter Verwendung verschiedener Materialien und Techniken Kultur- und Kunstbetrachtung:

Bäuerliche und bodenständige Kulturformen; das Bauernhaus – einst und jetzt; Brauchtum im Jahres- und Lebenslauf

II. Jahrgang Musik:

Singen ein- und mehrstimmiger Lieder; Atemtechnik und Stimmbildung; Arten von Musik und Werkhören; musikalisches Erleben und Gestalten; Musikgeschichte

Bildnerisches Gestalten: unter Verwendung verschiedener Materialien und Techniken

Kultur- und Kunstbetrachtung: Ausdrucksformen der Kunst; Exemplarische Befassung mit den bedeutendsten Kunstepochen

III. Jahrgang Musik:

Singen ein- und mehrstimmiger Lieder; Atemtechnik und Stimmbildung; Arten von Musik und Werkhören; musikalisches Erleben und Gestalten; Internationale Musik; Musik und Gesellschaft

Bildnerisches Gestalten: unter Verwendung verschiedener Materialien und Techniken

Kultur- und Kunstbetrachtung: moderne Kunst

Didaktische Grundsätze • Jede aktive Betätigung auf musisch-kreativem Gebiet soll gerne geschehen und Freude bereiten. • Die Schüler sollen durch Übungen vor allem Selbständigkeit und eine technische Sicherheit

erlangen.

Page 12: Lehrplan FS Hauswirtschaft

Anlage2/2 Lehrplan der Fachschulen für Ländliche Hauswirtschaft

12/30

• Durch praktische Beispiele gewinnen die theoretischen Inhalte an Anschaulichkeit. • Die Schüler sollen sich selber einbringen können. • Der Besuch von Kultur- und Musikveranstaltungen kann den Unterricht beleben.

8.0 Informations- und Kommunikationstechnologie Bildungs- und Lehraufgabe Die SchülerInnen sollen • das Zehnfinger-Tastschreiben beherrschen; • den Zeichensatz der Multifunktionstastatur beherrschen und auf der ausgelagerten

Rechnertastatur rationell arbeiten können. • Schriftstücke des persönlichen Bereiches, der Wirtschaft und der Verwaltung unter Beachtung

der entsprechenden ÖNORMEN erstellen und gestalten können; • über Aufbau, Funktionsweise und Einsatzmöglichkeiten elektronischer

Datenverarbeitungsanlagen Bescheid wissen und diese bedienen können; • Standardsoftware zur Lösung von Aufgaben in verschiedenen Bereichen gezielt auswählen und

einsetzen können. • können; Lehrstoff (Kernbereich) I. Jahrgang IInformatik:

Aufbau und Funktion der Datenverarbeitungssysteme (Hardware); Einführung in das Betriebssystem; Gerätebedienung; Verwaltung von Ordnern und Dateien Datensicherung, Datenschutz; Ergonomie am PC-Arbeitsplatz

Elektronische Textverarbeitung (Standardsoftware): Zehnfinger-Tastschreiben auf der Computertastatur; Erstellen und Gestalten von Schriftstücken des persönlichen und beruflichen Bereiches nach geltenden Normen

Informationstechnologie: Grundlagen

II. Jahrgang Informatik:

Auswirkungen der elektronischen Informationsverarbeitung auf den Einzelnen und die Gesell-schaft; Datensicherheit, Datenschutz, Schutz geistigen Eigentums;

Elektronische Textverarbeitung: Erweiterte Anwendung vorhandener Möglichkeiten der computerunterstützten

Textverarbeitung; Geschäftsbriefe ( Anfrage, Angebot, Bestellung, Abbestellung, Auftragsbestätigung, Rechnung, Mängelrüge, Mahnschreiben)

Elektronische Datenverarbeitung: Grundlegende Einsatzmöglichkeiten von Tabellenkalkulationsprogrammen (Standardsoftware)

Lösung von Aufgabenstellungen aus verschiedenen Fachgebieten mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung

Informationstechnologie: Arbeiten mit E-mail und Internet

Didaktische Grundsätze • Bei der Bearbeitung des Schriftverkehrs ist eine Zusammenarbeit mit den Lehrkräften der Unter-

richtsgegenstände Deutsch und Kommunikation sowie Wirtschaftslehre und Rechnungswesen erforderlich.

• Auf Praxisbezug im IKT-Unterricht, insbesondere bei der Auswahl der Beispiele, ist Wert zu legen. • Die SchülerInnen sollen die Möglichkeit haben, Lösungen selbständig zu erarbeiten. • Einschlägige Software ist möglichst in allen dafür geeigneten Gegenständen einzusetzen.

Page 13: Lehrplan FS Hauswirtschaft

Anlage2/2 Lehrplan der Fachschulen für Ländliche Hauswirtschaft

13/30

• Eine Verschiebung des Lehrstoffes zwischen den einzelnen Jahrgängen ist in begründeten Fällen möglich.

• Fächerübergreifende Anwendungen mit allen allgemein bildenden und fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen sind zu forcieren.

9.0 Bewegung und Sport

Bildungs- und Lehraufgabe

Die SchülerInnen sollen • die konditionellen und koordinativen Grundlagen ausbauen, die körperliche Gewandtheit

verbessern, um den durch Bewegungsmangel und psychische Belastungen bedingten gesundheitlichen Gefährdungen vorzubeugen;

• Bewegungsfreude, Spielgesinnung, Gestaltungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft entwickeln und zu einer bewegungsorientierten, gesundheitsbewussten Lebensführung hingeführt werden;

• Verantwortungsbewusstsein, Einsatzbereitschaft, Teamgeist und Durchsetzungsvermögen unter Beachtung fairen Handelns sowie Regelbewusstsein entwickeln;

• die Wahrnehmungsfähigkeit für den eigenen Körper und das eigene Bewegungsverhalten aktivieren und Selbstvertrauen gewinnen.

Lehrstoff (Kernbereich) I. – III. Jahrgang Grundübungen:

Gehen, Laufen, Hüpfen, Springen, Steigen, Klettern, Werfen, Stoßen, Fangen, Ziehen, Schieben, Tragen; Übungen mit Kleingeräten (Seile, Bänder, Bälle, Reifen, Stäbe u. a.)

Kräftigungs-, Dehnungs- und Lockerungsübungen: Verbesserung der motorischen Grundeigenschaften, der Haltungs- und

Bewegungsgewohnheiten Spiele und Regelkunde: Belebende Spiele, Reaktionsspiele, Kraftspiele, Mannschaftsspiele, Heim- und Freizeitspiele,

Gewandtheitsspiele, beruhigende Spiele Rhythmische Gymnastik und Tänze Geräteturnen:

Übungen an verschiedenen Geräten - Boden, Taue, Ringe, Reck, Leitern, Stangen, Sprossen-wand, Stufenbarren, Schwebebalken, Reck, Kasten u. a.

Sportliche Bewegung im Gelände Schwimmen:

Baderegeln; Erlernen mindestens einer Schwimmart; Verbesserung des Schwimmkönnens und der Ausdauer; einfache Sprünge; Tauchübungen

Leichtathletik: Laufen, Hoch- und Weitsprung, Kugelstoßen, Schlagball

Wintersportübungen Didaktische Grundsätze • Das Ausmaß an Wasser- und Wintersportübungen darf bis zur Hälfte des

Jahresunterrichtsstunden-Ausmaßes einer Schulstufe betragen. • Auf richtige Turnkleidung und körperliche Hygiene ist zu achten. • Die Lernbereitschaft und Freude kann durch Einbeziehung der Bewegungswelt und von Trends im

freizeitlichen Bewegungshandeln der Jugendlichen gesteigert werden. • Auf die Belastbarkeit der SchülerInnen ist bei der Auswahl der Übungen Rücksicht zu nehmen.

Page 14: Lehrplan FS Hauswirtschaft

Anlage2/2 Lehrplan der Fachschulen für Ländliche Hauswirtschaft

14/30

10.0 Gesundheit und Soziales

Bildungs- und Lehraufgabe Die SchülerInnen sollen • in ihrer Entwicklung zu selbstbewussten, gemeinschaftsfähigen, kritischen und kreativen

Persönlichkeiten gefördert werden; • Verantwortungsbewusstsein für Natur und Umwelt entwickeln; • über jene Kenntnisse des Berufslebens verfügen, die für eine eigene Berufsentscheidung von

Bedeutung sind; • die Bedeutung und den Wert der Gesundheit als Voraussetzung für Lebensfreude und Leistungs-

fähigkeit erkennen; • Kenntnisse über die erforderlichen Maßnahmen für eine gesunde Lebensführung und richtiges

Verhalten in Erkrankungsfällen besitzen sowie Verantwortung für die Erhaltung der Gesundheit entwickeln;

• die Grundlagen der Ersten Hilfe und der Hauskrankenpflege anwenden können; • Achtung vor dem menschlichen Leben, eine verantwortungsbewusste Einstellung zu Sexualität

und Schwangerschaft besitzen; • Grundkenntnisse in der Säuglingspflege erwerben; • den Wert der Familie erkennen und schätzen; • die Entwicklungsphasen des Menschen und die entsprechenden Erziehungsmaßnahmen kennen

und sich der damit verbundenen Verantwortung bewusst werden; • das notwendige Wissen zum Verständnis der sozialen Strukturen und des menschlichen

Zusammenlebens erhalten; • soziale Einstellung und Haltungen entwickeln. Lehrstoff (Kernbereich) I. Jahrgang Leben in der Gemeinschaft:

Schule und Internat, Familie, Freundschaft, Umgangsformen Berufsorientierung:

Berufsbilder, Anforderungen Persönlichkeitsentwicklung:

Selbstbild, Fremdbild, Lebensgestaltung, Werthaltungen Umwelterziehung Gesundheitserziehung:

Grundkenntnisse der Anatomie, gesunde Lebensführung, Missbrauch von Sucht-, Genuss- und Heilmitteln, Unfallverhütung, Hausapotheke, Grundkenntnisse der Erste-Hilfe-Leistung

Sexualerziehung Schwangerschaft und Geburt II. Jahrgang Leben in Gemeinschaften: Gruppen, Vereine, Leben im Dorf, interkulturelle Begegnung, Freizeitgestaltung,

Konsumverhalten, Süchte Persönlichkeitsentwicklung:

Selbstfindung, Selbsterziehung Gesundheitserziehung:

Grundkenntnisse der Hauskrankenpflege, häufige Krankheiten (Symptome, Ursachen und Vorbeugung)

Kinderpflege: Geburt und Wochenbett, Versorgung und Pflege des Neugeborenen, Säuglingspflege, Ernährung von Mutter und Kind, Säuglings- und Kinderkrankheiten

Erziehungslehre: Entwicklungsphasen, Erziehungsgrundlagen, Erziehungsziele, Erziehungsmittel, Erziehungsgemeinschaft Familie, außerfamiliäre Erziehungsbereiche, Entwicklungsstörungen

Page 15: Lehrplan FS Hauswirtschaft

Anlage2/2 Lehrplan der Fachschulen für Ländliche Hauswirtschaft

15/30

Didaktische Grundsätze • Eine Zusammenarbeit mit den Lehrkräften einschlägiger Unterrichtsgegenstände ist erforderlich. • Das theoretische Wissen kann durch den Besuch von Betrieben bzw. Sozialeinrichtungen sowie

durch praktischen Unterricht anschaulich ergänzt werden.

11.0 Ernährung und Küchenführung

Bildungs- und Lehraufgabe Die SchülerInnen sollen • die Bedeutung einer bedarfsgerechten Ernährung für die Gesundheit erkennen; • Zusammenhänge zwischen Lebensmitteln, Landwirtschaft, Kultur und Ökologie erfahren; • sich Kenntnisse über Lebensmittel und Möglichkeiten der Zubereitung und Verarbeitung als

Voraussetzung für selbständige Anwendung aneignen – unter Berücksichtigung der gesundheitlichen und wirtschaftlichen Aspekte heimischer Produktion;

• die erforderlichen Kenntnisse zur selbständigen Zubereitung einer abwechslungsreichen, vollwertigen Kost unter Berücksichtigung der zeitgemäßen Ernährungslehre und aktueller Küchentechnik beherrschen.

Lehrstoff (Kernbereich) I. Jahrgang Ernährung: Bedeutung der Ernährung; Nährstoffe und Wirkstoffe; Grundnahrungsmittel; vollwertige Ernährung Küchenführung:

Küchenhygiene; Sicherheitsvorkehrungen; grundlegende Küchenausdrücke

Grundlagen der Speisenzubereitung (vorbereitende, zubereitende und vollendende Verfahren, Anrichten und Garnieren);

Lagerung und Konservierung von Nahrungsmitteln und Speisen II. Jahrgang Ernährung: Einflussfaktoren auf die Ernährung: Landwirtschaft, kulturelle Gegebenheiten, Trends, Wer-

bung, Industrie; Schadstoffe in der Nahrung Ernährung und Gesundheit: ernährungsbedingte Erkrankungen, Verdauung und Stoffwechsel;

Energiehaushalt, Ernährungsrichtlinien für einzelne Personengruppen, Essstörungen und Ernährungsfehler;

Nährwert- und Energiebedarfsberechnungen; Lebensmittelkunde (Nahrungs-, Würz- und Genussmittel, Getränke); Lebensmittelgesetz; Kennzeichnung von Lebensmitteln Küchenführung:

Einrichtungen und Geräte in der Betriebsküche; Fachausdrücke in der Gastronomie; Menükunde; Erstellung von Tages- und Wochenspeiseplänen

Didaktische Grundsätze • Nationale und regionale Besonderheiten in der Ernährung sind zu berücksichtigen. • Mögliche Querverbindungen zu anderen Gegenständen sollen genützt werden. • Die aktuellen Erkenntnisse der Ernährungswissenschaft sind praxisorientiert anzuwenden. • Der Gegenstand Ernährung und Küchenführung ist mit den einschlägigen Gegenständen des

Praktischen Unterrichtes zu verknüpfen.

Page 16: Lehrplan FS Hauswirtschaft

Anlage2/2 Lehrplan der Fachschulen für Ländliche Hauswirtschaft

16/30

12.0 Haushaltsführung Bildungs- und Lehraufgabe Die SchülerInnen sollen • die Bedeutung des Haushaltes und der Haushaltsführung als eine Grundlage des Familienlebens

sowie den Stellenwert in der Volkswirtschaft erkennen; • jene Kenntnisse erwerben, die sie befähigen, die Haushaltsführung rationell und selbständig zu

planen und die Arbeitsabwicklung sachgemäß, wirtschaftlich und umweltverträglich durchzuführen;

• sollen den jeweiligen Arbeitsplatz nach ergonomischen Grundsätzen einrichten und gestalten können;

• sollen fähig werden, bei der Planung und Einrichtung eines Wohnhauses mitzuwirken. Lehrstoff (Kernbereich) I. Jahrgang Aufgabenbereiche des ländlichen Haushalts und Wertung der Hauswirtschaft; Arbeitskleidung, Sicherheitsvorkehrungen; Rationelle Arbeitstechniken; Reinigung und Pflege im Haushalt; Wäschepflege; Grundregeln des Servierens II. Jahrgang Ergonomie - Arbeitsökonomie, Arbeitsbelastungen und deren Auswirkungen, Zeit, Betriebsmittel und

Arbeitsplatzplanung; Planung der Wohn- und Wirtschaftsräume des ländlichen Haushaltes; Grundausstattung für Wohn- und Wirtschaftsräume; Haushaltstechik – aktuelle Entwicklungen; Arbeitsplanung mit schriftlichen Aufzeichnungen; Konsumentenschutz, Konsumentenschulung Didaktische Grundsätze • Mögliche Querverbindungen zu anderen Gegenständen sollen genützt werden. • Der Gegenstand Haushaltsführung ist mit den Gegenständen des Praktischen Unterrichtes

Hauswirtschaft und Kochen zu verknüpfen.

13.0 Service und Gastronomie Bildungs- und Lehraufgabe Die SchülerInnen sollen • die Grundlagen des Servierens von Speisen und Getränken kennen lernen; • Speise- und Menükarten richtig erstellen können; • die wirtschaftliche Bedeutung des Tourismus für den ländlichen Raum erkennen; • die fachlichen Voraussetzungen für “Urlaub am Bauernhof” sowie als Vorbereitung für

einschlägige Berufe in der Gastronomie erwerben. Lehrstoff (Kernbereich) II. Jahrgang Servierkunde:

Berufskleidung, Sicherheitsvorkehrungen, Hygiene; Serviersysteme, Servierregeln

Menü- und Getränkekunde: Alkoholfreie Getränke und alkoholische Getränke einschließlich Service; klassische Speisenfolgen, Buffet

Tourismus:

Page 17: Lehrplan FS Hauswirtschaft

Anlage2/2 Lehrplan der Fachschulen für Ländliche Hauswirtschaft

17/30

Bedeutung und Voraussetzungen, Vorschriften; Bedürfnisse des Gastes; gastgewerbliche Betriebsformen, Urlaub am Bauernhof, Privatzimmervermietung

Marketing Didaktische Grundsätze • Bei der Vermittlung des Lehrstoffes ist auf aktuelle Entwicklungen Bedacht zu nehmen. • Auf regionale Tourismuseinrichtungen und ihre Organisationsformen ist einzugehen. • Mögliche Querverbindungen zu anderen Gegenständen sollen genützt werden. • Der Gegenstand Service und Gastronomie ist mit den Gegenständen des Praktischen

Unterrichtes Hauswirtschaft und Kochen zu verknüpfen. • Durch Arbeitsunterlagen und Anschauungsmaterial sowie Besichtigungen von Betrieben kann der

Unterricht praxisnah gestaltet werden.

14.0 Textil- und Bekleidungskunde Bildungs- und Lehraufgabe • Die SchülerInnen sollen • sich Wissen über Geräte, Maschinen, Stoffe und Zubehör aneignen, das sie zu überlegtem

Einkauf, sachgemäßer Verwendung, materialgerechter Pflege von Wäsche- und Bekleidung befähigt;

• Schnitte für einzelne Bekleidungstücke gewinnen können; • Freude an geschmackvoller traditioneller und modischer Kleidung entwickeln; • zur Wertschätzung der heimischen Tracht hingeführt werden. Lehrstoff (Kernbereich) II. Jahrgang Textilkunde: Natur- und Chemiefasern, Verarbeitung der Fasern, textile Flächen, Ausrüstung und

Veredelung, Handelsbezeichnungen Modellskizzen Mode: aktuelle Trends, Typen, Farben, Formen Tracht Textilien, Gesundheit und Ökologie Didaktische Grundsätze • Mögliche Querverbindungen zu anderen Gegenständen sollen genützt werden. • Der Gegenstand Textil- und Bekleidungskunde ist mit den Gegenständen des Praktischen

Unterrichtes Textilverarbeitung und Hauswirtschaft zu verknüpfen.

15.0 Garten und Landwirtschaft Bildungs- und Lehraufgabe Die SchülerInnen sollen • die Gesundheit und den Wert der ökologisch erzeugten Produkte sowie die dadurch erreichte Ge-

sunderhaltung der Umwelt erkennen. • jene Kenntnisse erwerben, die sie befähigen, einen Hausgarten zu pflegen, Gemüse zu

kultivieren, sachgerecht zu ernten und zu lagern; • Wissen um Anbau und Pflege von Blumen erwerben; • Freude an bäuerlicher Gartenkultur gewinnen; • Grundlagen des Pflanzenbaues und der Tierhaltung kennen lernen; • mit den Vorgängen und Maßnahmen im landwirtschaftlichen Betrieb vertraut werden; • die Bedeutung der Landwirtschaft und des bäuerlichen Berufsstandes im wirtschaftlichen,

kulturellen und sozialen Bereich erkennen.

Page 18: Lehrplan FS Hauswirtschaft

Anlage2/2 Lehrplan der Fachschulen für Ländliche Hauswirtschaft

18/30

Lehrstoff (Kernbereich) I. Jahrgang Garten:

Bedeutung und Anlage des Hausgartens; Grundlagen: Boden, Pflanze, Düngung; Gemüse: heimische Gemüsearten, Anzucht, Kulturanleitungen, Anbauplanung; Blumenschmuck

Landwirtschaft: Aufgaben und Bedeutung;

Situation der Landwirtschaft: Erwerbsformen, Betriebsformen, je nach Produktionsgegeben-heiten im Einzugsbereich der Schule;

Tierhaltung: je nach Einzugsgebiet der Schule; Sicherheitsvorkehrungen am Bauernhof II. Jahrgang Garten:

Blumen im Garten; Balkonblumen, Zimmerpflanzen; heimische Ziergehölze und Baumarten; Gewürz- und Heilkräuter; Beerenobst; Pflanzenauswahl und Pflanzenschutz im Gartenbau; Grünraumpflege, Ortsverschönerung; Anlagenplanung und –gestaltung (Vorgarten, Grab, Friedhof)

Landwirtschaft: Wert der Landwirtschaft und landwirtschaftlicher Produkte; spezielle Landwirtschaft je nach Produktionsgegebenheiten im Einzugsbereich der Schule; Betrieb und Haushalt als Einheit; Landwirtschaft und Umwelt

Didaktische Grundsätze • Mögliche Querverbindung zu anderen Gegenständen sollen genützt werden. • Der Gegenstand Gartenbau und Landwirtschaft ist mit den einschlägigen Gegenständen des

Praktischen Unterrichtes nach Möglichkeit zu verknüpfen. • Der Unterricht soll an die Erfahrungen und Kenntnisse der SchülerInnen anknüpfen und aktuelle

Entwicklungen berücksichtigen. • Betriebsbesichtigungen können Praxisbezug vermitteln.

16.0 Praktischer Unterricht

16.1 Fachbereich Kochen und Vorratshaltung

Bildungs- und Lehraufgabe Die SchülerInnen sollen • Speisen und Getränke der heimischen und internationalen Küche unter Anwendung ernährungs-

wissenschaftlicher Erkenntnisse sowie unter Berücksichtigung ergonomischer, hygienischer , umweltschonender und wirtschaftlicher Erfordernisse herstellen können;

• die erforderlichen Einrichtungen, Maschinen und Geräte rationell und sicherheitsbewusst handhaben und pflegen können;

• Arbeitsabläufe planen sowie sicher und rationell durchführen können; • die aktuellen Methoden der Vorratshaltung anwenden können. Lehrstoff (Kernbereich) I. Jahrgang Küchenführung:

Einführung in die Küchenpraxis;

Page 19: Lehrplan FS Hauswirtschaft

Anlage2/2 Lehrplan der Fachschulen für Ländliche Hauswirtschaft

19/30

Arbeitsplatz, Geräte, Maschinen, Sicherheitsvorkehrungen; Einkauf und Lagerung der Lebensmittel

Kochen: Zusammenstellung einfacher Menüs; Zubereitung von Speisen auf Basis der Grundrezepte unter Anwendung verschiedener

Garverfahren; Portionieren, Anrichten und Garnieren; Brot backen Konservierung: Tiefgefrieren; sonstige Konservierungsmethoden für Obst und Gemüse II. Jahrgang Gesteigerte Ansprüche gegenüber dem I. Jahrgang Küchenführung:

Arbeitstechniken, Arbeitsplanung; Richtlinien für das Erstellen von Speisenfolgen

Kochen:

abgewandelte und verfeinerte Grundrezepturen; Vollwertgerichte; Kochen in der Gastronomie, Tellerservice; Brot backen

Konservierung: Konservierung von Lebensmitteln unter Anwendung moderner Konservierungstechnologien

Produktverarbeitung: Milchverarbeitung; Fleischverarbeitung

III. Jahrgang Gesteigerte Ansprüche gegenüber dem II. Jahrgang Küchenführung:

Selbständige Planung und Organisation Kochen:

erweiterte Menüs; Internationale Küche; Kochen á la carte; Buffets; Diätküche

Didaktische Grundsätze • Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Anwendbarkeit auf Situationen des beruflichen All-

tags, im II. Jahrgang insbesondere auf die Erfordernisse des Lehrberufes (Anrechenbarkeit). • Mögliche Querverbindungen zu anderen Gegenständen sollen genützt werden. • Bei allen Arbeiten ist auf ergonomische und hygienische Grundsätze sowie auf Schonung der

Umwelt zu achten. • Wiederholungen, Übungsmöglichkeiten sowie überschaubare Arbeitsschritte sichern den

Unterrichtserfolg. • Höhere Anforderungen an die Komplexität der Arbeitsaufgaben und Selbständigkeit der

SchülerInnen werden besonders in den aufsteigenden Klassen angestrebt.

16.2 Fachbereich Textilverarbeitung Bildungs- und Lehraufgabe Die SchülerInnen sollen • lernen, Wäsche und Kleidungsstücke selbständig herzustellen, umzuändern und auszubessern; • zu sparsamer Materialverwendung und zu zeitsparender, materialgerechter und exakter

Verarbeitung angeleitet werden;

Page 20: Lehrplan FS Hauswirtschaft

Anlage2/2 Lehrplan der Fachschulen für Ländliche Hauswirtschaft

20/30

• auf sachgerechte und sicherheitsbewusste Handhabung von Nähmaschinen und Nähhilfsmitteln achten;

• Freude an selbst Genähtem gewinnen sowie Kreativität und guten Geschmack entwickeln; • traditionelle Kleidung schätzen lernen; • kritisches Konsumverhalten entwickeln. Lehrstoff (Kernbereich) I. - II. Jahrgang Arbeitsplatz, Nähmaterial und Zubehör Handhabung und Pflege der Werkzeuge und Maschinen: Nähtechniken:

Vorbereitungstechniken; Handnähte; Maschinnähte; Randversäuberungen; Verschlüsse; Abnäherverarbeitung; Schlitze; Einlagenverarbeitung Futterverarbeitung; Techniken an dehnbarem Material;

Paspeltasche; Einlagenverarbeitung; Formbügeln Werkstücke:

Schnittgewinnung und Abänderungen; Einkauf und Verwendung von Stoffen und Zubehör; Zuschnitt; Anprobe; Nähen unter Anwendung der Nähtechniken, Ausfertigen; Kalkulation

Ausbesserungsarbeiten Didaktische Grundsätze • Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Anwendbarkeit auf Situationen des beruflichen All-

tags, im II. Jahrgang insbesondere auf die Erfordernisse des Lehrberufes (Anrechenbarkeit). • Auf Genauigkeit, selbständiges und rationelles Arbeiten unter Anwendung der neuen

Technologien sowie auf Förderung der Kreativität und Geschmacksbildung ist Gewicht zu legen. • Mögliche Querverbindungen zu anderen Gegenständen sollen genützt werden.

16.3 Fachbereich Haushaltsführung und Heimgestaltung

Bildungs- und Lehraufgabe Die SchülerInnen sollen • sich Kenntnisse und Fertigkeiten zur sachgemäßen, rationellen und selbständigen Durchführung

aller Hausarbeiten aneignen; • geeignete Arbeitstechniken und zeitsparende Arbeitsmethoden unter Beachtung der

Sicherheitsvorkehrungen anwenden; • zu umweltbewusstem und verantwortungsvollem Handeln angeleitet werden; • Sinn für Tischkultur entwickeln und sachgemäßes Servieren von Speisen und Getränken erlernen; • verschiedene Handarbeitstechniken erlernen; • Freude an gestaltender Arbeit gewinnen und Kreativität entwickeln.

Page 21: Lehrplan FS Hauswirtschaft

Anlage2/2 Lehrplan der Fachschulen für Ländliche Hauswirtschaft

21/30

Lehrstoff (Kernbereich) I. Jahrgang Haushaltspflege:

Pflege- und Reinigungsarbeiten im Haus unter Verwendung umweltfreundlicher Reinigungs- und Pflegemittel; Handhabung, Reinigung, Pflege und Aufbewahrung von Haushaltsmaschinen und -geräten;

Sicherheitsvorkehrungen im Haushalt; Pflege von Wäsche und Bekleidung, Textilkennzeichnung; Müllvermeidung, -trennung und –entsorgung Servieren:

Tischkultur; Vorbereitungsarbeiten; sachgerechtes Service

Handarbeiten und Werken: Herstellung von Werkstücken (verschiedene Materialien und Techniken)

Heimgestaltung: Tischgestaltung; Raumschmuck für Feste und Feiern

II. Jahrgang Haushaltspflege:

spezielle Pflege- und Reinigungsarbeiten im Haus; Pflege und Reinigung spezieller Textilien; Arbeitsplanung und -organisation unter Berücksichtigung der Arbeitsgrundsätze

Servieren: Spezielles Service vor dem Gast

Handarbeiten und Werken: anspruchsvollere Techniken; Verarbeitung bäuerlicher Werkstoffe

Wohnen und Heimgestaltung: Planen von Wohn- und Arbeitsräumen; Dekorations- und Gestaltungsarbeiten

Organisation und Vorbereitung von Festen und Feiern: III. Jahrgang Vertiefung der gelernten Fertigkeiten; selbständige Planung der Arbeitsabläufe im Haushalt unter Umsetzung der REFA-Kenntnisse; selbständige Planung und Organisation von Veranstaltungen; Planen und Einrichten von Wohnräumen. Didaktische Grundsätze • Mögliche Querverbindungen zu anderen Gegenständen sollen genützt werden. • Unter ständiger Beachtung der Ergonomie, der Arbeitshygiene und der Sicherheitsvorkehrungen

sind Genauigkeit sowie wirtschaftliche Arbeitsweise anzustreben. • Auf selbständiges und rationelles Arbeiten sowie die Anwendung der neuesten Technologien ist

Gewicht zu legen. • Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Anwendbarkeit auf Situationen des beruflichen All-

tags, im II. Jahrgang insbesondere auf die Erfordernisse des Lehrberufes (Anrechenbarkeit).

16.4 Ergänzende Fachbereiche der ländlichen Hauswirtschaft Bildungs- und Lehraufgabe Die SchülerInnen sollen • einen Anbauplan erstellen und Kulturarbeiten im Haus- und Wohngarten unter Berücksichtigung

biologischer Zusammenhänge durchführen können; • in der Lage sein, Zimmerpflanzen und Balkonblumen zu betreuen; • Gestecke für verschiedene Anlässe herstellen können;

Page 22: Lehrplan FS Hauswirtschaft

Anlage2/2 Lehrplan der Fachschulen für Ländliche Hauswirtschaft

22/30

• Arbeiten in der Landwirtschaft sachgerecht und sicherheitsbewusst erledigen können; • Techniken zur Verarbeitung bäuerlicher Produkte und Werkstoffe erlernen und die Fähigkeit zu

ihrer direkten Vermarktung erwerben; • den Wert der Produkte aus eigener Erzeugung schätzen lernen; • Fähigkeiten in Erster Hilfe sowie Kranken- und Altenbetreuung erwerben; • schwerpunktbezogene berufsrelevante Kenntnisse und Fertigkeiten erwerben. Lehrstoff I. - III. Jahrgang Gartenbau: Kennen lernen und richtige Handhabung von Gartengeräten, Sicherheitsvorkehrungen; Planungsarbeiten – bäuerlicher Hausgarten, Vorgarten, Grabgestaltung; Gartenarbeiten im Laufe eines Jahres; Kulturmaßnahmen bei Zimmer- und Balkonpflanzen; florales Gestalten und Dekorieren Landwirtschaft und bäuerliche Produktverarbeitung: Kennen lernen und Handhaben wichtiger Arbeitsgeräte und Maschinen; Zerteilung und Verwertung von Fleisch; Herstellung von Milchprodukten; Brot backen; Konservierung von Obst, Gemüse und Kräutern; Direktvermarktung

Herstellung und Ausfertigung einfacher Werkstücke aus bäuerlichen Werkstoffen: z. B. Weben, Filzen, Holzverarbeitung

Gesundheits-, Kranken und Altenpflege: Grundkenntnisse in Erste Hilfe, Hauskrankenpflege und Altenpflege Didaktische Grundsätze • Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Anwendbarkeit auf Situationen des beruflichen All-

tags, im II. Jahrgang insbesondere auf die Erfordernisse des Lehrberufes (Anrechenbarkeit); im III. Jahrgang auf die Erfordernisse des Schwerpunktbereiches.

• Mögliche Querverbindungen zu anderen Gegenständen sollen genützt werden. • Bei allen Arbeiten ist auf ergonomische und hygienische Grundsätze und auf Schonung der

Umwelt zu achten. • Auf selbständiges und rationelles Arbeiten sowie die Anwendung der neuesten Technologien ist

Gewicht zu legen. • Wiederholungen, Übungsmöglichkeiten sowie überschaubare Arbeitsschritte sichern den

Unterrichtserfolg. • Höhere Anforderungen an die Komplexität der Arbeitsaufgaben und Selbständigkeit der

SchülerInnen werden besonders in den aufsteigenden Klassen angestrebt.

17.0 Unterrichtsgegenstände des Schwerpunktbereiches

A) Schwerpunktbereich Ländliche Hauswirtschaft Bildungs- und Lehraufgabe Die SchülerInnen sollen • Möglichkeiten von zusätzlichen Einkommensmöglichkeiten in der Landwirtschaft bzw. ländlichen

Hauswirtschaft kennen lernen und Kenntnisse zu ihrer Verwirklichung erwerben; • betriebliche Zusammenhänge erkennen können. Didaktische Grundsätze • Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind berufliche Anwendbarkeit und Aktualität sowie die

Förderung der Schlüsselqualifikationen. • Der Unterricht im Schwerpunktbereich kann aus pädagogischen und organisatorischen Gründen

geblockt werden. • Mögliche Querverbindungen zu anderen Gegenständen sollen genützt werden.

Page 23: Lehrplan FS Hauswirtschaft

Anlage2/2 Lehrplan der Fachschulen für Ländliche Hauswirtschaft

23/30

• Die theoretischen Inhalte sind in den Fachbereichen des Praktischen Unterrichtes umzusetzen und zu vertiefen.

17.1 Hauswirtschaft Lehrstoff (Kernbereich) Wirtschaftslehre: Aufgaben und Strukturen des Haushalts;

Vernetzung zwischen Haushalt und Betrieb; Arbeitswirtschaft; Ergonomie; Arbeitsorganisation und Arbeitsplanung; Geldwirtschaft

Betreutes Wohnen am Bauernhof Wohnlehre Haus- und Haushaltstechnik

17.2 Ernährung Lehrstoff (Kernbereich) Lebensmitteltechnologie; Lebensmittelrecht; Kost- und Diätformen; Ernährungsverhalten

17.3 Betriebslehre und Buchführung Lehrstoff (Kernbereich) Produktionsgrundlagen eines Betriebes; Betriebserfolg; Leistungen und Kosten der Produktion, Kostenrechnung, Gesetzmäßigkeiten in der Produktion; Investitions- und Finanzierungsplanung; Betriebsplanung; Unternehmensführung ; Landwirtschaftliches Förderungswesen; Aufgaben und Ziele der Buchführung; Doppelte Buchführung; Auswertung und Interpretation der Buchführung; Operatives Controlling; Steuerkunde

17.4 Wirtschaftskunde und Marketing

Lehrstoff (Kernbereich) Grundlagen der Wirtschaft; der Markt; Marketing; Einkaufs-, Verkaufs- und Verhandlungsgespräch; Möglichkeiten von Einkommenskombinationen am Bauernhof:

Tourismus am Bauernhof, Betreutes Wohnen am Bauernhof, Produktverarbeitung und Direktvermarktung

Stärken-Schwächen-Analyse; Projektmanagement

Page 24: Lehrplan FS Hauswirtschaft

Anlage2/2 Lehrplan der Fachschulen für Ländliche Hauswirtschaft

24/30

B) Schwerpunktbereich Landwirtschaft Bildungs- und Lehraufgabe Die SchülerInnen sollen • jene Kenntnisse und Fertigkeiten erwerben, die sie befähigen, die landwirtschaftliche

Facharbeiterprüfung abzulegen. Didaktische Grundsätze • Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind berufliche Anwendbarkeit und Aktualität sowie die

Förderung der Schlüsselqualifikationen. • Der Unterricht im Schwerpunktbereich kann aus pädagogischen und organisatorischen Gründen

geblockt werden. • Mögliche Querverbindungen zu anderen sollen Gegenständen sollen genützt werden. • Die theoretischen Inhalte sind im ergänzenden Fachbereich des Praktischen Unterrichtes umzu-

setzen und zu vertiefen.

18.1 Betriebslehre und Buchführung Lehrstoff (Kernbereich) Grundlagen der landwirtschaftlichen Produktion; Vermögen; Kostenrechnung; Betriebsfinanzierung; Steuerkunde; Versicherungen; Landwirtschaftliches Förderungswesen; Doppelte Buchführung; Jahresabschluss und Auswertung

18.2 Tierhaltung und Milchwirtschaft Lehrstoff (Kernbereich) Verdauungstrakt bei Wiederkäuern, Schweinen und Hühnern, Ansprüche an die Fütterung; Fortpflanzung - Brunst, Trächtigkeit, Geburt; Wichtige Nährstoffe in der Fütterung der Nutztiere; Wirtschaftseigene und zugekaufte Futtermittel - Zusammensetzung, Qualitätskriterien,

Einsatzbereiche, Zusammenstellung geeigneter Rationen; Fütterung der Milchkuh, Trockenstehzeit, Geburt, Laktationsphase, Stoffwechselstörungen,

Futterrationen während der Weideperiode und im Winter; Kälberaufzucht und Jungviehfütterung; Schweinefütterung - spezielle Fütterung von Muttersauen, Ferkeln und Mastschweinen; Geflügel - Haltung und Fütterung Milch - Euter und Milchbildung:

Milchgewinnung und Milchbehandlung; Qualitätskriterien, Hygienemaßnahmen

18.3 Pflanzenbau und Bodenkunde Lehrstoff (Kernbereich) Boden - Arten, Bodenleben, Bodenfruchtbarkeit, Bodenbearbeitung und –verbesserung, Fruchtfolge; Die wichtigsten Kulturpflanzen - Lebensvorgänge, Anbau, Düngung, Pflege, Konservierung, Pflanzen-

schutzmaßnahmen; Grünland - Düngung, Pflege, Ernte, Konservierung, Bestandeslenkung, Kulturmaßnahmen; Alternative Produktionsformen; Naturnaher und ökologischer Landbau; Obstbau - Pflanzung, Schnitt, Pflege, Pflanzenschutz, Ernte;

Page 25: Lehrplan FS Hauswirtschaft

Anlage2/2 Lehrplan der Fachschulen für Ländliche Hauswirtschaft

25/30

18.4 Landtechnik Lehrstoff (Kernbereich) Traktor und Schlepper - Aufbau, Funktion, Wartung und Pflege; Wichtige Maschinen für Bodenbearbeitung, Pflege und Ernte; Betriebsmechanisierung und Arbeitswirtschaft - Maschinenkauf, Maschinenkosten, überbetrieblicher

Maschineneinsatz

18.5 Wirtschaftskunde und Marketing Lehrstoff (Kernbereich) Grundlagen der Wirtschaft, Wirtschaftssysteme; Kriterien erfolgreicher Vermarktung; Direktvermarktung - Absatz, Verbraucherverhalten, Werbung, gesetzliche Regelungen

B) Freigegenstände

19.0 Zweite lebende Fremdsprache *) Bildungs- und Lehraufgabe Die SchülerInnen sollen im Hinblick auf die Erfordernisse im ländlichen Raum über jene Kenntnisse verfügen, die sie befähigen, Gehörtes und Geschriebenes zu verstehen und als Mittel der Verständigung einzusetzen. Lehrstoff I. – III. Jahrgang Anleitungen zur Aussprache und Hinführung zum Gebrauch des Wörterbuches; Rechtschreibung und grammatikalische Grundlagen; Vokabeln und Redewendungen des Grundwortschatzes in Alltagssituationen; Texte bzw. Textausschnitte hören, lesen, übersetzen und in eigenen Worten wiedergeben; Gespräche bzw. Diskussionen; Korrespondenz mit ausländischen Gästen Kommunikationsthemen: Tourismus und Gastgewerbe, Gesundheitswesen, Haus- und Landwirtschaft, Themen des Schwerpunktbereiches, aktuelle Themen Didaktische Grundsätze • Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der Beitrag zur Bewältigung häufiger kommunikativer

Situationen. • Lieder und Rätsel sowie Rollen- und Sprachspiele wirken motivationsfördernd. • Zu den Gegenständen des Fachunterrichts sind nach Möglichkeit Querverbindungen herzustellen. *) Die zweite lebende Fremdsprache wird von der Schulleitung nach Anhören des Schulgemein-

schaftsausschusses und der Lehrerkonferenz festgelegt.

20.0 Informations- und Kommunikationstechnologie Bildungs- und Lehraufgabe Die SchülerInnen sollen • die Auswirkungen der elektronischen Datenverarbeitung auf Betrieb und Gesellschaft erkennen

und die Zweckmäßigkeit des Einsatzes beurteilen können;

Page 26: Lehrplan FS Hauswirtschaft

Anlage2/2 Lehrplan der Fachschulen für Ländliche Hauswirtschaft

26/30

• berufsrelevante Aufgaben mit Hilfe der IKT lösen können. Lehrstoff I.– III. Jahrgang Anwendung von zeitgemäßen Programmen für die Lösung von Aufgaben: Haus- und Landwirtschaft Schwerpunktbereich Didaktische Grundsätze • Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Situationen des beruflichen

Alltags, im II. Jahrgang insbesondere auf die Erfordernisse des Lehrberufes (Anrechenbarkeit); im III. Jahrgang auf die Erfordernisse des Schwerpunktbereiches.

• Mögliche Querverbindungen zu anderen Gegenständen sollen genützt werden. •

21.0 Kommunikation und Persönlichkeitsbildung Bildungs- und Lehraufgabe Die SchülerInnen sollen • ihre lebensbestimmende Wertordnung vertiefen; • Einblick in die Vielfalt der Lebensprobleme gewinnen und entscheidungsfähig werden; • verbale und nonverbale Möglichkeiten von Kommunikation kennen und umsetzen lernen; • Konfliktfähigkeit entwickeln. Lehrstoff I. – III. Jahrgang Individuum und Gemeinschaft; wesentliche Verhaltensweisen der Menschen; Rollenbilder in unserer Gesellschaft; Konfliktfähigkeit und Konfliktbewältigung; Gesprächsverhalten; nonverbale Kommunikation Didaktische Grundsätze • Das Gesprächsverhalten kann in Rollenspielen nachvollzogen und geübt werden.

22.0 Unterrichtsprojekte Bildungs- und Lehraufgabe Die SchülerInnen sollen • an komplexen praxisorientierten Aufgaben lernen Projekte zu planen, durchzuführen und zu

evaluieren – unter Berücksichtigung der ökonomischen und ökologischen Erfordernisse; • Handlungs- und Sozialkompetenz erwerben. Lehrstoff I. - III. Jahrgang Die Inhalte der Unterrichtsprojekte werden unter Berücksichtigung der Bildungs- und Lehraufgabe sowie der didaktischen Grundsätze am Beginn des Schuljahres von Schulleitung und Lehrerkollegium festgelegt. Didaktische Grundsätze • Auf weitgehende Selbständigkeit bei der Lösung der Aufgaben ist Wert zu legen.

Page 27: Lehrplan FS Hauswirtschaft

Anlage2/2 Lehrplan der Fachschulen für Ländliche Hauswirtschaft

27/30

C) Unverbindliche Übungen

23.0 Chorgesang

Bildungs- und Lehraufgabe Die SchülerInnen sollen • den Liederschatz erweitern und durch die Erfahrung als Chormitglied Freude am Singen

entwickeln. Lehrstoff I. - III. Jahrgang Einsingen; Einstimmige und mehrstimmige Lieder; Vorbereitung für Feiern in schulischer, kirchlicher und dörflicher Umgebung Didaktische Grundsätze • Nach Möglichkeit sollen vorhandene Instrumente eingesetzt werden.

24.0 Instrumentalmusik

Bildungs- und Lehraufgabe Die SchülerInnen sollen • ausreichende Kenntnisse zur Benützung eines Musikinstrumentes und die erforderlichen

Fertigkeiten zur Mitwirkung in familiären, schuleigenen oder dörflichen Musikgruppen erwerben; • durch gemeinsames Spielen Freude am Musizieren gewinnen. Lehrstoff I. - III. Jahrgang Einführung in die für das jeweilige Instrument erforderliche Notenschrift; Grundbegriffe im Gebrauch eines bestimmten Musikinstrumentes; Solostücke; Musizieren in der Gruppe; Spielen von Musikstücken für diverse Schulfeiern Didaktische Grundsätze • Bei Feiern an der Schule soll den Schülern die Möglichkeit gegeben werden, aktiv mitzuwirken.

25.0 Darstellendes Spiel und Tanz

Bildungs- und Lehraufgabe Die SchülerInnen sollen • durch die Beschäftigung mit dem darstellenden Spiel Selbstbewusstsein, Sprechfreude und

Sprachfertigkeit entwickeln; • Freude an Spiel und Tanz gewinnen; • ihre Empfindungen durch individuelle, kreative Körperbewegung im Tanz ausdrücken können.

Page 28: Lehrplan FS Hauswirtschaft

Anlage2/2 Lehrplan der Fachschulen für Ländliche Hauswirtschaft

28/30

Lehrstoff I. bis III. Jahrgang Schulspiel: Vortragen von Texten; Vorbereitungsarbeiten zum Spiel; Nachvollziehen und Spielen verschiedener Texte Tanz: richtige Tanzhaltung, Grundschrittarten und Tanztechnik; Erkennen des passenden Tanzschrittes zur Musik; Bewegungsformen zu verschiedenartiger Musik; ausgewählte Paar- und Gruppentänze Fest- und Feiergestaltung

26.0 Kreatives Werken und Gestalten Bildungs- und Lehraufgabe • Die SchülerInnen sollen • verschiedenartige, aktuelle Materialien für die Herstellung von Dekorations- und

Gebrauchsstücken kennen lernen; • ihre Kreativität entfalten können. Lehrstoff I. – III. Jahrgang Materialien und Werkzeuge; Anfertigung von Werkstücken; Dekorationsarbeiten; floristische Arbeiten Didaktische Grundsätze • Durch selbständiges Entwerfen und Gestalten wird die Kreativität gefördert. • Die Interessen der SchülerInnen sollen berücksichtigt werden. • Jahreszeiten sowie Feste im Jahreskreis sollen nach Möglichkeit in die Unterrichtsplanung einbe-

zogen werden.

27.0 Berufspraktisches Seminar Bildungs- und Lehraufgabe Die SchülerInnen sollen • die im Unterricht erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten im Hinblick auf eine Berufsausübung in

den Bereichen Landwirtschaft, ländliche Hauswirtschaft, Handel und Gewerbe, Tourismuswirtschaft sowie im Sozialbereich festigen und erweitern.

• Arbeiten selbständig planen, koordinieren und durchführen können. Zeitlicher Rahmen Berufspraktische Seminare können jeweils 1 – 2 Wochen dauern (40 – 80 Gesamtstunden), während des Pflichtpraktikums stattfinden und dieses verkürzen. Lehrstoff Fachbereiche und Lehrinhalte sind durch schulautonome Lehrplanbestimmungen festzulegen.

Page 29: Lehrplan FS Hauswirtschaft

Anlage2/2 Lehrplan der Fachschulen für Ländliche Hauswirtschaft

29/30

D. Förderunterricht

28.0 Deutsch

29.0 Englisch

30.0 Mathematik und Wirtschaftsrechnen

31.0 Wirtschaftslehre und Rechnungswesen

Bildungs- und Lehraufgabe Die SchülerInnen sollen • im Falle eines vorübergehenden Leistungsabfalls jenes zusätzliche Lernangebot erhalten, das

ihnen die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgabe des jeweiligen Pflichtgegenstandes ermöglicht. Lehrstoff Entspricht dem Lehrstoff des entsprechenden Pflichtgegenstandes in der jeweiligen Klasse. Didaktische Grundsätze • Ständige Kontaktnahme mit der Lehrkraft des jeweiligen Pflichtgegenstandes ist für den Erfolg

unbedingt notwendig. • Der Förderunterricht darf grundsätzlich nicht der Erweiterung und Vertiefung des Unterrichtes

dienen. • Aus pädagogischen und organisatorischen Gründen kann der Förderunterricht auch geblockt,

klassen- oder gruppenübergreifend geführt werden.

E. Praktikum Bildungs- und Lehraufgabe • Die SchülerInnen sollen • mit der Berufswirklichkeit vertraut werden; • in einem Wirtschaftsbetrieb, einem landwirtschaftlichen Betrieb oder im Sozialbereich ihre im

Unterricht erworbenen Haltungen, Kenntnisse und Fertigkeiten festigen und erweitern; • durch das Praktikum kulturelle, ökologische, wirtschaftliche und soziale Kompetenzen entwickeln; • Arbeiten selbständig und eigenverantwortlich planen, koordinieren und durchführen; • Arbeitsaufzeichnungen ordnungsgemäß führen. Didaktische Grundsätze • Hauptkriterium für das Praktikum ist eine Vertiefung und Erweiterung der erworbenen Kenntnisse

und Fertigkeiten, insbesondere des praktischen Unterrichtes. • Die SchülerInnen sollen einen Einblick in die Gesamtorganisation des Betriebes erhalten; durch

die Zusammenarbeit mit den Verantwortlichen des jeweiligen Praxisbetriebes soll das Sozialverhalten der SchülerInnen gefördert und geschult werden.

• Die SchülerInnen sind vor dem Beginn des Praktikums über ihre Rechte und Pflichten als Praktikanten zu informieren.

• Nach jedem Praktikum ist unter Verwendung des Praxistagebuches der Schule ein selbstverfasster Bericht vorzulegen, der in den facheinschlägigen Unterrichtsgegenständen auszuwerten ist.

• Praktika können im Inland und im Ausland durchgeführt werden. Die Eignung von Praxisstellen ist glaubhaft zu machen.

• SchülerInnen, die ihr Pflichtpraktikum im Einzugsbereich der Schule absolvieren, sind von den zu-ständigen Lehrkräften zu betreuen.

• Praktikumsdauer und –bereich sind vom Praktikumsbetrieb zu bestätigen.

Page 30: Lehrplan FS Hauswirtschaft

Anlage2/2 Lehrplan der Fachschulen für Ländliche Hauswirtschaft

30/30

32.0 Pflichtpraktikum (Fremdpraktikum) Die Absolvierung des Pflichtpraktikum ist Voraussetzung für den positiven Abschluss des III. Jahrganges sowie für die Zulassung zur Abschlussprüfung. Zeitlicher Rahmen Das Pflichtpraktikum im Ausbildungsbereich Ländliche Hauswirtschaft umfasst die ersten 4 Wochen des Unterrichtsjahres im III. Jahrgang, kann aber bereits in den Hauptferien zwischen II. und III. Jahrgang absolviert werden. Das Pflichtpraktikum im Schwerpunktbereich ist im 2. Semester des III. Jahrganges zu absolvieren. Die Schulleitung kann aus pädagogischen, organisatorischen und betrieblichen Erfordernissen die Verlegung des Praktikums oder einzelner Wochen davon auf einen anderen Zeitpunkt verfügen. Ausbildungsbereiche Ländliche Hauswirtschaft (verpflichtend), Landwirtschaft, Tourismuswirtschaft, Gewerbe und Handel sowie Sozialbereich - je nach Schwerpunktbereich der Schule

33.0 Freiwilliges Ferialpraktikum Zeitlicher Rahmen Das Praktikum umfasst 8 Wochen in den Hauptferien zwischen dem I. und II. bzw. dem II. und III. Jahrgang. Ausbildungsbereiche Ländliche Hauswirtschaft, Landwirtschaft, Gastgewerbe (im Hinblick auf die Lehrberufe Restaurantfachmann und Koch); Tourismuswirtschaft (im Hinblick auf den Lehrberuf Hotel- und Gastgewerbeassistent); Gewerbe und Handel ( z. B. im Hinblick auf die Lehrberufe Friedhofs- und Ziergärtner, Blumenbinder und –händler, Bürokaufmann).