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Leistungen zur Förderung der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit nach dem SGB III. Ich-AG und andere Kleingründungen. Förderfälle im Agenturbezirk Flensburg. Angebote der Agentur für Arbeit. Existenzgründungsseminar Einzelberatung vor der Gründung Überbrückungsgeld - PowerPoint PPT Presentation
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Leistungen zur Förderung Leistungen zur Förderung der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit
nach dem SGB IIInach dem SGB III
Ich-AG und andere Kleingründungen
Stand 11/2004
Seite 2
Förderfälle im Agenturbezirk Förderfälle im Agenturbezirk FlensburgFlensburg
495 497 524
670
847
502
900
840
0100200300400500600700800900
1999 2000 2001 2002 2003 2004
Überbrückungsgeld
EXGZ
Stand 11/2004
Seite 3
Angebote der Agentur für Angebote der Agentur für ArbeitArbeit
Existenzgründungsseminar
Einzelberatung vor der Gründung
Überbrückungsgeld
Existenzgründungszuschuss
Begleitende Hilfen im 1. Jahr - Coaching -
Einstellungszuschüsse bei Neugründungen
Stand 11/2004
Seite 4
ExistenzgründungsseminareExistenzgründungsseminare
spezielle Seminare für Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitnehmer, mit konkreten Gründungsabsichten
Dauer 2 Wochen
Durchführung: Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein, Norderallee 14, Flensburg
Stand 11/2004
Seite 5
Hinweise zum ÜG und EXGZHinweise zum ÜG und EXGZ
• Arbeitslosengeld I• Fachkundige Stellungnahme• Betriebsübernahme• Beschäftigung von Arbeitnehmern zulässig
EXGZ • Beitrag BfA / LVA mindestens 78 € mtl.• Bei Gründungen bis 31.12.2005
Stand 11/2004
Seite 6
Soziale Absicherung Soziale Absicherung
Zeiten der Selbstständigkeit begründen keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld
Zeiten der Selbstständigkeit begründen keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld
ArbeitslosenversicherungArbeitslosenversicherung
Begrenzte Aufrechterhaltung des alten Anspruchesauf
Begrenzte Aufrechterhaltung des alten Anspruchesauf
ArbeitslosengeldArbeitslosengeld
Die Restdauer des alten Anspruches kann bis zu 4 Jahren nach dessen Entstehen wieder
geltend gemacht werden
Die Restdauer des alten Anspruches kann bis zu 4 Jahren nach dessen Entstehen wieder
geltend gemacht werden
Ab 01.02.2006 Möglichkeit der freiwilligen Arbeitslosenversicherung
Ab 01.02.2006 Möglichkeit der freiwilligen Arbeitslosenversicherung
Stand 11/2004
Seite 7
ASH 2000 – E ASH 2000 – E 11
• ESF Mittel – Ziel 2 Gebiet• Betriebsstätte• Bis zu 4.000 €• Auszahlung frühestens 12 Monate nach der
Gründung• Nur in Verbindung mit Überbrückungsgeld• Anträge unter www.bsh.sh
Stand 11/2004
Seite 8
ESF - Coaching ESF - Coaching
• Begleitung im 1.Jahr der Selbstständigkeit
• Controlling • Bezieher von Überbrückungsgeld oder
Existenzgründungszuschuss• Antragstellung durch den Gründer• Höchstbetrag 2.000 €
Stand 11/2004
Seite 9
Hartz IV – Arbeitslosengeld Hartz IV – Arbeitslosengeld IIII
• Alg II statt Arbeitslosenhilfe / Sozialhilfe• Sozialzentren im Kreisgebiet• Arbeitsgemeinschaft in der Stadt• Fallmanager entscheidet über Förderung
bei Vorlage eines Konzeptes • Alg II + Einstiegsgeld