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Leistungen zur Förderung Leistungen zur Förderung der Aufnahme einer selbständigen der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit nach dem SGB III Tätigkeit nach dem SGB III Ich-AG und andere Kleingründungen

Leistungen zur Förderung der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit nach dem SGB III

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Leistungen zur Förderung der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit nach dem SGB III. Ich-AG und andere Kleingründungen. Förderfälle im Agenturbezirk Flensburg. Angebote der Agentur für Arbeit. Existenzgründungsseminar Einzelberatung vor der Gründung Überbrückungsgeld - PowerPoint PPT Presentation

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Page 1: Leistungen zur Förderung  der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit nach dem SGB III

Leistungen zur Förderung Leistungen zur Förderung der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit

nach dem SGB IIInach dem SGB III

Ich-AG und andere Kleingründungen

Page 2: Leistungen zur Förderung  der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit nach dem SGB III

Stand 11/2004

Seite 2

Förderfälle im Agenturbezirk Förderfälle im Agenturbezirk FlensburgFlensburg

495 497 524

670

847

502

900

840

0100200300400500600700800900

1999 2000 2001 2002 2003 2004

Überbrückungsgeld

EXGZ

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Stand 11/2004

Seite 3

Angebote der Agentur für Angebote der Agentur für ArbeitArbeit

Existenzgründungsseminar

Einzelberatung vor der Gründung

Überbrückungsgeld

Existenzgründungszuschuss

Begleitende Hilfen im 1. Jahr - Coaching -

Einstellungszuschüsse bei Neugründungen

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Stand 11/2004

Seite 4

ExistenzgründungsseminareExistenzgründungsseminare

spezielle Seminare für Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitnehmer, mit konkreten Gründungsabsichten

Dauer 2 Wochen

Durchführung: Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein, Norderallee 14, Flensburg

Page 5: Leistungen zur Förderung  der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit nach dem SGB III

Stand 11/2004

Seite 5

Hinweise zum ÜG und EXGZHinweise zum ÜG und EXGZ

• Arbeitslosengeld I• Fachkundige Stellungnahme• Betriebsübernahme• Beschäftigung von Arbeitnehmern zulässig

EXGZ • Beitrag BfA / LVA mindestens 78 € mtl.• Bei Gründungen bis 31.12.2005

Page 6: Leistungen zur Förderung  der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit nach dem SGB III

Stand 11/2004

Seite 6

Soziale Absicherung Soziale Absicherung

Zeiten der Selbstständigkeit begründen keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld

Zeiten der Selbstständigkeit begründen keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld

ArbeitslosenversicherungArbeitslosenversicherung

Begrenzte Aufrechterhaltung des alten Anspruchesauf

Begrenzte Aufrechterhaltung des alten Anspruchesauf

ArbeitslosengeldArbeitslosengeld

Die Restdauer des alten Anspruches kann bis zu 4 Jahren nach dessen Entstehen wieder

geltend gemacht werden

Die Restdauer des alten Anspruches kann bis zu 4 Jahren nach dessen Entstehen wieder

geltend gemacht werden

Ab 01.02.2006 Möglichkeit der freiwilligen Arbeitslosenversicherung

Ab 01.02.2006 Möglichkeit der freiwilligen Arbeitslosenversicherung

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Stand 11/2004

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ASH 2000 – E ASH 2000 – E 11

• ESF Mittel – Ziel 2 Gebiet• Betriebsstätte• Bis zu 4.000 €• Auszahlung frühestens 12 Monate nach der

Gründung• Nur in Verbindung mit Überbrückungsgeld• Anträge unter www.bsh.sh

Page 8: Leistungen zur Förderung  der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit nach dem SGB III

Stand 11/2004

Seite 8

ESF - Coaching ESF - Coaching

• Begleitung im 1.Jahr der Selbstständigkeit

• Controlling • Bezieher von Überbrückungsgeld oder

Existenzgründungszuschuss• Antragstellung durch den Gründer• Höchstbetrag 2.000 €

Page 9: Leistungen zur Förderung  der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit nach dem SGB III

Stand 11/2004

Seite 9

Hartz IV – Arbeitslosengeld Hartz IV – Arbeitslosengeld IIII

• Alg II statt Arbeitslosenhilfe / Sozialhilfe• Sozialzentren im Kreisgebiet• Arbeitsgemeinschaft in der Stadt• Fallmanager entscheidet über Förderung

bei Vorlage eines Konzeptes • Alg II + Einstiegsgeld