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Leitbild „Koordination nach Baustellenverordnung“

Leitbild Koordination nach Baustellenverordnung. Definition: Ein Leitbild … Ist ein gesellschaftlicher Wertekonsens der betroffenen Kreise – eine Konsenslösung

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Leitbild „Koordination nach Baustellenverordnung“

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Definition:

Ein Leitbild …

Ist ein gesellschaftlicher Wertekonsens der betroffenen Kreise – eine Konsenslösung.

Ist eine Beschreibung des gemeinsam angestrebten und erreichbaren Zustands.

Gibt ein Bild einer angestrebten Zukunft, welches das Handeln aller Beteiligten auf dieses Ziel hin koordiniert.

Hat Integrationsfunktion für alle Beteiligten.

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Ziele des Leitbildes

Orientierung bieten

Motivation geben

Verbesserungen anregen

Entscheidungen unterstützen

Integration ermöglichen

Maßstab für Selbstbewertung sein

Legitimation bieten

Transparenz schaffen

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Wem soll das Leitbild Orientierung bieten?

Koordinatoren nach BaustellV sowohl in der Planungsphase als auch in der Ausführungsphase von Bauvorhaben

Bauherren (öffentliche, gewerbliche, private), u. a. auch Wohnungsbaugesellschaften

Bauunternehmen und Handwerksbetrieben

Planer (Architekten, Fachingenieure)

Zuständigen Behörden und Organisationen

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TU Dresden – Institut für Baubetriebswesen, RKW

Kompetenzzentrum, systemkonzept Gesellschaft für

Systemforschung und Konzeptentwicklung mbH

Begleitender Arbeitskreis aus Verbänden und Organisationen

Koordinatoren nach BaustellV (Umfrage, Workshops …)

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Arbeitsgemeinschaft Industriebau e.V.

Arbeitsschutzverwaltungen der Länder

Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft

Bundesarchitektenkammer e.V.

Bundesingenieurkammer e.V.

Bundesverband Deutscher Baukoordinatoren e.V.

Unterstützer des Leitbildes (1/2):

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GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- undImmobilienunternehmen e.V.

Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V.

Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt

Verband der Sicherheits- undGesundheitsschutzkoordinatoren e.V.

Verband Deutscher Sicherheitsingenieure e.V.

Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e.V.

Unterstützer des Leitbildes (2/2):

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Broschüre

„Leitbild Koordination nach

Baustellenverordnung“

Präsentation und Offizielle

Veröffentlichung

16. November 2010

6. Bundeskoordinatorentag

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Vorwort durch Bundesministerin für Arbeit und Soziales Ursula von der Leyen

Warum ein Leitbild Koordination nach Baustellenverordnung?

Das Leitbild Koordination nach Baustellenverordnung leistet einen Beitrag zur Umsetzung des Leitbilds Bau.

Arbeitsbedingungen verbessern, Attraktivität der Branche steigern.

Potenziale und Erfahrungen guter Praxis nutzen.

Kurzfassung

Leitbild Koordination nach Baustellenverordnung

Zur Umsetzung des Leitbildes

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Sicheres, qualitätsgerechtes und wirtschaftliches Planen und Bauen.

Sichere Bauarbeiten und Arbeiten an der späteren Anlage.

Erhöhung der Kosten- und Terminsicherung.

Förderung störungsarmer Zusammenarbeit der Unternehmen.

1. Gute Koordination nach Baustellenverordnung bringt Nutzen für die am Bau Beteiligten.

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Rechtzeitiges Erkennen von übergreifenden Gefährdungen während der Bauphase und bei späteren Arbeiten an der baulichen Anlage.

Unterstützung der beteiligten Unternehmen beim Aufzeigen der gegenseitigen Gefährdungen.

2. Gute Koordination nach Baustellenverordnung fördert präventives Handeln.

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Verbesserung der Zusammenarbeit von Bauherrn, Planern, Bauausführenden, Koordinatoren, Arbeitsschutzbehörden und Berufsgenossenschaften hinsichtlich Sicherheit und Gesundheitsschutz.

Gemeinsame und effiziente Lösungen.

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3. Gute Koordination nach Baustellenverordnung bedingt die enge Kooperation und Kommunikation der am Bau Beteiligten.

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Zusammenarbeit auf der Basis von:

Partnerschaft auf Augenhöhe, Fairness und Sicherung auskömmlicher Vergütungen auf allen Stufen der Wertschöpfungskette.

Verpflichtung zu einem übergreifenden Gesamtergebnis und zu einem fairen Ausgleich der Interessen.

Transparenz und frühzeitiges Ansprechen erkennbarer Probleme.

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4. Gute Koordination nach Baustellenverordnung erfordert Partnerschaft und Fairness.

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