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Leitfaden für die Praxis Ladungssicherung Schäden und Unfälle vermeiden

Leitfaden für die Praxis...Wie kommen die da wohl hin? In der Praxis hört man oft Argumente wie: „Ich fahre schon 20 Jahre so und es ist noch nie etwas passiert.“ Oder: „Das

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Page 1: Leitfaden für die Praxis...Wie kommen die da wohl hin? In der Praxis hört man oft Argumente wie: „Ich fahre schon 20 Jahre so und es ist noch nie etwas passiert.“ Oder: „Das

Hendrisch Medien GmbH

www.hendrisch-shop.de

Best.-Nr. 1555ISBN: 978-3-938255-05-6

Rechtliche Grundlagen Kräfte im Fahrbetrieb Transportmittel Ladungssicherungsmittel

Arten der Ladungssicherung

Berechnen derSicherungskräfte

Praxisbeispiele

Leitfaden für die Praxis

Leitfaden für die Praxis

Ladungssicherung

Das Fachbuch „Ladungssicherung – Leitfaden für die Praxis“ bietet fundierteInformationen für alle, die sich eingehend über das Thema Ladungssicherunginformieren möchten und dient als ausführliche Seminarunterlage fürSchulungen nach VDI 2700a.

Alle am Transport Beteiligten – der Fahrer, der Verlader, der Fahrzeughalter,aber auch der Absender sowie der Frachtführer – sind für die Ladungs -sicherung verantwortlich.

„Ladungssicherung – Leitfaden für die Praxis“ zeigt, welche Art der La dungs -sicherung praktikabel und effizient ist.

Aus dem Inhalt:

Ladungssicherung

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Schäden und Unfälle vermeiden

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Fahrschule GehleNikolaus-Otto-Straße 333335 Gütersloh

Fon: 05241 40348-10Fax: 05241 40348-254Mobil: 0172 5203582

Mail: [email protected]: www.fahrschule-gehle.deShop: shop.fahrschule-gehle.de

Unser Service für Sie auf einen Blick …

FÜHRERSCHEIN

Führerscheinausbildung inallen Klassen

ArbeitsmedizinischeUntersuchung (KOM/LKW)gem. Anlagen 5 und 6 FeV

Leistungsuntersuchung fürBewerber um die Erteilungoder Verlänge rung einerFahrerlaubnis der KlassenD1/D1E, D/DE sowie einerFahrerlaubnis zurFahrgastbeförderung gem.Anlage 5 FeV

Erste-Hilfe-Ausbildunggem. § 19 FeV

Sehtest gem. § 12 FeV

WEITERBILDUNG

Weiterbildung fürKraftfahrer im Personen-bzw. Güterverkehr gem. BKrFQG

IndividuelleFirmenschulung

Schulung inLadungssicherung

Vorbereitung auf dieGrundqualifikation

BeschleunigteGrundqualifikation (BGQ)

ADR-Basis

ADR-Aufbaukurs „Tank“

ADR-Auffrischung

Fahreignungsseminar (FES)

Aufbauseminar fürFahranfänger (ASF)

Kraftfahrer/-in C/CE

Kraftfahrer/-in D/DE

Kraftfahrerqualifikation(m/w) mit Sprachmodul

Transferfahrer/-in D1/D1E

Kurierfahrer/-in

Weiterbildung fürKraftfahrer im Personen-bzw. Güterverkehr gem.BKrFQG

BeschleunigteGrundqualifikation (BGQ)

Gabelstaplerschulung

ADR-Basis

ADR-Aufbaukurs „Tank“

ADR-Auffrischung

QUALIFIZIERUNGSMASSNAHMEN

Fahrschule Gehle; Inhaber Olaf Gehle

Ihr Profi für

Ladungssicherung

Wir akzeptierenBildungsgutscheine!

Fahrschule Gehle_LaSi_Leitfaden_Umschlag 2020_4c_13,6mm Ruecken_Hendrisch_US 24.06.20 12:43 Seite 2

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ISBN: 978-3-938255-05-6

Hendrisch Medien GmbHKlinkumer Str. 40, 41844 WegbergTel. 0 24 34-80 08-0, Fax. 0 24 34-80 [email protected]

Autor: Alfred Lampen

Bildnachweis: Alfred Lampen (soweit nicht anders angegeben) allsafe Jungfalk, Braun, Cordstrap, Dolezych, Grönheit & Weigel, H. G. Heßling, KCN,Jürgen Kluge, RUD, Sortimo, SpanSet, Transport-Technik Günther, Walki Wisa, ZURRfix

14. Auflage Juni 2020

Übersetzung, Nachdruck und Vervielfältigung sowie die Verwertungoder Verarbeitung in elektronischen Systemen bedarf der ausdrückli-chen, schriftlichen Genehmigung des Verlages.

Die Informationen in diesem Buch sind vom Autor und vom Verlag sorg -fältig er hoben und geprüft worden. Dennoch kann keine Garantie fürdie Richtigkeit übernommen werden. Eine Haftung des Autors bzw. des Verlages und seiner Beauftragten für Personen-, Sach- und Vermö-gensschäden ist ausgeschlossen.

Impressum

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Vorwort

„Die Ladungssicherung ist für die Straßen-verkehrssicherheit von höchster Bedeutung.“ (Erwägungsgrund 16 der Richtlinie 2014/47/EUvom 3. April 2014 über die technische Unter-wegskontrolle der Verkehrs- und Betriebssicher-heit von Nutzfahrzeugen). Diese simple Erkennt-nis hat den europäischen Gesetzgeber nunmehrdazu bewogen, die behördliche Überwachung derLadungssicherung auf Lastkraftwagen ab 2018europaweit verbindlich vorzuschreiben.

Alfred Lampen ist sich der besonderen Bedeutung der betriebssicheren Verladung schon seit vielen Jahren bewusst. So erscheint sein Praxishand-buch „Ladungssicherung – Leitfaden für die Praxis“ diesjährig bereits in der aktualisierten 13. Auflage.

In bewährter Form gibt Alfred Lampen einen Überblick über die rechtlichen Grundlagen der Ladungssicherung und erläutert anschaulich, kompetent und praxisnah die derzeit anerkannten technischen Beladungsregeln.

„Ladungssicherung – Leitfaden für die Praxis“ ist Nachschlagewerk und Orientierungshilfe für alle, die verantwortlich für das ordnungsgemäße Laden und Sichern von Gütern auf LKW sind: Verlader, Fahrer, Fahrzeughalter und – nicht zuletzt – die Kontrollorgane.

Als Präsident des Bundesamtes für Güterverkehr bin ich daher dankbar, mit Alfred Lampen einen überaus kompetenten Ladungssicherungsspezialisten an unserer Seite zu wissen.

Andreas Marquardt

PräsidentBundesamt für Güterverkehr

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Als Präsident des Bundesamtes für Güterverkehr bin ich daher dankbaAlfred Lampen einen überaus kompetenten Ladungssicherungsspezialisten

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PräsidentBundesamt für Güterverkehr

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Zum AutorWenn es um Ladungssicherung geht, ist der Name Alfred Lampenseit Jahren ein fester Begriff. Er ist nicht nur Referent für Ladungs -sicherungs-Schulungen, sondern seine Veröffentlichungen zu die-sem Thema er scheinen auch in Fachzeitschriften, wie u.a. der„Berufskraft fahrer-Zeitung“.

Seine Kompetenz im Bereich Ladungssicherung zeigt sich auch in seinen Aktivitäten in wichtigen Gremien. So ist Alfred Lampen bei-spielsweise Mitglied im Fach bereich „Ladungssicherung“ beim Verein Deutscher Inge nieure (VDI), der die VDI-Richtlinien erarbeitet. Im„Arbeitskreis Ladungssicherung“ des Bundesverbandes Güterkraftver-kehr, Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. sowie im Spiegelausschussdes Deutschen Instituts für Normung (DIN) ist er ebenfalls vertreten.

Als Praktiker kennt er die Folgen unzulänglich oder gar nicht gesicherter Frach-ten bes tens. Somit ergibt sich eine ideale Verbindung von Theorie und Praxis, die es Alfred Lampen ermöglicht, das komplexe Thema Ladungs -sicherung kompetent und zugleich anschaulich zu vermitteln.

Editorial

Verkehrssicherheit und Ladungssicherung sind zwei untrennbare Begriffe.Ein hoher Prozentsatz aller Lkw-Ladungen sind nicht oder unzureichend ge-sichert. Dies führt leider oft zu schweren und schwersten Verkehrsunfällen.

Ladungssicherung kann nur richtig durch ge führt werden, wenn das not -wen dige Wissen um die physikalischen Kräfte, die Zurrmittel, die Arten derLadungssicherung und die recht lichen Bestimmungen vorhanden ist.

„Ladungssicherung – Leitfaden für die Praxis“ eignet sich hervorragend alsSchulungs-Unterlage für Ausbildungen, die nach dem „Ausbildungsnach-weis Ladungssicherung“ – VDI Richtlinie 2700a – durchgeführt werden. Inhaltund Konzeption sind exakt auf die Vorgaben dieser Richtlinie abgestimmt.

Wichtig ist mir, das komplexe Thema Ladungssicherung anschaulich, leichtverständlich und praxisorientiert zu vermitteln. Hierzu trägt auch die über-sichtliche Gliederung des Buches bei. Jedes der sieben Kapitel ist in sichabgeschlossen. Berechnungen zur Ladungssicherung werden mit Beispiel-rechnungen vereinfacht. Soweit dies möglich ist, werden viele Rechenschrittesogar durch ausführlich erklärte Tabellen überflüssig gemacht. Im Anhangfinden Sie zusätzlich eine Übersicht der Tabellen und ein Verzeichnis allerAbkürzungen sowie ein Verzeichnis der wichtigsten Stichwörter.

Die durchgehend farbigen Fotos und Grafiken machen selbst kleinste De tailsdeutlich und zeigen, wie Ladungs sicherung in der Praxis aussehen sollte.

Alfred Lampen

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Wenn es um Ladungssicherung geht, ist der Name Alfred Lampenseit Jahren ein fester Begriff. Er ist nicht nur Referent für Ladungs

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seit Jahren ein fester Begriff. Er ist nicht nur Referent für Ladungs sicherungs-Schulungen, sondern seine Veröffentlichungen zu die-

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Seine Kompetenz im Bereich Ladungssicherung zeigt sich auch in Lese

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dige Wissen um die physikalischen Kräfte, die Zurrmittel, die Arten derLadungssicherung und die recht lichen Bestimmungen vorhanden ist.

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Ladungssicherung und die recht lichen Bestimmungen vorhanden ist.

„Ladungssicherung – Leitfaden für die Praxis“ eignet sich hervorragend als

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probe„Ladungssicherung – Leitfaden für die Praxis“ eignet sich hervorragend als

Schulungs-Unterlage für Ausbildungen, die nach dem „Ausbildungsnach-

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probeSchulungs-Unterlage für Ausbildungen, die nach dem „Ausbildungsnach-

weis Ladungssicherung“ – VDI Richtlinie 2700a – durchgeführt werden. Inhalt

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probeweis Ladungssicherung“ – VDI Richtlinie 2700a – durchgeführt werden. Inhalt

und Konzeption sind exakt auf die Vorgaben dieser Richtlinie abgestimmt.

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probeund Konzeption sind exakt auf die Vorgaben dieser Richtlinie abgestimmt.

Wichtig ist mir, das komplexe Thema Ladungssicherung anschaulich, leicht

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probeWichtig ist mir, das komplexe Thema Ladungssicherung anschaulich, leicht

verständlich und praxisorientiert zu vermitteln. Hierzu trägt auch die über-

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probeverständlich und praxisorientiert zu vermitteln. Hierzu trägt auch die über-

sichtliche Gliederung des Buches bei. Jedes der sieben Kapitel ist in sich

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probesichtliche Gliederung des Buches bei. Jedes der sieben Kapitel ist in sich

abgeschlossen. Berechnungen zur Ladungssicherung werden mit Beispiel-

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abgeschlossen. Berechnungen zur Ladungssicherung werden mit Beispiel-rechnungen vereinfacht. Soweit dies möglich ist, werden viele Rechenschritte

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rechnungen vereinfacht. Soweit dies möglich ist, werden viele Rechenschrittesogar durch ausführlich erklärte Tabellen überflüssig gemacht. Im Anhang

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sogar durch ausführlich erklärte Tabellen überflüssig gemacht. Im Anhangfinden Sie zusätzlich eine Übersicht der Tabellen und ein Verzeichnis aller

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finden Sie zusätzlich eine Übersicht der Tabellen und ein Verzeichnis allerAbkürzungen sowie ein Verzeichnis der wichtigsten Stichwörter.

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Abkürzungen sowie ein Verzeichnis der wichtigsten Stichwörter.

Die durchgehend farbigen Fotos und Grafiken machen selbst kleinste De

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Die durchgehend farbigen Fotos und Grafiken machen selbst kleinste De deutlich und zeigen, wie Ladungs sicherung in der Praxis aussehen sollte.

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deutlich und zeigen, wie Ladungs sicherung in der Praxis aussehen sollte.

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InhaltsverzeichnisEinleitung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6

1 Rechtliche Grundlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 91.1 Straßenverkehrsrechtliche Vorschriften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 101.2 Pflichten des Fahrzeugführenden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 131.3 Pflichten des Verladers . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 201.4 Pflichten des Fahrzeughalters . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 241.5 Verantwortlichkeiten aus anderen Rechtsbereichen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28

2 Kräfte im Fahrbetrieb . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .372.1 Allgemeines . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 382.2 Erläuterung der physikalischen Kräfte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 382.3 Reibbeiwert . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 452.4 Beispiele für das Verhalten der Ladung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47

3 Transportfahrzeuge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 493.1 Allgemeines . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 503.2 Belastbarkeit von Fahrzeugaufbauten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 563.3 Curtainsider . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 673.4 Wechselbehälter. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 803.5 Zurrpunkte an Fahrzeugen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 81

4 Ladungssicherungsmittel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 874.1 Allgemeines . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 884.2 Zurrgurte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 904.3 Zurrketten. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1124.4 Zurrdrahtseile . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1274.5 Einrichtungen zur Ladungssicherung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1354.3 Hilfsmittel zur Ladungssicherung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1414.7 Übersicht erreichbarer Vorspannkräfte / Sicherungskräfte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 162

5 Arten der Ladungssicherung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1635.1 Be- und Entladen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1655.2 Sichern fomschlüssig verladener Güter. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1695.3 Kraftschlüssige Ladungssicherung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1725.4 Direktzurren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1775.5 Kombinierte Ladungssicherung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1895.6 Sichern nicht standfester Ladegüter . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1915.7 Welche Sicherungsart ist sinnvoll? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 192

6 Berechnen der Ladungssicherungsmaßnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1956.1 Richtlinien zur Berechnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1966.2 Berechnen der Blockierkraft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2006.3 Berechnen der Vorspannkraft beim Niederzurren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2016.4 Berechnen der Rückhaltekraft beim Direktzurren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2036.5 Berechnen der kombinierten Ladungssicherung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2106.6 Standfestigkeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2116.7 Kurzübersichten zur Ladungssicherung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2126.8 Richtlinie VDI 2700 Baltt 2:2014 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2186.9 Hilfsmittel zur Berechnung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 221

7 Sicherung spezieller Güter . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2237.1 Sichern von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen auf Autotransportern. . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2257.2 Sichern von Papierrollen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2327.3 Sichern von Betonfertigteilen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2407.4 Sichern von Containern und Wechselbehältern auf Transportfahrzeugen . . . . . . . . . . . . . . . 2457.5 Sichern von Absetzbehältern. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2497.6 Sichern von Flüssigkeiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2557.7 Sichern von Stückgut im Sammelladungsverkehr. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2567.8 Sichern von Getränkeprodukten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2587.9 Ladungssicherung im Transporter / im Pkw . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 260

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A Anhang / Inserenten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 279A1 Inserentenverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . 280A2 Fachbegriffe von A bis Z. . . . . . . . . . . . 282A3 Ladungssicherungsprotokoll . . . . . . . . 284A4 Tipps und Irrtümer . . . . . . . . . . . . . . . . 286

A5 Tabellenverzeichnis. . . . . . . . . . . . . . . . 288A6 Abkürzungsverzeichnis . . . . . . . . . . . . . 290A7 Stichwortverzeichnis. . . . . . . . . . . . . . . 292

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1.5 Verantwortlichkeiten aus anderen Rechtsbereichen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28

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1.5 Verantwortlichkeiten aus anderen Rechtsbereichen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28

2 Kräfte im Fahrbetrieb . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .37

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2 Kräfte im Fahrbetrieb . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .372.1 Allgemeines . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38

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2.1 Allgemeines . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 382.2 Erläuterung der physikalischen Kräfte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

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2.2 Erläuterung der physikalischen Kräfte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38

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382.3 Reibbeiwert . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45

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2.3 Reibbeiwert . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 452.4 Beispiele für das Verhalten der Ladung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4

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2.4 Beispiele für das Verhalten der Ladung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47

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3 Transportfahrzeuge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49

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probe3 Transportfahrzeuge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49

3.1 Allgemeines . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50

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probe3.1 Allgemeines . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50

3.2 Belastbarkeit von Fahrzeugaufbauten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5

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probe3.2 Belastbarkeit von Fahrzeugaufbauten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56

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3.3 Curtainsider . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 67

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probe3.3 Curtainsider . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 67

3.4 Wechselbehälter. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 80

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probe3.4 Wechselbehälter. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 80

3.5 Zurrpunkte an Fahrzeugen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 81

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probe3.5 Zurrpunkte an Fahrzeugen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 81

4 Ladungssicherungsmittel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 87

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probe4 Ladungssicherungsmittel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 87

4.1 Allgemeines . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 88

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probe4.1 Allgemeines . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 88

4.2 Zurrgurte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 90

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4.2 Zurrgurte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 904.3 Zurrketten. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 112

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4.3 Zurrketten. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1124.4 Zurrdrahtseile . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 127

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4.4 Zurrdrahtseile . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1274.5 Einrichtungen zur Ladungssicherung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 135

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4.5 Einrichtungen zur Ladungssicherung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1354.3 Hilfsmittel zur Ladungssicherung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

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4.3 Hilfsmittel zur Ladungssicherung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4.7 Übersicht erreichbarer Vorspannkräfte / Sicherungskräfte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 162

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4.7 Übersicht erreichbarer Vorspannkräfte / Sicherungskräfte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 162

5 Arten der Ladungssicherung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16

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5 Arten der Ladungssicherung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 165.1 Be- und Entladen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 165

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5.1 Be- und Entladen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1655.2 Sichern fomschlüssig verladener Güter. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 169

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5.2 Sichern fomschlüssig verladener Güter. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1695.3 Kraftschlüssige Ladungssicherung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17

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5.3 Kraftschlüssige Ladungssicherung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 175.4 Direktzurren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 177

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5.4 Direktzurren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1775.5 Kombinierte Ladungssicherung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1

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5.5 Kombinierte Ladungssicherung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15.6 Sichern nicht standfester Ladegüter . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1

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5.6 Sichern nicht standfester Ladegüter . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15.7 Welche Sicherungsart ist sinnvoll? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

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5.7 Welche Sicherungsart ist sinnvoll? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

6 Berechnen der Ladungssicherungsmaßnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 195

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6 Berechnen der Ladungssicherungsmaßnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1956.1 Richtlinien zur Berechnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 196

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6.1 Richtlinien zur Berechnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1966.2 Berechnen der Blockierkraft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 200

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6.2 Berechnen der Blockierkraft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2006.3 Berechnen der Vorspannkraft beim Niederzurren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 201

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6.3 Berechnen der Vorspannkraft beim Niederzurren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2016.4 Berechnen der Rückhaltekraft beim Direktzurren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 203

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6.4 Berechnen der Rückhaltekraft beim Direktzurren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2036.5 Berechnen der kombinierten Ladungssicherung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 210

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6.5 Berechnen der kombinierten Ladungssicherung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2106.6 Standfestigkeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 211

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6.6 Standfestigkeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2116.7 Kurzübersichten zur Ladungssicherung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 212Le

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6.7 Kurzübersichten zur Ladungssicherung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2126.8 Richtlinie VDI 2700 Baltt 2:2014 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Le

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6.8 Richtlinie VDI 2700 Baltt 2:2014 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6.9 Hilfsmittel zur Berechnung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 221Le

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6.9 Hilfsmittel zur Berechnung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 221

7 Sicherung spezieller Güter . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .Lese

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7 Sicherung spezieller Güter . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .7.1 Sichern von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen auf Autotransportern. . . . . . . . . . . . . . . . . . . 225Le

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7.1 Sichern von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen auf Autotransportern. . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2257.2 Sichern von Papierrollen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 232Le

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7.2 Sichern von Papierrollen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2327.3 Sichern von Betonfertigteilen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 240Le

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7.3 Sichern von Betonfertigteilen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2407.4 Sichern von Containern und Wechselbehältern auf Transportfahrzeugen . . . . . . . . . . . . . . . 245Le

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7.4 Sichern von Containern und Wechselbehältern auf Transportfahrzeugen . . . . . . . . . . . . . . . 2457.5 Sichern von Absetzbehältern. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 249Le

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7.5 Sichern von Absetzbehältern. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 249Le

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Page 8: Leitfaden für die Praxis...Wie kommen die da wohl hin? In der Praxis hört man oft Argumente wie: „Ich fahre schon 20 Jahre so und es ist noch nie etwas passiert.“ Oder: „Das

Beim Transport auf der Straße treten aufgrund von Anfahr- und Bremsvor-gängen sowie beim Durchfahren von Kurven Kräfte auf, die auf die Ladungeinwirken.

Ist die Ladung dann nicht ausreichend gesichert, kann sie rutschen oder kip-pen, also außer Kontrolle geraten und dabei beschädigt werden. Allein die-se Ladungsschäden belaufen sich nach Angaben des Gesamtverbandes derDeutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in Deutschland jährlich auf meh-rere hundert Millionen Euro.

Die unzureichend gesicherte Ladung kann sogar das Transportfahrzeugbeschädigen und unter Umständen vom Fahrzeug herunterfallen. Nichtselten hört man im Verkehrsfunk, dass vor Ladungsteilen auf der Fahrbahngewarnt wird. Wie kommen die da wohl hin?

In der Praxis hört man oft Argumente wie: „Ich fahre schon 20 Jahre so undes ist noch nie etwas passiert.“ Oder: „Das ist so schwer, das bewegt sichnicht.“ Diese Argumentation soll dann die fehlende Ladungssicherung be-gründen. Das ist der falsche Weg!

Jede Fahrerin und jeder Fahrer sollte wissen, dass hier nicht nur eine extre-me Eigengefährdung vorliegt. Auch unbeteiligte Verkehrsteilnehmer werdendurch diese Transporte gefährdet.

Beispiele für die Auswirkungen mangelhafter Ladungssicherung

Einleitung

6 Ladungssicherung

Einleitung

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Ist die Ladung dann nicht ausreichend gesichert, kann sie rutschen oder kip-

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Ist die Ladung dann nicht ausreichend gesichert, kann sie rutschen oder kip-pen, also außer Kontrolle geraten und dabei beschädigt werden. Allein die-

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pen, also außer Kontrolle geraten und dabei beschädigt werden. Allein die-se Ladungsschäden belaufen sich nach Angaben des Gesamtverbandes der

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se Ladungsschäden belaufen sich nach Angaben des Gesamtverbandes derDeutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in Deutschland jährlich auf meh-

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Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in Deutschland jährlich auf meh-

Die unzureichend gesicherte Ladung kann sogar das Transportfahrzeug

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probeDie unzureichend gesicherte Ladung kann sogar das Transportfahrzeug

beschädigen und unter Umständen vom Fahrzeug herunterfallen. Nicht

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probebeschädigen und unter Umständen vom Fahrzeug herunterfallen. Nicht

selten hört man im Verkehrsfunk, dass vor Ladungsteilen auf der Fahrbahn

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gewarnt wird. Wie kommen die da wohl hin?

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In der Praxis hört man oft Argumente wie: „Ich fahre schon 20 Jahre so und

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probeIn der Praxis hört man oft Argumente wie: „Ich fahre schon 20 Jahre so und

es ist noch nie etwas passiert.“ Oder: „Das ist so schwer, das bewegt sich

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es ist noch nie etwas passiert.“ Oder: „Das ist so schwer, das bewegt sichnicht.“ Diese Argumentation soll dann die fehlende Ladungssicherung be-

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nicht.“ Diese Argumentation soll dann die fehlende Ladungssicherung be-gründen. Das ist der falsche Weg!

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gründen. Das ist der falsche Weg!

Jede Fahrerin und jeder Fahrer sollte wissen, dass hier nicht nur eine extre-

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Jede Fahrerin und jeder Fahrer sollte wissen, dass hier nicht nur eine extre-me Eigengefährdung vorliegt. Auch unbeteiligte Verkehrsteilnehmer werden

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me Eigengefährdung vorliegt. Auch unbeteiligte Verkehrsteilnehmer werdendurch diese Transporte gefährdet.

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durch diese Transporte gefährdet.

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Ladungssicherung 7

Solche Fehler müssen im Sinne der Sicherheit Aller vermieden werden. Derbeste Weg ist es deshalb, sich mit den gesetzlichen und technischen Bestimmungen vertraut zu machen und die physikalischen Gesetze zu ver -stehen, die eine Ladungssicherung erforderlich machen. Dazu gehört eben-so das Wissen um die Stabilität der Transportfahrzeuge und die Kenntnisüber die tatsächliche Leistungsfähigkeit der Zurrmittel.

Natürlich gibt es immer mehr Verlader und Fahrer, die ihre Ladung sichern.Leider ist es aber oft so, dass sie die Ladungssicherungsmaßnahmen schät-zen, weil sie nicht gelernt haben, wie sie berechnet werden. In der Regel fälltdann diese Schätzung viel zu gering aus und die Ladung wird nicht aus -reichend gesichert.

Die tägliche Praxis zeigt, dass viele Ladungen mangelhaft oder gar nicht gesi-chert sind und schwere und schwerste Verkehrsunfälle sind leider oft die Folge.Nach polizeilichen Feststellungen dürfte die Unfallursache ,,mangelhafte Ladungssicherung“ bei ca. 20 % der Verkehrsunfälle im Schwerlastverkehrunfallursächlich sein. Hier werden Fehler gemacht, die vermeidbar sind. Rich-tige Ladungssicherung muss nicht aufwändig sein, man sollte nur wissen,wie sie sinnvoll angewendet wird.

Der Anspruch an die Ladungssicherung steigt. Und das nicht nur wegen desWertes der Ladung, sondern auch wegen der ständig zunehmenden Ver-kehrsdichte. Deshalb ist es erforderlich, sich intensiv mit der Problematik derLadungssicherung zu beschäftigen.

Alle am Transport Beteiligten, also der Fahrer, der Verlader, der Fahr-zeughalter, aber auch der Absender und der Frachtführer sind für dieLadungssicherung verantwortlich.

Einleitung

Diese ungesicherte Ladung konnte nicht nachgesichert werden. Sie musste auf einemAutobahnparkplatz mit einem Kran umgeladen werden. Erst nachdem die dann form-schlüssig auf Antirutschmatten geladene Ladung durch Niederzurren gesichert werdenkonnte, war eine Weiterfahrt möglich. Solche Aktionen dienen der Sicherheit, aber siekosten viel Zeit und Geld.

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Natürlich gibt es immer mehr Verlader und Fahrer, die ihre Ladung sichern.

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Natürlich gibt es immer mehr Verlader und Fahrer, die ihre Ladung sichern.Leider ist es aber oft so, dass sie die Ladungssicherungsmaßnahmen schät-

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Leider ist es aber oft so, dass sie die Ladungssicherungsmaßnahmen schät-zen, weil sie nicht gelernt haben, wie sie berechnet werden. In der Regel fällt

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Die tägliche Praxis zeigt, dass viele Ladungen mangelhaft oder gar nicht gesi-

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chert sind und schwere und schwerste Verkehrsunfälle sind leider oft die Folge.

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Nach polizeilichen Feststellungen dürfte die Unfallursache ,,mangelhafte

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Ladungssicherung“ bei ca. 20 % der Verkehrsunfälle im Schwerlastverkehr

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probeLadungssicherung“ bei ca. 20 % der Verkehrsunfälle im Schwerlastverkehr

unfallursächlich sein. Hier werden Fehler gemacht, die vermeidbar sind. Rich-

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tige Ladungssicherung muss nicht aufwändig sein, man sollte nur wissen,

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tige Ladungssicherung muss nicht aufwändig sein, man sollte nur wissen,

Der Anspruch an die Ladungssicherung steigt. Und das nicht nur wegen des

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Der Anspruch an die Ladungssicherung steigt. Und das nicht nur wegen desWertes der Ladung, sondern auch wegen der ständig zunehmenden Ver-

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Wertes der Ladung, sondern auch wegen der ständig zunehmenden Ver-kehrsdichte. Deshalb ist es erforderlich, sich intensiv mit der Problematik der

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kehrsdichte. Deshalb ist es erforderlich, sich intensiv mit der Problematik derLadungssicherung zu beschäftigen.

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Ladungssicherung zu beschäftigen.

Alle am Transport Beteiligten, also der Fahrer, der Verlader, der Fahr-

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Alle am Transport Beteiligten, also der Fahrer, der Verlader, der Fahr-zeughalter, aber auch der Absender und der Frachtführer sind für die

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zeughalter, aber auch der Absender und der Frachtführer sind für dieLadungssicherung verantwortlich.

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Ladungssicherung verantwortlich.

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Page 10: Leitfaden für die Praxis...Wie kommen die da wohl hin? In der Praxis hört man oft Argumente wie: „Ich fahre schon 20 Jahre so und es ist noch nie etwas passiert.“ Oder: „Das

Doch es kann noch schlimmer kommen:

Verkehrsunfälle, die eigentlich durch mangelhafte Ladungssicherung verur-sacht werden, führt man oft auf zu hohe Geschwindigkeit zurück. Diese Ein-schätzung ist weit verbreitet – aber falsch. Richtig ist, dass die Ladung des-halb ins Rutschen geraten ist, weil sie mangelhaft gesichert war. Natürlichwäre es nicht passiert, wenn das Fahrzeug extrem langsam gefahren wäre.

Es ist entscheidend, dass sich die Ladungssicherung der zu fahrenden üb-lichen Geschwindigkeit und den dabei wirkenden Kräften anzupassen hatund es ist nicht so, dass sich die zu fahrende Geschwindigkeit der schlech-ten oder fehlenden Ladungssicherung anpassen muss!

Der Bagger rutschte beim Auffahren auf die Autobahn vom Anhänger. „Der ist so schwer,der bewegt sich nicht!“ … Und er bewegte sich doch.

Die Getränkekisten zerstörten in einem Autobahndreieck die Plane. „Jeder Gurt in derPlane hält zwei Tonnen!“ … Irrtum, das hält er nicht.

Die ungesicherten palettierten Dosen rutschten beim Auffahren auf die Autobahn in dieSeitenplane, das gesamte Fahrzeug geriet aus dem Gleich gewicht und stürzte um.

Das Buch soll Ihnen helfen, solche und andere Fehler zu vermeiden.

8 Ladungssicherung

Einleitung

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schätzung ist weit verbreitet – aber falsch. Richtig ist, dass die Ladung des-

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schätzung ist weit verbreitet – aber falsch. Richtig ist, dass die Ladung des-halb ins Rutschen geraten ist, weil sie mangelhaft gesichert war. Natürlich

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halb ins Rutschen geraten ist, weil sie mangelhaft gesichert war. Natürlichwäre es nicht passiert, wenn das Fahrzeug extrem langsam gefahren wäre.

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wäre es nicht passiert, wenn das Fahrzeug extrem langsam gefahren wäre.

Es ist entscheidend, dass sich die Ladungssicherung der zu fahrenden üb-

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Es ist entscheidend, dass sich die Ladungssicherung der zu fahrenden üb-lichen Geschwindigkeit und den dabei wirkenden Kräften anzupassen hat

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lichen Geschwindigkeit und den dabei wirkenden Kräften anzupassen hatund es ist nicht so, dass sich die zu fahrende Geschwindigkeit der schlech-

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probeund es ist nicht so, dass sich die zu fahrende Geschwindigkeit der schlech-

ten oder fehlenden Ladungssicherung anpassen muss!

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probeten oder fehlenden Ladungssicherung anpassen muss!

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Der Bagger rutschte beim Auffahren auf die Autobahn vom Anhänger. „Der ist so schwer,

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Der Bagger rutschte beim Auffahren auf die Autobahn vom Anhänger. „Der ist so schwer,der bewegt sich nicht!“ … Und er bewegte sich doch.

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der bewegt sich nicht!“ … Und er bewegte sich doch.

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Die Getränkekisten zerstörten in einem Autobahndreieck die Plane. „Jeder Gurt in der

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Die Getränkekisten zerstörten in einem Autobahndreieck die Plane. „Jeder Gurt in derPlane hält zwei Tonnen!“ … Irrtum, das hält er nicht.

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Plane hält zwei Tonnen!“ … Irrtum, das hält er nicht.

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9Ladungssicherung

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1 Rechtliche Grundlagen

1.1 Straßenverkehrsrechtliche Vorschriften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10

1.1.1 Straßenverkehrs-Ordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10• § 22 StVO• § 23 StVO

1.1.2 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11• § 31 StVZO

1.1.3 Allgemeine Rechtsprechung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .12

1.2 Pflichten des Fahrzeugführenden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13

1.3 Pflichten des Verladers . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20

1.4 Pflichten des Fahrzeughalters . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24

1.5 Verantwortlichkeiten aus anderen Rechtsbereichen . . . . . . . . . . . 28

1.5.1 Handelsgesetzbuch (HGB) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28

1.5.2 Normen und Regeln der Technik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31

1.5.3 Beförderung gefährlicher Güter . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33

1.5.4 Ladungssicherung im kombinierten Verkehr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35

1.5.5 Unfallverhütungsvorschriften Fahrzeuge (DGUV Vorschrift 70) . . . . . 36

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1.1.1 Straßenverkehrs-Ordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10

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1.1.1 Straßenverkehrs-Ordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10

1.1.2 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11

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1.1.2 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11

1.1.3 Allgemeine Rechtsprechung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .12

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probe1.1.3 Allgemeine Rechtsprechung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .12

1.2 Pflichten des Fahrzeugführenden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13

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probe1.2 Pflichten des Fahrzeugführenden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13

1.3 Pflichten des Verladers . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20

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probe1.3 Pflichten des Verladers . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20

1.4 Pflichten des Fahrzeughalters . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24

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1.4 Pflichten des Fahrzeughalters . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24

1.5 Verantwortlichkeiten aus anderen Rechtsbereichen . . . . . . . . . . . 28

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1.5 Verantwortlichkeiten aus anderen Rechtsbereichen . . . . . . . . . . . 28

1.5.1 Handelsgesetzbuch (HGB) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28

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1.5.1 Handelsgesetzbuch (HGB) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28

1.5.2 Normen und Regeln der Technik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31

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1.5.2 Normen und Regeln der Technik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31

1.5.3 Beförderung gefährlicher Güter . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33

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1.5.3 Beförderung gefährlicher Güter . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33

1.5.4 Ladungssicherung im kombinierten Verkehr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35

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1.5.4 Ladungssicherung im kombinierten Verkehr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35

1.5.5 Unfallverhütungsvorschriften Fahrzeuge (DGUV Vorschrift 70) . . . . . 36

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1.5.5 Unfallverhütungsvorschriften Fahrzeuge (DGUV Vorschrift 70) . . . . . 36

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10 Ladungssicherung

Rechtliche Grundlagen

§ 22 Abs. 1 StVO: Ladung

„Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbstbei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrut-schen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbarenLärm erzeugen können. Dabei sind die anerkannten Regeln der Tech-nik zu beachten.“

Der § 22 StVO enthält die Forderung des Gesetzgebers. dass die Ladung aufStraßenfahrzeugen zu sichern ist. Er richtet sich dabei an keinen konkretenPersonenkreis, sondern an alle, die am Transport beteiligt sind, besondersan den Fahrzeugführenden und den Verlader.

Er benennt die Situationen, für die die Ladungssicherung auszulegen ist, for-dert jedoch nicht, dass diese auch den Belastungen standhalten muss, dieinfolge eines Verkehrsunfalls oder beim Umstürzen des Fahrzeugs auftretenkönnen.

Definition Ladung:

Als „Ladung“ werden Güter, Waren, Handels- oder sonstige Artikel beliebigerArt bezeichnet, die befördert werden sollen. Nicht unter den Begriff Ladungfallen Ausrüstungsgegenstände, wie z. B. Werkzeug oder Spannketten. Personen sind ebenfalls keine Ladung.

Selbstverständlich sind auch Ausrüstungsgegenstände auf dem Fahrzeug zu sichern.

Verwaltungsvorschriften zu § 22 Absatz 1 StVO

I. Zu verkehrssicherer Verstauung gehört sowohl eine die Verkehrs- undBetriebssicherheit nicht beeinträchtigende Verteilung der Ladung alsauch deren sichere Verwahrung, wenn nötig Befestigung, die ein Ver-rutschen oder gar Herabfallen unmöglich machen.

II. Schüttgüter, wie Kies, Sand, aber auch gebündeltes Papier, die auf Last-kraftwagen befördert werden, sind in der Regel nur dann gegen Herab-fallen besonders gesichert, wenn durch überhohe Bordwände, Planenoder ähnliche Mittel sichergestellt ist, dass auch nur unwesent liche Teileder Ladung nicht herabfallen können.

III. Es ist vor allem verboten, Kanister oder Blechbehälter ungesichert aufder Ladefläche zu befördern.

1

StraßenverkehrsrechtlicheVorschriften

siehe auchunter 1.2

siehe auchunter 1.3

1.1.1 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

1.1 Straßenverkehrsrechtliche Vorschriften

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„Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie

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„Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst

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Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbstbei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrut-

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schen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren

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probeschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren

Lärm erzeugen können. Dabei sind die anerkannten Regeln der Tech-

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probeLärm erzeugen können. Dabei sind die anerkannten Regeln der Tech-

Der § 22 StVO enthält die Forderung des Gesetzgebers. dass die Ladung auf

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probeDer § 22 StVO enthält die Forderung des Gesetzgebers. dass die Ladung auf

Straßenfahrzeugen zu sichern ist. Er richtet sich dabei an keinen konkreten

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probeStraßenfahrzeugen zu sichern ist. Er richtet sich dabei an keinen konkreten

Personenkreis, sondern an alle, die am Transport beteiligt sind, besonders

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probePersonenkreis, sondern an alle, die am Transport beteiligt sind, besonders

an den Fahrzeugführenden und den Verlader.

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an den Fahrzeugführenden und den Verlader.

Er benennt die Situationen, für die die Ladungssicherung auszulegen ist, for-

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Er benennt die Situationen, für die die Ladungssicherung auszulegen ist, for-dert jedoch nicht, dass diese auch den Belastungen standhalten muss, die

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dert jedoch nicht, dass diese auch den Belastungen standhalten muss, dieinfolge eines Verkehrsunfalls oder beim Umstürzen des Fahrzeugs auftreten

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infolge eines Verkehrsunfalls oder beim Umstürzen des Fahrzeugs auftreten

Definition Ladung:

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Definition Ladung:

Als „Ladung“ werden Güter, Waren, Handels- oder sonstige Artikel beliebiger

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Als „Ladung“ werden Güter, Waren, Handels- oder sonstige Artikel beliebigerArt bezeichnet, die befördert werden sollen. Nicht unter den Begriff Ladung

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Art bezeichnet, die befördert werden sollen. Nicht unter den Begriff Ladungfallen Ausrüstungsgegenstände, wie z. B. Werkzeug oder Spannketten.

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fallen Ausrüstungsgegenstände, wie z. B. Werkzeug oder Spannketten. Personen sind ebenfalls keine Ladung.

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Personen sind ebenfalls keine Ladung.

Selbstverständlich sind auch Ausrüstungsgegenstände auf dem

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Selbstverständlich sind auch Ausrüstungsgegenstände auf demFahrzeug zu sichern.

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Fahrzeug zu sichern.

Verwaltungsvorschriften zu § 22 Absatz 1 StVO

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Verwaltungsvorschriften zu § 22 Absatz 1 StVO

I. Zu verkehrssicherer Verstauung gehört sowohl eine die Verkehrs- undLese

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I. Zu verkehrssicherer Verstauung gehört sowohl eine die Verkehrs- undBetriebssicherheit nicht beeinträchtigende Verteilung der Ladung alsLese

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Betriebssicherheit nicht beeinträchtigende Verteilung der Ladung alsauch deren sichere Verwahrung, wenn nötig Befestigung, die ein Ver-Lese

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auch deren sichere Verwahrung, wenn nötig Befestigung, die ein Ver-rutschen oder gar Herabfallen unmöglich machen.Lese

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rutschen oder gar Herabfallen unmöglich machen.II. Schüttgüter, wie Kies, Sand, aber auch gebündeltes Papier, die auf Last-Lese

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II. Schüttgüter, wie Kies, Sand, aber auch gebündeltes Papier, die auf Last-kraftwagen befördert werden, sind in der Regel nur dann gegen Herab-Lese

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kraftwagen befördert werden, sind in der Regel nur dann gegen Herab-

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11Ladungssicherung

StraßenverkehrsrechtlicheVorschriften

Rechtliche Grundlagen

§ 23 StVO:Sonstige Pflichten des Fahrzeugführenden (Auszug)

„Wer ein Fahrzeug führt, ist dafür verantwortlich, dass seine Sicht (...)nicht durch die (...) Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugsbeeinträchtigt werden. Wer ein Fahrzeug führt, hat zudem dafür sor-gen, dass das Fahrzeug, der Zug oder das Gespann sowie die Ladung(...) vorschriftsmäßig sind, und dass die Verkehrssicherheit des Fahr-zeugs durch die Ladung (...) nicht leidet.“

Der § 23 StVO beschreibt die Pflichten des Fahrzeugführenden und enthältu.a. auch ihn betreffende spezielle Regelungen zur Ladungssicherung. Eshandelt sich bei dieser Rechtsvorschrift um einen sog. Auffangtatbestand.Das bedeutet, dass der Fahrzeugführende auch dann für die Ladungssiche-rung auf dem von ihm geführten Fahrzeug verantwortlich ist, wenn er bei derBeladung des Fahrzeugs nicht selbst anwesend war. Dies ist z.B. der Fall,wenn das Fahrzeug durch andere Personen vorgeladen wurde.

§ 31 Absatz 2 StVZO:Verantwortung für den Betrieb der Fahrzeuge (Auszug)

„Der Halter darf die Inbetriebnahme nicht anordnen oder zulassen,wenn ihm bekannt ist oder bekannt sein muss, dass (...) die Ladung(...) nicht vorschriftsmäßig ist, oder dass die Verkehrssicherheit desFahrzeuges durch die Ladung oder die Besetzung leidet.“

Der § 31 StVZO beschreibt unter anderem die Verantwortung des Fahr-zeughalters zur Beachtung der Ladungssicherungsvorschriften. Er fordertvom Halter, dass er für die Ausrüstung der Fahrzeuge mit geeigneten La-dungssicherungshilfsmitteln in ausreichender Anzahl zu sorgen hat.

• Der § 31 StVZO verpflichtet den Unternehmer sowohl geeignetes Fahr-personal als auch geeignete Fahrzeuge zu stellen.

• Ein Unternehmer kann gegen den § 31 StVZO verstoßen, wenn er einFahrzeug einsetzt, das zum Transport bzw. zur Sicherung der betreffen-den Ladung nicht geeignet ist.Beispiele: beschädigter Fahrzeugaufbau, zu geringe Nutzlast, zu schwa-che Zurrpunkte.

• Ebenso kann es einen Verstoß darstellen, wenn der Unternehmer dasFahrzeug nicht mit den erforderlichen Hilfsmitteln zur Ladungssicherungausrüstet.Beispiele: zu wenig Zurrmittel, beschädigte Zurrmittel.

• Es ist dabei unerheblich, ob der Unternehmer vorsätzlich, also be wusst,oder fahrlässig gehandelt hat.

• Vorwerfbar handelt ein Unternehmer dann, wenn er z.B. trotz berechtig-ter Einwände des Fahrers oder des Verladepersonals eine Fahrt mit un-zureichend gesicherter Ladung anordnet.

1.1.2 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

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siehe auchunter 1.2

siehe auchunter 1.4

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(...) vorschriftsmäßig sind, und dass die Verkehrssicherheit des Fahr-

Der § 23 StVO beschreibt die Pflichten des Fahrzeugführenden und enthält

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u.a. auch ihn betreffende spezielle Regelungen zur Ladungssicherung. Es

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handelt sich bei dieser Rechtsvorschrift um einen sog. Auffangtatbestand.

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Das bedeutet, dass der Fahrzeugführende auch dann für die Ladungssiche-

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rung auf dem von ihm geführten Fahrzeug verantwortlich ist, wenn er bei der

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wenn das Fahrzeug durch andere Personen vorgeladen wurde.

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Verantwortung für den Betrieb der Fahrzeuge (Auszug)

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„Der Halter darf die Inbetriebnahme nicht anordnen oder zulassen,

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„Der Halter darf die Inbetriebnahme nicht anordnen oder zulassen,wenn ihm bekannt ist oder bekannt sein muss, dass (...) die Ladung

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wenn ihm bekannt ist oder bekannt sein muss, dass (...) die Ladung(...) nicht vorschriftsmäßig ist, oder dass die Verkehrssicherheit des

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(...) nicht vorschriftsmäßig ist, oder dass die Verkehrssicherheit desFahrzeuges durch die Ladung oder die Besetzung leidet.“

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Fahrzeuges durch die Ladung oder die Besetzung leidet.“

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Der § 31 StVZO beschreibt unter anderem die Verantwortung des Fahr-zeughalters zur Beachtung der Ladungssicherungsvorschriften. Er fordert

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zeughalters zur Beachtung der Ladungssicherungsvorschriften. Er fordertvom Halter, dass er für die Ausrüstung der Fahrzeuge mit geeigneten La-

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vom Halter, dass er für die Ausrüstung der Fahrzeuge mit geeigneten La-dungssicherungshilfsmitteln in ausreichender Anzahl zu sorgen hat.

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dungssicherungshilfsmitteln in ausreichender Anzahl zu sorgen hat.

• Der § 31 StVZO verpflichtet den Unternehmer sowohl geeignetes Fahr-

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• Der § 31 StVZO verpflichtet den Unternehmer sowohl geeignetes Fahr-personal als auch geeignete Fahrzeuge zu stellen.

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personal als auch geeignete Fahrzeuge zu stellen.• Ein Unternehmer kann gegen den § 31 StVZO verstoßen, wenn er ein

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• Ein Unternehmer kann gegen den § 31 StVZO verstoßen, wenn er einFahrzeug einsetzt, das zum Transport bzw. zur Sicherung der betreffen-Le

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• Es ist dabei unerheblich, ob der Unternehmer vorsätzlich, also be Le

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Das Schiebeverdeck, das nach seinem Konstrukteur auch allgemein als Edscha-Verdeck bezeichnet wird, kann fast bis an die Stirnwand aufge-schoben werden. Somit ist das Dach nahezu vollständig zu öffnen. Dadurchist eine Top-Beladung des Fahrzeuges, z.B. durch einen Kran, möglich

Die an sich flexiblen Seitenwände werden durch eineinfaches Schiebeverdeck nicht besonders fixiert.Durch die geringere Torsionssteifigkeit dieses Ver-decks kommt es bei seitlichen Belastungen oft zustarken Verwindungen, die zu einer Instabilität desgesamten Fahrzeugaufbaus führen können.

Ist das Verdeck mit einer festen Dachplatte, festenDachverstrebungen oder durch diago nale Draht-seile bzw. Zurrgurte verstärkt, lässt sich dieses Problem minimieren, da die seitlich auftretendenKräfte über das Dach besser auf beide Fahrzeug-seiten verteilt werden.

Die Torsionssteifigkeit eines Curtainsideraufbausmit einem einfachen Schiebeverdeck ist also er-heblich geringer als bei einem Aufbau mit einemfesten Dach oder einem verstärkten Schiebever-deck.

68 Ladungssicherung

CurtainsiderTransportfahrzeuge

Aufschiebbares Verdeck

Praxis-Beispiel

Praxis-Beispiel

Das Schiebeverdeck dieses Fahrzeugs wurde aufgeschoben, damit das Fahrzeug miteinem Kran beladen werden konnte.

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einem Kran beladen werden konnte.

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69Ladungssicherung

CurtainsiderTransportfahrzeuge

Der Curtainsideraufbau ist nicht auf eine bestimmte Fahrzeugart beschränkt.Das Schiebeverdeck kommt sowohl auf Lastkraftwagen als auch auf An-hängern, Sattelanhängern und Wechselbehältern zum Einsatz.

Bei einem Sattelanhänger ist im Gegensatz zu einem kürzeren Lkw, bzw. An-hänger noch die geringere Torsionssteifigkeit (Verdrehungsfestigkeit) dieseslangen Fahrzeugaufbaus zu berücksichtigen.

Konstruktionsbedingt können sich besonders bei den nachfolgend näher be-schriebenen Baugruppen Probleme im Fahrbetrieb ergeben:• Schiebeplane• Stirnwand

Die DIN EN 12642:2007-01 „Code L“ legte für Fahrzeugaufbauten mit seitlicherSchiebeplane keine Prüfkraft für den seitlichen Fahrzeugaufbau fest. Daraus folgt,dass die Schiebeplanenkonstruktion eines Standard-Curtainsiders zur Ladungs-sicherung nicht zugelassen ist. Somit ist die Ladung zusätzlich zu sichern.

Es ist festzustellen, dass die Plane eines Curtainsiders oft der belastbars-te Teil der Gesamtkonstruktion ist. Invielen Fällen ist die Plane so haltbar,dass bei extremer seitlicher Belastungdiese Plane dann die Dachkonstruk-tion herunterzieht und so bleibend de-formiert, dass der gesamte Dachbaum(äußerer Dachlängsträger) mit derGurtführungsschiene verbogen wird.

Dadurch lösen sich die Gurthaken unten von der Einhakschiene an der Ladefläche,die Plane wird freigegeben und die Ladung kann seitlich aus dem Fahrzeug fallen.

Gemäß der DIN EN 12642 „Code L“ sind Einrichtungen zur Ladungssi-cherung bei Fahrzeugen mit seitlicher Schiebeplane zwingend erforderlichund für die Schiebeplane sind keine Prüfkräfte festgelegt.

Das bedeutet, dass die Ladungssicherungsmaßnahmen bei einemStandard-Curtainsider gemäß DIN EN 12642:2007-01 „Code L“ in vielenFällen so durchzuführen sind, als wenn auf einem Pritschenfahrzeugohne eine seitliche Laderaumbegrenzung verladen werden würde!

3.3.1 Standard-Curtainsider „Code L“

Schiebeplane gemäß DIN EN 12642:2007-01 „Code L“

siehe auchSeite 61

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Konstruktionsbedingt können sich besonders bei den nachfolgend näher be-

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Die DIN EN 12642:2007-01 „Code L“ legte für Fahrzeugaufbauten mit seitlicher

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Die DIN EN 12642:2007-01 „Code L“ legte für Fahrzeugaufbauten mit seitlicherSchiebeplane keine Prüfkraft für den seitlichen Fahrzeugaufbau fest. Daraus folgt,

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Schiebeplane keine Prüfkraft für den seitlichen Fahrzeugaufbau fest. Daraus folgt,dass die Schiebeplanenkonstruktion eines Standard-Curtainsiders zur Ladungs-

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dass die Schiebeplanenkonstruktion eines Standard-Curtainsiders zur Ladungs-sicherung nicht zugelassen ist. Somit ist die Ladung zusätzlich zu sichern.

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sicherung nicht zugelassen ist. Somit ist die Ladung zusätzlich zu sichern.

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dass bei extremer seitlicher Belastungdiese Plane dann die Dachkonstruk-

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diese Plane dann die Dachkonstruk-tion herunterzieht und so bleibend de-

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formiert, dass der gesamte Dachbaum(äußerer Dachlängsträger) mit der

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(äußerer Dachlängsträger) mit derGurtführungsschiene verbogen wird.

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Gurtführungsschiene verbogen wird.

Dadurch lösen sich die Gurthaken unten von der Einhakschiene an der Ladefläche,

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Dadurch lösen sich die Gurthaken unten von der Einhakschiene an der Ladefläche,die Plane wird freigegeben und die Ladung kann seitlich aus dem Fahrzeug fallen. Le

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die Plane wird freigegeben und die Ladung kann seitlich aus dem Fahrzeug fallen.

Gemäß der DIN EN 12642 „Code L“ sind Lese

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Das bedeutet, dass die Ladungssicherungsmaßnahmen bei einemLe

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Das bedeutet, dass die Ladungssicherungsmaßnahmen bei einemLe

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beSchiebeplane gemäß DIN EN 12642:2007-01 „Code L“

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probeSchiebeplane gemäß DIN EN 12642:2007-01 „Code L“

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74 Ladungssicherung

Seit 2008 gibt es eine konstruktive Lösung, bei der die stabilisierenden Bauteile optisch nichterkennbar sind, das „Safety Roof“ (Fotos unten).

CurtainsiderTransportfahrzeuge

Dachaussteifung durch textile Gurte Die Gurte werden mit dem Dach aufgeschoben.

Praxis-Beispiel

Seitenwände

Die Seitenwände können unterschiedlich konstruiert sein. Es gibt z.B. Cur-tainsider mit fünf durchgehenden Rungen pro Seite, ohne Einsteckprofileaber mit einer besonders zertifizierten Schiebeplane.

Eine andere Aufbauvariante hat drei durchgehenden Rungen pro Seite mitAluminiumeinsteckprofilen.

Beide Aufbauvarianten haben grundsätzlich eine Palettenanschlagleiste oderersatzweise verstärkte Aluminiumprofile auf beiden Seiten der Ladefläche.

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Seit 2008 gibt es eine konstruktive Lösung, bei der die stabilisierenden Bauteile optisch nicht

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Seit 2008 gibt es eine konstruktive Lösung, bei der die stabilisierenden Bauteile optisch nichtdas „Safety Roof“ (Fotos unten).

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das „Safety Roof“ (Fotos unten).

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probeDie Gurte werden mit dem Dach aufgeschoben.

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probeDie Gurte werden mit dem Dach aufgeschoben.

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SeitenwändeLese

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Seitenwände

Die Seitenwände können unterschiedlich konstruiert sein. Es gibt z.B. Cur-Lese

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Die Seitenwände können unterschiedlich konstruiert sein. Es gibt z.B. Cur-tainsider mit fünf durchgehenden Rungen prLese

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Eine andere Aufbauvariante hat drei durchgehenden Rungen pro Seite mitAluminiumeinsteckprofilen. Le

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75Ladungssicherung

CurtainsiderTransportfahrzeuge

Praxis-Beispiel

Praxis-Beispiel

Palettenanschlagleiste und Aluminiumprofile Innenansicht eines speziell ausgerüsteten Cur-tainsiders

Durch diese Einrichtungen wird der Fahrzeugaufbau ausreichend stabil undkann somit die hohen Kräfte aufnehmen, die von der Ladung, z.B. bei einemstarken Ausweichmanöver, eingeleitet werden.

Die oberen Fotos zeigen einen Sattelanhänger für Getränketransporte von seinen zwei Seiten.

Die linke Fahrzeugseite ist die Be- und Entladeseite. Hier verfügt das Fahr-zeug über eine Vielzahl von besonders stabilen Rungen (Foto links). Alumi-niumeinsteckprofile sind hier nicht erforderlich, da an dieser Fahrzeugseiteeine besonders feste und zertifizierte Plane eingebaut wurde.

Auf der rechten Fahrzeugseite (Foto rechts) wurden weniger Rungen einge-baut. Dafür ist es erforderlich, dass hier Aluminiumeinsteckprofile eingesetztwerden.

Praxis-Beispiel

Praxis-Beispiel

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Durch diese Einrichtungen wird der Fahrzeugaufbau ausreichend stabil und

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Durch diese Einrichtungen wird der Fahrzeugaufbau ausreichend stabil undkann somit die hohen Kräfte aufnehmen, die von der Ladung, z.B. bei einem

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kann somit die hohen Kräfte aufnehmen, die von der Ladung, z.B. bei einemstarken Ausweichmanöver, eingeleitet werden.

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starken Ausweichmanöver, eingeleitet werden.

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Die oberen Fotos zeigen einen Sattelanhänger für Getränketransporte von seinen zwei Seiten.

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Die oberen Fotos zeigen einen Sattelanhänger für Getränketransporte von seinen zwei Seiten.

Die linke Fahrzeugseite ist die Be- und Entladeseite. Hier verfügt das Fahr-Lese

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Die linke Fahrzeugseite ist die Be- und Entladeseite. Hier verfügt das Fahr-zeug über eine Vielzahl von besonders stabilen Rungen (Foto links). Alumi-Le

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zeug über eine Vielzahl von besonders stabilen Rungen (Foto links). Alumi-niumeinsteckprofile sind hier nicht erforderlich, da an dieser FahrzeugseiteLe

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eine besonders feste und zertifizierte Plane eingebaut wurde.

Auf der rechten Fahrzeugseite (Foto rechts) wurden weniger Rungen einge-Le

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Auf der rechten Fahrzeugseite (Foto rechts) wurden weniger Rungen einge-Le

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90 Ladungssicherung

Ein Zurrgurt ist eine Vorrichtung zur Ladungs -sicherung, die aus einem Spannelement oder einer Gurtbandklemme und einem Gurtband mitoder ohne Verbindungselement besteht.

Zurrgurte können einteilig oder zweiteilig sein.

Das gesamte Zurrmittel „Zurrgurt“ besteht aus fol-genden Komponenten:

1. Spannmittel (Gurtband)

2. Spannelement (Ratsche)

3. Verbindungselement (z.B. Haken)

Seit Februar 2001 ist die Europäische Norm DINEN 12195-2, „Zurrgurte aus Chemiefasern“ inKraft. Sie ersetzt die nationale DIN 60060.

Zurrgurte, die nach Ablauf der ÜbergangsfristFebruar 2001 hergestellt wurden (siehe Zurr-gurtetikett), müssen den Vorgaben dieserNorm entsprechen.

In der Anwendung unterscheidet man grund-sätzlich zwei Zurrgurtsysteme:

Der einteilige Zurrgurt besteht aus einem langen Gurtband und einer Rat-sche als Spannelement. Diese spezielle Gurtart wird häufig zum Bündelnoder Umreifen von Ladungsteilen zu einer Ladeeinheit genutzt.

Einteilige Zurrgurte mit eingearbeiteten Verbindungselementen, die den möglichen Belastungen standhalten müssen, werden auch zum Direktzurreneingesetzt.

ZurrgurteLadungssicherungsmittel

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1-teilig 2-teiligAbb.: Fa. SpanSet

4.2 Zurrgurte

Einteiliger ZurrgurtAbb.: SpanSet

Einteilige Zurrgurte

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probe(z.B. Haken)

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Seit Februar 2001 ist die Europäische Norm DIN

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Seit Februar 2001 ist die Europäische Norm DINEN 12195-2, „Zurrgurte aus Chemiefasern“ in

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EN 12195-2, „Zurrgurte aus Chemiefasern“ inKraft. Sie ersetzt die nationale DIN 60060.

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Kraft. Sie ersetzt die nationale DIN 60060.

Zurrgurte, die nach Ablauf der Übergangsfrist

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Zurrgurte, die nach Ablauf der ÜbergangsfristFebruar 2001 hergestellt wurden (siehe Zurr-

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Februar 2001 hergestellt wurden (siehe Zurr-gurtetikett), müssen den Vorgaben dieser

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gurtetikett), müssen den Vorgaben dieserNorm entsprechen.

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Norm entsprechen.

In der Anwendung unterscheidet man grund-

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In der Anwendung unterscheidet man grund-sätzlich zwei Zurrgurtsysteme:

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sätzlich zwei Zurrgurtsysteme:

Der einteilige Zurrgurt besteht aus einem langen Gurtband und einer Rat-Lese

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Der einteilige Zurrgurt besteht aus einem langen Gurtband und einer Rat-sche als Spannelement. Diese spezielle Gurtart wird häufig zum BündelnLese

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sche als Spannelement. Diese spezielle Gurtart wird häufig zum Bündelnoder Umreifen von Ladungsteilen zu einer Ladeeinheit genutzt.Le

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Abb.: SpanSetLese

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Einteilige Zurrgurte

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Einteilige Zurrgurte

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91Ladungssicherung

ZurrgurteLadungssicherungsmittel

Der zweiteilige Zurrgurt ist das Zurrmittel, das überwiegend zur Anwendungkommt. Er setzt sich aus zwei Komponenten zusammen.

• Das Losende besteht aus einem ca. 7,5 m langen Gurtband, an dem einHaken als Verbindungselement befestigt ist.

• Das Festende besteht aus einem kurzen, nicht verstellbaren Gurtband,an dem die Ratsche und ein Haken als Verbindungselement befestigt sind.

Zweiteilige Zurrgurte werden in der Regel beim Niederzurren in der Über-spannung eingesetzt. Sie können aber auch beim Direktzurren im geradenZug verwendet werden oder auch als Schlingenzurrung eingesetzt werden.

Gemäß der DIN EN 12195-2, ist das Gurtband ein gewebtes Textilband, dasin erster Linie zum Zurren von Ladung vorgesehen ist. Überwiegen einge-setzt werden Zurrgurte mit einer Breite von 50 mm, es werden aber auchZurrgurte in einer Breite von 25 mm, 35 mm oder 75 mm angeboten.

Das Gurtband wird überwiegend aus Polyester (PES) hergestellt, in wenigenFällen auch aus Polypropylen (PP). Ebenfalls zulässig, in der Praxis aber na-hezu unbekannt sind Polyamid (PA) und andere Werkstoffe.

Der Werkstoff, aus dem das Gurtband hergestellt wurde, ist an der Farbe desZurrgurtetikettes erkennbar.

Die Farbe des Gurtbandes selber wird vom Hersteller frei gewählt, sie istunterschiedlich und hier unwichtig.

4.2.1 Das textile Gurtband (Spannmittel)

Zweiteiliger ZurrgurtAbb.: SpanSet

Zweiteilige Zurrgurte

Gurtbandmaterial

Material des Gurtes Farbe des Etikettes Angabe auf dem Etikett

Polyester blau PES

Polypropylen braun PP

Polyamid grün PA

siehe auchunter 5.4.3

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Der zweiteilige Zurrgurt ist das Zurrmittel, das überwiegend zur Anwendung

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Der zweiteilige Zurrgurt ist das Zurrmittel, das überwiegend zur Anwendung

besteht aus einem ca. 7,5 m langen Gurtband, an dem ein

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probebesteht aus einem ca. 7,5 m langen Gurtband, an dem ein

besteht aus einem kurzen, nicht verstellbaren Gurtband,

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probebesteht aus einem kurzen, nicht verstellbaren Gurtband,

an dem die Ratsche und ein Haken als Verbindungselement befestigt sind.

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probean dem die Ratsche und ein Haken als Verbindungselement befestigt sind.

Zweiteilige Zurrgurte werden in der Regel beim Niederzurren in der Über-

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probeZweiteilige Zurrgurte werden in der Regel beim Niederzurren in der Über-

spannung eingesetzt. Sie können aber auch beim Direktzurren im geraden

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probespannung eingesetzt. Sie können aber auch beim Direktzurren im geraden

Zug verwendet werden oder auch als Schlingenzurrung eingesetzt werden.

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Zug verwendet werden oder auch als Schlingenzurrung eingesetzt werden.

Gemäß der DIN EN 12195-2, ist das Gurtband ein gewebtes Textilband, das

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Gemäß der DIN EN 12195-2, ist das Gurtband ein gewebtes Textilband, dasin erster Linie zum Zurren von Ladung vorgesehen ist. Überwiegen einge-

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in erster Linie zum Zurren von Ladung vorgesehen ist. Überwiegen einge-setzt werden Zurrgurte mit einer Breite von 50 mm, es werden aber auch

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setzt werden Zurrgurte mit einer Breite von 50 mm, es werden aber auchZurrgurte in einer Breite von 25 mm, 35 mm oder 75 mm angeboten.

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Zurrgurte in einer Breite von 25 mm, 35 mm oder 75 mm angeboten.

Das Gurtband wird überwiegend aus Polyester (PES) hergestellt, in wenigen

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Das Gurtband wird überwiegend aus Polyester (PES) hergestellt, in wenigenFällen auch aus Polypropylen (PP). Ebenfalls zulässig, in der Praxis aber na-

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Fällen auch aus Polypropylen (PP). Ebenfalls zulässig, in der Praxis aber na-hezu unbekannt sind Polyamid (PA) und andere Werkstoffe.

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hezu unbekannt sind Polyamid (PA) und andere Werkstoffe.

Der Werkstoff, aus dem das Gurtband hergestellt wurde, ist an der Farbe des

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Der Werkstoff, aus dem das Gurtband hergestellt wurde, ist an der Farbe desZurrgurtetikettes erkennbar.Le

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Zurrgurtetikettes erkennbar.Lese

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4.2.1 Das textile Gurtband (Spannmittel)

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94 Ladungssicherung

ZurrgurteLadungssicherungsmittel

siehe auchunter 5.4.2

Die Angaben auf dem Zurrgurtetikett haben folgende Bedeutung:

Die Kraft, die maximal in einen Zurrgurt eingeleitet werden darf. Dieser Wertist in daN und immer für den geraden Zug angegeben.

Anwendungsbeispiel Diagonalzurren

Beim Diagonalzurren verläuft das Zurrmittel von einem Befestigungspunktan der Ladung direkt zu einem Zurrpunkt auf der Ladefläche. Hier ist die Zurr-kraft im geraden Zug (z.B. 2.500 daN) entscheidend, denn das Zurrmittel hältdie Ladung am Platz.

Anwendungsbeispiel Umreifungszurren

Bei Umreifungszurren (z.B. einer Kopfschlinge) verläuft das Zurrmittel von ei-nem Zurrpunkt auf der Ladefläche kommend um die Ladung herum undzurück zu einem anderen Zurrpunkt auf der Ladefläche. Hier ist die Zurrkraftin der Umreifung (z.B. 5.000 daN) entscheidend. Daher kann der als Zurrkraftim geraden Zug (z.B. 2.500 daN) angegebene Wert verdoppelt werden.

Beim Diagonalzurren und beim Umreifungszurren sollte die Ratschenur handfest gespannt werden.

PraxisTipp

Zurrkraft LC (LC = Lashing Capacity) Kraft des Zurrmittels

Praxis-Beispiel

Praxis-Beispiel

siehe auchunter 5.4.3

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Die Kraft, die maximal in einen Zurrgurt eingeleitet werden darf. Dieser Wert

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Die Kraft, die maximal in einen Zurrgurt eingeleitet werden darf. Dieser Wert

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Beim Diagonalzurren verläuft das Zurrmittel von einem Befestigungspunkt

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Beim Diagonalzurren verläuft das Zurrmittel von einem Befestigungspunktan der Ladung direkt zu einem Zurrpunkt auf der Ladefläche. Hier ist die Zurr-

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an der Ladung direkt zu einem Zurrpunkt auf der Ladefläche. Hier ist die Zurr-kraft im geraden Zug (z.B. 2.500 daN) entscheidend, denn das Zurrmittel hält

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kraft im geraden Zug (z.B. 2.500 daN) entscheidend, denn das Zurrmittel hältdie Ladung am Platz.

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die Ladung am Platz.

Anwendungsbeispiel Umreifungszurren

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Anwendungsbeispiel Umreifungszurren

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im geraden Zug (z.B. 2.500 daN) angegebene Wert verdoppelt werden.Lese

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95Ladungssicherung

ZurrgurteLadungssicherungsmittel

Die Kraft, die zum Spannen der Ratsche aufzuwenden ist. Aus Gründen derArbeitsbelastung des Anwenders, wurde sie mit 50 daN definiert.

Es ist zulässig, auch unter großer Kraftanstrengung, mit der Hand wesent-lich höhere Kräfte als die normale Handkraft aufzubringen. Es gibt sogar Ratschenverlängerungen, die für diesen Zweck eingesetzt werden dürfen.Diese Ratschenverlängerungen müssen jedoch eine Zulassung haben undsie müssen anzeigen, wann die 50 daN Handkraft erreicht worden sind.

Das Aufbringen größerer Kräfte mit der Hand ist erlaubt, es gibt jedochauch zugelassene Verlängerungen des Ratschenhebels, die diesenKraftaufwand erheblich reduzieren.

Foto links:

Das Spannen der Ratsche mit einer nicht zuge-lassenen Ratschenverlängerung ist gefährlich!

Durch den Hebel wirken unkontrolliert große Kräfteauf die Bauteile der Ratsche. Da die Ratsche fürdiese Kräfte nicht konstruiert ist, kommt es in derPraxis immer wieder vor, dass die Ratsche beimSpannvorgang zerbricht und der Gurt schlagartigfreigegeben wird.

Dadurch wurden schon viele Anwender verletzt.

PraxisTipp

Normale Handkraft SHF (SHF = Standard Hand Force) Kraft des Anwenders

Foto: GuspakoFoto: SIS Braun Seile

Praxis-Beispiel

siehe auchunte 5.3.1

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lich höhere Kräfte als die normale Handkraft aufzubringen. Es gibt sogar

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Ratschenverlängerungen, die für diesen Zweck eingesetzt werden dürfen.

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Ratschenverlängerungen, die für diesen Zweck eingesetzt werden dürfen.Diese Ratschenverlängerungen müssen jedoch eine Zulassung haben und

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Diese Ratschenverlängerungen müssen jedoch eine Zulassung haben undsie müssen anzeigen, wann die 50 daN Handkraft erreicht worden sind.

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sie müssen anzeigen, wann die 50 daN Handkraft erreicht worden sind.

Das Aufbringen größerer Kräfte mit der Hand ist erlaubt, es gibt jedoch

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Das Aufbringen größerer Kräfte mit der Hand ist erlaubt, es gibt jedochauch zugelassene Verlängerungen des Ratschenhebels, die diesen

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auch zugelassene Verlängerungen des Ratschenhebels, die diesenKraftaufwand erheblich reduzieren.

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Kraftaufwand erheblich reduzieren.

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Foto: SIS Braun SeileFoto: SIS Braun Seile

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150 Ladungssicherung

Mit Gurtnetzen können auch schwere Ladungen in einer Kombination ausKraftschluss und Formschluss gesichert werden. (…). Gurtnetze müssender Ladung entsprechend ausreichend gespannt werden und an geeig-neter Stelle fest mit dem Fahrzeug verbunden sein.

Quelle: VDI 2700 Blatt 16

Zurrnetze können auch in Transportern eingesetzt werden. Diese Zurrnetzesind Fahrzeugtyp-optimiert und können mittels Schnellspanner mit einerHand verzurrt werden. Sie sichern die Ladung sehr schonend und vermei-den Beschädigungen, z.B. Zurrgurteinschnitte in Kartons.

Dieses Ladungssicherungsnetz kannin Verbindung mit den im Boden ver-schraubten Zurrschienen an nahezujeder beliebigen Position auf der La-defläche befestigt werden.

Zuerst wird die Netzlänge über dieQuerschlösser im Längsgurt der La-dung angepasst, dann wird es mit denRatschenspannschlössern der Quer-gurte festgezurrt.

Die integrierte variable Teleskopstange ermöglicht eine formschlüssige La-dungssicherung und kann in Kastenwagen aber auch auf Pritschenfahrzeu-gen integriert werden.

Netze und PlanenLadungssicherungsmittel

Praxis-Beispiel

Zurrnetze eignen sich hervorragend zur Sicherung von palettierten Ladeeinheiten.

Praxis-Beispiel

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Quelle: VDI 2700 Blatt 16

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Zurrnetze können auch in Transportern eingesetzt werden. Diese Zurrnetzesind Fahrzeugtyp-optimiert und können mittels Schnellspanner mit einer

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sind Fahrzeugtyp-optimiert und können mittels Schnellspanner mit einerHand verzurrt werden. Sie sichern die Ladung sehr schonend und vermei-

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Hand verzurrt werden. Sie sichern die Ladung sehr schonend und vermei-den Beschädigungen, z.B. Zurrgurteinschnitte in Kartons.

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den Beschädigungen, z.B. Zurrgurteinschnitte in Kartons.

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Zurrnetze eignen sich hervorragend zur Sicherung von palettierten Ladeeinheiten.

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151Ladungssicherung

Netze und PlanenLadungssicherungsmittel

Die Zurrmittelhersteller haben passende Netze für jeden Fahrzeugtyp ent-wickelt. Um festzustellen, welches Netz das richtige ist, können die Fahr-zeuge nach drei Gruppen klassifiziert werden:

In Gruppe 1 finden sich die Pkw und Pkw-Kombi, in Gruppe 2 stehen Kastenwagen wie z.B. Sprinter und in Gruppe 3 gehören die Lastkraftwagen.

Für jede Gruppe gibt es passende Ladungssicherungsnetze, wie Zurr-, Ab-deck- oder Trenn-Netze, sowie kombinierte, engmaschige Netze aus Gurt-bändern und Seilnetzen für besonders kleinere Ladegüter.

Zur Ladungssicherung im Kurierdienst gibt es eine innovative Lösung, einvollautomatisches Ladungssicherungsnetz. Das System besteht aus einemdehnbaren Netz, das mit festen Gurten zu einer Einheit vernäht ist und da-durch die gewünschte Geschmeidigkeit mit der erforderlichen Festigkeit kom-biniert.

Das Netz wird beim Öffnen der Türautomatisch hochgefahren undsenkt sich nach dem Schließen derTür automatisch wieder ab.

Sensoren „ertasten“ die Ladung undhalten das Netz in der Position an, inder es die Ladung, zum Beispiel Kar-tonagen, sichert ohne sie dabei zuzerdrücken.

Dieses Netz besteht aus einem fein-maschigen Seilnetz, das fest mit einem grobmaschigen Gurtnetz ver-bunden ist.

Die Stärke des Netzes müssen dieAnwender nicht berechnen, denn je-des Netz kann die maximale Zula-dung seines Fahrzeugtyps sichern.Komplizierte Berechnungen der kor-rekten Ladungssicherung entfallendamit.

Foto: Dolezych

TransSafe Go im Einsatz

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Für jede Gruppe gibt es passende Ladungssicherungsnetze, wie Zurr-, Ab-

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Für jede Gruppe gibt es passende Ladungssicherungsnetze, wie Zurr-, Ab-deck- oder Trenn-Netze, sowie kombinierte, engmaschige Netze aus Gurt-

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deck- oder Trenn-Netze, sowie kombinierte, engmaschige Netze aus Gurt-

Zur Ladungssicherung im Kurierdienst gibt es eine innovative Lösung, ein

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probeZur Ladungssicherung im Kurierdienst gibt es eine innovative Lösung, ein

vollautomatisches Ladungssicherungsnetz. Das System besteht aus einem

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probevollautomatisches Ladungssicherungsnetz. Das System besteht aus einem

dehnbaren Netz, das mit festen Gurten zu einer Einheit vernäht ist und da-

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probedehnbaren Netz, das mit festen Gurten zu einer Einheit vernäht ist und da-

durch die gewünschte Geschmeidigkeit mit der erforderlichen Festigkeit kom-

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probedurch die gewünschte Geschmeidigkeit mit der erforderlichen Festigkeit kom-

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automatisch hochgefahren und

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automatisch hochgefahren undsenkt sich nach dem Schließen der

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senkt sich nach dem Schließen der

Sensoren „ertasten“ die Ladung und

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Sensoren „ertasten“ die Ladung undhalten das Netz in der Position an, in

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halten das Netz in der Position an, inder es die Ladung, zum Beispiel Kar-

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der es die Ladung, zum Beispiel Kar-tonagen, sichert ohne sie dabei zu

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tonagen, sichert ohne sie dabei zu

Dieses Netz besteht aus einem fein-

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Dieses Netz besteht aus einem fein-maschigen Seilnetz, das fest mit Le

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maschigen Seilnetz, das fest mit einem grobmaschigen Gurtnetz ver-Le

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einem grobmaschigen Gurtnetz ver-bunden ist. Le

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bunden ist.

Die Stärke des Netzes müssen dieLese

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Die Stärke des Netzes müssen dieAnwender nicht berechnen, denn je-Le

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Anwender nicht berechnen, denn je-des Netz kann die maximale Zula-Le

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des Netz kann die maximale Zula-dung seines Fahrzeugtyps sichern.Le

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dung seines Fahrzeugtyps sichern.Komplizierte Berechnungen der kor-Le

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Komplizierte Berechnungen der kor-Le

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TransSafe Go im Einsatz

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TransSafe Go im Einsatz

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178 Ladungssicherung

Direktzurren/Schrägzurren

Arten der Ladungssicherung

Die Sicherungskraft beim Schrägzurren ist von folgenden Faktoren abhängig:

• Lashing Capacity (LC) der Zurrmittel im geraden Zug

• zulässige Zugkraft der verwendeten Zurrpunkte

• Zurrwinkel �, in dem die Zurrmittel von der Ladefläche hoch zurLadung gespannt sind.

Anmerkungen:

• Das Schrägzurren ist in der Praxis nur sehr selten anzutreffen. Das liegtdaran, dass für die seitliche Verzurrung oft nicht genug Platz auf der Lade -fläche vorhanden ist.

• Wenn Schrägzurren angewendet wird, geschieht das oft in Kombinationmit Diagonalzurren.

5.4.1 Schrägzurren

Beim Schrägzurren sind immer mindestens acht Zurrmittel erforderlich.

Diese Zurrmittel werden derart von der Ladung zur Ladefläche gespannt,dass sie sich im rechten Winkel (Ä = 90°) zu dem Rand der Ladefläche be-finden, an dem sie in Zurrpunkten eingehängt sind.

Hier sichern je zwei Zurrmittel jede der vier Seiten des Ladegutes.

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Diese Zurrmittel werden derart von der Ladung zur Ladefläche gespannt,

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Diese Zurrmittel werden derart von der Ladung zur Ladefläche gespannt,= 90°) zu dem Rand der Ladefläche be-

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= 90°) zu dem Rand der Ladefläche be-

Hier sichern je zwei Zurrmittel jede der vier Seiten des Ladegutes.

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Hier sichern je zwei Zurrmittel jede der vier Seiten des Ladegutes.

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Die Sicherungskraft beim Schrägzurren ist von folgenden Faktoren

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Die Sicherungskraft beim Schrägzurren ist von folgenden Faktorenabhängig:

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abhängig:

• Lashing Capacity (LC) der Zurrmittel im geraden Zug

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• Lashing Capacity (LC) der Zurrmittel im geraden Zug

• zulässige Zugkraft der verwendeten Zurrpunkte

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• zulässige Zugkraft der verwendeten Zurrpunkte

• Zurrwinkel Lese

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Anmerkungen:

• Das Schrägzurren ist in der Praxis nur sehr selten anzutreffen. Das liegtLese

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• Das Schrägzurren ist in der Praxis nur sehr selten anzutreffen. Das liegtdaran, dass für die seitliche Verzurrung oft nicht genug Platz auf der Lade Lese

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daran, dass für die seitliche Verzurrung oft nicht genug Platz auf der Lade Lese

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179Ladungssicherung

Direktzurren/Diagonalzurren

Arten der Ladungssicherung

Unterschiede zwischen Diagonalzurren und Schrägzurren

Die Sicherungsarten Schrägzurren und Diagonalzurren unterscheiden sich inder Anzahl der verwendeten Zurrmittel und in dem Winkel Ä, in dem diese vonder seitlichen Begrenzung der Ladefläche zur Ladung gespannt werden.

In der Praxis werden Maschinen oder ähnliche Ladungen in der Regel durch Diagonalzurren gesichert.

Das Schrägzurren wird nur selten angewendet. Es bietet aber eine Alterna-tive, wenn die benötigten Zurrmittel oder die Zurrpunkte für eine Sicherungmit nur vier Zurrmitteln zu schwach dimensioniert sind und daher acht Zurr-mittel oder acht Zurrpunkte benötigt werden, um die Ladung ausreichend zusichern.

5.4.2 Diagonalzurren

• Beim Diagonalzurren sind vier Zurrmittel erforderlich.

• Es sichert immer ein Zurrmittel eine der vier Ecken des Ladegutes.

• Die Zurrmittel werden diagonal, also nicht im rechten Winkel zur Außen-kante der Ladefläche hoch zur Ladung gespannt.

• Die Zurrmittel müssen sich nicht überkreuzen.

• Durch die Art der Anbringung der Zurrmittel werden die Zurrwinkel � und� festgelegt. Hier bietet sich die Möglichkeit, diese Zurrwinkel durch einenanderen Verlauf der Zurrmittel günstig zu beeinflussen.

Diagonalzurren kann auf unterschiedliche Arten erfolgen, dabei sind im-mer vier Zurrmittel erforderlich. Möglichkeiten 1 und 3 sind kombinierbar.

PraxisTipp

Möglichkeit 1 Möglichkeit 2

Möglichkeit 3 Möglichkeit 4

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In der Praxis werden Maschinen oder ähnliche Ladungen in der Regel

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In der Praxis werden Maschinen oder ähnliche Ladungen in der Regel

Das Schrägzurren wird nur selten angewendet. Es bietet aber eine Alterna-

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Das Schrägzurren wird nur selten angewendet. Es bietet aber eine Alterna-tive, wenn die benötigten Zurrmittel oder die Zurrpunkte für eine Sicherung

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probetive, wenn die benötigten Zurrmittel oder die Zurrpunkte für eine Sicherung

mit nur vier Zurrmitteln zu schwach dimensioniert sind und daher acht Zurr-

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probemit nur vier Zurrmitteln zu schwach dimensioniert sind und daher acht Zurr-

mittel oder acht Zurrpunkte benötigt werden, um die Ladung ausreichend zu

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probemittel oder acht Zurrpunkte benötigt werden, um die Ladung ausreichend zu

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probe• Beim Diagonalzurren sind vier Zurrmittel erforderlich.

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probe• Beim Diagonalzurren sind vier Zurrmittel erforderlich.

• Es sichert immer ein Zurrmittel eine der vier Ecken des Ladegutes.

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• Es sichert immer ein Zurrmittel eine der vier Ecken des Ladegutes.

• Die Zurrmittel werden diagonal, also nicht im rechten Winkel zur Außen-

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• Die Zurrmittel werden diagonal, also nicht im rechten Winkel zur Außen-kante der Ladefläche hoch zur Ladung gespannt.

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kante der Ladefläche hoch zur Ladung gespannt.

• Die Zurrmittel müssen sich nicht überkreuzen.

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• Die Zurrmittel müssen sich nicht überkreuzen.

• Durch die Art der Anbringung der Zurrmittel werden die Zurrwinkel

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• Durch die Art der Anbringung der Zurrmittel werden die Zurrwinkel festgelegt. Hier bietet sich die Möglichkeit, diese Zurrwinkel durch einen

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festgelegt. Hier bietet sich die Möglichkeit, diese Zurrwinkel durch einenanderen Verlauf der Zurrmittel günstig zu beeinflussen.

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anderen Verlauf der Zurrmittel günstig zu beeinflussen.

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Möglichkeit 1

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Möglichkeit 1Möglichkeit 1

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Möglichkeit 1 Möglichkeit 2

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Möglichkeit 2Möglichkeit 2

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Möglichkeit 2

Möglichkeit 3 Möglichkeit 4Lese

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Möglichkeit 3 Möglichkeit 4

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192 Ladungssicherung

Welche Sicherungsart ist sinnvoll?

Arten der Ladungssicherung

Möglichkeit 1: Der Fahrzeugaufbau soll die Ladung sichern

Fahrzeugaufbau gemäß der DIN EN 12642 Code XL

Die DIN EN 12642 ist einePrüfnorm für alle Arten vonFahzeugaufbauten.Für die verstärkten Aufbau-ten gemäß Code XL gibt siefolgende Mindestbelastbar-keiten vor:

Stirnwand: 50% der NutzlastRückwand: 30% der NutzlastSeitenwand: 40% der Nutzlast

Für diese Aufbauten wirddurch den Fahrzeugbauereine Bestätigung (Zertifikat)über die Belastbarkeit desAufbaus und die Bedingun-gen zur Ladungssicherungausgestellt.

Ladungssicherung

Dieser Fahrzeugaufbau kanndie La dung unter Einhaltungder folgenden Bedingungensichern:– Das Ladegut ist im Zertifi-

kat genannt.– Die Fahrzeugausstattung

entspricht den Vorgabendes Zertifikates.

– Die Ladung ist gemäß denBedingungen des Zertifi-kates geladen (z.B. Form-schluss).

Fahrzeugaufbau gemäßder DIN EN 12642 Code L

Hamburger Verdeck

Für die Standard-Aufbautengibt die DIN EN 12642 imCode L folgende Mindestbe-lastbarkeiten vor:

Stirnwand: 40% der Nutzlast(geforderte Prüflast max. 5t)Rückwand: 25% der Nutzlast(geforderte Prüflast max. 3,1t)Seitenwand: 30% der Nutz-last (nicht für Curtainsider-planen)

Bei Curtainsidern mit einemStandard-Aufbau sollte dieBelastbarkeit beim Fahr-zeugbauer erfragt und vondiesem schriftlich in einer Be-scheinigung angegeben wer-den.

Ladungssicherung

Dieser Fahrzeugaufbau kanndie Ladung unter Einhaltungder folgenden Bedingungensichern:– Das Ladegut ist innerhalb

der Bordwände form-schlüssig geladen.

– Der Reibbeiwert beträgtmindestens µD=0,3.

Andere Ladebedingungensind möglich, müssen jedochim Einzelfall be wertet werden.

Fahrzeugaufbau nicht gemäß der DIN EN 12642

Pritsche mit Plane und Spriegel

Für ungeprüfte Aufbauten,die nicht der DIN EN 12642entsprechen, weil sie z.B. vor2002 hergestellt wurden,sind keine Mindestbelastbar-keiten gefordert. BesondersAufbauten ohne feste Bord-wände sind grundsätzlich le-diglich als Wetterschutz zubetrachten.

Ladungssicherung

Dieser Fahrzeugaufbau kanndie Ladung grundsätzlichnicht sichern. Die Ladungs-sicherung hat unabhängigvom Fahrzeugaufbau zu er-folgen, z.B. durch:– Diagonalzurren– Niederzurren– Niederzurren und

Kopfschlinge

Beachte:Fahrzeuge, die gemäß DINEN 12642 Code XL zertifiziertsind, deren Aufbau aber be-schädigt ist, und Curtainsidermit Standard-Aufbau gem.DIN EN 12642 Code L, ohneHerstellerbescheinigung,sollten als ungeprüfter Auf-bau bewertet werden.

5.7 Welche Sicherungsart ist sinnvoll?

Zertifizierter Curtainsider

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Fahrzeugaufbau nicht

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Fahrzeugaufbau nicht gemäß der DIN EN 12642

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gemäß der DIN EN 12642

Pritsche mit Plane und Spriegel

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probePritsche mit Plane und Spriegel

Für ungeprüfte Aufbauten,

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probeFür ungeprüfte Aufbauten,

die nicht der DIN EN 12642

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probedie nicht der DIN EN 12642

entsprechen, weil sie z.B. vor

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entsprechen, weil sie z.B. vor2002 hergestellt wurden,

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2002 hergestellt wurden,sind keine Mindestbelastbar-

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sind keine Mindestbelastbar-keiten gefordert. Besonders

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keiten gefordert. BesondersAufbauten ohne feste Bord-

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Aufbauten ohne feste Bord-wände sind grundsätzlich le-

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wände sind grundsätzlich le-diglich als Wetterschutz zu

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diglich als Wetterschutz zubetrachten.

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betrachten.

Ladungssicherung

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Ladungssicherung

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probeFür die Standard-Aufbauten

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probeFür die Standard-Aufbauten

gibt die DIN EN 12642 im

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probegibt die DIN EN 12642 im

Code L folgende Mindestbe-

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Code L folgende Mindestbe-lastbarkeiten vor:

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lastbarkeiten vor:

Stirnwand: 40% der Nutzlast

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Stirnwand: 40% der Nutzlast(geforderte Prüflast max. 5t)

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(geforderte Prüflast max. 5t)Rückwand: 25% der Nutzlast

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Rückwand: 25% der Nutzlast(geforderte Prüflast max. 3,1t)

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(geforderte Prüflast max. 3,1t)Seitenwand: 30% der Nutz-

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Seitenwand: 30% der Nutz-last (nicht für Curtainsider-

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last (nicht für Curtainsider-planen)

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planen)

Bei Curtainsidern mit einem

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Bei Curtainsidern mit einemStandard-Aufbau sollte die

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Standard-Aufbau sollte dieBelastbarkeit beim Fahr-

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Belastbarkeit beim Fahr-zeugbauer erfragt und von

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zeugbauer erfragt und vondiesem schriftlich in einer Be-

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diesem schriftlich in einer Be-scheinigung angegeben wer-

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scheinigung angegeben wer-den.

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den.

LadungssicherungLese

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Ladungssicherung

Dieser Fahrzeugaufbau kannLese

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Dieser Fahrzeugaufbau kannLese

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Für diese Aufbauten wird

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Für diese Aufbauten wirddurch den Fahrzeugbauer

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durch den Fahrzeugbauereine Bestätigung (Zertifikat)

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eine Bestätigung (Zertifikat)über die Belastbarkeit des

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über die Belastbarkeit desAufbaus und die Bedingun-

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Aufbaus und die Bedingun-gen zur Ladungssicherung

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gen zur Ladungssicherungausgestellt.

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ausgestellt.

Ladungssicherung

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Ladungssicherung

Dieser Fahrzeugaufbau kannLese

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Dieser Fahrzeugaufbau kanndie La dung unter EinhaltungLe

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die La dung unter Einhaltungder folgenden BedingungenLe

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der folgenden Bedingungensichern:Le

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– Das Ladegut ist im Zertifi-kat genannt.Le

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kat genannt.– Die FahrzeugausstattungLe

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– Die Fahrzeugausstattungentspricht den VorgabenLe

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entspricht den VorgabenLe

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193Ladungssicherung

Arten der Ladungssicherung

Welche Sicherungsart ist sinnvoll?

Möglichkeiten der Ladungssicherung

Möglichkeit 2: Zurrmittel sollen die Ladung sichern

Diagonalzurren(Direktzurren)

Ladungssicherung durch Diagonalzurren

Beim Diagonalzurren werdendie Zurrmittel im geraden Zugeingesetzt und dazu in Be-festigungspunkten an der La-dung und in Zurrpunkten aufder Ladefläche eingehängt.

Die Ladung wird durch dieZurrmittel erst dann in Posi-tion gehalten, wenn sie sichaufgrund der fahrdynami-schen Kräfte in Bewegungsetzen will.

Grunsätzliche Bedingun-gen:– Es sind vier Zurrmittel er-

forderlich.– Das Ladegut muss ausrei-

chend belastbare Befesti-gungspunkte haben.

– Das Transportfahrzeug hatausreichend belastbareZurrpunkte.

– Die Zurrmittel sollten nurhandfest gespannt wer-den.

Optimierung– Das Unterlegen von Anti-

rutschmatten reduziert dieerforderliche Sicherungs-kraft der Zurrmittel enorm.

Niederzurren (Kraftschlüs-sige Sicherung)

Ladungssicherung durch Niederzurren

Beim Niederzurren wird dieLadung durch die Zurrmittelauf die Ladefläche gepresst,dadurch erhöht sich die Rei-bungskraft.

Die Reibungskraft sichert dieLadung gegen Rutschen.

Grunsätzliche Bedingun-gen:– Das einzelne Ladegut

muss formstabil sein.– Alle Ladegüter oder die Pa-

letten, wenn sie transport-sicher sind, müssen direktaneinander stehen.

– Die Zurrmittel müssenmit der Hand möglichststramm gespannt werden.

Optimierung– Das Zwischenlegen von

Antirutschmatten reduziertdie Anzahl der erforder -lichen Zurrmittel enorm.

– Der Zurrwinkel, der vonder Ladefläche hoch zumZurrmittel gemessen wird,sollte möglichst groß sein.

– Optimal ist ein Zurrwinkelvon nahe 90°.

Kombination aus Nieder-zurren und Kopfschlinge

Kombinierte Ladungssicherung

Durch das Niederzurren wirddie Ladung seitlich und nachhinten gesichert.

Die Kopfschlinge dient als„Stirnwand ersatz“ und si-chert die Ladung in Fahrt-richtung.

Grunsätzliche Bedingun-gen:– Das Ladegut muss druck-

fest sein.– Die Zurrmittel zum Nieder-

zurren müssen möglichststramm ge spannt werden.

– Die Zurrmittel der Kopf-schlinge sollten nur hand-fest gespannt werden.

Optimierung– Das Zwischenlegen von

Antirutschmatten reduziertdie Anzahl der er for der -lichen Zurrmittel enorm.

– Der Zurrwinkel beim Nie-derzurren sollte möglichstgroß sein.

– Der Zurrwinkel der Kopf-schlinge, der von der Lade -fläche hoch zum Zurrmittelgemessen wird, sollte etwa30° betragen

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Kombination aus Nieder-

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Kombination aus Nieder-zurren und Kopfschlinge

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zurren und Kopfschlinge

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probeKombinierte Ladungssicherung

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probeKombinierte Ladungssicherung

Durch das Niederzurren wird

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probeDurch das Niederzurren wird

die Ladung seitlich und nach

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probedie Ladung seitlich und nach

hinten gesichert.

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hinten gesichert.

Die Kopfschlinge dient als

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Die Kopfschlinge dient als„Stirnwand

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„Stirnwand chert die Ladung in Fahrt-

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chert die Ladung in Fahrt-richtung.

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richtung.

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probeLadungssicherung durch Niederzurren

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probeLadungssicherung durch Niederzurren

Beim Niederzurren wird die

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probeBeim Niederzurren wird die

Ladung durch die Zurrmittel

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probeLadung durch die Zurrmittel

auf die Ladefläche gepresst,

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auf die Ladefläche gepresst,dadurch erhöht sich die Rei-

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dadurch erhöht sich die Rei-bungskraft.

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bungskraft.

Die Reibungskraft sichert die

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Die Reibungskraft sichert dieLadung gegen Rutschen.

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Ladung gegen Rutschen.

Grunsätzliche Bedingun-

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Grunsätzliche Bedingun-gen:

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gen:– Das einzelne Ladegut

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– Das einzelne Ladegutmuss formstabil sein.

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muss formstabil sein.– Alle Ladegüter oder die Pa-

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– Alle Ladegüter oder die Pa-letten, wenn sie transport-

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letten, wenn sie transport-sicher sind, müssen direkt

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sicher sind, müssen direktaneinander stehen.

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aneinander stehen.– Die Zurrmittel müssen

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– Die Zurrmittel müssenmit der Hand möglichst

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mit der Hand möglichststramm gespannt werden.

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stramm gespannt werden.

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Zurrmittel erst dann in Posi-

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Zurrmittel erst dann in Posi-tion gehalten, wenn sie sich

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tion gehalten, wenn sie sichaufgrund der fahrdynami-

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aufgrund der fahrdynami-schen Kräfte in Bewegung

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schen Kräfte in Bewegung

Grunsätzliche Bedingun-

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Grunsätzliche Bedingun-

– Es sind vier Zurrmittel er-

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– Es sind vier Zurrmittel er-forderlich.

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forderlich.– Das Ladegut muss ausrei-

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– Das Ladegut muss ausrei-chend belastbare Befesti-

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chend belastbare Befesti-gungspunkte haben.

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gungspunkte haben.– Das Transportfahrzeug hatLe

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– Das Transportfahrzeug hatausreichend belastbareLe

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Optimierung– Das Unterlegen von Anti-Le

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– Das Unterlegen von Anti-Le

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Page 29: Leitfaden für die Praxis...Wie kommen die da wohl hin? In der Praxis hört man oft Argumente wie: „Ich fahre schon 20 Jahre so und es ist noch nie etwas passiert.“ Oder: „Das

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Alle am Transport Beteiligten – der Fahrer, der Verlader, der Fahrzeughalter,aber auch der Absender sowie der Frachtführer – sind für die Ladungs -sicherung verantwortlich.

„Ladungssicherung – Leitfaden für die Praxis“ zeigt, welche Art der La dungs -sicherung praktikabel und effizient ist.

Aus dem Inhalt:

Ladungssicherung

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Schäden und Unfälle vermeiden

Fahrschule Gehle_LaSi_Leitfaden_Umschlag 2020_4c_13,6mm Ruecken_Hendrisch_US 24.06.20 12:43 Seite 1