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Leitfaden zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung Für Mensch & Umwelt RATGEBER Produkte aus Recycling- kunststoffen

Leitfaden zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung ... · des Rad-/Bremssystems. Bei Eimern mit Metallbügel ist der Bü-gel von diesen Anforderungen ausge-nommen. Die Anforderungen

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Leitfaden zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung

Für Mensch & Umwelt

RATGEBER

Produkte aus Recycling-kunststoffen

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Impressum

Herausgeber:UmweltbundesamtFachgebiet III 1.3Postfach 14 0606813 Dessau-RoßlauTel: +49 [email protected]: www.umweltbundesamt.de www.beschaffung-info.de

/umweltbundesamt.de /umweltbundesamt /umweltbundesamt /umweltbundesamt

Redaktion:Lars Johannsen, Dagmar Huth

Gestaltung:KOMAG mbH, Berlin

Publikationen als pdf:www.umweltbundesamt.de/publikationen

Bildquellen:Titelbild: © digitalstock/Fotolia.com

Stand: 08. April 2020

ISSN 2363-8257

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Leitfaden zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung

Produkte aus Recycling-kunststoffen

Dieser Leitfaden basiert auf den Kriterien des Umweltzeichens Blauer Engel für Produkte aus Recyclingkunststoffen (DE-UZ 30a, Ausgabe Januar 2019).

Trotz sorgfältiger Prüfung sämtlicher Angaben des Leitfadens können Fehler nicht mit letzter Sicherheit ausgeschlossen werden. Die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktuali­tät des Inhalts ist daher ohne Gewähr. Eine Haftung des Herausgebers auch für die mit dem Inhalt verbundenen potentiellen Folgen ist ausgeschlossen.

Wir erlauben das Kopieren sowie die sonstige Nutzung aller in diesem Leitfaden ent­haltenen Inhalte, sofern sie nicht verfälscht oder auf sonstige missbräuchliche Art und Weise genutzt werden.

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4 Leitfaden zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung: Produkte aus Recyclingkunststoffen

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Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung 8

2 Verwendung des Leitfadens 9

3 Geltungsbereich 10

4 Begriffsbestimmungen 11

5 EinbeziehungvonUmweltaspektenindieLeistungsbeschreibung 13

6 Nachweisführung 14

6.1 Nachweis durch Gütezeichen 14

6.2 NachweisdurchBescheinigungvonKonformitätsbewertungsstellen 14

7 UmweltbezogeneAnforderungen 15

7.1 AnforderungenandenAuftragsgegenstand 15

7.1.1 AllgemeineAnforderungen 15

7.1.1.1 Rezyklatgehalt 15

7.1.1.2 BegrenzungderVerwendungbestimmterPCR-Materialien 15

7.1.1.3 AnforderungenandenZusatzvonStoffenzumPCR-Material 16

7.1.1.4 StofflicheAnforderungenanNicht-PCR-Kunststoffanteile 18

7.1.1.5 Kennzeichnung 19

7.1.2 SpezifischeAnforderungen 19

7.1.2.1 PCR-MaterialienbeiFolienprodukten 19

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6 Leitfaden zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung: Produkte aus Recyclingkunststoffen

7.1.2.2 FertigerzeugnissemitdirektemBoden-undWasserkontakt 20

7.1.2.3 FertigerzeugnissemitdirektemVerbraucherkontakt 21

7.2 Angebotswertung 22

Anhang:Anbieterfragebogenzurumweltfreundlichenöffentlichen BeschaffungvonProduktenausRecyclingkunststoffen 23

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Abkürzungsverzeichnis

AfPS Ausschuss für Produktsicherheit

CLP-VerordnungClassification, Labelling and Packaging of substances and mixtures (Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen)

DIN Deutsches Institut für Normung

EN Europäische Norm

GS Geprüfte Sicherheit

GWB Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen

Karz. Karzinogen

KrWG Kreislaufwirtschaftsgesetz

Muta. Mutagen

PAK polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe

PCR-Material Post-Consumer-Material (Kunststoff)

ProdSG Produktsicherheitsgesetz

PVC Polyvinylchlorid

RE repeated exposure (wiederholte Exposition)

REACHRegistration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals (Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien)

Repr. Reproduktionstoxizität

SE single exposure (einmalige Exposition)

STOT Specific Target Organ Toxicity (spezifische Zielorgan-Toxizität)

SVHC Substances of Very High Concern (besonders besorgniserregende Stoffe)

UBA Umweltbundesamt

UV Ultraviolettstrahlung

UVgO Unterschwellenvergabeordnung

VgV Vergabeverordnung

VO Verordnung

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8 Leitfaden zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung: Produkte aus Recyclingkunststoffen

1 Einleitung

1 Pre-undPost-Consumerzusammenvgl.Conversio(2018)„Kurzfassung–StoffstrombildKunststoffeinDeutsch-land2017, https://www.bkv-gmbh.de/fileadmin/documents/Studien/Kurzfassung_Stoffstrombild_2017_190918.pdf,S.12.

DieausprivatenHaushalten,Landwirt-schaft,GewerbeundIndustriestammendensog.Post-Consumer-Abfällestellendenweit-ausgrößtenTeildesgesamtenKunststoff-abfallaufkommensdar.NebendenVerpa-ckungensindauchweiterekunststoffhaltigeAbfallströmefürdasKunststoff-Recyclingrelevant.BeispielsweiseFolienprodukteimBereichgewerblicherVerwendungen(Land-wirtschaft,Bau,u.a.),KunststoffformteileimBereichvonAutomobilenundderElek-troindustrie,weitereBaumaterialien(z.B.Profile,Rohre,Bodenbeläge).

EinewerkstofflicheVerwertungistausöko-logischerSichtinderRegelallenanderenVerwertungsvarianten,wiebspw.derther-mischenVerwertung,überlegen,dennochwirdderzeitnureinTeilderPost-Consu-mer-Kunststoffewerkstofflichverwertet(etwa17%bezogenaufdasgesamteKunst-stoffabfallaufkommen1).EinerderGründedafürist,dassesbislanganetabliertenAb-satzwegenfürderartigeRecycling-Materia-lienfehlt.DurchdieBeschaffungvonFerti-gerzeugnissen,diemiteinemhohenAnteildieserRecycling-Materialienhergestelltwurden,kanneinBeitragzurStärkungdesAbsatzesunddamitzurStärkungdesRecy-clingsvonPost-ConsumerKunststoffabfäl-len erreicht werden.

DieseSichtweiseschlägtsichauchindenumweltpolitischenZielsetzungenaufEU-EbeneimRahmendersog.„Circular

Economy“-AktivitätenderEU-Kommissionnieder.DiesogenanntePlasticsStrategybe-nenntexplizitdieöffentlicheBeschaffungalseinInstrumentzurStärkungdesAbsat-zesvonRecyclingmaterialien.

DiehieraufgeführtenAnforderungenfüh-renzurKontrollebestimmterausderAbfall-phasestammenderSchadstoffe.BestimmteKunststoffsortenwerdenvonderBeschaf-fungausgeschlossen,dahiereineVer-schleppungbestimmterSchadstoffeindieFertigerzeugnissenichthinreichendausge-schlossenwerdenkann.FernerwerdenAn-forderungenanZusätzezudenKunststoffenaufgestellt.

IndiesemLeitfadenwerdenabgestufteKri-terienvorgegeben.FertigerzeugnissemiteinerhohenWahrscheinlichkeiteinesKon-takteszuVerbrauchernoderderUmweltmüssenweitergehendeKriterienhinsicht-licheinerSchadstoffkontrolleerfüllenalsFertigerzeugnisse,beideneneinKontaktweitestgehend nicht gegeben ist.

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2 Verwendung des Leitfadens

2 §121Abs.1GWB.

DerLeitfadenselbstenthältdiefüröf-fentlicheAuftraggeberwesentlichenIn-formationenundEmpfehlungenfürdieEinbeziehungvonUmweltaspektenindieVergabe-undVertragsunterlagen.DerimAnhangbefindlichesowieseparatunterwww.beschaffung-info.dealsWord-Doku-mentveröffentlichteAnbieterfragebogen zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung von Produkten aus Recy-clingkunststoffenistalsAnlagezumLeis-tungsverzeichnisgedacht.DiespezifischenAnforderungensindnurbeidendafürinFragekommendenProduktenbeizufügen.Diessind:

▸ A:PCR-MaterialienbeiFolienproduk-ten,z.B.MülltütenundTragetaschen,Abdeckfolienund-planen

▸ B:FertigerzeugnissemitdirektemBoden-undWasserkontakt,z.B.Abfall-undWertstoffbehälter,Kunststoffeimer,Gießkannen,Sitzgruppeno.Ä.fürdenAußenbereich,Palisaden,Zäune,Rasengitter,Spielplatzausstattung,KompostsilosundKomposter

▸ C:FertigerzeugnissemitdirektemVer-braucherkontakt,z.B.Tragetaschen,Büroartikel,Kunststoffeimer,-töpfeund-behälter,Gießkannen,Sitzgruppen,Spielplatzausstattung

HinsichtlichderumweltbezogenenAnfor-derungenistdamitlediglicheinentspre-chenderVerweisimLeistungsverzeichnis

erforderlich,umdervergaberechtlichenVor-gabeRechnungzutragen,denAuftragsge-genstandeindeutigunderschöpfendzube-schreiben.2EinegeeigneteFormulierungfüreinensolchenVerweiskönntesein:

Damit das Angebot bei der Vergabeentschei-dung berücksichtigt werden kann, [müs-sen die Produkte aus Recyclingkunststoffen, muss das Produkt aus Recyclingkunststoffen (Unzutreffendes streichen.)] die im angefüg-ten „Anbieterfragebogen zur umweltfreundli-chen öffentlichen Beschaffung von Produkten aus Recyclingkunststoffen“ genannten Aus-schlusskriterien erfüllen.

DieserFormulierungsvorschlagmussvonderausschreibendenStelleindenPassagenineckigenKlammern„[….(Unzutreffendesstreichen)]“angepasstoderkonkretisiertwerden.

DerAnbieterfragebogenerleichtertzudemderausschreibendenStellediePrüfungderAngebote.

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10 Leitfaden zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung: Produkte aus Recyclingkunststoffen

3 Geltungsbereich

DerLeitfadengiltfürFertigerzeugnisse,

▸ diezumehrals90Gew.-%ausKunst-stoffbestehenund

▸ beidenensichdieseKunststoffezumindestens80Gew.-%ausPCR-Materi-alzusammensetzen.

BeispielefürFertigerzeugnisse,diemitdie-semLeitfadenbeschafftwerdenkönnen:

▸ Büroartikel(z.B.Briefablagen/Schubla-denboxen),

▸ Abfall-undWertstoffbehälter,

▸ Kunststoffeimer,-töpfeund-behälter,Gießkannen,

▸ Sitzgruppeno.Ä.fürdenAußenbe-reich,

▸ Palisaden,Zäune,Rasengitter,

▸ Spielplatzausstattung,

▸ KompostsilosundKomposterund

▸ FolienproduktewieMülltütenundTra-getaschen,Abdeckfolienund-planen.

DieAnforderungengeltenfernerfürRezy-klatfolien(sogenannte„Mutterfolien“),diefürdieWeiterverarbeitung(Konfektionie-rung,Bedruckungusw.)bestimmtsind,wenndieseeinenAnteilvonmindestens80Gew.-%PCR-Materialenthalten.Ver-

packungen(z.B.Flaschen,Dosen,Blister,Folienverpackungenetc.)sindausdemGel-tungsbereich ausgeschlossen.

AbweichendsindfolgendeProduktemiteinemKunststoffanteilvonwenigerals90Gew.-%zulässig:

▸ BeiAbfall-undWertstoffbehälternimSinnederDINEN840istdasRadsys-tem(Räder,Rollen,BremssystemundAchsen)vondieserAnforderungausge-nommen.DieAnforderunggiltfürdenAbfall-undWertstoffbehälterabzüglichdesRad-/Bremssystems.

▸ BeiEimernmitMetallbügelistderBü-gelvondiesenAnforderungenausge-nommen.DieAnforderungengeltenfürdenEimerabzüglichdesMetallbügels.

▸ BeiKunststoffprodukten,dieausstatischenGründenStahlarmierun-genbenötigen,sinddiesemiteinemGewichtsanteilbiszu20Gew.-%amGesamtproduktzulässig,derKunst-stoffanteilmussentsprechendbeimindestens80Gew.-%liegen.

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4 Begriffsbestimmungen

▸ Ausschuss für Produktsicher-heit (AfPS):DerAfPSistin§33desProduktsicherheitsgesetzes(ProdSG)vorgeschriebenundberätdieBundes-regierunginFragenderProduktsicher-heit.EristbeimBundesministeriumfürArbeitundSozialeseingesetzt.IhmgehörensachverständigePersonenausdemKreisderMarktüberwachungsbe-hörden,derKonformitätsbewertungs-stellen,derTrägerdergesetzlichenUnfallversicherung,desDeutschenInstitutsfürNormunge.V.,derKom-missionArbeitsschutzundNormung,derArbeitgebervereinigungen,derGewerkschaftenundderbeteiligtenVerbände,insbesonderederHersteller,derHändlerundderVerbraucheran.DieGeschäftedesAusschussesführtdieBundesanstaltfürArbeitsschutzundArbeitsmedizin(BAuA).

▸ Blasfolie: Folienausthermoplasti-schenKunststoffenz.B.fürVerpackun-gen,MüllbeuteloderTragetaschen

▸ Fertigerzeugnis: EinProdukt,dasdenProduktionsprozessdesBetriebesbiszumEndedurchlaufenhatunddaszurVerwendungamMarkt(Verkaufan nachgelagerte Betriebe oder an den Endverbraucher)bereitsteht.

▸ Gemisch: Gemenge,GemischeoderLösungen,dieauszweiodermehrStoffenbestehen.(REACHArt.3sowieCLP-VerordnungArt.2)BeispieleimRahmendiesesLeitfadenskönnensein:

Masterbatch,Farbmittel(bestehtausTrägermaterialundPigment),UV-Stabi-lisatoren u. a.

▸ Kandidatenlistenstoffe: Kandida-tenlistenstoffesindStoffe,dieeineEigenschaftgemäßArt.57REACHbesitzenundineinemformalenVer-fahrenindieListe,gemäßArt.59derREACH-VerordnungmitKandidatenfürdieAufnahmeindenAnhangXIVderzulassungspflichtigenStoffe,aufge-nommenwurden(allgemeinsprachlichKandidatenliste).

▸ Polyzyklische aromatische Koh-lenwasserstoffe (PAK) bestehen aus mehrgliedrigenRingenausKohlenstoff-undWasserstoffatomen(meistBenzol-ringen),dieübergemeinsameSeitenmiteinanderverbundensind.DurchdieKombinationsvielfaltderRingegibtessehrvieleverschiedenePAK-mangehtvonetwa10.000Verbindungenaus.VielePAKsindStoffe,diesowohlpersis-tent(d.h.sichschlechtodergarnichtinderUmweltabbauend),alsauchbioak-kumulierend(d.h.sichinOrganismenanreichernd)undtoxisch(d.h.giftig)sind.EinmalindieUmweltentlassen,verbleibensolcheStoffesehrlange,reichernsichanundkönnensoüberlängereZeitihregiftigeWirkungent-falten.ZudemwirkenzahlreichePAKauchnochkrebserregend.PAKkönnendurchverschiedeneWegeindenKörperaufgenommenwerden,beispielsweisedurchdieAtemwegeüberRauchoder

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belasteteStäube,überdieNahrungoderauchdurchHautkontakt.3

▸ Post-Consumer-Material (PCR-Mate-rial): MaterialausHaushalten,gewerb-lichen und industriellen Einrichtungen oderInstituten(dieEndverbraucherdesProduktessind),dasnichtmehrlängerfürdenvorgesehenenZweckverwen-detwerdenkann.DarinenthaltenistzurückgeführtesMaterialausderLieferkette.

▸ Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG):ImProdSGsindSicher-heitsanforderungen von technischen ArbeitsmittelnundVerbraucherproduk-ten geregelt.

▸ RecyclingimSinnedesKrWGundimRahmendiesesLeitfadensistjedesVer-wertungsverfahren,durchdasAbfällezuErzeugnissen,MaterialienoderStof-fenentwederfürdenursprünglichenZweckoderfürandereZweckeaufberei-tetwerden,esschließtdieAufbereitungorganischerMaterialienein,nichtaberdie energetische Verwertung und die AufbereitungzuMaterialien,diefürdieVerwendungalsBrennstoffoderzurVerfüllungbestimmtsind.

▸ Stoff:EinchemischesElementundseineVerbindungeninnatürlicherFormodergewonnendurcheinHerstel-lungsverfahren,einschließlichderzurWahrungseinerStabilitätnotwendigenZusatzstoffeundderdurchdasange-wandte Verfahren bedingten Verun-reinigungen,abermitAusnahmevonLösungsmitteln,dievondemStoffohne

3 WeitereInformationenunter: https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/377/dokumente/faqs-pak.pdf.

BeeinträchtigungseinerStabilitätundohneÄnderungseinerZusammenset-zungabgetrenntwerdenkönnen.

▸ Verunreinigung: nicht vorgesehener BestandteildeshergestelltenStoffesoderGemisches.Siekannbeispiels-weiseausdenAusgangsmaterialienstammenoderdasErgebnisvonSekun-där-oderunvollständigenReaktionenimHerstellungsprozesssein.ObwohlsieimfertigenStoffoderGemischent-haltenist,wurdesienichtabsichtlichzugefügt.

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5 Einbeziehung von Umwelt aspekten in die Leistungsbeschreibung

4 VerordnungüberdieVergabeöffentlicherAufträge(Vergabeverordnung–VgV)vom12.04.2016(BGBl.IS.624).

5 Unterschwellenvergabeordnung–UVgO.DaessichbeiderUVgOumeinesog.Verfahrensordnunghandelt,wirddieseerstmitderNeufassungderAllgemeinenVerwaltungsvorschriftenzu§55derBundeshaushaltsordnungbzw.fürdieLänderdurchdieentsprechendenlandesrechtlichenRegelungeninKraftgesetzt.FürdenBundistdieUVgOam2.September2017inKraftgetreten(BMF-Rundschreibenvom01.09.2017–IIA3-H1012-6/16/10003:003).DiemeistenLänderhabenebenfallsihrehaushaltsrechtlichenVorschriftenzurInkraftsetzungderUVgObereitsangepasst.

SämtlichefürdieBedarfsdeckungerforder-lichenUmweltaspektesindinderLeistungs-beschreibungdurchdenAuftraggebernie-derzulegen.DabeiistdieLeistungeindeutigunderschöpfendzubeschreiben,sodassvergleichbareAngeboteerwartetwerdenkönnen.

Eine Leistungsbeschreibung durch einen pauschalenVerweisaufGütezeichen(ge-mäߧ34VgV4;§24UVgO5)istzulässig.DieöffentlicheBeschaffungsstellehatindiesemZusammenhanglediglichdaraufzuachten,dassdieLeistungauchdurchdenpauscha-lenVerweiseindeutigundtransparentbe-schriebenwird.DiesistderFall,solangesämtlicheMerkmaledesGütezeichensfürdieLeistungserbringungrelevantsind,dasheißtmitdemAuftragsgegenstandinVer-bindungstehen.Beispielsweisedarffürei-nenpauschalenVerweisdasGütezeichenkeineKriterienenthalten,diedieallgemeineUnternehmensführungdesBietersbetreffen.

EinpauschalerVerweisaufeinGütezeichenistsinnvoll,wenneseinehinreichendeAn-zahlanProduktenunterschiedlicherHer-stellergibt,diemitdemGütezeichenge-

kennzeichnetsind.ImFallderProdukteausRecyclingkunststoffenwirdöffentlichenBeschaffungsstellendaherempfohlen,zu-nächstaufderInternetseitedesUmweltzei-chens(www.blauer-engel.de)zuprüfen,obausreichend(beispielsweisemehralsdrei)ProduktegekennzeichnetundamMarktverfügbarsind.WenndiesnichtderFallist,wirdempfohlen,anstattdespauschalenVerweisesdieKriteriendesUmweltzeichensalsAusschluss-undgegebenenfallsalsZu-schlagskriterien(Bewertungskriterien)fest-zulegen.

ImAnbieterfragebogenimAnhangdiesesLeitfadenswerdenEmpfehlungenzurFest-legungderAnforderungenalsAusschluss-kriteriengegeben.

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14 Leitfaden zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung: Produkte aus Recyclingkunststoffen

6 Nachweisführung

ÖffentlicheBeschaffungsstellenkönnenbeiderAusschreibungvorgeben,dassAnbieterdie Einhaltung der Leistungsanforderungen durchGütezeichen(gemäߧ34VgV;§24UVgO)oderdurchdieVorlagevonBeschei-nigungeneinerKonformitätsbewertungs-stellegemäߧ33VgVnachweisenmüssen.

6.1 Nachweis durch Gütezeichen

DieöffentlicheBeschaffungsstellekannfürdieEinhaltungderUmweltanforderun-genalsAusschluss-oderZuschlagskrite-rieneinbestimmtesGütezeichen,wiez.B.dasUmweltzeichenBlauerEngel,fordern.IndiesemFallmüssenauchGütezeichenalsNachweisakzeptiertwerden,diegleichwer-tigeAnforderungenandieLeistungstellen(§34Abs.4VgV,§24Abs.4UVgO).SolldieLeistungnichtallenAnforderungeneinesGütezeichensentsprechen,mussdieöffent-licheBeschaffungsstellediebetreffendenAnforderungendesGütezeichensangeben(§34Abs.3VgV;§24Abs.3UVgO).

KannderAnbieterwederdasgeforderteGütezeichen noch ein gleichwertiges Güte-zeicheninnerhalbeinerangemessenFristvorlegenundhaterdiesenUmstandnichtzuvertreten,somussdieöffentlicheBe-schaffungsstelleauchalternativeNachweis-möglichkeitenwiez.B.technischeDos-siersoderPrüfberichteanerkannterStellenakzeptieren(§34Abs.5VgV;§24Abs.5UVgO).DerAnbieterträgtdieBeweislast,dassermitderalternativenNachweismög-lichkeitdiespezifischenAnforderungendesGütezeichens erfüllt.

DerAnbieterfragebogenimAnhangdiesesLeitfadensberücksichtigtalledreiNach-weismöglichkeiten(Umweltzeichen,gleich-wertigesGütezeichen,Einzelnachweise).

6.2 Nachweis durch Beschei-nigung von Konformitäts-bewertungsstellen

DerNachweis,dassdietechnischenAnfor-derungeneingehaltenwerden,kannnach§ 33 VgV durch eine Bescheinigung einer Konformitätsbewertungsstelle(beispiels-weiseTÜV,zertifiziertesPrüflabor)odereinevonihrausgegebeneZertifizierungerfol-gen.VerlangtdieöffentlicheBeschaffungs-stelle als Nachweis die Bescheinigung einer bestimmtenKonformitätsbewertungsstelle,somusssieauchBescheinigungengleich-wertigerandererKonformitätsbewertungs-stellenanerkennen(§33Abs.1S.2VgV).DieöffentlicheBeschaffungsstellemussauchandereNachweise,wiez.B.technischeDossiersdesHerstellerszulassen(gem.§34Abs.2VgV).Voraussetzungdafürist,dassderAnbieter:

▸ keinenZugangzudengefordertenBescheinigungeneinerKonformitätsbe-wertungsstelle oder zu den Nachweisen gleichwertigerStellenhatteoder

▸ esnichtzuvertretenhat,dasserdieNachweisederKonformitätsbewer-tungsstellebiszurAbgabefristfürdasAngebotnichteinholenkonnte.

InbeidenvorgenanntenVariantenträgtderAnbieterdieBeweislasst,d.h.kannernicht

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nachweisen,dassseineangeboteneLeistungdietechnischenAnforderungeneinhält,istervomVergabeverfahrenausgeschlossen.

7 Umweltbezogene Anforderungen

7.1 Anforderungen an den Auftragsgegenstand

7.1.1 Allgemeine Anforderungen

7.1.1.1 Rezyklatgehalt

Kriterium: Ausschluss

Nachweis: Umweltzeichen Blauer Engel für Produkte aus Recyclingkunststof-fen (DE-UZ 30a, Ausgabe Januar 2019), gleichwertiges Gütezeichen oder Vorlage einer Beschreibung des Fertigerzeugnis-ses und Prospektmaterial.

Der Bieter benennt die qualitative und quantitative Zusammensetzung des Pro-dukts, d. h. die Anteile von Kunststoffre-zyklaten und Neukunststoffen bezogen auf jedes Bauteil. Die Produkte dürfen maximal 2 Gew.-% nicht deklarierte Ma-terialien enthalten.

Bei der Berechnung des Gehalts sind sämtliche im Produkt enthaltene Kunst-stoffe zu berücksichtigen. Bauteile aus Nicht-Kunststoffmaterialien werden bei der Berechnung des PCR-Gehalts nicht berücksichtigt. Bei Produkten, die aus mehreren Bauteilen bestehen, muss nicht jedes Bauteil PCR-Material ent-halten. Es ist möglich, einzelne Bautei-le vollständig aus Neuwarekunststoffen herzustellen. Allerdings werden auch

diese Kunststoffe bei der Bilanz einbe-zogen.

Die Herkunft und die Zusammensetzung eingesetzter PCR-Materialien sind durch den Bieter mittels eines Zertifikates (ein-schließlich Bericht) nach dem EuCert-Plast-Zertifizierungsschema (mit berech-netem und plausibilisiertem Nachweis des Post-Consumer-Anteils) nachzuweisen.

DerAnteilanPCR-MaterialanderKunst-stofffraktionineinemFertigerzeugnisoderinderMutterfoliemussinSummedesFer-tigerzeugnissesmindestens80Gew.-%be-tragen

7.1.1.2 Begrenzung der Verwendung bestimmter PCR-Materialien

Kriterium: Ausschluss

Nachweis: Umweltzeichen Blauer Engel für Produkte aus Recyclingkunststof-fen (DE-UZ 30a, Ausgabe Januar 2019), gleichwertiges Gütezeichen oder der Vor-lage folgender Nachweise:

▸ Für weiche oder flexible Kunst-stoffmaterialien sowie alle Recy-cling-PVC-Materialien ist der Gehalt der enthaltenen Phthalate zu be-stimmen, welche zum Zeitpunkt der Antragstellung auf der Kandidaten-

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16 Leitfaden zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung: Produkte aus Recyclingkunststoffen

liste aufgeführt sind. Die Abwesen-heit von Phthalaten ist durch einen Prüfbericht gemäß EN ISO 18856 oder EN 14602 oder einer gleichwer-tigen Methode zu belegen.

▸ Der Gehalt an Halogenen (Chlor und Brom) ist über eine zerstörungsfreie, spektroskopische Messung in Anleh-nung an DIN EN 62321-3-1:2014-10 zu bestimmen. Für den Nachweis der Halogenfreiheit gilt eine allgemeine Schwelle von 0,1 Gew.-% je Element. Weitere Nachweismethoden können bei Darlegung der Eignung zuge-lassen werden. Ausgenommen von diesem Nachweis ist Hart-PVC.

▸ Für Hart-PVC ist der Gehalt an Cad-mium und Blei mittels geeigneter Aufschlussmethode und anschlie-ßender Messung mittels ICP-OES (Optische Emissionsspektrometrie) oder ICPMS (Massenspektrometrie) zu bestimmen und darf einen Cad-miumgehalt (Cd-Metall) 0,01 Gew.-%, bzw. 0,1 Gew.-% für Hart PVC welches in Bauprofilen und Rohren eingesetzt werden soll sowie einen Bleigehalt (in Metall) des PCR Ma-terials von 0,05 % bzw. 0,3 Gew.-% für Hart PVC welches in Bauprofilen und Rohren6 eingesetzt werden soll nicht überschreiten.

Produkte,diefolgendePCR-Materialienent-halten,sindvonderWertungausgeschlossen:

▸ PCR-Materialien,dieeinenSVHCderKandidatenlisteoberhalbeinerSchwel-levon0,1Gew.-%enthalten,

▸ PCR-Materialien,diehalogenierteTreibmitteloderhalogenierteFlamm-schutzmittelenthalten,

▸ PCR-MaterialienausWeich-PVC,

▸ PCR-MaterialienausHart-PVC,dieCadmiumundBleienthalten.

7.1.1.3 Anforderungen an den Zusatz von Stoffen zum PCR-Material

Kriterium: Ausschluss

Nachweis: Umweltzeichen Blauer Engel für Produkte aus Recyclingkunststof-fen (DE-UZ 30a, Ausgabe Januar 2019), gleichwertiges Gütezeichen oder Vorlage einer Herstellererklärung. Sofern für ei-nen Stoff oder das eingesetzte Gemisch gesetzlich vorgeschrieben, fügt der Bie-ter dem Angebot ein Sicherheitsdaten-blatt bei.

DenPCR-MaterialiendürfenkeineStoffezu-geführtwerden,welcheeineodermehrerederEinstufungeninTabelle1aufweisen.

Darüber hinaus gilt für PCR-Materialien die in Fertigerzeugnissen zum Einsatz kommen, bei deren bestimmungsgemäßen Gebrauch ein wiederholter, direkter Körperkontakt zum Verbraucher bestehen kann, dass Stoffe mit einer Einstufung als Sens. Haut 1, H317 „Kann allergische Hautreaktionen verursa-chen“ nicht zugesetzt werden dürfen. Diese Anforderung schließt sowohl die harmoni-sierten Einstufungen gemäß Anhang VI der CLP-Verordnung, als auch die Selbsteinstu-fungen der Inverkehrbringer der Stoffe ein. (Falls unzutreffend streichen.)

FernerdürfendenPCR-Materialiengrund-sätzlichkeineStoffezugefügtwerden,dienachArt.59derREACH-VerordnungindiesogenannteKandidatenlisteaufgenommenwurden.EsgiltdieFassungderKandidaten-listezumaktuellenZeitpunkt.

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Tabelle 1:

Liste der nicht zulässigen Einstufungen zugesetzter Stoffe in PCR-Materialien

GefahrenklasseGefahren- kategorie

H-Sätze gemäß CLP-Verordnung VO (EC) Nr. 1272/2008

Karzinogenität Karz. 1A, 1B H350 Kann Krebs erzeugen

Karzinogenität Karz. 1A, 1B H350i Kann bei Einatmen Krebs erzeugen

Karzinogenität Karz. 2 H351 Kann vermutlich Krebs erzeugen

Keimzellmutagenität Muta. 1A, 1B H340Kann genetische Defekte verursachen

Keimzellmutagenität Muta. 2 H341Kann vermutlich genetische Defekte verursachen

Reproduktions toxizität Repr. 1A, 1B H360Kann die Fruchtbarkeit beein-trächtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen

Reproduktions toxizität Repr. 2 H361Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen

Spezifische Ziel-organtoxizität einmalige Exposition

STOT SE1 H370 Schädigt die Organe

Spezifische Ziel-organtoxizität einmalige Exposition

STOT SE2 H371 Kann die Organe schädigen

Spezifische Ziel-organtoxizität wiederholte Exposition

STOT RE1 H372Schädigt die Organe bei längerer oder wiederholter Exposition

UmweltgefahrenGewässer gefährdend Chronisch 1

H410Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung

Quelle:UmweltzeichenBlauerEngelfürProdukteausRecyclingkunststoffen(DE-UZ30a,AusgabeJanuar2019)

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18 Leitfaden zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung: Produkte aus Recyclingkunststoffen

7.1.1.4 Stoffliche Anforderungen an Nicht-PCR-Kunststoffanteile

Kriterium: Ausschluss

Nachweis: Umweltzeichen Blauer Engel für Produkte aus Recyclingkunststof-fen (DE-UZ 30a, Ausgabe Januar 2019), gleichwertiges Gütezeichen oder Vorlage einer Herstellererklärung. Sofern für ei-nen Stoff oder das eingesetzte Gemisch gesetzlich vorgeschrieben, fügt der Bie-ter dem Angebot ein Sicherheitsdaten-blatt bei.

Nicht-PCR-Kunststoffen,dieinFertigerzeug-nissenenthaltensind,dürfenwährendihrerHerstellungundderweiterenVerarbeitungkeineStoffe(z.B.Pigmente,UV-Stabilisa-toren,FüllstoffeoderandereAdditive)zu-gesetztwerden,welchegemäßCLP-Verord-nungmitdenuntenstehendenH-Sätzengekennzeichnetsind(sieheTabelle2:).

Darüber hinaus gilt für Nicht-PCR-Kunst-stoffe, die in Fertigerzeugnissen zum Einsatz kommen, bei deren bestimmungsgemäßen Gebrauch ein wiederholter, direkter Körper-kontakt zum Verbraucher bestehen kann, dass Stoffe mit einer Einstufung als Sens. Haut 1, H317 „Kann allergische Hautreak-tionen verursachen“ nicht zugesetzt werden dürfen. Diese Anforderung schließt sowohl die harmonisierten Einstufungen gemäß An-hang VI der CLP-Verordnung ein als auch die Selbsteinstufungen der Inverkehrbringer die-ser Stoffe. (Falls unzutreffend streichen.)

FernerdürfengrundsätzlichkeineStof-fezugefügtwerden,dienachArt.59derREACH-VerordnungindiesogenannteKandidatenlisteaufgenommenwurden.EsgiltdieFassungderKandidatenlistezumZeitpunktderAngebotsabgabe.

Tabelle 2:

Liste der nicht zulässigen Einstufungen zugesetzter Stoffe in Nicht-PCR-Kunststoffen

GefahrenklasseGefahren- kategorie

H-Sätze gemäß CLP-Verordnung VO (EC) Nr. 1272/2008

Karzinogenität Karz. 1A, 1B H350 Kann Krebs erzeugen

Karzinogenität Karz. 1A, 1B H350i Kann bei Einatmen Krebs erzeugen

Karzinogenität Karz. 2 H351 Kann vermutlich Krebs erzeugen

Keimzellmutagenität Muta. 1A, 1B H340Kann genetische Defekte verursachen

Keimzellmutagenität Muta. 2 H341Kann vermutlich genetische Defekte verursachen

Reproduktionstoxizität Repr. 1A, 1B H360Kann die Fruchtbarkeit beeinträch-tigen oder das Kind im Mutterleib schädigen

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GefahrenklasseGefahren- kategorie

H-Sätze gemäß CLP-Verordnung VO (EC) Nr. 1272/2008

Reproduktionstoxizität Repr. 2 H361Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen

Spezifische Ziel-organtoxizität einmalige Exposition

STOT SE1 H370 Schädigt die Organe

Spezifische Ziel-organtoxizität einmalige Exposition

STOT SE2 H371 Kann die Organe schädigen

Spezifische Ziel-organtoxizität wiederholte Exposition

STOT RE1 H372Schädigt die Organe bei längerer oder wiederholter Exposition

UmweltgefahrenGewässer gefährdend Chronisch 1

H410Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung

Quelle:UmweltzeichenBlauerEngelfürProdukteausRecyclingkunststoffen(DE-UZ30a,AusgabeJanuar2019)

7.1.1.5 Kennzeichnung

Kriterium: Ausschluss

Nachweis: Umweltzeichen Blauer Engel für Produkte aus Recyclingkunststof-fen (DE-UZ 30a, Ausgabe Januar 2019), gleichwertiges Gütezeichen, Vorlage ei-nes Referenzprodukts oder aussagekräf-tige Bilder eines Referenzprodukts

DieKunststoffteilemitgeometrischenMa-ßengrößerals5cmx5cmsindentspre-chendDINENISO11469zukennzeichnen.

7.1.2 Spezifische Anforderungen

DiespezifischenAnforderungensindnurbeidengenanntenProduktenindieLeis-tungsbeschreibung einzufügen.

7.1.2.1 PCR-Materialien bei Folien-produkten

DiesesKriteriumistnurbeiderAusschrei-bungvonFolienprodukten,alsoz.B.vonMülltütenundTragetaschen,Abdeckfolienund-planen,zuverwenden.

Kriterium: Ausschluss

Nachweis: Umweltzeichen Blauer Engel für Produkte aus Recyclingkunststof-fen (DE-UZ 30a, Ausgabe Januar 2019), gleichwertiges Gütezeichen oder Doku-mentation über die Art der Aufbereitung der Kunststoffabfälle. Falls das PCR-Ma-terial trocken aufbereitet wird, ist eine vom Auditor/von der Auditorin verfasste, detaillierte Stellungnahme zum einge-setzten Eingangsmaterial und der etab-lierten Qualitätssicherung hinsichtlich

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20 Leitfaden zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung: Produkte aus Recyclingkunststoffen

Anhaftungen sowie der verfügbaren An-lagentechnik vorzulegen.

PCR-MaterialzurHerstellungvonBlasfolien,z.B.fürdieProduktionvonTragetaschen,mussimRecyclingprozesseinenWaschpro-zess durchlaufen.

AbweichenddazukanneinetrockeneAuf-bereitungzulässigsein,wenndurcheineAuditierungbelegtist,dassdereingesetzteAbfallstromfreivonAnhaftungen(z.B.Ver-unreinigungen aus der Nutzung von Kunst-stoffbehältnissenwiekosmetischePro-dukte,Lebensmitteletc.)istunddiesesimAnlagenbetriebregelmäßigüberprüftwird.

7.1.2.2 Fertigerzeugnisse mit direktem Boden- und Wasserkontakt

DiesesKriteriumistnurbeiderAusschrei-bungvonFertigerzeugnissenmitdirektemBoden-undWasserkontakt,alsoz.B.vonAbfall-undWertstoffbehältern,Kunststof-feimern,-töpfenund-behälternfürdrau-ßen,Gießkannen,Sitzgruppeno.Ä.fürdenAußenbereich,Palisaden,Zäunen,Rasen-gittern,KompostsilosundKomposternzuverwenden.

HinweisefürdirektenBoden-undWasser-kontaktkönnensein:

▸ dauerhafte Nutzung von installierten FertigerzeugnissenimFreien,

▸ EinbauindenBoden,

▸ NutzungderFertigerzeugnisseinoderaufOberflächengewässern.

Kriterium: Ausschluss

Nachweis: Umweltzeichen Blauer Engel für Produkte aus Recyclingkunststof-fen (DE-UZ 30a, Ausgabe Januar 2019), gleichwertiges Gütezeichen oder Vorla-ge der Bestimmung der Begrenzung der Migration von Schwermetallen aus den PCR-Materialien gemäß DIN EN ISO 71-3 oder nach einer vergleichbaren Methode

WerdenPCR-MaterialeninFertigerzeug-nissenverwendet,welchebeiderbestim-mungsgemäßenVerwendungdirektenBo-den-undWasserkontakthaben,somussmittelseinerPrüfungbelegtwerden,dassdieMigrationvonSchwermetallenindieUmweltmedienbegrenztist.Dabeisinddiein Tabelle3 festgelegten Grenzwerte für trockene,brüchige,staubförmigeoderge-schmeidigeMaterialieneinzuhalten.

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Tabelle 3:

Migrationsgrenzwerte für Metalle und Elemente

Element

Migrationsgrenzwertmg/kg in trockenen, brüchigen, staubförmi-gen oder geschmeidigen Materialien

Aluminium 5 625

Antimon 45

Arsen 3,8

Barium 1 500

Bor 1 200

Cadmium 1,3

Chrom(III) 37,5

Chrom(VI) 0,02

Cobalt 10,5

Kupfer 622,5

Blei 2

Mangan 1 200

Quecksil-ber

7,5

Nickel 75

Selen 37,5

Strontium 4 500

Zinn 15 000

Organozinn 0,9

Zink 3 750

Quelle:UmweltzeichenBlauerEngelfürProdukteausRecycling-kunststoffen(DE-UZ30a,AusgabeJanuar2019)

7.1.2.3 Fertigerzeugnisse mit direktem Verbraucherkontakt

DiesesKriteriumistnurbeiderAusschrei-bungvonFertigerzeugnissenmitdirektemVerbraucherkontakt,alsoz.B.vonGießkan-nen,Büroartikeln,SitzgruppenoderTrage-taschen,zuverwenden.

Hinweiseaufwiederholten,längerandau-erndenKontaktkönnensein(dasZutreffeneines der Kriterien ist hinreichend für die Prüfung):

▸ direkterHautkontaktmehrmalstäglich(mehrals5Mal)und

▸ direkterHautkontaktübereinenZeit-raum>15Minuten.

Kriterium: Ausschluss

Nachweis: Umweltzeichen Blauer Engel für Produkte aus Recyclingkunststof-fen (DE-UZ 30a, Ausgabe Januar 2019), gleichwertiges Gütezeichen oder Vorla-ge der

▸ Bestimmung der Begrenzung der Migration von Schwermetallen gemäß DIN EN ISO 71-3 oder einer vergleichbaren Methode und

▸ Bestimmung des PAK-Gehalts für die PCR-Materialien gemäß der in AfPS GS 2014:01 PAK, unter Berück-sichtigung der dort festgelegten Schwellen, für die jeweilige, für das Fertigerzeugnis anzuwendende, Kategorie

WerdenausPCR-MaterialienFertigerzeug-nissehergestellt,beiderenbestimmungsge-mäßenGebraucheinwiederholter,direkterKörperkontaktzumVerbraucherangenom-

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22 Leitfaden zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung: Produkte aus Recyclingkunststoffen

menwerdenkann,sogeltenfolgendeAnfor-derungen:

▸ DieBegrenzungderMigrationvonSchwermetallenistfürjedesPCR-Ma-terialeinzelnmittelseinerPrüfungzubelegen.DabeisinddieTabelle3 festge-legten Grenzwerte einzuhalten.

▸ DieBegrenzungdesGehaltespolyzykli-scheraromatischerKohlenwasserstoffe(PAK)istfürjedesPCR-MaterialeinzelnmittelseinesPrüfberichtsnachAfPSGS2014:01PAK(GS-Zeichen)zubelegen.DabeisinddieSchwellenwertefolgen-derKategorienderAfPSGS2014:01einzuhalten:

– vonKategorie1fürFertigerzeugnis-se,dievorwiegenddurchKinderge-nutzt werden und

– vonKategorie2(übrigeProduktenachProdSG)fürFertigerzeugnisse,die von anderen Verbrauchern ge-nutzt werden.

7.2 Angebotswertung

ImRahmenderAngebotswertungdürfendurchdenAuftragsgegenstandgerechtfer-tigteKriterien,wieu.a.Umwelteigenschaf-tenundLebenszykluskostenberücksichtigtwerden.6

ImFallderProdukteausRecyclingkunst-stoffenwirdfüralleinAbschnitt7.1.1ge-nanntenUmwelteigenschaftendieBe-rücksichtigungalsAusschlusskriterienempfohlen.Dasheißt,nursolcheAngebo-tekönnenberücksichtigtwerden,diealleKriterienerfüllen.DieAngebotsbewertung

6 Siehe§43Abs.2&4UVgO;§127GWBi.V.m.§58Abs.2VgV.

erfolgtdann,sofernnichtaußerhalbderUmweltanforderungenBewertungskriteri-enfestgelegtwerden,ausschließlichunterKostenaspekten(PreisoderLebenszyklus-kosten).

DieAusschlusskriterienausAbschnitt7.1.2sindnurbeifolgendenProduktenzuver-wenden:

▸ 7.1.2.1:PCR-MaterialienbeiFolienpro-dukten,z.B.MülltütenundTrageta-schen,Abdeckfolienund-planen

▸ 7.1.2.2:FertigerzeugnissemitdirektemBoden-undWasserkontakt,z.B.Abfall-undWertstoffbehälter,Kunststoffeimer,Gießkannen,Sitzgruppeno.Ä.fürdenAußenbereich,Palisaden,Zäune,Ra-sengitter,KompostsilosundKomposter,Spielplatzausstattung

▸ 7.1.2.3:FertigerzeugnissemitdirektemVerbraucherkontakt,z.B.Tragetaschen,Büroartikel,Gießkannen,Sitzgruppen,Spielplatzausstattung

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Anhang: Anbieterfragebogen zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung von Produkten aus Recyclingkunststoffen

Allgemeine Angaben

Produktname

Hersteller

Bieter

Anschrift des Bieters

Angaben zur Nachweisführung

Umweltzeichen Blauer Engel vorhanden?

Das angebotene Produkt ist mit dem Umweltzeichen Blauer Engel für Produkte aus Recyclingkunststoffen (DE-UZ 30a, Ausgabe Januar 2019) zertifiziert.Die in der Tabelle des folgenden Abschnitts „Anforderungen“ sind damit erfüllt, wes-halb die Vorlage von Dokumenten (Anlagen) zum Nachweis der Einhaltung nicht erforderlich ist.Zeichenbenutzungsvertrag Nr.:

Ja

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24 Leitfaden zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung: Produkte aus Recyclingkunststoffen

Angaben zur Nachweisführung

Gleichwertiges Gütezeichen vorhanden?

Das angebotene Produkt ist mit einem gleichwertigen Gütezeichen gekennzeichnet. Das Gütezeichen wird für das angebotene Pro-dukt alternativ zum Umweltzeichen Blauer Engel mit dem Angebot vorgelegt. Bezeichnung des Gütezeichens und Zeichenbenutzungsver-trags-Nr.: In der Tabelle des folgenden Abschnitts „Anforderungen“ bestä-tigt der Bieter durch Ankreuzen in der rechten Tabellenspalte, dass das vorgelegte Gütezeichen die Erfüllung der hier genannten Ausschlusskriterien fordert. Die Vorlage der in der Spalte „Anmer-kung“ genannten Nachweise ist für diese Ziffern nicht erforderlich. Falls das vorgelegte Gütezeichen einzelne Anforderungen nicht enthält, erfolgt die Bestätigung über die Einhaltung der Anfor-derungen durch Ankreuzen in der rechten Tabellenspalte im Abschnitt „Anforderungen“ sowie Vorlage der erforderlichen Nachweise (Spalte „Anmerkungen“) mit diesem Angebot.

Ja

Kein gleichwertiges Gütezeichen vorhanden?

Das angebotene Produkt ist weder mit dem Umweltzeichen Blauer Engel für Produkte aus Recyclingkunststoffen (DE-UZ 30a, Ausgabe Januar 2019) noch mit einem gleichwertigen Gütezeichen gekenn-zeichnet.In der Tabelle des folgenden Abschnitts „Anforderungen“ wird durch Ankreuzen in der rechten Tabellenspalte bestätigt, dass das Produkt die genannten Ausschlusskriterien erfüllt. Die in der Spal-te „Anmerkung“ genannten Nachweise liegen dem Angebot bei.

Ja

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25

Anforderungen

Kriterium Anmerkung

Kriterium erfüllt und Nachweis erbracht7

(vom Bieter auszufül-len)

1. Rezyklatgehalt

Der Anteil an PCR-Material an der Kunststofffraktion in einem Ferti-gerzeugnis oder in der Mutterfolie muss in Summe des Fertigerzeug-nisses mindestens 80 Gew.-% betragen

AusschlusskriteriumNachweis durch Vorlage der Beschreibung des Fertigerzeugnis-ses und Prospektmaterial.

Der Bieter benennt die qualitative und quantitative Zusammen-setzung des Produkts, d. h. die Anteile von Kunststoffrezyklaten und Neukunststoffen bezogen auf jedes Bauteil. Die Produkte dürfen maximal 2 Gew.-% nicht deklarier-te Materialien enthalten.

Bei der Berechnung des Gehalts sind sämtliche im Produkt enthal-tene Kunststoffe zu berücksich-tigen. Bauteile aus Nicht-Kunst-stoffmaterialien werden bei der Berechnung des PCR-Gehalts nicht berücksichtigt. Bei Produkten, die aus mehreren Bauteilen bestehen, muss nicht jedes Bauteil PCR-Ma-terial enthalten. Es ist möglich, einzelne Bauteile vollständig aus Neuwarekunststoffen herzustel-len. Allerdings werden auch diese Kunststoffe bei der Bilanz einbe-zogen.

7 AlsNachweissinddiejeweilsunter„Anmerkung“genanntenDokumentedemausgefülltenFragebogenbeizufü-gen.

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26 Leitfaden zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung: Produkte aus Recyclingkunststoffen

Kriterium Anmerkung

Kriterium erfüllt und Nachweis erbracht7

(vom Bieter auszufül-len)

Die Herkunft und die Zusammen-setzung eingesetzter PCR-Materi-alien sind durch den Bieter mittels eines Zertifikates (einschließlich Bericht) nach dem EuCertPlast-Zer-tifizierungsschema (mit berechne-tem und plausibilisiertem Nach-weis des Post-Consumer-Anteils) nachzuweisen.

2. Begrenzung der Verwendung bestimmter PCR-Materialien

Produkte, die folgende PCR-Ma-terialien enthalten, sind von der Wertung ausgeschlossen:

▸ PCR-Materialien, die einen SVHC der Kandidatenliste oberhalb einer Schwelle von 0,1 Gew.-% enthalten,

▸ PCR-Materialien, die haloge-nierte Treibmittel oder halo-genierte Flammschutzmittel enthalten,

▸ PCR-Materialien aus Weich-PVC,

▸ PCR-Materialien aus Hart-PVC, die Cadmium und Blei enthal-ten.

AusschlusskriteriumNachweis durch Vorlage folgender Nachweise:

▸ Für weiche oder flexible Kunststoffmaterialien sowie alle Recycling-PVC-Materialien ist der Gehalt der enthalte-nen Phthalate zu bestimmen, welche zum Zeitpunkt der Antragstellung auf der Kandi-datenliste aufgeführt sind. Die Abwesenheit von Phthalaten ist durch einen Prüfbericht gemäß EN ISO 18856 oder EN 14602 oder einer gleichwerti-gen Methode zu belegen.

▸ Der Gehalt an Halogenen (Chlor und Brom) ist über eine zerstö-rungsfreie, spektroskopische Messung in Anlehnung an DIN EN 62321-3-1:2014-10 zu be-stimmen. Für den Nachweis der

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Kriterium Anmerkung

Kriterium erfüllt und Nachweis erbracht7

(vom Bieter auszufül-len)

Halogenfreiheit gilt eine allgemeine Schwelle von 0,1 Gew.-% je Element. Weitere Nachweismethoden können bei Darlegung der Eignung zugelas-sen werden. Ausgenommen von diesem Nachweis ist Hart-PVC.

▸ Für Hart-PVC ist der Gehalt an Cadmium und Blei mittels geeigneter Aufschlussmethode und anschließender Messung mittels ICP-OES (Optische Emissionsspektrometrie) oder ICPMS (Massenspektrometrie) zu bestimmen und darf einen Cadmiumgehalt (Cd-Metall) 0,01 Gew.-%, bzw. 0,1 Gew.-% für Hart PVC welches in Bau-profilen und Rohren einge-setzt werden soll sowie einen Bleigehalt (in Metall) des PCR Materials von 0,05 % bzw. 0,3 Gew.-% für Hart PVC wel-ches in Bauprofilen und Rohren eingesetzt werden soll nicht überschreiten.

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28 Leitfaden zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung: Produkte aus Recyclingkunststoffen

Kriterium Anmerkung

Kriterium erfüllt und Nachweis erbracht7

(vom Bieter auszufül-len)

3. Anforderungen an den Zusatz von Stoffen zum PCR-Material

Den PCR-Materialien dürfen keine Stoffe zugeführt werden, welche eine oder mehrere der Einstufun-gen in Tabelle 1 aufweisen.

Darüber hinaus gilt für PCR-Materi-alien die in Fertigerzeugnissen zum Einsatz kommen, bei deren bestim-mungsgemäßen Gebrauch ein wie-derholter, direkter Körperkontakt zum Verbraucher bestehen kann, dass Stoffe mit einer Einstufung als Sens. Haut 1, H317 „Kann allergi-sche Hautreaktionen verursachen“ nicht zugesetzt werden dürfen. Diese Anforderung schließt sowohl die harmonisierten Einstufungen gemäß Anhang VI der CLP-Verord-nung, als auch die Selbsteinstufun-gen der Inverkehrbringer der Stoffe ein. (Falls unzutreffend streichen.)

Ferner dürfen den PCR-Materialien grundsätzlich keine Stoffe zuge-fügt werden, die nach Art. 59 der REACH-Verordnung in die soge-nannte Kandidatenliste aufgenom-men wurden. Es gilt die Fassung der Kandidatenliste zum aktuellen Zeitpunkt.

AusschlusskriteriumNachweis durch Vorlage einer Her-stellererklärung. Sofern für einen Stoff oder das eingesetzte Gemisch gesetzlich vorgeschrieben, fügt der Bieter dem Angebot ein Sicher-heitsdatenblatt bei.

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Kriterium Anmerkung

Kriterium erfüllt und Nachweis erbracht7

(vom Bieter auszufül-len)

Tabelle 1:

Liste der nicht zulässigen Einstufungen zugesetzter Stoffe in PCR-Materialien

GefahrenklasseGefahren- kategorie

H-Sätze gemäß CLP-Verordnung VO (EC) Nr. 1272/2008

Karzinogenität Karz. 1A, 1B H350 Kann Krebs erzeugen

Karzinogenität Karz. 1A, 1B H350iKann bei Einatmen Krebs erzeugen

Karzinogenität Karz. 2 H351 Kann vermutlich Krebs erzeugen

Keimzellmutagenität Muta. 1A, 1B H340Kann genetische Defekte verursachen

Keimzellmutagenität Muta. 2 H341Kann vermutlich genetische Defekte verursachen

Reproduktions toxizität Repr. 1A, 1B H360Kann die Fruchtbarkeit beein-trächtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen

Reproduktions toxizität Repr. 2 H361Kann vermutlich die Fruchtbar-keit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen

Spezifische Ziel-organtoxizität einmalige Exposition

STOT SE1 H370 Schädigt die Organe

Spezifische Ziel-organtoxizität einmalige Exposition

STOT SE2 H371 Kann die Organe schädigen

Spezifische Ziel-organtoxizität wiederholte Exposition

STOT RE1 H372Schädigt die Organe bei längerer oder wiederholter Exposition

UmweltgefahrenGewässer gefährdend Chronisch 1

H410Sehr giftig für Wasserorganis-men mit langfristiger Wirkung

Quelle:UmweltzeichenBlauerEngelfürProdukteausRecyclingkunststoffen(DE-UZ30a,AusgabeJanuar2019)

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30 Leitfaden zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung: Produkte aus Recyclingkunststoffen

Kriterium Anmerkung

Kriterium erfüllt und Nachweis erbracht7

(vom Bieter auszufül-len)

4. Stoffliche Anforderungen an Nicht-PCR-Kunststoffanteile

Nicht-PCR-Kunststoffen, die in Fertigerzeugnissen enthalten sind, dürfen während ihrer Herstellung und der weiteren Verarbeitung kei-ne Stoffe (z. B. Pigmente, UV-Sta-bilisatoren, Füllstoffe oder andere Additive) zugesetzt werden, welche gemäß CLP-Verordnung mit den unten stehenden H-Sätzen gekenn-zeichnet sind (siehe Tabelle 2).

Darüber hinaus gilt für Nicht-PCR-Kunststoffe, die in Fertigerzeugnissen zum Einsatz kommen, bei deren bestimmungs-gemäßen Gebrauch ein wieder-holter, direkter Körperkontakt zum Verbraucher bestehen kann, dass Stoffe mit einer Einstufung als Sens. Haut 1, H317 „Kann allergische Hautreaktionen verursachen“ nicht zugesetzt werden dürfen. Diese Anforderung schließt sowohl die harmonisierten Einstufungen ge-mäß Anhang VI der CLP-Verordnung ein als auch die Selbsteinstufungen der Inverkehrbringer dieser Stoffe. (Falls unzutreffend streichen.)

Ferner dürfen grundsätzlich keine Stoffe zugefügt werden, die nach Art. 59 der REACH-Verordnung in die sogenannte Kandidatenliste aufgenommen wurden. Es gilt die Fassung der Kandidatenliste zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe.

AusschlusskriteriumNachweis durch Vorlage einer Her-stellererklärung. Sofern für einen Stoff oder das eingesetzte Gemisch gesetzlich vorgeschrieben, fügt der Bieter dem Angebot ein Sicher-heitsdatenblatt bei.

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Kriterium Anmerkung

Kriterium erfüllt und Nachweis erbracht7

(vom Bieter auszufül-len)

Tabelle 2:

Liste der nicht zulässigen Einstufungen zugesetzter Stoffe in Nicht-PCR-Kunststoffen

GefahrenklasseGefahren- kategorie

H-Sätze gemäß CLP-Verordnung VO (EC) Nr. 1272/2008

Karzinogenität Karz. 1A, 1B H350 Kann Krebs erzeugen

Karzinogenität Karz. 1A, 1B H350i Kann bei Einatmen Krebs erzeugen

Karzinogenität Karz. 2 H351 Kann vermutlich Krebs erzeugen

KeimzellmutagenitätMuta. 1A, 1B

H340Kann genetische Defekte verursachen

Keimzellmutagenität Muta. 2 H341Kann vermutlich genetische Defekte verursachen

Reproduktionstoxizität Repr. 1A, 1B H360Kann die Fruchtbarkeit beeinträch-tigen oder das Kind im Mutterleib schädigen

Reproduktionstoxizität Repr. 2 H361Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen

Spezifische Ziel-organtoxizität einmalige Exposition

STOT SE1 H370 Schädigt die Organe

Spezifische Ziel-organtoxizität einmalige Exposition

STOT SE2 H371 Kann die Organe schädigen

Spezifische Ziel-organtoxizität wiederholte Exposition

STOT RE1 H372Schädigt die Organe bei längerer oder wiederholter Exposition

UmweltgefahrenGewässer gefährdend Chronisch 1

H410Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung

Quelle:UmweltzeichenBlauerEngelfürProdukteausRecyclingkunststoffen(DE-UZ30a, AusgabeJanuar2019)

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32 Leitfaden zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung: Produkte aus Recyclingkunststoffen

Kriterium Anmerkung

Kriterium erfüllt und Nachweis erbracht7

(vom Bieter auszufül-len)

5. Kennzeichnung

Die Kunststoffteile mit geomet-rischen Maßen größer als 5 cm x 5 cm sind entsprechend DIN EN ISO 11 469 zu kennzeichnen.

AusschlusskriteriumNachweis durch Vorlage eines Referenzprodukts oder aussage-kräftigen Bildern eines Referenz-produkts

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Spezifische Anforderungen

Kriterium Anmerkung

Kriterium erfüllt und Nachweis erbracht7

(vom Bieter auszufül-len)

A. Behandlungsanforderungen an PCR-Materialien bei Folien-produkten

Dieses Kriterium ist nur bei der Ausschreibung von Folienproduk-ten, also z. B. von Mülltüten und Tragetaschen, Abdeckfolien und -planen, zu verwenden. Ansonsten bitte streichen.

PCR-Material zur Herstellung von Blasfolien, z. B. für die Produktion von Tragetaschen, muss im Recy-clingprozess einen Waschprozess durchlaufen.

Abweichend dazu kann eine trockene Aufbereitung zulässig sein, wenn durch eine Auditierung belegt ist, dass der eingesetzte Abfallstrom frei von Anhaftungen (z. B. Verunreinigungen aus der Nutzung von Kunststoffbehältnis-sen wie kosmetische Produkte, Lebensmittel etc.) ist und dieses im Anlagenbetrieb regelmäßig überprüft wird.

AusschlusskriteriumNachweis durch Dokumentation über die Art der Aufbereitung der Kunststoffabfälle. Sofern in die trockene Aufbereitung bestätigt wird, ist eine vom Auditor/von der Auditorin verfasste, detaillierte Stellungnahme zum eingesetzten Eingangsmaterial und der etablier-ten Qualitätssicherung hinsichtlich Anhaftungen sowie der verfügba-ren Anlagentechnik vorzulegen.

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34 Leitfaden zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung: Produkte aus Recyclingkunststoffen

Kriterium Anmerkung

Kriterium erfüllt und Nachweis erbracht7

(vom Bieter auszufül-len)

B. Fertigerzeugnisse mit direktem Boden- und Wasserkontakt

Dieses Kriterium ist nur bei der Ausschreibung von Fertigerzeug-nissen mit direktem Boden- und Wasserkontakt, also z. B. von Ab-fall- und Wertstoffbehältern, Kunst-stoffeimern, -töpfen und -behältern für draußen, Gießkannen, Sitzgrup-pen o. Ä. für den Außenbereich, Palisaden, Zäunen, Rasengittern, Spielplatzausstattung, Kompost-silos und Kompostern zu verwen-den. Ansonsten bitte streichen.

Hinweise für direkten Boden- und Wasserkontakt können sein:

▸ dauerhafte Nutzung von instal-lierten Fertigerzeugnissen im Freien,

▸ Einbau in den Boden, ▸ Nutzung der Fertigerzeugnisse in

oder auf Oberflächengewässern.

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Kriterium Anmerkung

Kriterium erfüllt und Nachweis erbracht7

(vom Bieter auszufül-len)

Werden PCR-Materialen in Fertig-erzeugnissen verwendet, welche bei der bestimmungsgemäßen Ver-wendung direkten Boden- und Was-serkontakt haben, so muss mittels einer Prüfung belegt werden, dass die Migration von Schwermetallen in die Umweltmedien begrenzt ist. Dabei sind die in Tabelle 2 festge-legten Grenzwerte für trockenen, brüchigen, staubförmigen oder geschmeidigen Materialien einzu-halten.

AusschlusskriteriumNachweis durch Vorlage der Bestimmung der Begrenzung der Migration von Schwermetallen aus den PCR-Materialien gemäß DIN EN ISO 71-3 oder nach einer vergleich-baren Methode

Tabelle 3:

Migrationsgrenzwerte für Metalle und Elemente

ElementMigrationsgrenzwert mg/kg in trockenen, brüchigen, staubförmigen oder geschmeidigen Materialien

Aluminium 5 625

Antimon 45

Arsen 3,8

Barium 1 500

Bor 1 200

Cadmium 1,3

Chrom(III) 37,5

Chrom(VI) 0,02

Cobalt 10,5

Page 36: Leitfaden zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung ... · des Rad-/Bremssystems. Bei Eimern mit Metallbügel ist der Bü-gel von diesen Anforderungen ausge-nommen. Die Anforderungen

36 Leitfaden zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung: Produkte aus Recyclingkunststoffen

Kriterium Anmerkung

Kriterium erfüllt und Nachweis erbracht7

(vom Bieter auszufül-len)

ElementMigrationsgrenzwert mg/kg in trockenen, brüchigen, staubförmigen oder geschmeidigen Materialien

Kupfer 622,5

Blei 2

Mangan 1 200

Quecksilber 7,5

Nickel 75

Selen 37,5

Strontium 4 500

Zinn 15 000

Organozinn 0,9

Zink 3 750

Quelle:UmweltzeichenBlauerEngelfürProdukteausRecyclingkunststoffen(DE-UZ30a,AusgabeJanuar2019)

C. Fertigerzeugnisse mit direktem Verbraucherkontakt

Dieses Kriterium ist nur bei der Ausschreibung von Fertigerzeug-nissen mit direktem Verbraucher-kontakt, also z. B. von Gießkan-nen, Büroartikeln, Sitzgruppen, Spielplatzausstattung oder Trage-taschen, zu verwenden. Ansonsten bitte streichen.

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Kriterium Anmerkung

Kriterium erfüllt und Nachweis erbracht7

(vom Bieter auszufül-len)

Hinweise auf wiederholten, länger andauernden Kontakt können sein (das Zutreffen eines der Kriterien ist hinreichend für die Prüfung):

▸ direkter Hautkontakt mehrmals täglich (mehr als 5 Mal) und

▸ direkter Hautkontakt über einen Zeitraum > 15 Minuten.

Werden aus PCR-Materialien Ferti-gerzeugnisse hergestellt, bei deren bestimmungsgemäßen Gebrauch ein wiederholter, direkter Körper-kontakt zum Verbraucher ange-nommen werden kann, so gelten folgende Anforderungen:

▸ Die Begrenzung der Migration von Schwermetallen ist für jedes PCR-Material einzeln mittels einer Prüfung zu bele-gen. Dabei sind die in Tabel-le 3 festgelegten Grenzwerte einzuhalten.

▸ Die Begrenzung des Gehaltes polyzyklischer aromatischer Kohlenwasserstoffe (PAK) ist für jedes PCR-Material einzeln mittels eines Prüfberichts nach AfPS GS 2014:01 PAK (GS-Zeichen) zu belegen. Dabei sind die Schwellenwerte fol-gender Kategorien der AfPS GS 2014:01 einzuhalten:

AusschlusskriteriumNachweis durch Vorlage der

▸ Bestimmung der Begrenzung der Migration von Schwerme-tallen gemäß DIN EN ISO 71-3 oder einer vergleichbaren Methode und

▸ Bestimmung des PAK-Gehalts für die PCR-Materialien gemäß der in AfPS GS 2014:01 PAK, unter Berücksichtigung der dort festgelegten Schwellen, für die jeweilige, für das Fer-tigerzeugnis anzuwendende, Kategorie

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38 Leitfaden zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung: Produkte aus Recyclingkunststoffen

Kriterium Anmerkung

Kriterium erfüllt und Nachweis erbracht7

(vom Bieter auszufül-len)

– von Kategorie 1 für Ferti-gerzeugnisse, die vorwie-gend durch Kinder genutzt werden und

– von Kategorie 2 (übrige Produkte nach ProdSG) für Fertigerzeugnisse, die von anderen Verbrauchern genutzt werden.

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Produkte aus Recycling-kunststoffen