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Jahresbericht 2017 Lebenshilfe Landesverband Niedersachsen e.V. Berichtszeitraum: November 2016 bis Oktober 2017

LH Nds jahresbericht 2017 RZ · 6 Lebenshilfe Landesverband Niedersachsen e.V. Jahresbericht 2017 FESTAKT ANLÄSSLICH DER EINWEIHUNG DER NEUEN LANDESGESCHÄFTS-STELLE In einem feierlichen

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Jahresbericht 2017

LebenshilfeLandesverband Niedersachsen e.V.

Berichtszeitraum:November 2016 bis Oktober 2017

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2 Lebenshilfe Landesverband Niedersachsen e.V. Jahresbericht 2017

LEBENSHILFE LANDESVERBAND NIEDERSACHSEN e.V.

Nordring 8 G

30163 Hannover

Tel. 0511 . 909 257 00

Fax: 0511 . 909 257 11

[email protected]

www.lebenshilfe-nds.de

AKADEMIE FÜR REHABERUFE

Nordring 8 G

30163 Hannover

Tel. 0511 . 909 257 01

Fax: 0511 . 909 257 12

[email protected]

www.akademie-fuer-rehaberufe.de

FACHSCHULE HEILERZIEHUNGSPFLEGE HANNOVER

Nordring 8 G

30163 Hannover

Tel. 0511 . 909 257 02

Fax: 0511 . 909 257 12

[email protected]

www.akademie-fuer-rehaberufe.de

FACHSCHULE HEILERZIEHUNGSPFLEGE HILDESHEIM

Peiner Str. 6-8

31137 Hildesheim

Tel. 05121 . 40 26 82

Fax: 05121 . 40 26 92

[email protected]

www.akademie-fuer-rehaberufe.de

FACHSCHULE HEILERZIEHUNGSPFLEGE WILDESHAUSEN

Dr. Klingenberg-Str. 96a

27793 Wildeshausen

Tel.: 04431 . 945 69 65

Fax: 04431 . 945 69 66

[email protected]

www.akademie-fuer-rehaberufe.de

KONTAKTDATEN

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VORSTAND …………………………………………………………………………………… 4

VORWORT …………………………………………………………………………………… 5

BERICHT DES VORSTANDES …………………………………………………………… 6

AUSSCHUSS DER MENSCHEN MIT BEHINDERUNGEN …………………………… 8

AUSSCHUSS ELTERN UND FAMILIE …………………………………………………… 10

AUSSCHUSS KINDHEIT UND JUGEND …………………………………………………12

AUSSCHUSS WOHNEN ……………………………………………………………………14

AUSSCHUSS ARBEIT ………………………………………………………………………16

AUSSCHUSS OFFENE HILFEN ……………………………………………………………18

VERNETZUNG UND BERATUNG …………………………………………………………20

REGIONALKONFERENZEN …………………………………………………………………22

STELLUNGNAHMEN ………………………………………………………………………24

AKTION MENSCH FÖRDERUNG …………………………………………………………25

POLITISCHE INITIATIVEN …………………………………………………………………26

PRESSEMITTEILUNGEN ……………………………………………………………………28

FESTAKT ………………………………………………………………………………………29

AKADEMIE FÜR REHABERUFE …………………………………………………………30

BILANZ 2016 …………………………………………………………………………………32

IMPRESSUM …………………………………………………………………………………34

UNSER TEAM …………………………………………………………………………………35

INHALT

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4 Lebenshilfe Landesverband Niedersachsen e.V. Jahresbericht 2017

GESCHÄFTSFÜHRENDER VORSTAND:

FRANZ HAVERKAMP, Osnabrück

Vorsitzender

INGRID KOCH, Goslar

stellv. Vorsitzende

PETER WELMINSKI, Müden

stellv. Vorsitzender

MICHAEL THIELE, Wennigsen

Schatzmeister

Landesgeschäftsführer nach §30 BGB

HOLGER STOLZ, Walsrode

Landesgeschäftsführer

ERWEITERTER VORSTAND / BEISITZER:

für den Bezirk Braunschweig:

INGRID PRÖNNECKE, Braunschweig

UWE HILTNER, Wendeburg

für den Bezirk Hannover:

RENATE MOCK, Nienburg

CHRISTIAN SIEMERS, Isernhagen

für den Bezirk Lüneburg:

OLAF BARGEMANN, Osterholz

MICHAEL GRASHORN, Verden

für den Bezirk Weser-Ems:

ANGELA KETTLER, Wilhelmshaven

ERWIN DREFS, Delmenhorst

Für den Ausschuss der Menschen mit Behinderungen:

MARTINA HAGESTEDT, Delmenhorst

FRANK FRANKE, Wunstorf

HOLGER STOLZ

Landesgeschäftsführer

FRANZ HAVERKAMP

Vorsitzender

Sitz des eingetragenen Vereins: Hannover/Niedersachsen

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Liebe Leserinnen und Leser,

wir blicken zurück auf ein intensives Jahr mit vielen Themen und Aktivitäten

insbesondere rund um das neue Bundesteilhabegesetz.

Gemeinsam mit vielen Unterstützern, anderen Verbänden und der Politik haben

wir unsere kritische Haltung zum im letzten Jahr vorgelegten Referentenentwurf

der Bundesregierung zum Ausdruck gebracht. Höhepunkt unseres Protestes

war zweifelsohne die Demonstration auf dem Opernplatz in Hannover mit rund

7.000 Demonstrantinnen und Demonstranten. Nie zuvor in der niedersächsischen

Geschichte sind so viele Menschen mit Behinderungen für ihre Interessen eingetreten

und haben ihre Erwartungen an ein gutes Gesetz auf die Straße getragen.

Dies ist ein gemeinsamer Erfolg aller Beteiligten. Und dieser Protest hat Wirkung

gezeigt. Wir konnten gemeinsam viele Veränderungen beim Bundesteilhabegesetz

erreichen. Nun gilt es, das Bundesteilhabegesetz, welches zum 01.01.2017 in Kraft

getreten ist, mit Leben zu füllen und in Niedersachsen auszugestalten. Natürlich liegen

in jedem Gesetz Risiken. Diese gilt es dabei in den Blick zu nehmen. Mindestens genauso

wichtig ist aus unserer Sicht aber auch, die Chance zu ergreifen, bei der Umsetzung

des Gesetzes in Niedersachsen mitzuwirken. Dafür steht die Lebenshilfe Niedersachsen.

Wir werden das Gesetz bei der Umsetzung in Niedersachsen konstruktiv und kritisch

begleiten.

Ein weiteres wichtiges Thema ist die kommende Landtagswahl. Aktuell bereiten sich

die niedersächsischen Parteien auf die Landtagswahl vor. Es werden Programme erstellt

und politische Forderungen formuliert. Für die Lebenshilfe Niedersachsen ist dabei

besonders wichtig, dass in Zukunft bei der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes auf

gleiche Lebensbedingungen für Menschen mit Behinderungen in ganz Niedersachsen

geachtet wird.

Wir erwarten zudem, dass das niedersächsische Wahlrecht die Diskriminierung von

Menschen mit Behinderungen beendet. Noch immer dürfen über 8.000 Menschen

mit Behinderungen in Niedersachsen nicht wählen, wenn sie auf eine umfassende

juristische Betreuung angewiesen sind. Andere Bundesländer zeigen uns bereits heute,

wie es besser funktioniert. Was in anderen Bundesländern möglich ist, muss auch

in Niedersachsen möglich sein. Mit unseren Wahlprüfsteinen zur Landtagswahl

werden wir die Politik entsprechend um Antworten bitten.

Die Lebenshilfe Nieder sachsen wird weiterhin engagiert als Selbstvertreterverband

für die Rechte von Menschen mit Behinderungen in unserer Gesellschaft eintreten

und für gute Lösungen kämpfen.

Franz Haverkamp, Vorsitzender Holger Stolz, Landesgeschäftsführer

VORWORT

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6 Lebenshilfe Landesverband Niedersachsen e.V. Jahresbericht 2017

FESTAKT ANLÄSSLICH DER EINWEIHUNG DER NEUEN LANDES GESCHÄFTS-STELLEIn einem feierlichen Rahmen mit über 130 Gästen wurde die neue Landesgeschäftsstelle im Oktober letzten Jahres ihrer Bestimmung übergeben. In ihrem Grußwort hob die Nie-dersächsische Sozialministerin Cornelia Rundt die Bedeutung der Arbeit der Lebenshilfe Niedersachsen für die Interessen von Menschen mit Behinderungen in unserer Gesell-schaft hervor. Herr Dr. Masuch vom Bundesvorstand der Bundesvereinigung Lebenshilfe betonte in seinen Worten die besondere Bedeutung von Bildung für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in der Gesellschaft. Durch die guten räumlichen Bedingun-gen im Neubau seien hier optimale Voraussetzungen geschaffen worden.

BUNDESTEILHABEGESETZNach dem Inkrafttreten des Bundesteilhabegesetzes zum 01.01.2017 geht es nun um die weitere Ausgestaltung des Bundesteilhabegesetzes in Niedersachsen. Die Lebenshilfe Niedersachsen hat sich dazu bereits sehr früh mit klaren Positionen in die Diskussion eingebracht.

— Unabhängige Teilhabeberatung: Mit Wirkung zum 01.01.2018 soll auch in Nieder-sachsen flächendeckend unabhängige Teilhabeberatung für Menschen mit Behinde-rungen zur Verfügung stehen. Die Lebenshilfe Niedersachsen unterstützt die Einrich-tung von unabhängiger Teilhabeberatung in Niedersachsen. Aus Sicht der Lebenshilfe Niedersachsen ist bei der Umsetzung darauf zu achten, dass es zu einem vielfältigen Angebot in Niedersachsen kommt und dabei auch die spezifischen Bedarfe von Menschen mit Behinderungen in ihrer Unterschiedlichkeit zum Tragen kommen. Durch ein eigenes Schulungsangebot wird die Lebenshilfe Niedersachsen insbeson-dere dem Ansatz der Peerberatung Rechnung tragen. Dabei geht es um die Schulung von Menschen mit Behinderungen im Beratungseinsatz.

— Träger der Eingliederungshilfe: Mit Wirkung zum 01.01.2020 muss in Niedersachsen, die Frage geklärt werden, wer zukünftig Träger der Eingliederungshilfe ist. Die Lebenshilfe Niedersachsen tritt vehement dafür ein, dass in Niedersachsen der heute vorzufindende Flickenteppich bei der Hilfegewährung für Menschen mit Behin-derungen beendet werden muss.

— Gesamtplanverfahren / Gesamtplankonferenzen: Das Bundesteilhabegesetz sieht mit Wirkung zum 01.01.2018 die flächendeckende Einführung einer Gesamtplanung für alle Menschen mit Behinderungen vor. Die Einrichtung von Gesamtplankonferen-zen soll darüber hinaus die Einbeziehung von Menschen mit Behinderungen bei der Erstellung eines Gesamtplanes absichern. Leider hat der Gesetzgeber es versäumt, an dieser Stelle den Anspruch auf eine Gesamtplankonferenz auf Wunsch der Men-schen mit Behinderungen konsequent im Gesetz abzusichern. Für die Lebenshilfe Niedersachsen ist klar, dass für die Umsetzung der Gesamtplanung in ganz Nieder-sachsen gute Beratungsstrukturen vor Ort benötigt werden. Dazu müssen entspre-chend Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Verfügung stehen. Das Land muss hier für eine entsprechende Personalausstattung bei den Kommunen vor Ort sorgen.

BERICHT DES VORSTANDESSCHWERPUNKTTHEMEN

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— Trennung der Fachleistung von der Hilfe zum Lebensunterhalt: Die Trennung der pädagogischen Fachleistung von der Hilfe zum Lebensunterhalt, zu der u. a. auch die Miete für den genutzten Wohnraum zählt, ist im Grundsatz richtig. Bei der Umsetzung steht jedoch zu befürchten, dass für die betroffenen Vertragsparteien ein erheblicher Mehraufwand bei der angedachten Trennung entstehen wird. Dies hat zur Folge, dass zusätzliches Personal beim Leistungsträger sowie beim Leistungserbringer nötig sein wird. Die Lebenshilfe Niedersachsen erwartet daher einen pragmatischen Ansatz bei der Umsetzung dieser Fragestellung. Aus Sicht der Lebenshilfe Niedersachsen hat kein Mensch mit Behinderung etwas davon, wenn ein zusätzlicher bürokratischer Auf-wand notwendig wird, der am Ende bei der Begleitung und Assistenz von Menschen mit Behinderungen fehlen wird.

FRÜHKINDLICHE BILDUNGDie jetzige Landesregierung wollte mit einem modernen Kindertagesstättengesetz den Anforderungen u. a. der Inklusion Rechnung tragen. Zu diesem Gesetz ist es im Rahmen der jetzigen Legislaturperiode nicht gekommen. Die Lebenshilfe Niedersachsen bedauert dies außerordentlich. Die nach wie vor geltenden Standards in Kindertagesstätten be-dürfen dringend einer Verbesserung und auch die bestehenden Lösungen für Integration im Kindergarten- und Krippenbereich sind unzureichend. Gleiches gilt im Übrigen für die integrative Betreuung im Hort – hier gibt es bis heute kein Angebot für Schülerinnen und Schüler mit Behinderung zur Inanspruchnahme eines Hortplatzes. Wir erwarten daher von einer neuen Landesregierung sich dieser Frage anzunehmen und zu Verbesserun-gen im Betreuungsschlüssel zu kommen.

NIEDERSÄCHSISCHES GLEICHSTELLUNGSGESETZ FÜR BEHINDERTE MENSCHENDas niedersächsische Gleichstellungsgesetz für behinderte Menschen sollte unter dieser Landesregierung novelliert werden. Der vorgelegte Entwurf eines neuen Gleichstellungs-gesetzes entsprach jedoch nicht den Anforderungen der Lebenshilfe Niedersachsen sowie vieler weiterer Verbände. Ein modernes Gleichstellungsgesetz in Niedersachsen muss die Kommunen bei Umsetzung einbeziehen, muss umfassend bei Um- und Aus-baumaßnahmen der öffentlichen Hand Barrierefreiheit berücksichtigen und darf nicht zuletzt die Anforderungen seitens der EU bei der Umsetzung von barrierefreien Home-pages und appbasierten Internetdiensten außer Acht lassen. Wir erwarten daher, dass eine neue Landesregierung dieses Thema umgehend in der neuen Legislaturperiode auf ihre politische Agenda nimmt.

KODEX FÜR GUTE UNTERNEHMENSFÜHRUNGDer Kodex für gute Unternehmensführung der Bundesvereinigung Lebenshilfe wurde An fang des Jahres 2017 neu überarbeitet und veröffentlicht. Auf dieser Grundlage hat der Vorstand des Landesverbandes der Lebenshilfe Niedersachsen beschlossen, den Kodex als Grund-lage des eigenen Wirkens für verbindlich zu erklären. Die Mitgliedsorganisationen der Le-benshilfe Niedersachsen wurden gebeten, sich diesem Kodex ebenfalls zu verpflichten und vor Ort zu prüfen, welche Handlungsnotwendigkeiten sich aus dem Kodex jeweils ergeben.

Bericht des Vorstandes

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8 Lebenshilfe Landesverband Niedersachsen e.V. Jahresbericht 2017

AUSSCHUSS DER MENSCHEN MIT BEHINDERUNGEN

Der Ausschuss der Menschen mit Behinderungen hat mit Begleitung der studentischen Assistentinnen im letzten Jahr intensiv an folgenden Themen gearbeitet:

— Wir haben das Bundes-Teilhabe-Gesetz besprochen und überlegt, was wir daran gut fi nden und was wir nicht so gut fi nden.

Wir haben mitgemacht bei einer Demonstration auf dem Opernplatz in Hannover. Unser Ausschuss-Mitglied Martina Hagestedt hat auf der Bühne gesprochen. Einige aus dem Ausschuss waren auch in Berlin bei der Demonstration vor dem Brandenburger Tor dabei.

— In diesem Jahr fi ndet in St. Andreasberg das Treffen der Bewohner-Vertretungen statt.

Dazu haben wir gemeinsam überlegt, welche Themen uns wichtig sind. Gemeinsam mit Mitgliedern aus dem Ausschuss Wohnen bereiten wir die Tagung vor. In St. Andreasberg haben viele von uns eine Aufgabe bei der Tagung.

— Vor der Niedersächsischen Landtags-Wahl schreiben wir unsere Fragen für die Parteien auf.

Wir wollen wissen, welche Ideen die Parteien für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen haben. Diese Fragen schreiben wir gemeinsam mit dem Ausschuss Eltern und Familie auf. Diese Fragen nennen sich Wahl-Prüfsteine.

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Ausschuss der Menschen mit Behinderungen

OTTO LIPPERT, Regionalkonferenz Hannover

Vorsitzender

Mitglieder:

LÜDER HAGESTEDT, Regionalkonferenz Weser-Ems

DETLEF HEYDENBLUT, Regionalkonferenz Braunschweig

MANFRED THIELE, Regionalkonferenz Weser-Ems

TANJA THIELE, Regionalkonferenz Weser-Ems

ANDREAS TREULIEB, Regionalkonferenz Hannover

ROBERT REMPEL, Regionalkonferenz Lüneburg

MARTINA HAGESTEDT

FRANK FRANKE

zust. Vorstandsmitglieder

MIA LÜCKE

HAMIDA SONNTAG

stud. Assistentinnen

JOHANNA KASTE

zust. Fachberaterin

— Ein besonderes Thema war die Frage: Wie gut ist die medizinische Versorgung in Niedersachsen für Menschen mit Behinderungen?

- Wir wollen wissen, ob allen Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen gut geholfen wird. Sind die Krankenhäuser gut auf Menschen mit Behinderungen eingestellt?

— Darüber hinaus haben wir als Mitglieder des Aus schusses auch in anderen Gremien und Arbeits-Gruppen mitgearbeitet. Das sind zum Beispiel:

- Arbeits-Kreise der Bewohner-Vertretung in den Regionen - Rat der Menschen mit Behinderungen der Bundes-

vereinigung- Landes-Arbeits-Gemeinschaft der Werkstatt-Räte- Landes-Verband der Bewohner-Vertretungen

Weiteres Thema aus dem Ausschuss war im letzten Jahr:

— Wie soll unser Ausschuss heißen? Diese Frage ist für uns nicht einfach. Noch haben wir keine gute Idee für einen neuen Namen gehabt.

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10 Lebenshilfe Landesverband Niedersachsen e.V. Jahresbericht 2017

AUSSCHUSS ELTERN UND FAMILIE

Der Ausschuss Eltern und Familie hat sich im zurückliegenden Jahr regelmäßig in

Hannover getroffen und hat zudem in Springe sowie in Delmenhorst Sitzungen abge halten.

Die Tradition des Ausschusses, regelmäßig auch Sitzungen vor Ort in den Einrichtungen

der Lebenshilfen stattfinden zu lassen, wird genutzt, um vor Ort zu aktuellen Themen mit

Praktikern und Betroffenen ins Gespräch zu kommen.

So hat der Besuch bei der Lebenshilfe Springe im letzten Jahr den Schwerpunkt Teilhabe

am Arbeitsleben gehabt. Der Ausschuss Eltern und Familie konnte sich dabei von den

Plänen der Lebenshilfe Springe für die eigene Tagesförderstätte informieren. Dabei wurde

für den Ausschuss Eltern und Familie deutlich, welche Hürden es auch heute noch gibt

bei der Zugänglichkeit der Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen mit einem um fas-

senderen Hilfebedarf.

Für den Ausschuss geht damit einher, dass das Wunsch- und Wahlrecht beim Eingangs-

verfahren und dem Berufsbildungsbereich für alle Menschen auch mit umfassender

Behinderung gelten muss. Leider hat aus Sicht des Ausschusses diese Fragestellung

bei der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes keine entsprechende Berücksichtigung

gefunden.

— Die Regelung zur Schulassistenz zur Umsetzung der schulischen Inklusion waren

Thema beim Besuch bei der Lebenshilfe Delmenhorst. Der dortige Geschäftsführer

der Lebenshilfe, Herr Drefs, hat den Ausschuss umfassend über die rechtlichen

Rahmenbedingungen der Schulassistenz informiert. In der sich anschließenden

Diskussion wurde schnell deutlich, dass schulische Inklusion eng zusammenhängt

mit der Frage der Ausgestaltung des Schulsystems insgesamt. Der Ausschuss Eltern

und Familie wird sich daher in der kommenden Zeit mit dieser Frage weitergehend

beschäftigen. Der Ausschuss möchte dazu ein Positionspapier erarbeiten.

— Die inhaltliche Begleitung des Bundesteilhabegesetzes im Rahmen der parlamenta-

rischen Beratungen waren wiederholt in der Beratung des Ausschusses. Ein Schwer-

punkt der Beratung war dabei insbesondere die Frage, welchen Zugang Menschen

mit Behinderungen zukünftig bei den Pflegeleistungen haben und wie diese sich

abgrenzen von den Leistungen der Eingliederungshilfe. Der Ausschuss hat an dieser

Stelle deutlich kritisiert, dass die Deckelung der Pflegeleistungen für Menschen mit

Behinderungen in stationären Wohnformen im Rahmen der Gesetzgebung nicht

verändert wurde. Hier sieht der Ausschuss nach wie vor eine deutliche Diskriminie-

rung von Menschen mit Behinderungen gegeben.

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Ausschuss Eltern und Familie

INGRID KOCH, Regionalkonferenz Braunschweig

Vorsitzende

Mitglieder:

RAINER BOLLWAGEN, Regionalkonferenz Lüneburg

DONALD CAMERON, Regionalkonferenz Braunschweig

ANNEMARIE KARRAS, Regionalkonferenz Braunschweig

MAREN MERL, Regionalkonferenz Weser-Ems

MEIKE MÜLLER, Regionalkonferenz Weser-Ems

HELLA SCHOPPE, Regionalkonferenz Hannover

ANDRÈ SPECHT, Regionalkonferenz Hannover

KLAUS-JÜRGEN ZIEROTT, Regionalkonferenz Lüneburg

INGRID KOCH

INGRID PRÖNNECKE

zust. Vorstandsmitglieder

FRANK STEINSIEK

zust. Fachberater

— Nach der Landtagswahl ist vor der Landtagswahl. Vor der letzten Landtagswahl hatte

der Elternausschuss Wahlprüfsteine für die niedersächsischen Parteien erstellt und

die Antworten der Parteien genutzt für ausführliche Gespräche mit den Parteien.

Für die kommende Landtagswahl im Januar 2018 wird der Ausschuss Eltern und

Familie zusammen mit dem Ausschuss für Menschen mit Behinderungen erneut

Wahlprüfsteine erstellen. Diese sollen den im Niedersächsischen Landtag vertreten-

den Parteien zur Beantwortung vorgelegt werden.

Themen, die auch noch bearbeitet wurden:

— Welche Angebote gibt es für Menschen mit Behinderungen im Rahmen der Kurz-

zeitpflege in Niedersachsen?

— Welche Bedarfe gibt es im Bereich von Fort- und Weiterbildung für Eltern und

Angehörige?

— Wie kann die Selbstvertretung aus der Perspektive von Eltern und Angehörigen

sowie Menschen mit Behinderungen innerverbandlich gestärkt werden?

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12 Lebenshilfe Landesverband Niedersachsen e.V. Jahresbericht 2017

Die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes sowie die geplante Reform des SGB VIII

hin zu einem inklusiven SGB VIII hat maßgeblich die Arbeitsschwerpunkte des Aus-

schusses Kindheit und Jugend im letzten Jahr geprägt. Bei der Umsetzung und Aus-

gestaltung des Bundesteilhabegesetzes ist für den Ausschuss Kindheit und Jugend u. a.

die Frage bedeutsam, wer zukünftig Träger der Eingliederungshilfe wird. Bei der aktuell

angedachten kommunalen Zuständigkeit für den Kinder- und Jugendbereich stellt sich

die Frage nach der Verbindlichkeit von landesweit gültigen Standards. Für die Lebenshilfe

insgesamt ist hierbei wichtig, dass es keinen kommunalen Flickenteppich bei der Aus-

gestaltung der Angebote geben darf.

Ebenfalls ist im Rahmen der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes zu beachten,

dass die Fragestellung der Bedarfsermittlung bei Kindern und Jugendlichen eine andere

Herangehensweise benötigt als bei erwachsenen Menschen mit Behinderungen.

Dies gilt es auf Landesebene bei der Umsetzung der Gesamtplanung und des damit

einhergehenden Bedarfsfeststellungsverfahrens unbedingt zu beachten.

Bei der Umsetzung der im Gesetz vorgesehenen Weiterentwicklung der Frühförderung

begrüßt der Ausschuss, dass das Land Niedersachsen erneut die Initiative für eine

bessere Ausgestaltung der interdisziplinären Frühförderung ergreifen will. Kritisch hin-

gegen wird die im Gesetz vorgesehene Möglichkeit, einen anderen Ort für die Leistungs-

erbringung für Frühförderung zu wählen, beurteilt. Zu befürchten sei hier eine aus

Kostengründen geführte Diskussion, die die bestehenden Qualitätsstandards außer

Acht lässt. Insbesondere die aufsuchende Frühförderung hat in der Vergangenheit zu

großer Akzeptanz geführt.

— Große Lösung / Inklusives SGB VIII:

Die ursprünglich von der großen Koalition vorgesehene große Lösung wird nach

heutigem Stand nicht kommen. Bei der parlamentarischen Beratung übrig geblieben

ist lediglich eine kleine Reform des Sozialgesetzbuches VIII. Das Thema der inklusiven

Ausgestaltung des Sozialgesetzbuches VIII wird mit hoher Wahrscheinlichkeit unter

einer neuen Bundesregierung weiterhin auf der politischen Agenda stehen.

Der Ausschuss bewertet die damit in Zusammenhang stehenden Änderungen und

wird zu gegebener Zeit Stellung beziehen.

— Aus den heilpädagogischen Kindergärten, Sprachheilkindergärten und Tagesbildungs-

stätten wird ein stark gestiegener Anteil an Kindern und Jugendlichen gemeldet, die

einen Förderbedarf im Bereich sozial-emotionaler Entwicklung aufweisen. Um ein

genaueres Bild von der Ausgangssituation und den Bedarfen zu bekommen, hat der

Ausschuss diesbezüglich eine Umfrage gestartet. In der weiteren Diskussion wird es

u. a. darum gehen, welche konzeptionellen Antworten auf diese Änderungen gegeben

AUSSCHUSS KINDHEIT UND JUGEND

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werden können. Kritisch beurteilt wird in diesem Zusammenhang, dass für diese

Kinder und Jugendlichen die o. g. Einrichtungen oft der letzte Bildungsort sind,

in denen man sich ihrer annimmt.

— Die Schülerräte in Tagesbildungsstätten leisten eine wichtige Arbeit vor Ort bei der

Partizipation von Schülerinnen und Schülern im täglichen Schulleben. Nicht zuletzt

geschieht über diese Teilhabe an demokratischen Prozessen auch eine Bewusst-

seinsbildung für die Wirkungsweise von Mitbestimmung und Mitwirkung. Nach wie

vor jedoch sind Schülerinnen und Schüler aus den Tagesbildungsstätten nicht vertreten

in den Kreis-Schülerräten sowie im Landesschülerrat. Um die Arbeit der Schülerräte

aus Tagesbildungsstätten zu stärken, plant der Ausschuss eine landesweite Vernetzung

im Rahmen eines ersten Auftakttreffens. Das langfristige Ziel einer Einbeziehung in

den regulären Gremien bleibt dabei bestehen.

Weitere Themen aus der Ausschuss-Beratung:

— Welches Wunsch- und Wahlrecht haben Eltern bei der Wahl des Kindergartens /

des Beschulungsortes?

— Umsetzung des persönlichen Budgets

— Weiterentwicklung des heilpädagogischen Kindergartens

— Die Kommune inklusiv gestalten

— Die Beförderung von Schülerinnen und Schülern in Tagesbildungsstätten sowie

Kindern in den Kindertagesstätten: Welche pädagogische Begleitung ist bei der

Beförderung notwendig?

Ausschuss Kindheit und Jugend

PROF. DR. DÖRTE DETERT

Vorsitzende, Hochschule Hannover

Mitglieder:

IRMGARD FRICKE, Regionalkonferenz Hannover

BIRGIT GRAUMANN, Regionalkonferenz Braunschweig

GERD HARMS, Regionalkonferenz Hannover

MICHAEL HOFFMANN, Regionalkonferenz Lüneburg

JAN CHRISTOPH HOGREFE, Regionalkonferenz Hannover

HEIKO HÖFELMANN, Regionalkonferenz Weser-Ems

ULRICH JACOBJ, Regionalkonferenz Weser-Ems

VERONIKA SIEBENAND-ALBERS, Regionalkonferenz

Weser-Ems

GERHARD SUDER, Regionalkonferenz Lüneburg

DÖRTE WILLMANN-KUBALL, Regionalkonferenz

Braunschweig

ERWIN DREFS

MICHAEL GRASHORN

zust. Vorstandsmitglieder

JOHANNA KASTE

zust. Fachberaterin

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14 Lebenshilfe Landesverband Niedersachsen e.V. Jahresbericht 2017

AUSSCHUSS WOHNEN

Mit dem jetzt beschlossenen Bundesteilhabegesetz kommen viele Veränderungen auf

die bestehenden Wohnangebote für Menschen mit Behinderungen zu. Die wesentlichste

Veränderung stellt dabei die vorgesehene Trennung der sogenannten pädagogischen

Fachleistung von der existenzsichernden Leistung in stationären Wohnformen dar.

Wenn diese Regelungen, so wie im Gesetz vorgesehen, kommen, wird der Anbieter

dieser Wohnformen zukünftig zum Vermieter auf der einen Seite und auf der anderen

Seite Anbieter pädagogischer Assistenzleistungen. Diese im Grundsatz richtige Trennung

bedeutet zugleich in der Praxis einen immensen bürokratischen Aufwand. Dieser Aufwand

wird für alle Beteiligten: Menschen mit Behinderungen, Angehörige, Anbieter und Leis-

tungsträger zu einem Kraftakt werden.

In einem weiteren Punkt hat das Bundesteilhabegesetz leider nicht die erhoffte Verän-

derung gebracht: Die Deckelung der Pflegeleistung für Menschen mit Behinderungen

in sogenannten stationären Wohnformen auf 266,00 Euro bleibt bestehen. Dies ist eine

klare Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen mit Pflegebedarfen. In der Praxis

führt dies dazu, dass bei ansteigendem Pflegebedarf den Menschen mit Behinderungen

im Einzelfall droht, dass sie ihr Zuhause verlassen müssen. In diesem Zusammenhang

haben zudem Gespräche mit der Niedersächsischen Heimaufsicht stattgefunden. Dabei

ging es um die Frage der Umsetzung der Pflege in Einrichtungen der Behindertenhilfe

sowie der in der Praxis umgesetzten Prüfschwerpunkte der Heimaufsicht. Nach Auffas-

sung der Lebenshilfe Niedersachsen sind Einrichtungen der Behindertenhilfe nicht 1 : 1

vergleichbar mit Einrichtungen der Pflegeversicherung. Die Auswirkungen der Pflege-

stärkungsgesetze II und III sind insbesondere im Wohnen bedeutsam. Der Übergang

von Pflegestufen zu Pflegegraden und der vorgesehene Besitzstandsschutz eröffnen im

Zusammenhang mit dem eingeführten neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff neue Möglich-

keiten bei ambulanten Wohnformen für Menschen mit Behinderungen. Dies wird vom

Ausschuss Wohnen ausdrücklich begrüßt.

— Die alle zwei Jahre stattfindende Tagung für Bewohnervertretungen und die Assistenz

von Bewohnervertretungen in St. Andreasberg wird in diesem Jahr gemeinsam mit

Mitgliedern aus dem Ausschuss der Menschen mit Behinderungen vorbereitet.

Das Thema der diesjährigen Tagung lautet: Wie möchte ich leben, wenn ich in Rente

gehe? Für den Auftakt konnte für einen Impulsvortrag die Bundesgeschäftsführerin

der Bundesvereinigung Lebenshilfe, Frau Prof. Dr. Nicklas-Faust gewonnen werden.

— Die Leitertagung Wohnen wird im Frühjahr 2018 in Stapelfeld stattfinden. Inhaltlich

ist vorgesehen, die sich ergebenden Veränderungen aus dem Bundesteilhabegesetz

vorzustellen und die damit verbundenen Handlungsnotwendigkeiten zu thematisieren.

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— Das Land Niedersachsen kümmert sich um die Neugestaltung der Wohnraum-

förderung. Unser für den Bereich Wohnen zuständiger Fachberater Herr Steinsiek

ist in der entsprechenden AG des Landes vertreten. Aus Sicht der Lebenshilfe ist dabei

wichtig, dass zukünftig geförderter Wohnraum von vornherein nur noch barrierefrei

gebaut wird.

— Das Land Niedersachsen veröffentlicht jedes Jahr die handlungsorientierte Sozial-

berichterstattung für das Land. Die Landesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrts-

pflege bekommt dazu ebenfalls jährlich die Gelegenheit, einen sogenannten Anlagen-

bericht zu erstellen. In diesem Jahr wurde dabei der Schwerpunkt auf den Bereich

Wohnen für Menschen mit Behinderungen gelegt. Hierzu hat die Lebenshilfe intensiv

zugearbeitet.

— Das Handbuch vergütungsrelevanter Entgeltfragen wird aktuell überarbeitet vor

dem Hintergrund der veränderten Rechtsnormen.

— Ein Schwerpunkt des Ausschusses war in der Vergangenheit die schwierige Bedarfs-

deckung für Menschen mit hohen Bedarfen (z. B. in der Pflege oder verhaltensbedingt).

Hier hat der Ausschuss Gedanken entwickelt, die für die weiteren Gespräche mit dem

Land Niedersachsen Anregungen geben sollen.

Ausschuss Wohnen

JÖRG NAMUTH, Regionalkonferenz Weser-Ems

Vorsitzender

Mitglieder:

CLEMENS AHRENS, Regionalkonferenz Braunschweig

DR. LAURENZ ASELMEIER, Regionalkonferenz Braunschweig

BÄRBEL BÜHRS-BRINKER, Regionalkonferenz Weser-Ems

REINHARD GÄHLER, Regionalkonferenz Braunschweig

PROF. DR. BETTINA LINDMEIER, Leibniz Universität Hannover

BURKHARD LUTHMANN, Regionalkonferenz Hannover

MICHAEL SCHRECKENBERGER, Regionalkonferenz Lüneburg

SUSANNE SPEIDEL, Regionalkonferenz Braunschweig

OLAF BARGEMANN

zust. Vorstandsmitglied

FRANK STEINSIEK

zust. Fachberater

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16 Lebenshilfe Landesverband Niedersachsen e.V. Jahresbericht 2017

Das Bundesteilhabegesetz trifft eine ganze Reihe von Neuregelungen für die Teilhabe

am Arbeitsleben von Menschen mit Behinderungen. Aus Sicht des Ausschusses Arbeit

ist dabei insbesondere die neue Ausgestaltung des Budgets für Arbeit positiv hervorzu-

heben. Diese sieht u. a. das Rückkehrrecht für Menschen mit Behinderungen in eine

Werkstatt für Menschen mit Behinderungen vor, wenn der Weg auf den ersten Arbeits-

markt aus unterschiedlichen Gründen nicht funktionieren sollte.

Kritisch hingegen wird vom Ausschuss das Gesetz dahingehend beurteilt, dass das

Mindestmaß wirtschaftlich verwertbarer Tätigkeit nach wie vor eine Entscheidungs-

grundlage beim Zugang zur Teilhabe am Arbeitsleben darstellt. Diese Regelung schließt

nach wie vor Menschen mit einem hohen Unterstützungsbedarf von der Teilhabe am

Arbeitsleben aus, ist diskriminierend und nach Auffassung der Lebenshilfe insgesamt

nicht vereinbar mit der UN-Konvention für Menschen mit Behinderungen. Die im Gesetz

vorgesehene Einrichtung anderer Anbieter als weiteren Ort, wo Teilhabe am Arbeitsleben

für Menschen mit Behinderungen stattfinden soll, ist aus Sicht der Menschen mit Behin-

derungen und einer daraus sich ergebenden erhöhten Wahlmöglichkeit zu begrüßen.

Inhaltlich ist gleichwohl aber festzuhalten, dass es sich dabei nicht um eine Werkstatt

„light“ handeln darf, bei der nur reduzierte Anforderungen bei der Umsetzung des Teil-

habeauftrags gelten.

Die Bundesregierung hat eine Aufstockung der Fördermittel aus der Ausgleichsabgabe

beschlossen, um weitere Integrationsbetriebe in Niedersachsen zu etablieren. Diese

Ausweitung, und die damit verbundene Schaffung von weiteren Arbeitsplätzen in Inte-

grationsfirmen, wird ausdrücklich begrüßt. Der Ausschuss sieht an dieser Stelle nach

dem Auslaufen der Förderung durch die Bundesregierung das Land Niedersachsen

jedoch in der Pflicht, für die weitere Unterstützung der Integrationsbetriebe aus Mitteln

der Ausgleichsabgabe im gleichen Umfang einzustehen. Die im letzten Jahr vorge-

sehene Kürzung des sogenannten Minderleistungsausgleichs durch das Integrations -

amt für bestehende Integrationsfirmen konnte politisch noch abgewendet werden.

Der Ausschuss hat sich zudem mit der Umsetzung von Teilzeit in Werkstätten von

Menschen mit Behinderungen beschäftigt. Die vom Land dazu getroffene Vereinbarung

wurde anhand der Praxiserfahrungen ausgewertet.

— Das ehrenamtliche Engagement von Menschen mit Behinderungen soll durch

entsprechende Freistellungen von der Arbeit unterstützt werden. Der Ausschuss hat

sich mit dieser Frage intensiv beschäftigt und positiv zur Kenntnis genommen, dass

das Bundesteilhabegesetz entsprechende Regelungen mit aufgenommen hat.

AUSSCHUSS ARBEIT

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— Die bestehenden Landesrahmenverträge in Niedersachsen stellen nach Ansicht

des Ausschusses Arbeit eine gute Grundlage für die anstehende Weiterentwicklung

der Landesrahmenverträge dar. Der Ausschuss befürwortet in diesem Zusammen-

hang, dass bei den anstehenden Verhandlungen mit dem Land bestimmte Punkte

besonders bedacht werden. Dazu zählt u. a. die unbefriedigende Situation bei

Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf. Die für diese Menschen notwendige

intensive Begleitung, Assistenz und Betreuung wird aktuell nicht auskömmlich mit

finanziellen Mitteln ausgestattet. Hier wird insgesamt ein dringender Handlungs bedarf

gesehen.

Weitere Themen aus dem Ausschuss:

— Umsetzung des neuen Curriculums zur Schulung zur geprüften Fachkraft zur

Arbeits- und Berufsförderung

— Marke Lebenshilfe

— Aktualisierung des Handbuches für entgeltrelevante Vergütungsfragen

— Umsetzung des Kodex zur guten Unternehmensführung in Institutionen

der Lebenshilfe

Ausschuss Arbeit

UWE HILTNER, Regionalkonferenz Braunschweig

Vorsitzender

Mitglieder:

THOMAS KOLDE, Regionalkonferenz Weser-Ems

PROF. DR. LUDGER KOLHOFF, Ostfalia Hochschule

für angewandte Wissenschaft, Wolfenbüttel

WERNER LUDWIGS-DALKNER, Regionalkonferenz Lüneburg

ULRICH SEMMLER, Regionalkonferenz Braunschweig

PROF. BURGHARDT ZIRPINS, Regionalkonferenz Weser-Ems

UWE HILTNER

CHRISTIAN SIEMERS

zust. Vorstandsmitglieder

FRANK STEINSIEK

zust. Fachberater

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18 Lebenshilfe Landesverband Niedersachsen e.V. Jahresbericht 2017

Die Offene Hilfen haben sich im zurückliegenden Jahr dynamisch vor Ort weiter-

entwickelt. Der Ausschuss hat im Rahmen seiner Beratungen ein internes Positions-

papier entwickelt, welches nach einem entsprechenden Vorstandsbeschluss den

Mitgliedsorganisationen zur Verfügung gestellt wurde. In dem Positionspapier wird

die Schnittstelle der Offenen Hilfen in die anderen Bereiche der Eingliederungshilfe

ausgearbeitet. Auch die Entwicklung der ambulanten Dienstleistungen wird in dem

Positionspapier thematisiert.

Das Bundesteilhabegesetz nimmt mit der zunehmenden Personenzentrierung viele

bereits bestehende Ansätze der Offenen Hilfen auf. Zentrale Themen sind vor dem

Hintergrund des Bundesteilhabegesetzes für den Ausschuss besonders wichtig:

— Gemeinsame Inanspruchnahme von Leistungen

— Assistenzleistungen

— Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung

Von besonderer Bedeutung bei den anstehenden Gesetzgebungsverfahren sind für

den Bereich der Offenen Hilfen die Veränderung des Pflegebedürftigkeitsbegriffes.

Das Pflegestärkungsgesetz II hat die neue Systematik für die Begutachtung der Pflege-

bedürftigkeit eingeführt. Zukünftig gibt es statt drei Pflegestufen fünf Pflegegrade.

Dazu hat auf Anregung des Ausschusses auch eine Fortbildung in Kooperation mit

der Akademie stattgefunden, in der zur neuen Begutachtungsrichtlinie geschult wurde.

Damit verbunden, hat sich der Ausschuss ausführlich mit dem neuen Leistungsrecht

im SGB XI beschäftigt. Insbesondere mit dem Entlastungsbetrag. Zur Anwendung des

Entlastungsbetrages wurde der von der Geschäftsstelle zur Verfügung gestellte Leitfaden

intensiv beraten.

Die beiden Gesetzformen Bundesteilhabegesetz und Pflegestärkungsgesetz zeigen,

dass auch zukünftig die Leistungen der Pflegeversicherung bei den Familien-

unterstützenden Diensten eine wichtige Rolle spielen.

AUSSCHUSS OFFENE HILFEN

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Ausschuss offene Hilfen

STEPHAN OTTENS, Regionalkonferenz Hannover

Vorsitzender

Mitglieder:

OLIVER BAUER, Regionalkonferenz Lüneburg

MAARIT BUITKAMP, Regionalkonferenz Braunschweig

IRENE GOLDSCHMIDT, Regionalkonferenz Weser-Ems

MARION KRUSE, Regionalkonferenz Weser-Ems

ANDREA LIEBICH, Regionalkonferenz Braunschweig

DIETER PETERS, Regionalkonferenz Weser-Ems

ASTRID WAGNER, Regionalkonferenz Braunschweig

VOLKER WAHLERS, Regionalkonferenz Lüneburg

ANDREA WIDMER, Regionalkonferenz Hannover

RENATE MOCK

ANGELA KETTLER

zust. Vorstandsmitglieder

JOHANNA KASTE

zust. Fachberaterin

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20 Lebenshilfe Landesverband Niedersachsen e.V. Jahresbericht 2017

VERNETZUNG UND BERATUNG

Die Lebenshilfe Niedersachsen steht ihren Mitgliedsorganisationen in den unter-

schiedlichsten Bereichen beratend zur Seite und sorgt zudem für ein hohes Maß an

Ver netzung auf den unterschiedlichen Ebenen durch unterschiedliche Veranstaltungen:

— Tagung für Leitungskräfte – einmal jährlich

— Leitertagung Wohnen – einmal jährlich

— Leitertagung Tagesbildungsstätten und Heilpädagogische Kindergärten –

zweimal jährlich

— Leitertagung Frühförderung – einmal jährlich

— Leitertagung Offene Hilfen – einmal jährlich

— AG Presse und Öffentlichkeitsarbeit – zweimal jährlich

— AG Beratungsstellen – einmal jährlich

— AG Abschlussstufen – zweimal jährlich

— Bewohnvertretertreffen St. Andreasberg – alle zwei Jahre

— Regionalkonferenzen Offene Hilfen in zwei Regionen – zweimal jährlich

— Kamingespräche für ehrenamtliche Vorstände in vier niedersächsischen Regionen –

einmal jährlich

— Aktionstag – alle zwei Jahre

Auf diesen Veranstaltungen werden themenbezogene Fragen diskutiert, Positionen

erarbeitet und Impulse gesetzt. Darüber hinaus fi nden bei Bedarf Verbandsversamm-

lungen statt, bei denen es um die verbandliche Abstimmung zu einer bestimmten Frage

geht. So hat im letzten Jahr ein Verbandstag zum Thema „Lebenshilfe Inklusiv vor Ort“

in Hannover stattgefunden.

Für die Beratung und Begleitung von Mitgliedsorganisationen bei entgeltrelevanten

Fragen fi nden in vier Regionen bis zu viermal jährlich Treffen der Entgeltverhandler

statt. Darüber hinaus gibt es eine zentrale Datenbank mit allen Leistungsvereinba-

rungen und den vereinbarten Entgelten. Diese wird derzeit aktualisiert.

Die Lebenshilfe Niedersachsen ist darüber hinaus in einer Reihe von Gremien vertreten

und bringt ihre Anliegen dort entsprechend ein. Hier eine nicht abschließende Aufzählung:

Im Paritätischen Niedersachsen ist der Landesverband der Lebenshilfe in folgenden

Gremien vertreten:

- Fachbereich „Behindertenhilfe“

- Fachbereich „Eingliederungshilfe Wohnen“

- Fachbereich „Überregionale Mitgliedsorganisationen“

- Fachbereich „Bildung“

- Ausschuss „Leistung und Entgelte“

- Arbeitskreis „Sprachheilarbeit“

- Arbeitskreis „Schulen in freier Trägerschaft“

- Arbeitskreis „Überregionale Frühförderung“

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Vorstandsmitglieder und Mitarbeiter der Landesgeschäftsstelle wurden vom Nieder-

sächsischen Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung berufen in:

- Beirat nach § 3 Niedersächsisches Ausführungsgesetz (AG) SGB XII

- Die Arbeitsgruppe zur Reform der Sozialhilfeverwaltung in Niedersachsen

- Den beratenden Ausschuss für behinderte Menschen beim Integrationsamt

Der Landesverband der Lebenshilfe Niedersachsen ist Mitglied:

- im Landesbehindertenbeirat

- im Niedersächsischem Inklusionsrat

- im Begleitgremium zur Umsetzung des Aktionsplanes

- im Freiwilligenzentrum Hannover e.V.

- in der Landespressekonferenz Niedersachsen e.V.

- im Institut Mensch, Ethik und Wissenschaft (IMEW)

Der Landesverband war u. a. beratend tätig in Mitgliedsorganisationen, die

- Beratungsstellen für Menschen Behinderungen

- Krippenangebote

- Frühförderstellen

- Familienentlastende Dienste

- Integrative Kindergartengruppen

- Schulbegleitungen

- Wohnangebote

- Elternberatung

- Freiwilligenagenturen

- Werkstätten für behinderte Menschen

- Tagesförderstätten

- Ambulant betreutes Wohnen

- besondere Wohnformen

betreiben.

Vernetzung, Beratung

Grafi sches Protokoll der Veranstaltung „Marke Lebenshilfe“ der AG Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

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22 Lebenshilfe Landesverband Niedersachsen e.V. Jahresbericht 2017

Regionalkonferenzen

Die Regionalkonferenzen der Lebenshilfe Niedersachsen fi nden zweimal im Jahr in vier

Regionen in Niedersachsen statt. Die Regionen sind Weser-Ems, Lüneburg, Hannover

und Braunschweig und damit den ehemaligen Grenzen der Bezirksregierung in Nieder-

sachsen zugeordnet.

Die Regionalkonferenzen sind das Bindeglied auf der verbandlichen Ebene zwischen

den Mitgliedsorganisationen in der jeweiligen Region und dem Landesverband zwischen

den Mitgliederversammlungen.

Teilnehmen Vertreter ehrenamtlicher Vorstände der örtlichen Orts- und Kreisvereinigun-

gen sowie Geschäftsführungen.

Nach einem Austausch über Neuigkeiten aus den jeweiligen Mitgliedsorganisationen

standen im vergangenen Jahr folgende Themen zur Diskussion:

— Aktueller Stand des Bundesteilhabegesetzes

— Aktueller Stand der Umsetzung der Pfl ege-

stärkungsgesetze II und III

— Aktueller Stand des Niedersächsischen

Aktionsplanes

— Entwicklungen zum Niedersächsischen

Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG)

— Der Kodex für gute Unternehmensführung

— Aktuelle Berichterstattung des Team Wallraff

Die Sprecher der Regionalkonferenzen werden

in den vier Regionen alle vier Jahre vor der

nächsten Wahl des Vorstandes gewählt und

gehören nach Bestätigung durch die Mitglieder-

versammlung dem Gesamtvorstand an.

REGIONALKONFERENZEN

Kodex zur guten Unternehmensführung

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Regionalkonferenzen

KODEX ZUR GUTEN UNTERNEHMENSFÜHRUNG

Als gemeinnützige Organisation sind die Lebenshilfe-Vereinigungen und ihre

gemeinnützige Tochtergesellschaften oder Stiftungen Adressaten des Kodex zur

guten Unternehmensführung. Der eigentliche Kodex besteht aus klaren Regelungen

und ist Teil einer umfassenderen Unternehmensethik. Somit ist der Kodex im Zusam-

menspiel mit Satzung, Leitbildung/Wegweiser und Grundsatzprogramm der Bundes-

vereinigung Lebenshilfe, der Landesverbände und der regionalen Vereine und

gemeinnützigen Gesellschaften zu sehen.

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24 Lebenshilfe Landesverband Niedersachsen e.V. Jahresbericht 2017

Stellungnahmen

STELLUNGNAHMEN

STELLUNGNAHMEN – POSITIONEN DER LEBENSHILFE NIEDERSACHSEN

Die Lebenshilfe Niedersachsen wird regelmäßig als Fachverband gebeten, zu Gesetz-

entwürfen oder parlamentarischen Beratungen Stellung zu nehmen. Häufig sind unsere

Positionen schon vorher in diversen Gesprächen, Schreiben und in Gremien der Freien

Wohlfahrt in den Beratungsprozess eingeflossen.

Folgende Stellungnahmen und Positionen haben wir gegenüber dem Niedersächsischen

Landtag, den Ministerien im Berichtszeitraum abgegeben/ vertreten:

— Stellungnahme zum Entwurf für ein Niedersächsisches Behinderten -

teilhabegesetz (NBTG)

Kernpunkte unserer Stellungnahme:

- Gültigkeit des neuen Gleichstellungsgesetzes für Menschen mit Behinderungen

auf der kommunalen Ebene.

- Vollständige Anwendung der entsprechenden DIN-Normen für die bauliche

Barrierefreiheit bei Aus- und Umbauten der öffentlichen Hand.

- Einrichtung eines Kompetenzzentrums für Barrierefreiheit in Niedersachsen.

- Umsetzung einer entsprechenden EU-Verordnung zur Umsetzung der Barriere-

freiheit für Homepages und appbasierte Internetdienste der öffentlichen Hand.

- Das Instrument der Zielvereinbarungen soll nach den Vorstellungen der Lebens-

hilfe ausgeweitet werden auch auf Unternehmen und Unternehmensverbände.

Das Bundesgleichstellungsgesetz auf Bundesebene umfasst bereits heute

diese Möglichkeit.

— Stellungnahme zur Verordnung über die Anerkennung von Angeboten zur

Unterstützung im Alltag nach dem elften Buch des Sozialgesetzbuches.

— Umsetzung des Niedersächsischen Aktionsplanes Inklusion 2017/2018 und

Vorbereitung des Aktionsplanes des Landes Niedersachsen für die Jahre

2019 und 2020.

— Position der Lebenshilfe Niedersachsen zu den Programmentwürfen

der niedersächsischen Parteien für die kommende Landtagswahl.

— Mitwirkung bei der Umsetzung des neuen Budgets für Arbeit in Nieder-

sachsen auf Grundlage des neuen Bundesteilhabegesetzes.

— Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes in Niedersachsen bei folgenden

Punkten:

- Unabhängige Beratungsstellen

- Gesamtplanung und Bedarfsfeststellungsverfahren

- Verhandlungen zum Landesrahmenvertrag

- Trennung der Fachleistung von der Hilfe zum Lebensunterhalt bei Wohnangeboten

- Zukünftiger Träger der Eingliederungshilfe

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Aktion Mensch Förderung

AKTION MENSCHFÖRDERUNG

ULRIKE LORCH

Bundesvereinigung Lebenshilfe

PETRA BEHRENDS

Lebenshilfe Niedersachsen,

Sachbearbeitung Aktion Mensch

BEARBEITUNG VON ANTRÄGEN VON AKTION MENSCH

Im Jahr 2016 wurden insgesamt 50 Anträge von Mitgliedsorganisationen mit einem

Volumen von rund 4,1 Millionen Euro gestellt. Für jeden Antrag wurden nach Antrag

eine Stellungnahme angefertigt und an Aktion Mensch weitergeleitet. Im Rahmen

der Ferienanträge sind im letzten Jahr 87 Anträge mit einem Volumen von zusammen

rund 91.000,00 Euro gestellt worden.

Einmal im Jahr gibt es einen Fachtag zu den aktuellen Förderbedingungen der Aktion

Mensch. Auch in diesem Jahr sind wieder rund 40 Teilnehmerinnen und Teilnehmer

der Einladung gefolgt und haben sich von Frau Ulrike Lorch von der Bundesvereinigung

informieren lassen

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26 Lebenshilfe Landesverband Niedersachsen e.V. Jahresbericht 2017

POLITISCHE INITIATIVEN

WAHLRECHTSAUSSCHLÜSSE

JETZT STREICHEN!

Die Lebenshilfe Niedersachsen kritisiert

die andauernde Diskriminierung in Nieder-

sachsen und fordert die Änderung des

Landeswahlgesetzes zur kommenden

Landtagswahl.

Im Januar kommenden Jahres sind mehr

als 8.000 Menschen mit Behinderungen

in Niedersachsen nicht wahlberechtigt.

Diese erschreckend hohe Zahl geht aus

einer aktuellen Studie des Bundesmini-

steriums für Arbeit und Soziales aus dem Juli 2016 hervor. Für die Lebenshilfe Nieder-

sachsen sind solche Wahlrechtsausschlüsse verfassungsrechtlich unzulässig.

Sie verstoßen gegen den im Artikel 38 Grundgesetz formulierten Grundsatz der

Allgemeinheit der Wahl und diskriminieren Menschen mit Behinderungen in rechts-

widriger Weise. Das es auch anders geht, zeigt sich u. a. in Nordrhein-Westfalen und

Schleswig-Holstein. In beiden Ländern wurden im letzen Jahr die entsprechenden

Wahlgesetze geändert.

Wir erwarten von der Niedersächsischen Landesregierung, dass auch Niedersach-

sen diese Diskriminierung schnellstmöglich beendet. Die in der Vergangenheit häufi g

anzutreffende Begründung für einen Wahlrechtsausschluss, dass Menschen mit

Behinderung mit einer alle Lebensbereiche umfassenden Betreuung die Fähigkeit

fehlt, eine Wahlentscheidung zu treffen, ist längst widerlegt.

Informationen zur Wahl in Leichter Sprache, wie sie von den politischen Parteien,

Verbänden sowie Bundes- und Landtag angeboten werden, unterstützen Menschen

mit einer Betreuung in allen Angelegenheiten und ermöglichen ihnen eine informierte

Wahlentscheidung.

Diese Forderung hat die Lebenshilfe Niedersachsen im Rahmen einer Petition

beim Niedersächsischen Landtag eingereicht.

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Politische Initiativen

BÜNDNIS FÜR EIN NIEDERSÄCHSISCHES GESETZ FÜR MENSCHEN

MIT BEHINDERUNGEN:

Gemeinsam mit vielen Bündnispartnern hat die Lebenshilfe Niedersachsen zur

vorgelegten Novellierung des Niedersächsischen Behindertengleichstellungs-

gesetzes Stellung genommen. Die Kernpunkte der gemeinsamen Kritik waren:

— der Geltungsbereich des Gesetzes für die Kommunen

— Umsetzung der vollumfänglichen Barrierefreiheit bei Aus- und Umbauten

der öffentlichen Hand

— Einrichtung eines Kompetenzzentrums zur Barrierefreiheit

— Umsetzung einer entsprechenden EU-Verordnung zur Barrierefreiheit im Internet

— Die Möglichkeit, Zielvereinbarungen seitens der Verbände auch mit Unternehmen

und Unternehmensverbänden zu schließen

Die gemeinsam vorgebrachte Kritik hat im Ergebnis dazu geführt, dass das Gesetz

in dieser Legislaturperiode nicht mehr verabschiedet wurde. Es bleibt somit auf der

politischen Agenda einer neuen Landesregierung. Das Bündnis wird dies mit Nachdruck

auch gegenüber einer neuen Landesregierung zeitnah einfordern.

Behinderten Sportverband Niedersachsen e.V.

Blinden- und Sehbehindertenverband Niedersachsen e.V.

Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e.V.

BSK-Landesvertretung Niedersachsen

Deutscher Schwerhörigenbund Landesverband Niedersachsen e.V.

DGB-Bezirk Niedersachsen - Bremen - Sachsen-Anhalt

Gehörlosenverband Niedersachsen e.V.

Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben Niedersachsen

Landesarbeitsgemeinschaft GEMEINSAM LEBEN - GEMEINSAM LERNENNiedersachsen e.V.

Lebenshilfe Landesverband Niedersachsen e.V.

Niedersächsischer Inklusionsrat für Menschen mit Behinderungen

Niedersächsisches Netzwerk für Frauen mit Behinderung

Paritätischer Wohlfahrtsverband Niedersachsen e.V.

SoVD-Landesverband Niedersachsen e.V.

Sozialverband VdK Niedersachsen- Bremen e.V.

ver.di-Landesbezirk Niedersachsen- Bremen

BÜNDNISPARTNER:

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28 Lebenshilfe Landesverband Niedersachsen e.V. Jahresbericht 2017

Für die Lebenshilfe Niedersachsen hat die Pressearbeit einen hohen Stellenwert. Ne-

ben den klassischen Formen der Öffentlichkeitsarbeit bietet sie die schnelle und flexible

Möglichkeit, Positionen zu verdeutlichen und Diskussionen anzustoßen.

UNSERE PRESSEERKLÄRUNGEN:

— Petition der Lebenshilfe für Teilhabe statt Ausgrenzung

— Ohne umfassende Beteiligung bei der Umsetzung des Aktionsplanes

zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonventionen geht es nicht!

— Lauter Protest: 7.000 Menschen mit Behinderungen demonstrieren in Hannover

für ein besseres Bundesteilhabegesetz.

— Jetzt wächst zusammen, was zusammengehört!

— Festakt der Lebenshilfe Niedersachsen

— Große Lösung nur bei guter Lösung!

— SGB VIII: Reform geht in die falsche Richtung

— Regelung zur Pflege von Menschen mit Behinderung im Bundesteilhabegesetz

weiter unzureichend – Menschen mit Behinderung nicht weiter diskriminieren

— Bundesteilhabegesetz: Noch ein weiter Weg bis zu echter Teilhabe

— Qualität bei der frühkindlichen Bildung verbessern – Steuergeld richtig investieren

— Wahlrechtsausschlüsse jetzt streichen!

— Inklusion in der Schule: Die Richtung stimmt, aber die Qualität noch lange nicht

— Gute Beratung sichert Teilhabe

Pressemitteilungen

PRESSEMITTEILUNGEN

Festakt zur Einweihung der Landesgeschäftsstelle

FRANK STEINSIEK

zust. Fachberater

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

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29

Aktivitäten

FESTAKT:

Die Lebenshilfe hat im Rahmen eines Festaktes im letzten Jahr feierlich ihre neue

Landesgeschäftsstelle eingeweiht. Dies geschah im Beisein der Niedersächsischen

Sozialministerin Frau Cornelia Rundt, die ihre Glückwünsche zum neuen Gebäude

und den damit verbundenen Möglichkeiten überbrachte.

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30 Lebenshilfe Landesverband Niedersachsen e.V. Jahresbericht 2017

FORT- UND WEITERBILDUNG:

Die Akademie für Rehaberufe bietet ein umfangreiches Seminar- und Weiterbildungs-

programm, in dem Tagesseminare und Langzeitfortbildungen für Mitarbeiterinnen und

Mitarbeiter aus der Behindertenhilfe angeboten werden. In den letzten Jahren ist der

Bereich der Inhouse-Seminare stark gestiegen. Hinzu kommt die vermehrte Nachfrage

nach Beratungsleistungen für Fragen der Organisations- und Personalentwicklung.

Bei Inhouse-Veranstaltungen sowie bei konkreten Beratungsaufträgen sprechen

die Referentinnen und Referenten sowie Beraterinnen und Berater die speziellen

Bedürfnisse in Ihrer Einrichtung mit Ihnen ab.

INKLUSION BRAUCHT WISSEN:

Das aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds fi nanzierte Projekt Inklusion braucht

Wissen widmet sich der Frage: Welches Wissen ist notwendig vor dem Hintergrund

der anstehenden Veränderungen im Bereich der Behindertenhilfe?

Das Projekt befasst sich dabei mit Lernbedarfen, die im Zuge von Inklusionsprojekten

offensichtlich geworden sind und der Vermittlung entsprechender Kenntnisse und

Fertigkeiten.

Ein erster Fachtag mit über 100 Besucherinnen und Besuchern hat die Relevanz

des Themas eindrucksvoll bestätigt. Aus dem Projekt heraus sind eigene Schulungs-

angebote rund um das Thema entstanden. Die entsprechenden Angebote stehen

kostenfrei zur Verfügung und können über die Akademie für Reha berufe abgerufen

werden.

AKADEMIE FÜR REHABERUFE

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Akademie für Rehaberufe

FACHSCHULEN HEILERZIEHUNGSPFLEGE:

Die Akademie für Rehaberufe ist an den Standorten Hannover, Hildesheim und

Wildeshausen Träger von Fachschulen Heilerziehungspflege. An allen Standorten

betreiben die Schulen pro Jahrgang eine Klasse mit rund 25 Schülerinnen und

Schülern. Die Schülerinnen und Schülern werden in allgemeinbildenden Fächern

unterrichtet, um ihre Fachhochschulreife zu bekommen und in den berufsbezogenen

Fächern, um für die Praxis entsprechend ausgebildet zu werden. Durch die enge

Verknüpfung der drei Fachschulen mit den Einrichtungen der Behindertenhilfe in

der Region wird sichergestellt, dass die im Berufsfeld notwendigen Kompetenzen

für angehende Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspfleger Eingang

finden in die schulische Ausbildung.

UNABHÄNGIGE TEILHABEBERATUNG:

Die im Rahmen des Bundesteilhabegesetzes vorgesehene Einrichtung unabhängiger

Teilhabenberatung sieht konzeptionell vor, dass Menschen mit Behinderungen selber

aktiv werden bei der Beratung. Die Lebenshilfe Niedersachsen begrüßt diesen Ansatz.

Mit einem eigenen Schulungsangebot für die Beraterinnen und Berater wird die Akade-

mie für Rehaberufe ab Anfang 2018 die neuen Beratungsstellen unterstützen.

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32 Lebenshilfe Landesverband Niedersachsen e.V. Jahresbericht 2017

BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2016 AKTIVA

Aktiva

31.12.20164.982 TEUR

0% Immaterielle Vermögensgegenstände

(Besitz, den man nicht sehen kann Zum Beispiel das Recht, ein Compu-ter-Programm zu benutzen)

0%Immaterielle Vermögensgegenstände

67% Sachanlagen

(Besitz, den wir für unsere Arbeit brauchen

Grund-Stücke, Häuser, Wohnungen

Dinge, die wir zum Arbeiten brauchen Zum Beispiel: Telefon, Möbel, Computer, Auto

An-Zahlungen und Dinge, die wir bauen)

54,5%Sachanlagen

0%Rechnungs-

abgrenzungsposten

2016 2015

0%Beteiligungen

4,3% Forderungen und sonstige Vermögens gegenstände

(Geld, was wir noch bekommen und anderer Besitz)5,5% Forderungen und sonstige Vermögens gegenstände

0% Rechnungs-

abgrenzungsposten

(Geld, das wir schon be-zahlt haben. Die Leistung

bekommen wir aber erst nächstes Jahr)

40%Kassenbestand/

Guthaben bei Kredit-

instituten

31.12.20153.799 TEUR

GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNGEINNAHMEN

Umsatzerlöse Sonstige betriebliche Erträge

438,53 EURSonstige Zinsen und ähnliche Erträge

1.335.087,81 EUR 639.538,97 EUR

28,7% Kassenbestand/ Guthaben bei Kredit instituten

(Geld im der Kasse und auf dem Konto)

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PASSIVA

Passiva

AUSGABEN

Aufwendungen für Lehrmittel und für bezogene Leistungen

JahresergebnisPersonalaufwand

22.264,10 EURAbschreibungen auf immaterielle

Vermögens gegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen

14.282,94 EURZinsen und ähnliche

Aufwendungen

-1.776,41Sonstige Steuern

Sonstige betriebliche Aufwendungen

477.032,58 EUR364.832,79

EUR778.531,25 EUR 470.403,35 EUR

31.12.20164.982 TEUR

2% Kapital vom Verein

(Das, was der Verein von Anfang an hat)

3%Vereinskapital

72% Rück-Lagen

(Überschuss aus dem Jahr 2016)

92%Rücklagen

1% Rechnungs-

abgrenzungsposten

(Geld, das wir schon bekommen haben. Aber wir müssen nächstes Jahr noch

etwas dafür tun)

1%Rechnungs-

abgrenzungsposten

2016 2015

1,5% Rück-Stellungen

(Geld, was wir erst später brauchen

Zum Beispiel Geld für Alters-Teil-Zeit, Alters-Vorsorge, Jahres-Bericht)

3%Rückstellungen

23,5% Verbindlichkeiten

(Geld, das andere noch von uns

bekommen)

1%Verbindlich-

keiten

31.12.20153.799 TEUR

AUSGABEN

Aufwendungen für Lehrmittel und für bezogene Leistungen

77.059,73 EUR JahresergebnisPersonalaufwand

132.432,38 EURAbschreibungen auf immaterielle

Vermögens gegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen

29.600,04 EURZinsen und ähnliche

Aufwendungen

Sonstige betriebliche

Aufwendungen

1.027,41 EUR Sonstige Steuern

627.058,29 826.423,20 281.464,26 EUR

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34 Lebenshilfe Landesverband Niedersachsen e.V. Jahresbericht 2017

Herausgeber:

Lebenshilfe Landesverband Niedersachsen e.V.

Nordring 8 G, 30163 Hannover

Tel. 0511 . 909 257 00, Fax 0511 . 909 257 11

[email protected], www.lebenshilfe-nds.de

Verantwortlich im Sinne des Presserechts:

Holger Stolz – Landesgeschäftsführer nach § 30 BGB

Bilder:

Lebenshilfe Niedersachsen

Anna-Kristina Bauer: Titelbilder, Seite 19

Martin Rink: Seite 20

Gestaltung:

Brygida Zielke, Grafi k Design, Hannover

Illustrationen Seite 8, 9, 26:

© Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V.,

Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013

Druck:

Lebenshilfe Braunschweig gemeinnützige GmbH

Werkstatt Rautheim, Boltenberg 8, 38126 Braunschweig

Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung und

Quellenangabe. © 2017 Lebenshilfe Landesverband Niedersachsen e.V.

Unsere Spitzenverbände:

IMPRESSUM

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UNSER TEAM:

VERBANDSBEREICH

FACHBERATUNG KINDHEIT UND JUGEND / OFFENE HILFEN / PFLEGE /

MENSCHEN MIT BEHINDERUNGEN: JOHANNA KASTE

FACHBERATUNG ARBEIT / WOHNEN / ENTGELTE / ELTERN UND FAMILIE:

FRANK STEINSIEK

SEKRETARIAT: PETRA BEHRENDS, INGA STEIN

FACHSCHULE HEILERZIEHUNGSPFLEGE HANNOVER

SCHULLEITUNG: SIMONE KIELHORN

STELLV. SCHULLEITUNG: NINA KLANG

SCHULSEKRETARIAT: SUSANN KLEY

FACHSCHULE HEILERZIEHUNGSPFLEGE HILDESHEIM

SCHULLEITUNG: IVONNE TIMME

STELLV. SCHULLEITUNG: DR. LIDA FRORIEP-WENK

SCHULSEKRETARIAT: GITTA RECKZEH

FACHSCHULE HEILERZIEHUNGSPFLEGE WILDESHAUSEN

SCHULLEITUNG: INGO TIETMANN

STELLV. SCHULLEITUNG: HELGA BAUMERT

SCHULSEKRETARIAT: PETRA KRAMER

FORT- UND WEITERBILDUNG

FACHBERATERIN: SIMONE KIELHORN

ASSISTENTIN DER LEITUNG / SEMINARORGANISATION: PETRA WANCKEL

EMPFANG: SABINE SEFKOW

QUALITÄTSMANAGEMENT

QM-BEAUFTRAGTE: PETRA BEHRENDS

BUCHHALTUNG: KATHARINA BORSCHNEK

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