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2012 urlaub für alle generationen 02.-09.juni ruhpolding WWW.CVJM-BAYERN.DE Leitung: Matthias Rapsch und Mark Nockemann Veranstalter: CVJM Landesverband Bayern e.V. spezielles programm für kinder + teenies

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2012

urlaub für allegenerationen

02.-09.juniruhpolding

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Leitung:

matthias rapsch und mark nockemann

veranstalter:

cvjm Landesverband

bayern e.v.

spezielles

programm

für kinder +

teenies

auf geht´s nach ruhpolding! grüße aus dem ort:

Liebe Freunde,Wir laden euch zusammen mit vielen ehrenamt-lichen Mitarbeitern aus dem bayerischen CVJM zum 2. CVJM-Ferienfestival vom 02. bis 09. Juni 2012 nach Ruhpolding ein.

Die herrliche Bergwelt mit abwechslungsrei-cher Umgebung und den vielfältigen Freizeit-angeboten verspricht erholsame Frühsommer-tage für Leib und Seele.

Mountainbiketouren, Wandern, Nordic Wal-king, Geocaching, Golf, Unihockey, Baden im Vita Alpin Bad, eine Fahrt mit der Seilbahn auf den Rauschberg, kreatives Gestalten oder interessante Seminare und Themen. Es ist be-stimmt für jeden etwas dabei. Für die Bibelzeiten und Andachten haben wir Pfarrer Heinz Bogner, langjähriger CVJM-Lan-dessekretär mit Auslandserfahrung, Klaus Gött-ler (Praxisdozent an der Evangelistenschule Johanneum) und Rainer Dick (CVJM-Landes-sekretär i. R.) gewonnen. Für Kinder und Teen-ager wird während der Bibelzeiten ein eigenes Programm angeboten. Im „Haus des Gastes“ kann man gemütlich imCafé sitzen oder im Raum der Stille aufatmen.Weitere Künstler wie Arno und Hanna Back-haus, Klaus-André Eickhoff oder Mirjana An-gelina und viele mehr geben den Tagen eine besondere Note.

Wir freuen uns auf euch!

Euer Matthias Rapsch und Mark NockemannCVJM-Landessekretäre Familien/Jungschar

auf geht´s nach ruhpolding! grüße aus dem ort:

Grüß Gott, mit diesem einfachen bay-erischen Gruß heißen wir alle Teilneh-merinnen und Teilnehmer des Festivals des Christlichen Vereins Junger Menschen herzlich willkommen.

Ruhpolding verwandelt sich durch dieses Fest der besonderen Art wieder in einen Ort der Gemeinschaft und Begegnung. Mehrere Tage lang haben Christen unterschiedlichen Alters die Möglichkeit, miteinander über Fragen des Glaubens zu diskutieren, zu beten und zu fei-ern. Eine Bereicherung für Geist, Körper und Seele in einer wunderbaren Umgebung. Ver-bunden mit Urlaub in Ruhpolding bietet dieses Festival die richtige Mischung von Freizeitge-staltung und Kultur für Menschen aus verschie-denen Gemeinden.Mit großer Freude sehen wir dieser Zeit entge-gen und hoffen, dass sich alle Teilnehmer bei uns wohlfühlen.

Ruhpolding freut sich schon sehr auf die ganze CVJM-Familie, die Initiatoren und Organisato-ren und die vielen Teilnehmerinnen und Teil-nehmer, die dieses Ereignis mit ihrer Individua-lität und ihrer Begeisterung zu Gott so wertvoll machen.

Ich wünsche Ihnen allen viele Begegnungen und Erfahrungen sowie eine erlebnisreiche und inspirierende Zeit in Ruhpolding.

Ihr

Claus Pichler1. Bürgermeister

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Ruhpolding ist mit seinen 6500 Einwoh-nern ein großes, romantisch verträumtes Dorf in Oberbayern, das Natur pur zu jeder Jahreszeit bietet. Ein Eldorado für alle, die die Natur lieben und sich in einer wundervollen Landschaft, kombi-niert mit bayerischer Gemütlichkeit und Gastfreundschaft, aktiv erholen möch-ten.

jeder Übernachtungsgast bekommt eine X-tra-card.In dieser card ist folgendes mit dabei:

-Unternbergbahn

-erlebnisbad vita alpina (3 Std. ohne Sauna)

-rauschbergbahn (erste Fahrt frei, ab 2. Fahrt 50% ermäßigung)

-Freibad

-Holzknechtmuseum

-Freizeitmärchenpark

-Heimatmuseum

-Ortslinie/bus

(die card gilt nicht für Tages- bzw. wochenkartenbesitzer ohne Unterkunft.)

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referenten

Klaus GöttlerPraxisdozent am johanneum, wuppertal

& künstlerHeinz bognerPfarrer und langjähriger cvjm Landessekretär

Hanna + arno backhausmissio-narr(en) mit Tiefgang

Klaus andré eickhoffSänger+musiker

mirjana angelinaGospel art Studio

Thomas Göttlicher band

Ulrike engelPosaunenchor

...weitere Gäste sind angefragt!

ehrenamtliche mitarbeiter (u.a.):

Sonja Ulsenheimer- Großhabersdorfmarkus Kuchenreuther - Laubenandrea Scheele - bambergHarald und Gabi wolf - aschaffenburgSteffen Pfister - Schweinfurt Thomas rödel - Lehrbergedith, bernd und jonas Pfindel - woringencarola welker - Forchheimbirgit und roland bräunling - ansbachHelga, ernst und Katharina Pauhl - albertshofenKarin düll - Scheinfeldralf Sprenger und Technikteam - bobengrünmatthias Heidrich, Susana montero ( Praktikanten des Lv)Heidi dick - Schwabach

rainer dickehem. cvjm-Landessekretär

Helmut wolfjonglage

Klaus andré eickhoffSänger+musiker

...weitere Gäste sind angefragt!

ehrenamtliche mitarbeiter (u.a.):

Sonja Ulsenheimer- Großhabersdorfmarkus Kuchenreuther - Laubenandrea Scheele - bambergHarald und Gabi wolf - aschaffenburgSteffen Pfister - Schweinfurt Thomas rödel - Lehrbergedith, bernd und jonas Pfindel - woringencarola welker - Forchheimbirgit und roland bräunling - ansbachHelga, ernst und Katharina Pauhl - albertshofenKarin düll - Scheinfeldralf Sprenger und Technikteam - bobengrünmatthias Heidrich, Susana montero ( Praktikanten des Lv)Heidi dick - Schwabach

„...jedes unserer Familienmitglieder ein passendes angebot finden kann, wir aber auch gemeinsame Zeiten miteinander genießen können.“edith Pfindel - woringen

stimmen

„...keine Langeweile aufkommt und die frohe botschaft für alle Generationen verständlich und klar verkündigt wird.“wilfried elflein - rentweinsdorf

Wir finden das CVJM-Ferienfestivalgut, weil...

„...wir mit der Familie ein paar ruhige Tage verbringen und dabei Gottes wort genießen können.“ralf Sprenger - bobengrün

„...absolut kostengünstige und für alle altersgruppen interessante Freizeitan-gebote bestehen - und dazu noch der Urlaub unter mitchristen eine ganz andere Qualität hat.“markus Kuchenreuther - Lauben

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ein möglicher tag...

Nordic Walking

Morgenimpuls mit Andacht

Frühstückszeit

Bibelzeiten ( Pfr. Heinz Bogner, Obern-sees + Praxisdozent Klaus Göttler, Wuppertal) unter musikalischer Mitge-staltung der Thomas Göttlicher-Band und der Bläsergruppe.Parallel dazu Kinder - Jungschar -und Teenieprogramm in der alten Schule unter der Leitung von Mark Nocke-mann , CVJM Landessekretär für die Arbeit mit Kinder- und Jungschar-gruppen.

Angebot Mittagessen (siehe Verpflegungspaket)

CVJM - Cafe im „Haus des Gastes“

Workshops (bisher geplant): Geocaching, Golf, Wandern, Moun-tainbike, Unihockey, Holzwerkstatt, Spraypainting, Jonglage, Papieschöpfen u.v.m

Wahlweise thematische Seminare: Neuer Schwung für die Ehe, Harte Fragen, ADS, neues vom ACJ Chile u.v.m.

7.30 -8.00

8.00 -8.30

10.00

ab 12.00

ab 13.30

14.30

16.30

... in ruhpolding

abendessen in eigener regie

abendprogramm: u.a. mit arno back-haus, Klaus andre eickhoff, mirjana angelina, Klaus Göttler, Kino für Tee-nies, cafe, Quiz u.a.

nachtgebet

damit die tollen angebote der X-tra -Karte

genutzt werden können, sind am montag-

nachmittag keine workshops und Semina-

re geplant. der mittwoch steht ebenfalls

zur freien verfügung bereit.

der eröffnungsabend und der Familiengot-

tesdienst am Sonntag ist mit allen gemein-

sam geplant.

Für weitere Informationen stehen wir Ihnen

übrigens gerne zur verfügung.

Sie können uns erreichen unter

Tel: 0911/62814-31 (Frau Patz), Fax -99

mail: [email protected]

18.00

20.00

23.00

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die reisebedingungen:

erwachsene jugendliche geb. 1994 -96

Kindergeb.1997 - 2004

Kinder geb. 2005-08

Ferienwohnunggehobener Standard 4****

290,-300,-

185,-195,-

160,-170,-

130,-140,-

FerienwohnungStandard bis 3***bzw. appartement

260,-270,-

145,-155,-

130,-140,-

100,-110,-

Gästehäuser

(eZ-Zuschlag 9,-/nacht)

310,-320,-

250,-260,-

200,- 210,-

200,-210,-

Hotel bis 3***

(eZ-Zuschlag 12,-/nacht)

400,-410,-

340,-350,-

320,-320,-

320,-330,-

Hotel ab 4****

(eZ-Zuschlag 14,-/nacht)

460,-470,-

390,-400,-

350,-360,-

350,-360,-

camping-Stellplatz 170,-180,-

120,-130,-

100,-110,-

60,-70,-

wochenkarte ohne Unterkunft

120,-120,-

65,-65,-

65,-65,-

65,-65,-

Tageskarte ohne Unterkunft

20,-20,-

10,-10,-

10,-10,-

10,-10,-

die preise:

alle Preise pro Person in eUrO. Für Kinder ab Geburtsjahr 2009 ist die Unterkunft kostenfrei. Kinderpreise gelten bei gem. Unter-bringung mit erwachsenen.

Zuschlag f. Kurzzeitaufenthalt (1 bis 3 nächte): 5,- eUr/nacht

die Unterbringung erfolgt nach verfügbarkeit in der jeweiligen Kategorie im gesamtenOrt. name und Lage der Unterkunft wird am anreisetag bekannt gegeben.Gruppen bitten wir um frühzeitige anfrage einer gemeinsamen Unterkunft.

die oberen Preise sind Frühbucherpreise und gelten bei anmeldung bis 31.01.2012. danach gelten die Preise darunter.Leistungen: Übernachtung, Frühstück (außer bei campingplatz und Ferienwohnung), X-tra-card (siehe auflistung), Programmes kann jeweils ein verpflegungspaket ( 6 x mittagessen) dazu gebucht werden:erwachsene/jugendliche ab 13 j.: 50,-eUr, Kinder bis 12 j. 30,- eUrnachmittags hat unser cvjm–cafe ab 14.30 Uhr mit Kaffee/Kuchen-verkauf geöffnet.abends wird im Kurhaus ein abendessen gegen direkte bezahlung vor Ort angeboten.

Preis f. erw. bei Unterbringung von 2 Personen

Preis f. erw. bei Unterbringung von 2 Personen

die reisebedingungen:Der CVJM-Landesverband Bayern e.V. und die CVJM Bayern Reise+Service GmbH (im folgenden „Reiseve-ranstalter“) führen Reisen, Freizeiten und Seminare (im folgenden „Reisen“) nach Maßgabe der folgenden Reisebedingungen durch. Die nachfolgenden Bestim-mungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter zu Stande kommenden Reisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a - m BGB (Bürger-liches Gesetzbuch) und die Informationsvorschriften für Reiseveranstalter gemäß §§ 4 - 11 BGB-InfoV (Verord-nung über Informations- und Nachweispflichten nach bürgerlichem Recht) und füllen diese aus:

1. Abschluss des Reisevertrages/Verpflichtung des Kunden1.1 Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Grundlage dieses Angebots sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen des Reiseveranstalters für die jeweilige Reise, soweit diese dem Kunden vorliegen.1.2 Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen, die in der für die Reise gültigen Reiseausschreibung und der Reisebestä-tigung abgedruckt sind. Individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden bleiben hiervon unberührt.1.3 Reisevermittler (z.B. Reisebüros) und Leistungsträ-ger (z.B. Hotels, Beförderungsunternehmen) sind vom Reiseveranstalter nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen des Reiseveranstalters hinausgehen oder im Wider-spruch zur Reiseausschreibung stehen.1.4 Orts- und Hotelprospekte, sowie Internetausschrei-bungen, die nicht vom Reiseveranstalter herausgegeben werden, sind für den Reiseveranstalter und dessen Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Kunden zum Gegenstand der Reiseausschreibung oder zum Inhalt der Leistungspflicht des Reiseveranstalters gemacht wurden.1.5 Die Buchung kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Inter-net) erfolgen. Bei elektronischen Buchungen bestätigt der Reiseveranstalter den Eingang der Buchung unver-züglich auf elektronischem Weg. Diese Eingangsbestä-tigung stellt noch keine Bestätigung der Annahme des Buchungsauftrags dar.1.6 Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, sofern er diese Verpflich-tung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. 1.7 Vertragspartner des Kunden ist derjenige Reisever-anstalter, welcher in der für die Reise gültigen Reiseaus-schreibung genannt ist.1.8 Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahme-erklärung des Reiseveranstalters zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird der Reiseveranstalter dem Kunden eine schriftliche Reisebestätigung übermitteln. Hierzu ist er nicht verpflichtet, wenn die Buchung durch den Kunden weniger als 7 Werktage vor Reisebeginn erfolgt. 1.9 Weicht der Inhalt der Annahmeerklärung des Rei-

severanstalters vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er für die Dauer von zehn Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde innerhalb der Bindungsfrist dem Reiseveranstalter die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung erklärt.

2. Bezahlung 2.1 Reiseveranstalter und Reisevermittler dürfen Zah-lungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise nur fordern oder annehmen, wenn dem Kunden der Siche-rungsschein übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 10 % des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 4 Wochen vor Reise-beginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 7 genannten Grund abgesagt werden kann. Kommt der Vertrag innerhalb von 4 Wochen vor Reisebeginn zustande, ist der gesamte Reisepreis sofort gegen Aushändigung des Sicherungsscheins zu zahlen.2.2 Dauert die Reise nicht länger als 24 Stunden, schließt sie keine Übernachtung ein und übersteigt der Reise-preis pro Reisenden € 75,- nicht, so dürfen Zahlungen auf den Reisepreis auch ohne Aushändigung eines Sicherungsscheines verlangt werden.2.3 Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist der Reiseveranstalter berech-tigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5.2 Satz 2 bis 5.5 zu belasten.

3. Leistungsänderungen 3.1 Änderungen wesentlicher Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und vom Reiseve-ranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.3.2. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.3.3. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Kunden über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren. 3.4 Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesent-lichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, unentgelt-lich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot an¬zubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung des Reiseveranstalters über die Änderung der Reiseleistung oder die Absage der Reise diesem gegenüber geltend zu machen.

4. Preiserhöhung4.1 Der Reiseveranstalter behält sich vor, den im Reise-vertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden

erwachsene jugendliche geb. 1994 -96

Kindergeb.1997 - 2004

Kinder geb. 2005-08

Ferienwohnunggehobener Standard 4****

290,-300,-

185,-195,-

160,-170,-

130,-140,-

FerienwohnungStandard bis 3***bzw. appartement

260,-270,-

145,-155,-

130,-140,-

100,-110,-

Gästehäuser

(eZ-Zuschlag 9,-/nacht)

310,-320,-

250,-260,-

200,- 210,-

200,-210,-

Hotel bis 3***

(eZ-Zuschlag 12,-/nacht)

400,-410,-

340,-350,-

320,-320,-

320,-330,-

Hotel ab 4****

(eZ-Zuschlag 14,-/nacht)

460,-470,-

390,-400,-

350,-360,-

350,-360,-

camping-Stellplatz 170,-180,-

120,-130,-

100,-110,-

60,-70,-

wochenkarte ohne Unterkunft

120,-120,-

65,-65,-

65,-65,-

65,-65,-

Tageskarte ohne Unterkunft

20,-20,-

10,-10,-

10,-10,-

10,-10,-

alle Preise pro Person in eUrO. Für Kinder ab Geburtsjahr 2009 ist die Unterkunft kostenfrei. Kinderpreise gelten bei gem. Unter-bringung mit erwachsenen.

Zuschlag f. Kurzzeitaufenthalt (1 bis 3 nächte): 5,- eUr/nacht

Wechselkurse entsprechend wie folgt zu ändern:4.2 Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann der Reiseveranstalter bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung vom Kunden den Erhöhungsbetrag, andernfalls den sich aus der Teilung der vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungs-mittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförde-rungsmittels ergebenden Erhöhungsbetrag verlangen.4.3 Werden die bei Abschluss des Reisevertrages beste-henden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber dem Reiseveranstalter erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.4.4 Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für den Reiseveranstalter verteuert hat.4.5 Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss für den Reiseveranstalter nicht vorhersehbar waren.4.6 Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat der Reiseveranstalter den Reisenden unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reisebeginn sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5 % ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurück zu treten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diesen Anspruch unverzüglich nach der Mitteilung des Reiseveranstalters über die Preiserhöhung diesem gegenüber geltend zu machen.

5. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn/Stornokosten/Umbuchungen5.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Reiseveranstalter unter der nachfolgend angegebenen Anschrift zu erklären. Falls die Reise über ein Reisebüro gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegen-über erklärt werden. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.5.2 Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann der Reiseveranstalter, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen. 5.3 Der Reiseveranstalter hat diesen Entschädigungsan-spruch zeitlich gestaffelt, d. h. unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertrag-lich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschaliert und bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs

der Rücktrittserklärung des Kunden jeweils pro Kunde wie folgt berechnet: a) Eigenanreise, Bus- und BahnreisenBis 50 Tage vor Reiseantritt 10%, vom 49. bis 22. Tag vor Reiseantritt 25 %, vom 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 50 %, ab 14 Tage vor Reiseantritt 75% des in Rechnung gestellten Reisepreises.b) Flug- und SchiffsreisenBis 150 Tage vor Reiseantritt 3%, vom 149. bis 100. Tag vor Reiseantritt 5%, vom 99. bis 50. Tag vor Reiseantritt 10 %, vom 49. bis 22. Tag vor Reiseantritt 25 %, vom 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 50 %, ab 14 Tage vor Reiseantritt 75% des in Rechnung gestellten Reisepreises.

6. Nicht in Anspruch genommene Leistung Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstat-tung des Reisepreises. Der Reiseveranstalter wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

7. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindest-teilnehmerzahl7.1 Der Reiseveranstalter kann wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl nur dann vom Reisevertrag zurücktreten, wenn er in der jeweiligen Reiseausschrei-bung die Mindestteilnehmerzahl beziffert und in der Reisebestätigung die Mindestteilnehmerzahl angibt oder dort auf die entsprechenden Angaben in der Reiseausschreibung verweist. 7.2 Ein Rücktritt ist spätestens 30 Tage vor dem verein-barten Reiseantritt dem Kunden gegenüber zu erklären.7.3 Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat der Reiseveranstalter unverzüglich von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen.7.4 Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück. 8. Kündigung aus verhaltensbedingten GründenDer Reiseveranstalter kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Reiseveran-stalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.

9. Kündigung aus personenbedingten GründenDer Reiseveranstalter kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende wegen Krankheit, Gebrechen oder aus einem anderen Grunde reiseunfähig ist, auf Begleitung angewiesen ist, jedoch ohne Begleitung reist oder eine Gefahr für die Gesundheit anderer Kunden darstellt.

10. Mitwirkungspflichten des Kunden10.1 MängelanzeigeWird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen.Der Kunde ist aber verpflichtet, dem Reiseveranstalter einen aufgetretenen Reisemangel unverzüglich anzuzei-gen. Unterlässt er dies schuldhaft, tritt eine Minderungdes Reisepreises nicht ein. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Anzeige erkennbar aussichtslos ist oder aus anderen Gründen unzumu-tbar ist. Der Kunde ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unver-züglich der Reiseleitung am Urlaubsort zur Kenntnis zu geben. Ist eine Reiseleitung am Urlaubsort nicht vorhan-den, sind etwaige Reisemängel dem Reiseveranstalter an dessen Sitz zur Kenntnis zu geben. Über die Erreichbar-keit der Reiseleitung bzw. des Reiseveranstalters wird der Kunde in der Leistungsbeschreibung, spätestens jedoch mit den Reiseunterlagen, unterrichtet. Die Reiseleitung ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Sie ist jedoch nicht befugt, Ansprüche des Kunden anzuerkennen.10.2 Fristsetzung vor KündigungWill ein Kunde den Reisevertrag wegen eines Reiseman-gels der in § 651 c BGB bezeichneten Art nach § 651 e BGB oder aus wichtigem, dem Reiseveranstalter erkenn-baren Grund wegen Unzumutbarkeit kündigen, hat er dem Reiseveranstalter zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes, dem Reiseveranstalter erkennbares Interesse des Kunden gerechtfertigt wird.10.3 Gepäckbeschädigung und GepäckverspätungSchäden oder Zustellungsverzögerungen bei Flugrei-sen empfiehlt der Veranstalter dringend unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige (P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesell-schaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadenanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen und bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten. Im übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung des Veranstalters anzuzeigen.10.4 ReiseunterlagenDer Kunde hat den Reiseveranstalter zu informieren, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen (z. B. Flugschein, Hotelgutscheine) nicht innerhalb der vom Reiseveranstalter mitgeteilten Frist erhält.

11.Beschränkung der Haftung 11.1 Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,a) soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oderb) soweit der Reiseveranstalter für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.11.2 Die deliktische Haftung des Reiseveranstalters für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Kunden und Reise. Möglicherweise darüber hinausge-

hende Ansprüche im Zusammenhang mit Reisegepäck nach dem Montrealer Übereinkommen bleiben von der Beschränkung unberührt.11.3 Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstö-rungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leis¬tungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungslei-stungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschrei-bung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen des Reiseveranstalters sind. Der Reiseveranstalter haftet jedoch a) für Leistungen, welche die Beförderung des Kunden vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten,b) wenn und insoweit für einen Schaden des Kunden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Orga-nisationspflichten des Reiseveranstalters ursächlich geworden ist.

12. Ausschluss von Ansprüchen 12.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbrin-gung der Reise hat der Kunde innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise geltend zu machen. Die Gel-tendmachung kann fristwahrend nur gegenüber dem Reiseveranstalter unter der nachfolgend angegebenen Anschrift erfolgen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschul-den an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. 12.2 Diese Frist gilt auch für die Anmeldung von Gepäck-schäden oder Zustellungsverzögerungen beim Gepäck im Zusammenhang mit Flügen gemäß Ziffer 10.3., wenn Gewährleistungsrechte aus den §§ 651 c Abs. 3, 651 d, 651 e Abs. 3 und 4 BGB geltend gemacht werden. Ein Schadensersatzanspruch wegen Gepäckbeschädigung ist binnen 7 Tagen, ein Schadens-ersatzanspruch wegen Gepäckverspätung binnen 21 Tagen nach Aushändigung geltend zu machen.

13. Verjährung13.1 Ansprüche des Kunden nach den §§ 651c bis f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Reiseveranstalters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Reiseveranstalters beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahr-lässigen Pflichtverletzung des Reiseveranstalters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Reiseveranstalters beruhen.13.2 Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB verjähren in einem Jahr.13.3 Die Verjährung nach Ziffer 13.1 und 13.2 beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt.13.4 Schweben zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder der Reiseveranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen

verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

14. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens14.1 Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggä-sten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunter-nehmens verpflichtet den Reiseveranstalter, den Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbrin-genden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren.14.2 Steht bei der Buchung die ausführende Flugge-sellschaft noch nicht fest, so ist der Reiseveranstalter verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden.14.3. Sobald der Reiseveranstalter weiß, welche Flug-gesellschaft den Flug durchführen wird, muss er den Kunden informieren.14.4 Wechselt die dem Kunden als ausführende Flugge-sellschaft genannte Fluggesellschaft, muss der Reiseve-ranstalter den Kunden über den Wechsel informieren. Er muss unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Kunde so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird.14.5 Die „Black List“ ist auf folgender Internetseite abrufbar: http://air-ban.europa.eu.

15. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften15.1 Der Reiseveranstalter wird Staatsangehörige eines Staates der Europäischen Gemeinschaft, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des Kunden und eventueller Mitreisender (z.B. Doppel-staatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen.15.2 Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedoku-mente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Ein-halten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nicht¬befolgen dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn der Reiseveranstalter nicht, unzureichend oder falsch informiert hat. 15.3 Der Reiseveranstalter haftet nicht für die recht-zeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde ihn mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass der Reiseveranstalter eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.

16. Rechtswahl und Gerichtstand16.1 Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kun-den und dem Reiseveranstalter findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis.16.2 Soweit bei Klagen des Kunden gegen den Reise-veranstalter im Ausland für die Haftung des Reiseve-ranstalters dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

16.3 Der Kunde kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen.16.4 Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Kun-den ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Reiseveranstalters vereinbart.16.5 Die vorstehenden Bestimmungen über die Rechts-wahl und den Gerichtsstand gelten nicht, a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abding-baren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oderb) wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die Regelungen in diesen Reisebedingungen oder die anwendbaren deutschen Vorschriften.

Veranstalter:

CVJM-Landesverband Bayern e.V.Postfach 710140 Schweinauer Hauptstraße 3890238 Nürnberg 90441 Nürnberg

Tel 0911/62814-0, Fax 0911/[email protected]

Weitere Informationen zum Veranstalter können im Impressum von www.cvjm-bayern.de abgrufen werden.Stand: September 2011

Leistungsänderungen und Preisänderungsvorbehalt vor VertragsschlussDie Angebote zu den vertraglichen Reiseleistungen in diesem Prospekt entsprechen dem Stand bei Druckle-gung. Bitte haben Sie jedoch Verständnis dafür, dass bis zur Übermittlung Ihres Buchungswunsches aus sachlichen Gründen Änderungen der Leistungen mög-lich sind, die wir uns deshalb ausdrücklich vorbehalten müssen. Über diese werden wir Sie selbstverständlich vor Vertragsschluss unterrichten.Die in diesem Prospekt angegebenen Preise sind für uns bindend. Wir behalten uns jedoch ausdrücklich vor, vor Vertragsschluss eine Änderung des Reisepreises insbe-sondere aus folgenden Gründen zu erklären, über die wir Sie vor der Buchung selbstverständlich informieren:- Eine entsprechende Anpassung des im Prospekt ange-gebenen Preises ist im Fall der Erhöhung der Beförde-rungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse nach Veröffentlichung des Prospektes zulässig.- Eine Preisanpassung ist außerdem zulässig, wenn die vom Kunden gewünschte und im Prospekt angebotene Pauschalreise nur durch den Einkauf zusätzlicher touri-stischer Leistungen (Kontingente) nach Veröffentlichung des Prospektes verfügbar ist.

hinweis:

ja, ich melde mich zum CVJM-Ferienfestival 2012 an.

anrede/name/vorname

Straße/nr

PLZ/Ort

Geb.-datum

Telefon

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Unterkunft (falls benötigt - bitte genau angeben):

Nachfolgend bitte immer Anzahl eintragen:

Ich buche für insgesamt Personen eZ dZ

Zustellbetten erwünscht: Zustellbett(en)

verpflegungspaket erw.: verpflegungspaket Kind:

Sommerbiathlon ( 40,-€ Teilnahmegebühr pro Person):

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Anfahrt mit dem auto mit der bahn

Weitere Workshops werden mit dem ausführlichen Infobrief noch abgefragtMitangemeldete Familienangehörige (im gleichen Haushalt):

name/vorname Geb.-datum

name/vorname Geb.-datum

name/vorname Geb.-datum

name/vorname Geb.-datumIch erkenne - zugleich für die von mir mit angemeldeten Personen - die mir vorliegenden reisebedingungen als verbindlich an.Ich bin damit einverstanden, dass die in dieser anmel-dung erfassten persönlichen daten zur vertragsabwicklung gespeichert und zur erfüllung des vertrages an dritte (z. b. einreisebehörde) weitergegeben werden. Ich bin damit einver-standen, schriftlich, telefonisch, per Fax oder per e-mail über das erscheinen neuer Kataloge informiert zu werden sowie reise- und vermittlungsangebote zu erhalten. diese einwilligung kann ich jederzeit formfrei widerrufen.Ich bin damit einverstanden, dass ich während der reise auf Fotografien oder Filmen abgebildet und dass derartige Fotografien oder Filme ver-breitet oder öffentlich vorgeführt werden. das recht des widerspruchs bei der aufnahme behalte ich mir im einzelfall jedoch ausdrücklich vor. Ich erkläre ausdrücklich, auch für die vertraglichen verpflichtungen aller von mir angemeldeten Personen einzustehen.

Ort/datum/Unterschrift (bei minderjährigen: erziehungsberechtigte/r)

dauer: 2 Stunden,ab 9 jahreeinzel- und Staffel-wettbewerb im Laufeno. walken und Schießen

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