40
Lohnsteuer kompakt 2010 Steuererklärung für das Steuerjahr 2009 https://lohnsteuer-kompakt.de/2010/ Das praktische Steuerhandbuch

Lohnsteuer Kompakt 2010 - Praktisches Handbuch

  • Upload
    forium

  • View
    3.414

  • Download
    17

Embed Size (px)

DESCRIPTION

Lohnsteuer Kompakt 2010 - Praktisches Handbuch

Citation preview

Page 1: Lohnsteuer Kompakt 2010 - Praktisches Handbuch

Lohnsteuer kompakt 2010

Steuererklärung für das Steuerjahr 2009 https://lohnsteuer-kompakt.de/2010/

Das praktische Steuerhandbuch

Page 2: Lohnsteuer Kompakt 2010 - Praktisches Handbuch

© 2010 Lohnsteuer kompakt ist eine Publikation der forium GmbH. Weitere Informationen unter www.lohnsteuer-kompakt.de und www.forium.de

2 Lohnsteuer kompakt 2010 – Das praktische Steuerhandbuch

Inhaltsverzeichnis

1. Grundlagen für Ihre Steuererklärung 8

1.1 Die Einkommensteuererklärung 8

Was ist eine Einkommensteuererklärung? 8

Aus welchen Vordrucken besteht sie? 8

Wie hoch ist der Grundfreibetrag? 8

Muss ich eine Steuererklärung abgeben? 8

Lohnt sich das Ausfüllen der Formulare für Jeden? 9

Welches Finanzamt ist für mich zuständig? 9

Welche Steuerformulare muss ich ausfüllen? 9

Dürfen Ehepaare getrennte Steuererklärungen abgeben? 10

Bis wann muss die Erklärung beim Finanzamt sein? 10

Was sind die Pflichtangaben in jeder Steuererklärung? 11

1.2 Aufbau einer Steuererklärung 11

Anlagen zur Steuererklärung, Einkommensersatzleistungen 12

Sonderausgaben 12

Neu ab 2009: Anlage Vorsorgeaufwand 12

Außergewöhnliche Belastungen 12

Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und

Dienstleistungen 12

EXKURS I: Belege für die Steuererklärung 13

Versicherungsbeiträge belegen 13

Sonderausgaben 13

Unterhaltsleistungen an den Ex-Gatten 13

Spendenquittungen aufheben 13

Außergewöhnliche Belastungen 14

• Behinderte und Hinterbliebene 14 • Pflege-Pauschbetrag wegen unentgeltlicher

persönlicher Pflege 14

Andere außergewöhnliche Belastungen 14

Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Dienstleistungen

und Handwerkerleistungen 14

Rechnungen bei Werbungskosten 14

• Entfernungspauschale 14 • Beiträge zu Berufsverbänden 15 • Aufwendungen für Arbeitsmittel 15 • Fortbildungskosten 15 • Bewerbungskosten 15

Page 3: Lohnsteuer Kompakt 2010 - Praktisches Handbuch

© 2010 Lohnsteuer kompakt ist eine Publikation der forium GmbH. Weitere Informationen unter www.lohnsteuer-kompakt.de und www.forium.de

3 Lohnsteuer kompakt 2010 – Das praktische Steuerhandbuch

• Kontoführungsgebühren 15 • Mehraufwendungen für doppelte Haushaltsführung 15 • Quittungen für Kinderbetreuung 15

EXKURS II: Steuererklärung: Was Rentner wissen sollten 16

Besteuerung der gesetzlichen Rente 16

Freibeträge und Vorteile nutzen! 16

Der persönliche Rentenfreibetrag 16

Versorgungsfreibetrag 16

Altersentlastungsfreibetrag 17

Werbungskostenpauschale 17

Sonderausgaben 17

Versicherungsbeiträge 17

Außergewöhnliche Belastungen 17

Minijob 17

Mantelbogen 17

Anlage Vorsorgeaufwand 17

Anlage R 17

Anlage N und Anlage KAP 17

1.3 Anlage N 18

Entgeltersatzleistungen 18

Werbungskosten als Arbeitnehmer 18

Was sind Werbungskosten (Anlage N)? 18

Wie hoch ist der Arbeitnehmer-Pauschbetrag? 19

Welche Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz

kann man absetzen? 19

Mindern Beiträge für die Gewerkschaft die Steuerlast? 19

Welche Arbeitsmittel sind absetzbar? 19

EXKURS III: Computer und Co: Arbeitsmittel absetzen 19

Arbeitsmittel ist nicht gleich Arbeitsmittel 20

Arbeitsmittel von A bis Z 20

• Aktentasche 20 • Auto 20 • Badmintonschläger 21 • Berufskleidung 21 • Brille 21 • Büromaterial, Computer, Monitor, Drucker,

Scanner, Software 21 • Fachliteratur 21 • Möbel 21 • Musikinstrumente 21 • Reisekoffer 21

Page 4: Lohnsteuer Kompakt 2010 - Praktisches Handbuch

© 2010 Lohnsteuer kompakt ist eine Publikation der forium GmbH. Weitere Informationen unter www.lohnsteuer-kompakt.de und www.forium.de

4 Lohnsteuer kompakt 2010 – Das praktische Steuerhandbuch

• Telefon und Fax 21 • Werkzeug 21

Kann man Bewerbungskosten absetzen? 22

Kann man Fortbildungskosten geltend machen? 22

Welche Umzugskosten kann man absetzen? 22

Sollte man Kontoführungsgebühren eintragen? 22

Welche Nachweise verlangt das Finanzamt? 23

Wie hoch ist die Dienstreisepauschale? 23

Wie hoch ist die Verpflegungspauschale? 23

Wer hat Anspruch auf eine Arbeitnehmer-Sparzulage 23

1.4 Sonderausgaben 23

Was sind Sonderausgaben? 23

Wie hoch ist der Sonderausgaben-Pauschbetrag? 24

Was zählt zu den Vorsorgeaufwendungen? 24

Kann man Beiträge für die Altersvorsorge absetzen? 24

Spart man mit der Riester-Rente Steuern? 24

In welcher Höhe kann ich Unterhaltszahlungen für den

Ex-Gatten absetzen? 25

Senken Aufwendungen für die Kirchensteuer die Steuerlast? 25

Sollte man die Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung

angeben? 25

Mindern Beiträge für die Unfall- und Haftpflicht-

versicherungen die Steuerlast? 25

Verringert sich die Steuerlast durch Zahlungen für die

freiwillige Pflege- oder Krankenversicherung? 25

Darf man Kosten für die eigene Ausbildung als

Sonderausgaben eintragen? 25

Wie viel Geld kann man von seinen Jahreseinnahmen

spenden und absetzen? 25

Was für einen Spendennachweis verlangt das Finanzamt? 26

Wie setzt man Parteispenden ab? 26

Können Spenden für Stiftungen unbegrenzt eingetragen

werden? 26

EXKURS IV: Weihnachtszeit ist Spendenzeit 26

Richtig spenden - Dank DZI-Spendensiegel 26

Umweltorganisationen erhalten kein DZI-Spendensiegel 27

Page 5: Lohnsteuer Kompakt 2010 - Praktisches Handbuch

© 2010 Lohnsteuer kompakt ist eine Publikation der forium GmbH. Weitere Informationen unter www.lohnsteuer-kompakt.de und www.forium.de

5 Lohnsteuer kompakt 2010 – Das praktische Steuerhandbuch

Für das Finanzamt sind Spenden Sonderausgaben 27

Nicht jede Spende erkennt das Finanzamt als

Sonderausgabe an 27

Ist ein Mitgliedsbeitrag als Spende absetzbar? 28

Sind Kalender und Sonderbriefmarken Spenden? 28

Das gewisse Extra: Parteispenden 28

1.5 Außergewöhnliche Belastungen 28

Wie hoch ist der Pflege-Pauschbetrag? 28

Wie hoch ist der Behinderten-Pauschbetrag? 28

Wie hoch ist der Hinterbliebenen-Pauschbetrag? 28

Mindern Unterstützungsaufwendungen für hilfsbedürftige

Personen die Steuerlast? 28

Verringern Aufwendungen für eine Haushaltshilfe die

Steuerschuld? 29

Welche krankheitsbedingten Kosten verringern das zu

versteuernde Einkommen? 29

Kann man die Unterhaltszahlungen an den Ex-Gatten

auch als außergewöhnliche Belastungen absetzen? 29

In welcher Höhe können haushaltsnahe Dienste

abgesetzt werden? 29

Welche weiteren Außergewöhnlichen Belastungen kann

man steuerlich geltend machen? 29

Arzt-, Hebammenkosten und Krankentransport bei Geburt 30

1.6 Steuerliches für Eltern 30

Wann bekomme ich Kindergeld oder Kinderfreibeträge? 30

Wie hoch ist der Einkommensgrenzbetrag beim

volljährigen Kind? 30

Wie hoch ist der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende? 30

Kann man Schulgeld absetzen? 30

Wie hoch ist der Ausbildungsfreibetrag? 30

Wie viel Kinderbetreuungskosten kann man absetzen? 31

1.7. Zusatzeinnahmen - Vom Kapitalertrag bis zum Minijob 31

Wie hoch ist der Sparerpauschbetrag? 31

Wie hoch ist der Übungsleiter-Freibetrag? 31

Ist die Lohnsteuerkarte für die Ausübung einer

Page 6: Lohnsteuer Kompakt 2010 - Praktisches Handbuch

© 2010 Lohnsteuer kompakt ist eine Publikation der forium GmbH. Weitere Informationen unter www.lohnsteuer-kompakt.de und www.forium.de

6 Lohnsteuer kompakt 2010 – Das praktische Steuerhandbuch

geringfügigen Beschäftigung notwendig? 31

Muss man das Einkommen aus dem Minijob in der

Lohnsteuererklärung eintragen? 31

Darf man neben seiner Hauptbeschäftigung zwei Minijobs

haben? 31

Darf man als Hausfrau/mann mehrere Minijobs ausüben? 31

2. Das sollten Sie wissen! 32

2.1 Steuerbescheid: Abheften oder Einspruch einlegen? 32

Einspruch gegen den Steuerbescheid - So geht's! 32

Fehler aufdecken - Einspruch stellen 32

2.2 Lohnender Eintrag: Freibeträge erhöhen den Nettolohn 33

Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung ausfüllen 34

Nachweise für einen Eintrag 34

Vereinfachter Antrag beim zweiten Mal 35

EXKURS V: Gesetzliche Änderungen zum 1. Juli 2009 35

Rentner: Anpassung der gesetzlichen Renten 35

Gesetzliche Krankenversicherung:

Einheitlicher Beitragssatz sinkt um 0,6 Prozent 35

Arbeitslosengeld-II-Bezieher: Regelsätze steigen an 36

Rundfunkgebühren: Befreiung für ALG-II-Empfänger erleichtert 36

Autofahrer: Kfz-Steuerberechnung nach Hubraum und

Kohlendioxid-Ausstoß 36

Kurzarbeiter: Bezugszeitraum ausgeweitet 36

Reisende: EU-Auslandsurlauber telefonieren günstiger 36

Altenpfleger und Erzieher: Förderung durch das

Meister-BAföG 36

Sparer: Einlagen bis 50.000 Euro sicher 36

Immobilieneigentümer: Energiepass auch

für Nicht-Wohngebäude 37

AUSBLICK: Steuerliche Änderungen 2010 37

Neue Lohnsteuerklassen-Kombination für Ehepaare 37

Kranken- und Pflegeversicherung: Mehr Beiträge absetzen 37

Arbeitslosen-, Haftpflicht und andere Versicherungen 37

Günstigerer Steuertarif - Höherer Grundfreibetrag 38

Page 7: Lohnsteuer Kompakt 2010 - Praktisches Handbuch

© 2010 Lohnsteuer kompakt ist eine Publikation der forium GmbH. Weitere Informationen unter www.lohnsteuer-kompakt.de und www.forium.de

7 Lohnsteuer kompakt 2010 – Das praktische Steuerhandbuch

Rentner profitieren vom neuen Grundfreibetrag 38

Kindergeld und Kinderfreibeträge 38

Unterhaltzahlungen: Mehr Aufwendungen absetzen 39

Unterhaltszahlungen an bedürftige Angehörige 39

3. Musterbriefe 39

Impressum 40

Page 8: Lohnsteuer Kompakt 2010 - Praktisches Handbuch

© 2010 Lohnsteuer kompakt ist eine Publikation der forium GmbH. Weitere Informationen unter www.lohnsteuer-kompakt.de und www.forium.de

8 Lohnsteuer kompakt 2010 – Das praktische Steuerhandbuch

1. Grundlagen für Ihre Steuererklärung

Nach Schätzungen des Bunds der Steuerzahler schenken die Deutschen dem Staat jedes Jahr rund 500 Millionen Euro.

Warum? Monat für Monat zahlen die Deutschen fleißig ihre Steuern. Den meisten Steuerzahlern wird dabei über das Jahr gerechnet deutlich zu viel abgezogen. Da viele Bundesbürger ihre Einkommensteuererklärung gar nicht abgeben, erhalten sie die zu viel gezahlten Steuern auch nicht zurück. Das ist ein Fehler!

Allein durch die Abgabe einer Steuererklärung mit den üblichen Angaben zur Geltendmachung aller Werbungskosten und Pauschalbeträge sowie einigen individuellen Angaben erhält ein Privathaushalt jedes Jahr durchschnittlich 350 Euro vom Finanzamt zurück.

Schenken Sie dem Staat kein Geld und geben Sie Ihre Steuererklärung bei Ihrem Finanzamt ab. Vielen scheint die Steuererklärung wie eine unüberwindbare Hürde. Dabei ist es gar nicht so schwer, wenn man sich eine Stunde Zeit nimmt und sich mit allen notwendigen Unterlagen (Lohnsteuerbescheinigung, Belege über Versicherungsbeiträge, Spendenquittungen, etc.) daran macht, seine Steuererklärung auszufüllen.

Größtes Hindernis: Für viele ist die jährliche Einkommensteuererklärung ein Buch mit sieben Siegeln. Geht es Ihnen auch so?

Wir erklären Ihnen die notwendigen Grundbegriffe zur Steuererklärung und die wichtigsten Formulare, damit Sie Ihre Steuererklärung für 2009 erfolgreich bei Ihrem Finanzamt einreichen können.

Wenn Sie „Lohnsteuer kompakt 2010“ nutzen, geht es sogar noch einfacher: Über einen einfachen Dialog werden Sie durch die für Sie wichtigen Steuerformulare geleitet und müssen am Ende nur noch Ihre Steuerunterlagen ausdrucken.

1.1 Die Einkommensteuererklärung

Was ist eine Einkommensteuererklärung?

Mit der Einkommensteuererklärung legt der Steuerpflichtige auf einem amtlichen Formular seine Einkommensverhältnisse offen. Auf der Grundlage dieser Angaben ermittelt das zuständige Finanzamt die für das vergangene Steuerjahr zu zahlende Steuer. Das endgültige Ergebnis steht im oft mit Spannung erwarteten Steuerbescheid.

Aus welchen Vordrucken besteht sie?

Der so genannte Mantelbogen, der vierseitige Hauptvordruck, gehört immer dazu. Er umfasst persönliche Angaben, Einkünfte, sowie die Sonderausgaben und Außergewöhnlichen Belastungen. Zur Einkommensteuererklärung gehören auch noch verschiedene Anlagen.

So füllen Arbeitnehmer die Anlage N und die Anlage Vorsorgeaufwand, Rentner Anlage R und Hauseigentümer Anlage V. Zu guter Letzt werden die Belege als Nachweis angefügt, also etwa Spendenquittungen, Versicherungsrechnungen, Mitgliederbeiträge oder die Bescheinigung über Vermögenswirksame Leistungen.

Wie hoch ist der Grundfreibetrag?

Jedem Bürger steht ein steuerlicher Grundfreibetrag von derzeit 7.834 Euro pro Kalenderjahr zur Verfügung. Einkommensteuern muss er dafür nicht zahlen. 2008 lag der Grundfreibetrag bei 7.664 Euro.

Für das Steuerjahr 2010 steigt der Grundfreibetrag auf 8.004 Euro.

Muss ich eine Steuererklärung abgeben?

Die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung ergibt sich aus dem Einkommensteuergesetz (EStG) und bezieht sich auf das Einkommen, das man im vergangenen Kalenderjahr (= Steuerjahr), dem so genannten Veranlagungszeitraum bezogen hat. Eine so genannte „unbeschränkte

Page 9: Lohnsteuer Kompakt 2010 - Praktisches Handbuch

© 2010 Lohnsteuer kompakt ist eine Publikation der forium GmbH. Weitere Informationen unter www.lohnsteuer-kompakt.de und www.forium.de

9 Lohnsteuer kompakt 2010 – Das praktische Steuerhandbuch

Steuerpflicht“ besteht dann, wenn man den Wohnsitz oder den gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat.

Arbeitnehmer sind nicht grundsätzlich verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Das müssen sie nur in bestimmten Fällen, beispielsweise, wenn im Veranlagungsjahr:

• der Arbeitnehmer bei mehr als einem Arbeitgeber beschäftigt war. • Entgeltersatzleistungen (z.B. Krankengeld, Mutterschaftsgeld,

Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld) über 410 Euro bezogen wurden.

• beide Eheleute arbeiten und einer die Steuerklasse V oder VI hat. • das Finanzamt einen Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte

eingetragen hatte.

Das sind die gängigsten Voraussetzungen. Doch auch wenn man keinen Arbeitslohn bezogen hat, kann es sein, dass eine Einkommensteuererklärung fällig wird. Etwa, wenn man andere Einkünfte - wie Miet- oder Zinseinnahmen - hatte.

Lohnt sich das Ausfüllen der Formulare für jeden?

Auch wenn Sie nicht verpflichtet sind eine Steuererklärung abzugeben, sollten Sie dies eventuell trotzdem machen. Warum? In vielen Fällen sind die Steuervorauszahlungen, die im Verlauf eines Jahres geleistet werden, deutlich höher als die tatsächliche Steuerschuld. Dies gilt insbesondere dann, wenn eine Tätigkeit nicht das ganze Jahr ausgeübt wurde.

Von diesem Vorteil profitieren vor allem Schüler und Studenten, die nur wenige Monate im Jahr gearbeitet haben und dafür Lohnsteuer bezahlt haben. Sie können sich meist die gesamten Steuerbeträge beim Finanzamt zurückholen. Aber auch den meisten anderen Steuerzahlern werden über das Jahr gerechnet zu hohe Steuerbeträge abgezogen.

Ist dies auch bei Ihnen der Fall, würden Sie eine Steuererstattung vom Finanzamt erhalten. Geben Sie allerdings keine Steuererklärung ab, ist das Geld verloren und der Finanzminister freut sich.

Es lohnt sich in den meisten Fällen eine Steuererklärung auszufüllen, da jeder Haushalt mit einer durchschnittlichen Steuererstattung von 350 Euro rechnen kann. Trifft einer der folgenden Punkte auf Sie zu, lohnt es sich mit hoher Wahrscheinlichkeit, freiwillig eine Steuererklärung anzufertigen und sich die zu viel gezahlten Steuern erstatten zu lassen:

• Wenn eine Tätigkeit nicht das ganze Jahr ausgeübt wurde. • Wenn sowohl Sie als auch Ihr Ehegatte auf der Lohnsteuerkarte

die Steuerklasse IV eingetragen haben. • Wenn Ihnen oder einem Ihrer Kinder ein Behinderten-

Pauschbetrag zusteht. • Wenn sich im Laufe des Jahres ihre Steuerklasse zu Ihren

Gunsten geändert hat. • Wenn Sie Eltern geworden sind und sich damit die Zahl der

Kinderfreibeträge erhöht. • Wenn Sie Werbungskosten (z.B. Fahrtkosten bei Pendlern,

Umzugskosten, Kosten aufgrund doppelter Haushaltsführung), Sonderausgaben (z.B. Versicherungsbeiträge, Beiträge zur Riester-Rente oder Rürup-Rente) oder außergewöhnliche Belastungen (z.B. bei schwerer Krankheit) haben, für die kein Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eingetragen wurde.

• Wenn Sie erwarten, dass Sie einen Teil der einbehaltenen Kapitalertragssteuern (prüfen Sie die Zins- und Dividendenbescheinigung Ihrer Bank!) zurückbekommen.

Welches Finanzamt ist für mich zuständig?

Die Einkommensteuererklärung geben Sie grundsätzlich bei dem Finanzamt ab, in dessen Bezirk Sie wohnen. Über die Internetseiten des Bundeszentralamts für Steuern kann man auch nach seinem Finanzamt suchen.

Nur wenig komplizierter ist es, wenn Sie mehrere Wohnungen in Deutschland haben. Wenn Sie ledig sind, ist es das Finanzamt, in dessen Bezirk Sie sich häufiger aufhalten. Sind Sie verheiratet, dann ist es das Finanzamt, in dessen Bezirk sich Ihre Familie häufiger aufhält.

Page 10: Lohnsteuer Kompakt 2010 - Praktisches Handbuch

© 2010 Lohnsteuer kompakt ist eine Publikation der forium GmbH. Weitere Informationen unter www.lohnsteuer-kompakt.de und www.forium.de

10 Lohnsteuer kompakt 2010 – Das praktische Steuerhandbuch

Welche Steuerformulare muss ich ausfüllen?

Mit dem Ausfüllen des Mantelbogens ist es leider nicht getan, da Sie für die unterschiedlichen Einkunftsarten jeweils noch ein eigenes Formular, die so genannten Anlagen, einreichen müssen. Die wichtigsten Anlagen, die die meisten Arbeitnehmer ausfüllen müssen, sind:

Anlage N für alle Arbeitnehmer, die Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit hatten.

Anlage VL für alle, die vermögenswirksame Leistungen von ihrem Arbeitgeber bekommen und dafür die staatliche Förderung erhalten wollen.

Anlage Vorsorgeaufwand für alle, die Vorsorgeaufwendungen (wie Beträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung) und Altersvorsorgebeiträge (wie Beiträge zur Riester-Rente) zahlen.

Anlage Kind für Eltern, die für ihre Kinder Kindergeld erhalten oder einen Kinderfreibetrag in Anspruch nehmen wollen.

Anlage R für alle Rentner, die von einem Rententräger oder einer Versorgungseinrichtung monatliche Zahlungen erhalten.

Anlage KAP für alle Sparer und Anleger, die Einkünfte z.B. in Form von Zinsen und Dividenden erhalten haben.

Anlage AUS, wenn Sie im Ausland Einkünfte erzielen.

Anlage SO bei sonstigen Einkünften (z.B. aus Unterhalt oder Aktienverkäufen)

Anlage Unterhalt für alle Personen, die Dritte durch Zahlungen unterstützen. Seit 2006 gibt es ein eigenständiges Formular für Unterhaltszahlungen an eine bedürftige Person.

Dürfen Ehepaare getrennte Steuererklärungen abgeben?

Bei Verheirateten, die beide einkommensteuerpflichtig sind, muss festgelegt werden, ob die Zusammenveranlagung oder die getrennte Veranlagung gewählt wird. Eine Sonderregelung gibt es für frisch verheiratete Paare: Sie können im Jahr der Heirat die besondere Veranlagung auswählen.

Im Fall der Zusammenveranlagung geben beide Eheleute eine gemeinsame Steuererklärung ab. Zusammenveranlagung bedeutet, dass alle Einkünfte der Partner zusammengerechnet werden. Sie werden dann als ein Steuerpflichtiger behandelt.

Dieses Ehegattensplitting ist immer dann vorteilhaft, wenn ein Partner mehr verdient als der andere. In den anderen beiden Fällen (getrennte oder besondere Veranlagung) muss jeder Ehepartner eine eigene Steuererklärung beim Finanzamt abgeben.

Bei der besonderen Veranlagung werden die frisch gebackenen Eheleute dann steuerlich so behandelt, als seien sie noch ledig. Das bringt aber nur in den wenigsten Fällen steuerliche Vorteile.

Gibt es einen Ehevertrag, so muss angegeben werden, ob eine Gütergemeinschaft vereinbart wurde. Bei einer vereinbarten Gütergemeinschaft wird aus dem getrennten Vermögen von Ehemann und Ehefrau gemeinschaftliches Vermögen beider Ehegatten. Dies hat zum Beispiel den Nachteil, dass das Finanzamt Arbeitsverträge zwischen Ehepartnern in der Regel nicht anerkennt.

Bis wann muss die Steuererklärung beim Finanzamt sein?

Die Einkommensteuererklärung für das Jahr 2009 müssen Sie bis zum 31. Mai 2010 abgeben, sofern Sie dazu verpflichtet sind. Kommen Sie dem nicht oder verspätet nach, dann drohen hohe Strafen bis hin zum Zwangsgeld.

Page 11: Lohnsteuer Kompakt 2010 - Praktisches Handbuch

© 2010 Lohnsteuer kompakt ist eine Publikation der forium GmbH. Weitere Informationen unter www.lohnsteuer-kompakt.de und www.forium.de

11 Lohnsteuer kompakt 2010 – Das praktische Steuerhandbuch

Diese Frist verlängert sich automatisch bis zum 31. Dezember, wenn Ihnen bei der Erklärung ein Steuerberater oder ein Lohnsteuerhilfeverein behilflich ist.

Wollen Sie freiwillig eine Steuererklärung für 2009 abgeben, dann haben Sie vier Jahre - also bis zum 31. Dezember 2013 - Zeit dafür.

Bei dieser Abgabefrist handelt es sich um eine so genannte Ausschlussfrist. Das bedeutet, Sie können diese Frist nicht verlängern. Nach dem 31. Dezember 2013 können Arbeitnehmer somit eine Steuererstattung für das Steuerjahr 2009 nicht mehr beantragen.

Was sind die Pflichtangaben in jeder Steuererklärung?

Immer dazu gehört der vierseitige Hauptvordruck, der so genannte Mantelbogen. Er umfasst allgemeine persönliche Angaben, die Einkünfte, sowie die Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen. Außerdem gehören zur Einkommensteuererklärung noch verschiedene Anlagen.

Dafür gibt es unterschiedliche Vordrucke, zum Beispiel für Arbeitnehmer (Anlage N), Anlage Vorsorgeaufwand (Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung, Riester-Rente u.a.) Sparer (Anlage KAP), Rentner (Anlage R) oder Hauseigentümer (Anlage V). Zu guter Letzt werden dann die Belege als Nachweis angefügt, also etwa Spendenquittungen oder Tankbelege.

Sämtliche Steuerformulare für 2009 erscheinen zudem in einem völlig neuen Design. Mit den Steuervordrucken der vergangenen Jahre haben sie kaum mehr etwas gemeinsam.

Mit unserem Programm "Lohnsteuer kompakt 2010“ werden aufgrund Ihrer Eingaben alle notwendigen Formulare erstellt, die Sie dann nur noch ausdrucken und an das zuständige Finanzamt senden müssen.

Grundsätzlich werden über "Lohnsteuer kompakt 2010“ alle relevanten Angaben, die in den Mantelbogen eingetragen werden müssen,

dialoggestützt abgefragt. So sind Sie auf jeden Fall auf der sicheren Seite. Die folgenden Erläuterungen helfen Ihnen, den Mantelbogen und die darin nötigen Angaben besser zu verstehen.

1.2 Aufbau einer Steuererklärung

Auf der ersten von vier Seiten des Hauptvordrucks sind erst einmal allgemeine Angaben zur eigenen Person und - wenn nötig - zum Ehegatten zu machen.

Bei Verheirateten, die beide einkommensteuerpflichtig sind, muss außerdem festgelegt werden, ob die Zusammenveranlagung oder die getrennte Veranlagung gewählt wird. Eine Sonderregelung gibt es für frisch verheiratete Paare: Sie können im Jahr der Heirat die besondere Veranlagung auswählen.

Im Fall der Zusammenveranlagung geben beide Eheleute eine gemeinsame Steuererklärung ab. Zusammenveranlagung bedeutet, dass alle Einkünfte der Partner zusammengerechnet werden. Sie werden dann als ein Steuerpflichtiger behandelt. Dieses Ehegattensplitting ist immer dann vorteilhaft, wenn ein Partner mehr verdient als der andere.

In den anderen beiden Fällen (getrennte oder besondere Veranlagung) muss jeder Ehepartner eine eigene Steuererklärung beim Finanzamt abgeben. Bei der besonderen Veranlagung werden die frisch gebackenen Eheleute dann steuerlich so behandelt, als seien sie noch ledig. Das bringt aber nur in den wenigsten Fällen steuerliche Vorteile.

Gibt es einen Ehevertrag, so muss angegeben werden, ob eine Gütergemeinschaft vereinbart wurde. Bei einer vereinbarten Gütergemeinschaft wird aus dem getrennten Vermögen von Ehemann und Ehefrau gemeinschaftliches Vermögen beider Ehegatten. Dies hat zum Beispiel den Nachteil, dass das Finanzamt Arbeitsverträge zwischen Ehepartnern in der Regel nicht anerkennt.

Page 12: Lohnsteuer Kompakt 2010 - Praktisches Handbuch

© 2010 Lohnsteuer kompakt ist eine Publikation der forium GmbH. Weitere Informationen unter www.lohnsteuer-kompakt.de und www.forium.de

12 Lohnsteuer kompakt 2010 – Das praktische Steuerhandbuch

Außerdem wird auf der ersten Seite des Mantelbogens die Bankverbindung eingetragen. Die sollte man auf keinen Fall vergessen, wenn man mit einer Steuererstattung durch das Finanzamt rechnet. Dort wird auch die Korrektheit der Angaben mit einer Unterschrift bestätigt. Bei gemeinsamer Veranlagung müssen beide Ehepartner unterschreiben.

Anlagen zur Steuererklärung, Einkommensersatzleistungen

Die zweite Seite des Hauptvordrucks beginnt mit den "Angaben zu Einkünften". Dieser Teil bezieht sich aber nur auf die dazugehörigen Anlagen, die gesondert ausgefüllt werden müssen, und die Sie der Steuererklärung beifügen müssen.

Auf dieser Seite müssen zudem Einkommensersatzleistungen wie Krankengeld oder Mutterschaftsgeld angegeben werden. Diese Einkünfte sind zwar steuerfrei, unterliegen aber dem so genannten Progressionsvorbehalt und erhöhen so den Steuersatz für das übrige Einkommen.

Die weiteren Punkte betreffen getrennt veranlagte Ehegatten und Personen, die im Ausland gelebt und/oder gearbeitet haben.

Sonderausgaben

Auf der zweiten Seite des Mantelbogens können Sie Angaben zu den geleisteten Sonderausgaben machen. In "Lohnsteuer kompakt 2010" werden alle notwendigen Angaben zu diesem wichtigen Bereich der Steuererklärung im Navigationspunkt "Sonderausgaben" abgefragt.

Wer spendet, kann damit seine Steuerlast verringern. Spenden an Parteien, Stiftungen oder für religiöse oder kulturelle Zwecke werden anerkannt.

Neu ab 2009: Anlage Vorsorgeaufwand

Zu den Sonderausgaben gehören neben den Beiträgen zur gesetzlichen Renten-, Pflege-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung auch

Prämienzahlungen für eine Berufsunfähigkeitsversicherung, Unfall- oder Haftpflichtversicherung.

Neuerdings werden Altersvorsorgebeiträge im Bereich der Sonderausgaben - Beiträge für die kapitalgedeckte Altersvorsorge (Rürup-Rente) oder den Aufbau einer staatlich geförderten Altersvorsorge (Riester-Rente) - in der neuen Anlage Vorsorgeaufwand angegeben.

Außergewöhnliche Belastungen

Auf der dritten Seite des Mantelbogens können Außergewöhnliche Belastungen angegeben werden. Durch die Absetzbarkeit dieser Ausgaben will der Gesetzgeber unzumutbare Härten für all jene vermeiden, die aus persönlichen Gründen mehr Kosten tragen müssen als der Durchschnittssteuerzahler.

Solche Außergewöhnlichen Belastungen sind beispielsweise alle Ausgaben des Steuerpflichtigen oder seines Ehepartners, die in Verbindung mit einer Behinderung oder einer Heimunterbringung wegen Krankheit, Pflegebedürftigkeit oder Behinderung entstanden sind.

Die unentgeltliche Pflege einer pflegebedürftigen Person wirkt sich ebenso steuermindernd aus wie Unterhaltszahlungen an eine bedürftige Person.

Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und Dienstleistungen

Auf Seite drei des Mantelbogens finden sich auch die haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnisse und Dienstleistungen. Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen können in Höhe von 20 Prozent des Rechnungsbetrages, höchstens jedoch bis 1.200 Euro pro Jahr, steuerlich abgesetzt werden.

Voraussetzung ist lediglich, dass die angefallenen Kosten nachgewiesen werden können. Der Nachweis muss durch die Vorlage einer Rechnung mit Angaben über die erbrachte Dienstleistung und Vorlage eines Kontoauszuges erfolgen. Die Vorlage des reinen Überweisungsträgers

Page 13: Lohnsteuer Kompakt 2010 - Praktisches Handbuch

© 2010 Lohnsteuer kompakt ist eine Publikation der forium GmbH. Weitere Informationen unter www.lohnsteuer-kompakt.de und www.forium.de

13 Lohnsteuer kompakt 2010 – Das praktische Steuerhandbuch

reicht als Nachweis nicht aus. Bargeschäfte mit oder ohne Rechnung sind ebenfalls nicht begünstigt!

Tipp: Die Finanzämter haben sich entgegen der bisherigen Verwaltungsauffassung darauf geeinigt, dass Umzugskosten auch als haushaltsnahe Dienstleistung behandelt werden können. Über die jährliche Steuererklärung ist so eine Teilerstattung der Ausgaben möglich.

EXKURS I: Belege für die Steuererklärung

Reicht ein Kontoauszug als Spendenbeleg aus? Muss man eine Kopie von der Versicherungspolice mitschicken? Welche Belege will der Finanzbeamte unbedingt sehen? Damit Sie den Papierkrieg gewinnen und mit Ihren Belegen Steuern sparen, haben wir die Regelungen für Sie zusammengestellt.

Versicherungsbeiträge belegen

Das deutsche Steuerrecht und die dazugehörige Literatur sind nahezu unendlich. Die wichtigsten Belege, die einen Otto-Normal-Steuerzahler betreffen, sollte man kennen und nutzen. Schließlich freut sich jeder über eine Steuerrückzahlung. Auf den folgenden Seiten haben wir die wichtigsten Belege dem jeweiligen Themengebiet zugeordnet: Es fängt bei den Sonderausgaben an und endet bei den Kinderbetreuungskosten.

Neben den Sonderausgaben trägt man auch Leistungen wie Kranken-, Mutterschafts- oder Elterngeld unter dem Punkt „Einkommensersatzleistungen“ in den Mantelbogen ein. Als Nachweis für die erhaltenen Leistungen müssen die entsprechenden Bescheinigungen mit abgegeben werden. Das gilt auch für ausländische Einkünfte. Deren Art und Höhe muss man ebenfalls dem Finanzbeamten vorlegen. Letzteres gilt insbesondere heutzutage auch für Liechtenstein-Anleger!

Sonderausgaben

Für die Beiträge von absetzbaren freiwilligen Versicherungen, sei es für die Haftpflicht-, die Pflege-, die Krankenzusatz- oder die Berufsunfähigkeitsversicherung, möchte der Finanzbeamte einen Nachweis sehen. Dieser besteht aus dem Versicherungsvertrag und der Mitteilung über die eingezahlten Beiträge. Die Mitteilung wird automatisch von der jeweiligen Versicherung am Jahresanfang an den Kunden verschickt. Oft reicht dem Finanzbeamten nach dem ersten kompletten Nachweis in den darauffolgenden Jahren die Mitteilung über die gezahlten Beiträge. Wenn Sie einen Riester-Vertrag abgeschlossen haben, erhalten Sie ebenfalls eine Bescheinigung des Anbieters für das vergangene Jahr. Auf diesem Blatt Papier sollten Ihre gezahlten Beiträge und Zulagen stehen.

Unterhaltsleistungen an den Ex-Gatten

Muss man Unterhaltsleistungen an den Ex-Gatten zahlen, dann braucht der Zahler auch die Unterschrift des Ex-Gatten in seiner Anlage U. Nur mit ihr kann der Zahler die Bar- oder Sachleistungen an den Ex-Partner als Sonderausgaben in seiner Steuererklärung geltend machen!

Spendenquittungen aufheben

Das Finanzamt möchte ab einer Höhe von 200 Euro eine Bescheinigung von der Spendenorganisation sehen. In der Regel verschicken die Spendenorganisationen in den ersten Monaten des neuen Jahres die entsprechenden Spendenbelege automatisch. Gleiches gilt auch für Ihre möglichen absetzbaren Mitgliedsbeiträge!

Für kleine Spenden, das heißt Spenden unter 200 Euro unterscheidet man zwischen öffentlichen und privaten Spendenorganisationen.

Bei Spenden an Schulen, Jugendclubs oder andere öffentliche Empfänger reicht ein einfacher Kontoauszug oder ein abgestempelter Einzahlungsbeleg völlig aus.

Page 14: Lohnsteuer Kompakt 2010 - Praktisches Handbuch

© 2010 Lohnsteuer kompakt ist eine Publikation der forium GmbH. Weitere Informationen unter www.lohnsteuer-kompakt.de und www.forium.de

14 Lohnsteuer kompakt 2010 – Das praktische Steuerhandbuch

Bei Spenden an private Organisationen, wie Greenpeace oder den Malteser Hilfsdienst, verlangt das Finanzamt aber einen Nachweis, aus dem die Steuerbefreiung und die Verwendung als Spende bzw. Mitgliedsbeitrag eindeutig hervorgehen. Normalerweise ist das kein Problem, denn diese Organisationen gestalten ihre Spendenformulare, in denen Sie nur noch ihre Kontonummer und Spendenhöhe eintragen müssen, steuer- und spenderfreundlich. Meistens erhalten Sie vom Bankangestellten einen entsprechenden Beleg.

Tipp: Sollten Sie im Katastrophenfall spenden, dann reicht dem Finanzamt neuerdings ein Kontoauszug oder ein ähnlicher Nachweis.

Außergewöhnliche Belastungen

Behinderte und Hinterbliebene

Behinderte und Hinterbliebene müssen beim ersten Mal ihren Ausweis, ihren Rentenbescheid oder eine entsprechende Bescheinigung vorlegen. In den darauffolgenden Jahren reicht ein Kreuzchen im Feld: “Nachweis hat bereits vorgelegen” des Mantelbogens.

Pflege-Pauschbetrag wegen unentgeltlicher persönlicher Pflege

Bei der Pflege einer „ständig hilflosen Person“ gilt genau das Gleiche wie bei Behinderten und Hinterbliebenen: Nur beim ersten Mal ist ein Nachweis der „Hilflosigkeit“ notwendig!

Andere außergewöhnliche Belastungen

Wenn man außergewöhnliche Belastungen aufgrund einer Krankheit oder einer Kur hatte, dann können diese Kosten - wenn sie höher als Ihre ganz persönliche zumutbare Belastung sind - steuerlich abgesetzt werden. Der Steuerzahler benötigt dann neben den Quittungen und Rechnungen gegebenenfalls auch entsprechende Gutachten vom medizinischen Dienst der Krankenkasse oder sogar ein Gutachten vom Amtsarzt.

Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Dienstleistungen und Handwerkerleistungen

Beschäftigen Sie in Ihrem Haushalt jemanden auf Mini-Job-Basis? Wenn ja, dann sollte die Bescheinigung der Deutschen Rentenversicherung - Knappschaft Bahn-See über diese geringfügige Beschäftigung bei der Steuerklärung nicht fehlen.

Wenn Sie Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen, Pflege- und Betreuungsdienste sowie Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen hatten, sollten Sie diese Rechnungen vom Maler, Klempner, Gärtner und anderen Dienstleistern mit einem Kontoauszug Ihrer Steuererklärung beifügen!

Eine Barzahlung reicht dem Finanzbeamten leider nicht mehr aus. Auf der Rechnung müssen zudem die verschiedenen Kosten, wie Materialkosten oder Fahrtkosten, einzeln aufgelistet sein. Neuerdings muss man die Nachweise nicht mehr sofort seiner Steuererklärung beilegen, der Finanzbeamte kann sie aber anfordern. Unser Tipp: Legen Sie die Nachweise weiterhin bei. Das Finanzamt wird dann nicht mehr nachfragen! Zudem ersparen Sie sich Zeit und Porto für eine spätere Nachsendung.

Rechnungen bei Werbungskosten

Entfernungspauschale

Ein Nachweis für den Finanzbeamten ist in der Regel nur notwendig, wenn die anzurechnenden Werbungskosten für diese Fahrten über 4.500 Euro pro Steuerjahr liegen.

In der Praxis bedeutet das für Autofahrer:

Wenn die einfache Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsplatz bei 67 Kilometern liegt und Sie 224 Mal im letzten Jahr gefahren sind, dann kommen Sie bei einer Kilometerpauschale von 30 Cent pro Kilometer gerade einmal auf 4.502,40 Euro Werbungskosten.

Page 15: Lohnsteuer Kompakt 2010 - Praktisches Handbuch

© 2010 Lohnsteuer kompakt ist eine Publikation der forium GmbH. Weitere Informationen unter www.lohnsteuer-kompakt.de und www.forium.de

15 Lohnsteuer kompakt 2010 – Das praktische Steuerhandbuch

Wenn Sie nicht mit dem Auto, sondern via Bahn fahren, müssen Sie erst Belege abgeben, wenn Sie insgesamt über einen Betrag von 4.500 Euro kommen. Momentan ist jedoch noch nicht juristisch entschieden, ob man die Kosten über diesem Betrag auch weiterhin absetzen darf.

Beiträge zu Berufsverbänden

Ob Zahlungen an IG Metall, GDL oder ver.di: Für einen Gewerkschaftsbeitrag reicht dem Finanzbeamten normalerweise ein Kontoauszug oder die Lastschrift der Gewerkschaft aus.

Aufwendungen für Arbeitsmittel

Möchten Sie Arbeitsmittel steuerlich absetzen, dann müssen Sie deren Kauf auch durch entsprechende Rechnungen inklusive Datum belegen. Das Finanzamt verlangt in der Regel fast immer einen solchen Kaufnachweis. Tipp: Sammeln Sie während des gesamten Jahres die Rechnungen in einem Briefumschlag!

Fortbildungskosten

Wenn Sie Kosten für Fortbildungsmaßnahmen wie Seminare oder Vorträge steuerlich geltend machen wollen, dann benötigen Sie einen Nachweis, aus dem der Preis und auch der Inhalt der Weiterbildung hervorgehen.

Bewerbungskosten

Wenn Sie im vergangenen Jahr eine Arbeitsstelle gesucht haben und Ihnen Kosten entstanden sind, die weder der neue Arbeitgeber noch die Arbeitsagentur ersetzt haben, können Sie diese als Werbungskosten geltend machen und in der Anlage N eintragen. Ob Kosten für die Bewerbungsmappe, für Stellenanzeigen oder Fahrtkosten zum Bewerbungsgespräch, das Finanzamt möchte entsprechende Quittungen, Rechnungen, Kontoauszüge oder Fahrscheine sehen.

Kontoführungsgebühren

Wenn Sie mehr als 16 Euro Kontoführungsgebühren in Ihrer Steuererklärung eintragen wollen, müssen Sie dem Finanzamt einen entsprechenden Beleg, aus dem die Kosten für eine Abhebung und eine Überweisung ersichtlich sind, schicken.

Mehraufwendungen für doppelte Haushaltsführung

Wollen Sie aufgrund Ihrer beruflichen Tätigkeit eine doppelte Haushaltsführung absetzen, dann benötigen Sie hierzu Nachweise, Rechnungen, Quittungen über alle angefallenen Kosten.

Quittungen für die Kinderbetreuung

Neuerdings muss man keinen Nachweis mehr über die Kinderbetreuungskosten, wie Rechnungen der Tagesmutter oder des Kindergartens, der Steuererklärung beilegen. Das heißt jedoch nicht, dass man überhaupt keinen Nachweis benötigt. Das Finanzamt kann nämlich von Ihnen verlangen, dass Sie die eingetragenen Kosten im Nachhinein doch noch belegen. Sie sollten daher die Unterlagen wie den Bescheid vom Kindergarten oder den Vertrag mit dem Kindermädchen sowie die Kontoauszüge über entsprechende Zahlungen unbedingt aufbewahren. Zudem müssen Sie darauf achten, dass das Finanzamt aus den Rechnungen und den Verträgen zwischen absetzbaren und nicht absetzbaren Kosten unterscheiden kann. Eine klare Auflistung der verschiedenen Punkte ist daher notwendig.

Tipp: Sammeln Sie Ihre Steuerbelege in einem Ordner. So gehen Sie sicher, dass Sie keinen Beleg verlieren. Zudem verlieren Sie keine unnötige Zeit beim Ausfüllen der Steuererklärung.

Page 16: Lohnsteuer Kompakt 2010 - Praktisches Handbuch

© 2010 Lohnsteuer kompakt ist eine Publikation der forium GmbH. Weitere Informationen unter www.lohnsteuer-kompakt.de und www.forium.de

16 Lohnsteuer kompakt 2010 – Das praktische Steuerhandbuch

EXKURS II: Steuererklärung: Was Rentner wissen sollten

Immer mehr Rentner müssen eine Steuererklärung beim Finanzamt abgeben. Der Grund: Die Änderung bei der Besteuerung von Renten durch das Alterseinkünftegesetz. Heute müssen sich Rentner zudem genau überlegen, ob sie zu versteuerndes Einkommen haben, denn mit der neuen Steuer-Identifikationsnummer können Finanzbeamte sehr leicht auch Ruheständler „durchleuchten“.

Besteuerung der gesetzlichen Rente

Der Gesetzgeber hat 2005 die Besteuerung der gesetzlichen Rente durch das Alterseinkünftegesetz neu geregelt. Seitdem ist ein festgelegter Anteil der Rente zu versteuern, der Rest bleibt (noch) steuerfrei.

Für den Arbeitnehmer, der 2005 oder vorher in Rente ging, lag der steuerfreie Anteil bei 50 Prozent. Aus der nicht zu versteuernden Rente wird ein (persönlicher) Freibetrag gebildet, so kann dieser Rentner ab 2006 einen „Rentenfreibetrag“ von 50 Prozent nutzen.

Arbeitnehmer, die ab 2040 in Rente gehen, müssen ihre gesetzlichen Renteneinnahmen voll versteuern, denn von 2005 an steigt der steuerpflichtige Anteil um jährlich zwei Prozent, ab 2021 um ein Prozent pro Jahr.

Während heute die meisten Rentner keine Steuern für ihr Einkommen zahlen müssen, wird sich das in den nächsten Jahrzehnten ändern.

Ein vereinfachtes Beispiel:

Hans Müller aus Berlin ging zum 1. Januar 2008 in Rente und bekam im letzten Jahr eine gesetzliche Rente von insgesamt 12.000 Euro. Für Hans Müller sind 58 Prozent seiner Rente steuerpflichtig, so dass er 6.960 Euro beim Finanzamt als Einnahmen angeben müsste. Hat er aber keine weiteren Einnahmen, dann muss er in der Regel auch keine Steuererklärung abgeben, denn die Summe liegt unter den Steuerfreibetrag von derzeit 7.834 Euro.

Würde Hans Müller dagegen erst 2017 in den Ruhestand gehen, dann müsste er 8.880 Euro (74 Prozent) von seiner Rente versteuern und demzufolge auch eine Steuererklärung abgeben.

Aber keine Angst! Wie für jeden Arbeitnehmer gibt es auch für Rentner noch diverse Freibeträge und bestimmte Kosten und Aufwendungen, die das zu versteuernde Einkommen senken.

Ob man überhaupt zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung beim Finanzamt verpflichtet ist, hängt unter anderem von der Summe der Jahreseinnahmen ab. Hatte man im vergangenen Jahr neben der Rente vielleicht noch weitere Einnahmen, beispielsweise aus Vermietung oder Kapitalerträgen, dann müsste man möglicherweise eine Einkommensteuererklärung ausfüllen.

Wenn die Jahreseinkünfte den Steuerfreibetrag von 7.834 Euro (15.669 Euro bei Verheirateten) übersteigen, sollten Sie eine Erklärung beim Finanzamt abgeben. Ob Sie tatsächlich eine Steuerklärung abgeben müssen, können Sie auch unmittelbar beim Finanzamt erfragen.

Freibeträge und Vorteile nutzen!

Rentner, die eine Einkommensteuererklärung abgeben, können diverse Freibeträge und entstandene Kosten eintragen und somit Ihr zu versteuerndes Einkommen senken.

Der persönliche Rentenfreibetrag

Rentner sparen durch den persönlichen Rentenfreibetrag automatisch Steuern. Den persönlichen Rentenfreibetrag von Hans Müller im Jahre 2007, den er bis zum Lebensende behalten wird, ermittelt das Finanzamt.

Versorgungsfreibetrag

Wie der Rentenfreibetrag schmilzt auch der Versorgungsfreibetrag bis 2040 auf Null. Der Versorgungsfreibetrag gilt aber nur für Pensionen. Wäre Hans Müller ein Beamter gewesen und 2007 in Pension gegangen,

Page 17: Lohnsteuer Kompakt 2010 - Praktisches Handbuch

© 2010 Lohnsteuer kompakt ist eine Publikation der forium GmbH. Weitere Informationen unter www.lohnsteuer-kompakt.de und www.forium.de

17 Lohnsteuer kompakt 2010 – Das praktische Steuerhandbuch

hätte er einen Versorgungsfreibetrag von 36,8 Prozent seiner Pension, aber maximal 2.760 Euro, erhalten. Die Zahlen für 2017 sähen auch hier anders aus: So läge sein Versorgungsfreibetrag bei 1.560 Euro bzw. 20,8 Prozent.

Altersentlastungsbetrag

Den Altersentlastungsbetrag können Rentner oder Pensionäre, die zu ihrer Rente oder ihrer Pension Nebeneinkünfte oder Lohn erhalten, nutzen. Unter Nebeneinkünfte fallen beispielsweise Einkünfte aus Vermietung, Kapitalvermögen, Selbständigkeit, privaten Veräußerungsgeschäften oder Riester-Renten. Vorher zieht das Finanzamt allerdings diverse Beträge (Sparerpauschbetrag, Werbungskostenbetrag) ab. Die Höhe des Altersentlastungsbetrags ist abhängig vom Geburtsjahr des Rentners. Wer 2009 das 64. Lebensjahr vollendete, bekommt einen Altersentlastungbetrag von maximal 1.596 Euro, 2017 bekäme er nur 988 Euro.

Werbungskostenpauschale

Für die Rente oder die Pension erhält jeder Steuerzahler eine Werbungskostenpauschale von jährlich 102 Euro.

Sonderausgaben

Spenden kann man als Sonderausgaben steuerlich absetzen. Die gesammelten Spendenquittungen drücken somit das zu versteuernde Einkommen. Spendet man nicht, oder hat man sonst keine Sonderausgaben, zieht das Finanzamt eine Pauschale von 36 Euro ab.

Versicherungsbeiträge

Beiträge zur Kranken-, Pflege- und andere Versicherungen können Rentner und Pensionäre bis zu einem Höchstbetrag 1500 Euro geltend machen.

Außergewöhnliche Belastungen

Besonders bei älteren und kranken Menschen fallen außergewöhnliche Belastungen an, die das zu versteuernde Einkommen senken können. Sei es die Unterbringung im Pflegeheim, die Beschäftigung einer Haushaltshilfe oder den Auftrag an einen Handwerker.

Minijob

Wenn ein Rentner (über 65 Jahre) einem 400-Euro-Job nachgeht, sind diese Einnahmen für ihn steuerfrei.

Tipp: Wenn ein Rentner mit den diversen Freibeträgen, Pauschalen und seinen abziehbaren Kosten unter dem Steuerfreibetrag von 7.834 Euro bleibt, dann muss er auch keine Steuern auf sein Einkommen zahlen.

Mantelbogen

Den vierseitigen Mantelbogen dürfte jeder Rentner bereits kennen. Neben den persönlichen Angaben wie Adresse und Kontoverbindungen kann er dort auch Spenden, Kirchensteuern usw., seine außergewöhnlichen Belastungen (Krankheitskosten, Heimkosten) und seine Kosten für Handwerker oder Pflegehelfer eintragen.

Anlage Vorsorgeaufwand

Angaben zu Vorsorgeaufwendungen, wie Kranken-, Pflege- und andere Versicherungen, und zu Altersvorsorgebeiträgen trägt man in die Anlage Vorsorgeaufwand ein.

Anlage R

Das Pflichtformular für jeden Rentner ist die Anlage R. Wenn man eine Zusammenveranlagung mit dem Ehegatten macht, muss die Anlage R von beiden Eheleuten ausgefüllt werden. In der Anlage R trägt man sämtliche Renteneinkünfte und auch Veränderungen, ob aus der gesetzlichen, privaten oder betrieblichen Rente, ein. Auch Einnahmen aus

Page 18: Lohnsteuer Kompakt 2010 - Praktisches Handbuch

© 2010 Lohnsteuer kompakt ist eine Publikation der forium GmbH. Weitere Informationen unter www.lohnsteuer-kompakt.de und www.forium.de

18 Lohnsteuer kompakt 2010 – Das praktische Steuerhandbuch

Pensionsfonds, einer Riester-Rente, aus Direktversicherungen und Zusatzversorgungskassen gehören in die Anlage R.

Anlage N und Anlage KAP

Anlage N: Erhält man Bezüge wie Firmen- oder Beamtenpensionen aus Unterstützungskassen oder Direktzusagen muss man in der Anlage N sein Kreuzchen machen. Anlage KAP: Rentner, die hohe Kapitalerträge erzielt haben, sollten sich zudem die Anlage KAP genau anschauen und ausfüllen.

1.3 Anlage N

Auf der Anlage N tragen Arbeitnehmer alle Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit ein, also zum Beispiel den Arbeitslohn. Dieser Vordruck dient außerdem für Angaben zu den Werbungskosten und der Arbeitnehmer-Sparzulage. Bei Ehepaaren muss jeder Ehepartner eine eigene Anlage N ausfüllen, wenn beide Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit hatten.

Früher hatte der Arbeitgeber am Jahresende die Lohnsteuerbescheinigung auf der Lohnsteuerkarte ausgestellt. Seit 2004 gibt es die elektronische Lohnsteuerbescheinigung in Verbindung mit der eTIN (Elektronische Transfer-Identifikations-Nummer), das heißt, die Daten werden elektronisch von Ihrem Arbeitgeber an das Finanzamt übermittelt.

Sie erhalten von Ihrem Arbeitgeber einen Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung. Die darin enthaltene eTIN sowie die bescheinigten Daten müssen Sie in die "Anlage N" übernehmen bzw. in "Lohnsteuer kompakt 2010" im Bereich "Anlage N > Lohnsteuerbescheinigung" eingeben.

Bei den nun folgenden Angaben zum Arbeitslohn übertragen Sie einfach die Angaben von Ihrer Lohnsteuerbescheinigung. Wenn Sie im

vergangenen Jahr bei mehreren Arbeitgebern beschäftigt waren, können Sie in "Lohnsteuer kompakt 2010" mehrere Lohnsteuerbescheinigungen eingeben. Tragen Sie die Daten selbständig in die Formulare ein, müssen Sie diese per Hand zusammenrechnen und in die Anlage N eintragen.

Entgeltersatzleistungen

Viele Steuerpflichtige müssen in der Anlage N auch Angaben zu den erhaltenen Lohnersatzleistungen (auch: Entgeltersatzleistungen) machen. Entgeltersatzleistungen (z.B. Elterngeld, Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Arbeitslosengeld I, Kurzarbeitergeld) sind zwar steuerfrei, haben aber dennoch einen Einfluss auf die Höhe der zu zahlenden Steuern. Dieser Vorgang wird Progressionsvorbehalt genannt.

Entgeltersatzleistungen, die Sie vom Arbeitgeber erhalten haben, also etwa Kurzarbeitergeld, Winterausfallgeld, einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld oder Altersteilzeitzuschläge finden Sie auf Ihrer Lohnsteuerbescheinigung.

Haben Sie Entgeltersatzleistungen bezogen, die nicht vom Arbeitgeber bezahlt wurden, also etwa Arbeitslosengeld I, Krankengeld, Mutterschaftsgeld oder eine Verdienstausfallentschädigung, dann haben Sie darüber eine Bescheinigung (z.B. von der Arbeitsagentur oder der Krankenkasse) erhalten. Übertragen Sie die dortigen Angaben auf den Vordruck und fügen Sie die Bescheinigung auf jeden Fall der Einkommensteuererklärung bei.

Werbungskosten als Arbeitnehmer

Was sind Werbungskosten (Anlage N)?

Werbungskosten der Anlage N sind Ausgaben, die im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis entstanden sind. Dafür kommen z.B. folgende Positionen in Frage: Fahrtkosten zur Arbeitsstätte, Arbeitsmittel (Werkzeuge, Fachbücher) sowie Arbeitskleidung und Beiträge zu Berufsverbänden. Als Fahrtkosten werden 30 Cent ab dem ersten

Page 19: Lohnsteuer Kompakt 2010 - Praktisches Handbuch

© 2010 Lohnsteuer kompakt ist eine Publikation der forium GmbH. Weitere Informationen unter www.lohnsteuer-kompakt.de und www.forium.de

19 Lohnsteuer kompakt 2010 – Das praktische Steuerhandbuch

Entfernungskilometer berücksichtigt, und zwar unabhängig vom Verkehrsmittel.

Oft wird fälschlicherweise angenommen, dies sei eine Steuervergünstigung. Wahr ist, dass Werbungskosten ein Ausdruck des Nettoprinzips sind. Danach darf nur das verfügbare Nettoeinkommen besteuert werden und nicht die Bruttoeinnahmen.

Bei Arbeitnehmern wird von vornherein ein Pauschbetrag von 920 Euro berücksichtigt. Nur wer höhere Aufwendungen im vergangenen Jahr hatte, sollte in "Lohnsteuer kompakt 2010" im Bereich "Anlage N > Werbungskosten" detaillierte Angaben zu seinen Ausgaben machen - und mit den entsprechenden Belegen und Rechnungen gegenüber dem Finanzamt nachweisen können.

Will man konkrete Angaben zu seinen Werbungskosten machen, können unter anderem Kosten zu den folgenden Bereichen angegeben werden:

• Fahrtkosten • Beiträge für Berufsverbände • Arbeitsmittel • Bewerbungskosten • Aufwendungen für ein Arbeitszimmer • Fortbildungskosten • Umzugskosten • Kontoführungsgebühren

Hinweis: Kosten nachweisen - notfalls mit einem Eigenbeleg

Wie hoch ist der Arbeitnehmer-Pauschbetrag?

Seit 2004 liegt dieser Pauschbetrag bei 920 Euro. Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag wird jedem Arbeitnehmer pro Steuerjahr gewährt.

Welche Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz kann man absetzen?

Steuerzahler geben die Fahrten zwischen Wohnort und Arbeitsplatz ab dem ersten Kilometer an.

Sind Sie mit öffentlichen Verkehrsmitteln wie Bus oder Bahn zur Arbeit gefahren, dann wird auch ein höherer Betrag anerkannt - also unbedingt die tatsächlichen Kosten für öffentliche Verkehrsmittel (ÖPNV-Monats- oder Jahrestickets, Bahnfahrkarten, etc.) angeben. Benutzen Sie ein Auto und ein öffentliches Verkehrsmittel, dann teilen Sie die Aufwendungen nach den Kilometern auf.

Mindern Beiträge für die Gewerkschaft die Steuerlast?

Die Mitgliedsbeiträge an einen Berufsverband können als Werbungskosten angerechnet werden. Zu den Berufsverbänden zählen beispielsweise Gewerkschaften, Fachverbände und Arbeitskammern. Auch freiwillige Beiträge und Aufnahmegebühren können als Werbungskosten abgesetzt werden.

Entscheidend ist, dass der Berufsverband die Interessen der Berufsgruppe des Arbeitnehmers vertritt. Institutionen, die vornehmlich allgemeinpolitische Ziele verfolgen, scheiden daher aus. Als Nachweis legt man die entsprechenden Belege zur Steuererklärung bei.

Welche Arbeitsmittel sind absetzbar?

Arbeitsmittel kann man als Werbungskosten absetzen. Zu den Arbeitsmitteln gehört beispielsweise ein beruflich genutzter Computer. Dabei ist die Dauer der beruflichen Nutzung der gesamten Nutzung gegenüberzustellen. Der Teil, der auf die berufliche Nutzung entfällt, ist absetzbar.

Das gilt natürlich auch für Drucker, Scanner und andere Peripheriegeräte. Die berufliche Nutzung muss dem Finanzbeamten allerdings nachgewiesen werden. Das ist entweder durch ein „PC-Stundenbuch“, in

Page 20: Lohnsteuer Kompakt 2010 - Praktisches Handbuch

© 2010 Lohnsteuer kompakt ist eine Publikation der forium GmbH. Weitere Informationen unter www.lohnsteuer-kompakt.de und www.forium.de

20 Lohnsteuer kompakt 2010 – Das praktische Steuerhandbuch

welchem die Nutzung zeitgenau aufgeführt wird oder durch Schätzung möglich.

Man sollte beschreiben, zu welchen konkreten Zwecken man den Computer beruflich nutzt und gegebenenfalls eine Arbeitsprobe vorlegen. Die berufliche Nutzung muss jedes Jahr aufs Neue nachgewiesen werden.

Alle Arbeitsmittel, die ausschließlich beruflich genutzt werden, können als Werbungskosten abgesetzt werden. Dazu gehören zum Beispiel: Aktentasche, Diktiergerät, Fachliteratur oder -zeitschriften, Schreibtisch, Stuhl, Lampe und Regale.

Auch die typische Berufskleidung, inklusive deren Reinigung und Werkzeuge, inklusive der Reparaturen, sind als Werbungskosten steuerlich absetzbar.

EXKURS III: Computer und Co: Arbeitsmittel von der Steuer absetzen

Wann kann ein Arbeitnehmer seine Brille von der Steuer absetzen? Welches Arbeitsmittel darf er absetzen? Wie sieht es mit der privaten Nutzung aus? Der Steuerdschungel ist groß und undurchsichtig. Damit Sie besseren Durchblick erhalten, haben wir die wichtigsten Aspekte für Sie zusammengefasst.

Arbeitsmittel ist nicht gleich Arbeitsmittel

Ein Arbeitsmittel ist ein Mittel, das zur beruflichen Ausübung benötigt wird. Wenn ein Arbeitnehmer mit seinem eigenen Geld ein solches Arbeitsmittel kauft, kann er die Anschaffungskosten steuerlich geltend machen und so sein zu versteuerndes Einkommen senken.

Das Finanzamt erkennt aber nicht alle Waren als Arbeitsmittel an. Die Finanzbeamten können sich dabei auf Paragraf zwölf des Einkommensteuergesetzes beziehen. Danach darf eine Ware nicht als

Arbeitsmittel abgesetzt werden, wenn sie auch privat vom Arbeitnehmer genutzt wird.

Doch auch hier gibt es Regelungen und Steuerurteile, die dem Arbeitnehmer einen gewissen Spielraum lassen. So kann er die kompletten Anschaffungskosten für ein Arbeitsmittel beim Finanzamt absetzen, wenn er es zu 90 Prozent beruflich nutzt.

Bei Computern, Monitoren, Scannern und Telefonen gibt es weitere Ausnahmeregelungen.

Diese Arbeitsmittel können bei privater und beruflicher Nutzung auch dann abgesetzt werden, wenn sie im Verhältnis 50:50 genutzt werden.

Tragen Sie unbedingt alle Aufwendungen für Arbeitsmittel, die für Sie nicht steuerfrei waren, in die Einkommensteuererklärung ein.

Sie möchten Ihr zu versteuerndes Einkommen senken? Auf der nächsten Seite finden Sie eine Liste von absetzbaren Arbeitsmitteln.

Arbeitsmittel von A bis Z

Ein kleiner Überblick über mögliche abzugsfähige Arbeitsmittel:

Aktentasche

Jeder Betriebsprüfer kann seine Aktentasche absetzen. Sonstige Berufsgruppen werden damit in der Regel kein Glück beim Finanzamt haben.

Auto

Als Außendienstmitarbeiter können Sie die Kosten für Ihr Auto als Werbungskosten absetzen.

Page 21: Lohnsteuer Kompakt 2010 - Praktisches Handbuch

© 2010 Lohnsteuer kompakt ist eine Publikation der forium GmbH. Weitere Informationen unter www.lohnsteuer-kompakt.de und www.forium.de

21 Lohnsteuer kompakt 2010 – Das praktische Steuerhandbuch

Badmintonschläger

Für Erzieher oder Trainer besteht durchaus die Möglichkeit, dass ein Badmintonschläger vom Finanzamt als Arbeitsmittel anerkannt wird.

Berufskleidung

Über die Anerkennung der Berufskleidung gibt es zahlreiche Urteile. So entschied der Bundesfinanzhof, dass Polizisten ihre Diensthemden absetzen dürfen. Generell ist für die Anerkennung als Arbeitsmittel wichtig, dass es sich um typische Kleidung des Berufes handelt. Bei Handwerkern, Ärzten oder Sportlehrern ist das beispielsweise der Fall.

Brille

Eine Brille muss die Augen des Arbeitnehmers vor Gefahren schützen, damit sie der Arbeitnehmer von der Steuer absetzen darf. Als Online-Redakteur kann man eine Brille in der Regel nicht von der Steuer absetzen. Es sei denn, das Sehleiden ist aufgrund der Bildschirmtätigkeit entstanden.

Büromaterial, Computer, Monitor, Drucker, Scanner, Software

Taschenrechner, Diktiergeräte und andere Büromaterialien erkennt das Finanzamt ebenfalls an.

Fachliteratur

Fachzeitschriften oder Fachbücher dürfen als Arbeitsmittel steuerlich abgesetzt werden.

Möbel

Ob Schreibtisch oder Bücherregal - auch Möbel können als Arbeitsmittel abgesetzt werden.

Musikinstrumente

Selbstverständlich dürfen Musiklehrer und berufstätige Musiker die Anschaffungskosten für ein Musikinstrument als Werbungskosten anrechnen lassen.

Reisekoffer

Flugkapitäne dürfen den Reisekoffer absetzen.

Telefon und Fax

Sollten Sie das Telefon (oder auch das Fax) für Ihre berufliche Tätigkeit nutzen, können Sie die Kosten für die Gespräche, die Anschlussgebühren und die Telefonanlage von der Steuer absetzen. Dafür sollten Sie für das Finanzamt eine Liste mit den privaten und beruflichen Gesprächen erstellen.

Eine Nachfrage über die Dauer der Auflistung beim Finanzamt ist ratsam. Schließlich wollen Sie sich sicher nicht das ganze Jahr mit einer Liste aufhalten. Normalerweise reichen drei Monate aus. Der Finanzbeamte wird dann die Daten aufs Jahr hochrechnen.

Möchten Sie sich den Papierkram für die beruflichen Telefonate ersparen? Dann tragen Sie 20 Prozent Ihrer Gebühren, höchstens jedoch 240 Euro im Jahr (20 Euro pro Monat), in Ihre Steuererklärung als Werbungskosten ein. Bevor Sie diese einfache Variante wählen, sollten Sie dennoch eine Liste erstellen. Vielleicht können Sie mit dieser weitaus mehr als die 240 Euro absetzen.

Werkzeug

Sollten Sie Werkzeug beruflich nutzen, können Sie diese auch absetzen.

Page 22: Lohnsteuer Kompakt 2010 - Praktisches Handbuch

© 2010 Lohnsteuer kompakt ist eine Publikation der forium GmbH. Weitere Informationen unter www.lohnsteuer-kompakt.de und www.forium.de

22 Lohnsteuer kompakt 2010 – Das praktische Steuerhandbuch

Kann man Bewerbungskosten absetzen?

Bewerbungskosten sind generell in voller Höhe absetzbar; unabhängig davon, ob die Bewerbung erfolgreich war oder nicht. Erstattet ein potentieller Arbeitgeber einen Teil der Bewerbungskosten, werden die eigenen Aufwendungen um diesen Betrag gekürzt.

Für das Finanzamt reicht es in der Regel aus, die Kosten für eine Bewerbung aufzulisten und mit der Anzahl der geschriebenen Bewerbungen zu multiplizieren. Man sollte allerdings in der Lage sein, die Zahl der Bewerbungen nachzuweisen, z.B. mit Kopien der Bewerbungsschreiben und den Antwortschreiben der Firmen.

Kann man Kosten für Fortbildungsmaßnahmen geltend machen?

Wenn man Kurse, Lehrgänge, Seminare, eine Tages- oder Abendschule besucht oder sich umschulen lässt, um die beruflichen Kenntnisse zu erweitern oder auf den neuesten Stand zu bringen, kann man die anfallenden Reise-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten in voller Höhe von der Steuer absetzen.

Auch Teilnahmegebühren, Prüfungskosten und Aufwendungen für Lern- und Arbeitsmaterial sind anrechenbar. Der Steuervorteil gilt allerdings nur, wenn entsprechende Belege vorhanden sind.

Welche Umzugskosten kann man absetzen?

Umzugskosten können sowohl bei privaten und beruflichen Gründen steuerlich abgesetzt werden. Bei privaten Gründen kann man allerdings nur die Speditionskosten als „Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen“ steuerlich absetzen.

Beim berufsbedingten Umzug sieht es besser aus: Berufliche Gründe liegen dann vor, wenn sich die Fahrzeit zum Arbeitsplatz um mindestens eine Stunde täglich verkürzt oder sich die Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte erheblich verringert.

Umzüge werden auch berücksichtigt, wenn eine Dienstwohnung geräumt oder bezogen wird, beispielsweise beim ersten Antritt einer Stelle nach längerer Arbeitslosigkeit oder einem Studium. Dasselbe gilt, wenn man den Arbeitgeber wechselt oder an eine andere Stelle versetzt wird.

Absetzbar sind daher die Kosten für den Transport des Hausrats. Es ist dabei unerheblich, ob der Transport mittels eines privaten oder gemieteten Fahrzeugs durchgeführt wird oder ob der Auftrag an einen Spediteur geht. Allerdings muss man die entsprechenden Belege vorlegen können. Wenn der Arbeitgeber Auslagen ersetzt, müssen diese von den Werbungskosten abgezogen werden.

Das Finanzamt berücksichtigt beispielsweise auch die Kosten für die Neuanschaffung eines Herdes oder von Öfen, wenn diese in der neuen Wohnung fehlen oder der Zustand der Geräte den zweckbestimmten Betrieb ausschließen. Wenn durch den umzugsbedingten Schulwechsel für das Kind Nachhilfeunterricht nötig wird, kann man diese Kosten als Werbungskosten absetzen. Das Finanzamt erkennt jedoch nur einen Höchstbetrag von 1.584 Euro (ab 1.7.2009) je Kind an. Vorher lag der Höchstbetrag bei 1.514 Euro (1.1.-30.6.2009).

Kosten für Zeitungsinserate oder Gebühren für ein neues Kfz-Kennzeichen werden außerdem anerkannt. Die Umschreibung des Personalausweises und Schönheitsreparaturen in der alten Wohnung können das Steueraufkommen ebenso mindern.

Wenn man sich für die Umzugskostenpauschale entscheidet, muss man die Umzugskosten im Einzelnen nicht nachweisen. Die Höhe der Umzugskostenpauschale beträgt für Ledige 628 Euro (602 Euro bis 30.6.2009) und für Verheiratete 1.256 Euro (1.204 Euro) und für jede weitere im Haushalt lebende Person 277 Euro (265 Euro).

Sollte man Kontoführungsgebühren eintragen?

Kontoführungsgebühren können als Werbungskosten mit 16 Euro jährlich pauschal abgesetzt werden. Bis zu diesem Betrag sind die Gebühren ohne Nachweis absetzbar. Voraussetzung dafür ist, dass das Konto zur

Page 23: Lohnsteuer Kompakt 2010 - Praktisches Handbuch

© 2010 Lohnsteuer kompakt ist eine Publikation der forium GmbH. Weitere Informationen unter www.lohnsteuer-kompakt.de und www.forium.de

23 Lohnsteuer kompakt 2010 – Das praktische Steuerhandbuch

Überweisung des Arbeitgeberlohns oder zu sonstigen beruflichen Zwecken genutzt wird.

Verheiratete können 16 Euro für jeden Ehegatten geltend machen - auch bei einem gemeinsamen Konto. Beträge über 16 Euro werden nur dann steuerlich anerkannt, wenn die Kosten für die Kontoführung nachgewiesen werden.

Welche Nachweise verlangt das Finanzamt?

Alle Werbungskosten, die Sie in der Steuererklärung angeben, sollten Sie auch belegen können. Sind keine Rechnungen oder Quittungen mehr vorhanden, akzeptiert das Finanzamt auch selbst ausgestellte Belege, so genannte Eigenbelege.

Wer zum Beispiel den Kauf eines Fachbuches als Werbungskosten steuerlich absetzen will, kann das Buchcover kopieren und die Kopie als Beleg beifügen. Finanzbeamte müssen Eigenbelege akzeptieren, können die aufgeführten Kosten aber auch nach unten korrigieren.

Wie hoch ist die Dienstreisepauschale?

Anders als bei der Fahrt zur Arbeitsstelle zählt bei einer Dienstreise jeder gefahrene Kilometer. Die Dienstreisepauschale ist gestaffelt. So können Autofahrer 30 Cent und Fahrradfahrer nur fünf Cent pro Kilometer geltend machen.

Wie hoch ist die Verpflegungspauschale?

Die mit einer Dienstreise verbundenen zusätzlichen Verpflegungskosten kann der Arbeitnehmer in einer genau festgelegten Höhe, der so genannten Verpflegungspauschale, als Werbungskosten steuerlich absetzen.

Ist die Dauer der Dienstreise unter acht Stunden, bekommt man allerdings keine Pauschale. Bei einer acht bis 14 Stunden dauernden Dienstreise

kann man pauschal sechs Euro absetzen. Bei 14 bis 24 Stunden sind es zwölf Euro und bei über 24 Stunden 24 Euro.

Wer hat Anspruch auf eine Arbeitnehmer-Sparzulage?

Der Staat fördert vermögenswirksame Leistungen mit der Arbeitnehmer-Sparzulage. Vermögenswirksame Leistungen sind vom Arbeitgeber zusätzlich zum Arbeitslohn gezahlte oder vom Lohn einbehaltene Geldleistungen, die in eine Anlageform Ihrer Wahl einbezahlt werden.

Tipp: Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage hat jeder Bausparer, wenn das zu versteuernde Einkommen 17.900 Euro für Ledige bzw. 35.800 Euro für Verheiratete nicht überschreitet. Beim Beteiligungssparen liegt die Einkommensgrenze bei 20.000 Euro für Ledige bzw. 40.000 Euro für Verheiratete.

1.4 Sonderausgaben

Die Sonderausgaben sind für viele Steuerzahler interessant, da mit den Ausgaben für Altersvorsorge, Versicherungen und andere Posten wie Unterhaltszahlungen an den Ex-Gatten oder Ausbildungskosten das zu versteuernde Einkommen gemindert werden kann.

Eine genaue Auflistung aller Sonderausgaben rechnet sich schnell, denn die Pauschale ist mit 36 Euro für Ledige und 72 Euro für Verheiratete sehr niedrig. Da lässt sich mehr herausholen. Eine Voraussetzung für die Anerkennung der Sonderausgaben durch das Finanzamt: Die Ausgaben müssen in der Regel dem Erhalt der Arbeitskraft dienen. Grob kann man sie in Vorsorgeaufwendungen und übrige Sonderausgaben aufteilen.

Was sind Sonderausgaben?

Zu den Sonderausgaben gehören neben den Beiträgen zur gesetzlichen Renten-, Pflege-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung auch

Page 24: Lohnsteuer Kompakt 2010 - Praktisches Handbuch

© 2010 Lohnsteuer kompakt ist eine Publikation der forium GmbH. Weitere Informationen unter www.lohnsteuer-kompakt.de und www.forium.de

24 Lohnsteuer kompakt 2010 – Das praktische Steuerhandbuch

Prämienzahlungen für eine Berufsunfähigkeitsversicherung, Unfall- oder Haftpflichtversicherung.

Außerdem können Sie im Bereich der Sonderausgaben Beiträge für die kapitalgedeckte Altersvorsorge (Rürup-Rente) oder den Aufbau einer staatlich geförderten Altersvorsorge (Riester-Rente) angeben.

Auch wer spendet, kann damit seine Steuerlast verringern. Spenden an Parteien, Stiftungen oder für religiöse oder kulturelle Zwecke werden anerkannt.

Wie hoch ist der Sonderausgaben-Pauschbetrag?

Der Sonderausgaben-Pauschbetrag ist mit 36 Euro für Ledige und 72 Euro für Verheiratete sehr niedrig angesetzt. Ein Überschreiten ist daher relativ einfach. Versicherungsbeträge und andere Vorsorgeaufwendungen fallen nicht unter den Punkt „Sonderausgaben-Pauschbetrag“. Sie gehören nämlich nicht zu den unbeschränkt abziehbaren Sonderausgaben.

Was zählt zu den Vorsorgeaufwendungen?

Zu den Vorsorgeaufwendungen gehören neben den Beiträgen zur gesetzlichen Renten-, Pflege-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung auch Prämienzahlungen für eine Berufsunfähigkeits-, Unfall- oder Haftpflichtversicherung. Daneben werden auch Beiträge zu Versicherungen auf den Todesfall und zu einer zusätzlichen freiwilligen Pflegeversicherung vom Fiskus anerkannt.

Außerdem gehören Beiträge für eine kapitalgedeckte Altersvorsorge (Rürup-Rente) oder den Aufbau einer Riester-Rente zu den Vorsorgeaufwendungen. Bei der Rürup-Rente gibt es eine Neuregelung, die rückwirkend gilt: Die Beiträge für Rürup wirken sich seit dem 2006 ab dem ersten Euro steuermindernd aus. Für gezahlte Altersvorsorgeaufwendungen (Einzahlungen in den Riester-Vertrag) gibt es einen Höchstbetrag. Deshalb können Sie die Beiträge zur besonders

geförderten Riester-Rente gesondert verrechnen. Dafür gibt es die Anlage AV, auf der Riester-Sparer die eingezahlten Beiträge angeben können. Dies muss dann zusammen mit einer Bescheinigung über die eingezahlten Beiträge, die Sie von Ihrem Anbieter des Riester-Vertrages erhalten, dem Finanzamt eingereicht werden.

Kann man Beträge für die Altersvorsorge absetzen?

Unter Altersvorsorgeaufwendungen versteht man die Beiträge für die gesetzliche Rentenversicherung, die Rürup-Rente, die landwirtschaftliche Alterskasse und die berufsständische Versorgungseinrichtung. 68 Prozent der Aufwendungen des Jahres 2009 können als Sonderausgabenabzug geltend gemacht werden. Im Höchstfall können Verheiratete für das Veranlagungsjahr 2009 einen Sonderausgabebetrag von 27.200 Euro und Ledige von 13.600 Euro geltend machen. Da auch der Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung mitgerechnet wird, sind die Sonderausgaben allerdings viel niedriger.

Spart man mit der Riester-Rente Steuern?

Altersvorsorgeverträge (Riester-Verträge) werden als Sonderausgaben berücksichtigt. Es gibt drei verschiedene Modelle für eine Riester-Rente: die private Rentenversicherung, die private Altersvorsorge und die Fondssparpläne.

Von der Riester-Rente kann man nicht nur den Eigenanteil, sondern den kompletten Sparbetrag inklusive der staatlichen Zulagen bis zur festgelegten Höchstgrenze als Sonderausgaben absetzen. Im Rahmen der Steuererklärung prüft das Finanzamt, ob die staatlichen Zulagen oder der Sonderausgabenabzug für den Steuerzahler einen größeren Vorteil bringen. Sollte der Steuervorteil höher als die Zulagen sein, erstattet das Finanzamt die Differenz. Für das Jahr 2009 gilt ein Sonderausgaben-Betrag von maximal 2.100 Euro.

Page 25: Lohnsteuer Kompakt 2010 - Praktisches Handbuch

© 2010 Lohnsteuer kompakt ist eine Publikation der forium GmbH. Weitere Informationen unter www.lohnsteuer-kompakt.de und www.forium.de

25 Lohnsteuer kompakt 2010 – Das praktische Steuerhandbuch

In welcher Höhe kann ich Unterhaltszahlungen für den Ex-Gatten absetzen?

Sonderausgaben, die beispielsweise nach einer Scheidung oder bei einer dauerhaften Trennung in Form von Unterhaltszahlungen entstehen, können bis zu einer Höhe von 13.805 Euro in der Steuererklärung veranschlagt werden.

Senken Aufwendungen für die Kirchensteuer die Steuerlast?

Ja, die Kirchensteuerzahlungen zählen zu den Sonderausgaben und senken das zu versteuernde Einkommen. Den Jahresbetrag trägt man - wie alle Sonderausgaben - in den Mantelbogen ein.

Sollte man die Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung angeben?

Ja. Nach Paragraf 10 des Einkommensteuergesetzes kann man die Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung als Sonderausgaben absetzen. Nimmt man eine Berufsunfähigkeitsrente in Anspruch, muss diese „abgekürzte Leibrente“ mit 50 Prozent versteuert und der Betrag in der Anlage R eingetragen werden.

Mindern Beiträge für Unfall- und Haftpflichtversicherungen die Steuerlast?

Beide Versicherungen mindern die Steuerlast. Zu den Unfallversicherungen zählen neben der eigentlichen Unfallversicherung auch die Insassenversicherung, die Kinderunfallversicherung oder die Reiseunfallversicherung.

Es spielt keine Rolle, wer durch die Unfallversicherung abgesichert ist. Wichtig ist, dass man der Versicherungsnehmer ist und die Beiträge zahlt. Außerdem fordert das Finanzamt Belege für die Zahlungen. Eine Haftpflichtversicherung soll in erster Linie vor Existenz bedrohenden Forderungen schützen, die durch die Verletzung eines Menschen,

Schäden durch Feuer oder Wasser und die häufigen kleinen Unfälle des Alltags auf den Verursacher zukommen können.

Zu den abzugsfähigen Haftpflichtversicherungen zählen insbesondere Privathaftpflicht, Kfz-Haftpflicht, Hundehaftpflicht und Grundstücks- bzw. Grundbesitzerhaftpflicht. Nicht zu den Sonderausgaben zählen Rechtsschutz- und Hausratversicherungen.

Verringert sich die Steuerlast durch Zahlungen für die freiwillige Pflegeversicherung oder Krankenversicherung?

Wenn man Beiträge zu einer freiwilligen, zusätzlichen Pflegeversicherung leistet, dann können diese als Sonderausgaben das Steueraufkommen mindern. Das gilt im Übrigen auch für freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung. Beiträge zu einer freiwilligen Krankenversicherung mindern ebenso die Einkommensteuer. Darunter fallen im Übrigen auch Beiträge zu einer Krankenhaustagegeld- oder Krankentagegeldversicherung.

Darf man Kosten für die eigene Ausbildung als Sonderausgaben eintragen?

Die Kosten für eine Erstausbildung sind bis zu einem Betrag von 4.000 Euro als Sonderausgaben abziehbar. Alle anderen Aufwendungen wie Umschulungen, Fortbildungen oder weitere Ausbildungen nach einer abgeschlossenen Ausbildung sind als Werbungskosten in der Anlage N abzugsfähig. Neben einer Berufsausbildung werden auch Besuche einer allgemeinbildenden Schule oder einer Hochschule als Ausbildung anerkannt.

Wie viel Geld kann man von seinen Jahreseinnahmen spenden und absetzen?

Seit 2007 können Spender können 20 Prozent von den Jahreseinnahmen als Sonderausgaben absetzen.

Page 26: Lohnsteuer Kompakt 2010 - Praktisches Handbuch

© 2010 Lohnsteuer kompakt ist eine Publikation der forium GmbH. Weitere Informationen unter www.lohnsteuer-kompakt.de und www.forium.de

26 Lohnsteuer kompakt 2010 – Das praktische Steuerhandbuch

Was für einen Spendennachweis verlangt das Finanzamt?

Steuerzahler müssen Spenden über 200 Euro mit einer Zuwendungsbescheinigung belegen. In der Regel bekommt man diese am Jahresanfang des darauffolgenden Jahres von der Organisation zugeschickt, die die Spende erhalten hat.

Als Beleg für das Finanzamt reicht bis 200 Euro ein „vereinfachter“ Zuwendungsnachweis, z.B. Überweisungsbeleg, Spenden für gemeinnützige Einrichtungen, wie Vereine, müssen durch Spendenquittungen - inklusive Angaben über die Freistellung von der Körperschaftssteuer und Verwendungszweck - belegt werden. Bei Spenden an juristische Personen des öffentlichen Rechts (z.B. die Stiftung Preußischer Kulturbesitz) reicht dagegen ein Kontoauszug beziehungsweise ein Bareinzahlungsbeleg.

Wie setzt man Parteispenden ab?

Die Steuerermäßigung für Zuwendungen an Parteien und Wählervereinigungen liegt bei 50 Prozent des Zuwendungsbetrages. Im Höchstfall sind das 825 Euro für Ledige und 1.650 Euro für Verheiratete. Liegt die Zuwendung darüber, dann kann man dieses Geld als Sonderausgabe (bis 1.650 Euro) geltend machen. Für Zuwendungen an Wählervereinigungen gilt der Sonderausgabenabzug allerdings nicht.

Können Spenden für Stiftungen unbegrenzt eingetragen werden?

Seit 2007 kann man eine Spende bis zu einer Million Euro als Sonderausgabe steuerlich absetzen.

EXKURS IV: Weihnachtszeit ist Spendenzeit

Richtig spenden - Dank DZI-Spendensiegel

Viele Menschen entdecken in der Weihnachtszeit ihr gutes Herz und spenden bereitwillig für gemeinnützige Organisationen, die sich für Not leidende Kinder oder gegen die Zerstörung von Naturschutzgebieten engagieren.

Wohin das Geld fließt, sollte der Unterstützer allerdings genau erkunden. Denn hat das Geld erst einmal das Bankkonto verlassen, ist es in der Regel zu spät. Wie kann man sicher gehen, dass die Spende in guten Händen ist, ob sie verantwortungsvoll eingesetzt wird? Erhält das hungernde Kind in Afrika, das für das Werbeplakat fotografiert wurde, wirklich etwas von der Spende? – Plakate und Werbespots versprechen viel und kosten viel (Spenden-) Geld.

Eine hilfreiche Orientierung bei der Vielzahl von gemeinnützigen Organisationen bietet das Deutsche Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI). Die Nicht-Regierungsorganisation vergibt an seriöse Organisationen ein Spendensiegel.

Die Spendensammler müssen dabei bestimmte Kriterien erfüllen, so bewertet das DZI die Verwendung der Spendengelder, die Kosten der Spendenwerbung und auch die Verwaltungskosten. Werbe- und Verwaltungsausgaben dürfen beispielsweise ein „vertretbares Maß nicht übersteigen.“ Gemessen an den Gesamtausgaben einer gemeinnützigen Organisation ist ein Anteil von über 35 Prozent nicht mehr vertretbar. Weitere Informationen über die Vergabekriterien finden Sie auf der Internetseite des DZI.

Hat eine Organisation das Spendensiegel erhalten, darf sie mit dem DZI-Siegel auf ihrer Internetseite und anderen Publikationen damit werben. Die DZI listet derzeit 248 Spendenorganisationen, von A wie „action medeor“ bis Z wie „Zukunftsstiftung Entwicklungshilfe“.

Page 27: Lohnsteuer Kompakt 2010 - Praktisches Handbuch

© 2010 Lohnsteuer kompakt ist eine Publikation der forium GmbH. Weitere Informationen unter www.lohnsteuer-kompakt.de und www.forium.de

27 Lohnsteuer kompakt 2010 – Das praktische Steuerhandbuch

Umweltorganisationen erhalten kein DZI-Spendensiegel

Umweltorganisationen wie Greenpeace oder Robin Wood und auch Tierschutzvereine sind dort nicht vertreten, denn das DZI-Spendensiegel erhalten nur Institutionen, die im humanitären und karitativen Bereich Hilfe leisten.

Sollte eine Organisation kein Siegel tragen, bedeutet das aber nicht, dass diese unseriös arbeitet, denn für den freiwilligen „Spenden-TÜV“ müssen die Antragssteller jedes Jahr Gebühren an die DZI zahlen.

Hilfreich ist auch ein Blick in den Jahresbericht des jeweiligen Vereins. Die Zahlen sagen dabei mehr über die Verwendung der Gelder aus, als ein einfaches Werbe-Info-Faltblatt.

Wirbt eine Organisation zu aufdringlich, sollte man von einer Spende Abstand nehmen. Wenn Spendensammler an die Haustür kommen, kann das keine kostengünstige Werbung sein. Das gilt auch für die „Gratis“-Zusendung von Weihnachtskarten, mit der man als neuer Spender geködert werden soll.

Für das Finanzamt sind Spenden Sonderausgaben

Spenden können als Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden. Die im Veranlagungsjahr gespendete Summe trägt der Steuerzahler in die Einkommensteuererklärung (Mantelbogen) ein. Bis 2006 verlangte der Gesetzgeber bereits ab einer Höhe von 100 Euro einen Spendennachweis, der von der Organisation ausgefüllt wurde.

Die Höhe der Nachweisgrenze wurde zum 1. Januar 2007 auf 200 Euro angehoben. In der Regel versenden die Spendenorganisationen unaufgefordert – am Anfang des darauf folgenden Jahres – die entsprechenden Nachweise an die finanziellen Unterstützer.

Für Spenden unter 200 Euro fordert das Finanzamt vom Steuerzahler entsprechende Banknachweise, wie einen abgestempelten Überweisungsbeleg und einen Kontoauszug.

Seit dem 1. Januar 2007 gibt es einen neuen Höchstbetrag für Zuwendungen für gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke. Neben Spenden zählen zu den Zuwendungen auch Mitgliedsbeiträge. Der absetzbare Höchstbetrag liegt bei 20 Prozent vom Gesamtbetrag der Einkünfte des Spenders.

Neuerdings können Spender bis zu 20 Prozent vom Gesamtbetrag ihrer Einkünfte als Sonderausgaben geltend machen.

Tipp: Neben Geld- können Sie auch Sachspenden steuerlich geltend machen. Wenn Sie ihre alten Kleider einer gemeinnützigen Organisation spenden möchten, benötigen Sie von dieser eine Spendenbescheinigung, die den Marktwert und den Zustand der Kleidungsstücke beinhaltet.

Nicht jede Spende erkennt das Finanzamt als Sonderausgabe an

Der Finanzbeamte lässt nicht jede Spende und Mitgliedsbeitrag als Sonderausgabe gelten. Hier ein paar Beispiele:

Das Gericht verdonnert den Angeklagten zu einer Spende.

Der Richter verurteilt den Angeklagten einen festen Betrag an eine gemeinnützige Organisation zu zahlen. Diese Art der „unfreiwilligen“ Spende kann der Verurteilte selbstverständlich nicht von der Steuer absetzen.

Ist ein Mitgliedsbeitrag als Spende absetzbar?

Mitgliedsbeiträge für den Sportverein kann der Steuerzahler nicht absetzen. Auch Beiträge für den Karnevals-, den Heimat, den Tierzucht- oder den Gesangsverein erkennt das Finanzamt nicht an. Allerdings gibt es eine Neuerung: Wenn Sie einem Verein angehören, der sich im Bereich Natur, Wohlfahrt, Gender, Tier- und Denkmalschutz engagiert, dürfen Sie sowohl Ihre Spenden als auch Ihren Mitgliedsbetrag von der Steuer absetzen.

Page 28: Lohnsteuer Kompakt 2010 - Praktisches Handbuch

© 2010 Lohnsteuer kompakt ist eine Publikation der forium GmbH. Weitere Informationen unter www.lohnsteuer-kompakt.de und www.forium.de

28 Lohnsteuer kompakt 2010 – Das praktische Steuerhandbuch

Sind Kalender und Sonderbriefmarken Spenden?

Noch kein Geschenk gekauft? Und dann sehen Sie den UNICEF-Kalender im Kaufhaus oder auf der Internetseite (www.unicef.de). Wenn das kein passendes Geschenk ist. Sie können tatsächlich einen Teil des Warenwertes (75 Prozent des Kaufpreises) von der Steuer absetzen. Die Spendenbescheinigung befindet sich im Kalender. Dagegen ist eine Sonderbriefmarke oder deren „Aufpreis“ nicht als Spende von der Steuer absetzbar.

Das gewisse Extra: Parteispenden

Im Gegensatz zu den Spenden an gemeinnützige Organisationen erhält man bei Parteispenden (oder Mitgliedsbeiträgen) eine unmittelbare Steuerermäßigung von 50 Prozent, allerdings höchstens 825 Euro (Ledige) bzw. 1.650 Euro (Verheiratet). Der darüber hinausgehende Spendenbetrag kann zusätzlich als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Der Höchstbetrag liegt dabei für Ledige bei 1.650 Euro und für Verheiratete bei 3.300 Euro.

1.5 Außergewöhnliche Belastungen

Private Aufwendungen sind in bestimmten schwierigen Lebenssituationen als außergewöhnliche Belastungen absetzbar. Außergewöhnliche Belastungen mindern dann ebenso wie Werbungskosten und Sonderausgaben das zu versteuernde Einkommen. Sie liegen vor, wenn ein Steuerzahler zwangsläufig stärker belastet wird als die überwiegende Mehrzahl der Steuerpflichtigen mit gleichen Einkommens- und Vermögensverhältnissen und gleichem Familienstand.

Dieses Ungleichgewicht soll durch Steuerermäßigungen ausgeglichen werden. Dabei unterscheidet der Fiskus zwischen außergewöhnlichen Belastungen besonderer Art und allgemeiner Art. Erstere werden entweder mit Pauschbeträgen oder Höchstbeträgen durch das Finanzamt berücksichtigt.

Außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art können dagegen in unbegrenzter Höhe abgesetzt werden, werden aber vorher um einen zumutbaren Eigenanteil gekürzt. Der Eigenanteil kann je nach individueller Lebenssituation zwischen einem und sieben Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte liegen.

Wie hoch ist der Pflege-Pauschbetrag?

Der Pflege-Pauschbetrag liegt für das Steuerjahr 2009 bei 924 Euro.

Wie hoch ist der Behinderten-Pauschbetrag?

Die Höhe des Behinderten-Pauschbetrags richtet sich nach dem Grad der Behinderung und liegt zwischen 310 Euro und 3.700 Euro pro Kalenderjahr.

Wie hoch ist der Hinterbliebenen-Pauschbetrag?

Hinterbliebene können einen Pauschalbetrag in Höhe von 370 Euro geltend machen, wenn Sie Bezüge nach dem Bundesversorgungsgesetz, nach den Vorschriften der gesetzlichen Unfallversicherung oder den Vorschriften des Bundesentschädigungsgesetzes erhalten haben.

Mindern Unterstützungsaufwendungen für hilfsbedürftige Personen die Steuerlast?

Wenn Sie oder Ihr Ehegatte im Veranlagungszeitraum eine hilfsbedürftige Person unterhalten haben, kann man die nachgewiesenen Aufwendungen mit bis zu 7.680 Euro pro Person und Jahr geltend machen.

Zu den unterhaltsberechtigten Personen gehören z.B. Eltern, Großeltern oder Kinder. Voraussetzung für den Freibetrag ist, dass niemand durch den Unterhaltsempfänger Anspruch auf Kindergeld oder Kinderfreibeträge hatte und der Unterhaltsempfänger höchstens ein Vermögen von 15.500 Euro besitzt. Falls mehrere Personen dieselbe Person unterstützen, wird der Unterhaltsbetrag aufgeteilt.

Page 29: Lohnsteuer Kompakt 2010 - Praktisches Handbuch

© 2010 Lohnsteuer kompakt ist eine Publikation der forium GmbH. Weitere Informationen unter www.lohnsteuer-kompakt.de und www.forium.de

29 Lohnsteuer kompakt 2010 – Das praktische Steuerhandbuch

Verringern Aufwendungen für eine Haushaltshilfe die Steuerschuld?

Ja. Bisher waren die Steuerregelungen bei den Kosten für Haushaltshilfen aber sehr komplex. Bei einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung konnte man maximal 2.400 Euro pro Jahr steuerlich absetzen. Bei Pflegeleistungen und haushaltsnahen Dienstleistungen waren es jeweils maximal 600 Euro. Diese drei verschiedenen Haushaltsleistungen wurden 2009 zusammengelegt. Der Höchstbetrag liegt bei 4.000 Euro. Wenn Herr Müller 20.000 Euro für Pflegeleistungen und eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung bezahlt, kann er 20 Prozent davon bis zum Höchstbetrag von 4.000 Euro steuerlich absetzen.

Welche krankheitsbedingte Kosten verringern das zu versteuernde Einkommen?

Krankheitsbedingte Kosten, die nicht von der Krankenversicherung getragen werden, können als außergewöhnliche Belastung Steuer mindernd geltend gemacht werden. Die Belastungen müssen über dem Mindesteigenbetrag liegen, der vom persönlichen Einkommen abhängig ist. Die Kosten sind durch Nachweise zu belegen. Erstattete Kosten - auch solche vom Arbeitgeber - werden von der Steuerminderung abgezogen. Zu den Krankheitskosten zählen unter anderen:

Selbstbeteiligungen beim Arzt oder Zahnarzt, Rezeptgebühren und der Eigenanteil bei Medikamenten und Arzneimitteln, ärztlich verordnete Hilfsmittel, Brillen, Kontaktlinsen, Pflegemittel, wenn sie vom Arzt verordnet werden, Hörgeräte (auch Batterien), Prothesen und orthopädische Hilfsmittel (z.B. orthopädische Schuhe oder Einlagen, Rollstuhl, Krücken, Kompressionsstrümpfe), Heilpraktiker-Kosten, Krankenhaustagegeldversicherungen, Perücken und Toupets, wenn der Haarausfall krankheitsbedingt ist, Kurkosten, wenn ein vorab ausgestelltes Attest vorliegt, Fahrten zum Arzt oder Krankenhaus, auch Besuchsfahrten zu kranken Kindern oder Ehegatten, und der Eigenanteil der vom Arzt verordneten Bäder, Massagen, Bestrahlungen und Krankengymnastik.

Kann man die Unterhaltszahlungen an den Ex-Gatten auch als Außergewöhnliche Belastung absetzen?

Die Unterhaltskosten für den Ex-Gatten können entweder als Sonderausgaben oder als Außergewöhnliche Belastungen abgesetzt werden. Bei Letzterem beläuft sich der abziehbare Höchstbetrag auf 7.680 Euro pro Kalenderjahr.

Diesen Höchstbetrag kann man ebenso absetzen, wenn es sich nicht um die Ex-Gattin, sondern um eine nahe stehende bedürftige Person handelt.

In welcher Höhe können haushaltsnahe Dienste abgesetzt werden?

Haushaltsnahe Dienste können unter bestimmten Voraussetzungen angesetzt werden. So können zwanzig Prozent der Kosten für eine geringfügige Beschäftigung (höchstens: 510 Euro) und Handwerkerleistungen (höchstens 1.200 Euro) abgesetzt werden. Von den Kosten für eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, für haushaltsnahe Dienstleistungen und der häuslichen Pflegeleistungen kann man 20 Prozent (höchstens 4.000 Euro) absetzen.

Welche weiteren außergewöhnlichen Belastungen kann man steuerlich geltend machen?

Folgende Kosten können Sie ebenfalls im Bereich "Außergewöhnliche Belastungen" angeben:

Sonderschule für behinderte Kinder, Blindencomputer, Treppenschräglift, künstliche Befruchtung, Bestattungskosten eines nahen Angehörigen, soweit sie nicht aus dem Nachlass bestritten werden können. Es können aber nur Kosten berücksichtigt werden, die mit der Bestattung unmittelbar zusammenhängen (z.B. für Grabstätte, Sarg, Blumen, Kränze, Todesanzeigen usw.). Die Kosten für die Trauerkleidung und die Bewirtung der Trauergäste sowie Reisekosten anlässlich der Bestattung werden nicht anerkannt.

Page 30: Lohnsteuer Kompakt 2010 - Praktisches Handbuch

© 2010 Lohnsteuer kompakt ist eine Publikation der forium GmbH. Weitere Informationen unter www.lohnsteuer-kompakt.de und www.forium.de

30 Lohnsteuer kompakt 2010 – Das praktische Steuerhandbuch

Arzt-, Hebammenkosten und Krankentransport bei Geburt

Fahrtkosten zum Arzt (0,30 Euro pro gefahrenem Kilometer), Körperbehinderte mit mindestens 80 Prozent Erwerbsunfähigkeit können die volle Höhe angeben.

Scheidungskosten (und zwar alle unmittelbaren Kosten des Scheidungsprozesses, einschließlich der Scheidungsfolgeregelungen, wie Kosten für das Sorgerechtsverfahren)

Wiederbeschaffungskosten für Hausrat und Kleidung, die durch ein unabwendbares Ereignis, z. B. Brand oder Hochwasser, verloren wurden, wenn keine allgemein zugängliche und übliche Versicherung möglich war.

Wichtig: Krankheitsbedingte Kosten werden selbstverständlich nur dann anerkannt, wenn diese nicht von der Krankenversicherung getragen werden. Tragen Sie die Kosten selbst, können diese natürlich als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden. Denken Sie daran: Alle Kosten, die Sie in der Steuererklärung angeben, sollten Sie auch belegen können.

1.6 Steuerliches für Eltern

Wann bekomme ich Kindergeld oder Kinderfreibeträge?

Eltern erhalten für das erste und zweite Kind monatlich jeweils 164 Euro Kindergeld. Für das dritte Kind bekommt man 170 Euro. Ab dem vierten Kind sind es 195 Euro pro Kind. 2009 wurde außerdem ein einmaliger Kinderbonus von 100 Euro gezahlt.

Der jährliche Kinderfreibetrag liegt bei 3.864 Euro, der pauschale BEA-Freibetrag (für Betreuung, Erziehung und Ausbildung) bei 2.160 Euro.

Die Freibeträge bekommt man aber nur zugesprochen, wenn die Steuerersparnis aus den Freibeträgen höher ist als das bereits erhaltene

Kindergeld. Ausrechnen muss man das allerdings nicht. Das macht das Finanzamt. In der Steuersprache wird dieser Vorgang “Günstigerprüfung” genannt.

Wie hoch ist der Einkommensgrenzbetrag beim volljährigen Kind?

Ohne Auswirkung auf den steuerlichen Kinderfreibetrag und BEA-Freibetrag darf ein volljähriges Kind pro Kalenderjahr bis zu 7.680 Euro verdienen.

Tipp: Dieser Einkommensgrenzbetrag kann jedoch aufgrund des Arbeitnehmer-Pauschbetrags von 920 Euro auf 8.600 Euro „erhöht“ werden.

Wie hoch ist der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende?

Alleinerziehenden steht ein jährlicher Entlastungsbetrag von 1.308 Euro zu. Der Betrag verdoppelt sich bei zwei oder mehreren Kindern allerdings nicht. Während des Steuerjahres ist der Entlastungsbetrag bereits in der Lohnsteuerklasse II mit verrechnet.

Kann man Schulgeld absetzen?

Der Besuch einer Privatschule kostet normalerweise Geld. 30 Prozent des Schulgeldes (maximal 5.000 Euro) können als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Sie sollten allerdings auf jeden Fall eine Bescheinigung der Schule Ihrer Steuererklärung beilegen.

Wie hoch ist der Ausbildungsfreibetrag?

Für volljährige Kinder werden das Kindergeld, der Kinderfreibetrag und der BEA-Freibetrag gewährt, wenn sie in Ausbildung sind und außerhalb des elterlichen Haushalts leben. Der Ausbildungsfreibetrag beträgt 924 Euro.

Page 31: Lohnsteuer Kompakt 2010 - Praktisches Handbuch

© 2010 Lohnsteuer kompakt ist eine Publikation der forium GmbH. Weitere Informationen unter www.lohnsteuer-kompakt.de und www.forium.de

31 Lohnsteuer kompakt 2010 – Das praktische Steuerhandbuch

Wie viel Kinderbetreuungskosten kann man absetzen?

Kinderbetreuungskosten können zu zwei Dritteln der Gesamtaufwendung, jedoch höchstens mit 4.000 Euro je Kind berücksichtigt werden. Die Regelungen zu den Kinderbetreuungskosten sind in ihrer Kompliziertheit schwer zu übertreffen.

Wichtig: Sie müssen die Kinderbetreuungskosten durch Vorlage einer Rechnung und die Zahlung durch Vorlage des Kontoauszuges nachweisen. Machen Sie dies nicht, werden die Betreuungskosten nicht anerkannt!

Als Kinderbetreuungskosten nicht absetzbar sind unter anderem folgende Kosten: Musikunterricht, Nachhilfe etc., sportliche Freizeitaktivitäten (Fußball, Reiten, Schwimmen, usw.), Vermittlung besonderer Fähigkeiten (Tanzkurs, Ballettunterricht etc.) u.a.

1.7 Zusatzeinnahmen - Vom Kapitalertrag bis zum Minijob

Wie hoch ist der Sparerpauschbetrag?

Neu ab 2009: Der Sparerpauschbetrag tritt an die Stelle des bisherigen Sparerfreibetrages und Werbungskosten-Pauschbetrages für Kapitalerträge. Der Sparerpauschbetrag für Alleinstehende beträgt 801 Euro für Alleinstehende, für Verheiratete 1.602 Euro.

Wie hoch ist der Übungsleiter-Freibetrag?

2007 wurde der Übungsleiter-Freibetrag auf 2.100 Euro pro Jahr erhöht. Voraussetzung für die Inanspruchnahme des Übungsleiter-Freibetrag ist nebenberufliche Tätigkeit bei einem öffentlich-rechtlichen, kirchlichen oder einem gemeinnützigen Arbeitgeber.

Ist die Lohnsteuerkarte für die Ausübung einer geringfügigen Beschäftigung notwendig?

In der Regel braucht der Arbeitnehmer für seinen Minijob (geringfügige Beschäftigung) keine Lohnsteuerkarte. Wenn der Arbeitgeber für den Minijobber einen Pauschsteuersatz von zwei Prozent zahlt, ist die Lohnsteuerkarte nicht notwendig.

Sollte der Arbeitgeber dagegen über die Lohnsteuerkarte abrechnen, muss man als Minijobber die Lohnsteuerkarte vorlegen. In den Steuerklassen I und IV fallen dabei keine Steuerabzugsbeträge an.

Muss man das Einkommen aus dem Minijob in der Lohnsteuererklärung eintragen?

Wenn der Arbeitgeber den Minijob pauschal besteuert, muss man die Einnahmen nicht in die Steuererklärung eintragen. Sollte es sich um einen Minijob handeln, der über die Lohnsteuerkarte läuft, muss man die Daten dementsprechend auch in die Einkommensteuer-Erklärung eintragen.

Darf man neben seiner Hauptbeschäftigung zwei Minijobs haben?

Ja. Neben dem Hauptberuf darf man auch mehrere Minijobs haben, allerdings ist nur ein Minijob sozialversicherungsfrei. Das Einkommen aus den anderen geringfügigen Beschäftigungen ist sozialversicherungspflichtig und muss dementsprechend über die Lohnsteuerkarte versteuert werden.

Darf man als Hausfrau/-mann mehrere Minijobs ausüben?

Als Hausfrau oder Hausmann dürfen mehrere Minijobs ausgeübt werden. Die Arbeitsentgelte werden dann aus den verschiedenen Minijobs zusammengerechnet. Wenn man dann die 400-Euro-Grenze überschreitet, handelt es sich nicht mehr eine sozialversicherungsfreie Beschäftigung.

Page 32: Lohnsteuer Kompakt 2010 - Praktisches Handbuch

© 2010 Lohnsteuer kompakt ist eine Publikation der forium GmbH. Weitere Informationen unter www.lohnsteuer-kompakt.de und www.forium.de

32 Lohnsteuer kompakt 2010 – Das praktische Steuerhandbuch

2. Das sollten Sie wissen!

2.1 Steuerbescheid: Abheften oder Einspruch einlegen?

Jeder dritte Steuerbescheid ist falsch, so der Bund der Steuerzahler. Vielleicht gehört Ihrer auch dazu? Die Wahrscheinlichkeit ist auf jeden Fall nicht gering. Wie Sie Fehler leicht entdecken und dagegen vorgehen können, verrät Ihnen der folgende Text.

In unserem Beispiel erstattete das Finanzamt dem fiktiven Arbeitnehmer ein Guthaben von 243,70 Euro. Damals hatte dieser in seiner Steuererklärung die Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit zehn Kilometer eingetragen.

Das Finanzamt rechnete neu und addierte einen Betrag von 666 Euro zu den bisherigen Werbungskosten. Die Summe ergibt sich aus den 222 Arbeitstagen, den zehn Kilometern und der Entfernungspauschale von 30 Cent pro Kilometer.

Auch im neuen Steuerbescheid sind die wichtigsten Werte zur Steuerberechnung aufgelistet. In unserem Beispiel reichen sie von den Aufwendungen für Arbeitsmittel bis zur Summe der abzugsfähigen Vorsorgeaufwendungen. Je nach Steuerzahler variiert die Länge des Steuerbescheides.

Tipp: Steuerzahler sollten die neuen Zahlen prüfen! Vielleicht hat sich bei der neuen Berechnung ein Fehler eingeschlichen.

Unter dem Unterpunkt „Solidaritätszuschlag“ folgen im Steuerbescheid die „Erläuterungen zur Festsetzung“. Das bedeutet: In diesen Fällen kann es noch zu einer Änderung der Steuerberechnung kommen. Außerdem ist in diesen Punkten kein Einspruch gegen den Steuerbescheid notwendig. Im alten Steuerbescheid stand hier auch der Streitpunkt zur Entfernungspauschale.

Im aktuellen Steuerbescheid werden dabei folgende Musterprozesse aufgeführt:

• Vorsorgeaufwendungen (wegen der beschränkten Abzugsfähig-keit).

• Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben (wegen der Nicht-berücksichtigung pauschaler Werbungskosten bzw. Betriebs-ausgaben in Höhe der steuerfreien Aufwandsentschädigung nach § 12 des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundesrates).

• Steuerberatungskosten (wegen der Nichtabziehbarkeit von Steuerberatungskosten als Sonderausgaben).

Einspruch gegen den Steuerbescheid – So geht´s!

Mit dem Einspruchsschreiben beantragt man das "Ruhen des Verfahrens". Dafür gibt man im Einspruchschreiben das entsprechende Aktenzeichen, die Nummer unter der das Gerichtsverfahren läuft, an. Ein Muster eines Einspruches können Sie in unserem Download-Bereich kostenlos downloaden.

Mit welchen Steuerfragen sich die Gerichte derzeit auseinandersetzen, erfährt man auf der Internetseite des Bundesfinanzhofes.

Fehler aufdecken – Einspruch stellen

Hat man einen Fehler im Steuerbescheid entdeckt oder möchte man sich in ein bestehendes Verfahren einklinken, dann muss der Steuerzahler nach dem Erhalt des Bescheides rasch handeln. Denn nach Erhalt des Steuerbescheides hat man in der Regel nur einen Monat Zeit einen Einspruch gegen den Bescheid einzulegen. Nach Ablauf der Frist ist der Steuerbescheid bestandskräftig.

Es sei denn: Man kann dem Finanzbeamten nachweisen, dass man im Urlaub oder in Kur war und deshalb den Steuerbescheid erst später in Augenschein nahm. In diesem Fall muss man gegen den Steuerbescheid Widerspruch einlegen und eine Firstverlängerung, im Amtsdeutsch heißt es "Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand", beim Finanzamt beantragen.

Page 33: Lohnsteuer Kompakt 2010 - Praktisches Handbuch

© 2010 Lohnsteuer kompakt ist eine Publikation der forium GmbH. Weitere Informationen unter www.lohnsteuer-kompakt.de und www.forium.de

33 Lohnsteuer kompakt 2010 – Das praktische Steuerhandbuch

Ein Muster-Formular können Sie auch im Download-Bereich kostenlos herunterladen. Die Begründung, was und warum etwas beanstandet wird, trägt man dazu in den entsprechenden Feldern ein.

Das Einspruchsverfahren ist für jeden Steuerzahler kostenlos. Erst wenn man später vor Gericht ziehen will, kann es teuer werden. Das Schreiben kann man formlos beim Finanzamt abgeben. Eine Postkarte oder sogar ein Bierdeckel reicht dafür aus.

Hat man im Steuerbescheid nur "kleine" Fehler, wie Schreib- oder Rechenfehler, gefunden, kann man auf einen formalen Einspruch verzichten und stattdessen einen Berichtigungsantrag stellen. Wegen des geringeren Verwaltungsaufwandes erhält man schneller eine Entscheidung des Finanzamtes. Aber: Im Gegensatz zum Einspruch kann in diesem Fall gegen die Entscheidung des Finanzamtes nicht mehr gerichtlich vorgegangen werden.

Tipp: Geben Sie nicht nur einen Berichtigungsantrag, sondern auch ein Einspruchsschreiben mit ab!

Nach der Abgabe des Einspruches prüft die Finanzbehörde den Bescheid. Dabei entscheidet sie zuerst, ob der Einspruch zulässig ist. Denn ein Einspruch kann zwar zulässig, in der Sache aber unbegründet sein und daher abgelehnt werden.

Ist das Ergebnis "eindeutig zulässig", wird über den Einspruch entschieden. Von Abhilfe spricht man, wenn das Finanzamt die Begründung des Antragstellers teilt und den Steuerbescheid entsprechend ändert. Folgt das Finanzamt nicht ganz der Begründung des Antragsstellers, spricht man von Teilabhilfe. Hinter dem Begriff Einspruchsentscheidung versteckt sich eine Ablehnung. In diesem Fall lehnt das Finanzamt eine Änderung des Bescheides ab.

Seit 2007 gibt es auch die Möglichkeit der öffentlichen Verkündigung. Der Vorteil hier: Die Finanzbehörden können so allgemeine Einsprüche zurückweisen.

Sollte man vor dem Finanzamt scheitern, kann man – im Gegensatz zum Berichtigungsantrag – gegen die Entscheidung des Einspruches vor dem Finanzgericht eine Klage einreichen und noch auf ein zufrieden stellendes Urteil hoffen, vielleicht sogar inklusive Schadensersatzgeld.

Fazit: Mit einem Einspruch gegen den Steuerbescheid kann man bei einem späteren Gerichtsurteil viel Geld zurückbekommen. Ein Blick in die verschiedenen Musterprozesse ist damit genauso ratsam, wie eine Prüfung der Zahlung und Daten im Steuerbescheid.

Tipp: Mit Kopien von der eingereichten Steuererklärung kann man schnell prüfen, ob die eingetragenen Daten stimmen.

2.2 Lohnender Eintrag: Freibeträge erhöhen den Nettolohn

Zum letzten Mal bekamen Steuerzahler eine Lohnsteuerkarte aus Pappe. Ab 2010 sparen die Gemeinden mit dem neuen elektronischen “ElsterLohn II”-Verfahren Millionen Euro an Versandkosten. Bevor man jetzt seine Lohnsteuerkarte 2010 bei seinem Arbeitgeber abgibt, sollte man prüfen ob ein Eintrag von Freibeträgen möglich ist. Bis Ende November kann man die Freibeträge für das laufende Jahr eintragen.

Dem Arbeitnehmer werden jedem Monat die Einkommensteuer, der Solidaritätszuschlag und bei vielen auch die Kirchensteuer, vom Gehalt abgezogen. Oft sind diese Abgaben höher als die Steuern, die man eigentlich zahlen müsste. Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen, also spezielle Aufwendungen können die Steuerlast mindern.

Diese Ausgaben trägt man normalerweise in seine Steuererklärung ein um sie nachträglich geltend machen zu können. Idealerweise erhält der Arbeitnehmer die zu viel gezahlten Steuern vom Finanzamt zurück.

Der Nachteil: Die Rückerstattung des Finanzamtes landet erst spät wieder auf dem Bankkonto des Steuerzahlers. Anders ist es, wenn man einen

Page 34: Lohnsteuer Kompakt 2010 - Praktisches Handbuch

© 2010 Lohnsteuer kompakt ist eine Publikation der forium GmbH. Weitere Informationen unter www.lohnsteuer-kompakt.de und www.forium.de

34 Lohnsteuer kompakt 2010 – Das praktische Steuerhandbuch

Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eintragen lässt. Dann zahlt der Arbeitnehmer bereits während des laufenden Kalenderjahres weniger Abgaben.

Wenn Sie jetzt noch bis zum Ende November die Freibeträge auf der Karte eintragen lassen, wird dieser Betrag vollständig auf den letzten Monat verteilt. Die Abgaben sind entsprechend geringer, ihr Nettolohn höher.

Aber nicht jeder hat auch genügend Aufwendungen, die er geltend machen und entsprechend steuerlich absetzen kann. Wer aber weiß, dass er in einem Jahr 2.000 Euro an Werbungskosten hat, sollte sich seinen Betrag eintragen lassen.

Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung ausfüllen

Damit der Arbeitnehmer seinen Eintrag bekommt, muss neben der Lohnsteuerkarte auch der “Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung” beim Finanzamt abgeben werden. Das bundesweit einheitliche Antragsformular kann man auf den Internetseiten des Bundesfinanzministeriums oder des Finanzamtes kostenlos downloaden.

Der sechsseitige Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung erinnert an den Mantelbogen und die Anlage N, die man von der üblichen Steuererklärung kennt.

Zunächst muss der Antragsteller entsprechende Angaben zu seiner Person und zu seinen Kindern machen. Darauf folgen die unbeschränkten und beschränkten antragsfähigen Ermäßigungsgründe. Von diesen Begriffen sollte man sich aber nicht abschrecken lassen. Am Ende des Formulars geht es um die Übertragung des Freibetrags auf den Antragssteller oder den Ehegatten und den Eintrag auf eine oder mehrere Lohnsteuerkarten.

Im Detail: Neben den typischen Angaben zur Person möchte das Finanzamt wissen, wie hoch der voraussichtliche Bruttolohn sowie andere Einkünfte im laufenden Steuerjahr sind.

Bei den Angaben zu Kindern fragt das Finanzamt nach dem Kindschaftsverhältnis, ob leibliches Kind, Adoptiv- oder Pflegekind, nach den Einkünften bei Kindern über 18 Jahren und einem möglichen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende.

Ob Ihr Antrag angenommen oder abgelehnt wird, ist von den genauen Gründen abhängig. Das Finanzamt unterscheidet dabei zwischen unbeschränkten und beschränkten Ermäßigungsgründen.

Welche Gründe zu einem Eintrag führen können, erfahren Sie auf der folgenden Seite.

Nachweise für einen Eintrag

Das Finanzamt trägt bei unbeschränkten Ermäßigungsgründen den entsprechenden Freibetrag immer auf der Lohnsteuerkarte ein. Das betrifft beispielsweise Behinderte und Hinterbliebene. Hierzu wird der Behinderten- und Hinterbliebenen-Pauschbetrag eingetragen. Nach dem ersten Eintragsjahr wird in den nachfolgenden Jahren der Betrag schon vorab vom zuständigen Finanzamt verrechnet. Ist das nicht der Fall, fragt man beim Finanzamt nach.

Auch der Freibetrag wegen Förderung des Wohneigentums wird auf der Lohnsteuerkarte angegeben. Gleiches gilt bei Verlusten aus anderen Einkünften oder bei einem Verlustvortrag. Ein weiterer unbeschränkter Grund: Neben den haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnissen betrifft dieser auch die Aufwendungen für Dienst- und Handwerkerleistungen im Inland. Der Finanzbeamte trägt die entsprechenden Freibeträge für die Bezahlung von Minijobbern, Angestellten, Handwerkern oder Pflegepersonal in der Lohnsteuerkarte ein.

Wie für alle anderen Gründe gilt auch hier: Das Finanzamt fordert entsprechende Nachweise. Gibt es noch keine Belege wie Quittungen oder Rechnungen, ist das noch längst kein Ablehnungsgrund. Man sollte dem Finanzamt glaubhaft versichern, dass die eigenen Schätzungen realistisch sind. Ein Hinweis auf die Belege und Aufwendungen der vergangenen Jahre kann dabei hilfreich sein.

Page 35: Lohnsteuer Kompakt 2010 - Praktisches Handbuch

© 2010 Lohnsteuer kompakt ist eine Publikation der forium GmbH. Weitere Informationen unter www.lohnsteuer-kompakt.de und www.forium.de

35 Lohnsteuer kompakt 2010 – Das praktische Steuerhandbuch

Bei den beschränkten Ermäßigungsgründen wird es noch komplizierter. Sie sind aufgeteilt in Werbungskosten des Antragsstellers und des Ehegatten, Sonderausgaben sowie Außergewöhnliche Belastungen. Der Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung ist somit eine “kleine” Einkommensteuererklärung für sich.

Ob das Finanzamt den Antrag wegen der beschränkten Gründe genehmigt, ist fraglich. So müssen Aufwendungen und Beträge für das gesamte Steuerjahr mindestens die Höhe von 600 Euro erreichen. Allerdings muss ein Ehepaar, das den Antrag zusammen abgibt, nicht den doppelten Betrag erreichen, sondern auch nur 600 Euro. Ein “Sprung” über diese Hürde ist jedoch nicht so einfach, wie man vielleicht vermutet.

Das zeigt folgendes Beispiel: Herr Müller lebt in Köln und arbeitet in der Nähe von Bonn. Für seinen Arbeitsweg kann er 700 Euro und für seine Mitgliedschaft in der IG-Metall 240 Euro als Werbungskosten ansetzen. Addiert er die Beträge, kommt er jedoch nicht auf die vom Finanzamt verlangten 600 Euro. Wie ist das möglich? 700 Euro Fahrtkosten plus 240 Euro Werbungskosten ergeben schließlich 940 Euro. Der Grund: Das Finanzamt zieht von den Werbungskosten sofort den Arbeitnehmerpauschbetrag von 920 Euro wieder ab. Herr Müller benötigt für einen erfolgreichen Antrag daher weitere 580 Euro Werbungskosten.

An dem Beispiel zeigt sich, dass die Abgabe des Antrags für einen Otto-Normal-Arbeitnehmer nicht immer erfolgreich verlaufen muss. Kann man nur beschränkte Ermäßigungsgründe nennen, lohnt es sich im Vorfeld, die Beträge zu überschlagen. So spart man Zeit und Ärger.

Welchen Vorteil der Antragsteller im darauf folgenden Jahr hat, erfahren Sie auf der folgenden Seite.

Vereinfachter Antrag beim zweiten Mal

Der eingetragene Freibetrag wird auf die folgenden Monate des entsprechenden Kalenderjahres verteilt und senkt somit die monatlichen Abgaben. Mit dem Eintrag des Jahressteuerfreibetrags auf der

Lohnsteuerkarte verpflichtet sich der Antragsteller, auch eine Lohnsteuererklärung für das entsprechende Steuerjahr abzugeben.

Ist der erste Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung erfolgreich und der Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eingetragen, reicht – beim niedrigeren oder selben Freibetrag- in den folgenden Jahren der vereinfachte Antrag mit nur zwei Seiten aus.

EXKURS V: Gesetzliche Änderungen zum 1. Juli 2009

Zum 1. Juli 2009 traten zahlreiche gesetzliche Änderungen in Kraft. Die Erhöhung der Renten und die Beitragssenkung für gesetzlich Krankenversicherte sind nur zwei Beispiele.

Rentner: Anpassung der gesetzlichen Renten

Die Rentnerinnen und Rentner in Ostdeutschland dürfen sich über einen Anstieg ihrer gesetzlichen Rente von 3,38 Prozent freuen. In Westdeutschland steigt die Rente um 2,41 Prozent. Zwei Beispiele: Der ostdeutsche Rentner Max Mustermann bekommt monatlich eine Rente von 1.500 Euro. Mit der Rentenanpassung erhält er jährlich rund 608 Euro mehr. Der westdeutsche Rentner Gerd Mustermann erhält bei einer Rente von 1.500 Euro jährlich lediglich 434 Euro mehr Rente.

Gesetzliche Krankenversicherung: Einheitlicher Beitragssatz sinkt um 0,6 Prozent

Ein kurzer Rückblick: Im vergangenen Jahr zog sich die politische Diskussion um die Höhe des einheitlichen Beitragssatzes für gesetzlich Krankenversicherte über Monate hin. Am 1. Januar 2009 war es schließlich soweit. Der von der Bundesregierung festgesetzte Beitragssatz von 15,5 Prozent ging an den Start. Für viele Versicherte bedeutete diese Neuerung einen Anstieg von mehr als zwei Prozent. Zum 1. Juli rudert die Bundesregierung wieder zurück: Der einheitliche Beitragssatz sinkt um 0,6 Prozent auf 14,9 Prozent. Das Steuergeschenk vor der

Page 36: Lohnsteuer Kompakt 2010 - Praktisches Handbuch

© 2010 Lohnsteuer kompakt ist eine Publikation der forium GmbH. Weitere Informationen unter www.lohnsteuer-kompakt.de und www.forium.de

36 Lohnsteuer kompakt 2010 – Das praktische Steuerhandbuch

Bundestagswahl im September dürfte bei den meisten Arbeitnehmern bei 50 Euro bis 100 Euro pro Jahr liegen.

Arbeitslosengeld-II-Bezieher: Regelsätze steigen an

Bezieher von Arbeitslosengeld II erhalten vom Staat ab dem 1. Juli mehr Geld. So steigt die pauschalisierte Regelleistung für Alleinstehende und Alleinerziehende um acht Euro auf 359 Euro pro Monat an. Volljährige Partner bekommen zukünftig Arbeitslosengeld II in Höhe von 323 Euro.

Die neuen Regelsätze für Kinder:

• 215 Euro für ein Kind bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres • 251 Euro für ein Kind ab sechs Jahren bis zur Vollendung des 14.

Lebensjahres • 287 Euro für ein Kind ab 14 Jahren bis zur Vollendung des 25.

Lebensjahres

Rundfunkgebühren: Befreiung für ALG-II-Empfänger erleichtert

Arbeitslosengeld-II-Empfänger können sich künftig leichter von den Rundfunkgebühren befreien lassen. Der Grund hierfür: Die Bundesagentur für Arbeit schickt mit dem ALG-II-Bescheid auch eine Bescheinigung für die Gebühreneinzugszentrale (GEZ). Zusammen mit dem Antrag zur Gebührenbefreiung kann man dieses Dokument an die GEZ schicken. Zur Erinnerung: Vorher mussten ALG II-Empfänger gesondert vorsprechen.

Autofahrer: Kfz-Steuerberechnung nach Hubraum und Kohlendioxid-Ausstoß

Von der neuen Kfz-Steuer sind Autofahrer betroffen, die sich zukünftig ein Auto kaufen. Die neue Kfz-Steuer wird nach der Größe des Hubraums und der Kohlendioxid-Belastung des Autos berechnet. Die Hubraum-Besteuerung sieht einen Betrag von zwei Euro je angefangene 100 Kubikzentimeter für Benzin-Fahrzeuge und von 9,50 Euro bei Diesel-Fahrzeugen vor. Beim Kohlendioxid-Ausstoß werden zwei Euro pro

Gramm CO2 fällig, die über dem Grenzwert von 120 Gramm pro Kilometer liegen.

Kurzarbeiter: Bezugszeitraum ausgeweitet

Im Juni 2009 hat die Bundesregierung die Ausweitung des Kurzarbeitergeldes beschlossen. Die maximale Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld erhöht sich auf zwei Jahre. Eine weitere Neuerung: Ab dem 7. Monat zahlt die Bundesagentur für Arbeit sämtliche Sozialversicherungsbeiträge.

Reisende: EU-Auslandsurlauber telefonieren günstiger

Über günstigere Telefonpreise dürfen sich Reisende freuen, die innerhalb der Europäischen Union zum Mobiltelefon greifen. Zum wiederholten Mal hat die Europäische Union die Obergrenzen für die Handynutzung gesenkt. Laut Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz darf eine SMS-Nachricht zwischen den EU-Mitgliedstaaten nicht mehr als 13 Cent inklusive Mehrwertsteuer kosten.

Altenpfleger und Erzieher: Förderung durch das Meister-BAföG

Mit dem neuen Meister-BAföG steigt der sogenannte “Erhöhungsbetrag pro Kind” von 179 Euro auf 210 Euro pro Monat. Die Hälfte bekommt der Geförderte neuerdings als Zuschuss. Auch der Kreis der Förderberechtigten des Meister-BAföG wird ausgeweitet. Zukünftig können auch Altenpfleger und Erzieher die Förderung beantragen. Weitere Informationen zum Meister-BAföG bietet Ihnen die Internetseite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.

Sparer: Einlagen bis 50.000 Euro sicher

Seit dem 30. Juni 2009 genießen Sparer mehr Schutz vor dem möglichen Verlust ihrer Einlagen. Auslöser für diese Neuerung war die Europäische Union. Das Versprechen der Bundesregierung auch – Merkel-Garantie genannt – betrifft die Änderung nicht. Zur Erinnerung: Im Oktober 2008

Page 37: Lohnsteuer Kompakt 2010 - Praktisches Handbuch

© 2010 Lohnsteuer kompakt ist eine Publikation der forium GmbH. Weitere Informationen unter www.lohnsteuer-kompakt.de und www.forium.de

37 Lohnsteuer kompakt 2010 – Das praktische Steuerhandbuch

hatte die Bundeskanzlerin eine Garantie für die Spareinlagen in Deutschland gegeben.

Jetzt sind Spareinlagen bis 50.000 Euro zu 100 Prozent gesetzlich geschützt. Außerdem wird die Auszahlung der Einlage auf höchstens 30 Tage festgeschrieben. Vorher waren 20.000 Euro zu 90 Prozent sicher. Einen zehnprozentigen Verlust aus seiner Einlage trug der Sparer bei einer Bankenpleite in jedem Fall. Unter den gesetzlichen Einlagenschutz fallen Einlagen auf Sparbüchern, Giro-, Festgeld- und Tagesgeldkonten.

Immobilieneigentümer: Energiepass auch für Nicht-Wohngebäude

Bis dato mussten Wohnungsbesitzer auf Nachfrage einen Energiepass vorweisen können. Ab dem zweiten Halbjahr 2009 wird ein Energiepass auch von Eigentümern von Nichtwohngebäuden, darunter fallen beispielsweise Hotels, Supermärkte, Gaststätten oder Büroimmobilien, verlangt. Übrigens: In öffentlichen Gebäuden wie Rat- oder Krankenhäusern wird der Energiepass zukünftig auch für die Besucher sichtbar ausgehängt.

AUSBLICK: Steuerliche Änderungen ab 2010

Vor der Wahl haben Bundestag und Bundesrat noch zahlreiche Steueränderungen für den Steuerzahler verabschiedet.

Neue Lohnsteuerklassen-Kombination für Ehepaare

Bisher können Ehepaare zwischen den Kombinationen der Lohnsteuerklassen III/V und IV/IV wählen. Ehepaare, bei denen ein Partner weitaus mehr verdient als der andere, wählen am besten die III/V-Variante. Für Ehepaare mit ähnlichem Bruttolohn ist die IV/IV-Variante günstiger.

Ab 2010 können Ehepaare eine erweiterte IV/IV-Variante auswählen. Die neue Kombination wird als Faktorverfahren bezeichnet. Bei dieser

Steuerklassenwahl muss das Ehepaar dem Finanzamt das voraussichtliche Jahresbruttogehalt mitteilen.

Der Finanzbeamte errechnet daraus die wahrscheinlichen Lohnsteuersummen nach dem Splittingtarif und nach der herkömmlichen IV/IV-Variante. Aus diesen beiden Lohnsteuersummen wird dann ein gemeinsamer Faktor errechnet.

Der Arbeitgeber der Ehepaare berechnet mit diesem Faktor, der vom Finanzbeamten auf die Lohnsteuerkarte geschrieben wird, die jeweilige monatlich zu zahlende Lohnsteuer aus.

Wer sich für das Faktorverfahren entscheidet, ist anschließend zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung beim Finanzamt verpflichtet. Bei der IV-IV-Variante ist das nicht zwingend erforderlich.

“Einen steuerlichen Vorteil bringt das neue Faktorverfahren für Ehepaare im Grunde genommen nicht”, so Erich Nöll, Geschäftsführer vom Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine. “Die monatliche Steuerlast als à conto Zahlung der Jahressteuerschuld wird allerdings gerechter unter den Eheleuten aufgeteilt. Interessant kann das Faktorverfahren für Ehepaare mit der Kombination III/V sein, denn eine mögliche hohe Steuernachzahlung wird durch das genauere Faktorverfahren vermieden”, so Nöll, der im Einzelfall allerdings die Prüfung durch einen Fachmann (Steuerberater/Lohnsteuerhilfeverein) empfiehlt.

Tipp: Wer in Zukunft Elterngeld beantragen möchte, sollte rechtzeitig in die Steuerklasse III wechseln. Denn bei der Berechnung des Elterngeldes oder anderer Lohnersatzzahlungen wie Krankengeld, kommt es auf den Nettolohn des Arbeitnehmers an und der ist in der Steuerklasse III am höchsten.

Kranken- und Pflegeversicherung: Mehr Beiträge absetzen

Mit dem “Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung” und einigen Nachbesserungen tritt ab Januar 2010 eine neue steuerliche Regelung für die Absetzung von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen in Kraft.

Page 38: Lohnsteuer Kompakt 2010 - Praktisches Handbuch

© 2010 Lohnsteuer kompakt ist eine Publikation der forium GmbH. Weitere Informationen unter www.lohnsteuer-kompakt.de und www.forium.de

38 Lohnsteuer kompakt 2010 – Das praktische Steuerhandbuch

Bisher konnten gesetzlich Krankenversicherte jährlich maximal 1.500 Euro von der Steuer absetzen. Ab 2010 kann man die kompletten Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge für die so genannte Grundversorgung als Sonderausgaben in seiner Steuererklärung eintragen. Das Finanzamt zieht von den gezahlten Beiträgen lediglich vier Prozent ab.

Für Privatversicherte gilt: Sie dürfen den Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag nur komplett absetzen, wenn sie den Basistarif der privaten Krankenversicherung zahlen. Versicherte, die einen anderen PKV-Tarif haben, können die Beiträge in Höhe der „Basisabsicherung“ steuerlich absetzen. In diesem Fall ermittelt die PKV den genauen Anteil.

Fazit: Privat und gesetzlich Krankenversicherte werden ab dem 1. Januar 2010 steuerlich entlastet.

Aber Vorsicht: Die Beiträge für Arbeitslosen-, Haftpflicht- und andere Versicherungen können die meisten Arbeitnehmer im nächsten Jahr nicht mehr von der Steuer absetzen.

Arbeitslosen-, Haftpflicht- und anderen Versicherungen

Arbeitnehmer, die geringe Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung zahlen, dürfen weiterhin Aufwendungen für Arbeitslosen-, Haftpflicht- und andere Versicherungen in der Einkommensteuererklärung eintragen. Der Gesetzgeber hat Höchstbeträge dafür festgelegt. Für Angestellte, Beamte, Pensionäre, Rentner und deren Partner liegt er bei 1.900 Euro, für Selbstständige bei 2.800 Euro.

Ein Beispiel: Ein Hilfsarbeiter verdient im Monat 1.500 Euro brutto. Für seine gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung zahlt er monatlich rund 132 Euro, jährlich 1.584 Euro. Das Finanzamt zieht von diesem Betrag vier Prozent ab. Somit erkennt es 1.521 Euro als Sonderausgaben an. Seinen Höchstbetrag von 1.900 Euro erreicht der Hilfsarbeiter noch nicht. Er kann jetzt zusätzlich Aufwendungen für Arbeitslosen-, Haftpflicht- und andere Versicherungen bis zu dem Höchstbetrag von 1.900 Euro,

geltend machen. Dazu zieht er die 1.531 Euro ab. Für den Hilfsarbeiter bedeutet das: Er kann 379 Euro an Versicherungsbeiträgen in der Einkommensteuererklärung eintragen.

Günstigerer Steuertarif – Höherer Grundfreibetrag

Jedem Steuerzahler, ob Gering- oder Topverdiener, steht ein jährlicher Grundfreibetrag zu. 2009 lag der Grundfreibetrag für einen Steuerzahler, ob Arbeitnehmer oder Rentner, noch bei 7.834 Euro. 2010 steigt er um 170 Euro auf 8.004 Euro an. Bei Ehepaaren liegt der gemeinsame Grundfreibetrag ab 2010 bei 16.009 Euro. Die Anhebung des Grundfreibetrages hat Auswirkungen auf die persönliche Steuerlast. Denn die Steuersätze für das zu versteuernde Einkommen sind 2010 bei gleichbleibenden Einkommen geringer als 2009. Beispiel: Der Eingangssteuersatz von 14 Prozent gilt in diesem Jahr ab 7.835 Euro. Im kommenden Jahr gilt er ab 8.005 Euro.

Rentner profitieren vom neuen Grundfreibetrag

Vom höheren Grundfreibetrag profitieren auch Rentner ab dem Steuerjahr 2010. Denn ein Rentner ist erst zur Abgabe einer Steuererklärung beim Finanzamt verpflichtet, wenn seine Jahresrenten, dazu zählen sowohl Firmenrenten als auch Privatrenten, und seine anderen Jahreseinnahmen über 8.004 Euro liegen. Bei verheirateten Rentnern sind es 16.009 Euro. Tipp: Jedem Rentner stehen diverse Steuerfreibeträge zu.

Kindergeld und Kinderfreibeträge

Die Erhöhung des Grundfreibetrages hat auch Auswirkungen auf das Kindergeld und den Kinderfreibetrag für die Eltern. Bis dato verlieren die Eltern den Anspruch erst, wenn das Kind mehr als 7.834 Euro im Kalenderjahr verdient. Dank des höheren Grundfreibetrages steigt diese Grenze auf 8.004 Euro.

Page 39: Lohnsteuer Kompakt 2010 - Praktisches Handbuch

© 2010 Lohnsteuer kompakt ist eine Publikation der forium GmbH. Weitere Informationen unter www.lohnsteuer-kompakt.de und www.forium.de

39 Lohnsteuer kompakt 2010 – Das praktische Steuerhandbuch

Unterhaltszahlungen: Mehr Aufwendungen absetzen

Bisher konnte man jährlich bis zu 13.805 Euro der Unterhaltszahlungen an den Ex-Gatten als Sonderausgaben beim Finanzamt geltend machen. Dieser Grenzbetrag gilt auch für Zahlungen an den getrennt lebenden Ehegatten. Zukünftig dürfen mehr Aufwendungen als Sonderausgaben in die Einkommensteuererklärung eingetragen werden. Zusätzlich zu dem Betrag von 13.805 Euro kann man ab 2010 auch die Aufwendungen für die Grundversorgung (Kranken- und Pflegeversicherung) vollständig als Sonderausgaben absetzen. Der Empfänger muss im Gegenzug diese Einkünfte zukünftig versteuern.

Unterhaltszahlungen an bedürftige Angehörige

Ab dem nächsten Jahr gilt eine neue Grenze für Unterhaltszahlungen an bedürftige Angehörige und Lebensgefährten. Statt 7.680 Euro kann man beim Finanzamt zukünftig 8.004 Euro pro Jahr beim Finanzamt absetzen. Eine weitere Neuerung: Über diesen Betrag hinaus kann man die Aufwendungen für die Grundversorgung des Angehörigen oder Lebensgefährten unter den außergewöhnlichen Belastungen in der Einkommensteuererklärung eintragen.

3. Musterbriefe

Zahlreiche Musterbriefe finden Sie im Service-Bereich von Lohnsteuer kompakt 2010.

Um die Anschreiben für den Versand fertig zu stellen, können Sie das Anschreiben entweder ausdrucken und die fehlenden Angaben von Hand ergänzen oder aber direkt am Bildschirm ausfüllen und danach ausdrucken.

© 1999-2010 forium GmbH. Die forium GmbH übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben.

Nachdruck nur mit Genehmigung. forium ist eine Marke der forium GmbH

Page 40: Lohnsteuer Kompakt 2010 - Praktisches Handbuch

© 2010 Lohnsteuer kompakt ist eine Publikation der forium GmbH. Weitere Informationen unter www.lohnsteuer-kompakt.de und www.forium.de

40 Lohnsteuer kompakt 2010 – Das praktische Steuerhandbuch

Impressum

Handbuch „Lohnsteuer kompakt 2010“

1. Auflage 2010

© forium GmbH, 1999-2010. Alle Rechte vorbehalten. Alle Angaben zum Handbuch wurden sorgfältig recherchiert, es erfolgen jedoch alle Angaben ohne Gewähr.

Wir weisen darauf hin, dass alle in diesem Handbuch verwendeten Marken- und Firmennamen im Allgemeinen warenzeichen-, marken- oder patentrechtlichem Schutz unterliegen.

Alle Informationstexte, Beispiele und Hinweise, die bei der Eingabe der Daten erscheinen, sind allgemeine Erläuterungen und werden den Lesern kostenfrei zur Verfügung gestellt.

Urheberrecht

Das Urheberrecht liegt, soweit nicht anders angegeben, bei der forium GmbH. Nachdruck, Vervielfältigung oder Verbreitung nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung. Das gilt auch für die Aufnahme in elektronische Datenbanken und die Vervielfältigung auf CD-ROM.

Probleme und Anfragen

Wenn Sie weitere Fragen, Anmerkungen oder Anregungen zu „Lohnsteuer kompakt 2010“ haben, besuchen Sie unser Support-Forum unter der Webadresse:

http://forum.lohnsteuer-kompakt.de

Alle technischen Fragen werden schnellstmöglich durch unsere Mitarbeiter beantwortet.

forium GmbH, Kantstraße 13, 10628 Berlin Geschäftsführung Felix Bodeewes Leander Bretschger Internet http://www.forium.de E-Mail [email protected]