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Sitzung der Landesjugendhilfeausschüsse Westfalen-Lippe und Rheinland 08. März 2013 Förderung von Kindern mit Behinderung in Kitas Landesrat Hans Meyer. LWL und LVR Über 90 % der Kinder mit Behinderung werden gemeinsam mit Kindern ohne Behinderung gefördert. - PowerPoint PPT Presentation
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Sitzung der Landesjugendhilfeausschüsse
Westfalen-Lippe und Rheinland 08. März 2013
Förderung von Kindern mit Behinderung in Kitas
Landesrat Hans Meyer
LWL und LVR
• Über 90 % der Kinder mit Behinderung werden gemeinsam mit Kindern ohne Behinderung gefördert.
• Die Kinder sind sozial eingebunden.
Inklusion i.S.d. BRK weitgehend umgesetzt
LWL-Landesjugendamt Westfalen
LWL-Landesjugendamt Westfalen
Berechnung LWL-Pauschalen
Ausgangspunkt: Kosten einer zusätzlichen Fachkraft unter Anrechnung der KiBiz-Pauschalen abgestuft nach Anzahl der Kinder (1 – 4) Übernahme der Trägeranteile
1 Kind 19,5 Std./15,0 Std. min. ø 14.400 €/Kind2 Kinder 29,0 Std./22,0 Std. min. ø 8.000 €/Kind3 Kinder 39,0 Std./32,0 Std. min. ø 6.800 €/Kind4 Kinder 39,0 Std./32,0 Std. min. ø 5.400 €/Kind
zusätzlich:u3 Kinder 2.664 €, Fachberatungspauschale, Härtefälle
Heilpädagogische Kitas
• 1.900 Kinder in 90 Kitas• davon 1.300 in Kitas mit Regelgruppen
(getrennte Finanzierung , aber: gemeinsame Förderung)
• Beschluss LJHA 2009: Weiterentwicklung der reinen heilpäd. Kitas bis 2015 zu additiven
• 2009: 33 reine heilpäd. Kitas• 2012: noch 16 reine heilpäd. Kitas
Es gibt Unterschiede zwischen Westfalen-Lippe und dem Rheinland ...
... aber aus Sicht der Kinder sind die Unterschiede nicht groß !
Integrative Erziehung
Pädagogische Verbesserung: ja
• LWL: Zusatzkraft und / oder Gruppenstärkenabsenkung
• LVR: Gruppenstärkenabsenkung
• Personalschlüssel bei LWL/LVR gleichwertig:
LWL: Regelgruppenstärke: 20 oder 25 Kinder17 + 3 oder 22 + 3 mit 3 FachkräftenPersonalschlüssel: 6,6 oder 8,3
LVR: Integr. Gruppe 10 + 5 mit 2 FachkräftenPersonalschlüssel: 1 : 7,5
Therapie: ja• LWL: durch Krankenkassen• LVR: selbst
Fahrtkosten: jaLWL und LVR: wenn behinderungsbedingt
Übernahme Trägeranteil: ja• LWL und LVR
Übernahme Jugendamtsanteil• LWL: nein• LVR: auslaufend
Fachberatung• LWL: ja• LVR: nein
Elternbeiträge• LWL: nein• LVR: ja
Freistellung Leitung• LWL: nein• LVR: ja, künftig nur für Kitas bis 2 Gruppen
Verpflegungskosten• LWL: nein• LVR: auslaufend
Übereinstimmung / AbweichungLWL LVR
Pädagogische Verbesserung /Personal
+ +
Therapie + +
Fahrtkosten + +
Übernahme Trägeranteil + +
JA-Anteil - -(auslaufend)
Verpflegungskosten - -(auslaufend)
Fachberatungszuschuss + -
Elternbeiträge - +
Leitungsfreistellung - +
Perspektiven
• Pädag. Verbesserung– Wahlrecht des Trägers in Abstimmung mit
Jugendhilfeplanung– Begrenzung der Gruppengröße bei Kindern u3
• Angleichung der Härtefall-Leistungen
• Gestaffelte oder einheitliche Pauschale– Staffelung nach Trägerarten ohnehin erforderlich– Klärung des/der Grundbedarfs/Grundpauschale für
Kinder
Verfahren
• Abstimmung mit Freier Wohlfahrtspflege und Kommunen
• Ergebnisse / KiBiz-Nachfolgegesetz müssen einbezogen werden
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit