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Sitzung der Landesjugendhilfeausschüsse Westfalen-Lippe und Rheinland 08. März 2013 Förderung von Kindern mit Behinderung in Kitas Landesrat Hans Meyer

LWL und LVR

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Sitzung der Landesjugendhilfeausschüsse Westfalen-Lippe und Rheinland 08. März 2013 Förderung von Kindern mit Behinderung in Kitas Landesrat Hans Meyer. LWL und LVR Über 90 % der Kinder mit Behinderung werden gemeinsam mit Kindern ohne Behinderung gefördert. - PowerPoint PPT Presentation

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Page 1: LWL und LVR

Sitzung der Landesjugendhilfeausschüsse

Westfalen-Lippe und Rheinland 08. März 2013

Förderung von Kindern mit Behinderung in Kitas

Landesrat Hans Meyer

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LWL und LVR

• Über 90 % der Kinder mit Behinderung werden gemeinsam mit Kindern ohne Behinderung gefördert.

• Die Kinder sind sozial eingebunden.

Inklusion i.S.d. BRK weitgehend umgesetzt

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LWL-Landesjugendamt Westfalen

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LWL-Landesjugendamt Westfalen

Page 5: LWL und LVR

Berechnung LWL-Pauschalen

Ausgangspunkt: Kosten einer zusätzlichen Fachkraft unter Anrechnung der KiBiz-Pauschalen abgestuft nach Anzahl der Kinder (1 – 4) Übernahme der Trägeranteile

1 Kind 19,5 Std./15,0 Std. min. ø 14.400 €/Kind2 Kinder 29,0 Std./22,0 Std. min. ø 8.000 €/Kind3 Kinder 39,0 Std./32,0 Std. min. ø 6.800 €/Kind4 Kinder 39,0 Std./32,0 Std. min. ø 5.400 €/Kind

zusätzlich:u3 Kinder 2.664 €, Fachberatungspauschale, Härtefälle

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Heilpädagogische Kitas

• 1.900 Kinder in 90 Kitas• davon 1.300 in Kitas mit Regelgruppen

(getrennte Finanzierung , aber: gemeinsame Förderung)

• Beschluss LJHA 2009: Weiterentwicklung der reinen heilpäd. Kitas bis 2015 zu additiven

• 2009: 33 reine heilpäd. Kitas• 2012: noch 16 reine heilpäd. Kitas

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Es gibt Unterschiede zwischen Westfalen-Lippe und dem Rheinland ...

... aber aus Sicht der Kinder sind die Unterschiede nicht groß !

Integrative Erziehung

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Pädagogische Verbesserung: ja

• LWL: Zusatzkraft und / oder Gruppenstärkenabsenkung

• LVR: Gruppenstärkenabsenkung

• Personalschlüssel bei LWL/LVR gleichwertig:

LWL: Regelgruppenstärke: 20 oder 25 Kinder17 + 3 oder 22 + 3 mit 3 FachkräftenPersonalschlüssel: 6,6 oder 8,3

LVR: Integr. Gruppe 10 + 5 mit 2 FachkräftenPersonalschlüssel: 1 : 7,5

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Therapie: ja• LWL: durch Krankenkassen• LVR: selbst

Fahrtkosten: jaLWL und LVR: wenn behinderungsbedingt

Übernahme Trägeranteil: ja• LWL und LVR

Übernahme Jugendamtsanteil• LWL: nein• LVR: auslaufend

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Fachberatung• LWL: ja• LVR: nein

Elternbeiträge• LWL: nein• LVR: ja

Freistellung Leitung• LWL: nein• LVR: ja, künftig nur für Kitas bis 2 Gruppen

Verpflegungskosten• LWL: nein• LVR: auslaufend

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Übereinstimmung / AbweichungLWL LVR

Pädagogische Verbesserung /Personal

+ +

Therapie + +

Fahrtkosten + +

Übernahme Trägeranteil + +

JA-Anteil - -(auslaufend)

Verpflegungskosten - -(auslaufend)

Fachberatungszuschuss + -

Elternbeiträge - +

Leitungsfreistellung - +

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Perspektiven

• Pädag. Verbesserung– Wahlrecht des Trägers in Abstimmung mit

Jugendhilfeplanung– Begrenzung der Gruppengröße bei Kindern u3

• Angleichung der Härtefall-Leistungen

• Gestaffelte oder einheitliche Pauschale– Staffelung nach Trägerarten ohnehin erforderlich– Klärung des/der Grundbedarfs/Grundpauschale für

Kinder

Page 13: LWL und LVR

Verfahren

• Abstimmung mit Freier Wohlfahrtspflege und Kommunen

• Ergebnisse / KiBiz-Nachfolgegesetz müssen einbezogen werden

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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit