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Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet 151 „NSG Steinicht“ (DE 5438-320) Abschlussbericht Halle, November 2017 MYOTIS – Büro für Landschaftsökologie Dipl.-Ing. (FH) Burkhard Lehmann Magdeburger Str. 23 06112 Halle (Saale) Tel.: 0345 - 122 76 78-0 Fax: 0345 - 122 76 78-30 E-Mail: [email protected]

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Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das

FFH-Gebiet 151

„NSG Steinicht“ (DE 5438-320)

Abschlussbericht

Halle, November 2017

MYOTIS – Büro für Landschaftsökologie Dipl.-Ing. (FH) Burkhard Lehmann Magdeburger Str. 23 06112 Halle (Saale) Tel.: 0345 - 122 76 78-0 Fax: 0345 - 122 76 78-30 E-Mail: [email protected]

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Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das

FFH-Gebiet 151

„NSG Steinicht“ (DE 5438-320)

Abschlussbericht

Auftraggeber Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie

Göschwitzer Straße 41

07745 Jena

Auftragnehmer MYOTIS – Büro für Landschaftsökologie

Dipl.-Ing. (FH) Burkhard Lehmann

Magdeburger Straße 23

06112 Halle (Saale)

Tel.: 0345 - 122 76 78-0

Fax: 0345 - 122 76 78-30

E-Mail: [email protected]

Projektleitung Dipl.-Ing. (FH) Burkhard Lehmann

Dipl.-Ing. (FH) Marianna Curth

Hauptbearbeitung Dipl.-Ing. (FH) Marianna Curth

Dipl. Geogr. Ralf Schmiede

Weitere Bearbeiter B.Sc. (FH) Sebastian Voß

M.Sc. Susanne Gerst

Hans-Christian Schmidt (Kryptogamen)

Technische Bearbeitung Annett Gresse

Stefanie Verchau-Makala

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Managementplan (FB Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 151 „NSG Steinicht“

Inhaltsverzeichnis

-

I

Inhaltsverzeichnis

Tabellenverzeichnis ................................................................................................................ IV

Abbildungsverzeichnis ........................................................................................................... VI

Abkürzungsverzeichnis ......................................................................................................... VII

1 Rechtlicher und organisatorischer Rahmen der Natura 2000-Managementplanung .... 1

1.1 Rechtlicher Rahmen ....................................................................................................................... 1

1.2 Grundsätze der Managementplanung ........................................................................................... 2

1.3 Organisation ................................................................................................................................... 3

2 Gebietscharakteristik ........................................................................................................ 5

2.1 Lage und Abgrenzung .................................................................................................................... 5

2.2 Natürliche Grundlagen ................................................................................................................... 5

2.3 Geschützte Gebiete ....................................................................................................................... 8

2.4 Planungen im Gebiet .................................................................................................................... 10

2.4.1 Regionalplanerische Vorgaben ....................................................................................... 10 2.4.2 Aktuelle Planungen im Gebiet ......................................................................................... 11

3 Eigentums- und Nutzungsverhältnisse ......................................................................... 12

3.1 Eigentumsverhältnisse ................................................................................................................. 12

3.2 Nutzungsverhältnisse ................................................................................................................... 13

3.2.1 Landwirtschaft und Landschaftspflege ............................................................................ 13 3.2.2 Wasserwirtschaft und Gewässerunterhaltung ................................................................ 13 3.2.3 Jagd und Fischerei .......................................................................................................... 13 3.2.4 Erholung / Tourismus ...................................................................................................... 13 3.2.5 Sonstige Nutzungen einschließlich bereits genehmigter/planfestgestellter Vorhaben mit

Beeinträchtigung der FFH-Gebiete ................................................................................. 14

4 Bestand der FFH-Schutzgüter und Bewertung ihres Erhaltungszustandes ............... 15

4.1 FFH-Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie .......................................................... 15

4.1.1 Einleitung und Übersicht ................................................................................................. 15 4.1.2 Beschreibung der vorkommenden einzelnen Lebensraumtypen .................................... 17

4.1.2.1 LRT 3260 – Fließgewässer mit flutender Wasserpflanzenvegetation ............ 17 4.1.2.2 LRT 6430 – Feuchte Hochstaudenfluren ........................................................ 19 4.1.2.3 LRT 6510 – Extensive Mähwiesen des Flach- und Hügellandes ................... 19 4.1.2.4 LRT 8150 – Silikatschutthalden ...................................................................... 23 4.1.2.5 LRT 8220 – Silikatfelsen und ihre Felsspaltenvegetation .............................. 26

4.1.3 Bilanzierung der LRT für den Standarddatenbogen ....................................................... 30

4.2 Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie ..................................................................................... 31

4.2.1 Einleitung und Übersicht ................................................................................................. 31 4.2.2 Beschreibung der einzelnen Arten .................................................................................. 33

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Managementplan (FB Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 151 „NSG Steinicht“

Inhaltsverzeichnis

-

II

4.2.2.1 Mopsfledermaus Barbastella barbastellus (SCHREBER, 1774) ........................ 33 4.2.3 Bilanzierung der Arten für den Standarddatenbogen ..................................................... 35

4.3 Arten nach Anhang I und Art. 4 Abs. 2 der Vogelschutz-Richtlinie ............................................. 36

4.3.1 Einleitung und Übersicht ................................................................................................ 36 4.3.2 Beschreibung der einzelnen Arten ................................................................................. 37

4.3.2.1 Flussuferläufer Actitis hypoleucos (LINNAEUS, 1758) ...................................... 37 4.3.2.2 Eisvogel Alcedo atthis (LINNAEUS, 1758) ........................................................ 38 4.3.2.3 Uhu Bubo bubo (LINNAEUS,1758) .................................................................... 39 4.3.2.4 Schwarzstorch Ciconia nigra (LINNAEUS, 1758) .............................................. 41 4.3.2.5 Schwarzspecht Dryocopus martius (LINNAEUS, 1758) .................................... 42 4.3.2.6 Wanderfalke Falco peregrinus (TUNSTALL, 1771) ........................................... 43 4.3.2.7 Neuntöter Lanius collurio (LINNAEUS, 1758) .................................................... 44 4.3.2.8 Gänsesäger Mergus merganser (LINNAEUS, 1758) ......................................... 45 4.3.2.9 Grauspecht Picus canus (GMELIN,1788) ......................................................... 46

4.3.3 Bilanzierung der Arten für den Standarddatenbogen ..................................................... 48

4.4 Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie oder besonders wertgebende Arten ......................... 49

5 Maßnahmenplanung ........................................................................................................ 66

5.1 Gefährdungen / Beeinträchtigungen ........................................................................................... 66

5.2 Maßnahmen zur Erhaltung, Wiederherstellung und Entwicklung ............................................... 68

5.2.1 Auswertung Maßnahmenflächen mit KULAP-Förderung ............................................... 70 5.2.2 Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie .................................................... 71

5.2.2.1 LRT 3260 – Fließgewässer mit flutender Wasserpflanzenvegetation ............ 71 5.2.2.2 LRT 6510 – Extensive Mähwiesen des Flach- und Hügellandes ................... 72 5.2.2.3 LRT 8150 – Silikatschutthalden ...................................................................... 73 5.2.2.4 LRT 8220 – Silikatfelsen und ihre Felsspaltenvegetation ............................... 74

5.2.3 Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie ....................................................................... 80 5.2.3.1 Mopsfledermaus Barbastella barbastellus (SCHREBER, 1774) ........................ 80

5.2.4 Anhang I und Art. 4 Abs. 2 der EU- Vogelschutz- RL .................................................... 80 5.2.4.1 Flussuferläufer Actitis hypoleucos (LINNAEUS, 1758) ...................................... 80 5.2.4.2 Eisvogel Alcedo atthis (LINNAEUS, 1758) ........................................................ 81 5.2.4.3 Uhu Bubo bubo (LINNAEUS,1758) .................................................................... 81 5.2.4.4 Schwarzstorch Ciconia nigra (LINNAEUS, 1758) .............................................. 81 5.2.4.5 Schwarzspecht Dryocopus martius (LINNAEUS, 1758) .................................... 81 5.2.4.6 Wanderfalke Falco peregrinus (TUNSTALL, 1771) ........................................... 82 5.2.4.7 Neuntöter Lanius collurio (LINNAEUS, 1758) .................................................... 82 5.2.4.8 Gänsesäger Mergus merganser (LINNAEUS, 1758) ......................................... 82 5.2.4.9 Grauspecht Picus canus (GMELIN,1788) ......................................................... 83

5.2.5 Beweidungs- und Mahdpläne ......................................................................................... 83

5.3 Abstimmungen, Beteiligungen, Öffentlichkeitsarbeit ................................................................... 84

5.3.1 Behördenabstimmung .................................................................................................... 84 5.3.2 Nutzerabstimmung ......................................................................................................... 84 5.3.3 Öffentlichkeitsarbeit, Verbandsbeteiligung ..................................................................... 85 5.3.4 Verbleibendes Konfliktpotential / Zielkonflikte ................................................................ 85

6 Sonstige Hinweise / Vorschläge ..................................................................................... 86

6.1 Vorschläge zur Überwachung des Gebietes und der Schutzobjekte .......................................... 86

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Managementplan (FB Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 151 „NSG Steinicht“

Inhaltsverzeichnis

-

III

7 Kurzfassung .................................................................................................................... 87

8 Anhang ............................................................................................................................. 91

8.1 Quellenverzeichnis ....................................................................................................................... 91

8.2 Fotodokumentation ...................................................................................................................... 98

8.3 Maßnahmenblätter ....................................................................................................................... 99

8.4 Kartenteil .................................................................................................................................... 100

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Managementplan (FB Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 151 „NSG Steinicht“

Tabellenverzeichnis

-

IV

Tabellenverzeichnis Tab. 1.1 Arbeits- und Zeitplan zur Erarbeitung des Fachbeitrags Offenland für das FFH-

Gebiet Nr. 151 „NSG Steinicht“ ................................................................................ 3

Tab. 1.2 Zusammensetzung der projektbegleitenden Arbeitsgruppe (PAG) für den Fachbeitrag Offenland für das FFH-Gebiet Nr. 151 „NSG Steinicht“ ........................ 3

Tab. 2.1 Klimadaten des FFH-Gebietes „NSG Steinicht“ (Referenzdaten 1961-1990) ........... 6

Tab. 3.1 Eigentumsverhältnisse im FFH-Gebiet 151 ............................................................ 12

Tab. 4.1 Übersicht über die im FFH-Gebiet 151 vorkommenden LRT- und LRT-Entwicklungsflächen .............................................................................................. 16

Tab. 4.2 Übersicht der im FFH-Gebiet 151 aktuell erfassten Flächengrößen und Entwicklungszustände für die einzelnen LRT und LRT-Entwicklungsflächen ......... 16

Tab. 4.3 Flächengröße und Erhaltungszustand der Einzelflächen des LRT 3260 ................ 18

Tab. 4.4 LRT 3260: Anteil der Teilflächen an den Erhaltungszuständen .............................. 19

Tab. 4.5 Flächengröße und Erhaltungszustand der Einzelflächen des LRT 6510 ................ 22

Tab. 4.6 LRT 6510: Anteil der Teilflächen an den Erhaltungszuständen .............................. 22

Tab. 4.7 Flächengröße und Erhaltungszustand der Einzelflächen des LRT 8150 ................ 25

Tab. 4.8 LRT 8150: Anteil der Teilflächen an den Erhaltungszuständen .............................. 25

Tab. 4.9 Flächengröße und Erhaltungszustand der Einzelflächen des LRT 8220 ................ 29

Tab. 4.10 LRT 8220: Anteil der Teilflächen an den Erhaltungszuständen .............................. 29

Tab. 4.11 Bilanzierung der LRT für den Standarddatenbogen (SDB) ..................................... 30

Tab. 4.12 Datengrundlage Fauna .......................................................................................... 31

Tab. 4.13 Bilanzierung der Arten des Anhang II der FFH-RL für den Standarddatenbogen ... 35

Tab. 4.14 Bilanzierung Vogelarten nach Art. 4 der Richtlinie 2009/147/EG für den Standarddatenbogen ............................................................................................. 48

Tab. 4.15 Anhang IV-Arten nach FFH-RL im FFH-Gebiet Nr. 151 ......................................... 49

Tab. 4.16 Anhang V-Arten nach FFH-RL im FFH-Gebiet Nr. 151 .......................................... 54

Tab. 4.17 sonstige wertgebende Säugetiere im FFH-Gebiet Nr. 151 ..................................... 56

Tab. 4.18 sonstige wertgebende Vögel im FFH-Gebiet Nr. 151 ............................................. 57

Tab. 4.19 sonstige wertgebende Reptilien im FFH-Gebiet Nr. 151 ........................................ 58

Tab. 4.20 sonstige wertgebende Käfer im FFH-Gebiet Nr. 151 .............................................. 59

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Managementplan (FB Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 151 „NSG Steinicht“

Tabellenverzeichnis

-

V

Tab. 4.21 sonstige wertgebende Schmetterlinge im FFH-Gebiet Nr. 151 ............................... 61

Tab. 4.22 sonstige wertgebende Heuschrecken im FFH-Gebiet Nr. 151 ................................ 63

Tab. 4.23 sonstige wertgebende Spinnentiere im FFH-Gebiet Nr. 151 ................................... 63

Tab. 4.24 sonstige wertgebende Weichtiere im FFH-Gebiet Nr. 151 ...................................... 64

Tab. 5.1 Zusammenfassende Übersicht (Codierung und Bezeichnung der Gefährdungen gemäß BfN-Referenzliste Gefährdungsursachen) .................................................. 66

Tab. 5.2 Bedrohungen, Belastungen und Tätigkeiten mit Auswirkungen auf das Gebiet (Codierung und Bezeichnung der Gefährdung gemäß Referenzliste Gefährdungsursachen) ........................................................................................... 66

Tab. 5.3 Bezeichnung und Zuordnung von Maßnahmenarten .............................................. 69

Tab. 5.4 Erhaltungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen für LRT mit KULAP-Pflegeempfehlung .................................................................................................. 70

Tab. 5.5 Einzelflächenspezifische Erhaltungsmaßnahmen für den LRT 3260 ...................... 76

Tab. 5.6 Einzelflächenspezifische Erhaltungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen für den LRT 6510 ............................................................................................................... 77

Tab. 5.7 Einzelflächenspezifische Erhaltungsmaßnahmen für den LRT 8150 ...................... 78

Tab. 5.8 Einzelflächenspezifische Erhaltungsmaßnahmen für den LRT 8220 ...................... 79

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Managementplan (FB Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 151 „NSG Steinicht“

Abbildungsverzeichnis

-

VI

Abbildungsverzeichnis Abb. 3.1 Eigentumskategorien FFH-Gebiet 151 ................................................................... 12

Abb. 7.1 Übersicht zur Lage und Abgrenzung des FFH-Gebietes 151 „NSG Steinicht“ ........ 87

Abb. 7.2 Ansicht des Nelkensteins von Süden (LRT 8220) .................................................. 88

Abb. 7.3 Kleinflächige Silikatschutthalde unterhalb des Nelkensteins (LRT 8150) ............... 89

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Managementplan (FB Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 151 „NSG Steinicht“

Abkürzungsverzeichnis

-

VII

Abkürzungsverzeichnis ABl Amtsblatt

BArtSchV Verordnung zum Schutz wild lebender Tier und Pflanzenarten vom 16. Februar 2005 (BGBl. I S. 258, 896), zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 21. Januar 2013 (BGBl. I S. 95)

BfN

BGBl

Bundesamt für Naturschutz

Bundesgesetzblatt

BNatSchG Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz- BNatSchG) vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542); zuletzt geändert durch Artikel 4 Absatz 100 des Gesetzes vom 7. August 2013 (BGBI. I S. 3154)

EG Europäische Gemeinschaft

EHZ Erhaltungszustand (von NATURA 2000-Schutzgütern)

EU-VSRL (VS-RL)

Vogelschutzrichtlinie - Richtlinie über die Erhaltung der wild lebenden Vogelarten (Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom 2. April 1979), kodifizierte Fassung (Richtlinie 2009/147/EG) vom 30. November 2009, in Kraft getreten am 15. Februar 2010

FND Flächennaturdenkmal

FFH-RL Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (ABl L 206 vom 22.07.1992 S. 7) (ABl L363 vom 20.12.2006, S. 368)

FFH-RL Anhang II

EU-weit gültige Liste der „Arten von gemeinschaftlichem Interesse, für deren Erhaltung besondere Schutzgebiete ausgewiesen werden müssen.“ Bestandteil der FFH-RL

FFH-RL Anhang IV

EU-weit gültige Liste „streng zu schützender Arten von gemeinschaftlichem Interesse“. Bestandteil der FFH-RL

FIS-Naturschutz Thüringer Landschaftsinformationssystem von Naturschutzdaten

FNP Flächennutzungsplan

GIS Geografische Informationssysteme

GÜK200 Geologische Übersichtskarte 1:200.000

GVBl Gesetz- und Verordnungsblatt

KBS Kartier- und Bewertungsschlüssel (TLUG 2016)

Kap. Kapitel

KG Kleingewässer

KULAP Thüringer Programm zur Förderung von umwelt- und klimagerechter Landwirtschaft, Erhaltung der Kulturlandschaft, Naturschutz und Landschaftspflege

LE Landschaftseinheit

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Managementplan (FB Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 151 „NSG Steinicht“

Abkürzungsverzeichnis

-

VIII

LEP Landesentwicklungsplan

LINFOS Thüringer Landschaftsinformationssystem FIS-Naturschutz (siehe dort)

LK Landkreis

LP Landschaftsplan

LFG Landesanstalt für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau

LRP Landschaftsrahmenplan

LRT Lebensraumtyp (nach Anhang I der FFH-Richtlinie); * = prioritärer Lebensraumtyp

LRT-EF Lebensraumtyp-Entwicklungsfläche

LSG Landschaftsschutzgebiet

mdl. Mitt. Mündliche Mitteilung

MaP Managementplan

NC Nebencode

NLRT Nicht-Lebensraumtyp

NSG Naturschutzgebiet

NSG-VO Naturschutzgebietsverordnung

PAG Projektbegleitende Arbeitsgruppe

PEP Pflege- und Entwicklungsplan

PG Plangebiet

PNV Potenzielle Natürliche Vegetation

SPA Special Protected Area (= „Besonderes Schutzgebiet“ im Sinne der Vogelschutzrichtlinie)

ThürNatG Thüringer Gesetz für Natur und Landschaft

ThürNEzVO Verordnung zur Festsetzung von natürlichen Lebensräumen und Arten von gemeinschaftlichem Interesse sowie von Europäischen Vogelarten nach § 26 Abs. 3a und § 26a Abs. 2 des Thüringer Gesetzes für Natur und Landschaft (Thüringer Natura 2000-Erhaltungsziele-Verordnung -ThürNEzVO-)* vom 29. Mai 2008

TLUG Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie

TMUEN Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz

UHV Unterhaltungsverband (Gewässer)

UG Untersuchungsgebiet

UNB Untere Naturschutzbehörde

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Managementplan (FB Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 151 „NSG Steinicht“

Rechtlicher und organisatorischer Rahmen

Rechtlicher Rahmen

-

1

1 Rechtlicher und organisatorischer Rahmen der Natura 2000-Managementplanung

1.1 Rechtlicher Rahmen Hauptziel der FFH-Richtlinie ist der Schutz der biologischen Vielfalt. Für die aus europäischer Sicht bedrohten Lebensräume nach Anhang I und Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie (FFH-RL) sowie den Vogelarten der EU-Vogelschutzrichtlinie (VS-RL) sind durch die EU-Mitgliedstaaten besondere Schutzgebiete (FFH- und Vogelschutzgebiete) auszuweisen. Die FFH-Gebiete bilden mit den Vogelschutzgebieten (SPA) das kohärente ökologische Netz „Natura 2000“.

Das FFH-Gebiet „NSG Steinicht“ (DE 5438-320) wurde im September 2000 durch das Thüringer Umweltministerium als FFH-Gebiet vorgeschlagen und über das Bundesumweltministerium an die EU-Kommission gemeldet. Mit der Aufnahme in die Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung in der kontinentalen biogeografischen Region erfolgte im Dezember 2004 die Bestätigung durch die EU-Kommission (Amtsblatt der Europäischen Union - EG Nr. L 382/1 vom 07. Dezember 2004).

Nach Art. 6 Abs. 1 FFH-RL müssen für die Arten und Lebensraumtypen in den FFH-Gebieten durch die Mitgliedsstaaten die notwendigen Maßnahmen zur Erhaltung oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes festgelegt werden. Dies geschieht in der Regel in Form von Managementplänen. Gemäß des Natura 2000-Erlasses des Thüringer Ministeriums für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz (TMLFUN 2015) erfolgt die FFH-Managementplanung in Thüringen nach einem modularen Prinzip in zwei Fachbeiträgen: Die Offenlandanteile und die im Wald liegenden Flächen mit Offenland-Lebensraumtypen (z. B. Gewässer, Felsbildungen) bzw. Habitate von Anhang II-Arten des Offenlandes werden im Fachbeitrag (FB) Offenland bearbeitet. Für die Erstellung des FB Offenland liegt die Federführung bei der Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie (TLUG). Die Waldflächen der FFH-Gebiete werden im FB Wald geplant. Die Federführung hierfür liegt beim Forstlichen Forschungs- und Kompetenzzentrum (FFK) von ThüringenForst in Gotha.

Der Managementplan ist behördenverbindlich. Für die Flächeneigentümer und Nutzungsberechtigten hat er keine rechtsverbindliche Wirkung, sondern empfehlenden bzw. informativen Charakter (TMLFUN 2015).

Die europarechtliche Grundlage für die Managementplanung sind Art. 6 Abs. 1 der FFH-Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21.05.1992, zuletzt geändert durch die Richtlinie 13/17/EU des Rates vom 3. Mai 2013) sowie Art. 3 Abs. 2 und Art. 4 der EU-Vogelschutz-Richtlinie (Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom 2. April 1979 in der kodifizierten Fassung der Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten).

Auf Bundesebene erfolgt die Umsetzung des europarechtlichen Rahmens durch das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG – Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege vom 29. Juli 2009, zuletzt geändert am 13. Oktober 2016) (BGBl. I S. 2258). In den §§ 31 – 38 des BNatSchG ist der Aufbau des Europäischen ökologischen Netzes „Natura 2000“ geregelt, wobei

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Managementplan (FB Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 151 „NSG Steinicht“

Rechtlicher und organisatorischer Rahmen

Grundsätze der Managementplanung

-

2

die Umsetzung der Verpflichtungen (Auswahl der Gebiete, Formulierung von Erhaltungszielen, Aufstellung von Managementplänen) den Ländern übertragen wird.

Die rechtliche Umsetzung in Thüringen erfolgt durch das Thüringer Gesetz für Natur und Landschaft (ThürNatG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. August 2006 (GVBl. S. 421), zuletzt geändert durch § 26a vom 15. Juli 2015 (GVBl. S. 113) sowie die Verordnung zur Festsetzung von natürlichen Lebensräumen und Arten von gemeinschaftlichem Interesse sowie von Europäischen Vogelarten nach § 26 Abs. 3a und § 26a Abs. 2 des Thüringer Gesetzes für Natur und Landschaft (Thüringer Natura 2000-Erhaltungsziele-Verordnung – ThürNEzVO-) vom 29. Mai 2008.

Für die Verwaltung bindend sind zusätzlich die Hinweise zur Umsetzung des Europäischen Schutzgebietsnetzes „Natura 2000“ in Thüringen in der Fassung vom 04.12.2014 [Verwaltungsvorschrift des Thüringer Ministeriums für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz (Az.: 56-41462)] (ThürStAnz. 1/2015, S. 47ff).

1.2 Grundsätze der Managementplanung Der FB Offenland als Teil des Managementplans für das FFH-Gebiet NSG Steinicht bezieht sich ausschließlich auf dessen Offenlandflächen im Sinne von Nicht-Wald-Flächen. Er dient der Erfassung von Lebensraumtypen des Anhangs I und von Arten des Anhangs II der FFH-RL, der Bewertung ihrer Erhaltungszustände und der Ableitung notwendiger Maßnahmen. Planungsrelevant sind sowohl die LRT- und LRT-Entwicklungsflächen als auch die Habitat- und Habitatentwicklungsflächen von Anhang-II-Arten sowie ggf. weitere Maßnahmenflächen (z. B. Verbund- und Pufferflächen). Für Arten des Anhangs IV der FFH-RL und andere besonders wertgebende Arten erfolgt keine spezielle Maßnahmenplanung, ihre Vorkommen sollen jedoch durch die Planungen für LRT und Anhang-II-Arten gefördert werden.

Generell sind die Umsetzungsmöglichkeiten von Maßnahmen zu prüfen und die dafür in Frage kommenden Akteure sollen benannt werden. Nach Erarbeitung der Maßnahmenvorschläge hat das bearbeitende Planungsbüro diese mit den Nutzungsinteressen im Gebiet abzugleichen. Die dazu notwendigen Abstimmungsgespräche mit den Landnutzern und sonstigen Betroffenen werden durch das Planungsbüro vorbereitet und eigenverantwortlich (im Einzelfall unter Beteiligung der TLUG und ggf. des Landwirtschaftsamtes) durchgeführt. Die Abstimmungsergebnisse zu den geplanten Maßnahmen sind hinsichtlich der Nutzungsberechtigten und deren Aussagen ausreichend detailliert darzustellen.

Auftretende Konflikte zwischen Naturschutzzielen und Nutzungsinteressen müssen im Rahmen der Planerstellung herausgearbeitet, Lösungsvorschläge entwickelt und ggf. als verbliebenes Konfliktpotenzial dargestellt werden. Der FB Offenland enthält im Ergebnis ein mit den Nutzerinteressen und Behörden abgestimmtes, nachvollziehbar abgewogenes, anwendbares Maßnahmenkonzept, das von den jeweils zuständigen Institutionen, Behörden und Akteuren i.d.R. ohne großen zusätzlichen planerischen Aufwand kurz-, mittel- oder langfristig (unter Anwendung unterschiedlicher Förderprogramme bzw. Finanzierungen) realisiert werden kann. Der Planungshorizont beträgt ca. 10 Jahre.

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Managementplan (FB Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 151 „NSG Steinicht“

Rechtlicher und organisatorischer Rahmen Organisation

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1.3 Organisation Mit der Erarbeitung des Fachbeitrages Offenland für das FFH-Gebiet Nr. 151 wurde das Büro MYOTIS von der TLUG im April 2016 beauftragt. Der Bearbeitungszeitraum lag zwischen April 2016 und November 2017. Der Arbeits- und Zeitplan ist Tab. 1.1 zu entnehmen.

Tab. 1.1 Arbeits- und Zeitplan zur Erarbeitung des Fachbeitrags Offenland für das FFH-Gebiet Nr. 151 „NSG Steinicht“

Arbeitsschritt Zeitpunkt/ Frist

Auftragsvergabe und Beginn der Kartierungsarbeiten April 2016

Öffentliche Bekanntmachung Gemeinden Sommer 2016 1. PAG-Sitzung in Greiz 09.08.2016

Zwischenbericht 28.02.2017 2. PAG-Sitzung in Greiz 16.03. 2017 Entwurf des FB Offenland 15.08.2017

3. PAG-Sitzung in Greiz 07.09. 2017 Beteiligung der betroffenen Gemeinden und anerkannten Naturschutzverbände

Oktober 2017

Endfassung des FB Offenland 20.11.2017 Öffentlichkeitsveranstaltung Frühjahr 2018

Der Beginn der Planung wurde in den betreffenden Gemeinden öffentlich bekannt gemacht.

Zur fachlichen Begleitung und Abstimmung obliegt der TLUG die Bildung einer projektbegleitenden Arbeitsgruppe (PAG), die sich im Falle des vorliegenden Fachbeitrags aus den in Tab. 1.2 dargestellten Behörden und Institutionen zusammensetzt.

Tab. 1.2 Zusammensetzung der projektbegleitenden Arbeitsgruppe (PAG) für den Fachbeitrag Offenland für das FFH-Gebiet Nr. 151 „NSG Steinicht“

Behörde / Institution Abteilung / Referat

Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie (TLUG)

Abteilung Naturschutz, Referat 33

Abteilung Wasserwirtschaft, Referat 53

Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz (TMUEN)

Abteilung Naturschutz und Nachhaltigkeit, Referat 44

Thüringer Landesverwaltungsamt Obere Naturschutzbehörde

ThüringenForst Forstamt Neustadt

Forstamt Jena-Holzland

Landwirtschaftsamt Zeulenroda

Landkreis Greiz Untere Naturschutzbehörde

Untere Jagdbehörde

Landkreis Saale-Orla-Kreis

Untere Naturschutzbehörde

Untere Wasserbehörde

SB Ordnungsrecht

Natura 2000-Station Osterland

Büro Myotis

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Managementplan (FB Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 151 „NSG Steinicht“

Rechtlicher und organisatorischer Rahmen Organisation

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Die konstituierende Sitzung der PAG beinhaltete vor allem die Vorstellung des Auftragnehmers, den Informationsaustausch zum Gebiet und die Besprechung der ersten Arbeitsschritte. Zur zweiten PAG-Sitzung wurden die Ergebnisse der Erfassung und Bewertung von Lebensraumtypen des Anhangs I und Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie im Gebiet vorgestellt. Die dritte PAG-Sitzung diente der Vorstellung und Diskussion der Maßnahmen- und Umsetzungsschwerpunkte unter Berücksichtigung der Abstimmungsergebnisse. Das Maßnahmenkonzept des Managementplanes wurde von der PAG gebilligt.

Zeitnah nach der Billigung der Maßnahmenplanung durch die PAG beteiligte der Auftragnehmer die betroffenen Gemeinden, die in Thüringen anerkannten Naturschutzverbände und den Thüringer Bauernverband, um ihnen die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Entsprechende Anregungen wurden in den FB Offenland eingearbeitet.

Nach Vorliegen der abgestimmten Endfassung des FB Offenland fand eine Öffentlichkeitsveranstaltung statt.

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Managementplan (FB Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 151 „NSG Steinicht“

Gebietscharakteristik Lage und Abgrenzung

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2 Gebietscharakteristik

2.1 Lage und Abgrenzung Das FFH-Gebiet 151 „NSG Steinicht“ umfasst nach SDB eine Fläche von 17,00 ha und befindet sich in 50,58° nördl. Breite und 12,16° westl. Länge (Gebietsmittelpunkt) im Landkreis Greiz in der Gemeinde Greiz.

Nach der naturräumlichen Gliederung Deutschlands (BFN 2008, nach SSYMANK 1994) befindet sich das FFH-Gebiet in der naturräumlichen Haupteinheit „Vogtland (D 17)“ im Naturraum „Ostthüringisches Schiefergebirge – Vogtland (1.3.6)“ (HIEKEL et al. 2004).

Mit Ausnahme der im Nordwesten befindlichen Gebietsteile überlagert das Landschaftsschutzgebiet „Steinicht“ (TH-Nr. 47, VO d. TLVwA Weimar v. 04.12.1998ThürStAnz Nr. 01/1999 v. 04.01.1999, S. 52-54) das FFH-Gebiet. Nahezu deckungsgleich mit dem FFH-Gebiet ist das vorliegende NSG „Steinicht“ (TH-Nr. 277). Im Südwesten des PG befindet sich das FND „Nelkenstein“ (TH-Nr. GRZ0093, Beschl.-Nr. 54-7/82 des Rates des Kreises Greiz v. 24.3.1982, Satzung).

Im Rahmen der Managementplanung erfolgte in einem ersten Arbeitsschritt die Anpassung der rechtverbindlichen Gebietsgrenze (basierend auf der analogen TK 25) auf dem aktuellen farbigen Orthofoto für den Planungsmaßstab 1:5.000. Die daraus resultierende Bearbeitungsgrenze weist eine Flächengröße von 16,37 ha auf.

2.2 Natürliche Grundlagen Geologie und Geomorphologie

Das PG ist nach BFN (2015) Bestandteil der Landschaft „Ostthüringisch-Vogtländische Hochflächen“ (41000; 3.7) und ist der Großlandschaft „Zentraleuropäisches Mittelgebirgs-/Stufenland“ zugehörig. Nach HIEKEL et al. (2004) befindet sich die Fläche des FFH-Gebietes äußerst südöstlich des Naturraums „Ostthüringer Schiefergebirge – Vogtland“ (1.3.6), dass sich als flachwellige Hochfläche auszeichnet, die von Süd nach Nord abfällt.

Das FFH-Gebiet befindet sich teilweise in einem Kerbtal der Weißen Elster. Die massiven, steil aufragenden Felswände erreichen eine Höhe von bis zu 60 m. Weiterhin finden sich überwiegend ost- und nordostexponierte Steilhänge mit Neigungen bis zu 25°.Das Gebiet weist Höhenunterschiede von bis zu 70 m auf und liegt ca. zwischen 300 und 370 m ü. HN. (FISCHER 2011)

Verkieselte Diabasbrekzien und verfestigte Diabastuffe stellen den geologischen Untergrund dar. An den Hängen kommt es teilweise zu Überlagerungen durch Blockschutt. (WENZEL et al. 2012)

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Managementplan (FB Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 151 „NSG Steinicht“

Gebietscharakteristik Natürliche Grundlagen

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Klima

Das Klima Thüringens wird besonders durch dessen Oberflächenstrukturen sowie die Land- und Bodennutzung beeinflusst. So bewirken insbesondere die Mittelgebirge Thüringer Wald, Thüringer Schiefergebirge, Rhön und Harz starke räumliche Differenzierungen aller Klimaparameter.

Das FFH-Gebiet ist dem Klimabereich „Erzgebirge, Thüringer und Bayerischer Wald“ zuzuordnen, welcher bezogen auf ganz Thüringen, bedingt durch die Hochlagen als verhältnismäßig kühl (Jahresmitteltemperatur 4,8–8,8° C) und feucht (Jahressumme Niederschlag 553 bis 243 mm) beschrieben werden kann. Das FFH-Gebiet befindet sich im Landkreis Greiz, welcher sich im langjährigen Mittel (1970 bis 2010) durch Jahresmitteltemperaturen von 7,2–9,2° C, Jahresniederschlägen zwischen 641 bis 833 mm sowie 1.496–1.608 h/Jahr Sonnenscheindauer auszeichnet. Die vorherrschende Windrichtung ist Südsüdwest. (TLUG 2016)

Die folgende Tabelle stellt die Referenz-Klimadaten des FFH-Gebietes „NSG Steinicht“ nach Daten vom Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung und BFN (2009) dar.

Tab. 2.1 Klimadaten des FFH-Gebietes „NSG Steinicht“ (Referenzdaten 1961-1990)

Lufttemperatur

Mittlere Jahrestemperatur 7,9° C

Absolutes Temperatur-Maximum 34,89° C

Mittleres tägliches Temperatur-Maximum des wärmsten Monats 22,07° C

Mittlere tägliche Temperaturschwankungen 7,91° C

Mittleres tägliches Temperatur-Minimum des kältesten Monats -3,89° C

Absolutes Temperatur-Minimum -23,8° C

Monate mit mittleren Tagesminimum unter 0° C Januar, Februar, März, Dezember

Monate mit absoluten Tagesminimum unter 0° C April, Mai, September, Oktober, November

Anzahl frostfreier Tage 175

Niederschlag

Mittlere Jahresniederschläge 641 mm

Monat des höchsten Niederschlages Juni

Monate des geringsten Niederschlages Februar

Sonstige Referenzdaten

Sommertage 27,27

Heiße Tage 3,17

Frosttage 95,33

Eistage 31,20

Hinsichtlich des Klimawandels ist der Klimabereich „Erzgebirge, Thüringer und Bayerischer Wald“ als niederschlagsbegünstigt beschrieben (TLUG 2016). Nach Aussagen des „Integrierten Maßnahmenprogramms zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels im Freistaat Thüringen“ (IMPAKT) ist im Bereich des FFH-Gebietes langfristig (2071–2100) mit einem Anstieg der Jahresmitteltemperatur auf 10–12° C zu rechnen. Die stärksten

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Managementplan (FB Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 151 „NSG Steinicht“

Gebietscharakteristik Natürliche Grundlagen

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Temperaturzunahmen werden im Sommer (langfristig bis zu 4° C) zu verzeichnen sein, die schwächsten im Frühling mit ca. 2–3° C. Bezogen auf den Jahresniederschlag werden Verringerungen um bis zu 3 % gegenüber dem Referenzzeitraum 1961–1990 prognostiziert. Die Sommermonate werden hierbei die stärksten Abnahmen um bis zu 12 % aufweisen. Frühling und Winter hingegen sind durch Zunahmen von bis zu 12 % gekennzeichnet. (TMLFUN & THÜRINGER KLIMAAGENTUR 2013)

Boden

In dem 17 ha großen FFH-Schutzgebiet NSG Steinicht befindet sich ein 4,9 ha (30,0 %) großer Streifen "Sand bis sandiger Lehm - Vega (Nebentäler)" (h3s) der im Osten vom Orbisgraben begrenzt wird. Dieser ebene bis selten schwach geneigte Braunaueboden befindet sich in einem schmalen und langgestreckten Bereich eines Nebentales.

Westlich des Vega-Streifens befindet sich ein Streifen aus "Skelettboden, lehmig (Schieferschutt der Steilhänge)" (lg4), der im Oberboden aus einer lehmigen schuttdecke besteht, mit anstehendem Schiefergestein bzw. aufgelockertem Anstehendes darunter. Dieser Teilbereich des UG macht 30,3 % also 5,0 ha des Gesamtgebietes aus.

Im Nordwesten befinden sich 6,5 ha (39,7 %) "Lehm, steinig, grusig (Schieferschutt, Diabas)" (lg3), geteilt durch den h3s Streifen. Dort dominiert saure bis schwach saure Braunerde aus grus- und schuttführendem Lehm, aus dem Paläozoikum, über anstehendem Fels. (RAU et al. 2000)

Hydrologie

Das FFH–Gebiet befindet sich in dem hydrogeologischen Teilraum „Ostthüringischer-fränkischer-vogtländischer Synklinalbereich“ und zeichnet sich durch silikatische Kluft-Grundwassergeringleiter mit geringer bis sehr geringer Durchlässigkeit aus.

Es schneidet einen sehr kleinen Abschnitt der „Weißen Elster“ an. Weiterhin verläuft der „Orbisgraben“ von West nach Ost durch das Gebiet und entwässert in die Weiße Elster. Das Gebiet befindet sich im Einzugsgebiet der Elbe.

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Managementplan (FB Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 151 „NSG Steinicht“

Gebietscharakteristik Geschützte Gebiete

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2.3 Geschützte Gebiete Landschaftsschutzgebiet „Steinicht“ (TH-Nr. 47), Verordnung vom 17.03.1943

Das Landschaftsschutzgebiet „Steinicht“ mit einer Gesamtausdehnung von ca. 15 ha überlagert das FFH-Gebiet auf einer Fläche von ca. 11,2 ha.

Bei Landschaftsschutzgebieten handelt es sich um rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft erforderlich ist. Die Unterschutzstellung erfolgt zum Erhalt, zur Entwicklung und zur Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes bzw. der Regenerationsfähigkeit und zur nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter. Der Schutz der Vielfalt, Eigenart und Schönheit und der besonderen kulturhistorischen Bedeutung der Landschaft sind weitere wichtige Gründe. Die Gebiete haben zumeist eine besondere Bedeutung für die Erholung.

Handlungen, die den Charakter des Gebietes verändern oder dem Schutzzweck zuwiderlaufen, sind grundsätzlich verboten. (ThürNatG 2006)

Bei den Inhalten nach der Verordnung für das LSG „Steinicht“ vom 17.03.1943 handelt es sich um:

Verbot von Veränderungen, die die Natur schädigen, den Naturgenuss beeinträchtigen oder das Landschaftsbild verunstalten, dies sind insbesondere:

o Anlage von Bauwerken aller Art, von Steinbrüchen, von Verkaufsbuden, Zelt- und Lagerplätzen, Müll-, Schutt- und Abraumplätzen,

o Anbringen von Inschriften, die nicht auf Landschaftsschutzmaßnahmen hinweisen,

o Durchführung von Kahlschlägen,

o Streunutzung.

eine wirtschaftliche Nutzung ist möglich, sofern sie der Verordnung nicht widerspricht,

Plenterschlag-, Plentersaumverfahren ist anzuwenden; oder Bewirtschaftung als Plenterwald.

NSG „Steinicht“ (TH-Nr. 277), Verordnung vom 04.12.1998

Das Naturschutzgebiet „Steinicht“ mit einer Gesamtausdehnung von 15,7 ha überlagert das FFH-Gebiet beinahe flächendeckend auf einer Fläche von 15,3 ha.

Bei Naturschutzgebieten handelt es sich um rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft in ihrer Ganzheit oder in einzelnen Teilen erforderlich ist. Die Unterschutzstellung erfolgt zum Erhalt, zur Entwicklung und/oder zur Wiederherstellung von Biotopen und Lebensgemeinschaften bestimmter wild wachsender Pflanzen- und wild lebender Tierarten. Weiterhin ist der Schutz von Natur und Landschaft aus ökologischen, wissenschaftlichen, natur- einschließlich erdgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder wegen ihrer Seltenheit, ihrer besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit erforderlich. (THÜRNATG 2006)

Handlungen, die zu Zerstörung, Beschädigung, erheblichen oder nachhaltigen Störungen oder Veränderung des NSG führen, sind grundsätzlich verboten. Ausnahmen bilden hierbei

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Managementplan (FB Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 151 „NSG Steinicht“

Gebietscharakteristik Geschützte Gebiete

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Maßnahmen, die dem Schutz, der Wiederherstellung, der Entwicklung oder der Erforschung des NSG dienen und behördlich angeordnet oder zugelassen wurden. (THÜRNATG 2006)

Die Schutzziele des NSG “Steinicht“ nach Verordnung vom 04. Dezember 1998 lauten:

Bewahrung der natürlichen Vielfalt der Lebensräume, ihrer Flora und Fauna und den entsprechenden Lebensgemeinschaften,

Erhalt und Förderung der artenreichen und insbesondere der bedrohten oder auf Sonderstandorten siedelnden Pflanzengemeinschaften,

Schutz der bedrohten und schützenswerten Arten, insbesondere hochgradig gefährdeter Greifvögel und Eulen sowie an Gewässer und Hecken gebundener Vogelarten,

Entwicklung des Orbisbaches als Lebensraum für Gewässerorganismen,

Sicherung der wertvollen Sonderbiotope, insbesondere Felsbildungen, natürliche Block- und Felsschutthalden, Hecken, Fels- und Trockenrasen, Feldgehölze und Laubgebüsche sowie der Talaue mit ihren Hochstaudenfluren und ihren schützenswerten feuchten und aquatischen Bereichen,

Schutz und Erhalt der naturnahen und autochthonen Waldgesellschaften, insbesondere der ahornreichen Schluchtwälder der Steilhänge und der Eichen-Hainbuchen-Wälder in Kuppenlagen,

Entwicklung naturnaher Waldgesellschaften mit autochthonen Baumarten in ihrem Bestand, der weiteren Waldbereiche und langfristig die Umwandlung bestehender Nadelholzforste in standortgerechte Laubmischwälder,

Sicherung der Vielfalt der natürlichen, mosaikartig wechselnden Standortbedingungen, insbesondere in den zahlreichen Mulden, Kerben und Felsdurchragungen mit ihren abwechselnden Expositionen,

Erhalt des Kerbsohlentals in seiner Gesamtheit als wertvolle geomorphologische Bildung in einem länderübergreifenden Naturschutzgebietsverbund.

FND „Nelkenstein“ (TH-Nr. GRZ0093), Verordnung vom 01.03.1943, Bestätigung vom 22.12.1945, Bestätigung vom 24.03.1082

Das Flächennaturdenkmal „Nelkenstein“ mit einer Gesamtausdehnung von ca. 0,47 ha (nach VO 0,25 ha) überlagert das FFH-Gebiet im Süden auf einer Fläche von ca. 0,38 ha. Beim FND Nelkenstein handelt es sich um einen Einzelfelsen im Durchbruchstal der „Weißen Elster“. Die Bedeutung dieses Schutzobjektes begründet sich im Vorkommen einer schützenswerten Flora, insbesondere als einziger Standort der Pfingst-Nelke (Dianthus gratianopolitanus) im Vogtland.

Naturdenkmale sind rechtsverbindlich festgesetzte Einzelgebilde der Natur oder Flächen bis zu 5 ha, die aus ökologischen, wissenschaftlichen, natur- einschließlich erdgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen, wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit besonders geschützt sind.

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Managementplan (FB Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 151 „NSG Steinicht“

Gebietscharakteristik Planungen im Gebiet

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Handlungen, wie die Beseitigung, Zerstörung, Beschädigung, Veränderung oder nachhaltige Störungen des Naturdenkmals sowie der zum Erhalt notwendigen Umgebung sind verboten. (THÜRNATG 2006)

2.4 Planungen im Gebiet

2.4.1 Regionalplanerische Vorgaben Das PG befindet sich auf der Ebene der Raumordnung in der Planungsregion des Regionalplans Ostthüringen und trat am 18.06.2012 in Kraft. Er umfasst die Landkreise Altenburger Land, Greiz, Saale-Holzland-Kreis, Saale-Orla-Kreis, Saalfeld-Rudolstadt sowie die kreisfreien Städte Gera und Jena. Der Regionalplan Ostthüringen nimmt die Ziele des 2004 in Kraft getretenen Landesentwicklungsprogramms (LEP) Thüringens auf und konkretisiert diese regionsspezifisch. Innerhalb des Regionalplans wird zudem der Landschaftsrahmenplan dargestellt und erlangt so Verbindlichkeit.

Die Fläche des FFH-Gebiets „NSG Steinicht“ wurde im Regionalplan Ostthüringen (Raumnutzungskarte) als verbindliches Vorranggebiet Freiraumsicherung (FS-48) ausgewiesen, um eine Sicherung des Bestandes sowie eine Sicherung von Entwicklungsoptionen mit räumlich spezifisch definierten Zielstellungen zu gewährleisten. Die Ziele der Freiraumsicherung lauten im Einzelnen:

FS-48 (Triebitzbachtal und Nebentäler, Bünagrund, Steinicht):

Sicherung regional besonders herausgehobener ökologischer Bodenfunktionen und regional seltener Böden,

Sicherung und Entwicklung ökologisch intakter subregionaler Gewässersysteme einschließlich der von ihnen abhängigen Feuchtgebiete und Landökosysteme sowie der nachhaltigen Nutzung der regional vorhandenen Wasserressourcen,

Sicherung und Entwicklung klimaökologischer Ausgleichsfunktionen regionaler Bedeutung für die Kaltluft- und Frischluftentstehung und der Immissionsminderung sowie Förderung geländeklimatischer Austauschprozesse,

Sicherung und Entwicklung regional bedeutsamer Lebensräume für gefährdete oder vom Aussterben bedrohter wild lebender Tier- und Pflanzenarten und der räumlichen Voraussetzungen für den Erhalt notwendiger Funktionsbeziehungen,

Sicherung und Entwicklung von Waldgebieten mit regional besonders bedeutsamen ökologischen und sozioökonomischen Funktionen,

Sicherung und Entwicklung vielfältig strukturierter, regional und subregional prägender, besonders erholungswirksamer Freiräume der Kulturlandschaft,

Sicherung und Entwicklung regional bedeutsamer Lebensräume für gefährdete oder vom Aussterben bedrohter wild lebender Tier- und Pflanzenarten und der räumlichen Voraussetzungen für den Erhalt notwendiger Funktionsbeziehungen,

Sicherung und Entwicklung von Waldgebieten mit regional besonders bedeutsamen ökologischen und sozioökonomischen Funktionen,

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Managementplan (FB Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 151 „NSG Steinicht“

Gebietscharakteristik Planungen im Gebiet

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Sicherung und Entwicklung vielfältig strukturierter, regional und subregional prägender, besonders erholungswirksamer Freiräume der Kulturlandschaft.

2.4.2 Aktuelle Planungen im Gebiet Fachbeitrag Wald

Für das PG liegt der Fachbeitrag Wald zum Managementplan für das Natura 2000-Gebiet FFH-Gebiet „NSG Steinicht“ mit Stichtag vom 01.01.2014 vor (THÜRINGENFORST 2014).

Der Fachbeitrag Wald dient der Zusammenstellung aller erforderlichen Maßnahmen zur Sicherung oder Erreichung eines günstigen Erhaltungszustandes der vorhandenen wertgebenden Lebensräume und Arten. Weiterhin sind Entwicklungsmaßnahmen Bestandteil der Planung. Der Fachbeitrag ist behördenverbindlich, für Körperschafts- und Privatwald hat er empfehlenden oder informativen Charakter. Als wichtiges Instrument zur Umsetzung dienen vertragliche Vereinbarungen zwischen dem Freistaat Thüringen und den Besitzern der Privat- und Körperschaftswälder.

Der Fachbeitrag Wald umfasst ein Planungsgebiet von 11 ha Wald, davon ca. 80,1 % Laubmischwald, 19,2 % Nadelmischwald sowie 0,8 % Laubwald (Reinbestand). Im Planungsgebiet kommen zwei FFH-Waldlebensraumtypen vor, Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald (9170) auf 3,68 ha sowie Schlucht- und Hangmischwälder (9180*) auf 0,79 ha. Die Gesamtbewertung der beiden Lebensraumtypen ist gut (B).

Für die Offenlandbereiche werden keine MaP-relevanten Ziele und Maßnahmen formuliert.

Gesteinsabbau (Steinbruch Rentzschmühle) Basalt AG

Beim Diabastagebau Cossengrün handelt es sich um einen aktiven Tagebau, der kampangenartig je nach Bedarf betrieben wird. Die bergbaulichen Arbeiten werden in Form von Sprengungen durchgeführt. Das Material wird in Form von Bohrungen und Sprengungen aus dem Fels gelöst und anschließend bei Bedarf mit mobiler Technik direkt im Tagebau aufbereitet. Die Arbeiten werden im Zeitraum von März bis Oktober durchgeführt. Im Zuge des Tagebaubetriebes kann es zu Erschütterungen und Lärm-und Staubemissionen kommen.

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Managementplan (FB Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 151 „NSG Steinicht“

Eigentums- und Nutzungsverhältnisse Eigentumsverhältnisse

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3 Eigentums- und Nutzungsverhältnisse

3.1 Eigentumsverhältnisse Der überwiegende Anteil der Flächen ist im Eigentum Dritter (80,21 %). Die Bahn ist im Besitz von 2,58 ha, was einem Flächenanteil von 15,76 % entspricht. Das Treuhandeigentum beläuft sich auf 1,77 %. Für eine Fläche von 2,26 % sind keine Eigentumsverhältnisse bekannt.

Tab. 3.1 Eigentumsverhältnisse im FFH-Gebiet 151

Eigentumsverhältnisse im PG Fläche in [ha] Fläche in [%]

Bahn 2,58 15,76

Dritte (sonstige Eigentümer)/ Privateigentümer 13,13 80,21

Treuhand 0,29 1,77

Eigentumsverhältnisse unbekannt 0,36 2,26

Abb. 3.1 Eigentumskategorien FFH-Gebiet 151

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Managementplan (FB Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 151 „NSG Steinicht“

Eigentums- und Nutzungsverhältnisse Nutzungsverhältnisse

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3.2 Nutzungsverhältnisse

3.2.1 Landwirtschaft und Landschaftspflege Der überwiegende Teil des FFH-Gebietes wird von Wald geprägt. Dies betrifft besonders die ostexponierten, steilen Hänge zur Weißen Elster sowie die an den Orbisgraben anschließenden Hangbereiche. Die Waldbestockung besteht fast überwiegend (circa 80%) aus Laubmischwald, während Nadelmischwald circa 20 % Flächenanteil besitzt.

Landwirtschaftliche Nutzung erfolgt lediglich in einem vergleichsweise kleinen Bereich südlich des Orbisgrabens als Grünlandnutzung. Außerdem ist nördlich des Orbisgrabens ein schmales, ackerbaulich genutztes Band mit im Bereich des FFH-Gebietes enthalten. Die Grünlandnutzung südlich des Orbisgrabens erfolgt als Mähwiese und Mähweide. Die als LRT 6510 kartierten Teilbereiche werden überwiegend spätsommerlich gemäht bzw. unterliegen einer zweischürigen Nutzung.

Die unmittelbar an die Bahntrasse angrenzenden Felsfußbereiche der Plattenwand werden periodisch von der Deutschen Bahn AG durch Entbuschungsmaßnahmen freigestellt. Weitere Landschaftspflegemaßnahmen sind im FFH-Gebiet nicht bekannt.

3.2.2 Wasserwirtschaft und Gewässerunterhaltung Da die Weiße Elster nicht in den Grenzen des FFH-Gebietes sich befindet, kommt lediglich der schmale, überwiegend durch Wald der Weißen Elster zufließende Bachlauf im Orbisgraben als einziges Fließgewässer im FFH-Gebiet vor. Gewässerunterhaltungsmaßnahmen werden hier nicht durchgeführt.

3.2.3 Jagd und Fischerei Nach Angaben in der Schutzgebietsverordnung des NSG „Steinicht“ vom 04.12.1998 ist die Ansitzjagd auf Haarwild sowie in den Monaten September bis Januar monatlich je eine Ansitz-Drückjagd pro Jagdbezirk gestattet.

Eine fischereiliche Nutzung des schmalen Bachlaufs im Orbisgraben erfolgt nicht. Bezüglich der Weißen Elster ist nach Angaben der NSG-Schutzgebietsverordnung die Ausübung der Angelfischerei ganzjährig mit Ausnahme des Zeitraumes von Anfang März bis Ende Mai sowie die rechtmäßige Ausübung der Fischhege und der Fischereiaufsicht im Einvernehmen mit oder mit Zustimmung der oberen Naturschutzbehörde erlaubt.

3.2.4 Erholung / Tourismus Erholungsnutzung und Tourismus spielen im Gebiet durch Wanderbesucher und Klettertouristen eine nicht unerhebliche Rolle. Im Orbisgraben verläuft ein schmaler Wanderweg, der auf dem entlang der Weißen Elster führenden Wanderweg mündet. Allerdings ist der Durchgang dieses Uferwanderweges zum südlich des FFH-Gebietes befindlichen Haltepunkt Rentzschmühle im Bereich des Steinbruchgeländes der Basalt AG gesperrt.

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Managementplan (FB Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 151 „NSG Steinicht“

Eigentums- und Nutzungsverhältnisse Nutzungsverhältnisse

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Die Felsformationen des Nelkensteins und der nördlich anschließenden Plattenwand werden durch Klettersportaktivitäten des Deutschen Alpenvereins (DAV) genutzt. Dies kann zu Konflikten mit den dort brütenden Vogelarten führen. Ein Beispiel wäre die Störung eines Uhu-Brutplatzes im Gebiet. Daher hat die Untere Naturschutzbehörde eine Zulassung erlassen, die das Klettern nur noch in der Zeit von Anfang August bis Ende Oktober eines jeden Jahres gestattet.

Eine mögliche Nutzung von Wildwasserkanuten kann ebenfalls nicht ausgeschlossen werden. Deshalb hat die UNB auch hier entsprechende Regelungen getroffen. In der Zeit vom 01. März bis zum 31. Juli sind keine (außer traditionelle Kanufahrten einmal im April und nur im Konvoi und nach Beantragung bei der UNB) Kanufahrten auf der Weißen Elster zugelassen. Mountainbiking ist nur auf den ausgewiesenen Wegen statthaft.

Eine hundertprozentige Kontrolle der Einhaltung der Ver- und Gebote durch UNB und Polizei sind nicht jedoch nicht leistbar. Für eine bessere Besucherlenkung werden außerdem zertifizierte Landschaftsführer im Landkreis Greiz in Kooperation mit dem Naturpark Obere Saale und dem Tourismusverband ausgebildet. Die Einsetzung eines oder mehrerer ehrenamtlicher Schutzgebietsbetreuer wäre denkbar.

3.2.5 Sonstige Nutzungen einschließlich bereits genehmigter/planfestgestellter Vorhaben mit Beeinträchtigung der FFH-Gebiete

Die Anlagen des direkt südlich an das FFH-Gebiet anschließenden Steinbruchs der Basalt AG wurden zwar im Jahr 2013 zurückgebaut, jedoch beabsichtigen die Betreiber eine bedarfsabhängige Nutzung mit mobilen Anlagen und wenigen Sprengungen im Jahr. Entsprechende Genehmigungen für die Betreibung und die Sprengungen liegen vor. Die Arbeiten sollen jeweils im Zeitraum von März bis Oktober durchgeführt werden. Im Zuge des Tagebaubetriebes kann es zu Erschütterungen sowie Lärm-und Staubemissionen kommen. Daraus kann ein Konfliktpotential, z.B. mit der Uhubrut im Gebiet entstehen.

Sonstige Nutzungen mit Relevanz für das FFH-Gebiet liegen aktuell nicht vor. Auch in der von der TLUG zur Verfügung gestellte Liste zur landesweiten Erfassung von FFH-Verträglichkeitsprüfungen sind keine, das FFH-Gebiet Nr. 151 tangierende Vorhaben gelistet (Stand: 10.02.2017).

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4 Bestand der FFH-Schutzgüter und Bewertung ihres Erhaltungszustandes

4.1 FFH-Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie

4.1.1 Einleitung und Übersicht Ausgangslage

Für alle Thüringer FFH-Gebiete liegen flächendeckende LRT-Daten vor, die aus der landesweiten Offenlandbiotopkartierung (OBK) abgeleitet wurden. Die in den Jahren 1996 bis 2013 durchgeführte OBK lieferte damit die Basis für die Ansprache von Offenland-LRT, die seither für die Erstellung der FFH-Meldeunterlagen etc. genutzt wurden. Bis Anfang 2003 aus der OBK als auch Waldbiotopkartierung (WBK) gewonnene Daten wurden mit Hilfe einer erarbeiteten Zuordnungssystematik für die LRT-Identifizierung genutzt. Ab 2003 wurden bei den Geländearbeiten der OBK innerhalb von FFH-Gebieten eine modifizierte OBK-Kartieranleitung (IVL 2002/2007) verwendet, die eine direkte Ansprache von LRT ermöglichte. Schließlich kam bei Kartierungsarbeiten ab dem Jahr 2011 ein eigens für die LRT-Erfassung erstellter Kartier- und Bewertungsschlüssel zum Einsatz, mit dem sich eine zusätzliche Ansprache und Zuordnung vorkommender LRT realisieren ließ. Im FFH-Gebiet „NSG Steinicht“ fand der OBK-Durchgang im Jahr 1997 statt, die damals erhobenen Daten fanden bei der Übersetzung in FFH-Lebensraumtypen (OBK-Transformation) Anwendung. Außerdem wurde im Auftrag der UNB des Landkreises Greiz ein Pflege- und Entwicklungsplan mit integriertem Managementplan für das FFH-Gebiet „NSG Steinicht“ erarbeitet (FISCHER 2013).

Die aktuelle Kartierung der Offenland-Lebensraumtypen erfolgte gemäß den Kriterien des fortlaufend aktualisierten Kartier- und Bewertungsschlüssels der TLUG (2016). Demnach ist bei der Geländebegehung für jede abgegrenzte LRT-Teilfläche ein vorgesehener LRT-spezifischer Erfassungsbogen mit Ankreuzliste der charakteristischen Pflanzenarten und Bewertungsschemata auszufüllen und der Erhaltungszustand abzuleiten. Die Geländearbeiten fanden in der Kartiersaison 2016 statt.

Die Lebensraumtypen und ihre Bewertung

Im Rahmen der aktuellen LRT-Kartierung konnten vier LRT mit insgesamt 1,21 ha Flächengröße nachgewiesen werden. Die größten Flächenanteile nehmen mit jeweils knapp über 0,5 ha die Silikatfelsen und ihre Felsspaltenvegetation (LRT 8220) sowie die Extensiven Mähwiesen des Flach- und Hügellandes (LRT 6510) ein. Jeweils mit unter 0,2 ha Flächengröße sind die LRT 3260 (Fließgewässer mit flutender Wasserpflanzenvegetation) und die LRT 8150 (Silikatschutthalde) vertreten. Feuchte Hochstaudenfluren (LRT 6430) konnten im FFH-Gebiet nicht nachgewiesen werden. Es befindet sich im Nordosten des Gebietes zwar am rechten Ufer der Weißen Elster eine größere Hochstaudenflur, allerdings liegt diese komplett auf dem Territorium des Freistaates Sachsen und nicht wie in der OBK-Geometrie auch angeschnitten im Bereich des FFH-Gebietes 151. LRT-Entwicklungsflächen wurden bei der aktuellen Kartierung nicht ausgewiesen.

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Die nachgewiesenen Einzelflächen erhalten eine eindeutige, fünfstellige ID (MaP-Nummer), die aus dem FIS Naturschutz generiert wird und auf die in den nachfolgenden LRT-Beschreibungen Bezug genommen wird.

Tab. 4.1 Übersicht über die im FFH-Gebiet 151 vorkommenden LRT- und LRT-Entwicklungsflächen

LRT-Code

Bezeichnung des LRT

SDB LRT LRT-EF Akt. EHZ MaP

Trend EHZ SDB-MaP

Verlust/ Zunahme SDB-MaP ha EHZ ha Anzahl ha Anzahl

3260 Fließgewässer mit flutender Wasserpflanzen-Vegetation

0,255 B 0,137 1 B � -46 %

6430 Feuchte Hochstauden-Fluren

0,010 B ↓ -100 %

6510 Extensive Mähwiesen des Flach- und Hügellandes

0,407 C 0,523 4 C � 29 %

8150 Silikatschutthalden 0,025 1 B ↑ 100 %

8220 Silikatfelsen und ihre Felsspaltenvegetation

0,144 C 0,527 4 A ↑ 265 %

Summe 0,817 1,213 10

Tab. 4.2 Übersicht der im FFH-Gebiet 151 aktuell erfassten Flächengrößen und Entwicklungszustände für die einzelnen LRT und LRT-Entwicklungsflächen

LRT-Code

Bewertungen

Entwicklungs-flächen A B C

Gesamt-bewertung des LRT

Anzahl der

Flächen ha

Anzahl der

Flächen ha

Anzahl der

Flächen ha A/B/C

Anzahl der

Flächen ha

3260 1 0,137 B

6510 2 0,196 2 0,327 C

8150 1 0,025 B

8220 3 0,498 1 0,029 A

Sum 3 0,498 5 0,388 2 0,327

Fazit (Grundaussage zur Bewertung der FFH-LRT im Gebiet):

Der Gesamterhaltungszustand der nachgewiesenen LRT stellt sich mit Ausnahme des LRT 6510 (C-Bewertung) als günstig dar (A- bzw. B-Bewertung).

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Komplex-LRT:

Alle nachgewiesenen LRT wurden als Einzelflächen getrennt erfasst. Komplex-LRT im Sinne von Erfassungseinheiten mit Haupt- und Nebencode aufgrund enger Verzahnung von verschiedenen LRT sind im FFH-Gebiet 151 nicht vorhanden.

4.1.2 Beschreibung der vorkommenden einzelnen Lebensraumtypen

4.1.2.1 LRT 3260 – Fließgewässer mit flutender Wasserpflanzenvegetation

Flächengröße/ Vorkommen:

Gemäß Standarddatenbogen wurde der LRT 3260 für das FFH-Gebiet 151 mit einer Gesamtflächengröße von 0,25 ha gemeldet. Bei der aktuellen Kartierung wurde der LRT mit einer Einzelfläche von 0,137 ha aufgenommen. Dabei wurde der schmale Bach im Orbisgraben am nordöstlichen Rand des FFH-Gebietes erfasst. Der Flusslauf der Weißen Elster liegt komplett außerhalb der FFH-Gebietsgrenze auf dem Territorium des Freistaates Sachsen und musste daher aus der Erfassung ausgeklammert werden.

Allgemeine Charakteristik:

Unter den LRT 3260 fallen naturnahe Bäche oder kleine bis mittelgroße Flüsse mit untergetauchter oder flutender Wasserpflanzenvegetation oder flutenden Wassermoosen. Der LRT ist hinsichtlich Kartierung und Bewertung „in erster Linie durch strukturelle Merkmale und im Vergleich zu anderen FFH-LRT weniger durch das Vorkommen von typischen Pflanzenarten charakterisiert“. In der Praxis werden deswegen auch Gewässerabschnitte in den LRT mit einbezogen, die keine typische Vegetation aufweisen, solange der geforderte Strukturreichtum gegeben ist. Gemäß Kartieranleitung sind Abschnitte ab 50 m Länge erfassungsrelevant. Qualitativ sollte für eine LRT-Einstufung mindestens Gewässerstrukturgüteklasse 4 nach den Bewertungsstufen der WRRL vorliegen. Bei fehlenden Angaben zur Strukturgüteklasse müssen Fließgewässer naturnahe Ufer- und Bachbettstrukturen sowie mindestens eine charakteristische Gefäßpflanzenart oder zwei charakteristische Wassermoosarten als qualitative Mindestanforderungen aufweisen (TLUG 2016). Bei der Abgrenzung des LRT ist die standörtlich und morphologisch unmittelbar im Bezug zum Gewässer stehende Ufervegetation in einer Breite von bis zu zehn Metern bei schmalen Waldbächen und bis zu 20 m bei über fünf Meter breiten Fließgewässern einzubeziehen.

Charakterarten und vegetationskundliche Zuordnung:

Der schmale Bachlauf im Orbisgraben wurde im Rahmen eines Pflege- und Entwicklungsplanes (FISCHER 2013) nicht als LRT aufgenommen. Bei der aktuellen Kartierung konnte jedoch der Bach aufgrund des Vorkommens mehrerer LRT-charakteristischen sowie einer LRT-kennzeichnenden Art das Fließgewässer als LRT 3260 eingestuft werden. So kam als einzige LRT-charakteristische Gefäßpflanzenart zerstreut Veronica beccabunga (Bachbunge) im

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oberen Abschnitt vor. Von den charakteristischen Wassermoosen gab es zerstreute, aber regelmäßig auftretende Vorkommen von Platythypnidium riparioides. Außerdem konnte mit Einzelindividuen Hygroamblystegium fluviatile nachgewiesen werden. Als einzige LRT-kennzeichnende Art kam die Rotalge Hildenbrandia rivularis (RL TH 3) kurz oberhalb des Mündungsbereiches auf einigen Steinen im Gewässerbett vor. Eine vegetationskundliche Zuordnung ist aufgrund der fragmentarischen Ausbildung schwer möglich.

Bewertung des aktuellen Erhaltungszustandes des LRT:

Vollständigkeit der lebensraumtypischen Habitatstrukturen: Die aquatische Vegetation im Orbisgraben wird lediglich durch zerstreut über den Bachlauf vorkommende Gewässermoose, sowie wenige Rotalgenvorkommen im Mündungsbereich charakterisiert (c, „weitgehend fehlend“). Für die Vegetationsstruktur des Ufers konnte eine mittlere Bewertung (b) vergeben werden, da fließgewässerbegleitende Baumarten wie Alnus glutinosa (Schwarz-Erle) und Fraxinus excelsior (Gewöhnliche Esche) sowie bachröhrichtartige Bestände z.B. aus Cardamine amara (Bitteres Schaumkraut) und Veronica beccabunga (Bachbunge) auf größeren Abschnitten vorhanden waren. Die Gewässerstrukturen des schnell fließenden, naturnahen Baches sind als überwiegend vollständig zu bezeichnen (a). Der Bach schlängelt sich mit einem steinigen Bachbett, welches im mittleren und unteren Bereich viele größere Blöcke aufweist, durch ein eng eingeschnittenes Kerbtal und ist z.B. charakterisiert durch kleinere Uferabbrüche, freigespülte Wurzeln der Ufergehölze, kleinräumig Kiesbänke sowie zahlreiche umgestürzte Bäume. Aus der Aggregierung der drei Unterkriterien resultiert somit eine Gesamtbewertung der Vollständigkeit der Habitatstruktur als „gut ausgeprägt“ (Bewertung: B).

Vollständigkeit des lebensraumtypischen Arteninventars: Durch das Vorkommen der LRT-charakteristischen Arten Veronica beccabunga (Bachbunge), Platyhypnidium riparioides und Hygroamblystegium fluviatile sowie der LRT-kennzeichnenden Art Hildenbrandia rivularis wurde der Bach im Orbisgraben nach den Vorgaben des Kartier- und Bewertungsschlüssels mit einer B-Bewertung („weitgehend vorhanden“) versehen.

Beeinträchtigungen: Abgesehen vom allgemeinen Nährstoffreichtum des Gewässers zeigt sich der untere und mittlere Gewässerabschnitt frei von Beeinträchtigungen. Dennoch wurde für die Beeinträchtigungen eine C-Bewertung vergeben („stark beeinträchtigt“), da im oberen Gewässerlauf eine kurze Passage mit einseitiger Uferbefestigung durch eine niedrige Natursteinmauer (allerdings deutlich <10% Lauflänge), Bereiche mit Eintrag bzw. verstärktem Absetzen von Feinsedimenten sowie eine Verrohrung am oberen Abschnittende mit einem für Fische nicht überwindbaren Sturz festgestellt wurde.

Tab. 4.3 Flächengröße und Erhaltungszustand der Einzelflächen des LRT 3260

MaP Nummer

(LRT)

LRT-Code

Fläche gesamt

ha

Komplex-LRT-Info

LRT-Fläche ha

Teilbewertungen Gesamt-bewer-tung

Habitat-struk-turen

Arten-inventar

Beein-träch-

tigungen

10008 3260 0,137 3260 0,137 B B C B

Anzahl 1 Gesamt 0,137 0,137 B B C B

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Tab. 4.4 LRT 3260: Anteil der Teilflächen an den Erhaltungszuständen

Erhaltungszustand Fläche in ha % von Gesamtfläche des LRT

Anzahl Teilflächen

A

B 0,137 100 1

C

Gesamt 0,137 1

Ableitung des Gesamterhaltungszustandes:

Für die einzige Fläche des LRT 3260 lässt sich ein guter Gesamterhaltungszustand ableiten.

Soll-Ist-Vergleich und Fazit:

Der LRT 3260 umfasst das einzige im FFH-Gebiet vorkommende Fließgewässer, der Bachlauf im Orbisgraben, komplett. Damit ist der Flächenverlust im Vergleich zu den Angaben im Standarddatenbogen um 56% nur durch Flächenanschnitte im Bereich der Weißen Elster zu erklären. So beinhaltete die ursprüngliche FFH-Gebietsgrenze den kleinen Bereich der nördlichen Eisenbahnbrücke über die Weiße Elster, welcher aber im Zuge der Grenzanpassung herausgenommen wurde. Der Gesamterhaltungszustand des LRT ist als günstig zu bewerten, was der Angabe im Standarddatenbogen entspricht.

4.1.2.2 LRT 6430 – Feuchte Hochstaudenfluren

Flächengröße/ Vorkommen:

Laut Standarddatenbogen ist der LRT 6430 mit 0,01 ha gemeldet. Bei der aktuellen Kartierung zeigte sich jedoch, dass im SCI keine Feuchten Hochstaudenfluren vorkommen. Dies wurde bereits auch im Pflege- und Entwicklungsplan mit integriertem Managementplan von FISCHER (2013) festgestellt. Wahrscheinlich stammt die Angabe im Standarddatenbogen von einem Flächenanschnitt der Komplex-Geometrie der Weißen Elster im Bereich der nordöstlichen FFH-Gebietsgrenze, deren Anteil des LRT 6430 sich jedoch auf die tatsächlich vorkommende Feuchte Hochstaudenflur am östlichen Ufer, also auf dem Territorium des Freistaates Sachsen, beziehen dürfte.

4.1.2.3 LRT 6510 – Extensive Mähwiesen des Flach- und Hügellandes

Flächengröße/ Vorkommen:

Im FFH-Gebiet „NSG Steinicht“ konnten im Zuge der Kartierung 2016 vier Einzelflächen mit einer Gesamtgröße von circa 0,52 ha dem LRT 6510 zugeordnet werden. Drei direkt benachbarte Einzelflächen befinden sich dabei auf einem relativ steil geneigten, nordexponierten Hang des Orbisgrabens.

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Eine weitere, 0,04 ha kleine Teilfläche befindet sich auf einem mäßig steil nach Südost geneigten Hang östlich der erstgenannten Flächen und wurde bisher weder bei der Biotopkartierung noch bei FISCHER (2013) erfasst.

Allgemeine Charakteristik:

Der Lebensraumtyp 6510 umfasst im Flach- und Hügelland der planaren und submontanen Höhenstufe Bestände des Verbandes Arrhenatherion elatioris. Inbegriffen sind sowohl trockene (z. B. Salbei-Glatthaferwiesen) und typische Ausbildungen, als auch extensiv genutzte, artenreiche, frisch-feuchte Mähwiesen mit z. B. Großem Wiesenknopf (Sanguisorba officinalis). Abgrenzungskriterium ist die Vegetation bzw. eine eindeutige Zuordnung zum Verband Arrhenatherion (SSYMANK et al. 1998). Zum charakteristischen Arteninventar gehören u. a. Glatthafer (Arrhenatherum elatius), Wiesen-Storchschnabel (Geranium pratense), Scharfer Hahnenfuß (Ranunculus acris), Wiesen-Platterbse (Lathyrus pratensis), Wiesen-Sauerampfer (Rumex acetosa) und Wiesen-Glockenblume (Campanula patula). In den submontanen Lagen ist die Frauenmantel-Glatthafer-Wiese (Alchemillo-Arrhenatheretum elatioris) ausgebildet, dort wird der Glatthafer (Arrhenatherum elatius) zunehmend durch den Wiesen-Goldhafer (Trisetum

flavescens) abgelöst und es treten verstärkt Magerkeitszeiger sowie vor allem Frauenmantel-Arten hinzu (WESTHUS et al. 1993). Die submontan-montanen Gesellschaften, die nicht dem LRT 6520 der Berg-Mähwiesen zuordenbar sind, werden durch die Rispengras-Goldhafer-Wiese (Poo-Trisetetum flavescentis) und die Rotschwingel-Rotstraußgras-Wiese (Festuca

rubra-Agrostis capillaris-Gesellschaft) ergänzt.

Charakteristisch für diesen Lebensraumtyp sind vor allem nährstoffreiche Böden, planar bis submontan, meist tiefgründig, mit lehmigem oder lehmig-sandigem Substrat, seltener tonige Böden. Die Wasserverhältnisse können von trocken bis gut reichen, meist frisch bis mäßig feucht, jedoch nicht nass. Der pH-Wert liegt in der Regel zwischen 5 und 7. Typisch sind geringe bis teilweise hohe Kalium- und Phosphor-Gehalte sowie mittlere Stickstoffgehalte. (SSYMANK et al. 1998, LAU 2010)

Gemäß den Ausführungen der Kartieranleitung sind bei entsprechender Artenzusammensetzung aktuell nicht gemähte Wiesen, d.h. junge Brachflächen und als Weiden bzw. als Mähweiden genutzte Bestände eingeschlossen (TLUG 2016). Für die LRT-Einstufung müssen eine Mindestfläche von 500 m² und eine Mindestbreite von 5 m vorliegen, Weg- und Straßenränder bleiben außen vor. Hinsichtlich der Vegetationsausstattung müssen für die LRT-Einstufung mindestens 10 Charakterarten, davon 3 LRT-Kennarten regelmäßig vorhanden sein und eine pflanzensoziologische Zuordnung zu einem der im KBS aufgeführten Syntaxa möglich sein. Treten Weidearten mit einem Deckungsanteil von ≥ 25 % und/oder Nährstoffzeiger mit einem Deckungsanteil von > 25 % auf, erfüllen die Flächen nicht die Mindestanforderung für die LRT-Einstufung.

Charakterarten und vegetationskundliche Zuordnung:

Auf den Teilflächen kommen die LRT-charakteristischen Gräser Arrhenatherum elatius (Glatthafer), Alopecurus pratensis (Wiesen-Fuchsschwanz) sowie Poa pratensis (Wiesen-Rispengras) mit höheren Deckungen vor. Sie werden ergänzt durch typische Wiesenarten wie z.B. Achillea millefolium (Gewöhnliche Wiesen-Schafgarbe), Cerastium holosteoides

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(Gewöhnliches Hornkraut), Galium album (Großblütiges Wiesen-Labkraut) und Rumex acetosa

(Wiesen-Sauerampfer). Die Fläche im Orbisgraben (ID 10001) weist daneben noch in höheren Deckungen die Gräser Agrostis capillaris (Rotes Straußgras) und Festuca rubra (Gewöhnlicher Rot-Schwingel) auf. Pflanzensoziologisch lassen sich die Flächen dem Arrhenatheretum elatioris zuordnen. Die Teilflächen im Orbisgraben zeigen jedoch mit dem Vorkommen von Alchemilla vulgaris agg. (Artengruppe Gewöhnlicher Frauenmantel), Hypericum maculatum (Geflecktes Johanniskraut), Trisetum flavescens (Wiesen-Goldhafer), Ranunculus nemorosus (Hain-Hahnenfuß) sowie Einzelindividuen von Phyteuma spicatum (Ährige Teufelskralle) und Anemone nemorosa (Busch-Windröschen) bereits Tendenzen zum Alchemillo-Arrhenatheretum elatioris. Hierbei kommt offensichtlich bereits die Nordexposition des steilen Hanges in Verbindung mit der allgemeinen Höhenlage von ca. 350 m ü NN zum Ausdruck.

Bewertung des aktuellen Erhaltungszustandes des LRT:

Vollständigkeit der lebensraumtypischen Habitatstrukturen: Bei den Teilflächen 10001 und 10002 zeigten sich hinsichtlich der Struktur der Grasschicht eine Zunahme von Obergräsern wie Arrhenatherum elatius (Glatthafer), jedoch waren Mittel- und Untergräser ebenfalls noch weiterhin stärker am Bestandsaufbau vertreten. Ebenso konnte bei beiden Teilflächen gerade noch knapp eine b-Bewertung hinsichtlich der Kräuter-Gesamtdeckung vergeben werden, womit auch jeweils eine Gesamtbewertung der Habitatstrukturen mit B erfolgen konnte. Die stark verbrachte Teilfläche 10010 zeigte eine Dominanz von Obergräsern sowie ebenfalls eine C-Bewertung der Gesamt-Kräuterdeckung abzüglich der Störzeiger und der brachebedingten Dominanz von Galium album (Großblütiges Wiesen-Labkraut). Insgesamt ergeben sich bezüglich der Habitatstruktur somit Gesamtbewertungen für die Teilflächen 10001 und 10002 mit B („gute Ausprägung“) sowie für die Teilflächen 10010 und 10011 mit C („mittlere bis schlechte Ausprägung“).

Vollständigkeit des lebensraumtypischen Arteninventars: Die Teilfläche 10001 im Orbisgraben ist zwar partiell deutlich wüchsiger und mit Nährstoffzeigern durchsetzt, jedoch in einigen Teilbereichen wie dem zentralen und oberen Hangbereich teilweise noch deutlich mit etlichen Magerkeitszeigern versehen und insgesamt ziemlich artenreich. So konnten hier 26 regelmäßig auftretende LRT-charakteristische Arten sowie darunter sieben LRT-kennzeichnende Arten festgestellt werden (a-Bewertung). Da die vorhandenen Magerkeitszeiger jedoch nicht die für eine a-Bewertung von dem Kartier- und Bewertungsschlüssel geforderten 5 % Deckung erreichten, konnte lediglich eine Gesamtbeurteilung der Vollständigkeit des LRT-Arteninventars als „weitgehend vorhanden“ vergeben werden. Die beiden benachbarten Teilflächen 10010 und 10011 erreichten mit jeweils 20 regelmäßig auftretenden charakteristischen und darunter sechs bzw. acht kennzeichnenden Arten in Verbindung mit einer als b bewerteten Ausstattung an Magerkeitszeigern insgesamt eine Beurteilung des Arteninventars als „weitgehend vorhanden“ (B-Bewertung). Auf der Teilfläche 10002 wurden lediglich 18 charakteristische und darunter vier kennzeichnende Arten als regelmäßig auftretend nachgewiesen, was zusammen mit den wenigen Magerkeitszeigern eine Gesamtbewertung des Arteninventars als „nur in Teilen vorhanden“ bedingte (C-Bewertung).

Beeinträchtigungen: Hinsichtlich der Beeinträchtigungen zeigte die Teilfläche 10001 im Orbisgraben deutliche Verbrachungs-/ Unternutzungserscheinungen, jedoch grade so noch nicht die für eine c-Bewertung nötigen, > 5 cm starken Streuauflagen, was eine diesbezügliche mittlere Beeinträchtigungsbewertung nach sich zog. Allerdings kamen im Bestand

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Nährstoffzeiger wie Aegopodium podagraria (Giersch), Urtica dioica (Große Brennnessel) und Dactylis glomerata (Wiesen-Knäuelgras) z.T. flächig vor, woraus insgesamt eine starke Beeinträchtigung (C-Bewertung) resultiert. Die beiden angrenzenden Teilflächen 10010 und 10011 wiesen der Teilfläche 10001 gegenüber deutlich mehr Nährstoff- und Brachezeiger auf und befinden sich diesbezüglich hart an der Grenze zum Wegfall des LRT-Status. Ebenfalls musste hier der Nutzungszustand aufgrund der langjährigen Brache und den dichten Streuauflagen mit c bewertet werden, was in einer Gesamtbewertung der Beeinträchtigung im Fall dieser beiden Teilflächen mit C („stark“) resultierte.

Die Teilfläche 10002 war durch stärker von Wühlaktivitäten durch Wildschweine betroffen und zeigte an diesen Stellen eine Dominanz diverser Bodenstörungszeiger. Außerdem wurde ausgehend von der nordöstlich anschließenden Pappel- und Strauchreihe ein verstärkter Gehölzdruck durch Wurzelschösslinge festgestellt, was in der Gesamtheit eine mittlere Beeinträchtigung bedeutet (B-Bewertung).

Tab. 4.5 Flächengröße und Erhaltungszustand der Einzelflächen des LRT 6510

MaP Nummer

(LRT)

LRT-Code

Fläche gesamt

ha

Komplex-LRT-Info LRT-Fläche

ha

Teilbewertungen Gesamt-bewert-

ung Habitat-strukture

n

Arten-inventar

Beein-träch-

tigungen

10001 6510 0,155 6510 0,155 B B C B

10002 6510 0,041 6510 0,041 B C B B

10010 6510 0,206 6510 0,206 C B C C

10011 6510 0,121 6510 0,121 B B C C

Anzahl 4 Gesamt 0,523 0,523 B B C C

Tab. 4.6 LRT 6510: Anteil der Teilflächen an den Erhaltungszuständen

Erhaltungszustand Fläche in ha % von Gesamtfläche des LRT

Anzahl Teilflächen

A

B 0,196 38 2

C 0,327 62 2

Gesamt 0,523 4

Ableitung des Gesamterhaltungszustandes:

Bedingt durch den überwiegenden Flächenanteil der beiden artenärmeren und stärker von der Verbrachung negativ beeinflussten Teilflächen im Orbisgraben kann sich für den LRT 6510 nur ein mittel bis schlechter Gesamterhaltungszustand (C-Bewertung) ergeben.

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Soll-Ist-Vergleich und Fazit:

Der LRT 6510 ist im Standarddatenbogen mit einer Gesamtfläche von 0,4 ha angegeben. Bei der aktuellen Kartierung konnte eine Teilfläche außerhalb des Orbisgrabens sowie ein schmaler aber stark verbrachter Grünlandabschnitt in Kuppenlage südlich des Orbisgrabens neu als LRT-Fläche ausgewiesen werden. Damit ist ein Flächenzuwachs des LRT von knapp 30% gegenüber den Angaben im SDB verbunden. Der derzeitige Gesamterhaltungszustand ist jedoch aufgrund des Brachfallens der Flächen im Orbisgraben nur mit „mittel bis schlecht“ zu bewerten. Hier sollte durch Gewährleistung einer regelmäßigen, angepassten Nutzung auf eine dauerhafte Sicherung des LRT hingewirkt werden.

4.1.2.4 LRT 8150 – Silikatschutthalden

Flächengröße/ Vorkommen:

Der LRT 8150 (Silikatschutthalden) wurde weder im Standarddatenbogen noch bei der Kartierung von FISCHER (2013) genannt. Bei der aktuellen Kartierung wurde jedoch ein mit 0,025 ha relativ kleinflächiger, aber den Mindestanforderungen des Kartier- und Bewertungsschlüssels entsprechender Bereich zwischen dem Nelkenstein und der südlich anschließenden Eisenbahnbahnbrücke unweit der FFH-Gebietsgrenze nachgewiesen (ID 10007). Es handelt sich dabei um eine steile, südexponierte Geröllhalde aus vorwiegend kleineren Steinen, welche nach Westen zunehmend in grusiges Substrat überleitet, jedoch nach Osten und am Haldenfuß auch aus größeren Steinen besteht. Der beschriebene Bereich wurde in der Vorkartierung von FISCHER (2013) in den großflächigen LRT 8220 des Nelkensteins und der Plattenwand mit integriert.

Allgemeine Charakteristik:

Der LRT 8150 umfasst festliegende bis schwach rutschende Schutthalden des Hügel- und Berglandes aus silikatischem Gestein. Die Halden bestehen aus mehr oder weniger lockeren Blöcken, Platten oder sonstigen Gesteinsbrocken sowie feinerem Schutt. Sie werden von farnreichen Silikatschuttgesellschaften, teilweise auch nur von Flechten und Moosen besiedelt. Durch ihre exponierte Lage am Fuß von Bergstürzen, in Erosionsrinnen etc. sind die Halden oft wärmebegünstigt. Durch die erhöhte Wasserspeicherkapazität des Haldenkörpers bildet sich in den Hohlräumen häufig ein Klima mit hoher Luftfeuchte heraus. Dieses spezielle Mikroklima bildet die Grundlage für Lebensräume anspruchsvoller und spezialisierter Tierarten.

Silikatschutthalden kommen natürlich in den Kammlagen und felsgeprägten Engtälern des Thüringer Waldes vor. Außerdem existieren im Thüringer Schiefergebirge großflächige Sekundärstandorte, die bei ausreichender Naturnähe im Sinne einer beginnenden Vegetationsentwicklung ebenfalls dem LRT angehören. Verbuschungsstadien mit bis zu 70 % Deckung werden in den LRT eingeschlossen, kleinere Aufschüttungen innerhalb von Steinbrüchen hingegen nicht berücksichtigt. Die Mindestgröße für die LRT-Ausweisung beträgt 50m², außerdem müssen Nachweise von mindestens einer charakteristischen Gefäßpflanzenart oder zwei charakteristischen Arten der Moose oder der Flechten vorliegen.

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Typische Vegetationsausprägungen in Thüringen sind die Gesellschaft des Gelben Hohlzahns (Epilobio lanceolati-Galeopsietum segeti), die Rasensteinbrech-Gesellschaft (Saxifraga

rosacea-Gesellschaft) und die Gesellschaft des Schmalblättrigen Hohlzahns (Galeopsietum angustifolia). (TLUG 2016)

Charakterarten und vegetationskundliche Zuordnung:

Auf der Fläche wurde mit den drei LRT-charakteristischen Arten Geranium robertianum (Stinkender Storchschnabel), Poa nemoralis (Hain-Rispengras) und Sedum telephium agg. (Artengruppe Große Fetthenne) lediglich eine fragmentarische Artenkombination festgestellt, die sich schwerlich einer typischen Gesellschaftsausprägung zuordnen lässt. Eine Einstufung zu einer syntaxonomischen Einheit ist laut dem Kartier- und Bewertungsschlüssel jedoch auch nicht zwingend erforderlich, entscheidender sind die nötigen Standortvoraussetzungen, die auf der Fläche durchaus gegeben sind. Am ehesten lässt sich die Fläche dem Galeopsietum angustifoliae zuordnen, laut WESTHUS et al. (1993) eine artenarme, vorwiegend auf kalkhaltigem Substrat oder Schiefer vorkommende Gesellschaft besonnter, warmer Standorte. Diese Voraussetzungen sind im vorliegendem Fall durch die Südexposition und dem basisch verwitternden Diabas gegeben, zumal die namensgebende Art Galeopsis angustifolia (Schmalblättriger Hohlzahn) auch in unmittelbarer Umgebung der Fläche auf Schotterfluren des Steinbruchs knapp außerhalb der FFH-Gebietsgrenze zerstreut vorkommt.

Bewertung des aktuellen Erhaltungszustandes des LRT:

Vollständigkeit der lebensraumtypischen Habitatstrukturen: Der als LRT kartierte Bereich der Schutthalde ist durch eine strukturarme Ausprägung hinsichtlich der Sonderstandorte und Geländestruktur geprägt, da der Bereich eine einheitlich und gleichmäßig geneigte Schutthalde ohne markantes Mikrorelief darstellt, die sich lediglich durch den unterschiedlichen Grad der Verbuschung und einem allmählichen Wechsel der Größe der Steinblöcke unterscheidet. Bedingt durch die Steilheit der Halde ist jedoch ein großer Teil der Halde nicht festgelegt. Über den kompletten Haldenbereich zeigen größere Steinblöcke einen spärlichen Bewuchs mit Moosen und teilweise auch Flechten, allerdings sind die randlichen, stärker beschatteten Bereiche auch durch dichte Moosteppiche charakterisiert. Insgesamt lassen sich somit gut ausgeprägte Habitatstrukturen (B-Bewertung) feststellen, wenn auch mit stärkerer Tendenz zu C (mittel bis schlecht ausgeprägt).

Vollständigkeit des lebensraumtypischen Arteninventars: Auf der Schutthalde mit der ID 10007 wurden drei LRT-charakteristische Gefäßpflanzenarten festgestellt (Geranium robertianum [Stinkender Storchschnabel], Poa nemoralis [Hain-Rispengras] und Sedum telephium agg. [Artengruppe Große Fetthenne]), was eine B-Bewertung des Arteninventars bedingt („weitgehend vorhanden“). Die LRT-Kennart Galeopsis angustifolia (Schmalblättriger Hohlzahn) kommt zwar im Umfeld häufiger vor, konnte jedoch nicht auf der LRT-Fläche zum Aufnahmezeitpunkt nachgewiesen werden. Darüber hinaus ist das Vorkommen der LRT 8220-Kennart Asplenium trichomanes (Braunstieliger Streifenfarn) erwähnenswert. Hinsichtlich der Kryptogamen wurden keine für Silikatschutthalden charakteristischen Arten festgestellt, jedoch konnten, bedingt durch den Basengehalt des Diabasgesteins, die für den LRT 8210 (Kalkfelsen) charakteristischen Moosarten Encalypta streptocarpa sowie Schistidium apocarpum

nachgewiesen werden.

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Beeinträchtigungen: Hauptbeeinträchtigung auf der Schutthalde ist die vom Rand ausgehende Verbuschung des noch offenen Bereiches mit den Gehölzarten der unmittelbaren Umgebung wie Eschen, Berg- und Spitzahorn sowie Hasel. Des Weiteren ist die kartierte Fläche teilweise bereits stark mit Brombeeren zugewachsen. Außerdem verursachen die südlich und westlich angrenzenden Gehölze eine zunehmende Beschattung der noch offenen Schuttfläche. Die Summe aller dieser Faktoren bedingte eine Einstufung der Beeinträchtigungen als „stark“ (C-Bewertung).

Tab. 4.7 Flächengröße und Erhaltungszustand der Einzelflächen des LRT 8150

MaP Nummer

(LRT)

LRT-Code

Fläche gesamt

ha

Komplex-LRT-Info

LRT-Fläche ha

Teilbewertungen Gesamt-bewer-tung

Habitat-struk-turen

Arten-inventar

Beein-träch-

tigungen

10007 8150 0,025 8150 0,025 B B C B

Anzahl 1 Gesamt 0,025 0,025 B B C B

Tab. 4.8 LRT 8150: Anteil der Teilflächen an den Erhaltungszuständen

Erhaltungszustand Fläche in ha % von Gesamtfläche des LRT

Anzahl Teilflächen

A

B 0,025 100 1

C

Gesamt 0,025 1

Ableitung des Gesamterhaltungszustandes:

Für die einzige Fläche des LRT 8150 lässt sich mittels der vorgeschriebenen Aggregationsregel ein günstiger Gesamterhaltungszustand ableiten.

Soll-Ist-Vergleich und Fazit:

Silikatschutthalden waren im Standarddatenbogen bisher noch gar nicht aufgeführt und somit zeigt der LRT 8150 einen Flächenzuwachs von 100%. Der Erhaltungszustand lässt sich als (noch) günstig beschreiben. Für eine dauerhafte Sicherung ist jedoch die periodische Freihaltung der kleinflächigen Halde von aufkommendem Gehölzjungwuchs nötig, als auch eine partielle Auflichtung der südlich anschließenden Gehölzreihe.

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4.1.2.5 LRT 8220 – Silikatfelsen und ihre Felsspaltenvegetation

Flächengröße/ Vorkommen:

Die das Gebiet prägenden Silikatfelsen des LRT 8220 sind mit einer Flächengröße von nur 0,14 ha und einem ungünstigen EHZ im Standarddatenbogen vermerkt. Im Rahmen der vorliegenden Kartierung konnte der LRT mit einer deutlich größeren Gesamtfläche, insgesamt 0,53 ha auf 4 Einzelflächen mit überwiegend gutem EHZ nachgewiesen werden. Die mit 0,43 ha in der Aufsicht größte Teilfläche (ID 10006) stellt das von Südsüdwest nach Nordnordost verlaufende schmale Band der Plattenwand mit dem am südöstlichen Bereich angelagerten Nelkenstein. Beide Felspartien wurden, wie auch bei der Kartierung von FISCHER (2013) ebenso praktiziert, aufgrund des engen räumlichen Zusammenhanges in einer Geometrie zusammengefasst. Weiter nördlich schließen sich drei vollständig in Wald eingefasste Felsen an (ID 10003 bis 10005). Der nördlichste dieser drei Felsen, der sogenannte Orbisfelsen (ID 10003), ist darunter die mit 0,06 ha in der Aufsicht größte Einzelfelsformation.

Allgemeine Charakteristik:

Dieser LRT wird durch hochspezialisierte Felsspaltengesellschaften, die neben Moosen und Farnen meist von Streifenfarn-Arten beherrscht werden, gekennzeichnet. Sie wachsen an vegetationsarmen oder -freien Wänden, Überhängen und Bändern natürlicher und naturnaher Felsen mit silikatischem Gestein. Die möglichen Standorte sind vielfältig, sie reichen von trockenen offenen Felsen bis zu beschatteten frischen bis feuchten Bereichen. In den LRT sind natürliche Felsbildungen als auch sekundäre Felslebensräume wie z.B. Steinbrüche eingeschlossen.

Es sind Silikatfelsen mit mindestens zwei Meter Höhe zu erfassen, die zudem eine charakteristische Gefäßpflanzenart oder eine Charakterart der Moose und Flechten aufweisen müssen. Der Gehölzaufwuchs darf 70 % nicht überschreiten (TLUG 2016).

Charakterarten und vegetationskundliche Zuordnung:

Die Vegetation der untersuchten Felsen wird besonders durch das Vorkommen verschiedener Kleinfarne geprägt. So kam von den LRT-charakteristischen Arten Polypodium vulgare (Gewöhnlicher Tüpfelfarn) an allen vier Teilflächen meist in großer Stückzahl vertreten vor. Des Weiteren wurde Asplenium trichomanes (Braunstieliger Streifenfarn) an drei Teilflächen (ID 10003, 10004 und 10006) und A. septentrionale (Nordischer Streifenfarn) an zwei Felsformationen (10003 und 10006) nachgewiesen. Die beiden letztgenannten Flächen waren zusätzlich noch Wuchsort des mehr basenliebenden und für den LRT 8210 (Kalkfelsen) charakteristischen Kleinfarns A. ruta-muraria (Mauerraute). Vegetationskundlich können die Bestände somit dem Asplenion septentrionalis zugeordnet werden. Bedingt durch den mitunter hohen Basengehalt des Diabases leiten die Bestände teilweise auch zum Galio pumili-Asplenietum ruta-murariae über.

Die Felsstandorte im FFH-Gebiet „NSG Steinicht“ sind aus bryologischer Sicht außerordentlich bedeutsam. So wurden bei den Kartierungen der Felsstandorte im Jahr 2016 rund 90 Moosarten nachgewiesen. Davon waren 13 für den LRT 8220 laut Kartier- und Bewertungsschlüssel charakteristisch: Amphidium mougeotii, Barbilophozia barbata, Bartramia

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pomiformis, Coscinodon cribrosus, Grimmia hartmanii, Grimmia longirostris (RL TH 3), Grimmia

trichophylla agg., Hedwigia ciliata, Heterocladium heteropterum, Isothecium myosuroides, Paraleucobryum longifolium, Racomitrium heterostichum und Scapania nemorea. Neben den Arten des LRT 8220 kamen aufgrund des hohen Basengehaltes der Diabasfelsen auch 11 charakteristische Arten der Kalkfelsen, des LRT 8110, vor, welche gemäß den Vorgaben des Kartier- und Bewertungsschlüssels ebenfalls zur Einschätzung des Arteninventars mit herangezogen wurden: Anomodon viticulosus, Encalypta streptocarpa, Encalypta vulgaris, Homalothecium sericeum, Neckera complanata, Orthotrichum anomalum, Porella platyphylla, Schistidium apocarpum, Syntrichia montana, Thamnobryum alopecurum und Tortella tortuosa. Schließlich wurden an den Felsenbereichen auch noch einige charakteristische Arten der Silikatschutthalden, dem LRT 8150, nachgewiesen: Lophozia excisa, Lophozia ventricosa, Polytrichum juniperinum und Polytrichum piliferum.

Bewertung des aktuellen Erhaltungszustandes des LRT:

Vollständigkeit der lebensraumtypischen Habitatstrukturen: Bei der Bewertung der Vielfalt und Verteilung der Vegetationsstrukturen konnte bei dem Orbisfelsen als auch bei dem Felskomplex Nelkenstein/Plattenwand durch das reichliche Vorkommen von Moosen, Flechten, Farne als auch niedrigwüchsiger Kräuter und Gräser eine a-Bewertung vergeben werden. Den beiden kleineren Felsen mit der ID 10004 und 10005 fehlen dagegen niedrigwüchsige Kräuter und Gräser weitgehend, weshalb hier eine diesbezüglich mittlere Bewertung erreicht wurde.

Hinsichtlich der Expositions- und Inklinationsvielfalt erreichten die drei nördlichen Teillebensräume (ID 10003 bis 10005) aufgrund ihrer vielfältigen Exposition von Nordwest über Nordost bis Südost eine a-Bewertung. Dagegen wurde im Fall der vorwiegend steil ausgebildeten und überwiegend nach Osten bzw. Südosten exponierten Plattenwand eine b-Bewertung vergeben. Zwar zeigt der in der Geometrie mit einbezogene Bereich des Nelkensteins diesbezüglich eine größere Vielfalt, jedoch wurde dies aufgrund des kleineren Flächenanteils bei der Bewertung weniger stark gewichtet.

Die Vielfalt der Geländestruktur und Sonderstandorte konnte durch die mannigfaltige Ausstattung aller vier Teilflächen mit diesbezüglichen Merkmalen als „hervorragend ausgeprägt“ bewertet werden. Besonders hervorhebenswert ist dennoch die Ausbildung des circa 20 m hohen Orbisfelsen, welcher ein ausgesprochen reichhaltiges Mosaik von Spalten, Überhängen und Absätzen bietet. So sind zum Beispiel an der Nordost-Flanke besonders strukturreiche, überhängende Terrassen ausgebildet, die dicht mit Polypodium vulgare (Gewöhnlicher Tüpfelfarn) bewachsen sind.

Aus der Aggregation der drei Habitatstruktur-Unterkriterien ergibt sich für alle vier Teilflächen die Bewertung „hervorragend ausgeprägt“ (A), was sich ebenfalls mit den Kartierergebnissen von FISCHER (2013) deckt.

Vollständigkeit des lebensraumtypischen Arteninventars: Je nach Vorkommen der beiden LRT-kennzeichnenden Kleinfarne Asplenium trichomanes (Braunstieliger Streifenfarn) und A.

septentrionale (Nordischer Streifenfarn) reichte die Einstufung des Arteninventars hinsichtlich der Gefäßpflanzen von c (ID 10005) über b (ID 10004) bis a (ID 10003 und 10006). Aufgrund des sehr artenreichen Kryptogamenbewuchses, wobei jedoch nur die Moose komplett erfasst und zur Bewertung herangezogen wurden, konnte dennoch für alle Flächen des LRT eine A-

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Bewertung vergeben werden, da laut Kartier- und Bewertungsschlüssels der beste der erhobenen Teilwerte (Moose, Gefäßpflanzen) gilt. Eine Besonderheit des anstehenden Diabasgesteins ist dabei der räumlich stark wechselnde, teilweise hohe Basengehalt, welcher sich besonders stark in der Zusammensetzung der Moosvegetation widerspiegelt. Laut Kartier- und Bewertungsschlüssels kann zur angemessenen Bewertung solcher basenreichen Silikatfelsen zusätzlich zur Artenliste des LRT 8220 (Silikatfelsen) auch die Artenliste des LRT 8210 (Kalkfelsen) im Rahmen einer gutachterlichen Bewertung mit einbezogen werden. Daher wurden bei der Beurteilung des Arteninventars der Felsfluren im FFH-Gebiet „NSG Steinicht“ grundsätzlich die charakteristischen Moose beider LRT zusammengezählt und anhand der Schwellenwerte für die Silikatfelsen bewertet. Besonders der mit 16 charakteristischen Moosarten (8220 + 8210) am artenreichsten ausgestattete Orbisfelsen (ID 1003) zeigte diesbezüglich eine deutliche Differenzierung. Hier überwogen mit 11 Moosarten sogar die charakteristischen Moose der Kalkfelsen deutlich gegenüber den fünf Silikatfels-Moosarten, wobei die Kalkfels-Moosarten vorrangig in den unteren Felspartien vertreten waren, während die Moosarten des LRT 8220 überwiegend die oberen Bereiche besiedelten. Am Nelkenstein und der Plattenwand (ID 10006) zeigte sich mit jeweils sechs Arten ein ausgeglichenes Verhältnis von charakteristischen Moosarten des LRT 8220 und des LRT 8210. Der nördliche der beiden kleineren im Wald sich befindlichen Felsen (ID 10004) war Wuchsort von fünf Silikat- und drei Kalkfels-Moosarten, während der südliche Fels (ID 10005) mit acht Silikatfels-Moosarten von allen Felsen des Gebietes die höchste diesbezügliche Anzahl aufwies, dafür aber keine LRT-charakteristische Kalkfels-Moosart nachgewiesen werden konnte. Damit konnte auf allen vier Felsstandorten eine Gesamtbewertung der Vollständigkeit des Arteninventars mit A („vollständig“) erfolgen.

Beeinträchtigungen: Insgesamt sind die Beeinträchtigungen für die Felslebensräume derzeit im SCI nicht sehr hoch. Allerdings weisen alle Teillebensräume merkliche Verbuschungen auf (b-Bewertung). Im Fall des kleineren, isoliert im Wald liegenden Felsens mit der ID 10004 gab der Grad des Gehölzjungwuchses auf dem Felsen Anlass für eine diesbezügliche c-Bewertung. Im Fall der LRT-Teilfläche 10006 ist insbesondere der teilweise sickerfeucht ausgeprägte Felsfußbereich entlang der Bahnlinie durch einen schmalen, aber dichten vorgelagerten Gehölz- und Staudenaufwuchs beeinträchtigt. Ebenfalls ist diese Teilfläche am südwestlichen Teil, d.h. im Bereich des Nelkensteins und des südlichen Endes der Plattenwand von Klettersportaktivitäten betroffen. Entsprechende Regelungen setzen dem aber Grenzen, so dass auch diesbezüglich die Beeinträchtigung vermindert ist. Der Orbisfelsen ist zwar auf der Homepage des Deutschen Alpenvereins (DAV) ebenfalls noch als Kletterfelsen geführt und es finden sich am Felsfuß Laufpfade, jedoch waren an der überwiegend dichten Vegetation des Felsens keine Schädigungen durch Klettersport zu verzeichnen. Zusammenfassend ergeben sich somit Gesamtbewertungen der Beeinträchtigungen für drei Teilflächen (ID 10003, 10005, 10006) mit B („mittel“) sowie für eine Teilfläche (ID 10004) mit C („stark“).

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Tab. 4.9 Flächengröße und Erhaltungszustand der Einzelflächen des LRT 8220

MaP Nummer

(LRT)

LRT-Code

Fläche gesamt

ha

Komplex-LRT-Info

LRT-Fläche ha

Teilbewertungen Gesamt-bewer-tung

Habitat-struk-turen

Arten-inventar

Beein-träch-

tigungen

10003 8220 0,060 8220 0,060 A A B A

10004 8220 0,029 8220 0,029 A A C B

10005 8220 0,012 8220 0,012 A A B A

10006 8220 0,426 8220 0,426 A A B A

Anzahl 4 Gesamt 0,527 0,527 A A B A

Tab. 4.10 LRT 8220: Anteil der Teilflächen an den Erhaltungszuständen

Erhaltungszustand Fläche in ha % von Gesamtfläche des LRT

Anzahl Teilflächen

A 0,498 95 3

B 0,029 5 1

C

Gesamt 0,527 4

Ableitung des Gesamterhaltungszustandes:

Der Gesamterhaltungszustand kann durch den Flächenanteil von 95% der Felsflächen im Erhaltungszustand A und nur 5% des Flächenanteils im Erhaltungszustand B als „sehr gut“ eingestuft werden.

Soll-Ist-Vergleich und Fazit:

Der LRT 8220 ist im Standarddatenbogen mit einer Flächengröße von 0,14 gemeldet, im Rahmen der aktuellen Kartierung der LRT ergab sich jedoch eine Gesamtflächengröße von 0,53 ha (in der Aufsicht) (+265%). Ursache dafür dürfte der Fakt darstellen, dass die Angaben im Standarddatenbogen auf rein linearen Geometrien der Felslebensräume in der WBK basieren. Weitere Potentiale für Flächenzugewinne sind ausgeschlossen, da bereits alle Felsstandorte als LRT ausgewiesen sind.

Um den überwiegend sehr guten Erhaltungszustand des LRT im Gebiet zu sichern, sind teilweise Entbuschungs- und Freistellungsmaßnahmen nötig. Außerdem sollten weiterhin Absprachen mit den Klettervereinen über Kletterrouten und zeitliche Einschränkungen getroffen und verfeinert werden, um Beeinträchtigungen aus floristischer und avifaunistischer Sicht zu minimieren.

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Gebietsnummer TH

Gebiets-Nr.

Gebietsname

LRT

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Prioritäre Form

Änderungsvorschlag

LRT-Fläche ha

Art der Änderung der Flächengröße

Grund der Änderung der Flächengröße

Datenqualität

Repräsentativität

Relative Größe (SDB Relative Fläche)

Erhaltungsgrad (SDB Erhaltung)

Grund der Änderung des Erhaltungsgrades

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Thüringen

151

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Managementplan (FB Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 151 „NSG Steinicht“

Bestand und Bewertung der FFH-Schutzgüter Arten nach Anhang II FFH-RL

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4.2 Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie

4.2.1 Einleitung und Übersicht Ausgangslage

Bei den Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie handelt es sich um Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse, für deren Erhalt besondere Schutzgebiete ausgewiesen werden müssen.

Nach dem SDB sind für das FFH–Gebiet „NSG Steinicht“ keine Arten des Anhang II der FFH-Richtlinie gemeldet. Auswertungen vorliegender Daten (siehe Tab. 4.12) ergaben nur den Nachweis der Mopsfledermaus (Barbastella barbastellus) im FFH-Gebiet und dessen Umgebung. Untersuchungen zu Fledermausarten des Anh. II der FFH-RL wurden nicht beauftragt. Hierbei wurden ausschließlich vorhandene Daten der Koordinationsstelle für Fledermausschutz in Thüringen (FMKOO) sowie Daten des FIS Naturschutz genutzt. Weitere Nachweise zu Arten des Anhang II der FFH-RL sind nicht bekannt.

Die nachfolgenden Ausführungen beruhen auf der Auswertung aktueller sowie vorliegender und recherchierter Daten sowie Zufallsbeobachtungen im Rahmen der Biotop-/LRT-Kartierungen 2016/2017.

Tab. 4.12 Datengrundlage Fauna

Datengrundlage Stand Auftraggeber Auftragnehmer

Schutzwürdigkeitsgutachten für das einstweilig sichergestellte Naturschutzgebiet „Steinicht“

November 1994

Thüringer Landesanstalt für Umwelt

FABION GbR Fachbüro für biologische Studien und Naturschutzplanung

Seminarfacharbeit zum Thema: Umwelt entdecken, erforschen und hautnah erleben – Naturschutzgebiet Steinicht“

Oktober 2009

Staatliches Gymnasium Greiz

J. Frotscher, S. Lederer,

L. Gebhardt, M. Pacht

Erfassung von Fledermäusen im Rahmen der Managementplanung für das FFH- Gebiet NSG Steinicht

Januar 2011

Unteren Naturschutzbehörde Landkreis Greiz

Dipl. Ing. (FH) Michael Franz

Fachbeitrag Wald zum Managementplan für das NATURA 2000-Gebiet: „Naturschutzgebiet Steinicht“

EU-Nr.: DE 5438-320 [TH-Nr.: 151]

Januar 2014

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL)

ThüringenForst

Pflege- und Bewirtschaftungsplan mit integriertem Managementplan für das FFH-Gebiet (5438-320), Landesnummer 151 „NSG Steinicht“

Februar 2013

Landratsamt Greiz

Büro für Landschaftsökologie & Landschaftsplanung

Dipl.-Ing. (FH) Uwe Fischer

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Managementplan (FB Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 151 „NSG Steinicht“

Bestand und Bewertung der FFH-Schutzgüter Arten nach Anhang II FFH-RL

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Datengrundlage Stand Auftraggeber Auftragnehmer

Daten Fledermäuse Stand November 2016

Koordinationsstelle für Fledermausschutz in Thüringen (FMKOO)

Daten aus dem FIS Naturschutz (LINFOS) des Freistaates Thüringen

2017 Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie (TLUG)

Die Arten und ihre Bewertung

Nach vorliegenden Daten konnte nur die Mopsfledermaus (Barbastella barbastellus) als Art des Anhang II der FFH-RL nachgewiesen werden. Eine Habitatermittlung bzw. Bewertung des EHZ war aufgrund der geringen Datenlage nicht möglich. Die nachfolgenden Ausführungen beruhen auf vorhandenen Daten der Koordinationsstelle für Fledermausschutz in Thüringen (FMKOO), Daten des FIS Naturschutz (TLUG 2017) sowie weiterführende Literatur.

Im Rahmen der Erfassung von Fledermäusen durch FRANZ (2011) erfolgten Untersuchungen mittels Batdetektor anhand von drei Transekten innerhalb des FFH-Gebietes. Hierbei gelangen Nachweise der Gattung Myotis, welche jedoch mittels Batdetektor aufgrund von Überschneidungen der artspezifischen Rufvariabilität, nicht artspezifisch zugeordnet werden können. Das Vorhandensein vom Mausohr (Myotis myotis) sowie der Bechsteinfledermaus (Myotis bechsteinii) kann nicht ausgeschlossen werden. Vertiefende Untersuchungen sind erforderlich.

FISCHER (2013) verweist zudem auf einen 3 km nordwestlich des FFH-Gebietes befindlichen Nachweispunkt des Fischotters aus dem Jahr 2012. Meldungen im Bereich des FFH-Gebietes liegen nicht vor, jedoch ist eine Nutzung der Weißen Elster als Habitat hier nicht auszuschließen. Vertiefende Untersuchungen sind erforderlich.

Fazit

Die vorliegende Datenlage zu Arten des Anhang II der FFH-RL ist als gering zu bewerten. Insbesondere im Hinblick auf die Fledermausfauna sollten weiterführende Untersuchungen durchgeführt werden.

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Managementplan (FB Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 151 „NSG Steinicht“

Bestand und Bewertung der FFH-Schutzgüter Arten nach Anhang II FFH-RL

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4.2.2 Beschreibung der einzelnen Arten

4.2.2.1 Mopsfledermaus Barbastella barbastellus (SCHREBER, 1774)

Schutz- und Gefährdungseinstufungen

FFH-RL: Anh. II/IV-Art BNatSchG: b, s BArtSchV: - RL D (2009): 2 RL TH (2011): 2

EHZ Thüringen EHZ Gesamtbewertung und Gesamttrend

Range: -- Habitat: FV Thüringen (2012): U1 ↓

Population: U1 Zukunft: U1 Deutschland (2013) (kontin. Region): U1 →

EHZ: FV – günstig, U1 – ungünstig-unzureichend; Gesamttrend: → – stabil, ↓ – sich verschlechternd

Allgemeine Charakteristik

Verbreitung: Das Verbreitungsgebiet der Mopsfledermaus erstreckt sich von West- über Mitteleuropa bis in das Kaukasus und den Balkan. Die nördliche Verbreitungsgrenze lokalisiert sich in Südschweden und im Baltikum (GRIMMBERGER et al. 2009). Die Schwerpunktvorkommen befinden sich in den mittleren und östlichen Teilen des europäischen Kontinentes (URBANCZYK 1999). In Deutschland erstreckt sich das Areal mit Ausnahme des Nordens und Nordwestens über das gesamte Land mit Vorkommensschwerpunkten in Brandenburg, Thüringen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Bayern (BOYE & MEINIG 2004, SCHOBER 2003). Der äußerste Norden und Nordwesten der Norddeutschen Tiefebene wird nicht besiedelt (NLWKN 2009). Obwohl ein bedeutender Teil des europäischen Gesamtareals in Deutschland liegt, zählt die Art in der Bundesrepublik zu den sehr seltenen Spezies (BOYE & MEINIG 2004). Mit einem Flächenanteil von etwa 15,6 % an den bekannten Vorkommensgebieten trägt Deutschland dennoch eine besondere Verantwortung für den Erhalt des gesamteuropäischen Bestandes.

TH ist für die Mopsfledermaus Reproduktions- und Überwinterungsgebiet. Der überwiegende Teil der Wochenstuben befindet sich im Schwarza-Sormitz-Gebiet, im Altenburger Lössgebiet, im Einzugsbereich der Weißen Elster sowie bei Sondershausen. Die Art meidet i. d. R. Höhenlagen > 400 m ü. NN und fehlt somit weitgehend in den Mittelgebirgen. Die Winterquartiere befinden sich ebenfalls überwiegend unterhalb 400 m ü. NN. Konzentrationen von Winterquartieren sind für das Werratal, Grabfeld, das Schwarza-Sormitz-Gebiet und die Flussauen von Loquitz, Saale, Ilm und Weißer Elster belegt. Im nördlichen Freistaat gibt es mehrere Winterquartiere im Zechsteingürtel des Südharzes, im Umfeld der Thüringer Pforte sowie im Kyffhäuser. Aktuell sind artspezifisch 29 Wochenstuben, 65 sonstige Sommerquartiere sowie 456 Winterquartiere in TH bekannt (Zeitraum 1991–2009) (SAUERBIER et al. 2012). Der aktuelle Gesamterhaltungszustand der Mopsfledermaus in TH wird mit ungünstig-unzureichend bewertet (WEIDNER & GEIGER 2003, LUX et al. 2014).

Lebensraumansprüche/ Verhaltensweisen: Die Mopsfledermaus findet ihre Sommer- und Zwischenquartiere einschließlich der Wochenstuben vorwiegend in Bäumen (MESCHEDE & HELLER 2000). Auch Nachweise in und an Gebäuden, hier v. a. hinter Fensterläden, sind bekannt, es scheint jedoch eine Präferenz für spaltenförmige Quartiere hinter abstehender Borke von Bäumen zu bestehen. STEINHAUSER (2002) konnte bei seinen Untersuchungen 32 genutzte Quartiere im Sommer lokalisieren, wobei 29 (= 90,6 %) dem Typus “Spaltenquartier hinter abgesprengter Baumrinde” entsprachen. Als Sommerhabiate nutzt die Mopsfledermaus vorwiegend waldreiche Landschaften. Die Winterquartiere befinden sich in unterirdischen Hohlräumen (Stollen, Höhlen, Keller), aber auch in Bahndurchlässen und ähnlichen, freieren

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Managementplan (FB Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 151 „NSG Steinicht“

Bestand und Bewertung der FFH-Schutzgüter Arten nach Anhang II FFH-RL

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Strukturen. Charakteristisch für die Art sind verhältnismäßig kalte Hangplätze, die gelegentlich auch im Frostbereich liegen können. Belege für die Nutzung von Quartieren in Bäumen oder von Fledermauskästen im Winter liegen vor (STEINHAUSER 2002, eigene Daten Myotis; PODANY 1995). Da die Spezies meist erst bei tieferen Temperaturen in die untertägigen Quartiere einfliegt, kann davon ausgegangen werden, dass die Nutzung von Bäumen im Winter häufig erfolgt. Die insgesamt eng strukturgebundene Art fliegt bevorzugt nahe an der Vegetation und folgt dabei entsprechenden Leitstrukturen wie Waldrändern, Hecken oder Alleen. Nach BRINKMANN et al. (2003) werden nur selten Flüge über offenes Gelände beobachtet. Auffällig ist dann ein sehr bodennaher Flug in Höhen von 1–2 m.

Die Mopsfledermaus gilt als wenig wanderfreudig, besitzt jedoch vor allem durch ihr ausgeprägtes Schwärmverhalten eine vergleichsweise hohe Raumaktivität. Es wurden als Orts-wechsel bei den Männchen bis 100 km und bei den Weibchen bis 21 km festgestellt (STEFFENS et al. 2004).

Bestand und Habitatflächen im Plangebiet

Die Mopsfledermaus konnte in der Datenbank des FMKOO zwei Mal lokalisiert werden. Am 10.05.2011 gelangen Detektor-Aufnahmen mit jeweils einem Individuum in den im Norden des FFH-Gebietes befindlichen Laubwaldgebieten (LRT 9170 und 9180*).

Bewertung des aktuellen Erhaltungszustandes

Zustand der Population: Aufgrund fehlender aktueller Daten zu Wochenstuben- sowie Winterquartieren sind keine abschließenden Aussagen zum Populationszustand möglich. Die Erfassungen von FRANZ (2011) belegen die Mopsfledermaus als am häufigsten nachgewiesene Art. Vermutlich liegt eine stabile Population vor. Nach FISCHER (2013) sind Wochenstuben im Ort Cossengrün zu erwarten.

Habitatqualität: Das FFH-Gebiet ist durch 65 % Waldflächen gekennzeichnet, von denen ca. 80 % aus Laub-Mischwäldern bestehen. Die Nadelmischwälder werden von der Fichte dominiert. Insbesondere die Laubwaldbereiche des FFH-Gebietes stellen geeignete Jagdhabitate dar. Aber auch halboffene Bereiche mit linienartigen Strukturen sowie Baumgruppen an den vorhandenen Gewässern können der Nahrungssuche dienen. Offenlandbereiche ohne Leitlinienstrukturen werden vermutlich gemieden. Aufgrund der differenzierten Altersstruktur der Wälder, insbesondere in den Altbaumbeständen, sowie in den Felsbereichen ist mit geeigneten Quartiersmöglichkeiten zu rechnen. Ebenso sind Quartiere in den nahegelegenen Siedlungsbereichen nicht auszuschließen.

Beeinträchtigungen: Beeinträchtigungen liegen nicht vor.

Soll-Ist-Vergleich und Fazit

Die Habitatausstattung des FFH-Gebietes bietet der Mopsfledermaus geeignete Lebensbedingungen sowohl als Nahrungs- als auch Quartiersraum. Die Mopsfledermaus ist nicht im SDB gemeldet. Aufgrund vorliegender Nachweise ist eine Aufnahme in den SDB anzuraten.

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Gebietsnummer TH

Gebiets-Nr.

Gebietsname

Art

Code

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Sensitive Informationen

Änderungsvorschlag

Min

Max

Kategorie

Status (SDB=Typ)

Grund der Änderung der Population

Datenqualität

Biogeografische Bedeutung (SDB Isolierung)

Relative Größe (SDB Population)

Erhaltungsgrad (SDB Erhaltungszustand)

Grund der Änderung des Erhaltungsgrades

Gesamtbeurteilung

Erhaltungsgrad alter SDB

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Managementplan (FB Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 151 „NSG Steinicht“

Bestand und Bewertung der FFH-Schutzgüter Arten nach Anhang I und Art. 4 Abs. 2 VS-RL

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4.3 Arten nach Anhang I und Art. 4 Abs. 2 der Vogelschutz-Richtlinie

4.3.1 Einleitung und Übersicht Ausgangslage

Im Anhang I der VS-RL sind alle europäischen Vogelarten aufgeführt, für deren Schutz besondere Maßnahmen ergriffen werden müssen. Für sie kann die Ausweisung spezieller Schutzgebiete erfolgen. Die Datengrundlage ist dem Kap. 4.2 zu entnehmen.

Methodik

Eine Erfassung von Brutvögeln sowie Zug- und Rastvögeln war nicht Bestandteil des vorliegenden Managementplanes. Die nachfolgenden Ausführungen beruhen auf vorliegenden Daten des FIS Naturschutz (TLUG 2017) sowie Daten von Ornitho.de (Stand 2017), welche vom Verein Thüringer Ornithologen e.V. zur Verfügung gestellt wurden.

Die Arten und ihre Bewertung/ Fazit

Insgesamt liegen Nachweise für vier Arten des Anhang I der VS-RL innerhalb des FFH-Gebietes vor. Aufgrund der geringen Datenlage erfolgten bislang keine Habitatabgrenzungen. Fachgutachterlich sind vertiefende avifaunistische Erfassungen zur Bewertung der Arten notwendig.

Fazit

Im SDB sind die Arten Flussuferläufer, Eisvogel, Uhu, Schwarzspecht, Wanderfalke, Neuntöter und Gänsesäger als charakteristische Arten des FFH-Gebietes gemeldet. Insgesamt ist die Datenlage als gering zu bezeichnen. Für die Arten Flussuferläufer, Wanderfalke und Neuntöter liegen seit 20 Jahren keine Nachweise in den vorliegenden Daten vor.

Ergänzend zu den genannten Arten belegen Daten des FIS Naturschutz (TLUG 2017) sowie Ornitho den Nachweis des Grauspechtes sowie des Schwarzstorches. Eine Aufnahme dieser Arten in den SDB wäre anzuraten.

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Managementplan (FB Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 151 „NSG Steinicht“

Bestand und Bewertung der FFH-Schutzgüter Arten nach Anhang I und Art. 4 Abs. 2 VS-RL

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4.3.2 Beschreibung der einzelnen Arten

4.3.2.1 Flussuferläufer Actitis hypoleucos (LINNAEUS, 1758)

Schutz- und Gefährdungseinstufungen

VSRL: Art. 1 BNatSchG: b, s BArtSchV: 1.3 5) RL D (2015): 2 RL TH (2011): 0

Allgemeine Charakteristik

Verbreitung: Das Brutareal des Flussuferläufers erstreckt sich von Nord-, West- und Südwest-Europa bis nach Japan. Allerdings tritt die Art in vielen Regionen Europas nur lückenhaft in Erscheinung. Der europäische Gesamtbestand wird auf 720.000–1,6 Mio. BP beziffert (GEDEON et al. 2014).

Die bundesdeutsche Brutpopulation umfasst nach Angaben von GEDEON et al. (2014) 300–420 BP. Die Verteilung der Brutvorkommen im Bundesgebiet ist sehr dispers. Überwiegend handelt es sich um lokale (oft auch um sporadische) Vorkommen. Größere regionale Verbreitungsgebiete befinden sich im Mittelelbe-Gebiet (Sachsen-Anhalt), im Oderbruch (Brandenburg) und im Allgäuer Raum (Bayern). Die Bestandsentwicklung der bundesdeutschen Brutpopulation ist gegenwärtig stabil (BFN 2013a, BFN 2013b, GEDEON et al. 2014).

In TH gilt die Art (mit Brutvogelstatus) als ausgestorben (FRICK et al. 2011). Als letzten Brutnachweis ist in ROST & GRIMM (2004) ein Brutgeschehen am Ohnestau Birkungen (Eichsfeld) (1985) dokumentiert. Der Freistaat ist jedoch ganzjährig Durchzugsgebiet. Größere Durchzugs- bzw. Rastgeschehen können in den Zeiträumen Ende April bis Ende Mai sowie Anfang Juli bis Anfang Oktober beobachtet werden (ROST & GRIMM 2004). Größere Seen, Staugewässer und Teich werden als Rasthabitate aufgesucht (WAGNER & SCHEUER 2003, ROST & GRIMM 2004, ROST 2011, vgl. z. B. ROST 2012).

Lebensraumansprüche/ Verhaltensweisen: Als Brut- und Sommerlebensraum präferiert der Bodenbrüter kiesige bis sandige, naturnahe Flussuferstandorte und Flussinseln (Kiesbänke) in vegetationsreicherer Umgebung. Notwendig für eine Ansiedlung ist hierbei das Vorhandensein von Flachwasserzonen mit einem Mosaik aus unterschiedlich stark bewachsenen Uferpartien. Mitunter werden auch lockere Treibholzanschwemmungen sowie Abgrabungsgewässer (Kies- und Sandgruben) als Bruthabitat erschlossen, sofern die unmittelbare Umgebung den Habitatansprüchen der Art genügt. Das Nest wird gut versteckt an höher liegenden und durch krautige Vegetation, Treibholz und/oder Baumstümpfe geschützten Standorten errichtet. Neben ausgedehnten Flussauen (Flachland) erschließt die Art auch tief eingeschnittene Gebirgsflüsse. Der Lebensraumbedarf umfasst etwa 1.000 m². Als Durchzügler nimmt der Flussuferläufer Binnengewässer verschiedenster Art in Anspruch, vorzugsweise aber solche, die ähnliche Strukturen wie die Brutlebensräume aufweisen. Daneben hält sich die Spezies aber auch an Seen, Flusswatten, felsigen Küsten, Bächen, Prielen, Sandgruben, Fischteichen und Temporärgewässern auf Ackerstandorten auf (BAUER & BERTHOLD 1996, BAUER et al. 2005, SÜDBECK et al. 2005).

Der Flussuferläufer ist ein Mittel- und Langstreckenzieher. Als Winterquartier erschließt die Art die maritimen Breiten Westeuropas, sowie den Mittelmeerraum bis zu den subtropischen Gefilden auf der Südhalbkugel. Punktuell überwintert die Spezies auch in Mitteleuropa (z. B. am Oberrheingraben). Die Ankunft am Brutplatz erfolgt ab April. Die Hauptlegezeit ist Mai. Ende Juli endet die artspezifische Brutperiode (bei Nachgelegen im August). Die Gelegegröße

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Managementplan (FB Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 151 „NSG Steinicht“

Bestand und Bewertung der FFH-Schutzgüter Arten nach Anhang I und Art. 4 Abs. 2 VS-RL

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umfasst i.d.R. 4 Eier. Es erfolgt eine Jahresbrut (Ersatzgelege möglich) (BAUER et al. 2005, SÜDBECK et al. 2005).

Bestand und Habitatflächen im Plangebiet

Im Rahmen von Kartierungen durch Schuster in FABION GbR (1994) gelang die Sichtbeobachtung eines adulten Individuums im Bereich der Weißen Elster im September 1994. Es handelte sich hierbei um einen Durchzügler.

Im SDB ist die Art als sesshaft mit einer Populationsgröße von 1-5 Individuen für das FFH-Gebiet gemeldet. Vertiefende Untersuchungen sind bei der vorliegenden, geringen Datenlage anzuraten. Fachgutachterlich ist eine Anpassung mit dem Status „Nahrungsgast“ anzuraten.

4.3.2.2 Eisvogel Alcedo atthis (LINNAEUS, 1758)

Schutz- und Gefährdungseinstufungen

VSRL: Anh. I BNatSchG: b, s BArtSchV: 1.3 5) RL D (2015): * RL TH (2011): -

Allgemeine Charakteristik

Verbreitung: Der Eisvogel ist paläarktisch verbreitet. Das Areal erstreckt sich von Nordwest-Afrika über Europa bis nach Japan und Südost-Asien. Der europäische Brutbestand wird mit 79.000-160.000 Paaren angegeben (GEDEON et al. 2014). Die bundesdeutsche Population des Eisvogels wird auf 9.000–14.500 RP geschätzt. Das Verbreitungsareal reicht von den Tiefländern bis in die Mittelgebirgsregionen. Verbreitungslücken gibt es in den höheren Gebirgs-lagen sowie in gewässer- bzw. strukturarmen Regionen. Aktuell wird auf Bundesebene ein positiver Bestandstrend beobachtet (BFN 2013, GEDEON et al. 2014).

Der Landesbestand wird für TH auf 250–350 RP beziffert. Die Vorkommen lokalisieren sich überwiegend entlang der Fließgewässer, z. B. Saale, Werra, Helme, Wipper, Weiße Elster, Pleiße, Orla, Hörsel und Unstrut. Der Thüringer Wald, die Rhön und das Thüringer Schiefergebirge werden nur punktuell besiedelt. Im Thüringer Becken gibt es bedingt durch die großflächige Struktur- und Gewässerarmut großflächige Verbreitungslücken (VTO 2012) Der aktuelle Erhaltungszustand des Eisvogels in TH wird mit „gut“ (Kat. B) bewertet (TLUG 2013).

Regional beherbergen v. a. der Auenbereich der Weißen Elster (v. a. Elsterhänge und Schluchten bei Gera) und das FFF-Gebiet „Am Schwertstein – Himmelsgrund“ Brutvorkommen des Eisvogels (THÜRINGEN FORST o.J., VTO 2012). Das Gebiet des Zeitzer Forstes wird von der Spezies als Jagdhabitat genutzt (WENZEL et al. 2012).

Lebensraumansprüche/ Verhaltensweisen: Der Eisvogel erschließt Brutreviere an stehenden oder langsam fließenden Gewässern. Der Bewaldungsgrad ist hierbei von sekundärer Relevanz. Von Bedeutung sind jedoch das Vorhandensein ausreichend geeigneter Ansitzwarten und reichhaltiger Kleinfischpopulationen. Daneben sind senkrechte oder überhängende grabbare (steinarme) Abbruchkanten (Uferabbrüche, Erdwände) für die Anlage von Bruthöhlen notwendig. Auch Wurzelteller entwurzelter Bäume können als Brutrefugium dienen. Die Abbruchkanten besitzen in der Regel eine Mindesthöhe von 50 cm. Deckung durch Vegetationsstrukturen wertet den Lebensraum für die Spezies zusätzlich auf. Bruthöhlen und

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Managementplan (FB Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 151 „NSG Steinicht“

Bestand und Bewertung der FFH-Schutzgüter Arten nach Anhang I und Art. 4 Abs. 2 VS-RL

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Jagdgewässer müssen sich nicht zwangsläufig in engster Nachbarschaft zueinander befinden. Bei der Wahl des Reviers ist der Eisvogel auf klare Gewässer angewiesen, da er zur Jagd eine Gewässersichttiefe von mindestens 30 cm benötigt. Verschmutzte Gewässer werden deshalb ebenso gemieden wie flache Gewässer (bereiche). (BAUER et al. 2005, WEBER et al. 2003, RUDOLPH 2001, SÜDBECK et al. 2005)

Der Eisvogel ist in Deutschland Jahresvogel, welcher im Umfeld der Brutgewässer überwintert. In Abhängigkeit von der Strenge des Winters kann die Art aber auch als Teilzieher auftreten. Die Paarbildung erfolgt meist bereits im Winter, die Revierbesetzung wird spätestens im März vollzogen. Es sind mehrere Jahresbruten möglich. Vor allem im Zeitraum August bis Oktober ist eine verstärkte Dismigration beobachtbar (SÜDBECK et al. 2005). Außerhalb der Brutzeit überwintert der Eisvogel z. B. an Wehren, Fischteichen und anderen Kleingewässern aller Art (BAUER et al. 2005, RUDOLPH 2001).

Bestand und Habitatflächen im Plangebiet

Nachweise des Eisvogels liegen aus den Jahren 1994, 2001 und 2008 vor. 2008 gelang die Beobachtung von zwei adulten Individuen bei der Kopula an der Weißen Elster.

SCHUSTER (IN FABION GBR 1994) beschreibt das FFH-Gebiet als Nahrungshabitat der Art. Der Nachweis aus 2008 belegt, dass auch eine Brut möglich ist.

Daten von Ornitho bestätigen ein Vorkommen im Jahr 2013 und 2015.

Der Eisvogel ist im SDB als sesshafter Vogel mit einem Bestand von 1-5 Individuen, im FFH-Gebiet mit dem Nachweis von Einzeltieren, gemeldet. Vertiefende Untersuchungen sind anzuraten. Fachgutachterlich ist eine Anpassung mit dem Status „Brutvogel“ anzuraten.

4.3.2.3 Uhu Bubo bubo (LINNAEUS,1758)

Schutz- und Gefährdungseinstufungen

VSRL: Anh. I BNatSchG: b, s BArtSchV: - RL D (2015): * RL TH (2011): V

Allgemeine Charakteristik

Verbreitung: Das Verbreitungsgebiet des Uhus erstreckt sich von Südwesteuropa und Nord-Afrika über Mitteleuropa und Nordeuropa bis Ost-Sibirien, nach Süden bis Arabien, Süd-Indien und Süd-China. Verbreitungsschwerpunkte liegen in Norwegen, Finnland, Russland und Türkei. Der mitteleuropäische Bestand wird mit 2.400–3.100 Brutpaaren angegeben (BAUER et al. 2005).

Aufgrund starker Verfolgung bzw. Bejagung durch den Menschen stand die bundesdeutsche Uhu-Population Mitte des 20. Jahrhunderts (35–70 BP) kurz vor dem Erlöschen. Durch Erhaltungs- und Schutzmaßnahmen gelang es, den Bestand in den letzten Jahrzehnten zu vervielfachen (PIETSCH & HORMANN 2012, MAMMEN & STUBBE 2009). Nach Angaben von GEDEON et al. (2014) beziffert sich sie gegenwärtige gesamtdeutsche Uhu-Population auf 2.100–2.500 RP. Aktuell wird ein positiver Bestandstrend verzeichnet (ebd.).

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Managementplan (FB Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 151 „NSG Steinicht“

Bestand und Bewertung der FFH-Schutzgüter Arten nach Anhang I und Art. 4 Abs. 2 VS-RL

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Für TH wird ein Landesbestand von 100–110 RP des Uhus angegeben (TLUG 2013). Mit Ausnahme des innerthüringischen Beckens und des Altenburger Lösshügellandes verteilen sich die Revierpaare dispers in allen Naturräumen des Freistaates, wobei sich eine leichte Verdichtung im Dreieck Jena – Arnstadt – Rudolstadt abzeichnet (VTO 2012). Der thüringischen Brutpopulation wird gegenwärtig ein guter Erhaltungszustand (Kat. B) bescheinigt (TLUG 2013).

Lebensraumansprüche/ Verhaltensweisen: Der Uhu ist ein Bewohner reich strukturierter Offen- und Halboffenlandschaften. Vorteilhaft erweist sich ein Mosaik aus Felsen, bewaldeten Arealen, Feldern, Grünländern, Feldrainen, Heckenstrukturen, Gewässern, Abgrabungsflächen und ähnlichen Strukturen. In Hinblick auf die landwirtschaftlichen Flächen ist eine hohe Nut-zungsvielfalt (Sommer- und Wintersaaten, Grünlandanteile) wichtig, sodass auch im Winterhalbjahr ein ausreichendes Nahrungsangebot gegeben ist. Die Jagdreviere umfassen Arealgrößen von ca. 40 km². Als Neststandorte präferiert der Halbhöhlen- und Freibrüter Feldwände und -simse, schütter bewachsene Steilhänge, Felsspalten und Absätze in Abgrabungsflächen (Sandgruben, Steinbrüche). Als Jagdgebiete werden offene, nur locker bewaldete Gebiete, ferner auch Mülldeponien sowie Siedlungsränder aufgesucht (GEDEON et al. 2014, NLWKN 2011, BAUER et al. 2005).

Der Legeperiode des Uhus datiert sich auf den Zeitraum von Ende Januar bis Anfang April (Hauptzeit: März). Die Gelegegröße umfasst i.d.R. 2–3 Eier. Die Bebrütungsdauer beträgt 31–36 Tage, die Nestlingszeit 30–50 Tage. Es wird eine Jahresbrut getätigt. Für den Standvogel ist eine ausgeprägte Brutorttreue nachgewiesen. Jungtiere können Dismigrationswanderungen unternehmen, deren Umfang i.d.R 100 km nicht überschreiten. Die Individuen erreichen ein Alter von bis zu 20 Jahren (NLWKN 2011, BAUER et al. 2005).

Bestand und Habitatflächen im Plangebiet

Nachweise des Uhus liegen aus den Jahren 1991, 1993, 1994, 2007 sowie 2008 vor. Der jüngste Nachweis eines Uhus liegt vom 25.03.2011 am Nelkenstein vor. Es handelt sich hierbei um eine Fläche, in welcher keinerlei forstwirtschaftliche Nutzung durchgeführt wird.

Insbesondere in den Felswänden findet der Uhu unzugänglich Rast- und Nistgelegenheiten. Die Acker- und Grünlandbereiche stellen zudem geeignete Nahrungsräume dar. Beim Uhu handelt es sich um einen Brutvogel.

Nach dem SDB handelt es sich um einen Brutvogel mit einer Populationsgröße von1–5 Brutpaaren im FFH-Gebiet.

Als größter Störfaktor ist im FFH-Gebiet der Klettertourismus anzusehen. Beeinträchtigungen der Art können hier nicht ausgeschlossen werden. Des Weiteren könnten je nach Bedarf durchgeführte Sprengungen im Steinbruch Rentzschmühle sich negativ auf das Brutverhalten der Art auswirken.

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Bestand und Bewertung der FFH-Schutzgüter Arten nach Anhang I und Art. 4 Abs. 2 VS-RL

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4.3.2.4 Schwarzstorch Ciconia nigra (LINNAEUS, 1758)

Schutz- und Gefährdungseinstufungen

VSRL: Anh. I BNatSchG: b, s BArtSchV: - RL D (2015): * RL TH (2011): -

Allgemeine Charakteristik

Verbreitung: Das hauptsächliche Brutareal des Schwarzstorches erstreckt sich von Mittel- und Osteuropa über Vorderasien bis in den ostasiatischen Raum. Isolierte Populationen gibt es auf der Iberischen Halbinsel und in Südafrika. (GEDEON et al. 2014, BAUER et al. 2005)

Der aktuelle deutsche Gesamtbestand beträgt 650–750 BP. Aktuell zeigt sich ein positiver Bestandstrend (GEDEON et al. 2014, BFN 2013). In Deutschland befinden sich die größten Bestände in den waldreichen Gebieten der Mittelgebirgsschwelle. Höhere Dichten werden u. a. im Sauerland, in der Eifel, im Erzgebirge, Harz, Thüringer Wald und Bayrischen Wald sowie in den nord- und osthessischen Mittelgebirgsregionen erreicht (GEDEON et al. 2014; VSWFFM 2012; BOSCHERT 2005).

In TH sind gegenwärtig ca. 50–60 RP des Schwarzstorches während der Brutsaison beheimatet (vgl. TLUG 2013, JAEHNE & KÖRNER 2010). Als Verbreitungsschwerpunkte sind die waldreichen Regionen des Südharzes, des Thüringer Waldes, der Rhön sowie des Thüringer Schiefergebirges und Vogtlandes anzuführen (VTO 2012, JAEHNE & KÖRNER 2010). Der aktuelle Erhaltungszustand der Spezies in TH wird mit „gut“ (Kat. B) bewertet (TLUG 2013).

Lebensraumansprüche/ Verhaltensweisen: Als Brutvogel bevorzugt der Schwarzstorch in Mitteleuropa v. a. ungestörte, urwüchsige, ausgedehnte Laub- und Mischwälder mit fischreichen Still- und Fließgewässern, Sümpfen und unterholzreichen Altholzinseln. Die Nester werden i.d.R. halbhoch und oft in der Nähe von Lichtungen in ruhigen Altholzbeständen errichtet. Als Horstbäume werden bevorzugt Altbestände von Eiche, Buche und Kiefer genutzt. In den bergigen und waldarmen Regionen ist die Art teilweise auch als Felsenbrüter zu beobachten. Der Nahrungserwerb erfolgt zumeist an aquatischen Biotopen (v. a. Waldbäche, Altarme, Waldteiche) (VSWFFM 2012, BAUER et al. 2005, WAWRZYNIAK 2001). Der Schwarzstorch ist eine Vogelart mit hohem Raumanspruch. Die Größe der Nahrungsreviere beträgt durchschnittlich 100 km2 an. Zwischen Brut- und Nahrungshabitat werden durchschnittliche Flugdistanzen zwischen 5–20 km zurückgelegt (JAEHNE & KÖRNER 2010).

Die Art ist Langstreckenzieher. Die mitteleuropäischen Brutvögel überwintern überwiegend im mittleren Afrika in den Breiten südlich der Sahara und dem Äquator (BAUER et al. 2005). Die Brutgebiete werden i.d.R. bis April besetzt. Die Eiablage erfolgt ab Ende März, überwiegend jedoch von Anfang April bis Ende Mai. Es erfolgt eine Jahresbrut. Jungvögel schlüpfen ab Anfang Mai und werden ab Anfang Juli flügge. Der Herbstzug erfolgt ab Mitte/Ende Juli bis November. (SÜDBECK et al. 2005, BAUER et al. 2005).

Bestand und Habitatflächen im Plangebiet

Nachweise des Schwarzstorches liegen aus den Jahren 2001 und 2005 vor. Hierbei wurde dieser als Zugvogel gesichtet. Der Schwarzstorch ist aktuell nicht im SDB gemeldet.

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Bestand und Bewertung der FFH-Schutzgüter Arten nach Anhang I und Art. 4 Abs. 2 VS-RL

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4.3.2.5 Schwarzspecht Dryocopus martius (LINNAEUS, 1758)

Schutz- und Gefährdungseinstufungen

VSRL: Anh. I BNatSchG: b, s BArtSchV: 1.3 5) RL D (2015): * RL TH (2011): -

Allgemeine Charakteristik

Verbreitung: Der Schwarzspecht ist ein weit verbreiteter Brutvogel der gemäßigten und borealen Zonen Eurasiens. Das Verbreitungsareal erstreckt sich von den Pyrenäen über Nord- und Westeuropa (ohne britische Inseln) bis zum Ochotskischen Meer. Der europäische Gesamtbestand wird mit 740.000–1,4 Mio. BP angegeben (GEDEON et al. 2014).

In Deutschland kommt der Schwarzspecht annähernd flächendeckend vor (BFN 2013b, GEDEON et al. 2014). Habitatbedingt zeichnen sich lokale Ausdünnungen in den großflächigen Agrarlandschaften und küstennahen Räumen des nordwestdeutschen Tieflandes ab. Der bundesdeutsche Bestand wird auf ca. 31.000–49.000 RP beziffert. In jüngster Vergangenheit waren bei der Art deutliche Bestandszuwächse zu erkennen (GEDEON et al.2014).

Der gegenwärtige Landesbrutbestand des Schwarzspechtes in TH wird mit 1.400–1.600 RP angegeben. In waldreichen Regionen ist die Spezies weit verbreitet (TLUG 2013). Hohe Bestandsdichten werden v. a. im Thüringer Schiefergebirge, im Thüringer Wald, in den Waldgebieten der Ilm-Saale-Platte im Rudolstädter Raum sowie um Bad Berka erreicht (VTO 2012). Der aktuelle Erhaltungszustand der Art in TH wird mit „sehr gut“ (Kat. A) bewertet (TLUG 2013).

Lebensraumansprüche/ Verhaltensweisen: Das Primärhabitat bilden ausgedehnte Misch- und Nadelwälder vom Gebirge bis zum Tiefland. In der Kulturlandschaft besiedelt die Spezies sowohl geschlossene Wälder als auch lockere, parkartig strukturierte Landschaften bis hin zu Grünanlagen und größeren Feldgehölzen. Ein limitierender Faktor für die Brutvorkommen ist die Verfügbarkeit starkstämmiger Altbäume mit langem, astfreiem Stammschaft als geeignete Brut- und Ruhequartiere. Hierbei fällt aufgrund ihrer meist hallenartigen Bestände der Rotbuche eine besondere Bedeutung zu, seltener werden andere Baumarten (dann v. a. Kiefer, Fichte, Pappel) angenommen. Ein weiterer Wert gebender Parameter ist das Vorhandensein von Totholz, welches für sämtliche Spechtarten ein wichtiges Nahrungsrefugium darstellt. (SCHERZINGER 2004, ZAUMSEIL 1997, BAUER et al. 2005, SÜDBECK et al. 2005). Die Tiere besitzen erhebliche Streifgebiete, die sich z. T. über mehrere Kilometer weit auseinanderliegenden Kleinwälder erstrecken können.

Die Spezies ist Standvogel. Die Brutzeit beginnt im März. Die Nester werden in Höhlenquartieren, überwiegend in Buchenstämmen, beim Fehlen dieser insbesondere in Kiefernhölzern angelegt. Seltener fungieren Tanne, Lärche, Pappel etc. als Brutrefugium. Der Schwarzspecht tätigt eine Jahresbrut, bei Verlust folgen 1–2 Ersatzbruten. (BAUER et al. 2005)

Bestand und Habitatflächen im Plangebiet

Nachweise aus den Jahren 1993 und 1994 als Brutzeitbeobachtung bzw. wahrscheinliches Brüten.

Daten von Ornitho (abgerufen 2017) bestätigen ein Vorkommen der Art in den Jahren 2014, 2016 und 2017, wobei das vorliegende Rufverhalten auf ein mögliches Brüten im FFH-Gebiet hinweisen könnte.

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Aufgrund der großen Reviere der Art, ist max. ein Brutrevier im FFH-Gebiet anzunehmen (FABION GbR 1994). Jedoch bietet die vorliegende Habitatstruktur kaum geeignete Gehölzbestände von über 100 Jahren, so dass ein Vorkommen vermutlich im FFH-Gebiet „Elstersteilhänge“ auf der sächsischen Seite zu finden ist.

Der Schwarzspecht ist im SDB gemeldet als sesshafter Vogel mit einer Populationsgröße von 1–5 Individuen gemeldet. Fachgutachterlich ist eine Anpassung mit dem Status „Brutvogel“ anzuraten.

Die strukturreichen Wälder bieten dem Schwarzspecht ein gutes Angebot an Habitatbäumen.

4.3.2.6 Wanderfalke Falco peregrinus (TUNSTALL, 1771)

Schutz- und Gefährdungseinstufungen

VSRL: Art. 1, Anh. I BNatSchG: b, s BArtSchV: - RL D (2015): * RL TH (2011): -

Allgemeine Charakteristik

Verbreitung: Der Wanderfalke ist mit Ausnahme der Antarktis auf allen Kontinenten verbreitet. Die europäische Gesamtpopulation wird mit 12.000–25.000 Paaren angegeben (GEDEON et al. 2014, BAUER et al. 2012).

Der gegenwärtige bundesdeutsche Brutbestand des Wanderfalken beziffert sich auf etwa 1.000–1.200 Paare (GEDEON et al. 2014). Die Spezies siedelt in allen Bundesländern (GEDEON et al. 2014, SÜDBECK et al. 2007), was v. a. auf verschiedene Wiederansiedlungsprojekte zurückzuführen ist (BOSCHERT 2005). Schwerpunktmäßig werden felsenreiche Mittelgebirgsregionen (u. a. Schwäbische Alb, Fränkische Alb, Schwarzwald, Pfälzer Wald, Sächsische Schweiz, Harz, Thüringer Wald) und das Alpengebiet besiedelt. Aktuell wird auf Bundesebene ein positiver Bestandstrend beobachtet (GEDEON et al. 2014).

Der gegenwärtige Landesbrutbestand umfasst nach Angaben von TLUG (2013) 45–50 RP. Die Verbreitungsschwerpunkte befinden sich im Thüringer Wald und Thüringer Schiefergebirge. Daneben sind Einzelvorkommen u. a. aus dem Stadtgebiet von Erfurt sowie aus dem Südharz, Vogtland und Holzland bekannt. Der aktuelle Erhaltungszustand der Art im Freistaat wird mit „gut“ (Kat. B) bewertet (TLUG 2013).

Lebensraumansprüche/ Verhaltensweisen: Der Wanderfalke bewohnt sehr heterogene Lebensräume, einschließlich Küstenstreifen, Felsareale, Flusstäler, Mittelgebirgslandschaften und die unteren Höhenstufen alpiner Gebirge. Der Innenbereich großer, geschlossener Waldlandschaften wird gemieden. Die Art tritt sowohl als Fels-, sekundär auch als Gebäude- und Baumbrüter in Erscheinung. Teilweise werden auch Bodenbruten nachgewiesen. Wert gebende Habitatparameter in den mitteleuropäischen Brutgebieten sind steile Felswände in Flusstälern, Steinbrüche, Steilküsten, lichte Altholzbestände sowie Horststrukturen anderer Greifvögel in Waldsaumlagen. Zudem werden Brutplätze häufiger an hohen, meist isoliert stehenden Bauwerken wie Kirchen, Schornsteinen, Leucht- und Funktürmen genutzt. Für die Jagd werden überwiegend offene Landschaften aufgesucht (GEDEON et al. 2014, NLWKN 2011, BAUER et al. 2005, SÜDBECK et al. 2005, WEBER et al. 2003, BAUER & BERTHOLD 1996).

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Der Wanderfalke ist, abhängig vom Vorkommen im Areal, Standvogel bis Langstreckenzieher. Die Zugneigung nimmt nach Norden bzw. Osten hin zu (BAIRLEIN et al. 2014). Mitteleuropäische Jungvögel neigen zu ungerichteten Wanderungen. Die Gast- wie auch Standvögel überwintern vorzugsweise in (halb-)offenen, vogelreichen Landschaften und treten meist einzeln in Erscheinung. Der Legebeginn datiert sich i.d.R. auf den Zeitraum Mitte März/Anfang April. Das Gelege umfasst durchschnittlich 3–4 Eier (BAUER et al. 2005).

Bestand und Habitatflächen im Plangebiet

Es liegt nur ein Nachweis eines adulten Individuums zur Zugzeit aus 1996 vor.

Wie der Uhu profitiert der Wanderfalke von den Felsstrukturen im FFH-Gebiet. Des Weiteren werden die Waldflächen (sowohl Laub- als auch Nadelwald) als Habitat genutzt.

Im SDB ist die Art als Zugvogel mit einer Populationsgröße von 1–5 Individuen gemeldet. Vertiefende Untersuchungen sind anzuraten. Fachgutachterlich ist eine Anpassung mit dem Status „Nahrungsgast“ anzuraten.

4.3.2.7 Neuntöter Lanius collurio (LINNAEUS, 1758)

Schutz- und Gefährdungseinstufungen

VSRL: Art. 1, Anh. I BNatSchG: b BArtSchV: - RL D (2015): * RL TH (2011): -

Allgemeine Charakteristik

Verbreitung: Der Neuntöter ist ein Brutvogel der borealen, gemäßigten und mediterranen Zonen sowie der Steppenzonen der Westpaläarktis (BAUER et al 2005, GEDEON et al. 2014).

Die bundesdeutsche Brutpopulation des Neuntöters wird mit 91.000–160.000 RP angegeben. Bis auf Verbreitungslücken in Schleswig-Holstein und am Niederrhein tritt die Spezies flächendeckend in Erscheinung. Gegenwärtig werden auf Bundesebene abnehmende Bestandszahlen beobachtet (GEDEON et al. 2014).

Zwischen 1991 und 2009 war für den Neuntöter in TH ein Bestandsrückgang um ca. 65 % zu verzeichnen (vgl. SCHLUMPRECHT et al. 2012). Im Freistaat gilt der Neuntöter aktuell jedoch als ungefährdet (vgl. FRICK 2011, TLUG 2013). In geeigneten Lebensräumen ist die Spezies in weiten Landesteilen regelmäßiger Brutvogel. Der gegenwärtige Brutbestand wird mit 5.000–7.000 Paaren angegeben. Der aktuelle Erhaltungszustand der Spezies in TH wird mit „gut“ (Kat. B) bewertet (TLUG 2013).

Regional ist der Neuntöter im gesamten Raum von Ost-TH flächendeckend nachweisbar. Östlich und nördlich des Stadtkerns von Gera wie auch im Altenburger Lössgebiet erreicht die Art hohe bis sehr hohe Dichtewerte (VTO 2012).

Lebensraumansprüche/ Verhaltensweisen: Der Neuntöter ist Leitart der halboffenen Feldflur und von Auengebieten (FLADE 1994). Die Art siedelt bevorzugt in wärmegetönten, halboffenen Agrarlandschaften mit Hecken, Streuobstwiesen sowie an Waldrändern und in anderen Saumhabitaten. Zudem werden auch Kahlschläge, Windwurf-, Aufforstungs- und Brandflächen

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sowie Industriebrachen erschlossen. Habitatstrukturell sind Dornenbüsche (v. a. Brombeere, Weiß- und Sanddorn, Hundsrose, Schlehe) als Nistplatz, ein warmes Mikroklima sowie freie Ansitzwarten wie Zäune, Leitungen, Büsche und Bäume bedeutsam. Die Spezies ist Freibrüter und nutzt die Nester nur jeweils für eine Brut. (FLADE 1994, BAUER et al. 2005, BEICHE 2006, NLWKN 2011, GEDEON et al. 2014)

Die Art ist Langstreckenzieher. Sie überwintert v. a. im östlichen und südlichen Afrika. Die Ankunft im mitteleuropäischen Brutgebiet erfolgt ab Ende April. Ab Juli wird es wieder geräumt. Tiere mit späten Bruten können jedoch noch bis Anfang September im Revier angetroffen werden. (BAUER et al. 2005, BAIRLEIN et al. 2014)

Bestand und Habitatflächen im Plangebiet

Nachweis im FIS Naturschutz (TLUG 2017) bestätigen ein Brutpaar in 1994 sowie einen Sichtnachweise aus 1993. Der Neuntöter ist im FFH-Gebiet als Brutvogel mit einem Bestand von 1-5 Brutpaaren gemeldet. Vertiefende Untersuchungen sind anzuraten.

4.3.2.8 Gänsesäger Mergus merganser (LINNAEUS, 1758)

Schutz- und Gefährdungseinstufungen

VSRL: Art. 4 (2) BNatSchG: b BArtSchV: - RL D (2015): V RL TH (2011): -

Allgemeine Charakteristik

Verbreitung: Der Gänsesäger ist holarktisch verbreitet. Der Gesamtbestand wird auf 0,4–1,4 Mio. Individuen geschätzt. In Mitteleuropa liegen die Vorkommen an den Küsten, aber auch im Alpenraum sowie im Balkan. Der europäische Gesamtbestand beläuft sich auf 47.000–74.000 BP mit Konzentrationen in Russland, Finnland und Schweden. Der Brutbestand in Mitteleuropa liegt bei 1.600–2.000 BP. (BAUER et al. 2012)

Die Hauptverbreitungsgebiete in Deutschland befinden sich an der Ostsee sowie in Bayern. Hier befinden sich auch die Verbreitungsschwerpunkte der mitteleuropäischen Bestände. (BAUER et al. 2012)

Der Brutbestand in Deutschland ist mit 590–700 Revieren angegeben (TLUG 2013). Insgesamt liegt ein positiver Bestandstrend vor (DRV & NABU 2015).

Nach TLUG (2013) wird der Brutbestand des Gänsesägers mit 0–2 BP angegeben. Insgesamt ist der Erhaltungszustand der Art als „ungünstig“ (Kat. C) eingestuft (TLUG 2013). Die Populationen des Gänsesägers verzeichneten seit den 1980er Jahren einen Anstieg der Überwinterungszahlen. Die Vorkommen sind jedoch stark von den lokalen Gegebenheiten sowie den Witterungsbedingungen abhängig. ROST et al. (1998 in ROST & GRIMM 2004) beschreibt Vorkommensschwerpunkte in den Kreisen Saale-Holzland-Kreis, sowie Greiz (Weiße Elster-Region). Daten der TLUG (2016) zeigen vereinzelte Vorkommen in den anderen Landkreisen sowie erhöhte Nachweisdichten im Bereich der Werra sowie im Nordosten des Kreises Altenburger Land.

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Lebensraumansprüche/ Verhaltensweisen: Der Gänsesäger weist je nach Vorkommensgebiet innerhalb Deutschlands ein breites Spektrum an Lebensräumen auf. Im Bereich des norddeutschen Binnenlandes dienen insbesondere oligotrophe bis schwach eutrophe Seen, große Flüsse (Oder, Elbe) mit deren Altarmen und Gräben, aber auch Auen als Lebensraum. Als Höhlenbrüter werden speziell Eichen, Rotbuchen Pappeln und Kopfweiden als Brutbäume genutzt. (SÜDBECK et al. 2005)

Der Gänsesäger ist nach FLADE (1994) eine Leitart der Ostsee-Steilküsten sowie für meso- bis oligotrophe Klarseen. In der Brutzeit benötigt die Art fischreiche Seen (baumbestandene Ufer), Flüsse oder Küstenabschnitte mit klarem Wasser. Der Gewässergrund sollte vegetationsarm sein. (FLADE 1994)

Beim Gänsesäger handelt es sich um einen Kurzstreckenzieher. Die Ankunft im Brutgebiet sowie der Hauptdurchzug sind zwischen Anfang März bis Anfang April. Die Legeperiode ist stark witterungsabhängig und umfasst den Zeitraum von Mitte März bis Anfang Juni. Die Jungen sind ab Ende Juni flügge. (SÜDBECK et al. 2005)

Bestand und Habitatflächen im Plangebiet

Beim Gänsesäger handelt es sich um einen Zugvogel im FFH-Gebiet, welcher im Jahr 1996 mit 14 Individuen belegt wurde.

Nachweise aus 2014 und 2017 bestätigen ein aktuelles Vorkommen der Art im FFH-Gebiet. 2014 wurde ein mögliches Brüten vermutet.

Die Art ist im SDB als „Sammlung“ mit einer Populationsgröße von 1-5 Individuen gemeldet. Aufgrund der vorliegenden Biotopstrukturen handelt es sich beim Gänsesäger um einen Nahrungsgast. Eine Anpassung des SDB ist anzuraten.

4.3.2.9 Grauspecht Picus canus (GMELIN,1788)

Schutz- und Gefährdungseinstufungen

VSRL: Art. 1, Anh. I BNatSchG: b, s BArtSchV: 1.3 5) RL D (2015): Kat. 2 RL TH (2011): -

Allgemeine Charakteristik

Verbreitung: Das Areal des Grauspechtes umfasst nördliche, mittlere, östliche und südöstliche Regionen des europäischen Kontinents und erstreckt sich weiter bis nach Zentral- und Ost- bzw. Südostasien (BAUER et al. 2005). Die aktuelle gesamteuropäische Population wird mit 180.000–320.000 RP angegeben (GEDEON et al. 2014), wobei europaweit gegenwärtig zurückgehende Brutbestände beobachtet werden (NLWKN 2009).

Die bundesdeutsche Population wird aktuell auf 10.500–15.500 BP beziffert, das entspricht etwa 5 % des gesamteuropäischen Bestandes (BFN 2013a, GEDEON et al. 2014). Der langjährige negative Bestandstrend (SÜDBECK et al. 2007) setzt sich auf Bundesebene auch aktuell fort (BFN 2013a, GEDEON et al. 2014). Durch die Mitte Deutschland verläuft die Arealgrenze. Während der Norden unbesetzt ist, weist der Süden konstante Vorkommen auf

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(WEBER et al. 2003, BFN 2013b). Die Verbreitungsschwerpunkte der Art lokalisieren sich in den bewaldeten Mittelgebirgslagen und dem Alpenvorland (GEDEON et al. 2014).

In TH siedeln gegenwärtig 1.200–1.400 BP des Grauspechts, wobei die Spezies nur regional bzw. lokal in größeren Beständen auftritt (TLUG 2013). Größere Bestandslücken existieren v. a. in landwirtschaftlich geprägten Regionen (v. a. Thüringer Becken, Altenburger Lössgebiet). Höhere Dichten werden u. a. für die Bereiche der Saale-Sandsteinplatte, des Eichsfeldes sowie des Schutzgebietes Leinawald angegeben (VTO 2012). Der aktuelle Erhaltungszustand der Art in TH wird mit „gut“ (Kat. B) bewertet (TLUG 2013).

Lebensraumansprüche/ Verhaltensweisen:

Der Grauspecht bevorzugt reich strukturierte Wälder (Laub- und Mischwälder, Auwaldgebiete) und parkähnliche Biotope (Parks, Gärten, Streuobstwiesen, Friedhöfe). Darüber hinaus besiedelt er auch Feldgehölze, in höheren Lagen auch Nadelwälder. Wertgebende Habitatparameter sind ein hoher Grenzlinienanteil, Ameisenreichtum sowie bei geschlossenen Waldbeständen ein hoher Anteil an offenen Flächen (z. B. Waldränder, Lichtungen, Kahlschläge). Es werden insbesondere Buche, Eiche, Pappel und Weide, seltener Nadelbäume als Höhlenbaum gewählt (BAUER et al. 2005, FLADE 1994, BAUER & BERTHOLD 1996, GEDEON et al. 2014). Ein weiterer wertgebender Parameter ist das Vorhandensein von Totholz, welches für sämtliche Spechtarten ein wichtiges Nahrungsrefugium ist (SCHERZINGER 2004).

Die Art ist in Mitteleuropa weitestgehend Standvogel. Es existiert kaum eine Neigung zu Wanderungen. Die Hauptlegezeit ist im Zeitraum von Anfang Mai bis Juni zu verorten. Es erfolgt eine Jahresbrut. (BAUER et al. 2005)

Bestand und Habitatflächen im Plangebiet

Nachweise im FIS Naturschutz (TLUG 2017) aus den Jahren 2007, 2008 und 2012 belegen den Grauspecht als wahrscheinlichen Brutvogel im FFH-Gebiet. 2014 gelang der Nachweis von drei Einzeltieren, welche aufgrund ihrer Rufaktivitäten auf ein mögliches Brüten der Art hindeuteten. Der letzte Nachweis konnte im März 2017 bestätigt werden.

Der Grauspecht ist aktuell im SDB als „sesshaft“ gemeldet. Eine Anpassung als möglichen Brutvogel mit einer Populationsgröße von 1-5 Brutpaaren ist anzuraten.

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Gebiets-Nr.

Gebietsname

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Code

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Sensitive Informationen

Änderungsvorschlag

Min

Max

Kategorie

Status (SDB=Typ)

Grund der Änderung der Population

Datenqualität

Biogeografische Bedeutung (SDB Isolierung)

Relative Größe (SDB Population)

Erhaltungsgrad (SDB Erhaltungszustand)

Grund der Änderung des Erhaltungsgrades

Gesamtbeurteilung

Erhaltungsgrad alter SDB

Trend

151

DE 5438-320

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Managementplan (FB Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 151 „NSG Steinicht“

Bestand und Bewertung der FFH-Schutzgüter Arten Anh. IV FFH-RL und wertgebende Arten

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49

4.4 Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie oder besonders wertgebende Arten

Für Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie besteht aufgrund ihrer Bestandssituation bzw. ihrer hohen Schutzwürdigkeit europaweit ein besonderes Schutzbedürfnis. Dieses gilt auf ganzer Fläche und damit auch außerhalb der Natura 2000-Gebietskulisse.

Mittels Datenrecherchen (siehe Tab. 4.13) konnten Vorkommen von acht Arten im FFH-Gebiet ermittelt werden, von denen nur das Braune Langohr (Plecotus auritus) im SDB (Stand 2015) gemeldet ist. Im Folgenden soll ein Überblick zu den Anhang IV-Arten gegeben werden.

Tab. 4.15 Anhang IV-Arten nach FFH-RL im FFH-Gebiet Nr. 151

Rote Liste (Gefährdungsgrad nach den Roten Listen Deutschlands (D) und Thüringen (TH)): 1 – vom Aussterben bedroht, 2 – stark gefährdet, 3 – gefährdet, D – Daten unzureichend, G – Gefährdung anzunehmen, aber Status unbekannt, R – extrem selten, V – Art der Vorwarnliste, * - nicht bewertet (nur in RL D), - - nicht gefährdet Schutzstatus: BNatSchG (Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege – Bundesnaturschutzgesetz): b – besonders geschützte Art nach § 7 Abs. 2 Nr. 13, s – streng geschützte Art nach § 7 Abs. 2 Nr. 14. EHZ (Erhaltungszustand - verbale fachgutachterliche Einschätzung): günstig (= EHZ A und B), ungünstig (= C), k.B. – keine Bewertung. 1) In der EU-Software ist derzeit kein Code für die Art gelistet. Bei der Erfassung sollte daher der Code der Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus) genutzt werden. * aufgrund der Erstbeschreibung der Art erst im Jahr 2001, ist für die Nymphenfledermaus nach Kenntnis der Bearbeiter noch kein FFH-Code vergeben

BfN-Code

Art SDB Rote Liste

Schutz-status

Nachweise fachgutachterliche Einschätzung des

EHZ D TH

BNat- SchG

1309 Zwergfledermaus Pipistrellus pipistrellus (SCHREBER 1774)

- * 3 b, s 2010, 2011 Hab.: günstig Beeint.: keine

1312 Abendsegler Nyctalus noctula (SCHREBER, 1774)

- V 3 b, s 2010, 2011 Hab.: günstig Beeint.: keine

1314 Wasserfledermaus Myotis daubentonii (KUHL, 1817)

- * - b, s 2010, 2011 Hab.: günstig Beeint.: keine

1326 Braunes Langohr Plecotus auritus (LINNAEUS, 1758)

X V 3 b, s 1997 Hab.: günstig Beeint.: keine

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Bestand und Bewertung der FFH-Schutzgüter Arten Anh. IV FFH-RL und wertgebende Arten

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BfN-Code

Art SDB Rote Liste

Schutz-status

Nachweise fachgutachterliche Einschätzung des

EHZ D TH

BNat- SchG

Bartfledermaus-Art Myotis myst/ brandtii spec.

1320 Brandtfledermaus/ Große Bartfledermaus Myotis brandtii (EVERSMANN, 1845)

- V 2 b, s 2011? Hab.: günstig Beeint.: keine

1330 Bartfledermaus/ Kleine Bartfledermaus Myotis mystacinus (KUHL, 1819)

- 3 2 b, s 2011? Hab.: günstig Beeint.: keine

Gattung Myotis

1322 Fransenfledermaus Myotis nattereri (KUHL, 1817)

-

* 3 b, s 2011? Hab.: günstig Beeint.: keine

1363 Wildkatze Felis silvestris (SCHREBER, 1775)

- 3 1 b, s 2011 Hab.: günstig Beeint.: ungünstig

Reptilien:

Nach AHO (2017) finden insbesondere die Reptilienarten Zauneidechse (Lacerta agilis) und Schlingnatter (Coronella austriaca) im Bereich der Silikatschutthalden und Silikatfelsen bevorzugte Lebensräume.

Säugetiere (Fledermäuse):

Erfassungen der Fledermaus-Fauna im FFH-Gebiet waren nicht Leistungsbestandteil des vorliegenden Managementplanes. Die nachfolgenden Ausführungen beruhen auf Daten der Koordinationsstelle für Fledermausschutz in Thüringen (FMKOO) sowie Daten aus dem FIS Naturschutz (TLUG 2017) unter Berücksichtigung eines 3-km-Radius.

Zwergfledermaus Pipistrellus pipistrellus (SCHREBER, 1774)

Schutz- und Gefährdungseinstufungen

FFH-RL: Anh. IV-Art BNatSchG: b, s BArtSchV: - RL D (2009): * RL TH (2011): 3

Nachweise der Zwergfledermaus liegen aus den Jahren 2010 (23.09.) und 2011 (10.05.) vor, in welchen die Art mittels Detektorerfassungen in den im Norden befindlichen Laubwaldgebieten (zwei Transekte mit jeweils zwei Individuen) (LRT 9170) sowie in den südlichen Waldungen des FFH-Gebietes mit vier Individuen nachgewiesen werden konnte. (FRANZ 2011)

Die bevorzugten Nahrungshabitate befinden sich im FFH-Gebiet in Gewässernähe sowie in den Grünländern. Sowohl die Wald- als auch Offenlandbereiche können von der Art als Jagdhabitat

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Bestand und Bewertung der FFH-Schutzgüter Arten Anh. IV FFH-RL und wertgebende Arten

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genutzt werden. Aufgrund der naturnahen, strukturierten Laubwaldbestände, sowie der Nähe zu Ortslagen, in welchen die Art geeignete Quartiersmöglichkeiten findet, bietet das FFH-Gebiet geeignet Lebensräume für die Art. Aus fachgutachterlicher Sicht sind die Habitatbedingungen günstig. Beeinträchtigungen liegen nicht vor. Eine Aufnahme in den SDB ist anzuraten.

Abendsegler Nyctalus noctula (SCHREBER, 1774)

Schutz- und Gefährdungseinstufungen

FFH-RL: Anh. IV-Art BNatSchG: b, s BArtSchV: - RL D (2009): V RL TH (2011): 3

Im Rahmen der Erfassungen durch FRANZ (2013) konnte der Große Abendsegler mittels Batdetektorerfassungen am 23.09.2010 sowie am 10.05.2011 in den Waldungen des FFH-Gebietes nachgewiesen werden. Gehäuft waren die Nachweise im Laubkraut-Eichen-Hainbuchenwald im Süden, wo max. vier Individuen registriert werden konnten.

Der Abendsegler ist eine typische Baum- und Waldfledermaus. Als Sommer- wie Winterquartier bevorzugt die Art Baumhöhlen, zusätzlich werden auch hohle Betonmasten, sowie Spaltenquartiere an höheren Gebäuden genutzt. Die Laub- und Laubmischwälder innerhalb des FFH-Gebietes weisen differenzierte Altersstrukturen auf, so dass potenzielle Quartiersmöglichkeiten in den Altbaumbeständen gegeben sind. Als Jagdhabitate dienen sowohl die Grünlandbereiche sowie die zahlreichen Grenzstrukturen (Wald-Offenland). Die vorhandenen Gewässerstrukturen bieten der Art zudem geeignete Nahrungshabitate. FISCHER (2013) vermutet zudem, dass das Tal der Weißen Elster als ein Migrationskorridor fungiert und Sommereinstandsgebiete für Männchen hier nicht auszuschließen sind.

Aus fachgutachterlicher Sicht sind die Habitatbedingungen günstig. Beeinträchtigungen liegen nicht vor. Eine Aufnahme in den SDB ist anzuraten.

Wasserfledermaus Myotis daubentonii (KUHL, 1817)

Schutz- und Gefährdungseinstufungen

FFH-RL: Anh. IV-Art BNatSchG: b, s BArtSchV: - RL D (2009): * RL TH (2011): -

Belege für die Wasserfledermaus existieren ebenfalls für alle untersuchten Waldbereiche innerhalb des FFH-Gebietes durch FRANZ (2011). So konnte die Art mit neun Individuen am 23.09.2010 in den südlich gelegenen Laubwäldern nahe der Weißen Elster festgestellt werden. In den Laub- und Laubmischwaldbeständen im Norden wurden am 10.05.2011 nur ein bzw. zwei Individuen nachgewiesen.

Die hohe Nachweisdichte im Süden des FFH-Gebietes belegt eine Präferenz der Art für diese Waldungen. Wegen der Nähe zur Weißen Elster. Gewässer bieten der Art günstige Nahrungshabitate und sind zudem wichtig zur Wasserversorgung. Die Waldstrukturen weisen durch Baumhöhlen und Spalten Quartierpotenzial für die Wasserfledermaus auf. Aus fachgut-achterlicher Sicht sind die Habitatbedingungen günstig. Beeinträchtigungen liegen nicht vor. Aufgrund der zahlreichen Nachweise sowie der geeigneten Habitatbedingungen ist eine Aufnahme in den SDB ist anzuraten.

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Braunes Langohr Plecotus auritus (LINNAEUS, 1758)

Schutz- und Gefährdungseinstufungen

FFH-RL: Anh. IV-Art BNatSchG: b, s BArtSchV: - RL D (2009): V RL TH (2011): 3

Das Braune Langohr wurde am 17.07.1997 in der Kirche in Schönbach in ca. 2 kam Entfernung zum FFH-Gebiet gesichtet. Dort befand sich ein Sommerquartier mit sechs Individuen. Eine aktuelle Nutzung dessen ist nicht auszuschließen.

Beim Braunen Langohr handelt es sich um eine typische Waldart. Potenzielle Quartiersmöglichkeiten in Baumhöhlen sind im FFH-Gebiet geboten. Als Jagdgebiete dienen neben Waldbereichen aber auch die strukturreiche und extensiv genutzte Kulturlandschaft. Weil die Ortungsrufe der Art nur ca. 5°m weit reichen, sind die Tiere gezwungen, sich auf allen Flügen an Waldrand- Baum und Heckenstrukturen zu orientieren. Vorhandene Leitlinienstrukturen im Offenland haben daher eine hohe Wertigkeit für die Art. Insgesamt ist das FFH-Gebiet als potenzieller Nahrungsraum- sowie Quartiersraum geeignet. Aus fachgut-achterlicher Sicht sind die Habitatbedingungen günstig. Beeinträchtigungen liegen nicht vor.

Myotis spec.

Fransenfledermaus Myotis nattereri (KUHL, 1817)

Schutz- und Gefährdungseinstufungen

FFH-RL: Anh. IV-Art BNatSchG: b, s BArtSchV: - RL D (2009): * RL TH (2011): 3

Das Vorkommen der Fransenfledermaus konnte mittels Detektorerfassungen durch FRANZ

(2011) nicht eindeutig bestätigt werden. Ein Vorkommen ist jedoch nicht auszuschließen.

Bevorzugte Reproduktionsquartiere der Fransenfledermaus sowie Jagdhabitate lokalisieren sich in Waldbereichen sowie gehölzreichen Landschaften. Im Offenland erfolgt die Jagd insbesondere entlang linearer Gehölzstrukturen (Hecken, Gebüsche). Das FFH-Gebiet weist durch das Vorhandensein von Wald-, Offenlandbereichen und der Nähe zur Weißen Elster geeignete Habitatstrukturen als Nahrungsraum auf. Sommerquartiere in Baumhöhlen und -spalten in den älteren Waldbereichen können nicht ausgeschlossen werden. Aus fachgut-achterlicher Sicht sind die Habitatbedingungen als günstig einzuschätzen. Beeinträchtigungen liegen nicht vor.

Bartfledermaus-Arten

Große Bartfledermaus Myotis brandtii (EVERSMANN, 1845) [Brandtfledermaus]

Schutz- und Gefährdungseinstufungen

FFH-RL: Anh. IV-Art BNatSchG: b, s BArtSchV: - RL D (2009): V RL TH (2011): 3

Das Vorkommen der Großen Bartfledermaus konnte mittels Detektorerfassungen durch FRANZ

(2011) nicht eindeutig bestätigt werden. Ein Vorkommen ist jedoch nicht auszuschließen.

Die Große Bartfledermaus ist stark an Wald- und Gewässerstrukturen gebunden. Als geeignete Jagdhabitate im FFH-Gebiet fungieren insbesondere die Waldbereiche. Quartiersmöglichkeiten

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findet die Art in Baumhöhlen sowie Stammanrissen und abstehender Rinde an Bäumen. Die Spezies besitzt ein insgesamt sehr strukturgebundenes Flugverhalten, so dass den linearen Gehölzstrukturen im FFH-Gebiet eine erhöhte Bedeutung zukommt. Aus fachgutachterlicher Sicht sind geeignete Habitatbedingungen gegeben. Beeinträchtigungen liegen nicht vor.

Kleine Bartfledermaus Myotis mystacinus (KUHL, 1817) [Bartfledermaus]

Schutz- und Gefährdungseinstufungen

FFH-RL: Anh. IV-Art BNatSchG: b, s BArtSchV: - RL D (2009): V RL TH (2011): 2

Das Vorkommen der Kleinen Bartfledermaus konnte mittels Detektorerfassungen durch FRANZ

(2011) nicht eindeutig bestätigt werden. Ein Vorkommen ist jedoch nicht auszuschließen.

Bei der Kleinen Bartfledermaus handelt es sich um eine typische Saumart, welche bevorzugt an Bachläufen, entlang von Hecken und in Bereichen mit einem hohen Angebot an Grenzlinien wie Wald- und Gebüschrändern jagt. Das FFH-Gebiet bietet aufgrund der vorliegenden Biotopausstattung der Art geeignete Nahrungsräume, insbesondere im Bereich der Weißen Elster. Aus fachgutachterlicher Sicht sind die Habitatbedingungen als günstig einzuschätzen. Beeinträchtigungen liegen nicht vor.

Säugetiere (ohne Fledermäuse):

Wildkatze Felis silvestris (Schreber, 1775)

Schutz- und Gefährdungseinstufungen

FFH-RL: Anh. IV-Art BNatSchG: b, s BArtSchV: - RL D (2009): 3 RL TH (2011): 1

Über das historische Vorkommen der Wildkatze im FFH-Gebiet ist nichts bekannt. Im Zuge des Wildkatzen-Monitorings in Thüringen konnten gesicherte Nachweise der Art (genetische Analysen) am 10.03. sowie am 20.04.2011 erbracht werden. Nach FISCHER (2013) sind keine abschließenden Aussagen zum Status der Art möglich. Jedoch ist aufgrund der aktuellen Arealausweitung in Thüringen sowie der vorliegenden günstigen Habitatstrukturen (Felsenhöhlen) im FFH-Gebiet ein aktuelles Vorkommen der Art nicht auszuschließen. Aufgrund des großen Raumanspruches der Art ist wohl von einem Teillebensraum auszugehen. Jedoch stellt der Zugverkehr einen Gefährdungsfaktor dar.

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Arten des Anhang V der FFH-Richtlinie

Arten des Anhang V der FFH-Richtlinie sind Tier- und Pflanzenarten, für welche Nutzungen unter Wahrung günstiger Erhaltungszustände erlaubt sind. Hierzu sind gegebenenfalls gemäß Art. 14 der Richtlinie besondere Maßnahmen zu ergreifen.

Mittels Datenrecherchen (siehe Tab. 4.13) wurde nur die Weinbergschnecke als Art des Anhang V der FFH-RL nachgewiesen. Aufgrund fehlender aktueller Nachweise sind keine weiterführenden Aussagen möglich.

Tab. 4.16 Anhang V-Arten nach FFH-RL im FFH-Gebiet Nr. 151 Rote Liste (Gefährdungsgrad nach den Roten Listen Deutschlands (D) und Thüringen (TH)): */- - nicht gefährdet. Schutzstatus: BNatSchG (Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege – Bundesnaturschutzgesetz): b – besonders geschützte Art nach § 7 Abs. 2 Nr. 13; BArtSchV (Bundesartenschutzverordnung): 1.2 – besonders geschützte Art nach § 1 Satz 1 und Anlage 1, Spalte 3.

Code Art SDB Rote Liste Schutzstatus Nachweis

D TH BNatSchG

- Weinbergschnecke Helix pomatia (LINNAEUS, 1758)

- * - b 1992, 1994

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-

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Weitere besonders wertgebende Arten

Ergänzend zu den bereits beschriebenen Arten nach den Anhängen II, IV und V der FFH-RL sind weitere gefährdete und seltene Spezies sowie gebietscharakteristische Arten in vorliegenden Daten registriert worden. Die nachfolgenden Ausführungen erfolgen artgruppenspezifisch und beziehen sich auf Literaturrecherchen und Auswertung vorhandener Daten des FIS Naturschutz (TLUG 2017, Fachinformationssystems Naturschutz der Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie). Hierbei lag der Schwerpunkt auf besonders geschützten Arten nach Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) sowie auf Arten der Roten Liste Deutschlands und Thüringens. Die nachfolgenden Artenlisten beziehen sich auf folgende rechtliche Grundlagen:

- FFH-RL (Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen. - (FFH-Richtlinie) Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. L 206 vom 22.7.1992, letzte Änderung vom 13. Mai 2013.)

- BNatSchG (Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege – Bundesnaturschutzgesetz vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), letzte Änderung 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474))

- RL D (2009) - Rote Liste gefährdeter Tiere, Pflanzen und Pilze Deutschlands, Band 1: Wirbeltiere. (Hrsg. Bundesamt für Naturschutz 2009)

- RL D (2011) - Rote Liste gefährdeter Tiere, Pflanzen und Pilze Deutschlands, Band 3: Wirbellose Tiere (Teil 1). (Hrsg. Bundesamt für Naturschutz 2011)

- RL TH - Rote Listen Thüringens. (Hrsg. THÜRINGER LANDESANSTALT FÜR UMWELT UND

GEOLOGIE)

o Säugetiere (ohne Fledermäuse) 2009 o Brutvögel 2010 o Reptilien 2011 o Schmetterling 2011 o Käfer 2011 o Heuschrecken 2010 o Schnecken und Mollusken 2011

Legende BNatSchG:

b = besonders geschützte Art nach § 7 Abs. 2 Nr. 13 s = streng geschützte Art nach § 7 Abs. 2 Nr. 14

Legende Rote Listen Deutschlands und Thüringens:

0 = ausgestorben oder verschollen G = Gefährdung anzunehmen, Status unbekannt 1 = vom Aussterben bedroht R = extrem selten 2 = stark gefährdet D = Daten unzureichend 3 = gefährdet * = ungefährdet (nur in RL D) V = Art der Vorwarnliste - = nicht aufgeführt

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Säugetiere (Mammalia) Die vorliegenden Daten belegen ein Vorkommen von sieben weiteren wertgebenden Säugetierarten im FFH-Gebiet.

Tab. 4.17 sonstige wertgebende Säugetiere im FFH-Gebiet Nr. 151

Art Rote Liste Schutzstatus Nachweise

D TH BNatSchG

Eichhörnchen Sciurus vulgaris (LINNAEUS, 1758)

* - b 1994

Feldhase Lepus europaeus (PALLAS, 1778)

3 2 - 1993, 1994

Gelbhalsmaus Apodemus flavicollis (MELCHIOR, 1834)

* - b 1993

Kleinäugige Wühlmaus Microtus subterraneus (SÉLYS-LONGCHAMPS, 1836)

V 3 b 1994

Waldspitzmaus Sorex araneus (LINNAEUS, 1758)

* - b 1994

Wildkaninchen Oryctolagus cuniculus (LINNAEUS, 1758)

V 2 - 1993

Zwergspitzmaus Sorex minutus (LINNAEUS, 1766)

* - b 1994

Fazit: Insgesamt ist die Datenlage als schlecht zu bezeichnen, so dass aufgrund fehlender aktueller Nachweise keine abschließenden Aussagen möglich sind. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die vorliegenden heterogenen Biotopstrukturen geeignete Lebensräume für Säugetiere darstellen.

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Vögel (Aves)

Ergänzend zu den bereits in Kapitel 4.3Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. erwähnten Arten liegen Nachweise von weiteren als wertgebend eingestuften 12 Brutvogelarten vor. Die Weiße Elster stellt einen Zugkorridor dar.

Tab. 4.18 sonstige wertgebende Vögel im FFH-Gebiet Nr. 151

Art Rote Liste Schutzstatus Nachweise

D TH BNatSchG

Krickente Anas crecca

3 1 b 1996, 2017

Stockente Anas platyrhynchos

* - b 1994

Graureiher Ardea cinerea

* - b 1996

Tafelente Aythya ferina

* - b 1996

Reiherente Aythya fuligula

* - b 1996, 2001

Schellente Bucephala clangula

* R b 1996

Flussregenpfeifer Charadrius dubius

* - b, s 2016

Wasseramsel Cinclus cinclus

* - b 1994, 1996, 1998, 2001, 2006, 2009

Teichhuhn Gallinula chloropus

V - b, s 2001, 2004

Kormoran Phalacrocorax carbo

* R b 2001

Turteltaube Streptopelia turtur

3 V b, s THÜRINGENFORST

(2014)

Zwergtaucher Tachybaptus ruficollis

* - b 2001

Fazit: Aufgrund der geringen bzw. veralteten Datenlage sind keine abschließenden Aussagen möglich.

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Reptilien (Reptilia)

Bezogen auf die Reptilien liegt nur eine sehr geringe Datenlage mit dem Nachweis von zwei Art aus den Jahren 1993 und 1994 vor.

Tab. 4.19 sonstige wertgebende Reptilien im FFH-Gebiet Nr. 151

Art Rote Liste Schutzstatus Nachweise

D TH BNatSchG

Waldeidechse Zootoca vivipara (JACQUIN, 1787)

* - - 1994

Blindschleiche Anguis fragilis (LINNAEUS, 1758)

* - b 1993, 1994

Fazit: Aufgrund der geringen bzw. veralteten Datenlage sind keine abschließenden Aussagen möglich.

Käfer (Coleoptera)

Vorliegende Daten (FIS Naturschutz (TLUG 2017)) belegen ein Vorkommen von 54 Käferarten, vornehmlich Laufkäfer sowie Bockkäfer im Zeitraum von 1993 bis 2011.

Als bundesweit „stark gefährdet“ (Kat. 2) gelten die Arten: Chlorophorus herbstii, Cyphea

curtula, Euglenes oculatus, Lamprodila rutilans, Mycetophagus fulvicollis, Oplosia cinerea und Pseudocistela ceramboides. Weitere 15 Arten sind nach RL D als „gefährdet“ (Kat. 3) eingestuft.

Landesweit sind die Nachweise der „vom Ausserben bedrohten“ (Kat. 1) Arten Chlorophorus

herbstii und Lamprodila rutilans hervorzuheben. Acht Arten gelten in Thüringen als „stark gefährdet“: Ampedus erythrogonus, Carabus cancellatus, Cerylon deplanatum, Cyphea curtula, Hylis cariniceps, Hylis olexai, Malthinus glabellus und Mycetophagus fulvicollis. Acht Arten sind als „gefährdet“ gemeldet.

2012 erfolgte durch WEIGEL (ROSALIA UMWELTMANAGEMENT 2012) eine Untersuchung von xylobionten Käfern an zwei Referenzflächen jeweils eine im Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald (LRT 9170) und im Schlucht- und Hangmischwald (LRT 9180) innerhalb des FFH-Gebietes. Hierbei wurden im Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald insgesamt 80 Holzkäferarten aus 33 Familien nachgewiesen. Das Artenspektrum umfasst hierbei 26 naturschutzfachlich wertvolle Arten. Hervorzuheben ist der Nachweis der nach RL D als „stark gefährdet“ sowie in Thüringen als „vom Aussterben bedroht“ eingestuften Art Chlorophorus herbsti. In der Referenzfläche des Schlucht- und Hangmischwaldes konnten 56 xylobionte Käfer aus 29 Familien nachgewiesen werden, von denen 16 als wertgebend einzustufen sind. Hierbei gelangen Nachweise der hochsignifikanten Arten Cyphea curtula, Exocentrus lusitanus und Mycetophagus fulvicollis.

Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick zu den Nachweisdaten aus dem FIS Naturschutz (TLUG 2017) sowie ergänzend den von WEIGEL als naturschutzfachlich wertvoll eingestuften Arten. Die Gesamtartenliste der Erfassungen aus 2012 ist dem Endbericht des Büros ROSALIA

UMWELTMANAGEMENT (2012) zu entnehmen.

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Managementplan (FB Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 151 „NSG Steinicht“

Bestand und Bewertung der FFH-Schutzgüter Arten Anh. IV FFH-RL und wertgebende Arten

-

59

Im SDB sind vier Käferarten gemeldet: Aromia moschata, Cychrus attenuatus, Exocentrus

lusitanus und Pterostichus gracilis.

Tab. 4.20 sonstige wertgebende Käfer im FFH-Gebiet Nr. 151

Art Rote Liste Schutzstatus Nachweise

D TH BNatSchG

Agrilus laticornis (ILLIGER, 1803) - - b 2011

Agrilus sulcicollis (LACORDIER, 1835) - - b 2011

Allecula morio (FABRICIUS, 1787) 3 - - 2011

Alosterna tabacicolor (DEGEER, 1775) - - b 1997, 2011

Ampedus erythrogonus (MÜLLER, 1821) 3 2 - 2011

Anaglyptus mysticus (LINNAEUS, 1758) - - b 1997

Anisoxya fuscula (ILLIGER, 1798) 3 3 - 2011

Aromia moschata (LINNAEUS, 1758) - V b 1997, 2011

Carabus auronitens (FABRICIUS, 1792) - - b 1993

Carabus cancellatus (ILLIGER, 1798) V 2 b 1993

Carabus granulatus (LINNAEUS, 1758) - - b 1994

Carabus hortensis (LINNAEUS, 1758) - - b 1994, 2011

Carabus intricatus (LINNAEUS, 1761) 3 3 b 1993, 2011

Carabus nemoralis (MÜLLER, 1764) - - b 1993, 1994

Cerylon deplanatum (GYLLENHAL, 1827) 3 2 - 2011

Chlorophorus herbsti (BRAHM, 1790) 2 1 b 1997, 2011

Clivina collaris (HERBST, 1784) - V b 1994

Clytus arietis (LINNAEUS, 1758) - - b 1997, 2011

Corymbia rubra (LINNAEUS, 1758) - - b 1997

Cychrus attenuatus (FABRICIUS, 1792) 3 - - 1994

Cyphea curtula (ERICHSON, 1837) 2 2 - 2011

Dinoptera collaris (LINNAEUS, 1758) - - b 1997, 2011

Euglenes oculatus (PANZER, 1796) 2 3 - 2011

Epuraea distincta (GRIMM., 1841) 3 - - 2011

Exocentrus lusitanus (LINNAEUS, 1767) 3 3 b 1997, 2011

Grammoptera abdominalis (STEPHENS, 1831) - V b 1997, 2011

Grammoptera ruficornis (FABRICIUS, 1781) - - b 1997, 2011

Haploglossa marginalis (GRAVENHORST, 1806) 3 3 - 2011

Hylis cariniceps (REITTER, 1902) 3 2 - 2011

Hylis olexai (PALM, 1955) 3 2 - 2011

Lamprodila rutilans (FABRICIUS, 1777) 2 1 - 1997, 2011

Leiopus nebulosus (LINNAEUS, 1758) - - b 1997, 2011

Leptura maculata (PODA, 1761) - - b 1997

Magdalis flavicornis (GYLLENHAL, 1836) - 3 - 2011

Malthinus glabellus (KIESENWETTER, 1852) - 2 - 1997, 2011

Megatoma undata (LINNAEUS, 1758) 3 - - 2011

Mycetophagus fulvicollis (FABRICIUS, 1792) 2 2 - 2011

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Managementplan (FB Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 151 „NSG Steinicht“

Bestand und Bewertung der FFH-Schutzgüter Arten Anh. IV FFH-RL und wertgebende Arten

-

60

Art Rote Liste Schutzstatus Nachweise

D TH BNatSchG

Oberea linearis (LINNAEUS, 1758) - 3 b 2011

Oplosia cinerea (MULSANT, 1862) 2 R b 2011

Pachytodes cerambyciformis (SCHRANK, 1781) - - b 1997

Phymatodes testaceus (LINNAEUS, 1758) - - b 2011

Pogonocherus hispidus (LINNAEUS, 1758) - - b 1997, 2011

Protaetia metallica metallica (HERBST, 1782) - - b 2011

Pseudocistela ceramboides (LINNAEUS, 1761) 2 - - 2011

Pterostichus gracilis (DEJEAN, 1828) 3 3 - 1994

Rhagium mordax (DE GEER, 1755) - - b 1997

Rutpela maculata (PODA, 1761) - - b 2011

Saperda populnea (LINNAEUS, 1758) - - b 1997

Saperda scalaris (LINNAEUS, 1758) - - b 2011

Stenostola dubia (LAICHARTING, 1784) - - b 1997, 2011

Stenurella melanura (LINNAEUS, 1758) - - b 1997, 2011

Tillus elongatus (LINNAEUS, 1758) 3 - - 2011

Tetrops praeustus (LINNAEUS, 1758) - - b 2011

Trinodes hirtus (FABRICIUS, 1781) 3 - 2011

Fazit: Der überwiegende Teil der nachgewiesenen Arten weisen eine Präferenz für Laub- und Laubmischwaldbestände auf. Das Artinventar, insbesondere die Nachweise von nach RLD D und TH gefährdeten Arten, verdeutlichen eine lokale Bedeutung des FFH-Gebietes bezogen auf die Käferfauna.

Schmetterlinge (Lepidoptera)

Daten aus dem FIS Naturschutz (TLUG 2017) belegen das Vorkommen von 60 besonders geschützten (BNatSchG) bzw. gefährdete Falter-Arten (RL D, RL TH) innerhalb des FFH-Gebietes. Von diesen Arten sind vier in der Kat. 1 „vom Aussterben bedroht“ der RL TH geführt (Cryphia ereptricula, Leucoma salicis, Scolitantides orion, Zygaena trifolii). Jeweils zehn Falter sind des Weiteren nach RL TH als „stark gefährdet“ (Kat. 2) sowie 16 als „gefährdet“ (Kat. 3) eingestuft.

Hervorzuheben ist der Nachweis von Scolitantides orion, welcher sowohl bundes- als auch landesweit den Gefährdungsstatus „vom Aussterben bedroht“ (Kat. 1) aufweist. Nach THUST et al. (2006 in FISCHER 2013) existieren in Thüringen nur zwei Vorkommen der Art. Das Hauptvorkommen befindet sich rechtsufrig der Weißen Elster auf sächsischer Seite des NSG Steinicht.

Nach WENZEL et al. (2012) sind die Nachweise von Ulmenzipfelfalter (Satyrium w-album), Roter Würfelfalter (Spialia sertorius), Kleiner Eisvogel (Limenitis camilla), Großer Fuchs (Nymphalis

polychloros) sowie Fetthennenbläuling (Scolitantides orion) besonders erwähnenswert.

Im SDB sind 29 Arten gemeldet.

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Managementplan (FB Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 151 „NSG Steinicht“

Bestand und Bewertung der FFH-Schutzgüter Arten Anh. IV FFH-RL und wertgebende Arten

-

61

Tab. 4.21 sonstige wertgebende Schmetterlinge im FFH-Gebiet Nr. 151

Art Rote Liste

Schutzstatus

Nachweise

D TH BNatSchG

Abrostola asclepiadis (DENIS & SCHIFFERMÜLLER, 1775) V - - 1998

Anticlea derivata (DENIS & SCHIFFERMÜLLER, 1775) V - - 1998

Aporia crataegi (LINNAEUS, 1758) V - - 1994, SDB 2015

Argynnis aglaja (LINNAEUS, 1758) V - b 1993

Boloria selene (DENIS & SCHIFFERMÜLLER, 1775) V 3 b 1993, 1994

Brenthis ino (ROTTEMBURG, 1775) V - - 1994

Callophrys rubi (LINNAEUS, 1758) V - - 1993

Carterocephalus palaemon (PALLAS, 1771) V - - 1994

Charissa obscurata (DENIS & SCHIFFERMÜLLER, 1775) V - - 1998

Charissa pullata (DENIS & SCHIFFERMÜLLER, 1775) 3 2 - 1998

Coenonympha pamphilus (LINNAEUS, 1758) - - b 1993, 1994, 2011

Colias hyale (LINNAEUS, 1758) - - b 1993, 1994, 2011, SDB 2015

Cryphia domestica (HUFNAGEL, 1766) 3 2 - 1998, SDB 2015

Cryphia ereptricula (TREITSCHKE, 1825) 2 1 - 1998, SDB 2015

Cryphia raptricula (DENIS & SCHIFFERMÜLLER, 1775) - 3 - 1998, SDB 2015

Cucullia umbratica (LINNAEUS, 1758) - - b 1998

Cyclophora albipunctata (HUFNAGEL, 1767) - - - 1998, SDB 2015

Dichonia convergens (DENIS & SCHIFFERMÜLLER, 1775) 3 3 - 1998, SDB 2015

Dryobotodes eremita (FABRICIUS, 1775) - 2 - 1998, SDB 2015

Ecliptopera capitata (HERRICH-SCHÄFFER, 1839) - V - 1998

Ennomos erosaria (DENIS & SCHIFFERMÜLLER, 1775) - 3 - 1998, SDB 2015

Erynnis tages (LINNAEUS, 1758) V - - 1994

Eugraphe sigma (SCHIFFERMÜLLER, 1775) 3 2 - 1998, SDB 2015

Eupithecia dodoneata (GUENÉE, 1857) - 3 - 1998, SDB 2015

Eupithecia venosata (FABRICIUS, 1787) V - - 1998

Euproctis chrysorrhoea (LINNAEUS, 1758) - 3 - 1998

Eurois occulta (LINNAEUS, 1758) V - - 1998

Furcula bicuspis (BORKHAUSEN, 1790) - 2 - 1998, SDB 2015

Harpyia milhauseri (FABRICIUS, 1775) - 3 - 1998

Hoplodrina respersa (DENIS & SCHIFFERMÜLLER, 1775) V - - 1998

Idaea deversaria (HERRICH-SCHÄFFER, 1847) - 3 - 1998

Idaea sylvestraria (HÜBNER, 1799) - 3 - 1998, SDB 2015

Leucoma salicis (LINNAEUS, 1758) - 1 - 1998

Limenitis camilla (LINNAEUS, 1764) 3 3 b 1998, SDB 2015

Lithophane furcifera (HUFNAGEL, 1766) - 3 - 1998, SDB 2015

Lycaena phlaeas (LINNAEUS, 1761) - - b 1998, 2011

Lycaena tityrus (PODA, 1761) - - b 1998, SDB 2015

Lycaena virgaureae (LINNAEUS, 1758) 3 - b 1993, 1998, SDB

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Bestand und Bewertung der FFH-Schutzgüter Arten Anh. IV FFH-RL und wertgebende Arten

-

62

Art Rote Liste

Schutzstatus

Nachweise

D TH BNatSchG

2015

Minucia lunaris (DENIS & SCHIFFERMÜLLER, 1775) 3 3 - 1998, SDB 2015

Noctua orbona (HUFNAGEL, 1766) 3 - - 1998, SDB 2015

Nudaria mundana (LINNAEUS, 1761) 3 2 - 1998, SDB 2015

Nymphalis polychloros (LINNAEUS, 1758) 3 2 b 1998, SDB 2015

Odontosia carmelita (ESPER, 1798) - 2 - 1998, SDB 2015

Orgyia antiqua (LINNAEUS, 1758) - - b 1998

Pechipogo strigilata (LINNAEUS, 1758) - 3 - 1998

Perizoma hydrata (TREITSCHKE, 1829) 3 2 - 1998, SDB 2015

Plusia festucae (LINNAEUS, 1758) V - - 1998

Polia hepatica (CLERCK, 1759) V - - 1998

Polymixis gemmea (TREITSCHKE, 1825) - - b 1998

Polyommatus amandus (SCHNEIDER,1792) - - b 1998

Polyommatus icarus (ROTTEMBURG, 1775) - - b 1993, 1994, 2007, 2011

Pyrgus malvae (LINNAEUS, 1758) V - b 1994

Satyrium w-album (KNOCH, 1782) 3 2 - 1998, SDB 2015

Scolitantides orion (PALLAS, 1771) 1 1 b, s 1998, SDB 2015

Spargania luctuata (DENIS & SCHIFFERMÜLLER, 1775) - 3 - 1998

Spialia sertorius (HOFFMANNSEGG, 1804) - 3 - 1998, SDB 2015

Theria rupicapraria (DENIS & SCHIFFERMÜLLER, 1775) - 3 - 1998, SDB 2015

Xylena vetusta (HÜBNER, 1813) V - - 1998

Zygaena filipendulae (LINNAEUS, 1758) - - b 1998, 2011

Zygaena trifolii (ESPER, 1783) 3 1 b 1998, SDB 2015

Zygaena viciae (DENIS & SCHIFFERMÜLLER, 1775) V - b 1998

Fazit: Die vorliegenden Daten stammen überwiegend aus dem Jahr 1998. Aktuelle Kartierergebnisse liegen nicht vor, so dass abschließende Aussagen nicht möglich sind. Jedoch ist aufgrund des Artenspektrums von einer lokalen Bedeutung des FFH-Gebietes auszugehen.

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Bestand und Bewertung der FFH-Schutzgüter Arten Anh. IV FFH-RL und wertgebende Arten

-

63

Heuschrecken (Orthoptera)

Im Rahmen von Erfassungen durch BECK (FABION GBR 1994) konnten neun Heuschreckenarten im FFH-Gebiet bestätigt werden. Wertgebend aufgrund ihres Gefährdungsstatus ist nur die Feldgrille (Gryllus campestris).

Tab. 4.22 sonstige wertgebende Heuschrecken im FFH-Gebiet Nr. 151

Art Rote Liste Schutzstatus Nachweise

D TH BNatSchG

Feldgrille Gryllus campestris (LINNAEUS, 1758)

3 - - 1993

Fazit: Die Datenlage zur Heuschreckenfauna ist sehr gering bzw. veraltet. Abschließende Aussagen sind nicht möglich.

Spinnentiere (Arachnida)

Nach Daten des FIS Naturschutzes (TLUG 2017) liegen Nachweise von 140 Spinnenarten im FFH-Gebiet vor, von denen 19 aufgrund ihres Gefährdungsstatus als wertgebend zu betrachten sind.

Hervorzuheben sind die landesweit als „stark gefährdet“ (Kat. 2 RL TH) eingestuften Arten Araneus angulatus, Atypus affinis, Evarcha laetabunda und Trematocephalus cristatus. Sieben weitere Arten gelten als „gefährdet“ (Kat. 3). Bei fünf Arten ist eine Gefährdung anzunehmen (Kat. G).

Im SDB sind fünf Arten gemeldet.

Tab. 4.23 sonstige wertgebende Spinnentiere im FFH-Gebiet Nr. 151

Art Rote Liste Schutzstatus Nachweise

D TH BNatSchG

Alopecosa aculeata (CLERCK, 1757) 3 - - 1993, 1994, SDB 2015

Alopecosa inquilina (CLERCK, 1757) 3 3 - 1993

Araneus angulatus (CLERCK, 1757) 3 2 - 1993

Atypus affinis (EICHWALD, 1830) 3 2 - 1993

Cercidia prominens (WESTRING, 1851) - 3 - 1993

Cheiracanthium erraticum (WALCKENAER, 1802)

- 3 - 1993, 1994, SDB 2015

Clubiona pallidula (CLERCK, 1757) - G - 1994

Clubiona similis (L. KOCH, 1867) 3 - - 1994, SDB 2015

Enoplognatha latimana (HIPPA & OKSALA, 1982)

- G - 1994

Evarcha laetabunda (C. L. KOCH, 1846) 3 2 - 1993

Hahnia helveola (SIMOn, 1875) - G - 1993

Haplodrassus cognatus (WESTRING, 1861) G - - 1993

Hylyphantes graminicola (SUNDEVALl, 1830) G G - 1994

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Bestand und Bewertung der FFH-Schutzgüter Arten Anh. IV FFH-RL und wertgebende Arten

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64

Art Rote Liste Schutzstatus Nachweise

D TH BNatSchG

Maso sundevalli (WESTRING, 1851) - G - 1994

Pardosa bifasciata (C. L. KOCH, 1834) 3 3 - 1993

Tapinocyba insecta (L. KOCH, 1869) - 3 - 1994, SDB 2015

Trematocephalus cristatus (WIDER, 1834) - 2 - 1994, SDB 2015

Trochosa robusta (SIMON, 1876) 3 3 - 1993

Walckenaeria mitrata (MENGE, 1868) - 3 - 1993

Fazit: Die vorliegenden Daten belegen einen gut ausgeprägten Artbestand. Das FFH-Gebiet bietet dieser Artgruppe zahlreiche ökologische Nischen (Grünlandflächen, Waldrandbiotope, Wälder etc.), wobei die höchste Artanzahl in den Bereichen der gehölzfreien Hochstaudenfluren gefunden wurde. Obwohl die vorliegenden Nachweise bereits über zwanzig Jahre alt sind, ist auch aktuell von einem vielfältigen Artinventar sowie dem Auftreten zahlreicher gefährdeter Arten auszugehen. Das FFH-Gebiet weist eine hohe Bedeutung in Bezug zur Artgruppe der Arachnida auf.

Weichtiere (Mollusken)

Nach Daten des FIS Naturschutz (TLUG 2017) liegen Nachweise von 36 Molluskenarten im FFH-Gebiet vor, von denen acht als wertgebend zu betrachten sind.

Nach HIELSCHER (1994 in FABION GbR 1994) weisen Clausilia dubia sowie Succinella oblonga eine hohe naturschutzfachliche Relevanz auf. Bei Clausilia dubia handelt es sich um eine landesweit „stark gefährdete“ (Kat. 2) Molluskenart, welche insbesondere im Bereich des Nelkensteins nachgewiesen werden konnte. Succinella oblonga, welche in den feuchten Hochstaudenfluren der Elsteraue belegt wurde, ist eine eurytope, aber stenöke Art, welche besonders empfindlich auf Umweltveränderungen reagiert.

Im SDB sind drei Arten gemeldet.

Tab. 4.24 sonstige wertgebende Weichtiere im FFH-Gebiet Nr. 151

Art Rote Liste Schutzstatus Nachweise

D TH BNatSchG

Gitterstreifige Schließmundschnecke Clausilia dubia (DRAPARNAUD, 1805)

- 2 - 1994, SDB 2015

Einfarbige Ackerschnecke Deroceras agreste (LINNAEUS, 1758)

V - - 1994

Baumschnegel Lehmannia marginata (O. F. MÜLLER, 1774)

- 3 - 1994, SDB 2015

Weitmündige Glasschnecke Semilimax semilimax (FÉRUSSAC, 1802)

- 3 - 1994

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Bestand und Bewertung der FFH-Schutzgüter Arten Anh. IV FFH-RL und wertgebende Arten

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65

Art Rote Liste Schutzstatus Nachweise

D TH BNatSchG

Kleine Bernsteinschnecke Succinella oblonga (DRAPARNAUD, 1801)

- - - 1994

Schiefe Grasschnecke Vallonia excentrica (STERKI, 1893)

- - - 1994, SDB 2015

Linksgewundene Windelschnecke Vertigo pusilla (O. F. MÜLLER, 1774)

V - - 1994

Weitgenabelte Kristallschnecke Vitrea contracta (WESTERLUND, 1871)

V - - 1994

Fazit: Aufgrund des vorliegenden sehr differenzierten Biotoptypen ist ein hoher Artenreichtum im FFH-Gebiet zu finden. Als wichtigste Biotoptypen im FFH-Gebiet für die Mollusken gelten die Felsstandorte, der Schluchtwald sowie die feuchten Hochstaudenfluren entlang der Weißen Elster. Untersuchungen durch HIELSCHER (1994) bestätigten insbesondere im Bereich des Schluchtwaldes beim Orbisgraben sowie in Bereichen feuchter Hochstaudenfluren die höchsten Artanzahlen. Dem FFH-Gebiet kommt eine hohe Bedeutung hinsichtlich der Molluskenfauna zu.

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Maßnahmenplanung Gefährdungen/ Beeinträchtigungen

-

66

5 Maßnahmenplanung

5.1 Gefährdungen / Beeinträchtigungen Eine Übersicht zu den Gefährdungen und Beeinträchtigungen mit negativen Auswirkungen auf die im Gebiet festgestellten Lebensraumtypen und FFH-Anhangs-Arten gibt die nachfolgende Tabelle. Eine schutzgutbezogene, textliche Erläuterung ist dem Kapitel 4 zu entnehmen.

Tab. 5.1 Zusammenfassende Übersicht (Codierung und Bezeichnung der Gefährdungen gemäß BfN-Referenzliste Gefährdungsursachen)

Code lt. Referenzliste Gefährdungsursachen

Bezeichnung der Gefährdung

Ausmaß / Ort der Gefährdung im FFH-Gebiet

Betroffene LRT / Arten

1.3.2. Brachfallen extensiv genutzter Frischwiesen

ID 10001, 10002, 10010, 10011 LRT 6510

7.12. Klettersport ID 10006 LRT 8220

8.4.4., 8.5.1. Sohlabstürze; Verrohrung/Kanalisierung

Am oberen Abschnittsende Verrohrung mit hohem Sturz

ID 10008

LRT 3260

11.4., 12.4.3 Lärmeinflüsse; Abbau von Festgesteinen

Benachbarte Felslebensräume und Schutthalde

LRT 8220 und 8150

11.7. Diffuser Nährstoffeintrag ID 10008 LRT 3260

17.1.3. Verbuschung/ Aufkommen von Gehölzen

zahlreiche Felslebensräume und Silikatschutthalde im Gebiet

LRT 8150, 8220

Folgende Tabelle dient der zusammenfassenden Darstellung von Bedrohungen, Belastungen und Tätigkeiten mit Auswirkungen auf das Gebiet und wird verwendet, um über das Programm NaturaD Aktualisierungen des Standarddatenbogens vorzunehmen.

Tab. 5.2 Bedrohungen, Belastungen und Tätigkeiten mit Auswirkungen auf das Gebiet (Codierung und Bezeichnung der Gefährdung gemäß Referenzliste Gefährdungsursachen)

Code lt. Referenzliste

Langtext Rang Auswir-kungen

Ver-schmutz-

ungen

Lage

A03.01 intensive Mahd oder Mahdintensivierung

gering negativ innerhalb

A03.03 Brache/ ungenügende Mahd stark negativ innerhalb

A08 Düngung gering negativ beides

C01.04.01 Tagebau (z.B. Kohleabbau u.ä.)

mittel negativ außerhalb

G01.04.01 Klettern und Bergsteigen mittel negativ innerhalb

H01.05 Diffuse Verschmutzung von Oberflächengewässern infolge Land- und Forstwirtschaft

gering negativ beides

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Managementplan (FB Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 151 „NSG Steinicht“

Maßnahmenplanung Gefährdungen/ Beeinträchtigungen

-

67

Code lt. Referenzliste

Langtext Rang Auswir-kungen

Ver-schmutz-

ungen

Lage

H06.01.01 punktuelle oder unregelmäßige Lärmbelastung

mittel negativ beides

K02.01 Veränderungen der Artenzusammensetzung. Sukzession

stark negativ beides

K02.03 Eutrophierung (natürliche) mittel negativ beides

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Managementplan (FB Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 151 „NSG Steinicht“

Maßnahmenplanung Erhaltung, Wiederherstellung, Entwicklung

-

68

5.2 Maßnahmen zur Erhaltung, Wiederherstellung und Entwicklung

Planungsansatz und Begriffsbestimmung

Die FFH-Richtlinie fordert die Erhaltung bzw. Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungs-zustandes der FFH-LRT nach Anhang I und der Habitate/Populationen der Arten nach Anhang II der FFH-RL.

Als günstiger Erhaltungszustand gelten jeweils die Bewertungsstufen A (hervorragend) sowie B (gut). Alle Maßnahmen, die auf Erhaltung eines günstigen Erhaltungszustandes gerichtet sind, sind Erhaltungsmaßnahmen. Grundsätzlich sind Maßnahmen zur Überführung aktuell mit einem ungünstigen Erhaltungszustand C (mittel bis schlecht) eingestufter LRT-Flächen und Arthabitate/-populationen in einen günstigen Erhaltungszustand Wiederherstellungsmaß-nahmen.

Entwicklungsmaßnahmen sind alle Maßnahmen auf so genannten Entwicklungsflächen, welche derzeit noch nicht als FFH-LRT oder als Habitat einer Art des Anhangs II der FFH-Richtlinie eingestuft werden können, die aber der Entwicklung dieser Flächen in Richtung eines FFH-LRT oder eines Habitats einer Art des Anhangs II dienen. Mindestens die Entwicklungsmaßnahmen sind eindeutig mit einer Aufwertung verbunden und der Eingriffsregelung zugänglich. Sie sind darüber hinaus nach Einzelfallprüfung als Kohärenzsicherungsmaßnahmen (Ausgleichsmaßnahmen zur Sicherstellung der globalen Kohärenz von Natura 2000) geeignet, soweit sie nicht zur Verbesserung defizitärer Erhaltungszustände erforderlich sind und damit bereits eine Verpflichtung zur Durchführung solcher Maßnahmen besteht.

Die sich aus den einzelnen LRT- und Habitatflächen ergebenden Maßnahmenflächen erhalten eine ID entsprechend ihres Maßnahmentyps. So werden Flächen, auf denen Erhaltungsmaßnahmen geplant sind gekennzeichnet mit einer ID von 50000 – 59999, solche auf denen Wiederherstellungsmaßnahmen geplant sind, erhalten eine ID zwischen 60000 und 69999 und Flächen, auf denen Entwicklungsmaßnahmen geplant sind eine ID zwischen 70000 und 79999. Übergreifende Maßnahmen haben eine ID zwischen 80000 und 89999. Übergreifende Maßnahmen sind nicht zwangsläufig auf LRT/Habitatflächen beschränkt. Möglich sind z.B.:

Verbund- und Pufferflächen (z.B. Ackerflächen werden in Grünland umgewandelt um angrenzende LRT-Flächen gegenüber den Einflüssen der Ackerflächen abzupuffern, Triftwege, Nachtpferchflächen etc.)

Mehrere LRT/Habitate zusammenfassende Flächen

Gebietsübergreifende Maßnahmen

Auf einer LRT-Fläche können Erhaltungs- und Entwicklungs- bzw. Wiederherstellungs-maßnahmen festgelegt werden. Alle drei Fälle lassen sich auf einer Fläche nicht auswählen. Nachfolgend ist der Zusammenhang dargestellt, welche Maßnahmenart bei der Wahl der richtigen Flächen-ID ausschlaggebend ist.

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Managementplan (FB Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 151 „NSG Steinicht“

Maßnahmenplanung Erhaltung, Wiederherstellung, Entwicklung

-

69

Tab. 5.3 Bezeichnung und Zuordnung von Maßnahmenarten

Ist-Zustand und Ziel-Erhaltungszustand Maßnahmenart Flächen-ID

A→A, B→B, C→C Erhaltungsmaßnahme 50000 – 59999

C→B, C→A, B→A (*) Wiederherstellungsmaßnahme 60000 – 69999

E→C/B Entwicklungsmaßnahme 70000 – 79999

Übergreifende Maßnahme 80000 – 89999

* B→A wird einer Wiederherstellungsmaßnahme gleichgestellt, da sie eine Aufwertung der Fläche darstellt und so für eine A/E-Maßnahme zugängig ist. Für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in der Eingriffsregelung kommen Wiederherstellungs- und Entwicklungsmaßnahmen in Frage.

Optimale Maßnahmen:

Bei der einzelflächenspezifischen Maßnahmenplanung werden an erster Stelle die Maßnahmen dargestellt, die aus naturschutzfachlicher Sicht am besten zur Gewährleistung eines günstigen Erhaltungszustands der Schutzgüter geeignet sind.

Optionale Maßnahmen:

Alternativnutzungen werden als optionale Maßnahmen zusätzlich geplant. Sie sind in der Regel ebenfalls geeignet, den günstigen Erhaltungszustand der Schutzgüter zu bewahren bzw. wiederherzustellen, zumindest aber ausreichend, deren Status quo zu erhalten. Sie stellen im Vergleich zur Optimalvariante einen Kompromiss dar zwischen der Naturschutzfachplanung und den standörtlichen Gegebenheiten, einschließlich ökonomischer Anforderungen, und erhöhen die Umsetzbarkeit des Managementplans.

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Managementplan (FB Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 151 „NSG Steinicht“

Maßnahmenplanung Erhaltung, Wiederherstellung, Entwicklung

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5.2.1 Auswertung Maßnahmenflächen mit KULAP-Förderung Aktuell sind alle Flächen des LRT 6510 in der KULAP-N-Kulisse enthalten. Die im MaP beplanten Maßnahmenflächen von 1,08 ha sind bezüglich der Fläche komplett in der KULAP-N-Kulisse erfasst. Bestehende KULAP-Verträge gibt es aber derzeit für einen Flächenanteil von 96,96 %.

Tab. 5.4 Erhaltungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen für LRT mit KULAP-Pflegeempfehlung

LRT Anzahl LRT-Flächen

Anzahl der Maßnahmen-flächen

Maßnahmen Flächen-größe [ha]

davon Anzahl in der KULAP-N Kulisse

davon Flächen-größe in der KULAP-N Kulisse [ha]

% Anteil in der KULAP-N Kulisse-flächen

Anzahl der tatsächlichen Flächen mit KULAP-Verträgen

tatsächliche Flächengröße mit KULAP-Verträgen [ha]

% Anteil der tatsächlichen Flächengrößen mit KULAP-Verträgen [ha] gegenüber der Kulisse

6510 4 4 0,523 4 0,523 100,0 4 0,507 97,0

8150 1 1 0,025 1 0

8220 4 4 0,527 4 0

Summe 9 9 1,075 9 0,523 48,650 4 0,507 96,956

LRT Anzahl LRT-Flächen

Anzahl der Maßnahmen-flächen

Maßnahmen Flächen-größe [ha]

davon Anzahl in der KULAP-N Kulisse

davon Flächen-größe in der KULAP-N Kulisse [ha]

% Anteil in der KULAP-N Kulisse-flächen

Anzahl der tatsächlichen Flächen mit KULAP-Verträgen

tatsäch-liche Flächen-größe mit KULAP-Verträgen [ha]

% Anteil der tatsäch-lichen Flächen-größen mit KULAP-Verträgen [ha] gegenüber der Kulisse

6510 4 4 0,523 4 0,523 100,0 4 0,5 97,0

8150 1 1 0,025 1 0

8220 4 7 1,053 8 0

Summe 9 12 1,602 13 0,523 32,650 4 0,507 96,956

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Maßnahmenplanung Erhaltung, Wiederherstellung, Entwicklung

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5.2.2 Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie

5.2.2.1 LRT 3260 – Fließgewässer mit flutender Wasserpflanzenvegetation

Allgemeine Behandlungsgrundsätze

Da die Weiße Elster sich vollständig auf sächsischem Territorium befindet, wird der LRT 3260 lediglich durch einen naturnahen Waldbach im Orbisgraben repräsentiert. Zum Schutz vor möglichen Beeinträchtigungen werden folgende Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen als allgemeine Behandlungsgrundsätze formuliert, um den LRT in einem günstigen Erhaltungszustand zu sichern.

- Ausschluss von Begradigungen, Uferverbau, Sohlveränderungen und Verrohrungen

- Ökologisch orientierte Gewässerunterhaltung, Beschränkung der Gewässerunterhal-tungsmaßnahmen auf das für den ordnungsgemäßen Wasserabfluss erforderliche Mindestmaß

- Keine Pflanzung von standortfremden Gehölzen im Uferbereich, bei Neupflanzung Verwendung von Gehölzen entsprechend der hpnV

- Fernhaltung von Abwassereinleitungen sowie Nähr- und Schadstoffeinträgen aus der Landwirtschaft

- Einhaltung von Gewässerschonstreifen mit Pufferfunktion gegenüber angrenzenden landwirtschaftlichen Nutzflächen

Pflege- und Behandlungsempfehlungen

Der als LRT 3260 ausgewiesene Bachlauf im Orbisgraben ist einschließlich der Ufervegetation in seiner derzeitigen Ausprägung zu belassen. Das standörtliche Potenzial für eine eigendynamische Entwicklung ist bezogen auf Ufer- und Bachbettstrukturen nahezu ausgeschöpft. Da das Fließgewässer einen gewissen Nährstoffreichtum aufweist, sollte auf eine Reduzierung des Nährstoffeintrages aus dem oberhalb gelegenen Ort Cossengrün hingewirkt werden. Weitere über die allgemeinen Behandlungsgrundsätze hinausreichende Pflegemaßnahmen sind derzeit nicht erforderlich.

Maßnahmen an Fließgewässer-LRT sind nicht über KULAP förderbar, weshalb keine entsprechenden KULAP-Pflegeempfehlungen bestehen.

Fazit

Bei Einhaltung der allgemeinen Behandlungsgrundsätze, Zulassen einer natürlichen, eigendynamischen Gewässerentwicklung und Schutz vor Beeinträchtigungen (insbesondere Nährstoffeinträgen) ist zukünftig weiterhin von günstigen Erhaltungszuständen für den LRT 3260 im FFH-Gebiet „NSG Steinicht“ auszugehen.

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Maßnahmenplanung Erhaltung, Wiederherstellung, Entwicklung

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5.2.2.2 LRT 6510 – Extensive Mähwiesen des Flach- und Hügellandes

Die Flachlandmähwiesen sind Kulturbiotope, deren Fortbestand von der regelmäßigen Nutzung abhängt. Die traditionelle Mähwiesennutzung umfasste einen Schnitt im Frühsommer mit anschließender Beräumung des Mahdgutes. Üblicherweise erfolgte im Jahresverlauf ein zweiter Schnitt, der die Herausbildung einer Streudecke aus abgestorbenem Pflanzenmaterial verhindert. So finden auch kurzlebige, sich über Samen vermehrende Arten und Rosettenpflanzen im Frühjahr günstige Bedingungen vor.

Es sind folgende allgemeine Behandlungsgrundsätze zu beachten:

Allgemeine Behandlungsgrundsätze

- Sicherung der Nutzung vorrangig durch zweischürige Mahd (Optimalvariante), vollständige Beräumung des Mahdgutes

- Variation der Schnittzeitpunkte entsprechend der witterungsbedingten Vegetationsentwicklung

- Ersetzen des zweiten Nutzungsganges durch Beweidung möglich

- Ausschließliche Schaf-/Rinderbeweidung nur als Optionalvariante: kurzzeitige Intensivweidegänge zur Vermeidung / Verminderung von selektivem Verbiss und Trittschäden, Nutzungstermine analog der Durchführung bei Heuwiesenschnitt

- Einhaltung einer mindestens 8-wöchigen Nutzungspause zwischen den Nutzungsgängen

- kein Einsatz von stickstoffhaltigen Düngemitteln, entzugsorientierte (PK)-Düngung zur Förderung des Kräuterreichtums möglich

- Ausschluss einer Gülledüngung, damit es zu keiner Ausbildung einer von Doldenblütlern dominierten „Gülleflora“ kommt

- keine Nutzung der LRT-Flächen als intensive Standweide (insbesondere mit Pferden)

- kein Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und Selektivherbiziden

Pflege- und Behandlungsempfehlungen

KULAP-Pflegeempfehlung für Pflege von Extensiven Mähwiesen des Flach- und Hügellandes

- Je nach Wüchsigkeit der Bestände kann ein- bis dreimal jährlich genutzt werden (Mahdnutzung)

- die zweite Nutzung soll frühestens 40 Tage nach der ersten erfolgen

- Düngung mit P und K ist sinnvoll, wenn eine deutliche Artenverarmung durch Mangel an diesen Elementen auftritt

- bei Gefahr des Absinkens des pH-Wertes unter 5,0 ist eine Kalkung mit gelöschtem Kalk unumgänglich, vorausgesetzt einer Berechnung des Kalkbedarfs auf der Grundlage aktueller Bodenanalysen

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Maßnahmenplanung Erhaltung, Wiederherstellung, Entwicklung

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- eine Nachsaat mit Heublumen gebietsheimischer Herkunft von der Optimalvariante desselben LRT kann erheblich zur Verbesserung von Vorkommen mit schlechtem Erhaltungszustand führen

- nach der Erstnutzung als Mahd ist jährlich ein einmaliger Weidegang von Rindern, Schafen und/oder Ziegen als Zweitnutzung möglich bei einer durchschnittlichen Vegetationshöhe von 15–35 cm

Im FFH-Gebiet NSG Steinicht kommt der LRT 6510 auf leicht trockenen bis frischen Standorten vor. Die Teilflächen im Bereich des Orbisgrabens (ID 10001, 10009 und 10010) zeigen starke Unternutzungs- und Verbrachungserscheinungen. Hinzu kommen teilweise hohe Anteile von Störzeigern, hierbei sind vor allem Nährstoffzeiger zu nennen. Die geplante zweischürige Mahdnutzung (Optimalvariante) bewirkt eine Zurückdrängung der lokal verstärkt vorkommenden Nährstoff- und Brachezeiger. Allerdings behindert die partiell steile Hanglage eine Mahdnutzung derart, dass in diesen Bereichen nur Handmahd bzw. der Einsatz von Spezialtechnik in Frage kommen kann. Daher wird neben der zweischürigen Mahdnutzung als Optimalvariante eine Bewirtschaftung der Flächen im Orbisgraben als Mähweide vorgeschlagen. Dabei sollte die erste Nutzung Anfang Juni durch Mahd erfolgen und die Zweitnutzung als Beweidung mit Rindern oder Schafen. Es sollte jedoch auf eine kurze Verweildauer und eine hohe Besatzdichte geachtet werden, um Trittschäden und einen selektiven Verbiss zu vermeiden bzw. zu minimieren. Die kurzfristige Beweidung ist dementsprechend einer Mahd ähnlicher als ein langfristiger Weidegang (LAU 2002). Die KULAP-Förderrichtlinie sieht eine Mahd erst ab dem 21. Juni vor. Zur Zurückdrängung von Obergräsern und Förderung von lichtliebenden Kräutern wäre für die Verbesserung des Erhaltungszustandes der Grünlandflächen am Orbisgraben jedoch eine frühere erste Nutzung, also bereits Ende Mai / Anfang Juni zielführender. Bei dieser Nutzung wird außerdem ein proteinreicheres Futter gewonnen und die meisten Arten kommen bei einer ausreichend langen Nutzungspause auch noch mal zur Blüte und Samenreife. Aufgrund des hohen Anteils an Nährstoffzeigern ist bis auf Weiteres von einer Düngung abzusehen. Die beschriebenen Maßnahmen sind sowohl als Erhaltungsmaßnahmen für die Fläche 10001 als auch Wiederherstellungsmaßnahmen für die Flächen mit der ID 10010 und 10011 gültig.

Bei der südöstlich gelegenen Fläche (ID 10002) sollte die bisher praktizierte Mahdnutzung weiterhin fortgeführt werden.

5.2.2.3 LRT 8150 – Silikatschutthalden

Allgemeine Behandlungsgrundsätze

- kein Gesteinsabbau

- Ausschluss von Freizeitnutzungen und daraus resultierenden Trittbeeinträchtigungen (Bergsteigen, Wandern, Klettersport)

- Erhalt der extremen Standortbedingungen durch regelmäßige Kontrollen des Gehölzbewuchses und der ausgehenden Verschattungswirkung

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Maßnahmenplanung Erhaltung, Wiederherstellung, Entwicklung

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Pflege- und Behandlungsempfehlungen

Der Teil der kleinflächigen, offenen Silikatschutthalde, der keine fast geschlossene Gehölzbedeckung aufweist und somit als LRT ausgewiesen wurde, zeigt aufgrund der steilen Hanglage immer noch kleinflächig Substratbewegungen. Dennoch beginnt sie zunehmend von Gehölz- und Gebüscharten, hierbei besonders Brombeere, bewachsen zu werden. Dem vermehrten Aufwuchs ist in regelmäßigen Abschnitten, je nach Bedarf, durch Entbuschungsmaßnahmen entgegenzuwirken. Von einer großzügigen Freistellung, also einem zu starken Zurückdrängen der randlich begrenzenden Gehölze, ist momentan Abstand zu nehmen, da diese auf der offenen Halde selbst, und dabei besonders am südlichen Rand, ein luftfeuchteres Mikroklima schaffen, welches besonders für die nachgewiesenen Moosarten bedeutsam ist. Dagegen ist ein Offenhalten der derzeit noch mehr oder weniger gehölzfreien Fläche förderlich für besonders licht- und wärmebedürftige Kryptogamenarten. Auch das potentielle Vorkommen der LRT-kennzeichnenden, annuellen Art Galeopsis angustifolia (Schmalblättriger Hohlzahn), welche bisher nur außerhalb der LRT-Fläche nachgewiesen wurde, würde damit unterstützt werden.

Eine Förderung über KULAP ist für die zum Wald gehörenden Offenland-LRT nicht möglich.

Fazit

Auf der einzigen Teilfläche des LRT 8150 sind zur Sicherung des günstigen Erhaltungszuständen Entbuschungsmaßnahmen erforderlich, welche je nach Bedarf wiederholt werden sollten.

5.2.2.4 LRT 8220 – Silikatfelsen und ihre Felsspaltenvegetation

Für den Erhalt der Silikatfelsen sind die gleichen Behandlungsgrundsätze wie für den LRT 8150 gültig. Sie belaufen sich auf den Schutz vor möglichen Beeinträchtigungen und in Abhängigkeit der vorliegenden extremen, weitgehend konstanten Standortbedingungen auf eine bedarfsweise Entfernung der Gehölzsukzession.

Allgemeine Behandlungsgrundsätze

- kein Gesteinsabbau

- Ausschluss bzw. Beschränkung von Freizeitnutzungen und daraus resultierenden Trittbeeinträchtigungen (Bergsteigen, Wandern, Klettersport)

- regelmäßige Kontrollen des Gehölzbewuchses und der ausgehenden Verschattungs-wirkung

Pflege- und Behandlungsempfehlungen

Die Felsformationen im SCI zeigen recht unterschiedliche Deckungsgrade an Gehölzen. Von den drei nördlichen, im Wald gelegenen Felsen weist die mittlere Teilfläche (ID 10004) den höchsten Verbuschungsgrad auf. Dagegen sind z.B. Teile der Plattenwand aufgrund der extremen Steilheit und Standortbedingungen natürlicherweise mehr oder weniger frei von Gehölzen bzw. ist das Gehölzwachstum hier deutlich eingeschränkt. Dennoch weisen alle Felsstandorte im SCI Handlungsbedarf bezüglich einer Entfernung des Gehölzaufwuchses auf

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Maßnahmenplanung Erhaltung, Wiederherstellung, Entwicklung

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den Felsen selber, als auch teilweise Freistellungsmaßnahmen von bedrängenden Gehölzen auf.

Neben den Gehölzentfernungen auf den Felsflächen selber, sollten die Felsen bei Bedarf freigestellt werden. Dies betrifft besonders den Bereich der Plattenwand (ID 10006), da der Fuß der Steilwand stark von Sträuchern bedrängt wird. Eine entsprechende Maßnahme wurde beispielsweise im Spätsommer 2016 durchgeführt. Auch das unmittelbare Umfeld des Orbisfelsens (ID 10003) sollte partiell von stark bedrängenden Gehölzen freigestellt werden. Allerdings sollte dies behutsam und nur soweit geschehen, dass sich der Lichtgenuss an den unteren Felspartien erhöht, aber das luftfeuchtere Mikroklima erhalten bleibt, da viele wertgebende Moosarten darauf angewiesen sind. Im Zuge der Freistellungsmaßnahmen sollten ebenfalls die teilweise am Orbisfelsen dominanten Vorkommen des Efeus (Hedera helix) beseitigt bzw. zurückgedrängt werden, da sich die Art über die Wurzeln am feuchteren Felsfuß mit Wasser versorgt, und damit gleichzeitig in größerer Höhe auf trockenen Felsstandorten mit der eigentlich dort vorkommenden, spezialisierten Felsflora konkurriert.

Am Nelkenstein sowie dem südlichsten Teil der Plattenwand findet Klettersport statt und der Felsen ist ein eingetragener Kletterfelsen. Wenn sich die Klettersportler an die wegen der Uhu-Brut eingerichteten zeitlichen Einschränkungen halten und sich lediglich an den mit Haken eingerichteten Kletterpfaden bewegen, dann sollte eine erhebliche Beeinträchtigung der Felsstandorte miniert werden können. Ergänzend sollten Absprachen mit dem Deutschen Alpenverein (DAV) getroffen werden, welche Kletterrouten eventuell nicht mehr genutzt werden könnten. Eine Kooperation mit dem DAV würde auch für den Naturschutz von Vorteil sein, da sich die Kletterer an Entbuschungsmaßnahmen in Bereichen beteiligen könnten, die ohne Kletterausrüstung und -erfahrung nicht durchführbar wären. Zu einem ähnlichen Ergebnis, auch hinsichtlich der Beeinträchtigungseinschätzung der Kryptogamenflora durch den Klettersport, kommt auch FISCHER (2013). Allerdings ist im Felsinformationssystem des Deutschen Alpenvereins (DAV 2017) der Orbisfelsen (ID 10003) als Kletterfelsen aufgeführt. Dieser Felsstandort sollte jedoch aufgrund der teilweise sehr dichten wertgebenden Vegetation (z.B. großflächige Tüpfelfarn-Bestände, reichhaltige Kryptogamenflora) nicht bestiegen werden und der Fels sollte aus der Kletterfels-Datenbank im Internet entfernt werden.

Fazit

Die Felslebensräume im SCI besitzen eine floristisch sehr große Bedeutung, besonders hervorhebenswert ist dabei die außerordentlich reiche Kryptogamenflora. Zum Erhalt dieser Standorte müssen stark verbuschte Bereiche oder Bereiche mit sehr lichtbedürftigen Arten entbuscht und teilweise freigestellt werden. Auf eine Lenkung des Klettersports und Einhaltung der Beschränkungen ist durch Absprachen mit dem DAV hinzuarbeiten.

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Managementplan (FB Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 151 „NSG Steinicht“

Maßnahmenplanung Erhaltung, Wiederherstellung, Entwicklung

-

80

5.2.3 Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie

5.2.3.1 Mopsfledermaus Barbastella barbastellus (SCHREBER, 1774)

Die Mopsfledermaus ist eine Fledermausart mit starker Bindung an naturnahe Laub- und Laubmischwaldbeständen. Die Hauptjagdgebiete liegen daher fast ausschließlich im Wald. Aber auch Offenlandbereiche mit vorliegenden Leitstrukturen, wie Hecken, Feldgehölzen und Alleen werden als Jagdhabitate genutzt. Die Ableitung einzelflächenspezifischer Maßnahmen für die Art ist aufgrund der vorliegenden Daten nicht möglich. Dafür wären weiterführende Untersuchungen erforderlich. Unter Beachtung der allgemeinen Behandlungsgrundsätze für die Art (s.u.) sowie der Maßnahmen für die LRT, sind darüber hinausgehende, einzelflächenspezifische Maßnahmen für die Art im Gebiet derzeit nicht notwendig.

Allgemeine Behandlungsgrundsätze

- Erhaltung und Förderung des Strukturreichtums der Gehölze (z.B. Baumreihen, Hecken) im Offenland als wichtige Leitlinienstrukturen,

- Erhalt von Waldwegen als Leitstrukturen,

- Erhaltung und Entwicklung von strukturierten Waldrändern,

- Offenhaltung der vorliegenden Kleingewässer als wichtige Trinkquelle,

- Verzicht auf den Einsatz von Bioziden im Offenland.

5.2.4 Anhang I und Art. 4 Abs. 2 der EU- Vogelschutz- RL Aufgrund der geringen Datenlage sowie fehlender aktueller Kartierungen ist fachgutachterlich keine abschließende Maßnahmenplanung möglich. Nachfolgend werden allgemeine Behandlungsempfehlungen gegeben, welche im Rahmen von anzuratenden, vertiefenden avifaunistischen Untersuchungen zu konkretisieren sind.

5.2.4.1 Flussuferläufer Actitis hypoleucos (LINNAEUS, 1758)

Das Ziel sollte die Erhaltung von breiten, kiesigen Uferzonen als attraktiver Rast- und Nahrungsplatz für die Art sein. Als Brut- und Sommerlebensraum präferiert der Bodenbrüter kiesige bis sandige, naturnahe Flussuferstandorte und Flussinseln, in vegetationsreicher Umgebung (BAUER & BERTHOLD 1996, BAUER et al. 2005, SÜDBECK et al. 2005). Geeignete Flächen befinden sich östlich des FFH-Gebietes an der Weißen Elster. Da die Art ihren Vorkommensschwerpunkt vermutlich außerhalb des FFH-Gebietes hat, ist es nicht möglich im Rahmen der Managementplanung für dieses Gebiet positiv auf den Fortbestand des Flussuferläufers in der Region einzuwirken. Auf eine Maßnahmenplanung wird an dieser Stelle verzichtet.

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Managementplan (FB Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 151 „NSG Steinicht“

Maßnahmenplanung Erhaltung, Wiederherstellung, Entwicklung

-

81

5.2.4.2 Eisvogel Alcedo atthis (LINNAEUS, 1758)

Das Ziel sollte der Erhalt geeigneter Uferstrukturen zur Nahrungsaufnahme sein. Die Weiße Elster ist nicht Teil des FFH-Gebietes, daher ist es nicht möglich im Rahmen der Managementplanung für dieses Gebiet positiv auf den Fortbestand der Art einzuwirken. Auf eine Maßnahmenplanung wird an dieser Stelle verzichtet.

5.2.4.3 Uhu Bubo bubo (LINNAEUS,1758)

Das FFH-Gebiet weist mit seinem Mosaik aus Felsen, bewaldeten Arealen, Feldern, Grünländern, Feldrainen, Heckenstrukturen, Gewässern und Abgrabungsflächen hervorragende Habitatstrukturen für den Uhu auf. Diese sollten vorrangig erhalten werden. Zur weiteren Verbesserung der Strukturen für den Uhu sollten folgende Schutzmaßnahmen ergriffen werden:

Allgemeine Behandlungsgrundsätze (NLWKN 2011)

- Erhalt alter Nestbäume,

- Förderung extensiver Grünlandbewirtschaftung,

- Förderung kleinparzellierter Ackernutzung mit hoher Nutzungsvielfalt,

- Reduzierter Biozideinsatz in der Land- und Forstwirtschaft,

- Verzicht auf Mäusebekämpfung,

- Sicherung des Brutplatzes vor Störung.

Besonderes Augenmerk sollte auf der Sicherung des Brutplatzes liegen, da die am Nelkenstein brütenden Tiere durch Kletterer gestört werden könnten.

5.2.4.4 Schwarzstorch Ciconia nigra (LINNAEUS, 1758)

Die Art wurde im PG lediglich als Zugvogel gesichtet. Auf eine Maßnahmenplanung wird an dieser Stelle verzichtet.

5.2.4.5 Schwarzspecht Dryocopus martius (LINNAEUS, 1758)

Die strukturreichen Wälder des PG bieten dem Schwarzspecht ein gutes Angebot an Habitatbäumen. Zur Stabilisierung der lokalen Population können folgende Maßnahmen ergriffen werden.

Allgemeine Behandlungsgrundsätze (NLWKN 2011)

- Verlängerung der Umtriebszeiten bzw. Heraufsetzung der Zielstärken,

- Erhöhung des Angebotes von Alt- und Totholzinseln,

- Weitestgehende Schonung von bekannten sowie potenziellen Höhlenbäumen und Höhlenbaumgruppen,

- Schwarzspechtbäume nicht einzeln, sondern in Altholzflächen von 2–5 ha sichern,

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Managementplan (FB Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 151 „NSG Steinicht“

Maßnahmenplanung Erhaltung, Wiederherstellung, Entwicklung

-

82

- Für den Schwarzspecht ist eine gruppierte Verteilung von alten Bäumen mit freiem Anfluggünstiger als einzelnstehende Altbäume in Jungbeständen.

5.2.4.6 Wanderfalke Falco peregrinus (TUNSTALL, 1771)

Die Art profitiert ähnlich wie der Uhu von den Fels- und Waldstandorten im PG. Es liegen jedoch lediglich Nachweise der Art als Zugvogel vor. Auf eine Maßnahmenplanung wird an dieser Stelle verzichtet.

5.2.4.7 Neuntöter Lanius collurio (LINNAEUS, 1758)

Der Neuntöter ist im FFH-Gebiet als Brutvogel gemeldet, jedoch sind alle vorliegenden Nachweise älter als 20 Jahre. Die Strukturen des NSG Steinicht eignen sich als Habitatstandort für die Art. Das Gebiet weist ausreichend Saumstrukturen und Übergänge zwischen Wald und Offenland auf. Zur weiteren Verbesserung der Habitatsituation können folgende Maßnahmen ergriffen werden:

Allgemeine Behandlungsgrundsätze (NLWKN 2011)

- Verzicht auf Beseitigungen von Gebüschen, Hecken und Feldgehölzen),

- Regelmäßige Gehölzpflegemaßnahmen, um Überalterung von Gebüschen und Heckenstrukturen zu begegnen,

- Pflanzung von Gebüschen und Heckenstreifen in strukturarmen, aber geeigneten Habitaten auch abseits von Straßen und Wegen, um Verluste durch Verkehrsopfer zu vermeiden,

- Belassen bzw. Einrichtung von Gebüschen und Hecken mit vorgelagerten, unbewirtschafteten oder extensiv genutzten Strukturen (z.B. extensivierte Ackerrandstreifen oder Brachen, Hochstaudensäume im (Feucht-)Grünland),

- Erhalt und Entwicklung von extensiv genutztem Dauergrünland, Vermeidung von häufigen Grünlandneueinsaaten,

- Förderung von lückigen und strukturreichen Vegetationsbeständen im Grünland zur Verbesserung der Nahrungsmenge und -erreichbarkeit durch reduzierte Düngung und extensive Nutzungsformen durch Beweidung oder Mahd,

- Erhalt und Entwicklung extensiv genutzter Flächen als Nahrungshabitate im Umfeld von Hecken und Gebüschen (z.B. unbefestigte Wege, Wald- und Wegränder, Trockenrasen).

5.2.4.8 Gänsesäger Mergus merganser (LINNAEUS, 1758)

Die Art wurde im PG lediglich als Zugvogel gesichtet, des Weiteren ist die Art auf Lebensräume an der Weißen Elster angewiesen. Diese sind nicht Bestandteil des FFH-Gebietes. Auf eine Maßnahmenplanung wird an dieser Stelle verzichtet.

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Managementplan (FB Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 151 „NSG Steinicht“

Maßnahmenplanung Erhaltung, Wiederherstellung, Entwicklung

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83

5.2.4.9 Grauspecht Picus canus (GMELIN,1788) Der Grauspecht bevorzugt reich strukturierte Wälder (Laub- und Mischwälder, Auwaldgebiete), mit einem hohen Grenzlinienanteil. Das FFH-Gebiet bietet geeignete Habitatstrukturen für die Art. Zur Verbesserung des Populationszustandes können folgende Maßnahmen ergriffen werden:

Allgemeine Behandlungsgrundsätze (NLWKN 2011)

- Förderung bzw. Erhöhung strukturreicher Altholzbestände in Laubwäldern mit integrierten Freiflächen und Lücken im Bestand und hohem inneren und äußeren Grenzlinienanteil,

- Erhalt bzw. Entwicklung vielschichtiger Uraltwälder, Naturwälder sowie Auwälder,

- Schutz von Höhlenbäumen und Höhlenzentren durch einzelbaum- bzw. gruppenweise Herausnahme aus der forstlichen Nutzung,

- Erhalt und Förderung von lockeren, aufgelichteten Waldrandstrukturen magerer Standorte,

- Erhalt und Förderung des Totholzangebots (Einzelbäume und Areale/Habitatbaumgruppen).

5.2.5 Beweidungs- und Mahdpläne Für das FFH-Gebiet wird auf die Erstellung eines Mahd- und Beweidungsplanes verzichtet, da Grünlandflächen nur geringe Anteile besitzen. Die Maßnahmenplanung wird in Kapitel 5 und den entsprechenden Maßnahmenblättern detailliert erläutert.

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Managementplan (FB Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 151 „NSG Steinicht“

Maßnahmenplanung Abstimmungen, Beteiligungen, Öffentlichkeit

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84

5.3 Abstimmungen, Beteiligungen, Öffentlichkeitsarbeit

5.3.1 Behördenabstimmung Das Maßnahmenkonzept wurde mit den Behördenvertretern vordergründig im Rahmen der projektbegleitenden Arbeitsgruppen-Sitzungen abgestimmt.

Folgende Hinweise aus Stellungnahmen der UNB Greiz sowie im Rahmen der PAG-Sitzungen geäußerte Anmerkungen und Änderungswünsche wurden in den Fachbeitrag Offenland eingearbeitet.

- Differenzierung der Maßnahmenplanung in Optimal- und Alternativvarianten

- Räumliche Erweiterung der Flächen des LRT 6510 gefordert und durchgeführt

Im Rahmen der 3. PAG-Sitzung billigten alle anwesenden Behördenvertreter den Fachbeitrag Offenland für das FFH-Gebiet.

5.3.2 Nutzerabstimmung Es erfolgte eine Nutzerabstimmung mit dem Bewirtschafter (Nutzer 1) der Grünlandflächen im Orbisgraben (ID 10001, 10010 und 10011). Die als Optimalvariante vorgeschlagene zweischürige Mahd der Flächen ist dem Nutzer aufgrund der steilen Hanglage und den somit erschwerten Mahdbedingungen nicht möglich. Aktuell wird eine spätsommerliche Mahd realisiert. Eine Vorverlegung des Mahdtermins auf Anfang / Mitte Juni wurde zugestimmt und kann realisiert werden, allerdings ist die Durchführung einer Zweitmahd für den Nutzer zu kostenintensiv und damit nicht mehr rentabel. Der Alternative, die Zweitmahd durch eine Beweidung mit Rindern zu ersetzen, stand der Nutzer offen gegenüber, konnte jedoch keine diesbezügliche Umsetzung zusichern. Dagegen wird die weiter östlich gelegene Fläche und ebenfalls von Nutzer 1 bewirtschaftete Fläche weiterhin zweischürig gemäht.

Zudem wurden Gespräche mit dem Deutschen Alpenverein (DAV) bezüglich der Kletternutzung am Nelkenstein und der Plattenwand geführt. Die Vertreter der Sektion Plauen-Vogtland erklärten sich weiterhin bereit, auf die Einhaltung der bereits mit der UNB Greiz abgestimmten Vereinbarungen bezüglich der Einschränkungen des Kletterbetriebes (z.B. zeitliche Beschränkung auf 01.08. bis 31.10.; Erneuerung bestehender Kletterhaken nur nach vorheriger Genehmigung durch UNB, keine Durchführung von Kletterschulen und Wettkämpfen) hinzuwirken und entsprechende Informationen an Kletterer, z.B. durch Hinweisschilder an den Felspartien, weiterzugeben. Außerdem wurde die prinzipielle Bereitschaft geäußert, bei Entbuschungsmaßnahmen auf, ohne Klettererfahrung und -ausrüstung, schwer zugänglichen Felsbereichen unterstützend zur Seite stehen zu können. Dies wäre zum Beispiel an den Standorten der Pfingst-Nelke am Nelkenstein sowie im Bereich der Steilwandbereiche der Plattenwand anzuraten. Die Nutzung des Orbisfelsens als Klettergipfel ist aus naturschutzfachlicher Sicht aufgrund von dichten, wertgebenden Farn- und Moosbeständen besonders im unteren Bereich des Felsens nicht empfehlenswert. Daher wurde den DAV-Vertretern dargelegt, den Gipfel aus dem im Internet der Öffentlichkeit zugänglichen Felsinformationssystem des DAV zu entfernen. Dem zeigten sich die Vertreter des DAV ebenfalls offen gegenüber. Im Falle der Durchführung von Entbuschungsmaßnahmen am Orbisfelsen, gab Nutzer 1, welcher hier Eigentümer der entsprechenden Waldfläche ist, seine

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Managementplan (FB Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 151 „NSG Steinicht“

Maßnahmenplanung Abstimmungen, Beteiligungen, Öffentlichkeit

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Bereitschaft zur Zustimmung, möchte jedoch vor Beginn von Maßnahmen informiert und beteiligt werden.

5.3.3 Öffentlichkeitsarbeit, Verbandsbeteiligung Die Beteiligung der anerkannten Naturschutzverbände, des Thüringer Bauernverbandes (TBV) und der betroffenen Kommunen erfolgte nach Vorliegen des Entwurfes des Abschlussberichtes im August bzw. September 2017. Dafür wurde der Entwurf zur Verfügung gestellt und die Möglichkeit zur Stellungnahme bis zum 31.10.2017 eingeräumt.

Eine Veranstaltung zur Information und Aufklärung der Öffentlichkeit über den Fachbeitrag Offenland ist für Januar/Februar 2018 vorgesehen.

5.3.4 Verbleibendes Konfliktpotential / Zielkonflikte Die Sprengungen im Steinbruch Rentzschmühle könnten sich aufgrund von Lärm und Staubemissionen negativ auf die Fauna auswirken. Trotz des Umstandes, dass alle erforderlichen Genehmigungen für den Bergbaubetrieb vorliegen, bleiben die konkreten Auswirkungen des Tagebaus auf die Fauna unklar. Vertiefende Untersuchungen künftiger Planungen sind dringend anzuraten. Besonderes Augenmerk sollte hierbei auf die nischenbewohnenden Vogel- und Fledermausarten im angrenzenden FND Nelkenstein gelegt werden.

Ebenfalls sollten Auswirkungen des Klettersportes und z.B. damit im Zusammenhang die aktuellen Brutplätze des Uhus im Gebiet beobachtet werden, um gegebenenfalls weitere Absprachen zwischen der UNB Greiz und dem DAV treffen zu können.

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Managementplan (FB Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 151 „NSG Steinicht“

Sonstige Hinweise / Vorschläge Vorschläge Gebietsüberwachung

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6 Sonstige Hinweise / Vorschläge

6.1 Vorschläge zur Überwachung des Gebietes und der Schutzobjekte

Mit der Aufnahme in die Liste der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung durch die EU unterliegen alle thüringischen FFH-Gebiete einem Grundschutz. Dieser beinhaltet ein Verschlechterungsverbot hinsichtlich der Erhaltungsziele gemäß § 26a Abs. 2 Satz 1 ThürNatG, aufgeführt in der Thüringer Natura-2000-Erhaltungsziele-Verordnung (GVBl. 2008 S. 181). Das Verschlechterungsverbot verpflichtet Eigentümer und Nutzungsberechtigte jedoch lediglich dazu, „Maßnahmen zu unterlassen, die mit den Erhaltungszielen in den Gebieten unvereinbar sind (S. 6 Abs.1)“. (TMLNU 2009)

Zur Umsetzung der Natura 2000-Gebiete bedarf es einer hoheitlichen Sicherung. Die Ausweisung von Schutzgebieten stellt eine Möglichkeit zur Sicherung von FFH-Gebieten dar.

Das FFH-Gebiet „NSG Steinicht“ wird teilweise, und dabei besonders im Bereich des ostexponierten Elsterhanges sowie dem unteren Abschnitt des Orbisbaches vom LSG „Steinicht“ sowie in voller Größe vom NSG „Steinicht“ überlagert und unterliegen damit einem hoheitlichen Gebietsschutz.

Die fachliche Betreuung des FFH-Gebietes erfolgt durch die NATURA-2000-Station „Osterland“ und die UNB Greiz.

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Managementplan (FB Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 151 „NSG Steinicht“

Kurzfassung

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7 Kurzfassung Name Nr. Land EU-Code

FFH-Gebiet „Steinicht“ FFH 151 DE 5438-320

Allgemeine Angaben und Kurzcharakteristik

Das ca. 17 ha große FFH-Gebiet und gleichnamige NSG „Steinicht“ befindet sich im Landkreis Greiz östlich von Cossengrün auf dem Gebiet der Gemeinde Greiz. Außerdem ist ein kleiner Bereich im Südwesten des Gebietes als FND „Nelkenstein“ unter Schutz gestellt. Naturräumlich ist das Plangebiet Bestandteil des „Ostthüringer Schiefergebirge – Vogtland“.

Das FFH-Gebiet befindet sich teilweise in einem Kerbtal der Weißen Elster und ist durch massive, steil aufragende Felswände charakterisiert, die eine Höhe von bis zu 60 m erreichen. Das Gebiet beinhaltet neben den charakteristischen Felsbildungen u.a. weitere wertvolle Sonderbiotope, wie Silikat-Blockschutthalden, Hecken, Fels- und Trockenrasen, Feldgehölze und Laubgebüsche sowie die Talaue mit ihren schützenswerten feuchten und aquatischen Bereichen. Des Weiteren wird das Plangebiet von naturnahen Waldgesellschaften, hier insbesondere ahornreiche Schluchtwälder der Steilhänge und der Eichen-Hainbuchen-Wälder in Kuppenlagen geprägt. Den Charme des Gebietes machen zudem die zahlreichen Mulden, Kerben und Felsdurchragungen mit ihren abwechselnden Expositionen aus.

Abb. 7.1 Übersicht zur Lage und Abgrenzung des FFH-Gebietes 151 „NSG Steinicht“

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Managementplan (FB Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 151 „NSG Steinicht“

Kurzfassung

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Lebensräume und Arten

Einen größeren Flächenanteil im Gebiet besitzt der Lebensraumtyp „Silikatfelsen mit ihrer Felsspaltenvegetation“ (LRT 8220). Die teilweise sehr markanten und hohen Felsformationen sind Wuchsort einer Vielzahl von gefährdeten und an die extremen Felsstandortbedingungen angepasste Pflanzenarten, wie zum Beispiel Pfingst-Nelke (Dianthus gratianopolitanus), Braunstieliger und Nordischer Streifenfarn (Asplenium trichomanes und A. septentrionale). Eine besondere Bedeutung besitzen die Felsformationen mit ihren besonnten und extrem trockenen Kuppen- und Steilwandbereichen einerseits sowie beschatteten und teilweise sickerfeuchten Standorten am Felsfuß andererseits. Daran angepasst ist eine reichhaltige Moos- und Flechtenflora. Außerdem bewirkt das deutlich basisch verwitternde Diabasgestein, dass die für Silikatfelsen typischen Moose und Flechten zusammen mit jenen Arten vorkommen, die eigentlich für reine Kalkfelsen typisch sind.

Abb. 7.2 Ansicht des Nelkensteins von Süden (LRT 8220)

Der durch Wiesennutzung geprägte westliche Teil des FFH-Gebietes ist in größeren Bereichen von artenarmen Grünland geprägt. Dennoch finden sich hier am nordexponierten Einschnitt des Orbisgrabens auf leicht trockenen bis frischen Standort Vorkommen von Extensiven Mähwiesen des Flach- und Hügellandes (LRT 6510). Mit dem Auftreten von Arten wie Gewöhnlicher Frauenmantel (Alchemilla vulgaris), Geflecktes Johanniskraut (Hypericum maculatum), Wiesen-Goldhafer (Trisetum flavescens), Hain-Hahnenfuß (Ranunculus nemorosus) sowie Ährige Teufelskralle (Phyteuma spicatum) vermitteln sie bereits zu den submontanen Glatthaferwiesen – der Höhenform, welche zu den Bergwiesen überleitet. Allerdings zeigen sie mittlerweile jedoch deutliche Verbrachungs- und Unternutzungserscheinungen sowie partiell ein verstärktes Vorkommen von Nährstoffzeigern.

Unterhalb des Nelkensteins besitzt der LRT 8150 (Silikatschutthalden) ein kleinflächiges Vorkommen. Die offene Silikatschutthalde zeigt immer noch aufgrund der steilen Hanglage kleinflächig Substratbewegungen. Dennoch beginnt sie zunehmend von Gehölzen, hierbei insbesondere Brombeersträucher, bewachsen zu werden.

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Managementplan (FB Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 151 „NSG Steinicht“

Kurzfassung

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Abb. 7.3 Kleinflächige Silikatschutthalde unterhalb des Nelkensteins (LRT 8150)

Da die Weiße Elster sich vollständig auf sächsischem Territorium befindet, wird der LRT 3260 (Fließgewässer mit flutender Wasserpflanzen-Vegetation) durch einen naturnahen und strukturreichen Waldbach im Orbisgraben repräsentiert, der jedoch Nährstoffbelastungen aus dem oberhalb gelegenen Ort Cossengrün aufweist. Es kommen sowohl charakteristische Wassermoose (Platythypnidium riparioides, Hygroamblystegium fluviatile) als auch eine in Thüringen gefährdete Rotalge (Hildenbrandia rivularis) im Bachbett vor.

Die Bedeutung des Gebietes für Fledermausarten wird anhand des Nachweises der Mopsfledermaus (Barbastella barbastellus) belegt. Die Art findet im Gebiet geeignete Lebensbedingungen als Nahrungs- und Quartiersraum vor.

Die Wald- und Felsenbiotope stellen einen regional bedeutsamen Lebensraum für die Vogelwelt der naturnahen, tot- und altholzreichen Laub- und Laubmischwälder, Pionierwälder sowie Feuchtbereiche dar. Hervorzuheben sind hierbei die Vorkommen von Uhu und Wanderfalke sowie diversen Spechtarten in den Waldbeständen sowie vom Neuntöter in halboffenen, gebüschreichen Biotopen. Als Zugvogel und Nahrungsgast findet der Schwarzstorch hier geeignete Nahrungsbedingungen.

Gebietsentwicklung

Die Felsformationen zeigen recht unterschiedliche Deckungsgrade an Gehölzen. Die von Wald teilweise überkronten, kleineren Felsen weisen die höchsten Verbuschungsgrade auf. Dagegen ist z.B. bei Teilen der Plattenwand und des Nelkensteins aufgrund der extremen Steilheit und Standortbedingungen natürlicherweise das Gehölzwachstum deutlich eingeschränkt. Dennoch weisen alle Felsstandorte im FFH-Gebiet Handlungsbedarf bezüglich einer Entfernung des Gehölzaufwuchses auf den Felsen selber, als auch teilweise Freistellungsmaßnahmen von bedrängenden Gehölzen auf. Ebenfalls sollten auch die partiell dominanten Vorkommen des Efeus beseitigt bzw. zurückgedrängt werden. Dieser ist selber durch seine Wurzeln am feuchteren Felsfuß gut mit Wasser versorgt, stellt am trockenen Fels hochgewachsen jedoch eine starke Konkurrenz für die dort wachsenden trockenheitsangepassten, aber nicht

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Kurzfassung

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konkurrenzstarken Moose und Flechten dar. Mittelfristig sind auch Entbuschungsmaßnahmen auf der kleinflächigen Blockschutthalde vorzunehmen.

Am Nelkenstein sowie dem südlichsten Teil der Plattenwand findet traditionell Klettersport statt, dessen Ausübung durch die NSG-Schutzgebietsverordnung sowie Vereinbarungen mit der Unteren Naturschutzbehörde geregelt wird. Wenn sich die Klettersportler an die wegen der Uhu-Brut eingerichteten zeitlichen Einschränkungen halten und sich lediglich an den mit Haken eingerichteten Kletterpfaden bewegen, dann sollte eine erhebliche Beeinträchtigung der Felsstandorte minimiert werden können. Allerdings sollten die Auswirkungen des Klettersportes und z.B. damit im Zusammenhang die aktuellen Brutplätze des Uhus im Gebiet beobachtet werden, um gegebenenfalls weitere Absprachen flexibel zwischen der UNB Greiz und dem Deutschen Alpenverein (DAV) treffen zu können.

Die Flachlandmähwiesen des LRT 6510 (Extensive Mähwiesen des Flach- und Hügellandes) im Orbisgraben sollten wieder einer regelmäßigen, im Idealfall einer zweischürigen Mahd (Optimalvariante) unterzogen werden. Da die partiell relativ steilen Hangabschnitte einen erhöhten Aufwand beim Mähen darstellen, könnte auch die zweite Mahd durch eine Nachbeweidung mit Rindern oder Schafen ersetzt werden. Aufgrund des hohen Anteils an Nährstoffzeigern ist bis auf Weiteres von einer Düngung abzusehen.

Der als LRT 3260 ausgewiesene Bachlauf im Orbisgraben ist einschließlich der Ufervegetation in seiner derzeitigen Ausprägung zu belassen. Da das Fließgewässer einen gewissen Nährstoffreichtum aufweist, sollte auf eine Reduzierung des Nährstoffeintrages aus dem oberhalb gelegenen Ort Cossengrün hingewirkt werden.

Besucherhinweise

Von Cossengrün aus Richtung Westen führt ein Wanderweg durch den Orbisgraben bis auf den Uferwanderweg entlang der Weißen Elster. Der vom Orbisgraben nach Süden Richtung Bahnhof Rentzschmühle entlang der Weißen Elster führende Weg ist jedoch im Bereich der Bahntrasse und dem Steinbruch-Betriebsgelände gesperrt.

Kontakt für Rückfragen

Ansprechpartner:

TLUG Referat NATURA 2000

Carl-August-Allee 8-10

99423 Weimar

Landratsamt Greiz

Amt für Umwelt

Dr.-Scheube-Straße 6

07973 Greiz

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Anhang Quellenverzeichnis

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8 Anhang

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Managementplan (FB Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 151 „NSG Steinicht“

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Managementplan (FB Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 151 „NSG Steinicht“

Anhang Fotodokumentation

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8.2 Fotodokumentation

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Managementplan (FB Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 151 „NSG Steinicht“

Anhang Maßnahmenblätter

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8.3 Maßnahmenblätter

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Managementplan (FB Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 151 „NSG Steinicht“

Anhang Kartenteil

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8.4 Kartenteil

Karte 1: Schutzgebiete

Karte 2: Bestand und Bewertung der LRT und LRT-Entwicklungsflächen

Karte 3: Habitatflächen der Arten nach Anhang II der FFH-RL

Karte 4: Maßnahmenflächen

Karte 5: KULAP-N-Förderkulisse 2017 und LRT-Kulisse

Karte 6: entfällt

Karte 7: Flurstückskarte mit Behandlungseinheiten