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Mandanteninformationsveranstaltung zum Jahreswechsel 2014/2015

Mandanteninformationsveranstaltung zum Jahreswechsel 2014/2015

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Page 1: Mandanteninformationsveranstaltung zum Jahreswechsel 2014/2015

Mandanteninformationsveranstaltungzum Jahreswechsel 2014/2015

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Inhaltsübersicht

1. Neue Vorhaben im Überblick

2. Neuerungen für Unternehmer

3. Neuerungen für GmbH-Geschäftsführer

4. Neuerungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

5. Neuerungen für Hausbesitzer

6. Neuerungen für Kapitalanleger

7. Neuerungen für alle Steuerzahler

8. Ausblick

Seite 2

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1. Neue Vorhaben im Überblick

Vorschau:

Gesetz zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer steuerlicher VorschriftenMindestlohngesetzLohnsteuer-Änderungsrichtlinien 2015Jahressteuergesetz 2015GoBDGesetz zur Bekämpfung des ZahlungsverzugsÄnderungen beim Kirchensteuerabzug 2015Entscheidung zum ErbStG

Seite 3

Page 4: Mandanteninformationsveranstaltung zum Jahreswechsel 2014/2015

Inhaltsübersicht

2. Neuerungen für Unternehmer

2.1 Neuerungen bei der Umsatzsteuer

2.2 Gesetz zur Bekämpfung des Zahlungsverzugs

2.3 Neues zu den Reisekosten für Unternehmer

2.4 Angemessene Repräsentationskosten

2.5 Neues zum Investitionsabzugsbetrag

2.6 Änderungen bei den GoBD

2.7 Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen

2.8 Steuertipps

Seite 4

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2.1 Neuerungen bei der Umsatzsteuer

Die wichtigsten Neuerungen auf einen Blick:

Chaos im Bau-/Baunebengewerbe

Steuerschuldnerschaft bei Tablet-PCs, Spielekonsolen und Metallen

Einführen eines Schnellreaktionsmechanismus

Mini-One-Stop-Shop

Vorsteuerabzug

Seite 5

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2.1 Neuerungen bei der Umsatzsteuer

Chaos im Bau-/Baunebengewerbe:

Umkehr der Steuerschuldnerschaft

Reverse-Charge-Verfahren

Seite 6

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2.1 Neuerungen bei der Umsatzsteuer

Chaos im Bau-/Baunebengewerbe:

Seite 7

-nur für im Inland ansässige Unternehmer, die keine Kleinunternehmer sind

-nur für bestimmte Leistungen

-im Bau-/Baunebengewerbe, wenn der Leistungs- empfänger selbst nachhaltig Bauleistungen erbringt!

Umkehr der SteuerschuldnerschaftUmkehr der Steuerschuldnerschaft

Streitpunkt!

Page 8: Mandanteninformationsveranstaltung zum Jahreswechsel 2014/2015

2.1 Neuerungen bei der Umsatzsteuer

Chaos im Bau-/Baunebengewerbe:

Seite 8

Gesamtbezogene Betrachtung(Finanzverwaltung)

wenn mehr als 10 % der gesamten Umsätze des Vorjahres mit Bauleistungen erzielt werden

Umsatzbezogene Betrachtung(Bundesfinanzhof)

wenn die empfangene Leistung wiederum zur Erbringung einer Bauleistung verwendet wird

Page 9: Mandanteninformationsveranstaltung zum Jahreswechsel 2014/2015

2.1 Neuerungen bei der Umsatzsteuer

Chaos im Bau-/Baunebengewerbe:

Änderung gilt bereits seit Februar 2014!

Seite 9

Page 10: Mandanteninformationsveranstaltung zum Jahreswechsel 2014/2015

2.1 Neuerungen bei der Umsatzsteuer

Chaos im Bau-/Baunebengewerbe:

Besonderheit bei Abschlagsrechnungen ohne gesonderten Steuerausweis

Korrektur der Abschlagsrechnungen oder

Schlussrechnung mit Umsatzsteuer erstellen, inklusive Umsatzsteuer auf Abschlagsrechnungen

Seite 10

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2.1 Neuerungen bei der Umsatzsteuer

Chaos im Bau-/Baunebengewerbe:

Gesetzesänderung mit Wirkung zum 01.10.2014

Rückkehr zur Ansicht des BMF

Nachweis der 10%-Grenze mittels einer amtlichen Bescheinigung

einvernehmliche Verständigung zulässig

Seite 11

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2.1 Neuerungen bei der Umsatzsteuer

Seit 01.10.2014 gilt die Umkehr der Steuerschuldnerschaft auch für

Tablet-Computer und Spielekonsolen, soweit • Leistungsempfänger Unternehmer ist und• die Summe der in Rechnung zu stellenden Entgelte im Rahmen eines

wirtschaftlichen Vorgangs mindestens 5.000 € beträgt

bestimmte Metalle• Mindestbetrag / Bagatellgrenze von 5.000 €• auch bei Erwerb durch Unternehmer für privaten Bereich

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Page 13: Mandanteninformationsveranstaltung zum Jahreswechsel 2014/2015

2.1 Neuerungen bei der Umsatzsteuer

Einführung eines Schnellreaktionsmechanismus ab 2015:

zeitnahe Bekämpfung von Betrugsfällen

Rechtsverordnung für maximal neun Monate

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Page 14: Mandanteninformationsveranstaltung zum Jahreswechsel 2014/2015

2.1 Neuerungen bei der Umsatzsteuer

Mini-One-Stop-Shop-Verfahren (MOSS-Verfahren):

Seite 14

Anwendungsbereich:

- elektronische Dienstleistungen

- Telekommunikation

- Rundfunk

- Fernsehen

Ab 01.01.2015Ab 01.01.2015

Page 15: Mandanteninformationsveranstaltung zum Jahreswechsel 2014/2015

2.1 Neuerungen bei der Umsatzsteuer

Mini-One-Stop-Shop-Verfahren (MOSS-Verfahren):

Teilnahme freiwillig auf Antrag

Erklärungspflicht im Inland

Meldung gegenüber dem Bundeszentralamt für Steuern

Seite 15

Registrierung noch 2014

WichtigWichtig

Page 16: Mandanteninformationsveranstaltung zum Jahreswechsel 2014/2015

2.1 Neuerungen bei der Umsatzsteuer

Vorsteuerabzug:

Eine Rechnung muss strenge formale Kriterien erfüllen.

Seite 16

Bei Rechnungseingangskontrolle auf Formfehler achten!

WichtigWichtig

Page 17: Mandanteninformationsveranstaltung zum Jahreswechsel 2014/2015

2.1 Neuerungen bei der Umsatzsteuer

Vorsteuerabzug:

Seite 17

Page 18: Mandanteninformationsveranstaltung zum Jahreswechsel 2014/2015

2.1 Neuerungen bei der Umsatzsteuer

Vorsteuerabzug:

Seite 18

Eingangsrechnungen für allgemeine Aufwendungen

Aufteilung der Vorsteuer nach den Verhältnissen der Gesamtumsätze im Kalenderjahr

Unterjährig, wenn Gesamtumsätze noch unbekannt

Schätzung auf Vorjahresbasis

Korrektur in der Umsatzsteuer-Jahreserklärung

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2.2 Gesetz zur Bekämpfung des Zahlungsverzugs

Die wichtigsten Neuerungen auf einen Blick:

Anhebung der gesetzlichen Verzugszinsen von 8% auf 9%

Einführung einer Pauschale im Verzugsfall von 40 €

abweichende Vereinbarungen sind unzulässig

Seite 19

Gilt nur für Handelsgeschäfte.

WichtigWichtig

Page 20: Mandanteninformationsveranstaltung zum Jahreswechsel 2014/2015

2.3 Neues zu den Reisekosten für Unternehmer

Abgrenzung Reisekosten – Entfernungspauschale:

Seite 20

Fahrt zur ersten Betriebsstätte Einfache Fahrt Entfernungspauschale

Fahrt zu weiteren Betriebsstätten Reisekosten

Page 21: Mandanteninformationsveranstaltung zum Jahreswechsel 2014/2015

2.3 Neues zu den Reisekosten für Unternehmer

Bestimmung als erste Betriebsstätte:

Seite 21

Besuch der Arbeitsstätte:

- arbeitstäglich

- pro Woche an zwei Arbeitstagen

- zu einem Drittel der regelmäßigen Arbeitszeit

KriterienKriterien

Im Zweifel gilt die näher gelegene Betriebsstätte als erste Betriebstätte.

Page 22: Mandanteninformationsveranstaltung zum Jahreswechsel 2014/2015

2.3 Neues zu den Reisekosten für Unternehmer

Beispiel 1:

Der Unternehmer wohnt in Essen und betreibt in Köln und Düsseldorf sein

Einzelunternehmen. Er fährt täglich nach Düsseldorf, aber nur einmal pro

Woche in die Filiale nach Köln.

Lösung 1:

Die erste Betriebsstätte ist Düsseldorf (Entfernungspauschale).

Die Fahrten nach Köln sind nach Reisekostengrundsätzen voll absetzbar.

Seite 22

Page 23: Mandanteninformationsveranstaltung zum Jahreswechsel 2014/2015

2.3 Neues zu den Reisekosten für Unternehmer

Beispiel 2:

Der Unternehmer bereitet in seinem häuslichen Arbeitszimmer in Essen

seine Dozententätigkeit vor, die er an drei Tagen in einer Schule in Köln und

an zwei Tagen in einer Schule in dem näher gelegten Düsseldorf ausübt.

Lösung 2:

Die Schule in Düsseldorf stellt als die näher gelegene Betriebsstätte die

erste Betriebsstätte dar. Die Fahrten zur Schule nach Köln sind nach den

Reisekostengrundsätzen absetzbar.

Seite 23

Page 24: Mandanteninformationsveranstaltung zum Jahreswechsel 2014/2015

2.4 Angemessene Repräsentationskosten

Seite 24

Kriterien:

- Größe des Unternehmens

- Bedeutung der Repräsentation für den Geschäftserfolg

- Üblichkeit in vergleichbaren Betrieben

RepräsentationskostenRepräsentationskosten

Page 25: Mandanteninformationsveranstaltung zum Jahreswechsel 2014/2015

2.5 Neues zum Investitionsabzugsbetrag

Größenmerkmale:

Seite 25

Art des Unternehmens Kriterium Grenze bis

bilanzierende Gewerbebetriebe/Betriebe mit selbständigen Einkünften

Betriebsvermögen 235.000 €

Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Ersatz-) Wirtschaftswert

125.000 €

Gewerbetreibende und selbständige Einkünfte bei Erstellung einer Einnahme-/Überschussrechnung

Gewinn 100.000 €

BFH: Definition von Betrieb i.Z.m.

Investitionsabzugsbetrag

Page 26: Mandanteninformationsveranstaltung zum Jahreswechsel 2014/2015

2.5 Neues zum Investitionsabzugsbetrag

Einsatz des anzuschaffenden Wirtschaftsguts in zwei Betrieben:

Einstellung eines Investitionsabzugsbetrags in einem Betrieb zulässig

Aber: Zur Bestimmung der Größenmerkmale müssen beide Betreibe zusammengerechnet werden.

Seite 26

Vereinfachung bei unterschiedlicher Gewinnermittlung:

BFH erlaubt simple Addition!

HinweisHinweis

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2.5 Neues zum Investitionsabzugsbetrag

Frage: Kann ein Investitionsabzugsbetrag für ein in nachfolgenden Jahren bereits angeschafftes Wirtschaftsgut nachträglich gewinnmindernd eingestellt werden?

Seite 27

„Ausgangspunkt der Betrachtung ist das Wirtschaftsjahr, in dem der Abzugsbetrag erstmals gebildet werden soll. Die bereits erfolgte Anschaffung in den nachfolgenden Jahren ist aus Sicht dieses Wirtschaftsjahres als künftig zu bezeichnen.“

WortlautWortlaut

Endgültige Entscheidung steht noch aus.

Page 28: Mandanteninformationsveranstaltung zum Jahreswechsel 2014/2015

2.6 Änderungen bei den GoBD

Zusammenführung und Anpassung an neue Technik:

Seite 28

Page 29: Mandanteninformationsveranstaltung zum Jahreswechsel 2014/2015

2.6 Änderungen bei den GoBD

Die wichtigsten Änderungen:

Frist von 10 Tagen für die Erfassung unbarer Geschäftsvorfälle

Erleichterungen bei der Vollständigkeit der Buchführung

bei elektronischen Rechnungen entfällt die Aufbewahrung der E-Mail

Aufbewahrung elektronischer Handels- und Geschäftsbriefe in elektronischer Form in ihrem ursprünglichen Format

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Page 30: Mandanteninformationsveranstaltung zum Jahreswechsel 2014/2015

2.7 Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen

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Page 31: Mandanteninformationsveranstaltung zum Jahreswechsel 2014/2015

2.8 Steuertipps

Seite 31

Page 32: Mandanteninformationsveranstaltung zum Jahreswechsel 2014/2015

2.8 Steuertipps

Fakten zum Kleinunternehmerstatus:

Kostenersparnis, da keine Umsatzsteuererklärungen mehr abzugeben sind

kein Ausweis von Umsatzsteuer in den Rechnungen

Gesamtbruttoumsatz 2014 darf 17.500 € nicht übersteigen

Wechsel nur zum Jahresbeginn zulässig

Seite 32

Page 33: Mandanteninformationsveranstaltung zum Jahreswechsel 2014/2015

2.8 Steuertipps

Fakten zur Ist-Versteuerung:

Umsatzgrenze von 500.000 €

Abführen der Umsatzsteuer erst mit Zahlungseingang

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Page 34: Mandanteninformationsveranstaltung zum Jahreswechsel 2014/2015

2.8 Steuertipps

Gewinnminderung durch Geringwertige Wirtschaftsgüter:

Anschaffung noch im Jahr 2014 minimiert den Gewinn

voller Abzug als Betriebsausgaben zulässig

Seite 34

Page 35: Mandanteninformationsveranstaltung zum Jahreswechsel 2014/2015

Inhaltsübersicht

1. Neue Vorhaben im Überblick

2. Neuerungen für Unternehmer

3. Neuerungen für GmbH-Geschäftsführer

4. Neuerungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

5. Neuerungen für Hausbesitzer

6. Neuerungen für Kapitalanleger

7. Neuerungen für alle Steuerzahler

8. Ausblick

Seite 35

Page 36: Mandanteninformationsveranstaltung zum Jahreswechsel 2014/2015

Inhaltsübersicht

3.1 Neuerungen für GmbH-Geschäftsführer

3.1 Neuerungen bei Ausschüttungen

3.2 Zufluss von Arbeitslohn

3.3 Jahresabschluss: Passivierung trotz Rangrücktritt?

3.4 Steuertipps

Seite 36

Page 37: Mandanteninformationsveranstaltung zum Jahreswechsel 2014/2015

3.1 Neuerungen bei Ausschüttungen

Die wichtigsten Punkte auf einen Blick:

Kirchensteuerabzug ab 2015

Erdienbarkeit bei Pensionserhöhung

Option zur tariflichen Besteuerung

Seite 37

Page 38: Mandanteninformationsveranstaltung zum Jahreswechsel 2014/2015

3.1 Neuerungen bei Ausschüttungen

Kirchensteuerabzug auf Ausschüttungen ab 2015:

Seite 38

Jährliche Regelabfrage der Kirchensteuerabzugs-merkmale (KiStAM) auf den 31.08. des Vorjahres im September und Oktober des Vorjahres

=> Auswirkung auf das Folgejahr

PflichtPflicht

Achtung! Gilt grds. auch für Einmann-GmbH.

Page 39: Mandanteninformationsveranstaltung zum Jahreswechsel 2014/2015

Kirchensteuerabzug auf Ausschüttungen ab 2015:

3.1 Neuerungen bei Ausschüttungen

Seite 39

- Einmann-GmbH, bei der der einzige Gesellschafter konfessionslos ist

- GmbH, an der keine inländischen natürlichen Personen beteiligt sind

- Es steht fest, dass im Folgejahr keine Ausschüttung erfolgen wird.

AusnahmenAusnahmen

Page 40: Mandanteninformationsveranstaltung zum Jahreswechsel 2014/2015

3.1 Neuerungen bei Ausschüttungen

Kirchensteuerabzug auf Ausschüttungen ab 2015:

Voraussetzungen für die Regelabfrage:

Steueridentifikationsnummer und Geburtsdatum der inländischen Gesellschafter

aufwändige Registrierung des Unternehmens beim Bundeszentralamt für Steuern für Zwecke des KiStAM-Abrufs

Seite 40

Page 41: Mandanteninformationsveranstaltung zum Jahreswechsel 2014/2015

3.1 Neuerungen bei Ausschüttungen

Kirchensteuerabzug auf Ausschüttungen ab 2015:

Hinweispflicht der Gesellschaft gegenüber den Gesellschaftern über:

jährliche Regelabfrage

Möglichkeit bis zum 30.06. des Vorjahres einen Sperrvermerk beim Bundeszentralamt für Steuern zu setzen

Seite 41

Page 42: Mandanteninformationsveranstaltung zum Jahreswechsel 2014/2015

3.1 Neuerungen bei Ausschüttungen

Erdienbarkeit bei Pensionserhöhung:

Seite 42

Pension muss erdienbar sein.

Das gilt auch für Erhöhung der Pensionszusage!

Grundsatz

Page 43: Mandanteninformationsveranstaltung zum Jahreswechsel 2014/2015

3.1 Neuerungen bei Ausschüttungen

Option zur tariflichen Besteuerung:

Seite 43

Ziel: Abgeltungsteuer so niedrig wie möglich zu halten

Page 44: Mandanteninformationsveranstaltung zum Jahreswechsel 2014/2015

3.1 Neuerungen bei Ausschüttungen

Option zur tariflichen Besteuerung:

Voraussetzungen des Optionsrechts:

Beteiligung ab 25 % an der Gesellschaft oder

Beteiligung von mindestens 1 % und berufliche Tätigkeit für die Gesellschaft

Seite 44

Page 45: Mandanteninformationsveranstaltung zum Jahreswechsel 2014/2015

3.1 Neuerungen bei Ausschüttungen

Option zur tariflichen Besteuerung:

Seite 45

Beteiligung ist fremdfinanziert

Schuldzinsen sind Werbungskosten

Sinnvoll, wenn …

Termin:Einreichung

ESt-Erklärung

Termin:Einreichung

ESt-Erklärung

Page 46: Mandanteninformationsveranstaltung zum Jahreswechsel 2014/2015

3.2 Zufluss von Arbeitslohn

Beispiel:

Jährlicher Zufluss von überzahltem Arbeitslohn an Gesellschafter-

Geschäftsführer (z.B. 2008 bis 2012). Im Jahr 2013 Erstattung der

überzahlten Beträge in einer Summe durch den Gesellschafter an die

Gesellschaft.

Lösung:

- Zufluss des überhöhten Arbeitslohns im Zahlungsjahr

- Rückzahlung 2013: negativer Arbeitslohn im Jahr 2013

Seite 46

Page 47: Mandanteninformationsveranstaltung zum Jahreswechsel 2014/2015

3.3 Jahresabschluss: Passivierung trotz Rangrücktritt?

Ziel eines Rangrücktritts:

Vermeiden einer Überschuldung

Verbessern des Bilanzbilds durch Entfernen der Verbindlichkeit aus der Bilanz

Seite 47

Page 48: Mandanteninformationsveranstaltung zum Jahreswechsel 2014/2015

3.3 Jahresabschluss: Passivierung trotz Rangrücktritt?

Kein Ansatz von Verbindlichkeiten in der Bilanz, wenn die

Verpflichtung nur zu erfüllen ist, wenn künftig Einnahmen oder

Gewinne anfallen.

Die Verknüpfung mit dem künftigen Handelsbilanzgewinn und etwaigen

Liquiditätsüberschüssen genügt nicht!

Bei Abstellen auf den Handelsbilanzgewinn verbleibt es bei der Passivierung der Verbindlichkeit.

Seite 48

Auf den Wortlaut des Rangrücktritts achten!

AchtungAchtung

Page 49: Mandanteninformationsveranstaltung zum Jahreswechsel 2014/2015

3.4 Steuertipps

Umfirmierung der UG in eine GmbH

Seite 49

- Bildung der jährlichen Rücklage nicht mehr notwendig

- Namenszusatz „haftungsbeschränkt“ entfällt

- Namenszusatz „GmbH“ darf verwendet werden

VorteileVorteile

Nachteil: Gebühren und Kosten

Page 50: Mandanteninformationsveranstaltung zum Jahreswechsel 2014/2015

3.4 Steuertipps

Teilwertabschreibung:

Seite 50

Voraussichtlich dauernde WertminderungVoraussetzung

Beweislast liegt beim Steuerpflichtigen

Page 51: Mandanteninformationsveranstaltung zum Jahreswechsel 2014/2015

Inhaltsübersicht

1. Neue Vorhaben im Überblick

2. Neuerungen für Unternehmer

3. Neuerungen für GmbH-Geschäftsführer

4. Neuerungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

5. Neuerungen für Hausbesitzer

6. Neuerungen für Kapitalanleger

7. Neuerungen für alle Steuerzahler

8. Ausblick

Seite 51

Page 52: Mandanteninformationsveranstaltung zum Jahreswechsel 2014/2015

Inhaltsübersicht

4.1 Neuerungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

4.1 Risiko Mindestlohn

4.2 Lohnsteuer-Änderungsrichtlinien 2015

4.3 Lohnsteuerpauschalierung bei Sachzuwendungen

4.4 Neues zur Abgabe von Lohnsteuerjahresmeldungen

4.5 Neues zu Betriebsveranstaltungen

4.6 Neues zu den Reisekosten

4.7 Steuertipps

Seite 52

Page 53: Mandanteninformationsveranstaltung zum Jahreswechsel 2014/2015

Seite 53 von 43

4.1 Risiko Mindestlohn

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Page 54: Mandanteninformationsveranstaltung zum Jahreswechsel 2014/2015

4.1 Risiko Mindestlohn

Ausnahmen:

Übergangszeit bis spätestens 31.12.2017 bei Tarifverträgen, die niedrigere Lohnuntergrenze vorsehen

Auszubildende

ehrenamtlich Tätige

Langzeitarbeitslose und Minijobber in den ersten sechs Monaten

Praktikanten bei Pflichtpraktika oder Praktika bis zu drei Monaten

Seite 54

Page 55: Mandanteninformationsveranstaltung zum Jahreswechsel 2014/2015

4.1 Risiko Mindestlohn

Berechnung des Mindestlohns:

Bruttolohn pro ArbeitsstundeEinbeziehung von Sachleistungenggf. Berücksichtigen von variablen Gehaltsbestandteilen

Seite 55

Keine klare Regelung für ...

-Urlaubs- und Weihnachtsgeld

-Boni

-Provisionen

AchtungAchtung

Trinkgeldkein Mindestlohn

Trinkgeldkein Mindestlohn

Page 56: Mandanteninformationsveranstaltung zum Jahreswechsel 2014/2015

4.1 Risiko Mindestlohn

Berechnung des Mindestlohns erfolgt auf Basis des Steuerrechts!

Ausnahme: Zum Steuerbruttolohn sind Zahlungen in die betriebliche Altersvorsorge hinzuzuaddieren.

Seite 56

-regelmäßige wöchentliche Stundenzahl von 40 Stunden

-pro Monat durchschnittlich 4,35 Wochen

SteuerrechtSteuerrecht

Page 57: Mandanteninformationsveranstaltung zum Jahreswechsel 2014/2015

Beispiel:

Das Monatsgehalt für eine Vollzeitkraft beträgt 2.400 €. Davon erfolgt eine Entgeltumwandlung in Höhe von 100 € für die betriebliche Altersvorsorge.

Lösung:

Bruttolohn: 2.400 €

Arbeitszeit: 40 Stunden

Monatsarbeitszeit: 40 Stunden x 4,35 = 174 Stunden

Stundenlohn: 2.400 € : 174 = 13,79 € pro Stunde

4.1 Risiko Mindestlohn

Seite 57

Page 58: Mandanteninformationsveranstaltung zum Jahreswechsel 2014/2015

Vorsicht: Abweichende Berechnung auf Basis von 21,66 Werktagen pro Monat denkbar.

Alternative Lösung:

Bruttolohn: 2.400 €

Arbeitszeit: 40 Stunden

Monatsarbeitszeit: 21,66 Werktage x 8 Stunden = 173,28 h

Stundenlohn: 2.400 € : 173,28 = 13,85 € pro Stunde

Nach beiden Berechnungsmöglichkeiten ist der Mindest-

lohn eingehalten!

4.1 Risiko Mindestlohn

Seite 58

Page 59: Mandanteninformationsveranstaltung zum Jahreswechsel 2014/2015

4.1 Risiko Mindestlohn

Seite 59

Sozialversicherungsprüfung

Anspruch auf Mindestlohn entscheidend!

Bei Nichteinhaltung entsteht eine Nachzahlungspflicht!

Page 60: Mandanteninformationsveranstaltung zum Jahreswechsel 2014/2015

4.1 Risiko Mindestlohn

Neue Aufzeichnungspflichten ab 01.01.2015:

Seite 60

Beginn

Ende

Dauer

A r b

e i t s z e i t

Page 61: Mandanteninformationsveranstaltung zum Jahreswechsel 2014/2015

4.1 Risiko Mindestlohn

Seite 61

Page 62: Mandanteninformationsveranstaltung zum Jahreswechsel 2014/2015

4.1 Risiko Mindestlohn

Erleichterungen bei der Aufzeichnungspflicht:

Arbeitnehmer mit ausschließlich mobiler Tätigkeit müssen lediglich die Dauer der täglichen Arbeitszeit ohne weitere Details aufzeichnen.

Z.B. Zeitungszusteller und Kurierfahrer

Vorsicht: Gilt explizit nicht für die Baubranche und Gaststätten!

Seite 62

Page 63: Mandanteninformationsveranstaltung zum Jahreswechsel 2014/2015

4.1 Risiko Mindestlohn

Vorsicht! In bestimmten Branchen wird Aufzeichnungspflicht auf alle Arbeitnehmer ausgedehnt:

Gastronomie

Baugewerbe

Gebäudereinigung

Messebau

Fleischwirtschaft

Seite 63

Page 64: Mandanteninformationsveranstaltung zum Jahreswechsel 2014/2015

4.2 Lohnsteuer-Änderungsrichtlinien 2015

Neuerungen:

Einheitliche Sachbezugswerte für Mahlzeiten, Aufmerksamkeiten und Geschenke bei Betriebsveranstaltungen, jetzt 60 € statt 40 €.

Kein Bewertungsabschlag von 4 % bei Sach-Gutscheinen, wenn als Endpreis der günstigste Preis am Markt angesetzt, ein Sachbezugswert durch eine (zweckgebundene) Geldleistung des Arbeitgebers verwirklicht oder ein Warengutschein mit Betragsangaben hingegeben wird.

...

Seite 64

Die 44 €-Freigrenze gilt nicht für Zukunftssicherungsleistungen des Arbeitgebers.

AchtungAchtung

Page 65: Mandanteninformationsveranstaltung zum Jahreswechsel 2014/2015

4.2 Lohnsteuer-Änderungsrichtlinien 2015

Neuerungen:

...

Steuerfreier Kindergartenzuschuss ist bis zur Einschulung zulässig.

Reinigungskosten typischer Berufskleidung sind keine Instandhaltungskosten.

Bei Änderung des Lohnsteuerabzugs nach Ablauf des Kalenderjahres ist die nachträglich einzubehaltende Lohnsteuer für den Anmeldungszeit-raum abzuführen, in dem sie tatsächlich einbehalten wurde.

Seite 65

Page 66: Mandanteninformationsveranstaltung zum Jahreswechsel 2014/2015

4.3 Lohnsteuerpauschalierung bei Sachzuwendungen

Seite 66

Geschenke an Arbeitnehmer und Geschäftsfreunde sind steuerpflichtig.

RegelRegel

Ausnahme: Geschenke aus besonderem persönlichen Anlass, wenn Grenze nicht überschritten wird.

Grenze ab 2015: 60 € (bisher 40 €)

Page 67: Mandanteninformationsveranstaltung zum Jahreswechsel 2014/2015

4.3 Lohnsteuerpauschalierung bei Sachzuwendungen

Seite 67

Page 68: Mandanteninformationsveranstaltung zum Jahreswechsel 2014/2015

4.3 Lohnsteuerpauschalierung bei Sachzuwendungen

Voraussetzung der Pauschalsteuer:

betrieblich veranlasste Zuwendung, die beim Empfänger zu einkommen-

steuerbaren und -pflichtigen Einkünften führt.

Seite 68

-Empfänger ist Steuerausländer

-Zuwendung erfolgt überwiegend im Interesse des Arbeitgebers

AusnahmenAusnahmen

Page 69: Mandanteninformationsveranstaltung zum Jahreswechsel 2014/2015

4.4 Neues zur Abgabe von Lohnsteuerjahresmeldungen

Seite 69

Page 70: Mandanteninformationsveranstaltung zum Jahreswechsel 2014/2015

4.5 Neues zu Betriebsveranstaltungen

Bisherige Gesetzeslage:

Freigrenze pro Arbeitnehmer für Zuwendungen des

Arbeitgebers an den Arbeitnehmer im Rahmen einer Betriebs-

veranstaltung:

von 110 € p.a.

bis zu zwei Betriebsveranstaltungen pro Jahr üblich

Seite 70

Streitpunkt:

Berechnung des

Wertes der ZuwendungStreitpunkt:

Berechnung des

Wertes der Zuwendung

Page 71: Mandanteninformationsveranstaltung zum Jahreswechsel 2014/2015

4.5 Neues zu Betriebsveranstaltungen

Berechnung des Wertes der Zuwendung:

Seite 71

+ -

BFH: Kosten, die beim Arbeit-nehmer zu geldwerten Vorteilen führen, z.B. Speisen oder Getränke

Kosten des äußeren Rahmens der Veranstaltung, z.B. Tischschmuck

Kosten für eine Begleitperson

BMF: alle Kosten einschließlich Begleitperson

Lösungsansatz der Finanzverwaltung:

Jahressteuergesetz 2015

Lösungsansatz der Finanzverwaltung:

Jahressteuergesetz 2015

Page 72: Mandanteninformationsveranstaltung zum Jahreswechsel 2014/2015

4.5 Neues zu Betriebsveranstaltungen

Jahressteuergesetz 2015:

Aus der Freigrenze wird ein Freibetrag. Ansicht der Finanzverwaltung erlangt Gesetzeskraft.

Seite 72

Page 73: Mandanteninformationsveranstaltung zum Jahreswechsel 2014/2015

4.6 Neues zu den Reisekosten

Ausgangsfall:

Arbeitnehmer A wird zeitlich befristet im Ausland eingesetzt. Seine Ehefrau

E verbleibt in Deutschland. A fährt jedes Wochenende nach Hause zu

seiner Frau.

Steuerliche Behandlung:

Die wöchentlichen Familienheimfahrten sind im Rahmen der doppelten

Haushaltsführung steuerlich abzugsfähig.

Seite 73

Page 74: Mandanteninformationsveranstaltung zum Jahreswechsel 2014/2015

4.6 Neues zu den Reisekosten

Abwandlung:

A ist auch am Wochenende im Ausland unabkömmlich. E beschließt ihn zu

besuchen.

Steuerliche Behandlung:

Das FG hat den Abzug der Fahrtkosten anerkannt (sog. umgekehrte

Familienheimfahrten). Darüber muss nun der BFH entscheiden.

Seite 74

Bescheinigung des Arbeitgebers über die Unabkömmlichkeit!

TippTipp

Page 75: Mandanteninformationsveranstaltung zum Jahreswechsel 2014/2015

4.7 Steuertipps

Seite 75

Page 76: Mandanteninformationsveranstaltung zum Jahreswechsel 2014/2015

4.7 Steuertipps

Seite 76

Wechsel von der 1%-Regelung zur Fahrtenbuchmethode nur zum Jahreswechsel zulässig!

AchtungAchtung

Page 77: Mandanteninformationsveranstaltung zum Jahreswechsel 2014/2015

4.7 Steuertipps

Kombination von Pauschalbesteuerung bei Sachbezügen und der Freigrenze von 44 €:

Seite 77

Steuerfreier Arbeitslohn im Sinne der 44 € Grenze zählt nicht zur Bemessungsgrundlage für die Pauschalbesteuerung.

TippTipp

Page 78: Mandanteninformationsveranstaltung zum Jahreswechsel 2014/2015

4.7 Steuertipps

Eheleute und eingetragene Lebenspartner:

Seite 78

Prüfen Sie, ob ein Lohnsteuerklassenwechsel zum nächsten Jahr Sinn macht.

TippTipp

Page 79: Mandanteninformationsveranstaltung zum Jahreswechsel 2014/2015

Inhaltsübersicht

1. Neue Vorhaben im Überblick

2. Neuerungen für Unternehmer

3. Neuerungen für GmbH-Geschäftsführer

4. Neuerungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

5. Neuerungen für Hausbesitzer

6. Neuerungen für Kapitalanleger

7. Neuerungen für alle Steuerzahler

8. Ausblick

Seite 79

Page 80: Mandanteninformationsveranstaltung zum Jahreswechsel 2014/2015

Inhaltsübersicht

5.1 Neuerungen für Hausbesitzer

5.1 Aufteilung des Gesamtkaufpreises

5.2 Schuldzinsenabzug nach Verkauf

5.3 Vorfälligkeitsentschädigung bei Verkauf

5.4 Maklerprovision als Werbungskosten

5.5 Eheleute: Werbungskosten oder Drittaufwand?

5.6 Steuertipps

Seite 80

Page 81: Mandanteninformationsveranstaltung zum Jahreswechsel 2014/2015

5.1 Aufteilung des Gesamtkaufpreises

So wurde gerechnet:

Wert für Grund und Boden ermitteln, indem der Bodenrichtwert mit der Grundstücksfläche multipliziert wird.

Der Restbetrag des Gesamtkaufpreises verbleibt für das Gebäude.

Seite 81

Page 82: Mandanteninformationsveranstaltung zum Jahreswechsel 2014/2015

5.1 Aufteilung des Gesamtkaufpreises

Konkretisierung der Aufteilung:

1. Separate Ermittlung des Werts für Grund und Boden

2. Separate Ermittlung des Gebäudewerts

3. Aufteilung des Gesamtkaufpreises im Verhältnis der Werte zu 1. und 2.

Seite 82

Streit mit der Finanzverwaltung durch Aufteilung des Kaufpreises im Kaufvertrag vermeiden!

TippTipp

Page 83: Mandanteninformationsveranstaltung zum Jahreswechsel 2014/2015

5.2 Schuldzinsenabzug nach Verkauf

Beispiel:

A erwirbt am 02.01.2010 eine vermietete Immobilie für 800.000 €, finanziert

über ein endfälliges Darlehen über 800.000 €. Am 14.04.2014 verkauft er die

Immobilie für 600.000 €.

Rechtsfolge:

A kann das Darlehen nur auf 200.000 € reduzieren.

A kann weiterhin einen nachträglichen Schuldzinsenabzug in Form von

negativen Einkünften aus Vermietung und Verpachtung beim Finanzamt

erklären.

Seite 83

Page 84: Mandanteninformationsveranstaltung zum Jahreswechsel 2014/2015

5.2 Schuldzinsenabzug nach Verkauf

Schuldzinsenabzug möglich:

wenn die Immobilie außerhalb der zehnjährigen Spekulationsfrist zu gleichen Bedingungen verkauft wird

bei einer Umschuldung des Restdarlehens für die auf das neue Darlehen gezahlten Schuldzinsen

für Darlehen für Erhaltungsaufwendungen bei Verkäufen der Immobilie ab dem 01.01.2014

Seite 84

Page 85: Mandanteninformationsveranstaltung zum Jahreswechsel 2014/2015

5.3 Vorfälligkeitsentschädigung bei Verkauf

Ablösen von Darlehen für einen schuldenfreien Immobilienverkauf:

(-) Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung

(+) Kosten im Zusammenhang mit der Veräußerung

Vorfälligkeitsentschädigung bei Umschuldung eines vermieteten

Objekts:

(+) Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung

Seite 85

Page 86: Mandanteninformationsveranstaltung zum Jahreswechsel 2014/2015

5.4 Maklerprovision als Werbungskosten

Maklerprovision aus dem Immobilienverkauf sind Werbungskosten aus

Vermietung und Verpachtung,

wenn nach der Darlehenstilgung der verbleibende Veräußerungserlös von vornherein zur Finanzierung eines anderen Objektes bestimmt war und

dafür auch tatsächlich verwendet wird und

bei der Veräußerung anhand objektiver Umstände der endgültige Entschluss des Steuerpflichtigen feststeht, mit dem aus dem Verkauf erzielten Erlös auf einem anderen Vermietungsobjekt lastende Kredite abzulösen.

Seite 86

Page 87: Mandanteninformationsveranstaltung zum Jahreswechsel 2014/2015

5.5 Eheleute: Werbungskosten oder Drittaufwand?

Beispiel:

Ehefrau E erwirbt ein Grundstück. Ehemann M bebaut das

Grundstück mit einem Gebäude und nutzt dieses auch.

Lösung:

M kann die AfA für das Gebäude beanspruchen. Entscheidend ist, wer die

Kosten für das Gebäude trägt.

Seite 87

Page 88: Mandanteninformationsveranstaltung zum Jahreswechsel 2014/2015

5.5 Eheleute: Werbungskosten oder Drittaufwand?

Seite 88

Bei Drittaufwand scheidet Werbungskostenabzug aus!

Um steuerlichen Abzug nicht zu gefährden, sollte derjenige die Kosten tragen, der aus Objekt die Einkünfte erzielt.

Page 89: Mandanteninformationsveranstaltung zum Jahreswechsel 2014/2015

5.6 Steuertipps

Interessante Tipps zum Jahresende

Vorziehen von Erhaltungsaufwand in das aktuelle Jahr

Option zur Umsatzsteuer

Seite 89

Page 90: Mandanteninformationsveranstaltung zum Jahreswechsel 2014/2015

5.6 Steuertipps

Seite 90

Vorziehen von Erhaltungs-aufwand in das aktuelle Jahr

Steuerlich sofort abzugsfähige Werbungskosten

Vorsicht bei anschaffungs-nahem Herstellungsaufwand, wenn der Immobilienerwerb noch keine drei Jahre her ist

Page 91: Mandanteninformationsveranstaltung zum Jahreswechsel 2014/2015

5.6 Steuertipps

Erwerb oder Herstellung einer Immobilie: Macht die Option zur

Umsatzsteuer Sinn?

Seite 91

Vorsteuerabzug aus Herstellungskosten

VorteilVorteil

Vermietung mit Umsatzsteuer an Unternehmer, die zum Vorsteuerabzug berechtigt sind

EinschränkungEinschränkung

Optionsrecht im Kaufvertrag ausüben

WichtigWichtig

Page 92: Mandanteninformationsveranstaltung zum Jahreswechsel 2014/2015

Inhaltsübersicht

1. Neue Vorhaben im Überblick

2. Neuerungen für Unternehmer

3. Neuerungen für GmbH-Geschäftsführer

4. Neuerungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

5. Neuerungen für Hausbesitzer

6. Neuerungen für Kapitalanleger

7. Neuerungen für alle Steuerzahler

8. Ausblick

Seite 92

Page 93: Mandanteninformationsveranstaltung zum Jahreswechsel 2014/2015

Inhaltsübersicht

6.1 Neuerungen für Kapitalanleger

6.1 Kirchensteuerabzug ab 2015

6.2 Altverlustverrechnung auch über 2013 hinaus?

6.3 Neues zum Werbungskostenabzug

6.4 Steuertipps

Seite 93

Page 94: Mandanteninformationsveranstaltung zum Jahreswechsel 2014/2015

6.1 Kirchensteuerabzug ab 2015

Regelabfrage der KiStAM zum 31.08.2014 durch die Bank:

Seite 94

Bank wird über einen Austritt nach dem 31.08.2014 nicht informiert.

Anlassabfrage noch im Jahr 2014!

Page 95: Mandanteninformationsveranstaltung zum Jahreswechsel 2014/2015

6.2 Altverlustverrechnung auch über 2013 hinaus?

Altspekulationsverluste:

Seite 95

Bis einschließlich 2013 Verrechnung mit Veräußerungsgewinnen aus Kapitalvermögen zulässig.

ÜbergangsfristÜbergangsfrist

Entscheidung, ob Verrechnung über den Stichtag hinaus zulässig ist, ist offen.

Page 96: Mandanteninformationsveranstaltung zum Jahreswechsel 2014/2015

6.3 Neues zum Werbungskostenabzug

Die Abgeltungsteuer sieht ein Werbungskostenabzugsverbot vor:

Es gilt nur ein Sparerpauschbetrag von 801 € bzw. 1.602 €.

Seite 96

verfassungskonform?

verfassungskonform?

Page 97: Mandanteninformationsveranstaltung zum Jahreswechsel 2014/2015

6.3 Neues zum Werbungskostenabzug

Seite 97

Ansatz der Werbungskosten, soweit sie den Sparer- pauschbetrag übersteigen.

Tipp

Page 98: Mandanteninformationsveranstaltung zum Jahreswechsel 2014/2015

6.4 Steuertipps

Drei Steuertipps für Kapitalanleger

Seite 98

Verlusttopfbescheinigung

Freistellungsvolumen

ehegatten-/lebenspartnerübergreifende Verlustverrechnung

Page 99: Mandanteninformationsveranstaltung zum Jahreswechsel 2014/2015

6.4 Steuertipps

Rechtzeitig die Verlusttopfbescheinigung bei der Bank beantragen:

Antragsfrist: 15.12.

Folge: Bank bescheinigt die aufgelaufenen Verluste und startet im nächsten Jahr mit null

Vorlage der Verlusttopfbescheinigung beim Finanzamt zur Verrechnung mit anderweitig gezahlter Abgeltungsteuer

Anwendungsfall: Gewinne bei Zweitbanken oder Auszahlung einer kapitalertragsteuerpflichtigen Lebensversicherung

Seite 99

Page 100: Mandanteninformationsveranstaltung zum Jahreswechsel 2014/2015

6.4 Steuertipps

Freistellungsvolumen nutzen

Seite 100

Nachträglicher Freistellungauftrag oder Erhöhung desselben führt unmittelbar zu einer Steuererstattung durch die Bank.

LiquiditätsvorteilLiquiditätsvorteil

Höhe:

801 € (Alleinstehende)

1.602 € (Ehegatten und Lebenspartner)

Page 101: Mandanteninformationsveranstaltung zum Jahreswechsel 2014/2015

6.4 Steuertipps

Ehegatten-/lebenspartnerübergreifende Verlustverrechnung zum Jahresende durch die Bank:

Verluste des Ehemannes werden u.U. mit den Gewinnen der Ehefrau verrechnet.

Eine bereits einbehaltene Abgeltungsteuer wird von der Bank erstattet.

Voraussetzung ist ein gemeinsamer Freistellungsauftrag.

Handlungsbedarf: Gegebenenfalls einen gemeinsamen Freistellungsauftrag noch vor dem Jahresende nachreichen.

Seite 101

Gemeinsamer Freistellungsauftrag auch über null Euro zulässig!

HinweisHinweis

Page 102: Mandanteninformationsveranstaltung zum Jahreswechsel 2014/2015

Inhaltsübersicht

1. Neue Vorhaben im Überblick

2. Neuerungen für Unternehmer

3. Neuerungen für GmbH-Geschäftsführer

4. Neuerungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

5. Neuerungen für Hausbesitzer

6. Neuerungen für Kapitalanleger

7. Neuerungen für alle Steuerzahler

8. Ausblick

Seite 102

Page 103: Mandanteninformationsveranstaltung zum Jahreswechsel 2014/2015

Inhaltsübersicht

7.1 Neuerungen für alle Steuerzahler

7.1 Neues zur Erbschaftsteuer

7.2 Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse

7.3 Handwerkerleistungen

7.4 Scheidungskosten als außergewöhnliche Belastungen?

7.5 Darlehensverträge unter Angehörigen

7.6 Verschärfung der Selbstanzeige

7.7 Steuertipps

Seite 103

Page 104: Mandanteninformationsveranstaltung zum Jahreswechsel 2014/2015

7.1 Neues zur Erbschaftsteuer

Entscheidung des BVerfG vom 17.12.2014:

Partielle Verfassungswidrigkeit der Regelungen betreffend das Betriebsvermögen

Übergangsfrist für den Gesetzgeber zur Änderung des ErbStG bis zum 30.06.2016

Seite 104

Page 105: Mandanteninformationsveranstaltung zum Jahreswechsel 2014/2015

7.1 Neues zur Erbschaftsteuer

Rechtsfolgen aus der Entscheidung:

Keine Auswirkungen auf vor dem 17.12.2014 erfolgte Schenkungen bzw. Erbfälle => Bescheide werden für endgültig erklärt.

Geplante Übertragung von Privatvermögen: keine Auswirkungen; aber: neues ErbStG günstiger?

Geplante Übertragungen von Betriebsvermögen: Risiko bei Ausnutzung der günstigen Betriebsvermögensfreibeträge

Seite 105

Page 106: Mandanteninformationsveranstaltung zum Jahreswechsel 2014/2015

7.1 Neues zur Erbschaftsteuer

Unser Tipp für geplante Übertragungen:

Seite 106

Aufnahme einer „Steuerklausel“ in den Schenkungsvertrag!

VorsorgeVorsorge

Page 107: Mandanteninformationsveranstaltung zum Jahreswechsel 2014/2015

7.2 Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse

Berücksichtigung bei der Einkommensteuererklärung

Seite 107

-Minijob: 510 € p.a.

- Sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis: 4.000 € p.a.

GrenzenGrenzen

Voraussetzung: unbare Zahlungsweise?Bei Minijobs

Barzahlung

zulässig!Bei Minijobs

Barzahlung

zulässig!

Page 108: Mandanteninformationsveranstaltung zum Jahreswechsel 2014/2015

7.3 Handwerkerleistungen

Anerkennung:

Seite 108

Begünstigt - Erweiterung der Wohnfläche

- Winterdienst

- Kehren und Reparaturarbeiten durch Schornsteinfeger

Nicht begünstigt - Neubau

- Messungen durch Schornsteinfeger

Page 109: Mandanteninformationsveranstaltung zum Jahreswechsel 2014/2015

7.4 Scheidungskosten als außergewöhnliche Belastungen?

Prozesskosten sind ab 2013 nur noch als außergewöhnliche

Belastungen abzugsfähig, wenn Steuerpflichtiger Gefahr läuft,

Existenzgrundlage zu verlieren und lebensnotwendige Bedürfnisse

nicht mehr befriedigen zu können.

Seite 109

Ob Scheidungskosten vom Abzug ausgeschlossen sind, ist aktuell umstritten.

ScheidungskostenScheidungskosten

Page 110: Mandanteninformationsveranstaltung zum Jahreswechsel 2014/2015

7.5 Darlehensverträge unter Angehörigen

Maßgebend für steuerliche Anerkennung ist Fremdvergleichsmaßstab!

Seite 110

Bei Darlehensverträgen zwischen Angehörigen müssen Sie sich stets die Frage stellen, ob der Vertrag der Bankenpraxis entspricht.

FremdvergleichFremdvergleich

Auch das Interesse des Darlehensgebers an einer gut verzinslichen Geldanlage ist zu berücksichtigen.

Page 111: Mandanteninformationsveranstaltung zum Jahreswechsel 2014/2015

7.5 Darlehensverträge unter Angehörigen

Weitere Voraussetzungen für die Anerkennung:

Schriftform

tatsächliche Durchführung wie vereinbart

Seite 111

Page 112: Mandanteninformationsveranstaltung zum Jahreswechsel 2014/2015

7.6 Verschärfung der Selbstanzeige

Wirksamkeit der Selbstanzeige:

Vollständige Nacherklärung über einen Zeitraum von fünf bzw. zehn Jahren

fristgerechte Zahlung der Steuer plus 5%-iger Strafzuschlag bei hinterzogenen Steuern ab 50.000 €

Seite 112

Page 113: Mandanteninformationsveranstaltung zum Jahreswechsel 2014/2015

7.6 Verschärfung der Selbstanzeige

Wesentliche Eckpunkte der Neuregelung ab 2015:

Verlängerung des Nacherklärungszeitraums auf allgemein zehn Jahre Neue Staffelung des Strafzuschlags:

10 % bei einer hinterzogenen Steuer von 25.000 bis 100.000 €

15 % bei einer hinterzogenen Steuer ab 100.001 €

20 % bei einer hinterzogenen Steuer ab 1 Mio. € Zahlung der Hinterziehungszinsen als Wirksamkeitsvoraussetzung der

Selbstanzeige

Seite 113

Page 114: Mandanteninformationsveranstaltung zum Jahreswechsel 2014/2015

7.6 Verschärfung der Selbstanzeige

Klarstellung:

Abgabe einer korrigierten Umsatzsteuer-Voranmeldung und Lohnsteuer-Anmeldung beinhaltet eine wirksame Teilselbstanzeige.

Seite 114

Page 115: Mandanteninformationsveranstaltung zum Jahreswechsel 2014/2015

7.7 Steuertipps

Überblick

Vorauszahlung von Krankenversicherungsbeiträgen

Spenden nach 2014 vorziehen

bei haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerleistungen Maximalbeträge ausschöpfen

Seite 115

Page 116: Mandanteninformationsveranstaltung zum Jahreswechsel 2014/2015

7.7 Steuertipps

Vorauszahlung von Krankenversicherungsbeiträgen in 2014 für 2015

Vorauszahlungen sind bis zum 2,5-fachen des Jahresbeitrags als Sonderausgaben im Jahr der Zahlung abzugsfähig.

Im Folgejahr keine Zahllast: Damit verbleibt Raum für den steuerlichen Ansatz von sonstigen Vorsorgeaufwendungen.

Seite 116

Abstimmung mit der Krankenkasse!AchtungAchtung

Page 117: Mandanteninformationsveranstaltung zum Jahreswechsel 2014/2015

7.7 Steuertipps

Spenden in 2014 vermindern die Steuerbelastung für 2014

Seite 117

Abflussprinzip beachten!

AchtungAchtung

Page 118: Mandanteninformationsveranstaltung zum Jahreswechsel 2014/2015

7.7 Steuertipps

Haushaltsnahe Dienstleistungen/Handwerkerleistungen

Seite 118

Leistungen Maximalbetrag Höchster Rechnungsbetrag

Haushaltsnahe Dienstleistungen

4.000 € p.a. 20.000 € p.a.

Handwerkerleistungen 1.200 € p.a. 6.000 € p.a.

Überlegung: Vorziehen der Leistungen nach 2014 oder

bewusstes Verschieben in das Jahr 2015Überlegung: Vorziehen der Leistungen nach 2014 oder

bewusstes Verschieben in das Jahr 2015

Page 119: Mandanteninformationsveranstaltung zum Jahreswechsel 2014/2015

8. Ausblick

In der Diskussion:

Abschaffung des Solidaritätszuschlags

Erhöhung der Einkommensteuer?

Ausweitung des Jahressteuergesetzes 2015

Ausweitung der elektronischen Übermittlungspflichten

Seite 119

Page 120: Mandanteninformationsveranstaltung zum Jahreswechsel 2014/2015

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit