22
1 27.09.2017 Masterstudiengang „Deutsch als Fremd- und Fachsprache“ Prüfungsplaner Studierende

Masterstudiengang „Deutsch als Fremd und Fachsprache“¼fungsplaner_Studierend… · Modulverantwortliche: PD Dr. Felicitas Tesch Modulbestandteile: - Analyse und Planung von DaF-Unterricht

  • Upload
    others

  • View
    3

  • Download
    0

Embed Size (px)

Citation preview

  • 1 27.09.2017

    Masterstudiengang

    „Deutsch als Fremd- und Fachsprache“

    Prüfungsplaner Studierende

  • 2 27.09.2017

    Inhalt für Studierende

    0. Allgemeines ..................................................................................................................................... 3

    0.1. Anmeldefrist zu Portfolioprüfungen: ...................................................................................... 3

    0.2. Prüfungsanspruch nach Exmatrikulation: ............................................................................... 3

    0.3. Keine Leistungsverbuchung für nicht angemeldete Module: ................................................. 3

    0.4. Minimodule in der freien Wahl: .............................................................................................. 3

    0.5. Teilnahmelisten: ...................................................................................................................... 4

    0.6. Teilnahme an Seminaren: ........................................................................................................ 4

    0.7. Prüfungsanmeldungen über Qispos ........................................................................................ 4

    0.8. Benotung ................................................................................................................................. 4

    0.9. Bestehen/Nichtbestehen von Modulen .................................................................................. 6

    0.10. Dokumente zum Herunterladen.......................................................................................... 6

    0.11. Rechtlicher Rahmenbedingungen ....................................................................................... 6

    1. MA-DaFF 1: „Grundlagen: Kommunikation und Sprache“ .............................................................. 7

    2. MA-DaFF 2: „Didaktik und Landeskunde“ ....................................................................................... 8

    3. MA-DaFF 3: „Unterrichtspraxis Deutsch als Fremdsprache“ .......................................................... 9

    4. MA-DaF F4: „Fachsprachenlinguistik“ ........................................................................................... 10

    5. MA-DaFF 5: „Didaktik des Deutschen als Fremdsprache“ ............................................................ 12

    6. MA-DaFF 6: „Fachsprachen“ ......................................................................................................... 13

    7. MA-DaFF 7/1: „Funktionalität von Sprache: Linguistik“ ................................................................ 14

    8. MA-DaFF 7/2: „Funktionalität von Sprache: Medien und Medienkompetenz“ ............................ 15

    9. Kontaktpersonen: .......................................................................................................................... 16

    10. Leitfäden .................................................................................................................................... 17

    10.1. Leitfaden zum Zitieren .................................................... Fehler! Textmarke nicht definiert.

    10.2. Leitfaden zu Plagiaten ....................................................................................................... 21

    10.3. Leitfaden für den Umgang mit Modullaufzetteln ............................................................. 22

  • 3 27.09.2017

    0. Allgemeines

    0.1. Anmeldefrist zu Portfolioprüfungen

    Portfolioprüfungen müssen im Sommersemester bis zum 31. Mai, im Wintersemester bis zum 30.

    November angemeldet werden (vgl. AllgStuPO § 39, 3). Ausnahmen hiervon sind in Einzelfällen

    möglich, etwa bei Blockveranstaltungen.

    0.2. Prüfungsanspruch nach Exmatrikulation

    Der im BerIiner Hochschulgesetz nach Exmatrikulation festgesetzte Prüfungsanspruch besteht nur

    dann, wenn sich die Studierenden vorher zu den ausstehenden Prüfungen und der Abschlussarbeit

    angemeldet haben. Studierende, die sich vor dem Sose 2017 exmatrikuliert haben, können jedoch

    ihre noch ausstehenden Prüfungen und Abschlussarbeiten anmelden.

    0.3. Keine Leistungsverbuchung für nicht angemeldete Module

    In Zukunft werden im Prüfungsamt keine Leistungen mehr verbucht, für die sich die Studierenden

    vorher nicht ordnungsgemäß angemeldet haben. Die Prüfungsausschüsse können hier, anders als

    bislang praktiziert, keine Anerkennungen mehr vornehmen. Diese Leistungen müssen von den

    Studierenden also nochmals erbracht werden, da das Prüfungsrecht eine Gleichbehandlung aller

    Studierenden fordert und Studierende, die sich nicht anmelden, einen zusätzlichen Prüfungsversuch

    hätten.

    0.4. Minimodule in der freien Wahl

    Die Belegung von sog. Minimodulen (eine Lehrveranstaltung – 3 LP) hat an unserer Fakultät leider

    überhandgenommen. Ursprünglich waren diese Module der Freien Wahl dafür vorgesehen, um den

    Studierenden ‚das Auffüllen‘ des Bereiches der Freien Wahl zu erleichtern. Ab WS 2017/18 können

    die Studierenden daher nur noch bis zu zwei Minimodule pro Studiengang belegen. Diese werden ab

    sofort mit einheitlichen Titeln („Vertiefung Methoden I“ und „Vertiefung Methoden II“) versehen. In

    diesem Modul können die Studierenden nach wie vor einzelne Lehrveranstaltungen nach Wahl

    einbringen, wenn der/die betreffende Lehrende die Lehrveranstaltung für ein Minimodul „öffnet“.

    Ein solches Minimodul wird immer durch eine Portfolioprüfung (Protokoll und mündliche

  • 4 27.09.2017

    Rücksprache) abgeschlossen. Minimodule können auch an anderen Hochschulen belegt und

    entsprechend angerechnet werden.

    0.5. Teilnahmelisten

    Teilnahmelisten werden von den Lehrenden geführt (Ausnahme Vorlesungen: Hier werden keine

    Teilnahmelisten geführt).

    0.6. Teilnahme an Seminaren

    Im Wintersemester sind drei unentschuldigte Fehltage erlaubt. Im Falle einer vierten Fehlstunde mit

    Attest ist eine Kompensationsaufgabe erforderlich, die in Absprache mit der jeweiligen

    Dozentin/dem jeweiligen Dozenten zu erbringen ist.

    Im kürzeren Sommersemester sind hingegen lediglich zwei unentschuldigte Fehltage erlaubt. Eine

    Kompensationsaufgabe ist hier bei einer dritten Fehlstunde zu bearbeiten.

    Sollte dieses Fehlstundenkontingent überschritten werden, ist ein Scheinerwerb nicht möglich. In

    speziell gelagerten und begründeten Einzelfällen, kann jedoch unter Umständen eine Einzelfall-

    Regelung getroffen werden (z. B. im Falle einer verspäteten Zulassung).

    Vorlesungen sind von dieser Regelung nicht betroffen.

    0.7. Prüfungsanmeldungen über Qispos

    Spätestens vor der ersten Prüfungsleistung müssen alle Module des Pflicht- und Wahlpflichtbereichs

    über Qispos angemeldet werden. Die Anmeldung aller Module für die Freie Wahl erfolgt einmalig

    und persönlich über den Laufzettel Freie Wahl im Prüfungsamt. Alle erbrachten Module der Freien

    Wahl sind auf dem Laufzettel zu dokumentieren und abschließend im Prüfungsamt einzureichen.

    0.8. Benotung

    Portfolioprüfungen

    Die Benotung einzelner Prüfungselemente erfolgt nach der Punkte-/Noten-Tabelle der Fakultät I:

    Punkte: Note:

    90 -100 1,0 (sehr gut) 85 - 89 1,3 (sehr gut) 80 - 84 1,7 (gut) 76 - 79 2,0 (gut) 72 - 75 2,3 (gut) 67 - 71 2,7 (befriedigend) 63 - 66 3,0 (befriedigend) 59 - 62 3,3 (befriedigend) 54 - 58 3,7 (ausreichend)

  • 5 27.09.2017

    50 - 53 4,0 (ausreichend) 0 - 49 5,0 (ungenügend)

    Bei Modulabschlussprüfungen erfolgt die Benotung nach AllgStuPO § 47, 1:

  • 6 27.09.2017

    0.9. Bestehen/Nichtbestehen von Modulen

    Eine bestandene Modulprüfung kann nicht wiederholt werden.

    Hinweise zum Bestehen/Nichtbestehen finden sich unter der Beschreibung der einzelnen Module.

    0.10. Dokumente zum Herunterladen

    Fett und kursiv Gedrucktes verweist auf Dokumente, die von der Homepage des Fachgebiets DaFF

    herunterzuladen sind.

    0.11. Rechtlicher Rahmenbedingungen

    Die Grundlage der Prüfungen bildet die Allgemeine Studien-und Prüfungsordnung (AllgStuPO) der TU

    Berlin

    https://www.tu-

    berlin.de/fileadmin/f1/Studium_und_Lehre/AllgStuPo_Amtsblatt_vom_15.01.2014.pdf

    sowie die fachspezifische Studien- und Prüfungsordnung des Masterstudiengang Deutsch als Fremd-

    und Fachsprache

    http://www.tu-berlin.de/fileadmin/f1/Studium_und_Lehre/MA_Komm_Sprache/DaF/MA-

    DaF_StuPO_2014-2015__Lesefassung_akt..pdf.

    Alle Angaben in diesem Prüfungsplaner erfolgen ohne Gewähr: Entscheidend sind immer die

    geltenden Prüfungsordnungen und Modulbeschreibungen!

    https://www.tu-berlin.de/fileadmin/f1/Studium_und_Lehre/AllgStuPo_Amtsblatt_vom_15.01.2014.pdfhttps://www.tu-berlin.de/fileadmin/f1/Studium_und_Lehre/AllgStuPo_Amtsblatt_vom_15.01.2014.pdfhttp://www.tu-berlin.de/fileadmin/f1/Studium_und_Lehre/MA_Komm_Sprache/DaF/MA-DaF_StuPO_2014-2015__Lesefassung_akt..pdfhttp://www.tu-berlin.de/fileadmin/f1/Studium_und_Lehre/MA_Komm_Sprache/DaF/MA-DaF_StuPO_2014-2015__Lesefassung_akt..pdf

  • 7 27.09.2017

    1. MA-DaFF 1: „Grundlagen: Kommunikation und Sprache“

    Pflichtmodul, 12 LP

    Modulverantwortlicher: PD Dr. See-Young Cho

    Modulbestandteile (Namen der Lehrveranstaltungen variieren):

    - Grundlagen Linguistik WiSe

    - Grundlagen Kommunikationswissenschaft WiSe

    - Grundlagen Medienwissenschaft WiSe

    - Grundlagen Deutsch als Fremd- und Fachsprache WiSe

    Prüfungsform: unbenotete Portfolioprüfung

    In jeder der 4 Lehrveranstaltungen muss ein Test (60 Minuten) geschrieben werden.

    Die erreichten Punkte aller 4 Tests werden addiert und dann durch 4 dividiert. Zum Bestehen müssen

    dabei mindestens 50 von 100 Notenpunkten erreicht werden. Wird eine der Klausuren mit weniger

    als 50 Notenpunkten bewertet, kann dies durch die erreichten Notenpunkte in den anderen

    Klausuren ausgeglichen werden.

    Wenn das Modul insgesamt mit weniger als 50 Punkten und somit als nicht bestanden bewertet

    wird, müssen alle Prüfungselemente wiederholt werden, auch die eigentlich „bestandenen“.

    Die Noten werden durch die letzten 3 Ziffern der Matrikeln und ohne Nachnamen angezeigt sowie

    auf der Homepage des Fachgebietes und in den Glaskästen veröffentlicht.

    To do

    • Anmeldung in QISPOS bis zum 30.11.

    • Ausdruck der Anmeldebestätigung aus QISPOS und mitbringen zu den Tests bzw., wenn

    gewünscht, Vorlage im Sekretariat

    • Ein einsprachiges allgemeinsprachliches Wörterbuch wird gestellt.

    • Bei Nicht-Erscheinen zur Klausur aus einem schwerwiegenden Grund muss im Sekretariat ein

    Attest vorgelegt werden. Andernfalls muss die Klausur als „nicht bestanden“ gewertet werden.

    Im Laufe des Folgesemesters wird in diesem Fall ein Termin zum Nachschreiben angeboten.

    • Nach Abschluss des Moduls wird der ausgefüllte Modullaufzettel im Sekretariat DaFF abgegeben.

  • 8 27.09.2017

    2. MA-DaFF 2: „Didaktik und Landeskunde“

    Pflichtmodul, 9 LP

    Modulverantwortlicher: Prof. Dr. Thorsten Roelcke

    Modulbestandteile (Namen der Lehrveranstaltungen variieren):

    - Landeskunde WiSe

    - Didaktik WiSe

    - Didaktik der Landeskunde SoSe

    Prüfungsform: benotete Portfolioprüfung

    In der Lehrveranstaltung „Landeskunde" wird ein 60-minütige Test geschrieben. In einer der anderen

    Lehrveranstaltungen ist eine kleine Leistung zu erbringen, z. B. eine Textdiskussion, ein

    Kurzreferat/mündlicher Beitrag oder eine vergleichbare Leistung. Die Gewichtung ist 3:1.

    Um die Modulabschlussnote zu errechnen, werden die erzielten Notenpunkte mit dem jeweiligen

    Gewichtungsfaktor multipliziert, addiert und durch 4 dividiert. Zum Bestehen müssen dabei

    mindestens 50 von 100 Notenpunkten erreicht werden.

    Wenn das Modul insgesamt mit weniger als 50 Punkten und somit als nicht bestanden bewertet

    wird, müssen alle Prüfungselemente wiederholt werden, auch die eigentlich „bestandenen“.

    To do

    • Anmeldung in QISPOS vor Erbringung des ersten Prüfungselements bis spätestens 30.11. (WS)

    bzw. 31.5. (SoSe).

    • Ausdruck der Anmeldebestätigung aus QISPOS und Vorlage vor der Erbringung der einzelnen

    Prüfungselemente.

    • Bei Nicht-Erscheinen zur Klausur aus einem schwerwiegenden Grund muss im Sekretariat ein

    Attest vorgelegt werden. Andernfalls muss die Klausur als „nicht bestanden“ gewertet werden.

    • Ein einsprachiges allgemeinsprachliches Wörterbuch wird gestellt.

    • Nach Abschluss des Moduls wird der ausgefüllte Modullaufzettel im Sekretariat abgegeben.

  • 9 27.09.2017

    3. MA-DaFF 3: „Unterrichtspraxis Deutsch als Fremdsprache“

    Pflichtmodul, 12 LP

    Modulverantwortliche: PD Dr. Felicitas Tesch

    Modulbestandteile:

    - Analyse und Planung von DaF-Unterricht WiSe

    - Unterrichtspraktikum

    (idealerweise zwischen WiSe u. SoSe oder im Rahmen eines Auslandssemesters)

    - Praxisreflexion SoSe

    Prüfungsform: benotete Portfolioprüfung

    Über das Unterrichtspraktikum ist ein 25-seitiger Praktikumsbericht anzufertigen.

    Im Rahmen der Praxisreflexion ist ein Referat zu halten, ergänzt durch eine 5-seitige schriftliche

    Ausarbeitung.

    Die Gewichtung ist 3:1.

    Um die Modulabschlussnote zu errechnen, werden die erzielten Punkte mit dem jeweiligen

    Gewichtungsfaktor multipliziert, addiert und durch 4 dividiert. Zum Bestehen müssen dabei

    mindestens 50 von 100 Notenpunkten erreicht werden.

    Wird das Modul insgesamt mit weniger als 50 Punkten und somit als nicht bestanden bewertet,

    müssen alle Prüfungselemente wiederholt werden, auch die eigentlich „bestandenen“.

    To do:

    • Anmeldung in QISPOS in dem Semester, in dem der Praktikumsbericht abgegeben wird,

    spätestens bis zum 30.11. (WS) bzw. 31.5. (SoSe)

    • Ausdruck der Anmeldebestätigung aus QISPOS und Vorlage bei Frau PD Dr. Tesch bei Abgabe des

    Praktikumsberichts

    • Nach Abschluss des Moduls wird der ausgefüllte Modullaufzettel im Sekretariat abgegeben.

    • Nach der Korrektur des Praktikumsberichts muss mit Frau PD Dr. Tesch ein Termin zur

    Besprechung des Ergebnisses vereinbart werden.

  • 10 27.09.2017

    4. MA-DaF F4: „Fachsprachenlinguistik“

    Pflichtmodul, 9 LP

    Modulverantwortlicher: Prof. Dr. Thorsten Roelcke

    Modulbestandteile (Namen der Lehrveranstaltungen variieren):

    - Fachsprachen SoSe

    - Fachsprachenlinguistik SoSe

    - Fachsprachenlinguistik SoSe

    Prüfungsform: schriftliche Modulprüfung (Klausur 180 Minuten)

    Für jede der 3 Lehrveranstaltungen muss ein Klausurteil (60 Minuten) geschrieben werden.

    Um die Modulabschlussnote zu errechnen, werden die erreichten Punkte aller 3 Klausurteile addiert

    und dann durch 3 dividiert. Zum Bestehen müssen dabei mindestens 50 von 100 Notenpunkten

    erreicht werden. Wird einer der Klausurteile mit weniger als 50 Punkten bewertet, kann dies durch

    die erreichten Punkte in den anderen Klausurteilen ausgeglichen werden.

    Wenn das Modul insgesamt mit weniger als 50 Punkten und somit als nicht bestanden bewertet

    wird, müssen alle Klausurteile wiederholt werden, auch die eigentlich „bestandenen“.

    Die Noten werden durch die letzten 3 Ziffern der Matrikelnummer und ohne Nachnamen angezeigt

    sowie auf der Homepage des Fachgebietes und im Glaskasten veröffentlicht.

    To do:

    • Anmeldung der Klausur mit den 3 besuchten Lehrveranstaltungen persönlich oder per E-Mail bis

    zum 15. Dezember (für das WiSe) bzw. bis zum 01. Juni (für das SoSe) an das Sekretariat

    • Anmeldung in QISPOS bis spätestens eine Woche vor dem Klausurtermin

    • Ausdrucken der Anmeldebestätigung

    • Mitbringen dieser Anmeldebestätigung zur Klausur

    • Rücktritt von der Klausur bis spätestens 1 Tag vor dem Prüfungstag. Dies muss dem Sekretariat

    von DaF sowie dem Prüfungsamt schriftlich mitgeteilt werden. (erneute Anmeldung erforderlich)

    • Bei Nicht-Erscheinen zur Klausur müssen die Gründe unverzüglich – spätestens innerhalb von 5

    Tagen – beim Prüfungsamt (I B 3) nachgewiesen werden (Attest oder sonstige schwerwiegende

    Gründe mit Nachweis).

  • 11 27.09.2017

    • Die Klausur kann dann im Folgesemester zum regulären Termin am Ende der Vorlesungszeit

    nachgeschrieben werden.

    • Ein einsprachiges allgemeinsprachliches Wörterbuch wird gestellt.

    • Nach Abschluss des Moduls wird der ausgefüllte Modullaufzettel im Sekretariat abgegeben.

  • 12 27.09.2017

    5. MA-DaFF 5: „Didaktik des Deutschen als Fremdsprache“

    Pflichtmodul, 9 LP

    Modulverantwortliche: PD Dr. Felicitas Tesch

    Modulbestandteile (Namen der Lehrveranstaltungen variieren):

    - Didaktik WiSe

    - Didaktik WiSe

    - Didaktik WiSe

    Prüfungsform: benotete Portfolioprüfung

    Nach Absprache mit den Lehrenden ist in einer der Lehrveranstaltungen eine große Leistung, (15-

    seitige Hausarbeit, Referat mit 5-seitiger schriftlicher Ausarbeitung, Projektpräsentation oder

    Klausur), in einer anderen Lehrveranstaltung eine kleine Leistung (Textdiskussion,

    Kurzreferat/mündlicher Beitrag, Test oder vergleichbare Leistung) zu erbringen. Die Gewichtung ist

    3:1.

    Um die Modulabschlussnote zu errechnen, werden die erzielten Notenpunkte mit dem jeweiligen

    Gewichtungsfaktor multipliziert, addiert und durch 4 dividiert. Zum Bestehen müssen dabei

    mindestens 50 von 100 Notenpunkten erreicht werden.

    Wenn das Modul insgesamt mit weniger als 50 Punkten und somit als nicht bestanden bewertet

    wird, müssen alle Klausurteile wiederholt werden, auch die eigentlich „bestandenen“.

    To do:

    • Anmeldung in QISPOS vor Erbringung des ersten Prüfungselements bis spätestens 30.11. (WS)

    bzw. 31.5. (SoSe)

    • Ausdruck der Anmeldebestätigung aus QISPOS und Vorlage vor der Erbringung der einzelnen

    Prüfungselemente

    • Nach Abschluss des Moduls wird der ausgefüllte Modullaufzettel im Sekretariat abgegeben.

  • 13 27.09.2017

    6. MA-DaFF 6: „Fachsprachendidaktik“

    Pflichtmodul, 9 LP

    Modulverantwortlicher: Prof. Dr. Thorsten Roelcke

    Modulbestandteile (Namen der Lehrveranstaltungen variieren):

    - Fachsprachendidaktik WiSe oder SoSe

    - Fachsprachen: Didaktik und Linguistik WiSe

    - Fachsprachen: Didaktik und Linguistik SoSe

    Prüfungsform: benotete Portfolioprüfung

    Nach Absprache mit den Lehrenden ist in einer der Lehrveranstaltungen eine große Leistung, (15-

    seitige Hausarbeit, Referat mit 5-seitiger schriftlicher Ausarbeitung, Projektpräsentation oder

    Klausur), in einer anderen Lehrveranstaltung eine kleine Leistung (Textdiskussion,

    Kurzreferat/mündlicher Beitrag, Test oder vergleichbare Leistung) zu erbringen. Die Gewichtung ist

    3:1.

    Um die Modulabschlussnote zu errechnen, werden die erzielten Notenpunkte mit dem jeweiligen

    Gewichtungsfaktor multipliziert, addiert und durch 4 dividiert. Zum Bestehen müssen dabei

    mindestens 50 von 100 Notenpunkten erreicht werden.

    Wenn das Modul insgesamt mit weniger als 50 Punkten und somit als nicht bestanden bewertet

    wird, müssen alle Klausurteile wiederholt werden, auch die eigentlich „bestandenen“.

    To do:

    • Anmeldung in QISPOS vor Erbringung des ersten Prüfungselements bis spätestens 30.11. (WS)

    bzw. 31.5. (SoSe).

    • Ausdruck der Anmeldebestätigung aus QISPOS und Vorlage vor der Erbringung der einzelnen

    Prüfungselemente.

    • Nach Abschluss des Moduls wird der ausgefüllte Modullaufzettel im Sekretariat abgegeben.

  • 14 27.09.2017

    7. MA-DaFF 7/1: „Funktionalität von Sprache: Linguistik“

    Wahlpflichtmodul, 12 LP

    Modulverantwortlicher: Prof. Dr. Thorsten Roelcke

    Modulbestandteile (Namen der Lehrveranstaltungen variieren):

    - Phonetik, Morphologie, Syntax SoSe

    - Sprache und Kognition WiSe

    - Spracherwerbstheorien, individuelle Lernervariablen SoSe

    - Sprachtypologie SoSe

    Prüfungsform: benotete Hausarbeit

    Die schriftliche Hausarbeit (20 Seiten) wird in einer der vier Veranstaltungen in Rücksprache mit

    der/dem Lehrenden angefertigt. Die Teilnahme an den vier Lehrveranstaltungen ist vollständig

    anhand des Modullaufzettels nachzuweisen.

    Im Falle des Nichtbestehens (Bewertung der Hausarbeit mit einer Note schlechter 4,0)) müssen alle

    Lehrveranstaltungen des Moduls neu belegt und in einer der Lehrveranstaltungen eine neue

    Hausarbeit angefertigt werden.

    To do:

    Hausarbeit:

    • Anmeldung in QISPOS vor Erbringung der Hausarbeit bis spätesten 15.2.. (WS) bzw. 15.7. (SoSe)

    • Ausdruck der Anmeldebestätigung aus QISPOS und Vorlage bei Abgabe der Hausarbeit

    • Vorlage aller Teilnahmescheine und Vorbesprechung des Themas mit der/dem Lehrenden

    • Anfertigung und Diskussion eines Exposés (bei Bedarf)

    • Anfertigung der Hausarbeit im Rahmen einer vorgegebenen Frist

    • Abgabe der Hausarbeit und Beifügung der Eidesstattlichen Erklärung

    • Auf Wunsch Abgabe des vorausgefüllten Leistungsnachweises

    • Besprechung der Hausarbeit mit der/dem Lehrenden (nach Vereinbarung)

    Teilnahme:

    • Einholen der Teilnahmebescheinigung (aller Lehrveranstaltungen) auf dem Modullaufzettel

  • 15 27.09.2017

    • Abgabe des vollständigen Modullaufzettels im Sekretariat

    8. MA-DaFF 7/2: „Funktionalität von Sprache: Medien und

    Medienkompetenz“

    Wahlpflichtmodul, 12 LP Modulverantwortliche: Sabine Prudent

    Modulbestandteile (Namen der Lehrveranstaltungen variieren):

    - Einführung in den Einsatz von Medien (Literatur/Film) im DaF-Unterricht SoSe

    - Einführung in die Filmanalyse SoSe

    - Einführung in die Textanalyse WiSe

    - Medien (Literatur/Film) und Interkulturalität/Transkulturalität SoSe

    Prüfungsform: benotete Hausarbeit

    Die schriftliche Hausarbeit (20 Seiten) wird in einer der vier Veranstaltungen in Rücksprache mit

    der/dem Lehrenden angefertigt. Die Teilnahme an den vier Lehrveranstaltungen ist vollständig

    anhand des Modullaufzettels nachzuweisen.

    Im Falle des Nichtbestehens (Bewertung der Hausarbeit mit einer Note schlechter als 4,0) ) müssen

    alle Lehrveranstaltungen des Moduls neu belegt und in einer der Lehrveranstaltungen eine neue

    Hausarbeit angefertigt werden.

    To do:

    Hausarbeit:

    • Anmeldung in QISPOS vor Erbringung der Hausarbeit bis spätesten 15.2.. (WS) bzw. 15.7.. (SoSe)

    • Ausdruck der Anmeldebestätigung aus QISPOS und Vorlage bei Abgabe der Hausarbeit

    • Vorbesprechung des Themas mit der/dem Lehrenden

    • Anfertigung und Diskussion eines Exposés (bei Bedarf)

    • Anfertigung der Hausarbeit im Rahmen einer vorgegebenen Frist

    • Abgabe der Hausarbeit und Beifügung der Eidesstattlichen Erklärung

    • Auf Wunsch Abgabe eines vorausgefüllten Leistungsnachweises

    • Besprechung der Hausarbeit mit der/dem Lehrenden

    Teilnahme:

    • Einholen der Teilnahmebescheinigung (aller Lehrveranstaltungen) auf dem Modullaufzettel

  • 16 27.09.2017

    • Abgabe des vollständigen Modullaufzettels im Sekretariat

    9. Kontaktpersonen:

    Studiengangsleitung:

    Prof. Dr. Thorsten Roelcke: [email protected]

    Lehre, Anerkennungen und Prüfungsangelegenheiten:

    Dr. Karl-Hubert Kiefer: [email protected]

    Annette Friedland: [email protected]

    Noten, Prüfungsangelegenheiten und Qispos:

    DaF Sekretariat: [email protected]

    Studierendenvertretung:

    Woraphan Jaksucheewinnimit, Katarzyna Marek und Charlotte Rochette

    [email protected]

    mailto:[email protected]:[email protected]:[email protected]

  • 17 27.09.2017

    10. Leitfäden

    10.1. Hinweise zur Erstellung von Literaturangaben

    Ordnungsgemäßes Zitieren und die korrekte Verwendung von Literaturangaben bildet eine

    unabdingbare Grundlage beim Verfassen wissenschaftlicher Arbeiten. Das Kennzeichnen von

    herangezogenen Quellen ist notwendig, um sich nicht des Plagiierens schuldig zu machen. Zudem

    helfen möglichst präzise Literaturangaben dem Leser die originalen Textstellen schnell und einfach

    wiederzufinden.

    Da sich die Art und Weise der Angabe von Textquellen von einer zur anderen fachlichen Disziplin

    unterscheidet, bietet die folgende Zusammenstellung einen ersten Leitfaden für die am Fachgebiet

    Deutsch als Fremd- und Fachsprache gewünschte Umsetzung von Literaturbelegen*. Da diese

    Zusammenstellung nur eine Basis bilden kann, empfiehlt sich das Heranziehen von Literatur zum

    wissenschaftlichen Arbeiten, beispielsweise

    Auer, Peter & Bassler, Harald (Hrsg.). 2007. Reden und Schreiben in der Wissenschaft.

    Frankfurt/Main: Campus Verlag.

    Standop, Ewald & Matthias Meyer. 2008 (18. Aufl.). Die Form der wissenschaftlichen

    Arbeit: Grundlagen, Technik und Praxis für Schule, Studium und Beruf. Heidelberg &

    Stuttgart: Quelle & Meyer

    Zudem bietet das Fachgebiet Deutsch als Fremd- und Fachsprache jedes Semester eine

    „Wissenschaftliche Schreibwerkstatt“ an sowie in unregelmäßigen Abständen eine

    Lehrveranstaltung zum „Wissenschaftlichen Arbeiten und Wissenschaftssprache Deutsch“. Im

    Wintersemester 2017/2018 wird die „Wissenschaftliche Schreibwerkstatt“ angeboten, die

    Ansprechpartnerin ist Frau Ewa-Krippner Junker.

    Angaben im Text

    Wird auf eine externe Textquelle im Fließtext verwiesen, so geschieht dies in folgendem Format:

    Lorem ipsum dolor sit amet, consectetuer adipiscing elit (vgl. Nachname Jahr: Seite).

    Handelt es sich um ein direktes Zitat, so entfällt die Angabe „vgl.“:

    „Lorem ipsum dolor sit amet, consectetuer adipiscing elit“ (Nachname Jahr: Seite)

    Auch bei Internetquellen werden, sofern vorhanden, der Autor und das Jahr genannt. Bei

    Bezugnahme auf allgemeine Internetseiten kann hingegen folgendermaßen operiert werden:

  • 18 27.09.2017

    Lorem ipsum dolor sit amet, consectetuer adipiscing elit (vgl. URL 1).

    Die auf diese Weise genannten URLs müssen im Literaturverzeichnis entsprechend gekennzeichnet

    und nummeriert sein.

    Angaben im Literaturverzeichnis

    Für das am Ende einer wissenschaftlichen Arbeit stehende Literaturverzeichnis gelten eine Reihe von

    Regeln. Am wichtigsten ist das eins-zu-eins-Prinzip: Jede im Text genannte Quelle muss auch im

    Literaturverzeichnis erscheinen und andersherum – jede im Literaturverzeichnis aufgelistete Quelle

    muss im Text angeführt werden.

    Die verwendeten Quellen sind zunächst alphabetisch anzuordnen. Innerhalb der Werke eines Autors

    oder Autorenteams erfolgt zudem eine chronologische Sortierung.

    Mehrere Quellen eines identischen Autors oder Autorenteams aus dem gleichen Jahr werden mittels

    Hinzufügen eines Kleinbuchstaben hinter dem Publikationsjahr differenziert. Diese Buchstaben

    werden ebenfalls im Text genannt.

    Mustermann, Peter. 2001a. Spaß am wissenschaftlichen Arbeiten. New York: Beispielverlag.

    Mustermann, Peter. 2001b. Wissenschaftliches Arbeiten in DaF und DaZ. New York:

    Musterverlag.

    Buch (Autor)

    Chomsky, Noam. 1986. Knowledge of language: Its nature, origin, and use. New York: Praeger.

    Buch (neue Auflage)

    Standop, Ewald & Matthias Meyer. 2008 (18. Aufl.). Die Form der wissenschaftlichen Arbeit:

    Grundlagen, Technik und Praxis für Schule, Studium und Beruf. Heidelberg & Stuttgart: Quelle &

    Meyer

    Buch (Herausgeber)

    Gippert, Jost, Nikolaus P. Himmelmann & Ulrike Mosel (Hrsg.). 2006. Essentials of language

    documentation (Trends in Linguistics, Studies and Monographs 178). Berlin & New York: Mouton de

    Gruyter.

    Beitrag in Sammelband

    Heller, Monica. 2001. Gender and public space in a bilingual school. In Aneta Pavlenko, Adrian

    Blackledge, Ingrid Piller & Marya Teutsch-Dwyer (Hrsg.), Multilingualism, second language learning,

    and gender (Language, Power and Social Process 6), 257–282. Berlin & New York: Mouton de

    Gruyter.

  • 19 27.09.2017

    Buch, auch digital publiziert

    Jefferson, Gail. 2004. Glossary of transcript symbols with an introduction. In Gene H. Lerner (Hrsg.),

    Conversation analysis: Studies from the first generation, 13–23. Amsterdam & Philadelphia: John

    Benjamins.

    http://www.liso.ucsb.edu/Jefferson/Transcript.pdf (abgerufen am 24. Juni 2008).

    Zeitschriftenartikel

    Neuman, Yair, Yotam Lurie & Michele Rosenthal. 2001. A watermelon without seeds: A case study in

    rhetorical rationality. Text 21(4). 543–565.

    Zeitschriftenartikel, auch digital publiziert

    Inkelas, Sharon. 2008. The dual theory of reduplication. Linguistics 46(2).

    http://www.reference-global.com/doi/pdf/10.1515/LING.2008.013 (abgerufen am 10. Juni 2008).

    Sonderausgabe einer Zeitschrift

    Majid, Asifa & Melissa Bowerman (Hrsg.). 2007. Cutting and breaking events: A crosslinguistic

    perspective. [Sonderausgabe]. Cognitive Linguistics 18(2).

    Neudruck

    Jakobson, Roman & Morris Halle. 2002 [1956]. Fundamentals of language, 2. Ausgabe. Berlin & New

    York: Mouton de Gruyter.

    Abschluss-, Promotions- und Habilitationsarbeiten

    Jacq, Pascale. 2001. A description of Jruq (Loven): A Mon-Khmer language of the Lao PDR. Canberra:

    Australian National University MA thesis.

    Übersetzte Titel

    Haga, Yasushi. 1998. Nihongo no Shakai Shinri [Social psychology in the Japanese language]. Tokyo:

    Ningen no Kagaku Sha.

    Konferenzbeiträge

    Sarangi, Srikant & Celia Roberts. 2000. Uptake of discourse research in inter-professional settings:

    Reporting from medical consultancy. Paper presented at the International Conference on Text and

    Talk at Work, University of Gent, 16–19 August.

  • 20 27.09.2017

    Webseiten

    Technische Universität Berlin: http://www.tu-berlin.de/ (zuletzt aufgerufen am 10.Oktober 2016)

    *Die hier zu findenden Angaben wurden zum Teil leicht verändert übernommen aus

    http://www.degruyter.com/staticfiles/pdfs/mouton_journal_stylesheet.pdf

    http://www.mediensprache.net/archiv/pubs/3-927715-83-2_online-version.pdf (zuletzt aufgerufen

    am 29.08.2016)

    http://www.tu-berlin.de/http://www.degruyter.com/staticfiles/pdfs/mouton_journal_stylesheet.pdfhttp://www.mediensprache.net/archiv/pubs/3-927715-83-2_online-version.pdf

  • 21 27.09.2017

    10.2. Leitfaden zu Plagiaten

  • 22 27.09.2017

    10.3. Leitfaden für den Umgang mit Modullaufzetteln

    Liebe Studierende, um Ihnen Ihr Studium zu erleichtern, haben wir den folgenden Leitfaden zur Verwaltung Ihrer Prüfungsleistungen entwickelt. Bitte beachten Sie folgendes:

    • Die Studenten kümmern sich um ihre eigenen Modullaufzettel, der auf der Webseite zu finden ist. Selbständige Führung und Pflege des Modullaufzettels und die dazugehörige Eingabe bzw. erreichte Punkte, Gewichtung, Semester und Unterschrift. Wenn ein Modullaufzettel vollständig abgearbeitet ist, wird er im Sekretariat abgegeben. Er wird noch einmal überprüft und vom Modulverantwortlichen unterschrieben. Das Original wird im Sekretariat abgeheftet, eine Kopie wird gestempelt und dem Student wieder zurückgegeben. Die Note wird in QUISPOS eingetragen.

    • Pro Modul laden Sie sich bitte einen Modulzettel blanco auf der TU Homepage unter dem Direktzugang 71659 herunter. Füllen Sie bitte vollständig den Kopf auf diesem Modulzettel sowie die Spalte „Bezeichnung der einzelnen Studienleistung“ aus.

    • Für die entsprechenden Leistungen können Sie sich für Ihre eigene Dokumentation jeweils ein Scheinformular - je nachdem, ob Sie eine benotete oder unbenotete Leistung erbringen (Leistungsnachweis.pdf oder Teilnahmeschein.pdf) - auf unserer Homepage http://www.daf.tu-berlin.de/ herunterladen. Füllen Sie bitte hier alles bis auf die Note und die Unterschrift aus. Diese Felder werden vom Dozenten ausgefüllt.

    • Bitte unbedingt beachten: Modulabschlussprüfungen (mündliche Prüfungen, Hausarbeiten am Ende des gesamten Moduls, Klausuren) und Prüfungselemente in Portfolioprüfungen (vormals häufig fälschlich als Teilleistungen bezeichnet) dürfen erst nach einer Anmeldung des jeweiligen Moduls in QISPOS erbracht werden! (Weitere Informationen hierzu finden Sie unter folgendem Direktzugang auf der Homepage der TU Berlin: 105432)

    • Unverzüglich bei Modulende (Modulabschluss), d. h. wenn alle Leistungen erbracht wurden, geben Sie bitte den ausgefüllten (siehe oben) Modulzettel im Sekretariat persönlich ab. Es werden nur Modulzettel entgegen genommen, die vollständig ausgefüllt sind (insbesondere Leistungspunkte und Unterschriften der Lehrenden): Lediglich die Abschlussnote wird jeweils von den Modulverantwortlichen eingetragen und unterschrieben.

    • Eine Ausnahme besteht bei Modul 4 (Klausur). Bitte bringen Sie diesen Modulzettel vorausgefüllt zur Klausur-Anmeldung im Sekretariat mit.

    Im Sekretariat werden die Punkte-Ergebnisse der einzelnen Leistungen auf die Modulzettel übertragen, die Gesamtnote errechnet und in Qispos eingetragen. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg und Freude bei Ihrem Studium!