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maurizzi gmbh | postfach 50 | CH-4813 uerkheim | tel +41 62 721 67 93 | fax +41 62 721 67 90 l umweltfreundlich l modularer Aufbau l reaktionsschnell l wirtschaftlich l effizient maurizzi IR-Strahler Minimale Strahlerbreite = 61 mm Maximale Strahlerbreite = 439 mm Länge der Strahler = 350 – 6000 mm Strahler nach Rasterbreite (Raster = 54 mm) Vollflächige Wärmestrahlung Lange Lebensdauer Wattdichte bis 70 kW/m2 Für alle elektr. Spannungen geeignet! Anwendungen, Einsatzgebiete l höhere Produktionsgeschwindigkeiten in bestehenden Anlagen l Einbau in Infrarotöfen und Tunnels l schmelzen und verformen von Kunststoffen l Trocknen von Farben und ähnlichen Stoffen l Verdampfen von Flüssigkeiten l in Anlagen für die Textil-, Film-, Papier und Folienbeschichtung l in Kaschieranlagen l in Thermoformanlagen l in Anlagen für Prozesswärme l in Vortrocknungs- und Erwärmungsanlagen l in Anlagen für allgemeine Kunststoffverarbeitung , z.B, prägen, laminieren usw. kurz gesagt – überall da, wo hohe Strahlungsintensität, kurze Reaktionszeiten und leichte Regelbarkeit mit optimaler Wirtschaftlichkeit gefragt sind.

Maurizzi Hochleistungs IR Strahlungstechnik

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maurizzi gmbh | postfach 50 | CH-4813 uerkheim | tel +41 62 721 67 93 | fax +41 62 721 67 90

l umweltfreundlich l modularer Aufbau l reaktionsschnell l wirtschaftlich l effizient

maurizzi IR-Strahler

Minimale Strahlerbreite = 61 mm Maximale Strahlerbreite = 439 mm Länge der Strahler = 350 – 6000 mm Strahler nach Rasterbreite (Raster = 54 mm) Vollflächige Wärmestrahlung Lange Lebensdauer Wattdichte bis 70 kW/m2 Für alle elektr. Spannungen geeignet!

Anwendungen, Einsatzgebiete

l höhere Produktionsgeschwindigkeiten in bestehenden Anlagen

l Einbau in Infrarotöfen und Tunnels l schmelzen und verformen von Kunststoffen l Trocknen von Farben und ähnlichen Stoffen l Verdampfen von Flüssigkeiten l in Anlagen für die Textil-, Film-, Papier und

Folienbeschichtung l in Kaschieranlagen

l in Thermoformanlagen l in Anlagen für Prozesswärme l in Vortrocknungs- und Erwärmungsanlagen l in Anlagen für allgemeine

Kunststoffverarbeitung , z.B, prägen, laminieren usw.

kurz gesagt – überall da, wo hohe Strahlungsintensität, kurze Reaktionszeiten und leichte Regelbarkeit mit optimaler Wirtschaftlichkeit gefragt sind.

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Einbau der Strahler

Die Strahler sind auf der Rückseite mit M6 Gewinden versehen.

Bei der Tragrahmenkonstruktion muss unbedingt die Wärmeausdehnung berücksichtigt werden! Die Strahlerkonstruktion (Rahmen) besteht aus Aluminium. Damit keine Gegenstände auf die Heizbänder fallen können, sind die Strahler nach unten oder nach der Seite anzuordnen. Der Gesamtwirkungsgrad wird positiv beeinflusst, wenn der Abstand der Strahler zum Gut möglichst klein gehalten wird. Die elektrische Zuleitung muss unbedingt mit der Anlage so gekoppelt sein, dass bei Stillstand die Heizung ausgeschaltet ist. In der Produktion ist ein absoluter Berührungsschutz unerlässlich!

Aufheiz-, Abkühlzeit

Beim Einschalten der Strahler glühen die Heizfolien bereits nach einigen Sekunden! Zirka zwei Drittel der vollen Leistung sind nach 4-7 Sekunden erreicht. Abhängig von der Umgebung wird die Nennleistung nach 8-10 Sekunden erbracht. Beim Ausschalten fällt die Temperatur sofort unter die Entzündungstemperatur der meisten Materialien.

Wirkungsgrad

Die Infrarotstrahlung wirkt direkt von der Strahleroberfläche auf das zu behandelnde Produkt. Reflektoren sind keine erforderlich. Mehr als 90% der Wärme werden in Richtung der zu behandelnden Materialien abgegeben.

Versuche haben gezeigt , dass herkömmliche Stab-Strahler mit sauberen Reflektoren viel weniger Wärme auf die Produkteoberfläche bringen als Folien-Flächenstrahler.

maurizzi-Strahler sind sehr energiebewusst und umweltfreundlich, 88 – 95% der bezogenen Energie wird als Wärmeenergie gegen das Produkt abgestrahlt. Wasser oder Luftkühlung ist nicht erforderlich, was für eine effiziente Produktion von grossem Vorteil ist.

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Unser neuer IR-Strahler

Anwendungsgebiet

Der neue maurizzi IR-Strahler ist in der Bauweise sehr kompakt. Bei einer Grösse von 206 x 206 x 70 mm können Flächenleistungen bis ca. 93 kW pro m2 eingebaut werden. Dank den speziellen Heizleitern wird eine gleichmässige und schonende Strahlungswärme, auch über mehrere Heizelemente erreicht. Eine Regulierung der Leistung von 0 – 100 % ist kein Problem. Auch Konturen können nach Zeichnung hergestellt werden. Die Anwendungsgebiete sind die gleichen wie bei den maurizzi Folienstrahlern, jedoch kann die Strahlung gezielter eingesetzt werden. Gerne erstellen wir eine unverbindliche Offerte.

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Über maurizzi, ein Firmenportrait

Wir sind ein kleiner, flexibler KMU-Betrieb mit Sitz in Uerkheim (Aargau), welcher in der Hochleistungs- IR-Strahlungstechnik tätig ist. Unsere Spezialisierung gilt der Produktion von IR-Strahlern und Ersatzheizbändern (auch für Fremdprodukte), wo wir unseren über 20-jährigen Erfahrungsschatz einfliessen lassen können.

Die Firma wurde im Jahre 2002 von Bruno Maurizzi in Uerkheim gegründet und im Handelsregister eingetragen.

Unser Absatzgebiet konzentriert sich hauptsächlich auf folgende Länder: Schweiz, Deutschland, Östereich, Italien, die Türkei und China.

Mit unseren Komponenten sind Sie in der Lage, auch Ihre eigenen Einzellösungen zu realisieren, anstatt von überteuerten Drittanbietern abhängig zu werden.

Unseren Erfahrungsschatz nutzen wir natürlich auch, um unsere Produkte immer weiter zu perfektionieren und weiter zu entwickeln.

Bei uns erhält der Kunde kompetente Beratung und jede gewünschte produktespezifische Unterstützung!

Unser Credo lautet: Innovation, Flexibilität & Kundennähe

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Ersatzteile zu IR-Strahler auf Folienbasis

maurizzi bietet Ihnen einen Ersatzteil-Service für alle maurizzi Produkte und auch für Fremdprodukte (d.h. IR-Strahler die auf Folienbasis aufgebaut sind). In der Regel werden Ersatzteile (Heizfolien) innert 24 Std. nach Bestellungseingang inkl. Montagezubehör ausgeliefert.

Produktebeschrieb

maurizzi Heizfolien sind korrosions- und säurebeständige sowie wartungsfreie Heizwiderstände in Folienform. Sie sind einsetzbar als Originalbestückung oder Ersatzfolien in industriellen Hochleistungs- Infrarot- Flächenstrahlern auf Metallfolienbasis, wie sie in der Textil- und Kunststoffverabeitung und in der Drucktechnik eingesetzt werden, oder aber auch für Einzellösungen. Sie sind kompatibel zu Metallfolien-Heizstrahlern weltweit führender Hersteller.

Die konstant sinusförmige Wellung der Heizfolien ermöglicht eine besonders gleichmässige Bestrahlung, sowie eine hohe Leistungsdichte (7W / cm2). Die mittelwellige Strahlung von ca. 2,5-9,5 Nanometer ermöglicht beste Absorption und somit optimale Wirtschaftlichkeit. Weiter machen ein erreichbarer Temperaturbereich von Raumtemperatur bis ca. 800°C sowie beste Reaktionszeiten maurizzi Heizfolien zur flexibelsten Lösung in allen flächendeckenden Hochleistungs-Infrarot-Anwendungen.

Die maurizzi Montageklammern lassen sich leicht wieder entfernen, ohne dass sie verformt oder anderswie beschädigt werden müssen. Dadurch lassen sich maurizzi Heizbänder ohne die Verwendung neuer Klammern auswechseln.

Mit unseren wiederverwendbaren Montageklammern können Heizfolien jeder Breite auf weichen Isolatoren befestigt werden.

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Montageanleitung zum Ersetzen von Heizbändern in IR-Strahlern

Die nachfolgende Montageanleitung instruiert Sie über die Vorgehensweise, die beim Ersetzen eines defekten Heizbandes unbedingt beachtet werden muss:

1. Vergewissern Sie sich, dass die Stromversorgung zum IR- Strahler bzw. zur Einheit in welcher

der Strahler eingebaut ist, vollständig unterbrochen wurde. > Sicherungselemente und Hauptschalter ausschalten! (akute Lebensgefahr durch Stromschlag)

2. Entfernen Sie allfällige Schutzstäbe und Schutzgitter des Strahlers, bis Sie ungehindert an den elektrischen Anschlüssen arbeiten können.

3. Lösen Sie vorsichtig die elektrischen Anschlüsse der Heizfolien, welche ausgewechselt werden müssen. Um ein Verdrehen der Heizfolie (Anschlussplatte ½"/12,5mm oder 1"/25mm) zu verhindern verwenden Sie am Besten den mitgelieferten Gegenhalter.

4. Nachdem die elektrischen Anschlüsse gelöst wurden, entfernen Sie die Halteklammern der Heizbänder vorsichtig(!) - bei blossem Herausziehen des Heizbandes könnte das weiche Isolationsmaterial, auf welchem die Heizbänder befestigt sind, beschädigt werden. Wir empfehlen daher jede Halteklammer einzeln zu entfernen.

5. Demontieren Sie nun die defekten Heizbänder, entnehmen ein neues aus der Verpackung und positionieren den Gewindebolzen einseitig in einer der Bohrungen im Isolationsmaterial. Die Heizbänder sind dehnbar und können auf die benötigte Länge gestreckt werden; ziehen Sie das Heizband einfach so weit, bis es in die Bohrung auf der Gegenseite passt.

6. Nun werden alle elektrischen Anschlüsse wieder richtig hergestellt. Damit eine gute elektrische Verbindung gewährleistet ist, ist darauf zu achten, dass jede Anschlussmutter sehr gut festgezogen wird! Ansonsten können Folgeschäden auftreten.

Montieren der Halteklammern

Auf saubere und korrekte Arbeitsweise bei der Montage der Halteclips ist unbedingt zu achten!

Nehmen Sie eine Spitzzange oder etwas ähnliches zur Hand und drücken den Halte-Clip möglichst nahe am Folienrand etwa 2mm in das Isolationsmaterial hinein.

Geben Sie nun ein wenig mehr Druck auf den Clip, so dass sich dieser in einem Winkel zur Folie neigt.

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So sollte der Halteclip jetzt ausehen.

Jetzt kann der Halteclip vollständig in das Material gepresst werden.

Das mit Halteclips bestückte Heizband sollte anschliessend so aussehen. Zu beachten ist: Die Halteclips sollten in einem Abstand von ca. 2cm versetzt und nur in einem Wellental gesetzt werden. Bei Fugen, dort wo die Isolationsplatten zusammengestossen sind, dürfen keine Halteclips gesetzt werden!

Tip: Statt Spitzzange o.ä. als Werkzeug, wurden zur Montage der Clips mittels Zeigefinger und Daumen gute Erfahrungen gemacht...

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Die allgemeinen Geschäftsbedingungen

Aufträge, Verkäufe und Lieferungen erfolgen ausschliesslich auf Grund der nachstehenden Bestimmungen, deren Inhalt bei Auftragserteilung und im besonderen mit der Annahme unserer Offerten, Auftragsbestätigungen und Fakturen als anerkannt gilt. Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Form. Ziffer 8 gilt auch bei Nichtzustandekommen eines Vertragsabschlusses.

1. Preise. Alle Preise sind unverbindlich. Die offerierten Preise können nur aufrechterhalten werden, wenn die in der Offerte genannten Qualitäten und Quantitäten unverändert bestellt werden. Die Preise werden auf Grund der zum Zeitpunkt der Offertenstellung massgebenden Kosten berechnet. Wir müssen uns deshalb vorbehalten, die Preise bei wesentlichen Änderungen der Umstände, die für die Festsetzung der Preise massgebend waren, auch für noch nicht ausgeführte Lieferungen den neuen Umständen anzupassen. Offerten sind freibleibend; sie verpflichten uns erst nach deren Annahme durch uns.

2. Spedition, Porto, Verpackung, Versicherung, Kleinfakturenzuschlag. Die Lieferung erfolgt in der Regel ab Werk. Frachtkosten, Verpackung und allfällige Transportversicherungen werden in der Faktura aufgeführt und verrechnet. Anfallende Zollgebühren und Steuern bei Lieferungen ins Ausland werden vom Kunden getragen. Lieferungen ins Ausland werden immer versichert, Lieferungen im Inland nur auf Wunsch oder bei einem Warenwert von über CHF 300.-. Da Kleinmengenbestellungen nicht kostendeckend abgewickelt werden können, müssen wir einen Kleinfakturenzuschlag berechnen.

3. Nutzen und Gefahr gehen mit dem Versand der Ware auf den Kunden über. Bei Lieferungen, welche direkt durch uns erfolgen (z. B. bei Montage durch uns), erfolgt der Übergang von Nutzen und Gefahr bei Ankunft beim Kunden.

4. Umfang der Lieferpflicht. Die Angabe der voraussichtlichen Lieferfrist erfolgt unverbindlich; für deren Einhaltung tragen wir bestmöglichst Sorge. Bei Vorliegen höherer Gewalt sowie anderer nicht durch uns verschuldeter Umstände lehnen wir jegliche Ersatzansprüche für nicht oder verspätet ausgeführte Lieferungen ab. Als höhere Gewalt gelten vor allem gänzliche oder teilweise Stilllegung unserer Produktion, Mobilmachung, Krieg, Streik, Feuer, Wasser, das Inkrafttreten von Einfuhr- und Ausfuhrverboten und - kontingentierungen oder eine erhebliche Erhöhung der Einfuhrzölle.

5. Zahlungen. Die Fakturen sind innert 30 Tagen rein netto zahlbar, sofern nichts anderes ausdrücklich und schriftlich vereinbart worden ist. Nach Ablauf der 30 Tage sind wir berechtigt, den Kunden durch Ansetzung einer Zahlungsfrist in Verzug zu setzen und ab Fristablauf Verzugszins und Spesen zu berechnen. Art. 107 OR bleibt vorbehalten. Die von uns gelieferte Ware bleibt bis zum vollständigen Eingang des vereinbarten Kaufpreises unser Eigentum, auch wenn im Kaufvertrag kein spezieller Eigentumsvorbehalt stipuliert worden ist.

6. Gewährleistung. Wir übernehmen für die Güte unserer Ware nur insofern Gewähr, als wir für innerhalb der vertraglich festgelegten Frist auftretende Herstellungs- oder Materialfehler durch Instandsetzung oder Ersatzlieferung nach unserer Wahl aufkommen. Ansprüche auf Schadenersatz, Wandlung des Kaufes oder Minderung des Kaufpreises lehnen wir ab. Mängelrügen sind sofort nach Empfang der Ware, spätestens aber innerhalb von 8 Tagen, anzubringen. Im Falle von verdeckten Mängeln ist die Mängelrüge sofort nach Entdeckung der Mängel anzubringen.

7. Garantie. Infolge der vielseitigen und durch uns nicht kontrollierbaren Anwendungsmöglichkeiten können wir keine Garantie für die Lebensdauer unserer Produkte abgeben. Für Personen- und Sachschäden, die auf Fehler oder Mängel unserer Erzeugnisse oder die direkt oder indirekt auf die Verwendung unserer Ware zurückzuführen sind, übernehmen wir keine Verantwortung.

8. Urheberschutz-, Patent- und Markenrechte. Patent- und Markenrechte sowie Know-How und praktisches Erfahrungswissen, wie es auch in Zeichnungen und Projekten zum Ausdruck kommt, bleiben unser Eigentum. Es ist nicht gestattet, diese ohne unsere ausdrückliche Genehmigung zu reproduzieren, zu verwenden oder Dritten weiterzugeben.

9. Geltende Fassung dieser AGBs ist zu jedem Moment die aktuelle Fassung dieser AGBs, wie sie im Internet unter http://www.maurizzi.ch publiziert werden.

10. Gerichtsstand ist 4800 Zofingen, Schweiz