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Nr. 39 – gültig ab 1. Januar 2013 Mitglied in der Informationsgemeinschaft zur Feststellung der Verbreitung von Werbeträgern e.V. (IVW) Preisliste für Print und Online Mediadaten 2013 BREMEN OSNABRÜCK HANNOVER Verbreitete Auflage: 80.556 Exemplare (1 1,1 Mio. Visits monatlich auf kreiszeitung.de (2 1) laut IVW II/12, 2) laut IVW 08/2012 www.kreiszeitung.de Rotenburg Achim Verden Syke Wildeshausen Sulingen Diepholz

Mediadaten 2013

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Page 1: Mediadaten 2013

Nr. 39 – gültig ab 1. Januar 2013

Mitglied in der Informationsgemeinschaft zur Feststellung

der Verbreitung von Werbeträgern e.V. (IVW)

Preisliste für Print und Online

Mediadaten 2013

BREMEN

OSNABRÜCK

HANNOVER

Verbreitete Auflage:

80.556 Exemplare(1

1,1 Mio. Visits monatlich

auf kreiszeitung.de(2

1) laut IVW II/12, 2) laut IVW 08/2012

www.kreiszeitung.de

RotenburgAchim

VerdenSykeWildeshausen

Sulingen

Diepholz

Page 2: Mediadaten 2013

Verlagsangaben

Verlag

Kreiszeitung Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG

Am Ristedter Weg 17, 28857 Syke

Postfach 1265, 28846 Syke

Telefon Telefax

Zentrale (0 42 42) 58-0 Anzeigen (0 42 42) 58 - 2 38 u. 58 - 2 00

Buchhaltung (0 42 42) 58 - 4 99

[email protected] Technik (0 42 42) 58 - 1 79

www.kreiszeitung.de

Erscheinungsweise

6x wöchentlich morgens, werktags

Bankverbindungen

Kreissparkasse Syke (BLZ 291 517 00), Konto 1 110 013 552

Zahlungsbedingungen

Alle Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne jeden Abzug zahlbar.

Auch Vorauszahlungen berechtigen nicht zum Skontoabzug.

Preise

Alle Preise verstehen sich in Euro zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Geschäftsbedingungen

Die Ausführung von Anzeigenaufträgen und Fremdbeilagen erfolgt zu unse-

ren in diesem Tarif enthaltenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Anzeigen- und Druckunterlagenschluss

Montagausgabe: Freitag 11.00 Uhr

Dienstagausgabe: Montag 9.00 Uhr

Mittwochausgabe: Dienstag 9.00 Uhr

Donnerstagausgabe: Mittwoch 9.00 Uhr

Freitagausgabe: Donnerstag 9.00 Uhr

Wochenendausgabe: Donnerstag 15.00 Uhr

Rücktrittstermine/Stornierungen

Rücktrittstermine wie Anzeigenschlusstermine. Stornierungen werden grund-

sätzlich nur in schriftlicher Form akzeptiert.

Chiffregebühr

Bei Abholung Euro 4,–, bei Zusendung Euro 8,– (Gebühren werden als Verwal-

tungspauschale auch dann erhoben, wenn keine Offerten eingehen.)

Mengenstaffel

ab 3.000 mm 5 % ab 5.000 mm 10 % ab 10.000 mm 15 %

ab 20.000 mm 20 % ab 40.000 mm 22 % ab 60.000 mm 23 %

Page 3: Mediadaten 2013

Sonderformateund

Platzierungen

GesamtausgabeA, B, C, D, E

Ausgabe A Ausgabe B Ausgabe C Ausgaben D und E

KombinationenDig. Anzeigenüber-

mittlung/Kaufkraft/L-Werte

Beilagen MemoStickOnline-Werbung

Online-Werbung Geschäfts-bedingungen

Verlags-u. technische

Angaben

Technische Angaben zu Anzeigen

Satzspiegel

472 mm hoch, 323 mm breit, 1/1 Seite: 3.304 mm

Spaltenbreite Spaltenzahl

1-spaltig: 44 mm Anzeigen- und Textteil: 7 Spalten

2-spaltig: 90 mm

3-spaltig: 137 mm

4-spaltig: 183 mm

5-spaltig: 230 mm

6-spaltig: 276 mm

7-spaltig: 323 mm

15-spaltig: 674 mm

Grundschrift Anzeigenteil: Frutiger Regular, 8 pt

Anzeigenstrecken Größen: 4, 6 oder 8 Anzeigenseiten

Belegung: Gesamt-/Unterausgaben A,B,C,D,E

Abschluss: Umfangmäßig wird das Millimeter-

volumen dem Grundabschluss zugerechnet.

Rabatte: 4 Seiten 47,50 %

6 Seiten 51,25 %

8 Seiten 55,00 %

Platzierung und Anzeigengrößen

Platzierungen von Anzeigen auf bestimmten Plätzen und Seiten können

nicht bindend vereinbart werden. Bei hochformatigen Anzeigen ab 420 mm

Höhe wird die volle Satzspiegelhöhe berechnet.

Untertext-Anzeigen

Titelseite/Griffecke 200 mm

Innenteil ab 300 bis 2.240 mm

Aufschlagseiten bis 920 mm

Alleinstehend mindestens 850 mm

Textteilanzeigen Mindestgröße 20 mm

Maximalgröße 200 mm

(max. 2 Spalten)

Druckverfahren und -farben

Der Druck erfolgt im Rollenoffset-Verfahren. Für den 4-Farb-Offsetdruck

verwenden wir Zeitungsdruckfarben nach der Europäischen Farbskala DIN

12647-3. Spotfarben müssen in CMYK angelegt sein. Ge ring fügige

Abweichungen beim Zusammendruck und beim Farbton berechtigen nicht

zu Ersatzansprüchen.

Anzeigenpreis-Berechnung

Spaltenzahl x mm-Höhe x mm-Preis + MwSt. = Anzeigenpreis

ACHTUNG! Abweichende

technische Angaben für die

Rotenburger Kreiszeitung

(siehe Ausgabe E).

Page 4: Mediadaten 2013

Sonderformate und Platzierungen

Mini-Titelkopfanzeige

Größe 1 spaltig / 20 mm

Farbe schwarz-weiß bis 4c �

Platzierung/

Belegung

Aufschlagseiten

der Bücher 2, 3 oder 4

Berechnung20 mm × mm-Preis ×

Faktor 4,5 = Anzeigenpreis

Titelkopfanzeige

Größe 1 spaltig / 64 mm

Farbe schwarz-weiß bis 4c �

Platzierung/Belegung

Gesamt- oderUnterausgaben

Berechnung64 mm × mm-Preis ×

Faktor 2,5 = Anzeigenpreis

Griffecke

Größe 2-spaltig / 100 mm

Farbe schwarz-weiß bis 4c �

Platzierung/

Belegung

Titelseite oder

Unterausgaben

Berechnung200 mm × mm-Preis ×

Faktor 5,0 = Anzeigenpreis

Satelliten-Anzeige

Größemind. 400 mm max. 800 mm

(mind.4 Anzeigen)

Farbe schwarz-weiß bis 4c �

Platzierung/

Belegung

nur Anzeigenteil,Gesamt- oder

Unterausgaben

Berechnungmm-Anzahl × mm-Preis ×

Faktor 4,5 = Anzeigenpreis

Page 5: Mediadaten 2013

GesamtausgabeA, B, C, D, E

Ausgabe A Ausgabe B Ausgabe C Ausgaben D und E

KombinationenDig. Anzeigenüber-

mittlung/Kaufkraft/L-Werte

Beilagen MemoStickOnline-Werbung

Online-Werbung Geschäfts-bedingungen

Sonderformateund

Platzierungen

Sonderformate und Platzierungen

Flexform-Anzeige

Größe mindestens 850 mm

Farbe schwarz-weiß bis 4c �

Platzierung/

Belegung

Textteil,Gesamt- oder

Unterausgaben

Berechnung

jede angebrochene Spalte ×

jeweilige max. Höhe ×

mm-Preis = Anzeigenpreis

Wetter-Streifen

Größe 7-spaltig / 30 mm

Farbe schwarz-weiß bis 4c �

Platzierung/

Belegung

über dem Wetter,Gesamt- oder

Unterausgaben

BerechnungSpaltenanzahl × Höhe ×

mm-Preis = Anzeigenpreis

Kreuzworträtsel

Größe 133 x 193 mm

Farbe schwarz-weiß bis 4c �

Platzierung/Belegung

Gesamt- oderUnterausgaben

Berechnung579 mm × mm-Preis

= Anzeigenpreis

W E T T E R

K R E U Z W O R T -

R Ä T S E L

Belegungsmöglichkeiten und weitere Formate auf Anfrage.

Panorama-Anzeige

Größemind. 15-spaltig,

mind. 160 mm hoch

Farbe schwarz-weiß bis 4c �

Platzierung/

Belegung

Gesamt- oder

Unterausgaben

BerechnungSpaltenanzahl × Höhe ×

mm-Preis = Anzeigenpreis

Mindestformat

Page 6: Mediadaten 2013

Das Verbreitungsgebiet

Bremen

A2A2A2D A1A1A1

C1C1C1C1

C2C2

E

A3A3

B1B1B2

Dötlingen

Großenkneten

Barnstorf

Wagenfeld

Asendorf

Thedinghausen

Ottersberg

Sottrum

Harpstedt

Scheeßel

Rotenburg

Visselhövede

Verden

Dörverden

Eystrup

Hoya

Bruchhausen-Vilsen

Langwedel

Kirchlinteln

Achim

Oyten

Syke

Stuhr

Weyhe

Bassum

Twistringen

Diepholz

Sulingen

Rahden

Stemwede

Wildeshausen

Nienburg

Hannover

OldenburgDelmenhorst

Walsrode

Vechta

Bohmte

C1D

Sottrum

Stuhr

Sottrum

C1C1C1C1StuhrStuhrStuhr

DDDC1C1

D

Sottrum

Stuhr C1D

Sottrum

Stuhr C1

C2Verden

C2C2Langwedel

C1C1C1C1C1C1C1C1C1C1VerdenVerden

C2C2C2C2C2C2C2C2

C1

C2Verden

C2C2Langwedel

C1C1men

C1C1

C2Verden

C2C2Langwedel

C1C1

A2A1

B1

Barnstorf

Bassum

TwistringenA2A2

Diepholz

Bohmte

B2Sulingen

B1Wagenfeld

Rahden

A1

Asendorf

Bruchhausen-VilsenBruchhausen-VilsenBruchhausen-Vilsen

A1A1A1C2Verden

C2C2Eystrup

Nienburg

Visselhövede

ERotenburg

Langwedel

Scheeßel

RotenburgRotenburg

Nienburg

Diepholz

Vechta

B1Sulingen Nienburg

A 1

A 27

OldenburgOldenburg

A 28

Bre

C2A3

Thedinghausen

Eystrup

Hoya

NienburgNienburg

Weser

Hannover

Verbreitete Auflage:

80.556 Exemplare (1

1,1 Mio. Visits monatlich

auf kreiszeitung.de(2

Verd

BruchhauBrucBrucBruc enBrucBrucBrucBrucBrucBrucBruc Dörverdenn

Rahd

g

SulingenSuli

Dötlingen

Großenkneten

Ottersberg

um

Oyten

Ottersberg

SottrumSottrSottrSottrSottrSottr

1) laut IVW II/12, 2) laut IVW 08/2012

Kreiszeitung Gesamtausgabe (A, B, C, D, E)

Landkreis Diepholz �

Landkreis Verden �

Landkreis Nienburg (Hoya, Eystrup) �

Landkreis Oldenburg

(Wildeshausen, Harpstedt)

Landkreis Rotenburg

Kreiszeitung A

Kreiszeitung-Nord A1

Kreiszeitung-West A2

Kreiszeitung-Ost A3

Diepholz, Sulingen B

Diepholzer Kreisblatt B1

Sulinger Kreiszeitung B2

Achim, Verden C

Achimer Kreisblatt C1

Verdener Aller-Zeitung C2

Wildeshauser Zeitung D

Rotenburger Kreiszeitung

(Berliner Format) E

Page 7: Mediadaten 2013

Ausgabe A Ausgabe B Ausgabe C Ausgaben D und E

KombinationenDig. Anzeigenüber-

mittlung/Kaufkraft/L-Werte

Beilagen MemoStickOnline-Werbung

Online-Werbung Geschäfts-bedingungen

GesamtausgabeA, B, C, D, E

Mediengruppe Kreiszeitung Gesamtausgabe (Ausgaben A, B, C, D, E)

Ihre Rubrikenanzeige erscheint grundsätzlich in der Gesamtausgabe

mit entsprechender rubrizierter Platzierung.

Eine Belegung der Unterausgaben (A, B, C, D, E) ist bei

unsortierter Platzierung ohne Rubrikenköpfe von Montag bis

Freitag zu Lokalpreisen möglich.

Für Fließsatz- und einspaltige Rubrikenanzeigen werden

keine Probeabzüge angefertigt.

1) laut IVW II/12, 2) nur gültig für Werbungstreibende aus dem Verbreitungsgebiet bei direkter Abwicklung; 3) inkl. 4 Wochen im regionalen Stellenportal auf kreiszeitung.de, 4) Vereinsanzeigen sind Anzeigen ohne geschäftlichen, gewerblichen bzw. kommerziellen Charakter

Anzeigenteil

Format Ortspreis(2 Grundpreis

s/w-mm 3,86 4,59

1/1 Seite (s/w) 12.753,44� 15.165,36�

2c 4,44� 5,27�

1/1 Seite (2c) 14.669,76 17.412,08

3c u. 4c 5,55� 6,58�

1/1 Seite (3c u. 4c) 18.337,20 21.740,32

Sonstige Preise

Format Ortspreis(2 Grundpreis

Rubrikenanzeigen (Gebrauchtfahrzeuge,

Reisen, Fremdenverkehr)

s/w-mm

2c

3c u. 4c

2,25

2,59

3,23

2,68

3,08

3,85

Stellenanzeigen(3

s/w-mm

2c

3c u. 4c

5,34

6,15

7,60

6,29

7,23

8,94�

Vereinsanzeigen(4

s/w-mm

2c

3c u. 4c

1,93�

2,21

2,78

2,26�

2,60

3,24

Textteil

Format Ortspreis(2 Grundpreis

s/w-mm 17,38 � 20,64 �

2c 19,99 � 23,71 �

3c u. 4c 24,96 � 29,61 �

Verbreitete Auflage:

80.556 Exemplare (1

Page 8: Mediadaten 2013

Kreiszeitung (Ausgabe A )

Textteil

Format Ortspreis(2 Grundpreis

s/w-mm 6,29 7,45

2c 7,25 8,57

3c u. 4c 9,02 10,70

Bremen

A2A2A2DD A1A1A1

C2

E

A3A3

B1B1

Dötlingen

Großenkneten

Barnstorf

Wagenfeld

Asendorf

Thedinghausen

Ottersberg

Sottrum

Harpstedt

Scheeßel

Rotenburg

Visselhövede

Verden

Dörverden

Eystrup

Hoya

Bruchhausen-Vilsen

Langwedel

Kirchlinteln

Achim

Oyten

Syke

Stuhr

Weyhe

Bassum

Twistringen

Diepholz

Sulingen

Rahden

Stemwede

Wildeshausen

Nienburg

Hannover

OldenburgDelmenhorst

Walsrode

Vechta

Bohmte

D

Sottrum

Stuhr

Sottrum

StuhrStuhrStuhr

DDDDD

Sottrum

Stuhr

D

Sottrum

Stuhr

men

A2A1

B1

Bassum

TwistringenA2A2

Diepholz

Bohmte

Sulingen

B1Wagenfeld

Rahden

A1

Asendorf

Bruchhausen-VilsenBruchhausen-VilsenBruchhausen-Vilsen

A1A1A1

Eystrup

Nienburg

Visselhövede

ERotenburg

Scheeßel

RotenburgRotenburg

Nienburg

Diepholz

Vechta

B1Sulingen Nienburg

A 1

A 27

OldenburgOldenburg

A 28

Bre

C2A3

Eystrup

Hoya

NienburgNienburg

Weser

Verbreitungsgebiet

Landkreis Diepholz (nördlicher Teil), Hoya, Eystrup (Landkreis Nienburg),

Harpstedt (Landkreis Oldenburg)

1) laut IVW II/12, 2) nur gültig für Werbungstreibende aus dem Verbreitungsgebiet bei direkter Abwicklung

Anzeigenteil

Format Ortspreis(2 Grundpreis

s/w-mm 1,57 1,86

1/1 Seite (s/w) 5.187,28 6.145,44

2c 1,81 2,14

1/1 Seite (2c) 5.980,24 7.070,56

3c u. 4c 2,26 2,68

1/1 Seite (3c u. 4c) 7.467,04 8.854,72

Verbreitete Auflage:

27.926 Exemplare (1

Sonstige Preise

Titelkopfanzeigen (1 sp./64 mm) Ortspreis(2 Grundpreis

s/w 251,20 � 297,60 �

2c 289,60 � 342,40 �

3c u. 4c 361,60 � 428,80 �

Page 9: Mediadaten 2013

Ausgabe B Ausgabe C Ausgaben D und E

KombinationenDig. Anzeigenüber-

mittlung/Kaufkraft/L-Werte

Beilagen MemoStickOnline-Werbung

Online-Werbung Geschäfts-bedingungen

Ausgabe A

Unterausgaben A1, A2, A3

1) nur gültig für Werbungstreibende aus dem Verbreitungsgebiet bei direkter Abwicklung

Kreiszeitung-Nord (A1) Kreiszeitung-West (A2) Kreiszeitung-Ost (A3)

Verbreitungsgebiet Stuhr, Weyhe, Syke Bassum, Twistringen, Harpstedt Bruchhausen-Vilsen, Hoya, Eystrup

Verbreitete Auflage 12.202 8.631 7.093

Anzeigenteil

Format Ortspreis(1 Grundpreis Ortspreis(1 Grundpreis Ortspreis(1 Grundpreis

s/w-mm 0,90� 1,08 0,85� 1,00� 0,85 1,00�

1/1 Seite (s/w) 2.973,60 3.568,32� 2.808,40� 3.304,00 2.808,40 3.304,00�

2c 1,04 1,24 0,97� 1,16� 0,97� 1,16�

1/1 Seite (2c) 3.436,16� 4.096,96� 3.204,88 3.832,64� 3.204,88� 3.832,64

3c u. 4c 1,29� 1,55 1,22 1,45� 1,22 1,45�

1/1 Seite (3c u. 4c) 4.262,16� 5.121,20� 4.030,88� 4.790,80 4.030,88 4.790,80�

Textteil

s/w-mm 3,60� 4,31� 3,39� 4,02� 3,39 4,02�

2c 4,14 4,97 3,89 4,64� 3,89� 4,64�

3c u. 4c 5,17� 6,19� 4,88� 5,78� 4,88� 5,78�

Titelkopfanzeigen (1 sp./64 mm)

s/w 144,00� 172,80� 136,00 160,00 136,00 160,00

2c 166,40� 198,40� 155,20 185,60 155,20 185,60

3c u. 4c 206,40 248,00 195,20 232,00 195,20 232,00

Page 10: Mediadaten 2013

Diepholzer Kreisblatt / Sulinger Kreiszeitung (Ausgabe B)

Textteil

Format Ortspreis(2 Grundpreis

s/w-mm 4,84 5,75

2c 5,59 6,62

3c u. 4c 6,97 8,28

Verbreitungsgebiet

Landkreis Diepholz (südlicher Teil)

Bremen

A2A2A2D A1A1A1

C1C1C1C1C1

C2C2

E

A3A3

B1B1B2

Dötlingen

Großenkneten

Barnstorf

Wagenfeld

Asendorf

Thedinghausen

Ottersberg

Sottrum

Harpstedt

Scheeßel

Rotenburg

Visselhövede

Verden

Dörverden

Eystrup

Hoya

Bruchhausen-Vilsen

Langwedel

Kirchlinteln

Achim

Oyten

Syke

Stuhr

Weyhe

Bassum

Twistringen

Diepholz

Sulingen

Rahden

Stemwede

Wildeshausen

Nienburg

Hannover

OldenburgDelmenhorst

Walsrode

Vechta

Bohmte

DC1

Sottrum

Stuhr

Sottrum

C1C1C1C1StuhrStuhrStuhr

DDDC1

Sottrum

DC1Stuhr

DC1

Sottrum

Stuhr C1

C2Verden

C2C2Langwedel

C1C1C1C1C1C1C1C1C1C1VerdenVerden

C2C2C2C2C2C2C2C2

C1

C2Verden

C2C2Langwedel

C1C1men

C1C1

C2Verden

C2C2Langwedel

C1C1A1

B1

Barnstorf

Bassum

Diepholz

B2Sulingen

B1Wagenfeld

Rahden

A1Bruchhausen-VilsenBruchhausen-VilsenBruchhausen-Vilsen

A1A1A1C2Verden

C2C2Eystrup

Nienburg

Visselhövede

ERotenburg

Langwedel

Scheeßel

RotenburgRotenburg

Nienburg

DiepholzB1Sulingen Nienburg

A 1

A 27

OldenburgOldenburg

A 28

Bre

C2A3

Thedinghausen

Eystrup

Hoya

NienburgNienburg

Weser

1) laut IVW II/12, 2) nur gültig für Werbungstreibende aus dem Verbreitungsgebiet bei direkter Abwicklung

Anzeigenteil

Format Ortspreis(2 Grundpreis

s/w-mm 1,21 1,44

1/1 Seite (s/w) 3.997,84 4.757,76

2c 1,40 1,66

1/1 Seite (2c) 4.625,60 5.484,64

3c u. 4c 1,74 2,07

1/1 Seite (3c u. 4c) 5.748,96 6.839,28

Verbreitete Auflage:

16.684 Exemplare (1

Sonstige Preise

Titelkopfanzeigen (1 sp./64 mm) Ortspreis(2 Grundpreis

s/w 193,60 � 230,40 �

2c 224,00 � 265,60 �

3c u. 4c 278,40 � 331,20 �

Page 11: Mediadaten 2013

Ausgabe C Ausgaben D und E

KombinationenDig. Anzeigenüber-

mittlung/Kaufkraft/L-Werte

Beilagen MemoStickOnline-Werbung

Online-Werbung Geschäfts-bedingungen

Ausgabe B

Unterausgaben B1, B2

1) nur gültig für Werbungstreibende aus dem Verbreitungsgebiet bei direkter Abwicklung

Diepholzer Kreisblatt (B1) Sulinger Kreiszeitung (B2)

Verbreitungsgebiet Diepholz, Barnstorf, Rehden, Wagenfeld, Lemförde Sulingen, Kirchdorf, Schwaförden, Siedenburg

Verbreitete Auflage 10.553 6.131

Anzeigenteil

Format Ortspreis(1 Grundpreis Ortspreis(1 Grundpreis

s/w-mm 0,97 1,17 0,83 0,98�

1/1 Seite (s/w) 3.204,88 3.865,68 2.742,32 3.237,92

2c 1,12 1,35 0,95 1,13

1/1 Seite (2c) 3.700,48 4.460,40 3.138,80 3.733,52

3c u. 4c 1,39 1,68 1,19 1,41

1/1 Seite (3c u. 4c) 4.592,56 5.550,72 3.931,76 4.658,64

Textteil

s/w-mm 3,89 4,68 3,31 3,93

2c 4,47 5,38 3,81 4,51

3c u. 4c 5,58 6,72 4,76 5,66

Titelkopfanzeige (1 sp./64 mm)

s/w 155,20 187,20 132,80 156,80

2c 179,20 216,00 152,00 180,80

3c u. 4c 222,40 268,80 190,40 225,60

Page 12: Mediadaten 2013

Achimer Kreisblatt / Verdener Aller-Zeitung (Ausgabe C )

Textteil

Format Ortspreis(2 Grundpreis

s/w-mm 5,80 6,96

2c 6,67 7,99

3c u. 4c 8,32 10,00

Verbreitungsgebiet

Landkreis Verden und Rethem

Bremen

A2A2A2D A1A1A1

C1C1C1C1

C2C2

B1B1B2

Dötlingen

Großenkneten

Barnstorf

Wagenfeld

Asendorf

Thedinghausen

Ottersberg

Sottrum

Harpstedt

Scheeßel

Rotenburg

Visselhövede

Verden

Dörverden

Eystrup

Hoya

Bruchhausen-Vilsen

Langwedel

Kirchlinteln

Achim

Oyten

Syke

Stuhr

Weyhe

Bassum

Twistringen

Diepholz

Sulingen

Rahden

Stemwede

Wildeshausen

Nienburg

Hannover

OldenburgDelmenhorst

Walsrode

Vechta

Bohmte

DC1Stuhr C1C1C1C1StuhrStuhrStuhr

DDDC1

DC1Stuhr

DC1Stuhr C1

C2Verden

C2C2Langwedel

C1C1C1C1C1C1C1C1C1C1VerdenVerden

C2C2C2C2C2C2C2C2

C1

C2Verden

C2C2Langwedel

C1C1men

C1C1

C2Verden

C2C2Langwedel

C1C1

A2A1

B1

Barnstorf

Bassum

TwistringenA2A2

Diepholz

Bohmte

B2Sulingen

B1Wagenfeld

Rahden

A1Bruchhausen-Vilsen

A1A1A1C2Verden

C2C2

Nienburg

VisselhövedeLangwedel

Scheeßel

Nienburg

Diepholz

Vechta

B1Sulingen Nienburg

A 1

A 27

OldenburgOldenburg

A 28

Bre

C2Thedinghausen

NienburgNienburg

Weser

1) laut IVW II/12, 2) nur gültig für Werbungstreibende aus dem Verbreitungsgebiet bei direkter Abwicklung

Anzeigenteil

Format Ortspreis(2 Grundpreis

s/w-mm 1,45� 1,74

1/1 Seite (s/w) 4.790,80 5.748,96

2c 1,67 2,00

1/1 Seite (2c) 5.517,68 6.608,00

3c u. 4c 2,08 2,50

1/1 Seite (3c u. 4c) 6.872,32 8.260,00

Verbreitete Auflage:

22.846 Exemplare (1

Sonstige Preise

Titelkopfanzeigen (1 sp./64 mm) Ortspreis(2 Grundpreis

s/w 232,00 � 278,40 �

2c 267,20 � 320,00 �

3c u. 4c 332,80 � 400,00 �

Page 13: Mediadaten 2013

Ausgaben D und E

KombinationenDig. Anzeigenüber-

mittlung/Kaufkraft/L-Werte

Beilagen MemoStickOnline-Werbung

Online-Werbung Geschäfts-bedingungen

Ausgabe C

Unterausgaben C1, C2

1) nur gültig für Werbungstreibende aus dem Verbreitungsgebiet bei direkter Abwicklung

Achimer Kreisblatt (C1) Verdener Aller-Zeitung (C2)

Verbreitungsgebiet Achim, Oyten, Ottersberg, Thedinghausen Verden, Langwedel, Kirchlinteln, Dörverden, Rethem

Verbreitete Auflage 10.489 12.357

Anzeigenteil

Format Ortspreis(1 Grundpreis Ortspreis(1 Grundpreis

s/w-mm 0,87 1,05 0,95 1,15

1/1 Seite (s/w) 2.874,48� 3.469,20� 3.138,80 3.799,60

2c 1,00 1,20� 1,10 1,32

1/1 Seite (2c) 3.304,00 3.964,80� 3.634,40 4.361,28

3c u. 4c 1,25 1,50� 1,36 1,65

1/1 Seite (3c u. 4c) 4.130,00 4.956,00 4.493,44 5.451,60

Textteil

s/w-mm 3,48 4,16 3,82 4,59

2c 3,98 4,80 4,41 5,27

3c u. 4c 5,01 5,99 5,50 6,58

Titelkopfanzeige (1 sp./64 mm)

s/w 139,20 168,00 152,00 184,00

2c 160,00 192,00 176,00 211,20

3c u. 4c 200,00 240,00 217,60 264,00

Page 14: Mediadaten 2013

Wildeshauser Zeitung (Ausgabe D )

Verbreitungsgebiet

Wildeshausen, Dötlingen

Bremen

A2A2A2A2D A1A1A1

C1C1C1C1

C2C2

E

A3A3

B1B1B2

Dötlingen

Großenkneten

Barnstorf

Wagenfeld

Asendorf

Thedinghausen

Ottersberg

Sottrum

Harpstedt

Scheeßel

Rotenburg

Visselhövede

Verden

Dörverden

Eystrup

Hoya

Bruchhausen-Vilsen

Langwedel

Kirchlinteln

Achim

Oyten

Syke

Stuhr

Weyhe

Bassum

Twistringen

Diepholz

Sulingen

Rahden

Stemwede

Wildeshausen

Nienburg

Hannover

OldenburgDelmenhorst

Walsrode

Vechta

Bohmte

C1SottrumSottrum

C1C1C1C1D

StuhrStuhrStuhrStuhr

DDDC1

Sottrum

DStuhr C1

Sottrum

DStuhr C1

C2Verden

C2C2Langwedel

C1C1C1C1C1C1C1C1C1C1VerdenVerden

C2C2C2C2C2C2C2C2

C1

C2Verden

C2C2Langwedel

C1C1men

C1C1

C2Verden

C2C2Langwedel

C1C1

A2A1

B1

Barnstorf

Bassum

TwistringenA2A2

Diepholz

Bohmte

B2Sulingen

B1Wagenfeld

Rahden

A1

Asendorf

Bruchhausen-VilsenBruchhausen-VilsenBruchhausen-Vilsen

A1A1A1C2Verden

C2C2Eystrup

Nienburg

Visselhövede

ERotenburg

Langwedel

Scheeßel

RotenburgRotenburg

Nienburg

Diepholz

Vechta

B1Sulingen Nienburg

A 1

A 27

OldenburgOldenburg

A 28

Bre

C2A3

Thedinghausen

Eystrup

Hoya

NienburgNienburg

Weser

1) laut IVW II/12, 2) nur gültig für Werbungstreibende aus dem Verbreitungsgebiet bei direkter Abwicklung,

3) laut ADA II/12

Anzeigenteil

Format Ortspreis(2 Grundpreis

s/w-mm 0,49� 0,58

1/1 Seite (s/w) 1.618,96 1.916,32

2c 0,56� 0,66

1/1 Seite (2c) 1.850,24 2.180,64

3c u. 4c 0,70 0,83

1/1 Seite (3c u. 4c) 2.312,80 2.742,32

Kombinationspreis

Wildeshauser Zeitung +

Wildeshauser Anzeiger Ortspreis(2 Grundpreis

s/w-mm 0,98 1,18

2c 1,13 1,36

3c u. 4c 1,43 1,69

Textteil

Format Ortspreis(2 Grundpreis

s/w-mm 1,95 2,32

2c 2,24 2,65

3c u. 4c 2,79 3,32

WeserVerbreitete Auflage:

2.747 Exemplare (1

Unser Spar-Tipp:

Die günstige Kombination

mit der Wochenzeitung

„Wildeshauser Anzeiger“

mit insgesamt über

20.704 Exemplaren!(3

Sonstige Preise

Titelkopfanzeigen (1 sp./64 mm) Ortspreis(2 Grundpreis

s/w 78,40 � 92,80 �

2c 89,60 � 105,60 �

3c u. 4c 112,00 � 132,80 �

Page 15: Mediadaten 2013

KombinationenDig. Anzeigenüber-

mittlung/Kaufkraft/L-Werte

Beilagen MemoStickOnline-Werbung

Online-Werbung Geschäfts-bedingungen

Ausgaben D und E

Kombinationspreis

Rotenburger Kreiszeitung +

Journal am Sonntag oder Mittwoch Ortspreis(2 Grundpreis

s/w-mm 1,42� 1,68�

2c 1,64 1,93

3c u. 4c 2,04 2,41

Rotenburger Kreiszeitung (Ausgabe E )

Bremen

A2A2D A1A1A1

C1C1C1

C2

E

A3A3

Dötlingen

Großenkneten

Thedinghausen

Ottersberg

Sottrum

Harpstedt

Scheeßel

Rotenburg

Visselhövede

Verden

DörverdenBruchhausen-Vilsen

Langwedel

Kirchlinteln

Achim

Oyten

Syke

Stuhr

Weyhe

BassumWildeshausen

OldenburgDelmenhorst

WalsrodeD

C1Sottrum

Stuhr

Sottrum

C1C1C1C1StuhrStuhrStuhr

DDDDC1

Sottrum

Stuhr

DC1

Sottrum

Stuhr C1C1C1C1C1C1C1C1C1C1C1C1C1en

C1C1C1

A2A1

Bassum

A1Bruchhausen-VilsenBruchhausen-VilsenBruchhausen-Vilsen

A1A1A1C2

Visselhövede

ERotenburg

Scheeßel

RotenburgRotenburg

A 1

A 27

OldenburgOldenburg

A 28

Brem

C2Thedinghausen

Verbreitungsgebiet

Landkreis Rotenburg

Berliner Format Seitensatzspiegel 276 x 431 mm Gesamt 2.586 mm/Seite 6 Spalten Spaltenbreite 45 mm

Preise für Textteil- und Titelkopfanzeigen auf Anfrage.

Anzeigenteil

Format Ortspreis(2 Grundpreis

s/w-mm 1,00 1,21

1/1 Seite (s/w) 2.586,00 3.129,06

2c 1,16 1,40

1/1 Seite (2c) 2.999,76 3.620,40

3c u. 4c 1,45 1,74

1/1 Seite (3c u. 4c) 3.749,70 4.499,64

Stellenmarkt

Rotenburger Kreiszeitung Ortspreis(2 Grundpreis

s/w-mm 1,39 1,63

2c 1,60� 1,88�

3c u. 4c 1,98� 2,32�

Rotenburger Kreiszeitung +

Journal am Sonntag oder MittwochOrtspreis(2 Grundpreis

s/w-mm 1,52� 1,78�

2c 1,75� 2,05�

3c u. 4c 2,15� 2,54�

Rotenburger Kreiszeitung +

Journal am Sonntag und MittwochOrtspreis(2 Grundpreis

s/w-mm 1,79 � 2,11 �

2c 2,06 � 2,43 �

3 u. 4c 2,55 � 3,01 �

1) laut IVW II/12, 2) nur gültig für Werbungstreibende aus dem Verbreitungsgebiet bei direkter Abwicklung, 3) laut ADA II/12

Verbreitete Auflage:

10.353 Exemplare (1

Unser Spar-Tipp:

Die Kombination mit den

Wochenzeitungen

„Journal am Mittwoch“ mit

32.766 Exemplaren(3

oder „Journal am Sonntag“ mit

32.899 Exemplaren!(3

Page 16: Mediadaten 2013

Kombinationen

AusgabenVerbreitete

AuflageAnzeigenteilmm-Preise

SeitenpreiseTextteil

mm-Preise

Ortspreis(2 Grundpreis Ortspreis(2 Grundpreis Ortspreis(2 Grundpreis

Kreiszeitung Gesamt ohne RotenburgKreiszeitung, Diepholz, Sulingen, Achim, Verden, Wildeshausen

70.203 (1s/w-mm2c3c u. 4c

3,41�3,91 4,89

4,04�4,65�5,80

s/w2c3c u. 4c

11.266,64�12.918,64�16.165,56

13.348,16�15.363,6019.163,20

s/w-mm2c3c u. 4c

15,33 17,63 22,01

18,22 20,95 26,16

Stellenanzeigen s/w-mm2c3c u. 4c

4,475,146,36�

5,276,057,50�

A + BKreiszeitung, Diepholz,Sulingen

44.610s/w-mm2c3c u. 4c

2,43�2,80�3,50

2,88�3,31�4,13

s/w2c3c u. 4c

8.028,72 9.251,20

11.564,00

9.515,52 10.936,2413.645,52

s/w-mm2c3c u. 4c

9,7011,14 13,93

13,90 15,98 19,96

A1 + C1Kreiszeitung-Nord, Achim

22.691s/w-mm2c3c u. 4c

1,47�1,69�2,11

1,76�2,03�2,53

s/w2c3c u. 4c

4.856,88 5.583,76 6.971,44

5.815,04 6.707,128.359,12

s/w-mm2c3c u. 4c

5,91�6,80�8,49

7,03�8,08�

10,10

C + A3Achim, Verden, Kreiszeitung-Ost

29.939s/w-mm2c3c u. 4c

1,76�2,03�2,53

2,�102,41�3,01

s/w2c3c u. 4c

5.815,04 6.707,12 8.359,12

6.938,40 7.962,649.945,04

s/w-mm2c3c u. 4c

7,05�8,10�

10,12

8,38�9,65�

12,04

C2 + A3Verden, Kreiszeitung-Ost

19.450s/w-mm2c3c u. 4c

1,37�1,57�1,96

1,62�1,87�2,34

s/w2c3c u. 4c

4.526,48 5.187,28 6.475,84

5.352,48 6.178,487.731,36

s/w-mm2c3c u. 4c

5,49�6,31�7,88

6,50�7,47�9,34

B + A2Diepholz, Sulingen, Kreiszeitung-West

25.315s/w-mm2c3c u. 4c

1,50�1,73�2,15

1,782,082,56

s/w2c3c u. 4c

4.956,00 5.715,92 7.103,60

5.881,12 6.872,328.458,24

s/w-mm2c3c u. 4c

6,006,90�8,62

7,11�8,18�

10,21

A3 + B2Kreiszeitung-Ost, Sulingen

13.224s/w-mm2c3c u. 4c

1,18�1,36�1,69

1,40�1,60�2,01

s/w2c3c u. 4c

3.898,72 4.493,44 5.583,76

4.625,60 5.286,406.641,04

s/w-mm2c3c u. 4c

4,70�5,40�6,74

5,58�6,42�8,02

Page 17: Mediadaten 2013

Dig. Anzeigenüber-mittlung/

Kaufkraft/L-WerteBeilagen MemoStick

Online-WerbungOnline-Werbung Geschäfts-

bedingungenKombinationen

Kombinationen

C + EAchim, Verden, Rotenburg

33.199s/w-mm2c3c u. 4c

2,18�2,52�3,14

2,59�2,96�3,72

s/w2c3c u. 4c

7.202,72 8.326,08

10.374,56

8.557,369.779,84

12.290,88

s/w-mm2c3c u. 4c

5,81�6,68 8,33

6,90�7,94�9,91

C1 + EAchim, Rotenburg

20.842s/w-mm2c3c u. 4c

1,61�1,85�2,32

1,90�2,19�2,74

s/w2c3c u. 4c

5.319,44 6.112,40 7.665,28

6.277,60 7.235,769.052,96

s/w-mm2c3c u. 4c

3,46�3,974,96

4,10�4,71�5,88

C2 + EVerden, Rotenburg

22.710s/w-mm2c3c u. 4c

1,70�1,96�2,44

2,03�2,33�2,91

s/w2c3c u. 4c

5.616,80 6.475,84 8.061,76

6.707,12 7.698,329.614,64

s/w-mm2c3c u. 4c

3,824,395,48

4,53�5,21�6,51

Unsere flexiblen Ausgausgagaben-n-KoKombmbinatatioioionenen:n:

1) laut IVW II/12, 2) nur gültig für Werbungstreibende aus dem Verbreitungsgebiet bei direkter Abwicklung

Page 18: Mediadaten 2013

Beilagen

Mindestauflage 1.000 Exemplare. Fremdanzeigen sind in Beilagen nicht zulässig!

Rücktrittstermin

14 Tage vor Erscheinen. Bei spätereren Stornierungen werden 50 %

Ausfallgebühr auf Basis der niedrigsten Gewichtsstufe berechnet.

Informationen zu Beilagenaufträgen: Telefon (0 42 42) 58 - 2 02,

Email: [email protected]

Kein Rabatt auf Beilagenpreise. Die Agenturprovision beträgt 15 % auf

den Grundpreis.

Anlieferung (Ausgaben A, B, C, D)

Frei Druckhaus Syke, Am Ristedter Weg 17, 28857 Syke

Montag bis Freitag von 8.00 bis 16.00 Uhr,

frühestens 8 Tage, spätestens 3 Tage vor Verteilung.

Anlieferung Rotenburger Kreiszeitung (Ausgabe E)

Frei Druckhaus Walsrode, Hanns-Hörbiger Straße 6, 29664 Walsrode,

2 Tage vor Beilagetermin franko.

Informationen zu Preisen und Formaten unter (0 42 61) 72 - 0.

1) Abweichende Beilagenpreise und -formate – Infos unter (0 42 61) 72 - 0, 2) Nur gültig für Beilagen von Werbungtreibenden aus dem Verbreitungsgebiet bei direkter Abwicklung

Zahl der erforderlichen Beilagen (inkl. Postauflage)

Ausgabe Mo.-Fr. Sa.

Gesamtausgabe (A, B, C, D, E) 81.300 88.250

A Kreiszeitung 28.400 30.700

A1 Kreiszeitung-Nord 11.900 13.100

A2 Kreiszeitung-West 8.900 9.300

A3 Kreiszeitung-Ost 7.600 8.300

B Diepholz/Sulingen 16.550 17.600

B1 Diepholzer Kreisblatt 10.400 10.900

B2 Sulinger Kreiszeitung 6.150 6.700

C Achim/Verden 22.750 25.650

C1 Achimer Kreisblatt 10.400 12.300

C2 Verdener Aller-Zeitung 12.350 13.350

D Wildeshauser Zeitung 2.700 2.950

E Rotenburger Kreiszeitung(1 10.900 11.350

Preis (je Tausend)

Gewicht Ortspreis2 Grundpreis

bis 10 g 65,00 77,00

bis 20 g 75,00 89,00

bis 30 g 85,00 100,00

bis 40 g 95,00 112,00

bis 50 g 105,00 124,00

bis 60 g 115,00 136,00

bis 70 g 125,00 147,00

bis 80 g 135,00 159,00

bis 90 g 145,00 171,00

bis 100 g 155,00 183,00

je weitere 10 g 10,00 12,00

Wir drucken für Sie!Berliner Format, Rheinisches

und Nordisches Format

Infos unter (0 42 42) 58 -1 70

Page 19: Mediadaten 2013

Dig. Anzeigenüber-mittlung/

Kaufkraft/L-Werte

MemoStickOnline-Werbung

Online-Werbung Geschäfts-bedingungen

Beilagen

Beilagen

Technische Angaben:

1. Höchstgewicht auf Anfrage beim Verlag (Katalogverteilung)

2. Format: Mindestformat ist DIN A6 (105 mm x 148 mm) Höchstformat 32 x 23 cm (größere Formatekönnen verwendet werden, wenn sie auf das Höchstformat gefalzt sind)

3. Einzelblätter im Format DIN A6 dürfen ein Flächengewicht von 170g/qm nicht unterschreiten. Einzel blätter mit Formaten größer als DIN A 6 bis DIN A 4 müssen ein Flächengewicht von mindestens 120g/qm aufweisen. Größere Formate mit einem Flächengewicht von mindestens 60g/qm sind auf eine Größe im Bereich DIN A4 zu falzen.

4. Mehrseitige Beilagen: Beilagen im jeweils möglichen Maximalformat müssen einen Mindest umfang von 8 Seiten haben. Bei geringerem Umfang (4 und 6 Seiten) ist ein Flächengewicht von min des tens 60g/qm erforderlich oder diese Beilagen sind nochmals zu falzen.

5. Bei Beilagengewichten über 70 g ist eine Abstimmung mit dem Verlag erforderlich.

6. Falzarten: Gefalzte Beilagen müssen im Kreuzbruch, Wickel- oder Mittenfalz verarbeitet sein. Leporello- oder Fensterfalz können schwerwiegende Probleme verursachen und sind deshalb nicht zu verarbeiten. Mehrseitige Beilagen mit Formaten größer als DIN A 5 (148 mm x 210 mm) müssen den Falz an der langen Seite haben.

7. Beschnitt: Alle Beilagen müssen rechtwinklig und formatgleich geschnitten sein. Beilagen dürfen am Schnitt keine Verblockung durch stumpfe Messer aufweisen.

8. Angeklebte Produkte (z.B. Postkarten): Postkarten sind in der Beilage grundsätzlich innen anzukle-ben. Sie müssen dabei bündig im Falz zum Kopf oder Fuß der Beilage angeklebt werden. Es sollte keine Punkt- sondern nur Strichleimung angewendet werden. Die maschinelle Verarbeitung von Bei-lagen mit Sonderformaten ist ohne vorherige technische Prüfung durch den Verlag nicht möglich.

9. Mehrteilige Beilagen müssen bei Belegung der Postauflage geheftet sein, andernfalls fallen dop-pelte oder mehrfache Postgebühren an.

10. Begleitpapiere: Aus dem Lieferschein und der Kennzeichnung der Palette (Palettenkarte) haben hervorzugehen: Auftragsnummer des Verlags, zu belegendes Objekt und zu belegende Ausgaben, Erscheinungstermin, Auftraggeber der Beilage, Beilagentitel oder Artikelnummer bzw. Motiv, Absender und Empfänger, Anzahl der Paletten, Gesamtstückzahl der gelieferten Beilagen, Stückzahl der Beilagen je Palette.

Sonstige Angaben:

1. Beilagenaufträge werden mit der üblichen Sorgfalt erledigt. Ein Anspruch auf Minderung oder Schadenersatz entfällt, wenn mehrere Beilagen zusammenhaften und einem Zeitungsexemplar bei-gefügt werden, wenn Beilagen bei der Zustellung aus den Zeitungen herausfallen oder deren Sauberkeit durch den Einlegevorgang leidet. Platzwünsche sind nicht möglich.

2. Beilagen können nicht gleichzeitig mit der Zeitung gedruckt werden, dürfen im Umbruch und Druck nicht zeitungsähnlich sein und keine Fremdanzeigen enthalten.

3. Auch bei bestätigten Terminen ist der Auftrag erst endgültig angenommen, wenn der Verlag wenigstens 5 Tage vor Beilegung ein Muster der Beilage prüfen konnte.

4. Der Verlag behält sich die Ablehnung oder Höherberechnung des Auftrages vor, wenn Beilagen für zwei oder mehr Firmen werben.

5. Teilbelegungen sind möglich, allerdings nur in zusammenhängenden, kompletten Tourblöcken. In diesen Fällen wird jedoch keine Gewähr dafür übernommen, daß das Zielgebiet ausschließlich und allein erfaßt wird. Bei Teilbelegungen behält sich der Verlag außerdem ein Schieberecht vor; dies gilt auch für bereits schriftlich bestätigte Beilagenaufträge.

6. Eine Alleinbelegung sowie Konkurrenzausschluss können nicht eingeräumt werden. Liegen für einen Tag mehrere Beilagenaufträge vor, müssen die Prospekte ineinandergesteckt der Zeitung bei-gefügt werden, und zwar jeweils die größere in die kleinere Beilage. Bei gleichgroßen Prospekten an einem Tag wird die Beilage nach außen gelegt, die zuerst disponiert wurde. Erscheinen am Beile-gungs tag verlagseigene Supplements im Zielgebiet, können die Beilagen auch dort eingelegt werden.

7. Die Veröffentlichung eines kostenlosen redaktionellen Beilagenhinweises liegt im Ermessen des Verlages und gilt nicht als Auftragsbestandteil.

8. Für die ordnungsgemäßeAnlieferung von Beilagen hat der Auftraggeber zu sorgen. Genaue Überprüfung der Prospekte ist nicht möglich. Es werden nur Stichproben gemacht.

9. Warenproben könnennicht beigelegt werden.

10. Dispositionen können nur1 Jahr im voraus angenommenwerden.

11. Die Kosten für einenotwendige technische Weiter-verarbeitung vor dem Einlegenträgt der Auftraggeber.

12. Reklamationen müssenunverzüglich, spätestens inner-halb 48 Stunden nach Verteilung,geltend gemacht werden.

Altarfalz LeporellofalzEinlage nicht

bündig eingeklebt

mangelhafteVerarbeitung

Papier zu dünnKlammerung trägt auf

Postkarten-anbringung

So können wir Ihre Beilagenicht verarbeiten:

Page 20: Mediadaten 2013

Sichern Sie sich 100 % Aufmerksamkeit!

Der MemoStick ist ein abnehm- und wiederklebbares Etikett auf der Titel-

seite Ihrer Kreiszeitung oder auf Halbformat-Sonderveröffentlichungen.

Er nutzt damit den attraktivsten Werberaum, den das Printmedium zu bie-

ten hat. Der MemoStick kann beidseitig bedruckt werden und eignet sich

perfekt, um Gutscheine, Sonderangebote, Rabatte, neue Produkte, besondere

Termine, Messen, Anlässe und Neueröffnungen zu bewerben.

Belegungsmöglichkeiten

Mo. - Fr. Sa.

A1 Kreiszeitung Nord 11.900 13.100

A2 Kreiszeitung West 8.900 9.300

A3 Kreiszeitung Ost 7.600 8.300

A Kreiszeitung 28.400 30.700

B1 Diepholzer Kreisblatt 10.400 10.900

B2 Sulinger Kreiszeitung 6.150 6.700

B Diepholz/Sulingen 16.550 17.600

C1 Achimer Kreisblatt 10.400 12.300

C2 Verdener Aller-Zeitung 12.350 13.350

C Achim/Verden 22.750 25.650

D Wildeshauser Zeitung 2.700 2.950

A–D Gesamtausgabe 70.400 76.900

Die Platzierung

Der MemoStick – Werbung, die haften bleibt!

Technische Details

Endformat: max. 76 x 76 mm

Farbigkeit: 4-farbig beidseitig

Die Formenvielfalt (Viele weitere Formen auf Anfrage!)

Mindestauflagen

MemoStick 12.500 Exemplare

Booklet 25.000 Exemplare

CouponNote 25.000 Exemplare

MembershipCard 25.000 Exemplare

Auto Blatt Haus Kleeblatt Kreis Schmetter-ling

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Page 21: Mediadaten 2013

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4 Wochen(3 2.998,80 3.528,00 2.142,00 2.520,00 2.998,80 3.528,00 2.998,80 3.528,00 3.427,20 4.032,00 2.847,60 3.350,12 3.855,60 4.536,00

1) Berechnungsgrundlage Durchschnittszahlen (Februar - Juli 2012), 2) entspricht 7 Tagen, 3) entspricht 28 Tagen

Page 23: Mediadaten 2013

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Page 24: Mediadaten 2013

Digitale Anzeigenübermittlung

Anzeigenauftrag

Im Vorfeld der digitalen Anzeigenübermittlung ist eine schriftliche

Auftragserteilung mit allen für die Abwicklung notwendigen Angaben

erforderlich. Sie erhalten dann von uns eine Auftragsbestätigung

mit einer entsprechenden Auftragsnummer für die Datenübertragung.

Anlieferung

Die Übermittlung von digitalen Druckunterlagen hat bis spätestens

2 Werktage vor Erscheinen zu erfolgen.

Begleitfax

Jede Datenübertragung muss zuvor durch ein Begleitfax mit der

Anzeigenauftragsnummer an die folgende Telefaxnummer angekündigt wer-

den. Telefax (0 42 42) 58 -1 79.

Datenversand

Schicken Sie uns alle Daten für einen Anzeigenauftrag gesammelt

in einem Ordner. Benennen Sie diesen Ordner bitte nur mit der Ihnen

zugeteilten Anzeigenauftragsnummer.

Dateiformat

EPS und PDF bis Version 1.3. Schriften müssen in Kurven bzw. Pfade

konvertiert oder im EPS/PDF includiert sein.

Bilddaten

Ausgabenauflösung mind. 170 dpi Halbton, 600 dpi Strich bei 85 lpi

Rasterweite, ausschließlich TIFF-, EPS-, jpg- und Bitmap-Format.

Hinweis

Oben nicht aufgeführte Dateiformate können nicht verarbeitet werden!

Übertragung

FTP-Server ftp.kreiszeitung.de oder ftp1.kreiszeitung.de

Benutzer: allgemein@syke_anzeigen

Passwort: Anzeigen2011

e-Mail: [email protected]

Anhänge: Ausschließlich PDF!

Datenträger

CD-ROM, DVD-ROM, USB-Stick

Anschrift

Kreiszeitung Verlags GmbH & Co. KG

Postfach 1265, 28846 Syke

Am Ristedter Weg 17, 28857 Syke

Telefon (0 42 42) 58 - 0

Telefax (0 42 42) 58 - 2 38

Bei Fragen zur Datenanlieferung rufen Sie uns an.

Telefon (0 42 42) 58 - 2 92

Mediadaten im Internet auf www.kreiszeitung.de

Page 25: Mediadaten 2013

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1) laut GfK 2010, 2) laut ZMG 2012

Page 26: Mediadaten 2013

Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Fremdbeilagenin Zeitungen und Zeitschriften

1. Der „Anzeigenauftrag“ im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäfts bedin gun gen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer An zeigen eines Wer bung trei-benden oder sonstigen Inserenten in einer Druck schrift zum Zweck der Verbreitung.

2. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Ver trags ab-schluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner An zei gen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Er scheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird.

3. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzei gen menge hinaus weitere Anzeigen abzurufen.

4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nach lass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höhere Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht.

5. Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Text-Millimeterzeilen in gleicher Weise wie Anzeigen-Millimeter einbezogen.

6. Die Aufnahme von Anzeigen und Fremdbeilagen in bestimmten Nummern, be stimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift erfolgt dann, wenn der Auf trag ge-ber erklärt hat, dass die Anzeige oder Fremdbeilage in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift erscheinen soll und dies vom Verlag schriftlich bestätigt worden ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abge-druckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.

7. Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an den Text und nicht an andere Anzeigen angrenzen. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort „Anzeige“ deut-lich kenntlich gemacht. Der für die Kenntlichmachung erforderliche Raum ist Teil der Anzeige und geht in die zu bezahlende Abnahmemenge ein.

8. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestim mun gen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden. Beilagenaufträ-ge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beila ge und dessen Billigung bin-dend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestand-teils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremd anzeigen enthalten, werden nicht an -genommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.

9. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreie Druckunterlagen

oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewähr-leistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druck unter-lagen gegebenen Möglichkeiten.

10. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei un -voll ständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwand-freie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige be ein trächtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist ver strei chen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zah lungs-minderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Schadens ersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind – auch bei telefonischer Auftragserteilung – ausgeschlos sen; Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind be schränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt. Alle Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen bei Schadensersatzansprüchen gelten nicht bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungs ge-hilfen. Eine Haftung des Verlages für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigen schaf-ten bleibt unberührt. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegen-über Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den vorausseh-baren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgeltes beschränkt. Reklama tio-nen müssen – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln – innerhalb vier Wochen nach Veröffentlichung der Anzeige schriftlich geltend gemacht werden.

11. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berück-sichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden.

12. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt.

13. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber 14 Tage nach Veröffentlichung übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen, vom Empfang der Rechnung an laufenden, Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt.

14. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berech-net. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und/oder für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlan-gen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrags und von dem Ausgleich offen stehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.

15. Der Verlag liefert mit Rechnung auf Wunsch ab einem Anzeigenvolumen von 50 mm ei nen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrags werden Anzeigen aus-

schnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlags über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige.

16. Kosten für die Anfertigung bestellter Vorlagen und Zeichnungen sowie für vom Auf trag-geber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen.

17. Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte durchschnittliche Auflage oder – wenn eine Auflage nicht genannt ist – die durch-schnittlich verkaufte Auflage des vergangenen Kalenderjahres unterschritten wird.Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigter Mangel, wenn sie bei einer Auflage bis 50 000 Exemplaren 20 v. H., 100 000 Exemplaren 15 v. H.,500 000 Exem plaren 10 v. H., bei einer Auflage über 500 000 Exemplaren 5 v. H., beträgt.Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte.

18. Bei Ziffernanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Ziffernanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Die Eingänge auf Ziffernanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein. Dem Verlag kann einzelvertraglich als Vertreter das Recht einge-räumt werden, die eingehenden Angebote anstelle und im erklärten Interesse des Auftrag-gebers zu öffnen. Briefe, die das zulässige Format DIN A 4 (Gewicht 1000 g) überschreiten sowie Waren-, Bücher-, Katalogsendungen und Päckchen, sind von der Weiterleitung ausge-schlossen und werden nicht entgegengenommen. Eine Entgegennahme und Weiterleitung kann dennoch ausnahmsweise für den Fall vereinbart werden, dass der Auftraggeber die dabei entstehenden Gebühren/Kosten übernimmt.

19. Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurück-gesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrags.

20. Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand das für den Sitz des Verlages zuständige Gericht. Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichts-stand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Auf-enthalt des Auftraggebers, auch bei Nicht-Kaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnli-chen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart.

Zusätzliche Geschäftsbedingungen des Verlages

a) Bei fernmündlich aufgegebenen Anzeigen, Termin- und Ausgabenänderungen, Textkor-rekturen und Abbestellungen übernimmt der Verlag für Übermittlungsfehler keine Haftung.

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Geschäfts-bedingungen

Geschäftsbedingungen

b) Sind in der Anzeigenpreisliste Titel oder sonstige Verlagsdruckschriften mit eigenen Prei sen aufgeführt, so ist für jede Ausgabe oder Ausgabenkombination ein besonderer Anzei genabschluss zu tätigen. Liegt ein Abschluss für die Gesamtausgabe vor, so wird bei Belegung von Bezirksausgaben der sich aus dem Gesamtausgabenabschluss ergebende Nachlass gewährt; die hierauf entfallenden Mengen zählen bei der Errechnung der Abnah memenge (Gesamtausgabenabschluss) nicht mit. Beim Anzeigendoppel geht in die Be rech nung der Jahres-mm-Summe nur die einfache mm-Anzahl der Anzeige ein, bzw. gilt ein Anzeigendoppel bei der Berechnung der Jahres-Anzeigenmenge als eine Anzeige. Die über NBRZ geschalteten Anzeigen werden bei der Gewährung von Rabatten durch den Verlag nicht berücksichtigt. Das durch die Anzeigenstrecken erzielte Volumen wird nicht dem Abschlussvolumen für die Mengen bzw. Malstaffel zugerechnet. Die errechne-ten Streckenpreise sind nicht weiter abschlussrabatt-, jedoch AE-provisionsfähig.

c) Der Werbungtreibende hat rückwirkend Anspruch auf den seiner tatsächlichenAb nah me von Anzeigen innerhalb Jahresfrist entsprechenden Nachlass, wenn er zu Beginn der Frist einen Auftrag abgeschlossen hat, der aufgrund der Preisliste zu einem Nachlass von vornherein berechtigt. Der Anspruch auf rückwirkenden Nachlass erlischt, wenn er nicht innerhalb eines Monats nach Ablauf der Jahresfrist geltend gemacht wird.

d) Der Verlag wendet bei Entgegennahme und Prüfung der Anzeigentexte die geschäfts-übliche Sorgfalt an, haftet jedoch nicht, wenn er von den Auftraggebern irregeführt oder getäuscht wird. Durch Erteilung eines Anzeigenauftrages verpflichtet sich der Inserent, die Kosten der Veröffentlichung einer Gegendarstellung, die sich auf tatsächliche Behauptun-gen der veröffentlichten Anzeige bezieht, zu tragen, und zwar nach Maßgabe des jeweils gültigen Anzeigentarifs.

e) Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen. Dem Auftraggeber obliegt es, den Verlag von Ansprüchen Dritter freizustellen, die diesen aus der Ausführung des Auftrages gegen den Verlag erwachsen.

f) Ansprüche bei fehlerhaften Wiederholungsanzeigen sind dann ausgeschlossen, wenn der Werbungtreibende die Möglichkeit hatte, vor Drucklegung der nächstfolgenden An zei ge auf den Fehler hinzuweisen. Der Vergütungsanspruch des Verlages bleibt unberührt.

g) Aufträge für Empfehlungsanzeigen von Firmen des im Verbreitungsgebiet ansässigen Handels und Handwerks, worunter auch selbständig werbende Filialbetriebe fallen, werden zum Lokalpreis berechnet. Verkaufsagenturen, Verkaufsstellen und Zweignieder-las sun gen von überregionalen Verkaufsorganisationen, deren Insertion zentral verwaltet wird, sind keine ortsansässigen Handelsfirmen im Sinne der Preisliste. Das Entscheidungs-recht darüber hat ausschließlich der Verlag. Auf den Lokalpreis (einschl. Kraftfahr zeug-markt) kann keine Mittlervergütung gewährt werden.

h) Für Jahresabschlüsse ab 150.000 Millimeter und mehr sind Sondervereinbarungen möglich. Für Verlagsbeilagen, örtlich begrenzte Anzeigen und Sonderveröffentlichungen (Kollektive) können abweichende Preise vereinbart werden. Auch im übrigen behält sich der Verlag die Gewährung von Rabatten vor.

i) Für die Belegung einer Kombination ist eine einheitliche Anzeigengröße Voraussetzung. Außerdem wird die Erscheinung in der gleichen Kalenderwoche zugrunde gelegt.

k) Bei blatthohen Anzeigen wird die volle Satzspiegelhöhe berechnet.

l) Datenschutz: Gemäß Bundesdatenschutzgesetz weisen wir darauf hin, dass im Rahmen der Geschäftsbeziehungen die erforderlichen Kunden- und Lieferantendaten mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung gespeichert werden.

m) Etwaige Änderungen oder Stornierungen sind schriftlich mit genauer Angabe des Textes oder der Ausgabe spätestens bis zum Anzeigenschluss, bei Beilagenaufträgen wenigstens sechs Tage vor dem Streutermin zu übermitteln. Bei Abbestellungen gehen gegebenenfalls bereits entstandene Herstellungs- oder Vorbereitungskosten zu Lasten des Auftraggebers.

n) Bei Insolvenzen und gerichtlichen Vergleichen entfällt jeglicher Nachlass. Im Falle einer Klage wird der auf die streitgegenständliche Forderung gewährte Nachlass wieder belastet.

o) Eine Provision wird nur an die vom Verlag anerkannten Werbemittler vergütet. Voraus setzung ist, dass der Auftrag unmittelbar vom Werbemittler erteilt wird und Texte bzw. Druckunterlagen auch von ihm geliefert werden. Die Werbungsmittler und Werbe -agentu ren sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbung treibenden an die Preisliste des Verlages zu halten. Die vom Verlag gewährte Mittlungs ver gü tung darf an die Auftraggeber weder ganz noch teilweise weitergegeben werden. Für die Vermittlung von Aufträgen privater Auftraggeber wird eine Mittlungsvergütung nicht bezahlt.

p) Bei Änderungen der Preisliste oder der Geschäftsbedingungen treten die neuen Bedingungen auch für laufende Aufträge sofort in Kraft.

q) Der Verlag behält sich vor, die Veröffentlichung von Sammelanzeigen abzulehnen.

r) Kann infolge von Streikmaßnahmen innerhalb oder außerhalb des Verlages ein An zei gen -auftrag/Beilagenauftrag nicht zu dem Termin ausgeführt werden, der mit dem Auf trag-geber vereinbart war, so ist der Verlag berechtigt, den Auftrag in der nächsterreichbaren Ausgabe auszuführen. Der Auftraggeber kann aus der Verschiebung des Ausführungs-zeitpunkts keinerlei Mängel-/Gewährleistungsansprüche herleiten. Ein Ausgleichsanspruch des Auftraggebers besteht nur insoweit, als die Anzeige zu dem tatsächlichen Erschei-nungs termin weniger gekostet hätte als an dem vereinbarten Termin.

s) Bei Beilagenaufträgen können Gewährleistungsansprüche nicht allein daraus abgeleitet werden, dass in einzelnen Exemplaren der Druckschrift die Beilage (z. B. infolge technischer Probleme oder Trägerverschulden) fehlt oder mehrfach eingelegt ist. Gewährleistungs-rechte entstehen erst dann, wenn die Beilage in mindestens 10 % der Auflage fehlt.

t) Der Auftraggeber ist zur unverzüglichen Überprüfung der ihm übersandten Rechnungen, Gutschriften, Bonusabrechnungen usw. verpflichtet. Reklamationen müssen innerhalb von vier Wochen nach Eingang der jeweiligen Schriftstücke schriftlich geltend gemacht werden, ansonsten gelten sie als akzeptiert.

u) Für die Gewährung eines Konzernrabatts für Tochtergesellschaften ist der schriftliche Nachweis einer mehr als 50-prozentigen Kapitalbeteiligung erforderlich. Der Verlag ge währt Konzernrabatt nur bei privatwirtschaftlich organisierten Zusammenschlüssen. Dies gilt nicht für den Zusammenschluss verschiedener selbständiger hoheitlicher Organisationen oder bei Zusammenschlüssen, bei denen Körperschaften des Öffentlichen Rechts beteiligt sind.

v) Für alle Anzeigenaufträge gelten die allgemeinen und zusätzlichen Geschäftsbedingun-gen. Die zusätzlichen Geschäftsbedingungen gehen im Zweifelsfalle den allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. Weichen Auftrag oder die ihm vom Auftraggeber zugrunde gelegten Bedingungen von den allgemeinen oder zusätzlichen Geschäftsbedingungen des Verlages ab, so gelten die Bedingungen des Verlages, wenn nicht der Auftraggeber binnen sechs Tagen seit Auftragsbestätigung durch den Verlag schriftlich widerspricht.

w) Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass die Anzeige auch in Online-diensten erscheint.

Zusätzliche Geschäftsbedingungen für die digitale Übermittlungvon Druckunterlagen für Anzeigen

a) Digitale Druckunterlagen sind solche, welche per Datenträger (z. B. Disketten, Cartrid ges, CD-ROM), direkt oder indirekt per Fernübertragung (z. B. ISDN) an den Verlag papierlos übermittelt werden.

b) Unerwünschte Druckresultate (z. B. fehlende Schriften, falsche Rasterweite), die sich auf eine Abweichung des Kunden von den Empfehlungen des Verlages zur Erstellung und Übermittlung von Druckunterlagen zurückführen lassen (siehe „Digitale Anzeigen über-mittlung“ in dieser Preisliste), führen nicht zu Gewährleistungsansprüchen, insbesondere zu keinem Preisminderungsanspruch.

c) Für die Übertragung von digital übermittelten Druckvorlagen dürfen nur geschlossene Dateien mit inkludierten Schriften verwendet werden, also solche Dateien, an denen der Verlag inhaltlich keine Möglichkeit der Veränderung hat. Offene Dateien, z. B. Dateien, welche unter Corel Draw, QuarkXPress, Freehand usw. gespeichert wurden, können vom Verlag nicht weiterverarbeitet werden. Der Verlag kann bei offenen Dateien für die inhalt-liche Richtigkeit nicht in Anspruch genommen werden.

d) Bei Übermittlung von mehreren zusammengehörenden Dateien hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass diese Dateien innerhalb eines gemeinsamen Verzeichnisses (Ordner) gesendet bzw. gespeichert werden.

e) Digital übermittelte Druckvorlagen für Farbanzeigen können nur mit einem auf Papier gelieferten Farb-Proof zuverlässig verarbeitet werden. Ohne Farb-Proof sind Farbab weich-ungen unvermeidbar, der Kunde kann hieraus keinerlei Gewährleistungsrechte geltend machen, insbesondere keinen Preisminderungsanspruch.

f) Der Kunde hat vor einer digitalen Übermittlung von Druckunterlagen dafür Sorge zu tra-gen, dass die übermittelten Dateien frei von evtl. Computerviren sind. Entdeckt der Verlag auf einer ihm übermittelten Datei Computerviren, wird diese Datei sofort gelöscht, ohne dass der Kunde hieraus Ansprüche geltend machen könnte. Der Verlag behält sich zudem vor, den Kunden auf Schadenersatz in Anspruch zu nehmen, wenn durch solche, durch den Kunden infiltrierten Computerviren, dem Verlag Schäden entstehen.

Stand 1. Januar 2013

Page 28: Mediadaten 2013

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