4
Mediadaten # 39 Schnüss - Das Bonner Stadtmagazin · Roonstraße 3a · 53175 Bonn Tel.: (0228) 604 76-12 · Fax: (0228) 604 76-20 · www.schnuess.de Í Das Bonner Stadtmagazin D Allgemeines Adresse: Roonstraße 3a · 53175 Bonn Verlag: Verein zur Förderung alternativer Medien e.V. Geschäftszeiten: Mo - Do 10:00 - 17:00 Uhr, Fr 10:00 - 15:00 Uhr Bankverbindung: Sparkasse Bonn IBAN: DE35 3705 0198 0000 0256 84 Gerichtsstand: Bonn D Kontakt Geschäftsleitung: Ronald Gibiec Tel.: (0228) 60 47 6 - 13 Fax: (0228) 60 47 6 - 20 [email protected] Anzeigenleitung: Marcus Thye Tel.: (0228) 60 47 6 - 12 Fax: (0228) 60 47 6 - 20 [email protected] D Ressorts Redaktion: Gitta List Tel.: (0228) 60 47 6 - 15 Fax: (0228) 60 47 6 - 20 [email protected] Veranstaltungskalender: Marc Oberschachtsiek Tel.: (0228) 60 47 6 - 16 [email protected] Grafik: Christian Hiergeist Tel.: (0228) 60 47 6 - 17 [email protected] Die Schnüss hat sich seit 1978 erfolgreich als Stadtmagazin am Bonner Markt etabliert. Als Marktführer erreicht sie optimal eine interessierte Leserschaft. Monat für Monat wird ein breites kulturelles Spektrum, eine Vielfalt von lokalen Bonner Themen geboten. Die Schnüss liefert einen kompletten Serviceteil mit umfassendem Veranstaltungskalender für Bonn und Köln. Druckauflage: 10.000 Exemplare Verkaufspreis: gratis Verbreitungsgebiet: Großraum Bonn, Rhein-Sieg-Kreis Herausgeber: Verein zur Förderung alternativer Medien e.V. Vertrieb: Fa. Kulticus/Bonn Das Schnüss-Uni-Magazin ist eine kostenlose Sonderpublikation extra für die Bonner Studenten und bietet ein breites Spektrum an Themen rund um den Studentenalltag. Die Auflage von 10.000 Exemplaren wird flächendeckend in Bonn verteilt. Das Unimagazin wird hauptsächlich in Uni-Mensen, -Insti- tuten und Studentenwohnheimen sowie in Gaststätten und Einzel- handelsbetrieben verteilt. Druckauflage: 10.000 Exemplare Verkaufspreis: gratis Verbreitungsgebiet: Grossraum Bonn, Rhein-Sieg-Kreis Herausgeber: Verein zur Förderung alternativer Medien e.V. Vertrieb: Fa. Kulticus/Bonn Í Das Bonner Stadtmagazin Í Unimagazin

Mediadaten ‚Í 39 - schnuess.de A_39_001.pdf · Mediadaten #39 Schnüss - Das Bonner Stadtmagazin · Roonstraße 3a · 53175 Bonn Tel.: (0228)60476-12 · Fax: (0228)60476-20 ·

  • Upload
    others

  • View
    0

  • Download
    0

Embed Size (px)

Citation preview

Page 1: Mediadaten ‚Í 39 - schnuess.de A_39_001.pdf · Mediadaten #39 Schnüss - Das Bonner Stadtmagazin · Roonstraße 3a · 53175 Bonn Tel.: (0228)60476-12 · Fax: (0228)60476-20 ·

Mediadaten

#39

Schnüss - Das Bonner Stadtmagazin · Roonstraße 3a · 53175 Bonn Tel.: (0228)60476-12 · Fax: (0228)60476-20 · www.schnuess.de

‚ÍDas Bonner Stadtmagazin

D Allgemeines

Adresse:Roonstraße 3a · 53175 Bonn

Verlag:Verein zur Förderung alternativer Medien e.V.

Geschäftszeiten:Mo - Do 10:00 - 17:00 Uhr, Fr 10:00 - 15:00 Uhr

Bankverbindung:Sparkasse BonnIBAN: DE35 3705 0198 0000 0256 84

Gerichtsstand:Bonn

D Kontakt

Geschäftsleitung:Ronald GibiecTel.: (0228) 60 47 6 - 13Fax: (0228) 60 47 6 - [email protected]

Anzeigenleitung:Marcus ThyeTel.: (0228) 60 47 6 - 12Fax: (0228) 60 47 6 - [email protected]

D Ressorts

Redaktion:Gitta ListTel.: (0228) 60 47 6 - 15Fax: (0228) 60 47 6 - [email protected]

Veranstaltungskalender:Marc OberschachtsiekTel.: (0228) 60 47 6 - [email protected]

Grafik:Christian HiergeistTel.: (0228) 60 47 6 - [email protected]

Die Schnüss hat sich seit 1978 erfolgreich als Stadtmagazin amBonner Markt etabliert. Als Marktführer erreicht sie optimal eineinteressierte Leserschaft. Monat für Monat wird ein breiteskulturelles Spektrum, eine Vielfalt von lokalen Bonner Themengeboten. Die Schnüss liefert einen kompletten Serviceteil mitumfassendem Veranstaltungskalender für Bonn und Köln.

Druckauflage: 10.000 ExemplareVerkaufspreis: gratisVerbreitungsgebiet: Großraum Bonn, Rhein-Sieg-KreisHerausgeber: Verein zur Förderung alternativer Medien e.V.Vertrieb: Fa. Kulticus/Bonn

Das Schnüss-Uni-Magazin ist eine kostenlose Sonderpublikationextra für die Bonner Studenten und bietet ein breites Spektrum anThemen rund um den Studentenalltag. Die Auflage von 10.000 Exemplaren wird flächendeckend in Bonnverteilt. Das Unimagazin wird hauptsächlich in Uni-Mensen, -Insti-tuten und Studentenwohnheimen sowie in Gaststätten und Einzel-handelsbetrieben verteilt.

Druckauflage: 10.000 ExemplareVerkaufspreis: gratisVerbreitungsgebiet: Grossraum Bonn, Rhein-Sieg-KreisHerausgeber: Verein zur Förderung alternativer Medien e.V.Vertrieb: Fa. Kulticus/Bonn

‚ÍDas Bonner Stadtmagazin

‚ÍUnimagazin

Page 2: Mediadaten ‚Í 39 - schnuess.de A_39_001.pdf · Mediadaten #39 Schnüss - Das Bonner Stadtmagazin · Roonstraße 3a · 53175 Bonn Tel.: (0228)60476-12 · Fax: (0228)60476-20 ·

Schnüss - Das Bonner Stadtmagazin · Roonstraße 3a · 53175 Bonn Tel.: (0228)60476-12 · Fax: (0228)60476-20 · www.schnuess.de

‚ÍDas Bonner Stadtmagazin

Anzeigen Termine 2018D Entwurf

Repros und Satzarbeiten werden zum Selbstkostenpreis erstellt.Urheberrechte bleiben beim Verlag.Weiterverwendung von Anzeigenentwürfen in verlagsfremdenPublikationen ist nur nach ausdrücklicher Genehmigung gestattet. Darüber hinaus können wir Ihnen gerne professionelle Grafikerund/oder Autoren vermitteln.

D Farbzuschläge

Die Schnüss wird im Vierfarb-Offsetdruck erstellt. Farbzuschlägegelten für Farben, die nach der Europaskala im Vierfarb-Offsetdruck dargestellt werden können und werden voll rabattiert. Geringe Schwankungen sowie Abweichungen im Farbton von derVorlage sind im Toleranzbereich des Offsetdruckverfahrensbegründet.

D Anzeigenplatzierung

Der Verlag berücksichtigt Platzierungswünsche und versucht, sie im Rahmen der technischen Möglichkeiten umzusetzen. Platzierungsforderungen, deren Erfüllung Auftragsvoraussetzungenist, sind nur nach Absprache möglich.

D Gewerbliche Kleinanzeigen

Kosten pro Zeile 2,50 EUR zzgl. MwSt.Gerahmte Kleinanzeigen werden als Formatanzeigen nachSpalten-mm abgerechnet.

D Rabatte/Malstaffel

ab 3 Anzeigen 5%ab 6 Anzeigen 10%ab 12 Anzeigen 15%

D Preise

Siehe Blatt: Formate und Preise. Die Preise verstehen sichzuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

D Zahlungsbedingungen

20 Tage nach Rechnungsdatum netto. Bei Bankeinzug abzgl. 2% Skonto.

D Termine

Die SCHNÜSS erscheint monatlich in der letzten Woche desVormonats.

D Rücktrittsrecht

Das Stornieren von Anzeigenaufträgen ist nur schriftlich möglich. u Für alle Farbanzeigen bis zu 10 Tage vor dem Anzeigenschluss-

Termin.u Für alle sw-Anzeigen bis zu 6 Tage vor dem Anzeigenschluss-Termin.u Der Verlag behät sich das Recht vor, die Berichtigung (Gutschrif-

ten, Nachberechnungen) fehlerhafter Auftragsabrechnungeninnerhalb von 6 Monaten nach Rechnungsstellung vorzunehmen.

D Geschäfts-Bedingungen

Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Siehe Blatt: Allgemeine Geschäftsbedingungen

D Schnüss - Das Bonner Stadtmagazin

Erscheinungs- Anzeigen-Ausgabe termin schluss DU-Schluss

02/18 Februar 30.01. 2018 12.01. 2018 15.01. 2018

03/18 März 26.02. 2018 07.02. 2018 09.02. 2018

04/18 April 28.03. 2018 12.03. 2018 13.03. 2018

05/18 Mai 27.04. 2018 12.04. 2018 13.04. 2018

06/18 Juni 28.05. 2018 11.05. 2018 14.05. 2018

07/18 Juli 28.06. 2018 12.06. 2018 13.06. 2018

08/18 August 27.07. 2018 12.07. 2018 13.07. 2018

09/18 September 29.08. 2018 13.08. 2018 14.08. 2018

10/18 Oktober 28.09. 2018 13.09. 2018 14.09. 2018

11/18 November 29.10. 2018 12.10. 2018 15.10. 2018

12/18 Dezember 28.11. 2018 12.11. 2018 13.11. 2018

01/19 Januar 21.12. 2018 07.12. 2018 10.12. 2018

D Schnüss - Unimagazin

Erscheinungs- Anzeigen-Ausgabe termin schluss DU-Schluss

Sommer 16.04. 2018 29.03. 2018 03.04. 2018

Winter 15.10. 2018 28.09. 2018 01.10. 2018

Page 3: Mediadaten ‚Í 39 - schnuess.de A_39_001.pdf · Mediadaten #39 Schnüss - Das Bonner Stadtmagazin · Roonstraße 3a · 53175 Bonn Tel.: (0228)60476-12 · Fax: (0228)60476-20 ·

Schnüss - Das Bonner Stadtmagazin · Roonstraße 3a · 53175 Bonn Tel.: (0228)60476-12 · Fax: (0228)60476-20 · www.schnuess.de

‚ÍDas Bonner Stadtmagazin

Technische DatenD Technische Daten

Heftformat: 210 x 297 mm Satzspiegel: 190 x 260 mm Spalten: 4 x 43 mm, 3 x 60 mm

D Druckverfahren

Bogenoffset, 80er Raster, Euroscala 4cPapier: 70 g weiß, matt gestrichen, fast holzfrei

D Druckunterlagen

u Die Magazine werden digital produziert.Deshalb können nur Daten als Druckvor-lagen akzeptiert werden.

u Lieferung in digitaler Form ausschließlichals PDF/X3 nach Norm ISO 15930-3. FürPDF-Dateien die nicht dieser Norm ent-sprechen kann keine Verantwortung über-nommen werden. Info unter:www.pdfx3.com).

u Zur Kontrolle bei sw-Anzeigen einen Aus-druck, für 4c-Anzeigen einen verbindli-chen Proof mit Angabe des verwendetenFarbprofils und Meßkeil mitliefern.

u Auflösungsanforderungen für Bilder:Halbton (Graustufen/Farbe): 400 dpiStrich (Bitmap): 600 – 3600 dpi

Der Verlag behält sich das Recht vor,Mehraufwand der durch unvollständigeund/oder fehlerhafte Anzeigendaten ent-steht, zum Selbstkostenpreis in Rechnungzu stellen.

D Datenübertragung

u per E-Mail an [email protected] (Mailanhang bis max. 20 MB) oder

u per Datenträger: CD-ROM, DVD-ROM

Bei weiteren technischen Fragen könnenSie sich an die Anzeigen-Abteilungwenden: Tel. (0228) 604 76 12

D Wichtig für Anschnitt-Formate

Beschnittzugabe nach außen 3 mm. Schnittreserve nach innen 3 mm. (Gestaltungselemente müssen mindestens3 mm vom Rand entfernt platziert wer-den, damit ein problemloser Abdruckgarantiert werden kann.

Formate & Preise

Größe 2/1 Seiten 1/1 Seite 1/2 Seite hoch 1/2 Seite quer 1/3 Seite hoch 1/3 Seite querBreite & Höhe im Satzspiegel - 190 x 260 91 x 260 190 x 130 60 x 260 190 x 85Breite & Höhe im Anschnitt* 420 x 297 210 x 297 105 x 297 210 x 148,5 70 x 297 210 x 99

Vierfarbig 3.800,- € 1.950,– € 1.050,– € 1.050,– € 740,– € 740,– €

Größe 1/4 Seite hoch 1/4 Seite quer 1/4 Seite 2-spaltig 1/8 Seite 2-spaltig »Stopper« ZwischenformateBreite & Höhe im Satzspiegel 43 x 260 190 x 65 91 x 130 91 x 65 32 x 32 Pro Spalten-mmBreite & Höhe im Anschnitt* 52,5 x 297 210 x 74 nicht möglich nicht möglich nicht möglich

Vierfarbig 550,– € 550,– € 550,– € 340,– € 100,– € 2,50 €

Preis s/w 385,– € 385,– € 385,– € 200,– € 2,00 €

???

Alle Preise in Euro zuzüglich Mehrwertsteuer

* Für Anzeigen im Anschnitt ist eine Beschnittzugabe von 3 mm nach außen und eine Beschnittreserve von 3 mm nach innen unbedingt einzuhalten. Bei Nichteinhaltung der Beschnittzugaben/Beschnittreserven werden dem Auftraggeber die entstehenden Bearbeitungs-/Zusatzkosten in Rechnung gestellt.

Platzierung nur im Veranstaltungs-kalender möglich!

Preise für Umschlagseiten: U2 = 2.200,– €, U3 = 2.100,– €, U4 = 2.400,– € Titel (nur auf Anfrage): 2.600,– €

Heftformat

Beschnittzugabe 3 mm

Schnittreserve3 mm

Abcde

Page 4: Mediadaten ‚Í 39 - schnuess.de A_39_001.pdf · Mediadaten #39 Schnüss - Das Bonner Stadtmagazin · Roonstraße 3a · 53175 Bonn Tel.: (0228)60476-12 · Fax: (0228)60476-20 ·

Schnüss - Das Bonner Stadtmagazin · Roonstraße 3a · 53175 Bonn Tel.: (0228)60476-12 · Fax: (0228)60476-20 · www.schnuess.de

‚ÍDas Bonner Stadtmagazin

1. »Anzeigenauftrag« im Sinne der nachfolgenden AllgemeinenGeschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichungeiner oder mehrerer Anzeigen eines Werbungstreibenden odersonstigen Inserenten in einer Druckschrift zum Zweck der Ver-breitung.

2. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb ei-nes Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen ei-nes Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen einge-räumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinender ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige inner-halb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlichtwird.

3. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalbder vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist auch überdie im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzei-gen abzurufen.

4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlagnicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet et-waiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen demgewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechen-den Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt,wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereichdes Verlages beruht.

5. Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärter-maßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmtenAusgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröf-fentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag ein-gehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitge-teilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht aus-führbar ist.

6. Anzeigen, die aufgrund ihrer graphischen Gestaltung nichtals Anzeige erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mitdem Wort “Anzeige” deutlich kenntlich gemacht.

7. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelneAbrufe im Rahmen eines Abschlusses – und Beilagenaufträgewegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nacheinheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verla-ges abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetz oder behörd-liche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung fürden Verlag aus wirtschaftlichen oder sonstigen Gründen unzu-mutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen,Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden.

8. Für die rechtzeitige Anlieferung des Anzeigentextes und ein-wandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftragge-ber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädig-te Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. DerVerlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druck-qualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenenMöglichkeiten.

9. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichen,unrichtigen oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige An-spruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatz-anzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzei-ge beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür ge-stellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeigeerneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht aufZahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages.Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung,Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlungsind – auch bei telefonischer Auftragserteilung – ausgeschlos-sen; Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistungund Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Scha-dens und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zuzahlende Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrläs-sigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und seines

Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des Verlages für Schäden wegendes Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. Imkaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüberhinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehil-fen; in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftungfür grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den voraussehba-ren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts be-schränkt. Reklamationen müssen – außer bei nicht offensichtli-chen Mängeln – innerhalb von vier Wochen nach Eingang derRechnung und Belege geltend gemacht werden.

10. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch undbei rechtzeitig eingelieferten Anzeigendaten und/oder Anzeigen-vorlagen geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung fürdie Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlagberücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der beider Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteiltwerden.

11. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, sowird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöheder Berechnung zugrunde gelegt.

12. Falls der Auftraggeber keine Vorauszahlung leistet, wirddie Rechnung sofort, möglichst aber 14 Tage nach Veröffentli-chung der Anzeige übersandt. Die Rechnung ist innerhalb deraus der Preisliste ersichtlichen, von Empfang der Rechnung anlaufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eineandere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. EtwaigeNachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste ge-währt.

13. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowiedie Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungs-verzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zurBezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Voraus-zahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an derZahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt,auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Er-scheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglichvereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betragesund von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge ab-hängig zu machen.

14. Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen An-zeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrageswerden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Be-legnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafftwerden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Beschei-nigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitungder Anzeige.

15. Kosten für die Anfertigung bestellter Druckunterlagen undZeichnungen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zuvertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarterAusführungen hat der Auftraggeber zu tragen.

16. Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderun-gen an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbe-wahrung endet drei Monate nach Ablauf des Vertrages.

17. Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. Gerichtsstand ist der Sitzdes Verlages. Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnver-fahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstandbei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz odergewöhnliche Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich des Geset-zes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart.

Zusätzliche Geschäftsbedingungen des Verlages:

18. Die Werbeagenturen und Werbungs-Mittler sind ver-pflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen

mit den Werbungstreibenden an die Preisliste des Verlages zuhalten. Die vom Verlag gewährte Mittlungsvergütung darf an dieAuftraggeber weder ganz noch teilweise weitergegeben werden.

19. Bei Änderungen der Anzeigen- und Beilagenpreise tretendie neuen Bedingungen sofort in Kraft.

20. Die Auftraggeber haften für alle Folgen und Schäden, diesich für den Verlag, besonders auf Grund presserechtlicher undgesetzlicher Bestimmungen oder Vorschriften aus dem Inhalt derAnzeigen und Beilagen und durch deren Abdruck oder Streuungergeben können. Die Auftraggeber haben den Verlag von An-sprüchen Dritter freizustellen, wobei der Verlag nicht verpflichtetist, zu prüfen, ob durch die Anzeigen oder Beilagen Rechte Drit-ter beeinträchtigt werden. Der Inserent ist verpflichtet, die Ko-sten des Abdrucks einer Gegendarstellung, die sich auf tatsäch-liche Behauptungen der veröffentlichten Anzeige bezieht, zuden jeweils gültigen Tarifpreisen zu tragen.

21. Im Falle gänzlichen oder teilweisen Nichterscheinens derZeitschrift und somit der Anzeige infolge höherer Gewalt oder beiStörung des Arbeitsfriedens erlischt jede Verpflichtung auf Erfül-lung von Aufträgen und Leistung von Schadensersatz. Für nichtrechtzeitig oder überhaupt nicht veröffentlichte Anzeigen bzw.Beilagen wird ebenfalls kein Schadensersatz geleistet.

22. Der Auftraggeber hat den Abdruck seiner Anzeige sofortnach Erscheinen zu prüfen. Der Vertrag lehnt Ansprüche aufZahlungsminderung oder Ersatz ab, wenn bei zu wiederholen-den Aufnahmen der gleiche Fehler unterläuft, ohne dass derAuftraggeber eine Berichtigung vor Wiedergabe der nächstenAnzeige schriftlich verlangt.

23. Private Kleinanzeigenaufträge werden nur bei Vorkasseoder Bankeinzugsermächtigung ausgeführt.

24. Wird der Verlag beim Bankeinzugsverfahren durch Grün-de, die der Kunde zu vertreten hat, rückbelastet, so hat der Auf-traggeber die entstehenden Kosten zu tragen. Rechnungsbetragund Kosten werden sofort fällig; jeglicher Skonto entfällt.

25. Gerichtsstand für das Mahnverfahren (§§ 688 ff. ZPO) istBonn am schönen Rhein.

26. Für die richtige Wiedergabe undeutlicher Anzeigenvorla-gen und/oder Manuskripte und für Übermittlungsfehler bei tele-fonisch aufgegebenen Anzeigen und telefonisch veranlasstenÄnderungen wird keine Gewähr übernommen.

27. Beilagen, Beihefter und Beikleber dürfen keine WerbungDritter enthalten. Beilagen, Beihefter und Beikleber müssen aufWunsch des Verlages den deulichen Hinweis „Anzeige“ enthal-ten. Sollte dieser Hinweis fehlen, veranlasst der Verlag nach ei-genem Ermessen gegebenenfalls die Anbringung bzw. den Auf-druck dieses Hinweises. Die hieraus dem Verlag entstandenenKosten trägt der Auftraggeber in vollem Umfang.

29. Datenschutz: Gemäß § 26 Bundesdatenschutzgesetz wei-sen wir darauf hin, dass im Rahmen der Geschäftsbeziehungendie erforderlichen Kunden- und Lieferantendaten mit Hilfe derelektronischen Datenverarbeitung gespeichert werden.

30. Für die Rechtzeitigkeit der Anlieferung und die Richtigkeitdes Inhalts digitaler Druckunterlagen haftet der Auftraggeber.Der Verlag hat gegenüber dem Auftraggeber Vorsatz und grobeFahrlässigkeit zu vertreten. Der Auftraggeber versichert, übersämtliche Rechte zu verfügen, die für die Verbreitung der über-lassenen Dateien, deren Textinhalt, Bildelemente, Fotos undSchrifttypen benötigt werden. Dies gilt insbesondere für alle Ur-heber- und sonstige Schutzrechte. Der Auftraggeber stellt denVerlag von allen Ansprüchen, einschließlich der Kosten derRechtsverteidigung frei, welche Dritte wegen der Verletzung die-ser Bestimmungen geltend machen. Verlangt der Auftraggebernicht ausdrücklich einen Kontrollausdruck, so gilt seine Zustim-mung zur Art und Weise der Veröffentlichung als erteilt.

Allgemeine Geschäftsbedingungen