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MEIN KUNDE ZAHLT NICHT Mag. Gerda Ferch-Fischer November 2015

MEIN KUNDE ZAHLT NICHT - webshop.wko.at · Inhaltsverzeichnis 1. Vertragliche Möglichkeiten Forderungsausfällen vorzubeugen ..... 3 1.1. Allgemeines zur optimalen Vertragsgestaltung

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MEIN KUNDE ZAHLT NICHT

Mag. Gerda Ferch-Fischer

November 2015

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MEIN KUNDE ZAHLT NICHT

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Diese Broschüre ist im WKO-Shop der WKO Oberösterreich erhältlich.

T 05-90909 I F 05-90909-3588 E [email protected] W http://wko.at/ooe/WKO-Shop

Kostenbeitrag: EUR 12,50 (inkl. USt)

Alle Rechte vorbehalten. Nachdruck – auch auszugsweise – nur mit Quellenangabe und nach vorheriger Rücksprache.

Trotz sorgfältiger Prüfung der Beiträge in dieser Broschüre sind Feh-ler nicht auszuschließen, und die Richtigkeit des Inhalts ist daher ohne Gewähr. Eine Haftung des Verlages oder der Autorin ist ausge-schlossen.

Bestellnummer:

20765

ISBN: 3-902573-16-3

IMPRESSUM:

Medieninhaber, Verleger: BgA WKO-Shop der WKO Oberösterreich Herausgeber: Service-Center der WKO Oberösterreich Hessenplatz 3, 4020 Linz

Autorin: Mag. Gerda Ferch-Fischer

Herstellung: SigMA Werbetechnik GmbH, 4470 Enns

Stand: November 2015

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Inhaltsverzeichnis

1. Vertragliche Möglichkeiten Forderungsausfällen

vorzubeugen ................................................... 3

1.1. Allgemeines zur optimalen Vertragsgestaltung als Schutz vor Forderungsausfällen ........................... 3

1.2. Zahlungsmodalitäten; Anzahlung, Skonto, Zug um Zug-Geschäfte ......................................... 4

1.3. Eigentumsvorbehalt ............................................. 6

1.4. Bürgschaft ........................................................ 9

1.5. Pfandbestellung ............................................... 11

1.6. Sicherungsabtretung (Zession) .............................. 12

1.7. Kaution .......................................................... 14

1.8. Bankgarantie ................................................... 15 2. Gesetzliche Möglichkeiten zur Absicherung ............ 16

2.1. Aufrechnung .................................................... 16

2.2. Zurückbehaltungsrecht ....................................... 18

2.3. Gesetzliche Pfandrechte ..................................... 20

2.4. Rücktritt vom Vertrag ........................................ 20 3. Fälligkeit der Zahlung ....................................... 23

3.1. Allgemeines .................................................... 23

3.1.1. Vereinbarung ................................................... 23

3.1.2. Gesetzliche Bestimmungen .................................. 24

3.1.3. Natur und Zweck der Leistung .............................. 25

3.1.4. Ohne unnötigen Aufschub .................................... 25

3.1.5. Geldschuld ..................................................... 25

3.2. Fälligkeit bei Kauf-/Werkvertrag ........................... 29

3.3. Mahnung ........................................................ 31

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4. Verzug .......................................................... 33

4.1. Verzug – Verzögerung ......................................... 33

4.2. Subjektiv verschuldeter Verzug ............................. 33

4.3. Verzugszinsen .................................................. 34

4.3.1. Vertragliche Verzugszinsen .................................. 34

4.3.2. Gesetzliche Verzugszinsen ................................... 35 5. Verjährung ..................................................... 37

5.1. Verjährungsfristen ............................................ 38

5.2. Beginn/Verlauf von Verjährungsfristen .................... 38

5.2.1. Hemmung ....................................................... 39

5.2.2. Unterbrechung ................................................. 39

5.2.3. Anerkenntnis ................................................... 39 6. Möglichkeiten der Eintreibung der offenen

Forderung ...................................................... 41

6.1. Beauftragung eines Inkassobüros ........................... 42

6.2. Beauftragung eines Rechtsanwalts ......................... 42

6.3. Ersatz der vorprozessualen Eintreibungskosten .......... 43

6.4. Eintreibung der Forderung durch das Gericht ............ 46

6.4.1. Mahnklage ...................................................... 46

6.4.2. Zahlungsbefehl ................................................ 48

6.4.3. Prätorischer Vergleich ........................................ 48

6.5. Exekutionsverfahren .......................................... 49

6.6. Insolvenzverfahren ............................................ 51

6.7. Kosten im Zivilprozess ........................................ 52

6.7.1. Kostenersatz – wer hat welche Kosten zu tragen? ....... 52

6.7.2. Reduktion des Kostenrisikos ................................. 53

6.7.3. Verfahrenshilfe ................................................ 54

6.8. Schiedsgerichtsvereinbarung ................................ 55

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Einleitung

Zahlungsverzug und Forderungsausfälle sind leider Teil des unter-

nehmerischen Alltags. Diese Broschüre will durch gezielte, praxis-

nahe Informationen Unternehmen im Kampf gegen Zahlungsunwil-

ligkeit und Zahlungsunfähigkeit unterstützen. Sie ist daher vorwie-

gend aus der Sicht eines Gläubigers zu verstehen.

Bei den rechtlichen Absicherungsmöglichkeiten gibt es solche, die

vertraglich zu vereinbaren sind (wie z.B. Pfandbestellung, Bürg-

schaften) und andere, die auch ohne entsprechende Vertragsge-

staltung zur Anwendung kommen, weil sie gesetzlich vorgesehen

sind (z.B. Zurückbehaltungsrecht).

Diese Broschüre behandelt zunächst unter Punkt 1 jene Siche-

rungsinstrumente, die vertraglich zu vereinbaren sind und unter

Punkt 2 die gesetzlichen „Hilfsmittel“.

Die Punkte 3, 4 und 5 behandeln Fragen der Fälligkeit und Folgen

des Zahlungsverzugs. Punkt 6 informiert Sie über Möglichkeiten zur

Durchsetzung bzw. Eintreibung Ihrer Forderung.

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1. Vertragliche Möglichkeiten Forderungsausfällen vorzubeugen

1.1. Allgemeines zur optimalen Vertragsgestaltung als

Schutz vor Forderungsausfällen

Die finanzielle Gebarung und die finanzielle Situation des Ge-

schäftspartners lassen sich grundsätzlich nicht beeinflussen, die

vertragliche Beziehung mit ihm hingegen schon. Durch geschickte

Vertragsgestaltung und Nutzung der rechtlichen Möglichkeiten

kann man das finanzielle Risiko im Falle der Zahlungsunfähigkeit

oder auch Zahlungsunwilligkeit des Geschäftspartners deutlich re-

duzieren.

Wichtigste Voraussetzung für die spätere Durchsetzung der eige-

nen Ansprüche ist eine klare Vereinbarung, in der mögliche Klau-

seln zur Absicherung festgehalten werden. Aus Beweisgründen ist

das Einhalten der Schriftform für die Vertragssicherungsmaßnah-

men unbedingt zu empfehlen.

In der vertraglichen Vereinbarung sollten zunächst die Daten des

Geschäftspartners mit Name/Firma, Adresse und möglichst auch

Geburtsdatum erfasst werden. Über das Geburtsdatum kann im

Falle einer späteren Exekutionsführung über den Hauptverband

der Sozialversicherungsträger festgestellt werden, ob der Schuld-

ner in Österreich einer unselbständigen Erwerbstätigkeit nachgeht

oder bestimmte Sozialleistungen erhält. Diese Information ist vor

allem dann wichtig, wenn gegen einen Schuldner Exekution ge-

führt werden soll, dessen Aufenthalt und/oder dessen Einkommen

nicht bekannt ist.

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Weiters sollte vor Abschluss von Verträgen die Vertretungsbefugnis

des jeweiligen Vertragspartners überprüft werden (ausreichend

bevollmächtigter Mitarbeiter, Geschäftsführer, Prokurist, Vor-

stand, Vereinsobmann, ...). Die Einsicht ins Firmenbuch oder in

das Vereinsregister ist zu empfehlen.

Neben einer klaren Festlegung von Ware/Leistung und Preis ist die

Fälligkeit der Zahlung festzulegen. Die Vertragspartner können

den Zeitpunkt der Fälligkeit frei wählen. Darüber hinaus sollten

auch Regelungen für den Fall des Zahlungsverzuges, insbesondere

Verzugszinsen, vereinbart werden.

Details zur Fälligkeit und zum Zahlungsverzug können auch in All-

gemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) oder Lieferbedingungen

enthalten sein. Bei Verwendung von AGBs ist darauf zu achten,

dass diese auch Vertragsinhalt werden. Auf die AGBs muss daher

beweisbar vor Vertragsabschluss hingewiesen worden sein und der

Geschäftspartner muss die Möglichkeit haben, in diese auch einzu-

sehen. Der Aufdruck von allgemeinen Geschäfts- oder Lieferbedin-

gungen auf einem Lieferschein oder einer Rechnung, die ja erst

bei Auslieferung der Ware oder Erbringung der Leistung , also nach

Vertragsabschluss übergeben werden, reicht rechtlich nicht aus!

1.2. Zahlungsmodalitäten; Anzahlung, Skonto,

Zug um Zug-Geschäfte

Eine Vereinbarung über eine Anzahlung verringert das finanzielle

Risiko.