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Mutterschutz, Elternzeit und Elterngeld - Das sind Ihre Rechte
Rechtsanwalt Sebastian Trabhardt
Mein Recht auf Mutterschutz, Elternzeit und Elterngeld
Zeit mit dem Kind entspannt genießen
So machen Sie Ihren Anspruch auf Elternzeit beim Arbeitgeber geltend und
beantragen Teilzeit in der Elternzeit
✓ Alle wichtigen Fragen und Antworten✓ Hinweise auf aktuelle Urteile und Gesetze ✓ Elterngeldstellen und Aufsichtsbehörden✓ Musterschreiben und -anträge Mit den neuen
Regelungen
ab dem
1. Juli 2015
Mein Recht auf Mutterschutz, Elternzeit und Elterngeld
Der Autor
Sebastian Trabhardt ist als Rechtsanwalt mit Spezialgebiet Arbeitsrecht in eigener Kanzlei in Hamburg tätig. Er berät seit dem Jahr 2000 ex-klusiv Fach- und Führungskräfte, leitende Ange-stellte und Geschäftsführer in allen arbeitsrecht-lichen Angelegenheiten. Ein Schwerpunkt ist da-bei die Beratung von Müttern und Vätern in El-ternzeit und Teilzeit. Darüber hinaus ist Rechts-anwalt Trabhardt Referent für arbeitsrechtliche Praktiker-Seminare.
Kontakt
TRABHARDT Rechtsanwalt Sebastian Trabhardt Holzdamm 18 20099 Hamburg
Tel: 040 28 40 91 12 Fax: 040 28 40 91 19 [email protected] www.trabhardt-rechtsanwalt.de
© 2016, Sebastian Trabhardt Dieses E-Book ist urheberrechtlich geschützt. Jede Vervielfältigung, Wei-tergabe und öffentliche Zugänglichmachung bedarf der Zustimmung des Autors.
Foto: LanaK - fotolia.com
Benutzer-Hinweis
Dieser Ratgeber wurde mit größter Sorgfalt erstellt und entspricht dem Wissensstand am 30. November 2016. Alle Angaben sind ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit. Er dient nur der Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Die Musteranträge können nur Anregungen lie-fern und sind an Ihre individuellen Bedürfnisse anzupassen.
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Mein Recht auf Mutterschutz, Elternzeit und Elterngeld
InhaltsverzeichnisVorwort 9
Kapitel 1 Mutterschutz 10
Ich bin Schwanger: Wie bin ich im Job geschützt? 10
Wann und wie muss ich meinem Chef sagen, dass ich schwanger bin?
. 12
Darf mein Chef ein ärztliches Attest verlangen? 13
Darf mein Chef andere über meine Schwangerschaft informieren?
. 14
Welche Schutzmaßnahmen muss mein Arbeitgeber ergreifen? 16
Welche Tätigkeiten darf ich während der Schwangerschaft nicht mehr ausüben?
. 19
Wann besteht ein generelles Beschäftigungsverbot 20
Wie berechnet sich die Schutzfrist? 21
Wann kann mein Arzt ein Beschäftigungsverbot aussprechen? 22
Darf mein Chef Überstunden, Nacht- und Sonntagsarbeit anordnen?
. 25
Welche Rechte habe ich, wenn ich während der Stillzeit wieder arbeite?
. 26
Kapitel 2 Kündigungsschutz, befristeter Arbeitsvertrag und Aufhebungsvertrag
-- 27
Bin ich vor einer Kündigung während der Schwangerschaft geschützt?
. 27
Was ist Voraussetzung für den besonderen Kündigungsschutz? 28
Was ist, wenn ich die Zwei-Wochen-Frist versäume? 29
Muss ich gegen die Kündigung klagen? 30
Was ist die Rechtsfolge einer ohne Zustimmung der Behörde ausgesprochenen Kündigung?
.32
In welchen Fällen kann die Behörde die Kündigung für zulässig erklären?
. 34
Was gilt, wenn ich selbst kündigen möchte? 36
!3
Mein Recht auf Mutterschutz, Elternzeit und Elterngeld
Mein Arbeitsvertrag ist befristet. Kann ich mich in ein festes Arbeitsverhältnis einklagen?
. 37
Mein Arbeitgeber bietet mir einen Aufhebungsvertrag an. Soll ich ihn annehmen?
. 39
Kapitel 3Mutterschaftsgeld, Zuschuss vom Arbeitgeber und Mutterschutzlohn
-- 39
Was steht mir an Mutterschaftsgeld zu? 40
Was zahlt mein Arbeitgeber dazu? 40
Bekomme ich das Mutterschaftsgeld auch, wenn ich in der Elternzeit ein zweites Kind bekomme?
43
Erhalte ich für Arztbesuche während der Arbeitszeit mein Gehalt weiter?
45
Wann bekomme ich Mutterschutzlohn? 45
Wann kann ich eine Haushaltshilfe in Anspruch nehmen? 46
Kapitel 4 Schutz vor Diskriminierung
-- 2-4 47
Wie kann ich mich gegen Diskriminierungen am Arbeitsplatz wehren?
50
Wie muss ich den Schadensersatzanspruch und Entschädigungs-anspruch geltend machen?
53
Kapitel 5 Zeit für Ihr Kind: Elternzeit
.
. 56
Habe ich einen Anspruch auf Elternzeit? 56
Wie lange kann ich in Elternzeit gehen? 58
Wann und wie muss ich die Elternzeit beantragen? 61
Wie kann die Elternzeit aufgeteilt werden? 65
Kann ich die Elternzeit vorzeitig beenden? 67
Wann kann ich die Elternzeit verlängern? 69
Benötige ich die Zustimmung meines Arbeitgebers, wenn ich im Anschluss an die ersten zwei Jahre für das dritte Lebensjahr Elternzeit beantrage?
.
. 70
!4
Mein Recht auf Mutterschutz, Elternzeit und Elterngeld
Wie kann ich Elternzeit für Zwillinge nehmen? 71
Was ist, wenn ich während der Elternzeit ein weiteres Kind bekomme?
. 72
Kapitel 6 Arbeitsrechtliche Folgen der Elternzeit
.. 74
Kann ich ein Zwischenzeugnis einfordern? 74
Darf die Elternzeit im Arbeitszeugnis erwähnt werden? 75
Habe ich weiterhin einen Anspruch auf Sonderzahlungen? 76
Was passiert mit meinem Urlaub während der Elternzeit? 77
Wie bin ich während der Elternzeit krankenversichert? 80
Wie wird die Elternzeit bei der Rentenversicherung berücksichtigt?
82
Was gilt bei der Arbeitslosenversicherung? 83
Kapitel 7 Teilzeitarbeit in der Elternzeit
. 10 83
Kann ich während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten? 83
Wann kann mein Arbeitgeber meinen Antrag auf Teilzeit ablehnen?
88 93
Was sind dringende betriebliche Gründe? 94
Was kann ich tun, wenn mein Arbeitgeber den Teilzeitantrag abgelehnt hat? 9198
Was muss ich beachten, wenn ich bei einem anderen Arbeitgeber in Teilzeit arbeiten möchte? 101
Was gilt, wenn ich eine selbstständige Tätigkeit während der Elternzeit ausüben möchte? 103
Was passiert mit meinem Urlaub während der Teilzeitarbeit? 103
Kann mein Arbeitgeber das Teilzeitarbeitsverältnis kündigen? 108
Kann ich selbst die Teilzeitvereinbarung wieder kündigen? 109
Kann ich in der privaten Krankenversicherung während der Teilzeit bleiben?
.109
Kapitel 8 Kündigungsschutz in der Elternzeit
.. 114
!5
Mein Recht auf Mutterschutz, Elternzeit und Elterngeld
Wie bin ich während der Elternzeit vor einer Kündigung geschützt?
. 114
Gilt das Kündigungsverbot auch dann, wenn ich in Teilzeit arbeite?
. 116117
Kann ich während der Elternzeit mein Arbeitsverhältnis selbst kündigen?
. 117
Was ist, wenn ich ein befristetes Arbeitsverhältnis habe und es während der Elternzeit endet?
. 118
Kapitel 9 Wiedereinstieg nach der Babypause
.. 118
Kann ich nach der Elternzeit wieder an meinen alten Arbeitsplatz zurückkehren?
. 119
Kann ich nach der Elternzeit in Teilzeit weiter arbeiten? 120
Wann und wie muss mein Arbeitgeber über meinen Antrag auf Teilzeitarbeit entscheiden
129
Was kann ich tun, wenn mein Arbeitgeber meinen Antrag auf Teilzeit ablehnt?
.. 132
Kann die Teilzeit auch befristet abgeschlossen werden? 136
Kann mein Arbeitgeber die Verteilung der Arbeitszeit wieder ändern?
138
Was passiert mit meinem Urlaub während der Teilzeitarbeit? 138
Kann mein Arbeitgeber das Teilzeitverhältnis wieder kündigen? 139
Was mache ich, wenn ich wieder arbeite und mein Kind krank wird? Muss ich dann Urlaub nehmen?
. 139
Ich habe gehört, man bekommt von seiner Krankenkasse Krankengeld bei Erkrankung seines Kindes?
. 141
Was ist, wenn ich selbst krank werde - gibt es einen Anspruch auf Haushaltshilfe?
. 143
Was ist, wenn ich nach der Elternzeit arbeitslos werde? 144
Kapitel 10 Elterngeld .
151
Was ist das Basiselterngeld? 151
Was ist das Elterngeld Plus? 152
Was ist der Partnerschaftsbonus? 152
Habe ich einen Anspruch auf Elterngeld? 153
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Mein Recht auf Mutterschutz, Elternzeit und Elterngeld
Was gilt, wenn ich nicht die deutsche Staatsbürgerschaft habe? 154
Wie hoch ist das Elterngeld? 155
Wie hoch ist das Elterngeld, wenn ich schon Kinder habe? 158
Wie viel Elterngeld bekomme ich bei Zwillingen oder Drillingen? 159
Wie lange bekomme ich das Elterngeld? 159
Wie lange bekomme ich das Elterngeld, wenn ich alleinerziehend bin?
163
Wird das Elterngeld besteuert? 164
Wie berechnet sich das Nettoeinkommen? 165
Loht sich ein Steuerklassenwechsel für das Elterngeld? 167
Wird das Mutterschaftsgeld auf das Elterngeld angerechnet? 170
Wie viel Elterngeld bekomme ich, wenn ich bisher nur Arbeitslosengeld I oder Hartz IV bekommen habe?
. 170
Bekomme ich das Elterngeld zusätzlich zum ALG II? 171
Erhalte ich das Elterngeld zusätzlich zum BAfÖG oder Wohngeld?
. 172
Wie viel Elterngeld bekomme ich, wenn ich nach der Geburt in Teilzeit weiter arbeite?
. 172
Wie viel Elterngeld bekomme ich, wenn ich weiter Arbeitslosengeld I beziehe?
. 1174
Wie berechnet sich das Elterngeld, wenn ich während der Elternzeit ein weiteres Kind bekomme?
.. 174
Wo kann ich das Elterngeld selbst berechnen? 178
Wo und wie kann ich das Elterngeld beantragen? 178
Musteranträge und -schreiben ..
181
Mitteilung der Schwangerschaft nach § 5 MuSchG 181
Mitteilung der Schwangerschaft nach Erhalt einer Kündigung 182
Antrag auf Elternzeit 183
Für Väter: Antrag auf Elternzeit ab der Geburt 185
Antrag auf Elternzeit bei Aufteilung zwischen den Elternteilen 186
Inanspruchnahme der Elternzeit für das 3. Lebensjahr im Anschluss an zweijährige Elternzeit
. 187
Antrag auf Elternzeit zwischen dem 3. und 8. Lebensjahr 189
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Mein Recht auf Mutterschutz, Elternzeit und Elterngeld
Antrag auf Teilzeitarbeit nach § 15 Abs. 5 BEEG - formloses Einigungsverfahren
190
Antrag auf Teilzeitarbeit nach § 15 Abs. 7 BEEG - förmliches Anspruchsverfahren
. 191
Antrag auf Zustimmung zur Teilzeitarbeit bei einem anderen Arbeitgeber während der Elternzeit
130. 192
Antrag auf Zustimmung zur Aufnahme einer selbstständigen Teilzeittätigkeit während der Elternzeit
. 193
Vorzeitige Beendigung der Elternzeit wegen der Geburt eines zweiten Kindes ohne Zustimmung des Arbeitgebers
. 194
Vorzeitige Beendigung der Elternzeit mit Zustimmung des Arbeitgebers
. 195
Verlängerung der Elternzeit mit Zustimmung des Arbeitgebers 196
Antrag auf Teilzeittätigkeit nach Beendigung der Elternzeit mit einem Vorschlag über die Verteilung der Arbeitszeit
197
Antrag auf Teilzeit nach Beendigung der Elternzeit ohne Angabe der Lage der Arbeitszeit
198
Antrag auf Teilzeit nach Beendigung der Elternzeit mit verbindlicher Lage der Arbeitszeit
199
Antrag auf Befreiung von der Krankenversicherungspflicht während der Teilzeit in Elternzeit
200
Antrag auf Befreiung von der Krankenversicherungspflicht wegen Teilzeit nach der Elternzeit
.201
Anhang
Elterngeldstellen
.
. 202
Aufsichtsbehörden 214
Schlusswort.
228
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Mein Recht auf Mutterschutz, Elternzeit und Elterngeld
Vorwort
Liebe werdende Mütter und Väter, liebe Eltern,
es ist wohl das schönste Gefühl - in Ihrem Bauch wächst ein kleiner Mensch heran und Sie ahnen vielleicht schon, in den nächsten Monaten wird viel Neues aber auch Spannendes auf Sie zukommen. Gerade während der Schwangerschaft gehen Ihnen viele Fragen durch den Kopf: Was wird sich ändern - was ist alles zu erledigen?
Schließlich müssen Sie verschiedene Fristen bei der Elternzeit und dem El-terngeld beachten und sich um den Papierkram kümmern, um den Sie lei-der nicht ganz herum kommen. Da ist es besser, die offenen Fragen frühzei-tig zu klären und alle erforderlichen Anträge rechtzeitig zu stellen. Nach der Geburt Ihres Kindes werden Sie Wichtigeres im Kopf haben als sich um die juristischen Formalitäten zu kümmern.
Da viele Mütter nach der Geburt ihres Kindes schneller wieder in den Beruf einsteigen wollen und Väter sich mehr Zeit für die Familie wünschen, hat der Gesetzgeber mit dem Gesetz zur Einführung des Elterngeld Plus, dem Partnerschaftsbonus und einer flexibleren Elternzeit im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz vom 18.12.2014 die Regelungen im Gesetz erheblich umgestaltet. Ziel ist es, eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu schaffen. Die Neuregelungen gelten für Geburten ab dem 1. Juli 2015.
In diesem Buch habe ich aus meiner Praxis als Rechtsanwalt die wichtigs-ten Fragen zum Mutterschutz, Elternzeit und Elterngeld sowie zur Teilzeit zusammengestellt. Schritt-für-Schritt zeige ich Ihnen, was Sie alles zu be-achten haben, wo und wie Sie welche Anträge stellen müssen, um Ihre Rechte durchzusetzen. Sie erhalten viele Tipps und praktische Hinweise, wie Sie Stolperfallen elegant umgehen. Alle wichtigen Musterschreiben und Anträge sowie Aufsichtsbehörden und Elterngeldstellen finden Sie im An-hang.
So können Sie viel Zeit, Geld und nervenaufreibenden Ärger sparen und sich ganz entspannt auf Ihr Kind freuen und die Elternzeit unbeschwert ge-nießen. Ich wünsche Ihnen viel Spass beim Lesen.
Hamburg, 30. November 2016
Ihr
Sebastian Trabhardt Rechtsanwalt
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Mein Recht auf Mutterschutz, Elternzeit und Elterngeld
Kapitel 1 Mutterschutz
Ich bin schwanger. Wie bin ich im Job geschützt?
Durch das Mutterschutzgesetz (MuSchG) werden Sie während Ihrer Schwangerschaft besonders geschützt. Anliegen des Gesetzes ist es, Sie vor zu hohen körperlichen Belastungen, Einkommenseinbußen und vor dem Verlust Ihres Arbeitsplatzes zu schützen.
Für wen das Mutterschutzgesetz gilt
Das Mutterschutzgesetz gilt für alle Frauen, die in in Deutschland in einem Arbeitsverhältnis stehen. Für die arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften des Mutterschutzgesetzes kommt es nicht darauf an, wo der Arbeitgeber seinen Sitz hat; auch ausländische Arbeitgeber haben das Mutterschutzgesetz für Tätigkeiten in der Bundesrepublik anzuwenden. Ebenso gilt das Gesetz auch für Heimarbeiterinnen und ihnen Gleichgestelle.
Dabei spielt es keine Rolle, was für ein Arbeitsverhältnis Sie haben, ob be-fristet oder unbefristet oder, ob Sie in Vollzeit oder Teilzeit arbeiten. Be-sonders geschützt sind also alle
✓ Angestellten
✓ Teilzeitbeschäftigten, auch Aushilfen,
✓ geringfügig Beschäftigte (Minijob auf 450-Euro-Basis)
✓ Leiharbeitnehmerinnen
✓ Hausangestellte
✓ Auszubildende, Umschüler, Volontäre oder Praktikantinnen und
✓ in ABM Beschäftigte.
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Mein Recht auf Mutterschutz, Elternzeit und Elterngeld
Geschäftsführerin einer GmbH / freie Mitarbeiterin
Für Geschäftsführerinnen einer GmbH soll das Mutterschutzgesetz nicht gelten, weil sie nicht in einem Arbeits-, sondern freien Dienstverhältnis ste-hen (BAG, Urteil v. 26.5.1999, 5 AZR 664/98).
Der EuGH hat jedoch ein Jahr später entschieden, dass auch eine Ge-schäftsführerin unter den unionsrechtlichen Arbeitnehmerbegriff (Richtli-nie 92/85 EWG) fallen kann, wenn sie ihre Tätigkeit nach der Weisung oder unter Aufsicht eines anderen Organs der Gesellschaft erbringt und jederzeit von ihrem Amt abberufen werden kann (EuGH, Urteil v. 11.11.2010, C-232/09 - Danosa). Daher dürften nunmehr zumindest Fremdgeschäfts-führerinnen und Minderheits-Gesellschafter-Geschäftsführerinnen unter den Anwendungsbereich des Mutterschutzgesetzes fallen.
Selbst wenn die Geschäftsführerin nicht unter diesen weiten Arbeitneh-merbegriff fallen sollte, kann sie sich zumindest auf den Diskriminierungs-schutz der Richtlinie 76/207/EWG berufen, falls sie wegen der Schwanger-schaft abberufen oder der Anstellungsvertrag von der Gesellschaft gekün-digt wird (EuGH, Urteil v. 11.11.2010, C-232/09). Das gleiche dürfte dann auch freie Mitarbeiterinnen gelten.
Selbstständig erwerbstätige Frauen
Wenn Sie selbstständig tätig sind, findet das Mutterschutzgesetz keine An-wendung.
Allerdings erlangen selbstständige weibliche Erwerbstätige und Ehepartne-rinnen und Lebenspartnerinnen von selbstständigen Erwerbstätigen über die Richtlinie 2010/41/EU einen gewissen Schutz. Danach muss ihnen ein bezahlter Mutterschaftsurlaub von mindestens 14 Wochen eingeräumt werden. Die Richtlinie hätte bis zum 5. August 2012 in nationales Recht umgesetzt werden müssen, was bisher noch nicht geschehen ist. Der Ge-setzgeber verweist darauf, das selbstständige Frauen, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, einen Anspruch auf Mutterschafts-geld nach § 24 i SGB und auf eine Haushaltshilfe nach § 24 h SGB V haben. Ferner haben alle selbstständigen Frauen einen Anspruch auf Elterngeld.
Für selbstständige Frauen, die privat krankenversichert sind, besteht aber weiterhin ein Umsetzungsbedarf. Jedenfalls fehlt im Mutterschutzgesetz ein ausdrücklicher Anspruch auf den Mutterschaftsurlaub für Selbstständi-ge, was gegen die RL 2010/41 EU verstoßen dürfte.
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Mein Recht auf Mutterschutz, Elternzeit und Elterngeld
Ab wann greift das Mutterschutzgesetz?
Der Mutterschutz greift bereits mit dem Abschluss des Arbeitsvertrages ein, gleichgültig zu wann das Arbeitsverhältnis beginnen soll oder Sie die Arbeit tatsächlich aufnehmen.
So sind Sie beispielsweise schon dann vor einer Kündigung bei Schwanger-schaft geschützt, wenn Sie die Stelle noch gar nicht angetreten, den Ar-beitsvertrag aber schon unterzeichnet haben (LAG Düsseldorf, Urteil v. 11.6.1992, 11 Sa 1049/92).
Wann und wie muss ich meinen Chef sagen, dass ich schwanger bin?
Entgegen einem weit verbreiteten Irrtum, müssen Sie Ihren Arbeitgeber über Ihre Schwangerschaft nicht informieren. Nach dem Mutterschutzge-setz „sollen“ werdende Mütter zwar ihre Schwangerschaft und den mut-maßlichen Tag der Entbindung mitteilen, sobald ihnen dieser Zustand be-kannt ist (§ 5 Abs. 1 MuSchG). Es handelt sich aber um keine erzwingbare Pflicht. Das heißt, es bleibt Ihnen unbenommen, Ihre Schwangerschaft auch zu einem späteren Zeitpunkt mitzuteilen oder ganz zu verschweigen. Viele werdende Mütter warten bis zur zwölften Schwangerschaftswoche, bis das größte Fehlgeburtsrisiko vorbei ist.
Manchmal kann es besser sein, seinen Chef erst später über die Schwanger-schaft zu informieren. In meiner Praxis als Rechtsanwalt erlebe ich es leider immer wieder, dass Arbeitgeber werdenden Mütter wegen ihrer Schwan-gerschaft Steine in den Weg legen und beispielsweise von Fortbildungs-maßnahmen ausschließen oder bei Beförderungen nicht berücksichtigen. Ein solches Verhalten stellt ganz klar eine unzulässige Diskriminierung dar,
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Hinweis
Ihr Arbeitgeber muss das Mutterschutzgesetz übrigens an geeigneter Stelle zur Einsicht aushängen oder -legen, wenn regelmäßig mehr als drei Frauen in Ihrem Betrieb beschäftigt werden (§ 18 MuSchG). Sie müssen jederzeit die Möglichkeit haben, Einsicht in das Gesetz zu nehmen.
Mein Recht auf Mutterschutz, Elternzeit und Elterngeld
gegen die Sie sich wehren können und sollten (siehe: Kapitel 4 Schutz vor Diskriminierungen).
Auf der anderen Seite kann Ihr Arbeitgeber die Schutznormen nach dem Mutterschutzgesetz auch nur dann einhalten, wenn er Kenntnis von Ihrer Schwangerschaft hat. Insofern kommt es auch auf Ihre Tätigkeit an, ob eine unzumutbare Belastung oder Gefahr für Sie und Ihr Kind besteht (siehe: Welche Tätigkeiten darf ich während der Schwangerschaft ausüben?). Dann sollten Sie in jedem Fall Ihren Arbeitgeber informieren.
Sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber oder Vorgesetzten offen darüber, was Sie noch machen können und was nicht. Fragen Sie hierzu am besten auch Ihren Frauenarzt. Eine bestimmte Form ist für die Mitteilung ist nicht vorgesehen. Ein ärztli-ches Attest brauchen Sie hierfür nicht vorzulegen. Sie müssen Ihre Schwan-gerschaft nicht nachweisen. Es reicht, wenn Sie Ihren Arbeitgeber bzw. Ihre Personalabteilung mündlich oder per E-Mail über Ihre Schwangerschaft und den mutmaßlichen Entbindungstermin informieren. Wenn Sie es lieber schriftlich machen möchten, finden Sie im Bonusteil ein Musterschreiben.
Exkurs: Keine Mitteilungspflicht vor der Einstellung
Wenn Sie sich während einer Schwangerschaft bewerben, müssen Sie den Arbeitgeber ebenfalls nicht auf Ihre Schwangerschaft hinweisen. Die Frage nach einer Schwangerschaft ist generell verboten. Dies gilt auch dann, wenn Sie wegen des mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbotes die Tätigkeit gar nicht aufnehmen können. (BAG, Urteil v. 06.02.2003, 2 AZR 621/01). Sollte ein potentieller Arbeitgeber danach fragen, dürfen Sie sogar lügen.
Darf mein Chef ein ärztliches Attest verlangen?
Jain. Ihr Chef kann zwar die Vorlage eines ärztlichen Attestes oder das ei-ner Hebamme verlangen (§ 5 Abs. 1 Satz 2 MuSchG). Doch auch hierbei handelt es sich nur um eine „Soll-Vorschrift“. Sie sind somit nicht verpflich-tet, über die Schwangerschaft ein ärztliches Attest vorzulegen.
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Mein Recht auf Mutterschutz, Elternzeit und Elterngeld
Schlusswort
Ich hoffe, meine Ausführungen und die Musteranträge helfen Ihnen bei der Geltendmachung der Elternzeit und Teilzeit weiter. Über jedes Feedback von Ihnen freue ich mich. Schreiben Sie mir gern eine E-Mail an [email protected] oder geben Sie direkt auf der Website eine Bewer-tung ab. Sofern Sie eine individuelle anwaltliche Beratung wünschen, kontaktieren Sie gern meine Kanzlei. Eine erste Beratung im Umfang von 20 Minuten per Telefon oder E-Mail erhalten Sie schon ab 75,00 Euro (inkl. USt.).
Herzliche Grüße Sebastian Trabhardt
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