72
Informationsveranstaltung „Meldeprozesse und Datenqualitätssicherung der europäisch harmonisierten Meldungen“ am 3. April 2017

Meldeprozesse und Datenqualitätssicherung der europäisch ... · 1 Überblick über den Meldewesenprozess im europäisch harmonisierten Umfeld I. Rechtsgrundlagen, Fristen und Abläufe

  • Upload
    leque

  • View
    228

  • Download
    1

Embed Size (px)

Citation preview

Page 1: Meldeprozesse und Datenqualitätssicherung der europäisch ... · 1 Überblick über den Meldewesenprozess im europäisch harmonisierten Umfeld I. Rechtsgrundlagen, Fristen und Abläufe

Informationsveranstaltung

„Meldeprozesse und Datenqualitätssicherung der europäisch

harmonisierten Meldungen“

am 3. April 2017

Page 2: Meldeprozesse und Datenqualitätssicherung der europäisch ... · 1 Überblick über den Meldewesenprozess im europäisch harmonisierten Umfeld I. Rechtsgrundlagen, Fristen und Abläufe

❙Ziel des heutigen Tages

Darstellung der Abläufe der Datenqualitätssicherung bei der Bundesbank und im Rahmen des SSM

Vorstellung neuer Anforderungen bezüglich Datenvollständigkeit und Datenvalidierung (ITS-Meldewesen)

Schwerpunkt: Signifikante Institute • Die Meldungen der SIs werden von der EZB prozessseitig analysiert und bewertet • Für LSIs werden Anforderungen z.T. analog umgesetzt

Verständnis für die eigenständige Bedeutung des Themas Datenqualität

Erläuterung Ansatz und Wirkung europäisch harmonisierter Vorgaben im Hinblick auf Auslegungsfragen

Einleitung

03. April 2017 Deutsche Bundesbank Seite 2

Page 3: Meldeprozesse und Datenqualitätssicherung der europäisch ... · 1 Überblick über den Meldewesenprozess im europäisch harmonisierten Umfeld I. Rechtsgrundlagen, Fristen und Abläufe

Agenda

1 Überblick über den Meldewesenprozess im europäisch harmonisierten

Umfeld

I. Rechtsgrundlagen, Fristen und Abläufe II. Der einheitliche Aufsichtsmechanismus (SSM) III. Umsetzung der Anforderungen bei der Bundesbank

2 Information über ausgewählte Themen der Datenqualitätsprüfungen

I. Vollständigkeit der Meldedaten II. Validierungen der Meldedaten III. Korrekturmeldungen und Datenqualität

3 Ausblick auf künftige Entwicklungen

03. April 2017 Seite 3 Deutsche Bundesbank

Page 4: Meldeprozesse und Datenqualitätssicherung der europäisch ... · 1 Überblick über den Meldewesenprozess im europäisch harmonisierten Umfeld I. Rechtsgrundlagen, Fristen und Abläufe

1.1 Rechtsgrundlagen, Fristen und Abläufe Einordnung

03. April 2017

Ursprung Re

chts

grun

dlag

e na

tiona

l eu

ropä

isch

(Bank-)aufsichtlich Andere Datenfelder

Monatliche Bilanzstatistik

Zinsstatistik

Statistik über Wertpapier-investments …

Kreditnehmerstatistik Finanzinformationen gem. FinaRisikoV

Risikotragfähigkeitsmeldewesen

Beteiligungsanzeigen

Meldungen gem. LiqV

ITS on Portfolio Benchmarking

Funding Plans

ITS on Supervisory Reporting

Seite 4

EZB Verordnung (EU) 2015/534

Deutsche Bundesbank

Page 5: Meldeprozesse und Datenqualitätssicherung der europäisch ... · 1 Überblick über den Meldewesenprozess im europäisch harmonisierten Umfeld I. Rechtsgrundlagen, Fristen und Abläufe

1.1 Rechtsgrundlagen, Fristen und Abläufe Abgrenzung der Meldebereiche aus inhaltlicher Sicht

03. April 2017 Seite 5 Deutsche Bundesbank

EZB, BaFin, Bundesbank BaFin, Bundesbank

EBA, EZB, nationale Aufsichtsbehörden (NCAs) Schwerpunkt der heutigen Veranstaltung

ITS on Reporting und andereeuropäisch harmonisiertenMeldebereiche

EZB-Verordnung zuFinanzinformationen

Nationales Meldewesen

Page 6: Meldeprozesse und Datenqualitätssicherung der europäisch ... · 1 Überblick über den Meldewesenprozess im europäisch harmonisierten Umfeld I. Rechtsgrundlagen, Fristen und Abläufe

1.1 Rechtsgrundlagen, Fristen und Abläufe Schwerpunktsetzung aus prozeduraler Sicht

❙ ITS on Reporting (EU) 680/2014

• COREP Core

(einschl. IP Losses)

• Large Exposure

• Liquidity - LCR

❙EZB Verordnung zu den Finanzinformationen (EU) 2015/534

• nGAAP - Gruppenmeldung

• Solomeldung

03. April 2017 Seite 6 Deutsche Bundesbank

• Liquidity - NSFR

• Additional Liquidity Monitoring Metrics

• Asset Encumbrance

• FINREP

Page 7: Meldeprozesse und Datenqualitätssicherung der europäisch ... · 1 Überblick über den Meldewesenprozess im europäisch harmonisierten Umfeld I. Rechtsgrundlagen, Fristen und Abläufe

1.1 Rechtsgrundlagen, Fristen und Abläufe Rechtliche Grundlagen

❙ CRR: Verordnung (EU) 575/2013

❙ EBA ITS on Supervisory Reporting: Verordnung (EU) Nr. 680/2014

❙ Verordnung (EU) 2015/534 der EZB zu den Finanzinformationen

❙ SSM-Rahmenverordnung (EU) 468/2014:

Rahmenwerk für die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Zentralbank und den nationalen zuständigen Behörden und den nationalen benannten Behörden innerhalb des einheitlichen Aufsichtsmechanismus

❙ EZB Beschluss EZB/2014/29 über die Lieferung aufsichtlicher Daten an die EZB, die gemäß Verordnung (EU) 680/2014 den national zuständigen Behörden gemeldet werden

❙ EBA Beschluss zum Meldewesen EBA/DC/2015/130 bezüglich der Meldungen der kompetenten Aufsichtsbehörden an die EBA

03. April 2017 Seite 7 Deutsche Bundesbank

Page 8: Meldeprozesse und Datenqualitätssicherung der europäisch ... · 1 Überblick über den Meldewesenprozess im europäisch harmonisierten Umfeld I. Rechtsgrundlagen, Fristen und Abläufe

1.1 Rechtsgrundlagen, Fristen und Abläufe Beteiligte Institutionen

03. April 2017 Seite 8 Deutsche Bundesbank

EZB EBA Nationale Aufsichtsbehörden

Europäischer Standardsetzer

• Harmonisierte Inhalte

• Erläuterungen

• Technik + Validierung

• Auslegungen im Q&A-Prozess https://www.eba.europa.eu/single-rule-book-qa

Aufsicht:

• Direkte Aufsicht: SIs

• Indirekte Aufsicht: LSIs

DG-S: Daten Einreichungs-prozesse u. Qualitätsprüfungen

EZB-Auslegungsfragen

Direkte Aufsicht: LSIs

Bundesbank: 1. Ebene der Datenqualitätssicherung, auch für SI

Jede dieser Behörden kann im gegebenen Rechtsrahmen Anforderungen definieren

Page 9: Meldeprozesse und Datenqualitätssicherung der europäisch ... · 1 Überblick über den Meldewesenprozess im europäisch harmonisierten Umfeld I. Rechtsgrundlagen, Fristen und Abläufe

1.1 Rechtsgrundlagen, Fristen und Abläufe Weg einer Meldung und Fristen der Aufsicht

03. April 2017 Seite 9 Deutsche Bundesbank

EZB EBA Nationale Aufsichtsbehörden

Kreditinstitute

t = Stichtag der

Meldung

t + 10 – SI_highest

t + 25 – SI_remaining

t + 25 – LSI_highest

t + 35 – LSI_remaining

t + 15 – SI_highest

t + 20 Daten werden für ESRB Risk Dashboard

„eingefroren“

Page 10: Meldeprozesse und Datenqualitätssicherung der europäisch ... · 1 Überblick über den Meldewesenprozess im europäisch harmonisierten Umfeld I. Rechtsgrundlagen, Fristen und Abläufe

1.1 Rechtsgrundlagen, Fristen und Abläufe Meldefristen für Institute gem. ITS on Reporting

03. April 2017 Seite 10 Deutsche Bundesbank

Meldefrequenz Stichtag Einreichungsdatum

monatlich Letzter Tag des Monats 15. Kalendertag des darauf folgenden Monats

quartalsweise

31. März 12. Mai

30. Juni 11. August

30. September 11. November

31. Dezember 11. Februar

halbjährlich 30. Juni 11. August

31. Dezember 11. Februar

jährlich 31. Dezember 11. Februar

Meldefristen gem. Art. 1 und 2 des ITS on Supervisory Reporting:

Falls der Meldetermin auf einen öffentlichen Feiertag im jeweiligen Mitgliedstaat fällt, gilt der folgende Arbeitstag als Meldetermin

Analog für EZB Finanzinformationsverordnung

Page 11: Meldeprozesse und Datenqualitätssicherung der europäisch ... · 1 Überblick über den Meldewesenprozess im europäisch harmonisierten Umfeld I. Rechtsgrundlagen, Fristen und Abläufe

1.1 Rechtsgrundlagen, Fristen und Abläufe Weg einer Meldung und Fristen der Aufsicht II

03. April 2017 Seite 11 Deutsche Bundesbank

EZB EBA Nationale Aufsichtsbehörden

Kreditinstitute

t = Stichtag der

Meldung

t + 10 – SI_highest

t + 25 – SI_remaining

t + 25 – LSI_highest

t + 35 – LSI_remaining

t + 15 – SI_highest

t + 20 Daten werden für ESRB Risk Dashboard

„eingefroren“

Page 12: Meldeprozesse und Datenqualitätssicherung der europäisch ... · 1 Überblick über den Meldewesenprozess im europäisch harmonisierten Umfeld I. Rechtsgrundlagen, Fristen und Abläufe

1.1 Rechtsgrundlagen, Fristen und Abläufe Weg einer Meldung vom Institut bis zur EBA

03. April 2017 Seite 12 Deutsche Bundesbank

EZB EBA Nationale Aufsichtsbehörden

Kreditinstitute

Nationale Behörde ist für die Einreichung der Meldedaten „Single point of contact“ Nationale Behörde leitet Daten weiter an die EZB EZB leitet Daten der Institute, die unter die EBA Decision 2015/130 fallen an die EBA

weiter Rückfragen der einzelnen Institutionen im regulären Prozess folgen dem Einreichungsweg

Page 13: Meldeprozesse und Datenqualitätssicherung der europäisch ... · 1 Überblick über den Meldewesenprozess im europäisch harmonisierten Umfeld I. Rechtsgrundlagen, Fristen und Abläufe

Agenda

1 Überblick über den Meldewesenprozess im europäisch harmonisierten

Umfeld

I. Rechtsgrundlagen, Fristen und Abläufe II. Der einheitliche Aufsichtsmechanismus (SSM) III. Umsetzung der Anforderungen bei der Bundesbank

2 Information über ausgewählte Themen der Datenqualitätsprüfungen

I. Vollständigkeit der Meldedaten II. Validierungen der Meldedaten III. Korrekturmeldungen und Datenqualität

3 Ausblick auf künftige Entwicklungen

03. April 2017 Seite 13 Deutsche Bundesbank

Page 14: Meldeprozesse und Datenqualitätssicherung der europäisch ... · 1 Überblick über den Meldewesenprozess im europäisch harmonisierten Umfeld I. Rechtsgrundlagen, Fristen und Abläufe

03. April 2017 Seite 14 Deutsche Bundesbank

Quelle:EZB

1.2 Der einheitliche Aufsichtsmechanismus (SSM) Funktionsweise und Aufgabenverteilung

Page 15: Meldeprozesse und Datenqualitätssicherung der europäisch ... · 1 Überblick über den Meldewesenprozess im europäisch harmonisierten Umfeld I. Rechtsgrundlagen, Fristen und Abläufe

1.2 Der einheitliche Aufsichtsmechanismus (SSM) Überblick SSM

03. April 2017 Seite 15 Deutsche Bundesbank

Einheitliche Vorgaben der EZB:

❙ Prozesse

❙ Fristen

❙ Analysen - Liste der im SSM

beaufsichtigten Institute

SI: 68 LSI: 1.600

SI: 292 LSI: 127

SI: 83 LSI: 483

SI: 101 LSI: 530

SI: 187 LSI: 98

SI: 78 LSI: 78

Quelle: EZB 15. November 2016, Angaben teilweise gerundet

Page 16: Meldeprozesse und Datenqualitätssicherung der europäisch ... · 1 Überblick über den Meldewesenprozess im europäisch harmonisierten Umfeld I. Rechtsgrundlagen, Fristen und Abläufe

03. April 2017 Seite 16 Deutsche Bundesbank

1.2 Der einheitliche Aufsichtsmechanismus (SSM) EZB - Metriken der Datenqualitätssicherung

Pünktlichkeit Vollständigkeit und Konsistenz

Stabilität

Plausibilität

Richtigkeit

Page 17: Meldeprozesse und Datenqualitätssicherung der europäisch ... · 1 Überblick über den Meldewesenprozess im europäisch harmonisierten Umfeld I. Rechtsgrundlagen, Fristen und Abläufe

1.2 Der einheitliche Aufsichtsmechanismus (SSM) EZB - Metriken der Datenqualitätssicherung II

03. April 2017 Seite 17 Deutsche Bundesbank

❙ Punctuality (Pünktlichkeit) • “Punctuality” setzt an einer verspäteten Einreichung von Modulen an • Derzeit wird seitens der EZB auf den Stichtag der Datenübermittlung an die EZB abgestellt • Zukünftig: Analyse der EZB stellt auf den ITS-Stichtag der Datenübertragung an NCAs ab

❙ Accuracy and consistency (Richtigkeit und Konsistenz) • “Accuracy” definiert die Richtigkeit der übermittelten Meldungen; Messung erfolgt u.a. über die Anzahl fehlerhafter

Validierungsregeln (XBRL und non-XBRL) sowie zusätzlicher Qualitätschecks der EZB • “Consistency” greift auf die logische Konsistenz zwischen einzelnen Vordrucken, Modulen und den Institutsstammdaten zu

❙ Stability (Stabilität) • Im Rahmen der “Stability” werden Schwankungsbreiten zu Vorquartalen analysiert, Meldung erfolgt u.a. in Bezug auf

Veränderungen ausgewiesener Währungen oder Länder

❙ Completeness (Vollständigkeit) • “Completeness” stellt auf die Verfügbarkeit der grundlegendsten Datenpunkte und Vordrucke ab

❙ Plausibility (Plausibilität) • “Plausibility” dient der Analyse von Ausreißerwerten; Messung erfolgt über Varianzanalysen im Zeitverlauf und im Peer-

Group Vergleich

Page 18: Meldeprozesse und Datenqualitätssicherung der europäisch ... · 1 Überblick über den Meldewesenprozess im europäisch harmonisierten Umfeld I. Rechtsgrundlagen, Fristen und Abläufe

1.2 Der einheitliche Aufsichtsmechanismus (SSM) EZB – Indikatoren der Datenqualität / Index der Datenqualität für SIs

03. April 2017 Seite 18 Deutsche Bundesbank

Quelle:EZB

Page 19: Meldeprozesse und Datenqualitätssicherung der europäisch ... · 1 Überblick über den Meldewesenprozess im europäisch harmonisierten Umfeld I. Rechtsgrundlagen, Fristen und Abläufe

1.2 Der einheitliche Aufsichtsmechanismus (SSM) EZB – Indikatoren der Datenqualität / Index der Datenqualität II

03. April 2017 Seite 19 Deutsche Bundesbank

Quelle:EZB

*

*

*

* Data quality index

Page 20: Meldeprozesse und Datenqualitätssicherung der europäisch ... · 1 Überblick über den Meldewesenprozess im europäisch harmonisierten Umfeld I. Rechtsgrundlagen, Fristen und Abläufe

Agenda

1 Überblick über den Meldewesenprozess im europäisch harmonisierten

Umfeld

I. Rechtsgrundlagen, Fristen und Abläufe II. Der einheitliche Aufsichtsmechanismus (SSM) III. Umsetzung der Anforderungen bei der Bundesbank

2 Information über ausgewählte Themen der Datenqualitätsprüfungen

I. Vollständigkeit der Meldedaten II. Validierungen der Meldedaten III. Korrekturmeldungen und Datenqualität

3 Ausblick auf künftige Entwicklungen

03. April 2017 Seite 20 Deutsche Bundesbank

Page 21: Meldeprozesse und Datenqualitätssicherung der europäisch ... · 1 Überblick über den Meldewesenprozess im europäisch harmonisierten Umfeld I. Rechtsgrundlagen, Fristen und Abläufe

1.3 Umsetzung der Anforderungen bei der Bundesbank Organisation der Datenqualitätssicherung

03. April 2017 Seite 21 Deutsche Bundesbank

Grundsatz-fragen Technik

Zentrale Koordinierung

Dezentrale Organisation

Zentrale Koordination und Standardsetzung für Prozesse hinsichtlich nationaler und harmonisierter Daten

Grundsätzlich gleicher Ansatz für alle Institute (SIs und LSIs)

Eine IT-Infrastruktur für alle Institute (SIs und LSIs)

Dezentrale quantitative Bearbeitung

Dezentrale qualitative Bearbeitung

Überprüfung u.a. der Vollständigkeit, Nachverfolgung von Meldungen mit Validierungsfehlern

Zuständigkeit liegt dezentral in den Regionalbereichen Banken und Finanzaufsicht

Bearbeitung von Plausibilitätsfragen hinsichtlich der Datenqualität

Zuständigkeit liegt bei den JST Mitarbeitern der Deutschen Bundesbank

Page 22: Meldeprozesse und Datenqualitätssicherung der europäisch ... · 1 Überblick über den Meldewesenprozess im europäisch harmonisierten Umfeld I. Rechtsgrundlagen, Fristen und Abläufe

1.3 Umsetzung der Anforderungen bei der Bundesbank Aufsicht von LSIs

Seite 22 Deutsche Bundesbank

LSI-Daten ▌ Ungefähr 1.600 von SSM-weit ca. 3.400

Institutsgruppen bzw. Institute werden in den Hauptverwaltungen der Bundesbank beaufsichtigt

▌ Das entspricht ca. 2.500 von 4.700 Mrd. € der SSM-weiten LSI-Assets

▌ Verteilung der Anzahl der LSI je Zuständigkeitsbereich unterschiedlich

03. April 2017

BBBBNSBWBYHHMSNRWRSSTH

Stand Juni 2016

Page 23: Meldeprozesse und Datenqualitätssicherung der europäisch ... · 1 Überblick über den Meldewesenprozess im europäisch harmonisierten Umfeld I. Rechtsgrundlagen, Fristen und Abläufe

1.3 Umsetzung der Anforderungen bei der Bundesbank Die Beteiligung der Bundesbank an den Home JSTs

Seite 23 Deutsche Bundesbank

Stand: 2016

03. April 2017

Norddeutsche Landesbank Volkswagen Financial Services

Deutsche Apotheker- und Ärztebank NRW.Bank

Deutsche Bank Commerzbank DZ Bank Deka Bank Landesbank Hessen-Thüringen Aareal Landwirtschaftliche Rentenbank SEB AG

HSH Nordbank Haspa

Landesbank Berlin

Bayerische Landesbank Deutsche Pfandbriefbank Münchener Hypothekenbank State Street Bank Landesbank Baden-Württemberg

Landeskreditbank Baden-Württemberg - Förderbank

Page 24: Meldeprozesse und Datenqualitätssicherung der europäisch ... · 1 Überblick über den Meldewesenprozess im europäisch harmonisierten Umfeld I. Rechtsgrundlagen, Fristen und Abläufe

03. April 2017 Seite 24 Deutsche Bundesbank

1.3 Umsetzung der Anforderungen bei der Bundesbank Der Weg einer Meldung (technische Umsetzung)

Kreditinstitute

xbrl-Daten

1. Level Checks

2. Level Checks

Weiterleitung an EZB

Vollständigkeits-prüfungen und weitere

Validierungen

EZB

Automatische Rückweisung; Feedbackreport

Direkter Kontakt außerhalb auto-

matisierter Prozesse

Page 25: Meldeprozesse und Datenqualitätssicherung der europäisch ... · 1 Überblick über den Meldewesenprozess im europäisch harmonisierten Umfeld I. Rechtsgrundlagen, Fristen und Abläufe

1.3 Umsetzung der Anforderungen bei der Bundesbank Der Weg einer Meldung (technische Umsetzung) II

03. April 2017 Seite 25 Deutsche Bundesbank

Bank

Bank

Bank

Bank

Bank

Bank

Bank

Bank

Bank

Bank

1

1

1

1

1

1

1

1

1

1

Meldestichtag Lieferdatum an EZB Meldung vorhanden? Versanddatum (an EZB)

EZB Feedback

Feedback der Bundesbanksysteme

❙ Exkurs: Überblicksmöglichkeiten der Bundesbanksysteme:

20.02.2017

31.01.2017

Page 26: Meldeprozesse und Datenqualitätssicherung der europäisch ... · 1 Überblick über den Meldewesenprozess im europäisch harmonisierten Umfeld I. Rechtsgrundlagen, Fristen und Abläufe

1.3 Umsetzung der Anforderungen bei der Bundesbank Rückmeldungen der EZB und EBA

03. April 2017 Seite 26 Deutsche Bundesbank

❙EZB: Automatische Rückmeldungen • Erhalt der Meldung „Delivery Notification“

• Korrektheit der Meldung „Acknowledgement Message“

❙EZB: Ausführliche standardisierte Berichte • gesendete, fehlende oder unerwartet gemeldete Module

• fehlende oder unerwartet gemeldete Vordrucken

• fehlgeschlagene Validierungsregeln (Non-XBRL) bzw. fehlerhafte Plausibilitätsprüfungen von EBA/EZB

❙EBA: Rückfragen zu Schwerpunktanalysen (i.d.R. nicht standardisiert)

Page 27: Meldeprozesse und Datenqualitätssicherung der europäisch ... · 1 Überblick über den Meldewesenprozess im europäisch harmonisierten Umfeld I. Rechtsgrundlagen, Fristen und Abläufe

03. April 2017 Seite 27 Deutsche Bundesbank

Harmonisierte Meldungen stellen Arbeits- und Informationsgrundlagen für unterschiedliche Aufsichtsbehörden dar

Einheitliches Aufsichtshandeln erfordert hohe Qualitätsanforderungen an die Meldeeinreichungen und –daten

SSM macht neue und für die einheitliche Aufsicht durch die EZB spezifische Datenqualitätsprozesse notwendig

Deutsche Institute tragen zahlenmäßig erheblich zum Gesamtumfang der Meldungen im SSM bei

Herausforderungen bestehen sowohl für meldepflichtige Institute als auch die Bundesbank

Überblick über den Meldewesenprozess im europäisch harmonisierten Umfeld Zusammenfassung

Page 28: Meldeprozesse und Datenqualitätssicherung der europäisch ... · 1 Überblick über den Meldewesenprozess im europäisch harmonisierten Umfeld I. Rechtsgrundlagen, Fristen und Abläufe

Agenda

1 Überblick über den Meldewesenprozess im europäisch harmonisierten

Umfeld

I. Rechtsgrundlagen, Fristen und Abläufe II. Der einheitliche Aufsichtsmechanismus (SSM) III. Umsetzung der Anforderungen bei der Bundesbank

2 Information über ausgewählte Themen der Datenqualitätsprüfungen

I. Vollständigkeit der Meldedaten II. Validierungen der Meldedaten III. Korrekturmeldungen und Datenqualität

3 Ausblick auf künftige Entwicklungen

03. April 2017 Seite 28 Deutsche Bundesbank

Page 29: Meldeprozesse und Datenqualitätssicherung der europäisch ... · 1 Überblick über den Meldewesenprozess im europäisch harmonisierten Umfeld I. Rechtsgrundlagen, Fristen und Abläufe

2.1 Vollständigkeit der Meldedaten Überblick Regelerwartungen

03. April 2017 Seite 29 Deutsche Bundesbank

❙Vollständigkeit der Meldedaten wird auf drei Ebenen überprüft:

Modulebene Überprüfung durch Bundesbank, EZB (und EBA)

Vordruckebene derzeit: Überprüfung durch EZB (und EBA)

Datenpunktebene derzeit: Überprüfung durch EZB

Page 30: Meldeprozesse und Datenqualitätssicherung der europäisch ... · 1 Überblick über den Meldewesenprozess im europäisch harmonisierten Umfeld I. Rechtsgrundlagen, Fristen und Abläufe

2.1 Vollständigkeit der Meldedaten Modulebene - Ableitung der Meldeerwartungen

03. April 2017 Seite 30 Deutsche Bundesbank

❙Modulebene derzeit: Überprüfung durch BBK, EZB, (SI_highest: EBA)

Modul: Inhaltlich zusammenhängendes Vordruckset z.B. COREP Core, ALMM, LCR usw. Seitens der Aufsicht wurden einheitliche Erwartungsregeln hinsichtlich der Einreichung

von Modulen definiert Grundlage: Institutsindividuelle Stammdaten z.B. Rechnungslegungsstandard, Nutzung

interner Modelle

Ergebnis: Meldeerwartungen pro Institut (SI und LSI) und Konsolidierungsebene

Sonderfälle: • Waiver-Konstellation • Liquiditätsmeldungen • Sonderfall ALMM • Funding Plans

Page 31: Meldeprozesse und Datenqualitätssicherung der europäisch ... · 1 Überblick über den Meldewesenprozess im europäisch harmonisierten Umfeld I. Rechtsgrundlagen, Fristen und Abläufe

2.1 Vollständigkeit der Meldedaten Vordruckebene – Ableitung der Meldeerwartungen

03. April 2017 Seite 31 Deutsche Bundesbank

❙Vordruckebene derzeit: Überprüfung durch EZB, (SI_highest: EBA)

Einheitliche Meldeerwartungen auf Modulebene wurden im SSM weiterentwickelt

Auf Grundlage von Institutsstammdaten, Konsistenzüberprüfungen von Meldeinhalten und rechtlichen Vorgaben wurden Meldeerwartungen auf Vordruckebene definiert

Sonderfälle

• Geschäftsabhängige Konstellationen

• Gruppenmeldungen

• Auslegungsfragen

Prozess der Umsetzung in Bundesbank-Systemen

Page 32: Meldeprozesse und Datenqualitätssicherung der europäisch ... · 1 Überblick über den Meldewesenprozess im europäisch harmonisierten Umfeld I. Rechtsgrundlagen, Fristen und Abläufe

2.1 Vollständigkeit der Meldedaten Vordruckebene – Ableitung der Meldeerwartungen

03. April 2017 Seite 32 Deutsche Bundesbank

Modul Melde-vordruck

Table- Group Code

Cluster Code

Melde-frequenz

Melde- anforderung

Kon-solidierte Meldung (M / U / N)

Einzel-meldung

(M / U / N)

Ausnahmen für Solomeldung (N)

Weitere Hinweise für optionale Berichtspflichten

(U) Technische Beschreibung

COREP C 01.00

Capital Adequacy

CA1 quartalsweise

Immer einzureichen M M

Keine Einzelmeldung erwartet, sofern die Waiver-Regelung greift

N

COREP C 02.00 CA2 quartalsweise

Immer einzureichen M M

Keine Einzelmeldung erwartet, sofern die Waiver-Regelung greift

N

COREP C 05.01 CA5.1 quartalsweise

Abhängig von der Nutzung von Übergangs-vorschriften

U U

Keine Einzelmeldung erwartet, sofern die Waiver-Regelung greift

N

Der Vordruck muss Daten enthalten, sofern im Vordruck C 01.00 Datenpunkte bzgl. der Übergangsbestimmungen, die nicht Null entsprechen, gemeldet wurden.

SUM{C 01.00; (abs(r220),abs(r240),abs(r520),abs(r660),abs(r680),abs(r730),abs(r880),abs(r900),abs(r960));c010} ≠ 0

Page 33: Meldeprozesse und Datenqualitätssicherung der europäisch ... · 1 Überblick über den Meldewesenprozess im europäisch harmonisierten Umfeld I. Rechtsgrundlagen, Fristen und Abläufe

2.1 Vollständigkeit der Meldedaten Vordruckebene – Ableitung der Meldeerwartungen

03. April 2017 Seite 33 Deutsche Bundesbank

❙Meldeanforderungen hinsichtlich Vollständigkeit

4 unterschiedliche Ausprägungen • Immer einzureichen

• Abhängig von der Nutzung von Übergangsvorschriften

• Abhängig von der Geschäftsaktivität / Institutsstammdaten

• Abhängigkeit von einem Schwellenwert

Kennzeichnung: M, U oder N • M: Muss eingereicht werden („Mandatory“)

• U: Ungewiss („Undetermined“)

• N: Nicht einzureichen („Not expected“)

Page 34: Meldeprozesse und Datenqualitätssicherung der europäisch ... · 1 Überblick über den Meldewesenprozess im europäisch harmonisierten Umfeld I. Rechtsgrundlagen, Fristen und Abläufe

2.1 Vollständigkeit der Meldedaten Vordruckebene – Ableitung der Meldeerwartungen

03. April 2017 Seite 34 Deutsche Bundesbank

❙Umsetzung in der Bundesbank:

Nachgelagerte Prüfung, d.h. nicht in den automatischen Fehlerprotokollen enthalten

Grundannahme: M (Mandatory) oder U (Undetermined)

Ausnahmen (N) für: • Waiver-Institute

• Meldungen, die nur auf Gruppenebene erwartet werden, im Fall eines Einzelinstituts

• Im Rahmen der EZB Verordnung 2015/534: Vordrucke, die unter einem Ansatz nicht gemeldet werden müssen

Page 35: Meldeprozesse und Datenqualitätssicherung der europäisch ... · 1 Überblick über den Meldewesenprozess im europäisch harmonisierten Umfeld I. Rechtsgrundlagen, Fristen und Abläufe

2.1 Vollständigkeit der Meldedaten Datenpunktebene – Vorgaben der EZB

03. April 2017 Seite 35 Deutsche Bundesbank

❙Datenpunktebene derzeit: EZB

EZB hat Datenpunkte definiert, die aus fachlicher Sicht immer zu melden sind

Derzeit sind dies 121 Datenpunkte:

• COREP Core: 31

• Leverage Ratio: 7

• Liquidity Coverage Ratio DA: 11

• Net Stable Funding Ratio: 9

• FINREP: 48

• Asset Encumbrance: 15

Page 36: Meldeprozesse und Datenqualitätssicherung der europäisch ... · 1 Überblick über den Meldewesenprozess im europäisch harmonisierten Umfeld I. Rechtsgrundlagen, Fristen und Abläufe

2.1 Vollständigkeit der Meldedaten Exkurs: EZB-Finanzinformationen-Verordnung

03. April 2017 Seite 36 Deutsche Bundesbank

❙ Ableitung von Meldeerwartungen nach Art und Größe des Instituts/ Gruppe

allgemeine Grundlagen für HGB-Anwendung siehe Arbeitskreis mit der Kreditwirtschaft

❙Vom Arbeitskreis vollständig ausgeschlossene Vordrucke, die laut EZB Verordnung 2015/534 zur Meldung vorgesehen sind, werden nicht erwartet

❙ Simplified / Over-simplified Institute / Gruppe ❙Nur Einreichung von ganzen Vordrucken, keine einzelnen Datenpunkte aus einem Vordruck

❙ Datenpunkt Institute / Gruppen ❙Meldung einzelner Datenpunkte in einem Vordruck

Page 37: Meldeprozesse und Datenqualitätssicherung der europäisch ... · 1 Überblick über den Meldewesenprozess im europäisch harmonisierten Umfeld I. Rechtsgrundlagen, Fristen und Abläufe

2.1 Vollständigkeit der Meldedaten Exkurs: Unterschiedlicher Meldeumfang EZB VO 2015/534

03. April 2017 Seite 37 Deutsche Bundesbank

F 01.01-F 01.03 Balance Sheet Statement: assets F 02.00 Statement of profit or lossF 05.00 Breakdown of loans and advances by

productF 08.01 - F 08.02 Breakdown of financial liabilities

F 10.00 Derivatives - Trading F 11.01 - F 11.02 Derivatives - Hedge accounting

F 04.01-F 04.10 Breakdown of financial assets F 09.01 Loan commitments, financial guarantees and other commitments

F 12.00 Movements in allowances for credit losses and impairment of equity instruments

F 14.00 Fair value hierarchy: financial instruments at fair value

F 06.00 Breakdown of loans and advances to non-financial corporations by NACE codes

F 13.01- F 13.03 Collateral and guarantees

+F 16.01 - F 16.07 Breakdown of selected statement of

profit or loss itemsF 17.01 - F 17.03 Reconciliation between accounting

and CRR scope of consolidation: Balance Sheet

F 20.01 - F 20.07 Geographical breakdown F 40.01 - F 40.02 Group structure

F 03.00 Statement of comprehensive income F 07.00 Financial assets subject to impairment that are past due or impaired

F 09.02 Loan commitments, financial guarantees and other commitments received

F 15.00 Derecognition and financial liabilities associated with transferred financial assets

F 21.00 Tangible and intangible assets: assets subject to operating lease

F 22.01 - F 22.02 Asset management, custody and other service functions

F 30.01 - F 30.02 Off-balance sheet activities: interests in unconsolidated structured entities

F 31.01 - F 31.02 Related parties

F 41.01 - F 41.03 Fair value F 42.00 Tangible and intangible assets: carrying amount by measurement method

F 43.00 Provisions F 44.01 - F 44.03 Defined benefit plans and employee benefits

F 45.01 - F 45.03 Breakdown of selected items of statement of profit or loss

F 46.00 Statement of changes in equity

*) Es müssen nur ausgewählte Datenpunkte aus den angebenen Meldebögen gemeldet werden

F 18.00 Performing and non-

performing exposures

F 19.00 Forborne

Exposures

Datenpunkte *)

Vereinfachte Meldung aufsichtlicher Finanzinformationen

Weiter vereinfachte Finanzinformationen

Gesamte Finanzinformationen

*

*

*) Im Meldeumfang „Datenpunkte“ müssen nur ausgewählte Datenpunkte aus den angegeben Meldebögen gemeldet werden

Page 38: Meldeprozesse und Datenqualitätssicherung der europäisch ... · 1 Überblick über den Meldewesenprozess im europäisch harmonisierten Umfeld I. Rechtsgrundlagen, Fristen und Abläufe

2.1 Vollständigkeit der Meldedaten Meldepflichten – Signifikante Institute, Verordnung (EU) 2015/534

03. April 2017 Seite 38 Deutsche Bundesbank

Page 39: Meldeprozesse und Datenqualitätssicherung der europäisch ... · 1 Überblick über den Meldewesenprozess im europäisch harmonisierten Umfeld I. Rechtsgrundlagen, Fristen und Abläufe

2.1 Vollständigkeit der Meldedaten Meldepflichten – Weniger signifikante Institute gem. EZB VO

03. April 2017 Seite 39 Deutsche Bundesbank

Page 40: Meldeprozesse und Datenqualitätssicherung der europäisch ... · 1 Überblick über den Meldewesenprozess im europäisch harmonisierten Umfeld I. Rechtsgrundlagen, Fristen und Abläufe

2.1 Vollständigkeit der Meldedaten Ausblick: Vorgehen der EZB Verordnung (EU) 2015/534

03. April 2017 Seite 40 Deutsche Bundesbank

❙LSI: Erste Referenzperiode für die Einreichung von EZB Finanzinformationen: Q2 2017

❙Reguläres Verfahren: Einreichungsumfang abhängig vom Betrag der gesamten Aktiva

“According to the Regulation (EU) 2015/534, when the value of the total assets of an LSI exceeds EUR 3 billion then this institution shall start to report the enhanced FINREP dataset (i.e. Simplified, Over-Simplified as applicable) on the first reference date which occurs 18 month after it exceeds that threshold.“

❙Auslegung der EZB für die Übergangsphase Einstufung zum LSI Meldebeginn: Gesamte Aktiva müssen 3 Mrd. Euro mind. 18 Monate

vor dem Q2 2017 überstiegen haben maßgeblich: Q4 2015 oder frühere Stichtage Dies ist auch auf LSI Zweigniederlassungen anwendbar Für die Berechnung der gesamten Aktiva für Zweigniederlassungen ist gem. Art. 13 (8)

Verordnung (EU) 2015/534, Art. 51 der SSM Rahmenverordnung maßgeblich Grundlage: monatliche Bilanzstatistik

Page 41: Meldeprozesse und Datenqualitätssicherung der europäisch ... · 1 Überblick über den Meldewesenprozess im europäisch harmonisierten Umfeld I. Rechtsgrundlagen, Fristen und Abläufe

2.1 Vollständigkeit der Meldedaten Ausblick: Für SI - Invalide Instanzen am Liefertermin an die EZB

03. April 2017 Seite 41 Deutsche Bundesbank

❙Derzeitiges Vorgehen BBK: Nach Möglichkeit kein Laden von invaliden Instanzen in die Datenbanken, betrifft auch fachlich invalide Instanzen:

Bei XBRL-Validierungsfehlern (blocking/non-blocking) und Fehlern von Filing Rules

Folge: Rückmeldung durch die Bundesbank

EZB EBA Nationale

Aufsichtsbehörden Kreditinstitute

Einreichung bis spätestens zum Tag t = Stichtag der Meldung

Weiterleitung spätestens am Tag t + 10 – SI_highest

t + 25 – SI_remaining

❙ Neues Vorgehen für EZB: EZB fordert systematisch Weiterleitung - auch von fachlich invaliden Instanzen - am Liefertermin

Page 42: Meldeprozesse und Datenqualitätssicherung der europäisch ... · 1 Überblick über den Meldewesenprozess im europäisch harmonisierten Umfeld I. Rechtsgrundlagen, Fristen und Abläufe

2.1 Vollständigkeit der Meldedaten Zusammenfassung

03. April 2017 Seite 42 Deutsche Bundesbank

Vollständigkeit der Meldungen ist quantitatives und qualitatives Kriterium für die Durchführung des Meldewesens

Das vollständige Vorliegen der Meldungen wird auf allen Prozessebenen des SSM geprüft

Ableitung der Meldeerwartungen erfordert standardisierte Prozesse

Kenntnis der Ableitungen und Prozesse im SSM bei EZB und Bundesbank für meldepflichtige Institute wesentlich

Page 43: Meldeprozesse und Datenqualitätssicherung der europäisch ... · 1 Überblick über den Meldewesenprozess im europäisch harmonisierten Umfeld I. Rechtsgrundlagen, Fristen und Abläufe

Agenda

1 Überblick über den Meldewesenprozess im europäisch harmonisierten

Umfeld

I. Rechtsgrundlagen, Fristen und Abläufe II. Der einheitliche Aufsichtsmechanismus (SSM) III. Umsetzung bei der Bundesbank

2 Information über ausgewählte Themen der Datenqualitätsprüfungen

I. Vollständigkeit der Meldedaten II. Validierungen der Meldedaten III. Korrekturmeldungen und Datenqualität

3 Ausblick auf künftige Entwicklungen

03. April 2017 Seite 43 Deutsche Bundesbank

Page 44: Meldeprozesse und Datenqualitätssicherung der europäisch ... · 1 Überblick über den Meldewesenprozess im europäisch harmonisierten Umfeld I. Rechtsgrundlagen, Fristen und Abläufe

2.2 Validierung der Meldedaten Überblick über Validierungsschritte und -arten

03. April 2017 Seite 44

Filing Rules/Bundesbankspezifische Regeln

XBRL-Validierungsregeln

Non-XBRL Validierungsregeln

Zusätzliche Validierungsregeln

Plausibilitäts-überprüfungen

Datenqualität

Veröffentlicht

Deutsche Bundesbank

LSI

SI

Dateinamenskonventionen

Page 45: Meldeprozesse und Datenqualitätssicherung der europäisch ... · 1 Überblick über den Meldewesenprozess im europäisch harmonisierten Umfeld I. Rechtsgrundlagen, Fristen und Abläufe

2.2 Validierung der Meldedaten Überblick über Validierungsschritte und -arten

• Prüfungen mit automatischem Fehlerbericht (Abweisung der Meldung)

• Dateinamenskonventionen − http://www.bundesbank.de/Redaktion/DE/Downloads/Service/Meldewesen/Bankenaufsicht/PDF/extr

anet_postfach_dateinamenskonventionen.pdf?__blob=publicationFile

• Filing Rules / Bundesbankspezifische Regeln − Die Regeln orientieren sich an den Filing Rules der EBA − http://www.bundesbank.de/Redaktion/DE/Downloads/Service/Meldewesen/Bankenaufsicht/PDF/bun

desbank_filing_rules.pdf?__blob=publicationFile

• XBRL Validierungsregeln − Regeln werden in der Taxonomie veröffentlicht − Zusätzliche (detailliere) Veröffentlichung auf der EBA-Webseite − Bbk: Es findet keine Unterscheidung zwischen blocking und non-

blocking Regeln statt

03. April 2017 Seite 45 Deutsche Bundesbank

Page 46: Meldeprozesse und Datenqualitätssicherung der europäisch ... · 1 Überblick über den Meldewesenprozess im europäisch harmonisierten Umfeld I. Rechtsgrundlagen, Fristen und Abläufe

2.2 Validierung der Meldedaten Nachgelagerte Prüfung der Filing Rule 1.7 (ohne automatischen Fehlerbericht)

03. April 2017 Seite 46 Deutsche Bundesbank

C 1

C 2

C 3

C 4

C 5

Filing Indicator C1 true C2 true C3 true C4 true C5 true

Instanz A

C 1

C 2

C 3

C 4

C 5

Filing Indicator C1 true C2 true C3 true C4 false C5 true

Instanz C

C 1

C 2

C 3

C 4

Filing Indicator C1 true C2 true C3 true C4 false C5 true

Instanz B

C 5

Instanz C ist fehlerhaft, da der Filing Indicator für das Template C4 auf „false“ (nicht geliefert) gesetzt ist, die Daten für das Template jedoch enthalten sind

Page 47: Meldeprozesse und Datenqualitätssicherung der europäisch ... · 1 Überblick über den Meldewesenprozess im europäisch harmonisierten Umfeld I. Rechtsgrundlagen, Fristen und Abläufe

2.2 Validierung der Meldedaten Nachgelagerte Prüfung der Filing Rule 2.16 (ohne automatischen Fehlerbericht)

❙ Identischen Datenpunkte – ggf. in verschiedenen Modulen – müssen identische Werte enthalten enthalten

• Beispiel I: Identische Datenpunkte zwischen COREP und der NSFR-Meldung – T1 Capital

Der Betragswert in den Datenpunkten muss übereinstimmen

(auf den Cent genau)

03. April 2017 Seite 47 Deutsche Bundesbank

• Beispiel II: Identische Datenpunkte innerhalb einer Meldung

Datenpunkte dürfen nur einmal in einem Modul/EntryPoint aufgeführt werden

Sonderfall Taxonomie 2.5: Vordruck C 09.04 EBA Q&A 2016_3026

Page 48: Meldeprozesse und Datenqualitätssicherung der europäisch ... · 1 Überblick über den Meldewesenprozess im europäisch harmonisierten Umfeld I. Rechtsgrundlagen, Fristen und Abläufe

2.2 Validierung der Meldedaten Nachgelagerte Non-XBRL (ohne automatischen Fehlerbericht)

03. April 2017 Seite 48 Deutsche Bundesbank

❙ Inhalt:

Non-XBRL-Validierungsregeln der EBA (cross-module, cross-time)

IFRS-FINREP Validierungsregeln der EBA (Sonderfall, da XBRL-Validierungsregel)

❙Überprüfung und Benachrichtigung der Institute bei Inkonsistenzen erfolgt durch Mitarbeiter der Regionalbereiche Banken und Finanzaufsicht bei der Deutschen Bundesbank (keine automatisierte Benachrichtigung)

Page 49: Meldeprozesse und Datenqualitätssicherung der europäisch ... · 1 Überblick über den Meldewesenprozess im europäisch harmonisierten Umfeld I. Rechtsgrundlagen, Fristen und Abläufe

2.2 Validierung der Meldedaten Zusätzliche Validierungsregeln

03. April 2017 Seite 49 Deutsche Bundesbank

❙Zusätzliche Validierungsregeln können von EZB und NCAs - über die Vorgaben hinsichtlich Validierungsregeln der EBA hinaus - definiert werden

❙Neue Validierungsregeln müssen im Einklang mit der CRR und den Vorgaben des EBA ITS on Reporting stehen

❙Regeln werden der EBA mitgeteilt und sollen zukünftig in die Taxonomien – sofern technisch möglich – aufgenommen werden

❙Prüfungen erfolgen ebenfalls nachgelagert, d.h. kein automatischer Versand von Fehlerprotokollen

❙Überprüfung und Benachrichtigung der Institute bei Inkonsistenzen erfolgt durch Mitarbeiter der Regionalbereiche Banken und Finanzaufsicht bei der Deutschen Bundesbank

Page 50: Meldeprozesse und Datenqualitätssicherung der europäisch ... · 1 Überblick über den Meldewesenprozess im europäisch harmonisierten Umfeld I. Rechtsgrundlagen, Fristen und Abläufe

2.2 Validierung der Meldedaten Zusätzliche Validierungsregeln: Entwicklungsprozess der EZB

03. April 2017 Seite 50 Deutsche Bundesbank

Quelle:EZB

New DQ Checks / Plausib. Checks

ECB / NCA working level

Thematic Analysis

SSM Supervisors

DQAR Analysis

Implementation in SAS

Test phase

Trial period (1)

Integration in the production cycle (2)

Proposal to EBA

Umsetzung in den Bundesbanksystemen

Rejection

On hold

Amendment / Discussion

Quality Assurance

- Exists in EBA? - Syntax errors

(1) Trial period – the results will be shared with NCAs.

(2) Production Cycle – on the incoming datasets, comply or explain

Approval

Page 51: Meldeprozesse und Datenqualitätssicherung der europäisch ... · 1 Überblick über den Meldewesenprozess im europäisch harmonisierten Umfeld I. Rechtsgrundlagen, Fristen und Abläufe

2.2 Validierung der Meldedaten Zusätzliche Validierungsregeln – Umsetzung in der Bundesbank

03. April 2017 Seite 51 Deutsche Bundesbank

❙Drei-Stufige-Fehlerwarnstufen im Datenumfeld standardisierter Verfahren:

„Hardfails“

• Fehler stehen auf einer Stufe mit den XBRL-Validierungsregelfehlern

• Fehler führt zu einer Korrekturanforderung beim Institut

„Softfails“ • Fehler weisen mit „hoher Wahrscheinlichkeit“ auf Dateninkonsistenzen hin

• Fehler führt zu einer Nachfrage beim Institut, die entweder eine Korrekturmeldung oder eine fachliche Begründung zur Folge hat

„Annotations“ • Plausibilitätsüberprüfungen

• Testzwecke für neue Validierungsregeln

• Fehlermeldungen werden den Institutsaufsehern der Bundesbank zur Information und weiteren Beurteilung - ggf. Rückfrage beim Institut - weitergegeben

Page 52: Meldeprozesse und Datenqualitätssicherung der europäisch ... · 1 Überblick über den Meldewesenprozess im europäisch harmonisierten Umfeld I. Rechtsgrundlagen, Fristen und Abläufe

2.2 Validierung der Meldedaten Zusätzliche Validierungsregeln – Syntax und Erläuterungen

03. April 2017 Seite 52 Deutsche Bundesbank

❙Anzahl der zusätzliche EZB-Validierungsregeln: derzeit 52 implementiert, 74 kurz vor Implementierung

Name des Checks in

den Bundesbank-

systemen

Vordruck Spalte Zeile Blatt Syntax Erklärung Weitere Hinweise

WGS-001 C 01.00 010 010, 015, 020 {c010} <>"" Alle COREP Einreichungen sollten Daten bezüglich Eigenmittel, T1 und CET1 enthalten

In Extremfällen kann das Kapital auch negativ sein

WGS-002 C 03.00 010 010, 030, 050 {c010} <>"" Alle COREP Einreichungen sollten detaillierte Informationen über die Kapitalquoten enthalten.

In Extremfällen kann das Kapital auch negativ sein

WGS-003 C 04.00 010 860 {r860} > 0 AND {r860} <>""

Zeilen 850 und 860 des Templates C 04.00 werden für die Berechnung des Schwellenwertes für die Beurteilung einer Abgabepflicht von Meldungen auf Länderebene in COREP und FINREP genutzt. Das Gesamtexposure muss aus diesem Grund immer im Vordruck C 04.00 gemeldet werden, auch wenn der Schwellenwert nicht überschritten wird.

Page 53: Meldeprozesse und Datenqualitätssicherung der europäisch ... · 1 Überblick über den Meldewesenprozess im europäisch harmonisierten Umfeld I. Rechtsgrundlagen, Fristen und Abläufe

2.2 Validierung der Meldedaten Plausibilitätsüberprüfungen

03. April 2017 Seite 53 Deutsche Bundesbank

❙Standardisierte Abfragen derzeit durch die EZB nur für SIs auf höchster Konsolidierungsebene

❙Veränderungsanalysen (Plausibilitätsprüfungen) über ca. 200.000 Datenpunkte

o Veränderungen im Zeitverlauf (Vergleich zum Vorquartal / Vormonat)

o Ausreißer in einer Peer-Group (Vergleichsgruppen im SSM durch EZB definiert)

Page 54: Meldeprozesse und Datenqualitätssicherung der europäisch ... · 1 Überblick über den Meldewesenprozess im europäisch harmonisierten Umfeld I. Rechtsgrundlagen, Fristen und Abläufe

2.2 Validierung der Meldedaten Exkurs: Deaktivierte Validierungsregeln

03. April 2017 Seite 54 Deutsche Bundesbank

❙EBA Q&A

Deaktiviert aufgrund beantworteter EBA Q&A

In der EBA-Liste der Validierungsregeln gesondert gekennzeichnet

❙National deaktivierte Validierungsregeln

Offene Q&As, die aus nationaler Sicht zu einer Deaktivierung der VR führen, z.B. aufgrund von Besonderheiten für deutsche Institute

Veröffentlicht auf der Webseite der Bundesbank

❙National deaktivierte Validierungsregeln aufgrund von HGB-Spezifika

Veröffentlicht auf der Webseite der Bundesbank

Page 55: Meldeprozesse und Datenqualitätssicherung der europäisch ... · 1 Überblick über den Meldewesenprozess im europäisch harmonisierten Umfeld I. Rechtsgrundlagen, Fristen und Abläufe

2.2 Validierung der Meldedaten Ausblick: Bevorstehende Umsetzung Taxonomie 2.6

❙ Taxonomie 2.6 enthält fehlerhaft umgesetzte Validierungsregeln

❙Vorgehen der EZB wird derzeit diskutiert, ggf. werden die Validierungsregeln in der Taxonomie 2.6 deaktiviert

❙Folgende Validierungsregeln sind betroffen (EBA Code):

❙Vorgehen im Fall einer Deaktivierung: Korrigierte Validierungsregeln können nachgelagert in den Systemen der Bundesbank überprüft werden

v4747_m v4862_m v4963_m v4966_m v4819_m v4863_m v4964_m v4967_m v4861_m v4962_m v4965_m v4968_m

03. April 2017 Deutsche Bundesbank Seite 55

Page 56: Meldeprozesse und Datenqualitätssicherung der europäisch ... · 1 Überblick über den Meldewesenprozess im europäisch harmonisierten Umfeld I. Rechtsgrundlagen, Fristen und Abläufe

2.2 Validierung der Meldedaten Zusammenfassung

03. April 2017 Seite 56 Deutsche Bundesbank

Engmaschiger - teils automatisierter - Validierungsprozess unterstützt die Überprüfung der Datenqualität

Validierungsprozesse basieren auf den Anforderungen des EBA-ITS,

Inhalte der Datenqualitätssicherung werden im SSM weiterentwickelt

Bestimmte Validierungsregeln sind „national deaktiviert“

Neue Begrifflichkeiten „Hardfails“, „Softfails“ bzw. „Annotations“ sind wichtige Kriterien für die Überprüfung durch Institutsbetreuer und Institute

Kenntnis der Prüfregeln und Prozesse im SSM bei EZB und Bundesbank für meldepflichtige Institute wesentlich

Page 57: Meldeprozesse und Datenqualitätssicherung der europäisch ... · 1 Überblick über den Meldewesenprozess im europäisch harmonisierten Umfeld I. Rechtsgrundlagen, Fristen und Abläufe

Agenda

1 Überblick über den Meldewesenprozess im europäisch harmonisierten

Umfeld

I. Rechtsgrundlagen, Fristen und Abläufe II. Der einheitliche Aufsichtsmechanismus (SSM) III. Umsetzung der Anforderungen bei der Bundesbank

2 Information über ausgewählte Themen der Datenqualitätsprüfungen

I. Vollständigkeit der Meldedaten II. Validierungen der Meldedaten III. Korrekturmeldungen und Datenqualität

3 Ausblick auf künftige Entwicklungen

03. April 2017 Seite 57 Deutsche Bundesbank

Page 58: Meldeprozesse und Datenqualitätssicherung der europäisch ... · 1 Überblick über den Meldewesenprozess im europäisch harmonisierten Umfeld I. Rechtsgrundlagen, Fristen und Abläufe

2.3 Korrekturmeldungen und Datenqualität Rechtsgrundlagen

03. April 2017 Seite 58 Deutsche Bundesbank

❙Verordnung (EU) 680/2014 – ITS on Reporting

Artikel 3 (4) Die Institute können ungeprüfte Zahlen übermitteln. Weichen die geprüften Zahlen von den übermittelten ungeprüften Zahlen ab, werden die revidierten geprüften Zahlen unverzüglich nachgereicht. […]

Artikel 3 (5) Sonstige Korrekturen an den übermittelten Meldungen werden den zuständigen Behörden ebenfalls unverzüglich übermittelt.

❙Beschluss der EZB (EU) 2014/477

Artikel 4 (2a) Die nationalen zuständigen Behörden stellen gegebenenfalls Informationen über die mit den übermittelten Daten implizierten Entwicklungen zur Verfügung

Artikel 5 (2) Die nationalen zuständigen Behörden teilen der EZB außerdem die Gründe für alle übermittelten wesentlichen Änderungen mit.

Page 59: Meldeprozesse und Datenqualitätssicherung der europäisch ... · 1 Überblick über den Meldewesenprozess im europäisch harmonisierten Umfeld I. Rechtsgrundlagen, Fristen und Abläufe

2.3 Korrekturmeldungen und Datenqualität Allgemein

03. April 2017 Seite 59 Deutsche Bundesbank

Quelle:EZB

❙Wann liegt eine „Korrekturmeldung“ vor?

Jede Neueinreichung nach dem verpflichtenden Einreichungstermin

beispielsweise aufgrund von Veränderungen in der Datenlage z.B. einzelne Datenpunkte oder ganze Vordrucke im Fall von Schwellenwerten

❙Wann muss korrigiert werden?

ITS on Reporting maßgeblich im europäisch harmonisierten Umfeld

Korrekturen haben zu erfolgen, sofern die übermittelte Datenlage Fehler aufweist

❙Sonderfall: EBA Q&As

Page 60: Meldeprozesse und Datenqualitätssicherung der europäisch ... · 1 Überblick über den Meldewesenprozess im europäisch harmonisierten Umfeld I. Rechtsgrundlagen, Fristen und Abläufe

2.3 Korrekturmeldungen und Datenqualität Analysen der EZB

03. April 2017 Seite 60 Deutsche Bundesbank

❙EZB systematisiert Korrekturmeldungen

Anzahl der Korrekturmeldungen: ggf. Hinweis auf Probleme bei einzelnen Instituten

Grund der Korrekturmeldung

Beurteilung der Veränderung z.B. Höhe der Veränderung eines Datenpunkts

Insgesamt strebt die EZB eine Verringerung der Anzahl der Korrektur-meldungen an

Meldemodul COREP FINREP NSFR Total

Anzahl der Korrekturmeldungen im SSM 1,850 1,669 129 3,648

Quelle: EZB, Analyse von Korrekturmeldungen zum Stichtag Q3 2016

Page 61: Meldeprozesse und Datenqualitätssicherung der europäisch ... · 1 Überblick über den Meldewesenprozess im europäisch harmonisierten Umfeld I. Rechtsgrundlagen, Fristen und Abläufe

2.3 Korrekturmeldungen und Datenqualität Analysen der EZB am Beispiel COREP

03. April 2017 Seite 61 Deutsche Bundesbank

8%

2%

42%

13%

28%

1% 1%

1% 4%

Capital Adequacy (150)

Transitional Provisions (45)

Credit Risk (780)

Geographical Breakdown (237)

Market Risk (527)

Alternative treatment of the exposuremeasure (11)

Additional breakdown of exposures(13)

Alternative definition of capital (12)

Leverage (75)

Die eingegangenen Neueinreichungen sind nur zum Teil von der EZB angefordert worden:

21 von 379 Plausibilitätsauffälligkeiten;

14 von 21 Verletzungen von non-XBRL Validierungs-regeln;

93 von 178 fehlgeschlagenen EGDQ Checks.

Quelle: EZB, Analyse von Korrekturmeldungen zum Stichtag Q3 2016 Gesamt: 1.850

Page 62: Meldeprozesse und Datenqualitätssicherung der europäisch ... · 1 Überblick über den Meldewesenprozess im europäisch harmonisierten Umfeld I. Rechtsgrundlagen, Fristen und Abläufe

2.3 Korrekturmeldungen und Datenqualität Analysen der EZB II

03. April 2017 Seite 62 Deutsche Bundesbank

Quelle:EZB

❙Definition „materielle Veränderung“

Aktuelle Analyse: +/- 3 % Abweichung der Höhe der Datenpunkte

Keine endgültige Definition von „signifikanter Korrekturmeldung“

❙BBK: Benachrichtigung vor Einreichung einer Korrektur mit Begründung gewünscht

“Where the affected data points show material changes, the institutions should communicate to the ECB via the NCAs the reasons. “

EZB

Beabsichtigt eine Übersicht über die Gründe für Korrekturen

Führt Auswertungen über verschiedene Perioden durch, um Trends zu identifizieren: Institute, Module, Meldebögen, die über die Referenzperioden hinweg neu eingereicht werden.

Page 63: Meldeprozesse und Datenqualitätssicherung der europäisch ... · 1 Überblick über den Meldewesenprozess im europäisch harmonisierten Umfeld I. Rechtsgrundlagen, Fristen und Abläufe

2.3 Korrekturmeldungen und Datenqualität Möglichkeit von Testeinreichungen

03. April 2017 Seite 63 Deutsche Bundesbank

❙Abbildung der Prüfungen durch die meldepflichtigen Institute

❙Verantwortlichkeit der Institute für den Inhalt der Meldung

❙Exkurs: Besonderheiten

❙Möglichkeit der weiteren Überprüfung vor dem Einreichungstermin

Einreichung als Testeinreichung, um z.B. die Interaktion mit den Systemen der Bundesbank zu testen

Page 64: Meldeprozesse und Datenqualitätssicherung der europäisch ... · 1 Überblick über den Meldewesenprozess im europäisch harmonisierten Umfeld I. Rechtsgrundlagen, Fristen und Abläufe

2.3 Korrekturmeldungen und Datenqualität Zusammenfassung

03. April 2017 Seite 64 Deutsche Bundesbank

Korrekturen (Meldeneueinreichungen) sind Kriterium der Datenqualitätsbeurteilung

Korrekturen sind bei Meldefehlern grundsätzlich vorzunehmen

EZB setzt Maßstäbe für einheitliches Vorgehen im SSM und analysiert Ursachen für Korrekturmeldungen

Nutzung von Möglichkeiten zur Überprüfung vor dem Einreichungstermin durch Testeinreichungen

Kenntnisse über Gründe von Korrekturmeldungen für bankaufsichtliche Funktion wesentlich

Page 65: Meldeprozesse und Datenqualitätssicherung der europäisch ... · 1 Überblick über den Meldewesenprozess im europäisch harmonisierten Umfeld I. Rechtsgrundlagen, Fristen und Abläufe

Agenda

1 Überblick über den Meldewesenprozess im europäisch harmonisierten

Umfeld

I. Rechtsgrundlagen, Fristen und Abläufe II. Der einheitliche Aufsichtsmechanismus (SSM) III. Umsetzung der Anforderungen bei der Bundesbank

2 Information über ausgewählte Themen der Datenqualitätsprüfungen

I. Vollständigkeit der Meldedaten II. Validierungen der Meldedaten III. Korrekturmeldungen und Datenqualität

3 Ausblick auf künftige Entwicklungen

03. April 2017 Seite 65 Deutsche Bundesbank

Page 66: Meldeprozesse und Datenqualitätssicherung der europäisch ... · 1 Überblick über den Meldewesenprozess im europäisch harmonisierten Umfeld I. Rechtsgrundlagen, Fristen und Abläufe

3 Ausblick auf künftige Entwicklungen Bedeutung der Datenqualität

03. April 2017 Seite 66 Deutsche Bundesbank

Hohe Gewichtung der Datenqualität durch die EZB (Schwerpunkt SIs) im

Rahmen der Durchführung der operationellen Tätigkeiten durch DG Statistik

1 Datenqualitätsbericht an den Supervisory Board

2 Datenqualitätsindikator

3 Einfluss der Datenqualität auf Aussagen über bankaufsichtliche

Anforderungen

4 Einbindung der JSTs bei Auffälligkeiten zur Datenqualität

5 Weiterentwicklung der harmonisierten Grundsätze im Bereich der

Datenqualität durch die EZB

Page 67: Meldeprozesse und Datenqualitätssicherung der europäisch ... · 1 Überblick über den Meldewesenprozess im europäisch harmonisierten Umfeld I. Rechtsgrundlagen, Fristen und Abläufe

3 Ausblick auf künftige Entwicklungen Mögliche Schwerpunktanalysen der Datenqualität

03. April 2017 Seite 67 Deutsche Bundesbank

❙Mögliche Schwerpunktanalysen der EZB, beispielhaft:

Analyse der jährlichen Templates • Gruppenstruktur (F 40.XX und F 06.XX)

Themengebundene Analysen • Kapital z.B. Ausweis der Quoten im C 03.00 • Kreditrisiko • Leverage • Liquidität

Analysen bzgl. Einhaltung der Vorgaben des ITS on Reporting • Vorzeichenregeln (z.B. EBA Q&A 2015_2034)

Definition neuer Validierungsregeln

Erhöhter Rückfragebedarf der EZB

Page 68: Meldeprozesse und Datenqualitätssicherung der europäisch ... · 1 Überblick über den Meldewesenprozess im europäisch harmonisierten Umfeld I. Rechtsgrundlagen, Fristen und Abläufe

3 Ausblick auf künftige Entwicklungen Meldungen mit Nullen

03. April 2017 Seite 68 Deutsche Bundesbank

❙Verordnung (EU) 680/2014 – ITS on Reporting

Artikel 17 (1a) „nicht erforderliche oder nicht relevante Angaben werden nicht in die Datenmeldung aufgenommen“

Auffüllen von leeren Datenpunkten mit Nullwerten soll vermieden werden

Nur „echte“ Nullwerte sollen berichtet werden

❙EZB analysiert die Anzahl von Nullmeldungen pro Institut

❙Vorgabe einer einheitlichen Definition „echte Null“ in der Diskussion

Page 69: Meldeprozesse und Datenqualitätssicherung der europäisch ... · 1 Überblick über den Meldewesenprozess im europäisch harmonisierten Umfeld I. Rechtsgrundlagen, Fristen und Abläufe

3 Ausblick auf künftige Entwicklungen Meldungen mit Nullen - Deutschland

03. April 2017 Seite 69 Deutsche Bundesbank

Quelle: EBA Nullwerte Meldewerte

Page 70: Meldeprozesse und Datenqualitätssicherung der europäisch ... · 1 Überblick über den Meldewesenprozess im europäisch harmonisierten Umfeld I. Rechtsgrundlagen, Fristen und Abläufe

3 Ausblick auf künftige Entwicklungen Neuerungen im ITS on Supervisory Reporting

03. April 2017 Seite 70 Deutsche Bundesbank

❙Geplante Überarbeitungen des ITS on Supervisory Reporting (Auszug)

Taxonomy 2.7 (anwendbar ab Meldestichtag 31.03.2018)

• FINREP: Umsetzung IFRS 9

• COREP: Kreditrisiko Operationelles Risiko Neuer Vordruck „Sovereign Exposure“ Neuer Vordruck „Prudent Valuation“

Taxonomy 2.8 (anwendbar ab Meldestichtag 31.12.2018)

• COREP: Benchmarking Verbriefungen* LCR* Leverage Ratio* MREL* * Vorläufige Annahme

Page 71: Meldeprozesse und Datenqualitätssicherung der europäisch ... · 1 Überblick über den Meldewesenprozess im europäisch harmonisierten Umfeld I. Rechtsgrundlagen, Fristen und Abläufe

3 Ausblick auf künftige Entwicklungen Exkurs: Gesondertes Thema der Datenqualität

03. April 2017 Seite 71 Deutsche Bundesbank

• Neue Liste der Gebührenschuldner

• Neues Templateformat • Neue Instruktionen • Geänderte Vorbereitung

2017

• Überarbeitung der Rechtsgrundlagen

2018 ?

Link

• Veröffentlichung der Instruktionen im Mai 2017

• Übermittlung der Gebühren-faktoren an die Bundesbank bis zum 3. Juli 2017

• Übermittlung der Gebühren-faktoren an die EZB 17.Juli 2017

• Datenqualitätsprozess der EZB bis 24.Juli 2017

Berechnungsfaktoren für SSM-Aufsichtsgebühren

Page 72: Meldeprozesse und Datenqualitätssicherung der europäisch ... · 1 Überblick über den Meldewesenprozess im europäisch harmonisierten Umfeld I. Rechtsgrundlagen, Fristen und Abläufe

03. April 2017 Seite 72 Deutsche Bundesbank

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.