Merkblatt - aws- · PDF fileStand: März 2003 Merkblatt Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer im Rahmen von Werkverträgen in der Bundesrepublik Deutschland Voraussetzungen

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  • Stand: Mrz 2003

    Merkblatt

    Beschftigung auslndischer Arbeitnehmerim Rahmen von Werkvertrgen in derBundesrepublik Deutschland

    Voraussetzungen, Zulassungsverfahren

    Dieses Merkblatt steht nur in deutscher Sprache zur Verfgung

  • Vorwort

    _______________________________________________________________________________________________Merkblatt 16 Stand: Mrz 2003 - 2 -

    VORWORT

    Die Zulassung auslndischer Werkvertragsarbeitnehmer beruht auf den seit Ende 1988 von der Bundesre-publik Deutschland mit den mittel- und osteuropischen Staaten und der Trkei geschlossenen Regierungs-vereinbarungen ber die Entsendung und Beschftigung von Arbeitnehmern auslndischer Unternehmenauf der Grundlage von Werkvertrgen.

    Entsprechende Vereinbarungen bestehen mit den Regierungen der Lnder

    Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Kroatien, Lettland, Mazedonien, Polen, Rumnien,

    Serbien und Montenegro(ehem. BR Jugoslawien)

    Slowakei, Slowenien, Tschechien, Trkei Ungarn.

    Arbeitnehmer aus diesen Staaten knnen im Rahmen fest vereinbarter Hchstzahlen, sogenannten Be-schftigungskontingenten, zur Ausfhrung von Werkvertrgen zwischen ihrem Arbeitgeber und einem deut-schen Unternehmen fr eine begrenzte Zeit in der Bundesrepublik Deutschland beschftigt werden.

    Die Regierungsvereinbarungen regeln, wann und zu welchen Bedingungen die auslndischen Unterneh-men ihre Arbeitnehmer zur Durchfhrung geschlossener Werkvertrge in Deutschland einsetzen knnen.Aus den Vereinbarungen ergibt sich auch, dass die deutschen Gesetze und Rechtsvorschriften zu beachtensind.

    Mit der Durchfhrung der zwischenstaatlichen Vereinbarungen wurde die Bundesanstalt fr Arbeit beauf-tragt.

    Ziel dieser Vereinbarungen ist, die wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen einem deutschen und einemauslndischen Unternehmen auf eine klare vertragliche Grundlage zu stellen. Zur Information und umNachteile zu vermeiden, wurde dieses Merkblatt entwickelt, das den auslndischen Unternehmen gegeneine Empfangsbesttigung im Herkunftsland und in der Bundesrepublik Deutschland ausgehndigt wird.

    Es informiert ber die Voraussetzungen zur Erlangung des Visums, der Aufenthaltsgenehmigung und derArbeitserlaubnis und ber die von den auslndischen Unternehmen und den auslndischen Werkvertrags-arbeitnehmern zu beachtenden Rechtsvorschriften. Es macht aber auch deutlich, dass das auslndischeUnternehmen bei Rechtsversten von einer weiteren Ttigkeit in Deutschland ausgeschlossen werdenkann.

    Dieses Merkblatt gibt die Zulassungsvoraussetzungen und das Verfahren in Kurzform wieder. Es kann nichtalle Bestimmungen erschpfend darstellen. ber weitere Einzelheiten erteilen die mit der Durchfhrung derVereinbarungen zustndigen Dienststellen Auskunft. Dort erhalten Sie auch die erforderlichen Vordrucke.

  • Inhalt

    _______________________________________________________________________________________________Merkblatt 16 Stand: Mrz 2003 - 3 -

    INHALT SEITE

    1. GRUNDLAGEN ......................................4

    2. VORAUSSETZUNGEN...........................42.1 Was ist ein Werkvertrag?.........................42.1.1 Werkvertrge im Baubereich.................52.1.2 Werkvertrge im Werk des

    Auftraggebers.........................................7

    2.1.3 Werkvertrge im Bergbau......................72.1.4 Werkvertrge im Feuerfest-

    und Schornsteinbau...............................7

    2.2 Kooperationspartner im Sinneder Vereinbarungen ..................................8

    2.3 Qualifikation derWerkvertragsarbeitnehmer.......................8

    2.4 Lohnvergleich ............................................92.5 Kontingentvergabe..................................102.6 Gebhren.................................................11

    3. ARBEITSMARKTSCHUTZKLAUSEL................................12

    4. VERFAHRENSREGELUNGEN ............134.1 Welche Unterlagen sind einzureichen? .134.2 Wo sind die Unterlagen einzureichen?

    (zustndiges Arbeitsamt)........................14

    4.3 Arbeitserlaubnis.......................................154.4 Werkvertragsarbeitnehmer mit

    fhrender oder Verwaltungsttigkeit ..... 16

    4.5 Wiedereinreise ........................................164.6 Aufenthaltsrechtliche

    Voraussetzungen ....................................16

    5. PFLICHTEN AUSLNDISCHERUNTERNEHMEN.................................17

    5.1 Gewerbe- und handwerksrechtlicheVoraussetzungen .................................17

    5.2 Gesetz zur Bekmpfungder Schwarzarbeit ................................17

    5.3 Steuerrecht ...........................................175.4 Sozialversicherungsrecht.....................185.5 Ausknfte..............................................185.6 Mitwirkungspflichten.............................18

    6. WELCHE FOLGEN TRETEN BEIVERSTEN EIN?..............................19

    6.1 Untertarifliche Entlohnung ...................196.2 Beschftigung ohne gltige

    Arbeitserlaubnis....................................20

    6.3 Beschftigung als Leiharbeitnehmer...20

    7. SONSTIGES ........................................217.1 Arbeitsplatzwechsel .............................217.2 Niederlassungspersonal ......................217.3 Zusammenarbeit mit

    anderen Behrden ...............................21

    7.4 Rechtsberatung....................................217.5 Datenschutz..........................................22

    AnlagenAnlage 1: SelbstauskunftAnlage 2: Erklrung zum WerkvertragAnlage 3: NamenslisteAnhang: Rechtsgrundlagen ...................1 - 5Empfangsbesttigung

  • Grundlagen / Voraussetzungen

    _______________________________________________________________________________________________Merkblatt 16 Stand: Mrz 2003 - 4 -

    1. GRUNDLAGENDie arbeitsgenehmigungsrechtlichen Grundlagen ergeben sich aus dem Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III), Abschnitt Auslnderbeschftigung der Verordnung ber Ausnahmeregelungen fr die Erteilung einer Arbeitserlaubnis an neueinreisende

    auslndische Arbeitnehmer (Anwerbestoppausnahmeverordnung ASAV) der Verordnung ber die Arbeitsgenehmigung fr auslndische Arbeitnehmer (Arbeitsgenehmigungs-

    verordnung ArGV sowie den zwischenstaatlichen Vereinbarungen, die jeweils im Bundesgesetzblatt Teil II verffentlicht wurden.

    Auszge hieraus sind im Anhang abgedruckt.

    Darber hinaus sind die aufenthaltsrechtlichen Bestimmungen zu beachten.Ausknfte erteilen die deutschen Auslandsvertretungen sowie die Auslndermter.

    2. VORAUSSETZUNGEN

    2.1 Was ist ein Werkvertrag?Die Entsendung auslndischer Arbeitnehmer von im Ausland ansssigen Unternehmen zur Beschftigungin der Bundesrepublik Deutschland kann nur auf der Grundlage eines Werkvertrages erfolgen. Der Werk-vertrag muss den Kriterien der 631 ff. Brgerliches Gesetzbuch (BGB) entsprechen:

    WerkvertragGrundstzlich sind folgende Merkmale fr einenWerkvertrag magebend: Vereinbarung und Erstellung eines konkret

    bestimmten Werkergebnisses bzw. Vernde-rung einer Sache;

    Eigenverantwortliche Organisation allersich aus der bernahmeverpflichtung erge-benden Handlungen durch den Werkunter-nehmer (unternehmerische Dispositionsfrei-heit, auch in zeitlicher Hinsicht); keine Ein-flussnahme des Auftraggebers auf Anzahlund Qualifikation der am Werkvertrag betei-ligten Arbeitnehmer; in der Regel eigene Ar-beitsmittel;

    Weisungsrecht des Auftragnehmers ge-genber seinen im Betrieb des Auftraggebersttigen Arbeitnehmern; keine Eingliederung indie Arbeitsablufe oder in den Produktions-prozess des Auftraggeberbetriebes;

    Tragen des Unternehmerrisikos durch denAuftragnehmer, insbesondere Gewhrleis-tung fr Mngel des Werkes, Erlschen derZahlungspflicht des Bestellers bei zuflligemUntergang des Werkes;

    Ergebnisbezogene Vergtung, grundstz-lich keine Abrechnung nach Zeiteinheiten.

    ArbeitnehmerberlassungArbeitnehmerberlassung ist gegeben, wennder auslndische Arbeitnehmer von seinem Ar-beitgeber (Verleiher) einem Dritten (Entleiher) zurArbeitsleistung berlassen wird. Sie erschpftsich also im bloen zur Verfgung stellen vonArbeitskrften, die der Dritte nach eigenen be-trieblichen Erfordernissen in seinem Betrieb ein-setzt.

    Die berlassung von auslndischen Arbeit-nehmern ist verboten!

    Weitere Hinweise zur Abgrenzung zwischenArbeitnehmerberlassung und Entsendung vonArbeitnehmern im Rahmen von Werkvertrgenenthlt das Merkblatt AG 10, das im Internetunter www.arbeitsamt.de >> Verffentlichungen>> Merkbltter

  • Voraussetzungen

    _______________________________________________________________________________________________Merkblatt 16 Stand: Mrz 2003 - 5 -

    WerklieferungsvertragAuch bei einem Werklieferungsvertrag im Sinnedes 651 BGB sind die Regierungsvereinbarun-gen Grundlage fr die Entscheidung ber denEinsatz auslndischer Arbeitnehmer; z.B. fr dieMontage gelieferter Schalungen, Fassaden frBauten, Baufertigteile oder den Einbau von ge-lieferten Fenstern und Tren.

    Handelt es sich hingegen um Lieferung undMontage einer verwendungsfhigen Anlage oderMaschine, die gewerblichen Zwecken dient, oderdie Lieferung von Fertig- oder Ausbauhusernund Fertig oder Ausbauhallen finden die Re-gierungsvereinbarungen keine Anwendung.

    Hinweis:Als Anlage sind nur gewerblich genutzte selbststndige technisch industrielle Einheiten zu verstehen.Auslndischen Arbeitnehmern, die zur Montage von Fertig- und Ausbauhusern bzw. Fertig- und Aus-bauhallen eingesetzt werden, kann eine Arbeitserlaubnis unter bestimmten Voraussetzungen erteiltwerden.

    Weitere Ausknfte ber die Voraussetzungen und das Zulassungsverfahren erteilt das fr die Unter-nehmen aus den mittel- und osteuropischen Staaten zustndige Arbeitsamt (vgl. Abschnitt 4.2). Hier-ber informiert auch das Merkblatt 7 und 7a, das im Internet unter www.ar