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MERKBLATT
sterreichisches Programm zur Frderung einer umweltgerechten, extensiven und den natrlichen
Lebensraum schtzenden Landwirtschaft
Stand Jnner 2018
PUL 2015
Zertifiziertes Qualittsmanagement-System nach NORM EN ISO 9001 REG. Nr. 01537/0 Zertifiziertes Informationssicherheits-Managementsystem nach NORM ISO/IEC 27001 REG Nr. 35/0
Zertifiziertes IT Service-Managementsystem nach ISO/IEC 20000-1 REG Nr. 45/0 Zertifiziertes Umweltmanagement-System nach EMAS REG Nr. AT-000680
und NORM EN ISO 14001 REG Nr. 02982/0
K-
Merkblatt PUL 2015 Seite 2 von 72 www.eama.at | www.ama.at
EDITORIAL SEHR GEEHRTE BUERINNEN
UND BAUERN!
Das vorliegende Merkblatt
informiert Sie ber das
sterreichische Programm
zur Frderung einer
umweltgerechten, extensi-
ven und den natrlichen
Lebensraum schtzenden
Landwirtschaft PUL
2015 zum Stand Jnner
2018. Die Inhalte in diesem
Merkblatt wurden an die
zweite nderung der Sonderrichtlinie PUL 2015
angepasst. Die Neuerungen der zweiten nderung
der Sonderrichtlinie PUL 2015 betreffen unter
anderem die Erhhung der Prmien fr
Landschaftselemente ab dem Frderjahr 2018 sowie
die neu angebotene Manahme
Wasserrahmenrichtlinie Landwirtschaft.
In diesem Merkblatt finden Sie zudem wichtige PUL
2015-bezogene Hinweise zum jhrlich erforderlichen
Mehrfachantrag-Flchen. Dieses Merkblatt wird von
der AMA nicht versendet, sondern nur im Internet
ber www.ama.at zur Verfgung gestellt.
Weitere wichtige Informationen zum PUL 2015
finden Sie auf unserer Homepage unter www.ama.at
sowie unter www.eama.at bzw. auf der Homepage
des Bundesministeriums fr Land- und
Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft unter
www.bmlfuw.gv.at.
Nehmen Sie auch das Beratungs- und Informations-
angebot der Bezirksbauernkammer oder des
Bezirksreferates in Anspruch.
Fr Fragen stehen Ihnen selbstverstndlich auch
unsere Mitarbeiter gerne zur Verfgung.
Der Vorstandsvorsitzende
Dipl.-Ing. Griesmayr
INHALT
1 Allgemeine Hinweise ........................................... 3
2 Sonderrichtlinie PUL 2015 ................................ 3
3 Antragstellung Herbstantrag ................................ 3
4 Allgemeine Bestimmungen im PUL 2015 ......... 4
5 Die Manahmen des PUL 2015 ..................... 21
6 Prmienstze im PUL 2015 ............................ 61
7 Wichtige Anhnge des PUL 2015................... 65
8 Kontakt .............................................................. 72
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Merkblatt PUL 2015 Seite 3 von 72 www.eama.at | www.ama.at
1 ALLGEMEINE HINWEISE
Die nachfolgenden Erluterungen in diesem Merkblatt enthalten rechtlich unverbindlich die wichtigsten
Informationen ber das sterreichische Programm zur Frderung einer umweltgerechten, extensiven und
den natrlichen Lebensraum schtzenden Landwirtschaft PUL 2015 zum Stand Jnner 2018.
Ein fristgerechter Herbstantrag vor Verpflichtungsbeginn ist Voraussetzung, um prmienfhig am PUL
2015 teilnehmen zu knnen. Mit dem Einstieg in das PUL 2015 ab dem Antragsjahr 2015 (Herbstantrag
2014) oder 2016 (Herbstantrag 2015) wurde bei mehrjhrigen Manahmen eine verpflichtende Laufzeit bis
einschlielich 2020 begrndet. Bei einem letztmglichen Einstieg in mehrjhrige Manahmen des PUL
2015 ab dem Antragsjahr 2017 (Herbstantrag 2016) betrgt die verpflichtende Laufzeit bis einschlielich
dem Jahr 2021. In Folge der langen Laufzeit empfehlen wir Ihnen dringend, sich ausfhrlich ber die Rechte
und Pflichten sowie im Speziellen ber die Frderungsverpflichtungen der angebotenen Manahmen des
PUL 2015 genauestens zu informieren.
2 SONDERRICHTLINIE PUL 2015
Die rechtsgltigen Bestimmungen sind in der nationalen Sonderrichtlinie PUL 2015 des Bundesministers
fr Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft festgelegt. Diese Sonderrichtlinie wurde am
25. Mrz 2015 offiziell erlassen. Die zweite nderung der Sonderrichtlinie wurde am 9. August 2017 offiziell
erlassen.
Die Sonderrichtlinie PUL 2015 sowie weitere aktuelle Informationen sind unter anderem im Internet unter
www.ama.at und www.bmlfuw.gv.at verfgbar.
Nutzen Sie auch das Informationsangebot der Landwirtschaftskammern und der Agrarmedien.
3 ANTRAGSTELLUNG HERBSTANTRAG
Seit dem Herbstantrag 2015 ist die Antragstellung ausschlielich online unter www.eama.at vorzunehmen.
Fr einen gltigen Einstieg ins PUL 2015 ist im jeweiligen Herbst der PUL-Herbstantrag bei Beantragung
der Manahme Begrnung von Ackerflchen - Zwischenfruchtanbau sptestens bis 15. Oktober
(Antragseingang) einzureichen.
Achtung:
Es gibt keine Nachfrist zum 15. Oktober!
Bei allen brigen Manahmen ist der PUL-Herbstantrag bis sptestens 15. Dezember (Antragseingang)
einzureichen.
Fllt einer der Herbstantrags-Termine auf einen Feier- oder Wochenendtag, so wird die Frist auf den
nchsten Arbeitstag verschoben.
Bis zum 15. Dezember konnten Betriebe, die an der Manahme Begrnung von Ackerflchen -
Zwischenfruchtanbau teilnehmen und ihren Herbstantrag bis 15. Oktober eingereicht haben, noch andere
Manahmen beantragen. Diese Manahmen beginnen ab dem darauf folgenden 1. Jnner zu laufen. Die
Manahmenbeantragung im Herbstantrag bleibt am Betrieb bis Ende der Frderperiode gltig, sofern fr die
Manahmen im ersten Teilnahmejahr (in Verbindung mit einem fristgerecht eingereichten Mehrfachantrag-
!
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Merkblatt PUL 2015 Seite 4 von 72 www.eama.at | www.ama.at
Flchen) eine gltige Verpflichtung zu Stande gekommen ist und die Manahmen nicht vor
Verpflichtungsende abgemeldet werden.
Achtung:
Es besteht auch keine Nachfrist zum 15. Dezember!
Wurden die vorgegebenen Termine zum Herbstantrag 2016 versumt, ist keine prmienfhige
Teilnahme an mehrjhrigen Manahmen des PUL 2015 in der laufenden Frderperiode mglich,
auer es wurden bereits seit 2015 oder 2016 gltige mehrjhrige PUL-Verpflichtungen am Betrieb
begrndet.
Ab Herbstantrag 2017 und in spteren Herbstantrgen besteht nur mehr die Mglichkeit, in einjhrige
PUL-Manahmen (Tierschutzmanahmen, Wasserrahmenrichtlinie Landwirtschaft und Natura
2000 Landwirtschaft) einzusteigen oder in hherwertige Manahmen umzusteigen. Die
Manahmenbernahme ist im Kapitel 4.18 beschrieben.
Besteht am Betrieb bereits eine laufende Verpflichtung fr die Manahmen Begrnung von
Ackerflchen Zwischenfruchtanbau und Mulch- und Direktsaat (inkl. Strip Till) ist in den
Folgejahren der jeweilige Herbstantrag fr die genannten Manahmen jhrlich sptestens gem den
oben angefhrten Fristen online einzureichen.
3.1 REFERENZSYSTEM
Unter Referenzflche versteht man die maximal beihilfefhige Flche. Bereits ab dem Herbstantrag 2014
bernahm die AMA die Referenzflchenwartung. Im Geografischen Informationssystem (INVEKOS-GIS der
AMA) ist die Referenzflche als Referenzpolygon (Referenzblock) dargestellt. Der Referenzblock ist eine
eindeutig abgrenzbare und in der Natur erkennbare, zusammenhngende landwirtschaftlich genutzte
Flche, die von festen Grenzen (z.B. Wald, Straen, Gewsser, Bahnlinien etc. ) umgeben ist. Der
Referenzblock kann ein oder mehrere Nutzungsarten (z.B. Acker, Grnland,) enthalten und von einem
oder mehreren Betrieben bewirtschaftet (beantragt) werden. Somit kann ein Heimgutreferenzpolygon
mehrere Feldstcke von verschiedenen Antragstellern beinhalten. In der Heimgutreferenz drfen
ausschlielich landwirtschaftlich genutzte Flchen enthalten sein. Antragsteller haben die Mglichkeit, ihre
bewirtschafteten Flchen innerhalb des Referenzblocks zu beantragen. Beantragungen auerhalb des
Referenzblocks mssen vom jeweiligen Antragsteller mit einem gesonderten Antrag
(Referenzflchennderungsantrag = RAA-Online) bei der AMA beantragt werden.
4 ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN IM PUL 2015
4.1 CROSS COMPLIANCE (CC)
Informationen zu den Cross Compliance Bestimmungen, die alle PUL-Teilnehmer einhalten mssen sowie
die zugrundeliegenden Rechtsnormen finden Sie im Merkblatt Cross Compliance, das unter www.ama.at
als pdf-Dokument heruntergeladen werden kann.
4.2 MINDESTANFORDERUNGEN FR DIE AUSBRINGUNG VON DNGE- UND PFLANZENSCHUTZMITTELN
Im PUL 2015 sind folgende einschlgige Mindestanforderungen fr den Einsatz von Dnge- und
Pflanzenschutzmitteln zu beachten:
Mindestanforderungen fr die Ausbringung von Dngemitteln:
Stickstoffdngung:
Einhaltung der guten fachlichen Praxis in der Landwirtschaft gem der EWG-Richtlinie 676/91 und der
!
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Merkblatt PUL 2015 Seite 5 von 72 www.eama.at | www.ama.at
Umsetzung im Aktionsprogramm Nitrat mit denen die Verringerung der Nitratverunreinigung erreicht
werden soll.
Phosphordngung:
Betreffend Phosphordngung sind die Empfehlungen fr die sachgerechte Dngung des Fachbeirates fr
Bodenschutz und Bodenfruchtbarkeit zu bercksichtigen.
Wenn keine Phosphormineraldnger verwendet werden, ist bei Einhaltung der Vorgaben des Akti-
onsprogramms Nitrat fr die Stic