Click here to load reader
View
242
Download
4
Embed Size (px)
www.kampfmittelportal.de
KAMPFMITTELFREI BAUEN
BAuu
Nte
rNeH
meN
PlAN
er /
St
euer
erBA
uHer
r /
Auft
rAG
GeBe
r
VORSICHT KAMPFMITTEL
merKBlAtt kamPfmitteLfreiBauen
Zum GeleitKampfmittel, insbesondere Bomben verschiedenster Art und Gre, werden auch viele Jahrzehnte
nach Ende des 2. Weltkriegs immer wieder im Zuge von Bauarbeiten aufgefunden. Meistens knnen
diese Hinterlassenschaften aus der Zeit bis 1945 unschdlich gemacht werden. Dennoch kommt es
immer wieder zu Detonationen von Bombenblindgngern und in deren Folge zu Verletzungen, zum
Teil mit Todesfolgen, weil die grundlegenden Kenntnisse im Zusammenhang mit dieser sehr groen
Gefahr bei den Bauverantwortlichen (Bauherrschaft; Planer; Baugrundgutachter; Bauunternehmer;
Baubehrden) fehlen. Hinzu kommen groe wirtschaftliche Nachteile durch Bau-Stillstnde,
Evakuierungen und im Falle von Explosionen Bauwerks- sowie sonstiger Schden.
Deshalb ist der Prvention im Vorfeld einer Baumanahme ein ebenso groes Augenmerk zu widmen
wie der permanenten Vorsicht whrend der Ausfhrung von Bauleistungen, durch die in irgendeiner
Form in den Baugrund eingegriffen wird. Dies ist der hohen Verantwortung aller Baubeteiligten fr das
Leben und die Gesundheit der Menschen geschuldet, die sich im Baubereich aufhalten.
Die Erfahrung zeigt jedoch, dass Zeitdruck und finanzielle Erwgungen in vielen Fllen der
notwendigen Vorsicht entgegenstehen. Und so wird die schon im Planungsstadium dringend und
zwingend erforderliche Erkundung, ob eine Kampfmittelbelastung vorliegt, hufig bersehen oder
jedenfalls nur oberflchlich durchgefhrt. Dass dies mindestens fahrlssig und damit per se, selbst
ohne Gefahrverwirklichung, schon strafbar sein kann, wie 319 StGB vorgibt, entzieht sich in der
Praxis der Kenntnis vieler Bauverantwortlicher.
Deshalb soll das vorliegende Werk alle Baubeteiligten, angefangen bei der Auftraggeberseite ber die
Planer bis hin zu den Ausfhrenden, fr die Kampfmittelproblematik sensibilisieren und gleichzeitig
eine kompakte Arbeitshilfe geben: Damit es weniger Tote und Verletzte sowie weniger Sach- und
sonstige Schden gibt! Deshalb wird die Initiative zur Herausgabe des Merkblattes KAMPFMITTELFrEI
BAUEN vom Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V., von der BG BAU und dem CBTr
Centrum fr Deutsches und Internationales Baugrund- und Tiefbaurecht e. V. untersttzt.
Berlin, im Mrz 2014
Prof. Dr.-Ing. E.h. Thomas Bauer
Prsident des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie e.V.
Prof. Dr. iur. Axel Wirth
Prsident des CBTr Centrum fr Deutsches und Internationales
Baugrund- und Tiefbaurecht e.V.
Klaus-Richard Bergmann
Vorsitzender der Geschftsfhrung der BG BAU -
Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft
1.400.000
ca. 1.000 stdte und
orte in deutschland sind
bombardiert worden.
ber deutschland im
zweiten weltkrieg
abgeworfene Bombenlast:
ca. 1,4 mio. tonnen.
durchschnittlich 1-2
selbstdetonationen von
Bomben pro Jahr in
deutschland.
100.000nach belastbaren schtzungen
liegen aktuell bundesweit noch
ca. 100.000 tonnen
Blindgnger im Boden.
Je nach munitionstyp,
schtzungsweise 5% bis 20%
Blindgnger.
5-20
tote und verLetzte5.000
1.0001-2
ca. 5.000 Bomben werden
jhrlich in deutschland gerumt.
immer wieder tote und
verLetzte durch detonationen
von Bombenblindgngern.
iNHAlt
BAuuNterN
eHmeN
PlANer /
SteuererBAuHerr / Auftr
AGGeBer
Zum Geleit S 3
Inhaltsverzeichnis S 5
1. Kampfmittelfreiheit: Kurzbersicht
zu den Pflichten von ausgewhlten
Baubeteiligten S 6
1.1. Bauherr/Auftraggeber S 6
1.2. Planer/Steuerer S 7
1.3. Bauunternehmer S 8
2. berwachung und Beratung durch
staatliche Arbeitsschutzbehrden
und Berufsgenossenschaften S 9
3. Staatliche Vorgaben S 10
3.1. Bauordnungsrecht: Landesbauordnungen S 10
3.2. Zivilrechtliche Vorgaben S 11
3.3. Strafrechtliche Vorgaben S 11
4. Arbeitsschutzrechtliche und
berufsgenossenschaftliche Regelungen S 12
5. Vergaberechtliche Vorgaben fr
ffentliche Auftraggeber S 14
6. Vergaberechtliche Vorgaben und Be-
sonderheiten fr private Auftraggeber S 15
7. Vertragliche Regelungen durch
Vereinbarung der VOB/B und VOB/C S 16
8. Kampfmittelerkundung und
Kampfmittelrumung S 17
8.1. Phase A: Historisch-genetische Erkundung
der mglichen Kampfmittelbelastung
und Bewertung S 18
8.2. Phase B: Technische Erkundung
der Kampfmittelbelastung und
Gefhrdungsabschtzung S 19
8.3. Phase C: rumkonzept, Ausschreibung und
Durchfhrung einer Kampfmittelrumung S 19
8.4. Sicherung der Qualitt der
Kampfmittelerkundung S 20
8.5. Zustndigkeiten und Kostenverteilung S 21
9. Ablaufschema: Kampfmittelfrei Bauen
(Standardfall) S 22
10. Besttigung nach ATV DIN 18299/
Musterformular zur Besttigung der
Kampfmittelfreiheit S 23
11. Zusammenstellung relevanter Gesetze
und Regelwerke S 26
11.1. Gesetzliche regelungen S 26
11.2. Unfallverhtungsvorschriften S 27
11.3. Berufsgenossenschaftliche regeln (BGr)
und Informationen (BGI) S 27
11.4. VOB-regelungen S 27
12. Anforderungen der Bundeslnder
zu Erkundungs- und ggf.
Rumungsmassnahmen S 28
13. Verhaltensregeln beim Auffinden
von Kampfmitteln S 32
14. Erluterung zu wichtigen Begriffen S 33
15. Links und weiterfhrende Informationen S 34
16. Quellenangaben S 35
17. Impressum S 35
18. Haftungsbeschrnkung,
Urheberrecht/Leistungsschutzrecht,
Bildnachweise S 35
5
www.kampfmittelportal.de
KAMPFMITTELFREI BAUEN
Der Bauherr ist als Zustandsstrer verantwortlich fr die Kampfmittelfreiheit des Baugrundstcks. Er ist deshalb verpfl ichtet - vor Baubeginn im Zuge der Genehmigungsplanung - entsprechende regelgerechte Untersuchungen zur Belastung des Baubereichs mit Kampfmitteln zu veranlassen. Die Durchfhrung von jeglichen Erkundungsarbeiten nach Kampfmitteln ist nur speziell geschulten und zugelassenen Fachunternehmen nach 7 und 20 Sprengstoffgesetz gestattet. Die bertragung der Pfl ichten zur Feststellung der Kampfmittelfreiheit auf den Planer oder andere Erf llungsgehilfen sollte zu Beweiszwecken schriftlich dokumentiert werden. Die Anforderungen fr die Feststellung und Besttigung der Kampfmittelfreiheit richten sich nach den jeweiligen gesetzlichen bzw. behrdlichen Vorgaben der 16 Bundeslnder. Die Kampfmittelfreigabe des Baubereichs ist schriftlich zu dokumentieren und rechtzeitig an die Baubeteiligten als Voraussetzung fr den Baubeginn zu bergeben. Die Kosten fr Kampfmittelerkundung und Sicherungsmanahmen trgt im Regelfall der Bauherr. Hier knnen je nach Verdacht und/oder Belastung erhebliche Kosten und lange Bearbeitungszeiten auf-treten. Deshalb ist die frhzeitige Abklrung und Herbeifhrung der Kampfmittelfreiheitsbesttigung (vgl. ATV DIN 18299, Abschnitt 0.1.17 VOB/C) dringend zu empfehlen. Die Kosten fr die Rumung und Beseitigung von erkundeten bzw. aufgefundenen Kampfmitteln trgt im Regelfall die ffentliche Hand. Grundstzlich besteht eine Aufklrungs- und Unterweisungspfl icht hinsichtlich der von Kampfmitteln ausgehenden Gefahren gegenber allen eigenen Mitarbeitern, die auf der Baustelle ttig sind ( 4; 12 ArbSchG). Diese Unterweisung ist entsprechend zu dokumentieren. Werden im Zuge der Baumanahme Kampfmittel angetroffen, bzw. ergibt sich die Vermutung, dass Kampfmittel vorhanden sind, ist unverzglich eine schriftliche Anordnung zur Baueinstellung zu treffen. Sicherungsmanahmen sind zu veranlassen.
Bauherr/auftraggeBer 1.1
1 KAmPfmittelfreiHeit: KurZ-BerSicHt Zu deN PflicHteN VoN AuSGewHlteN BAuBeteiliGteN
6
PLaner*/steuerer*
1.2
Der Planer hat die Pfl icht zum Hinweis auf die Notwendigkeit zur Feststellung der Kampfmittelfreiheit durch die zustndige Stelle gem jeweiliger Landesvorgabe. Die Wahrnehmung der Hinweispfl icht sollte aus Beweisgrnden schriftlich erfolgen. Der Planer ist im Rahmen seiner Leistungserbringung verpfl ichtet, ein gefahrloses Bauen zu ermglichen und deshalb den Prozess bis zur Feststellung der Kampfmittelfreiheit aktiv zu steuern. Insbesondere ist durch rechtzeitige Abklrung einer Kampfmittelbelastung des Baubereichs sicherzustellen, dass die Finanz- und Bauzeitplanung eingehalten werden kann. Grundstzlich besteht eine Aufklrungs- und Unterweisungspfl icht hinsichtlich der von Kampfmitteln ausgehenden Gefahren gegenber allen eigenen Mitarbeitern, die auf der Baustelle ttig sind ( 4; 12 ArbSchG). Diese Unterweisung ist entsprechend zu dokumentieren. Ist der Betreffende auch bauleitend ttig, dann gilt: Eine Aufklrungs- und Hinweispfl icht bezglich der Gefahren aus