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M 470 SICHERHEIT KOMPAKT Elektromagnetische Felder Sicherheitsinformation der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt www.auva.at

Merkblatt M 470 'Elektromagnetische Felder

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Page 1: Merkblatt M 470 'Elektromagnetische Felder

M 470 SICHERHEIT KOMPAKT

Elektromagnetische Felder

Sicherheitsinformation der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt

www.auva.at

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Inhalt

1 Einleitung 5

2 Physikalische Grundlagen 6 2.1 Beobachtbare Wirkung von Feldern 6

2.2 Technische Erzeugung und Nutzung von Elektrizität 7

2.3 Elektromagnetische Wellen und Strahlung 9

2.4 Wirkungen von EMF auf den Menschen 11

2.5 Grenzwerte – wie sie festgelegt werden 13

2.6 Messgrößen und Begriffe 14

3 Verordnung elektromagnetische Felder – VEMF 16 3.1 Erfasste Wirkungen 16

3.2 Pflichten der Arbeitgeberin/des Arbeitgebers – 17 Ermittlung und Bewertung der Exposition

3.3 Grenzwerte in der VEMF 17

3.4 Bei Überschreitung der Grenzwerte 23

3.5 Ausnahmen und Sonderregelungen 23

3.6 Besonders schutzbedürftige oder gefährdete Personen 24

3.7 Unterweisung 25

3.8 Minimierungsprinzip 25

4 Evaluierung von EMF 26 4.1 Empfohlener Ablauf der Evaluierung 25

4.2 Evaluierung aus der Zeit vor Inkrafttreten der VEMF 30

4.3 Besondere Personengruppen 30

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4.4 Kennzeichnung 32

4.5 Ermittlung der Exposition durch fachkundige 32

Dienste oder Personen

5 Maßnahmen 33 5.1 Technische Maßnahmen 33

5.2 Organisatorische Maßnahmen 34

5.3 Kennzeichnung von EMF 34

5.4 Schutzausrüstung für EMF 35

6 Mögliche relevante Quellen von EMF 36 6.1 Magnetische Gleichfelder, Elektromagnete 36

6.2 Quellen möglicher Reizwirkung 37

6.2.1 Energieversorgung und Energieverteilung 37

6.2.2 Elektrotechnische Maschinen und Anlagen 38

6.2.3 Schweißanlagen, Lötanlagen 39

6.2.4 Technische Nutzung von erzeugten Feldern 41

6.3 Quellen thermischer Wirkung 43

6.3.1 Medizinische Anwendungen 43

6.3.2 Technische Nutzung von Erwärmung mit 43 hochfrequenten EMF

6.3.3 Funk- und Telekommunikation 44

7 Liste der Abkürzungen 46

8 Glossar und Index 49

9 Literatur und Links 49

Redaktionsschluss des Merkblatts: 20.12.2016

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1 Einleitung

Elektromagnetische Felder (EMF) treten als gewollte oder ungewollte Erschei-nung bei vielen Anwendungen in Industrie und Medizin auf. Die Intensität dieser Felder kann sehr unterschiedlich ausfallen. In manchen Fällen ist sie so hoch, dass ohne genaue Untersuchung eine Gesundheitsgefährdung nicht generell ausgeschlossen werden kann. Aus diesem Grund müssen Arbeitsstät-ten bzgl. der Einwirkung von elektromagnetischen Feldern auf den Menschen evaluiert werden, wie es entsprechende Regelungen auf EU-Ebene sowie Verordnungen zum ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) [1] fordern.

Zu diesem Merkblatt/Zweck des Merkblattes: Dieses Merkblatt soll Sie beim Erkennen von Risiken und der Evaluierung von elektromagnetischen Feldern am Arbeitsplatz unterstützen und folgende Fragen beantworten:

· Was sind elektromagnetische Felder und elektromagnetische Strahlung?

· Wie wirken diese auf den Menschen?

· Welche wichtigen Begriffe und Messgrößen gibt es?

· Welche Vorschriften gilt es zu beachten?

· Welche Grenzwerte für messbare Größen werden darin vorgegeben?

· Welche allgemeinen Schutzmaßnahmen gibt es?

· Wie geht man bei einer Evaluierung von elektromagnetischen Feldern vor?

· Auf welche Quellen für elektromagnetische Felder muss man besonders achten?

Eine kurze Zusammenfassung und nützliche Tipps für die Evaluierung finden sich in Abschnitt 4; Beispiele für besonders zu beachtende Quellen werden in Abschnitt 6 angegeben.

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2 Physikalische Grundlagen

Im Folgenden werden die wichtigsten Begriffe und Phänomene rund um elek-tromagnetische Felder dargestellt.

2.1 Beobachtbare Wirkung von Feldern Elektromagnetische Felder (EMF) sind für den Menschen unsichtbar. Dennoch – jeder kennt die Begriffe Elektrizität und Magnetismus. Insbesondere die Fernwirkung ist einprägsam. Das Magnetfeld der Erde zum Beispiel sorgt da-für, dass die Kompassnadel zum (magnetischen) Nordpol zeigt – eine Fernwir-kung über eine Distanz von mitunter tausenden von Kilometern! Ein starker Hufeisenmagnet neben dem Kompass würde die Wirkung auf die Nadel überlagern und dominieren.

Elektromagnetische Felder wirken nicht nur unmittelbar am Entste-hungsort, sondern auch in der Ferne. Sie sind jedoch stark um ihre Quelle konzentriert.

Ähnliche Phänomene der Fernwirkung kennt man aus der Elektrizität: Elek-trische Aufladungen wie z. B. jene in der Nähe einer Gewitterwolke oder Aufladung durch Reibung mit einem Kamm können dafür sorgen, dass einem die Haare zu Berge stehen. Bei in der Natur vorkommenden elektrischen und magnetischen Phänomenen sind die Felder und Fernwirkungen oftmals schwach.

Auf den ersten Blick so unterschiedliche Effekte wie Magnetismus, elektrische Aufladungen und Spannung sowie elektrischer Strom („Elektrizität“) sind nah verwandte Phänomene. Magnetismus und elektrischer Strom sind oft durch zeitlich konstante oder langsam veränderliche („niederfrequente“) Felder cha-rakterisiert. Zeitlich konstante Felder werden auch als Gleichfelder bezeichnet.

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Abbildung 1: Elektromagnetische Felder üben eine Fernwirkung auf ihre Umgebung aus. Das einfachste Beispiel dafür ist die Kraftwirkung durch ein statisches Magnetfeld.

Zeitlich veränderliche Felder, wie sie durch zeitlich veränderliche Ströme ent-stehen können, werden magnetische Wechselfelder genannt.

Entsprechend dazu gibt es elektrische Wechselfelder, welche ihren Ursprung in zeitlich veränderlichen elektrischen Spannungen und Aufladungen haben.

2.2 Technische Erzeugung und Nutzung von Elektrizität Elektrizität wird heute in Energieversorgungsunternehmen („Stromversor-gung“) erzeugt. Dazu werden sich drehende Maschinen, nämlich von Turbi-nen angetriebene Generatoren eingesetzt. Es wird mechanische Drehbewe-gung in elektrische Energie umgewandelt, die als elektrischer Strom einfach transportiert und verbraucht werden kann.

Die Energieumwandlung im Generator ist durch die Fernwirkung von Fel-dern möglich. In einem einfachen Generator wird über eine Welle eine Spule (Leiterschleife) im Magnetfeld eines Permanentmagneten gedreht (Abbildung 2). Bezogen auf die Spule ändert sich laufend die Polarität des Magnetfelds. Dabei muss Arbeit gegen das Magnetfeld geleistet werden. An der Spule ent-steht bei diesem Vorgang elektrische Spannung, die mit jeder Umdrehung ihre Polarität (Vorzeichen) ändert. Auf diese Weise hat man eine Quelle von Wech-selspannung und Wechselstrom – Spannung und Strom schwingen zwischen positiven und negativen Höchstwerten hin und her.

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In der Praxis treten meist elektromagnetische Wechselfelder mit einer bestimmten Frequenz auf.

Die wesentliche Größe dieser Schwingung ist ihre Frequenz (abgekürzt: f). Die Frequenz entspricht der Anzahl der Schwingungen pro Sekunde und wird in Hertz gemessen. Beim öffentlichen Stromnetz sind das 50 Hz, beim Bahnstrom 16,7 Hz.

Abbildung 2: In einem Generator wird ein elektro-magnetisches Wechselfeld, welches durch Rotation entsteht, in eine Wechsel-spannung umgewandelt. Die Änderungs-Frequenz der Polarität der Spannung entspricht dabei der Dreh-zahl. In Europa beträgt die Frequenz der Netzspannung 50 Hz (3000 U/min).

Das physikalische Prinzip, welches bei dieser technischen Erzeugung von Strom genutzt wird, heißt Induktionsprinzip. Dabei werden aus veränderlichen Mag-netfeldern veränderliche elektrische Spannungen und Ströme erzeugt.

Umgekehrt verursachen fließende elektrische Ströme ein Magnetfeld, wie eben rund um stromführende Kabel und Spulen.

Bezogen auf diese enge Verknüpfung von elektrischen Strömen und Mag-netfeldern sowie elektrischen Spannungen spricht man im Allgemeinen von elektromagnetischen Feldern.

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Elektromagnetische Felder breiten sich im freien Raum und in Medien wie Luft beinahe mit Lichtgeschwindigkeit aus und erfüllen daher augenblicklich den ganzen Raum. Allerdings sind sie stark um die Quelle konzentriert. Teilweise ist eine Abschirmung und Begrenzung des Feldes möglich.

2.3 Elektromagnetische Wellen und Strahlung

Sehr schnelle Änderungen (schneller als einige Milli-Sekunden) oder sehr schnelle Schwingungen von elektrischen Ladungen führen zum „Ablösen“ der Felder von der Quelle und zur Aussendung von elektromagnetischen Wel-len (Abbildung 3). Diese Wellen werden auch elektromagnetische Strahlung genannt. Dieses Phänomen tritt allerdings im Wesentlichen erst bei Frequenzen über 30 kHz auf, und zwar als sogenannte Radiowellen (z. B. Lang-, Ultrakurz- oder Mikrowellen). Abbildung 3 illustriert die Aussendung elektromagnetischer Wellen als Radiowellen bzw. als elektromagnetische Strahlung mit einer Anten-ne. Üblicherweise wird dies für Funk- und Telekommunikationsanwendungen – also um Nachrichten zu übertragen – verwendet.

Im Allgemeinen können daher EMF als hochfrequente oder niederfrequente

Felder auftreten.

Insbesondere die elektromagne-tische Strahlung kennen wir in verschiedensten Erscheinungs-formen, zum Beispiel als Ra-diowellen, Mikrowellen- und Wärmestrahlung. Selbst das sichtbare Licht,

Abbildung 3: Bei hohen Frequenzen lösen sich elektromagnetische Felder von ihrer Quelle ab und breiten sich als elektromag-netische Wellen bzw. elektromagnetische Strahlung im Raum aus.

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welches der Mensch einfach mit dem Auge wahrnehmen kann, ist eine elektromagnetischen Strahlung. Für den Empfang von Radiowellen ist man hingegen auf technische Geräte angewiesen.

Die Gesamtheit der elektromagnetischen Strahlung wird auch als elektroma-gnetisches Spektrum bezeichnet. Die Strahlung, die sich als Welle im Raum ausbreitet, unterscheidet sich hier lediglich durch die Größe der Frequenz. Hohe Frequenzen entsprechen einer schnellen Änderung des elektromagneti-schen Feldes.

Funk- und Telekommunikationsanwendungen zeichnen sich für gewöhnlich durch hohe Frequenzen aus, da auch hohe Datenraten übertragen werden sollen. So sind heutzutage Megabit/sec – also Millionen Dateneinheiten pro Sekunde – in der mobilen Datenkommunikation üblich. Entsprechend sind hohe Bandbreiten von MHz (Millionen Hertz) und ein Funksignal mit hunder-ten MHz (mit hunderten Millionen Schwingungen pro Sekunde) üblich.

Abbildung 4 zeigt das elektromagnetische Spektrum und stellt auch ausge-wählte Phänomene sowie technische Anwendungen bildhaft dar.

6 GHz 300 GHz

Kraft-wirkung

Reizwirkung

Thermische Wirkung

Erwärmung von Oberflächen-Gewebe

0 Hz 10 Hz 1 kHz 100 kHz 10 MHz 1 GHz 100 GHz Frequenz f (Hz)

Abbildung 4: Darstellung des Spektrums der elektromagnetischen Felder („Strahlung“) über die verschiedenen Frequenzbereiche, inklusive ausgewählten technischen Anwen-dungen. Die farbliche Skala und die darin vermerkten Bereiche stellen die Wirkungen durch Felder im Bereich von 0 Hz bis 300 GHz dar. Bei noch höheren Frequenzen spricht man von optischer Strahlung.

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Wichtige technische Anwendungen sind im jeweiligen Frequenzbereich in Abbildung 4 dargestellt. Dazu zählen die Energieversorgung des öffentlichen Stromnetzes ebenso wie Geräte mit hohem Strom-/Energiebedarf wie Schweiß-geräte sowie Radio- und Funkwellen wie z. B. Mobilfunk.

Dieses Merkblatt beschäftigt sich mit elektromagnetischen Feldern, die durch Frequenzen bis 300 GHz beschreibbar sind.

Es werden im Folgenden elektromagnetische Felder behandelt, die durch Fre-quenzen bis 300 GHz beschreibbar sind. Innerhalb dieses Bereichs werden die Begriffe elektromagnetische Felder und Strahlung oft gleichwertig verwendet (wenngleich der Begriff Feld für niederfrequente Phänomene mit einer Fre-quenz von unter 100 kHz dominiert).

Elektromagnetische Strahlung über 300 GHz wie z. B. Infrarotstrahlung und sichtbares Licht sowie ionisierende Strahlung werden in den AUVA-Merkblät-tern M-013, M-014, M-080, M-085, M-086 behandelt. Dort ist nur mehr der Begriff Strahlung gebräuchlich.

2.4 Wirkungen von EMF auf den Menschen Elektrische Gleichfelder dringen kaum in den menschlichen Körper ein. Vor allem magnetische Felder sowie elektrische Wechselfelder dringen aber ins Innere des Gewebes ein und induzieren elektrische Felder und Ströme. Biologi-sche Materie ist nämlich ein verhältnismäßig guter Leiter.

Die biologische Wirkung im Inneren des Körpers hängt stark von der Frequenz ab. Man unterscheidet:

· Feldwirkung in Gleichfeldern:

Durch eine rasche Bewegung eines Körperteils in einem statischen Mag-netfeld können im Gewebe Wirbelströme entstehen, die zum Beispiel zur Störung der Sehnerven (Seh-Eindrücke, „Phosphene“) führen können. Diese Phänomene verursachen allerdings keine irreversiblen Schäden.

· Reizung von Muskeln und Nerven durch Wechselfelder:

Im menschlichen Körper werden Nervenimpulse des Gehirns und der Sin-nesorgane ebenso auf elektrische Weise transportiert wie Nervenimpulse

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zu den Muskeln. Diese Impulse können durch die von außen induzierten Felder gestört, verändert oder blockiert werden. Eine Beeinträchtigung der Herzfunktion oder Muskelschmerzen sind mitunter die Folge. Die Stimu-lation von Sinnesorganen (Schwindel, Seh-Eindrücke) zählt zu möglichen vorübergehenden Symptomen.

· Thermische Wirkung durch hochfrequente Wechselfelder:

Wechselfelder mit hohen Frequenzen wirken geringer auf das Nervensys-tem. Allerdings bewirkt Absorption (Schwächung) des Feldes eine Erwär-mung des Gewebes.

Da die Temperatur für die Funktion von biologischem Gewebe sehr wesent-lich ist, muss sie vom Körper möglichst konstant gehalten werden. Zu starke Wärme-Einwirkung von außen verursacht daher physiologischen Stress und kann zu Überhitzung führen. Körpergewebe mit geringer Durchblutung wie z. B. das Auge ist hier besonders anfällig.

Leitende Gegenstände (Metall) wie z. B. am Körper getragener Schmuck können sich oft noch stärker erhitzen als Gewebe!

Sehr hohe Frequenzen (im Bereich von GHz) dringen nur mehr wenig in den Körper ein und bewirken lediglich eine Erwärmung der obersten Gewebe-schichten sowie der Haut.

Effekte von hochfrequenten EMF, die über die Wärmeeinwirkung hinausge-hen, konnten bislang nicht mit gesundheitlichen Einwirkungen in Verbindung gebracht werden. Studien zu Langzeit-Wirkungen auf den Menschen konn-ten ebenfalls noch keine Effekte nachweisen, sind aber Gegenstand aktueller Forschung.

· Kontaktströme:

Leitende Gegenstände, die sich in starken EMF befinden, können Span-nung gegenüber dem Erdpotenzial führen. Direkter Kontakt kann Aus-gleichströme verursachen. Diese werden als „Elektrisierung“ unangenehm wahrgenommen.

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Auch indirekte Wirkungen können den Menschen gefährden:

· Herzschrittmacher und andere aktive medizinische Implantate:

Herzschrittmacher (HSM) und andere aktive medizinische Implantate (AIMD) im Inneren des Körpers können von EMF beeinflusst werden. Dazu zählen unter anderem Cochlea-Implantate und Insulinpumpen. Vor allem magnetische Gleichfelder können HSM in einen Testmodus schalten, wes-halb für Trägerinnen und Träger von HSM diesbezüglich niedrigere Grenz-werte gelten. Details zur Verträglichkeit von Implantaten mit EMF werden vom Hersteller bereitgestellt.

· Kraftwirkung und Projektilwirkung in Gleichfeldern:

Starke Magnete können metallische Gegenstände (z. B. Werkzeug aus Eisen, Nickel oder Stahl) anziehen und mit sehr hoher Kraft an sich pressen oder wie Geschosse beschleunigen. Für den Menschen besteht daher Ge-fahr durch mechanische Einwirkung (z. B. Quetschgefahr). Dies gilt insbe-sondere auch für Metalle im oder am Körper (Implantate oder Schmuck).

2.5 Grenzwerte – wie sie festgelegt werden Die Wirkung der EMF auf den menschlichen Körper muss begrenzt werden, um gesundheitliche Schäden – auch indirekte Auswirkungen – zu vermeiden.

Grenzwerte in Normen und Regelwerke zielen daher üblicherweise auf Höchstwerte für physikalische Phänomene im Körper wie zum Beispiel für elektrische Ströme, Felder und Temperaturerhöhung ab. Diese Grenzwerte werden im Folgenden Expositionsgrenzwerte genannt, in manchen Regelwer-ken ist auch der Begriff Basisgrenzwerte üblich.

Die nötige Begrenzung der Wirkungen im Körper (Expositionsgrenz-werte) ist durch Einhaltung der Auslösewerte gegeben.

Da Effekte im Körper schwer messbar sind, wurden Auslösewerte für die von außen einwirkenden EMF abgeleitet. Diese werden für die elektrische Feldstär-ke und das magnetische Feld (die magnetische Flussdichte) am Arbeitsplatz angegeben. Je nach Regelwerk sind auch die Begriffe Auslöseschwellen oder Referenzwerte üblich.

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Abbildung 5: Ist die Emission von EMF einer Feldquelle nicht durch Herstellerinforma-tion, Datenbanken etc. bekannt, kann eine Messung durch eine fachkundige Person notwendig sein.

2.6 Messgrößen und Begriffe

Wir fassen nochmals die wichtigsten Begriffe sowie die Messgrößen und de-ren Einheiten zusammen: Ladung, Spannung, Strom und Gleichfelder

Elektrische Ladungen und Spannungen erzeugen elektrische Felder. Elektrische Ströme sowie Permanentmagnete erzeugen magnetische Felder. Ändern sich Ladung, Spannung oder Strom zeitlich nicht, spricht man von Gleichfeldern.

Diese Felder sind um die Quelle konzentriert und nehmen mit der Distanz rasch ab. Zeitlich langsam veränderliche Felder wie z. B. die Felder der Energie-versorgung (50 Hz) verteilen sich um eine Quelle ähnlich wie Gleichfelder.

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Frequenz und Feldstärke

Elektrische und magnetische Wechselfelder – also zeitlich veränderliche Felder – sind einerseits um die Quelle konzentriert, lösen sich aber bei hohen Fre-quenzen (größer als 30 kHz) unter Umständen als elektromagnetische Wellen von der Quelle ab. Dies wird auch als elektromagnetische Strahlung bezeich-net. Die Abstrahlung muss allerdings durch geeignet geformtes, leitendes Material (Antenne) ermöglicht werden. Dabei nimmt die Feldstärke des elektri-schen und magnetischen Feldes mit der Distanz von der Quelle ebenfalls stark ab. Die Frequenz der Strahlung ist eine wichtige Größe.

Messgrößen für die Intensität der Felder bzw. Strahlung

· Elektrische Feldstärke, Formelzeichen E, gemessen in Volt pro Meter (Ab-kürzung V/m, oft auch Milli-Volt pro Meter, mV/m)

· Magnetische Feldstärke, Formelzeichen H, gemessen in Ampere pro Meter (Abkürzung A/m)

· Magnetische Flussdichte, Formelzeichen B, gemessen in Tesla (Abkürzung T, oft auch Milli-Tesla oder Mikro-Tesla, abgekürzt als mT oder μT)

· In Luft oder biologischer Materie ist die magnetische Flussdichte direkt pro-portional zur magnetischen Feldstärke und damit eine äquivalente Mess-größe. Es gilt: B (T) = 1,256 ·10–6 H [A/m].

· Leistungsflussdichte, Formelzeichen S, gemessen in Watt pro Quadratmeter (W/m²). Diese Angabe ist nur für hochfrequente Felder sinnvoll, die prak-tisch ausschließlich als elektromagnetische Strahlung in Erscheinung treten.

Die Frequenz als Messgröße für Schwingungsperiode der Felder bzw. Strahlung Die Schwingungsperiode wird durch die Frequenz, gemessen in Hertz (Hz), Kilo-Hertz (kHz), Mega-Hertz (MHz), Giga-Hertz (GHz), charakterisiert. Ein Hertz entspricht einer vollen Schwingungsperiode (Wellenberg bis Wellenberg bzw. Wellental bis Wellental) pro Sekunde.

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3 Verordnung elektromagnetische Felder – VEMF Gesetzliche Referenz Regelwerke und Richtlinien wie z. B. von ICNIRP [2, 3] zur Begrenzung der Immission von EMF basieren auf und schützen vor wissen-schaftlich abgesicherten, unmittelbaren Wirkungen auf den Menschen.

Mit der Verordnung über den Schutz der Arbeitnehmer/-innen vor der Einwir-kung durch elektromagnetische Felder (kurz: Verordnung elektromagnetische Felder – VEMF) [4] setzt der Verordnungsgeber die Inhalte der EU-Richtlinie 2013/35/EU [5] in angepasster Form in österreichisches Recht um.

Einige Regelwerke verwenden unterschiedliche Begriffe für das zu begrenzen-de externe elektrische und magnetische Feld. Die Begriffe Auslöseschwellen, Auslösewerte und Referenzwerte sind gebräuchlich. In diesem Text wird dafür der einheitliche und mit der VEMF konforme Begriff Auslösewerte verwen-det. Ebenso wird einheitlich von Expositionsgrenzwert für Wirkung im Körper gesprochen, was gleichbedeutend mit dem Begriff Basisgrenzwert ist.

3.1 Erfasste Wirkungen Die Verordnung bezieht sich auf alle bekannten direkten biophysikalischen Wirkungen und indirekten Wirkungen, die durch elektromagnetische Felder hervorgerufen werden. Die Grenzwerte basieren auf dem wissenschaftlich nachgewiesenen Zusammenhang zwischen der Kurzzeitwirkung und der Ex-position, behandeln aber nicht vermutete Langzeitwirkungen.

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3.2 Pflichten der Arbeitgeberin/des Arbeitgebers – Ermittlung und Bewertung der Exposition Die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass die Exposition der Arbeitnehmer/-innen gegenüber elektromagnetischen Feldern das Niveau der genannten Grenzwerte – welche als Auslösewerte und Expositionsgrenzwerte formuliert sind – nicht überschreitet.

Die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber hat die Pflicht, sämtliche von den elektro-magnetischen Feldern hervorgerufenen Risiken für die Arbeitnehmer/-innen zu ermitteln und zu bewerten. Dazu kann sie/er sich der Leitfäden zur Umset-zung der Richtlinie [6, 7] relevanter Normen, expositionsbezogener Datenban-ken oder Angaben der Hersteller bedienen. Wenn nötig muss eine Messung oder Berechnung der Exposition vorgenommen werden. Die Bewertungen und eventuell erforderlichen Messungen haben durch fachkundige Personen oder Dienste zu erfolgen.

3.3 Grenzwerte in der VEMF Wie in Abschnitt 2.5 dargelegt, ist es üblich, zusätzlich zu den Expositions-grenzwerten auch Auslösewerte festzulegen. Expositionsgrenzwerte für die Begrenzung der Wirkung im menschlichen Gewebe werden zwar in der VEMF festgelegt (Anlage 2, Tabellen A2 und A3 sowie Anlage 3, Tabellen A1–A3 ), können aber in der Praxis nicht direkt ermittelt werden. Daher werden sie hier nicht direkt wiedergegeben.

Die gemäß VEMF einzuhaltenden Auslösewerte sind in Tabelle 1 und 2 an-geführt. Werden diese Auslösewerte unterschritten, so ist die Einhaltung des Expositionsgrenzwertes sichergestellt.

Die Auslösewerte des magnetischen Feldes werden in der VEMF für den Bereich unter 10 MHz abhängig von der betroffenen Körperregion definiert. Auslösewerte für den Rumpf sind dabei in gewissen Frequenzbereichen höher als für den Kopf. Für Letzteren wurden „niedrige“ Auslösewerte zum Schutz vor sensorischen Wirkungen wie Seheindrücken, Schwindel etc. festgesetzt. Abbildung 6 und Abbildung 7 stellen diese Auslösewerte für das elektrische und magnetische Feld grafisch dar.

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Frequenz [Hz]

Von Bis

Magnetische Flussdichte (Kopf) [mT]

Magnetische Flussdichte (Rumpf) [mT]

Magnetische Flussdichte (Gliedmaßen) [mT]

1 8 200/f² 300/f 900/f

8 25 25/f 300/f 900/f

25 300 1 300/f 900/f

300 3.000 300/f 300/f 900/f

3.000 10.000.000 0,1 0,1 0,3

Tabelle 1: Niedrige (Kopf), hohe (Rumpf) und lokale Auslösewerte (Gliedmaßen) für die magnetische Flussdichte bei Reizwirkung. f steht für die jeweilige Frequenz in Hertz (Hz). Die Werte entsprechen dem quadratischen Mittelwert des Wechselfelds.

Frequenz [Hz] Von

Bis

Elektrische Feldstärke - niedrige Auslösewerte [V/m]

Elektrische Feldstärke - hohe Auslösewerte [V/m]

1 25 20.000 20.000

25 50 500.000/f 20.000

50 1.640 500.000/f 1.000.000/f

1.640 3.000 500.000/f 610

3.000 10.000.000 170 610

Tabelle 2: Niedrige und hohe Auslösewerte für die elektrische Feldstärke bei Reizwirkung. f steht für die jeweilige Frequenz in Hertz (Hz). Die Werte entsprechen dem quadratischen Mittelwert des Wechselfelds.

Für eine genaue Bewertung hinsichtlich der Auslösewerte ist der größte Feld-Wert in der jeweiligen Körperregion hinzuzuziehen. Dies kann unter Umstän-den messtechnisch aufwendig sein bzw. weitere Berechnungen der Feld-Vertei-lung um und im Körper notwendig machen. Für eine vereinfachte Betrachtung der Auslösewerte im Bereich des Körpers ist es empfehlenswert, die niedrigen Auslösewerte – geltend für den Kopf – zu verwenden. Eine Unterschreitung dieser Auslösewerte (bezogen auf die entsprechende Körperregion) gilt als Nachweis, dass die Expositionsgrenzwerte eingehalten werden. Kann dies nicht nachgewiesen werden, muss (unter erhöhtem Aufwand, z. B. mittels Berech-nungen und Simulationen oder unter Einbeziehung der Herstellerangaben) die Unterschreitung des Expositionsgrenzwertes gezeigt werden.

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Für magnetische Gleichfelder sind Grenzwerte nach Tabelle 3 festgelegt. Damit sollen gesundheitliche Wirkungen sowie indirekte Gefährdung durch Projektilwir-kung und Störung von implantierten medizinischen Geräten (AIMD) vermieden werden.

Magnetische Flussdichte B

Frequenz [Hz]

1 T

10 mT

100 μT

1 μT

0.01 μT

1 Hz 1 kHz 1 MHz

Niedrige Auslösewerte (Kopf, Nicht-Thermische Wirkungen)

Hohe Auslösewerte (Rumpf, Nicht-Thermische Wirkungen)

Auslösewerte Gliedmaßen (Nicht-Thermische Wirkungen)

Auslösewerte schwangere Arbeitnehmerinnen (Referenzwerte der Ratsempfehlung 1999/519/EG)

Abbildung 6: Darstellung der Auslösewerte für das magnetische Feld, nicht-thermische Wirkungen bis 10 MHz

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Elektrische Feldstärke E

Frequenz [Hz]

100 kV/m

10 kV/m

1000 V/m

100 V/m

10 V/m

1 Hz 1 kHz 1 MHz

Niedrige Auslösewerte ( Nicht-Thermische Wirkungen)

Hohe Auslösewerte ( Nicht-Thermische Wirkungen)

Auslösewerte schwangere Arbeitnehmerinnen (Referenzwerte der Ratsempfehlung 1999/519/EG)

Abbildung 7: Darstellung der Auslösewerte für das elektrische Feld, nicht-thermische Wirkungen bis 10 MHz

Im Bereich von 100 kHz bis 300 GHz sind Auslösewerte für die thermische Wirkung definiert (siehe Tabelle 4 und Tabelle 5 sowie Abbildung 8).

Im Bereich von 100 kHz bis 10 MHz werden zwei Auslösewerte – für die nicht-thermische (Reiz-)Wirkung und die thermische Wirkung – festgelegt (siehe Tabelle 2 und Tabelle 4 bzw. Tabelle 1 und Tabelle 5). In diesem Bereich sind EMF relativ zu beiden Auslösewerten, d. h. sowohl zu jenen aus dem nicht-thermischen als auch aus dem thermischen Bereich, zu evaluieren und einzuhalten.

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Exposition gegenüber magnetischen Gleichfeldern

Magnetische Flussdichte [T]

Kopf und Rumpf 2

Gliedmaßen 8

Aktive Implantate, AIMD – z. B. HSM 0,0005 = 0,5 mT

Projektilwirkung im Streufeld von Quellen mit hohen Feldstärken (> 100 mT)

0,003 = 3 mT

Tabelle 3: Grenzwerte für magnetische Gleichfelder

Frequenz [Hz] Von bis Elektrische Feldstärke [V/m]

100 kHz 1.000.000 (1 MHz) 610

1.000.000 (1 MHz) 10.000.000 (10 MHz) 6,1·108/f

10.000.000 (10 MHz) 400.000.000 (400 MHz) 61

400.000.000 (400 MHz) 2.000.000.000 (2 GHz) 0,003 ·

2 GHz 300 GHz 140

Tabelle 4: Auslösewerte für die elektrische Feldstärke im thermischen Wirkungs-Bereich (100 kHz–300 GHz, thermische Wirkung). f steht für die jeweilige Frequenz in Hertz (Hz). Die Werte entsprechen dem quadratischen Mittelwert und sind über ein 6-Minuten-Intervall zu mitteln.

Frequenz [Hz] Von bis Magnetische Flussdichte [mT]

100 kHz 1.000.000 (1 MHz) 2.000/f

1.000.000 (1 MHz) 10.000.000 (10 MHz) 2.000/f

10.000.000 (10 MHz) 400.000.000 (400 MHz) 0,0002

400.000.000 (400 MHz) 2.000.000.000 (2 GHz) 10–8 ·

2 GHz 300 GHz 0,00045

Tabelle 5: Auslösewerte für die magnetische Flussdichte im thermischen Wirkungs-Bereich (100 kHz–300 GHz, thermische Wirkung). f steht für die jeweilige Frequenz in Hertz (Hz). Die Werte entsprechen dem quadratischen Mittelwert und sind über ein 6-Minuten-Intervall zu mitteln.

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Magnetische Flussdichte B Elektrische Feldstärke E

Auslösewerte schwangere Arbeitnehmerinnen (Referenzwerte Ratsempfehlung 1999/519/EG, B-Feld))

Auslösewerte schwangere Arbeitnehmerinnen (Referenzwerte Ratsempfehlung 1999/519/EG, E-Feld)

Auslösewerte Thermische Wirkungen (B-Feld) Auslösewerte Thermische Wirkungen (E-Feld)

Frequenz [Hz]

10 kV/m

1000 V/m

100 V/m

10 V/m

1 V/m

100 kHz 10 MHz 1 GHz 100 GHz

33 μT

3.3 μT

330 nT

33 nT

3.3 nT

Abbildung 8: Darstellung der Auslösewerte für das elektrische Feld (linke Achse) und das magnetische Feld (rechte Achse), thermische Wirkungen von 100 kHz bis 300 GHz. Die Werte sind zeitlich über ein 6-Minuten-Intervall zu mitteln.

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3.4 Bei Überschreitung der Grenzwerte Sind die Auslösewerte überschritten, so kann die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber

durch eine Berechnung oder Simulation den Nachweis erbringen, dass die Ex-positionsgrenzwerte im Gewebe trotzdem eingehalten sind,

·

· technische oder organisatorische Maßnahmen zur Reduzierung der Expositi-on ergreifen (siehe Abschnitte 4 und 5).

Bei Überschreitung der Expositionsgrenzwerte sind jedenfalls unverzüglich Maßnahmen zu Reduzierung der Exposition zu setzen. Außerdem ist den Infor-mationspflichten gegenüber der SVP (§11 Abs. 7 ASchG) und dem Betriebsrat (§92 Abs. 2 Arbeitsverfassungsgesetz) nachzukommen.

3.5 Ausnahmen und Sonderregelungen Für bildgebende Verfahren mittels Magnetresonanz im Gesundheitswesen ist eine Überschreitung der Expositionsgrenzwerte zulässig, sofern alle technischen und organisatorischen Maßnahmen nach dem Stand der Technik und den Grundsät-zen der Gefahrenverhütung ausgeschöpft wurden und die Umstände die Not-wendigkeit zur Überschreitung der Grenzwerte rechtfertigen.

Auch in anderen speziellen Situationen gibt es Sonderregelungen:

Vorübergehend können die sogenannten Expositionsgrenzwerte für sensorische Wirkungen überschritten werden (§ 3 Abs. 7 VEMF), solange die gesundheit-lichen Grenzwerte nicht überschritten werden. Jedoch ist dies auf bestimmte Situationen wie Widerstands- und Bolzenschweißarbeiten in engen Räumen, Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten der Energieversorgung und Arbeiten am Höchstspannungsnetz ab 220 kV beschränkt (Details siehe § 3 Abs. 8 VEMF).

Bei Anlagen der Energieversorgung und bei Überbelastung durch das Magnet-feld sind bei absehbaren Betriebsstörungen in abgegrenzten Betriebsstätten und Bereichen im Freien darüberhinaus Überschreitungen der Expositionsgrenzwerte für gesundheitliche Wirkung zulässig, wenn die Dauer der Überexposition durch die Abschaltdauer nach Stand der Technik begrenzt ist (§ 3 Abs. 9 VEMF). Da ist es auch erforderlich, dass die Evaluierung nach VEMF eine Überschreitung dargelegt hat sowie gesundheitsschädigende Wirkungen und Sicherheitsrisiken ausgeschlossen sind (§ 3 Abs.10 VEMF).

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Werden die Expositionsgrenzwerte - wenn auch nur zeitweilig - überschritten (z. B. aufgrund der oben genannten Sonderregelungen), sind den Betroffe-nen persönliche arbeitsmedizinische Gespräche anzubieten, die auf allfällige EMF-assoziierte Gesundheitsstörungen eingehen und eine gezielte Beratung insbesondere hinsichtlich individueller Gefährdung (z. B. durch Implantate) sowie Schutzmaßnahmen beinhalten (§ 5 Abs. 1 und Anlagen der VGÜ, [8]).

Zeitweilig oder vorübergehend bedeutet, dass es sich um eine nur kurz andau-ernde Exposition handelt, die keinen häufig wiederkehrenden Zustand im Sinne eines dauerhaften Betriebs widerspiegelt.

3.6 Besonders schutzbedürftige oder gefährdete Personen Die Verordnung fordert, besonders gefährdete oder besonders schutzbedürf-tige AN bei der Evaluierung zu berücksichtigen. Dazu zählen zum Beispiel schwangere AN, Personen mit passiven, metallischen Implantaten und Perso-nen mit am Körper getragenen medizinischen Geräten.

Für schwangere Arbeitnehmerinnen sind die Grenzwerte nach der Ratsemp-fehlung 1999/519/EG [9] (welche für die Allgemeinbevölkerung gedacht ist) zu verwenden (§ 5 VEMF).

Personen mit passiven, metallischen Implantaten sind bei Exposition zu EMF besonders gefährdet; daher empfiehlt der Leitfaden [6], ebenfalls die Grenz-werte der Ratsempfehlung 1999/519/EG anzuwenden (vgl. Abschnitt 3.3). Die Auslösewerte nach 1999/519/EG sind in Abbildung 6, Abbildung 7 und Abbildung 8 als grüne Kurve dargestellt.

Bei der Risikobewertung sind alle Auswirkungen auf die Gesundheit von besonders gefährdeten AN, insbesondere solche mit implantierbaren medizini-schen Geräten (AIMD), zu berücksichtigen. Die Maßnahmen zur Vermeidung dieser Risiken und die Unterweisung müssen entsprechend gestaltet werden.

Explizite Grenzwerte sind in der Verordnung nur für das statische Magnetfeld genannt: Um eine Beeinflussung von implantierten aktiven Geräten, z. B. Herz-schrittmachern, zu vermeiden, ist ein Auslösewert von 0,5 mT für das magne-tische Gleichfeld einzuhalten.

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Für elektrische und magnetische Felder aus anderen Frequenzbereichen können die Richtwerte aus dem Forschungsbericht 451 des deutschen Bun-desministeriums für Arbeit und Soziales [10] oder die Fachinformation des Österreichischen Elektrotechnischen Komitees (OEK) „Personen mit aktiven Implantaten in elektrischen, magnetischen und elektromagnetischen Feldern“ [11] zur Bewertung herangezogen werden. Grundsätzlich ist die Rücksprache mit der arbeitsmedizinischen Betreuung und dem Hersteller zu empfehlen.

3.7 Unterweisung Die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass Arbeitnehmer/-innen, die wahrscheinlich einer Gefährdung durch elektromagnetische Felder bei der Arbeit ausgesetzt sind, über das Ergebnis der Risikobewertung infor-miert werden, insbesondere über

· die ergriffenen Maßnahmen,

· mögliche indirekte Auswirkungen einer Exposition,

· sichere Arbeitsverfahren

· sowie darüber, wie gesundheitliche Auswirkungen zu erkennen und zu melden sind.

Zu empfehlen ist, die sichere Verwendung von Geräten mit hoher EMF-Exposi-tion einschließlich Maßnahmen und Verhaltensweisen im Störfall zusätzlich in einer Betriebsanweisung (§14 Abs. 5 ASchG) zusammenzufassen.

3.8 Minimierungsprinzip Die VEMF beschränkt sich auf die Begrenzung der unmittelbaren Wirkungen (Kraft-, Reiz-, thermische Wirkung) und befasst sich nicht mit möglichen Lang-zeitwirkungen. Die Wirkung von EMF ist Thema weiterer Untersuchungen.

Um diesem Umstand Rechnung zu tragen, fordert die VEMF konsequenter-weise, im Sinne der Vorsorge und Risikominimierung die EMF-Belastung nach dem Stand der Technik und der Verfügbarkeit von technischen Mitteln auf das niedrigste vertretbare Niveau zu senken. Auch wenn Grenzwerte (gerade) ein-gehalten sind, müssen alle Maßnahmen zur Reduktion ausgeschöpft werden.

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4 Evaluierung von EMF 4.1 Empfohlener Ablauf der Evaluierung Die Evaluierung im Sinne der VEMF ist ein Teil der Arbeitsplatzevaluierung. Sie soll alle Gefahren ausschließen, die durch statische elektrische, statische ma-gnetische sowie zeitlich veränderliche elektrische, magnetische und elektro-magnetische Felder im Frequenzbereich von 0 Hz bis 300 GHz hervorgerufen werden können, und die Immission minimieren. Abbildung 9 stellt den Ablauf schematisch dar, so wie dieser in der Folge beschrieben wird.

Bei einigen Arbeitsplätzen wie z. B. klassischen Büroarbeitsplätzen lässt sich die Unbedenklichkeit eines Arbeitsplatzes im Hinblick auf Risiken, die von elektromagnetischen Feldern ausgehen, durch einen Vergleich der dort vor-kommenden Quellen mit einer Liste unbedenklicher Quellen (vgl. Leitfaden, [6,7] ) oder durch Vergleich des Arbeitsplatzes mit einer Musterevaluierung (z. B. mittels der Software EMES, [12]) belegen.

Bei einer genaueren Evaluierung sollen in einem ersten Schritt alle Quellen ermittelt werden, bei denen die oben genannten Felder auftreten. Abschnitt 6 gibt einen Überblick über mögliche Quellen und nennt einige Situationen, in welchen mit einer Gefährdung zu rechnen ist. Kommen an einem Arbeits-platz nur Quellen vor, bei denen mit keiner Gefährdung zu rechnen ist, wird zumindest diese Unbedenklichkeit in der Dokumentation der Evaluierung festgehalten.

Die Risiken sind abhängig von der jeweils betroffenen Personengruppe, je nachdem, ob es sich um Schwangere, Arbeitnehmer/-innen mit aktiven me-dizinischen Implantaten wie z. B. Herzschrittmachern oder um Personen mit metallischen Implantaten handelt. Es sind alle direkten Wirkungen zu bewer-ten (Gewebeerwärmung, Nerven- oder Muskelreizung), sowie alle indirekten Wirkungen wie z. B. die Beeinflussung von aktiven medizinischen Implanta-ten, die Projektilwirkung im Magnetfeld oder die Erwärmung von am oder im Körper getragenen Metallteilen. Bei der Evaluierung ist zu jeder Quelle auch die jeweils betroffene Personengruppe zu ermitteln.

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Ist die Liste der Quellen und Personengruppen erstellt, beginnt für alle mögli-chen Kombinationen die Bewertung der Risiken. Durch Berücksichtigung von Listen unbedenklicher Quellen wie z. B. jener im Leitfaden [7] kann die Anzahl der Kombinationen auf einige wenige dominante Gefährdungen reduziert werden.

· Zuerst betrachtet man die indirekten Wirkungen wie z. B. die Beeinflussung von Herzschrittmachern. Hier bieten oft nur Herstellerangaben und/oder Aussagen der behandelnden Ärztin/des behandelnden Arztes die Mög-lichkeit einer fundierten und rechtssicheren Bewertung. Ergibt sich aus der Bewertung eine Gefährdung, müssen unverzüglich Maßnahmen ergriffen werden, um diese Gefährdung auszuschließen. Ist eine Substitution (Maß-nahme S) der Feldquelle nicht möglich und wird eine TOP-Maßnahme wie z. B. eine Zutrittsbeschränkung gewählt, muss an der Quelle eine entspre-chende Kennzeichnung im Zutrittsbereich erfolgen, etwa durch das Anbrin-gen des Zeichens „Verbot für Personen mit Herzschrittmachern“. Die Un-terweisungsunterlagen sind anzupassen. Zumindest eine Beschränkung des Zugangs ist als letzte Maßnahme immer möglich.

· Als Nächstes greift man für die Beurteilung der direkten Wirkungen auf die Expositionsgrenzwerte und Auslösewerte aus der VEMF zurück. Informa-tionen über das Ausmaß der Exposition – wie die neben einer Quelle auf-tretende elektrische oder magnetische Feldstärke – sollte man so weit wie möglich über einfach zugängliche Informationen, wie etwa die Hersteller-angaben, aus Datenbanken oder im Zuge der Evaluierung mit EMES ge-winnen. Lassen sich Informationen über das Ausmaß der Exposition, die für den Vergleich mit den Auslösewerten erforderlich sind, nicht auf einfache Weise ermitteln, ist eine Messung durch fachkundige Dienste oder Perso-nen notwendig.

· Bei Überschreitung der Auslösewerte ist zu prüfen, ob die Expositions-grenzwerte über- oder unterschritten wurden. Sind die Expositionsgrenz-werte tatsächlich überschritten (in der Regel ist ein solcher Umstand z. B. aus der Angabe eines Mindestabstands in den Herstellerangaben ableitbar) oder ist der Nachweis für die Unterschreitung der Expositionsgrenzwerte nicht erbracht, sind unverzüglich Maßnahmen zu setzen, um die Exposition unter den Grenzwert zu senken.

Laut Einführungserlass des ZAI (Zentrales Arbeitsinspektorat) zur Evaluie-rung nach VEMF [13] kann bei Büroarbeitsplätzen mit üblichen elektrischen Arbeitsmitteln von einer Einhaltung der Expositionsgrenzwerte ausge-

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gangen werden. Die VEMF erlaubt (außer den dort genannten speziellen Bereichen unter sehr speziellen Auflagen für zeitweilige Überschreitungen der Expositionsgrenzwerte) keine Ausnahme von der Einhaltung der Exposi-tionsgrenzwerte.

Ist eine Substitution der Feldquelle nicht möglich und wird eine TOP-Maßnahme wie z. B. eine Zutrittsbeschränkung oder die Limitierung der Leistungsstufe gewählt, sind die Unterweisungsunterlagen entsprechend anzupassen, um betroffene Personen über EMF-spezifische Gefahren und Maßnahmen unterrichten zu können.

· Alle Bereiche, in denen ein Auslösewert überschritten wird, sind zu kenn-zeichnen. Die gekennzeichneten Bereiche und die gekennzeichneten Quellen werden dokumentiert.

· Dieser Ablauf ist für alle Kombinationen von Quellen und betroffenen Per-sonengruppen zu wiederholen, bis alle Risiken durch direkte oder indirekte Wirkungen ausgeschlossen sind.

Wurden TOP-Maßnahmen ergriffen, um indirekte Wirkungen zu vermeiden, oder wurden Bereiche, in denen Auslösewerte überschritten sind, gekenn-zeichnet, ist über die Kennzeichnungen und die Maßnahmen sowie generell über die erkannten Risiken zu informieren und zu unterweisen. Etwaige Her-stellerangaben oder Messungen und Berechnungen sind der Dokumentation beizufügen.

Auch wenn keine Maßnahmen zum Schutz vor indirekten Wirkungen ergrif-fen und keine Auslösewerte überschritten wurden, ist zu dokumentieren, welche Quellen erfasst wurden und dass diese im Hinblick auf die indirekten und direkten Wirkungen keine Gefährdung darstellen.

Sobald neue Quellen aufgestellt, vorhandene Quellen verändert werden oder neue Personengruppen an vorher nicht für diese Personengruppe berücksich-tigten Arbeitsplätzen arbeiten (zum Beispiel wenn eine/ein AN erklärt, einen Herzschrittmacher oder ein metallisches Implantat zu tragen), ist die Evaluie-rung zu aktualisieren. Dabei müssen lediglich die für diese neuen Konstellatio-nen von Quellen und Personen ermittelten Risiken neu bewertet werden.

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Maßnahme S

Maßnahme S

Quellen ermitteln

Maßnahme TOP

Maßnahme TOP

Unterweisung anpassen

Betroffene Personen ermitteln

Bewertung hinsichtlich aller Quellen und aller betroffenen Personengruppen

Evaluierung dokumentieren, Unterweisung durchführen

Kenn- zeichnung

Unterweisung anpassen

Gefährdung durch indirekte Wirkung?

Auslösewerte überschritten?

ja

ja

ja

ja

ja

ja

Expositions-grenzwerte überschritten?

Unterweisung anpassen

Kennzeichnung EMF

Abbildung 9: Schema der Evalu-Abbildung 9: Schema der Evalu-ierung nach VEMFierung nach VEMF. Maßnahmen . Maßnahmen werden nach dem STOP-Prinzip werden nach dem STOP-Prinzip in Maßnahmen S (Substitution) in Maßnahmen S (Substitution) und Maßnahmen TOP (Tund Maßnahmen TOP (Technisch, echnisch, Organisatorisch, Personenbezogen) Organisatorisch, Personenbezogen) unterteilt – Näheres dazu findet unterteilt – Näheres dazu findet sich in Abschnitt 5.sich in Abschnitt 5.

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4.2 Evaluierung aus der Zeit vor Inkrafttreten der VEMF

Die Evaluierung sollte generell auf bereits vorhandene Evaluierungen zum Thema EMF aufsetzen. Verwendet die vorhandene Evaluierung die Referenzwerte der Vornorm ÖVE E 8850 [14] als Grundlage für die Bewertung und sind seit der Evaluierung keine neuen Quellen und/oder Personengruppen hinzugekommen, so kann – bis auf Sonderfälle von Quellen mit elektrischen Feldern im Frequenzbereich von zirka 1 kHz bis zu mehreren MHz wie z. B. in der Elektrochirurgie – die Evaluierung ohne Änderung übernommen werden. Die Grenzwerte der VEMF erlauben bis auf die genannte Ausnahme eine höhere Feld-Exposition als die Vornorm ÖVE E 8850. Bezieht sich die Evaluierung auf Bescheide, die vor Inkrafttreten der VEMF erlassen wurden, müssen die darin genannten Grenzwerte durch die Grenzwer-te der VEMF ersetzt werden. In der Regel stellt dies jedoch kein Problem dar, da die Grenzwerte der VEMF meist höhere Feldexpositionen zulassen.

4.3 Besondere Personengruppen Bei der Evaluierung ist stets auf besonders gefährdete oder schutzbedürftige Arbeitnehmer/-innen Bedacht zu nehmen. In diesem Abschnitt werden einige dieser Personengruppen näher beschrieben.

Schwangere Als Bewertungsgrundlage für die direkten Wirkungen sind die Referenzwerte und Basisgrenzwerte der Ratsempfehlung zu verwenden. In der Praxis wird man also auf Herstellerangaben zurückgreifen, die sich auf die Bewertung mittels Basisgrenzwerten beziehen, oder man vergleicht die gemessenen Feld-stärken mit den Referenzwerten der Ratsempfehlung [9].

Achtung: Eine „Mutterschutzevaluierung“ muss für alle Arbeitsplätze ausgearbeitet vorliegen, an denen Frauen beschäftigt werden.

Im Vergleich zu den Auslösewerten der VEMF liegen diese Referenzwerte teils deutlich niedriger. Wo für die berufliche Exposition bei starken Quellen in manchen Fällen noch gar kein Sicherheitsabstand erforderlich ist, erge-ben sich für den Schutz von Schwangeren oft Sicherheitsabstände von etwa einem Meter.

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Jugendliche in Ausbildung Für Jugendliche sind Arbeiten in jenen Bereichen verboten, in denen die Auslöse-werte für elektromagnetische Felder überschritten sind. Dieses Verbot gilt nicht für Lehrlinge nach 18 Monaten Ausbildung, wenn die Arbeiten unter Aufsicht durchgeführt werden. Eine Ausbildung von Jugendlichen an Anlagen, bei denen elektromagnetische Felder über den Auslösewerten auftreten (z. B. manchen Schweißanlagen – siehe Abschnitt 6.2.3), darf erst nach 18 Monaten Ausbildung und nur unter Aufsicht erfolgen [15].

Personen mit aktiven medizinischen Implantaten Aktive medizinische Implantate sind z. B. Herzschrittmacher (HSM), implantierte Kardioverter-Defibrillatoren (ICD), Cochlea-Implantate oder Insulinpumpen. Bei Trägerinnen/Trägern von HSM oder ICD besteht die Gefahr einer falschen oder nicht erfolgten Stimulation des Herzens, wenn der Herzschrittmacher wegen der Feldeinwirkung nicht mehr zuverlässig arbeiten kann. Als einzigen Grenzwert nennt hier die VEMF den Auslösewert von 0,5 mT für das magnetische Gleich-feld.

Um Wechselfelder zu bewerten, verweist der Einführungserlass [13] zur VEMF auf die Fachinformation des ÖEK [11] und den Report 451 des Deutschen Sozialmi-nisteriums [10]. In diesen Dokumenten werden Richtwerte genannt, bei deren Einhaltung zumindest unter gewissen Zusatzbedingungen eine solche Fehlfunkti-on unwahrscheinlich ist. Im Zweifelsfall muss eine ärztliche Beurteilung erfolgen.

Träger/-innen passiver metallischer Implantate Unter passiven metallischen Implantaten sind medizinische Implantate aus Metall zu verstehen (wie z. B. metallische Prothesen, Stifte, Platten, Stents...), aber auch im oder am Körper getragene metallische Gegenstände (z. B. Spirale, nicht-ent-fernbare Piercings, im Gewebe verbliebene Metallstücke nach einer Verletzung). Risiken ergeben sich aus der Kraftwirkung und der möglichen Reizwirkung am Übergang zwischen Metall und Körpergewebe sowie aus der Möglichkeit einer übermäßigen thermischen Erwärmung.

Explizite Grenzwerte sind derzeit nicht vorhanden. Falls keine anderen Angaben vorliegen, ist zumindest bei Einhaltung der Grenzwerte der Ratsempfehlung 1999/519/EG [9] eine Gefährdung unwahrscheinlich.

Insbesondere bei am Körper getragenen metallischen Gegenständen wie z. B. Werkzeug, Gürtelschnallen oder entfernbarem Schmuck wie Ringen und Uhren

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ist in Unterweisungen darauf aufmerksam zu machen, dass sich diese Gegen-stände in unmittelbarer Nähe von induktiven Erwärmungsanlagen sehr schnell erhitzen und zu Verbrennungen führen können, bevor es gelingt, sie abzuneh-men.

4.4 Kennzeichnung Dort wo Zugangsbeschränkungen festgelegt wurden, ist die Kennzeichnung bei großräumigen Beschränkungen wie ganzen Räumen am sinnvollsten im Zugangsbereich anzubringen (Türen, Absperrungen), ansonsten an den Feldquellen selbst derart, dass vor Erreichen des abgegrenzten Bereichs die Kennzeichnung deutlich erkennbar ist.

4.5 Ermittlung der Exposition durch fachkundige Dienste oder Personen Die VEMF fordert, dass nur fachkundige Dienste oder Personen die Exposition durch Messungen ermitteln. Fachkundige Personen sind in der Lage, für die jeweilige Exposition geeignete Messgeräte auszuwählen und einzusetzen. Soll-ten Betriebsangehörige über das entsprechende Wissen und die Einrichtungen verfügen, dürfen auch sie die notwendigen Messungen durchführen. In der Praxis erweisen sich die auf die Auslösewerte bezogene Messung und Bewertung als deutlich schneller und einfacher als die Bewertung gegenüber Expositionsgrenzwerten.

Eine gute Ausschöpfung der Expositionsgrenzen ist in der VEMF durch die Anwendung der Auslösewerte auf einzelne Körperregionen gewährleistet. Dabei wird das Maximum des Feldes in der jeweiligen Körperregion (also Gliedmaßen, Rumpf oder Kopf) mit den drei entsprechenden Auslösewerten verglichen (Tabelle 1).

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5 Maßnahmen Werden Expositionsgrenzwerte überschritten, sind Maßnahmen zur Vermei-dung von nachteiliger Einwirkung von EMF erforderlich. Diese sollten nach dem allgemein gültigen STOP-Prinzip organisiert werden. Dabei steht S für Substitution der Einwirkung.

Daher wäre die erste Wahl, Arbeitsverfahren ohne oder geringerer Anwen-dung von EMF zu finden. Weitere Schritte werden, in dieser Reihenfolge, in Form von technischen (T), organisatorischen (O) und zuletzt personenbezoge-nen (P) Maßnahmen gesetzt.

5.1 Technische Maßnahmen

· Die technischen Maßnahmen zielen auf die Reduktion der EMF am Platz der/des AN ab. Das Feld soll an der Quelle reduziert werden. Dies gelingt z. B. durch Reduktion der Leistung bzw. Stromaufnahme des Geräts, Re-duktion der Flankensteilheit bei gepulsten Quellen oder Verkürzung des Betriebsintervalls bei Quellen im Intervallbetrieb.

· Es kann auch die Einwirkung des Feldes auf den Körper verändert werden, indem z. B. Betriebs-Frequenzen geändert werden, um in einem für den Körper weniger belastenden Bereich zu liegen.

· Mittels baulicher Maßnahmen kann die räumliche Ausdehnung des Feldes begrenzt werden. Dies kann z. B. durch Änderung der Lage der Versor-gungs-Kabel (Leitungen gemeinsam verlegen!) oder Änderung der Anord-nung von Elektroden und Spulen erreicht werden.

· Reichen die erwähnten Maßnahmen nicht aus, können Abschirmungen für das Feld verwendet werden. Für hochfrequente Felder, insbesondere solche über 30 kHz, können einfache Metall-Bleche oder Gitter eingesetzt wer-den. Für niederfrequente Felder sowie für magnetische Gleichfelder ist ei-ne Schirmung oft aufwendiger, weil mehr und teureres Material eingesetzt werden muss.

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5.2 Organisatorische Maßnahmen Erweisen sich technische Maßnahmen als nicht ausreichend, müssen organisa-torische Maßnahmen gesetzt werden. Dazu zählen:

· die einfachste und wirksamste aller Maßnahmen: Abstand halten! Felder nehmen mit zunehmender Distanz von der Quelle immer stark ab.

· Erzwingen des Abstands zur Quelle durch Abschrankungen, Lichtschran-ken etc. oder Zugangsbeschränkung

· Mögliches Vorbeigehen an der Rückseite von Geräten beachten!

· Feldquellen sollten durch geeignete Platzierung hinreichend Abstand zu Arbeitsplätzen und Verkehrswegen aufweisen.

· zeitliche Begrenzung der Dauer des Aufenthalts – dies ist nur bei hochfre-quenten Feldern aufgrund ihrer rein thermischen Wirkung zulässig.

5.3 Kennzeichnung von EMF

Warnung vor nicht-ionisierender Strahlung

Kein Zutritt für Personen mit Herzschrittmachern (oder implantierten Defibrillatoren)

Warnung vor starkem Magnetfeld

Warnung vor starkem elektrischen Feld

Kein Zutritt für Personen mit Implantaten aus Metall

Mitführen von Metall- teilen verboten

Elektrisches Feld

Abbildung 10: Kennzeichnungs-Piktogramme – Warnzeichen nach KennV (obere Reihe), Verbotszeichen nach ÖNORM EN ISO 7010 (untere Reihe, [16])

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Für die Kennzeichnung von EMF für z. B. Zugangsbeschränkungen sind die Warnzeichen (Piktogramme) aus Abbildung 10 zulässig. Die wichtigsten sind: Warnung vor nicht-ionisierender Strahlung, Warnung vor starkem Magnetfeld (beide nach KennV) und Verbot des Aufenthalts für Träger/-innen von Herz-schrittmachern (nach ÖNORM EN ISO 7010).

Für hochfrequente EMF mit thermischen Wirkungen (bzw. bereits ab 30 kHz) wird als Kennzeichnung das Warnzeichen für nicht-ionisierende Strahlung empfohlen, für niederfrequente Magnetfelder unter 30 kHz das Warnzeichen vor starkem Magnetfeld.

Für niederfrequente elektrische Felder unter 30 kHz kann das Warnzeichen Allgemeine Gefahr mit dem Zusatz „Elektrisches Feld“ verwendet werden. Bei Gefährdung durch Kraft- bzw. Projektilwirkung sind die Verbots-Zeichen bezüglich Gegenständen und Implantaten aus Metall (nach ÖNORM EN ISO 7010) zu empfehlen [16].

5.4 Schutzausrüstung für EMF Persönliche Schutzausrüstung (PSA) für die Abschirmung von EMF wird nur bei hochfrequenten EMF (Radiowellen, Mikrowellen, …) verwendet. Anzüge, Kopfbedeckungen sowie Brillen aus leitendem Material in Form von engma-schigen Gittern können vor Einwirkung der elektromagnetischen Strahlung schützen.

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6 Mögliche relevante Quellen von EMF Um Quellen von elektromagnetischen Feldern zu kategorisieren und leichter zu erkennen, unterscheidet man (anstatt nach der Wirkung wie Reizwirkung und thermischer Wirkung) auch abhängig von der Erscheinungsform des Feldes zwischen

· magnetischen Gleichfeldern,

· niederfrequenten elektrischen Wechselfeldern (1 Hz – 30 kHz),

· niederfrequenten magnetischen Wechselfeldern (1 Hz – 30 kHz),

· elektromagnetischen Wechselfeldern (meist hochfrequenten Wechselfeldern, „elektromagnetischer Strahlung“ mit Frequenzen über 30 kHz).

6.1 Magnetische Gleichfelder, Elektromagnete Magnetische Gleichfelder (statische Magnetfelder) treten in der Nähe von Permanentmagneten oder Elektro-magneten auf, wie sie z. B. für die Abscheidung magnetischer Stoffe, bei Magnetresonanzgeräten oder in leistungsstarken Elektromotoren ver-wendet werden, und bei von starkem Gleichstrom durchflossenen Leitern (U-Bahn und Straßenbahn, Aluminium-Elektrolyseanlagen, Lichtbogen- und Plasmaschmelzöfen).

Dabei können Gleichfelder mit einigen hundert Milli-Tesla auftreten (z. B. in der Elektrolyse oder bei einem Halte-magneten). Es ist darauf zu achten, ob durch unvollständige Gleichrichtung der Ströme auch Felder mit höheren Frequenzen auftreten.

Abbildung 11: Magnetische Gleichfelder werden unter anderem zur Abtrennung metallischer Werkstoffe, z. B. in der Abfallaufbereitung, eingesetzt.

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Abschirmungen von Gleichfeldern sind nur schwer realisierbar. Organisatori-sche Maßnahmen wie Abstandhalten, Absperrung und Kennzeichnung kön-nen notwendig sein. Dies gilt insbesondere für die Gefährdung durch Projek-tilwirkung (ferromagnetische Gegenstände fernhalten!) sowie den Aufenthalt von Personen mit Herzschrittmachern in betroffenen Bereichen.

6.2 Quellen möglicher Reizwirkung 6.2.1 Energieversorgung und Energieverteilung Wo leitfähige Gegenstände mit hohen Wechselspannungen beaufschlagt werden, entstehen zwischen diesen Gegenständen starke niederfrequente elektri-sche Felder.

Dies ist zum Beispiel unter Frei-leitungen der Fall. Hier liegt der Spannungsunterschied zwischen einem Leiterseil und der Erde an. Unter einer 10 Meter über dem Boden hängenden 220.000-Volt-Freileitung entsteht so ein elektri-sches Feld von mehreren tausend Volt pro Meter.

Generell treten hohe elektroma-gnetische Felder bei folgenden Konstellationen auf:

· sehr hohen Spannungen

· hohen elektrischen Strömen

· bei Luftspulen, die mit hohen Strömen betrieben werden

Abbildung 12: Niederfrequente elektrische und magnetische Wechselfelder treten in der unmittelbaren Nähe der Energiever-sorgung und damit von Hochspannungs-Freileitungen auf.

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In Anlagen der Energieversorgung (Freileitungen, Generatoren, Transformator-stationen und Umspannwerken, Anlagen des Bahnstroms) sind hohe Ströme und sehr hohe Spannungen üblich. Eine unter Volllast betriebene Hochspan-nungsleitung kann am Boden ein magnetisches Wechselfeld von einigen Mikro-Tesla (μT) aufweisen.

Auch magnetische Wechselfelder der Energieversorgung (Frequenz 50 Hz) können nur schwer abgeschirmt werden. Neben einer Vergrößerung des Abstandes kann aber durch die Wahl der Stromstärke, Phasenlage und Anordnung der einzelnen Phasenleiter eine Reduktion der Exposition erwirkt werden.

bildung 13: In der NäheAbbildung 13: In der Nähe von Transformatoren der Energieversorgung treten magnetische Wechselfelder auf.

6.2.2 Elektrotechnische Maschinen und Anlagen Ebenso wie bei der Energieversorgung entstehen bei leistungsstarken elekt-rischen Maschinen und Anlagen rund um Zuleitungen und Spulen niederfre-quente, magnetische Wechselfelder.

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Die Höhe des auftretenden magnetischen Feldes steigt mit der Stromstärke und nimmt mit dem Abstand von der Feldquelle meist rasch ab. Das Feld hängt daher von der Betriebsart und dem momentanen Stromverbrauch ab.

Als idealisiertes Rechenbeispiel liefert ein einzelner unendlich langer Leiter, der von einem Strom von einem Ampere durchflossen wird, in einem Meter Ab-stand eine magnetische Flussdichte von 0,2 μT. In den Starkstrom-Zuleitungen der Energieversorgung kommen bei den Einspeisungen Ströme bis über 1.000 Ampere vor. Die Einhaltung entsprechender Abstände sowie eine Kennzeich-nung (insbesondere für Träger/-innen von HSM) können notwendig sein.

6.2.2.1 Motoren und Antriebe Elektromotoren als Antriebe von ortsveränderlichen oder ortsfesten Bearbeitungsmaschinen (Bohrmaschinen, Sägen, Fräsmaschinen, Schleifma-schinen, …) können im Nahbereich evt. nennenswerte magnetische Wech-selfelder erzeugen, vor allem wenn es sich um frequenz-gesteuerte Antriebe (Umrichter) handelt. Die Feldemission ist nicht unmittelbar an die Leistung des Motors gekoppelt. 6.2.2.2 Lichtbogenofen Pfannenöfen und Lichtbogenöfen werden zum Beispiel in der Stahlindustrie zur Herstellung von Qualitätsstählen verwendet. Dabei werden über Elektro-den und einem sich ausbildenden Lichtbogen starke Ströme ins zu erhitzende Material eingebracht. Sowohl Gleichströme als auch 50-Hz-Wechselströme sind üblich. 6.2.2.3 Elektrische Öfen und Heizelemente Industrielle Wärmebehandlungsöfen und andere Öfen oder Heizungen, die mit einem gewöhnlichen Heizelement arbeiten, können je nach Leistungsstär-ke beträchtliche magnetische Wechselfelder erzeugen.

6.2.3 Schweißanlagen, Lötanlagen Bei Schweißanlagen, vor allem Punktschweißanlagen, werden sehr kurze und starke Strompulse mit Stromstärken von bis zu mehreren tausend Ampere verwendet. Da die kurzen Pulse zu hohen Frequenzen im Magnetfeld führen (und bei höheren Frequenzen niedrigere Grenzwerte gelten), sind hier Über-schreitungen der Auslösewerte möglich.

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Im Falle von kurzen, pulsartigen Feldspitzen muss die Bewertung unter Berücksichtigung des zeitlichen Feldverlaufs nach der Methode der gewichteten Spitzenwerte (vgl. Leitfa-den der EU-Kommission [7]) erfolgen.

Insbesondere stellt sich in den Glied-maßen eine hohe Belastung durch den engen Kontakt mit stromführen-den Kabeln ein, wenn dieser nicht vermieden wird.

Große Unterschiede in der räumli-chen Verteilung des magnetischen Feldes machen oft eine Messung und Bewertung relativ zu den je nach Kör-perregion definierten Auslösewerten notwendig. Unter Umständen muss auch eine Berechnung des Feldes und der Exposition im Körper durchge-führt werden.

Da unmittelbare Nähe zum Schweiß-gerät bei manuellen Schweißarbeiten oft nicht vermeidbar ist, können veränderte Schweißparameter (Re-duzierung des Stroms, flacherer und langsamerer Verlauf der Pulsform) als Maßnahmen dienen.

Abbildung 14: Beim Elektro-Schweißen und insbesondere beim Punktschweißen werden hohe Ströme mit kurzen Schaltzei-ten eingesetzt, was zu einer nennenswer-ten Exposition durch EMF führen kann.

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6.2.4 Technische Nutzung von erzeugten Feldern 6.2.4.1 Induktive Erwärmung Induktive Erwärmungsanlagen arbeiten mit Luftspulen, die von hohen Strömen durchflossen werden. Das Streufeld ist hier auch außerhalb der Spule sehr stark, nimmt aber mit dem Abstand schnell ab. Induktive Erwärmung wird für Schmelz-öfen oder Induktionshärten von leitenden Materialien (Metall) eingesetzt.

Im Umkreis solcher Anlagen sind Überschreitungen der Grenzwerte möglich, in unmittelbarer Nähe insbesondere für Gliedmaßen. Eine deutliche Kennzeichnung dieser Bereiche sowie Begrenzung des Aufenthalts für besonders gefährdete oder schutzbedürftige Personen sind daher für gewöhnlich nötig.

Leitende Gegenstände (Metall) wie z. B. Schmuck können sich im Feld der Erwär-mungsanlage ebenfalls stark erhitzen und sollten daher nicht getragen werden.

Abbildung 15: Metallische Werkstücke werden z. B. bei Wärme-Behandlung durch strom-durchflossene, offene Spulen induktiv erhitzt. Die dabei auftretenden magnetischen Wechselfelder können eine nennenswerte Exposition darstellen.

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Induktionsherde zur Speisenzubereitung sind im Vergleich dazu deutlich schwächere Quellen. Geräte zum Gebrauch der Allgemeinbevölkerung unter-schreiten bei bestimmungsgemäßer Nutzung (ausreichend großer Topf, Ab-stand größer als 30 cm,…) die Grenzwerte nach Ratsempfehlung 1999/519/ EG. Gerade für Schwangere ist daher unbedingt auf eine entsprechend korrekte Benutzung zu achten.

6.2.4.2 Entmagnetisier- und Rissprüf-Anlagen Durch Bearbeitungsprozesse sind metallische Werkstücke oft magnetisiert. Üblicherweise wird dann eine zur Aufnahme des Werkstücks offen aufgestell-te Spule zum Entmagnetisieren verwendet.

Hier treten hohe magnetische Flussdichten von bis zu 5 mT (5.000 μT) oder sogar darüber auf. Auf entsprechende Körperhaltung und kurzen Aufenthalt (evt. durch Automatisierung) ist zu achten.Träger/-innen von aktiven Implanta-ten sowie besonders schutzbedürftige Personen sollten durch Kennzeichnung und/oder Absperrung informiert und von der Quelle des Feldes ferngehalten werden.

Auch bei Rissprüf-Anlagen werden metallische Werkstücke (oft bei 50 Hz) in einer offenen Spule magnetisiert und mit ferromagnetischem Pulver bestreut. Die Verteilung des Pulvers kann mikroskopisch kleine Risse im Material sicht-bar machen. Es treten ähnliche Feldstärken wie bei Entmagnetisier-Anlagen auf, die gleichartige Maßnahmen erfordern.

6.2.4.3 Elektrotherapie und Magnetstimulation In der physikalischen Medizin werden bei der Elektrotherapie magnetische Wechselfelder zur induktiven Stimulation von Gewebe eingesetzt. Auch An-wendungen für die direkte Stimulation von Muskeln mittels Elektroden sind verfügbar.

Das Prinzip der transkranealen Magnetstimulation funktioniert ähnlich, auch hier werden mittels Magnetfeldern Kopf- und Gehirnbereiche zu therapeuti-schen Zwecken stimuliert.

Es ist auf korrekte Anwendung zu achten (Herstellerangaben!), um eine Reiz-wirkung beim medizinischen Personal zu vermeiden. Besonderes Augenmerk muss auf Träger/-innen von aktiven Implantaten (HSM) gelegt werden.

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6.3 Quellen thermischer Wirkung 6.3.1 Medizinische Anwendungen

Die thermische Wirkung von hochfrequenten EMF wird z. B. in der Diathermie für die medizinische Behandlung von tief liegendem Gewebe ausge-nutzt. Frequenzen um 27 MHz sind dabei üblich.

Das Streufeld rund um den Diathermie-Kopf kann 2–3 m weit reichen. Es ist darauf zu achten,

dass das medizinische Personal möglichst außerhalb des Strahlungsfelds bleibt.

Abbildung 16: Hochfrequente elektromagnetische Felder werden bei der Diathermie zur medizinisch-therapeutischen Erwärmung von Gewebe eingesetzt. Es ist darauf zu achten, dass Exposition des medizinischen Personals vermieden wird.

6.3.2 Technische Nutzung von Erwärmung mit hochfrequenten EMF

Mit einem Wirkungsprinzip ähnlich jenem der Diathermie werden auch in der Industrie hochfrequente EMF zur Erwärmung, Trocknung oder Verschmelzung von Materialien eingesetzt. Ein Beispiel ist die Holzindustrie, wo diese Technik bei Lacktrocknung und als HF-Presse eingesetzt wird. Die verwendeten Fre-quenzbereiche sind oft die frei verfügbaren Frequenz-Bänder bei 27 MHz und 2,45 GHz. Aufgrund von Öffnungen zur Zuführung von Werkstücken sind oftmals Abschrankungen, Kennzeichnung, und/oder Zutrittsbeschränkungen für besonders gefährdete AN und Schwangere notwendig.

Der Frequenzbereich von 2,45 GHz wird auch zur Erwärmung von Lebens-mitteln im Mikrowellenherd genutzt. Sofern solche Geräte nicht beschädigt sind, werden die Felder allerdings durch Tür und Gehäuse sicher abgeschirmt. Beschädigte Mikrowellenherde dürfen daher nicht verwendet werden.

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6.3.3 Funk- und Telekommunikation

Rundfunk, Mobilfunk und Telekommunikation sind heutzutage allgegen-wärtig. Diese Technologien umspannen einen weiten Frequenz-Bereich der EMF bzw. der elektromagnetischen Strahlung. Dieser reicht von einigen MHz (Kurzwellen-Rundfunk) über den UKW-Radio-Bereich bei etwa 100 MHz bis zum Bereich der Mobilfunknetze, der bei einigen GHz liegt.

Der Nahbereich von Sendeanlagen (bei Mobilfunk-Basisstationen kleiner als 15 m Luftlinie) sollte evaluiert werden, da dort naturgemäß die stärksten EMF auftreten. Die Ausdehnung des Bereiches hängt von der Frequenz und der Sendeleistung ab – bei Mobilfunk-Basisstationen sind dies einige Meter, bei Rundfunksystemen üblicherweise deutlich mehr. Oft ist es notwendig, diesen Nahbereich entsprechend zu kennzeichnen oder den Zutritt zu beschränken. Arbeiten in der Nähe der Sendeanlagen müssen mit dem Betreiber abgespro-chen werden.

In vielen Fällen sind jedoch die stärksten Feldquellen jene, die man selbst unter Kontrolle hat. Ein typisches Beispiel ist das am Körper getragene bzw. beim Telefonieren am Kopf gehaltene Mobiltelefon oder ein mit dem WLAN verbundener Laptop auf dem Schoß der Benutzerin/des Benutzers. Die Ein-haltung der Grenzwerte ist durch Produktnormen gesichert. Aus Gründen der Vorsorge wird allerdings ein maßvoller Umgang mit mobiler Kommunikation empfohlen (siehe „10 Handy-Regeln der AUVA“).

Abbildung 17: Mobilfunk und mobile Datennetze wie WLAN sind heute allgegenwärtig. Exposition durch hochfrequente EMF entsteht vorwiegend durch körpernah verwendete Quellen.

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Richtfunksystem und Radaranla-gen arbeiten oft bei noch höheren Frequenzen, einige bei rund 10 GHz. Diese hochfrequente Strahlung dringt nur noch wenig in den Körper ein, die Wirkung auf den Menschen zeigt sich in einer Erwärmung der Haut oder exponierter Organe wie der Augen. Die Strahlungsleistung von Radaranlagen kann sehr hoch sein. Durch die starke Bündelung und Aus-richtung der Strahlung auf entfernte Objekte sind Menschen üblicherweise nicht betroffen.

Im direkten Bereich der Sendeanlagen (z. B. für Servicetechniker/-innen) sind Evaluierung sowie Maßnahmen wie Zugangsbeschränkungen oder PSA üblicherweise notwendig.

Abbildung 18: Funk-, Richtfunk- und Mobilfunk-Antennen tragen zur Immission durch hochfrequente EMF bei. In unmittel-barer Nähe können Belastungen auftreten, die durch Abschrankung oder Zugangsbe-schränkungen zu limitieren sind.

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7 Liste der Abkürzungen

· AIMD – Aktive Medizinische Implantate (z. B. Herzschrittmacher, Insulinpumpen, Cochlea-Implantate, nach der englisch- sprachigen Abkürzung Active Implanted Medical Device)

AG – Arbeitgeber/-innen

AN – Arbeitnehmer/-innen

ASchG – ArbeitnehmerInnenschutzgesetz

EMF – elektromagnetische Felder

HSM – Herzschrittmacher

HF – hochfrequenter Bereich, Frequenz > 30 kHz

NF – niederfrequenter Bereich, Frequenz < 30 kHz

KennV – Kennzeichnungsverordnung

PSA – Persönliche Schutzausrüstung

RL – Richtlinie (der Europäischen Union)

SFK – Sicherheitsfachkraft

SVP – Sicherheitsvertrauensperson

VEMF – Verordnung elektromagnetische Felder

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8 Glossar und Index · Auslösewerte

beschreiben zulässige Höchstwerte für die elektromagnetischen Felder außer-halb des Körpers. Diese Werte sind wesentlich leichter zu bestimmen (z. B. durch Messung) als die Wirkung im menschlichen Körper selbst. Eine Unter-schreitung der Auslösewerte garantiert die Einhaltung der höchstzulässigen Expositionsgrenzwerte. In manchen Dokumenten wie in der Ratsempfehlung 1999/519/EG werden Auslösewerte auch als Referenzwerte bezeichnet.

· Elektrische Feldstärke

ist eine Messgröße zur Angabe der Stärke des elektrischen Feldes. Sie wird in Volt pro Meter (abgekürzt: V/m) oder Kilo-Volt pro Meter (kV/m) angegeben.

· Elektromagnetische Strahlung:

Elektromagnetische Felder mit hoher Frequenz können sich als elektromagneti-sche Wellen von ihrer Quelle ablösen, man spricht dann oft von elektromagne-tischer Strahlung. Die Abstrahlung muss allerdings durch geeignet geformtes, leitendes Material (Antenne) ermöglicht werden. Die Frequenz der Strahlung ist eine wichtige Größe hinsichtlich Ausbreitungseigenschaften, Eindringtiefen in menschliches Gewebe sowie biologischer Wirkungen.

· Expositionsgrenzwerte

sind höchstzulässige Werte für Wirkungen im menschlichen Körper. Dazu zählt einerseits die elektrische Feldstärke im Gewebe, welche ein Maß für die mögli-che Stimulation von Nerven ist, und andererseits die maximale Erwärmung im Gewebe, die als spezifische Absorptionsrate (SAR) angegeben wird. In manchen Dokumenten wie in der Ratsempfehlung 1999/519/EG werden Expositions-grenzwerte auch als Basisgrenzwerte bezeichnet.

· Frequenz

ist ein Maß für die zeitliche Änderung. Schnelle Änderungen entsprechen einer hohen Frequenz. Bei elektromagnetischen Feldern oder Wellen, deren Veränderlichkeit sich durch gleichförmige Schwingungen auszeichnet, wird die Frequenz gemessen in Hertz (Hz) angegeben, dies entspricht einer vollen Schwingungsperiode pro Sekunde (Wellenberg bis Wellenberg). Neben der Einheit Kilo-Hertz (kHz, 1000 Hz) sind im Hochfrequenzbereich Angaben in Mega-Hertz (MHz, 106 Hz) und Giga-Hertz (GHz, 109 Hz) üblich.

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· Magnetische Flussdichte

ist eine Messgröße zur Angabe der Stärke des magnetischen Feldes. Sie wird in Tesla (abgekürzt: T), Milli-Tesla (mT, =10–3 T) oder Mikro-Tesla (μT, =10–6 T) angegeben.

Aktive medizinische Implantate 19 24 31

Auslösewerte 13 18 27

Ausnahmen 23

Besonders gefährdete Personen 24 30

Diathermie 43

Energieversorgung 23 37 39

Einführungserlass 27 31

(Ent-)Magnetisieranlage, Rissprüfanlage 42

Evaluierung 24 26 30

Expositionsgrenzwerte 13 17 27

Fachkundige Dienste 14 27 32

Frequenz 8 12 15

Herzschrittmacher 13 24 27

Induktive Erwärmung 41

Jugendliche in Ausbildung 31

Kennzeichnung 27 32 34

Kraftwirkung 7 11 13

Lichtbogenofen 36 39

Magnetresonanztomographie 23 36

Passive Implantate 24 31

Permanentmagnet 7 14 36

Reizwirkung 11 31 37

Schwangere 19 24 30

Schweißen 39 40

Thermische Wirkung 12 43

Transformator 38

Begriff zu finden ab Seite(n)

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9 Literatur und Links

[1] ArbeitnehmerInnenschutzgesetz – ASchG, BGBl. Nr. 450/1994 idgF

[2] ICNIRP guidelines for limiting exposure to time-varying electric and magnetic fields (1 Hz to 100 kHz), Health Physics, Vol 99, No 6, 2010

[3] ICNIRP guidelines for limiting exposure to time-varying electric, magnetic and electromagnetic fields (up to 300 GHz), Health Physics, Vol 74, No 4, 1998

[4] Verordnung über den Schutz der Arbeitnehmer/-innen vor der Einwirkung durch elektromagnetische Felder (Verordnung elektromagnetische Felder – VEMF), BGBl. II Nr. 179/2016

[5] Richtlinie 2013/35/EU, über „Mindestvorschriften zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch physikalische Einwirkungen (elektromagnetische Felder)“, Amtsblatt der EU Nr. 179 vom 29.06.2013, Seite 1-21

[6] Nicht verbindlicher Leitfaden mit bewährten Verfahren im Hinblick auf die Durchführung der Richtlinie 2013/35/EU – Elektromagnetische Felder, Leitfaden für KMU, ISBN 978-92-79-45980-1, Luxemburg: Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, 2015

[7] Nicht verbindlicher Leitfaden mit bewährten Verfahren im Hinblick auf die Durchführung der Richtlinie 2013/35/EU – Elektromagnetische Felder, Band 1: ISBN 978-92-79-45885-9 und Band 2: ISBN 978-92-79-45947-4, Luxemburg: Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, 2015

[8] Verordnung über die Gesundheitsüberwachung am Arbeitsplatz – VGÜ 2014, BGBl. II Nr. 27/1997 idgF

[9] Empfehlung des Rates zur Begrenzung der Exposition der Bevölkerung gegenüber elektromagnetischen Feldern - 1999/519/EG, Amtsblatt der EU Nr. 199 vom 30.07.1999, Seite 59 - 70

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[10] Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Berlin,Bonn), Forschungsbericht 451 „Elektromagnetische Felder am Arbeitsplatz – Sicherheit von Beschäftigten mit aktiven und passiven Körperhilfsmitteln bei Exposition gegenüber elektromagnetischen Feldern“, Januar 2015

[11] Fachinformation des OEK „Personen mit aktiven Implantaten in elektrischen, magnetischen und elektromagnetischen Feldern“,

[12] EMES Elektromagnetische Felder Evaluierungssystem, https://www.eval.at/EMES

[13] BMASK-461.309/0007-VII/A/2/2016, Einführungs-Erlass zur VEMF, Zentral-Arbeitsinspektorat vom 21.07.2016

[14] ÖVE/ÖNORM E 8850 Elektrische, magnetische und elektromagnetische Felder im Frequenzbereich von 0 Hz bis 300 GHz – Beschränkung der Exposition von Personen

[15] Verordnung zum Bundesgesetz über die Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen – KJBG-VO, BGBl. II Nr. 436/1998 idgF

[16] Piktogramme zur Kennzeichnung: Verordnung über die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung (Kennzeichnungsverordnung – KennV) BGBl. II Nr. 101/1997 idgF und ÖNORM EN ISO 7010

[17] EU-Kommission: „Easy to Read“ Summary, Stand der Forschung zu Wirkung elektromagnetischer Felder

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Notizen:

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Bitte wenden Sie sich in allen Fragen des Gesundheitsschutzes und der Sicherheit bei der Arbeit an den Unfallverhütungsdienst der für Sie zuständigen AUVA-Landesstelle:

Oberösterreich:UVD der Landesstelle LinzGarnisonstraße 54010 LinzTelefon +43 5 93 93-32701

Salzburg, Tirol und Vorarlberg:UVD der Landesstelle SalzburgDr.-Franz-Rehrl-Platz 55010 SalzburgTelefon +43 5 93 93-34701

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Steiermark und Kärnten:

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