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Anlage 4 zur FA Sozialbestattung – Bescheid zur Kostenerst. nach § 10 BestattG - Briefkopf - Kostenbescheid nach dem Hamburgischen Bestattungsgesetz (Anrede an Adressaten) Die Kosten für die Bestattung von Frau Henrike Mustermann, geboren am 01.04.1938 in Hamburg, gestorben am 01.05.2015, letzte Wohnanschrift: Musterstraße 87, 20099 Hamburg, wurden vom Träger der Sozialhilfe übernommen. Sie sind als [Bezeichnung des Verwandtschaftsgrades] nach § 10 Absatz 1 Satz 7 des Hamburgischen Bestattungsgesetzes verpflichtet, die Kosten für die Bestattung von Henrike Mustermann in Höhe von [Betrag] EUR zu tragen. Begründung Nach §§ 10 Absatz 1 Satz 3 in Verbindung mit 22 Absatz 4 des Hamburgischen Bestattungsgesetzes waren Sie als [Bezeichnung des Verwandtschaftsgrades] verpflichtet, für die Bestattung zu sorgen. Dieser Verpflichtung sind Sie innerhalb der gesetzlichen Frist nicht nachgekommen. Deswegen musste die zuständige Behörde die Bestattung veranlassen. Die Kosten hierfür haben Sie als bestattungspflichtiger Angehöriger nach § 10 Absatz 1 Satz 7 des Hamburgischen Bestattungsgesetzes zu tragen. Die Zusammensetzung der für die Bestattung angefallenen Kosten auf dem Friedhof [Bezeichnung des Friedhofs] entnehmen Sie bitte der Anlage. Bitte überweisen Sie den Gesamtbetrag in Höhe von [Betrag] EUR bis zum [Datum]. [Angaben zur Kassenverbindung] [Rechtsbehelfsbelehrung gem. VwGO]

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Anlage 4 zur FA Sozialbestattung – Bescheid zur Kostenerst. nach § 10 BestattG

- Briefkopf -

Kostenbescheid nach dem Hamburgischen Bestattungsgesetz

(Anrede an Adressaten)

Die Kosten für die Bestattung von Frau Henrike Mustermann, geboren am 01.04.1938 in Hamburg,

gestorben am 01.05.2015,

letzte Wohnanschrift: Musterstraße 87, 20099 Hamburg, wurden vom Träger der Sozialhilfe übernommen.

Sie sind als [Bezeichnung des Verwandtschaftsgrades] nach § 10 Absatz 1 Satz 7 des Hamburgischen Bestattungsgesetzes verpflichtet, die Kosten für die Bestattung von Henrike Mustermann in Höhe von [Betrag] EUR zu tragen.

Begründung

Nach §§ 10 Absatz 1 Satz 3 in Verbindung mit 22 Absatz 4 des Hamburgischen Bestattungsgesetzes waren Sie als [Bezeichnung des Verwandtschaftsgrades]verpflichtet, für die Bestattung zu sorgen. Dieser Verpflichtung sind Sie innerhalb der gesetzlichen Frist nicht nachgekommen. Deswegen musste die zuständige Behörde die Bestattung veranlassen. Die Kosten hierfür haben Sie als bestattungspflichtiger Angehöriger nach § 10 Absatz 1 Satz 7 des Hamburgischen Bestattungsgesetzes zu tragen.

Die Zusammensetzung der für die Bestattung angefallenen Kosten auf dem Friedhof [Bezeichnung des Friedhofs] entnehmen Sie bitte der Anlage.

Bitte überweisen Sie den Gesamtbetrag in Höhe von [Betrag] EUR bis zum [Datum].

[Angaben zur Kassenverbindung]

[Rechtsbehelfsbelehrung gem. VwGO]

_______________________________Datum, Unterschrift

HinweisEin Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung (§ 80 Absatz 2 Verwaltungsgerichts-ordnung (VwGO)). Etwaige Härtegründe würden im Widerspruchsverfahren gegen diesen Bescheid keine Berücksichtigung finden, Härtegründe können lediglich bei einem Antrag auf Kostenübernahme nach § 74 SGB XII berücksichtigt werden (vergleiche Urteil vom 26.05.2010, Hamburgisches Oberverwaltungsgericht, Aktenzeichen: 5 Bf 34/10).