27
MIETPREISLISTE

Mietpreise BAW Baumschinen Vertrieb GmbH · minibagger seite 8 - 11 minibagger-zubehÖr seite 12 / 13 universal-, mobilbagger seite 14 / 15 lader, schwenk-/teleskoplader seite 16

  • Upload
    others

  • View
    3

  • Download
    0

Embed Size (px)

Citation preview

  • MIETPREISLISTE

  • 32

  • • Wir vermieten ausschließlich zu unseren Mietbedingungen für Baumaschinen und Baugeräte.

    • Sämtliche Preise gelten jeweils für einen 8-Stunden-Arbeitstag ab Warburg bzw. einer unserer Niederlassungen/Mietstationen zuzüglich der gesetzl. Mehrwertsteuer.

    • Die Mindestmietzeit beträgt einen Tag.

    • Die Mietzeit beginnt mit dem Tage der Auslieferung ab unserem Lager und endet am Tage der Rücklieferung an unser Lager.

    • Die Tagesmiete wird auf Grundlage einer normalen Schichtzeit von täglich 8 Stunden berechnet.

    • Jede weitere Stunde wird mit 1/8 der Tagesmiete berechnet. Der Berechnung der Miete ist als Arbeitszeit die normale Schichtzeit von tägl. bis zu 8 Stunden, durchschnittlich werden bis zu 22 Arbeitstagen im Monat zugrunde gelegt. Die Miete ist auch dann zu zahlen, wenn die normale Schichtzeit nicht voll ausgenutzt wird oder 22 Arbeitstage im Monat nicht erreicht werden.

    • Kraftstoff und Öl stellt der Mieter, Maschinen und entspr. Baugeräte werden betankt ausgeliefert, bei Rücklieferung festgestellte Fehlmengen werden berechnet.

    • Für verschmutzt zurückgelieferte Geräte müssen wir Reinigungskosten berechnen.

    • Für Schäden, die vom Mieter mit den gemieteten Maschinen und Geräten Dritten zugefügt werden, haftet der Mieter.

    • Die Versicherung ist verpflichtend.

    • Bei der Versicherung lt. Mietvertrag besteht für Maschinen und Geräte ein Selbstbehalt entsprechend der Gruppenzuordnung des Gerätes und umfasst keine Haftpflichtversicherung. Diese muss der Mieter selbst abschließen.

    • Die Versicherung bezieht sich auf Risiken aus Maschinenbruch, Elementarschäden und Diebstahl. Bei Diebstahl trägt der Mieter 25% des Wiederbeschaffungswertes, mindestens jedoch den Selbstbehalt lt. Gruppenzuordnung. Bei Maschinen, die unter erschwerten Bedingungen eingesetzt werden, verdoppelt sich der Selbstbehalt.

    • Der Ausfall des Betriebsstundenzählers ist dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen.

    • Der Mieter haftet für die rechtzeitige Rückgabe des Gerätes. Stillstandszeiten und ihre Berechnung regeln sich nach §6 unserer Mietbedingungen.

    • Nicht versichert sind: Maschinen auf Wasserbaustellen, auf schwimmenden Fahrzeugen und bei Tunnelarbeiten, Schäden durch Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, schuldhafte oder grobfahrlässige Verletzung von Sicherheitsvorschriften.

    • Bei Vorliegen extremer Einsatzbedingungen (z.B. Arbeiten im Wasser, Steinbruch, Abbruch, Recycling), die zu überdurchschnittlichem Verschleiß an Bremsen, Lenkung, Kraftübertragung oder Verschleißteilen an Anbaugeräten und Werkzeugen führen, hat der Mieter die dafür zusätzlich anfallenden Reparaturkosten zu tragen.

    4 5

  • MINIBAGGER Seite 8 - 11MINIBAGGER-ZUBEHÖR Seite 12 / 13UNIVERSAL-, MOBILBAGGER Seite 14 / 15LADER, SCHWENK-/TELESKOPLADER Seite 16 / 17DUMPER Seite 18 / 19STAMPFER, RÜTTELPLATTEN Seite 20 / 21WALZEN Seite 22 / 23FERTIGER, ARBEITSBÜHNEN Seite 24 / 25KOMPRESSOREN, HÄMMER Seite 26 / 27HÄMMER Seite 28 / 29DIAMANTTECHNIK Seite 30 - 33SCHLEIFGERÄTE Seite 34 / 35STROMERZEUGER Seite 36 / 37MIETBEDINGUNGEN Seite 38 - 45TRANSPORTBEDINGUNGEN Seite 46 / 47NOTIZEN Seite 48 - 51Keine Haftung für Druckfehler • Preisänderungen vorbehalten • Abbildungen sind beispielhaft • Preise netto zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer

    6 7

  • MINIBAGGER Gewicht(kg)Grabtiefe

    (mm)Breite / Höhe

    (mm)Preis pro Tag VS / SB

    pro TagTag Woche MonatMINIBAGGER

  • MINIBAGGER Gewicht(kg)Grabtiefe

    (mm)Breite / Höhe

    (mm)Preis pro Tag VS / SB

    pro TagTag Woche MonatMINIBAGGER 4-5 Tonnen

    MINI

    BAGG

    ER

    ZX48U 5060 3630 1960 / 2530 165 € 145 € 120 € 10 € / CMINIBAGGER 5-7 TonnenZX55U 5370 3830 2000 / 2530 175 € 150 € 130 € 10 € / CZX65USB 6290 4120 2000 / 2540 195 € 155 € 135 € 10 € / CMINIBAGGER 8 Tonnen ZX85USBL Mono 8520 4510 2200 / 2530 220 € 180 € 150 € 10 € / CZX85USB Verstell 8600 4390 2320 / 2640 240 € 195 € 160 € 10 € / CAusrüstung MinibaggerRototilt 25 € 5 € / AGreifer (Abbruch + Sortier) (mit Bagger 50% Rabatt) 60 € 50 € 40 € 5 € / ASieb-/Gitterlöffel 20 € 5 € / A

    10 11

  • MINIBAGGER - ZUBEHÖR Gewicht(kg)geeignet

    fürPreis pro Tag VS / SB

    pro TagTag Woche MonatHYDRAULIKHÄMMER

    MINI

    BAGG

    ER -

    ZUBE

    HÖR

    SC 6 MS01 65 0,7-1,2 t 75 € 7 € / BSC 12 MS01 110 1,2-2,2 t 80 € 7 € / BSC 16 MS03 150 1,5-3,7 t 95 € 7 € / BSC 22 MS03 225 2.2-5,3 t 105 € 7 € / BSC 28 MS03 275 3,0-7,5 t 115 € 7 € / BSC 36 MS03/08 365 4,0-10,0 t 135 € 7 € / BERDBOHRERX2500 Durchmesser von 150 - 300 mm 80 € 65 € 51 € 5 € / B

    Schnecken MS03,Schraubverschluss Klasse 3, max. Bohrtiefe 1200 mm kostenfrei

    BT120/BT360 Handgef. Bohrer 150 mm, 200 mm 60 € 50 € 40 € 5 € / APKW ANHÄNGER600 kg mit Plane 15 € 6 € 5 € 5 € / A1200 kg mit Plane 20 € 15 € 10 € 5 € / A3500 kg, geeignet für Minibaggertransporte 40 € 35 € 25 € 5 € / A

    12 13

  • UNIVERSALBAGGERMOBILBAGGER

    Gewicht(kg)

    Grabtiefe(mm)

    Breite / Höhe (mm)

    Preis pro Tag VS / SBpro TagTag Woche Monat

    MOBILBAGGER

    UNIV

    ERSA

    L-/ M

    OBIL

    BAGG

    ERZX140W 15200 5290 2500 / 2900 240 € 190 € 160 € 20 € / EZX170W 18000 5330 2550 / 3130 270 € 220 € 175 € 20 € / EKETTENBAGGERZX135US 14500 5980 2490 / 2790 230 € 180 € 140 € 20 € / EMECALAC UNIVERSALBAGGER8MCR 7200 3700 2100 / 2600 215 € 175 € 135 € 10 € / C7MWR Mobilbagger 7350 3030 2180 / 2816 225 € 185 € 145 € 10 € / C714MWe Mobilbagger 14200 4600 2510 / 3130 240 € 190 € 160 € 20 € / EAufpreis Greifer 70 € 60 € 50 € 5 € / A

    14 15

  • RAD- / SCHWENKLADER S-Inhalt (m3)Gewicht

    (kg)Breite/Höhe

    (mm)Preis pro Tag VS / SB

    pro TagTag Woche MonatRADLADER

    LADE

    R / S

    CHWE

    NKLA

    DER

    / TEL

    ESKO

    PLAD

    ER

    Giant 204/254 0,2 1100 960 / 2060 115 € 95 € 70 € 10 € / CGiant 332 xtra 0,3 1550 1280 / 2230 120 € 100 € 75 € 10 € / CGiant 452 xtra 0,4 2400 1400 / 2330 125 € 105 € 80 € 10 € / CGiant 5003 0,5 3300 1340 / 2263 130 € 110 € 80 € 10 € / CMulcher zu Giant 200 1350 80 € 5 € / ADung- und Silagegabel zu Giant 15 € 5 € / AKehrmaschine für Radlader 210 1650 80 € 5 € / AZW 65-6 0,7 4710 1600 / 2470 125 € 100 € 75 € 10 € / CZW 75-6 0,8 5050 1750 / 2470 130 € 105 € 80 € 10 € / CZW 95-6 1,0 5410 1850 / 2440 150 € 120 € 95 € 10 € / CSCHWENKLADERAS 700 0,7 5980 1950 / 2700 160 € 125 € 100 € 17 € / DTELESKOPLADER12,5 m 195 € 170 € 119 € 17 € / D

    16 17

  • DUMPER Inhalt (m3) Besonderheit Breite/Höhe (mm)Preis pro Tag VS / SB

    pro TagStVZO-Versicherung/TagTag Woche Monat

    KETTENDUMPER

    DUMP

    ER

    Hinowa HS701 0,34 mit Selbstlademulde inkl. Hochentleerung 95 € 75 € 60 € 7 € / BHinowa HS850 0,34 mit Selbstlademulde, Drehung im Stand 85 € 65 € 45 € 7 € / BHinowa TX2500 1,5 drehbare Mulde, max. Überschaubarkeit 135 € 115 € 90 € 7 € / BKC 100 1,0 3 Seiten kippbar 850 / 2015 95 € 75 € 60 € 7 € / BMST 300 1,5 3 Seiten kippbar 1600 / 1600 135 € 115 € 90 € 10 € / CRADDUMPERBergmann 1005 E 0,3 Elektro 850 / 1101 70 € 60 € 50 € 7 € / B2040 2,3 Rundkipper 1890 155 € 130 € 100 € 10 € / C 10 €2060 3,5 Rundkipper 2036 175 € 145 € 110 € 10 € / C 10 €2090 4,4 Rundkipper 2420 200 € 175 € 135 € 10 € / C 20 €3009 5,4 Kabine, Rundkipper 2420 245 € 200 € 155 € 17 € / D 20 €

    18 19

  • STAMPFER / RÜTTELPLATTEN Gewicht(kg)Breite / Höhe

    (mm)Preis pro Tag VS / SB

    pro TagTag Woche MonatSTAMPFER

    STAM

    PFER

    UND

    RÜT

    TELP

    LATT

    EN

    BT60 (4-Takt Motor) 58 230 28 € 20 € 15 € 5 € / ABT65 (4-Takt Motor) 68 280 30 € 25 € 20 € 5 € / ARÜTTELPLATTENBP 10/35 65 350 25 € 20 € 15 € 5 € / ABP 18/45 91 450 30 € 25 € 20 € 5 € / ARÜTTELPLATTEN (reversierbar)BPR 25/50 130 500 40 € 35 € 30 € 5 € / ABPR 35/60 D 225 450 45 € 40 € 35 € 7 € / BBPR 35/60 D Stoneguard 225 450 65 € 50 € 40 € 7 € / BBPR 50/55 D 395 550 50 € 45 € 40 € 7 € / BBPR 60/65 D 455 650 60 € 50 € 45 € 7 € / BBPR 70/70 D 580 700 70 € 60 € 55 € 7 € / B

    20 21

  • WALZEN Gewicht(t)Breite(mm)

    Preis pro Tag VS / SBpro TagTag Woche Monat

    GLATTWALZEN

    WAL

    ZEN

    BW 65H, handgef. Doppel-Vibrationswalze 0,7 650 55 € 45 € 25 € 10 € / CBW 80 AD 1,5 800 90 € 75 € 60 € 10 € / CBW 100 ADM 1,6 1000 105 € 90 € 70 € 10 € / CBW 120 AD 2,6 1200 125 € 105 € 70 € 10 € / CGRABENWALZENBMP 8500 1,5 610 - 850 95 € 75 € 65 € 10 € / CWALZENZÜGEBomag BW 177 8 1686 145 € 125 € 100 € 10 € / CBomag BW 197 10 1900 155 € 135 € 110 € 10 € / CBomag BW 211 12 2130 175 € 145 € 120 € 10 € / CBomag BW 213 14 2190 195 € 165 € 130 € 17 € / D Bomag BW 213 PDH Stampffußbandage 14 2190 220 € 190 € 160 € 17 € / D

    22 23

  • HUBARBEITSBÜHNEN Breite(m)Arbeitshöhe

    (m)Preis pro Tag VS / SB

    pro TagTag Woche MonatGELENKBÜHNEN selbst fahrend, Dualantrieb

    FERT

    IGER

    / ARB

    EITSB

    ÜHNE

    N

    Leguan - Gelenkbühne 120 0,87 12,5 155 € 130 € 115 € 10 € / CLeguan - Gelenkbühne 160 1,30 16,0 195 € 170 € 155 € 10 € / CSCHERENBÜHNENCompact12 (Plattform verschiebbar 3,22 m - 1,20 m) 1,20 10,5 60 € 45 € 35 € 10 € / CSL 20 (Plattform verschiebbar 2,30 m - 3,40 m) 0,84 8,5 60 € 45 € 35 € 10 € / C

    Warburg Gotha Gera24 25

  • KOMPRESSOREN m3 Luftleistung /Arbeitsdruck (bar)Preis pro Tag VS / SB

    pro TagTag Woche MonatKOMPRESSOREN

    KOMP

    RESS

    OREN

    UND

    HÄM

    MER

    M 26 3 7,5 65 € 60 € 50 € 7 € / B M 43 4 7,5 80 € 70 € 60 € 7 € / B M 50 mit angebauter Schlauchrolle 5 7,5 90 € 80 € 65 € 7 € / B

    LUFTHÄMMER Gewicht(kg)Schlauchlänge

    (m)Preis pro Tag VS / SB

    pro TagTag Woche Monat4 13 € 5 € / A

    11 13 € 5 € / A 14 15 € 5 € / A 17 19 € 5 € / A 21 21 € 5 € / A 24 23 € 5 € / A

    26 27

  • HÄMMER Leistung(Watt)Gewicht

    (kg)Schlagenergie

    (Joule)Preis pro Tag VS / SB

    pro TagTag Woche MonatELEKTRISCHE MEIßELHÄMMER

    HÄMM

    ER

    DEWALT d25902qs SDS max 1350 11 26 45 € 40 € 30 € 5 € / A DEWALT d25980 1500 31 55 62 € 52 € 42 € 7 € / B ELEKTRISCHE KOMBIHÄMMER (Meißeln und Bohren)

    P60 Einsteckende DussSechskant, 19 mm Bohrbereich Beton 8 - 55 mm 6,2 Bis 8 42 € 37 € 27 € 5 € / A

    Bohrer Ø 12 mm, Länge 400 mm 22 € 17 € 6 €Bohrer Ø 32 mm, Länge 500 mm 27 € 22 € 6 €Bohrer Ø 46 mm, Länge 500 mm 32 € 27 € 12 €

    28 29

  • DIAMANTTECHNIK Schnitttiefe-/Länge (mm)Gewicht

    (kg)Preis pro Tag VS / SB

    pro TagTag Woche MonatHANDTRENNSÄGEN

    DIAM

    ANTT

    ECHN

    IK

    K 770 350 mm,Treibstoff 1:50 max 125 42 € 5 € / A Führungswagen 10 € 5 € / A Verschleißpreis pro mm siehe weiter untenSCHNEIDETISCHETS 350 E 02 350 mm, Bohrung 25,4 mm max 110 / max 700 230 2,2 39 € 35 € 26 € 5 € / A Verschleißpreis pro mm siehe untenFUGENSCHNEIDER

    FS 400 LV max 400 mm Wassertank int. od.ext. (Gardena-Anschl.), Honda-Benzinmotor

    165 99 56 € 45 € 34 € 5 € / A

    FS 413 max 500Wassertank int. od. ext. (Gardena-Anschl.)

    192 115 60 € 48 € 37 € 5 € / A

    VERSCHLEIßBERECHNUNG DIAMANTSCHEIBENVerschleißpreis pro mm

    350 mm Scheibe Beton pro mm Abrieb Mindestabnahme 15 € 54 €450 mm Scheibe Beton pro mm Abrieb Mindestabnahme 17,50 € 94 €350 mm Scheibe Asphalt pro mm Abrieb Mindestabnahme 15 € 54 €500 mm Scheibe Beton/Asphalt pro mm Abrieb Mindestabnahme 19 € 104 €

    30 31

  • DIAMANTTECHNIK Bohrbereich(mm)Gewicht

    (kg)Bohrtiefe max

    (mm)Preis pro Tag VS / SB

    pro TagTag Woche Monat

    DIAM

    ANTT

    ECHN

    IK

    DM 230 Handgerät zum freihändigen Bohren, Wasseranschluss, 230 V, 1,8 KW, 3-Gängig mit PRCD Schutz-schalter mit DS 150

    10 bis 150 7 480 50 € 5 € / A

    Bohrkronen von 35 mm- 150 mm - Verlängerungen 200 und 300 mm

    DS 250 mit Bohrmotor DM 280s, Schutzschalter PRCD, Wasseranschluss direkt oder mit Druckbehälter, Transporträder, Zweigangvorschubschlitten, Bohr-motor zur Montage abnehmbar

    50 bis 250 22 70 € 56 € 44 € 5 € / A

    Bohrkronen von 100 mm - 200 mm, Verlängerungen 200 und 300 mm Verschleiß pro mmMindestabnahme

    32 mm 8 € 38 €62 mm 15 € 52 €82 mm 15 € 62 €102 mm 23 € 72 €112 mm 23 € 75 €122 mm 23 € 82 €152 mm 23 € 94 €

    32 33

  • SCHLEIFGERÄTE Spannung (V)Gewicht

    (kg)Preis pro Tag VS / SB

    pro TagTag Woche MonatSCHLEIFGERÄTE

    SCHL

    EIFG

    ERÄT

    EPG280 Schleifmaschine 1 Phasig 230 220 - 240 89 € 7 € / BDC3300 Staubsauger 230 220 - 240 inklusive

    Segment-Verschleiss / mmMindestbetrag 80 € 7 € / B

    Topfschleifer 30 € 5 € / A

    34 35

  • STROMERZEUGER Spannung (V)Leistung

    (KW)Gewicht

    (kg)Preis pro Tag VS / SB

    pro TagTag Woche MonatSTROMERZEUGER

    STRO

    MERZ

    EUGE

    R

    HX 7500 ISO 230 / 400 6 (7,5 kVA) 86 48 € 37 € 32 € 5 € / ATI6g Flutlicht 114 39 € 31 € 25 € 5 € / A

    HEIZGERÄTE / LUFTENTFEUCH-TER Nennwärmeleistung (kW)

    Preis pro Tag VS / SBpro TagTag Woche Monat

    HEIZGERÄTE INKL. FEUCHTRAUMTHERMOSTATRemko ELT 3-2 (elektr.) 3,2 15 € 11 € 9 € 5 € / ARemko ATK 25 (Öl) 22,5 34 € 28 € 18 € 5 € / ALUFTENTFEUCHTERTagesentfeuchtungsleistung max 650 m³/h 17 € 13 € 11 € 5 € / ATagesentfeuchtungsleistung max 1050 m³/h 25 € 21 € 17 € 5 € / A

    36 37

  • § 1 Allgemeine Rechte und Pflichten der Vertragspartner1. Der Vermieter verpflichtet sich, dem Mieter den Mietgegenstand für die vereinbarte Mietzeit zu überlassen.2. Der Mieter verpflichtet sich, den Mietgegenstand nur bestimmungsgemäß einzusetzen, die einschlägigen Unfallverhütungs- und Arbeitsschutzbestimmungen sowie Straßenverkehrsvorschriften sorgfältig zu beachten, die Miete vereinbarungsgemäß zu zahlen, den Mietgegenstand ordnungsgemäß zu behandeln und beim Ablauf der Mietzeit gesäubert und voll getankt zurückzugeben.3. Der Mieter verpflichtet sich, dem Vermieter den jeweiligen Stand- bzw. Einsatzort des Mietgegenstandes anzuzeigen.

    § 2 Übergabe des Mietgegenstandes, Verzug des Vermieters1. Der Vermieter hat den Mietgegenstand in einwandfreiem, betriebsfähigem und vollgetanktem Zustand mit den erforderlichen Unterlagen zu übergeben.2. Kommt der Vermieter bei Beginn der Mietzeit mit der Übergabe in Verzug, so kann der Mieter eine Entschädigung verlangen. Bei leichter Fahrlässigkeit des Vermieters ist die Entschädigung für jeden Arbeitstag begrenzt auf höchstens den Betrag des täglichen Mietpreises. Nach Setzung einer angemessenen Frist kann der Mieter vom Vertrag zurücktreten, wenn sich der Vermieter bis zu diesem Zeitpunkt weiterhin in Verzug befindet.

    § 3 Mängel bei Übergabe des Mietgegenstandes1. Der Mieter ist berechtigt und verpflichtet, den Mietgegenstand vor Mietbeginn zu besichtigen und etwaige Mängel zu rügen. Zieht er dazu Berater hinzu, hat er anfallende Kosten zu tragen.2. Bei Übergabe nicht erkennbare Mängel können nicht mehr gerügt werden, wenn sie nicht unverzüglich nach Kenntnis schriftlich dem Vermieter angezeigt worden sind.3. Der Vermieter hat rechtzeitig gerügte Mängel, die bei Übergabe vorhanden waren, zu beseitigen. Die Kosten der Behebung solcher Mängel trägt der Vermieter. Der

    Vermieter kann die Beseitigung auch durch den Mieter vornehmen lassen, dann trägt der Vermieter die erforderlichen Kosten. Der Vermieter ist auch berechtigt, dem Mieter einen funktionell gleichwertigen Mietgegenstand zur Verfügung zu stellen. Die Zahlungspflicht des Mieters verschiebt sich bei wesentlichen Beeinträchtigungen des Mietgegenstandes um die notwendige Reparaturzeit.4. Unterlässt der Vermieter die ihm obliegende Beseitigung gerügter Mängel innerhalb angemessener Zeit, so ist der Mieter zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages berechtigt.

    § 4 Haftungsbegrenzung des Vermieters1. Weitergehende Schadensersatzansprüche gegen den Vermieter, insbesondere ein Ersatz von Schäden, die nicht am Mietgegenstand selbst entstanden sind, können vom Mieter nur geltend gemacht werden bei:- Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Vermieters,- nicht nur leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch den Vermieter, soweit die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet wird, hinsichtlich des vertragstypischen, voraussehbaren Schadens,- Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Vermieters beruhen,- unabdingbaren Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz für Personenschäden oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen.Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. 2. Wenn durch Verschulden des Vermieters der Mietgegenstand vom Mieter infolge unterlassener oder fehlerhafter Ausführungen von vor oder nach Vertragsschluss liegenden Vorschlägen und Beratungen sowie wegen anderer vertraglichen Nebenverpflichtungen, insbesondere Anleitung für Bedienung und Wartung der Mietsache, nicht vertragsgemäß verwendet werden kann, so gelten unter Ausschluss

    38 39

  • weiterer Ansprüche des Mieters die Regelungen von § 3 Nr. 3 und 4 sowie § 4 Nr. 1 entsprechend.

    § 5 Mietpreis und Zahlung, Abtretung und Sicherung der Mietschuld1. Der Berechnung der Miete liegt eine Arbeitszeit bis zu 8 Stunden täglich zugrunde. Die Abrechnung erfolgt auf der Basis der Fünf-Tage-Woche (Montag bis Freitag). Wochenendarbeiten, zusätzliche Arbeitsstunden und erschwerte Einsätze sind dem Vermieter anzuzeigen, sie werden zusätzlich berechnet.2. Die gesondert berechnete gesetzliche Mehrwertsteuer ist zusätzlich vom Mieter zu zahlen.3. Das Zurückbehaltungsrecht und das Aufrechnungsrecht des Mieters bestehen nur bei vom Vermieter ausdrücklich anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen des Mieters.4. Ist der Mieter mit der Zahlung eines fälligen Betrages länger als 7 Kalendertage nach schriftlicher Mahnung in Verzug oder ging ein vom Mieter gegebener Wechsel zu Protest, so ist der Vermieter berechtigt, den Mietgegenstand nach Ankündigung ohne Anrufung des Gerichts auf Kosten des Mieters, der den Zutritt zu dem Mietgegenstand und den Abtransport zu ermöglichen hat, abzuholen und darüber anderweitig zu verfügen. Die dem Vermieter aus dem Vertrag zustehenden Ansprüche bleiben bestehen; jedoch werden die Beträge, die der Vermieter innerhalb der vereinbarten Vertragsdauer etwa durch anderweitige Vermietung erzielt hat oder hätte erzielen können, nach Abzug der durch die Rückholung und Neuvermietung entstandenen Kosten angerechnet.5. Fällige Beiträge werden in den Kontokorrent hinsichtlich eines für Lieferungen zwischen den Vertragspartnern vereinbarten Kontokorrent- Eigentumsvorbehaltes aufgenommen.6. Der Mieter tritt in Höhe des vereinbarten Mietpreises, abzüglich erhaltener Kaution, seine Ansprüche gegen seinen Auftraggeber, für dessen Auftrag der Mietgegenstand verwendet wird, an den Vermieter ab. Der Vermieter nimmt die Abtretung an.

    § 6 Stilllegeklausel1. Ruhen die Arbeiten auf der Arbeitsstätte, für die das Gerät gemietet ist, infolge von Umständen, die weder der Mieter noch der Auftraggeber zu vertreten hat (z.B. Frost, Hochwasser, Streik, innere Unruhen, Kriegsereignisse, behördliche Anordnungen) an mindestens zehn aufeinander folgenden Tagen, so gilt ab dem 11. Kalendertag diese Zeit als Stillliegezeit.2. Die auf bestimmte Zeit vereinbarte Mietdauer wird um die Stillliegezeit verlängert.3. Der Mieter hat für die Stillliegezeit (siehe Vertrag Vorderseite) v. H. der dieser Zeit entsprechenden vereinbarten Monatsmiete bei Zugrundelegung einer arbeitstäglichen Schichtzeit von 8 Stunden zu zahlen; falls nicht anders vereinbart, gilt der handelsübliche Prozentsatz von 75%.4. Der Mieter hat sowohl von der Einstellung der Arbeiten als auch von ihrer Wiederaufnahme dem Vermieter unverzüglich schriftlich Mitteilung zu machen und die Stillliegezeit auf Verlangen durch Unterlagen nachzuweisen.

    § 7 Unterhaltspflicht des Mieters1. Der Mieter ist verpflichtet, a) den Mietgegenstand vor Überbeanspruchung in jeder Weise zu schützen,b) die sach- und fachgerechte Wartung und Pflege des Mietgegenstandes auf seine Kosten durchzuführen,c) notwendige Inspektions- und Instandsetzungsarbeiten rechtzeitig anzukündigen und unverzüglich durch den Vermieter ausführen zu lassen. Die Kosten trägt der Vermieter, wenn der Mieter und seine Hilfsperson nachweislich jede gebotene Sorgfalt beachtet haben.2. Der Vermieter ist berechtigt, den Mietgegenstand jederzeit zu besichtigen und nach vorheriger Abstimmung mit dem Mieter selbst zu untersuchen oder durch einen Beauf-tragten untersuchen zu lassen. Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter die Untersu-chung in jeder Weise zu erleichtern. Die Kosten der Untersuchung trägt der Vermieter.

    40 41

  • § 8 Haftung des Mieters bei Vermietung mit BedienungspersonalBei Vermietung des Mietgegenstandes mit Bedienungspersonal darf das Bedienungspersonal nur zur Bedienung des Mietgegenstandes, nicht zu anderen Arbeiten, eingesetzt werden. Bei Schäden, die durch das Bedienungspersonal verursacht werden, haftet der Vermieter nur dann, wenn er das Bedienungspersonal nicht ordnungsgemäß ausgewählt hat. Im Übrigen trägt der Mieter die Haftung.

    § 9 Beendigung der Mietzeit und Rücklieferung des Mietgegenstandes1. Der Mieter ist verpflichtet, die beabsichtigte Rücklieferung des Mietgegenstandes dem Vermieter rechtzeitig vorher anzuzeigen (Freimeldung).2. Die Mietzeit endet an dem Tag, an dem der Mietgegenstand mit allen zu seiner Inbetriebnahme erforderlichen Teilen in ordnungs- und vertragsgemäßem Zustand auf dem Lagerplatz des Vermieters oder einem vereinbarten anderen Bestimmungsort eintrifft, frühestens jedoch mit Ablauf der vereinbarten Mietzeit; § 5 Nr. 4 letzter Halbsatz gilt entsprechend.3. Der Mieter hat den Mietgegenstand in betriebsfähigem, vollgetanktem und gereinigtem Zustand zurückzuliefern oder zur Abholung bereitzuhalten; § 7 Nr. 1 b) und 1 c) gilt entsprechend.4. Die Rücklieferung hat während der normalen Geschäftszeit des Vermieters so rechtzeitig zu erfolgen, dass der Vermieter in der Lage ist, den Mietgegenstand noch an diesem Tage zu prüfen.

    § 10 Verletzung der Unterhaltspflicht1. Wird der Mietgegenstand in einem Zustand zurückgeliefert, der ergibt, dass der Mieter seiner in § 7 vorgesehenen Unterhaltspflicht nicht nachgekommen ist, so besteht eine Zahlungspflicht des Mieters in Höhe des Mietpreises als Entschädigung bis zur Beendigung der vertragswidrig unterlassenen Instandsetzungsarbeiten.2. Der Umfang der vom Mieter zu vertretenden Mängel und Beschädigungen ist dem Mieter mitzuteilen und es ist ihm Gelegenheit zur Nachprüfung zu geben. Die

    Kosten der zur Behebung der Mängel erforderlichen Instandsetzungsarbeiten sind seitens des Vermieters dem Mieter in geschätzter Höhe möglichst vor Beginn der Instandsetzungsarbeiten aufzugeben.3. Die ordnungsgemäße Rücklieferung des Mietgegenstandes gilt als vom Vermieter anerkannt, wenn erkennbare Mängel bei rechtzeitiger Rücklieferung im Sinne von § 9 Nr. 4 nicht unverzüglich und anderenfalls sowie bei sonstigen Mängeln nicht innerhalb von 14 Kalendertagen nach Eintreffen am Bestimmungsort beanstandet worden sind.

    § 11 Weitere Pflichten des Mieters1. Der Mieter darf einem Dritten den Mietgegenstand weder überlassen noch Rechte aus diesem Vertrag abtreten oder Rechte irgendwelcher Art an dem Mietgegenstand einräumen.2. Sollte ein Dritter durch Beschlagnahme, Pfändung oder dergleichen Rechte an dem Mietgegenstand geltend machen, so ist der Mieter verpflichtet, dem Vermieter schnellstmöglich in geeigneter Weise sowie zusätzlich unverzüglich durch Einschreiben Anzeige zu erstatten und den Dritten hiervon durch Einschreiben zu benachrichtigen.3. Der Mieter hat geeignete Maßnahmen zur Sicherung gegen Diebstahl des Mietgegenstandes zu treffen.4. Der Mieter hat bei allen Unfällen den Vermieter zu unterrichten und dessen Weisungen abzuwarten.Bei Verkehrsunfällen und Diebstahl ist die Polizei hinzuzuziehen.5. Verstößt der Mieter schuldhaft gegen die vorstehenden Bestimmungen zu 1. bis 4., so ist er verpflichtet, dem Vermieter allen Schaden zu ersetzen, der diesem daraus entsteht.

    § 12 Kündigung1. a) Der über eine bestimmte Mietzeit abgeschlossene Mietvertrag ist für beide Ver-tragspartner nicht ordentlich kündbar. Die bei allen Dauerschuldverhältnissen zulässi-ge ordentliche Kündigung aus wichtigem Grund wird dadurch nicht eingeschränkt.

    42 43

  • b) Das gleiche gilt für die Mindestmietzeit im Rahmen eines auf unbestimmte Zeit abgeschlossenen Mietvertrages. Nach Ablauf der Mindestmietzeit hat der Mieter das Recht, den auf unbestimmte Zeit abgeschlossenen Mietvertrag mit einer Frist von einem Tag zu kündigen.c) Bei Mietverträgen auf unbestimmte Zeit ohne Mindestmietdauer beträgt die Kündigungsfrist- einen Tag, wenn der Mietpreis pro Tag- zwei Tage, wenn der Mietpreis pro Woche- eine Woche, wenn der Mietpreis pro Monatvereinbart ist.2. Der Vermieter ist insbesondere berechtigt, den Mietvertrag ohne Einhaltung einer Frist zu beenden:a) im Falle von § 5 Nr. 4,b) wenn nach Vertragsabschluss dem Vermieter erkennbar wird, dass der Anspruch auf Mietzahlung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Mieters gefährdet erscheint;c) wenn der Mieter ohne Einwilligung des Vermieters den Mietgegenstand oder einen Teil desselben nicht bestimmungsgemäß verwendet oder an einen anderen Ort ver-bringt;d) in Fällen von Verstößen gegen § 7 Nr. 1.3. Macht der Vermieter von dem ihm nach Nr. 2 zustehenden Kündigungsrecht Ge-brauch, findet § 5 Nr. 4 in Verbindung mit § 9 und 10 entsprechende Anwendung.4. Der Mieter kann den Mietvertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn die Benutzung des Mietgegenstandes aus vom Vermieter zu vertretenden Gründen län-gerfristig nicht möglich ist.

    § 13 Verlust des MietgegenstandesSollte es dem Mieter schuldhaft oder aus technisch zwingenden Gründen unmöglich sein, die ihm nach § 9 Nr. 3 obliegende Verpflichtung zur Rückgabe des Mietgegen-standes einzuhalten, so ist er zum Schadenersatz verpflichtet.

    § 14 Sonstige Bestimmungen1. Abweichende Vereinbarungen oder Ergänzungen des Vertrages müssen schriftlich erfolgen.2. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, so wird davon die Wirk-samkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht berührt.3. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Klagen im Urkunden- und Wechselprozess – ist, wenn der Mieter Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, für beide Teile und für sämtliche Ansprüche der Hauptsitz des Vermieters oder – nach seiner Wahl – der Sitz seiner Zweigniederlassung, die den Vertrag abgeschlossen hat. Der Vermieter kann auch am allgemeinen Gerichtsstand des Mieters klagen.

    BAW Baumaschinen Vertrieb Warburg GmbH mietv/10/07

    44 45

  • TRANSPORT- UND REINIGUNGSKOSTEN

    TRAN

    SPOR

    T UN

    D RE

    INIG

    UNG

    Transport mit LKW 45 € je StundeREINIGUNG: 61 € pro Stunde

    Transport mit LKW und Tiefl ader 60 € je StundeTransport im Kundenauftrag mit LKW 55 € je StundeTransport im Kundenauftrag mit LKW u. Anhänger 70 € je Stunde

    KRAFTSTOFF: Diesel / Benzin nach Tageswert

    Be- und Entladen gilt als Fahrzeit

    VERSICHERUNGSELBSTBEHALTGRUPPEN zzgl. ges. Mehrwertsteuer Gruppe Selbstbehalt Versicherungsbetrag

    Haftpfl ichtrisiken sind nicht versichert. Hierfür hat der Mieter selbst Sorge zu tragen! Bei allen Schäden trägt der Mieter den Selbstbehalt (SB) lt. unten aufgeführter Gruppierung. Bei Diebstahl beträgt der Selbstbehalt 25% des eingetretenen Schadens, mindestens aber den Selbstbehalt lt. Gruppierung.

    A 500 € 5 €B 1.500 € 7 €C 2.500 € 10 €D 3.500 € 17 €E 5.000 € 20 €

    46 47

  • 48 49

  • 50 51