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332 K. B r a u n s d o r f, [Zeitsehr. f. Untersuchung [ der Lebensmittel. 4. BeiMischungen yon Agar-Agar, Tragant und Gelatine, die je 5ccm Filtrat 1 + 1 yon 3 u mit Zusatzen yon 0,1% Agar-Agar, 0,1% Tragant und 0,1% Gelatine enthielten, ergab sich folgendes: Versuch I: gelbgrtinlich kolloidal ohne Bodensatz yon Cadmiumsulfid; Versuch II zeigte bereits deutlich fiockiges Cadmiumsulfid; die Versuche III und IV Zeigten natfirlich neben kolloidaler Flfissigkeit Bodens~tze yon Cadmiumsulfid. Darnach mul~te das auf Gelatine zu prtifende Ausgangsmaterial 0,1% Gelatine enthalten. Es waren der Mischung auch 5 ccm eines Filtrats 1 -t- 1 einer 0,1% Gelatine enthaltenden Yoghurtprobe zugesetzt worden. Bei Versuch I waren aus den bereits angeffihrten Griinden ebenfalls nur 0,2 ccm Cadmiumehlorid- 10sung zugesetzt worden. 0bwohl in der Praxis die gleichzeitige Anwendung yon Tragant nnd Gelatine oder Agar-Agar nnd Gelatine und dergl, meines Erachtens nicht anzunehmen ist, ergeben aber diese Yersuche, dal~ durch Tragant und Agar-Agar bei diesem u kein Gelatinezusatz vorgeti~uscht werden kann. Die Anwendung des Yerfabrens auf Speiseeis behalte ieh mirvor. Zusammenfassung. 1. Es wird Bin neues u zum Nachweis yon Gelatine in Milch- produkten beschrieben, welches auf der Wirkung der Gelatine als ,,Schutzkolloid" und dementsprechend der Bildung einer kolloidalen L0sung yon Cadmiumsulfid bei Anwesenheit yon Gelatine beruht. a) Bei Abwesenheit yon Gelatine f~llt beim Einleiten yon Schwefelwasser- stoff in die mit Cadmiumchlorid versetzten Seren der Milchprodukte das Cadmium restlos als Cadminmsulfid aus. b) Bei Anwesenheit von Gelatin e dagegen bildet sich eine kolloidale LSsung yon Cadmiumsulfid. c) Durch Anstellung mehrerer u mit verschiedenen Cadmiumehlorid- mengen in bezug auf eine bestimmte Serummenge und Feststellung, ob sich nur kolloidale CadmiumsulfidlSsungen bilden oder daneben bereits Niederschl~ge yon Cadmiumsulfid auftreten, kann man ungef~hr die Hbhe des Gelatinezusatzes feststellen. Es gelingt der Nachweis yon Gelatinezus~tzen bis zu 0,025% herab. 2. Agar-Agar und Tragant kSnnen bei diesem Verfahren keinen Gelatinezusatz vort~uschen. 3. u und eine Probe homogenisierte, sterilisierte Kaffeesahne~ deren Seren mit Pikrinsi~ure Trtibungen ergaben~ die einen Gelatinezusatz yon etwa 0,1% vort~uschten~ erwiesen sich nach dem neuen u als vollkommen gelatinefrei. Mindergewieht bei Pfefferpackungen. Von Dr. K. Braunsdorf. Mitteilung aus der Chemischen Untersuchungsanstalt der StadtMagdeburg. [Eingegangen am 23. September 1933.] Nach den w167 1 and 2 der Verordnung tiber die i~ul~ere Kennzeichnung yon Lebens- mitteln yore 29. September 1927 1) unterliegeu uDter anderem G e w tirz e und ihre Ersatz- 1) Reichsgesetzblatt I 1927~ S. 318.

Mindergewicht bei Pfefferpackungen

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332 K. B r a u n s d o r f, [Zeitsehr. f. Untersuchung [ der Lebensmittel.

4. B e i M i s c h u n g e n yon A g a r - A g a r , T r a g a n t und G e l a t i n e , die je 5ccm Filtrat 1 + 1 yon 3 u mit Zusatzen yon 0,1% Agar-Agar, 0,1% Tragant und 0,1% Gelatine enthielten, ergab sich folgendes:

Versuch I: gelbgrtinlich kolloidal ohne Bodensatz yon Cadmiumsulfid; Versuch II zeigte bereits deutlich fiockiges Cadmiumsulfid; die Versuche III und IV Zeigten natfirlich neben kolloidaler Flfissigkeit Bodens~tze yon Cadmiumsulfid. Darnach mul~te das auf Gelatine zu prtifende Ausgangsmaterial 0,1% Gelatine enthalten. Es waren der Mischung auch 5 ccm eines Filtrats 1 -t- 1 einer 0,1% Gelatine enthaltenden Yoghurtprobe zugesetzt worden. Bei Versuch I waren aus den bereits angeffihrten Griinden ebenfalls nur 0,2 ccm Cadmiumehlorid- 10sung zugesetzt worden.

0bwohl in der Praxis die gleichzeitige Anwendung yon Tragant nnd Gelatine oder Agar-Agar nnd Gelatine und dergl, meines Erachtens nicht anzunehmen ist, ergeben aber diese Yersuche, dal~ durch Tragant und Agar-Agar bei diesem u kein Gelatinezusatz vorgeti~uscht werden kann.

Die Anwendung des Yerfabrens auf Speiseeis behalte ieh mirvor.

Z u s a m m e n f a s s u n g .

1. Es wird Bin neues u zum N a c h w e i s yon G e l a t i n e in Milch- produkten beschrieben, welches auf der Wirkung der Gelatine als ,,Schutzkolloid" und dementsprechend der Bildung einer kolloidalen L0sung yon Cadmiumsulfid bei Anwesenheit yon Gelatine beruht.

a) Bei A b w e s e n h e i t yon G e l a t i n e f~llt beim Einleiten yon Schwefelwasser- stoff in die mit Cadmiumchlorid versetzten Seren der Milchprodukte das Cadmium restlos als Cadminmsulfid aus.

b) Bei A n w e s e n h e i t von G e l a t i n e dagegen bildet sich eine kolloidale LSsung yon Cadmiumsulfid.

c) Durch Anstellung mehrerer u mit verschiedenen Cadmiumehlorid- mengen in bezug auf eine bestimmte Serummenge und Feststellung, ob sich nur kolloidale CadmiumsulfidlSsungen bilden oder daneben bereits Niederschl~ge yon Cadmiumsulfid auftreten, kann man ungef~hr die Hbhe des Gelatinezusatzes feststellen. Es gelingt der Nachweis yon Gelatinezus~tzen bis zu 0,025% herab.

2. Agar-Agar und Tragant kSnnen bei diesem Verfahren keinen Gelatinezusatz vort~uschen.

3. u und eine Probe homogenisierte, sterilisierte Kaffeesahne~ deren Seren mit Pikrinsi~ure Trtibungen ergaben~ die einen Gelatinezusatz yon etwa 0,1% vort~uschten~ erwiesen sich nach dem neuen u als vollkommen gelatinefrei.

Mindergewieht bei Pfefferpackungen. Von

Dr. K. Braunsdorf.

M i t t e i l u n g aus der Chemischen U n t e r s u c h u n g s a n s t a l t der S t a d t M a g d e b u r g . [Eingegangen am 23. September 1933.]

Nach den w167 1 and 2 der Verordnung tiber die i~ul~ere Kennzeichnung yon Lebens- mitteln yore 29. September 1927 1) unterliegeu uDter anderem G e w tirz e und ihre Ersatz-

1) Reichsgesetzblatt I 1927~ S. 318.

6z Band. ] Mindergewicht bei Pfefferpackungen. 333 M~rz 1934.J

mittel, die in Packungen an die Verbraucher abgegeben werden, der Kennzeichnungspflicht; d.h. auf den Packungen miissen far den Ki~ufer leicht erkennbar angegeben sein:

1. der Name oder die Firma und der 0rt des Herstellers bezw. der Name des- jenigen, der das Lebensmittel in den Verkehr bringt und

2. der Inhalt nach handelsiiblicher Bezeichnung und nach deutschem Mall oder G e w i c h t zur Z e i t d e r F a l l u n g .

Nach der Begriindung zu dieser Verordnung ist unter ,, G e w i c h t alas Mindestgewicht zu verstehen, und zwar mit einer Ausnahme (w 2, Nr. 2 i: Kaffee-Ersatzmittel) das Gewicht zur Zeit tier Fiillung. Bei Beurteilung yon Waren, die auch bei sachgemi~{~er Herstellung und Aufbewahrung einen grSl~eren Schwund erleiden, wird hierauf Racksicht zu nehmen sein" 1).

Eine im Januar 1932 untersuchte Packung yon gemahlenem weil~en Pfeffer, deren ~[nhalt 13, mindestens aber 12 g betragen sollte, wies nur einen Inhalt yon 10,7 g auf, also ein Mindergewicht yon 10,8%, bezogen auf den angegebenen Mindestinhatt. Um festzustellen, ob es sich nur um einen Einzelfall bezw. Zufall handelte, wurden daraufhin ebenfalls im Januar weitere 10 Packungen untersucht. Der iNetto-Inhalt dieser Packungen schwankte zwischen 10,0 und 10,8 g und betrug im Mittel 10,5 g, sodal] d ~ Durchschnittsmindergewieht 12,5% betrag~ bezogen auf den angegebenen Mindestinhalt yon 12 g.

Der Hersteller der Pfefferpackungen behauptete, daft die richtige Einwaage erfolgt und das Mindergewicht auf einen Gewichtsverlust des gemahlenen Pfeffers whhrend der Lagerzeit zurackzufi~hren sei.

Da der Wassergehalt yon 3 Proben im Juni 1932 nach 4Ue Monaten Lagerungszeit iu den verschlossenen Tt~ten im Laboratoriumsschrank ~ibereinstimmend zu 10,2% fest- gestellt wurde, konnte also das erhebliche Mindergewicht yon 12,5% nicht allein auf einen Gewichts-(Wasser-)Verlust zurackgeftihrt, sondern hauptshehlich n u r dutch eine erheblich geringere Einwaage erkl~rt werden.

l~ach J. K 6 n i g *) betrhgt der Wassergehalt yon weil~em Pfeffer 9,47--17,32, im Mittel 13,72%. Bei einer Einwaage yon 13 g eines Pfefferpulvers mit 17,3% Wasser h~tte der Inhalt immer noeh 12,1 g eines Pfefferpulvers mit 10,2% Wasser- gehalt betragen mfissen bezw. bei einer Mindesteinwaage yon 12 g immerhin noch 11,15 g. Selbst be i der Zugrundelegung des hSchsten Wassergehaltes ergibt sich, dal~ eine richtige Ft~llung nicht vorgelegen haben kann, da in 6 FMlen Inhaltswerte yon 10--10,4 g und in 5 Fhllen solche yon 10,65--10,8 g, im Durchschnitt 10,5 g, er- mittelt wurden.

Wenn man also annimmt, dal~ tatsachlich eine Einwaage yon 12 g stattgefunden hat und der Wassergehalt des Pfefferpulvers yon 17,3 "auf 10,2% gesunken ist, dann hat in diesem allergtinstigsten Falle immer noch ein Mindergewieht bezw. eine Minder- einwaage yon 0,65 g entsprechend 5,8% vorgelegen.

In diesem Zusammenhange seien die Untersuchungsergebnisse tiber den Wasser- gehalt einiger Proben gemahlenen weil3en Pfeffers sofort nach dem Mahlen und nach verschieden langer Aufbewahrungszeit unter verschiedenen Aufbewahrungsbedingungen mitgeteilt. Die Pfefferpulver selbst befanden sich whhrend der Versuchszeit in Mengen yon 10- -20 g in den ~iblichen Papierpackungen. Bei der einen Versuchsreihe wurden

1) z.B. tt o 1 t h/~ f e r- ,1 u c k e n a c k: Lebensmittelgesetz, Kommentar; Carl HeymannsVerlag, Berlin, 1927, S. 418.

~) J. KSnig: Chemie tier menschlichen Nahrungs- und GenuBmittel, 4. Aufl., 2, 1029.

384 V. F r o b o e s e ~ [Zeitschr. f. Untersuchung [ der Lebensmittel.

die Packungen im geheizten Raum (Durchschnittstemperatur etwa 20~ bei der anderen im ungeheizten Raum, dessen Durchschnittstemperatur etwa 100 betragen hat, auf- bewahrt. Als Wassergehalt ist der Gewichtsverlust des Pfefferpulvers bei 2-sttindigem Trocknen bei 1000 bei Anwendung yon 5 g Substanz zugrunde gelegt.

W a s s e r g e h a l t ( % ) v o n g e m a h l e n e m w e i ~ e n P f e f f e r . A. Versuchsreihe bei einer Temperatur yon etwa 20 ~

B. bei einer Temperatur yon etwa 10 ~

Tag der Nr. Untersuchung

1 9. XI. 1932 2 27. XII. 1932 3 19. I. 1933 4 9. IV. 1933

Probe 1 x I B

14,0 14,0

10,9 11,9 10,8 11,6

Probe 2

14,3 14,3 10,8 11,6

Probe 3 A ] B

14,6 14,6

10,8 11,4 10,7 11,3

10,7

Z u s a m m e n f a s s u n g . Urn zu entscheiden,

ob bei einer Pfefferpackung ein gegeniiber dem ange- gebenen Inhalt (-~ Gewicht zur Zeit der Ftillung) ge- fundenes Mindergewicht nur auf einen Gewichts- verlust wi~hrend der Lager- zeit zuriickzufiihren ist, ist

der Wassergehalt des Pfefferpulvers zu bestimmen. Zur Berechnung des Gewichts- verlustes wird man aus Sicherheitsgrtinden den hSchsten Wassergehalt yon 17,3% zugrunde legen, obwohl der Wassergehalt yon 3 Proben wei6en Pfeffers sofort nach dem Mahlen nur zu 14,0--14,6%; ermittelt wurde.

Beitrag zur Frage der Erkennung von Kiihlhauseiern. Von

Dr. V. Froboese~ Regierungsrat i. R , Berlin SO 36.

[Eingegangen am 18. Januar 1934.]

Es ist bereits mehffach versucht worden, eine fo r die P r a x i s brauchbare Methode zu schaffen, um schnell und sicher nicht vorschriftsmi~6ig gekennzeichnete Ktihlhauseier, die unter Frischeier gemischt sind, zu erkennen. Alle Vorschlage, welche bisher gemacht wurden, erfordern ein wissenschaftliches Laboratorium, oft-grol~e Erfahrung und Getibtheit des Untersuchenden und ki)nnen keinen Anspruch machen, als ,Marktmethode ~' zu gelten oder gar der Hausfrau selbst d i e Erkennung eines Ktihlhauseies zu ermOglichen.

Nach zahlreichen Versuchen, hier eine sehr einfache Unterscheidungsmbglich- keit zu schaffen, wurde folgendes Verfahren in vielen praktischen Fi~llen erprobt and als brauchbar befunden:

~-hnlich den Richtlinien, welche bei der Kenntlichmachung der Margarine durc h Zusatz yon Sesam61 verfolgt wurden, werden die Eier mit einer alkoholischen 1%-igen Phen0iphthaleinlSsung behandelt, ohne dal~ sie dadurch ihr Aussehen veri~ndern. Es werden die Eier bei Einlieferung ins Kfihlhaus.an einer dazu hergerichteten Stelle mit Hilfe yon Dfisen und Druckluft lagenweise einseitig mit tier PhenolphthaleinlSsung kurz bespraht, was im Bruchteil einer Sekunde geschehen ist. Die Trocknung erfolgt sofort yon selbst oder kann, um noch gr(~l~ere Schnelligkeit des Verfahrens zu ermSg- lichen, durch Ventilatoren beschleunigt werden. 'Das technische Verfahren 1) wird am

1) Einfache apparative Einrichtungen liegen vor.