14
122. Jahrgang, Nr. 15/16 24. August 2017 www.hwk-oldenburg.de Einzelpreis 1,50 Wirtschaftszeitung der Handwerkskammer Oldenburg Hier könnte Ihr Name stehen. Abonnieren Sie das „Norddeutsche Handwerk“. Sie erreichen uns unter Telefon: (05 11) 85 50-24 22 Telefax: (05 11) 85 50-24 05 E-Mail: [email protected] Internet: www.norddeutsches-handwerk.de So haben unsere Leser auf handwerk.com abgestimmt: Auch online für Sie da: www.hwk-oldenburg.de Betrieb [email protected] 2 Plötzlich unter Verdacht Digitale Buchhaltung und elektronische Kassensyste- me erleichtern die Arbeit. Doch in der Betriebsprü- fung dreht sich die Beweislast um, wenn der Fiskus Fehler findet. Was tun? 3 Kommt doch ein Fahrverbot? Diesel-Gate und die Folgen. Da auch nach dem Gipfel in Berlin Fahrverbote im Raum stehen, wachsen die Sorgen in den Betrieben: Stehen jetzt in den be- troffenen Ballungsräumen erneut Fuhrpark-Investitionen an? 4 Mobil gemacht Im Interview bezieht ZDH-Präsident Hans Peter Wollseifer Position zu Wahlprogrammen, Einwanderung und Meisterpflicht. plus: IT-Sicherheit 8 Die dunkle Seite der Wolke Software aus der Cloud? Prima! Das schafft Freiheiten, mindert meist die eigenen Hardware-Anforderungen und spart Kosten. Doch was, wenn die Software an- gegriffen wird? Volker Geyer hat genau das erlebt. Panorama [email protected] 12 Klaren Kopf bewahren Ein Kunde ruft an, Kollegen diskutieren vor der Tür und dann auch noch Ärger per Post – gerade sensible Menschen landen im hektischen Unternehmeralltag leicht in der Stressfalle. Doch es gibt Gegenstrategien. 14 Über den Wolken ... Durchstarten wörtlich genommen. Frank Meyer hat mit seinem Betrieb ei- ne Bruchlandung hingelegt. Beim Neu- start hat ihm sein Hobby geholfen: die Fliegerei. Wir haben mit ihm abgehoben. Regionales [email protected] 9 Schulterschluss Premiere zur Landtagswahl: Arbeitgeber und Arbeitnehmer haben gemeinsam Forderun- gen an die Politik formuliert. Ein Schwerpunkt: die Bildungspolitik. 10 Hilfe für Azubis in Not Finanzielle Sorgen, ein schwieriges Elternhaus oder mangelnde Deutschkenntnisse: Wenn Lehrlinge in Not geraten, gibt es über die Initiative VerA Unterstützung für sie und die Betriebe. Im Frühjahr haben wir Sie mit zwei neuen digitalen Angeboten überrascht: Die App Handwerk und der Nachrichtendienst „WhatsApp Handwerk“ versorgen Sie täglich mit Tipps, die wichtig für die Zukunft Ihres Betriebes sind. Jetzt verpassen wir gestalterisch und inhaltlich Ihrer Hand- werkszeitung einen neuen Schliff - und haben dabei Ihre Wünsche aus unserer Leserbefragung 2016 berücksichtigt. Bitte sagen Sie uns Ihre Meinung, wenn Sie sich die erste frisch geschliffene Ausgabe am 14. September 2017 angeschaut haben. Lassen Sie sich wieder überraschen! (frö) Öffentliche Vergabe Mindestlohn interessiert nicht Wird ausreichend kontrolliert, ob auf den Baustellen der öffentlichen Hand korrekte Löhne gezahlt werden? Heiner Siefken [email protected] Wer bei Aufträgen der öffentlichen Hand mitbietet, kennt das Prozedere: Schon im Vergabeverfahren müssen Handwerksunternehmer einen Wust an For- mularen unterschreiben, ganz selbstverständlich wird auch die Mindestlohnerklärung eingefordert. Aber wird später überhaupt überprüft, ob tatsächlich kor- rekte Löhne gezahlt werden? „Nein, wir sind noch nie kontrolliert worden. Ob Meister oder Billiglöhner auf der Baustelle stehen, interessiert keine Sau“, sagt Her- bert Span (Name geändert). Der Dachdeckermeister möchte mit dieser Aussage anonym bleiben, weil er „viel und bundesweit“ für Kommunen arbeitet. Dabei steht Span mit seiner Erfahrung nicht al- lein da. Trotz etlicher Telefonate konnten wir nicht einen Unternehmer finden, der überprüft wurde, nachdem er den Zuschlag für einen öffentlichen Auftrag bekommen hatte. Weder durch die öffent- liche Hand selbst, noch durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS). 2016 hat die FKS insgesamt 40 374 „Arbeitgeber in Branchen mit branchenspezifischen Mindest- löhnen“ überprüft. Das ist ein Rückgang gegenüber 2015. Auch im „Bauhauptgewerbe und Bauneben- gewerbe“ ist die Zahl rückläufig, 2015 waren es 16 681 Kontrollen, 2016 nur noch 13 473. Die FKS begründet den Rückgang mit einer neuen Strategie nach dem Grundsatz „Qualität vor Quantität“. Die Fahnder überprüfen die Einhaltung der Mindestlöh- ne vor allem in „besonders anfälligen Branchen“, im Transportgewerbe weisen die Zahlen beispielsweise nach oben. Außerdem zielt die FKS stärker auf die „schwerwiegenden Betrugsfälle“. Wie viele der 13 473 kontrollierten Bauunterneh- mer von der öffentlichen Hand beauftragt wurden, lässt sich nicht exakt beantworten. Am Gesamtum- satz des Baugewerbes hat die öffentliche Hand nach Angaben des Zentralverbandes Deutsches Bauge- werbe (ZDB) einen Anteil von knapp 30 Prozent. Die öffentlichen Bauvorhaben seien allerdings re- lativ groß, weil sie vor allem im Tiefbau angesiedelt seien. An der Gesamtzahl der Bauvorhaben dürften die der öffentlichen Hand also weniger als ein Drittel ausmachen. Wenn – wiederum grob gerechnet – auf jeder Baustelle nur ein Arbeitgeber tätig wäre und jede fünfte Baustelle eine öffentliche wäre, ergäbe sich folgende Rechnung: 13 400 Kontrollen : 5 = 2680. Dieses Zwischenergebnis wiederum durch 250 Werktage geteilt, ergäbe durchschnittlich 11 Arbeit- geber-Kontrollen pro Werktag. Und das bundesweit. Natürlich ist diese Rechnung nicht mehr als eine An- näherung, vielleicht lässt sie dennoch einen Schluss zu: Die Wahrscheinlichkeit einer Baustellenkontrolle ist nicht allzu hoch, nicht auf privaten und auch nicht auf öffentlichen Baustellen. Billigheimer, die auf öffentliche Bauvorhaben aus sind, können also relativ ruhig schlafen. Und ZDB- Geschäftsführer Heribert Jöris sieht noch einen weite- ren Punkt, der Billiglöhne auf öffentlichen Baustellen begünstigen könnte: „Öffentliche Auftraggeber sind von der Auftraggeberhaftung ausgenommen.“ Hin- tergrund: Unternehmen sind als Auftraggeber eines Bauauftrags in der Pflicht. Sie haften bis in das letzte Glied der Nachunternehmerkette, wenn auf ihren Baustellen keine Mindestlöhne gezahlt werden. Die- se spezielle Variante der Auftraggeberhaftung regelt Paragraf 14 des Arbeitnehmerentsendegesetzes. Den Kommunen könne es dagegen„schnuppe sein, ob auf ihren Baustellen korrekte Löhne gezahlt werden“, sagt Jöris. Anders als private Auftraggeber hätten sie keinen Druck, selbst regelmäßig ihre Auftragnehmer zu über- prüfen. Ein Fehler aus seiner Sicht: „Die öffentliche Hand müsste mit gutem Beispiel vorangehen.“ W Weiter auf Seite 7 Ihre Handwerkszeitung mit neuem Schliff Verjährungsfrist bei Baumängeln Fünf Jahre sind genug Studie zeigt, dass Frist bei Baumängeln ausreicht. Die derzeitige gesetzliche Verjäh- rungsfrist von fünf Jahren bei Bau- mängeln ist angemessen. Zu diesem Ergebnis kommt das Institut für Bau- recht aus Hannover in einer Studie, die das Bundesjustizministerium in Auftrag gegeben hatte. Eine Verlän- gerung sei nicht nötig. Im Rahmen der Studie befragten die Forscher unter anderem Hand- werker, Bauherren und öffentliche Auftraggeber nach ihren Erfahrungen. Untersucht wurde zudem der Beseiti- gungsaufwand für Mängel und Schä- den, die erst nach Ablauf der fünfjäh- rigen Frist aufgetreten sind. Den Ergebnissen der Befragungen zufolge müssen dafür weniger als 1 Prozent der Herstellungskosten auf- gewendet werden, heißt es in einer Pressemitteilung des Bundesjustizmi- nisteriums. Daraus könne geschlossen werden, dass schwerwiegende Mängel nach Ablauf der Frist für Mängelan- sprüche „regelmäßig nicht zu ver- Foto: Hoda Bogdan - Fotolia.com zeichnen“ seien. Zudem habe die Analyse ergeben, dass etwa 90 Prozent aller Schadensfälle während der ers- ten fünf Jahre nach Baufertigstellung auftreten. Das Bundesjustizministerium erachtet die jetzige Regelung aufgrund der Studienergebnisse als angemessen. (red) Den vollständigen Bericht finden Sie im Internet unter svg.to/fristen UMFRAGE: Vertrauen Sie dem Diesel noch? Wie stehen die handwerk.com-Leser zum Diesel, nach all dem Trubel und den Skandalen der letzten Monate? Drohende Fahrverbote, neue Rückruf- aktionen und geheime Herstellerab- sprachen. Der Ärger mit dem Diesel nimmt kein Ende. Wie gehen hand- werk.com-Leser damit um? Ergebnis: Die Stimmung kippt. 30 Prozent der Teilnehmer sind betroffen und ge- nervt. Sie vertrauen dem Diesel nicht mehr. Sechs weitere Prozent geben an, kaum noch Vertrauen zu haben. 28 Prozent sehen sich schon nach Al- ternativen um. Bei ihnen schwindet das Vertrauen. 36 Prozent aber setzen weiterhin auf den Diesel. Für sie über- wiegen die Vorteile. (deg) 30 % Nein 36 % 28 % Ja Immer weniger 6 % Kaum Foto: Виталий Сова – Fotolia.com | Montage: Kaldewey

Mindestlohn interessiert nicht · Schwerpunkt: die Bildungspolitik. 10 Hilfe für Azubis in Not Finanzielle Sorgen, ein schwieriges Elternhaus oder mangelnde Deutschkenntnisse: Wenn

  • Upload
    others

  • View
    0

  • Download
    0

Embed Size (px)

Citation preview

Page 1: Mindestlohn interessiert nicht · Schwerpunkt: die Bildungspolitik. 10 Hilfe für Azubis in Not Finanzielle Sorgen, ein schwieriges Elternhaus oder mangelnde Deutschkenntnisse: Wenn

122. Jahrgang, Nr. 15/16 • 24. August 2017 • www.hwk-oldenburg.de • Einzelpreis 1,50 €

Wirtschaftszeitung der Handwerkskammer Oldenburg

Hier könnte Ihr Name stehen.

Abonnieren Sie das„Norddeutsche Handwerk“.

Sie erreichen uns unterTelefon: (05 11) 85 50-24 22Telefax: (05 11) 85 50-24 05

E-Mail: [email protected]

Internet:www.norddeutsches-handwerk.de

So haben unsere Leser auf handwerk.com abgestimmt:

Auch online für Sie da:www.hwk-oldenburg.de

Betrieb [email protected]

2 Plötzlich unter VerdachtDigitale Buchhaltung und elektronische Kassensyste-me erleichtern die Arbeit. Doch in der Betriebsprü-fung dreht sich die Beweislast um, wenn der Fiskus Fehler findet. Was tun?

3 Kommt doch ein Fahrverbot?Diesel-Gate und die Folgen. Da auch nach dem Gipfel in Berlin Fahrverbote im Raum stehen, wachsen die Sorgen in den Betrieben: Stehen jetzt in den be-troffenen Ballungsräumen erneut Fuhrpark-Investitionen an?

4 Mobil gemachtIm Interview bezieht ZDH-Präsident Hans Peter Wollseifer Position zu Wahlprogrammen, Einwanderung und Meisterpflicht.

plus: IT-Sicherheit

8 Die dunkle Seite der WolkeSoftware aus der Cloud? Prima! Das schafft Freiheiten, mindert meist die eigenen Hardware-Anforderungen und spart Kosten. Doch was, wenn die Software an-gegriffen wird? Volker Geyer hat genau das erlebt.

Panorama [email protected]

12 Klaren Kopf bewahrenEin Kunde ruft an, Kollegen diskutieren vor der Tür und dann auch noch Ärger per Post – gerade sensible Menschen landen im hektischen Unternehmeralltag leicht in der Stressfalle. Doch es gibt Gegenstrategien.

14 Über den Wolken ...Durchstarten wörtlich genommen. Frank Meyer hat mit seinem Betrieb ei-ne Bruchlandung hingelegt. Beim Neu-start hat ihm sein Hobby geholfen: die Fliegerei. Wir haben mit ihm abgehoben.

Regionales [email protected]

9 SchulterschlussPremiere zur Landtagswahl: Arbeitgeber und Arbeitnehmer haben gemeinsam Forderun-gen an die Politik formuliert. Ein Schwerpunkt: die Bildungspolitik.

10 Hilfe für Azubis in NotFinanzielle Sorgen, ein schwieriges Elternhaus oder mangelnde Deutschkenntnisse: Wenn Lehrlinge in Not geraten, gibt es über die Initiative VerA Unterstützung für sie und die Betriebe.

Im Frühjahr haben wir Sie mit zwei neuen digitalen Angeboten überrascht: Die App Handwerk und der Nachrichtendienst „WhatsApp Handwerk“ versorgen Sie täglich mit Tipps, die wichtig für die Zukunft Ihres Betriebes sind. Jetzt verpassen wir gestalterisch und inhaltlich Ihrer Hand-werkszeitung einen neuen Schliff - und haben dabei Ihre Wünsche aus unserer Leserbefragung 2016 berücksichtigt. Bitte sagen Sie uns Ihre Meinung, wenn Sie sich die erste frisch geschliffene Ausgabe am 14. September 2017 angeschaut haben. Lassen Sie sich wieder überraschen! (frö)

Öffentliche Vergabe

Mindestlohn interessiert nichtWird ausreichend kontrolliert, ob auf den Baustellen der öffentlichen Hand korrekte Löhne gezahlt werden?

Heiner Siefken [email protected]

Wer bei Aufträgen der ö� entlichen Hand mitbietet, kennt das Prozedere: Schon im Vergabeverfahren müssen Handwerksunternehmer einen Wust an For-mularen unterschreiben, ganz selbstverständlich wird auch die Mindestlohnerklärung eingefordert. Aber wird später überhaupt überprüft, ob tatsächlich kor-rekte Löhne gezahlt werden? „Nein, wir sind noch nie kontrolliert worden. Ob Meister oder Billiglöhner auf der Baustelle stehen, interessiert keine Sau“, sagt Her-bert Span (Name geändert). Der Dachdeckermeis ter möchte mit dieser Aussage anonym bleiben, weil er „viel und bundesweit“ für Kommunen arbeitet.

Dabei steht Span mit seiner Erfahrung nicht al-lein da. Trotz etlicher Telefonate konnten wir nicht einen Unternehmer � nden, der überprüft wurde, nachdem er den Zuschlag für einen ö� entlichen Auftrag bekommen hatte. Weder durch die ö� ent-liche Hand selbst, noch durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS).

2016 hat die FKS insgesamt 40 374 „Arbeitgeber in Branchen mit branchenspezi� schen Mindest-löhnen“ überprüft. Das ist ein Rückgang gegenüber 2015. Auch im „Bauhauptgewerbe und Bauneben-gewerbe“ ist die Zahl rückläu� g, 2015 waren es 16 681 Kontrollen, 2016 nur noch 13 473. Die FKS begründet den Rückgang mit einer neuen Strategie nach dem Grundsatz „Qualität vor Quantität“. Die Fahnder überprüfen die Einhaltung der Mindestlöh-ne vor allem in „besonders anfälligen Branchen“, im Transportgewerbe weisen die Zahlen beispielsweise nach oben. Außerdem zielt die FKS stärker auf die „schwerwiegenden Betrugsfälle“.

Wie viele der 13 473 kontrollierten Bauunterneh-mer von der ö� entlichen Hand beauftragt wurden, lässt sich nicht exakt beantworten. Am Gesamtum-satz des Baugewerbes hat die ö� entliche Hand nach Angaben des Zentralverbandes Deutsches Bauge-werbe (ZDB) einen Anteil von knapp 30 Prozent. Die ö� entlichen Bauvorhaben seien allerdings re-lativ groß, weil sie vor allem im Tiefbau angesiedelt seien. An der Gesamtzahl der Bauvorhaben dürften die der ö� entlichen Hand also weniger als ein Drittel ausmachen. Wenn – wiederum grob gerechnet – auf jeder Baustelle nur ein Arbeitgeber tätig wäre und jede fünfte Baustelle eine ö� entliche wäre, ergäbe sich folgende Rechnung: 13 400 Kontrollen : 5 = 2680.

Dieses Zwischenergebnis wiederum durch 250 Werktage geteilt, ergäbe durchschnittlich 11 Arbeit-geber-Kontrollen pro Werktag. Und das bundesweit. Natürlich ist diese Rechnung nicht mehr als eine An-näherung, vielleicht lässt sie dennoch einen Schluss zu: Die Wahrscheinlichkeit einer Baustellenkontrolle ist nicht allzu hoch, nicht auf privaten und auch nicht auf ö� entlichen Baustellen.

Billigheimer, die auf ö� entliche Bauvorhaben aus sind, können also relativ ruhig schlafen. Und ZDB-Geschäftsführer Heribert Jöris sieht noch einen weite-ren Punkt, der Billiglöhne auf ö� entlichen Baustellen begünstigen könnte: „Ö� entliche Auftraggeber sind von der Auftraggeberhaftung ausgenommen.“ Hin-tergrund: Unternehmen sind als Auftraggeber eines Bauauftrags in der P� icht. Sie haften bis in das letzte Glied der Nachunternehmerkette, wenn auf ihren Baustellen keine Mindestlöhne gezahlt werden. Die-se spezielle Variante der Auftraggeberhaftung regelt Paragraf 14 des Arbeitnehmerentsendegesetzes. Den Kommunen könne es dagegen„schnuppe sein, ob auf ihren Baustellen korrekte Löhne gezahlt werden“, sagt Jöris. Anders als private Auftraggeber hätten sie keinen Druck, selbst regelmäßig ihre Auftragnehmer zu über-prüfen. Ein Fehler aus seiner Sicht: „Die ö� entliche Hand müsste mit gutem Beispiel vorangehen.“ W

Weiter auf Seite 7

Ihre Handwerkszeitung mit neuem Schliff

Verjährungsfrist bei Baumängeln

Fünf Jahre sind genugStudie zeigt, dass Frist bei Baumängeln ausreicht.

Die derzeitige gesetzliche Verjäh-

rungsfrist von fünf Jahren bei Bau-

mängeln ist angemessen. Zu diesem

Ergebnis kommt das Institut für Bau-

recht aus Hannover in einer Studie,

die das Bundesjustizministerium in

Auftrag gegeben hatte. Eine Verlän-

gerung sei nicht nötig.

Im Rahmen der Studie befragten

die Forscher unter anderem Hand-

werker, Bauherren und öffentliche

Auftraggeber nach ihren Erfahrungen.

Untersucht wurde zudem der Beseiti-

gungsaufwand für Mängel und Schä-

den, die erst nach Ablauf der fünfjäh-

rigen Frist aufgetreten sind.

Den Ergebnissen der Befragungen

zufolge müssen dafür weniger als 1

Prozent der Herstellungskosten auf-

gewendet werden, heißt es in einer

Pressemitteilung des Bundesjustizmi-

nisteriums. Daraus könne geschlossen

werden, dass schwerwiegende Mängel

nach Ablauf der Frist für Mängelan-

sprüche „regelmäßig nicht zu ver- Foto

: H

od

a B

ogd

an

- F

oto

lia.c

om

zeichnen“ seien. Zudem habe die

Analyse ergeben, dass etwa 90 Prozent

aller Schadensfälle während der ers-

ten fünf Jahre nach Baufertigstellung

auftreten.

Das Bundesjustizministerium

erachtet die jetzige Regelung aufgrund

der Studienergebnisse als angemessen.

(red)

Den vollständigen Bericht finden Sie

im Internet unter svg.to/fristen

UMFRAGE: Vertrauen Sie dem Diesel noch? Wie stehen die handwerk.com-Leser zum Diesel, nach all dem Trubel und den Skandalen der letzten Monate?

Drohende Fahrverbote, neue Rückruf-

aktionen und geheime Herstellerab-

sprachen. Der Ärger mit dem Diesel

nimmt kein Ende. Wie gehen hand-

werk.com-Leser damit um? Ergebnis:

Die Stimmung kippt. 30 Prozent der

Teilnehmer sind betroffen und ge-

nervt. Sie vertrauen dem Diesel nicht

mehr. Sechs weitere Prozent geben

an, kaum noch Vertrauen zu haben.

28 Prozent sehen sich schon nach Al-

ternativen um. Bei ihnen schwindet

das Vertrauen. 36 Prozent aber setzen

weiterhin auf den Diesel. Für sie über-

wiegen die Vorteile. (deg)

30 %Nein36 %

28 %Ja

Immerweniger

6 %Kaum

9 Schulterschluss

Foto

: Вит

алий

Сов

а –

Foto

lia.c

om |

Mon

tage

: Kal

dew

ey

Page 2: Mindestlohn interessiert nicht · Schwerpunkt: die Bildungspolitik. 10 Hilfe für Azubis in Not Finanzielle Sorgen, ein schwieriges Elternhaus oder mangelnde Deutschkenntnisse: Wenn

Betrieb Betriebsprüfung Norddeutsches Handwerk vom 24. August 2017 • Seite 2

Ob digitale Buchhaltung oder Kassensystem – wo die Grundsätze der digitalen Buchführung (GoBD) gelten, finden Betriebsprüfer schnell formelle Fehler! Wie können Betriebe beweisen, dass alles in Ordnung ist?

BEWEISLAST

DOKUMENTATION

Michael de Beer Foto: Privat

Jörg Wiebking [email protected]

Betriebsprüfer der Finanzämter konzentrieren sich zunehmend auf die Suche nach formellen Fehlern. Den Grund kennt Steuerberater Michael de Beer von der Kanzlei Gehrke Econ: „Im Vergleich zu mate-riellen Fehlern, ist der Nachweis formeller Mängel relativ einfach – vor allem nach den Grundsätzen der digitalen Buchführung.“ Es genügt zum Beispiel schon, wenn die Verfahrensdokumentation fehlt oder unvollständig ist. „Dann können Betriebsprüfer schneller und einfacher die komplette Buchhaltung verwerfen und Steuern hinzuschätzen.“

Anders bei materiellen Fehlern, wenn ein Betrieb zum Beispiel in einer Rechnung den falschen Umsatz-steuersatz ausgewiesen hat: Das Ausmaß solcher Fehler müssen die Betriebsprüfer über den Einzelfall hinaus belegen, zum Beispiel durch Nachkalkulationen und Geldverkehrsrechnungen. „Das ist trotz der Digitalisie-rung vergleichsweise aufwendig“, sagt de Beer.

GoBD soll Manipulation verhindernDie Suche nach formellen Mängeln in der Betriebs-prüfung ist nicht neu. Dass ihre Bedeutung zunimmt, hat zwei Gründe:• Beweisnot der Prüfer: Die Manipulation digi-

taler Daten lässt sich oft nur schwer beweisen. Um gar nicht erst in diese Verlegenheit zu kom-men, hat die Finanzverwaltung mit den GoBD den Spieß umgedreht: Ihre Regeln machen Manipulationen nahezu unmöglich. Folglich müssen Betriebsprüfer nicht auf Manipulati-onen achten, sondern auf die Einhaltung der formellen GoBD.

• Praxis in den Betrieben: Genau da sind viele Betriebe angreifbar. Sie digitalisieren zwar ihre Prozesse, Aufzeichnungen und Belege, beachten jedoch die Dokumentationsp� ichten oft nicht genügend.

Welche formellen Vorschriften müssen die Betriebe beachten? Das schreiben die GoBD genau vor:

So schnell stehen Sie unter Verdacht

Kompakt:Urteil: Finden Be-triebsprüfer formelle Verstöße gegen die Grundsätze der di-gitalen Buchführung (GoBD), dann sind die Betriebe in der Beweislast. Doch ein Nachweis ist faktisch unmöglich.

Praktisch für Be-triebsprüfer: Finden sie formelle Mängel, können sie relativ schnell die Buchhal-tung verwerfen und die Steuern schätzen.

Die Folge: Der Fiskus sucht ganz gezielt nach solchen Fehlern, um schneller abzu-kassieren.

Foto

: d

om

osk

an

on

os

- F

oto

lia.c

om

Tipps vom ProfiDank der GoBD können Betriebs-prüfer formelle Mängel leicht begründen. „Darum ist es wichtig, dass sich Betriebe frühzeitig mit Munition versorgen“ sagt Steuer-berater Michael de Beer. Das Ziel sei es, den Prüfer von der Richtig-keit und Vollständigkeit der Buch-führung zu überzeugen.

Überzeugen könnten Betriebe den Fiskus mit folgenden Maßnah-men:

W Verfahrensdokumentation: Do-kumentieren Sie alle steuerlich relevanten Prozesse. Wie kom-men zum Beispiel Rechnungen an – per Post, E-Mail, Fax …? Wer bearbeitet sie und wie ge-langen sie in die EDV? Dafür gibt es eine Musterdokumentation der Arbeitsgemeinschaft für wirtschaftliche Verwaltung e.V.

W Richtlinien und Schulungen: Definieren Sie Richtlinien für solche Prozesse und schulen Sie Mitarbeiter dementsprechend. Dokumentieren Sie Richtlinien und Schulungen.

W System-Dokumentation: Archi-vieren und dokumentieren Sie alle Informationen und Hand-bücher zur Erstinstallation von Software und EDV-Systemen wie auch zu Schnittstellen zwischen verschiedenen Systemen und zu Software-Updates.

W Laufende Kontrollen: Überprü-fen Sie regelmäßig, ob Doku-mentation und Abläufe noch übereinstimmen. Dokumen-tieren Sie die Kontrollen und Änderungen.

W Stichproben vom Experten: Las-sen Sie Ihren Steuerberater oder einen Wirtschaftsprüfer regel-mäßig Stichproben durchfüh-ren, ob die definierten Prozesse eingehalten werden.

„So kann man dem Vorwurf for-meller Mängel vorbeugen“, sagt de Beer. Und ohne formelle Män-gel dreht sich der Spieß wieder um: Dann ist der Betriebsprüfer in der Beweislast.

Zusage ist bindendHebt das Finanzamt in einem Rechtsstreit einen Änderungsbescheid samt Steuerschätzung auf, dann muss es sich daran halten. Selbst dann, wenn es neue Beweise vorlegen kann.

Der Fall: Ein Streit über eine Steuer-

schätzung landet vor dem Finanzge-

richt. Dort einigen sich Betrieb und

Finanzamt schließlich zugunsten des

Betriebs. Der Fiskus hebt den ange-

fochtenen Änderungsbescheid noch in

der mündlichen Verhandlung auf und

erklärt den Rechtsstreit für erledigt.

Der Betrieb zieht daraufhin seinen

Einspruch gegen den Bescheid zurück.

Sechs Wochen später dann der Schock

für den Unternehmer: ein neuer Be-

scheid vom Fiskus – gleicher Inhalt,

gleiche Nachforderung. Als Begrün-

dung führt das Finanzamt nachträglich

bekanntgewordene Beweismittel an.

Also geht es wieder vor Gericht.

Das Urteil: Der Bundesfinanzhof

(BFH) hat zugunsten des Unterneh-

mers entschieden. Die neuen Beweise

spielten für den BFH keine Rolle, da

das Finanzamt gegen den Grundsatz

von Treu und Glauben verstoßen habe.

Denn das Finanzamt habe einen Ver-

trauenstatbestand geschaffen, indem

es den ersten Änderungsbescheid

aufgehoben und den Rechtsstreit ohne

jede Einschränkung für erledigt erklärt

hatte. Nur deswegen habe das Unter-

nehmen seinerseits seinen Einspruch

zurückgenommen und damit seinen

„verfahrensrechtlichen Besitzstand

aufgegeben“. Dabei habe es „unein-

geschränkt darauf vertrauen dürfen“,

dass das Finanzamt keinen neuen

Widerspruch in dieser Angelegenheit

einlegen werde. (jw)

BFH: Urteil vom 6. Juni 2016, X R 57/13

BFH schafft KlarheitBetriebe sollten die Um-satzsteuervoranmeldung nicht einem selbstständi gen Buchhalter überlassen. Sonst kann es sein, dass der Fiskus sie nicht anerkennt.

Der Fall: Ein Buchführungsbüro ver-

buchte für einen Kunden alle Belege. Das

dafür genutzte Programm erstellte auch

die Umsatzsteuervoranmeldungen, die

die Inhaberin des Büros im Auftrag des

Kunden elektronisch an das Finanzamt

übermittelte. Das fiel dem Finanzamt

bei einer Umsatzsteuer-Sonderprüfung

auf. Daraufhin wies es die selbstständige

Buchhalterin als Bevollmächtigte des

Betriebs zurück. Außerdem informierte

das Amt den Auftraggeber, dass künftige

Voranmeldungen unwirksam seien, falls

das Buchführungsbüro sie ausführe.

Begründung des Finanzamtes: Die

Inhaberin des Buchführungsbüros sei

nicht qualifiziert für diese Aufgabe. Um-

satzsteuervoranmeldungen gehörten zu

den Hilfestellungen in Steuersachen, zu

denen nur die steuerberatenden Berufe

berechtigt seien.

Das Urteil: Der Bundesfinanzhof

(BFH) gab dem Finanzamt recht. Dass

die Voranmeldung automatisch von der

Software aus den Buchungsdaten erstellt

wurde, ändere nichts an der Rechtslage.

Die Erstellung der Voranmeldung erfor-

dere „ein eigenverantwortliches und

sachkundiges Tätigwerden“, zu dem auch

die kritische Prüfung der durch den Buch-

führer gelieferten Zahlen gehöre. (jw)

BFH: Urteil vom 7. Juni 2017, Az. II R 22/15

Klarer Fall: Zusagen in einem Rechtsstreit sind für das Finanzamt bindend.Foto: Björn Wylezich - Fotolia.com

• Dokumentation: Dazu zählen unter anderem Handbücher und Programmieranleitungen, die Verfahrensdokumentation wie auch Protokolle zu Programmänderungen und Updates.

• Vollständigkeit: Alle für einen Geschäftsvorfall notwendigen Informationen sind vollständig und lückenlos aufzuzeichnen.

• Nachvollziehbarkeit: Die Eingabe und Verarbei-tung von Daten zu einem Geschäftsvorfall muss für einen Dritten relativ einfach nachvollziehbar und nachprüfbar sein.

• Lesbarkeit und Auswertbarkeit: Betriebe müs-sen sicherstellen, dass Daten während der ge-samten Aufbewahrungsfrist les- und auswert-bar sind.

• Unveränderbarkeit: Aufzeichnungen und Belege dürfen nach der Eingabe nicht spurlos löschbar sein. Dateneingaben und Änderungen müssen lückenlos dokumentiert und nachvollziehbar sein.

Urteil: Der Grund für die SchätzungWie wichtig eine lückenlose Dokumentation gemäß GoBD ist, zeigt ein aktuelles Urteil des Finanzgerichts Münster:

Der Fall: Es ging um das PC-gestützte Kassensys-tem eines Friseursalons: In einer Betriebsprüfung hatte das Finanzamt eine Reihe materieller Fehler gefunden. Unter anderem bemängelte der Fiskus nicht nummerierte Kassenberichte, unvollständig aufbewahrte Gutscheine und fehlende Rechnungs-nummern. Hinzu kam ein formeller Fehler, die Pro-tokolle über die Einrichtung und Programmierung des Kassensystems fehlten. Die Folge: Der Fiskus wollte schätzen.

Das Urteil: Schon die fehlenden Protokolle seien Grund genug für eine Schätzung, meint das Fi-nanzgericht: „Bei der Nutzung programmierbarer elektronischer Kassensysteme stellt das Fehlen der Programmierprotokolle einen gewichtigen formellen

Kassenführungsmangel dar, der jedenfalls bei bar-geldintensiven Betrieben zu Hinzuschätzungen be-rechtigt“, entschieden die Richter. (FG Münster, Urteil vom 29. März 2017, Az. 7 K 3675/13)

Für Steuerberater Michael de Beer ein klares Sig-nal, dass Betriebe ihre Dokumentationsp� ichten ernst nehmen sollten. „Das ist zwar nur ein erstes Urteil, aber es zeigt deutlich, was passieren kann, wenn die GoBD nicht eingehalten werden.“ Die Ri-siken bestünden nicht nur bei Kassensystemen, son-dern bei allen steuerrelevanten digitalen Systemen.

Betriebe bei GoBD in der BeweislastMit den GoBD steigen nicht nur die Anforderungen an die Dokumentation. Auch die Beweislast scheint sich zu ändern. „Die Unschuldsvermutung kippt lei-der ein Stück weit zu Lasten der Steuerp� ichtigen“, sagt Steuerberater Michael de Beer. „Die Finanzver-waltung muss eine Manipulation nicht mehr konkret beweisen. Jetzt muss der Steuerp� ichtige beweisen, dass sein System nicht manipulierbar ist.“

Auch das zeige das Urteil des Finanzgerichts Müns ter: In dem Fall wollte der Friseur den Vorwurf fehlender Programmierprotokolle für sein Kassensy-stem mit dem Einwand abwehren, dass seine Kasse gar nicht manipulierbar sei. Die Richter hielten ent-gegen: Dieses Argument greife nur, wenn der Steu-erp� ichtige das auch beweisen kann.

Tatsächlich kam ein vom Gericht beauftragter Sachverständiger zu dem Ergebnis, dass eine Mani-pulation der Kasse schwierig, aber machbar sei. Dazu das Gericht: Es komme nicht darauf an, mit welchem Aufwand eine Kassenmanipulation möglich ist. Ent-scheidend sei vielmehr, dass sie überhaupt möglich ist. Ob der Friseur in diesem Fall Manipulationen vorgenommen hat, sei dann unerheblich und müsse vom Finanzamt nicht nachgewiesen werden.

Für Steuerberater de Beer zeigt das Urteil, dass Steuerp� ichtige im Streitfall künftig wohl in der Be-weislast sind. Doch wie soll das funktionieren, da es faktisch keine zu 100 Prozent manipulationssicheren Systeme gibt? W

Steuern und Recht

Betriebsprüfung Norddeutsches Handwerk vom 24. August 2017 • Seite 2

DOKUMENTATION

Foto: Privat

So schnell stehen Sie unter VerdachtSo schnell stehen Sie unter Verdacht

Tipps vom ProfiDank der GoBD können Betriebs-prüfer formelle Mängel leicht begründen. „Darum ist es wichtig, dass sich Betriebe frühzeitig mit Munition versorgen“ sagt Steuer-berater Michael de Beer. Das Ziel sei es, den Prüfer von der Richtig-keit und Vollständigkeit der Buch-keit und Vollständigkeit der Buch-führung zu überzeugen.

Überzeugen könnten Betriebe den Überzeugen könnten Betriebe den Fiskus mit folgenden Maßnah-

Verfahrensdokumentation: Do-Verfahrensdokumentation: Do-

Page 3: Mindestlohn interessiert nicht · Schwerpunkt: die Bildungspolitik. 10 Hilfe für Azubis in Not Finanzielle Sorgen, ein schwieriges Elternhaus oder mangelnde Deutschkenntnisse: Wenn

Brennpunkt Norddeutsches Handwerk vom 24. August 2017 • Seite 3

Abbildungen zeigen Wunschausstattung gegen Mehrpreis.

Kra sto� verbrauch (in l/100 km nach VO (EG) 715/2007 und VO (EG) 692/2008 in der jeweils geltenden Fassung) für Pkw-Modelle der Ford Transit Familie mit 2,0-l-TDCi Ford EcoBlue Motor mit Ford SelectShi -Automatikgetriebe: 7,1–6,9 (kombiniert). CO2-Emissio nen: 183–180 g/km (kombiniert).

Alles, was Sie für Ihren

Job brauchen. Sie für Ihren

Job brauchen. Sie für Ihren

Ford Transit Familie

Starke Leistung wird belohnt: Die Ford Transit Familie mit vier Modellen in unendlichen Varianten ist erneut Ihre Nr. 1 der Nutzfahrzeuge in Europa. Kein Wunder, denn in dieser Familie fi ndet jeder genau das Fahrzeug, das ihn im Job nach vorne bringt: mit beeindruckend sparsamen und kra vollen Motoren wie dem 2,0-l-TDCi Ford EcoBlue Motor sowie dem komfortablen Ford SelectShi -Automatikgetriebe. So macht die Arbeit nicht so viel Arbeit!

Astrid Funck [email protected]

Klaus-Gernot Richert möchte sein Material nicht mit dem Bollerwagen durch Hannover ziehen wie sein Großvater nach dem Krieg. „Wir arbeiten überwiegend im Stadtgebiet“, sagt der Chef der Firma Schwiegershausen Bau in Hannover. „Bei einem Fahrverbot wären wir aufgeschmissen.“ Richerts Fir-men� otte umfasst sechs Dieselfahrzeuge, eingruppiert in die Schadsto� klassen 4 bis 6. Im Jahr 2002 führte Hannover eine Um-weltzone ein, um die Feinstaubbelastung zu verringern. Seither hat der Unterneh-mer beständig in abgasärmere Fahrzeuge

investiert und konnte so ein Fahrverbot umgehen. Doch nun droht weiteres Ungemach.

Nach der grünen nun die blaue Plakette?Diesmal liegt es an der zu hohen Belastung durch Stickoxide (NOx): Weil der zugelassene NOx-Grenzwert in einigen deutschen Großstädten regelmäßig überschritten wird, hat die Europäische Kommission im vergangenen Jahr ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland erö� net. Zu den betro� enen Städten gehörten 2016 unter anderem Stuttgart, Berlin, Düsseldorf und Hannover.

Auch die Bundesumwelthilfe verfolgt das Ziel „runter mit den NOx-Werten“. Sie hat deshalb 16 Städte verklagt, denn die sind die eigentlich Geforderten: In ihren Luftqualitätsplänen können sie festlegen, ob sie in ihren Ballungszentren zum Beispiel Fahrverbote einführen. Viele Kom-munen haben bislang darauf gewartet, dass das Bundesumweltministe-rium dafür einen Rahmen vorgibt. Die vom Ministerium angekündigte Verordnung lässt jedoch auf sich warten – und mit ihr auch die Einfüh-rung einer blauen Plakette für Dieselautos, die der Abgasnorm Euro 6 entsprechen oder unter dem festgelegten NOx-Grenzwert liegen. Für alle anderen würde dann in ausgewiesenen Zonen ein Fahrverbot gelten.

Unter Zugzwang sind neben Politik und Kommunen auch die Auto-konzerne, weil sie die Abgaswerte ihrer Diesel-Fahrzeuge manipuliert haben. Beim „Nationalen Forum Diesel“ in Berlin haben sie sich zwar zu Software-Updates, nicht aber zu technischen Nachrüstungen ver-p� ichtet, die wesentlich teurer gewesen wären. Insgesamt 5,3 Millionen Diesel-Pkw der Schadsto� klassen Euro 5 und Euro 6 wollen die Kon-zerne auf ihre Kosten mit einem Software-Update ausstatten. Ziel sei es, damit den durchschnittlichen Stickoxidausstoß der aufgerüsteten Fahrzeuge um 25 bis 30 Prozent zu senken. Das geht aus einer Mitteilung des Verbandes der Automobilindustrie (VDA) hervor. Ob das reichen wird, um Fahrverbote zu umgehen, ist allerdings fraglich.

Klagewelle macht Fahrverbote wahrscheinlicherOb und in welchem Umfang es Fahrverbote für Dieselfahrzeuge geben wird, hängt auch von den Entscheidungen der Gerichte ab. Aufgrund einer Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) hat das Verwaltungsge-richt Stuttgart vom Land Baden-Württemberg wirksame Maßnahmen gefordert, um die NOx-Emmissionen in der Landeshauptstadt schnell unter den Grenzwert zu bringen. Fahrverbote für Kraftfahrzeuge mit Dieselmotoren unterhalb der Schadsto� klasse Euro 6/I und Benziner unterhalb der Schadsto� klasse Euro 3 seien die e� ektivste, schnellst-mögliche und „derzeit einzige“ Maßnahme zur Einhaltung der Grenz-werte, begründete das Gericht seine Entscheidung.

Eine Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die Stadt Düsseldorf hat es indessen bereits bis vor das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gescha� t. Von dort wird nun ein Grundsatzurteil erwartet, während der Verband die 15 Klagen gegen andere Städte weiterlaufen lässt, um Fahrverbote durchzusetzen.

Und wenn es zu Fahrverboten kommt? Unternehmen können da-rauf reagieren, indem sie Ausnahmegenehmigungen einholen, ihre Fahrzeuge umrüsten lassen oder auf andere, abgasärmere Fahrzeuge umsteigen.

Option 1: Ausnahmegenehmigungen beantragen„Wenn eine Kommune Fahrverbote für schmutzige Diesel verhängt, würde sie für den Wirtschaftsverkehr sicher Ausnahmeregeln erlassen, so wie es bei den Umweltzonen gute Praxis ist“, sagt der Pressesprecher des Bundesumweltministeriums, Stephan Gabriel Haufe, auf Anfrage dieser Zeitung. Wie diese Ausnahmeregelungen genau aussehen und wie sie zu beantragen sind, hängt von der jeweiligen Stadt ab. Ausnah-men für bestimmte Nutzergruppen seien „angedacht“, heißt es zum Beispiel bei der Stadt Hannover. Der neue Luftqualitätsplan sei in Arbeit und solle voraussichtlich im Herbst vorgestellt werden. Mehr ist dort noch nicht zu erfahren.

Option 2: Diesel-Fahrzeuge umrüstenBei Fahrzeugen mit Euro-Norm 5 oder 6 tragen die deutschen Autoher-steller die Kosten der Nachrüstung in Form eines Software-Updates. Ausländische Hersteller haben noch keine Zusagen gemacht.

Bei älteren Fahrzeugen mit Euro-Norm 3 oder 4 sieht es hingegen schlecht aus: „Grundsätzlich können Sie jedes dieser Fahrzeuge nach-rüsten, aber Sie werden kaum einen Hersteller � nden, der dafür ein System entwickelt hat“, sagt Neo� tos Arathymos, Geschäftsführer der

Norddeutsches Handwerk vom 24. August 2017 • Seite 3

Trotz Update: Fahrverbote sind noch nicht vom Tisch.

Foto: euthymia - Fotolia.com

Kompakt:Stickoxid-Belastung: Fahrverbote für Diesel-Autos?

Software-Update: Deutschen Auto-konzerne umgehen Nachrüstung.

Diesel-Drama: Keine Entwarnung bei Fahrverboten

Verärgert: Klaus-Gernot Richert. Foto: Privat

Abteilung Technik, Sicherheit, Umwelt im Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK). Spontan fällt ihm nur ein System für den VW-Passat ein. Der NOx-Ausstoß lässt sich ihm zufolge durch eine Umrüstung um 85 bis 95 Prozent reduzieren, die Kosten schätzt er auf etwa 3000 Euro. Dann hält das Fahrzeug die NOx-Grenzwerte ein, erfüllt aber noch nicht die Vorgaben der Euro-6-Norm. Die Kosten, um ein Euro-3-Fahrzeug auf Euro-6 zu bringen, seien „immens hoch“ und eine Umrüstung daher nicht wirtschaftlich.

Option 3: Auf andere Motorarten umsteigenWer ältere Fahrzeuge in der Flotte hat, kann für den Umstieg eventuell mit Prämien rechnen. Die deutschen Autokonzerne haben auf dem Diesel-Gipfel Umstiegsprämien für den Wechsel von älteren Diesel-Generationen zu umweltfreundlicheren Modellen angekündigt.

Drohende Folgen für die Betriebe„Die Fuhrparks der meisten Betriebe bestehen mangels Alternativen vor allem aus Dieselfahrzeugen“, erklärt der Präsident des Zentralverbands des Deutschen Handwerks, Hans Peter Wollseifer. „Das Handwerk hat Fahrzeuge im Vertrauen darauf gekauft, dass diese umweltgerecht sind.“

Nun bleibt abzuwarten, wie stark Politik und Gerichte diese Interessen im Vergleich zu den Gesundheitsinteressen der Stadtbewohner gewichten.

„Ich habe die Befürchtung, dass wir als Betriebe durch die Umwelt-zonen schon wieder dazu gezwungen werden, zu investieren“, sagt der Unternehmer und Innungsobermeister Klaus-Gernot Richert. „Und dass bei den Ausnahmegenehmigungen eine neue Bürokratiewelle auf uns zurollt.“ Mit einer fairen Wirtschaftspolitik hat das aus seiner Sicht nichts zu tun. W

Städte mit schlechter Luft müssen etwas gegen zu hohe Dieselabgase tun – das gilt auch nach dem Diesel-Gipfel in Berlin. Mit Fahrverboten in Großstädten ist nach wie vor zu rechnen.

Page 4: Mindestlohn interessiert nicht · Schwerpunkt: die Bildungspolitik. 10 Hilfe für Azubis in Not Finanzielle Sorgen, ein schwieriges Elternhaus oder mangelnde Deutschkenntnisse: Wenn

Betrieb Wirtschaft Norddeutsches Handwerk vom 24. August 2017 • Seite 4

Im Sommerinterview: Der Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks, Hans Peter Wollseifer zu Wahlprogrammen, Einwanderung und Meisterpflicht.

Die Parteien haben ihre Wahlprogramme für die Bundestagswahl vorgelegt. Gehen sie für das Handwerk in die richtige Richtung? Wollseifer: Ja, aber – könnte man zumindest für CDU, SPD und FDP sagen. Bei diesen Parteien gibt es Überschneidungen etwa im Bereich der Bildung. Unsere höhere Berufsbildung, für die wir jetzt ein paar Jahre lang gekämpft haben, findet sich in den Pro-grammen. Darüber sind wir sehr froh, weil wir Nachwuchs für die Handwerksbetriebe gewinnen müssen. Wir sind auch froh darüber, dass unsere Forderung aufgegriffen wurde, den Soli abzuschaffen. Dass das allerdings nur für bestimmte Einkommensgruppen der Fall sein soll, wie es die SPD vorschlägt - erst nur die Geringver-diener und danach die mittleren und höheren Einkommen -, ist für uns nicht akzeptabel. Eine Zwei-Klassen-Gesellschaft kommt für das Handwerk nicht in Frage. Wir fordern einen genauen Fahr-plan für den Soli-Abbau. Der fehlt uns bei der CDU. Aus Sicht des Handwerks müssen wir 2019, spätestens aber 2020 starten und dann rasch und in kurzen Zeitintervallen dazu kommen, dass alle entlastet werden.

Und wie bewerten Sie die Aussagen zu den Sozialsystemen?Wollseifer: Auch wir im Handwerk sind natürlich dafür, dass unsere Sozialsysteme tragfähig bleiben. Deutschland ist laut einer OECD-Studie Vize-Weltmeister, wenn es um das Zahlen von Sozialabgaben und Steuern geht. Für die Betriebe ist die Schmerzgrenze längst erreicht, weitere Belastungen darf es für sie nicht geben. Damit un-sere Betriebe wettbewerbsfähig bleiben, dürfen die Sozialabgaben auch künftig 40 Prozent keinesfalls überschreiten. Die Programme bleiben dazu allerdings sehr vage.

Was sagen Sie denn zu den Vorstößen, die Arbeitslosenversiche-rungsbeiträge jetzt so schnell wie möglich zu senken? Wollseifer: Natürlich hätten wir nichts gegen eine Beitragssenkung. Schließlich ist unsere Forderung, dass die maximale Grenze bei den Sozialabgaben 40 Prozent ist. Es ist aber auch nachzuvollzie-hen, dass die BA eine gute Rücklage für sicher auch wieder einmal schlechtere Zeiten braucht. Sollte die Arbeitslosenversicherung aber in einem Jahr noch so gute Einnahmen haben, dann muss auch etwas an die zurückfließen, die das erarbeiten.

Immer mehr müssen den Spitzensteuersatz zahlen. Kommt da die vorgeschlagene Senkung des Spitzensteuersatzes genau richtig? Wollseifer: Das Programm der SPD sieht zwar vor, Bürger und Be-triebe durch ein späteres Greifen des Spitzensteuersatzes um 15 Milliarden Euro zu entlasten. Weil aber gleichzeitig der Spitzen-steuersatz angehoben werden soll, frisst das die Entlastung gleich wieder auf: Unterm Strich wird nichts gewonnen. Die im Handwerk häufigen Personengesellschaften werden nach diesem Konzept höher besteuert als Kapitalgesellschaften. Gerade geschäftlich er-folgreiche und innovative Betriebe werden dann zu denen gehören, bei denen der Spitzensteuersatz greift. Das behindert Investitionen und schwächt letztlich die Betriebe.

Wie sieht es denn mit den Wahlprogrammen der Grünen und der Linken aus?Wollseifer: Natürlich sind uns Themen wie Energiewende, ökolo-gische Ansätze, Klimaschutz, Luftreinhaltung wichtig. Denn wir sagen immer: Nur mit dem Handwerk kann die Energiewende gelingen. Tagtäglich arbeiten rund 1,5 Millionen Mitarbeiter in rund 450 000 Handwerksbetrieben und 30 Gewerken vor allem an Maßnahmen, um die Energieeffizienz zu steigern. Für unsere Betriebe bleibt aber von zentraler Bedeutung, dass eine sichere und bezahlbare Energie- und Stromversorgung gewährleistet ist. Die Finanzierung muss mittelstandsgerecht und fair sein und darf nicht zu Wettbewerbsverzerrungen führen. Wir sind gegen eine Vermögenssteuer, wie von den Grünen gefordert, und sind froh, dass die SPD davon abgerückt ist. Eine Bürgerversicherung, wie sie sich Linke und Grüne vorstellen, lehnen wir ab. An der Stelle sind uns die Vorschläge in den Programmen von CDU, SPD und FDP schon näher.

Lobt die Kampagnenfähigkeit des Handwerks : ZDH-Präsident Hans Peter Wollseifer.

Noch einmal zurück zur Bildungspolitik. Sie haben sich für das Berufsabitur sehr stark gemacht. Wie läuft das an? Wollseifer: Wir werden jetzt in mehreren Bundesländern testweise mit drei Modellen an den Start gehen und dann wird sich herauskri-stallisieren, welches Modell wir schnell in die Breite ziehen und zu einer Bildungsmarke machen können. Danach werden hoffentlich auch die Länder mitziehen, die jetzt noch verhalten sind.

Immer wieder werden geduldete Flüchtlinge während ihrer Aus-bildung abgeschoben, weil es Probleme mit der Präzisierung der 3+2-Regelung gibt. Wollseifer: Wenn Flüchtlinge abgeschoben werden, die schon in der Ausbildung sind, dann ist das für diese jungen engagierten Leute eine persönliche Katastrophe und für die ausbildenden Be-triebe eine Demotivation erster Güte. Und es ist ein wirtschaftlicher Schaden, weil ein Ausbildungsplatz unbesetzt bleibt. Es geht nicht um diejenigen, die Asyl haben, sondern um die Geduldeten. Un-sere Betriebe brauchen Rechts- und Planungssicherheit und die Gewissheit, dass der Azubi, der einen Lehrvertrag unterschrieben hat, seine Ausbildung auch beenden kann. Wir haben mit Bun-desinnenminister de Maziere über diese Probleme gesprochen.

Und wie hat er reagiert?Wollseifer: Das Bundesinnenministerium hat Ende Mai Anwen-dungshinweise herausgegeben, um zu erreichen, dass die Behör-den die 3+2-Regelung bundesweit einheitlich und ausbildungs-freundlich handhaben. Diese Hinweise sind aber nicht rechtlich verbindlich. Wie die 3+2-Regelung umgesetzt wird, das ist immer noch Ländersache. In einigen Bundesländern läuft es gut, in Bayern und Baden-Württemberg wird es restriktiver gehandhabt.

Die geduldeten Flüchtlinge dürfen nichts machen, weder einen Integrations- noch einen Sprachkurs besuchen.Wollseifer: Ja, das ist eine nicht hinnehmbare Situation. Das birgt viel Konfliktpotenzial, und Integration erreicht man so ganz si-cher nicht. Weil Sprache der Schlüssel zur Integration ist, müssen Geflüchtete eine frühzeitige und ausreichende Sprachförderung

erhalten. Man muss jedoch klar sagen: Auch wenn unsere Betriebe händeringend nach Fachkräften suchen, kann die Integration von Flüchtlingen allenfalls ein kleiner Mosaikstein zur Fachkräftesi-cherung sein, ganz sicher nicht die Lösung.

Doch unabhängig von der Flüchtlingsbewegung gibt es einen Bedarf an ausländischen Fachkräften. Den müssen wir definieren, und wir müssen klar regeln, wie wir ihn decken. Deshalb hat das ZDH-Präsidium ein Positionspapier zum Thema Zuwanderung beschlossen und fordert ein Einwanderungsgesetz. Denn wir brau-chen gezielte Zuwanderung in Mangelberufen. Bisher hat man den Fokus bei qualifizierter Zuwanderung zu sehr auf akademisch Gebildete gelegt. Das muss sich ändern. Künftig müssen stärker beruflich Qualifizierte in den Blick genommen werden. Wir müs-sen fachlich Vorgebildete in Mangelberufen akquirieren, weil wir genau die brauchen, ebenso wie junge fachlich Talentierte, die eine Ausbildung machen wollen, um danach hierzubleiben. Bisher sind die gesetzlichen Regelungen zur Zuwanderung über viele Gesetze und Verordnungen verstreut, was es kompliziert und intransparent macht und eher abschreckt. In einem Einwanderungsgesetz sollte das zusammengefasst werden. Es ist gut, dass das Thema bei der SPD und auch der CDU bereits auf der Agenda steht.

Die EU hat mit ihrem Dienstleistungspaket die Meisterpflicht ins Visier genommen. Das ist jetzt ad acta gelegt. Wie ist das dem Handwerk gelungen?Wollseifer: Das deutsche Handwerk hat gezeigt, dass es kampagnen-fähig ist. Wir haben alle mobilisiert - von den Spitzen des ZDH in Berlin, in Brüssel, den Handwerksvertretern in den Ländern bis hin zu den kleinsten Innungen. In den vielen Gesprächen mit Verant-wortlichen - auch in der EU - und mit den Europa-Abgeordneten haben wir überzeugen können, dass der Meisterbrief zwingend erhalten bleiben muss. Ergebnis war auch, dass wir Ende Mai einen wichtigen Etappenerfolg erzielen konnten: Im Rat haben sich die Mitgliedstaaten bei zwei von drei Teilen des Dienstleis-tungspakets auf einen gemeinsamen Standpunkt geeinigt: bei der Verhältnismäßigkeitsprüfung und beim Notifizierungsverfahren. Auch künftig entscheidet weiter der nationale Gesetzgeber, ob und wie ein Beruf reglementiert wird. Und was uns besonders wichtig war: Der Meisterbrief und die gesetzliche Mitgliedschaft in den Kammern bleiben.

Der EU-Kommission geht es immer wieder darum, den Binnen-markt komplett zu liberalisieren. Berufszugangsregulierungen sind da ein absolut rotes Tuch. Dazu muss man aber wissen: Deutsch-land befindet sich mit Blick auf Berufszugangsregulierungen noch nicht einmal im Mittelfeld. In anderen EU-Ländern ist es nicht der Meisterbrief, sondern dort sind es Zertifizierungen, über die der Berufszugang geregelt wird. Großbritannien hat das Thema jahrelang getrieben, obwohl das Land selbst wesentlich mehr Be-rufszugangsregulierungen als Deutschland hat. Zur Seite standen den Briten die Niederländer, und die haben in etwa so viele Re-gulierungen wie wir.

Wir haben im ersten Schritt die Parteien in Berlin überzeugt, dass Bildung und Ausbildung Sache der Nationalstaaten bleiben müssen. Und wir haben erreicht, dass Gesetzgebungen aus Berlin von der EU nicht korrigiert werden können. Das ist wirklich ein sehr gutes Ergebnis. Zudem ist dokumentiert worden, dass die hohe Qualität im Handwerk im Sinne des Allgemeinwohls ist. Ich gehe davon aus, dass nun auch das Europäische Parlament diesen Ergebnissen zustimmt. Erst dann ist dieses Thema – erstmal – ad acta gelegt.

Das Thema ist also nicht endgültig vom Tisch?Wollseifer: Nein, es geht auf europäischer Ebene und auch natio-naler Ebene weiter. Die Europäische Kommission hat wiederum ein Gutachten in Auftrag gegeben, das bewerten soll, ob Berufs-zugangsregulierungen für Staaten in Europa nützlich oder nicht nützlich sind. Die Auftragnehmer sind Wissenschaftler, deren bis-herige Veröffentlichungen eine negative Sicht erkennen lassen. Das riecht schon nach einer zielgerichteten Beauftragung. Wenn also das Gutachten die Meinung der Kommission bestätigen sollte, wovon auszugehen ist, haben wir das Thema in zwei bis drei Jah-ren wieder auf dem Tisch. Darauf bereiten wir uns vor, und wir behalten die Handlungsweise der Kommission zu diesem Thema mit Argusaugen im Blick.

Die Europafestigkeit ist erst einmal wiederhergestellt. Wie sieht es mit der Verfassungsmäßigkeit in Deutschland aus? Wollseifer: Das ist eine schwierige Thematik. Wir müssen gute Argu-mente haben, um Berufe aus B1 wieder in die Anlage A zu nehmen. (Das Interview führten Rüdiger Gottschalk und Irmke Frömling)

„Wir haben alle mobilisiert“

Foto

: ZD

H

Die Pflichtmitgliedschaft und die daran gebundene Beitragspflicht in Industrie- und Handelskammern sind mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Das hat das Bundesverfassungs-gericht (BVG) entschieden.

Entscheidung gefällt: ZDH spricht von einem Erfolg für das System der berufsständischen Selbstverwaltung.Foto: Paul Hill - Fotolia.com

Kammerbeiträge sind rechtensDie Grenzen der Überwachung

Foto

: Pa

nth

erM

edia

/ a

lph

asp

irit

Der Zentralverband des Deutschen

Handwerks (ZDH) bewertet den

Beschluss positiv. „Das Bundesver-

fassungsgericht stützt zu Recht das

bewährte und erfolgreiche System

berufsständischer Selbstverwaltung in

Deutschland“, sagt ZDH-Generalsekre-

tär Holger Schwannecke. Die gesetz-

liche Mitgliedschaft in den Kammern

und deren Beitragsfinanzierung sei

Grundlage dafür, „dass berufsstän-

dische Belange nicht am grünen Tisch,

sondern aus der Praxis für die Praxis

geregelt werden“. Die Vertretung der

Interessen sämtlicher Mitglieder trage

zum wirtschaftlichen Erfolg aller Mit-

glieder bei. (jw)

BVG: Beschluss vom 12. Juli 2017,

Az. 1 BvR 2222/12, 1 BvR 1106/13

Software-Keylogger können ein prak-

tisches Mittel der Überwachung sein: Ist

so ein Programm auf einem Computer

installiert, zeichnet es alle Tastaturein-

gaben auf. Ein Betrieb hat solch eine

Software zur Überwachung eines Mitar-

beiters genutzt. Es wies ihm eine um-

fangreiche Privatnutzung des Dienst-

computers nach und kündigte ihm.

Am 27. Juli 2017 hat das Bundesar-

beitsgericht entschieden, dass solch ein

Keylogger-Einsatz zur Überwachung

unzulässig ist, „wenn kein auf den Ar-

beitnehmer bezogener, durch konkrete

Tatsachen begründeter Verdacht einer

Straftat oder einer schwerwiegenden

Pflichtverletzung besteht.“ Damit hat es

der Kündigungsschutzklage des Mitar-

beiters stattgegeben (AZR 681/16).

Hintergrund: 2015 installierte

der beklagte Arbeitgeber auf dem

Dienst-PC des Klägers eine Keylogger-

Software. Zuvor hatte der Arbeitgeber

seine Mitarbeiter per E-Mail informiert,

dass der gesamte Internet-Traffic und

die Benutzung ihrer Systeme „mitge-

loggt“ würden. Was genau das be-

deutete, erklärte der Arbeitgeber aber

offenbar nicht. Es habe sich um eine

„verdeckte Überwachung“ gehandelt,

zitiert die Süddeutsche Zeitung die

mündliche Begründung des Urteils.

Damit habe der Arbeitgeber laut

Urteil das Recht auf informationelle

Selbstbestimmung des Klägers verletzt.

Die Kündigung auf Basis der durch den

Keylogger gewonnenen Erkenntnisse

sei nicht gerechtfertigt. Da der Über-

wachung kein auf Tatsachen beru-

hender Verdacht vorausging, sondern

sie „ins Blaue hinein“ veranlasst wur-

de, sei sie unzulässig. (deg)

Bei Verdacht auf eine schwerwiegende Pflicht-verletzung dürfen Chefs ihre Mitarbeiter heimlich überwachen. Aber nur, wenn Tatsachen den Verdacht begründen.

Kompakt:Sozialsysteme: Es soll keine weiteren Belastun gen geben.

Berufsabitur: Nach der Testphase soll eine Bildungsmarke geschaffen werden.

Zuwanderung: Einwanderungsgesetz soll kommen.

Meisterpflicht: EU-Kommission soll zielgerichtetes Gegengutachten beauftragt haben.

Page 5: Mindestlohn interessiert nicht · Schwerpunkt: die Bildungspolitik. 10 Hilfe für Azubis in Not Finanzielle Sorgen, ein schwieriges Elternhaus oder mangelnde Deutschkenntnisse: Wenn

Gewohnt kraftvoll, überraschend intelligent – der NISSAN NAVARA ist ein erfahrener Teamchef, mit dem Sie bei jedem Einsatz bestens aufgestellt sind. Er verbindet die enorme Leistungsstärke eines Pick-ups mit dem komfortablen Fahrverhalten eines Pkws – alles inklusive 5 Jahren Garantie2 bis 160.000 km.Mehr erfahren auf nissan-� eet.de

DIE NISSAN NUTZFAHRZEUGE.NISSAN. STOLZER PARTNER DER UEFA CHAMPIONS LEAGUE.

Gesamtverbrauch l/100 km: innerorts 6,8, außerorts 5,8, kombiniert 6,1; CO₂-Emissionen: kombiniert 159,0 g/km (Euro 6, Messverfahren gem. EU-Norm).Abb. zeigt Sonderausstattung. 1Berechnungsbeispiel für das gewerbliche Leasing bei einer Laufzeit von 60 Monaten bis 100.000 km, zzgl. Überführung und Zulassung. Gültig für alle bis zum 30.09.2017 abgeschlossenen Leasing-verträge für den NISSAN NAVARA Double Cab 4x4 VISIA 2.3 l dCi, 120 kW (163 PS). Leasingbeispiel Gewerbeleasing Plus: ein Kilometerleasingangebot der NISSAN LEASING, Geschäftsbereich der RCI Banque S.A. Niederlassung Deutschland, Jagenbergstraße 1, 41468 Neuss, für Geschäftskunden, die Mitglied in einem Verband mit Rahmenabkommen mit der NISSAN CENTER EUROPE GMBH sind. Nur bei teilnehmenden NISSAN Händlern. 25 Jahre Garantie bis 160.000 km für alle NISSAN Nutzfahrzeug-Modelle sowie für den NISSAN EVALIA. Ausgenommen ist der NISSAN e-NV200, für den 5 Jahre/100.000 km gelten, wobei sich die 5 Jahre Garantie aus 3 Jahren/100.000 km Herstellergarantie und kostenfreien 2 Jahren NISSAN 5★ Anschlussgarantie des teilnehmenden NISSAN Partners zusammensetzen. Der komplette Umfang und Inhalt der Anschlussgarantie kann den NISSAN 5★ Anschluss-garantiebedingungen entnommen werden, die der teilnehmende NISSAN Partner für Sie bereithält. Einzelheiten unter www.nissan.de bzw. 3www.van-of-the-year.com. NISSAN CENTER EUROPE GMBH, Postfach, 50319 Brühl.

EINE LIGA FÜR SICH. DER NISSAN NAVARA.

NISSAN NAVARA DOUBLE CAB 4X4 VISIA2.3 l dCi, 120 kW (163 PS)

Leasingsonderzahlung: € 0,– Laufzeit: 60 Monate

Gesamtlau� eistung: 100.000 km

Monatliche Leasingrate:

AB € 188,–1 (NETTO)

AB € 224,–1 (BRUTTO)

3PICK-UPAWARD

PICK-UPAWARD

160.000 KM160.000 KMAUF ALLE NISSAN NUTZFAHRZEUGE2

Page 6: Mindestlohn interessiert nicht · Schwerpunkt: die Bildungspolitik. 10 Hilfe für Azubis in Not Finanzielle Sorgen, ein schwieriges Elternhaus oder mangelnde Deutschkenntnisse: Wenn

Betrieb Soziale Netze Norddeutsches Handwerk vom 24. August 2017 • Seite 6

Verhaltensregeln auf Instagram

Natürlich gibt es auch Verhaltens-regeln bei Instagram, die vor allem Betriebe beachten sollten.

Accountpflege: Lassen Sie Ihren Ac-

count möglichst nur von einer Person

pflegen. Mehrere Mitarbeiter könnten

Unruhe in das Aussehen des Accounts

bringen und sich gegenseitig behindern.

So schnell wie möglich antworten: Beantworten Sie Direktnachrichten

zügig, nicht erst nach Tagen oder Wo-

chen.

Schlechte Fotos vermeiden: Fotos

sind Ihre Währung auf Instagram. Und

schlechte Fotos machen schlechte Wer-

bung für Ihren Betrieb. Bei Instagram

definiert man sich über seine gepos-

teten Bilder, Alben und Videos und nur

über diese bekommt man auch die

Aufmerksamkeit potenzieller Kunden.

Schlechte Hashtags vermeiden: Hashtags wie „like4like“ oder „follow-

4follow“ sollten Sie vermeiden. Diese

Hashtags signalisieren, dass Sie allen

folgen, die Ihnen folgen und Sie somit

nur an Follower-Masse interessiert

sind. Das wirkt unseriös. Ihr Ziel sollte

sein, nachhaltige Follower aufzubau-

en, die Ihr Unternehmens-Profil wirk-

lich mögen. (md)

1708

ndh

INTER Versicherungsgruppe · Handwerker Service

www.handwerk.inter.de

Meine Zukunft gestalten!Sparen Sie fürs Alter. Und zwar so, wie Sie es möchten.Clever kombiniert: Versicherung + Fonds

Garantierte Leistung von Anfang an

Bequem Vermögen aufbauen und von kostengünstigen ETFs profi tieren

Ein- und Auszahlen nach Wunsch

Passen Sie Ihre Altersvorsorge an Ihr Leben an. Nutzen Sie dabei Ihre Vorteile als Mitglied in unseren Versorgungswerken.

Neugierig? Rufen Sie uns an oder informieren Sie sich im Internet. Telefon 0621 427-427www.handwerk.inter.de/inter-mein-leben

Sie wollen eine jüngere Zielgruppe erreichen? Instagram ist dafür ideal. Mit unseren Tipps für Fotos, Hashtags und mehr bauen Sie spielend Reichweite auf.

Tipps und Tricks für Ihren Erfolg

Kompakt:Zielgruppe: Neun Millionen Menschen in Deutschland nut-zen Instagram. Das ist eine Chance für Unternehmen, die vor allem junge Menschen erreichen wollen.

Die Basis: Ihr Unter-nehmensprofil. Ma-chen Sie es öffentlich, überlegen Sie sich einen treffenden Na-men und vergessen Sie nicht, eine knackige Beschreibung Ihres Betriebs einzutragen.

Hauptsache gute Bil-der: Mit Bildern, Al-ben und Videos heben Sie sich von anderen Accounts ab. Konzen-trieren Sie sich dabei auf Details, achten Sie auf gute Perspektiven und darauf, dass das Foto auch im quadra-tischen Format gut aussieht.

Drei Fragen an ...... Claudia Bullermann, Gesellin bei Raumausstatter Tempel in Ol-denburg und verantwortlich für Instagram

Gute Fotos von toller Arbeit zei-gen, dafür ist Instagram ideal. Das weiß auch Raumausstatter Tempel und nutzt Instagram als Kanal zu seinen Kunden.

Der Raumausstatter Tempel will die Raumausstattung wieder moderner machen. Deswegen hat sich das Unternehmen dazu entschieden, regelmäßig Bilder auf Instagram zu posten. Die Raumausstatter-Gesellin Claudia Bullermann ist verantwortlich für den Instagram-Account des Meis-terbetriebs und hat uns einige Fragen beantwortet:

1. Wieso haben Sie sich dazu ent-schieden Instagram zu nutzen?Weil Instagram die beste Plattform für Bilder ist. Da kann Facebook nicht mithalten. In unserem Geschäft geht es viel um Optik. Außerdem bekommt man durch Instagram eine gewisse Reichwei-te. Neben wenigen Werbebildern unserer Kunden, posten wir nur Fotos von eigenen Arbeiten.

2. Was hat Ihnen Instagram bis jetzt gebracht?Das lässt sich leider schlecht nachvollziehen. Zwei Kunden haben uns auf unseren Account angesprochen. Die wären aber vielleicht auch durch andere Wer-bemaßnahmen auf uns aufmerk-sam geworden. Wie viele es genau sind, wissen wir nicht. Der Account hilft uns aber auf je-den Fall, unser Ziel zu verfolgen. Wir möchten die Raumsausstat-tung wieder modern machen.

3. Wie viel Zeit investieren Sie in Ihren Account?Wir investieren montags bis samstags circa 15 Minuten täglich in die Pflege unseres Instagram- Accounts. Das Bildermachen vorher ist eigentlich das Zeitauf-wendigste. Man muss ja auch eine gewisse Auswahl haben.

Marie Dinske [email protected]

Neun Millionen Deutsche nutzen Instagram. Und ständig werden es mehr. Ein Instagram-Pro� l lohnt sich also auch für Handwerker. Vor allem, wenn sie eine jüngere Zielgruppe erreichen wollen. Denn die interessiert sich mehr für die Facebook-Tochter Insta-gram, als für das Hauptprodukt des Mutterkonzerns. Mit Bildern, Alben, Videos und Storys können Be-triebe Freunde und Fans erfreuen, potenzielle Kun-den auf sich aufmerksam machen oder auch Azubis oder neue Mitarbeiter. Hier kommen die wichtigsten Tipps für den Einstieg.

Das Profil: Ihr Start auf InstagramDen Anfang auf Instagram machen Sie mit Ihrem Pro-� l. Sie können sich entweder mit Ihrem Facebook-Ac-count oder Ihrer E-Mail-Adresse anmelden. Wenn Sie bereits ein Facebook-Unternehmenspro� l besitzen,

melden Sie sich am besten damit an. So können Sie Instagram mit einem Business-Pro� l nutzen (private Pro� le lassen sich aber auch später in Business-Pro� le umwandeln). Das Business-Pro� l hat einige Vorteile: Hier lassen sich Kontaktinformationen, wie E-Mail-Adresse, Telefonnummer und Anschrift, hinzufügen.

Geben Sie bei der Anmeldung Ihren Namen, ei-nen Benutzernamen und den Link zu Ihrer Websei-te ein. Der Benutzername wird Ihren Abonnenten als Erstes angezeigt und sollte Ihren Firmennamen enthalten. Fügen Sie nun noch ein professionelles Pro� lbild hinzu und fertig ist Ihr Instagram-Account.

Der gute Eindruck bei jedem BildFür gute Instagram-Fotos gibt es ein paar Grund-regeln.• Versuchen Sie gar nicht erst, möglichst viel mit

einem einzigen Bild zu zeigen. Also: nicht Ihr ganzes Firmenareal mit Fuhrpark und Mitar-

beitern. Entscheiden Sie sich stattdessen für ein klares Hauptmotiv des Bildes. Besonders leicht fällt das bei Detailaufnahmen, in denen der Fo-kus auf einem einzigen Objekt liegt.

• Auch eine gute Linienführung und interessante Perspektiven erzeugen Spannung im Foto.

• Beachten Sie, dass die Bilder im quadratischen Format gut aussehen sollten. Das Quadrat ist das tragende Bildformat auf Instagram, auch wenn der Dienst mittlerweile andere Bildformate er-laubt.

Um eine große Anzahl von treuen Fans (Followern) Ihres Accounts zu generieren, sollten sich die Texte und Bilder von anderen Accounts abheben. Versu-chen Sie beispielsweise, den Nutzer zum Lachen zu bringen. Oder wie wäre es ab und zu mit einem Blick hinter die Kulissen Ihres Arbeitsalltags?

Hashtags: So werden Sie gefundenHashtags (#) sorgen dafür, dass Bilder und dadurch Pro� le gefunden werden. Suchen Sie sich zunächst einen persönlichen # für Ihr Pro� l aus. Das kann der Firmenname sein oder ein Wort, das Ihr Unterneh-men beschreibt.

Beliebte Hashtags aufspüren und nutzen: Ver-wenden Sie unter Ihren Bildern nicht zu viele Hash-tags, sondern suchen Sie sich einige relevante für Ihre Zielgruppe raus. Doch welche Tags sollten Sie verwenden? Hier gilt: Je beliebter, desto größer die Reichweite.

Beliebte Hashtags � nden Sie, indem Sie in dem Feld für die Bildunterschrift ein # und dahinter ein Wort oder ein paar Buchstaben eingeben. Jetzt zeigt Instagram Ihnen dafür automatisch die am häu-� gsten genutzten # an.

Die Suche nach #handwerk liefert beispielswei-se 95 000 ö� entliche Beiträge mit diesem Hashtag. Wenn Sie ihn verwenden, können Sie in der Suche unter #handwerk gefunden werden. Die Suche ist so geordnet, dass ganz oben die neun beliebtesten Bilder, Videos oder Alben des Hashtags zu sehen sind. Darunter sehen Sie die neuesten Beiträge.

Inspiration – diese Hashtags können Sie nut-zen: Beliebt sind auch #tbt (� rowback� ursday/Rückblick Donnerstag) oder #motivationmonday. Der Hashtag #tbt wird häu� g dafür verwendet, um regelmäßig an einem Donnerstag ein altes Bild von sich zu posten.

Eine Liste beliebter Hashtags aus unterschied-lichen Lebens- und Arbeitsbereichen � nden Sie zum Beispiel unter svg.to/hashtags.

Halten Sie Ihre Follower bei LauneIn welchen Abständen sollten Sie Instagram füttern, um sich erfolgreich in dem Bildernetzwerk zu posi-tionieren?• Häufigkeit: Posten Sie mindestens einmal am

Tag ein Bild mit einem guten, kurzen Text. Zei-gen Sie, was in Ihrer Firma Neues passiert. So lassen Sie Ihre Kunden an Ihrem Firmenleben teilhaben.

• Zeitpunkt: Wichtig ist hierbei, wann Sie die Bilder posten. Stellen Sie sich immer die Frage: Wann könnte meine Zielgruppe am Handy sein?

Tipp für fortgeschrittene Nutzer: Wenn Sie bereits eine solide Fanbasis haben, machen Sie sich Gedan-ken über mögliche Wettbewerbe oder Verlosungen. So etwas kommt bei den meisten Followern gut an. W

Foto

: Pr

ivat

| h

an

dw

erk.

com

| A

rtu

r M

arc

inie

c –

Foto

lia.c

om

Page 7: Mindestlohn interessiert nicht · Schwerpunkt: die Bildungspolitik. 10 Hilfe für Azubis in Not Finanzielle Sorgen, ein schwieriges Elternhaus oder mangelnde Deutschkenntnisse: Wenn

Wettbewerbsregister Norddeutsches Handwerk vom 24. August 2017 • Seite 7

Prüfern fehlt PersonalDie öffentliche Hand ist von der Auftraggeber-haftung ausgeschlossen. Welches Argument recht-fertig die Sonderstellung?

Fortsetzung von Seite 1: Das ist die Frage, die wir dem

Bundesministerium für Wirtschaft und

Energie (BMWi) in einer Presseanfrage

gestellt haben.

Die Antwort des Bundesministeriums

ist nicht gerade konkret. Öffentliche

Auftraggeber würden im Vergabever-

fahren überprüfen, ob ein Unterneh-

men Rechtsverstöße begangen hat,

heißt es aus dem Ministerium: „Ist

dies der Fall, müssen oder – je nach

Schwere des Verstoßes – können Unter-

nehmen von Vergabeverfahren ausge-

schlossen werden.“ Erscheine der Preis

eines Angebots im Verhältnis zu der zu

erbringenden Leistung ungewöhnlich

niedrig, müsse der öffentliche Auftrag-

geber das Angebot prüfen.

Das BMWi verweist auf das neue

Wettbewerbsregister, das jetzt auf den

Weg gebracht worden ist (siehe oben,

Keine Aufträge für Falschspieler). Die

schwarze Liste soll öffentlichen Auf-

traggebern die Überprüfung schwarzer

Schafe erleichtern. Ab einem Auftrags-

wert von 30 000 Euro sind öffentliche

Auftraggeber in der Pflicht, sie müssen

abfragen, ob ein Unternehmen auf der

schwarzen Liste steht.

Damit ist das Wettbewerbsregister

auch nur ein zusätzliches Werkzeug,

das vor der Vergabe ansetzt – genau

wie die Mindestlohn-Erklärung. Auf

FSK-Kontrollen und Auftraggeberhaf-

tung hat die schwarze Liste keinen

Einfluss.

Dass die Finanzkontrolle Schwarz-

arbeit unter erschwerten Bedingungen

arbeite, erkennt der Geschäftsführer

des Zentralverbandes des Deutschen

Baugewegebes (ZDB), Heribert Jöris,

an: „Der Kavallerie draußen auf den

Baustellen fehlt das Personal. Und mit

der Prüfung ist es ja nicht getan, jeder

Einsatz muss nachbereitet werden, so

eine Prüfung ist ein ziemlicher Auf-

wand.“

Auch deshalb konzentriere sich die

FKS auf die dicksten Fische: „Der Häus-

lebauer muss kaum fürchten, dass auf

seiner Baustelle eine Kontrolle statt-

finden wird“, sagt Jöris (sfk)

Keine Aufträge für Falschspieler

Kompakt:Neuer Ansatz: Das digitale Wettbe-werbsregister wird die Überprüfung der schwarzen Schafe un-ter den Unternehmen erleichtern.

Schwarze Liste: Von der Geldwäsche bis zum Verstoß gegen das Mindestlohnge-setz – das Register listet zahlreiche „Sün-den“ auf.

Was wird geprüft: Ab einem Auftragswert von 30 000 Euro ist die öffentliche Hand in der Pflicht, aber auch bei kleineren Auf-trägen kann geprüft werden.

Nach „gravierenden Straftaten“ werden Unternehmen künftig in einem bundesweiten Wettbewerbsregister gelistet. Bei öffentlichen Aufträgen ab einem Volumen von 30 000 Euro müssen die Vergabestellen die schwarze Liste abfragen.

(BMWi), wird „jedoch die Eintragung wegen eines zwingenden Ausschlussgrundes zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führen“. Nach Ablauf bestimmter Fristen (nach drei oder fünf Jahren) wer-den eingetragene Unternehmen aus dem Regis ter gelöscht.

Heiner Siefken [email protected]

Dass Schwarze Schafe von der Vergabe ö� entlicher Aufträge ausgeschlossen werden können, ist keine Neuigkeit. Das Vergaberecht ist da eindeutig. Aber woher weiß man, ob ein Unternehmen auf der dunk-len Seite agiert? Das bundesweite Wettbewerbsregi-ster soll die Überprüfung erleichtern.

Verstöße werden erfasstEingetragen werden „rechtskräftige Verurteilungen und Strafbefehle“, die nach dem Gesetz gegen Wett-bewerbsbeschränkungen zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führen. Dazu gehören:

• Bestechung• Menschenhandel• Bildung krimineller Vereinigungen• Terrorismus� nanzierung• Geldwäsche• Vorenthalten von Sozialabgaben• Steuerhinterziehung

Neben solchen Straftaten wird das Register auch Verstöße gegen das Mindestlohngesetz oder das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz speichern. Alle zuständigen Behörden – etwa die Staatsanwaltschaf-ten oder die Finanzkontrolle Schwarzarbeit – müssen Rechtsverstöße der Registerbehörde melden.

Prüfung auch bei kleineren AufträgenAb einem Auftragswert von 30 000 Euro sind ö� ent-liche Auftraggeber in der P� icht, sie müssen abfra-gen, ob ein Unternehmen auf der schwarzen Liste steht.

Übrigens: Die Abfragemöglichkeit besteht auch unterhalb dieser Wertgrenze. Da das neue System vollständig elektronisch abläuft, ist die Hürde für eine Abfrage niedrig, größere Verzögerungen des Vergabeverfahrens sind ausgeschlossen.

Auch interessant: Eine P� icht zum Ausschluss gibt es nicht, im Einzelfall haben die Auftraggeber einen Ermessensspielraum. „In der Regel“, schreibt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Die zweite Chance Außerdem können sich die Unternehmen von ihren Sünden reinwaschen: In der Praxis können das etwa personelle und organisatorische Maßnahmen sein. So eine „Selbstreinigung“ regelt § 125 des Vergabe-rechts.

Das Bundeskabinett hatte das Wettbewerbsregis-ter Ende März beschlossen. Der Bundestag hat dem Gesetz am 22. Juni zugestimmt und nur leicht ergänzt. Unter anderem bekommen im Register eingetragene Betriebe ein „Akteneinsichtsrecht“. Am 7. Juli hat auch der Bundesrat grünes Licht gegeben. W

Amazon und die Umsatzsteuer: ein unbekanntes Risiko?Was beim Versand über Amazon zu beachten ist

Anzeige

© tr

ueffe

lpix

/ Fot

olia

.com

Durch den Internethandel ist es heute auch für kleine und mittlere Unternehmen vergleichsweise einfach, ihre Waren den Kunden außerhalb von Deutschland an-zubieten. Ein beliebtes Instrument sind dabei die von der Internethandelsplattform Amazon bereitgestellten Vertriebsmodelle. Mit dem Zugang zu ausländischen Märkten und der Teilnahme an bestimmten Vertriebs-modellen geht jedoch eine Vielzahl von umsatzsteuer-rechtlichen Besonderheiten einher, die hier kurz aufge-zeigt werden sollen.

Zunächst kann der Unternehmer wählen, ob er seine Ware nur an Amazon verkaufen oder alternativ als sog. Marketplace-Händler selbst gegenüber den Kunden auftreten möchte. In diesem Fall kann der Unternehmer weiter darüber entscheiden, ob er die Logistik selbst bereitstellen will, oder ob dies durch Amazon erfolgen soll (Amazon-FBA). Dabei kann Amazon auch berech-tigt werden, die Ware in anderen EU-Ländern zu lagern (Pan-EU-Programm).

Unternehmer, die Waren an Nichtunternehmer im EU-Ausland verkaufen, haben die Versandhandelsregelung des § 3c UStG zu beachten. Überschreitet die Liefer-menge in ein Land nämlich die länderspezifische Lie-ferschwelle, unterliegt die Lieferung der Umsatzsteuer des Ziellandes und der liefernde Unternehmer hat sich im Zielland zu registrieren, den dortigen Erklärungs-pflichten nachzukommen und Rechnungen nach den Vorschriften des Ziellandes zu erteilen.

Neben der Überwachung der Lieferschwellen und der zutreffenden Qualifizierung des Kunden bereitet in der Praxis auch die Implementierung der ausländischen Rechnungslegungsvorschriften Probleme (Umrech-nungskurs, Steuersatz, korrekter Nummernkreis). Feh-ler bei der Überwachung der Lieferschwellen oder der Rechnungsstellung können zu hohen Steuernachforde-rungen im In- und Ausland führen.

Im Fall des Pan-EU-Programms treten neben der Ver-sandhandelsregelung weitere Besonderheiten auf: Auf-grund der Umlagerung von Ware ins EU-Ausland kommt es zur zwingenden Registrierungspflicht im Lagerland, da die Umlagerung als innergemeinschaftliches Ver-bringen im Abgangs- und Empfangsland zu erklären ist. Dieses Verbringen muss der Unternehmer in einem gesonderten Vordruck erklären („Zusammenfassende Meldung“).

Zudem muss er sog. Pro-Forma-Rechnungen ausstellen und sich möglicher Besonderheiten des ausländischen Umsatzsteuerrechts vergegenwärtigen. Als proble-matisch kann sich der Retourenprozess erweisen, der stets eine zwar umsatzsteuerlich unbeachtliche Rück-sendung der Ware ins sog. Marketplace-Land darstellt, aber zu einem Auseinanderfallen von Warenbeständen und gemeldeten Umsätzen führt.

Die Hürden für den Einstieg in den grenzüberschreiten-den Handel sind durch die von Amazon angebotenen Dienste niedrig; gleichwohl empfiehlt sich vor Teilnah-me an den Amazon-Modellen eine umfassende steuer-liche Beratung, um unnötige Steuernachforderungen zu vermeiden.

26129 Oldenburg · Ammerländer Heerstr. 231 · Telefon: 04 41 - 97 16 - 23 02 | Beratungsbüros in Oldenburg · Bremen · Remels (Ostfriesland) · Twist (Emsland)

Die Berater.

www.obic.de

Marco Finke Steuerberater Partner der Sozietät VOSS SCHNITGERSTEENKEN BÜNGER & PARTNERin Oldenburg, Fachberater für Controlling und Finanzwirtschaft (DStV e.V.)[email protected]

Scharze Liste: Das neue Wettbewerbsregister erfasst Unternehmen mit dunkler Vergangenheit.Foto: ra2 - Fotolia.com

Page 8: Mindestlohn interessiert nicht · Schwerpunkt: die Bildungspolitik. 10 Hilfe für Azubis in Not Finanzielle Sorgen, ein schwieriges Elternhaus oder mangelnde Deutschkenntnisse: Wenn

Betriebplus IT-Sicherheit Norddeutsches Handwerk vom 24. August 2017 • Seite 8

In Teilen der Ausgabe ist ein Beilage von der Handwerkskammer Oldenburg Berufsbildungszentrum. Wir bitten unsere Leser um Beachtung.

Impressum

Organ der Handwerkskammern

122. Jahrgang

Herausgeber: Handwerkskammern Braunschweig-Lüneburg-Stade, Hannover, Hildesheim-Südniedersachsen, Magdeburg, Oldenburg, Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim, Ostfriesland.

Verlag: Schlütersche Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG Postanschrift: 30130 Hannover Adresse: Hans-Böckler-Allee 7, 30173 Hannover Tel. 0511 8550-0 Fax 0511 8550-2403 www.schluetersche.de www.handwerk.com

Redaktion: Irmke Frömling (Chefredaktion, V.i.S.d.P.) Tel. 0511 8550-2455 [email protected]

Jörg Wiebking (Ltg.) Tel. 0511 8550-2439 [email protected]

Torsten Hamacher (Content Manager) Tel. 0511 8550-2456 [email protected]

Dr. Astrid Funck Tel. 0511 8550-2446 [email protected] Gille Tel. 0511 8550-2624 [email protected] Jahn Tel. 0511 8550-2415 [email protected] Leupold Tel. 0511 8550-2460 [email protected] (verantw. f. Kammerseiten) Braunschweig-Lüneburg-Stade: Sandra Jutsch Hannover: Dipl.-Kfm. Jans-Paul Ernsting Hildesheim-Südniedersachsen: Ina-Maria Heidmann Magdeburg: Burghard Grupe Oldenburg: Heiko Henke Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim: Sven Ruschhaupt Ostfriesland: Wiebke FeldmannAnzeigenverkauf: Lasse Drews (Leitung) Tel. 0511 8550-2477 [email protected] Dau Tel. 0511 8550-2484 [email protected]

Derzeit gültige Anzeigenpreisliste: Nr. 59 vom 1. 1. 2017

Druckunterlagen: [email protected] Tel. 0511 8550-2522 Fax 0511 8550-2401

Leser-Service: Irmgard Ludwig-Johnsen Tel. 0511 8550-2458 [email protected]

Abonnement-Service: Tel. 0511 8550-2422 Fax 0511 8550-2405

Erscheinungsweise: zwei Ausgaben im Monat

Bezugspreis: Jahresabonnement: € 45,50 inkl. Versand und MwSt.

Studenten erhalten einen Rabatt von 50 Prozent.

Einzelheft € 1,50 zzgl. Versandkosten.

Für die in der Handwerksrolle eingetragenen Handwerker ist der Bezugspreis durch den Mitgliedsbeitrag abgegolten.

ISSN 0029-1617

Druck: Küster-Pressedruck Industriestraße 20, 33689 Bielefeld

Angriff auf die CloudDie große Freiheit verspricht Branchensoftware aus der Cloud. Schließlich kann man jederzeit, überall auf seine Daten zugreifen. Außer die Software wird angegriffen. Dann herrscht Chaos. Einigen Malern ist das passiert.

Denny Gille [email protected]

Das böse Erwachen kam an einem Dienstagmor-gen. Für Dutzende Malerbetriebe. Einer von ihnen: Malermeister Volker Geyer. Gerade wollte er wie gewohnt auf seine Branchensoftware Malistor des Softwareanbieters Ma/soft e.K. zugreifen. Adressen, Termine, Rechnungen und Projekte lassen sich damit verwalten und – dank Cloudfunktion – von jedem Arbeitsplatz aus nutzen. Außer an diesem Dienstag. Die Software streikte.

Die Aufklärung des Softwareanbieters ließ nicht lange auf sich warten: „Wir sind seit Montag von einem schweren Softwarevirus befallen“, klärte das Unternehmen seine Softwarenutzer laut Geyer auf. Dabei blieb es eine knappe Woche. „Für mich hieß das, ich konnte ein paar Tage keine Angebote und Rechnungen schreiben“, sagt Geyer. Mehr Funk-tionen der Software nutzt Geyer nicht. So hat den plötzlichen Ausfall auch keiner seiner Kunden be-merkt. „Ich bin da vielleicht ein Spezialfall“, sagt der Unternehmer. „Kollegen, die die Software voll aus-

keiner Zeit wären die Daten der Nutzer in Gefahr gewesen. Offline-Backups zur Wiederherstellung ha-be es gegeben. Da aber auch das System betroffen gewesen sei, hätte eine Wiederherstellung mehr Zeit in Anspruch genommen.

Lücke Im System? Wie kam es zu dem Hack? Laut Sebastian Wulf wur-de die Ransomware gezielt auf Sicherheitslücken in Serversystemen angesetzt. Eine Sicherheitslücke von Microsoft sei genutzt worden, um Zugang zum Sys-tem zu erhalten. Der Softwareanbieter habe das nach eigenen Angaben nicht verhindern können. Grund: Bereits Ende Februar habe der Virus die Sicherheits-lücke genutzt, um in das System von Ma/soft einzu-dringen. Microsoft selbst habe die Sicherheitslücke erst Mitte März geschlossen.

Demnach arbeitete der Virus etwa sechs Wochen im Stillen in der Malistor-Cloud, bis er sich nach vollendeter Tat dem Softwareanbieter zu erkennen gab. Durch die lange stille Virusarbeit nutzte es dem Unternehmen nichts, dass es mit zwei redundanten Cloudsystemen arbeitet. Die replizieren sich alle zwei Tage, sodass die Daten bei einem Hardware-Ausfall gerettet sind. Eine langsam nagende Ransomware aber gelangt dadurch auf beide Systeme.

Sicherheitslösung für die Zukunft„Unser Anbieter Ma/soft ist unglaublich professionell mit der Situation umgegangen“, lobt Volker Geyer. „Sie haben das Problem ruhig kommuniziert, uns alle zwei Tage den neuesten Stand mitgeteilt und die Software schnell wieder zum Laufen gebracht.“ Vertraut der Unternehmer weiter auf die Cloud? „Ja“,

sagt Geyer, „denn sicher ist man nie: Mein Computer kann auch geklaut werden oder es brennt – und alles ist weg.“ Der Malermeister ist so organisiert, dass ein Systemausfall seinen Betrieb nicht gefährden würde.

Andere Unternehmen müssen sich allerdings stärker auf ihre digitalen Helfer verlassen können. Wie schützt das Ma/soft die Daten ihrer Kunden in Zukunft besser? Antwort: Künftig soll es ein Notfall-backup geben, das auf einem komplett anderen Sys-tem gespeichert wird, sagt Wulf. Im Fall eines Angriffs könnten die Kunden mit einer Offline-Version ihrer Software inklusive der benötigten eigenen Daten ar-beiten. „Diese Offlineversion ließe sich später wieder synchronisieren, sobald das System zur Verfügung steht“, sagt Wulf. W

nutzen, darüber zum Beispiel Zeiten erfassen, trifft ein Ausfall sicher härter.“

Der Schaden und seine BehebungWas hat der Virus gemacht? Die Branchensoftware der Ma/soft e.K. wurde von einem sogenannten Ransomware-Virus angegriffen. Diese Trojaner ver-schlüsseln Dateien, machen sie für die Nutzer un-brauchbar und geben sie nur gegen Lösegeld wieder frei. Bei der Branchensoftware Malistor von Ma/soft wütete dieser Trojaner auch im Cloudservice, legte den Dienst lahm, verschlüsselte Nutzerdaten. Be-troffen sei laut Unternehmen ein System mit rund 150 Kunden gewesen.

Der Softwareanbieter entschied sich, die Erpres-ser auszubezahlen und konnte die Daten so inner-halb einer Woche wiederherstellen. Gut für seine Kunden. Doch was wäre gewesen, wenn diese Wie-derherstellung nicht funktioniert hätte? „Dann hätte es länger gedauert, zweieinhalb Wochen, bis wieder alles rundläuft“, erklärt Geschäftsführer Sebastian Wulf auf Anfrage von handwerk.com. Er betont: Zu

Kompakt:Kein Zugriff auf die Branchensoftware: Das hat 150 Malerbetrieben einen unerwarteten Dämpfer verpasst. Darunter Malermeister Volker Geyer: An-gebote und Rechnungen konnte er die nächsten Tage nicht schreiben.

Verschlüsselungstrojaner wütet in der Cloud: Über eine Sicherheitslücke hat sich im Cloudsystem der Malistor-Handwerkersoftware ein Virus ein-geschlichen und über Wochen Daten verschlüsselt.

Kundendaten gesichert: Innerhalb einer Woche konnte der Softwareanbieter das Problem lösen. Zu keiner Zeit habe eine Gefahr für die Daten der Kunden bestanden.

Ärger: Wenn Trojaner die Cloud-Dienste lahmlegen. Foto: science photo - Fotolia.com

Kennt auch die Schattenseite der Cloud: Volker Geyer. Foto: Privat

So finden Sie sichere ClouddiensteAbsolute Sicherheit gibt es auch in der Cloud nicht. Sollten Sie jetzt auf Papier umsteigen? Nein. Aber wäh-len Sie Ihre Dienste sorgfältig aus, rät unser Sicherheitsexperte. Wie Sie das anstellen, lesen Sie hier.

Nicht nur die Branchensoftware von Handwerkern

eignet sich als Ziel von Erpressern und Verschlüsse-

lungstrojanern. Das hat die Ransomware Wannacry

gezeigt: Erfolgreich hat sie die Dienste auch sehr

großer Unternehmen angegriffen, etwa der Deut-

schen Bahn und des Automobilherstellers Renault.

Wenn Viren derartige Erfolge feiern, kann es dann

überhaupt sichere Clouddienste geben? Ja, meint Se-

bastian Kurowski vom Fraunhofer Institut für Arbeits-

wirtschaft und Organisation (IAO). Betriebe könnten

selbst prüfen, wie ernst ihr gewünschter Software-

anbieter das Thema Sicherheit nimmt. Wie das geht,

erklärt er hier im Interview.

Gibt es noch sichere Clouddienste?Sebastian Kurowski: Natürlich, aber das hängt

davon ab, welchen Stellenwert IT-Sicherheit beim

jeweiligen Anbieter hat. Wir haben beobachtet, dass

Entscheidungen, die die IT-Sicherheit betreffen, von

vielen unsystematisch und ad hoc getroffen werden.

Im Fall von Wannacry wurden die Sicherheitslücken

in unterstützten Systemen bereits im März geschlos-

sen. Zwar lassen sich unglückliche Zufälle in der

IT-Sicherheit nie ganz ausschließen, aber: Eine syste-

matische Betrachtung könnte solche Bedrohungen in

vielen Fällen vorab sichtbar machen. Die wird jedoch

häufig nicht oder nur unzureichend vorgenommen.

Wie entstehen Lücken bei der IT-Sicherheit?Kurowski: Das Problem bei der IT-Sicherheit ist oft,

dass die Anbieter keine strukturierten Prozesse ha-

ben. In einer komplexen IT-Infrastruktur – mit meh-

reren Servern, vielen angeschlossenen Computern,

Sichere Wolke in Sicht: Auch Software aus der Cloud kann sicher sein.

externen Schnittstellen, Zulieferern und Nutzern –

erkennen sie oft nicht schnell genug, ob sie von einer

Sicherheitslücke betroffen sind, wenn dieses System

nicht systematisch betrachtet wird. Das erhöht na-

türlich das Risiko eines erfolgreichen Angriffs.

Wie erkenne ich, ob ein Anbieter hohe Sicherheits-standards hat?Kurowski: Der Anbieter kann Ihnen ein Qualitäts-

signal seiner IT-Sicherheit liefern. Das kann einmal

die Zertifizierung nach ISO 27001 sein. Sie bestätigt

das Vorhandensein eines Informationssicherheits-

Managementsystems. Ein alternativer Nachweis kann

auch das IT-Grundschutzzertifikat des Bundesamts

für Sicherheit in der Informationstechnik sein. Beide

zeigen jedoch nur das Vorhandensein der IT-Sicher-

heitsprozesse, nicht jedoch deren Durchführung an.

Habe ich noch andere Möglichkeiten, sichere An-bieter zu finden?Kurowski: Fragen Sie gezielt nach. Was investiert

der Anbieter in IT-Sicherheit? Gibt es Backups – und

wo werden die aufbewahrt? Wie viele Personen

beschäftigen sich mit der IT-Sicherheit? Hat der An-

bieter dann nur einen IT-Sicherheitsbeauftragten,

der gleichzeitig noch für Kundensupport, IT-Admi-

nistration verantwortlich ist, ist der Stellenwert der

IT-Sicherheit sicher nicht groß genug. (deg)

Foto

: so

up

stock

- s

tock

.ad

ob

e.co

m

Page 9: Mindestlohn interessiert nicht · Schwerpunkt: die Bildungspolitik. 10 Hilfe für Azubis in Not Finanzielle Sorgen, ein schwieriges Elternhaus oder mangelnde Deutschkenntnisse: Wenn

Regionales Niedersachsen Norddeutsches Handwerk vom 24. August 2017 • Seite 9

1100 GLAS- ELEMENTE

8000 t DACH

1761 STAHL- BETONPFÄHLE

DIE VHV SCHÜTZT BAUBETRIEBE VOR RIESIGEN RISIKEN

DIE ELBPHILHARMONIE IN

Auf einer Baustelle kann jeden Tag Unvorhergesehenes passieren – mit unabsehbaren Folgen für Ihren Baubetrieb. Schon kleine Fehler können zu hohen Schadensersatzansprüchen

führen, welche die Existenz Ihres Unternehmens gefährden. Als Bauspezialversicherer schützt die VHV Sie vor diesem unkalkulierbaren Risiko – mit dem besten Haftpflichtschutz für Bauunternehmen.  Für eine schnelle und unkomplizierte Schadensregulierung stehen Ihnen kompetente Experten zur Seite.

Mehr Informationen erhalten Sie unter 0180.22 32 100* oder vhv-bauexperten.de

UND TÄGLICH GRÜSST DAS RISIKO

* Festnetzpreis 6 Cent pro Anruf, aus Mobilfunknetzen höchstens 42 Cent pro Minute.

50 Positionen mit 100 Forderungen Premiere zur Landtagswahl: Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Handwerk haben sich gemeinsam positioniert.

Irmke Frömling [email protected]

„Die Handwerkskonjunktur brummt. Damit scheint alles in Ordnung. Doch die Herausforderungen sind groß“, betont der Präsident des Niedersächsischen Handwerkstages (NHT), Mike Schneider, bei der Vorstellung des Positionspapiers. Vor fast anderthalb Jahren wurde der Abstimmungsprozess eingeleitet. Berücksichtigt wurden die Wünsche der Arbeitge-ber- und der Arbeitnehmerseite sowie regionale und fachliche Interessen. „Allen Beteiligten war wichtig, dass das Handwerk mit einer Stimme spricht“, stellt Schneider klar.

7 Schwerpunkte Die Akteure stimmten 50 Positionen mit 100 Forde-rungen in diesen sieben Schwerpunktthemen ab:1. Erhalt unternehmerischer Flexibilität und der

Abbau von Bürokratie,2. Sicherung der Handlungsfähigkeit von Staat und

Unternehmen,3. Gewinnung von Nachwuchs und die Sicherung

der Fachkräfteversorgung im Handwerk,4. Nachhaltigkeit und Energiewende,5. Sicherung sozial wichtiger Rahmenbedingungen

und die Entwicklung der ländlichen Räume,6. Erhalt handwerksgerechter Strukturen und eines

fairen Wettbewerbs sowie7. Sicherung der Zukunftsfähigkeit und der Perspek-

tiven für das Handwerk.

Größter Bedarf in der BildungspolitikWo sieht das Handwerk den größten politischen Handlungsbedarf? Das Ergebnis der traditionellen NHT-Betriebsumfrage zu Jahresbeginn kam zu einem deutliches Ergebnis. „75 Prozent der teilnehmenden Betriebe setzten den Schwerpunkt auf die Bildungs-politik“, berichtet NHT-Vizepräsident Karl-Wilhelm Steinmann. Das sei auch kein Wunder, falle es doch Handwerkern immer schwerer, Nachwuchs zu fin-den. „40 Prozent unserer Betriebe haben Schwierig-keiten, ihre Ausbildungsplätze zu besetzen, 80 Prozent

Kompakt:Mit einer Stimme: Arbeitgeber und Arbeitnehmer stellen gemeinsam Forderungen zur Landtags-wahl.

Herausforderungen: Vor allem Verbesserungen in der Bildungspolitik sind dem Handwerk ein Anliegen.

Kritik: Öffentliche Vergaben müssen einfacher werden, gewerkeweise und nach Wirtschaftlich-keit erfolgen.

NHT-Vizepräsident: Karl-Wilhelm Steinmann. Foto: HWK Hannover

NHT-Präsident: Mike Schneider. Foto: Hamacher

sei zudem die finanzielle Gleichstellung beruflicher und akademischer Bildung. „Bisher erhalten Hoch-schulen alles umsonst. In der dualen Ausbildung müs-sen Betriebe mehr als das Land zahlen. Wir fordern mehr Förderung“, stellt Steinmann klar.

Auf Unterstützung vom Land setzt das Handwerk auch beim Nachfolgeproblem. Mit einer Meister-gründungsprämie will es den Engpässen bei Be-triebsübernehmern entgegenwirken.

beobachten einen Rückgang der Bewerberzahlen“, erläutert der Kammerpräsident. Die zunehmende Akademisierung sei für Wirtschaft und viele junge Menschen kein Segen. Das niedersächsische Hand-werk fordere daher eine deutliche Aufwertung der beruflichen Bildung, so auch bei den Maßnahmen in der Berufsorientierung. „Wir brauchen eine Exellenz-intitaitve für die Berufsbildung“, betont Steinmann. Die Marschrichtung müsse „dual first“ sein. Notwenig

Abgaben und Bürokratie im VisierEin Dorn im Auge ist dem Handwerk nicht nur die Ausweitung des Tourismusbeitrages, sondern auch die komplizierten Regeln für eine korrekte Vergabe der öffentlichen Hand. „Die Verfahren müssen un-bedingt vereinfacht werden“, so Steinmann. Selbst die Kommunen und Behörden hätten Probleme, gesetzeskonforme Inhalte in ihre Ausschreibungen einfließen zu lassen. Außerdem seien gewerkeweise Ausschreibungen notwendig, damit auch Unterneh-mer vor Ort eine Chance auf die Aufträge bekommen. „Und wir brauchen mehr Mut bei der öffentlichen Hand, sich für das wirtschaftlichste und nicht für das billigste Angebot zu entscheiden. W

Download: Das Positionspapier des niedersäch-

sischen Handwerks finden Sie in einer Kurz- und

Langfassung unter www.handwerk-lhn.de.

Bausstelle Landtag: Vor den Parlamentswahlen am 15. Oktober hat der NHT seine Forderungen präsentiert.

Foto

: La

nd

tag

Nie

der

sach

sen

/Tom

Fig

iel

Passgenau: Tischlerbetriebe erhalten Unterstützung bei der Digitalisierung. Foto: Rawf8 - Fotolia.com

Der Krankenstand in Niedersachsen ist etwas angestiegen. Foto: stauke - Fotolia.com

Zukunftsweisende Zusammenarbeit

Tischler und Kompetenzzentrum Digitales Handwerk kooperieren.

Virtual Reality, 3-D-Druck, Smart

Home, Building Information Modeling

(BIM), E-Commerce – das ist nur eine

Auswahl an Themen, mit denen sich

Tischlerbetriebe jetzt und in Zukunft

auseinandersetzen. Die Digitialisierung

schreitet schnell voran.

Um seinen Mitgliedern bei diesen

Entwicklungen noch besser zu unter-

stützen, hat der Verband des Tisch-

lerhandwerks Niedersachsen/Bremen

eine Transferpartnerschaft mit dem

Kompetenzzentrum Digitales Handwerk

(KDH) geschlossen. Schwerpunkte sollen

in der Beratungsarbeit und in der Fort-

und Weiterbildung liegen. So können

Betriebe als Einstieg einen Digitali-

sierungs-Check des KDH durchlaufen.

Anhand dessen soll der Grad der Digita-

lisierung bestimmt und Entwicklungs-

potenziale abgeleitet werden. (red)

Krankmeldungen legen leicht zu

Rückenleiden und Erkältungen sind häufige Ursachen.

Arbeitnehmer in Niedersachsen ha-

ben sich im ersten Halbjahr 2017 öfter

krank gemeldet als im Vorjahr. Knapp

63 Prozent der Arbeitnehmer seien in

2017 noch gar nicht krank geschrieben

worden, mehr als jeder Dritte mindes-

tens einmal, ergab die Analyse.

Jeder zweite Fehltag ging auf ei-

ne Muskel-Skelett-Erkrankung (zum

Beispiel Rückenleiden), psychische Er-

krankungen (Depressionen oder Angst-

zustände) oder eine Erkältung zurück.

Insgesamt lag der Krankenstand

in Niedersachsen in der ersten Jah-

reshälfte bei 4,5 Prozent. Das sind

0,1 Prozentpunkte mehr im Vergleich

zum ersten Halbjahr 2016. Der Bun-

desdurchschnitt der Krankmeldungen

liegt bei 4,3 Prozent, meldet die DAK-

Gesundheit. (red)

Für faire VergütungKfz-Meisterbetriebe sollen mehr als nur eine Pauschale bekommen.

Der Kfz-Verband Niedersachsen-

Bremen hat eine faire Vergütung für

die Kfz-Meisterbetriebe gefordert, die

Dieselautos nachrüsten müssen. Der

Grund: Die Software-Nachrüstung be-

deute auf der einen Seite viel Aufwand

für die Werkstätten, auf der anderen

Seite wollten die Hersteller aber nur

Pauschalen erstatten, sagte Karl-

Heinz Bley, Präsident des Verbandes.

Schon jetzt hätten Händler durch den

Wertverlust von gebrauchten Diesel-

Fahrzeugen Nachteile, unter anderem

durch verunsicherte Kunden. (red)

Arbeitsmarkt in Bewegung

Schwächere Bewerber sollten eine Chance bekommen, fordert die Ar-beitsagentur.

Der Arbeitsmarkt ist in Bewegung,

meldet die Arbeitsagentur Regionaldi-

rektion Niedersachsen. Viele Betriebe

haben freie Stellen, viele Bewerber

sind ohne Job. Die Arbeitsagentur ap-

pelliert an Arbeitgeber, Bewerbern mit

schwächeren Zeugnissen eine Chance

zu geben. Nur so könnten Angebot und

Nachfrage gedeckt werden. (red)

E-Mobilität entdecken

Einladung zur E-Mobil-Meile in Hannover am 10. September.

Zu einem Besuch der E-Mobil-Meile

in der Innenstadt von Hannover laden

die Innungen des Kfz-Technikerhand-

werks Niedersachsen-Mitte und Osna-

brück während des Entdeckertags am

10. September ein. Ab 10 Uhr informieren

und beraten Innungen, Fachbetriebe

und Klimaagentur auf der Georgstraße

zwischen Opernplatz und Baringstraße

zum Thema E-Mobilität und präsentie-

ren auf der E-Meile Elektro-Autos,

E-Bikes, Pedelecs und Segways. (red)

Page 10: Mindestlohn interessiert nicht · Schwerpunkt: die Bildungspolitik. 10 Hilfe für Azubis in Not Finanzielle Sorgen, ein schwieriges Elternhaus oder mangelnde Deutschkenntnisse: Wenn

Regionales Handwerkskammer Oldenburg Norddeutsches Handwerk vom 24. August 2017 • Seite 10

Ja, hiermit bestelle ichExpl. ISBN 978-3- Titel, Preis

____ 89993-865-4 Das große Kochbuch gegen Bluthochdruck, E 26,99

____ 89993-645-2 111 Rezepte gegen erhöhte Cholesterinwerte, E 19,95

____ 89993-744-2 Der Ernährungsratgeber für ein gesundes Herz, E 19,95

____ 89993-637-7 Lieblingsrezepte für Diabetiker, E 24,95

Bitte bestellen Sie in Ihrer Buchhandlung oder direkt beim Verlag: Schlütersche Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG · Buchvertrieb · Postanschrift: 30130 Hannover · [email protected] · Tel 0511 8550-2538 · Fax: 0511 8550-2408

…bringt es auf den Punkt.

Auch als eBook erhältlich! www.buecher.schluetersche.de

Vor- und Zuname

Straße/Nr.

PLZ/Ort

Datum/Unterschrift

ISBN 978-3-89993-744-2 · € 19,95ISBN 978-3-89993-645-2 · € 19,95 ISBN 978-3-89993-865-4 · € 26,99 ISBN 978-3-89993-637-7 · € 24,95

Gesundschmecktlecker

Technologie-ScoutingEine intensivere Zusam-menarbeit zwischen Wis-senschaft und Wirtschaft soll beiden Seiten zugu-tekommen.

Die Innovationskraft der Region We-

ser-Ems stärken und zukunftsfähige

Arbeitsplätze schaffen – das ist Ziel

des Verbundprojekts „Technologie-

Scouting innovativ NordWest“ der

Universität Oldenburg, der Jade Hoch-

schule und der Hochschule Emden/

Leer. Gemeinsam mit der Oldenbur-

gischen IHK, den Handwerkskammern

Oldenburg und Ostfriesland, dem

FabLab Oldenburg sowie den regio-

nalen Wirtschaftsförderern wollen die

Hochschulen in den kommenden drei

Jahren Modelle entwickeln, die die Zu-

sammenarbeit von Unternehmen und

Hochschulen verbessern.

„Vor allem kleine und mittlere

Unternehmen (KMU) profitieren von

einem leichteren Zugang zu Know-

how und hochqualifiziertem Perso-

nal“, sagt Kay Lutz Pakula. Der Beauf-

tragte für Innovation und Technologie

der Handwerkskammer Oldenburg

begleitet das Verbundprojekt, das mit

rund 500.000 Euro vom Europäischen

Fonds für regionale Entwicklung und

dem Land Niedersachsen gefördert

wird. Als Best-Practice-Beispiele sollen

die Erkenntnisse aus dem Technolo-

gietransfer auch für andere Regionen

Vorbildcharakter haben. (hei)

HWK-Ansprechpartner: Kay Lutz Pakula, Telefon 0441 232-214

Tag des offenen Denkmals

Am 10. September beteiligt sich auch die Handwerkskammer am bundes-weiten Tag des Denkmals und öffnet von 14 bis 17 Uhr den Kammersaal und das Präsidentenzimmer für Besucher.

Unter dem Motto „Macht und Pracht“

wird die Stadt Oldenburg als Gastge-

berin der Festveranstaltung zwischen

30 und 40 Denkmale der Öffentlichkeit

vorstellen. Auch die Handwerkskam-

mer ist dabei. Das Haupthaus mit dem

Präsidentenzimmer wurde 1846 erbaut

und 1913 von der Kammer erworben. Im

selben Jahr entstand in einem Anbau der

Kammersaal, in dem bis heute die Voll-

versammlungen und andere Veranstal-

tungen der Kammer stattfinden. (ar)

Mehr Infos: www.tag-des-offenen-denkmals.de

BMW fördert AusbildungDie Walkenhorst Gruppe übergibt der Kreishand-werkerschaft Cloppen-burg ein Schulungsfahr-zeug für die ÜLU.

Höchste Servicequalität fängt mit einer

fundierten Berufsausbildung an: Mit

der Überlassung eines umfangreich

ausgestatteten Trainingsfahrzeugs

unterstützt die BMW AG das praxis-

orientierte Lernen im Rahmen der

überbetrieblichen Lehrlingsunterwei-

sungen der Kreishandwerkerschaft in

Cloppenburg.

Die Ausbilder können das Fach-

personal von morgen mit modernster

Technik vertraut machen. Das Modell

420i Coupé (185 PS) wurde baulich für

Schulungszwecke verändert und kann

nicht für den öffentlichen Straßenver-

kehr zugelassen werden. Dadurch wird

die Möglichkeit geboten, innovative

und umweltgerechte Antriebstechno-

logie (Efficient Dynamics), Fahrwerks-

regelsysteme sowie Fahrzeugelektronik

neuester Generation zum Bestandteil

des Lehrplans zu machen. (hei)

Freude am Lernen: Kreishandwerksmeister Günther Tönjes (r.) bedankte sich bei den Vertretern von BMW und Walkenhorst. Foto: KH Cloppenburg

Azubis mit Problemen erhalten Hilfe

Torsten Heidemann [email protected]

Die Gerd Hartmann Maschinen- und Metallbau GmbH aus Wardenburg hat positive Erfahrungen mit dem Senior Experten Service (SES) gemacht. In der größten ehrenamtlichen Organisation Deutschlands ist die Initiative VerA beheimatet. VerA steht für die Verhinderung von Ausbildungsabbrüchen.

Betriebsinhaber Gerd Hartmann hat dem 2009 nach Deutschland gekommenen Togolesen Newoad-zesi Tassi die Chance gegeben, seine Ausbildung er-folgreich zu Ende zu führen. Im Betrieb wurde dem Metallbauermeister Sebastian zum Buttel schnell deutlich, dass Tassi zum Beispiel große Schwierig-keiten hatte, das Berichtsheft zu führen.

Hier kam VerA mit Regionalkoordinatorin Siegrid Schwengber und dem Betreuer Dr. Bernd Meyer ins Spiel. „Wenn man in der Berufsschule die Auf-gaben nicht versteht, scheitert man zwangsläufig“, sagt Bernd Meyer. Zum einen baute er zu Tassi ein Vertrauensverhältnis auf und motivierte ihn, im Pri-vaten mehr Deutsch zu sprechen und zu lesen. „Zum anderen wurde eine assistierte Ausbildung von der Agentur für Arbeit genehmigt“, so Meyer.

Tassi bekam Zusatzunterricht, auch an Samsta-gen. Der Einsatz stimmte und wurde schlussendlich auch belohnt: Der inzwischen 38-Jährige bestand im Juni die Gesellenprüfung zum Metallbauer in der Fachrichtung Konstruktionstechnik. „Herr Meyer hat mir sehr geholfen. Ich kann das jedem empfehlen“, sagt der Familienvater nach dem Happy End.

Für Heinz Auktun, stellvertretender Leiter der Berufsbildung bei der Handwerkskammer, ist die Initiative VerA eine äußerst gute Ergänzung zu An-geboten der Kammer oder der Volkshochschule.

„Wir können bei der Vielzahl der Auszubildenden keine intensive Einzelbetreuung über einen längeren Zeitraum leisten. Deshalb unterstützen wir die Arbeit von den VerA-Ausbildungsbegleitern vor Ort, so wie es der Deutsche Handwerkskammertag bundesweit auch tut.“

Siegrid Schwengber verweist darauf, dass Aus-bildung eine Menge Geld kostet. „Wenn eine Lehre nicht zu Ende geführt wird, dann ist das Geld in den Sand gesetzt“, sagt die Regionalkoordinatorin. „Rund 80 Prozent der von VerA betreuten Auszubildenden schaffen den Abschluss“, so Schwengber, die Anfra-gen sowohl von Betrieben als auch von den Auszu-bildenen erhält. Zurzeit kann sie auf knapp 40 ehren-amtliche Begleiter zurückgreifen. „Dieser Pool darf gerne größer werden“, wirbt sie bei Ruheständlern für die reizvolle und wichtige Aufgabe. W

Kontakt zu VerA: Siegrid Schwengber, Telefon 0441 21988850

Kompakt:Problem: Ein Auszubildender beherrscht die deutsche Sprache nicht ausreichend, um in der Berufsschule mitzukommen.

Lösung: Die Initiative VerA sorgt für die richtige Unterstützung. In diesem Fall wurde die Fach-sprache für das Metallbauerhandwerk vermittelt.

Finanzielle Sorgen, ein schwieriges Elternhaus oder mangelnde Deutschkenntnisse: Wenn Lehrlinge in Not geraten, gibt es Unterstützung für sie und die Betriebe.

Das Ziel: Abbrüche von Ausbildungen verhindern!Fehlende Ausbildungsreife ist ein Problem. Zu viele Lehrverträge werden vorzeitig gelöst.

Die Initiative VerA (Verhinde-rung von Ausbildungsabbrüchen) des Senior Experten Service (SES) hilft jungen Menschen, denen die Ausbildung Schwierigkeiten bereitet. Der SES stellt ehrenamt-liche Fachleute im Ruhestand – als lebens- und berufserfahrene Ratgeber – zur Seite. Eine Be-gleitung erfolgt auf Wunsch der Auszubildenden, kann aber auch von Seiten der Kammern, Aus-bilder, Berufsschulen oder Eltern angeregt werden. Im Mittelpunkt der SES-Ausbildungsbegleitungen stehen:

W die Klärung von fachlichen Fragen

W die Begleitung von Übungen für die berufliche Praxis

W die Unterstützung von Prüfungsvorbereitungen

W der Ausgleich sprachlicher Defizite

Abschluss geschafft: Newoadzesi Tassi vorn mit Siegrid Schweng-ber und hinten v.l. Sebastian zum Buttel, Heinz Auktun, Dr. Bernd Meyer und Gerd Hartmann. Foto: Heidemann

Page 11: Mindestlohn interessiert nicht · Schwerpunkt: die Bildungspolitik. 10 Hilfe für Azubis in Not Finanzielle Sorgen, ein schwieriges Elternhaus oder mangelnde Deutschkenntnisse: Wenn

Handwerkskammer Oldenburg Norddeutsches Handwerk vom 24. August 2017 • Seite 11

Die neue App „Handwerk“: Holen Sie sich alle relevanten Informationen für Ihren Betrieb auf Ihr Smartphone. handwerk.com/app

Neue Leitung: Der stellvertretende Leiter des Berufsbildungszen-trums, Hajo Kreye, übernimmt die Leitung der Fachschule für das Handwerk.

Handwerkskammer übernimmt Fachschule für das Handwerk

Fenja Gralla [email protected]

Die Fachschule für das Handwerk e.V., die für die Fort- und Weiterbildung von Raumausstattern bundesweit bekannt ist, befindet sich unter neuer Leitung. Der Schulträgerverein hat mit Wirkung zum 1. August die Auflösung beschlossen und die Leitung der Schule dem Berufsbildungszentrum der Handwerkskammer Olden-burg übertragen.

„Faktisch ändert sich für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer an den Meisterkursen oder an den überbe-trieblichen Lehrgängen nichts“, erklärt Hajo Kreye, der neue Leiter der Fachschule, der ebenfalls stellvertretender Leiter des Berufsbildungszentrums der Handwerkskam-

mer ist. „Die Kurse finden auch weiterhin mit dem ge-wohnten Team in der Willersstraße 9 statt.“

Damit hat das Berufsbildungszentrum in Tweelbäke einen zweiten Standort in der Innenstadt Oldenburgs dazubekommen. „Wir werden die zusätzlichen Räume der Fachschule sicherlich auch für andere Kurse oder Prüfungen nutzen. So können wir unser Angebot für die Handwerkerinnen und Handwerker noch ausweiten“, freut sich Kreye.

Auch Präsident Kurmann ist zufrieden mit der Ent-wicklung: „Diese traditionsreiche Schule ist bundesweit bekannt und stärkt somit Oldenburg als Standort und als Stadt der Meisterschulen. Wir haben den Schritt als Chance begriffen, diesen Standortvorteil zu nutzen und freuen uns darauf, die Raumausstatter jetzt als Teil un-seres Berufsbildungszentrums willkommen zu heißen.“

Die Fachschule für das Handwerk wurde 1948 als Bundesfachschule an der Willersstraße gegründet. Sie ist damit die älteste Bildungseinrichtung für das Raum-

ausstatterhandwerk in Deutschland. Unterrichtet wurde damals in ehemaligen Lazarettbaracken, die im Januar 1955 einem neugebauten Schulgebäude Platz machten. Seit 1963 war die Fachschule ein eingetragener Verein, deren Mitglieder es sich zur Aufgabe gemacht hatten, die Schule zu unterhalten und zu fördern. W

Die Raumausstatterkurse werden künftig unter Leitung des Berufs-bildungszentrums durchgeführt.

Das Team bleibt: (von links) Anke Haak, Mitarbeiterin in der Verwaltung, Christina Krink und Clair Wickham (beide Dozentinnen) kümmern sich auch weiter um die Belange der Schülerinnen und Schüler. Fotos: Gralla

Die Fachschule für das Handwerk wird jetzt unter der Leitung der Handwerkskammer Oldenburg für die Fort- und Weiterbildung der Raumausstatter sorgen.

Kompakt:Auflösung und neue Leitung: Der Schulträgerverein der Fachschule für das Handwerk e.V. hat sich zum 1. August aufgelöst und die Leitung der Schule an das Berufsbildungszentrum der Handwerks-kammer übertragen. In der Fachschule werden auch weiterhin die ÜLU-Kurse und die Meistervorbereitungs-kurse für Raumausstatter stattfinden.

Historie der Fachschule für das Handwerk e.V. Die Fachschule an der Willersstra-ße 9 in Oldenburg wurde 1948 als Nachfolgerin der 1921 in Hildes-heim errichteten Reichsfachschu-le, die nach dem Krieg nicht mehr existierte. In Oldenburg wurden zunächst Sattler und Tapezierer ausgebildet.

Die Neugründung der Schule ging nicht auf einen Beschluss eines großen Fachverbandes zurück, sondern ist maßgeblich dem Oldenburger Sattlermeister und Obermeister der Sattler- und Tapeziererinnung Otto Holert, seinem Stellvertreter, dem Raum-ausstattermeister Erich Harms, sowie dem Gewerbeoberlehrer und Tapezierermeister Ludwig Thymm zu verdanken. Erster Lei-ter der Bundesfachschule war Karl Wiecking.

An der Willersstraße wurden ehemalig Lazarettbaracken über-nommen und ausgestattet, in denen unterrichtet und Material gelagert wurde. 1955 nahm die Schule Abschied von den Bara-cken. Mit finanzieller Unterstüt-zung der Stadt, des niedersäch-sischen Wirtschaftsministeriums und des Bundeswirtschaftsmini-steriums konnte ein neues Schul-gebäude errichtet werden. Durch einen Erweiterungsbau in den Jahren 1993 und 1994 entstanden neue Werkstätten, Seminar- und Pausenräume.

Durch Auftritte auf großen Messen und durch ausgezeich-nete Ausbildungsqualität wurde die Schule bundesweit bekannt. Dieses Jahr wurde der 130. Mei-sterkurs mit Teilnehmern aus ganz Deutschland durchgeführt.

Sammeln Sie noch oder scannen Sie schon?Am 27. September findet ein The-menabend der Handwerkskammer zur digitalen Buchführung statt.

Die Referenten beschäftigen sich

mit der Rechtslage beim Aufbewahren

und Archivieren von Unterlagen und

erklären den Einsatz von elektro-

nischen Rechnungen und digitalem

Belegaustausch. Außerdem wird der

Nutzen von Dokumentenmanage-

mentsystemen (DMS) Thema sein.

Beginn der Veranstaltung ist um 17

Uhr im Veranstaltungsraum des Be-

rufsbildungszentrums der Handwerks-

kammer in Tweelbäke. (fg)

Anmeldung bis zum 20. September: Heike Bathelt, Telefon 0441 232-239,

[email protected]

Neue Wege gehen: Zukunftsvision Digitale Buchführung? Foto: panthermedia.net/Rawpixel

„Vorhang auf für neue Ideen“Schautag der Fachschule für das Handwerk zeigt Ab schluss- und Projekt arbeiten ihrer Meisterschüler.

Die Bandbreite der Meisterstücke des

130. Meisterkurses der Raumausstatter

reichte von rosa Plüsch bis zu Indus-

trial Design, von Weltraumtapete bis

hin zu Cornwall-Romantik. „Dieses

Jahr hat der Meisterprüfungsausschuss

das Thema ‚Hotel‘ zur Erstellung der

Kabine vorgegeben. In der Umsetzung

waren die elf Prüflinge jedoch frei und

konnten eigene Vorstellungen realisie-

ren“, erklärt Anke Haak, Mitarbeiterin

in der Fachschule. Voraussetzung war

außerdem die Herstellung eines selbst

entworfenen Möbelstücks. Auch Deko-

ration und der Bodenbelag gehörten

zur Aufgabenstellung.

Kreativ durften sich die Handwerke-

rinnen und Handwerker ebenfalls bei

dem Design-Projekt „Vorhang auf für

neue Ideen“ zeigen. Mit gesponserten

Stoffen der Firma Geilfuß GmbH aus

Osnabrück waren vor allem innovative

und neuartige Ideen für Rollos und

Vorhänge gefragt. Die interessantesten

Umsetzungen wurden am Schautag mit

Wertgutscheinen prämiert.

Hier wurden den frisch gebackenen

Meisterinnen und Meistern auch ihre

Prüfungszeugnisse überreicht. Ulrich

Maaß, Vorsitzender des Schulträgerver-

eins, gratulierte ihnen dazu und teilte

den Anwesenden die Auflösung des

Vereins und die gleichzeitige Übernah-

me der Schule durch die Handwerks-

kammer mit (siehe Bericht oben).

Außerdem wies er auf die zentrale

Meisterfeier am 7. April 2018 hin. „Es

wird ein kraftvoller Auftritt des Hand-

werks“, versprach Maaß. Auch Frank

Heinze vom Zentralverband Raum und

Ausstattung überbrachte seine Glück-

wünsche: „Es ist schön zu sehen, wenn

junge Menschen dieses Handwerk er-

halten und bereit sind, Verantwortung

zu übernehmen.“ Der nächste Meister-

kurs für Raumausstatter beginnt am

21. März 2018. (fg)

Mehr Infos: Anke Haak, Telefon 0441

800960, [email protected]

Für jeden Geschmack etwas dabei: Meisterarbeiten der Raum - ausstatter.

Foto: Gralla

Page 12: Mindestlohn interessiert nicht · Schwerpunkt: die Bildungspolitik. 10 Hilfe für Azubis in Not Finanzielle Sorgen, ein schwieriges Elternhaus oder mangelnde Deutschkenntnisse: Wenn

Panorama Work-Life-Balance Norddeutsches Handwerk vom 24. August 2017 • Seite 12

Marktplatz ▼

Ö�nungszeiten: Täglich: 10: 00 bis 18:00 Uhr Eine Aktion des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und KlimaschutzR A S T E D E

Energie-Spar-Messe Oldenburger Land 07. - 08.10.2017

Veranstaltungshalle Feldbreite

Erlebnis Energie

www.messen-profair.de | 05121-206 260 | [email protected]

Massiv-Halle

Ia-Schall- und Wärme-schutz

Neu!

Katalog: 3IS Selbstbau NZ · 37081 GöttingenMaschmühlenweg 99 · Web: www.3s-gewerbebau.de Fax 0551-38 39 038 · Tel: 0551-38 39 00

ab 24.970 4+ MwSt.

Hallen-/Gewerbebau

�������������������

������������������������������� �������� ������ �����

������������������������� ������

Unterricht

Neue Herausforderung - 2. Standbein?-NOCH FREIE STANDORTE-

Reparatur und Kundendienstfür Fenster, Rollläden, Türen...

HOLTIKON 030-65777424 ndh.holtikon.de

Geschäftsverbindungen

Stellengesuche

Betriebswirtmit langjähriger Erfahrung über- nimmt vorübergehend oder in Teilzeit Aufgaben im Unterneh-mens- und Fertigungscontrolling, Periodenabschlüsse, Bankbe-richte u. a. m. Tel. 01729386123

WWW.LUCHT-REGALE.DETelefon 02237 9290-0

E-Mail [email protected]

neu &

gebrauchtPalettenregaleFachbodenregaleKragarmregale

REGALE

Trapezblech für Dach und Wand, viele Farben, Längen auf Maß, 1.+ 2. Wahl ab 4,99 €"Wiederverkäufer erhalten Rabatt"Seyer-Carstens GmbH, Walsrode €/m2 inkl. MwSt.Telefon 05161-3265, Fax 05161-74234

Visionen brauchen Planung mit Stahl!

T: 04475 92930-0Zum Gewerbegebiet 23 49696 Molbergen www.stahlhallen-janneck.de

Hallenbau

HALLENBAUBERATUNG VOR ORT!

www.elf-hallen.deE.L.F Hallen- und Maschinenbau GmbH

Gebietsverkaufsleiter: K. Rathing 0160 80 60 671B. Meyer 0160 80 60 697S. Göllner 0160 80 60 604

Komplette kleine Pflasterfirma mit Grader, Radlager, Bagger, Busse und sämtliches Klein-material zu verkaufen.Besichtigung erwünscht. Tel.: 0170/2944398

Geschäftsverkäufe

Wirtschaftszeitung für Unternehmer

a. Diese Ausgabe schützte den Teppichboden optimal vor Farbspritzern.

b. Unser Artikel über Auftragsvermittler schützt Ihren Betrieb vor dem Ruin.

c. Schauen Sie rein:

Auch zum Lesen geeignet.

Wirtschaftszeitung für Unternehmer

a. Diese Ausgabe schützte den Teppichboden optimal vor Farbspritzern.

b. Unser Artikel über Auftragsvermittler schützt Ihren Betrieb vor dem Ruin.

c. Schauen Sie rein:

Auch zum Lesen geeignet.

Wirtschaftszeitung für Unternehmer

a. Diese Ausgabe schützte den Teppichboden optimal vor Farbspritzern.

b. Unser Artikel über Auftragsvermittler schützt Ihren Betrieb vor dem Ruin.

c. Schauen Sie rein:

Auch zum Lesen geeignet.

Wirtschaftszeitung für Unternehmer

a. Diese Ausgabe schützte den Teppichboden optimal vor Farbspritzern.

b. Unser Artikel über Auftragsvermittler schützt Ihren Betrieb vor dem Ruin.

c. Schauen Sie rein:

Auch zum Lesen geeignet.

Wirtschaftszeitung für Unternehmer

a. Diese Ausgabe schützte den Teppichboden optimal vor Farbspritzern.

b. Unser Artikel über Auftragsvermittler schützt Ihren Betrieb vor dem Ruin.

c. Schauen Sie rein:

Auch zum Lesen geeignet.

Wirtschaftszeitung für Unternehmer

a. Diese Ausgabe schützte den Teppichboden optimal vor Farbspritzern.

b. Unser Artikel über Auftragsvermittler schützt Ihren Betrieb vor dem Ruin.

c. Schauen Sie rein:

Auch zum Lesen geeignet.

Wirtschaftszeitung für Unternehmer

a. Diese Ausgabe schützte den Teppichboden optimal vor Farbspritzern.

b. Unser Artikel über Auftragsvermittler schützt Ihren Betrieb vor dem Ruin.

c. Schauen Sie rein:

Auch zum Lesen geeignet.

Wirtschaftszeitung für Unternehmer

a. Diese Ausgabe schützte den Teppichboden optimal vor Farbspritzern.

b. Unser Artikel über Auftragsvermittler schützt Ihren Betrieb vor dem Ruin.

c. Schauen Sie rein:

Auch zum Lesen geeignet.

Wirtschaftszeitung für Unternehmer

a. Diese Ausgabe schützte den Teppichboden optimal vor Farbspritzern.

b. Unser Artikel über Auftragsvermittler schützt Ihren Betrieb vor dem Ruin.

c. Schauen Sie rein:

Auch zum Lesen geeignet.

Wirtschaftszeitung für Unternehmer

a. Diese Ausgabe schützte den Teppichboden optimal vor Farbspritzern.

b. Unser Artikel über Auftragsvermittler schützt Ihren Betrieb vor dem Ruin.

c. Schauen Sie rein:

Auch zum Lesen geeignet.

Wirtschaftszeitung für Unternehmer

a. Diese Ausgabe schützte den Teppichboden optimal vor Farbspritzern.

b. Unser Artikel über Auftragsvermittler schützt Ihren Betrieb vor dem Ruin.

c. Schauen Sie rein:

Auch zum Lesen geeignet.

Wirtschaftszeitung für Unternehmer

a. Diese Ausgabe schützte den Teppichboden optimal vor Farbspritzern.

b. Unser Artikel über Auftragsvermittler schützt Ihren Betrieb vor dem Ruin.

c. Schauen Sie rein:

Auch zum Lesen geeignet.

Wirtschaftszeitung für Unternehmer

a. Diese Ausgabe schützte den Teppichboden optimal vor Farbspritzern.

b. Unser Artikel über Auftragsvermittler schützt Ihren Betrieb vor dem Ruin.

c. Schauen Sie rein:

Auch zum Lesen geeignet.

Wirtschaftszeitung für Unternehmer

a. Diese Ausgabe schützte den Teppichboden optimal vor Farbspritzern.

b. Unser Artikel über Auftragsvermittler schützt Ihren Betrieb vor dem Ruin.

c. Schauen Sie rein:

Auch zum Lesen geeignet.

Wirtschaftszeitung für Unternehmer

a. Diese Ausgabe schützte den Teppichboden optimal vor Farbspritzern.

b. Unser Artikel über Auftragsvermittler schützt Ihren Betrieb vor dem Ruin.

c. Schauen Sie rein:

Auch zum Lesen geeignet.

Wirtschaftszeitung für Unternehmer

a. Diese Ausgabe schützte den Teppichboden optimal vor Farbspritzern.

b. Unser Artikel über Auftragsvermittler schützt Ihren Betrieb vor dem Ruin.

c. Schauen Sie rein:

Auch zum Lesen geeignet.

Wirtschaftszeitung für Unternehmer

a. Diese Ausgabe schützte den Teppichboden optimal vor Farbspritzern.

b. Unser Artikel über Auftragsvermittler schützt Ihren Betrieb vor dem Ruin.

c. Schauen Sie rein:

Auch zum Lesen geeignet.

Wirtschaftszeitung für Unternehmer

a. Diese Ausgabe schützte den Teppichboden optimal vor Farbspritzern.

b. Unser Artikel über Auftragsvermittler schützt Ihren Betrieb vor dem Ruin.

c. Schauen Sie rein:

Auch zum Lesen geeignet.

Wirtschaftszeitung für Unternehmer

a. Diese Ausgabe schützte den Teppichboden optimal vor Farbspritzern.

b. Unser Artikel über Auftragsvermittler schützt Ihren Betrieb vor dem Ruin.

c. Schauen Sie rein:

Auch zum Lesen geeignet.

Wirtschaftszeitung für Unternehmer

a. Diese Ausgabe schützte den Teppichboden optimal vor Farbspritzern.

b. Unser Artikel über Auftragsvermittler schützt Ihren Betrieb vor dem Ruin.

c. Schauen Sie rein:

Auch zum Lesen geeignet.

Wirtschaftszeitung für Unternehmer

a. Diese Ausgabe schützte den Teppichboden optimal vor Farbspritzern.

b. Unser Artikel über Auftragsvermittler schützt Ihren Betrieb vor dem Ruin.

c. Schauen Sie rein:

Auch zum Lesen geeignet.

Wirtschaftszeitung für Unternehmer

a. Diese Ausgabe schützte den Teppichboden optimal vor Farbspritzern.

b. Unser Artikel über Auftragsvermittler schützt Ihren Betrieb vor dem Ruin.

c. Schauen Sie rein:

Auch zum Lesen geeignet.

Wirtschaftszeitung für Unternehmer

a. Diese Ausgabe schützte den Teppichboden optimal vor Farbspritzern.

b. Unser Artikel über Auftragsvermittler schützt Ihren Betrieb vor dem Ruin.

c. Schauen Sie rein:

Auch zum Lesen geeignet.

Wirtschaftszeitung für Unternehmer

a. Diese Ausgabe schützte den Teppichboden optimal vor Farbspritzern.

b. Unser Artikel über Auftragsvermittler schützt Ihren Betrieb vor dem Ruin.

c. Schauen Sie rein:

Auch zum Lesen geeignet.

Wirtschaftszeitung für Unternehmer

a. Diese Ausgabe schützte den Teppichboden optimal vor Farbspritzern.

b. Unser Artikel über Auftragsvermittler schützt Ihren Betrieb vor dem Ruin.

c. Schauen Sie rein:

Auch zum Lesen geeignet.

Wirtschaftszeitung für Unternehmer

a. Diese Ausgabe schützte den Teppichboden optimal vor Farbspritzern.

b. Unser Artikel über Auftragsvermittler schützt Ihren Betrieb vor dem Ruin.

c. Schauen Sie rein:

Auch zum Lesen geeignet.

Wirtschaftszeitung für Unternehmer

a. Diese Ausgabe schützte den Teppichboden optimal vor Farbspritzern.

b. Unser Artikel über Auftragsvermittler schützt Ihren Betrieb vor dem Ruin.

c. Schauen Sie rein:

Auch zum Lesen geeignet.

Wirtschaftszeitung für Unternehmer

a. Diese Ausgabe schützte den Teppichboden optimal vor Farbspritzern.

b. Unser Artikel über Auftragsvermittler schützt Ihren Betrieb vor dem Ruin.

c. Schauen Sie rein:

Auch zum Lesen geeignet.

Wirtschaftszeitung für Unternehmer

a. Diese Ausgabe schützte den Teppichboden optimal vor Farbspritzern.

b. Unser Artikel über Auftragsvermittler schützt Ihren Betrieb vor dem Ruin.

c. Schauen Sie rein:

Auch zum Lesen geeignet.

Wirtschaftszeitung für Unternehmer

a. Diese Ausgabe schützte den Teppichboden optimal vor Farbspritzern.

b. Unser Artikel über Auftragsvermittler schützt Ihren Betrieb vor dem Ruin.

c. Schauen Sie rein:

Auch zum Lesen geeignet.

Bei eiligen AnzeigenaufträgenTelefon 0511 8550 2484

Ihre Anzeige stehen! Rufen Sie uns an.

Tel. 0511/8550-2484 oder Fax 0511 8550 2402

Hier könnte

Anzeigenschluss für die Ausgabe 17/2017 ist am

31.08.2017

Norddeutsches Handwerk vom 24. August 2017 • Seite 12

Zu viel ist zu viel: Hochsensible Menschen nehmen Geräusche viel intensiver wahr.Foto: simoneminth - Fotolia.com

Je sensibler Menschen auf Reize wie Geräusche oder Gerüche reagieren, desto schneller landen sie in der Stressfalle! Hochsensiblen Menschen passiert das besonders oft. Was tun?

Martina Raynor u. Jörg Wiebking [email protected]

Manchmal wird einfach alles zu viel. Zu viele Unter-brechungen, Ablenkungen, Störungen … Und nichts wird mehr fertig. Wem es oft so geht, der ist vielleicht nicht nur gestresst, sondern sogar hochsensibel.

Hochsensibel – was ist das denn?Das Telefon nebenan klingelt ununterbrochen, Mit-arbeiter unterhalten sich lautstark vor Ihrem Büro – und Sie möchten in Ruhe ein Angebot schreiben? Die meisten Menschen können solche Geräusche einfach ausblenden und sich trotzdem konzentrie-ren. Es gibt aber auch Menschen, die emp� ndlicher auf störende Geräusche und andere Reize reagieren – und schneller davon überfordert sind.

Wissenschaftler bezeichnen solche Menschen als „hochsensible Person“ oder auch als „HSP“ (Highly Sensitive Person). Hochsensible Menschen sind mit einer besonders feinen „Sensorik“ ausgestattet und nehmen die Vielfalt der ständigen Reize ver stärkt wahr. Die US-amerikanische Psychologin Elaine Aron schätzt, dass 15 bis 20 Prozent aller Menschen hochsensibel sind.

Keine Krankheit – aber …Sabine Dinkel ist so eine hochsensible Person. Die gelernte Tischlerin und Kau� rau arbeitet heute als Business-Coach und Autorin in Hamburg; sie hat sich auf die Beratung, Coaching und Workshops für hochsensible Menschen spezialisiert.

Sie sagt ganz klar: „Es handelt sich weder um eine Störung, noch um eine Krankheit!“ Vielmehr ver-füge das Gehirn hochsensibler Menschen über ein höheres Erregungspotenzial. „Die Gehirnregionen, die für die Dämpfung des Erregungspotenzials zu-ständig sind, sind bei Hochsensiblen weniger stark ausge bildet. Das führt dazu, dass das Tor zum Be-wusstsein mehr Reize als wichtig einstuft, auch wenn sie womöglich gar nicht wichtig sind.“ Dinkel sieht es positiv, sie spricht von ihrer „Wahrnehmungsbe-gabung“.

Kompakt:Besonderheit: Rund 20 Prozent der Bevöl-kerung besteht aus hochsensiblen Men-schen. Sie reagieren empfindlicher auf Ge-räusche, Gerüche und andere Reize – und sind davon schneller gestresst.

Hilfe: Hochsensible Menschen können zwar ihre Sensibilität nicht „abschal-ten“. Doch mit den richtigen Tipps und Strategien können Sie auch in Stresssitua-tionen einen klaren Kopf behalten.

Sabine Dinkel: Gibt Tipps für Hochsensible.Foto: humboldt

Foto: humboldt

Allerdings seien Hochsensible anfälliger für das Auftreten von Krankheitsymptomen. Sie würden Stress „häu� ger und ausgeprägter“ erleben, „was dazu führt, dass auch der Körper häu� ger und ausgeprägter mit Stresssymptomen reagiert“. Also: Herzrasen, Verspannungen, Magenkrämpfe, Kopf-schmerzen … Langfristig könne es zu psychosoma-tisch bedingten Störungen kommen.

Hochsensibel durch den TagIn dem Ratgeber „Hochsensibel durch den Tag“ beschreibt Sabine Dinkel, wie man trotz Hoch-sensibilität mit permanenter Reizüber� utung leben und besser auf sich achten kann, um einen ausgegli-chenen Reiz-Haushalt zu erhalten. Und das macht sie ziemlich umfassend – mit Tipps für wirklich alle Lebenslagen.• Wie kommen hochsensible Menschen gut durch

den Tag?• Was hilft am Arbeitsplatz?• Tipps für Freunde, Partnerschaft und Netz-

werkenVorbeugen und Planung sind für Dinkel wichtige � emen, denn wer vorbeugt, gerät weniger leicht in die Fallen der Reizüber� utung. Doch was nützt der beste Plan, wenn dann doch alles ganz anders

kommt? Auch dafür sorgt die Autorin vor, mit regel-rechten Notfallplänen.

Die Tipps sind allerdings nicht nur für hochsensi-ble Menschen interessant. In Stressituationen kann jeder schnell geraten und kleine Übungen zwischen-durch können Ihnen auch dabei helfen, stressige Bedingungen besser zu überstehen. Darum hier ein paar schnelle Tipps von Sabine Dinkel für den Alltag:

Vier Tipps gegen Stress durch Reizüberflutung1. Vorabend-CheckPrüfen Sie am Vorabend, was am nächsten Tag ei-gentlich alles anliegt. Welche Termine stehen an? Welche Aufgaben dulden keinen Aufschub? Achten Sie darauf, den Tag nicht zu sehr zu überfrachten. Lassen Sie Platz für unvorhersehbare Dinge. 2. Multitasking vermeidenHochsensible Menschen sind oftmals perfektionis-tisch veranlagt und geraten durch Unterbrechungen leicht in den Dauerkon� ikt zwischen Multitasking und Fehlerquote. Sie möchten 100-prozentig korrekt arbeiten, versuchen aber, unter Zeitdruck mehrere Dinge gleichzeitig fertig zu bekommen. Die Folge sind Fehler, die noch mehr Zeit kosten und den Stress weiter erhöhen. Erstellen Sie lieber eine To-do-Liste

mit Prioritäten und Zeitfenster für diese Aufgaben – und arbeiten Sie diese ab. 3. Pause machen, bevor man sie brauchtMachen Sie nicht erst Pausen, wenn Sie gestresst oder erschöpft sind. Es ist wichtig, Pausen bewusst einzubauen. Dazu gehört auch eine Mittagspause von mindestens 30 Minuten. In dieser Pause sollten Sie etwas „Anständiges“ essen, damit Sie Ihren Orga-nismus und Ihren Sto� wechsel unterstützen.4. Notfallplan, wenn es doch stressig wirdEs gibt Tage, da sind Geist und Körper einfach nicht auf der Höhe. Nehmen Sie sich an solchen Tagen einfache Routine-Aufgaben vor, die leicht von der Hand gehen. Streichen Sie alles weg, was keine Auswirkungen hat, wenn Sie es heute nicht erledigen. W

Buchtipp: Diese und weitere

Tipps sowie Hintergrundinfor-

mationen und ein Selbsttest

zum Thema Hochsensibilität

finden Sie in dem Buch „Hoch-

sensibel durch den Tag“ von

Sabine Dinkel. humboldt-

Verlag (2016), 224 Seiten, 19,99

Euro, ISBN 978-3-86910-514-7.

Klarer Kopf trotz Reizüberflutung

Page 13: Mindestlohn interessiert nicht · Schwerpunkt: die Bildungspolitik. 10 Hilfe für Azubis in Not Finanzielle Sorgen, ein schwieriges Elternhaus oder mangelnde Deutschkenntnisse: Wenn

Aktion Norddeutsches Handwerk vom 24. August 2017 • Seite 13

Auf allen vieren unterwegs

Schmutzig mit Spaß und Spannung: Die 2017er VW Offroad Challenge am Bilster Berg begeisterte alle 24 Teilnehmer.

Auch bei der vierten Auflage der VW Offroad Challenge war das Grinsen aus den Gesichtern der Teilnehmer einfach nicht mehr zu entfernen. 24 Profis aus dem Handwerk trafen auf 12 Profis aus der alternativen Fortbewegung.

Hardcore-Bulli: Der Rockton war der heimliche Star der Challenge.

Onroad-Verlängerung: Der neue Crafter mit allen Assistenzsystemen.

Gruppenbild mit Damen: Die Teilnehmer der diesjährigen VW Offroad-Challenge erlebten eine abwechslungsreiche Veranstaltung am Bilster Berg.

Jetzt mit sechs Zylindern: Der neue Amarok ließ sich durch nichts aufhalten.

Studieren vor dem Probieren: Die Einweisung ins Offroad-Fahren.

Lutz Odewald [email protected]

Bereits am Vorabend unserer Offroad-Sause war die Stim-mung prächtig. Kein Wunder, bruzzelte die Sonne doch wider Wettererwarten ganz ordentlich. Dazu ein hervorragendes Hotel in Bad Lippspringe, direkt in der Landesgartenschau 2017, bei dem nicht nur der Ausblick auf die Blumenpracht stimmte, sondern auch der kulinarische Rahmen. Und dass sich die 24 Handwerker, jeweils 12 vom Deutschen Hand-werksblatt und 12 vom Norddeutschen Handwerk, super verstehen, war ein kleines bisschen Glück, aber eigentlich wie immer. „Herrlich, alles verschiedene Gewerke, aber irgendwie sind die Themen doch die gleichen.“ Michael Wisotzki, SHK’ler aus Braunschweig, grinste übers ganze Gesicht. Und tatsächlich: Von der Schneiderin aus Garbsen über den Schornsteinfeger aus Osnabrück oder den Dach-decker vom fernen Norderney – bei gutem Essen und dem einen oder anderen Kaltgetränk entspann sich angeregter Austausch und das eine oder andere Benzingespräch.

Erst recht, als Christian Schlüter und Falko Peters die Run-de verstärkten. Der eine ist Pressesprecher bei VW Nutzfahr-zeuge und auch jenseits des eigenen Büros bekennender Fan der Marke und speziell des Bulli. Der andere ist ein echter Profi hinter dem Lenkrad und Mitglied im Team der VW Driving Experience. Diese Spezialtruppe wird überall dort eingesetzt, wo normalen Menschen der gekonnte Umgang mit neuen Volkswagen nähergebracht werden soll. Und zwar auch dann, wenn es ein wenig schwieriger wird. Sprich, wenn Stock und Stein das Automobil am Fortkommen hindern wollen.

Foto

s: H

enn

ing

Sch

effe

n

nur für schlammige Pisten, sondern auch für etliche kleine Rutscher über die ziemlich üppige Felslandschaft, die hier abseits der eigentlichen Rennstrecke speziell für Offroader aufgetürmt wurde. Tiefe Wasserpassagen, glitschige Steilauf-stiege, enge Kehren und die atemberaubende Steilabfahrt mit 100 Prozent Gefälle meißelten ein immer breiteres Grinsen ins Gesicht der Handwerker.

Hindernisse pulverisiertDas Grinsen wollte, und das war für viele überraschend, auch nicht weichen, als der Amarok mit dem T6 Rockton getauscht wurde. Denn was diese speziell auf Offroad-Herausforde-rungen getrimmte Fahrmaschine im Gelände anstellt, ist kaum zu glauben. Während der Innenraum geprägt ist von der gewohnt nüchternen VW-Umgebung, erscheinen die ersten Felsbrocken. Dann eine imposante Steigung. Gleich danach ein wassergefülltes tiefes Schlagloch. Und dann ein Bodenhügel, hinter dem sich ein Polo fast komplett verste-cken könnte. Dem Rockton scheint es fast egal zu sein, welche Hindernisse Reifen, Achse, Motor und Karosse unter sich pulverisiert. Der Hardcore-Bulli marschiert unverdrossen über alles, was sich ihm in den Weg stellt.

Nur einer blieb fehlerfreiDie letzte Runde war dann eine wirkliche sportliche Heraus-forderung. Und das mit dem kleinsten Teilnehmer des Feldes, dem Caddy. „Mein Auto“, riefen viele aus, die den kleinen Blechesel im täglichen Einsatz haben. Doch hier stand kein Standard-Caddy, sondern natürlich ein 4-Motion-Modell. Es galt, Slalomstangen möglichst ohne Kontakt zu umrunden. Damit die Berührung sofort sichtbar wurde, balancierte ein kleiner Ball auf den Stangen. Bei gleicher Fehleranzahl galt die bessere Zeit. Und so wurde der kleine Allradler schnell ziemlich erbarmungslos durch eine ausgefeilte Strecke geprügelt, muss-te groben Kies, rasante Schrägfahrten und tiefe Schlammlöcher genauso passieren wie losen Sand oder blanken Fels.

Spitze Schreie, laute Flüche, aber vor allem viel Geläch-ter begleitete die Offroad-Matadore bei ihrem Ritt durch die Stangen. Komplett fehlerfrei blieb nur Eike Behrens, Elektrotechnikmeister aus Osterholz-Scharmbeck. Doch gewon-nen haben alle, denn auch der kleine Caddy gewann aufgrund seiner Fähigkeiten und Robustheit etliche neue Freunde. W

Der Berg ruftUm genau das ging es nämlich am zweiten, dem entschei-denden Tag unserer VW Offroad Challenge. Ab zum Bilster Berg, der Rennstrecke für Hersteller und schwer Betuchte. Für Normalsterbliche ist am Eingang Schluss, doch wir durf-ten passieren.

Passend zur launigen Einweisung von Falko Peters riss der Himmel über Ostwestfalen auf, die Sonne kam hervor. Prima Klima für Offroad, denn der Regen hatte zuvor für etliche Pfüt-zen und rutschige Passagen gesorgt. In drei Gruppen ging es dann mit Amarok und T6 Rockton ins Gelände oder mit dem neuen Crafter auf die Straße. Denn als Besonderheit hatten wir eine Onroad-Passage mit dem Vorzeige-Transporter von Volkswagen Nutzfahrzeuge eingeplant. Noch steht der große Brummer nicht als Offroad-Version zur Verfügung, aber was der großformatige Lastenesel dank seiner elektronischen Hel-fer, sprich der Assistenzsysteme, auf der Straße anstellt, sorgte für erste Aha-Erlebnisse der fachkundigen Handwerkerschaft. Das hatte noch keiner bei einem Straßenfahrzeug erlebt.

Danach ging es deutlich langsamer, viel analoger, aber nicht weniger beeindruckend weiter. Natürlich waren zu-nächst die Amaroks die heimlichen Stars der Truppe. Kein Wunder, denn die allesamt mit den neuen V6-Motoren aus-gestatteten Offroader sind in Sachen Geländegängigkeit das Maß aller Dinge. Mehr kann im Gelände keiner, der das VW-Emblem durch die Gegend chauffiert. Und Udo Ketzer und Rolf Schäfer, die beiden Instruktoren und Spezialisten, wenn es dreckig wird, wiesen ihre Schäfchen in die Geheimnisse der modernen Allradtechnologie ein. Die dann auch präch-tig gefordert wurde, denn der Regen der Nacht sorgte nicht

Page 14: Mindestlohn interessiert nicht · Schwerpunkt: die Bildungspolitik. 10 Hilfe für Azubis in Not Finanzielle Sorgen, ein schwieriges Elternhaus oder mangelnde Deutschkenntnisse: Wenn

Panorama Im Handwerk entdeckt Norddeutsches Handwerk vom 24. August 2017 • Seite 14

Durchstarten nach Bruchlandung

„Das Fliegen hat mich zu einem besseren Handwerker gemacht“: Frank Meyer ist Maurer, Unternehmer und Pilot aus Leidenschaft.

Fliegerei und Handwerk – für den Unternehmer Frank Meyer ist das eine perfekte Symbiose. Die hat ihm schon einmal die Existenz gerettet.

Denny Gille [email protected]

Eng ist es im Cockpit der Cessna 172. Die Ausstattung des Fliegers: robust, schnörkellos. Die Tür schließt nicht von selbst. Dazu muss man einen Metallhebel umlegen. Ein solider Kippmechanismus öffnet die Seitenfenster. Frank Meyer ist gelernter Maurer. Er öffnet sein Fenster und steuert die Cessna – Kennzeichen D-EXBS – an den Rand der Startbahn. Pilot und Fluglehrer ist er auch. „Delta-Echo-Xray-Bravo-Sierra auf Bahn zwo, sieben, rechts abflugbereit“, mel-det er dem Tower. Schon knistert die Antwort aus den Kopfhörern: „Nach dem Okay, Linkskurve Richtung Stadt … Zwo, sieben, rechts startfrei.“ Meyer gibt Gas. Die Cessna beschleunigt, hebt sanft ab.

Abheben, fliegen, stürzen „Die Fliegerei hat mich zu einem besseren Handwerker gemacht“, sagt Meyer. Beim Fliegen habe er gelernt, sich zu organisieren, Prio-ritäten zu setzen und die richtigen Entscheidungen zu treffen, wenn es brenzlig wird. Meyer fliegt die Linkskurve Richtung Hannover. Wir schweben über den Dächern der Stadt. Dann drosselt er den Motor. Der Lärmpegel sinkt, dann fühlt es sich an, als würden einem die Eingeweide nach oben rutschen. Der Name dieser Unsitte: „Schwe-relosigkeitsflug“, sagt Meyer. Er fängt die Maschine wieder ab.

Steil aufsteigen und plötzlich fallen. Damit hat Meyer nicht nur im Cockpit Erfahrung. Auch beruflich hat er schon einen Sturzflug hingelegt. Der allerdings war nicht so kontrolliert. „Das war eine Bruchlandung“, sagt Meyer. Dabei lief zunächst alles gut. 2000 hat sich der Maurer im Handwerk selbstständig gemacht. Die Auf-tragslage war gut. Auch sein zweites Standbein sorgte für stetes Einkommen. „Ich habe Bruchbuden gekauft, sie wiederhergestellt und verkauft.“ Zu einem geerbten Haus gesellte sich ein zweites dazu. „Dann wurde ich gierig“, sagt der Unternehmer. Überheblich-keit gepaart mit Unkenntnis haben ihn in die Insolvenz getrieben. Beruflich und privat. „Das war nicht sanft. Ich konnte manchen Partner nicht mehr bezahlen und habe zwei Häuser verloren.“

Piloten-Notfallplan für die Insolvenz Doch Meyer ist es gelungen, seinen Absturz in eine Zwischen-landung zu verwandeln. Dabei half ihm die Notfalllehre aus der Fliegerei. Für Piloten in Notsituationen gilt eine feste Handlungs-reihenfolge zum besonnenen Handeln. • Aviate (fliegen): Die Kontrolle über die eigene Situation behal-

ten. Das hat oberste Priorität. • Navigate (navigieren): Das Wissen, wo man sich befindet und

welches Ziel man erreichen will. • Communicate (kommunizieren): Wichtige Personen über die

eigenen Pläne und Erfordernisse informieren.

Nach diesem Schema hat sich Meyer aus der Insolvenz manö-vriert. Die erste Lektion nahm er wörtlich. „Die Berufspilotenlizenz hat mir in der Zeit sehr geholfen“, sagt Meyer. „Ich konnte ohne Materialeinsatz gutes Geld verdienen.“ So hat er Maschinen etwa von Amerika nach Europa überführt. „Fliegen konnte man das oft nicht nennen“, erzählt der Maurer. „Ich bin in alten, kaputten Kleinmaschinen durch die Luft gerattert.“

Lektion Nummer zwei hat Meyer dabei stets im Auge behalten. Navigate – wo soll es hingehen? Meyer wollte mindestens dorthin zurück, wo er einmal stand. Nach überstandener Insolvenz startete der Maurer den zweiten Versuch als Handwerksunternehmer. „Ich wollte wieder mit den Händen arbeiten.“

Die letzte Lektion – Communicate – bedeutete für Frank Meyer, die Hilfe seines Umfelds in Anspruch zu nehmen. „Mir haben Fa-milie und Freunde viel geholfen, dass ich beruflich und finanziell wieder auf die Beine kam“, sagt Meyer.

Hatte sich der Maurer im Jahr 2000 noch mit zulassungsfreien Gewerken wie Fliesen-, Platten- und Mosaikleger selbstständig gemacht, holte er nun einige Prüfungen nach, um im Maurerge-

Oben: Die Instrumente der Cessna 172.Rechts: Über Hannovers Dächern.

Neun Fragen an … Zu guter Letzt

Kundin im Bademantel: Bauabbruch Dass Betriebe Aufträge abbrechen, kann vorkommen. Die Ausrede dieses Unternehmers ist allerdings speziell.

Einen ungewöhnlichen Vertragsbruch hatte das Amtsgericht

Haßfurt zu entscheiden. Ein Ehepaar aus Unterfranken hatte 10 700

Euro für einen Wintergarten angezahlt. Der Thüringer Betrieb stellte

den Auftrag nur halb fertig und ließ sich „danach nicht mehr bli-

cken“, berichtet mainpost.de. Grund: Nach Darstellung des Ange-

klagten hat die Kundin ihn in spezielle Schwierigkeiten gebracht.

Sie habe ihn in ihre Eheprobleme eingeweiht und sei teils „nur im

Bademantel gekleidet aufgetreten“. Folge: Der Unternehmer habe

von der Kundin geträumt, sei schlafgewandelt. Das habe die Eifer-

sucht seiner Frau entfacht, so brach er die Baustelle ab.

Es stellte sich heraus: Das Holz, mit dem er den Wintergarten

bauen wollte, sei für

den Außeneinsatz unge-

eignet gewesen. Zudem

sei der Mann zweimal

wegen Betrugs verur-

teilt worden. Im aktu-

ellen Fall aber half die

Bademantel-Geschichte

wohl: Mangels Beweisen

einer Betrugsabsicht

wurde das Verfahren

eingestellt. (sfk)

Mitarbeiter fassen Dieb

An seinen teuren Werk-zeugen konnte sich dieser Dieb nur kurz erfreuen. Grund: auf-merksame Mitarbeiter. Der Moosrosenweg in

Hamburg: Mitarbeiter

führen Bauarbeiten aus,

auf der Straße parkt das Firmenfahrzeug mit hoch-

wertigem Inhalt: Zwei Werkzeugkoffer mit Multilaser-

geräten. Doch dann wurde der Wagen aufgebrochen,

der Inhalt gestohlen. Doch mussten die Mitarbeiter

nicht lange um ihr Equipment trauern. Sie fanden

ihr Material an unerwarteter Stelle wieder: Auf einem

Flohmarkt in unmittelbarer Nähe zur Baustelle.

Die Werkzeuge wurden an einem Verkaufsstand

angeboten, zusammen mit 69 weiteren Werkzeug-

koffern. Verkauft wurde feinste Handwerkerware mit

Namen wie Makita und Hilti. Die Mitarbeiter infor-

mierten die Polizei. Der Tatverdächtige wurde noch

am Verkaufsstand vorläufig festgenommen. Laut

Ermittlungen konnte ein Teil der Werkzeuge vorange-

gangenen Diebstählen zugeordnet werden. (deg)

Daniela Calado Santos Firmenname: Dacasa Colour Cut ImageWebsite: dacasa-cci.deOrt: OldenburgGewerk: FriseurMitarbeiterzahl: 1Gründung: 2011Funktion: Inhaberin

1. Surfen Sie eher mobil oder am PC/Note-book? Privat lieber mobil, beruflich am PC.

2. Was ist derzeit Ihre Lieblings-App – und warum? Die heißt Tuneln, eine Radio-App,

mit der ich nach Feierabend gerne Musik

höre.

3. Beziehen Sie Produkte für Ihren Betrieb zunehmend über Online-Händler? Ich ma-

che das gerne von Mensch zu Mensch und rufe

noch richtig klassisch beim Händler an.

4. Was war bisher Ihre größte digitale Herausforderung? Dieses Jahr ist zwei-

mal das Internet komplett ausgefallen.

Einmal zwei Tage, einmal nur ein Tag. Da

hängen Festnetztelefon und das Karten-

lesegerät für bargeldloses Bezahlen dran. Das

war eine Katastrophe, weil das Geschäft ja

weiterläuft.

5. Wofür nutzen Sie Social Media? Whatsapp zur Kommunikation, auch mit

Kunden. Auf Facebook informiere ich über

Termine und was es Neues gibt im

Salon.

6. Was war Ihre wichtigste digitale An-schaffung im Betrieb? Eine digitale Kasse

im Oktober 2016. Die musste sein, wegen der

neuen Vorschriften zur Kassenführung.

7. Windows, Android oder Apple? Windows

am PC, Android auf dem Smartphone.

8. Gönnen Sie sich Online-Auszeiten? Ja,

immer wieder und ganz bewusst, vor allem

im Urlaub.

9. Welche ist Ihre Lieblings-Website – und warum? Die Mediathek von Arte, da sehe ich

mir vor allem Dokumentationen an.

Foto

: Rio

Patu

ca -

Foto

lia.c

om

Foto

: m

ilko

vasa

- f

oto

lia.c

om

werk als Selbstständiger tätig sein zu dürfen. „Dabei hat mir die Handwerkskammer unheimlich geholfen“, sagt Meyer.

Und Kommunikation ebnete ihm auch als Fluglehrer den Neu-anfang im Handwerk. „Flugschüler sind meist zahlungskräftige Kunden“, betont Meyer. Dabei kann eine Flugstunde ein ruhiges Umfeld für eine berufliche Plauderei bieten, sobald die Maschine das Einzugsgebiet des Flughafens verlässt und der Funkverkehr abebbt. „Dann erzählst du von dir, outest dich als Maurer und dein Flugschüler hat zufällig gerade ein Mehrfamilienhaus zu verputzen oder Arbeiten an seinem Privathaus zu vergeben“‚ erzählt Meyer. Erst Anfang August brachte ihm das wieder einen größeren Auftrag ein.

Künftig Kleinkram: das senkt das RisikoSo steht der Unternehmer heute mit beiden Beinen im Leben. Der Betrieb floriert, am Wochenende reicht die Zeit für eine entspannte Flugstunde. „Ich bin jetzt an einem Punkt, wo gerne alles so bleiben darf wie es ist“, erzählt der 49-Jährige. Beruflich geht Meyer weniger Risiken ein. „Ich mache viel Kleinkram – sollte da etwas schiefgehen, kann ich das verkraften.“ Das sei ähnlich wie Cessna fliegen: Kleine Maschine, wenig Instrumente, „da kann wenig passieren.“ Meyer lenkt die Cessna in eine lange Kurve zum Landeanflug. Butterweich setzt der große Maurer den kleinen Flieger auf die Landebahn. W

Im Video: Ein Interview mit Frank Meyer aus dem Cockpit über den

Dächern Hannovers sehen Sie unter svg.to/flug

Fo

tos:

Den

ny

Gil

le

Foto

: W

ieb

kin

g