28
Inhaltsverzeichnis Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsminis- teriums für Kultus zur Änderung der VwV Zeugnisse berufsbildende Schulen und der VwV Zertifizierung von Fremdsprachenkenntnissen vom 5. November 2018 ........ 754 Ausschreibung für einen Studienaufenthalt in den USA (Georgia) in Kooperation mit dem Verein zur Förderung deutsch-amerikanischer Begegnungsprogramme e. V . ........ 758 Ausschreibung Fortbildung für Lehrkräfte an Oberschu- len, allgemein bildenden Gymnasien und beruflichen Gymnasien, die das Fach Russisch als zweite/dritte Fremdsprache unterrichten Studienreise nach Moskau .......................................................................... 761 Abordnungsausschreibung Lehrkraft für die Grund- schuldidaktik Ethik .......................................................... 763 Abordnungsausschreibung Lehrkraft für die Fach- didaktik Physik ................................................................ 764 Abordnungsausschreibung Lehrkraft für die Didaktik der romanischen Sprachen .............................................. 765 Stellenausschreibungen Schulleiterin/Schulleiter Förderschule .............................. 766 Schulleiterin/Schulleiter Grundschule .............................. 767 Schulleiterin/Schulleiter Gymnasium ................................ 769 stellvertretende Schulleiterin/stellvertretender Schul- leiter Förderschule .......................................................... 771 stellvertretende Schulleiterin/stellvertretender Schul- leiter Grundschule ............................................................ 773 stellvertretende Schulleiterin/stellvertretender Schul- leiter Oberschule .............................................................. 775 stellvertretende Schulleiterin/stellvertretender Schul- leiter Gymnasium ............................................................ 777 Nr. 14/2018 6. Dezember 2018 Ministerialblatt des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus 753

Ministerialblatt des Sächsischen Staatsministeriums für ... · SMK S. 410) werden die Sätze „Bei abweichenden Korrektur-ergebnissen zwischen Erst- und Zweitkorrektor wird die

  • Upload
    others

  • View
    1

  • Download
    0

Embed Size (px)

Citation preview

Page 1: Ministerialblatt des Sächsischen Staatsministeriums für ... · SMK S. 410) werden die Sätze „Bei abweichenden Korrektur-ergebnissen zwischen Erst- und Zweitkorrektor wird die

Inhaltsverzeichnis

Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsminis-teriums für Kultus zur Änderung der VwV Zeugnisseberufsbildende Schulen und der VwV Zertifizierung vonFremdsprachenkenntnissen vom 5. November 2018 ........ 754

Ausschreibung für einen Studienaufenthalt in den USA(Georgia) in Kooperation mit dem Verein zur Förderungdeutsch-amerikanischer Begegnungsprogramme e. V. ........ 758

Ausschreibung Fortbildung für Lehrkräfte an Oberschu-len, allgemein bildenden Gymnasien und beruflichenGymnasien, die das Fach Russisch als zweite/dritteFremdsprache unterrichten – Studienreise nachMoskau .......................................................................... 761

Abordnungsausschreibung Lehrkraft für die Grund-schuldidaktik Ethik .......................................................... 763

Abordnungsausschreibung Lehrkraft für die Fach-didaktik Physik ................................................................ 764

Abordnungsausschreibung Lehrkraft für die Didaktikder romanischen Sprachen .............................................. 765

Stellenausschreibungen

Schulleiterin/Schulleiter Förderschule .............................. 766

Schulleiterin/Schulleiter Grundschule .............................. 767

Schulleiterin/Schulleiter Gymnasium ................................ 769

stellvertretende Schulleiterin/stellvertretender Schul-leiter Förderschule .......................................................... 771

stellvertretende Schulleiterin/stellvertretender Schul-leiter Grundschule ............................................................ 773

stellvertretende Schulleiterin/stellvertretender Schul-leiter Oberschule .............................................................. 775

stellvertretende Schulleiterin/stellvertretender Schul-leiter Gymnasium ............................................................ 777

Nr. 14/2018 6. Dezember 2018

Ministerialblatt desSächsischen Staatsministeriums für Kultus

753

Page 2: Ministerialblatt des Sächsischen Staatsministeriums für ... · SMK S. 410) werden die Sätze „Bei abweichenden Korrektur-ergebnissen zwischen Erst- und Zweitkorrektor wird die

Verwaltungsvorschriftdes Sächsischen Staatsministeriums für Kultus

zur Änderung der VwV Zeugnisse berufsbildende Schulenund der VwV Zertifizierung von Fremdsprachenkenntnissen

Vom 5. November 2018

I.Änderung der VwV Zeugnisse berufsbildende Schulen

Die VwV Zeugnisse berufsbildende Schulen vom 7. De-zember 2017 (MBl. SMK S. 466), enthalten in der Verwaltungs-vorschrift vom 11. Dezember 2017 (SächsABl. SDr. S. S 409),wird wie folgt geändert:

1. Ziffer II wird wie folgt geändert:a) In Nummer 2 wird das Wort „allgemein bildenden“

durch das Wort „allgemeinbildenden“ ersetzt.b) In Nummer 3 wird Satz 2 aufgehoben.

2. Ziffer III wird wie folgt geändert:a) Nummer 1 Satz 3 wird wie folgt gefasst:

„Das Abgangszeugnis und das Abschlusszeugnis derFachschule enthalten drei Seiten.“

b) In Nummer 2 Satz 1 werden die Wörter „und dasFremdsprachenzertifikat“ gestrichen.

3. Ziffer IV Buchstabe A wird wie folgt geändert:a) Die Angabe „§ 27 Absatz 1 Nummer 1 Halbsatz 1 der

Verordnung des Sächsischen Staatsministeriumsfür Kultus über die Berufsschule im FreistaatSachsen (Schulordnung Berufsschule – BSO) vom21. August 2006 (SächsGVBl. S. 446), die zuletztdurch Artikel 2 der Verordnung vom 10. Dezember2012 (SächsGVBl. S. 789) geändert worden ist,“ wirddurch die Angabe „§ 31 Absatz 1 Nummer 1 Halb-satz 1 der Schulordnung Berufsschule vom 24. Juli2018 (SächsGVBl. S. 531),“ ersetzt.

b) Die Angabe „§ 27“ wird durch die Angabe „§ 31“ er-setzt.

4. In Ziffer IV Buchstabe F werden die Angaben „F.01.05KMK-Fremdsprachenzertifikat (deutsch/englisch)“ bis„F.01.08 KMK-Fremdsprachenzertifikat (deutsch/spa-nisch)“ aufgehoben.

5. Ziffer V wird wie folgt geändert:a) In Nummer 2 Buchstabe b werden die Wörter „und

das Fremdsprachenzertifikat“ gestrichenb) In Nummer 5 Satz 1 werden die Wörter „durch einen

Personensorgeberechtigten“ durch die Wörter „vonden Eltern“ ersetzt.

6. In Ziffer VI Nummer 2 Satz 2 wird die Angabe „§ 37 des Be-rufsbildungsgesetzes vom 23. März 2005 (BGBl. I S. 931),das zuletzt durch Artikel 149 des Gesetzes vom 29. März2017 (BGBl. I S. 626) geändert worden ist (BBiG), oder§ 31 der Handwerksordnung in der Fassung der Bekannt-machung vom 24. September 1998 (BGBl. I S. 3074;2006 I S. 2095), die zuletzt durch Artikel 104 des Gesetzesvom 29. März 2017 (BGBl. I S. 626) geändert worden ist,“durch die Angabe „§ 37 des Berufsbildungsgesetzes vom23. März 2005 (BGBl. I S. 931), das zuletzt durch Artikel 14des Gesetzes vom 17. Juli 2017 (BGBl. I S. 2581) geändertworden ist, oder § 31 der Handwerksordnung in der Fas-sung der Bekanntmachung vom 24. September 1998(BGBl. I S. 3074; 2006 I S. 2095), die zuletzt durch Artikel 6des Gesetzes vom 30. Juni 2017 (BGBl. I S. 2143) geän-dert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung,“ ersetzt.

7. Die Anlagen zu Ziffer IV werden wie folgt geändert:a) In den Anlagen A.01.05 und A.01.07 bis A.01.11

wird jeweils das Wort „SchulG“ durch das Wort„SächsSchulG“ ersetzt.

b) In den Anlagen A.02.01, A.02.02, B.01.01 bis B.01.03,B.02.01, B.02.02, B.03.01 bis B.03.03, D.01.01,D.01.02, E.01.01 bis E.01.04 und G.01.01 bisG.01.03 wird jeweils die Angabe „Personensorge-berechtigte/r“ durch das Wort „Eltern“ ersetzt.

754

Ministerialblatt des SMK Nr. 14 6. Dezember 2018

Page 3: Ministerialblatt des Sächsischen Staatsministeriums für ... · SMK S. 410) werden die Sätze „Bei abweichenden Korrektur-ergebnissen zwischen Erst- und Zweitkorrektor wird die

c) Die Anlagen A.01.01, A.01.03 und A.01.04 werdenwie folgt geändert:Nach der Zeile:

wird folgende Zeile eingefügt:

d) Die Anlagen A.01.02 und A.01.06 erhalten die ausdem Anhang zu dieser Verwaltungsvorschrift ersicht-liche Fassung.

e) Die Anlagen A.01.08 und A.01.09 werden wie folgtgeändert:aa) In den Abschnitten „Berufsbezogener Bereich – “

wird jeweils eine Leerzeile eingefügt:

bb) Die Angabe „Die komplexe Arbeitsaufgabe zumThema <THEMA DER ARBEITSAUFGABE>wurde mit der Note bewertet.“ wird aufgehoben.

f) Die Anlagen A.01.10 und A.01.11 werden jeweils wiefolgt geändert:aa) In den Abschnitten „Berufsbezogener Bereich –

fachpraktischer Unterricht“ wird eine Leerzeileeingefügt:

bb) Die Angabe „Die komplexe Arbeitsaufgabe zumThema <THEMA DER ARBEITSAUFGABE>wurde mit der Note bewertet.“ wird aufgehoben.

g) In der Anlage D.01.01 wird das Wort „Halbjahresinfor-mation“ durch das Wort „Halbjahreszeugnis“ ersetzt.

h) In den Anlagen D.01.04 und D.01.05 werden jeweils inSatz 1 der Fußnote 1 nach dem Wort „Fachoberschu-le“ die Wörter „vom 27. Februar 2017 (SächsGVBl.S. 128), die zuletzt durch Artikel 38 der Verordnungvom 26. April 2018 (SächsGVBl. S. 198) geändertworden ist“, eingefügt.

i) Die Anlagen F.01.05 bis F.01.08 werden aufgehoben.

II.Änderung der VwV Zertifizierungvon Fremdsprachenkenntnissen

Der Ziffer IV Nummer 5 Buchstabe c der VwV Zertifizie-rung von Fremdsprachenkenntnissen vom 30. Juli 2018 (MBl.SMK S. 410) werden die Sätze „Bei abweichenden Korrektur-ergebnissen zwischen Erst- und Zweitkorrektor wird diePrüfungsnote als arithmetisches Mittel aus den beiden Korrek-turergebnissen gebildet. Ergibt dies keine volle Punktzahl, istbei n,5 aufzurunden.“ angefügt.

III.Inkrafttreten

Diese Verwaltungsvorschrift tritt am Tag nach der Ver-öffentlichung in Kraft.

Dresden, den 5. November 2018

Der Staatsminister für KultusChristian Piwarz

„ “

„<AUSSTELLUNGSORT>, <DATUM> Ort, Datum Klassenlehrer/in“

„Zur Kenntnis genommen: Eltern“

„ “

755

6. Dezember 2018 Nr. 14 Ministerialblatt des SMK

Page 4: Ministerialblatt des Sächsischen Staatsministeriums für ... · SMK S. 410) werden die Sätze „Bei abweichenden Korrektur-ergebnissen zwischen Erst- und Zweitkorrektor wird die

Anhang (zu Ziffer I Nummer 7 Buchstabe d)

Muster A.01.02

< S C H U L E >

Halbjahresinformation der Berufsschule

Vorbere i tungsklasse

<HERR/FRAU> <VORNAME> <NAME>

geboren am <GEBURTSDATUM> in <GEBURTSORT/GEBURTSLAND>

hat vom <DATUM> bis <DATUM> folgende Leistungen erreicht:

P f l i c h t b e r e i c h

Deutsch als Zweitsprache

Grundlagen der Ausbildungsreife

Berufsorientierung

W a h l b e r e i c h

Teilintegration in die Berufsschule:

<BILDUNGSGANG> Dauer: <X> Wochen

Bemerkungen: unentschuldigte Fehltage <X>

<AUSSTELLUNGSORT>, <DATUM> Ort, Datum Klassenlehrer/in

Zur Kenntnis genommen: Eltern

NOTENSTUFEN: sehr gut (1), gut (2), befriedigend (3), ausreichend (4), mangelhaft (5), ungenügend (6)

756

Ministerialblatt des SMK Nr. 14 6. Dezember 2018

Page 5: Ministerialblatt des Sächsischen Staatsministeriums für ... · SMK S. 410) werden die Sätze „Bei abweichenden Korrektur-ergebnissen zwischen Erst- und Zweitkorrektor wird die

Muster A.01.06

<SCHULE>

Zeugnis der Berufsschule Vorbere i tungsklasse

<HERR/FRAU> <VORNAME> <NAME>

geboren am <GEBURTSDATUM> in <GEBURTSORT>/<GEBURTSLAND>

hat die

Vorbereitungsklasse

in der Zeit vom <DATUM> bis <DATUM> besucht und damit die Berufsschulpflicht erfüllt.

L e i s t u n g e n

P f l i c h t b e r e i c h

Deutsch als Zweitsprache

Grundlagen der Ausbildungsreife

Berufsorientierung

W a h l b e r e i c h

Teilintegration in die Berufsschule:

<BILDUNGSGANG> Dauer: <X> Wochen

Bemerkungen:

Die Beendigung der Berufsschulpflicht gemäß § 28 Absatz 5 Satz 2 SächsSchulG bleibt unberührt.

<AUSSTELLUNGSORT> <AUSSTELLUNGSDATUM> Ort Siegel Datum

Schulleiter/in Klassenlehrer/in

NOTENSTUFEN: sehr gut (1), gut (2), befriedigend (3), ausreichend (4), mangelhaft (5), ungenügend (6)

757

6. Dezember 2018 Nr. 14 Ministerialblatt des SMK

Page 6: Ministerialblatt des Sächsischen Staatsministeriums für ... · SMK S. 410) werden die Sätze „Bei abweichenden Korrektur-ergebnissen zwischen Erst- und Zweitkorrektor wird die

Ausschreibungfür einen Studienaufenthalt in den USA (Georgia)

in Kooperation mit dem Verein zur Förderungdeutsch-amerikanischer Begegnungsprogramme e. V.

Gz.: 24-6752/25/4

Programm:

– Teilnahme an Hospitationen in verschiedenen Fächern anunterschiedlichen Schultypen (High Schools, zum Beispielmagnet schools, charter schools)

– Teilnahme an amerikaspezifischen Workshops zu aus-gewählten Themen (Youth Culture & Street Trends, Citi-zenship & Democracy, Racism und so weiter)

– Studienexkursionen

Unterbringung:

Die Unterbringung erfolgt in ausgewählten amerikanischenGastfamilien im Großraum Atlanta, Georgia, bei denen auchdas Frühstück und teilweise das Abendessen eingenommenwerden.

Organisation:

Die Organisation der Reise erfolgt durch den Vereindeutsch-amerikanischer Begegnungsprogramme e. V.

– Hinflug: Gruppenflug von Berlin nach Atlanta, am Sams-tag, 12. Oktober 2019

– Abholung durch Programmpartner– Rückflug: Gruppenflug von Atlanta nach Berlin am Freitag,

25. Oktober 2019, Ankunft in Berlin am Samstag, 26. Okto-ber 2019

Das Vorbereitungsseminar findet am 20. September 2019von 15.00 Uhr bis 19.00 Uhr im Staatsministerium für Kultus,Carolaplatz 1, 01097 Dresden statt (Änderungen vorbehalten).Es ist eine schriftliche individuelle Auswertung vorgesehen.

Die Teilnahme am Vorbereitungsseminar sowie die schrift-liche Auswertung sind verpflichtende Bestandteile der Maß-nahme.

Anfragen ausschließlich zum Programm:

– Ina Frost/Dr. Tatjana SchellVerein deutsch-amerikanischer Begegnungsprogramme e. V.Bismarckstraße 6312169 BerlinTelefon: 030 84490-60Fax: 030 84490-620

Zulassungsvoraussetzungen:

Lehrkräfte für das Fach Englisch– an allgemein bildenden und beruflichen Gymnasien, die

über unterrichtspraktische Erfahrung mit Englisch alsArbeitssprache in einem Sachfach, gegebenenfalls inModulen, verfügen sowie

– an Oberschulen, die vornehmlich in den Klassenstufen 8, 9und 10 unterrichten

und die noch nicht an der Studienreise teilgenommen haben.

Das Programm richtet sich in erster Linie an Lehrkräfteohne beziehungsweise mit geringer USA-Erfahrung. Wün-schenswert ist die Bereitschaft zur Multiplikation der Fortbil-dungsinhalte im Kollegium.

Bewerbung:

Der Antrag auf Zulassung zur Studienreise ist zusammenmit dem ausgefüllten Teilnehmerbogen vollständig ausgefülltbis zum 20. Dezember 2018 auf dem Dienstweg an den per-sonalführenden Standort des Landesamtes für Schule undBildung (LaSuB), Referat/Sachgebiet 31 „Unterstützungssys-teme“ zu richten.

Bewerbungen, die nach dem 20. Dezember 2018 im per-sonalführenden Standort eingehen, können im Auswahlverfah-ren keine Berücksichtigung finden.

Das Antragsformular auf Zulassung zur Studienreise istunter https://www.schule.sachsen.de/622.htm?id=922 abrufbar.

Die Information über die Zulassung zur Fortbildung wirddurch das LaSuB ab dem 14. März 2019 versandt. Rückfragenzum Zulassungsverfahren sind ausschließlich an das LaSuB zurichten.

Quotierung:

Es können 8 Lehrkräfte zugelassen werden.

LaSuB-Standort QuotierungBautzen 1Chemnitz 1Dresden 2Leipzig 2Zwickau 1Freie Träger 1Gesamt 8

Hinweis für Bewerber aus Schulen in freier Trägerschaft:

Der Platz wird zentral im LaSuB durch ein Losverfahrenermittelt. Zur Prüfung der fachlichen Zulassungsvoraussetzun-gen sind von Bewerbern aus Schulen in freier TrägerschaftZeugniskopien beziehungsweise geeignete Nachweise bei-zufügen.

Hinweise:

Der Besitz eines gültigen Reisepasses ist erforderlich,kann aber auch noch nach dem Erhalt der Teilnahmebestäti-gung beantragt werden. Es werden sowohl der bisher gültigeEU-Reisepass als auch der neue biometrische Pass akzeptiert.Der Pass muss mindestens noch bis 6 Monate nach Beendi-gung der Reise gültig sein (bis Ende April 2019). Ein Visum istfür deutsche Staatsbürger nicht erforderlich.

758

Ministerialblatt des SMK Nr. 14 6. Dezember 2018

Page 7: Ministerialblatt des Sächsischen Staatsministeriums für ... · SMK S. 410) werden die Sätze „Bei abweichenden Korrektur-ergebnissen zwischen Erst- und Zweitkorrektor wird die

Bewerberinnen und Bewerber anderer Nationalitätenmüssen eine eventuelle Visapflicht vorab selbstständig prüfenund auf ihrer Bewerbung vermerken. Bei Zusage zur Studien-reise muss das benötigte Visum selbstständig und fristgerechtbeantragt und finanziert werden und bis zum Vorbereitungs-treffen vorliegen.

Der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung wirddringend empfohlen.

Kosten:

Der Studienaufenthalt ist ein Kooperationsprojekt desStaatsministeriums für Kultus und dem Verein zur Förderungdeutsch-amerikanischer Begegnungsprogramme e. V.

Von allen Teilnehmern wird ein Eigenanteil in Höhe von700 Euro erhoben. Darüber hinaus sind die Kosten für nichtunentgeltlich bereitgestellte Verpflegungsleistungen währenddes Studienaufenthalts von den Teilnehmern selbst zu tragen.

Die Teilnehmer von Schulen in öffentlicher Trägerschaft er-halten auf Antrag folgende Kosten durch die personalführendeDienststelle erstattet:– Fahrkosten zum Vorbereitungstreffen im Staatsministe-

rium für Kultus,– Fahrkosten vom Wohnort zum Flughafen und zurück.

759

6. Dezember 2018 Nr. 14 Ministerialblatt des SMK

Page 8: Ministerialblatt des Sächsischen Staatsministeriums für ... · SMK S. 410) werden die Sätze „Bei abweichenden Korrektur-ergebnissen zwischen Erst- und Zweitkorrektor wird die

Verein zur Förderung deutsch-amerikanischer Begegnungsprogramme e. V. Bismarckstraße 63, 12169 Berlin

Telefon: 030 84490-60 Fax: 030 84490-620

E-Mail: [email protected]

BEWERBERINFORMATON SACHSEN EXPERIENCE AMERICA

12. Oktober bis 25. (26.) Oktober 2019

BITTE IN DRUCKSCHRIFT AUSFÜLLEN!

Name/Vorname/n: (Bitte unbedingt wie im Reisepass angegeben!)

Adresse privat: Straße/Hausnummer

PLZ/Ort

Telefon privat: Geburtsdatum:

Fax privat (gegebenenfalls): Mobil:

E-Mail: (Bitte unbedingt angeben und bitte möglichst keine Schul-E-Mail-Adresse!)

Ich unterrichte folgende Fächer: Anzahl der Dienstjahre:

Ich unterrichte an der Name der Schule

Straße/Hausnummer

PLZ/Ort

Telefon Schule:

Fax Schule:

Ich war bereits beruflich oder privat in den USA Ja Nein

Wenn ja, wann: wo:

Reisepass-Nr.: gültig bis:

Wenn das Kultusministerium mich nicht als offizielle/n Teilnehmer/in auswählt, würde ich von der Option, auch als Selbstzahler teilnehmen zu können, Gebrauch machen. In diesem Fall beträgt der Eigenbeitrag mindestens 2 300,00 Euro (abhängig vom jeweils geltenden Dollarkurs).

Ja Nein

Datum: Unterschrift:

760

Ministerialblatt des SMK Nr. 14 6. Dezember 2018

Page 9: Ministerialblatt des Sächsischen Staatsministeriums für ... · SMK S. 410) werden die Sätze „Bei abweichenden Korrektur-ergebnissen zwischen Erst- und Zweitkorrektor wird die

AusschreibungFortbildung für Lehrkräfte an Oberschulen,

allgemein bildenden Gymnasien und beruflichen Gymnasien,die das Fach Russisch als zweite/dritte Fremdsprache unterrichten

Studienreise nach Moskau

Gz.: 24-6752/23/4

Inhalte:

– Seminare zur Entwicklung vor allem der mündlichen, aberauch der schriftlichen Kommunikationsfähigkeit

– Seminare zur Entwicklung der interkulturellen Handlungs-fähigkeit

– Exkursionen zur Entwicklung landeskundlicher Kompe-tenzen

Zielgruppe:

Lehrkräfte, die an einer Oberschule, einem allgemein bil-denden Gymnasium oder einem beruflichen Gymnasium tätigsind und das Fach Russisch unterrichten beziehungsweise abdem Schuljahr 2019/2020 unterrichten werden und Russischnicht als Muttersprache sprechen sowie noch nicht an derStudienreise nach Moskau teilgenommen haben.

Zulassungsantrag:

Der Antrag auf Zulassung zur Studienreise ist vollständigausgefüllt bis zum 20. Dezember 2018 auf dem Dienstweg anden personalführenden Standort des Landesamtes für Schuleund Bildung (LaSuB), Referat/Sachgebiet 31 „Unterstützungs-systeme“ zu richten. Bewerbungen, die nach dem 20. Dezem-ber 2018 im personalführenden Standort eingehen, können imAuswahlverfahren keine Berücksichtigung finden. (Das An-tragsformular auf Zulassung zur Studienreise ist unter https://www.schule.sachsen.de/622.htm?id=922 abrufbar.)

Die Information über die Zulassung zur Fortbildung wirddurch das LaSuB ab dem 14. März 2019 versandt.

Quotierung:

LaSuB-Standort QuotierungBautzen 2Chemnitz 4Dresden 5Leipzig 5Zwickau 2Freie Träger 2Gesamt 20

Hinweis für Bewerber aus Schulen in freier Trägerschaft:

Die Plätze werden zentral durch ein Losverfahren ermittelt.Zur Prüfung der fachlichen Zulassungsvoraussetzungen sindvon Bewerbern aus Schulen in freier Trägerschaft Zeugnis-kopien beziehungsweise geeignete Nachweise beizufügen.

Zeitraum:

30. Juni bis 13. Juli 2019

Wichtige Hinweise:

Die Gruppe reist gemeinsam ab/an Flughafen Dresden. In-dividuelle An- und Abreisen sind nicht möglich (Gruppentarif).

Am 10. April 2019, 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr findet imStaatsministerium für Kultus, Carolaplatz 1, 01097 Dresden,Raum 202 ein Vorbereitungstreffen statt, das verpflichtenderBestandteil der Fortbildung ist.

Zu dieser Veranstaltung sind unbedingt mitzubringen:– der Reisepass, der nach Ende der Studienreise noch min-

destens ein halbes Jahr Gültigkeit besitzt. Außerdem musser über mindestens zwei leere Seiten zum Aufkleben desVisums verfügen;

– eine Bescheinigung der Auslandskrankenversicherung;– vier Passbilder (nicht älter als ein Jahr).

Die schriftliche Einladung zu diesem Treffen erhaltendie Teilnehmer aus organisatorischen Gründen nach dem14. März 2019.

Kostenerstattung:

Die Kursgebühren einschließlich der Kosten für Exkur-sionen und ähnliches trägt für alle Teilnehmer das Staatsminis-terium für Kultus.

Für Lehrkräfte an öffentlichen Schulen übernimmt dasStaatsministerium für Kultus darüber hinaus die Flug- undÜbernachtungskosten sowie die Visagebühren.

Darüber hinaus ist die Erstattung weiterer Reisekostenausgeschlossen. Insbesondere sind die Kosten für die nichtunentgeltlich bereitgestellten Verpflegungsleistungen und fürfakultative Veranstaltungen während der Studienreise sowiedie Fahrkosten zum Vorbereitungstreffen und zum Flughafenvon den Teilnehmern als Eigenanteil selbst zu tragen.

Für Lehrkräfte von Schulen in freier Trägerschaft könnenReisekosten vom Freistaat Sachsen nicht übernommen wer-den. Es wird empfohlen, die Kostenübernahme vor Anmeldungmit dem jeweiligen Schulträger abzustimmen. Zu veranschla-gen sind Flug- und Übernachtungskosten sowie Visagebührenin Höhe von insgesamt circa 1 300 Euro, die nach Durchfüh-rung der Studienreise durch das Staatsministerium für Kultusin Rechnung gestellt werden. Hinzu kommen die individuellenKosten für die Verpflegung vor Ort sowie für die Fahrten zumVorbereitungstreffen und zum Flughafen.

761

6. Dezember 2018 Nr. 14 Ministerialblatt des SMK

Page 10: Ministerialblatt des Sächsischen Staatsministeriums für ... · SMK S. 410) werden die Sätze „Bei abweichenden Korrektur-ergebnissen zwischen Erst- und Zweitkorrektor wird die

Unterbringung:

Die Unterbringung erfolgt im Hotel in Einzelzimmern mitFrühstück.

Rückfragen sind unter [email protected]öglich.

762

Ministerialblatt des SMK Nr. 14 6. Dezember 2018

Page 11: Ministerialblatt des Sächsischen Staatsministeriums für ... · SMK S. 410) werden die Sätze „Bei abweichenden Korrektur-ergebnissen zwischen Erst- und Zweitkorrektor wird die

Abordnungsausschreibung

Az.: 23-0322/11/15

Das Sächsische Staatsministerium für Kultus beabsichtigt,zum 1. August 2019 eine Lehrkraft für mindestens drei bismaximal fünf Jahre* an das „Zentrum für Lehrerbildung undSchulforschung“ (ZLS) der Universität Leipzig im Umfang von50 Prozent einer Vollzeitstelle abzuordnen.

Zu besetzen ist folgende Abordnungsposition:

Lehrkraft für die Grundschuldidaktik Ethik

Die Ausschreibung richtet sich ausschließlich an Bewerbe-rinnen und Bewerber, die bereits in einem unbefristeten Dienst-oder Anstellungsverhältnis mit dem Freistaat Sachsen stehen.

Tätigkeitsprofil:– Vorbereitung, Durchführung und Auswertung der schul-

praktischen Studien mit bildungswissenschaftlichem undfachdidaktischem Schwerpunkt Grundschuldidaktik Ethik,

– Mitgestaltung der Mentorenqualifizierung,– Mitarbeit an ausgewählten schul- beziehungsweise unter-

richtsbezogenen Forschungsarbeiten

Voraussetzungen:– überdurchschnittliche Leistungen im Ersten und Zweiten

Staatsexamen oder in einem durch das SächsischeStaatsministerium für Kultus als gleichwertig anerkanntenAbschluss mit besonderer Berücksichtigung des FachesEthik/Philosophie beziehungsweise einschlägiger Fort-und Weiterbildungen im Fach Ethik/Philosophie,

– Kenntnisse über neuere Entwicklungen in der fachdidak-tischen Theorie,

– eine mindestens zweijährige Berufserfahrung als Lehrer/-inim Bereich der Grundschule, Mittel-/Oberschule, desGymnasiums beziehungsweise der BerufsbildendenSchule,

– Bereitschaft und Interesse an der Arbeit mit Studierendenund der eigenen wissenschaftlichen Weiterentwicklung

Eigene wissenschaftliche oder schulpraktisch orientierteVeröffentlichungen sind wünschenswert. Nachweise sind derBewerbung beizufügen.

* Die Dauer der Abordnung ergibt sich unter anderem ausdem Umfang der Mitarbeit an schul- beziehungsweiseunterrichtsbezogenen Forschungen.

Schriftliche Bewerbungen sind unter Angabe des Akten-zeichens bis zum 3. Januar 2019 auf dem Dienstweg (über denjeweiligen Standort des Landesamtes für Schule und Bildung)zu richten an:

Sächsisches Staatsministerium für KultusReferat 23Postfach 10 09 1001097 Dresden.

Bewerbungen, die nicht auf dem Dienstweg erfolgen,können im Auswahlverfahren nicht berücksichtigt werden.

Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignungbevorzugt berücksichtigt.

763

6. Dezember 2018 Nr. 14 Ministerialblatt des SMK

Page 12: Ministerialblatt des Sächsischen Staatsministeriums für ... · SMK S. 410) werden die Sätze „Bei abweichenden Korrektur-ergebnissen zwischen Erst- und Zweitkorrektor wird die

Abordnungsausschreibung

Az.: 23-0322/11/13

Das Sächsische Staatsministerium für Kultus beabsichtigt,zum 1. August 2019 eine Lehrkraft für mindestens drei bismaximal fünf Jahre* an das „Zentrum für Lehrerbildung undSchulforschung“ (ZLS) der Universität Leipzig im Umfang von50 Prozent einer Vollzeitstelle abzuordnen.

Zu besetzen ist folgende Abordnungsposition:

Lehrkraft für die Fachdidaktik Physik

Die Ausschreibung richtet sich ausschließlich an Bewerbe-rinnen und Bewerber, die bereits in einem unbefristeten Dienst-oder Anstellungsverhältnis mit dem Freistaat Sachsen stehen.

Tätigkeitsprofil:– Vorbereitung, Durchführung und Auswertung der schul-

praktischen Studien mit bildungswissenschaftlichem undfachdidaktischem Schwerpunkt Physik,

– Mitgestaltung der Mentorenqualifizierung,– Mitarbeit an ausgewählten schul- beziehungsweise unter-

richtsbezogenen Forschungsarbeiten

Voraussetzungen:– überdurchschnittliche Leistungen im Ersten und Zweiten

Staatsexamen oder in einem durch das SächsischeStaatsministerium für Kultus als gleichwertig anerkanntenAbschluss mit dem Schwerpunkt Physik,

– Kenntnisse über neuere Entwicklungen in der fachdidak-tischen Theorie,

– eine mindestens zweijährige Berufserfahrung als Lehrer/-inim Bereich der Grundschule, Mittel-/Oberschule, desGymnasiums beziehungsweise der BerufsbildendenSchule,

– Bereitschaft und Interesse an der Arbeit mit Studierendenund der eigenen wissenschaftlichen Qualifikation

Eigene wissenschaftliche oder schulpraktisch orientierteVeröffentlichungen sind wünschenswert. Nachweise sind derBewerbung beizufügen.

* Die Dauer der Abordnung ergibt sich unter anderem ausdem Umfang der Mitarbeit an schul- beziehungsweiseunterrichtsbezogenen Forschungen.

Schriftliche Bewerbungen sind unter Angabe des Akten-zeichens bis zum 3. Januar 2019 auf dem Dienstweg (über denjeweiligen Standort des Landesamtes für Schule und Bildung)zu richten an:

Sächsisches Staatsministerium für KultusReferat 23Postfach 10 09 1001097 Dresden.

Bewerbungen, die nicht auf dem Dienstweg erfolgen,können im Auswahlverfahren nicht berücksichtigt werden.

Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignungbevorzugt berücksichtigt.

764

Ministerialblatt des SMK Nr. 14 6. Dezember 2018

Page 13: Ministerialblatt des Sächsischen Staatsministeriums für ... · SMK S. 410) werden die Sätze „Bei abweichenden Korrektur-ergebnissen zwischen Erst- und Zweitkorrektor wird die

Abordnungsausschreibung

Az.: 23-0322/11/14

Das Sächsische Staatsministerium für Kultus beabsichtigt,zum 1. August 2019 eine Lehrkraft für mindestens drei bismaximal fünf Jahre* an das „Zentrum für Lehrerbildung undSchulforschung“ (ZLS) der Universität Leipzig im Umfang von50 Prozent einer Vollzeitstelle abzuordnen.

Zu besetzen ist folgende Abordnungsposition:

Lehrkraft für die Didaktik der romanischen Sprachen

Die Ausschreibung richtet sich ausschließlich an Bewerbe-rinnen und Bewerber, die bereits in einem unbefristeten Dienst-oder Anstellungsverhältnis mit dem Freistaat Sachsen stehen.

Tätigkeitsprofil:– Vorbereitung, Durchführung und Auswertung der schul-

praktischen Studien mit bildungswissenschaftlichem undfachdidaktischem Schwerpunkt Spanisch und gegebenen-falls Französisch,

– Mitgestaltung der Mentorenqualifizierung,– Mitarbeit an ausgewählten schul- beziehungsweise unter-

richtsbezogenen Forschungsarbeiten

Voraussetzungen:– überdurchschnittliche Leistungen im Ersten und Zweiten

Staatsexamen oder in einem durch das SächsischeStaatsministerium für Kultus als gleichwertig anerkanntenAbschluss mit dem Schwerpunkt Spanisch oder Franzö-sisch, wenn Zusatzqualifikationen für das Fach Spanischnachweisbar sind,

– Kenntnisse über neuere Entwicklungen in der fachdidak-tischen Theorie,

– eine mindestens zweijährige Berufserfahrung als Lehrer/-inim Bereich der Grundschule, Mittel-/Oberschule, desGymnasiums beziehungsweise der BerufsbildendenSchule,

– Bereitschaft und Interesse an der Arbeit mit Studierendenund der eigenen wissenschaftlichen Qualifikation

Eigene wissenschaftliche oder schulpraktisch orientierteVeröffentlichungen sind wünschenswert. Nachweise sind derBewerbung beizufügen.

* Die Dauer der Abordnung ergibt sich unter anderem ausdem Umfang der Mitarbeit an schul- beziehungsweiseunterrichtsbezogenen Forschungen.

Schriftliche Bewerbungen sind unter Angabe des Akten-zeichens bis zum 3. Januar 2019 auf dem Dienstweg (über denjeweiligen Standort des Landesamtes für Schule und Bildung)zu richten an:

Sächsisches Staatsministerium für KultusReferat 23Postfach 10 09 1001097 Dresden.

Bewerbungen, die nicht auf dem Dienstweg erfolgen,können im Auswahlverfahren nicht berücksichtigt werden.

Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignungbevorzugt berücksichtigt.

765

6. Dezember 2018 Nr. 14 Ministerialblatt des SMK

Page 14: Ministerialblatt des Sächsischen Staatsministeriums für ... · SMK S. 410) werden die Sätze „Bei abweichenden Korrektur-ergebnissen zwischen Erst- und Zweitkorrektor wird die

Stellenausschreibungen

Stellenausschreibung

Das Sächsische Staatsministerium für Kultus schreibt zurBesetzung die Stelle der/des

Schulleiterin/Schulleiters

an nachfolgend aufgeführter Förderschule aus:

Landesamt für Schule und BildungStandort DresdenPostfach 23 01 2001111 Dresden

Voraussetzungen sind:a) – vorzugsweise im jeweiligen Förderschwerpunkt Erste

und Zweite Staatsprüfung beziehungsweise Ab-schluss „Master of Education“ auf dem Gebiet derSonderpädagogik oder Fach- beziehungsweise Hoch-schulausbildung mit Zusatzqualifikation Sonderpäda-gogik und Lehrbefähigung, ansonsten unbefristeteLehrerlaubnis,

– mehrjährige Lehrtätigkeit in der Förderschuleb) – hilfsweise durch Erste und Zweite Staatsprüfung be-

ziehungsweise Abschluss „Master of Education“ undStaatsprüfung erworbene Lehrbefähigung für ein an-deres Lehramt und eine

– mindestens fünfjährige Lehrtätigkeit in der Förder-schule im jeweiligen Förderschwerpunkt sowie

– Bereitschaft zur berufsbegleitenden Weiterbildung indiesem Förderschwerpunkt

Von Vorteil sind:– überdurchschnittliche Befähigung zu konzeptioneller Ar-

beit sowie der organisatorischen, pädagogischen undhaushalterischen Führung einer Schule,

– ausgeprägte Befähigung und Bereitschaft zur Kommuni-kation und Kooperation,

– umfassende Kenntnisse über Schul- und Qualitätsentwick-lung, Teilnahme an den Modulen der Phasen 1 und 2 derFührungskräftequalifizierung,

– Innovationsbereitschaft und überdurchschnittliches En-gagement bei der Profilierung der Schule.

Die ausgeschriebene Stelle erfordert kreatives Arbeiten,Durchsetzungs- und Organisationsvermögen, Verhandlungs-geschick, hohe Belastbarkeit und Flexibilität. Erfahrungen inder Tätigkeit als stellvertretende/r Schulleiter/in oder als Refe-rent/in in der Schulaufsicht beziehungsweise im Geschäfts-bereich des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus sindwünschenswert.

Bei Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen ist eineÜbernahme in das Beamtenverhältnis möglich.

Die Stellenbewertung (SächsBesO/TV-L) beschreibt daslaufbahnrechtliche Endamt, das erst mit Vorliegen der lauf-bahnrechtlichen beziehungsweise tarifrechtlichen Vorausset-zungen im Wege der Beförderung beziehungsweise Höher-gruppierung erreicht werden kann.

Für neu bestimmte Schulleiterinnen und Schulleiter ist dieTeilnahme an der Qualifizierung schulischer Führungskräfte inSachsen – Amtseinführende Qualifizierung (Phase 3) ver-pflichtend.

Schriftliche Bewerbungen sind bis 3. Januar 2019 auf demDienstweg an den für die Besetzung zuständigen Standort desLandesamtes für Schule und Bildung zu richten.

Der Bewerbung ist beizufügen:1. Formblatt „Bewerbung“ (unter http://www.schule.sachsen.de/

622.htm?id=181)2. tabellarischer Lebenslauf3. lückenloser Nachweis des persönlichen und beruflichen

Werdegangs4. Nachweis über die Teilnahme an führungsrelevanten Fort-

bildungen (soweit vorhanden)

Unvollständige Bewerbungen werden nicht bearbeitet.

Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignungbevorzugt berücksichtigt.

Schule Anschrift

Stellenbewertung bis (SächsBesO/TV-L)*

besetzbar ab

„Schule im Park“ Freital – Schule mit dem Förder-schwerpunkt geistige Entwicklung Somsdorfer Straße 2 01705 Freital

A 15/vergleichbare EntgGr. nächstmöglicher Zeitpunkt

* ab 1. Januar 2019, vorbehaltlich des Inkrafttretens des Gesetzes zur Umsetzung des Handlungsprogramms der Sächsischen Staatsregierung zurnachhaltigen Sicherung der Bildungsqualität im Freistaat Sachsen

766

Ministerialblatt des SMK Nr. 14 6. Dezember 2018

Page 15: Ministerialblatt des Sächsischen Staatsministeriums für ... · SMK S. 410) werden die Sätze „Bei abweichenden Korrektur-ergebnissen zwischen Erst- und Zweitkorrektor wird die

Stellenausschreibung

Das Sächsische Staatsministerium für Kultus schreibt zurBesetzung die Stelle der/des

Schulleiterin/Schulleiters

an den nachfolgend aufgeführten Grundschulen aus:

Landesamt für Schule und BildungStandort BautzenPostfach 44 4402634 Bautzen

Landesamt für Schule und BildungStandort DresdenPostfach 23 01 2001111 Dresden

Landesamt für Schule und BildungStandort LeipzigPostfach 10 06 5304006 Leipzig

Voraussetzungen sind:– durch Erste und Zweite Staatsprüfung beziehungsweise

Abschluss „Master of Education“ und Staatsprüfung erwor-bene Lehrbefähigung für ein Lehramt oder unbefristeteLehrerlaubnis zur Erteilung von Unterricht an Grundschu-len beziehungsweise Fachschulabschluss als Lehrer füruntere Klassen mit entsprechender Lehrbefähigung inDeutsch, Mathematik und einem Wahlfach,

– mehrjährige Lehrtätigkeit sowie– eine mehrjährige Klassenleiter- und nachweisbare Unter-

richtstätigkeit in den Fächern Deutsch oder Mathematik ander Grundschule bei einer Lehrbefähigung für ein anderesLehramt als das an Grundschulen.

Von Vorteil sind:– überdurchschnittliche Befähigung zu konzeptioneller Ar-

beit sowie der organisatorischen, pädagogischen undhaushalterischen Führung einer Schule,

– ausgeprägte Befähigung und Bereitschaft zur Kommuni-kation und Kooperation,

– umfassende Kenntnisse über Schul- und Qualitätsentwick-lung, Teilnahme an den Modulen der Phasen 1 und 2 derFührungskräftequalifizierung,

– Innovationsbereitschaft und überdurchschnittliches En-gagement bei der Profilierung der Schule,

– Fortbildung im Anfangsunterricht bei einer Lehrbefähigungfür ein anderes Lehramt als das an Grundschulen.

Schule Anschrift

Stellenbewertung bis (SächsBesO/TV-L)*

besetzbar ab

Grundschule „Bücherwurm“ Grimma Vorwerkstraße 34 04668 Grimma

A 14 + Amtszulage/vergleichbare EntgGr. 1. August 2019

Leibniz-Grundschule Schkeuditz Ringstraße 10 04435 Schkeuditz

A 14 + Amtszulage/vergleichbare EntgGr. 1. August 2019

* ab 1. Januar 2019, vorbehaltlich des Inkrafttretens des Gesetzes zur Umsetzung des Handlungsprogramms der Sächsischen Staatsregierung zurnachhaltigen Sicherung der Bildungsqualität im Freistaat Sachsen

Schule Anschrift

Stellenbewertung bis (SächsBesO/TV-L)*

besetzbar ab

Grundschule Oberlichtenau „Am Keulenberg“ Keulenbergstraße 6 01896 Pulsnitz

A 14/vergleichbare EntgGr. 1. August 2019

* ab 1. Januar 2019, vorbehaltlich des Inkrafttretens des Gesetzes zur Umsetzung des Handlungsprogramms der Sächsischen Staatsregierung zurnachhaltigen Sicherung der Bildungsqualität im Freistaat Sachsen

Schule Anschrift

Stellenbewertung bis (SächsBesO/TV-L)*

besetzbar ab

19. Grundschule Dresden Am Jägerpark 5 01099 Dresden

A 14 + Amtszulage/vergleichbare EntgGr. 1. August 2019

* ab 1. Januar 2019, vorbehaltlich des Inkrafttretens des Gesetzes zur Umsetzung des Handlungsprogramms der Sächsischen Staatsregierung zurnachhaltigen Sicherung der Bildungsqualität im Freistaat Sachsen

767

6. Dezember 2018 Nr. 14 Ministerialblatt des SMK

Page 16: Ministerialblatt des Sächsischen Staatsministeriums für ... · SMK S. 410) werden die Sätze „Bei abweichenden Korrektur-ergebnissen zwischen Erst- und Zweitkorrektor wird die

Die ausgeschriebene Stelle erfordert kreatives Arbeiten,Durchsetzungs- und Organisationsvermögen, Verhandlungs-geschick, hohe Belastbarkeit und Flexibilität. Erfahrungen inder Tätigkeit als stellvertretende/r Schulleiter/in oder als Refe-rent/in in der Schulaufsicht beziehungsweise im Geschäfts-bereich des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus sindwünschenswert.

Bei Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen ist eineÜbernahme in das Beamtenverhältnis möglich.

Die Stellenbewertung (SächsBesO/TV-L) beschreibt daslaufbahnrechtliche Endamt, das erst mit Vorliegen der lauf-bahnrechtlichen beziehungsweise tarifrechtlichen Vorausset-zungen im Wege der Beförderung beziehungsweise Höher-gruppierung erreicht werden kann.

Für neu bestimmte Schulleiterinnen und Schulleiter ist dieTeilnahme an der Qualifizierung schulischer Führungskräfte inSachsen – Amtseinführende Qualifizierung (Phase 3) ver-pflichtend.

Schriftliche Bewerbungen sind bis 3. Januar 2019 auf demDienstweg an den für die Besetzung zuständigen Standort desLandesamtes für Schule und Bildung zu richten.

Der Bewerbung ist beizufügen:1. Formblatt „Bewerbung“ (unter http://www.schule.sachsen.de/

622.htm?id=181)2. tabellarischer Lebenslauf3. lückenloser Nachweis des persönlichen und beruflichen

Werdegangs4. Nachweis über die Teilnahme an führungsrelevanten Fort-

bildungen (soweit vorhanden)

Unvollständige Bewerbungen werden nicht bearbeitet.

Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignungbevorzugt berücksichtigt.

768

Ministerialblatt des SMK Nr. 14 6. Dezember 2018

Page 17: Ministerialblatt des Sächsischen Staatsministeriums für ... · SMK S. 410) werden die Sätze „Bei abweichenden Korrektur-ergebnissen zwischen Erst- und Zweitkorrektor wird die

Stellenausschreibung

Das Sächsische Staatsministerium für Kultus schreibt zurBesetzung die Stelle der/des

Schulleiterin/Schulleiters

an nachfolgenden Gymnasien aus:

Landesamt für Schule und BildungStandort DresdenPostfach 23 01 2001111 Dresden

Landesamt für Schule und BildungStandort BautzenPostfach 44 4402634 Bautzen

Voraussetzungen sind:– durch Erste und Zweite Staatsprüfung beziehungsweise

Abschluss „Master of Education“ und Staatsprüfung erwor-bene Lehrbefähigung für ein Höheres Lehramt,

– Hochschulausbildung im pädagogischen Bereich mit Lehr-befähigung in zwei anerkannten Unterrichtsfächern desGymnasiums,

– mehrjährige Lehrtätigkeit.

Von Vorteil sind:– überdurchschnittliche Befähigung zu konzeptioneller Ar-

beit sowie der organisatorischen, pädagogischen undhaushalterischen Führung einer Schule,

– ausgeprägte Befähigung und Bereitschaft zur Kommuni-kation und Kooperation,

– umfassende Kenntnisse über Schul- und Qualitätsentwick-lung, Teilnahme an den Modulen der Phasen 1 und 2 derFührungskräftequalifizierung,

– Innovationsbereitschaft und überdurchschnittliches En-gagement bei der Profilierung der Schule.

Die ausgeschriebene Stelle erfordert kreatives Arbeiten,Durchsetzungs- und Organisationsvermögen, Verhandlungs-

geschick, hohe Belastbarkeit und Flexibilität. Erfahrungen inder Tätigkeit als stellvertretende/r Schulleiter/in oder als Refe-rent/in in der Schulaufsicht beziehungsweise im Geschäfts-bereich des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus sindwünschenswert.

Bei Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen ist eineÜbernahme in das Beamtenverhältnis möglich.

Die Stellenbewertung (SächsBesO/TV-L) beschreibt daslaufbahnrechtliche Endamt, das erst mit Vorliegen der lauf-bahnrechtlichen beziehungsweise tarifrechtlichen Vorausset-zungen im Wege der Beförderung beziehungsweise Höher-gruppierung erreicht werden kann.

Für neu bestimmte Schulleiterinnen und Schulleiter ist dieTeilnahme an der Qualifizierung schulischer Führungskräfte inSachsen – Amtseinführende Qualifizierung (Phase 3) ver-pflichtend.

Schriftliche Bewerbungen sind bis 3. Januar 2019 auf demDienstweg an den für die Besetzung zuständigen Standort desLandesamtes für Schule und Bildung zu richten.

Schule Anschrift

Stellenbewertung bis (SächsBesO/TV-L)

besetzbar ab

Geschwister-Scholl-Gymnasium Löbau Pestalozzistraße 21 02708 Löbau

A 16/vergleichbare EntgGr. 1. August 2019

Oberland-Gymnasium Seifhennersdorf Albertstraße 2 02782 Seifhennersdorf

A 16/vergleichbare EntgGr. 1. August 2019

* ab 1. Januar 2019, vorbehaltlich des Inkrafttretens des Gesetzes zur Umsetzung des Handlungsprogramms der Sächsischen Staatsregierung zurnachhaltigen Sicherung der Bildungsqualität im Freistaat Sachsen

Schule Anschrift

Stellenbewertung bis (SächsBesO/TV-L)

besetzbar ab

Gymnasium Dresden-Gorbitz Leutewitzer Ring 141 01169 Dresden

A 15 + Amtszulage/vergleichbare EntgGr. 1. August 2019

* ab 1. Januar 2019, vorbehaltlich des Inkrafttretens des Gesetzes zur Umsetzung des Handlungsprogramms der Sächsischen Staatsregierung zurnachhaltigen Sicherung der Bildungsqualität im Freistaat Sachsen

769

6. Dezember 2018 Nr. 14 Ministerialblatt des SMK

Page 18: Ministerialblatt des Sächsischen Staatsministeriums für ... · SMK S. 410) werden die Sätze „Bei abweichenden Korrektur-ergebnissen zwischen Erst- und Zweitkorrektor wird die

Der Bewerbung ist beizufügen:1. Formblatt „Bewerbung“ (unte http://www.schule.sachsen.de/

622.htm?id=181)2. tabellarischer Lebenslauf3. lückenloser Nachweis des persönlichen und beruflichen

Werdegangs4. Nachweis über die Teilnahme an führungsrelevanten Fort-

bildungen (soweit vorhanden)

Unvollständige Bewerbungen werden nicht bearbeitet.

Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignungbevorzugt berücksichtigt.

770

Ministerialblatt des SMK Nr. 14 6. Dezember 2018

Page 19: Ministerialblatt des Sächsischen Staatsministeriums für ... · SMK S. 410) werden die Sätze „Bei abweichenden Korrektur-ergebnissen zwischen Erst- und Zweitkorrektor wird die

Stellenausschreibung

Das Sächsische Staatsministerium für Kultus schreibt zurBesetzung die Stelle der/des

stellvertretenden Schulleiterin/stellvertretenden Schulleiters

an nachfolgend aufgeführten Förderschulen aus:

Landesamt für Schule und BildungStandort DresdenPostfach 23 01 2001111 Dresden

Landesamt für Schule und BildungStandort LeipzigPostfach 100 65304006 Leipzig

Voraussetzungen sind:a) – vorzugsweise im jeweiligen Förderschwerpunkt Erste

und Zweite Staatsprüfung beziehungsweise Ab-schluss „Master of Education“ auf dem Gebiet derSonderpädagogik oder Fach- beziehungsweise Hoch-schulausbildung mit Zusatzqualifikation Sonderpäda-gogik und Lehrbefähigung, ansonsten unbefristeteLehrerlaubnis,

– mehrjährige Lehrtätigkeit in der Förderschuleb) – hilfsweise durch Erste und Zweite Staatsprüfung be-

ziehungsweise Abschluss „Master of Education“ undStaatsprüfung erworbene Lehrbefähigung für ein an-deres Lehramt und eine

– mindestens fünfjährige Lehrtätigkeit in der Förder-schule im jeweiligen Förderschwerpunkt sowie

– Bereitschaft zur berufsbegleitenden Weiterbildung indiesem Förderschwerpunkt

Von Vorteil sind:– überdurchschnittliche Befähigung zu konzeptioneller Ar-

beit sowie der organisatorischen, pädagogischen undhaushalterischen Führung einer Schule,

– ausgeprägte Befähigung und Bereitschaft zur Kommuni-kation und Kooperation,

– umfassende Kenntnisse über Schul- und Qualitätsentwick-lung, Teilnahme an den Modulen der Phasen 1 und 2 derFührungskräftefortbildung.

Die ausgeschriebene Stelle erfordert kreatives Arbeiten,Durchsetzungs- und Organisationsvermögen, Verhandlungs-geschick, hohe Belastbarkeit und Flexibilität.

Bei Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen ist eineÜbernahme in das Beamtenverhältnis möglich.

Schule Anschrift

Stellenbewertung bis (SächsBesO/TV-L)*

besetzbar ab

Schule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwick-lung Oschatz Burgstraße 3 04758 Oschatz

A 14 + Amtszulage/vergleichbare EntgGr. nächstmöglicher Zeitpunkt

Brücke-Schule, Schule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung Wurzen Am Gymnasium 1 04808 Wurzen

A 14 + Amtszulage/vergleichbare EntgGr. nächstmöglicher Zeitpunkt

Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen Burkarts-hain Fremdiswalder Straße 2 04808 Wurzen

A 14 + Amtszulage/vergleichbare EntgGr. 1. August 2019

Schule am Pulverturm Grimma, Förderzentrum mit demSchwerpunkt Lernen Am Pulverturm 8 04668 Grimma

A 14 + Amtszulage/vergleichbare EntgGr. nächstmöglicher Zeitpunkt

* ab 1. Januar 2019, vorbehaltlich des Inkrafttretens des Gesetzes zur Umsetzung des Handlungsprogramms der Sächsischen Staatsregierung zurnachhaltigen Sicherung der Bildungsqualität im Freistaat Sachsen

Schule Anschrift

Stellenbewertung bis (SächsBesO/TV-L)*

besetzbar ab

Wilhelmine-Reichard-Schule, Schule mit dem Förder-schwerpunkt Lernen Zauckeroder Straße 4a 01705 Freital

A 15/vergleichbare EntgGr. 1. August 2019

* ab 1. Januar 2019, vorbehaltlich des Inkrafttretens des Gesetzes zur Umsetzung des Handlungsprogramms der Sächsischen Staatsregierung zurnachhaltigen Sicherung der Bildungsqualität im Freistaat Sachsen

771

6. Dezember 2018 Nr. 14 Ministerialblatt des SMK

Page 20: Ministerialblatt des Sächsischen Staatsministeriums für ... · SMK S. 410) werden die Sätze „Bei abweichenden Korrektur-ergebnissen zwischen Erst- und Zweitkorrektor wird die

Die Stellenbewertung (SächsBesO/TV-L) beschreibt daslaufbahnrechtliche Endamt, das erst mit Vorliegen der lauf-bahnrechtlichen beziehungsweise tarifrechtlichen Vorausset-zungen im Wege der Beförderung beziehungsweise Höher-gruppierung erreicht werden kann.

Für neu bestimmte stellvertretende Schulleiterinnen undstellvertretende Schulleiter ist die Teilnahme an der Qualifizie-rung schulischer Führungskräfte in Sachsen – Amtseinführen-de Qualifizierung (Phase 3) verpflichtend.

Schriftliche Bewerbungen sind bis 3. Januar 2019 auf demDienstweg an den für die Besetzung zuständigen Standort desLandesamtes für Schule und Bildung zu richten.

Der Bewerbung ist beizufügen:1. Formblatt „Bewerbung“ (unter http://www.schule.sachsen.de/

622.htm?id=181)2. tabellarischer Lebenslauf3. lückenloser Nachweis des persönlichen und beruflichen

Werdegangs4. Nachweis über die Teilnahme an führungsrelevanten Fort-

bildungen (soweit vorhanden)

Unvollständige Bewerbungen werden nicht bearbeitet.

Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignungbevorzugt berücksichtigt.

772

Ministerialblatt des SMK Nr. 14 6. Dezember 2018

Page 21: Ministerialblatt des Sächsischen Staatsministeriums für ... · SMK S. 410) werden die Sätze „Bei abweichenden Korrektur-ergebnissen zwischen Erst- und Zweitkorrektor wird die

Stellenausschreibung

Das Sächsische Staatsministerium für Kultus schreibt zurBesetzung die Stelle der/des

stellvertretenden Schulleiterin/stellvertretenden Schulleiters

an nachfolgend aufgeführten Grundschulen aus:

Landesamt für Schule und BildungStandort LeipzigPostfach 10 06 5304006 Leipzig

Landesamt für Schule und BildungStandort DresdenPostfach 23 01 2001111 Dresden

Voraussetzungen sind:– durch Erste und Zweite Staatsprüfung beziehungsweise

Abschluss „Master of Education“ und Staatsprüfung erwor-bene Lehrbefähigung für ein Lehramt beziehungsweiseFachschulabschluss als Lehrer für untere Klassen mit ent-sprechender Lehrbefähigung in Deutsch, Mathematik undeinem Wahlfach,

– mehrjährige Lehrtätigkeit sowie– eine mehrjährige Klassenleiter- und nachweisbare Unter-

richtstätigkeit in den Fächern Deutsch oder Mathematik ander Grundschule bei einer Lehrbefähigung für ein anderesLehramt als das an Grundschulen.

Von Vorteil sind:– überdurchschnittliche Befähigung zu konzeptioneller Ar-

beit sowie der organisatorischen, pädagogischen undhaushalterischen Führung einer Schule,

– ausgeprägte Befähigung und Bereitschaft zur Kommuni-kation und Kooperation,

– umfassende Kenntnisse über Schul- und Qualitätsentwick-lung, Teilnahme an den Modulen der Phasen 1 und 2 derFührungskräftequalifizierung,

– Fortbildung im Anfangsunterricht bei einer Lehrbefähigungfür ein anderes Lehramt als das an Grundschulen.

Schule Anschrift

Stellenbewertung bis (SächsBesO/TV-L)*

besetzbar ab

Grundschule Gröditz Schulstraße 10 01609 Gröditz

A 14/vergleichbare EntgGr. 1. Januar 2019

Grundschule Bannewitz Neues Leben 26 01728 Bannewitz

A 14/vergleichbare EntgGr. nächstmöglicher Zeitpunkt

Diesterweg-Grundschule Pirna-Copitz Prof. Roßmäßler-Straße 42 01796 Pirna

A 14 + Amtszulage/vergleichbare EntgGr. 1. Februar 2019

Grundschule Zeithain Schulgasse 1 01619 Zeithain

A 14/vergleichbare EntgGr. nächstmöglicher Zeitpunkt

Pestalozzi-Grundschule Nossen Schulstraße 19 01683 Nossen

A 14/vergleichbare EntgGr. nächstmöglicher Zeitpunkt

Grundschule Strehla Lindenstraße 21 01616 Strehla

A 14/vergleichbare EntgGr. nächstmöglicher Zeitpunkt

* ab 1. Januar 2019, vorbehaltlich des Inkrafttretens des Gesetzes zur Umsetzung des Handlungsprogramms der Sächsischen Staatsregierung zurnachhaltigen Sicherung der Bildungsqualität im Freistaat Sachsen

Schule Anschrift

Stellenbewertung bis (SächsBesO/TV-L)*

besetzbar ab

Friedrich-Fröbel-Schule, Grundschule der Stadt Leipzig Mannheimer Straße 128c 04209 Leipzig

A 14/vergleichbare EntgGr. 1. Februar 2019

* ab 1. Januar 2019, vorbehaltlich des Inkrafttretens des Gesetzes zur Umsetzung des Handlungsprogramms der Sächsischen Staatsregierung zurnachhaltigen Sicherung der Bildungsqualität im Freistaat Sachsen

773

6. Dezember 2018 Nr. 14 Ministerialblatt des SMK

Page 22: Ministerialblatt des Sächsischen Staatsministeriums für ... · SMK S. 410) werden die Sätze „Bei abweichenden Korrektur-ergebnissen zwischen Erst- und Zweitkorrektor wird die

Die ausgeschriebene Stelle erfordert kreatives Arbeiten,Durchsetzungs- und Organisationsvermögen, Verhandlungs-geschick, hohe Belastbarkeit und Flexibilität.

Bei Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen ist eineÜbernahme in das Beamtenverhältnis möglich.

Die Stellenbewertung (SächsBesO/TV-L) beschreibt daslaufbahnrechtliche Endamt, das erst mit Vorliegen der lauf-bahnrechtlichen beziehungsweise tarifrechtlichen Vorausset-zungen im Wege der Beförderung beziehungsweise Höher-gruppierung erreicht werden kann.

Für neu bestimmte stellvertretende Schulleiterinnen undstellvertretende Schulleiter ist die Teilnahme an der Qualifi-zierung schulischer Führungskräfte in Sachsen – Amtsein-führende Qualifizierung (Phase 3) verpflichtend.

Schriftliche Bewerbungen sind bis 3. Januar 2019 auf demDienstweg an den für die Besetzung zuständigen Standort desLandesamtes für Schule und Bildung zu richten.

Der Bewerbung ist beizufügen:1. Formblatt „Bewerbung“ (unter http://www.schule.sachsen.de/

622.htm?id=181)2. tabellarischer Lebenslauf3. lückenloser Nachweis des persönlichen und beruflichen

Werdegangs4. Nachweis über die Teilnahme an führungsrelevanten Fort-

bildungen (soweit vorhanden)

Unvollständige Bewerbungen werden nicht bearbeitet.

Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignungbevorzugt berücksichtigt.

774

Ministerialblatt des SMK Nr. 14 6. Dezember 2018

Page 23: Ministerialblatt des Sächsischen Staatsministeriums für ... · SMK S. 410) werden die Sätze „Bei abweichenden Korrektur-ergebnissen zwischen Erst- und Zweitkorrektor wird die

Stellenausschreibung

Das Sächsische Staatsministerium für Kultus schreibt zurBesetzung die Stelle der/des

stellvertretenden Schulleiterin/stellvertretenden Schulleiters

an den nachfolgend aufgeführten Oberschulen aus:

Landesamt für Schule und BildungStandort BautzenPostfach 44 4402634 Bautzen

Landesamt für Schule und BildungStandort ChemnitzPostfach 13 3409072 Chemnitz

Landesamt für Schule und BildungStandort DresdenPostfach 23 01 2001111 Dresden

Voraussetzungen sind:– durch Erste und Zweite Staatsprüfung beziehungsweise

Abschluss „Master of Education“ und Staatsprüfung er-worbene Lehrbefähigung für ein Lehramt,

– Hochschulabschluss im pädagogischen Bereich mit Lehr-befähigung in einem anerkannten Unterrichtsfach derMittelschule,

– mehrjährige Lehrtätigkeit.

Von Vorteil sind:– überdurchschnittliche Befähigung zu konzeptioneller Ar-

beit sowie der organisatorischen, pädagogischen undhaushalterischen Führung einer Schule,

– ausgeprägte Befähigung und Bereitschaft zur Kommuni-kation und Kooperation,

Schule Anschrift

Stellenbewertung bis (SächsBesO/TV-L)*

besetzbar ab

Oberschule Schönfeld Schulweg 2 01561 Schönfeld

A 14 + Amtszulage/vergleichbare EntgGr. nächstmöglicher Zeitpunkt

107. Oberschule Dresden Hepkestraße 26 01309 Dresden

A 15/vergleichbare EntgGr. nächstmöglicher Zeitpunkt

Pestalozzi-Oberschule Meißen Pestalozzistraße 3 01662 Meißen

A 15/vergleichbare EntgGr. 1. Februar 2019

* ab 1. Januar 2019, vorbehaltlich des Inkrafttretens des Gesetzes zur Umsetzung des Handlungsprogramms der Sächsischen Staatsregierung zurnachhaltigen Sicherung der Bildungsqualität im Freistaat Sachsen

Schule Anschrift

Stellenbewertung bis (SächsBesO/TV-L)*

besetzbar ab

Arthur-Kießling-Oberschule Königsbrück An der Schule 3 01936 Königsbrück

A 14 + Amtszulage/vergleichbare EntgGr. nächstmöglicher Zeitpunkt

Melanchthonschule, Oberschule 3 Görlitz Melanchthonstraße 35 02826 Görlitz

A 15/vergleichbare EntgGr. nächstmöglicher Zeitpunkt

* ab 1. Januar 2019, vorbehaltlich des Inkrafttretens des Gesetzes zur Umsetzung des Handlungsprogramms der Sächsischen Staatsregierung zurnachhaltigen Sicherung der Bildungsqualität im Freistaat Sachsen

Schule Anschrift

Stellenbewertung bis (SächsBesO/TV-L)*

besetzbar ab

Oberschule Sehmatal Karlsbader Straße 68 09465 Sehmatal

A 15/vergleichbare EntgGr. 1. August 2019

* ab 1. Januar 2019, vorbehaltlich des Inkrafttretens des Gesetzes zur Umsetzung des Handlungsprogramms der Sächsischen Staatsregierung zurnachhaltigen Sicherung der Bildungsqualität im Freistaat Sachsen

775

6. Dezember 2018 Nr. 14 Ministerialblatt des SMK

Page 24: Ministerialblatt des Sächsischen Staatsministeriums für ... · SMK S. 410) werden die Sätze „Bei abweichenden Korrektur-ergebnissen zwischen Erst- und Zweitkorrektor wird die

– umfassende Kenntnisse über Schul- und Qualitätsentwick-lung, Teilnahme an den Modulen der Phasen 1 und 2 derFührungskräftefortbildung.

Die ausgeschriebene Stelle erfordert kreatives Arbeiten,Durchsetzungs- und Organisationsvermögen, Verhandlungs-geschick, hohe Belastbarkeit und Flexibilität. Erfahrungen inder Tätigkeit als Fachberater/in oder als Referent/in in derSchulaufsicht beziehungsweise im Geschäftsbereich des Säch-sischen Staatsministeriums für Kultus sind wünschenswert.

Bei Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen ist eineÜbernahme in das Beamtenverhältnis möglich.

Die Stellenbewertung (SächsBesO/TV-L) beschreibt daslaufbahnrechtliche Endamt, das erst mit Vorliegen der lauf-bahnrechtlichen beziehungsweise tarifrechtlichen Vorausset-zungen im Wege der Beförderung beziehungsweise Höher-gruppierung erreicht werden kann.

Für neu bestimmte stellvertretende Schulleiterinnen undstellvertretende Schulleiter ist die Teilnahme an der Qualifizie-rung schulischer Führungskräfte in Sachsen – Amtseinfüh-rende Qualifizierung (Phase 3) verpflichtend.

Schriftliche Bewerbungen sind bis 3. Januar 2019 auf demDienstweg an den für die Besetzung zuständigen Standort desLandesamtes für Schule und Bildung zu richten.

Der Bewerbung ist beizufügen:1. Formblatt „Bewerbung“ (unter http://www.schule.sachsen.de/

622.htm?id=181)2. tabellarischer Lebenslauf3. lückenloser Nachweis des persönlichen und beruflichen

Werdegangs4. Nachweise über die Teilnahme an führungsrelevanten

Fortbildungen (soweit vorhanden)

Unvollständige Bewerbungen werden nicht bearbeitet.

Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignungbevorzugt berücksichtigt.

776

Ministerialblatt des SMK Nr. 14 6. Dezember 2018

Page 25: Ministerialblatt des Sächsischen Staatsministeriums für ... · SMK S. 410) werden die Sätze „Bei abweichenden Korrektur-ergebnissen zwischen Erst- und Zweitkorrektor wird die

Stellenausschreibung

Das Sächsische Staatsministerium für Kultus schreibt zurBesetzung die Stelle der/des

stellvertretenden Schulleiterin/stellvertretenden Schulleiters

an nachfolgendem Gymnasium aus:

Landesamt für Schule und BildungStandort DresdenPostfach 23 01 2001111 Dresden

Voraussetzungen sind:– durch Erste und Zweite Staatsprüfung beziehungsweise

Abschluss „Master of Education“ und Staatsprüfung erwor-bene Lehrbefähigung für ein Höheres Lehramt,

– Hochschulausbildung im pädagogischen Bereich mit Lehr-befähigung in zwei anerkannten Unterrichtsfächern desGymnasiums,

– mehrjährige Lehrtätigkeit.

Von Vorteil sind:– überdurchschnittliche Befähigung zu konzeptioneller Ar-

beit sowie der organisatorischen, pädagogischen undhaushalterischen Führung einer Schule,

– ausgeprägte Befähigung und Bereitschaft zur Kommuni-kation und Kooperation,

– umfassende Kenntnisse über Schul- und Qualitätsentwick-lung, Teilnahme an den Modulen der Phasen 1 und 2 derFührungskräftequalifizierung.

Die ausgeschriebene Stelle erfordert kreatives Arbeiten,Durchsetzungs- und Organisationsvermögen, Verhandlungs-geschick, hohe Belastbarkeit und Flexibilität. Erfahrungen inder Tätigkeit als Fachleiter/in, Fachberater/in, Oberstufenbera-ter/in oder als Referent/in in der Schulaufsicht beziehungswei-se im Geschäftsbereich des Sächsischen Staatsministeriumsfür Kultus sind wünschenswert.

Bei Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen ist eineÜbernahme in das Beamtenverhältnis möglich.

Die Stellenbewertung (SächsBesO/TV-L) beschreibt daslaufbahnrechtliche Endamt, das erst mit Vorliegen der lauf-bahnrechtlichen beziehungsweise tarifrechtlichen Vorausset-zungen im Wege der Beförderung beziehungsweise Höher-gruppierung erreicht werden kann.

Für neu bestimmte stellvertretende Schulleiterinnen undstellvertretende Schulleiter ist die Teilnahme an der Qualifizie-rung schulischer Führungskräfte in Sachsen – Amtseinführen-de Qualifizierung (Phase 3) verpflichtend.

Schriftliche Bewerbungen sind bis 3. Januar 2019 auf demDienstweg an den für die Besetzung zuständigen Standort desLandesamtes für Schule und Bildung zu richten.

Der Bewerbung ist beizufügen:1. Formblatt „Bewerbung“ (unter http://www.schule.sachsen.de/

622.htm?id=181)2. tabellarischer Lebenslauf3. lückenloser Nachweis des persönlichen und beruflichen

Werdegangs4. Nachweis über die Teilnahme an führungsrelevanten Fort-

bildungen (soweit vorhanden)

Unvollständige Bewerbungen werden nicht bearbeitet.

Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignungbevorzugt berücksichtigt.

Schule Anschrift

Stellenbewertung bis (SächsBesO/TV-L)

besetzbar ab

Gymnasium Luisenstift Straße der Jugend 3 01445 Radebeul

A 15 + Amtszulage/vergleichbare EntgGr. 1. Oktober 2019

* ab 1. Januar 2019, vorbehaltlich des Inkrafttretens des Gesetzes zur Umsetzung des Handlungsprogramms der Sächsischen Staatsregierung zurnachhaltigen Sicherung der Bildungsqualität im Freistaat Sachsen

777

6. Dezember 2018 Nr. 14 Ministerialblatt des SMK

Page 26: Ministerialblatt des Sächsischen Staatsministeriums für ... · SMK S. 410) werden die Sätze „Bei abweichenden Korrektur-ergebnissen zwischen Erst- und Zweitkorrektor wird die

778

Ministerialblatt des SMK Nr. 14 6. Dezember 2018

Page 27: Ministerialblatt des Sächsischen Staatsministeriums für ... · SMK S. 410) werden die Sätze „Bei abweichenden Korrektur-ergebnissen zwischen Erst- und Zweitkorrektor wird die

����������������� ��������������� ���������������

����������� �������� ��

����������������� �������������������������������������

779

6. Dezember 2018 Nr. 14 Ministerialblatt des SMK

Page 28: Ministerialblatt des Sächsischen Staatsministeriums für ... · SMK S. 410) werden die Sätze „Bei abweichenden Korrektur-ergebnissen zwischen Erst- und Zweitkorrektor wird die

Abs.: SDV Direct World GmbH, Tharandter Straße 23–35, 01159 DresdenPostvertriebsstück, Deutsche Post AG, „Entgelt bezahlt", ZKZ F 11524

Impressum

Herausgeber:Sächsisches Staatsministerium für Kultus (SMK), Carolaplatz 1,01097 DresdenRedaktion:Verantwortlicher Redakteur: Morten Wollenberg, eVergabe.de GmbH,Tharandter Straße 35, 01159 Dresden, Telefon 0351 41093-1423,Telefax: 0351 41093-1460Anzeigenverwaltung:A.V.I. Allgemeine Verlags- und Informationsgesellschaft mbH, Haupt-straße 68 A, 30916 Isernhagen, Telefon 05139 98565-90, Telefax05139 98565-99, E-Mail: [email protected] und Satz:SDV Direct World GmbH, Tharandter Straße 23–35, 01159 DresdenDruck:SDV Direct World GmbH, Tharandter Straße 23–35, 01159 DresdenRedaktionsschluss:29. November 2018Bezug:Bestellungen nimmt die eVergabe.de GmbH entgegen. Sylvia Kranke,eVergabe.de GmbH, Tharandter Straße 35, 01159 Dresden, Telefon0351 41093-1407, Telefax 0351 41093-1460. Der Preis für einJahresabonnement des Ministerialblattes des SächsischenStaatsministeriums für Kultus beträgt 45,27 EUR (gedruckte Aus-gabe) bzw. 25,70 EUR (elektronische Ausgabe). Der Preis dieserEinzelausgabe beträgt 4,46 EUR (gedruckte Ausgabe) bzw.2,67 EUR (elektronische Ausgabe). Alle genannten Preise ver-stehen sich inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer sowie inklusivePorto- und Versandkosten. Weitere Bezugsformen und Preiseunter www.sachsen-gesetze.de. Das Abonnement kann aus-schließlich schriftlich mit einer Frist von sechs Wochen zumKalenderjahresende gekündigt werden.

780

Ministerialblatt des SMK Nr. 14 6. Dezember 2018