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Mitarbeiterbeteiligung - Chancen und Risiken

Mitarbeiterbeteiligung - Chancen und Risiken. 2 Grundlegende Überlegungen Lohnarbeit Unternehmerisches Wirtschaften Unternehmen starke persönliche Einbindung

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Mitarbeiterbeteiligung-

Chancen und Risiken

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Grundlegende Überlegungen

Lohnarbeit

UnternehmerischesWirtschaften

Unternehmen

starke persönliche Einbindung verantwortlich für Entwicklungen höhere Motivation

geringe persönliche Einbindung nur bedingt verantwortlich geringere Motivation

IST-SituationKonsequenzen

• Selbstausbeutung• Angst um die eigene Existenz• fehlende Distanz• Entfernung vom betrieblichen Geschehen

• „Dienst nach Vorschrift“• wenige Informationen = geringeres Interesse• zu weite Distanz• Unzufriedenheit mit Entlohnung

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Unternehmen

Interessenrichtung zwischen Unternehmer und Angestellten

Lohnarbeit

UnternehmerischesWirtschaften

Unternehmen

Angestellte

Unternehmer

profitiert von Arbeit der Angestellten

profitiert von Erlös des Unternehmens

Gegenseitige Abhängigkeit, dennochunterschiedliche Distanz zur gemeinsamenGrundlage –

Gegenseitige Abhängigkeit, dennochunterschiedliche Distanz zur gemeinsamen

Grundlage:das

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Zentrale Fragestellungen

• Wie kann die Distanz zwischen Unternehmer und Angestellten verringert werden?

• Wie verdeutlicht man beiden Seiten, dass sie nur gemeinsam ihre Interessen durchsetzen können?

• Wie schafft man eine ausgeglichene Atmosphäre zwischen den beiden Interessen?

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Die Mitarbeiterbeteiligung als Chance – Teil 1

Durch Modelle zur Mitarbeiterbeteiligung kann die gezeigte Distanz verringert werden. Denn der Angestellte lernt die Wirtschaftsweise des Unternehmers und des Unternehmens kennen.

Es gilt also:

Angestellte

Unternehmer

Es wird eine Schnittmenge zwischen Unternehmer und Angestellten erreicht.

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Die Mitarbeiterbeteiligung als Chance – Teil 2

Durch die Belohnung erreichter Ziele und die direkte, spürbare Beteiligung am Erfolg des Unternehmens schafft der Unternehmer eine veränderte Grundlage für:

• das Verhältnis zwischen sich und seinen Angestellten• das Verhältnis zwischen den Angestellten untereinander• das Verhältnis der Angestellten zu ihrer Arbeit

Dem Angestellten eröffnen sich dadurch neue Handlungsoptionen durch neue mögliche Ziele.

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Das Drei-Stufen-Modell zur Mitarbeiterbeteiligung

Um die beschriebenen Ziele zu erreichen, muss natürlich das jeweils zum Unternehmen passende Konzept ausgewählt werden. Bei falscher Beurteilung der Unternehmenssituation oder schlecht geplanter Umsetzung kann eine Mitarbeiterbeteiligung sogar schädlich sein.

Je nach vorliegender Situation und Zusammensetzung empfehlen sich folgende Stufen zur Beteiligung der Mitarbeiter:

Echte unternehmerische Beteiligung

Gewinnbeteiligung

Zielvereinbarung

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Das Drei-Stufen-Modell zur Mitarbeiterbeteiligung:Die Zielvereinbarung

Eine Zielvereinbarung ist der einfachste und sicherste Weg, die nützlichen Effekte einer Mitarbeiterbeteiligung zu erreichen, ohne die Distanz zwischen Unternehmer und Angestellten zu sehr zu verringern.

Hierbei gilt: Eine Verabredung wird entsprechend belohnt. Nach Erreichen des verabredeten Ziels kann die Vereinbarung verlängert oder beendet werden.

Vorteile: Nachteile:flexibel schwächerer Effektüberschaubar starke Konkurrenzunkompliziert Missbrauchspotentialzeitlich begrenztauch für kleine Betriebe geeignet

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Das Drei-Stufen-Modell zur Mitarbeiterbeteiligung:Die Zielvereinbarung

Die Mitarbeiter erhalten Information über die wirtschaftliche Entwicklung und definieren gemeinsam mit der Unternehmensleitung ein wirtschaftliches Ziel (Umsatz-, Kosten- oder Ertragsziel), alternativ kann das Ziel von der Unternehmensleitung vorgegeben werden. Die Belohnung muss vom Mehrertrag durch die Zielerreichung bezahlbar sein und ausreichend motivieren. 

Beispiel 1:

Basis für die Prämie ist die Überschreitung des Vorjahresumsatz,Basis für die Prämie ist die Überschreitung des Vorjahresumsatz,

bei Überschreitung steigt die Belohnung progressiv an. So könnte bei mindestens drei

Prozent Umsatzplus (auch auf Filiale oder Abteilung bezogen) die Belohnung 10 %

des Zusatzumsatzes ausmachen, bei mindestens 5 % Umsatzplus beträgt die

Belohnung 12 % des Zusatzumsatzes, bei mindestens 10 % Umsatzplus beträgt die

Belohnung 15 % des Zusatzumsatzes.

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Das Drei-Stufen-Modell zur Mitarbeiterbeteiligung:Die Zielvereinbarung

30.000,00 €

3.000,00 €

50.000,00 €

6.000,00 €

100.000,00 €

15.000,00 €

- €

10.000,00 €

20.000,00 €

30.000,00 €

40.000,00 €

50.000,00 €

60.000,00 €

70.000,00 €

80.000,00 €

90.000,00 €

100.000,00 €

Steigerung 3% Steigerung 5% Steigerung 10%

Mitarbeiterbeteiligung - Umsatz

Umsatzsteigerung Prämie

Vorjahresumsatz:1.000.000 EURO

Prämie: 10%

Prämie: 15%

Prämie: 12%

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Das Drei-Stufen-Modell zur Mitarbeiterbeteiligung:Die Zielvereinbarung

Beispiel 2:

Basis für die Prämie ist die Unterschreitung von KostenBasis für die Prämie ist die Unterschreitung von Kosten

bei gleich bleibendem Umsatz, auch hier besteht eine Progression in der

Belohnung. So können bei einer Kostensenkung von 10 % (ein bestimmter

Kostenblock, Wareneinsatz, Energie) 40 % der ersparten Kosten an die Mitarbeiter

ausgeschüttet werden, bei einer Kostensenkung von 15 % könnten es 50 %, bei einer

Kostensenkung von 20 % und mehr könnten es 60 % der ersparten Summe sein.

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Das Drei-Stufen-Modell zur Mitarbeiterbeteiligung:Die Zielvereinbarung

50.000,00 €

20.000,00 €

75.000,00 €

37.500,00 €

100.000,00 €

60.000,00 €

- €

10.000,00 €

20.000,00 €

30.000,00 €

40.000,00 €

50.000,00 €

60.000,00 €

70.000,00 €

80.000,00 €

90.000,00 €

100.000,00 €

Senkung 10% Senkung 15% Senkung 20%

Mitarbeiterbeteiligung - Kostensenkung

Kostensenkung Prämie

Vorjahreskosten:500.000 EURO z. B. Wareneinsatz

Prämie: 40%

Prämie: 60%

Prämie: 50%

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Das Drei-Stufen-Modell zur Mitarbeiterbeteiligung:Die Zielvereinbarung

Verteilerschlüssel der so ermittelten Belohnung: Verteilerschlüssel der so ermittelten Belohnung:

Möglichkeit 1: Alle Mitarbeiter erhalten Belohnung zu gleichem Anteil.

Belohnungssumme : Mitarbeiteranzahl.

Möglichkeit 2: Filial- oder Abteilungsleiter erhalten 120% oder 130 %,

„normale“ Mitarbeiter 100 %, Auszubildende und Teilzeitkräfte 70% oder 80 %.

In jedem Fall sollte ein solcher Verteilungsschlüssel allen Beteiligten bekannt sein!

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Das Drei-Stufen-Modell zur Mitarbeiterbeteiligung:Die Zielvereinbarung

Beispiel 3:

Basis für die Prämie sind die Fehlzeiten von Mitarbeitern.Basis für die Prämie sind die Fehlzeiten von Mitarbeitern.

Das ist sinnvoll, wenn Fehlzeiten sehr hoch sind, weniger zu empfehlen bei

üblichen Fehlzeiten. So kann beispielsweise für jeden Monat ohne Fehlzeiten dem

einzelnen Mitarbeiter eine Prämie gezahlt werden.

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Das Drei-Stufen-Modell zur Mitarbeiterbeteiligung:Die Gewinnbeteiligung

Die nächste Stufe stellt die Gewinnbeteiligung dar. Hierbei werden einzelne Mitarbeiter, Filialen, Hierarchieebenen usw. am Gewinn des Unternehmens beteiligt, vorzugsweise in Form einer jährlichen Prämie.

Die Distanz wird durch eine Gewinnbeteiligung stärker verringert, dafür ist der Bindungs- und Motivationseffekt ebenfalls stärker.

Vorteile: Nachteile:starke Motivation erst ab höherem Niveau starke Bindung ratsamwirtschaftliches Denken möglicherweise zu geringeorientiert am tatsächlichen Ergebnis Distanzauch für mittlere Betriebe geeignet

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Das Drei-Stufen-Modell zur Mitarbeiterbeteiligung:Die Gewinnbeteiligung

Dabei können bestimmte Mitarbeiter am bilanziellen oder tatsächlichen

Gewinn (also am Cash Flow; Gewinn + Abschreibungen) des Unternehmens

beteiligt werden oder ein Team wird über eine Kostenstellenrechnung am

Deckungsbeitrag oder am Betriebsergebnis einer Abteilung oder einer Filiale

beteiligt. In jedem Fall setzt die Beteiligung seitens des Arbeitgebers

Informationsbereitschaft voraus. Beim Mitarbeiter muss wirtschaftliches

Denken und Verständnis gegeben sein. Gewinnbeteiligungen sind also erst ab

einem gewissen Niveau möglich. Die Gewinnbeteiligung wird wie eine

jährliche Prämie ausgeschüttet.

Die Höhe einer solchen Beteiligung muss je nach Bedeutung und Leistung

des Mitarbeiters und des tatsächlichen Gewinns festgelegt werden.

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Das Drei-Stufen-Modell zur Mitarbeiterbeteiligung:Die Gewinnbeteiligung

Die einfachste Möglichkeit der „Gewinnbeteiligung“ ist die Beteiligung am

Deckungsbeitrag oder am Betriebsergebnis einer einzelnen Abteilung oder

einer Filiale. In jedem Fall setzt die Beteiligung seitens des Arbeitgebers zum

einen das Vorhandensein einer Kostenstellenrechnung bzw. Filialabrechnung

und zum anderen Informationsbereitschaft voraus. Vorteil: Durch die Bildung

von Profit- bzw. Cost-Centern wird die Organisationsstruktur vereinfacht.

Dadurch lässt sich einfach feststellen, wo wir im Betrieb Geld verdienen, und

wo nur Geld ausgegeben wird.

Diese Art von „Gewinnbeteiligung“ eignet sich zum Beispiel Mitarbeiter mit

leitender Funktion, zum Beispiel Filialleiter, Produktionsleiter usw.

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Das Drei-Stufen-Modell zur Mitarbeiterbeteiligung:Die Gewinnbeteiligung

Die Gewinnbeteiligung leitender Mitarbeiter als „stille Gesellschafter“!Die Gewinnbeteiligung leitender Mitarbeiter als „stille Gesellschafter“!

Die stille Gesellschaft wird in der Praxis gelegentlich dazu verwendet,

Arbeitnehmer nicht nur am Ergebnis des beschäftigten Unternehmens zu

beteiligen.

Achtung:Achtung:

Bei der Gestaltung des Gesellschaftervertrages sollte darauf geachtet werden,

dass es sich nur um eine reine Gewinnbeteilung handelt und eine

Verlustbeteiligung ausgeschlossen wird.

Weitere Vereinbarungen, wie eine Verlustbeteilung, oder Vereinbarungen wie

die eigenverantwortliche Leitung von einzelner Geschäftsbereichen können

dazu führen, dass der Mitarbeiter plötzlich Mitunternehmer wird.

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Das Drei-Stufen-Modell zur Mitarbeiterbeteiligung:Die Gewinnbeteiligung

Die Gewinnbeteiligung leitender Mitarbeiter als „stille Gesellschafter“! Die Gewinnbeteiligung leitender Mitarbeiter als „stille Gesellschafter“! Diese Art der Gewinnbeteiligung ist ein Zwischenschritt zwischen der Gewinnbeteilung

und der echten Unternehmensbeteiligung. Die Stille Gesellschaft ist eine Personen-

gesellschaft, bei der sich stille Gesellschafter am Handelsgewerbe einer tätigen

Gesellschaft mit einer Vermögenseinlage beteiligen. Dadurch wird der stille

Gesellschafter am Unternehmensgewinn beteiligt.- Die stille G. ist ein reines Innenverhältnis. Nach Außen tritt der stille Gesellschafter

nicht auf. Bei Beendigung wird dem st. G. die entsprechende Einlage ausbezahlt.- Der stille Gesellschafter hat nur Kontrollrechte, ob sein Gewinnanteil korrekt ermittelt

wurde.- Die Vermögenseinlage muss vom stillen Gesellschafter in das Unternehmens

eingebracht werden. Im Rahmen der Mitarbeiterbeteiligung kann dies zum Beispiel so

erfolgen, dass alternativ zur Prämie vereinbart wird, das eine Einlage in

Betriebsvermögen erfolgt und entsprechend der Einlage eine prozentuale

Gewinnbeteiligung erfolgt.

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Das Drei-Stufen-Modell zur Mitarbeiterbeteiligung:Die echte unternehmerische Beteiligung

Die echte unternehmerische Beteiligung ist die stärkste Form der Mitarbeiterbeteiligung und dementsprechend mit extremen Vor- wie Nachteilen versehen. Die Einladung, Partner im Unternehmen zu werden, kann ebenso viele Probleme lösen wie schaffen.

Ein enorm wichtiger Punkt bei dieser Stufe ist die Überlegung, ob die Rechtsform eine solche Beteiligung zulässt. Außerdem gilt es zu beachten, dass ein solcher Schritt nur schwer umkehrbar ist.

Vorteile: Nachteile:höchste Bindung minimale Distanzhöchste Motivation u.U. Einsicht in u.U. Nachfolgepotential Geschäftsunterlagenerhöhte Bonität schwer umkehrbarVerteilung der Haftung

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Das Drei-Stufen-Modell zur Mitarbeiterbeteiligung:Die echte unternehmerische Beteiligung

Dabei erwirbt der Mitarbeiter ein genau definiertes Miteigentum. Hierbei müssen die

entsprechenden rechtlichen Regelungen zu den verschiedenen Rechtsformen

(Personengesellschaften oder Kapitalgesellschaften) beachtet werden. Am

vorteilhaftesten sind die GmbH oder die KG (hier gibt es Vollhafter = Komplementär

und Teilhafter=Kommanditist).

Sinnvoll ist das auch bei kleineren Unternehmen, wenn die Perspektive besteht, dass

der beteiligte Mitarbeiter z. B. die Unternehmensnachfolge antritt. Bei größeren

Unternehmen können so auch Leistungs- und Verantwortungsträger langfristig und

verbindlich an das Unternehmen gebunden werden.

Die unternehmerische Beteiligung von Mitarbeitern kann sowohl ein

Reparaturinstrument sein als auch die Basis für Expansion schaffen. Es hierbei

Wachstum ermöglicht, dass aus der Inhaberfamilie heraus nicht möglich wäre. Denn:-Haftung wird verbreitert-Bonität wird verbessert-Bereitschaft zur Selbstausbeutung entsteht-Sozialer Aufstieg der Beteiligten (ein enorm starker Motor)

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Das Drei-Stufen-Modell zur Mitarbeiterbeteiligung:Die echte unternehmerische Beteiligung

Die echte unternehmerische Beteiligung ist die stärkste Form der Mitarbeiterbeteiligung und dementsprechend mit extremen Vor- wie Nachteilen versehen. Die Einladung, Partner im Unternehmen zu werden, kann ebenso viele Probleme lösen wie schaffen.

Ein enorm wichtiger Punkt bei dieser Stufe ist die Überlegung, ob die Rechtsform eine solche Beteiligung zulässt. Außerdem gilt es zu beachten, dass ein solcher Schritt nur schwer umkehrbar ist.

Vorteile: Nachteile:höchste Bindung minimale Distanzhöchste Motivation u.U. Einsicht in u.U. Nachfolgepotential Geschäftsunterlagenerhöhte Bonität schwer umkehrbarVerteilung der Haftung

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Die Mitarbeiterbeteiligung als Risiko

Jede Stufe des vorgestellten Modells besitzt Risiken. Es gibt aber auch allgemeine Einschränkungen, die unabhängig vom Ausmaß der gewählten Beteiligung sind:

• Stark traditionell ausgerichtete Betriebe, die allein auf der Person des Unternehmers fußen, sollten von formalen Mitarbeiterbeteiligungen absehen, da hier bestehende Strukturen gestört würden.

• Die Verhältnismäßigkeit muss sowohl bei den Forderungen als auch bei den Belohnungen gewahrt bleiben, sonst treten gegenteilige Effekte auf.

• Die Distanz zwischen Unternehmer und Angestellten muss immer den Unternehmer immer handlungsfähig halten.

• Die Durchführung der Mitarbeiterbeteiligung darf nie unkontrolliert geschehen.