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Mitteilung der Europäischen Kommission KOM(2005)203 Überprüfung des Umfangs des Universaldienstes gemäß Art.15 der Richtlinie 2002/22/EG

Mitteilung der Europäischen Kommission KOM(2005)203

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Mitteilung der Europäischen Kommission KOM(2005)203. Überprüfung des Umfangs des Universaldienstes gemäß Art.15 der Richtlinie 2002/22/EG. Rechtsgrundlagen I. - PowerPoint PPT Presentation

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Page 1: Mitteilung der Europäischen Kommission KOM(2005)203

Mitteilung der Europäischen Kommission

KOM(2005)203

Mitteilung der Europäischen Kommission

KOM(2005)203

Überprüfung des Umfangs des Universaldienstes

gemäß Art.15 der Richtlinie 2002/22/EG

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Rechtsgrundlagen IRechtsgrundlagen I

Richtlinie 2002/22/EG über den Universaldienst und Nutzerrechte bei elektronischen Kommunikationsnetzen und –diensten (Universaldienst Rl)

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Rechtsgrundlagen IIRechtsgrundlagen II

Telekommunikationsgesetz 2003 (TKG)

§§ 26 ff. TKG 2003

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Universaldienst ?Universaldienst ?

Mindestangebot an Diensten mit definierter Qualität, zu denen alle Endnutzer unter Berücksichtigung der spezifischen nationalen Gegebenheiten zu einem erschwinglichen Preis und unter Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen Zugang haben (Art. 1 Abs.2 UD-Rl).

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Umfang des Universaldienstes

Umfang des Universaldienstes

Anschluss an das öffentliche Telefonnetz an einem festen Standort - (einzelne Schmalbandverbindung ausreichend für funktionalen Internetzugang)

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Umfang des Universaldienstes

Umfang des Universaldienstes

Zugang zu öffentlich zugänglichen Telefondiensten

Orts-, Inlands- u. Auslandsgespräche Fax- und Datenkommunikation Auskunfts- u. Verzeichnisdienste öffentliche Münz- u. Kartentelefone

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Zweck der Mitteilung IZweck der Mitteilung I

Überprüfung des UD-Umfangs gem. Art. 15 UD-Rl angesichts der technischen, sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung unter Berücksichtigung der steigenden Mobilität und Übertragungsraten.

Mobilkommunikation u. Breitband als Teil des UD?

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Zweck der Mitteilung IIZweck der Mitteilung II

Einleitung einer breiten Diskussion über die Erbringung des UD, insbesondere im Hinblick auf die für 2006 vorgesehene Gesamtbewertung des EU – Rechtsrahmens für elektronische Kommunikation (review)

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Feststellungen IFeststellungen I

Mobilkommunikation Netze weitgehend ausgebaut –

niedrige Grenzkosten für neue Teilnehmer - verschärfter Wettbewerb brachte breiten und erschwinglichen Zugang

Voraussetzungen für Einbeziehung des Mobilfunks in den UD nicht erfüllt

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Feststellungen IIFeststellungen II Breitband – Internetzugang Gesamtzahl der Breitbandanschlüsse

Juli 2004 - 29,6 Mio. (EU-25) - entspricht einer Nutzung durch 6,5% der EU-Bevölkerung

Kriterium „Nutzung durch die Mehrheit der Verbraucher“ wird nicht erfüllt

Voraussetzungen für Einbeziehung von Breitbanddiensten in den UD nicht erfüllt

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Fragestellungen (längerfristig)

Fragestellungen (längerfristig)

Umfang des Universaldienstes? technologische Konvergenz – Verschmelzung

Internet u. Telekomwelt Zunahme IP - gestützter Dienste Verlagerung von Sprachtelefondienst in die IP -

Umgebung Verlagerung des Schwerpunktes des UD hin

zur Bereitstellung eines erschwinglichen Breitbandzugangs?

Unterscheidung Infrastrukturzugang / Diensterbringung?

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Fragestellungen (längerfristig)

Fragestellungen (längerfristig)

Finanzierung? derzeit Finanzierung der Nettokosten des UD

durch den Mitgliedstaat selbst, oder Branchenfonds Entspricht der branchenbezogene UD – Fonds

einem liberalisierten und wettbewerbsbestimmten Markt?

Üblicherweise werden soziale Kosten durch allgemeine Steuern gedeckt und nicht von den Marktteilnehmern getragen.

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nächste Schrittenächste Schritte

Mitteilung II - Zusammenfassung der Ergebnisse der öffentlichen Konsultation / Standpunkt der EK

u.U. Vorschläge zur Änderung der UD – Rl (Sommer 2006)

review - Gesamtpaket (Herbst 2006)

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Die Kommission bittet um Stellungnahmen zu ihren Schlussfolgerungen

Die Kommission bittet um Stellungnahmen zu ihren Schlussfolgerungen

Unterlagen finden Sie im Internet unter:http://europa.eu.int/yourvoice

undhttp://europa.eu.int/information_society/topics/

ecomm/index_en.htm

Stellungnahmen und Bemerkungen können bis zum 15.7.2005 an

[email protected] geschickt werden.

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DankeDanke

für Ihre Aufmerksamkeit!

Mag. Klaus AckerlOberste Fernmeldebehörde

BMVIT – III/PT2 Recht