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Mitteilung der Europäischen Kommission KOM(2005)203. Überprüfung des Umfangs des Universaldienstes gemäß Art.15 der Richtlinie 2002/22/EG. Rechtsgrundlagen I. - PowerPoint PPT Presentation
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Mitteilung der Europäischen Kommission
KOM(2005)203
Mitteilung der Europäischen Kommission
KOM(2005)203
Überprüfung des Umfangs des Universaldienstes
gemäß Art.15 der Richtlinie 2002/22/EG
Rechtsgrundlagen IRechtsgrundlagen I
Richtlinie 2002/22/EG über den Universaldienst und Nutzerrechte bei elektronischen Kommunikationsnetzen und –diensten (Universaldienst Rl)
Rechtsgrundlagen IIRechtsgrundlagen II
Telekommunikationsgesetz 2003 (TKG)
§§ 26 ff. TKG 2003
Universaldienst ?Universaldienst ?
Mindestangebot an Diensten mit definierter Qualität, zu denen alle Endnutzer unter Berücksichtigung der spezifischen nationalen Gegebenheiten zu einem erschwinglichen Preis und unter Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen Zugang haben (Art. 1 Abs.2 UD-Rl).
Umfang des Universaldienstes
Umfang des Universaldienstes
Anschluss an das öffentliche Telefonnetz an einem festen Standort - (einzelne Schmalbandverbindung ausreichend für funktionalen Internetzugang)
Umfang des Universaldienstes
Umfang des Universaldienstes
Zugang zu öffentlich zugänglichen Telefondiensten
Orts-, Inlands- u. Auslandsgespräche Fax- und Datenkommunikation Auskunfts- u. Verzeichnisdienste öffentliche Münz- u. Kartentelefone
Zweck der Mitteilung IZweck der Mitteilung I
Überprüfung des UD-Umfangs gem. Art. 15 UD-Rl angesichts der technischen, sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung unter Berücksichtigung der steigenden Mobilität und Übertragungsraten.
Mobilkommunikation u. Breitband als Teil des UD?
Zweck der Mitteilung IIZweck der Mitteilung II
Einleitung einer breiten Diskussion über die Erbringung des UD, insbesondere im Hinblick auf die für 2006 vorgesehene Gesamtbewertung des EU – Rechtsrahmens für elektronische Kommunikation (review)
Feststellungen IFeststellungen I
Mobilkommunikation Netze weitgehend ausgebaut –
niedrige Grenzkosten für neue Teilnehmer - verschärfter Wettbewerb brachte breiten und erschwinglichen Zugang
Voraussetzungen für Einbeziehung des Mobilfunks in den UD nicht erfüllt
Feststellungen IIFeststellungen II Breitband – Internetzugang Gesamtzahl der Breitbandanschlüsse
Juli 2004 - 29,6 Mio. (EU-25) - entspricht einer Nutzung durch 6,5% der EU-Bevölkerung
Kriterium „Nutzung durch die Mehrheit der Verbraucher“ wird nicht erfüllt
Voraussetzungen für Einbeziehung von Breitbanddiensten in den UD nicht erfüllt
Fragestellungen (längerfristig)
Fragestellungen (längerfristig)
Umfang des Universaldienstes? technologische Konvergenz – Verschmelzung
Internet u. Telekomwelt Zunahme IP - gestützter Dienste Verlagerung von Sprachtelefondienst in die IP -
Umgebung Verlagerung des Schwerpunktes des UD hin
zur Bereitstellung eines erschwinglichen Breitbandzugangs?
Unterscheidung Infrastrukturzugang / Diensterbringung?
Fragestellungen (längerfristig)
Fragestellungen (längerfristig)
Finanzierung? derzeit Finanzierung der Nettokosten des UD
durch den Mitgliedstaat selbst, oder Branchenfonds Entspricht der branchenbezogene UD – Fonds
einem liberalisierten und wettbewerbsbestimmten Markt?
Üblicherweise werden soziale Kosten durch allgemeine Steuern gedeckt und nicht von den Marktteilnehmern getragen.
nächste Schrittenächste Schritte
Mitteilung II - Zusammenfassung der Ergebnisse der öffentlichen Konsultation / Standpunkt der EK
u.U. Vorschläge zur Änderung der UD – Rl (Sommer 2006)
review - Gesamtpaket (Herbst 2006)
Die Kommission bittet um Stellungnahmen zu ihren Schlussfolgerungen
Die Kommission bittet um Stellungnahmen zu ihren Schlussfolgerungen
Unterlagen finden Sie im Internet unter:http://europa.eu.int/yourvoice
undhttp://europa.eu.int/information_society/topics/
ecomm/index_en.htm
Stellungnahmen und Bemerkungen können bis zum 15.7.2005 an
[email protected] geschickt werden.
DankeDanke
für Ihre Aufmerksamkeit!
Mag. Klaus AckerlOberste Fernmeldebehörde
BMVIT – III/PT2 Recht