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FU-Mitteilungen 28/2015 vom 30.06.2015 1091 ISSN 0723-0745 Mitteilungen Amtsblatt der Freien Universität Berlin 28/2015, 30. Juni 2015 INHALTSÜBERSICHT Studien- und Prüfungsordnung des Fachbereichs Philosophie und Geisteswissenschaften der Freien Universität Berlin für den Bachelorstudiengang Französische Philologie sowie für das 60-Leistungspunkte-Modulangebot Französische Philo- logie im Rahmen anderer Studiengänge und für das 30-Leis- tungspunkte-Modulangebot Französisch mit sprachlichen Vorkenntnissen im Rahmen anderer Studiengänge 1092 Studien- und Prüfungsordnung des Fachbereichs Philosophie und Geisteswissenschaften der Freien Universität Berlin für den Bachelorstudiengang Griechische Philologie, für das 60- Leistungspunkte-Modulangebot Griechische Philologie im Rahmen anderer Studiengänge und das 30-Leistungspunkte- Modulangebot Griechische Literatur in Übersetzung im Rahmen anderer Studiengänge 1130 Studien- und Prüfungsordnung des Fachbereichs Philosophie und Geisteswissenschaften der Freien Universität Berlin für den Bachelorstudiengang Italienische Philologie, für das 60- Leistungspunkte-Modulangebot Italienische Philologie im Rahmen anderer Studiengänge, für das 60-Leistungspunkte- Modulangebot Italienisch im Rahmen anderer Studiengänge, für das 30-Leistungspunkte-Modulangebot Italienisch mit sprachlichen Vorkenntnissen im Rahmen anderer Studien- gänge und das 30-Leistungspunkte-Modulangebot Italienisch ohne sprachliche Vorkenntnisse im Rahmen anderer Studien- gänge 1159 Studien- und Prüfungsordnung des Fachbereichs Philosophie und Geisteswissenschaften der Freien Universität Berlin für den Bachelorstudiengang Spanische Philologie mit Latein- amerikanistik, für das 60-Leistungspunkte-Modulangebot Spanische Philologie mit Lateinamerikanistik im Rahmen anderer Studiengänge, für das 60-Leistungspunkte-Modul- angebot Spanisch im Rahmen anderer Studiengänge, für das 30-Leistungspunkte-Modulangebot Spanisch mit sprachlichen Vorkenntnissen im Rahmen anderer Studiengänge und das 30-Leistungspunkte-Modulangebot Spanisch ohne sprachliche Vorkenntnisse im Rahmen anderer Studiengänge 1212

Mitteilungen - Freie Universität...FU-Mitteilungen 28/2015 vom 30.06.2015 1093 FU-Mitteilungen und -prüfungsordnung der Freien Universität Berlin (RSPO) Anforderungen und Verfahren

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ISSN 0723-0745

Mitteilungen

Amtsblatt der Freien Universität Berlin 28/2015, 30. Juni 2015

I N H A LT S Ü B E R S I C H T

Studien- und Prüfungsordnung des Fachbereichs Philosophie und Geisteswissenschaften der Freien Universität Berlin für den Bachelorstudiengang Französische Philologie sowie für das 60-Leistungspunkte-Modulangebot Französische Philo-logie im Rahmen anderer Studiengänge und für das 30-Leis-tungspunkte-Modulangebot Französisch mit sprachlichen Vorkenntnissen im Rahmen anderer Studiengänge 1092

Studien- und Prüfungsordnung des Fachbereichs Philosophie und Geisteswissenschaften der Freien Universität Berlin für den Bachelorstudiengang Griechische Philologie, für das 60-Leistungspunkte-Modulangebot Griechische Philologie im Rahmen anderer Studiengänge und das 30-Leistungspunkte-Modulangebot Griechische Literatur in Übersetzung im Rahmen anderer Studiengänge 1130

Studien- und Prüfungsordnung des Fachbereichs Philosophie und Geisteswissenschaften der Freien Universität Berlin für den Bachelorstudiengang Italienische Philologie, für das 60-Leistungspunkte-Modulangebot Italienische Philologie im Rahmen anderer Studiengänge, für das 60-Leistungspunkte-Modulangebot Italienisch im Rahmen anderer Studiengänge, für das 30-Leistungspunkte-Modulangebot Italienisch mit sprachlichen Vorkenntnissen im Rahmen anderer Studien-gänge und das 30-Leistungspunkte-Modulangebot Italienisch ohne sprachliche Vorkenntnisse im Rahmen anderer Studien-gänge 1159

Studien- und Prüfungsordnung des Fachbereichs Philosophie und Geisteswissenschaften der Freien Universität Berlin für den Bachelorstudiengang Spanische Philologie mit Latein-amerikanistik, für das 60-Leistungspunkte-Modulangebot Spanische Philologie mit Lateinamerikanistik im Rahmen anderer Studiengänge, für das 60-Leistungspunkte-Modul-angebot Spanisch im Rahmen anderer Studiengänge, für das 30-Leistungspunkte-Modulangebot Spanisch mit sprachlichen Vorkenntnissen im Rahmen anderer Studiengänge und das 30-Leistungspunkte-Modulangebot Spanisch ohne sprachliche Vorkenntnisse im Rahmen anderer Studiengänge 1212

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FU-Mitteilungen

Studien- und Prüfungsordnung des Fachbereichs Philosophie und Geisteswissen-

schaften der Freien Universität Berlin für den Bachelorstudiengang Französische Philologie

sowie für das 60-Leistungspunkte-Modulangebot Französische Philologie

im Rahmen anderer Studiengänge und für das 30-Leistungspunkte-Modulangebot

Französisch mit sprachlichen Vorkenntnissen im Rahmen anderer Studiengänge

Präambel

Aufgrund von § 14 Abs. 1 Nr. 2 Teilgrundordnung (Erpro-bungsmodell) der Freien Universität Berlin vom 27. Ok-tober 1998 (FU-Mitteilungen 24/1998) hat der Fach-bereichsrat des Fachbereichs Philosophie und Geistes-wissenschaften der Freien Universität Berlin am 20. Mai2015 die folgende Studien- und Prüfungsordnung für denBachelorstudiengang Französische Philologie sowie fürdas 60-Leistungspunkte-Modulangebot FranzösischePhilologie im Rahmen anderer Studiengänge und für das30-Leistungspunkte-Modulangebot Französisch mitsprachlichen Vorkenntnissen im Rahmen anderer Stu-diengänge erlassen: *

Inhaltsverzeichnis

1. Abschnitt: Allgemeiner Teil§ 1 Geltungsbereich

§ 2 Studienberatung und Studienfachberatung

§ 3 Prüfungsausschuss

§ 4 Lehr- und Lernformen

§ 5 Wiederholung von Prüfungsleistungen

2. Abschnitt: Bachelorstudiengang Französische Philologie

§ 6 Qualifikationsziele

§ 7 Studieninhalte

§ 8 Regelstudienzeit

§ 9 Aufbau und Gliederung; Umfang der Leistungen

§ 10 Studienbereich Allgemeine Berufsvorbereitung (ABV)

§ 11 Studienbereich Lehramtsbezogene Berufswissen-schaften für Integrierte Sekundarschulen und Gymnasien (LBW-ISS-GYM)

§ 12 Bachelorarbeit

§ 13 Auslandsstudium

§ 14 Studienabschluss

3. Abschnitt: 60-Leistungspunkte-Modulangebot Französische Philologie im Rahmen anderer Studiengänge [mit sprachlichen Vorkenntnissen]

§ 15 Zugangsvoraussetzungen§ 16 Qualifikationsziele § 17 Studieninhalte § 18 Aufbau und Gliederung; Umfang der Leistungen

4. Abschnitt: 30-Leistungspunkte-Modulangebot Französisch mit sprachlichen Vorkenntnissen im Rahmen anderer Studiengänge

§ 19 Zugangsvoraussetzungen § 20 Qualifikationsziele § 21 Studieninhalte § 22 Aufbau und Gliederung; Umfang der Leistungen

5. Abschnitt: Schlussbestimmungen§ 23 Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen

AnlagenAnlage 1: ModulbeschreibungenAnlage 2: Exemplarische Studienverlaufspläne

2.1 Exemplarischer Studienverlaufsplan: Bachelorstudiengang Französische Philologie

2.2 Exemplarischer Studienverlaufsplan: 60-LP-Modulangebot Französische Philologie im Rahmen anderer Studien-gänge

2.3 Exemplarischer Studienverlaufsplan: 30-LP-Modulangebot Französisch mit sprachlichen Vorkenntnissen im Rahmen anderer Studiengänge

Anlage 3: Zeugnis (Muster) Anlage 4: Urkunde (Muster)

1. Abschnitt: Allgemeiner Teil

§ 1Geltungsbereich

Diese Ordnung regelt Ziele, Inhalt und Aufbau desBachelorstudiengangs Französische Philologie (Ba-chelorstudiengang) sowie des 60-Leistungspunkte-Modulangebots Französische Philologie im Rahmenanderer Studiengänge (60-LP-Modulangebot) und des30-Leistungspunkte-Modulangebots Französisch mitsprachlichen Vorkenntnissen im Rahmen anderer Stu-diengänge (30-LP-Modulangebot) des FachbereichsPhilosophie und Geisteswissenschaften der Freien Uni-versität Berlin und in Ergänzung zur Rahmenstudien-

* Diese Ordnung ist vom Präsidium der Freien Universität Berlin am11. Juni 2015 bestätigt worden.

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und -prüfungsordnung der Freien Universität Berlin(RSPO) Anforderungen und Verfahren für die Erbringungvon Studien- und Prüfungsleistungen (Leistungen) imBachelorstudiengang sowie im 60-LP- und im 30-LP-Modulangebot.

§ 2 Studienberatung und Studienfachberatung

(1) Die allgemeine Studienberatung wird von der Zen-traleinrichtung Studienberatung und Psychologische Be-ratung der Freien Universität Berlin durchgeführt.

(2) Ein Besuch der Studienfachberatung wird – ins-besondere zu Beginn des ersten Fachsemesters und imvierten Fachsemester – dringend empfohlen. Die Stu-dienfachberatung wird von hauptberuflichen Lehrkräftendes Instituts für Romanische Philologie des Fach-bereichs Philosophie und Geisteswissenschaften derFreien Universität Berlin durchgeführt. Sie unterstützendie Studentinnen und Studenten durch fachspezifische,individuelle Beratung, insbesondere zum Aufbau und zurDurchführung des Studiums, zur Planung eines Aus-landsaufenthaltes, zum Erwerb der Leistungsnach-weise, zur Wahl von Studienschwerpunkten und zumwissenschaftlichen Arbeiten.

(3) Für Beratungen zur sprachpraktischen und landes-kundlichen Ausbildung sind die in der Sprachpraxis täti-gen hauptamtlichen Lehrkräfte der ZentraleinrichtungSprachenzentrum und des Instituts für Romanische Phi-lologie zuständig.

§ 3 Prüfungsausschuss

Zuständig für die Organisation der Prüfungen und dieübrigen in der RSPO genannten Aufgaben ist der vomFachbereichsrat des Fachbereichs Philosophie undGeisteswissenschaften der Freien Universität Berlin ein-gesetzte Prüfungsausschuss.

§ 4 Lehr- und Lernformen

(1) Im Rahmen des Lehrangebots werden folgendeLehr- und Lernformen angeboten:

1. Grundkurs: Dieser führt in die Inhalte und Methodender einzelnen Studiengebiete ein.

2. Sprachpraktische Übung: Diese dient der Vermittlungvon handlungsbezogenen kommunikativen Kompe-tenzen in modernen Fremdsprachen. Sie erforderteine aktive Teilnahme am Unterrichtsgespräch undenthält in Abhängigkeit vom jeweiligen Eingangs-niveau der Studentinnen und Studenten, den be-handelten Textsorten und den Qualifikationszielen

vielfältige Formen der eigenständigen und kooperati-ven Spracharbeit, die in kontinuierlicher Rückkopp-lung mit der Lehrkraft innerhalb und außerhalb derPräsenzzeit erbracht werden. Die Lehrform ,Sprach-praktische Übung‘ entspricht zu 50 % der Lehrform,Konversationsübung‘ und zu 50 % der Lehrform,Lektürekurs‘.

3. Proseminar: Dieses dient der Vertiefung von Lernin-halten, zum Beispiel durch Erschließung der jeweili-gen wissenschaftlichen Literatur und der typischen Ar-beitsmethoden des Faches. Die vorrangige Arbeits-form ist eine aktive Teilnahme in gemeinsamen Dis-kussionen auf der Grundlage des Einzelstudiums derPrimär- und Sekundärliteratur.

4. Hauptseminar: Dieses dient der intensiven Auseinan-dersetzung mit exemplarischen Themenbereichenund der Einübung selbstständigen wissenschaftlichenArbeitens. Die vorrangigen Arbeitsformen sind diedurch Seminargespräche begleitete Lektüre von Pri-märtexten und Fachliteratur sowie die selbstständigerarbeitete mündliche und/oder schriftliche Präsenta-tion der Lektüreergebnisse. Der Selbststudienanteil istdeutlich höher als im Proseminar.

5. Vorlesung: Diese vermittelt entweder einen Überblicküber einen größeren Gegenstandsbereich des Fa-ches und seine methodischen bzw. theoretischenGrundlagen oder Kenntnisse über ein spezielles Stoff-gebiet und seine Forschungsprobleme und dient da-mit der Darstellung allgemeiner Zusammenhänge undtheoretischer Grundlagen. Die vorrangige Lehrform istder Vortrag der jeweiligen Lehrkraft.

(2) Die Lehr- und Lernformen gemäß Abs. 1 können inBlended-Learning-Arrangements erprobt werden. DasPräsenzstudium wird hierbei in Art und Umfang ange-messen mit elektronischen Internet-basierten Medien(E-Learning) verknüpft. Dabei können ausgewählteLehr- und Lernaktivitäten über die zentralen E-Learning-Anwendungen der Freien Universität Berlin angebotenund von den Studentinnen und Studenten einzeln oder ineiner Gruppe selbstständig und/oder betreut bearbeitetwerden. Blended Learning kann in der Durchführungs-phase (Austausch und Diskussion von Lernobjekten, Lö-sung von Aufgaben, Intensivierung der Kommunikationzwischen den Lernenden und Lehrenden) bzw. in derNachbereitungsphase (Lernerfolgskontrolle, Transferun-terstützung) eingesetzt werden.

§ 5Wiederholung von Prüfungsleistungen

(1) Im Falle des Nichtbestehens dürfen studienbeglei-tende Prüfungsleistungen dreimal, die Bachelorarbeiteinmal wiederholt werden.

(2) Mit „ausreichend“ (4,0) oder besser bewertete Prü-fungsleistungen dürfen nicht wiederholt werden.

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2. Abschnitt: Bachelorstudiengang Französische Philologie

§ 6 Qualifikationsziele

(1) Die Absolventinnen und Absolventen des Bache-lorstudiengangs kennen erste wissenschaftliche Grund-lagen der allgemeinen, romanischen und französischenSprach- und Literaturwissenschaft. Sie sind mit den zen-tralen Fachtermini vertraut und in der Lage, sprachwis-senschaftliche und literaturwissenschaftliche Methodenselbstständig auf wissenschaftliche Fragestellungen,auch unter Berücksichtigung von Genderaspekten, an-zuwenden. Die Absolventinnen und Absolventen sind inder Lage, ihre in der Landeskunde erworbene interkul-turelle Kompetenz zu nutzen, um regionale, politische,soziale, kulturelle und wirtschaftliche CharakteristikaFrankreichs und Ländern der Frankophonie, auch in ih-rer historischen Dimension, einzuschätzen und derenAuswirkung auf sprachliche und literarische Phänomenezu erfassen. Die Absolventinnen und Absolventen desBachelorstudiengangs beherrschen die französischeSprache auf dem Niveau C1.1 des Gemeinsamen Euro-päischen Referenzrahmens für Sprachen (GER). Ihrelandeskundlichen Kenntnisse und Fertigkeiten ermög-lichen es ihnen, in verschiedenen Realsituationen derZielsprache handlungsfähig zu sein. Die Absolventinnenund Absolventen beherrschen die praktischen Aspektedes wissenschaftlichen Arbeitens.

(2) Die Absolventinnen und Absolventen verfügenüber überfachliche Kompetenzen, die sie für angren-zende Berufsfelder qualifizieren. Sie können eigenstän-dig Recherchen zu konkreten Fragestellungen durchfüh-ren und sich benötigte Informationen unter Einsatz neuerMedien beschaffen. Ihre analytische Herangehensweiseermöglicht ihnen eine schnelle und selbstständige Ein-arbeitung in neue Sachverhalte. Sie sind in der Lage,ihre Arbeitsergebnisse sowohl mündlich als auch schrift-lich in sprachlich angemessener Ausdrucksweise struk-turiert zu präsentieren bzw. zu verfassen und die Adres-satinnen und Adressaten zielgerichtet in das jeweiligeThema einzuführen. Die Absolventinnen und Absolven-ten arbeiten termingerecht und verfügen sowohl überTeamfähigkeit als auch über kommunikative und sozialeKompetenzen.

(3) Das erfolgreiche Studium des Bachelorstudien-gangs bereitet auf einen anschließenden Masterstudien-gang vor; die Belegung des Studienbereichs LBW-ISS-GYM ist Voraussetzung für einen anschließenden Lehr-amtsmasterstudiengang. Des Weiteren ist eine Tätigkeitin verschiedenen Berufsfeldern möglich, wie Wissen-schaft, Bibliotheks- und Verlagswesen, Presse undandere Medien, Erwachsenenbildung, Kulturmanage-ment und -vermittlung sowie andere fremdsprachenbe-zogene Tätigkeiten, Organisations- und Kommunika-tionsmanagement, Öffentlichkeitsarbeit, Tourismusbran-che oder Arbeitsbereiche in nationalen und internationa-len Institutionen.

§ 7Studieninhalte

(1) Der Bachelorstudiengang setzt sich im Kernfachaus den folgenden Studienbereichen zusammen:

1. Sprachpraxis:

– die Entwicklung der vier Grundfertigkeiten Lesen,Hören, Sprechen und Schreiben unter Bezug aufdie anwendungsbezogenen Niveaustufen des GER

– die Entwicklung von Strategien der Sprachmittlung

– die Entwicklung von Strategien des Spracherwerbsund der Sprachverwendung sowie des eigenstän-digen und kooperativen Lernens

2. Sprachwissenschaft:

– Grundlagen, Theorien und Methoden der allgemei-nen, der romanischen und der französischenSprachwissenschaft

– das Sprachsystem des Französischen und seineVerwendung

– Variation des Französischen und Sprachge-schichte, ggf. unter Berücksichtigung weiterer gal-loromanischer Varietäten

– weitere Aspekte der französischen, romanischenund allgemeinen Sprachwissenschaft in ihren so-ziokulturellen, biologischen und sonstigen interdis-ziplinären sowie anwendungsbezogenen Zusam-menhängen

3. Literaturwissenschaft:

– Theorien und Methoden der Literaturwissenschaft

– Literaturgeschichte in ihrem Verlauf

– Textanalyse und -interpretation

– Literatur und nichtliterarische Textsorten; Literaturund andere Künste bzw. Medien

4. Landeskunde:

Gegenstand der Landeskunde sind gesellschaftlicheund kulturelle Gegebenheiten der frankophonenSprachräume (z. B. Geographie, Geschichte, Politik,Wirtschaft, Philosophie, Kunst, Alltags- und Regional-kulturen, Medien, soziale Systeme) unter Berücksich-tigung von Genderaspekten.

(2) Im Studienbereich Literaturwissenschaft gemäßAbs. 1 Nr. 3 müssen im Verlauf des Bachelorstudien-gangs mindestens zwei unterschiedliche literarischeHauptgattungen (Lyrik, Dramatik, Narrativik) vertieft be-handelt werden. Neben der Literatur ab dem ausgehen-den 19. Jahrhundert müssen mindestens zwei weiterezentrale Epochen der französischsprachigen Literaturstudiert werden. In jedem Modul des Studienbereichsbesteht die Möglichkeit, mindestens eine Hauptgattunggemäß Satz 1 und mindestens eine Epoche gemäßSatz 2 zu wählen.

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§ 8Regelstudienzeit

Die Regelstudienzeit beträgt sechs Semester.

§ 9Aufbau und Gliederung; Umfang der Leistungen

(1) Im Rahmen des Bachelorstudiengangs sind insge-samt Leistungen im Umfang von 180 Leistungspunkten(LP) zu erbringen. Der Bachelorstudiengang gliedertsich in:1. das Kernfach Französische Philologie im Umfang von

90 LP einschließlich der Bachelorarbeit im Umfangvon 10 LP,

2. ein gewähltes 60-LP-Modulangebot aus einem an-deren fachlichen Bereich oder zwei gewählte 30-LP-Modulangebote aus zwei anderen fachlichen Berei-chen.

3. den Studienbereich Allgemeine Berufsvorbereitung(ABV) oder Lehramtsbezogene Berufswissenschaftfür Integrierte Sekundarschulen und Gymnasien(LBW-ISS-GYM) im Umfang von 30 LP.(2) Im Kernfach Französische Philologie sind folgende

Module zu absolvieren:1. Sprachpraxis:

– Französisch Aufbaumodul I (6 LP),– Französisch Aufbaumodul II (6 LP),– Französisch Aufbaumodul III (6 LP) und– Französisch Vertiefungsmodul (6 LP).

2. Sprachwissenschaft:– Basismodul Ia:

Einführung in die Beschreibungsebenen des fran-zösischen Sprachsystems (6 LP) und

– Basismodul IIa: Variation und Wandel der französischen Sprachesowie weitere Teilgebiete der französischenSprachwissenschaft (8 LP).

3. Literaturwissenschaft:– Basismodul Ia:

Grundbegriffe und Methoden der französischenLiteraturwissenschaft (6 LP) und

– Basismodul IIa: Literaturgeschichte und Methoden der Textanalyse(8 LP).

4. Landeskunde:– Basismodul Ia:

Landeskunde Frankreich/Frankophonie (6 LP).5. Im Studienbereich Sprachwissenschaft und im Stu-

dienbereich Literaturwissenschaft muss zusätzlichjeweils ein Aufbaumodul absolviert werden. Hinzukommt die Bachelorarbeit im Umfang von 10 LP, die

im Studienbereich Sprachwissenschaft oder im Stu-dienbereich Literaturwissenschaft anzufertigen ist.

a) Sprachwissenschaft

– Aufbaumodul Typ 1: Ausbau von Teilbereichen der französischenSprachwissenschaft (12 LP) oder

– Aufbaumodul Typ 2:Exemplarischer Ausbau von Teilbereichen derfranzösischen Sprachwissenschaft und interdis-ziplinäre Bezüge (10 LP)

b) Literaturwissenschaft

– Aufbaumodul Typ 1: Literaturwissenschaftliche Textanalyse und Per-spektiven der Forschung (12 LP) oder

– Aufbaumodul Typ 2:Literaturwissenschaftliche Textanalyse und in-terdisziplinäre Perspektiven (10 LP)

Wird das Aufbaumodul Typ 1 in der Sprachwissen-schaft gewählt, ist das Aufbaumodul Typ 2 im Bereichder Literaturwissenschaft zu absolvieren. Wird dasAufbaumodul Typ 2 in der Sprachwissenschaft ge-wählt, ist das Aufbaumodul Typ 1 im Bereich der Lite-raturwissenschaft zu absolvieren.

(3) Als 60- und als 30-LP-Modulangebote gemäßAbs. 1 Nr. 2 wählbar sind Modulangebote der Fachberei-che und der Zentralinstitute der Freien Universität Berlin,sofern den Studentinnen und Studenten des Bachelor-studiengangs durch Beschluss des jeweils zuständigenOrgans die Wählbarkeit zugesichert worden ist. Dies giltfür Modulangebote der anderen Universitäten der Län-der Berlin und Brandenburg entsprechend. Eine Listeder für Studentinnen und Studenten des Bachelorstu-diengangs wählbaren Modulangebote wird rechtzeitig angeeigneter Stelle veröffentlicht.

(4) Beabsichtigen Studentinnen und Studenten, nachAbschluss des Bachelorstudiengangs einen lehramts-bezogenen Masterstudiengang zu belegen, so müssensie im Rahmen des Bachelorstudiengangs neben demKernfach ein 60-LP-Modulangebot für eines der Fächergemäß § 3 Lehramtszugangsverordnung (LZVO) in Ver-bindung mit der Anlage 2 zur LZVO und den Studien-bereich LBW-ISS-GYM absolvieren. Der Katalog der inBetracht kommenden 60-LP-Modulangebote wird denStudieninteressentinnen und -interessenten sowie denStudentinnen und Studenten rechtzeitig in geeigneterWeise bekannt gegeben.

(5) Über die Zugangsvoraussetzungen, die Inhalteund Qualifikationsziele, die Lehr- und Lernformen, denzeitlichen Arbeitsaufwand, die Formen der aktiven Teil-nahme, die zu erbringenden studienbegleitenden Prü-fungsleistungen, die Angaben über die Pflicht zur regel-mäßigen Teilnahme an den Lehr- und Lernformen, dieden Modulen jeweils zugeordneten Leistungspunkte, dieRegeldauer und die Angebotshäufigkeit informieren für

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die Module des Bachelorstudiengangs die Modul-beschreibungen in der Anlage 1. Für die Module des ge-wählten 60-LP-Modulangebots oder der gewählten 30-LP-Modulangebote gemäß Abs. 1 Nr. 2 wird auf die je-weilige Studien- und Prüfungsordnung verwiesen.

(6) Über den empfohlenen Verlauf des Studiums imBachelorstudiengang unterrichtet der exemplarischeStudienverlaufsplan in der Anlage 2 unter 2.1.

§ 10Studienbereich Allgemeine Berufsvorbereitung

(ABV)

(1) Im Studienbereich ABV erwerben die Studentinnenund Studenten über die fachwissenschaftlichen Studienhinaus eine breitere wissenschaftliche Bildung und wei-tere berufsfeldbezogene Kompetenzen zur Vorbereitungauf qualifikationsadäquate, auch international ausge-richtete berufliche Tätigkeiten nach dem Studium.

(2) Die Module des Studienbereichs ABV werden inder Studienordnung und der Prüfungsordnung für denStudienbereich Allgemeine Berufsvorbereitung in Ba-chelorstudiengängen der Freien Universität Berlin (StO-ABV und PO-ABV), sowie in der fachspezifischen Stu-dien- und Prüfungsordnung für den Studienbereich All-gemeine Berufsvorbereitung in Bachelorstudiengängendes Fachbereichs Philosophie und Geisteswissenschaf-ten in der jeweils geltenden Fassung beschrieben.

(3) Die Module des Studienbereichs ABV und darin er-brachte Leistungen dürfen nicht mit Modulen und Leis-tungen des Kernfachs gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1 und desgewählten 60-LP-Modulangebots oder der gewählten30-LP-Modulangebote gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 2 überein-stimmen.

§ 11Studienbereich

Lehramtsbezogene Berufswissenschaft für Integrierte Sekundarschulen und Gymnasien

(LBW-ISS-GYM)

(1) Die Module des Studienbereichs LBW-ISS-GYMvermitteln den Studentinnen und Studenten erziehungs-wissenschaftliches und fachdidaktisches Basiswissen,ermöglichen eine theoriegeleitete Reflexion ihrer Lehrer-fahrungen und bereiten auf der Grundlage der erworbe-nen Qualifikationen und Erfahrungen auf eine Berufs-wahlentscheidung vor.

(2) Die Module des Studienbereichs LBW-ISS-GYMwerden in der Studienordnung für den StudienbereichLehramtsbezogene Berufswissenschaft für IntegrierteSekundarschulen und Gymnasien im Rahmen von Ba-chelorstudiengängen mit Lehramtsoption der Freien Uni-versität Berlin (SPO-LBW-ISS-GYM) beschrieben.

(3) Der Studienbereich LBW-ISS-GYM umfasst erzie-hungswissenschaftliche und fachdidaktische Module.

Die Beratung zu den allgemeinen Regelungen des Stu-dienbereichs wird von der Studienfachberaterin oderdem Studienfachberater in Verbindung mit dem Zentrumfür Lehrerbildung durchgeführt.

(4) Die Module gemäß Abs. 1 und darin erbrachteLeistungen dürfen nicht mit Modulen und Leistungen desKernfachs gemäß § 9 Abs.1 Nr. 1 und des gewählten60-LP-Modulangebots gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 2 überein-stimmen.

§ 12Bachelorarbeit

(1) Die Bachelorarbeit soll zeigen, dass die Studentinoder der Student in der Lage ist, innerhalb einer vorge-gebenen Frist eine fachlich relevante Fragestellung imBereich der Sprach- oder Literaturwissenschaft selbst-ständig nach wissenschaftlichen Methoden zu bearbei-ten und die Ergebnisse sachgerecht darzustellen und zubewerten.

(2) Studentinnen und Studenten werden auf Antragzur Bachelorarbeit zugelassen, wenn sie bei Antragstel-lung nachweisen, dass sie

1. im Bachelorstudiengang zuletzt an der Freien Univer-sität Berlin immatrikuliert gewesen sind und

2. bereits Module im Umfang von mindestens 90 LP imBachelorstudiengang absolviert haben.

(3) Dem Antrag auf Zulassung zur Bachelorarbeit sindNachweise über das Vorliegen der Voraussetzungen ge-mäß Abs. 2 beizufügen, ferner die Bescheinigung einerprüfungsberechtigten Lehrkraft über die Bereitschaft zurÜbernahme der Betreuung der Bachelorarbeit. Der zu-ständige Prüfungsausschuss entscheidet über den An-trag. Wird eine Bescheinigung über die Übernahme derBetreuung der Bachelorarbeit gemäß Satz 1 nicht vorge-legt, so setzt der Prüfungsausschuss eine Betreuerinoder einen Betreuer ein.

(4) Der Prüfungsausschuss gibt in Abstimmung mitder Betreuerin oder dem Betreuer das Thema der Ba-chelorarbeit aus. Thema und Aufgabenstellung müssenso beschaffen sein, dass die Bearbeitung innerhalb derBearbeitungsfrist abgeschlossen werden kann. Ausgabeund Fristeinhaltung sind aktenkundig zu machen.

(5) Die Bachelorarbeit soll etwa 7 500 bis 9 000 Wör-ter umfassen. Die Bearbeitungszeit für die Bachelor-arbeit beträgt 12 Wochen. War eine Studentin oder einStudent über einen Zeitraum von mehr als sechs Wo-chen aus triftigem Grund an der Bearbeitung gehindert,entscheidet der Prüfungsausschuss, ob die Bachelorar-beit neu erbracht werden muss. Die Prüfungsleistunghinsichtlich der Bachelorarbeit gilt für den Fall, dass derPrüfungsausschuss eine erneute Erbringung verlangt,als nicht unternommen.

(6) Als Beginn der Bearbeitungszeit gilt das Datum derAusgabe des Themas durch den Prüfungsausschuss.Das Thema kann einmalig innerhalb der ersten drei Wo-

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chen zurückgegeben werden und gilt dann als nicht aus-gegeben. Bei der Abgabe hat die Studentin oder der Stu-dent schriftlich zu versichern, dass sie oder er die Bache-lorarbeit selbstständig verfasst und keine anderen alsdie angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt hat.Die Bachelorarbeit ist in drei maschinenschriftlichen ge-bundenen Exemplaren sowie in elektronischer Form imPortable-Document-Format (PDF) abzugeben. Die PDF-Datei muss den Text maschinenlesbar und nicht nur gra-fisch enthalten; ferner darf sie keine Rechtebeschrän-kung aufweisen.

(7) Die Bachelorarbeit ist innerhalb von vier Wochenvon zwei vom Prüfungsausschuss bestellten Prüfungs-berechtigten mit einer schriftlichen Begründung zu be-werten. Dabei soll die Betreuerin oder der Betreuer derBachelorarbeit eine oder einer der Prüfungsberechtigtensein.

(8) Die Bachelorarbeit ist bestanden, wenn die Note fürdie Bachelorarbeit mindestens „ausreichend“ (4,0) ist.

§ 13 Auslandsstudium

(1) Den Studentinnen und Studenten wird ein Aus-landsstudienaufenthalt nachdrücklich empfohlen. ImRahmen des Auslandsstudiums sollen Leistungen er-bracht werden, die für den Bachelorstudiengang und er-gänzende Studienbereiche anrechenbar sind.

(2) Dem Auslandsstudium soll der Abschluss einerVereinbarung zwischen der Studentin oder dem Studen-ten, der zuständigen Stelle an der Zielhochschule sowieder oder dem Studiengangsverantwortlichen mit Zustim-mung der oder des Vorsitzenden des für den Bachelor-studiengang zuständigen Prüfungsausschusses überdie Dauer des Auslandsaufenthalts, über die im Rahmendes Auslandsaufenthalts zu erbringenden Leistungen,die gleichwertig zu den Leistungen im Bachelorstudien-gang sein müssen, sowie die den Leistungen zugeord-neten Leistungspunkte vorausgehen. Vereinbarungsge-mäß erbrachte Leistungen werden angerechnet.

(3) Die Modulverantwortlichen unterstützen die Stu-dentinnen und Studenten bei der Planung und Vorberei-tung des Auslandsstudiums.

(4) Als geeigneter Zeitpunkt für einen Auslandsaufent-halt wird das dritte oder fünfte Fachsemester empfohlen.

(5) Daneben gibt es auch die Möglichkeit, das inner-halb des Studienbereichs ABV vorgesehene Berufsprak-tikum im Rahmen eines Auslandsaufenthaltes zu absol-vieren. Dazu berät ausführlich der Career Service.

§ 14Studienabschluss

(1) Voraussetzung für den Studienabschluss ist, dassdie gemäß §§ 9 und 12 dieser Ordnung gefordertenLeistungen erbracht worden sind.

(2) Der Studienabschluss ist ausgeschlossen, soweitdie Studentin oder der Student an einer Hochschule imgleichen Studiengang oder in einem Modul, welches miteinem der im Bachelorstudiengang zu absolvierendenund bei der Ermittlung der Gesamtnote zu berücksichti-genden Module identisch oder vergleichbar ist, Leistun-gen endgültig nicht erbracht oder Prüfungsleistungenendgültig nicht bestanden hat oder sich in einem schwe-benden Prüfungsverfahren befindet.

(3) Dem Antrag auf Feststellung des Studienabschlus-ses sind Nachweise über das Vorliegen der Vorausset-zungen gemäß Abs. 1 und eine Versicherung beizufü-gen, dass für die Person der Antragstellerin oder des An-tragstellers keiner der Fälle gemäß Abs. 2 vorliegt. Überden Antrag entscheidet der zuständige Prüfungsaus-schuss.

(4) Aufgrund der bestandenen Prüfung wird der Hoch-schulgrad Bachelor of Arts (B. A.) verliehen. Die Studen-tinnen und Studenten erhalten ein Zeugnis und eine Ur-kunde (Anlagen 3 und 4), sowie ein Diploma Supplement(englische und deutsche Version). Darüber hinaus wirdeine Zeugnisergänzung mit Angaben zu den einzelnenModulen und ihren Bestandteilen (Transkript) erstellt.Auf Antrag werden ergänzend englische Versionen vonZeugnis und Urkunde ausgehändigt.

3. Abschnitt: 60-Leistungspunkte-Modulangebot

Französische Philologie im Rahmen anderer Studiengänge [mit sprachlichen Vorkenntnissen]

§ 15Zugangsvoraussetzungen

(1) Zugangsvoraussetzung für das 60-LP-Modulange-bot ist die Zulassung zu einem Bachelorstudiengang derFreien Universität Berlin, dessen Kernfach nicht mehrals 90 LP umfasst, soweit dessen Kombinierbarkeit mitdem 60-LP-Modulangebot nicht durch anderweitige Re-gelungen ausgeschlossen ist.

(2) Es sind Kenntnisse der französischen Sprache aufder Niveaustufe B1 GER nachzuweisen. Der Nachweiskann aufgrund eines von der Zentraleinrichtung Spra-chenzentrum der Freien Universität Berlin durchgeführ-ten Sprachtests erbracht werden.

§ 16 Qualifikationsziele

(1) Die Absolventinnen und Absolventen des 60-LP-Modulangebots sind mit den grundlegenden fachwissen-schaftlichen Terminologien und Methoden vertraut undkönnen diese in Bezug auf wissenschaftliche Fragestel-lungen, auch unter Berücksichtigung von Genderaspek-ten, anwenden. Sie beherrschen die französische Spra-che in den vier Grundfertigkeiten auf der Niveaustufe B2

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FU-Mitteilungen

GER. Ihre landeskundlichen Kenntnisse und Fertigkei-ten ermöglichen es ihnen, in verschiedenen Realsitua-tionen der Zielsprache zunehmend handlungsfähig zusein.

(2) Ihre Ergebnisse präsentieren sie in mündlicher undschriftlicher Form und beachten dabei die Regeln wis-senschaftlichen Arbeitens. Sie haben sich zusätzlichvertieftes Wissen in einer Teildisziplin des Faches ange-eignet und können fachspezifische Inhalte und Konzeptenach bestimmten Kriterien zusammenstellen, analysie-ren und kritisch werten.

(3) Das erfolgreiche Studium bereitet in Abhängigkeitvom gewählten Kernfach auf einen anschließendenMasterstudiengang vor. Zudem ist eine Tätigkeit in ver-schiedenen Berufsfeldern möglich. So zum Beispiel imBibliotheks- und Verlagswesen sowie Presse und an-dere Medien, der Erwachsenenbildung, in Kulturma-nagement und -vermittlung, Organisations- und Kommu-nikationsmanagement, Öffentlichkeitsarbeit, Tourismus-branche oder Arbeitsbereiche in nationalen und interna-tionalen Institutionen.

§ 17Studieninhalte

(1) Das 60-LP-Modulangebot umfasst folgende Stu-dienbereiche:

1. Sprachpraxis

2. Sprachwissenschaft

3. Literaturwissenschaft

4. Landeskunde

(2) Die Inhalte der Studienbereiche entsprechen denin § 7 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 geregelten Inhalten.

(3) Soweit der Studienbereich Literaturwissenschaftim Aufbaumodul belegt wird, muss im Rahmen des60-LP-Modulangebots insgesamt neben der Literatur abdem ausgehenden 19. Jahrhundert mindestens eineweitere zentrale Epoche der französischsprachigen Li-teratur studiert werden. In jedem Modul des Studien-bereichs besteht die Möglichkeit, mindestens eine Epo-che gemäß Satz 1 zu wählen.

§ 18Aufbau und Gliederung; Umfang der Leistungen

(1) Im Rahmen des 60-LP-Modulangebots sind fol-gende Module im Umfang von insgesamt 60 LP zu ab-solvieren:

1. Sprachpraxis

– Französisch Aufbaumodul I (6 LP),

– Französisch Aufbaumodul II (6 LP) und

– Französisch Aufbaumodul III (6 LP).

2. Sprachwissenschaft– Basismodul Ia:

Einführung in die Beschreibungsebenen des fran-zösischen Sprachsystems (6 LP) und

– Basismodul IIa: Variation und Wandel der französischen Sprachesowie weitere Teilgebiete der französischenSprachwissenschaft (8 LP).

3. Literaturwissenschaft– Basismodul Ia:

Grundbegriffe und Methoden der französischen Li-teraturwissenschaft (6 LP) und

– Basismodul IIa: Literaturgeschichte und Methoden der Textanalyse(8 LP).

4. Landeskunde– Basismodul Ia:

Landeskunde Frankreich/Frankophonie (6 LP)5. Zusätzlich muss ein Aufbaumodul entweder im Be-

reich Sprachwissenschaft oder im Bereich Literatur-wissenschaft gewählt und absolviert werden:a) Sprachwissenschaft

– Aufbaumodul:Vertiefung und Ausbau exemplarischer Teil-gebiete der französischen Sprachwissenschaft(8 LP) oder

b) Literaturwissenschaft– Aufbaumodul:

Literaturwissenschaftliche Textanalyse und -in-terpretation (8 LP)

(2) Studentinnen und Studenten, die im Kernfach ihresBachelorstudiengangs eine weitere romanische Philo-logie studieren und dort das Basismodul Ia im Studien-bereich Sprachwissenschaft belegt haben, können wäh-len, ob sie im 60-LP-Modulangebot Französische Philo-logie im Bereich der Sprachwissenschaft das Basis-modul Ia „Einführung in die Beschreibungsebenen desfranzösischen Sprachsystems“ (6 LP) oder das Basis-modul Ib „Grundlagen der französischen Sprachwissen-schaft“ (6 LP) belegen. Die Wahl des Basismoduls Ibwird empfohlen.

(3) Über die Zugangsvoraussetzungen, die Inhalteund Qualifikationsziele, die Lehr- und Lernformen, denzeitlichen Arbeitsaufwand, die Formen der aktiven Teil-nahme, die zu erbringenden studienbegleitenden Prü-fungsleistungen, die Angaben über die Pflicht zur regel-mäßigen Teilnahme an den Lehr- und Lernformen, dieden Modulen jeweils zugeordneten Leistungspunkte, dieRegeldauer und die Angebotshäufigkeit informieren fürdie Module des 60-LP-Modulangebots die Modulbe-schreibungen in der Anlage 1.

(4) Über den empfohlenen Verlauf des Studiums im60-LP-Modulangebot unterrichtet der exemplarischeStudienverlaufsplan in der Anlage 2 unter 2.2.

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FU-Mitteilungen

4. Abschnitt: 30-Leistungspunkte-Modulangebot Französisch

mit sprachlichen Vorkenntnissen im Rahmen anderer Studiengänge

§ 19Zugangsvoraussetzungen

(1) Zugangsvoraussetzung für das 30-LP-Modul-angebot ist die Zulassung zu einem Bachelorstudien-gang der Freien Universität Berlin, dessen Kernfachnicht mehr als 120 LP umfasst, soweit dessen Kombi-nierbarkeit mit dem 30-LP-Modulangebot nicht durch an-derweitige Regelungen ausgeschlossen ist.

(2) Es sind Kenntnisse der französischen Sprache aufder Niveaustufe B1 GER nachzuweisen. Der Nachweiskann aufgrund eines von der Zentraleinrichtung Spra-chenzentrum der Freien Universität Berlin durchgeführ-ten Sprachtests erbracht werden.

§ 20Qualifikationsziele

(1) Die Absolventinnen und Absolventen des 30-LP-Modulangebots verfügen über ein Grundlagenwissenhinsichtlich methodischer Ansätze, Terminologien undGegenstände in einer Teildisziplin des Faches. Sie kön-nen dieses unter Anleitung auf wissenschaftliche Frage-stellungen anwenden und Ergebnisse in mündlicher undschriftlicher Form unter Berücksichtigung der Regelnwissenschaftlichen Arbeitens präsentieren. Die Absol-ventinnen und Absolventen beherrschen die französi-sche Sprache in den Grundfertigkeiten auf der Niveau-stufe B2 GER.

(2) Ihre landeskundlichen Kenntnisse und Fertigkeitenermöglichen es ihnen, in verschiedenen Realsituationender Zielsprache zunehmend besser handlungsfähig zusein.

(3) Das erfolgreiche Studium bereitet in Abhängigkeitvom gewählten Kernfach insbesondere im fremdsprach-lichen Bereich auf Tätigkeiten in verschiedenen Berufs-feldern vor. So zum Beispiel auf verschiedene Arbeitsbe-reiche in nationalen und internationalen Institutionen, indenen französische Sprachkenntnisse und interkultu-relle Kompetenzen erforderlich sind.

§ 21Studieninhalte

(1) Das 30-LP-Modulangebot umfasst folgende Stu-dienbereiche:1. Sprachpraxis2. Sprach- oder Literaturwissenschaft3. Landeskunde

(2) Die Inhalte der Studienbereiche entsprechen denin § 7 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 geregelten Inhalten.

§ 22Aufbau und Gliederung; Umfang der Leistungen

(1) Im 30-LP-Modulangebot sind folgende Module imUmfang von insgesamt 30 LP zu absolvieren:

1. Sprachpraxis

– Französisch Aufbaumodul I (6 LP),

– Französisch Aufbaumodul II (6 LP) und

– Französisch Aufbaumodul III (6 LP).

2. Von den Studienbereichen Sprachwissenschaft undLiteraturwissenschaft muss ein Studienbereich ge-wählt werden, in dem ein Basismodul absolviert wird:

a) Sprachwissenschaft

– Basismodul Ia:Einführung in die Beschreibungsebenen desfranzösischen Sprachsystems (6 LP) oder

b) Literaturwissenschaft

– Basismodul Ia:Grundbegriffe und Methoden der französischenLiteraturwissenschaft (6 LP)

3. Landeskunde

– Basismodul Ia: Landeskunde Frankreich/Frankophonie (6 LP)

(2) Studentinnen und Studenten, die im Kernfach eineweitere romanische Philologie oder in einem anderen30-LP-Modulangebot eine weitere romanische Philolo-gie mit sprachlichen Vorkenntnissen studieren und darindas Basismodul Ia im Studienbereich Sprachwissen-schaft oder Literaturwissenschaft belegt haben, habenfolgende Wahlmöglichkeiten:

1. Sprachwissenschaft

Die Studentin oder der Student kann anstelle des Ba-sismoduls Ia „Einführung in die Beschreibungsebenendes französischen Sprachsystems“ (6 LP) das Basis-modul Ic „Einführung in die Beschreibungsebenen desfranzösischen Sprachsystems und in den BereichSprachgeschichte und Variation“ (6 LP) wählen. DieWahl des Basismoduls Ic wird empfohlen.

2. Literaturwissenschaft

Die Studentin oder der Student kann anstelle des Ba-sismoduls Ia „Grundbegriffe und Methoden der fran-zösischen Literaturwissenschaft“ (6 LP) das Basis-modul Ib „Literaturgeschichte und Methoden der fran-zösischen Literaturwissenschaft“ (6 LP) wählen. DieWahl des Basismoduls Ib wird empfohlen.

(3) Über die Zugangsvoraussetzungen, die Inhalteund Qualifikationsziele, die Lehr- und Lernformen, denzeitlichen Arbeitsaufwand, die Formen der aktiven Teil-nahme, die zu erbringenden studienbegleitenden Prü-fungsleistungen, die Angaben über die Pflicht zur regel-mäßigen Teilnahme an den Lehr- und Lernformen, dieden Modulen jeweils zugeordneten Leistungspunkte, dieRegeldauer und die Angebotshäufigkeit informieren für

FU-Mitteilungen 28/2015 vom 30.06.2015 1099

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1100 FU-Mitteilungen 28/2

FU-Mitteilungen

die Module des 30-LP-Modulangebots die Modul-beschreibungen in der Anlage 1.

(4) Über den empfohlenen Verlauf des Studiums im30-LP-Modulangebot unterrichtet der exemplarischeStudienverlaufsplan in der Anlage 2 unter 2.3.

4. Abschnitt: Schlussbestimmungen

§ 23Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen

(1) Diese Ordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffent-lichung in den FU-Mitteilungen (Amtsblatt der FreienUniversität Berlin) zum Wintersemester 2015/16 in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt die Studienordnung für denBachelorstudiengang sowie das 60-LP- und das 30-LP-Modulangebot vom 11. Juli 2012 (FU-Mitteilungen93/2012, S. 2606) und die Prüfungsordnung für den Ba-chelorstudiengang sowie das 60-LP- und das 30-LP-Modulangebot vom 11. Juli 2012 (FU-Mitteilungen 93/2012, S. 2637) außer Kraft.

(3) Diese Ordnung gilt für Studentinnen und Studen-ten, die nach deren Inkrafttreten im Bachelorstudien-gang an der Freien Universität Berlin immatrikuliert oderfür das 60-LP- oder für das 30-LP-Modulangebot an derFreien Universität Berlin registriert werden. Studentin-nen und Studenten, die vor dem Inkrafttreten dieser Ord-nung für den Bachelorstudiengang an der Freien Univer-sität Berlin immatrikuliert oder für das 60-LP- oder fürdas 30-LP-Modulangebot an der Freien UniversitätBerlin registriert worden sind, studieren und erbringendie Leistungen auf der Grundlage der Studien- und Prü-fungsordnung gemäß Abs. 2, sofern sie nicht die Fort-setzung des Studiums und die Erbringung der Leistun-gen gemäß dieser Ordnung beim Prüfungsausschussbeantragen. Anlässlich der auf den Antrag hin erfolgen-den Umschreibung entscheidet der Prüfungsausschussüber den Umfang der Berücksichtigung von zum Zeit-punkt der Antragstellung bereits begonnenen oder abge-schlossenen Modulen oder über deren Anrechnung aufnach Maßgabe dieser Ordnung zu erbringende Leistun-gen, wobei den Erfordernissen von Vertrauensschutzund Gleichbehandlungsgebot Rechnung getragen wird.Die Entscheidung über den Umschreibungsantrag wirdzum Beginn der Vorlesungszeit des auf seine Stellungfolgenden Semesters wirksam. Die Umschreibung istnicht revidierbar.

(4) Die Möglichkeit des Studienabschlusses auf derGrundlage der Studien- und Prüfungsordnung gemäßAbs. 2 wird bis zum Ende des Sommersemesters 2019gewährleistet.

015 vom 30.06.2015

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FU-Mitteilungen

Anlage 1: Modulbeschreibungen

Erläuterungen:Die folgenden Modulbeschreibungen benennen, soweitnicht auf andere Ordnungen verwiesen wird, für jedesModul des Bachelorstudiengangs sowie des 60-LP- unddes 30-LP-Modulangebotsl die Bezeichnung des Modulsl den/die Verantwortlichen des Moduls,l die Voraussetzungen für den Zugang zum jeweiligen

Modul, l Inhalte und Qualifikationsziele des Modulsl Lehr- und Lernformen des Modulsl den studentischen Arbeitsaufwand, der für die erfolg-

reiche Absolvierung eines Moduls veranschlagt wirdl Formen der aktiven Teilnahmel die Prüfungsformenl die Pflicht zu regelmäßiger Teilnahmel die den Modulen zugeordneten Leistungspunktel die Regeldauer des Modulsl die Häufigkeit des Angebotsl die Verwendbarkeit des ModulsDie Angaben zum zeitlichen Arbeitsaufwand berücksich-tigen insbesonderel die aktive Teilnahme im Rahmen der Präsenzstudien-

zeitl den Arbeitszeitaufwand für die Erledigung kleinerer

Aufgaben im Rahmen der Präsenzstudienzeitl die Zeit für eine eigenständige Vor- und Nachberei-

tungl die Bearbeitung von Studieneinheiten in den Online-

Studienphasenl die unmittelbare Vorbereitungszeit für Prüfungsleis-

tungenl die Prüfungszeit selbst.Die Zeitangaben zum Selbststudium (unter anderemVor- und Nachbereitung, Prüfungsvorbereitung) stellen

Richtwerte dar und sollen den Studentinnen und Studen-ten Hilfestellung für die zeitliche Organisation ihres mo-dulbezogenen Arbeitsaufwands liefern. Die Angabenzum Arbeitsaufwand korrespondieren mit der Anzahl derdem jeweiligen Modul zugeordneten Leistungspunkte alsMaßeinheit für den studentischen Arbeitsaufwand, derfür die erfolgreiche Absolvierung des Moduls in etwa zuerbringen ist. Ein Leistungspunkt entspricht 30 Stunden.

Soweit für die jeweiligen Lehr- und Lernformen die Pflichtzu regelmäßiger Teilnahme festgelegt ist, ist sie nebender aktiven Teilnahme an den Lehr- und Lernformen undder erfolgreichen Absolvierung der Prüfungsleistungeneines Moduls Voraussetzung für den Erwerb der dem je-weiligen Modul zugeordneten Leistungspunkte. Eine re-gelmäßige Teilnahme liegt vor, wenn mindestens 85 %der in den Lehr- und Lernformen eines Moduls vorge-sehenen Präsenzstudienzeit besucht wurden. Bestehtkeine Pflicht zu regelmäßiger Teilnahme an einer Lehr-und Lernform eines Moduls, so wird sie dennoch drin-gend empfohlen. Die Festlegung einer Präsenzpflichtdurch die jeweilige Lehrkraft ist für Lehr- und Lernformen,für die im Folgenden die Teilnahme lediglich empfohlenwird, ausgeschlossen.

Zu jedem Modul muss – soweit vorgesehen – die zu-gehörige Modulprüfung abgelegt werden. Bewertete Mo-dule werden mit nur einer Prüfungsleistung (Modul-prüfung) abgeschlossen. Die Modulprüfung ist auf dieQualifikationsziele des Moduls zu beziehen und über-prüft die Erreichung der Ziele des Moduls exemplarisch.Der Prüfungsumfang wird auf das dafür notwendige Maßbeschränkt. In Modulen, in denen alternative Prüfungs-formen vorgesehen sind, ist die Prüfungsform des jewei-ligen Semesters von der verantwortlichen Lehrkraft spä-testens im ersten Lehrveranstaltungstermin festzulegen.

Die aktive und – soweit vorgesehen – regelmäßige Teil-nahme an den Lehr- und Lernformen sowie die erfolgrei-che Absolvierung der Prüfungsleistungen eines Modulssind Voraussetzung für den Erwerb der dem jeweiligenModul zugeordneten Leistungspunkte. Bei Modulenohne Modulprüfung ist die aktive Teilnahme und regel-mäßige Teilnahme an den Lehr- und Lernformen Voraus-setzung für den Erwerb der dem jeweiligen Modul zu-geordneten Leistungspunkte.

FU-Mitteilungen 28/2015 vom 30.06.2015 1101

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1. Studienbereich Sprachpraxis

Modul: Französisch Aufbaumodul I Hochschule/Fachbereich/Institut: Freie Universität Berlin/ZE SprachenzentrumModulverantwortliche/r: Sprachbereichskoordinator/in Französisch an der ZE SprachenzentrumZugangsvoraussetzungen: Geeigneter Nachweis der Französischen Sprache auf der Niveaustufe B1 GER Qualifikationsziele: Beherrschung der vier Grundfertigkeiten im Bereich B1.2 bis B2.1 GER:1. Lesen: Sie können authentische Texte durch Anwendung der entsprechenden Lesestrategien und Hinzuziehen

von Hilfsmitteln im Detail erschließen.2. Hören: Sie können die Hauptpunkte aus Texten zu Themen des eigenen Fachs verstehen, längeren Redebei-

trägen und komplexen Argumentationen folgen, sofern die Thematik vertraut ist, der Redeverlauf durch expliziteSignale gekennzeichnet ist und klare Standardsprache verwendet wird.

3. Sprechen: Sie sind in der Lage, bei Gesprächen und Diskussionen über vertraute Themen den eigenen Stand-punkt zu äußern und kurz zu den Standpunkten anderer Stellung zu nehmen. Sie sind weiterhin imstande, eineunkomplizierte Präsentation zu einem vertrauten Thema so klar vorzutragen, dass man ihr meist mühelos folgenkann.

4. Schreiben: Sie sind in der Lage, Texte zusammenzufassen, Informationen und Argumentationen aus verschie-denen Quellen zusammenzuführen, ihren Standpunkt zu einem Sachverhalt zu erklären und Vor- und Nachteileverschiedener Optionen zu erläutern.

Inhalte: l Entwicklung der Lese- und Hörverständnisstrategien; Übersetzung aus der Zielsprache und Zusammenfassung

auf Deutschl Entwicklung der Sprechfertigkeit für die Teilnahme an Gesprächen und das zusammenhängende Sprechenl Entwicklung des schriftlichen Ausdrucks, Erwerb einer größeren Sicherheit bei der Unterscheidung von Regis-

ternl Entwicklung von Kooperationsstrategienl Konsolidierung und Vertiefung der Basisgrammatik und Lexikl Anleitung zur Selbstkorrektur und zum effektiven Arbeiten mit Hilfsmitteln

Lehr- und Lernformen

Präsenzstudium (Semesterwochen-stunden = SWS)

Formen aktiver Teilnahme

Arbeitsaufwand (Stunden)

Sprachpraktische Übung 4

Vielfältige eigenständige und kooperative Sprach-arbeit während und außer-halb der Präsenzstudienzeit

Präsenzzeit 60Vor- und Nachbereitung 90Prüfungsvorbereitung und Prüfung 30

Modulprüfung: Klausur (90 Minuten) oder schriftliche Ausarbeitung (ca. 3 bis 4 Sei-ten) und Präsentation (ca. 20 Minuten) oder mündliche Prüfung(ca. 20 Minuten)

Veranstaltungssprache: Französisch Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme: Ja Arbeitszeitaufwand insgesamt: 180 Stunden 6 LP Dauer des Moduls: Ein Semester Häufigkeit des Angebots: Jedes Semester

Verwendbarkeit: Bachelorstudiengang Französische Philologie 60-LP-Modulangebot Französische Philologie 30-LP-Modulangebot Französisch mit sprachlichen Vorkenntnissen

1102 FU-Mitteilungen 28/2015 vom 30.06.2015

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FU-Mitteilungen

Modul: Französisch Aufbaumodul IIHochschule/Fachbereich/Institut: Freie Universität Berlin/ZE SprachenzentrumModulverantwortliche/r: Sprachbereichskoordinator/in Französisch an der ZE SprachenzentrumZugangsvoraussetzungen: Erfolgreicher Abschluss des Moduls „Französisch Aufbaumodul I“ Qualifikationsziele: Beherrschung der vier Grundfertigkeiten im Bereich B2.1 – B2.2 GER.1. Lesen: Sie können den Inhalt von längeren und komplexen auch argumentativen Texten rasch erfassen und

Texte aus dem eigenen Fach- und Interessengebiet im Detail verstehen.2. Hören: Sie können längeren Redebeiträgen, Argumentationen und Diskussionen zu allgemeinen und fachlichen

Fragestellungen folgen und haben keine Verständnisschwierigkeiten, wenn mit ihnen in der Standardsprache ge-sprochen wird.

3. Sprechen: Sie sind in der Lage, zu einer großen Bandbreite von Themen aus Interessen- oder Fachgebieten de-taillierte Beschreibungen abzugeben, an Diskussionen teilzunehmen und eine Argumentation gut verständlichauszuführen. Sie können eine klar vorbereitete Präsentation vortragen und relativ spontan Nachfragen aufgrei-fen.

4. Schreiben: Sie sind imstande, eine Erörterung zu schreiben, in gut strukturierten Vorlesungen Notizen zu ma-chen und diese zu einem Ergebnisprotokoll zusammenzufassen.

5. Strategien: Sie können ein- und zweisprachige Wörterbücher gezielt einsetzen, unbekannte Wörter aus demKontext sicher erschließen, Lesestil und -tempo an Leseabsichten und Texte anpassen. Sie können geeigneteStrategien einsetzen, um das Hörverstehen zu überprüfen.

Inhalte: l Entwicklung der Kommunikationsstrategienl Erweiterung der Lese- und Hörverständnisstrategienl Erweiterung der schriftlichen Kompetenzl Zusammengefasste Wiedergabe wesentlicher Informationen muttersprachlicher Texte in der Fremdsprache l Textgrammatikl Anleitung zur Selbstkorrektur und zum effektiven Arbeiten mit Hilfsmitteln

Lehr- und Lernformen

Präsenzstudium (Semesterwochen-stunden = SWS)

Formen aktiver Teilnahme

Arbeitsaufwand (Stunden)

Sprachpraktische Übung 4

Vielfältige eigenständige und kooperative Sprach-arbeit während und außer-halb der Präsenzstudienzeit

Präsenzzeit 60Vor- und Nachbereitung 90Prüfungsvorbereitung und Prüfung 30

Modulprüfung: Klausur (90 Minuten) oder schriftliche Ausarbeitung (ca. 4 bis 6 Sei-ten) und Präsentation (ca. 20 Minuten) oder mündliche Prüfung(ca. 20 Minuten)

Veranstaltungssprache: Französisch Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme: Ja Arbeitszeitaufwand insgesamt: 180 Stunden 6 LP Dauer des Moduls: Ein Semester Häufigkeit des Angebots: Jedes Semester

Verwendbarkeit: Bachelorstudiengang Französische Philologie60-LP-Modulangebot Französische Philologie30-LP-Modulangebot Französisch mit sprachlichen Vorkenntnissen

FU-Mitteilungen 28/2015 vom 30.06.2015 1103

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FU-Mitteilungen

Modul: Französisch Aufbaumodul IIIHochschule/Fachbereich/Institut: Freie Universität Berlin/ZE SprachenzentrumModulverantwortliche/r: Sprachbereichskoordinator/in Französisch an der ZE SprachenzentrumZugangsvoraussetzungen: Erfolgreicher Abschluss des Moduls „Französisch Aufbaumodul II“ Qualifikationsziele: Beherrschung der vier Grundfertigkeiten im Bereich B2.2 bis C1.1 GER:1. Lesen: Sie sind in der Lage, ein breites Spektrum an fiktionalen Texten und Texten des eigenen Fachs im Detail

zu verstehen und in langen und komplexen Texten wichtige Einzelinformationen aufzufinden, gegebenenfalls un-ter Zuhilfenahme von Nachschlagewerken.

2. Hören: Sie können längere Redebeiträge und Vorträge verstehen und auch komplexer Argumentation folgen,wenn das Thema bekannt ist und Standardsprache gesprochen wird. In einer Diskussion über Themen deseigenen Fachs können sie der Argumentation folgen und die hervorgehobenen Punkte im Detail verstehen.

3. Sprechen: Sie können sich relativ natürlich an längeren Gesprächen beteiligen, in einer lebhaften Diskussionmithalten, Gedanken und Meinungen präzise formulieren und auf komplexe Argumentationen anderer reagieren.Sie sind imstande, bei Präsentation zu einem Thema des eigenen Fachgebiets spontan vom Text abzuweichenund vom Publikum aufgeworfene Fragen aufzugreifen.

4. Schreiben: Sie sind in der Lage, gut strukturierte und ausführliche Beschreibungen zu verfassen, Berichte zuschreiben, in denen etwas systematisch erörtert wird, Argumente aus verschiedenen Quellen zusammenzu-fassen und gegeneinander abzuwägen, ein ausführliches Verlaufsprotokoll einer Vorlesung anhand von Notizenzu erstellen.

Inhalte: l Entwicklung der Kommunikationsstrategienl Erweiterung der Lese- und Hörverständnisstrategienl Erweiterung der schriftlichen Kompetenzl Übertragen von Textteilen in die Fremdsprachel Textgrammatikl Anleitung zur Selbstkorrektur und zum effektiven Arbeiten mit Hilfsmitteln

Lehr- und Lernformen

Präsenzstudium (Semesterwochen-stunden = SWS)

Formen aktiver Teilnahme

Arbeitsaufwand (Stunden)

Sprachpraktische Übung 4

Vielfältige eigenständige und kooperative Sprach-arbeit während und außer-halb der Präsenzstudienzeit

Präsenzzeit 60Vor- und Nachbereitung 90Prüfungsvorbereitung und Prüfung 30

Modulprüfung: Klausur (90 Minuten) oder schriftliche Ausarbeitung (ca. 4 bis 6 Sei-ten) und Präsentation (ca. 20 Minuten) oder mündliche Prüfung(ca. 20 Minuten)

Veranstaltungssprache: Französisch Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme: Ja Arbeitszeitaufwand insgesamt: 180 Stunden 6 LP Dauer des Moduls: Ein Semester Häufigkeit des Angebots: Jedes Semester

Verwendbarkeit: Bachelorstudiengang Französische Philologie60-LP-Modulangebot Französische Philologie30-LP-Modulangebot Französisch mit sprachlichen Vorkenntnissen

1104 FU-Mitteilungen 28/2015 vom 30.06.2015

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Modul: Französisch VertiefungsmodulHochschule/Fachbereich/Institut: Freie Universität Berlin/ZE SprachenzentrumModulverantwortliche/r: Sprachbereichskoordinator/in Französisch an der ZE SprachenzentrumZugangsvoraussetzungen: Erfolgreicher Abschluss des Moduls „Französisch Aufbaumodul III“ Qualifikationsziele: Die Studentinnen und Studenten beherrschen Französisch auf der Niveaustufe C1.1 GER.1. Lesen: Sie sind in der Lage, ein breites Spektrum längerer und komplexer Sachtexte zu lesen und dabei Haupt-

aussagen und nahezu alle Detailinformationen zu verstehen.2. Hören: Sie können längere anspruchsvollere Redebeiträge und Vorträge im Rahmen des eigenen Studiums ver-

stehen, auch wenn diese nicht ganz klar strukturiert sind und umgangssprachliche oder regional gefärbte Aus-drücke beinhalten.

3. Sprechen: Sie sind imstande, komplexere Sachverhalte in Vorträgen und Diskussionen klar und ausführlich dar-zustellen, überzeugend eine Position zu vertreten und auf Gegenargumente angemessen zu reagieren. Sie kön-nen in ihrem Fach- und Interessengebiet ein Referat halten und mühelos mit Zwischenrufen umgehen.

4. Schreiben: Sie sind in der Lage, gut strukturierte Texte zu komplexen Themen zu schreiben, detaillierte Notizenbei Vorlesungen des eigenen Fach- oder Interessengebiets zu machen und ein Verlaufsprotokoll einer Bespre-chung zu erstellen.

Inhalte: l Weiterentwicklung des mündlichen und schriftlichen Ausdrucksl Entwicklung von mündlichen und schriftlichen Präsentationsstrategienl Vertiefung der Textgrammatik

Lehr- und Lernformen

Präsenzstudium (Semesterwochen-stunden = SWS)

Formen aktiver Teilnahme

Arbeitsaufwand (Stunden)

Sprachpraktische Übung 4

Vielfältige eigenständige und kooperative Sprach-arbeit während und außer-halb der Präsenzstudienzeit

Präsenzzeit 60Vor- und Nachbereitung 90Prüfungsvorbereitung und Prüfung 30

Modulprüfung: Hausarbeit (ca. 10 Seiten) und Präsentation (ca. 20 Minuten) odermündliche Prüfung (ca. 20 Minuten)

Veranstaltungssprache: Französisch Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme: Ja Arbeitszeitaufwand insgesamt: 180 Stunden 6 LP Dauer des Moduls: Ein Semester Häufigkeit des Angebots: Jedes Semester Verwendbarkeit: Bachelorstudiengang Französische Philologie

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2. Studienbereich Sprachwissenschaft

Basismodul Ia: Einführung in die Beschreibungsebenen des französischen Sprachsystems Hochschule/Fachbereich/Institut: Freie Universität Berlin/Fachbereich Philosophie und Geisteswissenschaften/Institut für Romanische PhilologieModulverantwortliche/r: Dozentinnen und Dozenten des ModulsZugangsvoraussetzungen: Keine Qualifikationsziele: Die Studentinnen und Studenten verfügen über grundlegende thematische und methodische Kenntnisse im Bereichder allgemeinen, romanischen und französischen Sprachwissenschaft, vor allem bezüglich der Beschreibungs-ebenen des Sprachsystems und dessen Verwendung. Sie sind in der Lage, selbstständig an den behandelten Fra-gestellungen weiter zu arbeiten und sich neues Wissen anzueignen. Sie können zentrale Elemente des romani-schen und insbesondere des französischen Sprachsystems erkennen, analysieren und interpretieren. Sie kennenverschiedene Methoden der Betrachtung des Sprachsystems. Darüber hinaus kennen sie grundlegende Techniken,sprachwissenschaftliche Fachliteratur zu recherchieren, zu analysieren und zu bewerten. Sie kennen die Standardszur formalen und sprachlich angemessenen Darstellung von ausgewählten Phänomenbereichen der französischenSprache.Inhalte: Grundkurs (Typ A): Vermittlung grundlegender Kenntnisse, Fragestellungen und Methoden der allgemeinen undromanischen Sprachwissenschaft; einführende Behandlung der wichtigsten Teilbereiche des Sprachsystems bzw.von dessen Verwendung; Einführung in die Techniken und Standards sprachwissenschaftlichen Arbeitens. Grund-kurs (Typ B): Ausführliche Behandlung der wichtigsten Teilbereiche des Sprachsystems (unter besonderer Berück-sichtigung einzelsprachlicher Aspekte); Vermittlung und Einübung von sprachlichen und methodischen Instrumen-ten zur Beschreibung und Deutung romanischer und insbesondere französischer Phänomene im Bereich desSprachsystems; Vermittlung von grundlegenden Strategien zur Suche, Analyse und Bewertung von sprachwissen-schaftlicher Forschungsliteratur.

Lehr- und Lernformen

Präsenzstudium (Semesterwochen-stunden = SWS)

Formen aktiver Teilnahme

Arbeitsaufwand (Stunden)

Grundkurs (Typ A) 2 Diskussionsbeiträge auf der Grundlage von Unterrichts-materialien und begleitender Lektüre; ggf. mündlich und/oder schriftlich zu erfüllende kleinere Arbeitsaufträge, einzeln oder im Team

Präsenzzeit Grundkurs A 30Vor-/Nachbereitung Grundkurs A 30Präsenzzeit Grundkurs B 30Vor-/Nachbereitung Grundkurs B 30Prüfungsvorbereitung und Prüfung 60

Grundkurs (Typ B) 2

Modulprüfung: Klausur (90 Minuten) Veranstaltungssprache: Deutsch (ggf. Französisch oder Englisch) Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme: Ja Arbeitszeitaufwand insgesamt: 180 Stunden 6 LP Dauer des Moduls: Zwei Semester

Häufigkeit des Angebots: Einmal pro Jahr; Grundkurs A im Wintersemester, Grundkurs B imSommersemester

Verwendbarkeit:

Bachelorstudiengang Französische Philologie60-LP-Modulangebot Französische Philologie30-LP-Modulangebot Französisch mit sprachlichen VorkenntnissenBachelorstudiengang Frankreichstudien

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FU-Mitteilungen

* Das Basismodul Ib kann nur von Studentinnen und Studenten belegt werden, die im Kernfach eine weitere romanische Philologie studieren unddarin das Basismodul Ia im Bereich der Sprachwissenschaft belegt haben (Wahloption gemäß § 22 Abs. 2).

Basismodul Ib: Grundlagen der französischen Sprachwissenschaft* Hochschule/Fachbereich/Institut: Freie Universität Berlin/Fachbereich Philosophie und Geisteswissenschaften/Institut für Romanische PhilologieModulverantwortliche/r: Dozentinnen und Dozenten des ModulsZugangsvoraussetzungen: Keine Qualifikationsziele: Die Studentinnen und Studenten verfügen über grundlegende thematische und methodische Kenntnisse im Bereichder allgemeinen, romanischen und französischen Sprachwissenschaft, vor allem bezüglich der Beschreibungs-ebenen des Sprachsystems und dessen Verwendung. Sie sind in der Lage, selbstständig an den behandelten Fra-gestellungen weiter zu arbeiten und sich neues Wissen anzueignen. Sie können zentrale Elemente des romani-schen und insbesondere des französischen Sprachsystems erkennen, analysieren und interpretieren. Sie kennenverschiedene Methoden der Betrachtung des Sprachsystems. Darüber hinaus kennen sie grundlegende Techniken,sprachwissenschaftliche Fachliteratur zu recherchieren, zu analysieren und zu bewerten. Sie kennen die Standardszur formalen und sprachlich angemessenen Darstellung von ausgewählten Phänomenbereichen der französischenSprache.Des Weiteren haben Sie exemplarisch eingehende Kenntnisse in einem Bereich der französischen Sprachwissen-schaft und können auch komplexere Charakteristika dieses Bereichs selbstständig erkennen, analysieren und in-terpretieren. Darüber hinaus haben sie grundlegende Techniken eingeübt, sprachliche Phänomene sachlich, formalsowie sprachlich angemessen darzustellen. Sie sind in der Lage, unter Anleitung Fragestellungen zu entwickelnund zu erörtern.Inhalte: Grundkurs (Typ B): Ausführliche Behandlung der wichtigsten Teilbereiche des Sprachsystems (unter besondererBerücksichtigung einzelsprachlicher Aspekte); Vermittlung und Einübung von sprachlichen und methodischen In-strumenten zur Beschreibung und Deutung romanischer und insbesondere französischer Phänomene im Bereichdes Sprachsystems; Vermittlung von grundlegenden Strategien zur Suche, Analyse und Bewertung von sprachwis-senschaftlicher Forschungsliteratur. Proseminar: Exemplarische Vertiefung eines Teilbereichs der französischenSprachwissenschaft; Einübung von Strategien zur Suche, Analyse und Bewertung von sprachwissenschaftlicherForschungsliteratur sowie von Techniken wissenschaftlichen Arbeitens; Anwendung von sprachlichen und metho-dischen Instrumenten zur Beschreibung und Deutung sprachlicher Phänomene sowie außersprachlicher Zusam-menhänge, die von romanistischem und insbesondere frankoromanistischem Interesse sind.

Lehr- und Lernformen

Präsenzstudium (Semesterwochen-stunden = SWS)

Formen aktiver Teilnahme

Arbeitsaufwand (Stunden)

Grundkurs (Typ B) 2 Diskussionsbeiträge auf der Grundlage von Unterrichts-materialien und begleitender Lektüre; ggf. mündlich und/oder schriftlich zu erfüllende kleinere Arbeitsaufträge, einzeln oder im Team

Präsenzzeit Grundkurs 30Vor-/Nachbereitung Grundkurs 30Präsenzzeit Proseminar 30Vor-/Nachbereitung Proseminar 30Prüfungsvorbereitung und Prüfung 60

Proseminar 2

Modulprüfung: Klausur (90 Minuten) Veranstaltungssprache: Deutsch (ggf. Französisch oder Englisch) Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme: Ja Arbeitszeitaufwand insgesamt: 180 Stunden 6 LP Dauer des Moduls: Ein oder zwei Semester

Häufigkeit des Angebots: Einmal pro Jahr, Beginn im Sommersemester; Grundkurs B im Som-mersemester, Proseminar in jedem Semester

Verwendbarkeit: 60-LP-Modulangebot Französische Philologie*

FU-Mitteilungen 28/2015 vom 30.06.2015 1107

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FU-Mitteilungen

* Das Basismodul Ic kann nur von Studentinnen und Studenten belegt werden, die im Kernfach oder in einem anderen 30-LP-Modulangebot mitsprachlichen Vorkenntnissen eine weitere romanische Philologie studieren und darin das Basismodul Ia im Bereich der Sprachwissenschaft belegthaben (Wahloption gemäß § 22 Abs. 2).

Basismodul Ic: Einführung in die Beschreibungsebenen des französischen Sprachsystems und in den BereichSprachgeschichte und Variation* Hochschule/Fachbereich/Institut: Freie Universität Berlin/Fachbereich Philosophie und Geisteswissenschaften/Institut für Romanische PhilologieModulverantwortliche/r: Dozentinnen und Dozenten des ModulsZugangsvoraussetzungen: Keine Qualifikationsziele: Die Studentinnen und Studenten verfügen über grundlegende thematische und methodische Kenntnisse im Bereichder allgemeinen, romanischen und französischen Sprachwissenschaft, vor allem bezüglich der Beschreibungs-ebenen des Sprachsystems und dessen Verwendung. Sie sind in der Lage, selbstständig an den behandelten Fra-gestellungen weiter zu arbeiten und sich neues Wissen anzueignen. Sie können zentrale Elemente des romani-schen und insbesondere des französischen Sprachsystems erkennen, analysieren und interpretieren. Sie kennenverschiedene Methoden der Betrachtung des Sprachsystems. Des Weiteren verfügen sie über einen Überblick überdie Varietäten des Französischen und kennen Grundbegriffe der sprachlichen Variation, des Sprachwandels undder französischen Sprachgeschichte. Darüber hinaus kennen sie grundlegende Techniken, sprachwissenschaft-liche Fachliteratur zu recherchieren, zu analysieren und zu bewerten. Sie kennen die Standards zur formalen undsprachlich angemessenen Darstellung von ausgewählten Phänomenbereichen der französischen Sprache. DesWeiteren verfügen sie über einen Überblick über die Varietäten des Französischen und kennen Grundbegriffe dersprachlichen Variation, des Sprachwandels und der französischen Sprachgeschichte.Inhalte: Grundkurs (Typ B): Ausführliche Behandlung der wichtigsten Teilbereiche des Sprachsystems (unter besondererBerücksichtigung einzelsprachlicher Aspekte); Vermittlung und Einübung von sprachlichen und methodischen In-strumenten zur Beschreibung und Deutung romanischer und insbesondere französischer Phänomene im Bereichdes Sprachsystems; Vermittlung von grundlegenden Strategien zur Suche, Analyse und Bewertung von sprachwis-senschaftlicher Forschungsliteratur. Vorlesung: Überblick über die Variation und den Wandel der französischenSprache.

Lehr- und Lernformen

Präsenzstudium (Semesterwochen-stunden = SWS)

Formen aktiver Teilnahme

Arbeitsaufwand (Stunden)

Grundkurs (Typ B) 2

Diskussionsbeiträge auf der Grundlage von Unterrichts-materialien und begleitender Lektüre; ggf. mündlich und/oder schriftlich zu erfüllende kleinere Arbeitsaufträge, einzeln oder im Team

Präsenzzeit Grundkurs 30Vor-/Nachbereitung Grundkurs 30Präsenzzeit Vorlesung 30Vor-/Nachbereitung Vorlesung 30Prüfungsvorbereitung und Prüfung 60Vorlesung 2 –

Modulprüfung: Klausur (90 Minuten) Veranstaltungssprache: Deutsch (ggf. Französisch oder Englisch) Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme: Ja Arbeitszeitaufwand insgesamt: 180 Stunden 6 LP Dauer des Moduls: Zwei Semester

Häufigkeit des Angebots: Einmal pro Jahr, Grundkurs B im Sommersemester, Vorlesung imWintersemester

Verwendbarkeit: 30-LP-Modulangebot Französisch mit sprachlichen Vorkenntnissen*

1108 FU-Mitteilungen 28/2015 vom 30.06.2015

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FU-Mitteilungen

Basismodul IIa: Variation und Wandel der französischen Sprache sowie weitere Teilgebiete der französischenSprachwissenschaftHochschule/Fachbereich/Institut: Freie Universität Berlin/Fachbereich Philosophie und Geisteswissenschaften/Institut für Romanische PhilologieModulverantwortliche/r: Dozentinnen und Dozenten des ModulsZugangsvoraussetzungen: Erfolgreicher Abschluss des Moduls „Basismodul Ia: Einführung in die Beschrei-bungsebenen des französischen Sprachsystems“ oder des Moduls „Basismodul Ib: Grundlagen der französischenSprachwissenschaft“Qualifikationsziele: Die Studentinnen und Studenten verfügen über einen Überblick über die Varietäten des Französischen und kennenGrundbegriffe der sprachlichen Variation, des Sprachwandels und der französischen Sprachgeschichte. Des Wei-teren haben Sie exemplarisch eingehende Kenntnisse in einem Bereich der französischen Sprachwissenschaft undkönnen auch komplexere Charakteristika dieses Bereichs selbstständig erkennen, analysieren und interpretieren.Darüber hinaus haben sie grundlegende Techniken eingeübt, sprachliche Phänomene sachlich, formal sowiesprachlich angemessen darzustellen. Sie sind in der Lage, unter Anleitung Fragestellungen zu entwickeln und zuerörtern.Inhalte: Vorlesung: Überblick über die Variation und den Wandel der französischen Sprache. Proseminar: ExemplarischeVertiefung eines Teilbereichs der französischen Sprachwissenschaft; Einübung von Strategien zur Suche, Analyseund Bewertung von sprachwissenschaftlicher Forschungsliteratur sowie von Techniken wissenschaftlichen Arbei-tens; Anwendung von sprachlichen und methodischen Instrumenten zur Beschreibung und Deutung sprachlicherPhänomene sowie außersprachlicher Zusammenhänge, die von romanistischem und insbesondere frankoromanis-tischem Interesse sind.

Lehr- und Lernformen

Präsenzstudium (Semesterwochen-stunden = SWS)

Formen aktiver Teilnahme

Arbeitsaufwand (Stunden)

Vorlesung 2 Schriftlich zu bearbeitende Aufgabenstellungen

Präsenzstudium Vorlesung 30Vor-/Nachbereitung Vorlesung 90Präsenzzeit Proseminar 30Vor-/Nachbereitung Proseminar 30Prüfungsvorbereitung und Prüfung 60Proseminar 2

Diskussionsbeiträge auf der Grundlage von Unterrichts-materialien und begleitender Lektüre; ggf. mündlich und/oder schriftlich zu erfüllende kleinere Arbeitsaufträge, einzeln oder im Team

Modulprüfung: Hausarbeit (ca. 10 Seiten) Veranstaltungssprache: Deutsch (ggf. Französisch oder Englisch) Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme: Ja Arbeitszeitaufwand insgesamt: 240 Stunden 8 LP Dauer des Moduls: Ein oder zwei Semester

Häufigkeit des Angebots: Einmal pro Jahr; Vorlesung im Wintersemester, Proseminar jedesSemester

Verwendbarkeit: Bachelorstudiengang Französische Philologie60-LP-Modulangebot Französische PhilologieBachelorstudiengang Frankreichstudien

FU-Mitteilungen 28/2015 vom 30.06.2015 1109

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FU-Mitteilungen

Aufbaumodul Typ 1: Ausbau von Teilbereichen der französischen SprachwissenschaftHochschule/Fachbereich/Institut: Freie Universität Berlin/Fachbereich Philosophie und Geisteswissenschaften/Institut für Romanische PhilologieModulverantwortliche/r: Dozentinnen und Dozenten des ModulsZugangsvoraussetzungen: Erfolgreicher Abschluss des Moduls „Basismodul Ia: Einführung in die Beschrei-bungsebenen des französischen Sprachsystems“Qualifikationsziele: Die Studentinnen und Studenten verfügen über fortgeschrittene thematische und methodische Kenntnisse der all-gemeinen, romanischen und französischen Sprachwissenschaft in zwei exemplarischen Bereichen. Sie können indiesen exemplarischen Bereichen komplexe Charakteristika der französischen Sprache, deren Verwendung sowiesonstige Zusammenhänge sicher erkennen, analysieren und interpretieren und sind in der Lage, selbstständig For-schungsstände zu recherchieren und aufzuarbeiten sowie im Rahmen aktueller Diskussionen eigenständig Frage-stellungen zu entwickeln und diese zu verfolgen. Sie beherrschen die Techniken wissenschaftlichen Arbeitenssicher und können diese problemlos anwenden. Sie sind in der Lage, sprachwissenschaftliche Sachverhalte sach-lich und sprachlich auf hohem Niveau darzustellen.Inhalte: Das Aufbaumodul baut in Bezug auf die zu erwerbenden Kompetenzen und Fähigkeiten auf dem Basismodul IIa„Variation und Wandel der französischen Sprache sowie weitere Teilgebiete der französischen Sprachwissenschaft“auf. Neben der Vertiefung und Erweiterung der in den Basismodulen erworbenen sprachwissenschaftlichen Kennt-nisse und Fähigkeiten findet eine eingehende Beschäftigung mit zwei Teilbereichen der französischen Sprach-wissenschaft unter Berücksichtigung aktueller Forschungszusammenhänge statt.

Lehr- und Lernformen

Präsenzstudium (Semesterwochen-stunden = SWS)

Formen aktiver Teilnahme

Arbeitsaufwand (Stunden)

Hauptseminar I 2

Diskussionsbeiträge auf der Grundlage von Unterrichts-materialien und begleitender Lektüre; ggf. mündlich und/oder schriftlich zu erfüllende Arbeitsaufträge, einzeln oder im Team

Präsenzzeit Hauptseminar I 30Vor-/Nachbereitung Hauptseminar I 60Präsenzzeit Hauptseminar II 30Vor-/Nachbereitung Hauptseminar II 90Prüfungsvorbereitung und Prüfung 150

Hauptseminar II 2

Diskussionsbeiträge auf der Grundlage von Unterrichts-materialien und begleitender Lektüre; ggf. mündlich und/oder schriftlich zu erfüllende Arbeitsaufträge, einzeln oder im Team; Studienleistung in Form einer kürzeren mündli-chen und/oder schriftlichen Präsentation (z. B. Referat, Essay, Protokoll)

Modulprüfung: Hausarbeit (ca. 15 Seiten) Veranstaltungssprache: Deutsch (ggf. Französisch oder Englisch) Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme: Ja Arbeitszeitaufwand insgesamt: 360 Stunden 12 LP Dauer des Moduls: Ein oder zwei Semester Häufigkeit des Angebots: Jedes SemesterVerwendbarkeit: Bachelorstudiengang Französische Philologie

1110 FU-Mitteilungen 28/2015 vom 30.06.2015

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FU-Mitteilungen

Aufbaumodul Typ 2: Exemplarischer Ausbau von Teilbereichen der französischen Sprachwissenschaft und inter-disziplinäre BezügeHochschule/Fachbereich/Institut: Freie Universität Berlin/Fachbereich Philosophie und Geisteswissenschaften/Institut für Romanische PhilologieModulverantwortliche/r: Dozentinnen und Dozenten des ModulsZugangsvoraussetzungen: Erfolgreicher Abschluss des Moduls „Basismodul Ia: Einführung in die Beschrei-bungsebenen des französischen Sprachsystems“Qualifikationsziele: Die Studentinnen und Studenten verfügen über fortgeschrittene thematische und methodische Kenntnisse derallgemeinen, romanischen und französischen Sprachwissenschaft in mindestens einem exemplarischen Bereich.Sie können in diesem exemplarischen Bereich komplexe Charakteristika der französischen Sprache, deren Ver-wendung sowie sonstige Zusammenhänge sicher erkennen, analysieren und interpretieren und sind in der Lage,selbstständig Forschungsstände zu recherchieren und aufzuarbeiten sowie im Rahmen aktueller Diskussioneneigenständig Fragestellungen zu entwickeln und diese zu verfolgen. Sie beherrschen die Techniken wissenschaft-lichen Arbeitens sicher und können diese problemlos anwenden. Durch den Besuch einer Lehrveranstaltung auseinem affinen Fach („Wahl-LV“) sind sie darüber hinaus in der Lage, selbstständig interdisziplinäre und/oder kom-plementäre Bezüge zur allgemeinen und/oder romanischen (insbesondere spanischen) Sprachwissenschaft herzu-stellen.Inhalte: Das Aufbaumodul baut in Bezug auf die zu erwerbenden Kompetenzen und Fähigkeiten auf dem Basismodul IIa„Variation und Wandel der französischen Sprache sowie weitere Teilgebiete der französischen Sprachwissenschaft“auf. Neben der Vertiefung und Erweiterung der in den Basismodulen erworbenen sprachwissenschaftlichen Kennt-nisse und Fähigkeiten findet eine eingehende Beschäftigung mit einem Teilbereich der französischen Sprach-wissenschaft unter Berücksichtigung aktueller Forschungszusammenhänge statt. Darüber hinaus werden interdis-ziplinäre und/oder komplementäre Bezüge zur allgemeinen und/oder romanischen (insbesondere französischen)Sprachwissenschaft hergestellt.

Lehr- und Lernformen

Präsenzstudium (Semesterwochen-stunden = SWS)

Formen aktiver Teilnahme

Arbeitsaufwand (Stunden)

Hauptseminar 2 Diskussionsbeiträge auf der Grundlage von Unterrichts-materialien und begleitender Lektüre; ggf. mündlich und/oder schriftlich zu erfüllende kleinere Arbeitsaufträge, einzeln oder im Team

Präsenzzeit Hauptseminar 30Vor-/Nachbereitung Hauptseminar 60Präsenzzeit Wahl-LV 30Vor-/Nachbereitung Wahl-LV 30Prüfungsvorbereitung und Prüfung 150

Wahl-LV(Hauptseminar) 2

Modulprüfung: Hausarbeit (ca. 15 Seiten)

Veranstaltungssprache: Deutsch (ggf. Französisch oder weitere Veranstaltungssprachen,z. B. Englisch)

Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme: Ja Arbeitszeitaufwand insgesamt: 300 Stunden 10 LP Dauer des Moduls: Ein oder zwei Semester Häufigkeit des Angebots: Jedes SemesterVerwendbarkeit: Bachelorstudiengang Französische Philologie

FU-Mitteilungen 28/2015 vom 30.06.2015 1111

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FU-Mitteilungen

Aufbaumodul: Vertiefung und Ausbau exemplarischer Teilgebiete der französischen SprachwissenschaftHochschule/Fachbereich/Institut: Freie Universität Berlin/Fachbereich Philosophie und Geisteswissenschaften/Institut für Romanische PhilologieModulverantwortliche/r: Dozentinnen und Dozenten des ModulsZugangsvoraussetzungen: Erfolgreicher Abschluss des Moduls „Basismodul Ia: Einführung in die Beschrei-bungsebenen des französischen Sprachsystems“ oder des Moduls „Basismodul Ib: Grundlagen der französischenSprachwissenschaft“Qualifikationsziele: Die Studentinnen und Studenten verfügen über eingehende thematische und methodische Kenntnisse der romani-schen und insbesondere der französischen Sprachwissenschaft in einem exemplarischen Bereich. Sie können indiesem exemplarischen Bereich komplexere Charakteristika der französischen Sprache, deren Verwendung sowiesonstige Zusammenhänge sicher erkennen, analysieren und interpretieren und sind in der Lage, selbstständig For-schungsstände zu recherchieren und aufzuarbeiten sowie im Rahmen aktueller Diskussionen eigenständig Frage-stellungen zu entwickeln und diese zu verfolgen. Sie beherrschen die Techniken wissenschaftlichen Arbeitenssicher und können diese problemlos anwenden. Darüber hinaus haben sie einen weiteren Bereich auf hohemNiveau bearbeitet und verfügen über fortgeschrittene Präsentationsfähigkeiten.Inhalte: Das Aufbaumodul baut in Bezug auf die zu erwerbenden Kompetenzen und Fähigkeiten auf dem Basismodul IIa„Variation und Wandel der französischen Sprache sowie weitere Teilgebiete der französischen Sprachwissenschaft“auf. Proseminar: Exemplarische Vertiefung eines Teilbereichs der französischen Sprachwissenschaft; Einübungvon Strategien zur Suche, Analyse und Bewertung von sprachwissenschaftlicher Forschungsliteratur sowie vonTechniken wissenschaftlichen Arbeitens; Anwendung von sprachlichen und methodischen Instrumenten zur Be-schreibung und Deutung sprachlicher Phänomene sowie außersprachlicher Zusammenhänge, die von romanisti-schem und insbesondere frankoromanistischem Interesse sind. Hauptseminar: Ausbau sprachwissenschaftlicherKenntnisse und Fähigkeiten; eingehendere Beschäftigung mit einem Teilgebiet der französischen Sprachwissen-schaft unter Berücksichtigung aktueller Forschungszusammenhänge.

1112 FU-Mitteilungen 28/2015 vom 30.06.2015

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FU-Mitteilungen

Lehr- und Lernformen

Präsenzstudium (Semesterwochen-stunden = SWS)

Formen aktiver Teilnahme

Arbeitsaufwand (Stunden)

Proseminar 2

Diskussionsbeiträge auf der Grundlage von Unterrichts-materialien und begleitender Lektüre; ggf. mündlich und/oder schriftlich zu erfüllende kleinere Arbeitsaufträge, einzeln oder im Team

Präsenzzeit Proseminar 30Vor-/Nachbereitung 30Präsenzzeit Hauptseminar 30Vor-/Nachbereitung Hauptseminar 90Prüfungsvorbereitung und Prüfung 60

Hauptseminar 2

Diskussionsbeiträge auf der Grundlage von Unterrichts-materialien und begleitender Lektüre; ggf. mündlich und/oder schriftlich zu erfüllende Arbeitsaufträge, einzeln oder im Team; Studienleistung in Form einer mündlichen und/oder schriftlichen kürzeren Präsentation (z. B. Referat, Essay, Protokoll)

Modulprüfung: Hausarbeit (ca. 10 Seiten) Veranstaltungssprache: Deutsch (ggf. Französisch oder Englisch) Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme: Ja Arbeitszeitaufwand insgesamt: 240 Stunden 8 LP Dauer des Moduls: Ein oder zwei Semester Häufigkeit des Angebots: Jedes SemesterVerwendbarkeit: 60-LP-Modulangebot Französische Philologie

FU-Mitteilungen 28/2015 vom 30.06.2015 1113

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FU-Mitteilungen

3. Studienbereich Literaturwissenschaft

Basismodul Ia: Grundbegriffe und Methoden der französischen Literaturwissenschaft Hochschule/Fachbereich/Institut: Freie Universität Berlin/Fachbereich Philosophie und Geisteswissenschaften/Institut für Romanische PhilologieModulverantwortliche/r: Dozentinnen und Dozenten des ModulsZugangsvoraussetzungen: Keine Qualifikationsziele: Die Studentinnen und Studenten verfügen über Grundlagenkenntnisse der Theorien und Methoden der Literatur-wissenschaft und einen ersten Einblick in die Literaturgeschichte. Sie lernen die verschiedenen Gegenstandsberei-che und Erkenntnismöglichkeiten der Disziplin kennen und eignen sich unter Anleitung theoretisch-methodischeund terminologische Grundlagen für die Analyse und Interpretation literarischer Texte an. Sie entwickeln im Verlaufdes Moduls eine spezifisch philologische Lesekompetenz und ein fachbezogenes sprachliches Ausdrucksver-mögen.Inhalte: Der Grundkurs dient der Einführung in grundlegende Fragestellungen und Begriffe der Literaturwissenschaft. Dazugehört das Verhältnis von Literatur- und Wissenschaftsbegriff in seiner einzelsprachlich relevanten Dimension in-nerhalb der romanischen Literaturwissenschaft. Weiterhin wird im Verlauf des Einführungskurses die Relation vonLiteratur in Bezug auf zentrale Konzepte wie z. B. Poetizität und Fiktionalität erörtert. Der Grundkurs vermittelt einterminologisches und methodisches Grundinventar für die Analyse lyrischer, dramatischer und narrativer fran-zösischsprachiger Texte aus verschiedenen Epochen. Das Proseminar dient der exemplarischen gegenstands-bezogenen und problemorientierten Anwendung der im Grundkurs erlernten Terminologien und Methoden anhandliteraturgeschichtlich repräsentativer Primärtexte der französischsprachigen Literatur. Es bietet Raum für die Dis-kussion unterschiedlicher Herangehensweisen an literarische Texte, historischer Paradigmen und Theorien derLiteraturwissenschaft sowie ggf. der Übertragbarkeit von Kategorien literarischer Analyse auf andere Textsortenrespektive Medien. Weiterhin führt es in praktische Aspekte (literatur-)wissenschaftlichen Arbeitens ein.

Lehr- und Lernformen

Präsenzstudium (Semesterwochen-stunden = SWS)

Formen aktiver Teilnahme

Arbeitsaufwand (Stunden)

Grundkurs 2 Diskussionsbeiträge auf der Grundlage von Unterrichts-materialien und begleitender Lektüre; ggf. mündlich und/oder schriftlich zu erfüllende kleinere Arbeitsaufträge, einzeln oder im Team

Präsenzzeit Grundkurs 30Vor-/Nachbereitung Grundkurs 30Präsenzzeit Proseminar 30Vor-/Nachbereitung Proseminar 30Prüfungsvorbereitung und Prüfung 60

Proseminar 2

Modulprüfung: Klausur (90 Minuten) Veranstaltungssprache: Deutsch oder Französisch Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme: Ja Arbeitszeitaufwand insgesamt: 180 Stunden 6 LP Dauer des Moduls: Zwei Semester

Häufigkeit des Angebots: Einmal pro Jahr; Grundkurs im Wintersemester, Proseminar jedesSemester

Verwendbarkeit:

Bachelorstudiengang Französische Philologie60-LP-Modulangebot Französische Philologie30-LP-Modulangebot Französisch mit sprachlichen VorkenntnissenBachelorstudiengang Frankreichstudien

1114 FU-Mitteilungen 28/2015 vom 30.06.2015

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FU-Mitteilungen

* Das Basismodul Ib kann nur von Studentinnen und Studenten belegt werden, die im Kernfach oder in einem anderen 30-LP-Modulangebot mitsprachlichen Vorkenntnissen eine weitere romanische Philologie studieren und darin das Basismodul Ia im Studienbereich Literaturwissenschaftbelegt haben (Wahloption gemäß § 22 Abs. 2).

Basismodul Ib: Literaturgeschichte und Methoden der französischen Literaturwissenschaft*Hochschule/Fachbereich/Institut: Freie Universität Berlin/Fachbereich Philosophie und Geisteswissenschaften/Institut für Romanische PhilologieModulverantwortliche/r: Dozentinnen und Dozenten des ModulsZugangsvoraussetzungen: Keine Qualifikationsziele: Die Studentinnen und Studenten gewinnen einen Überblick über die französischsprachige Literatur in ihrem histo-rischen Wandel und einen vertiefenden Einblick in einen ausgewählten Themenbereich der französischen Lite-raturwissenschaft. Sie verfügen über ein breites literarhistorisches Wissen, können diachrone Entwicklungen be-schreiben und Primärtexte unter Anleitung in ihren historischen Zusammenhang einordnen und analysieren. DieStudentinnen und Studenten erweitern ihre spezifisch philologische Lesekompetenz und ihr fachbezogenes sprach-liches Ausdrucksvermögen. Sie können sich unter Anleitung literaturwissenschaftliche Fragestellungen erarbeitenund an einem abgegrenzten Themengebiet exemplarisch erproben. Inhalte: Das Proseminar dient der vertiefenden Beschäftigung mit einem exemplarischen Themenbereich der französischenLiteraturwissenschaft. Es leitet an, literarische Texte in ihren historischen, soziokulturellen, medien- und/oder gen-derspezifischen Zusammenhängen zu verstehen und zu interpretieren. Es befördert und schult die reflektierte An-wendung theoretischer und methodischer Grundlagen des Faches und dient der Anleitung zum selbstständigenwissenschaftlichen Arbeiten durch die Einübung entsprechender Arbeitstechniken. Die Vorlesung dient der Ver-mittlung eines Überblicks über zentrale Epochen der französischsprachigen Literatur unter Berücksichtigung über-greifender Fragestellungen (z. B. Subjektkategorien, Diskurstraditionen und Diskursfelder, Fragen der Fiktionalitätund des Wirklichkeitsbezugs). Sie widmet sich der Darstellung grundlegender Transformationen der französisch-sprachigen Literatur in ihrem geschichtlichen Verlauf und ggf. ihrer regionalen Differenzierung.

Lehr- und Lernformen

Präsenzstudium (Semesterwochen-stunden = SWS)

Formen aktiver Teilnahme

Arbeitsaufwand (Stunden)

Proseminar 2

Diskussionsbeiträge auf der Grundlage von Unterrichts-materialien und begleitender Lektüre; ggf. mündlich und/oder schriftlich zu erfüllende kleinere Arbeitsaufträge, einzeln oder im Team

Präsenzzeit Proseminar 30Vor-/Nachbereitung Proseminar 30Präsenzzeit Vorlesung 30Vor-/Nachbereitung Vorlesung 30Prüfungsvorbereitung und Prüfung 60Vorlesung 2 –

Modulprüfung: Klausur (90 Minuten) Veranstaltungssprache: Deutsch oder Französisch Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme: Ja Arbeitszeitaufwand insgesamt: 180 Stunden 6 LP Dauer des Moduls: Ein oder zwei Semester

Häufigkeit des Angebots: Einmal pro Jahr; Vorlesung im Sommersemester, Proseminar jedesSemester

Verwendbarkeit: 30-LP-Modulangebot Französisch mit sprachlichen Vorkenntnissen*

FU-Mitteilungen 28/2015 vom 30.06.2015 1115

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FU-Mitteilungen

Basismodul IIa: Literaturgeschichte und Methoden der TextanalyseHochschule/Fachbereich/Institut: Freie Universität Berlin/Fachbereich Philosophie und Geisteswissenschaften/Institut für Romanische PhilologieModulverantwortliche/r: Dozentinnen und Dozenten des ModulsZugangsvoraussetzungen: Erfolgreicher Abschluss des Moduls „Basismodul Ia: Grundbegriffe und Methoden derfranzösischen Literaturwissenschaft“ Qualifikationsziele: Die Studentinnen und Studenten gewinnen einen fundierten Überblick über die französischsprachige Literatur inihrem historischen Wandel und einen vertieften Einblick in einen exemplarischen Themenbereich der französischenLiteraturwissenschaft. Sie verfügen über ein breites literarhistorisches Wissen und können diachrone Entwick-lungen beschreiben sowie Primärtexte unter Anleitung in ihren historischen Zusammenhang einordnen und analy-sieren. Die Studentinnen und Studenten erweitern ihre spezifisch philologische Lesekompetenz und ihr fachbezo-genes sprachliches Ausdrucksvermögen. Sie können sich literaturwissenschaftliche Fragestellungen erarbeitenund an einem abgegrenzten Themengebiet exemplarisch erproben. Das Modul befähigt die Studentinnen und Stu-denten zum Verfassen einer wissenschaftlichen Hausarbeit (Proseminararbeit), d.h. sie können literaturwissen-schaftliche Fragestellungen unter Anleitung nah am konkreten Primärtext und getragen von eigener bibliographi-scher Recherche bearbeiten und in einem systematisch gegliederten, stringent argumentierenden und nach wis-senschaftlichen Konventionen gestalteten Text präsentieren. Inhalte: Das Proseminar dient der vertiefenden Beschäftigung mit einem exemplarischen Themenbereich der französischenLiteraturwissenschaft. Es leitet an, literarische Texte in ihren historischen, soziokulturellen, medien- und/oder gen-derspezifischen Zusammenhängen zu verstehen, zu analysieren und zu interpretieren. Es befördert und schult diereflektierte Anwendung theoretischer und methodischer Grundlagen des Faches und dient der Anleitung zumselbstständigen wissenschaftlichen Arbeiten durch die Einübung entsprechender Arbeitstechniken. Die Vorlesungdient der Vermittlung eines Überblicks über zentrale Epochen der französischsprachigen Literatur unter Berücksich-tigung übergreifender Fragestellungen (dazu gehören z. B. Subjektkategorien, Diskurstraditionen und Diskurs-felder, Fragen der Fiktionalität und des Wirklichkeitsbezugs). Sie widmet sich der Darstellung grundlegender Trans-formationen der Französischen Literatur in ihrem geschichtlichen Verlauf und ggf. ihrer regionalen Differenzierung.

Lehr- und Lernformen

Präsenzstudium (Semesterwochen-stunden = SWS)

Formen aktiver Teilnahme

Arbeitsaufwand (Stunden)

Proseminar 2

Diskussionsbeiträge auf der Grundlage von Unterrichts-materialien und begleitender Lektüre; ggf. mündlich und/oder schriftlich zu erfüllende kleinere Arbeitsaufträge, einzeln oder im Team; Studienleistung in Form einer Hausarbeit (ggf. mit vorbereitendem Referat)

Präsenzzeit Proseminar 30Vor-/Nachbereitung Proseminar 90Präsenzzeit Vorlesung 30Vor-/Nachbereitung Vorlesung 30Prüfungsvorbereitung und Prüfung 60

Vorlesung 2 –Modulprüfung: Klausur (90 Minuten) Veranstaltungssprache: Deutsch oder Französisch Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme: Ja Arbeitszeitaufwand insgesamt: 240 Stunden 8 LP Dauer des Moduls: Ein oder zwei Semester

Häufigkeit des Angebots: Einmal pro Jahr; Vorlesung im Sommersemester, Proseminar jedesSemester

Verwendbarkeit: Bachelorstudiengang Französische Philologie60-LP-Modulangebot Französische PhilologieBachelorstudiengang Frankreichstudien

1116 FU-Mitteilungen 28/2015 vom 30.06.2015

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FU-Mitteilungen

Aufbaumodul Typ 1: Literaturwissenschaftliche Textanalyse und Perspektiven der ForschungHochschule/Fachbereich/Institut: Freie Universität Berlin/Fachbereich Philosophie und Geisteswissenschaften/Institut für Romanische PhilologieModulverantwortliche/r: Dozentinnen und Dozenten des ModulsZugangsvoraussetzungen: Erfolgreicher Abschluss des Moduls „Basismodul Ia: Grundbegriffe und Methoden derfranzösischen Literaturwissenschaft“Qualifikationsziele: Die Studentinnen und Studenten haben einen vertieften Einblick in ausgewählte Themenbereiche der französi-schen Literaturwissenschaft und einschlägige Forschungsperspektiven und bereiten sich auf das Verfassen derBachelorarbeit vor. Sie sind in der Lage, sich selbstständig in neue Zusammenhänge einzuarbeiten und komplexeFragestellungen aufzuwerfen, zu bearbeiten und mündlich wie schriftlich in angemessener Weise zu präsentieren.Sie können literaturwissenschaftliche Fragestellungen nah am konkreten Primärtext und getragen von eigenerbibliographischer Recherche bearbeiten und ihre Ergebnisse unter Berücksichtigung des für den untersuchten Ge-genstand relevanten Forschungsstandes in einem systematisch gegliederten, stringent argumentierenden undnach wissenschaftlichen Konventionen gestalteten Text präsentieren.Inhalte: Das Aufbaumodul dient der Vertiefung und Ausdifferenzierung der in den Basismodulen erfolgten fachlichen Grund-ausbildung durch die eingehende Beschäftigung mit ausgewählten Themenbereichen der französischen Literatur-wissenschaft. Es baut in Bezug auf die zu erwerbenden Kompetenzen und Fähigkeiten auf dem Basismodul IIa„Literaturgeschichte und Methoden der Textanalyse“ auf. Das Modul führt an für die aktuelle Fachdiskussion rele-vante Fragestellungen, Theorien und Methoden heran und bietet Raum für die weiterführende Reflexion und Dis-kussion von Möglichkeiten der Analyse und Interpretation literarischer Texte und ggf. anderer Medien, unter Berück-sichtigung ihrer historischen, soziokulturellen, medien- und/oder genderspezifischen Zusammenhänge. Es leitetgezielt zum selbstständigen wissenschaftlichen Arbeiten, zu einem eigenständigen Umgang mit komplexen, wis-senschaftlich relevanten Fragestellungen und zu einer kritisch-reflektierten Diskussion bestehender Ansätze an,befördert und schult Transferleistungen im Kontext wissenschaftlichen Arbeitens und bereitet sowohl in inhaltlicherals auch in formaler Hinsicht auf das Verfassen der Bachelorarbeit vor. Hiermit einhergehend wird der Umgang miteinschlägigen Arbeitstechniken weiter geschult und verfeinert.

FU-Mitteilungen 28/2015 vom 30.06.2015 1117

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FU-Mitteilungen

Lehr- und Lernformen

Präsenzstudium (Semesterwochen-stunden = SWS)

Formen aktiver Teilnahme

Arbeitsaufwand (Stunden)

Hauptseminar I 2

Diskussionsbeiträge auf der Grundlage von Unterrichts-materialien und begleitender Lektüre; ggf. mündlich und/oder schriftlich zu erfüllende Arbeitsaufträge, einzeln oder im Team

Präsenzzeit Hauptseminar I 30Vor-/Nachbereitung Hauptseminar I 60Präsenzzeit Hauptseminar II 30Vor-/Nachbereitung Hauptseminar II 90Prüfungsvorbereitung und Prüfung 150

Hauptseminar II 2

Diskussionsbeiträge auf der Grundlage von Unterrichts-materialien und begleitender Lektüre; ggf. mündlich und/oder schriftlich zu erfüllende Arbeitsaufträge, einzeln oder im Team; Studienleistung in Form einer mündlichen und/oder schriftlichen kürzeren Präsentation (z. B. Referat, Essay, Protokoll)

Modulprüfung: Hausarbeit (ca. 15 Seiten) Veranstaltungssprache: Deutsch oder Französisch Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme: Ja Arbeitszeitaufwand insgesamt: 360 Stunden 12 LP Dauer des Moduls: Ein oder zwei Semester Häufigkeit des Angebots: Jedes SemesterVerwendbarkeit: Bachelorstudiengang Französische Philologie

1118 FU-Mitteilungen 28/2015 vom 30.06.2015

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FU-Mitteilungen

Aufbaumodul Typ 2: Literaturwissenschaftliche Textanalyse und interdisziplinäre PerspektivenHochschule/Fachbereich/Institut: Freie Universität Berlin/Fachbereich Philosophie und Geisteswissenschaften/Institut für Romanische PhilologieModulverantwortliche/r: Dozentinnen und Dozenten des ModulsZugangsvoraussetzungen: Erfolgreicher Abschluss des Moduls „Basismodul Ia: Grundbegriffe und Methoden derfranzösischen Literaturwissenschaft“Qualifikationsziele: Die Studentinnen und Studenten haben einen vertieften Einblick in ausgewählte Themenbereiche der französi-schen Literaturwissenschaft und einschlägige Forschungsperspektiven und bereiten sich auf das Verfassen derBachelorarbeit vor. Sie sind in der Lage, sich selbstständig in neue Zusammenhänge einzuarbeiten und komplexeFragestellungen aufzuwerfen, zu bearbeiten und mündlich wie schriftlich in angemessener Weise zu präsentieren.Sie können literaturwissenschaftliche Fragestellungen nah am konkreten Primärtext und getragen von eigenerbibliographischer Recherche bearbeiten und ihre Ergebnisse unter Berücksichtigung des für den untersuchtenGegenstand relevanten Forschungsstandes in einem systematisch gegliederten, stringent argumentierenden undnach wissenschaftlichen Konventionen gestalteten Text präsentieren. Sie schärfen ihr individuelles Kompetenz-profil durch den Erwerb zusätzlicher forschungsorientierter und/oder interdisziplinärer Qualifikationen. Durch denBesuch einer Veranstaltung aus einem affinen Fach („Wahl-LV“) sind die Studentinnen und Studenten in der Lage,Bezüge zu bereits erworbenem Wissen herzustellen und eigenverantwortlich individuelle Schwerpunkte zu setzen. Inhalte: Das Aufbaumodul dient der Vertiefung und Ausdifferenzierung der in den Basismodulen erfolgten fachlichen Grund-ausbildung durch die eingehende Beschäftigung mit ausgewählten Themenbereichen der französischen Literatur-wissenschaft. Es baut in Bezug auf die zu erwerbenden Kompetenzen und Fähigkeiten auf dem Basismodul IIa„Literaturgeschichte und Methoden der Textanalyse“ auf. Das Modul führt an für die aktuelle Fachdiskussion rele-vante Fragestellungen, Theorien und Methoden heran und bietet Raum für die weiterführende, auch interdiszipli-näre, Reflexion und Diskussion von Möglichkeiten der Analyse und Interpretation literarischer Texte und ggf. ande-rer Medien, unter Berücksichtigung ihrer historischen, soziokulturellen, medien- und/oder genderspezifischen Zu-sammenhänge. Es leitet gezielt zum selbstständigen wissenschaftlichen Arbeiten, zu einem eigenständigen Um-gang mit komplexen, wissenschaftlich relevanten Fragestellungen und zu einer kritisch-reflektierten Diskussionbestehender Ansätze an, befördert und schult Transferleistungen im Kontext wissenschaftlichen Arbeitens und be-reitet sowohl in inhaltlicher als auch in formaler Hinsicht auf das Verfassen der Bachelorarbeit vor.

Lehr- und Lernformen

Präsenzstudium (Semesterwochen-stunden = SWS)

Formen aktiver Teilnahme

Arbeitsaufwand (Stunden)

Hauptseminar 2 Diskussionsbeiträge auf der Grundlage von Unterrichts-materialien und begleitender Lektüre; ggf. mündlich und/oder schriftlich zu erfüllende Arbeitsaufträge, einzeln oder im Team

Präsenzzeit Hauptseminar 30Vor-/Nachbereitung Hauptseminar 60Präsenzzeit Wahl-LV 30Vor-/Nachbereitung Wahl-LV 30Prüfungsvorbereitung und Prüfung 150

Wahl-LV(Hauptseminar) 2

Modulprüfung: Hausarbeit (ca. 15 Seiten)

Veranstaltungssprache: Deutsch (oder Französisch ggf. weitere Veranstaltungssprachen,z. B. Englisch)

Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme: Ja Arbeitszeitaufwand insgesamt: 300 Stunden 10 LP Dauer des Moduls: Ein oder zwei Semester Häufigkeit des Angebots: Jedes SemesterVerwendbarkeit: Bachelorstudiengang Französische Philologie

FU-Mitteilungen 28/2015 vom 30.06.2015 1119

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FU-Mitteilungen

Aufbaumodul: Literaturwissenschaftliche Textanalyse und -interpretationHochschule/Fachbereich/Institut: Freie Universität Berlin/Fachbereich Philosophie und Geisteswissenschaften/Institut für Romanische PhilologieModulverantwortliche/r: Dozentinnen und Dozenten des ModulsZugangsvoraussetzungen: Erfolgreicher Abschluss des Moduls „Basismodul Ia: Grundbegriffe und Methoden derfranzösischen Literaturwissenschaft“Qualifikationsziele: Die Studentinnen und Studenten haben einen vertieften Einblick in ausgewählte Themenbereiche der französi-schen Literaturwissenschaft. Sie sind in der Lage, sich weiterführende literaturwissenschaftliche Fragestellungenselbstständig zu erarbeiten und unter Einbeziehung von Sekundärliteratur in einer wissenschaftlichen Hausarbeit(Proseminararbeit) zu präsentieren. Sie kennen die in der Teildisziplin Literaturwissenschaft üblichen Recherche-wege und -möglichkeiten sowie methodische und formale Verfahren der wissenschaftlichen Textproduktion. Siesind in der Lage, fachspezifische Fragestellungen aufzuwerfen, zu bearbeiten und mündlich wie schriftlich in ange-messener Weise zu präsentieren. Inhalte: Das Aufbaumodul baut in Bezug auf die zu erwerbenden Kompetenzen und Fähigkeiten auf dem Basismodul IIa„Literaturgeschichte und Methoden der Textanalyse“ auf. Das Proseminar dient der vertieften Beschäftigung miteinem ausgewählten Themenbereich der französischen Literaturwissenschaft. Es leitet an, literarische Texte in ih-ren historischen, soziokulturellen, medien- und/oder genderspezifischen Zusammenhängen zu verstehen, zu ana-lysieren und zu interpretieren. Es befördert und schult die reflektierte Anwendung theoretischer und methodischerGrundlagen des Faches und dient der Anleitung zum selbstständigen wissenschaftlichen Arbeiten durch die Ein-übung entsprechender Arbeitstechniken. Das Hauptseminar dient der Ausdifferenzierung der in den Basismodulenerfolgten fachlichen Grundausbildung durch die eingehende Beschäftigung mit einem exemplarischen Themen-bereich der französischen Literaturwissenschaft. Es führt an für die aktuelle Fachdiskussion relevante Fragestel-lungen, Theorien und Methoden heran und bietet Raum für die weiterführende Reflexion und Diskussion von Mög-lichkeiten der Analyse und Interpretation literarischer Texte und ggf. anderer Medien, unter Berücksichtigung ihrerhistorischen, soziokulturellen, medien- und/oder genderspezifischen Zusammenhänge. Hiermit einhergehend wirdder Umgang mit wissenschaftlichen Arbeitstechniken weiter geschult und verfeinert.

1120 FU-Mitteilungen 28/2015 vom 30.06.2015

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FU-Mitteilungen

Lehr- und Lernformen

Präsenzstudium (Semesterwochen-stunden = SWS)

Formen aktiver Teilnahme

Arbeitsaufwand (Stunden)

Proseminar 2

Diskussionsbeiträge auf der Grundlage von Unterrichts-materialien und begleitender Lektüre; ggf. mündlich und/oder schriftlich zu erfüllende Arbeitsaufträge, einzeln oder im Team

Präsenzzeit Proseminar 30Vor-/Nachbereitung 30Präsenzzeit Hauptseminar 30Vor-/Nachbereitung Hauptseminar 90Prüfungsvorbereitung und Prüfung 60

Hauptseminar 2

Diskussionsbeiträge auf der Grundlage von Unterrichts-materialien und begleitender Lektüre; ggf. mündlich und/oder schriftlich zu erfüllende Arbeitsaufträge, einzeln oder im Team; Studienleistung in Form einer mündlichen und/oder schriftlichen Präsen-tation (z. B. Referat, Essay, Protokoll)

Modulprüfung: Hausarbeit (ca. 10 Seiten) Veranstaltungssprache: Deutsch oder Französisch Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme: Ja Arbeitszeitaufwand insgesamt: 240 Stunden 8 LP Dauer des Moduls: Ein oder zwei Semester Häufigkeit des Angebots: Jedes SemesterVerwendbarkeit: 60-LP-Modulangebot Französische Philologie

FU-Mitteilungen 28/2015 vom 30.06.2015 1121

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FU-Mitteilungen

4. Studienbereich Landeskunde

Basismodul Ia: Landeskunde Frankreich/Frankophonie Hochschule/Fachbereich/Institut: Freie Universität Berlin/Fachbereich Philosophie und Geisteswissenschaften/Institut für Romanische Philologie/ZE SprachenzentrumModulverantwortliche/r: Dozentinnen und Dozenten des ModulsZugangsvoraussetzungen: Erfolgreicher Abschluss des Moduls "Französisch Grundmodul IV" oder geeigneterNachweis der französischen Sprache auf der Niveaustufe B 1 GER Qualifikationsziele: Die Studentinnen und Studenten verfügen über grundlegende thematische und methodische Kenntnisse im BereichLandeskunde. Sie sind in der Lage, selbstständig an den behandelten Fragestellungen weiter zu arbeiten und sichneues Wissen anzueignen. Dazu gehört, dass sie verschiedene Formen von Dokumenten fach- und zielgerechtentschlüsseln können. Sie sind in der Lage, einen längeren fachbezogenen Text in der Fremdsprache zu erstellen.Darüber hinaus können sie zentrale Elemente der zielsprachlichen Kulturen erkennen, analysieren und deuten.Diese Kompetenz ermöglicht es ihnen, in verschiedenen sprachlichen, gesellschaftlichen und kulturellen Kontextender Zielsprache zunehmend besser handlungsfähig zu sein. Inhalte: Vermittlung grundlegender historischer, geographischer, politischer, gesellschaftlicher, wirtschaftlicher und kulturel-ler Aspekte zur Charakterisierung der frankophonen Länder und Regionen sowiel Vertiefung einzelner Aspekte, vor allem aus Geschichte, Politik, Gesellschaft, Wirtschaft, Medien, Kunst, Kultur,

Genderproblematik;l ggf. kontrastiver Ansatz zu obengenannten Bereichen mit Berücksichtigung Deutschlands und der frankophonen

Länder/Regionen, auch in europäischer Perspektive;l Einführung in die Entschlüsselung landeskundlicher Dokumente in der Fremdsprache;l Vermittlung von Basisvokabular und sprachlichen Strukturen zur Beschreibung und Analyse landeskundlicher

Aspekte;l Aneignung fremdsprachlicher Kompetenzen zum Verfassen komplexer mündlicher und schriftlicher fachbezoge-

ner Texte;l Vermittlung von Strategien zur Suche, Analyse und Bewertung landeskundlicher Dokumente;l Vermittlung von sprachlichen und methodischen Instrumenten zur Beschreibung und Deutung landeskundlicher

Phänomene;l Erwerb soziokultureller und interkultureller Kompetenzen;l Anleitung zur Erstellung von längeren fachbezogenen Texten in der Fremdsprache.

Lehr- und Lernformen

Präsenzstudium (Semesterwochen-stunden = SWS)

Formen aktiver Teilnahme

Arbeitsaufwand (Stunden)

Grundkurs 2 Vielfältige eigenständige und kooperative Arbeit während und außerhalb der Präsenzstudienzeit

Präsenzzeit Grundkurs 30Vor-/Nachbereitung Grundkurs 30Präsenzzeit Proseminar 30Vor-/Nachbereitung Proseminar 30Prüfungsvorbereitung und Prüfung 60

Proseminar 2

Modulprüfung: Schriftliche Ausarbeitung (ca. 8 Seiten) Veranstaltungssprache: FranzösischPflicht zur regelmäßigen Teilnahme: Ja Arbeitszeitaufwand insgesamt: 180 Stunden 6 LP Dauer des Moduls: Zwei Semester Häufigkeit des Angebots: Jedes Semester

Verwendbarkeit: Bachelorstudiengang Französische Philologie; 60-LP-ModulangebotFranzösische Philologie; 30-LP-Modulangebot Französisch mitsprachlichen Vorkenntnissen

1122 FU-Mitteilungen 28/2015 vom 30.06.2015

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FU-Mitteilungen

Anlagen 2: Exemplarische Studienverlaufspläne:

Abkürzungen:

AM AufbaumodulBM BasismodulFS FachsemesterGK GrundkursHS HauptseminarLK LandeskundeLP LeistungspunkteLV LehrveranstaltungLW LiteraturwissenschaftPS ProseminarSpÜ Sprachpraktische ÜbungSW SprachwissenschaftV Vorlesung

FU-Mitteilungen 28/2015 vom 30.06.2015 1123

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FU-Mitteilungen 28/2015 vom 30.06.2015 1125

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W (6

LP)

PS V

6/6

64/

4

FU-Mitteilungen 28/2015 vom 30.06.2015 1127

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FU-Mitteilungen

Anlage 3: Zeugnis (Muster)

F r e i e U n i v e r s i t ä t B e r l i nF a c h b e r e i c h Ph i l o s o p h i e u n d G e i s t e s w i s s e n s c h a f t e n

Zeugnis

Frau/Herr [Vorname/Name]

geboren am [Tag/Monat/Jahr] in [Geburtsort]

hat den Bachelorstudiengang

Französische Philologie

auf der Grundlage der Studien- und Prüfungsordnung vom 20. Mai 2015 (FU-Mitteilungen 28/2015) mit der Gesamtnote

[Note als Text und Zahl]

erfolgreich abgeschlossen und die erforderliche Zahl von 180 Leistungspunkten nachgewiesen.

Die Prüfungsleistungen wurden wie folgt bewertet:

Die Bachelorarbeit hatte das Thema: [XX]

Berlin, den [Tag/Monat/Jahr] (Siegel)

Die Dekanin/Der Dekan Die/Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses

Notenskala: 1,0 – 1,5 sehr gut; 1,6 – 2,5 gut; 2,6 – 3,5 befriedigend; 3,6 – 4,0 ausreichend; 4,1 – 5,0 nicht ausreichendUndifferenzierte Bewertungen: BE – bestanden; NB – nicht bestanden

Die Leistungspunkte entsprechen dem European Credit Transfer and Accumulation System (ECTS). Ein Teil der Leistungen ist unbenotet; die in Klammern gesetzte Leistungspunktzahl benennt den Umfang

der benoteten Leistungen, die die Gesamtnote beeinflussen.

Studienbereich(e) Leistungspunkte Note

Kernfach Französische Philologie, davon l 10 LP für die Bachelorarbeit[60-LP-Modulangebot [XX] oder zwei 30-LP-Modulangebote [XX]][Allgemeine Berufsvorbereitung (ABV) oderLehramtsbezogene Berufswissenschaft für Integrierte Sekundarschulen und Gymnasien (LBW-ISS-GYM)]

90 (90)

60 (…)

30 (…)

n,nn,nn,n

[BE/n,n]

1128 FU-Mitteilungen 28/2015 vom 30.06.2015

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FU-Mitteilungen

Anlage 4: Urkunde (Muster)

F r e i e U n i v e r s i t ä t B e r l i nF a c h b e r e i c h Ph i l o s o p h i e u n d G e i s t e s w i s s e n s c h a f t e n

U r k u n d e

Frau/Herr [Vorname/Name]

geboren am [Tag/Monat/Jahr] in [Geburtsort]

hat den Bachelorstudiengang

Französische Philologie

erfolgreich abgeschlossen.

Gemäß der Studien- und Prüfungsordnung vom 20. Mai 2015 (FU-Mitteilungen 28/2015)

wird der Hochschulgrad

Bachelor of Arts (B. A.)

verliehen.

Berlin, den [Tag/Monat/Jahr] (Siegel)

Die Dekanin/Der Dekan Die/Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses

FU-Mitteilungen 28/2015 vom 30.06.2015 1129

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FU-Mitteilungen

Studien- und Prüfungsordnung des Fachbereichs Philosophie und Geisteswissen-

schaften der Freien Universität Berlinfür den Bachelorstudiengang Griechische Philologie,

für das 60-Leistungspunkte-Modulangebot Griechische Philologie

im Rahmen anderer Studiengänge und das 30-Leistungspunkte-Modulangebot

Griechische Literatur in Übersetzung im Rahmen anderer Studiengänge

Präambel

Aufgrund von § 14 Abs. 1 Nr. 2 Teilgrundordnung (Erpro-bungsmodell) der Freien Universität Berlin vom 27. Ok-tober 1998 (FU-Mitteilungen 24/1998) hat der Fach-bereichsrat des Fachbereichs Philosophie und Geistes-wissenschaften der Freien Universität Berlin am 20. Mai2015 die folgende Studien- und Prüfungsordnung für denBachelorstudiengang Griechische Philologie, für das60-Leistungspunkte-Modulangebot Griechische Philolo-gie im Rahmen anderer Studiengänge und das 30-Leis-tungspunkte-Modulangebot Griechische Literatur inÜbersetzung im Rahmen anderer Studiengänge erlas-sen:*

Inhaltsverzeichnis

1. Abschnitt: Allgemeiner Teil§ 1 Geltungsbereich

§ 2 Studienberatung und Studienfachberatung

§ 3 Prüfungsausschuss

§ 4 Lehr- und Lernformen

§ 5 Wiederholung von Prüfungsleistungen

§ 6 Propädeutikum

2. Abschnitt: Bachelorstudiengang Griechische Philologie

§ 7 Qualifikationsziele

§ 8 Studieninhalte

§ 9 Regelstudienzeit

§ 10 Aufbau und Gliederung; Umfang der Leistungen

§ 11 Studienbereich Allgemeine Berufsvorbereitung (ABV)

§ 12 Studienbereich Lehramtsbezogene Berufswissen-schaft für Integrierte Sekundarschulen und Gym-nasien (LBW-ISS-GYM)

§ 13 Bachelorarbeit

§ 14 Auslandsstudium

§ 15 Studienabschluss

3. Abschnitt: 60-Leistungspunkte-Modulangebot Griechische Philologie im Rahmen anderer Studiengänge

§ 16 Zugangsvoraussetzungen

§ 17 Qualifikationsziele

§ 18 Studieninhalte

§ 19 Aufbau und Gliederung; Umfang der Leistungen

4. Abschnitt: 30-Leistungspunkte-Modulangebot Griechische Literatur in Übersetzung im Rahmen anderer Studiengänge

§ 20 Zugangsvoraussetzungen

§ 21 Qualifikationsziele

§ 22 Studieninhalte

§ 23 Aufbau und Gliederung; Umfang der Leistungen

5. Abschnitt: Schlussbestimmungen

§ 24 Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen

Anlagen

Anlage 1: Modulbeschreibungen

Anlage 2: Exemplarische Studienverlaufspläne

2.1. Bachelorstudiengang Griechische Philologie

2.2. 60-Leistungspunkte-Modulangebot Griechische Philologie

2.3. 30-Leistungspunkte-Modulangebot Griechische Literatur in Übersetzung

Anlage 3: Zeugnis (Muster)

Anlage 4: Urkunde (Muster)

1. Abschnitt: Allgemeiner Teil

§ 1Geltungsbereich

Diese Ordnung regelt Ziele, Inhalt und Aufbau des Ba-chelorstudiengangs Griechische Philologie (Bachelor-studiengang), des 60-Leistungspunkte-ModulangebotsGriechische Philologie im Rahmen anderer Studien-gänge (60-LP-Modulangebot) und des 30-Leistungs-punkte-Modulangebots Griechische Literatur in Überset-zung im Rahmen anderer Studiengänge (30-LP-Modul-angebot) und in Ergänzung zur Rahmenstudien- und -prü-fungsordnung der Freien Universität Berlin (RSPO)Anforderungen und Verfahren für die Erbringung vonStudien- und Prüfungsleistungen (Leistungen) im Bache-lorstudiengang sowie im 60-LP- und im 30-LP-Modul-angebot.

* Diese Ordnung ist vom Präsidium der Freien Universität Berlin am11. Juni 2015 bestätigt worden.

1130 FU-Mitteilungen 28/2015 vom 30.06.2015

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FU-Mitteilungen

§ 2 Studienberatung und Studienfachberatung

(1) Die allgemeine Studienberatung wird von der Zen-traleinrichtung Studienberatung und Psychologische Be-ratung der Freien Universität Berlin durchgeführt.

(2) Die Studienfachberatung des Instituts für Grie-chische und Lateinische Philologie berät die Studentin-nen und Studenten hinsichtlich der Planung und Durch-führung ihres Studiums. Ein Besuch der Studienfach-beratung wird den Studentinnen und Studenten des Ba-chelorstudiengangs während des ersten Semestersempfohlen; er dient der notwendigen ersten Orientie-rung. Ein zweiter Besuch der Studienfachberatung imVerlauf des vierten oder fünften Fachsemesters wird da-rüber hinaus empfohlen, er dient insbesondere der Pla-nung der Bachelorarbeit.

§ 3 Prüfungsausschuss

Zuständig für die Organisation der Prüfungen und die üb-rigen in der Rahmenstudien- und -prüfungsordnung(RSPO) genannten Aufgaben ist der vom Fachbereichs-rat des Fachbereichs Philosophie und Geisteswissen-schaften der Freien Universität Berlin eingesetzte Prü-fungsausschuss.

§ 4Lehr- und Lernformen

(1) Im Rahmen des Lehrangebots werden folgendeLehr- und Lernformen angeboten:1. Vorlesungen richten sich an Studentinnen und Stu-

denten der Grundlagen- und Aufbauphase. Sie ver-mitteln entweder einen Überblick über einen größerenGegenstandsbereich des Faches und seine methodi-schen bzw. theoretischen Grundlagen oder Kennt-nisse über ein spezielles Stoffgebiet und seine For-schungsprobleme.

2. Seminare richten sich an Studentinnen und Studen-ten der Aufbauphase. Sie behandeln exemplarischoder vertiefend einen oder mehrere Themenbereiche,berücksichtigen Forschungsdiskurse und vermittelnden Studentinnen und Studenten die Befähigung zuselbstständigem wissenschaftlichen Arbeiten auf demphilologischen, literarischen oder philosophischenGebiet des Griechischen.

3. Übungen richten sich an Studentinnen und Studentender Grundlagen- und Aufbauphase. Sie dienen in derGrundlagenphase der Vermittlung von Techniken phi-lologischen Arbeitens und in der Aufbauphase der Er-weiterung und Vertiefung von Grundkenntnissen, derVermittlung eines Überblicks über einen größeren Ge-genstandsbereich, der Ausbildung einer aktivenSprachkompetenz sowie der theoretischen Vermitt-lung und praktischen Einübung fachspezifischer Fer-tigkeiten.

4. Lektürekurse dienen in der Grundlagenphase derexemplarischen Anleitung zu selbstständigem Lesenvollständiger Texte, in der Aufbauphase dem Erlernenselbstständiger Lektürefähigkeit und dem Lesen grö-ßerer Textcorpora.

(2) Die Lehr- und Lernformen gemäß Abs. 1 können inBlended-Learning-Arrangements erprobt werden. DasPräsenzstudium wird hierbei in Art und Umfang ange-messen mit elektronischen Internet-basierten Medien(E-Learning) verknüpft. Dabei können ausgewählteLehr- und Lernaktivitäten über die zentralen E-Learning-Anwendungen der Freien Universität Berlin angebotenund von den Studentinnen und Studenten einzeln oder ineiner Gruppe selbstständig und/oder betreut bearbeitetwerden. Blended Learning kann in der Durchführungs-phase (Austausch und Diskussion von Lernobjekten,Lösung von Aufgaben, Intensivierung der Kommunika-tion zwischen den Lernenden und Lehrenden) bzw. inder Nachbereitungsphase (Lernerfolgskontrolle, Trans-ferunterstützung) eingesetzt werden.

§ 5Wiederholung von Prüfungsleistungen

(1) Im Falle des Nichtbestehens dürfen studienbeglei-tende Prüfungsleistungen dreimal, die Bachelorarbeiteinmal wiederholt werden.

(2) Mit „ausreichend“ (4,0) oder besser bewertete Prü-fungsleistungen dürfen nicht wiederholt werden.

§ 6Propädeutikum

Für Studienbewerberinnen und Studienbewerber für denBachelorstudiengang, die nicht die für den Bachelor-studiengang erforderlichen Kenntnisse der griechischenSprache und Literatur gemäß der Zugangssatzung fürdie Bachelorstudiengänge des Fachbereichs Philoso-phie und Geisteswissenschaften der Freien UniversitätBerlin und dieser Ordnung besitzen, wird ein einjährigesPropädeutikum angeboten. Gleiches gilt für Studien-bewerberinnen und Studienbewerber für das 60-Leis-tungspunkte-Modulangebot, die nicht die für das 60-LP-Modulangebot erforderlichen Kenntnisse der griechi-schen Sprache und Literatur gemäß dieser Ordnung be-sitzen.

2. Abschnitt:Bachelorstudiengang Griechische Philologie

§ 7Qualifikationsziele

(1) Die Absolventinnen und Absolventen des Bache-lorstudiengangs besitzen grundlegende Fachkenntnisseim Bereich der altgriechischen Sprache und Literatur,Philosophie, Geschichte und Kultur.

FU-Mitteilungen 28/2015 vom 30.06.2015 1131

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FU-Mitteilungen

(2) Die Absolventinnen und Absolventen besitzen dieFähigkeit und Kompetenz – zu fundierten grammatikalischen und logischen

Sprachreflexionen aufgrund ihrer erworbenen Sprach-kenntnisse,

– zur fundierten schriftlichen Darlegung und mündlichenDiskussion speziell der griechischen Literaturge-schichte, ihrer wichtigsten Literaturgattungen, Texteund Epochen,

– das Weiterwirken der griechischen Literatur und Geis-tesgeschichte im europäischen Denken anhand meh-rerer Schwerpunkte zu erfassen und schriftlich odermündlich darzustellen, sowie

– Methoden des wissenschaftlichen Umgangs mit Spra-che und Literatur kritisch zu reflektieren, mündlich undschriftlich darzustellen und praktisch anzuwenden.

(3) Die Absolventinnen und Absolventen kennendurch Gender Studies, die kontextbezogen in die einzel-nen Module integriert sind, geschlechtsspezifische Rol-lenbilder in der griechischen Literatur und Kultur.

(4) Die Absolventinnen und Absolventen sind für eineBerufstätigkeit oder für einen weiterführenden Studien-gang qualifiziert. In Frage kommen insbesondere Tätig-keiten bei der Presse, im Bibliotheks- und Verlagswesen,in der Tourismusbranche, im Bereich der Öffentlichkeits-arbeit oder in nationalen und internationalen Institutio-nen. Sie besitzen – Kenntnisse im Bereich der altgriechischen Kultur und

ihrer zunächst europäischen, später weltweiten Re-zeption (etwa für die Erwerbszweige Verlage, Medien,Kulturbetrieb),

– berufsqualifizierende Schlüsselkompetenzen (Grund-lagen- und Überblickswissen, Vermittlungskompe-tenz, Befähigung zum Verständnis interkultureller Zu-sammenhänge), sowie

– die Fähigkeit zum reflektierten und eigenständigenUmgang mit Sprache und Literatur und die Fähigkeitzur hermeneutischen Erschließung dieser.

§ 8Studieninhalte

(1) Das Studium im Bachelorstudiengang erstrecktsich auf folgende Studienbereiche, denen jeweils fol-gende Studiengebiete zugeordnet sind:

1. Altgriechische Sprache: Sprachsystem, Sprachge-schichte, Übersetzungstheorie, Übersetzungspraxis,

2. Griechische Literatur: Texte der archaischen, klassi-schen und nachklassischen Zeit (inklusive Sachtextenund Inschriften),

3. Griechische Kultur und Geistesgeschichte und ihreNachwirkung und

4. Methoden des Fachs und des wissenschaftlichen Um-gangs mit Sprache und Literatur.

(2) Den Studienbereichen und Studiengebieten ge-mäß Abs. 1 sind folgende Inhalte und Gegenstände zu-geordnet:1. Sprachen der griechischen Literatur in Prosa (Ionisch,

Attisch, Koiné) und Dichtung (epische Kunstsprache,Äolisch, Dorisch, inkl. Metrik und Prosodie),

2. Texte und Textgattungen von den Anfängen europäi-scher Literatur bis in die byzantinische Zeit,

3. Themen der griechischen Geschichte, Philosophie,Kulturgeschichte und Geistesgeschichte und

4. Theorien und Methoden der Sprach- und Literaturwis-senschaften; spezifische Methoden der KlassischenPhilologie.

§ 9Regelstudienzeit

Die Regelstudienzeit beträgt sechs Semester.

§ 10Aufbau und Gliederung; Umfang der Leistungen

(1) Im Rahmen des Bachelorstudiengangs sind ins-gesamt Leistungen im Umfang von 180 Leistungspunk-ten (LP) in folgenden Bereichen zu erbringen:1. das Kernfach Griechische Philologie im Umfang von

90 LP einschließlich der Bachelorarbeit im Umfangvon 10 LP,

2. ein gewähltes 60-LP-Modulangebot aus einem ande-ren fachlichen Bereich oder zwei gewählte 30-LP-Mo-dulangebote aus zwei anderen fachlichen Bereichen,

3. der Studienbereich Allgemeine Berufsvorbereitung(ABV) oder Lehramtsbezogene Berufswissenschaftfür Integrierte Sekundarschulen und Gymnasien(LBW-ISS-GYM) im Umfang von 30 LP.(2) Das Kernfach Griechische Philologie gliedert sich

in zwei Phasen:1. die Grundlagenphase, in der sprachliche, methodi-

sche und literarische Grundkenntnisse vermittelt wer-den. Es sind folgende Module zu absolvieren:– Modul: Griechische Sprache und Methoden I

(9 LP),– Modul: Griechische Sprache und Methoden II

(9 LP),– Modul: Griechische Literatur I (Einführung in die

altgriechische Prosa) (6 LP) und– Modul: Griechische Literatur II (Einführung in die

altgriechische Poesie) (6 LP).2. die Aufbauphase, in der vertiefte Literaturkompetenz

und ein Überblick über wichtige Literaturgattungen inProsa und Poesie erworben sowie ausgewählte Bei-spiele für das Weiterwirken der Kultur und Geistes-geschichte behandelt werden. Es sind folgende Mo-dule zu absolvieren:– Modul: Griechische Literatur III (Prosa) (8 LP),

1132 FU-Mitteilungen 28/2015 vom 30.06.2015

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– Modul: Griechische Literatur IV (Poesie) (8 LP),– Modul: Die Antike in Byzanz (6 LP),– Modul: Griechische Literatur V (Schwerpunkt I)

(8 LP),– Modul: Griechische Literatur VI (Schwerpunkt II)

(10 LP) und– Modul: Griechische Sprache und Stil (10 LP).

(3) Als 60- und als 30-LP-Modulangebote gemäß § 10Abs. 1 Nr. 2 wählbar sind Modulangebote der Fachberei-che und der Zentralinstitute der Freien Universität Berlin,sofern den Studentinnen und Studenten des Bachelor-studiengangs durch Beschluss des jeweils zuständigenOrgans die Wählbarkeit zugesichert worden ist. Dies giltfür Modulangebote der anderen Universitäten der Län-der Berlin und Brandenburg entsprechend. Eine Listeder für Studentinnen und Studenten des Bachelorstu-diengangs wählbaren Modulangebote wird rechtzeitig angeeigneter Stelle veröffentlicht.

(4) Beabsichtigen Studentinnen und Studenten, nachAbschluss des Bachelorstudiengangs einen lehramts-bezogenen Masterstudiengang zu belegen, so müssensie im Rahmen des Bachelorstudiengangs neben demKernfach ein 60-LP-Modulangebot für eines der Fächergemäß § 3 Lehramtszugangsverordnung (LZVO) in Ver-bindung mit der Anlage 2 zur LZVO und den Studien-bereich LBW-ISS-GYM absolvieren. Der Katalog der inBetracht kommenden 60-LP-Modulangebote wird denStudieninteressentinnen und -interessenten sowie denStudentinnen und Studenten rechtzeitig in geeigneterWeise bekannt gegeben.

(5) Über die Zugangsvoraussetzungen, die Inhalteund Qualifikationsziele, die Lehr- und Lernformen, denzeitlichen Arbeitsaufwand, die Formen der aktiven Teil-nahme, die zu erbringenden studienbegleitenden Prü-fungsleistungen, die Angaben über die Pflicht zur regel-mäßigen Teilnahme an den Lehr- und Lernformen, dieden Modulen jeweils zugeordneten Leistungspunkte, dieRegeldauer und die Angebotshäufigkeit informieren fürdie Module des Bachelorstudiengangs die Modulbe-schreibungen in der Anlage 1. Für die Module des ge-wählten 60-Leistungspunkte-Modulangebots oder dergewählten 30-LP-Modulangebote gemäß Abs. 1 Nr. 2wird auf die jeweilige Studien- und Prüfungsordnung ver-wiesen.

(6) Über den empfohlenen Verlauf des Studiums imBachelorstudiengang unterrichtet der exemplarischeStudienverlaufsplan in der Anlage 2 unter 2.1.

§ 11Studienbereich Allgemeine Berufsvorbereitung

(ABV)

(1) Im Studienbereich ABV erwerben die Studentinnenund Studenten über die fachwissenschaftlichen Studienhinaus eine breitere wissenschaftliche Bildung und wei-tere berufsfeldbezogene Kompetenzen zur Vorbereitung

auf qualifikationsadäquate, auch international ausge-richtete berufliche Tätigkeiten nach dem Studium.

(2) Die Module des Studienbereichs ABV werden inder Studienordnung und der Prüfungsordnung für denStudienbereich Allgemeine Berufsvorbereitung inBachelorstudiengängen der Freien Universität Berlin(StO-ABV und PO-ABV) sowie in der fachspezifischenStudien- und Prüfungsordnung für den StudienbereichAllgemeine Berufsvorbereitung in Bachelorstudien-gängen des Fachbereichs Philosophie und Geisteswis-senschaften in der jeweils geltenden Fassung beschrie-ben.

(3) Die Module des Studienbereichs ABV und darin er-brachte Leistungen dürfen nicht mit Modulen und Leis-tungen des Kernfachs gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1 und desgewählten 60-LP-Modulangebots oder der gewählten30-LP-Modulangebote gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 2 überein-stimmen.

§ 12Studienbereich

Lehramtsbezogene Berufswissenschaft für Integrierte Sekundarschulen und Gymnasien

(LBW-ISS-GYM)

(1) Die Module des Studienbereichs LBW-ISS-GYMvermitteln den Studentinnen und Studenten erziehungs-wissenschaftliches und fachdidaktisches Basiswissen,ermöglichen eine theoriegeleitete Reflexion ihrer Lehrer-fahrungen und bereiten auf der Grundlage der erworbe-nen Qualifikationen und Erfahrungen auf eine Berufs-wahlentscheidung vor.

(2) Die Module des Studienbereichs LBW-ISS-GYMwerden in der Studienordnung für den StudienbereichLehramtsbezogene Berufswissenschaft für IntegrierteSekundarschulen und Gymnasien im Rahmen von Ba-chelorstudiengängen mit Lehramtsoption der Freien Uni-versität Berlin (SPO-LBW-ISS-GYM) beschrieben.

(3) Der Studienbereich LBW-ISS-GYM umfasst erzie-hungswissenschaftliche und fachdidaktische Module.Die Beratung zu den allgemeinen Regelungen des Stu-dienbereichs wird von der Studienfachberaterin oderdem Studienfachberater in Verbindung mit dem Zentrumfür Lehrerbildung durchgeführt.

(4) Die Module gemäß Abs. 1 und darin erbrachteLeistungen dürfen nicht mit Modulen und Leistungen desKernfaches gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 1 und des gewählten60-LP-Modulangebots gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 2 überein-stimmen.

§ 13Bachelorarbeit

(1) Die Bachelorarbeit soll zeigen, dass die Studentinoder der Student in der Lage ist, eine Aufgabenstellungaus einem Lernbereich der Griechischen Philologie nachwissenschaftlichen Methoden selbstständig zu bearbei-

FU-Mitteilungen 28/2015 vom 30.06.2015 1133

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ten und die gewonnenen Ergebnisse in angemessenerWeise schriftlich darzustellen und zu bewerten.

(2) Studentinnen und Studenten werden auf Antragzur Bachelorarbeit zugelassen, wenn sie1. im Bachelorstudiengang zuletzt an der Freien Univer-

sität Berlin immatrikuliert waren und2. Module im Umfang von mindestens 90 LP im Bache-

lorstudiengang absolviert haben.(3) Dem Antrag auf Zulassung zur Bachelorarbeit sind

Nachweise über das Vorliegen der Voraussetzungen ge-mäß Abs. 2 beizufügen, ferner die Bescheinigung einerprüfungsberechtigten Lehrkraft über die Bereitschaft zurÜbernahme der Betreuung der Bachelorarbeit. Der zu-ständige Prüfungsausschuss entscheidet über den An-trag. Wird eine Bescheinigung über die Übernahme derBetreuung der Bachelorarbeit gemäß Satz 1 nicht vorge-legt, so setzt der Prüfungsausschuss eine Betreuerinoder einen Betreuer ein.

(4) Der Prüfungsausschuss gibt in Abstimmung mitder Betreuerin oder dem Betreuer das Thema der Ba-chelorarbeit aus. Thema und Aufgabenstellung müssenso beschaffen sein, dass die Bearbeitung innerhalb derBearbeitungsfrist abgeschlossen werden kann. Ausgabeund Fristeinhaltung sind aktenkundig zu machen.

(5) Die Bachelorarbeit soll etwa 7 500 Wörter umfas-sen. Die Bearbeitungszeit für die Bachelorarbeit beträgt12 Wochen. War eine Studentin oder ein Student übereinen Zeitraum von mehr als sechs Wochen aus triftigemGrund an der Bearbeitung gehindert, entscheidet derPrüfungsausschuss, ob die Bachelorarbeit neu erbrachtwerden muss. Die Prüfungsleistung hinsichtlich der Ba-chelorarbeit gilt für den Fall, dass der Prüfungsaus-schuss eine erneute Erbringung verlangt, als nicht unter-nommen.

(7) Als Beginn der Bearbeitungszeit gilt das Datum derAusgabe des Themas durch den Prüfungsausschuss.Das Thema kann einmalig innerhalb der ersten sechsWochen zurückgegeben werden und gilt dann als nichtausgegeben. Bei der Abgabe hat die Studentin oder derStudent schriftlich zu versichern, dass sie oder er die Ba-chelorarbeit selbstständig verfasst und keine anderenals die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt hat.Die Bachelorarbeit ist in drei maschinenschriftlichen ge-bundenen Exemplaren sowie in elektronischer Form imPortable-Document-Format (PDF) abzugeben. Die PDF-Datei muss den Text maschinenlesbar und nicht nur gra-fisch enthalten; ferner darf sie keine Rechtebeschrän-kung aufweisen.

(8) Die Bachelorarbeit ist innerhalb von vier Wochenvon zwei vom Prüfungsausschuss bestellten Prüfungs-berechtigten mit einer schriftlichen Begründung zu be-werten. Dabei soll die Betreuerin oder der Betreuer derBachelorarbeit eine oder einer der Prüfungsberechtigtensein.

(9) Die Bachelorarbeit ist bestanden, wenn die Notefür die Bachelorarbeit mindestens „ausreichend“ (4,0)ist.

§ 14Auslandsstudium

(1) Den Studentinnen und Studenten wird ein Aus-landsstudienaufenthalt empfohlen. Im Rahmen des Aus-landsstudiums sollen Leistungen erbracht werden, diefür den Bachelorstudiengang und ergänzende Studien-bereiche anrechenbar sind. Die Anrechnung auf dieBachelorarbeit ist ausgeschlossen.

(2) Dem Auslandsstudium soll der Abschluss einerVereinbarung zwischen der Studentin oder dem Studen-ten, der oder dem Vorsitzenden des Prüfungsausschus-ses sowie der zuständigen Stelle der im Ausland ansäs-sigen wissenschaftlichen Institution über die Dauer desAuslandsaufenthalts, über die im Rahmen des Aus-landsaufenthalts zu erbringenden Leistungen, die gleich-wertig zu den Leistungen im Bachelorstudiengang seinmüssen, sowie die den Leistungen zugeordneten Leis-tungspunkte vorausgehen. Vereinbarungsgemäß er-brachte Leistungen werden angerechnet.

(3) Der oder die Verantwortliche für Stipendien-programme unterstützt die Studentinnen und Studentenbei der Planung und Vorbereitung des Auslandsstu-diums.

(4) Als geeigneter Zeitpunkt für einen Auslandsaufent-halt wird das vierte Fachsemester empfohlen.

(5) Daneben gibt es auch die Möglichkeit, das Berufs-praktikum im Rahmen eines Auslandsaufenthaltes zuabsolvieren. Dazu berät ausführlich der Career Service.

§ 15Studienabschluss

(1) Voraussetzung für den Studienabschluss ist, dassdie gemäß §§ 10 und 13 dieser Ordnung gefordertenLeistungen erbracht worden sind.

(2) Der Studienabschluss ist ausgeschlossen, soweitdie Studentin oder der Student an einer Hochschule imgleichen Studiengang oder in einem Modul, welches miteinem der im Bachelorstudiengang zu absolvierendenund bei der Ermittlung der Gesamtnote zu berücksich-tigenden Module identisch oder vergleichbar ist, Leistun-gen endgültig nicht erbracht oder Prüfungsleistungenendgültig nicht bestanden hat oder sich in einem schwe-benden Prüfungsverfahren befindet.

(3) Dem Antrag auf Feststellung des Studienabschlus-ses sind Nachweise über das Vorliegen der Voraus-setzungen gemäß Abs. 1 und eine Versicherung beizu-fügen, dass für die Person der Antragstellerin oder desAntragstellers keiner der Fälle gemäß Abs. 2 vorliegt.Über den Antrag entscheidet der zuständige Prüfungs-ausschuss.

(4) Aufgrund der bestandenen Prüfung wird der Hoch-schulgrad Bachelor of Arts (B. A.) verliehen. Die Studen-tinnen und Studenten erhalten ein Zeugnis und eine Ur-kunde (Anlagen 3 und 4) sowie ein Diploma Supplement(englische und deutsche Version). Darüber hinaus wird

1134 FU-Mitteilungen 28/2015 vom 30.06.2015

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eine Zeugnisergänzung mit Angaben zu den einzelnenModulen und ihren Bestandteilen (Transkript) erstellt.Auf Antrag werden ergänzend englische Versionen vonZeugnis und Urkunde ausgehändigt.

3. Abschnitt: 60-Leistungspunkte-Modulangebot

Griechische Philologie im Rahmen anderer Studiengänge

§ 16Zugangsvoraussetzungen

(1) Zugangsvoraussetzung für das 60-LP-Modulange-bot ist die Zulassung zu einem Bachelorstudiengang derFreien Universität Berlin, dessen Kernfach nicht mehrals 90 LP umfasst, soweit dessen Kombinierbarkeit mitdem 60-LP-Modulangebot nicht durch anderweitige Re-gelungen ausgeschlossen ist.

(2) Weitere Zugangsvoraussetzung ist der Nachweisvon Kenntnissen der altgriechischen Sprache durch Vor-lage des Zeugnisses über das bestandene Graecumgemäß der Verordnung über die Ergänzungsprüfungzum Erwerb des Latinums, Graecums und Hebraicums(PrüfVOLatinum/Graecum/Hebraicum) vom 10. Februar2010 (GVBl. S. 53), zuletzt geändert am 22. Juli 2013(GVBl. S. 359), oder Vorlage eines gleichwertigen Nach-weises, insbesondere eines Nachweises über einen er-folgreichen Abschluss eines entsprechenden universitä-ren Propädeutikums. Über die Gleichwertigkeit entschei-det der zuständige Prüfungsausschuss.

§ 17Qualifikationsziele

(1) Die Absolventinnen und Absolventen des 60-LP-Modulangebots besitzen Fachkenntnisse im Bereich deraltgriechischen Sprache und Literatur, Philosophie, Ge-schichte und Kultur.

(2) Die Absolventinnen und Absolventen besitzen dieFähigkeit und Kompetenz

1. zu grammatikalischen und logischen Sprachreflexio-nen aufgrund ihrer erworbenen Sprachkenntnisse,

2. zur schriftlichen Darlegung und mündlichen Diskus-sion speziell der griechischen Literaturgeschichte, ih-rer wichtigsten Literaturgattungen, Texte und Epo-chen,

3. das Weiterwirken der griechischen Literatur und Geis-tesgeschichte im europäischen Denken anhand vonSchwerpunkten schriftlich oder mündlich darstellen zukönnen sowie

4. Methoden des wissenschaftlichen Umgangs mit Spra-che und Literatur kritisch zu reflektieren, mündlich undschriftlich darzustellen und praktisch anzuwenden.

(3) Die Absolventinnen und Absolventen kennendurch Gender Studies, die kontextbezogen in die einzel-

nen Module integriert sind, geschlechtsspezifische Rol-lenbilder in der griechischen Literatur und Kultur.

(4) Die Absolventinnen und Absolventen sind in derLage, ihre im Studium erworbenen Kenntnisse im Be-reich der altgriechischen Kultur und ihrer zunächst euro-päischen, später weltweiten Rezeption in Erwerbszwei-gen wie etwa Verlagen oder Medien oder im Kultur-betrieb anzuwenden.

§ 18Studieninhalte

Die Studieninhalte des 60-LP-Modulangebots ent-sprechen den in § 8 Abs. 1 und 2 genannten Inhalten derStudienbereiche und Studiengebiete des Bachelorstu-diengangs.

§ 19Aufbau und Gliederung; Umfang der Leistungen

(1) Im Rahmen des 60-LP-Modulangebots sind Leis-tungen im Umfang von insgesamt 60 LP nachzuweisen.Das 60-LP-Modulangebot gliedert sich in zwei Phasen:1. die Grundlagenphase, in der sprachliche, methodi-

sche und literarische Grundkenntnisse vermittelt wer-den. Es sind folgende Module zu absolvieren:– Modul: Griechische Sprache und Methoden I

(9 LP),– Modul: Griechische Sprache und Methoden II

(9 LP),– Modul: Griechische Literatur I (Einführung in die

altgriechische Prosa) (6 LP) und– Modul: Griechische Literatur II (Einführung in die

altgriechische Poesie) (6 LP).2. die Aufbauphase, in der vertiefte Literaturkompetenz

und ein Überblick über wichtige Literaturgattungen inProsa und Poesie erworben sowie ausgewählte Bei-spiele für das Weiterwirken der Kultur und Geistesge-schichte behandelt werden. Es sind folgende Modulezu absolvieren:– Modul: Griechische Literatur III (Prosa) (8 LP),– Modul: Griechische Literatur IV (Poesie) (8 LP),– Modul: Die Antike in Byzanz (6 LP) und– Modul: Griechische Literatur V (Schwerpunkt)

(8 LP).(2) Über die Zugangsvoraussetzungen, die Inhalte

und Qualifikationsziele, die Lehr- und Lernformen, denzeitlichen Arbeitsaufwand, die Formen der aktiven Teil-nahme, die zu erbringenden studienbegleitenden Prü-fungsleistungen, die Angaben über die Pflicht zur regel-mäßigen Teilnahme an den Lehr- und Lernformen, dieden Modulen jeweils zugeordneten Leistungspunkte, dieRegeldauer und die Angebotshäufigkeit informieren fürdie Module des 60-LP-Modulangebots die Modulbe-schreibungen in der Anlage 1.

FU-Mitteilungen 28/2015 vom 30.06.2015 1135

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FU-Mitteilungen

(3) Über den empfohlenen Verlauf des Studiums im60-LP-Modulangebot unterrichtet der exemplarischeStudienverlaufsplan in der Anlage 2 unter 2.2.

4. Abschnitt: 30-Leistungspunkte-Modulangebot

Griechische Literatur in Übersetzung im Rahmen anderer Studiengänge

§ 20Zugangsvoraussetzungen

Zugangsvoraussetzung für das 30-LP-Modulangebot istdie Zulassung zu einem Bachelorstudiengang der FreienUniversität Berlin, dessen Kernfach nicht mehr als120 LP umfasst, falls dessen Kombinierbarkeit mit dem30-LP-Modulangebot Griechische Literatur in Überset-zung nicht durch anderweitige Regelungen ausgeschlos-sen ist.

§ 21Qualifikationsziele

(1) Die Absolventinnen und Absolventen des 30-LP-Modulangebots besitzen Grundkenntnisse im Bereichder altgriechischen Literatur, Philosophie, Geschichteund Kultur, die in einer Berufstätigkeit oder in einem wei-terführenden Studiengang anwendbar sind.

(2) Die Absolventinnen und Absolventen besitzen die Fä-higkeit und Kompetenz,

1. Grundlagen und Überblickswissen der griechischenLiteratur und Kultur aufzeigen und präsentieren zukönnen,

2. interkulturelle Zusammenhänge erläutern zu könnenund

3. Umgang mit Literatur und deren hermeneutischer Er-schließung vermitteln zu können.

(3) Sie sind in der Lage, ihre erworbenen Kenntnisseals berufsdienliche Zusatzqualifikationen im Bereich deraltgriechischen Kultur und ihrer zunächst europäischen,später weltweiten Rezeption etwa in den Erwerbszwei-gen Verlage, Medien, Kulturbetriebe anzuwenden.

§ 22Studieninhalte

(1) Das Studium im 30-LP-Modulangebot erstrecktsich auf folgende Studienbereiche, denen jeweils fol-gende Studiengebiete zugeordnet sind:

1. Griechische Literatur: Texte der archaischen, klassi-schen und nachklassischen Zeit (inklusive Sachtextenund Inschriften) und

2. Griechische Kultur und Geistesgeschichte und ihreNachwirkung.

(2) Den Studienbereichen und Studiengebieten ge-mäß Abs. 1 sind folgende Inhalte und Gegenstände zu-geordnet:

1. Texte und Textgattungen der antiken griechischen Li-teratur und

2. Themen der griechischen Literatur, Geschichte, Philo-sophie, Kultur und Geistesgeschichte.

§ 23Aufbau und Gliederung; Umfang der Leistungen

(1) Im Rahmen des 30-LP-Modulangebots sind Leis-tungen im Umfang von insgesamt 30 LP nachzuweisen.Das 30-LP-Modulangebot gliedert sich in zwei Phasen:

1. die Grundlagenphase, in der ein allgemeines Über-blickswissen über die griechische Literatur vermitteltwird. Es sind folgende Module zu absolvieren:

– Modul: Griechische Literatur in Übersetzung I(6 LP) und

– Modul: Griechische Literatur in Übersetzung II(8 LP).

2. die Aufbauphase, in der ein Überblick über wichtigeLiteraturgattungen in Prosa und Poesie erworben so-wie ausgewählte Beispiele für das Weiterwirken derKultur und Geistesgeschichte behandelt werden. Essind folgende Module zu absolvieren:

– Modul: Griechische Literatur in Übersetzung III(8 LP) und

– Modul: Griechische Literatur in Übersetzung IV(8 LP).

(2) Über die Zugangsvoraussetzungen, die Inhalteund Qualifikationsziele, die Lehr- und Lernformen, denzeitlichen Arbeitsaufwand, die Formen der aktiven Teil-nahme, die zu erbringenden studienbegleitenden Prü-fungsleistungen, die Angaben über die Pflicht zur regel-mäßigen Teilnahme an den Lehr- und Lernformen, dieden Modulen jeweils zugeordneten Leistungspunkte, dieRegeldauer und die Angebotshäufigkeit informieren fürdie Module des 30-LP-Modulangebots die Modulbe-schreibungen in der Anlage 1.

(3) Über den empfohlenen Verlauf des Studiums im30-LP-Modulangebot unterrichtet der exemplarischeStudienverlaufsplan in der Anlage 2 unter 2.3.

5. Abschnitt: Schlussbestimmungen

§ 24Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen

(1) Diese Ordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffent-lichung in den FU-Mitteilungen (Amtsblatt der Freien Uni-versität Berlin) zum Wintersemester 2015/16 in Kraft.

1136 FU-Mitteilungen 28/2015 vom 30.06.2015

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FU-Mitteilungen

(2) Gleichzeitig tritt die Studienordnung für den Bache-lorstudiengang sowie das 60-LP- und das 30-LP-Mo-dulangebot vom 1. Juni 2011 (FU-Mitteilungen 45/2011,S. 1070) und die Prüfungsordnung für den Bachelor-studiengang sowie das 60-LP- und das 30-LP-Modul-angebot vom 1. Juni 2011 (FU-Mitteilungen 45/2011,S. 1093) außer Kraft.

(3) Diese Ordnung gilt für Studentinnen und Studen-ten, die nach deren Inkrafttreten im Bachelorstudien-gang immatrikuliert oder für das 60-LP- oder für das30-LP-Modulangebot registriert werden. Studentinnenund Studenten, die vor dem Inkrafttreten dieser Ordnungfür den Bachelorstudiengang immatrikuliert oder für das60-LP- oder für das 30-LP-Modulangebot registriert wor-den sind, studieren und erbringen die Leistungen auf derGrundlage der Studien- und Prüfungsordnung gemäßAbs. 2, sofern sie nicht die Fortsetzung des Studiums

und die Erbringung der Leistungen gemäß dieser Ord-nung beim Prüfungsausschuss beantragen. Anlässlichder auf den Antrag hin erfolgenden Umschreibung ent-scheidet der Prüfungsausschuss über den Umfang derBerücksichtigung von zum Zeitpunkt der Antragstellungbereits begonnenen oder abgeschlossenen Modulenoder über deren Anrechnung auf nach Maßgabe dieserOrdnung zu erbringende Leistungen, wobei den Erfor-dernissen von Vertrauensschutz und Gleichbehand-lungsgebot Rechnung getragen wird. Die Entscheidungüber den Umschreibungsantrag wird zum Beginn derVorlesungszeit des auf seine Stellung folgenden Semes-ters wirksam. Die Umschreibung ist nicht revidierbar.

(4) Die Möglichkeit des Studienabschlusses auf derGrundlage der Studien- und Prüfungsordnung gemäßAbs. 2 wird bis zum Ende des Sommersemesters 2019gewährleistet.

FU-Mitteilungen 28/2015 vom 30.06.2015 1137

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FU-Mitteilungen

Anlage 1: Modulbeschreibungen

Erläuterungen:Die folgenden Modulbeschreibungen benennen, soweitnicht auf andere Ordnungen verwiesen wird, für jedesModul des Bachelorstudiengangs sowie des 60-LP- unddes 30-LP-Modulangebotsl die Bezeichnung des Modulsl den/die Verantwortlichen des Moduls,l die Voraussetzungen für den Zugang zum jeweiligen

Modul, l Inhalte und Qualifikationsziele des Modulsl Lehr- und Lernformen des Modulsl den studentischen Arbeitsaufwand, der für die erfolg-

reiche Absolvierung eines Moduls veranschlagt wirdl Formen der aktiven Teilnahmel die Prüfungsformenl die Pflicht zu regelmäßiger Teilnahmel die den Modulen zugeordneten Leistungspunktel die Regeldauer des Modulsl die Häufigkeit des Angebotsl die Verwendbarkeit des ModulsDie Angaben zum zeitlichen Arbeitsaufwand berücksich-tigen insbesonderel die aktive Teilnahme im Rahmen der Präsenzstudien-

zeitl den Arbeitszeitaufwand für die Erledigung kleinerer

Aufgaben im Rahmen der Präsenzstudienzeitl die Zeit für eine eigenständige Vor- und Nachberei-

tungl die Bearbeitung von Studieneinheiten in den Online-

Studienphasenl die unmittelbare Vorbereitungszeit für Prüfungsleis-

tungenl die Prüfungszeit selbst.Die Zeitangaben zum Selbststudium (unter anderemVor- und Nachbereitung, Prüfungsvorbereitung) stellen

Richtwerte dar und sollen den Studentinnen und Studen-ten Hilfestellung für die zeitliche Organisation ihres mo-dulbezogenen Arbeitsaufwands liefern. Die Angabenzum Arbeitsaufwand korrespondieren mit der Anzahl derdem jeweiligen Modul zugeordneten Leistungspunkte alsMaßeinheit für den studentischen Arbeitsaufwand, derfür die erfolgreiche Absolvierung des Moduls in etwa zuerbringen ist. Ein Leistungspunkt entspricht 30 Stunden.

Sofern für die jeweiligen Lehr- und Lernformen die Pflichtzu regelmäßiger Teilnahme festgelegt ist, ist sie nebender aktiven Teilnahme an den Lehr- und Lernformen undder erfolgreichen Absolvierung der Prüfungsleistungeneines Moduls Voraussetzung für den Erwerb der dem je-weiligen Modul zugeordneten Leistungspunkte. Eine re-gelmäßige Teilnahme liegt vor, wenn mindestens 85 %der in den Lehr- und Lernformen eines Moduls vorgese-henen Präsenzstudienzeit besucht wurden. Bestehtkeine Pflicht zu regelmäßiger Teilnahme an einer Lehr-und Lernform eines Moduls, so wird sie dennoch drin-gend empfohlen. Die Festlegung einer Präsenzpflichtdurch die jeweilige Lehrkraft ist für Lehr- und Lernformen,für die im Folgenden die Teilnahme lediglich empfohlenwird, ausgeschlossen.

Zu jedem Modul muss – sofern vorgesehen – die zuge-hörige Modulprüfung abgelegt werden. Bewertete Mo-dule werden mit nur einer Prüfungsleistung (Modulprü-fung) abgeschlossen. Die Modulprüfung ist auf die Qua-lifikationsziele des Moduls zu beziehen und überprüft dieErreichung der Ziele des Moduls exemplarisch. Der Prü-fungsumfang wird auf das dafür notwendige Maß be-schränkt. In Modulen, in denen alternative Prüfungsfor-men vorgesehen sind, ist die Prüfungsform des jeweili-gen Semesters von der verantwortlichen Lehrkraft spä-testens im ersten Lehrveranstaltungstermin festzulegen.

Die aktive und – sofern vorgesehen – regelmäßige Teil-nahme an den Lehr- und Lernformen sowie die erfolgrei-che Absolvierung der Prüfungsleistungen eines Modulssind Voraussetzung für den Erwerb der dem jeweiligenModul zugeordneten Leistungspunkte. Bei Modulenohne Modulprüfung ist die aktive Teilnahme und regel-mäßige Teilnahme an den Lehr- und Lernformen Voraus-setzung für den Erwerb der dem jeweiligen Modul zuge-ordneten Leistungspunkte.

1138 FU-Mitteilungen 28/2015 vom 30.06.2015

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FU-Mitteilungen

I. Grundlagenphase

Modul: Griechische Sprache und Methoden IHochschule/Fachbereich/Institut: Freie Universität Berlin/Philosophie und Geisteswissenschaften/Institut fürGriechische und Lateinische PhilologieModulverantwortliche/r: Dozentinnen und Dozenten des ModulsZugangsvoraussetzungen: Keine Qualifikationsziele: Die Studentinnen und Studenten sind mit grundlegenden Methoden und Verfahren des Fachs Gräzistik (als Sprach-und Literaturwissenschaft, als historische Wissenschaft und als Kulturwissenschaft) vertraut und in der Lage, sieauf konkrete Fragestellungen anzuwenden. Sie verfügen über grundlegende morphologische und syntaktischeKenntnisse der altgriechischen Prosasprachen (vor allem Attisch) und über eigene Lektüreerfahrung im Bereichattischer Prosa und sind in der Lage, einfache bis mittelschwere Prosatexte zu verstehen und ins Deutsche zu über-tragen.Inhalte: Im Modul werden– vertiefte Kenntnisse in Morphologie und Syntax des Attischen vermittelt,– eine Einführung in andere Formen der Prosasprache wie Ionisch und Koiné gegeben,– Sprachkenntnisse durch gemeinsame und individuelle Textlektüre geschult, vertieft und automatisiert.Es werden darüber hinaus– Grundlagen eines wissenschaftlichen Sprach- und Literaturstudiums,– Grundlagen der Übersetzungstheorie und Hermeneutik,– Methoden und Verfahren des Fachs Gräzistik (als Sprach- und Literaturwissenschaft, historische Wissenschaft

und Kulturwissenschaft) sowie – wissenschaftliche Arbeitstechniken vermittelt

Lehr- und Lernformen

Präsenzstudium (Semesterwochen-stunden = SWS)

Formen aktiver Teilnahme

Arbeitsaufwand (Stunden)

Übung A (Griechischer Gram-matik- und Überset-zungskurs Prosa)

4 Übersetzungen; Mitarbeit; schriftliche Tests

Präsenzzeit Übung A 60Vor- und Nachbereitung Übung A 135Präsenzzeit Übung B 30Vor- und Nachbereitung Übung B 15Prüfungsvorbereitungund Prüfung 30

Übung B (Griechischer Methodenkurs)

2 Rechercheaufgaben; Diskussionsbeiträge

Modulprüfung: Klausur (90 Minuten)Veranstaltungssprache: Deutsch Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme: JaArbeitszeitaufwand insgesamt: 270 Stunden 9 LP Dauer des Moduls: Ein Semester Häufigkeit des Angebots: Jedes Wintersemester

Verwendbarkeit: Bachelorstudiengang Griechische Philologie60-LP-Modulangebot Griechische Philologie

FU-Mitteilungen 28/2015 vom 30.06.2015 1139

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FU-Mitteilungen

Modul: Griechische Literatur I (Einführung in die altgriechische Prosa) Hochschule/Fachbereich/Institut: Freie Universität Berlin/Philosophie und Geisteswissenschaften/Institut fürGriechische und Lateinische PhilologieModulverantwortliche/r: Dozentinnen und Dozenten des ModulsZugangsvoraussetzungen: Keine Qualifikationsziele: Die Studentinnen und Studenten kennen die wichtigsten Prosagattungen der altgriechischen Literatur und derenEigenarten und die wichtigsten Prosaautoren und einige zentrale Texte. Sie haben eigene Lektüreerfahrung in meh-reren Prosagattungen und können einen altgriechischen Prosatext aus dem behandelten Kanon korrekt verstehen,wiedergeben und erläutern. Inhalte: Im Modul werden ein Überblick über die Prosagattungen der griechischen Literatur, ihre Entstehung und ihre grund-legenden Merkmale erarbeitet und Kenntnis der wichtigsten Autoren dieser Gattungen und ihrer Werke vermittelt.Darüber hinaus werden ausgewählte Texte unterschiedlicher Autoren und unterschiedlicher Textgattungen ge-lesen. Dabei wird die Fähigkeit geschult, altgriechische Prosatexte korrekt zu verstehen (sprachlich, stilistisch,sachlich).

Lehr- und Lernformen

Präsenzstudium (Semesterwochen-stunden = SWS)

Formen aktiver Teilnahme

Arbeitsaufwand (Stunden)

Übung A (Einführung in die altgriechische Prosa)

2 Eigenständige Lektüre; Rechercheaufgaben

Präsenzzeit Übung A 30Vor- und Nachbereitung Übung A 45Präsenzzeit Übung B 30Vor- und Nachbereitung Übung B 45Prüfungsvorbereitungund Prüfung 30

Übung B (Arbeiten mit alt-griechischen Prosa-texten)

2 Übersetzungen; schriftliche Tests

Modulprüfung: Klausur (90 Minuten)Veranstaltungssprache: Deutsch Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme: JaArbeitszeitaufwand insgesamt: 180 Stunden 6 LP Dauer des Moduls: Ein Semester Häufigkeit des Angebots: Jedes Wintersemester

Verwendbarkeit: Bachelorstudiengang Griechische Philologie60-LP-Modulangebot Griechische Philologie

1140 FU-Mitteilungen 28/2015 vom 30.06.2015

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FU-Mitteilungen

Modul: Griechische Sprache und Methoden IIHochschule/Fachbereich/Institut: Freie Universität Berlin/Philosophie und Geisteswissenschaften/Institut fürGriechische und Lateinische PhilologieModulverantwortliche/r: Dozentinnen und Dozenten des ModulsZugangsvoraussetzungen: Keine Qualifikationsziele: Die Studentinnen und Studenten können Methoden und Verfahren der Griechischen Philologie auf konkrete Pro-blemstellungen in poetischen Texten anwenden (v. a. Metrik) und verfügen über grundlegende morphologische undsyntaktische Kenntnisse der altgriechischen Dialekte (Ionisch, Äolisch, Dorisch) und der auf ihnen basierendenDichtersprachen. Sie verfügen über eigene Lektüreerfahrung im Bereich der griechischen Dichtung (Epos, Lyrik,Drama) und sind in der Lage, ausgewählte poetische Texte ins Deutsche zu übertragen.Inhalte: Im Modul werden vertiefte Kenntnisse in der Sprache des frühgriechischen Epos und grundlegende Kenntnisse inden übrigen Dichtersprachen erarbeitet und Sprachkenntnisse durch individuelle und gemeinsame Lektüre vonTexten vertieft.Darüber hinaus werden Übersetzungstheorie und Übersetzungspraxis bei poetischen Texten vermittelt und einge-übt. Gegenstand sind Griechische Metrik in Theorie und Praxis sowie Methoden und Verfahren des Fachs Gräzistik(Ergänzung und Vertiefung).

Lehr- und Lernformen

Präsenzstudium (Semesterwochen-stunden = SWS)

Formen aktiver Teilnahme

Arbeitsaufwand (Stunden)

Übung A (Übersetzungs- und Grammatikkurs Poesie)

2 Übersetzungen; schriftliche Tests

Präsenzzeit Übung A 30Vor- und Nachbereitung Übung A 165Präsenzzeit Übung B 30Vor- und Nachbereitung Übung B 15Prüfungsvorbereitungund Prüfung 30

Übung B (Übersetzung und Methoden – Poesie)

2 Rechercheaufgaben; Diskussionsbeiträge

Modulprüfung: Klausur (90 Minuten)Veranstaltungssprache: Deutsch Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme: JaArbeitszeitaufwand insgesamt: 270 Stunden 9 LP Dauer des Moduls: Ein Semester Häufigkeit des Angebots: Jedes Sommersemester

Verwendbarkeit: Bachelorstudiengang Griechische Philologie60-LP-Modulangebot Griechische Philologie

FU-Mitteilungen 28/2015 vom 30.06.2015 1141

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FU-Mitteilungen

Modul: Griechische Literatur II (Einführung in die altgriechische Poesie)Hochschule/Fachbereich/Institut: Freie Universität Berlin/Philosophie und Geisteswissenschaften/Institut fürGriechische und Lateinische PhilologieModulverantwortliche/r: Dozentinnen und Dozenten des ModulsZugangsvoraussetzungen: KeineQualifikationsziele: Die Studentinnen und Studenten kennen die wichtigsten poetischen Gattungen der altgriechischen Literatur, derenEigenarten und die wichtigsten Autoren dieser Gattungen und einige zentrale Texte. Sie haben eigene Lektüre-erfahrung in mehreren poetischen Gattungen und können einen poetischen Text aus dem behandelten Kanon kor-rekt verstehen, wiedergeben und erläutern. Sie sind mit den wichtigsten Versmaßen vertraut.Inhalte: Im Modul wird ein Überblick über die poetischen Gattungen der altgriechischen Literatur, ihre Entstehung und ihregrundlegenden Merkmale sowie Kenntnis der wichtigsten Autoren dieser Gattungen und ihrer Werke vermittelt.Darüber hinaus werden ausgewählte Texte unterschiedlicher Autoren und unterschiedlicher Textgattungen gele-sen. Dabei wird die Fähigkeit geschult, Texte der altgriechischen Poesie korrekt zu verstehen (sprachlich, stilistischund metrisch, sachlich).

Lehr- und Lernformen

Präsenzstudium (Semesterwochen-stunden = SWS)

Formen aktiver Teilnahme

Arbeitsaufwand (Stunden)

Übung A (Einführung in die altgriechische Dichtung)

2 Eigenständige Lektüre; Rechercheaufgaben

Präsenzzeit Übung A 30Vor- und Nachbereitung Übung A 45Präsenzzeit Übung B 30Vor- und Nachbereitung Übung B 45Prüfungsvorbereitungund Prüfung 30

Übung B (Arbeiten mit altgriechischen poetischen Texten)

2 Übersetzungen; schriftliche Tests

Modulprüfung: Klausur (90 Minuten)Veranstaltungssprache: Deutsch Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme: JaArbeitszeitaufwand insgesamt: 180 Stunden 6 LP Dauer des Moduls: Ein Semester Häufigkeit des Angebots: Jedes Sommersemester

Verwendbarkeit: Bachelorstudiengang Griechische Philologie60-Leistungspunkte-Modulangebot Griechische Philologie

1142 FU-Mitteilungen 28/2015 vom 30.06.2015

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FU-Mitteilungen

II. Aufbauphase

Modul: Griechische Literatur III (Prosa)Hochschule/Fachbereich/Institut: Freie Universität Berlin/Philosophie und Geisteswissenschaften/Institut fürGriechische und Lateinische PhilologieModulverantwortliche/r: Dozentinnen und Dozenten des ModulsZugangsvoraussetzungen: KeineQualifikationsziele: Die Studentinnen und Studenten können Texte der altgriechischen Prosaliteratur eigenständig bearbeiten (sprach-lich, stilistisch, sachlich und hermeneutisch) und sind in der Lage, Fragestellungen zu altgriechischen Prosatextenfundiert zu diskutieren. Sie verfügen über grundlegende Kompetenzen im Bereich altgriechischer Prosaliteratur, diein Berufsfeldern wie Schule, Wissenschaft, Kulturbetrieb und Medien Anwendung finden können.Inhalte: Es werden allgemeine oder exemplarische Fragestellungen aus dem Bereich der altgriechischen Prosaliteratur be-handelt, evtl. mit Blick auf ihre Bedeutung für die europäische Literatur, Kunst, Wissenschaft und Kultur, die Aus-formung des europäischen Denkens und das Verständnis interkultureller Zusammenhänge. Fragen der Gender-forschung werden kontextspezifisch einbezogen. Darüber hinaus findet eine praktische Vertiefung allgemeiner oderexemplarischer Fragestellungen anhand konkreter Texte der altgriechischen Prosaliteratur statt.

Lehr- und Lernformen

Präsenzstudium (Semesterwochen-stunden = SWS)

Formen aktiver Teilnahme

Arbeitsaufwand (Stunden)

Übung (zur Prosa) 2 Diskussionsbeiträge;

eigenständige Lektüre

Präsenzzeit Übung A 30Vor- und Nachbereitung Übung A 75Präsenzzeit Übung B 30Vor- und Nachbereitung Übung B 75Prüfungsvorbereitungund Prüfung 30

Seminar (zur Prosa) 2 Übersetzungen;

schriftliche Tests; Referate

Modulprüfung: Klausur (90 Minuten) oder mündliche Prüfung (ca. 20 Minuten)Veranstaltungssprache: Deutsch Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme: JaArbeitszeitaufwand insgesamt: 240 Stunden 8 LP Dauer des Moduls: Ein Semester Häufigkeit des Angebots: Jedes Sommersemester

Verwendbarkeit: Bachelorstudiengang Griechische Philologie60-LP-Modulangebot Griechische Philologie

FU-Mitteilungen 28/2015 vom 30.06.2015 1143

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FU-Mitteilungen

Modul: Die Antike in ByzanzHochschule/Fachbereich/Institut: Freie Universität Berlin/Philosophie und Geisteswissenschaften/Institut fürGriechische und Lateinische PhilologieModulverantwortliche/r: Dozentinnen und Dozenten des ModulsZugangsvoraussetzungen: KeineQualifikationsziele: Die Studentinnen und Studenten kennen jene Ebenen, auf denen die griechische Antike weiter vermittelt wurde: DieSprache (vom Alt- zum Neugriechischen), die Geschichte (das Ostreich überlebt das Westreich), Archäologie undKunst, Religion (das Christentum wird von der mediterranen Spätantike nach Mitteleuropa transferiert), vor allemaber: die Literatur. Die Studentinnen und Studenten besitzen Überblick über die Methoden, durch welche diesesMaterial erschlossen wird und sind insbesondere mit den Fragestellungen der Papyrologie, der Paläografie und derKodikologie vertraut.Inhalte: Im Modul wird ein Überblick über die Probleme, Hilfsmittel und Erklärungspotenziale von Papyrologie, Paläografieund Kodikologie anhand von Faksimiles und Originalen (Staatsbibliothek) vermittelt. Darüber hinaus wird eine Über-sicht über die wichtigsten Autoren, Werke und Gattungen der byzantinischen Literatur vom 6. bis 15. Jahrhundertmit Schwerpunkt auf der Persistenz der Klassik und Nachklassik erarbeitet. Inhaltsbestimmend ist auch der Antike-diskurs der Byzantiner, die Frage mithin, wie die Byzantiner sich selber im Verhältnis zur Antike sahen. Dies eröffnetPerspektiven auf zentrale Aspekte der europäischen und nahöstlichen Geistesgeschichte. Fragen der Gender-forschung werden kontextspezifisch einbezogen.

Lehr- und Lernformen

Präsenzstudium (Semesterwochen-stunden = SWS)

Formen aktiver Teilnahme

Arbeitsaufwand (Stunden)

Vorlesung A 2

Diskussionsbeiträge; Rechercheaufgaben; eigenständige Lektüre

Präsenzzeit Vorlesung A 30Vor- und Nachbereitung Vorlesung A 45Präsenzzeit Vorlesung B 30Vor- und Nachbereitung Vorlesung B 45Prüfungsvorbereitungund Prüfung 30

Vorlesung B 2

Modulprüfung: Klausur (90 Minuten) oder mündliche Prüfung (ca. 20 Minuten)Veranstaltungssprache: Deutsch Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme: JaArbeitszeitaufwand insgesamt: 180 Stunden 6 LP

Dauer des Moduls: Kernfach im Bachelorstudiengang: ein Semester; 60-LP-Modulange-bot: zwei Semester

Häufigkeit des Angebots: Beginn jedes Wintersemester

Verwendbarkeit: Bachelorstudiengang Griechische Philologie60-LP-Modulangebot Griechische Philologie

1144 FU-Mitteilungen 28/2015 vom 30.06.2015

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FU-Mitteilungen

Modul: Griechische Literatur IV (Poesie)Hochschule/Fachbereich/Institut: Freie Universität Berlin/Philosophie und Geisteswissenschaften/Institut fürGriechische und Lateinische PhilologieModulverantwortliche/r: Dozentinnen und Dozenten des ModulsZugangsvoraussetzungen: KeineQualifikationsziele: Die Studentinnen und Studenten können Texte der altgriechischen Poesie eigenständig bearbeiten (sprachlich, sti-listisch-metrisch, sachlich und hermeneutisch) und sind in der Lage, Fragestellungen zur altgriechischen Poesie(Epik, Lyrik und Drama) fundiert zu diskutieren. Sie verfügen über grundlegende Kompetenzen im Bereich deraltgriechischen Poesie (Epik, Lyrik und Drama), die in Berufsfeldern wie Schule, Wissenschaft, Kulturbetrieb undMedien Anwendung finden können. Inhalte: Es werden allgemeine oder exemplarische Fragestellungen aus dem Bereich der altgriechischen Poesie mit Blickauf ihre Bedeutung für die europäische Literatur, Kunst, Wissenschaft und Kultur, die Ausformung des europäi-schen Denkens und das Verständnis interkultureller Zusammenhänge behandelt. Fragen der Genderforschungwerden kontextspezifisch einbezogen. Darüber hinaus erfolgt eine praktische Vertiefung allgemeiner oder exem-plarischer Fragestellungen anhand konkreter Texte der altgriechischen Poesie.

Lehr- und Lernformen

Präsenzstudium (Semesterwochen-stunden = SWS)

Formen aktiver Teilnahme

Arbeitsaufwand (Stunden)

Übung (zur Poesie) 2 Diskussionsbeiträge;

eigenständige Lektüre

Präsenzzeit Übung 30Vor- und Nachbereitung Übung 75Präsenzzeit Seminar 30Vor- und Nachbereitung Seminar 75Prüfungsvorbereitungund Prüfung 30

Seminar (zur Poesie) 2 Übersetzungen;

schriftliche Tests; Referate

Modulprüfung: Schriftliche Hausarbeit (ca. 2 400 bis 3 000 Wörter/8 bis 10 Seiten)Veranstaltungssprache: Deutsch Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme: JaArbeitszeitaufwand insgesamt: 240 Stunden 8 LP Dauer des Moduls: Ein Semester Häufigkeit des Angebots: Jedes Sommersemester

Verwendbarkeit: Bachelorstudiengang Griechische Philologie60-LP-Modulangebot Griechische Philologie

FU-Mitteilungen 28/2015 vom 30.06.2015 1145

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FU-Mitteilungen

Modul: Griechische Literatur V (Schwerpunkt I)Hochschule/Fachbereich/Institut: Freie Universität Berlin/Philosophie und Geisteswissenschaften/Institut fürGriechische und Lateinische PhilologieModulverantwortliche/r: Dozentinnen und Dozenten des ModulsZugangsvoraussetzungen: Erfolgreiche Absolvierung der Module „Griechische Sprache und Methoden I“;„Griechische Sprache und Methoden II“, „Griechische Literatur I (Einführung in die altgriechische Prosa)“ und„Griechische Literatur II (Einführung in die altgriechische Poesie)“Qualifikationsziele: Die Studentinnen und Studenten sind in der Lage, unter Anleitung komplexere literatur- und geisteswissenschaftli-che Fragestellungen der griechischen Philologie zu erfassen und sich in gegebene Problemschwerpunkte eigen-ständig einzuarbeiten, wobei die sachlichen, sprachlichen, philologischen und hermeneutischen Standards desFachs eingehalten werden. Sie sind imstande, die Resultate ihrer Recherchen öffentlich zu präsentieren, dabei un-terschiedliche Methoden und Forschungspositionen des Fachs zu identifizieren, sie korrekt darzustellen und ihreStärken und Schwächen zu diskutieren. Sie verfügen über literaturwissenschaftliche, historische und sprachlicheKenntnisse, die sie in die Lage versetzen, sachliche und methodische Fragen des Fachs unter Anleitung fundiert zudiskutieren und verbleibende Probleme korrekt zu erfassen und darzustellen. Die Studentinnen und Studenten ver-fügen über einen ersten Schwerpunktbereich in der altgriechischen Literatur, der mit weiteren, noch zu erwerben-den Kenntnissen vernetzt und zur Anwendung gebracht werden kann (auch für berufliche Tätigkeiten in Schule,Hochschule, Kulturbetrieb oder Medien).Inhalte: Es werden spezifische Texte, Gattungen oder Fragestellungen der griechischen Literatur (inklusive ihrer Bedeutungfür die europäische Literatur und Geistesgeschichte und das Verständnis interkultureller Zusammenhänge) vertieftund mit einem Fokus auf wissenschaftliche Schwerpunkte sowie Forschungsfragen behandelt. Fragen der Gender-forschung werden kontextspezifisch einbezogen. Darüber hinaus erfolgt eine exemplarische Vertiefung und/oderVerbreiterung der als Schwerpunkte ausgewiesenen Fragestellungen durch Lektüre sinnvoller Parallel- oder Er-gänzungstexte.

Lehr- und Lernformen

Präsenzstudium (Semesterwochen-stunden = SWS)

Formen aktiver Teilnahme

Arbeitsaufwand (Stunden)

Seminar 2 Übersetzungen; Seminar-gespräche auf der Basis eigener Erarbeitungen

Präsenzzeit Seminar 30Vor- und Nachbereitung Seminar 60Präsenzzeit Lektürekurs 30Vor- und Nachbereitung Lektürekurs 60Prüfungsvorbereitungund Prüfung 60

Lektürekurs 2 Übersetzungen

Modulprüfung: Referat (ca. 30 Minuten)Veranstaltungssprache: Deutsch Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme: JaArbeitszeitaufwand insgesamt: 240 Stunden 8 LP Dauer des Moduls: Ein Semester Häufigkeit des Angebots: Jedes Semester

Verwendbarkeit: Bachelorstudiengang Griechische Philologie60-LP-Modulangebot Griechische Philologie

1146 FU-Mitteilungen 28/2015 vom 30.06.2015

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FU-Mitteilungen

Modul: Griechische Literatur VI (Schwerpunkt II)Hochschule/Fachbereich/Institut: Freie Universität Berlin/Philosophie und Geisteswissenschaften/Institut fürGriechische und Lateinische PhilologieModulverantwortliche/r: Dozentinnen und Dozenten des ModulsZugangsvoraussetzungen: Erfolgreiche Absolvierung der Module „Griechische Sprache und Methoden I“;„Griechische Sprache und Methoden II“, „Griechische Literatur I (Einführung in die altgriechische Prosa)“ und„Griechische Literatur II (Einführung in die altgriechische Poesie)“Qualifikationsziele: Die Studentinnen und Studenten sind in der Lage, eigenständig komplexere literatur- und geisteswissenschaftlicheFragestellungen der griechischen Philologie zu erfassen und sich in gegebene Problemschwerpunkte einzuarbei-ten, wobei die sachlichen, sprachlichen, philologischen und hermeneutischen Standards des Fachs eingehaltenwerden. Sie sind imstande, die Resultate ihrer Recherchen in einer schriftlichen Hausarbeit darzustellen, dabeiunterschiedliche Methoden und Forschungspositionen des Fachs zu identifizieren, sie korrekt darzustellen und ihreStärken und Schwächen vertieft zu diskutieren. Sie verfügen über fundierte literaturwissenschaftliche, historischeund sprachliche Kenntnisse, die sie in die Lage versetzen, sachliche und methodische Fragen des Fachs eigen-ständig in eindringender Weise zu diskutieren und sich mit Problemen sachgerecht auseinanderzusetzen. DieStudentinnen und Studenten verfügen über einen zweiten Schwerpunktbereich in der altgriechischen Literatur, dermit dem ersten sowie weiteren, noch zu erwerbenden Kenntnissen vernetzt und sinnvoll zur Anwendung gebrachtwerden kann (auch für berufliche Tätigkeiten in Schule, Hochschule, Kulturbetrieb oder Medien).Inhalte: Es werden spezifische Texte, Gattungen oder Fragestellungen der griechischen Literatur (inklusive ihrer Bedeutungfür die europäische Literatur und Geistesgeschichte und das Verständnis interkultureller Zusammenhänge) vertieftund mit einem Fokus auf wissenschaftliche Schwerpunkte sowie Forschungsfragen behandelt. Fragen der Gender-forschung werden kontextspezifisch einbezogen, ein selbstgewählter Schwerpunkt aus dem Problembereich wirdvon den Studentinnen und Studenten eigenständig erarbeitet und schriftlich dargestellt. Darüber hinaus werdenInterpretationsverfahren im Griechisch-Unterricht vermittelt und eingeübt. Es erfolgt eine exemplarische Vertiefungund/oder Verbreiterung der als Schwerpunkte ausgewiesenen Fragestellungen durch Lektüre sinnvoller Parallel-oder Ergänzungstexte.

Lehr- und Lernformen

Präsenzstudium (Semesterwochen-stunden = SWS)

Formen aktiver Teilnahme

Arbeitsaufwand (Stunden)

Seminar 2 Übersetzungen; Seminar-gespräche auf der Basis eigener Erarbeitungen

Präsenzzeit Seminar 30Vor- und Nachbereitung Seminar 60Präsenzzeit Lektürekurs 30Vor- und Nachbereitung Lektürekurs 60Prüfungsvorbereitungund Prüfung 120

Lektürekurs 2 Übersetzungen

Modulprüfung: Schriftliche Hausarbeit (ca. 15 Seiten mit 4 500 Wörtern)Veranstaltungssprache: Deutsch Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme: JaArbeitszeitaufwand insgesamt: 300 Stunden 10 LP Dauer des Moduls: Ein Semester Häufigkeit des Angebots: Jedes SemesterVerwendbarkeit: Bachelorstudiengang Griechische Philologie

FU-Mitteilungen 28/2015 vom 30.06.2015 1147

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FU-Mitteilungen

Modul: Griechische Sprache und Stil Hochschule/Fachbereich/Institut: Freie Universität Berlin/Philosophie und Geisteswissenschaften/Institut fürGriechische und Lateinische PhilologieModulverantwortliche/r: Dozentinnen und Dozenten des ModulsZugangsvoraussetzungen: Erfolgreiche Absolvierung der Module „Griechische Sprache und Methoden I“ und„Griechische Sprache und Methoden II“ Qualifikationsziele: Die Studentinnen und Studenten verfügen über aktive Kenntnis der altgriechischen Morphologie und Syntax undsind in der Lage, morphologische und syntaktische Phänomene der griechischen Grammatik sprachlich und logischpräzise zu erfassen und ihre Verwendung in Originaltexten besser zu verstehen. Die Studentinnen und Studentenbesitzen vertiefte Vermittlungskompetenz für die altgriechische Sprache. Die Studentinnen und Studenten könnendeutsche Texte in die altgriechische Sprache übertragen oder aktiv altgriechische Texte zu gegebenen Themen ab-fassen.Inhalte: Im Modul wird für aktive Sprachkompetenz (Vokabeln, Formen, einfache syntaktische Strukturen, typische Satz-muster) die Basis gelegt und vertieft (komplexere Syntaxmuster, anspruchsvollere Konstruktionen und Gedanken-gänge). Vermittelt wird die Fähigkeit zu aktiver Textproduktion bis hin zum Niveau schulischen Lektüreunterrichts inder gymnasialen Oberstufe und beim Abitur. So wird die Kompetenz vermittelt, eigenständige Prüfungs- und Qua-lifikationstexte abzufassen, wie sie in Schule und Wissenschaft notwendig sind.

Lehr- und Lernformen

Präsenzstudium (Semesterwochen-stunden = SWS)

Formen aktiver Teilnahme

Arbeitsaufwand (Stunden)

Übung I (Deutsch-Griechisch I) 2

Übersetzungen; eigenes Grammatikstudium

Präsenzzeit Übung I 30Vor- und Nachbereitung Übung I 105Präsenzzeit Übung II 30Vor- und Nachbereitung Übung II 105Prüfungsvorbereitungund Prüfung 30

Übung I (Deutsch-Griechisch II) 2

Modulprüfung: Klausur (90 Minuten)Veranstaltungssprache: Deutsch Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme: JaArbeitszeitaufwand insgesamt: 300 Stunden 10 LP Dauer des Moduls: Zwei Semester

Häufigkeit des Angebots: Beginn jedes Wintersemester (jeweils Deutsch-Griechisch I im Win-tersemester und Deutsch-Griechisch II im Sommersemester)

Verwendbarkeit: Bachelorstudiengang Griechische Philologie

1148 FU-Mitteilungen 28/2015 vom 30.06.2015

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FU-Mitteilungen

III. Module für das 30-Leistungspunkte-Modulangebot Griechische Literatur in Übersetzung

Modul: Griechische Literatur in Übersetzung IHochschule/Fachbereich/Institut: Freie Universität Berlin/Philosophie und Geisteswissenschaften/Institut fürGriechische und Lateinische PhilologieModulverantwortliche/r: Dozentinnen und Dozenten des ModulsZugangsvoraussetzungen: KeineQualifikationsziele: Die Studentinnen und Studenten kennen die wichtigsten Prosa- und Dichtungsgattungen der altgriechischen Lite-ratur und deren Eigenarten sowie die wichtigsten Prosa- und Dichtungsautoren und einige zentrale Texte. Sie ken-nen einige Werke der griechischen Prosa und Poesie in Übersetzung; sie können einen altgriechischen Text ausdem behandelten Kanon anhand einer Übersetzung verstehen und sachlich sowie literaturgeschichtlich erläutern.Inhalte: Das Modul verschafft einen Überblick über die altgriechische Literatur, ihre Entstehung und ihre grundlegendenMerkmale. Gegenstand des Moduls sind altgriechische Texte in Prosa und Poesie, die in Übersetzung eigenständigzu lesen sind, ferner Texte, die Kenntnisse verschaffen über die wichtigsten Autoren, Gattungen und Gattungsmerk-male sowie deren historische und geistesgeschichtliche Hintergründe.

Lehr- und Lernformen

Präsenzstudium (Semesterwochen-stunden = SWS)

Formen aktiver Teilnahme

Arbeitsaufwand (Stunden)

Übung A (Einführung in die alt-griechische Prosa)

2

Eigenständige Lektüre; Rechercheaufgaben

Präsenzzeit Übung A 30Vor- und Nachbereitung Übung A 45Präsenzzeit Übung B 30Vor- und Nachbereitung Übung B 45Prüfungsvorbereitungund Prüfung 30

Übung B (Einführung in die alt-griechische Dichtung)

2

Modulprüfung: Mündliche Prüfung (ca. 20 Minuten)Veranstaltungssprache: Deutsch Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme: JaArbeitszeitaufwand insgesamt: 180 Stunden 6 LP Dauer des Moduls: Zwei Semester

Häufigkeit des Angebots: Beginn jedes Wintersemester (Übung A im Wintersemester; Übung Bim Sommersemester)

Verwendbarkeit: 30-LP-Modulangebot Griechische Literatur in Übersetzung

FU-Mitteilungen 28/2015 vom 30.06.2015 1149

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FU-Mitteilungen

Modul: Griechische Literatur in Übersetzung IIHochschule/Fachbereich/Institut: Freie Universität Berlin/Philosophie und Geisteswissenschaften/Institut fürGriechische und Lateinische PhilologieModulverantwortliche/r: Dozentinnen und Dozenten des ModulsZugangsvoraussetzungen: KeineQualifikationsziele: Die Studentinnen und Studenten können Texte der altgriechischen Prosa- und Dichtungsliteratur anhand von Über-setzungen bearbeiten (sachlich und hermeneutisch) und sind in der Lage, Fragestellungen zu altgriechischenProsa- und Dichtungstexten zu diskutieren. Sie verfügen über Einblicke in den Bereich fiktionaler und nichtfiktiona-ler griechischer Literatur in Prosa und Dichtung, wozu auch Kenntnisse über die wichtigsten Gattungen und derenGattungsmerkmale zählen.Inhalte: Es werden allgemeine oder exemplarische Fragestellungen aus dem Bereich der altgriechischen Literatur mit Blickauf ihre Bedeutung für die europäische Literatur, Kunst, Wissenschaft und Kultur, die Ausformung des europäi-schen Denkens und das Verständnis interkultureller Zusammenhänge behandelt. Fragen der Genderforschungwerden kontextspezifisch einbezogen.

Lehr- und Lernformen

Präsenzstudium (Semesterwochen-stunden = SWS)

Formen aktiver Teilnahme

Arbeitsaufwand (Stunden)

Vorlesung 2

Diskussionsbeitrage; eigenständige Lektüre

Präsenzzeit Vorlesung 30Vor- und Nachbereitung Vorlesung 75Präsenzzeit Übung 30Vor- und Nachbereitung Übung 75Prüfungsvorbereitungund Prüfung 30

Übung 2

Modulprüfung: Mündliche Prüfung (ca. 20 Minuten)Veranstaltungssprache: Deutsch Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme: JaArbeitszeitaufwand insgesamt: 240 Stunden 8 LP Dauer des Moduls: Zwei Semester Häufigkeit des Angebots: Beginn jedes Wintersemester Verwendbarkeit: 30-LP-Modulangebot Griechische Literatur in Übersetzung

1150 FU-Mitteilungen 28/2015 vom 30.06.2015

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FU-Mitteilungen

Modul: Griechische Literatur in Übersetzung IIIHochschule/Fachbereich/Institut: Freie Universität Berlin/Philosophie und Geisteswissenschaften/Institut fürGriechische und Lateinische PhilologieModulverantwortliche/r: Dozentinnen und Dozenten des ModulsZugangsvoraussetzungen: KeineQualifikationsziele: Die Studentinnen und Studenten besitzen erweiterte Kenntnisse im Bereich der altgriechischen Literatur durcheigene Lektüre von Texten unterschiedlicher Gattungen und ein vertieftes Wissen im Bereich fiktionaler und nicht-fiktionaler griechischer Prosagattungen (wie Philosophie und Wissenschaften, Sachtexte, Geschichtsschreibung,Inschriften, Biographie, Rhetorik, Briefliteratur, Roman) und im Bereich altgriechischer Dichtung (wie Epik, Lyrik undDrama). Sie haben dabei ein Verständnis der sachlichen und methodischen Voraussetzungen bestimmter Fragenund Antworten. Die Studentinnen und Studenten verfügen über vertiefte Kenntnisse literatur- und geistesgeschicht-licher Zusammenhänge, die in Berufsfeldern wie Wissenschaft, Kulturbetrieb und Medien verwertbar sind. Inhalte: Im Modul werden größere oder eindringende Fragestellungen aus einem oder mehreren Bereichen der altgriechi-schen Literatur, Geistesgeschichte und Kultur behandelt, wobei ihre Bedeutung für die Entwicklung europäischerLiteratur, Kunst, Wissenschaft und Kultur, die Ausformung des europäischen Denkens und das Verständnis inter-kultureller Zusammenhänge mit in den Blick genommen wird. Fragen der Genderforschung werden kontextspezi-fisch einbezogen.

Lehr- und Lernformen

Präsenzstudium (Semesterwochen-stunden = SWS)

Formen aktiver Teilnahme

Arbeitsaufwand (Stunden)

Vorlesung 2

Eigenständige Lektüre von Primär- und Sekundärtexten

Präsenzzeit Vorlesung 30Vor- und Nachbereitung Vorlesung 75Präsenzzeit Übung 30Vor- und Nachbereitung Übung 75Prüfungsvorbereitungund Prüfung 30

Übung 2

Modulprüfung: Mündliche Prüfung (ca. 20 Minuten)Veranstaltungssprache: Deutsch Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme: JaArbeitszeitaufwand insgesamt: 240 Stunden 8 LP Dauer des Moduls: Zwei Semester Häufigkeit des Angebots: Beginn jedes Wintersemester Verwendbarkeit: 30-LP-Modulangebot Griechische Literatur in Übersetzung

FU-Mitteilungen 28/2015 vom 30.06.2015 1151

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FU-Mitteilungen

Modul: Griechische Literatur in Übersetzung IVHochschule/Fachbereich/Institut: Freie Universität Berlin/Philosophie und Geisteswissenschaften/Institut fürGriechische und Lateinische PhilologieModulverantwortliche/r: Dozentinnen und Dozenten des ModulsZugangsvoraussetzungen: Erfolgreiche Absolvierung der Module Griechische Literatur in Übersetzung I undGriechische Literatur in Übersetzung IIQualifikationsziele: Die Studentinnen und Studenten sind in der Lage, sich unter Anleitung mit komplexeren literatur- und geisteswis-senschaftlichen Fragestellungen der griechischen Philologie zu befassen. Sie kennen unterschiedliche Methodenund Forschungspositionen des Fachs und können ihre Stärken und Schwächen in Grundzügen diskutieren. Sie ver-fügen über vertiefte Kenntnisse in der altgriechischen Literatur und über eindringende Kenntnisse in einigen Spe-zialbereichen, die mit Kenntnissen aus anderen Studiengängen vernetzt und zur Anwendung gebracht werden kön-nen (auch für berufliche Tätigkeiten in Hochschule, Kulturbetrieb oder Medien). Inhalte: Im Modul werden spezifische Texte, Gattungen oder Fragestellungen der griechischen Literatur behandelt, wobeider Fokus auf sachliche Schwerpunkte und Forschungsfragen gerichtet ist. Dabei werden Fragen der Gender-forschung kontextspezifisch mit einbezogen.

Lehr- und Lernformen

Präsenzstudium (Semesterwochen-stunden = SWS)

Formen aktiver Teilnahme

Arbeitsaufwand (Stunden)

Vorlesung A 2 Eigenständige Begleitlektüre

Präsenzzeit Vorlesung A 30Vor- und Nachbereitung Vorlesung A 75Präsenzzeit Vorlesung B 30Vor- und Nachbereitung Vorlesung B 75Prüfungsvorbereitungund Prüfung 30

Vorlesung B 2 Erarbeitung eines eigenen Schwerpunkts

Modulprüfung: Mündliche Prüfung mit eigenem Schwerpunkt (ca. 30 Minuten)Veranstaltungssprache: Deutsch Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme: JaArbeitszeitaufwand insgesamt: 240 Stunden 8 LP Dauer des Moduls: Zwei Semester Häufigkeit des Angebots: Beginn jedes Wintersemester Verwendbarkeit: 30-LP-Modulangebot Griechische Literatur in Übersetzung

1152 FU-Mitteilungen 28/2015 vom 30.06.2015

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FU-Mitteilungen 28/2015 vom 30.06.2015 1153

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1154 FU-Mitteilungen 28/2015 vom 30.06.2015

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FU-Mitteilungen

2.2 Exemplarischer Studienverlaufsplan für das 60-LP-Modulangebot Griechische Philologie im Rahmen an-derer Studiengänge

Semester Module

1. FS(15 LP)

Griechische Sprache und Methoden I(9 LP)

Übung A (Griechischer Grammatik- und Übersetzungskurs

Prosa/4 SWS) Übung B

(Griechischer Methodenkurs/2 SWS)

Griechische Literatur I (Einführung in die altgriechische Prosa)

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(Einführung in die altgriechische Prosa/2 SWS)Übung B

(Arbeiten mit altgriechischen Prosatexten/2 SWS)

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Griechische Sprache und Methoden II(9 LP)

Übung A (Übersetzungs- und Grammatikkurs Poesie/

2 SWS)Übung B

(Übersetzung und Methoden [Poesie]/2 SWS)

Griechische Literatur II (Einführung in die altgriechische Poesie)

(6 LP)Übung A

(Einführung in die altgriechische Dichtung/2 SWS)Übung B

(Arbeiten mit altgriechischen poetischen Texten/2 SWS)

3. FS(11 LP)

Griechische Literatur III (Prosa)(8 LP)

Übung zur Prosa (2 SWS)Seminar zur Prosa (2 SWS)

Die Antike in Byzanz(6 LP)

– Vorlesung A (2 SWS)

4. FS(11 LP)

Griechische Literatur IV (Poesie)(8 LP)

Übung zur Poesie (2 SWS)Seminar zur Poesie (2 SWS)

– Vorlesung B (2 SWS)

5. FS(8 LP)

Griechische Literatur V (Schwerpunkt)(8 LP)

Seminar (2 SWS)Lektürekurs (2 SWS)

6. FS(0 LP)

FU-Mitteilungen 28/2015 vom 30.06.2015 1155

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FU-Mitteilungen

2.3 Exemplarischer Studienverlaufsplan für das 30-LP-Modulangebot Griechische Literatur in Übersetzung im Rahmen anderer Studiengänge

Semester Module

1. FS(7 LP)

Griechische Literatur in Übersetzung I(6 LP)

Übung A(Einführung in die altgriechische Prosa)

(2 SWS)

Griechische Literatur in Übersetzung II(8 LP)

Vorlesung (2 SWS)

2. FS(7 LP)

Übung B (Einführung in die altgriechische Dichtung)

(2 SWS)

Übung (2 SWS)

3. FS(4 LP)

Griechische Literatur in Übersetzung III(8 LP)

Vorlesung (2 SWS)

4. FS(4 LP)

Übung (2 SWS)

5. FS(4 LP)

Griechische Literatur in Übersetzung IV(8 LP)

Vorlesung A (2 SWS)

6. FS(4 LP)

Vorlesung B (2 SWS)

1156 FU-Mitteilungen 28/2015 vom 30.06.2015

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FU-Mitteilungen

Anlage 3: Zeugnis (Muster)

F r e i e U n i v e r s i t ä t B e r l i nF a c h b e r e i c h P h i l o s o p h i e u n d G e i s t e s w i s s e n s c h a f t e n

Zeugnis

Frau/Herr [Vorname/Name]

geboren am [Tag/Monat/Jahr] in [Geburtsort]

hat den Bachelorstudiengang

Griechische Philologie

auf der Grundlage der Studien- und Prüfungsordnung vom 20. Mai 2015 (FU-Mitteilungen 28/2015) mit der Gesamtnote

[Note als Text und Zahl]

erfolgreich abgeschlossen und die erforderliche Zahl von 180 Leistungspunkten nachgewiesen.

Die Prüfungsleistungen wurden wie folgt bewertet:

Die Bachelorarbeit hatte das Thema: [XX]

Berlin, den [Tag/Monat/Jahr] (Siegel)

Die Dekanin/Der Dekan Die/Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses

Notenskala: 1,0 – 1,5 sehr gut; 1,6 – 2,5 gut; 2,6 – 3,5 befriedigend; 3,6 – 4,0 ausreichend; 4,1 – 5,0 nicht ausreichendDie Leistungspunkte entsprechen dem European Credit Transfer and Accumulation System (ECTS)

Ein Teil der Leistungen ist unbenotet; die in Klammern gesetzte Leistungspunktzahl benennt den Umfang der benoteten Leistungen, die die Gesamtnote beeinflussen.

Studienbereich(e) Leistungspunkte Note

Kernfach Griechische Philologie, davon l 10 Leistungspunkte für die Bachelorarbeit[60-LP-Modulangebot [XX] oder zwei 30-LP-Modulangebote [XX]][Allgemeine Berufsvorbereitung (ABV) oderLehramtsbezogene Berufswissenschaft für Integrierte Sekundarschulen und Gymnasien (LBW-ISS-GYM)]

90 (…)

60 (…)

30 (…)

n,nn,nn,n

[BE/n,n]

FU-Mitteilungen 28/2015 vom 30.06.2015 1157

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FU-Mitteilungen

Anlage 4: Urkunde (Muster)

F r e i e U n i v e r s i t ä t B e r l i nF a c h b e r e i c h Ph i l o s o p h i e u n d G e i s t e s w i s s e n s c h a f t e n

U r k u n d e

Frau/Herr [Vorname/Name]

geboren am [Tag/Monat/Jahr] in [Geburtsort]

hat den Bachelorstudiengang

Griechische Philologie

erfolgreich abgeschlossen.

Gemäß der Studien- und Prüfungsordnung vom 20. Mai 2015 (FU-Mitteilungen 28/2015)

wird der Hochschulgrad

Bachelor of Arts (B. A.)

verliehen.

Berlin, den [Tag/Monat/Jahr] (Siegel)

Die Dekanin/Der Dekan Die/Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses

1158 FU-Mitteilungen 28/2015 vom 30.06.2015

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FU-Mitteilungen

Studien- und Prüfungsordnung des Fachbereichs Philosophie und Geisteswissenschaften

der Freien Universität Berlin für den Bachelorstudiengang Italienische Philologie,

für das 60-Leistungspunkte-Modulangebot Italienische Philologie

im Rahmen anderer Studiengänge, für das 60-Leistungspunkte-Modulangebot

Italienisch im Rahmen anderer Studiengänge, für das 30-Leistungspunkte-Modulangebot

Italienisch mit sprachlichen Vorkenntnissen im Rahmen anderer Studiengänge

und das 30-Leistungspunkte-Modulangebot Italienisch ohne sprachliche Vorkenntnisse

im Rahmen anderer Studiengänge

Präambel

Aufgrund von § 14 Abs. 1 Nr. 2 Teilgrundordnung(Erprobungsmodell) der Freien Universität Berlin vom27. Oktober 1998 (FU-Mitteilungen 24/1998) hat derFachbereichsrat des Fachbereichs Philosophie undGeisteswissenschaften der Freien Universität Berlin am20. Mai 2015 die folgende Studien- und Prüfungsord-nung für den Bachelorstudiengang Italienische Philolo-gie, für das 60-Leistungspunkte-Modulangebot Italieni-sche Philologie im Rahmen anderer Studiengänge, fürdas 60-Leistungspunkte-Modulangebot Italienisch imRahmen anderer Studiengänge, für das 30-Leistungs-punkte-Modulangebot Italienisch mit sprachlichen Vor-kenntnissen im Rahmen anderer Studiengänge unddas 30-Leistungspunkte-Modulangebot Italienisch ohnesprachliche Vorkenntnisse im Rahmen anderer Studien-gänge erlassen: *

Inhaltsverzeichnis1. Abschnitt: Allgemeiner Teil§ 1 Geltungsbereich

§ 2 Studienberatung und Studienfachberatung

§ 3 Prüfungsausschuss

§ 4 Lehr- und Lernformen

§ 5 Wiederholung von Prüfungsleistungen

2. Abschnitt: Bachelorstudiengang Italienische Philologie

§ 6 Qualifikationsziele

§ 7 Studieninhalte

§ 8 Regelstudienzeit

§ 9 Aufbau und Gliederung; Umfang der Leistungen

§ 10 Studienbereich Allgemeine Berufsvorbereitung (ABV)

§ 11 Studienbereich Lehramtsbezogene Berufswissen-schaft für Integrierte Sekundarschulen und Gym-nasien (LBW-ISS-GYM)

§ 12 Bachelorarbeit§ 13 Auslandsstudium§ 14 Studienabschluss3. Abschnitt: 60-Leistungspunkte-Modulangebot

Italienische Philologie im Rahmen anderer Studiengänge [mit sprach-lichen Vorkenntnissen]

§ 15 Zugangsvoraussetzungen§ 16 Qualifikationsziele § 17 Studieninhalte § 18 Aufbau und Gliederung; Umfang der Leistungen4. Abschnitt: 60-Leistungspunkte-Modulangebot

Italienisch im Rahmen anderer Studiengänge [ohne sprachliche Vorkenntnisse]

§ 19 Zugangsvoraussetzung§ 20 Qualifikationsziele§ 21 Studieninhalte§ 22 Aufbau und Gliederung; Umfang der Leistungen5. Abschnitt: 30-Leistungspunkte-Modulangebot

Italienisch mit sprachlichen Vorkennt-nissen im Rahmen anderer Studien-gänge

§ 23 Zugangsvoraussetzungen § 24 Qualifikationsziele § 25 Studieninhalte § 26 Aufbau und Gliederung; Umfang der Leistungen 6. Abschnitt: 30-Leistungspunkte-Modulangebot

Italienisch ohne sprachliche Vorkennt-nisse im Rahmen anderer Studien-gänge

§ 27 Zugangsvoraussetzung § 28 Qualifikationsziele § 29 Studieninhalte § 30 Aufbau und Gliederung; Umfang der Leistungen 7. Abschnitt: Schlussbestimmungen§ 31 Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen

AnlagenAnlage 1: ModulbeschreibungenAnlage 2: Exemplarische Studienverlaufspläne

2.1 Exemplarischer Studienverlaufsplan: Bachelorstudiengang Italienische Philo-logie

2.2 Exemplarischer Studienverlaufsplan: 60-LP-Modulangebot Italienische Philo-logie im Rahmen anderer Studiengänge

* Diese Ordnung ist vom Präsidium der Freien Universität Berlin am11. Juni 2015 bestätigt worden.

FU-Mitteilungen 28/2015 vom 30.06.2015 1159

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2.3 Exemplarischer Studienverlaufsplan für das 60-LP-Modulangebot Italienisch im Rahmen anderer Studiengänge

2.4 Exemplarischer Studienverlaufsplan für das 30-LP-Modulangebot Italienisch im Rahmen anderer Studiengänge mit sprachlichen Vorkenntnissen

2.5 Exemplarischer Studienverlaufsplan für das 30-LP-Modulangebot Italienisch im Rahmen anderer Studiengänge ohne sprachliche Vorkenntnisse

Anlage 3: Zeugnis (Muster)

Anlage 4: Urkunde (Muster)

1. Abschnitt:Allgemeiner Teil

§ 1Geltungsbereich

Diese Ordnung regelt Ziele, Inhalt und Aufbau desBachelorstudiengangs Italienische Philologie (Bachelor-studiengang), des 60-Leistungspunkte-ModulangebotsItalienische Philologie im Rahmen anderer Studien-gänge (60-LP-Modulangebot Italienische Philologie),des 60-Leistungspunkte-Modulangebots Italienisch imRahmen anderer Studiengänge (60-LP-ModulangebotItalienisch), des 30-Leistungspunkte-ModulangebotsItalienisch mit sprachlichen Vorkenntnissen im Rahmenanderer Studiengänge (30-LP-Modulangebot Italienischmit sprachlichen Vorkenntnissen) und des 30-Leistungs-punkte-Modulangebots Italienisch ohne sprachliche Vor-kenntnisse im Rahmen anderer Studiengänge (30-LP-Modulangebot Italienisch ohne sprachliche Vorkennt-nisse) und in Ergänzung zur Rahmenstudien- und -prü-fungsordnung der Freien Universität Berlin (RSPO)Anforderungen und Verfahren für die Erbringung vonStudien- und Prüfungsleistungen (Leistungen) im Bache-lorstudiengang sowie im 60-LP-Modulangebot Italieni-sche Philologie, im 60-LP-Modulangebot Italienisch, im30-LP-Modulangebot Italienisch mit sprachlichen Vor-kenntnissen und im 30-LP-Modulangebot Italienischohne sprachliche Vorkenntnisse.

§ 2 Studienberatung und Studienfachberatung

(1) Die allgemeine Studienberatung wird von der Zen-traleinrichtung Studienberatung und Psychologische Be-ratung der Freien Universität Berlin durchgeführt.

(2) Ein Besuch der Studienfachberatung wird insbe-sondere zu Beginn des ersten Fachsemesters und imvierten Fachsemester dringend empfohlen. Die Studien-fachberatung wird von hauptberuflichen Lehrkräften desInstituts für Romanische Philologie des FachbereichsPhilosophie und Geisteswissenschaften der Freien Uni-

versität Berlin durchgeführt. Sie unterstützen die Studen-tinnen und Studenten durch fachspezifische, individuelleBeratung, insbesondere zum Aufbau und zur Durchfüh-rung des Studiums, zur Planung eines Auslandsaufent-halts, zum Erwerb der Leistungsnachweise, zur Wahlvon Studienschwerpunkten und zum wissenschaftlichenArbeiten.

(3) Für Beratungen zur sprachpraktischen und landes-kundlichen Ausbildung sind die in der Sprachpraxis täti-gen hauptamtlichen Lehrkräfte der ZentraleinrichtungSprachenzentrum und des Instituts für Romanische Phi-lologie zuständig.

§ 3 Prüfungsausschuss

Zuständig für die Organisation der Prüfungen und dieübrigen in der RSPO genannten Aufgaben ist der vomFachbereichsrat des Fachbereichs Philosophie undGeisteswissenschaften der Freien Universität Berlin ein-gesetzte Prüfungsausschuss.

§ 4Lehr- und Lernformen

(1) Im Rahmen des Lehrangebots werden folgendeLehr- und Lernformen angeboten:

1. Grundkurs: Dieser führt in die Inhalte und Methodender einzelnen Studiengebiete ein.

2. Sprachpraktische Übung: Diese dient der Vermittlungvon handlungsbezogenen kommunikativen Kompe-tenzen in modernen Fremdsprachen. Sie erforderteine aktive Teilnahme am Unterrichtsgespräch undenthält in Abhängigkeit vom jeweiligen Eingangsni-veau der Studentinnen und Studenten, den behandel-ten Textsorten und den Qualifikationszielen vielfältigeFormen der eigenständigen und kooperativen Sprach-arbeit, die in kontinuierlicher Rückkopplung mit derLehrkraft innerhalb und außerhalb der Präsenzzeiterbracht werden. Die Lehrform „SprachpraktischeÜbung“ entspricht zu 50 % der Lehrform „Konversa-tionsübung“ und zu 50 % der Lehrform „Lektürekurs“.

3. Proseminar: Dieses dient der Vertiefung von Lern-inhalten, zum Beispiel durch Erschließung der jeweili-gen wissenschaftlichen Literatur und der typischenArbeitsmethoden des Faches. Die vorrangige Arbeits-form ist eine aktive Teilnahme in gemeinsamen Dis-kussionen und beim Einzelstudium der Primär- undSekundärliteratur.

4. Hauptseminar: Dieses dient der intensiven Auseinan-dersetzung mit exemplarischen Themenbereichenund der Einübung selbstständigen wissenschaftlichenArbeitens. Die vorrangigen Arbeitsformen sind durchSeminargespräche begleitete Lektüre von Primärtex-ten und Fachliteratur sowie die selbstständig erarbei-tete mündliche und/oder schriftliche Präsentation der

1160 FU-Mitteilungen 28/2015 vom 30.06.2015

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Lektüreergebnisse. Der Selbststudienanteil ist deut-lich höher als im Proseminar.

5. Vorlesung: Diese vermittelt entweder einen Überblicküber einen größeren Gegenstandsbereich des Fa-ches und seiner methodischen bzw. theoretischenGrundlagen oder Kenntnisse über ein spezielles Stoff-gebiet und seiner Forschungsprobleme und dient da-mit der Darstellung allgemeiner Zusammenhänge undtheoretischer Grundlagen. Die vorrangige Lehrform istder Vortrag der jeweiligen Lehrkraft.

(2) Die Lehr- und Lernformen gemäß Abs. 1 können inBlended-Learning-Arrangements erprobt werden. DasPräsenzstudium wird hierbei in Art und Umfang ange-messen mit elektronischen Internet-basierten Medien(E-Learning) verknüpft. Dabei können ausgewählteLehr- und Lernaktivitäten über die zentralen E-Learning-Anwendungen der Freien Universität Berlin angebotenund von den Studentinnen und Studenten einzeln oder ineiner Gruppe selbstständig und/oder betreut bearbeitetwerden. Blended Learning kann in der Durchführungs-phase (Austausch und Diskussion von Lernobjekten, Lö-sung von Aufgaben, Intensivierung der Kommunikationzwischen den Lernenden und Lehrenden) bzw. in derNachbereitungsphase (Lernerfolgskontrolle, Transferun-terstützung) eingesetzt werden.

§ 5Wiederholung von Prüfungsleistungen

(1) Im Falle des Nichtbestehens dürfen studienbeglei-tende Prüfungsleistungen dreimal, die Bachelorarbeiteinmal wiederholt werden.

(2) Mit „ausreichend“ (4,0) oder besser bewertete Prü-fungsleistungen dürfen nicht wiederholt werden.

2. Abschnitt:Bachelorstudiengang Italienische Philologie

§ 6 Qualifikationsziele

(1) Die Absolventinnen und Absolventen des Bache-lorstudiengangs kennen erste wissenschaftliche Grund-lagen der allgemeinen, romanischen und italienischenSprach- und Literaturwissenschaft. Sie sind mit den zen-tralen Fachtermini vertraut und in der Lage, sprachwis-senschaftliche und literaturwissenschaftliche Methodenselbstständig auf wissenschaftliche Fragestellungen,auch unter Berücksichtigung von Genderaspekten, an-zuwenden. Die Absolventinnen und Absolventen sind inder Lage, ihre in der Landeskunde erworbene interkultu-relle Kompetenz zu nutzen, um regionale, politische, so-ziale und wirtschaftliche Charakteristika Italiens einzu-schätzen und deren Auswirkung auf sprachliche und lite-rarische Phänomene zu erfassen. Die Absolventinnenund Absolventen des Bachelorstudiengangs beherr-schen die italienische Sprache auf dem Niveau C 1.1 des

Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens fürSprachen (GER). Ihre landeskundlichen Kenntnisse undFertigkeiten ermöglichen es ihnen, in verschiedenenRealsituationen der Zielsprache handlungsfähig zu sein.Die Absolventinnen und Absolventen beherrschen diepraktischen Aspekte des wissenschaftlichen Arbeitens.

(2) Die Absolventinnen und Absolventen verfügenüber überfachliche Kompetenzen, die sie für angren-zende Berufsfelder qualifizieren. Sie können eigenstän-dig Recherchen zu konkreten Fragestellungen durchfüh-ren und sich benötigte Informationen unter Einsatz neuerMedien beschaffen. Ihre analytische Herangehensweiseermöglicht ihnen eine schnelle und selbstständige Einar-beitung in neue Sachverhalte. Sie sind in der Lage, ihreArbeitsergebnisse sowohl mündlich als auch schriftlich insprachlich angemessener Ausdrucksweise strukturiertzu präsentieren bzw. zu verfassen und die Adressatin-nen und Adressaten zielgerichtet in das jeweilige Themaeinzuführen. Die Absolventinnen und Absolventen arbei-ten termingerecht und verfügen sowohl über Teamfähig-keit als auch über kommunikative und soziale Kompe-tenzen.

(3) Das erfolgreiche Studium des Bachelorstudien-gangs bereitet auf einen anschließenden Masterstudien-gang vor; die Belegung des Studienbereichs LBW-ISS-GYM ist Voraussetzung für einen anschließenden Lehr-amtsmasterstudiengang. Des Weiteren ist eine Tätigkeitin verschiedenen Berufsfeldern möglich, wie Wissen-schaft, Bibliotheks- und Verlagswesen, Presse und an-dere Medien, Erwachsenenbildung, Kulturmanagementund -vermittlung sowie andere fremdsprachenbezogeneTätigkeiten, Organisations- und Kommunikationsma-nagement, Öffentlichkeitsarbeit, Tourismusbranche oderArbeitsbereiche in nationalen und internationalen Institu-tionen.

§ 7Studieninhalte

(1) Der Bachelorstudiengang setzt sich im Kernfachaus den folgenden Studienbereichen zusammen:

1. Sprachpraxis:

– die Entwicklung der vier Grundfertigkeiten Lesen,Hören, Sprechen und Schreiben unter Bezug aufdie anwendungsbezogenen Niveaustufen des GER

– die Entwicklung von Strategien der Sprachmittlung

– die Entwicklung von Strategien des Spracherwerbsund der Sprachverwendung sowie des eigenständi-gen und kooperativen Lernens

2. Sprachwissenschaft:

– Grundlagen, Theorien und Methoden der allgemei-nen, der romanischen und der italienischen Sprach-wissenschaft

– das Sprachsystem des Italienischen und seine Ver-wendung

FU-Mitteilungen 28/2015 vom 30.06.2015 1161

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– Variation des Italienischen und Sprachgeschichte,ggf. unter Berücksichtigung weiterer italoromani-scher Varietäten

– weitere Aspekte der italienischen, romanischenund allgemeinen Sprachwissenschaft in ihren so-ziokulturellen, biologischen und sonstigen interdis-ziplinären sowie anwendungsbezogenen Zusam-menhängen

3. Literaturwissenschaft:– Theorien und Methoden der Literaturwissenschaft– Literaturgeschichte in ihrem Verlauf– Textanalyse und -interpretation– Literatur und nichtliterarische Textsorten; Literatur

und andere Künste bzw. Medien4. Landeskunde:

Gegenstand der Landeskunde sind gesellschaftlicheund kulturelle Gegebenheiten Italiens und ggf. an-derer italienischsprachiger Gebiete (z. B. Geographie,Geschichte, Politik, Wirtschaft, Philosophie, Kunst,Alltags- und Regionalkulturen, Medien, sozialeSysteme) unter Berücksichtigung von Genderaspek-ten.(2) Im Studienbereich Literaturwissenschaft gemäß

Abs. 1 Nr. 3 müssen im Verlauf des Bachelorstudien-gangs mindestens zwei unterschiedliche literarischeHauptgattungen (Lyrik, Dramatik, Narrativik) vertieft be-handelt werden. Neben der Literatur ab dem ausgehen-den 19. Jahrhundert müssen mindestens zwei weiterewichtige Epochen der italienischen Literatur studiertwerden. In jedem Modul des Studienbereichs besteht dieMöglichkeit, mindestens eine Hauptgattung gemäßSatz 1 und mindestens eine Epoche gemäß Satz 2 zuwählen.

§ 8Regelstudienzeit

Die Regelstudienzeit beträgt sechs Semester.

§ 9Aufbau und Gliederung; Umfang der Leistungen

(1) Im Rahmen des Bachelorstudiengangs sind insge-samt Leistungen im Umfang von 180 Leistungspunkten(LP) zu erbringen. Der Bachelorstudiengang gliedertsich in:1. das Kernfach Italienische Philologie im Umfang von

90 LP einschließlich der Bachelorarbeit im Umfangvon 10 LP,

2. ein gewähltes 60-LP-Modulangebot aus einem ande-ren fachlichen Bereich oder zwei gewählte 30-LP-Mo-dulangebote aus zwei anderen fachlichen Bereichen.

3. den Studienbereich Allgemeine Berufsvorbereitung(ABV) oder Lehramtsbezogene Berufswissenschaft

für Integrierte Sekundarschulen und Gymnasien(LBW-ISS-GYM) im Umfang von 30 LP.(2) Im Kernfach Italienische Philologie sind folgende

Module zu absolvieren:1. Sprachpraxis

– Modul: Italienisch Aufbaumodul I (6 LP),– Modul: Italienisch Aufbaumodul II (6 LP),– Modul: Italienisch Aufbaumodul III (6 LP) und– Modul: Italienisch Vertiefungsmodul (6 LP).

2. Sprachwissenschaft– Basismodul Ia:

Einführung in die Beschreibungsebenen des italie-nischen Sprachsystems (6 LP) und

– Basismodul IIa:Variation und Wandel der italienischen Sprache so-wie weitere Teilgebiete der italienischen Sprachwis-senschaft (8 LP).

3. Literaturwissenschaft– Basismodul Ia:

Grundbegriffe und Methoden der italienischen Lite-raturwissenschaft (6 LP) und

– Basismodul IIa:Literaturgeschichte und Methoden der Textanalyse(8 LP).

4. Landeskunde– Basismodul Ia:

Landeskunde Italien (6 LP).5. Im Studienbereich Sprachwissenschaft und im Stu-

dienbereich Literaturwissenschaft muss zusätzlich je-weils ein Aufbaumodul absolviert werden. Hinzukommt die Bachelorarbeit im Umfang von 10 LP, dieim Studienbereich Sprachwissenschaft oder im Stu-dienbereich Literaturwissenschaft anzufertigen ist. a) Sprachwissenschaft

– Aufbaumodul Typ 1:Ausbau von Teilbereichen der italienischenSprachwissenschaft (12 LP) oder

– Aufbaumodul Typ 2:Exemplarischer Ausbau von Teilbereichen deritalienischen Sprachwissenschaft und interdiszi-plinäre Bezüge (10 LP).

b) Literaturwissenschaft– Aufbaumodul Typ 1:

Literaturwissenschaftliche Textanalyse und Per-spektiven derForschung (12 LP) oder

– Aufbaumodul Typ 2:Literaturwissenschaftliche Textanalyse und in-terdisziplinäre Perspektiven (10 LP).

Wird das Aufbaumodul Typ 1 in der Sprachwissen-schaft gewählt, ist das Aufbaumodul Typ 2 im Be-reich der Literaturwissenschaft zu absolvieren.

1162 FU-Mitteilungen 28/2015 vom 30.06.2015

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Wird das Aufbaumodul Typ 2 in der Sprachwissen-schaft gewählt, ist das Aufbaumodul Typ 1 im Be-reich der Literaturwissenschaft zu absolvieren.

(3) Als 60- und als 30-LP-Modulangebote gemäßAbs. 1 Nr. 2 wählbar sind Modulangebote der Fachberei-che und der Zentralinstitute der Freien Universität Berlin,sofern den Studentinnen und Studenten des Bachelor-studiengangs durch Beschluss des jeweils zuständigenOrgans die Wählbarkeit zugesichert worden ist. Dies giltfür Modulangebote der anderen Universitäten der Län-der Berlin und Brandenburg entsprechend. Eine Listeder für Studentinnen und Studenten des Bachelorstu-diengangs wählbaren Modulangebote wird rechtzeitig angeeigneter Stelle veröffentlicht.

(4) Beabsichtigen Studentinnen und Studenten, nachAbschluss des Bachelorstudiengangs einen lehramtsbe-zogenen Masterstudiengang zu belegen, so müssen sieim Rahmen des Bachelorstudiengangs neben demKernfach ein 60-LP-Modulangebot für eines der Fächergemäß § 3 Lehramtszugangsverordnung (LZVO) in Ver-bindung mit der Anlage 2 zur LZVO und den Studienbe-reich LBW-ISS-GYM absolvieren. Der Katalog der in Be-tracht kommenden 60-LP-Modulangebote wird den Stu-dieninteressentinnen und -interessenten sowie den Stu-dentinnen und Studenten rechtzeitig in geeigneter Weisebekannt gegeben.

(5) Über die Zugangsvoraussetzungen, die Inhalteund Qualifikationsziele, die Lehr- und Lernformen, denzeitlichen Arbeitsaufwand, die Formen der aktiven Teil-nahme, die zu erbringenden studienbegleitenden Prü-fungsleistungen, die Angaben über die Pflicht zur regel-mäßigen Teilnahme an den Lehr- und Lernformen, dieden Modulen jeweils zugeordneten Leistungspunkte, dieRegeldauer und die Angebotshäufigkeit informieren fürdie Module des Bachelorstudiengangs die Modulbe-schreibungen in der Anlage 1. Für die Module desgewählten 60-LP-Modulangebots oder der gewählten30-LP-Modulangebote gemäß Abs. 1 Nr. 2 wird auf diejeweilige Studien- und Prüfungsordnung verwiesen.

(6) Über den empfohlenen Verlauf des Studiums imBachelorstudiengang unterrichtet der exemplarischeStudienverlaufsplan in der Anlage 2 unter 2.1.

§ 10Studienbereich Allgemeine Berufsvorbereitung

(ABV)

(1) Im Studienbereich ABV erwerben die Studentinnenund Studenten über die fachwissenschaftlichen Studienhinaus eine breitere wissenschaftliche Bildung und wei-tere berufsfeldbezogene Kompetenzen zur Vorbereitungauf qualifikationsadäquate, auch international ausge-richtete berufliche Tätigkeiten nach dem Studium.

(2) Die Module des Studienbereichs ABV werden inder Studienordnung und der Prüfungsordnung fürden Studienbereich Allgemeine Berufsvorbereitung inBachelorstudiengängen der Freien Universität Berlin

(StO-ABV und PO-ABV) sowie in der fachspezifischenStudien- und Prüfungsordnung für den StudienbereichAllgemeine Berufsvorbereitung in Bachelorstudiengän-gen des Fachbereichs Philosophie und Geisteswissen-schaften in der jeweils geltenden Fassung beschrieben.

(3) Der Studienbereich ABV umfasst ein obligatori-sches Berufspraktikum sowie unterschiedliche Kompe-tenzbereiche, die berufsrelevante Qualifikationsfelderabdecken. Die Beratung zu den allgemeinen Regelun-gen des Studienbereichs und die Unterstützung bei derWahl des Praktikums wird von der Studienfachberaterinbzw. dem Studienfachberater in Verbindung mit der ABV-Koordinationsstelle des Fachbereichs sowie dem CareerService der Freien Universität Berlin durchgeführt.

(4) Die Module gemäß Abs. 1 und darin erbrachteLeistungen dürfen nicht mit Modulen und Leistungen desKernfachs gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1 und des gewählten60-LP-Modulangebots oder der gewählten 30-LP-Modul-angebote gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 2 übereinstimmen.

§ 11Studienbereich Lehramtsbezogene Berufswissen-

schaft für Integrierte Sekundarschulen und Gymnasien (LBW-ISS-GYM)

(1) Die Module des Studienbereichs LBW-ISS-GYMvermitteln den Studentinnen und Studenten erziehungs-wissenschaftliches und fachdidaktisches Basiswissen,ermöglichen eine theoriegeleitete Reflexion ihrer Lehr-erfahrungen und bereiten auf der Grundlage der erwor-benen Qualifikationen und Erfahrungen auf eine Berufs-wahlentscheidung vor.

(2) Die Module des Studienbereichs LBW-ISS-GYMwerden in der Studienordnung für den StudienbereichLehramtsbezogene Berufswissenschaft für IntegrierteSekundarschulen und Gymnasien im Rahmen vonBachelorstudiengängen mit Lehramtsoption der FreienUniversität Berlin (SPO-LBW-ISS-GYM) beschrieben.

(3) Der Studienbereich LBW-ISS-GYM umfasst erzie-hungswissenschaftliche und fachdidaktische Module.Die Beratung zu den allgemeinen Regelungen des Stu-dienbereichs wird von der Studienfachberaterin oderdem Studienfachberater in Verbindung mit dem Zentrumfür Lehrerbildung durchgeführt.

(4) Die Module gemäß Abs. 1 und darin erbrachteLeistungen dürfen nicht mit Modulen und Leistungen desKernfaches gemäß § 9 Abs.1 Nr. 1 und des gewählten60-LP-Modulangebots gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 2 überein-stimmen.

§ 12Bachelorarbeit

(1) Die Bachelorarbeit soll zeigen, dass die Studentinoder der Student in der Lage ist, innerhalb einer vorge-gebenen Frist eine fachlich relevante Fragestellung im

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Bereich der Sprach- oder Literaturwissenschaft selbst-ständig nach wissenschaftlichen Methoden zu bearbei-ten und die Ergebnisse sachgerecht darzustellen und zubewerten.

(2) Studentinnen und Studenten werden auf Antragzur Bachelorarbeit zugelassen, wenn sie bei Antragstel-lung nachweisen, dass sie

1. im Bachelorstudiengang zuletzt an der Freien Univer-sität Berlin immatrikuliert gewesen sind und

2. bereits Module im Umfang von mindestens 90 LP imBachelorstudiengang absolviert haben.

(3) Dem Antrag auf Zulassung zur Bachelorarbeit sindNachweise über das Vorliegen der Voraussetzungen ge-mäß Abs. 2 beizufügen, ferner die Bescheinigung einerprüfungsberechtigten Lehrkraft über die Bereitschaft zurÜbernahme der Betreuung der Bachelorarbeit. Der zu-ständige Prüfungsausschuss entscheidet über den An-trag. Wird eine Bescheinigung über die Übernahme derBetreuung der Bachelorarbeit gemäß Satz 1 nicht vorge-legt, so setzt der Prüfungsausschuss eine Betreuerinoder einen Betreuer ein.

(4) Der Prüfungsausschuss gibt in Abstimmung mitder Betreuerin oder dem Betreuer das Thema derBachelorarbeit aus. Thema und Aufgabenstellung müs-sen so beschaffen sein, dass die Bearbeitung innerhalbder Bearbeitungsfrist abgeschlossen werden kann. Aus-gabe und Fristeinhaltung sind aktenkundig zu machen.

(5) Die Bachelorarbeit soll etwa 7 500 bis 9 000 Wör-ter umfassen. Die Bearbeitungszeit für die Bachelor-arbeit beträgt zwölf Wochen. War eine Studentin oder einStudent über einen Zeitraum von mehr als drei Monatenaus triftigem Grund an der Bearbeitung gehindert, ent-scheidet der Prüfungsausschuss, ob die Bachelorarbeitneu erbracht werden muss. Die Prüfungsleistung hin-sichtlich der Bachelorarbeit gilt für den Fall, dass derPrüfungsausschuss eine erneute Erbringung verlangt,als nicht unternommen.

(6) Als Beginn der Bearbeitungszeit gilt das Datum derAusgabe des Themas durch den Prüfungsausschuss.Das Thema kann einmalig innerhalb der ersten drei Wo-chen zurückgegeben werden und gilt dann als nicht aus-gegeben. Bei der Abgabe hat die Studentin oder der Stu-dent schriftlich zu versichern, dass sie oder er die Bache-lorarbeit selbstständig verfasst und keine anderen alsdie angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt hat.Die Bachelorarbeit ist in drei maschinenschriftliche ge-bundenen Exemplaren sowie in elektronischer Form imPortable-Document-Format (PDF) abzugeben. Die PDF-Datei muss den Text maschinenlesbar und nicht nur gra-fisch enthalten; ferner darf sie keine Rechtebeschrän-kung aufweisen.

(7) Die Bachelorarbeit ist innerhalb von vier Wochenvon zwei vom Prüfungsausschuss bestellten Prüfungs-berechtigten mit einer schriftlichen Begründung zu be-werten. Dabei soll die Betreuerin oder der Betreuer der

Bachelorarbeit eine oder einer der Prüfungsberechtigtensein.

(8) Die Bachelorarbeit ist bestanden, wenn die Notefür die Bachelorarbeit mindestens „ausreichend“ (4,0)ist.

§ 13 Auslandsstudium

(1) Den Studentinnen und Studenten wird ein Aus-landsstudienaufenthalt nachdrücklich empfohlen. ImRahmen des Auslandsstudiums sollen Leistungen er-bracht werden, die für den Bachelorstudiengang und er-gänzende Studienbereiche anrechenbar sind.

(2) Dem Auslandsstudium soll der Abschluss einerVereinbarung zwischen der Studentin oder dem Studen-ten, der zuständigen Stelle an der Zielhochschule sowieder oder dem Studiengangsverantwortlichen mit Zustim-mung der oder des Vorsitzenden des für den Bachelor-studiengang zuständigen Prüfungsausschusses überdie Dauer des Auslandsaufenthalts, über die im Rahmendes Auslandsaufenthalts zu erbringenden Leistungen,die gleichwertig zu den Leistungen im Bachelorstudien-gang sein müssen, sowie die den Leistungen zugeord-neten Leistungspunkte vorausgehen. Vereinbarungsge-mäß erbrachte Leistungen werden angerechnet.

(3) Die Modulbeauftragten unterstützen die Studentin-nen und Studenten bei der Planung und Vorbereitungdes Auslandsstudiums.

(4) Als geeigneter Zeitpunkt für einen Auslandsaufent-halt wird das dritte oder fünfte Fachsemester empfohlen.

(5) Daneben gibt es auch die Möglichkeit, das inner-halb des Studienbereichs ABV vorgesehene Berufsprak-tikum im Rahmen eines Auslandsaufenthalts zu absol-vieren. Dazu berät ausführlich der Career Service.

§ 14Studienabschluss

(1) Voraussetzung für den Studienabschluss ist, dassdie gemäß §§ 9 und 12 dieser Ordnung gefordertenLeistungen erbracht worden sind.

(2) Der Studienabschluss ist ausgeschlossen, soweitdie Studentin oder der Student an einer Hochschule imgleichen Studiengang oder in einem Modul, welches miteinem der im Bachelorstudiengang zu absolvierendenund bei der Ermittlung der Gesamtnote zu berücksichti-genden Module identisch oder vergleichbar ist, Leistun-gen endgültig nicht erbracht oder Prüfungsleistungenendgültig nicht bestanden hat oder sich in einem schwe-benden Prüfungsverfahren befindet.

(3) Dem Antrag auf Feststellung des Studienabschlus-ses sind Nachweise über das Vorliegen der Vorausset-zungen gemäß Abs. 1 und eine Versicherung beizufü-gen, dass für die Person der Antragstellerin oder des An-tragstellers keiner der Fälle gemäß Abs. 2 vorliegt. Über

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FU-Mitteilungen

den Antrag entscheidet der zuständige Prüfungsaus-schuss.

(4) Aufgrund der bestandenen Prüfung wird der Hoch-schulgrad Bachelor of Arts (B. A.) verliehen. Die Studen-tinnen und Studenten erhalten ein Zeugnis und eine Ur-kunde (Anlagen 3 und 4), sowie ein Diploma Supplement(englische und deutsche Version). Darüber hinaus wirdeine Zeugnisergänzung mit Angaben zu den einzelnenModulen und ihren Bestandteilen (Transkript) erstellt.Auf Antrag werden ergänzend englische Versionen vonZeugnis und Urkunde ausgehändigt.

3. Abschnitt:60-Leistungspunkte-Modulangebot ItalienischePhilologie im Rahmen anderer Studiengänge

[mit sprachlichen Vorkenntnissen]

§ 15Zugangsvoraussetzungen

(1) Zugangsvoraussetzung für das 60-LP-Modulange-bot Italienische Philologie ist die Zulassung zu einemBachelorstudiengang der Freien Universität Berlin, des-sen Kernfach nicht mehr als 90 LP umfasst, soweit des-sen Kombinierbarkeit mit dem 60-LP-Modulangebot Ita-lienische Philologie nicht durch anderweitige Regelun-gen ausgeschlossen ist.

(2) Weitere Zugangsvoraussetzung für das 60-LP-Modulangebot Italienische Philologie ist der Nachweisvon Kenntnissen der italienischen Sprache auf derNiveaustufe B1 GER oder einem gleichwertigen Kennt-nisstand.

§ 16 Qualifikationsziele

(1) Die Absolventinnen und Absolventen des 60-LP-Modulangebots sind mit den grundlegenden fachwissen-schaftlichen Terminologien und Methoden vertraut undkönnen diese in Bezug auf wissenschaftliche Fragestel-lungen, auch unter Berücksichtigung von Genderaspek-ten, anwenden. Sie beherrschen die italienische Spra-che in den vier Grundfertigkeiten auf der Niveaustufe B2GER. Ihre landeskundlichen Kenntnisse und Fertigkei-ten ermöglichen es ihnen, in verschiedenen Realsitua-tionen der Zielsprache zunehmend handlungsfähig zusein.

(2) Ihre Ergebnisse präsentieren sie in mündlicher undschriftlicher Form und beachten dabei die Regeln wis-senschaftlichen Arbeitens. Sie haben sich zusätzlichvertieftes Wissen in einer Teildisziplin des Faches ange-eignet und können fachspezifische Inhalte und Konzeptenach bestimmten Kriterien zusammenstellen, analysie-ren und kritisch werten.

(3) Das erfolgreiche Studium bereitet in Abhängigkeitvom gewählten Kernfach auf einen anschließenden

Masterstudiengang vor. Zudem ist eine Tätigkeit in ver-schiedenen Berufsfeldern möglich. So zum Beispiel imBibliotheks- und Verlagswesen sowie in der Presse undandere Medien, der Erwachsenenbildung, in Kultur-management und -vermittlung, Organisations- und Kom-munikationsmanagement, Öffentlichkeitsarbeit, in derTourismusbranche oder Arbeitsbereichen in nationalenund internationalen Institutionen.

§ 17Studieninhalte

(1) Das 60-LP-Modulangebot Italienische Philologieumfasst folgende Studienbereiche:

1. Sprachpraxis

2. Sprachwissenschaft

3. Literaturwissenschaft

4. Landeskunde

(2) Die Inhalte der Studienbereiche entsprechen denin § 7 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 geregelten Inhalten.

(3) Soweit der Studienbereich Literaturwissenschaftim Aufbaumodul belegt wird, muss im Rahmen des60-LP-Modulangebots Italienische Philologie insgesamtneben der Literatur ab dem ausgehenden 19. Jahrhun-dert mindestens eine weitere wichtige Epoche der italie-nischen Literatur studiert werden. In jedem Modul desStudienbereichs besteht die Möglichkeit, mindestenseine Epoche gemäß Satz 1 zu wählen.

§ 18Aufbau und Gliederung; Umfang der Leistungen

(1) Im 60-LP-Modulangebot Italienische Philologiesind folgende Module im Umfang von insgesamt 60 LPzu absolvieren:

1. Sprachpraxis

– Modul: Italienisch Aufbaumodul I (6 LP),

– Modul: Italienisch Aufbaumodul II (6 LP) und

– Modul: Italienisch Aufbaumodul III (6 LP).

2. Sprachwissenschaft

– Basismodul Ia:Einführung in die Beschreibungsebenen des italie-nischen Sprachsystems (6 LP) und

– Basismodul IIa:Variation und Wandel der italienischen Sprache so-wie weitere Teilgebiete der italienischen Sprachwis-senschaft (8 LP).

3. Literaturwissenschaft

– Basismodul Ia:Grundbegriffe und Methoden der italienischen Lite-raturwissenschaft (6 LP) und

FU-Mitteilungen 28/2015 vom 30.06.2015 1165

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FU-Mitteilungen

– Basismodul IIa:Literaturgeschichte und Methoden der Textanalyse(8 LP).

4. Landeskunde– Basismodul Ia:

Landeskunde Italien (6 LP).5. Zusätzlich muss ein Aufbaumodul entweder im Be-

reich Sprachwissenschaft oder im Bereich Literatur-wissenschaft gewählt und absolviert werden:a) Sprachwissenschaft

– Aufbaumodul:Vertiefung und Ausbau exemplarischer Teil-gebiete der italienischen Sprachwissenschaft(8 LP) oder

b) Literaturwissenschaft– Aufbaumodul:

Literaturwissenschaftliche Textanalyse und -in-terpretation (8 LP).

(2) Studentinnen und Studenten, die im Kernfach ihresBachelorstudiengangs eine weitere romanische Philolo-gie studieren und dort das Basismodul Ia im Studienbe-reich Sprachwissenschaft belegt haben, können wählen,ob sie im 60-LP-Modulangebot Italienische Philologie imBereich der Sprachwissenschaft das Basismodul Ia „Ein-führung in die Beschreibungsebenen des italienischenSprachsystems“ (6 LP) oder das Basismodul Ib „Grund-lagen der italienischen Sprachwissenschaft“ (6 LP) bele-gen. Die Wahl des Basismoduls Ib wird empfohlen.

(3) Über die Zugangsvoraussetzungen, die Inhalteund Qualifikationsziele, die Lehr- und Lernformen, denzeitlichen Arbeitsaufwand, die Formen der aktiven Teil-nahme, die zu erbringenden studienbegleitenden Prü-fungsleistungen, die Angaben über die Pflicht zur regel-mäßigen Teilnahme an den Lehr- und Lernformen, dieden Modulen jeweils zugeordneten Leistungspunkte, dieRegeldauer und die Angebotshäufigkeit informieren fürdie Module des 60-LP-Modulangebots Italienische Philo-logie die Modulbeschreibungen in der Anlage 1.

(4) Über den empfohlenen Verlauf des Studiums im60-LP-Modulangebot Italienische Philologie unterrichtetder exemplarische Studienverlaufsplan in der Anlage 2unter 2.2.

4. Abschnitt:60-Leistungspunkte-Modulangebot Italienisch

im Rahmen anderer Studiengänge[ohne sprachliche Vorkenntnisse]

§ 19Zugangsvoraussetzung

Zugangsvoraussetzung für das 60-LP-ModulangebotItalienisch ist die Zulassung zu einem Bachelorstudien-gang der Freien Universität Berlin, dessen Kernfachnicht mehr als 90 LP umfasst, soweit dessen Kombinier-

barkeit mit dem 60-LP-Modulangebot Italienisch nichtdurch anderweitige Regelungen ausgeschlossen ist.

§ 20Qualifikationsziele

(1) Die Absolventinnen und Absolventen des 60-LP-Modulangebots Italienisch beherrschen die italienischeSprache in den vier Grundfertigkeiten auf der Niveau-stufe B2 GER. Sie sind insbesondere in der Lage, dieerworbenen Strategien zur Sprachverwendung in Realsi-tuationen einzusetzen, und verfügen über die Methoden-kompetenz, selbstständig ihre fremdsprachlichen Fähig-keiten zu vertiefen und weiterzuentwickeln. Sie könnenauf ein Grundlagenwissen in zwei ausgewählten Berei-chen des Faches zurückgreifen. In diesen Bereichensind sie mit grundlegenden fachlichen Terminologien so-wie Methoden vertraut und können diese auf vorgege-bene Fragestellungen aus diesen Gebieten anwenden.

(2) Ihre Ergebnisse präsentieren sie in mündlich undschriftlich angemessener Form.

(3) Das erfolgreiche Studium bereitet insbesondere imfremdsprachlichen Bereich auf Tätigkeiten in verschie-denen Berufsfeldern vor. So zum Beispiel im Bibliotheks-und Verlagswesen sowie in der Presse und anderen Me-dien, der Erwachsenenbildung, in Kulturmanagementund -vermittlung, Organisations- und Kommunikations-management, Öffentlichkeitsarbeit, in der Tourismus-branche oder Arbeitsbereichen in nationalen und inter-nationalen Institutionen.

§ 21Studieninhalte

(1) Das 60-LP-Modulangebot Italienisch umfasst fol-gende Studienbereiche:1. Sprachpraxis2. Sprachwissenschaft3. Literaturwissenschaft4. Landeskunde

(2) Die Inhalte der Studienbereiche entsprechen denin § 7 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 geregelten Inhalten.

§ 22Aufbau und Gliederung; Umfang der Leistungen

(1) Im 60-LP-Modulangebot Italienisch sind folgendeModule im Umfang von insgesamt 60 LP zu absolvieren:1. Sprachpraxis

– Modul: Italienisch Grundmodul I (6 LP),– Modul: Italienisch Grundmodul II (6 LP),– Modul: Italienisch Grundmodul III (6 LP),– Modul: Italienisch Grundmodul IV (6 LP),

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FU-Mitteilungen

– Modul: Italienisch Aufbaumodul I (6 LP),

– Modul: Italienisch Aufbaumodul II (6 LP) und

– Modul: Italienisch Aufbaumodul III (6 LP).

2. Von den Studienbereichen Sprachwissenschaft, Lite-raturwissenschaft und Landeskunde müssen zweiStudienbereiche gewählt werden, in denen jeweils einBasismodul absolviert wird:

a) Sprachwissenschaft

– Basismodul Ia:Einführung in die Beschreibungsebenen des ita-lienischen Sprachsystems (6 LP).

b) Literaturwissenschaft

– Basismodul Ia:Grundbegriffe und Methoden der italienischenLiteraturwissenschaft (6 LP).

c) Landeskunde

– Basismodul Ia:Landeskunde Italien (6 LP).

3. Im Bereich Sprach- oder Literaturwissenschaft mussein zweites Basismodul absolviert werden, das einenim ersten Basismodul studierten Studienbereich fort-setzt:

a) Sprachwissenschaft

– Basismodul IIb:Weitere Teilgebiete der italienischen Sprachwis-senschaft sowie Variation und Wandel der italie-nischen Sprache (6 LP) oder

b) Literaturwissenschaft

– Basismodul IIb:Methoden der Textanalyse und Literaturge-schichte (6 LP).

(2) Studentinnen und Studenten, die im Kernfach ihresBachelorstudiengangs eine weitere romanische Philolo-gie studieren und darin das Basismodul Ia im Studienbe-reich Sprachwissenschaft und/oder Literaturwissen-schaft belegt haben, haben folgende Wahlmöglichkeiten:

1. Sprachwissenschaft

Die Studentin oder der Student kann anstelle des Ba-sismoduls Ia „Einführung in die Beschreibungsebenendes italienischen Sprachsystems“ (6 LP) das Basis-modul Ic „Einführung in die Beschreibungsebenen desitalienischen Sprachsystems und in den BereichSprachgeschichte und Variation“ (6 LP) wählen. DieWahl des Basismoduls Ic wird empfohlen.

Wenn das Basismodul Ic belegt wird, kann die Studen-tin oder der Student für den Fall, dass das zweite Ba-sismodul gemäß Abs. 1 Nr. 3 ebenfalls im Bereich derSprachwissenschaft gewählt wird, anstelle des Basis-moduls IIb „Weitere Teilgebiete der italienischenSprachwissenschaft sowie Variation und Wandel deritalienischen Sprache“ (6 LP) das Basismodul IIc „Ex-

emplarische Vertiefung von Teilgebieten der italieni-schen Sprachwissenschaft“ (6 LP) wählen. Die Bele-gung des Basismoduls IIc wird in diesem Fall empfoh-len.

2. Literaturwissenschaft

Die Studentin oder der Student kann anstelle desBasismoduls Ia „Grundbegriffe und Methoden der ita-lienischen Literaturwissenschaft“ (6 LP) das Basismo-dul Ib „Literaturgeschichte und Methoden der italieni-schen Literaturwissenschaft“ (6 LP) wählen. Die Wahldes Basismoduls Ib wird empfohlen.

Wenn das Basismodul Ib belegt wird, kann die Studen-tin oder der Student für den Fall, dass das zweiteBasismodul gemäß Abs. 1 Nr. 3 ebenfalls im Bereichder Literaturwissenschaft gewählt wird, anstelle desBasismoduls IIb „Methoden der Textanalyse und Lite-raturgeschichte“ (6 LP) das Basismodul IIc „Methodender Textanalyse und -interpretation“ (6 LP) wählen.Die Belegung des Basismoduls IIc wird in diesem Fallempfohlen.

(3) Über die Zugangsvoraussetzungen, die Inhalteund Qualifikationsziele, die Lehr- und Lernformen, denzeitlichen Arbeitsaufwand, die Formen der aktiven Teil-nahme, die zu erbringenden studienbegleitenden Prü-fungsleistungen, die Angaben über die Pflicht zur regel-mäßigen Teilnahme an den Lehr- und Lernformen, dieden Modulen jeweils zugeordneten Leistungspunkte, dieRegeldauer und die Angebotshäufigkeit informieren fürdie Module des 60-LP-Modulangebots Italienisch dieModulbeschreibungen in der Anlage 1.

(4) Über den empfohlenen Verlauf des Studiums im60-LP-Modulangebot Italienisch unterrichtet der exem-plarische Studienverlaufsplan in der Anlage 2 unter 2.3.

5. Abschnitt:30-Leistungspunkte-Modulangebot Italienisch mit sprachlichen Vorkenntnissen im Rahmen anderer

Studiengänge

§ 23Zugangsvoraussetzungen

(1) Zugangsvoraussetzung für das 30-LP-Modulange-bot Italienisch mit sprachlichen Vorkenntnissen ist dieZulassung zu einem Bachelorstudiengang der FreienUniversität Berlin, dessen Kernfach nicht mehr als120 LP umfasst, soweit dessen Kombinierbarkeit mitdem 30-LP-Modulangebot Italienisch mit sprachlichenVorkenntnissen nicht durch anderweitige Regelungenausgeschlossen ist.

(2) Weitere Zugangsvoraussetzung für das 30-LP-Mo-dulangebot Italienisch mit sprachlichen Vorkenntnissenist der Nachweis von Kenntnissen der italienischen Spra-che auf der Niveaustufe B1 GER oder einem gleichwer-tigen Kenntnisstand.

FU-Mitteilungen 28/2015 vom 30.06.2015 1167

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FU-Mitteilungen

§ 24Qualifikationsziele

(1) Die Absolventinnen und Absolventen des 30-LP-Modulangebots Italienisch mit sprachlichen Vorkenntnis-sen verfügen über ein Grundlagenwissen hinsichtlichmethodischer Ansätze, Terminologien und Gegenständein einer Teildisziplin des Faches. Sie können dieses un-ter Anleitung auf wissenschaftliche Fragestellungen an-wenden und Ergebnisse in mündlicher und schriftlicherForm unter Berücksichtigung der Regeln wissenschaft-lichen Arbeitens präsentieren. Die Studentinnen und Stu-denten beherrschen die italienische Sprache in denGrundfertigkeiten auf der Niveaustufe B2 GER.

(2) Ihre landeskundlichen Kenntnisse und Fertigkeitenermöglichen es ihnen, in verschiedenen Realsituationender Zielsprache zunehmend besser handlungsfähig zusein.

(3) Das erfolgreiche Studium bereitet in Abhängigkeitvom gewählten Kernfach insbesondere im fremdsprach-lichen Bereich auf Tätigkeiten in verschiedenen Berufs-feldern vor. So zum Beispiel auf verschiedene Arbeitsbe-reiche in nationalen und internationalen Institutionen, indenen italienische Sprachkenntnisse und interkulturelleKompetenzen erforderlich sind.

§ 25Studieninhalte

(1) Das 30-LP-Modulangebot Italienisch mit sprach-lichen Vorkenntnissen umfasst folgende Studienberei-che:

1. Sprachpraxis

2. Sprach- oder Literaturwissenschaft

3. Landeskunde

(2) Die Inhalte der Studienbereiche entsprechen denin § 7 Abs.1 Nr. 1 bis 4 geregelten Inhalten.

§ 26Aufbau und Gliederung; Umfang der Leistungen

(1) Im 30-LP-Modulangebot Italienisch mit sprach-lichen Vorkenntnissen sind folgende Module im Umfangvon insgesamt 30 LP zu absolvieren:

1. Sprachpraxis

– Modul: Italienisch Aufbaumodul I (6 LP),

– Modul: Italienisch Aufbaumodul II (6 LP) und

– Modul: Italienisch Aufbaumodul III (6 LP).

2. Von den Studienbereichen Sprachwissenschaft undLiteraturwissenschaft muss ein Studienbereich ge-wählt werden, in dem ein Basismodul absolviert wird:

a) Sprachwissenschaft

– Basismodul Ia:Einführung in die Beschreibungsebenen des ita-lienischen Sprachsystems (6 LP) oder

b) Literaturwissenschaft

– Basismodul Ia:Grundbegriffe und Methoden der italienischenLiteraturwissenschaft (6 LP).

3. Landeskunde

– Basismodul Ia:Landeskunde Italien (6 LP).

(2) Studentinnen und Studenten, die im Kernfach eineweitere romanische Philologie oder in einem anderen30-LP-Modulangebot eine weitere romanische Philolo-gie mit sprachlichen Vorkenntnissen studieren und darindas Basismodul Ia im Studienbereich Sprachwissen-schaft oder Literaturwissenschaft belegt haben, habenfolgende Wahlmöglichkeiten:

1. Sprachwissenschaft

Die Studentin oder der Student kann anstelle des Ba-sismoduls Ia „Einführung in die Beschreibungsebenendes italienischen Sprachsystems“ (6 LP) das Basis-modul Ic „Einführung in die Beschreibungsebenen desitalienischen Sprachsystems und in den BereichSprachgeschichte und Variation“ (6 LP) wählen. DieWahl des Basismoduls Ic wird empfohlen.

2. Literaturwissenschaft

Die Studentin oder der Student kann anstelle des Ba-sismoduls Ia „Grundbegriffe und Methoden der italie-nischen Literaturwissenschaft“ (6 LP) das BasismodulIb „Literaturgeschichte und Methoden der italieni-schen Literaturwissenschaft“ (6 LP) wählen. Die Wahldes Basismoduls Ib wird empfohlen.

(3) Über die Zugangsvoraussetzungen, die Inhalteund Qualifikationsziele, die Lehr- und Lernformen, denzeitlichen Arbeitsaufwand, die Formen der aktiven Teil-nahme, die zu erbringenden studienbegleitenden Prü-fungsleistungen, die Angaben über die Pflicht zur regel-mäßigen Teilnahme an den Lehr- und Lernformen, dieden Modulen jeweils zugeordneten Leistungspunkte, dieRegeldauer und die Angebotshäufigkeit informieren fürdie Module des 30-LP-Modulangebots Italienisch mitsprachlichen Vorkenntnissen die Modulbeschreibungenin der Anlage 1.

(4) Über den empfohlenen Verlauf des Studiums im30-LP-Modulangebot Italienisch mit sprachlichen Vor-kenntnissen unterrichtet der exemplarische Studienver-laufsplan in der Anlage 2 unter 2.4.

1168 FU-Mitteilungen 28/2015 vom 30.06.2015

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FU-Mitteilungen

6. Abschnitt:30-Leistungspunkte-Modulangebot Italienisch ohne

sprachliche Vorkenntnisse im Rahmen andererStudiengänge

§ 27Zugangsvoraussetzung

Zugangsvoraussetzung für das 30-LP-ModulangebotItalienisch ohne sprachliche Vorkenntnisse ist die Zulas-sung zu einem Bachelorstudiengang der Freien Univer-sität Berlin, dessen Kernfach nicht mehr als 120 LP um-fasst, soweit dessen Kombinierbarkeit mit dem 30-LP-Modulangebot Italienisch ohne sprachliche Vorkennt-nisse nicht durch anderweitige Regelungen ausge-schlossen ist.

§ 28Qualifikationsziele

(1) Die Absolventinnen und Absolventen des 30-LP-Modulangebots Italienisch ohne sprachliche Vorkennt-nisse beherrschen die italienische Sprache in den vierGrundfertigkeiten auf der Niveaustufe B1 GER. Sie sindinsbesondere in der Lage, die erworbenen Strategien zurSprachverwendung sowie ihre landeskundlichen Kennt-nisse und Fertigkeiten in Realsituationen einzusetzen.

(2) Des Weiteren verfügen sie über die Methoden-kompetenz, selbstständig ihre fremdsprachlichen Fähig-keiten zu vertiefen und weiterzuentwickeln.

(3) Das erfolgreiche Studium bereitet in Abhängigkeitvom gewählten Kernfach insbesondere im fremdsprach-lichen Bereich auf Tätigkeiten in verschiedenen Berufs-feldern vor. So z. B. auf verschiedene Arbeitsbereiche, indenen italienische Sprachkenntnisse für den alltäglichenUmgang erforderlich sind.

§ 29Studieninhalte

(1) Das 30-LP-Modulangebot Italienisch ohne sprach-liche Vorkenntnisse umfasst folgende Studienbereiche:

1. Sprachpraxis

2. Landeskunde

(2) Die Inhalte der Studienbereiche entsprechen denin § 7 Abs. 1 Nr. 1 und 4 geregelten Inhalten.

§ 30Aufbau und Gliederung; Umfang der Leistungen

(1) Im 30-LP-Modulangebot Italienisch ohne sprachli-che Vorkenntnisse sind folgende Module im Umfang voninsgesamt 30 LP zu absolvieren:

1. Sprachpraxis

– Modul: Italienisch Grundmodul I (6 LP),

– Modul: Italienisch Grundmodul II (6 LP),

– Modul: Italienisch Grundmodul III (6 LP) und

– Modul: Italienisch Grundmodul IV (6 LP).

2. Landeskunde

– Basismodul Ib:Landeskunde Italien (6 LP)

(2) Über die Zugangsvoraussetzungen, die Inhalteund Qualifikationsziele, die Lehr- und Lernformen, denzeitlichen Arbeitsaufwand, die Formen der aktiven Teil-nahme, die zu erbringenden studienbegleitenden Prü-fungsleistungen, die Angaben über die Pflicht zur regel-mäßigen Teilnahme an den Lehr- und Lernformen, dieden Modulen jeweils zugeordneten Leistungspunkte, dieRegeldauer und die Angebotshäufigkeit informieren fürdie Module des 30-LP-Modulangebots Italienisch ohnesprachliche Vorkenntnisse die Modulbeschreibungen inder Anlage 1.

(3) Über den empfohlenen Verlauf des Studiums im30-LP-Modulangebot Italienisch ohne sprachliche Vor-kenntnisse unterrichtet der exemplarische Studienver-laufsplan in der Anlage 2 unter 2.5.

7. Abschnitt:Schlussbestimmungen

§ 31Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen

(1) Diese Ordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffent-lichung in den FU-Mitteilungen (Amtsblatt der Freien Uni-versität Berlin) zum Wintersemester 2015/16 in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt die Studienordnung für den Bache-lorstudiengang sowie für das 60-LP-ModulangebotItalienische Philologie, das 60-LP-Modulangebot Italie-nisch, das 30-LP-Modulangebot Italienisch mit sprach-lichen Vorkenntnissen und das 30-LP-Modulangebot Ita-lienisch ohne sprachliche Vorkenntnisse vom 27. Juni 2012 (FU-Mitteilungen 93/2012, S. 2647) und die Prü-fungsordnung für den Bachelorstudiengang sowie fürdas 60-LP-Modulangebot Italienische Philologie, das60-LP-Modulangebot Italienisch, das 30-LP-Modulange-bot Italienisch mit sprachlichen Vorkenntnissen und das30-LP-Modulangebot Italienisch ohne sprachliche Vor-kenntnisse vom 27. Juni 2012 (FU-Mitteilungen 93/2012,S. 2691) außer Kraft.

(3) Diese Ordnung gilt für Studentinnen und Studen-ten, die nach deren Inkrafttreten im Bachelorstudien-gang an der Freien Universität Berlin immatrikuliert oderfür das 60-LP-Modulangebot Italienische Philologie, das60-LP-Modulangebot Italienisch, das 30-LP-Modulange-bot Italienisch mit sprachlichen Vorkenntnissen oder das30-LP-Modulangebot Italienisch ohne sprachliche Vor-

FU-Mitteilungen 28/2015 vom 30.06.2015 1169

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FU-Mitteilungen

kenntnisse an der Freien Universität Berlin registriertwerden. Studentinnen und Studenten, die vor dem In-krafttreten dieser Ordnung für den Bachelorstudiengangan der Freien Universität Berlin immatrikuliert oder fürdas 60-LP-Modulangebot Italienische Philologie, das60-LP-Modulangebot Italienisch, das 30-LP-Modulange-bot Italienisch mit sprachlichen Vorkenntnissen oder das30-LP-Modulangebot Italienisch ohne sprachliche Vor-kenntnisse an der Freien Universität Berlin registriertworden sind, studieren und erbringen die Leistungen aufder Grundlage der Studien- und Prüfungsordnung ge-mäß Abs. 2, sofern sie nicht die Fortsetzung des Stu-diums und die Erbringung der Leistungen gemäß dieserOrdnung beim Prüfungsausschuss beantragen. Anläss-lich der auf den Antrag hin erfolgenden Umschreibungentscheidet der Prüfungsausschuss über den Umfangder Berücksichtigung von zum Zeitpunkt der Antragstel-lung bereits begonnenen oder abgeschlossenen Modu-len oder über deren Anrechnung auf nach Maßgabe die-ser Ordnung zu erbringende Leistungen, wobei den Er-fordernissen von Vertrauensschutz und Gleichbehand-lungsgebot Rechnung getragen wird. Die Entscheidungüber den Umschreibungsantrag wird zum Beginn derVorlesungszeit des auf seine Stellung folgenden Semes-ters wirksam. Die Umschreibung ist nicht revidierbar.

(4) Die Möglichkeit des Studienabschlusses auf derGrundlage der Studien- und Prüfungsordnung gemäßAbs. 2 wird bis zum Ende des Sommerssemesters 2019gewährleistet.

015 vom 30.06.2015

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FU-Mitteilungen

Anlage 1: Modulbeschreibungen

Erläuterungen:Die folgenden Modulbeschreibungen benennen, soweitnicht auf andere Ordnungen verwiesen wird, für jedesModul des Bachelorstudiengangs sowie des 60-LP-Mo-dulangebots Italienische Philologie, des 60-LP-Modulan-gebots Italienisch, des 30-LP-Modulangebots Italienischmit sprachlichen Vorkenntnissen und des 30-LP-Modul-angebots Italienisch ohne sprachliche Vorkenntnisse l die Bezeichnung des Modulsl den/die Verantwortlichen des Modulsl die Voraussetzungen für den Zugang zum jeweiligen

Modul l Inhalte und Qualifikationsziele des Modulsl Lehr- und Lernformen des Modulsl den studentischen Arbeitsaufwand, der für die erfolg-

reiche Absolvierung eines Moduls veranschlagt wirdl Formen der aktiven Teilnahmel die Prüfungsformenl die Pflicht zu regelmäßiger Teilnahmel die den Modulen zugeordneten Leistungspunktel die Regeldauer des Modulsl die Häufigkeit des Angebotsl die Verwendbarkeit des Moduls.Die Angaben zum zeitlichen Arbeitsaufwand berücksich-tigen insbesonderel die aktive Teilnahme im Rahmen der Präsenzstudien-

zeitl den Arbeitszeitaufwand für die Erledigung kleinerer

Aufgaben im Rahmen der Präsenzstudienzeitl die Zeit für eine eigenständige Vor- und Nachberei-

tungl die Bearbeitung von Studieneinheiten in den Online-

Studienphasenl die unmittelbare Vorbereitungszeit für Prüfungsleis-

tungenl die Prüfungszeit selbst.

Die Zeitangaben zum Selbststudium (unter anderemVor- und Nachbereitung, Prüfungsvorbereitung) stellenRichtwerte dar und sollen den Studentinnen und Studen-ten Hilfestellung für die zeitliche Organisation ihres mo-dulbezogenen Arbeitsaufwands liefern. Die Angabenzum Arbeitsaufwand korrespondieren mit der Anzahl derdem jeweiligen Modul zugeordneten Leistungspunkte alsMaßeinheit für den studentischen Arbeitsaufwand, derfür die erfolgreiche Absolvierung des Moduls in etwa zuerbringen ist. Ein Leistungspunkt entspricht 30 Stunden.Soweit für die jeweiligen Lehr- und Lernformen die Pflichtzu regelmäßiger Teilnahme festgelegt ist, ist sie nebender aktiven Teilnahme an den Lehr- und Lernformen undder erfolgreichen Absolvierung der Prüfungsleistungeneines Moduls Voraussetzung für den Erwerb der dem je-weiligen Modul zugeordneten Leistungspunkte. Eine re-gelmäßige Teilnahme liegt vor, wenn mindestens 85 %der in den Lehr- und Lernformen eines Moduls vorgese-henen Präsenzstudienzeit besucht wurden. Bestehtkeine Pflicht zu regelmäßiger Teilnahme an einer Lehr-und Lernform eines Moduls, so wird sie dennoch drin-gend empfohlen. Die Festlegung einer Präsenzpflichtdurch die jeweilige Lehrkraft ist für Lehr- und Lernformen,für die im Folgenden die Teilnahme lediglich empfohlenwird, ausgeschlossen.Zu jedem Modul muss – soweit vorgesehen – die zuge-hörige Modulprüfung abgelegt werden. Bewertete Mo-dule werden mit nur einer Prüfungsleistung (Modulprü-fung) abgeschlossen. Die Modulprüfung ist auf die Qua-lifikationsziele des Moduls zu beziehen und überprüft dieErreichung der Ziele des Moduls exemplarisch. Der Prü-fungsumfang wird auf das dafür notwendige Maß be-schränkt. In Modulen, in denen alternative Prüfungsfor-men vorgesehen sind, ist die Prüfungsform des jeweili-gen Semesters von der verantwortlichen Lehrkraft spä-testens im ersten Lehrveranstaltungstermin festzulegen.Die aktive und – soweit vorgesehen – regelmäßige Teil-nahme an den Lehr- und Lernformen sowie die erfolgrei-che Absolvierung der Prüfungsleistungen eines Modulssind Voraussetzung für den Erwerb der dem jeweiligenModul zugeordneten Leistungspunkte. Bei Modulenohne Modulprüfung ist die aktive Teilnahme und regel-mäßige Teilnahme an den Lehr- und Lernformen Voraus-setzung für den Erwerb der dem jeweiligen Modul zuge-ordneten Leistungspunkte.

FU-Mitteilungen 28/2015 vom 30.06.2015 1171

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FU-Mitteilungen

1. Studienbereich Sprachpraxis

Modul: Italienisch Grundmodul IHochschule/Fachbereich/Institut: Freie Universität Berlin/ZE SprachenzentrumModulverantwortliche/r: Sprachbereichskoordinator/in Italienisch an der ZE SprachenzentrumZugangsvoraussetzungen: Keine Qualifikationsziele: Die Studentinnen und Studenten beherrschen Italienisch auf der Niveaustufe A 1 GER.1. Lesen: Sie verstehen sehr kurze einfache Texte, wobei sie, wenn nötig, den Text mehrmals lesen.2. Hören: Sie können einfache Sätze verstehen, die sich auf die eigene Person, auf ihre Familie oder ihr konkretes,

auch universitäres Umfeld beziehen, vorausgesetzt, es wird deutlich und langsam gesprochen.3. Sprechen: Sie sind in der Lage, mit einfachen sprachlichen Mitteln erste soziale Kontakte anzubahnen, be-

kannte Personen und ihr Umfeld zu beschreiben, kurze Gespräche zu führen, sofern es sich um vertraute The-men handelt und ihr Gesprächspartner bereit ist, sich auf ihr Tempo einzulassen und ihnen bei der Formulierungzu helfen.

4. Schreiben: Sie können ihre persönlichen Daten in Formulare eintragen und kurze einfache Texte und stichwort-artige Mitteilungen schreiben.

5. Strategien: Sie können folgende Strategien anwenden: Kooperationsstrategien, einfache globale und lokaleVerständnisstrategien, Strategien zur Erlernung des Wortschatzes. Sie können anhand von Überschriften, Bil-dern, Diagrammen etc. Vermutungen anstellen und Voraussagen über den Textinhalt treffen. Sie können Hilfs-mittel (dazu gehören Grammatik, Wörterbücher, elektronische Medien) benutzen.

Inhalte: l Elemente des Grundwortschatzesl Elemente der Basisgrammatikl Elemente der Sprechfertigkeit für die Ausführung kommunikativer Grundfunktionenl Strategiewissen

Lehr- und Lernformen

Präsenzstudium (Semesterwochen-stunden = SWS)

Formen aktiver Teilnahme

Arbeitsaufwand (Stunden)

Sprachpraktische Übung 4

Vielfältige eigenständige und kooperative Sprach-arbeit während und außer-halb der Präsenzstudienzeit

Präsenzzeit 60Vor- und Nachbereitung 105Prüfungsvorbereitung und Prüfung 15

Modulprüfung: Klausur (90 Minuten)Veranstaltungssprache: ItalienischPflicht zur regelmäßigen Teilnahme: JaArbeitszeitaufwand insgesamt: 180 Stunden 6 LP Dauer des Moduls: Ein Semester Häufigkeit des Angebots: Jedes Semester

Verwendbarkeit: 60-LP-Modulangebot Italienisch30-LP-Modulangebot Italienisch ohne sprachliche Vorkenntnisse

1172 FU-Mitteilungen 28/2015 vom 30.06.2015

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FU-Mitteilungen

Modul: Italienisch Grundmodul IIHochschule/Fachbereich/Institut: Freie Universität Berlin/ZE SprachenzentrumModulverantwortliche/r: Sprachbereichskoordinator/in Italienisch an der ZE SprachenzentrumZugangsvoraussetzungen: Erfolgreicher Abschluss des Moduls „Italienisch Grundmodul I“Qualifikationsziele: Die Studentinnen und Studenten beherrschen Italienisch auf der Niveaustufe A 2 GER.1. Lesen: Sie können kurze, einfache Texte verstehen, die einen gewissen Anteil international bekannter Wörter

enthalten. Sie können aus einfachen schriftlichen Materialien spezifische Informationen heraussuchen. Die Stu-dentinnen und Studenten sind imstande, kurze einfache Texte zu verstehen, sofern sie sich auf konkrete und be-kannte Situationen beziehen. Darüber hinaus können sie Texten, die bildgestützt sind, die Hauptinformationenentnehmen.

2. Hören: Sie können kurze beschreibende Texte zu vertrauten Themen verstehen, vorausgesetzt, es wird lang-sam und deutlich in Standardsprache gesprochen.

3. Sprechen: Sie sind in der Lage, ihren täglichen Tagesablauf zu schildern, über ihre beruflichen und Freizeitinte-ressen zu berichten, ihre Gesprächspartner nach diesen Themen zu befragen und auf solche Fragen kurz zureagieren.

4. Schreiben: Sie sind imstande, kurze Notizen und Mitteilungen zu verfassen, persönliche Dankes- und Entschul-digungsschreiben zu formulieren, einen tabellarischen Lebenslauf zu schreiben und Pläne und Vereinbarungenschriftlich festzuhalten.

5. Strategien: Sie entwickeln folgende Strategien weiter: Kooperationsstrategien, globale und lokale Verständ-nisstrategien (verbaler und nichtverbaler Kommunikation), allgemeine Lesestrategien. Sie können Sprachstruk-turen anhand bereits erworbener Kenntnisse anderer Fremdsprachen erkennen; außerdem können sie verschie-dene Textstrukturen erfassen. Sie nehmen eine erste Selbstkorrektur ihrer Texte vor.

Inhalte: l Elemente des Grundwortschatzesl Elemente der Basisgrammatikl Erste Elemente der Textgrammatikl Elemente der Sprechfertigkeit für die Ausführung kommunikativer Grundfunktionen

Lehr- und Lernformen

Präsenzstudium (Semesterwochen-stunden = SWS)

Formen aktiver Teilnahme

Arbeitsaufwand (Stunden)

Sprachpraktische Übung 4

Vielfältige eigenständige und kooperative Sprach-arbeit während und außer-halb der Präsenzstudienzeit

Präsenzzeit 60Vor- und Nachbereitung 105Prüfungsvorbereitung und Prüfung 15

Modulprüfung: Klausur (90 Minuten)Veranstaltungssprache: ItalienischPflicht zur regelmäßigen Teilnahme: JaArbeitszeitaufwand insgesamt: 180 Stunden 6 LP Dauer des Moduls: Ein Semester Häufigkeit des Angebots: Jedes Semester

Verwendbarkeit: 60-LP-Modulangebot Italienisch30-LP-Modulangebot Italienisch ohne sprachliche Vorkenntnisse

FU-Mitteilungen 28/2015 vom 30.06.2015 1173

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FU-Mitteilungen

Modul: Italienisch Grundmodul IIIHochschule/Fachbereich/Institut: Freie Universität Berlin/ZE SprachenzentrumModulverantwortliche/r: Sprachbereichskoordinator/in Italienisch an der ZE SprachenzentrumZugangsvoraussetzungen: Erfolgreicher Abschluss des Moduls „Italienisch Grundmodul II“Qualifikationsziele: Die Studentinnen und Studenten beherrschen Italienisch auf der Niveaustufe B 1.1 GER.1. Lesen: Sie können Zeitungstexte über aktuelle oder für die Länder der Zielsprache relevante Themen unter Zu-

hilfenahme von Wörterbüchern und Datenbanken verstehen und unkomplizierte Sachtexte zu Themen des eige-nen Fach- und Interessengebiets lesen. Sie können die Bedeutung einzelner unbekannter Wörter aus dem Kon-text erschließen.

2. Hören: Sie verstehen genug, um Alltagssituationen zu bewältigen, vorausgesetzt, es wird deutlich und langsamgesprochen. In der akademischen Kommunikation können sie die wichtigsten Fakten einer einfachen Präsenta-tion zu einem vertrauten Thema verstehen, wenn diese visuell oder gestisch unterstützt wird.

3. Sprechen: Sie sind imstande, über ein vertrautes Thema mit einfachen sprachlichen Mitteln zu berichten undihre Meinung darüber mitzuteilen. Sie können die Hauptaussage von gelesenen Texten anderen mitteilen undFragen dazu beantworten, wenn sie sich dabei auf ihre Notizen stützen können.

4. Schreiben: Sie sind in der Lage, mit einfachen Mitteln Alltagssituationen zu beschreiben, über ein vertrautesThema oder ein Erlebnis zu berichten, persönliche Briefe zu schreiben. Weiterhin können sie einen kurzen per-sönlichen Kommentar zu einer Nachricht verfassen. Dabei verwenden sie Schlüsselwörter und Wendungen ausdem gelesenen Text.

5. Strategien: Sie können komplexe Kooperationsstrategien anwenden. Sie können unbekannte Wörter aus demKontext, durch die Analyse der Wortbildungselemente und das Heranziehen anderer fremdsprachlicher Kennt-nisse erschließen. Sie können spezifische kulturell geprägte Elemente der Kommunikation erkennen und inter-kulturelle Vergleiche anstellen. Sie erweitern die Möglichkeiten der Selbstkorrektur ihrer Texte.

Inhalte: l Elemente des Grundwortschatzesl Elemente der Basisgrammatikl Elemente der Sprechfertigkeit für die Ausführung kommunikativer Grundfunktionenl Arbeit mit verschiedenen Textsorten

Lehr- und Lernformen

Präsenzstudium (Semesterwochen-stunden = SWS)

Formen aktiver Teilnahme

Arbeitsaufwand (Stunden)

Sprachpraktische Übung 4

Vielfältige eigenständige und kooperative Sprach-arbeit während und außer-halb der Präsenzstudienzeit

Präsenzzeit 60Vor- und Nachbereitung 105Prüfungsvorbereitung und Prüfung 15

Modulprüfung: Klausur (90 Minuten)Veranstaltungssprache: ItalienischPflicht zur regelmäßigen Teilnahme: JaArbeitszeitaufwand insgesamt: 180 Stunden 6 LP Dauer des Moduls: Ein Semester Häufigkeit des Angebots: Jedes Semester

Verwendbarkeit: 60-LP-Modulangebot Italienisch30-LP-Modulangebot Italienisch ohne sprachliche Vorkenntnisse

1174 FU-Mitteilungen 28/2015 vom 30.06.2015

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FU-Mitteilungen

Modul: Italienisch Grundmodul IVHochschule/Fachbereich/Institut: Freie Universität Berlin/ZE SprachenzentrumModulverantwortliche/r: Sprachbereichskoordinator/in Italienisch an der ZE SprachenzentrumZugangsvoraussetzungen: Erfolgreicher Abschluss des Moduls „Italienisch Grundmodul III“Qualifikationsziele: Die Studentinnen und Studenten beherrschen Italienisch auf der Niveaustufe B1 GER.1. Lesen: Sie können authentische, zum Teil auch längere Texte in ihrer Hauptaussage, Argumentation und

Schlussfolgerung verstehen und Details nach wiederholtem Lesen entnehmen. Sie können Informationen ausverschiedenen Texten oder Textteilen zusammentragen, um eine bestimmte Aufgabe zu lösen.

2. Hören: Sie können bei längeren Gesprächen zu Themen des eigenen Interessengebiets oder Faches denHauptpunkten folgen und Einzelinformationen verstehen. Sie sind auch in der Lage, die Hauptaussagen einesVortrags zu verstehen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird.

3. Sprechen: Sie können relativ flüssig zusammenhängende Beschreibungen oder Berichte zu weniger komplexenThemen aus ihren Interessen- oder Fachgebieten geben. Sie können eine Argumentation gut genug ausführen,um die meiste Zeit ohne Schwierigkeit verstanden zu werden.

4. Schreiben: Sie sind in der Lage, einen Aufsatz zu Themen von allgemeinem Interesse zu schreiben. Sie könnenihre eigene Meinung in einem Text vertreten und gegen andere Meinungen abwägen. Darüber hinaus können siein einer Vorlesung eine Liste der zentralen Punkte machen, sofern das Thema vertraut ist.

5. Strategien: Sie entwickeln folgende Strategien weiter: Kommunikationsstrategien, Lese- und Hörverständ-nisstrategien, schriftliche Kompetenz (Elemente der Textgrammatik). Außerdem können sie im mündlichen undschriftlichen Bereich Selbstkorrekturen durchführen.

Inhalte: l Elemente des Grundwortschatzes, Erarbeitung verschiedener thematischer Wortschätzel Vervollständigung der Basisgrammatik und Ausbau der Textgrammatikl Elemente der Sprechfertigkeit für die Ausführung kommunikativer Funktionenl Arbeit mit verschiedenen Textsorten, Zusammenfassen und Kommentieren informativer Texte

Lehr- und Lernformen

Präsenzstudium (Semesterwochen-stunden = SWS)

Formen aktiver Teilnahme

Arbeitsaufwand (Stunden)

Sprachpraktische Übung 4

Vielfältige eigenständige und kooperative Sprach-arbeit während und außer-halb der Präsenzstudienzeit

Präsenzzeit 60Vor- und Nachbereitung 90Prüfungsvorbereitung und Prüfung 30

Modulprüfung: Klausur (90 Minuten) und Präsentation (ca. 10 Minuten) oder münd-liche Prüfung (ca. 10 Minuten)

Veranstaltungssprache: ItalienischPflicht zur regelmäßigen Teilnahme: JaArbeitszeitaufwand insgesamt: 180 Stunden 6 LP Dauer des Moduls: Ein Semester Häufigkeit des Angebots: Jedes Semester

Verwendbarkeit: 60-LP-Modulangebot Italienisch30-LP-Modulangebot Italienisch ohne sprachliche Vorkenntnisse

FU-Mitteilungen 28/2015 vom 30.06.2015 1175

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FU-Mitteilungen

Modul: Italienisch Aufbaumodul IHochschule/Fachbereich/Institut: Freie Universität Berlin/ZE SprachenzentrumModulverantwortliche/r: Sprachbereichskoordinator/in Italienisch an der ZE SprachenzentrumZugangsvoraussetzungen: Erfolgreicher Abschluss des Moduls „Italienisch Grundmodul IV“ oder geeigneterNachweis der italienischen Sprache auf der Niveaustufe B1 GERQualifikationsziele: Beherrschung der vier Grundfertigkeiten im Bereich B1.2 bis B2.1 GER:1. Lesen: Sie können authentische Texte durch Anwendung der entsprechenden Lesestrategien und Hinzuziehen

von Hilfsmitteln im Detail erschließen.2. Hören: Sie können die Hauptpunkte aus Texten zu Themen des eigenen Faches verstehen, längeren Redebei-

trägen und komplexen Argumentationen folgen, sofern die Thematik vertraut ist, der Redeverlauf durch expliziteSignale gekennzeichnet ist und klare Standardsprache verwendet wird.

3. Sprechen: Sie sind in der Lage, bei Gesprächen und Diskussionen über vertraute Themen den eigenen Stand-punkt zu äußern und kurz zu den Standpunkten Anderer Stellung nehmen. Sie sind weiterhin imstande, eine un-komplizierte Präsentation zu einem vertrauten Thema so klar vorzutragen, dass man ihr meist mühelos folgenkann.

4. Schreiben: Sie sind in der Lage, Texte zusammenzufassen, Informationen und Argumentationen aus verschie-denen Quellen zusammenzuführen, ihren Standpunkt zu einem Sachverhalt zu erklären und Vor- und Nachteileverschiedener Optionen zu erläutern.

Inhalte: l Entwicklung der Lese- und Hörverständnisstrategien; Übersetzung aus der Zielsprache und Zusammenfassung

auf Deutschl Entwicklung der Sprechfertigkeit für die Teilnahme an Gesprächen und das zusammenhängende Sprechenl Entwicklung des schriftlichen Ausdrucks, Erwerb einer größeren Sicherheit bei der Unterscheidung von Regis-

ternl Entwicklung von Kooperationsstrategienl Konsolidierung und Vertiefung der Basisgrammatik und Lexikl Anleitung zur Selbstkorrektur und zum effektiven Arbeiten mit Hilfsmitteln

Lehr- und Lernformen

Präsenzstudium (Semesterwochen-stunden = SWS)

Formen aktiver Teilnahme

Arbeitsaufwand (Stunden)

Sprachpraktische Übung 4

Vielfältige eigenständige und kooperative Sprach-arbeit während und außer-halb der Präsenzstudienzeit

Präsenzzeit 60Vor- und Nachbereitung 90Prüfungsvorbereitung und Prüfung 30

Modulprüfung:Klausur (90 Minuten) oder schriftliche Ausarbeitung (ca. 3 bis 4 Sei-ten) und Präsentation (ca. 20 Minuten) oder mündliche Prüfung (ca.20 Minuten)

Veranstaltungssprache: ItalienischPflicht zur regelmäßigen Teilnahme: JaArbeitszeitaufwand insgesamt: 180 Stunden 6 LP Dauer des Moduls: Ein Semester Häufigkeit des Angebots: Jedes Semester

Verwendbarkeit:

Bachelorstudiengang Italienische Philologie60-LP-Modulangebot Italienische Philologie60-LP-Modulangebot Italienisch30-LP-Modulangebot Italienisch mit sprachlichen Vorkenntnissen

1176 FU-Mitteilungen 28/2015 vom 30.06.2015

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FU-Mitteilungen

Modul: Italienisch Aufbaumodul IIHochschule/Fachbereich/Institut: Freie Universität Berlin/ZE SprachenzentrumModulverantwortliche/r: Sprachbereichskoordinator/in Italienisch an der ZE SprachenzentrumZugangsvoraussetzungen: Erfolgreicher Abschluss des Moduls „Italienisch Aufbaumodul I“Qualifikationsziele: Beherrschung der vier Grundfertigkeiten im Bereich B2.1 bis B2.2 GER:1. Lesen: Sie können den Inhalt von längeren und komplexen auch argumentativen Texten rasch erfassen und

Texte aus dem eigenen Fach- und Interessengebiet im Detail verstehen.2. Hören: Sie können längeren Redebeiträgen, Argumentationen und Diskussionen zu allgemeinen und fachlichen

Fragestellungen folgen und haben keine Verständnisschwierigkeiten, wenn mit ihnen in der Standardsprache ge-sprochen wird.

3. Sprechen: Sie sind in der Lage, zu einer großen Bandbreite von Themen aus Interessen- oder Fachgebieten de-taillierte Beschreibungen abzugeben, an Diskussionen teilzunehmen und eine Argumentation gut verständlichauszuführen. Sie können eine klar vorbereitete Präsentation vortragen und relativ spontan Nachfragen aufgrei-fen.

4. Schreiben: Sie sind imstande, eine Erörterung zu schreiben, in gut strukturierten Vorlesungen Notizen zu ma-chen und diese zu einem Ergebnisprotokoll zusammenzufassen.

5. Strategien: Sie können ein- und zweisprachige Wörterbücher gezielt einsetzen, unbekannte Wörter aus demKontext sicher erschließen, Lesestil und -tempo an Leseabsichten und Texte anpassen. Sie können geeigneteStrategien einsetzen, um das Hörverstehen zu überprüfen.

Inhalte: l Entwicklung der Kommunikationsstrategienl Erweiterung der Lese- und Hörverständnisstrategienl Erweiterung der schriftlichen Kompetenzl Zusammengefasste Wiedergabe wesentlicher Informationen muttersprachlicher Texte in der Fremdsprache l Textgrammatikl Anleitung zur Selbstkorrektur und zum effektiven Arbeiten mit Hilfsmitteln

Lehr- und Lernformen

Präsenzstudium (Semesterwochen-stunden = SWS)

Formen aktiver Teilnahme

Arbeitsaufwand (Stunden)

Sprachpraktische Übung 4

Vielfältige eigenständige und kooperative Sprach-arbeit während und außer-halb der Präsenzstudienzeit

Präsenzzeit 60Vor- und Nachbereitung 90Prüfungsvorbereitung und Prüfung 30

Modulprüfung:Klausur (90 Minuten) oder schriftliche Ausarbeitung (ca. 4 bis 6 Sei-ten) und Präsentation (ca. 20 Minuten) oder mündliche Prüfung (ca.20 Minuten)

Veranstaltungssprache: ItalienischPflicht zur regelmäßigen Teilnahme: JaArbeitszeitaufwand insgesamt: 180 Stunden 6 LP Dauer des Moduls: Ein Semester Häufigkeit des Angebots: Jedes Semester

Verwendbarkeit:

Bachelorstudiengang Italienische Philologie60-LP-Modulangebot Italienische Philologie60-LP-Modulangebot Italienisch30-LP-Modulangebot Italienisch mit sprachlichen Vorkenntnissen

FU-Mitteilungen 28/2015 vom 30.06.2015 1177

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FU-Mitteilungen

Modul: Italienisch Aufbaumodul IIIHochschule/Fachbereich/Institut: Freie Universität Berlin/ZE SprachenzentrumModulverantwortliche/r: Sprachbereichskoordinator/in Italienisch an der ZE SprachenzentrumZugangsvoraussetzungen: Erfolgreicher Abschluss des Moduls „Italienisch Aufbaumodul II“Qualifikationsziele: Beherrschung der vier Grundfertigkeiten im Bereich B2.2 bis C1.1 GER:1. Lesen: Sie sind in der Lage, ein breites Spektrum an fiktionalen Texten und Texten des eigenen Fachs im Detail

zu verstehen und in langen und komplexen Texten wichtige Einzelinformationen aufzufinden, gegebenenfalls un-ter Zuhilfenahme von Nachschlagewerken.

2. Hören: Sie können längere Redebeiträge und Vorträge verstehen und auch komplexer Argumentation folgen,wenn das Thema bekannt ist und Standardsprache gesprochen wird. In einer Diskussion über Themen des ei-genen Faches können sie der Argumentation folgen und die hervorgehobenen Punkte im Detail verstehen.

3. Sprechen: Sie können sich relativ natürlich an längeren Gesprächen beteiligen, in einer lebhaften Diskussionmithalten, Gedanken und Meinungen präzise formulieren und auf komplexe Argumentationen anderer reagieren.Sie sind imstande, bei Präsentation zu einem Thema des eigenen Fachgebiets spontan vom Text abzuweichenund vom Publikum aufgeworfene Fragen aufzugreifen.

4. Schreiben: Sie sind in der Lage, gut strukturierte und ausführliche Beschreibungen zu verfassen, Berichte zuschreiben, in denen etwas systematisch erörtert wird, Argumente aus verschiedenen Quellen zusammenzufas-sen und gegeneinander abzuwägen, ein ausführliches Verlaufsprotokoll einer Vorlesung anhand von Notizen zuerstellen.

Inhalte: l Entwicklung der Kommunikationsstrategienl Erweiterung der Lese- und Hörverständnisstrategienl Erweiterung der schriftlichen Kompetenzl Übertragen von Textteilen in die Fremdsprachel Textgrammatikl Anleitung zur Selbstkorrektur und zum effektiven Arbeiten mit Hilfsmitteln

Lehr- und Lernformen

Präsenzstudium (Semesterwochen-stunden = SWS)

Formen aktiver Teilnahme

Arbeitsaufwand (Stunden)

Sprachpraktische Übung 4

Vielfältige eigenständige und kooperative Sprach-arbeit während und außer-halb der Präsenzstudienzeit

Präsenzzeit 60Vor- und Nachbereitung 90Prüfungsvorbereitung und Prüfung 30

Modulprüfung:Klausur (90 Minuten) oder schriftliche Ausarbeitung (ca. 4 bis 6 Sei-ten) und Präsentation (ca. 20 Minuten) oder mündliche Prüfung (ca.20 Minuten)

Veranstaltungssprache: ItalienischPflicht zur regelmäßigen Teilnahme: JaArbeitszeitaufwand insgesamt: 180 Stunden 6 LP Dauer des Moduls: Ein Semester Häufigkeit des Angebots: Jedes Semester

Verwendbarkeit:

Bachelorstudiengang Italienische Philologie60-LP-Modulangebot Italienische Philologie60-LP-Modulangebot Italienisch30-LP-Modulangebot Italienisch mit sprachlichen Vorkenntnissen

1178 FU-Mitteilungen 28/2015 vom 30.06.2015

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FU-Mitteilungen

Modul: Italienisch VertiefungsmodulHochschule/Fachbereich/Institut: Freie Universität Berlin/ZE SprachenzentrumModulverantwortliche/r: Sprachbereichskoordinator/in Italienisch an der ZE SprachenzentrumZugangsvoraussetzungen: Erfolgreicher Abschluss des Moduls „Italienisch Aufbaumodul III“Qualifikationsziele: Die Studentinnen und Studenten beherrschen Italienisch auf der Niveaustufe C1.1 GER.1. Lesen: Sie sind in der Lage, ein breites Spektrum längerer und komplexer Sachtexte zu lesen und dabei Haupt-

aussagen und nahezu alle Detailinformationen zu verstehen.2. Hören: Sie können längere anspruchsvollere Redebeiträge und Vorträge im Rahmen des eigenen Studiums ver-

stehen, auch wenn diese nicht ganz klar strukturiert sind und umgangssprachliche oder regional gefärbte Aus-drücke beinhalten.

3. Sprechen: Sie sind imstande, komplexere Sachverhalte in Vorträgen und Diskussionen klar und ausführlich dar-zustellen, überzeugend eine Position zu vertreten und auf Gegenargumente angemessen zu reagieren. Sie kön-nen in ihrem Fach- und Interessengebiet ein Referat halten und mühelos mit Zwischenrufen umgehen.

4. Schreiben: Sie sind in der Lage, gut strukturierte Texte zu komplexen Themen zu schreiben, detaillierte Notizenbei Vorlesungen des eigenen Fach- oder Interessengebiets zu machen und ein Verlaufsprotokoll einer Bespre-chung zu erstellen.

Inhalte: l Weiterentwicklung des mündlichen und schriftlichen Ausdrucksl Entwicklung von mündlichen und schriftlichen Präsentationsstrategienl Vertiefung der Textgrammatik

Lehr- und Lernformen

Präsenzstudium (Semesterwochen-stunden = SWS)

Formen aktiver Teilnahme

Arbeitsaufwand (Stunden)

Sprachpraktische Übung 4

Vielfältige eigenständige und kooperative Sprach-arbeit während und außer-halb der Präsenzstudienzeit

Präsenzzeit 60Vor- und Nachbereitung 90Prüfungsvorbereitung und Prüfung 30

Modulprüfung: Hausarbeit (ca. 10 Seiten) und Präsentation (ca. 20 Minuten) odermündliche Prüfung (ca. 20 Minuten)

Veranstaltungssprache: ItalienischPflicht zur regelmäßigen Teilnahme: JaArbeitszeitaufwand insgesamt: 180 Stunden 6 LP Dauer des Moduls: Ein Semester Häufigkeit des Angebots: Jedes Semester Verwendbarkeit: Bachelorstudiengang Italienische Philologie

FU-Mitteilungen 28/2015 vom 30.06.2015 1179

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FU-Mitteilungen

2. Studienbereich Sprachwissenschaft

Basismodul Ia: Einführung in die Beschreibungsebenen des italienischen SprachsystemsHochschule/Fachbereich/Institut: Freie Universität Berlin/Fachbereich Philosophie und Geisteswissenschaften/Institut für Romanische PhilologieModulverantwortliche/r: Dozentinnen und Dozenten des ModulsZugangsvoraussetzungen: Keine Qualifikationsziele: Die Studentinnen und Studenten verfügen über grundlegende thematische und methodische Kenntnisse im Bereichder allgemeinen, romanischen und italienischen Sprachwissenschaft, vor allem bezüglich der Beschreibungsebe-nen des Sprachsystems und dessen Verwendung. Sie sind in der Lage, selbstständig an den behandelten Frage-stellungen weiter zu arbeiten und sich neues Wissen anzueignen. Sie können zentrale Elemente des romanischenund insbesondere des italienischen Sprachsystems erkennen, analysieren und interpretieren. Sie kennen verschie-dene Methoden der Betrachtung des Sprachsystems. Darüber hinaus kennen sie grundlegende Techniken, sprach-wissenschaftliche Fachliteratur zu recherchieren, zu analysieren und zu bewerten. Sie kennen die Standards zurformalen und sprachlich angemessenen Darstellung von ausgewählten Phänomenbereichen der italienischenSprache.Inhalte: Grundkurs (Typ A): Vermittlung grundlegender Kenntnisse, Fragestellungen und Methoden der allgemeinen undromanischen Sprachwissenschaft; einführende Behandlung der wichtigsten Teilbereiche des Sprachsystems bzw.von dessen Verwendung; Einführung in die Techniken und Standards sprachwissenschaftlichen Arbeitens. Grund-kurs (Typ B): Ausführliche Behandlung der wichtigsten Teilbereiche des Sprachsystems (unter besonderer Berück-sichtigung einzelsprachlicher Aspekte); Vermittlung und Einübung von sprachlichen und methodischen Instrumen-ten zur Beschreibung und Deutung romanischer und insbesondere italienischer Phänomene im Bereich desSprachsystems; Vermittlung von grundlegenden Strategien zur Suche, Analyse und Bewertung von sprachwissen-schaftlicher Forschungsliteratur.

Lehr- und Lernformen

Präsenzstudium (Semesterwochen-stunden = SWS)

Formen aktiver Teilnahme

Arbeitsaufwand (Stunden)

Grundkurs (Typ A) 2 Diskussionsbeiträge auf der Grundlage von Unterrichts-materialien und begleitender Lektüre; ggf. mündlich und/oder schriftlich zu erfüllende kleinere Arbeitsaufträge, einzeln oder im Team

Präsenzzeit Grundkurs A 30Vor- und Nachbereitung Grundkurs A 30Präsenzzeit Grundkurs B 30Vor- und Nachbereitung Grundkurs B 30Prüfungsvorbereitung und Prüfung 60

Grundkurs (Typ B) 2

Modulprüfung: Klausur (90 Minuten)Veranstaltungssprache: Deutsch (ggf. Italienisch oder Englisch)Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme: JaArbeitszeitaufwand insgesamt: 180 Stunden 6 LP Dauer des Moduls: Zwei Semester

Häufigkeit des Angebots: Einmal pro Jahr; Grundkurs A im Wintersemester, Grundkurs B imSommersemester

Verwendbarkeit:

Bachelorstudiengang Italienische Philologie60-LP-Modulangebot Italienische Philologie60-LP-Modulangebot Italienisch30-LP-Modulangebot Italienisch mit sprachlichen VorkenntnissenBachelorstudiengang Italienstudien

1180 FU-Mitteilungen 28/2015 vom 30.06.2015

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FU-Mitteilungen

* Das Basismodul Ib kann nur von Studentinnen und Studenten belegt werden, die im Kernfach eine weitere romanische Philologie studieren unddarin das Basismodul Ia im Bereich der Sprachwissenschaft belegt haben (Wahloption gemäß § 18 Abs. 2).

Basismodul Ib: Grundlagen der italienischen Sprachwissenschaft*Hochschule/Fachbereich/Institut: Freie Universität Berlin/Fachbereich Philosophie und Geisteswissenschaften/Institut für Romanische PhilologieModulverantwortliche/r: Dozentinnen und Dozenten des ModulsZugangsvoraussetzungen: Keine Qualifikationsziele: Die Studentinnen und Studenten verfügen über grundlegende thematische und methodische Kenntnisse im Bereichder allgemeinen, romanischen und italienischen Sprachwissenschaft, vor allem bezüglich der Beschreibungsebe-nen des Sprachsystems und dessen Verwendung. Sie sind in der Lage, selbstständig an den behandelten Frage-stellungen weiter zu arbeiten und sich neues Wissen anzueignen. Sie können zentrale Elemente des romanischenund insbesondere des italienischen Sprachsystems erkennen, analysieren und interpretieren. Sie kennen verschie-dene Methoden der Betrachtung des Sprachsystems. Darüber hinaus kennen sie grundlegende Techniken, sprach-wissenschaftliche Fachliteratur zu recherchieren, zu analysieren und zu bewerten. Sie kennen die Standards zurformalen und sprachlich angemessenen Darstellung von ausgewählten Phänomenbereichen der italienischenSprache.Des Weiteren haben sie exemplarisch eingehende Kenntnisse in einem Bereich der italienischen Sprachwissen-schaft und können auch komplexere Charakteristika dieses Bereichs selbstständig erkennen, analysieren und in-terpretieren. Darüber hinaus haben sie grundlegende Techniken eingeübt, sprachliche Phänomene sachlich, formalsowie sprachlich angemessen darzustellen. Sie sind in der Lage, unter Anleitung Fragestellungen zu entwickelnund zu erörtern.Inhalte: Grundkurs (Typ B): Ausführliche Behandlung der wichtigsten Teilbereiche des Sprachsystems (unter besondererBerücksichtigung einzelsprachlicher Aspekte); Vermittlung und Einübung von sprachlichen und methodischen Ins-trumenten zur Beschreibung und Deutung romanischer und insbesondere italienischer Phänomene im Bereich desSprachsystems; Vermittlung von grundlegenden Strategien zur Suche, Analyse und Bewertung von sprachwissen-schaftlicher Forschungsliteratur. Proseminar: Exemplarische Vertiefung eines Teilbereichs der italienischen Sprach-wissenschaft; Einübung von Strategien zur Suche, Analyse und Bewertung von sprachwissenschaftlicher For-schungsliteratur sowie von Techniken wissenschaftlichen Arbeitens; Anwendung von sprachlichen und methodi-schen Instrumenten zur Beschreibung und Deutung sprachlicher Phänomene sowie außersprachlicher Zusammen-hänge, die von romanistischem und insbesondere italianistischem Interesse sind.

Lehr- und Lernformen

Präsenzstudium (Semesterwochen-stunden = SWS)

Formen aktiver Teilnahme

Arbeitsaufwand (Stunden)

Grundkurs (Typ B) 2 Diskussionsbeiträge auf der Grundlage von Unterrichts-materialien und begleitender Lektüre; ggf. mündlich und/oder schriftlich zu erfüllende kleinere Arbeitsaufträge, einzeln oder im Team

Präsenzzeit Grundkurs 30Vor- und Nachbereitung Grundkurs 30Präsenzzeit Proseminar 30Vor- und Nachbereitung Proseminar 30Prüfungsvorbereitung und Prüfung 60

Proseminar 2

Modulprüfung: Klausur (90 Minuten)Veranstaltungssprache: Deutsch (ggf. Italienisch oder Englisch)Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme: JaArbeitszeitaufwand insgesamt: 180 Stunden 6 LP Dauer des Moduls: Ein oder zwei Semester

Häufigkeit des Angebots: Einmal pro Jahr, Beginn im Sommersemester; Grundkurs B im Som-mersemester, Proseminar in jedem Semester

Verwendbarkeit: Bachelorstudiengang Italienische Philologie*

FU-Mitteilungen 28/2015 vom 30.06.2015 1181

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FU-Mitteilungen

* Das Basismodul Ic kann nur von Studentinnen und Studenten belegt werden, die im Kernfach oder in einem anderen 30-LP-Modulangebot mitsprachlichen Vorkenntnissen eine weitere romanische Philologie studieren und darin das Basismodul Ia im Bereich der Sprachwissenschaft belegthaben (Wahloption gemäß § 22 Abs. 2 oder § 26 Abs. 2).

Basismodul Ic: Einführung in die Beschreibungsebenen des italienischen Sprachsystems und in den BereichSprachgeschichte und Variation*Hochschule/Fachbereich/Institut: Freie Universität Berlin/Fachbereich Philosophie und Geisteswissenschaften/Institut für Romanische PhilologieModulverantwortliche/r: Dozentinnen und Dozenten des ModulsZugangsvoraussetzungen: Keine Qualifikationsziele: Die Studentinnen und Studenten verfügen über grundlegende thematische und methodische Kenntnisse im Bereichder allgemeinen, romanischen und italienischen Sprachwissenschaft, vor allem bezüglich der Beschreibungsebe-nen des Sprachsystems und dessen Verwendung. Sie sind in der Lage, selbstständig an den behandelten Frage-stellungen weiter zu arbeiten und sich neues Wissen anzueignen. Sie können zentrale Elemente des romanischenund insbesondere des italienischen Sprachsystems erkennen, analysieren und interpretieren. Sie kennen verschie-dene Methoden der Betrachtung des Sprachsystems. Des Weiteren verfügen sie über einen Überblick über die Va-rietäten des Italienischen und kennen Grundbegriffe der sprachlichen Variation, des Sprachwandels und der italie-nischen Sprachgeschichte. Darüber hinaus kennen sie grundlegende Techniken, sprachwissenschaftliche Fach-literatur zu recherchieren, zu analysieren und zu bewerten. Sie kennen die Standards zur formalen und sprachlichangemessenen Darstellung von ausgewählten Phänomenbereichen der italienischen Sprache. Inhalte: Grundkurs (Typ B): Ausführliche Behandlung der wichtigsten Teilbereiche des Sprachsystems (unter besondererBerücksichtigung einzelsprachlicher Aspekte); Vermittlung und Einübung von sprachlichen und methodischen Ins-trumenten zur Beschreibung und Deutung romanischer und insbesondere italienischer Phänomene im Bereich desSprachsystems; Vermittlung von grundlegenden Strategien zur Suche, Analyse und Bewertung von sprachwissen-schaftlicher Forschungsliteratur. Vorlesung: Überblick über die Variation und den Wandel der italienischen Sprache.

Lehr- und Lernformen

Präsenzstudium (Semesterwochen-stunden = SWS)

Formen aktiver Teilnahme

Arbeitsaufwand (Stunden)

Grundkurs (Typ B) 2

Diskussionsbeiträge auf der Grundlage von Unterrichts-materialien und begleitender Lektüre; ggf. mündlich und/oder schriftlich zu erfüllende kleinere Arbeitsaufträge, einzeln oder im Team

Präsenzzeit Grundkurs 30Vor- und Nachbereitung Grundkurs 30Präsenzzeit Vorlesung 30Vor- und Nachbereitung Vorlesung 30Prüfungsvorbereitung und Prüfung 60Vorlesung 2 –

Modulprüfung: Klausur (90 Minuten)Veranstaltungssprache: Deutsch (ggf. Italienisch oder Englisch)Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme: JaArbeitszeitaufwand insgesamt: 180 Stunden 6 LP Dauer des Moduls: Zwei Semester

Häufigkeit des Angebots: Einmal pro Jahr, Grundkurs B im Sommersemester, Vorlesung imWintersemester

Verwendbarkeit: 60-LP-Modulangebot Italienisch30-LP-Modulangebot Italienisch mit sprachlichen Vorkenntnissen*

1182 FU-Mitteilungen 28/2015 vom 30.06.2015

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FU-Mitteilungen

Basismodul IIa: Variation und Wandel der italienischen Sprache sowie weitere Teilgebiete der italienischenSprachwissenschaftHochschule/Fachbereich/Institut: Freie Universität Berlin/Fachbereich Philosophie und Geisteswissenschaften/Institut für Romanische PhilologieModulverantwortliche/r: Dozentinnen und Dozenten des ModulsZugangsvoraussetzungen: Erfolgreicher Abschluss des Moduls „Basismodul Ia: Einführung in die Beschrei-bungsebenen des italienischen Sprachsystems“ oder des Moduls „Basismodul Ib: Grundlagen der italienischenSprachwissenschaft“Qualifikationsziele: Die Studentinnen und Studenten verfügen über einen Überblick über die Varietäten des Italienischen und kennenGrundbegriffe der sprachlichen Variation, des Sprachwandels und der italienischen Sprachgeschichte. Des Weite-ren haben sie exemplarisch eingehende Kenntnisse in einem Bereich der italienischen Sprachwissenschaft undkönnen auch komplexere Charakteristika dieses Bereichs selbstständig erkennen, analysieren und interpretieren.Darüber hinaus haben sie grundlegende Techniken eingeübt, sprachliche Phänomene sachlich, formal sowiesprachlich angemessen darzustellen. Sie sind in der Lage, unter Anleitung Fragestellungen zu entwickeln und zuerörtern.Inhalte: Vorlesung: Überblick über die Variation und den Wandel der italienischen Sprache. Proseminar: ExemplarischeVertiefung eines Teilbereichs der italienischen Sprachwissenschaft; Einübung von Strategien zur Suche, Analyseund Bewertung von sprachwissenschaftlicher Forschungsliteratur sowie von Techniken wissenschaftlichen Arbei-tens; Anwendung von sprachlichen und methodischen Instrumenten zur Beschreibung und Deutung sprachlicherPhänomene sowie außersprachlicher Zusammenhänge, die von romanistischem und insbesondere italianisti-schem Interesse sind.

Lehr- und Lernformen

Präsenzstudium (Semesterwochen-stunden = SWS)

Formen aktiver Teilnahme

Arbeitsaufwand (Stunden)

Vorlesung 2 Schriftlich zu bearbeitende Aufgabenstellungen

Präsenzzeit Vorlesung 30Vor- /Nachbereitung Vorlesung 90Präsenzzeit Proseminar 30Vor-/Nachbereitung Proseminar 30Prüfungsvorbereitung und Prüfung 60

Proseminar 2

Diskussionsbeiträge auf der Grundlage von Unterrichts-materialien und begleitender Lektüre; ggf. mündlich und/oder schriftlich zu erfüllende kleinere Arbeitsaufträge, einzeln oder im Team

Modulprüfung: Hausarbeit (ca. 10 Seiten)Veranstaltungssprache: Deutsch (ggf. Italienisch oder Englisch)Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme: JaArbeitszeitaufwand insgesamt: 240 Stunden 8 LP Dauer des Moduls: Ein oder zwei Semester

Häufigkeit des Angebots: Einmal pro Jahr; Vorlesung im Wintersemester, Proseminar jedesSemester

Verwendbarkeit: Bachelorstudiengang Italienische Philologie60-LP-Modulangebot Italienische PhilologieBachelorstudiengang Italienstudien

FU-Mitteilungen 28/2015 vom 30.06.2015 1183

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FU-Mitteilungen

Basismodul IIb: Weitere Teilgebiete der italienischen Sprachwissenschaft sowie Variation und Wandel der italieni-schen SpracheHochschule/Fachbereich/Institut: Freie Universität Berlin/Fachbereich Philosophie und Geisteswissenschaften/Institut für Romanische PhilologieModulverantwortliche/r: Dozentinnen und Dozenten des ModulsZugangsvoraussetzungen: Erfolgreicher Abschluss des Moduls „Basismodul Ia: Einführung in die Beschrei-bungsebenen des italienischen Sprachsystems“ oder des Moduls „Basismodul Ic: Einführung in die Beschreibungs-ebenen des italienischen Sprachsystems und in den Bereich Sprachgeschichte und Variation“Qualifikationsziele: Die Studentinnen und Studenten verfügen über einen Überblick über die Varietäten des Italienischen und kennenGrundbegriffe der sprachlichen Variation, des Sprachwandels und der italienischen Sprachgeschichte. Des Weite-ren haben sie exemplarisch eingehende Kenntnisse in einem Bereich der italienischen Sprachwissenschaft undkönnen auch komplexere Charakteristika dieses Bereichs selbstständig erkennen, analysieren und interpretieren. Inhalte: Vorlesung: Überblick über die Variation und den Wandel der italienischen Sprache. Proseminar: ExemplarischeVertiefung eines Teilbereichs der italienischen Sprachwissenschaft; Einübung von Strategien zur Suche, Analyseund Bewertung von sprachwissenschaftlicher Forschungsliteratur sowie von Techniken wissenschaftlichen Arbei-tens; Anwendung von sprachlichen und methodischen Instrumenten zur Beschreibung und Deutung sprachlicherPhänomene sowie außersprachlicher Zusammenhänge, die von romanistischem und insbesondere italianisti-schem Interesse sind.

Lehr- und Lernformen

Präsenzstudium (Semesterwochen-stunden = SWS)

Formen aktiver Teilnahme

Arbeitsaufwand (Stunden)

Vorlesung 2 – Präsenzzeit Vorlesung 30Vor- und Nachbereitung Vorlesung 30Präsenzzeit Proseminar 30Vor- und Nachbereitung Proseminar 30Prüfungsvorbereitung und Prüfung 60

Proseminar 2

Diskussionsbeiträge auf der Grundlage von Unterrichts-materialien und begleitender Lektüre; ggf. mündlich und/oder schriftlich zu erfüllende kleinere Arbeitsaufträge, einzeln oder im Team

Modulprüfung: Hausarbeit (ca. 10 Seiten)Veranstaltungssprache: Deutsch (ggf. Italienisch oder Englisch)Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme: JaArbeitszeitaufwand insgesamt: 180 Stunden 6 LP Dauer des Moduls: Ein oder zwei Semester

Häufigkeit des Angebots: Einmal pro Jahr; Vorlesung im Wintersemester, Proseminar jedesSemester

Verwendbarkeit: 60-LP-Modulangebot Italienisch

1184 FU-Mitteilungen 28/2015 vom 30.06.2015

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FU-Mitteilungen

* Das Basismodul IIc kann nur von Studentinnen und Studenten belegt werden, die im Kernfach eine weitere romanische Philologie studieren unddie im 60-LP-Modulangebot Italienisch zuvor das Basismodul Ic „Einführung in die Beschreibungsebenen des italienischen Sprachsystems und inden Bereich Sprachgeschichte und Variation“ gewählt haben (Wahloption gemäß § 22 Abs. 2).

Basismodul IIc: Exemplarische Vertiefung von Teilgebieten der italienischen Sprachwissenschaft*Hochschule/Fachbereich/Institut: Freie Universität Berlin/Fachbereich Philosophie und Geisteswissenschaften/Institut für Romanische PhilologieModulverantwortliche/r: Dozentinnen und Dozenten des ModulsZugangsvoraussetzungen: Erfolgreicher Abschluss des Moduls „Basismodul Ic: Einführung in die Beschrei-bungsebenen des italienischen Sprachsystems und in den Bereich Sprachgeschichte und Variation“Qualifikationsziele: Die Studentinnen und Studenten haben exemplarisch eingehende Kenntnisse in zwei Bereichen der italienischenSprachwissenschaft und können auch komplexere Charakteristika dieser Bereiche selbstständig erkennen, analy-sieren und interpretieren. Darüber hinaus haben sie grundlegende Techniken eingeübt, sprachliche Phänomenesachlich, formal sowie sprachlich angemessen darzustellen. Sie sind in der Lage, unter Anleitung Fragestellungenzu entwickeln und zu erörtern.Inhalte: Exemplarische Vertiefung in zwei Teilbereichen der italienischen Sprachwissenschaft; Einübung von Strategien zurSuche, Analyse und Bewertung von sprachwissenschaftlicher Forschungsliteratur sowie von Techniken wissen-schaftlichen Arbeitens; Anwendung von sprachlichen und methodischen Instrumenten zur Beschreibung und Deu-tung sprachlicher Phänomene sowie außersprachlicher Zusammenhänge, die von romanistischem und insbeson-dere italianistischem Interesse sind.

Lehr- und Lernformen

Präsenzstudium (Semesterwochen-stunden = SWS)

Formen aktiver Teilnahme

Arbeitsaufwand (Stunden)

Proseminar 2Diskussionsbeiträge auf der Grundlage von Unterrichts-materialien und begleitender Lektüre; ggf. mündlich und/oder schriftlich zu erfüllende kleinere Arbeitsaufträge, einzeln oder im Team

Präsenzzeit Proseminar 30Vor- und Nachbereitung Proseminar 30Präsenzzeit Hauptseminar 30Vor- und Nachbereitung Hauptseminar 30Prüfungsvorbereitung und Prüfung 60

Hauptseminar 2

Modulprüfung: Hausarbeit (ca. 10 Seiten)Veranstaltungssprache: Deutsch (ggf. Italienisch oder Englisch)Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme: JaArbeitszeitaufwand insgesamt: 180 Stunden 6 LP Dauer des Moduls: Ein oder zwei Semester Häufigkeit des Angebots: Jedes SemesterVerwendbarkeit: 60-LP-Modulangebot Italienisch*

FU-Mitteilungen 28/2015 vom 30.06.2015 1185

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FU-Mitteilungen

Aufbaumodul Typ 1: Ausbau von Teilbereichen der italienischen SprachwissenschaftHochschule/Fachbereich/Institut: Freie Universität Berlin/Fachbereich Philosophie und Geisteswissenschaften/Institut für Romanische PhilologieModulverantwortliche/r: Dozentinnen und Dozenten des ModulsZugangsvoraussetzungen: Erfolgreicher Abschluss des Moduls „Basismodul Ia: Einführung in die Beschrei-bungsebenen des italienischen Sprachsystems“Qualifikationsziele: Die Studentinnen und Studenten verfügen über fortgeschrittene thematische und methodische Kenntnisse der all-gemeinen, romanischen und italienischen Sprachwissenschaft in zwei exemplarischen Bereichen. Sie können indiesen exemplarischen Bereichen komplexe Charakteristika der italienischen Sprache, deren Verwendung sowiesonstige Zusammenhänge sicher erkennen, analysieren und interpretieren und sind in der Lage, selbstständig For-schungsstände zu recherchieren und aufzuarbeiten sowie im Rahmen aktueller Diskussionen eigenständig Frage-stellungen zu entwickeln und diese zu verfolgen. Sie beherrschen die Techniken wissenschaftlichen Arbeitenssicher und können diese problemlos anwenden. Sie sind in der Lage, sprachwissenschaftliche Sachverhalte sach-lich und sprachlich auf hohem Niveau darzustellen.Inhalte: Das Aufbaumodul baut inhaltlich und in Bezug auf die zu erwerbenden Kompetenzen und Fähigkeiten auf demBasismodul IIa „Variation und Wandel der italienischen Sprache sowie weitere Teilgebiete der italienischen Sprach-wissenschaft“ auf. Neben der Vertiefung und Erweiterung der in den Basismodulen erworbenen sprachwissen-schaftlichen Kenntnisse und Fähigkeiten findet eine eingehende Beschäftigung mit zwei Bereichen der italienischenSprachwissenschaft unter Berücksichtigung aktueller Forschungszusammenhänge statt.

Lehr- und Lernformen

Präsenzstudium (Semesterwochen-stunden = SWS)

Formen aktiver Teilnahme

Arbeitsaufwand (Stunden)

Hauptseminar I 2

Diskussionsbeiträge auf der Grundlage von Unterrichts-materialien und begleitender Lektüre; ggf. mündlich und/oder schriftlich zu erfüllende kleinere Arbeitsaufträge, einzeln oder im Team

Präsenzzeit Hauptseminar I 30Vor- und Nachbereitung Hauptseminar I 60Präsenzzeit Hauptseminar II 30Vor- und Nachbereitung Hauptseminar II 90Prüfungsvorbereitung und Prüfung 150Hauptseminar II 2

Diskussionsbeiträge auf der Grundlage von Unterrichts-materialien und begleitender Lektüre; ggf. mündlich und/oder schriftlich zu erfüllende Arbeitsaufträge, einzeln oder im Team; Studienleis-tung in Form einer kürzeren mündlichen und/oder schrift-lichen Präsentation (z. B. Referat, Essay, Protokoll)

Modulprüfung: Hausarbeit (ca. 15 Seiten)Veranstaltungssprache: Deutsch (ggf. Italienisch oder Englisch)Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme: JaArbeitszeitaufwand insgesamt: 360 Stunden 12 LP Dauer des Moduls: Ein oder zwei Semester Häufigkeit des Angebots: Jedes SemesterVerwendbarkeit: Bachelorstudiengang Italienische Philologie

1186 FU-Mitteilungen 28/2015 vom 30.06.2015

Page 97: Mitteilungen - Freie Universität...FU-Mitteilungen 28/2015 vom 30.06.2015 1093 FU-Mitteilungen und -prüfungsordnung der Freien Universität Berlin (RSPO) Anforderungen und Verfahren

FU-Mitteilungen

Aufbaumodul Typ 2: Exemplarischer Ausbau von Teilbereichen der italienischen Sprachwissenschaft und interdis-ziplinäre BezügeHochschule/Fachbereich/Institut: Freie Universität Berlin/Fachbereich Philosophie und Geisteswissenschaften/Institut für Romanische PhilologieModulverantwortliche/r: Dozentinnen und Dozenten des ModulsZugangsvoraussetzungen: Erfolgreicher Abschluss des Moduls „Basismodul Ia: Einführung in die Beschrei-bungsebenen des italienischen Sprachsystems“Qualifikationsziele: Die Studentinnen und Studenten verfügen über fortgeschrittene thematische und methodische Kenntnisse der all-gemeinen, romanischen und italienischen Sprachwissenschaft in mindestens einem exemplarischen Bereich. Siekönnen in diesem exemplarischen Bereich komplexe Charakteristika der italienischen Sprache, deren Verwendungsowie sonstige Zusammenhänge sicher erkennen, analysieren und interpretieren und sind in der Lage, selbststän-dig Forschungsstände zu recherchieren und aufzuarbeiten sowie im Rahmen aktueller Diskussionen eigenständigFragestellungen zu entwickeln und diese zu verfolgen. Sie beherrschen die Techniken wissenschaftlichen Arbei-tens sicher und können diese problemlos anwenden. Darüber hinaus sind sie in der Lage, selbstständig interdiszi-plinäre und/oder komplementäre Bezüge zur allgemeinen, romanischen (insbesondere italienischen) Sprachwis-senschaft herzustellen.Inhalte: Das Aufbaumodul baut inhaltlich und in Bezug auf die zu erwerbenden Kompetenzen und Fähigkeiten auf demBasismodul IIa „Variation und Wandel der italienischen Sprache sowie weitere Teilgebiete der italienischen Sprach-wissenschaft“ auf. Neben der Vertiefung und Erweiterung der in den Basismodulen erworbenen sprachwissen-schaftlichen Kenntnisse und Fähigkeiten findet eine eingehende Beschäftigung mit einem Bereich der italienischenSprachwissenschaft unter Berücksichtigung aktueller Forschungszusammenhänge statt. Darüber hinaus werdeninterdisziplinäre und/oder komplementäre Bezüge zur allgemeinen und/oder romanischen (insbesondere italieni-schen) Sprachwissenschaft hergestellt.

Lehr- und Lernformen

Präsenzstudium (Semesterwochen-stunden = SWS)

Formen aktiver Teilnahme

Arbeitsaufwand (Stunden)

Hauptseminar 2Diskussionsbeiträge auf der Grundlage von Unterrichts-materialien und begleitender Lektüre; ggf. mündlich und/oder schriftlich zu erfüllende kleinere Arbeitsaufträge, einzeln oder im Team

Präsenzzeit Hauptseminar 30Vor- und Nachbereitung Hauptseminar 60Präsenzzeit Wahl-LV 30Vor- und Nachbereitung Wahl-LV 30Prüfungsvorbereitung und Prüfung 150

Wahl-LV(Hauptseminar) 2

Modulprüfung: Hausarbeit (ca. 15 Seiten)

Veranstaltungssprache: Deutsch (ggf. Italienisch oder weitere Veranstaltungssprachen, z. B.Englisch)

Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme: JaArbeitszeitaufwand insgesamt: 300 Stunden 10 LP Dauer des Moduls: Ein oder zwei Semester Häufigkeit des Angebots: Jedes SemesterVerwendbarkeit: Bachelorstudiengang Italienische Philologie

FU-Mitteilungen 28/2015 vom 30.06.2015 1187

Page 98: Mitteilungen - Freie Universität...FU-Mitteilungen 28/2015 vom 30.06.2015 1093 FU-Mitteilungen und -prüfungsordnung der Freien Universität Berlin (RSPO) Anforderungen und Verfahren

FU-Mitteilungen

Aufbaumodul: Vertiefung und Ausbau exemplarischer Teilgebiete der italienischen SprachwissenschaftHochschule/Fachbereich/Institut: Freie Universität Berlin/Fachbereich Philosophie und Geisteswissenschaften/Institut für Romanische PhilologieModulverantwortliche/r: Dozentinnen und Dozenten des ModulsZugangsvoraussetzungen: Erfolgreicher Abschluss des Moduls „Basismodul Ia: Einführung in die Beschrei-bungsebenen des italienischen Sprachsystems“ oder des Moduls „Basismodul Ib: Grundlagen der italienischenSprachwissenschaft“Qualifikationsziele: Die Studentinnen und Studenten verfügen über eingehende thematische und methodische Kenntnisse der romani-schen und insbesondere der italienischen Sprachwissenschaft in einem exemplarischen Bereich. Sie können in die-sem exemplarischen Bereich komplexere Charakteristika der italienischen Sprache, deren Verwendung sowiesonstige Zusammenhänge sicher erkennen, analysieren und interpretieren und sind in der Lage, selbstständig For-schungsstände zu recherchieren und aufzuarbeiten sowie im Rahmen aktueller Diskussionen eigenständig Frage-stellungen zu entwickeln und diese zu verfolgen. Sie beherrschen die Techniken wissenschaftlichen Arbeitens si-cher und können diese problemlos anwenden. Darüber hinaus haben sie einen weiteren Bereich auf hohem Niveaubearbeitet und verfügen über fortgeschrittene Präsentationsfähigkeiten.Inhalte: Das Aufbaumodul baut inhaltlich und in Bezug auf die zu erwerbenden Kompetenzen und Fähigkeiten auf demBasismodul IIa „Variation und Wandel der italienischen Sprache sowie weitere Teilgebiete der italienischen Sprach-wissenschaft“ auf. Proseminar: Exemplarische Vertiefung eines Teilbereichs der italienischen Sprachwissenschaft;Einübung von Strategien zur Suche, Analyse und Bewertung von sprachwissenschaftlicher Forschungsliteratur so-wie von Techniken wissenschaftlichen Arbeitens; Anwendung von sprachlichen und methodischen Instrumentenzur Beschreibung und Deutung sprachlicher Phänomene sowie außersprachlicher Zusammenhänge, die vonromanistischem und insbesondere italianistischem Interesse sind. Hauptseminar: Ausbau sprachwissenschaft-licher Kenntnisse und Fähigkeiten; eingehendere Beschäftigung mit einem Bereich der italienischen Sprachwissen-schaft unter Berücksichtigung aktueller Forschungszusammenhänge.

Lehr- und Lernformen

Präsenzstudium (Semesterwochen-stunden = SWS)

Formen aktiver Teilnahme

Arbeitsaufwand (Stunden)

Proseminar 2

Diskussionsbeiträge auf der Grundlage von Unterrichts-materialien und begleitender Lektüre; ggf. mündlich und/oder schriftlich zu erfüllende kleinere Arbeitsaufträge, einzeln oder im Team

Präsenzzeit Proseminar 30Vor- und Nachbereitung Proseminar 30Präsenzzeit Hauptseminar 30Vor- und Nachbereitung Hauptseminar 90Prüfungsvorbereitung und Prüfung 60Hauptseminar 2

Diskussionsbeiträge auf der Grundlage von Unterrichts-materialien und begleitender Lektüre; ggf. mündlich und/oder schriftlich zu erfüllende Arbeitsaufträge, einzeln oder im Team; Studienleis-tung in Form einer münd-lichen und/oder schriftlichen kürzeren Präsentation (z. B. Referat, Essay, Protokoll)

Modulprüfung: Hausarbeit (ca. 10 Seiten)Veranstaltungssprache: Deutsch (ggf. Italienisch oder Englisch)Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme: JaArbeitszeitaufwand insgesamt: 240 Stunden 8 LP Dauer des Moduls: Ein oder zwei Semester Häufigkeit des Angebots: Jedes SemesterVerwendbarkeit: 60-LP-Modulangebot Italienische Philologie

1188 FU-Mitteilungen 28/2015 vom 30.06.2015

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FU-Mitteilungen

3. Studienbereich Literaturwissenschaft

Basismodul Ia: Grundbegriffe und Methoden der italienischen Literaturwissenschaft Hochschule/Fachbereich/Institut: Freie Universität Berlin/Fachbereich Philosophie und Geisteswissenschaften/Institut für Romanische PhilologieModulverantwortliche/r: Dozentinnen und Dozenten des ModulsZugangsvoraussetzungen: Keine Qualifikationsziele: Die Studentinnen und Studenten verfügen über Grundlagenkenntnisse der Theorien und Methoden der Literatur-wissenschaft und einen ersten Einblick in die Literaturgeschichte. Sie lernen die verschiedenen Gegenstandsberei-che und Erkenntnismöglichkeiten der Disziplin kennen und eignen sich unter Anleitung theoretisch-methodischeund terminologische Grundlagen für die Analyse und Interpretation literarischer Texte an. Sie entwickeln im Verlaufdes Moduls eine spezifisch philologische Lesekompetenz und ein fachbezogenes sprachliches Ausdrucksver-mögen.Inhalte: Der Grundkurs dient der Einführung in grundlegende Fragestellungen und Begriffe der Literaturwissenschaft. Dazugehört das Verhältnis von Literatur- und Wissenschaftsbegriff in seiner einzelsprachlich relevanten Dimension in-nerhalb der romanischen Literaturwissenschaft. Weiterhin wird im Verlauf des Einführungskurses die Relation vonLiteratur in Bezug auf zentrale Konzepte wie z. B. Poetizität und Fiktionalität erörtert. Der Grundkurs vermittelt einterminologisches und methodisches Grundinventar für die Analyse lyrischer, dramatischer und narrativer italie-nischsprachiger Texte aus verschiedenen Epochen. Das Proseminar dient der exemplarischen gegenstandsbezo-genen und problemorientierten Anwendung der im Grundkurs erlernten Terminologien und Methoden anhand lite-raturgeschichtlich repräsentativer Primärtexte der italienischen Literatur. Es bietet Raum für die Diskussion unter-schiedlicher Herangehensweisen an literarische Texte, historischer Paradigmen und Theorien der Literaturwissen-schaft sowie ggf. der Übertragbarkeit von Kategorien literarischer Analyse auf andere Textsorten respektiveMedien. Weiterhin führt es in praktische Aspekte (literatur-)wissenschaftlichen Arbeitens ein.

Lehr- und Lernformen

Präsenzstudium (Semesterwochen-stunden = SWS)

Formen aktiver Teilnahme

Arbeitsaufwand (Stunden)

Grundkurs 2Diskussionsbeiträge auf der Grundlage von Unterrichts-materialien und begleitender Lektüre; ggf. mündlich und/oder schriftlich zu erfüllende kleinere Arbeitsaufträge, einzeln oder im Team

Präsenzzeit Grundkurs 30Vor- und Nachbereitung Grundkurs 30Präsenzzeit Proseminar 30Vor- und Nachbereitung Proseminar 30Prüfungsvorbereitung und Prüfung 60

Proseminar 2

Modulprüfung: Klausur (90 Minuten)Veranstaltungssprache: Deutsch oder ItalienischPflicht zur regelmäßigen Teilnahme: JaArbeitszeitaufwand insgesamt: 180 Stunden 6 LP Dauer des Moduls: Zwei Semester

Häufigkeit des Angebots: Einmal pro Jahr; Grundkurs A im Wintersemester, Proseminar jedesSemester

Verwendbarkeit:

Bachelorstudiengang Italienische Philologie60-LP-Modulangebot Italienische Philologie60-LP-Modulangebot Italienisch30-LP-Modulangebot Italienisch mit sprachlichen VorkenntnissenBachelorstudiengang Italienstudien

FU-Mitteilungen 28/2015 vom 30.06.2015 1189

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FU-Mitteilungen

* Das Basismodul Ib kann nur von Studentinnen und Studenten belegt werden, die im Kernfach oder in einem anderen 30-LP-Modulangebot mitsprachlichen Vorkenntnissen eine weitere romanische Philologie studieren und darin das Basismodul Ia im Studienbereich Literaturwissenschaftbelegt haben (Wahloption gemäß § 22 Abs. 2 oder § 26 Abs. 2).

Basismodul Ib: Literaturgeschichte und Methoden der italienischen Literaturwissenschaft*Hochschule/Fachbereich/Institut: Freie Universität Berlin/Fachbereich Philosophie und Geisteswissenschaften/Institut für Romanische PhilologieModulverantwortliche/r: Dozentinnen und Dozenten des ModulsZugangsvoraussetzungen: Keine Qualifikationsziele: Die Studentinnen und Studenten gewinnen einen Überblick über die italienischsprachige Literatur in ihrem histori-schen Wandel und einen vertiefenden Einblick in einen ausgewählten Themenbereich der italienischen Literatur-wissenschaft. Sie verfügen über ein breites literarhistorisches Wissen, können diachrone Entwicklungen beschrei-ben und Primärtexte unter Anleitung in ihren historischen Zusammenhang einordnen und analysieren. Die Studen-tinnen und Studenten erweitern ihre spezifisch philologische Lesekompetenz und ihr fachbezogenes sprachlichesAusdrucksvermögen. Sie können sich unter Anleitung literaturwissenschaftliche Fragestellungen erarbeiten und aneinem abgegrenzten Themengebiet exemplarisch erproben. Inhalte: Das Proseminar dient der vertiefenden Beschäftigung mit einem exemplarischen Themenbereich der italienischenLiteraturwissenschaft. Es leitet an, literarische Texte in ihren historischen, soziokulturellen, medien- und/oder gen-derspezifischen Zusammenhängen zu verstehen und zu interpretieren. Es befördert und schult die reflektierte An-wendung theoretischer und methodischer Grundlagen des Faches und dient der Anleitung zum selbstständigenwissenschaftlichen Arbeiten durch die Einübung entsprechender Arbeitstechniken. Die Vorlesung dient der Vermitt-lung eines Überblicks über zentrale Epochen der italienischen Literatur unter Berücksichtigung übergreifender Fra-gestellungen (z. B. Subjektkategorien, Diskurstraditionen und Diskursfelder, Fragen der Fiktionalität und des Wirk-lichkeitsbezugs). Sie widmet sich der Darstellung grundlegender Transformationen der italienischen Literatur inihrem geschichtlichen Verlauf und ggf. ihrer regionalen Differenzierung.

Lehr- und Lernformen

Präsenzstudium (Semesterwochen-stunden = SWS)

Formen aktiver Teilnahme

Arbeitsaufwand (Stunden)

Proseminar 2

Diskussionsbeiträge auf der Grundlage von Unterrichts-materialien und begleitender Lektüre; ggf. mündlich und/oder schriftlich zu erfüllende kleinere Arbeitsaufträge, einzeln oder im Team

Präsenzzeit Proseminar 30Vor- und Nachbereitung Proseminar 30Präsenzzeit Vorlesung 30Vor- und Nachbereitung Vorlesung 30Prüfungsvorbereitung und Prüfung 60Vorlesung 2 –

Modulprüfung: Klausur (90 Minuten)Veranstaltungssprache: Deutsch oder ItalienischPflicht zur regelmäßigen Teilnahme: JaArbeitszeitaufwand insgesamt: 180 Stunden 6 LP Dauer des Moduls: Ein oder zwei Semester

Häufigkeit des Angebots: Einmal pro Jahr; Vorlesung im Sommersemester, Proseminar jedesSemester

Verwendbarkeit: 60-LP-Modulangebot Italienisch30-LP-Modulangebot Italienisch mit sprachlichen Vorkenntnissen

1190 FU-Mitteilungen 28/2015 vom 30.06.2015

Page 101: Mitteilungen - Freie Universität...FU-Mitteilungen 28/2015 vom 30.06.2015 1093 FU-Mitteilungen und -prüfungsordnung der Freien Universität Berlin (RSPO) Anforderungen und Verfahren

FU-Mitteilungen

Basismodul IIa: Literaturgeschichte und Methoden der TextanalyseHochschule/Fachbereich/Institut: Freie Universität Berlin/Fachbereich Philosophie und Geisteswissenschaften/Institut für Romanische PhilologieModulverantwortliche/r: Dozentinnen und Dozenten des ModulsZugangsvoraussetzungen: Erfolgreicher Abschluss des Moduls „Basismodul Ia: Grundbegriffe und Methoden deritalienischen Literaturwissenschaft“Qualifikationsziele: Die Studentinnen und Studenten gewinnen einen fundierten Überblick über die italienischsprachige Literatur inihrem historischen Wandel und einen vertieften Einblick in einen exemplarischen Themenbereich der italienischenLiteraturwissenschaft. Sie verfügen über ein breites literarhistorisches Wissen, können diachrone Entwicklungenbeschreiben und Primärtexte unter Anleitung in ihren historischen Zusammenhang einordnen und analysieren. DieStudentinnen und Studenten erweitern ihre spezifisch philologische Lesekompetenz und ihr fachbezogenes sprach-liches Ausdrucksvermögen. Sie können sich literaturwissenschaftliche Fragestellungen erarbeiten und an einemabgegrenzten Themengebiet exemplarisch erproben. Das Modul befähigt die Studentinnen und Studenten zumVerfassen einer wissenschaftlichen Hausarbeit (Proseminararbeit), d. h. sie können literaturwissenschaftliche Fra-gestellungen unter Anleitung nah am konkreten Primärtext und getragen von eigener bibliographischer Recherchebearbeiten und in einem systematisch gegliederten, stringent argumentierenden und nach wissenschaftlichen Kon-ventionen gestalteten Text präsentieren. Inhalte: Das Proseminar dient der vertiefenden Beschäftigung mit einem exemplarischen Themenbereich der italienischenLiteraturwissenschaft. Es leitet an, literarische Texte in ihren historischen, soziokulturellen, medien- und/oder gen-derspezifischen Zusammenhängen zu verstehen, zu analysieren und zu interpretieren. Es befördert und schult diereflektierte Anwendung theoretischer und methodischer Grundlagen des Faches und dient der Anleitung zumselbstständigen wissenschaftlichen Arbeiten durch die Einübung entsprechender Arbeitstechniken. Die Vorlesungdient der Vermittlung eines Überblicks über zentrale Epochen der italienischen Literatur unter Berücksichtigungübergreifender Fragestellungen (dazu gehören z. B. Subjektkategorien, Diskurstraditionen und Diskursfelder, Fra-gen der Fiktionalität und des Wirklichkeitsbezugs). Sie widmet sich der Darstellung grundlegender Transformatio-nen der italienischen Literatur in ihrem geschichtlichen Verlauf und ggf. ihrer regionalen Differenzierung.

Lehr- und Lernformen

Präsenzstudium (Semesterwochen-stunden = SWS)

Formen aktiver Teilnahme

Arbeitsaufwand (Stunden)

Proseminar 2

Diskussionsbeiträge auf der Grundlage von Unterrichts-materialien und begleitender Lektüre; ggf. mündlich und/oder schriftlich zu erfüllende kleinere Arbeitsaufträge, einzeln oder im Team; Studienleistung in Form einer Hausarbeit (ggf. mit vorbereitendem Referat)

Präsenzzeit Proseminar 30Vor- und Nachbereitung Proseminar 90Präsenzzeit Vorlesung 30Vor- und Nachbereitung Vorlesung 30Prüfungsvorbereitung und Prüfung 60

Vorlesung 2 –Modulprüfung: Klausur (90 Minuten)Veranstaltungssprache: Deutsch oder ItalienischPflicht zur regelmäßigen Teilnahme: JaArbeitszeitaufwand insgesamt: 240 Stunden 8 LP Dauer des Moduls: Ein oder zwei Semester

Häufigkeit des Angebots: Einmal pro Jahr; Vorlesung im Sommersemester, Proseminar jedesSemester

Verwendbarkeit: Bachelorstudiengang Italienische Philologie60-LP-Modulangebot Italienische PhilologieBachelorstudiengang Italienstudien

FU-Mitteilungen 28/2015 vom 30.06.2015 1191

Page 102: Mitteilungen - Freie Universität...FU-Mitteilungen 28/2015 vom 30.06.2015 1093 FU-Mitteilungen und -prüfungsordnung der Freien Universität Berlin (RSPO) Anforderungen und Verfahren

FU-Mitteilungen

Basismodul IIb: Methoden der Textanalyse und LiteraturgeschichteHochschule/Fachbereich/Institut: Freie Universität Berlin/Fachbereich Philosophie und Geisteswissenschaften/Institut für Romanische PhilologieModulverantwortliche/r: Dozentinnen und Dozenten des ModulsZugangsvoraussetzungen: Erfolgreicher Abschluss des Moduls „Basismodul Ia: Grundbegriffe und Methoden deritalienischen Literaturwissenschaft“ oder des Moduls „Basismodul Ib: Literaturgeschichte und Methoden der italie-nischen Literaturwissenschaft“Qualifikationsziele: Die Studentinnen und Studenten gewinnen einen Überblick über die italienischsprachige Literatur in ihrem histori-schen Wandel und einen vertieften Einblick in einen exemplarischen Themenbereich der italienischen Literaturwis-senschaft. Sie verfügen über literarhistorisches Wissen, sie können diachrone Entwicklungen beschreiben und Pri-märtexte unter Anleitung in ihren historischen Zusammenhang einordnen und analysieren. Die Studentinnen undStudenten erweitern ihre spezifisch philologische Lesekompetenz und ihr fachbezogenes sprachliches Ausdrucks-vermögen. Sie können sich literaturwissenschaftliche Fragestellungen erarbeiten und diese an einem abgegrenz-ten Themengebiet exemplarisch erproben. Das Modul befähigt sie zum Verfassen einer wissenschaftlichen Haus-arbeit (Proseminararbeit), d. h. sie können literaturwissenschaftliche Fragestellungen unter Anleitung nah am kon-kreten Primärtext und getragen von eigener bibliographischer Recherche bearbeiten und in einem systematisch ge-gliederten, stringent argumentierenden und nach wissenschaftlichen Konventionen gestalteten Text präsentieren.Inhalte: Das Proseminar dient der vertieften Beschäftigung mit einem ausgewählten Themenbereich der italienischen Lite-raturwissenschaft. Es leitet an, literarische Texte in ihren historischen, soziokulturellen, medien- und/oder gender-spezifischen Zusammenhängen zu verstehen, zu analysieren und zu interpretieren. Es befördert und schult diereflektierte Anwendung theoretischer und methodischer Grundlagen des Faches und dient der Anleitung zumselbstständigen wissenschaftlichen Arbeiten durch die Einübung entsprechender Arbeitstechniken. Die Vorlesungdient der Vermittlung eines Überblicks über zentrale Epochen der italienischen Literatur unter Berücksichtigungübergreifender Fragestellungen (dazu gehören z. B. Subjektkategorien, Diskurstraditionen und Diskursfelder, Fra-gen der Fiktionalität und des Wirklichkeitsbezugs). Sie widmet sich der Darstellung grundlegender Transformatio-nen der italienischen Literatur in ihrem geschichtlichen Verlauf und ggf. ihrer regionalen Differenzierung.

Lehr- und Lernformen

Präsenzstudium (Semesterwochen-stunden = SWS)

Formen aktiver Teilnahme

Arbeitsaufwand (Stunden)

Proseminar 2

Diskussionsbeiträge auf der Grundlage von Unterrichts-materialien und begleitender Lektüre; ggf. mündlich und/oder schriftlich zu erfüllende kleinere Arbeitsaufträge, einzeln oder im Team

Präsenzzeit Proseminar 30Vor- und Nachbereitung Proseminar 30Präsenzzeit Vorlesung 30Vor- und Nachbereitung Vorlesung 30Prüfungsvorbereitung und Prüfung 60Vorlesung 2 –

Modulprüfung: Hausarbeit (ca. 10 Seiten)Veranstaltungssprache: Deutsch oder ItalienischPflicht zur regelmäßigen Teilnahme: JaArbeitszeitaufwand insgesamt: 180 Stunden 6 LP Dauer des Moduls: Ein oder zwei Semester

Häufigkeit des Angebots: Einmal pro Jahr; Vorlesung im Sommersemester, Proseminar jedesSemester

Verwendbarkeit: 60-LP-Modulangebot Italienisch

1192 FU-Mitteilungen 28/2015 vom 30.06.2015

Page 103: Mitteilungen - Freie Universität...FU-Mitteilungen 28/2015 vom 30.06.2015 1093 FU-Mitteilungen und -prüfungsordnung der Freien Universität Berlin (RSPO) Anforderungen und Verfahren

FU-Mitteilungen

* Das Basismodul IIc kann nur von Studentinnen und Studenten belegt werden, die im Kernfach eine weitere romanische Philologie studieren unddie im 60-LP-Modulangebot Italienisch zuvor das Basismodul Ib „Literaturgeschichte und Methoden der italienischen Literaturwissenschaft“ ge-wählt haben (Wahloption gemäß § 22 Abs. 2).

Basismodul IIc: Methoden der Textanalyse und -interpretation*Hochschule/Fachbereich/Institut: Freie Universität Berlin/Fachbereich Philosophie und Geisteswissenschaften/Institut für Romanische PhilologieModulverantwortliche/r: Dozentinnen und Dozenten des ModulsZugangsvoraussetzungen: Erfolgreicher Abschluss des Moduls „Basismodul Ib: Literaturgeschichte und Metho-den der italienischen Literaturwissenschaft“Qualifikationsziele: Die Studentinnen und Studenten gewinnen Einblicke in ausgewählte Themenbereiche der italienischen Literatur-wissenschaft und ihre Perspektiven. Aufbauend auf dem in Basismodul Ib erworbenen literarhistorischen Wissenkönnen sie Primärtexte unter Anleitung in ihren historischen Zusammenhang einordnen und analysieren. Die Stu-dentinnen und Studenten erweitern ihre spezifisch philologische Lesekompetenz und ihr fachbezogenes sprachli-ches Ausdrucksvermögen. Sie können sich literaturwissenschaftliche Fragestellungen erarbeiten und an einem ab-gegrenzten Themengebiet exemplarisch erproben. Das Modul befähigt die Studentinnen und Studenten zum Ver-fassen einer wissenschaftlichen Hausarbeit (Proseminararbeit), d. h. sie können literaturwissenschaftliche Frage-stellungen unter Anleitung nah am konkreten Primärtext und getragen von eigener bibliographischer Recherchebearbeiten und in einem systematisch gegliederten, stringent argumentierenden und nach wissenschaftlichen Kon-ventionen gestalteten Text präsentieren.Inhalte: Das Modul dient der vertieften Beschäftigung mit ausgewählten Themenbereichen der italienischen Literaturwis-senschaft. Es leitet an, literarische Texte in ihren historischen, soziokulturellen, medien- und/oder genderspezifi-schen Zusammenhängen zu verstehen, zu analysieren und zu interpretieren. Es befördert und schult die reflektierteAnwendung theoretischer und methodischer Grundlagen des Faches und dient der Anleitung zum selbstständigenwissenschaftlichen Arbeiten durch die Einübung entsprechender Arbeitstechniken.

Lehr- und Lernformen

Präsenzstudium (Semesterwochen-stunden = SWS)

Formen aktiver Teilnahme

Arbeitsaufwand (Stunden)

Proseminar 2Diskussionsbeiträge auf der Grundlage von Unterrichts-materialien und begleitender Lektüre; ggf. mündlich und/oder schriftlich zu erfüllende kleinere Arbeitsaufträge, einzeln oder im Team

Präsenzzeit Proseminar 30Vor- und Nachbereitung Proseminar 30Präsenzzeit Hauptseminar 30Vor- und Nachbereitung Hauptseminar 30Prüfungsvorbereitung und Prüfung 60

Hauptseminar 2

Modulprüfung: Hausarbeit (ca. 10 Seiten)Veranstaltungssprache: Deutsch oder ItalienischPflicht zur regelmäßigen Teilnahme: JaArbeitszeitaufwand insgesamt: 180 Stunden 6 LP Dauer des Moduls: Ein oder zwei Semester Häufigkeit des Angebots: Jedes SemesterVerwendbarkeit: 60-LP-Modulangebot Italienisch*

FU-Mitteilungen 28/2015 vom 30.06.2015 1193

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FU-Mitteilungen

Aufbaumodul Typ 1: Literaturwissenschaftliche Textanalyse und Perspektiven der Forschung Hochschule/Fachbereich/Institut: Freie Universität Berlin/Fachbereich Philosophie und Geisteswissenschaften/Institut für Romanische PhilologieModulverantwortliche/r: Dozentinnen und Dozenten des ModulsZugangsvoraussetzungen: Erfolgreicher Abschluss des Moduls „Basismodul Ia: Grundbegriffe und Methoden deritalienischen Literaturwissenschaft“Qualifikationsziele: Die Studentinnen und Studenten haben einen vertieften Einblick in ausgewählte Themenbereiche der italienischenLiteraturwissenschaft und einschlägige Forschungsperspektiven und bereiten sich auf das Verfassen der Bachelor-arbeit vor. Sie sind in der Lage, sich selbstständig in neue Zusammenhänge einzuarbeiten und komplexe Frage-stellungen aufzuwerfen, zu bearbeiten und mündlich wie schriftlich in angemessener Weise zu präsentieren. Siekönnen literaturwissenschaftliche Fragestellungen nah am konkreten Primärtext und getragen von eigener biblio-graphischer Recherche bearbeiten und ihre Ergebnisse unter Berücksichtigung des für den untersuchten Gegen-stand relevanten Forschungsstandes in einem systematisch gegliederten, stringent argumentierenden und nachwissenschaftlichen Konventionen gestalteten Text präsentieren.Inhalte: Das Aufbaumodul dient der Vertiefung und Ausdifferenzierung der in den Basismodulen erfolgten fachlichen Grund-ausbildung durch die eingehende Beschäftigung mit ausgewählten Themenbereichen der italienischen Literaturwis-senschaft. Es baut inhaltlich und in Bezug auf die zu erwerbenden Kompetenzen und Fähigkeiten auf dem Basis-modul IIa „Literaturgeschichte und Methoden der Textanalyse“ auf. Das Modul führt an für die aktuelle Fachdiskus-sion relevante Fragestellungen, Theorien und Methoden heran und bietet Raum für die weiterführende Reflexionund Diskussion von Möglichkeiten der Analyse und Interpretation literarischer Texte und ggf. anderer Medien, unterBerücksichtigung ihrer historischen, soziokulturellen, medien- und/oder genderspezifischen Zusammenhänge. Esleitet gezielt zum selbstständigen wissenschaftlichen Arbeiten, zu einem eigenständigen Umgang mit komplexen,wissenschaftlich relevanten Fragestellungen und zu einer kritisch-reflektierten Diskussion bestehender Ansätze an,befördert und schult Transferleistungen im Kontext wissenschaftlichen Arbeitens und bereitet sowohl in inhaltlicherals auch in formaler Hinsicht auf das Verfassen der Bachelorarbeit vor. Hiermit einhergehend wird der Umgang miteinschlägigen Arbeitstechniken weiter geschult und verfeinert.

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FU-Mitteilungen

Lehr- und Lernformen

Präsenzstudium (Semesterwochen-stunden = SWS)

Formen aktiver Teilnahme

Arbeitsaufwand (Stunden)

Hauptseminar I 2

Diskussionsbeiträge auf der Grundlage von Unterrichts-materialien und begleitender Lektüre; ggf. mündlich und/oder schriftlich zu erfüllende kleinere Arbeitsaufträge, einzeln oder im Team

Präsenzzeit Hauptseminar I 30Vor- und Nachbereitung Hauptseminar I 60Präsenzzeit Hauptseminar II 30Vor- und Nachbereitung Hauptseminar II 90Prüfungsvorbereitung und Prüfung 150Hauptseminar II 2

Diskussionsbeiträge auf der Grundlage von Unterrichts-materialien und begleitender Lektüre; ggf. mündlich und/oder schriftlich zu erfüllende Arbeitsaufträge, einzeln oder im Team; Studienleis-tung in Form einer münd-lichen und/oder schriftlichen kürzeren Präsentation (z. B. Referat, Essay, Protokoll)

Modulprüfung: Hausarbeit (ca. 15 Seiten)Veranstaltungssprache: Deutsch oder ItalienischPflicht zur regelmäßigen Teilnahme: JaArbeitszeitaufwand insgesamt: 360 Stunden 12 LP Dauer des Moduls: Ein oder zwei Semester Häufigkeit des Angebots: Jedes SemesterVerwendbarkeit: Bachelorstudiengang Italienische Philologie

FU-Mitteilungen 28/2015 vom 30.06.2015 1195

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FU-Mitteilungen

Aufbaumodul Typ 2: Literaturwissenschaftliche Textanalyse und interdisziplinäre PerspektivenHochschule/Fachbereich/Institut: Freie Universität Berlin/Fachbereich Philosophie und Geisteswissenschaften/Institut für Romanische PhilologieModulverantwortliche/r: Dozentinnen und Dozenten des ModulsZugangsvoraussetzungen: Erfolgreicher Abschluss des Moduls „Basismodul Ia: Grundbegriffe und Methoden deritalienischen Literaturwissenschaft“Qualifikationsziele: Die Studentinnen und Studenten haben einen vertieften Einblick in ausgewählte Themenbereiche der italienischenLiteraturwissenschaft und einschlägige Forschungsperspektiven und bereiten sich auf das Verfassen der Bachelor-arbeit vor. Sie sind in der Lage, sich selbstständig in neue Zusammenhänge einzuarbeiten und komplexe Frage-stellungen aufzuwerfen, zu bearbeiten und mündlich wie schriftlich in angemessener Weise zu präsentieren. Siekönnen literaturwissenschaftliche Fragestellungen nah am konkreten Primärtext und getragen von eigener biblio-graphischer Recherche bearbeiten und ihre Ergebnisse unter Berücksichtigung des für den untersuchten Gegen-stand relevanten Forschungsstandes in einem systematisch gegliederten, stringent argumentierenden und nachwissenschaftlichen Konventionen gestalteten Text präsentieren. Sie schärfen ihr individuelles Kompetenzprofildurch den Erwerb zusätzlicher forschungsorientierter und/oder interdisziplinärer Qualifikationen. Durch den Besucheiner Veranstaltung aus einem affinen Fach sind die Studentinnen und Studenten in der Lage, Bezüge zu bereits er-worbenem Wissen herzustellen und eigenverantwortlich individuelle Schwerpunkte zu setzen. Inhalte: Das Aufbaumodul dient der Vertiefung und Ausdifferenzierung der in den Basismodulen erfolgten fachlichen Grund-ausbildung durch die eingehende Beschäftigung mit ausgewählten Themenbereichen der italienischen Literaturwis-senschaft. Es baut inhaltlich und in Bezug auf die zu erwerbenden Kompetenzen und Fähigkeiten auf dem Basis-modul IIa „Literaturgeschichte und Methoden der Textanalyse“ auf. Das Modul führt an für die aktuelle Fachdiskus-sion relevante Fragestellungen, Theorien und Methoden heran und bietet Raum für die weiterführende, auch inter-disziplinäre, Reflexion und Diskussion von Möglichkeiten der Analyse und Interpretation literarischer Texte und ggf.anderer Medien, unter Berücksichtigung ihrer historischen, soziokulturellen, medien- und/oder genderspezifischenZusammenhänge. Es leitet gezielt zum selbstständigen wissenschaftlichen Arbeiten, zu einem eigenständigen Um-gang mit komplexen, wissenschaftlich relevanten Fragestellungen und zu einer kritisch-reflektierten Diskussion be-stehender Ansätze an, befördert und schult Transferleistungen im Kontext wissenschaftlichen Arbeitens und berei-tet sowohl in inhaltlicher als auch in formaler Hinsicht auf das Verfassen der Bachelorarbeit vor.

Lehr- und Lernformen

Präsenzstudium (Semesterwochen-stunden = SWS)

Formen aktiver Teilnahme

Arbeitsaufwand (Stunden)

Hauptseminar 2Diskussionsbeiträge auf der Grundlage von Unterrichts-materialien und begleitender Lektüre; ggf. mündlich und/oder schriftlich zu erfüllende kleinere Arbeitsaufträge, einzeln oder im Team

Präsenzzeit Hauptseminar 30Vor- und Nachbereitung Hauptseminar 60Präsenzzeit Wahl-LV 30Vor- und Nachbereitung Wahl-LV 30Prüfungsvorbereitung und Prüfung 150

Wahl-LV(Hauptseminar) 2

Modulprüfung: Hausarbeit (ca. 15 Seiten)

Veranstaltungssprache: Deutsch oder Italienisch (ggf. weitere Veranstaltungssprachen, z. B.Englisch)

Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme: JaArbeitszeitaufwand insgesamt: 300 Stunden 10 LP Dauer des Moduls: Ein oder zwei Semester Häufigkeit des Angebots: Jedes SemesterVerwendbarkeit: Bachelorstudiengang Italienische Philologie

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FU-Mitteilungen

Aufbaumodul: Literaturwissenschaftliche Textanalyse und -interpretationHochschule/Fachbereich/Institut: Freie Universität Berlin/Fachbereich Philosophie und Geisteswissenschaften/Institut für Romanische PhilologieModulverantwortliche/r: Dozentinnen und Dozenten des ModulsZugangsvoraussetzungen: Erfolgreicher Abschluss des Moduls „Basismodul Ia: Grundbegriffe und Methoden deritalienischen Literaturwissenschaft“Qualifikationsziele: Die Studentinnen und Studenten haben einen vertieften Einblick in ausgewählte Themenbereiche der italienischenLiteraturwissenschaft. Sie sind in der Lage, sich weiterführende literaturwissenschaftliche Fragestellungen selbst-ständig zu erarbeiten und unter Einbeziehung von Sekundärliteratur in einer wissenschaftlichen Hausarbeit (Pro-seminararbeit) zu präsentieren. Sie kennen die in der Teildisziplin Literaturwissenschaft üblichen Recherchewegeund -möglichkeiten sowie methodische und formale Verfahren der wissenschaftlichen Textproduktion. Sie sind inder Lage, fachspezifische Fragestellungen aufzuwerfen, zu bearbeiten und mündlich wie schriftlich in angemesse-ner Weise zu präsentieren. Inhalte: Das Aufbaumodul baut inhaltlich und in Bezug auf die zu erwerbenden Kompetenzen und Fähigkeiten auf demBasismodul IIa „Literaturgeschichte und Methoden der Textanalyse“ auf. Das Proseminar dient der vertieften Be-schäftigung mit einem ausgewählten Themenbereich der italienischen Literaturwissenschaft. Es leitet an, literari-sche Texte in ihren historischen, soziokulturellen, medien- und/oder genderspezifischen Zusammenhängen zu ver-stehen, zu analysieren und zu interpretieren. Es befördert und schult die reflektierte Anwendung theoretischer undmethodischer Grundlagen des Faches und dient der Anleitung zum selbstständigen wissenschaftlichen Arbeitendurch die Einübung entsprechender Arbeitstechniken. Das Hauptseminar dient der Ausdifferenzierung der in denBasismodulen erfolgten fachlichen Grundausbildung durch die eingehende Beschäftigung mit einem exemplari-schen Themenbereich der italienischen Literaturwissenschaft. Es führt an für die aktuelle Fachdiskussion relevanteFragestellungen, Theorien und Methoden heran und bietet Raum für die weiterführende Reflexion und Diskussionvon Möglichkeiten der Analyse und Interpretation literarischer Texte und ggf. anderer Medien, unter Berücksichti-gung ihrer historischen, soziokulturellen, medien- und/oder genderspezifischen Zusammenhänge. Hiermit einher-gehend wird der Umgang mit wissenschaftlichen Arbeitstechniken weiter geschult und verfeinert.

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FU-Mitteilungen

Lehr- und Lernformen

Präsenzstudium (Semesterwochen-stunden = SWS)

Formen aktiver Teilnahme

Arbeitsaufwand (Stunden)

Proseminar 2

Diskussionsbeiträge auf der Grundlage von Unterrichts-materialien und begleitender Lektüre; ggf. mündlich und/oder schriftlich zu erfüllende kleinere Arbeitsaufträge, einzeln oder im Team

Präsenzzeit Proseminar 30Vor- und Nachbereitung Proseminar 30Präsenzzeit Hauptseminar 30Vor- und Nachbereitung Hauptseminar 90Prüfungsvorbereitung und Prüfung 60Hauptseminar 2

Diskussionsbeiträge auf der Grundlage von Unterrichts-materialien und begleitender Lektüre; ggf. mündlich und/oder schriftlich zu erfüllende Arbeitsaufträge, einzeln oder im Team; Studienleis-tung in Form einer münd-lichen und/oder schriftlichen Präsentation (z. B. Referat, Essay, Protokoll)

Modulprüfung: Hausarbeit (ca. 10 Seiten)Veranstaltungssprache: Deutsch oder ItalienischPflicht zur regelmäßigen Teilnahme: JaArbeitszeitaufwand insgesamt: 240 Stunden 8 LP Dauer des Moduls: Ein oder zwei Semester Häufigkeit des Angebots: Jedes SemesterVerwendbarkeit: 60-LP-Modulangebot Italienische Philologie

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FU-Mitteilungen

4. Studienbereich Landeskunde

Basismodul Ia: Landeskunde Italien Hochschule/Fachbereich/Institut: Freie Universität Berlin/Fachbereich Philosophie und Geisteswissenschaften/Institut für Romanische Philologie/ZE SprachenzentrumModulverantwortliche/r: Dozentinnen und Dozenten des ModulsZugangsvoraussetzungen: Erfolgreicher Abschluss des Moduls „Italienisch Grundmodul IV“ oder geeigneterNachweis der italienischen Sprache auf der Niveaustufe B1 GERQualifikationsziele: Die Studentinnen und Studenten verfügen über grundlegende thematische und methodische Kenntnisse im BereichLandeskunde. Sie sind in der Lage, selbstständig an den behandelten Fragestellungen weiter zu arbeiten und sichneues Wissen anzueignen. Dazu gehört, dass sie verschiedene Formen von Dokumenten fach- und zielgerechtentschlüsseln können. Sie sind in der Lage, einen längeren fachbezogenen Text in der Fremdsprache zu erstellen.Darüber hinaus können sie zentrale Elemente der zielsprachlichen Kulturen erkennen, analysieren und deuten.Diese Kompetenz ermöglicht es ihnen, in verschiedenen sprachlichen, gesellschaftlichen und kulturellen Kontextender Zielsprache zunehmend besser handlungsfähig zu sein. Inhalte: Vermittlung grundlegender historischer, geographischer, gesellschaftlicher und kultureller Aspekte zur Charakteri-sierung Italiens und seiner Regionen und ggf. anderer italienischsprachiger Gebiete sowiel Vertiefung einzelner Aspekte, vor allem aus Geschichte, Politik, Gesellschaft, Medien, Kunst, Kultur, Genderpro-

blematik;l ggf. kontrastiver Ansatz zu oben genannten Bereichen mit Berücksichtigung Deutschlands und der italienischen

Regionen, auch in europäischer Perspektive;l Einführung in die Entschlüsselung landeskundlicher Dokumente in der Fremdsprache;l Vermittlung von Basisvokabular und sprachlichen Strukturen zur Beschreibung und Analyse landeskundlicher

Aspekte;l Aneignung fremdsprachlicher Kompetenzen zum Verfassen komplexer mündlicher und schriftlicher fachbezoge-

ner Texte;l Vermittlung von Strategien zur Suche, Analyse und Bewertung landeskundlicher Dokumente;l Vermittlung von sprachlichen und methodischen Instrumenten zur Beschreibung und Deutung landeskundlicher

Phänomene;l Erwerb soziokultureller und interkultureller Kompetenzen;l Anleitung zur Erstellung von längeren fachbezogenen Texten in der Fremdsprache.

FU-Mitteilungen 28/2015 vom 30.06.2015 1199

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FU-Mitteilungen

Lehr- und Lernformen

Präsenzstudium (Semesterwochen-stunden = SWS)

Formen aktiver Teilnahme

Arbeitsaufwand (Stunden)

Grundkurs 2Vielfältige eigenständige und kooperative Arbeit während und außerhalb der Präsenzstudienzeit

Präsenzzeit Grundkurs 30Vor- und Nachbereitung Grundkurs 30Präsenzzeit Proseminar 30Vor- und Nachbereitung Proseminar 30Prüfungsvorbereitung und Prüfung 60

Proseminar 2

Modulprüfung: Schriftliche Ausarbeitung (ca. 8 Seiten)Veranstaltungssprache: ItalienischPflicht zur regelmäßigen Teilnahme: JaArbeitszeitaufwand insgesamt: 180 Stunden 6 LP Dauer des Moduls: Zwei Semester Häufigkeit des Angebots: Jedes Semester

Verwendbarkeit:

Bachelorstudiengang Italienische Philologie60-LP-Modulangebot Italienische Philologie60-LP-Modulangebot Italienisch30-LP-Modulangebot Italienisch mit sprachlichen Vorkenntnissen

1200 FU-Mitteilungen 28/2015 vom 30.06.2015

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FU-Mitteilungen

Basismodul Ib: Landeskunde Italien Hochschule/Fachbereich/Institut: Freie Universität Berlin/Fachbereich Philosophie und Geisteswissenschaften/Institut für Romanische Philologie/ZE SprachenzentrumModulverantwortliche/r: Dozentinnen und Dozenten des ModulsZugangsvoraussetzungen: Erfolgreicher Abschluss des Moduls „Italienisch Grundmodul IV“ oder geeigneterNachweis der italienischen Sprache auf der Niveaustufe B1 GERQualifikationsziele: Die Studentinnen und Studenten verfügen über thematische und methodische Kenntnisse im Bereich Landes-kunde. Sie sind in der Lage, an den behandelten Fragestellungen weiter zu arbeiten und sich neues Wissen anzu-eignen. Dazu gehört, dass sie verschiedene Formen von Dokumenten fach- und zielgerecht entschlüsseln können.Darüber hinaus können sie zentrale Elemente der zielsprachlichen Kulturen ansatzweise erkennen, analysierenund deuten. Diese Kompetenz ermöglicht es ihnen, in verschiedenen sprachlichen, gesellschaftlichen und kulturel-len Kontexten der Zielsprache zunehmend besser handlungsfähig zu sein.Inhalte: Vermittlung historischer, geographischer, gesellschaftlicher und kultureller Aspekte zur Charakterisierung Italiensund seiner Regionen und ggf. anderer italienischsprachiger Gebiete sowiel ggf. kontrastiver Ansatz zu oben genannten Bereichen mit Berücksichtigung Deutschlands und der italienischen

Regionen, auch in europäischer Perspektive;l Einführung in die Entschlüsselung landeskundlicher Dokumente in der Fremdsprache;l Vermittlung von Basisvokabular und sprachlichen Strukturen zur Beschreibung landeskundlicher Aspekte;l Aneignung fremdsprachlicher Kompetenzen zum Verfassen einfacher mündlicher und schriftlicher fachbezoge-

ner Texte;l Vermittlung von Strategien zur Suche, Analyse und Bewertung landeskundlicher Dokumente;l Vermittlung von sprachlichen und methodischen Instrumenten zur ansatzweisen Beschreibung und Deutung lan-

deskundlicher Phänomene;l Anbahnung soziokultureller und interkultureller Kompetenzen.

Lehr- und Lernformen

Präsenzstudium (Semesterwochen-stunden = SWS)

Formen aktiver Teilnahme

Arbeitsaufwand (Stunden)

Grundkurs I 2Vielfältige eigenständige und kooperative Arbeit während und außerhalb der Präsenzstudienzeit

Präsenzzeit Grundkurs I 30Vor- und Nachbereitung Grundkurs I 30Präsenzzeit Grundkurs II 30Vor- und Nachbereitung Grundkurs II 30Prüfungsvorbereitung und Prüfung 60

Grundkurs II 2

Modulprüfung: Mündliche Präsentation (10 bis 15 Minuten) mit schriftlicher Ausar-beitung (ca. 3 bis 5 Seiten)

Veranstaltungssprache: ItalienischPflicht zur regelmäßigen Teilnahme: JaArbeitszeitaufwand insgesamt: 180 Stunden 6 LP Dauer des Moduls: Ein oder zwei Semester Häufigkeit des Angebots: Jedes SemesterVerwendbarkeit: 30-LP-Modulangebot Italienisch ohne sprachliche Vorkenntnisse

FU-Mitteilungen 28/2015 vom 30.06.2015 1201

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FU-Mitteilungen

Anlage 2: Exemplarische Studienverlaufspläne:

Abkürzungen:

AM AufbaumodulBM BasismodulFS FachsemesterGK GrundkursHS HauptseminarLK LandeskundeLP LeistungspunkteLV LehrveranstaltungLW LiteraturwissenschaftPS ProseminarSpÜ Sprachpraktische ÜbungSW SprachwissenschaftV Vorlesung

1202 FU-Mitteilungen 28/2015 vom 30.06.2015

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FU-Mitteilungen 28/2015 vom 30.06.2015 1203

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1204 FU-Mitteilungen 28/2015 vom 30.06.2015

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FU-Mitteilungen 28/2015 vom 30.06.2015 1205

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1206 FU-Mitteilungen 28/2015 vom 30.06.2015

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FU-Mitteilungen

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FU-Mitteilungen 28/2015 vom 30.06.2015 1207

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1208 FU-Mitteilungen 28/2015 vom 30.06.2015

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FU-Mitteilungen

2.5 Exemplarischer Studienverlaufsplan für das 30-LP-Modulangebot Italienisch ohne sprachliche Vorkennt-nisse im Rahmen anderer Studiengänge

FS Sprachpraxis Landeskunde LP

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FU-Mitteilungen 28/2015 vom 30.06.2015 1209

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FU-Mitteilungen

Anlage 3: Zeugnis (Muster)

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Zeugnis

Frau/Herr [Vorname/Name]

geboren am [Tag/Monat/Jahr] in [Geburtsort]

hat den Bachelorstudiengang

Italienische Philologie

auf der Grundlage der Studien- und Prüfungsordnung vom 20. Mai 2015 (FU-Mitteilungen 28/2015) mit der Gesamtnote

[Note als Text und Zahl]

erfolgreich abgeschlossen und die erforderliche Zahl von 180 Leistungspunkten nachgewiesen.

Die Prüfungsleistungen wurden wie folgt bewertet:

Die Bachelorarbeit hatte das Thema: [XX]

Berlin, den [Tag/Monat/Jahr] (Siegel)

Die Dekanin/Der Dekan Die/Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses

Notenskala: 1,0 – 1,5 sehr gut; 1,6 – 2,5 gut; 2,6 – 3,5 befriedigend; 3,6 – 4,0 ausreichend; 4,1 – 5,0 nicht ausreichendUndifferenzierte Bewertungen: BE – bestanden; NB – nicht bestanden

Die Leistungspunkte entsprechen dem European Credit Transfer and Accumulation System (ECTS). Ein Teil der Leistungen ist unbenotet; die in Klammern gesetzte Leistungspunktzahl benennt den Umfang

der benoteten Leistungen, die die Gesamtnote beeinflussen.

Studienbereich(e) Leistungspunkte Note

Kernfach Italienische Philologie, davon l 10 LP für die Bachelorarbeit[60-LP-Modulangebot [XX] oder zwei 30-LP-Modulangebote [XX]][Allgemeine Berufsvorbereitung (ABV) oderLehramtsbezogene Berufswissenschaft für Integrierte Sekundarschulen und Gymnasien (LBW-ISS-GYM)]

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1210 FU-Mitteilungen 28/2015 vom 30.06.2015

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FU-Mitteilungen

Anlage 4: Urkunde (Muster)

F r e i e U n i v e r s i t ä t B e r l i nF a c h b e r e i c h Ph i l o s o p h i e u n d G e i s t e s w i s s e n s c h a f t e n

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Frau/Herr [Vorname/Name]

geboren am [Tag/Monat/Jahr] in [Geburtsort]

hat den Bachelorstudiengang

Italienische Philologie

erfolgreich abgeschlossen.

Gemäß der Studien- und Prüfungsordnung vom 20. Mai 2015 (FU-Mitteilungen 28/2015)

wird der Hochschulgrad

Bachelor of Arts (B. A.)

verliehen.

Berlin, den [Tag/Monat/Jahr] (Siegel)

Die Dekanin/Der Dekan Die/Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses

FU-Mitteilungen 28/2015 vom 30.06.2015 1211

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FU-Mitteilungen

Studien- und Prüfungsordnung des Fachbereichs Philosophie und Geisteswissen-

schaften der Freien Universität Berlin für den Bachelorstudiengang

Spanische Philologie mit Lateinamerikanistik, für das 60-Leistungspunkte-Modulangebot

Spanische Philologie mit Lateinamerikanistik im Rahmen anderer Studiengänge,

für das 60-Leistungspunkte-Modulangebot Spanisch im Rahmen anderer Studiengänge,

für das 30-Leistungspunkte-Modulangebot Spanisch mit sprachlichen Vorkenntnissen

im Rahmen anderer Studiengänge und das 30-Leistungspunkte-Modulangebot Spanisch ohne sprachliche Vorkenntnisse

im Rahmen anderer Studiengänge

Präambel

Aufgrund von § 14 Abs. 1 Nr. 2 Teilgrundordnung(Erprobungsmodell) der Freien Universität Berlin vom27. Oktober 1998 (FU-Mitteilungen 24/1998) hat derFachbereichsrat des Fachbereichs Philosophie undGeisteswissenschaften der Freien Universität Berlin am20. Mai 2015 die folgende Studien- und Prüfungsord-nung für den Bachelorstudiengang Spanische Philologiemit Lateinamerikanistik, für das 60-Leistungspunkte-Modulangebot Spanische Philologie mit Lateinamerika-nistik im Rahmen anderer Studiengänge, für das 60-Leis-tungspunkte-Modulangebot Spanisch im Rahmen ande-rer Studiengänge, für das 30-Leistungspunkte-Modul-angebot Spanisch mit sprachlichen Vorkenntnissen imRahmen anderer Studiengänge und das 30-Leistungs-punkte-Modulangebot Spanisch ohne sprachliche Vor-kenntnisse im Rahmen anderer Studiengänge erlassen: *

Inhaltsverzeichnis1. Abschnitt: Allgemeiner Teil§ 1 Geltungsbereich

§ 2 Studienberatung und Studienfachberatung

§ 3 Prüfungsausschuss

§ 4 Lehr- und Lernformen

§ 5 Wiederholung von Prüfungsleistungen

2. Abschnitt: Bachelorstudiengang Spanische Philologie mit Lateinamerikanistik

§ 6 Qualifikationsziele

§ 7 Studieninhalte

§ 8 Regelstudienzeit

§ 9 Aufbau und Gliederung; Umfang der Leistungen

§ 10 Studienbereich Allgemeine Berufsvorbereitung (ABV)

§ 11 Studienbereich Lehramtsbezogene Berufswissen-schaft für Integrierte Sekundarschulen und Gym-nasien (LBW-ISS-GYM)

§ 12 Bachelorarbeit§ 13 Auslandsstudium§ 14 Studienabschluss3. Abschnitt: 60-Leistungspunkte-Modulangebot

Spanische Philologie mit Latein-amerikanistik im Rahmen anderer Studiengänge [mit sprachlichen Vor-kenntnissen]

§ 15 Zugangsvoraussetzungen§ 16 Qualifikationsziele § 17 Studieninhalte § 18 Aufbau und Gliederung; Umfang der Leistungen4. Abschnitt: 60-Leistungspunkte-Modulangebot

Spanisch im Rahmen anderer Studien-gänge [ohne sprachliche Vorkennt-nisse]

§ 19 Zugangsvoraussetzung§ 20 Qualifikationsziele § 21 Studieninhalte § 22 Aufbau und Gliederung; Umfang der Leistungen5. Abschnitt: 30-Leistungspunkte-Modulangebot

Spanisch mit sprachlichen Vorkennt-nissen im Rahmen anderer Studien-gänge

§ 23 Zugangsvoraussetzungen § 24 Qualifikationsziele § 25 Studieninhalte § 26 Aufbau und Gliederung; Umfang der Leistungen 6. Abschnitt: 30-Leistungspunkte-Modulangebot

Spanisch ohne sprachliche Vorkennt-nisse im Rahmen anderer Studien-gänge

§ 27 Zugangsvoraussetzung § 28 Qualifikationsziele § 29 Studieninhalte § 30 Aufbau und Gliederung; Umfang der Leistungen7. Abschnitt: Schlussbestimmungen§ 31 Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen

AnlagenAnlage 1: ModulbeschreibungenAnlage 2: Exemplarische Studienverlaufspläne

2.1 Exemplarischer Studienverlaufsplan für den Bachelorstudiengang Spanische Philologie mit Lateinamerikanistik

2.2 Exemplarischer Studienverlaufsplan für das 60-LP-Modulangebot Spanische Philologie mit Lateinamerikanistik im Rah-

* Diese Ordnung ist vom Präsidium der Freien Universität Berlin am11. Juni 2015 bestätigt worden.

1212 FU-Mitteilungen 28/2015 vom 30.06.2015

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FU-Mitteilungen

men anderer Studiengänge [mit sprach-lichen Vorkenntnissen]

2.3 Exemplarischer Studienverlaufsplan für das 60-LP-Modulangebot Spanisch im Rahmen anderer Studiengänge [ohne sprachliche Vorkenntnisse]

2.4 Exemplarischer Studienverlaufsplan für das 30-LP-Modulangebot Spanisch im Rahmen anderer Studiengänge mit sprachlichen Vorkenntnissen

2.5 Exemplarischer Studienverlaufsplan für das 30-LP-Modulangebot Spanisch im Rahmen anderer Studiengänge ohne sprachliche Vorkenntnisse

Anlage 3: Zeugnis (Muster)

Anlage 4: Urkunde (Muster)

1. Abschnitt: Allgemeiner Teil

§ 1Geltungsbereich

Diese Ordnung regelt Ziele, Inhalt und Aufbau desBachelorstudiengangs Spanische Philologie mit Latein-amerikanistik (Bachelorstudiengang), des 60-Leistungs-punkte-Modulangebots Spanische Philologie mit Latein-amerikanistik im Rahmen anderer Studiengänge (60-LP-Modulangebot Spanische Philologie), des 60-Leistungs-punkte-Modulangebots Spanisch im Rahmen andererStudiengänge (60-LP-Modulangebot Spanisch) sowiedes 30-Leistungspunkte-Modulangebots Spanisch mitsprachlichen Vorkenntnissen im Rahmen anderer Stu-diengänge (30-LP-Modulangebot Spanisch mit sprach-lichen Vorkenntnissen) und des 30-Leistungspunkte-Modulangebots Spanisch ohne sprachliche Vorkennt-nisse im Rahmen anderer Studiengänge (30-LP-Modul-angebot Spanisch ohne sprachliche Vorkenntnisse) undin Ergänzung zur Rahmenstudien- und -prüfungsord-nung der Freien Universität Berlin (RSPO) Anforderun-gen und Verfahren für die Erbringung von Studien- undPrüfungsleistungen (Leistungen) im Bachelorstudien-gang, im 60-LP-Modulangebot Spanische Philologie, im60-LP-Modulangebot Spanisch sowie im 30-LP-Modul-angebot Spanisch mit sprachlichen Vorkenntnissen undim 30-LP-Modulangebot Spanisch ohne sprachliche Vor-kenntnisse.

§ 2 Studienberatung und Studienfachberatung

(1) Die allgemeine Studienberatung wird von der Zen-traleinrichtung Studienberatung und Psychologische Be-ratung der Freien Universität Berlin durchgeführt.

(2) Ein Besuch der Studienfachberatung wird insbe-sondere zu Beginn des ersten Fachsemesters und imvierten Fachsemester dringend empfohlen. Die Studien-

fachberatung wird von hauptberuflichen Lehrkräften desInstituts für Romanische Philologie des FachbereichsPhilosophie und Geisteswissenschaften der Freien Uni-versität Berlin durchgeführt. Sie unterstützen die Studen-tinnen und Studenten durch fachspezifische, individuelleBeratung, insbesondere zum Aufbau und zur Durchfüh-rung des Studiums, zur Planung eines Auslandsaufent-halts, zum Erwerb der Leistungsnachweise, zur Wahlvon Studienschwerpunkten und zum wissenschaftlichenArbeiten.

(3) Für Beratungen zur sprachpraktischen und landes-kundlichen Ausbildung sind die in der Sprachpraxis täti-gen hauptamtlichen Lehrkräfte der ZentraleinrichtungSprachenzentrum und des Instituts für Romanische Phi-lologie zuständig.

§ 3 Prüfungsausschuss

Zuständig für die Organisation der Prüfungen und die üb-rigen in der RSPO genannten Aufgaben ist der vomFachbereichsrat des Fachbereichs Philosophie undGeisteswissenschaften der Freien Universität Berlin ein-gesetzte Prüfungsausschuss.

§ 4Lehr- und Lernformen

(1) Im Rahmen des Lehrangebots werden folgendeLehr- und Lernformen angeboten:

1. Grundkurs: Dieser führt in die Inhalte und Methodender einzelnen Studiengebiete ein.

2. Sprachpraktische Übung: Diese dient der Vermittlungvon handlungsbezogenen kommunikativen Kompe-tenzen in modernen Fremdsprachen. Sie erforderteine aktive Teilnahme am Unterrichtsgespräch undenthält in Abhängigkeit vom jeweiligen Eingangsni-veau der Studentinnen und Studenten, den behandel-ten Textsorten und den Qualifikationszielen vielfältigeFormen der eigenständigen und kooperativen Sprach-arbeit, die in kontinuierlicher Rückkopplung mit derLehrkraft innerhalb und außerhalb der Präsenzzeit er-bracht werden. Die Lehrform „SprachpraktischeÜbung“ entspricht zu 50 % der Lehrform „Konversa-tionsübung“ und zu 50 % der Lehrform „Lektürekurs“.

3. Proseminar: Dieses dient der Vertiefung von Lern-inhalten, zum Beispiel durch Erschließung der jeweili-gen wissenschaftlichen Literatur und der typischen Ar-beitsmethoden des Faches. Die vorrangige Arbeits-form ist eine aktive Teilnahme in gemeinsamen Dis-kussionen auf der Grundlage des Einzelstudiums derPrimär- und Sekundärliteratur.

4. Hauptseminar: Dieses dient der intensiven Auseinan-dersetzung mit exemplarischen Themenbereichenund der Einübung selbstständigen wissenschaftlichenArbeitens. Die vorrangigen Arbeitsformen sind die

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FU-Mitteilungen

durch Seminargespräche begleitete Lektüre von Pri-märtexten und Fachliteratur sowie die selbstständigerarbeitete mündliche und/oder schriftliche Präsenta-tion der Lektüreergebnisse. Der Selbststudienanteil istdeutlich höher als im Proseminar.

5. Vorlesung: Diese vermittelt entweder einen Überblicküber einen größeren Gegenstandsbereich des Fa-ches und seine methodischen bzw. theoretischenGrundlagen oder Kenntnisse über ein spezielles Stoff-gebiet und seine Forschungsprobleme und dient da-mit der Darstellung allgemeiner Zusammenhänge undtheoretischer Grundlagen. Die vorrangige Lehrform istder Vortrag der jeweiligen Lehrkraft.

(2) Die Lehr- und Lernformen gemäß Abs. 1 können inBlended-Learning-Arrangements erprobt werden. DasPräsenzstudium wird hierbei in Art und Umfang ange-messen mit elektronischen Internet-basierten Medien(E-Learning) verknüpft. Dabei können ausgewählteLehr- und Lernaktivitäten über die zentralen E-Learning-Anwendungen der Freien Universität Berlin angebotenund von den Studentinnen und Studenten einzeln oder ineiner Gruppe selbstständig und/oder betreut bearbeitetwerden. Blended Learning kann in der Durchführungs-phase (Austausch und Diskussion von Lernobjekten, Lö-sung von Aufgaben, Intensivierung der Kommunikationzwischen den Lernenden und Lehrenden) bzw. in derNachbereitungsphase (Lernerfolgskontrolle, Transfer-unterstützung) eingesetzt werden.

§ 5Wiederholung von Prüfungsleistungen

(1) Im Falle des Nichtbestehens dürfen studienbeglei-tende Prüfungsleistungen dreimal, die Bachelorarbeiteinmal wiederholt werden.

(2) Mit „ausreichend“ (4,0) oder besser bewertete Prü-fungsleistungen dürfen nicht wiederholt werden.

2. Abschnitt:Bachelorstudiengang Spanische Philologie

mit Lateinamerikanistik

§ 6 Qualifikationsziele

(1) Die Absolventinnen und Absolventen des Bache-lorstudiengangs kennen erste wissenschaftliche Grund-lagen der allgemeinen, romanischen und hispanisti-schen Sprach- und Literaturwissenschaft. Sie sind mitden zentralen Fachtermini vertraut und in der Lage,sprachwissenschaftliche und literaturwissenschaftlicheMethoden selbstständig auf wissenschaftliche Frage-stellungen, auch unter Berücksichtigung von Gender-aspekten, anzuwenden. Die Absolventinnen und Absol-venten sind in der Lage, ihre in der Landeskunde erwor-bene interkulturelle Kompetenz zu nutzen, um regionale,politische, soziale, kulturelle und wirtschaftliche Charak-

teristika Spaniens und der spanischsprachigen LänderLateinamerikas, auch in ihrer historischen Dimension,einzuschätzen und deren Auswirkung auf sprachlicheund literarische Phänomene zu erfassen. Die Absolven-tinnen und Absolventen des Bachelorstudiengangs be-herrschen die spanische Sprache auf dem Niveau C1.1des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens fürSprachen (GER). Ihre landeskundlichen Kenntnisse undFertigkeiten ermöglichen es ihnen, in verschiedenenRealsituationen der Zielsprache handlungsfähig zu sein.Die Absolventinnen und Absolventen beherrschen diepraktischen Aspekte des wissenschaftlichen Arbeitens.

(2) Die Absolventinnen und Absolventen verfügenüber überfachliche Kompetenzen, die sie für angren-zende Berufsfelder qualifizieren. Sie können eigenstän-dig Recherchen zu konkreten Fragestellungen durchfüh-ren und sich benötigte Informationen unter Einsatz neuerMedien beschaffen. Ihre analytische Herangehensweiseermöglicht ihnen eine schnelle und selbstständige Einar-beitung in neue Sachverhalte. Sie sind in der Lage, ihreArbeitsergebnisse sowohl mündlich als auch schriftlich insprachlich angemessener Ausdrucksweise strukturiertzu präsentieren bzw. zu verfassen und die Adressatin-nen und Adressaten zielgerichtet in das jeweilige Themaeinzuführen. Die Absolventinnen und Absolventen arbei-ten termingerecht und verfügen sowohl über Teamfähig-keit als auch über kommunikative und soziale Kompe-tenzen.

(3) Das erfolgreiche Studium des Bachelorstudien-gangs bereitet auf einen anschließenden Masterstudien-gang vor; die Belegung des Studienbereichs LBW-ISS-GYM ist Voraussetzung für einen anschließenden Lehr-amtsmasterstudiengang. Des Weiteren ist eine Tätigkeitin verschiedenen Berufsfeldern möglich, wie Wissen-schaft, Bibliotheks- und Verlagswesen, Presse und an-dere Medien, Erwachsenenbildung, Kulturmanagementund -vermittlung sowie andere fremdsprachenbezogeneTätigkeiten, Organisations- und Kommunikationsma-nagement, Öffentlichkeitsarbeit, Tourismusbranche oderArbeitsbereiche in nationalen und internationalen Institu-tionen.

§ 7Studieninhalte

(1) Der Bachelorstudiengang setzt sich im Kernfachaus den folgenden Studienbereichen zusammen:

1. Sprachpraxis:

l die Entwicklung der vier Grundfertigkeiten Lesen,Hören, Sprechen und Schreiben unter Bezug aufdie anwendungsbezogenen Niveaustufen des GER

l die Entwicklung von Strategien der Sprachmittlung

l die Entwicklung von Strategien des Spracherwerbsund der Sprachverwendung sowie des eigenständi-gen und kooperativen Lernens

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FU-Mitteilungen

2. Sprachwissenschaft:

l Grundlagen, Theorien und Methoden der allgemei-nen, der romanischen und der spanischen Sprach-wissenschaft

l das Sprachsystem des Spanischen und seine Ver-wendung

l Variation des Spanischen und Sprachgeschichte,ggf. unter Berücksichtigung weiterer iberoromani-scher Varietäten

l weitere Aspekte der spanischen, romanischen undallgemeinen Sprachwissenschaft in ihren soziokul-turellen, biologischen und sonstigen interdisziplinä-ren sowie anwendungsbezogenen Zusammenhän-gen

3. Literaturwissenschaft:

l Theorien und Methoden der Literaturwissenschaft

l Literaturgeschichte in ihrem Verlauf

l Textanalyse und -interpretation

l Literatur und nichtliterarische Textsorten; Literaturund andere Künste bzw. Medien

4. Landeskunde:

Gegenstand der Landeskunde sind gesellschaftlicheund kulturelle Gegebenheiten der spanischsprachigenWelt (z. B. Geographie, Geschichte, Politik, Wirt-schaft, Philosophie, Kunst, Alltags- und Regionalkultu-ren, Medien, soziale Systeme) unter Berücksichtigungvon Genderaspekten.

(2) Im Studienbereich Literaturwissenschaft gemäßAbs. 1 Nr. 3 müssen im Verlauf des Bachelorstudien-gangs mindestens zwei unterschiedliche literarischeHauptgattungen (Lyrik, Dramatik, Narrativik) vertieft be-handelt werden. Es müssen im Studienverlauf zudemsowohl die spanische als auch die hispanoamerikani-sche Literatur und darüber hinaus neben der Literatur abdem ausgehenden 19. Jahrhundert mindestens eine äl-tere Epoche studiert werden. In jedem Modul des Stu-dienbereichs besteht die Möglichkeit, mindestens eineHauptgattung gemäß Satz 1 und mindestens eine Epo-che gemäß Satz 2 zu wählen.

§ 8Regelstudienzeit

Die Regelstudienzeit beträgt sechs Semester.

§ 9Aufbau und Gliederung; Umfang der Leistungen

(1) Im Rahmen des Bachelorstudiengangs sind insge-samt Leistungen im Umfang von 180 Leistungspunkten(LP) zu erbringen. Der Bachelorstudiengang gliedertsich in:

1. das Kernfach Spanische Philologie mit Lateinamerika-nistik im Umfang von 90 LP einschließlich der Bache-lorarbeit im Umfang von 10 LP,

2. ein gewähltes 60-LP-Modulangebot aus einem ande-ren fachlichen Bereich oder zwei gewählte 30-LP-Mo-dulangebote aus zwei anderen fachlichen Bereichen,

3. den Studienbereich Allgemeine Berufsvorbereitung(ABV) oder Lehramtsbezogene Berufswissenschaftfür Integrierte Sekundarschulen und Gymnasien(LBW-ISS-GYM) im Umfang von 30 LP.

(2) Im Kernfach Spanische Philologie mit Lateinameri-kanistik sind folgende Module zu absolvieren:

1. Sprachpraxis:

– Modul: Spanisch Aufbaumodul I (6 LP),

– Modul: Spanisch Aufbaumodul II (6 LP),

– Modul: Spanisch Aufbaumodul III (6 LP) und

– Modul: Spanisch Vertiefungsmodul (6 LP).

2. Sprachwissenschaft:

– Basismodul Ia:Einführung in die Beschreibungsebenen des spani-schen Sprachsystems (6 LP) und

– Basismodul IIa:Variation und Wandel der spanischen Sprache so-wie weitere Teilgebiete der spanischen Sprachwis-senschaft (8 LP).

3. Literaturwissenschaft:

– Basismodul Ia:Grundbegriffe und Methoden der hispanistischenLiteraturwissenschaft (6 LP) und

– Basismodul IIa:Literaturgeschichte und Methoden der Textanalyse(8 LP).

4. Landeskunde:

– Basismodul Ia:Landeskunde Spanien/Lateinamerika (6 LP).

5. Im Studienbereich Sprachwissenschaft und im Stu-dienbereich Literaturwissenschaft muss zusätzlich je-weils ein Aufbaumodul absolviert werden. Hinzukommt die Bachelorarbeit im Umfang von 10 LP, dieim Studienbereich Sprachwissenschaft oder im Stu-dienbereich Literaturwissenschaft anzufertigen ist.

a) Sprachwissenschaft

– Aufbaumodul Typ 1:Ausbau von Teilbereichen der spanischenSprachwissenschaft (12 LP) oder

– Aufbaumodul Typ 2:Exemplarischer Ausbau von Teilbereichen derspanischen Sprachwissenschaft und interdiszip-linäre Bezüge (10 LP).

FU-Mitteilungen 28/2015 vom 30.06.2015 1215

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FU-Mitteilungen

b) Literaturwissenschaft

– Aufbaumodul Typ 1:Literaturwissenschaftliche Textanalyse und Per-spektiven der Forschung (12 LP) oder

– Aufbaumodul Typ 2:Literaturwissenschaftliche Textanalyse und in-terdisziplinäre Perspektiven (10 LP).

Wird das Aufbaumodul Typ 1 in der Sprachwissen-schaft gewählt, ist das Aufbaumodul Typ 2 im Bereichder Literaturwissenschaft zu absolvieren. Wird dasAufbaumodul Typ 2 in der Sprachwissenschaft ge-wählt, ist das Aufbaumodul Typ 1 im Bereich der Lite-raturwissenschaft zu absolvieren.

(3) Als 60- und als 30-LP-Modulangebote gemäßAbs. 1 Nr. 2 wählbar sind Modulangebote der Fachberei-che und der Zentralinstitute der Freien Universität Berlin,sofern den Studentinnen und Studenten des Bachelor-studiengangs durch Beschluss des jeweils zuständigenOrgans die Wählbarkeit zugesichert worden ist. Dies giltfür Modulangebote der anderen Universitäten der Län-der Berlin und Brandenburg entsprechend. Eine Listeder für Studentinnen und Studenten des Bachelorstu-diengangs wählbaren Modulangebote wird rechtzeitig angeeigneter Stelle veröffentlicht.

(4) Beabsichtigen Studentinnen und Studenten, nachAbschluss des Bachelorstudiengangs einen lehramtsbe-zogenen Masterstudiengang zu belegen, so müssen sieim Rahmen des Bachelorstudiengangs neben demKernfach ein 60-Leistungspunkte-Modulangebot für ei-nes der Fächer gemäß § 3 Lehramtszugangsverordnung(LZVO) in Verbindung mit der Anlage 2 zur LZVO undden Studienbereich LBW-ISS-GYM absolvieren. DerKatalog der in Betracht kommenden 60-Leistungs-punkte-Modulangebote wird den Studieninteressentin-nen und -interessenten sowie den Studentinnen und Stu-denten rechtzeitig in geeigneter Weise bekannt gege-ben.

(5) Über die Zugangsvoraussetzungen, die Inhalteund Qualifikationsziele, die Lehr- und Lernformen, denzeitlichen Arbeitsaufwand, die Formen der aktiven Teil-nahme, die zu erbringenden studienbegleitenden Prü-fungsleistungen, die Angaben über die Pflicht zur regel-mäßigen Teilnahme an den Lehr- und Lernformen, dieden Modulen jeweils zugeordneten Leistungspunkte, dieRegeldauer und die Angebotshäufigkeit informieren fürdie Module des Bachelorstudiengangs die Modulbe-schreibungen in der Anlage 1.

(6) Über den empfohlenen Verlauf des Studiums imBachelorstudiengang unterrichtet der exemplarischeStudienverlaufsplan in der Anlage 2 unter 2.1.

§ 10Studienbereich Allgemeine Berufsvorbereitung

(1) Im Studienbereich ABV erwerben die Studentinnenund Studenten über die fachwissenschaftlichen Studien

hinaus eine breitere wissenschaftliche Bildung und wei-tere berufsfeldbezogene Kompetenzen zur Vorbereitungauf qualifikationsadäquate, auch international ausge-richtete berufliche Tätigkeiten nach dem Studium.

(2) Die Module des Studienbereichs ABV werden inder Studienordnung und der Prüfungsordnung für denStudienbereich Allgemeine Berufsvorbereitung in Ba-chelorstudiengängen der Freien Universität Berlin (StO-ABV und PO-ABV) sowie in der fachspezifischen Stu-dien- und Prüfungsordnung für den Studienbereich All-gemeine Berufsvorbereitung in Bachelorstudiengängendes Fachbereichs Philosophie und Geisteswissenschaf-ten in der jeweils geltenden Fassung beschrieben.

(3) Der Studienbereich ABV umfasst ein obligatori-sches Berufspraktikum sowie unterschiedliche Kompe-tenzbereiche, die berufsrelevante Qualifikationsfelderabdecken. Die Beratung zu den allgemeinen Regelun-gen des Studienbereichs und die Unterstützung bei derWahl des Praktikums wird von der Studienfachberaterinoder dem Studienfachberater in Verbindung mit der ABV-Koordinationsstelle des Fachbereichs sowie dem CareerService der Freien Universität Berlin durchgeführt.

(4) Die Module des Studienbereichs ABV und darin er-brachte Leistungen dürfen nicht mit Modulen und Leis-tungen des Kernfachs gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1 und des60-LP-Modulangebots oder der gewählten 30-LP-Modul-angebote gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 2 übereinstimmen.

§ 11Studienbereich Lehramtsbezogene Berufswissen-

schaft für Integrierte Sekundarschulen und Gymnasien (LBW-ISS-GYM)

(1) Die Module des Studienbereichs LBW-ISS-GYMvermitteln den Studentinnen und Studenten erziehungs-wissenschaftliches und fachdidaktisches Basiswissen,ermöglichen eine theoriegeleitete Reflexion ihrer Lehr-erfahrungen und bereiten auf der Grundlage der erwor-benen Qualifikationen und Erfahrungen auf eine Berufs-wahlentscheidung vor.

(2) Die Module des Studienbereichs LBW-ISS-GYMwerden in der Studienordnung für den StudienbereichLehramtsbezogene Berufswissenschaft für IntegrierteSekundarschulen und Gymnasien im Rahmen vonBachelorstudiengängen mit Lehramtsoption der FreienUniversität Berlin (SPO-LBW-ISS-GYM) beschrieben.

(3) Der Studienbereich LBW-ISS-GYM umfasst erzie-hungswissenschaftliche und fachdidaktische Module.Die Beratung zu den allgemeinen Regelungen des Stu-dienbereichs wird von der Studienfachberaterin oderdem Studienfachberater in Verbindung mit dem Zentrumfür Lehrerbildung durchgeführt.

(4) Die Module gemäß Abs. 1 und darin erbrachteLeistungen dürfen nicht mit Modulen und Leistungen desKernfachs gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1 und des gewählten60-LP-Modulangebots gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 2 überein-stimmen.

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FU-Mitteilungen

§ 12Bachelorarbeit

(1) Die Bachelorarbeit soll zeigen, dass die Studentinoder der Student in der Lage ist, innerhalb einer vorge-gebenen Frist eine fachlich relevante Fragestellung imBereich der Sprach- oder Literaturwissenschaft selbst-ständig nach wissenschaftlichen Methoden zu bearbei-ten und die Ergebnisse sachgerecht darzustellen und zubewerten.

(2) Studentinnen und Studenten werden auf Antragzur Bachelorarbeit zugelassen, wenn sie bei Antragstel-lung nachweisen, dass sie

1. im Bachelorstudiengang zuletzt an der Freien Univer-sität Berlin immatrikuliert gewesen sind und

2. bereits Module im Umfang von mindestens 90 LP imBachelorstudiengang absolviert haben.

(3) Dem Antrag auf Zulassung zur Bachelorarbeit sindNachweise über das Vorliegen der Voraussetzungen ge-mäß Abs. 2 beizufügen, ferner die Bescheinigung einerprüfungsberechtigten Lehrkraft über die Bereitschaft zurÜbernahme der Betreuung der Bachelorarbeit. Der zu-ständige Prüfungsausschuss entscheidet über den An-trag. Wird eine Bescheinigung über die Übernahme derBetreuung der Bachelorarbeit gemäß Satz 1 nicht vorge-legt, so setzt der Prüfungsausschuss eine Betreuerinoder einen Betreuer ein.

(4) Der Prüfungsausschuss gibt in Abstimmung mitder Betreuerin oder dem Betreuer das Thema derBachelorarbeit aus. Thema und Aufgabenstellung müs-sen so beschaffen sein, dass die Bearbeitung innerhalbder Bearbeitungsfrist abgeschlossen werden kann. Aus-gabe und Fristeinhaltung sind aktenkundig zu machen.

(5) Die Bachelorarbeit soll etwa 7 500 bis 9 000 Wör-ter umfassen. Die Bearbeitungszeit für die Bachelorar-beit beträgt zwölf Wochen. War eine Studentin oder einStudent über einen Zeitraum von mehr als drei Monatenaus triftigem Grund an der Bearbeitung gehindert, ent-scheidet der Prüfungsausschuss, ob die Bachelorarbeitneu erbracht werden muss. Die Prüfungsleistung hin-sichtlich der Bachelorarbeit gilt für den Fall, dass derPrüfungsausschuss eine erneute Erbringung verlangt,als nicht unternommen.

(6) Als Beginn der Bearbeitungszeit gilt das Datum derAusgabe des Themas durch den Prüfungsausschuss.Das Thema kann einmalig innerhalb der ersten drei Wo-chen zurückgegeben werden und gilt dann als nicht aus-gegeben. Bei der Abgabe hat die Studentin oder der Stu-dent schriftlich zu versichern, dass sie oder er die Bache-lorarbeit selbstständig verfasst und keine anderen alsdie angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt hat.Die Bachelorarbeit ist in drei maschinenschriftlichen ge-bundenen Exemplaren sowie in elektronischer Form imPortable-Document-Format (PDF) abzugeben. Die PDF-Datei muss den Text maschinenlesbar und nicht nur gra-fisch enthalten; ferner darf sie keine Rechtebeschrän-kung aufweisen.

(7) Die Bachelorarbeit ist innerhalb von vier Wochenvon zwei vom Prüfungsausschuss bestellten Prüfungs-berechtigten mit einer schriftlichen Begründung zu be-werten. Dabei soll die Betreuerin oder der Betreuer derBachelorarbeit eine oder einer der Prüfungsberechtigtensein.

(8) Die Bachelorarbeit ist bestanden, wenn die Notefür die Bachelorarbeit mindestens „ausreichend“ (4,0)ist.

§ 13 Auslandsstudium

(1) Den Studentinnen und Studenten wird ein Aus-landsstudienaufenthalt nachdrücklich empfohlen. ImRahmen des Auslandsstudiums sollen Leistungen er-bracht werden, die für den Bachelorstudiengang und er-gänzende Studienbereiche anrechenbar sind.

(2) Dem Auslandsstudium soll der Abschluss einerVereinbarung zwischen der Studentin oder dem Studen-ten, der zuständigen Stelle an der Zielhochschule sowieder oder dem Studiengangsverantwortlichen mit Zustim-mung der oder des Vorsitzenden des für den Bachelor-studiengang zuständigen Prüfungsausschusses überdie Dauer des Auslandsaufenthalts, über die im Rahmendes Auslandsaufenthalts zu erbringenden Leistungen,die gleichwertig zu den Leistungen im Bachelorstudien-gang sein müssen, sowie die den Leistungen zugeord-neten Leistungspunkte vorausgehen. Vereinbarungsge-mäß erbrachte Leistungen werden angerechnet.

(3) Die Modulverantwortlichen unterstützen die Stu-dentinnen und Studenten bei der Planung und Vorberei-tung des Auslandsstudiums.

(4) Als geeigneter Zeitpunkt für einen Auslandsaufent-halt wird das dritte oder fünfte Fachsemester empfohlen.

(5) Daneben gibt es auch die Möglichkeit, das inner-halb des Studienbereichs ABV vorgesehene Berufsprak-tikum im Rahmen eines Auslandsaufenthalts zu absol-vieren. Dazu berät ausführlich der Career Service.

§ 14Studienabschluss

(1) Voraussetzung für den Studienabschluss ist, dassdie gemäß §§ 9 und 12 dieser Ordnung gefordertenLeistungen erbracht worden sind.

(2) Der Studienabschluss ist ausgeschlossen, soweitdie Studentin oder der Student an einer Hochschule imgleichen Studiengang oder in einem Modul, welches miteinem der im Bachelorstudiengang zu absolvierendenund bei der Ermittlung der Gesamtnote zu berücksichti-genden Module identisch oder vergleichbar ist, Leistun-gen endgültig nicht erbracht oder Prüfungsleistungenendgültig nicht bestanden hat oder sich in einem schwe-benden Prüfungsverfahren befindet.

FU-Mitteilungen 28/2015 vom 30.06.2015 1217

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FU-Mitteilungen

(3) Dem Antrag auf Feststellung des Studienabschlus-ses sind Nachweise über das Vorliegen der Vorausset-zungen gemäß Abs. 1 und eine Versicherung beizufü-gen, dass für die Person der Antragstellerin oder des An-tragstellers keiner der Fälle gemäß Abs. 2 vorliegt. Überden Antrag entscheidet der zuständige Prüfungsaus-schuss.

(4) Aufgrund der bestandenen Prüfung wird der Hoch-schulgrad Bachelor of Arts (B. A.) verliehen. Die Studen-tinnen und Studenten erhalten ein Zeugnis und eine Ur-kunde (Anlagen 3 und 4) sowie ein Diploma Supplement(englische und deutsche Version). Darüber hinaus wirdeine Zeugnisergänzung mit Angaben zu den einzelnenModulen und ihren Bestandteilen (Transkript) erstellt.Auf Antrag werden ergänzend englische Versionen vonZeugnis und Urkunde ausgehändigt.

3. Abschnitt:60-Leistungspunkte-Modulangebot Spanische Philologie mit Lateinamerikanistik im Rahmen

anderer Studiengänge [mit sprachlichen Vorkenntnissen]

§ 15Zugangsvoraussetzungen

(1) Zugangsvoraussetzung für das 60-LP-Modulange-bot Spanische Philologie ist die Zulassung zu einem Ba-chelorstudiengang der Freien Universität Berlin, dessenKernfach nicht mehr als 90 LP umfasst, soweit dessenKombinierbarkeit mit dem 60-LP-Modulangebot Spani-sche Philologie nicht durch anderweitige Regelungenausgeschlossen ist.

(2) Weitere Zugangsvoraussetzung für das 60-LP-Mo-dulangebot Spanische Philologie ist der Nachweis vonKenntnissen der spanischen Sprache auf der Niveau-stufe B1 GER oder einem gleichwertigen Kenntnisstand.

§ 16 Qualifikationsziele

(1) Die Absolventinnen und Absolventen des 60-LP-Modulangebots Spanische Philologie sind mit dengrundlegenden fachwissenschaftlichen Terminologienund Methoden vertraut und können diese in Bezug aufwissenschaftliche Fragestellungen, auch unter Berück-sichtigung von Genderaspekten, anwenden. Sie beherr-schen die spanische Sprache in den vier Grundfertigkei-ten auf der Niveaustufe B2 GER. Ihre landeskundlichenKenntnisse und Fertigkeiten ermöglichen es ihnen, inverschiedenen Realsituationen der Zielsprache zuneh-mend handlungsfähig zu sein.

(2) Ihre Ergebnisse präsentieren sie in mündlicher undschriftlicher Form und beachten dabei die Regeln wis-senschaftlichen Arbeitens. Sie haben sich zusätzlich

vertieftes Wissen in einer Teildisziplin des Faches ange-eignet und können fachspezifische Inhalte und Konzeptenach bestimmten Kriterien zusammenstellen, analysie-ren und kritisch werten.

(3) Das erfolgreiche Studium bereitet in Abhängigkeitvom gewählten Kernfach auf einen anschließendenMasterstudiengang vor. Zudem ist eine Tätigkeit in ver-schiedenen Berufsfeldern möglich. So zum Beispiel imBibliotheks- und Verlagswesen sowie in der Presse undanderen Medien, der Erwachsenenbildung, in Kultur-management und -vermittlung, Organisations- und Kom-munikationsmanagement, Öffentlichkeitsarbeit, Touris-musbranche oder Arbeitsbereichen in nationalen und in-ternationalen Institutionen.

§ 17Studieninhalte

(1) Das 60-LP-Modulangebot Spanische Philologieumfasst folgende Studienbereiche:

1. Sprachpraxis,

2. Sprachwissenschaft,

3. Literaturwissenschaft und

4. Landeskunde.

(2) Die Inhalte der Studienbereiche entsprechen denin § 7 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 geregelten Inhalten.

(3) Soweit der Studienbereich Literaturwissenschaftim Aufbaumodul belegt wird, muss im Rahmen des60-LP-Modulangebots Spanische Philologie insgesamtneben der Literatur ab dem ausgehenden 19. Jahrhun-dert mindestens eine weitere zentrale Epoche der spani-schen/hispanoamerikanischen Literatur studiert werden.In jedem Modul des Studienbereichs besteht die Mög-lichkeit, mindestens eine Epoche gemäß Satz 1 zu wäh-len.

§ 18Aufbau und Gliederung; Umfang der Leistungen

(1) Im Rahmen des 60-LP-Modulangebots SpanischePhilologie sind folgende Module im Umfang von insge-samt 60 LP zu absolvieren:

1. Sprachpraxis:

– Modul: Spanisch Aufbaumodul I (6 LP),

– Modul: Spanisch Aufbaumodul II (6 LP) und

– Modul: Spanisch Aufbaumodul III (6 LP).

2. Sprachwissenschaft:

– Basismodul Ia:Einführung in die Beschreibungsebenen des spani-schen Sprachsystems (6 LP) und

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– Basismodul IIa:

Variation und Wandel der spanischen Sprache so-wie weitere Teilgebiete der spanischen Sprachwis-senschaft (8 LP).

3. Literaturwissenschaft:

– Basismodul Ia:

Grundbegriffe und Methoden der hispanistischenLiteraturwissenschaft (6 LP) und

– Basismodul IIa:

Literaturgeschichte und Methoden der Textanalyse(8 LP).

4. Landeskunde

– Basismodul Ia:

Landeskunde Spanien/Lateinamerika (6 LP).

5. Zusätzlich muss ein Aufbaumodul wahlweise im Be-reich Sprachwissenschaft oder im Bereich Literatur-wissenschaft absolviert werden:

a) Sprachwissenschaft:

– Aufbaumodul:

Vertiefung und Ausbau exemplarischer Teilge-biete der spanischen Sprachwissenschaft (8 LP)oder

b) Literaturwissenschaft:

– Aufbaumodul:

Literaturwissenschaftliche Textanalyse und -in-terpretation (8 LP).

(2) Studentinnen und Studenten, die im Kernfach ihresBachelorstudiengangs eine weitere romanische Philolo-gie studieren und dort das Basismodul Ia im Studienbe-reich Sprachwissenschaft belegt haben, können wählen,ob sie im 60-LP-Modulangebot Spanische Philologie imBereich der Sprachwissenschaft das Basismodul Ia „Ein-führung in die Beschreibungsebenen des spanischenSprachsystems“ (6 LP) oder das Basismodul Ib „Grund-lagen der spanischen Sprachwissenschaft“ (6 LP) bele-gen. Die Wahl des Basismoduls Ib wird empfohlen.

(3) Über die Zugangsvoraussetzungen, die Inhalteund Qualifikationsziele, die Lehr- und Lernformen, denzeitlichen Arbeitsaufwand, die Formen der aktiven Teil-nahme, die zu erbringenden studienbegleitenden Prü-fungsleistungen, die Angaben über die Pflicht zur regel-mäßigen Teilnahme an den Lehr- und Lernformen, dieden Modulen jeweils zugeordneten Leistungspunkte, dieRegeldauer und die Angebotshäufigkeit informieren fürdie Module des 60-LP-Modulangebots Spanische Philo-logie die Modulbeschreibungen in der Anlage 1.

(4) Über den empfohlenen Verlauf des Studiums im60-LP-Modulangebot Spanische Philologie unterrichtetder exemplarische Studienverlaufsplan in der Anlage 2unter 2.2.

4. Abschnitt: 60-Leistungspunkte-Modulangebot Spanisch im Rahmen anderer Studiengänge

[ohne sprachliche Vorkenntnisse]

§ 19Zugangsvoraussetzung

Zugangsvoraussetzung für das 60-LP-ModulangebotSpanisch ist die Zulassung zu einem Bachelorstudien-gang der Freien Universität Berlin, dessen Kernfachnicht mehr als 90 LP umfasst, soweit dessen Kombinier-barkeit mit dem 60-LP-Modulangebot Spanisch nichtdurch anderweitige Regelungen ausgeschlossen ist.

§ 20Qualifikationsziele

(1) Die Absolventinnen und Absolventen des 60-LP-Modulangebots Spanisch beherrschen die spanischeSprache in den vier Grundfertigkeiten auf der Niveau-stufe B2 GER. Sie sind insbesondere in der Lage, die er-worbenen Strategien zur Sprachverwendung in Realsi-tuationen einzusetzen, und verfügen über die Methoden-kompetenz, selbstständig ihre fremdsprachlichen Fähig-keiten zu vertiefen und weiterzuentwickeln. Sie könnenauf ein Grundlagenwissen in zwei ausgewählten Berei-chen des Faches zurückgreifen. In diesen Bereichensind sie mit grundlegenden fachlichen Terminologien so-wie Methoden vertraut und können diese auf vorgege-bene Fragestellungen aus diesen Gebieten anwenden.

(2) Ihre Ergebnisse präsentieren sie in mündlich undschriftlich angemessener Form.

(3) Das erfolgreiche Studium bereitet in Abhängigkeitvom gewählten Kernfach insbesondere im fremdsprach-lichen Bereich auf Tätigkeiten in verschiedenen Berufs-feldern vor. So zum Beispiel im Bibliotheks- und Verlags-wesen sowie in der Presse und anderen Medien, der Er-wachsenenbildung, in Kulturmanagement und -vermitt-lung, Organisations- und Kommunikationsmanagement,Öffentlichkeitsarbeit, Tourismusbranche oder Arbeitsbe-reichen in nationalen und internationalen Institutionen.

§ 21Studieninhalte

(1) Das 60-LP-Modulangebot Spanisch umfasst fol-gende Studienbereiche:

1. Sprachpraxis,

2. Sprachwissenschaft,

3. Literaturwissenschaft und

4. Landeskunde.

(2) Die Inhalte der Studienbereiche entsprechen denin § 7 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 geregelten Inhalten.

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§ 22Aufbau und Gliederung; Umfang der Leistungen

(1) Im 60-LP-Modulangebot Spanisch sind folgendeModule im Umfang von insgesamt 60 LP zu absolvieren:1. Sprachpraxis:

– Modul: Spanisch Grundmodul I (6 LP),– Modul: Spanisch Grundmodul II (6 LP),– Modul: Spanisch Grundmodul III (6 LP),– Modul: Spanisch Grundmodul IV (6 LP),– Modul: Spanisch Aufbaumodul I (6 LP),– Modul: Spanisch Aufbaumodul II (6 LP) und– Modul: Spanisch Aufbaumodul III (6 LP).

2. Von den Studienbereichen Sprachwissenschaft, Lite-raturwissenschaft und Landeskunde müssen zweiStudienbereiche gewählt werden, in denen jeweils einBasismodul absolviert wird:a) Sprachwissenschaft:

– Basismodul Ia:Einführung in die Beschreibungsebenen desspanischen Sprachsystems (6 LP).

b) Literaturwissenschaft:– Basismodul Ia:

Grundbegriffe und Methoden der hispanisti-schen Literaturwissenschaft (6 LP).

c) Landeskunde:– Basismodul Ia:

Landeskunde Spanien/Lateinamerika (6 LP).3. Im Bereich Sprach- oder Literaturwissenschaft muss

ein zweites Basismodul nachgewiesen werden, daseinen im ersten Basismodul studierten Studienbereichfortsetzt:a) Sprachwissenschaft

– Basismodul IIb:Weitere Teilgebiete der spanischen Sprachwis-senschaft sowie Variation und Wandel der spa-nischen Sprache (6 LP) oder

b) Literaturwissenschaft– Basismodul IIb:

Methoden der Textanalyse und Literaturge-schichte (6 LP).

(2) Studentinnen und Studenten, die im Kernfach ihresBachelorstudiengangs eine weitere romanische Philolo-gie studieren und darin das Basismodul Ia im Studienbe-reich Sprachwissenschaft und/oder Literaturwissen-schaft belegt haben, haben folgende Wahlmöglichkeiten:1. Sprachwissenschaft:

Die Studentin oder der Student kann anstelle des Ba-sismoduls Ia „Einführung in die Beschreibungsebenendes spanischen Sprachsystems“ (6 LP) das Basismo-dul Ic „Einführung in die Beschreibungsebenen des

spanischen Sprachsystems und in den BereichSprachgeschichte und Variation“ (6 LP) wählen. DieWahl des Basismoduls Ic wird empfohlen.

Wenn das Basismodul Ic belegt wird, kann die Studen-tin oder der Student für den Fall, dass das zweite Ba-sismodul gemäß Abs. 1 Nr. 3 ebenfalls im Bereich derSprachwissenschaft gewählt wird, anstelle des Basis-moduls IIb „Weitere Teilgebiete der spanischenSprachwissenschaft sowie Variation und Wandel derspanischen Sprache“ (6 LP) das Basismodul IIc „Ex-emplarische Vertiefung von Teilgebieten der spani-schen Sprachwissenschaft“ (6 LP) wählen. Die Bele-gung des Basismoduls IIc wird in diesem Fall dringendempfohlen.

2. Literaturwissenschaft:

Die Studentin oder der Student kann anstelle des Ba-sismoduls Ia „Grundbegriffe und Methoden der hispa-nistischen Literaturwissenschaft“ (6 LP) das Basismo-dul Ib „Literaturgeschichte und Methoden der hispa-nistischen Literaturwissenschaft“ (6 LP) wählen. DieWahl des Basismoduls Ib wird empfohlen.

Wenn das Basismodul Ib belegt wird, kann die Studen-tin oder der Student für den Fall, dass das zweite Ba-sismodul gemäß Abs. 1 Nr. 3 ebenfalls im Bereich derLiteraturwissenschaft gewählt wird, anstelle des Ba-sismoduls IIb „Methoden der Textanalyse und Litera-turgeschichte“ (6 LP) das Basismodul IIc „Methodender Textanalyse und -interpretation“ (6 LP) wählen.Die Belegung des Basismoduls IIc wird in diesem Fallempfohlen.

(3) Über die Zugangsvoraussetzungen, die Inhalteund Qualifikationsziele, die Lehr- und Lernformen, denzeitlichen Arbeitsaufwand, die Formen der aktiven Teil-nahme, die zu erbringenden studienbegleitenden Prü-fungsleistungen, die Angaben über die Pflicht zur regel-mäßigen Teilnahme an den Lehr- und Lernformen, dieden Modulen jeweils zugeordneten Leistungspunkte, dieRegeldauer und die Angebotshäufigkeit informieren fürdie Module des 60-LP-Modulangebots Spanisch die Mo-dulbeschreibungen in der Anlage 1.

(4) Über den empfohlenen Verlauf des Studiums im60-LP-Modulangebot Spanisch unterrichtet der exem-plarische Studienverlaufsplan in der Anlage 2 unter 2.3.

5. Abschnitt:30-Leistungspunkte-Modulangebot Spanisch mit sprachlichen Vorkenntnissen im Rahmen anderer

Studiengänge

§ 23Zugangsvoraussetzungen

(1) Zugangsvoraussetzung für das 30-LP-Modulange-bot Spanisch mit sprachlichen Vorkenntnissen ist dieZulassung zu einem Bachelorstudiengang der FreienUniversität Berlin, dessen Kernfach nicht mehr als120 LP umfasst, soweit dessen Kombinierbarkeit mit

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dem 30-LP-Modulangebot Spanisch mit sprachlichenVorkenntnissen nicht durch anderweitige Regelungenausgeschlossen ist.

(2) Weitere Zugangsvoraussetzung für das 30-LP-Mo-dulangebot Spanisch mit sprachlichen Vorkenntnissenist der Nachweis von Kenntnissen der spanischen Spra-che auf der Niveaustufe B1 GER oder einem gleichwer-tigen Kenntnisstand.

§ 24Qualifikationsziele

(1) Die Absolventinnen und Absolventen des 30-LP-Modulangebots Spanisch mit sprachlichen Vorkenntnis-sen verfügen über ein Grundlagenwissen hinsichtlichmethodischer Ansätze, Terminologien und Gegenstän-den in einer Teildisziplin des Faches. Sie können diesesunter Anleitung auf wissenschaftliche Fragestellungenanwenden und Ergebnisse in mündlicher und schriftli-cher Form unter Berücksichtigung der Regeln wissen-schaftlichen Arbeitens präsentieren. Die Absolventinnenund Absolventen des 30-LP-Modulangebots Spanischmit sprachlichen Vorkenntnissen beherrschen die spani-sche Sprache in den Grundfertigkeiten auf der Niveau-stufe B2 GER.

(2) Ihre landeskundlichen Kenntnisse und Fertigkeitenermöglichen es ihnen, in verschiedenen Realsituationender Zielsprache zunehmend besser handlungsfähig zusein.

(3) Das erfolgreiche Studium bereitet in Abhängigkeitvom gewählten Kernfach insbesondere im fremdsprach-lichen Bereich auf Tätigkeiten in verschiedenen Berufs-feldern vor. So zum Beispiel auf verschiedene Arbeitsbe-reiche in nationalen und internationalen Institutionen, indenen spanische Sprachkenntnisse und interkulturelleKompetenzen erforderlich sind.

§ 25Studieninhalte

(1) Das 30-LP-Modulangebot Spanisch mit sprachli-chen Vorkenntnissen umfasst folgende Studienbereiche:

1. Sprachpraxis,

2. Sprach- oder Literaturwissenschaft und

3. Landeskunde.

(2) Die Inhalte der Studienbereiche entsprechen denin § 7 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 geregelten Inhalten.

§ 26Aufbau und Gliederung; Umfang der Leistungen

(1) Im 30-LP-Modulangebot Spanisch mit sprachli-chen Vorkenntnissen sind folgende Module im Umfangvon insgesamt 30 LP zu absolvieren:

1. Sprachpraxis:– Modul: Spanisch Aufbaumodul I (6 LP),– Modul: Spanisch Aufbaumodul II (6 LP) und– Modul: Spanisch Aufbaumodul III (6 LP).

2. Von den Studienbereichen Sprachwissenschaft undLiteraturwissenschaft muss ein Studienbereich ge-wählt werden, in dem ein Basismodul absolviert wird:a) Sprachwissenschaft:

– Basismodul Ia:Einführung in die Beschreibungsebenen desspanischen Sprachsystems (6 LP) oder

b) Literaturwissenschaft:– Basismodul Ia:

Grundbegriffe und Methoden der hispanisti-schen Literaturwissenschaft (6 LP).

3. Landeskunde:– Basismodul Ia:

Landeskunde Spanien/Lateinamerika (6 LP).(2) Studentinnen und Studenten, die im Kernfach eine

weitere romanische Philologie oder in einem anderen30-LP-Modulangebot eine weitere romanische Philolo-gie mit sprachlichen Vorkenntnissen studieren und darindas Basismodul Ia im Studienbereich Sprachwissen-schaft oder Literaturwissenschaft belegt haben, habenfolgende Wahlmöglichkeiten:1. Sprachwissenschaft:

Die Studentin oder der Student kann anstelle des Ba-sismoduls Ia „Einführung in die Beschreibungsebenendes spanischen Sprachsystems“ (6 LP) das Basismo-dul Ic „Einführung in die Beschreibungsebenen desspanischen Sprachsystems und in den BereichSprachgeschichte und Variation“ (6 LP) wählen. DieWahl des Basismoduls Ic wird empfohlen.

2. Literaturwissenschaft:Die Studentin oder der Student kann anstelle des Ba-sismoduls Ia „Grundbegriffe und Methoden der hispa-nistischen Literaturwissenschaft“ (6 LP) das Basismo-dul Ib „Literaturgeschichte und Methoden der hispa-nistischen Literaturwissenschaft“ (6 LP) wählen. DieWahl des Basismoduls Ib wird empfohlen. (3) Über die Zugangsvoraussetzungen, die Inhalte

und Qualifikationsziele, die Lehr- und Lernformen, denzeitlichen Arbeitsaufwand, die Formen der aktiven Teil-nahme, die zu erbringenden studienbegleitenden Prü-fungsleistungen, die Angaben über die Pflicht zur regel-mäßigen Teilnahme an den Lehr- und Lernformen, dieden Modulen jeweils zugeordneten Leistungspunkte, dieRegeldauer und die Angebotshäufigkeit informieren fürdie Module des 30-LP-Modulangebots Spanisch mitsprachlichen Vorkenntnissen die Modulbeschreibungenin der Anlage 1.

(4) Über den empfohlenen Verlauf des Studiums im30-LP-Modulangebot Spanisch mit sprachlichen Vor-

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kenntnissen unterrichtet der exemplarische Studienver-laufsplan in der Anlage 2 unter 2.4.

6. Abschnitt: 30-Leistungspunkte-Modulangebot Spanisch ohne sprachliche Vorkenntnisse

im Rahmen anderer Studiengänge

§ 27Zugangsvoraussetzung

Zugangsvoraussetzung für das 30-LP-ModulangebotSpanisch ohne sprachliche Vorkenntnisse ist die Zulas-sung zu einem Bachelorstudiengang der Freien Univer-sität Berlin, dessen Kernfach nicht mehr als 120 LP um-fasst, soweit dessen Kombinierbarkeit mit dem 30-LP-Modulangebot Spanisch ohne sprachliche Vorkenntnissenicht durch anderweitige Regelungen ausgeschlossenist.

§ 28Qualifikationsziele

(1) Die Absolventinnen und Absolventen des 30-LP-Modulangebots Spanisch ohne sprachliche Vorkennt-nisse beherrschen die spanische Sprache in den vierGrundfertigkeiten auf der Niveaustufe B1 GER. Sie sindinsbesondere in der Lage, die erworbenen Strategien zurSprachverwendung sowie ihre landeskundlichen Kennt-nisse und Fertigkeiten in Realsituationen einzusetzen.

(2) Des Weiteren verfügen sie über die Methoden-kompetenz, selbstständig ihre fremdsprachlichen Fähig-keiten zu vertiefen und weiterzuentwickeln.

(3) Das erfolgreiche Studium bereitet in Abhängigkeitvom gewählten Kernfach insbesondere im fremdsprach-lichen Bereich auf Tätigkeiten in verschiedenen Berufs-feldern vor. So zum Beispiel auf verschiedene Arbeitsbe-reiche, in denen spanische Sprachkenntnisse für den all-täglichen Umgang erforderlich sind.

§ 29Studieninhalte

(1) Das 30-LP-Modulangebot Spanisch ohne sprach-liche Vorkenntnisse umfasst folgende Studienbereiche:1. Sprachpraxis und2. Landeskunde.

(2) Die Inhalte der Studienbereiche entsprechen denin § 7 Abs. 1 Nr. 1 und 4 geregelten Inhalten.

§ 30Aufbau und Gliederung; Umfang der Leistungen

(1) Im 30-LP-Modulangebot Spanisch ohne sprach-liche Vorkenntnisse sind folgende Module im Umfangvon insgesamt 30 LP zu absolvieren:

1. Sprachpraxis:

– Modul: Spanisch Grundmodul I (6 LP),

– Modul: Spanisch Grundmodul II (6 LP),

– Modul: Spanisch Grundmodul III (6 LP) und

– Modul: Spanisch Grundmodul IV (6 LP).

2. Landeskunde:

– Basismodul Ib:Landeskunde Spanien/Lateinamerika (6 LP).

(2) Über die Zugangsvoraussetzungen, die Inhalteund Qualifikationsziele, die Lehr- und Lernformen, denzeitlichen Arbeitsaufwand, die Formen der aktiven Teil-nahme, die zu erbringenden studienbegleitenden Prü-fungsleistungen, die Angaben über die Pflicht zur regel-mäßigen Teilnahme an den Lehr- und Lernformen, dieden Modulen jeweils zugeordneten Leistungspunkte, dieRegeldauer und die Angebotshäufigkeit informieren fürdie Module des 30-LP-Modulangebots Spanisch ohnesprachliche Vorkenntnisse die Modulbeschreibungen inder Anlage 1.

(3) Über den empfohlenen Verlauf des Studiums im30-LP-Modulangebot Spanisch ohne sprachliche Vor-kenntnisse unterrichtet der exemplarische Studienver-laufsplan in der Anlage 2 unter 2.5.

7. Abschnitt: Schlussbestimmungen

§ 31Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen

(1) Diese Ordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentli-chung in den FU-Mitteilungen (Amtsblatt der Freien Uni-versität Berlin) zum Wintersemester 2015/16 in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt die Studienordnung für den Bache-lorstudiengang, für das 60-LP-Modulangebot SpanischePhilologie, für das 60-LP-Modulangebot Spanisch sowiefür das 30-LP-Modulangebot Spanisch mit sprachlichenVorkenntnissen und für das 30-LP-Modulangebot Spa-nisch ohne sprachliche Vorkenntnisse vom 11. Juli 2012(FU-Mitteilungen 93/2012, S. 2704) und die Prüfungs-ordnung für den Bachelorstudiengang, für das 60-LP-Modulangebot Spanische Philologie, für das 60-LP-Mo-dulangebot Spanisch sowie für das 30-LP-ModulangebotSpanisch mit sprachlichen Vorkenntnissen und für das30-LP-Modulangebot Spanisch ohne sprachliche Vor-kenntnisse vom 11. Juli 2012 (FU-Mitteilungen 93/2012,S. 2749) außer Kraft.

(3) Diese Ordnung gilt für Studentinnen und Studen-ten, die nach deren Inkrafttreten im Bachelorstudien-gang an der Freien Universität Berlin immatrikuliert oderim 60-LP-Modulangebot Spanische Philologie, im 60-LP-Modulangebot Spanisch, im 30-LP-Modulangebot Spa-nisch mit sprachlichen Vorkenntnissen oder im 30-LP-Modulangebot Spanisch ohne sprachliche Vorkennt-nisse an der Freien Universität Berlin registriert werden.Studentinnen und Studenten, die vor dem Inkrafttreten

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dieser Ordnung für den Bachelorstudiengang an derFreien Universität Berlin immatrikuliert oder für das60-LP-Modulangebot Spanische Philologie, das 60-LP-Modulangebot Spanisch, das 30-LP-Modulangebot Spa-nisch mit sprachlichen Vorkenntnissen oder das 30-LP-Modulangebot Spanisch ohne sprachliche Vorkennt-nisse an der Freien Universität Berlin registriert wurden,studieren und erbringen die Leistungen auf der Grund-lage der Studien- und Prüfungsordnung gemäß Abs. 2,sofern sie nicht die Fortsetzung des Studiums und dieErbringung der Leistungen gemäß dieser Ordnung beimPrüfungsausschuss beantragen. Anlässlich der auf denAntrag hin erfolgenden Umschreibung entscheidet derPrüfungsausschuss über den Umfang der Berücksichti-gung von zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits be-gonnenen oder abgeschlossenen Modulen oder überderen Anrechnung auf nach Maßgabe dieser Ordnungzu erbringende Leistungen, wobei den Erfordernissenvon Vertrauensschutz und GleichbehandlungsgebotRechnung getragen wird. Die Entscheidung über denUmschreibungsantrag wird zum Beginn der Vorlesungs-zeit des auf seine Stellung folgenden Semesters wirk-sam. Die Umschreibung ist nicht revidierbar.

(4) Die Möglichkeit des Studienabschlusses auf derGrundlage der Studien- und Prüfungsordnung gemäßAbs. 2 wird bis zum Ende des Sommersemesters 2019gewährleistet.

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Anlage 1: Modulbeschreibungen

Erläuterungen:Die folgenden Modulbeschreibungen benennen, soweitnicht auf andere Ordnungen verwiesen wird, für jedesModul des Bachelorstudiengangs, des 60-LP-Modul-angebots Spanische Philologie, des 60-LP-Modulange-bots Spanisch sowie des 30-LP-Modulangebots Spa-nisch mit sprachlichen Vorkenntnissen und des 30-LP-Modulangebots Spanisch ohne sprachliche Vorkennt-nissel die Bezeichnung des Modulsl den/die Verantwortlichen des Modulsl die Voraussetzungen für den Zugang zum jeweiligen

Modul l Inhalte und Qualifikationsziele des Modulsl Lehr- und Lernformen des Modulsl den studentischen Arbeitsaufwand, der für die erfolg-

reiche Absolvierung eines Moduls veranschlagt wirdl Formen der aktiven Teilnahmel die Prüfungsformenl die Pflicht zu regelmäßiger Teilnahmel die den Modulen zugeordneten Leistungspunktel die Regeldauer des Modulsl die Häufigkeit des Angebotsl die Verwendbarkeit des Moduls.Die Angaben zum zeitlichen Arbeitsaufwand berücksich-tigen insbesonderel die aktive Teilnahme im Rahmen der Präsenzstudien-

zeitl den Arbeitszeitaufwand für die Erledigung kleinerer

Aufgaben im Rahmen der Präsenzstudienzeitl die Zeit für eine eigenständige Vor- und Nachberei-

tungl die Bearbeitung von Studieneinheiten in den Online-

Studienphasenl die unmittelbare Vorbereitungszeit für Prüfungsleis-

tungenl die Prüfungszeit selbst.

Die Zeitangaben zum Selbststudium (unter anderemVor- und Nachbereitung, Prüfungsvorbereitung) stellenRichtwerte dar und sollen den Studentinnen und Studen-ten Hilfestellung für die zeitliche Organisation ihres mo-dulbezogenen Arbeitsaufwands liefern. Die Angabenzum Arbeitsaufwand korrespondieren mit der Anzahl derdem jeweiligen Modul zugeordneten Leistungspunkte alsMaßeinheit für den studentischen Arbeitsaufwand, derfür die erfolgreiche Absolvierung des Moduls in etwa zuerbringen ist. Ein Leistungspunkt entspricht 30 Stunden.

Soweit für die jeweiligen Lehr- und Lernformen die Pflichtzu regelmäßiger Teilnahme festgelegt ist, ist sie nebender aktiven Teilnahme an den Lehr- und Lernformen undder erfolgreichen Absolvierung der Prüfungsleistungeneines Moduls Voraussetzung für den Erwerb der dem je-weiligen Modul zugeordneten Leistungspunkte. Eine re-gelmäßige Teilnahme liegt vor, wenn mindestens 85 %der in den Lehr- und Lernformen eines Moduls vorgese-henen Präsenzstudienzeit besucht wurden. Bestehtkeine Pflicht zu regelmäßiger Teilnahme an einer Lehr-und Lernform eines Moduls, so wird sie dennoch drin-gend empfohlen. Die Festlegung einer Präsenzpflichtdurch die jeweilige Lehrkraft ist für Lehr- und Lernformen,für die im Folgenden die Teilnahme lediglich empfohlenwird, ausgeschlossen.

Zu jedem Modul muss – soweit vorgesehen – die zuge-hörige Modulprüfung abgelegt werden. Benotete Modulewerden mit nur einer Prüfungsleistung (Modulprüfung)abgeschlossen. Die Modulprüfung ist auf die Qualifika-tionsziele des Moduls zu beziehen und überprüft dieErreichung der Ziele des Moduls exemplarisch. Der Prü-fungsumfang wird auf das dafür notwendige Maß be-schränkt. In Modulen, in denen alternative Prüfungs-formen vorgesehen sind, ist die Prüfungsform des jewei-ligen Semesters von der verantwortlichen Lehrkraft spä-testens im ersten Lehrveranstaltungstermin festzulegen.

Die aktive und – soweit vorgesehen – regelmäßige Teil-nahme an den Lehr- und Lernformen sowie die erfolgrei-che Absolvierung der Prüfungsleistungen eines Modulssind Voraussetzung für den Erwerb der dem jeweiligenModul zugeordneten Leistungspunkte. Bei Modulenohne Modulprüfung ist die aktive Teilnahme und regel-mäßige Teilnahme an den Lehr- und Lernformen Voraus-setzung für den Erwerb der dem jeweiligen Modul zuge-ordneten Leistungspunkte.

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1. Studienbereich Sprachpraxis

Modul: Spanisch Grundmodul IHochschule/Fachbereich/Institut: Freie Universität Berlin/ZE SprachenzentrumModulverantwortliche/r: Sprachbereichskoordinator/in Spanisch an der ZE SprachenzentrumZugangsvoraussetzungen: Keine Qualifikationsziele: Die Studentinnen und Studenten beherrschen Spanisch auf der Niveaustufe A1 GER.1. Lesen: Sie verstehen sehr kurze einfache Texte, wobei sie, wenn nötig, den Text mehrmals lesen.2. Hören: Sie können einfache Sätze verstehen, die sich auf die eigene Person, auf ihre Familie oder ihr konkretes,

auch universitäres Umfeld beziehen, vorausgesetzt, es wird deutlich und langsam gesprochen.3. Sprechen: Sie sind in der Lage, mit einfachen sprachlichen Mitteln erste soziale Kontakte anzubahnen, be-

kannte Personen und ihr Umfeld zu beschreiben, kurze Gespräche zu führen, sofern es sich um vertraute The-men handelt und ihr Gesprächspartner bereit ist, sich auf ihr Tempo einzulassen und ihnen bei der Formulierungzu helfen.

4. Schreiben: Sie können ihre persönlichen Daten in Formulare eintragen und kurze einfache Texte und stichwort-artige Mitteilungen schreiben.

5. Strategien: Sie können folgende Strategien anwenden: Kooperationsstrategien, einfache globale und lokaleVerständnisstrategien, Strategien zur Erlernung des Wortschatzes. Sie können anhand von Überschriften, Bil-dern, Diagrammen etc. Vermutungen anstellen und Voraussagen über den Textinhalt treffen. Sie können Hilfs-mittel (dazu gehören Grammatik, Wörterbücher, elektronische Medien) benutzen.

Inhalte: l Elemente des Grundwortschatzesl Elemente der Basisgrammatikl Elemente der Sprechfertigkeit für die Ausführung kommunikativer Grundfunktionenl Strategiewissen

Lehr- und Lernformen

Präsenzstudium (Semesterwochen-stunden = SWS)

Formen aktiver Teilnahme

Arbeitsaufwand (Stunden)

Sprachpraktische Übung 4

Vielfältige eigenständige und kooperative Sprach-arbeit während und außer-halb der Präsenzstudienzeit

Präsenzzeit 60Vor- und Nachbereitung 105Prüfungsvorbereitung und Prüfung 15

Modulprüfung: Klausur (90 Minuten)Veranstaltungssprache: SpanischPflicht zur regelmäßigen Teilnahme: JaArbeitszeitaufwand insgesamt: 180 Stunden 6 LP Dauer des Moduls: Ein Semester Häufigkeit des Angebots: Jedes Semester

Verwendbarkeit: 60-LP-Modulangebot Spanisch30-LP-Modulangebot Spanisch ohne sprachliche Vorkenntnisse

FU-Mitteilungen 28/2015 vom 30.06.2015 1225

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Modul: Spanisch Grundmodul IIHochschule/Fachbereich/Institut: Freie Universität Berlin/ZE SprachenzentrumModulverantwortliche/r: Sprachbereichskoordinator/in Spanisch an der ZE SprachenzentrumZugangsvoraussetzungen: Erfolgreicher Abschluss des Moduls „Spanisch Grundmodul I“Qualifikationsziele: Die Studentinnen und Studenten beherrschen Spanisch auf der Niveaustufe A2 GER.1. Lesen: Sie können kurze, einfache Texte verstehen, die einen gewissen Anteil international bekannter Wörter

enthalten. Sie können aus einfachen schriftlichen Materialien spezifische Informationen heraussuchen. Die Stu-dentinnen und Studenten sind imstande, kurze einfache Texte zu verstehen, sofern sie sich auf konkrete und be-kannte Situationen beziehen. Darüber hinaus können sie Texten, die bildgestützt sind, die Hauptinformationenentnehmen.

2. Hören: Sie können kurze beschreibende Texte zu vertrauten Themen verstehen, vorausgesetzt, es wird lang-sam und deutlich in Standardsprache gesprochen.

3. Sprechen: Sie sind in der Lage, ihren täglichen Tagesablauf zu schildern, über ihre beruflichen und Freizeitinte-ressen zu berichten, ihre Gesprächspartner nach diesen Themen zu befragen und auf solche Fragen kurz zureagieren.

4. Schreiben: Sie sind imstande, kurze Notizen und Mitteilungen zu verfassen, persönliche Dankes- und Entschul-digungsschreiben zu formulieren, einen tabellarischen Lebenslauf zu schreiben und Pläne und Vereinbarungenschriftlich festzuhalten.

5. Strategien: Sie entwickeln folgende Strategien weiter: Kooperationsstrategien, globale und lokale Verständ-nisstrategien (verbaler und nichtverbaler Kommunikation), allgemeine Lesestrategien. Sie können Sprachstruk-turen anhand bereits erworbener Kenntnisse anderer Fremdsprachen erkennen; außerdem können sie verschie-dene Textstrukturen erfassen. Sie nehmen eine erste Selbstkorrektur ihrer Texte vor.

Inhalte: l Elemente des Grundwortschatzesl Elemente der Basisgrammatikl Erste Elemente der Textgrammatikl Elemente der Sprechfertigkeit für die Ausführung kommunikativer Grundfunktionen

Lehr- und Lernformen

Präsenzstudium (Semesterwochen-stunden = SWS)

Formen aktiver Teilnahme

Arbeitsaufwand (Stunden)

Sprachpraktische Übung 4

Vielfältige eigenständige und kooperative Sprach-arbeit während und außer-halb der Präsenzstudienzeit

Präsenzzeit 60Vor- und Nachbereitung 105Prüfungsvorbereitung und Prüfung 15

Modulprüfung: Klausur (90 Minuten)Veranstaltungssprache: SpanischPflicht zur regelmäßigen Teilnahme: JaArbeitszeitaufwand insgesamt: 180 Stunden 6 LP Dauer des Moduls: Ein Semester Häufigkeit des Angebots: Jedes Semester

Verwendbarkeit: 60-LP-Modulangebot Spanisch30-LP-Modulangebot Spanisch ohne sprachliche Vorkenntnisse

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Modul: Spanisch Grundmodul IIIHochschule/Fachbereich/Institut: Freie Universität Berlin/ZE SprachenzentrumModulverantwortliche/r: Sprachbereichskoordinator/in Spanisch an der ZE SprachenzentrumZugangsvoraussetzungen: Erfolgreicher Abschluss des Moduls „Spanisch Grundmodul II“Qualifikationsziele: Die Studentinnen und Studenten beherrschen Spanisch auf der Niveaustufe B1.1 GER.1. Lesen: Sie können Zeitungstexte über aktuelle oder für die Länder der Zielsprache relevante Themen unter

Zuhilfenahme von Wörterbüchern und Datenbanken verstehen und unkomplizierte Sachtexte zu Themen deseigenen Fach- und Interessengebiets lesen. Sie können die Bedeutung einzelner unbekannter Wörter aus demKontext erschließen.

2. Hören: Sie verstehen genug, um Alltagssituationen zu bewältigen, vorausgesetzt, es wird deutlich und langsamgesprochen. In der akademischen Kommunikation können sie die wichtigsten Fakten einer einfachen Präsenta-tion zu einem vertrauten Thema verstehen, wenn diese visuell oder gestisch unterstützt wird.

3. Sprechen: Sie sind imstande, über ein vertrautes Thema mit einfachen sprachlichen Mitteln zu berichten undihre Meinung darüber mitzuteilen. Sie können die Hauptaussage von gelesenen Texten anderen mitteilen undFragen dazu beantworten, wenn sie sich dabei auf ihre Notizen stützen können.

4. Schreiben: Sie sind in der Lage, mit einfachen Mitteln Alltagssituationen zu beschreiben, über ein vertrautesThema oder ein Erlebnis zu berichten, persönliche Briefe zu schreiben. Weiterhin können sie einen kurzen per-sönlichen Kommentar zu einer Nachricht verfassen. Dabei verwenden sie Schlüsselwörter und Wendungen ausdem gelesenen Text.

5. Strategien: Sie können komplexe Kooperationsstrategien anwenden. Sie können unbekannte Wörter aus demKontext, durch die Analyse der Wortbildungselemente und das Heranziehen anderer fremdsprachlicher Kennt-nisse erschließen. Sie können spezifische kulturell geprägte Elemente der Kommunikation erkennen und inter-kulturelle Vergleiche anstellen. Sie erweitern die Möglichkeiten der Selbstkorrektur ihrer Texte.

Inhalte: l Elemente des Grundwortschatzesl Elemente der Basisgrammatikl Elemente der Sprechfertigkeit für die Ausführung kommunikativer Grundfunktionenl Arbeit mit verschiedenen Textsorten

Lehr- und Lernformen

Präsenzstudium (Semesterwochen-stunden = SWS)

Formen aktiver Teilnahme

Arbeitsaufwand (Stunden)

Sprachpraktische Übung 4

Vielfältige eigenständige und kooperative Sprach-arbeit während und außer-halb der Präsenzstudienzeit

Präsenzzeit 60Vor- und Nachbereitung 105Prüfungsvorbereitung und Prüfung 15

Modulprüfung: Klausur (90 Minuten)Veranstaltungssprache: SpanischPflicht zur regelmäßigen Teilnahme: JaArbeitszeitaufwand insgesamt: 180 Stunden 6 LP Dauer des Moduls: Ein Semester Häufigkeit des Angebots: Jedes Semester

Verwendbarkeit: 60-LP-Modulangebot Spanisch30-LP-Modulangebot Spanisch ohne sprachliche Vorkenntnisse

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Modul: Spanisch Grundmodul IVHochschule/Fachbereich/Institut: Freie Universität Berlin/ZE SprachenzentrumModulverantwortliche/r: Sprachbereichskoordinator/in Italienisch an der ZE SprachenzentrumZugangsvoraussetzungen: Erfolgreicher Abschluss des Moduls „Spanisch Grundmodul III“Qualifikationsziele: Die Studentinnen und Studenten beherrschen Spanisch auf der Niveaustufe B1 GER.1. Lesen: Sie können authentische, zum Teil auch längere Texte in ihrer Hauptaussage, Argumentation und

Schlussfolgerung verstehen und Details nach wiederholtem Lesen entnehmen. Sie können Informationen ausverschiedenen Texten oder Textteilen zusammentragen, um eine bestimmte Aufgabe zu lösen.

2. Hören: Sie können bei längeren Gesprächen zu Themen des eigenen Interessengebiets oder Faches denHauptpunkten folgen und Einzelinformationen verstehen. Sie sind auch in der Lage, die Hauptaussagen einesVortrags zu verstehen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird.

3. Sprechen: Sie können relativ flüssig zusammenhängende Beschreibungen oder Berichte zu weniger komplexenThemen aus ihren Interessen- oder Fachgebieten geben. Sie können eine Argumentation gut genug ausführen,um die meiste Zeit ohne Schwierigkeit verstanden zu werden.

4. Schreiben: Sie sind in der Lage, einen Aufsatz zu Themen von allgemeinem Interesse zu schreiben. Sie könnenihre eigene Meinung in einem Text vertreten und gegen andere Meinungen abwägen. Darüber hinaus können siein einer Vorlesung eine Liste der zentralen Punkte machen, sofern das Thema vertraut ist.

5. Strategien: Sie entwickeln folgende Strategien weiter: Kommunikationsstrategien, Lese- und Hörverständ-nisstrategien, schriftliche Kompetenz (Elemente der Textgrammatik). Außerdem können sie im mündlichen undschriftlichen Bereich Selbstkorrekturen durchführen.

Inhalte: l Elemente des Grundwortschatzes, Erarbeitung verschiedener thematischer Wortschätzel Vervollständigung der Basisgrammatik und Ausbau der Textgrammatikl Elemente der Sprechfertigkeit für die Ausführung kommunikativer Funktionenl Arbeit mit verschiedenen Textsorten, Zusammenfassen und Kommentieren informativer Texte

Lehr- und Lernformen

Präsenzstudium (Semesterwochen-stunden = SWS)

Formen aktiver Teilnahme

Arbeitsaufwand (Stunden)

Sprachpraktische Übung 4

Vielfältige eigenständige und kooperative Sprach-arbeit während und außer-halb der Präsenzstudienzeit

Präsenzzeit 60Vor- und Nachbereitung 90Prüfungsvorbereitung und Prüfung 30

Modulprüfung: Klausur (90 Minuten) und Präsentation (ca. 10 Minuten) oder münd-liche Prüfung (ca. 10 Minuten)

Veranstaltungssprache: SpanischPflicht zur regelmäßigen Teilnahme: JaArbeitszeitaufwand insgesamt: 180 Stunden 6 LP Dauer des Moduls: Ein Semester Häufigkeit des Angebots: Jedes Semester

Verwendbarkeit: 60-LP-Modulangebot Spanisch30-LP-Modulangebot Spanisch ohne sprachliche Vorkenntnisse

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Modul: Spanisch Aufbaumodul IHochschule/Fachbereich/Institut: Freie Universität Berlin/ZE SprachenzentrumModulverantwortliche/r: Sprachbereichskoordinator/in Spanisch an der ZE SprachenzentrumZugangsvoraussetzungen: Erfolgreicher Abschluss des Moduls „Spanisch Grundmodul IV“ oder geeigneterNachweis der spanischen Sprache auf der Niveaustufe B1 GERQualifikationsziele: Beherrschung der vier Grundfertigkeiten im Bereich B1.2 bis B2.1 GER:1. Lesen: Sie können authentische Texte durch Anwendung der entsprechenden Lesestrategien und Hinzuziehen

von Hilfsmitteln im Detail erschließen.2. Hören: Sie können die Hauptpunkte aus Texten zu Themen des eigenen Faches verstehen, längeren Redebei-

trägen und komplexen Argumentationen folgen, sofern die Thematik vertraut ist, der Redeverlauf durch expliziteSignale gekennzeichnet ist und klare Standardsprache verwendet wird.

3. Sprechen: Sie sind in der Lage, bei Gesprächen und Diskussionen über vertraute Themen den eigenen Stand-punkt zu äußern und kurz zu den Standpunkten Anderer Stellung nehmen. Sie sind weiterhin imstande, eine un-komplizierte Präsentation zu einem vertrauten Thema so klar vorzutragen, dass man ihr meist mühelos folgenkann.

4. Schreiben: Sie sind in der Lage, Texte zusammenzufassen, Informationen und Argumentationen aus verschie-denen Quellen zusammenzuführen, ihren Standpunkt zu einem Sachverhalt zu erklären und Vor- und Nachteileverschiedener Optionen zu erläutern.

Inhalte: l Entwicklung der Lese- und Hörverständnisstrategien; Übersetzung aus der Zielsprache und Zusammenfassung

auf Deutschl Entwicklung der Sprechfertigkeit für die Teilnahme an Gesprächen und das zusammenhängende Sprechenl Entwicklung des schriftlichen Ausdrucks, Erwerb einer größeren Sicherheit bei der Unterscheidung von Regis-

ternl Entwicklung von Kooperationsstrategienl Konsolidierung und Vertiefung der Basisgrammatik und Lexikl Anleitung zur Selbstkorrektur und zum effektiven Arbeiten mit Hilfsmitteln

Lehr- und Lernformen

Präsenzstudium (Semesterwochen-stunden = SWS)

Formen aktiver Teilnahme

Arbeitsaufwand (Stunden)

Sprachpraktische Übung 4

Vielfältige eigenständige und kooperative Sprach-arbeit während und außer-halb der Präsenzstudienzeit

Präsenzzeit 60Vor- und Nachbereitung 90Prüfungsvorbereitung und Prüfung 30

Modulprüfung:Klausur (90 Minuten) oder schriftliche Ausarbeitung (ca. 3 bis 4 Sei-ten) und Präsentation (ca. 20 Minuten) oder mündliche Prüfung (ca.20 Minuten)

Veranstaltungssprache: SpanischPflicht zur regelmäßigen Teilnahme: JaArbeitszeitaufwand insgesamt: 180 Stunden 6 LP Dauer des Moduls: Ein Semester Häufigkeit des Angebots: Jedes Semester

Verwendbarkeit:

Bachelorstudiengang Spanische Philologie mit Lateinamerikanistik60-LP-Modulangebot Spanische Philologie mit Lateinamerikanistik60-LP-Modulangebot Spanisch30-LP-Modulangebot Spanisch mit sprachlichen Vorkenntnissen

FU-Mitteilungen 28/2015 vom 30.06.2015 1229

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FU-Mitteilungen

Modul: Spanisch Aufbaumodul IIHochschule/Fachbereich/Institut: Freie Universität Berlin/ZE SprachenzentrumModulverantwortliche/r: Sprachbereichskoordinator/in Spanisch an der ZE SprachenzentrumZugangsvoraussetzungen: Erfolgreicher Abschluss des Moduls „Spanisch Aufbaumodul I“Qualifikationsziele: Beherrschung der vier Grundfertigkeiten im Bereich B2.1 bis B2.2 GER:1. Lesen: Sie können den Inhalt von längeren und komplexen auch argumentativen Texten rasch erfassen und

Texte aus dem eigenen Fach- und Interessengebiet im Detail verstehen.2. Hören: Sie können längeren Redebeiträgen, Argumentationen und Diskussionen zu allgemeinen und fachlichen

Fragestellungen folgen und haben keine Verständnisschwierigkeiten, wenn mit ihnen in der Standardsprache ge-sprochen wird.

3. Sprechen: Sie sind in der Lage, zu einer großen Bandbreite von Themen aus Interessen- oder Fachgebieten de-taillierte Beschreibungen abzugeben, an Diskussionen teilzunehmen und eine Argumentation gut verständlichauszuführen. Sie können eine klar vorbereitete Präsentation vortragen und relativ spontan Nachfragen aufgrei-fen.

4. Schreiben: Sie sind imstande, eine Erörterung zu schreiben, in gut strukturierten Vorlesungen Notizen zu ma-chen und diese zu einem Ergebnisprotokoll zusammenzufassen.

5. Strategien: Sie können ein- und zweisprachige Wörterbücher gezielt einsetzen, unbekannte Wörter aus demKontext sicher erschließen, Lesestil und -tempo an Leseabsichten und Texte anpassen. Sie können geeigneteStrategien einsetzen, um das Hörverstehen zu überprüfen.

Inhalte: l Entwicklung der Kommunikationsstrategienl Erweiterung der Lese- und Hörverständnisstrategienl Erweiterung der schriftlichen Kompetenzl Zusammengefasste Wiedergabe wesentlicher Informationen muttersprachlicher Texte in der Fremdsprache l Textgrammatikl Anleitung zur Selbstkorrektur und zum effektiven Arbeiten mit Hilfsmitteln

Lehr- und Lernformen

Präsenzstudium (Semesterwochen-stunden = SWS)

Formen aktiver Teilnahme

Arbeitsaufwand (Stunden)

Sprachpraktische Übung 4

Vielfältige eigenständige und kooperative Sprach-arbeit während und außer-halb der Präsenzstudienzeit

Präsenzzeit 60Vor- und Nachbereitung 90Prüfungsvorbereitung und Prüfung 30

Modulprüfung:Klausur (90 Minuten) oder schriftliche Ausarbeitung (ca. 4 bis 6 Sei-ten) und Präsentation (ca. 20 Minuten) oder mündliche Prüfung (ca.20 Minuten)

Veranstaltungssprache: SpanischPflicht zur regelmäßigen Teilnahme: JaArbeitszeitaufwand insgesamt: 180 Stunden 6 LP Dauer des Moduls: Ein Semester Häufigkeit des Angebots: Jedes Semester

Verwendbarkeit:

Bachelorstudiengang Spanische Philologie mit Lateinamerikanistik60-LP-Modulangebot Spanische Philologie mit Lateinamerikanistik60-LP-Modulangebot Spanisch30-LP-Modulangebot Spanisch mit sprachlichen Vorkenntnissen

1230 FU-Mitteilungen 28/2015 vom 30.06.2015

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FU-Mitteilungen

Modul:Spanisch Aufbaumodul IIIHochschule/Fachbereich/Institut: Freie Universität Berlin/ZE SprachenzentrumModulverantwortliche/r: Sprachbereichskoordinator/in Spanisch an der ZE SprachenzentrumZugangsvoraussetzungen: Erfolgreicher Abschluss des Moduls „Spanisch Aufbaumodul II“Qualifikationsziele: Beherrschung der vier Grundfertigkeiten im Bereich B2.2 bis C1.1 GER:1. Lesen: Sie sind in der Lage, ein breites Spektrum an fiktionalen Texten und Texten des eigenen Faches im Detail

zu verstehen und in langen und komplexen Texten wichtige Einzelinformationen aufzufinden, gegebenenfalls un-ter Zuhilfenahme von Nachschlagewerken.

2. Hören: Sie können längere Redebeiträge und Vorträge verstehen und auch komplexer Argumentation folgen,wenn das Thema bekannt ist und Standardsprache gesprochen wird. In einer Diskussion über Themen des ei-genen Faches können sie der Argumentation folgen und die hervorgehobenen Punkte im Detail verstehen.

3. Sprechen: Sie können sich relativ natürlich an längeren Gesprächen beteiligen, in einer lebhaften Diskussionmithalten, Gedanken und Meinungen präzise formulieren und auf komplexe Argumentationen anderer reagieren.Sie sind imstande, bei Präsentation zu einem Thema des eigenen Fachgebiets spontan vom Text abzuweichenund vom Publikum aufgeworfene Fragen aufzugreifen.

4. Schreiben: Sie sind in der Lage, gut strukturierte und ausführliche Beschreibungen zu verfassen, Berichte zuschreiben, in denen etwas systematisch erörtert wird, Argumente aus verschiedenen Quellen zusammenzufas-sen und gegeneinander abzuwägen, ein ausführliches Verlaufsprotokoll einer Vorlesung anhand von Notizen zuerstellen.

Inhalte: l Entwicklung der Kommunikationsstrategienl Erweiterung der Lese- und Hörverständnisstrategienl Erweiterung der schriftlichen Kompetenzl Übertragen von Textteilen in die Fremdsprachel Textgrammatikl Anleitung zur Selbstkorrektur und zum effektiven Arbeiten mit Hilfsmitteln

Lehr- und Lernformen

Präsenzstudium (Semesterwochen-stunden = SWS)

Formen aktiver Teilnahme

Arbeitsaufwand (Stunden)

Sprachpraktische Übung 4

Vielfältige eigenständige und kooperative Sprach-arbeit während und außer-halb der Präsenzstudienzeit

Präsenzzeit 60Vor- und Nachbereitung 90Prüfungsvorbereitung und Prüfung 30

Modulprüfung:Klausur (90 Minuten) oder schriftliche Ausarbeitung (ca. 4 bis 6 Sei-ten) und Präsentation (ca. 20 Minuten) oder mündliche Prüfung (ca.20 Minuten)

Veranstaltungssprache: SpanischPflicht zur regelmäßigen Teilnahme: JaArbeitszeitaufwand insgesamt: 180 Stunden 6 LP Dauer des Moduls: Ein Semester Häufigkeit des Angebots: Jedes Semester

Verwendbarkeit:

Bachelorstudiengang Spanische Philologie mit Lateinamerikanistik60-LP-Modulangebot Spanische Philologie mit Lateinamerikanistik60-LP-Modulangebot Spanisch30-LP-Modulangebot Spanisch mit sprachlichen Vorkenntnissen

FU-Mitteilungen 28/2015 vom 30.06.2015 1231

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FU-Mitteilungen

Modul: Spanisch VertiefungsmodulHochschule/Fachbereich/Institut: Freie Universität Berlin/ZE SprachenzentrumModulverantwortliche/r: Sprachbereichskoordinator/in Spanisch an der ZE SprachenzentrumZugangsvoraussetzungen: Erfolgreicher Abschluss des Moduls „Spanisch Aufbaumodul III“Qualifikationsziele: Die Studentinnen und Studenten beherrschen Spanisch auf der Niveaustufe C1.1 GER.1. Lesen: Sie sind in der Lage, ein breites Spektrum längerer und komplexer Sachtexte zu lesen und dabei Haupt-

aussagen und nahezu alle Detailinformationen zu verstehen.2. Hören: Sie können längere anspruchsvollere Redebeiträge und Vorträge im Rahmen des eigenen Studiums ver-

stehen, auch wenn diese nicht ganz klar strukturiert sind und umgangssprachliche oder regional gefärbte Aus-drücke beinhalten.

3. Sprechen: Sie sind imstande, komplexere Sachverhalte in Vorträgen und Diskussionen klar und ausführlich dar-zustellen, überzeugend eine Position zu vertreten und auf Gegenargumente angemessen zu reagieren. Sie kön-nen in ihrem Fach- und Interessengebiet ein Referat halten und mühelos mit Zwischenrufen umgehen.

4. Schreiben: Sie sind in der Lage, gut strukturierte Texte zu komplexen Themen zu schreiben, detaillierte Notizenbei Vorlesungen des eigenen Fach- oder Interessengebiets zu machen und ein Verlaufsprotokoll einer Bespre-chung zu erstellen.

Inhalte: l Weiterentwicklung des mündlichen und schriftlichen Ausdrucksl Entwicklung von mündlichen und schriftlichen Präsentationsstrategienl Vertiefung der Textgrammatik

Lehr- und Lernformen

Präsenzstudium (Semesterwochen-stunden = SWS)

Formen aktiver Teilnahme

Arbeitsaufwand (Stunden)

Sprachpraktische Übung 4

Vielfältige eigenständige und kooperative Sprach-arbeit während und außer-halb der Präsenzstudienzeit

Präsenzzeit 60Vor- und Nachbereitung 90Prüfungsvorbereitung und Prüfung 30

Modulprüfung: Hausarbeit (ca. 10 Seiten) und Präsentation (ca. 20 Minuten) odermündliche Prüfung (ca. 20 Minuten)

Veranstaltungssprache: SpanischPflicht zur regelmäßigen Teilnahme: JaArbeitszeitaufwand insgesamt: 180 Stunden 6 LP Dauer des Moduls: Ein Semester Häufigkeit des Angebots: Jedes Semester Verwendbarkeit: Bachelorstudiengang Spanische Philologie mit Lateinamerikanistik

1232 FU-Mitteilungen 28/2015 vom 30.06.2015

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FU-Mitteilungen

2. Studienbereich Sprachwissenschaft

Basismodul Ia: Einführung in die Beschreibungsebenen des spanischen SprachsystemsHochschule/Fachbereich/Institut: Freie Universität Berlin/Fachbereich Philosophie und Geisteswissenschaften/Institut für Romanische PhilologieModulverantwortliche/r: Dozentinnen und Dozenten des ModulsZugangsvoraussetzungen: Keine Qualifikationsziele: Die Studentinnen und Studenten verfügen über grundlegende thematische und methodische Kenntnisse im Bereichder allgemeinen, romanischen und spanischen Sprachwissenschaft, vor allem bezüglich der Beschreibungsebenendes Sprachsystems und dessen Verwendung. Sie sind in der Lage, selbstständig an den behandelten Fragestel-lungen weiter zu arbeiten und sich neues Wissen anzueignen. Sie können zentrale Elemente des romanischen undinsbesondere des spanischen Sprachsystems erkennen, analysieren und interpretieren. Sie kennen verschiedeneMethoden der Betrachtung des Sprachsystems. Darüber hinaus kennen sie grundlegende Techniken, sprach-wissenschaftliche Fachliteratur zu recherchieren, zu analysieren und zu bewerten. Sie kennen die Standards zurformalen und sprachlich angemessenen Darstellung von ausgewählten Phänomenbereichen der spanischenSprache.Inhalte: Grundkurs (Typ A): Vermittlung grundlegender Kenntnisse, Fragestellungen und Methoden der allgemeinen undromanischen Sprachwissenschaft; einführende Behandlung der wichtigsten Teilbereiche des Sprachsystems bzw.von dessen Verwendung; Einführung in die Techniken und Standards sprachwissenschaftlichen Arbeitens. Grund-kurs (Typ B): Ausführliche Behandlung der wichtigsten Teilbereiche des Sprachsystems (unter besonderer Berück-sichtigung einzelsprachlicher Aspekte); Vermittlung und Einübung von sprachlichen und methodischen Instrumen-ten zur Beschreibung und Deutung romanischer und insbesondere spanischer Phänomene im Bereich des Sprach-systems; Vermittlung von grundlegenden Strategien zur Suche, Analyse und Bewertung von sprachwissenschaft-licher Forschungsliteratur.

Lehr- und Lernformen

Präsenzstudium (Semesterwochen-stunden = SWS)

Formen aktiver Teilnahme

Arbeitsaufwand (Stunden)

Grundkurs (Typ A) 2 Diskussionsbeiträge auf der Grundlage von Unterrichts-materialien und begleitender Lektüre; ggf. mündlich und/oder schriftlich zu erfüllende kleinere Arbeitsaufträge, einzeln oder im Team

Präsenzzeit Grundkurs A 30Vor- und Nachbereitung Grundkurs A 30Präsenzzeit Grundkurs B 30Vor- und Nachbereitung Grundkurs B 30Prüfungsvorbereitung und Prüfung 60

Grundkurs (Typ B) 2

Modulprüfung: Klausur (90 Minuten)Veranstaltungssprache: Deutsch (ggf. Spanisch oder Englisch)Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme: JaArbeitszeitaufwand insgesamt: 180 Stunden 6 LP Dauer des Moduls: Zwei Semester

Häufigkeit des Angebots: Einmal pro Jahr; Grundkurs A im Wintersemester, Grundkurs B imSommersemester

Verwendbarkeit:

Bachelorstudiengang Spanische Philologie mit Lateinamerikanistik60-LP-Modulangebot Spanische Philologie mit Lateinamerikanistik60-LP-Modulangebot Spanisch30-LP-Modulangebot Spanisch mit sprachlichen Vorkenntnissen

FU-Mitteilungen 28/2015 vom 30.06.2015 1233

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FU-Mitteilungen

* Das Basismodul Ib kann nur von Studentinnen und Studenten belegt werden, die im Kernfach eine weitere romanische Philologie studieren unddarin das Basismodul Ia im Bereich der Sprachwissenschaft belegt haben (Wahloption gemäß § 18 Abs. 2).

Basismodul Ib: Grundlagen der spanischen Sprachwissenschaft*Hochschule/Fachbereich/Institut: Freie Universität Berlin/Fachbereich Philosophie und Geisteswissenschaften/Institut für Romanische PhilologieModulverantwortliche/r: Dozentinnen und Dozenten des ModulsZugangsvoraussetzungen: Keine Qualifikationsziele: Die Studentinnen und Studenten verfügen über grundlegende thematische und methodische Kenntnisse im Bereichder allgemeinen, romanischen und spanischen Sprachwissenschaft, vor allem bezüglich der Beschreibungsebenendes Sprachsystems und dessen Verwendung. Sie sind in der Lage, selbstständig an den behandelten Fragestel-lungen weiter zu arbeiten und sich neues Wissen anzueignen. Sie können zentrale Elemente des romanischen undinsbesondere des spanischen Sprachsystems erkennen, analysieren und interpretieren. Sie kennen verschiedeneMethoden der Betrachtung des Sprachsystems. Darüber hinaus kennen sie grundlegende Techniken, sprachwis-senschaftliche Fachliteratur zu recherchieren, zu analysieren und zu bewerten. Sie kennen die Standards zur for-malen und sprachlich angemessenen Darstellung von ausgewählten Phänomenbereichen der spanischen Spra-che.Des Weiteren haben Sie exemplarisch eingehende Kenntnisse in einem Bereich der spanischen Sprachwissen-schaft und können auch komplexere Charakteristika dieses Bereichs selbstständig erkennen, analysieren und in-terpretieren. Darüber hinaus haben sie grundlegende Techniken eingeübt, sprachliche Phänomene sachlich, formalsowie sprachlich angemessen darzustellen. Sie sind in der Lage, unter Anleitung Fragestellungen zu entwickelnund zu erörtern.Inhalte: Grundkurs (Typ B): Ausführliche Behandlung der wichtigsten Teilbereiche des Sprachsystems (unter besondererBerücksichtigung einzelsprachlicher Aspekte); Vermittlung und Einübung von sprachlichen und methodischenInstrumenten zur Beschreibung und Deutung romanischer und insbesondere spanischer Phänomene im Bereichdes Sprachsystems; Vermittlung von grundlegenden Strategien zur Suche, Analyse und Bewertung von sprach-wissenschaftlicher Forschungsliteratur. Proseminar: Exemplarische Vertiefung eines Teilbereichs der spanischenSprachwissenschaft; Einübung von Strategien zur Suche, Analyse und Bewertung von sprachwissenschaftlicherForschungsliteratur sowie von Techniken wissenschaftlichen Arbeitens; Anwendung von sprachlichen und metho-dischen Instrumenten zur Beschreibung und Deutung sprachlicher Phänomene sowie außersprachlicher Zusam-menhänge, die von romanistischem und insbesondere hispanistischem Interesse sind.

Lehr- und Lernformen

Präsenzstudium (Semesterwochen-stunden = SWS)

Formen aktiver Teilnahme

Arbeitsaufwand (Stunden)

Grundkurs (Typ B) 2 Diskussionsbeiträge auf der Grundlage von Unterrichts-materialien und begleitender Lektüre; ggf. mündlich und/oder schriftlich zu erfüllende kleinere Arbeitsaufträge, einzeln oder im Team

Präsenzzeit Grundkurs 30Vor- und Nachbereitung Grundkurs 30Präsenzzeit Proseminar 30Vor- und Nachbereitung Proseminar 30Prüfungsvorbereitung und Prüfung 60

Proseminar 2

Modulprüfung: Klausur (90 Minuten)Veranstaltungssprache: Deutsch (ggf. Spanisch oder Englisch)Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme: JaArbeitszeitaufwand insgesamt: 180 Stunden 6 LP Dauer des Moduls: Ein oder zwei Semester

Häufigkeit des Angebots: Einmal pro Jahr, Beginn im Sommersemester; Grundkurs B im Som-mersemester, Proseminar in jedem Semester

Verwendbarkeit: 60-LP-Modulangebot Spanische Philologie mit Lateinamerikanistik*

1234 FU-Mitteilungen 28/2015 vom 30.06.2015

Page 145: Mitteilungen - Freie Universität...FU-Mitteilungen 28/2015 vom 30.06.2015 1093 FU-Mitteilungen und -prüfungsordnung der Freien Universität Berlin (RSPO) Anforderungen und Verfahren

FU-Mitteilungen

* Das Basismodul Ic kann nur von Studentinnen und Studenten belegt werden, die im Kernfach oder in einem anderen 30-LP-Modulangebot mitsprachlichen Vorkenntnissen eine weitere romanische Philologie studieren und darin das Basismodul Ia im Bereich der Sprachwissenschaft belegthaben (Wahloption gemäß § 23 Abs. 2 oder § 28 Abs. 2).

Basismodul Ic: Einführung in die Beschreibungsebenen des spanischen Sprachsystems und in den BereichSprachgeschichte und Variation*Hochschule/Fachbereich/Institut: Freie Universität Berlin/Fachbereich Philosophie und Geisteswissenschaften/Institut für Romanische PhilologieModulverantwortliche/r: Dozentinnen und Dozenten des ModulsZugangsvoraussetzungen: Keine Qualifikationsziele: Die Studentinnen und Studenten verfügen über grundlegende thematische und methodische Kenntnisse im Bereichder allgemeinen, romanischen und spanischen Sprachwissenschaft, vor allem bezüglich der Beschreibungsebenendes Sprachsystems und dessen Verwendung. Sie sind in der Lage, selbstständig an den behandelten Fragestel-lungen weiter zu arbeiten und sich neues Wissen anzueignen. Sie können zentrale Elemente des romanischen undinsbesondere des spanischen Sprachsystems erkennen, analysieren und interpretieren. Sie kennen verschiedeneMethoden der Betrachtung des Sprachsystems. Des Weiteren verfügen sie über einen Überblick über die Varietätendes Spanischen und kennen Grundbegriffe der sprachlichen Variation, des Sprachwandels und der spanischenSprachgeschichte. Darüber hinaus kennen sie grundlegende Techniken, sprachwissenschaftliche Fachliteratur zurecherchieren, zu analysieren und zu bewerten. Sie kennen die Standards zur formalen und sprachlich angemes-senen Darstellung von ausgewählten Phänomenbereichen der spanischen Sprache. Des Weiteren verfügen sieüber einen Überblick über die Varietäten des Spanischen und kennen Grundbegriffe der sprachlichen Variation, desSprachwandels und der spanischen Sprachgeschichte.Inhalte: Grundkurs (Typ B): Ausführliche Behandlung der wichtigsten Teilbereiche des Sprachsystems (unter besondererBerücksichtigung einzelsprachlicher Aspekte); Vermittlung und Einübung von sprachlichen und methodischenInstrumenten zur Beschreibung und Deutung romanischer und insbesondere spanischer Phänomene im Bereichdes Sprachsystems; Vermittlung von grundlegenden Strategien zur Suche, Analyse und Bewertung von sprach-wissenschaftlicher Forschungsliteratur. Vorlesung: Überblick über die Variation und den Wandel der spanischenSprache.

Lehr- und Lernformen

Präsenzstudium (Semesterwochen-stunden = SWS)

Formen aktiver Teilnahme

Arbeitsaufwand (Stunden)

Grundkurs (Typ B) 2

Diskussionsbeiträge auf der Grundlage von Unterrichts-materialien und begleitender Lektüre; ggf. mündlich und/oder schriftlich zu erfüllende kleinere Arbeitsaufträge, einzeln oder im Team

Präsenzzeit Grundkurs 30Vor- und Nachbereitung Grundkurs 30Präsenzzeit Vorlesung 30Vor- und Nachbereitung Vorlesung 30Prüfungsvorbereitung und Prüfung 60Vorlesung 2 –

Modulprüfung: Klausur (90 Minuten)Veranstaltungssprache: Deutsch (ggf. Spanisch oder Englisch)Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme: JaArbeitszeitaufwand insgesamt: 180 Stunden 6 LP Dauer des Moduls: Zwei Semester

Häufigkeit des Angebots: Einmal pro Jahr, Grundkurs B im Sommersemester, Vorlesung imWintersemester

Verwendbarkeit: 60-LP-Modulangebot Spanisch30-LP-Modulangebot Spanisch mit sprachlichen Vorkenntnissen*

FU-Mitteilungen 28/2015 vom 30.06.2015 1235

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FU-Mitteilungen

Basismodul IIa: Variation und Wandel der spanischen Sprache sowie weitere Teilgebiete der spanischen Sprach-wissenschaftHochschule/Fachbereich/Institut: Freie Universität Berlin/Fachbereich Philosophie und Geisteswissenschaften/Institut für Romanische PhilologieModulverantwortliche/r: Dozentinnen und Dozenten des ModulsZugangsvoraussetzungen: Erfolgreicher Abschluss des Moduls „Basismodul Ia: Einführung in die Beschrei-bungsebenen des spanischen Sprachsystems“ oder des Moduls „Basismodul Ib: Grundlagen der spanischenSprachwissenschaft“Qualifikationsziele: Die Studentinnen und Studenten verfügen über einen Überblick über die Varietäten des Spanischen und kennenGrundbegriffe der sprachlichen Variation, des Sprachwandels und der spanischen Sprachgeschichte. Des Weiterenhaben Sie exemplarisch eingehende Kenntnisse in einem Bereich der spanischen Sprachwissenschaft und könnenauch komplexere Charakteristika dieses Bereichs selbstständig erkennen, analysieren und interpretieren. Darüberhinaus haben sie grundlegende Techniken eingeübt, sprachliche Phänomene sachlich, formal sowie sprachlich an-gemessen darzustellen. Sie sind in der Lage, unter Anleitung Fragestellungen zu entwickeln und zu erörtern.Inhalte: Vorlesung: Überblick über die Variation und den Wandel der spanischen Sprache. Proseminar: ExemplarischeVertiefung eines Teilbereichs der spanischen Sprachwissenschaft; Einübung von Strategien zur Suche, Analyseund Bewertung von sprachwissenschaftlicher Forschungsliteratur sowie von Techniken wissenschaftlichen Arbei-tens; Anwendung von sprachlichen und methodischen Instrumenten zur Beschreibung und Deutung sprachlicherPhänomene sowie außersprachlicher Zusammenhänge, die von romanistischem und insbesondere hispanisti-schem Interesse sind.

Lehr- und Lernformen

Präsenzstudium (Semesterwochen-stunden = SWS)

Formen aktiver Teilnahme

Arbeitsaufwand (Stunden)

Vorlesung 2 Schriftlich zu bearbeitende Aufgabenstellungen

Präsenzzeit Vorlesung 30Vor- und Nachbereitung Vorlesung 90Präsenzzeit Proseminar 30Vor- und Nachbereitung Proseminar 30Prüfungsvorbereitung und Prüfung 60

Proseminar 2

Diskussionsbeiträge auf der Grundlage von Unterrichts-materialien und begleitender Lektüre; ggf. mündlich und/oder schriftlich zu erfüllende kleinere Arbeitsaufträge, einzeln oder im Team

Modulprüfung: Hausarbeit (ca. 10 Seiten)Veranstaltungssprache: Deutsch (ggf. Spanisch oder Englisch)Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme: JaArbeitszeitaufwand insgesamt: 240 Stunden 8 LP Dauer des Moduls: Ein oder zwei Semester

Häufigkeit des Angebots: Einmal pro Jahr; Vorlesung im Wintersemester, Proseminar jedesSemester

Verwendbarkeit: Bachelorstudiengang Spanische Philologie mit Lateinamerikanistik60-LP-Modulangebot Spanische Philologie mit Lateinamerikanistik

1236 FU-Mitteilungen 28/2015 vom 30.06.2015

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FU-Mitteilungen

Basismodul IIb: Weitere Teilgebiete der spanischen Sprachwissenschaft sowie Variation und Wandel der spani-schen SpracheHochschule/Fachbereich/Institut: Freie Universität Berlin/Fachbereich Philosophie und Geisteswissenschaften/Institut für Romanische PhilologieModulverantwortliche/r: Dozentinnen und Dozenten des ModulsZugangsvoraussetzungen: Erfolgreicher Abschluss des Moduls „Basismodul Ia: Einführung in die Beschrei-bungsebenen des spanischen Sprachsystems“ oder des Moduls „Basismodul Ic: Einführung in die Beschreibungs-ebenen des spanischen Sprachsystems und in den Bereich Sprachgeschichte und Variation“Qualifikationsziele: Die Studentinnen und Studenten verfügen über einen Überblick über die Varietäten des Spanischen und kennenGrundbegriffe der sprachlichen Variation, des Sprachwandels und der spanischen Sprachgeschichte. Des Weiterenhaben Sie exemplarisch eingehende Kenntnisse in einem Bereich der spanischen Sprachwissenschaft und könnenauch komplexere Charakteristika dieses Bereichs selbstständig erkennen, analysieren und interpretieren. Inhalte: Vorlesung: Überblick über die Variation und den Wandel der spanischen Sprache. Proseminar: ExemplarischeVertiefung eines Teilbereichs der spanischen Sprachwissenschaft; Einübung von Strategien zur Suche, Analyseund Bewertung von sprachwissenschaftlicher Forschungsliteratur sowie von Techniken wissenschaftlichen Arbei-tens; Anwendung von sprachlichen und methodischen Instrumenten zur Beschreibung und Deutung sprachlicherPhänomene sowie außersprachlicher Zusammenhänge, die von romanistischem und insbesondere hispanisti-schem Interesse sind.

Lehr- und Lernformen

Präsenzstudium (Semesterwochen-stunden = SWS)

Formen aktiver Teilnahme

Arbeitsaufwand (Stunden)

Vorlesung 2 – Präsenzzeit Vorlesung 30Vor- und Nachbereitung Vorlesung 30Präsenzzeit Proseminar 30Vor- und Nachbereitung Proseminar 30Prüfungsvorbereitung und Prüfung 60

Proseminar 2

Diskussionsbeiträge auf der Grundlage von Unterrichts-materialien und begleitender Lektüre; ggf. mündlich und/oder schriftlich zu erfüllende kleinere Arbeitsaufträge, einzeln oder im Team

Modulprüfung: Hausarbeit (ca. 10 Seiten)Veranstaltungssprache: Deutsch (ggf. Spanisch oder Englisch)Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme: JaArbeitszeitaufwand insgesamt: 180 Stunden 6 LP Dauer des Moduls: Ein oder zwei Semester

Häufigkeit des Angebots: Einmal pro Jahr; Vorlesung im Wintersemester, Proseminar jedesSemester

Verwendbarkeit: 60-LP-Modulangebot Spanisch

FU-Mitteilungen 28/2015 vom 30.06.2015 1237

Page 148: Mitteilungen - Freie Universität...FU-Mitteilungen 28/2015 vom 30.06.2015 1093 FU-Mitteilungen und -prüfungsordnung der Freien Universität Berlin (RSPO) Anforderungen und Verfahren

FU-Mitteilungen

* Das Basismodul IIc kann nur von Studentinnen und Studenten belegt werden, die im Kernfach eine weitere romanische Philologie studieren unddie im 60-LP-Modulangebot Spanisch zuvor das Basismodul Ic „Einführung in die Beschreibungsebenen des spanischen Sprachsystems und inden Bereich Sprachgeschichte und Variation“ gewählt haben (Wahloption gemäß § 23 Abs. 2).

Basismodul IIc: Exemplarische Vertiefung von Teilgebieten der spanischen Sprachwissenschaft*Hochschule/Fachbereich/Institut: Freie Universität Berlin/Fachbereich Philosophie und Geisteswissenschaften/Institut für Romanische PhilologieModulverantwortliche/r: Dozentinnen und Dozenten des ModulsZugangsvoraussetzungen: Erfolgreicher Abschluss des Moduls „Basismodul Ic: Einführung in die Beschrei-bungsebenen des spanischen Sprachsystems und in den Bereich Sprachgeschichte und Variation“Qualifikationsziele: Die Studentinnen und Studenten haben exemplarisch eingehende Kenntnisse in zwei Bereichen der spanischenSprachwissenschaft und können auch komplexere Charakteristika dieser Bereiche selbstständig erkennen, analy-sieren und interpretieren. Darüber hinaus haben sie grundlegende Techniken eingeübt, sprachliche Phänomenesachlich, formal sowie sprachlich angemessen darzustellen. Sie sind in der Lage, unter Anleitung Fragestellungenzu entwickeln und zu erörtern.Inhalte: Exemplarische Vertiefung in zwei Teilbereichen der italienischen Sprachwissenschaft; Einübung von Strategien zurSuche, Analyse und Bewertung von sprachwissenschaftlicher Forschungsliteratur sowie von Techniken wissen-schaftlichen Arbeitens; Anwendung von sprachlichen und methodischen Instrumenten zur Beschreibung und Deu-tung sprachlicher Phänomene sowie außersprachlicher Zusammenhänge, die von romanistischem und insbeson-dere hispanistischem Interesse sind.

Lehr- und Lernformen

Präsenzstudium (Semesterwochen-stunden = SWS)

Formen aktiver Teilnahme

Arbeitsaufwand (Stunden)

Proseminar 2Diskussionsbeiträge auf der Grundlage von Unterrichts-materialien und begleitender Lektüre; ggf. mündlich und/oder schriftlich zu erfüllende kleinere Arbeitsaufträge, einzeln oder im Team

Präsenzzeit Proseminar 30Vor- und Nachbereitung Proseminar 30Präsenzzeit Hauptseminar 30Vor- und Nachbereitung Hauptseminar 30Prüfungsvorbereitung und Prüfung 60

Hauptseminar 2

Modulprüfung: Hausarbeit (ca. 10 Seiten)Veranstaltungssprache: Deutsch (ggf. Spanisch oder Englisch)Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme: JaArbeitszeitaufwand insgesamt: 180 Stunden 6 LP Dauer des Moduls: Ein oder zwei Semester Häufigkeit des Angebots: Jedes SemesterVerwendbarkeit: 60-LP-Modulangebot Spanisch*

1238 FU-Mitteilungen 28/2015 vom 30.06.2015

Page 149: Mitteilungen - Freie Universität...FU-Mitteilungen 28/2015 vom 30.06.2015 1093 FU-Mitteilungen und -prüfungsordnung der Freien Universität Berlin (RSPO) Anforderungen und Verfahren

FU-Mitteilungen

Aufbaumodul Typ 1: Ausbau von Teilbereichen der spanischen SprachwissenschaftHochschule/Fachbereich/Institut: Freie Universität Berlin/Fachbereich Philosophie und Geisteswissenschaften/Institut für Romanische PhilologieModulverantwortliche/r: Dozentinnen und Dozenten des ModulsZugangsvoraussetzungen: Erfolgreicher Abschluss des Moduls „Basismodul Ia: Einführung in die Beschrei-bungsebenen des spanischen Sprachsystems“Qualifikationsziele: Die Studentinnen und Studenten verfügen über fortgeschrittene thematische und methodische Kenntnisse derallgemeinen, romanischen und spanischen Sprachwissenschaft in zwei exemplarischen Bereichen. Sie können indiesen exemplarischen Bereichen komplexe Charakteristika der spanischen Sprache, deren Verwendung sowiesonstige Zusammenhänge sicher erkennen, analysieren und interpretieren und sind in der Lage, selbstständigForschungsstände zu recherchieren und aufzuarbeiten sowie im Rahmen aktueller Diskussionen eigenständigFragestellungen zu entwickeln und diese zu verfolgen. Sie beherrschen die Techniken wissenschaftlichen Arbei-tens sicher und können diese problemlos anwenden. Sie sind in der Lage, sprachwissenschaftliche Sachverhaltesachlich und sprachlich auf hohem Niveau darzustellen.Inhalte: Das Aufbaumodul baut in Bezug auf die zu erwerbenden Kompetenzen und Fähigkeiten auf dem Basismodul IIa„Variation und Wandel der spanischen Sprache sowie weitere Teilgebiete der spanischen Sprachwissenschaft“ auf.Neben der Vertiefung und Erweiterung der in den Basismodulen erworbenen sprachwissenschaftlichen Kenntnisseund Fähigkeiten findet eine eingehende Beschäftigung mit zwei Teilbereichen der spanischen Sprachwissenschaftunter Berücksichtigung aktueller Forschungszusammenhänge statt.

Lehr- und Lernformen

Präsenzstudium (Semesterwochen-stunden = SWS)

Formen aktiver Teilnahme

Arbeitsaufwand (Stunden)

Hauptseminar I 2

Diskussionsbeiträge auf der Grundlage von Unterrichts-materialien und begleitender Lektüre; ggf. mündlich und/oder schriftlich zu erfüllende kleinere Arbeitsaufträge, einzeln oder im Team

Präsenzzeit Hauptseminar I 30Vor- und Nachbereitung Hauptseminar I 60Präsenzzeit Hauptseminar II 30Vor- und Nachbereitung Hauptseminar II 90Prüfungsvorbereitung und Prüfung 150Hauptseminar II 2

Diskussionsbeiträge auf der Grundlage von Unterrichts-materialien und begleitender Lektüre; ggf. mündlich und/oder schriftlich zu erfüllende Arbeitsaufträge, einzeln oder im Team; Studienleis-tung in Form einer kürzeren mündlichen und/oder schrift-lichen Präsentation (z. B. Referat, Essay, Protokoll)

Modulprüfung: Hausarbeit (ca. 15 Seiten)Veranstaltungssprache: Deutsch (ggf. Spanisch oder Englisch)Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme: JaArbeitszeitaufwand insgesamt: 360 Stunden 12 LP Dauer des Moduls: Ein oder zwei Semester Häufigkeit des Angebots: Jedes SemesterVerwendbarkeit: Bachelorstudiengang Spanische Philologie mit Lateinamerikanistik

FU-Mitteilungen 28/2015 vom 30.06.2015 1239

Page 150: Mitteilungen - Freie Universität...FU-Mitteilungen 28/2015 vom 30.06.2015 1093 FU-Mitteilungen und -prüfungsordnung der Freien Universität Berlin (RSPO) Anforderungen und Verfahren

FU-Mitteilungen

Aufbaumodul Typ 2: Exemplarischer Ausbau von Teilbereichen der spanischen Sprachwissenschaft und interdis-ziplinäre BezügeHochschule/Fachbereich/Institut: Freie Universität Berlin/Fachbereich Philosophie und Geisteswissenschaften/Institut für Romanische PhilologieModulverantwortliche/r: Dozentinnen und Dozenten des ModulsZugangsvoraussetzungen: Erfolgreicher Abschluss des Moduls „Basismodul Ia: Einführung in die Beschrei-bungsebenen des spanischen Sprachsystems“Qualifikationsziele: Die Studentinnen und Studenten verfügen über fortgeschrittene thematische und methodische Kenntnisse derallgemeinen, romanischen und spanischen Sprachwissenschaft in mindestens einem exemplarischen Bereich. Siekönnen in diesem exemplarischen Bereich komplexe Charakteristika der spanischen Sprache, deren Verwendungsowie sonstige Zusammenhänge sicher erkennen, analysieren und interpretieren und sind in der Lage, selbststän-dig Forschungsstände zu recherchieren und aufzuarbeiten sowie im Rahmen aktueller Diskussionen eigenständigFragestellungen zu entwickeln und diese zu verfolgen. Sie beherrschen die Techniken wissenschaftlichen Arbei-tens sicher und können diese problemlos anwenden. Darüber hinaus sind sie in der Lage, selbstständig interdiszi-plinäre und/oder komplementäre Bezüge zur allgemeinen, romanischen (insbesondere spanischen) Sprachwissen-schaft herzustellen.Inhalte: Das Aufbaumodul baut in Bezug auf die zu erwerbenden Kompetenzen und Fähigkeiten auf dem Basismodul IIa„Variation und Wandel der spanischen Sprache sowie weitere Teilgebiete der spanischen Sprachwissenschaft“ auf.Neben der Vertiefung und Erweiterung der in den Basismodulen erworbenen sprachwissenschaftlichen Kenntnisseund Fähigkeiten findet eine eingehende Beschäftigung mit einem Bereich der spanischen Sprachwissenschaftunter Berücksichtigung aktueller Forschungszusammenhänge statt. Darüber hinaus werden interdisziplinäre und/oder komplementäre Bezüge zur allgemeinen und/oder romanischen (insbesondere spanischen) Sprachwissen-schaft hergestellt.

Lehr- und Lernformen

Präsenzstudium (Semesterwochen-stunden = SWS)

Formen aktiver Teilnahme

Arbeitsaufwand (Stunden)

Hauptseminar I 2Diskussionsbeiträge auf der Grundlage von Unterrichts-materialien und begleitender Lektüre; ggf. mündlich und/oder schriftlich zu erfüllende kleinere Arbeitsaufträge, einzeln oder im Team

Präsenzzeit Hauptseminar 30Vor- und Nachbereitung Hauptseminar 60Präsenzzeit Wahl-LV 30Vor- und Nachbereitung Wahl-LV 30Prüfungsvorbereitung und Prüfung 150

Wahl-LV(Hauptseminar) 2

Modulprüfung: Hausarbeit (ca. 15 Seiten)

Veranstaltungssprache: Deutsch (ggf. Spanisch oder weitere Veranstaltungssprachen, z. B.Englisch)

Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme: JaArbeitszeitaufwand insgesamt: 300 Stunden 10 LP Dauer des Moduls: Ein oder zwei Semester Häufigkeit des Angebots: Jedes SemesterVerwendbarkeit: Bachelorstudiengang Spanische Philologie mit Lateinamerikanistik

1240 FU-Mitteilungen 28/2015 vom 30.06.2015

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FU-Mitteilungen

Aufbaumodul: Vertiefung und Ausbau exemplarischer Teilgebiete der spanischen SprachwissenschaftHochschule/Fachbereich/Institut: Freie Universität Berlin/Fachbereich Philosophie und Geisteswissenschaften/Institut für Romanische PhilologieModulverantwortliche/r: Dozentinnen und Dozenten des ModulsZugangsvoraussetzungen: Erfolgreicher Abschluss des Moduls „Basismodul Ia: Einführung in die Beschrei-bungsebenen des spanischen Sprachsystems“ oder des Moduls „Basismodul Ib: Grundlagen der spanischenSprachwissenschaft“Qualifikationsziele: Die Studentinnen und Studenten verfügen über eingehende thematische und methodische Kenntnisse der roma-nischen und insbesondere der spanischen Sprachwissenschaft in einem exemplarischen Bereich. Sie können indiesem exemplarischen Bereich komplexere Charakteristika der spanischen Sprache, deren Verwendung sowiesonstige Zusammenhänge sicher erkennen, analysieren und interpretieren und sind in der Lage, selbstständigForschungsstände zu recherchieren und aufzuarbeiten sowie im Rahmen aktueller Diskussionen eigenständigFragestellungen zu entwickeln und diese zu verfolgen. Sie beherrschen die Techniken wissenschaftlichen Arbei-tens sicher und können diese problemlos anwenden. Darüber hinaus haben sie einen weiteren Bereich auf hohemNiveau bearbeitet und verfügen über fortgeschrittene Präsentationsfähigkeiten.Inhalte: Das Aufbaumodul baut in Bezug auf die zu erwerbenden Kompetenzen und Fähigkeiten auf dem Basismodul IIa„Variation und Wandel der spanischen Sprache sowie weitere Teilgebiete der spanischen Sprachwissenschaft“ auf.Proseminar: Exemplarische Vertiefung eines Teilbereichs der spanischen Sprachwissenschaft; Einübung von Stra-tegien zur Suche, Analyse und Bewertung von sprachwissenschaftlicher Forschungsliteratur sowie von Technikenwissenschaftlichen Arbeitens; Anwendung von sprachlichen und methodischen Instrumenten zur Beschreibungund Deutung sprachlicher Phänomene sowie außersprachlicher Zusammenhänge, die von romanistischem undinsbesondere hispanistischem Interesse sind. Hauptseminar: Ausbau sprachwissenschaftlicher Kenntnisse undFähigkeiten; eingehendere Beschäftigung mit einem Teilgebiet der spanischen Sprachwissenschaft unter Berück-sichtigung aktueller Forschungszusammenhänge.

Lehr- und Lernformen

Präsenzstudium (Semesterwochen-stunden = SWS)

Formen aktiver Teilnahme

Arbeitsaufwand (Stunden)

Proseminar 2

Diskussionsbeiträge auf der Grundlage von Unterrichts-materialien und begleitender Lektüre; ggf. mündlich und/oder schriftlich zu erfüllende kleinere Arbeitsaufträge, einzeln oder im Team

Präsenzzeit Proseminar 30Vor- und Nachbereitung Proseminar 30Präsenzzeit Hauptseminar 30Vor- und Nachbereitung Hauptseminar 90Prüfungsvorbereitung und Prüfung 60Hauptseminar 2

Diskussionsbeiträge auf der Grundlage von Unterrichts-materialien und begleitender Lektüre; ggf. mündlich und/oder schriftlich zu erfüllende Arbeitsaufträge, einzeln oder im Team; Studienleis-tung in Form einer münd-lichen und/oder schriftlichen kürzeren Präsentation (z. B. Referat, Essay, Protokoll)

Modulprüfung: Hausarbeit (ca. 10 Seiten)Veranstaltungssprache: Deutsch (ggf. Spanisch oder Englisch)Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme: JaArbeitszeitaufwand insgesamt: 240 Stunden 8 LP Dauer des Moduls: Ein oder zwei Semester Häufigkeit des Angebots: Jedes SemesterVerwendbarkeit: 60-LP-Modulangebot Spanische Philologie mit Lateinamerikanistik

FU-Mitteilungen 28/2015 vom 30.06.2015 1241

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FU-Mitteilungen

3. Studienbereich Literaturwissenschaft

Basismodul Ia: Grundbegriffe und Methoden der hispanistischen Literaturwissenschaft Hochschule/Fachbereich/Institut: Freie Universität Berlin/Fachbereich Philosophie und Geisteswissenschaften/Institut für Romanische PhilologieModulverantwortliche/r: Dozentinnen und Dozenten des ModulsZugangsvoraussetzungen: Keine Qualifikationsziele: Die Studentinnen und Studenten verfügen über Grundlagenkenntnisse der Theorien und Methoden der Literatur-wissenschaft und einen ersten Einblick in die Literaturgeschichte. Sie lernen die verschiedenen Gegenstandsberei-che und Erkenntnismöglichkeiten der Disziplin kennen und eignen sich unter Anleitung theoretisch-methodischeund terminologische Grundlagen für die Analyse und Interpretation literarischer Texte an. Sie entwickeln im Verlaufdes Moduls eine spezifisch philologische Lesekompetenz und ein fachbezogenes sprachliches Ausdrucksver-mögen.Inhalte: Der Grundkurs dient der Einführung in grundlegende Fragestellungen und Begriffe der Literaturwissenschaft. Dazugehört das Verhältnis von Literatur- und Wissenschaftsbegriff in seiner einzelsprachlich relevanten Dimension in-nerhalb der romanischen Literaturwissenschaft. Weiterhin wird im Verlauf des Einführungskurses die Relation vonLiteratur in Bezug auf zentrale Konzepte wie z. B. Poetizität und Fiktionalität erörtert. Der Grundkurs vermittelt einterminologisches und methodisches Grundinventar für die Analyse lyrischer, dramatischer und narrativer spanisch-sprachiger Texte aus verschiedenen Epochen. Das Proseminar dient der exemplarischen gegenstandsbezogenenund problemorientierten Anwendung der im Grundkurs erlernten Terminologien und Methoden anhand literaturge-schichtlich repräsentativer Primärtexte der spanischsprachigen Literaturen. Es bietet Raum für die Diskussionunterschiedlicher Herangehensweisen an literarische Texte, historischer Paradigmen und Theorien der Literatur-wissenschaft sowie ggf. der Übertragbarkeit von Kategorien literarischer Analyse auf andere Textsorten respektiveMedien. Weiterhin führt es in praktische Aspekte (literatur-)wissenschaftlichen Arbeitens ein.

Lehr- und Lernformen

Präsenzstudium (Semesterwochen-stunden = SWS)

Formen aktiver Teilnahme

Arbeitsaufwand (Stunden)

Grundkurs 2Diskussionsbeiträge auf der Grundlage von Unterrichts-materialien und begleitender Lektüre; ggf. mündlich und/oder schriftlich zu erfüllende kleinere Arbeitsaufträge, einzeln oder im Team

Präsenzzeit Grundkurs 30Vor- und Nachbereitung Grundkurs 30Präsenzzeit Proseminar 30Vor- und Nachbereitung Proseminar 30Prüfungsvorbereitung und Prüfung 60

Proseminar 2

Modulprüfung: Klausur (90 Minuten)Veranstaltungssprache: Deutsch oder SpanischPflicht zur regelmäßigen Teilnahme: JaArbeitszeitaufwand insgesamt: 180 Stunden 6 LP Dauer des Moduls: Zwei Semester

Häufigkeit des Angebots: Einmal pro Jahr; Grundkurs im Wintersemester, Proseminar jedesSemester

Verwendbarkeit:

Bachelorstudiengang Spanische Philologie mit Lateinamerikanistik60-LP-Modulangebot Spanische Philologie mit Lateinamerikanistik60-LP-Modulangebot Spanisch30-LP-Modulangebot Spanisch mit sprachlichen Vorkenntnissen

1242 FU-Mitteilungen 28/2015 vom 30.06.2015

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FU-Mitteilungen

* Das Basismodul Ib kann nur von Studentinnen und Studenten belegt werden, die im Kernfach oder in einem anderen 30-LP-Modulangebot mitsprachlichen Vorkenntnissen eine weitere romanische Philologie studieren und darin das Basismodul Ia im Studienbereich Literaturwissenschaftbelegt haben (Wahloption gemäß § 23 Abs. 2 oder § 28 Abs. 2).

Basismodul Ib: Literaturgeschichte und Methoden der hispanistischen Literaturwissenschaft*Hochschule/Fachbereich/Institut: Freie Universität Berlin/Fachbereich Philosophie und Geisteswissenschaften/Institut für Romanische Philologie und ggf. ZI Lateinamerika-InstitutModulverantwortliche/r: Dozentinnen und Dozenten des ModulsZugangsvoraussetzungen: Keine Qualifikationsziele: Die Studentinnen und Studenten gewinnen einen Überblick über die spanischsprachige Literatur in ihrem histori-schen Wandel und einen vertiefenden Einblick in einen ausgewählten Themenbereich der hispanistischen Litera-turwissenschaft. Sie verfügen über ein breites literarhistorisches Wissen und können diachrone Entwicklungen be-schreiben sowie Primärtexte unter Anleitung in ihren historischen Zusammenhang einordnen und analysieren. DieStudentinnen und Studenten erweitern ihre spezifisch philologische Lesekompetenz und ihr fachbezogenes sprach-liches Ausdrucksvermögen. Sie können sich unter Anleitung literaturwissenschaftliche Fragestellungen erarbeitenund an einem abgegrenzten Themengebiet exemplarisch erproben. Inhalte: Das Proseminar dient der vertiefenden Beschäftigung mit einem exemplarischen Themenbereich der hispanisti-schen Literaturwissenschaft. Es leitet an, literarische Texte in ihren historischen, soziokulturellen, medien- und/odergenderspezifischen Zusammenhängen zu verstehen und zu interpretieren. Es befördert und schult die reflektierteAnwendung theoretischer und methodischer Grundlagen des Faches und dient der Anleitung zum selbstständigenwissenschaftlichen Arbeiten durch die Einübung entsprechender Arbeitstechniken. Die Vorlesung dient der Vermitt-lung eines Überblicks über zentrale Epochen der spanischsprachigen Literatur unter Berücksichtigung übergreifen-der Fragestellungen (z. B. Subjektkategorien, Diskurstraditionen und Diskursfelder, Fragen der Fiktionalität und desWirklichkeitsbezugs). Sie widmet sich der Darstellung grundlegender Transformationen der spanischsprachigenLiteratur in ihrem geschichtlichen Verlauf und ggf. ihrer regionalen Differenzierung.

Lehr- und Lernformen

Präsenzstudium (Semesterwochen-stunden = SWS)

Formen aktiver Teilnahme

Arbeitsaufwand (Stunden)

Proseminar 2

Diskussionsbeiträge auf der Grundlage von Unterrichts-materialien und begleitender Lektüre; ggf. mündlich und/oder schriftlich zu erfüllende kleinere Arbeitsaufträge, einzeln oder im Team

Präsenzzeit Proseminar 30Vor- und Nachbereitung Proseminar 30Präsenzzeit Vorlesung 30Vor- und Nachbereitung Vorlesung 30Prüfungsvorbereitung und Prüfung 60Vorlesung 2 –

Modulprüfung: Klausur (90 Minuten)Veranstaltungssprache: Deutsch oder SpanischPflicht zur regelmäßigen Teilnahme: JaArbeitszeitaufwand insgesamt: 180 Stunden 6 LP Dauer des Moduls: Ein oder zwei Semester

Häufigkeit des Angebots: Einmal pro Jahr; Vorlesung im Sommersemester, Proseminar jedesSemester

Verwendbarkeit: 60-LP-Modulangebot Spanisch30-LP-Modulangebot Spanisch mit sprachlichen Vorkenntnissen*

FU-Mitteilungen 28/2015 vom 30.06.2015 1243

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FU-Mitteilungen

Basismodul IIa: Literaturgeschichte und Methoden der TextanalyseHochschule/Fachbereich/Institut: Freie Universität Berlin/Fachbereich Philosophie und Geisteswissenschaften/Institut für Romanische Philologie und ggf. ZI Lateinamerika-InstitutModulverantwortliche/r: Dozentinnen und Dozenten des ModulsZugangsvoraussetzungen: Erfolgreicher Abschluss des Moduls „Basismodul Ia: Grundbegriffe und Methoden derhispanistischen Literaturwissenschaft“Qualifikationsziele: Die Studentinnen und Studenten gewinnen einen fundierten Überblick über die spanischsprachige Literatur in ihremhistorischen Wandel und einen vertieften Einblick in einen exemplarischen Themenbereich der hispanistischenLiteraturwissenschaft. Sie verfügen über ein breites literarhistorisches Wissen und können diachrone Entwicklun-gen beschreiben sowie Primärtexte unter Anleitung in ihren historischen Zusammenhang einordnen und analysie-ren. Die Studentinnen und Studenten erweitern ihre spezifisch philologische Lesekompetenz und ihr fachbezoge-nes sprachliches Ausdrucksvermögen. Sie können sich literaturwissenschaftliche Fragestellungen erarbeiten undan einem abgegrenzten Themengebiet exemplarisch erproben. Das Modul befähigt die Studentinnen und Studen-ten zum Verfassen einer wissenschaftlichen Hausarbeit (Proseminararbeit), d. h. sie können literaturwissenschaft-liche Fragestellungen unter Anleitung nah am konkreten Primärtext und getragen von eigener bibliographischerRecherche bearbeiten und in einem systematisch gegliederten, stringent argumentierenden und nach wissen-schaftlichen Konventionen gestalteten Text präsentieren. Inhalte: Das Proseminar dient der vertiefenden Beschäftigung mit einem exemplarischen Themenbereich der hispanisti-schen Literaturwissenschaft. Es leitet an, literarische Texte in ihren historischen, soziokulturellen, medien- und/odergenderspezifischen Zusammenhängen zu verstehen, zu analysieren und zu interpretieren. Es befördert und schultdie reflektierte Anwendung theoretischer und methodischer Grundlagen des Faches und dient der Anleitung zumselbstständigen wissenschaftlichen Arbeiten durch die Einübung entsprechender Arbeitstechniken. Die Vorlesungdient der Vermittlung eines Überblicks über zentrale Epochen der spanischsprachigen Literatur unter Berücksichti-gung übergreifender Fragestellungen (dazu gehören z. B. Subjektkategorien, Diskurstraditionen und Diskursfelder,Fragen der Fiktionalität und des Wirklichkeitsbezugs). Sie widmet sich der Darstellung grundlegender Transforma-tionen der spanischsprachigen Literatur in ihrem geschichtlichen Verlauf und ggf. ihrer regionalen Differenzierung.

Lehr- und Lernformen

Präsenzstudium (Semesterwochen-stunden = SWS)

Formen aktiver Teilnahme

Arbeitsaufwand (Stunden)

Proseminar 2

Diskussionsbeiträge auf der Grundlage von Unterrichts-materialien und begleitender Lektüre; ggf. mündlich und/oder schriftlich zu erfüllende kleinere Arbeitsaufträge, einzeln oder im Team; Studienleistung in Form einer Hausarbeit (ggf. mit vorbereitendem Referat)

Präsenzzeit Proseminar 30Vor- und Nachbereitung Proseminar 90Präsenzzeit Vorlesung 30Vor- und Nachbereitung Vorlesung 30Prüfungsvorbereitung und Prüfung 60

Vorlesung 2 –Modulprüfung: Klausur (90 Minuten)Veranstaltungssprache: Deutsch oder SpanischPflicht zur regelmäßigen Teilnahme: JaArbeitszeitaufwand insgesamt: 240 Stunden 8 LP Dauer des Moduls: Ein oder zwei Semester

Häufigkeit des Angebots: Einmal pro Jahr; Vorlesung im Sommersemester, Proseminar jedesSemester

Verwendbarkeit: Bachelorstudiengang Spanische Philologie mit Lateinamerikanistik60-LP-Modulangebot Spanische Philologie mit Lateinamerikanistik

1244 FU-Mitteilungen 28/2015 vom 30.06.2015

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FU-Mitteilungen

Basismodul IIb: Methoden der Textanalyse und LiteraturgeschichteHochschule/Fachbereich/Institut: Freie Universität Berlin/Fachbereich Philosophie und Geisteswissenschaften/Institut für Romanische Philologie und ggf. ZI Lateinamerika-InstitutModulverantwortliche/r: Dozentinnen und Dozenten des ModulsZugangsvoraussetzungen: Erfolgreicher Abschluss des Moduls „Basismodul Ia: Grundbegriffe und Methoden derhispanistischen Literaturwissenschaft“ oder des Moduls „Basismodul Ib: Literaturgeschichte und Methoden derhispanistischen Literaturwissenschaft“Qualifikationsziele: Die Studentinnen und Studenten gewinnen einen Überblick über die spanischsprachige Literatur in ihrem histori-schen Wandel und einen vertieften Einblick in einen exemplarischen Themenbereich der hispanistischen Literatur-wissenschaft. Sie verfügen über literarhistorisches Wissen, sie können diachrone Entwicklungen beschreiben undPrimärtexte unter Anleitung in ihren historischen Zusammenhang einordnen und analysieren. Die Studentinnen undStudenten erweitern ihre spezifisch philologische Lesekompetenz und ihr fachbezogenes sprachliches Ausdrucks-vermögen. Sie können sich literaturwissenschaftliche Fragestellungen erarbeiten und diese an einem abgegrenz-ten Themengebiet exemplarisch erproben. Das Modul befähigt sie zum Verfassen einer wissenschaftlichen Haus-arbeit (Proseminararbeit), d. h. sie können literaturwissenschaftliche Fragestellungen unter Anleitung nah am kon-kreten Primärtext und getragen von eigener bibliographischer Recherche bearbeiten und in einem systematisch ge-gliederten, stringent argumentierenden und nach wissenschaftlichen Konventionen gestalteten Text präsentieren.Inhalte: Das Proseminar dient der vertieften Beschäftigung mit einem ausgewählten Themenbereich der hispanistischenLiteraturwissenschaft. Es leitet an, literarische Texte in ihren historischen, soziokulturellen, medien- und/oder gen-derspezifischen Zusammenhängen zu verstehen, zu analysieren und zu interpretieren. Es befördert und schult diereflektierte Anwendung theoretischer und methodischer Grundlagen des Faches und dient der Anleitung zumselbstständigen wissenschaftlichen Arbeiten durch die Einübung entsprechender Arbeitstechniken. Die Vorlesungdient der Vermittlung eines Überblicks über zentrale Epochen der spanischsprachigen Literatur unter Berücksichti-gung übergreifender Fragestellungen (dazu gehören z. B. Subjektkategorien, Diskurstraditionen und Diskursfelder,Fragen der Fiktionalität und des Wirklichkeitsbezugs). Sie widmet sich der Darstellung grundlegender Transforma-tionen der spanischen Literatur in ihrem geschichtlichen Verlauf und ggf. ihrer regionalen Differenzierung.

Lehr- und Lernformen

Präsenzstudium (Semesterwochen-stunden = SWS)

Formen aktiver Teilnahme

Arbeitsaufwand (Stunden)

Proseminar 2

Diskussionsbeiträge auf der Grundlage von Unterrichts-materialien und begleitender Lektüre; ggf. mündlich und/oder schriftlich zu erfüllende kleinere Arbeitsaufträge, einzeln oder im Team

Präsenzzeit Proseminar 30Vor- und Nachbereitung Proseminar 30Präsenzzeit Vorlesung 30Vor- und Nachbereitung Vorlesung 30Prüfungsvorbereitung und Prüfung 60Vorlesung 2 –

Modulprüfung: Hausarbeit (ca. 10 Seiten)Veranstaltungssprache: Deutsch oder SpanischPflicht zur regelmäßigen Teilnahme: JaArbeitszeitaufwand insgesamt: 180 Stunden 6 LP Dauer des Moduls: Ein oder zwei Semester

Häufigkeit des Angebots: Einmal pro Jahr; Vorlesung im Sommersemester, Proseminar jedesSemester

Verwendbarkeit: 60-LP-Modulangebot Spanisch

FU-Mitteilungen 28/2015 vom 30.06.2015 1245

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FU-Mitteilungen

* Das Basismodul IIc kann nur von Studentinnen und Studenten belegt werden, die im Kernfach eine weitere romanische Philologie studieren unddie im 60-LP-Modulangebot Spanisch zuvor das Basismodul Ib „Literaturgeschichte und Methoden der hispanistischen Literaturwissenschaft“gewählt haben (Wahloption gemäß § 23 Abs. 2).

Basismodul IIc: Methoden der Textanalyse und -interpretation*Hochschule/Fachbereich/Institut: Freie Universität Berlin/Fachbereich Philosophie und Geisteswissenschaften/Institut für Romanische Philologie und ggf. ZI Lateinamerika-InstitutModulverantwortliche/r: Dozentinnen und Dozenten des ModulsZugangsvoraussetzungen: Erfolgreicher Abschluss des Moduls „Basismodul Ib: Literaturgeschichte und Metho-den der hispanistischen Literaturwissenschaft“Qualifikationsziele: Die Studentinnen und Studenten gewinnen Einblicke in ausgewählte Themenbereiche der hispanistischen Litera-turwissenschaft und ihre Perspektiven. Aufbauend auf dem in Basismodul Ib erworbenen literarhistorischen Wissenkönnen sie Primärtexte unter Anleitung in ihren historischen Zusammenhang einordnen und analysieren. Die Stu-dentinnen und Studenten erweitern ihre spezifisch philologische Lesekompetenz und ihr fachbezogenes sprach-liches Ausdrucksvermögen. Sie können sich literaturwissenschaftliche Fragestellungen erarbeiten und an einemabgegrenzten Themengebiet exemplarisch erproben. Das Modul befähigt die Studentinnen und Studenten zumVerfassen einer wissenschaftlichen Hausarbeit (Proseminararbeit), d. h. sie können literaturwissenschaftlicheFragestellungen unter Anleitung nah am konkreten Primärtext und getragen von eigener bibliographischer Recher-che bearbeiten und in einem systematisch gegliederten, stringent argumentierenden und nach wissenschaftlichenKonventionen gestalteten Text präsentieren.Inhalte: Das Modul dient der vertieften Beschäftigung mit ausgewählten Themenbereichen der spanischen Literaturwissen-schaft. Es leitet an, literarische Texte in ihren historischen, soziokulturellen, medien- und/oder genderspezifischenZusammenhängen zu verstehen, zu analysieren und zu interpretieren. Es befördert und schult die reflektierte An-wendung theoretischer und methodischer Grundlagen des Faches und dient der Anleitung zum selbstständigenwissenschaftlichen Arbeiten durch die Einübung entsprechender Arbeitstechniken.

Lehr- und Lernformen

Präsenzstudium (Semesterwochen-stunden = SWS)

Formen aktiver Teilnahme

Arbeitsaufwand (Stunden)

Proseminar 2Diskussionsbeiträge auf der Grundlage von Unterrichts-materialien und begleitender Lektüre; ggf. mündlich und/oder schriftlich zu erfüllende kleinere Arbeitsaufträge, einzeln oder im Team

Präsenzzeit Proseminar 30Vor- und Nachbereitung Proseminar 30Präsenzzeit Hauptseminar 30Vor- und Nachbereitung Hauptseminar 30Prüfungsvorbereitung und Prüfung 60

Hauptseminar 2

Modulprüfung: Hausarbeit (ca. 10 Seiten)Veranstaltungssprache: Deutsch oder SpanischPflicht zur regelmäßigen Teilnahme: JaArbeitszeitaufwand insgesamt: 180 Stunden 6 LP Dauer des Moduls: Ein oder zwei Semester Häufigkeit des Angebots: Jedes SemesterVerwendbarkeit: 60-LP-Modulangebot Spanisch*

1246 FU-Mitteilungen 28/2015 vom 30.06.2015

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FU-Mitteilungen

Aufbaumodul Typ 1: Literaturwissenschaftliche Textanalyse und Perspektiven der Forschung Hochschule/Fachbereich/Institut: Freie Universität Berlin/Fachbereich Philosophie und Geisteswissenschaften/Institut für Romanische Philologie und ggf. ZI Lateinamerika-InstitutModulverantwortliche/r: Dozentinnen und Dozenten des ModulsZugangsvoraussetzungen: Erfolgreicher Abschluss des Moduls „Basismodul Ia: Grundbegriffe und Methoden derhispanistischen Literaturwissenschaft“Qualifikationsziele: Die Studentinnen und Studenten haben einen vertieften Einblick in ausgewählte Themenbereiche der hispanisti-schen Literaturwissenschaft und einschlägige Forschungsperspektiven und bereiten sich auf das Verfassen derBachelorarbeit vor. Sie sind in der Lage, sich selbstständig in neue Zusammenhänge einzuarbeiten und komplexeFragestellungen aufzuwerfen, zu bearbeiten und mündlich wie schriftlich in angemessener Weise zu präsentieren.Sie können literaturwissenschaftliche Fragestellungen nah am konkreten Primärtext und getragen von eigenerbibliographischer Recherche bearbeiten und ihre Ergebnisse unter Berücksichtigung des für den untersuchtenGegenstand relevanten Forschungsstandes in einem systematisch gegliederten, stringent argumentierenden undnach wissenschaftlichen Konventionen gestalteten Text präsentieren.Inhalte: Das Aufbaumodul dient der Vertiefung und Ausdifferenzierung der in den Basismodulen erfolgten fachlichen Grund-ausbildung durch die eingehende Beschäftigung mit ausgewählten Themenbereichen der hispanistischen Literatur-wissenschaft. Es baut in Bezug auf die zu erwerbenden Kompetenzen und Fähigkeiten auf dem Basismodul IIa„Literaturgeschichte und Methoden der Textanalyse“ auf. Das Modul führt an für die aktuelle Fachdiskussion rele-vante Fragestellungen, Theorien und Methoden heran und bietet Raum für die weiterführende Reflexion und Dis-kussion von Möglichkeiten der Analyse und Interpretation literarischer Texte und ggf. anderer Medien, unter Berück-sichtigung ihrer historischen, soziokulturellen, medien- und/oder genderspezifischen Zusammenhänge. Es leitetgezielt zum selbstständigen wissenschaftlichen Arbeiten, zu einem eigenständigen Umgang mit komplexen, wis-senschaftlich relevanten Fragestellungen und zu einer kritisch-reflektierten Diskussion bestehender Ansätze an,befördert und schult Transferleistungen im Kontext wissenschaftlichen Arbeitens und bereitet sowohl in inhaltlicherals auch in formaler Hinsicht auf das Verfassen der Bachelorarbeit vor. Hiermit einhergehend wird der Umgang miteinschlägigen Arbeitstechniken weiter geschult und verfeinert.

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FU-Mitteilungen

Lehr- und Lernformen

Präsenzstudium (Semesterwochen-stunden = SWS)

Formen aktiver Teilnahme

Arbeitsaufwand (Stunden)

Hauptseminar I 2

Diskussionsbeiträge auf der Grundlage von Unterrichts-materialien und begleitender Lektüre; ggf. mündlich und/oder schriftlich zu erfüllende Arbeitsaufträge, einzeln oder im Team

Präsenzzeit Hauptseminar I 30Vor- und Nachbereitung Hauptseminar I 60Präsenzzeit Hauptseminar II 30Vor- und Nachbereitung Hauptseminar II 90Prüfungsvorbereitung und Prüfung 150Hauptseminar II 2

Diskussionsbeiträge auf der Grundlage von Unterrichts-materialien und begleitender Lektüre; ggf. mündlich und/oder schriftlich zu erfüllende Arbeitsaufträge, einzeln oder im Team; Studienleis-tung in Form einer münd-lichen und/oder schriftlichen kürzeren Präsentation (z. B. Referat, Essay, Protokoll)

Modulprüfung: Hausarbeit (ca. 15 Seiten)Veranstaltungssprache: Deutsch oder SpanischPflicht zur regelmäßigen Teilnahme: JaArbeitszeitaufwand insgesamt: 360 Stunden 12 LP Dauer des Moduls: Ein oder zwei Semester Häufigkeit des Angebots: Jedes SemesterVerwendbarkeit: Bachelorstudiengang Spanische Philologie mit Lateinamerikanistik

1248 FU-Mitteilungen 28/2015 vom 30.06.2015

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Aufbaumodul Typ 2: Literaturwissenschaftliche Textanalyse und interdisziplinäre PerspektivenHochschule/Fachbereich/Institut: Freie Universität Berlin/Fachbereich Philosophie und Geisteswissenschaften/Institut für Romanische Philologie und ggf. ZI Lateinamerika-InstitutModulverantwortliche/r: Dozentinnen und Dozenten des ModulsZugangsvoraussetzungen: Erfolgreicher Abschluss des Moduls „Basismodul Ia: Grundbegriffe und Methoden derhispanistischen Literaturwissenschaft“Qualifikationsziele: Die Studentinnen und Studenten haben einen vertieften Einblick in ausgewählte Themenbereiche der hispanisti-schen Literaturwissenschaft und einschlägige Forschungsperspektiven und bereiten sich auf das Verfassen derBachelorarbeit vor. Sie sind sie in der Lage, sich selbstständig in neue Zusammenhänge einzuarbeiten und kom-plexe Fragestellungen aufzuwerfen, zu bearbeiten und mündlich wie schriftlich in angemessener Weise zu präsen-tieren. Sie können literaturwissenschaftliche Fragestellungen nah am konkreten Primärtext und getragen von eige-ner bibliographischer Recherche bearbeiten und ihre Ergebnisse unter Berücksichtigung des für den untersuchtenGegenstand relevanten Forschungsstandes in einem systematisch gegliederten, stringent argumentierenden undnach wissenschaftlichen Konventionen gestalteten Text präsentieren. Sie schärfen ihr individuelles Kompetenzpro-fil durch den Erwerb zusätzlicher forschungsorientierter und/oder interdisziplinärer Qualifikationen. Durch den Be-such einer Veranstaltung aus einem affinen Fach („Wahl-LV“) sind die Studentinnen und Studenten in der Lage, Be-züge zu bereits erworbenem Wissen herzustellen und eigenverantwortlich individuelle Schwerpunkte zu setzen. Inhalte: Das Aufbaumodul dient der Vertiefung und Ausdifferenzierung der in den Basismodulen erfolgten fachlichen Grund-ausbildung durch die eingehende Beschäftigung mit ausgewählten Themenbereichen der hispanistischen Literatur-wissenschaft. Es baut in Bezug auf die zu erwerbenden Kompetenzen und Fähigkeiten auf dem Basismodul IIa„Literaturgeschichte und Methoden der Textanalyse“ auf. Das Modul führt an für die aktuelle Fachdiskussion rele-vante Fragestellungen, Theorien und Methoden heran und bietet Raum für die weiterführende, auch interdiszipli-näre, Reflexion und Diskussion von Möglichkeiten der Analyse und Interpretation literarischer Texte und ggf. ande-rer Medien, unter Berücksichtigung ihrer historischen, soziokulturellen, medien- und/oder genderspezifischen Zu-sammenhänge. Es leitet gezielt zum selbstständigen wissenschaftlichen Arbeiten, zu einem eigenständigen Um-gang mit komplexen, wissenschaftlich relevanten Fragestellungen und zu einer kritisch-reflektierten Diskussionbestehender Ansätze an, befördert und schult Transferleistungen im Kontext wissenschaftlichen Arbeitens und be-reitet sowohl in inhaltlicher als auch in formaler Hinsicht auf das Verfassen der Bachelorarbeit vor.

Lehr- und Lernformen

Präsenzstudium (Semesterwochen-stunden = SWS)

Formen aktiver Teilnahme

Arbeitsaufwand (Stunden)

Hauptseminar 2Diskussionsbeiträge auf der Grundlage von Unterrichts-materialien und begleitender Lektüre; ggf. mündlich und/oder schriftlich zu erfüllende Arbeitsaufträge, einzeln oder im Team

Präsenzzeit Hauptseminar 30Vor- und Nachbereitung Hauptseminar 60Präsenzzeit Wahl-LV 30Vor- und Nachbereitung Wahl-LV 30Prüfungsvorbereitung und Prüfung 150

Wahl-LV(Hauptseminar) 2

Modulprüfung: Hausarbeit (ca. 15 Seiten)

Veranstaltungssprache: Deutsch oder Spanisch (ggf. weitere Veranstaltungssprachen, z. B.Englisch)

Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme: JaArbeitszeitaufwand insgesamt: 300 Stunden 10 LP Dauer des Moduls: Ein oder zwei Semester Häufigkeit des Angebots: Jedes SemesterVerwendbarkeit: Bachelorstudiengang Spanische Philologie mit Lateinamerikanistik

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Aufbaumodul: Literaturwissenschaftliche Textanalyse und -interpretationHochschule/Fachbereich/Institut: Freie Universität Berlin/Fachbereich Philosophie und Geisteswissenschaften/Institut für Romanische Philologie und ggf. ZI Lateinamerika-InstitutModulverantwortliche/r: Dozentinnen und Dozenten des ModulsZugangsvoraussetzungen: Erfolgreicher Abschluss des Moduls „Basismodul Ia: Grundbegriffe und Methoden derhispanistischen Literaturwissenschaft“Qualifikationsziele: Die Studentinnen und Studenten haben einen vertieften Einblick in ausgewählte Themenbereiche der hispanisti-schen Literaturwissenschaft. Sie sind in der Lage, sich weiterführende literaturwissenschaftliche Fragestellungenselbstständig zu erarbeiten und unter Einbeziehung von Sekundärliteratur in einer wissenschaftlichen Hausarbeit(Proseminararbeit) zu präsentieren. Sie kennen die in der Teildisziplin Literaturwissenschaft üblichen Recherche-wege und -möglichkeiten sowie methodische und formale Verfahren der wissenschaftlichen Textproduktion. Siesind in der Lage, fachspezifische Fragestellungen aufzuwerfen, zu bearbeiten und mündlich wie schriftlich in ange-messener Weise zu präsentieren. Inhalte: Das Aufbaumodul baut in Bezug auf die zu erwerbenden Kompetenzen und Fähigkeiten auf dem Basismodul IIa„Literaturgeschichte und Methoden der Textanalyse“ auf. Das Proseminar dient der vertieften Beschäftigung miteinem ausgewählten Themenbereich der hispanistischen Literaturwissenschaft. Es leitet an, literarische Texte inihren historischen, soziokulturellen, medien- und/oder genderspezifischen Zusammenhängen zu verstehen, zuanalysieren und zu interpretieren. Es befördert und schult die reflektierte Anwendung theoretischer und metho-discher Grundlagen des Faches und dient der Anleitung zum selbstständigen wissenschaftlichen Arbeiten durch dieEinübung entsprechender Arbeitstechniken. Das Hauptseminar dient der Ausdifferenzierung der in den Basis-modulen erfolgten fachlichen Grundausbildung durch die eingehende Beschäftigung mit einem exemplarischenThemenbereich der hispanistischen Literaturwissenschaft. Es führt an für die aktuelle Fachdiskussion relevanteFragestellungen, Theorien und Methoden heran und bietet Raum für die weiterführende Reflexion und Diskussionvon Möglichkeiten der Analyse und Interpretation literarischer Texte und ggf. anderer Medien, unter Berücksichti-gung ihrer historischen, soziokulturellen, medien- und/oder genderspezifischen Zusammenhänge. Hiermit einher-gehend wird der Umgang mit wissenschaftlichen Arbeitstechniken weiter geschult und verfeinert.

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FU-Mitteilungen

Lehr- und Lernformen

Präsenzstudium (Semesterwochen-stunden = SWS)

Formen aktiver Teilnahme

Arbeitsaufwand (Stunden)

Proseminar 2

Diskussionsbeiträge auf der Grundlage von Unterrichts-materialien und begleitender Lektüre; ggf. mündlich und/oder schriftlich zu erfüllende kleinere Arbeitsaufträge, einzeln oder im Team

Präsenzzeit Proseminar 30Vor- und Nachbereitung Proseminar 30Präsenzzeit Hauptseminar 30Vor- und Nachbereitung Hauptseminar 90Prüfungsvorbereitung und Prüfung 60Hauptseminar 2

Diskussionsbeiträge auf der Grundlage von Unterrichts-materialien und begleitender Lektüre; ggf. mündlich und/oder schriftlich zu erfüllende Arbeitsaufträge, einzeln oder im Team; Studienleis-tung in Form einer münd-lichen und/oder schriftlichen Präsentation (z. B. Referat, Essay, Protokoll).

Modulprüfung: Hausarbeit (ca. 10 Seiten)Veranstaltungssprache: Deutsch oder SpanischPflicht zur regelmäßigen Teilnahme: JaArbeitszeitaufwand insgesamt: 240 Stunden 8 LP Dauer des Moduls: Ein oder zwei Semester Häufigkeit des Angebots: Jedes SemesterVerwendbarkeit: 60-LP-Modulangebot Spanische Philologie mit Lateinamerikanistik

FU-Mitteilungen 28/2015 vom 30.06.2015 1251

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FU-Mitteilungen

4. Studienbereich Landeskunde

Modul: Landeskunde Spanien/Lateinamerika Hochschule/Fachbereich/Institut: Freie Universität Berlin/Fachbereich Philosophie und Geisteswissenschaften/Institut für Romanische Philologie/ZE Sprachenzentrum/ZI Lateinamerika-InstitutModulverantwortliche/r: Dozentinnen und Dozenten des ModulsZugangsvoraussetzungen: Erfolgreicher Abschluss des Moduls „Spanisch Grundmodul IV“ oder geeigneterNachweis der spanischen Sprache auf der Niveaustufe B1 GERQualifikationsziele: Die Studentinnen und Studenten verfügen über grundlegende thematische und methodische Kenntnisse im BereichLandeskunde. Sie sind in der Lage, selbstständig an den behandelten Fragestellungen weiter zu arbeiten und sichneues Wissen anzueignen. Dazu gehört, dass sie verschiedene Formen von Dokumenten fach- und zielgerechtentschlüsseln können. Sie sind in der Lage, einen längeren fachbezogenen Text in der Fremdsprache zu erstellen.Darüber hinaus können sie zentrale Elemente der zielsprachlichen Kulturen erkennen, analysieren und deuten.Diese Kompetenz ermöglicht es ihnen, in verschiedenen sprachlichen, gesellschaftlichen und kulturellen Kontextender Zielsprache zunehmend besser handlungsfähig zu sein. Inhalte: Vermittlung grundlegender historischer, geographischer, gesellschaftlicher, wirtschaftlicher und kultureller Aspektezur Charakterisierung der spanischsprachigen Länder und Regionen sowiel Vertiefung einzelner Aspekte, vor allem aus Geschichte, Politik, Gesellschaft, Medien, Kunst, Kultur, Genderpro-

blematik;l ggf. kontrastiver Ansatz zu oben genannten Bereichen mit Berücksichtigung Deutschlands und der spanisch-

sprachigen Regionen, auch in europäischer Perspektive;l Einführung in die Entschlüsselung landeskundlicher Dokumente in der Fremdsprache;l Vermittlung von Basisvokabular und sprachlichen Strukturen zur Beschreibung und Analyse landeskundlicher

Aspekte;l Aneignung fremdsprachlicher Kompetenzen zum Verfassen komplexer mündlicher und schriftlicher fachbezoge-

ner Texte;l Vermittlung von Strategien zur Suche, Analyse und Bewertung landeskundlicher Dokumente;l Vermittlung von sprachlichen und methodischen Instrumenten zur Beschreibung und Deutung landeskundlicher

Phänomene;l Erwerb soziokultureller und interkultureller Kompetenzen;l Anleitung zur Erstellung von längeren fachbezogenen Texten in der Fremdsprache.

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FU-Mitteilungen

Lehr- und Lernformen

Präsenzstudium (Semesterwochen-stunden = SWS)

Formen aktiver Teilnahme

Arbeitsaufwand (Stunden)

Grundkurs 2Vielfältige eigenständige und kooperative Arbeit während und außerhalb der Präsenzstudienzeit

Präsenzzeit Grundkurs 30Vor- und Nachbereitung Grundkurs 30Präsenzzeit Proseminar 30Vor- und Nachbereitung Proseminar 30Prüfungsvorbereitung und Prüfung 60

Proseminar 2

Modulprüfung: Schriftliche Ausarbeitung (ca. 8 Seiten)Veranstaltungssprache: SpanischPflicht zur regelmäßigen Teilnahme: JaArbeitszeitaufwand insgesamt: 180 Stunden 6 LP Dauer des Moduls: Zwei Semester Häufigkeit des Angebots: Jedes Semester

Verwendbarkeit:

Bachelorstudiengang Spanische Philologie mit Lateinamerikanistik60-LP-Modulangebot Spanische Philologie mit Lateinamerikanistik60-LP-Modulangebot Spanisch30-LP-Modulangebot Spanisch mit sprachlichen Vorkenntnissen

FU-Mitteilungen 28/2015 vom 30.06.2015 1253

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FU-Mitteilungen

Basismodul Ib: Landeskunde Spanien/LateinamerikaHochschule/Fachbereich/Institut: Freie Universität Berlin/Fachbereich Philosophie und Geisteswissenschaften/Institut für Romanische Philologie, ZE Sprachenzentrum und/oder ZI Lateinamerika-InstitutModulverantwortliche/r: Dozentinnen und Dozenten des ModulsZugangsvoraussetzungen: Erfolgreicher Abschluss des Moduls „Spanisch Grundmodul IV“ oder geeigneterNachweis der spanischen Sprache auf der Niveaustufe B1 GERQualifikationsziele: Die Studentinnen und Studenten verfügen über thematische und methodische Kenntnisse im Bereich Landes-kunde. Sie sind in der Lage, an den behandelten Fragestellungen weiter zu arbeiten und sich neues Wissen anzu-eignen. Dazu gehört, dass sie verschiedene Formen von Dokumenten fach- und zielgerecht entschlüsseln können.Darüber hinaus können sie zentrale Elemente der zielsprachlichen Kulturen ansatzweise erkennen, analysierenund deuten. Diese Kompetenz ermöglicht es ihnen, in verschiedenen sprachlichen, gesellschaftlichen und kulturel-len Kontexten der Zielsprache zunehmend besser handlungsfähig zu sein.Inhalte: Vermittlung historischer, geographischer, gesellschaftlicher, wirtschaftlicher und kultureller Aspekte zur Charakteri-sierung der spanischsprachigen Länder und Regionen sowiel ggf. kontrastiver Ansatz zu oben genannten Bereichen mit Berücksichtigung Deutschlands und der spanisch-

sprachigen Länder/Regionen, auch in europäischer Perspektive;l Einführung in die Entschlüsselung landeskundlicher Dokumente in der Fremdsprache;l Vermittlung von Basisvokabular und sprachlichen Strukturen zur Beschreibung landeskundlicher Aspekte;l Aneignung fremdsprachlicher Kompetenzen zum Verfassen einfacher mündlicher und schriftlicher fachbezoge-

ner Texte;l Vermittlung von Strategien zur Suche, Analyse und Bewertung landeskundlicher Dokumente;l Vermittlung von sprachlichen und methodischen Instrumenten zur ansatzweisen Beschreibung und Deutung lan-

deskundlicher Phänomene;l Anbahnung soziokultureller und interkultureller Kompetenzen.

Lehr- und Lernformen

Präsenzstudium (Semesterwochen-stunden = SWS)

Formen aktiver Teilnahme

Arbeitsaufwand (Stunden)

Grundkurs I 2Vielfältige eigenständige und kooperative Arbeit während und außerhalb der Präsenzstudienzeit

Präsenzzeit Grundkurs I 30Vor- und Nachbereitung Grundkurs I 30Präsenzzeit Grundkurs II 30Vor- und Nachbereitung Grundkurs II 30Prüfungsvorbereitung und Prüfung 60

Grundkurs II 2

Modulprüfung: Mündliche Präsentation (10 bis 15 Minuten) mit schriftlicher Aus-arbeitung (ca. 3 bis 5 Seiten).

Veranstaltungssprache: SpanischPflicht zur regelmäßigen Teilnahme: JaArbeitszeitaufwand insgesamt: 180 Stunden 6 LP Dauer des Moduls: Ein oder zwei Semester Häufigkeit des Angebots: Jedes SemesterVerwendbarkeit: 30-LP-Modulangebot Spanisch ohne sprachliche Vorkenntnissen

1254 FU-Mitteilungen 28/2015 vom 30.06.2015

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FU-Mitteilungen

Anlage 2: Exemplarische Studienverlaufspläne:

Abkürzungen:

AM AufbaumodulBM BasismodulFS FachsemesterGK GrundkursHS HauptseminarLK LandeskundeLP LeistungspunkteLV LehrveranstaltungLW LiteraturwissenschaftPS ProseminarSpÜ Sprachpraktische ÜbungSW SprachwissenschaftV Vorlesung

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FU-Mitteilungen 28/2015 vom 30.06.2015 1257

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FU-Mitteilungen 28/2015 vom 30.06.2015 1259

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FU-Mitteilungen

2.5 Exemplarischer Studienverlaufsplan für das 30-LP-Modulangebot Spanisch ohne sprachliche Vorkennt-nisse

FS Sprachpraxis Landeskunde LP

1Grundmodul I (6 LP)

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2Grundmodul II (6 LP)

SpÜ6

3Grundmodul III (6 LP)

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4Grundmodul IV (6 LP)

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FU-Mitteilungen

Anlage 3: Zeugnis (Muster)

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Zeugnis

Frau/Herr [Vorname/Name]

geboren am [Tag/Monat/Jahr] in [Geburtsort]

hat den Bachelorstudiengang

Spanische Philologie mit Lateinamerikanistik

auf der Grundlage der Studien- und Prüfungsordnung vom 20. Mai 2015 (FU-Mitteilungen 28/2015) mit der Gesamtnote

[Note als Text und Zahl]

erfolgreich abgeschlossen und die erforderliche Zahl von 180 Leistungspunkten nachgewiesen.

Die Prüfungsleistungen wurden wie folgt bewertet:

Die Bachelorarbeit hatte das Thema: [XX]

Berlin, den [Tag/Monat/Jahr] (Siegel)

Die Dekanin/Der Dekan Die/Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses

Notenskala: 1,0 – 1,5 sehr gut; 1,6 – 2,5 gut; 2,6 – 3,5 befriedigend; 3,6 – 4,0 ausreichend; 4,1 – 5,0 nicht ausreichendUndifferenzierte Bewertungen: BE – bestanden; NB – nicht bestanden

Die Leistungspunkte entsprechen dem European Credit Transfer and Accumulation System (ECTS). Ein Teil der Leistungen ist unbenotet; die in Klammern gesetzte Leistungspunktzahl benennt den Umfang

der benoteten Leistungen, die die Gesamtnote beeinflussen.

Studienbereich(e) Leistungspunkte Note

Kernfach Spanische Philologie mit Lateinamerikanistik, davon l 10 LP für die Bachelorarbeit[60-LP-Modulangebot [XX] oder zwei 30-LP-Modulangebote [XX]]Allgemeine Berufsvorbereitung (ABV) oderLehramtsbezogene Berufswissenschaft für Integrierte Sekundarschulen und Gymnasien (LBW-ISS-GYM)

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FU-Mitteilungen

Anlage 4: Urkunde (Muster)

F r e i e U n i v e r s i t ä t B e r l i nF a c h b e r e i c h Ph i l o s o p h i e u n d G e i s t e s w i s s e n s c h a f t e n

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Frau/Herr [Vorname/Name]

geboren am [Tag/Monat/Jahr] in [Geburtsort]

hat den Bachelorstudiengang

Spanische Philologie mit Lateinamerikanistik

erfolgreich abgeschlossen.

Gemäß der Studien- und Prüfungsordnung vom 20. Mai 2015 (FU-Mitteilungen 28/2015)

wird der Hochschulgrad

Bachelor of Arts (B. A.)

verliehen.

Berlin, den [Tag/Monat/Jahr] (Siegel)

Die Dekanin/Der Dekan Die/Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses

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FU-Mitteilungen

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Herausgeber: Das Präsidium der Freien Universität Berlin, Kaiserswerther Straße 16–18, 14195 Berlin ISSN: 0723-0745Verlag und Vertrieb: Kulturbuch-Verlag GmbH, Postfach 47 04 49, 12313 Berlin

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