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In Chemnitz kann man mobil sein, auch ohne eigenen fahrbaren Untersatz. Eine differenzierte Sicht auf Mobilität – jenseits der eigenen Windschutzscheibe – ver- mitteln verschiedene Aktionen und Infor- mationsangebote rund um die jährliche Europäische Mobilitätswoche. Dabei nimmt barrierefreie Mobilität einen zentralen Platz ein. In Chemnitz fügen sich der Nahverkehrsplan und das Radverkehrs- konzept ineinander mit dem Bemühen der Stadt um barrierefreie Straßen und Plätze. Zur Mobilitätswoche 2017 wird gezeigt, wie man in Chemnitz mobil sein kann, unabhängig von Alter, körperlicher Verfassung oder der Verfügbarkeit über ein Fahrzeug. Mit der Europäischen Mobilitätswoche möchte die Europäische Kommission Kommunen anregen, nachhaltige Mobilität stärker ins Bewusstsein zu rücken und Maßnahmen zu etablieren, die den Verkehr vor Ort dauerhaft kli- ma- und umweltverträglicher machen. Denn die Lebensqualität eines Ortes hängt wesentlich von Umweltfaktoren wie Luftqualität und Lärmbelastung ab und natürlich von der Verteilung öffentlicher Flächen zwischen Mensch und Verkehr. Hier setzt ein gutes und nachhaltiges Mobilitätskonzept an, das neben dem Beitrag für den Kli- maschutz auch die gesellschaftliche Teilhabe fördern sowie das Image der Kommune steigern kann. Auftakt der Mobilitätswoche in Chemnitz Der Landeswettbewerb »solaris-Cup Sachsen« wird am 16. September das Programm der Europäischen Mo- bilitätswoche in Chemnitz eröffnen. Dabei möchten Schüler und Auszu- bildende mit selbst gebauten Solar- modellen gegeneinander antreten. Zur Mobilitätswoche können auch thematische Touren und Workshops in Anspruch genommen werden. Dies gilt auch für Kindertageseinrichtungen und Schulen. Zum Abschluss der Wo- che sind die Chemnitzer auf den Ro- senhof zu einem Mobilitätsfest mit Mitmachangeboten eingeladen. Dort findet auch eine Fahrrad-Auktion statt. – Mehr dazu auf Seite 2 und unter www.chemnitz.de/mobiwoche Chemnitz – Stadt der Moderne Rathaus-Journal www.chemnitz.de Erscheinungsweise: wöchentlich, freitags 130.000 Exemplare 28. Jahrgang 15. September 2017 37 Mobilität S.2 Die Europäische Mobilitätswoche möchte die Sicht der Menschen auf Mobilität verändern. Würdigung S.3 Stefan Weber wäre am 17.9.17 75 Jahre alt geworden. Ein Ge- denken würdigt den Türmer. Interkulturelle Wochen S.4 Verschiedene Veranstaltungen bringen Menschen unterschiedli- cher Herkunft zusammen. Umwelt S.6 Jetzt ist Wespenzeit. Dass die Tiere Schutz verdienen und wie man sich vor Stichen schützt. Ausschreibungen S.8 In dieser Ausgabe veröffent- licht die Stadt insgesamt drei öffentliche Ausschreibungen. »Vielfalt verbindet« Mobilität auf dem Prüfstand Was hält Menschen in einer Gesell- schaft zusammen? Wie viel Gemein- samkeiten und Konsens braucht es, damit Zusammenleben in Vielfalt ge- lingt? Diese und weitere Fragen werfen Ver- anstaltungen zu den Interkulturellen Wochen in Chemnitz auf. Sie beginnen am 16. September 2017, 12 Uhr auf dem Neumarkt mit einem gewohnt viel- fältigen und internationalen Programm. Bundesweit gibt es im Kontext der »Interkulturellen Wochen« rund 5.000 Veranstaltungen an über 500 Orten. Dass »Interkulturelle Wochen« in ganz Deutschland breit verankert sind, dafür sorgen viele gesellschaftliche Kräfte, Kommunen, Verbände, Initiativen und Kirchen. Nicht zuletzt sind es die mit- wirkenden Menschen selbst, die ihre Überzeugung zum Ausdruck bringen, dass gerade in der Begegnung die Wertschätzung füreinander wächst. So entstehen Teilhabe und Integration. Die hunderttausenden Ehrenamtlichen in Vereinen, spontanen Initiativen, Kir- chengemeinden und Wohlfahrtsver- bänden haben entscheidend dazu bei- getragen, dass sich die »Willkommens- kultur« für Flüchtlinge und Asylbe- werber zu einer »Integrationskultur« weiterentwickelt hat. Dieses Thema und weitere werden auch bei den In- terkulturellen Wochen in Chemnitz Gegenstand von Veranstaltungen sein. Mehr zum Programm der Interkultu- rellen Wochen auf Seite 4 und unter www.chemnitz.de/ikw Europäische Mobilitäts- woche 2017 – Programm vom 16. bis 22. September Tag des Geotops an der Ausgrabungsstätte Radtour »Sechste Runde zum Äquator« Zum Tag des Geotops lädt die Ausgrabungsstätte Glockenstraße 16 für den 17.9.17, 10 Uhr ein. Durch das »Fenster in die Erdge- schichte« können die Besucher einen Blick auf den Schatz werfen, der im Chemnitzer Boden liegt. – Mehr auf Seite 3 Unter diesem Motto treffen sich Biker am 17.9.17, 10.30 Uhr am Bootsverleih Schloßteich zu einer Radtour über 65 km. Sie führt über Grüna, Oberlungwitz und Lugau zum »Äquator« in Oelsnitz. Zurück geht es durchs Würschnitztal, Klaffenbach. »Frankenstein oder Der moderne Mensch« Premiere und Uraufführung des Stückes ist am 16.9.17, 20 Uhr im Figurentheater im Schauspielhaus. Frank Stein lebt online zwischen Al- gorithmen, Facebook, Instagram und experimentiert mit Möglichkeiten der Manipulation und Selbstinszenierung. Theatertickets: & 0371 / 4000430 Allein die Dosis macht’s Am 20.9.17, 16 Uhr gibt es im Botanischen Garten an der Leip- ziger Straße 147 eine Führung: Schon Paracelsus wusste, dass allein die Dosis das Gift macht. Ob Schierling, Tollkirsche oder Bilsenkraut, so mancher Pflanze eilt ihr Ruf als Mordmittel voraus. »Endlich Mittwoch!« Im Atomino gibt es am Mittwoch, den 20.9.17, 23 Uhr eine Party für Studenten, Musikfreunde und Partylöwen. Sie treffen sich zum musikalischen Bergfest zur Wo- chenmitte. Bis 3 Uhr Party feiern und auf den Rest der Woche freuen. www.atomino-club.de In Chemnitz fügen sich Nahverkehrsplan und Radverkehrskonzept ineinander mit dem Bemühen um barrierefreie Straßen und Plätze. Foto: Sven Gleisberg Am Samstag ist Auftakt der Interkulturellen Wochen 2017 in Chemnitz

Mobilität auf dem Prüfstand - Chemnitz€¦ · ECoMobility – Connected E-Mobility Im Rahmen des EU-Projekts »ECo-Mobility – Connected E-Mobility« an der TU Chemnitz bearbeitet

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Page 1: Mobilität auf dem Prüfstand - Chemnitz€¦ · ECoMobility – Connected E-Mobility Im Rahmen des EU-Projekts »ECo-Mobility – Connected E-Mobility« an der TU Chemnitz bearbeitet

In Chemnitz kann man mobil sein, auchohne eigenen fahrbaren Untersatz. Einedifferenzierte Sicht auf Mobilität – jenseitsder eigenen Windschutzscheibe – ver-mitteln verschiedene Aktionen und Infor-mationsangebote rund um die jährlicheEuropäische Mobilitätswoche. Dabei nimmtbarrierefreie Mobilität einen zentralenPlatz ein. In Chemnitz fügen sich derNahverkehrsplan und das Radverkehrs-konzept ineinander mit dem Bemühender Stadt um barrierefreie Straßen undPlätze. Zur Mobilitätswoche 2017 wirdgezeigt, wie man in Chemnitz mobil seinkann, unabhängig von Alter, körperlicherVerfassung oder der Verfügbarkeit überein Fahrzeug.

Mit der Europäischen Mobilitätswochemöchte die Europäische KommissionKommunen anregen, nachhaltige Mobilität stärker ins Bewusstsein zurücken und Maßnahmen zu etablieren,die den Verkehr vor Ort dauerhaft kli-ma- und umweltverträglicher machen.Denn die Lebensqualität eines Orteshängt wesentlich von Umweltfaktorenwie Luftqualität und Lärmbelastungab und natürlich von der Verteilung

öffentlicher Flächen zwischen Menschund Verkehr. Hier setzt ein gutes undnachhaltiges Mobilitätskonzept an,das neben dem Beitrag für den Kli-maschutz auch die gesellschaftlicheTeilhabe fördern sowie das Image derKommune steigern kann.

Auftakt der Mobilitätswoche in Chemnitz

Der Landeswettbewerb »solaris-CupSachsen« wird am 16. Septemberdas Programm der Europäischen Mo-bilitätswoche in Chemnitz eröffnen.

Dabei möchten Schüler und Auszu-bildende mit selbst gebauten Solar-modellen gegeneinander antreten. Zur Mobilitätswoche können auchthematische Touren und Workshopsin Anspruch genommen werden. Diesgilt auch für Kindertageseinrichtungen

und Schulen. Zum Abschluss der Wo-che sind die Chemnitzer auf den Ro-senhof zu einem Mobilitätsfest mitMitmachangeboten eingeladen. Dortfindet auch eine Fahrrad-Auktion statt. – Mehr dazu auf Seite 2 und unterwww.chemnitz.de/mobiwoche

Chemnitz – Stadt der Moderne Rathaus-Journal www.chemnitz.de Erscheinungsweise: wöchentlich, freitags 130.000 Exemplare 28. Jahrgang 15. September 201737

Mobilität S.2Die Europäische Mobilitätswochemöchte die Sicht der Menschenauf Mobilität verändern.

Würdigung S.3Stefan Weber wäre am 17.9.1775 Jahre alt geworden. Ein Ge-denken würdigt den Türmer.

Interkulturelle Wochen S.4Verschiedene Veranstaltungenbringen Menschen unterschiedli-cher Herkunft zusammen.

Umwelt S.6Jetzt ist Wespenzeit. Dass dieTiere Schutz verdienen und wieman sich vor Stichen schützt.

Ausschreibungen S.8In dieser Ausgabe veröffent-licht die Stadt insgesamt dreiöffentliche Ausschreibungen.

»Vielfalt verbindet«

Mobilität auf dem Prüfstand

Was hält Menschen in einer Gesell-schaft zusammen? Wie viel Gemein-

samkeiten und Konsens braucht es,damit Zusammenleben in Vielfalt ge-lingt? Diese und weitere Fragen werfen Ver-anstaltungen zu den InterkulturellenWochen in Chemnitz auf. Sie beginnenam 16. September 2017, 12 Uhr aufdem Neumarkt mit einem gewohnt viel-fältigen und internationalen Programm.

Bundesweit gibt es im Kontext der»Interkulturellen Wochen« rund 5.000Veranstaltungen an über 500 Orten.Dass »Interkulturelle Wochen« in ganzDeutschland breit verankert sind, dafürsorgen viele gesellschaftliche Kräfte,Kommunen, Verbände, Initiativen undKirchen. Nicht zuletzt sind es die mit-wirkenden Menschen selbst, die ihre

Überzeugung zum Ausdruck bringen,dass gerade in der Begegnung dieWertschätzung füreinander wächst. Soentstehen Teilhabe und Integration.Die hunderttausenden Ehrenamtlichenin Vereinen, spontanen Initiativen, Kir-chengemeinden und Wohlfahrtsver-bänden haben entscheidend dazu bei-getragen, dass sich die »Willkommens-

kultur« für Flüchtlinge und Asylbe-werber zu einer »Integrationskultur«weiterentwickelt hat. Dieses Themaund weitere werden auch bei den In-terkulturellen Wochen in ChemnitzGegenstand von Veranstaltungen sein. – Mehr zum Programm der Interkultu-rellen Wochen auf Seite 4 und unterwww.chemnitz.de/ikw

Europäische Mobilitäts-woche 2017 –Programm vom 16. bis 22. September

Tag des Geotops an derAusgrabungsstätte

Radtour »SechsteRunde zum Äquator«

Zum Tag des Geotops lädt dieAusgrabungsstätte Glockenstraße16 für den 17.9.17, 10 Uhr ein.Durch das »Fenster in die Erdge-schichte« können die Besuchereinen Blick auf den Schatz werfen,der im Chemnitzer Boden liegt. – Mehr auf Seite 3

Unter diesem Motto treffen sichBiker am 17.9.17, 10.30 Uhram Bootsverleih Schloßteich zueiner Radtour über 65 km. Sieführt über Grüna, Oberlungwitzund Lugau zum »Äquator« in Oelsnitz. Zurück geht es durchs Würschnitztal, Klaffenbach.

»Frankenstein oderDer moderne Mensch«

Premiere und Uraufführung des Stückes ist am 16.9.17, 20 Uhr imFigurentheater im Schauspielhaus.Frank Stein lebt online zwischen Al-gorithmen, Facebook, Instagram undexperimentiert mit Möglichkeiten derManipulation und Selbstinszenierung.Theatertickets: & 0371 / 4000430

Allein die Dosismacht’s

Am 20.9.17, 16 Uhr gibt es imBotanischen Garten an der Leip-ziger Straße 147 eine Führung:Schon Paracelsus wusste, dassallein die Dosis das Gift macht.Ob Schierling, Tollkirsche oderBilsenkraut, so mancher Pflanzeeilt ihr Ruf als Mordmittel voraus.

»Endlich Mittwoch!«

Im Atomino gibt es am Mittwoch,den 20.9.17, 23 Uhr eine Partyfür Studenten, Musikfreunde undPartylöwen. Sie treffen sich zummusikalischen Bergfest zur Wo-chenmitte. Bis 3 Uhr Party feiernund auf den Rest der Woche freuen.www.atomino-club.de

In Chemnitz fügen sich Nahverkehrsplan und Radverkehrskonzept ineinander mit dem Bemühen um barrierefreie Straßen und Plätze. Foto: Sven Gleisberg

Am Samstag ist Auftakt derInterkulturellen Wochen 2017 in Chemnitz

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37 15. September 20172

Die Sicht auf Mobilität verändern

Kulturhauptstadt-bewerbung: VHS lädtein zum Rosenhof-Abend »Chemnitzer

Stadtkultur«

19. September, 17 Uhr Kulturhauptstadt // Rosenhof-AbendAm 19. September 2017 ab 17Uhr sind Interessierte zu einemspannenden Abend zur ChemnitzerStadtkultur auf dem Rosenhof ein-geladen. Die Veranstaltung ist Teilder Bewerbung Chemnitz als Kul-turhauptstadt 2025.

Was ist eigentlich eine Stadt? Wasprägt sie und wie sind Historie,Kultur und Gesellschaft in ihr ab-lesbar? Was für eine Stadt ist Chem-nitz? Wie und warum hat sie sichderart entwickelt? Was macht dieChemnitzer Stadtkultur aus? Undwie nehmen wir Kultur in der Stadtwahr? Diesen und weiteren Fragenmöchte man in lockerer Atmosphäre,mit musikalischen Beiträgen vonPianist Michael Fröhlich und einemkleinen kulinarischen Angebot ge-meinsam nachgehen. Wer mag,kann vorbei kommen und einenentspannten Abend unter freiemHimmel genießen und sich dabeieinbringen in das Vorhaben der Be-werbung als Kulturhauptstadt 2025.

Dr. Urs Luczak, FachbereichsleiterKunst und Kultur der Volkshoch-schule, studierter Stadtplaner undSoziologe, wird durch den Abendleiten, mit Beiträgen zur Stadt undChemnitz zu einem Austausch zurChemnitzer Stadtkultur anregen.Katja Manz, Kultur- und Stadtgeo-grafin, sowie Robert Verch, Diplom-Designer und Stadtteilmanager fürWirtschaft und Kreativwirtschaft,bringen weitere Anregungen ausihrer Expertise ein.

Die Veranstaltung ist kostenfrei undohne Anmeldung offen für alle In-teressierten. Bei schlechtem Wetterfindet sie im Veranstaltungssaal desTIETZ, Moritzstraße 20, statt.

Veranstaltung des Kulturhauptstadtbüros

16. September, 12 bis 18 Uhr Kulturhauptstadt // Wohnzimmer-Tour bei den Interkulturellen WochenDas Kulturhauptstadtwohnzimmermacht bei seiner Tour durch dieChemnitzer Festivallandschaft zurEröffnung der Interkulturellen Wo-chen auf dem Neumarkt halt.Sprechen und diskutieren könnendabei Interessierte mit ChemnitzerKulturschaffenden, Kulturinteres-sierten und den Mitarbeitern desKulturhauptstadtbüros über Chem-nitz als Kulturstadt, ihre kulturellenMöglichkeiten und Besonderhei-ten.

Viele verschiedene Veranstaltungen undAngebote gehören zur EuropäischenMobilitätswoche in Chemnitz. Dazu zäh-len unter anderem eine Fahrrad-Auktionund ein Mobilitätsfest mit Mitmach-angeboten auf dem Rosenhof. So de-monstrieren beispielsweise zur Mobili-tätswoche Mitarbeiter des Tiefbauamteszusammen mit einem ortsansässigenHersteller von Bodenindikatoren, wiesich blinde Menschen im Straßenraumorientieren können. Die Chemnitzer Ver-kehrs AG bietet die Möglichkeit, denEinstieg in einen Bus auch einmal miteinem Rollstuhl zu probieren. All dasweitet die Sicht über das enge Ver-ständnis von Mobilität hinaus.

Landeswettbewerb »solarisCUP 2017«

Der Landeswettbewerb »solarisCUP2017« ist ein Solarmodell-Rennenmit Solarautos und -booten für Schülerund Auszubildende. Er wird durchdas solaris Förderzentrum für Jugendund Umwelt gGmbH Sachsen ausge-

richtet. Mit dem Solarmodell-Rennenwill der Veranstalter bei JugendlichenNeugier und Interesse an Naturwis-senschaften und Technik wecken. Da-rüber hinaus dokumentiert das solarisFörderzentrum dieser Aktion durchFilmaufnahmen.

Sichere SchulwegeAm 21. September läuft an der Grund-schule Reichenhain die Aktion »Si-chere Schulwege«. Sie möchte Schülermotivieren, den Schulweg zu Fußoder mit dem Fahrrad zurückzulegen.Grund sind sicher nicht nur verstopfteStraßen, die entstehen, wenn Elternihre Kinder mit dem Auto zur Schulebringen. Die Aktion zeigt wie man zu Fuß undper Fahrrad sicher zur Schule kommt.Eltern und Kinder sollen so für nach-haltige Mobilität sensibilisiert werden.An diesem Angebot beteiligen sichdie AG Schulwegsicherheit, die Kin-der- und Jugendbeauftragte, das Ge-sundheitsamt und die EU-Stelle, diemit verschiedenen Spiel- und Mit-machangeboten vor Ort ist.

Trainingsstunde mit dem CFC-Nachwuchs

Mit dem Nachwuchs des ChemnitzerFC gibt es eine Trainingsstunde fürdie jungen Besucher der EuropäischenMobilitätswoche.

Mobi-Tag auf dem Rosenhof: Offenes Klassenzimmer

»Vernetzte Elektromobilität«Das »offene Klassenzimmer« zumThema »vernetzte Elektromobilität«ist ein Lehrangebot für Schulen. Esfindet am 22. September statt. Un-terrichtet wird da ausnahmsweisenicht im Klassenzimmer, sondern aufdem Rosenhof. Vertreter der TU Chem-nitz, Professur für Arbeitswissenschaftund Innovationsmanagement, über-nehmen den Unterricht.

Nachwuchsforschergruppe ECoMobility –

Connected E-MobilityIm Rahmen des EU-Projekts »ECo-Mobility – Connected E-Mobility« ander TU Chemnitz bearbeitet eineGruppe von Nachwuchswissenschaft-lern das Thema nachhaltige Mobilität.Ihr Ziel ist es, ein Elektromobilitäts-konzept zu erstellen, das eine ver-stärkte Nutzung nachhaltiger Ver-kehrsmittel – darunter Elektrofahrrä-der – einschließt. Es soll ebenso einCO2-optimiertes Lademanagement er-möglichen. Die Nachwuchswissen-schaftler sind Mentoren des Veran-staltungsangebotes »offenes Klassen-zimmer«.

Fahrräder unterm HammerZum Ersten, zum Zweiten und zum

Dritten! Auch eine Fahrradversteige-rung wird es auf dem Rosenhof imRahmen der Europäischen Mobili-tätswoche geben. Termin ist der 22.September, um 15 Uhr. Vorab könnenInteressenten die Räder dort ab 14.30Uhr besichtigen. Hinweis für Interes-senten: Erwerben kann man ein sol-ches Gefährt aus dem Bestand desFundbüros nur gegen sofortige Bar-zahlung während der Versteigerung.Auch müssen die Räder sofort mitge-nommen werden.Die Angebotsliste ist schon jetzt unterwww.chemnitz.de/versteigerung ein-zusehen. Auskunft vorab erhalten In-teressierte im Bürgeramt im Bürger-haus Am Wall, Düsseldorfer Platz1, oder unter & 488-3388.

»Kick-off«-VeranstaltungSie findet am 22. September als Wo-che des Sports auf dem Sonnenbergstatt. Durch das StadtteilmanagementSonnenberg werden Spiel- und Spaß-angebote für Jung und Alt organisiert,die zu mehr Mobilität und gleichzeitigmehr sportlicher Aktivität motivieren. Das Stadtteilmangement Sonnenbergorganisiert so einen Kleinkinderfahr-parcour, Zielwerfen und ein Verkehrs-quiz.

Mehr zum Programm unter:www.chemnitz.de/mobiwoche

Die Europäische Mobilitätswoche in Deutschland nimmt wieder Fahrt auf. Kommunen – darunter auch Chemnitz – beteiligen sich jährlich bei derweltweit größten Kampagne für nachhaltige Mobilität. Umweltfreundliche Mobilität steht längst bei vielen im Vordergrund. Und wer sich jetzt entschließt,öfters mit dem Rad zu fahren, der kann eines günstig zur Mobilitätswoche ersteigern. Archivfoto: Andreas Seidel

Was ist los zurEuropäischen Mobilitäts-woche 2017?

Jede Gaststätte und jedes Museum be-suchen, ungehindert ins Kino gelangenoder aktiv Sport in einem Verein treiben,ist für Menschen mit Handicap mitunternicht möglich. Denn viele Einrichtungensind z.B. für Rollstuhlfahrer nicht er-reichbar oder nicht im vollen Umfangnutzbar. Mitunter sind Informationen fürHör- und Sehbehinderte aber auch Per-sonen mit Lernschwierigkeiten nichtverständlich. Jene, die ihr Angebot zueinem der »Lieblingsplatze für alle«

machen wollen, sind jetzt aufgerufen,Fördermittel zu beantragen.Der Freistaat Sachsen hat erstmals2014 unter dem Motto »Lieblings-plätze für alle« das Investitionspro-gramm Barrierefreiheit mit einer För-dersumme von insgesamt 2,5 MillionenEuro aufgelegt. Es soll Menschen mitHandicap den Zugang erleichtern undbeispielhaft genannte Einrichtungenzu ihren Lieblingsplätzen werden las-sen. Das Programm richtet sich an

Einrichtungen der Kultur-, Freizeit-und Bildungsbereiche, aber auch Ge-sundheitseinrichtungen wie Arztpraxenoder Therapieräume. Es sollen Bar-rieren in Bereichen abgebaut werdenkönnen, in dem die Verantwortlichenentweder das Geld nicht haben odersich für sie die Investition nicht rech-net. Auch für 2018 stehen diese För-dermittel – für Chemnitz immerhin177.700 Euro – wieder zur Verfügung.Gefördert werden mit dem Programm

bis zu 100 Prozent der Kosten, wenndas Vorhaben nicht teurer als 25.000Euro ist. Anspruchsberechtigt sindneben gemeinnützigen Initiativen auchGewerbetreibende. Anträge werden bis zum 1.12.17 ange-nommen. Formulare und Auskünfte gibtes bei Christina Clauß, Sozialamt, Abt.Senioren- und Behindertenhilfe/ÖrtlicheBetreuungsbehörde, unter & 4885026oder per Mail unter [email protected]

Fördermittel zum Abbau von Barrieren beantragen

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37 15. September 2017 3

Chemnitz begeistert Festbesucher in Prag

Traditionell begeht das Verbindungs-büro des Freistaates Sachsen inPrag Anfang September sein Som-merfest. Hierbei stellte sich kürzlichChemnitz in Räumen nahe der Karls-brücke den Pragern vor. Organisierthatte dies die Chemnitzer Wirt-schaftsförderungs- und Entwick-lungsgesellschaft mbH (CWE) ge-meinsam mit dem Kulturbetrieb derStadt Chemnitz.

200 geladene Gäste darunter Vertreterdes Freistaates Sachsen, der StadtChemnitz und der Tschechischen Re-gierung kamen vergangenen Freitagzu einem Empfang aus Anlass desSommerfestes des Freistaates Sachsenin Prag. Das Chemnitzer Programmdort verdeutlichte die ganze Bandbreiteder sächsischen Großstadt, die sichauf den Weg macht, KulturhauptstadtEuropas 2025 zu werden. Zu sehen

war Raster/Noton mit einer Audio/VideoPerformance mit dem ursprünglichaus Chemnitz stammenden KünstlerFrank Brettschneider, Live-Auffüh-rungen von George Crump und En-semble 01 vom Städtischen Theater.Ferner sorgten für musikalische Un-terhaltung die Mozartgesellschaft unddie Mozartkinder sowie das Trio Strikeder Städtischen Musikschule. Wei-terhin gab es Musik vom DJ Monkey-

man und eine visuelle Präsentationdes Projektes Morgenstadt durch VJAero (atomino). Auch die TU Chem-nitz mit dem weltweit ersten gedruck-ten Elektromotor präsentierte sichwie auch Chemnitz selbst mit seinenZukunftsprojekten, darunter die Be-werbung zur Kulturhauptstadt Europas2025, das Förderprogramm KRACHund Projekte zum Stadtjubiläum 875Jahre Chemnitz. Das smac gab einen

Einblick zur 2018 geplanten Aus-stellung zum Thema »Beziehungsge-schichte Sachsen-Böhmen« gemein-sam mit der Nationalgalerie Prag.Ebenfalls wurden Plastiken des Künst-lers Michael Morgner gezeigt wie auchBanner des Kunstprojektes »Für Frie-den und Toleranz« der Aktion C.

Die Chemnitzer Oberbürgermeisterin Barbara Ludwig sprach zum Sommerfest des Freistaates Sachsen in Prag ein Grußwort an die 200 geladenen Gäste. (Foto re.) Chemnitz erhielt vonFestbesuchern große Anerkennung für seine attraktive Präsentation. Das Interesse galt auch der Chemnitzer Bewerbung als Kulturhauptstadt Europas 2025. Für Begeisterung sorgten Musiker der»100Mozartkinder« (Foto li.) wie ebenso die virtuelle Schaukel mit dem Chemnitzer Stadtmodell und der Bewerbung des 875-jährigen Jubiläums in 2018. Fotos: CWE

Auf Schatzsuche inmitten der Stadt!

An der Glockenstraße 16 wird durchdas Museum für Naturkunde eine ganzbesondere Geschichte erzählt. Es istein Tatsachenbericht, der Chemnitz vor291 Millionen Jahren präsentiert. DieHelden sind versteinerte Pflanzen undTiere, aber auch Wissenschaftler, Prä-paratoren und Grabungshelfer.

Auf einer Fläche von 6 x 22 Meterngraben sich Schatzsucher durch vul-kanisches Gestein auf der Suche nachIndizien des Vulkanausbruchs im Perm.Damals lag unsere Region in Äqua-tor-Nähe, erste Ur-Saurier jagten nachInsekten, während Schachtelhalmeund Baumfarne mit Vorfahren heutigerNadelhölzer eine tropische Oase säum-ten. Am 17. September wird das Gra-bungsgelände zum Tag des Geotopsvon 10 bis 17 Uhr für Besucher ge-öffnet sein. Diese können den Wis-senschaftlern zuschauen und Kinderkönnen Grabungshelfer sein.

FerienangeboteIn den Herbstferien, vom 2. bis 14.Oktober, können sie sich ebenfalls

auf eine faszinierende Zeitreise insPerm begeben und sich als Fossilien-jäger, Grabungshelfer oder Präparatorenbetätigen. Der Europäische Sozialfondsermöglicht drei solcher Angebote fürKinder und Jugendliche. Angebot 1: Hierbei erkunden dieKinder als Fossilienjäger die Gra-bungsstätte und finden heraus, wassich hinter dem Begriff Fossilien ver-birgt. Auch ein Fossilien-Windlichtkann man dabei basteln.Wann? 2., 6., 11.10.17, jeweils um 13 Uhr

Angebot 2: Hierbei erfahren Kinderwie eine Ausgrabung abläuft und wieman selbst nach Fossilien sucht. An-schließend haben sie die Möglichkeit,ihre eigenen Funde fachgerecht zudokumentieren, um sie dann mit nachHause zu nehmen.Wann? 4., 9., 12.10.17 jeweils um 13 Uhr

Angebot 3: Dabei werden Kinder zumgeologischen Präparator und könnenGeräte ausprobieren, Fossilien bear-beiten und so einen Einblick in eingefragtes Berufsfeld erhalten.Wann? 5., 10., 13.10.17 jeweils um 13 Uhr

www.grabungsteam-chemnitz.de

So ist eine Gedenkveranstaltung für den2015 verstorbenen Chemnitzer TürmerStefan Weber überschrieben. Sie findetam 17. September, 10 Uhr in der St.Nikolaikirche, Michaelstraße 15 inChemnitz statt. Stefan Weber wäre andiesem Tag 75 Jahre alt geworden. Diesnahm die Evangelisch-Lutherische Kirch-gemeinde St. Nikolai-Thomas, unterstütztdurch die Stadt Chemnitz sowie denFörderverein Niklasberg, zum Anlass,das Wirken Stefan Webers zu zeigen.

Wohl kaum ein Chemnitzer ist sohäufig fotografiert und gefilmt wordenwie Türmer Stefan Weber, der vollerLeidenschaft Führungen durch dasRathaus leitete. Mit seinen fundiertenKenntnissen zur Historie der Stadtwurde er als kompetenter Gesprächs-partner von Gästen, Einheimischenund Medien geschätzt. Er nutzte seinWissen und seine Prominenz, umChemnitz weit über die Landesgrenzenhinaus bekannt zu machen. Die Kirchgemeinde, die jetzt eine Ge-denkveranstaltung für Stefan Weberausrichtet, teilt dazu mit: StefanWeber hat sich ideenreich und visionärfür seine Stadt engagiert, als lang-jähriger fest angestellter Türmer undRepräsentant der Stadt Chemnitz, alsKirchvorsteher von St.-Nikolai-Thomasund Kirchenbezirkssynodaler, als Maler

und Grafiker, als Initiator zur Wieder-belebung der Geschichte seiner Hei-matstadt. Im Anschluss an ein geist-liches Wort soll an Stefan Webersvielfältiges und unermüdliches Wirkenerinnert und die Ausstellung »Stefan

Weber – Ein Leben für Chemnitz« er-öffnet werden. Öffnungszeiten der Ausstellung:17.9. bis 26.11.17, samstags 14 – 16Uhr, sonntags nach dem Gottesdienstund nach Vereinbarung

»Ein Leben fürChemnitz«

Tag des Geotops am 17. September 2017

Am 5. Mai 2015 verstarb Stefan Weber im Alter von 72 Jahren. Eine Ge-denkveranstaltung aus Anlass seines 75. Geburtstages ehrt den ChemnitzerTürmer am 17. September 2017. Foto: Stadt Chemnitz

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Vom 22. bis 24. September2017 finden die Tage der Industriekultur statt

Wie in den Vorjahren finden im Sep-tember wieder die Chemnitzer Tage derIndustriekultur statt, mit einer »Früh-schicht«, interaktiven Angeboten fürdie Jüngsten und einer »Spätschicht«.Auch »RAW«, das Festival der Indus-triekultur im K40 der »schönherr.fabrik«gehört abermals zum Programm.

Industriestandorte der Vergangenheitsind noch heute lebendig, Brachenwerden neu genutzt, so auch zum»RAW – Das Festival der Industrie-kultur«. Diese zentrale Veranstaltungder Tage der Industriekultur ist indas Jubiläum »200 Jahre Louis Fer-dinand Schönherr« eingebunden. Die»schönherr.fabrik« ist ein Ort, andem Chemnitzer Industriegeschichtegeschrieben wurde und noch wird.Das Kreativhaus K40 der Schönherr-fabrik wird für Besucher zugängig ge-macht: Nach der traditionellen Früh-und Spätschicht am Freitag beginntdas RAW-Festival am Abend des 22.September mit »Brauclub on Tour –Das neue Format ‘DISKO 2000‘». Der Start in die Samstagnacht am23. September ist ein Science Slam

und ab 22 Uhr heizen DJ Hell, BastiGrub und die Treibsand Residents zuTechno, House, Electro und Classicsbeim Treibsand@RAW ein. Für Fami-lien gibt es ein interaktives Tagespro-gramm rund um das Thema Textil, soz.B. Technikmuseen zum Anfassenund Mitmachen, Slackline Workshops,Innovationen der TU Chemnitz, wieden gestrickten Turnschuh oder dieSocke mit eingewebter Sensorik odereinen grünen Werksgarten zum Ent-spannen. Für die Jüngsten vermitteltam 24. September, 14 Uhr, die Kin-deruni der TU Chemnitz unterhaltsamWissenswertes. Der Eintritt zu allenAngeboten ist an allen Tagen frei.

Angebote für die Jüngsten: Frühschicht am

22. September, von 8 bis 16 Uhr

Zur »Frühschicht« entdecken und er-kunden Kinder und JugendlicheChemnitzer Unternehmen, For-schungs- und Bildungseinrichtungen,Museen und vielleicht auch Perspek-tiven für ihre eigene Zukunft. In die-sem Jahr feiert die Frühschicht einePremiere. In drei Unternehmen könnensich Jugendliche bereits am Vormittagüber Ausbildungsangebote informie-ren. Die CEFEG GmbH, Reha aktivGmbH und Dr. Gühring KG präsen-tieren sich mit interessanten Infor-mationen zur beruflichen Ausbildung.

Einen so exklusiven Einblick bekommtman nicht jeden Tag geboten. Natür-lich wird auch an die Jüngsten ge-dacht! Fast schon traditionell heißtes am Freitagvormittag zur Frühschichtwieder Betriebe, Museen und Bil-dungseinrichtungen entdecken. Inkindgerechten Führungen können diekleinen Frühaufsteher schauen, lernen,begreifen, ausprobieren, tüfteln, bas-

teln und spielen. Kindergartengruppenund Grundschulklassen können sichanmelden, um Kinder für Naturwis-senschaft und Technik zu begeis-tern.

Anmeldung und Informationen unter:& 0371 3660202E-Mail: [email protected]

37 15. September 20174

Unter diesem Titel stehen in diesem Jahr die Interkulturellen Wochen

Am 16. September 2017 werden um12 Uhr auf dem Neumarkt die Interkul-turellen Wochen in Chemnitz eröffnet.Seit 1991 bieten sie hier Gelegenheitzur Begegnung von Menschen unter-schiedlicher Herkunft. Sie ermöglicheninterkulturelle Zusammenarbeit und dasKennenlernen von Kulturen. Vereine,Verbände, Initiativen, Behörden und In-stitutionen präsentieren dabei öffentlichihre Arbeit in Sachen Integration undVerständigung. Allein beim Bühnenpro-gramm zum Auftakt wirken 100 Men-schen verschiedener Nationalitäten mit.Auch kulinarisch setzt die Eröffnungauf Vielfalt: ungarische, polnische, vietnamesische, türkische, ukrainischeSpeisen und Köstlichkeiten warten da-rauf, probiert zu werden.

Dem Eröffnungsprogramm auf demNeumarkt folgen dann über zwei Wo-chen zahlreiche weitere Veranstaltun-gen in Chemnitz. Dabei stellen unteranderem Vereine, Wohlfahrtsverbände,Migrantenselbstorganisationen, Bil-dungseinrichtungen, Kirchgemeindenund Behörden ihre Arbeit vor undinformieren zugleich zu den ThemenMigration, Integration und Asyl. Na-türlich gibt es zu den InterkulturellenWochen zugleich zahlreiche Anlässezum Mitmachen und Feiern. Zwei Schriftstellerinnen aus demIrak – Amal Ibrahim al-Nusairi und

Aliya Talib – sind Teil des Programms.Sie lesen aus Anlass der Interkultu-rellen Wochen am 18. September,19.30 Uhr, im Frauenzentrum LilaVilla Texte aus der Anthologie »Mitden Augen von Inana«. Im Anschlussan die Lesung spielt die Band SawaSawa unter anderem Rumba. Aberauch Benga-Musik erklingt, die ihrenUrsprung im westlichen Kenia hat.Wurzeln in Mocambique hat dagegender Marrabenta, er ist an dem Abendebenso wie Reggae und Soukous zuhören. Letzteres ist aus der kubani-

schen Rumba entstanden und stammtursprünglich aus der Kongo-Region.Im Programm der Interkulturellen Wo-chen stehen zudem traditionelle An-gebote wie »Meet new friends« desFamilienvereins Groß und Klein unddes Staatlichen Museums für Archäo-logie. Außerdem lädt eine »Interreli-giöse Stadtrundfahrt« ein, verschie-dene Religionsgemeinschaften inChemnitz zu besuchen. Überdies ha-ben zahlreiche neue Ideen ihren Wegins Programm gefunden, das die Mi-grationsbeauftragte der Stadt in Ko-

operation mit dem FrauenzentrumLila Villa und dem Verein akCente,dem Verein AGIUA und dem Migra-tionsbeirat der Stadt vorbereitet.

Hintergrund: Bundesweit gehen In-terkulturelle Wochen auf eine Initiativeder Deutschen Bischofskonferenz, derEvangelischen Kirche in Deutschlandund der Griechisch-Orthodoxen Me-tropolie zurück. Seit 1975 finden siein vielen deutschen Städte statt undwerden von Kirchen, Gewerkschaften,Wohlfahrtsverbänden, Kommunen, In-

tegrationsbeauftragten und -beiräten,Migrantenorganisationen sowie Ini-tiativgruppen unterstützt und mitge-tragen. In mehr als 550 Städten undGemeinden finden dazu Veranstal-tungen statt. Der Ende Septemberabgehaltene bundesweite Tag desFlüchtlings ist Bestandteil der Inter-kulturellen Woche (IKW). »Vielfaltverbindet« ist das Motto der »IKW2017«.

Das Chemnitzer Programm ist unterwww.chemnitz.de/ikw zu finden.

»Vielfalt verbindet«

»Frühschicht« in Chemnitzer Firmen

Menschen verschiedener Herkunft bringen Vielfalt in unsere Gesellschaft. Foto: Rawpixel.com / Fotolia

»Was es ist zu sein berühmt«

Unter diesem Titel findet ein lite-rarischer Streifzug mit Musik durchdas Leben des Schriftstellers Ste-fan Heym statt am 15. September2017, 19 Uhr, in der StädtischenMusikschule Chemnitz, Gerichts-straße 1. Ausführende sind SabineKühnrich, Klaus Schleiff und Lud-wig Streng. Mit ihrem literarisch-musikalischen Abend in der Mu-sikschule wird das Begleitpro-gramm zur diesjährigen Verleihungdes Internationalen Stefan-Heym-Preises der Stadt Chemnitz fort-gesetzt. Es spannt einen großenbiografischen Bogen, die Akteuregreifen mit vollen Händen in dieVielfalt von Stefan Heyms Schaf-fen. Auch einige seiner frühen,lange Zeit kaum bekannten Ge-dichte aus den 1930er-Jahren ge-hen, vertont von Ludwig Streng,als Lieder in das Programm ein.Kurzweilig, tiefgründig, ein Stückliterarischer Heimatkunde.

Eintritt 7 Euro, ermäßigt 4 Euro.Karten an der Abendkasse, Vorbestellungen möglich unter & 0371 488 4121 und unter [email protected] Informationen unterwww.stefan-heym-gesellschaft.de

Information

»Vielfalt verbindet« – so das Motto der Interkulturellen Wochen 2017

Kinder entdecken bei der Frühschicht die Unternehmen der Region, hierbeim ASR in Chemnitz. Foto: ASR Chemnitz

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37 15. September 2017 5

Die Arbeiten zum Bau eines Kreisverkehrsam Knoten Stollberger Straße / Neu-kirchner Straße / Friedrich-Viertel-Straßehaben am 11. September begonnen.

Die Kreuzung war zuletzt nicht mehrleistungsfähig und soll deshalb zumKreisverkehr umgebaut werden. DieStadt will so die Wartezeiten fürFahrzeuge verkürzen. Vor allem abersoll sich die Sicht für Linksabbiegeraus den Nebenstraßen verbessern.Für Fußgänger entstehen durch denKreisel-Neubau auch Gehwege. Beidem Projekt will man in allen Kno-tenpunktzufahrten auch barrierefreieÜbergänge für Fußgänger schaffen.

Der neue Kreisverkehr wird einenAußendurchmesser von 34 Meter ha-ben. Die Fahrbahn im Kreisel istsechs Meter breit. Die Abschnitte

der Stollberger Straße und der Neu-kirchner Straße, die zum Kreisverkehrhin und weg führen, werden auf einerLänge von je 90 Metern ausgebaut.Der Abschnitt der Friedrich-Viertel-Straße, der in dem Zusammenhangausgebaut wird, ist 70 Meter lang.Im südlichen Ast der StollbergerStraße in stadtwärtiger Richtung undin der Neukirchner Straße RichtungKreisverkehr werden barrierefreie Bus-haltestellen als Fahrbahnrandhalte-stellen eingeordnet. Sie sind Halte-stellen der städtischen Buslinien 26und 93 sowie der Regionallinien200, 201 und 262.

Der neue Kreisverkehr wird in vierBauphasen entstehen. Der Verkehrauf der Stollberger Straße soll dabeiaufrechterhalten bleiben. Bis AnfangNovember kann dies noch zweispurig

erfolgen, im Anschluss ist eine halb-seitige Verkehrsführung mit Ampel-regelung vorgesehen. Die Neukirchner Straße muss währendder gesamten Bauzeit für den Indivi-dualverkehr gesperrt bleiben. EineUmleitung über Stollberger Straße /Südring / Neefestraße / Jagdschän-kenstraße wird eingerichtet. Auchdie Friedrich-Viertel-Straße ist wäh-rend der gesamten Bauzeit voll ge-sperrt. Die dort angrenzende Siedlungist über die Wolgograder Allee er-reichbar. Die Zufahrt zur angrenzen-den Tankstelle an der StollbergerStraße bleibt gewährleistet.Mit der Fertigstellung des Kreisver-kehrs rechnet die Stadt Mitte nächs-ten Jahres. Die Firma ChemnitzerVerkehrsbau GmbH hat den Umbau,der rund 850.000 Euro kostet, über-nommen.

Das Umweltamt verweist darauf, dassdas Verbrennen von Pflanzenabfällenlaut Pflanzenabfallverordnung ganzjährigim Freistaat verboten ist. Die Behördesetzt nicht nur das Verbrennungsverbotdurch, sondern prüft auch im Einzelfallauf formlosen schriftlichen Antrag, obPflanzenabfälle ausnahmsweise in denMonaten April oder Oktober verbranntwerden dürfen.

Antragsteller haben den Nachweis zuführen, dass ihnen eine Alternativezur Verbrennung weder möglich nochzumutbar ist. Das Verbrennen vonLaub fällt grundsätzlich nicht unterdiese Ausnahme, da dabei immer Ge-ruchsbelästigung durch starke Rauch-und Qualmentwicklung sowie Gesund-heitsgefährdungen verbunden sind.

Von der genehmigungspflichtigen Aus-nahme sollte ohnehin kaum Gebrauchgemacht werden, da Chemnitz überein umfangreiches und flächen-deckendes Angebot zur Verwertung

von Pflanzenabfällen, beispielsweisemit der Biotonne oder über die Wert-stoffhöfe des ASR, verfügt.Auch Eigenkompostierung ist eineumweltschonende Variante, mit demNebeneffekt, dass man dabei nochvon der Gebührenpflicht für die Bio-tonne befreit werden kann. Die Be-freiung ist antrag- und genehmigungs-pflichtig und kostet einmalig 46 Euro.

Wer Grünschnittsäcke (60 l 1 € /120 l 2 €) und Laubsäcke (60 l 1 €)nutzen möchte, kann diese übrigensim Kundenservice des ASR auf derBlankenburgstraße 62 sowie in denBürgerservicestellen und auf den Wert-stoffhöfen erwerben. Sie sind ganz-jährig auf den Wertstoffhöfen erhältlich.

In der Zeit vom 15. September bis30. November werden Laubsäckedurch den ASR bei der turnusmäßigenEntsorgung mitgenommen, wenn sieneben der Biotonne zum Abholterminmit bereitgestellt sind. Baum-, Strauch- und Heckenschnittkann man kostenfrei bis zwei Kubik-meter pro Anlieferung und Tag aufden Wertstoffhöfen abgeben. Mehr Informationen dazu gibt es auchunter den Rufnummern 488 3650und 4095 102.

Wasserspiel am Roten Turmwird jetzt gebaut

In der warmen Jahreszeit erfreuen dieWasserspiele vor der Stadthalle vielePassanten, die dort beim Stadtbummeleine Pause einlegen. In den letztenJahren traten bei der 1972 errichtetenBrunnenanlage zunehmend Wasserver-luste auf. Der Brunnen ist nicht nur un-dicht, sondern auch durch Vandalismusbeschädigt. Nach dem jüngsten Stadt-fest abgelassen und gereinigt, soll ernun saniert werden.

Der Einbau neuer Dichtungsmateria-lien erfordert eine trockene und mildeWitterung. Die damit beauftragteFirma hofft, die anstehenden Bauar-beiten bis Ende November abschlie-ßen zu können. Aufgrund konjunk-turbedingt steigender Preise müssendie Reparaturen allerdings etappen-weise erfolgen. In diesem Jahr ist dasAbdichten von Fugen des oberen Beckens sowie die Reparatur vonSchäden an der Natursteinverklei-dung vorgesehen. Auch Vandalismus-schäden will die beauftragte Firmaausbessern. Für diesen ersten Bauab-schnitt fallen Kosten in Höhe von80.000 Euro an. Durch knappe Baukapazitäten amMarkt musste die Stadt von ihremursprünglichen Plan einer Komplett-sanierung des Brunnens abweichen.Nun prüft sie, inwieweit die weitere

Reparatur des Wasserspiels noch fürdas Frühjahr 2018 beauftragt werdenkann. Da der jetzt bald abgedichteteBrunnen trocknen muss, ist ohnehindas Frühjahr für Folgearbeiten besser

geeignet. Im späten Frühjahr 2018sollen die Fontänen dann wieder spru-deln. Ausführen wird die Sanierungdas Bauunternehmen Thomas Hübleraus Dresden. Mit der Bauüberwachung

ist das Planungsbüro Kretzschmar &Partner Freie LandschaftsarchitektenmbH aus Dresden beauftragt. Die Ar-chitekten hatten auch vorab die Pla-nungsleistungen erbracht.

Brunnen wird repariert

Stadt baut Verkehrsknoten aus

Gärtner können die Umwelt schonen

Das Wasserspiel vor der Stadthalle und dem Roten Turm ist im Sommer stets Anziehungspunkt für Passanten.Archivfoto: Sven Gleisberg

Im Bereich der Heinrich-Schütz-Straße wird durch die Firma RACRohrleitungsbau Altchemnitz GmbHim Auftrag der inetz eine neue Was-serleitung verlegt. Wie die Verkehrsbehörde jetzt mit-teilt, verlängert sich dort die Bauzeit,da die erforderliche Hygieneprobe be-anstandet wurde. Deshalb muss die

neu verlegte Leitung erneut gespültwerden. Daran hat sich eine neue Hy-gieneprobe angeschlossen. Nach Aussage der Baufirma wird am19./20. September 2017 der Asphaltaufgetragen. Der Fugenverguss sollam 21. und 22. September 2017 er-folgen, so dass die Baumaßnahmeam selben Tag beendet ist.

Pflanzenabfälle nicht verbrennen!

Beim öffentlichen Stammtisch des Stadt-teilrats Sonnenberg werden am 21. Sep-tember 2017 Vorstellungen und Ideen zumöffentlichen Raum zwischen Lessingplatzund Zeisigwald diskutiert. Der Stammtischfindet 19 Uhr in der Kulturkneipe »Kaffee-Satz«, Zietenstraße 40, statt. Was kann dieSonnenberger Promenade leisten? WelcheAspekte des Stadtteils kann sie abbildenoder unterstützen? Welche Rolle kann deröffentliche Raum spielen, welche Motivekönnen ihn tragen? Interessenten sind ein-geladen, das zu diskutieren.

Hintergrund ist eine städtebaulicheEntwurfsstudie zur Umgestaltungund Aufwertung der Reinhardtstraßeals »Sonnenberger Promenade«. Mitihr sollen Ergebnisse des städtebau-lichen Rahmenplans »Sonnenberg-Nord« vertieft werden, der seit 2014als Grundlage weiterer Planungenund Vorhaben dient. Gefunden wer-den soll bis Jahresende ein Konzept,das es vermag, mit den BewohnernStärken zu erarbeiten, die Ordnungstädtebaulicher Strukturen zu unter-stützen, das Wohnumfeld zu verbes-sern und ein umweltgerechtes Mobi-litätsverhalten zu organisieren. Einezentrale Rolle spielt der öffentlicheRaum; neben Straßen gehören derLessingplatz, der Zugang zum Zeisig-wald und die Bereiche angrenzenderKarrees zu den städtebaulichenÜberlegungen. Neu konzipiert wer-den sollen Orte für Begegnungen,Bewegung, Sport und Spiel, die als»Sonnenberger Promenade« erleb-bar sein sollen.

Bauverzögerung an der Heinrich-Schütz-Straße

Stadtteilratsstamm-tisch Sonnenberg

Trödelmarktam Rathaus

Jeden dritten Sonntag im Monatgibt es rund um das ChemnitzerRathaus beim Trödelmarkt Gele-genheit, in alten Sachen zu stö-bern. Dies ist wieder am 17.9.17 ab 9 Uhr möglich. Für das leiblicheWohl der Trödler und Käufer istgesorgt.

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37 15. September 20176 UMWELT

Artenschutz geht vor

Beim Umweltamt mehren sich derzeitAnrufe Besorgter, die auf dem Balkon,in der Laube, Garage oder im Dach einWespennest fanden. Den meisten fälltdies erst jetzt auf, da das Wespenvolkden Höhepunkt seiner Entwicklung er-reicht hat. Die künftigen Königinnen,die im nächsten Jahr die Art erhalten,stehen kurz vor dem Schlupf. Menschen empfinden Wespen oft alslästig, wenn sie beim Picknick und imBiergarten als ungebetener Gast er-scheinen und die Speisen und Getränkeumschwirren. Auch dass sie in der Lagesind, sich zur Wehr zu setzen, wennsie in Bedrängnis geraten, macht denmeisten Menschen Angst. »Diese istjedoch in der Regel unbegründet, wennman Ruhe bewahrt und einige Verhal-tensregeln beachtet«, sagt Ines Stelznervom Umweltamt. Bei ihr können sichBesorgte zu dem Thema unter der Ruf-nummer 488 3643 informieren.

Ratsam ist es, Abstand zum Nest zuhalten. Hektik, intensive Gerüche,Lärm, Vibration, grelles Licht mögendie Tiere nicht, ebenso wenig dasVerstellen der Einflugschneise oder -öffnung. »Dies sollte man also ver-meiden! Außerdem sollten süße Spei-sen und Getränke abgedeckt sein«,rät die Fachfrau und erinnert daran,dass alle Wespenarten sehr nützlichsind. Sie vertilgen eine große MengeInsekten und regulieren so Insekten-arten, die vom Menschen oft alslästig, vielleicht sogar noch lästigerals Wespen selbst empfunden werden.

Die größte heimische staatenbildendeWespenart, die Hornisse, genießt be-sonderen gesetzlichen Schutz. Es istbei empfindlichen Bußgeldern ver-boten, diese Tiere einschließlich ihrerEntwicklungsstadien zu töten, ihreNiststätten zu beeinträchtigen odergar zu zerstören. Dieser Schutzstatustrifft ebenso für alle Hummelartenzu.Alle anderen staatenbildenden Wes-penarten unterliegen zwar nicht dembesonderen, aber dennoch dem all-gemeinen Artenschutz. Das bedeutet,dass auch sie nicht ohne vernünftigenGrund getötet oder ihre Niststättenbeseitigt werden dürfen.

Staatenbildende Wespenarten »mie-ten« sich dann in Gebäuden ein,wenn sie keine geeigneten natürlichenNistplätze wie zum Beispiel Baum-höhlen finden. Gerade die Hornisseist dabei besonders einfallsreich: Siesiedelt ihr Volk mitunter im Dach wieauch in anderen Hohlräumen vonHäusern oder in Nistkästen an. Bereitsvor dem Frühling ist es also eineÜberlegung wert, ob man sein Vogel-haus nicht besser entfernt von derTerrasse und auch etwas höher in ei-nen Baum hängt. Natürlich sollte die-ser kein Obst tragen, das im Herbstgeerntet werden soll.

Stellt man dennoch die schwirrendenUntermieter fest, ist Panik unange-bracht. Das Umweltamt empfiehlt,das Geschehen aus gebührendem Ab-stand zu beobachten, denn der Le-benszyklus z. B. der Hornisse ist in-teressant. Ist man achtsam, kommt es kaum zuKonflikten. Ratsam ist es auch, Vor-

sorge zu treffen, indem man z.B.Gaze an Fenstern anbringt.Niststätten von Hornissen sind ein-jährig und nur im absoluten Ausnah-mefall siedelt sich ein Hornissenvolkim Folgejahr am gleichen Nistplatzan. Ohnehin sterben Wespen- und

Hummelvölker im Spätherbst, meistaber schon mit dem dauerhaften Ab-sinken der Nachttemperaturen ab.Lediglich ein geringer Teil des Volkes,nur die begatteten Königinnen, tretendie Überwinterungsruhe an. Und nurwenige Königinnen überstehen die

kalte Jahreszeit, um im nächsten Jahran anderer Stelle ein neues Volk zugründen und so die Art zu erhalten.

Ratsuchende können sich bei der UnterenNaturschutzbehörde unter & 488 3643oder 488 3602 informieren.

Keine Panik vor Hornissen & Co.

Jetzt ist Wespenzeit – und wie! Die Insekten nisten sich in unseren Gebäuden ein, sie fressen von unseren Tellern, undsie stechen. Aber ist das schon alles, was es über diese Tiere zu wissen gibt? Das Umweltamt gibt RatsuchendenAuskunft. Foto: : Peter Brixius / pixelio.de

Zwischen Scheffelstraße und Fried-rich-Hähnel-Straße kann man ein klei-nes Biotop finden, an dessen Rändernsich der Naturlehrpfad der Projekt-gruppe »NaturWALDinsel« Helbersdorfentlang zieht. Neun Aufsteller infor-mieren dort, interessant aufbereitet,über die heimische Pflanzen- undTierwelt.Dabei handelt es sich um ein gutesBeispiel von bürgerschaftlichem En-gagement im Stadtgebiet. Deshalbist es dem StadtteilmanagementChemnitz Süd ein besonderes Anlie-gen, dort Erkundungstouren zu initi-ieren. Dazu sind Interessierte einge-laden für den 18. September, ab 10Uhr und für den 16. Oktober, ab16.30 Uhr. Die Rundgänge beginnenan der Graffitiwand nahe der Schef-felstraße. Bei der Führung am Natur-lehrpfad entlang hinab zum Feucht-gebiet ist so einiges zu entdecken.Nachdem sich Projektleiter KlausLindner vorbildlich um den Aufbaudes Lehrpfades kümmerte, möchtenun Elke Rascher Jung und Alt die»NaturWALDinsel« mitten im Stadt-gebiet näher bringen. »Die Nutzungdes Lehrpfades und die Weitergabevon Wissen über unsere Flora undFauna sind mir dabei ganz wichtig«,erklärt die Projektleiterin.

Geführter Rundgang gibt Historisches preis

Zur Entdeckungstour die »Großen Chem-nitzer Industriellen« sind Interessiertefür den 17. September, 10 Uhr, einge-laden. Mandy Kreutziger, Mitarbeiterinder Friedhofsverwaltung, führt dazudurch die Anlagen des StädtischenFriedhofes und erzählt interessante Epi-soden und »Geheimnisse« von Hartmannbis Ritter von Zimmermann. Unter an-derem wird sie Interessierten verraten,in welcher Form Herr Schleenhain dieWerbung für sein Schuh-Haus gestaltete. Treffpunkt zu dieser Erkundung istdas Eingangstor des Städtischen Fried-hofes an der Reichenhainer Straße,stadtauswärts links.

Grabstätten bedeutender Chemnitzer

Bedeutende Chemnitzer ruhen aufdem Städtischen Friedhof. Die Be-rühmtheiten vergangener Jahrhundertelegen so auch Zeugnis der ChemnitzerGeschichte ab. Überdies sind ihremonumentalen Grabmale oft vonkunstgeschichtlichem Interesse. DieRuhestätten des Bankiers Franz Edu-

Unterwegs auf dem LehrpfadRuhestätten von bedeutenden Chemnitzern

ard Kunath beispielsweise oder dasFamiliengrab von Emil Oskar Richter,der Inhaber der Firma ReißzeugfabrikE.O. Richter & Co. Die Liste historischbedeutsamer Grabstätten auf dem

Städtischen Friedhof liest sich wiedas »Who is Who?« großer ChemnitzerIndustrieller und Intellektueller.Auch Stadtbaurat Philipp GottfriedBenjamin Eduard Hechlers letzte Ru-

hestätte befindet sich auf dem Städ-tischen Friedhof. Hechler (16.3.1838- 23.12.1910) war der erste Stadt-baurat in Chemnitz. Ihm oblagenHoch- und Tiefbau sowie die Kanal-,Straßen- und Wasserleitungsanlagender damals rasch anwachsenden Stadt.Seine Hauptanstrengungen galten derTrinkwasserversorgung. Zu seinen we-sentlichen Werken gehört die 1891geschaffene Markthalle sowie die Tal-sperren Einsiedel und Neunzehnhain.Das Denkmal auf seinem Grab istaus Muschelkalkstein. Die weiblicheGestalt soll die griechische GöttinHygiene darstellen, die den Fuß aufden Kopf des Dämonen Bazillus setzt.Die Nichte von Hechler, die sichgenau erinnerte, wie das Grabdenkmalseinerzeit erklärt wurde, teilte 1939mit: »Die weibliche Figur stellt dieBaukunst dar, die ihren Fuß auf denKopf des besiegten Wassergottes stellt.Der Auflagestein der Göttin zeigt nochstark verwittert die Türme der Talsperrevon Einsiedel und Neunzehnhain.«Die Rückwand des Grabmales neigtesich bereits 1934 nach hinten. ImJahre 2000 wurde das Denkmal de-montiert, neu gegründet und wiederaufgebaut. Mehr zu diesem und wei-teren Grabmalen erfahren Teilnehmerder Führung am 17. September.

Detail eines der bedeutenden Grabmale auf dem Städtischen Friedhof. DiePlastik steht auf der Grabstelle für Stadbaurat Hechler. Foto: Stadt Chemnitz

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öffentlicht. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an dieSubmissionsstelle VOL:

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Brit Henke, Tel.: 0371 488 3078Fax: 0371 488 3096 E-Mail: [email protected] Straße 89, 09120 Chemnitz,Erdgeschoss Raum 018Öffnungszeiten: Montag bis Mittwoch 8.30 - 12.00 Uhr und13.30 - 15.30 Uhr, Donnerstag 8.30 - 12.00 Uhr und 13.30 Uhr - 17.30 Uhr, Freitag geschlossen

Allgemeine Hinweise zu Vergaben von Bauleistungennach VOB sowie Architekten- & Ingenieur-dienstleistungen nach VgV Abschnitt 6

37 15. September 20178 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

RV Belieferung von Büromaterial undBürokleingeräteVergabenummer: 10/10/17/072Auftraggeber: Stadt ChemnitzArt der Vergabe: offenes Verfahrennach VOL/AAusführungsort: Chemnitz

Durchführung von Postdienstleistun-gen für das Jobcenter MittelsachsenVergabenummer: 10/JCMS/17/001Auftraggeber: Stadt ChemnitzArt der Vergabe: öffentliche Ver-gabe nach VOL/AAusführungsort: Chemnitz

Beschaffung von flexiblen Mikro-filmscannern für das StadtarchivChemnitz: 1 Gerät im Jahr 2017, 1 Gerät imJahr 2018 sowie die entsprechendeWartung für die Jahre 2018-2021Vergabenummer: 10/10/17/080

Auftraggeber: Stadt ChemnitzArt der Vergabe: öffentliche Ver-gabe nach VOL/AAusführungsort: Chemnitz

Aktuelle Vergaben VOL und VgV der Stadt Chemnitz

Sitzung des Stadtrates – öffentlich –Mittwoch, den 20.09.2017, 15:00 Uhr, Stadtverordnetensaal des Rathauses, Markt 1, 09111 Chemnitz

Tagesordnung:

1. Eröffnung, Begrüßung sowieFeststellung der ordnungs-gemäßen Ladung und derBeschlussfähigkeit

2. Feststellung der Tages-ordnung

3. Entscheidung über Einwen-dungen gegen die Nieder-schrift der Sitzung desStadtrates – öffentlich –vom 23.08.2017

4. Informationen der Ober-bürgermeisterin

5. Fraktionserklärungen aus aktuellem Anlass

6. Petitionsvorlagen6.1. Erhalt des Spielplatzes

inklusive der zwei Tisch-tennisplatten am RosenhagEcke SandwegVorlage: P-003/2017Einreicher: Herr Stefan Wolfaus Chemnitz

7. Beschlussvorlagen7.1. Terminplan für die Sitzungen

des Stadtrates und seinerAusschüsse für das Jahr2018Vorlage: B-163/2017Einreicher: Oberbürger-meisterin/Amt 15

7.2. außerplanmäßige Mittel-bereitstellung für den Aus-bau des 3. Obergeschossesder Jan-Amos-Comenius-Grundschule und Ent-scheidung zur sofortigemUmsetzung der MaßnahmeVorlage: B-129/2017Einreicher: Dezernat 6/SE 17

7.3. Grundsätze für Geldanlagender Stadt ChemnitzVorlage: B-194/2017

Einreicher: Dezernat 1/Amt 207.4. Verzicht auf Umschuldungen

im Haushaltsjahr 2017Vorlage: B-195/2017Einreicher: Dezernat 1/Amt 20

7.5. Feststellung des Jahres-abschlusses 2016 des Friedhofs- und Bestattungs-betriebes der Stadt Chem-nitzVorlage: B-151/2017Einreicher: Dezernat 1/FBB

7.6. Bestellung eines Wirtschafts-prüfers für die Pflicht-prüfung des Jahreabschlus-ses zum 31. Dezember 2017des Friedhofs- und Bestattungsbetriebes derStadt ChemnitzVorlage: B-152/2017Einreicher: Dezernat 1/FBB

7.7. Feststellung des Jahres-abschlusses 2016 des Entsorgungsbetriebes derStadt ChemnitzVorlage: B-155/2017Einreicher: Dezernat1/ESC

7.8. Bestellung eines Wirtschafts-prüfers für die Pflichtprü-fung des Jahresabschlusses2017 des Entsorgungsbetrie-bes der Stadt Chemnitz unddes Abfallentsorgungs- undStadtreinigungsbetriebes derStadt ChemnitzVorlage: B-149/2017Einreicher: Dezernat 1/ESC/ASR

7.9. Feststellung des Jahres-abschlusses 2016 des Abfallentsorgungs- undStadtreinigungsbetriebes derStadt ChemnitzVorlage: B-167/2017Einreicher: Dezernat 1/ASR

7.10. Abberufung eines sachkun-

digen Einwohners aus demKulturausschuss der StadtChemnitz und daraus folgende Berufung einessachkundigen Einwohners inden KulturausschussVorlage: B-170/2017Einreicher: Oberbürger-meisterin/Amt 15

7.11. Wahl von Aufsichtsrats-mitgliedern der Heim gemeinnützigen GmbH fürmedizinische Betreuung, Senioren und BehinderteChemnitz und Cc Klinik-VerwaltungsgesellschaftChemnitz mbHVorlage: B-200/2017Einreicher: Dezernat 1/Amt 20

7.12. Anpassung von Gesell-schaftsverträgen städtischerBeteiligungen an die novellierte SächsGemOVorlage: B-184/2017Einreicher: Dezernat 1/ Amt 20

7.13. Archivsatzung der StadtChemnitz für das StadtarchivChemnitzVorlage: B-138/2017Einreicher: Dezernat 5/Amt 41

7.14. 1. Satzung zur Änderungder Satzung der Stadt Chemnitz über die Erhebungvon Benutzungsgebührendes Stadtarchivs der StadtChemnitz (Archivgebühren-satzung)Vorlage: B-136/2017Einreicher: Dezernat 5/Amt 41

7.15. Konzept zur Planung, Orga-nisation und Durchführungdes Straßenwinterdienstes inder Stadt Chemnitz für dieSaison 2017/2018 (Winter-dienstkonzept)

Vorlage: B-124/2017Einreicher: Dezernat 6/ASR

7.16. 6. Baubeschluss für Hochbaumaßnahmen mitBaubeginn 2017Vorlage: B-144/2017Einreicher: Dezernat 6/SE 17

7.17. Grundsatzbeschluss zu denInnenstadtquartieren E3 undE4Vorlage: B-190/2017Einreicher: Dezernat 6/Amt 61

7.18. Beschluss zum vertiefen-den Karreekonzept im Bereich SonnenbergNord/Karree 72Vorlage: B-148/2017Einreicher: Dezernat 6/Amt 61

7.19. Satzung über die 2. Ver-längerung der Satzung derStadt Chemnitz über die Veränderungssperre zum Bebauungsplan Nr. 98/10„Wanderer-Viertel”, Teil AVorlage: B-182/2017Einreicher: Dezernat 6/Amt 61

7.20. Abwägungs- und Satzungs-beschluss zum Bebauungs-plan Nr. 96/23 „Schiller-platz/Aktienspinnerei” –südliches Teilgebiet Schiller-platz –Vorlage: B-189/2017Einreicher: Dezernat 6/Amt 61

8. Informationsvorlagen8.1. Berichterstattung über die

durchgeführten Prüfungendes Rechnungsprüfungsam-tes im Zeitraum 01.01.2017bis 30.06.2017Vorlage: I-053/2017Einreicher: Oberbürger-meisterin/Amt 14

8.2. Finanzcontrolling per30.06.2017

Vorlage: I-052/2017Einreicher: Dezernat 1/Amt 20

9. Beschlussanträge9.1. Umsetzung der UN-

Behindertenrechtskonvention (Aktionsplan Inklusion)Vorlage: BA-034/2017Einreicher: Fraktion DIE LINKE,SPD-Fraktion, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

9.2. City-Management für die InnenstadtVorlage: BA-036/2017Einreicher: Fraktion AfD

9.3. Abschaffung des Stefan-Heym-FörderpreisesVorlage: BA-040/2017Einreicher: Ratsfraktion PRO CHEMNITZ

9.4. Anpassung der Satzung zumSchutz des Baumbestandesim Gebiet der Stadt Chemnitz vom 09.11.1994an LandesrechtVorlage: BA-041/2017Einreicher: Ratsfraktion PRO CHEMNITZ

9.5. Neuordnung der Sport-stättennutzungsgebühren fürSchulen in freier TrägerschaftVorlage: BA-043/2017Einreicher: Fraktions-gemeinschaft CDU/FDP

10. Anfragen der Stadträtinnenund Stadträte

11. Bestimmung von zwei Stadtratsmitgliedern zur Unterzeichnung der Niederschrift der Sitzung des Stadtrates – öffentlich –

Barbara Ludwig //Oberbürgermeisterin

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(Az: 66.14.03/330-2/16)

1. Beschreibung des FeldwegesBezeichnung: Feldweg, Blatt-Nr.1923 ab dem Ende der Ortsstraße„Am Poltermühlenteich“Flurstücke: T.v. 446/4, T.v. 444,T.v. 437 und T.v. 438 – Gemar-kung ReichenbrandAnfangspunkt: Verlängerung dersüdlichen Flurgrenze des Flurstü-ckes 446/3, Gemarkung Reichen-brand in östliche RichtungEndpunkt: Verlängerung der nord-westlichen Flurgrenze des Flur-stückes 437, Gemarkung Reichen-brand in östliche RichtungWidmungsbeschränkung: landwirt-schaftlicher Verkehr, Pkw zu denGartenanlagen

Länge: 233 mBaulastträger: Stadt Chemnitz

2. VerfügungDer unter 1. näher bezeichneteFeldweg wird nach §§ 3 und 6 desStraßengesetzes für den FreistaatSachsen (SächsStrG) vom 21. Ja-nuar 1993 (SächsGVBl. S. 93)Rechtsstand 01.05.2014 zumFeldweg gewidmet.Die Widmung des Feldweges wirdeinen Tag nach der Veröffentli-chung wirksam.

3. EinsichtnahmeDie Verfügung kann während derDienstzeiten, Montag und Dienstagvon 8.30 – 12.00 Uhr sowie Don-nerstag von 8.30 – 12.00 Uhr und

von 14.00 – 18.00 Uhr in derStadtverwaltung Chemnitz, Anna-berger Str. 89 im Tiefbauamt, Zim-mer 208 eingesehen werden.

4. RechtsbehelfsbelehrungGegen diese Allgemeinverfügungkann innerhalb eines Monats nachihrer Bekanntgabe Widerspruch er-hoben werden. Der Widerspruch istschriftlich, in elektronischer Formoder zur Niederschrift bei derStadt Chemnitz, Markt 1, 09111Chemnitz oder bei jeder anderenDienststelle oder Bürgerservice-stelle der Stadt Chemnitz einzule-gen.Wird der Widerspruch in elektroni-scher Form eingelegt, so ist daselektronische Dokument mit einer

qualifizierten elektronischen Sig-natur im Sinne des Signaturgeset-zes zu versehen und über daselektronische Gerichts- und Ver-waltungspostfach über die auf derInternetseite www.egvp.de be-zeichneten Kommunikationswegeeinzureichen. Die weiteren techni-schen Anforderungen sind unterder vorgenannten Internetseite ab-rufbar.

Der Widerspruch kann auch mit-tels des auf der Internetseitehttp://www.chemnitz.de/chem-nitz/media/stadtservice/kontaktfor-mular_sicher_mitsignatur.pdfbereitgestellten Kontaktformularseingelegt werden, welches eben-falls mit einer qualifizierten elek-

tronischen Signatur im Sinne desSignaturgesetzes zu versehen ist.Die besonderen technischen Rah-menbedingungen des Kontaktfor-mulars sind unter der Internetseitehttp://www.chemnitz.de/chem-nitz/de/stadtservice/kontakt_elek-t r o n i s c h e r _ z u g a n g . h t m laufgeführt.

Die Allgemeinverfügung wird gem.§ 41 Abs. 3, 4 VwVfG öffentlichbekannt gemacht und gilt am da-rauf folgenden Tag als bekannt ge-geben.

Chemnitz, den 23.08.2017

Barbara Ludwig //Oberbürgermeisterin

37 15. September 201710 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

Bekanntmachung der Stadt Chemnitz zur Widmung eines Feldweges nach § 6 SächsStrG,Gemarkung Reichenbrand

Der Unteren Landwirtschaftsbe-hörde der Stadt Chemnitz, ange-siedelt im Grünflächenamt, liegtaus der Gemarkung Erfenschlag undReichenhain folgender Vertrag zurGenehmigung nach dem Grund-stückverkehrsgesetz vor:

Flurstück(e):Erfenschlag183/18 mit 0,2221 ha H

Reichenhain419 0,9310 ha HLandwirtschaftlichen und forstwirt-schaftlichen Unternehmen, die zurAufstockung ihres Betriebes amErwerb des Grundstückes interes-siert wären, wird Gelegenheit gege-ben, der Unteren Landwirtschafts-behörde der Stadt Chemnitz,Dienstgebäude Annaberger Str. 89,09120 Chemnitz bis zum

22.09.2017 ihr Erwerbsinteresseschriftlich zu bekunden und mit-zuteilen, welchen Preis sie beieiner eventuell gegebenen Er-werbsmöglichkeit anbieten wür-den. Vorsorglich wird darauf hin-gewiesen, dass die Mitteilungeines Erwerbsinteresses keinerleiErwerbsansprüche begründet undden Absender nicht zum Beteilig-ten am Verwaltungsverfahren macht.

Öffentlicher Hinweis

Information an Landwirte und Landwirtschaftsbetriebe

In der Amtsblatt-Berichterstat-tung am 8. September 2017wurden durch einen Tippfehlerglatt 46 Firmenläufer der Stadt-verwaltung Chemnitz „unter-schlagen”.Tatsächlich waren unter den7.606 Firmenlauf-Startern am 6. September 2017 auch 248Bedienstete der Stadtverwaltung

Chemnitz. Das Sozialamt war mit32 Sportlern das laufstärksteAmt. Auch zehn Auszubildendeder Stadtverwaltung gingen aufdie knapp fünf Kilometer langeDistanz.2016 hatten 203 Frauen undMänner ihre Arbeitgeberin, dieStadtverwaltung Chemnitz ver-treten.

Die Kunstsammlungen Chemnitzgehören zu den renommiertestenSammlungskomplexen mit demSchwerpunkt der Kunst der Mo-derne und den größten kommuna-len Museen in Deutschland.Standorte sind: Das Museum amTheaterplatz, das Museum Gun-zenhauser, mit bedeutenden Wer-ken der klassischen Moderne undder zweiten Hälfte des 20. Jahr-hunderts, das Baudenkmal Henryvan de Velde-Museum und dasSchloßbergmuseum. Der Gesamtbestand der Häuserzählt 106.552 Objekte, hinzu-kommen die Bestände der wis-senschaftlichen Bibliothek. DieGemäldesammlung mit rund1.400 Werken reicht von derKunst des späten 18. Jahrhun-derts bis in die unmittelbare Ge-genwart. Bereits in den 1920erJahren wurde das Sammlungs-spektrum durch gezielte Erwer-bungen profiliert und auf dieEntwicklung insbesondere derdeutschen Kunst mit demSchwerpunkt der klassischen Mo-derne ausgerichtet. Werke der ex-pressionistischen Künstlergruppe

„Brücke“ und besonders ihresMitglieds Karl SchmidtRottluffbestimmen noch heute den Be-stand zum frühen 20. Jahrhun-dert. Neben der umfangreichenGemäldesammlung beherbergendie Institutionen ebenfalls he-rausragende Werke in den Berei-chen Skulptur, Graphik, Textil-und Kunstgewerbe. Mit 25.200Bestandsobjekte gehört auch dasCarlfriedrich Claus-Archiv zu denherausragenden Konvoluten derInstitution.

Zum nächstmöglichen Zeitpunktist bei den KunstsammlungenChemnitz die

Generaldirektionzu besetzen. Als Generaldirekto-rin/Generaldirektor übernehmenSie die Gesamtleitung der vier, inihrem Profil sehr unterschiedli-chen Häuser. Sie vertreten dieKunstsammlungen Chemnitz, dieeine selbstständige Einrichtungder Stadt Chemnitz ist, gegen-über Dritten und den entspre-chenden Gremien.

Derzeit sind 36 festangestellteMitarbeiterinnen und Mitarbeitersowie zahlreiche ehrenamtlicheHelferinnen und Helfer an demWirken der Kunstsammlungen

Chemnitz beteiligt.

Von der Generaldirektion wird er-wartet, dass sie das jeweilige Pro-fil der Häuser weiterentwickeltund in die Zukunft führt.

IHRE AUFGABEN: Planung, Konzeption und Um-setzung eines ideenreichenund hochwertigen Ausstel-lungsprogramms auf internatio-nalem Niveau

Pflege, Ausbau und Erfor-schung der Sammlung

Stärkung der Provenienzfor-schung

Profilierung und Weiterent-wicklung der Kunstvermittlungauch im Sinne der Aufarbei-tung der NS-Zeit sowie demOst-West-Konflikt

Initialisierung des Digitalisie-rungsprozesses in den ver-schiedenen Institutionen aufallen Ebenen

Haushalts- und Budgetverant-wortung

Repräsentation der Kunst-sammlungen Chemnitz gegen-über Öffentlichkeit, Politik,Sponsoren, Sammlern und Mä-zenen

IHR PROFIL: Abgeschlossenes Hochschul-studium der Kunstgeschichteoder einer vergleichbaren Fach-

richtung, Promotion erwünscht Führungs- und Leitungserfah-rung mit Budget- und Personal-verantwortung und mehrjährigeBerufserfahrung in einer ver-gleichbaren Institution, gerneauch international

Fachwissen in den Bereichen- Kunst der Klassischen Mo-derne- Neue Sachlichkeit- Zeitgenössischen Kunst(Skulptur und Fotografie)- Begeisterung für Architekturund Kunstgewerbe

Fähigkeit zum Ausbau von Ko-operationen durch weitreichen-de Netzwerke, insbesondere inder Kunstszene

Strategische und konzeptio-nelle Denkweise sowie Fähig-keit zur Entwicklung neuerKonzepte

Gespür für neue Trends inKunst und Kultur sowie Aufge-schlossenheit für kulturtouris-tische Trends

Empathie und Einfühlungsver-mögen bei der Einbindung undProfilierung der spezifischenStandorte in ein Gesamtkon-zept/eine Dachmarke

Erfahrungen in der Erstellungvon Vermittlungs- und Marke-tingkonzepten

Wirtschaftlicher Sachverstandund Kostenbewusstsein

Erfahrungen im Fundraisingund der Drittmittelbeschaffung

Sichereres Auftreten und einepositive Ausstrahlung/Parkett-sicherheit

Ausdrucksvermögen, Verhand-lungsgeschick, Sprach- undTextkompetenz sowie Publika-tionserfahrung

Begeisterungs- und Motiva-tionsfähigkeit

Flexibilität, Belastbarkeit undÜberdurchschnittliches per-sönliches Engagement sowiedie Bereitschaft, sich auf denStandort einzulassen und dieStadtgesellschaft aktiv in dieProgrammentwicklung einzu-binden

Gute Fremdsprachenkennt-nisse

Bitte senden Sie Ihre aussage-kräftigen Bewerbungsunterlagenunter Angabe Ihrer Gehaltsvor-stellungen bis zum 2. Oktober2017 in elektronischer Formmöglichst zusammengefasst ineiner pdf-Datei an die beauftragtePersonalberatung KULTUREX-PERTEN Dr. Scheytt GmbH: [email protected]

Für Rückfragen stehen IhnenHerr Prof. Dr. Oliver Scheytt undAnnika Sandtner unter +49 201822 891 62 gerne zur Verfügung.

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In eigener Sache

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37 15. September 201718 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

Öffentliche Bekanntmachung

Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 94/07 „Park der Opfer des Faschismus“

Auf Grund des § 2 Abs. 1 Satz 2Baugesetzbuch wird bekannt ge-macht, dass der Planungs-, Bau-und Umweltausschuss in seinerSitzung am 05.09.2017 folgendesbeschlossen hat:1. Der Einleitung des Verfahrenszur 1. Änderung des Bebau-ungsplans Nr. 94/07 „Park derOpfer des Faschismus“ für dasgemäß Planzeichnung gekenn-zeichnete Teilgebiet wird zuge-

stimmt.Die wesentlichen Ziele der Plan-änderung gemäß Erläuterungs-skizze sind:– Erweiterung der Fläche für denGemeinbedarf für sozialen Zwe-cken dienende Gebäude undEinrichtungen in Richtung Rem-brandtstraße unter Beachtungdes vorhandenen geschütztenBiotops ,– Verlegung des Mischgebietes

von der Rembrandtstraße an dieZschopauer Straße und Anpas-sung des Baufensters ,– Reduzierung der festgesetztenöffentlichen Grünfläche ‚Park-anlage‘ ;– Festsetzung einer Anpflan-zungsfläche auf Bauland an-stelle einer privaten Grünfläche,– Anpassung des Maßes derbaulichen Nutzung.

2. Die 1. Änderung des Bebau-ungsplans soll im beschleunig-ten Verfahren nach § 13aBauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 und3 BauGB (vereinfachtes Verfah-ren) aufgestellt werden.Dementsprechend wird von derfrühzeitigen Unterrichtung undErörterung nach § 3 Abs. 1BauGB und § 4 Abs. 1 BauGBabgesehen.

Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wirdvon der Umweltprüfung nach § 2Abs. 4 BauGB, von dem Umwelt-bericht nach § 2a BauGB, von derAngabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2BauGB, welche Arten umweltbezo-gener Informationen verfügbarsind, sowie von der zusammenfas-senden Erklärung nach § 6a Abs.1 und § 10a Abs. 1 BauGB abge-sehen.Die Öffentlichkeit kann sich überdie allgemeinen Ziele und Zweckesowie die wesentlichen Auswirkun-

gen der Planung im TechnischenRathaus, Stadtplanungsamt, Zim-mer 425 unterrichten.Von der Öffentlichkeit könnenschriftliche Stellungnahmen zumBebauungsplan im Stadtplanungs-amt oder mündlich zur Nieder-schrift im Zimmer 425 innerhalb

von 2 Wochen nach Bekanntgabeim Amtsblatt der Stadt Chemnitzabgegeben werden.

Chemnitz, den 08.09.2017

gez. Börries Butenop //Amtsleiter Stadtplanungsamt

Auf Grund des § 2 Abs. 1 Satz 2Baugesetzbuch wird bekannt ge-macht, dass der Planungs-, Bau-und Umweltausschuss in seinerSitzung am 05.09.2017 folgendesbeschlossen hat:

1. Für das Plangebiet soll der Be-bauungsplan Nr. 17/08 „Alten-dorf Ost“ aufgestellt werden.Als Planungsziele werden defi-niert:• Erhaltung der Bebauung undSicherung der Wohnqualität• Regelung der Stellung der Ge-bäude und der überbaubarenGrundstücksfläche• Vermeidung einer Nachver-dichtung und weiterer Versie-gelung des Blockinnenberei-ches.

2. Der räumliche Geltungsbereichdes Bebauungsplans wird durchdie Planzeichnung bestimmt.Er umfasst die Flurstücke 120,121, 121a, 121b, 122/1,122/2, 123/1 123/2, 124,

124a, 126g, 126h, 126i, 126k,126l, 126m, 126n, 126o,126p, 126q, 126r, 126s, 126t,126u, 126v, 126w, 126x,126y, 126z, 140, 141, 141a,141b, 141c, 141d, 141e,141f, 142a, 143, 144, 144a,144b, 144c, 144d, 144f,144g, 144h, 144i, 144m,144o, 144p, 144q, 144r, 144s,304o, 144t 144u, 144v, 144w,144x, 144y, 144z, 145, 145/1,145/2, 145a, 145b, 145c,145e, 145f, 145g, 145h, 145i,145k, 145l, 145m, 145n, 146,146a, 146b, 146c, 148, 255a,255b, 256 teilweise, 304,304a, 304b, 304c, 304d,304e, 304f, 304g, 304h, 304i,304k, 304l, 304m, 304n,304p, 305, 305a, 305b, 305c,305d, 305e, 305f, 306, 307,406, 407, 408, 409, 410,411, 413, 414, 415, 416,417, 418, 421, 422, 423,423a, 424, 425, 426, 427,428, 429, 430, 431, 432,433, 434, 435, 436, 437,

439, 440, 441, 442, 443, und444 der Gemarkung Altendorf.

3. Der Bebauungsplan soll im ver-einfachten Verfahren nach. § 13Abs. 1 BauGB aufgestellt wer-den.Dementsprechend wird von derfrühzeitigen Unterrichtung undErörterung nach § 3 Abs. 1BauGB und § 4 Abs. 1 BauGBabgesehen. Gemäß § 13 Abs. 3BauGB wird von der Umweltprü-fung nach § 2 Abs. 4 BauGB,von dem Umweltbericht nach §2a BauGB, von der Angabe nach§ 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, wel-che Arten umweltbezogener In-formationen verfügbar sind, so-wie von der zusammenfassen-den Erklärung nach § 6a Abs.1 und § 10a Abs. 1 BauGB ab-gesehen.

Chemnitz, den 07.09.2017

gez. Börries Butenop //Amtsleiter Stadtplanungsamt

Öffentliche Bekanntmachung

Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 17/08 „Altendorf Ost“

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37 15. September 2017 19AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

Sitzung des Migrationsbeirates – öffentlich –Dienstag, den 19.09.2017, 18:00 Uhr, Sozialamt, Zimmer 4022, Bahnhofstraße 54a,

Eingang über Bretgasse, 09111 Chemnitz

Tagesordnung:

1. Eröffnung, Begrüßung sowieFeststellung der ordnungs-gemäßen Ladung und derBeschlussfähigkeit

2. Feststellung der Tagesordnung3. Entscheidung über Einwendun-gen zur Niederschrift derSitzung des Migrationsbeirates– öffentlich – vom 15.08.2017

4. Vorstellung des Projekts „Com-parti” beim AGIUA e. V.Berichterstatterin:Frau Jeanette Hilger

5. Informationen zu Möglich-keiten des Spracherwerbs inVerbindung mit einer Berufs-ausbildung sowie Integrationauf dem Arbeitsmarkt

6. Öffentlichkeitsarbeit desMigrationsbeirates

7. Allgemeine Informationen8. Verschiedenes9. Bestimmung von zwei Beirats-mitgliedern zur Unter-zeichnung der Niederschriftder Sitzung des Migrations-beirates – öffentlich –

Pedro Martin Montero Perez //Vorsitzender des Migrations-beirates

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung unter Angabe der Kennziffer.

Weitere Informationen: Tel.: +49 371 488-1132 oder -1121und auf www.chemnitz.de/jobs

IN CHEMNITZKARRIERECHANCEN

Wir suchen zum nächstmöglichen Termin unbefristet für das Gesundheitsamt zwei:

Fachärztinnen/Fachärzte oder Assistenzärztinnen/Assistenzärzte in fortgeschrittener Weiterbildung

Kennziffer: 53/09

Sitzung des Ortschaftsrates Kleinolbersdorf-Altenhain – öffentlich –

Montag, den 25.09.2017, 19:00 Uhr, Beratungsraum, Rathaus Altenhain, Zum Spitzberg 5,09128 Chemnitz

Tagesordnung:

1. Eröffnung, Begrüßung sowieFeststellung der ordnungs-gemäßen Ladung und derBeschlussfähigkeit

2. Feststellung der Tagesordnung3. Entscheidung über Einwendun-gen gegen die Niederschrift

der Sitzung des OrtschaftsratesKleinolbersdorf-Altenhain – öf-fentlich – vom 14.08.2017

4. Einwohnerfragestunde5. Beratung zu Bauanträgen6. Informationen des Orts-vorstehers

7. Anfragen der Ortschaftsrats-mitglieder

8. Benennung von zwei Ort-schaftsratsmitgliedern zurUnterzeichnung der Nieder-schrift der Sitzung desOrtschaftsrates Kleinolbers-dorf-Altenhain

Bernd Gerlach //Ortsvorsteher

Stellenangebot

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37 15. September 201722 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

Bekanntmachung des Umlegungsausschusses der Stadt Chemnitz Der Umlegungsausschuss derStadt Chemnitz gibt gemäß § 71Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)bekannt:Unanfechtbarkeit des Teilumlegungs-planes Umlegung 5 – Wohnungsbau-standort „An der Riedstraße“ - Teil-gebiet 1

Für das Teilgebiet 1 des Umle-gungsverfahrens 5 – Wohnungs-baustandort „An der Riedstraße“ -,bestehend aus den Flurstücken256, 257, 246/2, 246/3, 251/3,342/3, 287/14, 606/2, 250 b,250/2, 287/11, 287/12, 287/16,287/18, 287/20, 290/2, 290/4,336/3, 337/5, 337/6, 536/16,294/1, 294/2, 258 g, 258 c, 258e, 261/1, 263, 273/1, 274,279/1, 280/1, 281/1, 282/1,283/2, 291/1, 291/2 292/2,293/1, 301/1, 302, 303, 304/1,305/1, 305/2, 309, 310, 311,321, 322/1, 327, 306/3, 308/5,258, 257 a, 258 d, 272, 306/2,258 h, 644/1, 644/2, 644/3,644/4, 644/5, 644/6, 644/7,641/1, 641/2, 641/3, 641/4,641/5, 641/6, 641/7, 641/8,641/9, 641/10, 641/11, 641/13,641/14, 641/15, 641/16,641/17, 642/1, 642/2, 642/3,642/4, 642/5, 642/6, 642/7,642/8, 642/9, 642/10, 642/11,642/12, 640/1, 640/2, 640/3,640/4, 640/5, 640/6, 640/7,640/8, 640/9, 640/10 640/11,640/12, 640/13, 640/14, 645/1,645/2, 645/3, 638/1, 638/2,638/3, 638/7, 643/1, 643/2,643/3, 643/4, 659/1, 659/2,659/3, 659/4, 659/5, 659/6,659/7, 660/1, 660/2, 660/3,660/4, 660/5, 660/6, 660/7,660/8, 661/1, 661/2, 661/3,661/4, 661/5, 661/6, 661/7,661/8, 661/9, 665/1, 665/2,665/3, 665/4, 665/6, 665/7,

665/8, 665/9, 665/10, 665/11,665/12, 665/13, 668/1, 668/2,668/3, 668/4, 668/5, 668/6,668/7, 669/1, 669/1, 669/2,669/3, 669/4, 670/1, 670/2,670/3, 670/4, 670/5, 646, 647,648, 672, 673, 675 und 676 derGemarkung Niederrabenstein, hatder Umlegungsausschuss am15.12.2015 (Beschluss 4/96/313)den Teilumlegungsplan nach § 66Abs. 1 Satz 2 BauGB aufgestellt.Der in dem Lageplan grau gekenn-zeichnete räumliche Teilbereichdes am 15.12.2015 aufgestelltenTeilumlegungsplanes zum Umle-gungsverfahren 5 – Wohnungsbau-standort „An der Riedstraße“ Teil-gebiet 1 wurde am 02.03.2016bzw. am 28.09.2016 gemäß § 71Abs. 2 Satz 1 BauGB in Kraft ge-setzt und mit Ausnahme sämtli-cher Festsetzungen zu den Ord-nungsnummern 3 und 5.1-5.3,sowie den unter dem Punkt Geld-leistungen getroffenen Festsetzun-gen der Ordnungsnummer 11 be-treffend den am 02.03.2016räumlich nicht in Kraft gesetztenTeil wurde der Teilumlegungsplanauch sachlich in Kraft gesetzt.Der am 15.12.2015 aufgestellteTeilumlegungsplan zum Umle-gungsverfahren 5 – Wohnungsbau-standort „An der Riedstraße“ –Teilgebiet 1 ist am 28.08.2017insgesamt unanfechtbar geworden.Mit dieser Bekanntmachung trittder in dem Lageplan gelb gekenn-zeichnete räumliche Teilbereich inKraft. Ebenso treten die sachlichenTeile für sämtliche Festsetzungenzu den Ordnungsnummern 3 und5.1- 5.3, sowie den unter demPunkt Geldleistungen getroffenenFestsetzungen der Ordnungsnum-mer11 betreffend den in dem La-geplan gelb gekennzeichneten Be-reich in Kraft.

Mit dieser Bekanntmachung wirdder bisherige Zustand gemäß § 72Abs. 1 Baugesetzbuch durch denim Teilumlegungsplan vorgesehe-nen neuen Rechtszustand ersetzt.Der Teilumlegungsplan kann biszur Berichtigung des Grundbuchsbei der Geschäftsstelle des Umle-gungsausschusses der Stadt Chem-nitz, Annaberger Straße 89 (Neu-bau Technisches Rathaus), 09120Chemnitz, 1. OG, Zimmer 135 -141 zu nachfolgend genanntenZeiten: Montag, Dienstag und Don-nerstag von 8:30 bis 12:00 Uhrund Donnerstag zusätzlich 14:00bis 18:00 Uhr, eingesehen werden.Den Teilumlegungsplan kann jedereinsehen, der ein berechtigtes In-teresse darlegt.

Rechtsbehelfsbelehrung:Gegen die Bekanntmachung überdas teilweise Inkrafttreten des Tei-lumlegungsplanes kann innerhalbvon sechs Wochen nach der Be-kanntmachung ein Antrag auf ge-richtliche Entscheidung gestelltwerden. Der Antrag muss den Ver-waltungsakt bezeichnen, gegenden er sich richtet. Er soll die Er-klärung, inwieweit der Verwaltungs-akt angefochten wird, und einenbestimmten Antrag enthalten. Ersoll die Gründe sowie die Tatsa-chen und Beweismittel angeben,die zur Rechtfertigung des Antragsdienen. Über den Antrag entschei-det das Landgericht Chemnitz,Kammer für Baulandsachen. DerAntrag ist bei der Umlegungsstelleder Stadt Chemnitz einzureichen.Für die Antragstellung stehen fol-gende Möglichkeiten zur Verfü-gung:1. Schriftlich oder zur Nieder-schrift:Der Antrag kann schriftlich oderzur Niederschrift erhoben werden.

Die Anschrift lautet: Stadt Chemnitz, Geschäftsstelledes Umlegungsausschusses, Anna-berger Straße 89, 09120 Chem-nitz.2. Auf elektronischem Weg:Der Antrag auf gerichtliche Ent-scheidung kann mit einer qualifi-zierten elektronischen Signaturüber das elektronische Gerichts-und Verwaltungspostfach an den

Empfänger Stadt Chemnitz – Um-legungsausschuss über den auf derInternetseite www.egvp.de bezeich-neten Kommunikationsweg erho-ben werden.

Chemnitz, 04. September 2017

gez. Miko Runkel //Vorsitzender desUmlegungsausschusses

Der Stadtrat der Stadt Chemnitzhat am 14.06.2017 die Satzungüber die teilweise Aufhebung desBebauungsplanes Nr. 94/40„Stadtteilzentrum Süd“ beschlos-sen. Die Satzung wurde im verein-fachten Verfahren nach § 13BauGB aufgestellt. Der Satzungsbeschluss wird hier-mit bekannt gemacht.Mit dieser Bekanntmachung trittdie o. g. Satzung in Kraft.Jedermann kann die Satzung mitder Begründung imStadtplanungsamt, Sachgebiet Bera-tung, im Technischen Rathaus, An-naberger Straße 89, während derZeiten Montag bis Freitag von 08.30Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlichDonnerstag von 14.00 Uhr bis 18.00Uhrkostenlos einsehen und über denInhalt Auskunft verlangen.

Bekanntmachungsanordnung:Gemäß § 215 Abs. 1 Satz 1BauGB werden

1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1Nr. 1 bis 3 BauGB beachtlicheVerletzung der dort bezeichne-ten Verfahrens- und Formvor-schriften,

2. eine unter Berücksichtigung des§ 214 Abs. 2 BauGB beachtli-che Verletzung der Vorschriftenüber das Verhältnis des Bebau-ungsplans und des Flächennut-zungsplans und

3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2BauGB beachtliche Mängel desAbwägungsvorgangs

unbeachtlich, wenn sie nicht in-nerhalb eines Jahres seit Bekannt-machung des Flächennutzungs-plans oder der Satzung schriftlichgegenüber der Gemeinde unterDarlegung des die Verletzung be-gründenden Sachverhalts geltendgemacht worden sind.Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 Sächs-GemO gelten Satzungen, die unterVerletzung von Verfahrens- oderFormvorschriften der SächsGemOzu Stande gekommen sind, einJahr nach ihrer Bekanntmachungals von Anfang an gültig zu Standegekommen.Dies gilt nicht, wenn1. die Ausfertigung der Satzungnicht oder fehlerhaft erfolgt ist,

2. Vorschriften über die Öffentlich-keit der Sitzungen, die Geneh-migung oder die Bekanntma-chung der Satzung verletztworden sind,

3. die Oberbürgermeisterin demBeschluss nach § 52 Abs. 2SächsGemO wegen Gesetzwid-rigkeit widersprochen hat,

4. vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz1 SächsGemO genannten Frist a) die Rechtsaufsichtsbehördeden Beschluss beanstandet hat

oderb) die Verletzung der Verfahrens-oder Formvorschriften gegen-über der Gemeinde unter Be-zeichnung des Sachverhaltes,der die Verletzung begründensoll, schriftlich geltend gemachtworden ist.

Ist eine Verletzung nach den Zif-fern 3 oder 4 geltend gemacht wor-den, so kann auch nach Ablauf derim § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemOgenannten Frist jedermann dieseVerletzung geltend machen.Ein Entschädigungsberechtigterkann Entschädigung verlangen,wenn durch diesen Bebauungsplaneiner der in den §§ 39 bis 42BauGB bezeichneten Vermögens-nachteile eingetreten ist. Es han-delt sich dabei um Entschädigungfür Aufwendungen im berechtigtenVertrauen auf den Bestand einesrechtsverbindlichen Bebauungs-plans in Vorbereitung auf die Ver-

wirklichung von Nutzungsmöglich-keiten aus diesem Plan gemäß §39, um Entschädigung in Geldoder durch Übernahme für Vermö-gensnachteile durch bestimmteFestsetzungen gemäß § 40, umEntschädigung bei der Begründungvon Geh-, Fahr- und Leitungsrech-ten und bei der Festsetzung vonPflanzbindungen gemäß § 41 undEntschädigung bei der Änderungoder Aufhebung einer bisher zuläs-sigen Nutzung gemäß § 42 BauGB.Die Fälligkeit eines solchen An-

spruchs kann durch schriftlichenAntrag bei der Gemeinde herbei-geführt werden. Ein Entschädi-gungsanspruch erlischt, wennnicht innerhalb von drei Jahrennach Ablauf des Kalenderjahrs, indem die Vermögensnachteile ein-getreten sind, die Fälligkeit des An-spruchs herbeigeführt wird.

Chemnitz, den 04.09.2017

gez. Barbara Ludwig //Oberbürgermeisterin

Öffentliche Bekanntmachung

Beschluss zur Satzung über die teilweise Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 94/40 „Stadtteilzentrum Süd“

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37 15. September 201726 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

Die Stadt Chemnitz sucht 2 sachkun-dige Einwohner/innen für die kom-munalpolitische Mitwirkung imBehindertenbeirat der Stadt Chem-nitz in der Wahlperiode 2014 –2019

Die sachkundige Einwohnerin/der sachkundige Einwohner ge-hört als Mitglied dem Behinder-tenbeirat gemäß § 47 SächsGemOi. V. m. § 10 Abs. 2 und 4 derHauptsatzung der Stadt Chem-nitz in der gültigen Fassung an.

In den Behindertenbeirat könneneine Vertreterin/ ein Vertreter derfreien Wohlfahrtspflege i.S.d. § 5SGB XII und eine sonstige sach-kundige Einwohnerin/ ein sonsti-

ger sachkundiger Einwohner wi-derruflich durch den Stadtrat be-rufen werden.

Sachkundig sein bedeutet: die/der Betreffende besitzt Fachwis-sen und Sachverstand, um anre-gend und fördernd bei den An-gelegenheiten für Menschen mitBehinderung in der Stadt Chem-nitz mitzuwirken.

Ziele der Mitwirkung:• Erschließung des Potenzials anSachwissen und -kenntnissender Einwohnerschaft der StadtChemnitz für die kommunalpoli-tische Tätigkeit• professionellere Gestaltung desWillensbildungsprozesses im Be-hindertenbeirat

• Erhöhung der Qualität der Ent-scheidungsfindung durch die ak-tive, regelhafte Beteiligung derEinwohnerinnen/Einwohner anden kommunalen Angelegenhei-ten soll das Demokratieprinzipzum Ausdruck kommen und dieBürgerbeteiligung erhöht werden*unter www.chemnitz.de einsehbarDie sachkundige Einwohnerin/dersachkundige Einwohner ist ehrenamtlich tätig und hat u. a. die Pflicht zur regelmäßigenTeilnahme an den Sitzungen desBehindertenbeirates

hat Rederecht und Stimmrecht erhält eine Aufwandsentschädi-gung gemäß Satzung der StadtChemnitz über die Entschädi-

gung der Stadtratsmitglieder undder sonstigen ehrenamtlich täti-gen Bürger/innen

Berufungsverfahren:• Bewerbungen unter Nutzungdes Bewerbungsbogens sind biszum 13.10.2017 an die Geschäfts-stelle des Stadtrates, Markt 1,09111 Chemnitz zu senden• Bewerbungsbogen kann ausdem Internet unter www.chem-nitz.de heruntergeladen werdenund liegt darüber hinaus im Rat-haus, Geschäftsstelle des Stadt-rates, Zimmer 125, Markt 1, zurAbholung bereit.• Bewerbungen werden in derVerwaltung unter Einbeziehungder Fraktionen geprüft:

- Bewerber/in muss Einwohner/ingemäß § 10 Gemeindeordnungfür den Freistaat Sachsen (SächsGemO) von Chemnitz sein, abernicht zwingend Bürger/in nach §15 SächsGemO- Bewerber/in darf kein/e Be-dienstete/r der Stadtverwaltungsein• Fertigung einer Beschlussvor-lage für den Stadtrat durch dieVerwaltung• Vorberatung im Behinderten-beirat und Vorstellung der Bewer-berinnen/Bewerber• Berufung per Wahl durch denStadtrat

Rückfragen: Frau Thümmler, Tel. 488-15 49

Aufruf an Chemnitzer und Chemnitzerinnen zur Mitwirkung als sachkundige Einwohnerin/sachkundige Einwohner im Behindertenbeirat

(Az: 66.14.03/330-2/16)1. StraßenbeschreibungBezeichnung: Straße „Am Polter-mühlenteich“, Bestandsblatt-Nr.1922Flurstücke: T.v. 404/8 (zukünftig404/11) – Gemarkung Grüna, T.v.818/3 (zukünftig 818/4) – Gemar-kung Grüna, T.v. 404/7 (zukünftig404/10) – Gemarkung Grüna, T.v.434/2 – Gemarkung Reichenbrand,T.v. 193/4 – Gemarkung Oberra-benstein, T.v. 192/5 – GemarkungOberrabenstein, T.v. 434/1 – Ge-

markung Reichenbrand, T.v. 446/4 – Gemarkung ReichenbrandAnfangspunkt: Dorfstraße, Flur-stück 559, Gemarkung GrünaEndpunkt: Verlängerung der südli-chen Flurgrenze des Flurstückes446/3, Gemarkung Reichenbrandin östliche RichtungWidmungsbeschränkung: keineLänge: 118 mBaulastträger: Stadt Chemnitz2. VerfügungDie unter 1. näher bezeichneteStraße wird nach §§ 3 und 6 des

Straßengesetzes für den FreistaatSachsen (SächsStrG) vom 21. Ja-nuar 1993 (SächsGVBl. S. 93)Rechtsstand 01.05.2014 zur Orts-straße gewidmet. Die Widmung derStraße wird einen Tag nach derVeröffentlichung wirksam.3. EinsichtnahmeDie Verfügung kann während derDienstzeiten, Montag und Dienstagvon 8.30 – 12.00 Uhr sowie Don-nerstag von 8.30 – 12.00 Uhr undvon 14.00 – 18.00 Uhr in derStadtverwaltung Chemnitz, Anna-

berger Str. 89 im Tiefbauamt, Zim-mer 208 eingesehen werden.4. RechtsbehelfsbelehrungGegen diese Allgemeinverfügungkann innerhalb eines Monats nachihrer Bekanntgabe Widerspruch er-hoben werden. Der Widerspruch istschriftlich, in elektronischer Formoder zur Niederschrift bei derStadt Chemnitz, Markt 1, 09111Chemnitz oder bei jeder anderenDienststelle oder Bürgerservice-stelle der Stadt Chemnitz einzule-gen.

Wird der Widerspruch in elektroni-scher Form eingelegt, so ist daselektronische Dokument mit einerqualifizierten elektronischen Sig-natur im Sinne des Signaturgeset-zes zu versehen und über daselektronische Gerichts- und Ver-waltungspostfach über die auf derInternetseite www.egvp.de be-zeichneten Kommunikationswegeeinzureichen. Die weiteren techni-schen Anforderungen sind unterder vorgenannten Internetseite ab-rufbar.

Bekanntmachung der Stadt Chemnitz zur Widmung einer Straße nach § 6 SächsStrG, Gemarkungen Grüna, Oberrabenstein und Reichenbrand