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MOBILITÄTS- GARANTIE. Europaweit und ein Leben lang.

MOBILITÄTS- GARANTIE. · Mobilitätsgarantie wird durch die Mobilitätsmarke zusammen mit Datum und Stempel des durchführenden ŠKODA Servicepartners dokumentiert. Bei Neuwagen

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  • MOBILITÄTS- GARANTIE.

    Europaweit und ein Leben lang.

  • DIE MOBILITÄTSGARANTIE VON ŠKODA. EUROPAWEIT UND EIN LEBEN LANG.

    Einen ŠKODA zu fahren, bedeutet sicher und komfortabel unterwegs zu sein. Deshalb haben wir für Sie als Besitzer eines neuen ŠKODA Fahrzeugs die Neu- wagengarantie um die Mobilitätsgarantie erweitert. Diese erwerben Sie auto-matisch und kostenfrei mit dem Kauf Ihres Neuwagens bei einem deutschen ŠKODA Partner1. Die Mobilitätsgarantie bleibt bis zum ersten herstellerseitig vorgeschriebenen Inspektionsservice bestehen. Auf Wunsch kann diese ein Autoleben lang erworben werden, und das ohne Mehrkosten. Voraussetzung dafür ist, dass Sie die vorgeschriebenen Service-intervalle bei einem deutschen ŠKODA Servicepartner durchführen lassen. Die Mobilitätsgarantie wird durch die Mobilitätsmarke zusammen mit Datum und Stempel des durchführenden ŠKODA Servicepartners dokumentiert. Bei Neuwagen gilt diese bis zum ersten fälligen Intervall auch ohne Mobilitäts- marke. Diese Garantie ist bis zur Fälligkeit des vorgeschriebenen nächsten Ser-vice gültig. Wenn kein Service durchgeführt wird, erlischt diese automatisch. Gerne berät Sie Ihr ŠKODA Servicepartner über die Modalitäten und eventuell anfallende Kosten, um wieder in das Mobilitätsgarantie-Programm zu kommen, falls Sie Ihren ŠKODA gebraucht gekauft haben oder die Intervalle überschritten wurden. Die Mobilitätsgarantie gilt für Liegenbleiber, d. h. für ŠKODA Fahrzeuge, die nicht mehr aus eigener Kraft die Werkstatt erreichen oder bei denen der Hersteller aus technischen Gründen die Weiterfahrt untersagt.

    Von der Mobilitätsgarantie ausgeschlossen sind Fälle, die durch mutwillige Zer- störung, Verschulden Dritter, Motortuning, Motorsport, höhere Gewalt (Hoch-wasser und sonstige Naturereignisse) oder sonstige Fahrzeugveränderungen entstehen, sowie Pannen, die auf eigenes Verschulden zurückzuführen sind. In Sonderfällen wie Batterieausfall, Wechsel eines defekten Rads, Marderscha-den, Falschbetankung und Fahrzeugschlüssel im verschlossenen Fahrzeug und selbst verschuldeten Unfällen werden ausschließlich die Hilfe vor Ort und, wenn dies nicht ausreichend sein sollte, das Abschleppen zum nächstgelegenen ŠKODA Servicepartner im Rahmen der Mobilitätsgarantie übernommen. Weitergehende Leistungen sind ausgeschlossen. Des Weiteren sind Fahrzeuge von der Mobilitätsgarantie ausgeschlossen, die aufgrund festgestellter, aber bei vorhergehenden Reparaturen, Inspektionen oder sonstigen Durchsichten beim ŠKODA Servicepartner nicht reparierter Mängel liegen geblieben sind. Beachten Sie bitte, dass nur Kosten übernommen werden können, sofern diese in Art und Umfang mit dem autorisierten ŠKODA Servicepartner abge-gestimmt wurden und dem Leistungsangebot unserer ŠKODA Mobilitäts-garantie entsprechen.

    Mit der Mobilitätsgarantie von ŠKODA bleiben Sie auch in unvorhergesehenen Fällen mobil. Weitere Detailfragen hinsichtlich der Abwicklungsmodalitäten und Kosten beantwortet Ihnen Ihr ŠKODA Servicepartner.

    1 Für Fahrzeuge aus anderen Ländern können länderspezifische Abweichungen bestehen.

    SIE STEHEN VOR EINEM AUTOMOBILEN PROBLEM … WIR RÄUMEN STEINE FÜR SIE AUS DEM WEG.

    Die Mobilitätsgarantie von ŠKODA sichert Sie doppelt ab: zu Hause, in Ihrem Umfeld und unterwegs – europaweit. Bei ŠKODA stehen Sie und Ihre Bedürfnisse im Mittelpunkt. Alle Leistungen sind so ausgelegt, dass Ihre Unannehmlichkeiten möglichst gering sind und Sie mobil bleiben.

    • Pannenhilfe zu Hause und unterwegs• Abschleppservice• Hotelübernachtung2• Mietwagen2 • Weiter- und Rückreise• Kurzfahrten• Selbstabholung bzw. Fahrzeugrückführung• Bergen und Abschleppen nach Unfall

    IM PANNENFALL (LIEGENBLEIBER).

    Pannenhilfe zu Hause und unterwegsNach Ihrem Anruf kommt unsere schnelle und kompetente Hilfe zu Ihnen. Wäh- len Sie innerhalb Deutschlands die Rufnummer 0800 44 242 44 oder betätigen Sie die Pannenruftaste3 (beide gebührenfrei) und unsere ŠKODA Notdienst-zentrale ist zur Stelle. Voraussetzung für die Hilfe in Pannenfällen im Ausland4 ist das Kontaktieren der Notdienstzentrale, umgehend nach Eintritt der Panne. Benötigen Sie unsere Hilfe im Ausland, erreichen Sie uns unter +49 6150 54 485 555, oder betätigen Sie die Pannenruftaste unbürokra-tisch und schnell – 24 Stunden täglich und 365 Tage im Jahr. Wir veranlassen alles in der Situation Notwendige und Mögliche.

    Damit wir Ihnen schnellstmöglich helfen können, möchten wir Sie bitten, folgende Informationen bereit zu halten:

    • Ihren Fahrzeugschein• die Position Ihres Fahrzeugs (bei Betätigung der Pannenruftaste wird diese automatisch übermittelt)• Grund Ihres Anrufes• und die Rufnummer, unter der wir Sie erreichen können

    Abschleppservice zum nächsten ŠKODA ServicepartnerWir veranlassen ein kostenfreies Abschleppen des Fahrzeugs zum nächstgele- genen ŠKODA Servicepartner, wenn die Panne nicht vor Ort behoben werden kann.

    MietwagenIst Ihr Fahrzeug nicht innerhalb von vier Stunden (Werkstattaufenthalt voraus- sichtlich länger als vier Stunden) fahrbereit, wird Ihnen ein Ersatzfahrzeug (Miet- wagen max. gleicher Klasse ohne Kilometerbegrenzung) kostenfrei zur Verfü- gung gestellt. Erstattet werden die Kosten eines Ersatzwagens für maximal drei Tage, sofern Sonn- und Feiertage in den Zeitraum des Schadenseintrittes fallen bis zu maximal fünf Tagen. Kraft- und Betriebsstoffe werden nicht erstattet.

    2 Mobilitätsbedingungen auf den Folgeseiten beachten.3 Der Verbindungsaufbau mit diesen Ruftasten ist erst nach Anmeldung im ŠKODA Connect Portal möglich. Ausgenommen sind jedoch ŠKODA Fahrzeuge ohne ŠKODA Care Connect.4 Gebührenfreie Verbindung im Ausland mit ŠKODA Care Connect über die Info- oder Pannenruftaste.5 Anrufe aus dem Ausland sind kostenpflichtig. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach den Preisen des jeweiligen Anbieters/ Netzbetreibers.

  • Weiter- und RückreiseAnstelle der Inanspruchnahme eines Mietwagens werden die Kosten der Weiter- und Rückreise mit Bus, Bahn oder Flugzeug bis zu 205,– € pro Person erstattet. Bitte Originalbelege aufheben.

    Kurzfahrten (Taxikosten)Fahrtkosten werden Ihnen im Zusammenhang mit einer Panne bis zu 40,– € erstattet, sofern kein Leihwagen in Anspruch genommen wird.

    Fahrzeug abholenSind Sie weiter- oder zurückgereist, werden für die Selbstabholung des reparierten Fahrzeugs die Kosten für eine Person für die Fahrt mit Bus, Bahn oder Flugzeug bis zu 205,– € erstattet, sofern kein Ersatzwagen in Anspruch genommen wurde.

    Im AuslandEs ist möglich, dass Sie in einigen Ländern in Vorkasse treten müs- sen. Bewahren Sie daher bitte alle Originalbelege auf und reichen Sie diese bei Ihrem deutschen ŠKODA Servicepartner ein.

    BelgienBosn.-HerzegowinaBulgarienDänemarkDeutschlandEstlandFinnlandFrankreichGriechenlandGroßbritannienIrland

    ItalienKanarische InselnKroatienLettlandLitauenLuxemburgMaltaNiederlandeNorwegenÖsterreichPolen

    PortugalRumänienSchwedenSchweizSlowakeiSlowenien SpanienTschechienUngarnZypern

    Mit der Mobilitätsgarantie sind in den folgenden Ländern Europas die ŠKODA Servicepartner für Sie da:6

    6 Es ist möglich, dass Sie in einigen Ländern in Vorkasse treten müssen. Bewahren Sie daher bitte alle Originalbelege auf und reichen Sie diese bei Ihrem deutschen ŠKODA Servicepartner ein.

    BEI EINEM UNFALL.

    Abschleppen und Bergen nach UnfallKann nach einem Unfall die Fahrt mit dem Pkw nicht fortgesetzt werden und ist eine Wiederherstellung der Fahrbereitschaft am Schadensort nicht möglich, wird Ihr Auto bis zum nächsten ŠKODA Servicepartner abgeschleppt. Sofern die Kosten nicht anderweitig abgedeckt sind, z. B. durch den Unfallverursacher oder durch Ihre eigene Versicherung, übernehmen wir die Kosten für das Abschleppen und, wenn notwendig, für das Bergen des ŠKODA.

    GÜLTIGKEIT DER ŠKODA MOBILITÄTSGARANTIE.

  • WICHTIGER ALS DAS AUTO IST IMMER NOCH DER MENSCH.

    ZUSATZLEISTUNGEN AUF FAHRTEN ODER REISEN AB 50 KM.

    HotelübernachtungAnstelle eines Mietwagens bzw. öffentlichen Verkehrsmittels erhalten Sie selbst und die Mitfahrer eine Hotelübernachtung, wenn die Reparatur infolge einer Pan- ne nicht am selben Tag beendet werden kann. Erstattet werden die Kosten der Hotelübernachtung für bis zu zwei Nächten in einer Höhe von maximal 77,– € pro Nacht und Person (vorbehaltlich individueller landesspezifischer Prüfung). Fällt ein Wochenende oder ein Feiertag in die Reparaturzeit, werden Kosten für maximal drei Übernachtungen übernommen. Voraussetzung ist, dass die Panne mindestens 50 km vom Wohnort des Kunden entfernt auftrat, begrenzt auf die im Fahrzeug mitgeführten Insassen.

    Fahrzeugtransport nach FahrzeugausfallSofern nach Panne oder Unfall, ohne dass ein Totalschaden vorliegt, die Fahrbe-reitschaft des Fahrzeugs am Schadensort oder in dessen Nähe nicht innerhalb von drei Werktagen wiederhergestellt werden kann, wird Ihr Fahrzeug zu einem ŠKODA Servicepartner an Ihrem Wohnort transportiert.

    Weiter- oder Rückfahrt nach FahrzeugausfallKann Ihr Fahrzeug nach einer Panne oder einem Unfall weder am Schadenstag noch am darauffolgenden Tag wieder fahrbereit gemacht werden oder liegt ein Totalschaden vor bzw. der Diebstahl des Fahrzeugs, vermitteln wir dem Fahrer und den Mitfahrern:die Fahrt vom Schadensort zum ständigen Wohnsitz oder die Fahrt vom Scha- densort zum Zielort, jedoch höchstens innerhalb des Geltungsbereichs der ŠKODA Mobilitätsgarantie; die Rückfahrt vom Zielort zum Schadensort, wenn feststeht, dass das Fahrzeug wieder fahrbereit ist. Andernfalls erstatten wir die Kosten für die Rückfahrt vom Zielort zum ständigen Wohnsitz.Zusätzlich werden die Fahrtkosten für eine Selbstabholung des reparierten Fahr-zeugs erstattet, wenn das Fahrzeug erst nach Ihrer Rückfahrt zu Ihrem Wohnsitz wieder fahrbereit gemacht werden konnte.Ist der Schaden im Ausland eingetreten und wurde das Fahrzeug dort erst nach Ihrer Rückkehr an Ihren Wohnsitz wieder fahrbereit gemacht, können Sie zwi- schen der Fahrtkostenerstattung für die Abholung Ihres Fahrzeugs oder dem Transport des reparierten Fahrzeugs aus dem Ausland an Ihren Wohnsitz wählen.

    Ist das Fahrzeug im Ausland am Schadensort nicht reparabel, werden im Falle eines wirtschaftlichen Totalschadens die Verschrottungskosten erstattet. Sollte kein Totalschaden infolge des Fahrzeugausfalls eingetreten sein und ist das Fahrzeug nicht reparabel, ist in diesen Fällen schadenmindernd zu handeln und ein Rücktransport zu veranlassen.

    Wenn am Fahrzeug irgendetwas passiert, ist Ihr ŠKODA beim nächsten ŠKODA Servicepartner bestens versorgt. Sollten Sie oder ein anderer Fahrer Ihres ŠKODA jedoch er-krankt sein, brauchen Sie ein Hilfsangebot, das Ihnen mög- lichst viel abnimmt – bis hin zu den Kosten.

    Wenn Sie mehr als 50 km von Ihrem Wohnort entfernt sind, übernehmen wir im Rahmen der lebenslangen europaweiten Mobilitätsgarantie folgende Zusatz-leistungen:

    • Fahrzeugabholung nach Fahrerausfall• Fahrzeugtransport nach Fahrzeugausfall• Weiter- oder Rückfahrt nach Fahrzeugausfall• Rückholung von Kindern und außerplanmäßige Rückreise• Krankenrücktransport• Krankenbesuch• Versand von Arzneimitteln ins Ausland• Reiserückruf• Hilfe im Todesfall• Rücktransport von Haustieren• Darlehen bei finanzieller Notlage im Ausland• Dokumentendepot• Autoschlüssel-Service• Fahrzeugverzollung und -verschrottung im Ausland• Kontaktvermittlung zu Ärzten und Rechts- anwälten im Ausland

  • Fahrzeugabholung nach FahrerausfallKann auf einer Fahrt oder Reise mit dem Pkw dieser infolge eines Todes-falles oder einer länger als drei Tage andauernden Erkrankung oder Verletzung des Fahrers weder von diesem noch von den Mitfahrern zurückgefahren werden, vermitteln wir die Rückführung des Pkws bis zum ständigen Wohnsitz des Kunden und tragen die hierdurch entstehenden Kosten.

    Die entstehenden Kosten werden nach folgender Maßgabe getragen:Die Kostenerstattung erfolgt bei einfacher Entfernung unter 1.200 Bahnkilometern bis zur Höhe der Bahnkosten 1. Klasse einschließlich Zuschlägen, bei größerer Entfernung bis zur Höhe der Kosten eines Linienfluges der Economyklasse. Fer-ner übernehmen wir die Kosten für Taxifahrten zum und vom nächsterreichbaren öffentlichen Verkehrsmittel bis 26,– €.

    Rückholung von KindernDie Leistung sieht vor, dass, wenn weder Sie noch ein be-rechtigter Insasse infolge Tod, Erkrankung oder Verletzung auf einer Fahrt/Reise mit dem versicherten Fahrzeug in der Lage ist, mitreisende minderjährige Kinder zu betreuen, die Kinder durch eine Begleitperson abgeholt und zum ständigen Wohnsitz der Kinder gebracht werden. Erstattet werden die Bahnkosten 1. Klasse.

    Außerplanmäßige RückreiseIst dem Fahrer oder den Mitfahrern die planmäßige Beendigung der Fahrt oder Reise im Ausland mit dem Pkw nicht oder nur zu einem anderen als dem ursprünglich vorgesehenen Zeitpunkt zuzumuten, weil

    a) ein nicht mitreisender naher Verwandter schwer erkrankt oder verstorben ist oderb) eine erhebliche Schädigung des Eigentums des Fahrers oder das der Mit- fahrer infolge von Feuer, Elementarereignis oder vorsätzlicher Straftat eines Dritten eingetreten ist,

    vermitteln wir die notwendige Rückreise und übernehmen die gegenüber der ursprünglich geplanten Rückreise entstehenden höheren Fahrtkosten sowie die Kosten der Fahrzeugabholung, wenn die Rückreise nicht mit dem Pkw durchgeführt wird. Hierfür tragen wir die Kosten bis zu insgesamt 2.600,– € je Person.

    KrankenrücktransportMüssen der Fahrer oder ein Mitfahrer auf einer Fahrt oder Reise mit dem Pkw infolge Erkrankung an den ständigen Wohnsitz zurücktransportiert werden, sorgen wir für die Durchführung des Rücktransports und tragen die hierdurch entstehenden Kosten. Art und Zeitpunkt des Rücktransports müssen medizi-nisch notwendig und ärztlich angeordnet sein. Unsere Leistung erstreckt sich auch auf die Begleitung des Erkrankten durch einen Arzt oder Sanitäter, wenn diese behördlich vorgeschrieben oder medizi-nisch notwendig ist.Außerdem tragen wir die bis zum Rücktransport entstehenden, durch die Er-krankung bedingten Übernachtungskosten, jedoch für höchstens drei Nächte bis zu 52,– € je Übernachtung und Person.

    KrankenbesuchMuss der Fahrer oder ein Mitfahrer auf einer Fahrt/Reise mit dem Pkw infolge Erkrankung oder Verletzung länger als zwei Wochen in ein Krankenhaus, ver-mitteln und bezahlen wir die Fahrt und Übernachtung bis 525,– € für Besuche des Erkrankten durch ihm nahestehende Personen.

    Versand von Arzneimitteln ins AuslandSind auf einer Auslandsreise mit dem Pkw für den Fahrer oder für die Mit- fahrer verschreibungspflichtige Arzneimittel zur Aufrechtererhaltung oder Wiederherstellung der Gesundheit nötig und können diese nicht an Ort undStelle beschafft werden, vermitteln wir den Versand der Arzneimittel undübernehmen die Versandkosten. Über die Notwendigkeit des Arzneimittel-versands entscheidet der von uns eingeschaltete Arzt nach Rücksprache mit dem behandelnden Arzt im Ausland oder mit dem Hausarzt. Ein Arzneimit-telversand erfolgt nicht, wenn keine Ausfuhr- oder Einfuhrgenehmigung erlangt werden kann oder wenn das Arznei-mittel als Suchtmittel gilt. Eine etwaige Abholung und Auslösung des Arzneimittels beim Zoll hat der Kunde zu veranlassen. Wir erstatten die Kosten für die Abholung der Arzneimittel. Für die Kosten der Arzneimittel treten wir in Vorkasse. Sie sind binnen eines Monats nach Beendigung der Reise in einer Rate an uns zurückzuzahlen.

    ReiserückrufAuf Antrag einer Ihnen nahestehenden Person veranlassen wir die Ausstrah- lung von Reiserückrufen durch Rundfunkanstalten im Falle von Tod, schwer- em Unfall oder plötzlicher schwerer Erkrankung eines dem Kunden nahe-stehenden Familienangehörigen oder eines Schadens am Eigentum des Kun- den infolge von Feuer, Elementarereignis oder vorsätzlicher Straftat eines Dritten.

    Hilfe im TodesfallStirbt der Fahrer oder ein Mitfahrer auf einer Reise mit dem Pkw im Aus-land, vermitteln wir – nach Abstimmung mit den Angehörigen – die Be- stattung am Ort des Todes oder die Überführung in die Bundesrepublik Deutschland und tragen die hierdurch entstehenden Kosten bis zu insge-samt 5.200,– €.

  • WIR HELFEN IHNEN AUF JEDEN FALL. GANZ SICHER.

    Die lebenslange Mobilitätsgarantie versucht, wirklich jede Notsituation zu berücksichtigen und die abzusichern, die Ihnen lieb und teuer sind. Deshalb beinhaltet sie auch eine Absicherung für Tiere und eine finanzielle Hilfe für außergewöhnliche Notlagen auf Auslandsreisen.

    Rücktransport von HaustierenKann auf einer Fahrt oder Reise mit dem Pkw das mitgeführte Haus- tier infolge eines Todesfalles, einer Erkrankung oder Verletzung des Fahrers und/oder der Mitfahrer nicht mehr von diesen versorgt werden, vermitteln wir den Heimtransport der Tiere und tragen die hierdurch entstehenden Kosten. Ist nach dem Heimtrans-port eine Weiterversorgung nicht möglich, vermitteln wir eine anderweitige Unterbringung und Versorgung der Tiere und tragen die hierdurch entstehenden Kosten für höchstens zwei Wochen.

    Darlehen bei finanzieller Notlage im AuslandBefindet sich der Fahrer oder ein Mitfahrer während einer Auslandsreise mit dem Pkw durch

    a) Tod, Erkrankung oder Verletzung des Fahrers und/oder Mitfahrers, b) den Verlust der Reisezahlungsmittel aufgrund von Diebstahl, Raub oder sonstigem Abhandenkommen,

    c) Panne, Unfall oder Diebstahl des versicherten Fahrzeugs

    in einer finanziellen Notlage, so stellen wir den Kontakt zur Hausbank der betrof-fenen Person her. Sofern erforderlich, sind wir bei der Übermittlung eines von der Hausbank zur Verfügung gestellten Betrages an die betroffene Person be-hilflich. Ist eine Kontaktaufnahme zur Hausbank am folgenden Werktag binnen 24 Stunden nach Kontaktaufnahme mit uns nicht möglich, stellen wir der be-troffenen Person einen Betrag bis 1.550,– € zur Verfügung. Dieser ist binnen eines Monats nach dem Ende der Reise in einer Rate an uns zurückzuzahlen. Bei finanzieller Notlage mehrerer Personen infolge desselben Ereignisses ist der Betrag von 1.550,– € die Höchstleistung für alle betroffenen Personen zusammen.

    DokumentendepotAuf Antrag des Kunden nehmen wir Kopien von Reisedokumenten (z. B. Pass, Personalausweis, Führerschein, Kreditkarten) in Verwahrung. Kommen Reise-dokumente auf einer Reise mit dem Pkw durch Diebstahl oder sonstigen Ver-lust abhanden, stehen die bei uns verwahrten Kopien zur weiteren Verwendung und zu Nachweiszwecken zur Verfügung. Wir vermitteln den Versand des Do- kumentendepots und übernehmen die Versandkosten. Wir verpflichten uns, den Inhalt der Dokumente vertraulich zu behandeln und nur in dem zur Erfüllung der Serviceleistung erforderlichen Umfang zu ver-wenden.Das persönliche Dokumentendepot wird 6 Monate nach Posteingang unter Be-rücksichtigung bestehender Datenschutzvorschriften vernichtet.

    Und so funktioniert das Dokumentendepot: einfach und sicher. Senden Sie uns in einem verschlossenen Briefumschlag Kopien Ihrer wichtigsten Papiere (Pass, Personalausweis, Führerschein, Kreditkarte, Impfpass usw.). Bitte beschriften Sie den Umschlag gut lesbar mit dem Stichwort „Dokumentendepot” und Ihrem Namen, Ihrer Anschrift sowie dem amtlichen Kennzeichen Ihres Fahrzeugs. Die so verschlossenen Papiere archivieren wir dann für Sie.

    Ihre Unterlagen werden daraufhin ein halbes Jahr aufbewahrt.Sollten sie während dieser Zeit von Ihnen nicht abgerufen wer-den, vernichten wir die Unterlagen nach Datenschutzrichtlinien. Sie sehen, einfacher und sicherer geht es nicht.

    Autoschlüssel-ServiceKann der Pkw wegen Verlusts der Fahrzeugschlüssel auf einer Fahrtoder Reise nicht weitergefahren werden, vermitteln wir die Beschaf-fung von hinterlegten Ersatzschlüsseln und tragen die Kosten für deren Versand.

    Fahrzeugverzollung und -verschrottung im AuslandMuss das Fahrzeug des Kunden nach Unfall oder Diebstahl im Aus-land verzollt werden, tragen wir die Zoll- einschließlich etwaiger Verfahrensgebühren. Ist zur Vermeidung der Verzollung eine Ver-schrottung des Fahrzeugs erforderlich, werden die hierdurch ent-stehenden Kosten übernommen.

    Kontaktvermittlung zu Ärzten und Rechtsanwälten im AuslandAuf einer Fahrt mit dem Fahrzeug im Ausland vermitteln wir auf An-frage des Kunden im Schadensfall den Kontakt zu Dolmetschern, Rechtsanwälten, Sachverständigen usw. und beraten über das rich-tige Verhalten gegenüber Behörden im Aufenthaltsland.

    Wichtig: Ihr Umschlag wird von niemandem geöffnet. Im Notfall bekommen Sie den original verpackten Umschlag an die von Ihnen genannte Adresse zugesandt. Diesen Briefumschlag stecken Sie bitte in einen weiteren – frankierten – Briefumschlag und senden diesen an:

    AWP Service Deutschland GmbHClaims (Re-) Invoicing AbteilungBahnhofstraße 16 85609 Aschheim bei München

  • RICHTIGES VERHALTEN AM UNFALLORT IM INLAND.

    SOFORT-MASSNAHMEN • Absichern der Unfallstelle • Warnblinkanlage • Erste Hilfe leisten • Warnweste (immer im Fahrzeuginnenraum mitführen) • Zeugen und weitere Helfer aktivieren • Warndreieck (Aufstellabstand: innerorts 50 m/außerorts min. 150 m)

    NOTRUF • Rettungsdienst – 112 • Wer meldet? (Angabe des eigenen Namens und evtl. Telefonnr.) • Polizei – 110 • Wo ist es passiert? (möglichst genaue Ortsangabe) • Was ist geschehen? (Unfallhergang kurz beschreiben) • Wie viele Verletzte? (wie viele Personen benötigen Hilfe) • Welche Art von Verletzungen? (Zustand, Person eingeklemmt etc.) • Warten auf Rückfragen!BEI PANNE • Notrufnummer ŠKODA Infoline • 0800 44 242 44 oder Pannenruftaste (gebührenfrei)

    BEI UNFALL • Polizei oder Rettungsdienst • 110 oder 112 oder Notruftaste (gebührenfrei)

    BEWEISE SICHERN, Z. B. • Position der beteiligten Fahrzeuge • Mit Kreide oder Klebestreifen markieren • Unfallstelle fotografieren • Aus unterschiedlichen Positionen • Unfallskizze und Unfallhergang notieren

    ANGABEN ZUR PERSON • Austausch der Daten zu Person, Fahr- • Europäischer Unfallbericht zeug und Versicherung mit dem Unfallgegner • Daten der Zeugen erfassen • Name, Anschrift, Telefonnummer • Versicherung informieren

    BESONDERE SCHADENFÄLLE • Pkw gegen Objekt • Auf Fahrer/Besitzer warten • Polizei – 110 oder Geschädigten informieren • Versicherung informieren

    • Gefahrgut • Zahlenreihe von der orangefarbenen Warntafel der Achtung: entzündbare Flüssigkeiten, Rettungsleitstelle melden ätzende oder giftige Dämpfe und • Von Gefahrengut fernhalten Kernstrahlung • Unfallstelle absichern • Pkw gegen Tier • Abstand halten! Nicht mitnehmen und nicht berühren! • Polizei – 110 oder Jagdpächter (bei Wildunfall) informieren • Tierhalter ermitteln (bei Haustieren – Tierhalter-Haftpflicht für Schäden) • Keine Spuren am Fahrzeug beseitigen • Wildbescheinigung ausstellen lassen (auch bei geflüchteten, verletzten Tieren) • Versicherung informieren

    DIE WICHTIGSTEN SCHRITTE Maßnahmen Hilfsmittel/einzelne Schritte

  • Unfallgegner

    Vorname/Nachname

    PLZ/Wohnort

    Straße/Hausnummer Telefon

    Kennzeichen/Fabrikat/Typ

    Kfz-Versicherung

    Versicherungsnummer

    Name des Halters (falls abweichend)

    PLZ/Wohnort

    Straße/Hausnummer

    UNFALLPASS.

    Unfallgeschehen

    Ort

    Straße

    Datum Uhrzeit

    Polizeibeamter Dienststelle

    Zeuge: Vorname/Nachname

    PLZ/Wohnort

    Straße/Hausnummer Telefon

    Für den Unfallgegner. Eigene Angaben

    Vorname/Nachname

    PLZ/Wohnort

    Straße/Hausnummer Telefon

    Kfz-Versicherung

    Versicherungsnummer

    Personalausweisnummer

    UNFALLSKIZZE.

  • NOTIZEN.

    Bitte Innenseite beachten.

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    ŠKODA Care Connect 7 verbindet.Zur generellen Anforderung von Hilfe bei Schaden, Panne, Unfall, der Mobilitätsgarantie oder allgemeiner Informationen.Das 3-Tasten-Modul ermöglicht (alleine durch Betätigung der Ruf- taste) den direkten Verbindungsaufbau, wann immer Sie Unterstüt-zung oder Hilfe benötigen – rund um die Uhr.

    Notruftaste: Im Falle eines schweren Unfalls mit Airbagaus- lösung erfolgt ein automatischer Verbindungsaufbau – oder manuell per Tastendruck – zur Notrufzentrale. Pannenruftaste3: Baut im Pannenfall die Verbindung zur Pannenrufnummer auf. Inforuftaste3: Für Informationsanfragen zu Produkten und Dienstleistungen oder Problemen mit den Online-Diensten.

    Diese Serviceverbindungen sind gebührenfrei, natürlich auch im Aus- land. Die ŠKODA Infoline erreichen Sie weiterhin auch unter unserer gebührenfreien Rufnummer 0800 44 242 44.

    Diese Broschüre ist auf chlorfrei gebleichtem Papier gedruckt und zu 100 % recycelbar. Die Angaben bezie-hen sich auf den Zeitpunkt der Drucklegung des Prospekts und sind daher unverbindlich. Änderungen vor-behalten. Mit dem Erscheinen dieser Broschüre werden alle bisherigen Informationen ungültig.

    Willkommen bei Ihrem ŠKODA Servicepartner.

    Weitere Informationen erhalten Sie auf Wunsch von Ihrem ŠKODA Servicepartner, im Internet unter www.skoda-auto.de, telefonisch unter unserer gebührenfreien Rufnummer oder für Anrufe aus dem Aus-land unter +49 6150 54 485 55 9. 3 Der Verbindungsaufbau mit diesen Ruftasten ist erst nach Anmeldung im ŠKODA Connect Portal möglich. Ausgenommen sind jedoch ŠKODA Fahrzeuge ohne ŠKODA Care Connect.7 Leistungen werden auf Basis einer separat zu schließenden Vereinbarung bezogen. Informationen hierzu finden Sie auf www.skoda-auto.de/service/registrierung_skoda_connect. Ausgenommen sind jedoch ŠKODA Fahrzeuge ohne ŠKODA Care Connect.9 Anrufe aus dem Ausland sind kostenpflichtig. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach den Preisen des je- weiligen Anbieters/Netzbetreibers.

    SCHNELLE HILFE AUF KNOPFDRUCK –ŠKODA CARE CONNECT.