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Modellprojekt Bioenergie-Region Altmark REKOMMUNALISIERUNG MIT BIOENERGIE Bioenergie als Anreiz und als maßgeblicher Baustein für die Rekommunalisierung oder Gründung von Stadt- und Gemeindewerken in der Altmark am Beispiel der Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land Vorgelegt von der tilia umwelt GmbH Leipzig im Auftrag des Regionalvereins Altmark e.V. OENERGIE

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Modellprojekt Bioenergie-Region Altmark

REKOMMUNALISIERUNG MIT BIOENERGIE

Bioenergie als Anreiz und als maßgeblicher Baustein für die Rekommunalisierung oder Gründung von Stadt- und Gemeindewerken in der Altmark am Beispiel der Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land

Vorgelegt von der tilia umwelt GmbH Leipzigim Auftrag des Regionalvereins Altmark e.V.

REKOMMUNALISIERUNG MIT BIOENERGIE

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Rekommunalisierung mit Bioenergie Bioenergie-Region Altmark 2.0: Modellprojekt Bioenergie als Anreiz und als maßgeblicher

Baustein für die Rekommunalisierung oder Gründung von Stadt- und Gemeindewerken in der Altmark am Beispiel der Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land

Abschlussbericht

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Auftraggeber:

Regionalverein Altmark e.V. Projektbüro Bioenergie-Region Altmark Arneburger Straße 24 39576 Hansestadt Stendal

Ansprechpartner:

Herr Gerhard Faller-Walzer Projektmanager Tel.: 03931 25 80 99 Mobil: 0151 24 151 165 [email protected]

Erstellt durch:

Tilia Umwelt GmbH Inselstraße 31 04103 Leipzig

Autoren:

Herr Thomas Lenke Geschäftsführer Tel.:0341 2008 98 62 Mobil: 0172 35 36 403 E-Mail: [email protected] Herr Martin-Joseph Hloucal Projektingenieur Tel.:341 2008 98 63 Mobil: 0172 3541586 E-Mail: [email protected]

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Inhaltsverzeichnis

1. ZUSAMMENFASSUNG ........................................................................................................................ 6

2. AUFTRAGSBESCHREIBUNG UND AUSGANGSLAGE .............................................................................. 8

2.1. AUFTRAGSBESCHREIBUNG ...................................................................................................................... 8

2.2. AUSGANGSLAGE .................................................................................................................................. 9

3. ANALYSE DER RAHMENBEDINGUNGEN ............................................................................................ 11

3.1. GEMEINSAME ZIELE UND VERSCHIEDENE WEGE ....................................................................................... 11

3.2. ENERGIEDATEN UND POTENTIALE .......................................................................................................... 15

3.3. RECHTLICHE UND REGULATORISCHE RAHMENBEDINGUNGEN ...................................................................... 16

Energierechtliche Rahmenbedingungen __________________________________________ 16

Kommunalrechtliche Rahmenbedingungen _______________________________________ 19

Rechtlichen Struktur der Gemeinden ____________________________________________ 21

Eigentumsrechtliche Struktur der Gemeinden _____________________________________ 26

Konzessionsverträge für Strom- und Gasnetze _____________________________________ 27

Potentielle Hemmnisse bei der Gründung der Stadt- und Gemeindewerke ______________ 31

Lösungsansätze für die Problemfelder und regulatorischen Hemmnisse ________________ 31

4. UMSETZUNGSOPTIONEN FÜR EIN MODELLPROJEKT ........................................................................ 36

4.1. PRINZIPIELLE EMPFEHLUNGEN .............................................................................................................. 36

4.2. ZUSAMMENSTELLUNG ALLGEMEINER EMPFEHLUNGEN BEI DER GRÜNDUNG VON STADTWERKEN ....................... 37

Beispiel 1: Die Stadtwerke Wolfhagen ___________________________________________ 39

Beispiel 2: Die Stadtwerke Schönau _____________________________________________ 40

Beispiel 3: Energie-und Servicebetrieb Wörrstadt AöR ______________________________ 42

4.3. IDEENSAMMLUNG FÜR LOKALE ENERGIEPROJEKTE .................................................................................... 43

4.4. BEWERTUNG DER ANSÄTZE .................................................................................................................. 47

Ergebnisse aus Berechnungen mit dem Online-Wertschöpfungsrechner ________________ 50

Steckbrief der am besten bewerteten Idee ________________________________________ 52

Finanzierungskonzepte _______________________________________________________ 55

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Mögliche Kooperationspartner für kleine Gemeinden _______________________________ 56

4.5. GESAMTKONZEPTION DER ZUKÜNFTIGEN STADT- UND GEMEINDEWERKE ...................................................... 57

Struktur und Leistungsprofil ___________________________________________________ 57

Handlungsleitfaden in Arbeitsphasen ____________________________________________ 60

Zusammenfassung der Ergebnisse und Fazit ______________________________________ 62

4.6. ANHANG.......................................................................................................................................... 64

Beteiligte Akteure ___________________________________________________________ 64

Bewertungsschema zur Priorisierung der Projektideen ______________________________ 65

Annahmen für die Nutzung des Online-Wertschöpfungsrechners ______________________ 66

Status und Optionen Wärmeversorgung Klietz ____________________________________ 68

Abschlusspräsentation _______________________________________________________ 77

Verweise ___________________________________________________________________ 87

Abbildungsverzeichnis ________________________________________________________ 87

Tabellenverzeichnis __________________________________________________________ 89

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1. Zusammenfassung

Diese Untersuchung beleuchtet die Möglichkeiten von Projektansätzen zur Nutzung von Bioenergie als Basis und Baustein der Rekommunalisierung der Energieversorgung in der Altmark. Der Fokus der Untersuchung liegt auf dem Gebiet der Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land. Als weitere Gemeinden wurden die Einheitsgemeinden Stadt Kalbe (Milde) und Stadt Osterburg beleuchtet. Anhand von Gesprächen mit lokalen Akteuren wurden Projektansätze gesammelt und im Sinne ihrer Chancen zur Rekommunalisierung bewertet. Auf der Basis der unterschiedlichen Ausgangsbedingungen der Gemeinden im Hinblick auf ihren rechtlichen Rahmen und der bereits unternommenen Aktivitäten auf dem Feld der Energieversorgung wurden Umsetzungswege vorgeschlagen. Als Modellprojekt für kommunale Bioenergienutzung wurde die Modernisierung der Wärmeversorgung in Klietz identifiziert und intensiver betrachtet. Dafür wurde eine Ist-Analyse unternommen sowie Lösungsansätze gemeinsam mit den Akteuren entwickelt. Die Autoren schlagen ein paralleles Vorgehen vor, welches die Schaffung gemeindeübergreifender Strukturen zur Übernahme von Aufgaben der Energieversorgung prüft, validiert und im politischen Prozess zur Umsetzung bringt sowie gleichzeitig die Umsetzung lokaler Energieprojekte konkret und zielorientiert vorantreibt.

Für kommunale Entscheider wir Gemeinderäte und Bürgermeister werden grundsätzliche Handlungsempfehlungen für die Bildung von kommunal getragenen Versorgungsstrukturen gegeben. Diese können wie in Abbildung 1 dargestellt, in den folgenden drei Kernpunkten zusammengefasst werden:

Gemeinsame Ziele & Gemeinsame Planung

Klein beginnen

Schritt für Schritt umsetzen

Abbildung 1: Zusammenfassung der Kernpunkte für eine erfolgreiche Rekommunalisierung der Energieversorgung als Ergebnis dieser Untersuchung

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1. gemeinsame Ziele & gemeinsame Planung

Richten Sie ihre Aufmerksamkeit zu Beginn auf die Klärung von Zweck und Ziel der Rekommunalisierung. Kommen Sie durch einen offenen Diskussionsprozess[1] zu einem möglichst breit getragenen Einverständnis über diese Ziele. Die daran anschließenden Schritte können von einem speziellen Arbeitskreis erarbeitet und abhängig von der gewählten Umsetzungsstruktur von den entsprechend zuständigen Gremien beschlossen werden.

1. klein beginnen

Beginnen Sie mit konkreten und überschaubaren Energieprojekten in einzelnen Gemeinden. das schafft positive Beispiele an denen alle Akteure lernen können. Nach und nach können einzelne Projekte zusammenwachsen und im Ergebnis von einer gemeinsamen Struktur getragen werden.

2. Schritt für Schritt umsetzen

Aufbauend auf konkreten und überschaubaren Projektideen, gilt es die vorhandenen Ressourcen zur Umsetzung zu bündeln und je nach Erfahrung ggfs. auch externe Unterstützung insbesondere für die ganzheitliche Berücksichtigung der unterschiedlichen Herausforderungen in Anspruch zu nehmen.

[1] um zielgerichtet an einem Einverständnis zu arbeiten, wird eine externe Moderation des Prozesses empfohlen.

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2. Auftragsbeschreibung und Ausgangslage

2.1. Auftragsbeschreibung

Abbildung 2: grobe Ablaufplanung für die vorliegende Untersuchung.

Im Projekt Bioenergieregion Altmark 2.0 liegt der Schwerpunkt auf der Mobilisierung bioenergetischer Potentiale für die Energiebereitstellung, die nicht in Konkurrenz zu Nahrungsmitteln stehen. Im Rahmen des Vorhabens:

„Modellprojekt: Bioenergie als Anreiz und als maßgeblicher Baustein für die Rekommunalisierung oder Gründung von Stadt- und Gemeindewerken in der Altmark am

Beispiel der Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land, der Einheitsgemeinde Hansestadt Osterburg und der Stadt Kalbe/Milde“

sollten aufbauend auf den bisher geleisteten Arbeiten der Bioenergieregion Altmark und ihrer Partner Untersuchungen angestellt werden, die die Partnerkommunen in die Lage versetzen, die Möglichkeiten der Gründung von Stadt- und Gemeindewerken realistisch einzuschätzen, fundiert entscheiden zu können und umzusetzen.

Dabei sollte auf die unterschiedlichen rechtlichen Rahmen der Gemeinden eingegangen und die örtlichen Potentiale erneuerbarer Energien erschlossen sowie die Integration weiterer kommunaler Leistungen wie Entsorgung und Pflege gewürdigt werden. Im Ergebnis sollten unter anderem Vorschläge für das Geschäftsmodell und das Leistungsprofil gegebenenfalls zu gründender Stadt- und Gemeindewerke der Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land gegeben werden. Eine Übersicht der Arbeitspakete stellt Abbildung 2 dar.

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Mit der Gründung der Stadt- und Gemeindewerke sollen dabei positive Effekte für die Versorgung mit Energie, für die soziale Infrastruktur, für die kommunalen Haushalte, für das Recycling, sowie allgemein für die regionale Wertschöpfung erzielt werden.

Das Betrachtungsgebiet für diese Untersuchung war die Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land im Landkreis Stendal. Weitere Untersuchungsgebiete waren die Einheitsgemeinde Osterburg ebenfalls im Landkreis Stendal und die Einheitsgemeinde Kalbe (Milde) im Altmarkkreis Salzwedel.

2.2. Ausgangslage

Rekommunalisierung bezeichnet hier alle Aktivitäten zur Gründung von Stadtwerken, welche in der gesamten Wertschöpfungskette der Energieversorgung tätig werden.

Derzeit entstehen vermehrt Stadtwerke im Zuge der Neuvergabe von Konzessionen für lokale Strom- und Gasnetze (Lenk, et al., 2011). In der Regel erfolgt die Rekommunalisierung über den Erwerb und nachfolgend über den Betrieb des lokalen Netzes in einer organisatorischen Struktur, die in unterschiedlichen Anteilen bürgerschaftlich, kommunal und privatwirtschaftlich getragen wird. Das Stadtwerk besetzt in der Regel noch weitere Geschäftsfelder, um den Anteil der lokalen Wertschöpfung zu steigern. Dabei wird die Leistungserbringung durch die lokale Verwurzelung und lokale Präsenz des Stadtwerkes und seiner Mitarbeiter positiv beeinflusst. Ein Modell für ein sog „integriertes Unternehmen“, das die gesamte Wertschöpfungskette der Energiewirtschaft abdeckt, ist in Abbildung 3 dargestellt.

Neben den derzeit vermehrt auslaufenden Konzessionen existieren noch weitere Trends, die bei der Rekommunalisierung der Energieversorgung in den untersuchten Gemeinden beachtet werden sollten. Diese sind in Abbildung 3 dargestellt.

Abbildung 3: Modell eines integrierten Unternehmens in der Energiewirtschaft (eigene Angaben)

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Dies umfasst zum einen den Demografischen Wandel, der insbesondere im Betrachtungsgebiet zu sinkenden Bevölkerungszahlen führt. Nach neuesten Forschungen des Leibnitz- Instituts für Länderkunde bildet Sachsen-Anhalt europaweit das Land mit dem größten Schwund der Bevölkerung1. Zum anderen sind die Trends der Verknappung fossiler Ressourcen und die Auswirkungen des Klimawandels auf die Versorgungsinfrastruktur zu berücksichtigen. Die Energieversorgung muss, diesen Trends folgend, innerhalb der kommenden Jahrzehnte massiv umgestaltet werden. Die sich weiter verstärkende Marktreife dezentraler Energietechnologien ist ein weiterer Trend und begünstigt den nötigen Umbau der Energieversorgung.

Die Rekommunalisierung der Energieversorgung bietet nach Auffassung der Autoren die Chance, vermehrt gesellschaftspolitische und gemeinwohlorientierte Ziele in der strategischen Ausrichtung der lokalen Energieversorgung zu verankern. Dies scheint für rein marktgetriebene Akteure der Energiebranche schwierig. Sie müssen häufig eher kurzfristigen Renditeanforderungen des Kapitalmarktes genügen, im Gegensatz zu einer langfristig am Gemeinwohl orientierten Ausrichtung des Geschäftes.

1 Quelle: Leibnitz- Institut für Länderkunde, Leipzig, Pressemitteilung vom 18.11.2013: http://www.ifl-leipzig.de/de/aktuelles/pressemitteilungen/detail/article/sachsen-anhalt-leidet-unter-abwanderungskultur.html

Abbildung 4: Langfristige Trends mit Wirkung auf die öffentliche Daseinsvorsorge

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3. Analyse der Rahmenbedingungen

3.1. Gemeinsame Ziele und verschiedene Wege

Im ersten Schritt dieser Untersuchung wurden Gespräche mit den kommunalen Vertretern in den benannten drei Gemeinden geführt und die spezifischen Beweggründe für die Rekommunalisierung im Bereich der Energieversorgung herausgearbeitet. Dabei lag der Fokus der Gespräche stets auf der Umsetzung lokaler Bioenergieprojekte als Basis und wesentlichem Baustein für die Rekommunalisierung. Es zeigte sich, dass alle drei Gemeinden ähnliche Ziele im Zusammenhang mit der Rekommunalisierung der Energieversorgung verbinden.

Die genannten Ziele wurden in sechs Kategorien zusammengefasst und durch die Autoren um eine weitere Kategorie (Umsetzbarkeit) erweitert. Die erarbeiteten Ziele zur Verwendung in dieser Studie sind in Tabelle 1 aufgelistet.

Tabelle 1: Gemeinsame Ziele (Die in den Gesprächen genannten Ziele wurden von den Autoren zusammengefasst.)

Gemeinsame Ziele

1. Steigerung der regionalen Wertschöpfung

2. Steigerung der überregionalen Bedeutung der Gemeinde

3. Beteiligung der Bürger an lokalen Energie-Projekten

4. Sichere Energieversorgung

5. Bezahlbare Energieversorgung

6. Regionalisierung der Energieproduktion im Sinne von Energieautarkie

7. Umsetzbarkeit mit vertretbarem Aufwand

Der Vergleich der hier erhobenen Ziele mit Studienergebnissen des Wuppertalinstituts (Berlo, 2013) zeigt eine große Übereinstimmung. Alle hier genannten Ziele können dabei einem oder mehreren, Zielen aus der zitierten Studie zugeordnet werden.

In der nachfolgenden Tabelle 2 sind, ausgehend von diesen Zielen, Kriterien abgeleitet um nachfolgend Projektansätze zur Rekommunalisierung mit Bioenergie bewerten zu können. In der Zieldimension „Steigerung der regionalen Wertschöpfung“ wurden die Kriterien in Anlehnung an die Ergebnisse des Online-Wertschöpfungsrechners der Plattform Bioenergie-Regionen verwendet2.

2 Quelle: http://www.bioenergie-regionen.de/wertschoepfungsrechner/

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Tabelle 2: Zusammenfassung der Ziele und daraus abgeleiteter Bewertungskriterien

Gemeinsame Ziele Aus den Zielen entwickelte Bewertungskriterien

1. Steigerung der regionalen Wertschöpfung

Kenngrößen nach Wertschöpfungsrechner IÖW o kommunale Steuereinnahmen o Unternehmensgewinne o Einkommen aus Beschäftigung

2. Steigerung der überregionalen Bedeutung der Gemeinde

Neuartigkeit der Technologie oder des Verfahrens Versorgung kommunaler Gebäude als

Vorreiterprojekte

3. Beteiligung der Bürger an lokalen Energie-Projekten

Modell für Bürgerbeteiligung im Projekt realisierbar Aktivitäten zur Bürgerbeteiligung in Energiethemen

bereits vorhanden

4. Sichere Energieversorgung

Einsatz erprobter Technologie Gesicherter Zugang zu Ressourcen

5. Bezahlbare Energieversorgung

Senkung der Energiekosten in der Gemeinde, Dämpfung Preiselastizität

6. Regionalisierung der Energieproduktion im Sinne von Energieautarkie.

Senkung des Anteils an Energieimporten (Wärme + Strom)

Anlage im Eigenbetrieb möglich Gemeindewerke als Akteur im spez. Projekt möglich

7. Umsetzbarkeit mit vertretbarem Aufwand

Abnehmerstruktur vorhanden Es sind lokale Lieferanten beteiligt Es kann auf Vorarbeiten zurückgegriffen werden Kurze Dauer bis zur Wirkung der Effekte durch das

Projekt (1-2 Jahre)

Unterschiede zwischen den Gemeinden ergaben sich bei der Umsetzung der Ziele. Die unterschiedlichen Wege der Gemeinden sind in Abbildung 5 dargestellt und seien im Anschluss kurz beschrieben:

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Abbildung 5: Überblick über die unterschiedlichen Umsetzungswege der Rekommunalisierung in den drei Gemeinden.

Joint Venture – der Ansatz in Osterburg

Die Verwaltung in Osterburg will die Ziele zur kommunalen und dezentralen Energieversorgung mit der Unterstützung des Energiedienstleisters Avacon Natur GmbH umsetzen. Dafür wurde zum 01.07.2013 ein Gemeinschaftsunternehmen mit kommunaler Mehrheit gegründet, an der die Stadtwerke Osterburg GmbH und die Avacon Natur GmbH beteiligt sind. Bisher wurde eine gemeinsame Gesellschaft gegründet und bereits eine erste Photovoltaikanlage (PV-Anlage) im Juni 2013 durch die Avacon Natur GmbH realisiert. Weitere Projektideen sind der Einbau dezentraler Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK-Anlagen) im Hallenbad der Landessportschule sowie die Errichtung von Windenergieanlagen in Verbindung mit einem Bürgerbeteiligungsmodell.3 In diesen neuen „Energiewerken Osterburg“ sollen künftig alle kommunalen Energieprojekte realisiert und betrieben werden. Die Avacon stellt dafür Personal und Knowhow zur Verfügung und ist im Gegenzug am Unternehmensergebnis beteiligt.

3 Quelle: http://www.az-online.de/lokales/landkreis-stendal/osterburg/weitere-windkraftanlagen-geplant-3062859.html, abgerufen 13.11.2013

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Begleiter und Beispiel – der Ansatz in Kalbe (Milde)

Die Stadt Kalbe (Milde) sieht sich in der Umsetzung ihrer Ziele im Bereich Klimaschutz und Energieversorgung in der Rolle des Vermittlers und Impulsgebers für lokale Projekte. Eine unternehmerische Betätigung der Stadt wird bisher unter anderem vor dem Hintergrund der angespannten Haushaltslage skeptisch gesehen. Vielmehr setzt die Stadt mit dem Anschluss kommunaler Gebäude an eine privatwirtschaftlich finanzierte und betriebene Wärmeversorgung aus einer Biogasanlage auf ihre Vorbildwirkung. Mit der Erstellung eines kommunalen Klimaschutzkonzeptes im Jahr 20134 und der Teilnahme der Stadt am bundesweiten Programm 100 %-Erneuerbare-Energien-Kommune5 setzt sie den Rahmen für lokale privatwirtschaftlich initiierte Projekte für erneuerbare Energien und Klimaschutz im Gebiet der Gemeinde. Zudem setzt sich die Gemeinde bei neuen lokalen Energieprojekten für die Möglichkeit zur Bürgerbeteiligung z.B. über Energiegenossenschaften ein.

Berater und Betreiber – der Ansatz der Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land

Die Aktivitäten der Verbandsgemeinde im Bereich der Nachhaltigen Energieversorgung sind maßgeblich bestimmt von der rechtlichen Struktur und Aufgabenteilung mit den Mitgliedsgemeinden. Die Verwaltung der Verbandsgemeinde erfüllt für Ihre Mitgliedsgemeinden zwar grundsätzlich alle Verwaltungsaufgaben und damit auch den (kaufmännischen) Betrieb kommunaler Energieanlagen. Im Bereich der Investition in Energieanlagen besitzen die Mitgliedsgemeinden aber Beschluss und Weisungsbefugnisse gegenüber der Verbandsgemeinde, so dass eine gemeindeübergreifende Ausrichtung bisher oft mit den Interessen der Mitgliedsgemeinden kollidierte. Die Verwaltung der Verbandsgemeinde kann lediglich beratend

4 Abzurufen unter: http://www.stadt-kalbe-milde.de/100-ee/index.php

5 Internetseite des Programms: http://www.100-ee.de

Abbildung 6: Angestrebte Struktur der Energiewerke Osterburg

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etwa bei neuen Energieprojekten oder Modernisierungen unterstützen. Ein gemeindeübergreifender Dialog zur Rekommunalisierung der Energieversorgung befindet sich im Aufbau und soll durch die vorliegende Studie befördert werden.

3.2. Energiedaten und Potentiale

Ein Teil dieser Untersuchung zielte auf die Zusammenfassung von Verbrauchsdaten der betrachteten Kommunen und der Erfassung bestehender Erzeugungsanlagen ab. Im Laufe des Projektes wurde klar, dass der Aufwand zu Datensammlung, Plausibilisierung und Konsolidierung in Vergleich zu dem erwarteten Nutzen für die Ermittlung konkreter Projektansätze unverhältnismäßig groß sein würde. In Abstimmung mit dem Auftraggeber wurden daher soweit vorhanden und zugänglich, auf existierendes Datenmaterial zurückgegriffen. Auf eine umfassende Datenerhebung zu den Verbrauchs- und Erzeugungsdaten in den Gemeinden wurde daher im Rahmen dieser Untersuchung verzichtet. Hier liegt der Schwerpunkt vielmehr auf der Bewertung der bereits in den Gemeinden bekannten Projektansätze im Sinne der Umsetzbarkeit im Rahmen eines Modellprojektes zur Rekommunalisierung mit Bioenergie, als auf der vollumfänglichen Darstellung aller Potentiale im Gemeindegebiet.

Als Datenquelle lag das Klimaschutzkonzept der Stadt Kalbe (Milde) vor. In diesem ist der Stromverbrauch mit 25.000 MWh/a und der Wärmebedarf mit 131.000 MWh/a abgeschätzt worden. Weitere Daten lagen zur Erstellung der Studie nicht vor oder waren nicht zugänglich.

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3.3. Rechtliche und regulatorische Rahmenbedingungen

Die Möglichkeiten zum kommunalen Handeln sind durch die geltenden rechtlichen Vorschriften und Vereinbarungen grundsätzlich ausdefiniert. Im Hinblick auf die regulatorischen Rahmenbedingungen bilden auslaufende Konzessionsverträge regelmäßig eine gute Chance, die Rekommunalisierung mit einer Übernahme der Energienetze zu verbinden. Im Folgenden sollen auch die weiteren rechtlichen Rahmenbedingungen im Hinblick auf die energiewirtschaftliche Betätigung der Kommune untersucht werden. Zu betrachten sind dabei kommunalrechtliche, eigentumsrechtliche und weitere energierechtliche Belange. Dabei soll auch auf die Besonderheiten der Gemeindeform Verbandsgemeinde im Vergleich zur Einheitsgemeinde eingegangen werden.

Energierechtliche Rahmenbedingungen

Neben kommunalrechtlichen Belangen sind bei der Gründung von neuen Gemeindewerken auch die Belange des Energierechts zu berücksichtigen. Diese sind insbesondere das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und die zugehörigen Verordnungen. Wenn die Kommune durch die Gründung von Gemeindewerken in die Energieversorgung einsteigen will, so muss sie den Bestimmungen des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) Rechnung tragen. Hier relevant ist insbesondere § 1 EnWG, wonach eine „möglichst sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente und umweltverträgliche leitungsgebundene Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität und Gas, die zunehmend auf erneuerbaren Energien beruht“ sowie ein wirksamer und unverfälschter Wettbewerb bei der Versorgung mit Elektrizität und Gas sicherzustellen ist. Zudem sind die weiteren Berichtspflichten für Netzbetreiber laut EnWG zu beachten. Die spezifischen Pflichten, die aus der energiewirtschaftlichen Gesetzgebung für das neue Gemeindewerk resultieren, sind nach Festlegung der strategischen Ausrichtung des Unternehmens und der Festlegung der Wertschöpfungsstufen im Einzelnen zu bewerten.

Die Aufzählung aller relevanten Bestimmungen des Energierechts soll nicht im Fokus dieser Untersuchung stehen, vielmehr soll auf regulatorische Besonderheiten für die untersuchten Gemeinden eingegangen werden. Diese sind insbesondere in der Regionalplanung zu sehen, welche die baurechtlichen Bestimmungen zur Errichtung von Windenergieanlagen mit der Vorgabe von Konzentrationszonen für die Nutzung der Windenergie einschränken. Der Regionalplan Altmark 2005 sachlicher Teilplan „Wind“6 hat zudem den Gemeinden die Möglichkeit eröffnet, die Ausweisung neuer Flächen für Windenergieanlagen anzustoßen. Laut Punkt 5.4.6.3.Z können Kommunen die zusätzliche Ausweisung eines Vorranggebietes für die Windenergienutzung beantragen, wenn der erzeugte Strom überwiegend (>50%) der kommunalen Wertschöpfung und/oder dezentralen Energieversorgung von Ortsteilen oder Gemeinden dient.

6 Der Regionalplan ist komplett abzurufen unter: http://www.die-altmark-mittendrin.de

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Voraussetzung dafür ist das Vorhandensein einer sog. Weißfläche, die dem Plankonzept der aktuellen Regionalplanung entspricht. Nach Auskunft der Regionalplanung kann als Orientierung die Weißflächenkartierung Karte 4 aus dem Teilplan „Windenergienutzung“ zugrundgelegt werden.

Abbildung 7: Übersicht der sogenannten Weißflächen, die grundsätzlich für die Windenergienutzung zulässig sind. Westlicher Teil (Quelle: Regionalplan Altmark 2005; Teilplan Windenergie; Karte 4)

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Die Gemeinde (bei Verbandsgemeinden die Gemeinde selbst, z.B. Klietz) muss einen Gemeinderatsbeschluss zur Ausweisung neuer Flächen fassen. Dann wird ein Verfahren ähnlich dem Zielabweichungsverfahren zusammen mit der regionalen Planungsgemeinschaft eröffnet. Der Regionalplan wird geändert und durch die Regionalversammlung beschlossen.

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Abbildung 8: Übersicht der sogenannten Weißflächen (graue Flächen), die grundsätzlich für die Windenergienutzung zulässig sind. Östlicher Teil (Quelle: Regionalplan Altmark 2005; Teilplan Windenergie; Karte 4)

Im Gebiet der Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land sind im Vergleich mit dem Rest der Planungsregion Altmark wenige „Weißflächen“ für die Windenergienutzung identifiziert worden (siehe Abbildung 7 und Abbildung 8). Der Ausweisung stehen nach Auskunft der Regionalen Planungsgemeinschaft Altmark im Verbandsgebiet oft naturschutzrechtliche und hochwassertechnische Belange entgegen. Geeignete Flächen befinden sich nördlich von Scharlibbe, östlich von Hohengöhren und nördlich sowie östlich von Schönhausen. Diese Flächen sind im Regionalplan nicht als Vorrangflächen ausgewiesen. Dadurch sind diese grundsätzlich zur Entwicklung im Zuge der Ausnahmeregelung für Gemeinden geeignet und sollten als mittelfristiges Entwicklungsfeld der Energieversorgung der Gemeinden in der Verbandsgemeinde berücksichtigt werden.

Kommunalrechtliche Rahmenbedingungen

Als wichtigste rechtliche Normen und Bestimmungen für die Gemeinden in Sachsen-Anhalt wurden in dieser Untersuchung die Folgenden herangezogen:

Gemeindeordnung des Landes Sachsen-Anhalt GO LSA in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. August 2009

Das Gesetz über die Verbandsgemeinde in Sachsen-Anhalt (VerbGemG LSA) Die Verbandsgemeindevereinbarung der Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land Die Hauptsatzung der Stadt Kalbe (Milde) Die Hauptsatzung der Stadt Osterburg Das Anstaltsgesetz in Sachsen-Anhalt (AnstG LSA)

Nach der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. August 2009, regelt der Paragraph 116 die Zulässigkeit wirtschaftlicher Unternehmen wie folgt:

„(1) Die Gemeinde darf sich in Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft auch außerhalb ihrer öffentlichen Verwaltung in den Rechtsformen des Eigenbetriebes, der Anstalt des öffentlichen Rechts oder in einer Rechtsform des Privatrechts wirtschaftlich betätigen, wenn

1. ein öffentlicher Zweck die Betätigung rechtfertigt, 2. wirtschaftliche Betätigungen nach Art und Umfang in einem angemessenen Verhältnis zur

Leistungsfähigkeit der Gemeinde und zum voraussichtlichen Bedarf stehen und 3. der Zweck nicht besser und wirtschaftlicher durch einen anderen erfüllt wird oder erfüllt

werden kann.

[…]

(2) Betätigungen in den Bereichen der Strom-, Gas- und Wärmeversorgung, der Wasserversorgung, Abfallentsorgung, Abwasserbeseitigung, Wohnungswirtschaft und des öffentlichen Verkehrs dienen einem öffentlichen Zweck und sind unter der Voraussetzung des

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Absatzes 1 Satz 1 Nr. 2 zulässig. Dienstleistungen, die mit den in Satz 1 genannten Bereichen verbunden sind, sind zulässig, wenn ihnen im Vergleich zum Hauptzweck eine untergeordnete Bedeutung zukommt und wenn der Zweck nicht besser und wirtschaftlicher durch einen anderen erfüllt wird oder erfüllt werden kann.“

Damit ist eine wirtschaftliche Betätigung der Gemeinde im Bereich der Energieversorgung grundsätzlich zulässig. Laut GO LSA sind folgende Rechtsformen für gemeindliche Unternehmen erlaubt:

Eigenbetriebe

Diese besitzen keine eigene Rechtspersönlichkeit werden jedoch im Gemeindehaushalt als Sondervermögen getrennt geführt. So können Einnahmen und Ausgaben zweckgebunden verwaltet werden und fallen nicht unter das Gesamtdeckungsprinzip des Gemeindehaushaltes. Gesetzlicher Vertreter des Eigenbetriebes ist mangels eigener Rechtspersönlichkeit der Bürgermeister oder ein von der Gemeinde bestimmter Betriebsleiter. Die Gemeinde entscheidet über wichtige Angelegenheit der strategischen Ausrichtung und personellen Besetzung. Die Führung des Eigenbetriebs ist somit an den politischen Prozess gebunden. Der Eigenbetrieb ist wie die Gemeinde insolvenzunfähig.

Anstalten öffentlichen Rechts

Gebietskörperschaften können öffentliche Aufgaben auf gemeinsame Anstalten öffentlichen Rechts (AöR) übertragen. Die AöR ist im Gegensatz zum Eigenbetrieb rechtsfähig. Sie besitzt also eine eigene Rechtspersönlichkeit (AnstG §1 (1)). Weitere wichtige Merkmale sind die Gewährträgerhaftung und die Anstaltslast (AnstG §4). Sie beschreiben die Pflicht der Gebietskörperschaften (Gemeinden) uneingeschränkt für die Verbindlichkeiten der AöR zu haften (Gewährträgerhaftung) und die Anstalt mit den nötigen Mittel zur Erfüllung ihrer Aufgaben auszustatten (Anstaltslast). Dies führt unter Umständen dazu, dass die AöR bessere Finanzierungskonditionen als privatrechtliche Gesellschaften bekommen können. Das heißt aber auch, dass die Gemeinden die finanzielle Kraft besitzen müssen, um die Anstalt zu finanzieren. Für Gemeinden, deren Haushalt schon heute unter Druck steht, dürfte dies ein ernstes Problem darstellen, was diese Rechtsform ggf. unattraktiv macht. Zudem können AöR´s Beamte aus der Verwaltung beschäftigen. Mehrere Gemeinden können öffentliche Aufgaben auch in einer gemeinsamen AöR bündeln und haften dann gesamtschuldnerisch. Ein Beispiel sind hier die AöR Energieprojekte Monsheim der Verbandsgemeinde Monsheim in Hessen7. Dort wurde im Jahr 2013 ein Windpark von 5 Windenergieanalgen im Zuge einer AöR entwickelt und realisiert. Ein weiteres Beispiel ist die Energie- und Servicebetriebs Wörrstadt AöR welche im Punkt 4.2.3 näher beschrieben wird.

7 Für weitere Informationen: vg-monsheim.de; Unter Punkt aktuelles

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Rechtsformen des Privatrechts

Die für die Rekommunalisierung praktisch relevanten Rechtsformen des Privatrechts sind Genossenschaften (e.G.), die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), die Gesellschaft mit beschränkter Haftung als Komplementär einer Kommanditgesellschaft (GmbH & Co KG), die Unternehmergesellschaft (UG)8.

In der Praxis werden für die Gründung von Stadtwerken häufig die Gesellschaftsformen der GmbH und der GmbH & Co KG gewählt9 (Berlo, 2013). Genossenschaften werden dann gewählt, wenn die Rekommunalisierung maßgeblich durch Bürgerbeteiligung in Form von Kapitaleinlagen umgesetzt wird. Ein prominentes Beispiel hierfür ist die Initiative zum Netzkauf für das Stromnetz in Berlin10.

Rechtlichen Struktur der Gemeinden

Nach der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (Gemeindeordnung - GO LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. August 2009 § 10 sind die verschiedenen Gemeindearten

8 Im allgemeinen Sprachgebrauch wird die UG auch als „kleine GmbH“ oder „1-Euro-GmbH“ bezeichnet, da hier das Haftungskapital von 25 T € über eine Gewinnabführung angespart werden kann.

9 Die Befragung des Wuppertal Instituts zeigt, dass die seit 2005 neu gegründeten Stadtwerke zu 67 % durch die GmbH und zu 25 % durch die GmbH & Co. KG realisiert wurden.

10 http://www.buerger-energie-berlin.de/

Abbildung 9:Gliederung der Gemeindetypen in Sachsen-Anhalt

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„Rekommunalisierung mit Bioenergie Altmark“ Seite 22 von 89

definiert. In Abbildung 9 sind diese zusammenfassend dargestellt. Die in dieser Studie betrachteten Gemeindearten sind die Verbandsgemeinde und die Einheitsgemeinde.

Die Einheitsgemeinde als Gebietskörperschaft übernimmt grundsätzlich alle öffentlichen Aufgaben im Gebiet der Gemeinde (§ 2 GO LSA). Die Einheitsgemeinde besteht aus den Organen Bürgermeister und Gemeinderat. Weiterhin können für Ortschaften der Gemeinde eigene Ortschaftsräte und Ortsbürgermeister bestimmt werden. Diese haben in den betrachteten Einheitsgemeinden folgende Aufgaben:

Einheitsgemeinde Kalbe (Milde):

Für die Ortschaftsräte in den Ortschaften gilt nach der Hauptsatzung der Stadt Kalbe (Milde) § 13 Wirkungskreis der Ortschaftsräte:

„(1) Die Ortschaftsräte sind in den Ortschaften zuständig für:

a) Förderung und Durchführung von Veranstaltungen der Heimatpflege, des örtlichen Brauchtums und der kulturellen Traditionen sowie die Förderung der örtlichen Vereinigungen und die Entwicklung des kulturellen Lebens,

b) Pflege des Ortsbildes sowie die Teilnahme an Ortsverschönerungswettbewerben, c) die Ausgestaltung, Unterhaltung und Benutzung öffentlicher Einrichtungen einschließlich

Gemeindestraßen, die Festlegung der Reihenfolge zum Um- und Ausbau sowie Unterhaltung und Instandsetzung von Straßen, Wegen und Plätzen im Ortschaftsgebiet, soweit deren Bedeutung nicht über den Bereich der Ortschaft hinausgeht, einschließlich der Beleuchtungseinrichtungen,

d) die Pflege vorhandener Partnerschaften, e) die Vergabe der Lieferungen und Leistungen für die Bauausführung bei der Errichtung

oder der wesentlichen Erweiterung öffentlicher Einrichtungen der Ortschaft im Rahmen der geplanten Haushaltsmittel.“

Einheitsgemeinde Osterburg:

Entsprechend der Hauptsatzung der Hansestadt Osterburg (Altmark) § 17 Aufgaben der Ortschafträte gilt für die Ortschaftsräte:

„…(2) Die neue Hansestadt Osterburg (Altmark) überträgt den Ortschaftsräten entsprechend § 87 Abs. 2 GO LSA folgende Angelegenheiten zur Erledigung im Rahmen der ihnen zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel unter Berücksichtigung der Belange der gesamten Gemeinde:

a) Veranstaltungen der Heimatpflege und Förderung des örtlichen Brauchtums, b) Zuwendung für Vereine, Verbände und Organisationen, c) Aufwendungen der sozialen Betreuung von Jugendgruppen, sowie Altenbetreuung, d) insbesondere für Seniorenfeiern, Faschingsfeiern, Kinderfeste und ähnliche gemeindliche

Veranstaltungen,

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e) repräsentative Leistungen, Jubiläen und Ehrungen, Öffentlichkeitsarbeit, f) Pflege von partnerschaftlichen Beziehungen g) Verfügung über die historischen Fahrzeuge und Gerätschaften der jeweiligen Ortschaft h) Für 2010 gelten die im Gebietsänderungsvertrag festgelegten Beträge. Zur Erfüllung der o.

g. Aufgaben werden den Ortschaften im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel jährlich ab 2011 neu festzulegende Beträge pro Einwohner bereitgestellt. Der jeweilige Ortschaftsrat entscheidet im Rahmen seiner Zuständigkeit in eigener Verantwortung über die Verwendung der Mittel.

i) Gemäß § 87 Abs. 2 Nr. 4 GO LSA wird den Ortschaftsräten die Zuständigkeit für die Vergabe und Bewirtschaftung der Dorfgemeinschaftshäuser und Vereinshäuser übertragen. Überschreitungen der Haushaltsansätze um mehr als 50 % bedürfen der Zustimmung des Hauptausschusses. „

Es zeigen sich also auch zwischen zwei Einheitsgemeinden Unterschiede bei der Aufgabenverteilung zwischen Gemeinde und Ortschaften. Während in Osterburg die Ortschaften eher Funktionen der Kulturarbeit übernehmen, erledigen die Ortschaften der Stadt Kalbe (Milde) zudem auch Arbeiten zur Instandhaltung von gemeindlichen Gebäuden, Wegen und Plätzen inkl. Vergabe von Lieferungen und Leistungen.

Die Struktur der Verbandsgemeinde

Die Organe der Verbandsgemeinde sind analog zur Einheitsgemeinde der Verbandsgemeindebürgermeister und der Verbandsgemeinderat (siehe Abbildung 10). Diese erfüllen die Verwaltungsgeschäfte für die Mitgliedsgemeinden. In den Mitgliedsgemeinden gibt es wiederum Bürgermeister und Gemeinderat. Die großen Unterschiede zwischen Verbandsgemeinden und Einheitsgemeinden ergeben sich aus der Aufgabenverteilung zwischen den Verwaltungsorganen.

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Abbildung 10: Organe und Struktur der Verbandsgemeinde

Aufgaben der Verbandsgemeinde und ihrer Mitgliedsgemeinden

Die Verbandsgemeinde erledigt im eigenen Namen gesetzliche und von den Mitgliedsgemeinden übertragene Aufgaben. Diese sind bei der Verbandsgemeinde Elb-Havel-Land nach § 2 des Gesetzes über die Verbandsgemeinde in Sachsen-Anhalt (VerbGemG LSA) folgende:

„(1) Die Verbandsgemeinde erfüllt anstelle ihrer Mitgliedsgemeinden folgende Aufgaben des eigenen Wirkungskreises:

1. der Verbandsgemeinde wird gemäß § 203 Abs. 2 Satz 1 des Baugesetzbuches die Flächennutzungsplanung übertragen. […]

2. die Trägerschaft der allgemeinbildenden öffentlichen Schulen nach Maßgabe des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt;

3. die Errichtung und Unterhaltung von zentralen Sport-, Spiel- und Freizeitanlagen, die mehreren Mitgliedsgemeinden dienen;

4. die Errichtung und Unterhaltung von Sozialeinrichtungen, die mehreren Mitgliedsgemeinden dienen, sowie von Tageseinrichtungen nach dem Kinderförderungsgesetz;

5. die Straßenbaulast bei außerörtlichen Gemeindestraßen, die dem nachbarlichen Verkehr zwischen den Gemeinden oder dem weiteren Anschluss von Gemeinden oder räumlich getrennten Ortsteilen an überörtliche Verkehrswege dienen oder zu dienen bestimmt sind;

6. die Aufgaben nach dem Wassergesetz für das Land Sachsen-Anhalt, insbesondere die Trinkwasserversorgung und die Abwasserbeseitigung;

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7. die Aufgaben nach dem Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetz; 8. die Aufgaben nach dem Brandschutzgesetz; 9. die Hilfe bei Verwaltungsangelegenheiten im Sinne von § 23 der Gemeindeordnung“

Weiterhin erfüllt sie im eigenen Namen die von den Mitgliedsgemeinden übertragenen Aufgaben. In der Verbandsgemeindevereinbarung der Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land sind keine derartigen Aufgaben von allen Mitgliedsgemeinden bestimmt worden.

Alle weiteren öffentlichen Aufgaben und Verwaltungsgeschäfte erledigt die Verbandsgemeinde für die Mitgliedsgemeinden in deren Namen und Auftrag nach § 5 Absatz 2 der Verbandsgemeindevereinbarung der Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land. Sie ist dabei an Beschlüsse und Weisungen der Mitgliedsgemeinden gebunden. Dies gilt auch für gemeindliche Unternehmen, Einrichtungen und Zweckverbände. Die Verbandsgemeinde bewirtschaftet also in der Regel im Namen und Auftrag der Mitgliedsgemeinden deren Eigentum an Anlagen und Gebäuden.

Es ergeben sich damit in der Realität zwei Typen von öffentlichen Aufgaben der Verbandsgemeinde:

1. Typ A: Die Aufgaben im eigenen Wirkungskreis werden im eigenen Namen der Verbandsgemeinde wahrgenommen.

2. Typ B: Alle weiteren, öffentlichen Aufgaben erledigt die Verbandsgemeinde in der Regel im Namen und Auftrag der Mitgliedsgemeinden.

Zusammenfassend sei dies in der folgenden Abbildung 11 dargestellt. Aufgaben des Typs A sind insbesondere die Bewirtschaftung der Schulen und Kindertagesstätten im Gebiet der Verbandsgemeinde. Die lokale Energieversorgung in der Gemeinde ist dagegen dem Aufgabentyp B zuzuordnen.

Im Ergebnis der Betrachtung der rechtlichen Rahmenbedingungen ergeben sich folgende Schlussfolgerungen für die Rekommunalisierung in Verbandsgemeinden und Einheitsgemeinden:

Abbildung 11:Darstellung der Aufgabentypen innerhalb der Verbandsgemeinde.

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Will die Einheitsgemeinde sich im Bereich der Rekommunalisierung der Energieversorgung betätigen, so obliegt dies nach Maßgabe der GO LSA den Organen der Einheitsgemeinde. Die Ortschaften können gemäß § 87 GO LSA ihr Vorschlagsrecht nutzen, um Investitionen in die Energieversorgung der Ortschaft anzustoßen. Die Organe der Einheitsgemeinde müssen dann innerhalb von drei Monaten über den Vorschlag beraten und entscheiden.

In der Verbandsgemeinde regelt die Verbandsgemeindevereinbarung, dass die Verbandsgemeinde alle Verwaltungsaufgaben, auch jene von gemeindlichen Unternehmen, der Gemeinde erledigt. Sie agiert dann aber im Auftrag und Namen der Mitgliedsgemeinde und ist an Beschlüsse und Weisungen der Organe der Mitgliedsgemeinde gebunden. (Verbandsgemeindevereinbarung 2010 § 5). Also kann die Verbandsgemeinde nur dann gemeindeübergreifend eine Rekommunalisierung vorantreiben und erfolgreich umsetzen, wenn sie formal von allen Mitgliedsgemeinden eine Weisung und den Auftrag dazu bekommt. Das setzt voraus, dass Beschlüsse für eine Rekommunalisierung in allen Gemeinderäten der Mitgliedsgemeinden gefasst werden und die Verbandsgemeinde quasi beauftragt wird, eine Rekommunalisierung mit der Gründung von Gemeindewerken vorzubereiten. Dies wäre z.B. durch die Gründung einer gemeinsamen Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) möglich. In den Beispielen unter Punkt 4.2 wird dies nochmals beschrieben. Es ist aber auch denkbar, dass eine Mitgliedsgemeinde Aktivitäten zur Rekommunalisierung, beispielsweise die Investition in Anlagen und Netze, selbst unternimmt und den Betrieb nachfolgend der Verbandsgemeinde als Aufgabe überträgt. Auch rechtlich selbstständige Unternehmen unterschiedlicher Mitgliedsgemeinden könnten im Betrieb und der Verwaltung durch die Verbandsgemeinde zusammengefasst werden.

Eigentumsrechtliche Struktur der Gemeinden

Zur Verbandsgemeinde

Bei der Bildung einer Verbandsgemeinde wird die Aufgabenverteilung zwischen Verbandsgemeinde und den Mitgliedsgemeinden in der Verbandsgemeindevereinbarung geregelt. Für die Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land wurde diese Vereinbarung zum 01.01.2010 geschlossen. Grundsätzlich ist darin geregelt, dass das Eigentum der Mitgliedsgemeinden dann in den Besitz der Verbandsgemeinde übergeht, wenn mehrere Mitgliedsgemeinden Nutzer der damit erbrachten Leistungen sind. Ausgenommen hiervon sind Schulen, Tageseinrichtungen zur Kinderbetreuung und Feuerwehrgerätehäuser. Das Inventar dieser Einrichtungen fällt jedoch wieder der Verbandsgemeinde zu. In der Praxis heißt das, dass sämtliche gemeindlichen Gebäude und Anlagen im Eigentum der Mitgliedsgemeinden bleiben, aber die Verwaltung derer durch die Verbandsgemeinde erledigt wird. Ausnahmen dieser Regel bilden einzelne Einrichtungen, bei der die Mitgliedsgemeinde noch selbst die Verwaltung übernimmt. In der Mitgliedsgemeinde Klietz sind dies zum Beispiel:

1. Bauhof 2. Rentnerclub 3. Jugendtreff 4. Turnhalle

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5. Sportplatz

Es kann davon ausgegangen werden, dass sich die eigentumsrechtlichen Strukturen in den anderen Mitgliedsgemeinden ähnlich darstellen.

Unter Berücksichtigung der eigentumsrechtlichen Strukturen kann im Hinblick auf kommunale Energieversorgungsprojekte gesagt werden, dass die Verbandsgemeinde bei der Initiierung und Umsetzung von Energieprojekten in den Mitgliedsgemeinden immer an die Beschlüsse und Weisungen der Mitgliedsgemeinden gebunden bleibt. Es scheint also ratsam, Energieprojekte als Basis für eine Rekommunalisierung der Energieversorgung aus den Mitgliedsgemeinden heraus und mit der lokalen Verwaltung (Bürgermeister/Gemeinderat) zu entwickeln. Die Verbandsgemeinde kann hierbei den Wissensaustausch zwischen den Gemeinden unterstützen und die gemeinsame Verwaltung der Energieprojekte übernehmen.

Zur Einheitsgemeinde

Die eigentumsrechtliche Struktur der Einheitsgemeinde ist im Vergleich zur Verbandsgemeinde klarer. Bei der Bildung von Einheitsgemeinden fällt das Eigentum der vormals eigenständigen Gemeinden in den Besitz der Einheitsgemeinde. Damit besitzt die Verwaltung die nötigen kommunalen Infrastrukturen, um Energieprojekte in eigener Regie realisieren zu können.

Konzessionsverträge für Strom- und Gasnetze

Der derzeit anhaltende Trend zur Rekommunalisierung steht in vielen Regionen im direkten Zusammenhang zu dem Auslaufen von Konzessionen für Gas- und Stromnetze. Mit dem Auslaufen der Konzessionen ergibt sich für die Kommune die Chance, gesellschaftliche Ziele wie Klimaschutz und Versorgungssicherheit und regionale Wertschöpfung verstärkt in der Bewirtschaftung der Netze durchzusetzen.

Nach Empfehlung einer Studie der Heinrich-Böll-Stiftung Sachsen-Anhalt sollte in der Regel mit der Vorbereitung der Rekommunalisierung des Energienetzes drei bis vier Jahren vor Auslaufen der Konzessionsverträge begonnen werden11.

Im Rahmen dieser Untersuchung wurde der Status zu den Konzessionsverträgen im Bereich Gas und Strom für die Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land sowie Osterburg und Kalbe (Milde) erhoben. Die Daten sind nachfolgend dargestellt.

11Hinweise nach: http://www.boell-sachsen-anhalt.de/wp-content/uploads/2011/07/Konzessionsverträge-ein-Thema-für-Bürgerbeteiligung.pdf

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Konzessionen Stadt Kalbe (Milde)

Für die Einheitsgemeinde Kalbe (Milde) zeigt sich im Bereich Strom und Gas ein ähnliches Bild. In Abbildung 13 sind die Endjahre für die jeweiligen Orte im Bereich Gas dargestellt. Die Abbildung 12 stellt für jeden Ort im Gemeindegebiet das Jahr des Auslaufens der Konzession im Bereich Strom dar. Ortschaften ohne Datenbalken sind heute nicht ans Gasnetz angeschlossen. Alle Konzessionen enden innerhalb von 7 bis 19 Jahren. Im Ergebnis bietet sich derzeit in der Gemeinde keine Chance zum Rückkauf der Netze. Allenfalls für das Stadtgebiet von Kalbe (Milde) kann das mittelfristig entschieden werden. Dort könnte eine öffentliche Diskussion zu diesem Thema ab dem Jahr 2016-17 sinnvollerweise beginnen, um noch ausreichend Zeit für die Vorbereitung vor Auslaufen der Konzession zu haben.

2031203120312031

20312030

202220222022202220222022202220222022

2021

2014 2017 2020 2023 2025 2028 2031 2034

Brunau

Packebusch

Badel

Zethlingen

Jeggeleben

Vienau

Jeetze

Güssefeld

Altmersleben

Kahrstedt

Winkelstedt

Engersen

Wernstedt

Neuendorf

Kakerbeck

Kalbe

Stadt Kalbe (Milde) Laufzeit Konzession Strom

Abbildung 12: Darstellung der Laufzeit der aktuellen Konzessionen der Ortschaften der Einheitsgemeinde Stadt Kalbe (Milde) im Bereich Strom

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Konzessionen Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land

2032

20322032

2033

20222022

2022

20222022202220222022

2021

2014 2017 2020 2023 2025 2028 2031 2034

Brunau

Packebusch

Badel

Zethlingen

Jeggeleben

Vienau

Jeetze

Güssefeld

Altmersleben

Kahrstedt

Winkelstedt

Engersen

Wernstedt

Neuendorf

Kakerbeck

Kalbe

Stadt Kalbe (Milde) Laufzeit Konzession Gas

2031

2031

2029

2029

2029

2029

2026

2026

2026

2026

2026

2023

2023

Klietz

Scharlibbe

Schönfeld

Sandau

Wulkau

Kamern

Fischbeck

Hohengöhren

Schönhausen

Schönhausen

Wust

Neumark-Lübars

Schollene

2014 2016 2018 2020 2022 2024 2026 2028 2030 2032 2034

VG Elbe-Havel-Land Laufzeit Konzession Strom

Abbildung 13: Darstellung der Laufzeit der aktuellen Konzessionen im Gasnetz der Einheitsgemeinde Stadt Kalbe (Milde). Ortschaften ohne Daten sind nicht erschlossen.

Abbildung 14:Darstellung der Laufzeiten für die Konzessionen Strom der Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land

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Für die Verbandsgemeinde zeigt sich, dass die Entscheidung über den Umgang mit auslaufenden Konzessionen jetzt zu treffen ist oder zum Teil schon getroffen wurde (Abbildung 14, Abbildung 15) Die Konzessionen im Bereich Gas wurden für die Gemeinden Klietz, Kamern und Wust-Fischbeck bereits 2012 ausgeschrieben.

Im Bereich Strom sollte nun ohne Verzögerung die Diskussion über die Chancen und Risiken der Rekommunalisierung der Stromnetze nach 2015 angestoßen und durch die Verbandsgemeinde moderiert werden. Die Vorlaufzeit zur Vorbereitung einer Netzübernahme ist sehr kurz. Sollte die Gemeinde eine Rekommunalisierung mit Übernahme der Stromnetze anstreben, ist eine strategische Partnerschaft mit einem Wissensträger im Bereich der Stromnetze anzuraten. Mit einer strategischen Partnerschaft, beispielsweise mit einem benachbarten Stadtwerk, kann die Zeit der Vorbereitung der Netzübernahme verkürzt werden, da das neue Gemeindewerk in der Anfangszeit auf Ressourcen und Prozesse des etablierten Partners zurückgreifen kann.

Konzessionen Stadt Osterburg

In der Einheitsgemeinde Osterburg wurden die Konzessionen nach Auskunft der Verwaltung für alle Ortsteile im Jahre 2011 neu mit dem Versorger Avacon abgeschlossen. Unter der Annahme, dass alle Verträge die maximal zulässige Dauer von 20 Jahren umfassen, sind die Konzessionen in der Einheitsgemeinde im Jahre 2031 neu zu vergeben. Die Möglichkeit zur Rekommunalisierung über die Übernahme der lokalen Energienetze besteht also in Osterburg mittelfristig nicht.

2015

2015

2016

2014

2014

2015

2015

2015

2015

2015

Klietz

Scharlibbe

Schönfeld

Sandau

Wulkau

Kamern

Fischbeck

Hohengöhren

Schönhausen

Schönhausen

Wust

Neumark-Lübars

Schollene

2014 2016 2018 2020 2022 2024 2026 2028 2030 2032 2034

VG Elbe-Havel-Land Laufzeit Konzession Gas

Abbildung 15:Darstellung der Laufzeiten für die Konzessionen Gas der Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land.

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Potentielle Hemmnisse bei der Gründung der Stadt- und Gemeindewerke

Wie sich im Verlauf der Untersuchung herausstellte, stehen der Gründung von Gemeindewerken, unter anderem resultierend aus der Struktur und Aufgabenverteilung in der Verbandsgemeinde, einige Hemmnisse entgegen. Als wichtige Hemmnisse wurden die bisher fehlende gemeinsame Zielformulierung und die fehlende Klärung der unternehmerischen Rolle identifiziert. Weitere Hemmnisse sind in Tabelle 3 zusammengetragen. Für einige der genannten Punkte können bereits Lösungsansätze vorgeschlagen werden. Einige Hemmnisse können durch das planvolle Vorgehen, wie in dieser Untersuchung vorgeschlagen, im weiteren Verlauf ausgeräumt werden. Durch die Aufnahme des politischen Prozesses zur Vereinbarung gemeinsamer Ziele, welche mit der Rekommunalisierung verbunden werden, ist beispielsweise auch die Steigerung der Kooperationsbereitschaft aller Akteure, die sich zu diesen Zielen bekennen, zu erwarten.

Tabelle 3: Liste identifizierter Hemmnisse bei der Gründung Von Gemeindewerken in der Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land

Potentielle Hemmnisse bei der Gründung von Gemeindewerken

1. Ziele sind nicht oder nicht klar formuliert

2. Fehlende Positionierung hinsichtlich der unternehmerischen Rolle der Kommune als Akteur im Energiemarkt

3. Fehlende Positionierung bezüglich der angestrebten Marktrollen im Energiemarkt bezüglich der zu besetzenden Wertschöpfungsstufen

4. Verantwortungsträger für die Gründung ist weder in Bürgerschaft noch in der Verwaltung identifiziert

5. Fehlende Kooperationsbereitschaft unterschiedlicher Verwaltungsorgane und lokaler Akteure

6. Keine (externe) Moderation des Interessenausgleiches zwischen den Akteuren

7. Entgegenstehende Bestimmungen der Gemeindesatzung

8. Fehlende Ressourcen, um die Gründung vorzubereiten und voranzutreiben

Lösungsansätze für die Problemfelder und regulatorischen Hemmnisse

In diesem Abschnitt soll ein konkreter Bezug auf die möglichen Hindernisse genommen werden, welche sich im Verlauf der Gespräche und durch die Betrachtung der Gemeindestruktur zeigten. Viele der identifizierten Hindernisse dürften bei Beachtung der allgemeinen Hinweise zum Vorgehen bei der Rekommunalisierung ausgeräumt werden.

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Hemmnis: Ziele sind nicht oder nicht klar formuliert

Klar formulierte Ziele erleichtern das gemeinsame Arbeiten verschiedener Akteure aus Bürgerschaft, Verwaltung und Unternehmen im gesamten Prozess der Rekommunalisierung. Sie sind der Bezugspunkt des gemeinsamen Handelns. Nach dem Zusammenbringen der Akteure für eine Rekommunalisierung sollte der erste Aufwand in eine gemeinsame Zielformulierung fließen. Sicher werden die Ziele nicht gleich zu Anfang einfach zu Tage treten. Es empfiehlt sich, über die Klärung der strategischen Ausrichtung mittels Visionsformulierung und Missionsfestlegung Klarheit und Einverständnis zu gewinnen, und danach in die Formulierung von Zielen überzugehen. Im besten Fall besitzen Ziele die Qualitäten nach der SMART-Methode. Die Buchstaben stehen dabei für Spezifisch, Messbar, Attraktiv (für die Beteiligten), Realistisch und Terminiert12. Nicht in jedem Fall wird es möglich sein, diesen Anforderungen zu genügen. Dennoch sollten Ziele mindestens explizit nennen was, bis wann, von wem erreicht werden soll. Die Zielformulierung wird in der Regel aus mehreren Zielen aus unterschiedlichen und sich beeinflussenden Dimensionen (Ökonomie, Umweltschutz, Soziales) bestehen. Der Zielkanon kann dabei durchaus widerstrebende Ziele beinhalten. Wichtig ist, dass diese dokumentiert und mit allen Beteiligten abgestimmt sind.

Hemmnis: Fehlende Positionierung hinsichtlich der unternehmerischen Rolle der Kommune als Akteur im Energiemarkt

Die Findung der unternehmerischen Rolle des neuen Gemeindewerkes setzt die Einschätzung der Chancen und Risiken der unter Punkt 4.2 genannten Optionen voraus. Sofern die Kommune dort keine Erfahrungen besitzt, sollte sie externen Rat einholen und sich begleiten lassen.

Hemmnis: Fehlende Positionierung bezüglich der angestrebten Marktrollen im Energiemarkt bezüglich der zu besetzenden Wertschöpfungsstufen

Die Wahl der Marktrolle im Energiemarkt ist eng verknüpft mit der zuvor betrachteten unternehmerischen Positionierung. Sie zielt aber noch mehr auf die möglichen Wertschöpfungsstufen im gesetzten energiewirtschaftlichen Rahmen ab. Es ist zu entscheiden, in welcher Stufe der Wertschöpfung der Einstieg erfolgen soll. Bei einer Rekommunalisierung über die Übernahme des lokalen Verteilnetzes wird meist die Rolle des Netzbetreibers besetzt. Ist der Einstieg über die Marktrolle des Netzbetreibers nicht zur gegebenen Zeit möglich, da z.B. die Konzessionsverträge zurzeit nicht auslaufen, so können bereits andere Marktrollen lokal besetzt werden und das Gemeindewerk kann sich später um die lokale Konzession bemühen. Der

12 Zur SMART-Methode im Online-Verwaltungslexikon: http://www.olev.de/xyz/ziele.htm#Zielfunktionen

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organisatorisch einfachste Einstieg erfolgte bisher nach Einschätzung der Autoren über die Marktrolle des Energieerzeugers im Bereich der erneuerbaren Energien und dezentralen Energieerzeugung durch Kraft-Wärme-Kopplung. In diesem Bereich konnte durch das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) und das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzt (KWKG) mit mehrheitlich gesicherten Umsätzen aus dem Verkauf der produzierten Energie kalkuliert werden. Mit der anstehenden Novellierung des EEG in den kommenden Monaten wird dies neu zu bewerten sein. Die Chancen des Einstieges in die lokale Energieversorgung durch kleinere dezentrale Erzeugungsanlagen zur Stärkung der regionalen Wertschöpfung dürften aber, so die Einschätzung der Autoren, im Prinzip voraussichtlich erhalten bleiben.

Ein weiterer möglicher Eintritt kann über die Marktrolle des Vertriebs erfolgen. Hier sind Strom- und Gasprodukte mit lokalem Bezug denkbar. Dies erfordert jedoch strukturierte Vertriebs- und Marketing-Aktivitäten welche durch die wenigsten neu gegründeten Stadtwerke getragen werden können. Zudem ist spezielles Knowhow in der Energiebeschaffung am Markt erforderlich. Es ist zu empfehlen, diese Marktrolle in die strategische Planung zur späteren Umsetzung mit einzubeziehen und sich lokaler Wissensträger wie benachbarten Stadtwerken zu bedienen.

Hemmnis: Verantwortungsträger für die Gründung in Bürgerschaft oder Verwaltung ist nicht identifiziert

Die Vorbereitungen zur Gründung von Gemeindewerken sollten von einer festen Kerngruppe und bei Bedarf mit Unterstützung eines erfahrenen kommunalaffinen Beraters vorangetrieben werden. Diese Gruppe sollte im besten Falle aus Vertretern der Verwaltung, Bürgern und interessierten lokalen Unternehmen bestehen. Der Aufwand für die ggfs. anfallende externe Begleitung der Vorbereitungen kann durch die Gemeinde, investitionswillige Unternehmen oder unter Umständen auch aus Fördermittel bestritten werden. Insgesamt ist es wichtig, dass eine Funktionsperson aus der Verwaltung mit einer (lokal-)politischen und gesellschaftlichen Strahlkraft Verantwortung für die Vorbereitungen übernimmt.

Hemmnis: Fehlende Kooperationsbereitschaft unterschiedlicher Verwaltungsorgane und lokaler Akteure

Zur Förderung eines kooperativen Arbeitsklimas sind gemeinsame Ziele und die Erfahrung des gemeinsamen Wirkens eine gute Basis. Grundsätzlich ist es sinnvoll, externe Unterstützung einzubinden, wenn die lokalen Akteure nach einer Ebene der Zusammenarbeit suchen. Eine „dritte Instanz“ kann dann Interessen ausgleichen und bei der Integration helfen, ohne dass sich Akteure übergangen fühlen. Dies sollte gleich zu Beginn, bei der Entwicklung der gemeinsamen Ziele, erfolgen.

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Hemmnis: Keine (externe) Moderation des Interessenausgleiches zwischen den Akteuren

Dieser Punkt ist eng verknüpft mit dem zuvor Genannten. Die Relevanz und der Wertbeitrag von externer Moderation und Begleitung gerade in der Anfangsphase der Gründung besteht nach Auffassung der Autoren darin, die vielfältigen inhaltlichen, organisatorischen, rechtlichen und zwischenmenschlichen Themen im Blick zu behalten und die Akteure bei der Bewältigung derer zu unterstützen. Dies erfordert eine breite Wissensbasis von dem Berater. Zu speziellen Einzelthemen, wie Energie- und Kommunalrecht oder spezifischen technischen Lösungen sollten zudem Fachexperten gehört werden.

Hemmnis: Entgegenstehende Bestimmungen der Gemeindesatzung

Oft steht die Gemeindesatzung nicht direkt gegen die Ziele der Rekommunalisierung, sondern nur gegen einen bestimmten Umsetzungsweg. Um in diesem Falle mögliche Alternativen formulieren zu können, ist die möglichst klare vorherige Zielformulierung wichtig. In der Regel gibt es mehrere Wege um ein gesetztes Ziel zu erreichen. Stehen Bestimmungen der Gemeindesatzung gegen einen bestimmten Umsetzungsweg, dann ist zu fragen: „Kann ich das gesetzte Ziel auch auf anderem Wege erreichen, ohne mit der Gemeindesatzung in Konflikt zu geraten?“

Hemmnis: Fehlende Ressourcen, um die Gründung vorzubereiten und voranzutreiben

Die Frage nach den für die Gründung von Gemeindewerken erforderlichen Ressourcen ist vor allem für kleine Gemeinden wie in der Altmark eine große Herausforderung. Diese haben oft schon Sorge, die eigenen Pflichtaufgaben gemäß den geltenden Anforderungen nachhaltig erfüllen zu können. Zudem steht für alle Gemeinden in den kommenden Monaten die Umstellung des Rechnungswesens auf die doppelte Buchführung (sog. Doppik) an, was zusätzliche personelle und finanzielle Ressourcen bindet. Die Gründung von Gemeindewerken erfordert erhebliche Vorleistungen, bevor die ersten Umsätze aus dem Geschäftsbetrieb erwirtschaftet werden. Hier sind kreative Lösungen gefragt, um die Chancen der Rekommunalisierung der Energieversorgung für die Gemeinde erschließen zu können. Ein Beispiel kann die Partnerschaft mit einem bereits etablierten Versorger sein, der den Aufwand für die Gründung trägt und inhaltliche Unterstützung bietet. Im Gegenzug erhält er eine Beteiligung an dem neu zu gründenden Unternehmen. Diese kann auch zeitlich beschränkt sein. Ein Beispiel für eine derartige Gründungsgeschichte sind die Stadtwerke Havelberg. Diese wurden im Jahre 1991 mit Unterstützung und unternehmerischer Beteiligung der Stadtwerken Verden GmbH gegründet und in den folgenden Jahren aufgebaut. Nach sechs Jahren gemeinsamer Aufbauarbeit schied die Stadtwerke Verden GmbH als Gesellschafter der Stadtwerke Havelberg GmbH 1997 aus.

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Eine weitere Möglichkeit kann die Schaffung von zusätzlichen Stellen mit öffentlicher Förderung sein, welche dann die Gründung hauptamtlich vorantreiben können. Als Beispiel ist hier ein städtischer Klimaschutzmanager zu nennen, in dessen Aufgaben sich eine Stadtwerkgründung gut integrieren lässt, wenn die Gründung einen starken Bezug zum lokalen Klimaschutz hat.

Grundsätzlich ist jedoch die Rekommunalisierung für die Gemeinde ein erheblicher Aufwand, der eingeplant und gegenüber der Kommunalaufsicht und der Bürgerschaft fundiert zu begründen ist. Daher ist die Formulierung der Ziele, die mit der Rekommunalisierung oder Gründung von Gemeindewerken verbunden werden, ein so wichtiger Schritt.

Abgeleitete Empfehlungen für kommunale Geschäftsmodelle

Ausgehend von den in dieser Untersuchung identifizierten Hemmnissen und Lösungsansätzen und in Anlehnung an (Berlo, 2013) wurden allgemeine Empfehlungen für kommunale Geschäftsmodelle erarbeitet.

Zu allererst sollten die Vertreter der Verwaltung einen Dialog über die Ziele für das kommunale Unternehmen beginnen. Welche wirtschaftlichen, technischen und ökologischen Ziele sollen durch die Aktivität der Kommune auf dem Feld der Energieversorgung erreicht werden? Wie realistisch sind diese Ziele und wie kann man vermeintliche Hürden überwinden? Ein mögliches Ziel in so einem Diskurs kann die Senkung der energiebedingten Importe bei der Versorgung der Bevölkerung sein. Ein weiteres kann die Erschließung regionaler Wertschöpfung durch die Nutzung von regionaler Biomasse sein.

Neben den zu klärenden Zielen sollte auch die unternehmerische Rolle abgewogen werden. Dahinter steht die Frage, worin das kommunale Geschäftsmodell bestehen soll? Soll die Konzession in der Gemeinde übernommen werden? Soll das Netz vom bisherigen Betreiber abgekauft werde? Sollen eigene Erzeugungsanlagen gebaut und betrieben werden? In welcher Weise eine bestimmte unternehmerische Rolle zur Erreichung der gesetzten Ziele beiträgt, muss dabei im Einzelnen bewertet werden. Die Wahl der Gesellschaftsform hängt dabei insbesondere vom gewünschten kommunalen Einfluss und der Art der Beteiligung Dritter (Bürger, Unternehmen) ab. Grundsätzlich wird für diese Aufgabe die Abstimmung mit der Kommunalaufsicht, die Zusammenarbeit mit etablierten Versorgungsunternehmen sowie die Inanspruchnahme der Unterstützung durch externen Sachverstand (mit energiewirtschaftlichem und juristischem Knowhow) empfohlen.

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4. Umsetzungsoptionen für ein Modellprojekt

4.1. Prinzipielle Empfehlungen

Die Komplexität einer Rekommunalisierung ist nicht zu unterschätzen, und auf diesem Weg sollte sich die Gemeinde durch eine langwierige Phase der Vorbereitung nicht entmutigen lassen. Der wichtigste und erste Schritt ist dabei die klare und allgemein geteilte Festlegung und Formulierung der mit der Gründung der Gemeindewerke verbundenen Ziele. Die in dieser Untersuchung zusammen mit den kommunalen Akteuren herausgearbeiteten Ziele können hier eine gute Basis sein. Diese sind in einem politischen Prozess weiter auszuformulieren, und ggf. um weitere Dimensionen zu erweitern. Insbesondere die kommunale Verantwortung zur Senkung klimaschädlicher Emissionen durch Abkehr von fossilen Energieträgern kann in der eigenen Energieversorgung umgesetzt werden. Nach erfolgter Zieldefinition sollte zwischen den beteiligten kommunalen Vertretern vereinbart werden, wer die Aktivitäten verantwortlich vorantreibt. Insbesondere in der Struktur der Verbandsgemeinde mit geteilten Aufgaben und Entscheidungsbefugnissen ist die Bindung der Aktivitäten an eine von allen kommunalen Vertretern akzeptierte Person sinnvoll. Die weiteren Schritte bis zur Gründung eines kommunal getragenen Energieversorgungsunternehmens sind in Tabelle 4 zusammengetragen.

Tabelle 4:weitere Schritte zur Gründung von Gemeindewerken (nach erfolgter Zieldefinition)

Schritte

1 Überprüfung eventuell anstehender weiterer Verwaltungspflichten, z.B. aus der Gemeindeordnung

2 Netzübernahme prüfen – spricht etwas für/gegen Netzübernahme

3 Bedarfsweise Rekrutierung eines kommunal-affinen Fachberaters, insbesondere z.B. bei Fragen der Netzbewertung

4 Machbarkeitsstudien erstellen

5 Prüfen ob es sinnvoll ist, Kooperationsverhandlungen mit umliegenden Energieversorgungsunternehmen zu führen

6 Festlegung der Geschäftsfelder und Klärung der unternehmerischen Rolle

7 Preis-, und Produktpolitik festlegen, Kommunikationsstrategie festlegen, (z.B. Preisführer, Qualitätsführer, „Sozialtarife“, Regionale Wertschöpfung)

8 Positionierung gegenüber Wettbewerbern sollte geplant werden. Insbesondere gegenüber benachbarten Stadtwerken mit ähnlichem Leistungsspektrum.

9

Wirtschaftsplanung (inkl. Absatzplanung, Liquiditäts- und Investitionsplanung) unter Berücksichtigung der Bewertung der Organisationsstruktur (Mitarbeiter, Betrieb, Vertrieb, Verwaltung) sowie steuerrechtlicher und sonstiger rechtlicher Vorgaben durchführen

10 Beschlussfassungen einholen

12 Genehmigungen nach Energierecht und Kommunalrecht einholen

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13 Sonstige Verträge erstellen – Gesellschaftsvertrag, Konsortialvertrag, Konzessionsvertrag, Einbringungsvertrag

14 Formale Gründung der Gesellschaft

4.2. Zusammenstellung allgemeiner Empfehlungen bei der Gründung von Stadtwerken

Im Zusammenhang mit der Festlegung der strategischen Ausrichtung des neuen Gemeindewerkes sollte die Kommune die Frage der unternehmerischen Rolle für sich klären. Nach (Theron Advisory Group, 2012) sind grundsätzlich folgende Rollen denkbar:

1. Integriertes Unternehmen: Die Kommune hat das Eigentum an den Anlagen und betreibt diese auch selbst.

2. Anlagen-Eigentümer: Die Kommune hält die Anlagen in ihrem Eigentum und beauftragt Dritte mit Betrieb, Service und Wartung.

3. Anlagen-Investor: Die Kommune ist am Eigentum der Anlagen beteiligt (mit einer Minderheits- oder Mehrheitsbeteiligung).

4. Betriebs-Joint Venture: Die Kommune ist am Betreiber beteiligt (mit einer Minderheits- oder Mehrheitsbeteiligung).

5. Betreiber: Die Kommune betreibt die Anlagen in eigener Verantwortung, ist am Eigentum aber nicht beteiligt (sog. „Pachtmodell“).

Diese unternehmerischen Rollen sind insbesondere bezogen auf das Maß der eigenen Gestaltungsfreiheit, und damit auch die Übernahme unternehmerischer Risiken, und in ihrem Maß an Kapitalbindung zu unterscheiden. Dies ist zusammenfassend in Abbildung 16 dargestellt. Die höchste Gestaltungsfreiheit und das höchste Risiko liegen im integrierten Unternehmen, welches die gesamte Wertschöpfungskette abdeckt. Die Klärung der unternehmerischen Rolle muss in allen Wertschöpfungsstufen erfolgen, die durch das neue Unternehmen besetzt werden sollen.

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Die Chancen und Risiken jeder unternehmerischen Rolle sollte die Gemeinde abwägen und dazu eine Entscheidung treffen. Danach können politische Entscheidungsprozesse zur Rekommunalisierung hinsichtlich der weiteren inhaltlichen Ausgestaltung des Unternehmens beginnen. Die nachfolgende strategische Ausrichtung des Unternehmens kann durch sogenannte Mission Statements, zur Beschreibung des Zwecks und der Motive, und sogenannte Vision Statements, zur Darstellung der strategischen Kernziele, ausformuliert werden.

Abbildung 16: Einordnung der möglichen unternehmerischen Rollen nach Eigentum und eigenem Betrieb (eigene Darstellung)

Abbildung 17: Die unternehmerische Rolle bezüglich Eigentum und eigenem operativen Geschäft sollte in jeder angestrebten Wertschöpfungsstufe definiert werden. Dabei gilt es, die vorhandenen rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zu berücksichtigen.

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Aus diesen Schritten und der Festlegung der Wertschöpfungsstufen (Erzeugung, Beschaffung, Netz, Vertrieb, Energiedienstleistungen) in denen das Unternehmen tätig werden soll (siehe Abbildung 17), wird das Unternehmenskonzept und Geschäftsmodell herausgearbeitet.

Beispiel 1: Die Stadtwerke Wolfhagen

Die Stadt Wolfhagen in Hessen besitzt 12.889 Einwohner (Stand 30.Juni 2009). Die Stadt hat als erste Gemeinde in Nordhessen ihr Stromnetz vom Energieversorger E.ON zurückgekauft. Für den Ausbau der lokalen Energieversorgung soll die Bürgergenossenschaft 13für Unterstützung sorgen.

Abbildung 18: Darstellung der Struktur der Stadtwerke Wolfhagen mit dem Zusammenspiel von Bürgerenergiegenossenschaft Wolfhagen e.G.. und der Stadtwerke Wolfhagen GmbH (Quelle: www.beg-wolfhagen.de)

13 Aktuell 564 Mitglieder, davon werden auch 2 Mitglieder im Aufsichtsrat der Stadtwerke tätig

Mindestbeteiligung beträgt 500 €; Geschäftsguthaben: >2.000.000 €; Dividendenausschüttungen: 6%, alles darüber hinaus fließt in einen speziellen Fonds, mit denen private Energieeffizienzprojekte gefördert werden. Erstes gemeinsames Projekt der Stadtwerke Wolfhagen GmbH und der Bürger Energie Genossenschaft ist der Solarpark Wolfhagen, welcher für circa 3.000 Haushalte Strom liefert. Quelle: http://www.beg-wolfhagen.de/

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Strategische Ziele:

Folgende strategische Ausrichtung bildet die Basis für die Geschäftstätigkeit der Stadtwerke und der dazugehörigen Bürgerenergiegenossenschaft:

Unabhängigkeit bzgl. Energieeinfuhr Förderung dezentraler Energieversorgung Nutzung energieeffizienter Technologie Umstellung der Energieversorgung auf regenerativen Strom Weitere Solar- und Biogasanlagen errichten Kommunalen Windpark errichten

Anteilseigner der Stadtwerke Wolfhagen GmbH sind mit

75% Beteiligung die Stadt Wolfhagen und mit 25% Beteiligung die Bürger Energie Genossenschaft Wolfhagen e.G.

Zusätzlich zu den Projekten der Stadtwerke Wolfhagen GmbH werden eigene Projekte von der Genossenschaft realisiert. Ein Teil der Erlöse fließt als Dividenden den Mitgliedern zu - der andere Teil fließt in den Energiesparfonds der Genossenschaft. Hieraus entwickelt der Energiebeirat gezielte Förderangebote zur Steigerung der Energieeffizienz bei den Mitgliedern. Eigentümerin der lokalen Stromnetze ist die Stadtwerke Wolfhagen GmbH.

Wertschöpfungsstufen

Die Stadtwerke Wolfhagen GmbH ist auf allen Wertschöpfungsstufen aktiv (siehe Abbildung 19). Damit ist es ein Beispiel für ein integriertes Unternehmen mit Eigentum an Anlagen und Netzen und eigenem Personal für deren Betrieb.

Beispiel 2: Die Stadtwerke Schönau

In der Stadt Schönau mit 2441 Einwohnern (Stand 31.12.2008) entstand 1994 ein Elektrizitätswerk, welches durch die Bürger selbst gegründet wurde. Über die Netzkauf GmbH, an dem sich über 650 Bürger beteiligt hatten, wurde 1995 die Konzession der Stadt im Bereich Strom gewonnen und der Rückkauf des Netzes bestritten. Von den nötigen 6,5 Millionen D-Mark konnten sie 4 Millionen selbst aufbringen, der Rest kam aus Spenden zusammen. Im Jahre 2009

Abbildung 19:Die Stadtwerke Wolfhagen besetzen alle Wertschöpfungsstufen.

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wurde die Netzkauf GmbH in eine Genossenschaft umgewandelt. Derzeit werden 135.000 Stromkunden in ganz Deutschland (Stand 12/2012) mit Strom beliefert. Im Laufe der Zeit wurden Tochterunternehmen als GmbH für die einzelnen Wertschöpfungsstufen gebildet. Diese sind zu 100% im Besitz der Netzkauf e.G. und damit in Bürgerhand. Die aktuelle Struktur der Stadtwerke Schönau sind in Abbildung 20 dargestellt.

Strategische Ziele der Stadtwerke:

Demokratisierung der Stromversorgung Atomausstieg Klimaschutz Energiegerechtigkeit Aufbau einer regenativen Energiewirtschaft Bürgerliches Engagement Transparente Unternehmenspolitik Vereinbarkeit von Ökologie und Ökonomie

Wertschöpfungsstufen:

Die EWS Schönau besetzt mittlerweile alle Wertschöpfungsstufen. Sie beschafft umweltfreundlichen Strom, leitet Ihn durch die eigenen Netze, versorgt vertrieblich

Abbildung 20:Struktur der Stadtwerke Schönau mit der übergeordneten Netzkauf e.G. und ihren 100%igen Tochterunternehmen je nach Wertschöpfungsstufe. Zudem ist die Netzkauf an weiteren kommunalen Stadtwerken

beteiligt. Quelle: Geschäftsbericht Netzkauf e.G. 2012

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bundesweit Stromkunden und plant und betreibt auch eigene Anlagen zur Erzeugung von Strom. Zudem sind die EWS im Bereich der Gasversorgung aktiv geworden. Sie betreiben das lokale Gasnetz und versorgen Kunden mit Erdgas und Biomethan. Damit sind sie ein Beispiel für ein integriertes Unternehmen (siehe Abbildung 21) das Anlagen und Netze besitzt und selbst betreibt.

Beispiel 3: Energie-und Servicebetrieb Wörrstadt AöR

Die Verbandsgemeinde Wörrstadt in der Region Rheinhessen besteht aus 12 Mitgliedsgemeinden mit 29.000 Einwohnern. Durch einen Beschluss im Verbandsgemeinderat im Jahre 2007 wurde das Ziel gesetzt, dass bis 2017 der gesamte Energiebedarf für die Privathaushalte, Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen zu 100 % aus erneuerbaren Energien innerhalb der Verbandsgemeinde erzeugt werden soll. Weitere Punkte in der strategischen Ausrichtung der Verbandsgemeinde waren:

6. Die Entlastung der Ortsgemeinden 7. Erhöhung der Energieeffizienz 8. Rekommunalisierung der Strom- und Gasnetze zur Entwicklung neuer Aufgabenfelder in

der Kommune 9. Wertschöpfung in der Verbandsgemeinde halten und stärken durch die Beauftragung

lokaler Firmen 10. Steigerung der Unabhängigkeit für mehr eigene Gestaltungsfreiheit

Zur Verwirklichung dieser strategischen Ziele wurden mehrere Projekte im Bereich der Energieversorgung und des Klimaschutzes angestoßen. Dazu gehörte auch die Erstellung eines integrierten Klimaschutzkonzeptes, die Einstellung eines Klimaschutzmanagers sowie die gemeinsam mit den Ortsgemeinden vollzogene Gründung der Energie- und Servicebetrieb Wörrstadt (ESW) AöR im Jahr 2012. Auf diese Anstalt wurden alle Aufgaben der Energieversorgung und Straßenbeleuchtung einschließlich dem Ausgleichsflächenmanagement

Abbildung 21: Die Stadtwerke Schönau besetzen die gesamte Wertschöpfungskette der Energieversorgung (Strom + Gas)

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aus den Ortgemeinden übertragen. Über die ESW AöR wurde zudem im Jahr 2013 bei Neuvergabe der Konzessionen für Strom und Gas in der gesamten Verbandsgemeinde die kommunale Beteiligung am örtlichen Strom und Gasnetz umgesetzt14. Das Beteiligungsmodell ist in Abbildung 22 dargestellt.

Abbildung 22: Modell der kommunalen Beteiligung an den lokalen Netzen in der Verbandsgemeinde Wörrstadt bei Neuvergabe der Konzessionen 2013, (2013)

Eine Windenergieanlage wurde 2012 durch die ESW gekauft. Derzeit wird ein Modell für die eigene Versorgung mit dem erzeugten Windstrom entwickelt. Bürgerbeteiligung wird in Wörrstadt über eine Energiegenossenschaft realisiert15.

4.3. Ideensammlung für lokale Energieprojekte

Ein weiterer Inhalt dieser Untersuchung war es, konkrete Projektideen in der Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land zu identifizieren und als mögliche Ausgangspunkte für eine Rekommunalisierung mit Bioenergie zu bewerten. Dafür wurden Gespräche mit lokalen Akteuren geführt und potentielle Projekte gesammelt. Eine Liste der beteiligten Akteure findet sich im Anhang unter Punkt 4.6.1. Folgende Projektideen wurden als Ergebnis dieser Gespräche dokumentiert:

14 Weitere Informationen unter: http://www.vgwoerrstadt.de/

15 Quelle: http://www.solix-energie.de/energiegenossenschaft.html

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Tabelle 5: Liste der gesammelten Projektideen in den Gemeinden ohne Anspruch auf Vollständigkeit.

Nr. Gemeinde Projektidee

Ener

giea

rt

Beschreibung

1 Kalbe (Milde)

Biowärme-versorgung kommunaler Gebäude Bi

oene

rgie

Erweiterung einer bestehenden Biogasanlage mit 500 kW, Betreiber eeMax Energy Systems GmbH. Der Investor bietet die Wärme zur Versorgung der kommunalen Gebäude an. Inputstoffe sind Mais und Gülle. Gülle werden zwei Unternehmen aus Faulenhorst und Wernstedt liefern. Mais produziert die Betriebsgemeinschaft Kalbe GbR auf rund 200 Hektar Ackerfläche. Abwärmenutzung derzeit für Putenställe und zur Heizung bei Fa. Grocholl GmbH (Konserven aus Fleisch und Kartoffeln, eigene Sterilisation), neue geplante Abnehmer: Rathaus, Reha-Klinik Median, die städtischen Schulen, Kindereinrichtungen oder die Sporthalle, am Rathaus soll ein Biogas-BHKW stehen, bis zur Übergabestation wird das Projekt komplett durch den Betreiber finanziert. Ein fixer Wärmepreis wird angeboten.

2 Kalbe (Milde)

Windpark Jeetze/ Kahrstedt/ Jeggeleben

Win

dene

rgie

Windpark 9 WEA16 durch die Firma WPD in Planung, Bürgerbeteiligung in Diskussion, 8% der Flächen in kommunalem Besitz, Fa. Windstrom plant in Jeggeleben 5 WEA, die Stadt Kalbe möchte gern Bürgerbeteiligung ermöglichen.

3 Kalbe (Milde)

Biomethan-anlage Güsselfeld

Biom

etha

n Zusammenfassung zweier Biogasanlagen in Güsselfeld für eine Power-to-Gas Projekt der Avacon mit Beteiligung der Gemeinde geplant.

4 Kalbe (Milde)

Biowärme-versorgung Kakerbeck

Bioe

nerg

ie

Erweiterung einer existierenden Biogasanlage und Anschluss an ein Nahwärmenetz für 90 Haushalte, Umsetzung mit einer Energiegenossenschaft, derzeit in Vorbereitung und technischer Planung durch Agrargenossenschaft Kakerbeck (Betreiber der Biogasanlage)

5 Kalbe (Milde)

Geothermie-bohrung südlich von Kalbe (Milde) Ge

othe

rmie

Bohrung ist vorhanden, Ergiebigkeit ist ungeprüft.

6 Elbe-Havel-Land

Biogasanlagen Schönhausen

Bioe

nerg

ie

Ist derzeit im Genehmigungsverfahren, 500 kW, Inputstoffe: Mais, Belieferung aus Kyritz (70 km) geplant, Genehmigung offen.

16 WEA - Windenergieanlage

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Nr. Gemeinde Projektidee

Ener

giea

rt

Beschreibung

7 Elbe-Havel-Land

PV-Park Deponie Schönhausen

Phot

ovol

taik

Auf der alten Deponie ist derzeit ein PV-Park in Planung, dafür ist ein vorhabenbezogener Bebauungsplan in Arbeit.

8 Elbe-Havel-Land

Biowärme-versorgung Hohen-göhrener Damm

Biow

ärm

e Biogaswärmeversorgung mittels Wärmenetz von ca. 20 Häusern durch BGA Hohengöhrener Damm, 192 kWth, Die Versorgung der Bürger war in der Planung angedacht, wurde bisher aber nicht umgesetzt.

9 Elbe-Havel-Land

Biowärme-versorgung Scharlibbe

Biow

ärm

e Aufbau Wärmenetz in Scharlibbe: Agrargenossenschaft Elbeland betreibt Biogasanlage 500 kW an der Schweinemast, Wärmetransport in das Dorf zu prüfen.

10 Elbe-Havel-Land

Wärmeversorgung Klietz

Wär

me Wärmeversorgung muss erneuert und verkleinert

werden: 2 Blöcke saniert 80 WE, Kita, Turnhalle, vorhandenes Wärmenetz, Erzeugung 2,5 MW Öl, öffentliche Gebäude und Heizhaus sind im Besitz der Gemeinde, die Verbandsgemeinde ist Wärmeabnehmer und Betreiber der Kita und der Schule, Bundeswehr hat sich aus Fernwärmenetz ausgeklinkt, hier würde sich die AG Elbeland gern mit einbringen. Die Umstellung auf regionale Ressourcen ist in Diskussion.

11 Elbe-Havel-Land

PV-Anlage Schule Klietz

Phot

ovol

taik

Errichtung einer PV-Anlage auf der Grundschule "Am Wäldchen" Klietz oder der Förderschule "am Klietzer See", initiiert durch Hr. Kapl (AG Elbeland) mittels Energiegenossenschaft, derzeit wegen fehlender Investitionssicherheit durch Schulbestandssicherung auf Eis gelegt

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Nr. Gemeinde Projektidee

Ener

giea

rt

Beschreibung

12 Elbe-Havel-Land

Erneuerung Wärme-versorgung Schollene

Wär

mev

erso

rgun

g Versorgung kommunaler und privater Immobilien: Gesamtbedarf 560 + 700 MWh/a, Derzeit Öl- , Holz- und Elektroheizung vorhanden Varianten: 1) Heuheizwerk bereits in Studie betrachtet, 400 t/a Heu durch AG Schollene und Aselmeyer GbR, 450 KW Kessel+750 KW Öl Reserve, Netzbelegung 700 kWh/m*a; Wirtschaftlichkeit nur mit Förderung darstellbar; Variante 2) Holzhackschnitzel, nicht eingehend untersucht, Hackschnitzelaufbereitung in Rathenow, Wälder vom Bundesforst und Landesforst; Nachfolgestudie zur Wärmeinsel Mühlenberg: 700 MWh

13

Elbe-Havel-Land

kommunaler Windpark Klietz

Win

dene

rgie

nördlich von Klietz befinden sich Flächen die sich für die Nutzung von Windenergie auf Basis der Ausnahmeregelung des Regionalplanes Altmark für die kommunale Windenergie eignen. Nach einer Entscheidung durch die Gemeinde kann zusammen mit der Regionalplanung das Verfahren zur Ausweisung der Flächen begonnen werden. Die Windenergie muss nachweislich der regionalen Wertschöpfung dienen.

13 Osterburg dezentrale KWK17

Wär

mev

erso

rgun

g Für die Landessportschule und ihre Schwimmhalle soll ein schlüssiges Energiekonzept mithilfe dezentraler KWK-Anlagen erarbeitet und umgesetzt werden.

14 Osterburg PV auf kommunalen Gebäuden

Phot

ovol

taik

Eine Photovoltaikanlage auf einer städtischen Schule wurde bereits durch die Avacon Natur GmbH errichtet und soll künftig von den neuen Energiewerken Osterburg betrieben werden.

17 KWK- Kraftwärmekopplung

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4.4. Bewertung der Ansätze

Die gesammelten Projektideen wurden in zwei Stufen gefiltert, um Projektansätze für die Rekommunalisierung mit Bioenergie in der Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land zu identifizieren. Das grundsätzliche Vorgehen ist in Abbildung 23 dargestellt. Im ersten Schritt wurden die Projektideen nach dem Gemeindegebiet der Verbandsgemeinde mit der Möglichkeit zum Einsatz von Bioenergie gefiltert. Die dabei aussortierten Projektideen sollen als Ideenspeicher für weitere Aktivitäten der anderen Gemeinde dienen.

Als Ergebnis der ersten Filterung der Projektideen wurden 5 Projektideen in der Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land identifiziert. Diese sind:

1. Neubau einer Biogasanlage in Schönhausen 2. Der Aufbau einer Wärmeversorgung aus der bestehenden Biogasanlage in

Hohengöhrener Damm 3. Der Aufbau einer Wärmeversorgung aus der bestehenden Biogasanlage in Scharlibbe 4. Die Modernisierung der kommunalen Wärmeversorgung in Klietz 5. Aufbau Wärmeversorgung für kommunale und private Gebäude in Schollene

In der zweiten Auswahl- und Filterphase wurden die spezifischen Bewertungskriterien genutzt, welche zuvor aus den Zielen abgeleitet wurden. Mit einem Punktesystem wurden die einzelnen Zieldimensionen gewichtet. Wie in Tabelle 6 dargestellt, wurde den Zieldimensionen Bezahlbarkeit der Energieversorgung, Sicherheit der Energieversorgung und Regionalisierung der Energieproduktion das größte Gewicht beigemessen.

Abbildung 23:Darstellung des Bewertungsprozesses für lokale Projektideen.

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Tabelle 6: Punktesystem zur Gewichtung der Zieldimensionen.

Zieldimension und Bewertungskriterien Gesamt-gewicht

Einzel-gewicht

1. Steigerung der regionalen Wertschöpfung 20

kommunale Steuereinnahmen 10 zusätzliche regionale Unternehmensgewinne 5 zusätzliche Einkommen aus Beschäftigung 5

2. Steigerung der überregionalen Bedeutung der Gemeinde 15

Neuartigkeit der Technologie oder des Verfahrens/ der Technologie 5 Versorgung kommunaler Gebäude als Vorreiterprojekte 10

3. Beteiligung der Bürger an lokalen (Energie)-Projekten 20

Modell für Bürgerbeteiligung im Projekt realisierbar 10 Aktivitäten zur Bürgerbeteiligung zu Energiethemen bereits

vorhanden (z.B. Bürgersolaranlage) 10

4. Sichere Energieversorgung 20

Einsatz erprobter Technologie 10 Zugang zu Ressourcen gesichert 10

5. Bezahlbare Energieversorgung 30

Senkung der Kosten für Energie in der Gemeinde, Dämpfung Preiselastizität 30

6. Regionalisierung der Energieproduktion im Sinne von Autonomie. 30

Senkung des Anteils der Energieimporte 10 Anlage im Eigenbetrieb möglich 10 Gemeindewerke als Akteur im spez. Projekt möglich 10

7. Umsetzbarkeit mit vertretbarem Aufwand 30

Abnehmerstruktur vorhanden 20 Lokale Akteure vorhanden 3 Es sind lokale Lieferanten vorhanden 3 Es kann auf Vorarbeiten zurückgegriffen werden 2 Dauer bis zur Wirkung der Effekte durch das Projekt 1-2 Jahre 2

Gesamtgewicht 100

Zur Bewertung der Projektansätze wurde jeweils der Erfüllungsgrad des jeweiligen Kriteriums mit Punkten zwischen Null und drei bewertet. Dabei muss berücksichtigt werden, dass es sich um Projektideen mit wenig konkreten Charakteristika handelt, die sich im Allgemeinen einer quantitativen Bewertung entziehen. Daher wurde dieser semi-quantitativen Ansatz gewählt, welcher geeignet ist, die Projektideen in der frühen Entwicklungsphase bereits gegeneinander zu bewerten.

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Zur Ermittlung der Gesamtpunktzahl wurde der jeweilige Erfüllungsgrad mit dem Einzelgewicht des Bewertungskriteriums multipliziert. Alle damit errechneten sogenannten Teilnutzgrade wurden für jede Zieldimension aufsummiert. Schließlich wurden alle Werte der Zieldimensionen aufsummiert, um einen Wert für jede Projektidee zu erhalten.

Die Projektideen wurden anhand ihrer Gesamtwerte verglichen. Eine Übersicht dieses Vergleichs ist in Abbildung 24 dargestellt. Die gesamte Bewertungsmatrix für alle Bewertungskriterien ist im Anhang unter Punkt 4.6.2 aufgeführt.

Das am besten bewertete Projekt war nach diesem Bewertungsprozess die Modernisierung der Wärmeversorgung Klietz. Das Projekt wurde besonders im Punkt Umsetzbarkeit, Regionale Wertschöpfung und Beteiligung von lokalen Akteuren höher als die anderen Projektideen bewertet.

Der Wert für den Anteil der regionalen Wertschöpfung wurde nachfolgend für diese Projektidee und zwei weitere mit dem Online-Wertschöpfungsrechner berechnet.

Abbildung 24:Darstellung der Gesamtbewertung der Projektideen. Die Projektidee "Wärmeversorgung Klietz" erzielte insgesamt die höchsten Werte.

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Ergebnisse aus Berechnungen mit dem Online-Wertschöpfungsrechner

Für die Berechnung der voraussichtlichen kommunalen Wertschöpfungseffekte durch die Umsetzung von lokalen Energieprojekten wurde der Online-Wertschöpfungsrechner des Portals: „www.kommunal-erneuerbar.de“ der Agentur für Erneuerbare Energien verwendet. Als Ergebnisgröße wurde der Wert an kommunaler Wertschöpfung für das Jahr 2015 gewählt.

Für folgende Projekte wurde die Berechnung durchgeführt:

1. Wärmeversorgung Klietz_V1 2. Wärmeversorgung Klietz_V2 3. Ein kommunales Windenergieprojekt mit einer installierten Leistung von 9 Megawatt

(beispielhaft)

Für die Wärmeversorgung in Klietz wurden zwei Varianten betrachtet. In der ersten Variante (V1) wurde davon ausgegangen, dass die zukünftige Wärmeversorgung auf Basis von Biogas und Holzhackschnitzeln erfolgt, wobei die Wärmeabnehmerstruktur insgesamt erhalten bleibt. Bei der Variante zwei (V2) wurde angenommen, dass durch den Ausbau des Netzes und den Anschluss der Wohnhäuser der Friedendsiedlung der Wärmeumsatz steigt, wobei die Wärmeerzeugung ebenfalls auf Biogas und Holzhackschnitzeln beruht. Die für die Berechnungen getroffenen Annahmen und Details zu den Ergebnissen sind im Anhang unter Punkt 4.6.3 einzeln dargestellt.

Abbildung 25: Kommunale Wertschöpfungseffekte der betrachteten Projektideen nach Online Wertschöpfungsrechner für das Jahr 2015

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Im Ergebnis sind die maximalen kommunalen Wertschöpfungseffekte beim Projektansatz in Klietz bei Variante zwei zu verzeichnen (siehe Abbildung 25). Auch die zu erwartenden Klimaschutz- und Beschäftigungseffekte sind für die Variante 2 im Vergleich zu Variante eins am höchsten (siehe Abbildung 26). Dies liegt darin begründet, dass in der Variante 2 durch den Anschluss der Friedenssiedlung ein höherer Anteil der kommunalen Wärmeversorgung über Bioenergie abgedeckt werden kann. Damit steigt der Umsatz durch die Wärmeerzeugung und Verteilung, was zu höheren Gewinnen, Steuern und Einkommen vor Ort führt. Die größeren Erzeugungsanlagen und der zusätzliche Bau von Wärmeleitungen und neuen Hausanschlüssen steigert zudem die benötigte Anzahl an Vollzeitbeschäftigten.

Schlussfolgernd aus den Ergebnissen der Bewertung der Projektansätze und des Online-Wertschöpfungsrechners wird die Weiterverfolgung des Projektes zur Modernisierung der Wärmeversorgung in Klietz mit der Option der Erweiterung auf die Friedenssiedlung empfohlen.

Weiterhin wird empfohlen, die Potentiale für kommunalen Windprojekte in den Gemeinden zu erschließen, da über derartige Projekte sowohl erhebliche Wertschöpfungspotentiale für die Gemeinde erschlossen werden können, als auch lokale Bürgerbeteiligung realisiert werden kann. Im Folgenden wird der Projektansatz zur Modernisierung der Wärmeversorgung in Klietz Nord etwas ausführlicher dargestellt. Dafür wurden vorhandene Studien und Untersuchungen ausgewertet und Gespräche mit der Gemeindeverwaltung durchgeführt. Im Rahmen der Zusammenarbeit mit der lokalen Verwaltung wurden zudem weitere Informationen

Abbildung 26: Klimaschutzeffekte und Beschäftigungseffekte nach Online-Wertschöpfungsrechner für das Jahr 2015

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zusammengetragen und aufbereitet. Die Präsentation dieser Inhalte findet sich im Anhang unter Punkt 4.6.4.

Steckbrief der am besten bewerteten Idee

Gemeinde

Elbe-Havel-Land

Projektname

Wärmeversorgung Klietz

Energieart

Bioenergie

Standort

Klietz

Beschreibung Ausgangssituation

Wärmeversorgung muss erneuert und verkleinert werden. Abnehmer sind 2 bereits sanierte

Wohnblöcke (80 WE insgesamt) im Besitz der Gemeinde Klietz. Weitere angeschlossene

Gebäude sind die Kindertagesstätte, die Turnhalle, ein Rentnerklub, der Hort und das

ehemalige Ärztehaus. Die Erzeugungskapazität von 2,5 MW in zwei Kesseln basiert auf Heizöl.

Die öffentlichen Gebäude und das Heizhaus sind im Besitz der Gemeinde Klietz. Die

Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land ist Wärmeabnehmer und Betreiber der Kindertagesstätte

und der Schule mit Hort. Die Bundeswehr hat ihren am Fernwärmenetz befindlichen

Wohnblock 2013 herausgelöst und durch eine dezentrale gasbasierte Wärmeversorgung

ersetzt.

Technische Lösungsvarianten

Die Gemeinde Klietz hat sich zum Ziel gesetzt, die Wärmeversorgung auf regionale biogene

Rohstoffe insbesondere Holz und Biogas umzustellen. In der Vorbereitung der Modernisierung

wird sie von der Verbandsgemeinde beraten.

Technische Untersuchungen zur Modernisierung der Wärmeversorgung wurden bereits

angestellt (Stutzer-2, 2010), (Stutzer-1, 2010), (Träbert, 2012). Aktuell in der Verwaltung

diskutierte Varianten sind:

Auflösung des Wärmenetzes und Einbau von dezentraler Erdgas-Brennwerttechnik.

Wärmeerzeugung mittels Hackschnitzelheizung. Hier würde sich die

Agrargenossenschaft Elbeland ggf. mit Belieferung aus dem eigenem Wald einbringen

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Neubau Biogasanlage zur Abdeckung der Grundlast in Kombination mit einer

Biomassefeuerung für die Spitzenlast. Die Agrargenossenschaft könnte hier die

Biogasanlage auf dem nahegelegenen Betriebsgelände betreiben

Nutzung von Solarenergie zur Wärmegewinnung

Neben Varianten für die Wärmeerzeugung wurden auch weitere Maßnahmen diskutiert:

Ersatz der Wärmetrasse Süd durch kleinere Rohrquerschnitte und Aufbau dezentraler

Pufferspeicher zur Warmwasserversorgung (4. Quartal 2013 in der technischen

Planung)

Ausbau der Wärmeversorgung in die Friedenssiedlung

Austausch veralteter Warmwasserbereitungssysteme in den Wohnblocks

Bisher fehlt eine umfassende Planung zur Modernisierung der Wärmeversorgung inkl. Kosten-

Nutzen-Betrachtung. Diese soll im nächsten Schritt erarbeitet werden. Erste Vorarbeiten

(Darstellung Wärmepreise und langfristige Entwicklung, Zusammenstellung und Bewertung

bisherigen Untersuchungen) dazu wurden bereits im Rahmen dieser Untersuchung geleistet18.

Wenn sich die technische Lösung an den Zielkriterien dieser Untersuchung orientieren soll, so

werden Heizsysteme auf Basis von regionalem Holz sowie Biogas im Fokus stehen. Die Nutzung

von Erdgas als Heizmedium genügt nicht den Zielen dieser Studie.

Organisatorische Optionen

Die Gemeinde will auch zukünftig ein Mitbestimmungsrecht an der Wärmeerzeugung haben.

Derzeit werden die Effekte einer organisatorischen Neuausrichtung der Wärmeversorgung

zwischen Gemeinde, Verbandsgemeinde und Agrargenossenschaft diskutiert. Dabei stehen

privatrechtliche Formen wie die Genossenschaft und die GmbH im Vordergrund, da hier auch

weitere Investoren Kapital für die nötigen Investitionen einbringen können. Die lokale

Agrargenossenschaft ist an einer Investition in die Wärmeversorgung und dem Betrieb einer

weiteren Biogasanlage interessiert. Die Trennung der Wärmeversorgung aus dem Haushalt der

Gemeinde durch die Überführung in eine eigene Organisation schafft langfristig

Kostentransparenz, erleichtert die Refinanzierung der nötigen Investitionen und kann dazu

18 Die vollständige Darstellung der Ergebnisse der Analyse findet sich im Anhang

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beitragen, den Gemeindehaushalt zu entlasten. Die Möglichkeit, dass die Verbandsgemeinde

die gesamte Wärmeversorgung übernimmt, und nicht nur, wie in der Vergangenheit, die

kaufmännische Betriebsführung wahrnimmt, wird derzeit von der Gemeindeverwaltung Klietz

nicht favorisiert.

Wirtschaftliche Bewertung

Im Rahmen der Ist-Analyse wurden die Kosten der gegenwärtigen Wärmeversorgung

transparent gemacht. Daraus wurden die durchschnittlichen Wärmegestehungskosten

errechnet und von 2013-2019 eine Prognoserechnung erstellt (siehe Abbildung 27). Derzeit

liegen die Wärmegestehungskosten bei 180 €/MWh. Damit liegen sie 100% über dem

deutschen Durchschnitt für Wärmepreise aus Fernwärme (AGFW - Der Energieeffizienzverband

für Wärme, Kälte und KWK e.V., 2012)

Eine umfassende wirtschaftliche Bewertung der verschiedenen technischen Varianten soll

vorgenommen werden, wenn die wesentlichen Rahmenbedingungen für die Dimensionierung

der technischen Lösungen geschaffen sind (Friedenssiedlung, …).

Nächste Schritte

Nachdem die Gemeinde die langfristigen Ziele für die Wärmeversorgung durch die Festlegung

auf regionale Ressourcen definiert hat, kann im nächsten Schritt ein umfassendes

Prognose

Abbildung 27:Entwicklung der Wärmegestehungskosten für Klietz inkl. Prognose der Kostenentwicklung nach 2012 bis 2019. Entwicklung der abgenommenen Wärmemengen. (Annahmen siehe Text)

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Modernisierungskonzept erarbeitet werden. Die Arbeit daran hat bereits begonnen. Erste

Baumaßnahmen sollen im Sommer 2014 umgesetzt werden.

Finanzierungskonzepte

Bei der Finanzierung sind grundsätzlich die Projektfinanzierung von der Unternehmensfinanzierung zu trennen. Bei der Gründung von Gemeindewerken steht zuerst die Unternehmensfinanzierung im Vordergrund. Dabei geht es um die Frage, woher die nötigen Mittel für den Aufbau des Geschäftsbetriebs kommen können. In der Regel muss der Aufwand des Geschäftsaufbaus durch die Gesellschafter getragen werden. Für kleine Gemeinden mit angespannter Kassenlage ist es aber meist nicht möglich, zusätzliche Mittel für die Gründungsphase bereitzustellen. Daher seien hier einige alternative Finanzierungsinstrumente für die Gründungsphase skizziert. Die jeweilige Eignung muss fallabhängig eingehend geprüft werden.

Finanzierung durch Eigenkapital weiterer Gesellschafter wie Bürgerenergiegenossenschaft, regionalen Netzbetreiber, benachbartes Stadtwerk, Stadtwerk einer Partnergemeinde, Crowd-Investing19

Finanzierung durch Spenden und Stiftungen ( auch Crowd-Funding20), Preisgelder (Klimaschutzstiftungen, Ideenwettbewerbe), Wirtschaftsförderung

Finanzierung durch Fremdkapital von Banken und durch private Direktkredite

Das Finanzierungskonzept ist abhängig von der Art der unternehmerischen Beteiligung der lokalen Akteure, insbesondere der Kommune. Im Folgenden seien zwei der vielen möglichen Finanzierungskonzepte aus der Kombination der vorgenannten Finanzierungsinstrumente in Abhängigkeit der Gesellschaftsstruktur kurz genannt:

1. Anschubfinanzierung über Genossenschaftseinlagen: Die Investition in Anlagen erfolgt über eine bürgerschaftlich getragene, demokratisch strukturierte Genossenschaft. Diese wird Eigentümer aller im Gemeindegebiet durch das Gemeindewerk betriebenen Anlagen. Die Gemeinde besitzt wie alle anderen Teilhaber eine Stimme und kann mit der Mindesteinlage (z.B. 500,- €) den finanziellen Einsatz gering halten. Mitgliedereinlagen dienen zur Finanzierung der Gründungsphase und als Eigenkapital bei Investitionen.

2. Anschubfinanzierung über Hinzunahme finanzstarker Partner: Die Finanzierung erfolgt aus Eigenmitteln eines Partners, der im Gegenzug Anteile an der späteren Gesellschaft hält. Dafür wird oft eine GmbH als Struktur eingesetzt. Diesen Weg geht derzeit die Stadt

19 Unter „Crowd-Investing“ versteht man die Einwerbung kleinerer Kapitalmengen für ein bestimmtes Projekt oder Unternehmen in Form von Eigenkapital durch Privatpersonen. Die Investoren übernehmen dabei unternehmerische Risiken und werden in Gegenzug am Gewinn beteiligt.

20 Unter „Crowd-Funding“ versteht man in Abgrenzung zum „Crowd-Investing“ die finanzielle Unterstützung von Projekten durch Privatpersonen. Das eingesetzte Kapital wird i.d.R. weder verzinst noch zurückgezahlt und dient als Grundlage zur Verwirklichung des Projektes. Im Gegenzug erhalten die Beitragenden spezielle Arten von Leistungen aus dem Projekt im Gegenzug für die finanzielle Unterstützung.

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Osterburg. Die Firma Avacon übernimmt vorerst die Aufwände für die Projektentwicklung zu kommunalen PV-Anlagen und geplanten KWK-Anlagen.

Mögliche Kooperationspartner für kleine Gemeinden

Die Beteiligung von Partnern bietet für kleine Gemeinden vielfältige Chancen. Welche Akteure als Kooperationspartner in Betracht kommen, dass hängt davon ab, ob sie fehlende Kompetenzen und Ressourcen der Gemeinde ausgleichen können und folgende Werte einbringen können:

3. Finanzielle Mittel zur Anschubfinanzierung und Projektumsetzung 4. Unternehmerische Erfahrung im Energiemarkt 5. Personelle Ressourcen mit betriebswirtschaftlichem und technischem Hintergrund für

den Betrieb von Netzen und Anlagen sowie im Projektmanagement 6. Erfahrungen in der Gründung kommunaler Unternehmen 7. Lokale Kontakte zur Nutzung als Netzwerkpartner

Typische Akteure, die eine Mehrzahl dieser Werte einbringen können, sind meist benachbarte Stadtwerke sowie bürgerschaftliche Kapitalgeber, wie Energiegenossenschaften, aber auch Dienstleister und Beratungshäuser aus dem energiewirtschaftlichen und kommunalwirtschaftlichen Umfeld. Als Angebot kann die Gemeinde den potentiellen Partnern eine Beteiligung an den geschaffenen Werten der neuen Gesellschaft in Form von Kapital- oder Ergebnisbeteiligungen einräumen.

Im Gebiet der Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land sind die Stadtwerke Stendal und Stadtwerke Havelberg ansässig. Beide haben bei Gesprächen der Autoren mit der jeweiligen Geschäftsleitung Unterstützung beim Aufbau kommunalwirtschaftlicher Strukturen in der Verbandsgemeinde angeboten. Beide Unternehmen bieten das gesamte Leistungsspektrum eines integrierten Energieversorgungsunternehmens an. Wesentliche Leistungen sind:

Vertrieb von Strom, Erdgas und Wärme Netzbetrieb für Strom- und Gasnetze Erzeugung von Strom und Wärme aus KWK-Anlagen

Zudem übernehmen beide Unternehmen die Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung in Ihrem Gebiet. Somit kann mit beiden potentiellen Partnern auf umfangreiches Wissen im Bereich der Versorgung auf allen Wertschöpfungsstufen zurückgegriffen werden.

Weitere mögliche Partner sind im Bereich der Bürgerbeteiligung und Finanzierung zu nennen. Die Bürgerenergiegenossenschaft Altmark BEA e.G., welche mit Unterstützung der Volksbank Stendal im Jahre 2012 ins Leben gerufen wurde, investiert derzeit in Photovoltaikanalgen in der Altmark. Eine Kooperation für die Investition in weitere dezentrale Energieanlagen bietet sich an, weil die Bürgerenergiegenossenschaft Kapitalgeber in der breiten Bevölkerung ansprechen und informieren kann. Dadurch kann direkte Bürgerbeteiligung ermöglicht und die Akzeptanz für den lokalen Ausbau dezentraler Energieanlagen gesichert werden.

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4.5. Gesamtkonzeption der zukünftigen Stadt- und Gemeindewerke

Struktur und Leistungsprofil

Die Ausgestaltung des Leistungsspektrums für ein Gemeindewerk ist ganz zentral abhängig von der Zielsetzung, welche die Gemeinden damit verbinden. Da der Prozess der Zieldefinition mit dieser Untersuchung gerade erst begonnen hat und noch einige Fragen offen sind, kann hier keine abschließende Aussage über das Leistungsspektrum gemacht werden. Auch eine konkrete Wirtschaftsplanung kann erst aufgestellt werden wenn das Leistungsspektrum definiert wurde. Die hier gemachten Ausführungen sollen dennoch Möglichkeiten aufzeigen und als Entscheidungshilfe dienen. Insbesondere ausgehend von der Klärung der unternehmerischen Rolle der Gemeinden ergeben sich unterschiedliche Leistungen die das Gemeindewerk zukünftig erfüllen wird.

In der folgenden Darstellung wurde ausgehend von den oben definierten Zielen die Konzeption in Form eines integrierten Energieversorgers gewählt. Da hier insbesondere die regionale Wertschöpfung und Stärkung der regionalen Wirtschaft maximiert werden kann (vgl. Ziel 1 und 6 Absatz 3.1).

Die Idee einer gemeindeübergreifenden Energieversorgung, einem sogenannten Gemeindewerk, birgt Chancen und scheint vor dem zu erwartenden Rückgang der Bevölkerung und der zukünftig noch mehr erforderlichen Selbstorganisation der Daseinsvorsorge in ländlichen Gebieten geboten. Dies setzt ein starkes regionales Bewusstsein und eine Interessengleichheit der Akteure voraus, welche in der kommenden Zeit zu entwickeln sind.

Ein mögliches Zukunftsbild für ein solches Gemeindewerk in der Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land sei hier kurz beschrieben:

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Das Gemeindewerk– Beschreibung einer möglichen Zukunft:

Das Gemeindewerk „Elbe-Havel-Land“ erzeugt Strom, Wärme und Gas aus regionalen Rohstoffen. Dazu betreibt es eigene Anlagen in den Ortschaften und versorgt Bürgerinnen und Bürger der Gemeinden im Gebiet. Für ortsansässige Bürger sind spezielle Tarife für die Versorgung mit Energie aus den Erzeugungsanlagen vor Ort wählbar. Neben der Erzeugung und Belieferung mit Energie ist das Gemeindewerk auch für den Betrieb der lokalen Netze zuständig. Die Leistung erbringt das Unternehmen vorrangig mit eigenen Mitarbeitern. Einzelne Leistungen werden auch an lokale Firmen vergeben. Die Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land, ihre Mitgliedsgemeinden sowie eine Bürgerenergiegenossenschaft sind Träger des Gemeindewerkes. Zusätzlich sind in Zusammenarbeit mit den lokalen Sparkassen und Banken finanzielle Beteiligungen an konkreten Projekten möglich. Strategische Partnerschaften bestehen zu den Stadtwerken Stendal und den Stadtwerken Havelberg. Das Gemeindewerk hat ausgehend von Investitionen in lokale Erzeugungsanlagen nach und nach die gesamte Wertschöpfungskette der Energieversorgung bis hin zu Dienstleistungen zur Einsparung von Energie besetzt. Die Mitgliedsgemeinden haben ihre lokalen Erzeugungsanlagen in das Gemeindewerk eingebracht. Weitere, bisher kommunal getragene Aufgaben, wurden je nach Leistungsfähigkeit des Gemeindewerkes integriert. Dazu zählen der Fährbetrieb in Sandau, der Campingplatz in Kamern und das Gebäude- und Liegenschaftsmanagement. Zusammen mit lokalen Unternehmen entwickelt es dezentrale Energieprojekte in den Gemeinden. Einen Überblick über die mögliche Struktur des Gemeindewerkes gibt Abbildung 28.

Abbildung 28:möglicher Aufbau eines Gemeindewerks

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Das Leistungsspektrum der Gemeindewerke sollte aus heutiger Sicht die gesamte Wertschöpfungskette der Energieversorgung abdecken, um größtmögliche regionale Wertschöpfungseffekte zu bewirken. Dies betrifft insbesondere:

Den Aufbau lokaler Wärmenetze Den Aufbau dezentraler Photovoltaikanlagen, KWK-Anlagen und Windenergieanlagen Den Betrieb der lokalen Strom- und Gasnetze Die energieeffiziente Sanierung und den Betrieb kommunaler Gebäude, wie der

Verwaltungsgebäude, der Schulen, Kindertagesstätten und Wohnungen Energiespardienstleistungen für Bürger und lokale Unternehmen Die Versorgung der Bürger und Unternehmen mit Strom, Gas und Wärme

Zudem sind auch weiterte Leistungen, wie der Fährbetrieb und die Übernahme der Grabenpflege und die Bewirtschaftung von Kurzumtriebsplantagen in ein gemeinsames Gemeindewerk integrierbar.

Drei parallel zu verfolgende Wege werden empfohlen, um dem Ziel einer Energieversorgung auf Basis regionaler Ressourcen näher zu kommen. Diese sind:

1. Global denken: Der interkommunale Dialog über eine zukünftige gemeinsame Energieversorgung in der Altmark ist weiter zu stärken. Daraus sollten gemeinsame Ziele entwickelt werden.

Abbildung 29:möglicher Weg für den Aufbau der Gemeindewerke für die Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land

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2. Lokal handeln: Die Entwicklung lokaler Energieprojekte mit Beteiligung der Bürger und lokaler Unternehmen sollte mit der Verwaltung vorangetrieben werden, um dezentrale Potentiale kurzfristig zu erschließen.

3. Integration der dezentralen Ansätze: Sobald ein gemeinsames Ziel zur Gründung eines übergreifenden Gemeindewerkes vereinbart ist, werden die Entwicklungsarbeiten in den lokalen Projekten auf den konsequenten Ausbau der Aktivitäten hin ausgerichtet. Damit werden die Erfahrungen auf weitere Projekte übertragbar und die lokalen Projekte können in einem Gemeindewerk integriert werden.

Ein möglicher Weg für den Aufbau der Geschäftszweige im Energiebereich ist in Abbildung 29 dargestellt. Zuerst wird die strategische Ausrichtung gemeinsam mit den Mitgliedsgemeinden geklärt. Gleichzeitig werden lokale Energieprojekte wie etwa die Modernisierung der Wärmeversorgung in Klietz entwickelt und umgesetzt. Im zweiten Schritt (hier ab 2015) werden in Kooperation mit lokalen Partnern die Kernprozesse und der Energievertrieb aufgebaut, schließlich (hier ab 2016) die lokalen Netze übernommen und der Bereich der Energiedienstleistungen aufgebaut.

Handlungsleitfaden in Arbeitsphasen

Der hier vorgeschlagene Handlungsleitfaden stellt allgemeine Schritte zur Gründung von Gemeindewerken in Arbeitsphasen dar (siehe Abbildung 30). Einige zuvor genannten Punkte werden hier nochmals aufgeführt. Die hier gegebenen Hinweise orientieren sich auch an aktuellen Veröffentlichungen zum Thema (Berlo, 2013) (Theron Advisory Group, 2012). Die wichtigsten Arbeitsschritte seien nachfolgend genannt:

Abbildung 30:Die Gründung von Gemeindewerken kann inhaltlich und zeitlich in 4 Phasen unterschieden werden.

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1. Langfristige Ziele Verknüpfung der Stadtwerke-Neugründung mit einem strategischen

Unternehmenskonzept Beschreibung des Zwecks und der wichtigsten Motive –zielt ab auf interne

Kommunikation und das unternehmerische Selbstverständnis (Mission Statements)

Festlegung strategischer Kernziele – zielt ab auf Außendarstellung und -kommunikation (Vision Statements)

(öffentliche) Diskussion über die Zielsetzung, die mit der Rekommunalisierung verbunden wird

Prüfung der Ziele auf Umsetzbarkeit Festschreibung eines umfassenden Zielkatalogs mit festgelegten Meilensteinen Überprüfung eventuell anstehender Verwaltungspflichten, z.B. aus der

Gemeindeordnung Netzübernahme prüfen – spricht etwas für/gegen Netzübernahme Machbarkeitsstudien inkl. Organisationsanalyse erstellen Rekrutierung eines kommunal-affinen Fachberaters, insbesondere bzgl.

Netzbewertung Prüfen ob es sinnvoll ist, Kooperationsverhandlungen mit umliegenden

Energieversorgungsunternehmen zu führen

2. Geschäftsmodell Festlegung der Wertschöpfungsstufen, Geschäftsfelder und Gebiete, auf denen

das Unternehmen tätig werden soll (siehe Punkt 4.2) Festlegung der unternehmerischen Rolle Preis-, und Produktpolitik, Kommunikationsstrategie festlegen Planung der Positionierung gegenüber Wettbewerbern

3. Detailkonzept Wahl der Gesellschaftsform Planung der erwarteten Umsätze infolge der gewählten Geschäftsfelder und

Produktpolitik Planung der nötigen Aufwände (Personal, Anlagen) zur wunschgemäßen

Leistungserbringung Erstellen der Wirtschaftsplanung (Gewinn- und Verlustrechnung, Liquiditäts-,

Investitionsplanung) Ermittlung des Finanzierungsbedarfs und der gegebenen

Finanzierungsmöglichkeiten Erstellung des Finanzierungskonzeptes ggf. mit lokalen Banken

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4. Umsetzung Beschlussfassungen einholen Genehmigungen nach Energierecht und Kommunalrecht einholen Verträge erstellen – z.B. Gesellschaftsvertrag, Konsortialvertrag,

Konzessionsvertrag, Einbringungsvertrag, Finanzierungsvertrag Formale Gründung der Gesellschaft Aufbau des Geschäftsbetriebes

Als Beispiele für gelungene Rekommunalisierungen können die unter Punkt 4.2 aufgeführten Unternehmen herangezogen werden. Hier wird auch das breite Spektrum der Akteure (bürgerschaftlich, kommunal) und der gewählten Rechtsformen deutlich.

Zusammenfassung der Ergebnisse und Fazit

Im Ergebnis dieser Untersuchung ist festzustellen, dass der Wunsch nach Regionalisierung der Energieversorgung bei Gesprächspartnern vorhanden ist. Ob dieser Wunsch von der breiten Bevölkerung geteilt wird, muss erst durch die Verwaltung ermittelt werden. Der Prozess der gemeinsamen Definition von Zielen, die mit der Rekommunalisierung verbunden werden ist begonnen und muss nun von der Verwaltung in Zusammenarbeit mit den politischen und bürgerschaftlichen Gremien weiter vorangetrieben werden. Diese Ziele bestimmen maßgeblich alle folgenden Schritte.

Im Untersuchungsgebiet wurde ein Vielzahl von Projektansätzen für lokale Energieprojekte identifiziert, die in kommunaler und oder bürgerschaftlicher Trägerschaft verwirklicht werden können. Zudem zeigten sich auch gerade die Akteure der im Detail betrachteten Gemeinde Klietz bereit, mit ihrem Engagement zur Umsetzung der Projekte beizutragen.

Der hier vorgeschlagene Weg zur Gründung von Gemeindewerken setzt zum einen auf die Entwicklung solcher lokalen Projekte, wie die Modernisierung der Wärmeversorgung in Klietz, und zum anderen auf eine konsequente öffentliche Diskussion zur Vereinbarung der strategischen Ziele, um auf dieser Basis ein tragfähiges Geschäftsmodell zu entwickeln.

Dafür kann die Verwaltung externe Unterstützung sowohl inhaltlich als auch im Rahmen der Kommunikation in Anspruch nehmen.

In dieser Untersuchung wurden anhand von positiven Beispielen die vielfältigen Optionen für die Ausgestaltung von Gemeindewerken dargestellt und der Weg zur Umsetzung aufgezeigt. Damit werden die Entscheidungsträger befähigt, die Chancen und Risiken der Rekommunalisierung zu bewerten und voranzutreiben.

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4.6. Anhang

Beteiligte Akteure

Im Rahmen der Erstellung dieser Untersuchung wurden persönliche Interviews mit folgenden lokalen Akteuren durchgeführt. Daraus wurden wesentliche Inhalte für die Analyse abgeleitet.

Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land

Andreas Leutloff, Mitarbeiter Bauamt Bernd Witt, Verbandsgemeindebürgermeister Chrisitine Maczutajtis, Bauamtsleiterin i.R., Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land Dieter Schulenburg, Heizungsbauer Frank Siegner, Techniker Wärmeversorgung Klietz Jürgen Masch, Bürgermeister Gemeinde Klietz Ottmar Kapl, Geschäftsführer Agrargenossenschaft Scharlibbe Peter Hackel, Mitarbeiter Bauamt Ulf Wabbel, Mitarbeiter/Leiter Bauamt Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land Jutta Falke, Ingenieurbüro Falke, Arendssee

Einheitsgemeinde Stadt Kalbe (Milde)

Karsten Ruth, Bürgermeister Stadt Kalbe (Milde) Stefan Middendorf, Geschäftsführer Agrargenossenschaft Kakerbeck e.G.

Einheitsgemeinde Stadt Osterburg

Nico Schulz, Bürgermeister Stadt Osterburg

Weitere Interviewpartner:

Günter Hasstedt, Geschäftsführer Stadtwerke Havelberg Gerhard Faller-Walzer, Projektkoordinator Bioenergie-Region Altmark 2.0 Thomas Bräuer, kaufmännischer Geschäftsführer, Stadtwerke Stendal

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Bewertungsschema zur Priorisierung der Projektideen

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Annahmen für die Nutzung des Online-Wertschöpfungsrechners

Für die Berechnung der kommunalen Wertschöpfung der geplanten Wärmeversorgung Klietz Nord wurden folgende Annahmen zugrunde gelegt:

Variante Anlage Annahmen für Wertschöpfungsrechner Variante 1

Biogasanlage 150 kW Planung und Genehmigung 50% Montage 100% Rückbau 100% Wartung und Instandhaltung 100% Banken 50% Betreibergesellschaft in der Region 100% Nutzwärme 80% Nutzwärme für Wärmenetz 80%

Holzhackschnitzel-kessel 500 kW

Montage 100% Planung und Projektierung 100% Eigentümer der erworbenen Grundstücke 100% Wartung und Instandhaltung 100% Betriebspersonal 100% Banken 50%

Variante 2

Ausbau Wärmenetz Friedenssiedlung 2,2, km (Winterberg, 2012)

Netzlänge 2011 860 m Wärmeumsatz 2011 1700 MWh Zubau Netzlänge 2200 m Anteil erneuerbare Energien bis 2015 100% Planung und Installation 100% Wartung und Instandhaltung 100% Banken 50% Betreibergesellschaft 100% Anteil regionaler Eigenkapitalgeber 100%

Biogasanlage 500 KW

Planung und Genehmigung 50% Montage 100% Rückbau 100% Wartung und Instandhaltung 100% Banken 50% Betreibergesellschaft in der Region 100% Nutzwärme 80% Nutzwärme für Wärmenetz 80%

Holzhackschnitzelkessel 1.300 kW

Montage 100% Planung und Projektierung 100% Eigentümer der Grundstücke 100% Wartung und Instandhaltung 100% Betriebspersonal 100% Banken 50%

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Zur Darstellung der Wertschöpfungseffekte durch ein kommunales Windenergieprojekt wurden folgende Annahmen zugrunde gelegt:

Anlage Annahmen für Wertschöpfungsrechner Windenergieanlagen 3 x 3 MW

Postleitzahl 39524 Einwohnerzahl 1600 Rückgang des Stromverbrauchs bis 2015 -2% Rückgang des Stromverbrauchs bis 2020 -4.6% Zubau 2012-2015 9000 kW Planung und Installation 50% Montage vor Ort 20% Logistik 20% Planung 30% Fundament 30% Erschließung 100% Anlagenbetrieb und Wartung 67% Wartung und Instandhaltung 50% Eigentümer der verpachteten Grundstücke 100% Banken 50% Betreibergesellschaft 100% Wie hoch ist der Anteil der in der Kommune/Region ansässigen Eigenkapitalgeber?

30%

Wie hoch ist der Anteil der Anlagengrundstücke in kommunaler Hand?

60%

Ergebnisse Wertschöpfungsrechner für das Jahr 2015:

Projekt Wärmeversorgung Klietz

Varia

nten

Kommunale Wertschöpfung (2015) Klima-schutzeffekte/ Einsparung Treibhausgase

Beschäftigungs-effekte gesamt Einkom

men Unternehmens-gewinne

Steu

er-

einn

ahm

-en

1 21.053 € 7.683 12.881 490 1224 t CO2-Äquvalent

0,5 Vollzeitarbeits-kräfte

2 299.669 € 64.418 201.311 33.940 3556 t CO2-Äquvalent

2,6 Vollzeitarbeits-kräfte

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Ergebnisse kommunales Windenergieprojekt:

Kommunale Wertschöpfung (2015) Klimaschutzeffekte/ Einsparung Treibhausgase

Beschäftigungseffekte gesamt Einkomm

en Davon Pachteinnahmen21

Unternehmens-gewinne

Steu

er-

einn

ahm

-en

285.244 € 30.371 28.426 166.176 64.271 2791 t CO2-Äquvalent

1,1 Vollzeitarbeits-kräfte

Status und Optionen Wärmeversorgung Klietz

Die folgenden Folien wurden zur Darstellung der Ist-Analyse und zur Sammlung und Diskussion erster Maßnahmen mit der Gemeindeverwaltung verwendet. Die hier gemachten Vorschläge und technischen Optionen wurden im weiteren Verlauf der Untersuchung weiter ausdifferenziert. Die nachfolgenden Folien beschreiben damit einen Arbeitsstand:

21 Die Pachteinnahmen wurden von Einkommen abgezogen. Einkommen belaufen sich insgesamt auf 58.797 € in 2015

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Abschlusspräsentation

Im Rahmen der Untersuchung wurden die wesentlichen Inhalte und Ergebnisse am 16.12.2013 im Rathaus Schönhausen der Öffentlichkeit vorgestellt und diskutiert. Zusätzlich wurde eine weitere Diskussionsveranstaltung im Gemeinderat der Verbandgemeinde am 02.04.2014 durchgeführt. Die folgenden Folien wurden dort gezeigt.

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Verweise

AGFW - Der Energieeffizienzverband für Wärme, Kälte und KWK e.V. 2012. Fernwärme- Preisübersicht (Stichtag 01.10.2012). Frankfurt am Main : AGFW, 2012.

Berlo, Wagner, Hemsing, Baur. 2013. Sondierungsstudie: Stadtwerkeneugründungen und Rekommunalisierung. Wuppertal : Wuppertal Institut, 2013.

2013. IfaS. [Online] 2013. [Zitat vom: 28.. 11. 2013.] http://www.stoffstrom.org/veranstaltungen/veranstaltungsrueckblick/rueckblick-2013/kommunale-finanzierung/vortraege/.

Lenk, Thomas, Rottmann, Oliver und Albrecht, Romy. 2011. Renaissance der Kommunalwirtschaft - Rekommunalisierung öffentlicher Dienstleistungen. Leipzig : Hypuvereinsbank, 2011.

Stutzer-1, Oliver. 2010. Projektarbeit: Bestandsaufnahme des Gebäudekomplexex der Liegenschaft Klietz. Hohenwarthe : Eigenverlag, 2010.

Stutzer-2, Oliver. 2010. Masterarbeit: Variantenrechnung bzw. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung für die Sanierung der Wärmeerzeugungsanlage des Heizhauses für den Gebäudekomplex der Liegenschaft Klietz. Hohenwarthe : Eigenverlag, 2010.

Theron Advisory Group. 2012. Rekommunalisierung mit Augenmaß - Wirtschaftliche und strategische Steuerung von Chancen und Risiken für Kommunen und Stadtwerke. s.l. : theron advisory group, 2012.

Träbert, Marko. 2012. Bachelorarbeit: Betrachtung verschiedener Varienten zur Sanierung der Wärmeversorgung des Klietzer Gemeindekomplexes auf Grundlage regenerativer Ressourcen sowie Blockheizkraftwerkstechnologie. Stendal : Eigenverlag, 2012.

Winterberg, Ralf. 2012. Nahwärmeversorgung Klietz Nord: Machbarkeitsabschätzung. Biederitz : s.n., 2012.

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Zusammenfassung der Kernpunkte für eine erfolgreiche Rekommunalisierung der Energieversorgung als Ergebnis dieser Untersuchung ....................................................................... 6 Abbildung 2: grobe Ablaufplanung für die vorliegende Untersuchung. ............................................ 8 Abbildung 3: Modell eines integrierten Unternehmens in der Energiewirtschaft (eigene Angaben) ............................................................................................................................................................ 9 Abbildung 4: Langfristige Trends mit Wirkung auf die öffentliche Daseinsvorsorge ....................... 10 Abbildung 5: Überblick über die unterschiedlichen Umsetzungswege der Rekommunalisierung in den drei Gemeinden. ....................................................................................................................... 13 Abbildung 6: Angestrebte Struktur der Energiewerke Osterburg ................................................... 14

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Abbildung 7: Übersicht der sogenannten Weißflächen, die grundsätzlich für die Windenergienutzung zulässig sind. Westlicher Teil (Quelle: Regionalplan Altmark 2005; Teilplan Windenergie; Karte 4) ...................................................................................................................... 17 Abbildung 8: Übersicht der sogenannten Weißflächen (graue Flächen), die grundsätzlich für die Windenergienutzung zulässig sind. Östlicher Teil (Quelle: Regionalplan Altmark 2005; Teilplan Windenergie; Karte 4) ...................................................................................................................... 19 Abbildung 9:Gliederung der Gemeindetypen in Sachsen-Anhalt .................................................... 21 Abbildung 10: Organe und Struktur der Verbandsgemeinde .......................................................... 24 Abbildung 12:Darstellung der Aufgabentypen innerhalb der Verbandsgemeinde.: ....................... 25 Abbildung 13: Darstellung der Laufzeit der aktuellen Konzessionen der Ortschaften der Einheitsgemeinde Stadt Kalbe (Milde) im Bereich Strom ................................................................ 28 Abbildung 14: Darstellung der Laufzeit der aktuellen Konzessionen im Gasnetz der Einheitsgemeinde Stadt Kalbe (Milde). Ortschaften ohne Daten sind nicht erschlossen................ 29 Abbildung 14:Darstellung der Laufzeiten für die Konzessionen Strom der Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land ........................................................................................................................................ 29 Abbildung 16:Darstellung der Laufzeiten für die Konzessionen Gas der Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land. ....................................................................................................................................... 30 Abbildung 17: Einordnung der möglichen unternehmerischen Rollen nach Eigentum und eigenem Betrieb (eigene Darstellung) ............................................................................................................ 38 Abbildung 18: Die unternehmerische Rolle bezüglich Eigentum und eigenem operativen Geschäft sollte in jeder angestrebten Wertschöpfungsstufe definiert werden. Dabei gilt es, die vorhandenen rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zu berücksichtigen............. 38 Abbildung 19: Darstellung der Struktur der Stadtwerke Wolfhagen mit dem Zusammenspiel von Bürgerenergiegenossenschaft Wolfhagen e.G. und der Stadtwerke Wolfhagen GmbH (Quelle: www.beg-wolfhagen.de) .................................................................................................................. 39 Abbildung 20:Die Stadtwerke Wolfhagen besetzen alle Wertschöpfungsstufen. ........................... 40 Abbildung 21:Struktur der Stadtwerke Schönau mit der übergeordneten Netzkauf e.G. und ihren 100%igen Tochterunternehmen je nach Wertschöpfungsstufe. Zudem ist die Netzkauf an weiteren kommunalen Stadtwerken beteiligt. Quelle: Geschäftsbericht Netzkauf e.G. 2012 ........ 41 Abbildung 22: Die Stadtwerke Schönau besetzen die gesamte Wertschöpfungskette der Energieversorgung (Strom + Gas)..................................................................................................... 42 Abbildung 23: Modell der kommunalen Beteiligung an den lokalen Netzen in der Verbandsgemeinde Wörrstadt bei Neuvergabe der Konzessionen 2013, (2013) ........................... 43 Abbildung 24:Darstellung des Bewertungsprozesses für lokale Projektideen................................. 47 Abbildung 25:Darstellung der Gesamtbewertung der Projektideen. Die Projektidee "Wärmeversorgung Klietz" erzielte insgesamt die höchsten Werte. ............................................... 49 Abbildung 26: Kommunale Wertschöpfungseffekte der betrachteten Projektideen nach Online Wertschöpfungsrechner für das Jahr 2015 ...................................................................................... 50 Abbildung 27: Klimaschutzeffekte und Beschäftigungseffekte nach Online-Wertschöpfungsrechner für das Jahr 2015 .............................................................................................................................. 51 Abbildung 28:Entwicklung der Wärmegestehungskosten für Klietz inkl. Prognose der Kostenentwicklung nach 2012 bis 2019. Entwicklung der abgenommenen Wärmemengen. (Annahmen siehe Text) .................................................................................................................... 54 Abbildung 29:möglicher Aufbau eines Gemeindewerks .................................................................. 58

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Abbildung 30:möglicher Weg für den Aufbau der Gemeindewerke für die Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land ............................................................................................................................... 59 Abbildung 31:Die Gründung von Gemeindewerken kann inhaltlich und zeitlich in 4 Phasen unterschieden werden. .................................................................................................................... 60

Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: Gemeinsame Ziele (die in den Gesprächen genannten Ziele wurden von den Autoren zusammengefass.t) .......................................................................................................................... 11

Tabelle 2: Zusammenfassung der Ziele und daraus abgeleiteter Bewertungskriterien .................. 12

Tabelle 3: Liste identifizierter Hemmnisse bei der Gründung Von Gemeindewerken in der Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land ............................................................................................... 31

Tabelle 4:weitere Schritte zur Gründung von Gemeindewerken (nach erfolgter Zieldefinition) .... 36

Tabelle 5: Liste der gesammelten Projektideen in den Gemeinden ohne Anspruch auf Vollständigkeit. ................................................................................................................................. 44

Tabelle 6: Punktesystem zur Gewichtung der Zieldimensionen. ..................................................... 48

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