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Das Vorhaben Bildung integriert..Wiesbaden, Förderkennzeichen 01JL1684, wird im Rahmen des Programms Bildung integriert vom Bundesministerium für Bildung und Forschung und dem Europäischen Sozialfonds gefördert. Die seitens der Kommune für das Verfassen diesen Berichts erforderliche Personalressource wird aus entsprechenden Programmmitteln bezuschusst. Modellregion Inklusive Bildung in Wiesbaden, 2013 – 2018 Ergebnisbericht

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Das

Vorhaben Bildung integriert..Wiesbaden, Förderkennzeichen 01JL1684, wird im Rahmen des Programms Bildung integriert vom Bundesministerium für Bildung und Forschung und dem Europäischen Sozialfonds gefördert. Die seitens der Kommune für das Verfassen diesen Berichts erforderliche Personalressource wird aus entsprechenden Programmmitteln bezuschusst.

Modellregion Inklusive Bildung in Wiesbaden,

2013 – 2018

Ergebnisbericht

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Modellregion Inklusive Bildung in Wiesbaden, 2013 – 2018

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Inhaltsverzeichnis

................................................................................................................................................................. 1

Vorwort ................................................................................................................................................... 3

UN-Behindertenrechtskonvention und Bundesebene ............................................................................ 4

Situation in Hessen .................................................................................................................................. 4

1. Zuständigkeiten im Schulwesen .................................................................................................. 4

2. Modellregion Inklusive Bildung in Wiesbaden ............................................................................. 5

Grundlagen und Formate der Modellregion Inklusive Bildung in Wiesbaden ........................................ 5

1. Kooperationsvereinbarung zwischen Land Hessen und LH Wiesbaden ..................................... 5

2. Gesamtkonzeption (nach § 1 Abs. 2 der Kooperationsvereinbarung) ........................................ 7

3. Spiegelgruppe .............................................................................................................................. 7

4. Geschäftsbericht Modellregion Inklusive Bildung in Wiesbaden ................................................ 8

5. Themenreihe Modellregion Inklusive Bildung in Wiesbaden ...................................................... 8

6. Qualifizierung im Dialog .............................................................................................................. 9

7. Kontinuierliche Abstimmung auf verschiedenen Ebenen ........................................................... 9

Verstärkte Kooperation im Rahmen der Modellregion Inklusive Bildung in Wiesbaden ...................... 10

1. Koordinierungsebene ................................................................................................................ 10

2. Kooperation in der schulischen Praxis – Fachtag Modellregion Inklusive BiIdung .................... 12

2.1 Beteiligte und Unterstützerinnen und Unterstützer ......................................................... 12

2.2 Inhaltliche Aspekte des Fachtags ...................................................................................... 13

2.3 Erkenntnisse und Ergebnisse ............................................................................................. 13

2.3.1 Ausbau des inklusiven Unterrichts – inklusive Beschulung und vorbeugende Maßnahmen .............................................................................................................................. 14

2.3.2 Sonderpädagogische Expertise im inklusiven Unterricht .......................................... 14

2.3.3 Einsatz sozialpädagogischer Fachkräfte im Beratungs- und Förderzentrum - Wirksamkeit und Nutzen ........................................................................................................... 15

2.3.4 Modellregion Netzwerkbildung – Wirkung in Schule und Gesellschaft .................... 16

2.3.5 Umsetzung Teilhabe aller Schülerinnen und Schüler in der allgemeinen Schule: Herausforderung der Arbeit in multiprofessionellen Teams, Auftrags- und Rollenklärung ..... 16

Welche Erkenntnisse aus der Modellregion Inklusive Bildung in Wiesbaden sind in die Umsetzung der

inklusiven Schulbündnisse einzubringen? ............................................................................................. 17

Anlagen .................................................................................................................................................. 19

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Vorwort Im Februar 2013 fiel der Startschuss für die Modellregion Inklusive Bildung in Wiesbaden. Der zwischen Stadt und Land geschlossene Kooperationsvertrag legte den juristischen Grundstein zur Modellregion mit einer Laufzeit von fünf Jahren, beginnend im Schuljahr 2013/14 bis zum Ende des Schuljahres 2017/18. Damit ist die Modellregion Inklusive Bildung in Wiesbaden zum August 2018 ausgelaufen. Eine Fortsetzung oder Neuauflage der Modellregion gibt es nicht; seit dem Schuljahr 2018/19 erfolgt die Weiterentwicklung der schulischen Inklusion auch in Wiesbaden in Form der hessenweit gültigen inklusiven Schulbündnisse. Auf der Website des Hessischen Kultusministeriums (HKM) heißt es hierzu:

„Die eingerichteten Modellregionen laufen wie vereinbart der Reihe nach aus. Da ihre Arbeit aber eine wichtige Bereicherung für die inklusiven Strukturen in Hessen darstellt, wurde auf Basis der in dieser Laufzeit gewonnenen Erfahrungen ein langfristiges Nachfolgekonzept entwickelt. Die so entstandenen inklusiven Schulbündnisse (iSB) verfolgen das Ziel, hessenweit ein inklusives Bildungssystem zu errichten.“1

In Hessen wurden seitens der Kultusbehörde die strukturellen Grundlagen für die Einführung der iSB geschaffen; der Schulaufsichtsbereich für den Rheingau-Taunus-Kreis und die Landeshauptstadt Wiesbaden befindet sich in der Umsetzungsphase. Modellregion Inklusive Bildung in Wiesbaden und inklusive Schulbündnisse gehen somit vom zeitlichen Ablauf nahtlos ineinander über. Der vorliegende Bericht betrachtet die Entwicklung der Modellregion Inklusive Bildung in Wiesbaden innerhalb der genannten fünf Jahre. Das Anliegen dieses Berichts ist es herauszuarbeiten, welche Aspekte der in der Modellregion entstandenen Kooperation in die inklusiven Schulbündnisse mitzunehmen sind, um die in der Modellregion erzielten Umsetzungsschritte zu sichern und fortzuschreiben. Es handelt sich um eine Darstellung der Zielsetzung, der strukturellen Rahmenbedingungen sowie der im Laufe der Projektlaufzeit gewachsenen Formate für Information, Transparenz und Austausch. Das Zusammenkommen der unterschiedlichen Professionen, die Transparenz der mitwirkenden Personen und der kritische Diskurs waren in Wiesbaden hilfreich, um die Weiterentwicklung der Modellregion zu ermöglichen. Von Beginn an waren Zielsetzung und Struktur der Modellregion durch einen Kooperationsvertrag und die Gesamtkonzeption definiert, so ist es der konstruktiven Zusammenarbeit aller Beteiligten zu verdanken, dass die eingesetzten Gremien und Formate mit Leben gefüllt und fortentwickelt wurden. Der vorgelegte Bericht stützt sich auf die Auswertung der über die Laufzeit gewachsenen Kommunikations- und Dialogstrukturen, die sich als Erfolgskriterien für die Entwicklung der Modellregion herausgestellt haben. Als weitere wichtige Quelle für diesen Bericht wurden die Ergebnisse des Fachtags „Evaluierung Modellregion Inklusive Bildung in Wiesbaden“ am 13.12.2017 herangezogen. Zur zahlenmäßigen Entwicklung der inklusiven Schulbildung in diesem Zeitraum wird auf die Geschäftsberichte verwiesen.

1 https://kultusministerium.hessen.de/foerderangebote/sonderpaedagogische-foerderung/inklusion/inklusive-schulbuendnisse, Stand 12.04.2018

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UN-Behindertenrechtskonvention und Bundesebene Im Jahr 2006 wurde die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) durch die UN-Vollversammlung in New York verabschiedet; die Ratifizierung durch die Bundesrepublik Deutschland erfolgte im Jahr 2008 (rechtskräftig seit März 2009). In Artikel 24 UN-Behindertenrechtskonvention wird das soziale Menschenrecht auf Bildung für behinderte Menschen garantiert und konkretisiert. Ziel ist es, dieses Recht ohne Diskriminierung auf der Grundlage der Chancengleichheit zu verwirklichen. Die Vertragsstaaten verpflichten sich u. a. sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderungen nicht auf Grund ihrer Behinderung vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden und dass Kinder mit Behinderung Zugang zu einem integrativen, hochwertigen und unentgeltlichen Unterricht an Grundschulen und weiterführenden Schulen haben.2 In der Folge verabschiedete die Kultusministerkonferenz im November 2011 das Positionspapier „Inklusive Bildung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung in Schulen“3, viele Bundesländer novellierten ihre Schulgesetzgebung. Auch Hessen legte im Jahr 2011 ein novelliertes Schulgesetz vor und schuf damit die gesetzgeberische Grundlage für eine flächendeckende inklusive Beschulung. Damit war auch Wiesbaden aufgefordert, sich sowohl in schulischer als auch gesamtgesellschaftlicher Hinsicht inklusiv auf den Weg zu machen. Es stellte sich die Herausforderung zu definieren, in welchen Bereichen eine inklusive Anpassung erfolgen musste.

Situation in Hessen Entscheidende Bedeutung kam hierbei der Festlegung zu, dass die inklusive Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit Anspruch auf sonderpädagogische Förderung und ohne diesen Förderanspruch „als Regelform in der allgemeinen Schule“ stattfindet.4 Damit wurde das bisherige Prinzip umgedreht, das bei einer Behinderung oder einer langanhaltenden und tiefgreifenden Beeinträchtigung bis dato den Besuch der Förderschule als Regelfall vorsah. Das Wahlrecht der Eltern für Kinder mit Behinderung oder Beeinträchtigung blieb unangetastet; der Fortbestand der Förderschule wurde garantiert (siehe HSchG §§ 53, 54). Bereits vor besagter Gesetzesnovelle gab es Schülerinnen und Schüler mit sonder-pädagogischem Förderbedarf an der allgemeinen Schule (Gemeinsamer Unterricht). Ein Unterschied lag z. B. hierin, dass nur wenige Kinder das Angebot des Gemeinsamen Unterrichts nutzen konnten, während die überwiegende Anzahl von Schülerinnen und Schülern mit Anspruch auf sonderpädagogische Förderung in den Förderschulen beschult wurde. Mit der Novellierung des Schulgesetzes sollte diese Logik umgekehrt und damit ein teilweiser „Abbau des stationären Systems“ möglich werden (Schließung von Förderschulen). Dem Schulträger obliegt es, im Rahmen der vorhandenen Mittel die allgemeinbildenden Schulen so auszustatten, dass die Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit Beeinträchtigungen und Behinderungen möglich ist (HSchG, § 51 Absatz 2).

1. Zuständigkeiten im Schulwesen Diese Festlegung entspricht der grundsätzlichen Aufteilung der Zuständigkeiten im Schulbereich: Für die inneren schulischen Angelegenheiten zeichnet das Land verantwortlich, für die äußeren der Schulträger (Städte bzw. Landkreise).

2 UN-BRK, Artikel 24, Abs. 2 a und Abs. 2 b 3 Zu finden unter https://www.kmk.org/fileadmin/veroeffentlichungen_beschluesse/2011/2011_10_20-Inklusive-Bildung.pdf 4 Hessisches Schulgesetz in seiner Fassung vom 01.01.2013, § 51 Absatz 1 – Inklusive Beschulung in der allgemeinen Schule

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Im Hinblick auf die inklusive Beschulung erwächst den Schulträgern eine besondere Verantwortung, denn sie sind es, die im Rahmen ihrer Zuständigkeit für Schulbauten und sächliche Ausstattungen für die „harten“ Faktoren der Barrierefreiheit verantwortlich sind. Allerdings hat diese Verpflichtung ihre Grenzen im Konnexitäts-Postulat: Diejenige (staatliche) Ebene, die per Gesetz Strukturen und Standards definiert, muss auch entsprechende Ressourcen bereitstellen. In dieser Hinsicht verstärkt das Postulat der inklusiven Beschulung die Notwendigkeit einer engen Abstimmung zwischen Kultusministerium und Schulträger, um die vorhandenen Ressourcen möglichst optimal einsetzen und aufeinander abstimmen zu können. Die Schaffung von Barrierefreiheit im physischen Sinn erfordert Investitionen in Schulgebäude und Ausstattung. Barrierefreiheit wiederum ist eine der Voraussetzungen dafür, dass Kinder mit Anspruch auf sonderpädagogische Förderung die allgemeine Schule besuchen können. Nicht zuletzt um keinen Automatismus nach der Logik des Konnexitäts-Prinzips auszulösen, räumt das Hessische Schulgesetz dem Schulträger Spielraum ein bei der Entscheidung über Art und Umfang der Investitionen für die schulische Inklusion: „Die Schulen sind im Rahmen der beim Schulträger vorhandenen Mittel von diesem räumlich und sächlich auszustatten.“ (vgl. § 51 (2) Satz 2, HSchG in der ab 1. August 2017 geltenden Fassung). Auch hat der „Abbau des stationären Systems“ Auswirkungen auf einzelne Schulstandorte und damit auf die Schullandschaft einer Kommune.

2. Modellregion Inklusive Bildung in Wiesbaden Folgerichtig bestand der Grundgedanke des hessischen Kultusministeriums bei Einrichtung der Modellregionen Inklusive Bildung darin, die jeweiligen Kommunen dazu zu verpflichten, zumindest eine Förderschule zu schließen. Im Fall von Wiesbaden, der ersten hessischen Modellregion Inklusive Bildung, vereinbarten die Vertragspartner, die August-Hermann-Francke-Schule, Förderschule mit dem Schwerpunkt Lernen, auslaufen zu lassen und die hierdurch frei werdenden personellen Ressourcen „zum weiteren Ausbau des inklusiven Unterrichts im Gebiet des Schulträgers einzusetzen“.5 In dem Bestreben, die schulische Inklusion in der Landeshauptstadt gezielt voranzutreiben, verpflichtete sich die Stadt zudem, für die Laufzeit der Modellregion (2013 – 2018) pro Schuljahr drei Stellen für Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter bzw. Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen zu schaffen, um mit diesem Personal die allgemeinbildenden Schulen in ihren neuen Aufgaben zu unterstützen (Kooperationsvereinbarung, § 3).

Grundlagen und Formate der Modellregion Inklusive Bildung in Wiesbaden Es folgt eine Darstellung der wichtigsten Grundlagen und Formate, welche die Modellregion Inklusive Bildung in Wiesbaden kennzeichneten:

1. Kooperationsvereinbarung zwischen Land Hessen und Landeshauptstadt (LH) Wiesbaden

In der Präambel der Vereinbarung bekräftigen die Vertragspartner ihren Willen,

„Schritt für Schritt sicher(zustellen), dass Kinder und Jugendliche mit Behinderungen aufgrund ihrer Behinderung weder vom Grundschulunterricht noch vom Besuch weiterführender allgemein bildender Schulen

5 Kooperationsvereinbarung, § 2 Abs. 2, siehe Anlage 1

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ausgeschlossen sind, sondern Zugang zum inklusiven Unterricht an Grundschulen und weiterführenden Schulen gleichberechtigt mit anderen in der Gemeinschaft, in der sie leben, haben und dass ihnen innerhalb des allgemeinen Bildungssystems die notwendige Unterstützung geleistet wird, um ihre wirksame Bildung zu ermöglichen.“

Es wird hervorgehoben, dass die inklusive Beschulung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen als Regelform in der allgemeinen Schule gemeinsam mit Kindern und Jugendlichen ohne Behinderungen stattfindet. In § 1 Absatz 1 wird dieser Grundsatz konkretisiert:

„Die Modellregion Inklusive Bildung in Wiesbaden zeichnet sich dadurch aus, dass sie inklusive Bildungsangebote für die gesamte Schülerschaft und somit auch für alle Förderschwerpunkte vorhält. Sie entwickelt inklusive Bildungsangebote, die dem Bedarf aller Schülerinnen und Schüler angepasst sind. Ein wesentlicher Bestandteil dieser inklusiven Bildungsangebote ist das Vorhalten förder- und kompetenzorientierten Unterrichts für Schülerinnen und Schüler mit und ohne Beeinträchtigungen. Ein individuell passgenaues Bildungsangebot für eine heterogene Schülerschaft berücksichtigt unterschiedliche Einflussfaktoren wie den Anspruch auf sonderpädagogische Förderung, aber ebenso den Bildungshintergrund der Familie oder Genderaspekte und überführt diese Berücksichtigung in ein entsprechendes Unterrichtsangebot.“

In §§ 2 und 3 steckt die eigentliche Besonderheit der Modellregion im Vergleich zu den Aussagen des Schulgesetzes, und mit der Zuweisung von Lehrerstellen werden hier Kernbereiche der Steuerung von Schule berührt. Es wird beschrieben, wie mit Beginn der inklusiven Beschulung eine althergebrachte Tradition des deutschen Schulwesens maßgeblich verändert wurde. Nun gilt der Grundsatz der gemeinsamen Unterrichtung von Schülerinnen und Schülern mit ihren unterschiedlichen, individuellen Voraussetzungen. Dieser Paradigmenwechsel kann nur dann gelingen, wenn neue Verfahren und Mechanismen zur Verteilung der sonderpädagogischen Ressource entwickelt werden. Denn für eine inklusive Schule muss diese jeweils dort bedarfsgerecht zur Verfügung stehen, wo sie gebraucht wird: nicht mehr, wie vor Einführung des inklusiven Unterrichts, im Schwerpunkt an den Förderschulen, sondern an der allgemeinen Schule vor Ort im Rahmen des inklusiven Unterrichts. Genau dieser Prozess der Verschiebung der sonderpädagogischen Ressource von der Förderschule an die allgemeine Schule ist der strukturelle Kern der Wiesbadener Modellregion als auch der folgenden Modellregionen Inklusive Bildung in Hessen. Das Land verpflichtet sich, die Anzahl der Stellen an Förderschullehrkräften im jeweiligen Gebiet konstant zu lassen, trotz Abbaus des stationären Systems. § 4 wiederum beschreibt den Grundsatz, dass für die inklusive Beschulung im Grundschulbereich das „Sprengelprinzip“ gilt, also alle Kinder ungeachtet eines etwaigen sonderpädagogischen Förderbedarfs in der Nachbarschaftsgrundschule beschult werden. Neben diesen grundsätzlichen Aussagen zu Zielsetzung und Aufgabenstellung des Projekts finden sich Bestimmungen zu Art und Weise der Durchführung und der Verantwortlichkeiten. So findet sich in § 5 die Festlegung, dass die Modellregion Inklusive Bildung in Wiesbaden von Stadt und Land gemeinsam verantwortet wird; die Federführung wird dem Landesschulamt6, Dienstsitz Wiesbaden, übertragen. Zwischen Kultusministerium, Landesschulamt und Schulträger wird eine Projektstruktur vereinbart, die einen regelmäßigen Informationsaustausch und die gleichberechtigte Einbindung des Schulträgers sicherstellt.

6 Das Landesschulamt wurde mit Wirkung zum 1. April 2015 aufgelöst, die Aufgaben im Zusammenhang mit der Modellregion Inklusive Bildung in Wiesbaden dem Staatlichen Schulamt Rheingau-Taunus-Kreis und Wiesbaden übertragen.

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Seit Auflösung des Landesschulamts liegt die Verantwortung für die „Geschäftsführung“ der Modellregion beim Staatlichen Schulamt Rheingau-Taunus/Wiesbaden, hierbei unterstützt vom Büro für Kommunale Bildungsprojekte (früher städtisches Schuldezernat, seit 01.07.2017 Amt für Soziale Arbeit).

2. Gesamtkonzeption (nach § 1 Abs. 2 der Kooperationsvereinbarung) Die inhaltliche Ausgestaltung der Modellregion ist im Rahmen einer schriftlichen Gesamtkonzeption festgeschrieben, welche die Kooperationsvereinbarung in ihrem Umfang deutlich übersteigt. Die jeweiligen Beiträge der beiden Kooperationspartner werden detailliert aufgelistet und der Aufbau der Modellregion im Einzelnen beschrieben, die wichtigsten Formate benannt und in ihrer Struktur/Zielsetzung definiert. Sie enthält auch ein umfangreiches Qualifizierungsprogramm für die Lehrkräfte (Stichpunkte Heterogenität/förder- und kompetenzorientierter Unterricht für alle Schülerinnen und Schüler) sowie eine ausführliche Aufgabenbeschreibung der sozialpädagogischen Fachkräfte. Diese Gesamtkonzeption wurde zwischen Kultusministerium, Staatlichem Schulamt und Schulträger abgestimmt. Auch Vertreterinnen und Vertreter aus Schulen oder aus der Elternschaft, die August-Hermann-Francke-Schule, der Gesamtpersonalrat der Lehrerinnen und Lehrer sowie der Stadtelternbeirat waren in diesen Prozess einbezogen. Ursprünglich war vorgesehen, die Gesamtkonzeption regelmäßig (einmal pro Jahr) fortzuschreiben. In Im Verlauf der Umsetzung zeigte sich, dass diese Fortschreibung nicht notwendig war – die gültige Fassung trägt daher das Datum 29.11.2013 (diesem Bericht als Anlage 2 beigefügt).

3. Spiegelgruppe Zur Reflexion und zu Fragen der konkreten Umsetzung der Modellregion tagte halbjährlich die Spiegelgruppe, bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern, die in unterschiedlichen Bereichen der Modellregion tätig waren:

• einzelner Schulformen: o Grundschulen mit inklusiver Beschulung und ohne inklusive Beschulung o IGS´en mit inklusiver Beschulung und ohne inklusive Beschulung o Gymnasien mit inklusiver Beschulung und ohne inklusive Beschulung o Berufliche Schulen

• der Beratungs- und Förderzentren (BFZ): o regionales Beratungs- und Förderzentrum (rBFZ) Grundschule (Albert-

Schweitzer-Schule, Förderschule Lernen) o regionales Beratungs- und Förderzentrum (rBFZ) Sek I (Comeniusschule,

Förderschule Lernen) o überregionales Beratung- und Förderzentrum (üBFZ) Gymnasien

(Brückenschule, Schule für Kranke) • Staatliches Schulamt

o Dezernat für Sonderpädagogik o Dezernat für Grundschulen o Dezernat für Haupt- und Realschulen o Schulpsychologie

• Schuldezernat der LH Wiesbaden, Büro für Kommunale Bildungsprojekte7 • Städtisches Schulamt, Abt. Grundschulkinderbetreuung und Ganztägige Angebote8 • Amt für Soziale Arbeit der LH Wiesbaden

o Amtsleitung

7 Seit Juli 2017 Amt für Soziale Arbeit 8 Seit Juli 2017 Amt für Soziale Arbeit

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o Koordinationsstelle Behindertenarbeit • des Studienseminars Grundschule, Haupt- und Realschule, Förderschule • des Studienseminars Gymnasien • des Gesamtpersonalrats der Lehrerinnen und Lehrer • des Stadtelternbeirats Schule der LH Wiesbaden • des Stadtschülerrats der LH Wiesbaden • der Elterninteressensverbände.

Im Rahmen des Projektzeitraums hat die Spiegelgruppe zehn Mal getagt. In diesen Treffen wurde stets kritisch und konstruktiv diskutiert, wie die Umsetzung der Modellregion Inklusive Bildung in Wiesbaden voranschreitet. Auftauchende Schwierigkeiten wurden gemeinsam diskutiert, um mögliche Lösungswege zu erarbeiten. Es galt immer die Zielsetzung, die unterschiedlichen Sichtweisen, Interessen und Herausforderungen den aktuellen Situationen der inklusiven Beschulung anzuerkennen und die notwendigen Anpassungen vorzunehmen.

4. Geschäftsbericht Modellregion Inklusive Bildung in Wiesbaden Zur Darstellung der Entwicklung im Bereich der schulischen Inklusion wurde ein Geschäftsbericht erstellt. Dieser entspricht dem Format, welches das Hessische Kultusministerium für alle Modellregionen Inklusive Bildung in Hessen vorgegeben hat. Dieser Geschäftsbericht wurde laufend fortgeschrieben (kumulativ, nicht pro Schuljahr). Der erste Geschäftsbericht wurde im Januar 2016 fertiggestellt und veröffentlicht; er gibt Auskunft über die Entwicklung des inklusiven Unterrichts an Wiesbadener Schulen vom Schuljahr 2012/13 bis 2015/16. In diesem Bericht können die Entwicklungen der Schülerzahlen an allgemeinen Schulen und die Förderschülerinnen und -schüler in den einzelnen Förderschwerpunkten in den letzten fünf Jahren nachverfolgt werden sowie die Ausgaben des Schulträgers zur Herstellung von Barrierefreiheit. Er enthält eine Reihe von Übersichten und Tabellen zur Entwicklung des inklusiven Unterrichts sowie einen Anhang mit Beschreibung der Schwerpunkte der Wiesbadener Modellregion. Die Fortschreibung für das Schuljahr 2018/19 kann unter https://www.wiesbaden.de/leben-in-wiesbaden/bildung/inklusivebildung/ modellregion-inklusion.php abgerufen werden.

5. Themenreihe Modellregion Inklusive Bildung in Wiesbaden Die Themenreihe Modellregion Inklusive Bildung in Wiesbaden, mittlerweile Stadtgespräch genannt, wurde unmittelbar zu Beginn der Modellregion 2013 ins Leben gerufen und richtet sich nicht allein an ein Fachpublikum, sondern an die breite Öffentlichkeit. Das Ziel dieses öffentlichkeitswirksamen Diskussionsforums ist es, miteinander ins Gespräch zu kommen, um aktuelle Fragestellungen und Herausforderungen der Inklusiven Beschulung aus unterschiedlichen Perspektiven zu beleuchten. Die deutlich werdenden Kontroversen ermöglichen es, notwendige nächste Entwicklungen anzustoßen, um im Dialog ein gemeinsames Verständnis zum Thema Inklusion zu entwickeln. Hierzu kommen sowohl Expertinnen und Experten von außerhalb Wiesbadens zusammen als auch solche Personen, die aktiv in die Prozesse vor Ort involviert sind. Diese unterschiedlichen Sichtweisen der Praktikerinnen und Praktiker sowie Akteurinnen und Akteure der Modellregion Inklusive Bildung zeigen deutlich, dass eine Weiterentwicklung der inklusiven Strukturen nur im Dialog möglich ist. Um die Aufmerksamkeit zu erhöhen, wechseln die Veranstaltungsorte zwischen schulischen und öffentlichen Räumen (wie z. B. Schloss Freudenberg, Foyer Staatstheater, IHK). Die als Podiumsdiskussion konzipierten Veranstaltungen hatten u. a. das sonderpädagogische Entscheidungsverfahren, Kollegiale Fallberatung und Berufsorientierung zum Thema sowie die einzelnen Förderschwerpunkte. Von Juni 2013 bis Dezember 2017 fanden 18 Veranstaltungen im Rahmen der Themenreihe statt, eine Übersicht findet sich in Anlage 3.

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6. Qualifizierung im Dialog Die allgemeinen Schulen wurden in der großen Herausforderung der inklusiven Beschulung qualifiziert unterstützt. Regelmäßige Austauschtreffen zwischen den regionalen Beratungs- und Förderzentren und der Fachberatung Inklusion des Dezernats Sonderpädagogik am Staatlichen Schulamt Wiesbaden machten deutlich, dass neben der sonderpädagogischen Ressource vor Ort weiterer Qualifizierungsbedarf für das Gesamtkollegium der einzelnen Schulen bestand. Diesem Bedarf wurde u. a. Rechnung getragen durch Unterstützungs- und Fortbildungsangebote:

Gestaltung und Mitwirkung an pädagogischen Tagen

Gestaltung und Mitwirkung an Klausurtagen

Fallberatungen

Dialogische Beratung in Gesamtkonferenzen

Einjährige ETEP-Fortbildung (Entwicklungstherapie/Entwicklungspädagogik)

Systemische Fortbildungen zur „Beratenden Tätigkeit in Schule“

7. Kontinuierliche Abstimmung auf verschiedenen Ebenen Es wurde deutlich, dass eine regelmäßige Abstimmung auf den unterschiedlichen Arbeitsebenen notwendig und sinnvoll ist, um ein gemeinsames, inklusives Arbeiten zu ermöglichen. Daher wurden folgende Abstimmungsgremien gebildet:

monatlicher Jour fixe Staatliches Schulamt – Schulträger (Büro für Kommunale Bildungsprojekte)

monatlicher Jour fixe rBFZ Sek I – Fachberatung Inklusion

vierteljährliches Treffen aller Fachberatungen des Staatlichen Schulamts

Treffen der Grundschulverbünde

punktuelle Abstimmung Schulträger – HKM

Erweiterung des bestehenden Forums Schule – Jugendhilfe um die Vertreterin der Fachberatung Inklusion

gemeinsam erarbeiteter und abgestimmter Internetauftritt des Schulträgers zur inklusiven Beschulung (Schulträger, Sozialhilfe-/Jugendhilfeträger, Staatliches Schulamt)

regelmäßiger Fachaustausch der BFZ-Leitungen – sozialpädagogische Fachkräfte der Modellregion inkl. Sachgebietsleitung

Kooperation Staatliches Schulamt – Amt für Soziale Arbeit, vgl. Gesamtkonzeption S. 8 Es wird deutlich, dass es den mit der Umsetzung beauftragten Gremien und Personen gelungen ist, die vorgesehenen Informations- und Kooperationsformate zu installieren und mit Leben zu füllen. Im Überblick: 1 Kooperationsvereinbarung (Anlage 1) 1 Gesamtkonzeption (Anlage 2) 1 Fachtag 5 Schuljahre, abgebildet im Geschäftsbericht Inklusive Bildung in Wiesbaden 10 Spiegelgruppensitzungen 18 Stadtgespräche (Anlage 3).

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Verstärkte Kooperation im Rahmen der Modellregion Inklusive Bildung in Wiesbaden Sämtliche Formate haben zur positiven und konkreten Ausgestaltung der Modellregion beigetragen, je nach Ansatzpunkt und Aufgabenstellung auf unterschiedlichen Ebenen. Im Folgenden wird die durch die Modellregion generierte Zusammenarbeit auf der Koordinierungsebene (1) sowie in der schulischen Praxis (2) näher beleuchtet.

1. Koordinierungsebene Ausgehend von der in Kooperationsvertrag und Gesamtkonzeption vereinbarten Zusammenarbeit zwischen Land und Kommune über das gesetzlich normierte Maß hinaus, sind beide Partner immer wieder dazu angehalten, verbindliche Vereinbarungen zu treffen. Aus der gemeinsamen Verantwortung erwächst ein stetiges Ringen um gute Lösungen innerhalb der Modellregion. Die beiden Vertragspartner sind unterschiedlichen staatlichen Ebenen zuzuordnen: einerseits Landesbehörde, andererseits Kommunalverwaltung. Aus der jeweiligen Verortung resultieren unterschiedliche Verfahren der Entscheidungsfindung. So ist beispielsweise das Hessische Kultusministerium dem Landtag (insbesondere dem Ausschuss Bildung und Kultur) gegenüber berichtspflichtig, die mit Bildung befassten Einheiten der Wiesbadener Stadtverwaltung der Stadtverordnetenversammlung und ihren Ausschüssen, insbesondere dem Ausschuss für Schule, Kultur und Städtepartnerschaften sowie dem Sozialausschuss. Auf der kommunalen Ebene kommen noch weitere Gremien wie etwa Ortsbeiräte und der Jugendhilfeausschuss mit seinen Fachausschüssen hinzu. Abgesehen von den Berichtspflichten auf Landes- und kommunaler Ebene unterscheiden sich die Vertragsparteien in Organisationslogik und -kultur. Während eine Landesbehörde darauf abzielt, tragfähige Lösungen für das gesamte Bundesland zu entwickeln (und in einer thematisch klar umschriebenen Zusammenarbeit mit einer einzelnen Gebietskörperschaft stets auch nach verallgemeinerbaren Erkenntnissen sucht), ist die Kommunalverwaltung auf die unmittelbare Daseinsvorsorge IHRER Bürgerinnen und Bürger bedacht, bezogen auf die Spezifika der eigenen Gebietskörperschaft. Nicht zuletzt der für die Kommune selbstverständliche direkte Austausch mit den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt bzw. mit Gremien und Organisationen, die deren Anliegen aufgreifen (Beispiel Ortsbeiräte, Elternverbände) ist bei Arbeit auf Landesebene eher die Ausnahme. Es wird deutlich, dass sich die beiden Partner einander annähern und in ihren jeweiligen Strukturen und Entscheidungswegen verstehen lernen mussten, auch wenn selbstverständlich vor und neben der Modellregion Inklusive Bildung in Wiesbaden bereits in den unterschiedlichsten Bereichen zahlreiche Kooperationsverträge zwischen Land und Stadt existierten/existieren. Diese Erfahrungen gehen ein in die Formulierung der Kooperationsverträge und evtl. auch in das gegenseitige „systemische“ Vertrauen der beteiligten Organisationen. Die konkrete Zusammenarbeit im Rahmen einer solchen Kooperation jedoch erfolgt durch Personen, die der einen oder anderen Behörde angehören, und es sind diese Personen, welche die strukturellen Unterschiede verstehen und ausgleichen müssen, damit gute gemeinsame Lösungen entstehen können. Insbesondere zu Beginn der Zusammenarbeit sind es engagierte Personen auf beiden Seiten, die sich auf die „andere“ Logik einlassen, diese verstehen und dadurch Kooperation möglich machen. Im weiteren Verlauf werden die positiven Erfahrungen der Kooperation auf weitere Beteiligte, andere Themenfelder und Strukturen übertragen. Nicht zuletzt durch die im Vertragswerk niedergelegten Strukturen können immer wieder konstruktive Ideen und Kompromisse erarbeitet werden, insbesondere im Hinblick auf die Schaffung der konkreten Voraussetzungen an den Wiesbadener allgemeinbildenden Schulen,

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um diese in die Lage zu versetzen, Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf inklusiv zu unterrichten. Hierzu gehört die räumlich-sächliche Ausstattung (Schulträger) ebenso wie die sonderpädagogische Ressource mit entsprechenden pädagogischen Konzepten (Schulaufsichtsbehörde). Die darin liegende Chance des gegenseitigen Kennenlernens und Verstehens der bestehenden Strukturen konnte genutzt werden, um möglichst vielen Kindern mit Anspruch auf sonderpädagogische Förderung den Besuch einer allgemeinen Schule zu ermöglichen. Hierbei ist vor allem ausschlaggebend, dass am konkreten Förderort sowohl die räumlichen/sächlichen Voraussetzungen als auch die (sonder-)pädagogische Expertise gegeben sind. Besonders hervorzuheben sind die im Folgenden beschriebenen Arbeitsstrukturen, die es ermöglicht haben, dass multiprofessionelle Teams in der schulischen Praxis wirksam werden konnten. Aufgrund des fortlaufend notwendigen Abstimmungsbedarfs der beiden Vertragspartner über die inklusiven Beschulungsmöglichkeiten in Wiesbaden entwickelte sich nach und nach eine von gegenseitigem Verständnis und Vertrauen getragene Zusammenarbeit. Beispielhaft hierfür war der Umgang mit der für die inklusive Beschulung verfügbaren sonderpädagogischen und sozialpädagogischen Ressourcen. Beides spielte in den vertraglichen Grundlagen (siehe oben) eine wichtige Rolle, für beides gab es klare Aussagen seitens der Vertragspartner: Das Land erklärte seine Bereitschaft, ungeachtet der avisierten Schließung einer Förderschule, die Lehrerstellen im Bereich der Sonderpädagogik für die Landeshauptstadt Wiesbaden zumindest konstant zu halten. Die Stadt wiederum sagte zu, aus eigenen Mitteln jedes Jahr drei Stellen für Sozialpädagoginnen und -pädagogen zu schaffen und zur Unterstützung der inklusiven Beschulung an die Schulen zu entsenden. Beide Zusagen konnten über die fünf Jahre annähernd zu 100 Prozent eingehalten werden. Dies führte zu einem transparenten Dialog, der die Gründe von Abweichungen darlegte und Verständnis für die jeweiligen Gründe des anderen schaffte, und eine gemeinsame Motivation, die Situation konstruktiv zu gestalten. Diese partnerschaftliche Stärke erwies sich als hilfreich in der Herausforderung, die schulische Inklusion in die Breite zu tragen. Einerseits standen hierfür Erfahrungen aus dem bis dato praktizierten Gemeinsamen Unterricht zur Verfügung. Andererseits galten für den Gemeinsamen Unterricht in Hessen gewisse Standards (Beispiel Doppelbesetzung im Klassenraum), die sich nicht im novellierten Schulgesetz niederschlugen und auch keinen Eingang in die Modellregionen Inklusive Bildung fanden. Die multiprofessionellen Teams an den Schulen haben dazu beigetragen, die Kritik an dem mit der Modellregion eingeschlagenen Weg der inklusiven Beschulung etwas abzumildern und trotz kritischer Stimmen den Kurs beizubehalten. Die beschriebenen Formate haben die für die Durchführung der Modellregion Verantwortlichen sowie die in der inklusiven Beschulung tätigen Fachkräfte durch Höhen und Tiefen der Implementierung der Inklusiven Bildung in Wiesbaden getragen. Die Entwicklung einer lebendigen Inklusion in Schule und Stadt ist in der Landeshauptstadt Wiesbaden entscheidende Schritte vorangekommen. Strukturen der Zusammenarbeit wurden in der Kooperationsvereinbarung zwischen dem Land Hessen (Staatliches Schulamt) und der Landeshauptstadt Wiesbaden (Büro für Kommunale Bildungsprojekte) festgelegt. Die Vereinbarung erforderte einerseits die bindende Kooperation und ermöglichte andererseits die Entwicklung einer gemeinsamen Perspektive für eine inklusive Schullandschaft in Wiesbaden. Während die jeweiligen Zuständigkeiten von Land einerseits und Kommune andererseits unangetastet bleiben, ist durch die Vorgaben der Modellregion eine größere Verbindlichkeit entstanden: Da Strukturen konstanter sind, sollte das inklusive Handeln von einzelnen Personen stets in den Gesamtprozess des Dialogs eingebunden werden und in konkrete Abläufe überführt werden.

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Formal wurde die Kooperationsvereinbarung im Sommer 2018 erfüllt und durch die inklusiven Schulbündnisse abgelöst.

2. Kooperation in der schulischen Praxis – Fachtag Modellregion Inklusive Bildung

Die mit der Umsetzung der schulischen Inklusion einhergehenden Aufgaben an den unterschiedlichen Lern- und Förderorten stellen die beteiligten Berufsgruppen vor neue Herausforderungen. Der Umgang mit heterogenen Lerngruppen, die Differenzierung im Unterricht und eine angemessene Förderung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf zeigen nur einige Aspekte der Herausforderung auf. Zudem stellt die Kooperation im multiprofessionellen Team, die Absprachen der Förderschullehrkraft mit der Lehrkraft der allgemeinen Schule, die Auftrags- und Rollenklärung der Eingliederungshelferinnen und -helfer eine maßgeblich veränderte Herangehensweise dar. Der Frage, welche Gefüge hier hilfreich und welche Unterstützungsstrukturen nötig sind, wurde auf einem Fachtag im Dezember 2017 nachgegangen. Fachtag „Evaluation der Modellregion“ am 13. Dezember 2017 Den Beginn der Implementierungsphase der inklusiven Schulbündnisse (iSB) im Schuljahr 2017/18 haben die Kooperationspartner zum Anlass genommen, den Sachstand und Ergebnisse zu reflektieren:

Was macht die Modellregion aus?

Welche Schlüsse kann man nach viereinhalb Jahren ziehen?

Welche „Errungenschaften“ sollten in die iSB mitgenommen werden? Zur Bearbeitung dieser Fragestellungen kamen Fachkräfte, Schulleitungen, Beratungs- und Förderzentren, Elternvertreterinnen und -vertreter sowie Vertreterinnen und Vertreter städtischer Ämter zu einem strukturierten Austausch im Rahmen eines Fachtags zusammen. Im Mittelpunkt stand zum einen die Rückschau auf gelungene Kooperationsformate und -formen der Modellregion sowie deren Überführung in die inklusiven Schulbündnisse innerhalb des gesamten Aufsichtsbereichs Rheingau-Taunus-Kreis/Wiesbaden. Zum anderen sollte ein Resümee gezogen werden, welche Kommunikationsformen und Qualifizierungsnetzwerke sich bewährt haben und unbedingt erhalten bleiben sollten. Im abschließenden Ausblick wurde unter Berücksichtigung der bestehenden Herausforderungen und Schwierigkeiten eine Empfehlung erstellt. Die in der Modellregion gewonnenen Erfahrungen können auch in der neuen Struktur der inklusiven Schulbündnisse leitend sein und dazu beitragen, diese verantwortungsvoll und erfolgreich innerhalb des Aufsichtsbereichs Rheingau-Taunus-Kreis/Wiesbaden einzuführen.

2.1 Beteiligte und Unterstützerinnen und Unterstützer Eingeladen zum Dialog waren die Mitglieder der Spiegelgruppe, Vertreterinnen und Vertreter der sozialpädagogischen Fachkräfte, BFZ-Lehrkräfte, Lehrkräfte von allgemeinen Schulen, Schulleitungen von Förder- und allgemeinen Schulen sowie Elternvereine und Schulelternbeiräte. Im Rahmen eines wissenschaftlichen Impulsbeitrags von Herrn Professor Stephan Ellinger von der Universität Würzburg wurde der Bedeutung der Lehrkraft nachgegangen: „Die Lehrerpersönlichkeit im Wechselspiel mit relevanten inklusiven Strukturen“. Die Relevanz des Fachtags und die Bedeutung der intensiven mehrjährigen Arbeit in der Modellregion wurde durch den Besuch von Kultusminister Prof. Dr. Lorz und dem städtischen Sozial- und Bildungsdezernent Manjura unterstrichen.

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Die gewachsene Zusammenarbeit in der Modellregion fand ihren Ausdruck in der gemeinsamen Moderation von je einer Vertreterin des Staatlichen Schulamts und des Schulträgers.

2.2 Inhaltliche Aspekte des Fachtags In Kooperation mit Schulträger und Staatlichem Schulamt wurde ein Konzept für den Fachtag entwickelt, das die oben beschriebene Zielsetzung aufnahm. Um eine zielführende und ergebnisorientierte Diskussion anzuregen, wurden fünf Themenbereiche der Gesamtkonzeption der Modellregion ausgewählt, um sie mit Hilfe von jeweiligen Ausgangsthesen einer vertiefenden Betrachtung zu unterziehen. Diese fünf Themenbereiche mit den entsprechenden Ausgangsthesen wurden gemeinsam bearbeitet:

1) Ausbau inklusiver Unterricht – inklusive Beschulung und vorbeugende Maßnahmen „Die Schulen verstehen den Umgang mit herausforderndem Verhalten als ein gemeinsames Anliegen aller Beteiligten.“

2) Sonderpädagogische Expertise im inklusiven Unterricht

„Inklusion wird als Möglichkeit gesehen, die Teilhabe aller zu entwickeln.“

3) Einsatz sozialpädagogischer Fachkräfte im Beratungs- und Förderzentrum -– Wirksamkeit und Nutzen „Die sozialpädagogischen Fachkräfte stärken die Haltekraft der allgemeinen Schule für Schülerinnen und Schüler mit Beeinträchtigung im sozial-emotionalen Bereich.“

4) Modellregion Netzwerkbildung – Wirkung in Schule und Gesellschaft

„Allen ist bewusst, dass das eigene Handeln einen Unterschied bewirkt.“ (Wechselwirkung Persönlichkeit – Struktur)

5) Umsetzung Teilhabe aller Schülerinnen und Schüler in der allgemeinen Schule: Herausforderung der Arbeit in multiprofessionellen Teams, Auftrags- und Rollenklärung „Kooperation schafft neue Kompetenzen.“

Der interdisziplinäre Austausch aller Teilnehmerinnen und Teilnehmer wurde methodisch mit dem Placemat-Format an „Fliegenden Tischen“ unterstützt, um auch hier den Dialog zum gemeinsamen Verständnis von Inklusion zur Weiterentwicklung der bestehenden Strukturen und Inhalte nutzbar machen zu können.

2.3 Erkenntnisse und Ergebnisse Das Anliegen des Fachtages, kurz vor Ablauf des Projektzeitraumes, der Modellregion Inklusive Bildung erneut Raum zu geben, um fachlich gute Gespräche führen zu können, hat in den einzelnen Themenbereichen zu folgenden Ergebnissen geführt:

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2.3.1 Ausbau des inklusiven Unterrichts – inklusive Beschulung und vorbeugende Maßnahmen

Wenngleich die Schulen den Umgang mit herausforderndem Verhalten als ein gemeinsames Anliegen aller Beteiligten betrachten, stellt der Förderschwerpunkt emotional-soziale- Entwicklung die allgemeinen Schulen vor die größten Herausforderungen im Rahmen der inklusiven Beschulung. Im gemeinsamen Dialog wurden folgende Aspekte als zielführend herausgearbeitet: - Gesetzliche und pädagogische Spielräume nutzen und Konzepte, wie z. B. Korridor-

und Familienklassen weiterentwickeln sowohl für schulübergreifende als auch schulformübergreifende Zusammenarbeit

- Darstellung und Austausch von good practice-Beispielen u. a. in den jeweiligen Dienstversammlungen

- Transparenz, Beteiligung und Vernetzung aller Akteurinnen und Akteure: z. B. Eltern, Elternbildung durch Kommune, Pädagoginnen und Pädagogen, Jugendhilfe, Kinder und Jugendliche, Klinikschule, BFZ, allgemeine Schule, Förderschule durch Land, Akteurinnen und Akteure in Verwaltung und Beratung, Personalvertretung, Aus- und Weiterbildung → Kooperation zur Weiterentwicklung der Haltekraft

- Qualifizierungs- und Weiterbildungsangebote nutzen: o ETEP o systemisches Fortbildungsangebot (Bausteine zur beratenden Tätigkeit in Schulen) o förder- und kompetenzorientierter Unterricht in heterogenen Lerngruppen o „Auf dem Weg zur inklusiven Schule“ – Fortbildungsreihe für Schulleitungsteams o Voraussetzungen schaffen für Inklusion – individuelle Unterrichtsentwicklung durch

Binnendifferenzierung

2.3.2 Sonderpädagogische Expertise im inklusiven Unterricht

Für die Beschulung von Kindern mit Beeinträchtigung und Behinderung in der allgemeinen Schule braucht es sonderpädagogische Expertise, um den inklusiven Unterricht verantwortungsvoll umsetzen zu können. Dafür ist es notwendig, die sonderpädagogische Ressource von der Förderschule an der allgemeinen Schule einzusetzen. Durch die Schließung einer Förderschule Lernen und den Ausbau der Kooperationen zwischen Förderschule und allgemeiner Schule konnte die sonderpädagogische Ressource genutzt werden, um den inklusiven Unterricht zu unterstützen und auszubauen. Sehr deutlich konnte herausgearbeitet werden, dass das Zusammenwirken aller Akteurinnen und Akteure notwendig ist, um die jeweilige(n) Rolle/Aufgaben annehmen und umsetzen zu können. Ein regelmäßiger und kontinuierlicher inhaltlicher Austausch erweist sich als hilfreich, um eine gemeinsame Verantwortung für den inklusiven Beschulungsprozess entwickeln zu können. Der Grund hierfür liegt darin, dass über das Ausloten der jeweiligen Kompetenzen eine Profilschärfung erfolgt sowie einer Überforderung entgegengewirkt werden kann. Die gesetzlich angelegte Eigenständigkeit der sonderpädagogischen Expertise in Anbindung an und Steuerung durch das rBFZ bleibt grundlegend. Der verbindliche Kooperationsvertrag der allgemeinen Schule mit dem rBFZ bildet die Grundlage des gemeinsamen Verständnisses über den Auftrag und die Zielsetzung der inklusiven Beschulung. Die Unterstützung der Förderschullehrkraft bei individueller Förderplanung, Differenzierung von Unterrichtsmaterialien sowie Formulierungen bei den entsprechenden Zeugnissen ist unerlässlich. Die jeweilige spezifische Expertise der unterschiedlichen Berufsgruppen stellt durch die gemeinsam wahrgenommene Verantwortung eine wechselseitige Bereicherung dar. Vor allen Dingen sind auch praxisbezogene Fort- und Weiterbildungen kontinuierlich notwendig, um die Prozesse vor Ort zu professionalisieren.

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Der Aspekt der Begleitung und des Ausprobierens des theoretisch erworbenen Wissens bzw. der direkten Anwendbarkeit ist hierbei von zentraler Bedeutung.

2.3.3 Einsatz sozialpädagogischer Fachkräfte im Beratungs- und Förderzentrum - Wirksamkeit und Nutzen

Die sozialpädagogischen Fachkräfte der Modellregion sind für die allgemeine Schule eine wichtige Ressource für den inklusiven Unterricht (inklusive Beschulung sowie „vorbeugende Maßnahmen“9). Durch das Zusammenwirken der unterschiedlichen Professionen (Lehrkräfte der allgemeinen Schule, BFZ-Lehrkräfte, sozialpädagogische Fachkräfte, Mitarbeitende der Schulsozialarbeit, Teilhabeassistentinnen und -assistenten) entstehen multiprofessionelle Teams, welche die Akteurinnen und Akteure der inklusiven Beschulung bilden. Ihre Zielsetzung liegt darin, auf der Grundlage von individuellen Förderzielen und Maßnahmen die Schülerinnen und Schüler in den verschiedenen Bereichen zu unterstützen. Hierbei gilt es, die Aufgaben und Unterstützungsangebote zielgerichtet und wirksam aufzuteilen. Die Rollenklärung im Prozess der Förderung ist unerlässlich, um den Zeitplan und die Verantwortlichkeit so zu verzahnen, dass Klarheit im System und Entwicklung möglich ist. Mit ihrer Expertise und einem systemischen Arbeitsansatz erweitern sie den Blickwinkel auf die Entwicklungs- und Unterstützungspotentiale der einzelnen Schülerin und des einzelnen Schülers. Durch die Personalressource der sozialpädagogischen Fachkräfte können die Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten, die Angebote der Jugendhilfe und die Vernetzung mit außerschulischen Beratungsstellen in die pädagogische Arbeit der Schule eingebunden werden. Unterschiedliche Blickwinkel und Herangehensweisen von Lehrkräften und sozialpädagogischen Fachkräften greifen dabei gut ineinander und führen dazu, u. a. die Haltekraft der allgemeinen Schule für Schülerinnen und Schüler mit Beeinträchtigung im sozial-emotionalen Bereich zu stärken. Voraussetzung hierfür ist es, dass die unterschiedliche Fachlichkeit im Helfersystem akzeptiert und mit ihren jeweils spezifischen Rollen und Zuständigkeiten geklärt ist. Hierfür ist es notwendig, auf der Leitungsebene für Klarheit zu sorgen, um den pädagogischen Prozess diesbezüglich zu entlasten. Die im Rahmen der Modellregion Inklusive Bildung notwendige Trennung zwischen Dienst- und Fachaufsicht macht zusätzlich einen intensiven Abstimmungsprozess zwischen dem Träger der Dienstaufsicht (Landeshauptstadt Wiesbaden als Anstellungsträger) und dem rBFZ als Träger der Fachaufsicht notwendig. Dieser Abstimmungsprozess begründet eine zeitlich und inhaltlich intensive Auseinandersetzung, die perspektivisch – trotz aller vorhandenen Erschwernisse – zu einem besseren Verständnis und Zusammenwirken innerhalb der multiprofessionellen Teams führt. Eine inklusive Grundhaltung stellt nicht nur für den wirksamen Einsatz spezifisch sozialpädagogischer Expertise die Basis dar. Die sozialpädagogischen Fachkräfte erweitern die schulische Sichtweise im System um die persönlichen, häuslichen Rahmenbedingungen und können hierüber unter anderem zugespitzte Situationen öffnen. Für die Kollegien der rBFZs entwickelt sich über die Zusammenarbeit eine gegenseitige Qualifizierung.

9 VM siehe VOSB § 2 Seite 2 ff: „Die allgemeine Schule trifft vorbeugende Maßnahmen, um drohendem Leistungsversagen und anderen Beeinträchtigungen des Lernens, der Sprache sowie der körperlichen, sozialen und emotionalen Entwicklung der Schülerinnen und Schüler entgegenzuwirken und ihre Auswirkungen zu verringern.“

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2.3.4 Modellregion Netzwerkbildung – Wirkung in Schule und Gesellschaft

Das in der UN-Behindertenrechtskonvention formulierte Recht auf umfassende Inklusion stellt keine auf die Bildungspolitik beschränkte Aufgabe dar. Aus einem weit gefassten Verständnis von Inklusion als gesamtgesellschaftlicher Herausforderung wurde im Rahmen der Modellregion Inklusive Bildung in Wiesbaden von Beginn an Wert darauf gelegt, das Thema auch über die schulische Inklusion hinausgehend in der Stadtgesellschaft präsent und lebendig zu halten. Hierfür wurden, in Kooperation mit Bildungs- und Kulturträgern, verschiedene Formate entwickelt:

o inklusives Theater (move@2014), o inklusives Filmfestival (No Limits), o Bildungsmesse unter dem Thema Anerkennung von Heterogenität o Website Inklusive Bildung in Wiesbaden, gemeinsamer Auftritt von Kommune und

Staatlichem Schulamt o öffentliche Themenreihe – „Stadtgespräche“

Diese Formate öffneten nachhaltig und einladend den Raum für Information und Diskurs über Inklusion im Allgemeinen und die schulische Inklusion im Besonderen. Das Erleben von gemeinschaftlicher Kreativität und Vielfalt hat den Prozess auch auf einer emotionalen Ebene angeregt. Eine inklusive Haltung kann sich dann entwickeln, wenn im Diskurs Transparenz und Offenheit gelebt werden und wenn mit gegenseitiger Wertschätzung betrachtet werden kann, was ist und was werden kann. Diese Maxime wurde in allen oben genannten Formaten deutlich.

2.3.5 Umsetzung Teilhabe aller Schülerinnen und Schüler in der allgemeinen Schule: Herausforderung der Arbeit in multiprofessionellen Teams, Auftrags- und Rollenklärung

Eine der wichtigsten Voraussetzungen neben der grundsätzlichen Offenheit für eine multiprofessionelle Kooperation ist die Klärung der Rollen und Aufträge wie auch die institutionell geregelten und verbindlichen Strukturen. Auch der Raum für fachlichen Austausch sollte hierbei bedacht werden wie z. B. fest verankerte Koordinationsstunden. Die kontinuierliche Identifizierung von „Gelingensfaktoren“ und die respektvolle Anerkennung von Stolpersteinen bilden die Voraussetzung dafür, den Prozess der Kooperation weiterzuentwickeln. In der Literatur finden sich zahlreiche Hinweise darauf, dass durch Diversität gekennzeichnete Teams kreative und zukunftsweisende Lösungsansätze entwickeln und beispielsweise Synergien oder neue Kompetenzen hervorbringen können. Dennoch bedarf es hierfür in der praktischen Umsetzung sorgfältig vorbereitende Überlegungen sowie die Bereitschaft und Offenheit, den Prozess dynamisch zu begleiten und weiterzuentwickeln.

In Ergänzung zu den oben genannten Aspekten (2.3.1. – 2.3.5.) sei auf Anlage 4 verwiesen: „Welche Errungenschaften der Modellregion Inklusive Bildung in Wiesbaden sollten in die inklusiven Schulbündnisse übernommen werden?“

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Welche Erkenntnisse aus der Modellregion Inklusive Bildung in Wiesbaden sind in die Umsetzung der inklusiven Schulbündnisse einzubringen? Die in Kooperationsvereinbarung und Gesamtkonzeption definierten Strukturen ermöglichten eine gemeinsam von Stadt und Land wahrgenommene Verantwortung für den inklusiven Bildungsprozess. Dies führte zu einer beiderseitigen Identifikation mit den Zielen der inklusiven Beschulung und zu Anstrengungen über das gesetzlich festgelegte Maß hinaus, indem die Notwendigkeit und Bereitschaft zur konstruktiven Zusammenarbeit stetig weiterentwickelt wurde und gewachsen ist. Es hat sich gezeigt, dass der Austausch der verschiedenen Professionen innerhalb der regelmäßig stattfindenden Spiegelgruppe der Modellregion als ein wichtiges Gremium des Dialoges erlebt worden ist. Im Rahmen dieser halbjährlich festgesetzten Dialogrunde wurde stets der aktuelle Stand der Modellregion eruiert, überprüft und weiterentwickelt. Hilfreiche Strukturen, positive Entwicklungen und wirksame Kooperationen wurden gemeinsam beleuchtet und diskutiert. Stolpersteine konnten identifiziert und diskutiert werden. Lösungsorientierte Wege entwickeln zu können, war hierbei stets das gemeinsam getragene Anliegen. Dieses übergeordnete Gremium des lebhaften und von großem gegenseitigem Vertrauen geprägten Dialogs zur inklusiven Unterrichtung über den eigenen Blickwinkel hinaus, hat sich bewährt. Es wurden wichtige Anregungen für die Überprüfung und Modifizierung der einzelnen Prozesse im Rahmen der inklusiven Beschulung gegeben. Damit wird deutlich, wie wichtig der strukturierte und regelmäßige Austausch aller am inklusiven Prozess beteiligten Professionen für den Gesamtprozess ist. Es geht darum, alle am Prozess Beteiligten einzubinden und mitzunehmen, um die Wirksamkeit der inklusiven Beschulung erfahrbar zu machen. Viele Ideen ermöglichen gute, gemeinsame Lösungen, indem auch neue, mutige Wege gegangen werden. Es muss darum gehen – trotz Unterschiedlichkeit –, das Gemeinsame im Fluss zu halten und dadurch in der Verantwortung zu bleiben für alle Schülerinnen und Schüler und deren bestmögliche Förderung. Gemeinschaftlich ist es möglich mit der nötigen Dringlichkeit auch negative Entwicklungen aufzuzeigen und notwendige Rahmenbedingungen einzufordern von den zuständigen Akteuren, Behörden und/ oder Institutionen. Die wesentliche Herausforderung besteht darin, die im Rahmen der Modellregion entwickelten Kommunikations- und Entwicklungsstrukturen in das neue Format der inklusiven Schulbündnisse zu übertragen. Im Mittelpunkt stehen hierbei nicht so sehr die äußeren Strukturen, sondern die Lebendigkeit des Dialogs. Das gewachsene Vertrauen ermöglicht Offenheit, Transparenz und Kreativität, um tragfähige Kooperationen entwickeln und halten zu können. Es gilt, dafür Sorge zu tragen, dass der Grundgedanke des kontroversen und dennoch

konstruktiven Austauschs erhalten bleibt, denn nur so können Anpassungen und Entwicklungen je nach Bedarf erfolgen. Ein vielversprechender Ansatzpunkt wäre es, über die Bündniskonferenzen der inklusiven Schulbündnisse hinaus formalisierte Plattformen für Information und Austausch der Beteiligten auf den verschiedenen Ebenen zu schaffen, dies in Anerkennung der formalen und strukturellen Rahmensetzungen und mit der Vision einer flächendeckenden, alle Schulformen, alle Jahrgänge und alle Förderschwerpunkte umfassenden schulischen Inklusion im Blick.

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Die Modellregion Inklusive Bildung ist in die inklusiven Schulbündnisse übergegangen, sodass der Ausbau der inklusiven Beschulung für alle im Mittelpunkt steht. Es gilt, die Übergänge in die berufliche Laufbahn der Schülerinnen und Schüler angemessen vorzubereiten und weiterzuentwickeln. Letztlich bleibt die Verzahnung der verschiedenen gesellschaftlichen

Bereiche als stetige Herausforderung bestehen. Für das Staatliche Schulamt Rheingau-Taunus-Kreis und Wiesbaden: Tatjana Zens Für die LH Wiesbaden, Amt für Soziale Arbeit Ingeborg Groebel Wiesbaden, 31. Januar 2019

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Anlagen

1. Kooperationsvereinbarung Modellregion Inklusive Bildung in Wiesbaden vom 01.02.2013

2. Gesamtkonzeption Stand 29. November 2013

3. Übersicht über alle Veranstaltungen der Themenreihe Inklusive Bildung in Wiesbaden

4. Zusammenstellung der Antworten auf die Frage, welche Errungenschaften der Modellregion Inklusive Bildung in die inklusiven Schulbündnisse übernommen werden sollten

5. Presseberichte zur Entwicklung und Veranstaltungen der Modellregion Inklusive Bildung in Wiesbaden, 2013 – 2018

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Gesamtkonzeption Modellregion Inklusive Bildung in Wiesbaden Stand 29.11.2013

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Gesamtkonzeption Modellregion Inklusive Bildung in Wiesbaden

(nach § 6 der Kooperationsvereinbarung) Die Ausgangslage Die UN-Konvention „Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“, die seit dem 26. März 2009 für die Bundesrepublik Deutschland verbindlich ist, regelt in Artikel 24: „Die Vertragsstaaten anerkennen das Recht von Menschen mit Behinderungen auf Bildung. Um dieses Recht ohne Diskriminierung und auf der Grundlage der Chancengleichheit zu verwirklichen, gewährleisten die Vertragsstaaten ein integratives Bildungssystem auf allen Ebenen (...). Bei der Verwirklichung dieses Rechts stellen die Vertragsstaaten sicher, dass Menschen mit Behinderungen nicht aufgrund von Behinderung vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden und dass Kinder mit Behinderungen nicht aufgrund von Behinderung vom unentgeltlichen und obligatorischen Grundschulunterricht oder vom Besuch der weiterführenden Schule ausgeschlossen werden [und dass] Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen (…) Zugang zu einem integrativen, hochwertigen und unentgeltlichen Unterricht an Grundschulen und weiterführenden Schulen haben.“ Die zum 01.08.2011 in Kraft getretenen Neuregelungen zum Hessischen Schulgesetz (HSchG ) regeln nachfolgend: „Die Schule ist so zu gestalten, dass die gemeinsame Erziehung und das gemeinsame Lernen aller Schülerinnen und Schüler in einem möglichst hohen Maße verwirklicht und jede Schülerin und jeder Schüler unter Berücksichtigung der individuellen Ausgangslage in der körperlichen, sozialen und emotionalen sowie kognitiven Entwicklung angemessen gefördert wird. Es ist Aufgabe der Schule, drohendem Leistungsversagen und anderen Beeinträchtigungen des Lernens, der Sprache sowie der körperlichen, sozialen und emotionalen Entwicklung mit vorbeugenden Maßnahmen entgegenzuwirken.“(§ 3 Abs.6 HSchG). Für den Bereich der Schülerinnen und Schüler mit Anspruch auf sonderpädagogische Förderung heißt es weiterhin in § 49 Ab. 2 HSchG: (2) Den Anspruch auf sonderpädagogische Förderung erfüllen die allgemein bildenden und beruflichen Schulen (allgemeine Schulen), die unter Ausschöpfung ihrer personellen, räumlichen und sächlichen Möglichkeiten eine den Bedürfnissen aller Schülerinnen und Schüler in gleicher Weise gerecht werdende Ausstattung zur Verfügung stellen können; § 51 Abs. 2 Satz 2 bleibt unberührt, die Förderschulen mit ihren verschiedenen Förderschwerpunkten nach § 50 Abs. 3. Zurzeit werden in der Landeshauptstadt insgesamt rund 29.800 Schülerinnen und Schüler (ohne berufsbildenden Bereich) unterrichtet, davon werden ca. 4,6 % mit Anspruch auf sonderpädagogische Förderung in allen Förderbereichen gefördert. Aus dieser Schülerschaft besuchen ca. 12,5 % Formen der inklusiven Beschulung. Für den Bereich des gemeinsamen Unterrichts werden derzeit 28 und für die inklusive Beschulung rund 6 Stellen zur Verfügung gestellt. Die verbleibenden rund 1200 Schülerinnen und Schüler werden an Förderschulen (inklusive der Schulen in privater Trägerschaft) gefördert. Mit zurzeit rund 33 Stellen beraten und fördern die Lehrkräfte der regionalen Beratungs- und Förderzentren im Grundschulbereich rund 600, im Bereich der Sekundarstufe I und II rund 400 Schülerinnen und Schüler(Stand April 2013). weitere Schülerinnen und Schüler. Sie decken hiermit den Bereich der vorbeugenden Maßnahmen ab.

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Gesamtkonzeption Modellregion Inklusive Bildung in Wiesbaden Stand 29.11.2013

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1. Zielsetzung Die Entwicklung einer Modellregion Inklusive Bildung dient der Umsetzung der durch die UN- Menschenrechtskonvention geforderten freien Wahlmöglichkeit im Bereich schulischer Bildung mit dem Ziel der umfassenden und selbstverständlichen, gemeinsamen Teilhabe aller Schülerinnen und Schüler. Die geforderte freie Wahlmöglichkeit soll für alle Schülerinnen und Schüler gelten, dies umfasst auch diejenigen Schülerinnen und Schüler, die aufgrund von Beeinträchtigungen und Behinderungen unterschiedlicher Art einen besonderen Anspruch auf Förderung im Rahmen schulischer Bildung haben. Das Hessische Schulgesetz und die Verordnung über Unterricht, Erziehung und sonderpädagogische Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Beeinträchtigungen oder Behinderungen (VOSB) gestalten einen Paradigmenwechsel dahingehend, dass ein Anspruch auf sonderpädagogische Förderung in enger Absprache zwischen den Eltern und den pädagogischen Fachkräften im Rahmen des Systems Schule erfüllt werden kann und soll. Der gestärkte Elternwille im Bereich der Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Anspruch auf sonderpädagogische Förderung hat konsequenterweise zum Ziel, dass jedes Kind und jeder Jugendliche, unabhängig von seiner individuellen Beeinträchtigung, die Möglichkeit erhält, wohnortnah ein passendes Bildungsangebot wahrnehmen zu können. Dieses Bildungsangebot umfasst alle Schulformen und alle Schulen der Region. Die Modellregion Inklusive Bildung in Wiesbaden zeichnet sich dadurch aus, dass sie inklusive Bildungsangebote für die gesamte Schülerschaft und somit auch für alle Förderschwerpunkte vorhält. Grundsätzlich hat jede allgemeine Schule in Hessen die Verantwortung Schülerinnen und Schüler mit und ohne einen Anspruch auf sonderpädagogische Förderung zu beschulen und dies bezogen auf alle Förderschwerpunkte. Für die Förderschwerpunkte Hören, Sehen wie auch ggf. körperliche und motorische Entwicklung und geistige Entwicklung werden in der Sekundarstufe zusätzlich allgemeine Schulen ausgewiesen, die förderschwerpunktspezifische angemessene Vorkehrungen getroffen haben (diese Vorkehrungen beziehen sich neben der personellen vor allem auf die räumliche und sächliche Ausstattung). Schülerinnen und Schüler im Grundschulalter besuchen möglichst die Grundschule ihres Schulbezirkes unabhängig von der Art des Förderschwerpunktes. Die Modellregion entwickelt Bildungsangebote entsprechend der Bedarfe aller Schülerinnen und Schüler. Ein wesentlicher Bestandteil dieser Bildungsangebote ist das Vorhalten förder- und kompetenzorientierten Unterrichts für Schülerinnen und Schüler mit und ohne Beeinträchtigungen. Ein individuell passgenaues Bildungsangebot für eine heterogene Schülerschaft berücksichtigt unterschiedliche Einflussfaktoren wie den Anspruch auf sonderpädagogische Förderung, aber ebenso den Bildungshintergrund der Familie oder beispielsweise Genderaspekte und überführt diese Berücksichtigung in ein entsprechendes Unterrichtsangebot. Hierfür ist nicht nur eine entsprechende Ausstattung mit personellen, räumlichen und sächlichen Ressourcen vonnöten. Das vorliegende Konzept beschreibt wie zum einen die notwendige (sonder-) pädagogische Expertise in individuell zu ermittelndem Ausmaß dem einzelnen Schüler zukommen kann, zum anderen nimmt das Konzept die Unterrichtsentwicklung dahingehend in den Blick, dass die Akteure schulischer Bildung mit den erforderlichen Kompetenzen ausgestattet sind. Die geplanten Maßnahmen insbesondere im Bereich der Qualifizierung werden auch Antworten auf die sich im Prozess entwickelnden Bedarfe geben. Informationen über die Entwicklung der besonders in den Blick genommenen Teilbereiche der Modellregion werden über Instrumente zur Evaluation und über die wissenschaftliche Begleitung in den Prozess einfließen. Von besonderem Wert sind hier die Einschätzungen der Betroffenen und Interessierten. Um diese Beiträge sicher und fortlaufend in den Prozess der Fortschreibung der Gesamtkonzeption einbinden zu

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können, wird eine Spiegelgruppe aus Vertreterinnen und Vertretern unterschiedlicher Bereiche installiert werden. 2. Grundlegende Vereinbarungen Für die Umsetzung des Konzepts zur Entwicklung der Modellregion Inklusive Bildung in Wiesbaden werden zwischen dem Land Hessen und der Landeshauptstadt Wiesbaden nachfolgende Vereinbarungen zur Kooperation getroffen. Die Vereinbarungen bestehen unter der Voraussetzung, dass der Hessische Landtag und die Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Wiesbaden in den Haushaltsjahren 2013 bis 2018 die dafür erforderlichen Mittel bereitstellen. Das Projekt „Modellregion inklusive Bildung in Wiesbaden“ hat eine Laufzeit vom Beginn des Schuljahres 2013 / 2014 bis zum Ende des Schuljahres 2017 / 2018. Die vorliegende Gesamtkonzeption regelt die Umsetzung des Projektes im Einzelnen und wird zwischen dem Land und dem Schulträger abgestimmt und stetig fortgeschrieben. Beitrag des Landes Hessen:

- Ab dem Schuljahr 2013 / 2014 werden keine weiteren Schülerinnen und Schüler in

der August-Hermann-Francke-Schule aufgenommen. - Die aus dem schrittweisen Auslaufen der August-Hermann-Francke-Schule frei

werdenden Lehrerstellen werden sukzessive zur Stärkung und zum weiteren Ausbau des inklusiven Unterrichts an die regionalen BFZ überführt. Im ersten Jahr werden die Stellen zur einen Hälfte der Albert-Schweitzer-Schule im Grundschulbereich und zur anderen Hälfte der Comeniusschule wie auch der Brückenschule für den Bereich der Sekundarstufe übertragen. Im weiteren Verlauf des Modellprojekts erfolgt die Verteilung der Stellen bedarfsgerecht und wird nicht anteilmäßig festgeschrieben. Schulstandorte der Modellregion Inklusive Bildung sind alle allgemeinen Schulen der Landeshauptstadt Wiesbaden.

- Die Erhöhung der personellen Ressource für den inklusiven Unterricht fließt in die

Bereiche der vorbeugenden Maßnahmen wie auch der inklusiven Beschulung für alle Förderschwerpunkte ein.

- Das Land bekräftigt sein Ziel, die Versorgung der Schulen des Schulträgers mit

sonderpädagogischen Lehrkräften im Zuge der schrittweisen Einführung inklusiven Unterrichts auf dem bestehenden hohen Niveau zu erhalten. Daher beabsichtigt es, die Zahl der Stellen für sonderpädagogische Lehrkräfte an den Schulen des Schulträgers bis zum Ende des Schuljahres 2017/2018 konstant zu halten, sofern die Anzahl der Schülerinnen und Schüler an allgemein bildenden Schulen im Gebiet des Schulträgers im Wesentlichen gleich bleibt.

- Die Finanzierung des Qualifizierungsangebots durch das „Projektbüro zum förder- und kompetenzorientierten Unterricht“ wie auch der wissenschaftlichen Begleitung und Evaluationsmaßnahmen übernimmt das Hessische Kultusministerium.

- Das Projekt wird vom Dezernat für Schule, Kultur und Integration der Landeshauptstadt Wiesbaden und vom Hessischen Kultusministerium gemeinsam verantwortet. Die Projektverantwortlichen stimmen die Umsetzung auf der Grundlage dieser Gesamtkonzeption unter Einbeziehung weiterer Akteure (z. B. Elternvertreter, Vertreter der Wissenschaft) ab. Die Federführung liegt beim Landesschulamt -Dienstsitz Wiesbaden -. In einer zwischen dem Land und dem Schulträger zu vereinbarenden Projektstruktur wird ihre gemeinsame Verantwortung im Rahmen der staatlichen Gesamtverantwortung nach Art. 7 Abs. 1 des Grundgesetzes und Art. 56 Abs 1 Satz 2 der Hessischen Verfassung sichergestellt.

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Beitrag der Landeshauptstadt Wiesbaden:

- Der Schulträger beschließt das Auslaufen der August-Hermann-Francke-Schule als

Förderschule in der Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes. - Zur Entwicklung der Modellregion richtet der Schulträger ab dem Schuljahr

2013/2014 gemäß den Vereinbarungen Sozialarbeiter- bzw. Sozialpädagogenstellen ein. Die Personalkosten in Höhe von ca. 60.000,00 € und Sachkosten in Höhe von ca. 1.500,00 € (zusammengesetzt aus Fahrtkosten und Verbrauchsmaterialien sowie anteiligen Kosten für die Erreichbarkeit der Fachkraft) pro volle Stelle werden vom Schulträger getragen.

- Die durch das Hessische Kultusministerium zur Umsetzung des Projektes

eingeplanten 30,45 Lehrerstellen werden durch oben genannte Sozialarbeiter/Sozialpädagogenstellen unterstützt. Das Verhältnis von Lehrerstelle zur Sozialarbeiter-/Sozialpädagogenstelle beträgt 1: ½. Es werden somit insgesamt 15 Stellen für sozialpädagogische Fachkräfte eingeplant.

- Der Aufgabenbereich der Sozialarbeiter/Sozialarbeiterinnen/Sozialpädagogen/

Sozialpädagoginnen besteht in der Unterstützung der einzelnen Schülerinnen und Schüler in kooperativer Absprache mit den Lehrkräften und in der Unterstützung der Lehrkräfte in der Eltern- und Fallarbeit. (Zum Einsatz der sozialpädagogischen Fachkräfte siehe unten.)

- Der Finanzierungsrahmen der Themenreihe zur Information von und zum Austausch

mit Schulleitungen, Lehrkräften, den sozialpädagogischen Fachkräften sowie zur Beteiligung von Eltern und anderen interessierten Akteuren beträgt jährlich ca. 6.000,00 €. Die Kosten der Veranstaltungsreihe tragen das Hessische Kultusministerium und die Landeshauptstadt Wiesbaden als Schulträger je zur Hälfte.

Durch die Entwicklung der Modellregion Inklusive Bildung in Wiesbaden wird in Hinblick auf Teile der Gesamtkonzeption immer wieder Anpassungs- und Veränderungsbedarf entstehen. Zwischen den beteiligten Institutionen ist hierzu ein Konsens herzustellen. 3. Aufbau der Modellregion Inklusive Bildung in Wiesbaden Der Aufbau inklusiver Bildungsangebote bedarf einer übergeordneten Konzeption und koordinierender sowie steuernder Elemente, die zur Unterstützung der an dem Bildungsangebot beteiligten Personen wie Institutionen installiert werden müssen. Die Unterstützung bezieht die beteiligten Familien wie auch die pädagogischen Fachkräfte mit ein. Eine besondere Rolle kommt hierbei den Beratungs- und Förderzentren zu, die als verbindendes Element zwischen allgemeiner Schule, Förderschule, den Familien und anderen Beratungs- und Unterstützungssystemen fungieren. Die Partizipation der Eltern auch im Bereich der Evaluation der vereinbarten Maßnahmen stellt einen wertvollen Beitrag zur Fortschreibung der Konzeption inklusiver Bildungsangebote dar. Zur Reflektion und Beratung der Konzeption wie auch der konkreten Umsetzung der Modellregion wird eine Spiegelgruppe eingerichtet. Ziel ist das Zusammentragen von Rückmeldungen aus den unterschiedlichen Blickwinkeln und eine stetige Diskussion wie auch ggf. eine daraus sich ergebende Anpassung der Konzeption. In dieser Gruppe sollten

- Zwei Vertreter/innen der Schulaufsichtsbehörde, hiervon ein/e Vertreter/in des Dezernats Förderschulen als Leitung der Spiegelgruppe

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- Zwei Vertreter/innen des Dezernats für Schule, Kultur und Integration - Ein/e Vertreter/in des Städtischen Schulamts - Ein/e Vertreter/in vom AK Integration Wiesbaden – Gemeinsam leben in Hessen eV - Ein/e Vertreter/in von Gemeinsam-lernen-in-Wiesbaden - Ein/e Vertreter/in des Stadtelternbeirates der Landeshauptstadt Wiesbaden - Ein/e Vertreter/in des Stadtschülerrats der Landeshauptstadt Wiesbaden - Ein/e Vertreter/in vom Amt für Soziale Arbeit der Landeshauptstadt Wiesbaden - Ein/e Vertreter/in von der Koordinierungsstelle Behindertenarbeit der

Landeshauptstadt Wiesbaden - Ein/e Vertreter/in des Gesamtpersonalrats der Lehrerinnen und Lehrer - Ein/e Vertreter/in der Schulleitung der August-Herrmann-Francke-Schule - Ein/e Vertreter/in der Schulleitung der Grundschule mit inklusiver Beschulung - Ein/e Vertreter/in der Schulleitung der Grundschule ohne inklusive Beschulung - Ein/e Vertreter/in der Schulleitung der Sekundarstufenschule I mit inklusiver

Beschulung - Ein/e Vertreter/in der Schulleitung der Sekundarstufe I ohne inklusive Beschulung - Ein/e Vertreter/in der Schulleitung der Gymnasien Sekundarstufen I und II - Ein/e Vertreter/in der Schulleitung der Beruflichen Schulen - Ein/e Vertreter/in der Schulleitung der Albert-Schweitzer-Schule – Beratungs- und

Förderzentrum Grundschule - Ein/e Vertreter/in der Schulleitung der Comeniusschule – Beratungs- und

Förderzentrum Sekundarstufe I - Ein/e Vertreter/in der Schulleitung der Brückenschule – Beratungs- und

Förderzentrum Gymnasium - Ein/e Vertreter/in der Schulpsychologie - Ein/e Vertreter/in der Qualifizierungsangebote im Rahmen der Modellregion - Ein/e Vertreter/in des Studienseminars GHRF - Ein/e Vertreter/in des Studienseminars Gymnasium - Weitere Teilnehmer/innen als Gäste: - Ein/e Vertreter/in des Hessischen Kultusministeriums - Herr Prof. Marcus Hasselhorn, deutsches Institut für Internationale Pädagogische

Forschung Frankfurt für die wissenschaftliche Beratung

Die Spiegelgruppe wird sich in der Regel einmal im Schulhalbjahr treffen und versteht sich als eine offene und beratende Gruppe, die auf Grundlage einer noch zu erarbeitenden Geschäftsordnung arbeitet. Im ersten Jahr der Modellregion wird sich die Spiegelgruppe vierteljährlich treffen. Jeder allgemeinen Schule der Landeshauptstadt Wiesbaden ist gemäß der Verordnung über Unterricht, Erziehung und sonderpädagogische Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Beeinträchtigungen oder Behinderungen (VOSB) ein für sie zuständiges regionales Beratungs- und Förderzentrum als Unterstützungssystem zugeordnet. Über diese Zuordnung entscheidet die Schulaufsichtsbehörde in Absprache mit dem Schulträger (§ 26,Abs.3 VOSB). Die regionalen sonderpädagogischen Beratungs- und Förderzentren eines Schulamtsbezirks erstellengemäß § 13 Abs. 5 VOSB jeweils einen Plan für die Verteilung der Förderstunden für die inklusive Beschulung an die jeweiligen allgemeinen Schulen der Region, für die sie nach § 27 Abs. 1 zuständig sind (§13,Abs. 5 VOSB). Der Schulträger wird darüber zeitnah informiert. Nach § 25 VOSB unterstützen sie die allgemeinen Schulen bei VM und IB. Nach Abs.7 schließen sie Kooperationsvereinbarungen, die den Ablauf und die Strukturen der Tätigkeit des BFZ festlegt, insbesondere die Förderkonzeptionen inklusiven Unterrichts und sonderpädagogische Beratungsangebote sowie die zeitlichen, inhaltlichen, räumlichen und sächlichen Grundlagen der Kooperation Alle Grundschulen der Landeshauptstadt werden durch das regionale Beratungs- und Förderzentrum der Albert-Schweitzer-Schule versorgt, alle Schulen der Sekundarstufe I

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werden durch das rBFZ der Comeniusschule versorgt. Die Wiesbadener Gymnasien, Sekundarstufe I und II, liegen in der Zuständigkeit der Brückenschule. Im Rahmen der Modellregion Inklusive Bildung in Wiesbaden werden zusätzlich zu den bereits in den Beratungs- und Förderzentren tätigen Lehrkräften weitere Förderschullehrkräfte sowie sozialpädagogische Fachkräfte den jeweiligen Teams zugeordnet. Der Einsatz, der im Rahmen der Modellregion Inklusive Bildung in Wiesbaden zusätzlich eingesetzten pädagogischen Fachkräfte und Lehrkräfte, wird nachfolgend beschrieben. Im Anschluss werden die für den Aufbau der Modellregion notwendigen Qualifizierungsmaßnahmen sowie die geplanten Schritte zur Dokumentation und Evaluation ausgeführt. I Einsatz der Lehrkräfte Die durch das Auslaufen der August-Hermann-Francke-Schule nach und nach frei werdenden Stellen werden in die personelle Ressource der beiden regionalen Beratungs- und Förderzentren zur Versorgung des inklusiven Unterrichts in Wiesbaden überführt. Die Aufgaben der Lehrkräfte der Beratungs- und Förderzentren werden in §§ 3 und 4 sowie § 25 VOSB beschrieben und werden entsprechend erwartet. Die Tätigkeit der Lehrkräfte der Beratungs- und Förderzentren umfasst die Verpflichtung zur Dokumentation der geleisteten Arbeit. Die Lehrkräfte nehmen an den regelmäßig stattfindenden Konferenzen, ggf. Supervisionen und Fortbildungsmaßnahmen teil. Sie kooperieren mit den mit ihnen zusammenarbeitenden sozialpädagogischen Fachkräften. Die Bereitschaft zur Arbeit im Team sowie die fachliche Anbindung an das Beratungs- und Förderzentrum werden uneingeschränkt vorausgesetzt. II Einsatz sozialpädagogischer Fachkräfte Analog zur Einbindung der im Zusammenhang mit der Entwicklung der Modellregion Inklusive Bildung für die Region einzusetzenden Lehrkräfte in die bereits vorhandenen Strukturen der Beratungs- und Förderzentren, sollten auch die sozialpädagogischen Fachkräfte sukzessive diesen zugeordnet werden. Die sozialpädagogischen Fachkräfte sind Mitglieder der regionalen Beratungs- und Förderzentren und nehmen an allen regelmäßigen wie außerordentlichen Veranstaltungen teil. Dazu gehören Konferenzen und Teamsitzungen, ggf. Supervision sowie Fortbildungen. Wie die Lehrkräfte unterliegen die sozialpädagogischen Fachkräfte der Verpflichtung zur Dokumentation ihrer Tätigkeit nach den Vorgaben der Beratungs- und Förderzentren. Der Schulträger stellt die sozialpädagogischen Fachkräfte zur Unterstützung des inklusiven Unterrichts ein und vergütet sie. Die Einstellung der Fachkräfte erfolgt in enger fachlicher Absprache mit den Leitungen der regionalen Beratungs- und Förderzentren. Die sozialpädagogischen Fachkräfte unterliegen bei ihrer Tätigkeit nach Maßgabe des § 90 Abs. 1 Satz 2 HSchG den Weisungen der Leiterin oder des Leiters des Beratungs- und Förderzentrums, das für die allgemeinen Schulen zuständig ist, an denen sie tätig sind. Die personalwirtschaftliche und personalrechtliche Zuständigkeit liegt beim Schulträger als Arbeitgeber. Die sozialpädagogischen Fachkräfte werden durch den Personalrat der Wiesbadener Stadtverwaltung gegenüber dem Schulträger vertreten. Die sozialpädagogischen Fachkräfte nehmen keine Aufgaben der Eingliederungshilfe im

Sinne der §§ 35a SGB VIII und 54 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB XII wahr. Sie werden

insbesondere nicht eingesetzt, um den Schülerinnen und Schülern mit Behinderungen die

Bewältigung solcher organisatorisch-strukturellen Anforderungen des Schulalltags zu

ermöglichen, wie sie in Pausen, bei einem Wechsel der Räumlichkeiten, bei

Unterrichtsgängen, bei Vertretungsunterricht, beim Ein- und Auspacken, beim

ordnungsgemäßen Bereithalten der und beim Umgang mit Unterrichtsmaterialien auftreten.

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Die sozialpädagogischen Fachkräfte unterstützen den inklusiven Unterricht durch

ergänzende nicht-unterrichtliche Maßnahmen.

Der Einsatz sozialpädagogischer Fachkräfte im Rahmen der Modellregion Inklusive Bildung in Wiesbaden kann in zwei großen Arbeitsfeldern gesehen werden. Zum einen geht es um die Unterstützung einzelner Schülerinnen und Schüler in kooperativer Absprache mit den zuständigen Lehrkräften.

Sie unterstützen den Lernprozess der Schülerinnen und Schüler von individueller Hilfestellung bis hin zu gezielten Trainings- und Förderprogrammen für eine Kleingruppe.

Sie ergänzen den Blick auf Schülerinnen und Schüler im Rahmen der förderdiagnostischen Beschreibung der Lernausgangslage durch ihre sozialpädagogische Fachkompetenz und eigene Beobachtungen.

Sie fördern durch Begleitung und Unterstützung die Entwicklung sozialer Kompetenzen einzelner Schülerinnen und Schüler, dies besonders auch in kritischen Übergangssituationen wie beim Schulwechsel oder Schulformwechsel.

Sie geben Impulse zur Entwicklung der Kompetenzen zum selbstorganisierten Lernen, unter anderem durch Methoden zur Motivationsförderung und zur Verbesserung der Arbeitsorganisation auf der Grundlage der individuellen Voraussetzungen.

Sie vertiefen und ergänzen die Vermittlung von Lerninhalten in Einzelarbeit und Kleingruppen durch den Einfluss auf das Arbeits- und Sozialverhalten der Schülerinnen und Schüler.

Sie unterstützen die aktive Teilnahme an unterrichtlichen wie außerunterrichtlichen Angeboten im Sinne handlungspraktischer Anleitung wie auch auf die Persönlichkeitsentwicklung zielender Angebote.

Sie entwickeln Angebote, die der Entwicklung und Förderung sozialer Kompetenzen gesamter Lerngruppen dienen und führen diese gemeinsam mit der Lehrkraft durch.

Sie unterstützen die Schülerinnen und Schüler insbesondere auch in der Entwicklung einer Haltung, die das gemeinsame Leben und Lernen in einer inklusiven Lerngruppe ermöglicht.

Sie halten Angebote der Gewaltprävention und Konfliktberatung in Absprache mit der allgemeinen Schule vor

Zum anderen ergänzen die spezifischen Kompetenzen der sozialpädagogischen Fachkräfte die Kompetenzen der Lehrkräfte und diese fließen so zu einem multiprofessionellen Team zusammen. Ergänzend wirken hier insbesondere das Wissen über und die Zusammenarbeit mit außerschulischen Unterstützungssystemen.

Sie beraten und unterstützen Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrkräfte der allgemeinen Schule im Hinblick auf Unterstützungssysteme im Bereich Erziehung, den allgemeinen sozialen Diensten der Jugend- und Sozialämter und therapeutische Hilfen.

Sie nehmen fallbezogen an Helferrunden teil und unterstützen die vertrauensvolle

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Zusammenarbeit zwischen Schule, Elternhaus und Amt für soziale Arbeit.

Sie unterstützen vermittelnd und fallbezogen bei Konflikten zwischen Lehrkräften/System Schule und Eltern.

III Kooperationspartner Amt für Soziale Arbeit Zum Gelingen eines inklusiven Schulsystems tragen neben Schulträger und Land auch andere Institutionen wesentlich bei. Im Rahmen der Modellregion Inklusive Bildung in Wiesbaden stellt der Übergang von der Kindertagesstätte mit ihrem Fördersystem durch die mobilen Dienste hin zur Grundschule eine Schaltstelle dar, die sorgfältig gestaltet werden soll. Ziel ist es, die im Elementarbereich erfolgte Förderung in Schule aufzunehmen und an den Rahmen Schule anzupassen. Hierfür werden das Amt für Soziale Arbeit mit den Bereichen der Behindertenhilfe und der Jugendhilfe gemeinsam mit dem rBFZ die Übergänge gestalten. Durch Begleitung in Bereichen der allgemeinen Lebensführung auch im Rahmen von Schule

und Unterricht kann die (teilweise oder umfassende) Teilhabe von Schülerinnen und

Schülern mit bestimmten Beeinträchtigungen unterstützt oder ermöglicht werden. Der

Einsatz der Schulassistenz erfolgt im Rahmen der Leistungen der Eingliederungshilfe gemäß

§§ 35 a SGB VIII und 54 SGB XII.

Für die Entwicklung der Modellregion Inklusive Bildung in Wiesbaden wird eine Vereinbarung mit dem Amt für Soziale Arbeit angestrebt, welche auf der Basis von Erfahrungswerten sowohl aus dem Bereich der Kindertageseinrichtungen wie aus denjenigen der allgemeinen Schulen einen Unterstützungsrahmen für die Modellregion umschreibt und zusichert. Bestandteil dieser Vereinbarung könnte und sollte der regelmäßige Abgleich von Inanspruchnahme, Bedarf und Prognose unter Berücksichtigung der Zielsetzung sein. Ziel ist die Teilhabe der Schülerinnen und Schüler am Unterricht der allgemeinen Schule. IV Change-Management August-Hermann-Francke-Schule Die sonderpädagogische Expertise der August-Hermann-Francke-Schule stellt eine wichtige Ressource im Kontext der Schullandschaft der Landeshauptstadt Wiesbadens dar. Es gilt die vorhandene Qualität sorgsam in das System der Modellregion Inklusive Bildung in Wiesbaden zu überführen. Um diesen Prozess zu begleiten, werden die Schulleitung und das Kollegium der August-Hermann-Francke-Schule systematisch in den Veränderungsprozess einbezogen und auf ihr verändertes Einsatzgebiet vorbereitet. Um die Kontaktaufnahme zwischen dem Kollegium der August-Herrmann-Francke-Schule und den Beratungs- und Förderzentren der Albert-Schweitzer-Schule, der Comeniusschule und ggf. der Brückenschule anzustoßen, wird angeregt, dass die Lehrkräfte der August-Hermann-Francke-Schule an Konferenzen und anderen Veranstaltungen der rBFZ teilnehmen und sich so umfassend über die Arbeit im System des inklusiven Unterrichts informieren können. V Die Qualifizierung des Systems Schule im Kontext der Entwicklung der Modellregion Um den Anforderungen innerhalb eines inklusiven Bildungsangebots qualifiziert begegnen zu können, ist es von hoher Bedeutung die auf die Schule und die Lehrkräfte zukommenden Aufgaben zu umreißen. Dabei wird der Blick vor allem auf einen erforderlichen Paradigmenwechsel bezüglich der Haltung des Systems Schule und nachfolgend der Lehrkraft einerseits und andererseits der Unterrichtsplanung und –gestaltung gerichtet.

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Im Mittelpunkt steht die Entwicklung förder- und kompetenzorientierten Unterrichts mit dem Ziel der Absicherung der Voraussetzungen für das Erreichen guter Lernergebnisse aller Schülerinnen und Schüler. Als wesentliches Element des Modellprojekts ist daher die Anleitung und Unterstützung der Lehrkräfte in der Arbeit mit heterogenen Schülerschaften vorgesehen. Das Qualifizierungsangebot umfasst verschiedene parallel wirksame Angebotsbausteine. V1: Fortbildungsangebot durch das Projektbüro förder- und kompetenzorientierter Unterricht Das Projektbüro förder- und kompetenzorientierter Unterricht qualifiziert in enger Absprache mit dem Landesschulamt – Dienstsitz Wiesbaden - die Lehrkräfte der Schulen der Modellregion Inklusive Bildung. Ziel ist die sukzessive Qualifizierung aller Grund- und Sek. I Schulen in Wiesbaden. Die Fortbildungsangebote werden je zur Hälfte den Grundschulen wie den Schulen aller Schulformen der Sekundarstufe I zur Verfügung gestellt. In einem ersten Schritt werden ab dem zweiten Halbjahr des Schuljahres 2012/13 10 ausgewählte Schulen (bevorzugt zunächst die Schulen mit gemeinsamem Unterricht/inklusiver Beschulung) qualifiziert. In einem weiteren Schritt folgen zehn weitere Schulen. Jede der genannten Schulleitungen beauftragt mit Konferenzbeschluss (mindestens) zwei Kolleginnen/Kollegen mit der Teilnahme an der Fortbildung. Diese Tandems werden durch die bzw. eine für die Schule zuständige Lehrkraft des regionalen BFZ ergänzt. Die fortgebildeten Kolleginnen und Kollegen dienen als Multiplikator/innen und sorgen ihrerseits für die schrittweise Qualifizierung ihrer Kollegien. Für die Umsetzung dieses Auftrags erhalten sie Hilfe und Begleitung durch das Projektbüro förder- und kompetenzorientierter Unterricht zum Beispiel in Form von Unterstützung bei der Planung pädagogischer Tage. Ergänzt wird das Angebot des Projektbüros durch den Einsatz förderdiagnostischer fachspezifischer Tools. Der Einsatz und die Anwendung dieser Toolboxes werden durch Fachkräfte des DIPF an den allgemeinen Schulen für die Kollegien eingeführt. Es wäre wünschenswert, dass die auszuwählenden Toolboxes für den Bereich der Förderdiagnostik in der Region einheitlich Einsatz finden. Parallel zu oben beschriebenen Qualifizierungsschritten werden vertiefende Veranstaltungen angeboten, die ausgewählte Themen im Kontext von Unterricht näher beleuchten. Zielgruppe dieser vertiefenden Angebote sind die Kollegien der in der Qualifizierung befindlichen Schulen. Die Personalressource der Qualifizierungsangebote durch das Projektbüro förder- und kompetenzorientierter Unterricht trägt das Hessische Kultusministerium Referat II-2. V2: ETEP (Entwicklungstherapie/ Entwicklungspädagogik)

Das Beratungs- und Förderzentrum der Comeniusschule bietet den Kollegien der Schulen

mit gemeinsamem Unterricht/Inklusiver Beschulung in Wiesbaden die Fortbildung ETEP an.

Um Kindern und Jugendlichen mit vielfältigen Verhaltensauffälligkeiten und

Entwicklungsverzögerungen im sozialen und emotionalen Bereich gerecht zu werden, bietet

ETEP ein umfassendes pädagogisches Programm für den Bereich der Diagnostik, der

Unterrichtsdurchführung und der differenzierten und individuellen Förderung sozial-

emotionaler Kompetenzen. Prävention, Evaluation von Entwicklungsschritten, Beratung von

Eltern und Schulentwicklung sind ebenfalls Inhalte des ETEP-Konzeptes.

Für Wiesbaden werden im ersten Jahr der Modellregion drei Kurse von Trainerinnen der Comeniusschule angeboten: Fünf Tandems (Förderschullehrkraft und Lehrkraft der allgemeinen Schule) der Sekundarstufe I mit gemeinsamem Unterricht bzw. inklusiver Beschulung und 10 Plätze für Lehrkräfte ausschließlich im ambulanten Bereich. Fünf Tandems der Grundschulen mit

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gemeinsamen Unterricht bzw. inklusiver Beschulung und 10 Plätze für Lehrkräfte ausschließlich im ambulanten Bereich. In den kommenden Jahren werden sukzessive alle Förderschullehrkräfte in Wiesbaden zumindest die theoretische Ausbildung (vier Veranstaltungen) in ETEP erhalten. Für die Zertifizierung schließt sich ein Praxisteil an. Die Fortbildung ist konzipiert als eine einjährige Maßnahme (Theorie- und Praxisteil), die mit dem Zertifikat von ETEP-Europe abschließt. Schulen werden zudem Studientage, einführende Informationsveranstaltungen und pädagogische Nachmittage angeboten. An den Veranstaltungen können im Bedarfsfall und nach Klärung der Kapazität auch die sozialpädagogischen Fachkräfte teilnehmen. In dem Fall erfolgt eine anteilige finanzielle Beteiligung des Schulträgers. Regelmäßige Netzwerktreffen für zertifizierte Lehrkräfte stärkt zusätzlich die Nachhaltigkeit in der Umsetzung von ETEP und der Arbeit vor Ort. Die Lehrkräfte der Beratungs- und Förderzentren werden wie dargestellt einerseits im Bereich der Unterrichtsentwicklung, andererseits durch ETEP in den Bereichen der förderpädagogischen Diagnostik und Intervention bezogen auf Kognition und Verhalten qualifiziert. Die Zuordnung zu den beiden Fortbildungsangeboten ist hälftig erwünscht. Die konkrete Zuordnung der Lehrkräfte zu einem der beiden Fortbildungsstränge erfolgt in enger Absprache zwischen Schulleitung und Lehrkraft. Die Kosten dieser Qualifizierungsmaßnahme betragen 500,00 € EUR und werden von Landesseite übernommen. V3: Qualifizierung im Rahmen des Auftrags der Beratungs- und Förderzentren Zum Auftrag der Beratungs- und Förderzentren gehören neben der schülerbezogenen Beratung und Förderung auch Maßnahmen zur Qualifizierung des Kollegiums der allgemeinen Schulen im Rahmen der Kooperation der Systeme. V4: Auftaktveranstaltung Eine Auftaktveranstaltung markiert den öffentlichen Startpunkt der Angebote im Rahmen der Entwicklung der Modellregion Inklusive Bildung in Wiesbaden. V5: Themenreihe für Schulleitungen, Lehrkräfte und Eltern Im Auftrag der Projektleitung wird in Kooperation mit dem Hessischen Kultusministerium und der Landeshauptstadt Wiesbaden als Schulträger und mit Unterstützung der Fortbildungsbeauftragten des Staatlichen Schulamts des Rheingau-Taunus-Kreises eine Themenreihe zur inklusiven Bildung geplant. In loser Folge finden Veranstaltungen zu Unterthemen statt. Im Rahmen dieser nachfolgenden Veranstaltungsreihe wird die Gelegenheit geboten Fragestellungen wie

Gelingensfaktoren für erfolgreiches Lernen in heterogenen Lerngruppen

Rolle der Schulleitung im Prozess hin zur inklusiven Bildung

Classroom Management

Interventionsstrategien im Bereich der Verhaltenssteuerung

Leben und Lernen im inklusiven Schulsystem zu vertiefen.

Die geschätzten Kosten in Höhe von 6.000,00 € für die Themenreihe trägt die Landeshauptstadt Wiesbaden als Schulträger gemeinsam mit dem Hessischen Kultusministerium je zur Hälfte. Die Themenreihe ist als Angebot für alle Schulen, Eltern und interessierte Akteure aus dem Bildungsbereich in Wiesbaden zu verstehen. Die inhaltliche Planung der einzelnen Veranstaltungen obliegt dem Landesschulamt – Dienstsitz Wiesbaden – in Kooperation und Absprache mit dem Schulträger. V6: Qualifizierung der Schulleitungen

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Ein Angebot des Landesschulamts – Dienstsitz Wiesbaden - speziell für Schulleiter/innen soll den Prozess hin zu einer inklusiven Schule begleiten. Die mehrteilige Seminarreihe für Schulleitungsteams bearbeitet Lernfelder der Organisations-, Personal- und Unterrichtsentwicklung wie auch das Thema Inklusion direkt. Eine enge inhaltliche Abstimmung mit der Leitung des Projektbüros für förder- und kompetenzorientierten Unterricht ist gegeben. V7: Qualifizierung von Lehrkräften ohne Berufserfahrung Zur Qualifizierung der Lehrkräfte die in den Beruf starten, soll ein Fortbildungsmodul

angeboten werden. Dieses bietet den Lehrkräften Unterstützung dafür, mit Standfestigkeit in

den Lehrerberuf zu starten und sich den besonderen Herausforderungen im inklusiven

Schulsystem zuzuwenden.

Die Region Wiesbaden soll attraktiv für junge Lehrkräfte sein, sodass der Verbleib junger Lehrkräfte in der Region begünstigt wird.

Die Lehrkräfte erlernen frühzeitige Deeskalationsstrategien und Sicherheitsmaßnahmen, um die Arbeitsplatzsicherheit für sich und andere zu erhöhen.

Dieses Angebot richtet sich an alle Lehrkräfte als Berufseinsteiger/innen und schließt alle Lehrämter ein. Es handelt sich um eine je 2 -tägige Veranstaltung. Die Kosten in Höhe von ca. 3.000,00 € werden vom Land übernommen. V 8: Schwerpunktschulen Grundsätzlich ist das Ausweisen bestimmter Schulen als Schwerpunktschulen nicht als Ziel der Umsetzung inklusiver Bildungsangebote anzusehen. Gleichzeitig tragen die Ausstattung der Schulen und die Qualifizierung der Lehrkräfte im Umgang mit den Beeinträchtigungen einhergehenden Erfordernissen dazu bei, dass Schülerinnen und Schüler im Rahmen der allgemeinen Schule angemessen gefördert werden können. Dieses Verfahren stellt ein praktikables Vorgehen dar. Für den Unterricht sinnesgeschädigter Schülerinnen und Schüler ist es unter Umständen notwendig, dass besondere bauliche Maßnahmen ergriffen werden. So benötigen hörgeschädigte Schülerinnen und Schüler für den Unterricht im Rahmen der allgemeinen Schule neben verschiedener Maßnahmen zur Verbesserung der Raumakustik verschiedene pädagogische und organisatorische Maßnahmen, um erfolgreich die Schule besuchen zu können. Der Schulträger der Landeshauptstadt Wiesbaden hat sich im Rahmen seiner finanziellen Möglichkeiten verpflichtet im Bereich der Grundschulen bei Bedarf jede Schule baulich zu ertüchtigen, an der ein Kind gemäß der regionalen Zuständigkeit angemeldet wird. Für den Bereich der Schulen Sekundarstufe I und II wurde unter Berücksichtigung fachlicher und organisatorischer Aspekte für jede Schulform mindestens eine Schule benannt, welche die Anforderungen an raumakustische Standards wie an pädagogische und organisatorische Voraussetzungen umsetzen wird. Realschule: - Werner-von-Siemens-Schule - Kellerskopfschule, Naurod Integrierte Gesamtschule: - IGS Kastellstraße (in Planung) - Hermann-Ehlers-Schule (in Planung) Gymnasium: - Gymnasium am Mosbacher Berg - Carl-von-Ossietzky-Schule Berufliches Gymnasium: - Friedrich-List-Schule

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Schwerpunktschulen für die Förderschwerpunkte Sehen, geistige Entwicklung sowie körperliche und motorische Entwicklung wird der Schulträger im Einvernehmen mit dem Hessischen Kultusministerium und in Zusammenarbeit mit den regionalen/überregionalen Beratungs- und Förderzentren sowie mit Elternvertretern und den betroffenen Schulen bei der nächsten Fortschreibung des Schulentwicklungsplans nach § 145 Abs. 2 Satz 2 HSchG ausweisen. Bis dahin wird er individuelle Lösungen nach seinen Möglichkeiten schaffen. Es wird erwogen ob es sinnvoll ist, zwischenzeitlich auch für den Bereich sehgeschädigter und blinder Schülerinnen und Schüler punktuell Schwerpunktschulen auszuweisen. Die hierfür notwendige pädagogische Kompetenz wird mit den regionalen wie überregionalen Beratungs- und Förderzentren umschrieben. Das notwendige Ausmaß der Ausstattung mit technischen Hilfsmitteln wird ermittelt. Die Finanzierung der sächlichen Ausstattung wird besprochen. In diese Erwägungen werden außerdem auch die Eltern einbezogen. Hochbegabte Schülerinnen und Schüler können bezogen auf die Unterrichtsgestaltung Lehrkräfte der allgemeinen Schule in besonderer Weise herausfordern. Um diese Schüler/innen angemessen zu fördern, bedarf es zum einen der Kenntnis um die Hochbegabung und ihre Erscheinungsformen, zum Zweiten diagnostischer Kompetenzen, zum Dritten aber auch Veränderungen in der Unterrichtsgestaltung. Zwar handelt es sich dem Grundsatz nach ebenfalls um eine förder- und kompetenzorientierte Unterrichtsgestaltung, wie durch die unterschiedlichen Qualifizierungsangebote im Rahmen der Entwicklung der Modellregion Inklusive Bildung angeregt, gleichzeitig haben sich in der Vergangenheit bereits verschiedene Schulen im Bereich des Unterrichts hochbegabter Schüler/innen qualifiziert. Die Schulen, die in Wiesbaden das Gütesiegel Hochbegabung tragen, werden im Sinne oben genannter Schwerpunktschulen benannt: Grundschule: Geschwister-Scholl-Schule Integrierte Gesamtschule: Helene-Lange-Schule Gymnasium: Leibnizschule 4.Dokumentation und Evaluation der Modellregion Inklusive Bildung Die Dokumentation und Evaluation eines durch veränderte Strukturen entwickelten, inklusiven Bildungsangebots einer Region mit Blick auf die einzelnen Maßnahmen und deren Wirksamkeit stellt einen wichtigen Baustein der Modellregion Inklusive Bildung in Wiesbaden dar. Im Prozess der Dokumentation und Evaluation und deren wissenschaftlicher Begleitung sind federführend das Staatliche Schulamt, Dezernat II-9, das Projektbüro Inklusion sowie unten genannte Institutionen beteiligt. Dokumentation und Evaluation umfasst sowohl die Entwicklungen auf der Ebene der Institutionen und die in den Institutionen handelnden Akteure, als auch die Veränderungen auf der Ebene der Schülerinnen und Schüler. Besondere Aufmerksamkeit gilt den Teilbereichen einer veränderten Haltung, aber auch dem Zuwachs an Kompetenz und Wissen aller Beteiligten. Die gewonnenen Informationen werden der wissenschaftlichen Begleitung zur Verfügung gestellt, die für die Entwicklung der Modellregion in Aussicht gestellt wird. Die regionalen Beratungs- und Förderzentren stehen in der Pflicht zur Dokumentation der geleisteten Arbeit. Im Kontext der Entwicklung der Modellregion Inklusive Bildung besteht die besondere Chance, den zu erstellenden Geschäftsbericht um unten stehende Fragestellungen systematisch zu erweitern. Im Ergebnis steht ein Geschäftsbericht zur Modellregion Inklusive Bildung in Wiesbaden, der jährlich fortgeschrieben und im November des laufenden Jahres dem Hessischen Kultusministerium wie dem Schulträger vorgelegt wird.

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Der Entwurf zum Geschäftsbericht beinhaltet: 1. Modellregion Inklusive Bildung in Wiesbaden 1.1 Kooperationsvereinbarung 1.2 Gesamtkonzeption 1.3 Spiegelgruppe 2. Strukturqualität 2.1 Schulen 2.1.1 Schulen mit Inklusiver Beschulung 2.1.2 Regionales Beratungs- und Förderzentrum 2.2 Schülerinnen und Schüler 2.2.1 Anzahl der Schülerinnen und Schüler mit Anspruch auf sonderpädagogische

Förderung nach Förderschwerpunkten 2.2.2 Dokumentation der gesamten Zahl von Anfragen im Bereich VM und IB erweitert um

Angaben zu Alter, Gender, Anfrageschwerpunkte 3. Lehrkräfte 3.1 Anzahl der Förderschullehrkräfte in der Modellregion bezogen auf die

Gesamtschülerzahl 3.2 Anzahl der sozialpädagogischen Fachkräfte in der Modellregion bezogen auf die

Gesamtschülerzahl 3.3 Anzahl der Förderschullehrkräfte aufgeschlüsselt nach Einsatz im Unterricht an den

Förderschulen und Einsatz im inklusiven Unterricht an den allgemeinen Schulen 4. Prozessqualität 4.1 Dokumentation der gesamten Zahl von Maßnahmen im Bereich VM und IB erweitert

um Angaben zu Alter, Gender, Anfrageschwerpunkte, Dauer der Beratung und Förderung

4.2 Dokumentation der gesamten Zahl von Maßnahmen in Bezug auf die anfragende Schule (Schulform, Klassenstufe)

4.3 Dokumentation von Maßnahmen im Bereich der räumlichen und sächlichen Ausstattung

5. Ergebnisqualität 5.1 Bewegungen von Schülerinnen und Schülern mit Anspruch auf Förderung von

Förderschulen nach allgemeinen Schulen aller Schulformen 5.2 Anzahl der Aufnahmen an einer Förderschule untergliedert nach

Förderschwerpunkten, hier insbesondere Anzahl der Aufnahmen an der Förderschule Schwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung (nach Schulstufe und Geschlecht)

5.3 Anzahl Ruhen der Schulpflicht unter Angabe der Begründung 5.4 Dokumentation der individuell beschriebenen Haltekraft der allgemeinen Schulen

unter Angabe der jeweiligen Zielformulierung nach Schulform, Alter, Geschlecht, Förderschwerpunkt und Förderzielen

5.5 Art und Anzahl der Abschlüsse/Abgänge/Übergänge 5.6 Dokumentation der systembezogenen Maßnahmen im Bereich der VM

(vorbeugenden Maßnahmen) durch die Lehrkräfte und sozialpädagogischen Fachkräfte des rBFZ wie Planung und Durchführung von Workshops, von Fortbildungen, Unterstützung bei der Schulprogrammarbeit

5.7 Dokumentation von assoziierten, kooperativen, begleitenden Veranstaltungen, die mit inklusiver Bildung in Wiesbaden in Zusammenhang stehen, z.B. „move@2014“(Staatstheater Wiesbaden), Elterngesprächsrunden, etc.

6. Veränderungs- und Entwicklungsbedarf 6.1 Was wurde erreicht? 6.2 Woran arbeiten wir? 6.3 Was ist zu klären? 7. Anlagen

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Gesamtkonzeption Modellregion Inklusive Bildung in Wiesbaden Stand 29.11.2013

14

Die Daten aus dem Geschäftsbericht sammelt die Schulaufsichtsbehörde aus den Erhebungen der rBFZ. 5. Wissenschaftliche Beratung //Begleitung der Entwicklung Modellregion Inklusive Bildung in Wiesbaden I. Die wissenschaftliche Beratung der Modellregion Inklusive Bildung in Wiesbaden erfolgt durch Herrn Professor Hasselhorn, Deutsches Institut für Internationale Pädagogische Forschung (DIPF Frankfurt). Herr Professor Hasselhorn wird die Entwicklung der Modellregion durch seine Präsenz während der Auftaktveranstaltung zum Start der Modellregion unterstützen. Zudem wurden nachfolgende Angebote zugesagt:

- Beratende Beteiligung in die Konzeption und Steuerung des Gesamtprojektes - Beratende Unterstützung des IQ bei der Evaluation - Beteiligung an der Fortbildung/Qualifizierung der Lehrkräfte bzw. Multiplikatoren

durch eigenen Vortrag und durch Module zur Schulung diagnostischer Kompetenzen (Lernausgangslagenfeststellung, Formative Leistungsdiagnostik durch DIPF-Mitarbeiter)

II. Die unter 3.III beschriebene Qualifizierung wird durch den Lehrstuhl Empirische Schul- und Unterrichtsforschung der Universität des Saarlandes in Kooperation mit dem Institut für Qualitätsentwicklung in Wiesbaden (Prof. Perels) wissenschaftlich begleitet. Vorgesehen ist zum einen eine Längsschnittuntersuchung der Fortbildungsreihe im Hinblick auf Haltungs- sowie Einstellungsänderungen der Lehrkräfte. Zum anderen soll eine Evaluation der einzelnen Fortbildungsbausteine erfolgen. Ziel ist es dabei, den Nutzen der spezifischen Module für die Umsetzung des kompetenzorientierten Unterrichts in der Praxis zu erheben. 6. Erwartete Entwicklung Schüler/innen und Stellen Lehrkräfte für die Modellregion Inklusive Bildung in Wiesbaden Das Land beabsichtig vom Schuljahr 2013/2014 bis zum Ende des Schuljahre 2017/2018 ebenso viele Stellen für Lehrkräfte, wie sie in der Grundunterrichtsversorgung im Förderschwerpunkt Lernen an den Förderschulen des Schulträgers nicht mehr benötigt werden, zur Stärkung und zum weiteren Ausbau des inklusiven Unterrichts im Gebiet des Schulträgers einzusetzen. Zum Schuljahr 2013/2014 sollen rechnerisch sechs Lehrerstellen von der August-Hermann-Francke-Schule zur Stärkung und zum weiteren Ausbau des inklusiven Unterrichts im Gebiet des Schulträgers umgelenkt werden. Es wird angestrebt, im Mittel der Schuljahre 2013/2014 bis einschließlich 2017/2018 jeweils rechnerisch sechs Lehrerstellen von der August-Hermann-Francke-Schule zur Stärkung und zum weiteren Ausbau des inklusiven Unterrichts im Gebiet des Schulträgers umzulenken. Die Stellen haben in den bisherigen Zuweisungsbereichen (z. B. Ganztagsprogramm, Deputat) zu verbleiben. Die im Zuweisungserlass jährlich ausgewiesenen Verschiebungen werden durch das Hessische Kultusministerium transparent dargestellt. Insgesamt werden bis zum Schuljahr 2017/2018 30 Stellen zur Stärkung und zum weiteren Ausbau des inklusiven Unterrichts im Gebiet des Schulträgers umgelenkt. Im Schuljahr 2013/2014 werden unabhängig von der Schülerzahlentwicklung an der August-Hermann-Francke-Schule, wie bereits zuvor erwähnt, sechs Stellen umgelenkt. Die nachfolgende Darstellung der erwarteten Anzahl der Abgänger der August-Hermann-Francke-Schule bezieht sich auf die bekannte Schülerzahl. Nicht berücksichtigt sind weitere Verschiebungen, die beispielsweise durch den Beginn der Modellregion sowie durch andere

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Gesamtkonzeption Modellregion Inklusive Bildung in Wiesbaden Stand 29.11.2013

15

Einflussfaktoren entstehen können. Die Zahlen stellen demgemäß eine exemplarische Annäherung dar. Zum Schuljahr 2013/2014 werden keine Schüler/innen mehr in die August-Hermann-Francke-Schule aufgenommen. Zusätzlich wird die Schule mit dem Übergang vom Schuljahr 2013/2014 zum Schuljahr 2014/2015 nach der Jahrgangsstufe 4 auslaufen. Nach diesem Modell wäre es sinnvoll, die August-Hermann-Francke-Schule mit Ende des Schuljahres 2015/2016 zu schließen. Die dann noch verbleibenden 37 Schüler/innen sollten unter Berücksichtigung des Elternwunsches auf andere Schulen verteilt werden.

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Gesamtkonzeption Modellregion Inklusive Bildung in Wiesbaden Stand 29.11.2013

16

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16/1

7

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Kla

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Wochenst

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135

12

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25

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15

3100,2

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24

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22

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22

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15

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22

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22

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12

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16

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13

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me

Stu

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Gesamtkonzeption Modellregion Inklusive Bildung in Wiesbaden Stand 29.11.2013

17

August-Herrmann-Francke-Schule

Modell 2 Rückschulung

SchulBj Kl

Sj 12/13

Kl Sj13/14

Kl

Sj14/15

Kl Sj 15/16

Kl

SJ 16/17

SchuB 2 1 11 1 8 1 14

SchuB 1 1 12 1 14

10 4 5

9 2 23 1 19 2 24 2 26 1 14

8 3 38 2 24 2 26 1 14 2 20

7 2 24 2 26 1 14 2 20

6 2 26 1 14 2 20

5 1 14 2 20

Rückschulu

ng

4 2 20 1 10 8 1 12

3 1 10 8 1 12

2 8 1 12

1 1 12

SuSchüler 16 202

12 160 9 118 6 72 3 34

26.08.20

13

Schlussbemerkungen: Eine Erhöhung der personellen Ressource im Bereich der sonderpädagogischen Förderung für vorbeugende Maßnahmen und inklusive Beschulung im Bereich aller Förderschwerpunkte, wird – so die Prognose und das Ziel - eine Schülerbewegung von den Förderschulen in das System der allgemeinen Schule zur Folge haben, welche die Schülerzahl an den Förderschulen im ersten Schritt absenkt. Nachfolgend sinkt die Anzahl der Lehrerstellen an den in der Region weiterhin bestehenden Förderschulen. Es könnte dennoch als Reaktion auf diese zu erwartende Stellenverlagerung zu einer Zunahme von Feststellungen des Anspruchs auf sonderpädagogische Förderung kommen. Wäre dies der Fall, käme es für die Region insgesamt zu einer Erhöhung der Schülerzahl mit Anspruch auf sonderpädagogische Förderung. Zu berücksichtigen ist ebenfalls, dass eine Aufnahme der Schülerinnen und Schüler mit Anspruch auf sonderpädagogische Förderung in den allgemeinen Schulen zu einem

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Gesamtkonzeption Modellregion Inklusive Bildung in Wiesbaden Stand 29.11.2013

18

räumlichen Engpass führen kann. Einige der Schulen Wiesbadens sind bereits jetzt an der Grenze ihrer Aufnahmekapazität angelangt. Es ist zu überlegen, ob Sanierungsmaßnahmen und Neu-Anbauten an bestehende Schulstandorte diese Entwicklung berücksichtigen sollte. Für die angestrebte Vergrößerung der Systeme der Beratungs- und Förderzentren muss auch deren räumliche und sächliche Ausstattung in den Blick genommen werden. Es muss den Kollegien (mit den dazugehörigen sozialpädagogischen Fachkräften) möglich sein, Gesamtkonferenzen in angemessenen Räumen abzuhalten. Es sollte auch möglich sein, Räume in den allgemeinen Schulen zu nutzen, um dort arbeitsfähig zu sein, andererseits aber auch Fahrtkosten zu sparen. Ein dezentral und ambulant angelegtes Unterstützungssystem benötigt - trotz der Anbindung an das Zentrum des Beratungs- und Förderzentrums - Arbeitsräume, eine technische Ausstattung und Strukturen, die das Arbeiten an verschiedenen Standorten ermöglichen und absichern. Dies ist vor dem Hintergrund der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel zu bewerten. Der Schulträger wird die Voraussetzungen sukzessive im Rahmen seiner finanziellen Möglichkeiten schaffen, während im Übergang in Absprache zwischen allgemeiner Schule und den zuständigen BFZ nach flexiblen Lösungen zu suchen sein wird.

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Ergebnisbericht Modellregion Inklusive Bildung in Wiesbaden  Anlage 3    

1/2  

Zeitpunkt Thema

1 Juni 2013 „Erfolgreiches Lernen durch transparente Unterrichtsstrukturen und

Unterstützungssysteme“ (Vorträge und Diskussion)

Werner-von-Siemens-Schule (Realschule)

2 Juli 2013 Gesamtkonzeption (Vorstellung und Diskussion)

Kerschensteinerschule (Berufliche Schule)

3 Oktober 2013 „Praktische Lösungsmöglichkeiten und sicheres Auftreten in

Konfliktsituationen im Schulalltag“ (Vortrag und Diskussion)

Gerhart-Hauptmann-Schule (Realschule)

4 November 2013 „Informationsveranstaltung zum sonderpädagogischen

Entscheidungsverfahren“ (Vorträge und Diskussion)

Friedrich-Ebert-Schule (Berufliche Schule)

5 Dezember 2013 „Wenn AD(H)S die Lösung ist, was ist dann das Problem?“ AD(H)S aus

systemischer Sicht verstehen und ganzheitlich angehen“ (Vorträge und

Diskussion)

Diltheyschule (Gymnasium)

6 Februar 2014 „Bitte nicht helfen, es ist schon schlimm genug“ – Unterstützungsangebote

von verschiedenen Institutionen für einen gelingenden Schulstart

(Podiumsdiskussion)

Diesterwegschule (Grundschule)

7 Mai 2014 „Eine Schule für alle!?“ Podiumsdiskussion mit Expertinnen und Experten zur

inklusiven Beschulung im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung

Schloss Freudenberg

8 Oktober 2014 „Zwei Schuljahre inklusive Praxis“ – Ein Zwischenbericht von ersten Schritten

und weiteren Erfolgen (Expertenbefragung und Diskussionsrunde)

Helene- Lange- Schule (IGS)

9 Dezember 2014 Lernen mit Tablet-Computern in der Modellregion Inklusive Bildung Wiesbaden

– Erfahrungen und Erkenntnisse des Projektes (Vortrag und Workshops)

Friedrich-von-Bodelschwingh-Schule (Förderschule)

10 Februar 2015 „Ohne Sprache geht es nicht“ – Konzepte zur Sprachförderung/Spracherwerb

im Inklusiven Unterricht (Podiumsdiskussion)

Foyer des Hessischen Staatstheaters

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Ergebnisbericht Modellregion Inklusive Bildung in Wiesbaden  Anlage 3    

2/2  

Zeitpunkt Thema

11 Juni 2015 „Auftrag und Zielsetzung der Eingliederungshilfe“ – Was können Jugend- und

Sozialhilfe ergänzend beitragen im Umgang mit heterogenen Lerngruppen

innerhalb des Inklusiven Unterrichts? (Gesprächsrunde mit Experten)

Geschwister-Scholl-Schule (Grundschule)

12 September 2015 „Störer und Gestörte“ – Schülerinnen und Schüler mit herausforderndem

Verhalten – Förderschwerpunkt sozial-emotionale Entwicklung – eine kollegiale

Fallberatung zum Perspektivwechsel

Vortragssaal im Landesmuseum Wiesbaden

13 November 2015 Flüchtlingskinder an Wiesbadener Schulen – Informationsveranstaltung mit

Expertinnen (Podiumsdiskussion)

Gutenbergschule (Gymnasium)

14 Februar 2016 Drei Jahre lebendige Inklusion in Schule und Stadt: Rückblick – Einblick –

Ausblick

Gemeindesaal Marktkirche

15 Juni 2016 „Schule barrierefrei – Gelingensbedingungen für den Schulbesuch und

Unterricht von Schülerinnen und Schülern mit Beeinträchtigungen im Bereich

der körperlich- motorischen Entwicklung“

Walkmühlcafé Wiesbaden

16 Oktober 2016 „Lernwege entdecken und begleiten! Und wie!“

Eine kollegiale Fallberatung zu dem Förderschwerpunkt Lernen

Vortragssaal im Landesmuseum Wiesbaden

17 Februar 2017 „Ich werde keinem Kind mehr gerecht“ – Wege aus der Problemtrance

ETEP als Brücke zur Neuorientierung

Mensa Diltheyschule (Gymnasium)

18 November 2017 „…denn sie wissen nicht, was sie erwartet! – Ausbildungsreife!? – Was

bedeutet das für uns?"

IHK Wiesbaden

 

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Ergebnisbericht Modellregion Inklusive Bildung in Wiesbaden  Anlage 4  

 

 

Zusammenstellung der Antworten auf die Frage, welche Errungenschaften der 

Modellregion in die inklusiven Schulbündnisse übernommen werden sollen (Abfrage 

erfolgt auf Fachtag Modellregion Inklusive Bildung in Wiesbaden am 13.12.2017) 

 

„Ich packe meine Koffer und nehme in die inklusiven Schulbündnisse mit …“ 

‐ Herausforderungen müssen neu verteilt werden → alle Systeme müssen sich dahingehend 

professionalisieren 

‐ multiprofessionelle Teams mit den Sozialpädagogen der Modellregion → bitte ausbauen 

‐ viele Vertretungsverträge → bitte abbauen 

‐ dass die heutige Evaluation in diesem geöffneten Kreis mit vielen Professionen 

öfters/regelmäßig/jährlich oder zweijährig stattfindet 

‐ Aus‐ und Weiterbildung, z. B. ETEP, in den Studienseminaren 

‐ schul(form)übergreifende Zusammenarbeit 

‐ alle am Schulleben Beteiligten müssen einbezogen werden (Eltern, SuS, LK, …), um z. B. ein 

inklusives Konzept zu erarbeiten/Werte, die Inklusion stützen, voranzubringen 

‐ Neugier, Einmischung, viele offene Fragen, die ein oder andere Sorge 

‐ Notwendigkeit von Rollen‐ und Auftragsklärung der vielen Akteure 

‐ offene Augen und Ohren für Dialoge und lösungsorientierte Einwände 

‐ Wegweiser für Eltern mit I‐Kindern – von Krippe bis zum Schulabschluss 

‐ Leidenschaft für Kinder zu kämpfen 

‐ Freude am multiprofessionellen Team – Austausch mit Kolleginnen und Kollegen 

‐ Fortführung der Konzept‐Mitwirkung an den Regelschulen 

‐ die wertvolle und sehr wichtige Zusammenarbeit mit „unserem“ Sozialpädagogen 

‐ auf gewachsenen Strukturen aufbauen und diese anpassen 

‐ Gelassenheit und Humor 

‐ im Dialog bleiben 

‐ Dialogrunden erhalten 

‐ Möglichkeiten schaffen, geleistete Arbeit öffentlich darzustellen → Transparenz 

‐ Erhalt der sozialpädagogischen Expertise in der Kooperation mit BFZ 

‐ kleine Schritte, Ruhe ausstrahlen, Verantwortung teilen 

‐ Dialog 

‐ mehr Ressourcen für die Schulen 

‐ mehr Transparenz 

‐ „Fahrplan“ für die Eltern, wenn sie ein Inklusionskind haben (was/wo mache/gehe ich hin) 

‐ Entwicklungsfreude 

‐ meinen langen Atem 

‐ das Gouvernance‐Prinzip 

‐ das bewährte Vorhandene 

‐ Austausch „über den eigenen Tellerrand hinaus“ war wichtig und sollte fortgeführt werden 

‐ Vernetzung Schulamt und Studienseminare in der Begleitung inklusiver Bündnisse soll weiter 

fortgeführt werden 

‐ bitte die Formate zum Austausch weiterentwickeln 

‐ dringend klären, was ist Inklusion in Schulen und was nicht 

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