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München, 12.Juni 2008. Der kleine Verwaltungsgerichtstag im Bayerischen Verwaltungsgerichtshof. (Fünf)zehn Jahre Selbstverwaltung der ungarischen Justiz Dr Péter Darák Ph.D

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(Fünf)zehn Jahre Selbstverwaltung der ungarischen Justiz Dr Péter Darák Ph.D

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Justiz nach der Wende

• Ausschreibung von leitenden Positionen (Eine starke Stellung der Präsidenten)

• Aufstellung von richterlichen Mitbestimmungsgremien auf allen Ebenen– Gesamtrichterkonferenzen der Gerichte – Ein gewählter Landesrat der Richter– Gewählte Richterräte an den Gerichten

(Mitwirkung in Personal-, und Budgetfragen)– Fachliche Gremien (sg.Kollegien)

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Justizreform 1997

• Vorbild Italien, Spanien

• Landesjustizrat tritt an Stelle des Justizministeriums– Zusammensetzung (das richterliche Element

überwiegt, weitere Mitglieder sind: Generalstaatsanwalt, Justizminister, Vorsitzende der Landesrechtsanwaltkammer, Mitglieder von zwei Parlamentsausschüssen)

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Landesjustizrat

• Die Gesamtrichterkonferenzen wählen die Delegierten für die Wahl des Landesjustizrates

• Die Delegierten wählen durch eine geheime Wahl die neun Richtermitglieder des Justizrates für sechs Jahren

• Wählbar sind alle Richter mit mindestens 5 Jahre Berufserfahrung

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Die Aufgaben des Landesjustizrates I.

• Zentrale Verwaltungsaufgaben • Ernennungen• Fertigt den Haushaltsvorschlag an, reicht

diesen dem Parlament unmittelbar ein (seit 2003)

• Wirtschaftet mit dem Budget• Leitet und kontrolliert die

Verwaltungstätigkeit der Gerichtspräsidenten

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Die Aufgaben des Landesjustizrates II.

• Organisiert die zentrale Weiterbildung

• Aussenvertretung der Justiz (zB. In Entschädigungssachen usw.)

• Legt die Grundsätze der Gerichte fest

• Sammelt statistische Daten

• Digitalisierung

• Veröffentlichung von den rechtskräftigen Urteilen und Revisionsentscheidungen

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Die Rechtstellung des einzelnen Richters

• Sachliche und persönliche Unabhängigkeit• Fortbildungspflicht• Durch Gesetz geregelte Besoldung• Zentrale Ausschreibung und Aufnahmeprüfung

für Universitätabsolventen (erst ab 2008!)• Ausschreibungspflicht für alle Richterposten,

wobei die Stellungsnahmen des fachlichen Gremiums und Richterrates nicht verbindlich sind

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Mitwirkung von Richterverbänden I.

• Ungarisches Richterverband • Verein von

– Arbeitsrechtlichen Richter– Richtern des Wirtschaftsrechts– Verwaltungsrichtern– Richtern für Europarecht (sg. „Trainers”)– Für Verkehrsrecht (gemischt mit anderen

Juristen)– Richtern für die gute Verwaltung (sg.„Ibike”)

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Mitwirkung von Richterverbänden II.

• Konsultation bei Zusammenlegung von fachlichen Fortbildungsprogrammen

• Stellungnahme an Entwürfen von Satzungen des Amtes des Landesjustizrates

• Nominierung für Auszeichnungen

• Fachliche Konsultation bei Begutachtung von Gesetzentwürfen

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Schlussbemerkungen I.

• Landesjustizrat schützt vor äusseren Einflüssen. • Das Parlament –das regierende Koalition- kann

bei der Budget, und bei der Wahl des OG Präsidents immer Kritik ausüben.

• Die Macht der Verwaltung muss sorgfältig verteilt und balanciert werden. Keine der leitenden Personen darf unkontrollierte Befugnisse haben.

• Dafür wäre die Verbietung oder Limitierung der Neuwahl auf Verwaltungsposten bedenkbar.

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Schlussbemerkungen II.

• Zentrale Unabhängigkeit – alleine – kann kein Gleichgewicht auf allen Ebenen garantieren. Ersetzt nicht die Selbstverwaltung an den Gerichten. Von den Richtern gewählten örtlichen, territorialen Gremien sind ebenso wichtige Elemente der Selbstverwaltung.

• Die Dualität der fachlichen und Mitbestimmungsgremien sichert den gewünschten Kontroll auf allen Ebenen der Verwaltung.

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• Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!