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Leistungsverzeichnis Musterhalle, Musterstadt Multiplexverkleidung mit Akustiklochung Leitwährung EUR Architekt, Musterstrasse, Musterstadt Datum: 00.00.2005 Telefon: 1234/56789 Telefax:1234/567890 Seite 1 von 54 Leistungsverzeichnis Version 1.9 Bauvorhaben: Gewerk: Bauherr: Planung: Ausführungstermin: Submissionstermin: Submissionsort: Vor Prüfung: Nach Prüfung: Angebotssumme netto: + MWSt.: Angebotssumme brutto: Ort, Datum Firmenmäßige Zeichnung Musterhalle, Musterstadt Multiplexverkleidungen mit Akustiklochung Bauherr Musterstrasse Musterstadt Tel: 1234/56789 Architekt Musterstrasse Musterstadt Tel: 1234/56789 00.00.2005 00/2005 bis 00/2005 Musterstadt, Rathaus, Zimmer 00 EUR .............................. EUR .............................. EUR .............................. EUR .............................. EUR .............................. EUR ..............................

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Leistungsverzeichnis Version 1.9

Bauvorhaben: Gewerk: Bauherr: Planung: Ausführungstermin: Submissionstermin: Submissionsort:

Vor Prüfung: Nach Prüfung: Angebotssumme netto:

+ MWSt.: Angebotssumme brutto: Ort, Datum Firmenmäßige Zeichnung

Musterhalle, Musterstadt

Multiplexverkleidungen mit Akustiklochung

Bauherr Musterstrasse Musterstadt Tel: 1234/56789

Architekt Musterstrasse Musterstadt Tel: 1234/56789

00.00.2005

00/2005 bis 00/2005

Musterstadt, Rathaus, Zimmer 00

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Pos. Menge/Einheit Einheitspreis Gesamtpreis

Leistungsverzeichnis Type Multiplexverkleidungen

mit Akustiklochung Allgemeine Technische Vorbemerkungen Baubeschreibung Die gegenständlichen Arbeiten beinhalten die Herstellung von Prallwänden mit Türen, Einbauteilen und allen notwendigen Anschlüssen an das Bauwerk. Die Arbeiten werden in einer Bauetappe ausgeführt und sind gemäß dem beiliegenden Bauzeitenplan auszuführen. Grundlagen für die Bauausführung und verbindliche Normen Alle im Leistungsverzeichnis enthaltenen Arbeiten sind entsprechend dem Stand der Technik auszuführen. Für die Ausführung der Einbauteile dürfen aus Sicherheitsgründen nur geprüfte und zugelassene Bauteile oder Bausysteme verwendet werden. Im Speziellen finden folgende Normen und Richtlinien Anwendung und sind verbindlich einzuhalten: Arbeitsschutzgesetze VOB – Teil A bis C DIN 18032 Teil 1 bis 3 (Hallen für Turnen, Spiele und Mehrzwecknutzung) Forschungsbericht BAU Nr. 390 (Sicherheitliche Gestaltung von

Turnhallenwänden durch Abpolsterung) GUV 16.0 (Richtlinien des Gemeindeunfallversicherungsverbandes)

GUV 16.3 VSTÄTTVO (Versammlungsstättenverordnung ) DIN 58125 (Schulbaurichtlinien) DIN 4102 (Brandverhalten von Baustoffen) DIN 18355 (Tischlerarbeiten) DIN EN 12605 (Mechanische Aspekte Tore) DIN EN 12572 (Künstliche Kletterwandanlagen) DIN 15020 Teil 1 bis 2 (Seiltriebe) ASIG (Arbeitssicherheitsgesetz in der jeweils letztgültigen Fassung) DIN 18202 (Toleranzen im Hochbau) Geschosse, Arbeitshöhen Die Einheitspreise gelten ohne Unterschied der Geschosse, Arbeitshöhe bis 4,5 m. Die Kosten für die Arbeit und Baustellensicherung, sowie erforderlicher Hebezeuge sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.

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Der Wanduntergrund wird in der Genauigkeitsklasse Tabelle 3 Zeile 5 der DIN 18202 bauseits hergestellt. Der Wanduntergrund besteht aus Stahlbeton. Alle Befestigungswinkel , Ankerschrauben und sonstige Kleinteile sind in verzinkter Ausführung zu liefern. Alle Dübelbefestigungen sind nach bauaufsichtlicher Zulassung, abgestimmt nach dem jeweiligen Verwendungszweck, Untergrund und Befestigungsabstand auszuführen. Naturmaße Vom Auftragnehmer sind vor Ausführung der Fertigungsplanung sämtliche Naturmaße zu überprüfen. Abweichungen, insbesondere zu dem bauseits angebrachten in der Halle umlaufend vorhandenen Meterriss, sind in die Pläne einzuarbeiten. Obermaterial der Wandverkleidungen Birke – Multiplex Oberflächenmaterial bestehend aus durchgehenden kreuzverleimten Birkenholzschichten in AW 100 verleimt. Oberflächenqualität BB/BB als Schälfurnier verarbeitet. Oberflächenfarbe der einzelnen Verkleidungselemente ist zu sortieren. Gewünscht wird ein ruhiges Furnierbild in gleichmäßiger Zeichnung. Im Einheitspreis enthalten ist das durchgehende Runden oder Abfasen an den Plattenlängskanten und das Aufteilen in Formaten gemäß der Leistungsposition. Die Oberfläche ist fein zu schleifen und mindestens 3-fach mit Zwischenschliff zu lackieren. Die Oberflächenbeschichtung ist entsprechend der DIN 18032 als reflektionsarme Oberfläche mit Glanzgrad G 10 entsprechend der jeweiligen Hauptposition mit abriebfestem Beschichtungsmaterial auf PU – Basis 3- Fach zu versiegeln. Prallwandsysteme Sämtliche flächige Verkleidungselemente sind nach der DIN 18032 Teil 3 auszubilden. Zum Nachweis der schutzfunktionalen Gebrauchsfähigkeit ist darüber hinaus mit einem Prüfzeugnis nachzuweisen, dass die Wandverkleidungsteile eine Ballwurfsicherheit 50-fachen Beschuss mit einer Geschwindigkeit von 115 km/h mit Handball ohne sichtbarer Beschädigungen standhalten. Die angebotenen Wandverkleidungssysteme müssen darüber hinaus die Mindestanforderungen von >60% Kraftabbau und eine Ballreflektion von >90% erreichen. Angebotenes System ............................................................... Zum Prüfzeugnis muss die angebotene Wandverkleidung auf das ausgeschriebene Modulmass und die Anbindung der für den Sporthallenausbau vorgesehenen Einbauelemente abgestimmt sein. Die notwendigen Anschlüsse und Übergänge sind durch Prüfzeugnisse zu belegen. Aufgrund der geforderten Sichtschraubung der Verkleidungsplatten müssen die Bohrungen der Befestigungspunkte auf das Rastermaß abgestimmt werden. Die Befestigungspunkte müssen in den Freigabeplänen eingetragen werden.

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Aufgrund der dadurch nur begrenzt möglichen Befestigungspunkte der Sichtverkleidung ist es zwingend gefordert, das die Schraublattung eine Mindeststärke von 18 mm aufweist und aus Multiplexmaterial gearbeitet ist. (die Befestigung der Verkleidungsplatten in Fichtenholzlattungen ist nicht zugelassen) Die Konstruktionen müssen aus dem beizulegenden Prüfzeugnis ablesbar sein. Die Forderung gilt insbesondere auch für alle Schraubuntergründe an den Ausbauteilen und deren Anschlüsse. Besonderer Wert wird auf die technische Detailausbildung der einzelnen Ausbauteile gelegt. Die Nachweise sind für sämtliche prallwandintegrierte Ausbauelemente in Verbindung mit dem angebotenen Prallwandsystem durch ein Prüfzeugnis für jeden einzelnen Bauteil bei Angebotsabgabe nachzuweisen. Der Nachweis muss lückenlos für sämtliche bei diesem Bauvorhaben eingesetzten Bauteilen und deren Übergangs- / Randausbildung belegt sein. Sollte nur der teilweise Nachweis für die Anforderungen an Kraftabbau an den Hallenverkleidungen zur Ausschreibungsabgabe vorliegen, wird das mangels technischer Gebrauchstauglichkeit von der Wertung ausgeschieden. Detailplanung und Naturmasse Nach Aufforderung der Bauleitung sind durch den Bieter sämtliche Naturmasse am Bauwerk aufzunehmen und in die Ausführungsplanung einzuarbeiten. Für sämtliche Bauteile sind freigabereife Detailblätter und Bauteilbeschreibungen zu erstellen. Insbesondere sind sämtliche Darstellungen auf die bauseits angebrachten Messpunkte abzustimmen. Im Zuge der Montagearbeiten sind sämtliche Wandflächen auf die Einhaltung der Toleranz nach DIN 18202 Tabelle 2 Zeile 5 zu überprüfen und an die Bauleitung mitzuteilen. Die Mehrarbeit für erhöhten Aufwand Toleranzausgleich entsprechend der Hauptposition oder Nachtragsangebot wird nur dann akzeptiert, wenn eine ersatzweise Möglichkeit zum Ausgleich durch den Verursacher (Rohbauunternehmen) bis zum Montagebeginn erfolgt ist. Abrechnung gilt jeweils für die gesamte Wandabwicklung, Öffnungen werden übermessen. Abrechnung: Die Abrechnung der Arbeiten erfolgt gemäß ATV Tischlerarbeiten DIN 18355 gemäß VOB / C. Die vom Auftragnehmer gelieferten Ausbauelemente werden zum Ausgleich für die Mehrarbeit der Ausbildung der Wandübergänge ohne Unterschied der Einzelflächen übermessen.

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Sporthallenausbauelemente Sämtliche Sporthallenausbauelemente sind zwingend mit versatzfreier Integrationsmöglichkeit in die Prallwand anzubieten. Für sämtliche Anschlüsse, insbesondere bei Glasflächen, muss eine durchgehende Elastizität und Rückstellfähigkeit sowie dauerhafte Verbindung mit dem vorher ausgeschriebenen Wandverkleidungsoberbelag möglich sein. Als Fensterkonstruktionen dürfen nur Systeme angeboten werden, die eine versatzlose Ausbildung der rahmenlosen, vollkommen flächenbündig eingearbeiteten Glasplatten gegenüber der Holzverkleidungen ermöglichen. Bei Anprall an das neben der Glasfläche liegende Holzpaneel muss die Glasplatte mit eintauchen. Mit dem Angebot sind auch sämtliche Prüfzeugnisse über die Ausbildungen der Übergänge der einzelnen Ausbauelemente in prüffähiger Ausführung zu übergeben. Sämtliche Prallwandsysteme müssen durch ein Prüfinstitut bestätigt sein und sind dem Angebot beizulegen. Und zwar für nachfolgende Bauteile jeweils separat: Wandverkleidungen angebotenes System:.................................................. Sporthallentüren angebotenes System:.................................................. Kipptoranlagen angebotenes System:.................................................. Sporthallenfenster angebotenes System:.................................................. Zum Ausgleich für die Mehrarbeit der Tür- und Toreinbindung in die Wandverkleidungen, werden die bezughabenden Leistungspositionen über die Einbauteile durchgerechnet. Geräteraumtore Geräteraumtore sind entsprechend dem Arbeitssicherheitsgesetz, DIN 12605, 12572, 12020 Teil 1 bis 3 und der DIN 58081 auszubilden und müssen zwingend mit Kontergewichtsausgleich konstruiert sein. Torkonstruktion muss unfallsicher konstruiert werden und den erhöhten Anforderungen an Sporthallenausbauten gerecht werden. Die Torfläche muss im geschlossenen Zustand vollkommen eben mit der angrenzenden Prallwand eingebaut werden. Das Tor darf weder während der Torbewegung, noch in der Offenstellung in die Sporthalle ragen. Entsprechend dem Arbeitsgesetz muss die Torblattunterkante auf 100mm Höhe mit einem elastischen Sockelprofil ausgebildet werden. Dieses Profil ist zwingend als reißfestes Gummiprofil auszubilden.

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Dieses Sockelprofil ist auf Grund der Anforderung an die DIN 18032 flächenbündig mit der darüber liegenden Verkleidungsfläche einzubauen. Das Sockelprofil muss mit Alustrangpressprofilen über die gesamte Torblattbreite formschlüssig befestigt werden und einen einfachen Austausch der Gummiprofile ermöglichen. Die gesamte Laufschienenanlage ist aus schwingungsfrei abgehängten verzinkten Stahlblechprofilen mit einer Mindestwandstärke von 3mm auszubilden. Zur Aussteifung der einzelnen Laufschienen sind Deckenträger aus Leimholz über die gesamte Raumbreite zu Verlegen. Die Laufschienen sind über geschweißte Balkenschuhanbindung mit einer Mindestwandstärke von 5mm dauerhaft mit der Laufschienenanlage zu verbinden. Alle Verschraubungen an der Laufschienenanlage sind mit Sicherungssplinten gem. DIN EN ISO 1234 oder DIN EN ISO 7040 zu sichern. Die Geräteraumschwingtore sind mit beidseitig wirkenden Dämpfungseinrichtungen zum geräuscharmen Abfangen der Tore auszurüsten. Diese Dämpfungseinrichtungen müssen bei schnellem Zuschlagen des Tores stark wirken und bei langsamem Schließen mit einer leichten Bremskraft ein sicheres Schließen der Torelemente ermöglichen. Die Geometrie der Toranlagen muss in jedem Fall eine vollkommen flächenbündige Weiterführung der Wandverkleidungen über das Torelement ermöglichen. Die Befestigungsgründe für die Deckverkleidung müssen ein von der Wandverkleidung über die Torfläche durchlaufendes Schraubbild ermöglichen. Türen für Hallenzugänge Sämtliche Türelemente sind aus massiven Stahlrahmenprofilen herzustellen. Die Profilsysteme müssen mit allseitig umlaufender doppelter elastischer Anschlagdichtung ausgerüstet sein. Die Dichtungen sind auf Gehrung über Eck zu führen. Die hallenseitige Aufdoppelung der Stahlrahmen erfolgt mit einer mindestens 18mm vollflächig verlegten Sperrholzplatte aus Birke Multiplex, mindestens 13-fach AW 100 verleimt. Die Deckschichte wird jeweils zusätzlich entsprechend der Hauptposition verkleidet. Die Wandabstände der einzelnen Türelemente zum Mauerwerk ist so zu wählen, dass eine vollkommen flächenbündige Einbindung der Türelemente in die Wandverkleidungen möglich ist. Die Sporthallengegenseite wird mit einer mindestens 18mm dicken Verkleidung entsprechend den Unterpositionen unsichtbar befestigt verschlossen. Für Verkleidung ist das Wandträgermaterial nach Wunsch des Auftragnehmers mit Deckschichte in HPL - Materialien oder Furnieroberfläche gemäß dem Wunsch des Planers auszuführen.

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Die an der Hallenseite liegende Aufdopplung wird über die Position Wandverkleidung abgerechnet. Sämtliche sporthallenseitig gelegene Drücker, Bänder, Beschläge und ähnliches sind jeweils so einzubauen, dass eine flächenbündige Verlegung der hallenseitigen Aufdopplung möglich ist. Die Ausbauteile müssen den Mindestforderungen des GUV entsprechen. Ausschnitte für Drücker etc. werden über die LV-Position Ausschnitte vergütet. Tore und Türen Alle Ausbauelemente sind entsprechend den Funktionsanforderungen als Stahlrahmengrundkonstruktionen auszubilden und erhalten eine hallenseitige Verkleidung wie vorstehend beschrieben. Sämtliche Türelemente müssen eine 105° Öffnung der Ausbauelemente zulassen. Die einzelnen Bänder sind jeweils in Ganzmetallausführung auszubilden. Sämtliche Ausbauteile sind entsprechend dem bauseitig umlaufend angebrachten Meterriss zu nivellieren und drucksteif mittels Stahllaschen oder Winkelverbinder, bzw. Schweißkonstruktionen an der dahinter liegenden Tragkonstruktion zu befestigen. Für sämtliche Befestigungen dürfen nur bauaufsichtlich zugelassene Werkstoffe entsprechend den Zulassungsbestimmungen verwendet werden. Die Ebenflächigkeit der einliegenden Bauteile nach erfolgter Verkleidung muss mit der Hallenflucht in allen Punkten gegeben sein. Die Stahlteile sämtlicher Ausbauteile müssen allseitig grundbeschichtet eingebaut werden. Oberflächenbeschichtung Metall Tragrahmenkonstruktion Sämtliche Stahl- / Tragrahmen wie Ausbauelemente sind aus grundierten Profilen zu fertigen. Die Grundierung muss vollflächig in der lt. Herstellerhinweisen geforderten Schichtdicke entsprechen und einen dauerhaften Korrosionsschutz bieten. Auch verzinkte Stahlrahmen müssen vollflächig / bedingt durch Schnittstellen beschichtet werden. Ein kaltes Nachbessern, lediglich an Schnitt- oder Schweißstellen wird als nicht ausreichende Beschichtung angesehen. Unterkonstruktionen Sämtliche Tragelemente Unterkonstruktionen sind zumindest in verzinkter Ausführung zu liefern.

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Holz Unterkonstruktionen aus Massivholz sind ausschließlich aus mechanisch getrockneten Hölzern der Güteklasse 1 bis 2 auszuführen. Eine Behandlung mit fungiziden Materialien ist nur in feuchtigkeitsgefährdeten Bereichen vorgesehen. Insgesamt ist auf die Richtlinien für konstruktiven Holzschutz Bedacht zu nehmen. Mehrarbeiten dafür sind in die Einheitspreise einzurechnen. Oberflächenbeschichtung der Sperrholz- und Massivholzpaneele: Sämtliche Holzelemente sind an den Sichtseiten mit einem vollflächigen lösemittelfreien Beschichtungssystem zu versiegeln. Diese Oberflächenbeschichtung muss in mindestens 3 Durchgängen erfolgen, der jeweils notwendige Zwischenschliff pro Beschichtungsvorgang ist im Einheitspreis enthalten. Lediglich montagebedingte Schnittstellen und Kanten dürfen an der Baustelle nachbeschichtet werden. Vergabegrundlagen Die ausgeschriebenen Leistungen können nur an Bieter vergeben werden , die über sämtliche im Leistungsverzeichnis beschriebenen Arbeiten Prüfzeugnisse zum Nachweis der geforderten Qualität erfüllen. Die Vergabe kann darüber hinaus nur an Bieter erfolgen, die eine lückenlose und nachvollziehbare Dokumentation über die geforderten Ausbauteile, insbesondere der damit in Zusammenhang stehenden Prüfnachweise bei Angebotsabgabe beigelegt haben. Leistungspositionen Leistungsgruppe 1 Allgemeine Leistungen Baustelleneinrichtungen Pos. 1.1 Einrichten der Baustelle Gerüste

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Liefern aufbauen und vorhalten von allen für die ausgeschriebenen Leistungen notwendigen Gerüstungen für den gemäß Bauzeitplan vorgesehenen Zeitraum als Pauschale. Die Einheitspreise enthalten auch das Vorhalten der dazu notwendigen Gesundheitsschutzdokumente Materialien, Werkzeuge und Hilfsstoffe etc.. Pauschale EP............... Euro GP ............... Euro Pos. 1.2 Sicherungsarbeiten am Sportboden Für den bauseitig verlegten Fußboden sind geeignete Sicherungsmaßnahmen zu ergreifen, und zwar wie folgt. Die gesamte Bodenfläche mit PE-Folie mind. 0,1 mm dick vollflächig abdecken mind. 10 cm überlappend dicht auf Fußboden verkleben . m2 EP............... Euro GP ............... Euro Pos. 1.3 Aufzahlung auf die Position Sportbodensicherung Für das vollflächige Auflegen von Hartfaserplatten, Mindeststärke 3 mm auf die PE- Folie. Die Platten müssen dicht gestoßen verlegt werden. Sämtliche Stoßfugen müssen mit einem Fugenklebeband vollflächig gegen das Einsickern von Schrauben, Späne, etc. zu sichern . Abgerechnet pro m2 m2 EP............... Euro GP ............... Euro Pos. 1.4 Demontieren und Entsorgen der Fußbodenschutzplatten Nach Abschluss der gesamten Arbeiten ist die verlegte Schutzfläche am Fußboden abzunehmen und zu entsorgen. Die anfallenden Entsorgungskosten sind in den Einheitspreisen enthalten. m2 EP............... Euro GP ............... Euro Pos. 1.5 Gerüststellung mit Scherenhubbühne

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Plattformgröße mind. 900 x 2500 mm für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen. Im Einheitspreis enthalten ist das ggf. erforderliche Überlassen der Scherenhubbühne an die am Bau beschäftigten Professionisten zu 50 % der Normalarbeitszeit. Die Arbeitshöhe beträgt mind. 9 m. Abgerechnet pro angefangener Woche. Die Freigabe für die jeweiligen Radlasten des Hubsteigers ist vor Einbringen in die Halle mit der Bauleitung schriftlich abzustimmen. Wochen EP............... Euro GP ............... Euro Pos. 1.6 An- und Abtransport Hubsteiger An- und Abtransportieren des Hubsteigers als Pauschale . 1 Pauschale EP............... Euro GP ............... Euro

Pos. 1.7 Planungskosten Für die zur Ausführung vorgesehenen Arbeiten ist eine detaillierte Grob- und Feinplanung in 2-facher Ausführung an den Architekten / Auftraggeber zu übergeben. Sämtliche dafür notwendige Leistungen wie Überprüfung der Naturmasse und Darstellung sämtlicher Schnitte und Wandansichten als Pauschalbetrag für den gesamten Auftrag

Pauschale EP............... Euro GP ............... Euro Zwischensumme Leistungsgruppe 1 Summe ............... Leistungsgruppe 2 Sporthallenausbau Türen / Tore Pos. 2.1 Geräteraumtor als nicht ausschwingendes Tor entsprechend

der DIN 18032. Geräteraumtoranlage als Schwebetor zum grossflächigen Abschluss der Geräteraumwand.

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Die Toranlagen sind vollkommen flächenbündig in die angrenzenden Wandverkleidungen zu integrieren. Folgende Mindestanforderungen müssen Toranlagen erfüllen:

Die Tore müssen jederzeit vom Geräteraum aus öffenbar sein. Der Bewegungsmechanismus muss Quetsch- und Scherstellen an der oberen und unteren Torkante wirksam verhindern.

Die Führungsgeometrie der Tore muss so konstruiert sein, dass während des gesamten Öffnungsvorganges keine Teile in die Halle hineinragen.

Der Abstand zwischen Fussboden und starrer Torunterkante muss mind. 100 mm betragen.

Zum Fussboden muss ein freier Zirkulationsspalt von ca. 2 cm Höhe als freier Querschnitt im geschlossenen Zustand bestehen.

Die gesamten Torbauteile müssen als ballwurfsichere Konstruktion ausgebildet sein.

Der Torverschluss muss über Stangenschlösser mit federnd gelagerter Verriegelung erfolgen.

Die Torkonstruktion muss eine wirkungsvolle Dämpfungseinrichtung und Schutz vor unsachgemäßem Verfahren der Toranlagen beinhalten. Es ist zu gewährleisten, dass eine Schliessung mit zu hoher Geschwindigkeit vor dem Endanschlag abgebremst wird und bei langsamen Schliessgeschwindigkeiten der Bremsvorgang das leichte Schliessen nicht behindert.

Die Bedienung der Torelemente muss über grossformatige Klappringmuschelgriffe möglich sein.

Die Tore sind so zu justieren, daß die Elemente in jeder Position stehen bleiben. Die gesamte Toranlage besteht aus nachfolgend beschriebenen Bauteilen:

A. Torstock als dreiseitig umlaufender Zargenrahmen in Stahl- oder Leimholzausführung. Die Verbindung zum dahinterliegenden

Mauerwerk erfolgt über systemgerechte Befestigungslaschen in statisch ausreichender Dimensionierung, die mit bauaufsichtlich zugelassenen Befestigungsmitteln zu fixieren sind.

B.Torflügelrahmen wird als auf Gehrung geschweisster Stahlrahmen aus Formrohrprofil in ausreichender Dimensionierung mit Aussteifungstraversen verschweisst.

C. Sämtliche Stahlteile sind in grundierter Ausführung für den bauseitigen Anstrich gerichtet.

D. Sämtliche Beschlags- und Befestigungsmittel sind in verzinkter oder

rostgeschützter Ausführung einzubauen. E. Verwendete Leimhölzer sind an den Sichtflächen fein zu schleifen und farblos 3-fach zu beschichten, die Kosten dafür sind in die Einheitspreise einzurechnen.

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F. Sämtliche Seiltriebe müssen der DIN 15020 entsprechen. G. Der Tragseilmindestdurchmesser beträgt 6mm, der Mindestdurchmesser Seilrollen muss, um nötige Sicherheit und Dauerhaftigkeit der Seile zu gewährleisten, den DIN 15020, Tabelle 4 Triebwerksgruppe M5 entsprechen und einen Mindestdurchmesser 120 mm aufweisen. Diese Mindestdurchmesser der Seilrollen sind aufgrund der ansonsten herabgesetzten Haltbarkeit der Tragseile zwingend einzuhalten (auch Herstellerbescheinigungen über mögliche reduzierte Rollendurchmesser werden nicht als gleichwertig akzeptiert, da durch die dadurch verstärkte Walkarbeit in Seil und der Endverbindung zu einer reduzierten Nutzungsdauer und Betriebssicherheit führt) In der Torausstattung sind nachfolgende Beschlagsbauteile enthalten: 1. Komplette Laufschienenanlage aus verzinkten Stahlblechprofilen mit

Mindestwandstärke von 3mm. 2. Seilumlenkanlagen entsprechend der DIN 15020 und der DIN 15061.

3. Gegengewichtsseile mit zugelassenen Endverbindungen für Seiltriebe. Angebotene Endverbindung der

Standardbefestigung...................................................

Angebotene Seilendverbindung bei Baustellenkürzugen für Sonderendverbindung................................................

4. Notwendige Schachtverkleidungen in stabiler Ausführung mit Kantenschutz aus Alumininprofilen.

5. Schlossanlage mit federnd gelagertem Schubstangenschloss und

Auflaufkeil. Um die erhöhten mechanischen Anforderungen zu genügen sind die Schubstangen mit einer Mindeststärke von 6 mm und einer Mindestbreite von 20 mm zu liefern.

Angebotene Schubstangendimension................................ Um eine dauerhafte Leichtgängigkeit der Schubstange zu gewährleisten,

muss diese mindestens 3- fach geführt werden.

6. Großformatiger Klappring Muschelgriff aus Edelstahl mit / ohne PZ Lochung für die leichte und sichere Handhabbarkeit der Tore.

Normale Turnhallendrücker dürfen aufgrund der asymmetrischen Handhabung nicht verwendet werden.

Angebotenes Drückerfabrikat .................................. Angebotenes Drückermaterial ..................................

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Drückermindesthöhe 1.300 mm.

7. Griff zur Notentriegelung an der Geräteraumseite in schwarz

kunststoffbeschichtet.

8. Grifflasche aus schwarzem Gurtband oder Leder für das leichte Bewegen der Torelemente aus der oberen Endlage.

9. Ein bodenseitiges Sicherheitsdämpfungsprofil zur Vermeidung von

Fußverletzungen. Angebotener Seilrollendurchmesser in mm .............................. Angebotener Seildurchmesser in mm ............................. Wenn die Seile durch Seilendverpressung konfektioniert werden, ist das auf den Bieter ausgestellte DIN Zulassungszeichen und die Zulassungsnummer anzugeben: DIN Zulassungsnummer für Seilendverpressungen ................................................ DIN Zulassungszeichen für Seilendverbindungen ................................................... Hallenseitige Beplankung Die hallenseitigen Beplankungen sind übergangslos entsprechend den Plattenteilungen und Materialien der Wandverkleidung auszuführen und werden über die jeweilige Hauptposition der zugeordneten Wandverkleidungen abgerechnet. Sämtliche Schraubachsen und Plattenteilungen sind von den Wandverkleidungen über die angrenzenden Einbauteile durchlaufend auszubilden. Die Ausbildung der horizontalen Laufschienen ist zwingend mit seitlichen Formrohrverstärkungen mit der mind. Dimension 60x30x3 mm auszubilden, damit ein gegebenenfalls seitliches Anfahren an die Laufschienenanlage zu keiner Beschädigung an dem horizontalen Tragschienensystem führt. Zwingend vorgeschriebene Mindestdicke der Laufschienenprofile 3mm Wandstärke. Angebotene Wandstärke der Laufschienen: ......................... mm Angebotene seitliche Verstärkung der Laufschienen Dimension: ......................mm In den Einheitspreis der Torelemente ist das Feinabstimmen der Tore durch Auffüllen der Gegengewichtsanlage nach Fertigstellung der Torverkleidung mit Putzenschrott enthalten. Die Toranlage ist so zu konstruieren, daß die verbleibende Durchgangslichte Höhe von max. 230 mm reduziert wird. Schwebetor Größe B/H = .................................

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Stk. EP............... Euro GP ............... Euro Pos. 2.2 Zulage zu Schwebetoranlage für die Ausführung der Toranlage mit Niedrigsturzbeschlag als Mehrpreis gegenüber der Grundpos. für die Ausführung mit Sonderbeschlägen, durch die das Tor in der oberen Parkposition hinter dem oberen Torstockprofil parkt. Die verbleibende Durchgangslichte Höhe ist gegenüber dem Rohbaumaß um max. 130 mm reduziert. Stk. EP............... Euro GP ............... Euro Pos. 2.3 Zulage zu Schwebetoranlage mit Niedrigsturzbeschlag Als Mehrpreis für die Ausführung der Toranlage ohne oberem Torstockprofil. Die Schwebetoranlage muss in der Parkstellung hinter dem bauseitigen Sturz nach oben geführt werden, damit die verbleibende Durchgangslichte gegenüber dem Rohbaumaß um max. 15 mm reduziert wird. In den Einheitspreis dieser Position sind alle notwendigen Mehrleistungen wie das Ausrüsten der seitlichen Abschotungen als Stahlrahmengrundkonstruktion mit einem Mindestquerschnitt von 60/30/3 als Gitterrahmenkonstruktion mit vollflächiger, abnehmbarer Stahlblechverkleidung mit einer Mindeststärke von 2 mm oder aus Massivholzkonstruktion aus Vollholz (keine Spanplatten) mit einer Mindeststärke von 26 mm. Alle statisch belasteten Befestigungen in dieser Holzkonstruktion müssen mit Torbandschrauben oder Schrauben mit metrischem Gewinde und entsprechenden Sicherheitsmuttern erfolgen. Normale Holzschrauben werden als nicht gleichwertig abgelehnt. Angebotenes Material und Stärke...................................................... In die Einheitspreise dieser Position sind auch die Kosten für Lizenzgebühren einzurechnen. Mehrpreis pro Toranlage. Stk EP............... Euro GP ............... Euro Pos. 2.4 Wartung der Toranlagen

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Die Toranlagen sind lt. GUV 16.3 mindestens einer jährlichen Wartung gemäß den Herstellerrichtlinien zu unterziehen. Über diese Wartungsarbeiten sind schriftliche Protokolle anzulegen und dem Betreiber zu übergeben. Eine Wartungs/ Kontrollanleitung über die enthaltenen Arbeiten ist diesem Angebot beizulegen. Abrechnung pro Toranlage/ Jahr Jahre EP............... Euro GP ............... Euro Pos. 2.5 Sicherheitstechnische Ausrüstung der Geräteraumtore mit einer Fangsicherung abgestimmt auf die jeweilige Torgeometrie. Als Zulage zu den Vorpositionen für eine mechanische Sicherung gegen Abstürzen bei Versagen der Tragmittel. Gefordert ist eine Vorrichtung, die den Absturz der Torblätter bei Versagen der Tragmittel verhindert. Alle gemäß DIN EN 12604 bzw. DIN EN 12605 geforderten Sicherheitseinrichtungen, sowie die dadurch anfallenden Lizenzgebühren sind im Einheitspreis enthalten. Die eingesetzten Systeme müssen ein sicheres Ableiten der auftretenden Lasten in die Tragkonstruktion ermöglichen und das Tor vor einem Absturz schützen. Angebotenes Fabrikat: ......................................................... Stk. EP............... Euro GP ............... Euro Pos. 2.6 Flächenelastische Prallwandkonstruktion auf Geräteraumtoranlagen Als Zulage zur vorstehend angeführten Position für die Ausrüstung der Torelemente mit einer kraftabbauenden nach DIN 18032 geprüften Prallwandkonstruktion. auf der angebotenen Schwebetoranlage geprüftes und fremdüberwachtes System: ...................................................................... Prüfzeugnis Prüfung gemäß Forderung BAGUV erreichte Werte FA Bau (GS-SKB-04/5.85) angeb. Produkt Kraftabbau KA 55 mind. 60 % ...................... %

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Kraftabbau KA 22 mind. 60 % ...................... % Ballreflexion BR mind. 90 % ...................... % Prüfinstitut: ................................................................ Datum des Prüfzeugnisses: ............................................................. Auftrag-Nr.: ............................................................... Ausgestellt auf: ................................................................ Überwachungsvertrag Prüfinstitut: ................................................................ Datum des Überwachungsvertrages: ............................................... PÜP-Nr.: ............................................................... Vorstehende Angaben sind vollständig einzutragen und mit folgenden Nachweisen zu belegen:

1. Kopie des Prüfzeugnisses der Prallwand für vollflächige Verkleidung auf der Schwebetoranlage mit Stahlrahmen.

2. Prüfzeugnis für Nachweis zur Ausbildung der kraftabbauenden Stockverkleidung zum angebotenen Prallwandsystem

3. Überwachungsverträge für beide Prüfzeugnisse Angebotenes Fabrikat für das im Stockbereich aufgebaute Prallwandsystem mit dem Prüfnachweis für die jeweilige Konstruktionsart. ...................................................................... Mindestanforderungen: Sämtliche Befestigungen der Prallwandsysteme auf Metallrahmen müssen auf Grund der zu erwartenden hohen dynamischen Schraubenauszugbelastung mit metrischem Schraubgewinde und Sicherungsmuttern auf den Torrahmen aufgebaut werden. Eine Befestigung der Prallwände mittels selbstschneidender Blechtreibschrauben wird ausdrücklich abgelehnt. Mindestquerschnitt der Schrauben M 5. Angebotene Verschraubungsart der Prallwand auf den Metallrahmen ..................... Typ der Schraubensicherung ................................... Die angebotenen Systeme müssen in Ihrer Gesamtheit im Prüfzeugnis nachvollziehbar dokumentiert und dem Angebot beigelegt werden. Nicht nachgewiesene oder dem

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ausgeschriebenen System nicht entsprechende Befestigungen werden als nicht gleichwertig abgelehnt . Stk. EP............... Euro GP ............... Euro Pos. 2.7 Zulage für Laufschienen Deckenabhängungen aus

Leimholz: Quer zu den horizontalen Laufschienenkonstruktionen sind im Bereich ober der Parkstellung bei geöffneten Tore Leimbinder als durchgehende Querabsteifungen über die volle Raumbreite zu verlegen. Die Abhängung dieser Leimbinder muss mit einem bauaufsichtlich zugelassenem Befestigungssystem – abgestimmt auf den jeweiligen Untergrund im maximalen Abstand von je 1500 mm erfolgen. Es sind mindestens drei Deckenabhängungen pro Kipptoranlage vorzusehen. Jeder Abhängungspunkt muss eine Mindesttragfähigkeit von 0,35 KN entsprechen (Noniusabhänger oder Drahtabhänger dürfen nicht verwendet werden). Die Tragfähigkeit der Leimbinder ist auf das Torblattgewicht incl. dem dynamischen Beiwert zu berechnen und darüber hinaus noch für eine zusätzliche Traglast von 0,2 KN/m1 Leimbinder auszulegen. Die Leimbinderbalken sind allseitig 3-fach lackiert auszubilden. Die Abrechung erfolgt pro Laufmeter lfm EP............... Euro GP ............... Euro Pos. 2.8 Deckenabhängung der Leimbinder mit Gewindestangen wie vorstehend beschrieben. Abgerechnet pro Stk. Die Verschraubung der Leimbinder muss formschlüssig und momentfrei erfolgen. Alle Schrauben sind aufgrund der zu erwartenden Erschütterungen mit Schraubensicherungen zu versehen. Die Deckenbefestigungen dürfen nur mit Systemen erfolgen, die eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung für den jeweiligen Anwendungsfall besitzen ausgebildet werden. Alle Kosten für die statische Auslegung der Abhängungen sind im EP enthalten. Die an der Leimbinderunterseite liegenden Schraubköpfe sind mit Hutmuttern oder ähnlichen Sicherungen gegen Verletzungen abzusichern. Stk. EP............... Euro GP ............... Euro

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Pos . 2.9 Sporthallentürelemente 2fl. Für die vollkommen flächenbündige Einbindung in die Prallwandkonstruktion gerichtet. Die Türen sind mit der für die jeweilige Montagetiefe notwendigen Aufständerung zu liefern. Rohbaumaß: B * H = ......................................... mm Die Türanlage ist entsprechend der detaillierten technischen Vorbemerkungen auszubilden und besteht aus nachfolgenden Bauteilen: Torstockrahmenkonstruktion, 4-seitig, als umlaufende Stahlrahmenkonstruktion mit eingearbeiteter Doppeldichtung. Fix verschweißtes Aufnahmeelement für die Bodenverriegelungselemente mit Übertrittplatte aus Edelstahl. Der Torrahmen ist mit einer Mindestwandstärke von 1,8 mm auszubilden und geeigneten zugelassener Befestigungen sicher in das dahinterliegende Mauerwerk zu verankern. Als Mehraufwand ist die Zusatzleistung für das Einbinden des unteren Torrahmenprofils in den Sportboden einzukalkulieren. Insbesondere wird auf den entstehenden Aufwand für das Versetzen der Torstockrahmen vor dem Sportbodeneinbau verwiesen. Die dafür notwendigen An- und Abfahrten sind in die Einheitspreise einzurechnen. Das Torblatt selbst besteht aus Faltstegprofilen mit Doppeldichtung und ist an den Ecken auf Gehrung verschweißt. Der Torrahmen ist mit einer Mindestdicke von 50 mm zu liefern. Im Bereich der Drücker sind mangels einer möglichen gegenseitigen Verschraubung der Drückergarnituren massive Stahlplatten, Mindeststärke 5 mm in den Torrahmen einzuschweißen. Alle für die verwendeten Drückersysteme notwendigen Befestigungen sind als Gewindebohrungen M5 in diese Stahlplatte werkseitig einzuarbeiten. Die Befestigung der Drücker selbst muss mit Schraubensicherungen gegen lockern gesichert werden. Torblattverkleidung Die sporthallenseitige Abplattung der gesamten Toranlage erfolgt mit mind. 16 mm dicken Multiplex-Sperrfläche als vollflächige Verplattung auf Torrahmen und Torblatt. Die Sporthallengegenseite ist mit einer MDF-Platte für eine bauseitige Endbeschichtung gerichtet zu verkleiden. Die Türelemente müssen sporthallenseitig für Belegung mit der über die jeweilige Hauptposition abgerechnete Prallwandverkleidung gerichtet werden. Hallenseitig angebrachte Multiplexpaneele sind jeweils schwarz matt zu beschichten. Als Beschläge sind wie nachfolgend beschrieben zu verwenden: 3 Stk. 3-teilige Anschweißbänder mit Kugellager und Sonderkröpfung Angebotenes Türband: .............................................................

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1 Stk. Schloss, Fabrikat BKS 2321 , mit NIRO-Stulp entsprechend den jeweiligen Anforderungen ausgerüstet, für Profilzylinder gerichtet. Die Verriegelung des Stehflügels erfolgt mit einem beidseitig wirkenden Klappriegelschloß. 1Stk. Treibriegelanlage mit Treibriegelstangen in Mindeststärke 10 mm Durchmesser inkl. der notwendigen Edelstahlschließbleche im Sturzbereich. Die Bodenschließmulde aus massivem Edelstahl ist über einen höhenverstellbaren Einschubteil mit dem unteren Rahmenstock verbunden. Bodenschließmulden, die nicht in den Türstockrahmen befestigt werden, sind aufgrund der in der Türmitte liegenden Belagstrennung (Sportboden zu Estrich) und der zu geringen Randabstände für deren Befestigungen ausdrücklich nicht zugelassen. Turnhallenbeschlag, Fabrikat FSB 7950, in Leichtmetall EV1-eloxiert, mit PZ-Lochung. Sporthallengegenseitig werden Drückergarnituren FSB 1023 in der EV1-eloxiert inkl. passender Zylinderrossette eingebaut. Angebotenes Drückerfabrikat Sporthallenseite ......................................................... Angebotenes Drückerfabrikat Hallengegenseite ......................................................... Abgerechnet pro Stk. zweiflügelige Türanlage Stk. EP............... Euro GP ............... Euro Pos . 2.9.1 Sporthallentürelemente 1fl. Ausführung wie in Pos 2.9

beschrieben jedoch als 1 fl. Türelement. Für die vollkommen flächenbündige Einbindung in die Prallwandkonstruktion gerichtet. Die Türen sind mit der für die jeweilige Montagetiefe notwendige Aufständerung zu liefern. Rohbaumaß: B * H = ......................................... mm Stk. EP............... Euro GP ............... Euro Pos. 2.10 Zulage für das Ausbilden der 2 fl. Türelemente als Notausgangstüre gemäß EN 179 am Gehflügel Aufgrund der sport- und schutzfunktionalen Anforderung mit nachfolgend beschriebener Ausführung: Drücker mit innenliegendem Panikdrehgriff an dem Geh- und Stehflügel Fabrikat FSB Ev1- eloxiert, sowie aller nachstehender Beschlagsteile. Panikschloss zb. BKS 2329 mit Edelstahlstulp, sowie dem Ausrüsten des Gehflügels mit Paniktreibriegelschloss und Schaltschloss, wie ZB. BKS 1895 und 1899 inkl. der notwendigen Treibriegelstangen, Schließbleche etc.

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Das Schloßsystem inkl. der Falzausbildung und Türblattaufteilung muß auf ein problemloses Öffnen der Türanlage auch vom Stehflügel ausgerichtet werden. Die Öffnungskräfte einschließlich eines ev. angebrachten Türschließersystems dürfen nachfolgende Werte nicht übersteigen: Maximalkraft für Drückerbetätigung 70 N Schließkraft für das Rückstellen der Türe nach dem Öffnen (nur wenn Türschließer montiert sind) darf die gemäß EN 179 50 N nicht übersteigen. Angbotenes Paniksystem: ........................................................................... Angebotenes Drückerfabrikat Stehflügel: ............................................................

Stk. EP............... Euro GP ............... Euro Pos. 2.10.1 Zulage für das Ausbilden der 1 fl .Türelemente als Notausgangstüre gemäß EN 179 am Gehflügel Aufgrund der sport- und schutzfunktionalen Anforderungen mit nachfolgend beschriebener Ausführung: Drücker mit innenliegendem Panikdrehgriff , Fabrikat FSB Ev1- eloxiert, sowie aller erforderlicher Beschlagsteile Panikschloss Das Schloßsystem muss auf ein problemloses Öffnen der Türanlage ausgelegt werden. Die Öffnungskräfte einschließlich eines ev. angebrachten Türschließersystems dürfen nachfolgende Werte nicht übersteigen: Maximalkraft für Drückerbetätigung 70 N. Schließkraft für das Rückstellen der Türe nach dem Öffnen (nur wenn Türschließer montiert sind) darf die gemäß EN 179 50 N nicht übersteigen. Angbotenes Paniksystem: ...........................................................................

Stk. EP............... Euro GP ............... Euro Pos. 2.11 Zulage für Panikfunktion lt. EN 179 als Vollpaniktüre 2 fl.: Zulage für 2fl. Türanlage für Ausrüsten der Türanlage mit Panikfunktion wie vorstehend beschrieben, jedoch Auslösung nur vom Gehflügel aus. Richtfabrikat der Schlösser BKS 2321 und BKS 2390 sind die im Einheitspreis notwendigen Nebenleistungen für das Umbauen der Türanlage und der Beschläge zur Erreichung der Funktion als Zulage zur Hauptposition.

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Angebotenes Paniksystem: ...........................................................

Stk. EP............... Euro GP ............... Euro Pos. 2.12 Türschließer für 2fl. Türen

als Türschließeranlage mit Schließfolgeregelung. Die Türschließer müssen der EN 1154 A entsprechen, es dürfen nur wartungsarme Türschließeranlagen eingebaut werden. Richtfabrikat GEZE TS 5000 IS als obenliegender Zahntriebtürschließer mit Gleitschiene und integrierter unsichtbarer Schließfolgeregelung in durchgehender Gleitschiene verlegt. Der Einheitspreis gilt inkl. der Lieferung und Montage lt. allgemein bauaufsichtlicher Zulassung auf dem jeweiligen Türelement. Die Türschließerstärke muss auf das jeweilige Türgewicht und die Türbreite abgstimmt werden, bei Montage der Türschließer auf Fluchttüren ist darauf zu achten, daß die maximal zulässigen Öffnungs- und Schließkräfte lt. EN 179 keinesfalls überschritten werden.

Stk. EP............... Euro GP ............... Euro Pos. 2.12.1 Türschließer

als Türschließeranlage mit Gleitschienentürschließer. Die Türschließer müssen der EN 1154 A entsprechen, es dürfen nur wartungsarme Türschließeranlagen eingebaut werden. Richtfabrikat GEZE TS 5000 IS als obenliegender Zahntriebtürschließer mit Gleitschiene. Der Einheitspreis gilt inkl. der Lieferung und Montage lt. allgemein bauaufsichtlicher Zulassung auf dem jeweiligen Türelement. Die Türschließerstärke muss auf das jeweilige Türgewicht und die Türbreite abgstimmt werden, bei Montage der Türschließer auf Fluchttüren ist darauf zu achten, daß die maximal zulässigen Öffnungs- und Schließkräfte lt. EN 179 keinesfalls überschritten werden.

Stk. EP............... Euro GP ............... Euro Pos. 2.12.2 Aufzahlung auf Türschließer für die Ausführung mit

innenliegendem Tüschließer Dorma ITS 96. Im Einheitspreis sind die Mehrarbeiten für die Verstärkung der Türrahmen und ggf die Auswechslung der Stahlprofile zur Aufnahme der für das Türblattgewicht erforderlichen Türschließergröße sowie aller erforderlichen Beschlagsteile beinhaltet.

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Abrechnung pro Türflügel

STK EP............... Euro GP ............... Euro Pos. 2.12.3 Bodentürstopper gefedert Lieferung und Montage von schweren Boden-Türstoppern für die vorstehend beschriebenen Sporthallenzugangstüren. Als Türstopper sind schwere Federtürstopper Richtfabrikat KWS Type 2024 zu liefern. Angebotenes Fabrikat.................................................................. Stk. EP............... Euro GP ............... Euro Pos. 2.12.4 AZ für Sichtfenster rechteckig in der vor beschriebenen Türanlage wie folgt eingearbeitet. Größe der Glaslichte: B * H = .................................... mm Das Sichtfenster ist wie folgt auszubilden: Einbauen eines Tragrahmens aus Stahlprofilen entsprechend dem verwendeten Profilsystem für die Türelemente mit umlaufender Glashalteleiste aus Stahlprofilen. Ausbilden der umlaufenden Abschotungen von der Hinterkante Prallwand bis zur Glasfläche inklusive der elastischen Fugenausbildung. Rückseitig ist die Beplankung über Tiefenabschotungen bis 12 mm an die Glasoberfläche zu führen. Die Anbindung an die Glasfläche muss mit einem geschlossenzelligen Vorlegeband in dunkelgrau oder schwarz erfolgen. Die Verglasung selbst muss aus ESG, Dicke mind. 10 mm ballwurfsicher ausgebildet werden. Stk. EP............... Euro GP ............... Euro Pos. 2.13. Ballwurfsichere Fensteranlage Innerhalb der Wandverkleidung ist die nachfolgend beschriebene Fensteranlage vollkommen flächenbündig in das Prallwandsystem einzuarbeiten. Größe der Fensteranlage: B * H = .................................... mm

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Das Sichtfenster ist wie folgt auszubilden: Einbauen eines Tragrahmens aus Stahlprofilen entsprechend dem verwendeten Profilsystem für die Türelemente mit umlaufender abnehmbarer Glashalteleiste aus Stahl. Das Fenster ist mit den notwendigen Distanzkonstruktionen zur Erreichung der Einbautiefe auszurüsten. Die an der Rückseite entstehenden Wandabstandsfugen sind durch umlaufende Abschotungen zu schließen. Diese Abschotungen sind in Holzart und Farbe der Halleninnenverkleidung anzupassen und zum Mauerwerk und Fensterrahmen dicht anzuschließen. Als Verglasung der Fensterflächen sind die entsprechend der Glasstatik notwendigen Glasdicken und Qualitäten einzubauen, als Mindestausführung müssen die Verglasungen aus ESG 10 mm ausgebildet werden. Die Verglasung ist als Trockenverglasung auszubilden. Die Anbindung an die Glasfläche muss mit einem geschlossenzelligen Vorlegeband in dunkelgrau oder schwarz erfolgen. Stk. EP............... Euro GP ............... Euro Pos. 2.13.1 Zulage für ballwurfsichere Fensteranlage zur Halle drehbar Mehrpreis für die Ausführung der Fensteranlage/ Glasprallwand für Revisionszwecke zur Halle drehbar. Größe der Glasprallwand : B * H = .................................... mm Die Anlagen ist wie folgt aufzubauen: Massiver Stahlträger zur Aufnahme der Boden und Deckendrehlager und Einleitung der auftretenden Lasten in das neben dem Fenster liegende Mauerwerk. Zu berücksichtigen ist der Mehraufwand für die Überbrückung der notwendigen Mindestabstände der Dübelbefestigungen und der Aufbautiefe der Prallwand insgesamt. Die Konstruktion ist, aufgrund der sicherheitstechnischen Anforderungen, mit einem Beiwert von 6> auszulegen. Die kraftabbauende Fensteranlage ist mit einem Tragrahmen aus schlanken massiven Vollstahl abzufangen. Öffnungsseitig ist in den Tragrahmen ein Schließmechanismus für das einfache verriegeln der Fensterfläche vorzusehen. Die Verriegelung selbst muss über die gesamte Höhe der Glasfläche wirken und ein absolut flächenbündiges Schließen der Fensteranlage zum nebenliegenden Einbauteil ermöglichen.

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In dieser Leistungsposition sind auch der Mehraufwand für das Erstellen der verbindlichen Glasstatik und der notwendigen Vorspannung der Glasflächen enthalten. Die Verglasung selbst darf nur über völlig flächenbündig eingearbeitete Befestigungspunkte erfolgen. Für den Nachweis der Ballwurfsicherheit und Kraftabbau ist diesem Angebot ein Prüfzeugnis der geprüften Prallwand mit den Befestigungsbeschlägen beizulegen. Aus Sicherheitsgründen werden nur geprüfte Systeme in der Angebotswertung berücksichtigt. Systeme mit über die Verglasung ragenden Rahmen sind nicht zugelassen. Es dürfen nur geprüfte Systeme nach DIN 18032 eingebaut werden. Angebotenes Glasprallwandsystem ........................................................ Eventuelle Lizenzkosten sind im EP enthalten. Prüfzeugnis Prüfung gemäß Forderung BAGUV erreichte Werte FA Bau (GS-SKB-04/5.85) angeb. Produkt Kraftabbau KA 55 mind. 60 % ...................... % Kraftabbau KA 22 mind. 60 % ...................... % Ballreflexion BR mind. 90 % ...................... % Prüfinstitut: ................................................................ Datum des Prüfzeugnisses: ............................................................. Auftrag-Nr.: ............................................................... Ausgestellt auf: ................................................................ Stk. EP............... Euro GP ............... Euro Pos. 2.14. Mehrpreis für die Ausführung als vollverglastes

kraftabbauendes Fenster/ Türelement Größe der Anlage B/H ...............................mm mit Kraftabbau lt. DIN 18032 geprüft in flächenbündiger Ausführung. Mehrpreis für vollkommen flächenbündige Ausbildung der Glasfläche mit der Oberfläche der angrenzenden Prallwand. Es dürfen keine Kanten Profile oder Beschlagsteile über die Glasfläche ragen. Die Fixierung der Verglasung muss mit flächenbündig eingearbeiteten Befestigungspunkten dauerhaft und revisionsfähig befestigt werden. Die Glasplatte selbst ist im Bereich der rückseitigen Hinterlegung in Farbe nach Wahl des Planers zu beschichten. Die Konstruktion ist zwingend so zu wählen, dass die Tragkonstruktion der Verglasung auch die angrenzenden Paneelverkleidungen mitträgt damit im Falle eines Anpralls die Glasfläche mit der angrenzenden Holzverkleidung einschwingen kann und somit sichergestellt wird, daß keine vorstehenden Glaskanten zu Verletzungen führen können.

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Die Glasstatik ist auf das vorgesehene geprüfte Glasprallwandsystem abzustimmen, eine notwendige Vorspannung der Verglasungsflächen ist in den Einheitspreis einzurechen. Systeme mit über die Verglasung ragenden Rahmen sind nicht zugelassen. Es dürfen nur geprüfte Systeme nach DIN 18032 eingebaut werden. Angebotenes Glasprallwandsystem ........................................................ Eventuelle Lizenzkosten sind im EP enthalten. Prüfzeugnis Prüfung gemäß Forderung BAGUV erreichte Werte FA Bau (GS-SKB-04/5.85) angeb. Produkt Kraftabbau KA 55 mind. 60 % ...................... % Kraftabbau KA 22 mind. 60 % ...................... % Ballreflexion BR mind. 90 % ...................... % Prüfinstitut: ................................................................ Datum des Prüfzeugnisses: ............................................................. Auftrag-Nr.: ............................................................... Ausgestellt auf: ................................................................ Stk. EP............... Euro GP ............... Euro Pos. 2.15 AZ für die Ausführung als Außentüranlage 2- fl. Größe B/H : ......................... mm Als Zulage zur jeweiligen Hauptposition für die Ausführung der Türanlage als Außentüre mit nachfolgendem Aufbau. Herstellung des kompletten Türrahmens aus thermisch getrenntem Profilsystem z.B. Fabrikat Forster Therm . Angebotenes Fabrikat: ....................................... mit einer Mindeststärke von 65 mm und zweilagiger Dichtungsebene. Die Türelemente sind zwingend mit Silikondichtungen auszurüsten, sodass die Türen auch bei starken Beanspruchungen dicht schließen.

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Das gesamte Profilsystem muss den Richtlinien der Wärmeschutzverordnung entsprechen, Prüfberichte und Zulassungen sind auf Wunsch dem Planer vorzulegen. Die Türblatthohlräume sind vollflächig mit mineralfaserfreiem Dämmmaterial 60 mm dick auszufachen. Die Türen sind raumseitig mit einer vollflächig verlegten Dampfsperre abzudichten. Besonders auf eine durchgehende vollflächige Verlegung der Dampfsperre und Dämmung im Schlossbereich ist zu achten. Die Zwischenräume sind beidseitig des Schloßbereiches dicht auszufüllen. Die Anbindungen an den Fußboden ist raumseitig mit bituminöser Dampfsperre mit Alueinlage an umgebende Bauteile dampfdicht anzubinden und mit Zargenschaum zu dämmen. Außenseitig erhalten die Türblätter eine vollflächige Verkleidung aus Alublech, Mindeststärke 3 mm, für bauseitige Endbeschichtung gerichtet. Die Bleche müssen mit zugelassenem Fassadenklebesystem auf den darunterliegenden Stahltragrahmen ohne Verschraubung oder Nietung aufgebracht werden. Im Einheitspreis enthalten ist auch der Mehrpreis für das Ausführen aller Türprofilsysteme in vollverzinkter Oberfläche. Die Endbeschichtung ist lt. Hauptposition auszubilden. Als Pauschale für das gesamte Türelement Stk. EP............... Euro GP ............... Euro Pos. 2.16 Flächenelastische Prallwandfunktion auf Türelemente Als Mehrpreis für das Ausbilden der sporthallenseitigen Verkleidung als geprüftes flächenelastisches System mit vorgeschriebenen Werten für Kraftabbau. Prallwandbefestigung am Türflügel muss durch Schraubung mit metrischem Gewinde Stärke mind. M5 ausgebildet werden. Pro Türflügel müssen mind. 8 Stk. Schraubmuttern in die Stahlkonstruktion eingearbeitet werden. (Eine Ausbildung der Kraftabbaukonstruktion mit Schaumgummi oder ähnlichen Systemen, die nur auf ein Verkleben der Flächen abzielen, werden aufgrund der beschränkten Haltbarkeit ausdrücklich als nicht gleichwertig angesehen). Die sichtbaren Zwischenräume und Bewegungsfugen sind durch Abschlußprofile zu schließen. Angebotenes System: ............................................................ Die Prüfung für das Prallwandsystem muss das Ausbilden der elastischen Türe, sowie der in allen Punkten elastischen Stockverkleidung einschließen. Angebote ohne Nachweis für beide Bauteile (Stock- und Türblatt) werden bei der Angebotsprüfung nicht berücksichtigt. Prüfzeugnis Prüfung gemäß Forderung BAGUV erreichte Werte

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FA Bau (GS-SKB-04/5.85) angeb. Produkt Kraftabbau KA 55 mind. 60 % ...................... % Kraftabbau KA 22 mind. 60 % ...................... % Ballreflexion BR mind. 90 % ...................... % Prüfinstitut: ................................................................ Datum des Prüfzeugnisses: ............................................................. Auftrag-Nr.: ............................................................... Ausgestellt auf: ................................................................ Überwachungsvertrag Prüfinstitut: ................................................................ Datum des Überwachungsvertrages: ............................................... PÜP-Nr.: ............................................................... abgerechnet pro Türflügel Stk. EP ................ Euro GP...............Euro Pos. 2.17 Mehrpreis für die Ausführung der Türen als geprüfte

Brandschutz T-30-2-Tür Abmessung der Türkonstruktion: .................................... Als Zulage auf die Hauptposition für die Ausführung als geprüftes Sporthallen-Brandschutz-Türelement mit nachfolgend beschriebener Ausführung. Ausbildung der Stahlrahmen in Mindeststärke 2,2 mm mit zweifachen Dichtungsebenen aus Silikondichtungen. Bei allen Türkanten umlaufend eingearbeiteter thermisch wirksamer Dämmstreifen, Mindestbreite 30 mm. Im Einheitspreis ist auch das Liefern und Herstellen der notwendigen brandschutztechnisch erforderlichen Abdichtungen im Stockbereich, sowie im Türblatt enthalten. Es dürfen nur bauaufsichtlich zugelassene Befestigungen, entsprechend dem Prüfbericht des jeweiligen T-30-2-Türsystems, verwendet werden. Das Angebot kann nur gewertet werden, wenn für das betreffende T-30-Türsystem auch ein Prüfzeugnis mit der in gesonderter Position abgerechneter Prallwand die Eignung für den Einsatz in Sporthallen nachweist und die Türanlagen für die vorgesehene Montage vor dem Mauerwerk zugelassen sind. Prüfinstitut der T-30-2 Türe:....................................................... Datum des Prüfzeugnisses: ............................................................. Auftrag-Nr.: ............................................................... Ausgestellt auf: ................................................................

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Überwachungsvertrag des ausführenden Prüfinstitutes: Prüfinstitut: ................................................................ Datum des Überwachungsvertrages: ............................................... PÜP-Nr.: ............................................................... Stk. EP............... Euro GP ............... Euro Pos. 2.18 Revisionstüren für Prallwand 105° Öffungswinkel Abmessungen: B * H = ............................................. Als flächenbündiges Einbauelement auf das vorstehende Prallwandsystem abgestimmt. Angebotenes System............................................... Das Revisionstürelement besteht aus einer umlaufenden Türstock- und Türrahmenkonstruktion aus Stahlprofilen mit einer Mindestwandstärke von 2 mm über Eck auf Gehrung geschweißt. Als Beschläge sind wie folgt einzubauen: 2 Stk. massive Türbänder mit Achsdurchmesser mind. 12 mm 1 Rohrrahmenschloß mit PZ-Lochung 1 Klappring-Muschelgriff aus Aluminium eloxiert, z.B. Fabrikat FSB 4204 Im Einheitspreis enthalten ist auch das vollkommen flächenbündige Einarbeiten der Türe in die gemäß Hauptposition beschriebene Prallwandverkleidung. Stk. EP............... Euro GP ............... Euro Pos. 2.19 Zulage zu Revisions- und Nischentüren 180° Öffungswinkel für die Ausbildung der Bandkonstruktionen mit 180° Grad öffenbaren Bändern aus Niro ausgebildet, Tragfähigkeit pro Band mindestens 600 N Die Abrechung erfolgt pro Stk. Band Stk. EP............... Euro GP ............... Euro

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Pos. 2.20 Sportgeräteschrank mit 180° Öffnungswinkel als Verschluss der Sportgeräteeinbauten wie in Position vor beschreiben, jedoch mit der Größe B/H ..........................mm Im Einheitspreis enthalten ist auch die Lieferung und Montage einer dreiseitigen Verkleidung der Nische zur bauseitigen Rückwand. Die Verkleidung darf ein freies schwingen der Prallwand und Türkonstruktion nicht behindern. Die geforderte Elastizität der Prallwand darf dadurch nicht verändert werden. Element wie vor beschrieben, jedoch inkl. mind. 3 Stk. 180°- öffenbaren Bändern aus Niro. Tragfähigkeit pro Band mindestens 600 N. Stk. EP............... Euro GP ............... Euro Pos 2.21 2 fl. Nischentüre als Verschluss für Trennvorhangnische Ausgebildet als flächenbündig in die Prallwand eingearbeitete Nischentüranlage zum Verschluss der Schallsumpfanlage. Die Türanlage muss in ballwurfsicherer Ausführung gemäß DIN 18032 geliefert werden. Größe der Anlage B/H ......................mm Die Türanlage ist wie nachfolgend beschrieben auszubilden. Umlaufender Stahltragrahmen für Türstock und Türblätter mit einer Mindestwandstärke von 2 mm über Eck auf Gehrung verschweißt. Die Türen sind mit je 3 Bändern aus Niro für die Öffnung auf 180° auszurüsten. Die Tragfähigkeit pro Band darf 600 N nicht unterschreiten. Die Verriegelung erfolgt mit Rahmeneinsteckschloss abgestimmt auf die jeweilige Türrahmenbreite und Falztreibriegel BKS 1899 incl. der erforderlichen Schließmittel Im Einheitspreis enthalten ist auch das Liefern und Montieren von Federstabendschaltern die eine sichere Abfrage der Türzustände über einen bauseitigen potenzialfreien Kontakt ermöglichen. Diese Schalter sind inkl. nachstellbarer Befestigungselemente zu liefern und zu justieren. Die Schalter müssen der Schutzklasse IP 65 entsprechen. Die Verkleidung der Türen erfolgt wie vor beschrieben mit dem Prallwandbelag lt. Hauptposition. Angebotenes Fabrikat: .............................................................. Stk. EP............... Euro GP ............... Euro Pos. 2.21.1 Aufzahlung auf Revisionsnischentüren und Sportgerätetüren

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für die Ausführung mit Edelstahlmuschelgriff mit PZ-Lochung anstelle der Aluminiumgriffe. Angebotenes Fabrikat: .............................................................. Stk. EP............... Euro GP ............... Euro Pos. 2.22 Regieraumtrennwandelement als selbsttragende Stahltragkonstruktion für eingearbeitetes Fenster- und Türelement. B x H = ................................ mm Bestehend aus: Türelement wie in Hauptposition beschrieben, Grösse: Fensterelement wie in Hauptposition beschrieben, Grösse: Holzverkleidung: Als massive Tragrahmenkonstruktion mit sporthallengegenseitiger Verkleidung aus MDF-Platten für bauseitige Endbehandlung gerichtet. Das Einbauelement ist vollflächig mit Mineralwolle auszustopfen und sporthallenseitig wie folgt für die unter Hauptposition abgerechnete Prallwandanlage gerichtet. Vollflächig aufgebrachte schwarz eingefärbte Multiplexverkleidungsplatte, Stärke 15 mm mit allen notwendigen Aussparungen und Abdichtungen für das Herstellen einer dichten Trennwandanlage. Im Einheitspreis enthalten ist auch die Mehrarbeit für das vollkommen flächenbündige Einbauen der Trennwandanlage, in die unter der Hauptposition angerechnete Prallwandverkleidung an die Fenster- und Türanlage enthalten. Stk. EP............... Euro GP ............... Euro Zwischensumme Leistungsgruppe 2 Summe ............... Leistungsgruppe 3 Tribünenanlage

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Pos 3.1 Sitzbretter auf Tribünenanlage Bestehend aus Multiplexpaneelen mit einer Mindeststärke von 18 mm auf eine zu liefernde durchgehende Unterkonstruktionslattung aus Multiplexmaterial AW 100 verleimt, Mindeststärke 18 mm auf die bauseitigen Betonelemente aufzubauen sind. Die Befestigung der Unterkonstruktionen ist mittels Dübelbefestigung auszuführen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, um Ausbrüche an den Sichtbetonteilen zu vermeiden, daß die erforderlichen Mindestrandabstände der Befestigungsmittel lt. bauaufsichtlicher Zulassung einzuhalten sind. Die gesamte Holzverkleidung ist mind. 3-fach mit DD-Lack zu beschichten und sauber zu polieren. Sämtliche Längskanten sind sauber zu runden. Die Montage der Sitzbretter erfolgt in Endlosausführung. Die einzelnen Plattenstöße sind sauber zu fasen und mit einer hinterlegten Mindestfuge von 3 mm zu montieren. Breite der Sitzbretter: 350 mm lfm EP............... Euro GP ............... Euro Pos. 3.2 Zulage für Sitzbretter Endstücke als Zulage zur Hauptposition für das Ausbilden der stirnseitigen Abschlüsse bei Sitzbrettanlagen wie folgt: Starkes Runden der Stirnkanten im Radius von mind. 20 mm und dichtes Schließen der Unterkonstruktionslattung über Eck auf Gehrung. Die gesamten Stirnkanten inkl. der sichtbaren Unterkonstruktion ist 3-fach mit DD-Lack zu versiegeln. Stk. EP............... Euro GP ............... Euro Pos. 3.3 Liefern von Zwischenstufen für die Tribünenanlage Auf die bauseitigen Stahlbetonflächen aufgesetzte Trittstufenanlage, bestehend aus Multiplex-Sperrholzmaterial in der Mindesstärke von 22 mm mit einer Größe von B x H x T = 1200 x 185 x 400 mm, bestehend aus Tritt- und Setzstufe in Multiplexoberfläche für Linoleum-Oberbelag, Stärke 3,2 mm gerichtet. Sämtliche Ecken- und Kanten müssen mit AL6CO-eloxierten Aluminium-Trittstufenkanten geschlossen werden.

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Die Verschraubung muss im Mindestabstand von 350 mm zumindest an jeder Endstelle erfolgen. Die Stufenkonstruktion muss einer Belastung von mindestens 0,5 KN/ lfm. Ausgelegt werden. Nach der Montage sind alle Fugen zum Bauwerk gegen eindringendes Reinigungswasser dauerhaft zu schützen. Abgerechnet pro Stk. Stk. EP............... Euro GP ............... Euro Pos. 3.4 Klappbühnenanlage mit Unterflurlagerwagen inkl.

Frontblendenkonstruktion Im Bereich der Bühnenanlage soll eine leicht demontable Bühnenbrüstungsverkleidung auf Oberkante ca. 2200 mm mit flächenbündig eingearbeitetem Lagerwagen für Sessel- oder Tischlagerung eingebaut werden. Die Gesamtgröße des Elements: B x H x T = ca. ................................. mm. Die gesamte Bühnenanlage besteht aus folgenden Baugruppen: 1. Schwenkbühnenanlage mit durchgehender Lagerbrücke und einzeln abklappbaren Frontelementen. 2 . 4 Stk. Unterflurlagerwagen für den flächenbündigen Einbau in die darauf

aufgebaute Prallwandanlage B x H x T ca. .......................... mm

3. Laufschienenanlage für die im Bereich der Bühnenbodenkonstruktion

eingefahrenen Transportwagen aus stabilen Stahlträgerkonstruktionen auf die entsprechende Bühnenhöhe aufgeständert inkl. der notwendigen Führungsrollen für das einfach Parkieren der Wagen bei hochgeklappter Bühne.

4. Mobile Einsatzplatten für das Herstellen des Fußbodens im Bereich der

abgeklappten Bühnenbrücke auf die gesamte Bühnenbreite. Im einzelnen sind die Bauteile wie nachfolgend auszuführen: Horizontaler Brüstungstragrahmen bestehend aus durchlaufendem Winkelstahlprofil, Mindestquerschnitt 150/75/10 mm, mit massiven Anschweißlaschen im Maximalabstand von 650 mm. Die gesamte Tragkonstruktion ist mit bauaufsichtlich zugelassenem Befestigungsmittel an die Bühnenkante zu montieren und torsionsfrei zu nivellieren. Die für die dauerhafte, stabile Fixierung der Klappelemente sollen die jeweiligen Befestigungsgshülsen mit einem Durchmesser von mind. 16 mm einschließlich der erforderlichen Steg und Distanzbleche im Abstand von max. 1200 mm verschweißt werden.

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Die Befestigung der Drehachsen erfolgt in die Brüstungstragkonstruktion mittels metrischer Schrauben und Gewindebohrungen in diese Stahltragkonstruktion. Oberflächenbehandlung der Stahlteile in der Farbe SFC DB 703. Länge der Brüstungskonstruktion = ........................................... Stk. EP............... Euro GP ............... Euro Pos. 3.5 Klappbühnenrahmen auf vorstehend beschriebene Tragkonstruktion aufgeschraubt, bestehend aus je 2 Stk. umlaufend auf Gehrung geschweißte Rahmen mit Mindestdimension 40/30/2 mm mit horizontaler Aussteifung. Diese Tragrahmen werden mit mind. je 2 Stk. Aufschraubbänder mit metrischem Gewinde auf die Tragkonstruktion befestigt und haben je 2 Arretierungshülsen aus nahtlos gezogenem Stahlrohr, Mindestdimension 20/4 mm, welche mittels Distanzplatten auf den Klapprahmen verschweißt werden. Die einzelnen Klapprahmenelemente erhalten Drehteile mit abgesetztem Zentrierfuß für die Verriegelung im durchlaufenden Tragrahmen bzw. der eingeschweißten Arretierungshülse aus nahtlos gezogenem Stahlrundrohr. Der Zentrierdorn muss mit Absatz für die sichere, formschlüssige Verankerung in der bauseitigen Bodenmulde ermöglichen. Die Führungshülsen aus nahtlosem Stahlrohr sind über Knotenbleche an die Stahlgrundkonstruktion anzubinden. Zu dieser Verriegelung in die Tragkonstruktion erhalten alle Klappelemente Verriegelungsschlösser für die Sperrung in das nächstgelegene Klappbühnenelment, inkl. der dazugehörigen Anschweißbleche und Verschlußbeschläge für die vollkommen flächenbündige Verriegelung der Elemente untereinander. Das Beschlagsystem muss insgesamt eine werkzeuglose Bedienung und sichere Verriegelung der Bühne ermöglichen. Für die Gesamtanlage müssen zwingend nachfolgende Unterlagen bei Angebotsabgabe vorgelegt werden: CE- Zertifizierung für die Gesamtanlage Sicherheits und Wartungsvorschriften Bedienungsanleitung Die rückseitige Beplankung dieser Klappbühnenanlage erfolgt mittels Multiplexmaterial in Oberfläche Birke, Stärke mind. 18 mm. Die Konstruktion ist so zu wählen, dass im abgeklappten Zustand ein vollkommen flächenbündiger Übergang zum bauseits vorhandenen Bühnenboden gewährleistet ist. Die im abgeklappten Zustand voll sichtbare Stirnkante der Klappen sind zum Prallwandsystem passend zu schließen.

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Bühnenlagerwagen bestehend aus Stahltragrahmenkonstruktion aufgebauter Multiplexverkleidung und frontseitigen Rahmenaufsatz für die Montage der in der Hauptposition beschriebenen Prallwandanlage. Abmessungen der Lagerwagen: L x B x T = .............................. mm Ausgelegt auf eine Maximalbeladung von 0,3kN/m2 . Die Grundkonstruktion der Transportwagen ist wie folgt aufzubauen: Grundkonstruktion mit horizontal durchlaufenden Vierkantprofilstahlrohren 100/50/5, darüber sind Queraussteifungen mit der Mindestdimension von 40/30/2 im Abstand von 200- 500 mm einzuarbeiten. Die gesamte Lagerwagenfläche ist mit einer Multiplexbeplankung mit transparenter DD-Lackbeschichtung zu belegen. Die Montage erfolgt mittels flächenbündig eingedrehter Verschraubung. Die Platten sind mit Pressfuge zu verlegen, die Stoßfugen müssen formschlüssig verbunden werden. Die Lagerwagenelemente erhalten frontseitig eine Tragrahmenkonstruktion mit Formrohraussteifungen zur Aufnahme der über Hauptposition abgerechneten Prallwandanlage und Tragrahmenwinkel zur Aufnahme der Sperrschloßeinheit und Klappringmuschelgriff zum Ausziehen des Transportwagens. Der Klappringmuschelgriff ist in die Stahlkonstruktion des metrischer Verschraubung zu fixieren, sodaß eine dauerhaft stabile Fixierung gegeben ist. Verschraubung in das Prallwandsystem selbst wird ausdrücklich nicht abgenommen. In den Einheitspreis einzukalkulieren sind auch die Mehrleistungen für die notwendigen Vorbereitungen an der Tragkonstruktion zur Herstellung der Sperrriegel. Sämtliche Lagerwägen sind an der Bühnenrückseite über stabile Rammböcke, die eine sichere Tiefenjustierung ohne Beschädigung der Schließeinrichtung ermöglichen. Die Handhabungen sind in Alu zu liefern. Sämtliche Beschläge zumindest in verzinkter Ausführung. Die Aufdopplung der sporthallenseitigen Frontblende Lagerwagen und Klappbühnenelement erfolgt mittels Multiplex-Sperrholzplatte in schwarz eingefärbter Ausführung. Trägermaterial Birke Multiplex, Mindeststärke 16 mm inkl. Kantenbearbeitung in schwarz für die zusätzliche Aufdopplung entsprechend dem Prallwandsystem. Laufschienenanlage mit geeigneten Führungssystem zur sicheren Parkierung und Positionierung der Lagerwägen unter dem Bühnenelement. Bestehend aus massiven Stahlprofilen, die im Abstand von ca. 700 mm entsprechend dem statischen System zur sicheren Lastabtragung der vorgesehenen Nutzlast und Eigengewicht der Lagerwagen ausgelegt sind. Im Einheitspreis enthalten ist auch das Herstellen der notwendigen Aufständerungen auf das Niveau des Sporthallenbodens und das Anbringen der nötigen Seitenführungrollen, 2 Stk. pro Lagerwagen

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1 Stk. Pauschale EP............... Euro GP ............... Euro Zwischensumme Leistungsgruppe 3 Summe ............... Leistungsgruppe 4 Prallwandverkleidungen Pos. 4.1 Tragwerkskonstruktion Prallwand für Wandabstand >70 mm, hergestellt als Tragwinkelkonstruktion zur Aufständerung der nachfolgend beschriebenen Unterkonstruktion bzw. Überbrückung von größeren Einbautiefen. Die Konstruktion muss eine sichere Lastabtragung und Einleitung der auftreffenden Momente in die dahinter liegende Wandkonstruktion ermöglichen. Die Konstruktion ist aus Stahl in verzinkter Oberfläche zu liefern. Der Abstand für Befestigungselemente ist auf die notwendige Gegebenheit der Prallwandkonstruktionen abzustimmen und statisch nachzuweisen. Die Unterkonstruktionen sind vollflächig auszurichten und dürfen nur mit bauaufsichtlich zugelassenen Befestigungsmittel, abgestimmt auf den jeweiligen Untergrund, befestigt werden. Für den bauseitigen Untergrund ist eine Genauigkeit, entsprechend der DIN 18202, Tabelle 3, Zeile 5 angeführte Toleranz, anzusetzen. Außerhalb der Toleranz liegende Untergründe werden in gesonderter Position vergütet. m2 EP............... Euro GP ............... Euro Pos. 4.2 Grundkonstruktion für Prallwand/ballwurfsicherer

Wandverkleidung Liefern und montieren einer Grundkonstruktionslattung, bestehend aus einlagiger Massivholzkonstruktion, Holzart Fichte, mit Mindestquerschnitt 60/45 mm in der Güteklasse 1-3. Die Montage erfolgt an der vor beschriebenen Stahltragkonstruktion mit geeigneten Schrauben, sodaß eine sichere Lastabtragung für jeden Belastungsfall gewährleistet ist. Die Achsabstände sind entsprechend dem beizulegenden Prüfzeugnis auszulegen und statisch nachzuweisen.

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m2 EP............... Euro GP ............... Euro Pos. 4.3 Prallwandunterkonstruktion flächenelastisch gem. DIN 18032, Teil 1-3 und Anforderungsprofil des BAGUV für den Prallschutz GS-SKB-05/5.85 und des GUV 16.3 und der DIN 58125. Angebotenes Prallwandsystem: .............................................................. Als flächenelastische Prallwandkonstruktion dürfen nur Systeme eingesetzt werden, die eine Schraublattungsdimension von mind. 18 mm x 60 mm aufweisen und die Schraublattungen aus Birke oder Buche Multiplex-Sperrholzstreifen bestehen. Die dafür notwendigen Schwinglattungen sind ebenfalls zwingend aus Multiplexmaterial wie vor im systemgerechten Achsabstand zu verlegen. Die Befestigung der Schraub- und Schwinglatten müssen aus Gründen der dauerhaften Festigkeit der Prallwand ohne Zwischenlagen aus Schaumgummi oder ähnlichem Weichmaterial verbunden werden. Wandverkleidungen werden als Prallwandverkleidung, wie unter der Hauptposition beschrieben, auf die Unterkonstruktionen mit Sichtschraubung montiert. Die Verschraubung selbst muss mit verzinkten LIKO-Schrauben mit Befestigungspunkte, entsprechend dem Prallwandprüfzeugnis, ausgeführt werden. Die einzelnen Schraubachsen müssen absolut durchlaufend ausgebildet werden und sind bereits in der Freigabeplanung detailliert anzugeben. Die Abrechnung der Beplankungsmaterialien erfolgt über die jeweiligen Hauptpositionen. Die anzubietenden Prallwandsysteme müssen nachfolgend beschriebenen Mindeststandards entsprechen: 1. Schraub- und Schwinglattung aus Multiplexmaterial, Mindeststärke 18 mm 2. Statische Nachweis für die geforderten Aufständerungen und Montagetiefen 3. Ein aufrechter Wartungsvertrag, mit dem ausstellendem Institut der Prallwandprüfung 4. Nachweis der LGA-Zulassung Datum des Prüfzeugnisses: ........................................ Prüfnummer: ........................................ Ausgestellt durch: ........................................ Überwachungsvertrag Ausgestellt durch: ....................................... Abgeschlossen am: ....................................... Letzte Regelüberprüfung: ....................................... PÜP-Nummer: .......................................

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Die geforderten Nachweise zur Richtigkeit der Angaben sind dem Angebot beizulegen. Später eingereichte Unterlagen können nicht mehr berücksichtigt werden. m2 EP............... Euro GP ............... Euro Pos. 4.4 Sporthallenprallwand in ballwurfsicherer Ausführung ohne

Kraftabbau gem. DIN 18032, Teil 1-3 und Anforderungsprofil des BAGUV für Sporthallenausbau Angebotenes ballwurfsicheres Wandsystem: ........................................................... Die Systeme müssen eine Schraublattungsdimension von mind. 18 mm x 60 mm aus Birke oder Buche Multiplex-Sperrholzstreifen aufweisen und entsprechend den Abständen gem. beizulegendem Prüfzeugnis eingebaut werden. Wandverkleidungen werden als Prallwandverkleidung, wie unter der Hauptposition beschrieben, auf die Unterkonstruktionen mit Sichtschraubung montiert. Die Verschraubung selbst muss mit verzinkten LIKO-Schrauben mit Befestigungspunkten entsprechend dem Prüfzeugnis ausgeführt werden. Die einzelnen Schraubachsen müssen absolut durchlaufend ausgebildet werden und sind bereits in der Freigabeplanung detailliert anzugeben. Die Abrechnung der Beplankungsmaterialien erfolgt über die jeweiligen Hauptpositionen. Die anzubietenden Wandsysteme müssen nachfolgend beschriebenen Mindeststandards entsprechen: 1. Schraublattung aus Multiplexmaterial, Mindeststärke 18 mm 2. Statische Nachweis für die geforderten Aufständerungen und Montagetiefen 3. Ein aufrechter Wartungsvertrag, mit dem ausstellenden Institut der Prallwandprüfung 4. Nachweis der LGA-Zulassung Datum des Prüfzeugnisses: ........................................ Prüfnummer: ........................................ Ausgestellt durch: ........................................ Überwachungsvertrag Ausgestellt durch: ....................................... Abgeschlossen am: ....................................... Letzte Regelüberprüfung: ....................................... PÜP-Nummer: .......................................

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Die geforderten Nachweise zur Richtigkeit der Angaben sind dem Angebot beizulegen. Später eingereichte Unterlagen können nicht mehr berücksichtigt werden. m2 EP............... Euro GP ............... Euro Pos. 4.5 Brandabschottungen im Bereich der Unterkonstruktion für eine

Konstruktionstiefe von bis zu 150 mm Als Zulage zur vorstehend beschriebenen Unterkonstruktion als systemgerechte Ausbildung von Brandabschottung entsprechend der Versammlungsstättenverordnung innerhalb der Unterkonstruktionslattungen wie folgt. Vollflächige Abschottung aus nichtbrennbarem Material zB. Fabrikat Promat Promina – H Brandschutzplatte, Stärke 15 mm in Baustoffklasse A1 nach DIN 4102. Diese Platten sind dicht zwischen Befestigungsgrund der Prallwand und der Plattenrückseite der Sichtverkleidung einzubauen. Die technisch notwendigen Stöße sind mind. 10 cm zu überlappen, die Fugen sind zu verspachteln. In die Einheitspreise einzurechnen ist auch die Mehrarbeit für das Ausklinken der querenden Holzlatten gem. dem gewählten Unterkonstruktionssystem. Achsabstände der Brandabschottungen in der Höhe jeweils 2500 mm, in der Breite 5000 mm. m2 EP............... Euro GP ............... Euro Pos. 4.6 Zulage für Brandabschottungen flächenelastisch für den Mehraufwand zum Einbauen der Brandabschottung in die flächenelastische Prallwand. Abgerechnet als Zulage zur Hauptposition. Die Abschottungen sind als zweiteilige, schwingende Konstruktion auszubilden. Die an der Rückseite der Prallwandpaneele montierten Abschottungen, dürfen das E-Modul der Unterkonstruktion nicht negativ beeinflussen. Die Abschottungen sind derart aufgebaut, dass sich durch das seitliche dichte Anarbeiten der beiden Schichten eine elastische und gleitfähige Abschottung auf die gesamte Unterkonstruktionstiefe ergibt. Abgerechnet pro m2

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m2 EP............... Euro GP ............... Euro Pos. 4.7 Zulage zu Brandabschottungen für die Vergrößerung der Tiefe, abgerechnet pro cm/m2 m2 EP............... Euro GP ............... Euro Pos. 4.8 Akustikbespannung der Unterkonstruktion Liefern und montieren einer Bespannung der gesamten Unterkonstruktion aus mineralfaserfreiem Akustikfilzmaterial. Die einzelnen Bahnen sind vollflächig und mit einer Mindestüberlappung von 50 mm einzubauen. (Als Ausgleich für die nicht separat abgerechneten Überlappungen werden sämtliche Ausbauelemente übermessen). Im Einheitspreis enthalten ist auch die Herstellung einer geeigneten Abkippsicherung, sodaß eine durchgängige freie Durchlüftung im Bereich der Unterkonstruktion abgesehen von eventuell einzubauenden Brandabschottungen dauerhaft gewährleistet ist. Im Bereich der Brandabschottungen müssen diese Akustikmaterialien jeweils getrennt und an den Schnittkanten dauerhaft fixiert werden. Material B1 nach DIN 4102, Stärke 8-10 mm Angebotenes Fabrikat: .................................................................. Stk. EP............... Euro GP ............... Euro Pos. 4.9 Gitternetz als Vandalismusschutz der Vliesmaterialien, Hinterlegung der gesamten Wandverkleidungen mit schwarz eingefärbtem Glasfaserschutzgewebe. Das Netz ist inkl. einer Überdeckungen im Stoßbereich von mindestens 150 mm zu verlegen. Im EP enthalten ist die Mehrarbeit für das saubere Anbinden an sämtliche Ausbauelemente. Geforderte Rasterweite maximal 7/7 mm. Angebotenes Fabrikat: ...................................................................... m2 EP............... Euro GP ............... Euro

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Pos. 4.9.1 Akustikvlies auf Unterkonstruktion überspannen Hinterlegung der gesamten Wandverkleidungen mit schwarzem Akustikvlies Fabrikat Lantor AV 100 als glasfaserfreies Absorbervlies vollflächig auf die Unterkonstruktionen verlegt. Das Netz ist inkl. einer Überdeckungen im Stoßbereich von mindestens 150 mm zu verlegen . Im EP enthalten ist die Mehrarbeit für das saubere Anbinden an sämtliche Ausbauelemente. Angebotenes Fabrikat: ...................................................................... m2 EP............... Euro GP ...............Euro Pos. 4.10 Paneelverkleidung aus Birke Multiplexmaterial in der Stärke 15 mm, Trägermaterial aus durchgehender Birke. Alle Längskanten in gefaster Ausführung. Die Verlegung dieser Systempaneele erfolgt mit horizontaler Verlegerichtung mit einer max. Fugenbreite von 7 mm. Die einzelnen Paneelverkeidungen sind im Rasterformat 2,40/1,24 m zu verlegen und mit geordnetem Schraubbild SPAX-LIKO-Schrauben in das geprüfte Prallwand/Wandverkleidungsunterkonstruktionssystem zu befestigen. Die Qualität der Plattenmaterialien muss mind. der Qualität BB/S entsprechen. Die dreifache Oberflächenbehandlung der Sichtverkleidung mit DD-Lack ist in die Einheitspreise einzurechnen und wird nicht gesondert abgerechnet. Im Einheitspreis enthalten sind Verlegehöhen von 0 – 9000 mm über Fußbodenoberkante. m2 EP............... Euro GP ............... Euro Pos. 4.11 Zulage für Horizontal- oder Vertikalband innerhalb der Wandverkleidung zur optischen Trennung inkl. der systemnotwendigen Auswechslungen der im Bereich der Unterkonstruktionen und Mehrarbeiten durch die Anbindungen an bauseitige Einbauelemente.

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lfm. EP............... Euro GP ............... Euro Pos. 4.12 Zulage für Horizontal- oder Vertikalband innerhalb der Wandverkleidung zur optischen Trennung inkl. der systemnotwendigen Auswechslungen der im Bereich der Unterkonstruktionen und Mehrarbeiten durch die Anbindungen an bauseitige Einbauelemente. lfm. EP............... Euro GP ............... Euro Pos. 4.12.1 Zulage zu den Wandverkleidungssystemen für das ausbilden

von Sportgerätenischen Nischengröße B/H...............................mm Im Einheitspreis enthalten ist das erforderliche auswechseln der Unterkonstruktion und das einarbeiten in das Wandverkleidungssystem. Die Systemgerechten Befestigungspunkte sind innerhalb der Nischenverkleidung durchlaufend in zu übernehmen, eventuelle Mehrleistungen für dafür notwendigen verschiedenen Lochbilder sind im EP enthalten. m2 EP............... Euro GP ............... Euro Pos. 4.13 Zulage zu Wandverkleidungsplatten für das Ausbilden von Sonderplatten inkl. der notwendigen Mehrleistungen für die Ausbildung der Unterkonstruktion in ballwurfsicherer Ausführung und dem erhöhten Verschnitt. Die Paßelemente sind jeweils in Furnierfarbe und Struktur möglichst durchgängig auszubilden. Stk. EP............... Euro GP ............... Euro Pos. 4.14 Profilleisten für Außenecken aus Birke Massivholz Liefern und Montieren von Eckprofilleisten in gerundeter Längskante entsprechend den Anforderungen der DIN 18032 im Mindestquerschnitt von 40/40 mm flächenbündig in die Wandvekleidung eingearbeitet. Im Einheitspreis enthalten ist auch das Herstellen der dafür notwendigen Unterkonstruktionen und Beschlagteilen. lfm. EP............... Euro GP ............... Euro

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Pos. 4.15 Ballabrollbretttiefe 100-350 mm Liefern von Ballabrollbrettern aus Material wie in Hauptposition beschrieben als oberer Abschluss der Wandverkleidung. Die Ballabrollbretter sind dicht an die Rückwand bzw. bauseitigen Fensterkonstruktionen zu führen und wie folgt auszubilden. 1. Herstellen eines Gefälles von mind. 3° zur Halle und 2. Herstellen der dafür notwendigen Unterkonstruktionen und Aussteifungen zur

dauerhaften Befestigung 3. Herstellen der notwendigen Sichtkanten in der Holzart lt. Hauptposition und der

notwendigen Oberflächenbeschichtung in dreifacher Ausführung. Der Flächeninhalt der Ballabrollbrettverkleidungen wird bei der Pos. Wandverkleidung zusätzlich übermessen. lfm. EP............... Euro GP ............... Euro Pos. 4.16 Liefern und Herstellen von vertikalen Abschottungen im Bereich der Sportgerätenischen aus Oberflächenmaterial wie vor beschrieben inkl. der Unterkonstruktion. Im Einheitspreis enthalten ist auch das exakte Fortführen der Schraubachsen über Eck und die notwendige Mehrarbeit für das dichte Anschließen der Paneele an die Rückwandverkleidung. m1 EP ................ Euro GP ................ Euro Pos. 4.17 Liefern und montieren von Sockelprofil bestehend aus

Multiplexmaterial wie in Vorposition beschrieben, Querschnitt ca. 95 x 15 mm. Die Sockelverkleidung ist erst nach Aufbringen des Sportbodens möglich. Die separate Anfahrt für diese Arbeit ist daher in die Einheitspreise einzurechnen. Fußbodenseitig erhalten die Sockelprofile eine durchlaufende Nut zur Aufnahme für eine elastische Bodenanschlußdichtung. lfm. EP............... Euro GP ............... Euro Pos. 4.18 Liefern von Bodenanschlußdichtungen

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in schwarz, aus hochelastischer Kunststofflippendichtung in die in Vorposition eingearbeitete Nut eingebracht, wobei die Lippendichtungen ohne Unterbrechung über mehrere Sockelpaneele durchlaufen muss. lfm EP............... Euro GP ............... Euro Pos. 4.19 Liefern und Herstellen von Kopfschnitten an den Plattenstirnseiten inkl. dem Ausbilden der Rundung/Fase, sowie der Lackoberflächenbehandlung entsprechend der angrenzenden Paneele. lfm EP............... Euro GP ............... Euro Pos. 4.20 Zulage zur Hauptposition Wandverkleidungen für das Ausbilden der notwendigen Öffnungen für bauseits montierte Spielschienen. Die Spielschienen müssen flächenbündig in die Wandverkleidungsflucht integriert werden. Gegenstand dieser Leistung ist das notwendige Auswechseln der Unterkonstruktionen ggf. Ausbilden der notwendigen Abschottungen im Unterkonstruktionsbereich. Abgerechnet pro lfm. Spielschiene lfm. EP .................Euro GP ...............Euro Pos. 4.21 Zulage für das Anarbeiten an bauseitige Lüftungsgitter In die Wandverkleidungsposition sind bauseits errichtete Lüftungsgitter einzuarbeiten, Größe .......................... Im Einheitspreis enthalten ist das Herstellen der notwendigen Auswechslungen im Bereich der Unterkonstruktionen. 1 Stk. EP............... Euro GP ............... Euro Pos. 4.22 Mehrpreis für das Herstellen von Ausschnitten rechteckig bis

0,1 m2

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1 Stk. EP............... Euro GP ............... Euro Pos. 4.23 Herstellen für Ausschnitte rechteckig von 0,25 m2 1 Stk. EP............... Euro GP ............... Euro Pos. 4.24 Zulage für das Herstellen von Ausschnitten rechteckig bis 0,5

m2 1 Stk. EP............... Euro GP ............... Euro Pos. 4.25 Zulage für das Herstellen von Ausschnitten kreisrund, d = bis

100 mm 1 Stk. EP............... Euro GP ............... Euro Pos. 4.26 Zulage für das Hinterlegen und das Verstärken der

Ausschnitte mit zusätzlicher Unterkonstruktion 1 Stk. EP............... Euro GP ............... Euro Pos. 4.27 Endreinigung nach Beendigung der gesamten Arbeiten. Es ist die Baustelle besenrein zu übergeben. Im Einheitspreis enthalten ist das feuchte reinigen der gesamten Wandverkleidungen, Türen und Ausbauelemente. Pauschale EP............... Euro GP ............... Euro

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Pos. 4.28 Oberflächenbehandlung der Holzpaneele, wie nachfolgend beschrieben:

Grob mittel und fein schleifen aller sichtbaren Holzflächen und 3-fache Beschichtung Lösemittel- und Formaldehydfreiem Lacksystem nach Herstellerrichtlinien . Die lackierten Oberflächen sind anschließend zu glätten. Pauschale EP............... Euro GP ............... Euro Zwischensumme Leistungsgruppe 4 Summe ............... Leistungsgruppe 5 Vollverglaste Glasprallwand Pos. 5.1 Grundkonstruktion für Glasprallwand Bestehend aus Tragkonstruktion aus Vollstahl mit systemgerechten Befestigungslaschen für Punkthalter. Stahlrahmen der Tragkonstruktion muß so konstruiert sein, daß ein Aufnehmen der Bautoleranzen von bis zu +/- 5 mm gewährleistet ist und die systemgerechten Punkthalter die auftretenden Lasten ohne Überbrückungskonstruktionen torsionsfrei in die dahinterliegende Elastikkonstruktionen ableiten können. Im EP enthalten ist das Ausbilden einer momentfreien Lastabtragung abgestimmt auf die jeweilige Glastafelgröße, sodaß ein leichtes, ungehindertes Einschwingen der Gesamtkonstruktion möglich ist. Die gesamte Konstruktion ist in Farbe lt. Wunsch des Architekten zu beschichten. Abgerechnet pro m2 verlegter Glasprallwand 10 m2 EP............... Euro GP ............... Euro Pos. 5.2 Glasfläche für Punktgehaltene Glasprallwand Aus mind. 10 mm Sicherheitsglas in nach DIN 10032 geprüfter Ausführung. Die Prüfung muß den Nachweis der absoluten Ballwurfsicherheit für die jeweils größte und kleinste verwendete Glasfläche incl. der verwendeten Punkthalter und der in separater Position beschriebenen flächenelastischen Systematik erbringen. Dieser Nachweis ist

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bereits bei Angebotsabgabe vorzulegen. Alle Glaskanten mit Fase 3 mm und in polierter Ausführung. Im EP enthalten sind sämtliche Kosten für das Ausbilden der notwendigen Bohrungen für das vorgesehene Punkthaltesystem, sodaß eine vollkommen flächenbündige Befestigung der Glaswand in der vorstehend beschriebenen Grundkonstruktion möglich ist. Abgerechnet pro m2 fix fertig verlegter Wand 10 m2 EP............... Euro GP ............... Euro Pos. 5.3 Zulage auf Pos. vor Für das Liefern und das flächenbündige Einarbeiten von systemgeprüften Glaspunkthaltern abgestimmt auf die jeweiligen Tragsysteme, Tragkonstruktion und Verglasung. Durch das jeweilige Punkthaltesystem werden vorhandene Bautoleranzen sauber ausgeglichen. Die gesamte Befestigungskonstruktion ist aufgrund der zu erwartenden Beanspruchung in Edelstahl zu liefern. Aus Sicherheitsgründen müssen sämtliche an der Prallwand angebrachte Verschraubungen mit mittelfester Schraubensicherung geliefert werden. Abgerechnet pro Stk. Punkthalter. 1 Stk. EP............... Euro GP ............... Euro Pos. 5.4 Mehrpreis für das Ausbilden einer in die Glasprallwand

vollkommen flächenbündig eingearbeiteten Sockelblende in leicht demontierbarer Ausführung wie nachfolgend beschrieben.

Glasbefestigung mit Punkthalter gemäß Hauptposition mit jeweils 2 Stk. übereinanderliegenden Befestigungspunkten. Der untere Befestigungspunkt wird als Punkthaltesystem wie in der Vorposition ausgebildet, sodaß die Sockelfläche bei Bedarf für Reinigungszwecke werkzeuglos demontiert werden kann. Die gesamte Sonderbandkonstruktion ist in NIRO zu liefern. Im EP enthalten sind die gesamten für die dauerhafte Montage notwendigen Beschläge und Auswechslungen insbesondere der Glasbefestigung enthalten. Abgerechnet pro lfm incl. aller notwendigen Mehrkosten für Beschlag und Glas.

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10 lfm EP............... Euro GP ............... Euro Pos. 5.5 Liefern und Herstellen von Öffnungen und Ausschnitten in der Glasfläche für Seilhaltebügel, Sportgeräte, Befestigungen etc. Größe bis zu 100 cm2. Alle Kanten wie vor beschrieben. 3 Stk. EP............... Euro GP ............... Euro Pos. 5.6 Mehrpreis zu Glasprallwand für das flächenbündige Einbinden bauseits geliefert und montierten Spielschienen. Abgerechnet pro lfm. Glaskante. Alle Glaskanten poliert und gefast. 1 lfm EP............... Euro GP ............... Euro Pos. 5.7 Herstellen von Wandanschluß im Bereich der stirnseitiger Anschluß der Glasprallwand an die Holzprallwand inkl. der notwendigen Auswechslungen, Überbrückungen der Konstruktionstiefe für Glasprallwand als Pauschale; abgerechnet pro Stk. auf volle Wandhöhe. 2 Stk. EP............... Euro GP ............... Euro Pos. 5.8 Liefern und Aufbringen von Farbbeschichtungen auf die Rückseite der Glasfläche als Quadratraster 15 x 15 cm Farbe lt Wahl des Architekten. Abgerechnet pro Stk. 100 Stk. EP............... Euro GP ............... Euro Pos. 5.9 Zulage zu Glasprallwandsystem für das Ausbilden von

großflächig öffenbaren Drehelementen. Breite 1500/2400. Ausbildung der Drehlager im Sportboden versenkt als stabiles Bodendrehlager mit zweifach kugelgelagerter Drehachse dm 50 mm sowie schwerer kugelgelagerter Zapfenbandkonstruktion im Bereich Oberkante Glasprallwand.

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Im Einheitspreis enthalten ist das Liefern und Montieren aller erforderlichen Tragkonstruktionen und Überbrückungen zur sicheren Lasteinleitung in die bauseitige Fassadenkonstruktion. Der Achsdurchmesser am oberen Drehlager mind. 25 mm mit stabilen Tragrahmen und Schloßseitiger Dreifachverriegelung. Im geschlossenen Zustand muß eine absolut flächenbündige durchgehende Ebenheit der Glasprallwand gewährleistet sein. Abgerechnet pro Stk. 1 Stk. EP............... Euro GP ............... Euro Pos. 5.10 Liefern einer transparenten Ballabrollkonstruktion bestehend

aus in der Achse der Glaskanten verlaufende Trennschwerter aus Niro 4 mm mit 4 Grad geneigter Oberkante. Diese Nirostege erhalten an der Oberseite Bohrungen zur dm 4 mm im Achsabstand von je 20 mm zur Aufnahme der NIRO-Litzen. Pro lfm. Ballabrollkonstruktion sind 5 Niro Seile DM 3 mm zu liefern und einzubauen. Der Einbau muß in nachjustierbarer Form mit Seilspanner aus Niro erfolgen. Im Einheitspreis enthalten ist auch die Lieferung und Montage der erforderlichen Endplatten zur dauerhaften Krafteinleitung in das anschließende Mauerwerk. Endplattenbefestigungen mit bauaufsichtlich zugelassenem Dübelsystem aus Niro. Alle sichtbaren Schrauben sind mit Hutmutter abschließen. Die Abrechnung erfolgt pro lfm fertiger Ballabrollkonstruktion inkl. aller Nebenleistungen. 10 lfm EP............... Euro GP ............... Euro Zwischensumme Leistungsgruppe 5 Summe ............... Leistungsgruppe 6 Kletterwand

Vorbemerkung zu der Kletterwand Der Auftragnehmer hat vor Produktionsbeginn Ausführungszeichnungen vorzulegen. Erst nach Freigabe durch den Auftraggeber ist mit dem Einbau zu beginnen.

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Der AN hat eigenverantwortlich die statischen Voraus-setzungen für den Einbau der Kletterwand zu prüfen. Die angegebenen Einheitspreise gelten incl. Unterkonstruktionen aus Holz, Stahl etc.

Die Kletterwand muß der DIN prEN 12572 künstliche Kletterwände, Sicherheitstechnischen Anforderungen und Prüfverfahren, entsprechen. 6.2. 1. Liefern und montieren von senkrechten Kletterwandflächen.

Befestigungsgrund: Ziegelmauerwerk verputzt. Einschl. Anpassen der Kletterwand an die Dachschräge, sowie an die Seitenwände und einschl. seitliches Abschlußprofil der Kletterwand. Kletterwand bestehend aus abriebfesten sand- Beschichteten Multiplex- Holzplatten mit Strukturein- fräsungen und einschl. Unterkonstruktion. 43 Gewindeeinsätze pro m2 zum Anbringen von Griffelementen als Schraubeinsätze (Einschlagmuffen ohne Schraubsicherung sind nicht zugelassen) einschl. der nötigen Sicherungspunkte für den Vorstieg Nach prEN-Norm. Wandfarbe: Gelb, Hellblau und Grau nach RAL. Fabrikat: BEEB-Caillou oder gleichwertig. ........................................................................................ Fabrikat ist vom Bieter einzutragen.

6.2. 2. Liefern und montieren von Verschneidungs- und Dachkonstruktionen. Sonst wie Pos. 1.2.1 132 m2 EP............... Euro GP ............... Euro 6.2. 3. Liefern und montieren von überhängenden Wandkonstruktionen. Sonst wie Pos. 1.2.1.

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100 m2 EP............... Euro GP ............... Euro 6.2. 4. Liefern und montieren eines Podest für eine Bergrettungsstation im oberen Wandbereich. Größe: 0,50 x 6,00 m

1 Stk. EP............... Euro GP ............... Euro

6.2. 5. Liefern und montieren eines Podest zum Abseilen im oberen Wandbereich. Größe 0,50 x 0,80 m

1 Stk. EP............... Euro GP ............... Euro 6.2. 6. Liefern und montieren eines Klettersteiges mit Seilgeländer, Tritt und Griffmöglichkeiten. Einschl. 5 Stück GFK Strukturelementen. Steiglänge ca. 20 m. Der Klettersteig muß den militärischen Anforderungen Entsprechen und mit Bergschuhen und schwerem Gepäck begehbar sein. Einschl. notwendiger Fixpunkte.

1 Stk. EP............... Euro GP ............... Euro 6.2. 7. Liefern und montieren von Innengriffen.

40 Stk. EP............... Euro GP ............... Euro 6.2. 8. Liefern und montieren von Sicherungsverankerungen zum Umlenken.

21 Stk. EP............... Euro GP ............... Euro

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6.2. 9. Liefern und montieren von Fixpunkten zum Abseilen an den Standplätzen.

7 Stk. EP............... Euro GP ............... Euro 6.2.10. Griffelemente aus SE-Polyester zum Aufschrauben in

Größe XS in verschiedenen Farben, nach Wunsch des Nutzers.

200 Stk. EP............... Euro GP ............... Euro

6.2.11 Griffelemente aus SE-Polyester zum Aufschrauben in Größe S in

verschiedenen Farben, nach Wunsch des Nutzers. 400 Stk. EP............... Euro GP ............... Euro 6.2.12 Griffelemente aus SE-Polyester zum Aufschrauben in Größe M in

verschiedenen Farben, nach Wunsch des Nutzers. 400 Stk. EP............... Euro GP ............... Euro 6.2.13 Griffelemente aus SE-Polyester zum Aufschrauben in Größe L in

verschiedenen Farben, nach Wunsch des Nutzers. 200 Stk. EP............... Euro GP ............... Euro 6.2.14 Griffelemente aus SE-Polyester zum Aufschrauben in Größe XL in

verschiedenen Farben, nach Wunsch des Nutzers. 20 Stk. EP............... Euro GP ............... Euro 6.2.15 Griffelemente aus SE-Polyester zum Aufschrauben in Größe R in

verschiedenen Farben, nach Wunsch des Nutzers.

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20 Stk. EP............... Euro GP ............... Euro 6.2.16 Schrauben von Kletterrouten mit den mitgelieferten Griffen. Jede

Route muß eine eigene Farbe haben. Routen werden über die gesamte Wandhöhe geschraubt. Routen sind nach Angabe des AG auszuführen.

5 Stk. EP............... Euro GP ............... Euro 6.2.17 Zulage zu Pos. 1-2.1-3 für das Verkleiden von Einzelfundamenten

am Wandfuß. Größe: B * H * L = ca. 0,40 * 0,45 * ,50

7 Stk. EP............... Euro GP ............... Euro 6.2.18 Organisieren der TÜV-Abnahme einschl. TÜV Gebühren. Ein

Abnahmeprotokoll ist zu übergeben. 1 lfm EP............... Euro GP ............... Euro Zwischensumme Leistungsgruppe 6 Summe ...............

Leistungsgruppe 7 Regiearbeiten Pos. 7.1 Vorarbeiter Regiearbeiten für nicht erfasste Leistungen nach Aufforderung durch die Bauleitung. Die Leistungen sind täglich zu erfassen und der Bauleitung zur Gegenzeichnung vorzulegen. Stunden EP............... Euro GP ............... Euro Pos. 7.2 Facharbeiter

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Regiearbeiten für nicht erfasste Leistungen nach Aufforderung durch die Bauleitung. Die Leistungen sind täglich zu erfassen und der Bauleitung zur Gegenzeichnung vorzulegen. Stunden EP............... Euro GP ............... Euro Pos. 7.3 Helfer Regiearbeiten für nicht erfasste Leistungen nach Aufforderung durch die Bauleitung. Die Leistungen sind täglich zu erfassen und der Bauleitung zur Gegenzeichnung vorzulegen Stunden EP............... Euro GP ............... Euro Zwischensumme Leistungsgruppe 7 Summe ...............

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KOSTENZUSAMMENSTELLUNG: Summe LG 01: Baustelleneinrichtung .............................. Summe LG 02: Einbauelemente .............................. Summe LG 03: Bühnenverbauten .............................. Summe LG 04: Prallwand-Verkleidung .............................. Summe LG 05: Glasprallwand .............................. Summe LG 06: Kletterwand .............................. Summe LG 07: Regiearbeiten .............................. Angebotssumme (netto) .............................. - .... % Nachlass (i.Worten.: .....................................) .............................. Angebotssumme (netto) einschl. Nachlass .............................. + 16 % Mehrwertsteuer ..............................

Angebotssumme (brutto) .............................. ============== __________________________________________________________________

Zur nachvollziehbaren Prüfung eines Nachlasses ist nur die Eintragung an vorbezeichneter Stelle zulässig. Der Nachlass ist in Worten zu wiederholen / bestätigen. Ohne diese Eintragung bleibt der Nachlass unberücksichtigt. Zusätzliche Nachlässe, welche an nicht vorgesehener Stelle, z.B. im Anschreiben zum Angebot, offeriert werden, bleiben bei der Wertung des Angebotes unberücksichtigt.

Der Bieter ............................................... Ort, Datum ........................................... Unterschrift, Stempel