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Wer geht mit nach Rummelskirchen… …wo die siebzehn Bauern saßen, die die achtzehn Schinken aßen: Die meisten mei- ner Schüler erinnern sich an das Lied von den siebzehn Bauern als einen der Renner aus dem Anfangsunterricht am Klavier. Denn alle Erstklässler begreifen die thema- tische Brisanz sofort und entwerfen mit leuchtenden Augen oft sehr interessante und zugegeben nicht immer gewaltfreie Lösungsansätze. Zwar sind es in Berlin nur zwölf Bauern (sprich: Musikschulen) und der achtzehnte Schinken heißt „2,5 Millionen Euro on Top für 2014 und 2015“. Aber die seitdem entbrannte Diskussion um die Verteilung offenbart nicht weniger Komik als im Lied von den Bauern. Zur Erinnerung: In Berlin wird der Unterricht zu weit mehr als 90 Prozent von Honorarkräften erteilt. Über deren prekäre Situation ist bundes- weit berichtet worden. Deshalb kämpfen die Musikschulen seit Jahren um die Schaffung von wesentlich mehr Stellen. So gesehen sind 2,5 Millionen zwar immer noch sehr wenig, aber immerhin… Da beschließt also der Berliner Senat zusätzliche Mittel für die Musikschulen. Und was passiert? Gleich nach dem Beschluss im Dezember 2013 wirft die Senatsbil- dungsverwaltung zum Auftakt erst einmal eine Nebelkerze: Die Volkshochschulen seien an dem Kuchen zu beteiligen. Davon steht im Haushaltsbeschluss kein Wort! Wohl aber eröffnet er die Möglichkeit, dringend benötigte Stellen in den Musik- schulen zu schaffen. Wegen der harten Personalkürzungsauflagen haben die Bezirke jedoch wissen lassen, dass diese Mittel nur für Unterrichtshonorare ausgegeben wer- den dürfen. Aus der Gerüchteküche ist nun zu hören, dass der Finanzsenator vielleicht doch den Bezirken erlauben wird, zusätzliche, auf zunächst zwei Jahre befristete Stellen zu schaffen. Zwei Jahre? Selbst wenn noch vor dem Sommer neue Stellen zugelas- sen werden, dauert es erfahrungsgemäß einige Monate bis zur tatsächlichen Beset- zung. Und auch Honorarmittel dieser Größenordnung können nicht immer so aus dem Stand ausgegeben werden. Die Aussicht, dass die Mittel mindestens im Jahr 2014 nicht mehr vollständig zum Einsatz kommen, ist sehr real. Fazit: Nicht jedes Kind hat spontan eine tragfähige Lösung für den achtzehnten Schinken parat. Aber keines kam je auf die Idee, das gute Stück einfach vergam- meln zu lassen. Stefan Gretsch, Bundesvorsitzender der Fachgruppe Musik in der ver.di In musikschule )) DIREKT 3/2014 berichte- ten wir über die fatalen Auswirkungen des neuen Musik- und Kunstschulgesetzes in Brandenburg. Mit der Volksinitiative „Mu- sische Bildung jetzt!“ soll erreicht werden, dass das Land zusätzlich 1,5 Millionen Euro für das Förderprogramm „Musische Bildung für alle“ bereitstellt, um die im- mense Nachfrage der Grund- und Förder- schulen, Kitas und Behinderteneinrichtun- gen zu decken. Der Anteil der Landesför- derung an den Gesamtkosten für die Mu- sikschulen soll statt wie zuletzt 9 Prozent wieder 15 Prozent betragen. Für die Ent- wicklung der Kunstschulen soll das Land 400 000 Euro bereitstellen. www.musische-bildung-jetzt.de musikschule )) DIREKT 4.2014 Gestaltung von Unterrichtsräumen Brandschutz in der Musikschule Soziale Absicherung und Versicherungen ) Sie haben Fragen, Anregungen, Tipps oder Hinweise für die Redaktion? ) Sie möchten sich kritisch äußern zu unseren Themen und Beiträgen oder haben Vorschläge für neue Themen? Schreiben Sie uns: [email protected]

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Wer geht mit nach Rummelskirchen…

…wo die siebzehn Bauern saßen, die die achtzehn Schinken aßen: Die meisten mei -ner Schüler erinnern sich an das Lied von den siebzehn Bauern als einen der Renneraus dem Anfangsunterricht am Klavier. Denn alle Erstklässler begreifen die thema -tische Brisanz sofort und entwerfen mit leuchtenden Augen oft sehr interessanteund zugegeben nicht immer gewaltfreie Lösungsansätze.Zwar sind es in Berlin nur zwölf Bauern (sprich: Musikschulen) und der achtzehnteSchinken heißt „2,5 Millionen Euro on Top für 2014 und 2015“. Aber die seitdementbrannte Diskussion um die Verteilung offenbart nicht weniger Komik als imLied von den Bauern. Zur Erinnerung: In Berlin wird der Unterricht zu weit mehrals 90 Prozent von Honorarkräften erteilt. Über deren prekäre Situation ist bundes-weit berichtet worden. Deshalb kämpfen die Musikschulen seit Jahren um dieSchaffung von wesentlich mehr Stellen. So gesehen sind 2,5 Millionen zwar immernoch sehr wenig, aber immerhin…Da beschließt also der Berliner Senat zusätzliche Mittel für die Musikschulen. Undwas passiert? Gleich nach dem Beschluss im Dezember 2013 wirft die Senatsbil-dungsverwaltung zum Auftakt erst einmal eine Nebelkerze: Die Volkshochschulenseien an dem Kuchen zu beteiligen. Davon steht im Haushaltsbeschluss kein Wort!Wohl aber eröffnet er die Möglichkeit, dringend benötigte Stellen in den Musik-schulen zu schaffen. Wegen der harten Personalkürzungsauflagen haben die Bezirkejedoch wissen lassen, dass diese Mittel nur für Unterrichtshonorare ausgegeben wer-den dürfen.Aus der Gerüchteküche ist nun zu hören, dass der Finanzsenator vielleicht dochden Bezirken erlauben wird, zusätzliche, auf zunächst zwei Jahre befristete Stellenzu schaffen. Zwei Jahre? Selbst wenn noch vor dem Sommer neue Stellen zugelas-sen werden, dauert es erfahrungsgemäß einige Monate bis zur tatsächlichen Beset-zung. Und auch Honorarmittel dieser Größenordnung können nicht immer so ausdem Stand ausgegeben werden. Die Aussicht, dass die Mittel mindestens im Jahr2014 nicht mehr vollständig zum Einsatz kommen, ist sehr real.Fazit: Nicht jedes Kind hat spontan eine tragfähige Lösung für den achtzehntenSchinken parat. Aber keines kam je auf die Idee, das gute Stück einfach vergam-meln zu lassen.

Stefan Gretsch,Bundesvorsitzender der Fachgruppe Musik in der ver.di

In musikschule )) DIREKT 3/2014 berichte-ten wir über die fatalen Auswirkungen desneuen Musik- und Kunstschulgesetzes inBrandenburg. Mit der Volksinitiative „Mu-sische Bildung jetzt!“ soll erreicht werden,dass das Land zusätzlich 1,5 MillionenEuro für das Förderprogramm „MusischeBildung für alle“ bereitstellt, um die im-mense Nachfrage der Grund- und Förder-schulen, Kitas und Behinderteneinrichtun-gen zu decken. Der Anteil der Landesför-derung an den Gesamtkosten für die Mu-sikschulen soll statt wie zuletzt 9 Prozentwieder 15 Prozent betragen. Für die Ent-wicklung der Kunstschulen soll das Land400 000 Euro bereitstellen.www.musische-bildung-jetzt.de

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4.2014 Gestaltung vonUnterrichtsräumen

Brandschutzin der Musikschule

Soziale Absicherungund Versicherungen

) Sie haben Fragen, Anregungen,Tipps oder Hinweise für die Redaktion?

) Sie möchten sich kritisch äußern zu unseren Themen und Beiträgen oder haben Vorschläge für neue Themen?

Schreiben Sie uns:[email protected]

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)) Bereits als Studentin unterrichtete ichan einer Berliner Musikschule. Doch dadiese schon damals unter akuter Raumnotlitt, war ich gezwungen, zuhause zu unter-richten – in meiner eng begrenzten Stu-dentenbude. Dort war es nicht immer or-dentlich: Bücherstapel, angefangene Semi-nararbeiten, Noten und CDs bedecktenden Großteil der Ablageflächen. MeineSchülerinnen und Schüler, die ich einzelnin meiner Wohnung empfing, hatten nichtsehr viel Platz, um ihr Instrument und ihreNoten irgendwo abzulegen. Meist dientemein Sofa als Ablagefläche für die Instru-mentenkästen. Vor dem Sofa, neben mei-nem Klavier, baute ich einen Notenständerauf. Natürlich räumte ich benutztes Ge-schirr weg, wischte Staub und putzte auchdas Bad vor einem Unterrichtsnachmittag.Die Akustik war so, wie man sie in einemmit Teppich und Möbeln vollgestopftenRaum erwarten kann: staubtrocken.

Verschiedene Raumerfahrungen

Damals machte ich mir keinerlei Gedan-ken darüber, wie mein als Unterrichtsraumgenutztes Wohnzimmer wohl auf meineSchüler wirken könnte. Ich dachte auchnicht darüber nach, was der Unterrichts-raum eigentlich über meine Person aussa-gen könnte und was die Schüler wohl auf-grund der vorgefundenen Raumverhältnis-se über mich denken würden. Die Einrich-tung von Unterrichtsräumen war in mei-nem Musikstudium kein Thema. Offenbargingen die Dozenten davon aus, dass manals Instrumentalpädagogin selbstverständ-lich einen angemessenen Raum von derMusikschule zur Verfügung gestellt bekä-me, oder sie hielten die Gestaltung einesUnterrichtsraums für den Instrumental -unterricht schlichtweg für überflüssig.

Eines Tages jedoch sagte mein siebenjähri-ger Schüler Dirk mit in die Seiten ge-stemmten Armen zu mir: „Hier ist es aberunordentlich! Also, ich glaube, du müsstesthier aber mal aufräumen.“ Nach diesemSatz machte ich mir zum ersten Mal Ge-danken über meinen Unterrichtsraum –und räumte auf!Wenig später unterrichtete ich in einemKlassenraum einer Grundschule, eine inBerlin weit verbreitete Praxis. Der Klas-senraum war riesig und komplett mit ei-nem abgetretenen, nach Fußschweiß stin-kenden Teppichboden ausgestattet. DieFenster konnte man nur kippen und nichtganz öffnen, was sich nicht nur wegen desGeruchs, sondern auch wegen der ange-stauten Hitze im Sommer als äußerst ne-gativ erwies. Einen Sonnenschutz gab esauch nicht. Jede Woche musste ich Tischeund Stühle zur Seite schieben und einenoder zwei (selbst mitgebrachte) Noten-ständer aufbauen. Wollte ich das glück -licherweise vorhandene Klavier nutzen(dieses Glück haben nur wenige BerlinerMusikschullehrkräfte), das ganz hinten aneiner Wand stand, mussten meine Schülersich in eine Nische zwischen Schrank undKlavier klemmen, da sie sonst hinter mirhätten stehen müssen, wenn ich sie amKlavier begleitete, von wo aus ich aber kei-nen Sichtkontakt zu ihnen gehabt hätte.Die Nutzung von Klassenräumen als Un-terrichtsräume für Instrumentalunterrichtist eine bundesweit verbreitete Praxis, wiesie z. B. sehr eingehend im Film JeKi – einJahr mit 4 Tönen von Oliver Rauch gezeigtwird: Der Gitarrenlehrer baut in einerEcke zwischen Waschbecken, Tafel, Schrankund Tischen mit hochgestellten Stühlenseine mitgebrachten Notenständer auf.Die Kinder sitzen im Halbkreis in dieserEcke des Raums, Platz zum Bewegen gibtes nicht. Der Raum ist vollgehängt mit Bil-

dern, ein typischer Klassenraum eben, nichtauf die Bedürfnisse von Instrumentallehr-kräften ausgelegt, die in Schulen allenfalls„zu Gast“ sein dürfen.Später unterrichtete ich im Musikschul -gebäude in einem Raum, den ich mir mitmehreren Kolleginnen und Kollegen teilte(jeder an einem anderen Tag). Er warschlauchartig geschnitten, klein, akustischsehr trocken, ausgestattet mit seit mindes-tens 30 Jahren nicht gewaschenen moos-grünen Gardinen aus den 1970er Jahren,abgetretenem Linoleumboden und eineraus Neonröhren bestehenden, schlechtenBeleuchtung.Irgendwie musste es eben gehen, denn ichkonnte es mir nicht leisten, einen Unter-richtsraum mit besseren Bedingungen pri-vat zu mieten. Aus heutiger Sicht jedochstelle ich mir die Frage, welche Einflüssedie beschriebenen Bedingungen wohl aufdie Wahrnehmung, die Emotion und dasmusikalische Lern ergebnis meiner Schüle-rinnen und Schüler hatten.

Welche pädagogische Bedeutung hat der Raum?

Hat der Unterrichtsraum überhaupt einenEinfluss auf die Schüler und deren Lern -ergebnis? Diese Auffassung ist heute in derErziehungswissenschaft unumstritten. Ausder Reggio-Kindergarten-Pädagogik stammtder Begriff vom Unterrichtsraum „als drit-tem Pädagogen“. Er soll den Kindern zumeinen Geborgenheit (Bezug) geben undzum anderen Herausforderungen im Sinneeiner Stimulation bieten. „Eine harmo-nisch gestaltete Umgebung, die unter-schiedliche Unterrichtsformen zulässt, dieBedürfnisse der Nutzer berücksichtigt undan deren Gestaltung die Nutzer beteiligtwurden, stärkt nicht nur das Wohlbefin-den, sondern kann auch die Gesundheit

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„Du müsstest hieraber mal aufräumen“Überlegungen zur Gestaltung von Unterrichtsräumen

Anja Bossen

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der Lehrenden und Lernenden fördern. Sowerden aus Lernräumen Lebensräume fürdie Zukunft.“ So zu lesen in der BroschüreDas Lernfördernde Klassenzimmer, die vomBayerischen Gemeindeunfallversiche rungs -verband und der Bayerischen Landesun-fallkasse mit Unterstützung der Bertels-mann-Stiftung als „Handlungsanleitungfür Planer, Schulleiter und Lehrkräfte“ he -rausgegeben wurde (siehe Seite 4).Aber vollziehen sich musikalische Bil-dungsprozesse nicht auch in staubigen Hüt -ten irgendwo in Afrika oder in Räumenmit abblätterndem Putz wie in Venezuelas„El Sistema“? In einer internationalen empirischen Untersuchung zur Qualitätkünstlerischer Bildung von Anne Bamfordaus dem Jahr 2010 (siehe Kasten „Litera-tur“) erwies sich die Lernumgebung zwarnicht als der wichtigste Faktor für dasLernergebnis; andere Faktoren, allen vorandie Persönlichkeit und das methodisch- didaktische Vorgehen der Lehrkraft, er-wiesen sich als wichtiger. Dennoch weistBamford darauf hin, dass, auch wennLehrkräfte unter schwierigen Raumbedin-gungen arbeiten und dabei teils beeindru-ckende Ergebnisse künstlerischer Bildungerzielen, dies keineswegs eine gute Lösungist und für die Lehrkräfte eine große Be-lastung darstellt. Für Bamford gehören da-her zu einem guten Programm künstle -rischer Bildung auch gut ausgestattete Unterrichtsräume als Bestandteil günstigeräußerer Bedingungen. Und nur bei günsti-gen äußeren Bedingungen können künst -lerische Programme eine hohe Bildungs-qualität erreichen.Dabei muss auch berücksichtigt werden,dass sich Raumstandards nach den in ei-nem Land üblichen Raumverhältnissenrichten: Wenn der größte Teil der Bevölke-rung in Lehmhütten lebt, dies also dieherrschende Normalität ist, wird auch ein

ärmlich ausgestatteter Unterrichtsraummit bröckelndem Putz weniger störend insGewicht fallen als in einem reichen Landwie Deutschland, in dem der Wohnstan-dard erheblich höher ist. Musik kann sichzwar überall ereignen. Aber ein optimalgestalteter Raum kann dazu beitragen,dass nicht irgendein, sondern das bestmög-liche Ergebnis erzielt wird.Bedenkt man, dass – wie die Lernforschunguns lehrt – Emotion, Motivation und Ler-nen eng zusammenhängen, so scheint dieGestaltung des Unterrichtsraums, wennauch nicht der wichtigste Lernfaktor, zu-mindest auch nicht unerheblich zu sein.Hermann Rauhe meinte dazu 2003: „DieLust am Lernen wird nicht nur durch dasLernen und Üben im Flow gefördert, son-dern auch durch die Schaffung kreativerBedingungen wie z. B. motivierender Un-terrichtsräume, deren Raumgestaltung,Licht, Farbgestaltung und Mobiliar nachlernbiologischen und motivationspsycho-logischen Gesichtspunkten erfolgt.“ UndAlfred Holzbrecher von der Pädagogi-schen Hochschule Heidelberg schlägt fürden Bereich der allgemein bildendenSchule vor, Unterrichtsräume so zu gestal-ten, dass die Art der Gestaltung und dieverwendeten Materialien den Menschenwertschätzen. Licht und Farbe sollen alswichtige Gestaltungselemente eingesetzt,Akustik, Luft und Raumklima berücksich-tigt werden. „Die Räume haben ein Am-biente, das umhüllt und gleichzeitig freilässt.“ (siehe Kasten „Literatur“)

Faktoren der Raumgestaltung

Zur Gestaltung von Lernsituationen in ei-nem Raum tragen Faktoren bei, die in ver-schiedenem Ausmaß und situationsabhän-gig (je nachdem, wo man unterrichtet) be-einflussbar sind:

) Raumgröße: Während man sich in ei-nem sehr kleinen Unterrichtsraum beengtfühlt, kann in einem sehr großen Raumdas Gegenteil der Fall sein: Man fühlt sich„verloren“. Unterrichtet man z. B. in einemKlassenraum im Einzelunterricht, so kannman die vorhandenen Möbel dazu benut-zen, die Raumfläche anders aufzuteilenund sich kleinere Ecken oder Nischen zuschaffen.

) Farbgestaltung: Eine freundliche Farbge-staltung kann das Wohlbefinden von Lehr-kräften und SchülerInnen verbessern undwirkt durch Reflexionen auch zurück aufdie Lichtverhältnisse. Dabei sollte Farbejedoch mit Maß und gezielt eingesetztwerden, um nicht erdrückend zu wirken.In der Farbpsychologie werden den Farbenverschiedene Wirkungen zugeschrieben.Blau hat z. B. auf die meisten Menscheneine eher kühle Ausstrahlung, wohingegenFarben wie Orange und Gelb für eine po-sitive, freundliche, gelöste Atmosphäre ste-hen. Hinweise zur Farbgestaltung von Un-terrichtsräumen finden sich unter www.si-chere-schule.de/klassenraum/lernraeume/farbgestaltung/02.htm.

) Akustik: Je größer, höher und wenigermit Stoff ausgelegt, desto überakustischerist ein Raum. Die Akustik kann man vorallem durch das Anbringen (oder Entfer-nen) von Teppichen, Vorhängen und Pols-termöbeln beeinflussen. Auch Zimmer-pflanzen haben schallschluckende Eigen-schaften.

) Lichtverhältnisse: Sowohl eine zu dunk-le Beleuchtung, die ein Lesen von Notenmühsam macht, als auch eine grelle, blen-dende Beleuchtung ist von Nachteil. Es istaußerdem zu bedenken, dass die Lichtver-hältnisse auch von der Wandfarbe abhän-

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Hell, freundlich und mit Pflanzen ausgestattet: die Räumlichkeitender im Jahr 2012 neu erbauten Musik-schule der Hansestadt Lüneburg

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gen. Bei zu dunkler Beleuchtung kann dasAnbringen von Pultleuchten hilfreich sein,die man auch ohne großen Aufwand trans-portieren kann. Mittlerweile gibt es sehrleichte LED-Pultleuchten, die sowohl mitBatterien als auch mittels Netzteil betrie-ben werden können – wobei vom Batterie-betrieb aus Kosten- und Umweltgründeneher abzuraten ist.

) Platzverhältnisse: Neben der Fläche, ander man sich mit den Schülern aufhält, istzu bedenken, dass es auch sichere (!) Ab-lageflächen für Instrumentenkästen, Platzzum Bewegen, möglicherweise einen Platzam Klavier usw. geben sollte.

) Raumklima: Dass frische Luft einen po-sitiven Einfluss auf das Lernen hat, ist un-umstritten. Allerdings gibt es wie oben be-schrieben Räume, in denen die Fensternicht ausreichend weit geöffnet werdenkönnen. In einigen Räumen mit anhaltendschlechtem Geruch, wie er z. B. von Tep-pichböden in Schulen ausgehen kann,könnte man eine Verbesserung jedoch nurerzielen, indem man das Fenster stunden-lang öffnet, was aber zumindest im Winterund auch mit Rücksicht auf die umliegen-den Anwohner sehr problematisch seinkann.Zimmerpflanzen können sich positiv aufdie Raumluft auswirken, indem sie Schad-stoffe aufnehmen, Feuchtigkeit in die Luftabgeben und staubbindend wirken, wasauch für Allergiker von Vorteil sein kann.Die Pflanzen sollten allerdings pflegeleichtsein und keine Stacheln oder scharfenKanten haben. Bei der Auswahl ist außer-dem zu bedenken, ob die Pflanzen vielLicht oder eher Schatten benötigen undob man sich oft genug in dem Raum auf-hält, um sie regelmäßig zu gießen und zupflegen.

) Mobiliar und Einrichtungsgegenstände:Dazu gehören neben dem eigentlichenMobiliar wie Stühle, Sofas oder Tischeauch Accessoires wie Bilder, Poster, Blu-mentöpfe, Kerzenleuchter usw. Hier ist zuüberlegen, wie viel von seinem persönli-chen Geschmack man preisgeben möchte,und ob man musikbezogene Gegenständewie Bilder von Komponisten oder Instru-menten, Regale mit Musikzubehör, Musik-büchern und -spielen o. Ä. einbeziehenmöchte, also Gegenstände, die zum Fragenoder Untersuchen einladen.Möglicherweise können Bilder aber auchzu Ablehnungsgefühlen führen, sodass inRaumkonzepten für Schulen von Bildernabgeraten wird. Stattdessen sollten Wändein freundlichen Farben oder auch mitStrukturen gestaltet werden. Die Einrich-tung wird sich auch nach der zu unterrich-tenden Altersgruppe richten: Je jünger dieSchülerinnen und Schüler, desto mehr Ge-genstände zum Ausprobieren und Erfor-schen können einbezogen werden. Dabeimuss aber bedacht werden, dass die Lern-umgebung nicht zu viele Reize bieten soll-te, was vor allem für Kinder mit Aufmerk-samkeitsproblemen und Konzentrations-schwierigkeiten problematisch sein kann.

Welche Faktoren man überhaupt und mitwelchem finanziellen und zeitlichen Auf-wand beeinflussen kann, hängt in hohemMaß davon ab, ob man einen Klassenrauman einer allgemein bildenden Schule, einenmusikschuleigenen Raum (allein oder mitmehreren KollegInnen gemeinsam) odereinen privaten Raum nutzt.

Handlungsmöglichkeitenfür den Unterricht an Schulen

Der Zustand vieler Schulräume ist be-kannt – allerdings gibt es große Unter-

schiede zwischen Schulen. Dennoch bleibtein Klassenraum ein Raum, der für die Er-fordernisse von Klassenunterricht undnicht für die des Instrumentalunterrichtsausgelegt ist. Werden Räume der allge-mein bildenden Schulen von Instrumen-tallehrkräften mit genutzt, hat die Nut-zung und damit die Gestaltung durch dieLehrerInnen der Schule in der Regel denVorrang. Meistens haben die Instrumental-pädagogen hier lediglich einen „Gaststa-tus“. Dennoch könnte sich ein Gesprächzwischen den Lehrkräften der Schule undder Musikschule über eine gemeinsameRaumgestaltung lohnen.Aber selbst bei „gegebenen“ Verhältnissenund ohne Absprache mit der Klassenlehr-kraft der allgemein bildenden Schule kannman kleine Dinge selbst beeinflussen. Sobietet es sich an, so rechtzeitig vor Unter-richtsbeginn zu kommen, dass man lüftenund hochgestellte Stühle von den Tischennehmen kann. Man kann den Raum durchdas Umstellen von Tischen und Stühlenanders aufteilen (z. B. eine freie Flächezum Bewegen schaffen). Klaviere habenoftmals Rollen und lassen sich dann eben-falls umstellen, notfalls mit Hilfe des ers-ten Schülers. Eine unzureichende oder all-zu helle Beleuchtung kann man durch dasAnbringen von Pultleuchten verbessern.Bietet der Raum zu viele Möglichkeitenzur Ablenkung, beispielsweise durch Bü-cherregale mit attraktiven Büchern oderSpielzeugkisten, empfiehlt es sich, diesenBereich durch das Ziehen einer deutlichsichtbaren „Grenze“, z. B. mit Tischen undStühlen, abzuteilen und den Unterrichtnur auf einer definierten Fläche durchzu-führen. Findet der Unterricht in einemMusikraum statt, kann das Eingrenzenauch hilfreich sein, um die Schüler vonden dort gelagerten Instrumenten fernzu-halten, die oft sehr verlockend sind.

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Das Lernfördernde Klassenzimmer

Der Leitfaden „Das Lernfördernde Klassenzimmer. Ein Konzept der guten, gesundenSchule“ ist in drei Abschnitte gegliedert. Im ersten Teil werden die positiven Wirkungenvon Pflanzen, Farben und Licht, die theoretischen Hintergründe und die Vorteile ihresEinsatzes in Schulen erläutert. Daran anschließend folgen im zweiten Teil die prakti-schen Grundlagen für die Gestaltung eines Lernfördernden Klassenzimmers. Der dritteAbschnitt enthält eine Materialsammlung für die praktische Umsetzung, z. B. einen„Masterplan“ für die Organisation einer Klassenzimmergestaltung mit Pflanzen, Farbeund Licht. Außerdem werden Möglichkeiten aufgezeigt, wie man die Schüler an dasProjekt heranführt und welche Tätigkeiten Schüler im Vorfeld erledigen können.

Download: www.sichere-schule.de/klassenraum/_docs/Das_lernfoerdernde_Klassenzim-mer_GUV_X_99966_2011.pdf

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Literatur

Anne Bamford: Der Wow-Faktor. Eine weltweite Analyse der Qualität künstleri-scher Bildung, Waxmann, Münster 2010

Alfred Holzbrecher: Der Raum als „dritter Pädagoge“. Schularchitektur und Lern-kultur, www.ph-freiburg.de/fileadmin/dateien/fakultaet1/ew/ew1/Personen/holz-brecher/8.Holzbrecher_Schularchitektur.pdf, 2012

Hermann Rauhe: Just for fun. Musikschule voll Vergnügen, Referat auf dem Musik -schulkongress des VdM 2003, www.musikschulen.de/medien/doks/mk03/referat_plenum2.pdf

Handlungsmöglichkeiten fürden Unterricht an Musikschulen

Nur an wenigen Musikschulen scheint dieGestaltung der Unterrichtsräume wie vonHermann Rauhe gefordert nach „lernbio-logischen und motivationspsychologischenGesichtspunkten“ zu erfolgen. An Musik-schulen mit vielen festangestellten Lehr-kräften, die in Vollzeit arbeiten (davongibt es allerdings immer weniger), verfü-gen diese manchmal über einen Raum,den nur sie nutzen. Für diese Lehrkräfteist die Raumgestaltung natürlich am leich-testen, da sie ihn speziell für ihre individu-ellen Bedürfnisse und mit dem Aufwandeinrichten können, den sie allein für ange-messen halten.Oft aber müssen mehrere KollegInnendenselben Raum an verschiedenen Tagennutzen. Hier ist es sinnvoll, gemeinsam zuüberlegen, wie der Raum so eingerichtetwerden kann, dass er für alle Beteiligtendie bestmöglichen Bedingungen erfüllt,und das mit einem vertretbaren zeitlichenund finanziellen Aufwand. Oft sind es ein-fache Dinge wie z. B. die Absprache, zudritt einen gemeinsamen CD-Player zunutzen, statt dass jeder einen eigenen CD-Player im Raum deponiert oder jede Wo-che mitbringt. Auch Musik-Lernspieleoder andere Medien können in einer ge-meinsam aufgebauten Mediathek von al-len Beteiligten genutzt und auch Abspra-chen über die Wanddekoration getroffenwerden.

Handlungsmöglichkeitenfür den Unterricht zuhause

Instrumentallehrkräfte, die zuhause in ei-nem separaten, nur zum Unterrichten vor-gesehenen Raum unterrichten, haben sehrviele Gestaltungsmöglichkeiten und den

Vorteil, dass sie diesen Raum rein funktio-nal einrichten können, ohne viel über sichund ihren Privatbereich preiszugeben.Prob lematischer ist es, wenn ein bewohn-ter Raum, z. B. das Wohnzimmer, zum Un-terrichten genutzt wird. Dies ist jedoch fürviele Lehrkräfte, die sich einen separatenUnterrichtsraum finanziell nicht leistenkönnen, die Realität. So gibt man zwangs-läufig mehr über seinen Geschmack undseine Persönlichkeit preis, als dies mit ei-nem rein funktionalen Raum der Fallwäre. Man hat aber auch die Möglichkeit,Dinge eigens zum Zweck des Unterrich-tens gegenüber der sonstigen Nutzung zuverändern. Beispielsweise ist es möglich,zusätzliche Lichtquellen (Klemmlampenoder Pultleuchten) anzubringen, die Tem-peratur selbst zu regeln oder bei großerHitze einen Ventilator aufzustellen undfür ausreichend frische Luft zu sorgen.Persönliche Dinge sollten weggeräumtwerden. Möbel können vorübergehend ge-rückt oder entfernt werden, um den Raumanders aufzuteilen.

Raumgestaltung als Aufgabedes Arbeitgebers

Das „Aufhübschen“ eines Unterrichts-raums kann nicht allein den Musikschul-lehrkräften aufgebürdet werden. Für einenangemessenen Unterrichtsraum zu sorgen,obliegt vor allem dem Arbeitgeber. Mitdem seit Jahren wiederholten Argumentder „leeren Kassen“ gestaltet es sich jedochfür immer mehr Lehrkräfte vor allem anöffentlichen Schulen und Musikschulenzunehmend schwierig bis unmöglich, ei-nen auch nur einigermaßen ansprechen-den Unterrichtsraum zur Verfügung ge-stellt zu bekommen. Der öffent licheRaum als solcher, und mit ihm die Unter-richtsäume an Schulen und Musikschulen,

verfällt zusehends. Oft scheint sich der de-solate Zustand eines Gebäudes auch imArbeitsklima einer Musikschule oder Schu -le widerzuspiegeln – kein Wunder, denn ineinem Gebäude, in dem es schon beim Betreten nach nicht gereinigter Toilettestinkt und in dem vor 40 Jahren zum letz-ten Mal frische Farbe an die Wände ge-bracht wurde, fühlt man sich nicht will-kommen und wertgeschätzt – weder alsLehrer noch als Schüler.Problematisch ist auch, dass viele Lehr-kräfte allgemein bildender Schulen nurwiderwillig „ihre“ Räume mit Lehrkräftenvon Musikschulen teilen. Obwohl mittler-weile viele Musikschullehrkräfte als wich-tiger Bestandteil des Ganztagsbetriebs an-gesehen werden, wird ihnen oft nicht ein-mal ein eigener abschließbarer Schrank,geschweige denn ein Mitspracherecht ander Raumgestaltung zugesprochen. Hiermuss noch viel Pionierarbeit geleistet wer-den. Dabei kann es sehr hilfreich sein, sichdirekt an die Schulleitung zu wenden, umauch auf der Führungsebene überhaupterst einmal ein Problembewusstsein zuschaffen.Zwischen Erzieherinnen und Lehrerinnenhat sich in den vergangenen Jahren schonviel bewegt. Instrumentallehrkräfte, die anSchulen unterrichten, können nur danneine optimale Arbeit leisten, wenn sienicht als Fremdkörper, sondern als Berei-cherung auf gleicher Augenhöhe wahrge-nommen werden. Das müssen jedochauch die Musikschullehrkräfte einfordern,statt sich mit der Kammer in der letztenEcke einer Schule zufriedenzugeben. ))

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)) Für jedes Gebäude ist abhängig von derNutzung aus baulicher Sicht ein Sicher-heitsstandard erforderlich. Dies wird unsdann bewusst, wenn wir in der Zeitungvon einem Hauseinsturz lesen oder Feuerein Haus verwüstet hat. In beiden Fällenist es ein glücklicher Umstand, wenn keinePersonen zu Schaden gekommen sind. DerGesetzgeber hat hierzu hohe Anforderun-gen gestellt: Gebäude müssen so beschaf-fen sein, dass unsere höchsten zu schüt-zenden Rechtsgüter „Leben und Gesund-heit“ bewahrt werden. Im Brandschutzsind die Anforderungen noch weitgehen-der: Es wird per Gesetz gefordert, dass imGebäude der Brandentstehung und Brand-ausbreitung von Feuer und Rauch vorge-beugt werden muss.

Vorbeugung der Brand -entstehung und -ausbreitung

Zur Vorbeugung der Brandentstehung kannman selbst eine Menge beitragen. Da sindzunächst „Klassiker“ zu nennen wie: keineKerzen unbeaufsichtigt brennen lassen;eine Anhäufung von brennbaren Stoffen,z. B. Papiermüll, vermeiden; Rauchverbotim Gebäude etc. Zur Vorbeugung der Aus-breitung von Feuer und Rauch werden ingrößeren Gebäuden Brandwände undRauchabschnitte gebildet. Dies geschiehtbereits bei Erstellung des Gebäudes. Impraktischen Betrieb können dabei erheb -liche Fehler gemacht werden, die den bes-ten Brandschutz aushebeln, z. B. wennBrandschutztüren, die eigentlich dafür sor-gen sollen, dass der giftige Brandrauch ab-geschottet wird, mit einem Keil offenge-halten werden. Wenn diese Türen ihreFunktion im Brandfall verlieren, könnensich der Brandrauch oder sogar das Feuerunkontrolliert ausbreiten. Deshalb ist esunerlässlich zu wissen, welche Türen im

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Brandfall Leben retten können, damit die-se Türen nicht unterkeilt werden.Ein weiterer Aspekt ist die gesetzliche For-derung nach zwei unabhängigen Rettungs-wegen. Hier geht es um Personenschutzund damit die direkte Möglichkeit, Lebenund Gesundheit zu sichern. Der erste Ret-tungsweg muss immer mit dem Gebäudeverbunden sein, es ist im Regelfall bei denObergeschossen die Treppe, gesichert ineinem Treppenraum. Im Erdgeschoss ist esein direkter Ausgang ins Freie. Sollte dieser(erste) Rettungsweg ausfallen, z. B. wegenVerrauchung oder Brandeinwirkung, mussder zweite Rettungsweg den betroffenenPersonen zur Verfügung stehen. Dies ist beikleinen Nutzungseinheiten (Wohnungs-größe) meist eine anleiterbare Stelle. DieRettung erfolgt dann durch die Feuerwehr.Hierbei muss aber die Ankunft der Feuer-wehr abgewartet werden; kein schönerGedanke, auf Hilfe warten zu müssen,während sich das Feuer langsam ausbrei-tet. Diese Form der Rettung ist deshalbnur bei kleinen abgeschotteten Bereichenmöglich. Sind viele Personen zu retten,muss auch der zweite Rettungsweg bau-lich ausgeführt sein: eine weitere erreich-bare Treppe im Treppenraum oder eineAußentreppe.In jedem Fall ist die rasche Evakuierungund damit die Selbstrettung das wichtigs-te Ziel. Für die anrückende Feuerwehr istes unerlässlich, sofort nach Ankunft vomVerantwortlichen eine Auskunft zu erhal-ten, ob alle Personen in Sicherheit sindund das Gebäude vollständig evakuiertwurde. Schon ein „Ich weiß nicht, ob alledraußen sind“ erhöht den Adrenalinspiegelder Feuerwehrleute schlagartig, da diesenun damit beginnen müssen, das Gebäudevollständig nach vermissten Personen ab-zusuchen. Was es bedeutet, wenn diesePersonen sich tatsächlich im Brandrauch

befinden bis zur Rettung durch die Feuer-wehr, mag sich jeder selbst vorstellen.Schließlich fordert der Gesetzgeber, dasswirksame Löschmaßnahmen möglich seinmüssen. Dies beginnt damit, dass mit Feu-erlöschern Entstehungsbrände bekämpftwerden können. Beim beschriebenen Feuer -wehreinsatz muss neben der Zufahrtsmög-lichkeit für die Feuerwehr die Infrastruk-tur für das Aufstellen von Leitern und dieEntnahme von Löschwasser möglich sein.

Organisatorischer Brandschutz

Ein wesentlicher Teil des Brandschutzesentfällt bei Musikschulen auf den Organi-satorischen Brandschutz. Der Betreiber istnämlich dafür verantwortlich, dass die Per-sonen sicher und schnell – möglichst vorAnkunft der Feuerwehr – das Gebäudeverlassen haben. Die Hilfe der Feuerwehrbei der Rettung ist das letzte Mittel! Des-halb muss der Brandschutz für den Eva -kuierungsfall gut organisiert sein. Bei grö-ßeren Einrichtungen sind Brandschutzhel-fer erforderlich, die im Brandfall den Be-treiber unterstützen, dass Entstehungs-brände gelöscht und Personen evakuiertwerden.Wesentlich ist hierbei die Unterweisungvon Lehrkräften im Brandschutz. Diesekönnen als Brandschutzhelfer ausgebildetsein, eine zwingende Notwendigkeit hier-zu ergibt sich aber nicht. In jedem Fallmüssen die Lehrkräfte im Brandfall in ver-antwortlicher Weise Folgendes beherr-schen:) die Evakuierung auslösen;) ihre Gruppe in Sicherheit bringen;) soweit möglich einen Entstehungsbrandmit einem Feuerlöscher bekämpfen, ohnesich zu gefährden;) die Feuerwehr rufen und einen qualifi-zierten Hilferuf bei der Leitstelle absetzen.

Anforderungen und Pflichtenfür Betreiber und Unterrichtende

Brandschutz in derMusikschule Rainer Sonntag

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nen ist an einem vorher festgelegten Sam-melplatz festzustellen und der Feuerwehrsofort mitzuteilen. Das Gebäude darf nurentsprechend der genehmigten Nutzungbetrieben werden. Die verantwortlichenPersonen (Lehrkräfte) müssen sich vorabmit dem Brandschutz beschäftigen undsich gegebenenfalls als Brandschutzhelferausbilden lassen. ))

liche ausgebildet. Hierbei wird vom Un-ternehmer eine Vorbildfunktion erwartet,was den Brandschutz einschließt.Folgende Maßnahmen sind für den Brand-schutz in Abhängigkeit von der Größe derEinrichtung erforderlich (es handelt sichnur um eine Auswahl und ist nicht ab-schließend gemeint):) Unterweisung der Lehrkräfte im Brand-schutz (erstmalig und wiederkehrend);) Brandschutzbeauftragter bei großen Ein-richtungen;) ca. fünf Prozent der Beschäftigten alsBrandschutzhelfer ausbilden;) Maßnahmen der Brandvorbeugung (z. B.Prüfung von Elektrogeräten nach BGVA3, Anweisungen zu offenem Feuer, Ker-zen etc.);) Ausstattung des Gebäudes mit Feuerlö-schern;) Anweisungen zur Evakuierung (z. B. aufeinen Alarmton ausgelegt);) Brandmeldeanlage zur Alarmierung derFeuerwehr und Warnung der Personen;) bei sehr großen Einrichtungen Durch-führung einer Evakuierungsübung, auchmit den Schülerinnen und Schülern;) Aufstellen einer Brandschutzordnung;) Nutzung des Gebäudes entsprechendder Baugenehmigung (z. B. keine Ver-sammlungsstättennutzung, das heißt mehrals 200 Personen, ohne spezielle Geneh-migung).

Zusammenfassung

Personenschutz geht vor Sachschutz! DerBetreiber und die von ihm beauftragtenLehrkräfte sind für die Evakuierung zu-ständig. Die Personen müssen frühzeitigim Brandfall gewarnt und aus dem Gebäu-de in Sicherheit geführt werden. Selbstret-tung geht vor Fremdrettung durch dieFeuerwehr. Die Vollständigkeit der Perso-

Diese Maßnahmen sind üblicherweise ineiner Brandschutzordnung festgelegt. Be-züglich des Betreibers und seiner Verant-wortung lassen sich folgende Fälle unter-scheiden:

Privat unterrichtendeLehrkräfte in der Wohnung

Die Wohnung verfügt über die erforder -lichen Rettungswege. Die Anzahl der Per-sonen ist gering, meist Lehrkraft und zuUnterrichtende. Da die Wohnnutzungüberwiegt, sind keine weiteren Maßnah-men erforderlich. Allerdings müssen beideRettungswege vorhanden sind, das Ret-tungswegesystem der Wohnung wird ge-nutzt. Die Entscheidung zur Evakuierungund Anleitung zum richtigen Verhalten imBrandfall trägt die Lehrkraft. Ein Feuer -löscher ist sinnvoll, aber nicht zwingenderforderlich.

Private und öffentliche Musikschulen

Hierbei handelt es sich um gewerblicheEinrichtungen. Die Einrichtung ist damitdeutlich größer als eine normale Woh-nung, mehrere Beschäftigte unterrichtengleichzeitig Einzelpersonen bzw. Klein-gruppe oder eine größere Gruppe, z. B. einOrchester. Aus brandschutztechnischerSicht ist eine private Musikschule einer öf-fentlichen Musikschule gleichgestellt. DieNutzung und das brandschutztechnischeRisiko sind gleich, allenfalls bestehen Grö-ßenunterschiede zwischen den einzelnenEinrichtungen. Deshalb werden diese Mu-sikschultypen gemeinsam betrachtet.Der Betreiber ist als öffentlicher oder pri-vater Unternehmer verpflichtet, den Brand -schutz sicherzustellen. In den Musikschu-len werden vorrangig Kinder und Jugend-

Rainer Sonntag ist Brandassessor und berät als Brandschutzsachverständigerprivate und öffentliche Auftraggeber inallen Fragen des baulichen und organi -satorischen Brandschutzes. Er hat jahre-lange Erfahrung als Einsatzleiter bei derBerufsfeuerwehr München.

www.brandschutzconsulting.de

Checkliste Brandschutzfür Privatlehrer

Obwohl keine verbindlichen Regelnund Vorschriften zum Brandschutzfür Lehrkräfte existieren, die Privat-unterricht in ihrer Wohnung ertei-len, sollte man dennoch einigeÜberlegungen anstellen.

Technische Ausstattung❑ Habe ich einen Feuerlöscher undwird dieser regelmäßig gewartet(in der Regel alle zwei Jahre)?❑ Habe ich mich mit der Bedienungdes Feuerlöschers vertraut gemacht?❑ Habe ich funktionstüchtigeRauchmelder in der Wohnung?❑ Wird die Gastherme regelmäßiggewartet?

Eigene Vorbereitungen❑ Sind die Fluchtwege innerhalbder Wohnung frei?❑ Sind brennbare Gegenstände imFluchtweg? (Altpapier neben derWohnungstür ist keine gute Idee!)❑ Wird in einem Mehrfamilienhausdie Haustür abgeschlossen?❑ Wie weit ist der Weg zum Aus-gang (5. Etage oder Erdgeschoss)und wie viele Kinder welchen Alterskann ich schnell dorthin bringen?

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)) Im Artikel „Brandschutz in der Musik-schule“ von Rainer Sonntag (siehe die Sei-ten 6 und 7) werden die Erfordernisse, diean Musikschulen gestellt werden, genauaufgelistet. Während bei den öffentlichenMusikschulen in der Regel die Kommunenfür die technische Ausstattung verantwort-lich sind, müssen sich die Betreiber priva-ter Musikschulen selbst mit diesem Themaauseinandersetzen. Das ist oft nicht ein-fach, da die Erfordernisse nicht nur vonder Größe und Art des Gebäudes, sondernauch von der Anzahl der Menschen, diesich im jeweiligen Gebäude befinden, ab-hängen. Problematisch ist es, wenn Musik-schulen in Räumen, die dafür nicht ausge-legt sind, untergebracht werden. Eine gro-ße Wohnung, die preiswert und gut gele-gen ist, hat eben im Allgemeinen keinenbaulich separaten zweiten Rettungsweg. Jenachdem, wie viele Schülerinnen undSchüler sich in der Wohnung befinden,kann dies bereits einen Verstoß gegen dieBrandschutzbestimmungen darstellen. Undvor allem kann es bei einem Brand lebens-bedrohlich sein!

Veranstaltungen

Schwierig wird die Situation bei Konzer-ten und Vorspielen. Wenn nur ein Dut-zend Schülerinnen und Schüler mit ihrenLehrkräften, den Eltern und Geschwisternin einem Raum versammelt sind, kann esim Falle eines Brandes schwer bis unmög-lich werden, alle Personen rechtzeitig si-cher ins Freie zu bringen.

Dieser Punkt betrifft auch größere undauch öffentliche Musikschulen. Die meis-ten LehrerInnen freuen sich, wenn ihreSchülervorspiele aus allen Nähten platzen.Dann werden schnell noch ein paar Stühleaus den Nachbarräumen geholt. Die le-benswichtige Frage, ob der jeweilige Raumüberhaupt für die Benutzung durch so vie-le Personen zugelassen ist, stellt sich dabeiniemand. Wer sollte diese Aufgabe auchübernehmen? Vorspiele und Konzertewerden meistens in Eigenverantwortungdurch die Lehrkräfte organisiert. EinRaum wird reserviert, Einladungen ver-schickt, Programme gedruckt – aber nie-mand ist für die Sicherheit verantwortlich.

Organisierte Verantwortungslosigkeit

Dabei sind die Schwierigkeiten zum gro-ßen Teil durch die Organisationsformen,in die Musikunterricht zunehmend ge-zwängt wird, bedingt. Musikschulen wer-den in immer größerem Umfang mit frei-en Mitarbeitern ausgestattet. Unterrichts-zeiten und -räume können frei vereinbartwerden. Oft gibt es im ganzen Musik-schulgebäude niemanden, der weiß, wersich gerade wo im Gebäude befindet. Dader Musikschulbetrieb mit freien Mitar-beitern erheblich billiger ist, wird auchstreng darauf geachtet, dass dieser Statusnicht gefährdet wird.Eine Kernvoraussetzung dafür ist, dass dieLehrkräfte ausdrücklich nicht in den Be-trieb eingebunden sind, weil sonst womög-lich eine Scheinselbstständigkeit vorliegt.(In Berlin wurden extra zu diesem Zweckim vergangenen Jahr sämtliche Honorar-verträge gekündigt und durch neue er-setzt.) Darum ist es auch nicht möglich,diese Lehrkräfte als Brandschutzhelferauszubilden. Selbst die regelmäßige Teil-

nahme an Brandschutzübungen kann sonatürlich nicht gelingen, da niemand ver-pflichtet werden kann, daran teilzuneh-men. Wenn aber die LehrerInnen nichtwissen, was im Falle eines Brandes zu tunist, wie sollen sie dann für die Sicherheitder ihnen anvertrauten Kinder sorgen?

Problemfall Kooperation

Die gleichen Probleme bestehen häufigauch bei Kooperationen mit allgemein bil-denden Schulen. Auch hier wird in derRegel peinlich genau darauf geachtet, dassdie Musikschullehrer unter keinen Um-ständen in den regulären Schulbetrieb ein-gebunden sind, um jegliche Ansprüche aufeine Festanstellung von vornherein auszu-schließen.Das Ergebnis ist, dass wohl nur die we-nigsten Musikschullehrkräfte, die in einerKooperation arbeiten, jemals an einerBrand schutzübung oder einer Sicherheits-unterweisung teilgenommen haben. Auchsie wissen im Ernstfall nicht, wie sie sichverhalten sollen. Sie wissen auch nicht, wodie Sammelplätze für ihre Schüler sind,und erschweren damit der Feuerwehr un-nötig die Arbeit, weil unter Umständennicht klar ist, wo sie sich mit ihren Kin-dern befinden und ob sie das Gebäudeüberhaupt verlassen haben.So könnte sich das Sparen mit Honorar-kräften leicht einmal als tödliche Falle er-weisen. Alle Verantwortlichen sollten sichgut überlegen, was ihnen die Sicherheitder Schüler wert ist und wie sie optimalgewährleistet werden kann. Das Motto „Esist doch noch nie was passiert!“ ist sicherkeine Lösung. ))

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Es ist doch noch niewas passiert!An vielen Musikschulen fühlt sich niemandfür den Brandschutz verantwortlich

Jürgen Simon

Jürgen Simon ist Cellist im Brandenbur -gischen Staatsorchester Frankfurt (Oder).

Große Brände, bei denen Menschen zuSchaden kommen, sind in Deutschlandglücklicherweise eher selten. Damit diesso bleibt, darf das Thema Brandschutznicht auf die leichte Schulter genommenwerden.

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)) Seit zwei Jahren besteht das NetzwerkMusikhochschulen für Qualitätsmanage-ment und Lehrentwicklung, ein Verbund-projekt aus bundesweit zwölf Musikhoch-schulen. Das Projekt wird vom Bundes -ministerium für Bildung und Forschungim Rahmen des Qualitätspakts Lehre ge-fördert und läuft zumindest bis Ende2016. Strukturell gliedert sich das Netz-werk in ein Zentrum, das als Institut derHochschule für Musik Detmold organi-siert ist, sowie je eine Mitarbeiterin an je-der Hochschule als Schnittstelle zwischenNetzwerk und Hochschule. Inhaltlich be-steht es aus den drei HandlungsfeldernQualitätsmanagement, Lehrentwicklungsowie Beratung und Projekte. Nach einerPhase der Bedarfsanalyse, Expertiseentwick -lung und Konzeption von Veranstaltungs-formaten und Evaluationsinstrumenten istdas Netzwerk inzwischen im Hochschul-alltag angekommen.Im Bereich der Lehrentwicklung wurdenein Fortbildungsprogramm für Lehrendesowie Fortbildungsveranstaltungen fürMitarbeiterInnen der Verwaltung konzi-piert. Nach einer Pilotphase im Winter -semester 2013/14 lief das Programm imSommersemester 2014 erfolgreich mitTeilnehmenden aus allen zwölf Verbund-hochschulen. Die Workshops an den Mu-sikhochschulen in Bremen, Freiburg, Köln,Hannover und Saarbrücken standen Leh-renden und MitarbeiterInnen aller Ver-bundhochschulen offen. Themen warenu. a. „Wissenschaftliche Arbeiten betreuenund bewerten“, eine „Methodenwerkstatt“,eine Einführung in die „Kollegiale Bera-tung für die Praxis“ und ein „interkulturel-les Kompetenztraining“. Darüber hinausarbeitet das Netzwerk an der Erstellungeines Lehreportals, einer interaktiven On-line-Plattform mit Methoden und Tippsfür Lehrende an Musikhochschulen.

Evaluationen stellen für Musikhochschu-len wegen ihrer niedrigen Studierenden-zahlen eine besondere Herausforderungdar. Seit 2012 entwickelt das NetzwerkMusikhochschulen verschiedene Evalua -tionsinstrumente, die auf die speziellenBedürfnisse von Musikhochschulen zuge-schnitten sind. Dieses Sommersemesterhaben die zwölf Verbundhochschulenerstmalig die Gelegenheit, jeweils 20Lehrveranstaltungen evaluieren zu lassen.Die Auswertung der Ergebnisse erfolgt ak-tuell im Netzwerkzentrum.Die Studienabschlussbefragung fand erst-mals im Wintersemester 2013/14 an fünfHochschulen statt und wird im kommen-den Semester an voraussichtlich siebenHochschulen fortgeführt. Sofern an min-destens dreien von ihnen jeweils über 20ausgefüllte Fragebögen zusammenkom-men, bietet sich zusätzlich zur hochschul -individuellen Auswertung die Möglichkeiteines Vergleichs zwischen der eigenenHochschule und einem Gesamtmittel-wert, das heißt einem anonym gebildetenDurchschnitt aller teilnehmenden Hoch-schulen. Thematisch ist die Befragungbreit gefächert und erstreckt sich überThemenfelder wie Lehrveranstaltungen,Rahmenbedingungen und die Beratungdurch die Hochschule.In allen seinen Aktivitäten berücksichtigtdas Netzwerk Musikhochschulen die indi-viduellen Bedürfnisse der zwölf Verbund-hochschulen, die sich jeweils für oder ge-gen die Teilnahme an einer bestimmtenMaßnahme entscheiden können. Mit demHandlungsfeld Beratung und Projekte bie-tet sich zusätzlich die Möglichkeit, auf in-dividuelle Beratungs- und Projektanfragender einzelnen Hochschulen zu reagieren.Es unterstützt bei der Erhebung und Ver-besserung verwaltungstypischer Abläufewie beispielsweise aktuell zur Beantragung

von künstlerischen Projekten. Gemeinsammit den am Prozess beteiligten Akteurender Hochschule werden die Arbeitsschrit-te unter die Lupe genommen, um Zustän-digkeiten transparent zu machen und ge-gebenenfalls Brüche oder Unklarheiten zuidentifizieren und beheben zu können.Weiterhin finden wechselseitige Begutach-tungen der im Einsatz befindlichen Quali-tätssicherungsverfahren statt, sodass dieHochschulen von „critical friends“ ausdem Netzwerk beim Aufbau des eigenenQM-Systems individuell unterstützt wer-den. Neben einem zielgruppenspezifischenWorkshopangebot für Führungskräfte inLehre und Verwaltung können sich dieseauch mit ihren individuellen Fragen zu ih-rer Leitungsrolle an das Netzwerk Musik-hochschulen wenden und beispielsweiseCoaching in Anspruch nehmen. ))

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Zwölf Musikhochschulen kooperieren in denBereichen Qualitätsmanagement und Lehrentwicklung

Gut beraten Cordula Obergassel

Cordula Obergassel koordiniert die Kom-munikation und Öffentlichkeits arbeit amZentrum Netzwerk Musikhochschulen.

Tagung

Am 20. und 21. November 2014 bie-tet das Netzwerk Musikhochschulenim Rahmen seiner Jahrestagung ander Hochschule für Musik Detmoldunter dem Motto „Gut beraten?! In-novative Beratungsansätze in Lehreund Verwaltung an Musikhochschu-len“ allen, die sich mit der Funktionvon Beratung für die Qualitätssiche-rung an Musikhochschulen beschäf-tigen wollen, die Möglichkeit, sich zudiesem Thema auszutauschen.

www.netzwerk-musikhochschulen.de

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)) Wenn Sie sich vier Minuten Zeit neh-men und auf YouTube anschauen, wie dortdas Thema „Gesetzliche Sozialversiche-rung“ erklärt wird (www.youtube.com/watch?v=Si2GALRVqsI), dann könnten Sieden Eindruck gewinnen, ein überschauba-res Thema vor sich zu haben. Für den fest-angestellten Musikschullehrer in Vollzeitmag dies zutreffen, für die selbstständigeLehrkraft, den Patchworker oder die Be-rufseinsteigerin ist die Frage nach sozialerAbsicherung deutlich komplexer.

Künstlersozialkasse (KSK)

Zwar ist mit der Etablierung des Künstler-sozialversicherungsgesetzes von 1983 einMeilenstein in der Absicherung selbststän-diger Künstler (und Publizisten) erreichtworden, jedoch trifft man in der Praxis im-mer wieder auf Instrumentallehrkräfte, diemeinen, die Künstlersozialkasse (KSK) seifür sie nicht zuständig, oder die ihre An-meldung vor sich her schieben. In Einzel-fällen hört man auch von problematischenoder gar gescheiterten Aufnahmeverfahren,was wiederum zu Fehlinterpretationen überdie KSK führen kann.1 Hier die Fakten:) In der KSK werden selbstständige Künst-ler und Publizisten sozial abgesichert.) Unter „Künstlern“ versteht der Gesetz-geber diejenigen, die Musik, darstellendeoder bildende Kunst schaffen, ausüben oderlehren.2 Die KSK ist somit eine Pflichtver-sicherung, wenn bestimmte Voraussetzun-gen erfüllt sind.Diese Voraussetzungen sind:) selbstständige Tätigkeit als Künstler oderPublizist,

) Tätigkeit wird erwerbsmäßig betrieben(nicht nur vorübergehend oder als Hobby),) Einkünfte von mehr als 3 900 Euro imJahr (Ausnahmen für Berufsanfänger),) Tätigkeit erfolgt in der Regel im Inland.Die Versicherten zahlen – ähnlich wie Ar-beitnehmer – etwa die Hälfte der Versiche -rungsbeiträge zur gesetzlichen Renten-,Kranken- und Pflegeversicherung, die an-dere Hälfte übernimmt die KSK. Sie fi-nanziert sich aus Mitteln des Bundes undder Künstlersozialabgabe von Unterneh-men, die künstlerische oder publizistischeLeistungen verwerten. Die KSK ist dabeikeine Versicherung, sondern sorgt für denBeitragseinzug der Versicherten, den sie andie zuständigen Träger der Renten-, Kran-ken- und Pflegeversicherung weiterleitet.Die Höhe der monatlichen Beiträge rich-tet sich nach dem zu erwartenden Jahres-arbeitseinkommen. Dies entspricht demsteuerlich ermittelten Gewinn (Betriebs-einnahmen minus Betriebsausgaben), alsSchätzgrundlage kann der letzte Jahres-steuerbescheid herangezogen werden. Zuerwartende Veränderungen sollten jedochmit einbezogen werden.Die Aufnahme in die KSK erfolgt, indemman einen Antrag auf Prüfung der Versi-chertenpflicht stellt. Antragsunterlagen wieausführlicher Fragebogen (über down loadoder per mail anfordern) bzw. entspre-chende Nachweise zur beruflichen Tätigkeitmüssen beigelegt werden. Alle notwendi-gen Infos finden sich unter www.kuenst-lersozialkasse.de.Das Deklarationsprinzip des Einkommenskönnte dazu verleiten, das Einkommen zuniedrig anzusetzen, um Krankenversiche-rungsbeiträge zu sparen. Doch Vorsicht:Ganz abgesehen davon, dass dies nicht zu-lässig ist,3 verschenkt man Zuschüsse zurRente, erwirbt zu niedrige Rentenanwart-schaften und im Krankheitsfall erhält man

ein entsprechend der zu niedrigen Schät-zung niedrigeres Krankengeld, was schlag-artig zu Existenzproblemen führen kann.

Altersvorsorge

Schaut man sich die Durchschnittsver-dienste von KünstlerInnen an, die die KSKjährlich veröffentlicht, so liegt auf derHand, dass die Grundsicherung im Rah-men der gesetzlichen Rentenversicherungim Alter nicht ausreichen wird.4 Die Ur -sachen der überaus niedrigen Rentenan-wartschaften sind sehr komplex, es liegenkeine gesicherten Daten vor. Vermutlichhandelt es sich um eine Mixtur von gerin-gen Einkünften, Zeiten der Nichtbeschäf-tigung, anderweitiger Beschäftigung undfalschen Einkommensschätzungen.5

Zusätzliche Absicherung für das Alter istnotwendig, sobald die freiberufliche Exis-tenz auf finanziell einigermaßen gesicher-ten Füßen steht. Eine erste Übersicht kannman sich verschaffen bei www.existenz-gruender.de (in die Suchmaske: „Alters-vorsorge“ eingeben).Eine private Vorsorge über ein „Riester“-Produkt können auch Selbstständige be-treiben, sofern sie in der gesetzlichen Ren-tenversicherung pflichtversichert sind.Wer „Riester“ als staatliche Förderleistungin Anspruch nehmen möchte, muss sichfür ein zertifiziertes Produkt entscheiden.Förderfähige Sparformen sind: Bankspar-pläne, „klassische“ private Rentenversiche-rungen, fondsgebundene Rentenversiche-rungen, Fondssparpläne oder „Wohn-Ries-ter-Produkte“. Um die volle staatliche Zu-lage zu erhalten, beträgt der Mindesteigen -beitrag vier Prozent vom rentenversiche-rungspflichtigen Einkommen des Vorjah-res. Maximal können so 2 100 Euro geltendgemacht werden, als unterer Sparbetragmüssen mindestens 60 Euro pro Jahr ein-

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Haben Sie vorgesorgt?

Soziale Absicherung und Versicherungenfür freiberufliche Instrumentallehrkräfte

Reinhild Spiekermann

Im fünften und vorletzten Beitrag unsererSerie zur Selbstständigkeit von Instru-mentalpädagogInnen geht es um daswichtige Thema „Soziale Absicherung“.

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gezahlt werden. Die staatliche Zulage be-trägt 154 Euro pro Jahr zuzüglich 185Euro pro Kind. Interessant für Studieren-de im Berufseinstieg: Wer bei Abschlusseines „Riester“-Vertrags das 25. Lebensjahrnoch nicht vollendet hat, erhält einmaligeinen Bonus von 200 Euro. Wer in denJahren seiner Berufstätigkeit extrem wenigverdient bzw. lange Phasen der Erwerbs -losigkeit durchlebt hat, der sollte wissen:Nach derzeitiger Gesetzeslage wird die„Riester-Rente“ mit der Grundsicherungim Alter verrechnet, sodass sich in extre-men Einzelfällen eventuell die „Riester-Rente“ nicht lohnt.

Gesetzliche oder private Krankenversicherung?

Gesetzlicher Regelfall im Künstlersozial-versicherungsgesetz ist die Mitgliedschaftin der gesetzlichen Krankenversicherung(GKV). Berufsanfänger (Versicherte wäh-rend der ersten drei Jahre der Berufstätig-keit) und Höherverdienende (Versicherte,die im Drei-Jahres-Zeitraum die GKV-Ver -sicherungspflichtgrenze6 über schritten ha-ben) können sich von der GKV zugunsteneiner privaten Krankenversicherung (PKV)befreien lassen. Die Unterschiede:GKV:) Versicherungsbeiträge sind einkommens-abhängig,) auch im Rentenalter einkommensabhän-gige Mitgliedschaft,) kostenlose Mitversicherung von nichtbe-rufstätigen Ehepartnern und Kindern,) Anspruch auf Mutterschaftsgeld,) Mitgliedschaft per Gesetz, ohne Warte-zeiten und unabhängig von Alter, Ge-schlecht und Vorerkrankungen.PKV:) zu zahlende Prämie richtet sich nachEintrittsalter und persönlichem Risiko,

) für jedes Mitglied der Familie muss eineeigene Prämie gezahlt werden,) Höhe der Prämie bleibt gleich trotzeventueller Einkommensschwankungen,) im Alter ist mit deutlich höheren Prämi-en zu rechnen.Der Schritt, sich von der gesetzlichenKrankenversicherungspflicht befreien zulassen, ist buchstäblich ein Schritt fürs Le-ben, sollte reiflich überlegt werden und isthöchstens interessant, wenn man keineKinder hat und haben wird, jung und ge-sund ist, Verwaltungsaufwand nicht scheut(alle Arztrechnungen laufen zunächst überden eigenen Schreibtisch) und für das Al-ter ein finanzielles Polster ansparen kann.Lediglich „wer als Berufsanfänger befreitworden ist, kann letztmalig noch zum Ab-lauf der Berufsanfängerzeit in die gesetz -liche Krankenversicherung zurückkehren,sofern er dies möchte. Nach Ablauf derBerufsanfängerzeit wird die Befreiung un-widerruflich. Eine Befreiung als Höherver-dienender ist unwiderruflich. Die Unwi-derruflichkeit gilt auch bei einer Unterbre-chung der Tätigkeit. Wird die Tätigkeitaufgegeben und nach Jahren erneut be-gonnen, gilt der bisherige Status der Be-freiung weiter. Eine Rückkehr in die ge-setzliche Krankenversicherung ist nichtmöglich.“7

Sonstige Versicherungen

„Versicherungen sind Geschäfte mit derAngst der Menschen“, sagen manche Zeit-genossen. Versicherungsexperten sehendies nüchterner und argumentieren diffe-renziert: „Richtig versichern heißt Prioritä-ten setzen. Existenzielle Risiken müssenzuerst abgesichert werden.“ Man benötigtalso auf jeden Fall eine private/beruflicheHaftpflichtversicherung, sinnvoll ist eineBerufsunfähigkeitsversicherung bzw. für

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MusikerInnen eine spezielle Unfallversi-cherung mit sogenannter Gliedertaxe (zurKomplexität dieser Thematik vgl. JürgenSimon in musikschule )) DIREKT 2/2014)und eventuell eine Instrumentenversiche-rung (vgl. Anja Bossen in musikschule )) DI-

REKT 6/2013).Einen guten Überblick über Versicherun-gen (und die Reihenfolge ihrer Notwendig -keit, abhängig von der jeweiligen Lebens-situation) erhält man z. B. im regelmäßigneu aufgelegten Heft „Finanztest SpezialVersicherungen“ (www.test.de) bzw. auchüber Veröffentlichungen von ver.di oderDTKV. Alternativ kann man gegen Hono-rar die Dienstleistung eines unabhängigenVersicherungsberaters in Anspruch neh-men (vgl. z. B. www.bvvb.de). ))

1 vgl. z. B. www.kskforum.de bzw. www.kskfo-rum.de/netzwerk.htm oder die Anwaltseitenwww.kunstrecht.de2 Wer ist Künstler? Bei Zweifelsfällen, z. B. in derAbgrenzung zwischen Handwerk und Kunst,heißt es bei der KSK: „…wer in den einschlägigenfachkundigen Kreisen als Künstler anerkannt undbehandelt wird. Diese Anerkennung zeigt sichetwa in der Mitgliedschaft in künstlerischenBerufsverbänden oder der Teilnahme an Ausstel-lungen.“ (www.kuenstlersozialkasse.de).3 Die KSK überprüft Versicherte stichprobenartig,sie müssen dann für die zurückliegenden vierJahre ihre Einkünfte offen legen und nachweisen.4 ermitteltes durchschnittliches Jahreseinkommenvon Musikern, Stand 1.1.2013: 12 326 Euro.5 vgl. http://library.fes.de/pdf-files/manager-kreis/10013.pdf, S. 23 (Stand: 13.6.2014).6 www.kuenstlersozialkasse.de/wDeutsch/ksk_in_zahlen/beitraege/beitragsbemessungsgren-zen_aktuelles_Jahr.php (Stand: 13.6.2014).7 www.kuenstlersozialkasse.de/wDeutsch/download/daten/Versicherte/Befreiung_von_der_gesetzl._Krankenversicherung_zugunsten_einer_priv._Versicherung.pdf (Stand: 13.6.2014).

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Reinhild Spiekermann ist Studiengangs-leiterin für instrumentalpädagogischeStudiengänge an der Hochschule für Musik Detmold.

Links und Literatur

Künstlersozialversicherung:www.bmas.de/DE/Themen/Soziale-Sicherung/Kuenst-lersozialversicherung/inhalt.htmlAndri Jürgensen: Ratgeber Künstlersozialversicherungfür selbständige Künstler und Publizisten, VerlagKunst Medien Recht, 3., überarbeitete Auflage, 2012

Altersvorsorge:www.deutsche-rentenversicherung.dewww.rentenblicker.de (für Auszubildende, Studentenoder Berufseinsteiger)www.mediafon.net (Stichwort: Rentenversicherungund private Altersvorsorge)www.test.de (z. B. „Finanztest Spezial Altersvorsorge“)

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)) In diesen Zeiten ein „Magazin für klas-sische Musikkultur“ auf den Markt zubringen, dazu gehört eine gehörige PortionMut. Hartmut Welscher und Ingmar Born-holz haben diesen Mut bewiesen und wol-len mit einem kleinen Team aus Redakteu-ren und Gestaltern vierteljährlich „neuePerspektiven – nicht nur auf die Musikselbst, sondern auch die klassische (Sub-)Kultur drumherum, das Schräge, Skurrile,Abgründige –“ eröffnen, so ihr eigener An-spruch. Sie tun dies ganz zeitgemäß in aus - schließlich elektronischer Veröffent li chung– mit einem App-Magazin.Für diese Form der Publikation sprechenaußer wirtschaftlichen vor allem inhalt -liche Gründe: Über Musik zu lesen, istschön; Musik zu hören, ist noch schöner.Ein App-Magazin bietet die Möglichkeit,Lesen, Hören und Sehen zu verbindenund die Texte über Musik mit Hörbeispie-len und Videos anzureichern. Das neueMagazin VAN (ein unglücklich gewählterTitel, der wohl auf Ludwig van Beethovenoder das englische „Fun“ anspielen soll, je-doch zunächst Assoziationen an Familien-Großraumlimousinen hervorruft) nutzt dietechnischen Möglichkeiten noch etwas unentschieden. Während man einerseitsgleich zu Beginn mit einem videoanimier-ten Titelbild überrascht wird, kommendoch sehr viele Artikel als eher trockeneBleiwüste daher.Pluspunkt: Hier gibt es wirklich etwas zumLesen! Wer sich von einem App-MagazinOberflächlichkeit und schönen Schein er-

wartet, wird positiv überrascht. Die Bei-träge sind umfangreich und tiefgehendund bieten Lesestoff für viele Stunden.Minuspunkt: Ein etwas aufgelockerteres,farbenfroheres Design wäre gerade bei ei-nem elektronischen Medium wie demTablet schon wünschenswert. So ist etwadas Interview mit dem Cellisten MischaMaisky in zwei Teile gegliedert: Teil 1 um-fasst den (fast schon überlangen) Text,aufgelockert durch nur wenige kleine Port -räts und einige Hörbeispiele; Teil 2 bestehtaus einer Fotostrecke, die ebenfalls fastkein Ende nehmen will. Hier wünsche ichmir für die kommenden Ausgaben einemutigere redaktionelle Auswahl und vorallem eine ansprechendere Verbindungvon Text und Bild, für die gerade eine Appumfassende Möglichkeiten bietet.Doch es gibt auch Beispiele dafür, dass dietechnischen Möglichkeiten vorbildlich ge-nutzt werden. Im Beitrag „Da ist Musikdrin“ verbinden die AutorInnen ein Bildganz subjektiv und assoziativ mit der fürsie dazugehörenden Musik. Eine wunder-bare Idee, die den Betrachter zu eigenenAssoziationen anregt und zum Träumenverführt. Und in der Fotoserie „Die Un-sichtbaren“ werden „Menschen hinter demgroßen Auftritt“ in Bild und Musik vorge-stellt: von der Souffleuse über den Büh-nenarbeiter bis zum Klaviertechniker.Was erwartet die LeserInnen noch im neu-en Klassikmagazin VAN: Beiträge über diepersönlichen Erfahrungen einer Orches-termusikerin beim Probespiel, Gedanken

zum Stück Tempo Strozzato von Rolf Riehm,Überlegungen zur GEMA und der Unter-scheidung in U- und E-Musik, ein Porträtdes musikalischen Grenzgängers BryceDessner, Betrachtungen zur brasilianischenMusikkultur, der Rolle der Komponistin-nen in unserer Musikkultur, ein Porträt desCD-Labels „col legno“ und vieles mehr.Mein persönliches Highlight: die kritischeAnalyse des venezolanischen Musikerzie-hungsprogramms „El Sistema“ durch denenglischen Wissenschaftler Geoff Baker.Ein System, das laut Baker auf den Grund-werten Disziplin und Gehorsam beruhtund damit eine Pädagogik transportiert,die wir in Deutschland schon lange hinteruns gelassen zu haben glaubten. Ein Bei-trag, der unsere europäisch verklärte „El-Sistema“-Begeisterung wieder auf den Bo-den der Tatsachen stellt.Auch wenn das inhaltliche Profil noch ge-schärft und die mediale Aufbereitung ver-bessert werden kann: Das neue MagazinVAN ist eine Bereicherung für Klassik-Fans,die neugierig sind auf Entdeckungen jen-seits des Gewohnten. VAN ist erhältlichfür iPad (im iTunes App-Store) und And -roid-Tablets (bei Google Play) und kostet4,99 Euro pro Ausgabe bzw. 17,99 Euroim Abo (vier Ausgaben pro Jahr). WeitereInformationen: www.van-magazin.de ))

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musikschule )) DIREKT erscheintalle zwei Monate als Supplementzu üben & musizieren

Redaktion: Anja Bossen und Rüdiger BehschnittLayout: Rüdiger BehschnittGrafik: Nele Engler

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„VAN“ – Magazinfür klassische Musikkultur

Rüdiger Behschnitt

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