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OFFENLEGUNGSBERICHT NACH ART. 435 BIS 455 CRR DER ERFURTER BANK EG ZUM 31.12.2015

Muster-Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 CRR · Erfurter Bank eG – Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) Seite 3/58 Präambel

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OFFENLEGUNGSBERICHT

NACH ART. 435 BIS 455 CRR DER

ERFURTER BANK EG

ZUM 31.12.2015

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Inhaltsverzeichnis

Präambel ................................................................................................ 3

Risikomanagementziele und -politik (Art. 435) ........................................ 3

Eigenmittel (Art. 437) ................................................................................. 5

Eigenmittelanforderungen (Art. 438) ....................................................... 5

Kreditrisikoanpassungen (Art. 442) ......................................................... 6

Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439) ........................................................ 12

Marktrisiko (Art. 445) ............................................................................. 12

Operationelles Risiko (Art. 446) ............................................................ 13

Risiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Beteiligungspositionen (Art. 447)........................................................... 13

Zinsrisiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Positionen (Art. 448) ............................................................................................... 14

Risiko aus Verbriefungstransaktionen (Art. 449) ................................... 16

Verwendung von Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453) ............... 16

Unbelastete Vermögenswerte (Art. 443) ............................................... 18

Verschuldung (Art. 451) ........................................................................ 20

Anhang ................................................................................................. 23

I. Offenlegung der Kapitalinstrumente ................................................... 23

II.Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit .................. 48

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Präambel

Dieser Offenlegungsbericht muss in Zusammenhang mit dem Jahresabschluss und dem La-gebericht gelesen werden.

Risikomanagementziele und -politik (Art. 435)

1 Die Ausgestaltung des Risikomanagementsystems ist bestimmt durch unsere festgelegte Geschäfts- und Risikostrategie. Für die Ausarbeitung dieser Strategien ist der Vorstand verantwortlich. Die Unternehmensziele unserer Bank und unsere geplanten Maßnahmen zur Sicherung des langfristigen Unternehmenserfolges sind in der vom Vorstand festge-legten Geschäftsstrategie beschrieben. Darin ist das gemeinsame Grundverständnis des Vorstandes zu den wesentlichen Fragen der Geschäftspolitik dokumentiert. Risiken ge-hen wir insbesondere ein, um gezielt Erträge zu realisieren. Der Vorstand hat eine mit der Geschäftsstrategie konsistente Risikostrategie ausgearbeitet, die insbesondere die Ziele der Risikosteuerung der wesentlichen Geschäftsaktivitäten erfasst.

2 Aufgabe der Risikosteuerung ist nicht die vollständige Risikovermeidung, sondern eine zielkonforme und systematische Risikohandhabung. Dabei beachten wir folgende Grundsätze:

Verzicht auf Geschäfte, deren Risiko vor dem Hintergrund der Risikotragfähigkeit und der Ri-sikostrategie unserer Bank nicht vertretbar sind.

Systematischer Aufbau von Geschäftspositionen, bei denen Ertragschancen und Risiken in angemessenem Verhältnis stehen.

Weitestgehende Vermeidung von Risikokonzentrationen.

Schadensbegrenzung durch aktives Management aufgetretener Schadensfälle.

Hereinnahme von Sicherheiten zur Absicherung von Kreditrisiken

Verwendung rechtlich geprüfter Verträge

3 Die Planung und Steuerung der Risiken erfolgen auf der Basis der Risikotragfähigkeit der Bank. Die Risikotragfähigkeit, die periodisch berechnet wird, ist gegeben, wenn die we-sentlichen Risiken durch das Gesamtbank-Risikolimit laufend gedeckt sind. Aus der Risi-kodeckungsmasse (insbesondere Rücklagen, Fonds für allgemeine Bankrisiken) leiten wir unter Berücksichtigung bestimmter Abzugsposten das Gesamtbank-Risikolimit ab. Durch die Abzugsposten stellen wir insbesondere die Fortführung des Geschäftsbetriebs sicher und treffen Vorsorge gegen Stressverluste und für nicht explizit berücksichtigte Ri-siken. Das ermittelte Gesamtbank-Risikolimit verteilen wir auf das Adressenausfall- und das Marktpreisrisiko (inklusive Zinsänderungsrisiko). Interne Kontrollverfahren gewähr-leisten, dass wesentliche Operationelle Risiken regelmäßig identifiziert und beurteilt wer-den. Sie werden in einer Schadensdatenbank erfasst. Das Liquiditätsrisiko i. S. d. Zah-lungsunfähigkeitsrisikos stellt für uns unter aufsichtsrechtlichen Aspekten zwar eine we-sentliche Risikoart dar, die im Allgemeinen aufgrund ihrer Eigenart aber nicht sinnvoll durch Risikodeckungsmasse begrenzt werden kann. Das Zahlungsunfähigkeitsrisiko wird in die Risikotragfähigkeitsbetrachtung der Bank einbezogen. Andere Risikoarten werden als unwesentlich eingestuft.

4 Um die Angemessenheit des aus der ermittelten Risikodeckungsmasse und den ge-schäftspolitischen Zielen abgeleiteten Gesamtbank-Risikolimits auch während eines Ge-

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schäftsjahres laufend sicherstellen zu können, wird die Höhe der Risikodeckungsmasse unterjährig durch das Risikocontrolling überprüft.

5 Die Betrachtung des Zahlungsunfähigkeitsrisikos erfolgt in einem angemessenen Risi-kosteuerungs- und -controllingprozess. In dem für unser Haus in Bezug auf die Risiko-tragfähigkeit, Ressourcen und Geschäftsmöglichkeiten angemessenen Liquiditätsma-nagement sind die bankaufsichtlichen Liquiditätsanforderungen als strenge Nebenbedin-gung einzuhalten.

6 Auf der Grundlage der vorhandenen Geschäfts- und Risikostrategie bestimmt der Vor-stand, welche nicht strategiekonformen Risiken beispielsweise durch den Abschluss von Versicherungsverträgen oder durch das Schließen offener Positionen mit Hilfe von Deri-vaten auf andere Marktteilnehmer übertragen werden. Dadurch werden bestimmte Risi-ken abgesichert oder in ihren Auswirkungen gemindert. Das Risikocontrolling stellt die Überwachung der laufenden Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen sicher.

7 Zum Zwecke der Risikoberichterstattung sind feste Kommunikationswege und Informati-onsempfänger bestimmt. Die für die Risikosteuerung relevanten Daten werden vom Risi-kocontrolling zu einem internen Berichtswesen aufbereitet und verdichtet. Die Informati-onsweitergabe erfolgt dabei entweder im Rahmen einer regelmäßigen Risikoberichter-stattung oder in Form einer ad hoc-Berichterstattung.

8 Die in unserem Haus angewendeten Risikomessverfahren entsprechen gängigen Stan-dards und richten sich im Rahmen der Proportionalität am Risikogehalt der Positionen aus. Die bei uns eingesetzten Verfahren sind geeignet, die Risikotragfähigkeit nachhaltig sicherzustellen. Die beschriebenen Risikoziele werden durch die bei uns eingesetzten Verfahren messbar, transparent und kontrollierbar. Die eingerichteten Risikomanage-mentsysteme entsprechen dem Profil und der Strategie unseres Hauses. Wir erachten unser Risikomanagementverfahren als angemessen und wirksam.

9 Die Risikotragfähigkeit beurteilen wir, indem die als wesentlich eingestuften Risiken mo-natlich am verfügbaren Gesamtbank-Risikolimit gemessen werden. Im Rahmen unserer Ergebnis-Vorschaurechnung beurteilen wir die Angemessenheit des internen Kapitals zur Unterlegung der zukünftigen Aktivitäten.

10 Per 31.12.2015 betrug das Gesamtbank-Risikolimit 20,5 Mio. € für den Betrachtungshori-zont von einem Jahr. Die Auslastung lag bei 85 %.

11 Unsere Vorstände haben keine weiteren Leistungs- oder Aufsichtsratsmandate im Sinne des § 25c Abs. 2 Satz 3 & 4 KWG inne. Auch unsere Aufsichtsratsmitglieder haben kei-ne Leistungs- oder Aufsichtsratsmandate im Sinne des § 25d Abs. 3 Satz 3 & 4 KWG in-ne.

12 Einen separaten Risikoausschuss gibt es in unserem Haus nicht, die Aufsichtsratsmit-glieder tragen in ihrer Gesamtheit die Verantwortung für die Überwachung der Geschäfts-führung des Vorstands. Hierzu fanden im vergangenen Jahr sieben Sitzungen statt.

13 Der Aufsichtsrat erhält (mindestens) vierteljährlich einen Bericht über die Risikoentwick-lung, in dem u.a. ein Überblick über die wesentlichen Risiken, Informationen zur Risiko-tragfähigkeit sowie zur Limitauslastung dargestellt ist. Unter Risikogesichtspunkten we-sentliche Informationen werden dem Aufsichtsrat unverzüglich weitergeleitet, im vergan-genen Jahr gab es keine Ad-hoc Berichterstattungen.

14 Die Auswahl der Mitglieder der Geschäftsleitung erfolgt unter Beachtung des Allgemei-nen Gleichbehandlungsgesetzes auf Basis der fachlichen Qualifikation durch den Auf-sichtsrat. Die Auswahl der Mitglieder des Aufsichtsrats erfolgt durch die Vertreterver-sammlung unter Beachtung entsprechender gesetzlicher Vorgaben.

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Eigenmittel (Art. 437)

15 Die wesentlichen Bedingungen und Konditionen zu unseren CRR-konformen und nicht-CCR-konformen vertraglich geregelten Kapitalinstrumenten sind in Anhang I („Offenle-gung der Kapitalinstrumente“) dargestellt. Darüber hinaus nehmen wir Übergangsbe-stimmungen in Anspruch.

16 Unsere Eigenmittel inkl. der Eigenmittelquoten sind im Anhang II („Offenlegung der Ei-genmittel während der Übergangszeit“) detailliert dargestellt:

Überleitung vom bilanziellen Eigenkapital auf die aufsichtsrechtlichen Ei-genmittel

TEUR

Eigenkapital per Bilanzausweis (Passiva 9 bis 12) 66.956

Korrekturen / Anpassungen

- Bilanzielle Zuführungen (z.B. zu Ergebnisrücklagen, Bilanzgewinn etc*) 2.834

- Gekündigte Geschäftsguthaben 119

- Nicht CRR-konformes Ergänzungskapital 2.405

+ Kreditrisikoanpassung 4.504

+ Bestandsschutz für Kapitalinstrumente (Übergangsbestimmungen) 4.733

- Sonstige Anpassungen 170

Aufsichtsrechtliche Eigenmittel 70.665

*werden erst mit Feststellung des Jahresabschlusses berücksichtigt

Eigenmittelanforderungen (Art. 438)

17 Folgende Kapitalanforderungen, die sich für die einzelnen Risikopositionen (Kreditrisiken, Marktrisiken, Operationelle Risiken, CVA-Risiken) ergeben, haben wir erfüllt:

Risikopositionen Eigenmittel-

anforderungen

TEUR

Kreditrisiken (Standardansatz)

Staaten oder Zentralbanken k.A.

Regionale oder lokale Gebietskörperschaften k.A.

Öffentliche Stellen 80

Multilaterale Entwicklungsbanken k.A.

Internationale Organisationen k.A.

Institute 872

Unternehmen 8.369

Mengengeschäft 6.054

Durch Immobilien besichert k.A.

Ausgefallene Positionen 767

Mit besonders hohem Risiko verbundene Positionen k.A.

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Gedeckte Schuldverschreibungen 56

Positionen gegenüber Instituten und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurtei-lung

k.A.

Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA) 9.942

Beteiligungen 281

Sonstige Positionen 2.403

Verbriefungspositionen nach SA k.A.

darunter: Wiederverbriefung k.A.

Marktrisiken

Risikopositionsbetrag für Positions-, Fremdwährungs- und Warenpositionsrisiken nach Standardansatz

k.A.

Operationelle Risiken

Basisindikatoransatz für operationelle Risiken 2.645

Gesamtrisikobetrag aufgrund Anpassung der Kreditbewertung (CVA)

… aus CVA

Eigenmittelanforderungen insgesamt 31.469

Kreditrisikoanpassungen (Art. 442)

18 Für Rechnungslegungszwecke verwendete Definition von „überfällig“ und „notleidend“

Als „notleidend“ werden Forderungen definiert, bei denen wir erwarten, dass ein Ver-tragspartner seinen Verpflichtungen, den Kapitaldienst zu leisten, nachhaltig nicht nach-kommen kann. Für solche Forderungen werden von uns Einzelwertberichtigungen bzw. Einzelrückstellungen nach handelsrechtlichen Grundsätzen gebildet. Eine für Zwecke der Rechnungslegung abgegrenzte Definition von „überfällig“ verwenden wir nicht.

19 Gesamtbetrag der Risikopositionen (gem. Art. 112)

Risikopositionen Gesamtwert

TEUR Durchschnittsbetrag

TEUR

Staaten oder Zentralbanken 35.256 43.640

Regionale oder lokale Gebietskörperschaften 5.835 6.980

Öffentliche Stellen 5.000 5.288

Multilaterale Entwicklungsbanken k.A. 518

Internationale Organisationen k.A. k.A.

Institute 117.516 120.596

Unternehmen 120.130 120.538

davon: KMU 48.600 44.335

Mengengeschäft 174.283 166.583

davon: KMU 35.878 31.998

Durch Immobilien besichert k.A. k.A.

davon: KMU k.A. k.A.

Ausgefallene Positionen 7.164 7.076

Mit besonders hohem Risiko verbundene Positio-nen

k.A. k.A.

Gedeckte Schuldverschreibungen 7.025 13.109

Positionen gegenüber Instituten und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung

k.A. k.A.

Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA) 332.800 259.962

Beteiligungen 3.510 2.960

Sonstige Positionen 31.204 29.685

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Verbriefungspositionen nach SA k.A. k.A.

darunter: Wiederverbriefung k.A. k.A.

Gesamt 839.723 776.935

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20 Aufschlüsselung der Risikopositionen nach Wirtschaftszweigen oder Arten von Gegenparteien:

Privatkun-den (Nicht-

Selbst-ständige)

Nicht-Privatkunden

Gesamt TEUR

Gesamt TEUR

davon KMU TEUR

davon „Erbringung von Finanz-dienstleis-tungen-TEUR

davon öffentliche Verwaltung

TEUR

davon Energie- und Was-serversor-

gung TEUR

davon verarbeiten-des Gewer-

be TEUR

davon Baugewer-

be TEUR

davon Groß- und Einzelhan-

del TEUR

davon Grund-

stücks- und Wohnungs-

wesen TEUR

davon Gesund-heits-und Sozialwe-

sen TEUR

davon sonstige

Dienstleis-tungen TEUR

Davon Staaten oder Zentralbanken

k.A. 35.256 k.A. 6.046 29.210 k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A.

Regionale oder loka-le Gebietskörper-schaften

k.A. 5.835 k.A. k.A. 5.638 k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A.

Öffentliche Stellen k.A. 5.000 k.A. k.A. k.A. 3.000 k.A. k.A. k.A. k.A. 2.000 k.A.

Multilaterale Entwick-lungsbanken

k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A.

Internationale Orga-nisationen

k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A.

Institute k.A. 117.516 k.A. 117.516 k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A.

Unternehmen 25.566 94.564 48.600 k.A. k.A. k.A. 10.346 k.A. 14.174 24.797 k.A. 14.766

Mengengeschäft 105.910 68.373 35.878 k.A. k.A. k.A. 8.266 11.263 11.164 k.A. k.A. 21.056

Durch Immobilien besichert

k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A.

Ausgefallene Positi-onen

2.160 5.004 k.A. k.A. k.A. k.A. 1.002 k.A. k.A. k.A. k.A. k.A.

Mit besonders hohem Risiko verbundene Positionen

k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A.

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Gedeckte Schuldver-schreibungen

k.A. 7.025 k.A. 7.025 k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A.

Positionen gegen-über Instituten und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitäts-beurteilung

k.A. k.A. k.A. k.A. k.A.

k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A.

Organismen für ge-meinsame Anlagen (OGA)

k.A. 332.800 k.A. 332.800 k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A.

Beteiligungen k.A. 3.510 k.A. 3.504 k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A.

Sonstige Positionen k.A. 31.204 k.A. 31.204 k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A.

Verbriefungspositio-nen nach SA

k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A.

darunter: Wieder-verbriefungen

k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A.

Gesamt 133.636 706.087 84.478 498.008 34.848 3.000 19.634 11.263 25.338 24.797 2.000 35.822

Alle hier nicht aufgeführten Branchen haben einen Anteil kleiner 10% je Gesamtrisikoposition Firmenkunden/ Nicht-Privatkunden.

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21 Risikopositionen nach Restlaufzeiten:

< 1 Jahr TEUR

1 bis 5 Jahre TEUR

> 5 Jahre TEUR

Staaten oder Zentralbanken 6.046 2.532 26.678

Regionale oder lokale Gebietskör-perschaften

871 k.A. 4.964

Öffentliche Stellen k.A. k.A. 5.000

Multilaterale Entwicklungsbanken k.A. k.A. k.A.

Internationale Organisationen k.A. k.A. k.A.

Institute 70.516 12.000 35.000

Unternehmen 8.767 10.623 100.740

Mengengeschäft 68.135 9.139 97.009

Durch Immobilien besichert k.A. k.A. k.A.

Ausgefallene Positionen 2.648 359 4.157

Mit besonders hohem Risiko ver-bundene Positionen

k.A. k.A. k.A.

Gedeckte Schuldverschreibungen k.A. 3.994 3.031

Positionen gegenüber Instituten und Unternehmen mit kurzfristiger Boni-tätsbeurteilung

k.A. k.A. k.A.

Organismen für gemeinsame Anla-gen (OGA)

k.A. k.A. 332.800

Beteiligungen k.A. k.A. 3.510

Sonstige Positionen 8.641 4.546 18.017

Verbriefungspositionen nach SA k.A. k.A. k.A.

davon: Wiederverbriefung k.A. k.A. k.A.

Gesamt 188.041 38.793 612.889

In der Spalte „größer 5 Jahre“ sind unbefristete Positionen enthalten.

22 Angewendete Verfahren bei der Bildung der Risikovorsorge

Die Risikovorsorge erfolgt gemäß den handelsrechtlichen Vorgaben nach dem strengen Niederstwertprinzip. Uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Für zweifelhaft einbringliche Forderungen werden Einzelwertberichtigungen (EWB)/-rückstellungen ge-bildet. Für das latente Ausfallrisiko haben wir Pauschalwertberichtigungen (PWB) in Hö-he der steuerlich anerkannten Verfahren gebildet. Außerdem besteht eine Vorsorge für allgemeine Bankrisiken gem. § 340f HGB. Soweit diese auch nach CRR aufsichtsrechtli-che Eigenmittel darstellen, bilden sie die Position 50 in Anhang II. Unterjährig haben wir sichergestellt, dass Einzelwertberichtigungen/-rückstellungen umgehend erfasst werden. Eine Auflösung der Einzelrisikovorsorge nehmen wir erst dann vor, wenn sich die wirt-schaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers erkennbar mit nachhaltiger Wirkung verbes-sert haben.

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Darstellung der notleidenden und überfälligen Forderungen nach wesentlichen Wirt-schaftszweigen:

Wesentliche Wirtschafts-

zweige

Gesamt-inan-

spruch-nahme

aus über-fälligen

Krediten

TEUR

Gesamt-inan-

spruch-nahme

aus not-leidenden Krediten

TEUR

Bestand EWB

TEUR

Bestand PWB

TEUR

Bestand Rück-

stellungen

TEUR

Nettozu-führg./

Auflösung von

EWB/Rückstellungen

TEUR

Direkt-abschrei-bungen

TEUR

Eingänge auf

abge-schriebe-ne Forde-

rungen

TEUR

Privatkunden 170 5.820 2.409 0 117 59 72

Firmen-kunden

6 2.112 826 37 -95 28 99

Summe 212 87 171

Darstellung der notleidenden und überfälligen Forderungen nach wesentlichen geografi-schen Gebieten:

Wesentliche geografische

Gebieten

Gesamt-inanspruchnah-me aus überfäl-

ligen Krediten

TEUR

Gesamt-inanspruchnah-me aus notlei-

denden Krediten

TEUR

Bestand EWB

TEUR

Bestand PWB

TEUR

Bestand Rückstellungen

TEUR

Deutschland 176 7.932 3.235 37

Summe 212

Entwicklung der Risikovorsorge:

Anfangs-bestand

der Periode

TEUR

Zuführungen in der Periode

TEUR

Auflösung

TEUR

Verbrauch

TEUR

wechselkurs-bedingte

und sonstige Veränderun-

gen

TEUR

Endbestand der Periode

TEUR

EWB 3.834 1.149 1.118 630 3.235

Rückstellungen 46 9 37

PWB 237 25 212

23 Risikopositionsklasse nach Standardansatz

Gemäß Art. 138 CRR wurden für die Ermittlung der Risikogewichte die Ratingagenturen Standard & Poor's, Moody's und Fitch nominiert. Für die Ratingagentur Standard & Poor’s wurden die Klassenbezeichnungen Corporates, Insurance und, Governments (Sovereigns und Superanationals) benannt. Für die Ratingagentur Moody‘s wurden die Klassenbezeichnungen Unternehmen, Finanzinstitute (Versicherungen) und Staaten & supranationale Organisationen benannt. Für die Ratingagentur Fitch wurden die Klas-senbezeichnungen Corporate Finance, Financial Institutions (Finance & Leasing), Sover-eigns & Surpranationals und Insurance benannt. Der Gesamtbetrag der ausstehenden Positionswerte vor und nach Anwendung von Kreditrisikominderungstechniken ergibt sich für jede Risikoklasse wie folgt:

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Risiko- gewicht

in %

Gesamtsumme der Risikopositionswerte (Standardansatz; in TEUR)

vor Kreditrisikominderung nach Kreditrisikominderung

0 115.322 117.656

2 k.A. k.A.

4 k.A. k.A.

10 7.025 7.025

20 52.744 52.744

35 k.A. k.A.

50 3.000 3.000

70 k.A. k.A.

75 174.283 173.008

100 158.296 157.285

150 5.125 5.077

250 3.696 3.696

370 ... ...

1250 ... ...

Sonstiges 320.233 320.233

Abzug von den Eigenmitteln k.A. k.A.

Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439)

Unser Kontrahent in Bezug auf derivative Adressenausfallrisikopositionen ist unsere Zentralbank. Bei diesen Geschäften erfolgt eine Anrechnung auf das kontrahentenbezo-gene Limitsystem. Aufgrund des Sicherungssystems im genossenschaftlichen Finanz-Verbund, das einen Bestandsschutz für den Kontrahenten garantiert und dessen Bonität im Rahmen des Verbundratings regelmäßig überprüft wird, verzichten wir auf die Herein-nahme von Sicherheiten.

Unsere derivativen Adressenausfallrisikopositionen sind mit Wiederbeschaffungswerten i.H.v. insgesamt 1.249 TEUR verbunden. Aufgrund Art. 113 (7) unterbleiben die sonsti-gen nach Art. 439 vorgesehenen Angaben.

Derivative Adressenausfallrisikopositionen werden mit ihren Kreditäquivalenzbeträgen auf die entsprechenden Kontrahentenlimite angerechnet.

Im Zusammenhang mit derivativen Adressenausfallrisikopositionen haben wir unter Rückgriff auf folgende Methoden für die betreffenden Kontrakte folgende anzurechnende Kontrahentenausfallrisikopositionen ermittelt:

Angewendete Methode anzurechnendes Kontrahenten-ausfallrisiko

(TEUR)

Marktbewertungsmethode 1.399

Marktrisiko (Art. 445)

24 Für die Ermittlung der Eigenmittelanforderungen für Marktrisiken verwenden wir die auf-sichtsrechtlich vorgegebenen Standardmethoden.

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Erfurter Bank eG – Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) Seite 13/58

25 Für die Risikoarten Zins, Aktien, Währung, Waren und Sonstige stellen sich die Eigenmit-telanforderungen wie folgt dar: Unterlegungspflichtige Marktrisiken bestehen nicht.

Risikoarten Eigenmittelan-

forderung

(TEUR)

Fremdwährungsrisikoposition 38

Rohwarenrisikoposition k.A.

Handelsbuch-Risikopositionen k.A.

davon Anrechnungsbetrag Zinsnettoposition k.A.

darunter:

Summe der Teilanrechnungsbeträge allgemeines und besonderes Kursrisiko Zinsnettoposition

k.A.

Teilanrechnungsbetrag besonderes Kursrisiko CTP k.A.

Teilanrechnungsbetrag besonderes Kursrisiko Verbriefungen (nicht CTP zugerechnet)

k.A.

davon Anrechnungsbetrag Aktiennettoposition k.A.

andere Marktpreisrisikopositionen k.A.

Spezielles Zinsrisiko von Verbriefungspositionen k.A.

Summe 38

Operationelles Risiko (Art. 446)

26 Bei Anwendung Basisindikatoransatz:

Die Eigenmittelanforderungen für operationelle Risiken werden nach dem Basisindi-katoransatz gemäß Art. 315, 316 CRR ermittelt.

Risiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Beteili-gungspositionen (Art. 447)

27 Das Unternehmen hält überwiegend Beteiligungen an Gesellschaften und Unternehmen, die dem genossenschaftlichen Verbund zugerechnet werden. Die Beteiligungen dienen regelmäßig der Ergänzung des eigenen Produktangebotes sowie der Vertiefung der ge-genseitigen Geschäftsbeziehungen.

Die Bewertung des Beteiligungsportfolios erfolgt nach handelsrechtlichen Vorgaben. Ei-nen Überblick über die Verbundbeteiligungen gibt folgende Tabelle:

Verbund- beteiligungen

Buchwert TEUR

beizulegender Zeitwert TEUR

Börsenwert TEUR

STRATEGISCHE BETEILIGUNGEN

Nicht börsengehandelte Positionen

1.007 1.195

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Erfurter Bank eG – Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) Seite 14/58

DZ Bank AG 674 776

DZ PRIVATBANK S.A. 32 47

Bausparkasse Schwäbisch Hall 56 74

Teambank AG 121 141

Union Asset Management Holding AG 36 37

R+V Versicherung AG 88 120

Andere Beteiligungspositionen

1.803 1.803 k.A.

DZ 1. Beteiligung GmbH & Co.KG 1.292 1.292

FAG Holding GmbH & Co. KG 223 223

Deutscher Genossenschafts-Verlag eG 6 6

FIDUCIA Mailing Service GmbH 0,05 0,05

Mittelständige Beteiligungsgesellschaft Thürin-gen mbH

129 129

Münchener Hypothekenbank eG 53 53

DZ BANK NRI S.1 15/UNBE. 800 800

Zinsrisiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Positio-nen (Art. 448)

28 Das von der Bank eingegangene Zinsänderungsrisiko als Teil des Marktpreisrisikos re-sultiert aus der Fristentransformation. Risiken für die Bank entstehen hierbei insbesonde-re bei einem Anstieg der Zinsstrukturkurve. Entsprechende Sicherungsgeschäfte zur Ab-sicherung des Risikos werden getätigt. Die gemessenen Risiken werden in einem Limit-system dem entsprechenden Gesamtbank-Risikolimit gegenübergestellt.

29 Das Zinsänderungsrisiko wird in unserem Haus zur Erfüllung aufsichtsrechtlicher Anfor-derungen auch barwertig gemessen. Dabei legen wir folgende wesentlichen Schlüssel-annahmen zu Grunde:

Das Anlagebuch umfasst alle fest- und variabel verzinslichen bilanziellen sowie zins-sensitiven außerbilanziellen Positionen, soweit diese nicht Handelszwecken dienen. Eigenkapitalbestandteile werden lediglich einbezogen, wenn sie einer Zinsbindung unterliegen. Zinstragende Positionen in Fonds werden in die Ermittlung der Barwert-veränderung einbezogen. Hierbei werden die Einzelpositionen berücksichtigt, da die genaue Zusammensetzung und Laufzeitstruktur des zinstragenden Anteils der Fonds bekannt ist.

Positionen mit unbestimmter Zinsbindungsdauer sind gemäß der institutsinternen Ab-lauffiktionen, die auf den Erfahrungen der Vergangenheit basieren, berücksichtigt worden. Dies erfolgt auf der Basis von Schätzungen hinsichtlich der voraussichtlichen Zinsbindungsdauer bzw. der voraussichtlichen internen Zinsanpassung der Einlagen.

Optionale Elemente zinstragender Positionen werden gemäß der institutsinternen Steuerung berücksichtigt.

Für die Ermittlung des Zinsänderungsrisikos werden die von der Bankenaufsicht vorge-gebenen Zinsschocks von + 200 Basispunkten bzw. - 200 Basispunkten verwendet. Auf-grund der Art des von uns eingegangenen Zinsänderungsrisikos sind Verluste sowohl bei steigenden als auch bei fallenden Zinssätzen zu erwarten.

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Zinsänderungsrisiko

Rückgang des Zinsbuchbarwerts TEUR bei +200 BP

Erhöhung des Zinsbuchbarwerts TEUR bei -200 BP

Summe -18.114 -222

30 Die GuV-orientierte Messung und Steuerung des Zinsänderungsrisikos wird in unserem Hause mit Hilfe der Zinselastizitätenbilanz vorgenommen. Dabei legen wir folgende we-sentlichen Schlüsselannahmen zu Grunde:

Die Zinselastizitäten für die Aktiv- und Passivpositionen werden gemäß der instituts-internen Ermittlungen, die auf den Erfahrungen der Vergangenheit basieren, berück-sichtigt.

Neugeschäftskonditionen werden auf Basis der am Markt erzielbaren Margen ange-setzt.

Wir planen mit einer unveränderten Geschäftsstruktur. In Übereinstimmung mit unse-rer Geschäftsstrategie werden die Bestände im Rahmen der Risikobetrachtung fort-geschrieben.

Zur Ermittlung der Auswirkungen von Zinsänderungen verwenden wir folgende Zins-szenarien:

Eigenszenario

„Steigend“ (Zinserhöhung von max. +15 BP nach einem Handelstag sowie max. +148 BP nach 250 Handelstagen)

„Fallend“ (Zinssenkung von max. -14 BP nach einem Handelstag sowie max. -200 BP nach 250 Handelstagen)

„Drehung, kurzes Zinsende steigend, langes Zinsende fallend“ (nach einem Han-delstag: +3 BP bei 1 Tag, +/- 0 BP bei 5 Jahren sowie -12 BP bei 10 Jahren; nach 250 Handelstagen: +88 BP bei 1 Tag, +/-0 BP bei 5 Jahren sowie -118 BP bei 10 Jahren)

„Drehung, kurzes Zinsende fallend, langes Zinsende steigend“ (nach einem Han-delstag: -6 BP bei 1 Tag, +/- 0 BP bei 5 Jahren sowie +13 BP bei 10 Jahren; nach 250 Handelstagen: -177 BP bei 1 Tag, +/-0 BP bei 5 Jahren sowie +81 BP bei 10 Jahren)

„Stressszenario“ (Zinserhöhung von max. +39 BP nach einem Handelstag sowie max. +230 BP nach 250 Handelstagen)

Stressszenario“ (Zinssenkung von max. -42 BP nach einem Handelstag sowie max. +475 BP nach 250 Handelstagen)

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Zinsänderungsrisiko

Rückgang der Erträge

TEUR bei steigenden

Zinsen im Vergleich zur prognostizierten

Zinsentwicklung

Erhöhung der Erträge

TEUR bei fallenden

Zinsen im Vergleich zur prognostizierten

Zinsentwicklung

Summe 300 0

31 Das Zinsänderungsrisiko wird von unserem Haus monatlich gemessen. Hierbei wird eine barwertige und eine periodische Bewertung des Risikos vorgenommen.

Risiko aus Verbriefungstransaktionen (Art. 449)

32 Hierunter fassen wir alle Verbriefungstransaktionen, die unter den Anwendungsbereich der Verbriefungsregelungen gemäß Art. 242 ff fallen. Verbriefungstransaktionen liegen bei uns nicht vor.

Verwendung von Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453)

33 Von bilanzwirksamen und außerbilanziellen Aufrechnungsvereinbarungen machen wir keinen Gebrauch.

34 Unsere Strategie zur Bewertung und Verwaltung der verwendeten berücksichtigungsfä-higen Sicherheiten ist als Teil unserer Kreditrisikostrategie in ein übergreifendes Verfah-ren der Gesamtbanksteuerung eingebunden. Die von uns implementierten Risikosteue-rungsprozesse beinhalten eine regelmäßige, vollständige Kreditrisikobeurteilung der be-sicherten Positionen einschließlich der Überprüfung der rechtlichen Wirksamkeit und der juristischen Durchsetzbarkeit der hereingenommenen Sicherheiten. Für die Bewertung der verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherheiten haben wir Beleihungsrichtlinien eingeführt. Diese entsprechen den Richtlinien des genossenschaftlichen FinanzVerbun-des zur Bewertung von Kreditsicherheiten.

35 Folgende Hauptarten von Sicherheiten werden von uns hinsichtlich des Kredit- und Ver-wässerungsrisikos als Sicherungsinstrumente risikomindernd in Anrechnung gebracht:

a) Besicherung mit Sicherheitsleistung (Finanzielle Sicherheiten)

Bareinlagen in unserem Haus

Wir berücksichtigen diese Sicherheiten entsprechend der einfachen Methode für finanzi-elle Sicherheiten, bei der der besicherte Teil das Risikogewicht der finanziellen Sicherheit erhält.

36 Innerhalb der von uns verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherungsinstrumente sind wir keine Markt- oder Kreditrisikokonzentrationen eingegangen.

Die Verfahren zur Erkennung und Steuerung potenzieller Konzentrationen sind in unsere Gesamtbanksteuerung integriert.

37 Für die einzelnen Forderungsklassen ergeben sich folgende Gesamtbeträge an gesicher-ten Positionswerten:

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Forderungsklassen

Summe der Positionswerte, die besichert sind durch berücksichtigungsfähige ...

Gewährleistungen / Lebens-versicherungen

TEUR

finanzielle Sicherheiten

TEUR

Davon Mengengeschäft 1.275

Davon Unternehmen 1.010

Davon Ausgefallene Positionen... 48

Summe: 2.333

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Unbelastete Vermögenswerte (Art. 443)

38 Vermögenswerte

Buchwerte der belasteten

Vermögens-werte

TEUR

Beizulegender Zeitwert der belasteten

Vermögens-werte

TEUR

Buchwert der unbelasteten Vermögens-

werte

TEUR

Beizulegender Zeitwert der unbelasteten Vermögens-

werte

TEUR

Vermögenswerte des berichtenden Instituts

16.765 742.646

Aktieninstrumente 5.393 0 331.961 340.375

Schuldtitel 0 0 42.575 42.363

Sonstige Vermögenswerte 0 36.311

39 Erhaltene Sicherheiten

Beizulegender Zeitwert der

belasteten Si-cherheiten-bzw. ausge-gebenen ei-

genen Schuld-titel

TEUR

Beizulegender Zeitwert der

erhaltenen Si-cherheiten

bzw. ausge-gebenen ei-

genen Schuld-titel, die zur Belastung in Frage kom-

men

TEUR

Vom berichtenden Institut erhaltene Sicherheiten

0 0

Aktieninstrumente 0 0

Schuldtitel 0 0

Sonstige Vermögenswerte 0 0

Andere ausgegebene eigene Schuldti-tel als eigene Pfandbriefe oder ABS

0 2.201

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40 Belastete Vermögenswerte / erhaltene Sicherheiten und damit verbundene Verbindlich-keiten

Deckung der Verbindlich-keiten, Even-tualverbind-lichkeiten o-der ausgelie-henen Wert-

papiere

TEUR

Vermögens-werte, erhal-tene Sicher-heiten und

andere aus-gegebene

Schuldtitel als belastete

Pfandbriefe und ABS

TEUR

Buchwert ausgewählter Verbindlich-keiten

11.387 11.371

41 Die Quote der belasteten Vermögenswerte (Asset Encumbrance-Quote) zum 31.12.2015 betrug 2,21 %.

42 Angaben zur Höhe der Belastung

Die Belastung von Vermögenswerten resultiert aus

der Besicherung von Derivategeschäften,

Weiterleitungskrediten aus öffentlichen Fördermitteln.

Die Besicherung erfolgt grundsätzlich nur mit

marktüblichen Rahmenverträgen

Besicherungsvereinbarungen

Sonstige Vermögenswerte werden nicht zur Besicherung verwendet.

Im Vergleich zur letzten Offenlegung hat sich die Asset Encumbrance Quote um 26 % redu-ziert. Dies ist im Wesentlichen auf die gestiegene Bilanzsumme bei in etwa gleichbleibender Höhe der belasteten Vermögenswerte zurückzuführen.

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Verschuldung (Art. 451)

43 Seit dem 1. Januar 2015 ist eine kreditinstitutsindividuelle, nicht risikobasierte Verschul-dungsquote (derzeit Beobachtungsgröße) zu ermitteln und offenzulegen. Nachfolgend stellen wir die Positionen zur Ermittlung dieser Verschuldungsquote dar:

Summarischer Vergleich zwischen Bilanzaktiva und der Gesamtrisikoposi-tionsmessgröße

Anzusetzende Werte (TEUR)

Summe der im Jahresabschluss ausgewiesenen Vermögenswerte 757.944

Anpassung für Beteiligungen, die zu Bilanzierungszwecken konsolidiert werden, die je-doch nicht zum aufsichtlichen Konsolidierungskreis gehören

k.A.

(Anpassung für Treuhandvermögen, das gemäß den geltenden Rechnungslegungsvor-schriften in der Bilanz ausgewiesen wird, aber von der Gesamtrisikopositionsmessgröße gemäß Artikel 429 Absatz 13 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ausgenommen ist)

k.A.

Anpassungen für derivative Finanzinstrumente (256)

Anpassungen für Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT) k.A.

Anpassung für außerbilanzielle Geschäfte (d.h. Umwandlung der außerbilanziellen Ge-schäfte in Kreditäquivalenzbeträge)

12.587

(Anpassung für Risikopositionen aus Intragruppenforderungen, die von der Gesamtrisi-kopositionsmessgröße gemäß Artikel 429 Absatz 7 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ausgenommen sind)

k.A.

(Anpassungen für Risikopositionen, die gemäß Artikel 429 Absatz 14 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 von der Gesamtrisikopositionsmessgröße ausgenommen sind)

k.A.

Sonstige Anpassungen 738

Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote 771.013

Einheitliches Offenlegungsschema für die Verschuldungsquote

Risikopositionswerte der CRR-

Verschuldungsquote (TEUR)

Bilanzielle Risikopositionen (ausgenommen Derivate und Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT))

Bilanzwirksame Positionen (ohne Derivate, Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT) und Treuhandvermögen, jedoch einschließlich Sicherheiten)

757.637

(Aktiva, die zur Ermittlung des Kernkapitals abgezogen werden) (289)

Summe der bilanziellen Risikopositionen (ohne Derivate, Wertpapierfinanzie-rungsgeschäfte (SFT) und Treuhandvermögen) 757.348

Derivative Risikopositionen

Wiederbeschaffungskosten für alle Derivatgeschäfte (d. h. bereinigt um anrechenbare, in bar erhaltene Nachschüsse)

1.078

Aufschläge für den potenziellen künftigen Wiederbeschaffungswert in Bezug auf alle Derivatgeschäfte (Marktbewertungsmethode)

k.A.

Risikopositionswert gemäß Ursprungsrisikomethode k.A.

Hinzugerechneter Betrag von gestellten Sicherheiten für Derivatgeschäfte, wenn diese gemäß den geltenden Rechnungslegungsvorschriften von den Bilanzaktiva abgezogen werden

k.A.

(Abzug bei in bar erhaltenen Nachschüssen in Derivatgeschäften) k.A.

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(Ausgenommene Risikopositionen aus für Kunden über eine qualifizierte zentrale Ge-genpartei (QCCP) abgerechnete Geschäfte)

k.A.

Bereinigter effektiver Nominalwert von geschriebenen Kreditderivaten k.A.

(Bereinigte Aufrechnungen des effektiven Nominalwerts und Zuschlagsabzüge für aus-gestellte Kreditderivate)

k.A.

Derivative Risikopositionen insgesamt 1.078

Risikopositionen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften (SFT)

Brutto-Aktiva aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften (SFT; ohne Anerkennung von Netting), nach Bereinigung um als Verkauf verbuchte Geschäfte

k.A.

(Aufgerechnete Beträge von Barverbindlichkeiten und -forderungen aus Brutto-Aktiva aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften (SFT))

k.A.

Aufschlag auf das Gegenparteiausfallrisiko aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften (SFT)

k.A.

Ausnahme für Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT): Aufschlag auf das Gegenpar-teiausfallrisiko gemäß Artikel 429b Absatz 4 und Artikel 222 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013

k.A.

Risikopositionen aus als Agent getätigten Geschäften k.A.

(Ausgenommene Risikopositionen aus für Kunden über eine qualifizierte zentrale Ge-genpartei (QCCP) abgerechnete Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT))

k.A.

Risikopositionen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften insgesamt k.A.

Andere außerbilanzielle Risikopositionen

Außerbilanzielle Risikopositionen zum Bruttonominalwert 80.847

(Anpassungen für die Umrechnung in Kreditäquivalenzbeträge) ( 68.260)

Andere außerbilanzielle Risikopositionen 12.587

Gemäß Artikel 429 Absätze 7 und 14 CRR ausgenommene Risikopositionen (bilanziell und außerbilanzi-

ell)

(Gemäß Artikel 429 Absatz 7 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ausgenommene grup-peninterne Risikopositionen (Einzelbasis) (bilanziell und außerbilanziell))

k.A.

(Gemäß Artikel 429 Absatz 14 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ausgenommene Risi-kopositionen (bilanziell und außerbilanziell)) k.A.

Eigenkapital und Gesamtrisikopositionen

Kernkapital 40.526

Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote

771.013

Verschuldungsquote

Verschuldungsquote 5,26

Anwendung von Übergangsbestimmungen und Wert ausgebuchter Treuhandpositionen

Anwendung von Übergangsbestimmungen für die Definition der Kapitalmessgröße k.A.

Wert ausgebuchter Treuhandpositionen gemäß Artikel 429 Absatz 13 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013

k.A.

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Aufschlüsselung von bilanziellen Risikopositionen (ohne Derivate, Wert-papierfinanzierungsgeschäfte (SFT) und ausgenommen Risikopositionen)

Risikopositionswerte der CRR-

Verschuldungsquote (TEUR)

Bilanzielle Risikopositionen insgesamt (ohne Derivate, Wertpapierfinanzierungsgeschäf-te (SFT), und ausgenommene Risikopositionen), davon:

757.637

Risikopositionen des Handelsbuchs k.A.

Risikopositionen des Anlagebuchs, davon: 757.637

Gedeckte Schuldverschreibungen 7.025

Risikopositionen, die wie Risikopositionen gegenüber Zentralstaaten behandelt

werden 35.256

Risikopositionen gegenüber regionalen Gebietskörperschaften, multilateralen Ent-

wicklungsbanken, internationalen Organisationen und öffentlichen Stellen, die NICHT wie Risikopositionen gegenüber Zentralstaaten behandelt werden

10.141

Institute 116.288

Durch Grundpfandrechte auf Immobilien besichert k.A.

Risikopositionen aus dem Mengengeschäft 102.226

Unternehmen 112.174

Ausgefallene Positionen 7.013

Andere Forderungsklassen (z. B. Beteiligungspositionen, Verbriefungs-

Risikopositionen und sonstige Aktiva, die keine Kreditverpflichtungen sind) 367.514

44 Prozess zur Vermeidung einer übermäßigen Verschuldung

Die Vermeidung einer übermäßigen Verschuldung erfolgt durch ein systematisches Bi-lanzstrukturmanagement. Damit wird dem Risiko einer übermäßigen Verschuldung im Rahmen der Eckwertplanung und daraus abgeleiteten Maßnahmenplänen Rechnung ge-tragen.

45 Beschreibung der Einflussfaktoren

Die Verschuldungsquote betrug zum 31.12.2015 5,26%. Folgende Einflussfaktoren, die während des Berichtszeitraums Auswirkungen auf die Verschuldungsquote hatten, lagen dabei vor:

bilanzielle Änderungen (vgl. Lagebericht),

Derivategeschäft sowie

Änderungen in der Kernkapitalausstattung.

Diese Faktoren haben sich im Berichtsjahr nicht wesentlich auf die Verschuldungsquote (Vorjahr 5,36%) ausgewirkt.

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Anhang

I. Offenlegung der Kapitalinstrumente

Tabelle: „Geschäftsguthaben“ (CET1)

1 Emittent Erfurter Bank eG

2 einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder Bloom-berg-Kennung für Privatplatzierung)

k.A.

3 Für das Instrument geltendes Recht deutsches Recht

Aufsichtsrechtliche Behandlung

4 CRR-Übergangsregelungen hartes Kernkapital

5 CRR-Regelungen nach der Übergangszeit hartes Kernkapital

6 Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzern-ebene

Soloebene

7 Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren) Geschäftsguthaben gem. Art. 29 CRR

8 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Be-trag (in TEUR, Stand letzter Meldestichtag)

5.304

9 Nennwert des Instruments (in TEUR, Stand letzter Mel-destichtag)

5.304

9a Ausgabepreis 100%

9b Tilgungspreis 100%

10 Rechnungslegungsklassifikation Passivum - fortgeführter Einstandswert

11 Ursprüngliches Ausgabedatum fortlaufend

12 Unbefristet oder mit Verfallstermin unbefristet

13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin keine Fälligkeit

14 Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht

nein

15 Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungster-mine und Tilgungsbetrag

k.A.

16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar k.A.

Coupons / Dividenden

17 variable Dividenden-/Couponzahlungen variabel

18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex k.A.

19 Bestehen eines "Dividenden-Stopps" nein

20a Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (zeitlich)

vollständig diskretionär

20b Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag)

vollständig diskretionär

21 Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines ande-ren Tilgungsanreizes

nein

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Erfurter Bank eG – Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) Seite 24/58

22 Nicht kumulativ oder kumulativ nicht kumulativ

23 Wandelbar oder nicht wandelbar nicht wandelbar

24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung k.A.

25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise k.A.

26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate k.A.

27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ k.A.

28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewan-delt wird

k.A.

29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das ge-wandelt wird

k.A.

30 Herabschreibungsmerkmale ja

31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung Verlustverteilung gem. § 19 Abs. 1 GenG

32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise ganz oder teilweise

33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend vorübergehend

34 Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der Wiederzuschreibung

Nach Verlustabschrei-bung muss der Gewinn-anteil dem Geschäftsan-teil bis zur Volleinzahlung wieder gutgeschrieben werden.

35 Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghöhere Instrument nennen)

Genussrechtskapital und Nachrangige Verbind-lichkeiten

36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten In-strumente

Nein

37 Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen k.A.

Tabelle: „Genussrechtskapitals“

1 Emittent Erfurter Bank eG

2 einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung)

k.A.

3 Für das Instrument geltendes Recht deutsches Recht

Aufsichtsrechtliche Behandlung

4 CRR-Übergangsregelungen Ergänzungskapital

5 CRR-Regelungen nach der Übergangszeit Ergänzungskapital

6 Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene Soloebene

7 Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren) Genussrechtskapital gem. Art. 63 CRR

8 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in TEUR, Stand letzter Meldestichtag)

402

9 Nennwert des Instruments 2.000

9a Ausgabepreis 100%

9b Tilgungspreis 100%

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Erfurter Bank eG – Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) Seite 25/58

10 Rechnungslegungsklassifikation Passivum - fortgeführter Einstandswert

11 Ursprüngliches Ausgabedatum 18.03.2009 - 31.12.2010

12 Unbefristet oder mit Verfallstermin mit Verfallstermin

13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin 31.12.2016

14 Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht

ja

15 Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und Tilgungsbetrag

Kündigungsmöglichkeit bei steuerlichen Ereig-nis. Tilgung zum Nomi-nalbetrag (vorhaltlich Herabsetzung)

16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar k.A.

Coupons / Dividenden

17 variable Dividenden-/Couponzahlungen fest

18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex 4,05

19 Bestehen eines "Dividenden-Stopps" nein

20a Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwin-gend (zeitlich)

teilweise diskretionär

20b Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwin-gend (in Bezug auf den Betrag)

teilweise diskretionär

21 Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes

nein

22 Nicht kumulativ oder kumulativ kumulativ

23 Wandelbar oder nicht wandelbar nicht wandelbar

24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung k.A.

25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise k.A.

26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate k.A.

27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ k.A.

28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird

k.A.

29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewan-delt wird

k.A.

30 Herabschreibungsmerkmale ja

31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung Bilanzverlust

32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise ganz oder teilweise

33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend vorübergehend

34 Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der Wiederzuschreibung

bis zur Wiederergänzung eines durch Verlust ver-minderten Guthabens (Wiederzuschreibung aus Jahresüberschuss)

35 Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghöhere Instrument nennen)

Nichtnachrangige Ver-bindlichkeiten

36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instru-mente

Ja

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Erfurter Bank eG – Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) Seite 26/58

37 Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen k.A.

Tabelle: „Nachrangkapital“

1 Emittent Erfurter Bank eG

2 einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung)

k.A.

3 Für das Instrument geltendes Recht deutsches Recht

Aufsichtsrechtliche Behandlung

4 CRR-Übergangsregelungen Ergänzungskapital

5 CRR-Regelungen nach der Übergangszeit Ergänzungskapital

6 Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene Soloebene

7 Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren) Nachrangige Verbindlichkei-ten gem. Art. 63 CRR

8 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in TEUR, Stand letzter Meldestichtag)

4.907

9 Nennwert des Instruments 5.000

9a Ausgabepreis 98,14%

9b Tilgungspreis 100,00%

10 Rechnungslegungsklassifikation Passivum - fortgeführter Einstandswert

11 Ursprüngliches Ausgabedatum 23.08.2011

12 Unbefristet oder mit Verfallstermin mit Verfallstermin

13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin 23.08.2021

14 Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Auf-sicht

ja

15 Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und Tilgungsbetrag

Kündigungsmöglichkeit bei steuerlichen Ereignis. Til-gung zum Nominalbetrag

16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar k.A.

Coupons / Dividenden

17 variable Dividenden-/Couponzahlungen fest

18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex 5,45%

19 Bestehen eines "Dividenden-Stopps" nein

20a Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (zeitlich)

zwingend

20b Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag)

zwingend

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Erfurter Bank eG – Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) Seite 27/58

21 Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes

nein

22 Nicht kumulativ oder kumulativ nicht kumulativ

23 Wandelbar oder nicht wandelbar nicht wandelbar

24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung k.A.

25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise k.A.

26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate k.A.

27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ k.A.

28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird k.A.

29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird

k.A.

30 Herabschreibungsmerkmale nein

31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung k.A.

32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise k.A.

33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend k.A.

34 Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der Wiederzuschreibung

k.A.

35 Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils rang-höhere Instrument nennen)

Nichtnachrangige Verbind-lichkeiten

36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente Ja

37 Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen k.A.

1 Emittent Erfurter Bank eG

2 einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung)

k.A.

3 Für das Instrument geltendes Recht deutsches Recht

Aufsichtsrechtliche Behandlung

4 CRR-Übergangsregelungen Ergänzungskapital

5 CRR-Regelungen nach der Übergangszeit Ergänzungskapital

6 Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene Soloebene

7 Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren) Nachrangige Verbindlichkei-ten gem. Art. 63 CRR

8 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in TEUR, Stand letzter Meldestichtag)

2.000

9 Nennwert des Instruments 2.000

9a Ausgabepreis 100,00%

9b Tilgungspreis 100,00%

10 Rechnungslegungsklassifikation Passivum - fortgeführter Einstandswert

11 Ursprüngliches Ausgabedatum 25.06.2015

12 Unbefristet oder mit Verfallstermin mit Verfallstermin

13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin 25.06.2021

14 Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Auf-sicht

ja

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Erfurter Bank eG – Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) Seite 28/58

15 Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und Tilgungsbetrag

Kündigungsmöglichkeit bei steuerlichen Ereignis. Til-gung zum Nominalbetrag

16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar k.A.

Coupons / Dividenden

17 variable Dividenden-/Couponzahlungen fest

18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex 1,81%

19 Bestehen eines "Dividenden-Stopps" nein

20a Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (zeitlich)

zwingend

20b Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag)

zwingend

21 Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes

nein

22 Nicht kumulativ oder kumulativ nicht kumulativ

23 Wandelbar oder nicht wandelbar nicht wandelbar

24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung k.A.

25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise k.A.

26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate k.A.

27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ k.A.

28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird k.A.

29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird

k.A.

30 Herabschreibungsmerkmale nein

31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung k.A.

32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise k.A.

33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend k.A.

34 Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der Wiederzuschreibung

k.A.

35 Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils rang-höhere Instrument nennen)

Nichtnachrangige Verbind-lichkeiten

36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente Ja

37 Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen k.A.

1 Emittent Erfurter Bank eG

2 einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung)

k.A.

3 Für das Instrument geltendes Recht deutsches Recht

Aufsichtsrechtliche Behandlung

4 CRR-Übergangsregelungen Ergänzungskapital

5 CRR-Regelungen nach der Übergangszeit Ergänzungskapital

6 Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene Soloebene

7 Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren) Nachrangige Verbindlichkei-ten gem. Art. 63 CRR

Page 29: Muster-Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 CRR · Erfurter Bank eG – Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) Seite 3/58 Präambel

Erfurter Bank eG – Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) Seite 29/58

8 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in TEUR, Stand letzter Meldestichtag)

2.000

9 Nennwert des Instruments 2.000

9a Ausgabepreis 100,00%

9b Tilgungspreis 100,00%

10 Rechnungslegungsklassifikation Passivum - fortgeführter Einstandswert

11 Ursprüngliches Ausgabedatum 25.06.2015

12 Unbefristet oder mit Verfallstermin mit Verfallstermin

13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin 25.06.2025

14 Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Auf-sicht

ja

15 Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und Tilgungsbetrag

Kündigungsmöglichkeit bei steuerlichen Ereignis. Til-gung zum Nominalbetrag

16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar k.A.

Coupons / Dividenden

17 variable Dividenden-/Couponzahlungen fest

18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex 2,70%

19 Bestehen eines "Dividenden-Stopps" nein

20a Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (zeitlich)

zwingend

20b Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag)

zwingend

21 Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes

nein

22 Nicht kumulativ oder kumulativ nicht kumulativ

23 Wandelbar oder nicht wandelbar nicht wandelbar

24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung k.A.

25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise k.A.

26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate k.A.

27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ k.A.

28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird k.A.

29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird

k.A.

30 Herabschreibungsmerkmale nein

31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung k.A.

32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise k.A.

33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend k.A.

34 Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der Wiederzuschreibung

k.A.

35 Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils rang-höhere Instrument nennen)

Nichtnachrangige Verbind-lichkeiten

36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente Ja

37 Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen k.A.

Page 30: Muster-Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 CRR · Erfurter Bank eG – Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) Seite 3/58 Präambel

Erfurter Bank eG – Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) Seite 30/58

1 Emittent Erfurter Bank eG

2 einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung)

k.A.

3 Für das Instrument geltendes Recht deutsches Recht

Aufsichtsrechtliche Behandlung

4 CRR-Übergangsregelungen Ergänzungskapital

5 CRR-Regelungen nach der Übergangszeit Ergänzungskapital

6 Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene Soloebene

7 Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren) Nachrangige Verbindlichkei-ten gem. Art. 63 CRR

8 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in TEUR, Stand letzter Meldestichtag)

2.000

9 Nennwert des Instruments 2.000

9a Ausgabepreis 100,00%

9b Tilgungspreis 100,00%

10 Rechnungslegungsklassifikation Passivum - fortgeführter Einstandswert

11 Ursprüngliches Ausgabedatum 25.06.2015

12 Unbefristet oder mit Verfallstermin mit Verfallstermin

13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin 25.06.2027

14 Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Auf-sicht

ja

15 Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und Tilgungsbetrag

Kündigungsmöglichkeit bei steuerlichen Ereignis. Til-gung zum Nominalbetrag

16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar k.A.

Coupons / Dividenden

17 variable Dividenden-/Couponzahlungen fest

18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex 3,00%

19 Bestehen eines "Dividenden-Stopps" nein

20a Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (zeitlich)

zwingend

20b Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag)

zwingend

21 Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes

nein

22 Nicht kumulativ oder kumulativ nicht kumulativ

23 Wandelbar oder nicht wandelbar nicht wandelbar

24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung k.A.

25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise k.A.

26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate k.A.

27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ k.A.

28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird k.A.

Page 31: Muster-Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 CRR · Erfurter Bank eG – Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) Seite 3/58 Präambel

Erfurter Bank eG – Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) Seite 31/58

29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird

k.A.

30 Herabschreibungsmerkmale nein

31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung k.A.

32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise k.A.

33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend k.A.

34 Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der Wiederzuschreibung

k.A.

35 Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils rang-höhere Instrument nennen)

Nichtnachrangige Verbind-lichkeiten

36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente Ja

37 Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen k.A.

1 Emittent Erfurter Bank eG

2 einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung)

k.A.

3 Für das Instrument geltendes Recht deutsches Recht

Aufsichtsrechtliche Behandlung

4 CRR-Übergangsregelungen Ergänzungskapital

5 CRR-Regelungen nach der Übergangszeit Ergänzungskapital

6 Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene Soloebene

7 Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren) Nachrangige Verbindlichkei-ten gem. Art. 63 CRR

8 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in TEUR, Stand letzter Meldestichtag)

2.000

9 Nennwert des Instruments 2.000

9a Ausgabepreis 100,00%

9b Tilgungspreis 100,00%

10 Rechnungslegungsklassifikation Passivum - fortgeführter Einstandswert

11 Ursprüngliches Ausgabedatum 25.06.2015

12 Unbefristet oder mit Verfallstermin mit Verfallstermin

13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin 25.06.2029

14 Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Auf-sicht

ja

15 Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und Tilgungsbetrag

Kündigungsmöglichkeit bei steuerlichen Ereignis. Til-gung zum Nominalbetrag

16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar k.A.

Coupons / Dividenden

Page 32: Muster-Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 CRR · Erfurter Bank eG – Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) Seite 3/58 Präambel

Erfurter Bank eG – Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) Seite 32/58

17 variable Dividenden-/Couponzahlungen fest

18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex 3,14%

19 Bestehen eines "Dividenden-Stopps" nein

20a Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (zeitlich)

zwingend

20b Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag)

zwingend

21 Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes

nein

22 Nicht kumulativ oder kumulativ nicht kumulativ

23 Wandelbar oder nicht wandelbar nicht wandelbar

24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung k.A.

25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise k.A.

26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate k.A.

27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ k.A.

28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird k.A.

29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird

k.A.

30 Herabschreibungsmerkmale nein

31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung k.A.

32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise k.A.

33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend k.A.

34 Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der Wiederzuschreibung

k.A.

35 Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils rang-höhere Instrument nennen)

Nichtnachrangige Verbind-lichkeiten

36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente Ja

37 Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen k.A.

1 Emittent Erfurter Bank eG

2 einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung)

k.A.

3 Für das Instrument geltendes Recht deutsches Recht

Aufsichtsrechtliche Behandlung

4 CRR-Übergangsregelungen Ergänzungskapital

5 CRR-Regelungen nach der Übergangszeit Ergänzungskapital

6 Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene Soloebene

7 Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren) Nachrangige Verbindlichkei-ten gem. Art. 63 CRR

8 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in TEUR, Stand letzter Meldestichtag)

2.000

9 Nennwert des Instruments 2.000

9a Ausgabepreis 100,00%

9b Tilgungspreis 100,00%

Page 33: Muster-Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 CRR · Erfurter Bank eG – Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) Seite 3/58 Präambel

Erfurter Bank eG – Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) Seite 33/58

10 Rechnungslegungsklassifikation Passivum - fortgeführter Einstandswert

11 Ursprüngliches Ausgabedatum 26.06.2016

12 Unbefristet oder mit Verfallstermin mit Verfallstermin

13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin 26.06.2028

14 Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Auf-sicht

ja

15 Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und Tilgungsbetrag

Kündigungsmöglichkeit bei steuerlichen Ereignis. Til-gung zum Nominalbetrag

16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar k.A.

Coupons / Dividenden

17 variable Dividenden-/Couponzahlungen fest

18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex 3,07%

19 Bestehen eines "Dividenden-Stopps" nein

20a Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (zeitlich)

zwingend

20b Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag)

zwingend

21 Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes

nein

22 Nicht kumulativ oder kumulativ nicht kumulativ

23 Wandelbar oder nicht wandelbar nicht wandelbar

24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung k.A.

25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise k.A.

26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate k.A.

27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ k.A.

28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird k.A.

29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird

k.A.

30 Herabschreibungsmerkmale nein

31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung k.A.

32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise k.A.

33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend k.A.

34 Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der Wiederzuschreibung

k.A.

35 Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils rang-höhere Instrument nennen)

Nichtnachrangige Verbind-lichkeiten

36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente Ja

37 Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen k.A.

1 Emittent Erfurter Bank eG

2 einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung)

k.A.

3 Für das Instrument geltendes Recht deutsches Recht

Page 34: Muster-Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 CRR · Erfurter Bank eG – Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) Seite 3/58 Präambel

Erfurter Bank eG – Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) Seite 34/58

Aufsichtsrechtliche Behandlung

4 CRR-Übergangsregelungen Ergänzungskapital

5 CRR-Regelungen nach der Übergangszeit Ergänzungskapital

6 Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene Soloebene

7 Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren) Nachrangige Verbindlichkei-ten gem. Art. 63 CRR

8 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in TEUR, Stand letzter Meldestichtag)

2.000

9 Nennwert des Instruments 2.000

9a Ausgabepreis 100,00%

9b Tilgungspreis 100,00%

10 Rechnungslegungsklassifikation Passivum - fortgeführter Einstandswert

11 Ursprüngliches Ausgabedatum 30.06.2015

12 Unbefristet oder mit Verfallstermin mit Verfallstermin

13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin 01.07.2024

14 Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Auf-sicht

ja

15 Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und Tilgungsbetrag

Kündigungsmöglichkeit bei steuerlichen Ereignis. Til-gung zum Nominalbetrag

16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar k.A.

Coupons / Dividenden

17 variable Dividenden-/Couponzahlungen fest

18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex 2,50%

19 Bestehen eines "Dividenden-Stopps" nein

20a Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (zeitlich)

zwingend

20b Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag)

zwingend

21 Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes

nein

22 Nicht kumulativ oder kumulativ nicht kumulativ

23 Wandelbar oder nicht wandelbar nicht wandelbar

24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung k.A.

25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise k.A.

26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate k.A.

27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ k.A.

28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird k.A.

29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird

k.A.

30 Herabschreibungsmerkmale nein

31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung k.A.

32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise k.A.

33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend k.A.

Page 35: Muster-Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 CRR · Erfurter Bank eG – Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) Seite 3/58 Präambel

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34 Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der Wiederzuschreibung

k.A.

35 Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils rang-höhere Instrument nennen)

Nichtnachrangige Verbind-lichkeiten

36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente Ja

37 Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen k.A.

1 Emittent Erfurter Bank eG

2 einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung)

k.A.

3 Für das Instrument geltendes Recht deutsches Recht

Aufsichtsrechtliche Behandlung

4 CRR-Übergangsregelungen Ergänzungskapital

5 CRR-Regelungen nach der Übergangszeit Ergänzungskapital

6 Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene Soloebene

7 Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren) Nachrangige Verbindlichkei-ten gem. Art. 63 CRR

8 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in TEUR, Stand letzter Meldestichtag)

1.000

9 Nennwert des Instruments 1.000

9a Ausgabepreis 100,00%

9b Tilgungspreis 100,00%

10 Rechnungslegungsklassifikation Passivum - fortgeführter Einstandswert

11 Ursprüngliches Ausgabedatum 30.06.2015

12 Unbefristet oder mit Verfallstermin mit Verfallstermin

13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin 30.0.62026

14 Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Auf-sicht

ja

15 Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und Tilgungsbetrag

Kündigungsmöglichkeit bei steuerlichen Ereignis. Til-gung zum Nominalbetrag

16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar k.A.

Coupons / Dividenden

17 variable Dividenden-/Couponzahlungen fest

18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex 2,87%

19 Bestehen eines "Dividenden-Stopps" nein

20a Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (zeitlich)

zwingend

20b Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag)

zwingend

21 Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes

nein

22 Nicht kumulativ oder kumulativ nicht kumulativ

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Erfurter Bank eG – Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) Seite 36/58

23 Wandelbar oder nicht wandelbar nicht wandelbar

24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung k.A.

25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise k.A.

26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate k.A.

27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ k.A.

28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird k.A.

29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird

k.A.

30 Herabschreibungsmerkmale nein

31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung k.A.

32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise k.A.

33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend k.A.

34 Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der Wiederzuschreibung

k.A.

35 Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils rang-höhere Instrument nennen)

Nichtnachrangige Verbind-lichkeiten

36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente Ja

37 Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen k.A.

1 Emittent Erfurter Bank eG

2 einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung)

k.A.

3 Für das Instrument geltendes Recht deutsches Recht

Aufsichtsrechtliche Behandlung

4 CRR-Übergangsregelungen Ergänzungskapital

5 CRR-Regelungen nach der Übergangszeit Ergänzungskapital

6 Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene Soloebene

7 Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren) Nachrangige Verbindlichkei-ten gem. Art. 63 CRR

8 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in TEUR, Stand letzter Meldestichtag)

2.000

9 Nennwert des Instruments 2.000

9a Ausgabepreis 100,00%

9b Tilgungspreis 100,00%

10 Rechnungslegungsklassifikation Passivum - fortgeführter Einstandswert

11 Ursprüngliches Ausgabedatum 30.06.2015

12 Unbefristet oder mit Verfallstermin mit Verfallstermin

13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin 01.07.2030

14 Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Auf-sicht

ja

15 Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und Tilgungsbetrag

Kündigungsmöglichkeit bei steuerlichen Ereignis. Til-gung zum Nominalbetrag

Page 37: Muster-Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 CRR · Erfurter Bank eG – Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) Seite 3/58 Präambel

Erfurter Bank eG – Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) Seite 37/58

16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar k.A.

Coupons / Dividenden

17 variable Dividenden-/Couponzahlungen fest

18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex 3,29%

19 Bestehen eines "Dividenden-Stopps" nein

20a Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (zeitlich)

zwingend

20b Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag)

zwingend

21 Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes

nein

22 Nicht kumulativ oder kumulativ nicht kumulativ

23 Wandelbar oder nicht wandelbar nicht wandelbar

24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung k.A.

25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise k.A.

26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate k.A.

27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ k.A.

28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird k.A.

29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird

k.A.

30 Herabschreibungsmerkmale nein

31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung k.A.

32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise k.A.

33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend k.A.

34 Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der Wiederzuschreibung

k.A.

35 Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils rang-höhere Instrument nennen)

Nichtnachrangige Verbind-lichkeiten

36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente Ja

37 Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen k.A.

1 Emittent Erfurter Bank eG

2 einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung)

k.A.

3 Für das Instrument geltendes Recht deutsches Recht

Aufsichtsrechtliche Behandlung

4 CRR-Übergangsregelungen Ergänzungskapital

5 CRR-Regelungen nach der Übergangszeit Ergänzungskapital

6 Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene Soloebene

7 Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren) Nachrangige Verbindlichkei-ten gem. Art. 63 CRR

8 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in TEUR, Stand letzter Meldestichtag)

40

9 Nennwert des Instruments 40

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Erfurter Bank eG – Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) Seite 38/58

9a Ausgabepreis 100,00%

9b Tilgungspreis 100,00%

10 Rechnungslegungsklassifikation Passivum - fortgeführter Einstandswert

11 Ursprüngliches Ausgabedatum 02.11.2015

12 Unbefristet oder mit Verfallstermin mit Verfallstermin

13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin 02.11.2022

14 Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Auf-sicht

ja

15 Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und Tilgungsbetrag

Kündigungsmöglichkeit bei steuerlichen Ereignis. Til-gung zum Nominalbetrag

16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar k.A.

Coupons / Dividenden

17 variable Dividenden-/Couponzahlungen fest

18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex 1,85%

19 Bestehen eines "Dividenden-Stopps" nein

20a Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (zeitlich)

zwingend

20b Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag)

zwingend

21 Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes

nein

22 Nicht kumulativ oder kumulativ nicht kumulativ

23 Wandelbar oder nicht wandelbar nicht wandelbar

24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung k.A.

25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise k.A.

26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate k.A.

27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ k.A.

28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird k.A.

29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird

k.A.

30 Herabschreibungsmerkmale nein

31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung k.A.

32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise k.A.

33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend k.A.

34 Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der Wiederzuschreibung

k.A.

35 Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils rang-höhere Instrument nennen)

Nichtnachrangige Verbind-lichkeiten

36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente Ja

37 Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen k.A.

1 Emittent Erfurter Bank eG

Page 39: Muster-Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 CRR · Erfurter Bank eG – Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) Seite 3/58 Präambel

Erfurter Bank eG – Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) Seite 39/58

2 einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung)

k.A.

3 Für das Instrument geltendes Recht deutsches Recht

Aufsichtsrechtliche Behandlung

4 CRR-Übergangsregelungen Ergänzungskapital

5 CRR-Regelungen nach der Übergangszeit Ergänzungskapital

6 Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene Soloebene

7 Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren) Nachrangige Verbindlichkei-ten gem. Art. 63 CRR

8 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in TEUR, Stand letzter Meldestichtag)

30

9 Nennwert des Instruments 30

9a Ausgabepreis 100,00%

9b Tilgungspreis 100,00%

10 Rechnungslegungsklassifikation Passivum - fortgeführter Einstandswert

11 Ursprüngliches Ausgabedatum 30.11.2015

12 Unbefristet oder mit Verfallstermin mit Verfallstermin

13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin 30.11.2022

14 Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Auf-sicht

ja

15 Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und Tilgungsbetrag

Kündigungsmöglichkeit bei steuerlichen Ereignis. Til-gung zum Nominalbetrag

16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar k.A.

Coupons / Dividenden

17 variable Dividenden-/Couponzahlungen fest

18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex 1,85%

19 Bestehen eines "Dividenden-Stopps" nein

20a Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (zeitlich)

zwingend

20b Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag)

zwingend

21 Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes

nein

22 Nicht kumulativ oder kumulativ nicht kumulativ

23 Wandelbar oder nicht wandelbar nicht wandelbar

24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung k.A.

25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise k.A.

26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate k.A.

27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ k.A.

28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird k.A.

29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird

k.A.

Page 40: Muster-Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 CRR · Erfurter Bank eG – Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) Seite 3/58 Präambel

Erfurter Bank eG – Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) Seite 40/58

30 Herabschreibungsmerkmale nein

31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung k.A.

32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise k.A.

33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend k.A.

34 Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der Wiederzuschreibung

k.A.

35 Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils rang-höhere Instrument nennen)

Nichtnachrangige Verbind-lichkeiten

36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente Ja

37 Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen k.A.

1 Emittent Erfurter Bank eG

2 einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung)

k.A.

3 Für das Instrument geltendes Recht deutsches Recht

Aufsichtsrechtliche Behandlung

4 CRR-Übergangsregelungen Ergänzungskapital

5 CRR-Regelungen nach der Übergangszeit Ergänzungskapital

6 Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene Soloebene

7 Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren) Nachrangige Verbindlichkei-ten gem. Art. 63 CRR

8 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in TEUR, Stand letzter Meldestichtag)

255

9 Nennwert des Instruments 255

9a Ausgabepreis 100,00%

9b Tilgungspreis 100,00%

10 Rechnungslegungsklassifikation Passivum - fortgeführter Einstandswert

11 Ursprüngliches Ausgabedatum 02.11.2015

12 Unbefristet oder mit Verfallstermin mit Verfallstermin

13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin 02.11.2023

14 Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Auf-sicht

ja

15 Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und Tilgungsbetrag

Kündigungsmöglichkeit bei steuerlichen Ereignis. Til-gung zum Nominalbetrag

16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar k.A.

Coupons / Dividenden

17 variable Dividenden-/Couponzahlungen fest

18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex 2,15%

19 Bestehen eines "Dividenden-Stopps" nein

20a Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (zeitlich)

zwingend

Page 41: Muster-Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 CRR · Erfurter Bank eG – Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) Seite 3/58 Präambel

Erfurter Bank eG – Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) Seite 41/58

20b Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag)

zwingend

21 Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes

nein

22 Nicht kumulativ oder kumulativ nicht kumulativ

23 Wandelbar oder nicht wandelbar nicht wandelbar

24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung k.A.

25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise k.A.

26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate k.A.

27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ k.A.

28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird k.A.

29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird

k.A.

30 Herabschreibungsmerkmale nein

31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung k.A.

32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise k.A.

33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend k.A.

34 Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der Wiederzuschreibung

k.A.

35 Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils rang-höhere Instrument nennen)

Nichtnachrangige Verbind-lichkeiten

36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente Ja

37 Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen k.A.

1 Emittent Erfurter Bank eG

2 einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung)

k.A.

3 Für das Instrument geltendes Recht deutsches Recht

Aufsichtsrechtliche Behandlung

4 CRR-Übergangsregelungen Ergänzungskapital

5 CRR-Regelungen nach der Übergangszeit Ergänzungskapital

6 Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene Soloebene

7 Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren) Nachrangige Verbindlichkei-ten gem. Art. 63 CRR

8 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in TEUR, Stand letzter Meldestichtag)

10

9 Nennwert des Instruments 10

9a Ausgabepreis 100,00%

9b Tilgungspreis 100,00%

10 Rechnungslegungsklassifikation Passivum - fortgeführter Einstandswert

11 Ursprüngliches Ausgabedatum 12.11.2015

12 Unbefristet oder mit Verfallstermin mit Verfallstermin

13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin 12.11.2023

Page 42: Muster-Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 CRR · Erfurter Bank eG – Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) Seite 3/58 Präambel

Erfurter Bank eG – Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) Seite 42/58

14 Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Auf-sicht

ja

15 Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und Tilgungsbetrag

Kündigungsmöglichkeit bei steuerlichen Ereignis. Til-gung zum Nominalbetrag

16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar k.A.

Coupons / Dividenden

17 variable Dividenden-/Couponzahlungen fest

18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex 2,15%

19 Bestehen eines "Dividenden-Stopps" nein

20a Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (zeitlich)

zwingend

20b Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag)

zwingend

21 Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes

nein

22 Nicht kumulativ oder kumulativ nicht kumulativ

23 Wandelbar oder nicht wandelbar nicht wandelbar

24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung k.A.

25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise k.A.

26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate k.A.

27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ k.A.

28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird k.A.

29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird

k.A.

30 Herabschreibungsmerkmale nein

31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung k.A.

32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise k.A.

33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend k.A.

34 Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der Wiederzuschreibung

k.A.

35 Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils rang-höhere Instrument nennen)

Nichtnachrangige Verbind-lichkeiten

36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente Ja

37 Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen k.A.

1 Emittent Erfurter Bank eG

2 einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung)

k.A.

3 Für das Instrument geltendes Recht deutsches Recht

Aufsichtsrechtliche Behandlung

4 CRR-Übergangsregelungen Ergänzungskapital

Page 43: Muster-Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 CRR · Erfurter Bank eG – Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) Seite 3/58 Präambel

Erfurter Bank eG – Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) Seite 43/58

5 CRR-Regelungen nach der Übergangszeit Ergänzungskapital

6 Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene Soloebene

7 Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren) Nachrangige Verbindlichkei-ten gem. Art. 63 CRR

8 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in TEUR, Stand letzter Meldestichtag)

581

9 Nennwert des Instruments 581

9a Ausgabepreis 100,00%

9b Tilgungspreis 100,00%

10 Rechnungslegungsklassifikation Passivum - fortgeführter Einstandswert

11 Ursprüngliches Ausgabedatum 30.12.2015

12 Unbefristet oder mit Verfallstermin mit Verfallstermin

13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin 31.12.2023

14 Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Auf-sicht

ja

15 Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und Tilgungsbetrag

Kündigungsmöglichkeit bei steuerlichen Ereignis. Til-gung zum Nominalbetrag

16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar k.A.

Coupons / Dividenden

17 variable Dividenden-/Couponzahlungen fest

18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex 2,15%

19 Bestehen eines "Dividenden-Stopps" nein

20a Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (zeitlich)

zwingend

20b Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag)

zwingend

21 Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes

nein

22 Nicht kumulativ oder kumulativ nicht kumulativ

23 Wandelbar oder nicht wandelbar nicht wandelbar

24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung k.A.

25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise k.A.

26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate k.A.

27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ k.A.

28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird k.A.

29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird

k.A.

30 Herabschreibungsmerkmale nein

31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung k.A.

32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise k.A.

33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend k.A.

34 Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der Wiederzuschreibung

k.A.

Page 44: Muster-Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 CRR · Erfurter Bank eG – Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) Seite 3/58 Präambel

Erfurter Bank eG – Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) Seite 44/58

35 Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils rang-höhere Instrument nennen)

Nichtnachrangige Verbind-lichkeiten

36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente Ja

37 Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen k.A.

1 Emittent Erfurter Bank eG

2 einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung)

k.A.

3 Für das Instrument geltendes Recht deutsches Recht

Aufsichtsrechtliche Behandlung

4 CRR-Übergangsregelungen Ergänzungskapital

5 CRR-Regelungen nach der Übergangszeit Ergänzungskapital

6 Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene Soloebene

7 Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren) Nachrangige Verbindlichkei-ten gem. Art. 63 CRR

8 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in TEUR, Stand letzter Meldestichtag)

40

9 Nennwert des Instruments 40

9a Ausgabepreis 100,00%

9b Tilgungspreis 100,00%

10 Rechnungslegungsklassifikation Passivum - fortgeführter Einstandswert

11 Ursprüngliches Ausgabedatum 02.11.2015

12 Unbefristet oder mit Verfallstermin mit Verfallstermin

13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin 02.11.2026

14 Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Auf-sicht

ja

15 Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und Tilgungsbetrag

Kündigungsmöglichkeit bei steuerlichen Ereignis. Til-gung zum Nominalbetrag

16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar k.A.

Coupons / Dividenden

17 variable Dividenden-/Couponzahlungen fest

18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex 2,55

19 Bestehen eines "Dividenden-Stopps" nein

20a Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (zeitlich)

zwingend

20b Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag)

zwingend

21 Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes

nein

22 Nicht kumulativ oder kumulativ nicht kumulativ

23 Wandelbar oder nicht wandelbar nicht wandelbar

24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung k.A.

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Erfurter Bank eG – Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) Seite 45/58

25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise k.A.

26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate k.A.

27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ k.A.

28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird k.A.

29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird

k.A.

30 Herabschreibungsmerkmale nein

31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung k.A.

32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise k.A.

33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend k.A.

34 Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der Wiederzuschreibung

k.A.

35 Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils rang-höhere Instrument nennen)

Nichtnachrangige Verbind-lichkeiten

36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente Ja

37 Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen k.A.

1 Emittent Erfurter Bank eG

2 einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung)

k.A.

3 Für das Instrument geltendes Recht deutsches Recht

Aufsichtsrechtliche Behandlung

4 CRR-Übergangsregelungen Ergänzungskapital

5 CRR-Regelungen nach der Übergangszeit Ergänzungskapital

6 Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene Soloebene

7 Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren) Nachrangige Verbindlichkei-ten gem. Art. 63 CRR

8 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in TEUR, Stand letzter Meldestichtag)

20

9 Nennwert des Instruments 20

9a Ausgabepreis 100,00%

9b Tilgungspreis 100,00%

10 Rechnungslegungsklassifikation Passivum - fortgeführter Einstandswert

11 Ursprüngliches Ausgabedatum 30.11.2015

12 Unbefristet oder mit Verfallstermin mit Verfallstermin

13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin 30.11.2026

14 Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Auf-sicht

ja

15 Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und Tilgungsbetrag

Kündigungsmöglichkeit bei steuerlichen Ereignis. Til-gung zum Nominalbetrag

16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar k.A.

Coupons / Dividenden

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17 variable Dividenden-/Couponzahlungen fest

18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex 2,55%

19 Bestehen eines "Dividenden-Stopps" nein

20a Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (zeitlich)

zwingend

20b Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag)

zwingend

21 Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes

nein

22 Nicht kumulativ oder kumulativ nicht kumulativ

23 Wandelbar oder nicht wandelbar nicht wandelbar

24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung k.A.

25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise k.A.

26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate k.A.

27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ k.A.

28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird k.A.

29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird

k.A.

30 Herabschreibungsmerkmale nein

31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung k.A.

32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise k.A.

33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend k.A.

34 Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der Wiederzuschreibung

k.A.

35 Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils rang-höhere Instrument nennen)

Nichtnachrangige Verbind-lichkeiten

36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente Ja

37 Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen k.A.

1 Emittent Erfurter Bank eG

2 einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung)

k.A.

3 Für das Instrument geltendes Recht deutsches Recht

Aufsichtsrechtliche Behandlung

4 CRR-Übergangsregelungen Ergänzungskapital

5 CRR-Regelungen nach der Übergangszeit Ergänzungskapital

6 Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene Soloebene

7 Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren) Nachrangige Verbindlichkei-ten gem. Art. 63 CRR

8 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in TEUR, Stand letzter Meldestichtag)

20

9 Nennwert des Instruments 20

9a Ausgabepreis 100,00%

9b Tilgungspreis 100,00%

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10 Rechnungslegungsklassifikation Passivum - fortgeführter Einstandswert

11 Ursprüngliches Ausgabedatum 30.12.2015

12 Unbefristet oder mit Verfallstermin mit Verfallstermin

13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin 30.12.2026

14 Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Auf-sicht

ja

15 Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und Tilgungsbetrag

Kündigungsmöglichkeit bei steuerlichen Ereignis. Til-gung zum Nominalbetrag

16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar k.A.

Coupons / Dividenden

17 variable Dividenden-/Couponzahlungen fest

18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex 2,55%

19 Bestehen eines "Dividenden-Stopps" nein

20a Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (zeitlich)

zwingend

20b Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag)

zwingend

21 Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes

nein

22 Nicht kumulativ oder kumulativ nicht kumulativ

23 Wandelbar oder nicht wandelbar nicht wandelbar

24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung k.A.

25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise k.A.

26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate k.A.

27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ k.A.

28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird k.A.

29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird

k.A.

30 Herabschreibungsmerkmale nein

31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung k.A.

32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise k.A.

33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend k.A.

34 Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der Wiederzuschreibung

k.A.

35 Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils rang-höhere Instrument nennen)

Nichtnachrangige Verbind-lichkeiten

36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente Ja

37 Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen k.A.

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II. Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit

Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit

(A) BETRAG AM TAG DER OFFENLEGUNG* (TEUR)

(B) VERWEIS AUF ARTIKEL IN DER EU VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013

(C) BETRÄGE, DIE DER BEHANDLUNG VOR DER VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 UNTERLIEGEN ODER VORGESCHRIEBENER RESTBETRAG GEMÄß VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 (T EUR)

Hartes Kernkapital (CET1): Instrumente und Rücklagen

1 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio

5.304 26 (1), 27, 28, 29, Verzeichnis der EBA gem. Art. 26 Abs. 3

k.A.

davon: Geschäftsguthaben 5.304 Verzeichnis der EBA gem. Art. 26 Abs. 3

k.A.

davon: Art des Finanzinstruments 2 k.A. Verzeichnis der EBA gem. Art. 26 Abs. 3

k.A.

davon: Art des Finanzinstruments 3 k.A. Verzeichnis der EBA gem. Art. 26 Abs. 3

k.A.

2 Einbehaltene Gewinne 2 26 (1) (c) k.A.

3 Kumuliertes sonstiges Ergebnis (und sonstige Rücklagen, zur Berücksichti-gung nicht realisierter Gewinne und Verluste nach den anwendbaren Rechnungslegungsstandards)

14.690 26 (1) k.A.

3a Fonds für allgemeine Bankrisiken 20.700 26 (1) (f) k.A.

4 Betrag der Posten im Sinne von Art. 484 Abs. 3 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrech-nung auf das CET1 ausläuft

k.A. 486 (2) k.A.

Staatliche Kapitalzuführungen mit Be-standsschutz bis 1. Januar 2018

k.A. 483 (2) k.A.

5 Minderheitsbeteiligungen (zulässiger Betrag in konsolidiertem CET1)

k.A. 84, 479, 480 k.A.

5a von unabhängiger Seite geprüfte Zwi-schengewinne, abzüglich aller vorher-sehbaren Abgaben oder Dividenden

k.A. 26 (2) k.A.

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6 Hartes Kernkapital (CET1) vor regula-torischen Anpassungen

40.696 k.A.

Hartes Kernkapital (CET1): regulatorische Anpassungen

7 Zusätzliche Bewertungsanpassungen (negativer Betrag)

k.A. 34, 105

8 Immaterielle Vermögenswerte (verrin-gert um entsprechende Steuerschul-den) (negativer Betrag)

-170 36 (1) (b), 37, 472 (4)

k.A.

9 In der EU: leeres Feld

10 Von der künftigen Rentabilität abhän-gige latente Steueransprüche, ausge-nommen derjenigen, die aus temporä-ren Differenzen resultieren (verringert um entprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Art. 38 Abs. 3 erfüllt sind) (negativer Betrag)

k.A. 36 (1) (c), 38, 472 (5)

k.A.

11 Rücklagen aus Gewinnen oder Verlus-ten aus zeitwertbilanzierten Geschäf-ten zur Absicherung von Zahlungs-strömen

k.A. 33 (a) k.A.

12 Negative Beträge aus der Berechnung der erwarteten Verlustbeträge

k.A. 36 (1) (d), 40, 159, 472 (6)

k.A.

13 Anstieg des Eigenkapitals, der sich aus verbrieften Aktiva ergibt (negativer Betrag)

k.A. 32 (1) k.A.

14 Durch Veränderungen der eigenen Bonität bedingte Gewinne oder Verlus-te aus zum beizulegenden Zeitwert bewerteten eigenen Verbindlichkeiten

k.A. 33 (b) k.A.

15 Vermögenswerte aus Pensionsfonds mit Leistungszusage (negativer Be-trag)

k.A. 36 (1) (e), 41, 472 (7)

k.A.

16 Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des harten Kernkapitals (negativer Betrag)

k.A. 36 (1) (f), 42, 472 (8)

k.A.

17 Positionen in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Fi-nanzbranche, die eine Überkreuzbe-teiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Ei-genmittel künstlich zu erhöhen (nega-tiver Betrag)

k.A. 36 (1) (g), 44, 472 (9)

k.A.

18 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Fi-nanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anre-chenbarer Verkaufspositionen) (nega-tiver Betrag)

k.A. 36 (1) (h), 43, 45, 46, 49 (2) (3), 79, 472 (10)

k.A.

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19 Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts in Instrumen-ten des harten Kernkapitals von Un-ternehmen der Finanzbranche, an de-nen das Institut eine wesentliche Be-teiligung hält (mehr als 10 % und ab-züglich anrechenbarer Verkaufspositi-onen) (negativer Betrag)

k.A. 36 (1) (i), 43, 45, 47, 48 (1) (b), 49 (1) bis (3), 79, 470, 472 (11)

k.A.

20 In der EU: leeres Feld

20a Forderungsbetrag aus folgenden Pos-ten, denen ein Risikogewicht von 1 250 % zuzuordnen ist, wenn das Insti-tut als Alternative jenen Forderungs-betrag vom Betrag der Posten des harten Kernkapitals abzieht

k.A. 36 (1) (k) k.A.

20b davon: qualifizierte Beteiligungen au-ßerhalb des Finanzsektors (negativer Betrag)

k.A. 36 (1) (k) (i), 89 bis 91

k.A.

20c davon: Verbriefungspositionen (nega-tiver Betrag)

k.A. 36 (1) (k) (ii) 243 (1) (b) 244 (1) (b) 258

k.A.

20d davon: Vorleistungen (negativer Be-trag)

k.A. 36 (1) (k) (iii), 379 (3)

k.A.

21 Von der künftigen Rentabilität abhän-gige latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren (über dem Schwellenwert von 10 %, verringert um entsprechende Steuer-schulden, wenn die Bedingungen von Art. 38 Abs. 3 erfüllt sind) (negativer Betrag)

k.A. 36 (1) (c), 38, 48 (1) (a), 470, 472 (5)

k.A.

22 Betrag, der über dem Schwellenwert von 15 % liegt (negativer Betrag)

k.A. 48 (1) k.A.

23 davon: direkte und indirekte Positio-nen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält

k.A. 36 (1) (i), 48 (1) (b), 470, 472 (11)

k.A.

24 In der EU: leeres Feld

25 davon: von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resul-tieren

k.A. 36 (1) (c) , 38, 48 (1) (a), 470, 472 (5)

k.A.

25a Verluste des laufenden Geschäftsjah-res (negativer Betrag)

k.A. 36 (1) (a), 472 (3)

k.A.

25b Vorhersehbare steuerliche Belastung auf Posten des harten Kernkapitals (negativer Betrag)

k.A. 36 (1) (l) k.A.

26 Regulatorische Anpassungen des har-ten Kernkapitals in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung unterlie-gen

k.A. k.A.

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Erfurter Bank eG – Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) Seite 51/58

26a Regulatorische Anpassungen im Zu-sammenhang mit nicht realisierten Gewinnen und Verlusten gem. Art. 467 und 468

k.A. k.A.

davon: … Abzugs- und Korrekturpos-ten für nicht realisierte Verluste 1

k.A. 467 k.A.

davon: … Abzugs- und Korrekturpos-ten für nicht realisierte Verluste 2

k.A. 467 k.A.

davon: … Abzugs- und Korrekturpos-ten für nicht realisierte Gewinne 1

k.A. 468 k.A.

davon: … Abzugs- und Korrekturpos-ten für nicht realisierte Gewinne 2

k.A. 468 k.A.

26b Vom harten Kernkapital in Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag in Bezug auf zusätzliche Ab-zugs- und Korrekturposten und gem. der Vor-CRR-Behandlung erforderli-che Abzüge

k.A. 481 k.A.

davon: … k.A. 481 k.A.

27 Betrag der von den Posten des zu-sätzlichen Kernkapitals in Abzug zu bringenden Posten, der das zusätzli-che Kernkapital des Instituts über-schreitet (negativer Betrag)

k.A. 36 (1) (j) k.A.

28 Regulatorische Anpassungen des har-ten Kernkapitals (CET1) insgesamt

k.A. k.A.

29 Hartes Kernkapital (CET1) 40.526 k.A.

Zusätzliches Kernkapital (AT1): Instrumente

30 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio

k.A. 51, 52 k.A.

31 davon: gemäß anwendbaren Rech-nungslegungsstandards als Eigenkapi-tal eingestuft

k.A. k.A.

32 davon: gemäß anwendbaren Rech-nungslegungsstandards als Passiva eingestuft

k.A. k.A.

33 Betrag der Posten im Sinne von Art. 484 Abs. 4 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrech-nung auf das AT1 ausläuft

k.A. 486 (3) k.A.

Staatliche Kapitalzuführungen mit Be-standsschutz bis 1. Januar 2018

k.A. 483 (3) k.A.

34 Zum konsolidierten zusätzlichen Kern-kapital zählende Instrumente des qua-lifizierten Kernkapitals (einschl. nicht in Zeile 5 enthaltener Minderheitsbeteili-gungen), die von Tochterunternehmen begeben worden sind und von Dritt-parteien gehalten werden

k.A. 85, 86, 480 k.A.

35 davon: von Tochterunternehmen be-gebene Instrumente, deren Anrech-nung ausläuft

k.A. 486 (3) k.A.

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36 Zusätzliches Kernkapital (AT1) vor re-gulatorischen Anpassungen

k.A. k.A.

Zusätzliches Kernkapital (AT1): regulatorische Anpassungen

37 Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals (negativer Betrag)

k.A. 52 (1) (b), 56 (a), 57, 475 (2)

k.A.

38 Positionen in Instrumenten des zu-sätzlichen Kernkapitals von Unter-nehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhö-hen (negativer Betrag)

k.A. 56 (b), 58, 475 (3)

k.A.

39 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des zusätzli-chen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich an-rechenbarer Verkaufspositionen) (ne-gativer Betrag)

k.A. 56 (c), 59, 60, 79, 475 (4)

k.A.

40 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des zusätzli-chen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich an-rechenbarer Verkaufspositionen) (ne-gativer Betrag)

k.A. 56 (d), 59, 79, 475 (4)

k.A.

41 Regulatorische Anpassungen des zu-sätzlichen Kernkapitals in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung und Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelung gem. der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d.h. CRR-Restbeträge)

k.A. k.A.

41a Vom zusätzlichen Kernkapital in Ab-zug zu bringende Restbeträge in Be-zug auf vom harten Kernkapital in Ab-zug zu bringende Posten während der Übergangszeit gem. Art. 472 der Ver-ordnung (EU) Nr. 575/2013

k.A. 472, 472 (3) (a), 472 (4), 472 (6), 472 (8), 472 (9), 472 (10) (a), 472 (11) (a)

k.A.

davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. materielle Zwischenver-luste (netto), immaterielle Vermö-genswerte, Ausfälle von Rückstellun-gen für zu erwartende Verluste usw.

k.A. k.A.

41b Vom zusätzlichen Kernkapital in Ab-zug zu bringende Restbeträge in Be-zug auf vom Ergänzungskapital in Ab-zug zu bringende Posten während der Übergangszeit gem. Art. 475 der Ver-ordnung (EU) Nr. 575/2013

k.A. 477, 477 (3), 477 (4) (a)

k.A.

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davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. Überkreuzbeteiligungen an Instrumenten des Ergänzungskapi-tals, direkte Positionen nicht wesentli-cher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche usw.

k.A. k.A.

41c Vom zusätzlichen Kernkapital in Ab-zug zu bringender oder hinzuzurech-nender Betrag in Bezug auf zusätzli-che Abzugs- und Korrekturposten und gem. der Vor-CRR-Behandlung erfor-derliche Abzüge

k.A. 467, 468, 481 k.A.

davon: …mögliche Abzugs- und Kor-rekturposten für nicht realisierte Ver-luste

k.A. 467 k.A.

davon: …mögliche Abzugs- und Kor-rekturposten für nicht realisierte Ge-winne

k.A. 468 k.A.

davon: … k.A. 481 k.A.

42 Betrag der von den Posten des Er-gänzungskapitals in Abzug zu brin-genden Posten, der das Ergänzungs-kapital des Instituts überschreitet (ne-gativer Betrag)

k.A. 56 (e) k.A.

43 Regulatorische Anpassungen des zu-sätzlichen Kernkapitals (AT1) insge-samt

k.A. k.A.

44 Zusätzliches Kernkapital (AT1) k.A. k.A.

45 Kernkapital (T1 = CET1 + AT1) 40.526 k.A.

Ergänzungskapital (T2): Instrumente und Rücklagen

46 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio

20.903 62, 63 k.A.

47 Betrag der Posten im Sinne von Art. 484 Abs. 5 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrech-nung auf das T2 ausläuft

4.732 486 (4) k.A.

Staatliche Kapitalzuführungen mit Be-standsschutz bis 1. Januar 2018

k.A. 483 (4) k.A.

48 Zum konsolidierten Ergänzungskapital zählende qualifizierte Eigenmittelin-strumente (einschl. nicht in Zeilen 5 bzw. 34 enthaltener Minderheitsbetei-ligungen und AT1-Instrumente), die von Tochterunternehmen begeben worden sind und von Drittparteien ge-halten werden

k.A. 87, 88, 480 k.A.

49 davon: von Tochterunternehmen be-gebene Instrumente, deren Anrech-nung ausläuft

k.A. 486 (4) k.A.

50 Kreditrisikoanpassungen 4.504 62 (c) und (d) k.A.

51 Ergänzungskapital (T2) vor regulatori-schen Anpassungen

30.139 k.A.

Ergänzungskapital (T2): regulatorische Anpassungen

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52 Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen (negativer Betrag)

k.A. 63 (b) (i), 66 (a), 67, 477 (2)

k.A.

53 Positionen in Instrumenten des Ergän-zungskapitals und nachrangigen Dar-lehen von Unternehmen der Finanz-branche, die eine Überkreuzbeteili-gung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Ei-genmittel künstlich zu erhöhen (nega-tiver Betrag)

k.A. 66 (b), 68, 477 (3)

k.A.

54 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des Ergän-zungskapitals und nachrangigen Dar-lehen von Unternehmen der Finanz-branche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10% und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag)

k.A. 66 (c), 69, 70, 79, 477 (4)

k.A.

54a davon: neue Positionen, die keinen Übergangsbestimmungen unterliegen

k.A. k.A.

54b davon: Positionen, die vor dem 1. Ja-nuar 2013 bestanden und Übergangs-bestimmungen unterliegen

k.A. k.A.

55 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des Ergän-zungskapitals und nachrangigen Dar-lehen von Unternehmen der Finanz-branche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag)

k.A. 66 (d), 69, 79, 477 (4)

k.A.

56 Regulatorische Anpassungen des Er-gänzungskapitals in Bezug auf Beträ-ge, die der Vor-CRR-Behandlung und Behandlungen während der Über-gangszeit unterliegen, für die Auslauf-regelungen gem. der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d. h. CRR-Restbeträge)

k.A. k.A.

56a Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom harten Kernkapital in Abzug zu bringende Posten während der Über-gangszeit gem. Art. 472 der Verord-nung (EU) Nr. 575/2013

k.A. 472, 472 (3) (a), 472 (4), 472 (6), 472 (8) (a), 472 (9), 472 (10) (a), 472 (11) (a)

k.A.

davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. materielle Zwischenver-luste (netto), immaterielle Vermö-genswerte, Ausfälle von Rückstellun-gen für zu erwartende Verluste usw.

k.A. k.A.

56b Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gem. Art. 475 der Ver-ordnung (EU) Nr. 575/2013

k.A. 475, 475 (2) (a), 475 (3), 475 (4) (a)

k.A.

Page 55: Muster-Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 CRR · Erfurter Bank eG – Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) Seite 3/58 Präambel

Erfurter Bank eG – Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) Seite 55/58

davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. Überkreuzbeteiligungen an Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals, direkte Positionen nicht wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanz-branche usw.

k.A. k.A.

56c Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag in Bezug auf zusätzliche Ab-zugs- und Korrekturposten und gem. der Vor-CRR-Behandlung erforderli-chen Abzüge

k.A. 467, 468, 481 k.A.

davon: …mögliche Abzugs- und Kor-rekturposten für nicht realisierte Ver-luste

k.A. 467 k.A.

davon: …mögliche Abzugs- und Kor-rekturposten für nicht realisierte Ge-winne

k.A. 468 k.A.

davon: … k.A. 481 k.A.

57 Regulatorische Anpassungen des Ergänzungskapitals (T2) insgesamt

k.A. k.A.

58 Ergänzungskapital (T2) 30.139 k.A.

59 Eigenkapital insgesamt (TC = T1 + T2)

70.665 k.A.

59a Risikogewichtete Aktiva in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung und Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelungen gem. der Verord-nung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d. h. CRR-Restbeträge)

155 k.A.

davon: …nicht vom harten Kernkapital in Abzug zu bringende Posten (Ver-ordnung (EU) Nr. 575/2013, Restbe-träge) (Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. von der künftigen Rentabilität ab-hängige latente Steueransprüche, ver-ringert um entsprechende Steuer-schulden, indirekte Positionen in eige-nen Instrumenten des harten Kernka-pitals usw.)

155 472, 472 (5), 472 (8) (b), 472 (10) (b), 472 (11) (b)

k.A.

davon: …nicht von Posten des zusätz-lichen Kernkapitals in Abzug zu brin-gende Posten (Verordnung (EU) Nr. 575/2013, Restbeträge) (Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. Überkreuzbeteiligungen an In-strumenten des zusätzlichen Kernka-pitals, direkte Positionen nicht wesent-licher Beteiligungen am Kapital ande-rer Unternehmen der Finanzbranche usw.)

k.A. 475, 475 (2) (b), 475 (2) (c), 475 (4) (b)

k.A.

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davon: …nicht von Posten des Ergän-zungskapitals in Abzug zu bringende Posten (Verordnung (EU) Nr. 575/2013, Restbeträge (Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. indirekte Positionen in Instrumen-ten des eigenen Ergänzungskapitals, indirekte Positionen nicht wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Un-ternehmen der Finanzbranche, indi-rekte Positionen wesentlicher Beteili-gungen am Kapital anderer Unter-nehmen der Finanzbranche usw.)

k.A. 477, 477 (2) (b), 477 (2) (c), 477 (4) (b)

k.A.

60 Risikogewichtete Aktiva insgesamt 393.361 k.A.

Eigenkapitalquoten und -puffer

61 Harte Kernkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforde-rungsbetrags)

10,30% 92 (2) (a), 465 k.A.

62 Kernkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbe-trags)

10,30% 92 (2) (b), 465 k.A.

63 Gesamtkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbe-trags)

17,96% 92 (2) (c) k.A.

64 Institutsspezifische Anforderung an Kapitalpuffer (Mindestanforderung an die harte Kernkapitalquote nach Art. 92 Abs. 1 Buchstabe a, zuzüglich der Anforderungen an Kapitalerhaltungs-puffer und antizyklische Kapitalpuffer, Systemrisikopuffer und Puffer für sys-temrelevante Institute (G-SRI oder A-SRI), ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags)

4,50% CRD 128, 129, 130

k.A.

65 davon: Kapitalerhaltungspuffer k.A. k.A.

66 davon: antizyklischer Kapitalpuffer k.A. k.A.

67 davon: Systemrisikopuffer k.A. k.A.

67a davon: Puffer für global systemrele-vante Institute (G-SRI) oder andere systemrelevante Institute (A-SRI)

k.A. CRD 131 k.A.

68 Verfügbares hartes Kernkapital für die Puffer (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags)

5,80% CRD 128 k.A.

69 (in EU-Verordnung nicht relevant)

70 (in EU-Verordnung nicht relevant)

71 (in EU-Verordnung nicht relevant)

Eigenkapitalquoten und -puffer

72 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Kapitalinstrumenten von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (weniger als 10% und abzüglich anrechenbarer Verkaufspo-sitionen)

155 36 (1) (h), 45, 46, 472 (10), 56 (c), 59, 60, 475 (4), 66 (c), 69, 70, 477 (4)

k.A.

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73 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Fi-nanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10% und abzüglich anre-chenbarer Verkaufspositionen)

k.A. 36 (1) (i), 45, 48, 470, 472 (11)

k.A.

74 In der EU: leeres Feld

75 Von der künftigen Rentabilität abhän-gige latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren (unter dem Schwellenwert von 10 %, verringert um entsprechende Steuer-schulden, wenn die Bedingungen von Art. 38 Abs. 3 erfüllt sind)

3.696 36 (1) (c), 38, 48, 470, 472 (5)

k.A.

Anwendbare Obergrenzen für die Einbeziehung von Wertberichtigungen in das Ergänzungskapital

76 Auf das Ergänzungskapital anrechen-bare Kreditrisikoanpassungen in Be-zug auf Forderungen, für die der Standardansatz gilt (vor Anwendung der Obergrenze)

4.504 62 k.A.

77 Obergrenze für die Anrechnung von Kreditrisikoanpassungen auf das Er-gänzungskapital im Rahmen des Standardansatzes

4.504 62 k.A.

78 Auf das Ergänzungskapital anrechen-bare Kreditrisikoanpassungen in Be-zug auf Forderungen, für die der auf Internen Beurteilungen basierende Ansatz gilt (vor Anwendung der Ober-grenze)

k.A. 62 k.A.

79 Obergrenze für die Anrechnung von Kreditrisikoanpassungen auf das Er-gänzungskapital im Rahmen des auf internen Beurteilungen basierenden Ansatzes

k.A. 62 k.A.

Eigenkapitalinstrumente, für die die Auslaufregelungen gelten (anwendbar nur vom 1. Januar 2013 bis 1. Januar 2022)

80 Derzeitige Obergrenze für CET1-Instrumente, für die die Auslaufrege-lungen gelten

k.A. 484 (3), 486 (2) und (5)

k.A.

81 Wegen Obergrenze aus CET1 ausge-schlossener Betrag (Betrag über die Obergrenze nach Tilgungen und Fäl-ligkeiten)

k.A. 484 (3), 486 (2) und (5)

k.A.

82 Derzeitige Obergrenze für AT1-Instrumente, für die die Auslaufrege-lungen gelten

k.A. 484 (4), 486 (3) und (5)

k.A.

83 Wegen Obergrenze aus AT1 ausge-schlossener Betrag (Betrag über die Obergrenze nach Tilgungen und Fäl-ligkeiten)

k.A. 484 (4), 486 (3) und (5)

k.A.

84 Derzeitige Obergrenze für T2-Instrumente, für die die Auslaufrege-lungen gelten

9.255 484 (5), 486 (4) und (5)

k.A.

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85 Wegen Obergrenze aus T2 ausge-schlossener Betrag (Betrag über die Obergrenze nach Tilgungen und Fäl-ligkeiten)

k.A. 484 (5), 486 (4) und (5)

k.A.